V/0705/2014
Neue Standorte für Flüchtlingseinrichtungen - Ergebnis des Mediationsprozesses 2014
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Beschlussvorlage
16319 Zeichen
V/0705/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle
Angelegenheiten
Betrifft
Neue Standorte für Flüchtlingseinrichtungen - Ergebnis des Mediationsprozesses 2014
Beratungsfolge
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
19.11.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung
25.11.2014 Integrationsrat Anhörung
25.11.2014 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches
Flächenmanagement Vorberatung
26.11.2014 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
26.11.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
10.12.2014 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Zur Integration und U nterbringung von Flüchtlingen in Münster werden neue Einric h-
tungen mit einer Belegungskapazität von bis zu 50 Plätzen auf den vorgesehenen 11
Standorten (Anlage 1) auf der Grundlage der jeweiligen Bedarfssituation sukzessive
entwickelt.
2. Die Einrichtungen werden konzeptionell auf der Grundlage der Entscheidungen des
Rates zu den Vorlagen Nr. 731/00 und 731/00/E1, 167 /01 167/01/E1 und dem sta n-
dardisierten Raumprogramm in Münsters Stadtteilen platziert. Das erfolgreiche best e-
hende Konzept wird unverändert umgesetzt.
Vorlagen-Nr.:
V/0705/2014
Auskunft erteilt:
Herr Köhnke
Frau Jostameling
Ruf:
492 7053
492 7055
E-Mail:
Koehnkej@stadt-muenster.de
Jostameling@stadt-muenster.de
Datum:
21.10.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
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3. Grundlage der Standortauswahl (Anlage 1) ist der Mediationsprozess 2014, in dem
unter Beteiligung der Ratsfraktionen und Bezirkspolitik sowie zahlreicher weiterer B e-
teiligter wie Freier Wohlfahrtspflege, Integrationsrat, Moscheevertreter, Kirc hen, Poli-
zei, Wohn + Stadtbau GmbH und der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung
Asylsuchender e. V. Standorte verteilt über das Stadtgebiet erarbeitet und ausgewählt
wurden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die vorgesehenen Standorte schnellstmöglich eine
Baureife herbeizuführen und damit eine kurzfristige Realisierung zu ermöglichen.
5. Die Wohn + Stadtbau GmbH wird die festen Flüchtlingseinrichtungen errichten oder
errichten lassen und die Vermietung an die Stadt Münster sicherstellen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Investitionskosten fallen bei diesem Modell nicht an und sind deshalb weder im aktuellen
Haushalt noch in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten.
Die Finanzierung der später entstehenden Miet- und Betriebskosten, sowie Personal-
kosten für die sozialarbeiterische und die technische Betreuung werden in jeweils
gesonderten Vorlagen dargestellt.
Begründung:
Zu 1)
Krisenregionen und Kriegsgebiete weltweit verstärken den Zuzug von Flüchtlingen bundesweit.
Die nun folgende Darstellung der bundesweiten Zuzugszahlen verdeutlicht die Herausforderung:
Die Entwicklung der Zuzüge wirkt sich leicht zeitverzögert auf die Unterbringungssituation der
Kommunen aus. Nicht nur Münster, auch andere Städte in NRW stehen vor einer schwierigen Auf-
gabe in der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen.
Der Zuzug von Flüchtlingen in die Stadt Münster steigt in den letzten Jahren massiv an. Nach 212
Flüchtlingen im Jahr 2011 kamen 201 2 426 und im Jahr 2013 703 Flüchtlinge nach Münster. Im
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Frühjahr dieses Jahres reichten die Prognosen des Bundesinnenm inisters und des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge zum Anstieg der Asylantragszahlen von 26,0 % auf bis zu 57,5 %.
Ende August hat der Anstieg bereits 62,5 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erreicht.
Die bestehenden Flüchtlingseinrichtungen und die bereits beschlossenen Maßnahmen zum Au s-
bau des Angebots reichen daher keinesfalls aus, um der rechtlichen Unterbringungsverpflicht ung
gerecht werden zu können. Zur Verdeutlichung: Für die ca. 1.120 Menschen, die Ende August in
den Unterbringungskapazitäten der Stadt Münster betreut wurden, können lediglich 415 Plätze in
den bestehenden dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen angeboten w erden. Der Rest lebt in v o-
rübergehenden Unterbringungsangeboten, also in temporären Ausweichquartieren (z. B. in Ei n-
zelwohnungen oder zum Abriss anstehenden Gebäuden), angemieteten Objekten der Bundesa n-
stalt für Immobilienaufgaben oder Containergebäuden. Flüchtlinge ziehen aktuell in so großer Zahl
zu, dass trotz eines intensiven Auszugsmanagements und etlicher Menschen, die in ihr Heima t-
land zurückkehren, etwa jeden zweiten Monat neue Kapazitäten im Umfang einer regulären Flücht-
lingseinrichtung (50 Plätze) benötigt werden. Zusätzlich erschwert wird die Situation dadurch, dass
der sehr enge Wohnungsmarkt in Münster, in dem es praktisch keine Wohnungsleerstände gibt,
wohnberechtigten Flüchtlingen kaum Möglichkeiten bietet, außerhalb von Flüchtlingseinrichtung en
Wohnraum zu finden. Hieran können auch einzelne Erfolge in der Zusammenarbeit der städtischen
Stellen, insbesondere im Amt für Wohnungswesen und dem Sozialamt nichts ändern.
Die Stadt Münster möchte auf eine Unterbringung in Zelten oder Turnhallen, wie in ersten weiteren
Städten in NRW, verzichten. Auch die Stadt Münster befindet sich an der Grenze der momentanen
Möglichkeiten.
Ein nachhaltiger Rückgang der Flüchtlingszahlen ist mit Blick auf die weltweite Entwicklung der
Krisenherde nicht absehbar.
Zu 2)
Nach den Kriegen auf dem Balkan in den 90er Jahren gab es in Münster eine besonders schwier i-
ge Situation in der Unterbringung, da täglich bis zu 50 Personen direkt die Stadt Münster erreic h-
ten. Die damalige Unterbringungssituation war stark verbesserungswürdig.
Im Jahre 2000 fand daher der erste Mediationsprozess statt zwischen Ratspolitik, Bezirkspolitik,
Freier Wohlfahrtspflege, dem ehemaligen Ausländerbeirat, Mitgliedern der damaligen Kommission
zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern und Flüchtlingen und begleitenden Fachämtern
der Stadtverwaltung. Es wurde ein neues Konzept zur Unterbringung und Integration der Flüchtli n-
ge entwickelt und die Ergebnisse dem Rat 2000 /2001 vorgelegt, der damals einstimmig darüber
entschied. Dieses Konzept war bis heute handlungsleitend und hat eine erfolgreiche Unterbringung
und Integration ermöglicht.
Zu 3)
Die Erkenntnis, dass dringend die zukünftige Unterbringung der Flüchtlinge gesichert werden
muss, machte einen erneuten Mediationsprozess Mitte Se ptember 2014 erforderlich. Die Vera n-
staltung wurde von der Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten vo r-
bereitet und verantwortet. Teilnehmer/ -innen dieses Interessenausgleichsprozesses waren unter
der Leitung eines externen Moderators: Vertreter/-innen der Ratsfraktionen und Bezirkspolitik (B e-
zirksbürgermeister/-innen oder Stellvertreter/ -innen sowie Vertreter/ -innen der Bezirksfraktionen),
der Vorsitzende des Integrationsrates, ein Vertreter der Moscheen, die Superintendentin und der
Stadtdechant, ein Vertreter des Bistums, die Wohn + Stadtbau GmbH, ein Vertreter der Polizei,
Vertreter/-innen der Freien Wohlfahrtspflege, eine Vertreterin der Gemeinnützigen Gesellschaft zur
Unterstützung Asylsuchender e. V., der Beigeordnete für Recht, Soziales, Integration, Gesundheit,
Umwelt- und Verbraucherschutz sowie der Dezernent für Migration und Interkulturelle Angelege n-
heiten. Die Tagung wurde begleitet durch die Fachverwaltung. Es waren alle im Rat der Stadt
Münster vertretenden Fraktionen, die Ratsgruppe und die Einzelperson zu diesem Mediationspr o-
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zess eingeladen.
Gemeinsam wurde festgestellt, dass das Unterbringungs- und Integrationskonzept der Stadt Müns-
ter sich bewährt hat und daran festgehalten werden soll. Grundlage dieses Konzep tes sind die
Ratsentscheidungen zu den Vorlagen 731/00 und 731/00/E1, 167 /01, 167/01/E1 und das sta n-
dardisierte Raumprogramm der inneren Gestaltung des Flüchtlingswohnheims, welches bei den
bisherigen Neubauten konzeptionelle Grundlage der Realisierung war.
Vor dem Mediationsprozess 2014 wurde ca. 1 Jahr lang eine ämterübergreifende, verwaltungsi n-
terne Arbeitsgruppe aktiv. Sie hat sich zusammengesetzt aus Mitarbeiter/ -innen des Amtes für
Immobilienmanagement, des Sozialamtes, des Amtes für Stadtentwicklu ng, -planung, Verkehrs-
planung, Bauordnungsamt, des Tiefbauamtes, des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz unter
der Federführung der Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten und
mit Beteiligung der Feuerwehr. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe haben sämtliche ihnen bekann-
te Liegenschaften im Stadtgebiet analysiert und 27 potentiell mögliche Standorte für Flüchtlingsein-
richtungen, die dem Grunde nach geeignet sind, ausgewählt. Dies war besonders schwierig au f-
grund der angespannten Lage auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt.
Zu den 27 neuen potentiellen Standortvorschlägen wurden zu folgenden Kriterien detaillierte Hi n-
weise der Verwaltung gegeben:
Baureife und Erschließung
Beschluss Bebauungs-Plan
Bürgeranhörung
Hinweise im Bebauungsplan zum Standort für Flüchtlingseinrichtungen
Hinweise auf Flüchtlingseinrichtungen bei Vermarktung
Einwohnerstruktur
Lagequalität
Mobilität
Infrastruktur
Soziales Klima
Konfliktpotential
Konfliktarme Wegeführung
Bebauungsdichte/Abstandsfläche
Während des Mediationsprozesses standen Mitarbeiter/ -innen des Sozialamtes, des Amtes für
Schule und Weiterbildung, des Amtes für Immobilienmanagement, des Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien, des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz und der Koo rdinierungsstelle für
Migration und Interkulturelle Angelegenheiten bei der Standortauswahl und zu Fragen und Themen
aus dem Bereich Schule und Kitas zur Verfügung.
Wichtig war allen Beteiligten bei der Auswahl der Standorte eine sozialräumlich gerechte Vertei-
lung aller neuen Flüchtlingsstandorte über das Stadtgebiet. Alle Stadtbezirke wurden in die neuen
Planungen einbezogen. Die Liste der erarbeiteten Standorte wurde jeweils in stadtteilbezogenen
Bezirksgruppen mit mehreren Teilnehmer/ -innen erarbeitet und im Anschluss ein stadtbezirk s-
übergreifendes Ranking erstellt. Es wurden insgesamt 4 Kategorien entwickelt und die potentiellen
Standorte den Kategorien zugeordnet. Berücksichtigt wurde bei der Zuordnung des Rankingve r-
fahrens auch die zeitliche Dimension der entsprechenden Kategorien.
Die 11 Standorte der Kategorie 1 (vgl. auch Anlage 1 und die Standortpläne) werden dem Rat und
seinen Ausschüssen sowie dem Integrationsrat zur Entscheidungsfindung vorgeschlagen:
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Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4
1. Heroldstraße
2. Willingrott
3. Von-Esmarch-Straße
4. Feuerwehrgerätehaus/Kinderhaus
5. Langestraße
6. Landsbergerstraße
7. Falgerstraße
8. Kirschgarten
9. Tilbecker Straße
10. Hohe Geist
11. York-Kaserne
12. Dingbängerweg
13. Wangeroogeweg
14. Petersheide
15. Oxford-Kaserne
16. Heriburgstraße
17. Sprakler Stra-
ße
18. Friedhofstraße
19. Borghorstweg
20. Brandhoveweg
21. Markweg
22. Östlich Hob-
beltstraße
23. Hafkhorst
24. Pienersallee
25. Am Dornbusch
26. Havixbecker
Straße
27. Gremmendorfer
Weg
- Kategorie 1 = sehr geeignet / realistisch
- Kategorie 2 = geeignet / Klärungsbedarf
- Kategorie 3 = unklar
- Kategorie 4 = ungeeignet
Grün = Standort kurzfristig umsetzbar (ab 2014/2015)
Gelb = Standort mittelfristig umsetzbar (ab 2016)
Rot = Standort langfristig umsetzbar (ab 2020)
Grau = Zeitpunkt der Umsetzung unklar
In Anbetracht der drängenden Notf allsituation wurde verabredet, dass nachträgliche Änderungen
in der Rangfolge einzelner Standorte möglich sind, wenn sich zum Beispiel aufgrund von pl a-
nungsrechtlichen Erkenntnissen eine schnellere Umsetzungsmöglichkeit für einzelne Standorte
ergibt. Es wu rden im Laufe des Mediationsprozesses 2014 noch weitere mögliche potentielle
Standorte durch die Politik und die Vertreter/-innen der Kirchen eingebracht, die für die Verwaltung
neu waren und noch geprüft werden müssen. Positive Prüfergebnisse werden dem Rat und seinen
Ausschüssen sowie dem Integrationsrat, in einer gesonderten Vorlage zur Entscheidungsfindung
vorgelegt.
Zu 4)
Nicht alle mit dieser Vorlage genannten Standorte (Anlage 1) sind unmittelbar mit Flüchtlingsei n-
richtungen bebaubar. Daher sind die Voraussetzungen für eine Realisierung zu schaffen, damit die
Standorte bei dem momentan großen Bedarf an Unterbringungsplätzen, kurzfristig einer Bebauung
zugeführt werden können.
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Die Verwaltung wird mit dieser Vorlage beauftragt, möglichst zeitnah eine Realisierung zu ermögli-
chen. Im Mediationsprozess 2014 verständigten sich alle Teilnehmer/ -innen, dass in der Zukunft
temporäre Einrichtungen durch Regeleinrichtungen ersetzt werden sollen.
Zu 5)
Die Ergebnisse der Ausschreibung der festen Einrichtu ngen in Roxel, Nienberge und Wolbeck
haben gezeigt, dass die Stadt Münster auch unter Wettbewerbsbedingungen nicht in jedem Fall
zufriedenstellenden Angebote erhält. Der Grund besteht u. a. darin, dass seitens der privaten I n-
vestoren alle Risiken in das M ietangebot eingerechnet werden. Aufgrund der von privater Seite
hoch eingeschätzten Risiken bei Flüchtlingseinrichtungen ergeben sich dadurch hohe Aufschläge.
Die Erfahrung mit den bestehenden neueren Flüchtlingseinrichtungen zeigt, dass die Risiken h ö-
her sind als im regulären Wohnungsbau. Allerdings werden die Risiken auch nicht so hoch eing e-
schätzt, dass überhöhte Mietangebote gerechtfertigt wären.
Durch eine Errichtung von Flüchtlingseinrichtungen durch die Wohn + Stadtbau GmbH können
diese Risiken im K onzern der Stadt Münster abgefangen werden. Bei teilweise erwartetem Nich t-
eintritt der kalkulierten Risiken wird somit auch der Konzern Stadt Münster profitieren und nicht der
private Investor.
Daher hat der Rat am 02.04.2014 einstimmig beschlossen, dass die Wohn + Stadtbau künftig die
festen Einrichtungen für die Stadt errichten wird ( V/0270/2014/1). Diese Lösung erhöht zudem die
Flexibilität in der künftigen Nutzung. Sollte sich nämlich in späteren Jahren wegen rückläufiger
Flüchtlingszahlen herausstellen, dass bei einzelnen Standorten auf eine Nutzung als Flüchtling s-
einrichtung zumindest vorübergehend verzichtet werden kann, ist ein Nutzungswechsel innerhalb
des Konzerns Stadt Münster auch befristet möglich. So müssen Standorte für Flüchtlingseinric h-
tungen nicht endgültig aufgegeben werden.
Sollte sich in Einzelfällen (begründete Ausnahme) das frühere Investorenmodell als Alternative
darstellen, wird dies in der entsprechenden Beschlussvorlage dargestellt. In diesen Fällen wird die
Baumaßnahme durch die Wohn + Stadtbau GmbH im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertr a-
ges hinsichtlich Grunderwerb, Errichtung und Mietkonditionen ausgeschrieben und bis zur schlü s-
selfertigen Übergabe betreut. Soweit Investoren eigenständige Angebote unterbreiten, werden
diese durch die Wohn + Stadtbau GmbH bewertet und ggf. ebenfalls dem Rat zur Entscheidung
vorgelegt. Die Stadt Münster wird die von den Investoren oder Wohn + Stadtbau GmbH errichteten
Einrichtungen nach Fertigstellung anmieten. Hierzu wird es gesonderte Vorlagen geben. Mit dieser
Entscheidung soll eine möglichst flexible Aufgabenerledigung ermöglicht werden.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
Liste der Standorte (Anlage 1)
Standortpläne
Ergebnisse des kommunalpolitischen Planungsprozesses zur Unterbringung von Flüchtlin-
gen in Münster
ErgebnissedesPlanungsprozesses
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Kartenpläne der ausgewählten Standorte
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Nr. 1, Bezirk West, Mecklenbeck, Heroldstraße Nr. 2, Bezirk Ost, Handorf, Willingrott Nr. 3, Bezirk West, Muckermann-Weg/Von-Esmarch-Straße Nr. 4, Bezirk Nord, Kinderhaus, Wangeroogeweg 9 / Feuerwehrgerätehaus Nr. 5, Bezirk Hiltrup, Hiltrup-West, Langestraße/Malteserstraße Nr. 6, Bezirk Hiltrup, Amelsbüren, Landsbergerstraße/Deermannstraße Nr. 7, Bezirk Mitte, Uppenberg, Falgerstraße Nr. 8, Bezirk Handorf, Heriburgstraße/Kirschgarten Nr. 9, Bezirk West, Roxel, Tilbecker Straße Nr. 10, Bezirk West, Albachten, Hohe Geist Nr. 11, Bezirk Südost, Gremmendorf, York-Kaserne
Beratungsverlauf (16)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (23)
- Heroldstraße 2
- Langestraße 6
- Falgerstraße 8
- Heriburgstraße 17
- Tilbecker Straße 10
- Wangeroogeweg 9
- Von-Esmarch-Straße 4
- Havixbecker Straße 27
- Gremmendorfer Weg
- Friedhofstraße 19
- Malteserstraße
- Deermannstraße
- Willingrott 3
- Kirschgarten 9
- Dingbängerweg 13
- Borghorstweg 20
- Brandhoveweg 21
- Pienersallee 25
- Am Dornbusch 26
- Kinderhaus 5
- Hohe Geist 11
- Petersheide 15
- Markweg 22
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Details
- Aktenzeichen
- V/0705/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.09.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37