190477-2 AA
Beschluss über die grundsätzlichen Entwicklungsziele für das Gebiet "In den Schleiden" im Ortsteil Lannesdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg (Zielbeschluss) - Ergebnisse der Fachgutachten Antrag zur Vorlage 190477
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sammeldokument öffentlich
7583 Zeichen
Änderungsantrag öffentlich 190477-2 AA —— Antragsteller/in: BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Bernhard Wimmer 11.03.2020 Beschluss über die grundsätzlichen Entwicklungsziele für das Gebiet "In den Schleiden" im Ortsteil Lannesdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg (Zielbeschluss) - Ergebnisse der Fachgutachten Antrag zur Vorlage 190477 Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 11.03.2020 Entscheidung Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Anregung Inhalt des Änderungsantrags Angesichts der bedeutenden Kaltuftproduktions und -abflussmengen wird ein digitales Modell zur Berechnung der Kaltluftprozesse in Auftrag gegeben (z.B. KLAM, das auch vom DWD angewendet wird), und zwar auf der Basis von hochauflösenden digitalen Gelände- und Vegetationsmodellen und einem sehr viel größeren Untersuchungsgebiet. Begründung Aufgrund der nachfolgend aufgezeigten Defizite hält die BBB-Fraktion das vorliegende Klimagutachten als Entscheidungshilfe zum geplanten Bauvorhaben 'In den Schleiden' für nicht verwertbar: 1.) Der Gutachter selbst klar formuliert, was das von ihm verwendete Modell ENVI- met 4.2 leistet und was es nicht leisten kann. Der Gutachter selbst schränkt die Aussagekraft der Ergebnisse des von ihm verwendeten Modell ENVI-met 4.2 ein oder relativiert sie (Gutachten S.6 vorletzter Abschnitt bis S.8, schwarz umrahmter Hinweiskasten). Die abschließende Empfehlung im Hinweiskasten (S.8) lautet gar: „Sollten Zweifel an den Simulationsergebnissen bestehen, sind nach Eintreten des Planzustandes verifizierende in-Situ-Messungen zu empfehlen." Nach Realisierung des Bauvorhabens macht eine derartige Verifizierung aber keinen Sinn mehr. 2.) Seite 1 von 3 Seite 2 —— Das angewendete Modell ENVI-met 4.2, das insbesondere die Wärmebelastung und Durchlüftung des Untersuchungsgebietes für den Ist- und Planfall an einem idealtypischen heißen Sommertag für den wärmsten (15.00 Uhr) und kältesten (5.00 Uhr nachts) Tageszeitpunkt bei schwachwindiger Hochdruckgroßwetterlage simulieren soll, ist dafür im vorliegenden Fall insofern ungeeignet, als es die differenzierten Reliefbedingungen des Untersuchungsgebietes gar nicht berücksichtigen kann. Stattdessen wird eine völlig ebene Fläche für das gesamte Simulationsgebiet (= Untersuchungsgebiet) angenommen (siehe Anmerkungen des Gutachters, S.7). Die Größe des Untersuchungsgebietes wird im Gutachtentext und kartographisch in den Abbildungen 13 -27 mit 720 m x 720 m angegeben. Allein auf einer Strecke von ca. 470 m, die ausgehend von der SW-Ecke des Untersuchungsgebietsausschnitts der Abb. 13-27 quer durchs Plangebiet im NO bis zur 'Ellesdorfer Straße' reicht, gibt es in der Realität einen Höhenunterschied von über 30 Metern: Längs dieser Strecke fällt das Gelände zunächst bis zum Obsthof Schugt verhältnismäßig steil ab. Daran schließt das Plangebiet an, das auf 2/3 der Fläche fast eben und nur leicht nach NO geneigt ist, um dort abrupt an einer steilen Geländekante von über 5 m Höhe zum Gelände der Evangelischen Frauenhilfe abzufallen. Unterhalb dieser Geländekante liegen 2 bis 3 stöckige Ein- und Mehrfamilienhäuser, deren Dachgeschosse man vom Weg vor dem Obsthof Schugt am Rande des Plangebietes vereinzelt noch sieht. Auch die daran anschließenden zwei langen 4 bis 6 geschossigen Gebäudekomplexe der Ev. Frauenhilfe ragen nur 1 bis 3 geschossig über die Geländekante, da auch deren Grundstück weiter nach NO zur Ellesdorfer Straße abfällt. In den Abbildungen 8 und 12 sollen die Gebäudegeometrien und insbesondere die Gebäudehöhen im Untersuchungsgebiet im Ist- und Planfall dargestellt werden. Da die Reliefverhältnisse unberücksichtigt bleiben, ragen die Bestandsgebäude im angrenzenden Siedlungsbereich als hohe Barrieren (auch im Planfall hinter den Gebäuden des Plangebietes) auf. Diese Darstellungsform ist ausgesprochen manipulativ, da sie eine sehr viel stärkere Barrierefunktion des Gebäudebestands im angrenzenden hangabwärts gelegenen Siedlungsbereich suggeriert als dies tatsächlich der Fall ist. Die Eingabe dieser Gebäudegeometrien (auf angenommen ebener Fläche) führt vor allem aber bei den Modellberechnungen sowohl im Ist- als auch im Planfall zu stark von der Realität abweichenden Ergebnissen der Durchlüftung und Wärmebelastung im angrenzenden Siedlungsbestand, aber auch im Plangebiet, ohne und mit der geplanten Bebauung. Insbesondere für den nächtlichen Kaltluftabfluss (von SW hangabwärts nach NO) dürfte die geplante Bebauung eine deutlich massivere Barriere darstellen, als es durch das Gutachten bislang suggeriert wurde. 3.) Die meteorologischen Daten (Initialisierungsparameter S.16/17), mittels derer die Simulation 'angefahren' wird, sind z.T. sehr theoretisch und entsprechen nicht der realen lokalklimatischen Situation: Bei der angenommenen Hochdruck-Großwetterlage wird am Simulationsstartzeitpunkt 5.00 Uhr morgens, der kältesten Stunde des Tages, unter anderem ein konstanter übergeordneter Schwachwind aus SO (mit 1,5 m/sec in 10 m Höhe über Grund) eingegeben, dazu eine Lufttemperatur in 2m Höhe von 18,4°C. Des Weiteren Seite 2 von 3 Seite 3 —— werden eine Bodentemperatur von 23,5°C, ein Bodenfeuchtegehalt von 80% und ein Luftfeuchtegehalt von 83,4% eingegeben. Während der über 24 Stunden dauernden Simulation weht dieser Schwachwind in unveränderter Stärke und Richtung in das Untersuchungsgebiet ein. In der Realität bilden sich bei derartigen Hochdruck-Großwetterlagen – je nach Relief und Land-nutzung (bebaute Siedlungsflächen oder Grünflächen) lokale Windsysteme im Wechsel von täglicher Einstrahlung und nächtlicher Ausstrahlung aus, die als Berg- oder Talwinde bzw. als Flurwinde die übergeordnete Windrichtung ablösen. Im vorliegenden Untersuchungsraum sind aufgrund der großflächigen Grünflächen, die in Hanglage oberhalb des Plangebietes in ausgeprägter Hanglage südwestwärts bis zum Kottenforst auf der Hauptterrasse des Rheintales hinaufreichen, insbesondere die nächtliche Kaltluftproduktion und der hangabwärts gerichtete Kaltluftabfluss von vorrangigem Interesse für die nächtliche Frischluftversorgung des Plangebietes und des angrenzenden Siedlungsbestandes. Dieser nächtliche Kaltluftzufluss ins Untersuchungsgebiet bleibt aber bei den Modellberechnungen nach ENVI-met 4.2 - mangels der Kapazität das Relief zu berücksichtigen - völlig unberücksichtigt. Dementsprechend fehlerhaft dürften die Ergebnisse der Simulation zur nächtlichen Wärmebelastung sein. Dementsprechend fehlen ja auch die Abbildungen zur nächtlichen Windfeldverteilung in 1,5m über Grund für den Ist- und Planfall im Untersuchungsgebiet. Stattdessen nimmt der Gutachter anhand von Berechnungsformeln nach WIESNER und BRIGGS (1979) sowie DEFANT (1933) separat eine „erste Abschätzung“ zu Kaltluftproduktionsmengen sowie der Mächtigkeit und Fließgeschwindigkeit der Kaltluft vor, die das Plangebiet und die angrenzenden Siedlungsbereiche beeinflussen. Allerdings weist er selbst darauf hin, dass das angewendete Verfahren lediglich eine „plausible Ersteinschätzung von Kaltluftprozessen (Kaltluftproduktion, Kaltluftschichtdicken und Fließgeschwindigkeiten von Kaltluftabflüssen)“ erlaube (s.18). Dementsprechend stark verharmlosend weichen die Ergebnisse dieses Gutachtens gravierend von den Ergebnissen der ZURES- Klimaanalysekarte (2018: Nachtsituation, Ist-Zustand, hier: Kaltluftvolumenstromdichte und Kaltluftabflüsse) sowie der darauf fußenden Planungshinweiskarte (2019) ab. Anlage/n Keine Seite 3 von 3
Beratungsverlauf (18)
Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
Zur SitzungBeschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
Zur SitzungBeschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
Zur SitzungBeschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
Zur SitzungBeschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
Zur SitzungBeschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
Zur SitzungBeschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
Zur SitzungBeschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
Zur SitzungBeschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
Zur SitzungBeschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
Zur SitzungBeschluss: zurückgezogen
Zur SitzungOrte (2)
- Ellesdorfer Straße
- In den Schleiden
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 190477-2 AA
- Typ
- Änderungsantrag
- Datum
- 11.03.2020
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40