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V/0381/2015

Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt - Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 1. Bericht über den Stand der Umsetzung

Vorlagen 09.10.2015

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Berichtsvorlage

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Anlage zur Vorlage 0381-2015: 1. Bericht über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention

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Berichtsvorlage

12035 Zeichen

V/0381/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt - Aktionsplan zur Umsetzung der  
UN-Behindertenrechtskonvention:  
1. Bericht über den Stand der Umsetzung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.11.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion 
                   von Menschen mit Behinderungen Bericht 
17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
18.11.2015 Integrationsrat Bericht 
19.11.2015 Kulturausschuss Bericht 
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
24.11.2015 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
24.11.2015 Sportausschuss Bericht 
25.11.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, 
                   Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht 
26.11.2015 Betriebsausschuss Münster Marketing Bericht 
26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
30.11.2015 Kommunale Seniorenvertretung Bericht 
01.12.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
02.12.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung,  
                   Verkehr und Wohnen Bericht 
02.12.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
03.12.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit,  
                   Ordnung und E-Government Bericht 
08.12.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
16.12.2015 Rat Bericht 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0381/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Rüter 
Ruf: 
492 50 27 
E-Mail: 
RueterD@stadt-muenster.de 
Datum: 
09.10.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0381/2015 
 
Bericht: 
1. Beschlusslage 
Der Rat hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt - 
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ beschlossen1 .  
Mit dem Beschluss hat der Rat die Verwaltung auch beauftragt, den Fachausschüssen 
und dem Rat - nach Beratung in der Kommission zur Förderung der Inklusion von  
Menschen mit Behinderungen (KIB) - bis zur Jahresmitte 2015 einen ersten zusammen-
fassenden Bericht über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans vorzulegen und  
darin auch weitere notwendige Maßnahmen aufzuzeigen. 
Mit dem vorliegenden Bericht (Anlage) kommt die Verwaltung diesem Auftrag nach. 
2. Umsetzung des Aktionsplans, Information der KIB 
Der Oberbürgermeister hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit 
einem Rundschreiben über den Ratsbeschluss zum Aktionsplan vom 25.09.2013  
informiert. Die Fachämter wurden gebeten, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich 
liegenden Maßnahmen innerhalb der im Aktionsplan genannten Zeiträume umzusetzen 
sowie bei allen Planungen und Projekten das Thema Inklusion zu berücksichtigen.  
In dem Rundschreiben wurde auch auf die erforderliche rechtzeitige Einbindung der 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei der  
Umsetzung von Maßnahmen und der Beratung von Vorlagen hingewiesen. 
Die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans erfolgt durch die Fachämter sowie 
weitere in den jeweiligen Handlungsfeldern benannte Akteure und Institutionen. 
Die Verwaltung informiert die KIB regelmäßig über Aktivitäten, die zur Umsetzung der 
Ziele des Aktionsplans beitragen. Themenbezogen erfolgt eine Information auch in den 
zuständigen Fachausschüssen.  
Mit dem Beschluss zum Aktionsplan hat der Rat die Verwaltung beauftragt, in der  
jährlichen Sitzung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit  
Behinderungen (KIB) mit den Organisationen von Menschen mit Behinderungen über 
den Stand der Umsetzung des Aktionsplans zu berichten und Anregungen und Ideen für 
die weitere Entwicklung von Münster zu einer inklusiven Stadt aufzunehmen und zu  
dokumentieren. 
In der Sitzung der KIB mit den Organisationen der Menschen mit Behinderungen am 
26.11.2013 konnte die Verwaltung erst einen kurzen Überblick über die begonnenen  
Aktivitäten zur Umsetzung des erst zwei Monate vorher beschlossenen Aktionsplans  
geben. Es gab keine weiteren Vorschläge zur Umsetzung. 
In der Sitzung der KIB am 02.12.2014 wurde insbesondere betont, dass die im Aktions-
plan thematisierte wichtige Bewusstseinsbildung auch bei dem Thema „barrierefreie  
                                                
1 Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung der  
UN-Behindertenrechtskonvention –Beschlussvorlage an den Rat V/0125/2013 und 
V/0125/2013/2. Erg. (https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004036298)

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V/0381/2015 
 
Gestaltung von denkmalgeschützten Gebäuden“ notwendig ist. Dieses Thema ist im 
Handlungsfeld „Barrierefreiheit“ des Aktionsplans berücksichtigt und wird von der KIB 
jeweils bei aktuellen Planungen aufgegriffen, sofern Denkmalschutzbelange betroffen 
sind.  
Im Juni 2015 wurde das Sozialamt darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, in den  
Handlungsfeldern des Aktionsplans auch die Belange von Menschen mit einer  
psychischen Behinderung zu berücksichtigen. Bereits geplant ist, die Belange von  
Menschen mit psychischer Behinderung beim Fachtag „Auf dem Weg zu einem  
inklusiven Arbeitsmarkt Münster“ am 30.11.2015 an einem Thementisch zu bearbeiten. 
Unter Beteiligung der KIB sollen weitere Schritte für die Berücksichtigung der Inklusion 
von psychisch kranken Menschen bei der Umsetzung des Aktionsplans entwickelt  
werden.  
3. Inhalte des Berichtes 
Der vorliegende Bericht (Anlage) gibt einen ersten Überblick über den Stand der  
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Aktionsplan bis Mitte 2015.  
Stand der Umsetzung von Maßnahmen 
Der Bericht zeigt, dass viele Maßnahmen innerhalb des vorgesehenen Zeitraums  
umgesetzt wurden oder zumindest erste Umsetzungsschritte erfolgten. Es wird aber 
auch deutlich, dass mehrere Maßnahmen bisher nicht wie geplant umgesetzt werden 
konnten. Dazu gehören sowohl einzelne bauliche Maßnahmen als auch vorgesehene  
Veranstaltungen. Auch der Auftrag, einen Vorschlag zu entwickeln, wie das Thema  
Inklusion in Vorlagen an die politischen Gremien berücksichtigt werden kann  
(Beschlussziffer 2 der 2. Ergänzungsvorlage zum Aktionsplan) wurde noch nicht  
umgesetzt. Sinnvoll erscheint hier die Entwicklung eines Verfahrens, das auch weitere 
Querschnittsthemen (zum Beispiel Migration, Gleichstellung von Frauen und Männern, 
Demografie) berücksichtigt.  
Die Gründe dafür, dass Maßnahmen nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums  
umgesetzt werden konnten, sind unterschiedlich. Die personellen Ressourcen vieler für 
die Umsetzung zuständiger Fachämter sind durch die laufenden Aufgaben und besonde-
re Anforderungen (insbesondere durch das Unwetter im Sommer 2014 und aktuell durch 
die Bindung von Personalressourcen für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung 
von Flüchtlingen) begrenzt. Auch mit Blick auf die Haushaltslage der Stadt Münster kann 
der Aktionsplan nur schrittweise umgesetzt werden. Bei Maßnahmen, die in Kooperation 
mit anderen nicht städtischen Organisationen oder den Arbeitsgruppen der KIB durch-
geführt werden sollen, sind die begrenzten Ressourcen dieser Organisationen zu  
berücksichtigen.  
Zu beachten ist ferner, dass der Aktionsplan kein „starrer Plan“ und auch nicht das  
alleinige Instrument zur Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention ist. 
Neben den im Aktionsplan genannten Maßnahmen gibt es weitere Aktivitäten, zum  
Beispiel die laufende Arbeit vieler Fachämter und von Vereinen und Organisationen, die 
dazu beitragen, die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention in Münster umzusetzen.

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V/0381/2015 
 
Weitere notwendige Maßnahmen 
Aus der Vorstellung der Umsetzung von Maßnahmen des Aktionsplans in den Sitzungen 
der KIB am 26.11.2013 und 02.12.2014 haben sich keine weiteren notwendigen  
Maßnahmen ergeben, die neu in den Aktionsplan aufzunehmen sind. Daher werden in 
diesem ersten Bericht zum Stand der Umsetzung keine neuen Maßnahmen aufgezeigt. 
Das Thema „Berücksichtigung der Belange von Menschen mit psychischer Behinderung“ 
soll zunächst in der KIB beraten und dann bei der Umsetzung der Maßnahmen des  
Aktionsplans berücksichtigt werden.  
Für die weitere Umsetzung des Aktionsplans stellt sich insbesondere die Heraus-
forderung, das Thema Inklusion in allen Aufgabenbereichen der Stadtverwaltung  
kontinuierlich zu berücksichtigen und die Aktivitäten in den einzelnen Handlungsfeldern 
noch stärker als bisher aufeinander abzustimmen und zu bündeln. Dabei ist auch zu  
prüfen, wie die bisherige Koordinierung und Begleitung der Umsetzung des Aktionsplans 
weiterentwickelt werden kann.  
4. Ausblick 
Aktuelle Schwerpunkte der Umsetzung des Aktionsplans 
Aktuell werden für zwei Handlungsfelder des Aktionsplans detaillierte Handlungs-
empfehlungen erarbeitet:  
Zum Handlungsfeld „Gesundheit“ entwickelt die Projektgruppe „Gesundheitliche  
Versorgung von Menschen mit Behinderungen“ der Kommunalen Gesundheitskonferenz 
Handlungsempfehlungen und konkrete Maßnahmen.  
Für das Handlungsfeld „Arbeit“ wird die Verwaltung nach dem Fachtag „Auf dem Weg zu 
einem inklusiven Arbeitsmarkt Münster“ am 30.11.2015 ein Handlungskonzept zur  
beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Münster mit Maßnahme-
vorschlägen entwickeln 2.  
An der Erarbeitung sind Akteure aus dem jeweiligen Handlungsfeld sowie  
Vertreter/-innen der KIB beteiligt.  
Weiterentwicklung 
Wie im Ratsbeschluss zum Aktionsplan vorgesehen wird die Verwaltung auch weiterhin 
die KIB und themenbezogen die Fachausschüsse über den Stand der Umsetzung von 
Maßnahmen des Aktionsplans informieren. Ferner wird sie in der jährlichen Sitzung der 
KIB mit den Vereinen und Verbänden über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans 
berichten und Anregungen und Ideen für die weitere Entwicklung von Münster zu einer 
inklusiven Stadt aufnehmen und dokumentieren.  
Die Verwaltung wird den Fachausschüssen und dem Rat – nach Beratung in der  
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen – bis Ende 
2017 einen Bericht über die Umsetzung aller laufenden und mittelfristigen Maßnahmen 
des Aktionsplans vorlegen. Sie wird dann ebenfalls einen Vorschlag für eine regelmäßige 
                                                
2 Ratsantrag A-R 0027/2013: Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Müns-
ter erhöhen – einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen“ (Beschlussvorlage V/0303/2015/1)

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V/0381/2015 
 
Gesamtberichterstattung zu den Aktivitäten der Stadtverwaltung zur Umsetzung der  
UN-Behindertenrechtskonvention sowie zur Weiterentwicklung des Aktionsplans unter-
breiten. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:  
Zu klären ist, welche statistischen Daten im Rahmen einer Gesamtberichterstattung  
zukünftig regelmäßig erhoben und dokumentiert werden sollen und welche Indikatoren 
entwickelt werden können, um die Wirkungen der Maßnahmen auf dem Weg zu einer 
inklusiven Stadtgesellschaft feststellen zu können (Aufbau eines wirkungsorientierten 
Monitoringsystems).  
Es ist wichtig, den Aktionsplan dauerhaft als Orientierungsrahmen für die Entwicklung 
Münsters zu einer inklusiven Stadt zu verankern und zu erreichen, dass ausgehend  
davon die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein selbstverständlicher  
Bestandteil jedes kommunalen Handlungsfeldes wird. Dies erfordert eine ressortüber-
greifende Steuerung und Überwachung des Gesamtprozesses. Vorgesehen ist, ein  
Verfahren zu entwickeln, das geeignet ist, die weitere Umsetzung der Ziele der  
UN-Behindertenrechtskonvention und Entwicklung einer inklusiven Stadtgesellschaft 
kontinuierlich und verbindlich zu gestalten – unter Einbeziehung der in den Handlungs-
feldern beteiligten Akteure und Institutionen.  
In Vertretung 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
Anlagen: 
Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention: 1. Bericht über den Stand der Umsetzung

Anlage zur Vorlage 0381-2015: 1. Bericht über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention

170038 Zeichen

Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt  
Aktionsplan zur Umsetzung der  
UN-Behindertenrechtskonvention –  
 
1. Bericht über den Stand der Umsetzung 
 
 
Anlage zur Berichtsvorlage V/0381/2015  
an den Rat der Stadt Münster  
 1

Impressum: 
Herausgeberin: 
Stadt Münster, 2015 
Ansprechpartnerin: 
Doris Rüter 
Behindertenbeauftragte der Stadt Münster 
Sozialamt 
Hafenstr. 8, 48153 Münster 
Tel. 02 51/4 92-50 27 
Fax 02 51/4 92-79 01 
E-Mail: rueterd@stadt-muenster.de  
Hinweis: 
Das Bild auf der Vorderseite und die Bilder im Kapitel 2 sind von: 
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. 
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013  
 2

1.  Einleitung ____________________________________________ S. 4 
2.  Hinweise in Leichter Sprache  ___________________________ S. 5 
3.  Handlungsfelder  ______________________________________ S. 7 
3.1  Bewusstseinsbildung ____________________________________ S. 7 
3.2  Zugänglichkeit, Barrierefreiheit  ___________________________ S. 10 
3.2.1 Stadtplanung, Bauen ___________________________________ S. 10 
3.2.2 Mobilität  ____________________________________________ S. 21 
3.2.3 Information, Kommunikation _____________________________ S. 23 
3.3  Kinder, Jugendliche, Familie _____________________________ S. 27 
3.3.1 Kindertagesbetreuung __________________________________ S. 27 
3.3.2 Kinder- und Jugendarbeit  _______________________________ S. 29 
3.4 Mädchen und Frauen mit Behinderung _____________________ S. 32 
3.5  Menschen mit Behinderung im Alter _______________________ S. 35 
3.6  Menschen mit Behinderung und Migrationsvorgeschichte  ______ S. 37 
3.7 Selbstbestimmtes Leben und  
Einbeziehung in die Gemeinschaft  ________________________ S. 39 
3.7.1 Inklusives Gemeinwesen ________________________________ S. 39 
3.7.2 Wohnen  ____________________________________________ S. 39 
3.7.3 Pflege, Unterstützungsdienste, Beratung  ___________________ S. 41 
3.7.4 Persönlichkeitsrechte, Betreuung  _________________________ S. 42 
3.8 Gesundheit  __________________________________________ S. 44 
3.9 Schule  ______________________________________________ S. 46 
3.10 Arbeit und Beschäftigung  _______________________________ S. 49 
3.11 Weiterbildung  ________________________________________ S. 55 
3.12 Sport  _______________________________________________ S. 57 
3.13 Kultur _______________________________________________ S. 60 
3.14 Tourismus  ___________________________________________ S. 64 
3.15 Politische Teilhabe  ____________________________________ S. 67 
3.16 Internationale Zusammenarbeit  __________________________ S. 71 
4.  Verzeichnis der Abkürzungen ___________________________ S. 73  
 3

1. Einleitung  
Der Rat hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklusiven 
Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“  
beschlossen. 
Der Oberbürgermeister hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung 
mit einem Rundschreiben über den Ratsbeschluss zum Aktionsplan informiert. Die 
Fachämter wurden gebeten, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich liegenden 
Maßnahmen innerhalb der im Aktionsplan genannten Zeiträume umzusetzen sowie 
bei allen Planungen und Projekten das Thema Inklusion zu berücksichtigen. In dem 
Rundschreiben wurde auch auf die erforderliche rechtzeitige Einbindung der  
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei der 
Umsetzung von Maßnahmen und der Beratung von Vorlagen hingewiesen. 
Die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans erfolgt durch die Fachämter sowie 
weitere in den jeweiligen Handlungsfeldern benannte Akteure und Institutionen.  
Die Verwaltung informiert die Kommission zur Förderung der Inklusion von  
Menschen mit Behinderungen regelmäßig über Aktivitäten, die zur Umsetzung der 
Ziele des Aktionsplans beitragen. Themenbezogen erfolgt eine Information auch in 
den zuständigen Fachausschüssen.  
Der vorliegende Bericht gibt einen ersten zusammenfassenden Überblick über den 
Stand der Umsetzung des Aktionsplans. Er informiert zu jedem Handlungsfeld,  
welche Maßnahmen bisher umgesetzt wurden bzw. zu welchen Maßnahmen  
konkrete Umsetzungsschritte vorbereitet wurden. Vereinzelt werden darüber hinaus 
weitere Aktivitäten benannt. 
Der Bericht hat nicht den Anspruch, eine vollständige Bestandsaufnahme aller  
Aktivitäten auf dem Weg zur Entwicklung einer inklusiven Stadt Münster zu geben. 
Der Aktionsplan ist kein „starrer Plan“, sondern Teil eines Prozesses auf dem Weg zu 
einer inklusiven Stadt. Neben den im Aktionsplan genannten Maßnahmen gibt es 
weitere Aktivitäten, zum Beispiel die laufende Arbeit vieler Fachämter und von  
Vereinen und Organisationen, die dazu beitragen, die Ziele der UN-Behinderten-
rechtskonvention in Münster umzusetzen.  
 
 4

2. Hinweise in Leichter Sprache  
Die Stadt Münster muss die Vereinbarung   
über die Rechte von Menschen  
mit Behinderungen beachten.  
Die Stadtverwaltung hat aufgeschrieben,  
was in Münster getan werden soll.  
Das steht im Aktions-Plan.  
Der Rat hat den Plan 2013 beschlossen. 
Zum Aktions-Plan gibt es nun einen Bericht.  
Im Bericht steht, was schon gemacht wurde.  
Zum Beispiel  
• Mehrere Bushaltestellen wurden barrierefrei 
ausgebaut. 
• Auszubildende der Stadt Münster haben etwas 
über Inklusion gelernt. 
• Es gibt eine Information in Leichter Sprache 
„Münster bekommt einen neuen Bahnhof“.  
Die WiM hat dabei geholfen. 
Am 13. November 2015 kommt die  
Behindertenbeauftragte der Stadt Münster 
in die Evangelische Familienbildungsstätte. 
Sie berichtet in Leichter Sprache, was schon  
getan wurde.  
 5

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Doris Rüter  
Behindertenbeauftragte der Stadt Münster 
Sozialamt, Hafenstraße 8  
Telefon: 02 51/4 92 50 27  
Fax:  02 51/4 92 79 01 
E-Mail:  rueterd@stadt-muenster.de  
 
 
 6

3. Handlungsfelder 
3.1 Bewusstseinsbildung  
Leitziele 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Münster sind für das Thema 
Inklusion sensibilisiert und qualifiziert. 
Die Stadt Münster trägt durch Veranstaltungen und im Rahmen ihrer Öffentlichkeit s-
arbeit zur Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bei. 
Maßnahmen 
Maßnahmen der Bewusstseinsbildung für das Thema „Inklusion“ für die 
Fachämter der Stadt Münster 
Umsetzung durch: Personal- und Organisationsamt 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand: 
Das Fortbildungsprogramm für die Stadtverwaltung Münster enthält regelmäßig ein 
Fortbildungsangebot zur UN-Behindertenrechtskonvention sowie Fortbildungsange-
bote zur bürgernahen und/oder Leichten Sprache. In 2014 und 2015 wurde ferner 
eine Fortbildung zum Thema „Ein Fest für alle Menschen in Münster –  
Veranstaltungen barrierefrei planen und durchführen“ angeboten. Zudem gibt es im 
Bereich der IT-Schulungen drei Schulungen zu den Themen „Barrierefreie PDF-
Dokumente für das Web“, „Barrierefreie Word 2010 - Dokumente“ und „Barrierefreie 
Word 2010-Dokumentvorlagen“. 
Das Fortbildungsprogramm enthält im Teil A „Allgemeine Hinweise“ eine Seite zum 
Thema „Fortbildungen für Menschen mit Behinderungen“. Diese informiert zum einen 
Beschäftigte mit Behinderungen über das Beratungs- und Unterstützungsangebot 
des Fortbildungsteams hinsichtlich der Teilnahme an Fortbildungen. Zum anderen 
rückt diese aktive Kommunikation der Belange der Menschen mit Behinderungen die 
Thematik auch ins Bewusstsein der Beschäftigten ohne Behinderungen. 
Auch die Umsetzung und die Berichterstattung über Maßnahmen wie zum Beispiel 
die Einrichtung von Außenarbeitsplätzen bei der Stadt Münster tragen zu einer  
Bewusstseinsbildung für das Thema Inklusion bei den Beschäftigten der Stadt  
Münster bei und fördern ein offenes und konstruktives Miteinander.  
Information von Auszubildenden der Stadt Münster über die Themen Inklusion 
und Diversity 
Umsetzung durch: Personal- und Organisationsamt 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Die Auszubildenden werden über die Themen Inklusion und Diversity informiert. 
Schon in der Einführungsschulung für neue Auszubildende stellt die  
Vertrauensperson für Menschen mit Schwerbehinderungen der Stadt Münster sich 
und ihre Arbeit vor.  
 7

Im September 2015 nahmen erstmals 30 Auszubildende der Stadtverwaltung  
Münster an einem von der FreiwilligenAgentur Münster organisierten ZeitStifteTag 
teil. Die Auszubildenden leisteten im Rahmen dieses Projekts einen Tag lang  
freiwilliges Engagement in verschiedenen sozialen Einrichtungen im Stadtgebiet 
Münster. An diesem im Vorfeld von den Auszubildenden und der jeweiligen  
Einrichtung gemeinsam geplanten Tag haben die Auszubildenden zum Beispiel mit 
Menschen mit Behinderungen einen Gemeinschaftsraum gestaltet, Musikinstrumente 
gebaut oder auch einen Ausflug in den Zoo unternommen. Ziel dieses Einsatzes ist 
zum einen, für die Bewohner/-innen der Einrichtungen einen schönen Tag zu  
gestalten. Zum anderen bietet diese Aktion den Auszubildenden die Möglichkeit,  
Erfahrungen in der Gemeinschaft unter anderem mit Menschen mit Behinderungen 
zu sammeln und ihr Bewusstsein für die Belange dieser Menschen zu erweitern und 
zu stärken.     
An der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW werden „Praxisbezogene 
Projekte“ von den Studierenden in Zusammenarbeit mit der Fachpraxis durchgeführt. 
Das Personal- und Organisationsamt und das Sozialamt haben für 2015 ein Projekt 
zur UN-Behindertenrechtskonvention vorgeschlagen. In diesem Projekt haben die 
Studierenden ein Konzept für eine Schulungsveranstaltung für Auszubildende und 
ein Konzept für eine Fortbildungsveranstaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
der Stadtverwaltung zum Thema „UN-Behindertenrechtskonvention“ sowie einen 
Vorschlag für eine Broschüre zum Thema „Politische Partizipation“ (siehe auch  
S. 69) erarbeitet. Das Projekt hat zum einen zur Bewusstseinsbildung der Studieren-
den (darunter mehrere Anwärter/-innen der Stadtverwaltung Münster) beigetragen. 
Zum anderen können die Ergebnisse für weitere Maßnahmen der Bewusstseins-
bildung genutzt werden. Einige Studierende werden ausgehend von ihrem Konzept in 
der nächsten Schulungsveranstaltung für Nachwuchskräfte im September 2015  
Grundlagen zur UN-Behindertenrechtskonvention vermitteln. 
Informationen über Themen und Veranstaltungen zur UN-BRK im Intranet der 
Stadtverwaltung Münster 
Umsetzung durch: Behindertenbeauftragte, Fachämter (themenbezogen) 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand: 
Im Intranet der Stadtverwaltung werden in der Rubrik „a-z-Stichwörter“ unter dem 
Stichwort „Barrierefreiheit“ Informationen zu Themen wie Leichte Sprache,  
Gebärdensprachdolmetscher, Technik für schwerhörige Menschen oder die barriere-
arme Gestaltung von Printmedien gegeben.  
Informationen zu größeren Veranstaltungen zum Thema Inklusion werden über die 
Intranet-Startseite weitergegeben. 
 8

Schulungen zur UN-BRK für Menschen mit Behinderungen  
- Information über die Rechte  
- Ermutigung, selbstbestimmt zu leben und Rechte in Anspruch zu nehmen 
(Empowerment) 
Umsetzung durch: VHS, Evangelische Familienbildungsstätte in Kooperation mit 
Vereinen von Menschen mit Behinderungen und Behindertenbeauftragte 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand: 
Die VHS Münster bietet unter anderem Veranstaltungen zu den Rechten und  
Leistungen aufgrund einer Schwerbehinderung oder aufgrund von Pflegebedürftigkeit 
an. Im Rahmen der Veranstaltung „Leben mit einer Hörbehinderung“ werden  
Menschen ermutigt, technische Hilfen und Unterstützungsangebote im Zusammen-
hang mit einer Hörbehinderung zu nutzen. 
Die Evangelische Familienbildungsstätte bietet in ihrem Programm verschiedene  
Angebote an, die Menschen mit einer geistigen Behinderung darin unterstützen, 
selbstbestimmt zu leben. Für das 2. Halbjahr 2015 ist ferner eine Informationsveran-
staltung über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans zur UN-BRK der Stadt 
Münster geplant. 
Darüber hinaus gibt es zu den genannten Schulungsthemen auch Veranstaltungen 
von Vereinen von Menschen mit Behinderungen. 
Öffentlichkeitsarbeit zur UN-BRK und zum Thema Inklusion 
Umsetzung durch: Behindertenbeauftragte, Fachämter (themenbezogen) 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand: 
Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt im Zusammenhang mit neuen Angeboten  
(z.B. Gebärdensprachvideo „Freizeit und Kultur für Gehörlose, siehe S. 25) oder im 
Rahmen von Berichten zu aktuellen Entwicklungen (z.B. im Bereich Schule). 
Ferner informiert die KOMM-Homepage (http://komm.muenster.org) über aktuelle 
Themen rund um die Inklusion. 
Die Regionalkonferenz Münster hat eine Homepage zum Thema Inklusion aufgebaut 
(www.inklusion-in-muenster.de). Diese informiert über die Veranstaltungen zum  
5. Mai (Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung), 
die die Regionalkonferenz und die WiM in Münster durchführen. 
Unterstützung von Veranstaltungen zur Inklusion durch Beratung,  
Bereitstellung von Räumen, ggf. Mitwirkung usw. 
Umsetzung durch: Behindertenbeauftragte, Fachämter (themenbezogen) 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Diese Maßnahme wird fortlaufend umgesetzt. Das Sozialamt unterstützt unter  
anderem auch Fachämter und Organisationen, die Hinweise zur Barrierefreiheit in 
ein Veranstaltungsprogramm aufnehmen möchten, bei der Zusammenstellung der 
Informationen (so z.B. im Rahmen des Veranstaltungen zum Tag des Denkmals oder 
 9

bei der Veranstaltungsreihe des Beirates für kommunale Entwicklungszusammen-
arbeit).  
Veranstaltungsreihe zur Inklusion  
- allgemeine Informationen über Inklusion  
- Informationen für Organisationen, die Inklusionsprozesse initiieren wollen 
(u.a. Vorstellung der Arbeit mit dem kommunalen Index für Inklusion)  
- fachspezifische Veranstaltungen z.B. Leichte Sprache, Technik für  
schwerhörige Menschen, Gebärdensprache 
Umsetzung durch: VHS in Kooperation mit Sozialamt, Amt für Schule und  
Weiterbildung und themenbezogen weiteren Fachämtern sowie Organisationen von 
Menschen mit Behinderungen 
Zeitraum: 2014  
Sachstand:  
Die VHS Münster hat diese Maßnahme zum Studienjahr 2015/2016 umgesetzt. Im 
Programm zu diesem Studienjahr informiert die VHS unter dem Titel „VHS Spezial“ – 
Es ist normal, verschieden zu sein!“ über das Thema Inklusion und Inklusion an der 
VHS Münster. Viele Angebote greifen gezielt das Thema Inklusion auf.  
Dazu gehören: 
• Qualifizierung zur „Fachkraft Inklusion“ 
• Leben mit einer Hörbehinderung 
• Deutsche Gebärdensprache 
• Für wen ist Leichte Sprache? Wie wende ich sie an? 
• Sexualität und Behinderung 
• Sprachentwicklung, Sprachstörungen und Sprachförderung 
• Hilfreicher Umgang mit demenziell erkrankten Menschen 
 
Weitere Informationen zu den Aktivitäten der VHS gibt das Kapitel Weiterbildung  
(S. 55). 
3.2 Zugänglichkeit, Barrierefreiheit 
3.2.1 Stadtplanung, Bauen  
Leitziele 
Münster entwickelt sich zu einer barrierefreien Stadt.  
Bei städtischen Neubauten sowie bei Umbaumaßnahmen erfolgt eine umfassende 
barrierefreie Gestaltung. Im Bestand werden im Rahmen der finanziellen  
Möglichkeiten und nach Abstimmung mit der KIB nach und nach Maßnahmen zur 
Verbesserung der Zugänglichkeit für alle Menschen durchgeführt.  
 10

Maßnahmen 
Vor der Gewährung von städtischen Zuschüssen für Baumaßnahmen an Träger 
wird jeweils geprüft, inwieweit bei der Maßnahme eine Verbesserung der  
Barrierefreiheit erreicht werden kann. Die Förderung erfolgt dann mit einer  
entsprechenden Auflage. 
Umsetzung durch: Jeweils zuständiges Fachamt der Stadt Münster 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand: 
Barrierefreiheit ist ein zunehmend wichtiges Anliegen und viele Träger sind bemüht, 
im Rahmen der Möglichkeiten Barrierefreiheit herzustellen. Bauliche Gegebenheiten 
oder fehlende finanzielle Ressourcen können dazu führen, dass nicht alle Aspekte 
der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Im Rahmen der Vorbereitung von  
Entscheidungen über Zuschüsse thematisiert die Verwaltung in der Regel auch die  
Frage der Barrierefreiheit.  
Ein Gesamtüberblick über die Umsetzung dieser Maßnahme liegt bisher nicht vor. 
Barrierefreier Ausbau von jährlich ca. 10 -15 Haltestellen im Rahmen der zur 
Verfügung stehenden Haushaltsmittel 
Umsetzung durch: Tiefbauamt, KIB (AG 5 wird bei der Abstimmung der Prioritäten 
beteiligt), Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung  
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
2014 wurden insgesamt 19 Haltestellen barrierefrei ausgebaut. Darunter befinden 
sich auch zwei Haltestellen an der Bezirksregierung II (Anton-Bruchausen-Straße), 
bei denen ein Blindenleitsystem aus Bodenindikatoren nachgerüstet wurde, ein 
Hochbordstein war bereits vorhanden. 
Das Haltestellenprogramm für 2015 sieht den barrierefreien Ausbau von 11  
Haltestellen vor. Ergänzend zu dem Programm werden einige weitere Haltestellen 
barrierefrei ausgebaut. 
Die Beschlussvorlage „Programm „Verbesserungen an Haltestellen“, die jährlich  
erstellt wird, gibt jeweils einen Überblick über die Haltestellen, die im Rahmen des 
Haltestellenprogramms umgebaut werden (link zur Vorlage 2014/2015: 
https://www.stadt-muens-
ter.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004035806&voselect=9022). 
Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im  
Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel,  
z.B. Bordsteinabsenkungen, Nachrüstung von Ampeln mit Blindensignalge-
bern, Verbesserung von Wegen usw. in öffentlichen Grünanlagen, kleinere 
Maßnahmen in städtischen Gebäuden im Rahmen der zur Verfügung stehen-
den Haushaltsmittel 
Umsetzung durch: Tiefbauamt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit,  
Amt für Immobilienmanagement 
Zeitraum: fortlaufend 
 11

Sachstand:  
Amt für Immobilienmanagement 
Das Amt für Immobilienmanagement hat 2014 und 2015 kleinere und größere  
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Zuge der Unterhaltung, des 
Umbaus und der Anpassung sowie des Neubaus von Gebäuden durchgeführt: 
Dazu gehören:   
• Umbauten der Josefschule und Augustin-Wibbelt-Schule für KiTa-Nutzung, die 
Gebäude wurden barrierefrei erschlossen und haben entsprechende  
Sanitäranlagen 
• Neubau der Sporthalle des SC 08, sie wurde barrierefrei erschlossen, die  
Sanitärbereiche sind barrierefrei, Aufzug und Lift wurden eingebaut.  
• Neubau der KiTa an der Dreifaltigkeitsschule, sie wurde barrierefrei erschlossen 
(einschl. Sanitäranlagen) 
• Maßnahmen an Schulgebäuden: siehe S. 18/19 
Tiefbauamt 
Das Tiefbauamt hat im Zeitraum vom 01.01.2014 bis Anfang Mai 2015 folgende 
Maßnahmen umgesetzt:  
- 26 Bordsteinabsenkungen, darunter 8 Absenkungen im Zuge von baulichen  
Maßnahmen der Stadtwerke und 18 Absenkungen, die nicht im Zusammenhang mit 
ohnehin anstehenden Baumaßnahmen durchgeführt wurden 
- An 8 Kreuzungen wurden in Abstimmung mit dem Blinden- und Sehbehindertenver-
ein Ampeln mit Blindensignalgebern ausgestattet (insgesamt 50 Geräte). Auf der 
Homepage des Tiefbauamtes gibt es einen Überblick, an welchen Ampelanlagen 
aktuell eine Ausrüstung mit Blindensignalgebern geplant ist  
(http://www.muenster.de/stadt/tiefbauamt/barrierefrei_bauprogramm.html) 
- Albrecht-Thaer-Straße - Bau eines Fahrbahnteilers mit Bodenindikatoren und  
Sonderbordsteinen (gesicherte Querung) 
- Handorfer Straße – Nachrüstung von Sonderbordsteinen und Bodenindikatoren in 
Höhe des Fußgängerüberweges Höhe Krüsbreede (gesicherte Querung 
- St. Mauritz-Kirchplatz - Erstellung einer Furt aus geschnittenen Steinen über die 
Fahrbahn aus Großpflaster 
Barrierefreie Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen bei der Wiederher-
stellung nach Tiefbaumaßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden 
Haushaltsmittel  
Sofern für die barrierefreie Gestaltung keine ausreichenden Mittel zur  
Verfügung stehen, sind die zuständigen Gremien jeweils rechtzeitig zu  
informieren. 
Umsetzung durch: Tiefbauamt 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand: 
Die barrierefreie Gestaltung wurde bei allen Baumaßnahmen berücksichtigt. 
 12

Bei Baugenehmigungen und Geschäftskonzessionen darauf hinwirken, dass 
öffentliche Gebäude (Geschäfte usw.) möglichst barrierefrei gestaltet werden 
(insbesondere barrierefreie Eingänge) 
Umsetzung durch: Bauordnungsamt, Ordnungsamt, Amt für Gesundheit, Veterinär- 
und Lebensmittelangelegenheiten, Tiefbauamt, ggf. Denkmalbehörde bzw. Ver-
kehrsplanung 
Zeitraum: fortlaufend im Rahmen von aktuellen Genehmigungen 
Sachstand:  
Das Bauordnungsamt berücksichtigt diese Maßnahme im Rahmen der bauordnungs-
rechtlichen Möglichkeiten. 
Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Barrieren durch  
behindernd abgestellte Fahrräder (u.a. durch Kennzeichnung von freizuhalten-
den Bereichen, Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Thematik, Kontrollen 
im Rahmen der personellen Ressourcen) 
Umsetzung durch: Tiefbauamt, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrs-
planung, Ordnungsamt in Kooperation mit KIB 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand: 
Die AG Stadtplanung und Verkehr der KIB hat in ihrer Sitzung am 12.11.2013 mit 
Vertreterinnen und Vertretern des Ordnungsamtes, des Tiefbauamtes, des Allgemei-
nen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) und der Universität Münster diskutiert, wie das 
Problem der behindernd abgestellten Fahrräder gelöst werden kann. Es bestand 
Einvernehmen, dass insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema  
intensiviert werden sollte. Die AG Stadtplanung und Verkehr der KIB sensibilisiert im 
Rahmen ihrer Stadtrundgänge für diese Thematik (zuletzt beim Rundgang am 
30.06.2015).  
Das Tiefbauamt hat 2014 Piktogrammplatten „Rollstuhl“ mit kontrastreicher Einfas-
sung an der Ecke Rothenburg/Klemensstraße, an der Straße Krummer Timpen und 
am Marienplatz eingebaut. Über die Piktogramme und ihre Bedeutung wurde in einer 
Pressemitteilung informiert. 
Schulungen zu allen Aspekten des barrierefreien Bauens für die  
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bauausführenden Ämter und des  
Bauordnungsamtes
 
Umsetzung durch: Fachämter der Bauverwaltung, Personal- und Organisationsamt 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand: 
Am 10.12.2013 haben EDAD e.V. (Design für alle – Deutschland e.V.) und das  
Sozialamt eine Informationsveranstaltung zum Thema „Barrierefreiheit für blinde und 
sehbehinderte Menschen in öffentlichen Gebäuden“ durchgeführt. Dazu wurden die 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Baufachämter der Stadt Münster sowie  
Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung  
eingeladen.  
 13

Fachveranstaltung zu Fragen des barrierefreien Bauens und barrierefreier 
ÖPNV-Entwicklung (siehe Vorlage V/0125/2013/2. Erg.) 
Ziel: Weiterentwicklung von Lösungen durch Austausch mit anderen  
Kommunen und Menschen mit Behinderungen 
Umsetzung durch: Tiefbauamt, ggf. in Kooperation mit weiteren Fachämtern 
Zeitraum: jährlich 
Sachstand: 
Das Tiefbauamt hat am 06.11.2013 im Stadtweinhaus den 2. Erfahrungsaustausch 
zum barrierefreien Bauen im öffentlichen Straßenraum durchgeführt und dazu Fach-
leute aus dem Bereich des Straßen- und Tiefbaus, Behindertenbeauftragte und  
Vertreterinnen und Vertreter aus der Selbsthilfe der Menschen mit Behinderungen  
eingeladen. 
Auf Initiative des Tiefbauamtes hat sich eine Arbeitsgruppe zur Erstellung eines  
Praxisleitfadens für die barrierefreie Gestaltung in stadtgestalterisch sensiblen  
Bereichen gebildet. Dieser Leitfaden soll beim 3. Erfahrungsaustausch zum  
„Barrierefreien Bauen im Straßenraum“ in Oberhausen am 12.11.2015 vorgestellt 
werden. 
Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, mehr Bewusstsein für die barrierefreie 
Stadtgestaltung zu schaffen und über neue bauliche Maßnahmen zu  
informieren, z.B. Informationen über die Bedeutung von Orientierungs- und 
Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Menschen (Pressearbeit,  
Ausstellungstafeln, Faltblätter) 
Umsetzung durch: Sozialamt in Kooperation mit Tiefbauamt, Ordnungsamt, Amt für 
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, KIB, KSVM 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Das Tiefbauamt gibt jährlich mehrere Pressemitteilungen zu Aspekten der barriere-
freien Stadtgestaltung heraus. So wurden 2014 drei Pressemitteilungen zu Pikto-
grammen mit dem Rollstuhlsymbol sowie zu neuen Standards im barrierefreien  
Bauen herausgegeben.  
Das Institut für Geografie der Universität Münster und das Tiefbauamt haben 2015 
das Projekt „Wegeketten von Senioren und Menschen mit Behinderungen“ durchge-
führt. Um an problematischen Stellen gezielt Abhilfe schaffen zu können, haben  
Studierende in 20 Alten- und Pflegeheimen und Wohnheimen für Menschen mit  
Behinderungen Interviews mit älteren oder behinderten Menschen geführt oder sie 
bei ihren Wegen, wie etwa zum Einkauf oder zur Arbeit begleitet. Problematische 
Stellen wurden erfasst. Das Tiefbauamt prüft in Kooperation mit anderen Stellen, wo 
Verbesserungen möglich sind. Erste Maßnahmen wurden bereits umgesetzt.  
Das Projekt hat dazu beigetragen, bei den Studierenden das Bewusstsein für eine 
barrierefreie Stadtgestaltung zu schärfen. Über das Projekt wurde in einer Presse-
mitteilung (30.04.2015) informiert. 
 14

Rundgänge zur Überprüfung der Barrierefreiheit im Bereich der Innenstadt/des 
Rings sowie im Bereich von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen 
und Seniorinnen und Senioren und in den Stadtteilen 
Ziel: Feststellung der Barrieren und Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten 
Umsetzung durch: Sozialamt in Kooperation mit Tiefbauamt, Ordnungsamt,  
Denkmalbehörde (für den Bereich der Altstadt) KIB, KSVM  
Zeitraum: jährlich 2 Rundgänge 
Sachstand:  
Das Sozialamt und das Tiefbauamt haben mit der AG Stadtplanung und Verkehr der 
KIB (unter Beteiligung eines Vertretung der KSVM) 2014 zwei Rundgänge in der  
Innenstadt durchgeführt (Bereich Kirchherrngasse / Julius-Voos-Gasse und Münster-
Arkaden). 2015 wurden bisher zwei Rundgänge durchgeführt (im Bereich Domplatz, 
Pferdegasse, Rothenburg, Münster Arkaden und Königsstraße; Alter Steinweg), zwei 
weitere Rundgänge sind geplant. Themenbezogen begleiten auch Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter weiterer Fachämter diese Rundgänge. 
Rundgänge wurden auch im Rahmen des Projektes „Wegeketten“ (siehe vorherige 
Maßnahme) durchgeführt. 
Erhebung der Barrierefreiheit aller städtischen öffentlich zugänglichen  
Gebäude im Rahmen von KOMM Münster (bzw. ggf. im Rahmen geplanten  
landesweiten Datenerhebung) 
Umsetzung durch: Zugvogel e.V. 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Im Rahmen von KOMM Münster wurden 2014/2015 einzelne städtische Gebäude in 
der KOMM-Datenbank überprüft. Eine vollständige Erhebung aller städtischen öffent-
lich zugänglichen Gebäude konnte aufgrund der begrenzten Ressourcen bei KOMM 
Münster bisher nicht erfolgen. 
Überprüfung der Barrierefreiheit von Geschäften nach den Kriterien des  
Qualitätszeichens „Generationenfreundliches Einkaufen“ 
Umsetzung durch: KSVM und Einzelhandelsverband Münster 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Im April 2014 haben drei Mitglieder der KSVM erfolgreich die Prüfung als Tester für 
das Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ beim Handelsverband 
Deutschland absolviert. Die Überprüfung weiterer Geschäfte in Münster ist geplant.  
Verbesserung der Erreichbarkeit des Rathauses durch Bau eines Aufzuges 
Umsetzung durch: Amt für Immobilienmanagement, Denkmalbehörde 
Zeitraum: 2013/2014 
Sachstand:  
Die Maßnahme wurde bisher nicht umgesetzt. 
 15

Auch mit Blick auf das Handlungsfeld barrierefreier Tourismus ist die barrierefreie 
Erschließung des Rathauses (einschl. Friedenssaal) von großer Bedeutung. Sie ist 
außerdem Bestandteil der Verpflichtungen, die der Stadt mit der Verleihung des  
Europäischen Kulturerbe-Siegels für das Rathaus von der EU-Kommission über-
tragen worden sind. 
Aktualisierung der Liste mit Spielgeräten für das gemeinsame Spielen von  
Kindern mit und ohne Behinderungen (Grundlage für Spielplatzplanungen der 
Stadt Münster) 
Umsetzung durch: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Kooperation 
mit der AG 1 der KIB 
Zeitraum: 2014 
Sachstand:  
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit hat die Liste mit Spielgeräten 
2015 überarbeitet und den Entwurf am 09.09.2015 in der AG 1 (Kinder, Jugendliche, 
junge Erwachsene) der KIB vorgestellt. Die aktuelle Liste mit dem Titel „Ein Spiel-
platz für alle Kinder – Ideen für Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen“ kann auf 
der KOMM-Homepage abgerufen werden. 
Ausstattung von städtischen Sitzungs- und Veranstaltungsräumen mit Technik 
für schwerhörige Menschen – Umsetzung der noch offenen Maßnahmen 
Gievenbeck (Aula des Stein-Gymnasiums - Beschallungsanlage vorhanden)  
Roxel (Mensa Schulzentrum – bisher keine Beschallungsanlage vorhanden) 
Umsetzung durch: Amt für Immobilienmanagement  
Zeitraum: 2014 
Sachstand:  
Die beiden Installationen im Stein-Gymnasium und in der Mensa Roxel sind bisher 
noch nicht umgesetzt. 
Es wurden aber weitere Ringschleifenanlagen in folgenden Gebäuden installiert:  
• Standesamt, Hörster Str. 28 - großer Trausaal  
• Gesundheitsamt, Stühmerweg 8 - großer Besprechungsraum für die  
Hygieneeinweisung  
• Zweifachsporthalle Ost, Manfred-von-Richthofen-Str. 60  
• Zweifachsporthalle Peter-Wust-Schule, Dingbängerweg 80  
(kurz vor der Inbetriebnahme )  
• Bürgerhaus Bennohaus, Bennostr. 5 - Großer Veranstaltungssaal  
(kurz vor der Inbetriebnahme ) 
Das Sozialamt hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schwerhörigenbund, 
Ortsverein Münster und Münsterland e.V., Ende 2013 die Broschüre „Technik für 
schwerhörige Menschen – Informationen zu Angeboten in Münster“ aktualisiert. Die 
nächste Neuauflage wird voraussichtlich Ende 2015 herausgegeben. 
 16

Projekt zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Gaststätten und Hotels  
(u.a. Sensibilisierung durch Schulungen, intensive Beratung bei Neu- und  
Umbaumaßnahmen) 
Umsetzung durch: Münster Marketing, Behindertenbeauftragte, Bauordnungsamt, 
Ordnungsamt, in Kooperation mit DEHOGA Westfalen e.V., Geschäftsstelle Münster 
und KIB 
Zeitraum: 2014 
Sachstand:  
Da das Förderprojekt „Barrierefreier Tourismus in ganz NRW“ von NRW Tourismus 
auch Möglichkeiten der Schulung bietet (siehe Ausführungen im Kapitel Tourismus, 
S. 65) wurde darauf verzichtet, in Münster ein weiteres Schulungsangebot  
aufzubauen. 
Münster Marketing versucht im Rahmen der Kontakte zu Hotelbetrieben für eine  
barrierefreie Ausrichtung der Angebote zu sensibilisieren. So hat Münster Marketing 
in 2015 direkte Gespräche mit den Hotelbetrieben Mövenpick, IBIS, Hotel am  
Wasserturm (neu) zu diesem Thema geführt und auf die Dringlichkeit hingewiesen, 
die Hotels barrierefrei auszustatten und eine ausreichende Anzahl von Zimmern für 
Menschen im Rollstuhl vorzusehen. Das Sozialamt bietet jeweils an, ein Gespräch 
mit Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Behinderungen zu organisieren, 
in dem die Planungen für die Neubauten vorgestellt und alle Aspekte der Barriere-
freiheit erörtert werden können.  
Entwicklung von Standards / Orientierungshilfen für die barrierefreie  
Ausgestaltung von  
- Treppen (2013) 
- Ungesicherten Querungen (2014) 
- Abgrenzung von Fuß- und Radwegen (2015) 
- Sitzgelegenheiten im öffentlichen Bereich (Abstimmung der Anforderun-
gen an die Ausstattung und Entwicklung von Handlungsempfehlungen) 
– siehe S. 19) 
Umsetzung durch: Tiefbauamt, Denkmalbehörde (geschützte historische Bereiche), 
Verkehrsplanung in Abstimmung mit KIB, Amt für Grünflächen, Umwelt und  
Nachhaltigkeit, in Kooperation mit KIB und KSVM 
Zeitraum: 2013 - 2015 
Sachstand:  
Tiefbauamt: 
Das Tiefbauamt hat unter Beteiligung der Arbeitsgruppe Stadtplanung und Verkehr 
der KIB Standards /Orientierungshilfen für die barrierefreie Ausgestaltung von  
Treppen, ungesicherten Querungen und Haltestellen in stadtgestalterisch sensiblen 
Bereichen vorbereitet. Zu diesem Thema wird eine Beschlussvorlage für das 2. Halb-
jahr 2015 vorbereitet.  
2015 wurde eine Abgrenzung von Rad- und Fußwegen im Bereich der Unterführung 
Mauritztor geplant. Nach dem Bau wird die AG Stadtplanung und Verkehr der KIB 
diese Abgrenzung testen. Ausgehend davon sollen Standards für die Abgrenzung 
festgelegt werden.  
 17

Überprüfung der Barrierefreiheit und Erstellung von Prioritätenlisten für  
Verbesserungen für folgende Bereiche: 
- städtische Gebäude mit viel Publikumsverkehr bzw. mit Veranstaltungs-
räumen (insbesondere mit Blick auf kontrastreiche Gestaltung,  
Orientierungssysteme, leicht lesbare und verständliche Wegweiser, 
Maßnahmen für schwerhörige Menschen usw.) (2013) 
- blindengerechte Ausstattung der Ampeln in der Innenstadt  
(Ziel: wichtige Wegeverbindungen durchgehend mit blindengerechten 
Ampeln auszustatten) (2014) 
- Abgrenzung von Rad- und Fußwegen (Ziel: Verkehrssicherheit erhöhen,  
insbesondere für blinde Menschen) (2015) 
- Treppenanlagen im öffentlichen Bereich in der Innenstadt (insbesondere 
Handläufe, kontrastreiche Gestaltung) (2016) 
Umsetzung durch: Amt für Immobilienmanagement, Tiefbauamt in Kooperation mit 
Blinden- und Sehbehindertenverein, Beteiligung der Ordnungspartnerschaft  
Verkehrsunfallprävention, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit,  
Denkmalbehörde (geschützte historische Bereiche) 
Zeitraum: 2013 - 2016 
Sachstand:  
Amt für Immobilienmanagement 
Die Überprüfung der Barrierefreiheit städtischer Gebäude mit viel Publikumsverkehr 
bzw. mit Veranstaltungsräumen wurde in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch 
Barrierefreies Bauen 2014 vorbreitet (Abstimmung eines Fragebogens für die  
Überprüfung). Aufgrund der durch andere Aufgaben gebundenen personellen  
Ressourcen im Amt für Immobilienmanagement konnte die Erhebung noch nicht  
erfolgen. 
Tiefbauamt:  
Die Prioritätenliste für die blindengerechte Ausstattung von Ampeln stimmt das  
Tiefbauamt einmal jährlich mit dem Blinden –und Sehbehindertenverein ab. 
Nach der Beschlussfassung zu den Standards werden Prioritätenlisten für die  
Abgrenzung von Rad- und Fußwegen (2015) sowie Treppenanlagen (2016)  
erarbeitet. 
Barrierefreier Umbau sowie den sonderpädagogischen Förderbedarfen  
entsprechender Umbau von Schwerpunktschulen aller Schulstufen 
Umsetzung durch: Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Immobilien-
management 
Zeitraum: ab 2014/2015 
Sachstand:  
Das Amt für Immobilienmanagement hat 2014 und 2015 kleinere und größere  
Maßnahmen im Zuge der Unterhaltung, des Umbaus und der Anpassung von Schul-
gebäuden umgesetzt. Dazu gehören: 
• Einbau eines barrierefreien Eingangs und WC´s im Rahmen der Sanierung der  
Dreifachsporthalle am Hiltruper Schulzentrum 
 18

• Einbau eines Behinderten-WC´s im Zuge der Sanierung der Sporthalle am  
Schulzentrum in Wolbeck  
• An der Richard-von-Weizsäcker-Schule, Laerer Landweg, wurde der Eingang (der 
unter anderem zu dem Wahllokal führt) barrierefrei gestaltet.  
• Neubau der Sporthalle der Peter-Wust-Schule, sie wurde barrierefrei erschlossen, 
die Sanitärbereiche sind barrierefrei, Aufzug und Lift wurden eingebaut.  
• Thomas-Morus-Schule: verschiedene Eingänge wurden barrierefrei umgestaltet 
• Ratsgymnasium: Barrierefreie Erneuerung der Eingangstür in 2014, Maßnahmen 
/ Verbesserungen für einen hörgeschädigten Schüler in 2015 
Weitere Maßnahmen sind in 2015 konkret geplant: 
• Thomas-Morus-Schule: Herrichtung von Differenzierungs- und Förderräumen 
• Schillergymnasium: 5. Differenzierungsraum wird im Sommer hergerichtet 
• Davertschule Amelsbüren: Einbau einer Zugangsrampe am Haupteingang in den 
Sommerferien 
• Nikolaischule: Einbau taktiler Flächen in Teilbereichen 
• Eichendorffschule: Erstellung einer Rampe im Eingangsbereich 
• Schulzentrum Kinderhaus: Einbau einer Automatiktür und eines Lifters im Bereich 
Foyer 
• Hansa-Berufskolleg: Einbau einer Automatiktür im Erweiterungsbau 
Sitzgelegenheiten im öffentlichen Bereich (Abstimmung der Anforderungen an 
die Ausstattung und Entwicklung von Handlungsempfehlungen) 
Umsetzung durch: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Kooperation 
mit KIB und KSVM 
Zeitraum: 2015 
Sachstand:  
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit hat 2015 die in Münster ver-
wendeten Banktypen mit Blick auf die Anforderungen an eine barrierefreie  
Gestaltung überprüft und festgestellt, dass die verwendeten Modelle weitgehend die 
Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen. Die Notwendigkeit, einen grundsätzlich 
anderen Banktyp zu verwenden, wird nicht gesehen. Lediglich die an einigen Stellen 
verwendeten Sitzblöcke mit Holzauflage und Hockerbänke sind nicht barrierefrei, da 
sie weder mit Arm- noch mit Rückenlehnen ausgestattet sind. Für Standorte, an  
denen keine klassische Sitzbank aufgestellt werden kann, können sie ein sinnvolles 
zusätzliches Sitzangebot bieten.  
Bankstandorte gibt es in Münster in öffentlichen Grünanlagen (auf Spielplätzen und 
an Orten in Grünanlagen, die besonders zum Verweilen einladen) sowie im öffentli-
chen Verkehrsraum auf Plätzen und an Bushaltestellen, ferner werden Einzelbänke 
an hochfrequentierten Wegebeziehungen in der Innenstadt aufgestellt. Entlang der 
Promenade und auch des Aa-Seitenweges stehen in relativ regelmäßigen Abständen 
Ruhebänke. Im Rahmen des Aasee-Konzeptes wurde der hochfrequentierte Rund-
weg um den alten und neuen Aasee mit Bänken im Abstand von 200 m ergänzt. In 
vielen Bereichen des Straßenraums und auf öffentlichen Plätzen sind die Flächen 
bereits durch vielfältige Nutzungen belegt. Eine Aufstellung von neuen Bänken ist 
daher nur in sehr engen Grenzen möglich. Ferner stellt die Finanzierung neuer  
Bänke eine Herausforderung dar. Nicht nur die Anschaffung einer Bank, sondern vor 
allem auch der dauerhafte Unterhalt der Bänke ist mit erheblichen Kosten  
 19

verbunden. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen wird seit einigen Jahren  
versucht, das Angebot an Bänken in der Innenstadt durch den barrierefreien Banktyp 
„Cubo“ (Bank mit Rücken- und Armlehne) zu erhöhen. Über Sponsoren wurden an 
etlichen Standorten neue Bänke installiert. Auch im Rahmen von ausgesuchten 
Maßnahmen der Straßenerneuerung, so z.B. an der Kirchherrngasse, werden über 
die jeweilige Baumaßnahme ergänzende Bänke aufgestellt. Im übrigen Stadtgebiet 
werden die Wege und Bänke nicht in regelmäßigen Abständen mit öffentlichen  
Bänken ausgestattet. Es wird vielmehr flexibel auf die jeweilige Situation reagiert.  
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit sieht derzeit keinen nennens-
werten Bedarf für neue Bankstandorte und für neue Handlungsempfehlungen für 
Sitzgelegenheiten im öffentlichen Bereich. Auch zukünftig soll bezogen auf Einzel-
standorte unter Beteiligung der KIB bzw. der KSVM überlegt werden, wie Bänke  
realisiert werden können. Für die Neuaufstellung von Bänken und die erforderliche 
Unterhaltung müsste eine Finanzierung über Sponsoring oder die Bereitstellung  
zusätzlicher Haushaltsmittel erfolgen. 
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit hat das Ergebnis der Über-
prüfung der Barrierefreiheit der Sitzbänke sowie der Ausstattung mit Sitzbänken am 
1.10.2015 in der AG Stadtplanung und Verkehr der KIB (AG 5) vorgestellt. Die AG 5 
hat angeregt, zu überprüfen, ob im Bereich der Stubengasse, des Stadthauses 3 und 
am Fahrkartencontainer am Hauptbahnhof eine Sitzbank aufgestellt werden kann. 
Ferner wurde gebeten, zu prüfen, ob bei den verwendeten Sitzblöcken (an der  
Stubengasse) an einer Seite eine Armlehne nachgerüstet werden kann.  
Angesprochen wurde auch die Frage der Sitzgelegenheiten bei Großveranstaltungen 
im öffentlichen Raum. Dieses Anliegen wird die AG 4 der KIB im Rahmen einer  
geplanten Sitzung zum Thema „Veranstaltungen“ aufgreifen.  
Prüfung von Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung des Domplatzes 
Umsetzung durch: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung in  
Abstimmung mit dem Tiefbauamt  
Zeitraum: 2015 
Sachstand:  
Die AG Stadtplanung und Verkehr der KIB hat sich in ihrer Sitzung am 19.02.2015 
mit Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung des Domplatzes befasst und den  
Vertreterinnen der Stadtverwaltung erörtert, was für Menschen mit Behinderung  
besonders wichtig ist. Die AG hat angeregt, dass rechtzeitig geprüft wird, welche 
Maßnahmen noch vor dem Katholikentag 2018 realisiert werden können. 
Barrierefreie Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes, insbesondere: Fortführung 
des Leitsystems für blinde und sehbehinderte Menschen aus dem Bahnhof 
Umsetzung durch: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung in  
Abstimmung mit dem Tiefbauamt 
Zeitraum: Im Rahmen der Sanierung des Bahnhofsgebäudes durch die Deutsche 
Bahn, Zeitpunkt noch nicht klar 
Sachstand:  
 20

Die Planungen für die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes West, insbesondere für 
das Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen, wurden der AG  
Stadtplanung und Verkehr in ihrer Sitzung am 26.05.2015 vorgestellt. 
3.2.2 Mobilität  
Leitziele 
Die Barrierefreiheit des Öffentlichen Personennahverkehrs in Münster wird  
weiterentwickelt. 
Maßnahmen 
Im Rahmen der Erarbeitung des 3. Nahverkehrsplans Münster werden die  
Anregungen der KIB zur Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV geprüft. 
Umsetzung durch: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Zeitraum: 2013/2014 
Sachstand:  
Der Entwurf des „3. Nahverkehrsplans Stadt Münster“ wurde am 11.03.2014 in die 
KIB eingebracht. Ausgehend davon haben die AG Stadtplanung und Verkehr sowie 
die AG Wohnen, Pflege, Gesundheit der KIB sich mit dem Entwurf beschäftigt und 
Anregungen gegeben.  
Die KIB wird auch bei der Beratung des 3. Nahverkehrsplans (voraussichtlich im  
1. Quartal 2016) eingebunden.  
Fortsetzung der Schulungen für Busfahrer/-innen zum Umgang mit Menschen 
mit Behinderungen 
Umsetzung durch: Stadtwerke Münster, Beteiligung von Vereinen behinderter  
Menschen 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Busfahrerinnen und Busfahrer werden regelmäßig im Umgang mit Menschen mit  
Behinderungen geschult. In den Schulungen, die ca. 5mal im Jahr stattfinden, wird 
insbesondere der Service für Fahrgäste mit Behinderung thematisiert. In zwei dieser 
Schulungen erfolgt speziell eine Unterweisung zum Thema Sicherheit im Bus, z. B. 
zum sicheren Abstellen von Rollstühlen.  
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Mobilität für Menschen mit Mobilitätsein-
schränkungen“, u.a. :Fortschreibung der Broschüre Mobil mit Behinderung 
Aktionen zum Thema „Busfahren in Münster“ (z.B. mit Möglichkeit, die Klapp-
rampe auszuprobieren usw.) 
Umsetzung durch Stadtwerke Münster, Sozialamt, Ordnungsamt in Kooperation mit 
KIB; KSVM 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
 21

Unter dem Stichwort "Mobilität für alle" haben die Stadtwerke Münster auf ihrer 
Homepage Informationen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zusammengefasst. 
Einige dieser Informationen, unter anderem Hinweise zum Bedienen der  
Klapprampe, werden auch auf den Bildschirmen in den Bussen gezeigt.  
Die Stadtwerke bieten regelmäßig Bustrainings an, speziell auch für Menschen mit 
Behinderung.  
Die Stadt Münster hat im Zusammenhang mit dem Neubau des Hauptbahnhofs und 
der geänderten Nutzung des Hamburger Tunnels durch Handzettel und in einer 
Pressemitteilung auf die Bedeutung der Leitlinien für blinde und sehbehinderte  
Menschen hingewiesen. 
Das Sozialamt hat im Dezember 2014 die Broschüre „Mobil mit Behinderung“  
aktualisiert. Zu der neuen Auflage wurde eine Pressemitteilung herausgegeben. 
Information über Veränderungen bei Behindertenparkplätzen aufgrund von 
Baumaßnahmen 
Umsetzung durch: Ordnungsamt  
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Wenn Behindertenparkplätze im Rahmen von Baumaßnahmen (z.B. Neubau Haupt-
bahnhof) oder Veranstaltungen (z. B. Weihnachtsmarkt) wegfallen, wird dies in der 
Öffentlichkeit bekannt gemacht, unter anderem durch Pressemitteilungen und  
Informationen bei KOMM Münster.  
Ferner werden Änderungen in den Internet-Stadtplan Münster eingearbeitet – dort 
können die Standorte der Behindertenparkplätze jeweils aktuell abgerufen werden. 
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Behindertenparkplätze mit dem Ziel, die  
unberechtigte Nutzung der Parkplätze zu verringern 
Umsetzung durch: Ordnungsamt, Sozialamt in Kooperation mit der KIB und Vereinen 
von Menschen mit Behinderungen 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Die Kontrolle der Nutzung von Behindertenparkplätzen im öffentlichen Raum ist für 
die Verkehrsüberwachung im Ordnungsamt eine Aufgabe mit sehr hoher Priorität. 
Durch die intensive Überwachung und Maßnahmen wie das Abschleppen von Fahr-
zeugen bei unberechtigter Nutzung eines Behindertenparkplatzes wird die Thematik 
regelmäßig auch in die Öffentlichkeit getragen.  
Bei den Rundgängen zur Barrierefreiheit der Arbeitsgruppe Stadtplanung und Ver-
kehr (AG 5) der KIB werden auch Hinweise zu Behindertenparkplätzen, die regelmä-
ßig unberechtigt genutzt werden, aufgenommen. In den letzten beiden Jahren sind 
der AG 5 allerdings kaum Hinweise zur unberechtigten Nutzung von Behinderten-
parkplätzen im öffentlichen Raum bekanntgeworden. Aktuell gab es einen Hinweis zu 
Problemen mit der unberechtigten Nutzung von Behindertenparkplätzen bei Ein-
kaufszentren – dieses Thema wird die AG 5 aufgreifen. 
 22

Prüfung der Weiterentwicklung des Fahrdienstes für Menschen mit  
Behinderungen 
Umsetzung durch: Sozialamt 
Zeitraum: 2014 
Sachstand:  
Im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts für die Stadt Münster für 2015 wurde 
der Haushaltsansatz für den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung erhöht, um 
sicherzustellen, dass den Fahrerinnen und Fahrern der Mindestlohn gezahlt werden 
kann. Das Sozialamt hat ausgehend davon eine Nachtragsvereinbarung zur  
Leistungs- Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung über den Fahrdienst für  
Menschen mit Behinderungen mit dem Regionalverband Münster e.V.  
abgeschlossen und den Zuschuss für die Fahrten entsprechend erhöht. 
Die Prüfung der Weiterentwicklung des Fahrdienstes ist noch nicht abgeschlossen. 
Das Sozialamt hat Informationen zur Organisation des Fahrdienstes in anderen 
Kommunen eingeholt und alternative Möglichkeiten der Abrechnung des  
Fahrdienstes geprüft. Ausgehend davon wurden Eckpunkte für eine mögliche  
Weiterentwicklung des Fahrdienstes erarbeitet. In der Sitzung der KIB am 
28.04.2015 hat das Sozialamt darüber informiert, dass die Eckpunkte mit Mitgliedern 
der KIB bzw. Nutzerinnen und Nutzern des Fahrdienstes in einem Gespräch erörtert 
werden sollen, um ausgehend davon Anregungen aufzunehmen. Dieses Gespräch 
wurde am 15.06.2015 durchgeführt. Eine Vorlage, die Möglichkeiten und finanzielle 
Auswirkungen einer Weiterentwicklung des Fahrdienstes aufzeigt, befindet sich in 
Vorbereitung. 
3.2.3 Information, Kommunikation 
Leitziele 
Die Stadt Münster stellt Informationen, insbesondere Printmedien und Informationen 
auf der Homepage, in barrierefreier Form bereit. Im Rahmen der finanziellen  
Möglichkeiten werden die bestehenden Angebote nach und nach weiterentwickelt. 
Maßnahmen 
Fortsetzung des Umbaus der Internet-Auftritte der städtischen Ämter und  
Einrichtungen zu barrierefreien Angeboten 
Umsetzung durch: Presse- und Informationsamt in Kooperation mit den Ämtern und 
Einrichtungen 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Die wesentlichen städtischen Internetseiten sind sprachlich so formuliert und  
entsprechend der Webstandards barrierefrei oder barrierearm programmiert, dass sie 
von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen genutzt werden können. 
 23

Weiterentwicklung der Informationen für Menschen mit Behinderungen auf der 
Homepage der Stadt Münster  
- Ausbau der Rubrik „Informationen für Menschen mit Behinderung“ 
- Ergänzung der Homepages der Fachämter um Informationen zur  
Barrierefreiheit von Gebäuden und Service 
Umsetzung durch: Presse- und Informationsamt in Kooperation mit Sozialamt, 
Fachämtern  
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand: 
Das Portal muenster.de hat eine neue Hauptrubrik "Münster für …" erhalten, in der 
eine eigene Rubrik "Menschen mit Behinderungen" geschaffen wurde. Diese neue 
Rubrik schafft für behinderte Menschen den Online-Zugang zu den Angebots-
bereichen: Beratung, Förderung und Weiterbildung, Selbsthilfe, Hilfen im Alltag,  
Arbeit, Wohnen, Sport. 
Um Informationen zur Barrierefreiheit wurden bislang unter anderem ergänzt:  
• Veranstaltungsorte auf der Homepage des Kulturamtes;  
• Veranstaltungsorte am Denkmaltag;  
• Sightseeing-Tipps "Münster ist sehenswert" auf der Homepage von Münster 
Marketing. 
Zurzeit laufen die Arbeiten am umfangreichen Behördenwegweiser "Ämter,  
Einrichtungen, Kundenzentren" / "Anliegen von A-Z" auf www.muenster.de/stadt; hier 
werden Informationen zur Barrierefreiheit und zum Service für Menschen mit  
Behinderung berücksichtig.  
Die Freischaltung des ergänzten Wegweisers kann (aus technischen Gründen)  
voraussichtlich Mitte 2016 erfolgen.  
Erstellen städtischer Informationen in Leichter Sprache (Printmedien,  
Informationen für die Homepage) 
Ermittlung der für Menschen mit Behinderungen besonders relevanten Print- 
und Onlinemedien und vorrangige Erstellung dieser Medien  
(siehe E 2 zur Vorlage) 
Umsetzung durch: Fachämter, Presse- und Informationsamt in Kooperation mit WiM 
und weiteren Projektpartnern 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Das Sozialamt hat in Zusammenarbeit mit der WiM (Wir Menschen mit Lernschwie-
rigkeiten in Münster) eine Information in Leichter Sprache zum Neubau des Bahnhofs 
und zu den Änderungen während der Bauphase herausgegeben.  
2015 ist die Broschüre der Mini-Job – Da ist mehr für Sie drin“ in Leichter Sprache 
erschienen (Ausgaben in Deutsch, Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch).  
Sie wurde vom Kommunalen Integrationszentrum in Zusammenarbeit mit dem  
Frauenbüro und dem Jobcenter sowie Frauen & Beruf und mit Unterstützung der 
GGUA e. V (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.)  
herausgegeben. Die Broschüre enthält Informationen zum Mini-Job, unter anderem 
zu Rechten. 
 24

Der Online-Ratgeber für die barrierearme Gestaltung von Printmedien weist auch auf 
das Thema Leichte Sprache hin  
(www.muenster.de/stadt/medien/barrierearme_gestaltung.html). 
Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen „Einsatz von Gebärdensprachdolmet-
scher/- innen, technische Hilfen für schwerhörige Menschen, Leichte Sprache“ 
Umsetzung durch: Sozialamt in Kooperation mit Fachämtern und Vereinen von  
Menschen mit Behinderungen  
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
2014 hat das Sozialamt in Pressemitteilungen über die Broschüren zu technischen 
Hilfen für schwerhörige Menschen sowie zum Wegweiser für gehörlose und  
schwerhörige Menschen informiert. Zu der Mini-Job-Broschüre in Leichter Sprache 
ist ebenfalls eine Pressemitteilung erschienen. Ferner werden im Rahmen von 
KOMM-Münster unter anderem Hinweise zu Broschüren in Leichter Sprache von 
Vereinen und Trägern, über Gebärdensprachdolmetscher/-innen in Münster und über 
die Ausstattung weiterer Gebäude mit Technik für schwerhörige Menschen gegeben.  
Erstellung eines Gebärdensprachvideos mit Informationen für gehörlose  
Menschen in Münster 
Umsetzung durch: Sozialamt, Presse- und Informationsamt in Kooperation mit  
PariSozial Münsterland (Hörbehindertenberatung) und Vertreter/-innen der  
gehörlosen Menschen 
Zeitraum: 2014 
Sachstand:  
Im Juli 2015 wurde auf der Homepage der Stadt Münster ein Video in Gebärden-
sprache zum Thema "Freizeit und Kultur für Gehörlose" eingestellt 
(www.muenster.de/stadt/medien/filme.html).  
Das Video informiert über Treffpunkte und Vereine, über Kulturangebote und  
Veranstaltungen mit Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern.  
Das städtische Presseamt hat das Video in Zusammenarbeit mit der  
Hörbehindertenberatung der PariSozial Münsterland und der Behindertenbeauftrag-
ten erstellt. Gebärdet wird der Film von Rudolph Tumbrink, der selbst gehörlos ist 
und von Gebärdensprachdolmetscher Tom Temming begleitet wurde. Zu allen im 
Video genannten Angeboten und Einrichtungen gibt es im Internet bereits  
weiterführende Informationen. Auch dazu bietet das Video den direkten Zugang.  
Der gebärdete Text kann per Mausklick als pdf-Dokument abgerufen werden.  
Diese schriftliche Textfassung enthält auch die Internetadressen der Angebote und 
Einrichtungen zum Anklicken.  
Ein weiteres Video befindet sich in der Produktionsphase. 
Das Sozialamt hat auf seiner Homepage zum Thema Schwerbehindertenausweise 
einen Link auf ein Gebärdensprachvideo zum neuen Schwerbehindertenausweis auf 
der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gesetzt. 
 25

Ausstattung der Homepage der Stadt Münster mit einer geeigneten  
Vorlesesoftware 
Umsetzung durch: Presse- und Informationsamt  
Zeitraum: ab 2014 
Sachstand:  
Eine Vorlese-Software soll im Kontext der Umstrukturierung des Portals muenster.de 
(Umstellung städtischer Seiten auf neues Redaktionssystem, Realisierung  
Responsive Design, Fortschreibung einheitliches Rahmendesign / CD für  
muenster.de) integriert werden. Der Zeitplan sieht vor, dass das umstrukturierte  
Portal Mitte 2016 freigeschaltet werden kann. 
Projekt „Gut verständliche Sprache“ in Bescheiden und Informationen des  
Sozialamtes und aller weiteren städtischen Ämter  
(siehe Vorlage V/0125/2013/2. Erg.) 
Umsetzung durch: Sozialamt  
Zeitraum: 2014 
Sachstand:  
Das Sozialamt hat 2014 eine Projektgruppe eingerichtet und somit das Thema „Gut 
verständliche Sprache in Bescheiden und Informationen des Sozialamtes“ und auch 
das Thema Leichte Sprache zu einem regelmäßigen Thema gemacht. Es wurden 
unter anderem Vorschläge entwickelt, wie die Informationen zum Fahrdienst für 
Menschen mit Behinderung noch besser verständlich gestaltet werden können.  
Ferner wurde im Erdgeschoss des Sozialamtes ein Infoständer für Broschüren und  
Informationen in Leichter Sprache für Besucherinnen und Besucher des Sozialamtes 
eingerichtet. 
Eine Mitarbeiterin des Sozialamtes hat 2014 an der städtischen Fortbildung  
„Bürgernahe Sprache“ teilgenommen. 2015 werden weitere Beschäftigte an dieser 
Fortbildung teilnehmen. Sie stehen dann als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren 
innerhalb des Sozialamtes zur Verfügung. 
Seit 2013 bietet das Personal- und Organisationsamt im Fortbildungsprogramm für 
die Stadtverwaltung Münster jährlich das Seminar „Bürgernahe Sprache“ an. Es ist 
vorgesehen, dieses Angebot im kommenden Jahr verstärkt zu bewerben.  
Darüber hinaus ist für das Fortbildungsprogramm 2016 geplant, die Leichte Sprache 
und deren Intention thematisch in Fortbildungen zur Kommunikation zu integrieren. 
Ziel dabei ist es, Interesse an weitergehenden Informationen zu diesem Thema zu 
wecken und dieses in nachfolgenden Seminaren zu vertiefen.  
 26

3.3 Kinder, Jugendliche, Familie 
3.3.1 Kindertagesbetreuung 
Leitziele 
Jedes Kind in Münster erhält im Rahmen der Tagesbetreuung in Kindertageseinrich-
tungen oder in der Kindertagespflege eine wohnortnahe und individuelle Förderung. 
Bei der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Arbeit in der  
Kindertagesbetreuung wird Inklusion als handlungsleitendes Prinzip zugrunde gelegt. 
Maßnahmen 
Kindertageseinrichtungen werden bei Neu- und Umbauten umfassend  
barrierefrei gestaltet, u. a. Abstimmung/Weiterentwicklung von Lösungen für 
die Gestaltung barrierefreier Toiletten, Wickelauflagen, kontrastreiche  
Gestaltung. 
Die Kosten einer umfassenden barrierefreien Gestaltung werden künftig bei 
Neu- und Umbauten regelmäßig ermittelt und in die entsprechenden  
Beschlussvorlagen aufgenommen. (siehe Vorlage V/0125/2013/2. Erg.) 
Umsetzung durch: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Amt für  
Immobilienmanagement, Beteiligung des Runden Tisches Barrierefreies Bauen 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Neu- und Umbauten werden im Erdgeschoss barrierefrei gestaltet.  
Die Barrierefreiheit auch der Obergeschosse ist abhängig von finanziellen Mitteln. 
Die Kosten für eine umfassende barrierefreie Gestaltung (z.B. Obergeschoss)  
werden in der Regel ermittelt und in den Beschlussvorlagen dargestellt. 
Fortbildungen, Fachveranstaltungen und regelmäßige Informationen für die 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Kindertageseinrichtungen 
zum Thema Inklusion 
Umsetzung durch: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
2014 wurden Qualitätszirkel und Informationsveranstaltungen zum Thema Inklusion 
durchgeführt. 
Schwerpunkt für 2015: Umsetzung der Richtlinien des LWL über die Förderung von 
Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen (v. 19.12.2008 in der Fassung 
vom 20.12.2013) 
Hier: Teilhabe- und Förderplanung der Kita 
a) Qualifizierung der Leitungen und zusätzlichen Fachkräfte 
b) Entwicklung trägerspezifischer Arbeitsmaterialien 
 27

Qualifizierung von Tageseltern für die Betreuung von Kindern mit  
Behinderungen 
Umsetzung durch: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Entsprechende Modellprojekte des Landes sind abgeschlossen. Der LWL hat eine 
weiterführende Fortbildungsreihe angekündigt. Auch die Weiterentwicklung zu einem 
inklusiven Konzept wird in diesem Rahmen umgesetzt. 
Ein Zertifikatskurs für die zusätzliche Qualifikation von Tagespflegepersonen für die 
Betreuung von Kindern mit Behinderungen wurde vom LWL Landesjugendamt  
konzipiert. Dieser wird vom Jugendhof Vlotho ab Dezember 2015 angeboten und 
richtet sich ebenfalls an interessierte Tagespflegepersonen aus Münster.  
Perspektivisch ist der Jugendhof Vlotho bereit diesen Zertifikatskurs auch dezentral 
anzubieten. Münster als Standort ist dabei im Gespräch. Das LWL Landesjugendamt 
und der Jugendhof Vlotho werden eine Abfrage bei möglichen Interessierten in 
Münsters umliegenden Kreisen vornehmen. 
Des Weiteren wurde in der Beratungsstelle Kindertagespflege Münster eine  
Mitarbeiterin mit der Bearbeitung des Themas Inklusion in Kindertagespflege betraut. 
Sie steht als Ansprechpartnerin zu allen Fragen zum Thema Inklusion in  
Kindertagespflege zur Verfügung. 
Fortschreibung des Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege mit dem 
Fortbildungsmodul „Inklusive Bildung, Erziehung und Betreuung in der  
Kindertagespflege“ 
Umsetzung durch: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Zeitraum: 2015 
Sachstand:  
Mit dem Netzwerk Qualifizierung in der Kindertagespflege Münster  
(Zusammenschluss der Beratungsstelle für Kindertagespflege mit freien  
Bildungsträgern in Münster) und der Beratungsstelle Frühe Hilfen der Stadt Münster 
wurde ebenfalls über die Möglichkeit beraten einen Zertifikatskurs neben dem  
Jugendhof Vlotho anzubieten. Eine letztendliche Stellungnahme des Jugendhof 
Vlotho dazu ist abzuwarten. 
Ebenfalls wird mit dem Netzwerk Qualifizierung in Kindertagespflege in Münster über 
eine Aufnahme von Fortbildungseinheiten zu Betreuung von Kindern mit  
Behinderung in Kindertagespflege diskutiert. 
Einbeziehung des Themas Inklusion in die Aktivitäten der Ausbildungs- und 
Qualitätsoffensive für Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung 
Umsetzung durch: Stadt Münster, Fachschulen 
Zeitraum: fortlaufend ab 2015 (siehe Vorlage V/0125/2013/2. Erg.) 
Sachstand:  
Im Jahr 2014 stand aufgrund des deutlichen Wunsches aller Beteiligten das Thema 
„Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Kita“ im Mittelpunkt dieser Arbeits-
gruppe, dieses Thema wurde auch 2015 fortgesetzt. Erst nach Abschluss des  
 28

derzeitigen Schwerpunktthemas ist es möglich, das Thema Inklusion in den  
Mittelpunkt zu stellen. 
Entwicklung eines Inklusionskonzeptes für die städtischen Kindertageseinrich-
tungen 
Umsetzung durch: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Kooperation mit den 
Kindertageseinrichtungen und der AG Kindertagesbetreuung (AG 5 nach § 78 SGB 
VIII) und der AG „Integrative Erziehung“ 
Zeitraum: 2016 
Sachstand:  
Weiterentwicklungs- und Aktualisierungsbedarfe werden geprüft. 
1. Der Baustein „Integrative Erziehung“ im Qualitätshandbuch der städtischen Kitas 
wird im Sinne des inklusiven Gedankens bis Ende 2015 weiterentwickelt. 
2. Weiterführung des Projektes „Frühe Chancen – Schwerpunktkitas Sprache &  
Integration“ (8 Kitas) 
3. Begleitung der 10 Plus-Kitas (Kitas mit besonderen sozialen Bedarfen)  
4. Bewerbung für die Aufnahme im Bundesprojekt „Sprach-Kitas“ 
Schwerpunkte: Inklusive Bildung; Zusammenarbeit mit Familien 
Entwicklung eines Inklusionskonzeptes für die Angebote der Offenen Ganz-
tagsschule im Rahmen der Erarbeitung eines Konzeptes zur schulischen  
Inklusion in Münster (siehe Vorlage V/0125/2013/2. Erg.) 
Umsetzung durch: Amt für Schule und Weiterbildung in Kooperation mit dem Amt für 
Kinder, Jugendliche und Familien, den Grundschulen, der AG 5 nach § 78 SGB VIII, 
der AG „Integrative Erziehung“ und der AG 1 der KIB
 
Zeitraum: mittelfristig (innerhalb von 3 Jahren) 
Sachstand:  
Weitere Aktivitäten 
In der AG Inklusive Erziehung (eine UnterAG der AG 5 nach § 78 SGB VIII) wird in 
diesem Jahr ein Positionspapier zu Inklusionsaspekten im Übergang von der Kita in 
die Primarstufe entwickelt. 
3.3.2 Kinder- und Jugendarbeit  
Leitziele 
Alle Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie alle  
Freizeit- und Kulturangebote für Kinder und Jugendliche sind für alle Kinder und  
Jugendlichen offen. Bestehende Angebote werden Schritt für Schritt im Sinne der 
Inklusion weiterentwickelt. 
 29

Maßnahmen  
Hinweis:  
Das Thema Inklusion wurde in den 3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 
2015-2019 aufgenommen  
(http://www.muenster.de/stadt/jugendamt/pdf/kijufoe_2015_2019.pdf). 
Inhaltlicher Austausch der Träger der Kinder- und Jugendarbeit zu  
Erfahrungen mit inklusiven Ansätzen 
Umsetzung durch: AG Kinder- und Jugendarbeit (AG 2 nach § 78 SGB VIII) 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Die AG Kinder- und Jugendarbeit und die „Unter AG Inklusion“ dieser AG tauschen 
sich regelmäßig zum Thema Inklusion aus.  
Alle 6 Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII haben das Thema Inklusion seit 
2012 als fortlaufendes Querschnittsthema benannt. Die Berichtsvorlage V/0391/2015 
„Inklusion als Querschnittsthema der Kinder- und Jugendhilfe in Münster“ (abzurufen 
im Ratsinformationssystem,  
https://www.stadt-muens-
ter.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004038803&voselect=9898 
informiert über das von den Arbeitsgruppen entwickelte gemeinsame Verständnis 
von Inklusion, nennt Praxisbeispiele und zeigt Handlungsempfehlungen auf. 
Fortschreibung und Ausweitung der Informationen für Eltern von Kindern mit 
Behinderungen:  
- Fortschreibung der Broschüre „Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche 
mit Behinderungen, Ergänzung der Broschüre um ein Kapitel „Fördermöglich-
keiten“  
- Hinweise zu inklusiven Angeboten / zur Barrierefreiheit von Veranstaltungsor-
ten in Informationen über Freizeitangebote, Betreuungsangebote in den Ferien 
usw. 
Umsetzung durch: Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
In der Feriendatenbank werden Hinweise zu inklusiven Angeboten / zur Barrierefrei-
heit gegeben. 
Die Broschüre „Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ soll 
2015 neu aufgelegt werden. Mittelfristig sollen die Informationen dieser Broschüre in 
eine noch zu entwickelnde Datenbank mit allen Freizeitangeboten für Kinder und  
Jugendliche in Münster aufgenommen werden.  
Die barrierefreie Zugänglichkeit von Einrichtungen der Kinder- und  
Jugendarbeit wird im Rahmen von KOMM erhoben. 
Umsetzung durch: Zugvogel e.V. 
Zeitraum: fortlaufend 
 30

Sachstand:  
Die Erfassung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in der KOMM-
Datenbank wird laufend fortgesetzt. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen 
beim Verein Zugvogel konnte noch keine vollständige Erhebung erfolgen. 
Projekte zur Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen 
Umsetzung durch: Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Kooperation mit 
Anbietern 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Diese Maßnahme ist als stadtweite und bezirksbezogene Handlungsempfehlung in 
den Kinder- und Jugendförderplan 2015-2019 aufgenommen worden.  
SeHT Münster hat im Rahmen der AG Jipa (Jugendliche inklusiv politisch aktiv – eine 
AG des Jugendrates Münster) und des Projektes „Kipa“ (Kinder inklusiv politisch  
aktiv) zur Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für das Thema „Leben mit 
einer Behinderung“ beigetragen. Die AG Jipa hat Barrierechecks an Schulen durch-
geführt und dadurch verdeutlicht, was bei der Barrierefreiheit eines Schulgebäudes 
zu berücksichtigen ist. Die Mitglieder der AG sprechen mit Schulklassen über das 
Thema Behinderung und
 über das Thema "Eine Schule für alle Jugendlichen".  
Die Schüler bekommen Hilfsmittel (Rollstühle, Blindenstöcke, Brillen) und erleben 
durch Selbsterfahrung, wo an ihrer Schule Barrieren vorhanden sind. Hierdurch  
sollen Kinder und Jugendliche sensibilisiert und die Bedingungen an den Schulen für 
Kinder und Jugendliche mit Behinderung verbessert werden. 
Fortbildungsangebote zur Qualifizierung der Mitarbeiter/-innen in  
Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit zum Thema Inklusion 
Umsetzung durch: Anbieter von speziellen Angeboten für Menschen mit Behinderun-
gen, u.a. Lebenshilfe Münster, SeHT, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im 
Rahmen des Qualitätszirkels mit den Fachkräften der offenen Einrichtungen 
Zeitraum: 2013: Konzipierung eines Angebotes, ab 2014 regelmäßiges Angebot 
Sachstand:  
Diese Maßnahme ist als stadtweite und bezirksbezogene Handlungsempfehlung in 
den Kinder- und Jugendförderplan 2015-2019 aufgenommen worden. 
Zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und der Lebenshilfe  
Münster besteht im Rahmen des Projektes „FreiZeichen – aktiv inklusiv“ der Lebens-
hilfe eine Kooperationspartnerschaft, die auch Multiplikatorenschulungen zur  
Inklusion umfasst. 
Überprüfung der Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und 
Jugendarbeit freier Träger 
Umsetzung durch: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Kooperation mit den 
Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit 
Zeitraum: bis 2015 
Sachstand:  
 31

Es wurde eine Arbeitsgruppe aus freien Trägern der Offenen Kinder- und Jugendar-
beit und öffentlichen Trägern gegründet, die in 2015 einen ersten abgestimmten 
Entwurf für die Richtlinien erarbeitet. 
3.4 Mädchen und Frauen mit Behinderungen  
Leitziele 
Bei allen Maßnahmen zur Umsetzung der UN -BRK in Münster werden die B elange 
von Frauen und Mädchen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt. 
Die Angebote für Frauen und Mädchen in Münster werden so weiterentwickelt, dass 
sie für alle Frauen und Mädchen in Münster – unabhängig von einer Behinderung – 
zugänglich und nutzbar sind. Dies gilt insbesondere auch für Angebote für Frauen 
und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind. 
Maßnahmen 
In den vom Frauenbüro unterstützten Arbeitskreisen (u. a. „Ak „Gegen Gewalt 
an Frauen und Mädchen“, Ak „Girls’ Day“) werden bei allen Themen die  
Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderungen berücksichtigt. 
Umsetzung durch: Frauenbüro in Kooperation mit den in den Arbeitskreisen  
vertretenen Einrichtungen, Unterstützung durch die Behindertenbeauftragte  
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Der Ak „Gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ war Mitveranstalter der Fachtagung 
zum Thema „Schutz vor Gewalt für Frauen mit Behinderung“ (siehe Maßnahme: Ver-
anstaltung zum Thema „Gewalt gegen Frauen mit Behinderung“ S. 33). 2015 hat sich 
der Ak in einer Sitzung erneut mit dem Thema Gewalt an Frauen und Mädchen mit 
Behinderung beschäftigt und festgestellt, dass die meisten im Ak vertretenen  
Einrichtungen gut informiert sind, welche Stellen sie bei Fragen zum Thema  
Behinderung ansprechen können.
 
Die Ausstellung „Die Hälfte des Himmels - 99 Frauen und DU“, eine Ausstellung über 
Selbstbewusstsein und Gewalt, wurde als Veranstaltung des Ak gegen Gewalt an 
Frauen und Mädchen gezielt in den barrierefreien Räumen des LWL  
(Landeshaus) durchgeführt. In Zusammenarbeit mit der Behindertenbeauftragten 
wurde eine Führung mit Gebärdensprachdolmetscherin und Technik für  
schwerhörige Menschen angeboten. 
Bei der Vorbereitung und Durchführung des Girls’Day unterstützt das Frauenbüro die 
Förderschulen gezielt durch Vermittlung geeigneter Plätze. Das Aktionsbündnis 
Münster für den Girls‘ Day hat das Informationsmaterial zum Girls‘ Day auch in  
Leichter Sprache veröffentlicht. 
 32

Das Informationsmaterial des Frauenbüros wird im Rahmen von Aktualisierun-
gen / Neuauflagen um Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit ergänzt. 
Umsetzung durch: Frauenbüro  
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Sofern Informationsmaterial aktualisiert wird, wird diese Maßnahme berücksichtigt.  
In den Veranstaltungskalender „frauenzeit“ sowie in die Veranstaltungsbroschüre 
zum Internationalen Frauentag werden Informationen zur Barrierefreiheit der  
Veranstaltungsorte aufgenommen. 
2015 ist die Broschüre der Mini-Job – Da ist mehr für Sie drin“ in Leichter Sprache 
erschienen (vgl. Ausführungen S. 24). Sie enthält keine Informationen zur Barriere-
freiheit der genannten Einrichtungen, da nur ein kurzer Überblick zu weiteren Infor-
mationsmöglichkeiten gegeben wird und auch keine Informationen wie Öffnungszei-
ten usw. genannt werden. 
Die barrierefreie Zugänglichkeit von Einrichtungen für Frauen wird im Rahmen 
von KOMM erhoben: Einrichtungen, die in der geplanten Neuauflage der  
Broschüre für alleinerziehende Frauen genannt werden, Beratungsstellen im 
Rahmen des Gewaltschutzgesetzes 
Umsetzung durch: Zugvogel e. V.   
Zeitraum: fortlaufend, 2013 
Sachstand:  
Zugvogel e.V. hat 2013/2014 weitere Einrichtungen für Frauen in die KOMM-
Datenbank aufgenommen.  
Die Informationen zum Thema „Gegen Gewalt an Frauen“ im Internet 
(www.gewaltschutz-muenster.de
) werden um Infos in Leichter Sprache und  
Infos zur barrierefreien Zugänglichkeit der Beratungsstellen und Einrichtungen 
ergänzt (Maßnahme aus dem Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen 
Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Münster) 
Umsetzung durch: Frauenbüro, Sozialamt in Kooperation mit dem Ak Gegen Gewalt 
an Frauen und Mädchen 
Zeitraum: 2013 
Sachstand:  
Die Umsetzung dieser Maßnahme ist noch in Vorbereitung.  
Auch die Infobroschüre „Häusliche Gewalt“ für gehörlose Frauen, die in Münster  
entwickelt und 2014 vom Paritätischen NRW für den landesweiten Gebrauch neu 
aufgelegt wurde, soll in die Internetseite aufgenommen werden. 
Veranstaltung zum Thema „Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen“ 
Umsetzung durch: Ak „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ in Kooperation mit dem 
Frauenbüro, der Behindertenbeauftragten, der AG Frauen mit Behinderungen, dem 
Netzwerk „Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW 
 33

Zeitraum: 2013 
Sachstand:  
Der Ak gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, das Netzwerkbüro Frauen und  
Mädchen mit Behinderung/ chronischer Erkrankung NRW, der Dachverband der  
autonomen Frauenberatungsstellen NRW, frauen für frauen e.V., Frauenberatungs-
stelle und Frauennotruf und der LWL haben am 13. März 2014 gemeinsam die  
Fachtagung „Schutz vor Gewalt für Frauen mit Behinderung – Kompetenzen bündeln 
und vernetzen“ in Münster durchgeführt.  
Die Veranstaltung war mit ca. 150 teilnehmenden Expertinnen und Experten sehr gut 
nachgefragt. Die Ergebnisse wirken auf die laufende Arbeit der beteiligten Organisa-
tionen nachhaltig ein.  
Informationsangebot / Fortbildungsangebot zur Qualifizierung der Mitarbeiter/-
innen in Einrichtungen / Beratungsstellen für Frauen und Mädchen mit  
Behinderungen zum Thema Inklusion, besonders zur Arbeit mit Frauen und 
Mädchen mit Behinderung 
Umsetzung durch: Anbieter von speziellen Angeboten für Menschen mit Behinderun-
gen, u. a. Lebenshilfe Münster, SeHT, Frauenbüro  
Zeitraum: 2014 
Sachstand:  
Informationen zum Thema Inklusion, besonders zur Arbeit mit Frauen und Mädchen 
mit Behinderung, sind laufend Thema im Rahmen der vom Frauenbüro unterstützten 
Arbeitskreise. Insbesondere Beratungsstellen, die sich inzwischen stärker auf die 
Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderung ausgerichtet haben, bringen  
diese Aspekte in die Sitzungen ein. Bedarfsbezogen werden auch die Behinderten-
beauftragte oder Vertreterinnen von Organisationen der Behindertenhilfe zu den  
Sitzungen eingeladen. 
Erstellung einer Übersicht über spezielle Angebote für Frauen mit  
Behinderungen in Münster 
Umsetzung durch: Sozialamt, Frauenbüro 
Zeitraum: bis 2014 
Sachstand:  
Die Umsetzung dieser Maßnahme ist in Vorbereitung. Im September 2015 wurde der 
Entwurf der AG Frauen mit Behinderungen vorgestellt. Die Übersicht wird voraus-
sichtlich Ende 2015 veröffentlicht. 
Es wird geprüft, ob und wie die Rahmenbedingungen für eine inklusive  
Ausrichtung der Arbeit für Frauen und Mädchen verbessert werden können  
(u. a.: Hinwirken auf Barrierefreiheit im Rahmen der Förderung von  
Angeboten). 
Umsetzung durch: Frauenbüro 
Zeitraum: mittelfristig 
Sachstand:  
 34

Diese Maßnahme wurde noch nicht umgesetzt. 
Die Zugänglichkeit und die Möglichkeiten der Beratung und Therapie für  
Frauen und Mädchen mit Behinderungen (vor allem mit einer Hörbehinderung), 
die von (sexueller) Gewalt betroffen sind, werden überprüft und bei Bedarf mit 
dem Ziel verbessert, Frauen mit Behinderungen die Inanspruchnahme der  
Angebote zu ermöglichen (Maßnahme aus der Vorlage V/0125/2013/2. Erg.). 
Umsetzung durch: Ak „Gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ in Kooperation mit 
dem Frauenbüro, den Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt und weiteren  
Beteiligten 
Zeitraum: 2014/2015 
Sachstand:  
Grundsätzlich liegt die Realisierung in der Verantwortung der Träger. Viele Träger 
engagieren sich sehr dafür, ihre Angebote so weiterzuentwickeln, dass sie auch von 
Frauen mit Behinderung in Anspruch genommen werden können. So setzen zum 
Beispiel Frauen-Notruf e.V., Beratung für Frauen und Mädchen bei sexueller Gewalt 
oder die Beratungsstelle Zartbitter e.V. in allen online und vielen print-
Veröffentlichungen Leichte Sprache oder Gebärdensprache ein. Weitergehende  
Angebote bei den Trägern (Einsatz von Gebärdensprachendolmetscher/innen,  
Herstellung von Barrierefreiheit im baulichen Bereich etc) finden ihre Beschränkung 
in der sehr engen finanziellen und personellen Ausstattung der Träger. 
Eine systematische Erfassung aller Bedarfe erfordert zusätzliche personelle  
Ressourcen beim Frauenbüro und den Trägern– diese sind zurzeit nicht vorhanden. 
3.5. Menschen mit Behinderung im Alter  
Leitziele 
Bei allen Maßnahmen zur Umsetzung der UN -BRK in Münster werden die Belange 
von älteren Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt. Die Angebote 
für ältere Menschen in Münster werden im Sinne der Inklusion weiterentwickelt. 
Maßnahmen 
Mitarbeit im Projekt SoPHiA der KatHO, nach Vorliegen der Forschungsergeb-
nisse Prüfung der Auswirkungen / Veränderungsbedarfe für die Stadt und  
Sozialplanung 
Umsetzung durch: Sozialamt 
Zeitraum:  
Sachstand:  
Zum 01.10.2012 hat das Forschungsprojekt SoPHiA (Sozialraumorientierte  
kommunale Planung von Hilfe- und Unterstützungsarrangements für Menschen mit 
und ohne lebensbegleitende Behinderung im Alter) der KatHO NRW begonnen.  
Kooperationspartner der KatHO sind der LWL, der Kreis Steinfurt und die Stadt 
Münster. Gegenstand des Projektes „SoPHiA“ ist die Zusammenführung und  
Anpassung der bestehenden Planungspraxis in den Bereichen der Alten- und  
 35

Behindertenhilfeplanung zu einer inklusiven kommunalen Sozialplanung für  
Menschen mit und ohne lebensbegleitende Behinderung im Alter.  
Für Münster wurde der Stadtteil Hiltrup ausgewählt, um Planungsverfahren auf  
kommunaler Ebene für einen städtisch geprägten Sozialraum konkretisieren zu  
können. 
Am 18.02.2014 fand in der Stadthalle Hiltrup als Auftakt die Zukunftswerkstatt „Älter 
werden in Hiltrup – unseren Stadtteil gemeinsam gestalten“ statt. Die Veranstaltung 
war mit ca. 100 Personen gut besucht. Die Ergebnisse und Anregungen aus der  
Zukunftskonferenz wurden 2014 in Arbeitsgruppen zu den Themen „Barrierefreies 
Hiltrup“, „Freizeit und Tagesgestaltung“, „Ehrenamt und Nachbarschaft“ „Beratung, 
Unterstützung und Pflege“ weiterbearbeitet. Zudem wurden Fragen zur Angebots-
entwicklung auch mit Blick auf leistungsrechtliche Aspekte in einer Arbeitsgruppe mit 
Trägern der Alten- und Behindertenhilfe erörtert.  
2014 hat das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung in Hiltrup-Ost 
im Rahmen der modellhaften Erprobung zur Wohnstandortentwicklung in der Ring-
straße und Heerdesiedlung eine Zukunftswerkstatt Wohnen sowie Arbeitsgruppen 
und einen Viertelspaziergang durchgeführt. 
Am 17.11.2014 wurde in der Stadthalle Hiltrup eine Zwischenbilanz zur Arbeit in 
Hiltrup im Rahmen von SoPHiA durchgeführt. In dieser Veranstaltung stellten die  
Arbeitsgruppen ihre bisherigen Ergebnisse vor und es wurde aufgezeigt, wo die  
benannten Themen zukünftig weiter bearbeitet werden können (insbesondere im  
Arbeitskreis Älter werden in Hiltrup). 
Ausführlichere Informationen zu den Ergebnissen des SoPHiA-Projektes werden in 
die Dokumentation der KatHO zum SoPHiA-Projekt aufgenommen. Diese wird zur-
zeit erarbeitet. 
Von Sommer 2016 bis Februar 2018 wird in Hiltrup-Ost als erstem Quartier in  
Münster mit Förderung des Landes altengerechte Quartiersentwicklung durchgeführt. 
Die Umsetzung des Vorhabens wird auch an die Erfahrungen des Projekts SoPHiA 
anknüpfen. Nach weiterer Auswertung des Projektes sollen die Erfahrungen auch in 
den stadtweiten Masterplan Quartier einfließen. So sollen in dem Rahmen  
z. B. Einrichtungen für ältere Menschen mit Behinderungen einbezogen werden. 
Hiermit sollen die gegenseitige Wahrnehmung sowohl der Einrichtungen für ältere 
Menschen als auch der Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen  
untereinander gefördert und Kooperationsmöglichkeiten identifiziert werden. 
Weitere Aktivitäten 
In der Planungskonferenz „Eingliederungshilfe Wohnen - Bedarfs- und  
Strukturplanung für Menschen mit geistiger Behinderung in Münster“, zu der die 
Stadt Münster und die LWL-Behindertenhilfe einmal jährlich die Mitglieder der  
Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit  
geistiger Behinderung einladen, wurde in der Sitzung am 29.11.2013 das Thema 
„Menschen mit geistiger Behinderung im Alter“ behandelt. Die Ergebnisse des  
Forschungsprojektes „Lebensqualität inklusiv(e): Innovative Konzepte unterstützten 
Wohnens älterer Menschen mit Behinderung“ (LEQUI) der KatHO und des Projektes 
SoPHiA wurden vorgestellt. Ausgehend davon haben Mitglieder der Regional-
konferenz eine Arbeitsgruppe gebildet, in der die Handlungsempfehlungen des 
LEQUI-Projektes mit Blick auf mögliche Konsequenzen für Münster untersucht  
werden. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen in der Sitzung der Planungs-
konferenz in 2015 vorgestellt werden. 
 36

3.6 Menschen mit Behinderung und Migrationsvorgeschichte  
Leitziele 
Bei der Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote für Menschen mit  
Behinderungen sowie für Menschen mit Migrationsvorgeschichte werden die Belange 
von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Behinderung berücksichtigt. 
Maßnahmen  
Auftaktveranstaltung „Migration und Behinderung“ Thema: Umgang mit  
Behinderung in anderen Kulturen“ 
Umsetzung durch: Kommunales Integrationszentrum / Koordinierungsstelle für  
Migration und interkulturelle Angelegenheiten, Behindertenbeauftragte in  
Kooperation mit Migrantenselbsthilfeorganisationen, Integrationsrat, Vereinen von 
Menschen mit Behinderungen 
Zeitraum: 2013 
Sachstand:  
Am 10.10.2013 fand die Veranstaltung „Türen öffnen“ – Menschen mit Behinderung 
und Migrationsvorgeschichte in Münster“  im Bennohaus statt. Zu der Veranstaltung 
hatten das Sozialamt und das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Münster 
Menschen mit und ohne Behinderung, mit und ohne Migrationsvorgeschichte und 
Fachkräfte aus Beratungsstellen eingeladen. Teilgenommen haben ca. 50 Personen. 
Es wurde erörtert, welche Unterstützung Menschen mit Behinderung und Migrations-
vorgeschichte benötigen, wie die unterschiedlichen Dienste ihr Angebot auf diese 
Zielgruppe ausrichten können und wie bestehende Zugangsbarrieren zu den  
Angeboten abgebaut werden können.  
Zu der Veranstaltung wurde eine Dokumentation erstellt, sie kann auf der Homepage 
des Kommunalen Integrationszentrums abgerufen werden 
(http://www.muenster.de/stadt/zuwanderung/pdf/Bericht_Tueren_oeffnen.pdf
). 
Ausbau der Kooperation von Einrichtungen und Diensten für Menschen mit 
Behinderung und Beratungsstellen für Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
sowie den Vereinen und Vertretungen von Menschen mit Migrationsvorge-
schichte und den Vereinen von Menschen mit Behinderungen 
Umsetzung durch: Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit  
Migrationsvorgeschichte“ mit Unterstützung des Kommunalen Integrationszentrums / 
der Koordinierungsstelle für Migration und interkulturelle Angelegenheiten und des 
Sozialamtes 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Ein Austausch von Mitgliedern des stadtweiten Netzwerks - Integration für Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte und Vereinen/Trägern für Menschen mit Behinderung 
erfolgte unter anderem im Rahmen der Veranstaltungen ‚Türen öffnen“ – Menschen 
mit Behinderung und Migrationsvorgeschichte in Münster’ am 10.10.2013 und  
„Migration & seelische Gesundheit am 01.10.2014. Hospitationen und Kooperationen  
wurden vereinbart.  
 37

Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung (z.B. Menschen 
mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit Hörbehinderung) bei der Weiterent-
wicklung der Sprachkurse für Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
Umsetzung durch: Koordinierungsstelle für Migration und interkulturelle Angelegen-
heiten, Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Bei den Sprachkursen wird versucht, die Belange von Menschen mit Behinderung so 
gut wie möglich zu berücksichtigen. Sofern sich spezielle Bedarfe ergeben sollten, 
würde geprüft, ob ggf. auch Angebote in anderen Städten genutzt werden könnten. 
So gibt es zum Beispiel Integrationskurse für gehörlose und schwerhörige  
Migrantinnen und Migranten in Köln. Der Unterricht wird in Deutscher  
Gebärdensprache gehalten. 
Erstellen einer Übersicht mit wichtigen Beratungsstellen für Menschen mit  
Behinderungen in Leichter Sprache (bei Bedarf Übersetzung in andere  
Sprachen) 
Umsetzung durch: Behindertenbeauftragte, Kommunales Integrationszentrum /  
Koordinierungsstelle für Migration und interkulturelle Angelegenheiten 
Zeitraum: 2013 
Sachstand:  
Die Maßnahme wurde von einer Praktikantin im Sozialamt begonnen, konnte aber 
leider im Zeitraum des Praktikums nicht abgeschlossen werden.  
Die Umsetzung dieser Maßnahme ist aktuell in Vorbereitung. 
Informationsangebot / Fortbildungsangebot zur Qualifizierung der Mitarbeiter/-
innen in Beratungsstellen für Menschen mit Migrationsvorgeschichte sowie der 
Migrantenselbsthilfeorganisationen zum Thema „Unterstützung für Menschen 
mit Behinderungen“ 
Umsetzung durch: Kommunales Integrationszentrum / Koordinierungsstelle für  
Migration und interkulturelle Angelegenheiten, Sozialamt in Kooperation mit den  
Organisationen von und für Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
Zeitraum: 2014 
Sachstand:  
Aufgrund der Entwicklung vieler Qualifizierungsangebote im Bereich Bildung  
(Neuausrichtung zur Beschulung von Neuzugewanderten) und ehrenamtlich Tätigen 
konnte die Qualifizierung für die o. g. Zielgruppe noch nicht realisiert werden.  
Geplant ist eine Sensibilisierungsveranstaltung für 2016. 
Die barrierefreie Zugänglichkeit von Beratungsstellen für Menschen mit  
Migrationsvorgeschichte wird im Rahmen von KOMM Münster erhoben. 
Umsetzung durch: Zugvogel e.V. 
Zeitraum: 2014 
Sachstand:  
 38

Die KOMM-Datenbank enthält inzwischen einige Beratungsstellen für Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte. Eine vollständige Erfassung war aufgrund der begrenzten 
personellen Ressourcen bei Zugvogel noch nicht möglich. 
Prüfung eines „Patenmodells“ zur Unterstützung von Menschen mit  
Behinderung und Migrationsvorgeschichte 
Umsetzung durch: Kommunales Integrationszentrum / Koordinierungsstelle für  
Migration und interkulturelle Angelegenheiten, Sozialamt in Kooperation mit den  
Migrantenselbsthilfeorganisationen 
Zeitraum: 2015 
Sachstand:  
Diese Maßnahme wurde bisher nicht umgesetzt.  
3.7 Selbstbestimmtes Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft  
3.7.1 Inklusives Gemeinwesen 
Alle Maßnahmen des Aktionsplans sollen zur Entwicklung eines inklusiven  
Gemeinwesens beitragen. Von besonderer Bedeutung sind Quartierskonzepte  
(siehe dazu S. 36). 
3.7.2 Wohnen  
Leitziel 
Die Wohnraumversorgung für Menschen mit Behinderungen wird bedarfsgerecht 
weiterentwickelt. 
Maßnahmen  
Umsetzung der Handlungsempfehlungen zur Förderung einer  
gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung in  
Münster für den Bereich Wohnen 
Umsetzung durch: Stadt, LWL, Träger von wohnbezogenen Angeboten, Regional-
konferenz 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Die Regionalkonferenz  prüft in der Regel im Rahmen der Jahres- bzw.  
Sitzungsplanung, welche Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen bearbeitet 
werden sollen. 2014 war das Thema „Menschen mit geistiger Behinderung im Alter“ 
ein Schwerpunktthema, zu dem eine Arbeitsgruppe gebildet wurde (siehe Ausfüh-
rungen S. 36). 
 39

Im Rahmen der Erarbeitung des Handlungskonzeptes Wohnen werden die  
Anregungen der KIB zur Verbesserung der Wohnraumversorgung für  
Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. 
Umsetzung durch: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung 
Zeitraum: 2013 
Sachstand:  
Mit dem Beschluss zur Vorlage „Kommunales Handlungskonzept Wohnen - Grund-
züge und Weichenstellungen“ (Beschlussvorlage an den Rat V/0593/2013) wurde 
beschlossen:  
• Die Anforderungen an das Leitziel einer barrierefreien Stadt sind verbindlicher 
Maßstab für die weitere Konkretisierung der Grundsätze. Zugänge zu Gebäuden, 
ihre Gestaltung und der öffentliche Raum des Wohnumfeldes orientieren sich  
systematisch am Kriterium Barrierefreiheit.“ (Ziffer 3.2.1 Anlage zur Vorlage 
V/0125/2013; siehe ferner Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und 
Bauwesen vom 19.06.2012 zur Vorlage V/0880/2011). 
• Mit dem Beschluss zur Vorlage „Sozialgerechte Bodennutzung in Münster“ wird 
auch das Ziel einer angemessenen Wohnraumversorgung besonderer  
Zielgruppen wie z. B von Menschen mit Behinderungen, Senioren und Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte verfolgt (Beschlussvorlage an den Rat V/0039/2014). 
Weitere Aktivitäten 
Der Rat hat am 17.06.2015 die Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke 
für Mehrfamilienhäuser und Gemeinschaftswohnformen beschlossen (Vorlage 
V/0247/2015/2. Erg.). Hierdurch soll eine verbesserte Wohnraumversorgung für  
bestimmte Zielgruppen erreicht werden.  
Die Stadt Münster wird konkrete Zielvorgaben entwickeln, die die Qualitäts- und 
Mengenziele für das jeweilige Grundstück definieren. Standortbezogen sollen damit 
in besonderem Maße auch barrierefreie Wohnqualitäten (z.B. Erschließung durch 
Aufzug, bodengleiche Dusche) unterstützt werden. 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 17.06.2015 die Einrichtung einer zunächst 
bis zum 31.12.2016 befristeten zusätzlichen 0,5 Stelle im Aufgabenbereich „Hilfen 
zum Umzug“ beschlossen (Vorlage V/0392/2015). Ziel der „Hilfen zum Umzug“ ist, 
die persönliche Wohnsituation von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit 
Behinderungen so zu verbessern, dass ein langfristig selbständiges Wohnen  
ermöglicht und insbesondere eine vorzeitige Heimunterbringung verhindert wird.  
Eine neue Fachkraft im Aufgabenbereich „Hilfen zum Umzug“ kann sich intensiver 
als bisher in Kooperation mit der Fachstelle „Soziale Dienste für Pflegebedürftige und 
ältere Menschen“ des Sozialamtes um die Haushalte kümmern, bei denen  
festgestellt wurde, dass eine Heimunterbringung (noch) nicht erforderlich ist. Hier soll 
adäquater und insbesondere barrierefreier Wohnraum akquiriert werden und das 
selbständige Wohnen älterer und behinderter Menschen ggf. mit ambulanter  
Betreuung ermöglicht werden. 
 40

3.7.3 Pflege, Unterstützungsdienste, Beratung 
Leitziel  
Die Beratungs- und Unterstützungsangebote werden bedarfsgerecht  
weiterentwickelt. 
Maßnahmen  
Aktualisierung und Weiterentwicklung der Informationen über  
Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen 
Umsetzung durch: Sozialamt 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Folgende Broschüren zu Beratungsangeboten wurden aktualisiert: 
- Selbstbestimmt leben mit Behinderung – Infos zu Beratungsangeboten (2013, 
2015)  
- Wegweiser für gehörlose, schwerhörige und hörende Menschen in Münster 
(2014)  
- Selbstbestimmt leben mit Sehbehinderung – Information und Beratung (2015) 
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zum Persönlichen Budget 
Umsetzung durch: Sozialamt 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Das Sozialamt informiert  auf seiner Homepage über das Persönliche Budget. Ferner 
liegen im Sozialamt Informationsbroschüren zum Persönlichen Budget, auch in 
Leichter Sprache, aus. Die von der Stadt Münster geförderte Beratungsstelle der 
LAG Selbsthilfe NRW hat ihr Angebot 2014 in mehreren Beratungsstellen und  
Vereinen vorgestellt.
 
Austausch mit Beratungsstellen über die Möglichkeiten, das Beratungsangebot 
barrierefrei und inklusiv auszurichten 
Umsetzung durch: Sozialamt 
Zeitraum: 2014 
Sachstand:  
Das Sozialamt weist im Rahmen von Gesprächen zu Leistungsvereinbarungen mit  
Trägern von Beratungsstellen auf die Notwendigkeit hin, das Beratungsangebot  
barrierefrei und inklusiv auszurichten. Ferner berät das Sozialamt bei Anfragen zur 
Barrierefreiheit. 
Es ist geplant, im Rahmen der nächsten größeren Aktualisierung der Broschüre 
„Selbstbestimmt leben mit Behinderung – Infos zu Beratungsangeboten“ (2016) die 
Träger der Angebote zum Thema Barrierefreiheit zu informieren und Unterstützung 
bei Fragen zu diesem Thema anzubieten. 
 41

Prüfung der Weiterentwicklung der Beratungsangebote für Menschen mit  
Behinderungen auf der Grundlage der im Aktionsplan der Landesregierung 
NRW vorgesehenen Handlungsempfehlungen 
Umsetzung durch: Sozialamt 
Zeitraum: voraussichtlich 2014 
Sachstand:  
Die Maßnahme konnte noch nicht umgesetzt werden. Aus der Information der  
Landesregierung zum Stand der Umsetzung des Aktionsplans (Mai 2014) geht  
hervor, dass mit einer für die Weiterentwicklung der Beratungsangebote  
erforderlichen wissenschaftlichen Untersuchung bislang nicht begonnen wurde. Es 
soll abgeklärt werden, welche Initiativen die Bundesregierung hierzu im Rahmen der 
beabsichtigten Evaluation des SGB IX ergreift. 
3.7.4 Persönlichkeitsrechte, Betreuung 
Leitziel 
Die Betreuungsstelle wirkt kontinuierlich darauf hin, dass die Ziele der UN-BRK  
berücksichtigt werden. 
Maßnahmen 
Fortbildung für Betreuerinnen und Betreuer zur UN-BRK und Auswirkungen auf 
die Betreuungsarbeit 
Umsetzung durch: Sozialamt (Betreuungsstelle) in Kooperation mit  
Betreuungsvereinen 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Im Rahmen der Sitzungen nach § 4 des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungs-
gesetzes (Landesbetreuungsgesetz – LBtG), an denen auf Einladung der  
Betreuungsstelle u. a. das Amtsgericht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der  
Betreuungsvereine und Betreuerinnen / Betreuer teilnehmen, wird auf die  
Vereinbarkeit von Maßnahmen mit der UN-BRK hingewiesen.  
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde, welches zum 
01.07.2014 in Kraft getreten ist, ist der Aspekt der Erforderlichkeit einer rechtlichen 
Betreuung (§ 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB) noch einmal verstärkt vom Gesetzgeber for-
muliert worden. Es wird dort der Vorrang auf ein selbstständiges und selbst-
bestimmtes Leben hervorgehoben und die Betreuungsbehörde aufgefordert  
(§ 4 Abs. 2 Betreuungsbehördengesetz) zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung 
oder zur Verringerung des Betreuungsbedarfs anderweitige Hilfen zu vermitteln. 
 42

Projekt zur Gewinnung fremdsprachiger Betreuerinnen und Betreuer 
Umsetzung durch: Sozialamt (Betreuungsstelle) in Kooperation mit Koordinierungs-
stelle für Migration und interkulturelle Angelegenheiten und anderen Beteiligten,  
Kooperation mit Betreuungsvereinen 
Zeitraum: 2014 (fortlaufend) 
Sachstand:  
Eine zentrale Aufgabe der Betreuungsstelle ist es, dem Gericht in ausreichender  
Anzahl geeignete Betreuer vorzuschlagen. Die Betreuungsstelle ist inzwischen in der 
Lage, dem Gericht sowohl Betreuer/-innen vorzuschlagen, die die deutsche  
Gebärdensprache gebärden können, als auch Betreuer/-innen, die verschiedene 
Fremdsprachen (englisch, französisch, kurdisch, polnisch, russisch, serbo-kroatisch,  
spanisch, türkisch) sprechen. Aktuell fehlen lediglich männliche Betreuer mit  
russischer Muttersprache, hier bemüht sich die Betreuungsstelle, geeignete  
Personen zu finden. Insgesamt wird aktuell keine Notwendigkeit gesehen, ein Projekt 
durchzuführen.  
Sofern erforderlich, wird die Betreuungsstelle diese Maßnahme zu einem späteren 
Zeitpunkt aufgreifen. 
Projekt mit dem Ziel, Freiheitsentziehende Maßnahmen zu vermeiden 
Umsetzung durch: Sozialamt (Betreuungsstelle) in Kooperation mit Amtsgericht,  
Einrichtungen, KSVM, KIB, u.a. 
Zeitraum: 2015 (fortlaufend) 
Sachstand:  
Im November 2013 fand auf Initiative der Betreuungsstelle eine Veranstaltung zum 
Thema „Freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1906 Abs. 4 BGB“ im  
Stadtweinhaus statt. Eingeladen waren die Einrichtungsleiterinnen und -leiter, sowie 
die Pflegedienstleitungen der münsterschen stationären Einrichtungen.  
An dieser Veranstaltung nahmen Expertinnen zum „Werdenfelser Weg“, Betreuungs-
richterinnen des Amtsgerichtes Münster und Mitarbeiterinnen der „kommunalen  
Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht)“ teil. Inhalt war die weitere 
Sensibilisierung der Einrichtungen zu diesem Thema und die Vorstellung des  
Werdenfelser Weges zur Betreuungsvermeidung. 
Im Rahmen von Regel- und Anlassprüfungen der „kommunalen Qualitätssicherung 
Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht)“ werden Anzahl und Art der Freiheitsentziehen-
den Maßnahmen in den Einrichtungen erhoben und deren Mitarbeiterinnen und  
Mitarbeiter über den vom Amtsgericht Münster eingeschlagenen „Werdenfelser Weg“ 
und über das Antrags- und Ablaufverfahren informiert.  
Die Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine weisen kontinuierlich im Rahmen 
ihrer beratenden Tätigkeit von Bevollmächtigten und rechtlichen Betreuern auf  
Möglichkeiten der Vermeidung Freiheitsentziehender Maßnahmen hin. 
Die Anzahl der vom Amtsgericht genehmigten Freiheitsentziehenden Maßnahmen 
sank von 357 in 2013 auf 228 im Jahr 2014. 
 43

3.8 Gesundheit 
Leitziel 
Alle Einrichtungen und Dienste des Gesundheitssystems in Münster sind für alle 
Menschen zugänglich.  
Maßnahmen 
Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung wird dargestellt, inwieweit in den 
jeweiligen Handlungsfeldern die UN-BRK berücksichtigt wird bzw. welche 
Maßnahmen noch erforderlich sind. 
Umsetzung durch: Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung werden die Belange von Menschen mit 
Behinderung berücksichtigt. Darüber hinaus wurde das Thema „Gesundheitliche 
Versorgung von Menschen mit Behinderung“ von der Gesundheitskonferenz Münster 
aufgegriffen. 
2014 fand die Gesundheitskonferenz Münster zum Schwerpunktthema „Gesundheit-
liche Versorgung von Menschen mit Behinderungen“ statt. Dort wurde unter anderem 
die Entschließung der 22. Landesgesundheitskonferenz „Von der Integration zur  
Inklusion: Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen  
verbessern“ vorgestellt. Die Gesundheitskonferenz hat eine Projektgruppe zum  
Thema „Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen“ gebildet, in 
der Mitglieder der Gesundheitskonferenz und weitere Beteiligte mitarbeiten.  
Ein Mitglied der KIB ist in dieser AG vertreten. Die Projektgruppe befasst sich mit 
folgenden Schwerpunktthemen: 
- Entwicklung zielgruppenspezifischer Angebote der Patienteninformation und  
-beratung für Menschen mit Behinderung, insbesondere Angebote in Leichter 
Sprache 
- Aus,- Weiter und Fortbildung der in der Patientenversorgung Tätigen mit dem 
Ziel, Menschen mit Behinderung in einer angemessenen Haltung zu  
begegnen und behindertenspezifische Kenntnisse zu vermitteln 
- Barrierefreiheit in Kliniken, Apotheken, Arzt- und Therapiepraxen 
- Prävention – zum Beispiel Programme zur Bewegungsförderung 
Im Juni 2015 wurden beim Selbsthilfeforum Vertreterinnen und Vertreter der Selbst-
hilfegruppen zu Defiziten in der gesundheitlichen Versorgung in Münster und  
Anregungen für Verbesserungen befragt. Auch die WiM (Wir Menschen mit Lern-
schwierigkeiten) wurde befragt. Ferner hat das Klinke-Redaktionsteam einige  
Anregungen gegeben.  
Die Projektgruppe wird Handlungsempfehlungen erarbeiten, die der Gesundheits-
konferenz 2016 vorgelegt werden. 
 44

Fortsetzung der Gespräche der AG 2 der KIB mit Krankenhäusern und anderen 
Einrichtungen des Gesundheitswesens mit dem Ziel, auf eine barrierefreie  
Gestaltung hinzuwirken 
Umsetzung durch: AG 2 der KIB 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Ein Mitglied der AG 2 der KIB arbeitet in der Projektgruppe „Gesundheitliche  
Versorgung von Menschen mit Behinderung“ der Gesundheitskonferenz mit und 
bringt dort die Erkenntnisse der AG 2 aus den in den letzten Jahren geführten  
Gesprächen mit Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung ein. 
Information der (Zahn-)ärztinnen und -ärzte in Münster über die Bedarfe von 
Menschen mit Behinderungen und Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung 
von Arzt- und Zahnarztpraxen  
Zu berücksichtigen sind dabei auch Aspekte, wie die Kommunikation mit  
Menschen, die sich nicht äußern können, und Fragen der Barrierefreiheit für 
Menschen mit Sinnesbehinderungen. 
Umsetzung durch: AG 2 der KIB in Kooperation mit Vereinen und Verbänden,  
Sozialamt und Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten, 
Bauordnungsamt (Beratung zur baulichen Barrierefreiheit im Rahmen von  
Bauanträgen) 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Bisher erfolgt diese Information im Rahmen von Kontakten der AG 2 oder von  
Vereinen zu einzelnen Praxen.  
Das Thema wird im Rahmen der Handlungsempfehlungen zur gesundheitlichen  
Versorgung von Menschen mit Behinderung aufgegriffen. 
Informationen zur Barrierefreiheit von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen 
der medizinisch-therapeutischen Versorgung werden im Rahmen von KOMM 
Münster erhoben 
Umsetzung durch: Zugvogel e. V. 
Zeitraum: 2014 
Sachstand:  
Im Rahmen von KOMM Münster wurden 2014 und 2015 die vorhandenen Daten 
überprüft und einzelne Ergänzungen vorgenommen. Aufgrund der begrenzten  
personellen Ressourcen beim Verein Zugvogel e.V. konnte bisher noch keine  
Erfassung aller Praxen erfolgen. 
Prüfung, welches Informationsmaterial zum Thema Gesundheit in Leichter 
Sprache benötigt wird und Entwicklung der Informationen 
Umsetzung durch: Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten, 
Sozialamt in Kooperation mit WiM; Entwicklung der Informationen im Rahmen von 
Projekten mit Studierenden 
 45

Zeitraum: 2015 
Sachstand:  
Zu dieser Maßnahme wird die Projektgruppe Gesundheitliche Versorgung von  
Menschen mit Behinderungen einen Umsetzungsvorschlag entwickeln.  
Weitere Aktivitäten 
Im Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten (Stühmerweg 8) 
wurde der Raum, der unter anderem für Belehrungen für Beschäftigte im  
Lebensmittelgewerbe genutzt wird, mit Technik für schwerhörige Menschen  
ausgestattet. 
3.9 Schule 
Die Umsetzung der UN- BRK im schulischen Bereich war zunächst nicht gesetzlich 
geregelt, daher hat der Rat der Stadt Münster die Verwaltung mit dem Beschluss zur 
Erstellung eines Aktionsplans beauftragt, im Bereich Schule jedoch erst damit zu  
beginnen, wenn die entsprechenden Vorgaben des Landes dazu vorliegen. Vor  
diesem Hintergrund enthält das Kapitel „Schule“ im Aktionsplan keine Maßnahmen. 
Gleichwohl wird an dieser Stelle ein kurzer Überblick über die Entwicklung im  
schulischen Bereich gegeben, auch, um zu verdeutlichen, dass bei der Entwicklung 
einer inklusiven Stadt Münster alle Handlungsfelder miteinander in Beziehung  
stehen. 
Mit dem Statusbericht zur integrativen Schulbildung „Münster auf dem Weg zu einer 
inklusiven Schullandschaft“ hat das Amt für Schule und Weiterbildung den aktuellen 
Stand, die rechtlichen (geplanten) Rahmenbedingungen, Verfahren sowie Aktivitäten 
und Angebote verschiedener Akteure in Münster aufgezeigt (Berichtsvorlage an den 
Rat V/0914/2012).  
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Land in 2013 den Auftrag der UN-
BRK umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an  
allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich verankert. Die neuen rechtlichen Rahmen-
bedingungen sowie die getroffene Vereinbarung zur Konnexität mit dem Land  
beschleunigen die Umsetzung des gemeinsamen Lernens in allgemeinen Schulen, 
wobei es vorrangig darum geht, die Schulen für die Beschulung von Schülerinnen 
und Schülern mit den jeweiligen Unterstützungsbedarfen zu ertüchtigen. 
Für das Gelingen des Inklusionsprozesses in Münsters Schullandschaft hat der Rat 
am 10.12.2014 das Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen beschlossen  
(vgl. Beschlussvorlagen V/0743/2014, V/0743/2014/1 Erg. und V/7043/2014/2. Erg.). 
Der Umsetzungsplan erfasst inhaltliche, räumliche, personelle und organisatorische 
Bausteine für ein inklusives Bildungssystem. Wesentliche Eckpunkte sind:  
• Für Bau- und Ausstattung wurden die pauschalierten Landeszuweisungen in  
Höhe von zunächst rund 367.000,- € mit kommunalen Mitteln auf 1.000.000 € 
aufgestockt. 
• Empfehlung eines Raumprogramms (inkl. sachliche Ausstattung), soweit Maß-
nahmen im Gebäudebestand realisierbar sind.  
 46

• Der Rat hat seine Zustimmung zur Einrichtung des gemeinsamen Lernens  
(§ 20 Abs. 5 SchulG) für insgesamt 19 weiterführende Schulen erteilt (Beschluss-
vorlagen V/0743/2014 und V/0109/2015). 
• Immer mehr Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf 
streben einen Platz im allgemeinen Schulsystem an. Diese Entwicklung erforderte 
bereits eine Umstrukturierung des Förderschulangebotes. Die 3 Förderschulen 
mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ Uppenbergschule, Augustin-Wibbelt-Schule 
in Roxel und Johannisschule in Hiltrup wurden unter einem Dach der Uppenberg-
schule zusammengefasst, um mittelfristig ein aufnahmefähiges Schulangebot für 
diesen Förderschwerpunkt in Münster aufrecht erhalten zu können.  
Auch die Richard-von-Weizsäcker Schule – Förderschule für emotionale und  
soziale Entwicklung – erreicht nicht mehr die nach der Mindestgrößenverordnung 
erforderlichen Schülerzahlen, so dass schulorganisatorische Maßnahmen zu  
veranlassen sind.  
• Die sinkenden Förderschulangebote erfordern alternative Angebote für  
Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf. Neben der  
Errichtung der Villa Interim als außerschulischer Lernort werden aktuell weitere 
pädagogische Konzepte für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf 
emotionale Entwicklung geplant. Beabsichtigt sind ein bis zwei schulische  
Lernorte für die Jahrgänge 1 bis 6 mit besonderem Setting sowie besonderen 
Lernarrangements. Ein weiterer schulischer Lernort, der sich eher als Werk-
stattangebot versteht, ist für die Jahrgänge 7 bis 10 geplant.  
• Einrichtung einer 1,00 Stelle, die befristet administrative, koordinierende und  
vernetzende Aufgaben rund um Inklusion übernimmt. 
• 5,00 zusätzliche Stellen für Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen zur  
Einrichtung neuer Gruppen für gemeinsames Lernen. 
Schulpsychologische Beratungsstelle 
Die schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Münster führt regelmäßig  
folgende Maßnahmen durch, um die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems 
zu unterstützen. 
- Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Inklusion  
(bspw. Supervision, Kollegiale Fallberatung, „Bunte Klassen – bunte Teams“)  
- Beratung von Eltern und Schule zu fallbezogenen Themen der Inklusion  
(bspw. Hospitation, Klassenführung, Schullaufbahnberatung etc.)  
- Begleitung von Schulleitungen und ganzen Kollegien bei Schulentwicklungs-
prozessen (bspw. auflösende Förderschulen, Zusammenlegung von Schulen,  
Gemeinsamer Unterricht etc.)  
- Regelmäßiges Coaching und Supervision von Klassenteams im inklusiven  
Unterricht  
- Schulpsychologische Diagnostik 
 47

Schulsozialarbeit 
Als Schwerpunkt für die Schulsozialarbeit wurde neben den Handlungsfeldern „Über-
gang Schule/Beruf“, „Integration durch Bildung: Beratung, Förderung und Begleitung 
von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien“ sowie „Abbau von (Bildungs-) 
Armut und sozialer Exklusion“ das Handlungsfeld „Inklusion / Gemeinsames Lernen“ 
identifiziert (vgl. Beschlussvorlagen V /0723/2014 vom 28.10.2014 „Neuausrichtung 
Schulsozialarbeit“ sowie V/0283/2015 vom 14.04.2015 „Verfahren ‚Integrierte  
Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung‘; Entsperrung der Mittel für Schulsozialar-
beit unter Einbeziehung von Landesmitteln“). 
Fortbildung  
Die Umsetzung eines inklusiven Schulsystems ist eine komplexe Aufgabe. Zur  
Bewältigung des Prozesses und der damit verbundenen Herausforderungen  
benötigen Schulleitungen, Lehrkräfte und nicht lehrendes pädagogisches Personal 
verlässliche und qualitativ hochwertige Unterstützung. 
Um das nicht lehrende pädagogische Personal an Schulen auf die (anstehenden) 
Veränderungen und Anforderungen vorzubereiten und zu qualifizieren, entwickelt das 
Amt für Schule und Weiterbildung aktuell ein berufsbegleitendes Fortbildungs-
konzept, das die Bedarfe der Schulen und des dort neu tätigen städtischen  
pädagogischen Personals berücksichtigen und kontinuierliche, umfassende und  
langfristige Unterstützung sicherstellen soll. 
Übergang Schule-Beruf  
Der Statusbericht zum Landesvorhaben KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss  
informiert auch über das Aufgabenfeld Inklusion im Übergang Schule – Beruf  
(Berichtsvorlage an den Rat V/0229/2015, abzurufen im Ratsinformationssystem 
https://www.stadt-
nster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004038568). 
Die Unterstützung der Schulen bei der Einführung von Standardelementen der  
Berufs- und Studienorientierung ab der Klasse 8 im Rahmen von KAoA sieht die  
besondere Berücksichtigung der Umsetzungsanforderungen für Schülerinnen und 
Schüler mit Förderbedarf ausdrücklich und im Querschnitt vor. Spezifische Angebote 
(Praxiskurse, Langzeitpraktika, Übergangsbegleitung für Schülerinnen und Schüler 
mit besonderem Förderbedarf) sind im Programm vorgesehen (siehe Ausführungen 
am Ende dieses Kapitels). 
Inklusiver KAoA-Baustein ist das Landesprogramm STAR (Schule trifft Arbeitswelt – 
Teil des Bundesprogramms „Initiative Inklusion“). Angestrebt wird eine frühzeitig  
ansetzende, systematische und betriebsnahe Berufsorientierung mit dem Ziel, die 
Übergangsquote (schwer-)behinderter Schülerinnen und Schüler in betriebliche  
Ausbildung und Arbeit außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) 
zu erhöhen.  
Akteure und Institutionen, die speziell für die Unterstützung von Jugendlichen mit 
Behinderungen beim Übergang von der Schule in den Beruf zuständig sind, sind  
aktiv am Umsetzungsprozess von STAR und damit im KAoA-Netzwerk beteiligt. 
Der Statusbericht zum Landesvorhaben KAoA wurde im Mai 2015 in einer  
gemeinsame Sitzung der Arbeitsgruppen „Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene“ 
(AG 1) und „Arbeit“ (AG 3) der Kommission zur Förderung der Inklusion von  
 48

Menschen mit Behinderungen (KIB) vorgestellt. 
Im Rahmen des Fachtages „Inklusiver Arbeitsmarkt Münster“ am 30.11.2015 soll das 
Thema Übergang Schule - Beruf ebenfalls behandelt werden. Die Anregungen der 
Arbeitsgruppe „Arbeit“ der KIB (gut verständliche Informationen zum Thema Über-
gang Schule-Beruf“, Einbeziehung von Eltern, Informationen über Fördermöglichkei-
ten während eines Praktikums) werden berücksichtigt. 
Die Stabstelle Übergang Schule-Beruf fördert Projekte der Schulen und Träger, die 
der Verbesserung der Anschlussperspektiven für Schülerinnen und Schüler mit be-
sonderem Förderbedarf dienen. Aktuelle Projekte, die sich in besonderer Weise der 
schulischen Inklusion widmen: 
Das Pilot-Projekt „Potenzialanalyse“ wurde jenseits von KAoA an je einer inklusiven 
Haupt-, einer Realschule und einem Gymnasium im Jahr 2014 initiiert.  
Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Lernen und setzt das 
Standardelement „Potenzialanalyse“ in besonderer Weise inklusiv um. Das Projekt 
wird bis zum Schuljahr 2016/17 fortgeführt und wissenschaftlich evaluiert.  
Das „Lotsenprojekt“ richtet sich an die Zielgruppe lernbehinderte Jugendliche der 
Klassen 8-10 und zielt auf die individuelle Begleitung der Schülerinnen und Schüler 
und die Erarbeitung eines individuellen Förder- und Berufswegeplans. Dieses Projekt 
wird nach Auslaufen der Landesinitiative ILJA nun in Zusammenarbeit mit der  
Diakonie Münster und der Fachhochschule Münster fortgeführt. 
Projekt zur Unterstützung der Entwicklung und Durchführung eines integrativen 
/inklusiven Berufswahlorientierungskonzepts im Übergang Schule Beruf an einem 
örtlichen Gymnasium, in dem Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem 
Unterstützungsbedarf und/oder Schwerbehinderung beschult werden. Das Projekt 
sieht die Durchführung von Elternabenden, individuelle Unterstützung im Einzelfall 
sowie die Qualifizierung und Coaching von Freiwilligen als zentrale Bausteine vor. 
Das Projekt zur Berufsorientierung und Berufsqualifizierung im Bereich Metall von 
Jugendlichen fördert Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen der 
Klassen 8-10 durch Werkprojekte im Arbeitslehre- und Nachmittagsunterricht einer 
städtischen Förderschule.  
3.10 Arbeit und Beschäftigung 
Leitziel 
Die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Münster  
werden in Kooperation aller beteiligten Akteure kontinuierlich weiterentwickelt – hin 
zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. 
Maßnahmen  
Fortschreibung und Weiterentwicklung der Broschüre „Arbeit und  
Behinderung“ 
Umsetzung durch: Sozialamt, Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 
 49

Zeitraum: fortlaufend (nächste Auflage 2013) 
Sachstand:  
Die Broschüre wurde 2013 aktualisiert. Die nächste Aktualisierung der Informationen 
ist für das 2. Halbjahr 2015 geplant, die aktuelle Broschüre soll rechtzeitig zum Fach-
tag „Inklusiver Arbeitsmarkt Münster“ vorliegen. 
Öffentlichkeitsarbeit zu den Fördermöglichkeiten für schwerbehinderte  
Beschäftigte und ihre Arbeitgeber 
Umsetzung durch: Sozialamt, Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf in  
Kooperation mit weiteren Akteuren 
Zeitraum: fortlaufend  
Sachstand:  
Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf informiert in der Regel zweimal im 
Jahr an einem Informationsstand in der Stadtbücherei. Dazu wird jeweils eine  
Pressemitteilung herausgegeben.  
Am 26.02.2014 hat die Fachstelle in Kooperation mit dem LWL-Integrationsamt 
Westfalen und dem Integrationsfachdienst Münster einen Workshop zum Thema  
Betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt.  
Angesprochen waren insbesondere Arbeitgeber bzw. Personalverantwortliche und 
Schwerbehindertenvertretungen sowie Personalräte. 
Ferner hat die Fachstelle 2014 ihr Faltblatt aktualisiert und es unter anderem an alle 
Vertrauensleute der schwerbehinderten Menschen in den Unternehmen geschickt.  
Am 30.03.2015 hat die Fachstelle eine Informationsveranstaltung für die neu  
gewählten Vertretungen der schwerbehinderten Menschen durchgeführt.  
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle sowie des LWL-Integrationsamtes 
und des Integrationsfachdienstes haben über Förder- und Beratungsmöglichkeiten 
zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung informiert.  
Ausbau der Kooperation mit Arbeitgeberverbänden, Kammern,  
Gewerkschaften mit dem Ziel, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen 
auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen und zu erhalten 
Umsetzung durch: Jobcenter und Sozialamt und in Kooperation mit  
Wirtschaftsförderung Münster und weiteren Akteuren 
Zeitraum: fortlaufend  
Sachstand:  
Im 2. Halbjahr 2015 prüfen der Arbeitgeberservice des Jobcenters Münster und die 
Fachstelle Möglichkeiten der gemeinsamen Arbeitgeberansprache und werden dabei 
auch die Kooperation mit Arbeitgeberverbänden, Kammern und Gewerkschaften  
berücksichtigen. 
 50

Maßnahmen der Bewusstseinsbildung zu den Themen „Beschäftigung von 
Menschen mit Behinderungen / Diversity“ für die Fachämter der Stadt Münster 
(korrespondierend zu den allgemeinen Maßnahmen der Bewusstseinsbildung, 
vgl. S.7 ff.) mit dem Ziel, die Beschäftigungsquote von Menschen mit  
Behinderungen in der Stadtverwaltung deutlich zu erhöhen  
(siehe Ergänzungsvorlage V/0125/2013/2. Erg.) 
Umsetzung durch: Personal- und Organisationsamt 
Zeitraum: fortlaufend  
Sachstand:  
Das Personal- und Organisationsamt hat die Integrationsvereinbarung der  
Stadtverwaltung Münster gemäß § 83 SGB IX in 2014 erneut modifiziert. Die  
Integrationsvereinbarung dient der Stärkung der Rechte schwerbehinderter  
Menschen hinsichtlich ihrer Beschäftigung bei der Stadtverwaltung Münster. Mit der 
Integrationsvereinbarung wird unter anderem das Ziel verfolgt, Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter der Stadtverwaltung, insbesondere Führungskräfte, für die Belange von 
Beschäftigten mit Schwerbehinderung zu sensibilisieren. Die Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter der Stadtverwaltung wurden über ein Rundschreiben und das Intranet 
über die neue Integrationsvereinbarung informiert. 
Ferner wurde 2015 ein Projekt zur Bewusstseinsbildung von Auszubildenden durch-
geführt (siehe Ausführungen im Kapitel Bewusstseinsbildung, S.7.). 
Kontinuierliche Prüfung der Möglichkeiten einer Auftragsvergabe an  
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen durch die Stadt Münster, u.a. 
regelmäßige Information der Fachämter über die Angebote der Werkstätten 
Umsetzung durch:  Personal- und Organisationsamt (zukünftig: Rechts- und  
Ausländeramt) 
Zeitraum: fortlaufend  
Sachstand:  
Die neue Geschäftsanweisung der Stadtverwaltung Münster zu Ausschreibungen 
und Vergaben (GA Ausschreibungen und Vergaben – GA AV vom 01.06.2015), gültig 
seit dem 18.07.2015 enthält unter Punkt „3.8.2 Soziale Kriterien“ folgende Regelung:  
„Zudem hat sich die Stadt Münster der Förderung von Menschen mit Behinderungen 
verpflichtet. Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen 
Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder  
Blindenwerkstätten ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Die 
Stadt Münster richtet sich nach den zum SGB IX erlassenen Verwaltungsvorschriften 
des Landes in der jeweils aktuellen Fassung.“  
An dieser Stelle der Geschäftsanweisung befindet sich zudem ein Link unter ande-
rem zum Erlass „Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und 
Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ mit Stand vom 07.05.2015 
des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, des Ministe-
riums für Arbeit,  
Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales und des  
Finanzministeriums vom 22.03.2011 und ein Leistungskatalog der anerkannten  
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. 
 51

Für den jährlichen Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinde-
rung und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster (aktuelle Berichtsvorlage 
V/0297/2015) erfragt das Personal- und Organisationsamt bei den Fachämter  
Informationen zur Auftragsvergabe an Werkstätten im Berichtsjahr. Durch diese Ab-
frage werden die Fachämter jährlich daran erinnert, zu prüfen, ob Auftragsvergaben 
an Werkstätten möglich sind und es ist die Entwicklung der Vergaben an Werkstätten 
für Menschen mit Behinderungen im Zeitablauf (jährlich) nachzuvollziehen.  
Bereitstellung von Praktikumsmöglichkeiten bei der Stadt Münster und den 
städtischen Beteiligungen  
Umsetzung durch: Personal- und Organisationsamt in Kooperation mit den Bera-
tungsstellen und Trägern von Maßnahmen der beruflichen Förderung für Menschen 
mit Behinderungen 
Zeitraum: fortlaufend  
Sachstand:  
In seinem jährlichen Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehin-
derung und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster (aktuelle Berichtsvorlage 
V/0297/2015) informiert das Personal- und Organisationsamt auch über Praktika von 
Menschen mit Behinderungen bei der Stadt Münster.  
2014 haben sich 15 schwerbehinderte Menschen bei der Stadt Münster beworben, 
13 konnten ein Praktikum in der Stadtverwaltung absolvieren. Es ist davon auszuge-
hen, dass die Anzahl der Praktikantinnen und Praktikanten mit einer Schwerbehinde-
rung insgesamt noch höher ist, da Bewerberinnen und Bewerber um einen  
Praktikumsplatz ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung nicht immer angeben. 
Erklärtes Ziel ist es, trotz der sehr großen Gesamtnachfrage nach Praktikumsplätzen, 
die bei Bewerber/innen ohne Behinderungen häufig nicht bedient werden kann, allen 
Menschen mit Behinderungen, die bei der Stadt Münster ein Praktikum absolvieren 
möchten, dies auch zu ermöglichen.  
Der Rat hat am 17.06.2015 beschlossen, dass die Stadt Münster alle Gesellschaften 
mit städtischer Beteiligung auffordert, auf freiwilliger Basis die Beschäftigung 
schwerbehinderter Menschen zu erhöhen und sich aktiv für die Teilhabe von  
Menschen mit Behinderungen in ihrem Betrieb einzusetzen 
(Vorlage an den Rat 
V/0303/2015/1. Erg., abzurufen im Ratsinformationssystem:  
https://www.stadt-muens-
ter.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004038929&voselect=979
2)  
Bei der Umsetzung dieses Beschlusses soll unter anderem auch auf das Thema 
Praktikumsplätze für schwerbehinderte Menschen hingewiesen werden. 
Prüfung der Möglichkeiten, Außenarbeitsplätze für Beschäftigte von  
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Stadt Münster  
einzurichten 
Umsetzung durch: Personal- und Organisationsamt 
Zeitraum: 2013/2014  
Sachstand:  
 52

Die Maßnahme wurde umgesetzt. Im August 2014 hat das Personal- und  
Organisationsamt ein Modellprojekt initiiert, um Fragen zum Prozess und zum  
personellen und finanziellen Ressourcenbedarf der Einrichtung von Außenarbeits-
plätzen bei der Stadtverwaltung Münster besser beantworten zu können und  
erste Erfahrungen zu sammeln. Ausgehend davon wurden inzwischen zwei Außen-
arbeitsplätze bei der Stadt Münster eingerichtet. Die Verwaltung beabsichtigt, 2016 
bis zu fünf Außenarbeitsplätze einzurichten, vorbehaltlich der Bereitstellung  
finanzieller Mittel in Höhe von 39.000 € im Haushalt 2016 und der Möglichkeit und 
Bereitschaft der städtischen Ämter, Außenarbeitsplätze anzubieten. Der Betrag von 
39.000 € wurde im Haushaltsplanentwurf des Personal - und Organisationsamtes 
eingeplant. 
Einen ausführlichen Bericht über das Modellprojekt zu Außenarbeitsplätzen in der 
Stadtverwaltung enthält die Berichtsvorlage V/0303/2015 (Ratsantrag A-R 
0027/2013). Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster erhöhen - 
einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen. 
Der Rat hat am 17.06.2015 beschlossen, dass die Stadt Münster alle Gesellschaften 
mit städtischer Beteiligung auffordert, auf freiwilliger Basis die Beschäftigung 
schwerbehinderter Menschen zu erhöhen und sich aktiv für die Teilhabe von  
Menschen mit Behinderungen in ihrem Betrieb einzusetzen. Bei der Umsetzung die-
ses Beschlusses wird unter anderem auch auf das Thema Außenarbeitsplätze  
hingewiesen. 
Gespräche/Betriebsbesuche bei den städtischen Beteiligungen zu den  
Themen: Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, UN-
Behindertenrechtskonvention mit dem Ziel, die Beschäftigungsquote von  
Menschen mit den Behinderungen in den städtischen  
Beteiligungsgesellschaften deutlich zu erhöhen  
(siehe Beschlussvorlage V/0125/2013/S. Erg.) 
Umsetzung durch: Sozialamt, Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 
Zeitraum: 2013/2014  
Sachstand:  
Das Sozialamt hat im Rahmen von einzelnen Betriebsbesuchen bei städtischen  
Beteiligungen zu Fragen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie zur 
behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen und Fördermöglichkeiten  
informiert. Durch solche Informationen kann die Fachstelle ggf. zur Bereitschaft von 
Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern beitragen, Menschen mit Behinderungen eine 
Chance in ihrem Unternehmen zu geben. Einen direkten Einfluss auf die  
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bei den städtischen Beteiligungen hat 
die Stadtverwaltung Münster allerdings nicht. 
Der Rat hat am 17.06.2015 beschlossen, dass die Stadt Münster alle  
Gesellschaften mit städtischer Beteiligung auffordert, auf freiwilliger Basis die 
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen weiter zu erhöhen. Die·städtischen 
Betriebe, die bislang die gesetzlich vorgegebene Beschäftigungsquote für  
Menschen mit Behinderungen nicht erfüllt haben oder weniger als 6 %  
aufweisen, sollen gebeten werden, sich aktiv für die Teilhabe von Menschen mit 
Behinderungen in ihrem Betrieb einzusetzen, um eine Beschäftigungsquote von 
mindestens 6 % erfüllen zu können. Das Beteiligungsmanagement der Stadt 
Münster wird diesen Auftrag umsetzen und dabei auch auf die Beratungs- und 
 53

Unterstützungsmöglichkeiten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf, des 
Jobcenters Münster und weiterer Akteure hinweisen. 
Veranstaltung zum Thema „Inklusiver Arbeitsmarkt in Münster“ 
Umsetzung durch: Sozialamt, Fachstelle Behinderte Menschen und Arbeitsgruppe 
„Arbeit“ der KIB 
Zeitraum: 2014/2015 
Sachstand:  
Das Sozialamt und das Jobcenter Münster führen am 30.11.2015 den Fachtag  
„Inklusiver Arbeitsmarkt Münster“ durch. Ziel des Fachtags ist es, gemeinsam mit 
allen Akteuren aufzuzeigen, in welchen Bereichen es Handlungsbedarf gibt und  
ausgehend davon möglichst konkrete Ideen zur Förderung der beruflichen Teilhabe 
von Menschen mit Behinderung in Münster zu entwickeln.  
Ausgehend von den Ergebnissen des Fachtags soll ein Handlungskonzept mit  
Handlungsansätzen für die Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit 
Behinderung in Münster und die Entwicklung eine inklusiven Arbeitsmarktes  
entwickelt werden (siehe auch Beschlussvorlage an den Rat V/0303/2015/1. Erg.). 
Prüfung der Anregungen zum Thema Übergang Schule- Beruf im Zusammen-
hang mit dem Konzept zur schulischen Inklusion 
Umsetzung durch: Amt für Schule und Weiterbildung 
Zeitraum: 2014 
Sachstand:  
Der Statusbericht zum Landesprogramm KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss) 
informiert auch über das Aufgabenfeld Inklusion im Rahmen des Übergangs Schule-
Beruf (Berichtsvorlage an den Rat V/0229/2015, abzurufen im Ratsinformationssys-
tem, https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004038568).  
Die Anregung der Arbeitsgruppe „Arbeit“ der KIB zu einer besseren Zusammenarbeit 
der beteiligten Akteure im Bereich Berufsfindung an den Schulen / im Übergang 
Schule-Beruf wird im Rahmen der Umsetzung von KAoA berücksichtigt. Ebenfalls 
umgesetzt wurde die Anregung, innerhalb der kommunalen Koordinierung auch die 
Institutionen einzubeziehen, die speziell für die Unterstützung von Jugendlichen mit 
Behinderungen beim Übergang von der Schule in den Beruf zuständig sind.  
Das Landesvorhaben STAR (Schule trifft Arbeitswelt) ist der inklusive Baustein des 
Übergangssystems für (schwer-)behinderte Schülerinnen und Schüler mit  
sonderpädagogischem Förderbedarf.  
Der Statusbericht zum Landesbericht KAoA (vgl. Ausführungen im Kapitel Schule,  
S. 47 / 48) wurde auch in die KIB eingebracht. Die Arbeitsgruppen „Kinder,  
Jugendliche, junge Erwachsene“ (AG 1) und „Arbeit“ (AG 3) der Kommission zur 
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) haben sich in einer 
gemeinsamen Sitzung am 11.05.2015 ebenfalls mit dem Statusbericht und speziell 
mit dem Thema „Übergang Schule – Beruf“ für junge Menschen mit Behinderungen 
beschäftigt. Auch im Rahmen des Fachtags „Inklusiver Arbeitsmarkt Münster“ am 
30.11.2015 soll das Thema „Einstieg in den Beruf“ berücksichtigt werden. Dabei  
werden auch die weiteren Anregungen der Arbeitsgruppe „Arbeit“ der KIB (gut  
 54

verständliche Informationen zum Thema Übergang Schule-Beruf“, Einbeziehung von 
Eltern, Informationen über Fördermöglichkeiten während eines Praktikums)  
thematisiert werden. 
Weitere Aktivitäten 
Das Jobcenter Münster wird gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Ahlen Münster 
und Lernen fördern e.V. das Projekt: "Münstersche Initiative für Erwerbsarbeit nach 
Maß für Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte - strukturierte 
Entwicklung und Besetzung von Arbeitsplätzen" durchführen. Das Projekt findet im 
Rahmen des Bundesprogramms zur intensivierten Eingliederung und Beratung von 
schwerbehinderten Menschen statt (Laufzeit vom 01.08.2015 bis 31.12.2017). 
Zielgruppe sind arbeitslose schwerbehinderte Menschen oder ihnen Gleichgestellte, 
die Leistungen nach dem SGB II oder SGB III erhalten. Ziel des Projektes ist es,  
neben der Schaffung von Arbeitsplatzangeboten für Teilnehmende, standardisierte 
Verfahren, die im Projektverlauf entwickelt und erprobt worden sind, zu  
implementieren. So soll in der Region auf Dauer mehr Erwerbsarbeit für die genannte 
Zielgruppe geschaffen werden. 
3.11 Weiterbildung  
Leitziel 
Die Weiterbildungsangebote in Münster werden im Sinne der Inklusion  
weiterentwickelt.  
Maßnahmen  
Die VHS erweitert in ihrem Programm die Angebote rund um die Themen  
Inklusion und Barrierefreiheit (siehe auch Kapitel Bewusstseinsbildung) 
Umsetzung durch: VHS in Kooperation mit Koordinierungsstelle für Behinderten-
fragen, Vereinen von Menschen mit Behinderungen und anderen Organisationen 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Im Programm zum Studienjahr 2015/2016 informiert die VHS unter dem Titel „VHS 
Spezial“ – Es ist normal, verschieden zu sein!“ über das Thema Inklusion und  
Inklusion an der VHS Münster.  
Die VHS Münster versteht Inklusion als dauernden Prozess und entwickelt ihre  
Veranstaltungsangebote ständig weiter, um eine gleichberechtigte Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung durch Barrierefreiheit weiter auszubauen.  
Darüber hinaus hält die VHS gezielt Angebote vor, die sich an Menschen mit  
Behinderungen richten oder Themen rund um das Leben mit einer Behinderung  
aufgreifen. 
Dazu gehören: 
• Qualifizierung zur „Fachkraft Inklusion“ 
• Leben mit einer Hörbehinderung 
• PC-Kurs für Gehörlose 
 55

• Deutsche Gebärdensprache 
• Für wen ist Leichte Sprache? Wie wende ich sie an? 
• Sexualität und Behinderung 
• Sprachentwicklung, Sprachstörungen und Sprachförderung 
• Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patiententestament  
• Schwerbehinderung - Welche Rechte sind damit verbunden? 
• Die Pflegeversicherung - Auf welche Leistungen haben wir Ansprüche? 
• Hilfreicher Umgang mit demenziell erkrankten Menschen 
Im Rahmen der zukünftigen Unterbringung der VHS erfolgt eine umfassende 
barrierefreie Gestaltung der Räume. Dazu gehört auch die Ausstattung von 
Vortragsräumen mit Technik für schwerhörige Menschen. 
Umsetzung durch: Amt für Schule und Weiterbildung 
Zeitraum: abhängig von der Entscheidung über die zukünftige dauerhafte  
Unterbringung der VHS 
Sachstand:  
Die Entscheidung über die dauerhafte Unterbringung der VHS ist noch nicht gefallen. 
Die VHS überprüft kontinuierlich, wie die Rahmenbedingungen für eine inklusive  
Ausrichtung ihrer Weiterbildungsangebote verbessert werden können. Dazu gehören 
einige barrierefreie Veranstaltungsorte und Räumlichkeiten, ein Internetauftritt mit 
barrierefreier Informationstechnik, die Ausstattung des Vortragsraumes Forum 1 mit 
Technik für schwerhörige Menschen (Induktionsschleife) und Fortbildungen für VHS-
Mitarbeiter/-innen und VHS-Dozent/-innen zur Sensibilisierung und Qualifizierung.  
Im Rahmen der zukünftigen Unterbringung der VHS erfolgt eine umfassende  
barrierefreie Gestaltung der Räume. Wenn Teilnehmende zurzeit ein Kursangebot 
besuchen wollen, welches in nicht barrierefreien Räumen stattfindet, bemüht sich die 
VHS, den Kurs entsprechend zu verlegen. 
Es wird geprüft, wie die Rahmenbedingungen für eine inklusive Ausrichtung 
der Weiterbildungsangebote verbessert werden können (z.B. durch gezielte 
Beratung über Möglichkeiten der barrierefreien Ausstattung, die ggf. auch  
ohne einen größeren finanziellen Aufwand umgesetzt werden können  
(Beispiel: Ausleihen der FM-Anlage). 
Umsetzung durch: Amt für Schule und Weiterbildung in Kooperation mit der  
Koordinierungsstelle für Behindertenfragen im Sozialamt und dem Arbeitskreis  
Weiterbildung in Münster 
Zeitraum: bis Ende 2014 
Sachstand:  
Diese Maßnahme wurde noch nicht umgesetzt. Es ist zunächst eine Erhebung der 
Barrierefreiheit von Weiterbildungseinrichtungen in Münster erfolgt. Studierende am 
Institut für Geografie der Universität Münster haben diese Erhebung 2014 im  
Rahmen eines Seminars durchgeführt. Die Idee für dieses Seminarprojekt ist in  
Zusammenarbeit mit dem Sozialamt und dem Verein Zugvogel e.V. entstanden. Die 
Studierenden haben als Vorbereitung zu den Erhebungen die Arbeit der Behinder-
tenbeauftragten und des Vereins Zugvogel e.V. kennengelernt und konnten bei den  
 56

Erhebungen somit auch auf diese Informationsmöglichkeiten zur barrierefreien  
Ausstattung hinweisen. 
Im Rahmen des Seminars konnte keine vollständige Erhebung aller Weiterbildungs-
einrichtungen erfolgen. Dennoch bieten die bisher erhobenen Daten eine gute Aus-
gangslage, um ausgehend davon die Frage der inklusiven Ausrichtung von Weiter-
bildungsangeboten einschließlich der Rahmenbedingungen zu thematisieren. Dies 
soll voraussichtlich 2016 im Netzwerk Weiterbildung in Münster erfolgen. 
Die barrierefreie Zugänglichkeit der Weiterbildungseinrichtungen in Münster 
wird im Rahmen von KOMM Münster erhoben. In diesem Rahmen wird den  
Weiterbildungseinrichtungen empfohlen, Informationen zur Barrierefreiheit  
ihrer Angebote ebenfalls in ihre Programmhefte / Internetseiten einzustellen 
(bis 2016). 
Die städtischen Weiterbildungseinrichtungen (z. B. VHS, Berufskollegs)  
informieren auf ihrer Homepage und in Faltblättern über die Barrierefreiheit der 
Einrichtungen und Angebote (bis 2015). 
Umsetzung durch: Zugvogel e.V., Weiterbildungsträger, Beteiligung des  
Arbeitskreises Weiterbildung in Münster  
Zeitraum: bis 2015/2016 
Sachstand:  
Die im Rahmen des Seminars am Institut für Geografie (siehe vorherige Maßnahme) 
erhobenen Daten zu Weiterbildungseinrichtungen wurden in die KOMM-Datenbank 
aufgenommen.  
Die noch fehlenden Einrichtungen sollen nach und nach aufgenommen werden.  
Nach Überarbeitung und Aktualisierung der KOMM-Homepage (voraussichtlich Ende 
2015) sollen alle dort erfassten Einrichtungen über die Möglichkeit informiert werden, 
dass sie auf ihrer Homepage einen Link auf die KOMM-Datenbank setzen und damit 
detaillierte Informationen zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellen können.  
Die Informationen zur Barrierefreiheit der Veranstaltungsorte der VHS (allein in der 
Innenstadt 27 Veranstaltungsorte) konnten noch nicht vollständig ermittelt werden. 
Wenn die Informationen vollständig vorliegen, werden sie in die Homepage und in 
das Programmheft der VHS aufgenommen. 
Die Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen 
mit geistiger Behinderung in Münster entwickelt in Kooperation mit den  
Trägern von Weiterbildungsangeboten Möglichkeiten der Teilhabe an  
Weiterbildungsangeboten für Menschen mit Lernschwierigkeiten. 
Umsetzung durch: Regionalkonferenz in Kooperation mit Weiterbildungsträgern 
Zeitraum: bis 2016 
Sachstand:  
Die Regionalkonferenz hat dieses Thema aktuell noch nicht aufgegriffen.  
Die Evangelische Familienbildungsstätte (fabi Münster) versteht sich als inklusive 
Familienbildungsstätte und hat dieses Selbstverständnis auf ihrer Homepage  
ausführlich dargelegt (fabi inklusiv: http://www.ev-fabi-ms.de/bereich05.html).  
Bei der fabi gibt es sowohl einen speziellen Weiterbildungsbereich für Menschen mit 
 57

geistiger Behinderung also auch inklusive Angebote für Menschen mit und ohne  
Behinderung. Die VHS Münster entwickelt ihre Angebote ständig mit dem Ziel weiter, 
auch Menschen mit Behinderung die Teilnahme zu ermöglichen. 
3.12 Sport 
Leitziele 
Es ist Ziel, die Sportangebote in Münster im Rahmen des Möglichen so auszurichten, 
dass Menschen mit Behinderungen teilnehmen können. 
Die städtischen Sportstätten werden im Rahmen von Neubau- und Umbaumaß-
nahmen im Rahmen der Möglichkeiten umfassend barrierefrei gestaltet.  
Maßnahmen  
Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, über die Möglichkeiten der Teilnahme von 
Menschen mit Behinderungen an Sportangeboten zu informieren 
Umsetzung durch: Sportvereine, Sportamt, Stadtsportbund 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Der Stadtsportbund Münster hat 2013 eine Übersicht der integrativen Sportangebote 
für Menschen mit und ohne Behinderung in Münster erstellt. Diese Übersicht kann 
auf der Homepage des Stadtsportbundes abgerufen werden. Sie wird jährlich  
aktualisiert.  
Mehrere Vereine haben 2014 und 2015 Presseinformationen zu sportlichen  
Angeboten für Menschen mit Behinderung oder gemeinsamen sportlichen Aktivitäten 
von Menschen mit und ohne Behinderung herausgegeben. Dazu gehören unter  
anderem Berichte zum Inklusionszentrum Segeln Aasee und zur inklusiven Arbeit 
des Sportvereins Blau-Weiß-Aasee im Rahmen der Aktion „Gutes Morgen Münster“.  
In Gesprächen des Sportamtes mit Sportvereinen wird auch die Öffentlichkeitsarbeit 
zu Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen an Sportangeboten  
thematisiert.  
Überprüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit bei den  
Ausschreibungen für den Bau / Umbau städtischer Sportanlagen 
Umsetzung durch: Sportamt, Amt für Immobilienmanagement, Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit unter Beteiligung der KIB 
Zeitraum: 2013 
Sachstand:  
Bei den Ausschreibungen für den Bau / Umbau städtischer Sportanlagen wird das 
Kriterium Barrierefreiheit immer berücksichtigt. Die Vorlagen zu Baubeschlüssen für 
Sportstätten enthalten als Anlage die Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“. In 
dieser Anlage wird die barrierefreie Erschließung/Ausstattung des Gebäudes nach 
Realisierung der Baumaßnahme erläutert.  
 58

Einige Planungen für größere Baumaßnahmen städtischer Sportanlagen wurden im 
Runden Tisch Barrierefreies Bauen vorgestellt, so unter anderem die Planungen  zur 
Zweifachsporthalle an der Peter-Wust-Schule und zur Sporthalle Ostviertel (2013) 
sowie zur Innensanierung der Zweifachsporthalle in Roxel (2015).  
Am 11.02.2015 hat der Runde Tisch Barrierefreies Bauen die neue Sporthalle des 
SC 08 vor der baulichen Abnahme besichtigt und weitere Anregungen für die  
barrierefreie Gestaltung gegeben (insbesondere zur Beschilderung und  
kontrastreichen Gestaltung, zur Markierung von Glasaußenwänden sowie zur  
Information der Nutzerinnen und Nutzer der Halle über die eingebauten Induktions-
schleifen für schwerhörige Menschen.). Das Amt für Immobilienmanagement prüft die 
Umsetzungsmöglichkeiten. 
Das Sozialamt wird in Kooperation mit der AG Freizeit, Sport, Kultur, Weiterbildung 
der KIB (AG 4) im 2. Halbjahr 2015 die Übersicht „Anforderungen an die barrierefreie  
Ausstattung von Sportstätten“ aktualisieren.  
Veranstaltung zur „Inklusion im Sport“ 
Umsetzung durch: Arbeitsgruppe „Inklusion im Sport“ in Kooperation mit Sportverei-
nen, Stadtsportbund, Sportamt 
Zeitraum: 2014 
Sachstand:  
Die geplante Veranstaltung mit dem Thema „Inklusion im Sport“ konnte in 2014 nicht 
realisiert werden. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass sich die Arbeits-
gruppe „Inklusion im Sport“ – bedingt durch personelle Wechsel – seit Mitte 2014 nur 
noch selten getroffen hat.  
Im Juni 2015 haben auf dem Gelände der DJK-Schule die Friedensspiele für  
Menschen mit und ohne Behinderung stattgefunden. 
In Gesprächen mit dem Stadtsportbund wird geklärt, ob eine Veranstaltung zur  
Inklusion im Sport in 2016 realisiert werden kann. 
Erhebung der Barrierefreiheit der Sportstätten in Münster im Rahmen von 
KOMM Münster 
Umsetzung durch: Zugvogel e.V. in Kooperation mit Sportamt 
Zeitraum: 2015 
Sachstand:  
Die KOMM-Datenbank enthält Informationen zur Barrierefreiheit der Schwimmbäder. 
Eine Erhebung der Sporthallen und weiterer Sportstätten war aufgrund der  
begrenzten personellen Ressourcen bei Zugvogel e.V. bisher nicht möglich. Ggf. 
kann die Erhebung  im Rahmen eines Seminars am Institut für Geografie erfolgen. 
Erstellung einer Prioritätenliste für Umbauten / Maßnahmen zur  
Weiterentwicklung der Barrierefreiheit in den städtischen Sportstätten 
Umsetzung durch: Sportamt, Amt für Immobilienmanagement 
Zeitraum: 2016 
Sachstand:  
 59

Die Prioritätenliste soll ausgehend von der Erhebung der Barrierefreiheit der Spor t-
stätten erarbeitet werden. Die AG 4 Freizeit, Sport, Kultur, Weiterbildung der KIB wird 
beteiligt. 
3.13 Kultur 
Leitziele 
Die kulturellen Angebote in Münster werden inklusiv ausgerichtet. 
Die Barrierefreiheit von Kultureinrichtungen wird in Zusammenarbeit mit der KIB  
verbessert. 
Maßnahmen  
Informationsveranstaltung („Auftaktveranstaltung“) für alle kulturellen  
Einrichtungen in Münster zum Thema „Inklusive Kulturarbeit“ 
Umsetzung durch: Kulturamt in Kooperation mit Sozialamt, kulturellen Einrichtungen, 
und weiteren Beteiligten 
Zeitraum: 2013 
Sachstand:  
Gemeinsam mit dem Sozialamt führte das Kulturamt eine Informationsveranstaltung 
„Kultur für alle – Chancen und Herausforderungen“  für die freien Kulturträger und  
–initiativen Münsters am 4. Juni 2014 im Begegnungszentrum Meerwiese durch.  
Folgende Themenbereiche wurden dabei besonders in den Fokus genommen: 
- „Hören“ 
- „Gebärdensprache  - auf Bühne, im Film, bei einer Führung…“  
- „Sehen“ 
- „Leichte Sprache und Co.“ 
Zu diesen Themen standen Menschen mit Behinderungen oder Fachkräfte als  
Expertinnen und Experten zur Verfügung. Die Teilnehmenden hatten dabei die  
Gelegenheit, Möglichkeiten aus der Praxis und jeweiligen Fachsicht kennenzulernen, 
über eigene Erfahrungen und inklusive Angebote zu berichten und mögliche  
Hindernisse und Hürden zu thematisieren. Das Kulturamt und das Sozialamt haben 
umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt, Anregungen gegeben, 
Beispiele barrierefreier Angebote aufgezeigt und Kontakte zur besseren Vernetzung  
ermöglicht. Etwa 20 Initiativen folgten der Einladung und tauschten sich rege aus. 
Angebote bei der Nacht der Museen, sowie sonstigen städtischen kulturellen 
Veranstaltungen umfassen auch barrierefreie Angebote.  
Es wird darauf hingewirkt, dass im Rahmen der Möglichkeiten eine möglichst 
barrierefreie Ausrichtung aller Angebote erfolgt. Bei Ausschreibungen für  
Veranstaltungen wird das Kriterium „Barrierefreiheit“ aufgenommen. 
Umsetzung durch: Kulturamt, Münster Marketing, Stadtmuseum, weitere Beteiligte 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
 60

Das Kulturamt bietet bei der „Nacht der Museen und Galerien“ seit 2010 regelmäßig 
geführte rollstuhlgerechte Rundgänge an, sowie Führungen, die sich für  
hörgeschädigte Menschen eignen. Seit 2013 sind die Eröffnungsveranstaltungen der 
vom Kulturamt ausgerichteten Kunstausstellungen in der Stadthausgalerie und im 
Haus der Niederlande regelmäßig mit einer FM-Anlage für hörgeschädigte Menschen 
ausgestattet. Auf dieses Angebot wird in den Einladungen und in den  
Medienankündigungen zu diesen Veranstaltungen hingewiesen. 
Bei der Planung kultureller Veranstaltungen wird geprüft, ob und wie Projekte 
von Menschen mit Behinderungen eingebunden werden können. 
Umsetzung durch: Kulturamt 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Diese Maßnahme erfordert einen fortlaufenden Prüfprozess. Bei der Programmie-
rung der großen Festivalveranstaltungen des Kulturamtes (Jazzfestival, Lyrikertref-
fen, Halbstark) gelten zunächst künstlerische Kriterien -  das schließt allerdings nie 
aus, dass Projekte von Menschen mit Behinderungen eingebunden werden können. 
Bei der Vergabe von Projektfördergeldern werden regelmäßig Projekte von  
Initiativen, die Menschen mit Behinderungen einbeziehen, berücksichtigt  
(Schrägstrichtheater, Theater Sycorax usw.). 
In Veranstaltungskalender und bei Veranstaltungshinweisen werden  
Informationen zur Barrierefreiheit der Angebote aufgenommen. 
Umsetzung durch: Münster Marketing, KOMM Münster 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Bei KOMM Münster werden kulturelle Veranstaltungen mit besonderen Angeboten 
für Menschen mit Behinderungen aufgenommen, sofern sie bekannt sind. Münster 
Marketing nimmt Angebote für Menschen mit Behinderungen in den Veranstaltungs-
kalender Münster auf, sofern diese bekannt sind. 
Münster Marketing nimmt in Faltblätter und Veröffentlichungen zu Veranstaltungen 
verstärkt Informationen zu Serviceleistungen für Menschen mit Behinderung auf oder 
verweist auf Informationen wie den Stadtplan für Menschen mit Behinderung. 
Beim Stadtfest Münster Mittendrin im Juli 2015 gab es auf der Internetseite in der 
Rubrik Infos auch Hinweise zur Barrierefreiheit beim Stadtfest. 
Alle städtischen kulturellen Einrichtungen informieren auf ihrer Homepage und 
in Faltblättern über die Barrierefreiheit der Einrichtungen und Angebote.  
Umsetzung durch: Kulturelle Einrichtungen 
Zeitraum: 2013 
Sachstand:  
Auf der Homepage des Kulturamtes sind seit 2013 Hinweise zur Barrierefreiheit bei 
den Zugängen zu den Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen des Kulturamtes zu 
finden. Entsprechende Hinweise sind ebenfalls auf den Homepages und in den  
 61

Programmbroschüren der Begegnungszentren des Kulturamtes (Kap.8 im Bürger-
haus Kinderhaus, Begegnungszentrum Meerwiese) zu finden. Auf die Barrierefreiheit 
bei Ausstellungseröffnungen (FM-Anlage) für Besucherinnen und Besucher mit  
Hörschädigungen wird in den Flyern bzw. Einladungskarten hingewiesen. 
Das Kulturamt wirkt in Gesprächen mit den Eigentümern der Grundstücke  
darauf hin, dass der Zugang zur Kunsthalle barrierefrei gestaltet wird  
(u.a. barrierefreie Zuwegung zum Hublift, Klingel, Ausschilderung). 
Umsetzung durch: Kulturamt 
Zeitraum: 2013 
Sachstand:  
Die Zuwegung zum Eingang zum Speicher II ist bedingt barrierefrei. Der Hublift zum 
Haupteingang mit Aufzug ist ebenerdig erreichbar, allerdings wegen des Kopfstein-
pflasters schwer mit einem Rollstuhl zu befahren. Bislang wurden durch die  
Eigentümer keine verbessernden Pflasterarbeiten vorgenommen. Ab Hublift ist der  
barrierefreie Zugang zur Kunsthalle gegeben.  
Es wird geprüft, wie die Rahmenbedingungen für eine inklusive Ausrichtung 
der kulturellen Angebote verbessert werden können, (z.B. durch gezielte  
Beratung über Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung und über finanzielle 
Fördermöglichkeiten) 
Umsetzung durch: Kulturamt in Kooperation mit der Koordinierungsstelle für  
Behindertenfragen 
Zeitraum: bis Ende 2014 
Sachstand:  
Eine Information zu Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung sowie zu Fördermög-
lichkeiten ist bei der Informationsveranstaltung zur inklusiven Kulturarbeit (siehe 
Maßnahme Informationsveranstaltung) erfolgt. Darüber hinaus werden freie Träger 
und Initiativen bei der individuellen Projekt- und Förderberatung bei Bedarf auf  
Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung - ggf. mit Unterstützung durch  
Informationen städtischer Fachämter - und auf Fördermöglichkeiten hingewiesen. 
Es zeigt sich, dass es für Träger oft mit einem hohen Aufwand verbunden ist,  
entsprechende Fördermittel zu beantragen, ferner ist hier ein entsprechender  
zeitlicher Vorlauf einzuplanen. Die Herstellung von Barrierefreiheit im baulichen  
Bereich und die regelmäßige inklusive Ausrichtung aller kulturellen Angebote sind 
durch die enge finanzielle Ausstattung vieler Träger begrenzt. 
Die barrierefreie Zugänglichkeit der kulturellen Einrichtungen in Münster wird 
im Rahmen von KOMM Münster erhoben. 
Umsetzung durch: Zugvogel e. V.  
Zeitraum: bis Ende 2015 
Sachstand:  
2014 wurden die Theater in Münster in die KOMM-Datenbank aufgenommen.  
Ausgangspunkt dafür war eine Untersuchung im Rahmen einer Bachelorarbeit einer 
 62

Studentin der Geografie.  
Weitere kulturelle Einrichtungen werden nach und nach in die Datenbank  
aufgenommen. Eine vollständige Erfassung war aufgrund der begrenzten personel-
len Ressourcen beim Verein Zugvogel noch nicht möglich. 
Die AG Freizeit, Sport, Kultur und Weiterbildung der KIB besichtigt alle  
kulturellen Einrichtungen in Münster und entwickelt mit den Einrichtungen 
Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Der Kulturausschuss wird 
über die Ergebnisse der Begehungen informiert. 
Umsetzung durch: KIB und kulturelle Einrichtungen in Münster 
Zeitraum: bis 2016 
Sachstand:  
Die AG Freizeit, Sport, Kultur und Weiterbildung der KIB hat sich 2015 in zwei  
Sitzungen mit der Entwicklung eines Konzeptes für die Umsetzung dieser Maßnahme 
beschäftigt. Vorgesehen ist eine Zusammenarbeit mit Studierenden im Rahmen  
eines Seminars am Institut für Geografie der Universität Münster sowie mit Zugvogel 
e.V. im Rahmen des KOMM-Projektes. 
Die Stadt Münster wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei den Planungen zu 
den Skulptur-Projekten 2017 auf eine barrierefreie Gestaltung hin. 
Umsetzung durch: Kulturamt, Münster Marketing, beteiligte städtische kulturelle  
Einrichtungen 
Zeitraum:  
Sachstand:  
Der konkrete Planungsprozess zur Umsetzung der Skulptur-Projekte 2017 hat 
soeben erst eingesetzt, so dass hier noch kein Zwischenbericht gegeben werden 
kann.  
Das Theater Münster setzt die jährliche Aufführung des „Weihnachtsstückes“ 
mit Gebärdensprachdolmetscher/-in fort und wählt in Abstimmung mit dem 
Gehörlosenverein Münster jährlich ein weiteres Theaterstück für eine  
Aufführung mit Gebärdensprachdolmetscher aus. 
Umsetzung durch: Theater Münster in Kooperation mit dem Gehörlosenverein 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Die jährliche Aufführung des „Familienstücks“ (ehemals „Weihnachtsstück) mit  
Gebärdensprachdolmetscher/-in wird fortgesetzt. Ein weiteres Theaterstück für eine 
Aufführung mit Gebärdensprachdolmetscher/-in ist bisher vom Gehörlosenverein 
noch nicht ausgewählt worden. Für die kommende Spielzeit wurde erneut  
angeboten, ein weiteres Stück mit Gebärdensprachdolmetscher/-in zu zeigen. Es 
bleibt abzuwarten, welches Stück der Gehörlosenverein auswählt.  
 63

Das Theater Münster bietet jährlich mindestens eine Theateraufführung mit 
Audiodeskription an. 
Umsetzung durch: Theater Münster in Kooperation mit dem Blinden- und Sehbehin-
dertenverein 
Zeitraum: ab Spielzeit 2013/2014 
Sachstand:  
Das Theater Münster konnte diese Maßnahme bisher aufgrund der begrenzten  
personellen und finanziellen Ressourcen nicht umsetzen. 
Erarbeitung und Umsetzung eines Angebots für dementiell erkrankte  
Menschen und ihre Betreuungskräfte im Stadtmuseum Münster 
Umsetzung durch: Stadtmuseum in Kooperation mit dem gerontopsychiatrischen 
Zentrum der Alexianer GmbH 
Zeitraum: 2013/2014 
Sachstand:  
Die Maßnahme wurde umgesetzt. Das Stadtmuseum Münster bietet ein spezielles 
Programm für Menschen mit Demenz an. In der Schausammlung bieten sich der  
Kolonialwarenladen Henke aus dem Kreuzviertel und das Café Müller vom Marien-
platz in Münster an, um in historischem Ambiente die persönlichen Erinnerungen der 
Erkrankten aufzugreifen, in die erlebte Vergangenheit einzutauchen und positive 
Emotionen frei zu setzen.  
Das Konzept wurde fachlich betreut von der Gerontopsychiatrischen Beratung der 
Alexianer Münster und dem "Demenz-Servicezentrum Region Münster und das  
westliche Münsterland".  
Weitere Aktivitäten 
Stadtbücherei 
Blinde Menschen können mittels eines Screenreaders auf der Seite von muenster-
land.de (dem e-Medien-Portal der Stadtbücherei) navigieren und e-Medien  
(Hörbücher) sowie e-books herunterladen. Der Zeitungslesesaal in der Stadtbüche-
rei, in dem abends viele kulturelle Veranstaltungen (Lesungen usw.) stattfinden, wird 
demnächst mit einer Induktionsschleife für schwerhörige Menschen ausgestattet. 
3.14 Tourismus  
Leitziele 
Die touristischen Angebote in Münster sind für alle Menschen zugänglich und  
nutzbar. Zielgruppenspezifische Angebote werden bedarfsgerecht zur Verfügung  
gestellt. 
Münster Marketing stellt in allen touristischen Informationen die erforderlichen  
Informationen für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung.  
 64

Maßnahmen  
Fortsetzung der Erhebung und Aktualisierung von Informationen über die  
Barrierefreiheit von Gastronomie- und Übernachtungsbetrieben  
(u. a.: im Hotelverzeichnis, in der KOMM-Datenbank, in Gastronomieführern wie 
„Münster geht aus“) 
Umsetzung durch: DeHOGA Westfalen e.V., Münster Marketing (Aufnahme der  
Informationen in die Veröffentlichungen), Zugvogel e.V. (für KOMM Münster) 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Aktuelle Informationen zur Barrierefreiheit sind bereits in die folgenden Faltblätter 
und Broschüren eingearbeitet: 
- Kurzurlaubskatalog 2015 /2016  
- Hotelführer Münster  
- Stadtführer Münster 
- Stadtführer für Menschen mit Behinderungen 
- Stadtplan (Abreißblock) 
- Besucherflyer Advent  
- Münster Feiert  
In diesen Veröffentlichungen werden entweder direkt detaillierte Infos zur  
Barrierefreiheit gegeben oder es wurde ein Hinweis auf die KOMM-Internetseite oder 
den Stadtplan für Menschen mit Behinderungen aufgenommen. 
Des Weiteren erfolgt die Erhebung über das Förderprojekt „Barrierefreier Tourismus 
in ganz NRW“: Münster Marketing ist seit Beginn des Förderprojektes Mitglied des 
Kompetenznetzwerkes „Barrierefrei“. In diesem gemeinsamen Projekt mit dem 
„Deutschen Seminar für Tourismus“ in Berlin und der nationalen Koordinierungsstelle 
“Tourismus für alle“ sollen neue barrierefreie Reiseangebote bundesweit entwickelt 
sowie ein einheitliches System aufgebaut werden, um bestehende Angebote zu  
erfassen und zu zertifizieren.  
Dieses System umfasst bundesweit einheitliche Qualitätsstandards und –kriterien 
sowie ein Kennzeichnungssystem, welches auf Basis der Zielvereinbarung von  
Behinderten- und Hotelverbänden entwickelt wurde. Durch dieses Förderprojekt, das 
beim NRW Tourismus angesiedelt ist, können sich Anbieter der gesamten  
touristischen Kette (Hotellerie / Gastronomie / Museen / Tourist Informationen usw.) 
zertifizieren lassen. 
Zu diesem Projekt gab es am 01.07.2014 in Zusammenarbeit mit Münsterland e.V., 
DEHOGA Westfalen, NRW Tourismus und der Stadt Münster eine Veranstaltung mit 
dem Thema „Barrierefreier Tourismus in NRW“ im Stadtweinhaus. Dazu wurden  
sowohl die Gastronomiebetriebe als auch die Beherbergungsbetriebe aus Münster 
und dem Münsterland sowie die Anbieter von Stadtführungen usw. eingeladen. 
Folgende touristischen Leistungsträger haben sich bereits für die Zertifizierung  
beworben: „Der Münsterbus“ und das Messe Congress Centrum Halle Münsterland. 
Folgende weitere Schritte sind geplant: 
1. Münster Marketing wird eine Internetseite mit barrierefreien Partnern  
entwickeln, in der alle zertifizierten Partner vorgestellt werden. 
2. Die zertifizierten Partner werden in den Printprodukten, u. a. im Hotelverzeich-
nis und Angebotskatalog, mit dem jeweiligen Piktogramm der entsprechenden 
 65

Zielgruppe (Menschen mit Gehbehinderungen, Rollstuhlfahrer, Menschen mit 
Hörbehinderungen, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, Blinde und 
Menschen mit Sehbehinderungen und Hörgeschädigte) aufgenommen.  
3. Alle zertifizierten Betriebe werden auf der landesweiten Internetseite 
www.dein-nrw.de
 gelistet. 
4. Die KOMM Seite wird mit den zertifizierten Leistungsträgern ergänzt.  
Außerdem wird dieses Thema nochmals in der zweiten Jahreshälfte 2015 in 
der Hotelfachgruppensitzung DEHOGA besprochen. 
Münster Marketing thematisiert in den Gesprächen mit Anbietern von  
Stadtführungen regelmäßig die Weiterentwicklung barrierefreier  
Stadtführungen (u. a.: Einsatz von Mediaguides, Technik für schwerhörige 
Menschen, Führungen in Gebärdensprache und in Leichter Sprache);  
das Sozialamt vermittelt auf Wunsch Kooperationspartner aus den  
Behindertenvereinen. 
Umsetzung durch: Münster Marketing, Sozialamt 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
In den Gesprächen mit den Stadtführungsanbietern wurde das Thema besprochen 
und die Anbieter wurden sensibilisiert. 
Aktualisierung der Zusammenstellung, wo man Rollstühle und Rollatoren aus-
leihen kann und Veröffentlichung auf der Internetseite von Münster Marketing 
Umsetzung durch: Münster Marketing in Kooperation mit Sozialamt 
Zeitraum: 2013 
Sachstand:  
Die Zusammenstellung wurde 2013 komplett überarbeitet und auf der Internetseite 
von Münster Marketing veröffentlicht. Die Zusammenstellung wird jährlich geprüft, 
ergänzt und korrigiert. 
Schulungsangebot zur Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 
in den Bereichen Gastronomie und Beherbergung für eine barrierefreie  
Ausrichtung ihrer Angebote 
Umsetzung durch: DeHOGA Westfalen e.V. unter Beteiligung von Organisationen 
behinderter Menschen, Münster Marketing begleitet den Prozess  
Zeitraum: bis 2015 
Sachstand:  
Da das Förderprojekt „Barrierefreier Tourismus in ganz NRW“ von NRW Tourismus 
auch Möglichkeiten der Schulung bietet (siehe Ausführungen zu Maßnahme 1) wurde 
darauf verzichtet, in Münster ein weiteres Schulungsangebot aufzubauen. 
Münster Marketing ist seit Beginn des Förderprojektes „Barrierefreier Tourismus in 
ganz NRW“ von NRW Tourismus Mitglied des Kompetenznetzwerkes „Barrierefrei“. 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Münster Marketing wurden in diesem  
Projekt durch eine Veranstaltung in 2014 geschult und sensibilisiert.  
 66

2015 wurde die Münster-Information zertifiziert und hat die Stufe 1 für Rollstuhlfahrer 
erhalten. Die Münster Information ist auf der Seite www.dein-nrw.de gelistet.  
Die Zertifizierung hat auch zur Sensibilisierung beigetragen und unter anderem dazu 
geführt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlegen, wie die Barrierefreiheit 
der Münster Information weiter verbessert werden kann. So werden bauliche  
Maßnahmen, zum Beispiel für Menschen mit Sehbehinderungen  geprüft  
(ggf. Umbau der Münster Information / Bürgerinformation im Jahre 2020), ebenso 
das Einrichten von Induktionsschleifen sowie die Verbesserung des Zugangs durch 
einen deutlichen Hinweis auf die Klingel an der Münster Information.  
2015 wurden in der Münster Information Lesehilfen für sehbehinderte Menschen  
bereitgestellt.  
Münster Marketing versucht im Rahmen der Kontakte zu Hotelbetrieben für eine  
barrierefreie Ausrichtung der Angebote zu sensibilisieren. So hat Münster Marketing 
in 2015 direkte Gespräche mit den Hotelbetrieben Mövenpick, IBIS, Hotel am  
Wasserturm (neu) zu diesem Thema geführt und auf die Dringlichkeit hingewiesen, 
die Hotels barrierefrei auszustatten und eine ausreichende Anzahl von Zimmern für 
Menschen im Rollstuhl vorzusehen.  
Weitere Aktivitäten 
Der Stadtplan für Menschen mit Behinderung wurde 2014 und 2015 aktualisiert. 
Münster Marketing hat eine „Pre-Convention Tour“ zum Thema „Barrierefreies  
Reisen“ anlässlich des German Travel Mart in Bremen im Mai 2014 durchgeführt. 
Insgesamt haben 13 Personen (Reiseveranstalter aus verschiedenen europäischen 
Ländern) Münster besucht und konnten unter anderem im Rahmen einer  
Stadtrundfahrt die Barrierefreiheit von Sehenswürdigkeiten in Münster  sowie  
bauliche Maßnahmen (z.B. Querungsfurten über das Kopfsteinpflaster)  
kennenlernen. Mitarbeiterinnen von Münster Marketing und die Behindertenbeauf-
tragte haben ferner mit den Gästen Fragen und Anregungen zur Barrierefreiheit in 
Münster erörtert. 
3.15 Politische Teilhabe  
Leitziele 
Mittelfristig sind alle Wahllokale in Münster barrierefrei zugänglich. 
Die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen am öffentlichen und  
politischen Leben in Münster werden kontinuierlich weiterentwickelt. 
Maßnahmen 
Weiterentwicklung der Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche 
mit Behinderungen im Jugendrat  
Umsetzung durch: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Kooperation mit dem 
Jugendrat und ggf. Organisationen von Menschen mit Behinderungen 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Im Jugendrat ist aktuell ein Jugendlicher mit Behinderung vertreten. 
 67

Die 2012 entstandene Jipa-AG (Jugendliche inklusiv politisch aktiv), eine AG des 
Jugendrates Münster, besteht weiter und ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit 
und ohne Behinderung, sich in die Arbeit des Jugendrates einzubringen.  
2014/2015 hat sich die Jipa-AG mit dem Thema Politik beschäftigt und dazu Filmclips 
in Leichter Sprache erstellt. Unter dem Motto „Politik für alle“ sollen die Filme  
Jugendlichen den Zugang zu politischen Themen erleichtern. Ergänzend dazu erstellt 
die Jipa-AG ein Politikquiz. Mit den Filmclips und dem Politikquiz möchte die AG in 
diesem Jahr an Förderschulen einen Projekttag zum Thema Politik veranstalten. 
Information über die Möglichkeiten des Einsatzes von Technik für  
schwerhörige Menschen in Sitzungen der kommunalen Gremien 
Umsetzung durch: Amt für Bürger- und Ratsservice 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Informationen zur  Barrierefreiheit gibt es im städtischen Intranet (dort unter Service, 
Stichwort Barrierefreiheit). Dort ist auch eine Zusammenstellung für den Einsatz der 
Technik für schwerhörige Menschen und Hinweise auf Hilfen für schwerhörige 
Menschen eingestellt. Ausgehend von dieser Zusammenstellung hat das Amt für 
Bürger- und Ratsservice die Schriftführungen der Ausschüsse und sonstigen  
Gremien, die Fraktionen/Ratsgruppe sowie städtische Gesellschaften mit Gremien im 
März 2015 erneut auf die Möglichkeiten des Einsatzes von Technik für schwerhörige 
Menschen aufmerksam gemacht. Diese Information wird in regelmäßigen Abständen 
wiederholt. 
Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit zur Arbeit der KIB und ihrer Arbeitsgruppen, 
u.a. Faltblatt zur KIB (auch in Leichter Sprache), Pressearbeit 
Umsetzung durch: Sozialamt, Presse- und Informationsamt, KIB 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand: 
Das Sozialamt hat ein Informationsblatt über die KIB erstellt, es kann auf der KOMM-
Homepage abgerufen werden (http://komm.muenster.org/, dort unter  
Veröffentlichungen. 
In der geplanten Broschüre zu Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit  
Lernschwierigkeiten in Leichter Sprache (siehe Maßnahme: Weiterbildung in Leichter 
Sprache zu Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene, S. 70) wird 
es auch eine Information über die KIB geben. 
Nach der Neubildung der KIB nach der Kommunalwahl im Mai 2014 hat das  
Sozialamt in Kooperation mit dem Presse- und Informationsamt Pressemitteilungen 
zu Sitzungen von Arbeitsgruppen der KIB sowie zu Rundgängen der  
AG Stadtplanung und Verkehr der KIB veröffentlicht. 
Die Öffentlichkeitsarbeit zur KIB soll im Rahmen der geplanten Veranstaltung  
anlässlich des 40-jährigen Bestehens der KIB am 03.12.2015 intensiviert werden. 
 68

Prüfung von Alternativstandorten für nicht barrierefreie Wahllokale 
Sofern keine Alternativstandorte zur Verfügung stehen: Prüfung, ob durch 
Rampen oder andere Hilfsmittel ein barrierefreier Zugang ermöglichst werden 
kann. 
Umsetzung durch: Wahlamt in Kooperation mit Sozialamt und KIB 
Zeitraum: 2013 
Sachstand:  
Wahllokale 
Alternativstandorte für nicht barrierefreie Wahllokale sowie Möglichkeiten, einen  
barrierefreien Zugang durch Hilfsmittel zu ermöglichen, wurden mit folgendem  
Ergebnis geprüft: 
Das Stadtgebiet war zur Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 
13.09.2015 wie bei den letzten Wahlen in 172 Stimmbezirke aufgeteilt, so dass es 
die gleiche Anzahl von Wahllokalen an 99 Standorten gab. 154 Wahllokale davon 
waren insoweit barrierefrei zu erreichen, als dass sie ohne Stufen mit dem Rollstuhl 
oder Rollator zugänglich sind. Leider besteht immer noch das Problem älterer  
Schulen, hauptsächlich im Kreuzviertel, bei denen baulich keine Veränderungen  
erfolgt sind. Darüber hinaus war aufgrund von Baumaßnahmen einmalig die  
Gesamtschule Mitte (mit 4 Wahllokalen) nicht barrierefrei erreichbar.  
Die 18 nicht barrierefreien Wahllokale verteilten sich auf 8 der 99 Standorte.  
Es ist gelungen, vier Wahllokale erstmalig in weiteren Senioreneinrichtungen  
unterzubringen. Es sind dies die AWO Seniorenzentren in Albachten und  
Gievenbeck (2x) sowie das Wohnstift am Südpark der Caritas.  
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit der Wahl des Oberbürgermeisters/der 
Oberbürgermeisterin: 
Wahlbenachrichtigungskarten 
Wie in den Jahren zuvor wurde auf den Wahlbenachrichtigungskarten darauf  
hingewiesen, ob das jeweilige Wahllokal barrierefrei zu erreichen ist. 
Wahlhilfepakete für blinde oder sehbehinderte Menschen 
Die Stimmzettel für die Hauptwahl wie auch für eine eventuelle Stichwahl wurden 
nach den Vorgaben des BSVW (Blinden-und Sehbehindertenverein Westfalen e.V.) 
so gestaltet werden, dass sie mittels einer Schablone von blinden oder  
sehbehinderten Menschen ohne Hinzuziehung einer Hilfsperson genutzt werden 
können. Die Kosten für diese Wahlhilfepakete (Schablone und CD) wurden durch das 
Wahlamt getragen. 
Senioreneinrichtungen 
Das Wahlamt hat mit den Senioreneinrichtungen, in denen kein Wahllokal  
eingerichtet wird, abgestimmt, ob dort ein so genannter beweglicher Wahlvorstand 
die Stimmzettel derjenigen Bewohnerinnen und Bewohner entgegen nimmt, die ihr 
Wahllokal nicht erreichen können oder wollen. 
 69

Weiterentwicklung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit  
Lernschwierigkeiten in der KIB  
Umsetzung durch: Sozialamt, WiM 
Zeitraum: 2014 
Sachstand:  
Die Vertreterin der Menschen mit Lernschwierigkeiten in der KIB hat vor der  
Neubildung der KIB nach der Kommunalwahl 2014 mitgeteilt, was verändert werden 
könnte, um Menschen mit Lernschwierigkeiten die Teilnahme an den Sitzungen der 
KIB zu erleichtern. Ausgehend davon hat das Sozialamt in Zusammenarbeit mit der 
Vorsitzenden der KIB Vorschläge entwickelt, wie die Sitzungen verständlicher  
gestaltet werden können. Diese Vorschläge wurden in der konstituierenden Sitzung 
der KIB am 16.09.2014 vorgestellt. Als besonders hilfreich hat sich herausgestellt, 
dass in den Sitzungen nach einer Stunde eine Pause eingelegt wird und dass die 
KIB zu Beginn der Sitzung entscheidet, zu welchen Themen ein Bericht der  
Verwaltung erfolgen soll – dies trägt zu kürzeren Sitzungen bei. 
Weiterbildung in Leichter Sprache zu Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung auf 
kommunaler Ebene 
Umsetzung durch: Sozialamt, Amt für Bürger- und Ratsservice in Kooperation mit der 
Evangelischen Familienbildungsstätte (Bereich: Menschen mit Behinderungen bilden 
sich weiter) 
Zeitraum: 2014 
Sachstand:  
2014 hat die WiM (Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster) eine  
Veranstaltung über das Thema Kommunalwahl / Kommunalpolitik durchgeführt. Ein 
Mitarbeiter des Amtes für Bürger- und Ratsservice hat über das Thema informiert 
und Fragen beantwortet. 
Die Evangelische Familienbildungsstätte hat mit Unterstützung der Stadt Münster in 
ihrem Programm für das 2. Halbjahr 2014 eine Veranstaltungsreihe „Meine Stadt und 
ich – Teilhabe in der Stadt Münster“ angeboten. Die Teilnehmenden konnten  
städtische Einrichtungen kennenlernen und vor Ort auch darüber ins Gespräch 
kommen, was für Menschen mit Lernschwierigkeiten noch verbessert werden kann. 
Im Rahmen des Projektstudiums an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung 
NRW, Abteilung Münster, haben Studierende von April bis Juni 2015 in einem  
Projekt, das von der Stadt Münster begleitet wurde, unter anderem einen Entwurf für 
eine Broschüre zur politischen Beteiligung von Menschen mit Lernschwierigkeiten in 
Münster in Leichter Sprache entwickelt. Ausgehend von diesem Entwurf wird die 
Stadt Münster voraussichtlich noch 2015 eine Broschüre in Leichter Sprache zu den 
Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster heraus-
geben.  
Die Bereitstellung weiterer grundlegender Informationen zur Bürgerbeteiligung in 
Leichter Sprache ist nicht nur eine Aufgabe der einzelnen Gemeinde. Es ist davon 
auszugehen, dass es in absehbarer Zeit auch Veröffentlichungen auf regionaler 
Ebene zu diesem Thema geben wird. 
 70

Aufnahme von Informationen zur Erreichbarkeit und Barrierefreiheit der  
Sitzungsorte politischer Gremien in das städtische Internetangebot 
Umsetzung durch: Amt für Bürger- und Ratsservice in Zusammenarbeit mit dem  
Sozialamt 
Zeitraum: 2014 
Sachstand:  
Im städtischen Internetangebot gibt es bereits Informationen über die Erreichbarkeit 
und Barrierefreiheit von Gebäuden über den interaktiven Stadtplan.  
Ergänzt wird dieses Angebot durch KOMM Münster (http://komm.muenster.org).  
In welcher Form sich die vorliegenden Informationen mit dem Ratsinformations-
system verknüpfen lassen und/oder darin eingearbeitet werden können, ist technisch 
noch nicht abschließend geklärt. 
3.16 Internationale Zusammenarbeit  
Leitziel 
Im Rahmen der Städtepartnerschaften und der kommunalen  
Entwicklungszusammenarbeit werden Veranstaltungen möglichst barrierefrei  
gestaltet. 
Maßnahmen  
Information der Partnerschaftsvereine über Möglichkeiten der barrierefreien 
Ausrichtung ihrer Angebote (Veranstaltungen in Münster, Reisen in  
Partnerstädte), bei Bedarf Beratung 
Umsetzung durch: Amt für Bürger- und Ratsservice in Kooperation mit Sozialamt 
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
Das Amt für Bürger-und Ratsservice hat die Partnerschaftsvereine über dieses  
Anliegen informiert, zuletzt am 04.11.2014 im Rahmen des Treffens aller Partner-
schaftsvereine. Eine Erinnerung an dieses Anliegen wird beim Treffen im November 
2015 erfolgen. 
Bei Veranstaltungen, die vom Büro für Internationales, Europa und Städtepartner-
schaften der Stadt Münster organisiert werden, werden Informationen über die  
Barrierefreiheit der Veranstaltungen in das Veranstaltungsprogramm aufgenommen 
(z.B. Kennzeichnung durch Piktogramme in der Broschüre für die internationale 
Chorbegegnung in Münster vom 18. bis 20. September 2015). 
In das Veranstaltungsprogramm zur jährlichen Veranstaltungsreihe des  
Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit werden Hinweise zur 
Barrierefreiheit der Veranstaltungen aufgenommen. 
Umsetzung durch: Amt für Bürger- und Ratsservice  
Zeitraum: fortlaufend 
Sachstand:  
 71

In die Veranstaltungsbroschüre für 2015 werden Informationen zur Barrierefreiheit 
der Veranstaltungen aufgenommen. 
Der Veranstaltungskalender auf der Homepage der Stadt „Münsters  
Städtepartnerschaften“ wird um eine Rubrik mit Informationen zur  
Barrierefreiheit der Veranstaltungsorte erweitert. 
Umsetzung durch: Amt für Bürger-und Ratsservice  
Zeitraum: 2013 
Sachstand:  
Der Veranstaltungskalender der Homepage Internationales soll in den  
Veranstaltungskalender „münstermine – Veranstaltungen in Münster“ 
(www.muenstertermine.de) integriert werden. Daher werden keine Ergänzungen des 
bisherigen Veranstaltungskalenders vorgenommen.  
Der Veranstaltungskalender münstermine bietet bisher keine Informationen zur  
Barrierefreiheit. In den Text zu einer Veranstaltung können jedoch Hinweise zur  
Barrierefreiheit aufgenommen werden.  
Information der Partnerstädte über den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
BRK in Münster, Anfrage an die Partnerstädte zu den Aktivitäten zur  
Umsetzung der UN-BRK 
Umsetzung durch: Amt für Bürger-und Ratsservice in Kooperation mit Sozialamt 
Zeitraum: 2014 
Sachstand:  
Das Amt für Bürger-und Ratsservice hat 2014 die europäischen Partnerstädte über 
den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK der Stadt Münster informiert. Einige 
Städte (z.B. York) haben kurz darauf reagiert, andere Städte nicht. Über diese  
Anfrage hinaus setzt die Stadt Münster den Austausch zur Umsetzung der UN-BRK 
mit Partnerstädten im Rahmen von Projekten fort. So beteiligt sich die Stadt Münster 
seit 2015 an dem von der Europäischen Kommission geförderten Projekt „Inklusion in 
europäischen Partnerstädten“. Weitere Projektbeteiligte sind die Stadt Brühl und der 
dortige Verein „Aktiv für alle“ (Projektkoordination), die Lebenshilfe Münster sowie 
Organisationen aus York, Hardenberg (Niederlande) und Myslowice (Polen).  
Bei den Friedensspielen (inklusives Spiel- und Sportfest auf dem Gelände des DJK-
Sportzentrums) am 13. Juni 2015  waren Gäste mit und ohne Behinderung aus York 
und Hardenberg vertreten. Neben dem gemeinsamen Erleben von sportlichen  
Aktivitäten boten die Friedensspiele und das weitere Programm für die Gäste auch 
die Möglichkeit, sich zu Themen der Inklusion in den Städten auszutauschen und 
Ideen für weitere gemeinsame Aktivitäten zu entwickeln. Im Rahmen des Projektes 
ist unter anderem geplant, dass Menschen mit und ohne Behinderung im Sommer 
2016 zur Disability Roadshow nach York reisen. 
 
 72

4. Verzeichnis der Abkürzungen  
BRK    Behindertenrechtskonvention 
DEHOGA Westfalen Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Westfalen e.V. 
DIN    Deutsches Institut für Normung 
EDAD    Design für Alle Deutschland e.V. 
FM-Anlage  Frequenz-Modulations-Anlage oder  
drahtlose Funkübertragungsanlage:  
Die Sprache wird von einem Mikrofon kabellos durch 
Funkwellen zu einem kleinen Empfänger übertragen, an 
den ein Kopfhörer oder - für Träger von Hörgeräten mit  
T-Spule oder Cochlea Implantaten (CI) - eine Induktions-
Halsringschleife angeschlossen werden. 
KAoA Kein Abschluss ohne Anschluss 
KatHO Katholische Hochschule NRW 
KIB  Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen 
mit Behinderungen  
KOMM Münster Stadtführer für die Stadt Münster mit Informationen für  
Menschen mit Behinderung im Internet  
(Datenbank mit Informationen über die Barrierefreiheit von 
Gebäuden in Münster; Veröffentlichungen,  
Veranstaltungskalender) 
http://komm.muenster.org  
KSVM  Kommunale Seniorenvertretung Münster 
LAG Landesarbeitsgemeinschaft 
LWL Landschaftsverband Westfalen-Lippe  
SeHT Verein „Selbständigkeitshilfen bei Teilleistungsschwächen“ 
SGB  Sozialgesetzbuch 
UN United Nations (englisch für Vereinte Nationen) 
WiM Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster 
 (Selbstvertretungsgruppe der Menschen mit geistiger  
Behinderung in Münster) 
 
 73

Beratungsverlauf (21)

17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 7.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 2.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.11.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.11.2015 Integrationsrat
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.11.2015 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.11.2015 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.29 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.11.2015 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.01.2016 Sportausschuss
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.01.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.01.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.01.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.01.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.02.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 9.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.02.2016 Kulturausschuss
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.02.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.02.2016 Rat
TOP 25 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (25)

  • Hafenstraße 8
  • Anton-Bruchausen-Straße
  • Albrecht-Thaer-Straße
  • Handorfer Straße
  • Julius-Voos-Gasse
  • Pferdegasse
  • Bennostraße 5
  • Kirchherrngasse
  • Stubengasse
  • Marienplatz
  • Alter Steinweg
  • Stühmerweg 8
  • Dingbängerweg 80
  • Laerer Landweg
  • Manfred-von-Richthofen-Straße 60
  • Klemensstraße
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  • Königsstraße
  • Am Wasserturm
  • Krüsbreede
  • Kirchplatz
  • Rothenburg
  • Domplatz
  • Mauritztor
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0381/2015
Typ
Vorlagen
Datum
09.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37