V/0705/2018/1
Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1
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Anlage 26_
6195 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0060/2018
AfD-Ratsgruppe Münster Mitglieder
Leostraße 16 B
48153 Münster
Marrtin Schiller (Sprecher)
Richard Frederik Mol
+49(251) 60688623
martin.schiller@afd-muenster.de
www.afd-muenster.de
G9 konsequent umsetzen AfD-Ratsgruppe
im Rat der Stadt Münster
Leostr. 16-B
48153 Münster
Tel. (0251) 60688623
martin.schiller@afd-
muenster.de
Antrag an den Rat der Stadt Münster
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Der Rat der Stadt Münster begrüßt die von der Landesregierung durch
Gesetz beschlossene Rückkehr zur neunjährigen gymnasialen
Schulzeit.
2. Der Rat der Stadt Münster spricht sich für die flächendeckende
Wiedereinführung der gymnasialen Schulzeit an allen weiterführenden
Schulen im Gebiet der Stadt Münster aus. Er spricht dahingehend eine
Empfehlung an die Schulträger aus von der in §16 Abs. 7 Nr. 1 und 2
eingeräumten Möglichkeiten keinen Gebrauch zu machen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung die zusätzlichen Kosten für die
Stadt
Münster durch die Rückkehr zu G9 zu ermitteln.
4. Der Rat stellt fest, dass die Rückkehr zu G9 ein Anwendungsfall von
Anlage 26 zur Vorlage V/0705/2018/1
Art 78 Abs.3 der Landesverfassung NRW ist. Das Land NRW ist
daher
der Stadt Münster gegenüber zum Ausgleich der Kosten durch das G9
Gesetz verpflichtet. Grundlage für die Verhandlungen mit dem
Land NRW, ist die unter Beschlusspunkt Nr.3 aufgeführte fundierte
Analyse der Kosten durch die Maßnahme.
Begründung:
Punkt 1:
Der Landtag von NRW hat in seiner Sitzung am 11.07.2019 das G9-
Gesetz beschlossen. Kernpunkt ist die Rückkehr zu einer 9 jährigen
Schuldauer für die staatlichen Gymnasien im Land NRW.
Der Rat der Stadt Münster begrüßt diese Entscheidung des
Landesgesetzgebers ausdrücklich. Denn die Einführung von G8 war ein
schwerer Fehler. Weil dadurch der Stress für die Schüler enorm
zugenommen hat. Ihnen bleib kaum noch Zeit für außerschulische
Aktivitäten.
Mit der Rückkehr zu G9 wird dieser Fehler aufgehoben. Schüler haben
wieder Zeit, sich auch Aktivitäten außerhalb der Schule zu widmen. Dies
fördert die allgemeine Persönlichkeitsentwicklung der Kinder. Ebenso
hilft G9 den Schülern den Lernstoff besser zu verinnerlichen.
Daher begrüßt der Rat der Stadt Münster diese Entscheidung der
Landesregierung. Die Stadt sieht hierin einen wichtigen Beitrag zur
Fortentwicklung der künftigen Schullandschaft in Münster.
Punkt 2:
Das G9-Gesetz eröffnet den Kommunen in §16 Abs.7 Schulgesetz
folgende Möglichkeiten: Kommunen können Gymnasien mit 8 jähriger
Bildungsdauer einrichten. Sie können Gymnasien mit 9 jährigem
Bildungsgang in Gymnasien mit einer 8 jährigen Schulzeit umwandeln.
Ebenso können die Städte und Gemeinden die Schulzeit bei bislang
achtjährigen Gymnasien auf 9 Schuljahre verlängern.
In der Praxis besteht daher die Möglichkeit, dass innerhalb einer
Kommune sowohl Gymnasien mit einer 8 als auch einer 9 jährigen
Regelschulzeit nebeneinander existieren. Dies führt zu einer völlig
unübersichtlichen Schullandschaft.
Dies widerspreche auch dem ausdrücklichen Willen vieler Eltern. Der
Rat spricht daher gegenüber den Schulkonferenzen der Gymnasien in
Münster folgende Empfehlung aus: Rat und Verwaltung der Stadt
Münster empfehlen die flächendeckende Rückkehr zu einer 9 jährigen
gymnasialen Schulzeit.
Bei individuell positiver Begabungslage soll eine Einzelfallprüfung
erfolgen. In diesen Fällen soll es auch weiterhin möglich sein, eine oder
mehrere Jahrgänge zu überspringen. Und so die persönliche Schulzeit zu
verkürzen.
Punkt 3:
Die Umsetzung des G9-Gesetzes führt zu erheblichen Belastungen für
die Stadt Münster. Diese betreffen sowohl die Vermögensbilanz, die
Aufwand- und Ertragsrechnung, als auch die Finanzrechnung.
Weil durch G9 erhebliche Baumaßnahmen in bestehenden Gebäuden
erforderlich werden. Die Raumkapazitäten der bestehenden Gymnasien
sind bereits heute vollständig ausgeschöpft. Für den Übergang zu G9
werden jedoch zusätzliche Räume benötigt.
Daher löst der Übergang von G8 zu G9 einen zusätzlichen und
erheblichen Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten für Unterrichtsräume
aus. Ergänzend hierzu steigt gleichfalls der Bedarf für Nebenräume, wie
Kantinen, Sporthallen, Differenzierungsräumen etc. an.
Die Einwohnerzahl der Stadt Münster wächst. Dies erfordert etwa ab
2015 weitere Kapazitäten für alle Formen von allgemein bildenden
Schulen aus. Entsprechend erhöht sich hierdurch auch die Nachfrage
nach zusätzlichen Raumkapazitäten in der Schulform Gymnasium.
Eine Befriedigung dieser zusätzlichen Raumbedarfe im Bestand ist daher
ausgeschlossen. Das G9-Gesetz löst daher zwingend einen Bedarf zur
Erweiterung von Schulgebäuden im Bestand. Dies ebenso durch den
Ausbau bestehender Schulen, wie auch durch den Neubau von
Gebäuden.
Die Verwaltung soll durch eine entsprechende Vorlage gegenüber der
Politik den auf Mehrbedarf an Räumen aufzeigen. Ebenso soll sie
darlegen, mit welchen Kosten für Investitionen die Stadt Münster zu
rechnen hat. Ebenso soll der zusätzlich durch die Investitionen
ausgelöste zusätzliche jährliche Aufwand dargestellt werden.
Ergebnis der Vorlage ist es aufzuzeigen, an welchen Gymnasien welche
und auch wie viele zusätzliche Räumen nötig sind. Ebenso soll skizziert
werden, wann und in welchen Stadtteilen ein Neubau von Gymnasien
erforderlich ist.
Punkt 4:
Das G9-Gesetz ist ein Anwendungsfall von Art.78 Abs. der
Landesverfassung von NRW. Weil durch dieses Gesetz zusätzliche
Aufgaben vom Land auf die Kommunen verlagert werden. Das Land ist
gegenüber den Kommunen daher zum Ausgleich der durch die Rückkehr
zu G9 entstandenen Kosten verpflichtet.
Die Durchsetzung dieses Anspruches ist nur möglich, wenn der durch
das Gesetz ausgelöste zusätzliche finanzielle Mehrbedarf ebenso bekannt
ist, wie die kumulierten Investitionen.
Die Stadt Münster muss daher wissen, welche Kosten das G9-Gesetz für
die Kommune mit sich bringt. Hierfür braucht sie eine solide Datenbasis.
Durch die unter Punkt 3 aufgeführte Kostenschätzung steht diese zeitnah
zur Verfügung.
Martin Schiller
Richard Mol
AfD-Ratsgruppe
Anlage 24_E1_
1917 Zeichen
Einzelveranschlagungen Produkt- gruppe 0301 Leistungen für Schulen 4980 4900 4910 4920 4930 4940 4950 4960 4970 4980 Erweiterung Schul- gebäude Erw. Nikolaischule Wolbeck* Erw. Nikolaischule Wolbeck Erw. Davertschule Amelsbüren Erw. Bodel- schwingh- schule Erw. Thomas-Morus- Schule Erw. Annette-Schule Nienberge Erw. Marienschule Roxel Erw. Peter-Wust- Schule Erw. Norbert- schule Erw. Melanchthon- schule Erw. Ludgerus- schule Hiltrup Erw. Annette-v.-D.- Hülshoff-S. Angelmodde Einzelmaßn. Gesamt Deckung aus 4720* 4720 neu nach Abzug der 10 11neuen Maßnahmen Nr. Be- zeichnung HHJahr HHPlan- Entwurf 2019 Zeile 8 Aus- zahlung für Baumaß- nahmen bisher bereit- gestellt 710.000 2018 1.006.940 0 1.006.940 2019 2.000.000 100.000 100.000 400.000 400.000 50.000 50.000 50.000 50.000 100.000 400.000 150.000 1.850.000 150.000 VE 2.000.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 1.100.000 900.000 2020 7.000.000 500.000 400.000 1.000.000 800.000 500.000 300.000 300.000 300.000 500.000 1.000.000 500.000 6.100.000 900.000 2021 33.620.060 1.200.000 1.500.000 3.300.000 5.000.000 1.200.000 1.200.000 2.500.000 2.050.000 2.500.000 3.870.060 1.200.000 25.520.060 8.100.000 2022 62.379.940 2.500.000 4.300.000 1.585.000 4.900.000 3.600.000 2.300.000 3.700.000 3.000.000 3.450.000 2.700.000 3.600.000 35.635.000 26.744.940 Sp. Jahre 95.000.000 690.000 4.650.000 500.000 2.650.000 1.720.000 725.000 1.820.000 2.250.000 1.100.000 1.279.940 1.750.000 19.134.940 75.865.060 gesamt 201.006.940 710.000 4.990.000 10.950.000 6.785.000 13.750.000 7.070.000 4.575.000 8.370.000 7.650.000 7.650.000 9.250.000 7.200.000 88.240.000 112.766.940 * für die Nikolaischule Wolbeck sind bei der Maßn. Ziffer 4620 bereits 710.000 € veranschlagt, sodass aus der Maßn. Ziffer 4720 nur noch 4.990.000 € gedeckt werden müssen Investitions- maßnahme Anlage 24 neu4720 4620 4620 5.700.000
Anlage 25
605 Zeichen
Amt für Bürger- und Ratsservice ABV/0009/2018 Anregung der Bezirksvertretung Münster-Ost an den Rat Die Bezirksvertretung Münster-Ost beschloss am 14.06.2018 folgende Anregung an den Rat: Margaretenschule - Ausbau zur 3-Zügigkeit „Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob nach den neuen Erkenntnissen hinsichtlich der steigenden Bevölkerungszahlen in Mauritz-Ost besonders im fußläufigen Einzugsbereich der Margaretenschule, der Schulstandort Margaretenschule mit Ausbau zur 3-Zügigkeit zeitnah in die nächste Machbarkeitsstudie aufgenommen werden kann.“ Anlage 25 zur Vorlage V/0705/2018/1
Ergänzungsvorlage Beschluss
30700 Zeichen
V/0705/2018/1 V/0705/2018/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 hier: weitere Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (3. Tranche) und Errichtungsbeschlüsse zur Erweiterung von Schulgebäuden Beratungsfolge 06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 08.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 08.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 13.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 15.11.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 22.11.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä- chenmanagement Vorberatung 27.11.2018 Sportausschuss Vorberatung 28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 28.11.2018 Kulturausschuss Vorberatung 29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.12.2018 Rat Entscheidung Amt für Schule und Weiterbildung 31.10.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ehling Telefon: 492 40 00 Ehling@stadt-muenster.de - 2 - V/0705/2018/1 Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für folgende Standorte die Machbarkeitsstudien abgeschlos- sen sind (Anlage 1): Grundschulen: Bezirk Mitte Bodelschwinghschule Pötterhoekschule Thomas-Morus-Schule Bezirk West Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge Marienschule Roxel Peter-Wust-Schule Bezirk Nord Melanchthonschule Norbertschule Bezirk Südost Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde Nikolaischule Wolbeck Weiterführende Schulen: Bezirk Mitte Erna-de-Vries-Realschule Bezirk Hiltrup Schulzentrum Hiltrup Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass damit alle auf der Basis der Beschlüsse der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 beauftragten Machbarkeitsstudien abgeschlossen sind . Die Beschlüsse der Vorlagen der 1. und 2. Tranche sowie der Status aller weiteren Schulen sind in einer Gesamtübersicht dargestellt (Anlage 2). 2. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudien die Umse t- zung folgender Maßnahmen (Errichtungsbeschlüsse) und beauftragt die Verwaltung, für folgen- de Schulen zur Vergabe der Architektenleistung für die bauliche Erweiterung auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms ein Vergabeverfa h- ren gemäß Vergabeverordn ung (VgV -Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durchzuführen sowie anschließend die Baubeschlüsse herbeizuführen: Bezirk Mitte 2.1 Bodelschwinghschule 2.1.1 Bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit unter Einbeziehung der Räume der Städtischen Berufs- fachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten der Stadt Münster (PTA) im 2. Oberg e- schoss des Grundschulgebäudes, Kostenrahmen ca. 6.785.000 € Anlage 3: Lageplan - 3 - V/0705/2018/1 2.1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, als zwingende Voraussetzung für die 3 -Zügigkeit einen neuen Standort in städtischen oder anzumietenden Immobilien für die 1 -zügige Städtische Berufsfach- schule bis Mitte 2019 für pharmazeutisch-technische Assistenten der Stadt Münster (PTA) zu suchen und dem Rat einen Standortvorschlag einschließlich Kostenrahmen, Finanzierungsvor- schlag und Zeitplan zur Entscheidung vorzulegen. 2.2 Thomas-Morus-Schule Bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 13.750.000 € (Schulerweiterung ca. 8.800.000 €, Einfachsporthalle ca. 3.500.000 €, für die Übergangszeit 4 Fertigbauklassen ca. 1.450.000 €) Anlage 4: Lageplan Bezirk West 2.3 Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge Ausbau zur aktuell bestehenden 2-Zügigkeit unter Berücksichtigung von 2 Räumen für die M u- sikschule Nienberge e.V., Kostenrahmen ca. 7.070.000 € mit der Option zur baulichen Erweit e- rung zur festgelegten 3-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt Anlage 5: Lageplan 2.4 Peter-Wust-Schule Ausbau zur festgelegten 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 8.370.000 € mit der Option eine r bauli- chen Erweiterung zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt Anlage 6: Lageplan Bezirk Nord 2.5 Melanchthonschule Ausbau zur festgelegten 2-Zügigkeit zuzüglich eines Unterrichtsraumes, eines Differenzierungs- raumes und eines Büroraumes , Kostenrahmen ca. 7.650.000 € (Schulerweiterung ca. 5.200.000 €, Kosten für eine umfängliche energetische, statische und brandschutztechnische Sanierung ca. 2.450.000 €) Anlage 7: Lageplan 2.6 Norbertschule Bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.650.000 € Anlage 8: Lageplan Bezirk Südost 2.7 Nikolaischule Wolbeck Ausbau zur beschlossenen 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 5.700.000 € mit der Option einer baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt incl. optionaler zusätzlicher Ein- fachsporthalle im 2. Bauabschnitt Anlage 9: Lageplan Bezirk Hiltrup 2.8 Davertschule Amelsbüren Bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit unter Beibehaltung der Einfachsporthalle , Kostenrahmen ca. 10.950.000 € (vgl. Ziffer 3 der Vorlage V/0224/2018/1) Anlage 10: Lageplan - 4 - V/0705/2018/1 2.8.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung gem. Beschluss zur Vorlage V/0224/2018/1, Ziffer 3 eine Unterbringung der zusätzlichen Schulklassen auf der Fläche der heutigen Turnhalle geprüft sowie eine alterna tive Fläche auf dem Grundstück Zum Häpper 24 für eine Zweifac h- sporthalle identifiziert hat. Anlage 11: Lageplan 2.8.2 Der Rat beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Änderung des Bebauungsplans im Bereich der identifizierten Flächen voranzutreiben und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, eine Zweifachsporthalle zu errichten. 2.8.3 Ein Beschlussvorschlag für einen Neubau einer Zweifachsporthalle außerhalb des Schulgrund- stückes wird im Rahmen des standortübergreifenden Gesamtk onzeptes zur Deckung der Sporthallenbedarfe incl. Finanzierungsvorschlag vorgelegt. 3. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie die Umsetzung folgender Maßnahme (Errichtungsbeschluss) und beauftragt die Verwaltung, mit den erforderli- chen Planungen zum Umbau und zur Herrichtung zu beginnen sowie anschließend den Baub e- schluss herbeizuführen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einem Schwellenwert zur Verga- be der Architektenleistung von über 221.000 € für den Umbau ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) durchzuführen ist. Bezirk West Marienschule Roxel Bauliche Erweiterung zur 5-Zügigkeit durch Umbau/Herrichtung des Grundschulgebäudes s o- wie des Gebäudes der ehemaligen Augustin-Wibbelt-Schule, Kostenrahmen ca. 4.575.000 € Anlage 12: Lageplan 3.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für eine Verbindung der beiden Gebäude durch eine Brücke, die nicht barrierefrei ausgeführt werden kann, zusätzliche Kosten von ca. 575 .000 € entstehen würden. 3.2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Sperrung der Straße „Auf dem Dorn“ in Teilbereichen für den Durchgangsverkehr prüft. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach den Beschlüssen vom 10.10.2018 zur Entwicklung der beiden Quartiere auf den Konversionsflächen in Gremmendorf und Gievenbe ck zu- sätzliche Grundschulkapazitäten im Umfang von 5 Zügen (Gremmendorf) bzw. 2 Zügen (Gievenbeck) zu schaffen sind. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Errichtungsb e- schlüsse für die erforderlichen Grundschulneubauten (4 Züge in Gremmendorf und 2 Z ü- ge in Gievenbeck) Anfang 2019 vorbereitet werden. Für die ebenfalls in diesem Zusa m- menhang erforderliche Erweiterung der Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule in Ange l- modde fasst der Rat folgenden Errichtungsbeschluss: für den folgenden Schulstandort ein Entscheidungsvorschlag erst im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Schaffung der Infr a- struktur auf der Konversionsfläche im Stadtteil Gremmendorf getroffen werden kann: Bezirk Südost Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde Bauliche Erweiterung zur 3 -Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.200.000 €; alternativ als temporäre Lösung Bereitstellung von 4 Fertigbauklassen, Kostenrahmen ca. 1.500.000 € Anlage 13: Lageplan Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistung für die bauliche E r- weiterung der Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms ein Vergabeverfah- ren gem. Vergabeverordnung (VgV -Verfahren) mit vorgeschaltetem Architekte nwettbe- werb durchzuführen sowie anschließend den Baubeschluss herbeizuführen. - 5 - V/0705/2018/1 5. Bezirk Hiltrup Schulzentrum Hiltrup 5.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Varianten zur Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup und der Sanierung bzw. den Neubau der Stadthalle Hiltrup erarbeitet wurden. Anlagen 14.1 bis 14.4: Lagepläne 5.2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Vermeidung der Aufstellung von Containern (Klasse n- räume und Mensa) die schulischen Nutzungen in der heutigen Stadthalle bis zur Beendigung der Schulbaumaßnahmen aufrecht zu erhalten sind (Kostenersparnis bis zu 4 Mio. €). Es wird zur Kenntnis genommen, dass diese Räume entsprechend dem Beschluss zur Vorlage V/0338/2017/1 aus technischer Sicht auf absehbare Zeit mit vertretbarem Aufwand weiter g e- nutzt werden können. 5.3 Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie für eine neue Variante unter B e- rücksichtigung der Unterbringung schulformübergreifender Bedarfe in zentraler Lage des heut i- gen Schulzentrums zu erstellen. Nach Vorliegen d ieser Machbarkeitsstudie wird für die schul i- schen Bedarfe unter Berücksichtigung der Gesamtsituation eine Entscheidungsvorlage mit Er- richtungsbeschluss zur Vergabe der Architektenleistung erstellt. 5.4 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur weiteren Nutzun g der Stadthalle Hiltrup für Veranstal- tungszwecke mit einer gesonderten Vorlage Vorschläge unterbreitet werden, die die Aufrech t- erhaltung des Hallenbetriebs sicherstellen. Sie setzen sich im Wesentlichen zusammen aus e i- ner Sanierung des Nötigsten und Vorsc hlägen zur Unterteilung und Abtrennung von Hallente i- len. Zu einem späteren Zeitpunkt werden Vorschläge für weitere Sanierungsschritte sowie für Verbesserungen des äußeren Erscheinungsbildes gemacht. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an folgenden Standorten keine Erweiterungsmaßnahmen zur Erhöhung der Zügigkeit auf der Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsstudien erfolgen. Die Standorte werden damit denjenigen Schulstandorten gleichgesetzt, für die entsprechend Ziffer 3 b der Vorlage V/0420/2016/1 die qu antitativen und qualitativen Raumbedarfe erfasst werden: Bezirk Mitte 6.1 Pötterhoekschule Bauliche Erweiterung zur 3 -Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.000.000 € zzgl. Einfachsporthalle, Kostenrahmen ca. 3.500.000 € Anlage 15: Lageplan 6.2 Erna-de-Vries-Realschule Bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.850.000 €, Kostenrahmen für den Rückbau der Sporthalle aus dem Baujahr 1979 und den Neubau einer Zweifachsport halle ca. 5.650.000 € Anlage 16: Lageplan 7. Bezirk Ost Matthias-Claudius-Schule Handorf 7.1 Der Rat hebt angesichts der geplanten Wohnbaulandentwicklung für Handorf den Beschluss vom 13.12.2017 (vgl. Vorlage V/0845/2017/1, Ziffer 2.1) zur baulichen Erweiterung zur 3 - Zügigkeit auf. Anlage 17: Lageplan 7.2 Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine neue Machbarkeitsstudie für eine bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit zu erstellen. - 6 - V/0705/2018/1 8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Erfassung der quantitativen und qualitat i- ven Raumbedarfe an Schulstandorten (ge m. Vorlage V/0420/2016/1, Ziffer 3b) abgeschlossen hat und differenziert nach Schulformen unterschiedliche Entscheidungsvorschläge unterbreitet. 8.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die in der Anlage 2 mit dem Status „keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe“ gekennzeichneten Schulen keine quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erhoben wurden. 8.2 Der Rat beschließt, dass Maßnahmen zur Deckung von Raumdefiziten primär im Grundschu l- bereich und in den Gymnasien ergriffen werden. Gru nd dafür sind die gestiegene Nachfrage nach OGS-Betreuung, der zukünftige Rechtsanspruch auf Betreuung im OGS-Bereich sowie die Leitentscheidung zur Rückkehr zu G9. In den Haupt - und Realschulen werden zunächst keine Maßnahmen ergriffen. 8.3 Der Rat nimm t zur Kenntnis, dass für die Grundschulen auf der Grundlage eines analytischen Verfahrens zur Erhebung und Bewertung des Ist -Bestandes der vorhandenen Räume ein Ra n- king erstellt wurde. Anlage 18: Rankingtabelle 8.4 Der Rat beauftragt die Verwaltung, für folgende Schulen in vier Blöcken Machbarkeitsstudien zu erstellen bzw. anzupassen und anschließend blockweise Entscheidungsvorschläge zu unte r- breiten. Grundlage für die Machbarkeitsstudien ist das beschlossene Musterraumprogramm (V/0328/2018/1) für die festgelegten, unveränderten Zügigkeiten. 1. Block: Kardinal-von-Galen-Schule Handorf Martinischule Theresienschule Paul-Schneider-Schule Gottfried-von-Cappenberg-Schule Margaretenschule 2. Block: Johannisschule Eichendorffschule Angelmodde Astrid Lindgren-Schule Gelmer Ludgerusschule Albachten Overbergschule 3. Block: Pötterhoekschule Aegidii-Ludgeri-Schule Margaretenschule Michaelschule 4. Block: Marienschule Hiltrup Idaschule Martin-Luther-Schule Dietrich-Bonhoeffer-Schule 8.5 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es zu Verschiebungen im Ranking der Schulen in den Bl ö- cken kommen kann, wenn beispielsweise bauliche Erweiterungen für die Matthias -Claudius- - 7 - V/0705/2018/1 Schule Handorf, die Matthias -Claudius-Schule Gut Insel sowie die Hermannschule nicht b e- schlossen und nicht umgesetzt werden. 8.6 Bezirk Hiltrup Ludgerusschule Hiltrup, Ausbau zur festgelegten 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 9.250.000 € Anlage 19: Lageplan Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Erhebung der qualitativen und quantitativen Raumbedarfe einen Ausbau der an der ersten Stelle des Ranking s stehenden Ludgerusschule Hiltrup zur festgelegten 4-Zügigkeit und beauftragt die Verwaltung, zur Vergabe der Architektenleistung für die bauliche Erweiterung auf der Grundlage des beschlossenen Mus- terraumprogramms (vgl. Vorlage V/0328/2017/1) ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeveror d- nung (VgV -Verfahren) mit vorgeschaltetem Architek tenwettbewerb durchzuführen sowie a n- schließend den Baubeschluss herbeizuführen: 8.7 Der Rat beauftragt die Verwaltung, 8.7.1 für folgende Gymnasien je eine Machbarkeitsstudie zu erstellen mit dem Ziel, die aktuell festge- legte Zügigkeit fortzuschreiben: Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium (5-zügig) Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (5-zügig) Gymnasium Paulinum (4-zügig) Pascal-Gymnasium (5-zügig) Ratsgymnasium (4-zügig) Schillergymnasium (4-zügig) Wilhelm-Hittorf-Gymnasium (4-zügig) Dabei wird der Fokus begründet durch die Leitentscheidung des Landes NRW zur Wiederei n- führung von G9 aufgrund des Konnexitätsprinzips primär auf die Unterrichtsversorgung (vorran- gig Klassen-, Kurs- und Differenzierungsräume) und damit nicht auf die Deckung aller ermitte l- ter Raumbedarfe gerichtet. 8.7.2 für das Wilhelm-Hittorf-Gymnasium zusätzlich zu Ziffer 8.7.1 bei der Erstellung der Machba r- keitsstudie ein Forum einzuplanen. 9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die wichtige Stadtteilarbeit der Musikschulen der Status Quo der Räume der Musikschule Nienberge e.V. (Ziffer 2.3) fortgeschrieben wird. Der Rat b e- auftragt die Verwaltung, mit einer separaten Vorlage ein Konzept für die stadtweiten Raumbe- darfe der Westfälischen Schule für Musik der Stadt Münster und e.V.-Musikschulen einschließ- lich Finanzierung vorzulegen. 10. Der Rat bestätigt die Entscheidung vom 13.12.2017 (Vorlage V/0845/2017/1, Ziffern 3.3. und 12), dass über eine bauliche Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck einschließlich Interimslö- sungen erst entschieden werden kann, wenn die Auswirkungen auf die Aufnahmekapazitäten der städtischen Gymnasien insgesamt geprüft sind (vgl. Ziffer 8 und 17.4 dieser Vorlage). 11. Der Ratsbeschluss vom 12.07.2017 auf der Grundlage der Vorlage V/0328/2017/1 (Ziffer 5.2), die Vermarktung des Teilstandorts Schürbusch 45 zunächst zurückzustellen, hat weiterhin Be- stand. 12. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerzahlen und notwendigen Fl ä- chenausweitungen in den nächsten Jahren Anpassungen der Personalstunden für Schulsekr e- tariate und Hausmeisterdienste im Rahmen der Stellenplanberatungen abzusichern sind. - 8 - V/0705/2018/1 13. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Erweiterung der Zügigkeiten der unter Beschlus s- punkt 2 genannten Schulen ein zusätzlicher Bedarf an Sporthallen entsteht. Dieser Bedarf und der Bedarf an den bereits vom Rat beschlossenen baulichen Erweiterungen kann nicht immer an den Schulstandorten gedeckt werden. Die Verwaltung erstellt aktuell ein standortübergre i- fendes Gesamtkonzept zur Deckung der Sporthallenmehrbedarfe und wird es den politischen Gremien im 1. Quartal 2019 zur Beschlussfassun g vorlegen. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfes entsprechende Kostenschätzungen erstellen und den politischen Gremien zur Entscheidung vorlegen. 14. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 14.1 zur Umsetzung der Beschlüsse in dieser Vorlage mit 10 11 Errichtungsbeschlüssen (Ziffern 2.1 bis 2.8, 3, 4, 8.6) und 26 Machbarkeitsstudien (Ziffern 7, 8.4, 8.7) im Amt für Immobilienm a- nagement 14,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für den Stellenplan 2019 und 5,0 VZÄ in Vormerku ng für den Stellenplan 2020 und 2,0 VZÄ im Amt für Schule und Weiterbildung für den Stellenplan 2019 ein zusätzlicher Personalbedarf von insgesamt 16,5 VZÄ im Jahr 2019 entsteht, 14.2 die baulichen Maßnahmen aus den Errichtungsbeschlüssen und die Erarbeitung der Machbar- keitsstudien erst umgesetzt werden können, wenn das zum Stellenplan 2019 angemeldete Pe r- sonal spätestens zum 3. Quartal 2019 die Arbeit aufnehmen wird, 14.3 auch mit dem zum Stellenplan 2019 angemeldeten zusätzlichen Personal nur ei ne sukzessive Abwicklung der Maßnahmen möglich ist und deshalb die ersten Ergebnisse des 1. Blocks der Machbarkeitsstudien gem. Ziffer 8.4 erst im 2. Quartal 2020 vorliegen werden. Die Ergebnisse der Blöcke 2. bis 4. erfolgen sukzessive in jeweils etwa hal bjährigen Abstand. Erste Ergebnisse der Machbarkeitsstudien der Gymnasien gem. Ziffer 8.7.1 werden voraussichtlich im 3./4. Quar- tal 2020 vorliegen. 15. Der Rat beschließt die Reduzierung der Aufnahmekapazität der Hauptschule Hiltrup auf 3 Ei n- gangsklassen. 16. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Änderungen des „Allgemeinen Rahmens zur Au f- nahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen“ (vgl. § 46 Schulgesetz) vo r- zunehmen und dem Rat zum Beschluss vorzulegen. 17. Mit dieser Vorlage sind f olgende Anträge bzw. Anregungen inhaltlich behandelt und damit erle- digt: Anlagen 20 - 23, 25 und 26: Anträge/Anregungen 17.1 Antrag A-R/0029/2018 der FDP-Fraktion: „Grundschulen fit machen für 2025: Anspruch auf of- fenen Ganztag braucht Vorlauf“ 17.2 Antrag A-R/0084/2017 der SPD-Fraktion: „Schulerweiterung finanziell absichern“ 17.3 Anregung Nr. 2016 -00061 nach § 24 der Gemeindeordnung NRW des Wilhelm-Hittorf- Gymnasiums zum „Bau eines multifunktionalen Gebäudes mit einem großen Versammlung s- raum incl. integrierten Fach- und Beratungsräumen“ 17.4 Antrag A-S/0015/2018 aller Fraktionen der Bezirksvertretung Münster -Südost „Raumprobleme im Schulzentrum Wolbeck“ - kurzfristig eine Interimslösung schaffen. 17.5 Anregung ABV/0009/2018 der Bezirksvertretung M ünster-Ost vom 14.06.2018 an den Rat „Margaretenschule, Ausbau zur 3-Zügigkeit“ 17.6 Antrag A-R/0060/2018 der AfD-Ratsgruppe „G9 konsequent umsetzen“ - 9 - V/0705/2018/1 18. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich angesichts des ambitionierten Wohnbauprogramms zeit- liche Verschiebungen bei der Realisierung von Wohnbauflächen ergeben können, die unmitte l- bar Einfluss auf prognostizierte Schülerzahlen haben können. Die Verwaltung gleicht regelm ä- ßig die Prognoseläufe ab und wird den Rat bei gravierenden Änderungen, die Auswirk ungen auf Planungs- bzw. Baubeschlüsse hätte, unmittelbar informieren. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden Zügigkeiten und für die Umbauten im Bestand der unter den Ziffern 2, 3, 4 und 8.6 genannten 10 11 Schulstandorten Kosten in Höhe von insgesamt ca. 81.040.000 € 88.240.000 € auf Grundlage der in den Machbarkeitsstudien kalkulierten Kostenrahmen entstehen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen der Machbarkeitsstudien ermittelten Kostenrahmen nach DIN 276 deutlich von den tatsächlich entstehenden Kosten abweichen können und die Architek- tenwettbewerbe alternative und damit von den Planungen der Machbarkeitsstudien abweichende Konzepte zur Umsetzung der Raumbedarfe hervorbringen können. Die auf der Grundlage der Mac h- barkeitsstudien ermittelten Kostenrahmen sind auch bei den alternativen Konzepten möglichst einz u- halten. Eine entsprechende Vorgabe wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. Eine im Einzelfal l unausweichliche Überschreitung des jeweiligen Kostenrah mens wird möglichst im Gesamtbudget für die Erweiterungen der Schulgebäude aufgefangen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Finanzierungsbedarf für die Sporthallenmehrbedarfe noch nicht bekannt und von der Verwaltung nach Vorlage des standortübergreifenden Gesamtkonzeptes zu e r- mitteln ist. Die erforderlichen Finanzmittel müssen dann haushaltsmäßig durch politische Beschlüsse zur Verfügung gestellt werden. III. Mittelbereitstellung/Finanzierung: Die Finanzierung der baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden Zügigkeiten sowie den Umbauten im Bestand der unter Ziffer 2, 3, 4 und 8.6 genannten 10 11 Schulstandorte mit einem Ge- samtkostenrahmen in Höhe von 81.040.000 € 88.240.000 € erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“, bei der Mittel wie folgt bereitgestellt werden: - 10 - V/0705/2018/1 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitions- maßnahme 4720 Erweiterung Schulgebäude Auszahlung für Baumaßnahmen Haush.- jahr HH Entwurf 2019 € Reduzierung zur Fi- nanzierung der 10 11 Einzelmaßnahmen (s. Anlage 24) Maßn.Ziffer 4720 neu € 2018 1.006.940 0 1.006.940 VE 2019 2.000.000 1.700.000 1.850.000 300.000 150.000 2019 VE 2.000.000 1.000.000 1.100.000 1.000.000 900.000 2020 7.000.000 5.600.000 6.100.000 1.400.000 900.000 2021 33.620.060 24.320.060 25.520.060 9.300.000 8.100.000 2022 62.379.940 32.035.000 35.635.000 30.344.940 26.744.940 Sp. Jahre 95.000.000 17.384.940 19.134.940 77.615.060 75.865.060 ges. 201.006.940 81.040.000 88.240.000 119.966.940 112.766.940 Die Anpassung der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“ gegenüber dem Haus- haltsplanentwurf 2019 sowie die Neuveranschlagung der 10 11 Schulbaumaßnahmen werden ent- sprechend der Anlage 24 vorgenommen. Von der Verwaltung werden entsprechende Veränderungs- blätter in die Haushaltsplanberatungen eingebracht. Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat die Ermächtigungen im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bereitstellt. Begründung: Zu 4. Auf der Grundlage der neuen Modellrechnungen, die bis einschl. dem Jahr 2030 erarbeitet sind, wur- den die Grundschulbedarfe für die Stadtteile Gremmendorf -West / Gremmendorf -Ost / Angelmodde und Gievenbeck überprüft und neu ermittelt. Gremmendorf-West, Gremmendorf-Ost, Angelmodde Die drei Stadtteile werden mit Blick auf die G rundschulversorgung bewusst zusammen betrachtet. Im Stadtteil Gremmendorf -Ost befindet sich die Idaschule, im Stadtteil Angelmodde die Annette -von- Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde und die Eichendorffschule Angelmodde. Aufgrund der Entfe r- - 11 - V/0705/2018/1 nung von knapp 3 k m zum Standort York -Kaserne wurde die Eichendorffschule Angelmodde bei der Bedarfsermittlung herausgerechnet. Die Ermittlung der Bedarfe erfolgt gemäß Ratsvorlage V/0328/2017/1 auf der Grundlage des Klassen- frequenzrichtwertes von 24 (KFRW). Danach werden zur Bedarfsdeckung bis zu 7 Grundschulzüge erforderlich, dies allerdings nur in temporären Spitzen. Laut Bevölkerungsmodellrechnung nimmt die Anzahl der Kinder im Alter unter 3 Jahren am Ende des Jahres 2030 im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht ab. Es i st davon auszugehen, dass auch die A n- zahl der Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren über das Jahr 2030 hinaus nur für einen kurzen Zeitraum weiter leicht ansteigt und danach wieder sinken wird. Ausgehend von einem temporären Bedarf von bis zu 7 Zügen (nach Klassenfrequenzrichtwert) wird vorgeschlagen, dauerhaft 5 weitere Züge zu errichten, davon 1 Zug zusätzlich an der Annette-von- Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde (vgl. Beschlussvorschlag V/0705/2018) und 4 Züge an der neu zu errichtenden Grundschule auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne. Die Verwaltung schlägt vor, mit dieser Vorlage bereits den Errichtungsbeschluss für die Erweiterung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde zu fassen; die Errichtungsbeschlüsse für die Grundschulneubauten auf dem Gelände der ehemaligen York -Kaserne in Gremmendorf sowie der ehemaligen Oxford-Kaserne in Gievenbeck werden für Anfang 2019 vorbereitet. Zu 8.4 Nach dem erstellten Ranking der Gru ndschulen (Anlage 18) wurde die Margaretenschule dem 3. Block zugeordnet. Für das Jahr 2019 sind umfangreiche Sanierungsarbeiten an dem eingeschoss i- gen Gebäudetrakt der Margaretenschule mit Kosten in Höhe von 528.000 € geplant (Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Ost, Vorlage V/0718/2018 „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 2019 im Stadtbezirk Ost, geplante Instandsetzungsmaßnahmen - Baubeschlüsse -). Die ursprüngliche Machbarkeitsstudie, die eine Erweiterung zur 3 -Zügigkeit zum Gegenstan d hatte, sah einen Abriss dieses Gebäudeteiles und einen Neubau vor. Der Rat der Stadt Münster hat in se i- ner Sitzung am 13.12.2017 mit der Vorlage V/0845/2017/1 beschlossen, dass an der Margarete n- schule keine Erweiterungsmaßnahmen zur Erhöhung der Zügigkei t erfolgen. Dementsprechend wird nun gemäß Ziffer 8.4 des Beschlussvorschlages eine Machbarkeitsstudie durchgeführt mit dem Ziel, den Raumbedarf für eine 2-Zügigkeit zu ermitteln und auf eine Umsetzung abzuklopfen. Um nicht das Risiko einzugehen, ggf. fris ch sanierte Gebäudeteile dann später doch noch einmal anfassen zu müssen, schlägt die Verwaltung vor, die Machbarkeitsstudie für die Margaretenschule in den ersten Block vorzuziehen und die Sanierung zunächst für 2019 auszusetzen. Auf der Grundlage der neu en Machbarkeitsstudie und ggf. der für Ende 2019 angekündigten klei n- räumigen Bevölkerungsprognose kann dann in Kenntnis dieser Parameter über den Standort und die Sanierungsmaßnahmen entschieden werden. Zu 17.5 Die Bezirksvertretung Münster -Ost beschloss am 14.06.2018 folgende Anregung an den Rat (ABV/0009/2018): „Margaretenschule Ausbau zur 3-Zügigkeit „Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob nach den neuen Erkenntnissen hinsichtlich der ste i- genden Bevölkerungszahlen in Mauritz -Ost besonders im fußläufigen Einzugsbereich der Margar e- tenschule, der Schulstandort Margaretenschule mit Ausbau zur 3 -Zügigkeit zeitnah in die nächste Machbarkeitsstudie aufgenommen werden kann“. Der Antrag ist in der Sitzung des Rates vom 04.07.2018 an den Ausschuss für S chule und Weiterbil- dung verwiesen worden. - 12 - V/0705/2018/1 Für die Margaretenschule wurde eine Machbarkeitsstudie mit dem Ergebnis erstellt, dass die baul i- chen Voraussetzungen für eine 3 -Zügigkeit erfüllt werden. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 13.12.20 17 mit der Vorlage V/0845/2017/1 beschlossen, dass an der Margaretenschule keine Erweiterungsmaßnahmen zur Erhöhung der Zügigkeit erfolgen werden, jedoch ein Ausbau der Pleisterschule zur vollen 2-Zügigkeit die erforderlichen Schulplätze bis 2025 bereitstellen kann. Die Verwaltung hat aufgrund des Antrages eine erneute Prüfung der Grundschulbedarfe im Stadtteil durchgeführt. Es ist richtig, dass die prognostizierte Anzahl der 6 - bis unter 10-jährigen Kinder im Stadtteil Mauritz- Ost bis 2024 steigt. Erst am Ende des Jahres 2025 wird ein leichter Rückgang erwartet. In der Bevö l- kerungsprognose für den Stadtteil Mauritz -Ost sind Bautätigkeiten in den Stadtzellen Pulverschu p- pen, Maikottenweg, Erikaplatz, Stehrweg, Hegerskamp, St. Konrad und Rosengarten berücksi chtigt worden. Nach aktuellem Stand (Prognose bis 2025) ist es deshalb für die Grundschulversorgung ausreichend, wenn die Pleisterschule zur 2-Zügigkeit ausgebaut wird. Aufgrund der aktuellen Nachfragesituation wurde zum lfd. Schuljahr an der Margaretens chule eine zusätzliche Eingangsklasse ohne Erweiterung der Zügigkeit eingerichtet. Inwieweit dies auch in den kommenden Jahren bis zur Fertigstellung der Erweiterung an der Pleisterschule erforderlich sein wird, ist offen. Die Verwaltung wird sich in jedem Fall bemühen, bis zur Fertigstellung der Erweiterung für die Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtteil auch einen Schulplatz im Stadtteil anbieten zu kö n- nen. Zu 17.6 Der Antrag ist durch die Beschlussvorschläge Ziffer 8.2 und Ziffer 8.7 dieser Vorlage erledigt. I. V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlage 1: Standorte der Machbarkeitsstudien (3. Tranche) Anlage 2: Gesamtübersicht der Machbarkeitsstudien Anlage 24: Einzelveranschlagungen Anlage 25: Anregung der Bezirksvertretung Münster-Ost an den Rat Nr. ABV/0009/2018 Anlage 26: Antrag an den Rat Nr.: A-R/0060/2018
Anlage2_E1
13796 Zeichen
Schulform Stadt- bezirk Schule Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018/1 (aggregiert) Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018/1 (detailliert) Grundschule Mitte Aegidii-Ludgeri-Schule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Bodelschwinghschule Errichtungsbeschluss V/0705/2018, Ziffer 2.1: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit Dietrich-Bonhoeffer-Schule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Dreifaltigkeitsschule Errichtungsbeschluss laufende Baumaßnahme: Erweiterungsbau und Umbau zur 3-Zügigkeit Gottfried-von-Cappenberg-Schule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Hermannschule späterer Entscheidungszeitpunkt V/0224/2018/1, Ziffer 4: Entscheidungsvorschlag Anfang 2020 Johannisschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Kreuzschule Errichtungsbeschluss V/0845/2017/1, Ziffer 2.1: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit Martinischule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Martin-Luther-Schule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Mauritzschule Errichtungsbeschluss V/0845/2017/1, Ziffer 2.1: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit Overbergschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Pötterhoekschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018: kein Errichtungsbeschluss, Ziffer 6.1; Rankingtabelle, Ziffer 8.4 Thomas-Morus-Schule Errichtungsbeschluss V/0705/2018, Ziffer 2.2 : Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit Matthias-Claudius-Schule Gut Insel späterer Entscheidungszeitpunkt V/0224/2018/1, Ziffer 4: Entscheidungsvorschlag Anfang 2020 West Annette-von-Droste-Hülshoff- Schule Nienberge Errichtungsbeschluss V/0705/2018, Ziffer 2.3: Errichtungsbeschluss, Ausbau zur aktuell bestehenden 2-Zügigkeit mit der Option zur baulichen Erweiterung zur festgelegten 3-Zügigkeit Ludgerusschule Albachten Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Beschlüsse zu den Machbarkeitsstudien der Vorlagen der 1., 2. und 3. Tranche sowie Status aller weiteren Schulen (Anlage 2 zur Vorlage V/0705/2018/1) Anlage 2 1 Schulform Stadt- bezirk Schule Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018/1 (aggregiert) Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018/1 (detailliert) Marienschule Roxel Errichtungsbeschluss V/0705/2018, Ziffer 3: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur 5-Zügigkeit Michaelschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle (für 3-Zügigkeit) Mosaik-Schule Errichtungsbeschluss V/0224/2018/1, Ziffer 2: Errichtungsbeschluss, Ausbau zur bestehenden 3-Zügigkeit mit der Option zur baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit neue Grundschule Albachten Errichtungsbeschluss V/0845/2017/1, Ziffer 2.2: Errichtungsbeschluss, Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt Peter-Wust-Schule Errichtungsbeschluss V/0705/2018, Ziffer 2.4: Errichtungsbeschluss, Ausbau zur festgelegten 3-Zügigkeit mit der Option zur baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit Theresienschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Wartburgschule Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie V/0705/2018, Ziffer 8.1: wegen gebundenem Ganztag und damit verbundenem abweichendem Raumkonzept nicht berücksichtigt neue Schule Oxford Errichtungsbeschluss in Vorbereitung Errichtungsbeschluss in Vorbereitung Nord Grundschule Kinderhaus-West Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie V/0705/2018, Ziffer 8.1: wegen gebundenem Ganztag und damit verbundenem abweichendem Raumkonzept nicht berücksichtigt Grundschule Sprakel Errichtungsbeschluss V/0276/2018/1: Errichtungsbeschluss, Neubau eines 2- zügigen Grundschulgebäudes als Ersatz für das bestehende Gebäude mit Option zur Erweiterung zur 3- Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt Melanchthonschule Errichtungsbeschluss V/0705/2018, Ziffer 2.5: Errichtungsbeschluss, Ausbau zur festgelegten 2-Zügigkeit Norbertschule Errichtungsbeschluss V/0705/2018, Ziffer 2.6: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit Paul-Schneider-Schule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Südost Annette-von-Droste-Hülshoff- Schule Angelmodde späterer Entscheidungszeitpunkt Errichtungsbeschluss V/0705/2017, Ziffer 4: Entscheidung erst im Zusammenhang Konversion V/0705/2018/1, Ziffer 4 Errichtungsbeschluss: bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit Eichendorffschule Angelmodde Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle 2 Schulform Stadt- bezirk Schule Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018/1 (aggregiert) Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018/1 (detailliert) Grundschule Wolbeck-Nord Errichtungsbeschluss V/0111/2015/1: Neubau, laufende Baumaßnahme Idaschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Nikolaischule Wolbeck Errichtungsbeschluss V/0705/2018, Ziffer 2.7: Errichtungsbeschluss, Ausbau zur 3-Zügigkeit mit der Option zur baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit neue Schule York Errichtungsbeschluss in Vorbereitung Errichtungsbeschluss in Vorbereitung Ost Astrid Lindgren-Schule Gelmer Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Kardinal-von-Galen-Schule Handorf Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Margaretenschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Matthias-Claudius-Schule Handorf neue Machbarkeitsstudie V/0705/2018, Ziffer 7: Aufhebung des Beschlusses zur baulichen Erweiterung zur 3-Zügigkeit; neue Machbarkeitsstudie zur Prüfung einer 4-Zügigkeit Pleisterschule Errichtungsbeschluss V/0845/2017/1, Ziffer 2.1: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur festgelegten 2-Zügigkeit Hiltrup Clemensschule Hiltrup Errichtungsbeschluss V/0845/2017/1, Ziffer 2.3: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur 2-Zügigkeit Davertschule Amelsbüren Errichtungsbeschluss V/0224/2018/1, Ziffer 3: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit; V/0705/2018, Ziffer 2.8: Zeitpunkt und Finanzierung Grundschule Loevelingloh Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie V/0705/2018, Ziffer 8.1 und V/0328/2017/1, Ziffer 10: reduziertes Raumprogramm Ludgerusschule Hiltrup Errichtungsbeschluss V/0705/2018, Ziffer 8.6: Errichtungsbeschluss, Ausbau zur festgelegten 4-Zügigkeit Marienschule Hiltrup Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup Errichtungsbeschluss V/0845/2017/1, Ziffer 2.3: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit Förderschule Mitte Albert-Schweitzer-Schule keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe SEP Förderschulen Erich Kästner-Schule keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe SEP Förderschulen bzw. s. Pötterhoekschule Richard-von-Weizsäcker-Schule, Sek I keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe V/0085/2016: auslaufende Auflösung beschlossen, SEP Förderschulen 3 Schulform Stadt- bezirk Schule Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018/1 (aggregiert) Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018/1 (detailliert) Schule an der Beckstraße keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe SEP Förderschulen Nord Uppenbergschule Kinderhaus keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe SEP Förderschulen Hauptschule Mitte Geistschule keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe auslaufend gestellte Schule Nord Hauptschule Coerde Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie V/0705/2018, Ziffer 8.2: Raumprogramm weitestgehend erfüllt Waldschule Kinderhaus Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie V/0705/2018, Ziffer 8.2. Raumprogramm weitestgehend erfüllt Realschule Mitte Erich-Klausener-Schule Errichtungsbeschluss V/0845/2017/1, Ziffer 2.1: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit Erna-de-Vries-Realschule Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie V/0705/2018, Ziffer 6.2 und 8.2: kein Errichtungsbeschluss Fürstin-von-Gallitzin-Schule keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe V/0705/2018, Ziffer 8.1. auslaufend gestellte Schule Realschule im Kreuzviertel Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie V/0224/2018, Ziffer 5 und V/0705/2018 Ziffer 8.2: kein Errichtungsbeschluss Gesamtschule Mitte Gesamtschule Münster-Mitte keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe Neubau gerade fertig gestellt Mathilde-Anneke-Gesamtschule Errichtungsbeschluss V/0016/2015: 2. städtische Gesamtschule; Neubau für 6- zügige S I und Umbau des Gebäudes der Fürstin-von- Gallitzin-Schule für die S II befinden sich in der Planungsphase Sekundarschule West Friedensreich-Hundertwasser- Schule keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe V/0705/2018, Ziffer 8.1.: Raumprogramm weitestgehend im Schulzentrum Roxel erfüllt PRIMUS-Schule Mitte PRIMUS-Schule keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe V/0705/2018, Ziffer 8.1: Schulversuch Hiltrup PRIMUS-Schule keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe V/0705/2018, Ziffer 8.1: Schulversuch Gymnasium Mitte Annette-von-Droste-Hülshoff- Gymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie Gymnasium Paulinum Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie Johann-Conrad-Schlaun- Gymnasium späterer Entscheidungszeitpunkt laufender Prozess Erstellung Sanierungskonzept und Variante Neubau Pascal-Gymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie 4 Schulform Stadt- bezirk Schule Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018/1 (aggregiert) Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018/1 (detailliert) Ratsgymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie Schillergymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie West Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie Schulzentrum Hiltrup Hiltrup Hauptschule Hiltrup späterer Entscheidungszeitpunkt V/0705/2018, Ziffer 5: Prüfung Varianten, Errichtungsbeschluss in separater Vorlage Immanuel-Kant-Gymnasium Hiltrup späterer Entscheidungszeitpunkt V/0705/2018, Ziffer 5: Prüfung Varianten, Errichtungsbeschluss in separater Vorlage Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup späterer Entscheidungszeitpunkt V/0705/2018, Ziffer 5: Prüfung Varianten, Errichtungsbeschluss in separater Vorlage Schulzentrum Kinderhaus Nord Geschwister-Scholl-Gymnasium Errichtungsbeschluss V/0421/2017/1: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung um insgesamt einen Zug für die Sekundarstufe im Schulzentrum Kinderhaus Geschwister-Scholl-Realschule Errichtungsbeschluss V/0421/2017/1: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung um insgesamt einen Zug für die Sekundarstufe im Schulzentrum Kinderhaus Grundschule am Kinderbach Errichtungsbeschluss V/0421/2017/1:Errichtungsbeschluss, Neubau eines 2- zügigen Grundschulgebäudes als Ersatz für das bestehende Gebäude Schulzentrum Wolbeck Südost Gymnasium Wolbeck späterer Entscheidungszeitpunkt V/0705/2018, Ziffer 9: späterer Entscheidungszeitpunkt Hauptschule Wolbeck späterer Entscheidungszeitpunkt V/0705/2018, Ziffer 9: späterer Entscheidungszeitpunkt Realschule Wolbeck späterer Entscheidungszeitpunkt V/0705/2018, Ziffer 9: späterer Entscheidungszeitpunkt Schule für Kranke West Helen-Keller-Schule keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe V/0705/2018, Ziffer 8.1. UKM, Umbau und Erweiterung erfolgt im Jahr 2016 Berufskolleg Mitte Adolph-Kolping-Berufskolleg keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe SEP-Berufskollegs Anne-Frank-Berufskolleg keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe V/0757/2018: SEP-Berufskollegs und Vorlage Machbarkeitsstudie Anne-Frank-Berufskolleg Hansa-Berufskolleg keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe SEP-Berufskollegs Hans-Böckler-Berufskolleg keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe SEP-Berufskollegs 5 Schulform Stadt- bezirk Schule Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018/1 (aggregiert) Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018/1 (detailliert) Ludwig-Erhard-Berufskolleg keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe SEP-Berufskollegs Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler- Berufskolleg keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe SEP-Berufskollegs PTA-Berufsfachschule Mitte Städt. Berufsfachschule für pharmaz.-technische Assistenten der Stadt Münster keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe V/0705/2018, Ziffer 2.1: Verlagerung, Zusammenhang Bedarf Bodelschwinghschule Weiterbildungskolleg Mitte Weiterbildungskolleg Münster keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe Neubau Oktober 2017 fertiggestellt 6
Anlage A
2794 Zeichen
Anlage A zur V/0705/2018/1 Kurzüberblick In Fortführung der am 13.12.2017 und am 16.05.2018 vom Rat getroffenen Errichtungsbeschlüs- se in den Vorlagen V/0845/2017/1 und V/0224/2018/1 zur baulichen Erweiterung von Schulen bzw. zum Ausbau zur bestehenden Zügigkeiten werden auf der Grundlage aller fertiggestellten Machbarkeitsstudien weitere Errichtungsbeschlüsse (baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden Zügigkeiten sowie den Umbauten im Bestand) vorgeschlagen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Produkt 030101 – Grundschulen Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungspersonal sowie die nach dem Grundprinzip "Kurze Beine - kurze Wege" erforderlichen Grundschulgebäu- de/Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtungen, Technikausstattung für Klassen- und Fach- räume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfügung. Zusätzlich wird das für die pädagogische Kon- zeption der Grundschule auf der Basis von Ratsbeschlüssen erforderliche Personal für die Mit- tagsverpflegung und die notwendigen Räume und Ausstattungen zur Verfügung gestellt (z.B. Ganztagsangebote). Ziel: Den Grundschüler/innen steht nachfrageorientiert ein Betreuungsplatz im Rahmen der Zielkenn- zahlen zur Verfügung. Das ganztägige Betreuungsangebot wird schnellstmöglich bedarfsgerecht ausgebaut. Finanzierung Produktgruppe: PG 030101 Grundschulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Haushaltsplanentwurf 2019 enthalten? x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Die baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden Zügigkeiten sowie den Umbauten im Be- stand verursachen investive Auszahlungen in Höhe von 88.240.000 €. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden Zügigkeiten, Umbauten im Bestand sowie die Sporthalle an der Thomas-Morus-Schule werden barrierefrei geplant und errichtet. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung.
Anlage 1_E1
2767 Zeichen
Beschlussvorschlag -
Vorlage V/0705/2018 Stadtbezirk Schultyp Schule
fest-
gelegte
Zügigkeit
Zügigkeit
nach Er-
weiterung
Kostenrahmen
(ca.) Bemerkung
Bodelschwinghschule 2 3 6.785.000 € Entscheidung Verlagerung PTA
Thomas-Morus-Schule 3 4 13.750.000 € incl. Einfachsporthalle und Fertigbauklassen
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule
Nienberge 3 2 7.070.000 € 2.950.000 € für einen Ausbau zur 3-Zügigkeit in einem 2.
Bauabschnitt
Marienschule Roxel 4 5 4.575.000 € Entscheidung Brücke/Straße; Kostenrahmen Brücke ca.
575.000 €
Peter-Wust-Schule 3 3 8.370.000 € 3.500.000 € für einen Ausbau zur 4-Zügigkeit in einem 2.
Bauabschnitt
Melanchthonschule 2 2 7.650.000 € incl. 2.450.000 € für energetische, statische und
brandschutztechnische Sanierung
Norbertschule 3 4 7.650.000 €
Nikolaischule Wolbeck 2/3 3 5.700.000 €
710.000 € bereits veranschlagt; 3.400.000 € für einen Ausbau
zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt und 3.100.000 € für
eine Einfachsporthalle
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule
Angelmodde 2 3 7.200.000 €
Hiltrup Grundschule Davertschule Amelsbüren 3 4 10.950.000 €
72.500.000 €
79.700.000 €
Ausbau zur festgelegten 4-
Zügigkeit (s. Beschluss-
vorschlag Ziffer 8.6) Hiltrup Grundschule Ludgerusschule Hiltrup 4 4 9.250.000 €
9.250.000 €
81.040.000 €
88.240.000 €
zzgl. bereits veranschlagter Mittel in Höhe von 710.000 € für
die Erw. Nikolaischule Wolbeck
Südost Grundschule Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule
Angelmodde 2 3 7.200.000 € alternativ 4 Fertigbauklassen, 1.500.000 €
Hauptschule Hiltrup
Johannes-Gutenberg-Realschule
Immanuel-Kant-Gymnasium
Hauptschule Wolbeck
Realschule Wolbeck
Gymnasium Wolbeck
21.276.000 €
14.076.000 €
Grundschule Pötterhoekschule 2 3 7.000.000 € zusätzlich 3.500.000 € für eine Einfachsporthalle
weiterführende
Schule Erna-de-Vries-Realschule 3,5 4 7.850.000 €
14.850.000 €
Grundschule
Anlage 1
12
keine Erweiterung zur
Erhöhung der Zügigkeit
(s. Beschlussvorschlag
Ziffer 6)
Mitte
10,5 14.076.000 € 15.967.000 € für eine Erhöhung von 9,5 auf 10,5 Züge und
zusätzlich Berücksichtigung G9
noch zu ermitteln
Errichtungsbeschlüsse gesamt
Reduzierung der Zügigkeit der Hauptschule Hiltrup von 4 auf 3
und Einführung G9, Kontext Stadthalle Hiltrup;
Standorte der Machbarkeitsstudien gem. Vorlage V/0705/2018/1
Schulzentrum
Wolbeck
Mitte
West Grundschule
Grundschule
Nord Grundschule
9,5
12,5
Erweiterung/Ausbau -
Errichtungsbeschlüsse
(s. Beschlussvorschläge
Ziffer 2 und 3)
Hiltrup Schulzentrum
Hiltrup
späterer
Entscheidungszeitpunkt
(s. Beschlussvorschläge
Ziffer 4, 5 und 9)
Wolbeck
Südost
Beratungsverlauf (16)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
- Beckstraße
- Leostraße 16B
- Maikottenweg
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- Stehrweg
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- Schulplatz
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- Auf dem Dorn
- Rosengarten
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Details
- Aktenzeichen
- V/0705/2018/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.10.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37