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V/0705/2014

Neue Standorte für Flüchtlingseinrichtungen - Ergebnis des Mediationsprozesses 2014

Vorlagen 25.09.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 45.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

ErgebnissedesPlanungsprozesses

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Kartenpläne der ausgewählten Standorte

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Anlage - 1 -

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Ansehen

Beschlussvorlage

16319 Zeichen

V/0705/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neue Standorte für Flüchtlingseinrichtungen  - Ergebnis des Mediationsprozesses 2014 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
19.11.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
                     Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 
25.11.2014 Integrationsrat Anhörung 
25.11.2014 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
                     Flächenmanagement Vorberatung 
26.11.2014 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
26.11.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Zur Integration und U nterbringung von Flüchtlingen in Münster werden neue Einric h-
tungen mit einer Belegungskapazität von bis zu 50 Plätzen auf den vorgesehenen 11 
Standorten (Anlage 1) auf der Grundlage der jeweiligen Bedarfssituation sukzessive 
entwickelt.  
 
2. Die Einrichtungen werden konzeptionell auf der Grundlage der Entscheidungen des 
Rates zu den Vorlagen Nr. 731/00 und 731/00/E1, 167 /01 167/01/E1 und dem sta n-
dardisierten Raumprogramm in Münsters Stadtteilen platziert. Das erfolgreiche best e-
hende Konzept wird unverändert umgesetzt.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0705/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Köhnke  
Frau Jostameling 
Ruf: 
492 7053 
492 7055 
E-Mail: 
Koehnkej@stadt-muenster.de 
Jostameling@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.10.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0705/2014 
 
3. Grundlage der Standortauswahl (Anlage 1) ist der Mediationsprozess 2014, in dem  
unter Beteiligung der Ratsfraktionen und Bezirkspolitik sowie zahlreicher weiterer B e-
teiligter wie Freier Wohlfahrtspflege, Integrationsrat, Moscheevertreter, Kirc hen, Poli-
zei, Wohn + Stadtbau GmbH und der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung 
Asylsuchender e. V. Standorte verteilt über das Stadtgebiet erarbeitet und ausgewählt 
wurden.  
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die vorgesehenen Standorte schnellstmöglich eine 
Baureife herbeizuführen und damit eine kurzfristige Realisierung zu ermöglichen.  
 
5. Die Wohn + Stadtbau GmbH wird die festen Flüchtlingseinrichtungen errichten oder 
errichten lassen und die Vermietung an die Stadt Münster sicherstellen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 Investitionskosten fallen bei diesem Modell nicht an und sind deshalb weder im aktuellen  
            Haushalt noch in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten.  
            Die Finanzierung der später entstehenden Miet- und Betriebskosten, sowie Personal- 
            kosten für die sozialarbeiterische und die technische Betreuung werden in jeweils  
            gesonderten Vorlagen dargestellt.  
 
 
Begründung: 
 
Zu 1)  
 
Krisenregionen und Kriegsgebiete weltweit verstärken den Zuzug von Flüchtlingen bundesweit.  
Die nun folgende Darstellung der bundesweiten Zuzugszahlen verdeutlicht die Herausforderung:  
 
 
 
Die Entwicklung der Zuzüge wirkt sich leicht zeitverzögert auf die Unterbringungssituation der 
Kommunen aus. Nicht nur Münster, auch andere Städte in NRW stehen vor einer schwierigen Auf-
gabe in der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen.  
 
Der Zuzug von Flüchtlingen in die Stadt Münster steigt in den letzten Jahren massiv an. Nach 212 
Flüchtlingen im Jahr 2011 kamen 201 2  426 und im Jahr 2013  703 Flüchtlinge nach Münster. Im

- 3 - 
V/0705/2014 
Frühjahr dieses Jahres reichten die Prognosen des Bundesinnenm inisters und des Bundesamtes 
für Migration und Flüchtlinge zum Anstieg der Asylantragszahlen von 26,0 % auf bis zu 57,5 %. 
Ende August hat der Anstieg bereits 62,5 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erreicht.  
 
Die bestehenden Flüchtlingseinrichtungen und die bereits beschlossenen Maßnahmen zum Au s-
bau des Angebots reichen daher keinesfalls aus, um der rechtlichen Unterbringungsverpflicht ung 
gerecht werden zu können. Zur Verdeutlichung: Für die ca. 1.120 Menschen, die Ende August in 
den Unterbringungskapazitäten der Stadt Münster betreut wurden, können lediglich 415 Plätze in 
den bestehenden dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen angeboten w erden. Der Rest lebt in v o-
rübergehenden Unterbringungsangeboten, also in temporären Ausweichquartieren (z. B. in Ei n-
zelwohnungen oder zum Abriss anstehenden Gebäuden), angemieteten Objekten der Bundesa n-
stalt für Immobilienaufgaben oder Containergebäuden. Flüchtlinge ziehen aktuell in so großer Zahl 
zu, dass trotz eines intensiven Auszugsmanagements und etlicher Menschen, die in ihr Heima t-
land zurückkehren, etwa jeden zweiten Monat neue Kapazitäten im Umfang einer regulären Flücht-
lingseinrichtung (50 Plätze) benötigt werden. Zusätzlich erschwert wird die Situation dadurch, dass 
der sehr enge Wohnungsmarkt in Münster, in dem es praktisch keine Wohnungsleerstände gibt, 
wohnberechtigten Flüchtlingen kaum Möglichkeiten bietet, außerhalb von Flüchtlingseinrichtung en 
Wohnraum zu finden. Hieran können auch einzelne Erfolge in der Zusammenarbeit der städtischen 
Stellen, insbesondere im Amt für Wohnungswesen und dem Sozialamt nichts ändern. 
 
Die Stadt Münster möchte auf eine Unterbringung in Zelten oder Turnhallen, wie in ersten weiteren 
Städten in NRW, verzichten. Auch die Stadt Münster befindet sich an der Grenze der momentanen 
Möglichkeiten.  
 
Ein nachhaltiger Rückgang der Flüchtlingszahlen ist mit Blick auf die weltweite Entwicklung der 
Krisenherde nicht absehbar.  
 
Zu 2)  
 
Nach den Kriegen auf dem Balkan in den 90er Jahren gab es in Münster eine besonders schwier i-
ge Situation in der Unterbringung, da täglich bis zu 50 Personen direkt die Stadt Münster erreic h-
ten. Die damalige Unterbringungssituation war stark verbesserungswürdig. 
 
Im Jahre 2000 fand daher der erste Mediationsprozess statt zwischen Ratspolitik, Bezirkspolitik, 
Freier Wohlfahrtspflege, dem ehemaligen Ausländerbeirat, Mitgliedern der damaligen Kommission 
zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern und Flüchtlingen und begleitenden Fachämtern 
der Stadtverwaltung. Es wurde ein neues Konzept zur Unterbringung und Integration der Flüchtli n-
ge entwickelt und die Ergebnisse dem Rat 2000 /2001 vorgelegt, der damals einstimmig darüber 
entschied. Dieses Konzept war bis heute handlungsleitend und hat eine erfolgreiche Unterbringung 
und Integration ermöglicht. 
 
Zu 3) 
 
Die Erkenntnis, dass dringend die zukünftige Unterbringung der Flüchtlinge gesichert werden 
muss, machte einen erneuten Mediationsprozess Mitte Se ptember 2014 erforderlich. Die Vera n-
staltung wurde von der Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten vo r-
bereitet und verantwortet. Teilnehmer/ -innen dieses Interessenausgleichsprozesses waren unter 
der Leitung eines externen Moderators: Vertreter/-innen der Ratsfraktionen und Bezirkspolitik (B e-
zirksbürgermeister/-innen oder Stellvertreter/ -innen sowie Vertreter/ -innen der Bezirksfraktionen), 
der Vorsitzende des Integrationsrates, ein Vertreter der Moscheen, die Superintendentin und der 
Stadtdechant, ein Vertreter des Bistums, die Wohn + Stadtbau GmbH, ein Vertreter der Polizei, 
Vertreter/-innen der Freien Wohlfahrtspflege, eine Vertreterin der Gemeinnützigen Gesellschaft zur 
Unterstützung Asylsuchender e. V., der Beigeordnete für Recht, Soziales, Integration, Gesundheit, 
Umwelt- und Verbraucherschutz sowie der Dezernent für Migration und Interkulturelle Angelege n-
heiten. Die Tagung wurde begleitet durch die Fachverwaltung. Es waren alle im Rat der Stadt 
Münster vertretenden Fraktionen, die Ratsgruppe und die Einzelperson zu diesem Mediationspr o-

- 4 - 
V/0705/2014 
zess eingeladen.  
 
Gemeinsam wurde festgestellt, dass das Unterbringungs- und Integrationskonzept der Stadt Müns-
ter sich bewährt hat und daran festgehalten werden soll. Grundlage dieses Konzep tes sind die 
Ratsentscheidungen zu den Vorlagen 731/00 und 731/00/E1, 167 /01, 167/01/E1 und das sta n-
dardisierte Raumprogramm der inneren Gestaltung des Flüchtlingswohnheims, welches bei den 
bisherigen Neubauten konzeptionelle Grundlage der Realisierung war.  
 
Vor dem Mediationsprozess 2014 wurde ca. 1 Jahr lang eine ämterübergreifende, verwaltungsi n-
terne Arbeitsgruppe aktiv. Sie hat sich zusammengesetzt aus Mitarbeiter/ -innen des Amtes für 
Immobilienmanagement, des Sozialamtes, des Amtes für Stadtentwicklu ng, -planung, Verkehrs-
planung, Bauordnungsamt, des Tiefbauamtes, des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz unter 
der Federführung der Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten und 
mit Beteiligung der Feuerwehr. Die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe haben sämtliche ihnen bekann-
te Liegenschaften im Stadtgebiet analysiert und 27 potentiell mögliche Standorte für Flüchtlingsein-
richtungen, die dem Grunde nach geeignet sind, ausgewählt. Dies war besonders schwierig au f-
grund der angespannten Lage auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt.  
 
Zu den 27 neuen potentiellen Standortvorschlägen wurden zu folgenden Kriterien detaillierte Hi n-
weise der Verwaltung gegeben: 
 
 Baureife und Erschließung 
 Beschluss Bebauungs-Plan 
 Bürgeranhörung 
 Hinweise im Bebauungsplan zum Standort für Flüchtlingseinrichtungen  
 Hinweise auf Flüchtlingseinrichtungen bei Vermarktung 
 Einwohnerstruktur 
 Lagequalität 
 Mobilität 
 Infrastruktur  
 Soziales Klima 
 Konfliktpotential 
 Konfliktarme Wegeführung 
 Bebauungsdichte/Abstandsfläche 
 
Während des Mediationsprozesses standen Mitarbeiter/ -innen des Sozialamtes, des Amtes für 
Schule und Weiterbildung, des Amtes für Immobilienmanagement, des Amtes für Kinder, Jugendli-
che und Familien, des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz und der Koo rdinierungsstelle für 
Migration und Interkulturelle Angelegenheiten bei der Standortauswahl und zu Fragen und Themen 
aus dem Bereich Schule und Kitas zur Verfügung.  
 
Wichtig war allen Beteiligten bei der Auswahl der Standorte eine sozialräumlich gerechte Vertei-
lung aller neuen Flüchtlingsstandorte über das Stadtgebiet. Alle Stadtbezirke wurden in die neuen 
Planungen einbezogen. Die Liste der erarbeiteten Standorte wurde jeweils in stadtteilbezogenen 
Bezirksgruppen mit mehreren Teilnehmer/ -innen erarbeitet und im Anschluss ein stadtbezirk s-
übergreifendes Ranking erstellt. Es wurden insgesamt 4 Kategorien entwickelt und die potentiellen 
Standorte den Kategorien zugeordnet. Berücksichtigt wurde bei der Zuordnung des Rankingve r-
fahrens auch die zeitliche Dimension der entsprechenden Kategorien.  
 
Die 11 Standorte der Kategorie 1 (vgl. auch Anlage 1 und die Standortpläne) werden dem Rat und 
seinen Ausschüssen sowie dem Integrationsrat zur Entscheidungsfindung vorgeschlagen:

- 5 - 
V/0705/2014 
Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 
1. Heroldstraße 
2. Willingrott 
3. Von-Esmarch-Straße 
4. Feuerwehrgerätehaus/Kinderhaus 
5. Langestraße 
6. Landsbergerstraße 
7. Falgerstraße 
8. Kirschgarten 
9. Tilbecker Straße 
10. Hohe Geist  
11. York-Kaserne 
12. Dingbängerweg 
13. Wangeroogeweg 
14. Petersheide 
15. Oxford-Kaserne 
16. Heriburgstraße 
 
17. Sprakler Stra-
ße 
18. Friedhofstraße 
19. Borghorstweg 
20. Brandhoveweg 
21. Markweg 
22. Östlich Hob-
beltstraße 
23. Hafkhorst 
 
24. Pienersallee 
25. Am Dornbusch 
26. Havixbecker 
Straße 
27. Gremmendorfer 
Weg 
 
- Kategorie 1 = sehr geeignet / realistisch 
- Kategorie 2 = geeignet / Klärungsbedarf 
- Kategorie 3 = unklar 
- Kategorie 4 = ungeeignet 
 
Grün = Standort kurzfristig umsetzbar (ab 2014/2015) 
Gelb = Standort mittelfristig umsetzbar (ab 2016) 
Rot = Standort langfristig umsetzbar (ab 2020) 
Grau = Zeitpunkt der Umsetzung unklar 
 
In Anbetracht der drängenden Notf allsituation wurde verabredet, dass nachträgliche Änderungen 
in der Rangfolge einzelner Standorte möglich sind, wenn sich zum Beispiel aufgrund von pl a-
nungsrechtlichen Erkenntnissen eine schnellere Umsetzungsmöglichkeit für einzelne Standorte 
ergibt. Es wu rden im Laufe des Mediationsprozesses 2014 noch weitere mögliche potentielle 
Standorte durch die Politik und die Vertreter/-innen der Kirchen eingebracht, die für die Verwaltung 
neu waren und noch geprüft werden müssen. Positive Prüfergebnisse werden dem Rat und seinen 
Ausschüssen sowie dem Integrationsrat, in einer gesonderten Vorlage zur Entscheidungsfindung 
vorgelegt.  
 
Zu 4) 
 
Nicht alle mit dieser Vorlage genannten Standorte (Anlage 1) sind unmittelbar mit Flüchtlingsei n-
richtungen bebaubar. Daher sind die Voraussetzungen für eine Realisierung zu schaffen, damit die 
Standorte bei dem momentan großen Bedarf an Unterbringungsplätzen, kurzfristig einer Bebauung 
zugeführt werden können.

- 6 - 
V/0705/2014 
Die Verwaltung wird mit dieser Vorlage beauftragt, möglichst zeitnah eine Realisierung zu ermögli-
chen. Im Mediationsprozess 2014 verständigten sich alle Teilnehmer/ -innen, dass in der Zukunft 
temporäre Einrichtungen durch Regeleinrichtungen ersetzt werden sollen.  
 
Zu 5)  
 
Die Ergebnisse der Ausschreibung der festen Einrichtu ngen in Roxel, Nienberge und Wolbeck 
haben gezeigt, dass die Stadt Münster auch unter Wettbewerbsbedingungen nicht in jedem Fall  
zufriedenstellenden Angebote erhält. Der Grund besteht u. a. darin, dass seitens der privaten I n-
vestoren alle Risiken in das M ietangebot eingerechnet werden. Aufgrund der von privater Seite 
hoch eingeschätzten Risiken bei Flüchtlingseinrichtungen ergeben sich dadurch hohe Aufschläge. 
Die Erfahrung mit den bestehenden neueren Flüchtlingseinrichtungen zeigt, dass die Risiken h ö-
her sind als im regulären Wohnungsbau. Allerdings werden die Risiken auch nicht so hoch eing e-
schätzt, dass überhöhte Mietangebote gerechtfertigt wären. 
 
Durch eine Errichtung von Flüchtlingseinrichtungen durch die Wohn + Stadtbau GmbH können 
diese Risiken im K onzern der Stadt Münster abgefangen werden. Bei teilweise erwartetem Nich t-
eintritt der kalkulierten Risiken wird somit auch der Konzern Stadt Münster profitieren und nicht der 
private Investor. 
 
Daher hat der Rat am 02.04.2014 einstimmig beschlossen, dass die Wohn + Stadtbau künftig die 
festen Einrichtungen für die Stadt errichten wird ( V/0270/2014/1). Diese Lösung erhöht zudem die 
Flexibilität in der künftigen Nutzung. Sollte sich nämlich in späteren Jahren wegen rückläufiger 
Flüchtlingszahlen herausstellen, dass bei einzelnen Standorten auf eine Nutzung als Flüchtling s-
einrichtung zumindest vorübergehend verzichtet werden kann, ist ein Nutzungswechsel innerhalb 
des Konzerns Stadt Münster auch befristet möglich. So müssen Standorte für Flüchtlingseinric h-
tungen nicht endgültig aufgegeben werden. 
 
Sollte sich in Einzelfällen (begründete Ausnahme) das frühere Investorenmodell als Alternative 
darstellen, wird dies in der entsprechenden Beschlussvorlage dargestellt. In diesen Fällen wird die 
Baumaßnahme durch die Wohn + Stadtbau GmbH im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertr a-
ges hinsichtlich Grunderwerb, Errichtung und Mietkonditionen ausgeschrieben und bis zur schlü s-
selfertigen Übergabe betreut. Soweit Investoren eigenständige Angebote unterbreiten, werden 
diese durch die Wohn + Stadtbau GmbH bewertet und ggf. ebenfalls dem Rat zur Entscheidung 
vorgelegt. Die Stadt Münster wird die von den Investoren oder Wohn + Stadtbau GmbH errichteten 
Einrichtungen nach Fertigstellung anmieten. Hierzu wird es gesonderte Vorlagen geben. Mit dieser 
Entscheidung soll eine möglichst flexible Aufgabenerledigung ermöglicht werden.  
 
 
I. V.  
 
 
gez. 
Thomas Paal  
Stadtrat  
 
Anlagen: 
Liste der Standorte (Anlage 1)  
Standortpläne 
Ergebnisse des kommunalpolitischen Planungsprozesses zur Unterbringung von Flüchtlin-
gen in Münster

ErgebnissedesPlanungsprozesses

22982 Zeichen


 



		
	


					

	 

















		


	
	


	
	
			

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Kartenpläne der ausgewählten Standorte

583 Zeichen

Nr. 1, Bezirk West, Mecklenbeck, Heroldstraße

Nr. 2, Bezirk Ost, Handorf, Willingrott

Nr. 3, Bezirk West, Muckermann-Weg/Von-Esmarch-Straße

Nr. 4, Bezirk Nord, Kinderhaus, Wangeroogeweg 9 / Feuerwehrgerätehaus

Nr. 5, Bezirk Hiltrup, Hiltrup-West, Langestraße/Malteserstraße

Nr. 6, Bezirk Hiltrup, Amelsbüren, Landsbergerstraße/Deermannstraße

Nr. 7, Bezirk Mitte, Uppenberg, Falgerstraße

Nr. 8, Bezirk Handorf, Heriburgstraße/Kirschgarten

Nr. 9, Bezirk West, Roxel, Tilbecker Straße

Nr. 10, Bezirk West, Albachten, Hohe Geist

Nr. 11, Bezirk Südost, Gremmendorf, York-Kaserne

Beratungsverlauf (16)

13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.11.2014 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.11.2014 Integrationsrat
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2014 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 38.1 Entscheidung
Zur Sitzung
10.12.2014 Rat
TOP 45.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (23)

  • Heroldstraße 2
  • Langestraße 6
  • Falgerstraße 8
  • Heriburgstraße 17
  • Tilbecker Straße 10
  • Wangeroogeweg 9
  • Von-Esmarch-Straße 4
  • Havixbecker Straße 27
  • Gremmendorfer Weg
  • Friedhofstraße 19
  • Malteserstraße
  • Deermannstraße
  • Willingrott 3
  • Kirschgarten 9
  • Dingbängerweg 13
  • Borghorstweg 20
  • Brandhoveweg 21
  • Pienersallee 25
  • Am Dornbusch 26
  • Kinderhaus 5
  • Hohe Geist 11
  • Petersheide 15
  • Markweg 22

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0705/2014
Typ
Vorlagen
Datum
25.09.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37