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V/0924/2016

Änderung der Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster ab dem 01.01.2017

Vorlagen 25.10.2016

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V-0924-2016 Anlage 3

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Ansehen

Beschlussvorlage

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V-0924-2016 Anlage 4

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Ansehen

V-0924-2016 Anlage 3

1731 Zeichen

Vergleich Grabnutzungsgebühren nordrhein-westfälischer Städte Anlage 3 zur Ratsvorlage V/0924/2016 
Städte in NRW 
(sortiert nach Anzahl Einwohner) 
Nutzungs- 
zeit (Jahre) * Wahlgrab 
Urnen- 
wahlgrab Reihengrab 
Urnen- 
reihengrab 
anonyme 
Urnengrab- 
stätte 
Aschestreu- 
feld 
Köln verschieden 1.945 € 1.905 € 1.536 €
Düsseldorf verschieden 2.083,96 € 2.508,18 € 1.598,08 € 961,68 € 1.298,54 € 1.446,18 €
Dortmund 20 Jahre 2.400 € 1.630 € 1.530 € 670 € 640 €
Essen 25 Jahre 1.875 € 1.225 € 1.300 € 1.050 € 275 €
Duisburg 20 Jahre 1.223 € 1.082 € 1.066 € 1.022 € 1.822 €
Bonn verschieden 2.239,50 € 1.521,90 € 1.920 € 1.320 € 3 23 € 1.739 €
Bielefeld  - Senne 30 Jahre 1.530 € 1.170 € 806 € 668 € 5 74 € 703 €
Bielefeld - Stadtteile 30 Jahre 2.430 € 1.860 € 1.931 € 1.098 € 907 €
Münster - bisher 30 Jahre 1.770 € 1.290 € 813 € 500 € 369  € 369 €
Münster - neue Gebühren 30 Jahre 1.830 € 1.350 € 958 € 637 € 563 € 563 €
Mönchengladbach 25 Jahre 2.250 € 2.300 € 1.375 € 1.075 € 1.570 €
Krefeld verschieden 1.710 € 1.680 € 1.154 € 1.051 € 1.31 8 € 1.640 €
Oberhausen verschieden 1.325 € 499 € 624 € 303 €
Hamm verschieden 1.405 € 785 € 1.105 € 785 € 675 €
1.868,04 € 1.513,84 € 1.309,92 € 909,43 € 941,78 € 1.331 ,66 €
in Euro -98,04 € -223,84 € -496,92 € -409,43 € -572,78 € -962,66 €
in Prozent -5% -15% -38% -45% -61% -72% 
in Euro -38,04 € -163,84 € -351,72 € -272,58 € -379,25 € -769,13 €
in Prozent -2% -11% -27% -30% -40% -58% 
* Die Nutzungszeiten sind nicht bei jeder Stadt einheitlich, betragen aber max. 30 Jahre. 
Durchschnitt der Städte (ohne Münster) 
Differenz aktuelle  Gebühren in 
Münster zum Durchschnitt der anderen 
Städte 
Differenz neu kalkulierte  Gebühren 
in Münster zum Durchschnitt der 
anderen Städte

Beschlussvorlage

10451 Zeichen

V/0924/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster ab dem 
01.01.2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhofseinri chtungen der Stadt Müns-
ter wird beschlossen (Anlage 1). 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Fehlbeträge aus Vorjahren in Höhe von 59.921,98 E uro, 
wie unter Punkt 4 dieser Vorlage beschrieben, einmalig nicht realisiert werden. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 130
2 
Friedhöfe    
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Lei s-
tungsentgelte 
2017 ff. 98.210  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0924/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Niggemann 
Ruf: 
492 67 10 
E-Mail: 
Niggemann@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.10.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0924/2016 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen für die Gebührenkalkulation 
 
Die letzte Gebührenanpassung wurde mit der Vorlage V/0711/ 2013 (+ 1. Ergänzung) b eschlossen 
und trat zum 01.01.2014 in Kraft. 
 
Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) gilt für die Gebührenerhebung der Grundsatz der 
Kostendeckung. Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitra umes sind innerhalb der 
nächsten vier Jahre auszugleichen,  Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes au s-
geglichen werden. Im Rahmen der Erstellung des Jahre sabschlusses 2015 wurde festgestellt, dass 
ein Ausgleich der noch bestehenden Über - und Unterdeckungen nicht ohne eine Anpassung der G e-
bühren möglich ist. Da ein Teil der Übe rdeckungen spätestens im Jahr 2017 auszugleichen ist, ist 
eine Neukalkulation zwingend erforderlich. 
 
Zudem müssen Kostensteigerungen im Bereich der Personal - und Sachkosten in die Kalkulation ei n-
fließen, damit für die  gebührenrechnende Einrichtung Friedhöfe auch weiterhin eine 100 -prozentige 
Kostendeckung erreicht wird. Die Weitergabe von Kostensteigerungen in Gebührenb ereichen wurde 
auch ausdrücklich als Sofortmaßnahme mit der Vorlage V/0700/2015 zur nachhaltigen Haushaltss a-
nierung der Stadt Münster (NaSa 2016) beschlossen. 
 
Eine Übersicht der Änderungen  im Gebührentarif mit Erläuterungen ist dieser Vorlage als Anlage 2 
beigefügt. 
 
 
2. Besonderheiten bei der Kalkulation der Gebühren für den Erwerb von Grabstättenrec h-
ten (Grabnutzung) 
 
2.1. Weitere Umsetzung der Infrastrukturumlage 
 
Die Infrastrukturumlage berücksichtigt, dass die Kosten einer Grabstelle nicht nur von der en 
Größe beeinflusst werden . Der Infrastrukturanteil der Friedhofsflächen (z.  B. Wege, Parkplät-
ze, Anlagen im  Eingangsbereich, sanitäre Anlagen, Regenschutzdächer etc.) steht unabhä n-
gig von der Grabgröße allen Erwerberinnen und Erwerbern eines Grabes gleicher maßen zur 
Verfügung, so dass die anfallenden Kosten im Rahmen der Infrastrukturumlage zu gleichen 
Anteilen verrechnet werden sollten. 
 
Die Infrastrukturflächen der städtischen Friedhöfe haben nach digita lem Aufmaß einen Anteil 
von 30 % an der Ge samtfläche. Um zu deutliche Gebührensprünge zu vermeiden, wurde im 
ersten Schritt eine Infrastrukturumlage von 10 % eingeführt (Vorlage V/0075/2008), die bei der 
letzten Gebührenanpassung auf 20 % erhöht wurde (V/0711/2013 und V/0711/2013/1). Wie in 
den genannten Vorlagen angekündigt, wird die Infrastrukturumlage im Rahmen dieser Gebü h-
renkalkulation im letzten Schritt um  nochmals 10  % auf 30  % angehoben . Diese Erhöhung 
bewirkt, dass die Gebühren für die kleineren Grabarten deutlicher steigen als die Gebühren für 
die ohnehin schon teureren, flächenintensiven Grabarten. 
 
2.2. Reduzierung des Grünflächenanteils 
 
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit wurde durch Maßnahme 247 des Hand-
lungsprogramms zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik (V/0702/2012) verpflichtet, 
eine Reduzierung des Grünflächenanteils zu prüfen und rechtssicher umzusetzen. Bei dem 
Grünflächenanteil auf den Friedhöfen handelt es sich um Flächen im öffentlichen Interesse, 
deren Unterhaltungskosten den Gebührenpflichtigen nicht anzulasten sind. Bei der Aktualisie-
rung und Analyse des digitalen Aufmaßes der Friedhofsanlagen wurde der Anteil des ö ffentli-
chen Grüns und somit die Finanzierung durch den allgemeinen Haushalt ab 2014 von 20,93 % 
auf 7,71 % reduziert. Diese Reduzierung führt dazu, dass dauerhaft zusätzliche Kosten von

- 3 - 
V/0924/2016 
etwa 150.000  Euro pro Jahr anfallen, die durch Grabnutzungsgebühren fi nanziert werden 
müssen und somit in die aktuelle Kalkulation einfließen. 
 
2.3. Ausgleich von Über- und Unterdeckungen aus Vorperioden 
 
Für den Gebührentatbestand „Grabnutzung“ besteht eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe 
von 44.850,57 Euro, die gemäß §  6 KAG spätestens in 2017 auszugleichen ist und somit in 
die aktuelle Kalkulation einfließt. 
 
2.4. Vergleich von Grabnutzungsgebühren in nordrhein-westfälischen Städten 
 
Dem Vergleich (Anlage 3) kann entnommen werden, dass sowohl die aktuellen als auch die 
neu kalkulierten Gebühren für alle verglichenen Grabarten unter dem Durchschnitt der aufg e-
führten Städte liegen. Besonders deutlich sind die Unterschiede bei den kleineren Grabarten 
(z. B. anonyme Urnengrabstätte, Aschestreufeld). Hier liegen die aktuell gü ltigen Gebührens-
ätze sehr deutlich unter dem Durchschnitt der Vergleichsstädte. Bei den flächenintensiveren 
Grabarten ist der Unterschied wesentlich geringer (z. B. Wahlgrab). Durch die weitere Einfü h-
rung der Infrastrukturumlage bei der Kalkulation der neu en Gebühren werden insbesondere 
die Abweichungen bei den kleineren Grabarten geringer, die Stadt Münster liegt mit dieser 
Maßnahme also im Trend der Städte. 
 
Die Prognose der ansatzfähigen Kosten für das Jahr 2017  und eine vergleichende Übersicht der bi s-
her geltenden und der neu kalkulierten Gebührensätze sind dieser Vorlage als Anlage  4 beigefügt. 
 
 
3. Besonderheiten bei der Kalkulation der Gebühren für Bestattungen, Beisetzu ngen und 
Ausgrabungen 
 
Für den Gebührentatbestand „Bestattung / Beisetzung / Ausg rabung“ besteht eine Unterdeckung aus 
Vorjahren in Höhe von 58.783,32 Euro, die in der Kalkulation für 2017 berücksichtigt wurde. 
 
Die Prognose der ansatzfähigen Kosten für das Jahr 2017 und eine vergleichende Übersicht der bi s-
her geltenden und der neu kalkulierten Gebührensätze sind als Anlage 5 beigefügt. 
 
 
4. Besonderheiten bei der Kalkulation der Gebühren für sonstige Leistungen 
 
Im Zusammenhang mit Bestattungen und Beisetzungen werden verschiedene weitere Lei stungen 
angeboten, die einzeln wählbar sind und deshalb als eigene Gebührentatbestände betrachtet werden 
müssen. Entstandene Über- oder Unterdeckungen können nur in dem Bereich berücksichtigt werden, 
in dem sie entstanden sind. Eine Quersubventionierung zw ischen diesen Wahlleistungen ist rechtlich 
nicht zulässig. Es bestehen folgende Unterdeckungen, die nach §  6 KAG spätestens im Jahr  2017 
verwertet werden sollen: 
 
Bezeichnung 
Unter- 
deckungen 
Benutzung der Aufbahrungsräume (mit Dekoration) 20.289,13 € 
Benutzung der Trauerhalle und der dafür vorgesehenen Gebäud e-
teile (mit Dekoration und Orgel- und Musikanlagennutzung),  
je angefangene Stunde 39.632,85 € 
Stellung einer Arbeitskraft für Grabgeleit / Trägerdienst / Trauer -
feier, je angefangene Stunde 21.771,92 € 
 
Sowohl bei der Gebührenposition „Benutzung der Aufbahrungsräume“ als auch bei der „B enutzung 
der Trauerhalle und der dafür vorgesehenen Gebäudeteile“ würde die Berücksichtigung der Unterd e-

- 4 - 
V/0924/2016 
ckungen in dieser Größenordnung zu Gebührensät zen führen, die voraussichtlich zu einem sehr 
deutlichen Rückgang der Nachfrage führen würden, zumal die Stadt Münster mit diesen Leistungen in 
direkter Konkurrenz zu privaten Bestattungsunternehmen steht.  Um hier konkurrenzfähig zu bleiben, 
wird vorgeschl agen, einmalig auf die Realisierung dieser Unterdeckungen von insgesamt 
59.921,98 Euro zu verzichten. Nach jetzigem Kenn tnisstand werden künftig keine Unterdeckungen in 
dieser Höhe mehr entstehen, da bei diesen Positionen seit 2014 auf ein neues Verfahren der Kosten-
verrechnung zurückgegriffen wird (Vorlage V/0711/2013). 
 
Für den Gebührentatbestand „Stellung einer Arbeitskraft für Grabgeleit / Trägerdienst / Trauerfeier, je 
angefangene Stunde“ besteht eine Unterdeckung von 21.771,92  Euro, die in die Kalkulat ion des Ge-
bührensatzes für 2017 eingeflossen ist. 
 
Die Prognose der ansatzfähigen Kosten und eine vergleichende Übersicht der bisher gelte nden und 
der neu kalkulierten Gebührensätze sind dieser Vorlage als Anlage 6 beigefügt. 
 
 
5. Änderungen in der Gebührensatzung 
 
§ 1 Abs. 3 „Soweit die Errichtung von Grabmalen genehmigungspflichtig ist, wird eine Verwaltung s-
gebühr erhoben, deren Höhe sich nach der jeweils gültigen Verwaltungsgebü hrenordnung der Stadt 
Münster richtet.“ wird ersatzlos gestrichen, da die Gebühren für Grabmalgenehmigungen nach 
§ 1 Abs. 2 dieser Satzung „Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gebührentarif, der Bestand-
teil dieser Satzung ist. Für darin nicht besonders aufgeführte, vom Benutzer b eantragte Leistungen 
werden die entsprechende n Kosten berechnet.“ erhoben werden. In §  3 wird „Aushä ndigung“ durch 
die genauere juristische Bezeichnung „Bekanntgabe“ ersetzt. In §  5 wird aus reda ktionellen Gründen 
„gelten“ durch „gilt“ ersetzt. 
 
 
I.V. 
 
 
 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhofseinrichtungen der Stadt Münster 
 
2. Übersicht über die Änderungen im Gebührentarif 
 
3. Vergleich von Grabnutzungsgebühren in nordrhein-westfälischen Städten 
 
4. Erwerb von Grabstättenrechten - Prognose und Gebührenvergleich 
 
5. Bestattung / Beisetzung / Ausgrabung - Prognose und Gebührenvergleich 
 
6. Sonstige Leistungen - Prognose und Gebührenvergleich

V-0924-2016 Anlage 4

2096 Zeichen

Anlage 4 zur Vorlage V/0924/2016 
Erwerb von Grabstättenrechten - Prognose und Gebührenvergleich 
Kalkulationszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 
Kosten der Grabnutzung (Betriebsabrechnung 2015) 1.4 88.392,45 €
zzgl. Kostenprognose Personal-/ Sachkosten 29.671,03 €
zzgl. zusätzliche Kosten aus Investitionen 16.491,72 €
abzgl. Ausgleich Überdeckung aus Vorperioden -44.850 ,57 €
ansatzfähige Kosten 2017 (Prognose) 1.489.704,63 €
Geb.- 
Pos. A. Erwerb und Verlängerung von Grabstättenrecht en 
Gebühr 
geplant 
für 2017 
Gebühr 
aktuell 
Diffe- 
renz 
Diffe- 
renz 
in % 
erwartete 
Fallzahlen 
(incl. Ver- 
längerungen) 
Gebühren- 
aufkommen 
2017 
1. Reihengrab für Verstorbene nach Vollendung des fünften 
Lebensjahres 958 € 813 € 145 € 18% 70 67.074 €
2. Reihengrab für Verstorbene bis zur Vollendung des fünften 
Lebensjahres (Kindergrab), 20 Jahre Nutzungszeit 134 € 118 € 16 € 14% 8 1.073 €
3. Reihengrab als Haingrab 1.861 € 1.726 € 135 € 8% 4 7.442 €
4. Urnenreihengrab 637 € 500 € 137 € 27% 152 96.483 €
5. Reihengrab als Hainurnengrab 1.333 € 924 € 409 € 44% 13 17.332 €
6. Urnenreihengrab als Waldgrab 649 € 435 € 214 € 49% 48 31.138 €
7. Anonymes Urnengrab 563 € 369 € 194 € 52% 122 68.630 €
8. Nutzung Aschestreufeld 563 € 369 € 194 € 52% 17 9.563 €
9. Wahlgrab, je Grabstelle 1.830 € 1.770 € 60 € 3% 316 577.670 €
10. Wahlgrab als Tiefgrab, je Grabstelle 2.100 € 2.010 € 90 € 4% 5 11.410 €
11. Wahlgrab in besonderer Lage, je Grabstelle 2.280 € 2.280 € 0 € 0% 80 181.716 €
12. Wahlgrab als Landschaftsgrab, je Grabstelle 5.880 € 5.880 € 0 € 0% 3 17.640 €
13. Urnenwahlgrab, je Grabstelle 1.350 € 1.290 € 60 € 5% 85 115.155 €
14. Wahlgrab als Urnennische im Kolumbarium, je Nische 1.620 € 1.260 € 360 € 29% 20 32.400 €
15. Wahlgrab als Urnennische im Kolumbarium im Gebäude, je Nische 3.240 € neu  -  - 25 81.000 €
16. Wahlgrab als Baumurnengrab, je Baum 3.120 € 3.030 € 90 € 3% 24 74.880 €
17. Wahlgrab am Urnenbaum, je Grabstelle 1.470 € 1.050 € 420 € 40% 67 98.490 €
Summe *: 1.489.094 €
* Summe ( = ansatzfähige Kosten lt. Prognose, Abweichung aufgrund von Rundungsdifferenzen)

V-0924-2016 Anlage 6

1806 Zeichen

Anlage 6 zur Vorlage V/0924/2016 
Sonstige Leistungen - Prognose und Gebührenvergleich 
Kalkulationszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 
Geb. 
Pos. 
D. Bezeichnung 1 
Kosten 
(Betriebs- 
abrechnung 
2015) 
Kosten- 
Prognose 
Ausgleich 
Unter- 
deckung 
Vorperioden 
ansatz- 
fähige 
Kosten 
2017 
erwartete 
Fall- 
zahlen 
Gebühr 
geplant 
für 2017 
Gebühr 
aktuell 
Diffe- 
renz 
Diff. 
In % 
32. Benutzung der Aufbahrungsräume 
20.696,84 € 412,59 € 20.289,13 
€* 21.109,43 € 163 130 € 97 € 33 € 34% 
33. Benutzung der Trauerhalle und der dafür 
vorgesehenen Gebäudeteile, je 
angefangene Stunde 66.812,25 € 7.525,84 € 39.632,85 
€* 74.338,09 € 599 124 € 104 € 20 € 19% 
34. Benutzung der Kühlanlage, je Tag 
955,43 € 19,05 € 974,48 € 43 23 € 23 € 0 € 0% 
35. a Externer Trägerdienst (fünf Personen) für 
eine Sargbestattung / Trauerfeier auf dem 
Waldfriedhof Lauheide 44.660,00 € 44.660,00 € 145 308 € neu  -  - 
35. b Stellung einer Arbeitskraft für Grabgeleit / 
Trägerdienst / Trauerfeier, je angefangene 
Stunde 42.437,96 € 1.947,92 € 21.771,92 € 66.157,80 € 1.164 57 € neu  -  - 
36. Genehmigung   eines Grabmals, einer 
Gedenktafel an Urnennischen oder einer 
Steineinfassung, je Antragsgegenstand 28.634,30 € 28.634,30 € 708 40 € 30 € 10 € 35% 
37. Gebühren für Sonderleistungen, die nicht 
im Gebührenverzeichnis aufgeführt sind, 
werden nach angefallenen Kosten oder 
nach Stundensätzen berechnet, 
Abrechnung im 10-Minuten-Takt 
Personaleinsatz, je Stunde 40 € neu  -  - 
Einsatz Bagger, je Stunde 30 € neu  -  - 
Einsatz LKW, je Stunde 24 € neu  -  - 
* Auf die Realisierung der Unterdeckungen aus Vorperioden bei den Gebührentatbeständen "Benutzung der Aufbahrungsräume" und 
"Benutzung der Trauerhalle und der dafür vorgesehenen Gebäudeteile, je angefangene Stunde" wird einmalig verzichtet.

V-0924-2016 Anlage 5

2379 Zeichen

Anlage 5 zur Vorlage V/0924/2016 
Bestattung / Beisetzung / Ausgrabung - Prognose und Gebührenvergleich 
Kalkulationszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 
Kosten Bestattung / Beisetzung / Ausgrabung (Betriebsabrechnung 2015) 386.269,03 €
zzgl. Kostenprognose Personal-/ Sachkosten 7.700,26 €
zzgl. Ausgleich Unterdeckungen aus Vorperioden 58.783,32 €
abzgl. Kostenzuordnung zu Nebenleistungen -2.926,00 €
ansatzfähige Kosten 2017 (Prognose) 449.826,61 €
Geb.- 
Pos. B. Bestattung/ Beisetzung 
Gebühr 
geplant 
für 2017 
Gebühr 
aktuell 
Diffe- 
renz 
Diffe- 
renz 
in % 
erwartete 
Fallzahlen 
Gebühren- 
aufkommen 
2017 
19. Bestattung einer bestattungspflichtigen Totgeburt oder eines 
Verstorbenen vor Vollendung des fünften Lebensjahres 341 € 294 € 47 € 16% 10 3.414 €
20. Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften 
Lebensjahres im Reihengrab 529 € 464 € 65 € 14% 69 36.470 €
21. Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften 
Lebensjahres im Wahlgrab / Tiefgrab 594 € 522 € 72 € 14% 257 152.561 €
22. Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften 
Lebensjahres im Tiefgrab in Verbindung mit einer Tieferbestattung eines 
Verstorbenen vor Ablauf der Ruhefrist 737 € 652 € 85 € 13% 1 737 €
23. Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebens- 
jahres im Wahlgrab/Tiefgrab in Verbindung mit einer weiteren Bestattung 350 € 302 € 48 € 16% 1 350 €
24. Beisetzung einer Urne  /Beisetzung von Aschen auf Aschestreufeldern 314 € 271 € 43 € 16% 735 230.438 €
25. Beisetzung einer Urne in Verbindung mit einer weiteren Beisetzung / 
Bestattung 220 € 184 € 36 € 20% 34 7.484 €
26. Samstagszuschlag für den Waldfriedhof Lauheide 165 € 120 € 45 € 37% 67 11.026 €
Pos.C. Ausgrabung 
27. Ausgrabung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des fünften 
Lebensjahres vor Ablauf der Ruhefrist 592 € 521 € 71 € 14% 1 592 €
28. Ausgrabung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des fünften 
Lebensjahres nach Ablauf der Ruhefrist 462 € 403 € 59 € 15% 1 462 €
29. Ausgrabung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften 
Lebensjahres vor Ablauf der Ruhefrist 789 € 699 € 90 € 13% 1 789 €
30. Ausgrabung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften 
Lebensjahres nach Ablauf der Ruhefrist 659 € 581 € 78 € 13% 4 2.635 €
31. Ausgrabung einer Urne 359 € 310 € 49 € 16% 8 2.869 €
Summe * 449.827 €
* Summe ( = ansatzfähige Kosten lt. Prognose)

V-0924-2016 Anlage 1

4638 Zeichen

- 1 - 
 
Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0924/2016 
 
 
 
Satzung 
 
zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhofse inrichtungen der Stadt Münster vom 
12.12.2003 zuletzt geändert am 01.01.2014 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 aufgrund der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 
(GV. NW S. 712 / SGV. NW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2015 (GV NRW, Seite 
448), des § 7 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2, und der §§ 8, 9 und 41 der Gemeindeordnung für das 
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 
666 / SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2015 (GV. NRW. 2015 S. 496), 
diese Satzung beschlossen: 
 
1. § 1 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen. 
 
2. In § 3 wird das Wort „Aushändigung“ durch „Bekanntgabe“ ersetzt. 
 
3. In § 5 wird das Wort „gelten“ durch „gilt“ ersetzt. 
 
4. Der Gebührentarif als Anlage zur Gebührensatzung erhält folgende Fassung: 
 
lfd. Nr.  Leistung  Gebühr  
A.  Erwerb und Verlängerung von Grabstättenrechten    
Reihengräber  
1.  Reihengrab für Verstorbene nach Vollendung des fünften Lebensjahres 958 €  
2.  Reihengrab für Verstorbene bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres 
(Kindergrab), 20 Jahre Nutzungszeit 
134 € 
3.  Reihengrab als Haingrab 1.861 € 
4.  Urnenreihengrab 637 € 
5.  Reihengrab als Hainurnengrab 1.333 € 
6.  Urnenreihengrab als Waldgrab 649 € 
7.  Anonymes Urnengrab 563 € 
8.  Nutzung Aschestreufeld 563 € 
Wahlgräber  
9.  Wahlgrab, je Grabstelle 1.830 € 
10.  Wahlgrab als Tiefgrab, je Grabstelle 2.100 € 
11.  Wahlgrab in besonderer Lage, je Grabstelle 2.280 €  
12.  Wahlgrab als Landschaftsgrab, je Grabstelle 5.880 €  
13.  Urnenwahlgrab, je Grabstelle 1.350 € 
14.  Wahlgrab als Urnennische im Kolumbarium, je Nische 1.620 € 
15.  Wahlgrab als Urnennische im Kolumbarium im Gebäude, je Nische 3.240 €  
16.  Wahlgrab als Baumurnengrab, je Baum 3.120 € 
17.  Wahlgrab am Urnenbaum, je Grabstelle 1.470 € 
18.  Verlängerung des Nutzungsrechtes bzw. Vorauserwerb eines 
Nutzungsrechtes zu Lebzeiten an Wahlgräbern, je Jahr 
1/30 der 
Gebühr

- 2 - 
lfd. Nr.  Leistung  Gebühr  
B.  Bestattung / Beisetzung    
19.  Bestattung einer  bestattungspflichtigen  Totgeburt oder eines Verstorbenen 
vor Vollendung des fünften Lebensjahres 
341 € 
20.  Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres 
im Reihengrab 
529 € 
21.  Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres  
im Wahlgrab / Tiefgrab 
594 € 
22.  Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres 
im Tiefgrab in Verbindung mit einer Tieferbestattung eines Verstorbenen vor 
Ablauf der Ruhefrist 
737 € 
23.  Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres 
im Wahlgrab / Tiefgrab in Verbindung mit einer weiteren Bestattung 
350 € 
24.  Beisetzung einer Urne / Beisetzung von Aschen auf Aschestreufeldern 314 €  
25.  Beisetzung einer Urne in Verbindung mit einer weiteren Beisetzung / 
Bestattung 
220 € 
26.  Samstagszuschlag für den Waldfriedhof Lauheide 165 € 
C.  Ausgrabung    
27.  Ausgrabung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des fünften 
Lebensjahres  vor Ablauf der Ruhefrist 
592 € 
28.  Ausgrabung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des fünften 
Lebensjahres nach Ablauf der Ruhefrist 
462 € 
29.  Ausgrabung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres 
vor Ablauf der Ruhefrist 
789 € 
30.  Ausgrabung eines Verstorbenen nach Vollendung des fünften Lebensjahres 
nach Ablauf der Ruhefrist 
659 € 
31.  Ausgrabung einer Urne 359 € 
D.  Sonstige Leistungen    
32.  Benutzung der Aufbahrungsräume (mit Dekoration) 130  € 
33.  Benutzung der Trauerhalle und der dafür vorgesehenen Gebäudeteile (mit 
Dekoration und Orgel- und Musikanlagennutzung), je angefangene Stunde 
124 € 
34.  Benutzung der Kühlanlage, je Tag 23 € 
35. a  Externer Trägerdienst (fünf Personen) für eine Sargbestattung / Trauerfeier 
auf dem Waldfriedhof Lauheide 
308 € 
35. b  Stellung einer Arbeitskraft für Grabgeleit / Trägerdienst / Trauerfeier, je 
angefangene Stunde 
57 € 
36.  Genehmigung  eines Grabmals,  einer Gedenktafel an Urnennischen oder 
einer Steineinfassung, je Antragsgegenstand 
40 € 
37.  Gebühren für Sonderleistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis 
aufgeführt sind, werden nach angefallenen Kosten oder nach 
Stundensätzen berechnet, Abrechnung im 10-Minuten-Takt 
  
  Personaleinsatz, je Stunde  40 € 
  Einsatz Bagger, je Stunde  30 € 
  Einsatz LKW, je Stunde  24 € 
 
5. Diese Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.

V-0924-2016 Anlage 2

4958 Zeichen

- 1 - 
Anlage 2 zur Ratsvorlage V/0924/2016 
 
Übersicht über die Änderungen im Gebührentarif 
 
lfd. 
Nr. Leistung Gebühr  
neu 
Gebühr  
bisher Anmerkungen 
A.  Erwerb und Verlängerung von Grabstättenrechten        
Reihengräber        
1.  Reihengrab für Verstorbene nach Vollendung des 
fünften Lebensjahres 
958 €
 813 €   
2.  Reihengrab für Verstorbene bis zur Vollendung des 
fünften Lebensjahres (Kindergrab), 20 Jahre 
Nutzungszeit 
134 €
 118 €   
3.  Reihengrab als Haingrab 1.861 €  1.726 €   
4.  Urnenreihengrab 637 € 500 €   
5.  Reihengrab als Hainurnengrab 1.333 €  924 €   
6.  Urnenreihengrab als Waldgrab 649 €  435 €   
7.  Anonymes Urnengrab 563 €  369 €   
8.  Nutzung Aschestreufeld 563 €  369 €   
Wahlgräber        
9.  Wahlgrab, je Grabstelle 1.830 €  1.770 €   
10.  Wahlgrab als Tiefgrab, je Grabstelle 2.100 €  2.010 €   
11.  Wahlgrab in besonderer Lage, je Grabstelle 2.280 €  2.280 €   
12.  Wahlgrab als Landschaftsgrab, je Grabstelle 5.880 €  5.880 €   
13.  Urnenwahlgrab, je Grabstelle 1.350 €  1.290 €   
14.  Wahlgrab als Urnennische im Kolumbarium, je Nische 1.620 € 1.260 €   
15.  Wahlgrab als Urnennische im Kolumbarium im 
Gebäude, je Nische 
3.240 €
   -  neues Angebot 
16.  Wahlgrab als Baumurnengrab, je Baum 3.120 €  3.030 €   
17.  Wahlgrab am Urnenbaum, je Grabstelle 1.470 €  1.050 €   
18.  Verlängerung des Nutzungsrechtes bzw. 
Vorauserwerb eines Nutzungsrechtes zu Lebzeiten an 
Wahlgräbern, je Jahr 
1/30 der 
 
Gebühr  
1/30 der  
Gebühr  
  
B.  Bestattung / Beisetzung        
19.  Bestattung einer  bestattungspflichtigen  Totgeburt oder 
eines Verstorbenen vor Vollendung des 5. Lebens-
jahres 
341 €
 294 €   
20.  Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des 
fünften Lebensjahres im Reihengrab 
529 €
 464 €   
21.  Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des 
fünften Lebensjahres im Wahlgrab / Tiefgrab 
594 €
 522 €   
22.  Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des 
fünften Lebensjahres im Tiefgrab in Verbindung mit 
einer Tieferbestattung eines Verstorbenen vor Ablauf 
der Ruhefrist 
737 €
 652 €   
23.  Bestattung eines Verstorbenen nach Vollendung des 
fünften Lebensjahres im Wahlgrab / Tiefgrab in 
Verbindung mit einer weiteren Bestattung 
350 €
 302 €   
24.  Beisetzung einer Urne / Beisetzung von Aschen auf 
Aschestreufeldern 
314 €
 271 €

- 2 - 
lfd. 
Nr. Leistung Gebühr  
neu 
Gebühr  
bisher Anmerkungen 
25.  Beisetzung einer Urne in Verbindung mit einer 
weiteren Beisetzung / Bestattung 
220 €
 184 €   
26.  Zuschlag für eine Bestattung/ Beisetzung an 
Samstagen Samstagszuschlag für  den 
Waldfriedhof Lauheide  
165 € 120 € redaktionell, keine 
inhaltliche Änderung 
 
C.  Ausgrabung        
27.  Ausgrabung eines Verstorbenen bis zur Vollendung 
des fünften Lebensjahres  vor Ablauf der Ruhefrist 
592 €
 521 €   
28.  Ausgrabung eines Verstorbenen bis zur Vollendung 
des fünften Lebensjahres nach Ablauf der Ruhefrist 
462 €
 403 €   
29.  Ausgrabung eines Verstorbenen nach Vollendung des 
fünften Lebensjahres vor Ablauf der Ruhefrist 
789 €
 699 €   
30.  Ausgrabung eines Verstorbenen nach Vollendung des 
fünften Lebensjahres nach Ablauf der Ruhefrist 
659 €
 581 €   
31.  Ausgrabung einer Urne 359 €  310 €   
D.  Sonstige Leistungen        
32.  Benutzung der Aufbahrungs halle räume  (mit 
Dekoration) 
130 € 97 € redaktionell, keine 
inhaltliche Änd. 
33.  Benutzung der Trauerhalle und der dafür vorgesehe- 
nen Gebäudeteile (mit Dekoration und Orgel- und 
Musikanlagennutzung) , je angefangene Stunde  
124 €
 104 € geändert aus 
Gründen der 
Gleichbehandlung 
34.  Benutzung der Kühlanlage, je Tag 23 €  23 €   
35.  Stellung von Arbeitskräften für Trägerdienste 
Waldfriedhof Lauheide und Grabgeleit auf den 
Stadtteilfriedhöfen, je Arbeitskraft pro Bestattung 
 - 55 € neu: Trennung in 
Positionen 35. a  
und b 
35. a Externer Trägerdienst (fünf Personen) für eine 
Sargbestattung / Trauerfeier auf dem Waldfriedhof 
Lauheide 
308 €
 neu  Weitergabe Kosten 
für Fremdleistungen 
 
zzgl. Verwaltungs- 
kostenzuschlag 
35. b  Stellung einer Arbeitskraft für Grabgeleit / 
Trägerdienst / Trauerfeier, je angefangene Stunde 
57 €
 55 € Kosten eigenes 
Personal zzgl. Ver-
waltungskosten-
zuschlag 
36.  Genehmigung eines Grabmals,  einer Urnenstele auf 
einem Grab, einer Gedenktafel an Urnennischen oder 
einer Steineinfassung , je Antragsgegenstand  
40 € 30 € Klarstellung, keine 
inhaltliche Änderung 
 
37.  Urnenversand zuzüglich Portokosten  - 40 € Abrechnung künftig 
unter Sonderleis-
tungen 
38.  
37.  
Gebühren für Sonderleistungen, die nicht im 
Gebührenverzeichnis aufgeführt sind, werden nach  
angefallenen Kosten oder nach Stundensätzen 
berechnet , Abrechnung im 10-Minuten-Takt  
    Abrechnung erfolgte 
bisher auch nach 
Stundensätzen, die 
jedoch nicht im 
Gebührentarif 
ausgewiesen waren 
 
  Personaleinsatz, je Stunde  40 € neu  
  Einsatz Bagger, je Stunde  30 € neu  
  Einsatz LKW, je Stunde  24 € neu

Beratungsverlauf (9)

15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.11 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11.17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 16.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0924/2016
Typ
Vorlagen
Datum
25.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37