2002/2025
Einrichtung von Schulstraßen im Kölner Stadtgebiet
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 10.06.2026 2002/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 16.06.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 18.06.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.06.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026 Einrichtung von Schulstraßen im Kölner Stadtgebiet Im Jahr 2023 wurden im Rahmen eines Pilotprojekts an vier Grundschulen sogenannte Schul- straßen, d.h. temporäre Sperrungen für den Kfz-Verkehr zu Schulbeginn und -ende, eingerich- tet. Nach der Erprobungsphase wurden die Schulstraßen in einen dauerhaften Zustand über- führt. Parallel wurde die Verwaltung von der Politik beauftragt, ein Konzept zur Identifizierung und Umsetzung weiterer Schulstraßenstandorte zu erarbeiten (Vorlagen-Nr. AN/0504/2024). Vor zwei Jahren dann erfolgte auf Landesebene durch einen Erlass eine Erleichterung der Einrichtung von Schulstraßen in Kommunen. Dieser Erlass zeigt auf, wie Städte und Gemein- den Schulstraßen möglichst rechtssicher einrichten können. Hierfür wird von Landesseite das Rechtsinstrument der sogenannten straßenrechtlichen Teileinziehung empfohlen. Dazu heißt es im NRW-Erlass: „…nach § 29 Absatz 2 StVO muss in jedem Fall die Widmung der Straße durch eine der Sperrung entsprechende Teileinziehung beschränkt werden, weil durch den Ausschluss des Kfz-Verkehrs der Gemeingebrauch der öffentlichen Straße zu be- stimmten Zeiten beschränkt wird. Dies gilt selbst dann, wenn die Sperrung eine nur kurze Zeit- spanne im Tagesverlauf umfasst. Maßgeblich ist, dass sie auf Dauer angelegt ist und somit ständig wiederkehrt.“ Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen 2 (StrWG NRW) ist die Teileinziehung die Allgemeinverfügung, durch die die Widmung einer Straße nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise beschränkt wird. Für eine Teileinziehung müssen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen (§ 7 Absatz 3 StrWG NRW) und die Absicht der Teileinziehung ist mindes- tens drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen (§ 7 Absatz 4 Satz 1 StrWG NRW). Die konzeptionelle Erarbeitung des für die Verwaltung neuen Schulstraßen-Themas erfolgt seit 2024 in zwei Arbeitsschritten: Schritt 1: Erarbeitung eines ämterübergreifenden Ablaufprozesses innerhalb der Verwal- tung für die Durchführung von straßenrechtlichen Teileinziehungen für potenzielle Schul- straßen. Schritt 2: Festlegung einer logischen Reihenfolge von Schulformen, die zuerst betrachtet und auf Eignungsvoraussetzungen geprüft werden. Beide Schritte zusammen bilden den konzeptionellen Rahmen, mit dem die Politik 2024 die Verwaltung beauftragt hat. Schritt 1 ist inzwischen als erledigt zu betrachten. Schritt 2 ist ein fortlaufender Prozess, indem in Rede stehende Schulen und Straßenzüge dahingehend beur- teilt werden, ob eine Einrichtung sinnvoll, verkehrlich machbar, rechtlich möglich und deshalb angeraten ist. Die Beurteilung erfolgt mittels eines Prüfschemas, dass die Verwaltung aus dem oben erwähnten Erlass abgeleitet hat. Darüber hinaus gibt es Ausschlusskriterien, wie z. B. klassifizierte Straßen, Straßen im Vorbehaltsnetz oder Straßen, auf denen ÖPNV unter- wegs ist. Der Ablaufprozess von der ersten Idee bis zur vollständigen Umsetzung einer Schulstraße dauert im Regelfall etwa rd. 10 Monate. Dieser Prozess besteht aus verschiedenen Arbeits- phasen, die jeweils eine unterschiedliche zeitliche Dauer beanspruchen. Die Prozessdarstel- lung liegt dieser Mitteilung als Schaubild bei (s. Anlage 1). Die Darstellung zeigt, dass die teil- weise in der Öffentlichkeit geäußerte Vorstellung, dass sich eine Schulstraße im „Handumdre- hen“ einrichten ließe, nicht der Realität entspricht. Je Schulstraße handelt sich um folgende Phasen, die zum Teil zeitlich parallel beginnen oder ablaufen: 1. Erarbeitung eines individuellen Planungskonzepts 2. Begründung und Einleitung des Teileinziehungsverfahrens 3. Beschlussfassung der Teileinziehung durch die zuständige Bezirksvertretung 4. Erarbeitung einer Kommunikations- und Informationskampagne für Anlieger*innen, Schule, Eltern und die Öffentlichkeit 5. Festlegung von Regelungen für Ausnahmegenehmigungen für Anlieger*innen 6. Straßenverkehrsrechtliche Anordnung nach StVO durchführen 7. Einrichtung der Schulstraße vor Ort durch entsprechende Beschilderungen etc. Ob sich die Bearbeitungsdauer von rd. 10 Monaten durch Routineabläufe zukünftig reduzieren lässt, ist anzunehmen, aber kann final erst bestätigt werden, wenn die Verwaltung mehr Erfah- rungen im Prozessablauf gewonnen hat. Bei komplexeren Vorgängen mit Einwendungen von Anlieger*innen wird die Dauer wahrscheinlich auf dem jetzigen Zeitlevel bleiben oder sogar darüber hinausgehen. Aktuell gibt es in Fachkreisen Diskussionen darüber, ob sich eine Schulstraße entgegen der Ersteinschätzung aus 2024 (Teileinziehung als Mittel der Wahl) zügiger über eine straßenver- kehrsrechtliche Anordnung nach § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) realisieren lassen könnte. Dieser besagt u.a., dass die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs be- schränken oder verbieten und den Verkehr umleiten können. Die Verwaltung prüft aktuell ge- meinsam mit dem Rechtsamt und anderen beteiligten Ämtern, ob dies ein realistischer Weg für die Einrichtung von Schulstraßen in Köln sein könnte. 3 Sollte dies gerichtsfest möglich sein und im Prozessablauf deutliche Zeitvorteile bringen, wäre diese Alternative durchaus ins Auge zu fassen. Nach jetziger Einschätzung der Verwaltung könnte sich jedoch die seit längerem bestehende personelle Unterbesetzung der Straßenver- kehrsbehörde Köln als zeitliche Engpassstelle erweisen, so dass in der Praxis kein Zeitvorteil zu erwarten ist. In diesem Fall empfiehlt die Verwaltung weiterhin auf das etablierte Teileinzie- hungsverfahren zu setzen. Mit Stand heute hat die Verwaltung ca. 300 Schulstandorte im Stadtgebiet auf die verkehrli- chen Rahmenbedingungen hin überprüft. In diese Prüfung wurden politische Beschlüsse so- wie Hinweise von Schulen, Eltern und Verbänden mit einbezogen. Im Ergebnis ist eine Vor- merkliste erstellt worden (s. Anlage 2). Nach derzeitigem Stand sind etwa rd. 180 Schulstandorte grundsätzlich dafür geeignet, um dort eine Schulstraße einzurichten (s. Anlage 3). Die Verwaltung hat sich danach fortan mit der Frage beschäftigt, an welchen Schulen in Köln das Problem am dringendsten zu beheben ist, um bei knappen Personalressourcen zielgenau zu priorisieren. Hier zeigte sich, dass der Blick zuerst und in erster Linie auf Grund- und Förderschulen zu richten ist. Förderschulen sind im Einzelfall genauer zu betrachten, da der Einsatz von Schülerspezialverkehren die Ein- richtung einer Schulstraße im Prinzip ausschließt. Die Verwaltung plant im Moment an folgenden Grundschulen Schulstraßen einzurichten: Lochnerstraße (Bezirk Innenstadt) Kretzerstraße (Bezirk Nippes) und Horststraße (Bezirk Mülheim). Für diese Straßen sind Teileinziehungsverfahren im 1. Quartal 2026 eingeleitet worden. Mitt- lerweile liegen der Verwaltung aus der Bürgerschaft teilweise auch Einwendungen vor, die von der Verwaltung beantwortet und im Beschlussvorschlag an die zuständige Bezirksvertre- tung abgewogen werden. Die Umsetzung soll Anfang September zum Schuljahresbeginn 2026/2027 erfolgen. Für 14 weitere Standorte finden derzeit verkehrliche Detailprüfungen statt. Nach erfolgreichem Abschluss der Detailprüfung schließt sich der Prozessschritt der Teileinziehung an. Aufgrund der begrenzten Personalressourcen kann dieser Prozessschritt für die abschließend geprüften Standorten durch die Verwaltung nur sukzessive und nicht zeitgleich umgesetzt werden. Die Auswahl dieser 14 Standorte erfolgt auf Grundlage bestehender Beschlüsse zur Einrich- tung von Schulstraßen, konkreten Anfragen von Schulleitungen und Vorschlägen aus Eltern- initiativen, sowie der Kidical Mass Köln, und unter der Voraussetzung, dass die Einrichtung einer Schulstraße verkehrlich grundsätzlich an diesem Schulstandort sinnvoll ist.. Es handelt sich um folgende Grundschulen: Balthasarstraße (Bezirk Innenstadt) Gilbachstraße (Bezirk Innenstadt) Otterweg (Bezirk Lindenthal) Stenzelbergstraße (Bezirk Lindenthal) Altonaer Straße (Bezirk Nippes) Steinberger Straße (Bezirk Nippes) Adolph-Kolping-Straße (Bezirk Porz) Kupfergasse (Bezirk Porz) Andreas-Hermes-Straße (Bezirk Kalk) Kapitelstraße (Bezirk Kalk) 4 Volberger Weg (Bezirk Kalk) Diependahlstraße (Bezirk Mülheim) Aufgrund des Ratsbeschlusses verfolgt die Verwaltung das Ziel, in jedem Kölner Stadtbezirk unter den genannten Gesichtspunkten Schulstraßen einzurichten. Für den Stadtbezirk Chor- weiler ist die Einrichtung einer Schulstraße für die Grundschule an der Gutnickstraße grund- sätzlich planerisch denkbar. Derzeit wird der Schulstandort generalsaniert und soll daher im Nachgang vertieft betrachtet werden. Aus Verwaltungssicht sei hier der Hinweis gegeben, dass die Einrichtung einer Schulstraße nur eine von mehreren Möglichkeiten darstellt, die verkehrliche Situation an Schulen für alle Verkehrsteilnehmer*innen sicherer zu machen und zu verbessern. Für die Einrichtung einer Schulstraße ist stets die Verhältnismäßigkeit bei einer Teileinziehung zu begründen. Der Einrichtung von Schulstraßen nimmt nicht nur wegen der Prozessdauer viel Zeit in An- spruch, sondern wegen des für dieses neue Thema nur eingeschränkt zur Verfügung stehen- den Personals ebenso. Neue Planstellen konnten hierfür in den letzten beiden Jahren ange- sichts der schwierigen Haushaltssituation nicht geschaffen werden. Wie sich die Situation vor dem Hintergrund der aktuellen Konsolidierungsbestrebungen im Be- reich des Personalkostenbudgets künftig weiterentwickelt, lässt sich aktuell nicht prognostizie- ren. Gegenwärtig kommt die Verwaltung zu der Einschätzung, dass mit einer zehnmonatigen Verfahrensdauer und des für diese neue Aufgabe in allen beteiligten Ämtern sehr begrenzt zur Verfügung stehenden Personals in Köln etwa 2-3 Schulstraßen pro Jahr umgesetzt werden können. Gez. Egerer Anlagen Anlage 1: Prozess-Schaubild „Einrichtung einer Schulstraße“ Anlage 2: Vormerkliste Schulstraßen Anlage 3: Schulstraßenpotentiale Übersicht
Anlage 2 - Vormerkliste Schulstraßen
6183 Zeichen
Anlage 2 Bezirk Schule Schulform Potentialanalyse GIS Begründung Innenstadt Antwerpener Straße, Interim Kreutzerstraße Grundschule ja Interimsstandort Innenstadt Balthasarstraße, Gemeinschaftsgrundschule Grundschule ja Innenstadt Freinet-Schule Köln, Gereonswall Grundschule ja Innenstadt Mainzer Straße, KGS Grundschule ja Innenstadt Montessori-Grundschule, Gilbachstraße Grundschule ja Innenstadt Nikolaus-Groß-Schule, Bernhard-Letterhaus- Str. Grundschule ja Innenstadt Pfälzer Straße, Gemeinschaftsgrundschule Grundschule ja Innenstadt Stephan-Lochner-Schule, Lochnerstraße Grundschule ja in Umsetzung Innenstadt Zwirnerstraße, GGS Grundschule ja Rodenkirchen Rosenzweigweg, GGS Grundschule ja Schulstraße aus verkehrlicher Sicht nicht sinnvoll Rodenkirchen Cäsarstraße KGS/GS Grundschule ja Lindenthal Albert Schweitzer-Schule, Breslauer Straße Grundschule nein Verkehrsbelastung, Vorbehaltsnetz Lindenthal Bachemer Straße, GGS Grundschule ja Lindenthal Clarenhofschule, Schulstraße Grundschule ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich Lindenthal Freiligrathstraße, GGS Grundschule nein Vorbehaltsnetz Lindenthal Geilenkircher Straße, GGS (Braunsfeld) Grundschule ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich Lindenthal Hans-Christian-Andersen-Schule, Freiligrathstr. Grundschule ja Lindenthal Heliosschule, Primarstufe, Kaiserescherstr. Grundschule ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich Lindenthal Johanniter-Schule, Kölner Straße Grundschule ja Lindenthal Lindenburger Allee, KGS Grundschule ja Lindenthal Mommsenstraße, GGS Grundschule nein Verkehrsbelastung Lindenthal Manderscheider Platz, Berrenrather Straße Grundschule nein Buslinie, Verkehrsbelastung, Vorbehaltsnetz Lindenthal Stenzelbergstraße, GGS Grundschule ja Lindenthal Pater-Delp-Schule, im Kamp Grundschule ja Lindenthal Olympiaschule neue Sandkaul, GGS Grundschule ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich Lindenthal Apostelngymnasium, Biggestr. Gymnasium ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich Lindenthal LVR-Gronewald-Schule, Gronewaldstr. Förderschule ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich Lindenthal GGS Alfons-Nowak-Str. Grundschule ja, mit Einschränkung Ehrenfeld Astrid-Lindgren-Schule, Borsigstraße Grundschule ja Ehrenfeld Erlenweg Gemeinschaftsgrundschule Grundschule ja derzeit keine Notwendigkeit Ehrenfeld Erlenweg, Katholische Grundschule Grundschule ja derzeit keine Notwendigkeit Ehrenfeld Lindenbornschule, Lindenbornstraße Grundschule umgesetzt Ehrenfeld Maria-Montessori-Schule am Pistorhof Grundschule umgesetzt Ehrenfeld Michael Ende Schule, Platenstraße Grundschule ja Ehrenfeld Peter-Lustig-Schule, Wilhelm-Schreiber- Straße Grundschule ja Ehrenfeld Vincenz-Statz-Schule, Lindenbornstraße Grundschule umgesetzt Ehrenfeld Heliosschule, Sekundarstufe Gesamtschule ja, mit Einschränkung Ehrenfeld Montessori Gymnasium, Rochusstr. Gymnasium ja, mit Einschränkung Ehrenfeld KGS Baadenberger Str. Grundschule ja Nippes Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Gesamtschule ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich Nippes Kretzerstraße, GGS Grundschule ja in Umsetzung Nippes Maternus-Grundschule, Bülowstraße Grundschule ja Nippes Mathilde-v.-Mevissen-Grundschule, Gellertstraße Grundschule ja Nippes Niehler Kirchweg/Friedrich Karl Straße Grundschule nein Verkehrsbelastung Nippes Steinberger Straße, GGS Grundschule ja Nippes GGS Gartenstadt, Altonaer Str. Grundschule ja Nippes Nesselrodestr. GGS Grundschule ja Chorweiler Soldiner Straße, GGS Grundschule ja Chorweiler An den Kaulen, GGS Grundschule Nein Buslinie Chorweiler An den Kaulen KGS Grundschule Nein Buslinie Chorweiler KGS Gutnickstr. Grundschule ja Porz Peter-Petersen-Schule Grundschule ja, mit Einschränkung Porz Hohe Straße, GGS Grundschule ja, mit Einschränkung Erschließung der Anlieger nicht mehr gewährleistet (medizinische Einrichtungen) Porz Poller Hauptstraße, GGS Grundschule ja, mit Einschränkung Porz Schmittgasse, GGS Grundschule ja, mit Einschränkung Porz Irisweg Grundschule ja, mit Einschränkung Porz Kupfergasse, KGS Grundschule ja Porz Don-Bosco-Grundschule Grundschule ja, mit Einschränkung Humboldtstr. ausgeschlossen; ggf. Alternativstandorte Planckstr. Und Bonnerstr. Porz Janusz-Korcak-Schule Grundschule ja, mit Einschränkung Porz Janusz-Korcak-Schule Grundschule nein Klassifizierte Straße, Buslinie, Verkehrsbelastung, Vorbehaltsnetz Porz Konrad-Adenauer-Straße Grundschule ja Porz Heideschule Grundschule ja Porz Hauptstraße Grundschule nein Hauptraße im Vorbehaltsnetz, ggf. Alternativstandort Josef Str. (Detailprüfung erforderlich) Porz Friedrich-List-Schule Grundschule ja Porz Grundschule Adolph-Kolping-Str. Grundschule ja Porz GGS Unter Birken, Schulstraße 23 Grundschule ja Porz KGS Hinter der Kirche Grundschule ja Kalk Diesterwegstraße, GGS Grundschule umgesetzt Kalk Fußfallstraße, KGS Grundschule Nein Buslinie Kalk James-Krüss-Schule, Zehnthofstraße Grundschule ja Kalk Kapitelstraße KGS Grundschule ja Kalk Lustheider Straße, GGS Grundschule ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich Kalk GGS Volberger Weg Grundschule ja Kalk Weimarer Str., GGS Grundschule ja Kalk GGS Andreas-Hermes-Str. Grundschule ja Mülheim Horststraße, KGS Grundschule ja in Umsetzung Mülheim Johannesschule, Honschaftsstraße Grundschule nein Buslinie; ggf. Alternativstandort Johannesweg (Detailprüfung erforderlich) Mülheim Johann-Gottfried-Herder-Gymn. Kattowitzer Str. Gymnasium ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich Mülheim Kopernikusstraße, GGS Grundschule ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich Mülheim Montessori Grundschule, Ferdinandstraße Grundschule ja Mülheim Neufelder Straße, KGS Grundschule nein Verkehrsbelastung, Vorbehaltsnetz; ggf. Alternativstandort Damaschkestraße (Detailprüfung erforderlich) Mülheim Rheinschule, Mülheimer Freiheit Grundschule nein Verkehrsbelastung Mülheim Ricarda-Huch-Straße, Teilstandort Luzerner Weg Grundschule ja Mülheim Rosenmaarschule, Am Rosenmaar Grundschule umgesetzt Mülheim Hölderlingymnasium Gymnasium ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich Mülheim Diependahlstr., KGS Grundschule ja Mülheim GGS Peter-Gries-Str. Grundschule ja Vormerkliste Schulstraßen
Anlage 1 - Prozess-Schaubild Einrichtung einer Schulstraße
126 Zeichen
Arbeitsprozess Einrichtung Schulstraße mit Teileinziehung Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Anlage 1 Stand: 07.05.2026
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (77)
- Schulstraße 23
- Lochnerstraße
- Kretzerstraße
- Horststraße
- Balthasarstraße
- Gilbachstraße
- Stenzelbergstraße
- Altonaer Straße
- Adolph-Kolping-Straße
- Kupfergasse
- Andreas-Hermes-Straße
- Kapitelstraße
- Diependahlstraße
- Gutnickstraße
- Breslauer Straße
- Freiligrathstraße
- Kölner Straße
- Berrenrather Straße
- Biggestraße
- Gronewaldstraße
- Alfons-Nowak-Straße
- Borsigstraße
- Lindenbornstraße
- Platenstraße
- Rochusstraße
- Baadenberger Straße
- Bülowstraße
- Gellertstraße
- Zehnthofstraße
- Honschaftsstraße
- Ferdinandstraße
- Otterweg
- Volberger Weg
- Bernhard-Letterhaus-Straße
- Wilhelm-Schreiber-Straße
- Friedrich-Karl-Straße
- Konrad-Adenauer-Straße
- Geilenkircher Straße
- Manderscheider Platz
- Ricarda-Huch-Straße
- Antwerpener Straße
- Lindenburger Allee
- Poller Hauptstraße
- Lustheider Straße
- Kattowitzer Straße
- Mülheimer Freiheit
- Niehler Kirchweg
- Nesselrodestraße
- Soldiner Straße
- Hinter der Kirche
- Diesterwegstraße
- Kopernikusstraße
- Neufelder Straße
- Kreutzerstraße
- Pfälzer Straße
- Damaschkestraße
- Mainzer Straße
- Zwirnerstraße
- Mommsenstraße
- Humboldtstraße
- Fußfallstraße
- An den Kaulen
- Rosenzweigweg
- Neue Sandkaul
- Hohe Straße
- Schmittgasse
- Planckstraße
- Hauptstraße
- Gereonswall
- Cäsarstraße
- Am Pistorhof
- Johannesweg
- Luzerner Weg
- Am Rosenmaar
- Im Kamp
- Erlenweg
- Irisweg
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Details
- Aktenzeichen
- 2002/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 10.06.2026
- Erstellt
- 16.06.2025 16:09