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Sanierung Stadthalle Bad Godesberg

Stellungnahme der Verwaltung 201482-3 ST vom 07.10.2020

Stand: Am 06.05.2021 im Rat zur Kenntnis genommen.

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    Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201482-3 ST Der Oberbürgermeister —— Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Sanierung Stadthalle Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.10.2020 Kenntnisnahme Rat Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung prüft die Frage eines Ersatzstandortes und gibt folgenden Zwischenstand: Auch wenn die Stadthalle Bad Godesberg weitestgehend ausgebucht war, so ist die Nachfrage nach Ausweichflächen gegenüber der Verwaltung – vermutlich auch coronabedingt – bisher eher verhalten. Auch gegenüber der T&C ist die Nachfrage nach Ausweichflächen für die Stadthalle Bad Godesberg eher verhalten. Punktuell haben die T&C einzelne Anfragen von Veranstaltern erreicht. Die Entwicklung der Corona Pandemie hat jedoch die gesamte Nachfragesituation für die Destination bestimmt. Verhalten ist in diesem Zusammenhang auch die Nachfragesituation im Kongressbereich. Coronabedingt ist das Kongressgeschäft gerade mit Blick auf große Formate weggebrochen. Ferner ist festzustellen, dass sich das Kongressgeschäft in einem Prozess der Veränderung befindet, der durch Corona beschleunigt wurde und als Folge bewährte Formate in Frage stellt sowie neue Formate hervorbringt. Hier sind z.B. hybride Formate als beispielhaftes Zukunftsmodell zu nennen. Es ist aber darüber hinaus auch festzustellen, dass es mit Blick auf die Entwicklung der Gesamtlage und der damit einhergehenden Coronaschutzverordnungen in diesem Bereich, auch zukünftig wieder B2B Formate, wie z.B. Kreativ-/Motivationsveranstaltungen, Messen, Vollversammlungen usw., Zug um Zug unter den jeweils geltenden Rahmenbedingungen wieder stattfinden werden. Laut dem Europäischen Institut für Tagungswirtschaft (https://www.evvc.org/sites/default/files/2020- 05/20200506_Auswirkungen_Corona-Virus_Handout_0.pdf )benötigt die Seite 1 von 3 Seite 2 —— Veranstaltungswirtschaft Zeit um eine ähnlich gelagerte Nachfrage wie zu Zeiten vor der Corona Pandemie zu entwickeln. In verschiedenen Szenarien wird mit einer frühestens ab September, spätestens Dezember 2020 einsetzenden, spürbaren Erholung gerechnet. Vor diesem Hintergrund lässt sich auch die Perspektive des Kongressgeschäftes beschreiben, welche während Corona im Kern digital oder hybrid stattfindet, aber in der Folge mit Abklingen der Pandemie wieder mit deutlich steigender Nachfrage nach Veranstaltungsräumlichkeiten zu rechnen ist. Für einen Alternativstandort geht die Verwaltung von zwei möglichen Varianten aus: - Variante A: Zelt-/ Leichtbauhalle Der Aufbau einer Zelthalle im Umfeld der zur Sanierung anstehenden Stadthalle ist grundsätzlich möglich. Anbieten würde sich hier der P&R- Parkplatz an der Rigal’schen Wiese. Die Kosten für eine 2.000 qm große Zelthalle liegen bei rd. 40.000 € Einmalzahlung zzgl. einer monatlichen Miete von rd. 25.000 €. Hierin enthalten ist auch die Aufstellung eines Sanitärcontainers sowie das benötigte Mobiliar. Der wesentliche Nachteil dieser Alternative liegt neben den üblichen Nachteilen einer Zeltbauweise (Geräuschimmissionen, mangelnde Trennbarkeit für kleinere Veranstaltungen, Beheizung in Winter bzw. Kühlung im Sommer u.a.) vor allem in langfristigen Einschränkungen des stark frequentierten P&R-Parkplatzes. Aus Sicht der Verwaltung ist eine solche Zeltlösung eher für eine kurzfristige Bereitstellung von Veranstaltungsflächen (z.B. Karnevalszeit) geeignet. Sie empfiehlt daher, von diesem Gedanken Abstand zu nehmen. - Variante B: Langfristiger Standort Da der Große Saal der Stadthalle für mehrere Jahre nicht verfügbar sein wird, sieht die Verwaltung eher Bedarf nach einer langfristigen Ausweichstätte. Hier wäre ein temporärer Bau einer Veranstaltungshalle bzw. die Anmietung einer geeigneten Bestandsimmobilie denkbar. Die Verwaltung sondiert gerade entsprechende Möglichkeiten; sobald die Prüfungen weiter gediehen sind, wird sie berichten. Seite 2 von 3 Seite 3 —— Stellungnahme zur Ergänzung (Punkt 3): Eine gesonderte Absicherung des großen Saales ist nicht erforderlich, da die nicht abgesperrten Bereiche grundsätzlich auch so genutzt werden können. Anlage/n Keine Seite 3 von 3

Beratungsverlauf

  1. 07.10.2020

    Bezirksvertretung Bad Godesberg

    TOP 7.3.3, Kenntnisnahme. Ergebnis: vertagt
  2. 05.11.2020

    Rat

    TOP 10.4.2, Kenntnisnahme. Ergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
  3. 16.12.2020 abgesagt

    Bezirksvertretung Bad Godesberg

    Kenntnisnahme.
  4. 04.02.2021

    Rat

    TOP 6.3.2, Kenntnisnahme. Ergebnis: vertagt
  5. 17.02.2021

    Bezirksvertretung Bad Godesberg

    TOP 7.1.3, Kenntnisnahme. Ergebnis: zur Kenntnis genommen
  6. 18.03.2021

    Rat

    TOP 6.4.2, Kenntnisnahme. Ergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
  7. 06.05.2021 zuletzt

    Rat

    TOP 6.2.2, Kenntnisnahme. Ergebnis: zur Kenntnis genommen

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