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V/0705/2018/1

Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1

Vorlagen 24.10.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 18.1

Anlage 26_

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Ansehen

Anlage 24_E1_

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Ansehen

Anlage 25

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage2_E1

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1_E1

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Ansehen

Anlage 26_

6195 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0060/2018 
AfD-Ratsgruppe Münster Mitglieder 
Leostraße 16 B 
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher) 
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623 
 
martin.schiller@afd-muenster.de 
www.afd-muenster.de 
G9 konsequent umsetzen AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
Leostr. 16-B 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-
muenster.de
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1. Der Rat der Stadt Münster begrüßt die von der Landesregierung durch
Gesetz beschlossene Rückkehr zur neunjährigen gymnasialen
Schulzeit. 
2. Der Rat der Stadt Münster spricht sich für die flächendeckende
 Wiedereinführung der gymnasialen Schulzeit an allen weiterführenden 
 Schulen im Gebiet der Stadt Münster aus. Er spricht dahingehend eine 
 Empfehlung an die Schulträger aus von der in §16 Abs. 7 Nr. 1 und 2 
 eingeräumten Möglichkeiten keinen Gebrauch zu machen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung die zusätzlichen Kosten für die
Stadt 
 Münster durch die Rückkehr zu G9 zu ermitteln. 
4. Der Rat stellt fest, dass die Rückkehr zu G9 ein Anwendungsfall von
Anlage 26 zur Vorlage V/0705/2018/1

Art 78 Abs.3 der Landesverfassung NRW ist. Das Land NRW ist 
daher 
    der Stadt Münster gegenüber zum Ausgleich der Kosten durch das G9 
    Gesetz verpflichtet. Grundlage für die Verhandlungen mit dem 
    Land NRW, ist die unter Beschlusspunkt Nr.3 aufgeführte fundierte   
    Analyse der Kosten durch die Maßnahme. 
 
Begründung: 
 
Punkt 1: 
Der Landtag von NRW hat in seiner Sitzung am 11.07.2019 das G9-
Gesetz beschlossen.  Kernpunkt ist die Rückkehr zu einer 9 jährigen 
Schuldauer für die staatlichen Gymnasien im Land NRW. 
 
Der Rat der Stadt Münster begrüßt diese Entscheidung des 
Landesgesetzgebers ausdrücklich. Denn die Einführung von G8 war ein 
schwerer Fehler. Weil dadurch der Stress für die Schüler enorm 
zugenommen hat. Ihnen bleib kaum noch Zeit für außerschulische 
Aktivitäten. 
 
Mit der Rückkehr zu G9 wird dieser Fehler aufgehoben. Schüler haben 
wieder Zeit, sich auch Aktivitäten außerhalb der Schule zu widmen. Dies 
fördert die allgemeine Persönlichkeitsentwicklung der Kinder. Ebenso 
hilft G9 den Schülern den Lernstoff besser zu verinnerlichen. 
 
Daher begrüßt der Rat der Stadt Münster diese Entscheidung der 
Landesregierung. Die Stadt sieht hierin einen wichtigen Beitrag zur 
Fortentwicklung der künftigen Schullandschaft in Münster. 
 
Punkt 2:

Das G9-Gesetz eröffnet den Kommunen in §16 Abs.7 Schulgesetz 
folgende Möglichkeiten: Kommunen können Gymnasien mit 8 jähriger 
Bildungsdauer einrichten. Sie können Gymnasien mit 9 jährigem 
Bildungsgang in Gymnasien mit einer 8 jährigen Schulzeit umwandeln. 
Ebenso können die Städte und Gemeinden die Schulzeit bei bislang  
achtjährigen Gymnasien auf 9 Schuljahre verlängern. 
 
In der Praxis besteht daher die Möglichkeit, dass innerhalb einer 
Kommune sowohl Gymnasien mit einer 8 als auch einer 9 jährigen 
Regelschulzeit nebeneinander existieren. Dies führt zu einer völlig 
unübersichtlichen Schullandschaft. 
 
Dies widerspreche auch dem ausdrücklichen Willen vieler Eltern. Der 
Rat spricht daher gegenüber den Schulkonferenzen der Gymnasien in 
Münster folgende Empfehlung aus: Rat und Verwaltung der Stadt 
Münster empfehlen die flächendeckende Rückkehr zu einer 9 jährigen 
gymnasialen Schulzeit. 
 
Bei individuell positiver Begabungslage soll eine Einzelfallprüfung 
erfolgen. In diesen Fällen soll es auch weiterhin möglich sein, eine oder 
mehrere Jahrgänge zu überspringen. Und so die persönliche Schulzeit zu 
verkürzen. 
 
Punkt 3: 
 
Die Umsetzung des G9-Gesetzes führt zu erheblichen Belastungen für 
die Stadt Münster. Diese betreffen sowohl die Vermögensbilanz, die 
Aufwand- und Ertragsrechnung, als auch die Finanzrechnung. 
Weil durch G9 erhebliche Baumaßnahmen in bestehenden Gebäuden 
erforderlich werden. Die Raumkapazitäten der bestehenden Gymnasien 
sind bereits heute vollständig ausgeschöpft. Für den Übergang zu G9 
werden jedoch zusätzliche Räume benötigt.

Daher löst der Übergang von G8 zu G9 einen zusätzlichen und 
erheblichen Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten für Unterrichtsräume 
aus. Ergänzend hierzu steigt gleichfalls der Bedarf für Nebenräume, wie 
Kantinen, Sporthallen, Differenzierungsräumen etc. an. 
 
Die Einwohnerzahl der Stadt Münster wächst. Dies erfordert etwa ab 
2015 weitere Kapazitäten für alle Formen von allgemein bildenden 
Schulen aus. Entsprechend erhöht sich hierdurch auch die Nachfrage 
nach zusätzlichen Raumkapazitäten in der Schulform Gymnasium. 
 
Eine Befriedigung dieser zusätzlichen Raumbedarfe im Bestand ist daher 
ausgeschlossen. Das G9-Gesetz löst daher zwingend einen Bedarf zur 
Erweiterung von Schulgebäuden im Bestand. Dies ebenso durch den 
Ausbau bestehender Schulen, wie auch durch den Neubau von 
Gebäuden. 
 
Die Verwaltung soll durch eine entsprechende Vorlage gegenüber der 
Politik den auf Mehrbedarf an Räumen aufzeigen. Ebenso soll sie 
darlegen, mit welchen Kosten für Investitionen die Stadt Münster zu 
rechnen hat. Ebenso soll der zusätzlich durch die Investitionen 
ausgelöste zusätzliche jährliche Aufwand dargestellt werden. 
 
Ergebnis der Vorlage ist es aufzuzeigen, an welchen Gymnasien welche 
und auch wie viele zusätzliche Räumen nötig sind. Ebenso soll skizziert 
werden, wann und in welchen Stadtteilen ein Neubau von Gymnasien 
erforderlich ist.

Punkt 4: 
 
Das G9-Gesetz ist ein Anwendungsfall von Art.78 Abs. der 
Landesverfassung von NRW. Weil durch dieses Gesetz zusätzliche 
Aufgaben vom Land auf die Kommunen verlagert werden. Das Land ist 
gegenüber den Kommunen daher zum Ausgleich der durch die Rückkehr 
zu G9 entstandenen Kosten verpflichtet. 
 
Die Durchsetzung dieses Anspruches ist nur möglich, wenn der durch 
das Gesetz ausgelöste zusätzliche finanzielle Mehrbedarf ebenso bekannt 
ist, wie die kumulierten Investitionen. 
 
Die Stadt Münster muss daher wissen, welche Kosten das G9-Gesetz für 
die Kommune mit sich bringt. Hierfür braucht sie eine solide Datenbasis. 
Durch die unter Punkt 3 aufgeführte Kostenschätzung steht diese zeitnah 
zur Verfügung. 
 
Martin Schiller 
Richard Mol 
AfD-Ratsgruppe

Anlage 24_E1_

1917 Zeichen

Einzelveranschlagungen
Produkt-
gruppe 0301 Leistungen für Schulen
4980 4900 4910 4920 4930 4940 4950 4960 4970 4980
Erweiterung
Schul-
gebäude
Erw.
Nikolaischule
Wolbeck*
Erw.
Nikolaischule
Wolbeck
Erw. 
Davertschule 
Amelsbüren
Erw.
Bodel-
schwingh-
schule
Erw.
Thomas-Morus-
Schule
Erw.
Annette-Schule
Nienberge
Erw. 
Marienschule
Roxel
Erw.
Peter-Wust-
Schule
Erw. 
Norbert-
schule
Erw. 
Melanchthon-
schule
Erw.
Ludgerus-
schule
Hiltrup
Erw. 
Annette-v.-D.-
Hülshoff-S.
Angelmodde
Einzelmaßn. 
Gesamt
Deckung aus 
4720*
4720 neu
nach Abzug 
der 10 
11neuen 
Maßnahmen
Nr. Be-
zeichnung HHJahr HHPlan-
Entwurf
2019
Zeile 8
Aus-
zahlung für 
Baumaß-
nahmen
bisher
bereit-
gestellt
710.000
2018 1.006.940 0 1.006.940
2019 2.000.000 100.000 100.000 400.000 400.000 50.000 50.000 50.000 50.000 100.000 400.000 150.000 1.850.000 150.000
VE 2.000.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 1.100.000 900.000
2020 7.000.000 500.000 400.000 1.000.000 800.000 500.000 300.000 300.000 300.000 500.000 1.000.000 500.000 6.100.000 900.000
2021 33.620.060 1.200.000 1.500.000 3.300.000 5.000.000 1.200.000 1.200.000 2.500.000 2.050.000 2.500.000 3.870.060 1.200.000 25.520.060 8.100.000
2022 62.379.940 2.500.000 4.300.000 1.585.000 4.900.000 3.600.000 2.300.000 3.700.000 3.000.000 3.450.000 2.700.000 3.600.000 35.635.000 26.744.940
Sp. Jahre 95.000.000 690.000 4.650.000 500.000 2.650.000 1.720.000 725.000 1.820.000 2.250.000 1.100.000 1.279.940 1.750.000 19.134.940 75.865.060
gesamt 201.006.940 710.000 4.990.000 10.950.000 6.785.000 13.750.000 7.070.000 4.575.000 8.370.000 7.650.000 7.650.000 9.250.000 7.200.000 88.240.000 112.766.940
* für die Nikolaischule Wolbeck sind bei der Maßn. Ziffer 4620  bereits 710.000 € veranschlagt, sodass aus der Maßn. Ziffer 4720 nur noch 4.990.000 € gedeckt werden müssen
Investitions-
maßnahme
Anlage 24 
neu4720 4620 4620
5.700.000

Anlage 25

605 Zeichen

Amt für Bürger- und Ratsservice ABV/0009/2018 
Anregung der Bezirksvertretung Münster-Ost an den Rat 
Die Bezirksvertretung Münster-Ost beschloss am 14.06.2018 folgende Anregung an den Rat: 
Margaretenschule - Ausbau zur 3-Zügigkeit 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob nach den neuen Erkenntnissen hinsichtlich 
der steigenden Bevölkerungszahlen in Mauritz-Ost besonders im fußläufigen Einzugsbereich 
der Margaretenschule, der Schulstandort Margaretenschule mit Ausbau zur 3-Zügigkeit 
zeitnah in die nächste Machbarkeitsstudie aufgenommen werden kann.“ 
Anlage 25 zur Vorlage V/0705/2018/1

Ergänzungsvorlage Beschluss

30700 Zeichen

V/0705/2018/1 
V/0705/2018/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 
und V/0328/2017/1 
hier: weitere Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (3. Tranche) und Errichtungsbeschlüsse zur 
Erweiterung von Schulgebäuden 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   08.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   08.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   13.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   15.11.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   22.11.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement 
Vorberatung 
   27.11.2018 Sportausschuss Vorberatung 
   28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   28.11.2018 Kulturausschuss Vorberatung 
   29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
31.10.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Ehling 
Telefon: 492 40 00 
Ehling@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0705/2018/1 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für folgende Standorte die Machbarkeitsstudien abgeschlos-
sen sind (Anlage 1): 
 Grundschulen: 
 
 Bezirk Mitte 
 Bodelschwinghschule 
 Pötterhoekschule 
Thomas-Morus-Schule 
 
 Bezirk West 
 Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 
 Marienschule Roxel 
 Peter-Wust-Schule 
 
 Bezirk Nord 
 Melanchthonschule 
 Norbertschule 
 
 Bezirk Südost 
 Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde 
 Nikolaischule Wolbeck 
 
 Weiterführende Schulen: 
 
 Bezirk Mitte 
 Erna-de-Vries-Realschule 
 
 Bezirk Hiltrup 
 Schulzentrum Hiltrup 
 
 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass damit alle auf der Basis der Beschlüsse der Vorlagen 
V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 beauftragten  Machbarkeitsstudien abgeschlossen sind . Die 
Beschlüsse der Vorlagen der 1. und 2. Tranche sowie der Status aller weiteren Schulen sind in 
einer Gesamtübersicht dargestellt (Anlage 2). 
 
2. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudien die Umse t-
zung folgender Maßnahmen (Errichtungsbeschlüsse) und beauftragt die Verwaltung, für folgen-
de Schulen zur Vergabe der Architektenleistung für die bauliche Erweiterung auf der Grundlage 
des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms ein Vergabeverfa h-
ren gemäß Vergabeverordn ung (VgV -Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb 
durchzuführen sowie anschließend die Baubeschlüsse herbeizuführen: 
 Bezirk Mitte 
 
2.1 Bodelschwinghschule 
 
2.1.1 Bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit unter Einbeziehung der Räume der Städtischen Berufs-
fachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten der Stadt Münster  (PTA) im 2. Oberg e-
schoss des Grundschulgebäudes, Kostenrahmen ca. 6.785.000 € 
Anlage 3: Lageplan

- 3 - 
V/0705/2018/1 
2.1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, als zwingende Voraussetzung für die 3 -Zügigkeit einen neuen 
Standort in städtischen oder anzumietenden Immobilien für die 1 -zügige Städtische Berufsfach-
schule bis Mitte 2019 für pharmazeutisch-technische Assistenten der Stadt Münster  (PTA) zu 
suchen und dem Rat einen Standortvorschlag einschließlich Kostenrahmen, Finanzierungsvor-
schlag und Zeitplan zur Entscheidung vorzulegen. 
 
2.2  Thomas-Morus-Schule 
 Bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 13.750.000 € (Schulerweiterung ca. 
8.800.000 €, Einfachsporthalle ca. 3.500.000 €, für die Übergangszeit 4 Fertigbauklassen ca. 
1.450.000 €) 
 Anlage 4: Lageplan  
 
 Bezirk West 
 
2.3  Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 
 Ausbau zur aktuell bestehenden 2-Zügigkeit unter Berücksichtigung von 2 Räumen für die M u-
sikschule Nienberge e.V., Kostenrahmen ca. 7.070.000 € mit der Option zur baulichen Erweit e-
rung zur festgelegten 3-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt 
 Anlage 5: Lageplan 
 
2.4  Peter-Wust-Schule 
 Ausbau zur festgelegten 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 8.370.000 € mit der Option eine r bauli-
chen Erweiterung zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt 
 Anlage 6: Lageplan  
 
 Bezirk Nord 
 
2.5  Melanchthonschule 
 Ausbau zur festgelegten 2-Zügigkeit zuzüglich eines Unterrichtsraumes, eines Differenzierungs-
raumes und eines Büroraumes , Kostenrahmen ca. 7.650.000 € (Schulerweiterung ca. 
5.200.000 €, Kosten für eine umfängliche energetische, statische und brandschutztechnische 
Sanierung ca. 2.450.000 €) 
 Anlage 7: Lageplan  
 
2.6 Norbertschule 
 Bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.650.000 €  
 Anlage 8: Lageplan  
 
 Bezirk Südost 
 
2.7  Nikolaischule Wolbeck 
 Ausbau zur beschlossenen 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 5.700.000 €  mit der Option einer 
baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt incl. optionaler zusätzlicher Ein-
fachsporthalle im 2. Bauabschnitt  
 Anlage 9: Lageplan  
 
 Bezirk Hiltrup 
 
2.8  Davertschule Amelsbüren 
 Bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit unter Beibehaltung der Einfachsporthalle , Kostenrahmen 
ca. 10.950.000 € (vgl. Ziffer 3 der Vorlage V/0224/2018/1) 
 Anlage 10: Lageplan

- 4 - 
V/0705/2018/1 
 
2.8.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung gem. Beschluss zur Vorlage V/0224/2018/1, 
Ziffer 3 eine Unterbringung der zusätzlichen Schulklassen auf der Fläche der heutigen Turnhalle 
geprüft sowie eine alterna tive Fläche auf dem Grundstück Zum Häpper 24 für eine Zweifac h-
sporthalle identifiziert hat. 
Anlage 11: Lageplan  
 
2.8.2 Der Rat beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Änderung des Bebauungsplans im Bereich 
der identifizierten Flächen voranzutreiben und die  Voraussetzungen dafür zu schaffen, eine 
Zweifachsporthalle zu errichten. 
 
2.8.3 Ein Beschlussvorschlag für einen Neubau einer Zweifachsporthalle außerhalb des Schulgrund-
stückes wird im Rahmen des standortübergreifenden Gesamtk onzeptes zur Deckung der 
Sporthallenbedarfe incl. Finanzierungsvorschlag vorgelegt. 
 
3. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie die Umsetzung 
folgender Maßnahme (Errichtungsbeschluss) und beauftragt die Verwaltung, mit den erforderli-
chen Planungen zum Umbau und zur Herrichtung zu beginnen sowie anschließend den Baub e-
schluss herbeizuführen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einem Schwellenwert zur Verga-
be der Architektenleistung von über 221.000 €  für den Umbau ein Vergabeverfahren gemäß 
Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) durchzuführen ist. 
 
 Bezirk West 
 Marienschule Roxel 
 Bauliche Erweiterung zur  5-Zügigkeit durch Umbau/Herrichtung des Grundschulgebäudes s o-
wie des Gebäudes der ehemaligen Augustin-Wibbelt-Schule, Kostenrahmen ca. 4.575.000 €  
 Anlage 12: Lageplan 
 
3.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für eine Verbindung der beiden Gebäude durch eine Brücke, 
die nicht barrierefrei ausgeführt werden kann, zusätzliche Kosten von ca. 575 .000 € entstehen 
würden. 
 
3.2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Sperrung der Straße „Auf dem Dorn“ in 
Teilbereichen für den Durchgangsverkehr prüft. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach den Beschlüssen vom 10.10.2018 zur Entwicklung 
der beiden Quartiere auf den Konversionsflächen in Gremmendorf und Gievenbe ck zu-
sätzliche Grundschulkapazitäten im Umfang von 5 Zügen (Gremmendorf) bzw. 2 Zügen 
(Gievenbeck) zu schaffen sind. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Errichtungsb e-
schlüsse für die erforderlichen Grundschulneubauten (4 Züge in Gremmendorf und 2 Z ü-
ge in Gievenbeck) Anfang 2019 vorbereitet werden. Für die ebenfalls in diesem Zusa m-
menhang erforderliche Erweiterung der Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule in Ange l-
modde fasst der Rat folgenden Errichtungsbeschluss: für den folgenden Schulstandort ein 
Entscheidungsvorschlag erst im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Schaffung der Infr a-
struktur auf der Konversionsfläche im Stadtteil Gremmendorf getroffen werden kann: 
 
 Bezirk Südost 
 Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde 
 Bauliche Erweiterung zur 3 -Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.200.000 €; alternativ als temporäre 
Lösung Bereitstellung von 4 Fertigbauklassen, Kostenrahmen ca. 1.500.000 € 
 Anlage 13: Lageplan 
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistung  für die bauliche E r-
weiterung der Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde auf der Grundlage des 
mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms ein Vergabeverfah-
ren gem. Vergabeverordnung (VgV -Verfahren) mit vorgeschaltetem Architekte nwettbe-
werb durchzuführen sowie anschließend den Baubeschluss herbeizuführen.

- 5 - 
V/0705/2018/1 
 
5. Bezirk Hiltrup 
 Schulzentrum Hiltrup  
 
5.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Varianten zur Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup und der 
Sanierung bzw. den Neubau der Stadthalle Hiltrup erarbeitet wurden. 
 Anlagen 14.1 bis 14.4: Lagepläne  
 
5.2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Vermeidung der Aufstellung von Containern (Klasse n-
räume und Mensa) die schulischen Nutzungen in der heutigen Stadthalle bis zur Beendigung 
der Schulbaumaßnahmen aufrecht zu erhalten sind (Kostenersparnis bis zu 4 Mio. €). Es wird 
zur Kenntnis genommen, dass diese Räume entsprechend dem Beschluss zur Vorlage 
V/0338/2017/1 aus technischer Sicht auf absehbare Zeit mit vertretbarem Aufwand weiter g e-
nutzt werden können. 
 
5.3  Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie für eine neue Variante unter B e-
rücksichtigung der Unterbringung schulformübergreifender Bedarfe in zentraler Lage des heut i-
gen Schulzentrums zu erstellen. Nach Vorliegen d ieser Machbarkeitsstudie wird für die schul i-
schen Bedarfe unter Berücksichtigung der Gesamtsituation eine Entscheidungsvorlage mit Er-
richtungsbeschluss zur Vergabe der Architektenleistung erstellt. 
 
5.4  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur weiteren Nutzun g der Stadthalle Hiltrup für Veranstal-
tungszwecke mit einer gesonderten Vorlage Vorschläge unterbreitet werden, die die Aufrech t-
erhaltung des Hallenbetriebs sicherstellen. Sie setzen sich im Wesentlichen zusammen aus e i-
ner Sanierung des Nötigsten und Vorsc hlägen zur Unterteilung und Abtrennung von Hallente i-
len. Zu einem späteren Zeitpunkt werden Vorschläge für weitere Sanierungsschritte sowie für 
Verbesserungen des äußeren Erscheinungsbildes gemacht. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an folgenden Standorten keine Erweiterungsmaßnahmen zur 
Erhöhung der Zügigkeit auf der Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsstudien erfolgen. 
Die Standorte  werden damit denjenigen Schulstandorten gleichgesetzt, für die entsprechend 
Ziffer 3 b der Vorlage V/0420/2016/1 die qu antitativen und qualitativen Raumbedarfe erfasst 
werden: 
 Bezirk Mitte 
6.1  Pötterhoekschule 
 Bauliche Erweiterung zur 3 -Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.000.000 €  zzgl. Einfachsporthalle, 
Kostenrahmen ca. 3.500.000 € 
 Anlage 15: Lageplan 
 
6.2  Erna-de-Vries-Realschule 
 Bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.850.000 €, Kostenrahmen für den 
Rückbau der Sporthalle aus dem Baujahr 1979 und den Neubau einer Zweifachsport halle ca. 
5.650.000 € 
 Anlage 16: Lageplan 
 
7. Bezirk Ost 
 Matthias-Claudius-Schule Handorf 
 
7.1 Der Rat hebt angesichts der geplanten Wohnbaulandentwicklung für Handorf den Beschluss 
vom 13.12.2017 (vgl. Vorlage V/0845/2017/1, Ziffer 2.1) zur baulichen Erweiterung zur 3 -
Zügigkeit auf.  
 Anlage 17: Lageplan 
 
7.2 Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine neue Machbarkeitsstudie für eine bauliche Erweiterung 
zur 4-Zügigkeit zu erstellen.

- 6 - 
V/0705/2018/1 
 
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Erfassung der quantitativen und qualitat i-
ven Raumbedarfe an Schulstandorten (ge m. Vorlage V/0420/2016/1, Ziffer 3b) abgeschlossen 
hat und differenziert nach Schulformen unterschiedliche Entscheidungsvorschläge unterbreitet. 
 
8.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die in der Anlage 2 mit dem Status „keine Erhebung der 
quantitativen und qualitativen Raumbedarfe“ gekennzeichneten Schulen keine quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe erhoben wurden. 
 
8.2 Der Rat beschließt, dass Maßnahmen zur Deckung von Raumdefiziten primär im Grundschu l-
bereich und in den Gymnasien ergriffen werden. Gru nd dafür sind die gestiegene Nachfrage 
nach OGS-Betreuung, der zukünftige Rechtsanspruch auf Betreuung im OGS-Bereich sowie die 
Leitentscheidung zur Rückkehr zu G9. In den Haupt - und Realschulen werden zunächst keine 
Maßnahmen ergriffen. 
 
8.3  Der Rat nimm t zur Kenntnis, dass für die Grundschulen auf der Grundlage eines analytischen 
Verfahrens zur Erhebung und Bewertung des Ist -Bestandes der vorhandenen Räume ein Ra n-
king erstellt wurde. 
 Anlage 18: Rankingtabelle 
 
8.4 Der Rat beauftragt die Verwaltung, für folgende Schulen in vier Blöcken Machbarkeitsstudien zu 
erstellen bzw. anzupassen und anschließend blockweise Entscheidungsvorschläge zu unte r-
breiten. Grundlage für die Machbarkeitsstudien ist das beschlossene Musterraumprogramm 
(V/0328/2018/1) für die festgelegten, unveränderten Zügigkeiten. 
 
 1.  Block:  
 Kardinal-von-Galen-Schule Handorf 
 Martinischule 
 Theresienschule  
 Paul-Schneider-Schule 
 Gottfried-von-Cappenberg-Schule 
 Margaretenschule 
 
 2. Block:  
 Johannisschule  
 Eichendorffschule Angelmodde 
 Astrid Lindgren-Schule Gelmer 
 Ludgerusschule Albachten 
 Overbergschule 
 
 3. Block: 
 Pötterhoekschule 
 Aegidii-Ludgeri-Schule 
 Margaretenschule 
 Michaelschule 
 
 4. Block: 
 Marienschule Hiltrup 
 Idaschule 
 Martin-Luther-Schule 
 Dietrich-Bonhoeffer-Schule 
 
8.5 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es zu Verschiebungen im Ranking der Schulen in den Bl ö-
cken kommen kann, wenn beispielsweise bauliche Erweiterungen für die Matthias -Claudius-

- 7 - 
V/0705/2018/1 
Schule Handorf, die Matthias -Claudius-Schule Gut Insel sowie die Hermannschule nicht b e-
schlossen und nicht umgesetzt werden. 
 
8.6 Bezirk Hiltrup 
 Ludgerusschule Hiltrup, Ausbau zur festgelegten 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 9.250.000 €  
 Anlage 19: Lageplan 
 
Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Erhebung der qualitativen und  
quantitativen Raumbedarfe  einen Ausbau der an der ersten Stelle des Ranking s stehenden 
Ludgerusschule Hiltrup zur festgelegten 4-Zügigkeit und beauftragt die Verwaltung, zur Vergabe 
der Architektenleistung für die bauliche Erweiterung auf der Grundlage des beschlossenen Mus-
terraumprogramms (vgl. Vorlage V/0328/2017/1)  ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeveror d-
nung (VgV -Verfahren) mit vorgeschaltetem Architek tenwettbewerb durchzuführen sowie a n-
schließend den Baubeschluss herbeizuführen: 
 
8.7 Der Rat beauftragt die Verwaltung,  
 
8.7.1 für folgende Gymnasien je eine Machbarkeitsstudie zu erstellen mit dem Ziel, die aktuell festge-
legte Zügigkeit fortzuschreiben: 
 
 Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium (5-zügig) 
 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (5-zügig) 
 Gymnasium Paulinum (4-zügig) 
 Pascal-Gymnasium (5-zügig) 
 Ratsgymnasium (4-zügig) 
 Schillergymnasium (4-zügig) 
 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium (4-zügig) 
 
Dabei wird der Fokus begründet durch die Leitentscheidung des Landes NRW zur Wiederei n-
führung von G9 aufgrund des Konnexitätsprinzips primär auf die Unterrichtsversorgung (vorran-
gig Klassen-, Kurs- und Differenzierungsräume) und damit nicht auf die Deckung aller ermitte l-
ter Raumbedarfe gerichtet. 
 
8.7.2  für das  Wilhelm-Hittorf-Gymnasium zusätzlich zu Ziffer 8.7.1 bei der Erstellung der Machba r-
keitsstudie ein Forum einzuplanen. 
 
9.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die wichtige Stadtteilarbeit der Musikschulen der  Status 
Quo der Räume der Musikschule Nienberge e.V. (Ziffer 2.3) fortgeschrieben wird. Der Rat b e-
auftragt die Verwaltung, mit einer separaten Vorlage ein Konzept für die stadtweiten Raumbe-
darfe der Westfälischen Schule für Musik der Stadt Münster  und e.V.-Musikschulen einschließ-
lich Finanzierung vorzulegen. 
 
10. Der Rat bestätigt die Entscheidung vom 13.12.2017 (Vorlage V/0845/2017/1, Ziffern 3.3. und 
12), dass über eine bauliche Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck einschließlich Interimslö-
sungen erst entschieden werden kann, wenn die Auswirkungen auf die Aufnahmekapazitäten 
der städtischen Gymnasien insgesamt geprüft sind (vgl. Ziffer 8 und 17.4 dieser Vorlage).  
 
11. Der Ratsbeschluss vom 12.07.2017 auf der Grundlage der Vorlage V/0328/2017/1  (Ziffer 5.2), 
die Vermarktung des Teilstandorts Schürbusch 45 zunächst zurückzustellen,  hat weiterhin Be-
stand.  
 
12. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerzahlen und notwendigen Fl ä-
chenausweitungen in den nächsten Jahren Anpassungen der Personalstunden für Schulsekr e-
tariate und Hausmeisterdienste im Rahmen der Stellenplanberatungen abzusichern sind.

- 8 - 
V/0705/2018/1 
13. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Erweiterung der Zügigkeiten der unter Beschlus s-
punkt 2 genannten Schulen ein zusätzlicher Bedarf an Sporthallen entsteht. Dieser Bedarf und 
der Bedarf an den bereits vom Rat beschlossenen baulichen Erweiterungen kann nicht immer 
an den Schulstandorten gedeckt werden. Die Verwaltung erstellt aktuell ein standortübergre i-
fendes Gesamtkonzept zur Deckung der Sporthallenmehrbedarfe und wird es den politischen 
Gremien im 1. Quartal 2019 zur Beschlussfassun g vorlegen. In diesem Zusammenhang wird 
die Verwaltung zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfes entsprechende Kostenschätzungen 
erstellen und den politischen Gremien zur Entscheidung vorlegen.  
 
14. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
 
14.1  zur Umsetzung der Beschlüsse in dieser Vorlage mit 10 11 Errichtungsbeschlüssen (Ziffern 2.1 
bis 2.8, 3, 4, 8.6) und 26 Machbarkeitsstudien (Ziffern 7, 8.4, 8.7) im Amt für Immobilienm a-
nagement 14,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für den Stellenplan 2019 und 5,0 VZÄ in Vormerku ng 
für den Stellenplan 2020 und 2,0 VZÄ im Amt für Schule und Weiterbildung für den Stellenplan 
2019 ein zusätzlicher Personalbedarf von insgesamt 16,5 VZÄ im Jahr 2019 entsteht,  
 
14.2 die baulichen Maßnahmen aus den Errichtungsbeschlüssen und die Erarbeitung der Machbar-
keitsstudien erst umgesetzt werden können, wenn das zum Stellenplan 2019 angemeldete Pe r-
sonal spätestens zum 3. Quartal 2019 die Arbeit aufnehmen wird, 
 
14.3 auch mit dem zum Stellenplan 2019 angemeldeten zusätzlichen Personal nur ei ne sukzessive 
Abwicklung der Maßnahmen möglich ist und deshalb die ersten Ergebnisse des 1. Blocks der 
Machbarkeitsstudien gem. Ziffer 8.4 erst im 2. Quartal 2020 vorliegen  werden. Die Ergebnisse 
der Blöcke 2. bis 4. erfolgen sukzessive in jeweils etwa hal bjährigen Abstand. Erste Ergebnisse 
der Machbarkeitsstudien der Gymnasien gem. Ziffer 8.7.1 werden voraussichtlich im 3./4. Quar-
tal 2020 vorliegen. 
 
15. Der Rat beschließt die Reduzierung der Aufnahmekapazität der Hauptschule Hiltrup auf 3 Ei n-
gangsklassen.  
 
16. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Änderungen des „Allgemeinen Rahmens zur Au f-
nahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen“ (vgl. § 46 Schulgesetz) vo r-
zunehmen und dem Rat zum Beschluss vorzulegen. 
 
17. Mit dieser Vorlage sind f olgende Anträge bzw. Anregungen inhaltlich behandelt und damit erle-
digt: 
 Anlagen 20 - 23, 25 und 26: Anträge/Anregungen 
 
17.1 Antrag A-R/0029/2018 der FDP-Fraktion: „Grundschulen fit machen für 2025:  Anspruch auf of-
fenen Ganztag braucht Vorlauf“  
 
17.2 Antrag A-R/0084/2017 der SPD-Fraktion: „Schulerweiterung finanziell absichern“ 
 
17.3 Anregung Nr. 2016 -00061 nach § 24 der Gemeindeordnung NRW des Wilhelm-Hittorf-
Gymnasiums zum „Bau eines multifunktionalen Gebäudes mit einem großen Versammlung s-
raum incl. integrierten Fach- und Beratungsräumen“ 
 
17.4 Antrag A-S/0015/2018 aller Fraktionen der Bezirksvertretung Münster -Südost „Raumprobleme 
im Schulzentrum Wolbeck“ - kurzfristig eine Interimslösung schaffen. 
 
17.5 Anregung ABV/0009/2018 der Bezirksvertretung M ünster-Ost vom 14.06.2018 an den Rat 
„Margaretenschule, Ausbau zur 3-Zügigkeit“ 
 
17.6 Antrag A-R/0060/2018 der AfD-Ratsgruppe „G9 konsequent umsetzen“

- 9 - 
V/0705/2018/1 
18. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich angesichts des ambitionierten Wohnbauprogramms zeit-
liche Verschiebungen bei der Realisierung von Wohnbauflächen ergeben können, die unmitte l-
bar Einfluss auf prognostizierte Schülerzahlen haben  können. Die Verwaltung gleicht regelm ä-
ßig die Prognoseläufe ab und wird den Rat bei gravierenden Änderungen, die Auswirk ungen 
auf Planungs- bzw. Baubeschlüsse hätte, unmittelbar informieren. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden 
Zügigkeiten und für die Umbauten im Bestand der unter den Ziffern 2, 3, 4 und 8.6 genannten 10 11 
Schulstandorten Kosten in Höhe von insgesamt ca. 81.040.000 € 88.240.000 € auf Grundlage der in 
den Machbarkeitsstudien kalkulierten Kostenrahmen entstehen.  
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen der Machbarkeitsstudien ermittelten Kostenrahmen 
nach DIN 276 deutlich von den tatsächlich entstehenden Kosten abweichen können und die Architek-
tenwettbewerbe alternative und damit von den Planungen der Machbarkeitsstudien abweichende 
Konzepte zur Umsetzung der Raumbedarfe hervorbringen können. Die auf der Grundlage der Mac h-
barkeitsstudien ermittelten Kostenrahmen sind auch bei den alternativen Konzepten möglichst einz u-
halten. Eine entsprechende Vorgabe wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.  Eine im Einzelfal l 
unausweichliche Überschreitung des jeweiligen Kostenrah mens wird möglichst im Gesamtbudget für 
die Erweiterungen der Schulgebäude aufgefangen. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Finanzierungsbedarf für die Sporthallenmehrbedarfe noch nicht 
bekannt und von der Verwaltung nach Vorlage des standortübergreifenden Gesamtkonzeptes zu e r-
mitteln ist. Die erforderlichen Finanzmittel müssen dann haushaltsmäßig durch politische Beschlüsse 
zur Verfügung gestellt werden.  
 
 
III. Mittelbereitstellung/Finanzierung: 
 
Die Finanzierung der baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden Zügigkeiten  sowie den 
Umbauten im Bestand der unter Ziffer 2, 3, 4 und 8.6 genannten 10 11 Schulstandorte mit einem Ge-
samtkostenrahmen in Höhe von  81.040.000 € 88.240.000 € erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 
4720 „Erweiterung Schulgebäude“, bei der Mittel wie folgt bereitgestellt werden:

- 10 - 
V/0705/2018/1 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung 
Produktgruppe  0301 Leistungen für Schulen 
Investitions- 
maßnahme 
4720 Erweiterung Schulgebäude 
 Auszahlung für Baumaßnahmen 
Haush.- 
jahr 
HH Entwurf 
2019 
 
€ 
Reduzierung zur Fi-
nanzierung der 10 11 
Einzelmaßnahmen 
(s. Anlage 24) 
Maßn.Ziffer 
4720 
neu 
€ 
2018 1.006.940 0 1.006.940 
VE 2019 2.000.000 1.700.000     
1.850.000 
300.000                  
150.000 
2019 VE 2.000.000 1.000.000     
1.100.000 
1.000.000               
900.000 
2020 7.000.000 5.600.000     
6.100.000 
1.400.000                
900.000 
2021 33.620.060 24.320.060 
25.520.060 
9.300.000            
8.100.000 
2022 62.379.940 32.035.000 
35.635.000 
30.344.940        
26.744.940 
Sp. Jahre 95.000.000 17.384.940 
19.134.940 
77.615.060        
75.865.060 
ges. 
201.006.940 
81.040.000 
88.240.000 
119.966.940    
112.766.940 
 
Die Anpassung der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“ gegenüber dem Haus-
haltsplanentwurf 2019 sowie die Neuveranschlagung der 10 11 Schulbaumaßnahmen werden ent-
sprechend der Anlage 24 vorgenommen. Von der Verwaltung werden entsprechende Veränderungs-
blätter in die Haushaltsplanberatungen eingebracht. Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt, 
dass der Rat die Ermächtigungen im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 4. 
 
Auf der Grundlage der neuen Modellrechnungen, die bis einschl. dem Jahr 2030 erarbeitet sind, wur-
den die Grundschulbedarfe für die Stadtteile Gremmendorf -West / Gremmendorf -Ost / Angelmodde 
und Gievenbeck überprüft und neu ermittelt. 
 
Gremmendorf-West, Gremmendorf-Ost, Angelmodde 
 
Die drei Stadtteile werden mit Blick auf die G rundschulversorgung bewusst zusammen betrachtet. Im 
Stadtteil Gremmendorf -Ost befindet sich die Idaschule, im Stadtteil Angelmodde die Annette -von-
Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde und die Eichendorffschule Angelmodde. Aufgrund der Entfe r-

- 11 - 
V/0705/2018/1 
nung von knapp 3 k m zum Standort York -Kaserne wurde die Eichendorffschule Angelmodde bei der 
Bedarfsermittlung herausgerechnet. 
 
Die Ermittlung der Bedarfe erfolgt gemäß Ratsvorlage V/0328/2017/1 auf der Grundlage des Klassen-
frequenzrichtwertes von 24 (KFRW). Danach werden zur Bedarfsdeckung bis zu 7 Grundschulzüge 
erforderlich, dies allerdings nur in temporären Spitzen. 
 
Laut Bevölkerungsmodellrechnung nimmt die Anzahl der Kinder im Alter unter 3 Jahren am Ende des 
Jahres 2030 im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht ab. Es i st davon auszugehen, dass auch die A n-
zahl der Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren über das Jahr 2030 hinaus nur für einen kurzen Zeitraum 
weiter leicht ansteigt und danach wieder sinken wird.  
 
Ausgehend von einem temporären Bedarf von bis zu 7 Zügen (nach Klassenfrequenzrichtwert) wird 
vorgeschlagen, dauerhaft 5 weitere Züge zu errichten, davon 1 Zug zusätzlich an der Annette-von-
Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde (vgl. Beschlussvorschlag V/0705/2018) und 4 Züge an der 
neu zu errichtenden Grundschule auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, mit dieser Vorlage bereits den Errichtungsbeschluss für die Erweiterung 
der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde  zu fassen; die Errichtungsbeschlüsse für die 
Grundschulneubauten auf dem Gelände der ehemaligen York -Kaserne in Gremmendorf sowie der 
ehemaligen Oxford-Kaserne in Gievenbeck werden für Anfang 2019 vorbereitet. 
 
 
Zu 8.4 
 
Nach dem erstellten Ranking der Gru ndschulen (Anlage 18) wurde die Margaretenschule dem 3. 
Block zugeordnet. Für das Jahr 2019 sind umfangreiche Sanierungsarbeiten an dem eingeschoss i-
gen Gebäudetrakt der Margaretenschule mit Kosten in Höhe von 528.000 € geplant (Beschluss der 
Bezirksvertretung Münster-Ost, Vorlage V/0718/2018 „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen 
Anlagen 2019 im Stadtbezirk Ost, geplante Instandsetzungsmaßnahmen - Baubeschlüsse -). 
Die ursprüngliche Machbarkeitsstudie, die eine Erweiterung zur 3 -Zügigkeit zum Gegenstan d hatte, 
sah einen Abriss dieses Gebäudeteiles und einen Neubau vor. Der Rat der Stadt Münster hat in se i-
ner Sitzung am 13.12.2017 mit der Vorlage V/0845/2017/1 beschlossen, dass an der Margarete n-
schule keine Erweiterungsmaßnahmen zur Erhöhung der Zügigkei t erfolgen. Dementsprechend wird 
nun gemäß Ziffer 8.4 des Beschlussvorschlages eine Machbarkeitsstudie durchgeführt mit dem Ziel, 
den Raumbedarf für eine 2-Zügigkeit zu ermitteln und auf eine Umsetzung abzuklopfen. 
Um nicht das Risiko einzugehen, ggf. fris ch sanierte Gebäudeteile dann später doch noch einmal 
anfassen zu müssen, schlägt die Verwaltung vor, die Machbarkeitsstudie für die Margaretenschule in 
den ersten Block vorzuziehen und die Sanierung zunächst für 2019 auszusetzen. 
Auf der Grundlage der neu en Machbarkeitsstudie und ggf. der für Ende 2019 angekündigten klei n-
räumigen Bevölkerungsprognose kann dann in Kenntnis dieser Parameter über den Standort und die 
Sanierungsmaßnahmen entschieden werden. 
 
Zu 17.5 
 
Die Bezirksvertretung Münster -Ost beschloss  am 14.06.2018 folgende Anregung an den Rat 
(ABV/0009/2018): 
„Margaretenschule Ausbau zur 3-Zügigkeit 
 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob nach den neuen Erkenntnissen hinsichtlich der ste i-
genden Bevölkerungszahlen in Mauritz -Ost besonders im fußläufigen Einzugsbereich der Margar e-
tenschule, der Schulstandort Margaretenschule mit Ausbau zur 3 -Zügigkeit zeitnah in die nächste 
Machbarkeitsstudie aufgenommen werden kann“. 
Der Antrag ist in der Sitzung des Rates vom 04.07.2018 an den Ausschuss für S chule und Weiterbil-
dung verwiesen worden.

- 12 - 
V/0705/2018/1 
Für die Margaretenschule wurde eine Machbarkeitsstudie mit dem Ergebnis erstellt, dass die baul i-
chen Voraussetzungen für eine 3 -Zügigkeit erfüllt werden. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner 
Sitzung am 13.12.20 17 mit der Vorlage V/0845/2017/1 beschlossen, dass an der Margaretenschule 
keine Erweiterungsmaßnahmen zur Erhöhung der Zügigkeit erfolgen werden, jedoch ein Ausbau der 
Pleisterschule zur vollen 2-Zügigkeit die erforderlichen Schulplätze bis 2025 bereitstellen kann.  
 
Die Verwaltung hat aufgrund des Antrages eine erneute Prüfung der Grundschulbedarfe im Stadtteil 
durchgeführt. 
Es ist richtig, dass die prognostizierte Anzahl der 6 - bis unter 10-jährigen Kinder im Stadtteil Mauritz-
Ost bis 2024 steigt. Erst am Ende des Jahres 2025 wird ein leichter Rückgang erwartet. In der Bevö l-
kerungsprognose für den Stadtteil Mauritz -Ost sind Bautätigkeiten in den Stadtzellen Pulverschu p-
pen, Maikottenweg, Erikaplatz, Stehrweg, Hegerskamp, St. Konrad und Rosengarten berücksi chtigt 
worden. 
Nach aktuellem Stand (Prognose bis 2025) ist es deshalb für die Grundschulversorgung ausreichend, 
wenn die Pleisterschule zur 2-Zügigkeit ausgebaut wird.  
 
Aufgrund der aktuellen Nachfragesituation wurde zum lfd. Schuljahr an der Margaretens chule eine 
zusätzliche Eingangsklasse ohne Erweiterung der Zügigkeit eingerichtet. Inwieweit dies auch in den 
kommenden Jahren bis zur Fertigstellung der Erweiterung an der Pleisterschule erforderlich sein wird, 
ist offen. Die Verwaltung wird sich in jedem  Fall bemühen, bis zur Fertigstellung der Erweiterung für 
die Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtteil auch einen Schulplatz im Stadtteil anbieten zu kö n-
nen. 
 
 
Zu 17.6 
 
Der Antrag ist durch die Beschlussvorschläge Ziffer 8.2 und Ziffer 8.7 dieser Vorlage erledigt. 
 
 
 
I. V. 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlage   1: Standorte der Machbarkeitsstudien (3. Tranche) 
Anlage   2: Gesamtübersicht der Machbarkeitsstudien 
Anlage 24: Einzelveranschlagungen 
Anlage 25: Anregung der Bezirksvertretung Münster-Ost an den Rat Nr. ABV/0009/2018 
Anlage 26: Antrag an den Rat Nr.: A-R/0060/2018

Anlage2_E1

13796 Zeichen

Schulform
Stadt-
bezirk Schule
Status zum Zeitpunkt der Vorlage 
V/0705/2018/1  (aggregiert)
Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018/1 
(detailliert)
Grundschule Mitte Aegidii-Ludgeri-Schule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Bodelschwinghschule Errichtungsbeschluss
V/0705/2018, Ziffer 2.1: Errichtungsbeschluss, bauliche 
Erweiterung zur 3-Zügigkeit
Dietrich-Bonhoeffer-Schule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Dreifaltigkeitsschule Errichtungsbeschluss
laufende Baumaßnahme: Erweiterungsbau und Umbau 
zur 3-Zügigkeit 
Gottfried-von-Cappenberg-Schule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Hermannschule späterer Entscheidungszeitpunkt
 V/0224/2018/1, Ziffer 4: Entscheidungsvorschlag 
Anfang 2020
Johannisschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Kreuzschule Errichtungsbeschluss
 V/0845/2017/1, Ziffer 2.1: Errichtungsbeschluss, 
bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit
Martinischule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Martin-Luther-Schule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Mauritzschule Errichtungsbeschluss
 V/0845/2017/1, Ziffer 2.1: Errichtungsbeschluss, 
bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit
Overbergschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Pötterhoekschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle
V/0705/2018: kein Errichtungsbeschluss, Ziffer 6.1; 
Rankingtabelle, Ziffer 8.4
Thomas-Morus-Schule Errichtungsbeschluss
V/0705/2018, Ziffer 2.2 : Errichtungsbeschluss, bauliche 
Erweiterung zur 4-Zügigkeit
Matthias-Claudius-Schule Gut 
Insel späterer Entscheidungszeitpunkt
 V/0224/2018/1, Ziffer 4: Entscheidungsvorschlag 
Anfang 2020
West
Annette-von-Droste-Hülshoff-
Schule Nienberge Errichtungsbeschluss
V/0705/2018, Ziffer 2.3: Errichtungsbeschluss, Ausbau 
zur aktuell bestehenden 2-Zügigkeit mit der Option zur 
baulichen Erweiterung zur festgelegten 3-Zügigkeit 
Ludgerusschule Albachten Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Beschlüsse zu den Machbarkeitsstudien der Vorlagen der 1., 2. und 3. Tranche sowie 
Status aller weiteren Schulen  (Anlage 2 zur Vorlage V/0705/2018/1)
Anlage 2
1

Schulform
Stadt-
bezirk Schule
Status zum Zeitpunkt der Vorlage 
V/0705/2018/1  (aggregiert)
Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018/1 
(detailliert)
Marienschule Roxel Errichtungsbeschluss
V/0705/2018, Ziffer 3: Errichtungsbeschluss, bauliche 
Erweiterung zur 5-Zügigkeit
Michaelschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle  (für 3-Zügigkeit)
Mosaik-Schule Errichtungsbeschluss
V/0224/2018/1, Ziffer 2: Errichtungsbeschluss, Ausbau 
zur bestehenden 3-Zügigkeit mit der Option zur 
baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit
neue Grundschule Albachten Errichtungsbeschluss
 V/0845/2017/1, Ziffer 2.2: Errichtungsbeschluss, 
Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit Option zur 
Erweiterung zur 3-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt
Peter-Wust-Schule Errichtungsbeschluss
V/0705/2018, Ziffer 2.4: Errichtungsbeschluss,  Ausbau 
zur festgelegten 3-Zügigkeit mit der Option zur 
baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit
Theresienschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Wartburgschule
Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie
V/0705/2018, Ziffer 8.1: wegen gebundenem Ganztag 
und damit verbundenem abweichendem Raumkonzept 
nicht berücksichtigt
neue Schule Oxford Errichtungsbeschluss in Vorbereitung Errichtungsbeschluss in Vorbereitung
Nord Grundschule Kinderhaus-West
Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie
V/0705/2018, Ziffer 8.1: wegen gebundenem Ganztag 
und damit verbundenem abweichendem Raumkonzept 
nicht berücksichtigt
Grundschule Sprakel Errichtungsbeschluss
V/0276/2018/1: Errichtungsbeschluss, Neubau eines 2-
zügigen Grundschulgebäudes als Ersatz für das 
bestehende Gebäude mit Option zur Erweiterung zur 3-
Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt
Melanchthonschule Errichtungsbeschluss
V/0705/2018, Ziffer 2.5: Errichtungsbeschluss, Ausbau 
zur festgelegten 2-Zügigkeit
Norbertschule Errichtungsbeschluss
V/0705/2018, Ziffer 2.6: Errichtungsbeschluss, bauliche 
Erweiterung zur 4-Zügigkeit
Paul-Schneider-Schule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Südost
Annette-von-Droste-Hülshoff-
Schule Angelmodde
späterer Entscheidungszeitpunkt                                                
Errichtungsbeschluss
V/0705/2017, Ziffer 4: Entscheidung erst im 
Zusammenhang Konversion                                                                                    
V/0705/2018/1, Ziffer 4 Errichtungsbeschluss: 
bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit
Eichendorffschule Angelmodde Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
2

Schulform
Stadt-
bezirk Schule
Status zum Zeitpunkt der Vorlage 
V/0705/2018/1  (aggregiert)
Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018/1 
(detailliert)
Grundschule Wolbeck-Nord Errichtungsbeschluss V/0111/2015/1: Neubau, laufende Baumaßnahme
Idaschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Nikolaischule Wolbeck Errichtungsbeschluss
V/0705/2018, Ziffer 2.7: Errichtungsbeschluss, Ausbau 
zur 3-Zügigkeit mit der Option zur baulichen Erweiterung 
zur 4-Zügigkeit
neue Schule York Errichtungsbeschluss in Vorbereitung Errichtungsbeschluss in Vorbereitung
Ost Astrid Lindgren-Schule Gelmer Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Kardinal-von-Galen-Schule 
Handorf Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Margaretenschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Matthias-Claudius-Schule Handorf neue Machbarkeitsstudie
 V/0705/2018, Ziffer 7: Aufhebung des Beschlusses zur 
baulichen Erweiterung zur 3-Zügigkeit; neue 
Machbarkeitsstudie zur Prüfung einer 4-Zügigkeit
Pleisterschule Errichtungsbeschluss
V/0845/2017/1, Ziffer 2.1: Errichtungsbeschluss, 
bauliche Erweiterung zur festgelegten 2-Zügigkeit
Hiltrup Clemensschule Hiltrup Errichtungsbeschluss
V/0845/2017/1, Ziffer 2.3: Errichtungsbeschluss, 
bauliche Erweiterung zur 2-Zügigkeit
Davertschule Amelsbüren Errichtungsbeschluss
V/0224/2018/1, Ziffer 3: Errichtungsbeschluss, bauliche 
Erweiterung zur 4-Zügigkeit; V/0705/2018, Ziffer 2.8: 
Zeitpunkt und Finanzierung
Grundschule Loevelingloh
Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie
V/0705/2018, Ziffer 8.1 und  V/0328/2017/1, Ziffer 10: 
reduziertes Raumprogramm
Ludgerusschule Hiltrup Errichtungsbeschluss
 V/0705/2018, Ziffer 8.6: Errichtungsbeschluss, Ausbau 
zur festgelegten 4-Zügigkeit
Marienschule Hiltrup Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup Errichtungsbeschluss
V/0845/2017/1, Ziffer 2.3: Errichtungsbeschluss, 
bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit
Förderschule Mitte Albert-Schweitzer-Schule
keine Erhebung der quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe SEP Förderschulen
Erich Kästner-Schule
keine Erhebung der quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe SEP Förderschulen bzw. s. Pötterhoekschule
Richard-von-Weizsäcker-Schule, 
Sek I
keine Erhebung der quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe
V/0085/2016: auslaufende Auflösung beschlossen, SEP 
Förderschulen
3

Schulform
Stadt-
bezirk Schule
Status zum Zeitpunkt der Vorlage 
V/0705/2018/1  (aggregiert)
Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018/1 
(detailliert)
Schule an der Beckstraße
keine Erhebung der quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe SEP Förderschulen
Nord Uppenbergschule Kinderhaus
keine Erhebung der quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe SEP Förderschulen
Hauptschule Mitte Geistschule
keine Erhebung der quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe auslaufend gestellte Schule
Nord Hauptschule Coerde
Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie
V/0705/2018, Ziffer 8.2: Raumprogramm weitestgehend 
erfüllt
Waldschule Kinderhaus
Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie
V/0705/2018, Ziffer 8.2. Raumprogramm weitestgehend 
erfüllt
Realschule Mitte Erich-Klausener-Schule Errichtungsbeschluss
 V/0845/2017/1, Ziffer 2.1: Errichtungsbeschluss, 
bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit
Erna-de-Vries-Realschule
Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie
V/0705/2018, Ziffer 6.2 und 8.2: kein 
Errichtungsbeschluss
Fürstin-von-Gallitzin-Schule
keine Erhebung der quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe V/0705/2018, Ziffer 8.1.  auslaufend gestellte Schule
Realschule im Kreuzviertel
Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie
 V/0224/2018, Ziffer 5 und V/0705/2018 Ziffer 8.2: kein 
Errichtungsbeschluss
Gesamtschule Mitte Gesamtschule Münster-Mitte
keine Erhebung der quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe Neubau gerade fertig gestellt
Mathilde-Anneke-Gesamtschule Errichtungsbeschluss
V/0016/2015: 2. städtische Gesamtschule; Neubau für 6-
zügige S I und Umbau des Gebäudes der Fürstin-von-
Gallitzin-Schule für die S II befinden sich in der 
Planungsphase
Sekundarschule West
Friedensreich-Hundertwasser-
Schule
keine Erhebung der quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe
V/0705/2018, Ziffer 8.1.: Raumprogramm weitestgehend 
im Schulzentrum Roxel erfüllt
PRIMUS-Schule Mitte PRIMUS-Schule
keine Erhebung der quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe V/0705/2018, Ziffer 8.1: Schulversuch
Hiltrup PRIMUS-Schule
keine Erhebung der quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe V/0705/2018, Ziffer 8.1: Schulversuch
Gymnasium Mitte
Annette-von-Droste-Hülshoff-
Gymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie
Gymnasium Paulinum Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie
Johann-Conrad-Schlaun-
Gymnasium späterer Entscheidungszeitpunkt
laufender Prozess Erstellung Sanierungskonzept und 
Variante Neubau
Pascal-Gymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie
4

Schulform
Stadt-
bezirk Schule
Status zum Zeitpunkt der Vorlage 
V/0705/2018/1  (aggregiert)
Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018/1 
(detailliert)
Ratsgymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie
Schillergymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie
West Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie
Schulzentrum Hiltrup Hiltrup Hauptschule Hiltrup späterer Entscheidungszeitpunkt
 V/0705/2018, Ziffer 5: Prüfung Varianten, 
Errichtungsbeschluss in separater Vorlage
Immanuel-Kant-Gymnasium 
Hiltrup späterer Entscheidungszeitpunkt
 V/0705/2018, Ziffer 5: Prüfung Varianten, 
Errichtungsbeschluss in separater Vorlage
Johannes-Gutenberg-Realschule 
Hiltrup späterer Entscheidungszeitpunkt
 V/0705/2018, Ziffer 5: Prüfung Varianten, 
Errichtungsbeschluss in separater Vorlage
Schulzentrum 
Kinderhaus Nord Geschwister-Scholl-Gymnasium Errichtungsbeschluss
V/0421/2017/1: Errichtungsbeschluss, bauliche 
Erweiterung um insgesamt einen Zug für die 
Sekundarstufe im Schulzentrum Kinderhaus
Geschwister-Scholl-Realschule Errichtungsbeschluss
V/0421/2017/1: Errichtungsbeschluss, bauliche 
Erweiterung um insgesamt einen Zug für die 
Sekundarstufe im Schulzentrum Kinderhaus
Grundschule am Kinderbach Errichtungsbeschluss
V/0421/2017/1:Errichtungsbeschluss, Neubau eines 2-
zügigen Grundschulgebäudes als Ersatz für das 
bestehende Gebäude
Schulzentrum Wolbeck Südost Gymnasium Wolbeck späterer Entscheidungszeitpunkt V/0705/2018, Ziffer 9: späterer Entscheidungszeitpunkt
Hauptschule Wolbeck späterer Entscheidungszeitpunkt V/0705/2018, Ziffer 9: späterer Entscheidungszeitpunkt
Realschule Wolbeck späterer Entscheidungszeitpunkt V/0705/2018, Ziffer 9: späterer Entscheidungszeitpunkt
Schule für Kranke West Helen-Keller-Schule
keine Erhebung der quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe
V/0705/2018, Ziffer 8.1. UKM, Umbau und Erweiterung 
erfolgt im Jahr 2016
Berufskolleg Mitte Adolph-Kolping-Berufskolleg
keine Erhebung der quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe SEP-Berufskollegs
Anne-Frank-Berufskolleg
keine Erhebung der quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe
V/0757/2018: SEP-Berufskollegs und Vorlage 
Machbarkeitsstudie Anne-Frank-Berufskolleg
Hansa-Berufskolleg
keine Erhebung der quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe SEP-Berufskollegs
Hans-Böckler-Berufskolleg
keine Erhebung der quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe SEP-Berufskollegs
5

Schulform
Stadt-
bezirk Schule
Status zum Zeitpunkt der Vorlage 
V/0705/2018/1  (aggregiert)
Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018/1 
(detailliert)
Ludwig-Erhard-Berufskolleg
keine Erhebung der quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe SEP-Berufskollegs
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-
Berufskolleg
keine Erhebung der quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe SEP-Berufskollegs
PTA-Berufsfachschule Mitte
Städt. Berufsfachschule für 
pharmaz.-technische Assistenten 
der Stadt Münster
keine Erhebung der quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe
V/0705/2018, Ziffer 2.1: Verlagerung, Zusammenhang 
Bedarf Bodelschwinghschule 
Weiterbildungskolleg Mitte Weiterbildungskolleg Münster
keine Erhebung der quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe Neubau Oktober 2017 fertiggestellt
6

Anlage A

2794 Zeichen

Anlage A zur V/0705/2018/1 
Kurzüberblick 
In Fortführung der am 13.12.2017 und am 16.05.2018 vom Rat getroffenen Errichtungsbeschlüs-
se in den Vorlagen V/0845/2017/1 und V/0224/2018/1 zur baulichen Erweiterung von Schulen 
bzw. zum Ausbau zur bestehenden Zügigkeiten werden auf der Grundlage aller fertiggestellten 
Machbarkeitsstudien weitere Errichtungsbeschlüsse (baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu 
bestehenden Zügigkeiten sowie den Umbauten im Bestand) vorgeschlagen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Produkt 030101 – Grundschulen  
 
Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von 
Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungspersonal 
sowie die nach dem Grundprinzip "Kurze Beine - kurze Wege" erforderlichen Grundschulgebäu-
de/Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtungen, Technikausstattung für Klassen- und Fach-
räume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfügung. Zusätzlich wird das für die pädagogische Kon-
zeption der Grundschule auf der Basis von Ratsbeschlüssen erforderliche Personal für die Mit-
tagsverpflegung und die notwendigen Räume und Ausstattungen zur Verfügung gestellt (z.B. 
Ganztagsangebote).  
 
Ziel: 
 
Den Grundschüler/innen steht nachfrageorientiert ein Betreuungsplatz im Rahmen der Zielkenn-
zahlen zur Verfügung. Das ganztägige Betreuungsangebot wird schnellstmöglich bedarfsgerecht 
ausgebaut. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:  PG 030101 Grundschulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Haushaltsplanentwurf 2019 enthalten? x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw. 
Die baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden Zügigkeiten sowie den Umbauten im Be-
stand verursachen investive Auszahlungen in Höhe von 88.240.000 €. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter-
richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu 
unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen 
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu 
stellen.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Die baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden Zügigkeiten, Umbauten im Bestand 
sowie die Sporthalle an der Thomas-Morus-Schule werden barrierefrei geplant und errichtet.  
Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung.

Anlage 1_E1

2767 Zeichen

Beschlussvorschlag - 
Vorlage V/0705/2018 Stadtbezirk Schultyp Schule
fest-
gelegte 
Zügigkeit
Zügigkeit 
nach Er-
weiterung
 Kostenrahmen  
(ca.)  Bemerkung 
Bodelschwinghschule 2 3 6.785.000 €         Entscheidung Verlagerung PTA 
Thomas-Morus-Schule 3 4 13.750.000 €        incl. Einfachsporthalle und Fertigbauklassen 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule 
Nienberge 3 2 7.070.000 €         2.950.000 € für einen Ausbau zur 3-Zügigkeit in einem 2. 
Bauabschnitt 
Marienschule Roxel 4 5 4.575.000 €         Entscheidung Brücke/Straße;  Kostenrahmen Brücke ca. 
575.000 € 
Peter-Wust-Schule 3 3 8.370.000 €         3.500.000 € für einen Ausbau zur 4-Zügigkeit in einem 2. 
Bauabschnitt 
Melanchthonschule 2 2 7.650.000 €         incl. 2.450.000 € für energetische, statische und 
brandschutztechnische Sanierung 
Norbertschule 3 4 7.650.000 €        
Nikolaischule Wolbeck 2/3 3 5.700.000 €        
 710.000 € bereits veranschlagt; 3.400.000 € für einen Ausbau 
zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt und 3.100.000 € für 
eine Einfachsporthalle 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule 
Angelmodde 2 3 7.200.000 €        
Hiltrup Grundschule Davertschule Amelsbüren 3 4 10.950.000 €       
72.500.000 €       
       79.700.000 € 
Ausbau zur festgelegten 4-
Zügigkeit (s. Beschluss-
vorschlag Ziffer 8.6) Hiltrup Grundschule Ludgerusschule Hiltrup 4 4 9.250.000 €        
9.250.000 €        
81.040.000 €       
       88.240.000 € 
 zzgl. bereits veranschlagter Mittel in Höhe von 710.000 € für 
die Erw. Nikolaischule Wolbeck  
Südost Grundschule  Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule 
Angelmodde 2 3 7.200.000 €        alternativ 4 Fertigbauklassen, 1.500.000 €
Hauptschule Hiltrup
Johannes-Gutenberg-Realschule 
Immanuel-Kant-Gymnasium
Hauptschule Wolbeck
Realschule Wolbeck
Gymnasium Wolbeck
21.276.000 €       
14.076.000 €
Grundschule Pötterhoekschule 2 3 7.000.000 €         zusätzlich 3.500.000 € für eine Einfachsporthalle 
weiterführende 
Schule Erna-de-Vries-Realschule 3,5 4 7.850.000 €        
14.850.000 €       
Grundschule
Anlage 1 
12
keine Erweiterung zur 
Erhöhung der Zügigkeit 
(s. Beschlussvorschlag 
Ziffer 6)
Mitte
10,5 14.076.000 €        15.967.000 € für eine Erhöhung von 9,5 auf 10,5 Züge und 
zusätzlich Berücksichtigung G9 
noch zu ermitteln
Errichtungsbeschlüsse gesamt
 Reduzierung der Zügigkeit der Hauptschule Hiltrup von 4 auf 3 
und Einführung G9, Kontext Stadthalle Hiltrup; 
Standorte der Machbarkeitsstudien gem. Vorlage V/0705/2018/1   
Schulzentrum 
Wolbeck
Mitte
West Grundschule
Grundschule
Nord Grundschule
9,5
12,5
Erweiterung/Ausbau - 
Errichtungsbeschlüsse    
(s. Beschlussvorschläge 
Ziffer 2 und 3)
Hiltrup Schulzentrum 
Hiltrup
späterer 
Entscheidungszeitpunkt 
(s. Beschlussvorschläge 
Ziffer 4, 5 und 9)
Wolbeck
Südost

Beratungsverlauf (16)

06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.11.2018 Sportausschuss
TOP 3.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
28.11.2018 Kulturausschuss
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18.1 Vorberatung
Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 18.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (14)

  • Beckstraße
  • Leostraße 16B
  • Maikottenweg
  • Erikaplatz
  • Stehrweg
  • Hegerskamp
  • Schulplatz
  • Zum Häpper 24f
  • Auf dem Dorn
  • Rosengarten
  • Loevelingloh
  • Gut Insel
  • Schürbusch 45
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0705/2018/1
Typ
Vorlagen
Datum
24.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37