V/0931/2018
Ergebnisbericht zum Einplanungsgespräch über die Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus ab 2019
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Berichtsvorlage
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V/0931/2018 V/0931/2018 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Ergebnisbericht zum Einplanungsgespräch über die Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus ab 2019 Beratungsfolge 06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 13.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 08.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 08.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 15.11.2018 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Bericht 05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Bericht Bericht: Finanzsituation: Die Verbindlichkeit des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes von 1971 als Fördergesetz wurde zum 31.12.2006 durch die Föderalismusreform beendet. Gleichwohl erhielten die Länder in unveränderter Höhe bis zum 31.12.2013 die bisher für die Landesprogramme bereitgestel l- ten Bundesfinanzhilfen als Kompensationsleistung aus dem Entfle chtungsgesetz (EntflechtG). Für das Land NRW sind das jährlich rund 260 Mio . €, wovon jeweils die Hälfte den Bereichen ÖPNV und Straßenbau zukommt. Die Beträge sind zweckgebunden, aber ohne konkrete Bindung an die bisher i- gen GVFG -Fördergegenstände, zur Ver besserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden für investive Vorhaben zu verwenden. Gemäß § 6 (1) des Entflechtungsgesetzes „prüfen Bund und Länder gemeinsam, in welcher Höhe die Beträge, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, für den Zeitrau m vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und erforderlich sind.“ Das Land NRW stellt für das Jahr 201 9 im Verhältnis zu den Vorjahren wieder mehr Mittel zur Verf ü- gung. Tiefbauamt 24.10.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492 66 00 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0931/2018 Voraussichtlich werden auch in den nächsten Jahren diese höheren Mittel weiterhin bereitgestellt. Bund und Länder haben sich in 2016 auf einen neuen Finanzpakt geeinigt. Der Länderfinanzau s- gleich, wie er heute besteht, wird abgeschafft. Ab 2020 – nach Auslaufen der bisherigen Regelung – überweist der Bund an die Länder keine Entflechtungsmittel mehr, sondern nur noch allgemeine Za h- lungen aus dem Umsatzsteueraufkommen. Allerdings wurde auch vereinbart, dass Bundesprogramm GVFG dauerhaft fortzuführen. Was aber zukünftig in NRW tatsächlich für die finanzielle Unterstützung kommunaler Verkehrsprojekte verwendet wird, ist derzeit völlig offen. An dieser Stelle muss die weite- re politische Diskussion abgewartet werden. Auswirkungen für die Stadt Münster: Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit der Vorlage V/0728/2018 am 19.09.2018 beschlossen, dass die Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen in folgender Priorität: Von-Esmarch-Straße L843 Grundhafte Erneuerung im Bereich Corrensstraße - Kreisverkehr Bösenseller Straße (in Höhe Wenningweg) Kostenbeteiligung nach EKrG Westfalenstraße B54 / Hummelbrink Erhöhung der Verkehrssicherheit im Knotenpunkt Knoten Hessenweg/Schifffahrter Damm Kostenbeteiligung mit Land An den Loddenbüschen K 42 Grundhafte Erneuerung im Bereich Alb. Weg bis Martin-Luther-King-Weg nördl. Seite Universitätsstraße von Am Stadtgraben bis Krummer Timpen Heumannsweg Haferlandweg Kreisverkehr Roxeler Straße Umbau von Gievenbecker Reihe bis Dieckmannstr. Osthofstraße Fahrbahnerneuerung von Tweehues bis Stadtgrenze An den Loddenbüschen K42 / Loddenheide Fahrbahnsanierung und Verkehrssicherheit im Knotenpunkt für Fußgänger und Radfahrer Bremer Straße Umbau zw. Hansaring-Hamburger Str. und Schillerstr.-Wolbecker Str. der Bezirksregierung Münster im Einplanungsgespräch nach den Richtlinien zur Förderung des ko m- munalen Straßenbaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2018 vorschlägt. Am 12. Oktober 2018 fand das Einplanungsgespräch für Zuschussmaßnahmen nach den FöRi-kom- Stra mit den Vertretern des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW und der Bezirksre- gierung Münster statt. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass 10 der 11 o. g. Maßnahmen in 2019 bewilligt werden sollen. Nicht bewilligt wird die letzte Maßnahme: „Bremer Straße - Umbau zw. Hansaring -Hamburger Str. und Schillerstr.-Wolbecker Str.“. Das Radwegeprogramm/Nahmobilitätsprogramm für 2019 war nicht Gegenstand des Einplanungsge- spräches. Hierzu sind weitere Informationen Ende 2018 zu erwarten. i. V. gez. Denstorff - 3 - V/0931/2018 Stadtbaurat
Anlage A
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Anlage A zur V/0931/2018 Kurzüberblick Das Land gewährt aus den Mitteln des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) des Bundes nach Maßgabe der FöRi-kom-Stra und FöRi-kom- Nah. Dem Haupt- und Finanzausschuss wird berichtet, welche Straßenbaumaßnahmen voraussichtlich in 2019 bewilligt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Vorgaben für Teilziele: Umsetzung des Verkehrssicherheitsprogrammes Umsetzung des Radverkehrskonzeptes / Förderung und Stärkung des Radverkehrs in Münster Erhalt der verkehrstechnischen Anlagen (vgl. Verkehrsinfrastrukturbericht) Nach heutigem Stand ist eine Realisierung in den kommenden Jahren vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von mehreren Mio. € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (26)
- Von-Esmarch-Straße
- Bösenseller Straße
- Westfalenstraße
- Universitätsstraße
- Roxeler Straße
- Dieckmannstraße
- Osthofstraße
- Bremer Straße
- Schillerstraße
- Wolbecker Straße
- Hamburger Straße
- Martin-Luther-King-Weg
- Heumannsweg
- Haferlandweg
- Hansaring
- Am Stadtgraben
- Schifffahrter Damm
- An den Loddenbüschen
- Gievenbecker Reihe
- Corrensstraße
- Krummer Timpen
- Hummelbrink
- Loddenheide
- Wenningweg
- Hessenweg
- Tweehues
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Details
- Aktenzeichen
- V/0931/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.10.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37