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V/0806/2015

Ergebnisbericht zum Einplanungsgespräch über die Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus ab 2016

Vorlagen 01.10.2015

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 09.12.2015, TOP 6

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

6246 Zeichen

V/0806/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ergebnisbericht zum Einplanungsgespräch über die Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien 
zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus ab 2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
02.12.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Finanzsituation: 
 
Die Verbindlichkeit des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes von 1971 
als Fördergesetz wurde zum 31.12.2006 durch die Föderalismusreform beendet. Gleichwohl e r-
halten die Länder in unveränderter Höhe bis zum 31.12.201 3 die bisher für die Landesprogram-
me bereitgestellten Bundesfinanzhilfen als Kompensationsleistung  aus dem Entflechtungsgesetz 
(EntflechtG). Für das Land NRW sind das jährlich rund 260 Mio €, wovon jeweils die Hälfte den 
Bereichen ÖPNV und Straßenbau zukommt. Die Beträge sind zweckgebunden, aber ohne ko n-
krete Bindung an die bisherigen GVFG -Fördergegenstände, zur Verbesserung der Verkehrsve r-
hältnisse in den Gemeinden für investive Vorhaben zu verwenden. 
 
Gemäß § 6 (1) des Entflechtungsgesetzes „prüfen Bund und Länder gemeinsam, in welcher Hö-
he die Beträge, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, für den Zeitraum vom 1. Januar 
2014 bis zum 31. Dezember 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und e r-
forderlich sind.“ 
 
Das Land NRW stellt für das Jahr 201 6 nur noch reduzierte Mittel zur Verfügung. Denn ange-
sichts der beträchtlichen Ausfinanzierungsverpflichtungen aus den Jahresför derprogrammen 
2012 und früher bestehen erhebliche Mittelbindungen durch die Bezirksregierung, jeweils auch 
durch die mitbewilligten Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Haushaltsjahre bis 2017. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0806/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de 
Datum: 
01.10.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0806/2015 
 
Daher besteht für den Zeitraum 2014 bis 2019 mit einer ungewissen Anschlussfinanzierung ab 
2020 ff. nur noch ein vergleichsweise geringer Spielraum für Neubewilligungen zur Verfügung. 
 
Auf Grund der Begrenztheit für Neubewilligungen zur Verfügung stehenden Mittel werden bei der 
Förderung künftig Schwerpunkte zu beachten sein, um eine Bewilligung zu erhalten: 
 
 Erhaltungsmaßnahmen, d. h. grundhafte Erneuerungen sowie – im Einzelfall – unauf-
schiebbare Brückensanierungen; 
 pflichtige Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen gemäß §§3, 13 des Eisenbahnkreuzungsg e-
setzes; 
 Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau; 
 Ausbaumaßnahmen mit dem Schwerpunkt Sanierung und / oder Verkehrssicherheit. 
 
Dabei ist für das Jahr 2016 bis 2019 von einem jährlichen Programm - bzw. Zuwendungsvolumen 
im Regierungsbezirk Münster von 11 Mio.  € (statt wie bis 2012 von durchschnittlich mehr als 20 
Mio. € pro Jahr) auszugehen. 
 
Das heißt für die Stadt Münster, dass pro Jahr im Schnitt 1,5 bis 2 Mio. € Zuwendungen zu e r-
warten sind. 
 
Es ist aber zu erwarten, dass der Bund auch nach 2019 den Länder n weiterhin finanzielle Mittel 
zur Verfügung stellt.  
 
Der Bund bleibt ein verlässlicher Partner der Kommunen bei der Finanzierung des kommunalen 
Verkehrs. Von den Ländern erwarten wir im Gegenzug, dass sie die Mittel zweckgebunden für 
Verkehrswegeinvestitionen einsetzen (ÖPNV-Infrastruktur und kommunaler Straßenbau). Wir 
streben eine verlässliche Anschlussfinanzierung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-
Bundesprogramm für die Zeit nach 2019 an. Wir werden diese Frage im Rahmen der Reform der 
Bund-Länder-Finanzbeziehungen beraten.“ (Zitat aus dem am 27. November 2013 vereinbarten 
Koalitionsvertrag). 
 
 
Auswirkungen für die Stadt Münster: 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit der Vorlage V/0497/2015/1  am 09.09.2015 beschlos-
sen, dass die Verwaltung di e Straßenbaumaßnahmen in folgender Priorität im Einplanungsg e-
spräch: 
 
 Grevener Straße, Umbau diverser Kreuzungen von Jahnstraße bis Kristiansandstraße  
 Amelsbürener Straße/Meesenstiege, Umbau zum Kreisverkehrsplatz  
 Hiltruper Straße/Am Berler Kamp, Umbau zum Kreisverkehrsplatz  
 Kappenberger Damm L 884, Sanierungsarbeiten im Bereich der Unterführung zwischen 
Buldernweg und Kriegerweg  
 Kanalstraße, Fahrbahnerneuerung von Lublinring bis Nevinghoff  
 Hüfferstraße, Radwege von Hittorfstraße bis Badestraße und Gerichtsstraße  
 
der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Stra -
ßenbaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2016 vorschlägt. 
 
  
Am 09. September 2014 fand das Einplanungsgespräch für Zuschussmaßnahmen nach den 
FöRi-kom-Stra mit den Vertretern des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW und 
der Bezirksregierung Münster statt.

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V/0806/2015 
 
Für Münster bedeutet das, dass folgende Maßnahmen voraussichtlich im Jahr 2016 bewilligt 
werden sollen: 
 
 Grevener Straße, Umbau diverser Kreuzungen von Jahnstraße bis Kristiansandstraße  
 Amelsbürener Straße/Meesenstiege, Umbau zum Kreisverkehrsplatz  
 Hiltruper Straße/Am Berler Kamp, Umbau zum Kreisverkehrsplatz  
 Kanalstraße, Fahrbahnerneuerung von Lublinring bis Nevinghoff  
 Hüfferstraße, Radwege von Hittorfstraße bis Badestraße und Gerichtsstraße  
 
Somit erhält die Stadt Münster mit Bewilligung dieser Maßnahmen in dem Jahr 2016 voraussicht-
lich rd. 2,2 Mio. € Zuwendungen. 
 
Die Maßnahme „Kappenberger Damm L 884, Sanierungsarbeiten im Bereich der Unterführung“ 
wurde auf Grund der begrenzten Zuwendungen und der noch nicht feststehenden Bauzeiten 
(baldiger Mittelabruf) nicht mit in das Programm 2016 aufgenommen. 
 
 
Das Radwegeprogramm/Nahmobilitätsprogramm war nicht Gegenstand des Einplanungsgespr ä-
ches. Hierzu sind weitere Informationen Anfang 2016 zu erwarten. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (9)

17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 7.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 2.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.31 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.12.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Grevener Straße
  • Kristiansandstraße
  • Amelsbürener Straße
  • Hiltruper Straße
  • Kanalstraße
  • Hüfferstraße
  • Kappenberger Damm
  • Am Berler Kamp
  • Hittorfstraße
  • Gerichtsstraße
  • Jahnstraße
  • Meesenstiege
  • Badestraße
  • Buldernweg
  • Kriegerweg
  • Lublinring
  • Nevinghoff

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Details

Aktenzeichen
V/0806/2015
Typ
Vorlagen
Datum
01.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37