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242127-02 AA

BBB-Änderungsantrag: Inflationsausgleichsprämie bei Elternbeitragsbemessung nicht berücksichtigen

Änderungsantrag 11.12.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.05.2025, TOP 6.1.2

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Änderungsantrag 
öffentlich 
242127-02 AA 
 
 
 
 
—
—
 
Antragsteller/in: 
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 
Marcel Schmitt 
 
 
11.12.2024 
 
 
 
BBB-Änderungsantrag: Inflationsausgleichsprämie 
bei Elternbeitragsbemessung nicht berücksichtigen 
 
Beratungsfolge 
Rat 12.12.2024 Entscheidung 
 
 
 
Inhalt des Änderungsantrags 
 
1. Eine Herausrechnung der Inflationsausgleichsprämie unterbleibt im Sinne 
der Stellungnahme der Verwaltung. 
2. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten darzulegen, 
a. ob und wie Eltern den Erhalt der Inflationsausgleichsprämie nachweisen 
mussten, 
b. zu Mehreinnahmen in welcher Höhe die Inflationsausgleichsprämie bei den 
Elternbeiträgen (ggfls. geschätzt) geführt hat, 
c. ob und wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen bzw. zu welchen Terminen 
eine Überprüfung der Einkommensangaben der Eltern durch die 
Fachverwaltung erfolgt. 
  
 
Begründung 
 
Bonn liegt bei der Betreuungsquote sowohl bei den unter 3-Jährigen (38,6%) 
als auch den 3 bis unter 6-Jährigen (93,9%) sowohl im Regierungsbezirk Köln 
als auch landesweit über dem Durchschnitt. Möglich ist dies nur durch massive 
städtische Zuschüsse. Alleine die Gesamt-Zuwendungen für die 
Kinderbetreuung an freie Träger steigt von 93,9 Mio. Euro in 2023 auf 146,2 
Mio. Euro in 2029 und somit um rund 56 %. 
Die Antragsteller verweisen im Übrigen auf die Aussagen der 
Oberbürgermeisterin in gleicher Sitzung unter TOP 5.4.3, DS 241749-03ST, 
wonach gem. § 77 (2)  GO NRW die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben 
erforderlichen Finanzmittel aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von 
ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen hat. Es dürfte gegen das 
Gleichbehandlungsgebot verstoßen und Gebührenpflichtigen im Bereich der 
Abwasserentsorgung darüber hinaus kaum vermittelbar sein, dass sie über 
einen erhöhten kalkulatorischen Zinssatz wegen der hoch defizitären 
Haushaltslage zur Kasse gebeten werden, gleichzeitig aber Beitragspflichtigen 
Seite 1 von 2

Seite 2  
 
—
—
im Bereich der Kitas Beiträge für erbrachte Leistungen erlassen werden sollen. 
  
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (5)

12.12.2024 Rat
TOP 6.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

Zur Sitzung
13.02.2025 Rat
TOP 6.4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

Zur Sitzung
20.03.2025 Rat
TOP 6.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

Zur Sitzung
08.05.2025 Rat
TOP 6.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)

Zur Sitzung
12.05.2025 Rat
TOP 6.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
242127-02 AA
Typ
Änderungsantrag
Datum
11.12.2024
Erstellt
08.02.2026 04:40