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190477-2 AA

Beschluss über die grundsätzlichen Entwicklungsziele für das Gebiet "In den Schleiden" im Ortsteil Lannesdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg (Zielbeschluss) - Ergebnisse der Fachgutachten Antrag zur Vorlage 190477

Änderungsantrag 11.03.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen, Sitzung am 22.01.2025, TOP 5.1.2

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

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Änderungsantrag
öffentlich
190477-2 AA
——
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
Bernhard Wimmer
11.03.2020
Beschluss über die grundsätzlichen 
Entwicklungsziele für das Gebiet "In den Schleiden" 
im Ortsteil Lannesdorf, Stadtbezirk Bad Godesberg 
(Zielbeschluss) - Ergebnisse der Fachgutachten
Antrag zur Vorlage 190477
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung, Verkehr und 
Denkmalschutz
11.03.2020 Entscheidung
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Anregung
Inhalt des Änderungsantrags
Angesichts der bedeutenden Kaltuftproduktions und -abflussmengen wird ein 
digitales Modell zur Berechnung der Kaltluftprozesse in Auftrag gegeben (z.B. 
KLAM, das auch vom DWD angewendet wird), und zwar auf der Basis von 
hochauflösenden digitalen Gelände- und Vegetationsmodellen und einem sehr 
viel größeren Untersuchungsgebiet.    
 
Begründung
  
Aufgrund der nachfolgend aufgezeigten Defizite hält die BBB-Fraktion das 
vorliegende Klimagutachten als Entscheidungshilfe zum geplanten 
Bauvorhaben 'In den Schleiden' für nicht verwertbar:
 
1.)
Der Gutachter selbst klar formuliert, was das von ihm verwendete Modell ENVI-
met 4.2 leistet und was es nicht leisten kann. Der Gutachter selbst schränkt die 
Aussagekraft der Ergebnisse des von ihm verwendeten Modell ENVI-met 4.2 
ein oder relativiert sie (Gutachten S.6 vorletzter Abschnitt bis S.8, schwarz 
umrahmter Hinweiskasten). Die abschließende Empfehlung im Hinweiskasten 
(S.8) lautet gar: „Sollten Zweifel an den Simulationsergebnissen bestehen, sind 
nach Eintreten des Planzustandes verifizierende in-Situ-Messungen zu 
empfehlen." Nach Realisierung des Bauvorhabens macht eine derartige 
Verifizierung aber keinen Sinn mehr.
 
2.)
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——
Das angewendete Modell ENVI-met 4.2, das insbesondere die 
Wärmebelastung und Durchlüftung des Untersuchungsgebietes für den Ist- und 
Planfall an einem idealtypischen heißen Sommertag für den wärmsten (15.00 
Uhr) und kältesten (5.00 Uhr nachts) Tageszeitpunkt bei schwachwindiger 
Hochdruckgroßwetterlage simulieren soll, ist dafür im vorliegenden Fall insofern 
ungeeignet, als es die differenzierten Reliefbedingungen des 
Untersuchungsgebietes gar nicht berücksichtigen kann. Stattdessen wird eine 
völlig ebene Fläche für das gesamte Simulationsgebiet (= 
Untersuchungsgebiet) angenommen (siehe Anmerkungen des Gutachters, 
S.7).
 
Die Größe des Untersuchungsgebietes wird im Gutachtentext und 
kartographisch in den Abbildungen 13 -27 mit 720 m x 720 m angegeben. Allein 
auf einer Strecke von ca. 470 m, die ausgehend von der SW-Ecke des 
Untersuchungsgebietsausschnitts der Abb. 13-27 quer durchs Plangebiet im 
NO bis zur 'Ellesdorfer Straße' reicht, gibt es in der Realität einen 
Höhenunterschied von über 30 Metern: Längs dieser Strecke fällt das Gelände 
zunächst bis zum Obsthof Schugt verhältnismäßig steil ab. Daran schließt das 
Plangebiet an, das auf 2/3 der Fläche fast eben und nur leicht nach NO geneigt 
ist, um dort abrupt an einer steilen Geländekante von über 5 m Höhe zum 
Gelände der Evangelischen Frauenhilfe abzufallen. Unterhalb dieser 
Geländekante liegen 2 bis 3 stöckige Ein- und Mehrfamilienhäuser, deren 
Dachgeschosse man vom Weg vor dem Obsthof Schugt am Rande des 
Plangebietes vereinzelt noch sieht. Auch die daran anschließenden zwei 
langen 4 bis 6 geschossigen Gebäudekomplexe der Ev. Frauenhilfe ragen nur 
1 bis 3 geschossig über die Geländekante, da auch deren Grundstück weiter 
nach NO zur Ellesdorfer Straße abfällt. In den Abbildungen 8 und 12 sollen die 
Gebäudegeometrien und insbesondere die Gebäudehöhen im 
Untersuchungsgebiet im Ist- und Planfall dargestellt werden. Da die 
Reliefverhältnisse unberücksichtigt bleiben, ragen die Bestandsgebäude im 
angrenzenden Siedlungsbereich als hohe Barrieren (auch im Planfall hinter den 
Gebäuden des Plangebietes) auf.
Diese Darstellungsform ist ausgesprochen manipulativ, da sie eine sehr 
viel stärkere Barrierefunktion des Gebäudebestands im angrenzenden 
hangabwärts gelegenen Siedlungsbereich suggeriert als dies tatsächlich der 
Fall ist. Die Eingabe dieser Gebäudegeometrien (auf angenommen ebener 
Fläche) führt vor allem aber bei den Modellberechnungen sowohl im Ist- als 
auch im Planfall zu stark von der Realität abweichenden Ergebnissen der 
Durchlüftung und Wärmebelastung im angrenzenden Siedlungsbestand, aber 
auch im Plangebiet, ohne und mit der geplanten Bebauung. Insbesondere für 
den nächtlichen Kaltluftabfluss (von SW hangabwärts nach NO) dürfte die 
geplante Bebauung eine deutlich massivere Barriere darstellen, als es durch 
das Gutachten bislang suggeriert wurde.
3.)
Die meteorologischen Daten (Initialisierungsparameter S.16/17), mittels derer 
die Simulation 'angefahren' wird, sind z.T. sehr theoretisch und entsprechen 
nicht der realen lokalklimatischen Situation: Bei der angenommenen 
Hochdruck-Großwetterlage wird am Simulationsstartzeitpunkt 5.00 Uhr 
morgens, der kältesten Stunde des Tages, unter anderem ein konstanter 
übergeordneter Schwachwind aus SO (mit 1,5 m/sec in 10 m Höhe über Grund) 
eingegeben, dazu eine Lufttemperatur in 2m Höhe von 18,4°C. Des Weiteren 
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werden eine Bodentemperatur von 23,5°C, ein Bodenfeuchtegehalt von 80% 
und ein Luftfeuchtegehalt von 83,4% eingegeben. Während der über 24 
Stunden dauernden Simulation weht dieser Schwachwind in unveränderter 
Stärke und Richtung in das Untersuchungsgebiet ein. In der Realität bilden sich 
bei derartigen Hochdruck-Großwetterlagen – je nach Relief und Land-nutzung 
(bebaute Siedlungsflächen oder Grünflächen) lokale Windsysteme im Wechsel 
von täglicher Einstrahlung und nächtlicher Ausstrahlung aus, die als Berg- oder 
Talwinde bzw. als Flurwinde die übergeordnete Windrichtung ablösen. Im 
vorliegenden Untersuchungsraum sind aufgrund der großflächigen 
Grünflächen, die in Hanglage oberhalb des Plangebietes in ausgeprägter 
Hanglage südwestwärts bis zum Kottenforst auf der Hauptterrasse des 
Rheintales hinaufreichen, insbesondere die nächtliche Kaltluftproduktion und 
der hangabwärts gerichtete Kaltluftabfluss von vorrangigem Interesse für die 
nächtliche Frischluftversorgung des Plangebietes und des angrenzenden 
Siedlungsbestandes. Dieser nächtliche Kaltluftzufluss ins Untersuchungsgebiet 
bleibt aber bei den Modellberechnungen nach ENVI-met 4.2 - mangels der 
Kapazität das Relief zu berücksichtigen - völlig unberücksichtigt. 
 
Dementsprechend fehlerhaft dürften die Ergebnisse der Simulation zur 
nächtlichen Wärmebelastung sein. Dementsprechend fehlen ja auch die 
Abbildungen zur nächtlichen Windfeldverteilung in 1,5m über Grund für den Ist- 
und Planfall im Untersuchungsgebiet. Stattdessen nimmt der Gutachter anhand 
von Berechnungsformeln nach WIESNER und BRIGGS (1979) sowie DEFANT 
(1933) separat eine „erste Abschätzung“ zu Kaltluftproduktionsmengen sowie 
der Mächtigkeit und Fließgeschwindigkeit der Kaltluft vor, die das Plangebiet 
und die angrenzenden Siedlungsbereiche beeinflussen. Allerdings weist er 
selbst darauf hin, dass das angewendete Verfahren lediglich eine „plausible 
Ersteinschätzung von Kaltluftprozessen (Kaltluftproduktion, 
Kaltluftschichtdicken und Fließgeschwindigkeiten von Kaltluftabflüssen)“ 
erlaube (s.18). Dementsprechend stark verharmlosend weichen die Ergebnisse 
dieses Gutachtens gravierend von den Ergebnissen der ZURES-
Klimaanalysekarte (2018: Nachtsituation, Ist-Zustand, hier: 
Kaltluftvolumenstromdichte und Kaltluftabflüsse) sowie der darauf fußenden 
Planungshinweiskarte (2019) ab.
   
 
Anlage/n
Keine
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Beratungsverlauf (18)

26.08.2021 Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda
TOP 9.1.2 Anregung

Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

Zur Sitzung
23.09.2021 Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda
TOP 8.1.2 Anregung

Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

Zur Sitzung
25.11.2021 Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda
TOP 8.1.2 Anregung

Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

Zur Sitzung
20.01.2022 Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda
TOP 8.1.2 Anregung

Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

Zur Sitzung
17.02.2022 Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda
TOP 8.1.2 Anregung

Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda
TOP 8.1.2 Anregung

Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

Zur Sitzung
19.05.2022 Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda
TOP 8.1.2 Anregung

Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

Zur Sitzung
18.08.2022 Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda
TOP 8.1.2 Anregung

Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

Zur Sitzung
27.09.2022 Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda
TOP 8.1.2 Anregung

Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

Zur Sitzung
29.10.2024 Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen
TOP 5.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

Zur Sitzung
22.01.2025 Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen
TOP 5.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung
Anregung
Entscheidung Entscheidung
Anregung
Anregung
Anregung
Anregung
Anregung

Orte (2)

  • Ellesdorfer Straße
  • In den Schleiden

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Details

Vorlagen-Nr.
190477-2 AA
Typ
Änderungsantrag
Datum
11.03.2020
Erstellt
18.01.2026 04:40