V/0742/2014
Ergebnisbericht zum Einplanungsgespräch über die Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus ab 2015
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Berichtsvorlage
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V/0742/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Ergebnisbericht zum Einplanungsgespräch über die Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus ab 2015 Beratungsfolge 13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 19.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Bericht Bericht: Finanzsituation: Die Verbindlichkeit des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes von 1971 als Fördergesetz wurde zum 31.12.2006 durch die Föderalismusreform beendet. Gleichwohl e r- halten die Länder in unveränderter Höhe die bisher für die Landesprogramme bereitgestellten Bundesfinanzhilfen als Kompensationsleistung aus dem Entflechtungsgesetz (En tflechtG). Für das Land NRW sind das jährlich rund 260 Mio €, wovon jeweils die Hälfte den Bereichen ÖPNV und Straßenbau zukommt. Die Beträge sind zweckgebunden, aber ohne konkrete Bindung an die bisherigen GVFG -Fördergegenstände, zur Verbesserung der Verkehrsverhält nisse in den G e- meinden für investive Vorhaben zu verwenden. Dem gegenüber hat sich die Situation inzwischen entspannt, weil es noch vor der Bundestags- wahl 2013 zu einer Einigung zwischen Bund und Ländern für die Jahre 2014 bis 2019 gekom- men ist, und zwar im Zuge des gemeinsamen Maßnahmenpakets zur Hochwasser-Aufbauhilfe. Artikel 4 des Aufbauhilfegesetzes regelt, dass der Bund den Ländern bis 2019 weiterhin jährlich 1,335 Mrd. € zur Verfügung stellt. Das Land NRW stellt für das Jahr 2015 nur noch reduzierte Mittel zur Verfügung. Denn ang e- sichts der beträchtlichen Ausfinanzierungsverpflichtungen aus den Jahresförderprogrammen 2013 und früher bestehen erheblic he Mittelbindungen durch die Bezirksregierung, jeweils auch durch die mitbewilligten Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Haushaltsjahre bis 2019. Vorlagen-Nr.: V/0742/2014 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 01.10.2014 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0742/2014 Daher besteht für den Zeitraum 2014 bis 2019 mit einer ungewissen Ansch lussfinanzierung ab 2020 ff. nur noch ein vergleichsweise geringer Spielraum für Neubewilligungen zur Verfügung. Auf Grund der Begrenztheit für Neubewilligungen zur Verfügung stehenden Mittel werden bei der Förderung künftig Schwerpunkte zu beachten sein, um eine Bewilligung zu erhalten: Erhaltungsmaßnahmen, d. h. grundhafte Erneuerungen sowie – im Einzelfall – unauf- schiebbare Brückensanierungen; pflichtige Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen gemäß §§3, 13 des Eisenbahnkreuzungsg e- setzes; Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau; Ausbaumaßnahmen mit dem Schwerpunkt Sanierung und / oder Verkehrssicherheit. Dabei ist für das Jahr 2015 , bis auf weit eres auch für die Jahre 2016 bis 2019 von einem jährli- chen Programm- bzw. Zuwendungsvolumen im Regierungsbezirk Münster von 11 M io. € (statt wie bis 2012 von durchschnittlich mehr als 20 Mio. € pro Jahr) auszugehen. Das heißt für die Stadt Münst er, dass pro Jahr im Schnitt 1,2 bis 1,5 Mio. € Zuwendungen mög- lich sind. Es ist aber zu erwarten, dass der Bund auch nach 2019 den Lände rn weiterhin finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. Zitat aus dem am 27. November 2013 vereinbarten Koalitionsvertrag zum Punkt „Gemeindever- kehrsfinanzierung“: „Der Bund bleibt ein verlässlicher Partner der Kommunen bei der Finanzierung des kommunalen Verkehrs. Von den Ländern erwarten wir im Gegenzug, dass sie die Mittel zweckgebunden für Verkehrswegeinvestitionen einsetzen (ÖPNV-Infrastruktur und kommunaler Straßenbau). Wir streben eine verlässliche Anschlussfinanzierung für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz- Bundesprogramm für die Zeit nach 2019 an. Wir werden diese Frage im Rahmen der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beraten.“ Auswirkungen für die Stadt Münster: Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit der Vorlage V/0469/2014 am 10.09.2014 beschlossen, dass die Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen in folgender Priorität für das Jahr 2015 im Ei n- planungsgespräch vorschlägt: Wolbecker Straße L 793 / Umgehungsstraße B 51 - Ausbau der Anschlussstelle (Kostenbeteiligung FStrG) Engelstraße - Optimierung Einmündung Hafenstraße Am 12. September 2014 fand das Einplanungsgespräch für Zuschussmaßnahmen nach den FöRi-kom-Stra mit den Vertretern des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW und der Bezirksregierung Münster mit folgendem Ergebnis statt. Der Zuwendungsgeber wird für 2015 nur die Maßnahme Engelstraße - Optimierung Einmündung Hafenstraße (Zuwendungen 163.500 €) aufnehmen. Die Maßnahme Wolbecker Straße L 793 / Umgehungsstraße B 51 - Ausbau der Anschlussstel- le (Kostenbeteiligung FStrG) (Zuwendungen 3.756.000 €) wird für das Jahr 2016 vorgesehen. Somit erhält die Stadt Münster mit Bewilligung dieser zwei Maßnahmen in den Jahren 2015 und 2016 durchschnittlich den Anteil von rd. 2 Mio. € Zuwendungen. 3 V/0742/2014 Das Unwetter in Münster vom 28. Juli 2014 hat an der Straße Am Max-Klemens-Kanal K13 große Schäden angerichtet. Deshalb wurde auch diese Maßnahme aus aktuellem Anlass im Ein- planungsgespräch besprochen. Als Ergebnis soll diese Maßnahme evtl. als Nachrückmaßnahme noch in 2014 bewilligt werden. Hierdurch erhält die Stadt Münster weitere 276.000 € Zuwendu n- gen. Ebenso wurde die Maßnahme Kappenberger Damm L 884 von Oberschlesier Straße bis Nor d- kirchenweg angesprochen. Hier ist die Fahrbahn zu erneuern und die Entwässerung zu optimi e- ren, was sich nicht nur beim dem Starkregen vom 28. Juli 2014 als notwendig herausgestellt hat. Möglicherweise kann die Maßnahme zusätzlich ins Förderprogramm 2015 aufgenommen we r- den. Es wird vom Ministerium geprüft, ob eine zusätzliche Bewilligung der beiden genannen Maßna h- men möglich ist, da die Stadt Münster bereits im Schnitt für 2015 rd. 2 Mio. € Zuwendungen e r- hält. Beide o. g. Förderungen sind der Ausnahmesituation Unwetterereignis geschuldet und so l- len daher flexibel und unbürokratisch zusätzlich ins Förderprogramm aufgenommen werden. Das Ergebnis der Prüfung steht noch aus. Für das Jahr 2017 die Maßnahmen wurden Eschstraße - Ausbau von Silberbrink bis Umgehungsstraße L 585n Hiltruper Straße, Am Berler Kamp Kreisverkehrsplatz Amelsbürener Straße/Meesenstiege Umgestaltung zum Kreisverkehrsplatz als mögliche Maßnahmen benannt. Nach Prüfung durch das Ministerium ist im Einzelfall ein vo r- zeitiger Baubeginn möglich, damit die Maßnahmen gegebenenfalls frühzeitiger begonnen werden können. Es ist aber nach derzeitigem Kenntniss tand nicht davon auszugehen, dass alle drei g e- nannten Maßnahmen gefördert werden können. Für das Jahr 2018 wurde die Maßnahme Heroldstraße Beseitigung Bahnübergang als mögliche Maßnahmen benannt. Alle weiteren Zuwendungsmaßnahmen in den dann folgenden Ja hren sollten so eingeplant we r- den, das 1,5 bis 2 Mio. € Zuwendungen ausgeschöpft werden. Das bedeutet somit, dass we itere oder auch ggf. schon oben genannte zuwendungsfähige Maßnahmen nur ohne Zuwendungen zeitnah erstellt werden können. Es muss daher im Ei nzelfall entschieden werden, ob Maßna h- men ohne Zuwendungsmittel zeitnah durchgeführt oder ggf. in spätere Jahre geschoben werden sollen. Die Maßnahmen: Hüfferstraße - Radwege von Hittorfstraße bis Badestraße Grevener Straße bis Zentrum Nord Radweg (alte Gleistrasse) 1. BA sollen aus dem Radwegeprogramm/Nahmobilitätsprogramm gefördert werden. Das Radwegeprogramm/Nahmobilitätsprogramm war nicht Gegenstand des Einplanungsgespr ä- ches. Hierzu sind weitere Informationen Anfang 2015 zu erwarten. In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor 4 V/0742/2014
Beschlussvorlage
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V/0742/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Ergebnisbericht zum Einplanungsgespräch über die Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus ab 2015 Beratungsfolge 13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 19.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Bericht In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0742/2014 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 01.10.2014 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (18)
- Wolbecker Straße
- Engelstraße
- Hafenstraße
- Oberschlesier Straße
- Eschstraße
- Hiltruper Straße
- Amelsbürener Straße
- Heroldstraße
- Hüfferstraße
- Badestraße
- Grevener Straße
- Am Max-Klemens-Kanal
- Umgehungsstraße
- Kappenberger Damm
- Am Berler Kamp
- Hittorfstraße
- Silberbrink
- Meesenstiege
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Details
- Aktenzeichen
- V/0742/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37