V/0924/2016
Änderung der Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster ab dem 01.01.2017
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V-0924-2016 Anlage 3
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Vergleich Grabnutzungsgebühren nordrhein-westfälischer Städte Anlage 3 zur Ratsvorlage V/0924/2016 Städte in NRW (sortiert nach Anzahl Einwohner) Nutzungs- zeit (Jahre) * Wahlgrab Urnen- wahlgrab Reihengrab Urnen- reihengrab anonyme Urnengrab- stätte Aschestreu- feld Köln verschieden 1.945 € 1.905 € 1.536 € Düsseldorf verschieden 2.083,96 € 2.508,18 € 1.598,08 € 961,68 € 1.298,54 € 1.446,18 € Dortmund 20 Jahre 2.400 € 1.630 € 1.530 € 670 € 640 € Essen 25 Jahre 1.875 € 1.225 € 1.300 € 1.050 € 275 € Duisburg 20 Jahre 1.223 € 1.082 € 1.066 € 1.022 € 1.822 € Bonn verschieden 2.239,50 € 1.521,90 € 1.920 € 1.320 € 3 23 € 1.739 € Bielefeld - Senne 30 Jahre 1.530 € 1.170 € 806 € 668 € 5 74 € 703 € Bielefeld - Stadtteile 30 Jahre 2.430 € 1.860 € 1.931 € 1.098 € 907 € Münster - bisher 30 Jahre 1.770 € 1.290 € 813 € 500 € 369 € 369 € Münster - neue Gebühren 30 Jahre 1.830 € 1.350 € 958 € 637 € 563 € 563 € Mönchengladbach 25 Jahre 2.250 € 2.300 € 1.375 € 1.075 € 1.570 € Krefeld verschieden 1.710 € 1.680 € 1.154 € 1.051 € 1.31 8 € 1.640 € Oberhausen verschieden 1.325 € 499 € 624 € 303 € Hamm verschieden 1.405 € 785 € 1.105 € 785 € 675 € 1.868,04 € 1.513,84 € 1.309,92 € 909,43 € 941,78 € 1.331 ,66 € in Euro -98,04 € -223,84 € -496,92 € -409,43 € -572,78 € -962,66 € in Prozent -5% -15% -38% -45% -61% -72% in Euro -38,04 € -163,84 € -351,72 € -272,58 € -379,25 € -769,13 € in Prozent -2% -11% -27% -30% -40% -58% * Die Nutzungszeiten sind nicht bei jeder Stadt einheitlich, betragen aber max. 30 Jahre. Durchschnitt der Städte (ohne Münster) Differenz aktuelle Gebühren in Münster zum Durchschnitt der anderen Städte Differenz neu kalkulierte Gebühren in Münster zum Durchschnitt der anderen Städte
Beschlussvorlage
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V/0924/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Betrifft Änderung der Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster ab dem 01.01.2017 Beratungsfolge 15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.12.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhofseinri chtungen der Stadt Müns- ter wird beschlossen (Anlage 1). 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Fehlbeträge aus Vorjahren in Höhe von 59.921,98 E uro, wie unter Punkt 4 dieser Vorlage beschrieben, einmalig nicht realisiert werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 130 2 Friedhöfe Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Lei s- tungsentgelte 2017 ff. 98.210 Vorlagen-Nr.: V/0924/2016 Auskunft erteilt: Herr Niggemann Ruf: 492 67 10 E-Mail: Niggemann@stadt-muenster.de Datum: 25.10.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0924/2016 Begründung: 1. Voraussetzungen für die Gebührenkalkulation Die letzte Gebührenanpassung wurde mit der Vorlage V/0711/ 2013 (+ 1. Ergänzung) b eschlossen und trat zum 01.01.2014 in Kraft. Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) gilt für die Gebührenerhebung der Grundsatz der Kostendeckung. Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitra umes sind innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes au s- geglichen werden. Im Rahmen der Erstellung des Jahre sabschlusses 2015 wurde festgestellt, dass ein Ausgleich der noch bestehenden Über - und Unterdeckungen nicht ohne eine Anpassung der G e- bühren möglich ist. Da ein Teil der Übe rdeckungen spätestens im Jahr 2017 auszugleichen ist, ist eine Neukalkulation zwingend erforderlich. Zudem müssen Kostensteigerungen im Bereich der Personal - und Sachkosten in die Kalkulation ei n- fließen, damit für die gebührenrechnende Einrichtung Friedhöfe auch weiterhin eine 100 -prozentige Kostendeckung erreicht wird. Die Weitergabe von Kostensteigerungen in Gebührenb ereichen wurde auch ausdrücklich als Sofortmaßnahme mit der Vorlage V/0700/2015 zur nachhaltigen Haushaltss a- nierung der Stadt Münster (NaSa 2016) beschlossen. Eine Übersicht der Änderungen im Gebührentarif mit Erläuterungen ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. 2. Besonderheiten bei der Kalkulation der Gebühren für den Erwerb von Grabstättenrec h- ten (Grabnutzung) 2.1. Weitere Umsetzung der Infrastrukturumlage Die Infrastrukturumlage berücksichtigt, dass die Kosten einer Grabstelle nicht nur von der en Größe beeinflusst werden . Der Infrastrukturanteil der Friedhofsflächen (z. B. Wege, Parkplät- ze, Anlagen im Eingangsbereich, sanitäre Anlagen, Regenschutzdächer etc.) steht unabhä n- gig von der Grabgröße allen Erwerberinnen und Erwerbern eines Grabes gleicher maßen zur Verfügung, so dass die anfallenden Kosten im Rahmen der Infrastrukturumlage zu gleichen Anteilen verrechnet werden sollten. Die Infrastrukturflächen der städtischen Friedhöfe haben nach digita lem Aufmaß einen Anteil von 30 % an der Ge samtfläche. Um zu deutliche Gebührensprünge zu vermeiden, wurde im ersten Schritt eine Infrastrukturumlage von 10 % eingeführt (Vorlage V/0075/2008), die bei der letzten Gebührenanpassung auf 20 % erhöht wurde (V/0711/2013 und V/0711/2013/1). Wie in den genannten Vorlagen angekündigt, wird die Infrastrukturumlage im Rahmen dieser Gebü h- renkalkulation im letzten Schritt um nochmals 10 % auf 30 % angehoben . Diese Erhöhung bewirkt, dass die Gebühren für die kleineren Grabarten deutlicher steigen als die Gebühren für die ohnehin schon teureren, flächenintensiven Grabarten. 2.2. Reduzierung des Grünflächenanteils Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit wurde durch Maßnahme 247 des Hand- lungsprogramms zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik (V/0702/2012) verpflichtet, eine Reduzierung des Grünflächenanteils zu prüfen und rechtssicher umzusetzen. Bei dem Grünflächenanteil auf den Friedhöfen handelt es sich um Flächen im öffentlichen Interesse, deren Unterhaltungskosten den Gebührenpflichtigen nicht anzulasten sind. Bei der Aktualisie- rung und Analyse des digitalen Aufmaßes der Friedhofsanlagen wurde der Anteil des ö ffentli- chen Grüns und somit die Finanzierung durch den allgemeinen Haushalt ab 2014 von 20,93 % auf 7,71 % reduziert. Diese Reduzierung führt dazu, dass dauerhaft zusätzliche Kosten von - 3 - V/0924/2016 etwa 150.000 Euro pro Jahr anfallen, die durch Grabnutzungsgebühren fi nanziert werden müssen und somit in die aktuelle Kalkulation einfließen. 2.3. Ausgleich von Über- und Unterdeckungen aus Vorperioden Für den Gebührentatbestand „Grabnutzung“ besteht eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 44.850,57 Euro, die gemäß § 6 KAG spätestens in 2017 auszugleichen ist und somit in die aktuelle Kalkulation einfließt. 2.4. Vergleich von Grabnutzungsgebühren in nordrhein-westfälischen Städten Dem Vergleich (Anlage 3) kann entnommen werden, dass sowohl die aktuellen als auch die neu kalkulierten Gebühren für alle verglichenen Grabarten unter dem Durchschnitt der aufg e- führten Städte liegen. Besonders deutlich sind die Unterschiede bei den kleineren Grabarten (z. B. anonyme Urnengrabstätte, Aschestreufeld). Hier liegen die aktuell gü ltigen Gebührens- ätze sehr deutlich unter dem Durchschnitt der Vergleichsstädte. Bei den flächenintensiveren Grabarten ist der Unterschied wesentlich geringer (z. B. Wahlgrab). Durch die weitere Einfü h- rung der Infrastrukturumlage bei der Kalkulation der neu en Gebühren werden insbesondere die Abweichungen bei den kleineren Grabarten geringer, die Stadt Münster liegt mit dieser Maßnahme also im Trend der Städte. Die Prognose der ansatzfähigen Kosten für das Jahr 2017 und eine vergleichende Übersicht der bi s- her geltenden und der neu kalkulierten Gebührensätze sind dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt. 3. Besonderheiten bei der Kalkulation der Gebühren für Bestattungen, Beisetzu ngen und Ausgrabungen Für den Gebührentatbestand „Bestattung / Beisetzung / Ausg rabung“ besteht eine Unterdeckung aus Vorjahren in Höhe von 58.783,32 Euro, die in der Kalkulation für 2017 berücksichtigt wurde. Die Prognose der ansatzfähigen Kosten für das Jahr 2017 und eine vergleichende Übersicht der bi s- her geltenden und der neu kalkulierten Gebührensätze sind als Anlage 5 beigefügt. 4. Besonderheiten bei der Kalkulation der Gebühren für sonstige Leistungen Im Zusammenhang mit Bestattungen und Beisetzungen werden verschiedene weitere Lei stungen angeboten, die einzeln wählbar sind und deshalb als eigene Gebührentatbestände betrachtet werden müssen. Entstandene Über- oder Unterdeckungen können nur in dem Bereich berücksichtigt werden, in dem sie entstanden sind. Eine Quersubventionierung zw ischen diesen Wahlleistungen ist rechtlich nicht zulässig. Es bestehen folgende Unterdeckungen, die nach § 6 KAG spätestens im Jahr 2017 verwertet werden sollen: Bezeichnung Unter- deckungen Benutzung der Aufbahrungsräume (mit Dekoration) 20.289,13 € Benutzung der Trauerhalle und der dafür vorgesehenen Gebäud e- teile (mit Dekoration und Orgel- und Musikanlagennutzung), je angefangene Stunde 39.632,85 € Stellung einer Arbeitskraft für Grabgeleit / Trägerdienst / Trauer - feier, je angefangene Stunde 21.771,92 € Sowohl bei der Gebührenposition „Benutzung der Aufbahrungsräume“ als auch bei der „B enutzung der Trauerhalle und der dafür vorgesehenen Gebäudeteile“ würde die Berücksichtigung der Unterd e- - 4 - V/0924/2016 ckungen in dieser Größenordnung zu Gebührensät zen führen, die voraussichtlich zu einem sehr deutlichen Rückgang der Nachfrage führen würden, zumal die Stadt Münster mit diesen Leistungen in direkter Konkurrenz zu privaten Bestattungsunternehmen steht. Um hier konkurrenzfähig zu bleiben, wird vorgeschl agen, einmalig auf die Realisierung dieser Unterdeckungen von insgesamt 59.921,98 Euro zu verzichten. Nach jetzigem Kenn tnisstand werden künftig keine Unterdeckungen in dieser Höhe mehr entstehen, da bei diesen Positionen seit 2014 auf ein neues Verfahren der Kosten- verrechnung zurückgegriffen wird (Vorlage V/0711/2013). Für den Gebührentatbestand „Stellung einer Arbeitskraft für Grabgeleit / Trägerdienst / Trauerfeier, je angefangene Stunde“ besteht eine Unterdeckung von 21.771,92 Euro, die in die Kalkulat ion des Ge- bührensatzes für 2017 eingeflossen ist. Die Prognose der ansatzfähigen Kosten und eine vergleichende Übersicht der bisher gelte nden und der neu kalkulierten Gebührensätze sind dieser Vorlage als Anlage 6 beigefügt. 5. Änderungen in der Gebührensatzung § 1 Abs. 3 „Soweit die Errichtung von Grabmalen genehmigungspflichtig ist, wird eine Verwaltung s- gebühr erhoben, deren Höhe sich nach der jeweils gültigen Verwaltungsgebü hrenordnung der Stadt Münster richtet.“ wird ersatzlos gestrichen, da die Gebühren für Grabmalgenehmigungen nach § 1 Abs. 2 dieser Satzung „Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gebührentarif, der Bestand- teil dieser Satzung ist. Für darin nicht besonders aufgeführte, vom Benutzer b eantragte Leistungen werden die entsprechende n Kosten berechnet.“ erhoben werden. In § 3 wird „Aushä ndigung“ durch die genauere juristische Bezeichnung „Bekanntgabe“ ersetzt. In § 5 wird aus reda ktionellen Gründen „gelten“ durch „gilt“ ersetzt. I.V. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster 2. Übersicht über die Änderungen im Gebührentarif 3. Vergleich von Grabnutzungsgebühren in nordrhein-westfälischen Städten 4. Erwerb von Grabstättenrechten - Prognose und Gebührenvergleich 5. Bestattung / Beisetzung / Ausgrabung - Prognose und Gebührenvergleich 6. Sonstige Leistungen - Prognose und Gebührenvergleich
V-0924-2016 Anlage 4
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Anlage 4 zur Vorlage V/0924/2016 Erwerb von Grabstättenrechten - Prognose und Gebührenvergleich Kalkulationszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 Kosten der Grabnutzung (Betriebsabrechnung 2015) 1.4 88.392,45 € zzgl. Kostenprognose Personal-/ Sachkosten 29.671,03 € zzgl. zusätzliche Kosten aus Investitionen 16.491,72 € abzgl. Ausgleich Überdeckung aus Vorperioden -44.850 ,57 € ansatzfähige Kosten 2017 (Prognose) 1.489.704,63 € Geb.- Pos. A. Erwerb und Verlängerung von Grabstättenrecht en Gebühr geplant für 2017 Gebühr aktuell Diffe- renz Diffe- renz in % erwartete Fallzahlen (incl. Ver- längerungen) Gebühren- aufkommen 2017 1. Reihengrab für Verstorbene nach Vollendung des fünften Lebensjahres 958 € 813 € 145 € 18% 70 67.074 € 2. Reihengrab für Verstorbene bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres (Kindergrab), 20 Jahre Nutzungszeit 134 € 118 € 16 € 14% 8 1.073 € 3. Reihengrab als Haingrab 1.861 € 1.726 € 135 € 8% 4 7.442 € 4. Urnenreihengrab 637 € 500 € 137 € 27% 152 96.483 € 5. Reihengrab als Hainurnengrab 1.333 € 924 € 409 € 44% 13 17.332 € 6. Urnenreihengrab als Waldgrab 649 € 435 € 214 € 49% 48 31.138 € 7. Anonymes Urnengrab 563 € 369 € 194 € 52% 122 68.630 € 8. Nutzung Aschestreufeld 563 € 369 € 194 € 52% 17 9.563 € 9. Wahlgrab, je Grabstelle 1.830 € 1.770 € 60 € 3% 316 577.670 € 10. Wahlgrab als Tiefgrab, je Grabstelle 2.100 € 2.010 € 90 € 4% 5 11.410 € 11. Wahlgrab in besonderer Lage, je Grabstelle 2.280 € 2.280 € 0 € 0% 80 181.716 € 12. Wahlgrab als Landschaftsgrab, je Grabstelle 5.880 € 5.880 € 0 € 0% 3 17.640 € 13. Urnenwahlgrab, je Grabstelle 1.350 € 1.290 € 60 € 5% 85 115.155 € 14. Wahlgrab als Urnennische im Kolumbarium, je Nische 1.620 € 1.260 € 360 € 29% 20 32.400 € 15. Wahlgrab als Urnennische im Kolumbarium im Gebäude, je Nische 3.240 € neu - - 25 81.000 € 16. Wahlgrab als Baumurnengrab, je Baum 3.120 € 3.030 € 90 € 3% 24 74.880 € 17. Wahlgrab am Urnenbaum, je Grabstelle 1.470 € 1.050 € 420 € 40% 67 98.490 € Summe *: 1.489.094 € * Summe ( = ansatzfähige Kosten lt. Prognose, Abweichung aufgrund von Rundungsdifferenzen)
V-0924-2016 Anlage 6
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Anlage 6 zur Vorlage V/0924/2016 Sonstige Leistungen - Prognose und Gebührenvergleich Kalkulationszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 Geb. Pos. D. Bezeichnung 1 Kosten (Betriebs- abrechnung 2015) Kosten- Prognose Ausgleich Unter- deckung Vorperioden ansatz- fähige Kosten 2017 erwartete Fall- zahlen Gebühr geplant für 2017 Gebühr aktuell Diffe- renz Diff. In % 32. Benutzung der Aufbahrungsräume 20.696,84 € 412,59 € 20.289,13 €* 21.109,43 € 163 130 € 97 € 33 € 34% 33. Benutzung der Trauerhalle und der dafür vorgesehenen Gebäudeteile, je angefangene Stunde 66.812,25 € 7.525,84 € 39.632,85 €* 74.338,09 € 599 124 € 104 € 20 € 19% 34. Benutzung der Kühlanlage, je Tag 955,43 € 19,05 € 974,48 € 43 23 € 23 € 0 € 0% 35. a Externer Trägerdienst (fünf Personen) für eine Sargbestattung / Trauerfeier auf dem Waldfriedhof Lauheide 44.660,00 € 44.660,00 € 145 308 € neu - - 35. b Stellung einer Arbeitskraft für Grabgeleit / Trägerdienst / Trauerfeier, je angefangene Stunde 42.437,96 € 1.947,92 € 21.771,92 € 66.157,80 € 1.164 57 € neu - - 36. Genehmigung eines Grabmals, einer Gedenktafel an Urnennischen oder einer Steineinfassung, je Antragsgegenstand 28.634,30 € 28.634,30 € 708 40 € 30 € 10 € 35% 37. Gebühren für Sonderleistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis aufgeführt sind, werden nach angefallenen Kosten oder nach Stundensätzen berechnet, Abrechnung im 10-Minuten-Takt Personaleinsatz, je Stunde 40 € neu - - Einsatz Bagger, je Stunde 30 € neu - - Einsatz LKW, je Stunde 24 € neu - - * Auf die Realisierung der Unterdeckungen aus Vorperioden bei den Gebührentatbeständen "Benutzung der Aufbahrungsräume" und "Benutzung der Trauerhalle und der dafür vorgesehenen Gebäudeteile, je angefangene Stunde" wird einmalig verzichtet.
V-0924-2016 Anlage 5
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Anlage 5 zur Vorlage V/0924/2016 Bestattung / Beisetzung / Ausgrabung - Prognose und Gebührenvergleich Kalkulationszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 Kosten Bestattung / Beisetzung / Ausgrabung (Betriebsabrechnung 2015) 386.269,03 € zzgl. Kostenprognose Personal-/ Sachkosten 7.700,26 € zzgl. Ausgleich Unterdeckungen aus Vorperioden 58.783,32 € abzgl. Kostenzuordnung zu Nebenleistungen -2.926,00 € ansatzfähige Kosten 2017 (Prognose) 449.826,61 € Geb.- Pos. B. Bestattung/ Beisetzung Gebühr geplant für 2017 Gebühr aktuell Diffe- renz Diffe- renz in % erwartete Fallzahlen Gebühren- aufkommen 2017 19. Bestattung einer bestattungspflichtigen Totgeburt oder eines Verstorbenen vor Vollendung des fünften Lebensjahres 341 € 294 € 47 € 16% 10 3.414 € 20. Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres im Reihengrab 529 € 464 € 65 € 14% 69 36.470 € 21. Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres im Wahlgrab / Tiefgrab 594 € 522 € 72 € 14% 257 152.561 € 22. Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres im Tiefgrab in Verbindung mit einer Tieferbestattung eines Verstorbenen vor Ablauf der Ruhefrist 737 € 652 € 85 € 13% 1 737 € 23. Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebens- jahres im Wahlgrab/Tiefgrab in Verbindung mit einer weiteren Bestattung 350 € 302 € 48 € 16% 1 350 € 24. Beisetzung einer Urne /Beisetzung von Aschen auf Aschestreufeldern 314 € 271 € 43 € 16% 735 230.438 € 25. Beisetzung einer Urne in Verbindung mit einer weiteren Beisetzung / Bestattung 220 € 184 € 36 € 20% 34 7.484 € 26. Samstagszuschlag für den Waldfriedhof Lauheide 165 € 120 € 45 € 37% 67 11.026 € Pos.C. Ausgrabung 27. Ausgrabung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres vor Ablauf der Ruhefrist 592 € 521 € 71 € 14% 1 592 € 28. Ausgrabung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres nach Ablauf der Ruhefrist 462 € 403 € 59 € 15% 1 462 € 29. Ausgrabung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres vor Ablauf der Ruhefrist 789 € 699 € 90 € 13% 1 789 € 30. Ausgrabung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres nach Ablauf der Ruhefrist 659 € 581 € 78 € 13% 4 2.635 € 31. Ausgrabung einer Urne 359 € 310 € 49 € 16% 8 2.869 € Summe * 449.827 € * Summe ( = ansatzfähige Kosten lt. Prognose)
V-0924-2016 Anlage 1
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- 1 - Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0924/2016 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhofse inrichtungen der Stadt Münster vom 12.12.2003 zuletzt geändert am 01.01.2014 Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 aufgrund der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW S. 712 / SGV. NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2015 (GV NRW, Seite 448), des § 7 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2, und der §§ 8, 9 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 666 / SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV. NRW. 2015 S. 496), diese Satzung beschlossen: 1. § 1 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen. 2. In § 3 wird das Wort „Aushändigung“ durch „Bekanntgabe“ ersetzt. 3. In § 5 wird das Wort „gelten“ durch „gilt“ ersetzt. 4. Der Gebührentarif als Anlage zur Gebührensatzung erhält folgende Fassung: lfd. Nr. Leistung Gebühr A. Erwerb und Verlängerung von Grabstättenrechten Reihengräber 1. Reihengrab für Verstorbene nach Vollendung des fünften Lebensjahres 958 € 2. Reihengrab für Verstorbene bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres (Kindergrab), 20 Jahre Nutzungszeit 134 € 3. Reihengrab als Haingrab 1.861 € 4. Urnenreihengrab 637 € 5. Reihengrab als Hainurnengrab 1.333 € 6. Urnenreihengrab als Waldgrab 649 € 7. Anonymes Urnengrab 563 € 8. Nutzung Aschestreufeld 563 € Wahlgräber 9. Wahlgrab, je Grabstelle 1.830 € 10. Wahlgrab als Tiefgrab, je Grabstelle 2.100 € 11. Wahlgrab in besonderer Lage, je Grabstelle 2.280 € 12. Wahlgrab als Landschaftsgrab, je Grabstelle 5.880 € 13. Urnenwahlgrab, je Grabstelle 1.350 € 14. Wahlgrab als Urnennische im Kolumbarium, je Nische 1.620 € 15. Wahlgrab als Urnennische im Kolumbarium im Gebäude, je Nische 3.240 € 16. Wahlgrab als Baumurnengrab, je Baum 3.120 € 17. Wahlgrab am Urnenbaum, je Grabstelle 1.470 € 18. Verlängerung des Nutzungsrechtes bzw. Vorauserwerb eines Nutzungsrechtes zu Lebzeiten an Wahlgräbern, je Jahr 1/30 der Gebühr - 2 - lfd. Nr. Leistung Gebühr B. Bestattung / Beisetzung 19. Bestattung einer bestattungspflichtigen Totgeburt oder eines Verstorbenen vor Vollendung des fünften Lebensjahres 341 € 20. Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres im Reihengrab 529 € 21. Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres im Wahlgrab / Tiefgrab 594 € 22. Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres im Tiefgrab in Verbindung mit einer Tieferbestattung eines Verstorbenen vor Ablauf der Ruhefrist 737 € 23. Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres im Wahlgrab / Tiefgrab in Verbindung mit einer weiteren Bestattung 350 € 24. Beisetzung einer Urne / Beisetzung von Aschen auf Aschestreufeldern 314 € 25. Beisetzung einer Urne in Verbindung mit einer weiteren Beisetzung / Bestattung 220 € 26. Samstagszuschlag für den Waldfriedhof Lauheide 165 € C. Ausgrabung 27. Ausgrabung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres vor Ablauf der Ruhefrist 592 € 28. Ausgrabung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres nach Ablauf der Ruhefrist 462 € 29. Ausgrabung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres vor Ablauf der Ruhefrist 789 € 30. Ausgrabung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres nach Ablauf der Ruhefrist 659 € 31. Ausgrabung einer Urne 359 € D. Sonstige Leistungen 32. Benutzung der Aufbahrungsräume (mit Dekoration) 130 € 33. Benutzung der Trauerhalle und der dafür vorgesehenen Gebäudeteile (mit Dekoration und Orgel- und Musikanlagennutzung), je angefangene Stunde 124 € 34. Benutzung der Kühlanlage, je Tag 23 € 35. a Externer Trägerdienst (fünf Personen) für eine Sargbestattung / Trauerfeier auf dem Waldfriedhof Lauheide 308 € 35. b Stellung einer Arbeitskraft für Grabgeleit / Trägerdienst / Trauerfeier, je angefangene Stunde 57 € 36. Genehmigung eines Grabmals, einer Gedenktafel an Urnennischen oder einer Steineinfassung, je Antragsgegenstand 40 € 37. Gebühren für Sonderleistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis aufgeführt sind, werden nach angefallenen Kosten oder nach Stundensätzen berechnet, Abrechnung im 10-Minuten-Takt Personaleinsatz, je Stunde 40 € Einsatz Bagger, je Stunde 30 € Einsatz LKW, je Stunde 24 € 5. Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
V-0924-2016 Anlage 2
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Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0924/2016
Übersicht über die Änderungen im Gebührentarif
lfd.
Nr. Leistung Gebühr
neu
Gebühr
bisher Anmerkungen
A. Erwerb und Verlängerung von Grabstättenrechten
Reihengräber
1. Reihengrab für Verstorbene nach Vollendung des
fünften Lebensjahres
958 €
813 €
2. Reihengrab für Verstorbene bis zur Vollendung des
fünften Lebensjahres (Kindergrab), 20 Jahre
Nutzungszeit
134 €
118 €
3. Reihengrab als Haingrab 1.861 € 1.726 €
4. Urnenreihengrab 637 € 500 €
5. Reihengrab als Hainurnengrab 1.333 € 924 €
6. Urnenreihengrab als Waldgrab 649 € 435 €
7. Anonymes Urnengrab 563 € 369 €
8. Nutzung Aschestreufeld 563 € 369 €
Wahlgräber
9. Wahlgrab, je Grabstelle 1.830 € 1.770 €
10. Wahlgrab als Tiefgrab, je Grabstelle 2.100 € 2.010 €
11. Wahlgrab in besonderer Lage, je Grabstelle 2.280 € 2.280 €
12. Wahlgrab als Landschaftsgrab, je Grabstelle 5.880 € 5.880 €
13. Urnenwahlgrab, je Grabstelle 1.350 € 1.290 €
14. Wahlgrab als Urnennische im Kolumbarium, je Nische 1.620 € 1.260 €
15. Wahlgrab als Urnennische im Kolumbarium im
Gebäude, je Nische
3.240 €
- neues Angebot
16. Wahlgrab als Baumurnengrab, je Baum 3.120 € 3.030 €
17. Wahlgrab am Urnenbaum, je Grabstelle 1.470 € 1.050 €
18. Verlängerung des Nutzungsrechtes bzw.
Vorauserwerb eines Nutzungsrechtes zu Lebzeiten an
Wahlgräbern, je Jahr
1/30 der
Gebühr
1/30 der
Gebühr
B. Bestattung / Beisetzung
19. Bestattung einer bestattungspflichtigen Totgeburt oder
eines Verstorbenen vor Vollendung des 5. Lebens-
jahres
341 €
294 €
20. Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des
fünften Lebensjahres im Reihengrab
529 €
464 €
21. Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des
fünften Lebensjahres im Wahlgrab / Tiefgrab
594 €
522 €
22. Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des
fünften Lebensjahres im Tiefgrab in Verbindung mit
einer Tieferbestattung eines Verstorbenen vor Ablauf
der Ruhefrist
737 €
652 €
23. Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des
fünften Lebensjahres im Wahlgrab / Tiefgrab in
Verbindung mit einer weiteren Bestattung
350 €
302 €
24. Beisetzung einer Urne / Beisetzung von Aschen auf
Aschestreufeldern
314 €
271 €
- 2 -
lfd.
Nr. Leistung Gebühr
neu
Gebühr
bisher Anmerkungen
25. Beisetzung einer Urne in Verbindung mit einer
weiteren Beisetzung / Bestattung
220 €
184 €
26. Zuschlag für eine Bestattung/ Beisetzung an
Samstagen Samstagszuschlag für den
Waldfriedhof Lauheide
165 € 120 € redaktionell, keine
inhaltliche Änderung
C. Ausgrabung
27. Ausgrabung eines Verstorbenen bis zur Vollendung
des fünften Lebensjahres vor Ablauf der Ruhefrist
592 €
521 €
28. Ausgrabung eines Verstorbenen bis zur Vollendung
des fünften Lebensjahres nach Ablauf der Ruhefrist
462 €
403 €
29. Ausgrabung eines Verstorbenen nach Vollendung des
fünften Lebensjahres vor Ablauf der Ruhefrist
789 €
699 €
30. Ausgrabung eines Verstorbenen nach Vollendung des
fünften Lebensjahres nach Ablauf der Ruhefrist
659 €
581 €
31. Ausgrabung einer Urne 359 € 310 €
D. Sonstige Leistungen
32. Benutzung der Aufbahrungs halle räume (mit
Dekoration)
130 € 97 € redaktionell, keine
inhaltliche Änd.
33. Benutzung der Trauerhalle und der dafür vorgesehe-
nen Gebäudeteile (mit Dekoration und Orgel- und
Musikanlagennutzung) , je angefangene Stunde
124 €
104 € geändert aus
Gründen der
Gleichbehandlung
34. Benutzung der Kühlanlage, je Tag 23 € 23 €
35. Stellung von Arbeitskräften für Trägerdienste
Waldfriedhof Lauheide und Grabgeleit auf den
Stadtteilfriedhöfen, je Arbeitskraft pro Bestattung
- 55 € neu: Trennung in
Positionen 35. a
und b
35. a Externer Trägerdienst (fünf Personen) für eine
Sargbestattung / Trauerfeier auf dem Waldfriedhof
Lauheide
308 €
neu Weitergabe Kosten
für Fremdleistungen
zzgl. Verwaltungs-
kostenzuschlag
35. b Stellung einer Arbeitskraft für Grabgeleit /
Trägerdienst / Trauerfeier, je angefangene Stunde
57 €
55 € Kosten eigenes
Personal zzgl. Ver-
waltungskosten-
zuschlag
36. Genehmigung eines Grabmals, einer Urnenstele auf
einem Grab, einer Gedenktafel an Urnennischen oder
einer Steineinfassung , je Antragsgegenstand
40 € 30 € Klarstellung, keine
inhaltliche Änderung
37. Urnenversand zuzüglich Portokosten - 40 € Abrechnung künftig
unter Sonderleis-
tungen
38.
37.
Gebühren für Sonderleistungen, die nicht im
Gebührenverzeichnis aufgeführt sind, werden nach
angefallenen Kosten oder nach Stundensätzen
berechnet , Abrechnung im 10-Minuten-Takt
Abrechnung erfolgte
bisher auch nach
Stundensätzen, die
jedoch nicht im
Gebührentarif
ausgewiesen waren
Personaleinsatz, je Stunde 40 € neu
Einsatz Bagger, je Stunde 30 € neu
Einsatz LKW, je Stunde 24 € neu
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0924/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37