V/0806/2015
Ergebnisbericht zum Einplanungsgespräch über die Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus ab 2016
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Berichtsvorlage
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V/0806/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Ergebnisbericht zum Einplanungsgespräch über die Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus ab 2016 Beratungsfolge 17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 02.12.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Bericht Bericht: Finanzsituation: Die Verbindlichkeit des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes von 1971 als Fördergesetz wurde zum 31.12.2006 durch die Föderalismusreform beendet. Gleichwohl e r- halten die Länder in unveränderter Höhe bis zum 31.12.201 3 die bisher für die Landesprogram- me bereitgestellten Bundesfinanzhilfen als Kompensationsleistung aus dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG). Für das Land NRW sind das jährlich rund 260 Mio €, wovon jeweils die Hälfte den Bereichen ÖPNV und Straßenbau zukommt. Die Beträge sind zweckgebunden, aber ohne ko n- krete Bindung an die bisherigen GVFG -Fördergegenstände, zur Verbesserung der Verkehrsve r- hältnisse in den Gemeinden für investive Vorhaben zu verwenden. Gemäß § 6 (1) des Entflechtungsgesetzes „prüfen Bund und Länder gemeinsam, in welcher Hö- he die Beträge, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und e r- forderlich sind.“ Das Land NRW stellt für das Jahr 201 6 nur noch reduzierte Mittel zur Verfügung. Denn ange- sichts der beträchtlichen Ausfinanzierungsverpflichtungen aus den Jahresför derprogrammen 2012 und früher bestehen erhebliche Mittelbindungen durch die Bezirksregierung, jeweils auch durch die mitbewilligten Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Haushaltsjahre bis 2017. Vorlagen-Nr.: V/0806/2015 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 01.10.2015 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0806/2015 Daher besteht für den Zeitraum 2014 bis 2019 mit einer ungewissen Anschlussfinanzierung ab 2020 ff. nur noch ein vergleichsweise geringer Spielraum für Neubewilligungen zur Verfügung. Auf Grund der Begrenztheit für Neubewilligungen zur Verfügung stehenden Mittel werden bei der Förderung künftig Schwerpunkte zu beachten sein, um eine Bewilligung zu erhalten: Erhaltungsmaßnahmen, d. h. grundhafte Erneuerungen sowie – im Einzelfall – unauf- schiebbare Brückensanierungen; pflichtige Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen gemäß §§3, 13 des Eisenbahnkreuzungsg e- setzes; Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau; Ausbaumaßnahmen mit dem Schwerpunkt Sanierung und / oder Verkehrssicherheit. Dabei ist für das Jahr 2016 bis 2019 von einem jährlichen Programm - bzw. Zuwendungsvolumen im Regierungsbezirk Münster von 11 Mio. € (statt wie bis 2012 von durchschnittlich mehr als 20 Mio. € pro Jahr) auszugehen. Das heißt für die Stadt Münster, dass pro Jahr im Schnitt 1,5 bis 2 Mio. € Zuwendungen zu e r- warten sind. Es ist aber zu erwarten, dass der Bund auch nach 2019 den Länder n weiterhin finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. Der Bund bleibt ein verlässlicher Partner der Kommunen bei der Finanzierung des kommunalen Verkehrs. Von den Ländern erwarten wir im Gegenzug, dass sie die Mittel zweckgebunden für Verkehrswegeinvestitionen einsetzen (ÖPNV-Infrastruktur und kommunaler Straßenbau). Wir streben eine verlässliche Anschlussfinanzierung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz- Bundesprogramm für die Zeit nach 2019 an. Wir werden diese Frage im Rahmen der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beraten.“ (Zitat aus dem am 27. November 2013 vereinbarten Koalitionsvertrag). Auswirkungen für die Stadt Münster: Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit der Vorlage V/0497/2015/1 am 09.09.2015 beschlos- sen, dass die Verwaltung di e Straßenbaumaßnahmen in folgender Priorität im Einplanungsg e- spräch: Grevener Straße, Umbau diverser Kreuzungen von Jahnstraße bis Kristiansandstraße Amelsbürener Straße/Meesenstiege, Umbau zum Kreisverkehrsplatz Hiltruper Straße/Am Berler Kamp, Umbau zum Kreisverkehrsplatz Kappenberger Damm L 884, Sanierungsarbeiten im Bereich der Unterführung zwischen Buldernweg und Kriegerweg Kanalstraße, Fahrbahnerneuerung von Lublinring bis Nevinghoff Hüfferstraße, Radwege von Hittorfstraße bis Badestraße und Gerichtsstraße der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Stra - ßenbaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2016 vorschlägt. Am 09. September 2014 fand das Einplanungsgespräch für Zuschussmaßnahmen nach den FöRi-kom-Stra mit den Vertretern des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW und der Bezirksregierung Münster statt. 3 V/0806/2015 Für Münster bedeutet das, dass folgende Maßnahmen voraussichtlich im Jahr 2016 bewilligt werden sollen: Grevener Straße, Umbau diverser Kreuzungen von Jahnstraße bis Kristiansandstraße Amelsbürener Straße/Meesenstiege, Umbau zum Kreisverkehrsplatz Hiltruper Straße/Am Berler Kamp, Umbau zum Kreisverkehrsplatz Kanalstraße, Fahrbahnerneuerung von Lublinring bis Nevinghoff Hüfferstraße, Radwege von Hittorfstraße bis Badestraße und Gerichtsstraße Somit erhält die Stadt Münster mit Bewilligung dieser Maßnahmen in dem Jahr 2016 voraussicht- lich rd. 2,2 Mio. € Zuwendungen. Die Maßnahme „Kappenberger Damm L 884, Sanierungsarbeiten im Bereich der Unterführung“ wurde auf Grund der begrenzten Zuwendungen und der noch nicht feststehenden Bauzeiten (baldiger Mittelabruf) nicht mit in das Programm 2016 aufgenommen. Das Radwegeprogramm/Nahmobilitätsprogramm war nicht Gegenstand des Einplanungsgespr ä- ches. Hierzu sind weitere Informationen Anfang 2016 zu erwarten. In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (17)
- Grevener Straße
- Kristiansandstraße
- Amelsbürener Straße
- Hiltruper Straße
- Kanalstraße
- Hüfferstraße
- Kappenberger Damm
- Am Berler Kamp
- Hittorfstraße
- Gerichtsstraße
- Jahnstraße
- Meesenstiege
- Badestraße
- Buldernweg
- Kriegerweg
- Lublinring
- Nevinghoff
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Details
- Aktenzeichen
- V/0806/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37