242127-02 AA
BBB-Änderungsantrag: Inflationsausgleichsprämie bei Elternbeitragsbemessung nicht berücksichtigen
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Sammeldokument öffentlich
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Änderungsantrag öffentlich 242127-02 AA — — Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 11.12.2024 BBB-Änderungsantrag: Inflationsausgleichsprämie bei Elternbeitragsbemessung nicht berücksichtigen Beratungsfolge Rat 12.12.2024 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Eine Herausrechnung der Inflationsausgleichsprämie unterbleibt im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung. 2. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten darzulegen, a. ob und wie Eltern den Erhalt der Inflationsausgleichsprämie nachweisen mussten, b. zu Mehreinnahmen in welcher Höhe die Inflationsausgleichsprämie bei den Elternbeiträgen (ggfls. geschätzt) geführt hat, c. ob und wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen bzw. zu welchen Terminen eine Überprüfung der Einkommensangaben der Eltern durch die Fachverwaltung erfolgt. Begründung Bonn liegt bei der Betreuungsquote sowohl bei den unter 3-Jährigen (38,6%) als auch den 3 bis unter 6-Jährigen (93,9%) sowohl im Regierungsbezirk Köln als auch landesweit über dem Durchschnitt. Möglich ist dies nur durch massive städtische Zuschüsse. Alleine die Gesamt-Zuwendungen für die Kinderbetreuung an freie Träger steigt von 93,9 Mio. Euro in 2023 auf 146,2 Mio. Euro in 2029 und somit um rund 56 %. Die Antragsteller verweisen im Übrigen auf die Aussagen der Oberbürgermeisterin in gleicher Sitzung unter TOP 5.4.3, DS 241749-03ST, wonach gem. § 77 (2) GO NRW die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen hat. Es dürfte gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen und Gebührenpflichtigen im Bereich der Abwasserentsorgung darüber hinaus kaum vermittelbar sein, dass sie über einen erhöhten kalkulatorischen Zinssatz wegen der hoch defizitären Haushaltslage zur Kasse gebeten werden, gleichzeitig aber Beitragspflichtigen Seite 1 von 2 Seite 2 — — im Bereich der Kitas Beiträge für erbrachte Leistungen erlassen werden sollen. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
Zur SitzungBeschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
Zur SitzungBeschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
Zur SitzungBeschluss: wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 242127-02 AA
- Typ
- Änderungsantrag
- Datum
- 11.12.2024
- Erstellt
- 08.02.2026 04:40