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V/0931/2018

Ergebnisbericht zum Einplanungsgespräch über die Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus ab 2019

Vorlagen 15.10.2018

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 05.12.2018, TOP 10

Berichtsvorlage

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Anlage A

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Berichtsvorlage

4717 Zeichen

V/0931/2018 
V/0931/2018 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Ergebnisbericht zum Einplanungsgespräch über die Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien 
zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus ab 2019 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   13.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
   08.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
   08.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
   15.11.2018 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
   28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
   28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Bericht 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Finanzsituation: 
 
Die Verbindlichkeit des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes von 1971 als 
Fördergesetz wurde zum 31.12.2006 durch die Föderalismusreform beendet. Gleichwohl erhielten die 
Länder in unveränderter Höhe bis zum 31.12.2013 die bisher für die Landesprogramme bereitgestel l-
ten Bundesfinanzhilfen als Kompensationsleistung aus dem Entfle chtungsgesetz (EntflechtG). Für 
das Land NRW sind das jährlich rund 260 Mio . €, wovon jeweils die Hälfte den Bereichen ÖPNV und 
Straßenbau zukommt. Die Beträge sind zweckgebunden, aber ohne konkrete Bindung an die bisher i-
gen GVFG -Fördergegenstände, zur Ver besserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden für 
investive Vorhaben zu verwenden. 
 
Gemäß § 6 (1) des Entflechtungsgesetzes „prüfen Bund und Länder gemeinsam, in welcher Höhe die 
Beträge, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, für den Zeitrau m vom 1. Januar 2014 bis 
zum 31. Dezember 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforderlich sind.“ 
 
Das Land NRW stellt für das Jahr 201 9 im Verhältnis zu den Vorjahren wieder mehr Mittel zur Verf ü-
gung. 
Tiefbauamt 
 
24.10.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0931/2018 
Voraussichtlich werden auch in den nächsten Jahren diese höheren Mittel weiterhin bereitgestellt. 
Bund und Länder haben sich in 2016 auf einen neuen Finanzpakt geeinigt. Der Länderfinanzau s-
gleich, wie er heute besteht, wird abgeschafft. Ab 2020 – nach Auslaufen der bisherigen Regelung – 
überweist der Bund an die Länder keine Entflechtungsmittel mehr, sondern nur noch allgemeine Za h-
lungen aus dem Umsatzsteueraufkommen. Allerdings wurde auch vereinbart, dass Bundesprogramm 
GVFG dauerhaft fortzuführen. Was aber zukünftig in NRW tatsächlich für die finanzielle Unterstützung 
kommunaler Verkehrsprojekte verwendet wird, ist derzeit völlig offen. An dieser Stelle muss die weite-
re politische Diskussion abgewartet werden. 
 
Auswirkungen für die Stadt Münster: 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit der Vorlage V/0728/2018 am 19.09.2018 beschlossen, dass 
die Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen in folgender Priorität: 
 
 Von-Esmarch-Straße L843 
Grundhafte Erneuerung im Bereich Corrensstraße - Kreisverkehr 
 Bösenseller Straße 
(in Höhe Wenningweg) Kostenbeteiligung nach EKrG 
 Westfalenstraße B54 / Hummelbrink 
Erhöhung der Verkehrssicherheit im Knotenpunkt 
 Knoten Hessenweg/Schifffahrter Damm 
Kostenbeteiligung mit Land 
 An den Loddenbüschen K 42 
Grundhafte Erneuerung im Bereich Alb. Weg bis Martin-Luther-King-Weg   nördl. Seite 
 Universitätsstraße 
von Am Stadtgraben bis Krummer Timpen 
 Heumannsweg 
Haferlandweg Kreisverkehr 
 Roxeler Straße 
Umbau von Gievenbecker Reihe bis Dieckmannstr. 
 Osthofstraße 
Fahrbahnerneuerung von Tweehues bis Stadtgrenze 
 An den Loddenbüschen K42 / Loddenheide 
Fahrbahnsanierung und Verkehrssicherheit im Knotenpunkt für Fußgänger und Radfahrer 
 Bremer Straße 
Umbau zw. Hansaring-Hamburger Str. und Schillerstr.-Wolbecker Str. 
 
der Bezirksregierung Münster im Einplanungsgespräch nach den Richtlinien zur Förderung des ko m-
munalen Straßenbaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2018 vorschlägt. 
  
Am 12. Oktober 2018 fand das Einplanungsgespräch für Zuschussmaßnahmen nach den FöRi-kom-
Stra mit den Vertretern des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW und der Bezirksre-
gierung Münster statt. 
 
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass 10 der 11 o. g. Maßnahmen in 2019 bewilligt werden sollen. 
Nicht bewilligt wird die letzte Maßnahme: „Bremer Straße - Umbau zw. Hansaring -Hamburger Str. 
und Schillerstr.-Wolbecker Str.“. 
 
Das Radwegeprogramm/Nahmobilitätsprogramm für 2019 war nicht Gegenstand des Einplanungsge-
spräches. Hierzu sind weitere Informationen Ende 2018 zu erwarten. 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Denstorff

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V/0931/2018 
Stadtbaurat

Anlage A

1832 Zeichen

Anlage A zur V/0931/2018 
Kurzüberblick 
Das Land gewährt aus den Mitteln des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und 
Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) des Bundes nach Maßgabe der FöRi-kom-Stra und FöRi-kom-
Nah. 
Dem Haupt- und Finanzausschuss wird berichtet, welche Straßenbaumaßnahmen voraussichtlich 
in 2019 bewilligt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie 
bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Vorgaben für Teilziele: 
 Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes 
 Umsetzung des Radverkehrskonzeptes / Förderung und Stärkung des Radverkehrs in Münster 
 Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen (vgl. Verkehrsinfrastrukturbericht) 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung in den kommenden Jahren vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von mehreren Mio. € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beratungsverlauf (9)

06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.11.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.30 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (26)

  • Von-Esmarch-Straße
  • Bösenseller Straße
  • Westfalenstraße
  • Universitätsstraße
  • Roxeler Straße
  • Dieckmannstraße
  • Osthofstraße
  • Bremer Straße
  • Schillerstraße
  • Wolbecker Straße
  • Hamburger Straße
  • Martin-Luther-King-Weg
  • Heumannsweg
  • Haferlandweg
  • Hansaring
  • Am Stadtgraben
  • Schifffahrter Damm
  • An den Loddenbüschen
  • Gievenbecker Reihe
  • Corrensstraße
  • Krummer Timpen
  • Hummelbrink
  • Loddenheide
  • Wenningweg
  • Hessenweg
  • Tweehues

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Details

Aktenzeichen
V/0931/2018
Typ
Vorlagen
Datum
15.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37