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1309/2026

"Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.05.2026

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Anlage 3_Haushaltsmäßige_Auswirkungen_260520

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_ Liste der gemeinsamen Stadt-Köln-Lösungen_260520

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Prozess Köln baut bezahlbar - Wohnen für alle

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5_Beantwortung von mündlichen Nachfragen aus dem Ausschuss Bauen und Wohnen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4_Überblick Gesamtprozess und monetäre Bewertung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_Haushaltsmäßige_Auswirkungen_260520

1702 Zeichen

Haushaltsmäßige Auswirkungen
Maßnahme-Bezeichnung
Teilergebnis-
plan des 
Amtes Produktgruppe Teilplanzeile
Teilfinanz-
plan des 
Amtes
Produktgruppe Finanzstelle
Haushalts-
verbesserung Haushaltsverschlechterung
geschätzter 
Betrag
1b-1-2-1  
Kosten bei der Überbauung öff. gew. 
Straßenraums 
(Gestattungsverträge)
62 und 66 1201
05- privatrechtliche
Leistungsentgelte
Prüfauftrag - Wenigerertrag 
genauer kalkulieren
schwer kalkulierbar, 
da keine genauen 
Daten vorh.:
ca. 250.000 €
1b-1-1-1 Gebühren für Baustelleneinrichtungen 64 1201
05- privatrechtliche
Leistungsentgelte? keine Änderung
1b-1-3-1a 
1b-1-3-1b 
1b-1-3-1c Stellplatzablöse 63 1001 6300-1001-0-0001 investive Einzahlung
schwer kalkulierbar, 
da unklar, wieviel 
umgesetzt werden 
wird:
ca. 250.000€ - 
300.000€
1b-2-3-3b
Ablösebeträge für Grün- und 
Spielflächen  <44 WE 51 und 67 0604/1301
5100-0604-0-2002 
6700-1301-0-1300  Wenigereinzahlung
ca. 100.000€/ Jahr 
zweckgebunden 
konsumtiv investiv Auswirkung
Wenn durch die Erleichterung der Maßnahmen mehr Bauanträge eingereicht werden und folglich mehr gebaut wird als ohne die Maßnahmen, hat es zusätzlich folgende positive haushaltsmäßige Auswirkungen:
- mehr Gebühren für Baugenehmigungen, Baustelleinrichtungen etc.
- mehr Ablösebeträge für Grün- und Freiflächen, Stellplätze etc.
- mehr Steuererlöse durch mehr Wohnungswirtschaftskraft
und die Stadt profitiert zusätzlich durch die Schaffung von:
- mehr öffentlichen Parkanlagen
- mehr öffentlichen Spielplätzen
- mehr Bildungsinfrastruktur (Schulen, KiTas)
- Konversion von ungenutzen, tw. ehemals genutzten Industrieflächen
- Umsetzung von städtischen Konzepten: Baupotenzialregister, Wohnungsbauprogramm und KölnKataloge

Anlage 1_ Liste der gemeinsamen Stadt-Köln-Lösungen_260520

30990 Zeichen

Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle
Übersicht gemeinsame Lösungen Arbeitskreis 1b
Liste der gemeinsamen Stadt-Köln-Lösungen
Titel | Thema Zielsetzung | Maßnahme gemeinsam erarbeitete Lösungen | Vorschläge Verwaltung Alternativen zu gemeinsamen Lösungen | Vorschläge 
Wohnungswirtschaft Auswirkung auf den 
städtischen Haushalt
positive Auswirkung auf städtische 
Ziele
1b.1.1.1 Steckbrief: Gebühren 
für Baustelleneinrichtung
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird aktuell diskutiert, den 
bestehenden Gebührenrahmen der Satzung weiter auszuschöpfen. Das 
kann eine Preissteigerung der Sondernutzungsgebühr bei 
Inanspruchnahme von öffentlichem Straßenland von 15-20% bedeuten.
Gemeinsame Lösung:  
Fixierung des Gebührenpreisindex im Rahmen der 
Baustelleneinrichtung weiterhin auf 15% 
keine spürbare 
Auswirkung im städt. 
Haushalt
Förderung der Innenentwicklung, 
Förderung Flächennutzung 
Baupotenzialregister (Baulücken, 
Aufstockungen, Umstrukturierung), 
Förderung kleinerer BauTurbo-Projekte.
Förderung sozialorientierte 
Wohnungswirtschaft, Förderung von 
Genossenschaften
Förderung der Innenentwicklung, 
Förderung Flächennutzung 
Baupotenzialregister (Baulücken, 
Aufstockungen, Umstrukturierung), 
Förderung kleinerer BauTurbo-Projekte.
Förderung sozialorientierte 
Wohnungswirtschaft, Förderung von 
Genossenschaften
Der öffentliche Raum soll allen Bürger*innen der Stadt Köln zu Verfügung 
stehen und keinen Partikularinteressen folgen. Eine Überbauung auch im 
Luftraum schränkt zum einen die Planungshoheit der Stadt (u.a. ÖPNV-
Netzerweiterung, Straßenbeleuchtung etc.) ein, zum anderen werden 
hierdurch auf fremdem Eigentum der Flächenanteil und damit der Gewinn 
erhöht. Kosten i.B. auf Wohnungsbau:  Falls der Hochbau nicht auf eigenem 
Grund und Boden realisiert wird, fallen durch den Wunsch der Überbauung 
des öffentlichen Raums Kosten an.
Gemeinsames Ziel: Keine Kosten oder Reduzierung von Kosten unter 
(grundsätzlicher) Weiterverfolgung des städtischen Ziels.
UG 1: Themen Verkehr, Dez III: 
UG 1.1 Themen Verkehrsmanagement: 
Team Expert*innen aus Verwaltung und Wohnungswirtschaft: Amt für Verkehrsmanagement (64): Herr Poppenborg (AL), Herr Dr. Becker (AL 30), Frau Asboe (301/5), Frau Werres (WvM, 
freie Wohnungswirtschaft), Frau Kurth (Genossenschaft Mieterschutz, Genossenschaft) , Herr Potthof  (IPL, Planungsbüro), Herr Schmeink (Aachener SWG)
Erweiterte Beteiligung Thema Gebühren: Herr Spiertz (231/3), Herr Puppele (231/3) 
Moderation: Frau Schinkel (SL Wohnungsbauleitstelle)
Der öffentliche Raum soll allen Bürger*innen der Stadt Köln zu Verfügung 
stehen und keinen Partikularinteressen folgen. Darum soll eine 
Fremdnutzung durch Baustelleneinrichtung möglichst wenig (räumlich) und 
möglichst kurz (zeitlich) stattfinden.
Es entstehen Kosten bei der Nutzung öffentlichen Straßenlands für 
Baustelleneinrichtung bei Baumaßnahmen.
Der Gebührenpreisindex im Rahmen der Baustelleneinrichtung wurde im 
Jahr 2024 auf 15% festgelegt (Verbraucherpreisindex lag bei fast 30%).  
Gemeinsam wurde festgestellt, dass die Gebühren im Vergleich zu anderen 
Kommunen sehr moderat sind und angemessen in der Staffelung. Vorschlag 
"statt hoher Kosten: Bürgschaft, Fertigstellungverpflichtung inkl. 
Vertragsstrafe": führt nicht zum Ziel 
Der Fall tritt vor allem in Projekten der Innenentwicklung auf. 
Genossenschaftlicher Wohnungsbau wird in der Regel in Rahmen der 
Innenentwicklung umgesetzt.
Gemeinsames Ziel: Keine Kosten oder Reduzierung von Kosten unter 
(grundsätzlicher) Weiterverfolgung des städtischen Ziels.
UG 1.2 Themen Bauverwaltung:
Team Expert*innen aus Verwaltung und Wohnungswirtschaft: Bauverwaltungsamt (62): Frau Mohr (AL 62), Herr Pütz (AbtL 621), Herr Dr. Becker (AL 30), Frau Asboe (301/5), Frau Werres 
(WvM, freie Wohnungswirtschaft), Frau Kurth (Genossenschaft Mieterschutz, Genossenschaft) , Herr Potthof  (IPL, Planungsbüro), Herr Schmeink (Aachener SWG)
Erweiterte Beteiligung Thema Kosten/ Gebühren: Herr Spiertz (231/3), Herr Puppele (231/2)
Erweiterte Beteiligung Thema Privatflächen: Frau Ihlenfeld (67), Herr Hölzer (67), Frau Stach-Reinartz (66), Herr Kozubski, Frau Wallraff-Becker (512), Frau Ohmstede (512/1), Frau Malcoiffe 
(512/1), Frau Dr. Kremer (VI/3), Frau Edelbluth (Wohnkompanie), Herr Klötzing (Dornieden Gruppe)
Moderation: Frau Schinkel (SL Wohnungsbauleitstelle)
1.
Nutzen | Beeinträchtigung
AuswirkungenMaßnahmenkatalog
2. 1b.1.2.1 Steckbrief: Kosten bei 
der Überbauung öff. gew. 
Straßenraums 
(Gestattungsverträge)
Gemeinsame Lösung/ Prüfauftrag an die Verwaltung:  
Grundsätzlich sollte der öffentliche Raum nicht überbaut werden. 
Keine Kosten werden erhoben, wenn Vorbauten keine Abstandsflächen 
analog BauO NRW auslösen:
d.h., wenn sie
a) insgesamt nicht mehr al s e in Dritte l der Breite der  jeweiligen
Außenwa
nd in Anspruch nehmen,
b) nicht
 mehr als 1,60  m vor  diese Außenwand  vortreten
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit im 
Rahmen der Konsolidierungsgespräche auf diese Einnahmen 
verzichtet werden kann.
Einnahmenverlust im 
städt. Haushalt
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Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle
Übersicht gemeinsame Lösungen Arbeitskreis 1b
Titel | Thema Zielsetzung | Maßnahme gemeinsam erarbeitete Lösungen | Vorschläge Verwaltung Alternativen zu gemeinsamen Lösungen | Vorschläge 
Wohnungswirtschaft Auswirkung auf den 
städtischen Haushalt
positive Auswirkung auf städtische 
Ziele
Nutzen | Beeinträchtigung
AuswirkungenMaßnahmenkatalog
1b.1.2.2 Steckbrief: Kosten für 
Erschließungsmaßnahmen -
10% analog Vorgehen bei 
städtischen Erschließungen
Erschließungsmaßnahmen werden im Rahmen von Erschließungsverträgen 
aktuell zu 100 % durch den Investor finanziert. Wenn die Stadt selbst 
Erschließungsanlagen, z.B. in Angebots-B-Plänen, baut, werden gemäß der 
Erschließungsbeitragssatzung 90% des beitragsfähigen Aufwands durch die 
Anlieger*innen getragen, 10% des erschließungsbeitragsfähigen Aufwands 
verbleiben bei der Stadt Köln. Kosten i.B. auf Wohnungsbau: Es entstehen 
Kosten für Erschließungsmaßnahmen in Höhe von 100% beim Investor.  
Gemeinsames Ziel: Keine Kosten oder Reduzierung von Kosten unter 
(grundsätzlicher) Weiterverfolgung des städtischen Ziels.
Diese Maßnahme würde den städtischen Haushalt voraussichtlich 
stark belasten, daher wird diese Maßnahme nicht von der 
Verwaltung vorgeschlagen.
Kein Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung
Zusätzlicher Vorschlag Wohnungswirtschaft: Die Stadt Köln beteiligt sich 
mit 10% an den Kosten für Erschließungsmaßnahmen analog des 
Vorgehens bei der Erschließungsbeitragserhebung.
Entstehen neuer 
Auszahlungsverpflich
tungen
Förderung Großprojekte -> viel 
Wohnraumschaffung
3. 1b.1.2.3 Steckbrief: 
Bürgschaften
Gemeinsame Lösung: Die jährliche Indexsteigerung bei der Bemessung der 
Bürgschaftskosten im Straßenbau wird auf 5% begrenzt.
Hinweis: Straßenbaupreisindex ist in den letzten 5 Jahren jährlich auf ca. 
7% gestiegen. (Quelle Stat. Bundesamt)
Erhöhtes Kostenrisiko 
der Stadt im 
Insolvenzfall
Förderung Großprojekte -> viel 
Wohnraumschaffung
4 Bürgschaften Gemeinsame Lösung: Die Stadt verzichtet dort auf Bürgschaften, wo 
aufgrund kommunaler Eigentümerstruktur kein Bedürfnis nach 
Absicherung gegen ein Insolvenz-/ Spekulationsrisiko besteht (bei 
„städtischen Gesellschaften“). Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens 
der anderen Vertragspartei kann es daher erforderlich werden, dass die 
Stadt aktiv von ihren gesellschaftsrechtlichen Durchgriffsrechten 
gegenüber den städtischen Gesellschaften Gebrauch macht.
keine spürbare 
Auswirkung im städt. 
Haushalt
Förderung Großprojekte -> viel 
Wohnraumschaffung
5. Bürgschaften Gemeinsame Lösung:
Die Stadt verzichtet auf Bürgschaften, wenn der Investor sich in dem 
konkreten Projekt dazu verpflichtet, 100 % der Wohneinheiten als 
preisgedämpften Wohnungsbau umzusetzen. Zu diesem Zweck muss der 
Investor sich vertraglich gegenüber der Stadt zur Einhaltung einer 
Mietobergrenze i.H.v. EUR 12 (Mietobergrenze wird angepasst 
entsprechend prozentualer Änderungen des Mietspiegels) für den 
Zeitraum von 25 Jahren ab Erstbezug verpflichten. Die Verpflichtung muss 
an etwaige Rechtsnachfolger*innen weitergegeben werden.
keine spürbare 
Auswirkung im städt. 
Haushalt
Förderung sozialorientierte 
Wohnungswirtschaft, Förderung von 
Genossenschaften
1b.1.3.1 Steckbrief: 
Festlegung von 
Pflichtstellplätzen für Pkw und 
Fahrräder
Die Kölner Stellplatzsatzung ermöglicht es, die Anzahl notwendiger 
Stellplätze an die örtlichen Verhältnisse anzupassen und nutzt differenzierte 
Instrumente der Ablöseregelung. Es ist das Ziel, die Herstellung von 
Stellplätzen auf das zwingend Notwendige zu reduzieren. Damit ermöglicht 
sie Mobilität ohne Kfz, den Klimaschutz und reduziert den Flächenverbrauch 
durch angepasste Mobilitätskonzepte.
Kosten i.B. auf Wohnungsbau: Es entstehen Kosten, vor allem dann, wenn 
Tiefgaragen errichtet werden müssen.
Gemeinsames Ziel:  Reduzierung von Kosten unter grundsätzlicher 
Weiterverfolgung des städtischen Ziels: Anpassung aktuelle 
Stellplatzsatzung: möglichst keine Kompensation von PKW-Stellplätzen im 
ö.R. <-> hohe Kosten bei Herstellung von Stellplätzen, v.a. Tiefgaragen
Es wird festgestellt, dass  die Kölner Stellplatzsatzung bereits sehr 
flexibel und standortangepasst ist. 
Eine allgemeine Anpassung der Stellplatzsatzung auf Basis der bereits 
erfolgten Evaluation sowie der Ergebnisse des Austauschs zwischen 
Verwaltung und Wohnungswirtschaft (Wohnungsbau stärken und Köln 
baut bezahlbar) wird voraussichtlich spätestens zum Ende des Jahres 2026 
erfolgen. Im Rahmen der Erarbeitung wird der gemeinsame Dialog - auch 
vor dem Hintergrund einer weiteren Baukostenreduzierung - fortgeführt. 
Gemeinsame Lösung: 
Um den bezahlbaren Wohnungsbau in Köln kurzfristig zu stärken, sollen 
folgende Regelungen bereits vor Neufassung der Satzung von der 
Verwaltung erprobt und die gewonnenen Erfahrungen im Rahmen der 
Neufassung berücksichtigt werden.
Damit die Stadt eine Sicherheit hat, dass sie im Notfall (z.B.: Konkursfall des 
Investors) selbst notwendige Erschließungsmaßnahmen umsetzen kann, 
wird eine Bürgschaft inkl. Indexierung für Erschließungsmaßnahmen 
erhoben. 
Die Bürgschaftssumme sorgt auch für eine schnelle Umsetzung der 
Maßnahme. Außerdem soll sie vor Spekulationen schützen.
Hinweis: In den Fällen, in denen Anlieger*innen, die das 
Wohnungseigentum bereits erschließungsbeitragsfrei vom Vorhabenträger 
erworben haben, zahlen die Anlieger*innen im Insolvenzfall zweimal 
Erschließungsbeiträge: an den Vorhabenträger und nach der 
Ersatzvornahme zusätzlich an die Stadt Köln. 
Mit der Entrichtung der Bürgschaftssumme entstehen auf der Seite der 
Wohnungswirtschaft hohe Kosten. Folgendes Entgegenkommen in Bezug 
auf die Reduzierung der Bürgschaft seitens der Stadt wird bereits 
umgesetzt: revolvierende Besicherung | Bürgschaft muss nicht nur durch 
eine Bank, sondern kann auch durch Treuhandkonto, Versicherung etc. 
hinterlegt werden | Teilabnahmen (von vollständig fertiggestellten 
Teilbereichen; nicht: einzelne Gewerke)
Gemeinsames Ziel: Reduzierung von Kosten unter grundsätzlicher 
Weiterverfolgung des städtischen Ziels.
UG 1.3 Themen integrierte Mobilitätsplanung:
Team Expert*innen aus Verwaltung und Wohnungswirtschaft: Amt für integrierte Mobilitätsplanung: Frau Bachem (stv AL 681), Herr Colmer (681/2), Herr Wrobel (681/2), Herr Dr. Becker 
(AL 30), Frau Asboe (301/5), Frau Werres (WvM, freie Wohnungswirtschaft), Frau Kurth (Genossenschaft Mieterschutz, Genossenschaft) , Herr Potthof  (IPL, Planungsbüro), Herr Klötzing 
(Dornieden Gruppe), Frau Tintner (GAG), Herr Delbrück (GAG)  
Erweiterte Beteiligung Thema Stellplatznachweise: Herr Kriege (AL 63), Herr Amrehn (63)
Moderation: Frau Schinkel (SL Wohnungsbauleitstelle)
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Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle
Übersicht gemeinsame Lösungen Arbeitskreis 1b
Titel | Thema Zielsetzung | Maßnahme gemeinsam erarbeitete Lösungen | Vorschläge Verwaltung Alternativen zu gemeinsamen Lösungen | Vorschläge 
Wohnungswirtschaft Auswirkung auf den 
städtischen Haushalt
positive Auswirkung auf städtische 
Ziele
Nutzen | Beeinträchtigung
AuswirkungenMaßnahmenkatalog
Förderung sozialorientierte 
Wohnungswirtschaft, Förderung von 
Genossenschaften
Unterstützung Mobilitätswende
Entbürokratisierung
Förderung der Innenentwicklung, 
Förderung Flächennutzung 
Baupotenzialregister (Baulücken, 
Aufstockungen, Umstrukturierung), 
Förderung kleinerer BauTurbo-Projekte.
Entbürokratisierung
Unterstützung Mobilitätswende
Förderung der Innenentwicklung, 
Förderung Flächennutzung 
Baupotenzialregister (Baulücken, 
Aufstockungen, Umstrukturierung), 
Förderung kleinerer BauTurbo-Projekte.
Unterstützung Mobilitätswende
Entbürokratisierung
9. Stellplatzsatzung
Index zur Berechnung der 
Stellplatzablösebeträge
d) Keine Erhöhung des Indexes zur Berechnung der Stellplatzablösebeträge keine spürbare 
Auswirkung im städt. 
Haushalt
Förderung der Innenentwicklung, 
Förderung Flächennutzung 
Baupotenzialregister (Baulücken, 
Aufstockungen, Umstrukturierung), 
Förderung kleinerer BauTurbo-Projekte.
1b.2.2.1 Steckbrief: 
Umsetzung 
Kleinkinderspielplätze Satzung
Um die Qualität der gef. Flächen bzgl. Spielmöglichkeiten für Kinder unter 6 
Jahre zu sichern, sind in einer Kleinkindspielplatzsatzung alle Vorgaben 
beschlossen worden.
Kosten i.B. auf Wohnungsbau: Es entstehen Kosten, weil Spielplätze hohe 
Kostenfaktoren darstellen können.
Gemeinsames Ziel: Reduzierung von Kosten unter grundsätzlicher 
Weiterverfolgung des städtischen Ziels.
Um kurzfristig den bezahlbaren Wohnungsbau zu stärken, werden im 
Vorfeld einer dann folgenden Satzungsanpassung folgende 
Satzungsregelungen beschlossen:
10. Kleinkinderspielplätze Satzung a) Anpassung von § 2(4): Wird geändert in: Sofern Gartenflächen
vorhanden sind, die einer konkreten Wohnung zur ausschließlichen
Nutzung zugeordnet sind, reduziert sich die Mindestgröße gem. Absatz 2
auf 3
0 qm.
keine spürbare 
Auswirkung im städt. 
Haushalt
Förderung der Innenentwicklung, 
Förderung Flächennutzung 
Baupotenzialregister (Baulücken, 
Aufstockungen, Umstrukturierung), 
Förderung kleinerer BauTurbo-Projekte.
zusätzliche 
Einnahmen im städt. 
Haushalt (investive 
Einzahlungen)
a) Kein Kfz-Stellplatznachweis bei Studierendenwohnen, stattdessen
Stellplatzablösezahlung für nach gültiger Stellplatzsatzung noch
nachzuweisende Kfz-Stellplätze https://
 www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/verkehr/interaktive-karte-fuer-eine-moegliche-reduktion-von-
stellplaetzen)
Stellplatzsatzung zusätzliche 
Einnahmen im städt. 
Haushalt (investive 
Einzahlungen)
Stellplatzsatzung
UG 2: Themen Bauaufsicht, Spielplätze, Stadtplanung: Dez IV_V_VI
UG 2.2 Themen Spielplätze:
Team Expert*innen aus Verwaltung und Wohnungswirtschaft: Amt 51, Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung: Frau Wallraff-Becker (512), Frau Ohmstede (512/1), Frau Malcoiffe 
(512/1), Frau Heidenreich (512/1), Frau Asboe (301/5), Herr Klötzing (Dornieden Gruppe, freie Wohnungswirtschaft), Herr Mauel („Die Sülzer“, Wohnungsbaugenossenschaft), 
Erweiterte Beteiligung Thema Kleinkinderspielplatzsatzung: Herr Kriege (63)
Erweiterte Beteiligung Thema Privatflächen: Frau Ihlenfeld (67), Herr Hölzer (67), Frau Stach-Reinartz (66), Herr Kozubski, Frau Dr. Kremer (VI/3), Frau Edelbluth (Wohnkompanie), Herr 
Klötzing (Dornieden Gruppe), Frau Herr (61)
Erweiterte Beteiligung Thema koop. BLM: Frau Ihlenfeld (67), Herr Hölzer (67), Frau Dr. Kremer (VI/3), Herr Coers (WIK, RBL), Frau Rzymelka (Instone), Herr Kuhn (Die Sülzer), Herr Delbrück 
(GAG), Herr Dr. Voss (Lenz & Johlen), Frau Herr (AL 61), Herr Tuch (61), Frau Rennings (61)
Moderation: Frau Schinkel (SL Wohnungsbauleitstelle)
b) Bereits möglich §2(3): Die Herstellungspflicht entfällt bei nachträglichem
Ausbau von Dach- und Kellergeschossen oder Aufstockung zur Schaffung
von Wohnraum, wenn die Gebäude vor Inkrafttreten dieser Satzung
rechtmäßig errichtet wurden und erstmalig oder zusätzlich Wohnungen
geschaffen werden.
Neu: Kein Kfz-Stellplatznachweis bei Baulückenschluss bis max. 10 
Wohneinheiten und Aufstockungen (siehe Baupotentialregister der Stadt 
Köln) um 1 Vollgeschoss + Staffelgeschoss. Stattdessen 
Stellplatzablösezahlung für die nach gültiger Stellplatzsatzung 
nachzuweisenden Kfz-Stellplätze (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/verkehr/interaktive-karte-fuer-eine-moegliche-reduktion-von-
stellplaetzen)
8. Stellplatzsatzung c) kein Kfz-Stellplatznachweis bis max. 10 Wohneinheiten, wenn Car-
Sharing in fußläufiger Entfernung von 300 m angeboten wird.  Stattdessen
Stellplatzablösezahlung für die nach gültiger Stellplatzsatzung
nachzuwe
isenden Kfz-Stellplätze (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/verkehr/interaktive-karte-fuer-eine-moegliche-reduktion-von-
stellplaetzen)
zusätzliche 
Einnahmen im städt. 
Haushalt (investive 
Einzahlungen)
6.
7.
Seite 3 von 6

Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle
Übersicht gemeinsame Lösungen Arbeitskreis 1b
Titel | Thema Zielsetzung | Maßnahme gemeinsam erarbeitete Lösungen | Vorschläge Verwaltung Alternativen zu gemeinsamen Lösungen | 
Vorschläge Wohnungswirtschaft Auswirkung auf den 
städtischen Haushalt
positive Auswirkung auf städtische 
Ziele
Nutzen | Beeinträchtigung
AuswirkungenMaßnahmenkatalog
11. Kleinkinderspielplätze Satzung b) Neu § 2 (7): Die Kleinkinderspielflächen sollen im Bauantrag durch eine
Berechnung des flächenmäßigen Bedarfs sowie eine zeichnerische
Darstellung der berücksichtigten entsprechenden Flächen nachgewiesen
werden.
keine spürbare 
Auswirkung im städt. 
Haushalt
Förderung der Innenentwicklung, 
Förderung Flächennutzung 
Baupotenzialregister (Baulücken, 
Aufstockungen, Umstrukturierung), 
Förderung kleinerer BauTurbo-Projekte.
12. Kleinkinderspielplätze Satzung c) Ergänzung § 4 (3b): Werden auf dem Baugrundstück nicht mehr als acht
Wohnungen errichtet, kann auf die Herstellung einer Sandspielfläche
verzichtet werden. In diesem Fall sind die Sitzmöglichkeiten sowie die
Mindestzahl der Spielgeräte nach Absatz 2 auf einer geeigneten
alternativen Fläche  nachzuweisen.
keine spürbare 
Auswirkung im städt. 
Haushalt
Förderung der Innenentwicklung, 
Förderung Flächennutzung 
Baupotenzialregister (Baulücken, 
Aufstockungen, Umstrukturierung), 
Förderung kleinerer BauTurbo-Projekte.
13. Kleinkinderspielplätze Satzung Diese Flächen werden nur im Katastrophenfall (bei 
Starkregenregenereignissen) als Retentionsfläche genutzt und als solche gut 
erkennbar ausgewiesen. Die Wahrscheinlichkeit des Eintrittsfalls ist gering, 
der Einfluss auf die Baukosten ist hoch.
d) Anpassung § 4 (9): Die Kleinkinderspielfläche darf nicht als
Retentionsfläche für die Regelentwässerung ausgewiesen werden, eine
Umsetzung von multifunktionalen Flächen für den Katastrophenfall wird
unterstützt.
keine spürbare 
Auswirkung im städt. 
Haushalt
Förderung der Innenentwicklung, 
Förderung Flächennutzung 
Baupotenzialregister (Baulücken, 
Aufstockungen, Umstrukturierung), 
Förderung kleinerer BauTurbo-Projekte.
1b.2.3.3 Steckbrief: KoopBLM Um die städtischen Ziele in der Bauleitplanung umzusetzen, wurde das 
Kooperative Baulandmodell ( https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf61/kooperatives_baulandmodell_k%C3%
B6ln.pdf ) als Instrument zur Sicherstellung dieser gewählt. Es bietet eine 
transparente Übersicht über die Verpflichtungen, die bei der Entwicklung 
von Wohnungsbau unter Berücksichtigung der städtischen Ziele notwendig 
sind. 
Kosten i.B. auf Wohnungsbau: Es entstehen Kosten bei der Umsetzung. 
Gemeinsames Ziel: Reduzierung von Kosten unter grundsätzlicher 
Weiterverfolgung der städtischen Ziele.
Gemeinsame Lösung: 
Folgende Verpflichtungen werden im kooperativen Baulandmodell 
angepasst, um den Wohnungsbau zu stärken:
Alternative zur gemeinsamen Lösung/ Vorschlag Wohnungswirtschaft:
Die Nettobaulandflächen sollen möglichst in einer Größenordnung von 70 
% erhöht werden und die öffentlichen Flächen reduziert werden, um den 
Wohnungsbau gezielt zu unterstützen.
Vorteil für die Stadt: Geringere Kosten für die Unterhaltung.
Die folgenden Punkte zahlen hierauf ein:
Annäherung an Dichtezahl KölnKatalog
Förderung Großprojekte -> viel 
Wohnraumschaffung
Förderung der Innenentwicklung, 
Förderung Flächennutzung 
Baupotenzialregister (Baulücken, 
Aufstockungen, Umstrukturierung), 
Förderung kleinerer BauTurbo-Projekte.
Förderung sozialorientierte 
Wohnungswirtschaft, Förderung von 
Genossenschaften
Gemeinsame Lösung: 
Bei Projekten <44 WE wird zukünftig auf die Zahlung von Ablösebeträgen 
für Grün- und Spielflächen verzichtet.
koop BLM Anpassung des 
Grünflächenstandards
a) Der Nachweis von 10 m² Grünfläche/ EW ist gewünscht, aber an vielen
Stellen im Stadtgebiet nicht umsetzbar und wird oft bereits jetzt durch
Ablösebeträge reduziert.
15. koop BLM
Ablösebeträge für Grün- und 
Spielflächen  <44 WE
b) Kleine Projekte, die im Rahmen der Innenentwicklung umgesetzt werden
(oftmals Genossenschaften/ sozialorientierte Wohnungswirtschaft) sind oft
sehr kostenempfindlich.
UG 2.3 Themen Stadtplanung:
Team Expert*innen aus Verwaltung und Wohnungswirtschaft: Amt Stadtplanung: Frau Herr (AL 61), Herr Tuch (614), Frau Rennings (614/1), Frau Asboe (301/5), Herr Dr. Becker (AL 30), 
Frau Rzymelka Instone, freie Wohnungswirtschaft), Herr Kuhn („Die Sülzer“, Wohnungsbaugenossenschaft), Frau Schröder (Metropol, freie Wohnungswirtschaft), Herr Dr. Voß, Lenz und 
Johlen, Berater), 
Erweiterte Beteiligung Thema Privatflächen: Frau Ihlenfeld (67), Herr Hölzer (67), Frau Stach-Reinartz (66), Herr Kozubski, Frau Dr. Kremer (VI/3), Frau Edelbluth (Wohnkompanie), Herr 
Klötzing (Dornieden Gruppe), Frau Wallraff-Becker (512), Frau Ohmstede (512/1), Frau Malcoiffe (512/1), Frau Heidenreich (512/1)
Erweiterte Beteiligung Thema koop. BLM: Frau Ihlenfeld (67), Herr Hölzer (67), Frau Dr. Kremer (VI/3), Herr Coers (WIK, RBL), Frau Rzymelka (Instone), Herr Kuhn (Die Sülzer), Herr Delbrück 
(GAG), Herr Dr. Voss (Lenz & Johlen), Frau Wallraff-Becker (512), Frau Ohmstede (512/1), Frau Malcoiffe (512/1), Frau Heidenreich(512/1)
Moderation: Frau Schinkel (SL Wohnungsbauleitstelle)
Gemeinsame Lösung: 
Allgemeine Anpassung des Grünflächenstandards auf 8m²/EW (+2m² 
Spielfläche)  (ohne mögliche Einzelfallreduzierung) . Im Gegenzug Ablöse 
für die reduzierten 2 m²/  Herstellung andernorts im Kölner Stadtgebiet.
Alternative zur gemeinsamen Lösung/ Vorschlag Wohnungswirtschaft:
Reduzierung der Grünflächen auf 6 m² (analog Stadt Düsseldorf), um den 
Wohnungsbau gezielt zu unterstützen.
keine spürbare 
Auswirkung im städt. 
Haushalt
geringfügiger 
Einnahmenverlust im 
städt. Haushalt (3 
Projekte seit 2017)
14.
Seite 4 von 6

Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle
Übersicht gemeinsame Lösungen Arbeitskreis 1b
Titel | Thema Zielsetzung | Maßnahme gemeinsam erarbeitete Lösungen | Vorschläge 
Verwaltung
Alternativen zu gemeinsamen Lösungen | Vorschläge 
Wohnungswirtschaft Auswirkung auf den 
städtischen Haushalt
positive Auswirkung auf städtische 
Ziele
Nutzen | Beeinträchtigung
AuswirkungenMaßnahmenkatalog
16. koop BLM
Anrechenbarkeit von Grün- 
bzw.- Spielflächen in 
unmittelbarer 
Projektumgebung
c) Anrechenbarkeit von Grün- bzw.- Spielflächen in unmittelbarer
Projektumgebung:  Sind Qualität, Größe und dauerhafte öffentliche
Zugänglichkeit bestehender Grün- oder Spielflächen in unmittelbarer Nähe
zu einem Vorhaben fachlich bestätigt und sind diese fußläufig sicher
e
rreichbar sowie planungsrechtlich als öffentliche Grün- bzw. Spielfläche
gesichert, sollten sie anteilig auf den Grün- oder Spielflächenbedarf eines
Vorhabens angerechnet werden können.
Gemeinsame Lösung: 
erfolgt bereits:
- 67: zur besseren Transparenz derzeit Erarbeitung von einheitlichen
S
tandards
- 512: bereits Transparenz gegeben
N
eues Ziel: Die Flächenanrechenbarkeit soll früh im Prozess (Kick-Off)
klargestellt werden -> Vereinfachung und damit Reduzierung
A
bstimmungsaufwand
keine spürbare 
Auswirkung im städt. 
Haushalt
Erhöhung Transparenz städtischen 
Handelns
17. koop BLM
Abzug Spielplatzbedarfe bei 
Sonderwohnformern
d) Bei der Ermittlung des Bedarfs an Spielplatzflächen sollten die
Geschossflächen der Wohnformen Studierendenwohnheime,
Seniorenwohnanlagen oder Micro-Apartment-Anlagen bei der
Bedarfsberechnung für diese Einrichtungen vollständig ausgenommen
werden, da sie erfahrungsgemäß eine deutlich geringere durchschnittliche
Kinderanzahl aufweisen.
Gemeinsame Lösung: 
Wenn Sonderwohnformern als solche über einen langen Zeitraum 
gesichert sind, können sie  bei der Ermittlung der Spielplatzbedarfe in 
Abzug gebracht werden.
keine spürbare 
Auswirkung im städt. 
Haushalt
Förderung Großprojekte -> viel 
Wohnraumschaffung
18. koop BLM
Kostenobergrenze für Grün- 
und Spielflächen (Qualität öff. 
Spielplätze)
e) Kostenobergrenze für Grün- und Spielflächen (Qualität öff. Spielplätze): Gemeinsame Lösung: 
im koop BLM wird textlich ergänzt, dass die im Koop-BLM enthaltenen 
Kostenansätze für die Ablöse von Grün- und Spielflächen als Kostendeckel (-
> Ablöseobergrenze = Herstellungsobergrenze (inkl. Indexierung Baupreis
e
tc.)) zu verstehen sind und die Verwaltung gemeinsam mit dem
Vorhabenträger die Planung nach einem design-to-cost-Ansatz ausrichten
soll.
keine spürbare 
Auswirkung im städt. 
Haushalt
Erhöhung Transparenz städtischen 
Handelns
19. koop BLM
Berechnung von KiTa-
Bedarfen
f) Durch eine sehr genaue Berechnung von KiTa-Bedarfen mussten
Gruppenstärken während der Planungsphase häufig angepasst werden.
Dies hatte kostenintensive Planungsschleifen zur Folge.
Gemeinsame Lösung:
Leitsatz 1: Die Bedarfsermittlung wird auf Grundlage einer verbesserten 
Datenlage und Berechnungsmethode ermittelt. Es liegt sowohl in der 
Verantwortung des Vorhabenträgers als auch der Verwaltung, dass zum 
Zeitpunkt des Vorgabenbeschlusses (Stichtagregelung, Stichtag 2) ein 
verlässlicher Bedarf vorliegt. Der ursächliche „langfristige Basisbedarf“ ist 
herzustellen. 
Leitsatz 2: Im Bauleitplanverfahren für die Bedarfsermittlung relevante 
Veränderungen sind sowohl vom Vorhabenträger als auch von der 
Verwaltung stets transparent darzulegen. Im Dialog wird gemeinsam nach 
konzeptionellen und planungsrechtlichen Lösungen gesucht. Treten diese 
Veränderungen nach der Rechtskraft des Bebauungsplans auf, unterstützt 
die Stadt z.B. bei der Trägersuche oder alternative/temporäre Nutzungen. 
Unter Berücksichtigung aller Belange werden auch Möglichkeiten wie 
Befreiungen oder Vertragsanpassungen berücksichtigt. 
keine spürbare 
Auswirkung im städt. 
Haushalt
Erhöhung Transparenz städtischen 
Handelns
20. 1b.2.3.6 Steckbrief: Prüfung 
Anpassung der Berechnung 
der Einwohnerzahlen 
Zur Berechnung der bedarfsauslösenden Einwohnerzahlen wird im koop. 
Baulandmodell im gesamten Stadtgebiet wird die Erstbelegungsquote mit 
dem Faktor 2,3 Einwohner/ Wohneinheit (90m² GF) vorgenommen. 
Einwohnerberechnungen, die die Wirklichkeit präziser abbilden, könnten 
sich  vorteilhaft für Investor*innen und Vorhabenträger*innen auswirken, 
da sich hieraus wahrscheinlich geringere Bedarfszahlen ergeben.
Gemeinsames Ziel: Anpassung der Berechnung der Einwohnerzahlen.
Gemeinsame Lösung:
Prüfung einer Anpassung der Berechnung der Erstbelegungsquote auf 
Basis einer überarbeiteten Berechnungsmethode des Amtes für 
Stadtentwicklung und Statistik vorgenommen. 
Nicht kurzfristig umsetzbar, daher: Prüfauftrag
Alternative zur gemeinsamen Lösung/ Vorschlag Wohnungswirtschaft:
Reduzierung des Flächenfaktors je Wohneinheit von 2,3 möglichst 1,8, um 
den Wohnungsbau gezielt zu unterstützen
Förderung Großprojekte -> viel 
Wohnraumschaffung
Kein Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung Zusätzlicher Vorschlag Wohnungswirtschaft:
Entfall der Kombiflächenbegrenzung, um den Wohnungsbau gezielt zu 
unterstützen
Annäherung an Dichtezahl KölnKatalog
Seite 5 von 6

Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle
Übersicht gemeinsame Lösungen Arbeitskreis 1b
Titel | Thema Zielsetzung | Maßnahme gemeinsam erarbeitete Lösungen | Vorschläge Verwaltung Alternativen zu gemeinsamen Lösungen | Vorschläge
Wohnungswirtschaft Auswirkung auf den 
städtischen Haushalt positive Auswirkung auf städtische 
Ziele
Nutzen | Beeinträchtigung
AuswirkungenMaßnahmenkatalog
21. 1b.2.3.4 Steckbrief: Leitfaden 
Qualifizierungsverfahren
Um die städtebauliche und architektonische Qualität in Neubauprojekten zu 
sichern und um Transparenz zu schaffen und Gleichbehandlung zu 
gewährleisten, wurde ein Leitfaden für sb Qualifizierungsverfahren in Köln 
erstellt.
Kosten i.B. auf Wohnungsbau: Es entstehen u.U. hohe Kosten bei der 
Umsetzung von Qualifizierungsverfahren.
Gemeinsames Ziel: Reduzierung von Kosten unter grundsätzlicher 
Weiterverfolgung des städtischen Ziels.
Gemeinsame Lösung:
• Standardisierung durch klare Definition/Konkretisierung der
Verfahrensart: ab einer Geschossfläche Wohnen von 18.000 m² (= 200 WE)
wird ein einstufiges Qualifizierungsverfahren (Wettbewerb, MB) mit 6
Büros durchgeführt, unterhalb dieser Schwelle Mehrfachbeauftragung von
3 Büros und die Beurteilung durch den Gestaltungsbeirat,
genere
ll Fokussierung auf Städtebau (Kubatur, Nutzungen,
Flächenverteilung)
• Fokus auf städtebauliche Qualifizierung (Auslobung)
• Ergebnis Vorprüfung: wesentliche Rolle bei der Prämierung
• Rolle und Funktion des Gestaltungsbeirats prüfen und stärken
keine spürbare 
Auswirkung im städt. 
Haushalt
Erhöhung Transparenz städtischen 
Handelns
22.1b.3.3.1 Steckbrief: 
Energetische Standards bei 
Neubauten
CO2-Einsparung im Hinblick auf den Ratsbeschluss zur Klimaneutralität 
2035; Unabhängigkeit Energiepreissteigerungen für Mieter*innen 
(bezahlbare Heizkosten)
Kosten i.B. auf Wohnungsbau: CO2-Einsparung durch 
alternative/zusätzliche Maßnahmen über den Bundesstandard hinaus 
anstelle KfW40
Gemeinsames Ziel: Reduzierung von Kosten unter (grundsätzlicher) 
Weiterverfolgung des städtischen Ziels.
Gemeinsame Lösung: Die Klimaschutzleitlinien werden um eine 
Alternative als Wahlmöglichkeit für die Vorhabenträger in 
Bebauungsplanverfahren erweitert. Die Alternative besteht aus dem 
jeweils gültigen gesetzlichen baulichen Standard für Neubauten – derzeit 
Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 – plus einer klimaneutralen 
Wärmeversorgung aus 100% Umweltenergie (Grundwasser, Erdwärme, 
Außenluft) oder unvermeidbarer Abwärme, anstelle der derzeitigen 
Vorgabe des Effizienzhaus 40 EE Standards.
keine spürbare 
Auswirkung im städt. 
Haushalt
Förderung Wohnungsbau allgemein
UG 3: Themen Liegenschaften, Grün, Klima: Dez VIII
UG 3.3 Themen Klimaschutz:
Team Expert*innen aus Verwaltung und Wohnungswirtschaft: Koordinationsstelle Klimaschutz: Frau Bauer (SL VIII/2), Herr Brosig (VIII/2), Frau Asboe (301/5), Frau Edelbluth (Die 
Wohnkompanie NRW GmbH), Herr Amann (Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks AG), Herr Coers (RBL RHEINBAULAND AG & WIK) 
Erweiterte Beteiligung Thema Energetische Standards bei Neubauten: Herr Delbrück (GAG), Frau Mooibroek (VIII/2/2), Frau Conze (301/5)
Moderation: Frau Dr. Kremer (Wohnungsbauleitstelle)
Seite 6 von 6

Beschlussvorlage Rat

22855 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/VI/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1309/2026 
Freigabedatum 22.05.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss einer zeitlich begrenzten Anpassung von städtischen Vorgaben zur 
Baukostenreduzierung im Wohnungsbau  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 
Liegenschaftsausschuss 16.06.2026 
Mobilitätsausschuss 16.06.2026 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 18.06.2026 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 18.06.2026 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 
Ausschuss für Bauen und Wohnen 23.06.2026 
Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.06.2026 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.06.2026 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 
Rat 02.07.2026

2 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln 
 
1. bekräftigt sein Ziel, bezahlbaren Wohnraum in Köln zu schaffen und den angespann-
ten Wohnungsmarkt zu entlasten. 
 
2. beschließt, die im Prozess „Köln baut bezahlbar – Wohnen für alle“ von der Verwal-
tung und der Wohnungswirtschaft konsensual erarbeiteten baukostenreduzierenden 
Anpassungsvorschläge der „Liste der gemeinsamen Stadt-Köln-Lösungen“ (Anlage 1: 
gemeinsam erarbeitete Lösungen | Vorschläge Verwaltung) umzusetzen und in den 
laufenden sowie neu startenden Wohnungsbauprojekten anzuwenden. Dieser Be-
schluss ist bis zum 31.10.2030 zeitlich begrenzt. Für alle Maßnahmen, die Auswirkun-
gen auf den Haushalt haben, gilt eine zeitliche Begrenzung bis zum 31.10.2028. Die 
Maßnahme 2, die zu Wenigererträgen führt und in der Anlage 1 und 3 als Prüfauftrag 
gekennzeichnet ist, soll bei Einbringung des Haushaltes zu Gunsten des Wohnungs-
baus berücksichtigt werden. 
 
3. beauftragt die Verwaltung, ein Monitoring aufzusetzen, um begleitend zu überprüfen, 
inwiefern durch die erwirkten Kosteneinsparungen ein Anstieg der Wohnungsbauzah-
len – insbesondere beim dringend benötigten preisgedämpften und geförderten Woh-
nungsbau – erreicht werden konnte. 
 
4. beauftragt die Verwaltung, dem Rat zum 31.10.2030 die Ergebnisse einer Zielevalua-
tion vorzulegen und eine Empfehlung auszusprechen, inwieweit die städtischen Vorga-
benanpassungen weiter fortgeführt werden sollen. Zur Entscheidung bezüglich der 
Maßnahmen, die Auswirkungen auf den Haushalt haben, wird eine Zwischenevalua-
tion zum 31.07.2028 beauftragt.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv höhere Einzahlungen   250.000 € 
  Geringere Einzahlungen     50.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Wenigerertrag im Rahmen des Prüfauftrages zu kalkulieren  € 
  Wenigeraufwand       6.000 – 24.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  
Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
 Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Ausgangslage 
Der Kölner Wohnungsmarkt 2026 ist von einer akuten Wohnraumknappheit geprägt, vor allem 
im öffentlich geförderten und preisgedämpften Segment.  
Für den zukünftigen Wohnungsbau ist die Anzahl der genehmigten Bauanträge ausschlagge-
bend. In den letzten Jahren ist ein stetiger Rückgang der genehmigten und umgesetzten Woh-
nungsbauanträge zu beobachten, der im Jahr 2025 auf einem Tiefstand von 2.323 genehmig-
ten Wohnungen angelangt ist. Ohne Veränderung der Rahmenbedingungen wird aktuell ein 
weiterer Rückgang der Bauantragszahlen prognostiziert. Die Bautätigkeit in Köln lag 2025 
zwar über den Vorjahren, diese resultiert jedoch aus der hohen Anzahl der genehmigten Bau-
anträge aus den letzten zehn Jahren. 
Der Wohnungsbau wird entsprechend nicht nur im frei finanzierten Wohnungsbau stagnieren, 
der in großen Projekten jeweils 30% öffentlich geförderten Wohnungsbau schafft, sondern 
auch in kleineren Projekten bis 50 Wohnungen, die vornehmlich sozialorientierte Wohnungs-
baugesellschaften und Genossenschaften umsetzen und in großem Maße für preisgedämpf-
ten Wohnungsbau sorgen.

4 
 
 
Daher hat der Rat der Stadt Köln am 16.12.2025 beschlossen, bis zum Sommer 2026 einen 
breit angelegten, neutral moderierten Dialogprozess „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ 
zu führen, in dem Maßnahmen für eine maßgebliche Reduzierung der Baukosten erarbeitet 
werden sollen (siehe auch Vorlage 3022/2025).  
 
Am 30.01.2026 startete der Prozess „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ mit einer Auftakt-
veranstaltung, in der sich über 100 Personen aus Verwaltung und Wohnungswirtschaft in Ar-
beitskreisen zu unterschiedlichen kostenreduzierenden Handlungsfeldern konstituierten.  
Dieses aus den Mitgliedern des Wohnungsbauforums erweiterte Expertennetzwerk, das be-
reits bis zum ersten Plenum um weitere 50 Mitglieder anwuchs, verbindet Vertreter*innen aus 
der Verwaltung, Verbände der Wohnungswirtschaft, aktive Wohnungsbauunternehmen bzw. -
genossenschaften, Planungsbüros, Finanzbranche und weitere Akteur*innen der Wohnungs-
bauwirtschaft, um umfassend und interdisziplinär am Ziel „Baukosten einsparen und Woh-
nungsbau mobilisieren“ arbeiten zu können und alle Potenziale auszuschöpfen. 
 
Am 30.03. fand eine erste Plenumssitzung statt, in der auch die politischen Vertretungen der 
Ausschüsse „Bauen und Wohnen“ sowie „Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit“ 
eingeladen waren. Hier wurden über 85 Maßnahmensteckbriefe zur Baukosteneinsparung auf 
allen die Baukosten beeinflussbaren Ebenen (Bauwirtschaft, Verwaltung, Landesregierung, 
gemeinsame Prozesse etc.) vorgestellt. Im Nachgang konnten die Prozessteilnehmenden alle 
Steckbriefe digital kommentieren. Das Ergebnis dieser Kommentierungen ist in die weiteren 
Arbeitsprozesse eingeflossen. 
Mit dieser Vorlage wird zunächst die „Liste der gemeinsamen Stadt Köln-Lösungen“ vor-
gestellt. In dieser Liste sind die Maßnahmen aufgeführt, die der Rat der Stadt Köln be-
schließen muss (siehe Anlage 1). Im weiteren Verlauf erfolgt die Vorstellung der Ergebnisse 
aus dem Gesamtprozess „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“. 
 
Als wesentlicher Erfolg wird neben den potenziellen konkreten Baukosteneinsparungen auch 
der intensive interdisziplinäre gemeinsame Prozess des breiten Dialogs hervorgehoben, der 
einen Kulturwandel in der Haltung aller Akteur*innen zum kostenreduzierten Bauen erwirkt 
hat. Der gemeinsame Dialogprozess ist damit nicht abgeschlossen, sondern wird vielmehr als 
ein intensiver Start für eine gemeinsame weitere Arbeit gesehen. Denn nur, wenn weiterhin 
gemeinsam an den Herausforderungen im Wohnungsbau gearbeitet wird, können die Ergeb-
nisse des Prozesses „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ die gewünschten Ziele errei-
chen. 
 
Ziel der Initiative ist es, bezahlbaren Wohnraum — sowohl zur Miete als auch im Eigentum — 
für Kölner*innen zu sichern und der anhaltenden Entwicklung hin zu immer höheren Wohn-
kosten entgegenzuwirken. 
 
 
Prozess „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ (siehe Anlage 2) 
Das Projekt „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ hatte die Institutionalisierung eines kon-
struktiven Dialogs zwischen der Stadt Köln und der Kölner Bau- und Wohnungswirtschaft zum 
Ziel. Dieser wurde von einer Kultur der konstruktiven Zusammenarbeit, einer akteursübergrei-
fenden Wertschätzung und der gemeinsamen Verantwortung zur Bereitstellung von bezahlba-
rem Wohnraum in Köln geprägt. Als Ergebnis steht ein gemeinschaftlich getragenes Maßnah-
menpaket zur Baukosteneinsparung, gemeinsam erarbeitet durch die Stadt Köln und die Köl-
ner Bau- und Wohnungswirtschaft.  
 
Folgende drei Handlungsfelder und daraus abgeleitete vier Arbeitskreise und 18 Untergrup-
pen wurden mit folgenden Zielen bearbeitet:  
1. Handlungsfeld: Wohnungsbau erleichtern 
2. Handlungsfeld: Verwaltungsprozesse effizient nutzen 
3. Handlungsfeld: Wohnungsbau gemeinsam stemmen

5 
 
 
1. Handlungsfeld: Wohnungsbau erleichtern 
Aufzeigen von bedarfsgerechten Anpassungsmöglichkeiten etablierter Standards auf allen be-
einflussbaren Ebenen. 
 
 
Arbeitskreis 1a „Baustandards“:  
Reduzierung von bautechnischen Standards, Komfortmerkmalen und Ausstattungsniveau im 
Hochbau inkl. der rechtssicheren Umsetzung  
Ziele: 
 Kritische Überprüfung bautechnischer Standards im Hochbau zur Erschließung neuer 
Einsparpotenziale  
 Nutzung des Hamburg-Standards als Referenzrahmen, um praxisnahe Ansätze für 
den Kölner Kontext zu adaptieren und weiterzuentwickeln  
 Entwicklung von Wohnungsbaustandards, die durch die Bauherrschaft direkt beein-
flusst werden können oder aktuell durch allgemein anerkannte Regeln der Technik, 
DIN-Normen, Richtlinien oder Landesgesetze eingeschränkt sind 
Ergebnis: 
 Schaffung eines „Köln-Standards“, angelehnt an den „Hamburg-Standard“ mit der Auf-
listung und Bewertung von kostenreduzierenden Baustandards, die die Wohnungswirt-
schaft eigenständig umsetzen kann  
 Bewertung der rechtssicheren Umsetzbarkeit  
 Erstellung einer Liste mit Anpassungsvorschlägen an die Landesregierung  
In den Untergruppen (Baukonstruktion, Gebäudetechnik, Barrierefreiheit, Schallschutz und 
Brandschutz) wurden im Laufe des Prozesses über 100 Ansatzpunkte besprochen.  
 
 
Arbeitskreis 1b „Kölnspezifische Vorgaben“: Kölnspezifische Reduktionspotenziale, Liste der 
gemeinsamen Stadt Köln-Lösungen (siehe Anlage 1) 
Ziele: 
 Kritische Überprüfung kölnspezifischer kommunaler Vorgaben  
 Ermittlung von Kostenfaktoren und spürbaren Einsparpotenzialen 
 Berücksichtigung städtischer Ziele  
Ergebnis: 
 Vorlage einer „Liste der gemeinsamen Stadt-Köln-Lösungen“ mit Anpassungsvorschlä-
gen für Kölner Verwaltungsvorgaben an den Rat der Stadt Köln 
 Vorlage einer „Liste der gemeinsamen Verwaltungslösungen“ mit weiteren Anpas-
sungsvorschlägen für Kölner Verwaltungsvorgaben 
Abschließend diskutiert und weiterverfolgt wurden insgesamt 61 kölnspezifische kostenredu-
zierende Maßnahmen in kleinen Gesprächsgruppen mit Teilnehmenden der freifinanzierten 
Wohnungswirtschaft, der sozialorientierten Wohnungswirtschaft, Fachexperten*innen aus Pla-
nung, Recht und Kreditwirtschaft, begleitet jeweils vom Amt für Recht, Vergabe und Versiche-
rungen und angeleitet durch die Wohnungsbauleitstelle. Hierbei dienten einige Maßnahmen 
der gegenseitigen Aufklärung und Transparenz, andere können direkt umgesetzt werden. Ei-
nige Maßnahmen konnten aufgrund des knappen Zeitrahmens fachlich nicht zu Ende disku-
tiert werden (z.B. weitere Themen zur Stellplatzsatzung). Sie werden Gegenstand der anhal-
tenden Diskussion der nächsten Monate sein. 22 Maßnahmen werden dem Rat mit dieser 
Vorlage (siehe Anlage 1) zum Beschluss vorgeschlagen. 
 
 
2. Handlungsfeld: Kölner Prozesse effizient nutzen 
Aufzeigen von Maßnahmen, um die zahlreichen begonnenen Optimierungen in Planungs- und 
Genehmigungsverfahren aufseiten der öffentlichen Hand zu etablieren und gemeinsam mit 
den privaten Akteur*innen in Zukunft effizienter zu nutzen.

6 
 
 
Arbeitskreis 2 „Prozesse“: Optimierungspotenziale der Kölner Verwaltungsprozesse im Woh-
nungsbau 
Ziele: Bestehende Verwaltungsprozesse, die den Kölner Wohnungsbau berühren, zielführend  
 umsetzen, 
 gemeinsam reflektieren,  
 erweitern und 
 Schnittstellen optimieren,  
um die Prozesse langfristig zu etablieren und zu beschleunigen. 
Die hieraus prognostizierte Zeiteinsparung macht sich in den Gesamtprojektkosten bemerk-
bar. Ziel des Arbeitskreises ist es daher auch, konkrete Kostenreduktionen durch diese Opti-
mierungen zu benennen. 
Der Fokus der Einsparungen liegt u.a. auf folgenden Prozessen: Phase 0 in der Bauleitpla-
nung, optimierte Bebauungsplanverfahren, reduzierte Regelungsdichte von Bebauungsplä-
nen, effiziente Baugenehmigungsverfahren durch gezielte Abstimmungen und Kommunika-
tion, effiziente Nutzung von Geodaten im Baugenehmigungsverfahren, Festlegung von klaren 
Verantwortungen, Eskalationsebenen und Entscheidungsbefugnissen.  
 
 
3. Handlungsfeld: Wohnungsbau gemeinsam stemmen  
Aufzeigen von Maßnahmen, um einerseits kostengünstigen Wohnungsbau effizient im Team 
von Planenden, Bauenden, Genehmigenden und Finanzierenden umzusetzen und anderer-
seits eine konstruktive Prozessfortführung zu sichern. 
 
Arbeitskreis 3 „Kooperation“ 
Ziele: 
 Langfristige Etablierung einer auf Vertrauen basierenden Kultur des Miteinanders im 
Kölner Wohnungsbau 
 Nachhaltige Unterstützung des Baus von bezahlbarem Wohnraum durch eine gemein-
same Haltung, gezielte Zusammenarbeit und verbindliche Kommunikationsstrukturen 
Hier werden Maßnahmen zu den Themen Haltungskodex/Positionspapier, Seminar zu Bauan-
trägen, Plattform für Wissenstransfer und Weiterentwicklung des Wohnungsbauforums erar-
beitet. 
 
 
Ergebnis des Prozesses: 
Zum Ende des Prozesses hat der Akteurskreis der Initiative „Köln baut bezahlbar | Wohnen 
für alle“ alle kostenreduzierenden Maßnahmen zusammengetragen, auf die Einfluss genom-
men werden kann. Im nächsten Schritt soll jede Maßnahme einzeln monetär beziffert werden. 
Auch zeitliche Einsparungen sollen erfasst werden, denn durch Prozesseffizienzen wird Zeit 
eingespart, was sich auf die Gesamtbauprojektkosten auswirkt.  
 
Die Summe der Einsparungen kann thematisch wie folgt gegliedert werden: 
1. Kostenreduzierende Baustandards, eingespart durch die Wohnungswirtschaft selbst 
2. Kostenreduzierung durch die Anwendung der „Liste der gemeinsamen Stadt-Köln-Lösun-
gen“ zu den spezifischen Vorgaben der Stadt Köln 
3. Kostenreduzierung durch die Optimierung von (gemeinsamen) Bauwirtschafts- und Ver-
waltungsprozessen inkl. Schaubildern von Prozessoptimierungen 
 
Zusätzlich sollen identifizierte Einsparpotenziale, die nicht von der Stadt Köln beeinflusst wer-
den können, als Liste mit kostenreduzierenden Impulsen an die Landesregierung übergeben 
werden. 
 
Darüber hinaus werden die folgenden Konzepte und Maßnahmen vorgestellt: 
- Haltungskodex/ Positionspapier (siehe auch Vorlage 3022/2025, Beschlusspunkt 3) 
- Monitoring- und Evaluationskonzept

7 
 
Im Prozess wurde gewährleistet, dass die Förderbedingungen für den geförderten Wohnungs-
bau nicht gefährdet, sondern unterstützt werden. Die andauernden und künftigen städtebauli-
chen Herausforderungen in den Bereichen Klimaschutz, Verkehr, Energieversorgung und 
Grünflächen sind im Prozess ebenfalls berücksichtigt worden und tragen dazu bei, dass die 
Lebensqualität der späteren Bewohner*innen nach wie vor einen hohen Stellenwert einnimmt.  
 
 
„Liste der gemeinsamen Stadt-Köln-Lösungen“ (siehe Anlage 1)  
Verwaltung und Wohnungswirtschaft haben in einem gemeinsamen Bottom-up-Verfahren alle 
kommunalen „kölnspezifischen“ Vorgaben zusammengetragen und in Kleingruppen intensiv 
diskutiert.  
Einsparungen sollten in diesem Arbeitskreis dort identifiziert werden, wo Vorgaben der Stadt 
angepasst werden bzw. wo Lösungen erarbeitet werden konnten, die die Ziele über einen al-
ternativen kostenreduzierten Weg gleichwertig erreichen. 
 
Auf diese Weise sind 22 Anpassungen bzw. Maßnahmen erarbeitet worden, die neben den 
Ergebnissen aus den anderen Arbeitskreisen dazu führen werden, nicht nur den Wohnungs-
bau spürbar zu aktivieren, sondern auch Vorgaben transparent und verbindlich als Planungs-
grundlage zur Verfügung zu stellen, um Prozesse zu verschlanken und darüber hinaus eine 
Entbürokratisierung zu unterstützen. 
 
Bei einigen Maßnahmen bringt die Wohnungswirtschaft über die gemeinsam erarbeiteten und 
von der Verwaltung vorgeschlagenen Ansätze hinaus weitere bzw. neue Lösungsvorschläge 
ein. Diese ergänzenden Punkte sind in der Liste kenntlich gemacht. 
Die Verwaltung schlägt diese Punkte nicht vor, da hierzu kein gemeinsamer Konsens aller Be-
teiligten erreicht werden konnte.  
 
 
Monitoring und Evaluation 
Mit der Anwendung aller ermittelten Maßnahmen sollen die Gesamtbaukosten spürbar ge-
senkt werden, sodass nach einem angemessenen Zeitabstand ein Anstieg der Anzahl an 
Wohnungen mit Plan- und Baurecht im öffentlich geförderten, preisgedämpften bzw. freifinan-
zierten Wohnungsbau zu verzeichnen sein sollte. Die daraus resultierende Bautätigkeit in Be-
zug auf den Wohnungsbau sollte sich dann ebenfalls erhöht haben.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, ein umfassendes begleitendes Monitoring zur Bewertung von 
Wohnungsbaukennzahlen aufzusetzen und regelmäßig über die Entwicklungen des Woh-
nungsmarktes im Wohnungsbauforum zu berichten.  
 
Es ist das erklärte Ziel der Stadt Köln, dass die erwirkten Kosteneinsparungen sowohl der 
Bauwirtschaft als auch den späteren Nutzer*innen zugutekommen. Im Rahmen eines Monito-
rings soll dieses Ziel beobachtet werden und regelmäßig darüber berichtet werden.  
 
Nach Ablauf der zeitlichen Befristung im Oktober 2030 soll eine umfangreiche Evaluation 
stattfinden. Neben den Zahlen zur Bauaktivität werden auch die Prozessoptimierungen der 
Verwaltungsprozesse sowie die Qualität der geplanten und umgesetzten Wohnungsbaupro-
jekte überprüft und ausgewertet. Mit diesen Ergebnissen kann der Rat der Stadt Köln in die 
Lage versetzt werden, eine Entscheidung zum weiteren Umgang mit dem Beschluss zur „Liste 
kommunale Verwaltungsvorgaben zum Wohnungsbau“ zu treffen.

8 
 
Es ist darauf hinzuweisen, dass weder die Baubranche noch die Stadt Köln auf viele der maß-
geblichen Rahmenbedingungen (wie z. B. Baumaterialkosten, Personalkosten im Wohnungs-
bau oder Zinsentwicklungen oder Förderbedingungen) Einfluss hat. Kommunale Auflagen tra-
gen unter den aktuellen Rahmenbedingungen jedoch auch dazu bei, dass Wohnungsbaupro-
jekte nicht mehr wirtschaftlich dargestellt werden können.  
In dem geplanten umfassenden Monitoring sollen deshalb alle die Baukosten beeinflussenden 
Faktoren beobachtet werden, auch solche, die der Akteurskreis nicht beeinflussen kann. So 
soll bewertet werden können, welche Faktoren in welcher Weise zu einem Anstieg bzw. zu ei-
ner Verringerung der Planungs-, Genehmigungs- und Bautätigkeit in Bezug auf den öffentlich 
geförderten, preisgedämpften bzw. freifinanzierten Wohnungsbau geführt haben und wie die 
Stabilisierung bzw. Senkung von Baukosten im Miet- und Eigentumsmarkt wirkt.  
 
Auswirkungen auf den Haushalt (siehe Anlage 3) 
Grundsätzlich haben die Maßnahmen zum Ziel, dass zukünftig in höherem Maße Wohnungs-
bau realisiert wird. Würde der Wohnungsbau zum Stillstand kommen, was die geringe Einrei-
chung von Bauanträgen derzeit prognostiziert, hätte das massive Auswirkungen auf den städ-
tischen Haushalt (Gewerbesteuereinnahmenverluste, Gebührenverluste durch Verminderung 
der Genehmigungseinnahmen und Ablösesummen verursacht durch Wohnungsbauprojekte 
etc.). Insofern hat jede Förderung im Wohnungsbau immer auch eine positive Auswirkung auf 
den städtischen Haushalt.  
 
Die haushaltsmäßigen Auswirkungen einzelner Maßnahmen werden in Anlage 3 der Vorlage 
so detailliert wie zu diesem Zeitpunkt möglich beschrieben. Der Darstellung kann entnommen 
werden, dass von den genannten Maßnahmen die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne der Äm-
ter 51, 62, 63 und 67 in den Produktgruppen 0604, 1001 und 1301 betroffen sind. Aus dem 
dezernatsübergreifenden Ansatz der Maßnahmen resultiert ein weit gefasster Vergleich der 
haushaltsmäßigen Auswirkungen.  
 
Aus gesamtstädtischer Sicht zeigt sich eine investive Verbesserung von rd. 150.000 €. So ist 
ersichtlich, dass erhöhte investive Einzahlungen zum Teilfinanzplan des Amtes 63 in Höhe 
von schätzungsweise 250.000 €/Jahr (s. Maßnahmen 1b-1-3-1a, 1b-1-3-1b, 1b-1-3-1c) redu-
zierten investiven Einzahlungen im Teilfinanzplan des Amtes 67 in Höhe von ca. 50.000 
€/Jahr und des Amtes 51 in Höhe von ca. 50.000 € (s. Maßnahme 1b-2-3-3b) gegenüberste-
hen.  
 
Hinsichtlich des Prüfauftrages zur Maßnahme 1b-1-2-1 „Kosten bei der Überbauung öff. gew. 
Straßenraums (Gestattungsverträge)“ wird folgendes ausgeführt: 
Weil der Haushaltsplanentwurf gerade erstellt wird und ein Gesamtüberblick für den Rat im 
Rahmen der bevorstehenden Haushaltsplanberatungen und der notwendigen Abwägungen 
ermöglicht werden soll, ist die oben genannte Maßnahme zunächst als Prüfauftrag formuliert 
worden.  
 
Sämtliche der 22 Maßnahmen führen zu Mehrerträgen bei der Erhebung von Baugenehmi-
gungsgebühren im Teilergebnisplan des Amtes 63 in Teilplanzeile 04 – öffentlich-rechtliche 
Leistungsentgelte, weil in der Konsequenz eine erhöhte Fallzahl an Baugenehmigungsanträ-
gen erwartet wird (nicht in Tabelle abgebildet, da es sich nicht um eine originäre Maßnahme 
der Wohnungswirtschaft handelt). Auch werden durch die erhöhte Bautätigkeit mehr Baustel-
leneinrichtungen notwendig werden. Eine erhöhte Fallzahl würde ebenfalls zu - noch nicht be-
zifferbaren - Mehrerträgen im Teilergebnisplan des Amtes 64 in der Produktgruppe 1201 füh-
ren. 
 
Auch wenn keine exakte Schätzung der be- oder entlastenden Beträge für den Haushalt prog-
nostiziert werden kann, ist ein systemimmanentes Gleichgewicht zwischen den oben darge-
stellten Maßnahmen erkennbar. Mittel- bis langfristig betrachtet, kann sogar von einer Haus-
haltsverbesserung ausgegangen werden. Um das Haushaltsrisiko so gering wie möglich zu 
halten, sollen die hier in Rede stehenden Maßnahmen vor Ablauf der temporären Testphase 
bereits zum 31.07.2028 Gegenstand einer Zwischenevaluation werden, s. Pkt. 4 des Be-
schlussvorschlages.

9 
 
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass aufeine Aufnahme der Maßnahme 1b.1.2.2 – 
Auszahlung von 10 % des Erschließungsvolumens bei erstmaliger endgültiger Herstellung von 
Erschließungsanlagen im Rahmen von Erschließungsverträgen – in den Beschlussvorschlag 
der Verwaltung angesichts der sehr engen Haushaltslage verzichtet wurde. Dies kann zu er-
heblichen zusätzlichen Auszahlungen führen, die den Haushalt bisher noch nicht belastet ha-
ben. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz:  
Es werden grundsätzlich konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die den Wohnungsbau stär-
ken, und Lösungswege aufgezeigt, die die Erreichung der städtischen Ziele auf alternativen 
Wegen unterstützen.  
Die Konkretisierung der Auswirkungen auf den Klimaschutz erfolgt im Rahmen des vorgese-
henen Monitorings in den Jahren 2028 und 2030.   
 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1_ Liste der gemeinsamen Stadt-Köln-Lösungen 
Anlage 2_Prozess „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ 
Anlage 3_Haushaltsmäßige Auswirkungen

Anlage 2_Prozess Köln baut bezahlbar - Wohnen für alle

11118 Zeichen

Köln baut bezahlbar |
Wohnen für alle
Dialogprozess 31.01.26 – 18.06.26
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle                          Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle

Fortführung des Dialogs
Gemeinschaftlich getragenes 
Maßnahmenpaket 
Köln baut 
bezahlbar
Verständigung auf ein gemeinschaftlich 
getragenes Maßnahmenpaket zur 
Baukosteneinsparung, erarbeitet durch 
die Kölner Bau- und Wohnungswirtschaft 
in einem angeleiteten und fachlich 
unterstütztem akteursübergreifenden 
Beteiligungs- und Arbeitsprozess. 
Weiterentwicklung und Institutiona-
lisierung eines konstruktiven Dialogs 
der Kölner Bau- und Wohnungs-
wirtschaft, welcher von einer Kultur 
des Miteinanders, einer akteurs-
übergreifenden Wertschätzung und 
gemeinsamen Verantwortung zur 
Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums 
in Köln geprägt ist.
Blick auf das Gesamtvorhaben
Die Ziele der Initiative „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle                          Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle

2025 Januar Februar März April Mai Juni Juli
Auftakt-
veranstaltung
Freitag, 30.01.
Vorphase Hauptphase Implementierung
Plenum 1: 
Freitag, 20.03.
Zielvorstellung
Plenum 2: 
Donnerstag, 18.06.
Ergebnis-
präsentation
Prozess-
vorbereitung Arbeitskreise Finalisierung
Zeitablauf Prozess 
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle                          Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle  
1. AK-
Sitzung
2. AK-
Sitzung
3. AK-
Sitzung
4. AK-
Sitzung
5. AK-
Sitzung
Zwischen-
plenum 1b:
22.05. AK 1b + 
Politik

Plenum 1
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle                          Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle  
Insgesamt 106 Teilnehmer*innen 
(exkl. PD; 120 Anmeldungen)
− 8 Vertreter:innen aus der Politik (Bündnis 90 / Die Grünen, CDU, SPD, 
DIE LINKE, AfD, Volt, FDP)
− 43 Vertreter:innen aus der Verwaltung
1. Bauaufsichtsamt
2. Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
3. Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
4. Koordinationsstelle Klimaschutz
5. Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
6. Amt für Stadtentwicklung und Statistik
7. Stadtplanungsamt
8. Amt für Wohnungswesen 
9. Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
10. Amt für Kinder, Jugend und Familie
11. Amt für Straßen und Radwegebau
12. Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
13. Wohnungsbauleitstelle
14. Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Amt für Verkehrsmanagement und Bauverwaltungsamt konnten am Plenum nicht 
teilnehmen, sind jedoch im Prozess aktiv beteiligt.
− 55 Vertreter*innen aus der Bau- und Wohnungswirtschaft
Agenda
1 Begrüßung
2 Einführung inkl. atmosphärisches Stimmungsbild
3 Arbeitskreis 1a
Pause
4 Arbeitskreis 1b
5 Arbeitskreis 2
Pause
6 Arbeitskreis 3
7 Abschluss der Veranstaltung
8 Verabschiedung

Status-Quo
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle                          Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle  
+ Politik: 
ca.70 Beteiligte 22 Ratsbeschluss-
punkte

Ausgewogenes Verhältnis der Beteiligten mit breiter
Fachexpertise
Erweiterte Wohnungswirtschaft Verwaltung + städtische Betriebe
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle                          Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle  
0
5
10
15
20
25

Arbeitskreise und Untergruppen
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle   Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle 
AK1a Baustandards AK1b Kölnspezifische 
Vorgaben
AK2 Prozesse AK3 Zusammenarbeit
Baukonstruktion Dez. III Bebauungsplanverfahren 
und Phase 0
Haltungskodex & gemeinsame 
Ziele
Gebäudetechnik Dez. IV / V / VI Kommunikation 
Baugenehmigungsverfahren
Austausch, Wissenstransfer und 
Kommunikation
Barrierefreiheit Dez. VIII Qualitätssicherung & der 
perfekte Bauantrag
Weiterentwicklung des 
Wohnungsbauforums
Schallschutz „Städtische Betriebe“ Rollen & Verbindlichkeiten
Brandschutz
Rechtssichere Umsetzung
Monetäre Bewertung

Vorgehensweisen der Arbeitskreise
Steckbriefe und Maßnahmenlisten als Grundlagen für die weitere Erarbeitung der Maßnahmen
Schritt 1 – AK 1a :
Schritt 1 –  AK 1b, 2 und 3:− Prüfung der Übernahme oder Adaption der 
39 kostenreduzierenden Maßnahmen 
aus Hamburg in den „Köln-Standard“.
− Sammlung von ersten weiteren potenziellen 
Maßnahmen – über den Hamburg-Standard 
hinausgehend.
Ermittlung und Definition von Zielen bzw. 
Aufgaben im Rahmen der jeweiligen 
Arbeitskreise. 
Maßnahmenliste Steckbriefe
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle                          Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle

Kostenreduzierende Baustandards im Diskurs 
in AK 1a
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle                          Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle  
Baukonstruktion Gebäudetechnik Barrierefreiheit Schallschutz Brandschutz
Bereich Anzahl
Baukonstruktion 63
Gebäudetechnik 18
Barrierefreiheit 20
Schallschutz 7
Brandschutz 15

Wirkrichtung der Ziele im AK 1b, 2 und 3
Kosten Zeiteffizienz
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle                          Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle

In den Steckbriefen adressierte Themen (Auszug)
Baugenehmigung Öffentlich geförderter Wohnungsbau Baukonstruktion
Straßen Erschließung Bauleitplanung
Baustellen Stellplätze Materialitäten
Spielplätze Bäume Grünflächen
Brandschutz ErbbauVI-3 | Wohnungsbauleitstelle                          Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle

Zielformate der zu erarbeitenden Maßnahmen
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle                          Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle  
Wie schaffen wir es künftig alle Baubeteiligten über den Status-Quo und insb. 
Veränderungen aus der Initiative heraus in Kenntnis zu setzen?
Leitfäden Umsetzungskonzepte Prozessschaubilder
Austauschplattformen Schulungen Kooperationsformate
Kataloge Und vieles mehr…Flyer

Ziel des Arbeitskreises 1a „Baustandards“
Reduzierung bautechnischer Standards, von Komfortmerkmalen und Ausstattungsniveau im 
Hochbau inkl. rechtssichere Umsetzung mit Blick auf Hamburg
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle                          Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle  
Zielsetzung
− Kritische Überprüfung bautechnischer Standards im 
Hochbau zur Erschließung neuer Einsparpotenziale. 
− Hamburg-Standard/ Gebäudetyp E als Referenzrahmen, 
um praxisnahe Ansätze für den Kölner Kontext zu 
adaptieren und weiterzuentwickeln. 
− Wohnungsbaustandards, die durch Bauherrschaft direkt 
beeinflusst werden können oder aktuell durch allgemein 
anerkannte Regeln der Technik, DIN-Normen, Richtlinien 
oder Landesgesetze (Schallschutz, Barrierefreiheit, etc.) 
eingeschränkt sind.

Geplantes Ergebnis des Arbeitskreises 1a „Baustandards“
Reduzierung bautechnischer Standards, von Komfortmerkmalen und Ausstattungsniveau im 
Hochbau inkl. rechtssichere Umsetzung mit Blick auf Hamburg
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle                          Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle  
Ergebnis
− „Köln-Standard“ angelehnt an den Hamburg-Standard mit 
Auflistung und monetäre Bewertung von 
kostenreduzierenden Baustandards
− Bewertung der rechtssicheren Umsetzbarkeit 
− Impulse an die Landesregierung

Vom Hamburg Standard zum Köln Standard
Vorgehen im AK 1a
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle                          Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle  
Hamburg Standard
Köln Standard
1 - Analyse und Transfer 
Fachliches Fundament klären und Übertragbarkeit auf Köln prüfen 
Erste Lösungsansätze
3 - Ausformulierung Köln Standard
Abstimmungsfähiges Standardpapier
2 - Entwicklung und Bewertung – iterativ
Entwicklung tragfähiger Lösungsansätze, 
bewerten, priorisieren
4 - Aufstellung von Empfehlungen
Umsetzung einleiten
 
Plenum

Ziel des Arbeitskreises 1b „Kölnspezifische Vorgaben“
Kölnspezifische Reduktionspotenziale von der Baulandbereitstellung bis zum Hochbau
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle                          Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle  
Zielsetzung
− Kritische Überprüfung kölnspezifischer bautechnischer 
Standards 
− Ermittlung von Kostenfaktoren und neuer 
Einsparpotenziale
− Berücksichtigung interdisziplinärer, stadtgesellschaftlicher 
Interessen

Geplantes Ergebnis des Arbeitskreises 1b 
Kölnspezifische Reduktionspotenziale von der Baulandbereitstellung bis zum Hochbau
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle                          Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle  
Ergebnis
− Liste mit Anpassungsvorschlägen für Kölner 
Verwaltungsvorgaben an den Rat der Stadt Köln
 -> Ratsvorlage 
− Darlegung der monetären Einsparpotenziale

Erarbeitung von Anpassungsvorschlägen für kölnspezifische
Vorgaben -> Ratsbeschluss und Kölner Verwaltungsvorgaben 
Vorgehen im AK 1b
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle                          Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle  
Anpassungsvorschläge
1 – Perspektivwechselgespräche zur Identifikation relevanter 
Kostenpunkte (Fachämter / Vertreter:innen WoWi / WBL)
3 – Monetäre Bewertung der 
Lösungsvorschläge
2 – Erarbeitung Lösungsvorschläge
4 – Vereinbarung Vorschlag an den Rat 
 
Plenum

Ziel des Arbeitskreises 2 „Prozesse“
Optimierungspotenziale der Kölner Verwaltungsprozesse im Wohnungsbau
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle                          Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle  
Zielsetzung
Bestehende Verwaltungsprozesse, die den Kölner 
Wohnungsbau berühren, zielführend 
− umsetzen,
− gemeinsam reflektieren, 
− erweitern und 
− Schnittstellen optimieren, 
um die Prozesse langfristig zu etablieren und zu 
beschleunigen.

Ziel des Arbeitskreises 3 „Zusammenarbeit“
Dialog- und Kooperationskultur im gemeinsamen Kölner Wohnungsbau
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle                          Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle  
Zielsetzung
− Langfristige Etablierung einer auf Vertrauen basierenden 
Kultur des Miteinanders im Kölner Wohnungsbau
− Nachhaltige Unterstützung des Baus von bezahlbarem 
Wohnraum durch eine gemeinsame Haltung, gezielte 
Zusammenarbeit und verbindliche 
Kommunikationsstrukturen

Der Weg zur Umsetzung der Maßnahmen
Steckbriefe / 
Maßnahmenlisten
Maßnahmen(paket)
Umsetzung
− Entwicklung von Zielen und Aufgaben 
zur Unterstützung einer 
Kostenreduktion bzw. 
Effizienzsteigerung im Kölner 
Wohnungsbau
− Grundlage für inhaltliche Ausarbeitung 
der Maßnahmen
VI-3 | Wohnungsbauleitstelle                          Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle  
− Konzeptionelle Ausarbeitung der 
Steckbriefe und Maßnahmenlisten in 
Form eines Umsetzungsvorschlags der 
jeweiligen Maßnahme.
− Fokus: Wie kann die Maßnahme 
umgesetzt werden? Welches Potenzial 
geht damit für einen kostenreduzierten 
Wohnungsbau einher? (Monetär / 
zeitlich)
− Zusammenführung der 
Umsetzungsvorschläge zu einem 
Gesamtdokument als 
Endergebnis der 
Initiative. 
Nach Abschluss der Initiative werden die 
entwickelten Maßnahmen und Produkte 
von den relevanten Akteuren aufgegriffen, 
weitergeführt und in die Praxis umgesetzt. 
Durch die Umsetzung im jeweiligen 
Verantwortungsbereich können die 
Maßnahmen ihre beabsichtigte Wirkung 
entfalten und zu den angestrebten 
Veränderungen beitragen.
Beispiele für Maßnahmen bzw. Umsetzungsvorschläge: Kölner Liste für kostenreduzierte Baustandards zur Anwendung für die Bauherrschaft, Impulse für gesetzliche 
Anpassungen auf Landesebene, Anpassungsvorschläge an den Rat der Stadt Köln für Verwaltungsvorgaben, Handlungsanleitungen zur Optimierung der 
Bauantragstellung, Konzeptentwicklung für gemeinsame Austausch- und Arbeitsformate.

Anlage 4_Überblick Gesamtprozess und monetäre Bewertung

13168 Zeichen

Kontakt Stadt Köln
Wohnungsbauleitstelle
Wohnungsbauleitstelle@stadt-koeln.de
Kontaktperson: Franka Schinkel, Ines Kessner-Hantsch
Kontakt
PD – Berater der öffentlichen Hand
koelnbautbezahlbar@pd-g.de
Kontaktperson: Annika Guhl
Plenum 2 der Initiative „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ 
Köln, 18.06.2026
Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle
Überblick
140 Tage 150 
Beteiligte
4 Arbeits-
kreise
17 Unter-
gruppen
150 Maß-
nahmen
Die Ziele Die identifizierten Baukostenreduktionspotenziale
Der bisherige Weg Baukostenreduktion als Grundlage für perspektivische Mietsenkung
Auftakt
Plenum 1
Arbeitskreissitzungen
Eigenständige Untergruppen-Treffen (UG)
Vorstellung der Ratsvorlage Digitale Dialogrunden
Perspektivwechsel
Prozessanalysen
Juristische Bewertungen
Technische Bewertungen
Monetäre Bewertung
Konzeptionelle Arbeit
Umsetzungsempfehlungen
Köln baut bezahlbar
Senkung Gesamtprojektkosten im Wohnungsneubau unter 
Berücksichtigung der städtischen Qualitätsziele 
Wohnen für alle
Wohnraumbereitstellung vor allem auch in mittleren und niedrigen 
Mietpreissegmenten
Gemeinsame Haltung
zur Stärkung des Kölner Wohnungsbaus (Wohnungswirtschaft, Verwaltung 
und Politik)
Durch die 
Maßnahmenvorschläge können 
die Baukosten reduziert werden.
Maßnahmen tragen zur 
Wirtschaftlichkeit von 
Bauvorhaben bei, 
Wohnungsbauaktivitäten 
werden angekurbelt – sowohl im 
sozialorientierten als auch 
freifinanzierten Wohnungsbau 
(30 % öff. gef. WB)
Durch kostendeckende 
Wohnungsbauvorhaben, 
Nutzung der Fördermittel für 
öff. gef. Wohnungsbau und 
erhöhte Bauaktivitäten 
können die Mieten langfristig 
sinken.
Die Initiative wünscht sich qualitätsvolles Wohnen zu 
bezahlbaren Mieten für die Bewohner*innen Kölns
Die vier Arbeitskreise Weiter zu bearbeitende Maßnahmen
Baustandards Köln-spezifische 
Vorgaben
Prozesse Zusammenarbeit
Maßnahmen (Auszug)
Städtische Vorgaben Optimierungen der Baugrenzen für mehr städtebauliche Flexibilität 
Nutzung von Ermessensspielräumen „Lex Colonia“
Vertiefung Stellplatzsatzung
Substrataufbau auf Tiefgaragen
Prozessoptimierungen Städtische Empfehlung im Umgang mit Lärm
Verfahren für Änderungen an genehmigten Projekten
Zusammenarbeit Leitfäden aufbereiten und zur Verfügung stellen
Austauschformate stärken
Wohnungswirtschaft Einflussnahme auf Ersatzbaustoffordnung
Zusammenstellung Überblick anerkannte Regeln der Technik
Checklisten erstellen
Identifizierte Maßnahmen, um weitere Kostensenkungen zu erzielen:
Plenum 2
Baukostenreduktionspotenziale von 
bis zu 
1.000 € / m² Wfl.
durch Anpassung von Landes-, 
Bundes- und DIN-Vorgaben
Achtung: Nicht alle Vorgaben zahlen auf ein einzelnes Projekt ein. 
Mehr Info unter: https://www.stadt-koeln.de/koelnbautbezahlbar/index.html
Baukostenreduktionspotenziale insgesamt von bis zu 
2.700 € / m² Wfl.
Baukostenreduktionspotenziale von 
bis zu 
1.700 € / m² Wfl.
durch Kölner Verwaltung, 
Wohnungswirtschaft und Politik

Kontakt Stadt Köln
Wohnungsbauleitstelle
Wohnungsbauleitstelle@stadt-koeln.de
Kontaktperson: Franka Schinkel, Ines Kessner-Hantsch
Kontakt
PD – Berater der öffentlichen Hand
koelnbautbezahlbar@pd-g.de
Kontaktperson: Annika Guhl
Plenum 2 der Initiative „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ 
Köln, 18.06.2026
Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle
Überblick
140 Tage 150 
Beteiligte
4 Arbeits-
kreise
17 Unter-
gruppen
150 Maß-
nahmen
Die Arbeitskreise und ihre Umsetzungsempfehlungen
Baustandards Köln-spezifische Vorgaben Prozesse Zusammenarbeit
AK 
1a
Reduzierung von 
bautechnischen Standards, 
Komfortmerkmalen und des 
Ausstattungsniveaus im 
Hochbau inkl. rechtssichere 
Umsetzung mit Blick auf den 
Hamburg-Standard
Monetär und juristisch 
bewertete Maßnahmenliste zur 
Baukostenreduktion im Bereich
− Baukonstruktion
− Gebäudetechnik
− Barrierefreiheit
− Schallschutz
− Brandschutz
Umsetzungsempfehlungen
richten sich an:
− Bauherrschaft und Planende
− BauO NRW
− Wohnraumförderung NRW
− Solaranlagenverordnung NRW
− Gebäudeenergiegesetz
− TA Lärm
− DIN-Normen / Anerkannte
Regeln der Technik
AK 
1b
Köln-spezifische 
Reduktionspotenziale von der 
Baulandbereitstellung bis zum 
Hochbau
Perspektivwechsel und 
Fachgespräche zur Ermittlung 
von Einsparpotenzialen unter 
Abwägung 
stadtgesellschaftlicher 
Interessen
Lösungsvorschläge für 
baukostenreduzierende 
Anpassungen unterteilt in: 
− Ratsvorlage
(zustimmungspflichtige
Elemente)
− Vereinbarungen städtischen
Handelns (städtische
Selbstverwaltung)
− Transparenz (Darlegung
gelebter Verwaltungspraxis im
Sinne eines kostenreduzierten
Wohnungsbaus)
− Themenspeicher (Identifizierte
Kostenfaktoren in der weiteren
Bearbeitung)
AK 
2
Optimierungspotenziale der 
Kölner Prozesse im 
Wohnungsbau
Identifikation von Potenzialen 
zur Beschleunigung 
bestehender 
Verwaltungsprozesse insb. zur 
Bauleitplanung und 
Baugenehmigung durch 
gemeinsame Umsetzung, 
Reflexion und 
Schnittstellenoptimierung
Umsetzungsempfehlungen 
adressieren: 
− Kompaktes und transparentes
Bebauungsplanverfahren inkl.
Phase 0 und Checkliste
− Reduzierung der
Regelungsdichte im B-Plan
− Kommunikation im
Baugenehmigungsprozess mit
Fokus auf kleine Vorhaben
− Beschleunigung des
Prüfvermerks
− Rollen und Verbindlichkeiten
AK 
3
Dialog- und Kooperationskultur 
im gemeinsamen Kölner 
Wohnungsbau
Förderung einer 
vertrauensbasierten 
Zusammenarbeit im Kölner 
Wohnungsbau zur Schaffung 
von mehr bezahlbarem 
Wohnraum
Ergebnisse des Arbeitskreises 
sind: 
− Entwicklung und
arbeitskreisübergreifende
Abstimmung eines
Haltungskodex
− Weiterentwicklung des
Arbeitsrahmens des
Wohnungsbauforums
− Entwicklung eines
Schulungsangebots zu
Bauanträgen der Stadt Köln
− Implementierung einer
Austauschplattform durch die
Wohnungswirtschaft
Vielen Dank an alle Beteiligten für Ihr Engagement, Ihre Zusammenarbeit und Ihren gemeinsamen Einsatz für mehr 
bezahlbaren und zukunftsfähigen Wohnraum in Köln.
45 %
15 %
20 %
15 % 35 %
20 %
10 %
Die identifizierten Baukostenreduktionspotenziale
Insgesamt Baukostenreduktionspotenziale von bis zu 
2.700 € / m² Wfl. 
Achtung: Nicht alle Vorgaben zahlen auf ein einzelnes Projekt ein. 
Direkt umsetzbare Maßnahmen
Bis zu 400 € / m² Wfl. direkt in 
Projekten umsetzbar
Kommunale Vorgaben
Bis zu 900 € / m² Wfl. umsetzbar, 
wenn der Rat der Stadt Köln die 
Ratsvorlage zu den kommunalen 
Potenzialen beschließt
Kommunale Vorgaben in der 
weiteren Bearbeitung
Maßnahmen mit einem 
zusätzlichen 
Baukostenreduktions-
potenzial von mindestens 
400 € / m² Wfl. in der weiteren 
Bearbeitung
Prozesse
Zeitersparnis durch 
effiziente Verwaltungs-
prozesse
Land, Bund und DIN-Vorgaben
Bis zu 1.000 € / m² Wfl. 
umsetzbar, wenn die Potenziale 
mit dem Rat abgestimmt sind 
und in Änderungsverfahren der 
entsprechenden Regelwerke 
angestoßen würden
Ausgangsbasis
Bereits erarbeitete 
Empfehlungen zur 
Baukostenreduktion 
(Hamburg-Standard, Bau-
Turbo, Gebäudetyp E etc.)
Mehr Info unter: https://www.stadt-koeln.de/koelnbautbezahlbar/index.html

Kontakt
PD – Berater der öffentlichen Hand
koelnbautbezahlbar@pd-g.de
Kontaktperson: Annika Guhl
Plenum 2 der Initiative „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ 
Köln, 18.06.2026
Die auf das Kölner Musterhaus einzahlenden Maßnahmen der Ratsvorlage
Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle
Köln-spezifische Vorgaben – Die 22 Punkte der Ratsvorlage
Maßnahmen der Ratsvorlage zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den sozialorientierten Wohnungsbau
Kleinkinderspielplätze flexibler 
gestalten: Kleinere Mindestflächen 
bei eigenem Garten (ca. 2 € / m² 
Wfl.), vereinfachter Nachweis von 
Spielflächen in Bauanträgen
Wegfall von Stellplatzpflichten bei Carsharing-
Angeboten (ca. 65 € / m² Wfl.)
Kleinkinderspielplätze flexibler 
gestalten: Kleinere Mindestflächen bei 
eigenem Garten (ca. 2 € / m² Wfl.), 
Energetische Standards flexibilisieren: EH40-Standard EE oder 
GEG-Standard mit klimaneutraler Wärmeversorgung    
(ca. 380 € / m² Wfl.)
Wegfall von Stellplatzpflichten bei 
Carsharing-Angeboten (ca. 65 € / 
m² Wfl.)
keine Erhöhung der 
Stellplatzablöse (ca. 6 € / m² Wfl.)
Flexible Gestaltung von 
Kleinkinderspielplätzen bei kleinen 
Projekten (ca. 2 € / m² Wfl.), 
multifunktionale Nutzung von 
Kleinkindspielplätzen im 
Katastrophenfall
Keine Pflichtstellplätze bei 
Baulückenschluss und 
Aufstockung (ca. 65 € / m² Wfl.)
gArbeitskreis 
1b 
Überbauung öffentlichen 
Straßenraums erleichtern 
(ca. 40 € / m² Wfl.)
Reduzierung auf 8 m² 
Grünfläche pro Einwohner*in 
(ca. 65 € / m² Wfl.) 
Begrenzung der jährlichen 
Steigung der 
Bürgschaftskosten      
(0,5 € / m² Wfl.)
Identifizierte Baukostenreduktionspotenziale der Ratsvorlage des AK 1b
Baustelleneinrichtung: Gebühren 
stabil halten (ca. 4 € / m² Wfl.)
Überbauung öffentlichen 
Straßenraums erleichtern 
(ca. 40 € / m² Wfl.)
Verzicht von Bürgschaften bei 
preisgedämpften Wohnungsbau 
(ca. 10 € / m² Wfl.)
Keine Ablösebeträge von Grün und 
Spielflächen bei Projekten kleiner als 
44 Wohnungen (ca. 20 € / m² Wfl.)
Energetische Standards flexibilisieren: 
EH40-Standard EE oder GEG-Standard 
mit klimaneutraler Wärme-versorgung (ca. 
380 € / m² Wfl.)
Keine Erhöhung der Stellplatzablöse 
(ca. 6 € / m²)
Zusätzliche Maßnahmen der Ratsvorlage
Verzicht auf Bürgschaften bei städtischen Gesellschaften ca. 10 € / m² Wfl. 
Keine Pflichtstellplätze für Studierendenwohnen ca. 300 € / m² Wfl.
Anrechenbarkeit bestehender Grün- und Spielflächen ca. 40 € / m² Wfl.
Berücksichtigung von Sonderwohnformen bei Spielplatzbedarf  ca. 25 € / m² Wfl.
Kostenobergrenze für Grün- und Spielflächen
Prüfung neuer Einwohnerberechnungen
Kontakt Stadt Köln
Wohnungsbauleitstelle
Wohnungsbauleitstelle@stadt-koeln.de
Kontaktperson: Franka Schinkel, Ines Kessner-Hantsch
Baukostenreduktionspotenziale von bis zu
900 € / m² Wfl. 
umsetzbar, wenn der Rat der Stadt Köln die Ratsvorlage zu den 
kommunalen Potenzialen beschließt
Soziale Infrastruktur: Optimierte 
Berechnung der KiTa-Bedarfe     
(25 € / m² Wfl.)
Optimierte Berechnung der Kita-
Bedarfe (ca. 25 € / m² Wfl.)
Leitfaden 
Qualifizierungsverfahren 
vereinfachen
Baustelleneinrichtung: 
Gebühren stabil halten 
(ca. 4 € / m² Wfl.)

Kontakt Stadt Köln
Wohnungsbauleitstelle
Wohnungsbauleitstelle@stadt-koeln.de
Kontaktperson: Franka Schinkel, Ines Kessner-Hantsch
Kontakt
PD – Berater der öffentlichen Hand
koelnbautbezahlbar@pd-g.de
Kontaktperson: Annika Guhl
Plenum 2 der Initiative „Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle“ 
Köln, 18.06.2026
alle Anpassungen städtischer Rahmenbedingungen für den Kölner Wohnungsbau
Köln baut bezahlbar | Wohnen für alle
Köln-spezifische Vorgaben - Die 22 Punkte der Ratsvorlage + weitere Punkte 
Baustellen: Gebühren stabil halten und 
Baulärm frühzeitig vorbeugen
Leitfaden Qualifizierungsverfahren 
vereinfachen, Freiraumwettbewerbe 
vereinfachen
Begrenzung der 
Bürgschaftskosten
Angepasste Maßnahmen zum 
Vogelschutz, Methodenhandbuch 
Artenschutzprüfung NRW als 
Regelwerk, einheitliche 
Biotypbewertung
Stellplatzsatzung lockern: Berücksichtigung von 
Carsharing-Angeboten, keine Erhöhung der 
Stellplatzablöse
Kleinkinderspielplätze flexibler 
gestalten: Kleinere Mindestflächen bei 
eigenem Garten, multifunktionale 
Nutzung im Katastrophenfall, 
vereinfachter Nachweis im Bauantrag
Soziale Infrastruktur: Optimierte Berechnung 
der KiTa-Bedarfe, Prüfung neuer 
Einwohnerberechnungen, bedarfsgerechte 
Beteiligung an sozialer Infrastruktur sichern
Energetische Standards flexibilisieren: EH40-Standard EE oder 
GEG-Standard mit klimaneutraler Wärmeversorgung
Vorgaben für Abstellräume 
flexibilisieren
Unterstützung bei zügiger Beantragung 
und Bereitstellung von Fördermitteln für 
öffentlich geförderten Wohnungsbau
Einbau von Recycling-
Material ermöglichen (RC-1)
Dach- und Fassadenbegrünung 
als Minderungsmaßnahmen 
heranziehen
Nutzung öffentlicher 
Flächen für 
Feuerwehraufstellflächen 
zulassen
Verzicht auf Bürgschaften bei 
städtischen Gesellschaften
Bedarfsgerechte Mobilitätskonzepte: 
Keine Pflichtstellplätze bei 
Studierendenwohnen
Kleinkinderspielplätze: Ausnahmen bei kleinen Projekten
Keine Ablösebeträge bei kleinen 
Projekten, Integration bestehender 
Grün- und Spielflächen, 
Berücksichtigung von 
Sonderwohnformen
Keine Pflichtstellplätze bei 
Baulückenschluss und Aufstockung
Effiziente Mehrfachnutzung von Parkplätzen ermöglichen
gArbeitskreis 
1b 
Überbauung öffentlichen 
Straßenraums erleichtern
Grünflächen: Reduzierung auf 8 m² Grünfläche pro 
Einwohner*in, Anrechnung bestehender Grün- und 
Spielflächen, Kostenobergrenze für Grün- und 
Spielflächen
Öffentliche Straßen mit 
privaten Leitungen queren
Flächenbedarf für 
Abholflächen von 
Müllsorten optimieren
Verzicht auf Bürgschaften bei 
preisgedämpftem Wohnungsbau
Baukostenreduktionspotenziale 
von bis zu
1.400 € / m² Wfl.
Identifizierte Baukostenreduktionspotenziale im AK 1b – Köln-spezifische Vorgaben
Direkt umsetzbare Maßnahmen
Bis zu 100 € / m² Wfl. direkt in 
Projekten umsetzbar
Kommunale Vorgaben
Bis zu 900 € / m² Wfl. umsetzbar, wenn der 
Rat der Stadt Köln die Ratsvorlage zu den 
kommunalen Potenzialen beschließt
Kommunale Vorgaben in der weiteren 
Bearbeitung
Maßnahmen mit einem zusätzlichen 
Baukostenreduktionspotenzial von mindestens 
400 € / m² Wfl. in der weiteren Bearbeitung
Bürgschaften für Bäume 
reduzieren

Beratungsverlauf (17)

11.06.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
16.06.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
16.06.2026 Liegenschaftsausschuss
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
18.06.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
18.06.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
22.06.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
22.06.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
23.06.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
23.06.2026 Ausschuss für Bauen und Wohnen
TOP 7.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
23.06.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
25.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
25.06.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
29.06.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
30.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 10.2 Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1309/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.05.2026
Erstellt
02.05.2026 14:51