1309/2026
"Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle"
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Anlage 3_Haushaltsmäßige_Auswirkungen_260520
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Haushaltsmäßige Auswirkungen Maßnahme-Bezeichnung Teilergebnis- plan des Amtes Produktgruppe Teilplanzeile Teilfinanz- plan des Amtes Produktgruppe Finanzstelle Haushalts- verbesserung Haushaltsverschlechterung geschätzter Betrag 1b-1-2-1 Kosten bei der Überbauung öff. gew. Straßenraums (Gestattungsverträge) 62 und 66 1201 05- privatrechtliche Leistungsentgelte Prüfauftrag - Wenigerertrag genauer kalkulieren schwer kalkulierbar, da keine genauen Daten vorh.: ca. 250.000 € 1b-1-1-1 Gebühren für Baustelleneinrichtungen 64 1201 05- privatrechtliche Leistungsentgelte? keine Änderung 1b-1-3-1a 1b-1-3-1b 1b-1-3-1c Stellplatzablöse 63 1001 6300-1001-0-0001 investive Einzahlung schwer kalkulierbar, da unklar, wieviel umgesetzt werden wird: ca. 250.000€ - 300.000€ 1b-2-3-3b Ablösebeträge für Grün- und Spielflächen <44 WE 51 und 67 0604/1301 5100-0604-0-2002 6700-1301-0-1300 Wenigereinzahlung ca. 100.000€/ Jahr zweckgebunden konsumtiv investiv Auswirkung Wenn durch die Erleichterung der Maßnahmen mehr Bauanträge eingereicht werden und folglich mehr gebaut wird als ohne die Maßnahmen, hat es zusätzlich folgende positive haushaltsmäßige Auswirkungen: - mehr Gebühren für Baugenehmigungen, Baustelleinrichtungen etc. - mehr Ablösebeträge für Grün- und Freiflächen, Stellplätze etc. - mehr Steuererlöse durch mehr Wohnungswirtschaftskraft und die Stadt profitiert zusätzlich durch die Schaffung von: - mehr öffentlichen Parkanlagen - mehr öffentlichen Spielplätzen - mehr Bildungsinfrastruktur (Schulen, KiTas) - Konversion von ungenutzen, tw. ehemals genutzten Industrieflächen - Umsetzung von städtischen Konzepten: Baupotenzialregister, Wohnungsbauprogramm und KölnKataloge
Anlage 1_ Liste der gemeinsamen Stadt-Köln-Lösungen_260520
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Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Übersicht gemeinsame Lösungen Arbeitskreis 1b Liste der gemeinsamen Stadt-Köln-Lösungen Titel | Thema Zielsetzung | Maßnahme gemeinsam erarbeitete Lösungen | Vorschläge Verwaltung Alternativen zu gemeinsamen Lösungen | Vorschläge Wohnungswirtschaft Auswirkung auf den städtischen Haushalt positive Auswirkung auf städtische Ziele 1b.1.1.1 Steckbrief: Gebühren für Baustelleneinrichtung Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird aktuell diskutiert, den bestehenden Gebührenrahmen der Satzung weiter auszuschöpfen. Das kann eine Preissteigerung der Sondernutzungsgebühr bei Inanspruchnahme von öffentlichem Straßenland von 15-20% bedeuten. Gemeinsame Lösung: Fixierung des Gebührenpreisindex im Rahmen der Baustelleneinrichtung weiterhin auf 15% keine spürbare Auswirkung im städt. Haushalt Förderung der Innenentwicklung, Förderung Flächennutzung Baupotenzialregister (Baulücken, Aufstockungen, Umstrukturierung), Förderung kleinerer BauTurbo-Projekte. Förderung sozialorientierte Wohnungswirtschaft, Förderung von Genossenschaften Förderung der Innenentwicklung, Förderung Flächennutzung Baupotenzialregister (Baulücken, Aufstockungen, Umstrukturierung), Förderung kleinerer BauTurbo-Projekte. Förderung sozialorientierte Wohnungswirtschaft, Förderung von Genossenschaften Der öffentliche Raum soll allen Bürger*innen der Stadt Köln zu Verfügung stehen und keinen Partikularinteressen folgen. Eine Überbauung auch im Luftraum schränkt zum einen die Planungshoheit der Stadt (u.a. ÖPNV- Netzerweiterung, Straßenbeleuchtung etc.) ein, zum anderen werden hierdurch auf fremdem Eigentum der Flächenanteil und damit der Gewinn erhöht. Kosten i.B. auf Wohnungsbau: Falls der Hochbau nicht auf eigenem Grund und Boden realisiert wird, fallen durch den Wunsch der Überbauung des öffentlichen Raums Kosten an. Gemeinsames Ziel: Keine Kosten oder Reduzierung von Kosten unter (grundsätzlicher) Weiterverfolgung des städtischen Ziels. UG 1: Themen Verkehr, Dez III: UG 1.1 Themen Verkehrsmanagement: Team Expert*innen aus Verwaltung und Wohnungswirtschaft: Amt für Verkehrsmanagement (64): Herr Poppenborg (AL), Herr Dr. Becker (AL 30), Frau Asboe (301/5), Frau Werres (WvM, freie Wohnungswirtschaft), Frau Kurth (Genossenschaft Mieterschutz, Genossenschaft) , Herr Potthof (IPL, Planungsbüro), Herr Schmeink (Aachener SWG) Erweiterte Beteiligung Thema Gebühren: Herr Spiertz (231/3), Herr Puppele (231/3) Moderation: Frau Schinkel (SL Wohnungsbauleitstelle) Der öffentliche Raum soll allen Bürger*innen der Stadt Köln zu Verfügung stehen und keinen Partikularinteressen folgen. Darum soll eine Fremdnutzung durch Baustelleneinrichtung möglichst wenig (räumlich) und möglichst kurz (zeitlich) stattfinden. Es entstehen Kosten bei der Nutzung öffentlichen Straßenlands für Baustelleneinrichtung bei Baumaßnahmen. Der Gebührenpreisindex im Rahmen der Baustelleneinrichtung wurde im Jahr 2024 auf 15% festgelegt (Verbraucherpreisindex lag bei fast 30%). Gemeinsam wurde festgestellt, dass die Gebühren im Vergleich zu anderen Kommunen sehr moderat sind und angemessen in der Staffelung. Vorschlag "statt hoher Kosten: Bürgschaft, Fertigstellungverpflichtung inkl. Vertragsstrafe": führt nicht zum Ziel Der Fall tritt vor allem in Projekten der Innenentwicklung auf. Genossenschaftlicher Wohnungsbau wird in der Regel in Rahmen der Innenentwicklung umgesetzt. Gemeinsames Ziel: Keine Kosten oder Reduzierung von Kosten unter (grundsätzlicher) Weiterverfolgung des städtischen Ziels. UG 1.2 Themen Bauverwaltung: Team Expert*innen aus Verwaltung und Wohnungswirtschaft: Bauverwaltungsamt (62): Frau Mohr (AL 62), Herr Pütz (AbtL 621), Herr Dr. Becker (AL 30), Frau Asboe (301/5), Frau Werres (WvM, freie Wohnungswirtschaft), Frau Kurth (Genossenschaft Mieterschutz, Genossenschaft) , Herr Potthof (IPL, Planungsbüro), Herr Schmeink (Aachener SWG) Erweiterte Beteiligung Thema Kosten/ Gebühren: Herr Spiertz (231/3), Herr Puppele (231/2) Erweiterte Beteiligung Thema Privatflächen: Frau Ihlenfeld (67), Herr Hölzer (67), Frau Stach-Reinartz (66), Herr Kozubski, Frau Wallraff-Becker (512), Frau Ohmstede (512/1), Frau Malcoiffe (512/1), Frau Dr. Kremer (VI/3), Frau Edelbluth (Wohnkompanie), Herr Klötzing (Dornieden Gruppe) Moderation: Frau Schinkel (SL Wohnungsbauleitstelle) 1. Nutzen | Beeinträchtigung AuswirkungenMaßnahmenkatalog 2. 1b.1.2.1 Steckbrief: Kosten bei der Überbauung öff. gew. Straßenraums (Gestattungsverträge) Gemeinsame Lösung/ Prüfauftrag an die Verwaltung: Grundsätzlich sollte der öffentliche Raum nicht überbaut werden. Keine Kosten werden erhoben, wenn Vorbauten keine Abstandsflächen analog BauO NRW auslösen: d.h., wenn sie a) insgesamt nicht mehr al s e in Dritte l der Breite der jeweiligen Außenwa nd in Anspruch nehmen, b) nicht mehr als 1,60 m vor diese Außenwand vortreten Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit im Rahmen der Konsolidierungsgespräche auf diese Einnahmen verzichtet werden kann. Einnahmenverlust im städt. Haushalt Seite 1 von 6 Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Übersicht gemeinsame Lösungen Arbeitskreis 1b Titel | Thema Zielsetzung | Maßnahme gemeinsam erarbeitete Lösungen | Vorschläge Verwaltung Alternativen zu gemeinsamen Lösungen | Vorschläge Wohnungswirtschaft Auswirkung auf den städtischen Haushalt positive Auswirkung auf städtische Ziele Nutzen | Beeinträchtigung AuswirkungenMaßnahmenkatalog 1b.1.2.2 Steckbrief: Kosten für Erschließungsmaßnahmen - 10% analog Vorgehen bei städtischen Erschließungen Erschließungsmaßnahmen werden im Rahmen von Erschließungsverträgen aktuell zu 100 % durch den Investor finanziert. Wenn die Stadt selbst Erschließungsanlagen, z.B. in Angebots-B-Plänen, baut, werden gemäß der Erschließungsbeitragssatzung 90% des beitragsfähigen Aufwands durch die Anlieger*innen getragen, 10% des erschließungsbeitragsfähigen Aufwands verbleiben bei der Stadt Köln. Kosten i.B. auf Wohnungsbau: Es entstehen Kosten für Erschließungsmaßnahmen in Höhe von 100% beim Investor. Gemeinsames Ziel: Keine Kosten oder Reduzierung von Kosten unter (grundsätzlicher) Weiterverfolgung des städtischen Ziels. Diese Maßnahme würde den städtischen Haushalt voraussichtlich stark belasten, daher wird diese Maßnahme nicht von der Verwaltung vorgeschlagen. Kein Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung Zusätzlicher Vorschlag Wohnungswirtschaft: Die Stadt Köln beteiligt sich mit 10% an den Kosten für Erschließungsmaßnahmen analog des Vorgehens bei der Erschließungsbeitragserhebung. Entstehen neuer Auszahlungsverpflich tungen Förderung Großprojekte -> viel Wohnraumschaffung 3. 1b.1.2.3 Steckbrief: Bürgschaften Gemeinsame Lösung: Die jährliche Indexsteigerung bei der Bemessung der Bürgschaftskosten im Straßenbau wird auf 5% begrenzt. Hinweis: Straßenbaupreisindex ist in den letzten 5 Jahren jährlich auf ca. 7% gestiegen. (Quelle Stat. Bundesamt) Erhöhtes Kostenrisiko der Stadt im Insolvenzfall Förderung Großprojekte -> viel Wohnraumschaffung 4 Bürgschaften Gemeinsame Lösung: Die Stadt verzichtet dort auf Bürgschaften, wo aufgrund kommunaler Eigentümerstruktur kein Bedürfnis nach Absicherung gegen ein Insolvenz-/ Spekulationsrisiko besteht (bei „städtischen Gesellschaften“). Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens der anderen Vertragspartei kann es daher erforderlich werden, dass die Stadt aktiv von ihren gesellschaftsrechtlichen Durchgriffsrechten gegenüber den städtischen Gesellschaften Gebrauch macht. keine spürbare Auswirkung im städt. Haushalt Förderung Großprojekte -> viel Wohnraumschaffung 5. Bürgschaften Gemeinsame Lösung: Die Stadt verzichtet auf Bürgschaften, wenn der Investor sich in dem konkreten Projekt dazu verpflichtet, 100 % der Wohneinheiten als preisgedämpften Wohnungsbau umzusetzen. Zu diesem Zweck muss der Investor sich vertraglich gegenüber der Stadt zur Einhaltung einer Mietobergrenze i.H.v. EUR 12 (Mietobergrenze wird angepasst entsprechend prozentualer Änderungen des Mietspiegels) für den Zeitraum von 25 Jahren ab Erstbezug verpflichten. Die Verpflichtung muss an etwaige Rechtsnachfolger*innen weitergegeben werden. keine spürbare Auswirkung im städt. Haushalt Förderung sozialorientierte Wohnungswirtschaft, Förderung von Genossenschaften 1b.1.3.1 Steckbrief: Festlegung von Pflichtstellplätzen für Pkw und Fahrräder Die Kölner Stellplatzsatzung ermöglicht es, die Anzahl notwendiger Stellplätze an die örtlichen Verhältnisse anzupassen und nutzt differenzierte Instrumente der Ablöseregelung. Es ist das Ziel, die Herstellung von Stellplätzen auf das zwingend Notwendige zu reduzieren. Damit ermöglicht sie Mobilität ohne Kfz, den Klimaschutz und reduziert den Flächenverbrauch durch angepasste Mobilitätskonzepte. Kosten i.B. auf Wohnungsbau: Es entstehen Kosten, vor allem dann, wenn Tiefgaragen errichtet werden müssen. Gemeinsames Ziel: Reduzierung von Kosten unter grundsätzlicher Weiterverfolgung des städtischen Ziels: Anpassung aktuelle Stellplatzsatzung: möglichst keine Kompensation von PKW-Stellplätzen im ö.R. <-> hohe Kosten bei Herstellung von Stellplätzen, v.a. Tiefgaragen Es wird festgestellt, dass die Kölner Stellplatzsatzung bereits sehr flexibel und standortangepasst ist. Eine allgemeine Anpassung der Stellplatzsatzung auf Basis der bereits erfolgten Evaluation sowie der Ergebnisse des Austauschs zwischen Verwaltung und Wohnungswirtschaft (Wohnungsbau stärken und Köln baut bezahlbar) wird voraussichtlich spätestens zum Ende des Jahres 2026 erfolgen. Im Rahmen der Erarbeitung wird der gemeinsame Dialog - auch vor dem Hintergrund einer weiteren Baukostenreduzierung - fortgeführt. Gemeinsame Lösung: Um den bezahlbaren Wohnungsbau in Köln kurzfristig zu stärken, sollen folgende Regelungen bereits vor Neufassung der Satzung von der Verwaltung erprobt und die gewonnenen Erfahrungen im Rahmen der Neufassung berücksichtigt werden. Damit die Stadt eine Sicherheit hat, dass sie im Notfall (z.B.: Konkursfall des Investors) selbst notwendige Erschließungsmaßnahmen umsetzen kann, wird eine Bürgschaft inkl. Indexierung für Erschließungsmaßnahmen erhoben. Die Bürgschaftssumme sorgt auch für eine schnelle Umsetzung der Maßnahme. Außerdem soll sie vor Spekulationen schützen. Hinweis: In den Fällen, in denen Anlieger*innen, die das Wohnungseigentum bereits erschließungsbeitragsfrei vom Vorhabenträger erworben haben, zahlen die Anlieger*innen im Insolvenzfall zweimal Erschließungsbeiträge: an den Vorhabenträger und nach der Ersatzvornahme zusätzlich an die Stadt Köln. Mit der Entrichtung der Bürgschaftssumme entstehen auf der Seite der Wohnungswirtschaft hohe Kosten. Folgendes Entgegenkommen in Bezug auf die Reduzierung der Bürgschaft seitens der Stadt wird bereits umgesetzt: revolvierende Besicherung | Bürgschaft muss nicht nur durch eine Bank, sondern kann auch durch Treuhandkonto, Versicherung etc. hinterlegt werden | Teilabnahmen (von vollständig fertiggestellten Teilbereichen; nicht: einzelne Gewerke) Gemeinsames Ziel: Reduzierung von Kosten unter grundsätzlicher Weiterverfolgung des städtischen Ziels. UG 1.3 Themen integrierte Mobilitätsplanung: Team Expert*innen aus Verwaltung und Wohnungswirtschaft: Amt für integrierte Mobilitätsplanung: Frau Bachem (stv AL 681), Herr Colmer (681/2), Herr Wrobel (681/2), Herr Dr. Becker (AL 30), Frau Asboe (301/5), Frau Werres (WvM, freie Wohnungswirtschaft), Frau Kurth (Genossenschaft Mieterschutz, Genossenschaft) , Herr Potthof (IPL, Planungsbüro), Herr Klötzing (Dornieden Gruppe), Frau Tintner (GAG), Herr Delbrück (GAG) Erweiterte Beteiligung Thema Stellplatznachweise: Herr Kriege (AL 63), Herr Amrehn (63) Moderation: Frau Schinkel (SL Wohnungsbauleitstelle) Seite 2 von 6 Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Übersicht gemeinsame Lösungen Arbeitskreis 1b Titel | Thema Zielsetzung | Maßnahme gemeinsam erarbeitete Lösungen | Vorschläge Verwaltung Alternativen zu gemeinsamen Lösungen | Vorschläge Wohnungswirtschaft Auswirkung auf den städtischen Haushalt positive Auswirkung auf städtische Ziele Nutzen | Beeinträchtigung AuswirkungenMaßnahmenkatalog Förderung sozialorientierte Wohnungswirtschaft, Förderung von Genossenschaften Unterstützung Mobilitätswende Entbürokratisierung Förderung der Innenentwicklung, Förderung Flächennutzung Baupotenzialregister (Baulücken, Aufstockungen, Umstrukturierung), Förderung kleinerer BauTurbo-Projekte. Entbürokratisierung Unterstützung Mobilitätswende Förderung der Innenentwicklung, Förderung Flächennutzung Baupotenzialregister (Baulücken, Aufstockungen, Umstrukturierung), Förderung kleinerer BauTurbo-Projekte. Unterstützung Mobilitätswende Entbürokratisierung 9. Stellplatzsatzung Index zur Berechnung der Stellplatzablösebeträge d) Keine Erhöhung des Indexes zur Berechnung der Stellplatzablösebeträge keine spürbare Auswirkung im städt. Haushalt Förderung der Innenentwicklung, Förderung Flächennutzung Baupotenzialregister (Baulücken, Aufstockungen, Umstrukturierung), Förderung kleinerer BauTurbo-Projekte. 1b.2.2.1 Steckbrief: Umsetzung Kleinkinderspielplätze Satzung Um die Qualität der gef. Flächen bzgl. Spielmöglichkeiten für Kinder unter 6 Jahre zu sichern, sind in einer Kleinkindspielplatzsatzung alle Vorgaben beschlossen worden. Kosten i.B. auf Wohnungsbau: Es entstehen Kosten, weil Spielplätze hohe Kostenfaktoren darstellen können. Gemeinsames Ziel: Reduzierung von Kosten unter grundsätzlicher Weiterverfolgung des städtischen Ziels. Um kurzfristig den bezahlbaren Wohnungsbau zu stärken, werden im Vorfeld einer dann folgenden Satzungsanpassung folgende Satzungsregelungen beschlossen: 10. Kleinkinderspielplätze Satzung a) Anpassung von § 2(4): Wird geändert in: Sofern Gartenflächen vorhanden sind, die einer konkreten Wohnung zur ausschließlichen Nutzung zugeordnet sind, reduziert sich die Mindestgröße gem. Absatz 2 auf 3 0 qm. keine spürbare Auswirkung im städt. Haushalt Förderung der Innenentwicklung, Förderung Flächennutzung Baupotenzialregister (Baulücken, Aufstockungen, Umstrukturierung), Förderung kleinerer BauTurbo-Projekte. zusätzliche Einnahmen im städt. Haushalt (investive Einzahlungen) a) Kein Kfz-Stellplatznachweis bei Studierendenwohnen, stattdessen Stellplatzablösezahlung für nach gültiger Stellplatzsatzung noch nachzuweisende Kfz-Stellplätze https:// www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/verkehr/interaktive-karte-fuer-eine-moegliche-reduktion-von- stellplaetzen) Stellplatzsatzung zusätzliche Einnahmen im städt. Haushalt (investive Einzahlungen) Stellplatzsatzung UG 2: Themen Bauaufsicht, Spielplätze, Stadtplanung: Dez IV_V_VI UG 2.2 Themen Spielplätze: Team Expert*innen aus Verwaltung und Wohnungswirtschaft: Amt 51, Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung: Frau Wallraff-Becker (512), Frau Ohmstede (512/1), Frau Malcoiffe (512/1), Frau Heidenreich (512/1), Frau Asboe (301/5), Herr Klötzing (Dornieden Gruppe, freie Wohnungswirtschaft), Herr Mauel („Die Sülzer“, Wohnungsbaugenossenschaft), Erweiterte Beteiligung Thema Kleinkinderspielplatzsatzung: Herr Kriege (63) Erweiterte Beteiligung Thema Privatflächen: Frau Ihlenfeld (67), Herr Hölzer (67), Frau Stach-Reinartz (66), Herr Kozubski, Frau Dr. Kremer (VI/3), Frau Edelbluth (Wohnkompanie), Herr Klötzing (Dornieden Gruppe), Frau Herr (61) Erweiterte Beteiligung Thema koop. BLM: Frau Ihlenfeld (67), Herr Hölzer (67), Frau Dr. Kremer (VI/3), Herr Coers (WIK, RBL), Frau Rzymelka (Instone), Herr Kuhn (Die Sülzer), Herr Delbrück (GAG), Herr Dr. Voss (Lenz & Johlen), Frau Herr (AL 61), Herr Tuch (61), Frau Rennings (61) Moderation: Frau Schinkel (SL Wohnungsbauleitstelle) b) Bereits möglich §2(3): Die Herstellungspflicht entfällt bei nachträglichem Ausbau von Dach- und Kellergeschossen oder Aufstockung zur Schaffung von Wohnraum, wenn die Gebäude vor Inkrafttreten dieser Satzung rechtmäßig errichtet wurden und erstmalig oder zusätzlich Wohnungen geschaffen werden. Neu: Kein Kfz-Stellplatznachweis bei Baulückenschluss bis max. 10 Wohneinheiten und Aufstockungen (siehe Baupotentialregister der Stadt Köln) um 1 Vollgeschoss + Staffelgeschoss. Stattdessen Stellplatzablösezahlung für die nach gültiger Stellplatzsatzung nachzuweisenden Kfz-Stellplätze (https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/verkehr/interaktive-karte-fuer-eine-moegliche-reduktion-von- stellplaetzen) 8. Stellplatzsatzung c) kein Kfz-Stellplatznachweis bis max. 10 Wohneinheiten, wenn Car- Sharing in fußläufiger Entfernung von 300 m angeboten wird. Stattdessen Stellplatzablösezahlung für die nach gültiger Stellplatzsatzung nachzuwe isenden Kfz-Stellplätze (https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/verkehr/interaktive-karte-fuer-eine-moegliche-reduktion-von- stellplaetzen) zusätzliche Einnahmen im städt. Haushalt (investive Einzahlungen) 6. 7. Seite 3 von 6 Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Übersicht gemeinsame Lösungen Arbeitskreis 1b Titel | Thema Zielsetzung | Maßnahme gemeinsam erarbeitete Lösungen | Vorschläge Verwaltung Alternativen zu gemeinsamen Lösungen | Vorschläge Wohnungswirtschaft Auswirkung auf den städtischen Haushalt positive Auswirkung auf städtische Ziele Nutzen | Beeinträchtigung AuswirkungenMaßnahmenkatalog 11. Kleinkinderspielplätze Satzung b) Neu § 2 (7): Die Kleinkinderspielflächen sollen im Bauantrag durch eine Berechnung des flächenmäßigen Bedarfs sowie eine zeichnerische Darstellung der berücksichtigten entsprechenden Flächen nachgewiesen werden. keine spürbare Auswirkung im städt. Haushalt Förderung der Innenentwicklung, Förderung Flächennutzung Baupotenzialregister (Baulücken, Aufstockungen, Umstrukturierung), Förderung kleinerer BauTurbo-Projekte. 12. Kleinkinderspielplätze Satzung c) Ergänzung § 4 (3b): Werden auf dem Baugrundstück nicht mehr als acht Wohnungen errichtet, kann auf die Herstellung einer Sandspielfläche verzichtet werden. In diesem Fall sind die Sitzmöglichkeiten sowie die Mindestzahl der Spielgeräte nach Absatz 2 auf einer geeigneten alternativen Fläche nachzuweisen. keine spürbare Auswirkung im städt. Haushalt Förderung der Innenentwicklung, Förderung Flächennutzung Baupotenzialregister (Baulücken, Aufstockungen, Umstrukturierung), Förderung kleinerer BauTurbo-Projekte. 13. Kleinkinderspielplätze Satzung Diese Flächen werden nur im Katastrophenfall (bei Starkregenregenereignissen) als Retentionsfläche genutzt und als solche gut erkennbar ausgewiesen. Die Wahrscheinlichkeit des Eintrittsfalls ist gering, der Einfluss auf die Baukosten ist hoch. d) Anpassung § 4 (9): Die Kleinkinderspielfläche darf nicht als Retentionsfläche für die Regelentwässerung ausgewiesen werden, eine Umsetzung von multifunktionalen Flächen für den Katastrophenfall wird unterstützt. keine spürbare Auswirkung im städt. Haushalt Förderung der Innenentwicklung, Förderung Flächennutzung Baupotenzialregister (Baulücken, Aufstockungen, Umstrukturierung), Förderung kleinerer BauTurbo-Projekte. 1b.2.3.3 Steckbrief: KoopBLM Um die städtischen Ziele in der Bauleitplanung umzusetzen, wurde das Kooperative Baulandmodell ( https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/pdf61/kooperatives_baulandmodell_k%C3% B6ln.pdf ) als Instrument zur Sicherstellung dieser gewählt. Es bietet eine transparente Übersicht über die Verpflichtungen, die bei der Entwicklung von Wohnungsbau unter Berücksichtigung der städtischen Ziele notwendig sind. Kosten i.B. auf Wohnungsbau: Es entstehen Kosten bei der Umsetzung. Gemeinsames Ziel: Reduzierung von Kosten unter grundsätzlicher Weiterverfolgung der städtischen Ziele. Gemeinsame Lösung: Folgende Verpflichtungen werden im kooperativen Baulandmodell angepasst, um den Wohnungsbau zu stärken: Alternative zur gemeinsamen Lösung/ Vorschlag Wohnungswirtschaft: Die Nettobaulandflächen sollen möglichst in einer Größenordnung von 70 % erhöht werden und die öffentlichen Flächen reduziert werden, um den Wohnungsbau gezielt zu unterstützen. Vorteil für die Stadt: Geringere Kosten für die Unterhaltung. Die folgenden Punkte zahlen hierauf ein: Annäherung an Dichtezahl KölnKatalog Förderung Großprojekte -> viel Wohnraumschaffung Förderung der Innenentwicklung, Förderung Flächennutzung Baupotenzialregister (Baulücken, Aufstockungen, Umstrukturierung), Förderung kleinerer BauTurbo-Projekte. Förderung sozialorientierte Wohnungswirtschaft, Förderung von Genossenschaften Gemeinsame Lösung: Bei Projekten <44 WE wird zukünftig auf die Zahlung von Ablösebeträgen für Grün- und Spielflächen verzichtet. koop BLM Anpassung des Grünflächenstandards a) Der Nachweis von 10 m² Grünfläche/ EW ist gewünscht, aber an vielen Stellen im Stadtgebiet nicht umsetzbar und wird oft bereits jetzt durch Ablösebeträge reduziert. 15. koop BLM Ablösebeträge für Grün- und Spielflächen <44 WE b) Kleine Projekte, die im Rahmen der Innenentwicklung umgesetzt werden (oftmals Genossenschaften/ sozialorientierte Wohnungswirtschaft) sind oft sehr kostenempfindlich. UG 2.3 Themen Stadtplanung: Team Expert*innen aus Verwaltung und Wohnungswirtschaft: Amt Stadtplanung: Frau Herr (AL 61), Herr Tuch (614), Frau Rennings (614/1), Frau Asboe (301/5), Herr Dr. Becker (AL 30), Frau Rzymelka Instone, freie Wohnungswirtschaft), Herr Kuhn („Die Sülzer“, Wohnungsbaugenossenschaft), Frau Schröder (Metropol, freie Wohnungswirtschaft), Herr Dr. Voß, Lenz und Johlen, Berater), Erweiterte Beteiligung Thema Privatflächen: Frau Ihlenfeld (67), Herr Hölzer (67), Frau Stach-Reinartz (66), Herr Kozubski, Frau Dr. Kremer (VI/3), Frau Edelbluth (Wohnkompanie), Herr Klötzing (Dornieden Gruppe), Frau Wallraff-Becker (512), Frau Ohmstede (512/1), Frau Malcoiffe (512/1), Frau Heidenreich (512/1) Erweiterte Beteiligung Thema koop. BLM: Frau Ihlenfeld (67), Herr Hölzer (67), Frau Dr. Kremer (VI/3), Herr Coers (WIK, RBL), Frau Rzymelka (Instone), Herr Kuhn (Die Sülzer), Herr Delbrück (GAG), Herr Dr. Voss (Lenz & Johlen), Frau Wallraff-Becker (512), Frau Ohmstede (512/1), Frau Malcoiffe (512/1), Frau Heidenreich(512/1) Moderation: Frau Schinkel (SL Wohnungsbauleitstelle) Gemeinsame Lösung: Allgemeine Anpassung des Grünflächenstandards auf 8m²/EW (+2m² Spielfläche) (ohne mögliche Einzelfallreduzierung) . Im Gegenzug Ablöse für die reduzierten 2 m²/ Herstellung andernorts im Kölner Stadtgebiet. Alternative zur gemeinsamen Lösung/ Vorschlag Wohnungswirtschaft: Reduzierung der Grünflächen auf 6 m² (analog Stadt Düsseldorf), um den Wohnungsbau gezielt zu unterstützen. keine spürbare Auswirkung im städt. Haushalt geringfügiger Einnahmenverlust im städt. Haushalt (3 Projekte seit 2017) 14. Seite 4 von 6 Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Übersicht gemeinsame Lösungen Arbeitskreis 1b Titel | Thema Zielsetzung | Maßnahme gemeinsam erarbeitete Lösungen | Vorschläge Verwaltung Alternativen zu gemeinsamen Lösungen | Vorschläge Wohnungswirtschaft Auswirkung auf den städtischen Haushalt positive Auswirkung auf städtische Ziele Nutzen | Beeinträchtigung AuswirkungenMaßnahmenkatalog 16. koop BLM Anrechenbarkeit von Grün- bzw.- Spielflächen in unmittelbarer Projektumgebung c) Anrechenbarkeit von Grün- bzw.- Spielflächen in unmittelbarer Projektumgebung: Sind Qualität, Größe und dauerhafte öffentliche Zugänglichkeit bestehender Grün- oder Spielflächen in unmittelbarer Nähe zu einem Vorhaben fachlich bestätigt und sind diese fußläufig sicher e rreichbar sowie planungsrechtlich als öffentliche Grün- bzw. Spielfläche gesichert, sollten sie anteilig auf den Grün- oder Spielflächenbedarf eines Vorhabens angerechnet werden können. Gemeinsame Lösung: erfolgt bereits: - 67: zur besseren Transparenz derzeit Erarbeitung von einheitlichen S tandards - 512: bereits Transparenz gegeben N eues Ziel: Die Flächenanrechenbarkeit soll früh im Prozess (Kick-Off) klargestellt werden -> Vereinfachung und damit Reduzierung A bstimmungsaufwand keine spürbare Auswirkung im städt. Haushalt Erhöhung Transparenz städtischen Handelns 17. koop BLM Abzug Spielplatzbedarfe bei Sonderwohnformern d) Bei der Ermittlung des Bedarfs an Spielplatzflächen sollten die Geschossflächen der Wohnformen Studierendenwohnheime, Seniorenwohnanlagen oder Micro-Apartment-Anlagen bei der Bedarfsberechnung für diese Einrichtungen vollständig ausgenommen werden, da sie erfahrungsgemäß eine deutlich geringere durchschnittliche Kinderanzahl aufweisen. Gemeinsame Lösung: Wenn Sonderwohnformern als solche über einen langen Zeitraum gesichert sind, können sie bei der Ermittlung der Spielplatzbedarfe in Abzug gebracht werden. keine spürbare Auswirkung im städt. Haushalt Förderung Großprojekte -> viel Wohnraumschaffung 18. koop BLM Kostenobergrenze für Grün- und Spielflächen (Qualität öff. Spielplätze) e) Kostenobergrenze für Grün- und Spielflächen (Qualität öff. Spielplätze): Gemeinsame Lösung: im koop BLM wird textlich ergänzt, dass die im Koop-BLM enthaltenen Kostenansätze für die Ablöse von Grün- und Spielflächen als Kostendeckel (- > Ablöseobergrenze = Herstellungsobergrenze (inkl. Indexierung Baupreis e tc.)) zu verstehen sind und die Verwaltung gemeinsam mit dem Vorhabenträger die Planung nach einem design-to-cost-Ansatz ausrichten soll. keine spürbare Auswirkung im städt. Haushalt Erhöhung Transparenz städtischen Handelns 19. koop BLM Berechnung von KiTa- Bedarfen f) Durch eine sehr genaue Berechnung von KiTa-Bedarfen mussten Gruppenstärken während der Planungsphase häufig angepasst werden. Dies hatte kostenintensive Planungsschleifen zur Folge. Gemeinsame Lösung: Leitsatz 1: Die Bedarfsermittlung wird auf Grundlage einer verbesserten Datenlage und Berechnungsmethode ermittelt. Es liegt sowohl in der Verantwortung des Vorhabenträgers als auch der Verwaltung, dass zum Zeitpunkt des Vorgabenbeschlusses (Stichtagregelung, Stichtag 2) ein verlässlicher Bedarf vorliegt. Der ursächliche „langfristige Basisbedarf“ ist herzustellen. Leitsatz 2: Im Bauleitplanverfahren für die Bedarfsermittlung relevante Veränderungen sind sowohl vom Vorhabenträger als auch von der Verwaltung stets transparent darzulegen. Im Dialog wird gemeinsam nach konzeptionellen und planungsrechtlichen Lösungen gesucht. Treten diese Veränderungen nach der Rechtskraft des Bebauungsplans auf, unterstützt die Stadt z.B. bei der Trägersuche oder alternative/temporäre Nutzungen. Unter Berücksichtigung aller Belange werden auch Möglichkeiten wie Befreiungen oder Vertragsanpassungen berücksichtigt. keine spürbare Auswirkung im städt. Haushalt Erhöhung Transparenz städtischen Handelns 20. 1b.2.3.6 Steckbrief: Prüfung Anpassung der Berechnung der Einwohnerzahlen Zur Berechnung der bedarfsauslösenden Einwohnerzahlen wird im koop. Baulandmodell im gesamten Stadtgebiet wird die Erstbelegungsquote mit dem Faktor 2,3 Einwohner/ Wohneinheit (90m² GF) vorgenommen. Einwohnerberechnungen, die die Wirklichkeit präziser abbilden, könnten sich vorteilhaft für Investor*innen und Vorhabenträger*innen auswirken, da sich hieraus wahrscheinlich geringere Bedarfszahlen ergeben. Gemeinsames Ziel: Anpassung der Berechnung der Einwohnerzahlen. Gemeinsame Lösung: Prüfung einer Anpassung der Berechnung der Erstbelegungsquote auf Basis einer überarbeiteten Berechnungsmethode des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik vorgenommen. Nicht kurzfristig umsetzbar, daher: Prüfauftrag Alternative zur gemeinsamen Lösung/ Vorschlag Wohnungswirtschaft: Reduzierung des Flächenfaktors je Wohneinheit von 2,3 möglichst 1,8, um den Wohnungsbau gezielt zu unterstützen Förderung Großprojekte -> viel Wohnraumschaffung Kein Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung Zusätzlicher Vorschlag Wohnungswirtschaft: Entfall der Kombiflächenbegrenzung, um den Wohnungsbau gezielt zu unterstützen Annäherung an Dichtezahl KölnKatalog Seite 5 von 6 Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Übersicht gemeinsame Lösungen Arbeitskreis 1b Titel | Thema Zielsetzung | Maßnahme gemeinsam erarbeitete Lösungen | Vorschläge Verwaltung Alternativen zu gemeinsamen Lösungen | Vorschläge Wohnungswirtschaft Auswirkung auf den städtischen Haushalt positive Auswirkung auf städtische Ziele Nutzen | Beeinträchtigung AuswirkungenMaßnahmenkatalog 21. 1b.2.3.4 Steckbrief: Leitfaden Qualifizierungsverfahren Um die städtebauliche und architektonische Qualität in Neubauprojekten zu sichern und um Transparenz zu schaffen und Gleichbehandlung zu gewährleisten, wurde ein Leitfaden für sb Qualifizierungsverfahren in Köln erstellt. Kosten i.B. auf Wohnungsbau: Es entstehen u.U. hohe Kosten bei der Umsetzung von Qualifizierungsverfahren. Gemeinsames Ziel: Reduzierung von Kosten unter grundsätzlicher Weiterverfolgung des städtischen Ziels. Gemeinsame Lösung: • Standardisierung durch klare Definition/Konkretisierung der Verfahrensart: ab einer Geschossfläche Wohnen von 18.000 m² (= 200 WE) wird ein einstufiges Qualifizierungsverfahren (Wettbewerb, MB) mit 6 Büros durchgeführt, unterhalb dieser Schwelle Mehrfachbeauftragung von 3 Büros und die Beurteilung durch den Gestaltungsbeirat, genere ll Fokussierung auf Städtebau (Kubatur, Nutzungen, Flächenverteilung) • Fokus auf städtebauliche Qualifizierung (Auslobung) • Ergebnis Vorprüfung: wesentliche Rolle bei der Prämierung • Rolle und Funktion des Gestaltungsbeirats prüfen und stärken keine spürbare Auswirkung im städt. Haushalt Erhöhung Transparenz städtischen Handelns 22.1b.3.3.1 Steckbrief: Energetische Standards bei Neubauten CO2-Einsparung im Hinblick auf den Ratsbeschluss zur Klimaneutralität 2035; Unabhängigkeit Energiepreissteigerungen für Mieter*innen (bezahlbare Heizkosten) Kosten i.B. auf Wohnungsbau: CO2-Einsparung durch alternative/zusätzliche Maßnahmen über den Bundesstandard hinaus anstelle KfW40 Gemeinsames Ziel: Reduzierung von Kosten unter (grundsätzlicher) Weiterverfolgung des städtischen Ziels. Gemeinsame Lösung: Die Klimaschutzleitlinien werden um eine Alternative als Wahlmöglichkeit für die Vorhabenträger in Bebauungsplanverfahren erweitert. Die Alternative besteht aus dem jeweils gültigen gesetzlichen baulichen Standard für Neubauten – derzeit Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 – plus einer klimaneutralen Wärmeversorgung aus 100% Umweltenergie (Grundwasser, Erdwärme, Außenluft) oder unvermeidbarer Abwärme, anstelle der derzeitigen Vorgabe des Effizienzhaus 40 EE Standards. keine spürbare Auswirkung im städt. Haushalt Förderung Wohnungsbau allgemein UG 3: Themen Liegenschaften, Grün, Klima: Dez VIII UG 3.3 Themen Klimaschutz: Team Expert*innen aus Verwaltung und Wohnungswirtschaft: Koordinationsstelle Klimaschutz: Frau Bauer (SL VIII/2), Herr Brosig (VIII/2), Frau Asboe (301/5), Frau Edelbluth (Die Wohnkompanie NRW GmbH), Herr Amann (Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks AG), Herr Coers (RBL RHEINBAULAND AG & WIK) Erweiterte Beteiligung Thema Energetische Standards bei Neubauten: Herr Delbrück (GAG), Frau Mooibroek (VIII/2/2), Frau Conze (301/5) Moderation: Frau Dr. Kremer (Wohnungsbauleitstelle) Seite 6 von 6
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/VI/3 Vorlagen-Nummer 1309/2026 Freigabedatum 22.05.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss einer zeitlich begrenzten Anpassung von städtischen Vorgaben zur Baukostenreduzierung im Wohnungsbau Beschlussorgan Rat Gremium Datum Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 Liegenschaftsausschuss 16.06.2026 Mobilitätsausschuss 16.06.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 18.06.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 18.06.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 Ausschuss für Bauen und Wohnen 23.06.2026 Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.06.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 Rat 02.07.2026 2 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln 1. bekräftigt sein Ziel, bezahlbaren Wohnraum in Köln zu schaffen und den angespann- ten Wohnungsmarkt zu entlasten. 2. beschließt, die im Prozess „Köln baut bezahlbar – Wohnen für alle“ von der Verwal- tung und der Wohnungswirtschaft konsensual erarbeiteten baukostenreduzierenden Anpassungsvorschläge der „Liste der gemeinsamen Stadt-Köln-Lösungen“ (Anlage 1: gemeinsam erarbeitete Lösungen | Vorschläge Verwaltung) umzusetzen und in den laufenden sowie neu startenden Wohnungsbauprojekten anzuwenden. Dieser Be- schluss ist bis zum 31.10.2030 zeitlich begrenzt. Für alle Maßnahmen, die Auswirkun- gen auf den Haushalt haben, gilt eine zeitliche Begrenzung bis zum 31.10.2028. Die Maßnahme 2, die zu Wenigererträgen führt und in der Anlage 1 und 3 als Prüfauftrag gekennzeichnet ist, soll bei Einbringung des Haushaltes zu Gunsten des Wohnungs- baus berücksichtigt werden. 3. beauftragt die Verwaltung, ein Monitoring aufzusetzen, um begleitend zu überprüfen, inwiefern durch die erwirkten Kosteneinsparungen ein Anstieg der Wohnungsbauzah- len – insbesondere beim dringend benötigten preisgedämpften und geförderten Woh- nungsbau – erreicht werden konnte. 4. beauftragt die Verwaltung, dem Rat zum 31.10.2030 die Ergebnisse einer Zielevalua- tion vorzulegen und eine Empfehlung auszusprechen, inwieweit die städtischen Vorga- benanpassungen weiter fortgeführt werden sollen. Zur Entscheidung bezüglich der Maßnahmen, die Auswirkungen auf den Haushalt haben, wird eine Zwischenevalua- tion zum 31.07.2028 beauftragt. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv höhere Einzahlungen 250.000 € Geringere Einzahlungen 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Wenigerertrag im Rahmen des Prüfauftrages zu kalkulieren € Wenigeraufwand 6.000 – 24.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Ausgangslage Der Kölner Wohnungsmarkt 2026 ist von einer akuten Wohnraumknappheit geprägt, vor allem im öffentlich geförderten und preisgedämpften Segment. Für den zukünftigen Wohnungsbau ist die Anzahl der genehmigten Bauanträge ausschlagge- bend. In den letzten Jahren ist ein stetiger Rückgang der genehmigten und umgesetzten Woh- nungsbauanträge zu beobachten, der im Jahr 2025 auf einem Tiefstand von 2.323 genehmig- ten Wohnungen angelangt ist. Ohne Veränderung der Rahmenbedingungen wird aktuell ein weiterer Rückgang der Bauantragszahlen prognostiziert. Die Bautätigkeit in Köln lag 2025 zwar über den Vorjahren, diese resultiert jedoch aus der hohen Anzahl der genehmigten Bau- anträge aus den letzten zehn Jahren. Der Wohnungsbau wird entsprechend nicht nur im frei finanzierten Wohnungsbau stagnieren, der in großen Projekten jeweils 30% öffentlich geförderten Wohnungsbau schafft, sondern auch in kleineren Projekten bis 50 Wohnungen, die vornehmlich sozialorientierte Wohnungs- baugesellschaften und Genossenschaften umsetzen und in großem Maße für preisgedämpf- ten Wohnungsbau sorgen. 4 Daher hat der Rat der Stadt Köln am 16.12.2025 beschlossen, bis zum Sommer 2026 einen breit angelegten, neutral moderierten Dialogprozess „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ zu führen, in dem Maßnahmen für eine maßgebliche Reduzierung der Baukosten erarbeitet werden sollen (siehe auch Vorlage 3022/2025). Am 30.01.2026 startete der Prozess „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ mit einer Auftakt- veranstaltung, in der sich über 100 Personen aus Verwaltung und Wohnungswirtschaft in Ar- beitskreisen zu unterschiedlichen kostenreduzierenden Handlungsfeldern konstituierten. Dieses aus den Mitgliedern des Wohnungsbauforums erweiterte Expertennetzwerk, das be- reits bis zum ersten Plenum um weitere 50 Mitglieder anwuchs, verbindet Vertreter*innen aus der Verwaltung, Verbände der Wohnungswirtschaft, aktive Wohnungsbauunternehmen bzw. - genossenschaften, Planungsbüros, Finanzbranche und weitere Akteur*innen der Wohnungs- bauwirtschaft, um umfassend und interdisziplinär am Ziel „Baukosten einsparen und Woh- nungsbau mobilisieren“ arbeiten zu können und alle Potenziale auszuschöpfen. Am 30.03. fand eine erste Plenumssitzung statt, in der auch die politischen Vertretungen der Ausschüsse „Bauen und Wohnen“ sowie „Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit“ eingeladen waren. Hier wurden über 85 Maßnahmensteckbriefe zur Baukosteneinsparung auf allen die Baukosten beeinflussbaren Ebenen (Bauwirtschaft, Verwaltung, Landesregierung, gemeinsame Prozesse etc.) vorgestellt. Im Nachgang konnten die Prozessteilnehmenden alle Steckbriefe digital kommentieren. Das Ergebnis dieser Kommentierungen ist in die weiteren Arbeitsprozesse eingeflossen. Mit dieser Vorlage wird zunächst die „Liste der gemeinsamen Stadt Köln-Lösungen“ vor- gestellt. In dieser Liste sind die Maßnahmen aufgeführt, die der Rat der Stadt Köln be- schließen muss (siehe Anlage 1). Im weiteren Verlauf erfolgt die Vorstellung der Ergebnisse aus dem Gesamtprozess „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“. Als wesentlicher Erfolg wird neben den potenziellen konkreten Baukosteneinsparungen auch der intensive interdisziplinäre gemeinsame Prozess des breiten Dialogs hervorgehoben, der einen Kulturwandel in der Haltung aller Akteur*innen zum kostenreduzierten Bauen erwirkt hat. Der gemeinsame Dialogprozess ist damit nicht abgeschlossen, sondern wird vielmehr als ein intensiver Start für eine gemeinsame weitere Arbeit gesehen. Denn nur, wenn weiterhin gemeinsam an den Herausforderungen im Wohnungsbau gearbeitet wird, können die Ergeb- nisse des Prozesses „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ die gewünschten Ziele errei- chen. Ziel der Initiative ist es, bezahlbaren Wohnraum — sowohl zur Miete als auch im Eigentum — für Kölner*innen zu sichern und der anhaltenden Entwicklung hin zu immer höheren Wohn- kosten entgegenzuwirken. Prozess „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ (siehe Anlage 2) Das Projekt „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ hatte die Institutionalisierung eines kon- struktiven Dialogs zwischen der Stadt Köln und der Kölner Bau- und Wohnungswirtschaft zum Ziel. Dieser wurde von einer Kultur der konstruktiven Zusammenarbeit, einer akteursübergrei- fenden Wertschätzung und der gemeinsamen Verantwortung zur Bereitstellung von bezahlba- rem Wohnraum in Köln geprägt. Als Ergebnis steht ein gemeinschaftlich getragenes Maßnah- menpaket zur Baukosteneinsparung, gemeinsam erarbeitet durch die Stadt Köln und die Köl- ner Bau- und Wohnungswirtschaft. Folgende drei Handlungsfelder und daraus abgeleitete vier Arbeitskreise und 18 Untergrup- pen wurden mit folgenden Zielen bearbeitet: 1. Handlungsfeld: Wohnungsbau erleichtern 2. Handlungsfeld: Verwaltungsprozesse effizient nutzen 3. Handlungsfeld: Wohnungsbau gemeinsam stemmen 5 1. Handlungsfeld: Wohnungsbau erleichtern Aufzeigen von bedarfsgerechten Anpassungsmöglichkeiten etablierter Standards auf allen be- einflussbaren Ebenen. Arbeitskreis 1a „Baustandards“: Reduzierung von bautechnischen Standards, Komfortmerkmalen und Ausstattungsniveau im Hochbau inkl. der rechtssicheren Umsetzung Ziele: Kritische Überprüfung bautechnischer Standards im Hochbau zur Erschließung neuer Einsparpotenziale Nutzung des Hamburg-Standards als Referenzrahmen, um praxisnahe Ansätze für den Kölner Kontext zu adaptieren und weiterzuentwickeln Entwicklung von Wohnungsbaustandards, die durch die Bauherrschaft direkt beein- flusst werden können oder aktuell durch allgemein anerkannte Regeln der Technik, DIN-Normen, Richtlinien oder Landesgesetze eingeschränkt sind Ergebnis: Schaffung eines „Köln-Standards“, angelehnt an den „Hamburg-Standard“ mit der Auf- listung und Bewertung von kostenreduzierenden Baustandards, die die Wohnungswirt- schaft eigenständig umsetzen kann Bewertung der rechtssicheren Umsetzbarkeit Erstellung einer Liste mit Anpassungsvorschlägen an die Landesregierung In den Untergruppen (Baukonstruktion, Gebäudetechnik, Barrierefreiheit, Schallschutz und Brandschutz) wurden im Laufe des Prozesses über 100 Ansatzpunkte besprochen. Arbeitskreis 1b „Kölnspezifische Vorgaben“: Kölnspezifische Reduktionspotenziale, Liste der gemeinsamen Stadt Köln-Lösungen (siehe Anlage 1) Ziele: Kritische Überprüfung kölnspezifischer kommunaler Vorgaben Ermittlung von Kostenfaktoren und spürbaren Einsparpotenzialen Berücksichtigung städtischer Ziele Ergebnis: Vorlage einer „Liste der gemeinsamen Stadt-Köln-Lösungen“ mit Anpassungsvorschlä- gen für Kölner Verwaltungsvorgaben an den Rat der Stadt Köln Vorlage einer „Liste der gemeinsamen Verwaltungslösungen“ mit weiteren Anpas- sungsvorschlägen für Kölner Verwaltungsvorgaben Abschließend diskutiert und weiterverfolgt wurden insgesamt 61 kölnspezifische kostenredu- zierende Maßnahmen in kleinen Gesprächsgruppen mit Teilnehmenden der freifinanzierten Wohnungswirtschaft, der sozialorientierten Wohnungswirtschaft, Fachexperten*innen aus Pla- nung, Recht und Kreditwirtschaft, begleitet jeweils vom Amt für Recht, Vergabe und Versiche- rungen und angeleitet durch die Wohnungsbauleitstelle. Hierbei dienten einige Maßnahmen der gegenseitigen Aufklärung und Transparenz, andere können direkt umgesetzt werden. Ei- nige Maßnahmen konnten aufgrund des knappen Zeitrahmens fachlich nicht zu Ende disku- tiert werden (z.B. weitere Themen zur Stellplatzsatzung). Sie werden Gegenstand der anhal- tenden Diskussion der nächsten Monate sein. 22 Maßnahmen werden dem Rat mit dieser Vorlage (siehe Anlage 1) zum Beschluss vorgeschlagen. 2. Handlungsfeld: Kölner Prozesse effizient nutzen Aufzeigen von Maßnahmen, um die zahlreichen begonnenen Optimierungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren aufseiten der öffentlichen Hand zu etablieren und gemeinsam mit den privaten Akteur*innen in Zukunft effizienter zu nutzen. 6 Arbeitskreis 2 „Prozesse“: Optimierungspotenziale der Kölner Verwaltungsprozesse im Woh- nungsbau Ziele: Bestehende Verwaltungsprozesse, die den Kölner Wohnungsbau berühren, zielführend umsetzen, gemeinsam reflektieren, erweitern und Schnittstellen optimieren, um die Prozesse langfristig zu etablieren und zu beschleunigen. Die hieraus prognostizierte Zeiteinsparung macht sich in den Gesamtprojektkosten bemerk- bar. Ziel des Arbeitskreises ist es daher auch, konkrete Kostenreduktionen durch diese Opti- mierungen zu benennen. Der Fokus der Einsparungen liegt u.a. auf folgenden Prozessen: Phase 0 in der Bauleitpla- nung, optimierte Bebauungsplanverfahren, reduzierte Regelungsdichte von Bebauungsplä- nen, effiziente Baugenehmigungsverfahren durch gezielte Abstimmungen und Kommunika- tion, effiziente Nutzung von Geodaten im Baugenehmigungsverfahren, Festlegung von klaren Verantwortungen, Eskalationsebenen und Entscheidungsbefugnissen. 3. Handlungsfeld: Wohnungsbau gemeinsam stemmen Aufzeigen von Maßnahmen, um einerseits kostengünstigen Wohnungsbau effizient im Team von Planenden, Bauenden, Genehmigenden und Finanzierenden umzusetzen und anderer- seits eine konstruktive Prozessfortführung zu sichern. Arbeitskreis 3 „Kooperation“ Ziele: Langfristige Etablierung einer auf Vertrauen basierenden Kultur des Miteinanders im Kölner Wohnungsbau Nachhaltige Unterstützung des Baus von bezahlbarem Wohnraum durch eine gemein- same Haltung, gezielte Zusammenarbeit und verbindliche Kommunikationsstrukturen Hier werden Maßnahmen zu den Themen Haltungskodex/Positionspapier, Seminar zu Bauan- trägen, Plattform für Wissenstransfer und Weiterentwicklung des Wohnungsbauforums erar- beitet. Ergebnis des Prozesses: Zum Ende des Prozesses hat der Akteurskreis der Initiative „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ alle kostenreduzierenden Maßnahmen zusammengetragen, auf die Einfluss genom- men werden kann. Im nächsten Schritt soll jede Maßnahme einzeln monetär beziffert werden. Auch zeitliche Einsparungen sollen erfasst werden, denn durch Prozesseffizienzen wird Zeit eingespart, was sich auf die Gesamtbauprojektkosten auswirkt. Die Summe der Einsparungen kann thematisch wie folgt gegliedert werden: 1. Kostenreduzierende Baustandards, eingespart durch die Wohnungswirtschaft selbst 2. Kostenreduzierung durch die Anwendung der „Liste der gemeinsamen Stadt-Köln-Lösun- gen“ zu den spezifischen Vorgaben der Stadt Köln 3. Kostenreduzierung durch die Optimierung von (gemeinsamen) Bauwirtschafts- und Ver- waltungsprozessen inkl. Schaubildern von Prozessoptimierungen Zusätzlich sollen identifizierte Einsparpotenziale, die nicht von der Stadt Köln beeinflusst wer- den können, als Liste mit kostenreduzierenden Impulsen an die Landesregierung übergeben werden. Darüber hinaus werden die folgenden Konzepte und Maßnahmen vorgestellt: - Haltungskodex/ Positionspapier (siehe auch Vorlage 3022/2025, Beschlusspunkt 3) - Monitoring- und Evaluationskonzept 7 Im Prozess wurde gewährleistet, dass die Förderbedingungen für den geförderten Wohnungs- bau nicht gefährdet, sondern unterstützt werden. Die andauernden und künftigen städtebauli- chen Herausforderungen in den Bereichen Klimaschutz, Verkehr, Energieversorgung und Grünflächen sind im Prozess ebenfalls berücksichtigt worden und tragen dazu bei, dass die Lebensqualität der späteren Bewohner*innen nach wie vor einen hohen Stellenwert einnimmt. „Liste der gemeinsamen Stadt-Köln-Lösungen“ (siehe Anlage 1) Verwaltung und Wohnungswirtschaft haben in einem gemeinsamen Bottom-up-Verfahren alle kommunalen „kölnspezifischen“ Vorgaben zusammengetragen und in Kleingruppen intensiv diskutiert. Einsparungen sollten in diesem Arbeitskreis dort identifiziert werden, wo Vorgaben der Stadt angepasst werden bzw. wo Lösungen erarbeitet werden konnten, die die Ziele über einen al- ternativen kostenreduzierten Weg gleichwertig erreichen. Auf diese Weise sind 22 Anpassungen bzw. Maßnahmen erarbeitet worden, die neben den Ergebnissen aus den anderen Arbeitskreisen dazu führen werden, nicht nur den Wohnungs- bau spürbar zu aktivieren, sondern auch Vorgaben transparent und verbindlich als Planungs- grundlage zur Verfügung zu stellen, um Prozesse zu verschlanken und darüber hinaus eine Entbürokratisierung zu unterstützen. Bei einigen Maßnahmen bringt die Wohnungswirtschaft über die gemeinsam erarbeiteten und von der Verwaltung vorgeschlagenen Ansätze hinaus weitere bzw. neue Lösungsvorschläge ein. Diese ergänzenden Punkte sind in der Liste kenntlich gemacht. Die Verwaltung schlägt diese Punkte nicht vor, da hierzu kein gemeinsamer Konsens aller Be- teiligten erreicht werden konnte. Monitoring und Evaluation Mit der Anwendung aller ermittelten Maßnahmen sollen die Gesamtbaukosten spürbar ge- senkt werden, sodass nach einem angemessenen Zeitabstand ein Anstieg der Anzahl an Wohnungen mit Plan- und Baurecht im öffentlich geförderten, preisgedämpften bzw. freifinan- zierten Wohnungsbau zu verzeichnen sein sollte. Die daraus resultierende Bautätigkeit in Be- zug auf den Wohnungsbau sollte sich dann ebenfalls erhöht haben. Die Verwaltung schlägt vor, ein umfassendes begleitendes Monitoring zur Bewertung von Wohnungsbaukennzahlen aufzusetzen und regelmäßig über die Entwicklungen des Woh- nungsmarktes im Wohnungsbauforum zu berichten. Es ist das erklärte Ziel der Stadt Köln, dass die erwirkten Kosteneinsparungen sowohl der Bauwirtschaft als auch den späteren Nutzer*innen zugutekommen. Im Rahmen eines Monito- rings soll dieses Ziel beobachtet werden und regelmäßig darüber berichtet werden. Nach Ablauf der zeitlichen Befristung im Oktober 2030 soll eine umfangreiche Evaluation stattfinden. Neben den Zahlen zur Bauaktivität werden auch die Prozessoptimierungen der Verwaltungsprozesse sowie die Qualität der geplanten und umgesetzten Wohnungsbaupro- jekte überprüft und ausgewertet. Mit diesen Ergebnissen kann der Rat der Stadt Köln in die Lage versetzt werden, eine Entscheidung zum weiteren Umgang mit dem Beschluss zur „Liste kommunale Verwaltungsvorgaben zum Wohnungsbau“ zu treffen. 8 Es ist darauf hinzuweisen, dass weder die Baubranche noch die Stadt Köln auf viele der maß- geblichen Rahmenbedingungen (wie z. B. Baumaterialkosten, Personalkosten im Wohnungs- bau oder Zinsentwicklungen oder Förderbedingungen) Einfluss hat. Kommunale Auflagen tra- gen unter den aktuellen Rahmenbedingungen jedoch auch dazu bei, dass Wohnungsbaupro- jekte nicht mehr wirtschaftlich dargestellt werden können. In dem geplanten umfassenden Monitoring sollen deshalb alle die Baukosten beeinflussenden Faktoren beobachtet werden, auch solche, die der Akteurskreis nicht beeinflussen kann. So soll bewertet werden können, welche Faktoren in welcher Weise zu einem Anstieg bzw. zu ei- ner Verringerung der Planungs-, Genehmigungs- und Bautätigkeit in Bezug auf den öffentlich geförderten, preisgedämpften bzw. freifinanzierten Wohnungsbau geführt haben und wie die Stabilisierung bzw. Senkung von Baukosten im Miet- und Eigentumsmarkt wirkt. Auswirkungen auf den Haushalt (siehe Anlage 3) Grundsätzlich haben die Maßnahmen zum Ziel, dass zukünftig in höherem Maße Wohnungs- bau realisiert wird. Würde der Wohnungsbau zum Stillstand kommen, was die geringe Einrei- chung von Bauanträgen derzeit prognostiziert, hätte das massive Auswirkungen auf den städ- tischen Haushalt (Gewerbesteuereinnahmenverluste, Gebührenverluste durch Verminderung der Genehmigungseinnahmen und Ablösesummen verursacht durch Wohnungsbauprojekte etc.). Insofern hat jede Förderung im Wohnungsbau immer auch eine positive Auswirkung auf den städtischen Haushalt. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen einzelner Maßnahmen werden in Anlage 3 der Vorlage so detailliert wie zu diesem Zeitpunkt möglich beschrieben. Der Darstellung kann entnommen werden, dass von den genannten Maßnahmen die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne der Äm- ter 51, 62, 63 und 67 in den Produktgruppen 0604, 1001 und 1301 betroffen sind. Aus dem dezernatsübergreifenden Ansatz der Maßnahmen resultiert ein weit gefasster Vergleich der haushaltsmäßigen Auswirkungen. Aus gesamtstädtischer Sicht zeigt sich eine investive Verbesserung von rd. 150.000 €. So ist ersichtlich, dass erhöhte investive Einzahlungen zum Teilfinanzplan des Amtes 63 in Höhe von schätzungsweise 250.000 €/Jahr (s. Maßnahmen 1b-1-3-1a, 1b-1-3-1b, 1b-1-3-1c) redu- zierten investiven Einzahlungen im Teilfinanzplan des Amtes 67 in Höhe von ca. 50.000 €/Jahr und des Amtes 51 in Höhe von ca. 50.000 € (s. Maßnahme 1b-2-3-3b) gegenüberste- hen. Hinsichtlich des Prüfauftrages zur Maßnahme 1b-1-2-1 „Kosten bei der Überbauung öff. gew. Straßenraums (Gestattungsverträge)“ wird folgendes ausgeführt: Weil der Haushaltsplanentwurf gerade erstellt wird und ein Gesamtüberblick für den Rat im Rahmen der bevorstehenden Haushaltsplanberatungen und der notwendigen Abwägungen ermöglicht werden soll, ist die oben genannte Maßnahme zunächst als Prüfauftrag formuliert worden. Sämtliche der 22 Maßnahmen führen zu Mehrerträgen bei der Erhebung von Baugenehmi- gungsgebühren im Teilergebnisplan des Amtes 63 in Teilplanzeile 04 – öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, weil in der Konsequenz eine erhöhte Fallzahl an Baugenehmigungsanträ- gen erwartet wird (nicht in Tabelle abgebildet, da es sich nicht um eine originäre Maßnahme der Wohnungswirtschaft handelt). Auch werden durch die erhöhte Bautätigkeit mehr Baustel- leneinrichtungen notwendig werden. Eine erhöhte Fallzahl würde ebenfalls zu - noch nicht be- zifferbaren - Mehrerträgen im Teilergebnisplan des Amtes 64 in der Produktgruppe 1201 füh- ren. Auch wenn keine exakte Schätzung der be- oder entlastenden Beträge für den Haushalt prog- nostiziert werden kann, ist ein systemimmanentes Gleichgewicht zwischen den oben darge- stellten Maßnahmen erkennbar. Mittel- bis langfristig betrachtet, kann sogar von einer Haus- haltsverbesserung ausgegangen werden. Um das Haushaltsrisiko so gering wie möglich zu halten, sollen die hier in Rede stehenden Maßnahmen vor Ablauf der temporären Testphase bereits zum 31.07.2028 Gegenstand einer Zwischenevaluation werden, s. Pkt. 4 des Be- schlussvorschlages. 9 Abschließend wird darauf hingewiesen, dass aufeine Aufnahme der Maßnahme 1b.1.2.2 – Auszahlung von 10 % des Erschließungsvolumens bei erstmaliger endgültiger Herstellung von Erschließungsanlagen im Rahmen von Erschließungsverträgen – in den Beschlussvorschlag der Verwaltung angesichts der sehr engen Haushaltslage verzichtet wurde. Dies kann zu er- heblichen zusätzlichen Auszahlungen führen, die den Haushalt bisher noch nicht belastet ha- ben. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Es werden grundsätzlich konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die den Wohnungsbau stär- ken, und Lösungswege aufgezeigt, die die Erreichung der städtischen Ziele auf alternativen Wegen unterstützen. Die Konkretisierung der Auswirkungen auf den Klimaschutz erfolgt im Rahmen des vorgese- henen Monitorings in den Jahren 2028 und 2030. Anlagen Anlage 1_ Liste der gemeinsamen Stadt-Köln-Lösungen Anlage 2_Prozess „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ Anlage 3_Haushaltsmäßige Auswirkungen
Anlage 2_Prozess Köln baut bezahlbar - Wohnen für alle
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Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Dialogprozess 31.01.26 – 18.06.26 VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Fortführung des Dialogs Gemeinschaftlich getragenes Maßnahmenpaket Köln baut bezahlbar Verständigung auf ein gemeinschaftlich getragenes Maßnahmenpaket zur Baukosteneinsparung, erarbeitet durch die Kölner Bau- und Wohnungswirtschaft in einem angeleiteten und fachlich unterstütztem akteursübergreifenden Beteiligungs- und Arbeitsprozess. Weiterentwicklung und Institutiona- lisierung eines konstruktiven Dialogs der Kölner Bau- und Wohnungs- wirtschaft, welcher von einer Kultur des Miteinanders, einer akteurs- übergreifenden Wertschätzung und gemeinsamen Verantwortung zur Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums in Köln geprägt ist. Blick auf das Gesamtvorhaben Die Ziele der Initiative „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle 2025 Januar Februar März April Mai Juni Juli Auftakt- veranstaltung Freitag, 30.01. Vorphase Hauptphase Implementierung Plenum 1: Freitag, 20.03. Zielvorstellung Plenum 2: Donnerstag, 18.06. Ergebnis- präsentation Prozess- vorbereitung Arbeitskreise Finalisierung Zeitablauf Prozess VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle 1. AK- Sitzung 2. AK- Sitzung 3. AK- Sitzung 4. AK- Sitzung 5. AK- Sitzung Zwischen- plenum 1b: 22.05. AK 1b + Politik Plenum 1 VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Insgesamt 106 Teilnehmer*innen (exkl. PD; 120 Anmeldungen) − 8 Vertreter:innen aus der Politik (Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, SPD, DIE LINKE, AfD, Volt, FDP) − 43 Vertreter:innen aus der Verwaltung 1. Bauaufsichtsamt 2. Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 3. Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 4. Koordinationsstelle Klimaschutz 5. Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 6. Amt für Stadtentwicklung und Statistik 7. Stadtplanungsamt 8. Amt für Wohnungswesen 9. Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 10. Amt für Kinder, Jugend und Familie 11. Amt für Straßen und Radwegebau 12. Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz 13. Wohnungsbauleitstelle 14. Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Amt für Verkehrsmanagement und Bauverwaltungsamt konnten am Plenum nicht teilnehmen, sind jedoch im Prozess aktiv beteiligt. − 55 Vertreter*innen aus der Bau- und Wohnungswirtschaft Agenda 1 Begrüßung 2 Einführung inkl. atmosphärisches Stimmungsbild 3 Arbeitskreis 1a Pause 4 Arbeitskreis 1b 5 Arbeitskreis 2 Pause 6 Arbeitskreis 3 7 Abschluss der Veranstaltung 8 Verabschiedung Status-Quo VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle + Politik: ca.70 Beteiligte 22 Ratsbeschluss- punkte Ausgewogenes Verhältnis der Beteiligten mit breiter Fachexpertise Erweiterte Wohnungswirtschaft Verwaltung + städtische Betriebe VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle 0 5 10 15 20 25 Arbeitskreise und Untergruppen VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle AK1a Baustandards AK1b Kölnspezifische Vorgaben AK2 Prozesse AK3 Zusammenarbeit Baukonstruktion Dez. III Bebauungsplanverfahren und Phase 0 Haltungskodex & gemeinsame Ziele Gebäudetechnik Dez. IV / V / VI Kommunikation Baugenehmigungsverfahren Austausch, Wissenstransfer und Kommunikation Barrierefreiheit Dez. VIII Qualitätssicherung & der perfekte Bauantrag Weiterentwicklung des Wohnungsbauforums Schallschutz „Städtische Betriebe“ Rollen & Verbindlichkeiten Brandschutz Rechtssichere Umsetzung Monetäre Bewertung Vorgehensweisen der Arbeitskreise Steckbriefe und Maßnahmenlisten als Grundlagen für die weitere Erarbeitung der Maßnahmen Schritt 1 – AK 1a : Schritt 1 – AK 1b, 2 und 3:− Prüfung der Übernahme oder Adaption der 39 kostenreduzierenden Maßnahmen aus Hamburg in den „Köln-Standard“. − Sammlung von ersten weiteren potenziellen Maßnahmen – über den Hamburg-Standard hinausgehend. Ermittlung und Definition von Zielen bzw. Aufgaben im Rahmen der jeweiligen Arbeitskreise. Maßnahmenliste Steckbriefe VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Kostenreduzierende Baustandards im Diskurs in AK 1a VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Baukonstruktion Gebäudetechnik Barrierefreiheit Schallschutz Brandschutz Bereich Anzahl Baukonstruktion 63 Gebäudetechnik 18 Barrierefreiheit 20 Schallschutz 7 Brandschutz 15 Wirkrichtung der Ziele im AK 1b, 2 und 3 Kosten Zeiteffizienz VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle In den Steckbriefen adressierte Themen (Auszug) Baugenehmigung Öffentlich geförderter Wohnungsbau Baukonstruktion Straßen Erschließung Bauleitplanung Baustellen Stellplätze Materialitäten Spielplätze Bäume Grünflächen Brandschutz ErbbauVI-3 | Wohnungsbauleitstelle Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Zielformate der zu erarbeitenden Maßnahmen VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Wie schaffen wir es künftig alle Baubeteiligten über den Status-Quo und insb. Veränderungen aus der Initiative heraus in Kenntnis zu setzen? Leitfäden Umsetzungskonzepte Prozessschaubilder Austauschplattformen Schulungen Kooperationsformate Kataloge Und vieles mehr…Flyer Ziel des Arbeitskreises 1a „Baustandards“ Reduzierung bautechnischer Standards, von Komfortmerkmalen und Ausstattungsniveau im Hochbau inkl. rechtssichere Umsetzung mit Blick auf Hamburg VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Zielsetzung − Kritische Überprüfung bautechnischer Standards im Hochbau zur Erschließung neuer Einsparpotenziale. − Hamburg-Standard/ Gebäudetyp E als Referenzrahmen, um praxisnahe Ansätze für den Kölner Kontext zu adaptieren und weiterzuentwickeln. − Wohnungsbaustandards, die durch Bauherrschaft direkt beeinflusst werden können oder aktuell durch allgemein anerkannte Regeln der Technik, DIN-Normen, Richtlinien oder Landesgesetze (Schallschutz, Barrierefreiheit, etc.) eingeschränkt sind. Geplantes Ergebnis des Arbeitskreises 1a „Baustandards“ Reduzierung bautechnischer Standards, von Komfortmerkmalen und Ausstattungsniveau im Hochbau inkl. rechtssichere Umsetzung mit Blick auf Hamburg VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Ergebnis − „Köln-Standard“ angelehnt an den Hamburg-Standard mit Auflistung und monetäre Bewertung von kostenreduzierenden Baustandards − Bewertung der rechtssicheren Umsetzbarkeit − Impulse an die Landesregierung Vom Hamburg Standard zum Köln Standard Vorgehen im AK 1a VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Hamburg Standard Köln Standard 1 - Analyse und Transfer Fachliches Fundament klären und Übertragbarkeit auf Köln prüfen Erste Lösungsansätze 3 - Ausformulierung Köln Standard Abstimmungsfähiges Standardpapier 2 - Entwicklung und Bewertung – iterativ Entwicklung tragfähiger Lösungsansätze, bewerten, priorisieren 4 - Aufstellung von Empfehlungen Umsetzung einleiten Plenum Ziel des Arbeitskreises 1b „Kölnspezifische Vorgaben“ Kölnspezifische Reduktionspotenziale von der Baulandbereitstellung bis zum Hochbau VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Zielsetzung − Kritische Überprüfung kölnspezifischer bautechnischer Standards − Ermittlung von Kostenfaktoren und neuer Einsparpotenziale − Berücksichtigung interdisziplinärer, stadtgesellschaftlicher Interessen Geplantes Ergebnis des Arbeitskreises 1b Kölnspezifische Reduktionspotenziale von der Baulandbereitstellung bis zum Hochbau VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Ergebnis − Liste mit Anpassungsvorschlägen für Kölner Verwaltungsvorgaben an den Rat der Stadt Köln -> Ratsvorlage − Darlegung der monetären Einsparpotenziale Erarbeitung von Anpassungsvorschlägen für kölnspezifische Vorgaben -> Ratsbeschluss und Kölner Verwaltungsvorgaben Vorgehen im AK 1b VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Anpassungsvorschläge 1 – Perspektivwechselgespräche zur Identifikation relevanter Kostenpunkte (Fachämter / Vertreter:innen WoWi / WBL) 3 – Monetäre Bewertung der Lösungsvorschläge 2 – Erarbeitung Lösungsvorschläge 4 – Vereinbarung Vorschlag an den Rat Plenum Ziel des Arbeitskreises 2 „Prozesse“ Optimierungspotenziale der Kölner Verwaltungsprozesse im Wohnungsbau VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Zielsetzung Bestehende Verwaltungsprozesse, die den Kölner Wohnungsbau berühren, zielführend − umsetzen, − gemeinsam reflektieren, − erweitern und − Schnittstellen optimieren, um die Prozesse langfristig zu etablieren und zu beschleunigen. Ziel des Arbeitskreises 3 „Zusammenarbeit“ Dialog- und Kooperationskultur im gemeinsamen Kölner Wohnungsbau VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Zielsetzung − Langfristige Etablierung einer auf Vertrauen basierenden Kultur des Miteinanders im Kölner Wohnungsbau − Nachhaltige Unterstützung des Baus von bezahlbarem Wohnraum durch eine gemeinsame Haltung, gezielte Zusammenarbeit und verbindliche Kommunikationsstrukturen Der Weg zur Umsetzung der Maßnahmen Steckbriefe / Maßnahmenlisten Maßnahmen(paket) Umsetzung − Entwicklung von Zielen und Aufgaben zur Unterstützung einer Kostenreduktion bzw. Effizienzsteigerung im Kölner Wohnungsbau − Grundlage für inhaltliche Ausarbeitung der Maßnahmen VI-3 | Wohnungsbauleitstelle Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle − Konzeptionelle Ausarbeitung der Steckbriefe und Maßnahmenlisten in Form eines Umsetzungsvorschlags der jeweiligen Maßnahme. − Fokus: Wie kann die Maßnahme umgesetzt werden? Welches Potenzial geht damit für einen kostenreduzierten Wohnungsbau einher? (Monetär / zeitlich) − Zusammenführung der Umsetzungsvorschläge zu einem Gesamtdokument als Endergebnis der Initiative. Nach Abschluss der Initiative werden die entwickelten Maßnahmen und Produkte von den relevanten Akteuren aufgegriffen, weitergeführt und in die Praxis umgesetzt. Durch die Umsetzung im jeweiligen Verantwortungsbereich können die Maßnahmen ihre beabsichtigte Wirkung entfalten und zu den angestrebten Veränderungen beitragen. Beispiele für Maßnahmen bzw. Umsetzungsvorschläge: Kölner Liste für kostenreduzierte Baustandards zur Anwendung für die Bauherrschaft, Impulse für gesetzliche Anpassungen auf Landesebene, Anpassungsvorschläge an den Rat der Stadt Köln für Verwaltungsvorgaben, Handlungsanleitungen zur Optimierung der Bauantragstellung, Konzeptentwicklung für gemeinsame Austausch- und Arbeitsformate.
Anlage 4_Überblick Gesamtprozess und monetäre Bewertung
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Kontakt Stadt Köln Wohnungsbauleitstelle Wohnungsbauleitstelle@stadt-koeln.de Kontaktperson: Franka Schinkel, Ines Kessner-Hantsch Kontakt PD – Berater der öffentlichen Hand koelnbautbezahlbar@pd-g.de Kontaktperson: Annika Guhl Plenum 2 der Initiative „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ Köln, 18.06.2026 Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Überblick 140 Tage 150 Beteiligte 4 Arbeits- kreise 17 Unter- gruppen 150 Maß- nahmen Die Ziele Die identifizierten Baukostenreduktionspotenziale Der bisherige Weg Baukostenreduktion als Grundlage für perspektivische Mietsenkung Auftakt Plenum 1 Arbeitskreissitzungen Eigenständige Untergruppen-Treffen (UG) Vorstellung der Ratsvorlage Digitale Dialogrunden Perspektivwechsel Prozessanalysen Juristische Bewertungen Technische Bewertungen Monetäre Bewertung Konzeptionelle Arbeit Umsetzungsempfehlungen Köln baut bezahlbar Senkung Gesamtprojektkosten im Wohnungsneubau unter Berücksichtigung der städtischen Qualitätsziele Wohnen für alle Wohnraumbereitstellung vor allem auch in mittleren und niedrigen Mietpreissegmenten Gemeinsame Haltung zur Stärkung des Kölner Wohnungsbaus (Wohnungswirtschaft, Verwaltung und Politik) Durch die Maßnahmenvorschläge können die Baukosten reduziert werden. Maßnahmen tragen zur Wirtschaftlichkeit von Bauvorhaben bei, Wohnungsbauaktivitäten werden angekurbelt – sowohl im sozialorientierten als auch freifinanzierten Wohnungsbau (30 % öff. gef. WB) Durch kostendeckende Wohnungsbauvorhaben, Nutzung der Fördermittel für öff. gef. Wohnungsbau und erhöhte Bauaktivitäten können die Mieten langfristig sinken. Die Initiative wünscht sich qualitätsvolles Wohnen zu bezahlbaren Mieten für die Bewohner*innen Kölns Die vier Arbeitskreise Weiter zu bearbeitende Maßnahmen Baustandards Köln-spezifische Vorgaben Prozesse Zusammenarbeit Maßnahmen (Auszug) Städtische Vorgaben Optimierungen der Baugrenzen für mehr städtebauliche Flexibilität Nutzung von Ermessensspielräumen „Lex Colonia“ Vertiefung Stellplatzsatzung Substrataufbau auf Tiefgaragen Prozessoptimierungen Städtische Empfehlung im Umgang mit Lärm Verfahren für Änderungen an genehmigten Projekten Zusammenarbeit Leitfäden aufbereiten und zur Verfügung stellen Austauschformate stärken Wohnungswirtschaft Einflussnahme auf Ersatzbaustoffordnung Zusammenstellung Überblick anerkannte Regeln der Technik Checklisten erstellen Identifizierte Maßnahmen, um weitere Kostensenkungen zu erzielen: Plenum 2 Baukostenreduktionspotenziale von bis zu 1.000 € / m² Wfl. durch Anpassung von Landes-, Bundes- und DIN-Vorgaben Achtung: Nicht alle Vorgaben zahlen auf ein einzelnes Projekt ein. Mehr Info unter: https://www.stadt-koeln.de/koelnbautbezahlbar/index.html Baukostenreduktionspotenziale insgesamt von bis zu 2.700 € / m² Wfl. Baukostenreduktionspotenziale von bis zu 1.700 € / m² Wfl. durch Kölner Verwaltung, Wohnungswirtschaft und Politik Kontakt Stadt Köln Wohnungsbauleitstelle Wohnungsbauleitstelle@stadt-koeln.de Kontaktperson: Franka Schinkel, Ines Kessner-Hantsch Kontakt PD – Berater der öffentlichen Hand koelnbautbezahlbar@pd-g.de Kontaktperson: Annika Guhl Plenum 2 der Initiative „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ Köln, 18.06.2026 Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Überblick 140 Tage 150 Beteiligte 4 Arbeits- kreise 17 Unter- gruppen 150 Maß- nahmen Die Arbeitskreise und ihre Umsetzungsempfehlungen Baustandards Köln-spezifische Vorgaben Prozesse Zusammenarbeit AK 1a Reduzierung von bautechnischen Standards, Komfortmerkmalen und des Ausstattungsniveaus im Hochbau inkl. rechtssichere Umsetzung mit Blick auf den Hamburg-Standard Monetär und juristisch bewertete Maßnahmenliste zur Baukostenreduktion im Bereich − Baukonstruktion − Gebäudetechnik − Barrierefreiheit − Schallschutz − Brandschutz Umsetzungsempfehlungen richten sich an: − Bauherrschaft und Planende − BauO NRW − Wohnraumförderung NRW − Solaranlagenverordnung NRW − Gebäudeenergiegesetz − TA Lärm − DIN-Normen / Anerkannte Regeln der Technik AK 1b Köln-spezifische Reduktionspotenziale von der Baulandbereitstellung bis zum Hochbau Perspektivwechsel und Fachgespräche zur Ermittlung von Einsparpotenzialen unter Abwägung stadtgesellschaftlicher Interessen Lösungsvorschläge für baukostenreduzierende Anpassungen unterteilt in: − Ratsvorlage (zustimmungspflichtige Elemente) − Vereinbarungen städtischen Handelns (städtische Selbstverwaltung) − Transparenz (Darlegung gelebter Verwaltungspraxis im Sinne eines kostenreduzierten Wohnungsbaus) − Themenspeicher (Identifizierte Kostenfaktoren in der weiteren Bearbeitung) AK 2 Optimierungspotenziale der Kölner Prozesse im Wohnungsbau Identifikation von Potenzialen zur Beschleunigung bestehender Verwaltungsprozesse insb. zur Bauleitplanung und Baugenehmigung durch gemeinsame Umsetzung, Reflexion und Schnittstellenoptimierung Umsetzungsempfehlungen adressieren: − Kompaktes und transparentes Bebauungsplanverfahren inkl. Phase 0 und Checkliste − Reduzierung der Regelungsdichte im B-Plan − Kommunikation im Baugenehmigungsprozess mit Fokus auf kleine Vorhaben − Beschleunigung des Prüfvermerks − Rollen und Verbindlichkeiten AK 3 Dialog- und Kooperationskultur im gemeinsamen Kölner Wohnungsbau Förderung einer vertrauensbasierten Zusammenarbeit im Kölner Wohnungsbau zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum Ergebnisse des Arbeitskreises sind: − Entwicklung und arbeitskreisübergreifende Abstimmung eines Haltungskodex − Weiterentwicklung des Arbeitsrahmens des Wohnungsbauforums − Entwicklung eines Schulungsangebots zu Bauanträgen der Stadt Köln − Implementierung einer Austauschplattform durch die Wohnungswirtschaft Vielen Dank an alle Beteiligten für Ihr Engagement, Ihre Zusammenarbeit und Ihren gemeinsamen Einsatz für mehr bezahlbaren und zukunftsfähigen Wohnraum in Köln. 45 % 15 % 20 % 15 % 35 % 20 % 10 % Die identifizierten Baukostenreduktionspotenziale Insgesamt Baukostenreduktionspotenziale von bis zu 2.700 € / m² Wfl. Achtung: Nicht alle Vorgaben zahlen auf ein einzelnes Projekt ein. Direkt umsetzbare Maßnahmen Bis zu 400 € / m² Wfl. direkt in Projekten umsetzbar Kommunale Vorgaben Bis zu 900 € / m² Wfl. umsetzbar, wenn der Rat der Stadt Köln die Ratsvorlage zu den kommunalen Potenzialen beschließt Kommunale Vorgaben in der weiteren Bearbeitung Maßnahmen mit einem zusätzlichen Baukostenreduktions- potenzial von mindestens 400 € / m² Wfl. in der weiteren Bearbeitung Prozesse Zeitersparnis durch effiziente Verwaltungs- prozesse Land, Bund und DIN-Vorgaben Bis zu 1.000 € / m² Wfl. umsetzbar, wenn die Potenziale mit dem Rat abgestimmt sind und in Änderungsverfahren der entsprechenden Regelwerke angestoßen würden Ausgangsbasis Bereits erarbeitete Empfehlungen zur Baukostenreduktion (Hamburg-Standard, Bau- Turbo, Gebäudetyp E etc.) Mehr Info unter: https://www.stadt-koeln.de/koelnbautbezahlbar/index.html Kontakt PD – Berater der öffentlichen Hand koelnbautbezahlbar@pd-g.de Kontaktperson: Annika Guhl Plenum 2 der Initiative „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ Köln, 18.06.2026 Die auf das Kölner Musterhaus einzahlenden Maßnahmen der Ratsvorlage Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Köln-spezifische Vorgaben – Die 22 Punkte der Ratsvorlage Maßnahmen der Ratsvorlage zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den sozialorientierten Wohnungsbau Kleinkinderspielplätze flexibler gestalten: Kleinere Mindestflächen bei eigenem Garten (ca. 2 € / m² Wfl.), vereinfachter Nachweis von Spielflächen in Bauanträgen Wegfall von Stellplatzpflichten bei Carsharing- Angeboten (ca. 65 € / m² Wfl.) Kleinkinderspielplätze flexibler gestalten: Kleinere Mindestflächen bei eigenem Garten (ca. 2 € / m² Wfl.), Energetische Standards flexibilisieren: EH40-Standard EE oder GEG-Standard mit klimaneutraler Wärmeversorgung (ca. 380 € / m² Wfl.) Wegfall von Stellplatzpflichten bei Carsharing-Angeboten (ca. 65 € / m² Wfl.) keine Erhöhung der Stellplatzablöse (ca. 6 € / m² Wfl.) Flexible Gestaltung von Kleinkinderspielplätzen bei kleinen Projekten (ca. 2 € / m² Wfl.), multifunktionale Nutzung von Kleinkindspielplätzen im Katastrophenfall Keine Pflichtstellplätze bei Baulückenschluss und Aufstockung (ca. 65 € / m² Wfl.) gArbeitskreis 1b Überbauung öffentlichen Straßenraums erleichtern (ca. 40 € / m² Wfl.) Reduzierung auf 8 m² Grünfläche pro Einwohner*in (ca. 65 € / m² Wfl.) Begrenzung der jährlichen Steigung der Bürgschaftskosten (0,5 € / m² Wfl.) Identifizierte Baukostenreduktionspotenziale der Ratsvorlage des AK 1b Baustelleneinrichtung: Gebühren stabil halten (ca. 4 € / m² Wfl.) Überbauung öffentlichen Straßenraums erleichtern (ca. 40 € / m² Wfl.) Verzicht von Bürgschaften bei preisgedämpften Wohnungsbau (ca. 10 € / m² Wfl.) Keine Ablösebeträge von Grün und Spielflächen bei Projekten kleiner als 44 Wohnungen (ca. 20 € / m² Wfl.) Energetische Standards flexibilisieren: EH40-Standard EE oder GEG-Standard mit klimaneutraler Wärme-versorgung (ca. 380 € / m² Wfl.) Keine Erhöhung der Stellplatzablöse (ca. 6 € / m²) Zusätzliche Maßnahmen der Ratsvorlage Verzicht auf Bürgschaften bei städtischen Gesellschaften ca. 10 € / m² Wfl. Keine Pflichtstellplätze für Studierendenwohnen ca. 300 € / m² Wfl. Anrechenbarkeit bestehender Grün- und Spielflächen ca. 40 € / m² Wfl. Berücksichtigung von Sonderwohnformen bei Spielplatzbedarf ca. 25 € / m² Wfl. Kostenobergrenze für Grün- und Spielflächen Prüfung neuer Einwohnerberechnungen Kontakt Stadt Köln Wohnungsbauleitstelle Wohnungsbauleitstelle@stadt-koeln.de Kontaktperson: Franka Schinkel, Ines Kessner-Hantsch Baukostenreduktionspotenziale von bis zu 900 € / m² Wfl. umsetzbar, wenn der Rat der Stadt Köln die Ratsvorlage zu den kommunalen Potenzialen beschließt Soziale Infrastruktur: Optimierte Berechnung der KiTa-Bedarfe (25 € / m² Wfl.) Optimierte Berechnung der Kita- Bedarfe (ca. 25 € / m² Wfl.) Leitfaden Qualifizierungsverfahren vereinfachen Baustelleneinrichtung: Gebühren stabil halten (ca. 4 € / m² Wfl.) Kontakt Stadt Köln Wohnungsbauleitstelle Wohnungsbauleitstelle@stadt-koeln.de Kontaktperson: Franka Schinkel, Ines Kessner-Hantsch Kontakt PD – Berater der öffentlichen Hand koelnbautbezahlbar@pd-g.de Kontaktperson: Annika Guhl Plenum 2 der Initiative „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ Köln, 18.06.2026 alle Anpassungen städtischer Rahmenbedingungen für den Kölner Wohnungsbau Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle Köln-spezifische Vorgaben - Die 22 Punkte der Ratsvorlage + weitere Punkte Baustellen: Gebühren stabil halten und Baulärm frühzeitig vorbeugen Leitfaden Qualifizierungsverfahren vereinfachen, Freiraumwettbewerbe vereinfachen Begrenzung der Bürgschaftskosten Angepasste Maßnahmen zum Vogelschutz, Methodenhandbuch Artenschutzprüfung NRW als Regelwerk, einheitliche Biotypbewertung Stellplatzsatzung lockern: Berücksichtigung von Carsharing-Angeboten, keine Erhöhung der Stellplatzablöse Kleinkinderspielplätze flexibler gestalten: Kleinere Mindestflächen bei eigenem Garten, multifunktionale Nutzung im Katastrophenfall, vereinfachter Nachweis im Bauantrag Soziale Infrastruktur: Optimierte Berechnung der KiTa-Bedarfe, Prüfung neuer Einwohnerberechnungen, bedarfsgerechte Beteiligung an sozialer Infrastruktur sichern Energetische Standards flexibilisieren: EH40-Standard EE oder GEG-Standard mit klimaneutraler Wärmeversorgung Vorgaben für Abstellräume flexibilisieren Unterstützung bei zügiger Beantragung und Bereitstellung von Fördermitteln für öffentlich geförderten Wohnungsbau Einbau von Recycling- Material ermöglichen (RC-1) Dach- und Fassadenbegrünung als Minderungsmaßnahmen heranziehen Nutzung öffentlicher Flächen für Feuerwehraufstellflächen zulassen Verzicht auf Bürgschaften bei städtischen Gesellschaften Bedarfsgerechte Mobilitätskonzepte: Keine Pflichtstellplätze bei Studierendenwohnen Kleinkinderspielplätze: Ausnahmen bei kleinen Projekten Keine Ablösebeträge bei kleinen Projekten, Integration bestehender Grün- und Spielflächen, Berücksichtigung von Sonderwohnformen Keine Pflichtstellplätze bei Baulückenschluss und Aufstockung Effiziente Mehrfachnutzung von Parkplätzen ermöglichen gArbeitskreis 1b Überbauung öffentlichen Straßenraums erleichtern Grünflächen: Reduzierung auf 8 m² Grünfläche pro Einwohner*in, Anrechnung bestehender Grün- und Spielflächen, Kostenobergrenze für Grün- und Spielflächen Öffentliche Straßen mit privaten Leitungen queren Flächenbedarf für Abholflächen von Müllsorten optimieren Verzicht auf Bürgschaften bei preisgedämpftem Wohnungsbau Baukostenreduktionspotenziale von bis zu 1.400 € / m² Wfl. Identifizierte Baukostenreduktionspotenziale im AK 1b – Köln-spezifische Vorgaben Direkt umsetzbare Maßnahmen Bis zu 100 € / m² Wfl. direkt in Projekten umsetzbar Kommunale Vorgaben Bis zu 900 € / m² Wfl. umsetzbar, wenn der Rat der Stadt Köln die Ratsvorlage zu den kommunalen Potenzialen beschließt Kommunale Vorgaben in der weiteren Bearbeitung Maßnahmen mit einem zusätzlichen Baukostenreduktionspotenzial von mindestens 400 € / m² Wfl. in der weiteren Bearbeitung Bürgschaften für Bäume reduzieren
Beratungsverlauf (17)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1309/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.05.2026
- Erstellt
- 02.05.2026 14:51