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2002/2025

Einrichtung von Schulstraßen im Kölner Stadtgebiet

Mitteilung Ausschuss 10.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 29.06.2026, TOP 12.11

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 - Vormerkliste Stand August 2026

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Ansehen

Anlage 3 - Schulstraßenpotentiale Übersicht

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Ansehen

Anlage 2 - Vormerkliste Schulstraßen

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Ansehen

Anlage 1 - Prozess-Schaubild Einrichtung einer Schulstraße

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

10724 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
 
Vorlagen-Nummer 10.06.2026 
 2002/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Mobilitätsausschuss 16.06.2026 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 18.06.2026 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.06.2026 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.06.2026 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026 
 
Einrichtung von Schulstraßen im Kölner Stadtgebiet 
Im Jahr 2023 wurden im Rahmen eines Pilotprojekts an vier Grundschulen sogenannte Schul-
straßen, d.h. temporäre Sperrungen für den Kfz-Verkehr zu Schulbeginn und -ende, eingerich-
tet. Nach der Erprobungsphase wurden die Schulstraßen in einen dauerhaften Zustand über-
führt. Parallel wurde die Verwaltung von der Politik beauftragt, ein Konzept zur Identifizierung 
und Umsetzung weiterer Schulstraßenstandorte zu erarbeiten (Vorlagen-Nr. AN/0504/2024).  
 
Vor zwei Jahren dann erfolgte auf Landesebene durch einen Erlass eine Erleichterung der 
Einrichtung von Schulstraßen in Kommunen. Dieser Erlass zeigt auf, wie Städte und Gemein-
den Schulstraßen möglichst rechtssicher einrichten können. Hierfür wird von Landesseite das 
Rechtsinstrument der sogenannten straßenrechtlichen Teileinziehung empfohlen.  
 
Dazu heißt es im NRW-Erlass: „…nach § 29 Absatz 2 StVO muss in jedem Fall die Widmung 
der Straße durch eine der Sperrung entsprechende Teileinziehung beschränkt werden, weil 
durch den Ausschluss des Kfz-Verkehrs der Gemeingebrauch der öffentlichen Straße zu be-
stimmten Zeiten beschränkt wird. Dies gilt selbst dann, wenn die Sperrung eine nur kurze Zeit-
spanne im Tagesverlauf umfasst. Maßgeblich ist, dass sie auf Dauer angelegt ist und somit 
ständig wiederkehrt.“ 
 
Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

2 
 
(StrWG NRW) ist die Teileinziehung die Allgemeinverfügung, durch die die Widmung einer 
Straße nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise 
beschränkt wird. Für eine Teileinziehung müssen überwiegende Gründe des öffentlichen 
Wohls vorliegen (§ 7 Absatz 3 StrWG NRW) und die Absicht der Teileinziehung ist mindes-
tens drei Monate vorher ortsüblich bekanntzumachen (§ 7 Absatz 4 Satz 1 StrWG NRW). 
 
Die konzeptionelle Erarbeitung des für die Verwaltung neuen Schulstraßen-Themas erfolgt 
seit 2024 in zwei Arbeitsschritten:  
 
 Schritt 1: Erarbeitung eines ämterübergreifenden Ablaufprozesses innerhalb der Verwal-
tung für die Durchführung von straßenrechtlichen Teileinziehungen für potenzielle Schul-
straßen. 
 Schritt 2: Festlegung einer logischen Reihenfolge von Schulformen, die zuerst betrachtet 
und auf Eignungsvoraussetzungen geprüft werden. 
 
Beide Schritte zusammen bilden den konzeptionellen Rahmen, mit dem die Politik 2024 die 
Verwaltung beauftragt hat. Schritt 1 ist inzwischen als erledigt zu betrachten. Schritt 2 ist ein 
fortlaufender Prozess, indem in Rede stehende Schulen und Straßenzüge dahingehend beur-
teilt werden, ob eine Einrichtung sinnvoll, verkehrlich machbar, rechtlich möglich und deshalb 
angeraten ist. Die Beurteilung erfolgt mittels eines Prüfschemas, dass die Verwaltung aus 
dem oben erwähnten Erlass abgeleitet hat. Darüber hinaus gibt es Ausschlusskriterien, wie z. 
B. klassifizierte Straßen, Straßen im Vorbehaltsnetz oder Straßen, auf denen ÖPNV unter-
wegs ist.  
 
Der Ablaufprozess von der ersten Idee bis zur vollständigen Umsetzung einer Schulstraße 
dauert im Regelfall etwa rd. 10 Monate. Dieser Prozess besteht aus verschiedenen Arbeits-
phasen, die jeweils eine unterschiedliche zeitliche Dauer beanspruchen. Die Prozessdarstel-
lung liegt dieser Mitteilung als Schaubild bei (s. Anlage 1). Die Darstellung zeigt, dass die teil-
weise in der Öffentlichkeit geäußerte Vorstellung, dass sich eine Schulstraße im „Handumdre-
hen“ einrichten ließe, nicht der Realität entspricht. 
 
Je Schulstraße handelt sich um folgende Phasen, die zum Teil zeitlich parallel beginnen oder 
ablaufen: 
1. Erarbeitung eines individuellen Planungskonzepts  
2. Begründung und Einleitung des Teileinziehungsverfahrens 
3. Beschlussfassung der Teileinziehung durch die zuständige Bezirksvertretung 
4. Erarbeitung einer Kommunikations- und Informationskampagne für Anlieger*innen, Schule, 
Eltern und die Öffentlichkeit 
5. Festlegung von Regelungen für Ausnahmegenehmigungen für Anlieger*innen 
6. Straßenverkehrsrechtliche Anordnung nach StVO durchführen 
7. Einrichtung der Schulstraße vor Ort durch entsprechende Beschilderungen etc. 
Ob sich die Bearbeitungsdauer von rd. 10 Monaten durch Routineabläufe zukünftig reduzieren 
lässt, ist anzunehmen, aber kann final erst bestätigt werden, wenn die Verwaltung mehr Erfah-
rungen im Prozessablauf gewonnen hat. Bei komplexeren Vorgängen mit Einwendungen von 
Anlieger*innen wird die Dauer wahrscheinlich auf dem jetzigen Zeitlevel bleiben oder sogar 
darüber hinausgehen. 
 
Aktuell gibt es in Fachkreisen Diskussionen darüber, ob sich eine Schulstraße entgegen der 
Ersteinschätzung aus 2024 (Teileinziehung als Mittel der Wahl) zügiger über eine straßenver-
kehrsrechtliche Anordnung nach § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) realisieren lassen 
könnte. Dieser besagt u.a., dass die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter 
Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs be-
schränken oder verbieten und den Verkehr umleiten können. Die Verwaltung prüft aktuell ge-
meinsam mit dem Rechtsamt und anderen beteiligten Ämtern, ob dies ein realistischer Weg 
für die Einrichtung von Schulstraßen in Köln sein könnte.

3 
 
 
Sollte dies gerichtsfest möglich sein und im Prozessablauf deutliche Zeitvorteile bringen, wäre 
diese Alternative durchaus ins Auge zu fassen. Nach jetziger Einschätzung der Verwaltung 
könnte sich jedoch die seit längerem bestehende personelle Unterbesetzung der Straßenver-
kehrsbehörde Köln als zeitliche Engpassstelle erweisen, so dass in der Praxis kein Zeitvorteil 
zu erwarten ist. In diesem Fall empfiehlt die Verwaltung weiterhin auf das etablierte Teileinzie-
hungsverfahren zu setzen. 
 
Mit Stand heute hat die Verwaltung ca. 300 Schulstandorte im Stadtgebiet auf die verkehrli-
chen Rahmenbedingungen hin überprüft. In diese Prüfung wurden politische Beschlüsse so-
wie Hinweise von Schulen, Eltern und Verbänden mit einbezogen. Im Ergebnis ist eine Vor-
merkliste erstellt worden (s. Anlage 2).  
 
Nach derzeitigem Stand sind etwa rd. 180 Schulstandorte grundsätzlich dafür geeignet, um 
dort eine Schulstraße einzurichten (s. Anlage 3). Die Verwaltung hat sich danach fortan mit 
der Frage beschäftigt, an welchen Schulen in Köln das Problem am dringendsten zu beheben 
ist, um bei knappen Personalressourcen zielgenau zu priorisieren. Hier zeigte sich, dass der 
Blick zuerst und in erster Linie auf Grund- und Förderschulen zu richten ist. Förderschulen 
sind im Einzelfall genauer zu betrachten, da der Einsatz von Schülerspezialverkehren die Ein-
richtung einer Schulstraße im Prinzip ausschließt.  
 
Die Verwaltung plant im Moment an folgenden Grundschulen Schulstraßen einzurichten: 
 Lochnerstraße (Bezirk Innenstadt) 
 Kretzerstraße (Bezirk Nippes) 
 und Horststraße (Bezirk Mülheim). 
Für diese Straßen sind Teileinziehungsverfahren im 1. Quartal 2026 eingeleitet worden. Mitt-
lerweile liegen der Verwaltung aus der Bürgerschaft teilweise auch Einwendungen vor, die 
von der Verwaltung beantwortet und im Beschlussvorschlag an die zuständige Bezirksvertre-
tung abgewogen werden. Die Umsetzung soll Anfang September zum Schuljahresbeginn 
2026/2027 erfolgen. 
 
Für 14 weitere Standorte finden derzeit verkehrliche Detailprüfungen statt. Nach erfolgreichem 
Abschluss der Detailprüfung schließt sich der Prozessschritt der Teileinziehung an. Aufgrund 
der begrenzten Personalressourcen kann dieser Prozessschritt für die abschließend geprüften 
Standorten durch die Verwaltung nur sukzessive und nicht zeitgleich umgesetzt werden.  
 
Die Auswahl dieser 14 Standorte erfolgt auf Grundlage bestehender Beschlüsse zur Einrich-
tung von Schulstraßen, konkreten Anfragen von Schulleitungen und Vorschlägen aus Eltern-
initiativen, sowie der Kidical Mass Köln, und unter der Voraussetzung, dass die Einrichtung 
einer Schulstraße verkehrlich grundsätzlich an diesem Schulstandort sinnvoll ist..  
 
Es handelt sich um folgende Grundschulen: 
 Balthasarstraße (Bezirk Innenstadt) 
 Gilbachstraße (Bezirk Innenstadt) 
 Otterweg (Bezirk Lindenthal) 
 Stenzelbergstraße (Bezirk Lindenthal) 
 Altonaer Straße (Bezirk Nippes) 
 Steinberger Straße (Bezirk Nippes) 
 Adolph-Kolping-Straße (Bezirk Porz) 
 Kupfergasse (Bezirk Porz) 
 Andreas-Hermes-Straße (Bezirk Kalk) 
 Kapitelstraße (Bezirk Kalk)

4 
 
 Volberger Weg (Bezirk Kalk) 
 Diependahlstraße (Bezirk Mülheim) 
Aufgrund des Ratsbeschlusses verfolgt die Verwaltung das Ziel, in jedem Kölner Stadtbezirk 
unter den genannten Gesichtspunkten Schulstraßen einzurichten. Für den Stadtbezirk Chor-
weiler ist die Einrichtung einer Schulstraße für die Grundschule an der Gutnickstraße grund-
sätzlich planerisch denkbar. Derzeit wird der Schulstandort generalsaniert und soll daher im 
Nachgang vertieft betrachtet werden.  
 
Aus Verwaltungssicht sei hier der Hinweis gegeben, dass die Einrichtung einer Schulstraße 
nur eine von mehreren Möglichkeiten darstellt, die verkehrliche Situation an Schulen für alle 
Verkehrsteilnehmer*innen sicherer zu machen und zu verbessern. Für die Einrichtung einer 
Schulstraße ist stets die Verhältnismäßigkeit bei einer Teileinziehung zu begründen. 
 
Der Einrichtung von Schulstraßen nimmt nicht nur wegen der Prozessdauer viel Zeit in An-
spruch, sondern wegen des für dieses neue Thema nur eingeschränkt zur Verfügung stehen-
den Personals ebenso. Neue Planstellen konnten hierfür in den letzten beiden Jahren ange-
sichts der schwierigen Haushaltssituation nicht geschaffen werden.  
 
Wie sich die Situation vor dem Hintergrund der aktuellen Konsolidierungsbestrebungen im Be-
reich des Personalkostenbudgets künftig weiterentwickelt, lässt sich aktuell nicht prognostizie-
ren. Gegenwärtig kommt die Verwaltung zu der Einschätzung, dass mit einer zehnmonatigen 
Verfahrensdauer und des für diese neue Aufgabe in allen beteiligten Ämtern sehr begrenzt zur 
Verfügung stehenden Personals in Köln etwa 2-3 Schulstraßen pro Jahr umgesetzt werden 
können.  
 
Gez. Egerer 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Prozess-Schaubild „Einrichtung einer Schulstraße“ 
Anlage 2: Vormerkliste Schulstraßen 
Anlage 3: Schulstraßenpotentiale Übersicht

Anlage 2 - Vormerkliste Schulstraßen

6183 Zeichen

Anlage 2
Bezirk Schule Schulform Potentialanalyse GIS Begründung
Innenstadt Antwerpener Straße, Interim Kreutzerstraße Grundschule ja Interimsstandort
Innenstadt Balthasarstraße, Gemeinschaftsgrundschule Grundschule ja
Innenstadt Freinet-Schule Köln, Gereonswall Grundschule ja
Innenstadt Mainzer Straße, KGS Grundschule ja
Innenstadt Montessori-Grundschule, Gilbachstraße Grundschule ja
Innenstadt
Nikolaus-Groß-Schule, Bernhard-Letterhaus-
Str. Grundschule ja
Innenstadt Pfälzer Straße, Gemeinschaftsgrundschule Grundschule ja
Innenstadt Stephan-Lochner-Schule, Lochnerstraße Grundschule ja in Umsetzung
Innenstadt Zwirnerstraße, GGS Grundschule ja
Rodenkirchen Rosenzweigweg, GGS Grundschule ja Schulstraße aus verkehrlicher Sicht nicht sinnvoll
Rodenkirchen Cäsarstraße KGS/GS Grundschule ja
Lindenthal Albert Schweitzer-Schule, Breslauer Straße Grundschule nein Verkehrsbelastung, Vorbehaltsnetz
Lindenthal Bachemer Straße, GGS Grundschule ja
Lindenthal Clarenhofschule, Schulstraße Grundschule ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich
Lindenthal Freiligrathstraße, GGS Grundschule nein Vorbehaltsnetz
Lindenthal Geilenkircher Straße, GGS (Braunsfeld) Grundschule ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich
Lindenthal
Hans-Christian-Andersen-Schule, 
Freiligrathstr. Grundschule ja
Lindenthal Heliosschule, Primarstufe, Kaiserescherstr. Grundschule ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich
Lindenthal Johanniter-Schule, Kölner Straße Grundschule ja
Lindenthal Lindenburger Allee, KGS Grundschule ja
Lindenthal Mommsenstraße, GGS Grundschule nein Verkehrsbelastung
Lindenthal Manderscheider Platz, Berrenrather Straße Grundschule nein Buslinie, Verkehrsbelastung, Vorbehaltsnetz
Lindenthal Stenzelbergstraße, GGS Grundschule ja
Lindenthal Pater-Delp-Schule, im Kamp Grundschule ja
Lindenthal Olympiaschule neue Sandkaul, GGS Grundschule ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich
Lindenthal Apostelngymnasium, Biggestr. Gymnasium ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich
Lindenthal LVR-Gronewald-Schule, Gronewaldstr. Förderschule ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich
Lindenthal GGS Alfons-Nowak-Str. Grundschule ja, mit Einschränkung
Ehrenfeld Astrid-Lindgren-Schule, Borsigstraße Grundschule ja
Ehrenfeld Erlenweg Gemeinschaftsgrundschule Grundschule ja derzeit keine Notwendigkeit
Ehrenfeld Erlenweg, Katholische Grundschule Grundschule ja derzeit keine Notwendigkeit
Ehrenfeld Lindenbornschule, Lindenbornstraße Grundschule umgesetzt
Ehrenfeld Maria-Montessori-Schule am Pistorhof Grundschule umgesetzt
Ehrenfeld Michael Ende Schule, Platenstraße Grundschule ja
Ehrenfeld
Peter-Lustig-Schule, Wilhelm-Schreiber-
Straße Grundschule ja
Ehrenfeld Vincenz-Statz-Schule, Lindenbornstraße Grundschule umgesetzt
Ehrenfeld Heliosschule, Sekundarstufe Gesamtschule ja, mit Einschränkung
Ehrenfeld Montessori Gymnasium, Rochusstr. Gymnasium ja, mit Einschränkung
Ehrenfeld KGS Baadenberger Str. Grundschule ja
Nippes Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule Gesamtschule ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich
Nippes Kretzerstraße, GGS Grundschule ja in Umsetzung
Nippes Maternus-Grundschule, Bülowstraße Grundschule ja
Nippes
Mathilde-v.-Mevissen-Grundschule, 
Gellertstraße Grundschule ja
Nippes Niehler Kirchweg/Friedrich Karl Straße Grundschule nein Verkehrsbelastung
Nippes Steinberger Straße, GGS Grundschule ja
Nippes GGS Gartenstadt, Altonaer Str. Grundschule ja
Nippes Nesselrodestr. GGS Grundschule ja
Chorweiler Soldiner Straße, GGS Grundschule ja
Chorweiler An den Kaulen, GGS Grundschule Nein Buslinie
Chorweiler An den Kaulen KGS Grundschule Nein Buslinie
Chorweiler KGS Gutnickstr. Grundschule ja
Porz Peter-Petersen-Schule Grundschule ja, mit Einschränkung
Porz Hohe Straße, GGS Grundschule ja, mit Einschränkung
Erschließung der Anlieger nicht mehr gewährleistet 
(medizinische Einrichtungen)
Porz Poller Hauptstraße, GGS Grundschule ja, mit Einschränkung
Porz Schmittgasse, GGS Grundschule ja, mit Einschränkung
Porz Irisweg Grundschule ja, mit Einschränkung
Porz Kupfergasse, KGS Grundschule ja
Porz Don-Bosco-Grundschule Grundschule ja, mit Einschränkung
Humboldtstr. ausgeschlossen; ggf. 
Alternativstandorte Planckstr. Und Bonnerstr. 
Porz Janusz-Korcak-Schule Grundschule ja, mit Einschränkung
Porz Janusz-Korcak-Schule Grundschule nein
Klassifizierte Straße, Buslinie, Verkehrsbelastung, 
Vorbehaltsnetz
Porz Konrad-Adenauer-Straße Grundschule ja
Porz Heideschule Grundschule ja
Porz Hauptstraße Grundschule nein
Hauptraße im Vorbehaltsnetz, ggf. 
Alternativstandort Josef Str. (Detailprüfung 
erforderlich)
Porz Friedrich-List-Schule Grundschule ja
Porz Grundschule Adolph-Kolping-Str. Grundschule ja
Porz GGS Unter Birken, Schulstraße 23 Grundschule ja
Porz KGS Hinter der Kirche Grundschule ja
Kalk Diesterwegstraße, GGS Grundschule umgesetzt
Kalk Fußfallstraße, KGS Grundschule Nein Buslinie
Kalk James-Krüss-Schule, Zehnthofstraße Grundschule ja
Kalk Kapitelstraße KGS Grundschule ja
Kalk Lustheider Straße, GGS Grundschule ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich
Kalk GGS Volberger Weg Grundschule ja
Kalk Weimarer Str., GGS Grundschule ja
Kalk GGS Andreas-Hermes-Str. Grundschule ja
Mülheim Horststraße, KGS Grundschule ja in Umsetzung
Mülheim Johannesschule, Honschaftsstraße Grundschule nein
Buslinie; ggf. Alternativstandort Johannesweg 
(Detailprüfung erforderlich)
Mülheim
Johann-Gottfried-Herder-Gymn. Kattowitzer 
Str. Gymnasium ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich
Mülheim Kopernikusstraße, GGS Grundschule ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich
Mülheim Montessori Grundschule, Ferdinandstraße Grundschule ja
Mülheim Neufelder Straße, KGS Grundschule nein
Verkehrsbelastung, Vorbehaltsnetz; ggf. 
Alternativstandort Damaschkestraße 
(Detailprüfung erforderlich)
Mülheim Rheinschule, Mülheimer Freiheit Grundschule nein Verkehrsbelastung
Mülheim
Ricarda-Huch-Straße, Teilstandort Luzerner 
Weg Grundschule ja
Mülheim Rosenmaarschule, Am Rosenmaar Grundschule umgesetzt
Mülheim Hölderlingymnasium Gymnasium ja, mit Einschränkung Detailprüfung erforderlich
Mülheim Diependahlstr., KGS Grundschule ja
Mülheim GGS Peter-Gries-Str. Grundschule ja
Vormerkliste Schulstraßen

Anlage 1 - Prozess-Schaubild Einrichtung einer Schulstraße

126 Zeichen

Arbeitsprozess Einrichtung Schulstraße mit Teileinziehung
Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Anlage 1
Stand: 07.05.2026

Beratungsverlauf (10)

16.06.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 6.2.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
18.06.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.06.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.06.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.17 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 8.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.06.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.06.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.06.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (77)

  • Schulstraße 23
  • Lochnerstraße
  • Kretzerstraße
  • Horststraße
  • Balthasarstraße
  • Gilbachstraße
  • Stenzelbergstraße
  • Altonaer Straße
  • Adolph-Kolping-Straße
  • Kupfergasse
  • Andreas-Hermes-Straße
  • Kapitelstraße
  • Diependahlstraße
  • Gutnickstraße
  • Breslauer Straße
  • Freiligrathstraße
  • Kölner Straße
  • Berrenrather Straße
  • Biggestraße
  • Gronewaldstraße
  • Alfons-Nowak-Straße
  • Borsigstraße
  • Lindenbornstraße
  • Platenstraße
  • Rochusstraße
  • Baadenberger Straße
  • Bülowstraße
  • Gellertstraße
  • Zehnthofstraße
  • Honschaftsstraße
  • Ferdinandstraße
  • Otterweg
  • Volberger Weg
  • Bernhard-Letterhaus-Straße
  • Wilhelm-Schreiber-Straße
  • Friedrich-Karl-Straße
  • Konrad-Adenauer-Straße
  • Geilenkircher Straße
  • Manderscheider Platz
  • Ricarda-Huch-Straße
  • Antwerpener Straße
  • Lindenburger Allee
  • Poller Hauptstraße
  • Lustheider Straße
  • Kattowitzer Straße
  • Mülheimer Freiheit
  • Niehler Kirchweg
  • Nesselrodestraße
  • Soldiner Straße
  • Hinter der Kirche
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  • Kopernikusstraße
  • Neufelder Straße
  • Kreutzerstraße
  • Pfälzer Straße
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  • Mainzer Straße
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  • Mommsenstraße
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  • Fußfallstraße
  • An den Kaulen
  • Rosenzweigweg
  • Neue Sandkaul
  • Hohe Straße
  • Schmittgasse
  • Planckstraße
  • Hauptstraße
  • Gereonswall
  • Cäsarstraße
  • Am Pistorhof
  • Johannesweg
  • Luzerner Weg
  • Am Rosenmaar
  • Im Kamp
  • Erlenweg
  • Irisweg

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Details

Aktenzeichen
2002/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.06.2026
Erstellt
16.06.2025 16:09