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V/0418/2022

Änderung der Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster zum 01.01.2023 aufgrund der gesetzlich verpflichtenden Einführung der Umsatzbesteuerung

Vorlagen 28.09.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 07.12.2022, TOP 7.25

Beschlussvorlage

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V_0418_2022_Anlage 1

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3658 Zeichen

V/0418/2022 
V/0418/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Änderung der Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster zum 01.01.2023 
aufgrund der gesetzlich verpflichtenden Einführung der Umsatzbesteuerung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   03.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   08.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   17.11.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   29.11.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.12.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhofseinrich-
tungen der Stadt Münster gem. Anlage 1 aufgrund der gesetzlich verpflichtenden Einführung 
der Umsatzbesteuerung. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Änderung der Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen hat keine Auswirkungen auf den 
Teilergebnisplan der Produktgruppe 13 02 „Friedhöfe“. 
Amt für Grünflächen, Umw elt 
und Nachhaltigkeit 
 
27.09.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Niggemann 
Telefon: 492-6710 
Niggemann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0418/2022 
Begründung: 
 
Durch das Steueränderungsgesetz vom 02.11.2015 wurden mit der Einführung des § 2b UStG (Um-
satzsteuergesetz) und der Streichung des § 2 Abs. 3 UStG die Regelungen zur Unternehmereigen-
schaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) grundlegend neu gefasst. In der Ver-
gangenheit unterlagen jPöR nur in Ausnahmefällen der Umsatzsteuer. Mit der Gesetzesänderung 
unterliegen nun alle Umsätze der öffentlichen Hand grundsätzlich der Umsatzbesteuerung , soweit 
kein Ausnahmetatbestand vorliegt. Nach einer Übergangsfrist tritt die Neufassung des UStG zum 
01.01.2023 in Kraft und ist somit auch auf die städtischen Friedhöfe anzuwenden. 
 
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen hat in Zusammenarbeit mit dem Amt für Grünflächen, Um-
welt und Nachhaltigkeit eine ausführliche Prüfung aller durch den Friedhofsbereich erzielten Gebüh-
reneinnahmen durchgeführt und die Fälle identifiziert, die künftig der Umsatzbesteuerung unterliegen. 
Die folgenden Gebührentarife werden ab dem 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig: 
 
 Gebührentarif lfd. Nr. 7 „Anonymes Urnengrab“ 
 
 Gebührentarif lfd. Nr. 8 „Nutzung Aschestreufeld“ 
 
 Gebührentarif lfd. Nr. 24 b „Beisetzung einer Urne im anonymen Urnengrab/Beisetzung von 
Aschen auf Aschestreufeldern“ 
 
 Gebührentarif lfd. Nr. 26 b „Samstagszuschlag für die Beisetzung von Aschen auf  
Aschestreufeldern auf dem Waldfriedhof Lauheide“ 
 
 Gebührentarif lfd. Nr. 35 c „Stellung einer Arbeitskraft für die Beisetzung von Aschen auf A-
schestreufeldern“ 
 
 Gebührentarif lfd. Nr. 37 „Sonderleistungen“ 
 
Alle anderen Leistungen der städtischen Friedhöfe sind weiterhin umsatzsteuerbefreit. Die ab dem 
01.01.2023 geltenden Gebührentarife sind in der Anlage 1 zu dieser Vorlage aufgeführt. 
 
Der Absatz „Entgelte für die Grabpflege durch die Stadt Münster“ entfällt ersatzlos, da die Stadt 
Münster keine Grabpflege im Auftrag von Nutzungsberechtigten mehr durchführt. Diese Arbeiten 
werden von Firmen der Privatwirtschaft angeboten. 
 
 
i. V. 
 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt 
Münster 
 
Anlage A

V_0418_2022_Anlage 1

5392 Zeichen

Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0418/2022
1.      Der Gebührentarif als Anlage zur Gebührensatzung erhält folgende Fassung:
lfd. Leistung
Nr. Netto Ust.
19 %
Brutto
A. Erwerb und Verlängerung von Grabstättenrechten
1 Reihengrab für Verstorbene nach Vollendung des fünften 
Lebensjahres
958,00 €  - 958,00 €
2 Reihengrab für Verstorbene bis zur Vollendung des fünften 
Lebensjahres (Kindergrab), 20 Jahre Nutzungszeit
134,00 €  - 134,00 €
3 Reihengrab als Haingrab 1.861,00 €  - 1.861,00 €
4 Urnenreihengrab 637,00 €  - 637,00 €
5 Reihengrab als Hainurnengrab 1.333,00 €  - 1.333,00 €
6 Urnenreihengrab als Waldgrab 649,00 €  - 649,00 €
7 Anonymes Urnengrab 563,00 € 106,97 € 669,97 €
8 Nutzung Aschestreufeld 563,00 € 106,97 € 669,97 €
9 Wahlgrab, je Grabstelle 1.830,00 €  - 1.830,00 €
10 Wahlgrab als Tiefgrab, je Grabstelle 2.100,00 €  - 2.100,00 €
11 Wahlgrab in besonderer Lage, je Grabstelle 2.280,00 €  - 2.280,00 €
12 Wahlgrab als Landschaftsgrab, je Grabstelle 5.880,00 €  - 5.880,00 €
13 Urnenwahlgrab, je Grabstelle 1.350,00 €  - 1.350,00 €
14 Wahlgrab als Urnennische im Kolumbarium, je Nische 1.620,00 €  - 1.620,00 €
15 Wahlgrab als Urnennische im Kolumbarium im Gebäude, je 
Nische
3.240,00 €  - 3.240,00 €
16 Wahlgrab als Baumurnengrab, je Baum 3.120,00 €  - 3.120,00 €
17 Wahlgrab am Urnenbaum, je Grabstelle 1.470,00 €  - 1.470,00 €
18 Verlängerung des Nutzungsrechtes bzw. Vorauserwerb eines 
Nutzungsrechtes zu Lebzeiten an Wahlgräbern, je 
angefangenes Jahr
1/30 der 
Gebühr 
 - 1/30 der 
Gebühr 
B. Bestattung / Beisetzung
19 Bestattung einer bestattungspflichtigen Totgeburt oder eines 
Verstorbenen vor Vollendung des fünften Lebensjahres
341,00 €  - 341,00 €
20 Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften 
Lebensjahres im Reihengrab
529,00 €  - 529,00 €
21 Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften 
Lebensjahres im Wahlgrab / Tiefgrab
594,00 €  - 594,00 €
22 Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften 
Lebensjahres im Tiefgrab in Verbindung mit einer 
Tieferbestattung eines Verstorbenen vor Ablauf der Ruhefrist
737,00 €  - 737,00 €
Wahlgräber
Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster vom 
12.12.2003, zuletzt geändert am 16.12.2016
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am xx.xx.2022 auf Grund der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des 
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969
(GV. NW S. 712/SGV NW 610) in der aktuellen Fassung, der §§ 7 und 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung 
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 
666/SGV. NW 2023) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) 
diese Satzung beschlossen:
Gebühr
Reihengräber

lfd. Leistung
Nr. Netto Ust.
19 %
Brutto
Gebühr
B. Bestattung / Beisetzung
23 Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften 
Lebensjahres im Wahlgrab / Tiefgrab in Verbindung mit einer 
weiteren Bestattung
350,00 €  - 350,00 €
24 a Beisetzung einer Urne (außer lfd. Nr. 24 b) 314,00 €  - 314,00 €
24 b Beisetzung einer Urne im anonymen Urnengrab/ Beisetzung 
von Aschen auf Aschestreufeldern
314,00 € 59,66 € 373,66 €
25 Beisetzung einer Urne in Verbindung mit einer weiteren 
Beisetzung / Bestattung
220,00 €  - 220,00 €
26 a Samstagszuschlag für den Waldfriedhof Lauheide 164,00 €  - 164,57 €
26 b Samstagszuschlag für die Beisetzung von Aschen auf 
Aschestreufeldern auf dem Waldfriedhof Lauheide
165,00 € 31,35 € 196,35 €
C. Ausgrabung
27 Ausgrabung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des fünften 
Lebensjahres vor Ablauf der Ruhefrist
592,32 €  - 592,32 €
28 Ausgrabung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des fünften 
Lebensjahres nach Ablauf der Ruhefrist
462,18 €  - 462,18 €
29 Ausgrabung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften 
Lebensjahres vor Ablauf der Ruhefrist
788,83 €  - 788,83 €
30 Ausgrabung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften 
Lebensjahres nach Ablauf der Ruhefrist
658,69 €  - 658,69 €
31 Ausgrabung einer Urne 358,59 €  - 358,59 €
D. Sonstige Leistungen
32 Benutzung der Aufbahrungsräume (mit Dekoration) 130,00 €  - 130,00 €
33 Benutzung der Trauerhalle und der dafür vorgesehenen 
Gebäudeteile (mit Dekoration und Orgel- und 
Musikanlagennutzung), je angefangene Stunde
124,00 €  - 124,00 €
34 Benutzung der Kühlanlage, je angefangener Tag 23,00 €  - 23,00 €
35 aExterner Trägerdienst (fünf Personen) für eine Sargbestattung / 
Trauerfeier auf dem Waldfriedhof Lauheide
308,00 €  - 308,00 €
35 b Stellung einer Arbeitskraft für Grabgeleit/ Trägerdienst/ 
Trauerfeier, je angefangene Stunde
57,00 €  - 57,00 €
35 c Stellung einer Arbeitskraft für die Beisetzung von Aschen auf 
Aschestreufeldern, je angefangene Stunde
57,00 € 10,83 € 67,83 €
36 Genehmigung  eines Grabmals, einer Gedenktafel an 
Urnennischen oder einer Steineinfassung, je 
Antragsgegenstand
40,00 €  - 40,00 €
37 Gebühren für Sonderleistungen, die nicht im 
Gebührenverzeichnis aufgeführt sind, werden nach 
angefallenen Kosten oder nach Stundensätzen berechnet, 
Abrechnung im 10-Minuten-Takt
 -
Personaleinsatz, je Stunde 40,00 € 7,60 € 47,60 €
Einsatz Bagger, je Stunde 30,00 € 5,70 € 35,70 €
Einsatz LKW, je Stunde 24,00 € 4,56 € 28,56 €
2.      Der Absatz "Entgelte für die Grabpflege durch die Stadt Münster" entfällt.
3.      Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Anlage A

1123 Zeichen

Anlage A zur V/0418/2022 
Kurzüberblick 
Die Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster wird zum 01.01.2023 auf-
grund der gesetzlich verpflichtenden Einführung der Umsatzbesteuerung geändert. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch das Steueränderungsgesetz vom 02.11.2015 wurden mit der Einführung des  
§ 2b UStG (Umsatzsteuergesetz) und der Streichung des § 2 Abs. 3 UStG die Regelungen 
zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts  
(jPöR) grundlegend neu gefasst. Nach einer Übergangsfrist tritt die Neufassung des UStG  
zum 01.01.2023 in Kraft und ist somit auch auf die städtischen Friedhöfe anzuwenden. 
 
Ziel dieser Vorlage ist die Umsetzung dieser Änderung des Umsatzsteuergesetzes. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1302 Friedhöfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
§ 2b UStG

Beratungsverlauf (10)

03.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.11.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Details

Aktenzeichen
V/0418/2022
Typ
Vorlagen
Datum
28.09.2022
Erstellt
11.07.2022 16:47