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221646-04 ST

Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße

Stellungnahme der Verwaltung 14.03.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.06.2023, TOP 5.1.3

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

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Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
221646-04 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
——
 
Federführung: 
61 Stadtplanungsamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
 
 
Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-
Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme 
Bezirksvertretung Beuel 15.03.2023 Kenntnisnahme 
Rat 23.03.2023 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Stellungnahme: 
  
Der MoVe hat in seiner Sitzung vom 23.11.22 die Vorlage DS 221646 mit 
Maßgabe vertagt. Insbesondere die Punkte 6 und 7 der Maßgabe bedürfen 
einer Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung sowie eine Abstimmung mit 
dem Landesbetrieb Straßen.NRW. In einem gemeinsamen Abstimmungstermin 
am 23.02.23 konnten nicht alle Fragen final geklärt werden. Die Antworten von 
Straßen.NRW stehen zum Teil noch aus. Daher hat die Verwaltung 
beschlossen, die Fragen der Maßgabe soweit möglich zu beantworten. Die 
finalen Ergebnisse der fortgeschriebenen Untersuchung sowie die 
Rückmeldung von Straßen.NRW werden anschließend in den April-/Mai-
Sitzungen vorgestellt.  
  
1. Durch welche konkreten Maßnahmen und insbesondere welche 
Raumaufteilung des in Variante 1a beschriebenen Tunnels will die 
Verwaltung sicherstellen, dass sich Fuß- und Radverkehr nicht in dem 
Tunnel gegenseitig behindern und zum anderen die Akzeptanz des 
Tunnels fördern? 
  
Zu 1.: Die vorgelegte Variante stellt eine Grobplanung dar. Die Detailplanung 
wird anschließend Aufschluss über den finalen Querschnitt liefern. Für die 
möglichen Unterführungen wird sichergestellt, dass grundsätzlich eine 
problemlose Nutzung durch Fuß- und Radverkehr gewährleistet ist. Dabei sind 
die aktuellen Richtlinien und Regelwerke maßgebend. 
  
2. In Anbetracht der steigenden Kosten und der steigenden Chance von 
Starkregenereignissen: Inwiefern ist eine Untertunnelung als Bypass für 
den Fuß- und Radverkehr gegenüber einer Überbauung zu bevorzugen 
und in welchem Maße? 
  
Zu 2.: Die Kostenschätzungen der beiden Varianten wurden in der Präsentation 
vom 23.11.22 vorgestellt.  
  
Bei der Untertunnelung handelt es sich nicht um einen Bypass, sondern um 
eine attraktive, konfliktfreie und direkte Verbindung für den Fuß- und 
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——
Radverkehr.  
  
Vor dem Hintergrund der steigenden Häufigkeit und der steigenden Intensität 
von Starkregenereignissen erscheint die Brückenlösung sinnvoller als die 
Tunnellösung. Allerdings hat der Tunnel gegenüber einer Brücke den Vorteil, 
dass die Entwicklungslängen der Rampen kürzer ausfallen. Dies ist aufgrund 
der lokalen Zwangspunkte nicht unerheblich. Hierbei sind Lärmschutzbauwerke 
entlang der B56, die bei einer Brückenlösung zusätzlich überwunden werden 
müssen sowie die Dammlage der B56 zu berücksichtigen. 
  
3. Wurde in der Verkehrssimulation auch der Rad- und Fußverkehr, der 
durch die neuen Bewohner des geplanten Wohnpark II in Vilich-Müldorf 
entstehen würde, berücksichtigt? Gibt es Grund zu der Annahme, dass 
auch der Rad- und Fußverkehr von der Bundesgrenzschutzstraße 
Richtung Reinold-Hagen-Straße perspektivisch zunimmt und deshalb 
auch mit einer geeigneten Unter- oder Überführung bedacht werden 
sollte? Hintergrund ist unter anderem, dass dieser Verkehr nach Variante 
1 in Zukunft drei statt einer Ampel für diese Strecke überqueren müsste, 
was eine erhebliche Verzögerung darstellt. Wie hoch ist diese 
Verzögerung in einer Best-Case/Worst-Case Betrachtung für den 
Fußverkehr auf der genannten Strecke? 
  
Zu 3.: In der Simulation sind alle zukünftigen Entwicklungsmaßnahmen sowohl 
im Umfeld, als auch bezogen auf die Gesamtstadt berücksichtigt. Hierzu zählen 
auch die Verkehre, die durch den Wohnpark II ausgelöst werden. Bei der 
Optimierung des Knotenpunktes wird zudem versucht, die Anzahl der Furten für 
den Fuß- und Radverkehr noch einmal zu reduzieren. 
  
Gegenüber der Bestandssituation muss der Radverkehr in Variante 1 von der 
Bundesgrenzschutzstraße zur Reinold-Hagen-Straße nun drei signalisierte 
Querungsstellen befahren. Allerdings ist in der Vorzugsvariante ein direkter 
Radweg auf der Fahrbahn von der Bundesgrenzschutzstraße zur Reinold-
Hagen-Straße vorgesehen. Eine Unterführung am Knotenpunkt auf der Nord-
Süd-Achse wurde bereits betrachtet, aufgrund der fehlenden 
Entwicklungslängen für die Rampenbauwerke allerdings als nur schwer 
realisierbar eingestuft. Eine westlich vom Knotenpunkt abgesetzte Unterführung 
ist aufgrund der daraus resultierenden Umplanung im Bereich des 
Bebauungsplans Wohnpark II bisher nicht weiterverfolgt worden.  
  
Eine weitere Änderung ergibt sich in Variante 1 für den Rad- und Fußverkehr 
von der B56 aus Richtung Westen zur Bundesgrenzschutzstraße und 
umgekehrt. Auch hier müssen zukünftig drei Signale passiert werden anstelle 
von einem Signal im heutigen Zustand.  
  
Der Best-Case sieht eine möglichst störungsfreie Führung des Fuß- und 
Radverkehrs vor. Eine Unter- oder Überführung der B56 auch auf der Nord-
Süd-Achse - z.B. westlich des Knotenpunktes - stellt einen solchen Fall dar. 
Dadurch würden für die überwiegende Anzahl der Wegebeziehung größere 
Verzögerungen entfallen. Der Zweirichtungsradweg könnte dann z.B. über die 
Siegburger Straße an die Reinold-Hagen-Straße angebunden werden.  
  
Der Worst-Case stellt eine Situation dar, die keine Verbesserung gegenüber 
der heutigen Situation aufweist oder noch schlechter bewertet wird. Bei 
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——
Variante 2 und mit Abstrichen auch bei Variante 3 kann von diesem Fall 
gesprochen werden. Mithilfe der Simulation kann der Zeitverlust für den Rad- 
und Fußverkehr von der BGS zur B56 in Richtung Westen und umgekehrt 
gemessen werden. Dies ist jedoch nicht Bestandteil der Untersuchung.  
  
4. Bei der Bewertung der Lösung eines Kreisverkehrs (Variante 3) wird 
von einer Verschlechterung für den Radverkehr gesprochen. Dies folgt 
augenscheinlich aus der Bewertung, dass die Ein- und Ausfahrten an 
allen Stellen für Fuß- und Radverkehr nachrangig umgesetzt werden 
muss. Wie gestaltet sich die Leistungsfähigkeit, wenn die Ein- und 
Ausfahrten vorrangig (z.B. durch Zebrastreifen) für den Fuß- und 
Radverkehr gestaltet werden? Der auf der B56 bleibende Verkehr wird an 
dieser Stelle schließlich separat geführt. Wie hoch sind die Einflüsse der 
jeweiligen Zufahrtsstraßen auf die gesamte Leistungsfähigkeit der 
Kreuzung einzuschätzen? 
  
Zu 4.: An Landstraßen, welche außerhalb der Ortsdurchfahrt liegen, ist der 
Radverkehr laut geltenden Regelwerken untergeordnet zu führen. Die 
Einrichtung von Fußgängerüberwegen hätte darüber hinaus zur Folge, dass 
Radfahrende beim Queren absteigen müssten. Mit einem Durchmesser von 90 
m des Kreisverkehrs und bei untergeordneter Führung für Fuß- und Radverkehr 
kann daher aus fachlicher Sicht von einer Verschlechterung gegenüber der 
heutigen Situation gesprochen werden. 
  
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit einen Radweg parallel zum 
Zebrastreifen zu führen, allerdings nachrangig.  
  
Jede Zufahrt wird als ein Konfliktpunkt betrachtet. Die Kapazität eines 
Konfliktpunkts ist abhängig vom Verhältnis der Verkehrsbelastung auf der 
Kreisfahrbahn und der Zufahrt. 
  
5. Wie wird die Möglichkeit bewertet, auch dem Radverkehr parallel zur 
B56 in Variante 3 die Option zu geben, unter dem Kreisverkehr (weiterhin 
getrennt vom KFZ-Verkehr) durchzufahren? 
  
Zu 5.: Diese Lösung ist grundsätzlich denkbar, hätte jedoch eine weitere 
Kostensteigerung zur Folge. Zudem wäre auch dies nur für die Ost-West-Achse 
eine planfreie Lösung. 
  
Im Rahmen der Untersuchung aus dem Jahr 2016 wurde dies bereits geprüft. 
Diese Lösung ist mit zwei zusätzlichen, verhältnismäßig kleinen 
Tunnelbauwerken unter der Kreisfahrbahn verbunden. Die Kostensteigerung 
wurde damals ungefähr mit einer Million Euro beziffert.  
  
6. Weshalb lassen sich die beiden freilaufenden Rechtsabbieger auf die 
und von der BGS-Straße in keinem Fall vermeiden? 
  
Zu 6.: Diese Frage ist gerade Bestandteil der aktuellen Untersuchung zur 
Reduzierung der geplanten Knotenpunkt-Dimensionierung. Eine Reduzierung 
geht in jedem Fall zu Lasten der Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts für den 
KFZ-Verkehr. Im Zuge der Untersuchung wurden verschiedene Varianten zur 
Reduzierung geprüft und am 23.02. dem Landesbetrieb Straßenbau NRW 
vorgestellt. Eine Stellungnahme vom Landesbetrieb ist noch ausständig. 
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——
  
7. Aufgrund welcher angenommener Fahrzeugzahlen muss die BGS-
Straße dreispurig (ab Neubaugebiet, das gemäß Ratsbeschluss einen um 
60% abgesenkten Kfz-Anteil haben soll) bzw. vierspurig, kurzzeitig sogar 
fünfspurig sein? 
  
Zu 7.: Ein Ratsbeschluss mit genanntem Inhalt ist nicht bekannt. In der DS 
200183 wird auf die Erstellung von Mobilitätskonzepten verwiesen, die zu einer 
signifikanten Absenkung des angenommen Kfz-Verkehrsanteils von 60% 
beitragen sollen. Weiterhin ist eine Annahme, wie in der Maßnahme genannt, 
zum jetzigen Stand des Bebauungsplanverfahrens nicht möglich.  
  
Allerdings werden zur Sicherstellung der äußeren Verkehrserschließung sowie 
ausreichender Verkehrsqualität im Quartier bei der Vergabe - insbesondere in 
den Bereichen des Geschosswohnungsbaus und der besonderen Wohnformen 
- Mobilitätskonzepte eingefordert und vertraglich vereinbart. Diese sollen 
sicherstellen, dass der Modal-Split der Verkehrsmittelwahl der Bewohner*innen 
des Plangebiets von einem in der Untersuchung zugrunde gelegten Kfz-Anteil 
von ca. 60% signifikant abgesenkt wird. 
  
Die Anzahl der Fahrstreifen in den Zufahrten eines Knotenpunkts ist abhängig 
vom erforderlichen Stauraum, der wiederum von der Freigabezeit, von der 
Sperrzeit und von der Verkehrsbelastung abhängig ist. Wird die 
Verkehrsbelastung an dem Knotenpunkt reduziert, reduziert sich auch der 
erforderliche Stauraum und damit die Anzahl der benötigten Fahrstreifen für 
den KFZ-Verkehr. Im Rahmen der Fortschreibung der Untersuchung wird 
versucht, die Anzahl der Fahrspuren zu reduzieren.  
  
8. Gibt es die Möglichkeit, die weitere Planung für den Wohnpark II von 
dem weiteren Vorgehen zum Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ 
Bundesgrenzschutzstraße zu entkoppeln und das 
Bebauungsplanverfahren davon losgelöst fortzusetzen? 
  
Zu 8.: Nein. Die äußere Erschließung des Wohnparks II muss grundsätzlich 
gesichert sein. Hierzu zählt auch eine leistungsfähige Abwicklung des Verkehrs 
am Knotenpunkt B56/Bundesgrenzschutzstraße. Darüber hinaus ist die 
Zustimmung des Baulastträgers Straßen.NRW erforderlich. Die Antwort des 
Landesbetriebs steht noch aus. 
  
9. Die Verwaltung stimmt sich zeitnah nochmals mit der Stadt Sankt 
Augustin und dem Rhein-Sieg-Kreis bzgl. der Maßnahme ab und 
bespricht mögliche Co-Finanzierungen des Kreisels und berichtet danach 
den politischen Gremien über die Ergebnisse. 
  
Zu 9.: Eine fachliche Abstimmung zur Knotenpunktgestaltung mit der 
Fachverwaltung der Stadt Sankt Augustin hat stattgefunden. Eine Co-
Finanzierung war bisher nicht Bestandteil der interkommunalen Diskussion. 
Eine Abstimmung mit dem Rhein-Sieg-Kreis ist aus Sicht der Verwaltung zum 
jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig, da zunächst die Stadt Sankt Augustin 
unmittelbar betroffen und damit Ansprechpartnerin ist. 
  
10. Die Verwaltung stimmt sich ebenfalls nochmals zeitnah mit der 
Bundespolizei (als großen Arbeitgeber vor Ort) ab und berichtet den 
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——
politischen Gremien. 
  
Zu 10.: Eine erneute Abstimmung mit der Bundespolizei hat bisher nicht 
stattgefunden, wird aber nachgeholt sobald die Fortschreibung der 
Verkehrsuntersuchung erfolgt ist und die Rückmeldung des Landesbetriebs 
vorliegt. 
  
11. Ferner wird von der Verwaltung erwartet den politischen Gremien eine 
ausführliche Erläuterung vorzulegen, was die Verwaltung in den letzten 5 
Jahren in diesem Projekt gemacht und nun bewogen hat, den seinerzeit 
mit breiter Mehrheit getroffenen Beschluss aufheben zu wollen. 
  
Zu 11.: Über einen längeren Zeitraum war die potenzielle verkehrliche 
Erschließung des Büro- und Gewerbeparks Pützchen-Bechlinghoven das 
vordringliche Thema rund um die B56 zwischen AS Vilich und der Stadtgrenze 
(vgl. DS 201075 und DS 211957). Hintergrund war hier die unzureichend 
leistungsfähige Abwicklung des prognostizierten Verkehrs ausschließlich über 
die Siegburger Straße. Aus diesem Grund wurde die Frage nach der 
zukünftigen Gestaltung des Knotenpunktes B56/Bundesgrenzschutzstraße 
zwischenzeitlich zurückgestellt. Der nun in Rede stehende Vollanschluss des 
Gewerbeparks direkt an die B56 (zwischen AS Vilich und Am Herrengarten) 
ändert zum einen die Verkehrsbeziehungen in diesem Bereich und führt zum 
anderen zu einem weiteren Knotenpunkt, dessen Planung und Finanzierung in 
der Zuständigkeit der Stadt Bonn liegen wird. In diesem Zusammenhang hat 
die Verwaltung beschlossen am Knotenpunkt B56/Bundesgrenzschutzstraße 
die Situation neu zu bewerten und ist zu dem Schluss gekommen, dass an 
dieser Stelle auch eine signalisierte Variante mit planfreier Radverkehrsführung 
denkbar ist.  
  
  
  
  
 
 
 
Anlage/n 
 
1 Übersichtsplan Variante 1a - lichtsignalgesteuerter Knotenpunkt und planfreie 
Führung Radverkehr (öffentlich) 
 
2 Übersichtsplan Variante 2 - lichtsignalgesteuerter Knotenpunkt (öffentlich) 
 
3 Übersichtsplan Variante 3 - Kreisverkehr (öffentlich) 
 
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Beratungsverlauf (9)

14.03.2023 Ausschuss für Mobilität und Verkehr
TOP 6.6.2 Kenntnisnahme

Beschluss: vertagt - mit Maßgabe

Zur Sitzung
15.03.2023 Bezirksvertretung Beuel
TOP 8.2.3 Kenntnisnahme

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
22.03.2023 Ausschuss für Mobilität und Verkehr
TOP 8.1.3 Kenntnisnahme

Beschluss: nicht abgestimmt

Zur Sitzung
23.03.2023 Rat
TOP 5.3.3 Kenntnisnahme

Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

Zur Sitzung
17.04.2023 Bezirksvertretung Beuel
TOP 8.2.3 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.04.2023 Ausschuss für Mobilität und Verkehr
TOP 6.1.2 Kenntnisnahme

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
27.04.2023 Rat
TOP 5.8.3 Kenntnisnahme

Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

Zur Sitzung
24.05.2023 Ausschuss für Mobilität und Verkehr
TOP 6.1.4 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.06.2023 Rat
TOP 5.1.3 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Bundesgrenzschutzstraße
  • Reinold-Hagen-Straße
  • Siegburger Straße
  • Am Herrengarten

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
221646-04 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
14.03.2023
Erstellt
18.01.2026 04:40