V/0381/2015
Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt - Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 1. Bericht über den Stand der Umsetzung
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Berichtsvorlage
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V/0381/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt - Aktionsplan zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention:
1. Bericht über den Stand der Umsetzung
Beratungsfolge
17.11.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion
von Menschen mit Behinderungen Bericht
17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht
17.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht
18.11.2015 Integrationsrat Bericht
19.11.2015 Kulturausschuss Bericht
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-West Bericht
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht
24.11.2015 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
24.11.2015 Sportausschuss Bericht
25.11.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht
26.11.2015 Betriebsausschuss Münster Marketing Bericht
26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht
30.11.2015 Kommunale Seniorenvertretung Bericht
01.12.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
02.12.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung,
Verkehr und Wohnen Bericht
02.12.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
03.12.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit,
Ordnung und E-Government Bericht
08.12.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Bericht
16.12.2015 Rat Bericht
Vorlagen-Nr.:
V/0381/2015
Auskunft erteilt:
Frau Rüter
Ruf:
492 50 27
E-Mail:
RueterD@stadt-muenster.de
Datum:
09.10.2015
Öffentliche Berichtsvorlage
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Bericht:
1. Beschlusslage
Der Rat hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt -
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ beschlossen1 .
Mit dem Beschluss hat der Rat die Verwaltung auch beauftragt, den Fachausschüssen
und dem Rat - nach Beratung in der Kommission zur Förderung der Inklusion von
Menschen mit Behinderungen (KIB) - bis zur Jahresmitte 2015 einen ersten zusammen-
fassenden Bericht über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans vorzulegen und
darin auch weitere notwendige Maßnahmen aufzuzeigen.
Mit dem vorliegenden Bericht (Anlage) kommt die Verwaltung diesem Auftrag nach.
2. Umsetzung des Aktionsplans, Information der KIB
Der Oberbürgermeister hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit
einem Rundschreiben über den Ratsbeschluss zum Aktionsplan vom 25.09.2013
informiert. Die Fachämter wurden gebeten, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich
liegenden Maßnahmen innerhalb der im Aktionsplan genannten Zeiträume umzusetzen
sowie bei allen Planungen und Projekten das Thema Inklusion zu berücksichtigen.
In dem Rundschreiben wurde auch auf die erforderliche rechtzeitige Einbindung der
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei der
Umsetzung von Maßnahmen und der Beratung von Vorlagen hingewiesen.
Die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans erfolgt durch die Fachämter sowie
weitere in den jeweiligen Handlungsfeldern benannte Akteure und Institutionen.
Die Verwaltung informiert die KIB regelmäßig über Aktivitäten, die zur Umsetzung der
Ziele des Aktionsplans beitragen. Themenbezogen erfolgt eine Information auch in den
zuständigen Fachausschüssen.
Mit dem Beschluss zum Aktionsplan hat der Rat die Verwaltung beauftragt, in der
jährlichen Sitzung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen (KIB) mit den Organisationen von Menschen mit Behinderungen über
den Stand der Umsetzung des Aktionsplans zu berichten und Anregungen und Ideen für
die weitere Entwicklung von Münster zu einer inklusiven Stadt aufzunehmen und zu
dokumentieren.
In der Sitzung der KIB mit den Organisationen der Menschen mit Behinderungen am
26.11.2013 konnte die Verwaltung erst einen kurzen Überblick über die begonnenen
Aktivitäten zur Umsetzung des erst zwei Monate vorher beschlossenen Aktionsplans
geben. Es gab keine weiteren Vorschläge zur Umsetzung.
In der Sitzung der KIB am 02.12.2014 wurde insbesondere betont, dass die im Aktions-
plan thematisierte wichtige Bewusstseinsbildung auch bei dem Thema „barrierefreie
1 Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention –Beschlussvorlage an den Rat V/0125/2013 und
V/0125/2013/2. Erg. (https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004036298)
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Gestaltung von denkmalgeschützten Gebäuden“ notwendig ist. Dieses Thema ist im
Handlungsfeld „Barrierefreiheit“ des Aktionsplans berücksichtigt und wird von der KIB
jeweils bei aktuellen Planungen aufgegriffen, sofern Denkmalschutzbelange betroffen
sind.
Im Juni 2015 wurde das Sozialamt darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, in den
Handlungsfeldern des Aktionsplans auch die Belange von Menschen mit einer
psychischen Behinderung zu berücksichtigen. Bereits geplant ist, die Belange von
Menschen mit psychischer Behinderung beim Fachtag „Auf dem Weg zu einem
inklusiven Arbeitsmarkt Münster“ am 30.11.2015 an einem Thementisch zu bearbeiten.
Unter Beteiligung der KIB sollen weitere Schritte für die Berücksichtigung der Inklusion
von psychisch kranken Menschen bei der Umsetzung des Aktionsplans entwickelt
werden.
3. Inhalte des Berichtes
Der vorliegende Bericht (Anlage) gibt einen ersten Überblick über den Stand der
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Aktionsplan bis Mitte 2015.
Stand der Umsetzung von Maßnahmen
Der Bericht zeigt, dass viele Maßnahmen innerhalb des vorgesehenen Zeitraums
umgesetzt wurden oder zumindest erste Umsetzungsschritte erfolgten. Es wird aber
auch deutlich, dass mehrere Maßnahmen bisher nicht wie geplant umgesetzt werden
konnten. Dazu gehören sowohl einzelne bauliche Maßnahmen als auch vorgesehene
Veranstaltungen. Auch der Auftrag, einen Vorschlag zu entwickeln, wie das Thema
Inklusion in Vorlagen an die politischen Gremien berücksichtigt werden kann
(Beschlussziffer 2 der 2. Ergänzungsvorlage zum Aktionsplan) wurde noch nicht
umgesetzt. Sinnvoll erscheint hier die Entwicklung eines Verfahrens, das auch weitere
Querschnittsthemen (zum Beispiel Migration, Gleichstellung von Frauen und Männern,
Demografie) berücksichtigt.
Die Gründe dafür, dass Maßnahmen nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums
umgesetzt werden konnten, sind unterschiedlich. Die personellen Ressourcen vieler für
die Umsetzung zuständiger Fachämter sind durch die laufenden Aufgaben und besonde-
re Anforderungen (insbesondere durch das Unwetter im Sommer 2014 und aktuell durch
die Bindung von Personalressourcen für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung
von Flüchtlingen) begrenzt. Auch mit Blick auf die Haushaltslage der Stadt Münster kann
der Aktionsplan nur schrittweise umgesetzt werden. Bei Maßnahmen, die in Kooperation
mit anderen nicht städtischen Organisationen oder den Arbeitsgruppen der KIB durch-
geführt werden sollen, sind die begrenzten Ressourcen dieser Organisationen zu
berücksichtigen.
Zu beachten ist ferner, dass der Aktionsplan kein „starrer Plan“ und auch nicht das
alleinige Instrument zur Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention ist.
Neben den im Aktionsplan genannten Maßnahmen gibt es weitere Aktivitäten, zum
Beispiel die laufende Arbeit vieler Fachämter und von Vereinen und Organisationen, die
dazu beitragen, die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention in Münster umzusetzen.
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Weitere notwendige Maßnahmen
Aus der Vorstellung der Umsetzung von Maßnahmen des Aktionsplans in den Sitzungen
der KIB am 26.11.2013 und 02.12.2014 haben sich keine weiteren notwendigen
Maßnahmen ergeben, die neu in den Aktionsplan aufzunehmen sind. Daher werden in
diesem ersten Bericht zum Stand der Umsetzung keine neuen Maßnahmen aufgezeigt.
Das Thema „Berücksichtigung der Belange von Menschen mit psychischer Behinderung“
soll zunächst in der KIB beraten und dann bei der Umsetzung der Maßnahmen des
Aktionsplans berücksichtigt werden.
Für die weitere Umsetzung des Aktionsplans stellt sich insbesondere die Heraus-
forderung, das Thema Inklusion in allen Aufgabenbereichen der Stadtverwaltung
kontinuierlich zu berücksichtigen und die Aktivitäten in den einzelnen Handlungsfeldern
noch stärker als bisher aufeinander abzustimmen und zu bündeln. Dabei ist auch zu
prüfen, wie die bisherige Koordinierung und Begleitung der Umsetzung des Aktionsplans
weiterentwickelt werden kann.
4. Ausblick
Aktuelle Schwerpunkte der Umsetzung des Aktionsplans
Aktuell werden für zwei Handlungsfelder des Aktionsplans detaillierte Handlungs-
empfehlungen erarbeitet:
Zum Handlungsfeld „Gesundheit“ entwickelt die Projektgruppe „Gesundheitliche
Versorgung von Menschen mit Behinderungen“ der Kommunalen Gesundheitskonferenz
Handlungsempfehlungen und konkrete Maßnahmen.
Für das Handlungsfeld „Arbeit“ wird die Verwaltung nach dem Fachtag „Auf dem Weg zu
einem inklusiven Arbeitsmarkt Münster“ am 30.11.2015 ein Handlungskonzept zur
beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Münster mit Maßnahme-
vorschlägen entwickeln 2.
An der Erarbeitung sind Akteure aus dem jeweiligen Handlungsfeld sowie
Vertreter/-innen der KIB beteiligt.
Weiterentwicklung
Wie im Ratsbeschluss zum Aktionsplan vorgesehen wird die Verwaltung auch weiterhin
die KIB und themenbezogen die Fachausschüsse über den Stand der Umsetzung von
Maßnahmen des Aktionsplans informieren. Ferner wird sie in der jährlichen Sitzung der
KIB mit den Vereinen und Verbänden über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans
berichten und Anregungen und Ideen für die weitere Entwicklung von Münster zu einer
inklusiven Stadt aufnehmen und dokumentieren.
Die Verwaltung wird den Fachausschüssen und dem Rat – nach Beratung in der
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen – bis Ende
2017 einen Bericht über die Umsetzung aller laufenden und mittelfristigen Maßnahmen
des Aktionsplans vorlegen. Sie wird dann ebenfalls einen Vorschlag für eine regelmäßige
2 Ratsantrag A-R 0027/2013: Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Müns-
ter erhöhen – einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen“ (Beschlussvorlage V/0303/2015/1)
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Gesamtberichterstattung zu den Aktivitäten der Stadtverwaltung zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention sowie zur Weiterentwicklung des Aktionsplans unter-
breiten. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Zu klären ist, welche statistischen Daten im Rahmen einer Gesamtberichterstattung
zukünftig regelmäßig erhoben und dokumentiert werden sollen und welche Indikatoren
entwickelt werden können, um die Wirkungen der Maßnahmen auf dem Weg zu einer
inklusiven Stadtgesellschaft feststellen zu können (Aufbau eines wirkungsorientierten
Monitoringsystems).
Es ist wichtig, den Aktionsplan dauerhaft als Orientierungsrahmen für die Entwicklung
Münsters zu einer inklusiven Stadt zu verankern und zu erreichen, dass ausgehend
davon die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein selbstverständlicher
Bestandteil jedes kommunalen Handlungsfeldes wird. Dies erfordert eine ressortüber-
greifende Steuerung und Überwachung des Gesamtprozesses. Vorgesehen ist, ein
Verfahren zu entwickeln, das geeignet ist, die weitere Umsetzung der Ziele der
UN-Behindertenrechtskonvention und Entwicklung einer inklusiven Stadtgesellschaft
kontinuierlich und verbindlich zu gestalten – unter Einbeziehung der in den Handlungs-
feldern beteiligten Akteure und Institutionen.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention: 1. Bericht über den Stand der Umsetzung
Anlage zur Vorlage 0381-2015: 1. Bericht über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention
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Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – 1. Bericht über den Stand der Umsetzung Anlage zur Berichtsvorlage V/0381/2015 an den Rat der Stadt Münster 1 Impressum: Herausgeberin: Stadt Münster, 2015 Ansprechpartnerin: Doris Rüter Behindertenbeauftragte der Stadt Münster Sozialamt Hafenstr. 8, 48153 Münster Tel. 02 51/4 92-50 27 Fax 02 51/4 92-79 01 E-Mail: rueterd@stadt-muenster.de Hinweis: Das Bild auf der Vorderseite und die Bilder im Kapitel 2 sind von: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 2 1. Einleitung ____________________________________________ S. 4 2. Hinweise in Leichter Sprache ___________________________ S. 5 3. Handlungsfelder ______________________________________ S. 7 3.1 Bewusstseinsbildung ____________________________________ S. 7 3.2 Zugänglichkeit, Barrierefreiheit ___________________________ S. 10 3.2.1 Stadtplanung, Bauen ___________________________________ S. 10 3.2.2 Mobilität ____________________________________________ S. 21 3.2.3 Information, Kommunikation _____________________________ S. 23 3.3 Kinder, Jugendliche, Familie _____________________________ S. 27 3.3.1 Kindertagesbetreuung __________________________________ S. 27 3.3.2 Kinder- und Jugendarbeit _______________________________ S. 29 3.4 Mädchen und Frauen mit Behinderung _____________________ S. 32 3.5 Menschen mit Behinderung im Alter _______________________ S. 35 3.6 Menschen mit Behinderung und Migrationsvorgeschichte ______ S. 37 3.7 Selbstbestimmtes Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft ________________________ S. 39 3.7.1 Inklusives Gemeinwesen ________________________________ S. 39 3.7.2 Wohnen ____________________________________________ S. 39 3.7.3 Pflege, Unterstützungsdienste, Beratung ___________________ S. 41 3.7.4 Persönlichkeitsrechte, Betreuung _________________________ S. 42 3.8 Gesundheit __________________________________________ S. 44 3.9 Schule ______________________________________________ S. 46 3.10 Arbeit und Beschäftigung _______________________________ S. 49 3.11 Weiterbildung ________________________________________ S. 55 3.12 Sport _______________________________________________ S. 57 3.13 Kultur _______________________________________________ S. 60 3.14 Tourismus ___________________________________________ S. 64 3.15 Politische Teilhabe ____________________________________ S. 67 3.16 Internationale Zusammenarbeit __________________________ S. 71 4. Verzeichnis der Abkürzungen ___________________________ S. 73 3 1. Einleitung Der Rat hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ beschlossen. Der Oberbürgermeister hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit einem Rundschreiben über den Ratsbeschluss zum Aktionsplan informiert. Die Fachämter wurden gebeten, die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich liegenden Maßnahmen innerhalb der im Aktionsplan genannten Zeiträume umzusetzen sowie bei allen Planungen und Projekten das Thema Inklusion zu berücksichtigen. In dem Rundschreiben wurde auch auf die erforderliche rechtzeitige Einbindung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzung von Maßnahmen und der Beratung von Vorlagen hingewiesen. Die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans erfolgt durch die Fachämter sowie weitere in den jeweiligen Handlungsfeldern benannte Akteure und Institutionen. Die Verwaltung informiert die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen regelmäßig über Aktivitäten, die zur Umsetzung der Ziele des Aktionsplans beitragen. Themenbezogen erfolgt eine Information auch in den zuständigen Fachausschüssen. Der vorliegende Bericht gibt einen ersten zusammenfassenden Überblick über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans. Er informiert zu jedem Handlungsfeld, welche Maßnahmen bisher umgesetzt wurden bzw. zu welchen Maßnahmen konkrete Umsetzungsschritte vorbereitet wurden. Vereinzelt werden darüber hinaus weitere Aktivitäten benannt. Der Bericht hat nicht den Anspruch, eine vollständige Bestandsaufnahme aller Aktivitäten auf dem Weg zur Entwicklung einer inklusiven Stadt Münster zu geben. Der Aktionsplan ist kein „starrer Plan“, sondern Teil eines Prozesses auf dem Weg zu einer inklusiven Stadt. Neben den im Aktionsplan genannten Maßnahmen gibt es weitere Aktivitäten, zum Beispiel die laufende Arbeit vieler Fachämter und von Vereinen und Organisationen, die dazu beitragen, die Ziele der UN-Behinderten- rechtskonvention in Münster umzusetzen. 4 2. Hinweise in Leichter Sprache Die Stadt Münster muss die Vereinbarung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beachten. Die Stadtverwaltung hat aufgeschrieben, was in Münster getan werden soll. Das steht im Aktions-Plan. Der Rat hat den Plan 2013 beschlossen. Zum Aktions-Plan gibt es nun einen Bericht. Im Bericht steht, was schon gemacht wurde. Zum Beispiel • Mehrere Bushaltestellen wurden barrierefrei ausgebaut. • Auszubildende der Stadt Münster haben etwas über Inklusion gelernt. • Es gibt eine Information in Leichter Sprache „Münster bekommt einen neuen Bahnhof“. Die WiM hat dabei geholfen. Am 13. November 2015 kommt die Behindertenbeauftragte der Stadt Münster in die Evangelische Familienbildungsstätte. Sie berichtet in Leichter Sprache, was schon getan wurde. 5 Sie möchten mehr über diesen Bericht wissen? Melden Sie sich bei: Doris Rüter Behindertenbeauftragte der Stadt Münster Sozialamt, Hafenstraße 8 Telefon: 02 51/4 92 50 27 Fax: 02 51/4 92 79 01 E-Mail: rueterd@stadt-muenster.de 6 3. Handlungsfelder 3.1 Bewusstseinsbildung Leitziele Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Münster sind für das Thema Inklusion sensibilisiert und qualifiziert. Die Stadt Münster trägt durch Veranstaltungen und im Rahmen ihrer Öffentlichkeit s- arbeit zur Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bei. Maßnahmen Maßnahmen der Bewusstseinsbildung für das Thema „Inklusion“ für die Fachämter der Stadt Münster Umsetzung durch: Personal- und Organisationsamt Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Das Fortbildungsprogramm für die Stadtverwaltung Münster enthält regelmäßig ein Fortbildungsangebot zur UN-Behindertenrechtskonvention sowie Fortbildungsange- bote zur bürgernahen und/oder Leichten Sprache. In 2014 und 2015 wurde ferner eine Fortbildung zum Thema „Ein Fest für alle Menschen in Münster – Veranstaltungen barrierefrei planen und durchführen“ angeboten. Zudem gibt es im Bereich der IT-Schulungen drei Schulungen zu den Themen „Barrierefreie PDF- Dokumente für das Web“, „Barrierefreie Word 2010 - Dokumente“ und „Barrierefreie Word 2010-Dokumentvorlagen“. Das Fortbildungsprogramm enthält im Teil A „Allgemeine Hinweise“ eine Seite zum Thema „Fortbildungen für Menschen mit Behinderungen“. Diese informiert zum einen Beschäftigte mit Behinderungen über das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Fortbildungsteams hinsichtlich der Teilnahme an Fortbildungen. Zum anderen rückt diese aktive Kommunikation der Belange der Menschen mit Behinderungen die Thematik auch ins Bewusstsein der Beschäftigten ohne Behinderungen. Auch die Umsetzung und die Berichterstattung über Maßnahmen wie zum Beispiel die Einrichtung von Außenarbeitsplätzen bei der Stadt Münster tragen zu einer Bewusstseinsbildung für das Thema Inklusion bei den Beschäftigten der Stadt Münster bei und fördern ein offenes und konstruktives Miteinander. Information von Auszubildenden der Stadt Münster über die Themen Inklusion und Diversity Umsetzung durch: Personal- und Organisationsamt Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Die Auszubildenden werden über die Themen Inklusion und Diversity informiert. Schon in der Einführungsschulung für neue Auszubildende stellt die Vertrauensperson für Menschen mit Schwerbehinderungen der Stadt Münster sich und ihre Arbeit vor. 7 Im September 2015 nahmen erstmals 30 Auszubildende der Stadtverwaltung Münster an einem von der FreiwilligenAgentur Münster organisierten ZeitStifteTag teil. Die Auszubildenden leisteten im Rahmen dieses Projekts einen Tag lang freiwilliges Engagement in verschiedenen sozialen Einrichtungen im Stadtgebiet Münster. An diesem im Vorfeld von den Auszubildenden und der jeweiligen Einrichtung gemeinsam geplanten Tag haben die Auszubildenden zum Beispiel mit Menschen mit Behinderungen einen Gemeinschaftsraum gestaltet, Musikinstrumente gebaut oder auch einen Ausflug in den Zoo unternommen. Ziel dieses Einsatzes ist zum einen, für die Bewohner/-innen der Einrichtungen einen schönen Tag zu gestalten. Zum anderen bietet diese Aktion den Auszubildenden die Möglichkeit, Erfahrungen in der Gemeinschaft unter anderem mit Menschen mit Behinderungen zu sammeln und ihr Bewusstsein für die Belange dieser Menschen zu erweitern und zu stärken. An der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW werden „Praxisbezogene Projekte“ von den Studierenden in Zusammenarbeit mit der Fachpraxis durchgeführt. Das Personal- und Organisationsamt und das Sozialamt haben für 2015 ein Projekt zur UN-Behindertenrechtskonvention vorgeschlagen. In diesem Projekt haben die Studierenden ein Konzept für eine Schulungsveranstaltung für Auszubildende und ein Konzept für eine Fortbildungsveranstaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung zum Thema „UN-Behindertenrechtskonvention“ sowie einen Vorschlag für eine Broschüre zum Thema „Politische Partizipation“ (siehe auch S. 69) erarbeitet. Das Projekt hat zum einen zur Bewusstseinsbildung der Studieren- den (darunter mehrere Anwärter/-innen der Stadtverwaltung Münster) beigetragen. Zum anderen können die Ergebnisse für weitere Maßnahmen der Bewusstseins- bildung genutzt werden. Einige Studierende werden ausgehend von ihrem Konzept in der nächsten Schulungsveranstaltung für Nachwuchskräfte im September 2015 Grundlagen zur UN-Behindertenrechtskonvention vermitteln. Informationen über Themen und Veranstaltungen zur UN-BRK im Intranet der Stadtverwaltung Münster Umsetzung durch: Behindertenbeauftragte, Fachämter (themenbezogen) Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Im Intranet der Stadtverwaltung werden in der Rubrik „a-z-Stichwörter“ unter dem Stichwort „Barrierefreiheit“ Informationen zu Themen wie Leichte Sprache, Gebärdensprachdolmetscher, Technik für schwerhörige Menschen oder die barriere- arme Gestaltung von Printmedien gegeben. Informationen zu größeren Veranstaltungen zum Thema Inklusion werden über die Intranet-Startseite weitergegeben. 8 Schulungen zur UN-BRK für Menschen mit Behinderungen - Information über die Rechte - Ermutigung, selbstbestimmt zu leben und Rechte in Anspruch zu nehmen (Empowerment) Umsetzung durch: VHS, Evangelische Familienbildungsstätte in Kooperation mit Vereinen von Menschen mit Behinderungen und Behindertenbeauftragte Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Die VHS Münster bietet unter anderem Veranstaltungen zu den Rechten und Leistungen aufgrund einer Schwerbehinderung oder aufgrund von Pflegebedürftigkeit an. Im Rahmen der Veranstaltung „Leben mit einer Hörbehinderung“ werden Menschen ermutigt, technische Hilfen und Unterstützungsangebote im Zusammen- hang mit einer Hörbehinderung zu nutzen. Die Evangelische Familienbildungsstätte bietet in ihrem Programm verschiedene Angebote an, die Menschen mit einer geistigen Behinderung darin unterstützen, selbstbestimmt zu leben. Für das 2. Halbjahr 2015 ist ferner eine Informationsveran- staltung über den Stand der Umsetzung des Aktionsplans zur UN-BRK der Stadt Münster geplant. Darüber hinaus gibt es zu den genannten Schulungsthemen auch Veranstaltungen von Vereinen von Menschen mit Behinderungen. Öffentlichkeitsarbeit zur UN-BRK und zum Thema Inklusion Umsetzung durch: Behindertenbeauftragte, Fachämter (themenbezogen) Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt im Zusammenhang mit neuen Angeboten (z.B. Gebärdensprachvideo „Freizeit und Kultur für Gehörlose, siehe S. 25) oder im Rahmen von Berichten zu aktuellen Entwicklungen (z.B. im Bereich Schule). Ferner informiert die KOMM-Homepage (http://komm.muenster.org) über aktuelle Themen rund um die Inklusion. Die Regionalkonferenz Münster hat eine Homepage zum Thema Inklusion aufgebaut (www.inklusion-in-muenster.de). Diese informiert über die Veranstaltungen zum 5. Mai (Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung), die die Regionalkonferenz und die WiM in Münster durchführen. Unterstützung von Veranstaltungen zur Inklusion durch Beratung, Bereitstellung von Räumen, ggf. Mitwirkung usw. Umsetzung durch: Behindertenbeauftragte, Fachämter (themenbezogen) Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Diese Maßnahme wird fortlaufend umgesetzt. Das Sozialamt unterstützt unter anderem auch Fachämter und Organisationen, die Hinweise zur Barrierefreiheit in ein Veranstaltungsprogramm aufnehmen möchten, bei der Zusammenstellung der Informationen (so z.B. im Rahmen des Veranstaltungen zum Tag des Denkmals oder 9 bei der Veranstaltungsreihe des Beirates für kommunale Entwicklungszusammen- arbeit). Veranstaltungsreihe zur Inklusion - allgemeine Informationen über Inklusion - Informationen für Organisationen, die Inklusionsprozesse initiieren wollen (u.a. Vorstellung der Arbeit mit dem kommunalen Index für Inklusion) - fachspezifische Veranstaltungen z.B. Leichte Sprache, Technik für schwerhörige Menschen, Gebärdensprache Umsetzung durch: VHS in Kooperation mit Sozialamt, Amt für Schule und Weiterbildung und themenbezogen weiteren Fachämtern sowie Organisationen von Menschen mit Behinderungen Zeitraum: 2014 Sachstand: Die VHS Münster hat diese Maßnahme zum Studienjahr 2015/2016 umgesetzt. Im Programm zu diesem Studienjahr informiert die VHS unter dem Titel „VHS Spezial“ – Es ist normal, verschieden zu sein!“ über das Thema Inklusion und Inklusion an der VHS Münster. Viele Angebote greifen gezielt das Thema Inklusion auf. Dazu gehören: • Qualifizierung zur „Fachkraft Inklusion“ • Leben mit einer Hörbehinderung • Deutsche Gebärdensprache • Für wen ist Leichte Sprache? Wie wende ich sie an? • Sexualität und Behinderung • Sprachentwicklung, Sprachstörungen und Sprachförderung • Hilfreicher Umgang mit demenziell erkrankten Menschen Weitere Informationen zu den Aktivitäten der VHS gibt das Kapitel Weiterbildung (S. 55). 3.2 Zugänglichkeit, Barrierefreiheit 3.2.1 Stadtplanung, Bauen Leitziele Münster entwickelt sich zu einer barrierefreien Stadt. Bei städtischen Neubauten sowie bei Umbaumaßnahmen erfolgt eine umfassende barrierefreie Gestaltung. Im Bestand werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und nach Abstimmung mit der KIB nach und nach Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit für alle Menschen durchgeführt. 10 Maßnahmen Vor der Gewährung von städtischen Zuschüssen für Baumaßnahmen an Träger wird jeweils geprüft, inwieweit bei der Maßnahme eine Verbesserung der Barrierefreiheit erreicht werden kann. Die Förderung erfolgt dann mit einer entsprechenden Auflage. Umsetzung durch: Jeweils zuständiges Fachamt der Stadt Münster Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Barrierefreiheit ist ein zunehmend wichtiges Anliegen und viele Träger sind bemüht, im Rahmen der Möglichkeiten Barrierefreiheit herzustellen. Bauliche Gegebenheiten oder fehlende finanzielle Ressourcen können dazu führen, dass nicht alle Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Im Rahmen der Vorbereitung von Entscheidungen über Zuschüsse thematisiert die Verwaltung in der Regel auch die Frage der Barrierefreiheit. Ein Gesamtüberblick über die Umsetzung dieser Maßnahme liegt bisher nicht vor. Barrierefreier Ausbau von jährlich ca. 10 -15 Haltestellen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Umsetzung durch: Tiefbauamt, KIB (AG 5 wird bei der Abstimmung der Prioritäten beteiligt), Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Zeitraum: fortlaufend Sachstand: 2014 wurden insgesamt 19 Haltestellen barrierefrei ausgebaut. Darunter befinden sich auch zwei Haltestellen an der Bezirksregierung II (Anton-Bruchausen-Straße), bei denen ein Blindenleitsystem aus Bodenindikatoren nachgerüstet wurde, ein Hochbordstein war bereits vorhanden. Das Haltestellenprogramm für 2015 sieht den barrierefreien Ausbau von 11 Haltestellen vor. Ergänzend zu dem Programm werden einige weitere Haltestellen barrierefrei ausgebaut. Die Beschlussvorlage „Programm „Verbesserungen an Haltestellen“, die jährlich erstellt wird, gibt jeweils einen Überblick über die Haltestellen, die im Rahmen des Haltestellenprogramms umgebaut werden (link zur Vorlage 2014/2015: https://www.stadt-muens- ter.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004035806&voselect=9022). Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, z.B. Bordsteinabsenkungen, Nachrüstung von Ampeln mit Blindensignalge- bern, Verbesserung von Wegen usw. in öffentlichen Grünanlagen, kleinere Maßnahmen in städtischen Gebäuden im Rahmen der zur Verfügung stehen- den Haushaltsmittel Umsetzung durch: Tiefbauamt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für Immobilienmanagement Zeitraum: fortlaufend 11 Sachstand: Amt für Immobilienmanagement Das Amt für Immobilienmanagement hat 2014 und 2015 kleinere und größere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Zuge der Unterhaltung, des Umbaus und der Anpassung sowie des Neubaus von Gebäuden durchgeführt: Dazu gehören: • Umbauten der Josefschule und Augustin-Wibbelt-Schule für KiTa-Nutzung, die Gebäude wurden barrierefrei erschlossen und haben entsprechende Sanitäranlagen • Neubau der Sporthalle des SC 08, sie wurde barrierefrei erschlossen, die Sanitärbereiche sind barrierefrei, Aufzug und Lift wurden eingebaut. • Neubau der KiTa an der Dreifaltigkeitsschule, sie wurde barrierefrei erschlossen (einschl. Sanitäranlagen) • Maßnahmen an Schulgebäuden: siehe S. 18/19 Tiefbauamt Das Tiefbauamt hat im Zeitraum vom 01.01.2014 bis Anfang Mai 2015 folgende Maßnahmen umgesetzt: - 26 Bordsteinabsenkungen, darunter 8 Absenkungen im Zuge von baulichen Maßnahmen der Stadtwerke und 18 Absenkungen, die nicht im Zusammenhang mit ohnehin anstehenden Baumaßnahmen durchgeführt wurden - An 8 Kreuzungen wurden in Abstimmung mit dem Blinden- und Sehbehindertenver- ein Ampeln mit Blindensignalgebern ausgestattet (insgesamt 50 Geräte). Auf der Homepage des Tiefbauamtes gibt es einen Überblick, an welchen Ampelanlagen aktuell eine Ausrüstung mit Blindensignalgebern geplant ist (http://www.muenster.de/stadt/tiefbauamt/barrierefrei_bauprogramm.html) - Albrecht-Thaer-Straße - Bau eines Fahrbahnteilers mit Bodenindikatoren und Sonderbordsteinen (gesicherte Querung) - Handorfer Straße – Nachrüstung von Sonderbordsteinen und Bodenindikatoren in Höhe des Fußgängerüberweges Höhe Krüsbreede (gesicherte Querung - St. Mauritz-Kirchplatz - Erstellung einer Furt aus geschnittenen Steinen über die Fahrbahn aus Großpflaster Barrierefreie Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen bei der Wiederher- stellung nach Tiefbaumaßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Sofern für die barrierefreie Gestaltung keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen, sind die zuständigen Gremien jeweils rechtzeitig zu informieren. Umsetzung durch: Tiefbauamt Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Die barrierefreie Gestaltung wurde bei allen Baumaßnahmen berücksichtigt. 12 Bei Baugenehmigungen und Geschäftskonzessionen darauf hinwirken, dass öffentliche Gebäude (Geschäfte usw.) möglichst barrierefrei gestaltet werden (insbesondere barrierefreie Eingänge) Umsetzung durch: Bauordnungsamt, Ordnungsamt, Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten, Tiefbauamt, ggf. Denkmalbehörde bzw. Ver- kehrsplanung Zeitraum: fortlaufend im Rahmen von aktuellen Genehmigungen Sachstand: Das Bauordnungsamt berücksichtigt diese Maßnahme im Rahmen der bauordnungs- rechtlichen Möglichkeiten. Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Barrieren durch behindernd abgestellte Fahrräder (u.a. durch Kennzeichnung von freizuhalten- den Bereichen, Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Thematik, Kontrollen im Rahmen der personellen Ressourcen) Umsetzung durch: Tiefbauamt, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrs- planung, Ordnungsamt in Kooperation mit KIB Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Die AG Stadtplanung und Verkehr der KIB hat in ihrer Sitzung am 12.11.2013 mit Vertreterinnen und Vertretern des Ordnungsamtes, des Tiefbauamtes, des Allgemei- nen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) und der Universität Münster diskutiert, wie das Problem der behindernd abgestellten Fahrräder gelöst werden kann. Es bestand Einvernehmen, dass insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema intensiviert werden sollte. Die AG Stadtplanung und Verkehr der KIB sensibilisiert im Rahmen ihrer Stadtrundgänge für diese Thematik (zuletzt beim Rundgang am 30.06.2015). Das Tiefbauamt hat 2014 Piktogrammplatten „Rollstuhl“ mit kontrastreicher Einfas- sung an der Ecke Rothenburg/Klemensstraße, an der Straße Krummer Timpen und am Marienplatz eingebaut. Über die Piktogramme und ihre Bedeutung wurde in einer Pressemitteilung informiert. Schulungen zu allen Aspekten des barrierefreien Bauens für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bauausführenden Ämter und des Bauordnungsamtes Umsetzung durch: Fachämter der Bauverwaltung, Personal- und Organisationsamt Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Am 10.12.2013 haben EDAD e.V. (Design für alle – Deutschland e.V.) und das Sozialamt eine Informationsveranstaltung zum Thema „Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen in öffentlichen Gebäuden“ durchgeführt. Dazu wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Baufachämter der Stadt Münster sowie Vertreterinnen und Vertreter der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung eingeladen. 13 Fachveranstaltung zu Fragen des barrierefreien Bauens und barrierefreier ÖPNV-Entwicklung (siehe Vorlage V/0125/2013/2. Erg.) Ziel: Weiterentwicklung von Lösungen durch Austausch mit anderen Kommunen und Menschen mit Behinderungen Umsetzung durch: Tiefbauamt, ggf. in Kooperation mit weiteren Fachämtern Zeitraum: jährlich Sachstand: Das Tiefbauamt hat am 06.11.2013 im Stadtweinhaus den 2. Erfahrungsaustausch zum barrierefreien Bauen im öffentlichen Straßenraum durchgeführt und dazu Fach- leute aus dem Bereich des Straßen- und Tiefbaus, Behindertenbeauftragte und Vertreterinnen und Vertreter aus der Selbsthilfe der Menschen mit Behinderungen eingeladen. Auf Initiative des Tiefbauamtes hat sich eine Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Praxisleitfadens für die barrierefreie Gestaltung in stadtgestalterisch sensiblen Bereichen gebildet. Dieser Leitfaden soll beim 3. Erfahrungsaustausch zum „Barrierefreien Bauen im Straßenraum“ in Oberhausen am 12.11.2015 vorgestellt werden. Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, mehr Bewusstsein für die barrierefreie Stadtgestaltung zu schaffen und über neue bauliche Maßnahmen zu informieren, z.B. Informationen über die Bedeutung von Orientierungs- und Leitsystemen für blinde und sehbehinderte Menschen (Pressearbeit, Ausstellungstafeln, Faltblätter) Umsetzung durch: Sozialamt in Kooperation mit Tiefbauamt, Ordnungsamt, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung, KIB, KSVM Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Das Tiefbauamt gibt jährlich mehrere Pressemitteilungen zu Aspekten der barriere- freien Stadtgestaltung heraus. So wurden 2014 drei Pressemitteilungen zu Pikto- grammen mit dem Rollstuhlsymbol sowie zu neuen Standards im barrierefreien Bauen herausgegeben. Das Institut für Geografie der Universität Münster und das Tiefbauamt haben 2015 das Projekt „Wegeketten von Senioren und Menschen mit Behinderungen“ durchge- führt. Um an problematischen Stellen gezielt Abhilfe schaffen zu können, haben Studierende in 20 Alten- und Pflegeheimen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen Interviews mit älteren oder behinderten Menschen geführt oder sie bei ihren Wegen, wie etwa zum Einkauf oder zur Arbeit begleitet. Problematische Stellen wurden erfasst. Das Tiefbauamt prüft in Kooperation mit anderen Stellen, wo Verbesserungen möglich sind. Erste Maßnahmen wurden bereits umgesetzt. Das Projekt hat dazu beigetragen, bei den Studierenden das Bewusstsein für eine barrierefreie Stadtgestaltung zu schärfen. Über das Projekt wurde in einer Presse- mitteilung (30.04.2015) informiert. 14 Rundgänge zur Überprüfung der Barrierefreiheit im Bereich der Innenstadt/des Rings sowie im Bereich von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und Seniorinnen und Senioren und in den Stadtteilen Ziel: Feststellung der Barrieren und Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten Umsetzung durch: Sozialamt in Kooperation mit Tiefbauamt, Ordnungsamt, Denkmalbehörde (für den Bereich der Altstadt) KIB, KSVM Zeitraum: jährlich 2 Rundgänge Sachstand: Das Sozialamt und das Tiefbauamt haben mit der AG Stadtplanung und Verkehr der KIB (unter Beteiligung eines Vertretung der KSVM) 2014 zwei Rundgänge in der Innenstadt durchgeführt (Bereich Kirchherrngasse / Julius-Voos-Gasse und Münster- Arkaden). 2015 wurden bisher zwei Rundgänge durchgeführt (im Bereich Domplatz, Pferdegasse, Rothenburg, Münster Arkaden und Königsstraße; Alter Steinweg), zwei weitere Rundgänge sind geplant. Themenbezogen begleiten auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterer Fachämter diese Rundgänge. Rundgänge wurden auch im Rahmen des Projektes „Wegeketten“ (siehe vorherige Maßnahme) durchgeführt. Erhebung der Barrierefreiheit aller städtischen öffentlich zugänglichen Gebäude im Rahmen von KOMM Münster (bzw. ggf. im Rahmen geplanten landesweiten Datenerhebung) Umsetzung durch: Zugvogel e.V. Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Im Rahmen von KOMM Münster wurden 2014/2015 einzelne städtische Gebäude in der KOMM-Datenbank überprüft. Eine vollständige Erhebung aller städtischen öffent- lich zugänglichen Gebäude konnte aufgrund der begrenzten Ressourcen bei KOMM Münster bisher nicht erfolgen. Überprüfung der Barrierefreiheit von Geschäften nach den Kriterien des Qualitätszeichens „Generationenfreundliches Einkaufen“ Umsetzung durch: KSVM und Einzelhandelsverband Münster Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Im April 2014 haben drei Mitglieder der KSVM erfolgreich die Prüfung als Tester für das Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ beim Handelsverband Deutschland absolviert. Die Überprüfung weiterer Geschäfte in Münster ist geplant. Verbesserung der Erreichbarkeit des Rathauses durch Bau eines Aufzuges Umsetzung durch: Amt für Immobilienmanagement, Denkmalbehörde Zeitraum: 2013/2014 Sachstand: Die Maßnahme wurde bisher nicht umgesetzt. 15 Auch mit Blick auf das Handlungsfeld barrierefreier Tourismus ist die barrierefreie Erschließung des Rathauses (einschl. Friedenssaal) von großer Bedeutung. Sie ist außerdem Bestandteil der Verpflichtungen, die der Stadt mit der Verleihung des Europäischen Kulturerbe-Siegels für das Rathaus von der EU-Kommission über- tragen worden sind. Aktualisierung der Liste mit Spielgeräten für das gemeinsame Spielen von Kindern mit und ohne Behinderungen (Grundlage für Spielplatzplanungen der Stadt Münster) Umsetzung durch: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Kooperation mit der AG 1 der KIB Zeitraum: 2014 Sachstand: Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit hat die Liste mit Spielgeräten 2015 überarbeitet und den Entwurf am 09.09.2015 in der AG 1 (Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene) der KIB vorgestellt. Die aktuelle Liste mit dem Titel „Ein Spiel- platz für alle Kinder – Ideen für Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen“ kann auf der KOMM-Homepage abgerufen werden. Ausstattung von städtischen Sitzungs- und Veranstaltungsräumen mit Technik für schwerhörige Menschen – Umsetzung der noch offenen Maßnahmen Gievenbeck (Aula des Stein-Gymnasiums - Beschallungsanlage vorhanden) Roxel (Mensa Schulzentrum – bisher keine Beschallungsanlage vorhanden) Umsetzung durch: Amt für Immobilienmanagement Zeitraum: 2014 Sachstand: Die beiden Installationen im Stein-Gymnasium und in der Mensa Roxel sind bisher noch nicht umgesetzt. Es wurden aber weitere Ringschleifenanlagen in folgenden Gebäuden installiert: • Standesamt, Hörster Str. 28 - großer Trausaal • Gesundheitsamt, Stühmerweg 8 - großer Besprechungsraum für die Hygieneeinweisung • Zweifachsporthalle Ost, Manfred-von-Richthofen-Str. 60 • Zweifachsporthalle Peter-Wust-Schule, Dingbängerweg 80 (kurz vor der Inbetriebnahme ) • Bürgerhaus Bennohaus, Bennostr. 5 - Großer Veranstaltungssaal (kurz vor der Inbetriebnahme ) Das Sozialamt hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schwerhörigenbund, Ortsverein Münster und Münsterland e.V., Ende 2013 die Broschüre „Technik für schwerhörige Menschen – Informationen zu Angeboten in Münster“ aktualisiert. Die nächste Neuauflage wird voraussichtlich Ende 2015 herausgegeben. 16 Projekt zur Verbesserung der Barrierefreiheit in Gaststätten und Hotels (u.a. Sensibilisierung durch Schulungen, intensive Beratung bei Neu- und Umbaumaßnahmen) Umsetzung durch: Münster Marketing, Behindertenbeauftragte, Bauordnungsamt, Ordnungsamt, in Kooperation mit DEHOGA Westfalen e.V., Geschäftsstelle Münster und KIB Zeitraum: 2014 Sachstand: Da das Förderprojekt „Barrierefreier Tourismus in ganz NRW“ von NRW Tourismus auch Möglichkeiten der Schulung bietet (siehe Ausführungen im Kapitel Tourismus, S. 65) wurde darauf verzichtet, in Münster ein weiteres Schulungsangebot aufzubauen. Münster Marketing versucht im Rahmen der Kontakte zu Hotelbetrieben für eine barrierefreie Ausrichtung der Angebote zu sensibilisieren. So hat Münster Marketing in 2015 direkte Gespräche mit den Hotelbetrieben Mövenpick, IBIS, Hotel am Wasserturm (neu) zu diesem Thema geführt und auf die Dringlichkeit hingewiesen, die Hotels barrierefrei auszustatten und eine ausreichende Anzahl von Zimmern für Menschen im Rollstuhl vorzusehen. Das Sozialamt bietet jeweils an, ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Behinderungen zu organisieren, in dem die Planungen für die Neubauten vorgestellt und alle Aspekte der Barriere- freiheit erörtert werden können. Entwicklung von Standards / Orientierungshilfen für die barrierefreie Ausgestaltung von - Treppen (2013) - Ungesicherten Querungen (2014) - Abgrenzung von Fuß- und Radwegen (2015) - Sitzgelegenheiten im öffentlichen Bereich (Abstimmung der Anforderun- gen an die Ausstattung und Entwicklung von Handlungsempfehlungen) – siehe S. 19) Umsetzung durch: Tiefbauamt, Denkmalbehörde (geschützte historische Bereiche), Verkehrsplanung in Abstimmung mit KIB, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, in Kooperation mit KIB und KSVM Zeitraum: 2013 - 2015 Sachstand: Tiefbauamt: Das Tiefbauamt hat unter Beteiligung der Arbeitsgruppe Stadtplanung und Verkehr der KIB Standards /Orientierungshilfen für die barrierefreie Ausgestaltung von Treppen, ungesicherten Querungen und Haltestellen in stadtgestalterisch sensiblen Bereichen vorbereitet. Zu diesem Thema wird eine Beschlussvorlage für das 2. Halb- jahr 2015 vorbereitet. 2015 wurde eine Abgrenzung von Rad- und Fußwegen im Bereich der Unterführung Mauritztor geplant. Nach dem Bau wird die AG Stadtplanung und Verkehr der KIB diese Abgrenzung testen. Ausgehend davon sollen Standards für die Abgrenzung festgelegt werden. 17 Überprüfung der Barrierefreiheit und Erstellung von Prioritätenlisten für Verbesserungen für folgende Bereiche: - städtische Gebäude mit viel Publikumsverkehr bzw. mit Veranstaltungs- räumen (insbesondere mit Blick auf kontrastreiche Gestaltung, Orientierungssysteme, leicht lesbare und verständliche Wegweiser, Maßnahmen für schwerhörige Menschen usw.) (2013) - blindengerechte Ausstattung der Ampeln in der Innenstadt (Ziel: wichtige Wegeverbindungen durchgehend mit blindengerechten Ampeln auszustatten) (2014) - Abgrenzung von Rad- und Fußwegen (Ziel: Verkehrssicherheit erhöhen, insbesondere für blinde Menschen) (2015) - Treppenanlagen im öffentlichen Bereich in der Innenstadt (insbesondere Handläufe, kontrastreiche Gestaltung) (2016) Umsetzung durch: Amt für Immobilienmanagement, Tiefbauamt in Kooperation mit Blinden- und Sehbehindertenverein, Beteiligung der Ordnungspartnerschaft Verkehrsunfallprävention, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Denkmalbehörde (geschützte historische Bereiche) Zeitraum: 2013 - 2016 Sachstand: Amt für Immobilienmanagement Die Überprüfung der Barrierefreiheit städtischer Gebäude mit viel Publikumsverkehr bzw. mit Veranstaltungsräumen wurde in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch Barrierefreies Bauen 2014 vorbreitet (Abstimmung eines Fragebogens für die Überprüfung). Aufgrund der durch andere Aufgaben gebundenen personellen Ressourcen im Amt für Immobilienmanagement konnte die Erhebung noch nicht erfolgen. Tiefbauamt: Die Prioritätenliste für die blindengerechte Ausstattung von Ampeln stimmt das Tiefbauamt einmal jährlich mit dem Blinden –und Sehbehindertenverein ab. Nach der Beschlussfassung zu den Standards werden Prioritätenlisten für die Abgrenzung von Rad- und Fußwegen (2015) sowie Treppenanlagen (2016) erarbeitet. Barrierefreier Umbau sowie den sonderpädagogischen Förderbedarfen entsprechender Umbau von Schwerpunktschulen aller Schulstufen Umsetzung durch: Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Immobilien- management Zeitraum: ab 2014/2015 Sachstand: Das Amt für Immobilienmanagement hat 2014 und 2015 kleinere und größere Maßnahmen im Zuge der Unterhaltung, des Umbaus und der Anpassung von Schul- gebäuden umgesetzt. Dazu gehören: • Einbau eines barrierefreien Eingangs und WC´s im Rahmen der Sanierung der Dreifachsporthalle am Hiltruper Schulzentrum 18 • Einbau eines Behinderten-WC´s im Zuge der Sanierung der Sporthalle am Schulzentrum in Wolbeck • An der Richard-von-Weizsäcker-Schule, Laerer Landweg, wurde der Eingang (der unter anderem zu dem Wahllokal führt) barrierefrei gestaltet. • Neubau der Sporthalle der Peter-Wust-Schule, sie wurde barrierefrei erschlossen, die Sanitärbereiche sind barrierefrei, Aufzug und Lift wurden eingebaut. • Thomas-Morus-Schule: verschiedene Eingänge wurden barrierefrei umgestaltet • Ratsgymnasium: Barrierefreie Erneuerung der Eingangstür in 2014, Maßnahmen / Verbesserungen für einen hörgeschädigten Schüler in 2015 Weitere Maßnahmen sind in 2015 konkret geplant: • Thomas-Morus-Schule: Herrichtung von Differenzierungs- und Förderräumen • Schillergymnasium: 5. Differenzierungsraum wird im Sommer hergerichtet • Davertschule Amelsbüren: Einbau einer Zugangsrampe am Haupteingang in den Sommerferien • Nikolaischule: Einbau taktiler Flächen in Teilbereichen • Eichendorffschule: Erstellung einer Rampe im Eingangsbereich • Schulzentrum Kinderhaus: Einbau einer Automatiktür und eines Lifters im Bereich Foyer • Hansa-Berufskolleg: Einbau einer Automatiktür im Erweiterungsbau Sitzgelegenheiten im öffentlichen Bereich (Abstimmung der Anforderungen an die Ausstattung und Entwicklung von Handlungsempfehlungen) Umsetzung durch: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Kooperation mit KIB und KSVM Zeitraum: 2015 Sachstand: Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit hat 2015 die in Münster ver- wendeten Banktypen mit Blick auf die Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung überprüft und festgestellt, dass die verwendeten Modelle weitgehend die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen. Die Notwendigkeit, einen grundsätzlich anderen Banktyp zu verwenden, wird nicht gesehen. Lediglich die an einigen Stellen verwendeten Sitzblöcke mit Holzauflage und Hockerbänke sind nicht barrierefrei, da sie weder mit Arm- noch mit Rückenlehnen ausgestattet sind. Für Standorte, an denen keine klassische Sitzbank aufgestellt werden kann, können sie ein sinnvolles zusätzliches Sitzangebot bieten. Bankstandorte gibt es in Münster in öffentlichen Grünanlagen (auf Spielplätzen und an Orten in Grünanlagen, die besonders zum Verweilen einladen) sowie im öffentli- chen Verkehrsraum auf Plätzen und an Bushaltestellen, ferner werden Einzelbänke an hochfrequentierten Wegebeziehungen in der Innenstadt aufgestellt. Entlang der Promenade und auch des Aa-Seitenweges stehen in relativ regelmäßigen Abständen Ruhebänke. Im Rahmen des Aasee-Konzeptes wurde der hochfrequentierte Rund- weg um den alten und neuen Aasee mit Bänken im Abstand von 200 m ergänzt. In vielen Bereichen des Straßenraums und auf öffentlichen Plätzen sind die Flächen bereits durch vielfältige Nutzungen belegt. Eine Aufstellung von neuen Bänken ist daher nur in sehr engen Grenzen möglich. Ferner stellt die Finanzierung neuer Bänke eine Herausforderung dar. Nicht nur die Anschaffung einer Bank, sondern vor allem auch der dauerhafte Unterhalt der Bänke ist mit erheblichen Kosten 19 verbunden. Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen wird seit einigen Jahren versucht, das Angebot an Bänken in der Innenstadt durch den barrierefreien Banktyp „Cubo“ (Bank mit Rücken- und Armlehne) zu erhöhen. Über Sponsoren wurden an etlichen Standorten neue Bänke installiert. Auch im Rahmen von ausgesuchten Maßnahmen der Straßenerneuerung, so z.B. an der Kirchherrngasse, werden über die jeweilige Baumaßnahme ergänzende Bänke aufgestellt. Im übrigen Stadtgebiet werden die Wege und Bänke nicht in regelmäßigen Abständen mit öffentlichen Bänken ausgestattet. Es wird vielmehr flexibel auf die jeweilige Situation reagiert. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit sieht derzeit keinen nennens- werten Bedarf für neue Bankstandorte und für neue Handlungsempfehlungen für Sitzgelegenheiten im öffentlichen Bereich. Auch zukünftig soll bezogen auf Einzel- standorte unter Beteiligung der KIB bzw. der KSVM überlegt werden, wie Bänke realisiert werden können. Für die Neuaufstellung von Bänken und die erforderliche Unterhaltung müsste eine Finanzierung über Sponsoring oder die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel erfolgen. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit hat das Ergebnis der Über- prüfung der Barrierefreiheit der Sitzbänke sowie der Ausstattung mit Sitzbänken am 1.10.2015 in der AG Stadtplanung und Verkehr der KIB (AG 5) vorgestellt. Die AG 5 hat angeregt, zu überprüfen, ob im Bereich der Stubengasse, des Stadthauses 3 und am Fahrkartencontainer am Hauptbahnhof eine Sitzbank aufgestellt werden kann. Ferner wurde gebeten, zu prüfen, ob bei den verwendeten Sitzblöcken (an der Stubengasse) an einer Seite eine Armlehne nachgerüstet werden kann. Angesprochen wurde auch die Frage der Sitzgelegenheiten bei Großveranstaltungen im öffentlichen Raum. Dieses Anliegen wird die AG 4 der KIB im Rahmen einer geplanten Sitzung zum Thema „Veranstaltungen“ aufgreifen. Prüfung von Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung des Domplatzes Umsetzung durch: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung in Abstimmung mit dem Tiefbauamt Zeitraum: 2015 Sachstand: Die AG Stadtplanung und Verkehr der KIB hat sich in ihrer Sitzung am 19.02.2015 mit Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung des Domplatzes befasst und den Vertreterinnen der Stadtverwaltung erörtert, was für Menschen mit Behinderung besonders wichtig ist. Die AG hat angeregt, dass rechtzeitig geprüft wird, welche Maßnahmen noch vor dem Katholikentag 2018 realisiert werden können. Barrierefreie Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes, insbesondere: Fortführung des Leitsystems für blinde und sehbehinderte Menschen aus dem Bahnhof Umsetzung durch: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung in Abstimmung mit dem Tiefbauamt Zeitraum: Im Rahmen der Sanierung des Bahnhofsgebäudes durch die Deutsche Bahn, Zeitpunkt noch nicht klar Sachstand: 20 Die Planungen für die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes West, insbesondere für das Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen, wurden der AG Stadtplanung und Verkehr in ihrer Sitzung am 26.05.2015 vorgestellt. 3.2.2 Mobilität Leitziele Die Barrierefreiheit des Öffentlichen Personennahverkehrs in Münster wird weiterentwickelt. Maßnahmen Im Rahmen der Erarbeitung des 3. Nahverkehrsplans Münster werden die Anregungen der KIB zur Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV geprüft. Umsetzung durch: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Zeitraum: 2013/2014 Sachstand: Der Entwurf des „3. Nahverkehrsplans Stadt Münster“ wurde am 11.03.2014 in die KIB eingebracht. Ausgehend davon haben die AG Stadtplanung und Verkehr sowie die AG Wohnen, Pflege, Gesundheit der KIB sich mit dem Entwurf beschäftigt und Anregungen gegeben. Die KIB wird auch bei der Beratung des 3. Nahverkehrsplans (voraussichtlich im 1. Quartal 2016) eingebunden. Fortsetzung der Schulungen für Busfahrer/-innen zum Umgang mit Menschen mit Behinderungen Umsetzung durch: Stadtwerke Münster, Beteiligung von Vereinen behinderter Menschen Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Busfahrerinnen und Busfahrer werden regelmäßig im Umgang mit Menschen mit Behinderungen geschult. In den Schulungen, die ca. 5mal im Jahr stattfinden, wird insbesondere der Service für Fahrgäste mit Behinderung thematisiert. In zwei dieser Schulungen erfolgt speziell eine Unterweisung zum Thema Sicherheit im Bus, z. B. zum sicheren Abstellen von Rollstühlen. Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Mobilität für Menschen mit Mobilitätsein- schränkungen“, u.a. :Fortschreibung der Broschüre Mobil mit Behinderung Aktionen zum Thema „Busfahren in Münster“ (z.B. mit Möglichkeit, die Klapp- rampe auszuprobieren usw.) Umsetzung durch Stadtwerke Münster, Sozialamt, Ordnungsamt in Kooperation mit KIB; KSVM Zeitraum: fortlaufend Sachstand: 21 Unter dem Stichwort "Mobilität für alle" haben die Stadtwerke Münster auf ihrer Homepage Informationen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zusammengefasst. Einige dieser Informationen, unter anderem Hinweise zum Bedienen der Klapprampe, werden auch auf den Bildschirmen in den Bussen gezeigt. Die Stadtwerke bieten regelmäßig Bustrainings an, speziell auch für Menschen mit Behinderung. Die Stadt Münster hat im Zusammenhang mit dem Neubau des Hauptbahnhofs und der geänderten Nutzung des Hamburger Tunnels durch Handzettel und in einer Pressemitteilung auf die Bedeutung der Leitlinien für blinde und sehbehinderte Menschen hingewiesen. Das Sozialamt hat im Dezember 2014 die Broschüre „Mobil mit Behinderung“ aktualisiert. Zu der neuen Auflage wurde eine Pressemitteilung herausgegeben. Information über Veränderungen bei Behindertenparkplätzen aufgrund von Baumaßnahmen Umsetzung durch: Ordnungsamt Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Wenn Behindertenparkplätze im Rahmen von Baumaßnahmen (z.B. Neubau Haupt- bahnhof) oder Veranstaltungen (z. B. Weihnachtsmarkt) wegfallen, wird dies in der Öffentlichkeit bekannt gemacht, unter anderem durch Pressemitteilungen und Informationen bei KOMM Münster. Ferner werden Änderungen in den Internet-Stadtplan Münster eingearbeitet – dort können die Standorte der Behindertenparkplätze jeweils aktuell abgerufen werden. Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Behindertenparkplätze mit dem Ziel, die unberechtigte Nutzung der Parkplätze zu verringern Umsetzung durch: Ordnungsamt, Sozialamt in Kooperation mit der KIB und Vereinen von Menschen mit Behinderungen Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Die Kontrolle der Nutzung von Behindertenparkplätzen im öffentlichen Raum ist für die Verkehrsüberwachung im Ordnungsamt eine Aufgabe mit sehr hoher Priorität. Durch die intensive Überwachung und Maßnahmen wie das Abschleppen von Fahr- zeugen bei unberechtigter Nutzung eines Behindertenparkplatzes wird die Thematik regelmäßig auch in die Öffentlichkeit getragen. Bei den Rundgängen zur Barrierefreiheit der Arbeitsgruppe Stadtplanung und Ver- kehr (AG 5) der KIB werden auch Hinweise zu Behindertenparkplätzen, die regelmä- ßig unberechtigt genutzt werden, aufgenommen. In den letzten beiden Jahren sind der AG 5 allerdings kaum Hinweise zur unberechtigten Nutzung von Behinderten- parkplätzen im öffentlichen Raum bekanntgeworden. Aktuell gab es einen Hinweis zu Problemen mit der unberechtigten Nutzung von Behindertenparkplätzen bei Ein- kaufszentren – dieses Thema wird die AG 5 aufgreifen. 22 Prüfung der Weiterentwicklung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen Umsetzung durch: Sozialamt Zeitraum: 2014 Sachstand: Im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts für die Stadt Münster für 2015 wurde der Haushaltsansatz für den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung erhöht, um sicherzustellen, dass den Fahrerinnen und Fahrern der Mindestlohn gezahlt werden kann. Das Sozialamt hat ausgehend davon eine Nachtragsvereinbarung zur Leistungs- Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung über den Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen mit dem Regionalverband Münster e.V. abgeschlossen und den Zuschuss für die Fahrten entsprechend erhöht. Die Prüfung der Weiterentwicklung des Fahrdienstes ist noch nicht abgeschlossen. Das Sozialamt hat Informationen zur Organisation des Fahrdienstes in anderen Kommunen eingeholt und alternative Möglichkeiten der Abrechnung des Fahrdienstes geprüft. Ausgehend davon wurden Eckpunkte für eine mögliche Weiterentwicklung des Fahrdienstes erarbeitet. In der Sitzung der KIB am 28.04.2015 hat das Sozialamt darüber informiert, dass die Eckpunkte mit Mitgliedern der KIB bzw. Nutzerinnen und Nutzern des Fahrdienstes in einem Gespräch erörtert werden sollen, um ausgehend davon Anregungen aufzunehmen. Dieses Gespräch wurde am 15.06.2015 durchgeführt. Eine Vorlage, die Möglichkeiten und finanzielle Auswirkungen einer Weiterentwicklung des Fahrdienstes aufzeigt, befindet sich in Vorbereitung. 3.2.3 Information, Kommunikation Leitziele Die Stadt Münster stellt Informationen, insbesondere Printmedien und Informationen auf der Homepage, in barrierefreier Form bereit. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten werden die bestehenden Angebote nach und nach weiterentwickelt. Maßnahmen Fortsetzung des Umbaus der Internet-Auftritte der städtischen Ämter und Einrichtungen zu barrierefreien Angeboten Umsetzung durch: Presse- und Informationsamt in Kooperation mit den Ämtern und Einrichtungen Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Die wesentlichen städtischen Internetseiten sind sprachlich so formuliert und entsprechend der Webstandards barrierefrei oder barrierearm programmiert, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen genutzt werden können. 23 Weiterentwicklung der Informationen für Menschen mit Behinderungen auf der Homepage der Stadt Münster - Ausbau der Rubrik „Informationen für Menschen mit Behinderung“ - Ergänzung der Homepages der Fachämter um Informationen zur Barrierefreiheit von Gebäuden und Service Umsetzung durch: Presse- und Informationsamt in Kooperation mit Sozialamt, Fachämtern Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Das Portal muenster.de hat eine neue Hauptrubrik "Münster für …" erhalten, in der eine eigene Rubrik "Menschen mit Behinderungen" geschaffen wurde. Diese neue Rubrik schafft für behinderte Menschen den Online-Zugang zu den Angebots- bereichen: Beratung, Förderung und Weiterbildung, Selbsthilfe, Hilfen im Alltag, Arbeit, Wohnen, Sport. Um Informationen zur Barrierefreiheit wurden bislang unter anderem ergänzt: • Veranstaltungsorte auf der Homepage des Kulturamtes; • Veranstaltungsorte am Denkmaltag; • Sightseeing-Tipps "Münster ist sehenswert" auf der Homepage von Münster Marketing. Zurzeit laufen die Arbeiten am umfangreichen Behördenwegweiser "Ämter, Einrichtungen, Kundenzentren" / "Anliegen von A-Z" auf www.muenster.de/stadt; hier werden Informationen zur Barrierefreiheit und zum Service für Menschen mit Behinderung berücksichtig. Die Freischaltung des ergänzten Wegweisers kann (aus technischen Gründen) voraussichtlich Mitte 2016 erfolgen. Erstellen städtischer Informationen in Leichter Sprache (Printmedien, Informationen für die Homepage) Ermittlung der für Menschen mit Behinderungen besonders relevanten Print- und Onlinemedien und vorrangige Erstellung dieser Medien (siehe E 2 zur Vorlage) Umsetzung durch: Fachämter, Presse- und Informationsamt in Kooperation mit WiM und weiteren Projektpartnern Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Das Sozialamt hat in Zusammenarbeit mit der WiM (Wir Menschen mit Lernschwie- rigkeiten in Münster) eine Information in Leichter Sprache zum Neubau des Bahnhofs und zu den Änderungen während der Bauphase herausgegeben. 2015 ist die Broschüre der Mini-Job – Da ist mehr für Sie drin“ in Leichter Sprache erschienen (Ausgaben in Deutsch, Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch). Sie wurde vom Kommunalen Integrationszentrum in Zusammenarbeit mit dem Frauenbüro und dem Jobcenter sowie Frauen & Beruf und mit Unterstützung der GGUA e. V (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.) herausgegeben. Die Broschüre enthält Informationen zum Mini-Job, unter anderem zu Rechten. 24 Der Online-Ratgeber für die barrierearme Gestaltung von Printmedien weist auch auf das Thema Leichte Sprache hin (www.muenster.de/stadt/medien/barrierearme_gestaltung.html). Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen „Einsatz von Gebärdensprachdolmet- scher/- innen, technische Hilfen für schwerhörige Menschen, Leichte Sprache“ Umsetzung durch: Sozialamt in Kooperation mit Fachämtern und Vereinen von Menschen mit Behinderungen Zeitraum: fortlaufend Sachstand: 2014 hat das Sozialamt in Pressemitteilungen über die Broschüren zu technischen Hilfen für schwerhörige Menschen sowie zum Wegweiser für gehörlose und schwerhörige Menschen informiert. Zu der Mini-Job-Broschüre in Leichter Sprache ist ebenfalls eine Pressemitteilung erschienen. Ferner werden im Rahmen von KOMM-Münster unter anderem Hinweise zu Broschüren in Leichter Sprache von Vereinen und Trägern, über Gebärdensprachdolmetscher/-innen in Münster und über die Ausstattung weiterer Gebäude mit Technik für schwerhörige Menschen gegeben. Erstellung eines Gebärdensprachvideos mit Informationen für gehörlose Menschen in Münster Umsetzung durch: Sozialamt, Presse- und Informationsamt in Kooperation mit PariSozial Münsterland (Hörbehindertenberatung) und Vertreter/-innen der gehörlosen Menschen Zeitraum: 2014 Sachstand: Im Juli 2015 wurde auf der Homepage der Stadt Münster ein Video in Gebärden- sprache zum Thema "Freizeit und Kultur für Gehörlose" eingestellt (www.muenster.de/stadt/medien/filme.html). Das Video informiert über Treffpunkte und Vereine, über Kulturangebote und Veranstaltungen mit Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern. Das städtische Presseamt hat das Video in Zusammenarbeit mit der Hörbehindertenberatung der PariSozial Münsterland und der Behindertenbeauftrag- ten erstellt. Gebärdet wird der Film von Rudolph Tumbrink, der selbst gehörlos ist und von Gebärdensprachdolmetscher Tom Temming begleitet wurde. Zu allen im Video genannten Angeboten und Einrichtungen gibt es im Internet bereits weiterführende Informationen. Auch dazu bietet das Video den direkten Zugang. Der gebärdete Text kann per Mausklick als pdf-Dokument abgerufen werden. Diese schriftliche Textfassung enthält auch die Internetadressen der Angebote und Einrichtungen zum Anklicken. Ein weiteres Video befindet sich in der Produktionsphase. Das Sozialamt hat auf seiner Homepage zum Thema Schwerbehindertenausweise einen Link auf ein Gebärdensprachvideo zum neuen Schwerbehindertenausweis auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gesetzt. 25 Ausstattung der Homepage der Stadt Münster mit einer geeigneten Vorlesesoftware Umsetzung durch: Presse- und Informationsamt Zeitraum: ab 2014 Sachstand: Eine Vorlese-Software soll im Kontext der Umstrukturierung des Portals muenster.de (Umstellung städtischer Seiten auf neues Redaktionssystem, Realisierung Responsive Design, Fortschreibung einheitliches Rahmendesign / CD für muenster.de) integriert werden. Der Zeitplan sieht vor, dass das umstrukturierte Portal Mitte 2016 freigeschaltet werden kann. Projekt „Gut verständliche Sprache“ in Bescheiden und Informationen des Sozialamtes und aller weiteren städtischen Ämter (siehe Vorlage V/0125/2013/2. Erg.) Umsetzung durch: Sozialamt Zeitraum: 2014 Sachstand: Das Sozialamt hat 2014 eine Projektgruppe eingerichtet und somit das Thema „Gut verständliche Sprache in Bescheiden und Informationen des Sozialamtes“ und auch das Thema Leichte Sprache zu einem regelmäßigen Thema gemacht. Es wurden unter anderem Vorschläge entwickelt, wie die Informationen zum Fahrdienst für Menschen mit Behinderung noch besser verständlich gestaltet werden können. Ferner wurde im Erdgeschoss des Sozialamtes ein Infoständer für Broschüren und Informationen in Leichter Sprache für Besucherinnen und Besucher des Sozialamtes eingerichtet. Eine Mitarbeiterin des Sozialamtes hat 2014 an der städtischen Fortbildung „Bürgernahe Sprache“ teilgenommen. 2015 werden weitere Beschäftigte an dieser Fortbildung teilnehmen. Sie stehen dann als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren innerhalb des Sozialamtes zur Verfügung. Seit 2013 bietet das Personal- und Organisationsamt im Fortbildungsprogramm für die Stadtverwaltung Münster jährlich das Seminar „Bürgernahe Sprache“ an. Es ist vorgesehen, dieses Angebot im kommenden Jahr verstärkt zu bewerben. Darüber hinaus ist für das Fortbildungsprogramm 2016 geplant, die Leichte Sprache und deren Intention thematisch in Fortbildungen zur Kommunikation zu integrieren. Ziel dabei ist es, Interesse an weitergehenden Informationen zu diesem Thema zu wecken und dieses in nachfolgenden Seminaren zu vertiefen. 26 3.3 Kinder, Jugendliche, Familie 3.3.1 Kindertagesbetreuung Leitziele Jedes Kind in Münster erhält im Rahmen der Tagesbetreuung in Kindertageseinrich- tungen oder in der Kindertagespflege eine wohnortnahe und individuelle Förderung. Bei der Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Kindertagesbetreuung wird Inklusion als handlungsleitendes Prinzip zugrunde gelegt. Maßnahmen Kindertageseinrichtungen werden bei Neu- und Umbauten umfassend barrierefrei gestaltet, u. a. Abstimmung/Weiterentwicklung von Lösungen für die Gestaltung barrierefreier Toiletten, Wickelauflagen, kontrastreiche Gestaltung. Die Kosten einer umfassenden barrierefreien Gestaltung werden künftig bei Neu- und Umbauten regelmäßig ermittelt und in die entsprechenden Beschlussvorlagen aufgenommen. (siehe Vorlage V/0125/2013/2. Erg.) Umsetzung durch: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Amt für Immobilienmanagement, Beteiligung des Runden Tisches Barrierefreies Bauen Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Neu- und Umbauten werden im Erdgeschoss barrierefrei gestaltet. Die Barrierefreiheit auch der Obergeschosse ist abhängig von finanziellen Mitteln. Die Kosten für eine umfassende barrierefreie Gestaltung (z.B. Obergeschoss) werden in der Regel ermittelt und in den Beschlussvorlagen dargestellt. Fortbildungen, Fachveranstaltungen und regelmäßige Informationen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Kindertageseinrichtungen zum Thema Inklusion Umsetzung durch: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Zeitraum: fortlaufend Sachstand: 2014 wurden Qualitätszirkel und Informationsveranstaltungen zum Thema Inklusion durchgeführt. Schwerpunkt für 2015: Umsetzung der Richtlinien des LWL über die Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen (v. 19.12.2008 in der Fassung vom 20.12.2013) Hier: Teilhabe- und Förderplanung der Kita a) Qualifizierung der Leitungen und zusätzlichen Fachkräfte b) Entwicklung trägerspezifischer Arbeitsmaterialien 27 Qualifizierung von Tageseltern für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen Umsetzung durch: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Entsprechende Modellprojekte des Landes sind abgeschlossen. Der LWL hat eine weiterführende Fortbildungsreihe angekündigt. Auch die Weiterentwicklung zu einem inklusiven Konzept wird in diesem Rahmen umgesetzt. Ein Zertifikatskurs für die zusätzliche Qualifikation von Tagespflegepersonen für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen wurde vom LWL Landesjugendamt konzipiert. Dieser wird vom Jugendhof Vlotho ab Dezember 2015 angeboten und richtet sich ebenfalls an interessierte Tagespflegepersonen aus Münster. Perspektivisch ist der Jugendhof Vlotho bereit diesen Zertifikatskurs auch dezentral anzubieten. Münster als Standort ist dabei im Gespräch. Das LWL Landesjugendamt und der Jugendhof Vlotho werden eine Abfrage bei möglichen Interessierten in Münsters umliegenden Kreisen vornehmen. Des Weiteren wurde in der Beratungsstelle Kindertagespflege Münster eine Mitarbeiterin mit der Bearbeitung des Themas Inklusion in Kindertagespflege betraut. Sie steht als Ansprechpartnerin zu allen Fragen zum Thema Inklusion in Kindertagespflege zur Verfügung. Fortschreibung des Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege mit dem Fortbildungsmodul „Inklusive Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindertagespflege“ Umsetzung durch: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Zeitraum: 2015 Sachstand: Mit dem Netzwerk Qualifizierung in der Kindertagespflege Münster (Zusammenschluss der Beratungsstelle für Kindertagespflege mit freien Bildungsträgern in Münster) und der Beratungsstelle Frühe Hilfen der Stadt Münster wurde ebenfalls über die Möglichkeit beraten einen Zertifikatskurs neben dem Jugendhof Vlotho anzubieten. Eine letztendliche Stellungnahme des Jugendhof Vlotho dazu ist abzuwarten. Ebenfalls wird mit dem Netzwerk Qualifizierung in Kindertagespflege in Münster über eine Aufnahme von Fortbildungseinheiten zu Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kindertagespflege diskutiert. Einbeziehung des Themas Inklusion in die Aktivitäten der Ausbildungs- und Qualitätsoffensive für Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung Umsetzung durch: Stadt Münster, Fachschulen Zeitraum: fortlaufend ab 2015 (siehe Vorlage V/0125/2013/2. Erg.) Sachstand: Im Jahr 2014 stand aufgrund des deutlichen Wunsches aller Beteiligten das Thema „Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Kita“ im Mittelpunkt dieser Arbeits- gruppe, dieses Thema wurde auch 2015 fortgesetzt. Erst nach Abschluss des 28 derzeitigen Schwerpunktthemas ist es möglich, das Thema Inklusion in den Mittelpunkt zu stellen. Entwicklung eines Inklusionskonzeptes für die städtischen Kindertageseinrich- tungen Umsetzung durch: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen und der AG Kindertagesbetreuung (AG 5 nach § 78 SGB VIII) und der AG „Integrative Erziehung“ Zeitraum: 2016 Sachstand: Weiterentwicklungs- und Aktualisierungsbedarfe werden geprüft. 1. Der Baustein „Integrative Erziehung“ im Qualitätshandbuch der städtischen Kitas wird im Sinne des inklusiven Gedankens bis Ende 2015 weiterentwickelt. 2. Weiterführung des Projektes „Frühe Chancen – Schwerpunktkitas Sprache & Integration“ (8 Kitas) 3. Begleitung der 10 Plus-Kitas (Kitas mit besonderen sozialen Bedarfen) 4. Bewerbung für die Aufnahme im Bundesprojekt „Sprach-Kitas“ Schwerpunkte: Inklusive Bildung; Zusammenarbeit mit Familien Entwicklung eines Inklusionskonzeptes für die Angebote der Offenen Ganz- tagsschule im Rahmen der Erarbeitung eines Konzeptes zur schulischen Inklusion in Münster (siehe Vorlage V/0125/2013/2. Erg.) Umsetzung durch: Amt für Schule und Weiterbildung in Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, den Grundschulen, der AG 5 nach § 78 SGB VIII, der AG „Integrative Erziehung“ und der AG 1 der KIB Zeitraum: mittelfristig (innerhalb von 3 Jahren) Sachstand: Weitere Aktivitäten In der AG Inklusive Erziehung (eine UnterAG der AG 5 nach § 78 SGB VIII) wird in diesem Jahr ein Positionspapier zu Inklusionsaspekten im Übergang von der Kita in die Primarstufe entwickelt. 3.3.2 Kinder- und Jugendarbeit Leitziele Alle Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie alle Freizeit- und Kulturangebote für Kinder und Jugendliche sind für alle Kinder und Jugendlichen offen. Bestehende Angebote werden Schritt für Schritt im Sinne der Inklusion weiterentwickelt. 29 Maßnahmen Hinweis: Das Thema Inklusion wurde in den 3. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2015-2019 aufgenommen (http://www.muenster.de/stadt/jugendamt/pdf/kijufoe_2015_2019.pdf). Inhaltlicher Austausch der Träger der Kinder- und Jugendarbeit zu Erfahrungen mit inklusiven Ansätzen Umsetzung durch: AG Kinder- und Jugendarbeit (AG 2 nach § 78 SGB VIII) Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Die AG Kinder- und Jugendarbeit und die „Unter AG Inklusion“ dieser AG tauschen sich regelmäßig zum Thema Inklusion aus. Alle 6 Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII haben das Thema Inklusion seit 2012 als fortlaufendes Querschnittsthema benannt. Die Berichtsvorlage V/0391/2015 „Inklusion als Querschnittsthema der Kinder- und Jugendhilfe in Münster“ (abzurufen im Ratsinformationssystem, https://www.stadt-muens- ter.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004038803&voselect=9898 informiert über das von den Arbeitsgruppen entwickelte gemeinsame Verständnis von Inklusion, nennt Praxisbeispiele und zeigt Handlungsempfehlungen auf. Fortschreibung und Ausweitung der Informationen für Eltern von Kindern mit Behinderungen: - Fortschreibung der Broschüre „Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, Ergänzung der Broschüre um ein Kapitel „Fördermöglich- keiten“ - Hinweise zu inklusiven Angeboten / zur Barrierefreiheit von Veranstaltungsor- ten in Informationen über Freizeitangebote, Betreuungsangebote in den Ferien usw. Umsetzung durch: Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Zeitraum: fortlaufend Sachstand: In der Feriendatenbank werden Hinweise zu inklusiven Angeboten / zur Barrierefrei- heit gegeben. Die Broschüre „Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ soll 2015 neu aufgelegt werden. Mittelfristig sollen die Informationen dieser Broschüre in eine noch zu entwickelnde Datenbank mit allen Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche in Münster aufgenommen werden. Die barrierefreie Zugänglichkeit von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit wird im Rahmen von KOMM erhoben. Umsetzung durch: Zugvogel e.V. Zeitraum: fortlaufend 30 Sachstand: Die Erfassung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in der KOMM- Datenbank wird laufend fortgesetzt. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen beim Verein Zugvogel konnte noch keine vollständige Erhebung erfolgen. Projekte zur Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen Umsetzung durch: Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Kooperation mit Anbietern Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Diese Maßnahme ist als stadtweite und bezirksbezogene Handlungsempfehlung in den Kinder- und Jugendförderplan 2015-2019 aufgenommen worden. SeHT Münster hat im Rahmen der AG Jipa (Jugendliche inklusiv politisch aktiv – eine AG des Jugendrates Münster) und des Projektes „Kipa“ (Kinder inklusiv politisch aktiv) zur Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für das Thema „Leben mit einer Behinderung“ beigetragen. Die AG Jipa hat Barrierechecks an Schulen durch- geführt und dadurch verdeutlicht, was bei der Barrierefreiheit eines Schulgebäudes zu berücksichtigen ist. Die Mitglieder der AG sprechen mit Schulklassen über das Thema Behinderung und über das Thema "Eine Schule für alle Jugendlichen". Die Schüler bekommen Hilfsmittel (Rollstühle, Blindenstöcke, Brillen) und erleben durch Selbsterfahrung, wo an ihrer Schule Barrieren vorhanden sind. Hierdurch sollen Kinder und Jugendliche sensibilisiert und die Bedingungen an den Schulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung verbessert werden. Fortbildungsangebote zur Qualifizierung der Mitarbeiter/-innen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit zum Thema Inklusion Umsetzung durch: Anbieter von speziellen Angeboten für Menschen mit Behinderun- gen, u.a. Lebenshilfe Münster, SeHT, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen des Qualitätszirkels mit den Fachkräften der offenen Einrichtungen Zeitraum: 2013: Konzipierung eines Angebotes, ab 2014 regelmäßiges Angebot Sachstand: Diese Maßnahme ist als stadtweite und bezirksbezogene Handlungsempfehlung in den Kinder- und Jugendförderplan 2015-2019 aufgenommen worden. Zwischen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und der Lebenshilfe Münster besteht im Rahmen des Projektes „FreiZeichen – aktiv inklusiv“ der Lebens- hilfe eine Kooperationspartnerschaft, die auch Multiplikatorenschulungen zur Inklusion umfasst. Überprüfung der Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger Umsetzung durch: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Kooperation mit den Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit Zeitraum: bis 2015 Sachstand: 31 Es wurde eine Arbeitsgruppe aus freien Trägern der Offenen Kinder- und Jugendar- beit und öffentlichen Trägern gegründet, die in 2015 einen ersten abgestimmten Entwurf für die Richtlinien erarbeitet. 3.4 Mädchen und Frauen mit Behinderungen Leitziele Bei allen Maßnahmen zur Umsetzung der UN -BRK in Münster werden die B elange von Frauen und Mädchen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt. Die Angebote für Frauen und Mädchen in Münster werden so weiterentwickelt, dass sie für alle Frauen und Mädchen in Münster – unabhängig von einer Behinderung – zugänglich und nutzbar sind. Dies gilt insbesondere auch für Angebote für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind. Maßnahmen In den vom Frauenbüro unterstützten Arbeitskreisen (u. a. „Ak „Gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“, Ak „Girls’ Day“) werden bei allen Themen die Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderungen berücksichtigt. Umsetzung durch: Frauenbüro in Kooperation mit den in den Arbeitskreisen vertretenen Einrichtungen, Unterstützung durch die Behindertenbeauftragte Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Der Ak „Gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ war Mitveranstalter der Fachtagung zum Thema „Schutz vor Gewalt für Frauen mit Behinderung“ (siehe Maßnahme: Ver- anstaltung zum Thema „Gewalt gegen Frauen mit Behinderung“ S. 33). 2015 hat sich der Ak in einer Sitzung erneut mit dem Thema Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderung beschäftigt und festgestellt, dass die meisten im Ak vertretenen Einrichtungen gut informiert sind, welche Stellen sie bei Fragen zum Thema Behinderung ansprechen können. Die Ausstellung „Die Hälfte des Himmels - 99 Frauen und DU“, eine Ausstellung über Selbstbewusstsein und Gewalt, wurde als Veranstaltung des Ak gegen Gewalt an Frauen und Mädchen gezielt in den barrierefreien Räumen des LWL (Landeshaus) durchgeführt. In Zusammenarbeit mit der Behindertenbeauftragten wurde eine Führung mit Gebärdensprachdolmetscherin und Technik für schwerhörige Menschen angeboten. Bei der Vorbereitung und Durchführung des Girls’Day unterstützt das Frauenbüro die Förderschulen gezielt durch Vermittlung geeigneter Plätze. Das Aktionsbündnis Münster für den Girls‘ Day hat das Informationsmaterial zum Girls‘ Day auch in Leichter Sprache veröffentlicht. 32 Das Informationsmaterial des Frauenbüros wird im Rahmen von Aktualisierun- gen / Neuauflagen um Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit ergänzt. Umsetzung durch: Frauenbüro Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Sofern Informationsmaterial aktualisiert wird, wird diese Maßnahme berücksichtigt. In den Veranstaltungskalender „frauenzeit“ sowie in die Veranstaltungsbroschüre zum Internationalen Frauentag werden Informationen zur Barrierefreiheit der Veranstaltungsorte aufgenommen. 2015 ist die Broschüre der Mini-Job – Da ist mehr für Sie drin“ in Leichter Sprache erschienen (vgl. Ausführungen S. 24). Sie enthält keine Informationen zur Barriere- freiheit der genannten Einrichtungen, da nur ein kurzer Überblick zu weiteren Infor- mationsmöglichkeiten gegeben wird und auch keine Informationen wie Öffnungszei- ten usw. genannt werden. Die barrierefreie Zugänglichkeit von Einrichtungen für Frauen wird im Rahmen von KOMM erhoben: Einrichtungen, die in der geplanten Neuauflage der Broschüre für alleinerziehende Frauen genannt werden, Beratungsstellen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes Umsetzung durch: Zugvogel e. V. Zeitraum: fortlaufend, 2013 Sachstand: Zugvogel e.V. hat 2013/2014 weitere Einrichtungen für Frauen in die KOMM- Datenbank aufgenommen. Die Informationen zum Thema „Gegen Gewalt an Frauen“ im Internet (www.gewaltschutz-muenster.de ) werden um Infos in Leichter Sprache und Infos zur barrierefreien Zugänglichkeit der Beratungsstellen und Einrichtungen ergänzt (Maßnahme aus dem Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Münster) Umsetzung durch: Frauenbüro, Sozialamt in Kooperation mit dem Ak Gegen Gewalt an Frauen und Mädchen Zeitraum: 2013 Sachstand: Die Umsetzung dieser Maßnahme ist noch in Vorbereitung. Auch die Infobroschüre „Häusliche Gewalt“ für gehörlose Frauen, die in Münster entwickelt und 2014 vom Paritätischen NRW für den landesweiten Gebrauch neu aufgelegt wurde, soll in die Internetseite aufgenommen werden. Veranstaltung zum Thema „Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen“ Umsetzung durch: Ak „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ in Kooperation mit dem Frauenbüro, der Behindertenbeauftragten, der AG Frauen mit Behinderungen, dem Netzwerk „Frauen und Mädchen mit Behinderung/chronischer Erkrankung NRW 33 Zeitraum: 2013 Sachstand: Der Ak gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, das Netzwerkbüro Frauen und Mädchen mit Behinderung/ chronischer Erkrankung NRW, der Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW, frauen für frauen e.V., Frauenberatungs- stelle und Frauennotruf und der LWL haben am 13. März 2014 gemeinsam die Fachtagung „Schutz vor Gewalt für Frauen mit Behinderung – Kompetenzen bündeln und vernetzen“ in Münster durchgeführt. Die Veranstaltung war mit ca. 150 teilnehmenden Expertinnen und Experten sehr gut nachgefragt. Die Ergebnisse wirken auf die laufende Arbeit der beteiligten Organisa- tionen nachhaltig ein. Informationsangebot / Fortbildungsangebot zur Qualifizierung der Mitarbeiter/- innen in Einrichtungen / Beratungsstellen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen zum Thema Inklusion, besonders zur Arbeit mit Frauen und Mädchen mit Behinderung Umsetzung durch: Anbieter von speziellen Angeboten für Menschen mit Behinderun- gen, u. a. Lebenshilfe Münster, SeHT, Frauenbüro Zeitraum: 2014 Sachstand: Informationen zum Thema Inklusion, besonders zur Arbeit mit Frauen und Mädchen mit Behinderung, sind laufend Thema im Rahmen der vom Frauenbüro unterstützten Arbeitskreise. Insbesondere Beratungsstellen, die sich inzwischen stärker auf die Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderung ausgerichtet haben, bringen diese Aspekte in die Sitzungen ein. Bedarfsbezogen werden auch die Behinderten- beauftragte oder Vertreterinnen von Organisationen der Behindertenhilfe zu den Sitzungen eingeladen. Erstellung einer Übersicht über spezielle Angebote für Frauen mit Behinderungen in Münster Umsetzung durch: Sozialamt, Frauenbüro Zeitraum: bis 2014 Sachstand: Die Umsetzung dieser Maßnahme ist in Vorbereitung. Im September 2015 wurde der Entwurf der AG Frauen mit Behinderungen vorgestellt. Die Übersicht wird voraus- sichtlich Ende 2015 veröffentlicht. Es wird geprüft, ob und wie die Rahmenbedingungen für eine inklusive Ausrichtung der Arbeit für Frauen und Mädchen verbessert werden können (u. a.: Hinwirken auf Barrierefreiheit im Rahmen der Förderung von Angeboten). Umsetzung durch: Frauenbüro Zeitraum: mittelfristig Sachstand: 34 Diese Maßnahme wurde noch nicht umgesetzt. Die Zugänglichkeit und die Möglichkeiten der Beratung und Therapie für Frauen und Mädchen mit Behinderungen (vor allem mit einer Hörbehinderung), die von (sexueller) Gewalt betroffen sind, werden überprüft und bei Bedarf mit dem Ziel verbessert, Frauen mit Behinderungen die Inanspruchnahme der Angebote zu ermöglichen (Maßnahme aus der Vorlage V/0125/2013/2. Erg.). Umsetzung durch: Ak „Gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ in Kooperation mit dem Frauenbüro, den Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt und weiteren Beteiligten Zeitraum: 2014/2015 Sachstand: Grundsätzlich liegt die Realisierung in der Verantwortung der Träger. Viele Träger engagieren sich sehr dafür, ihre Angebote so weiterzuentwickeln, dass sie auch von Frauen mit Behinderung in Anspruch genommen werden können. So setzen zum Beispiel Frauen-Notruf e.V., Beratung für Frauen und Mädchen bei sexueller Gewalt oder die Beratungsstelle Zartbitter e.V. in allen online und vielen print- Veröffentlichungen Leichte Sprache oder Gebärdensprache ein. Weitergehende Angebote bei den Trägern (Einsatz von Gebärdensprachendolmetscher/innen, Herstellung von Barrierefreiheit im baulichen Bereich etc) finden ihre Beschränkung in der sehr engen finanziellen und personellen Ausstattung der Träger. Eine systematische Erfassung aller Bedarfe erfordert zusätzliche personelle Ressourcen beim Frauenbüro und den Trägern– diese sind zurzeit nicht vorhanden. 3.5. Menschen mit Behinderung im Alter Leitziele Bei allen Maßnahmen zur Umsetzung der UN -BRK in Münster werden die Belange von älteren Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt. Die Angebote für ältere Menschen in Münster werden im Sinne der Inklusion weiterentwickelt. Maßnahmen Mitarbeit im Projekt SoPHiA der KatHO, nach Vorliegen der Forschungsergeb- nisse Prüfung der Auswirkungen / Veränderungsbedarfe für die Stadt und Sozialplanung Umsetzung durch: Sozialamt Zeitraum: Sachstand: Zum 01.10.2012 hat das Forschungsprojekt SoPHiA (Sozialraumorientierte kommunale Planung von Hilfe- und Unterstützungsarrangements für Menschen mit und ohne lebensbegleitende Behinderung im Alter) der KatHO NRW begonnen. Kooperationspartner der KatHO sind der LWL, der Kreis Steinfurt und die Stadt Münster. Gegenstand des Projektes „SoPHiA“ ist die Zusammenführung und Anpassung der bestehenden Planungspraxis in den Bereichen der Alten- und 35 Behindertenhilfeplanung zu einer inklusiven kommunalen Sozialplanung für Menschen mit und ohne lebensbegleitende Behinderung im Alter. Für Münster wurde der Stadtteil Hiltrup ausgewählt, um Planungsverfahren auf kommunaler Ebene für einen städtisch geprägten Sozialraum konkretisieren zu können. Am 18.02.2014 fand in der Stadthalle Hiltrup als Auftakt die Zukunftswerkstatt „Älter werden in Hiltrup – unseren Stadtteil gemeinsam gestalten“ statt. Die Veranstaltung war mit ca. 100 Personen gut besucht. Die Ergebnisse und Anregungen aus der Zukunftskonferenz wurden 2014 in Arbeitsgruppen zu den Themen „Barrierefreies Hiltrup“, „Freizeit und Tagesgestaltung“, „Ehrenamt und Nachbarschaft“ „Beratung, Unterstützung und Pflege“ weiterbearbeitet. Zudem wurden Fragen zur Angebots- entwicklung auch mit Blick auf leistungsrechtliche Aspekte in einer Arbeitsgruppe mit Trägern der Alten- und Behindertenhilfe erörtert. 2014 hat das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung in Hiltrup-Ost im Rahmen der modellhaften Erprobung zur Wohnstandortentwicklung in der Ring- straße und Heerdesiedlung eine Zukunftswerkstatt Wohnen sowie Arbeitsgruppen und einen Viertelspaziergang durchgeführt. Am 17.11.2014 wurde in der Stadthalle Hiltrup eine Zwischenbilanz zur Arbeit in Hiltrup im Rahmen von SoPHiA durchgeführt. In dieser Veranstaltung stellten die Arbeitsgruppen ihre bisherigen Ergebnisse vor und es wurde aufgezeigt, wo die benannten Themen zukünftig weiter bearbeitet werden können (insbesondere im Arbeitskreis Älter werden in Hiltrup). Ausführlichere Informationen zu den Ergebnissen des SoPHiA-Projektes werden in die Dokumentation der KatHO zum SoPHiA-Projekt aufgenommen. Diese wird zur- zeit erarbeitet. Von Sommer 2016 bis Februar 2018 wird in Hiltrup-Ost als erstem Quartier in Münster mit Förderung des Landes altengerechte Quartiersentwicklung durchgeführt. Die Umsetzung des Vorhabens wird auch an die Erfahrungen des Projekts SoPHiA anknüpfen. Nach weiterer Auswertung des Projektes sollen die Erfahrungen auch in den stadtweiten Masterplan Quartier einfließen. So sollen in dem Rahmen z. B. Einrichtungen für ältere Menschen mit Behinderungen einbezogen werden. Hiermit sollen die gegenseitige Wahrnehmung sowohl der Einrichtungen für ältere Menschen als auch der Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen untereinander gefördert und Kooperationsmöglichkeiten identifiziert werden. Weitere Aktivitäten In der Planungskonferenz „Eingliederungshilfe Wohnen - Bedarfs- und Strukturplanung für Menschen mit geistiger Behinderung in Münster“, zu der die Stadt Münster und die LWL-Behindertenhilfe einmal jährlich die Mitglieder der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung einladen, wurde in der Sitzung am 29.11.2013 das Thema „Menschen mit geistiger Behinderung im Alter“ behandelt. Die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Lebensqualität inklusiv(e): Innovative Konzepte unterstützten Wohnens älterer Menschen mit Behinderung“ (LEQUI) der KatHO und des Projektes SoPHiA wurden vorgestellt. Ausgehend davon haben Mitglieder der Regional- konferenz eine Arbeitsgruppe gebildet, in der die Handlungsempfehlungen des LEQUI-Projektes mit Blick auf mögliche Konsequenzen für Münster untersucht werden. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen in der Sitzung der Planungs- konferenz in 2015 vorgestellt werden. 36 3.6 Menschen mit Behinderung und Migrationsvorgeschichte Leitziele Bei der Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen sowie für Menschen mit Migrationsvorgeschichte werden die Belange von Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Behinderung berücksichtigt. Maßnahmen Auftaktveranstaltung „Migration und Behinderung“ Thema: Umgang mit Behinderung in anderen Kulturen“ Umsetzung durch: Kommunales Integrationszentrum / Koordinierungsstelle für Migration und interkulturelle Angelegenheiten, Behindertenbeauftragte in Kooperation mit Migrantenselbsthilfeorganisationen, Integrationsrat, Vereinen von Menschen mit Behinderungen Zeitraum: 2013 Sachstand: Am 10.10.2013 fand die Veranstaltung „Türen öffnen“ – Menschen mit Behinderung und Migrationsvorgeschichte in Münster“ im Bennohaus statt. Zu der Veranstaltung hatten das Sozialamt und das Kommunale Integrationszentrum der Stadt Münster Menschen mit und ohne Behinderung, mit und ohne Migrationsvorgeschichte und Fachkräfte aus Beratungsstellen eingeladen. Teilgenommen haben ca. 50 Personen. Es wurde erörtert, welche Unterstützung Menschen mit Behinderung und Migrations- vorgeschichte benötigen, wie die unterschiedlichen Dienste ihr Angebot auf diese Zielgruppe ausrichten können und wie bestehende Zugangsbarrieren zu den Angeboten abgebaut werden können. Zu der Veranstaltung wurde eine Dokumentation erstellt, sie kann auf der Homepage des Kommunalen Integrationszentrums abgerufen werden (http://www.muenster.de/stadt/zuwanderung/pdf/Bericht_Tueren_oeffnen.pdf ). Ausbau der Kooperation von Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderung und Beratungsstellen für Menschen mit Migrationsvorgeschichte sowie den Vereinen und Vertretungen von Menschen mit Migrationsvorge- schichte und den Vereinen von Menschen mit Behinderungen Umsetzung durch: Stadtweites Netzwerk „Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ mit Unterstützung des Kommunalen Integrationszentrums / der Koordinierungsstelle für Migration und interkulturelle Angelegenheiten und des Sozialamtes Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Ein Austausch von Mitgliedern des stadtweiten Netzwerks - Integration für Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Vereinen/Trägern für Menschen mit Behinderung erfolgte unter anderem im Rahmen der Veranstaltungen ‚Türen öffnen“ – Menschen mit Behinderung und Migrationsvorgeschichte in Münster’ am 10.10.2013 und „Migration & seelische Gesundheit am 01.10.2014. Hospitationen und Kooperationen wurden vereinbart. 37 Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung (z.B. Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit Hörbehinderung) bei der Weiterent- wicklung der Sprachkurse für Menschen mit Migrationsvorgeschichte Umsetzung durch: Koordinierungsstelle für Migration und interkulturelle Angelegen- heiten, Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Bei den Sprachkursen wird versucht, die Belange von Menschen mit Behinderung so gut wie möglich zu berücksichtigen. Sofern sich spezielle Bedarfe ergeben sollten, würde geprüft, ob ggf. auch Angebote in anderen Städten genutzt werden könnten. So gibt es zum Beispiel Integrationskurse für gehörlose und schwerhörige Migrantinnen und Migranten in Köln. Der Unterricht wird in Deutscher Gebärdensprache gehalten. Erstellen einer Übersicht mit wichtigen Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen in Leichter Sprache (bei Bedarf Übersetzung in andere Sprachen) Umsetzung durch: Behindertenbeauftragte, Kommunales Integrationszentrum / Koordinierungsstelle für Migration und interkulturelle Angelegenheiten Zeitraum: 2013 Sachstand: Die Maßnahme wurde von einer Praktikantin im Sozialamt begonnen, konnte aber leider im Zeitraum des Praktikums nicht abgeschlossen werden. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist aktuell in Vorbereitung. Informationsangebot / Fortbildungsangebot zur Qualifizierung der Mitarbeiter/- innen in Beratungsstellen für Menschen mit Migrationsvorgeschichte sowie der Migrantenselbsthilfeorganisationen zum Thema „Unterstützung für Menschen mit Behinderungen“ Umsetzung durch: Kommunales Integrationszentrum / Koordinierungsstelle für Migration und interkulturelle Angelegenheiten, Sozialamt in Kooperation mit den Organisationen von und für Menschen mit Migrationsvorgeschichte Zeitraum: 2014 Sachstand: Aufgrund der Entwicklung vieler Qualifizierungsangebote im Bereich Bildung (Neuausrichtung zur Beschulung von Neuzugewanderten) und ehrenamtlich Tätigen konnte die Qualifizierung für die o. g. Zielgruppe noch nicht realisiert werden. Geplant ist eine Sensibilisierungsveranstaltung für 2016. Die barrierefreie Zugänglichkeit von Beratungsstellen für Menschen mit Migrationsvorgeschichte wird im Rahmen von KOMM Münster erhoben. Umsetzung durch: Zugvogel e.V. Zeitraum: 2014 Sachstand: 38 Die KOMM-Datenbank enthält inzwischen einige Beratungsstellen für Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Eine vollständige Erfassung war aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen bei Zugvogel noch nicht möglich. Prüfung eines „Patenmodells“ zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung und Migrationsvorgeschichte Umsetzung durch: Kommunales Integrationszentrum / Koordinierungsstelle für Migration und interkulturelle Angelegenheiten, Sozialamt in Kooperation mit den Migrantenselbsthilfeorganisationen Zeitraum: 2015 Sachstand: Diese Maßnahme wurde bisher nicht umgesetzt. 3.7 Selbstbestimmtes Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft 3.7.1 Inklusives Gemeinwesen Alle Maßnahmen des Aktionsplans sollen zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens beitragen. Von besonderer Bedeutung sind Quartierskonzepte (siehe dazu S. 36). 3.7.2 Wohnen Leitziel Die Wohnraumversorgung für Menschen mit Behinderungen wird bedarfsgerecht weiterentwickelt. Maßnahmen Umsetzung der Handlungsempfehlungen zur Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster für den Bereich Wohnen Umsetzung durch: Stadt, LWL, Träger von wohnbezogenen Angeboten, Regional- konferenz Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Die Regionalkonferenz prüft in der Regel im Rahmen der Jahres- bzw. Sitzungsplanung, welche Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen bearbeitet werden sollen. 2014 war das Thema „Menschen mit geistiger Behinderung im Alter“ ein Schwerpunktthema, zu dem eine Arbeitsgruppe gebildet wurde (siehe Ausfüh- rungen S. 36). 39 Im Rahmen der Erarbeitung des Handlungskonzeptes Wohnen werden die Anregungen der KIB zur Verbesserung der Wohnraumversorgung für Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Umsetzung durch: Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung Zeitraum: 2013 Sachstand: Mit dem Beschluss zur Vorlage „Kommunales Handlungskonzept Wohnen - Grund- züge und Weichenstellungen“ (Beschlussvorlage an den Rat V/0593/2013) wurde beschlossen: • Die Anforderungen an das Leitziel einer barrierefreien Stadt sind verbindlicher Maßstab für die weitere Konkretisierung der Grundsätze. Zugänge zu Gebäuden, ihre Gestaltung und der öffentliche Raum des Wohnumfeldes orientieren sich systematisch am Kriterium Barrierefreiheit.“ (Ziffer 3.2.1 Anlage zur Vorlage V/0125/2013; siehe ferner Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen vom 19.06.2012 zur Vorlage V/0880/2011). • Mit dem Beschluss zur Vorlage „Sozialgerechte Bodennutzung in Münster“ wird auch das Ziel einer angemessenen Wohnraumversorgung besonderer Zielgruppen wie z. B von Menschen mit Behinderungen, Senioren und Menschen mit Migrationsvorgeschichte verfolgt (Beschlussvorlage an den Rat V/0039/2014). Weitere Aktivitäten Der Rat hat am 17.06.2015 die Grundsätze für die Vergabe städtischer Grundstücke für Mehrfamilienhäuser und Gemeinschaftswohnformen beschlossen (Vorlage V/0247/2015/2. Erg.). Hierdurch soll eine verbesserte Wohnraumversorgung für bestimmte Zielgruppen erreicht werden. Die Stadt Münster wird konkrete Zielvorgaben entwickeln, die die Qualitäts- und Mengenziele für das jeweilige Grundstück definieren. Standortbezogen sollen damit in besonderem Maße auch barrierefreie Wohnqualitäten (z.B. Erschließung durch Aufzug, bodengleiche Dusche) unterstützt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 17.06.2015 die Einrichtung einer zunächst bis zum 31.12.2016 befristeten zusätzlichen 0,5 Stelle im Aufgabenbereich „Hilfen zum Umzug“ beschlossen (Vorlage V/0392/2015). Ziel der „Hilfen zum Umzug“ ist, die persönliche Wohnsituation von Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen so zu verbessern, dass ein langfristig selbständiges Wohnen ermöglicht und insbesondere eine vorzeitige Heimunterbringung verhindert wird. Eine neue Fachkraft im Aufgabenbereich „Hilfen zum Umzug“ kann sich intensiver als bisher in Kooperation mit der Fachstelle „Soziale Dienste für Pflegebedürftige und ältere Menschen“ des Sozialamtes um die Haushalte kümmern, bei denen festgestellt wurde, dass eine Heimunterbringung (noch) nicht erforderlich ist. Hier soll adäquater und insbesondere barrierefreier Wohnraum akquiriert werden und das selbständige Wohnen älterer und behinderter Menschen ggf. mit ambulanter Betreuung ermöglicht werden. 40 3.7.3 Pflege, Unterstützungsdienste, Beratung Leitziel Die Beratungs- und Unterstützungsangebote werden bedarfsgerecht weiterentwickelt. Maßnahmen Aktualisierung und Weiterentwicklung der Informationen über Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen Umsetzung durch: Sozialamt Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Folgende Broschüren zu Beratungsangeboten wurden aktualisiert: - Selbstbestimmt leben mit Behinderung – Infos zu Beratungsangeboten (2013, 2015) - Wegweiser für gehörlose, schwerhörige und hörende Menschen in Münster (2014) - Selbstbestimmt leben mit Sehbehinderung – Information und Beratung (2015) Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zum Persönlichen Budget Umsetzung durch: Sozialamt Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Das Sozialamt informiert auf seiner Homepage über das Persönliche Budget. Ferner liegen im Sozialamt Informationsbroschüren zum Persönlichen Budget, auch in Leichter Sprache, aus. Die von der Stadt Münster geförderte Beratungsstelle der LAG Selbsthilfe NRW hat ihr Angebot 2014 in mehreren Beratungsstellen und Vereinen vorgestellt. Austausch mit Beratungsstellen über die Möglichkeiten, das Beratungsangebot barrierefrei und inklusiv auszurichten Umsetzung durch: Sozialamt Zeitraum: 2014 Sachstand: Das Sozialamt weist im Rahmen von Gesprächen zu Leistungsvereinbarungen mit Trägern von Beratungsstellen auf die Notwendigkeit hin, das Beratungsangebot barrierefrei und inklusiv auszurichten. Ferner berät das Sozialamt bei Anfragen zur Barrierefreiheit. Es ist geplant, im Rahmen der nächsten größeren Aktualisierung der Broschüre „Selbstbestimmt leben mit Behinderung – Infos zu Beratungsangeboten“ (2016) die Träger der Angebote zum Thema Barrierefreiheit zu informieren und Unterstützung bei Fragen zu diesem Thema anzubieten. 41 Prüfung der Weiterentwicklung der Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der im Aktionsplan der Landesregierung NRW vorgesehenen Handlungsempfehlungen Umsetzung durch: Sozialamt Zeitraum: voraussichtlich 2014 Sachstand: Die Maßnahme konnte noch nicht umgesetzt werden. Aus der Information der Landesregierung zum Stand der Umsetzung des Aktionsplans (Mai 2014) geht hervor, dass mit einer für die Weiterentwicklung der Beratungsangebote erforderlichen wissenschaftlichen Untersuchung bislang nicht begonnen wurde. Es soll abgeklärt werden, welche Initiativen die Bundesregierung hierzu im Rahmen der beabsichtigten Evaluation des SGB IX ergreift. 3.7.4 Persönlichkeitsrechte, Betreuung Leitziel Die Betreuungsstelle wirkt kontinuierlich darauf hin, dass die Ziele der UN-BRK berücksichtigt werden. Maßnahmen Fortbildung für Betreuerinnen und Betreuer zur UN-BRK und Auswirkungen auf die Betreuungsarbeit Umsetzung durch: Sozialamt (Betreuungsstelle) in Kooperation mit Betreuungsvereinen Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Im Rahmen der Sitzungen nach § 4 des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungs- gesetzes (Landesbetreuungsgesetz – LBtG), an denen auf Einladung der Betreuungsstelle u. a. das Amtsgericht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsvereine und Betreuerinnen / Betreuer teilnehmen, wird auf die Vereinbarkeit von Maßnahmen mit der UN-BRK hingewiesen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde, welches zum 01.07.2014 in Kraft getreten ist, ist der Aspekt der Erforderlichkeit einer rechtlichen Betreuung (§ 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB) noch einmal verstärkt vom Gesetzgeber for- muliert worden. Es wird dort der Vorrang auf ein selbstständiges und selbst- bestimmtes Leben hervorgehoben und die Betreuungsbehörde aufgefordert (§ 4 Abs. 2 Betreuungsbehördengesetz) zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung oder zur Verringerung des Betreuungsbedarfs anderweitige Hilfen zu vermitteln. 42 Projekt zur Gewinnung fremdsprachiger Betreuerinnen und Betreuer Umsetzung durch: Sozialamt (Betreuungsstelle) in Kooperation mit Koordinierungs- stelle für Migration und interkulturelle Angelegenheiten und anderen Beteiligten, Kooperation mit Betreuungsvereinen Zeitraum: 2014 (fortlaufend) Sachstand: Eine zentrale Aufgabe der Betreuungsstelle ist es, dem Gericht in ausreichender Anzahl geeignete Betreuer vorzuschlagen. Die Betreuungsstelle ist inzwischen in der Lage, dem Gericht sowohl Betreuer/-innen vorzuschlagen, die die deutsche Gebärdensprache gebärden können, als auch Betreuer/-innen, die verschiedene Fremdsprachen (englisch, französisch, kurdisch, polnisch, russisch, serbo-kroatisch, spanisch, türkisch) sprechen. Aktuell fehlen lediglich männliche Betreuer mit russischer Muttersprache, hier bemüht sich die Betreuungsstelle, geeignete Personen zu finden. Insgesamt wird aktuell keine Notwendigkeit gesehen, ein Projekt durchzuführen. Sofern erforderlich, wird die Betreuungsstelle diese Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt aufgreifen. Projekt mit dem Ziel, Freiheitsentziehende Maßnahmen zu vermeiden Umsetzung durch: Sozialamt (Betreuungsstelle) in Kooperation mit Amtsgericht, Einrichtungen, KSVM, KIB, u.a. Zeitraum: 2015 (fortlaufend) Sachstand: Im November 2013 fand auf Initiative der Betreuungsstelle eine Veranstaltung zum Thema „Freiheitsentziehende Maßnahmen nach § 1906 Abs. 4 BGB“ im Stadtweinhaus statt. Eingeladen waren die Einrichtungsleiterinnen und -leiter, sowie die Pflegedienstleitungen der münsterschen stationären Einrichtungen. An dieser Veranstaltung nahmen Expertinnen zum „Werdenfelser Weg“, Betreuungs- richterinnen des Amtsgerichtes Münster und Mitarbeiterinnen der „kommunalen Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht)“ teil. Inhalt war die weitere Sensibilisierung der Einrichtungen zu diesem Thema und die Vorstellung des Werdenfelser Weges zur Betreuungsvermeidung. Im Rahmen von Regel- und Anlassprüfungen der „kommunalen Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht)“ werden Anzahl und Art der Freiheitsentziehen- den Maßnahmen in den Einrichtungen erhoben und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den vom Amtsgericht Münster eingeschlagenen „Werdenfelser Weg“ und über das Antrags- und Ablaufverfahren informiert. Die Betreuungsstelle und die Betreuungsvereine weisen kontinuierlich im Rahmen ihrer beratenden Tätigkeit von Bevollmächtigten und rechtlichen Betreuern auf Möglichkeiten der Vermeidung Freiheitsentziehender Maßnahmen hin. Die Anzahl der vom Amtsgericht genehmigten Freiheitsentziehenden Maßnahmen sank von 357 in 2013 auf 228 im Jahr 2014. 43 3.8 Gesundheit Leitziel Alle Einrichtungen und Dienste des Gesundheitssystems in Münster sind für alle Menschen zugänglich. Maßnahmen Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung wird dargestellt, inwieweit in den jeweiligen Handlungsfeldern die UN-BRK berücksichtigt wird bzw. welche Maßnahmen noch erforderlich sind. Umsetzung durch: Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung werden die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt. Darüber hinaus wurde das Thema „Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung“ von der Gesundheitskonferenz Münster aufgegriffen. 2014 fand die Gesundheitskonferenz Münster zum Schwerpunktthema „Gesundheit- liche Versorgung von Menschen mit Behinderungen“ statt. Dort wurde unter anderem die Entschließung der 22. Landesgesundheitskonferenz „Von der Integration zur Inklusion: Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen verbessern“ vorgestellt. Die Gesundheitskonferenz hat eine Projektgruppe zum Thema „Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen“ gebildet, in der Mitglieder der Gesundheitskonferenz und weitere Beteiligte mitarbeiten. Ein Mitglied der KIB ist in dieser AG vertreten. Die Projektgruppe befasst sich mit folgenden Schwerpunktthemen: - Entwicklung zielgruppenspezifischer Angebote der Patienteninformation und -beratung für Menschen mit Behinderung, insbesondere Angebote in Leichter Sprache - Aus,- Weiter und Fortbildung der in der Patientenversorgung Tätigen mit dem Ziel, Menschen mit Behinderung in einer angemessenen Haltung zu begegnen und behindertenspezifische Kenntnisse zu vermitteln - Barrierefreiheit in Kliniken, Apotheken, Arzt- und Therapiepraxen - Prävention – zum Beispiel Programme zur Bewegungsförderung Im Juni 2015 wurden beim Selbsthilfeforum Vertreterinnen und Vertreter der Selbst- hilfegruppen zu Defiziten in der gesundheitlichen Versorgung in Münster und Anregungen für Verbesserungen befragt. Auch die WiM (Wir Menschen mit Lern- schwierigkeiten) wurde befragt. Ferner hat das Klinke-Redaktionsteam einige Anregungen gegeben. Die Projektgruppe wird Handlungsempfehlungen erarbeiten, die der Gesundheits- konferenz 2016 vorgelegt werden. 44 Fortsetzung der Gespräche der AG 2 der KIB mit Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens mit dem Ziel, auf eine barrierefreie Gestaltung hinzuwirken Umsetzung durch: AG 2 der KIB Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Ein Mitglied der AG 2 der KIB arbeitet in der Projektgruppe „Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung“ der Gesundheitskonferenz mit und bringt dort die Erkenntnisse der AG 2 aus den in den letzten Jahren geführten Gesprächen mit Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung ein. Information der (Zahn-)ärztinnen und -ärzte in Münster über die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen und Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung von Arzt- und Zahnarztpraxen Zu berücksichtigen sind dabei auch Aspekte, wie die Kommunikation mit Menschen, die sich nicht äußern können, und Fragen der Barrierefreiheit für Menschen mit Sinnesbehinderungen. Umsetzung durch: AG 2 der KIB in Kooperation mit Vereinen und Verbänden, Sozialamt und Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten, Bauordnungsamt (Beratung zur baulichen Barrierefreiheit im Rahmen von Bauanträgen) Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Bisher erfolgt diese Information im Rahmen von Kontakten der AG 2 oder von Vereinen zu einzelnen Praxen. Das Thema wird im Rahmen der Handlungsempfehlungen zur gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung aufgegriffen. Informationen zur Barrierefreiheit von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen der medizinisch-therapeutischen Versorgung werden im Rahmen von KOMM Münster erhoben Umsetzung durch: Zugvogel e. V. Zeitraum: 2014 Sachstand: Im Rahmen von KOMM Münster wurden 2014 und 2015 die vorhandenen Daten überprüft und einzelne Ergänzungen vorgenommen. Aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen beim Verein Zugvogel e.V. konnte bisher noch keine Erfassung aller Praxen erfolgen. Prüfung, welches Informationsmaterial zum Thema Gesundheit in Leichter Sprache benötigt wird und Entwicklung der Informationen Umsetzung durch: Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten, Sozialamt in Kooperation mit WiM; Entwicklung der Informationen im Rahmen von Projekten mit Studierenden 45 Zeitraum: 2015 Sachstand: Zu dieser Maßnahme wird die Projektgruppe Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen einen Umsetzungsvorschlag entwickeln. Weitere Aktivitäten Im Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten (Stühmerweg 8) wurde der Raum, der unter anderem für Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe genutzt wird, mit Technik für schwerhörige Menschen ausgestattet. 3.9 Schule Die Umsetzung der UN- BRK im schulischen Bereich war zunächst nicht gesetzlich geregelt, daher hat der Rat der Stadt Münster die Verwaltung mit dem Beschluss zur Erstellung eines Aktionsplans beauftragt, im Bereich Schule jedoch erst damit zu beginnen, wenn die entsprechenden Vorgaben des Landes dazu vorliegen. Vor diesem Hintergrund enthält das Kapitel „Schule“ im Aktionsplan keine Maßnahmen. Gleichwohl wird an dieser Stelle ein kurzer Überblick über die Entwicklung im schulischen Bereich gegeben, auch, um zu verdeutlichen, dass bei der Entwicklung einer inklusiven Stadt Münster alle Handlungsfelder miteinander in Beziehung stehen. Mit dem Statusbericht zur integrativen Schulbildung „Münster auf dem Weg zu einer inklusiven Schullandschaft“ hat das Amt für Schule und Weiterbildung den aktuellen Stand, die rechtlichen (geplanten) Rahmenbedingungen, Verfahren sowie Aktivitäten und Angebote verschiedener Akteure in Münster aufgezeigt (Berichtsvorlage an den Rat V/0914/2012). Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Land in 2013 den Auftrag der UN- BRK umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich verankert. Die neuen rechtlichen Rahmen- bedingungen sowie die getroffene Vereinbarung zur Konnexität mit dem Land beschleunigen die Umsetzung des gemeinsamen Lernens in allgemeinen Schulen, wobei es vorrangig darum geht, die Schulen für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit den jeweiligen Unterstützungsbedarfen zu ertüchtigen. Für das Gelingen des Inklusionsprozesses in Münsters Schullandschaft hat der Rat am 10.12.2014 das Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen beschlossen (vgl. Beschlussvorlagen V/0743/2014, V/0743/2014/1 Erg. und V/7043/2014/2. Erg.). Der Umsetzungsplan erfasst inhaltliche, räumliche, personelle und organisatorische Bausteine für ein inklusives Bildungssystem. Wesentliche Eckpunkte sind: • Für Bau- und Ausstattung wurden die pauschalierten Landeszuweisungen in Höhe von zunächst rund 367.000,- € mit kommunalen Mitteln auf 1.000.000 € aufgestockt. • Empfehlung eines Raumprogramms (inkl. sachliche Ausstattung), soweit Maß- nahmen im Gebäudebestand realisierbar sind. 46 • Der Rat hat seine Zustimmung zur Einrichtung des gemeinsamen Lernens (§ 20 Abs. 5 SchulG) für insgesamt 19 weiterführende Schulen erteilt (Beschluss- vorlagen V/0743/2014 und V/0109/2015). • Immer mehr Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf streben einen Platz im allgemeinen Schulsystem an. Diese Entwicklung erforderte bereits eine Umstrukturierung des Förderschulangebotes. Die 3 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ Uppenbergschule, Augustin-Wibbelt-Schule in Roxel und Johannisschule in Hiltrup wurden unter einem Dach der Uppenberg- schule zusammengefasst, um mittelfristig ein aufnahmefähiges Schulangebot für diesen Förderschwerpunkt in Münster aufrecht erhalten zu können. Auch die Richard-von-Weizsäcker Schule – Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung – erreicht nicht mehr die nach der Mindestgrößenverordnung erforderlichen Schülerzahlen, so dass schulorganisatorische Maßnahmen zu veranlassen sind. • Die sinkenden Förderschulangebote erfordern alternative Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf. Neben der Errichtung der Villa Interim als außerschulischer Lernort werden aktuell weitere pädagogische Konzepte für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf emotionale Entwicklung geplant. Beabsichtigt sind ein bis zwei schulische Lernorte für die Jahrgänge 1 bis 6 mit besonderem Setting sowie besonderen Lernarrangements. Ein weiterer schulischer Lernort, der sich eher als Werk- stattangebot versteht, ist für die Jahrgänge 7 bis 10 geplant. • Einrichtung einer 1,00 Stelle, die befristet administrative, koordinierende und vernetzende Aufgaben rund um Inklusion übernimmt. • 5,00 zusätzliche Stellen für Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen zur Einrichtung neuer Gruppen für gemeinsames Lernen. Schulpsychologische Beratungsstelle Die schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Münster führt regelmäßig folgende Maßnahmen durch, um die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems zu unterstützen. - Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Inklusion (bspw. Supervision, Kollegiale Fallberatung, „Bunte Klassen – bunte Teams“) - Beratung von Eltern und Schule zu fallbezogenen Themen der Inklusion (bspw. Hospitation, Klassenführung, Schullaufbahnberatung etc.) - Begleitung von Schulleitungen und ganzen Kollegien bei Schulentwicklungs- prozessen (bspw. auflösende Förderschulen, Zusammenlegung von Schulen, Gemeinsamer Unterricht etc.) - Regelmäßiges Coaching und Supervision von Klassenteams im inklusiven Unterricht - Schulpsychologische Diagnostik 47 Schulsozialarbeit Als Schwerpunkt für die Schulsozialarbeit wurde neben den Handlungsfeldern „Über- gang Schule/Beruf“, „Integration durch Bildung: Beratung, Förderung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien“ sowie „Abbau von (Bildungs-) Armut und sozialer Exklusion“ das Handlungsfeld „Inklusion / Gemeinsames Lernen“ identifiziert (vgl. Beschlussvorlagen V /0723/2014 vom 28.10.2014 „Neuausrichtung Schulsozialarbeit“ sowie V/0283/2015 vom 14.04.2015 „Verfahren ‚Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung‘; Entsperrung der Mittel für Schulsozialar- beit unter Einbeziehung von Landesmitteln“). Fortbildung Die Umsetzung eines inklusiven Schulsystems ist eine komplexe Aufgabe. Zur Bewältigung des Prozesses und der damit verbundenen Herausforderungen benötigen Schulleitungen, Lehrkräfte und nicht lehrendes pädagogisches Personal verlässliche und qualitativ hochwertige Unterstützung. Um das nicht lehrende pädagogische Personal an Schulen auf die (anstehenden) Veränderungen und Anforderungen vorzubereiten und zu qualifizieren, entwickelt das Amt für Schule und Weiterbildung aktuell ein berufsbegleitendes Fortbildungs- konzept, das die Bedarfe der Schulen und des dort neu tätigen städtischen pädagogischen Personals berücksichtigen und kontinuierliche, umfassende und langfristige Unterstützung sicherstellen soll. Übergang Schule-Beruf Der Statusbericht zum Landesvorhaben KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss informiert auch über das Aufgabenfeld Inklusion im Übergang Schule – Beruf (Berichtsvorlage an den Rat V/0229/2015, abzurufen im Ratsinformationssystem https://www.stadt- nster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004038568). Die Unterstützung der Schulen bei der Einführung von Standardelementen der Berufs- und Studienorientierung ab der Klasse 8 im Rahmen von KAoA sieht die besondere Berücksichtigung der Umsetzungsanforderungen für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf ausdrücklich und im Querschnitt vor. Spezifische Angebote (Praxiskurse, Langzeitpraktika, Übergangsbegleitung für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf) sind im Programm vorgesehen (siehe Ausführungen am Ende dieses Kapitels). Inklusiver KAoA-Baustein ist das Landesprogramm STAR (Schule trifft Arbeitswelt – Teil des Bundesprogramms „Initiative Inklusion“). Angestrebt wird eine frühzeitig ansetzende, systematische und betriebsnahe Berufsorientierung mit dem Ziel, die Übergangsquote (schwer-)behinderter Schülerinnen und Schüler in betriebliche Ausbildung und Arbeit außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) zu erhöhen. Akteure und Institutionen, die speziell für die Unterstützung von Jugendlichen mit Behinderungen beim Übergang von der Schule in den Beruf zuständig sind, sind aktiv am Umsetzungsprozess von STAR und damit im KAoA-Netzwerk beteiligt. Der Statusbericht zum Landesvorhaben KAoA wurde im Mai 2015 in einer gemeinsame Sitzung der Arbeitsgruppen „Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene“ (AG 1) und „Arbeit“ (AG 3) der Kommission zur Förderung der Inklusion von 48 Menschen mit Behinderungen (KIB) vorgestellt. Im Rahmen des Fachtages „Inklusiver Arbeitsmarkt Münster“ am 30.11.2015 soll das Thema Übergang Schule - Beruf ebenfalls behandelt werden. Die Anregungen der Arbeitsgruppe „Arbeit“ der KIB (gut verständliche Informationen zum Thema Über- gang Schule-Beruf“, Einbeziehung von Eltern, Informationen über Fördermöglichkei- ten während eines Praktikums) werden berücksichtigt. Die Stabstelle Übergang Schule-Beruf fördert Projekte der Schulen und Träger, die der Verbesserung der Anschlussperspektiven für Schülerinnen und Schüler mit be- sonderem Förderbedarf dienen. Aktuelle Projekte, die sich in besonderer Weise der schulischen Inklusion widmen: Das Pilot-Projekt „Potenzialanalyse“ wurde jenseits von KAoA an je einer inklusiven Haupt-, einer Realschule und einem Gymnasium im Jahr 2014 initiiert. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Lernen und setzt das Standardelement „Potenzialanalyse“ in besonderer Weise inklusiv um. Das Projekt wird bis zum Schuljahr 2016/17 fortgeführt und wissenschaftlich evaluiert. Das „Lotsenprojekt“ richtet sich an die Zielgruppe lernbehinderte Jugendliche der Klassen 8-10 und zielt auf die individuelle Begleitung der Schülerinnen und Schüler und die Erarbeitung eines individuellen Förder- und Berufswegeplans. Dieses Projekt wird nach Auslaufen der Landesinitiative ILJA nun in Zusammenarbeit mit der Diakonie Münster und der Fachhochschule Münster fortgeführt. Projekt zur Unterstützung der Entwicklung und Durchführung eines integrativen /inklusiven Berufswahlorientierungskonzepts im Übergang Schule Beruf an einem örtlichen Gymnasium, in dem Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf und/oder Schwerbehinderung beschult werden. Das Projekt sieht die Durchführung von Elternabenden, individuelle Unterstützung im Einzelfall sowie die Qualifizierung und Coaching von Freiwilligen als zentrale Bausteine vor. Das Projekt zur Berufsorientierung und Berufsqualifizierung im Bereich Metall von Jugendlichen fördert Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen der Klassen 8-10 durch Werkprojekte im Arbeitslehre- und Nachmittagsunterricht einer städtischen Förderschule. 3.10 Arbeit und Beschäftigung Leitziel Die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Münster werden in Kooperation aller beteiligten Akteure kontinuierlich weiterentwickelt – hin zu einem inklusiven Arbeitsmarkt. Maßnahmen Fortschreibung und Weiterentwicklung der Broschüre „Arbeit und Behinderung“ Umsetzung durch: Sozialamt, Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf 49 Zeitraum: fortlaufend (nächste Auflage 2013) Sachstand: Die Broschüre wurde 2013 aktualisiert. Die nächste Aktualisierung der Informationen ist für das 2. Halbjahr 2015 geplant, die aktuelle Broschüre soll rechtzeitig zum Fach- tag „Inklusiver Arbeitsmarkt Münster“ vorliegen. Öffentlichkeitsarbeit zu den Fördermöglichkeiten für schwerbehinderte Beschäftigte und ihre Arbeitgeber Umsetzung durch: Sozialamt, Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf in Kooperation mit weiteren Akteuren Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Die Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf informiert in der Regel zweimal im Jahr an einem Informationsstand in der Stadtbücherei. Dazu wird jeweils eine Pressemitteilung herausgegeben. Am 26.02.2014 hat die Fachstelle in Kooperation mit dem LWL-Integrationsamt Westfalen und dem Integrationsfachdienst Münster einen Workshop zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt. Angesprochen waren insbesondere Arbeitgeber bzw. Personalverantwortliche und Schwerbehindertenvertretungen sowie Personalräte. Ferner hat die Fachstelle 2014 ihr Faltblatt aktualisiert und es unter anderem an alle Vertrauensleute der schwerbehinderten Menschen in den Unternehmen geschickt. Am 30.03.2015 hat die Fachstelle eine Informationsveranstaltung für die neu gewählten Vertretungen der schwerbehinderten Menschen durchgeführt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle sowie des LWL-Integrationsamtes und des Integrationsfachdienstes haben über Förder- und Beratungsmöglichkeiten zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung informiert. Ausbau der Kooperation mit Arbeitgeberverbänden, Kammern, Gewerkschaften mit dem Ziel, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen und zu erhalten Umsetzung durch: Jobcenter und Sozialamt und in Kooperation mit Wirtschaftsförderung Münster und weiteren Akteuren Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Im 2. Halbjahr 2015 prüfen der Arbeitgeberservice des Jobcenters Münster und die Fachstelle Möglichkeiten der gemeinsamen Arbeitgeberansprache und werden dabei auch die Kooperation mit Arbeitgeberverbänden, Kammern und Gewerkschaften berücksichtigen. 50 Maßnahmen der Bewusstseinsbildung zu den Themen „Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen / Diversity“ für die Fachämter der Stadt Münster (korrespondierend zu den allgemeinen Maßnahmen der Bewusstseinsbildung, vgl. S.7 ff.) mit dem Ziel, die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen in der Stadtverwaltung deutlich zu erhöhen (siehe Ergänzungsvorlage V/0125/2013/2. Erg.) Umsetzung durch: Personal- und Organisationsamt Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Das Personal- und Organisationsamt hat die Integrationsvereinbarung der Stadtverwaltung Münster gemäß § 83 SGB IX in 2014 erneut modifiziert. Die Integrationsvereinbarung dient der Stärkung der Rechte schwerbehinderter Menschen hinsichtlich ihrer Beschäftigung bei der Stadtverwaltung Münster. Mit der Integrationsvereinbarung wird unter anderem das Ziel verfolgt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, insbesondere Führungskräfte, für die Belange von Beschäftigten mit Schwerbehinderung zu sensibilisieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung wurden über ein Rundschreiben und das Intranet über die neue Integrationsvereinbarung informiert. Ferner wurde 2015 ein Projekt zur Bewusstseinsbildung von Auszubildenden durch- geführt (siehe Ausführungen im Kapitel Bewusstseinsbildung, S.7.). Kontinuierliche Prüfung der Möglichkeiten einer Auftragsvergabe an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen durch die Stadt Münster, u.a. regelmäßige Information der Fachämter über die Angebote der Werkstätten Umsetzung durch: Personal- und Organisationsamt (zukünftig: Rechts- und Ausländeramt) Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Die neue Geschäftsanweisung der Stadtverwaltung Münster zu Ausschreibungen und Vergaben (GA Ausschreibungen und Vergaben – GA AV vom 01.06.2015), gültig seit dem 18.07.2015 enthält unter Punkt „3.8.2 Soziale Kriterien“ folgende Regelung: „Zudem hat sich die Stadt Münster der Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind Aufträge der öffentlichen Hand, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder Blindenwerkstätten ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten. Die Stadt Münster richtet sich nach den zum SGB IX erlassenen Verwaltungsvorschriften des Landes in der jeweils aktuellen Fassung.“ An dieser Stelle der Geschäftsanweisung befindet sich zudem ein Link unter ande- rem zum Erlass „Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ mit Stand vom 07.05.2015 des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, des Ministe- riums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales und des Finanzministeriums vom 22.03.2011 und ein Leistungskatalog der anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. 51 Für den jährlichen Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinde- rung und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster (aktuelle Berichtsvorlage V/0297/2015) erfragt das Personal- und Organisationsamt bei den Fachämter Informationen zur Auftragsvergabe an Werkstätten im Berichtsjahr. Durch diese Ab- frage werden die Fachämter jährlich daran erinnert, zu prüfen, ob Auftragsvergaben an Werkstätten möglich sind und es ist die Entwicklung der Vergaben an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen im Zeitablauf (jährlich) nachzuvollziehen. Bereitstellung von Praktikumsmöglichkeiten bei der Stadt Münster und den städtischen Beteiligungen Umsetzung durch: Personal- und Organisationsamt in Kooperation mit den Bera- tungsstellen und Trägern von Maßnahmen der beruflichen Förderung für Menschen mit Behinderungen Zeitraum: fortlaufend Sachstand: In seinem jährlichen Bericht über die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehin- derung und diesen Gleichgestellten bei der Stadt Münster (aktuelle Berichtsvorlage V/0297/2015) informiert das Personal- und Organisationsamt auch über Praktika von Menschen mit Behinderungen bei der Stadt Münster. 2014 haben sich 15 schwerbehinderte Menschen bei der Stadt Münster beworben, 13 konnten ein Praktikum in der Stadtverwaltung absolvieren. Es ist davon auszuge- hen, dass die Anzahl der Praktikantinnen und Praktikanten mit einer Schwerbehinde- rung insgesamt noch höher ist, da Bewerberinnen und Bewerber um einen Praktikumsplatz ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung nicht immer angeben. Erklärtes Ziel ist es, trotz der sehr großen Gesamtnachfrage nach Praktikumsplätzen, die bei Bewerber/innen ohne Behinderungen häufig nicht bedient werden kann, allen Menschen mit Behinderungen, die bei der Stadt Münster ein Praktikum absolvieren möchten, dies auch zu ermöglichen. Der Rat hat am 17.06.2015 beschlossen, dass die Stadt Münster alle Gesellschaften mit städtischer Beteiligung auffordert, auf freiwilliger Basis die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu erhöhen und sich aktiv für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in ihrem Betrieb einzusetzen (Vorlage an den Rat V/0303/2015/1. Erg., abzurufen im Ratsinformationssystem: https://www.stadt-muens- ter.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004038929&voselect=979 2) Bei der Umsetzung dieses Beschlusses soll unter anderem auch auf das Thema Praktikumsplätze für schwerbehinderte Menschen hingewiesen werden. Prüfung der Möglichkeiten, Außenarbeitsplätze für Beschäftigte von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Stadt Münster einzurichten Umsetzung durch: Personal- und Organisationsamt Zeitraum: 2013/2014 Sachstand: 52 Die Maßnahme wurde umgesetzt. Im August 2014 hat das Personal- und Organisationsamt ein Modellprojekt initiiert, um Fragen zum Prozess und zum personellen und finanziellen Ressourcenbedarf der Einrichtung von Außenarbeits- plätzen bei der Stadtverwaltung Münster besser beantworten zu können und erste Erfahrungen zu sammeln. Ausgehend davon wurden inzwischen zwei Außen- arbeitsplätze bei der Stadt Münster eingerichtet. Die Verwaltung beabsichtigt, 2016 bis zu fünf Außenarbeitsplätze einzurichten, vorbehaltlich der Bereitstellung finanzieller Mittel in Höhe von 39.000 € im Haushalt 2016 und der Möglichkeit und Bereitschaft der städtischen Ämter, Außenarbeitsplätze anzubieten. Der Betrag von 39.000 € wurde im Haushaltsplanentwurf des Personal - und Organisationsamtes eingeplant. Einen ausführlichen Bericht über das Modellprojekt zu Außenarbeitsplätzen in der Stadtverwaltung enthält die Berichtsvorlage V/0303/2015 (Ratsantrag A-R 0027/2013). Teilhabe an Arbeit für Menschen mit Behinderung in Münster erhöhen - einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen. Der Rat hat am 17.06.2015 beschlossen, dass die Stadt Münster alle Gesellschaften mit städtischer Beteiligung auffordert, auf freiwilliger Basis die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu erhöhen und sich aktiv für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in ihrem Betrieb einzusetzen. Bei der Umsetzung die- ses Beschlusses wird unter anderem auch auf das Thema Außenarbeitsplätze hingewiesen. Gespräche/Betriebsbesuche bei den städtischen Beteiligungen zu den Themen: Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, UN- Behindertenrechtskonvention mit dem Ziel, die Beschäftigungsquote von Menschen mit den Behinderungen in den städtischen Beteiligungsgesellschaften deutlich zu erhöhen (siehe Beschlussvorlage V/0125/2013/S. Erg.) Umsetzung durch: Sozialamt, Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf Zeitraum: 2013/2014 Sachstand: Das Sozialamt hat im Rahmen von einzelnen Betriebsbesuchen bei städtischen Beteiligungen zu Fragen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie zur behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen und Fördermöglichkeiten informiert. Durch solche Informationen kann die Fachstelle ggf. zur Bereitschaft von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern beitragen, Menschen mit Behinderungen eine Chance in ihrem Unternehmen zu geben. Einen direkten Einfluss auf die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bei den städtischen Beteiligungen hat die Stadtverwaltung Münster allerdings nicht. Der Rat hat am 17.06.2015 beschlossen, dass die Stadt Münster alle Gesellschaften mit städtischer Beteiligung auffordert, auf freiwilliger Basis die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen weiter zu erhöhen. Die·städtischen Betriebe, die bislang die gesetzlich vorgegebene Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen nicht erfüllt haben oder weniger als 6 % aufweisen, sollen gebeten werden, sich aktiv für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in ihrem Betrieb einzusetzen, um eine Beschäftigungsquote von mindestens 6 % erfüllen zu können. Das Beteiligungsmanagement der Stadt Münster wird diesen Auftrag umsetzen und dabei auch auf die Beratungs- und 53 Unterstützungsmöglichkeiten der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf, des Jobcenters Münster und weiterer Akteure hinweisen. Veranstaltung zum Thema „Inklusiver Arbeitsmarkt in Münster“ Umsetzung durch: Sozialamt, Fachstelle Behinderte Menschen und Arbeitsgruppe „Arbeit“ der KIB Zeitraum: 2014/2015 Sachstand: Das Sozialamt und das Jobcenter Münster führen am 30.11.2015 den Fachtag „Inklusiver Arbeitsmarkt Münster“ durch. Ziel des Fachtags ist es, gemeinsam mit allen Akteuren aufzuzeigen, in welchen Bereichen es Handlungsbedarf gibt und ausgehend davon möglichst konkrete Ideen zur Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Münster zu entwickeln. Ausgehend von den Ergebnissen des Fachtags soll ein Handlungskonzept mit Handlungsansätzen für die Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Münster und die Entwicklung eine inklusiven Arbeitsmarktes entwickelt werden (siehe auch Beschlussvorlage an den Rat V/0303/2015/1. Erg.). Prüfung der Anregungen zum Thema Übergang Schule- Beruf im Zusammen- hang mit dem Konzept zur schulischen Inklusion Umsetzung durch: Amt für Schule und Weiterbildung Zeitraum: 2014 Sachstand: Der Statusbericht zum Landesprogramm KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss) informiert auch über das Aufgabenfeld Inklusion im Rahmen des Übergangs Schule- Beruf (Berichtsvorlage an den Rat V/0229/2015, abzurufen im Ratsinformationssys- tem, https://www.stadt- muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004038568). Die Anregung der Arbeitsgruppe „Arbeit“ der KIB zu einer besseren Zusammenarbeit der beteiligten Akteure im Bereich Berufsfindung an den Schulen / im Übergang Schule-Beruf wird im Rahmen der Umsetzung von KAoA berücksichtigt. Ebenfalls umgesetzt wurde die Anregung, innerhalb der kommunalen Koordinierung auch die Institutionen einzubeziehen, die speziell für die Unterstützung von Jugendlichen mit Behinderungen beim Übergang von der Schule in den Beruf zuständig sind. Das Landesvorhaben STAR (Schule trifft Arbeitswelt) ist der inklusive Baustein des Übergangssystems für (schwer-)behinderte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Der Statusbericht zum Landesbericht KAoA (vgl. Ausführungen im Kapitel Schule, S. 47 / 48) wurde auch in die KIB eingebracht. Die Arbeitsgruppen „Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene“ (AG 1) und „Arbeit“ (AG 3) der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) haben sich in einer gemeinsamen Sitzung am 11.05.2015 ebenfalls mit dem Statusbericht und speziell mit dem Thema „Übergang Schule – Beruf“ für junge Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Auch im Rahmen des Fachtags „Inklusiver Arbeitsmarkt Münster“ am 30.11.2015 soll das Thema „Einstieg in den Beruf“ berücksichtigt werden. Dabei werden auch die weiteren Anregungen der Arbeitsgruppe „Arbeit“ der KIB (gut 54 verständliche Informationen zum Thema Übergang Schule-Beruf“, Einbeziehung von Eltern, Informationen über Fördermöglichkeiten während eines Praktikums) thematisiert werden. Weitere Aktivitäten Das Jobcenter Münster wird gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Ahlen Münster und Lernen fördern e.V. das Projekt: "Münstersche Initiative für Erwerbsarbeit nach Maß für Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte - strukturierte Entwicklung und Besetzung von Arbeitsplätzen" durchführen. Das Projekt findet im Rahmen des Bundesprogramms zur intensivierten Eingliederung und Beratung von schwerbehinderten Menschen statt (Laufzeit vom 01.08.2015 bis 31.12.2017). Zielgruppe sind arbeitslose schwerbehinderte Menschen oder ihnen Gleichgestellte, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB III erhalten. Ziel des Projektes ist es, neben der Schaffung von Arbeitsplatzangeboten für Teilnehmende, standardisierte Verfahren, die im Projektverlauf entwickelt und erprobt worden sind, zu implementieren. So soll in der Region auf Dauer mehr Erwerbsarbeit für die genannte Zielgruppe geschaffen werden. 3.11 Weiterbildung Leitziel Die Weiterbildungsangebote in Münster werden im Sinne der Inklusion weiterentwickelt. Maßnahmen Die VHS erweitert in ihrem Programm die Angebote rund um die Themen Inklusion und Barrierefreiheit (siehe auch Kapitel Bewusstseinsbildung) Umsetzung durch: VHS in Kooperation mit Koordinierungsstelle für Behinderten- fragen, Vereinen von Menschen mit Behinderungen und anderen Organisationen Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Im Programm zum Studienjahr 2015/2016 informiert die VHS unter dem Titel „VHS Spezial“ – Es ist normal, verschieden zu sein!“ über das Thema Inklusion und Inklusion an der VHS Münster. Die VHS Münster versteht Inklusion als dauernden Prozess und entwickelt ihre Veranstaltungsangebote ständig weiter, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung durch Barrierefreiheit weiter auszubauen. Darüber hinaus hält die VHS gezielt Angebote vor, die sich an Menschen mit Behinderungen richten oder Themen rund um das Leben mit einer Behinderung aufgreifen. Dazu gehören: • Qualifizierung zur „Fachkraft Inklusion“ • Leben mit einer Hörbehinderung • PC-Kurs für Gehörlose 55 • Deutsche Gebärdensprache • Für wen ist Leichte Sprache? Wie wende ich sie an? • Sexualität und Behinderung • Sprachentwicklung, Sprachstörungen und Sprachförderung • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patiententestament • Schwerbehinderung - Welche Rechte sind damit verbunden? • Die Pflegeversicherung - Auf welche Leistungen haben wir Ansprüche? • Hilfreicher Umgang mit demenziell erkrankten Menschen Im Rahmen der zukünftigen Unterbringung der VHS erfolgt eine umfassende barrierefreie Gestaltung der Räume. Dazu gehört auch die Ausstattung von Vortragsräumen mit Technik für schwerhörige Menschen. Umsetzung durch: Amt für Schule und Weiterbildung Zeitraum: abhängig von der Entscheidung über die zukünftige dauerhafte Unterbringung der VHS Sachstand: Die Entscheidung über die dauerhafte Unterbringung der VHS ist noch nicht gefallen. Die VHS überprüft kontinuierlich, wie die Rahmenbedingungen für eine inklusive Ausrichtung ihrer Weiterbildungsangebote verbessert werden können. Dazu gehören einige barrierefreie Veranstaltungsorte und Räumlichkeiten, ein Internetauftritt mit barrierefreier Informationstechnik, die Ausstattung des Vortragsraumes Forum 1 mit Technik für schwerhörige Menschen (Induktionsschleife) und Fortbildungen für VHS- Mitarbeiter/-innen und VHS-Dozent/-innen zur Sensibilisierung und Qualifizierung. Im Rahmen der zukünftigen Unterbringung der VHS erfolgt eine umfassende barrierefreie Gestaltung der Räume. Wenn Teilnehmende zurzeit ein Kursangebot besuchen wollen, welches in nicht barrierefreien Räumen stattfindet, bemüht sich die VHS, den Kurs entsprechend zu verlegen. Es wird geprüft, wie die Rahmenbedingungen für eine inklusive Ausrichtung der Weiterbildungsangebote verbessert werden können (z.B. durch gezielte Beratung über Möglichkeiten der barrierefreien Ausstattung, die ggf. auch ohne einen größeren finanziellen Aufwand umgesetzt werden können (Beispiel: Ausleihen der FM-Anlage). Umsetzung durch: Amt für Schule und Weiterbildung in Kooperation mit der Koordinierungsstelle für Behindertenfragen im Sozialamt und dem Arbeitskreis Weiterbildung in Münster Zeitraum: bis Ende 2014 Sachstand: Diese Maßnahme wurde noch nicht umgesetzt. Es ist zunächst eine Erhebung der Barrierefreiheit von Weiterbildungseinrichtungen in Münster erfolgt. Studierende am Institut für Geografie der Universität Münster haben diese Erhebung 2014 im Rahmen eines Seminars durchgeführt. Die Idee für dieses Seminarprojekt ist in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt und dem Verein Zugvogel e.V. entstanden. Die Studierenden haben als Vorbereitung zu den Erhebungen die Arbeit der Behinder- tenbeauftragten und des Vereins Zugvogel e.V. kennengelernt und konnten bei den 56 Erhebungen somit auch auf diese Informationsmöglichkeiten zur barrierefreien Ausstattung hinweisen. Im Rahmen des Seminars konnte keine vollständige Erhebung aller Weiterbildungs- einrichtungen erfolgen. Dennoch bieten die bisher erhobenen Daten eine gute Aus- gangslage, um ausgehend davon die Frage der inklusiven Ausrichtung von Weiter- bildungsangeboten einschließlich der Rahmenbedingungen zu thematisieren. Dies soll voraussichtlich 2016 im Netzwerk Weiterbildung in Münster erfolgen. Die barrierefreie Zugänglichkeit der Weiterbildungseinrichtungen in Münster wird im Rahmen von KOMM Münster erhoben. In diesem Rahmen wird den Weiterbildungseinrichtungen empfohlen, Informationen zur Barrierefreiheit ihrer Angebote ebenfalls in ihre Programmhefte / Internetseiten einzustellen (bis 2016). Die städtischen Weiterbildungseinrichtungen (z. B. VHS, Berufskollegs) informieren auf ihrer Homepage und in Faltblättern über die Barrierefreiheit der Einrichtungen und Angebote (bis 2015). Umsetzung durch: Zugvogel e.V., Weiterbildungsträger, Beteiligung des Arbeitskreises Weiterbildung in Münster Zeitraum: bis 2015/2016 Sachstand: Die im Rahmen des Seminars am Institut für Geografie (siehe vorherige Maßnahme) erhobenen Daten zu Weiterbildungseinrichtungen wurden in die KOMM-Datenbank aufgenommen. Die noch fehlenden Einrichtungen sollen nach und nach aufgenommen werden. Nach Überarbeitung und Aktualisierung der KOMM-Homepage (voraussichtlich Ende 2015) sollen alle dort erfassten Einrichtungen über die Möglichkeit informiert werden, dass sie auf ihrer Homepage einen Link auf die KOMM-Datenbank setzen und damit detaillierte Informationen zur Barrierefreiheit zur Verfügung stellen können. Die Informationen zur Barrierefreiheit der Veranstaltungsorte der VHS (allein in der Innenstadt 27 Veranstaltungsorte) konnten noch nicht vollständig ermittelt werden. Wenn die Informationen vollständig vorliegen, werden sie in die Homepage und in das Programmheft der VHS aufgenommen. Die Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster entwickelt in Kooperation mit den Trägern von Weiterbildungsangeboten Möglichkeiten der Teilhabe an Weiterbildungsangeboten für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Umsetzung durch: Regionalkonferenz in Kooperation mit Weiterbildungsträgern Zeitraum: bis 2016 Sachstand: Die Regionalkonferenz hat dieses Thema aktuell noch nicht aufgegriffen. Die Evangelische Familienbildungsstätte (fabi Münster) versteht sich als inklusive Familienbildungsstätte und hat dieses Selbstverständnis auf ihrer Homepage ausführlich dargelegt (fabi inklusiv: http://www.ev-fabi-ms.de/bereich05.html). Bei der fabi gibt es sowohl einen speziellen Weiterbildungsbereich für Menschen mit 57 geistiger Behinderung also auch inklusive Angebote für Menschen mit und ohne Behinderung. Die VHS Münster entwickelt ihre Angebote ständig mit dem Ziel weiter, auch Menschen mit Behinderung die Teilnahme zu ermöglichen. 3.12 Sport Leitziele Es ist Ziel, die Sportangebote in Münster im Rahmen des Möglichen so auszurichten, dass Menschen mit Behinderungen teilnehmen können. Die städtischen Sportstätten werden im Rahmen von Neubau- und Umbaumaß- nahmen im Rahmen der Möglichkeiten umfassend barrierefrei gestaltet. Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, über die Möglichkeiten der Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an Sportangeboten zu informieren Umsetzung durch: Sportvereine, Sportamt, Stadtsportbund Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Der Stadtsportbund Münster hat 2013 eine Übersicht der integrativen Sportangebote für Menschen mit und ohne Behinderung in Münster erstellt. Diese Übersicht kann auf der Homepage des Stadtsportbundes abgerufen werden. Sie wird jährlich aktualisiert. Mehrere Vereine haben 2014 und 2015 Presseinformationen zu sportlichen Angeboten für Menschen mit Behinderung oder gemeinsamen sportlichen Aktivitäten von Menschen mit und ohne Behinderung herausgegeben. Dazu gehören unter anderem Berichte zum Inklusionszentrum Segeln Aasee und zur inklusiven Arbeit des Sportvereins Blau-Weiß-Aasee im Rahmen der Aktion „Gutes Morgen Münster“. In Gesprächen des Sportamtes mit Sportvereinen wird auch die Öffentlichkeitsarbeit zu Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen an Sportangeboten thematisiert. Überprüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit bei den Ausschreibungen für den Bau / Umbau städtischer Sportanlagen Umsetzung durch: Sportamt, Amt für Immobilienmanagement, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit unter Beteiligung der KIB Zeitraum: 2013 Sachstand: Bei den Ausschreibungen für den Bau / Umbau städtischer Sportanlagen wird das Kriterium Barrierefreiheit immer berücksichtigt. Die Vorlagen zu Baubeschlüssen für Sportstätten enthalten als Anlage die Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“. In dieser Anlage wird die barrierefreie Erschließung/Ausstattung des Gebäudes nach Realisierung der Baumaßnahme erläutert. 58 Einige Planungen für größere Baumaßnahmen städtischer Sportanlagen wurden im Runden Tisch Barrierefreies Bauen vorgestellt, so unter anderem die Planungen zur Zweifachsporthalle an der Peter-Wust-Schule und zur Sporthalle Ostviertel (2013) sowie zur Innensanierung der Zweifachsporthalle in Roxel (2015). Am 11.02.2015 hat der Runde Tisch Barrierefreies Bauen die neue Sporthalle des SC 08 vor der baulichen Abnahme besichtigt und weitere Anregungen für die barrierefreie Gestaltung gegeben (insbesondere zur Beschilderung und kontrastreichen Gestaltung, zur Markierung von Glasaußenwänden sowie zur Information der Nutzerinnen und Nutzer der Halle über die eingebauten Induktions- schleifen für schwerhörige Menschen.). Das Amt für Immobilienmanagement prüft die Umsetzungsmöglichkeiten. Das Sozialamt wird in Kooperation mit der AG Freizeit, Sport, Kultur, Weiterbildung der KIB (AG 4) im 2. Halbjahr 2015 die Übersicht „Anforderungen an die barrierefreie Ausstattung von Sportstätten“ aktualisieren. Veranstaltung zur „Inklusion im Sport“ Umsetzung durch: Arbeitsgruppe „Inklusion im Sport“ in Kooperation mit Sportverei- nen, Stadtsportbund, Sportamt Zeitraum: 2014 Sachstand: Die geplante Veranstaltung mit dem Thema „Inklusion im Sport“ konnte in 2014 nicht realisiert werden. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass sich die Arbeits- gruppe „Inklusion im Sport“ – bedingt durch personelle Wechsel – seit Mitte 2014 nur noch selten getroffen hat. Im Juni 2015 haben auf dem Gelände der DJK-Schule die Friedensspiele für Menschen mit und ohne Behinderung stattgefunden. In Gesprächen mit dem Stadtsportbund wird geklärt, ob eine Veranstaltung zur Inklusion im Sport in 2016 realisiert werden kann. Erhebung der Barrierefreiheit der Sportstätten in Münster im Rahmen von KOMM Münster Umsetzung durch: Zugvogel e.V. in Kooperation mit Sportamt Zeitraum: 2015 Sachstand: Die KOMM-Datenbank enthält Informationen zur Barrierefreiheit der Schwimmbäder. Eine Erhebung der Sporthallen und weiterer Sportstätten war aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen bei Zugvogel e.V. bisher nicht möglich. Ggf. kann die Erhebung im Rahmen eines Seminars am Institut für Geografie erfolgen. Erstellung einer Prioritätenliste für Umbauten / Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Barrierefreiheit in den städtischen Sportstätten Umsetzung durch: Sportamt, Amt für Immobilienmanagement Zeitraum: 2016 Sachstand: 59 Die Prioritätenliste soll ausgehend von der Erhebung der Barrierefreiheit der Spor t- stätten erarbeitet werden. Die AG 4 Freizeit, Sport, Kultur, Weiterbildung der KIB wird beteiligt. 3.13 Kultur Leitziele Die kulturellen Angebote in Münster werden inklusiv ausgerichtet. Die Barrierefreiheit von Kultureinrichtungen wird in Zusammenarbeit mit der KIB verbessert. Maßnahmen Informationsveranstaltung („Auftaktveranstaltung“) für alle kulturellen Einrichtungen in Münster zum Thema „Inklusive Kulturarbeit“ Umsetzung durch: Kulturamt in Kooperation mit Sozialamt, kulturellen Einrichtungen, und weiteren Beteiligten Zeitraum: 2013 Sachstand: Gemeinsam mit dem Sozialamt führte das Kulturamt eine Informationsveranstaltung „Kultur für alle – Chancen und Herausforderungen“ für die freien Kulturträger und –initiativen Münsters am 4. Juni 2014 im Begegnungszentrum Meerwiese durch. Folgende Themenbereiche wurden dabei besonders in den Fokus genommen: - „Hören“ - „Gebärdensprache - auf Bühne, im Film, bei einer Führung…“ - „Sehen“ - „Leichte Sprache und Co.“ Zu diesen Themen standen Menschen mit Behinderungen oder Fachkräfte als Expertinnen und Experten zur Verfügung. Die Teilnehmenden hatten dabei die Gelegenheit, Möglichkeiten aus der Praxis und jeweiligen Fachsicht kennenzulernen, über eigene Erfahrungen und inklusive Angebote zu berichten und mögliche Hindernisse und Hürden zu thematisieren. Das Kulturamt und das Sozialamt haben umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt, Anregungen gegeben, Beispiele barrierefreier Angebote aufgezeigt und Kontakte zur besseren Vernetzung ermöglicht. Etwa 20 Initiativen folgten der Einladung und tauschten sich rege aus. Angebote bei der Nacht der Museen, sowie sonstigen städtischen kulturellen Veranstaltungen umfassen auch barrierefreie Angebote. Es wird darauf hingewirkt, dass im Rahmen der Möglichkeiten eine möglichst barrierefreie Ausrichtung aller Angebote erfolgt. Bei Ausschreibungen für Veranstaltungen wird das Kriterium „Barrierefreiheit“ aufgenommen. Umsetzung durch: Kulturamt, Münster Marketing, Stadtmuseum, weitere Beteiligte Zeitraum: fortlaufend Sachstand: 60 Das Kulturamt bietet bei der „Nacht der Museen und Galerien“ seit 2010 regelmäßig geführte rollstuhlgerechte Rundgänge an, sowie Führungen, die sich für hörgeschädigte Menschen eignen. Seit 2013 sind die Eröffnungsveranstaltungen der vom Kulturamt ausgerichteten Kunstausstellungen in der Stadthausgalerie und im Haus der Niederlande regelmäßig mit einer FM-Anlage für hörgeschädigte Menschen ausgestattet. Auf dieses Angebot wird in den Einladungen und in den Medienankündigungen zu diesen Veranstaltungen hingewiesen. Bei der Planung kultureller Veranstaltungen wird geprüft, ob und wie Projekte von Menschen mit Behinderungen eingebunden werden können. Umsetzung durch: Kulturamt Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Diese Maßnahme erfordert einen fortlaufenden Prüfprozess. Bei der Programmie- rung der großen Festivalveranstaltungen des Kulturamtes (Jazzfestival, Lyrikertref- fen, Halbstark) gelten zunächst künstlerische Kriterien - das schließt allerdings nie aus, dass Projekte von Menschen mit Behinderungen eingebunden werden können. Bei der Vergabe von Projektfördergeldern werden regelmäßig Projekte von Initiativen, die Menschen mit Behinderungen einbeziehen, berücksichtigt (Schrägstrichtheater, Theater Sycorax usw.). In Veranstaltungskalender und bei Veranstaltungshinweisen werden Informationen zur Barrierefreiheit der Angebote aufgenommen. Umsetzung durch: Münster Marketing, KOMM Münster Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Bei KOMM Münster werden kulturelle Veranstaltungen mit besonderen Angeboten für Menschen mit Behinderungen aufgenommen, sofern sie bekannt sind. Münster Marketing nimmt Angebote für Menschen mit Behinderungen in den Veranstaltungs- kalender Münster auf, sofern diese bekannt sind. Münster Marketing nimmt in Faltblätter und Veröffentlichungen zu Veranstaltungen verstärkt Informationen zu Serviceleistungen für Menschen mit Behinderung auf oder verweist auf Informationen wie den Stadtplan für Menschen mit Behinderung. Beim Stadtfest Münster Mittendrin im Juli 2015 gab es auf der Internetseite in der Rubrik Infos auch Hinweise zur Barrierefreiheit beim Stadtfest. Alle städtischen kulturellen Einrichtungen informieren auf ihrer Homepage und in Faltblättern über die Barrierefreiheit der Einrichtungen und Angebote. Umsetzung durch: Kulturelle Einrichtungen Zeitraum: 2013 Sachstand: Auf der Homepage des Kulturamtes sind seit 2013 Hinweise zur Barrierefreiheit bei den Zugängen zu den Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen des Kulturamtes zu finden. Entsprechende Hinweise sind ebenfalls auf den Homepages und in den 61 Programmbroschüren der Begegnungszentren des Kulturamtes (Kap.8 im Bürger- haus Kinderhaus, Begegnungszentrum Meerwiese) zu finden. Auf die Barrierefreiheit bei Ausstellungseröffnungen (FM-Anlage) für Besucherinnen und Besucher mit Hörschädigungen wird in den Flyern bzw. Einladungskarten hingewiesen. Das Kulturamt wirkt in Gesprächen mit den Eigentümern der Grundstücke darauf hin, dass der Zugang zur Kunsthalle barrierefrei gestaltet wird (u.a. barrierefreie Zuwegung zum Hublift, Klingel, Ausschilderung). Umsetzung durch: Kulturamt Zeitraum: 2013 Sachstand: Die Zuwegung zum Eingang zum Speicher II ist bedingt barrierefrei. Der Hublift zum Haupteingang mit Aufzug ist ebenerdig erreichbar, allerdings wegen des Kopfstein- pflasters schwer mit einem Rollstuhl zu befahren. Bislang wurden durch die Eigentümer keine verbessernden Pflasterarbeiten vorgenommen. Ab Hublift ist der barrierefreie Zugang zur Kunsthalle gegeben. Es wird geprüft, wie die Rahmenbedingungen für eine inklusive Ausrichtung der kulturellen Angebote verbessert werden können, (z.B. durch gezielte Beratung über Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung und über finanzielle Fördermöglichkeiten) Umsetzung durch: Kulturamt in Kooperation mit der Koordinierungsstelle für Behindertenfragen Zeitraum: bis Ende 2014 Sachstand: Eine Information zu Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung sowie zu Fördermög- lichkeiten ist bei der Informationsveranstaltung zur inklusiven Kulturarbeit (siehe Maßnahme Informationsveranstaltung) erfolgt. Darüber hinaus werden freie Träger und Initiativen bei der individuellen Projekt- und Förderberatung bei Bedarf auf Möglichkeiten der barrierefreien Gestaltung - ggf. mit Unterstützung durch Informationen städtischer Fachämter - und auf Fördermöglichkeiten hingewiesen. Es zeigt sich, dass es für Träger oft mit einem hohen Aufwand verbunden ist, entsprechende Fördermittel zu beantragen, ferner ist hier ein entsprechender zeitlicher Vorlauf einzuplanen. Die Herstellung von Barrierefreiheit im baulichen Bereich und die regelmäßige inklusive Ausrichtung aller kulturellen Angebote sind durch die enge finanzielle Ausstattung vieler Träger begrenzt. Die barrierefreie Zugänglichkeit der kulturellen Einrichtungen in Münster wird im Rahmen von KOMM Münster erhoben. Umsetzung durch: Zugvogel e. V. Zeitraum: bis Ende 2015 Sachstand: 2014 wurden die Theater in Münster in die KOMM-Datenbank aufgenommen. Ausgangspunkt dafür war eine Untersuchung im Rahmen einer Bachelorarbeit einer 62 Studentin der Geografie. Weitere kulturelle Einrichtungen werden nach und nach in die Datenbank aufgenommen. Eine vollständige Erfassung war aufgrund der begrenzten personel- len Ressourcen beim Verein Zugvogel noch nicht möglich. Die AG Freizeit, Sport, Kultur und Weiterbildung der KIB besichtigt alle kulturellen Einrichtungen in Münster und entwickelt mit den Einrichtungen Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Der Kulturausschuss wird über die Ergebnisse der Begehungen informiert. Umsetzung durch: KIB und kulturelle Einrichtungen in Münster Zeitraum: bis 2016 Sachstand: Die AG Freizeit, Sport, Kultur und Weiterbildung der KIB hat sich 2015 in zwei Sitzungen mit der Entwicklung eines Konzeptes für die Umsetzung dieser Maßnahme beschäftigt. Vorgesehen ist eine Zusammenarbeit mit Studierenden im Rahmen eines Seminars am Institut für Geografie der Universität Münster sowie mit Zugvogel e.V. im Rahmen des KOMM-Projektes. Die Stadt Münster wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei den Planungen zu den Skulptur-Projekten 2017 auf eine barrierefreie Gestaltung hin. Umsetzung durch: Kulturamt, Münster Marketing, beteiligte städtische kulturelle Einrichtungen Zeitraum: Sachstand: Der konkrete Planungsprozess zur Umsetzung der Skulptur-Projekte 2017 hat soeben erst eingesetzt, so dass hier noch kein Zwischenbericht gegeben werden kann. Das Theater Münster setzt die jährliche Aufführung des „Weihnachtsstückes“ mit Gebärdensprachdolmetscher/-in fort und wählt in Abstimmung mit dem Gehörlosenverein Münster jährlich ein weiteres Theaterstück für eine Aufführung mit Gebärdensprachdolmetscher aus. Umsetzung durch: Theater Münster in Kooperation mit dem Gehörlosenverein Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Die jährliche Aufführung des „Familienstücks“ (ehemals „Weihnachtsstück) mit Gebärdensprachdolmetscher/-in wird fortgesetzt. Ein weiteres Theaterstück für eine Aufführung mit Gebärdensprachdolmetscher/-in ist bisher vom Gehörlosenverein noch nicht ausgewählt worden. Für die kommende Spielzeit wurde erneut angeboten, ein weiteres Stück mit Gebärdensprachdolmetscher/-in zu zeigen. Es bleibt abzuwarten, welches Stück der Gehörlosenverein auswählt. 63 Das Theater Münster bietet jährlich mindestens eine Theateraufführung mit Audiodeskription an. Umsetzung durch: Theater Münster in Kooperation mit dem Blinden- und Sehbehin- dertenverein Zeitraum: ab Spielzeit 2013/2014 Sachstand: Das Theater Münster konnte diese Maßnahme bisher aufgrund der begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen nicht umsetzen. Erarbeitung und Umsetzung eines Angebots für dementiell erkrankte Menschen und ihre Betreuungskräfte im Stadtmuseum Münster Umsetzung durch: Stadtmuseum in Kooperation mit dem gerontopsychiatrischen Zentrum der Alexianer GmbH Zeitraum: 2013/2014 Sachstand: Die Maßnahme wurde umgesetzt. Das Stadtmuseum Münster bietet ein spezielles Programm für Menschen mit Demenz an. In der Schausammlung bieten sich der Kolonialwarenladen Henke aus dem Kreuzviertel und das Café Müller vom Marien- platz in Münster an, um in historischem Ambiente die persönlichen Erinnerungen der Erkrankten aufzugreifen, in die erlebte Vergangenheit einzutauchen und positive Emotionen frei zu setzen. Das Konzept wurde fachlich betreut von der Gerontopsychiatrischen Beratung der Alexianer Münster und dem "Demenz-Servicezentrum Region Münster und das westliche Münsterland". Weitere Aktivitäten Stadtbücherei Blinde Menschen können mittels eines Screenreaders auf der Seite von muenster- land.de (dem e-Medien-Portal der Stadtbücherei) navigieren und e-Medien (Hörbücher) sowie e-books herunterladen. Der Zeitungslesesaal in der Stadtbüche- rei, in dem abends viele kulturelle Veranstaltungen (Lesungen usw.) stattfinden, wird demnächst mit einer Induktionsschleife für schwerhörige Menschen ausgestattet. 3.14 Tourismus Leitziele Die touristischen Angebote in Münster sind für alle Menschen zugänglich und nutzbar. Zielgruppenspezifische Angebote werden bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt. Münster Marketing stellt in allen touristischen Informationen die erforderlichen Informationen für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. 64 Maßnahmen Fortsetzung der Erhebung und Aktualisierung von Informationen über die Barrierefreiheit von Gastronomie- und Übernachtungsbetrieben (u. a.: im Hotelverzeichnis, in der KOMM-Datenbank, in Gastronomieführern wie „Münster geht aus“) Umsetzung durch: DeHOGA Westfalen e.V., Münster Marketing (Aufnahme der Informationen in die Veröffentlichungen), Zugvogel e.V. (für KOMM Münster) Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Aktuelle Informationen zur Barrierefreiheit sind bereits in die folgenden Faltblätter und Broschüren eingearbeitet: - Kurzurlaubskatalog 2015 /2016 - Hotelführer Münster - Stadtführer Münster - Stadtführer für Menschen mit Behinderungen - Stadtplan (Abreißblock) - Besucherflyer Advent - Münster Feiert In diesen Veröffentlichungen werden entweder direkt detaillierte Infos zur Barrierefreiheit gegeben oder es wurde ein Hinweis auf die KOMM-Internetseite oder den Stadtplan für Menschen mit Behinderungen aufgenommen. Des Weiteren erfolgt die Erhebung über das Förderprojekt „Barrierefreier Tourismus in ganz NRW“: Münster Marketing ist seit Beginn des Förderprojektes Mitglied des Kompetenznetzwerkes „Barrierefrei“. In diesem gemeinsamen Projekt mit dem „Deutschen Seminar für Tourismus“ in Berlin und der nationalen Koordinierungsstelle “Tourismus für alle“ sollen neue barrierefreie Reiseangebote bundesweit entwickelt sowie ein einheitliches System aufgebaut werden, um bestehende Angebote zu erfassen und zu zertifizieren. Dieses System umfasst bundesweit einheitliche Qualitätsstandards und –kriterien sowie ein Kennzeichnungssystem, welches auf Basis der Zielvereinbarung von Behinderten- und Hotelverbänden entwickelt wurde. Durch dieses Förderprojekt, das beim NRW Tourismus angesiedelt ist, können sich Anbieter der gesamten touristischen Kette (Hotellerie / Gastronomie / Museen / Tourist Informationen usw.) zertifizieren lassen. Zu diesem Projekt gab es am 01.07.2014 in Zusammenarbeit mit Münsterland e.V., DEHOGA Westfalen, NRW Tourismus und der Stadt Münster eine Veranstaltung mit dem Thema „Barrierefreier Tourismus in NRW“ im Stadtweinhaus. Dazu wurden sowohl die Gastronomiebetriebe als auch die Beherbergungsbetriebe aus Münster und dem Münsterland sowie die Anbieter von Stadtführungen usw. eingeladen. Folgende touristischen Leistungsträger haben sich bereits für die Zertifizierung beworben: „Der Münsterbus“ und das Messe Congress Centrum Halle Münsterland. Folgende weitere Schritte sind geplant: 1. Münster Marketing wird eine Internetseite mit barrierefreien Partnern entwickeln, in der alle zertifizierten Partner vorgestellt werden. 2. Die zertifizierten Partner werden in den Printprodukten, u. a. im Hotelverzeich- nis und Angebotskatalog, mit dem jeweiligen Piktogramm der entsprechenden 65 Zielgruppe (Menschen mit Gehbehinderungen, Rollstuhlfahrer, Menschen mit Hörbehinderungen, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, Blinde und Menschen mit Sehbehinderungen und Hörgeschädigte) aufgenommen. 3. Alle zertifizierten Betriebe werden auf der landesweiten Internetseite www.dein-nrw.de gelistet. 4. Die KOMM Seite wird mit den zertifizierten Leistungsträgern ergänzt. Außerdem wird dieses Thema nochmals in der zweiten Jahreshälfte 2015 in der Hotelfachgruppensitzung DEHOGA besprochen. Münster Marketing thematisiert in den Gesprächen mit Anbietern von Stadtführungen regelmäßig die Weiterentwicklung barrierefreier Stadtführungen (u. a.: Einsatz von Mediaguides, Technik für schwerhörige Menschen, Führungen in Gebärdensprache und in Leichter Sprache); das Sozialamt vermittelt auf Wunsch Kooperationspartner aus den Behindertenvereinen. Umsetzung durch: Münster Marketing, Sozialamt Zeitraum: fortlaufend Sachstand: In den Gesprächen mit den Stadtführungsanbietern wurde das Thema besprochen und die Anbieter wurden sensibilisiert. Aktualisierung der Zusammenstellung, wo man Rollstühle und Rollatoren aus- leihen kann und Veröffentlichung auf der Internetseite von Münster Marketing Umsetzung durch: Münster Marketing in Kooperation mit Sozialamt Zeitraum: 2013 Sachstand: Die Zusammenstellung wurde 2013 komplett überarbeitet und auf der Internetseite von Münster Marketing veröffentlicht. Die Zusammenstellung wird jährlich geprüft, ergänzt und korrigiert. Schulungsangebot zur Sensibilisierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bereichen Gastronomie und Beherbergung für eine barrierefreie Ausrichtung ihrer Angebote Umsetzung durch: DeHOGA Westfalen e.V. unter Beteiligung von Organisationen behinderter Menschen, Münster Marketing begleitet den Prozess Zeitraum: bis 2015 Sachstand: Da das Förderprojekt „Barrierefreier Tourismus in ganz NRW“ von NRW Tourismus auch Möglichkeiten der Schulung bietet (siehe Ausführungen zu Maßnahme 1) wurde darauf verzichtet, in Münster ein weiteres Schulungsangebot aufzubauen. Münster Marketing ist seit Beginn des Förderprojektes „Barrierefreier Tourismus in ganz NRW“ von NRW Tourismus Mitglied des Kompetenznetzwerkes „Barrierefrei“. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Münster Marketing wurden in diesem Projekt durch eine Veranstaltung in 2014 geschult und sensibilisiert. 66 2015 wurde die Münster-Information zertifiziert und hat die Stufe 1 für Rollstuhlfahrer erhalten. Die Münster Information ist auf der Seite www.dein-nrw.de gelistet. Die Zertifizierung hat auch zur Sensibilisierung beigetragen und unter anderem dazu geführt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlegen, wie die Barrierefreiheit der Münster Information weiter verbessert werden kann. So werden bauliche Maßnahmen, zum Beispiel für Menschen mit Sehbehinderungen geprüft (ggf. Umbau der Münster Information / Bürgerinformation im Jahre 2020), ebenso das Einrichten von Induktionsschleifen sowie die Verbesserung des Zugangs durch einen deutlichen Hinweis auf die Klingel an der Münster Information. 2015 wurden in der Münster Information Lesehilfen für sehbehinderte Menschen bereitgestellt. Münster Marketing versucht im Rahmen der Kontakte zu Hotelbetrieben für eine barrierefreie Ausrichtung der Angebote zu sensibilisieren. So hat Münster Marketing in 2015 direkte Gespräche mit den Hotelbetrieben Mövenpick, IBIS, Hotel am Wasserturm (neu) zu diesem Thema geführt und auf die Dringlichkeit hingewiesen, die Hotels barrierefrei auszustatten und eine ausreichende Anzahl von Zimmern für Menschen im Rollstuhl vorzusehen. Weitere Aktivitäten Der Stadtplan für Menschen mit Behinderung wurde 2014 und 2015 aktualisiert. Münster Marketing hat eine „Pre-Convention Tour“ zum Thema „Barrierefreies Reisen“ anlässlich des German Travel Mart in Bremen im Mai 2014 durchgeführt. Insgesamt haben 13 Personen (Reiseveranstalter aus verschiedenen europäischen Ländern) Münster besucht und konnten unter anderem im Rahmen einer Stadtrundfahrt die Barrierefreiheit von Sehenswürdigkeiten in Münster sowie bauliche Maßnahmen (z.B. Querungsfurten über das Kopfsteinpflaster) kennenlernen. Mitarbeiterinnen von Münster Marketing und die Behindertenbeauf- tragte haben ferner mit den Gästen Fragen und Anregungen zur Barrierefreiheit in Münster erörtert. 3.15 Politische Teilhabe Leitziele Mittelfristig sind alle Wahllokale in Münster barrierefrei zugänglich. Die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen am öffentlichen und politischen Leben in Münster werden kontinuierlich weiterentwickelt. Maßnahmen Weiterentwicklung der Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Jugendrat Umsetzung durch: Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Kooperation mit dem Jugendrat und ggf. Organisationen von Menschen mit Behinderungen Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Im Jugendrat ist aktuell ein Jugendlicher mit Behinderung vertreten. 67 Die 2012 entstandene Jipa-AG (Jugendliche inklusiv politisch aktiv), eine AG des Jugendrates Münster, besteht weiter und ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung, sich in die Arbeit des Jugendrates einzubringen. 2014/2015 hat sich die Jipa-AG mit dem Thema Politik beschäftigt und dazu Filmclips in Leichter Sprache erstellt. Unter dem Motto „Politik für alle“ sollen die Filme Jugendlichen den Zugang zu politischen Themen erleichtern. Ergänzend dazu erstellt die Jipa-AG ein Politikquiz. Mit den Filmclips und dem Politikquiz möchte die AG in diesem Jahr an Förderschulen einen Projekttag zum Thema Politik veranstalten. Information über die Möglichkeiten des Einsatzes von Technik für schwerhörige Menschen in Sitzungen der kommunalen Gremien Umsetzung durch: Amt für Bürger- und Ratsservice Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Informationen zur Barrierefreiheit gibt es im städtischen Intranet (dort unter Service, Stichwort Barrierefreiheit). Dort ist auch eine Zusammenstellung für den Einsatz der Technik für schwerhörige Menschen und Hinweise auf Hilfen für schwerhörige Menschen eingestellt. Ausgehend von dieser Zusammenstellung hat das Amt für Bürger- und Ratsservice die Schriftführungen der Ausschüsse und sonstigen Gremien, die Fraktionen/Ratsgruppe sowie städtische Gesellschaften mit Gremien im März 2015 erneut auf die Möglichkeiten des Einsatzes von Technik für schwerhörige Menschen aufmerksam gemacht. Diese Information wird in regelmäßigen Abständen wiederholt. Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit zur Arbeit der KIB und ihrer Arbeitsgruppen, u.a. Faltblatt zur KIB (auch in Leichter Sprache), Pressearbeit Umsetzung durch: Sozialamt, Presse- und Informationsamt, KIB Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Das Sozialamt hat ein Informationsblatt über die KIB erstellt, es kann auf der KOMM- Homepage abgerufen werden (http://komm.muenster.org/, dort unter Veröffentlichungen. In der geplanten Broschüre zu Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit Lernschwierigkeiten in Leichter Sprache (siehe Maßnahme: Weiterbildung in Leichter Sprache zu Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene, S. 70) wird es auch eine Information über die KIB geben. Nach der Neubildung der KIB nach der Kommunalwahl im Mai 2014 hat das Sozialamt in Kooperation mit dem Presse- und Informationsamt Pressemitteilungen zu Sitzungen von Arbeitsgruppen der KIB sowie zu Rundgängen der AG Stadtplanung und Verkehr der KIB veröffentlicht. Die Öffentlichkeitsarbeit zur KIB soll im Rahmen der geplanten Veranstaltung anlässlich des 40-jährigen Bestehens der KIB am 03.12.2015 intensiviert werden. 68 Prüfung von Alternativstandorten für nicht barrierefreie Wahllokale Sofern keine Alternativstandorte zur Verfügung stehen: Prüfung, ob durch Rampen oder andere Hilfsmittel ein barrierefreier Zugang ermöglichst werden kann. Umsetzung durch: Wahlamt in Kooperation mit Sozialamt und KIB Zeitraum: 2013 Sachstand: Wahllokale Alternativstandorte für nicht barrierefreie Wahllokale sowie Möglichkeiten, einen barrierefreien Zugang durch Hilfsmittel zu ermöglichen, wurden mit folgendem Ergebnis geprüft: Das Stadtgebiet war zur Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 13.09.2015 wie bei den letzten Wahlen in 172 Stimmbezirke aufgeteilt, so dass es die gleiche Anzahl von Wahllokalen an 99 Standorten gab. 154 Wahllokale davon waren insoweit barrierefrei zu erreichen, als dass sie ohne Stufen mit dem Rollstuhl oder Rollator zugänglich sind. Leider besteht immer noch das Problem älterer Schulen, hauptsächlich im Kreuzviertel, bei denen baulich keine Veränderungen erfolgt sind. Darüber hinaus war aufgrund von Baumaßnahmen einmalig die Gesamtschule Mitte (mit 4 Wahllokalen) nicht barrierefrei erreichbar. Die 18 nicht barrierefreien Wahllokale verteilten sich auf 8 der 99 Standorte. Es ist gelungen, vier Wahllokale erstmalig in weiteren Senioreneinrichtungen unterzubringen. Es sind dies die AWO Seniorenzentren in Albachten und Gievenbeck (2x) sowie das Wohnstift am Südpark der Caritas. Weitere Informationen zur Barrierefreiheit der Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin: Wahlbenachrichtigungskarten Wie in den Jahren zuvor wurde auf den Wahlbenachrichtigungskarten darauf hingewiesen, ob das jeweilige Wahllokal barrierefrei zu erreichen ist. Wahlhilfepakete für blinde oder sehbehinderte Menschen Die Stimmzettel für die Hauptwahl wie auch für eine eventuelle Stichwahl wurden nach den Vorgaben des BSVW (Blinden-und Sehbehindertenverein Westfalen e.V.) so gestaltet werden, dass sie mittels einer Schablone von blinden oder sehbehinderten Menschen ohne Hinzuziehung einer Hilfsperson genutzt werden können. Die Kosten für diese Wahlhilfepakete (Schablone und CD) wurden durch das Wahlamt getragen. Senioreneinrichtungen Das Wahlamt hat mit den Senioreneinrichtungen, in denen kein Wahllokal eingerichtet wird, abgestimmt, ob dort ein so genannter beweglicher Wahlvorstand die Stimmzettel derjenigen Bewohnerinnen und Bewohner entgegen nimmt, die ihr Wahllokal nicht erreichen können oder wollen. 69 Weiterentwicklung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Lernschwierigkeiten in der KIB Umsetzung durch: Sozialamt, WiM Zeitraum: 2014 Sachstand: Die Vertreterin der Menschen mit Lernschwierigkeiten in der KIB hat vor der Neubildung der KIB nach der Kommunalwahl 2014 mitgeteilt, was verändert werden könnte, um Menschen mit Lernschwierigkeiten die Teilnahme an den Sitzungen der KIB zu erleichtern. Ausgehend davon hat das Sozialamt in Zusammenarbeit mit der Vorsitzenden der KIB Vorschläge entwickelt, wie die Sitzungen verständlicher gestaltet werden können. Diese Vorschläge wurden in der konstituierenden Sitzung der KIB am 16.09.2014 vorgestellt. Als besonders hilfreich hat sich herausgestellt, dass in den Sitzungen nach einer Stunde eine Pause eingelegt wird und dass die KIB zu Beginn der Sitzung entscheidet, zu welchen Themen ein Bericht der Verwaltung erfolgen soll – dies trägt zu kürzeren Sitzungen bei. Weiterbildung in Leichter Sprache zu Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene Umsetzung durch: Sozialamt, Amt für Bürger- und Ratsservice in Kooperation mit der Evangelischen Familienbildungsstätte (Bereich: Menschen mit Behinderungen bilden sich weiter) Zeitraum: 2014 Sachstand: 2014 hat die WiM (Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster) eine Veranstaltung über das Thema Kommunalwahl / Kommunalpolitik durchgeführt. Ein Mitarbeiter des Amtes für Bürger- und Ratsservice hat über das Thema informiert und Fragen beantwortet. Die Evangelische Familienbildungsstätte hat mit Unterstützung der Stadt Münster in ihrem Programm für das 2. Halbjahr 2014 eine Veranstaltungsreihe „Meine Stadt und ich – Teilhabe in der Stadt Münster“ angeboten. Die Teilnehmenden konnten städtische Einrichtungen kennenlernen und vor Ort auch darüber ins Gespräch kommen, was für Menschen mit Lernschwierigkeiten noch verbessert werden kann. Im Rahmen des Projektstudiums an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW, Abteilung Münster, haben Studierende von April bis Juni 2015 in einem Projekt, das von der Stadt Münster begleitet wurde, unter anderem einen Entwurf für eine Broschüre zur politischen Beteiligung von Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster in Leichter Sprache entwickelt. Ausgehend von diesem Entwurf wird die Stadt Münster voraussichtlich noch 2015 eine Broschüre in Leichter Sprache zu den Beteiligungsmöglichkeiten für Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster heraus- geben. Die Bereitstellung weiterer grundlegender Informationen zur Bürgerbeteiligung in Leichter Sprache ist nicht nur eine Aufgabe der einzelnen Gemeinde. Es ist davon auszugehen, dass es in absehbarer Zeit auch Veröffentlichungen auf regionaler Ebene zu diesem Thema geben wird. 70 Aufnahme von Informationen zur Erreichbarkeit und Barrierefreiheit der Sitzungsorte politischer Gremien in das städtische Internetangebot Umsetzung durch: Amt für Bürger- und Ratsservice in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt Zeitraum: 2014 Sachstand: Im städtischen Internetangebot gibt es bereits Informationen über die Erreichbarkeit und Barrierefreiheit von Gebäuden über den interaktiven Stadtplan. Ergänzt wird dieses Angebot durch KOMM Münster (http://komm.muenster.org). In welcher Form sich die vorliegenden Informationen mit dem Ratsinformations- system verknüpfen lassen und/oder darin eingearbeitet werden können, ist technisch noch nicht abschließend geklärt. 3.16 Internationale Zusammenarbeit Leitziel Im Rahmen der Städtepartnerschaften und der kommunalen Entwicklungszusammenarbeit werden Veranstaltungen möglichst barrierefrei gestaltet. Maßnahmen Information der Partnerschaftsvereine über Möglichkeiten der barrierefreien Ausrichtung ihrer Angebote (Veranstaltungen in Münster, Reisen in Partnerstädte), bei Bedarf Beratung Umsetzung durch: Amt für Bürger- und Ratsservice in Kooperation mit Sozialamt Zeitraum: fortlaufend Sachstand: Das Amt für Bürger-und Ratsservice hat die Partnerschaftsvereine über dieses Anliegen informiert, zuletzt am 04.11.2014 im Rahmen des Treffens aller Partner- schaftsvereine. Eine Erinnerung an dieses Anliegen wird beim Treffen im November 2015 erfolgen. Bei Veranstaltungen, die vom Büro für Internationales, Europa und Städtepartner- schaften der Stadt Münster organisiert werden, werden Informationen über die Barrierefreiheit der Veranstaltungen in das Veranstaltungsprogramm aufgenommen (z.B. Kennzeichnung durch Piktogramme in der Broschüre für die internationale Chorbegegnung in Münster vom 18. bis 20. September 2015). In das Veranstaltungsprogramm zur jährlichen Veranstaltungsreihe des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit werden Hinweise zur Barrierefreiheit der Veranstaltungen aufgenommen. Umsetzung durch: Amt für Bürger- und Ratsservice Zeitraum: fortlaufend Sachstand: 71 In die Veranstaltungsbroschüre für 2015 werden Informationen zur Barrierefreiheit der Veranstaltungen aufgenommen. Der Veranstaltungskalender auf der Homepage der Stadt „Münsters Städtepartnerschaften“ wird um eine Rubrik mit Informationen zur Barrierefreiheit der Veranstaltungsorte erweitert. Umsetzung durch: Amt für Bürger-und Ratsservice Zeitraum: 2013 Sachstand: Der Veranstaltungskalender der Homepage Internationales soll in den Veranstaltungskalender „münstermine – Veranstaltungen in Münster“ (www.muenstertermine.de) integriert werden. Daher werden keine Ergänzungen des bisherigen Veranstaltungskalenders vorgenommen. Der Veranstaltungskalender münstermine bietet bisher keine Informationen zur Barrierefreiheit. In den Text zu einer Veranstaltung können jedoch Hinweise zur Barrierefreiheit aufgenommen werden. Information der Partnerstädte über den Aktionsplan zur Umsetzung der UN- BRK in Münster, Anfrage an die Partnerstädte zu den Aktivitäten zur Umsetzung der UN-BRK Umsetzung durch: Amt für Bürger-und Ratsservice in Kooperation mit Sozialamt Zeitraum: 2014 Sachstand: Das Amt für Bürger-und Ratsservice hat 2014 die europäischen Partnerstädte über den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK der Stadt Münster informiert. Einige Städte (z.B. York) haben kurz darauf reagiert, andere Städte nicht. Über diese Anfrage hinaus setzt die Stadt Münster den Austausch zur Umsetzung der UN-BRK mit Partnerstädten im Rahmen von Projekten fort. So beteiligt sich die Stadt Münster seit 2015 an dem von der Europäischen Kommission geförderten Projekt „Inklusion in europäischen Partnerstädten“. Weitere Projektbeteiligte sind die Stadt Brühl und der dortige Verein „Aktiv für alle“ (Projektkoordination), die Lebenshilfe Münster sowie Organisationen aus York, Hardenberg (Niederlande) und Myslowice (Polen). Bei den Friedensspielen (inklusives Spiel- und Sportfest auf dem Gelände des DJK- Sportzentrums) am 13. Juni 2015 waren Gäste mit und ohne Behinderung aus York und Hardenberg vertreten. Neben dem gemeinsamen Erleben von sportlichen Aktivitäten boten die Friedensspiele und das weitere Programm für die Gäste auch die Möglichkeit, sich zu Themen der Inklusion in den Städten auszutauschen und Ideen für weitere gemeinsame Aktivitäten zu entwickeln. Im Rahmen des Projektes ist unter anderem geplant, dass Menschen mit und ohne Behinderung im Sommer 2016 zur Disability Roadshow nach York reisen. 72 4. Verzeichnis der Abkürzungen BRK Behindertenrechtskonvention DEHOGA Westfalen Deutscher Hotel- und Gaststättenverband Westfalen e.V. DIN Deutsches Institut für Normung EDAD Design für Alle Deutschland e.V. FM-Anlage Frequenz-Modulations-Anlage oder drahtlose Funkübertragungsanlage: Die Sprache wird von einem Mikrofon kabellos durch Funkwellen zu einem kleinen Empfänger übertragen, an den ein Kopfhörer oder - für Träger von Hörgeräten mit T-Spule oder Cochlea Implantaten (CI) - eine Induktions- Halsringschleife angeschlossen werden. KAoA Kein Abschluss ohne Anschluss KatHO Katholische Hochschule NRW KIB Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen KOMM Münster Stadtführer für die Stadt Münster mit Informationen für Menschen mit Behinderung im Internet (Datenbank mit Informationen über die Barrierefreiheit von Gebäuden in Münster; Veröffentlichungen, Veranstaltungskalender) http://komm.muenster.org KSVM Kommunale Seniorenvertretung Münster LAG Landesarbeitsgemeinschaft LWL Landschaftsverband Westfalen-Lippe SeHT Verein „Selbständigkeitshilfen bei Teilleistungsschwächen“ SGB Sozialgesetzbuch UN United Nations (englisch für Vereinte Nationen) WiM Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster (Selbstvertretungsgruppe der Menschen mit geistiger Behinderung in Münster) 73
Beratungsverlauf (21)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
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Details
- Aktenzeichen
- V/0381/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37