Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Kurfürstenkarree
Stellungnahme der Verwaltung 190905-1 ST vom 09.03.2020
Stand: Am 01.09.2020 im Rat zur Kenntnis genommen.
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190905-1 ST Der Oberbürgermeister —— Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Kurfürstenkarree Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.01.2020 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 28.01.2020 Kenntnisnahme Rat 06.02.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Vorbehaltlich weiterer detaillierter Untersuchungen, im Falle der Annahme des Antrages, wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zweifelhaft erscheint. Wegen der relativ geringen Größe des Bereichs dürfte ihm keine "besondere Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde" im Sinne des § 165 Abs. 2 BauGB zukommen. Vom Gesetzgeber geplant war für solche Fälle die Einführung einer sogenannten Innenentwicklungsmaßnahme im Baugesetzbuch. Eine entsprechende Novelle ist bisher allerdings nicht erfolgt. Anlage/n Keine Seite 1 von 1
Beratungsverlauf
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22.01.2020
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz
TOP 6.12.1, Kenntnisnahme. Ergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt -
12.02.2020
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz
TOP 6.7.1, Kenntnisnahme. Ergebnis: zur Kenntnis genommen -
27.05.2020
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz
TOP 6.9.1, Empfehlung. Ergebnis: vertagt -
24.06.2020
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz
TOP 6.6.1, Empfehlung. Ergebnis: zur Kenntnis genommen
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