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V/0791/2014

Entwicklungen der Münsterschen Bäderlandschaft

Vorlagen 15.10.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 16

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0791/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entwicklungen der Münsterschen Bäderlandschaft 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.11.2014 Rat Einbringung 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
20.11.2014 Sportausschuss Vorberatung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1) Der Rat nimmt die Ausführungen zur Entwicklung und Umsetzung des Bäderkonzeptes 2005 / 
2007, zu den Untersuchungen für eine zukünftige Bäderorganisation, zur Weiterentwicklung 
des Hallenbades Kinderhaus, zum aktuellen Stand für ein mögliches Südbad, zur Weiteren t-
wicklung des Hallenbades Handorf sowie die Abwägungen  der Verwaltung für ein zentrales 
Familien- und Gesundheitsbad zur Kenntnis. 
 
2) Die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Abwägungen zur Organisation des Bäderb e-
triebs werden zur Kenntnis genommen. Eine Übertragung des Bäderbetriebs an die Stadtwe r-
ke Münster GmbH wird nicht weiter verfolgt. 
 
3) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen von Konsolidierungsmaßnahmen ab 2009 die 
von der Bäderverwaltung zunächst eingeführten Servicemaßnahmen wieder eingestellt wu r-
den und ein geplantes Marketingkonzept nicht entwickelt worden ist. Die Verwaltung wird des-
halb beauftragt, 
 
3.1 kurzfristig Maßnahmen zur Verbesserung der Servicequ alität der Bäder umzusetzen,  
 
3.2 ein Marketingkonzept für die städtischen Bäder zu entwickeln und umzusetzen und  
 
3.3 in der nächsten städ tischen Bürgerumfrage Fragen nach der Nutzung von Bädern in - 
 und außerhalb Münsters sowie nach der Kundenorientierung der Münsteraner Bäder zu 
 integrieren. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0791/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Schetter 
Ruf: 
492-2000 
E-Mail: 
Schetter@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.11.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0791/2014 
4) Zur möglichen Weiterentwicklung bei der Führung des Bäderbetriebs wird die Verwaltung b e-
auftragt, die Grundlagen und Voraussetzungen für die Einrichtung einer eigenbetriebsähnl i-
chen Einrichtung zu prüfen.  
 
5) Der Rat nimmt zur Kenntnis , dass sich die Verwaltung in Verhandlungen mit dem Verein Bü r-
gerbad Handorf für eine weitere Nutzung des Hallenbades Handorf für städtische Zwecke des 
Schul- und Vereinsschwimmens befindet.  
 
6) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass unter den gegenwärtigen Prämissen (Ratsantrag: "Ein ne u-
es Südbad ist das Ziel" vom 02.03.2010) ein wirtschaftliches Betreiben eines neu zu erric h-
tenden Südbades, das heißt ohne eine finanzielle Beteiligung der Stadt an den Betriebsko s-
ten, nicht realistisch ist, soweit die Vorgaben für Badeangebote am Standort des ehem. Sü d-
bads, insbesondere zur Größe, Ausstattung und zum Nutzungsmix nicht angepasst werden. 
 
7) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass infolge der Unwetterschäden vom 28./29. Juli derzeit kein 
angemessenes Bäderangebot in Münsters Norden besteht. Vor diesem Hintergrund beruft die 
Verwaltung den politischen Arbeitskreis „Bäder“ ein, um die Frage des Wie deraufbaus des 
Hallenbades Kinderhaus an alter Stelle oder mögliche Alternativen zu klären und in geeigneter 
Form eine Bürgerbeteiligung zu organisieren. In diesem Z usammenhang soll auch geprüft 
werden, ob und in welchem Umfang Aspekte des Konzeptes eines Familien- und Gesun d-
heitsbades berücksichtigt und übernommen werden können. Der Antrag A-N/0014/2014 „Neu-
bau statt Sanierung des Hallenbades in Kinderhaus“ der Bezirksvertretung Nord ist damit erle-
digt. 
 
8) Die folgenden Anträge an den Rat bzw. die Bezirksver tretungen werden mit dieser Vorlage 
z.T. aufgegriffen und im Rahmen der weiteren Prüfaufträge abgearbeitet: 
 
- Antrag an den Rat Nr. A-R/0007/2014 der CDU-Fraktion  
„Mehr Spaß am Plümpsen“ vom 24.02.2014 
- Antrag an den Rat Nr. A-R/0021/2014 der SPD-Fraktion 
„Ein Familien- und Gesundheitsbad für Münster“ vom 10.03.2014  
- Antrag an die Bezirksvertretung Hiltrup Nr. A-H/0009/2014 der CDU-Fraktion  
„Für mehr Spaß am Plümpsen“ vom 11.03.2014 
- Antrag an die Bezirksvertretung Südost Nr. A-S/0006/2014 der CDU-Fraktion  
„Für mehr Spaß am Plümpsen“ vom 13.03.2014 
- Antrag Nr. A-R/0010/2014 der FDP-Fraktion  
„Bürger/innen entscheiden über die Bäderlandschaft in Münster“ vom 17.03.2014 
- Antrag Nr. A-R/0029/2014 der CDU-Fraktion  
„Damit Münster nicht baden geht und trotzdem bessere Bäder bekommt“ vom 25.08.2014 
- Antrag Nr. A-R/0036/2014 der Fraktion Die LINKE  
„Nachhaltiges Bäderkonzept statt Bäderschließungen“ vom 02.09.2014 
 
Bei Umsetzung der o.g. Anträge „Mehr Spaß am Plümpsen“ würden zusätzliche Finanzmittel 
benötigt, die in den nachfolgend dargestellten Finanzauswirkungen nicht berücksichtigt sind.  
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Servicequalität sowie zur Entwicklung e ines 
Marketingkonzeptes für die städtischen Bäder wer den 135 Tsd. € zur Verfügung gestellt. Diese 
Mittel sind im Haushalt splanentwurf 2015-2018 noch nicht vorgesehen und müssen zusät zlich im 
Teilergebnisplan der Produktgruppe 0 802 „Bäder“ bereit  gestellt we rden. Die Verwaltung fertigt 
entsprechende Veränderungsblätter.

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V/0791/2014 
Für Maßnahmen zur Wiederherstellung eines Badeangebotes in Münsters Norden werden invest i-
ve Mittel in nennenswertem Umfang zur Verf ügung zu stellen sein. Konkrete Angaben wird die 
Verwaltung im Zuge der Planung vorlegen. Die Verwaltung erstellt  entsprechende Veränderungs-
blätter zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2015-2018. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Münstersche Bäderlandschaft ist aktuell Gegenstand verschiedener politischer Diskussionen. 
Gleichzeitig arbeitet die Verwaltung an Konzepten zur zukünft igen Organisation und Betriebsfü h-
rung der Bäder unter steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Mit dieser Vorl a-
ge sollen die verschiedenen Themen zusammengeführt werden, um dem neuen Rat eine g esamt-
heitliche Betrachtung des Bäderthemas zu ermöglichen. 
 
 
Allgemeine Grundlagen 
 
Die Stadt Münster  unterhält und betreibt als städtische Bäder sechs Hallenbäder (Mitte, Ost, 
Hiltrup, Roxel, K inderhaus und Wolbeck) und zwei Freibäder (Hiltrup und Stapelskotten) für die 
Bereiche öffentlicher Badebetrieb, Schulsport und schwimmsportliche Vereinsarbeit. 
 
Die nichtstädtischen Bäder Sportbad der DJK Coburg und das Freibad Sudmühle des SV 91 e. V. 
erhalten Zuschüsse gemäß Ratsbeschlüssen. Für das  vom Betreiberverein Bürgerbad Handorf e. 
V. in Vereinsträge rschaft geführte Bad werden für die städtischen Kontingente  (Schul- und Ver-
einsschwimmen) Aufwandsersatzleistungen gezahlt. 
 
Der jährliche Zuschussbedarf für den Bäderbereich liegt nach dem Entwurf des Haushaltsplans 
2015 – 2018 bei ca. 6,8 Mio. €. 
 
Bei der Bürgerumfrage 2013 des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung 
belegte bei der Zufriedenheitsabfrage mit den Lebensbedingungen in Münster das Schwimmb ä-
derangebot den 28. Platz bei 30 abgefragten Theme n. Lediglich das Angebot an Wohnungen und 
an Pkw-Parkplätzen in der Innenstadt erreichten schlechtere Werte. Dieses negative Ergebnis wird 
allerdings relativiert durch die gleichzeitige Abfrage nach der Wichtigkeit der jeweiligen Themen: 
hier liegt das Thema Schwimmbäder auf dem 25. von 30 Plätzen, wird also als eher weniger wic h-
tig angesehen. 
 
Die Entwicklung und Umsetzung des Bäderkonzeptes 2005 / 2007 wird in der Anlage 1 dieser B e-
schlussvorlage ausführlich dargestellt. 
 
 
Gutachten zur Optimierung der Betriebsführerschaft der städtischen Bäder 
 
Anlass und Grundlagen 
 
Zu den Überlegungen zur Verringerung der steuerlichen Lasten im gesamten Beteiligungsportfolio 
der Stadt gehören auch Überlegungen zur Einbringung der städtischen Bäder in die Stadtwe rke 
GmbH.  
 
Eine solche Organisationsentscheidung sollte allerdings nicht vorrangig auf steuerrechtlichen und 
damit extern veränderbaren Grundlagen gefasst werden. Maßgeblich sollten vielmehr mögliche 
wirtschaftliche Vorteile auf Ebene des „Konzerns Stadt“ sein, d ie durch eine andere Form der B ä-
derbewirtschaftung erreicht werden können.

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In dieser Hinsicht hat die Verwaltung gutachterlich prüfen lassen, ob durch eine Übertragung des 
Bäderbetriebs an die Stadtwerke Münster GmbH Effizienzgewinne durch eine andere Fo rm der 
Bewirtschaftung erreicht werden können. 
 
Das seit 2007 umgesetzte Bäderkonzept der Stadt Münster (s.o.) war Grundlage des Projektes  
und als geltende politische Beschlusslage nicht in Frage zu stellen.  
 
Die drei von Vereinen betriebenen Bäder in Mün ster (Bürgerbad Handorf, Freibäder Coburg und 
Sudmühle) waren nicht Bestandteil des Gutachtens. 
 
Das ausführliche Gutachten zur Bäderoptimierung ist dem Rat bereits zur Verfügung gestellt wo r-
den. Die wesentlichen Aussagen werden nachfolgend zusammengefasst. 
 
 
IST-Analyse 
 
a) Bewertung der bestehenden Bäderlandschaft 
 
Anders als die meisten Städte vergleichbarer Größe und Struktur  ist die kommunale Bäderlan d-
schaft in Münster aus Gutachtersicht deutlich traditionell in Richtung kommunaler Daseinsvorsorge 
(Schwimmsport) ausgerichtet, die Bäder werden im „klassischen“ Sinne als Sportstätten versta n-
den. Vor allem Sportschwimmer  finden derzeit ein se hr gutes Angebot vor, im interkommunalen 
Vergleich weist Münster eine hohe Bäderdichte auf (Einwohner / Bad). Freize itbadende und well-
nessaffine Gäste wandern hingegen in entsprechend positionierte Bäderanlagen im Umland ab 
(diese weisen bis zu 40 % Gäste aus dem Stadtgebiet von Münster auf). 
 
Die Vorgaben des Bäderkonzepts und seiner Fortschreibung 2005 / 2007 orientierten sich mit ihrer 
dezentralen Struktur nicht in erster Linie an einer Optimierung der  Wirtschaftlichkeit des Bäderbe-
triebs durch stärkere Markt- und Nachfrageorientierung (z.B. Sauna-, Wellness- und Gesundheits-
markt). Der Gutachter hält den im Bädergutachten 2005 prognostizierten Ein spareffekt (Senkung 
des jährlichen Zuschussbedarfs um rund 50 %) unter diesen Prämissen für nicht realistisch. S o-
wohl bei den Besucherzahlen als auch bei den Durchschnittseinnahmen sei von geringeren Stei-
gerungspotentialen auszugehen. 
 
 
b) Angebotsprofile 
 
Infolge der intensiven Auseinandersetzung mit der Neugestaltung der Bäderlandschaft in den Jah-
ren 2005 bis 2007 und der teilweisen Umsetzung der Konzepte in den Folgejahren hält der Gu t-
achter die Bäderlandschaft in Münster hi nsichtlich des baulichen und technischen Zustandes sehr 
zukunftsfähig aufgestellt. Mit der thematischen Positionierung der Bäder , die nicht immer dem ta t-
sächlichen Angeboten und Entwicklungsmöglichkeiten der Standorte entspr ächen, erfolg e auch 
eine eindeutige Ausrichtung der Bäderland schaft. Diese sei jedoch nicht in einem ausreic henden 
Maße marktgerecht und zukunftsfähig.  
 
Dabei hält der Gutachter d ie Idee, die unterschiedlichen Standorte durch unterschiedliche Profile 
zu stärken, für prinzipiell sehr gut . Die durchgeführten Investitionen führten auch zu einem guten 
baulichen Zustand der Bäderinfrastruktur. Allerdings sei die Positionierung für die Hallenbäder Mit-
te (Schwerpunkt Sport und Fitness), Ost (Schwerpunkt Gesundheit und Wellness) und Kinderhaus 
(Schwerpunkt Familie) nicht in der erforderlichen Konsequenz  erfolgt, um tatsächlich weitere B e-
sucherpotentiale zu generieren. Die jeweils vorhandene Infrastruktur und teilweise auch der 
Standort und damit letztlich der jeweilige Charakter stellten grundsät zliche Hemmnisse dar, mit 
denen die angestrebte Positionierung und in der Folge auch ein wirtschaftlicherer Betrieb e r-
schwert werden. Durch zusätzliche Investitionen zur Attraktivierung könnten diese Nachteile ggf. – 
zumindest teilweise – gelindert werden.

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Die drei Hallenbäder Wolbeck, Hiltrup und Roxel seien jeweils als Stadtteilbad und Sportbad mit 
dem Fokus auf kommunaler Daseinsvorsorge anzusehen. 
 
Die Profilbildung der beiden städtischen Freibäder Stapelskotten und Hiltrup hält der Gutachter für 
sinnvoll. Zusätzliche Attraktivierungen durch Angebotsergänzungen, insbesondere Veranstaltu n-
gen, könnten in Betracht gezogen werden. 
 
 
c) Wirtschaftlichkeit 
 
Den derzeitigen Bäderbetrieb sieht der Gutachter  geprägt von Rahmenbedingungen, die nicht in 
erster Lin ie an dessen Wirtschaftlichkeit ausgerichtet sind. Innerhalb der Rahmenbedingungen 
erfolge ein sehr kos tenbewusstes und effizientes Bä dermanagement. Einsparpotentiale seien bei 
Beibehaltung des Status quo weitgehend ausgereizt. Dies gelte insbesondere für den Personalein-
satz. Weitere Maßnahmen zur Kostenreduzierung würden zu Lasten der Angebotsqualität gehen 
und teilweise sogar zu einer nicht vertretbaren  Minderung der Sicherheit und Ser vicequalität füh-
ren. Hinsichtlich des Personaleinsatzes und bei der Behebung von Sanierungsstaus sei der Müns-
teraner Bäderbetrieb deutlich besser aufgestellt als viele vergleichbare Bäderbetriebe. 
 
Die Einnahmesituation sieht der Gutachter dagegen als nicht befriedigend an. Zu r Umsatzsteige-
rung erkennt der Gutachter  unmittelbare Potentiale durch eine Anpassung der Tarifstruktur (ei n-
schl. der Reduzierung von Ermäßigungen), die Entwicklung attraktiver Kursangebote in eigener 
Trägerschaft sowie der Entwicklung von Marketingaktivitäten zur Gewinnung neuer Gästepotentia-
le und zur S chaffung von konkreten Besuchsanlässen.  In Abhängigkeit von der Entscheidung für 
ein konkretes Szenario zur Opti mierung des Bäderbetriebs sei auch der künftige Betrieb von Pr o-
fitcentern (z. B. Sauna) zu prüfen. 
 
Die hohe Zahl der Standorte führt aus Gutachtersicht zu einer geringen Auslastung und Besucher-
frequenz der einzelnen Hallenbäder . Optimierungsbedarf wird vor allem hinsichtlich der Zeiten, in 
welchen öffentliches Schwimmen möglich ist, gesehen. 
 
 
SOLL-Konzept – Optimierungspotentiale 
 
a) Betrieb und Vermarktung 
 
Der Gutachter empfiehlt die Entwicklung und Umsetzung eines Marketingkonzeptes für eine 
Imageverbesserung und die Schaffung von Besuchsanreizen. Dazu gehören z.B. der Aufbau eines 
einheitlichen Erscheinungsbildes, die Optimierung des Web -Auftritts, Zielgruppenanalysen, ein 
Veranstaltungskonzept, Gewinnung von Kooperationspartnern für gemeinsame Veranstaltungen, 
optimierter Printwerbemitteleinsatz etc.  
 
Das vorhandene Controllingsystem sei weiter zu entwickeln, um die Kostentransparenz zu stär ken 
und Entwicklungen auf der Einnahme - und Ausgabeseite schneller erkennen und bewerten zu 
können.  
 
Niedrige Grundtarife und eine Vielzahl an Ermäßigungen  verhindern aus Gutachtersicht in gravi e-
render Weise, dass Umsatzpotentiale ausgeschöpft werden. Ein trittspreise sollten deshalb rege l-
mäßig entsprechend allgemeiner Preisindices angepasst werden. Gezielte Sondertarife sollten zur 
besseren Auslastung von Schwachlastzeiten eingeführt und statt dessen grundsätzliche Rabatti e-
rungen reduziert werden.  
 
Der Gutachter sieht insbesondere Verbesserungspotentiale bei der Wirtschaftlichkeit durch Ange-
botsoptimierungen, die darauf zi elen, neue Gästepotentiale anzu sprechen, die Besuchsfrequenz 
und Aufenthaltsdauer zu verlängern und damit auch Nebenumsätze zu generiere n. Es sei durch-
aus branchenüblich, dass kommunale Bäderbetriebe durch zusätzliche Angebote ihre Umsä tze

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steigern und den erforderli chen Betriebskostenzuschuss reduzieren.  Es werde zum Beispiel bei 
Bädergastronomien, Sauna- und Wellnessanlagen, physiotherapeutischen Angeboten, Kosmetik, 
Fitnessstudios, Shops etc. praktiziert (j e nach Modell über Ver pachtung oder Eigenbewirtscha f-
tung). Das Vorhalten einer Sportstätte  bewege sich per se in einem breit differenzierten Feld von 
miteinander konkurrierenden, auch gewerblichen Freizeitangeboten.  
 
 
b) Angebotsgestaltung 
 
Der Gutachter errechnet ein deutliches, bisher nicht ausgeschöpftes Besucherpotential für die 
städtischen Bäder selbst unter Berücksichtigung eines großzügigen Abschlags wegen der konkur-
rierenden Bäder in der Region . Zur Realisierung sei jedoch erforderlich, die Aufenthalts - und An-
gebotsqualität grundsätzlich zu opti mieren und auch die Positionierungsmaßna hmen konsequent 
zu Ende zu bringen.  
 
Es werden deshalb verschiedene, zusätzliche Investitionen in den Hallenbädern Ost, Mitte und 
Kinderhaus vorgeschlagen, die sich insgesamt in der Größenordnung von 2,6 bis 4,0 Mio. € bewe-
gen. Auf die Grenzen, die für die Weiterentwicklung dieser Bäder bestehen, wurde bereits im Kapi-
tel „IST-Analyse, Angebotsprofile“ verwiesen. 
 
Eine spürbare wirtschaftliche Stützung des Basisangebots in den Münsteraner Bädern könnte lt. 
Gutachter durch die Errichtung einer Saunalandschaft erfolgen. Ein erfolgreicher Betrieb sei jedoch 
nicht bei einer „Stand alone“-Lösung zu erwarten, sondern nur bei der Integration in einen der b e-
stehenden Bäderstandorte, um entsprechende Synergieeffekte zu nutzen. Für eine attraktive und 
komplexe, wenn auch baulich kompakte Saunaanlage beziffert der Gutachter  das Investitionsvo-
lumen auf rund 6 Mio. €. 
 
 
c) Optimierung der Betriebsführerschaft 
 
Der Gutachter sieht grundsätzliche Vorteile für den Bäderbetrieb und damit Potentiale für Erge b-
nisverbesserungen bei einem stärker am unternehmerischen Erfolg ausgerichteten Handeln. In 
dieser Hinsicht wurden die folgenden Szenarien und deren mögliche Ergebniseffekte für einen 
Zeitraum von zehn Jahren gerechnet: 
 Fortführung des Status Quo 
 Optimierung des Status Quo 
 Übertragungsmodelle an Stadtwerke Münster GmbH: 
 Betriebsführungsmodell 
 Verpachtungsmodell (Investitionslast Stadt) 
 Verpachtungsmodell (Investitionslast Stadtwerke) 
 
Wesentliche positive Effekte einer Übertragung/Verpachtung der Bäder an die Stadtwerke Münster 
GmbH sind aus Sicht des Gutachters die grundsätzliche Möglichkeit einer Übertragung von Investi-
tionslasten, eine Optimierung im Personaleinsatz durch Synergien mit dem Stadtwerke-Konzern 
(v.a. Management, Marketing, Technik) und eine Optimierung der Vermarktungsmöglichkeiten 
durch gemeinsame Marketingaktivitäten bzw. eine Integr ation der Bäder in Marketingkampagnen 
der Stadtwerke (PlusCard, Cross-Promotion etc.).  
 
Vergleichbare Effekte hält der Gutachter grundsätzlich auch bei einer Optimierung des Bäderb e-
triebs im Status Quo für erzielbar. Dies setze jedoch voraus, dass die derzeitigen Strukturen und in 
einem gewissen Ausm aße auch die konzeptionelle Aus richtung des Bäderbetriebs aufgebrochen 
werden.

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Steuerliche Optimierung im Bäderbereich 
 
Mit der Vorlage V/0204/2011 „Steueroptimierung und Bilanzpolitik zur Haushaltskonsolidierung 
nutzen“ hat die Verwaltung dem Rat einen Sachstandsbericht zur heute existierenden Steueropt i-
mierung bei den Gesellschaften Stadtwerke Münster GmbH, Halle Münsterland GmbH sowie 
Westfälischer Zoologischer Garten GmbH vorgelegt. Dabei wurden steuerliche Optimierungspoten-
tiale festgestellt, für die eine weitergehende Untersuchung notwendig war.  
 
Aufgrund der Komplexität der Fragestellung wurde vorgeschlagen, ein Wirtschaftsprüfer -/ Steuer-
beratungsbüro, zu beauftragen, das bezüglich der Besteuerung der öffentlichen Hand üb er adä-
quate Erfahrungen verfügt. Der Rat hat der Beauftragung de r Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Ernst & Young zugestimmt. 
 
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in der Vorlage V/0501/2012 vorgestellt und es 
wurden darin konkrete steuerliche Optimie rungspotentiale benannt. Um diese zu realisieren, wu r-
den weitergehende Untersuchungen als erforderlich und sinnvoll benannt. Mit der Bearbeitung 
dieser Fragestellungen wurde weiterhin die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young beau f-
tragt. 
 
Zusammenfassung der beiden Betriebe gewerblicher Art – Einlagemodell 1 
 
Mit der Ratsvorlage V/0501/2012 wurde bereits über die Realisierung steuerlicher Optimierungspo-
tentiale berichtet. Aufgrund einer neuen Rechtslage (nach Betriebsprüfung in 2011) bestand die 
Möglichkeit der Zusammenfassung der beiden bestehenden Betriebe gewerblicher Art (BgA Bäder 
mit BHKW und BgA Bäder ohne BHKW) und damit die Möglichkeit der Zusammenfassung der B ä-
derverluste mit den Dividenden der Stadtwerke Münster GmbH. Hierdurch konnte eine  Minderung 
der Kapitalertragssteuer in Höhe von ca. 554 T€ p. a. erreicht werden. Dieser Steuervorteil wurde 
sofort realisiert und rückwirkend bis 2010 generiert. 
 
Technisch wirtschaftliche Verflechtung – Einlagemodell 2 
 
Mit der Vorlage V/0501/2012 hat de r Rat die Verwaltung beauftragt , weitere steuerliche Optimi e-
rungspotentiale zu untersuchen. So hatten die Untersuchungen gezeigt, dass das steuerliche Ve r-
rechnungspotential durch die Erweiterung des steuerlichen Querverbundes gesteigert werden 
könnte. Zur steuerlichen Optimierung bestanden daher Überlegungen, den Betrieb der acht städt i-
schen Bäder in die Stadtwerke Münster GmbH einzubringen. Hierzu wurde die Verwaltung beau f-
tragt, weitergehende Gespräche mit Steuerexperten und Gutachtern zu führen. 
 
In der Stadt Münster sind insgesamt sechs Hallenbäder vorhanden. Für zwei der Hallenbäder ist 
der steuerliche Querverbund seitens des Finanzamtes bereits anerkannt (Hallenbad Roxel und 
Hallenbad Hiltrup). Darüber hinaus sind zwei Hallenbäder (Kinderhaus und Wolbe ck) bereits mit 
BHKWs ausgestattet. Die Hallenbäder Mitte und Ost verfügen über einen Fernwärmeanschluss. 
Mit der Ausgliederung des Betriebes der Bäder in die Stadtwerke Münster GmbH könnten die Ve r-
luste aus dem Bäderbetrieb in den steuerlichen Querverbund  der Stadtwerke Münster GmbH ei n-
bezogen werden. Nach ersten überschlägigen Berechnungen auf Basis von Planzahlen wurde ein 
Vorteil von rund 670 T€ (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer) ermittelt.  
 
Bewertung 
 
Mit der Frage einer Ausglie derung der Bäder in die Stadtwerke Münster GmbH stellten sich ve r-
schiedene steuerliche Fragen, die es zu untersuchen galt.

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a) Aufdeckung Stiller Reserven 
 
Zum einen ging es um die Problematik der möglichen Aufdeckung stiller Reserven durch eine 
Übertragung des Bäderbetriebes, wodurch entsprechende steuerliche Effekte ausgelöst würden. 
Dies hätte zur Folge, dass durch die Entnahme der in den BgA Bäder eingelegten Stadtwerke -
Anteile, diese ertragsversteuert würden. Dies hätte zu erheblichen, voraussichtlich im zweistelligen 
Millionenbereich liegenden Steuereffekten geführt. Diese Frage galt es insbesondere mit der F i-
nanzverwaltung abzustimmen. 
 
 
b) Herstellen der technisch-wirtschaftlichen Verflechtung 
 
Zum anderen ging es um die Frage, ob es gelingt, die  Voraussetzungen für die Realisierung des 
Einlagemodells 2, also für die Verrechnung von Verlusten aus dem Bäderbetrieb mit Gewinnen 
aus dem Versorgungsbereich im Rahmen des steuerlichen Querverbunds zu schaffen. Vorausse t-
zung hierfür ist das Vorliegen einer „engen wechselseitigen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung 
von einigem Gewicht“ zwischen den beiden Bereichen. Die Auslegung dieses Rechtsbegriffs ist in 
den einzelnen Bundesländern extrem unterschiedlich. In NRW kann eine solche Verflechtung nur 
mit Hilfe eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) hergestellt werden. 
 
Die Anerkennung des steuerlichen Querverbundes ist dabei an weitere Voraussetzungen geknüpft. 
Nach derzeitiger Verwaltungsauffassung muss nachgewiesen werden, dass die Wärmeversorgung 
des Bades durch das BHKW unter Einbeziehung des erzeugten Strom und bei Betrieb durch die 
Stadtwerke wirtschaftlicher ist als die Beheizung des Bades durch ein anderes Aggregat und als 
bei Betrieb des BHKW durch einen Dritten. Des Weiteren sind bestimmte Auslegungs grundsätze 
für die Größe des BHKWs sowie ein bestimmter Wert des erzeugten Stroms zu beachten.  
 
Es wurde zunächst vom Gutachterbüro BET, Aachen, untersucht, wie die Voraussetzungen für 
einen erweiterten steuerlichen Querverbund aufgrund einer technisch wirtschaftlichen Verflechtung 
geschaffen werden können. Für die Hallenbäder, die bereits mit einem BHKW ausgerüstet, aber 
noch nicht in den Querverbund einbezogen sind, wurde untersucht, ob die Vorausse tzung für die 
technisch wirtschaftliche Verflechtung und  damit die Einbeziehung in den steuerlichen Querve r-
bund  gegeben sind. Für die Hallenbäder mit Fernwärmeversorgung wurden die wirtschaf tlichen 
Rahmendaten für eine BHKW Anlage zur Erfüllung des steuerlichen Querverbundes untersucht. 
 
Ergebnis des Gutachtens war, dass die vorhandenen BHKWs die Voraussetzungen zur Einbezi e-
hung in den steuerlichen Querverbund erfüllen. Für die Bäder ohne BHKWs müssten entspr e-
chende Anlagen geschaffen werden.  
 
Inzwischen hat eine Bund-/Länderabstimmung zu den Anforderungen an eine Verflechtung stattge-
funden. Dabei wurden noch einmal die Voraussetzungskriterien für die technisch -wirtschaftliche 
Verflechtung von einigem Gewicht erörtert. Insbesondere wurde dabei gefordert, dass die Wärm e-
erzeugung durch das BHKW im Hinblick auf de n Bedarf des Hallenbades auf 80 % erhöht werden 
müsste. 
 
Aus der Sicht des Gutachters hat dies folgende Konsequenzen: 
 Vergrößerung der BHKW Anlagen 
 Erhöhung der Stromerzeugung mit der Folge, dass mehr Strom in das Netz der öffentlichen 
Versorgung rückgespeist wird und von den Stadtwerken im eigenen Portfolio zu vermarkten ist 
 Höhere Investitionskosten 
 
Der Gutachter geht in einer ersten Einschätzung davon aus, dass die Erhöhung der Wärmeerze u-
gung durch BHKWs auf 80 % des Bedarfs machbar und im Sinne des steuerlichen Querverbundes 
wirtschaftlich darstellbar ist. Von Seiten der Verbände besteht die Befürchtung, dass ein wirtschaft-

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liches Betreiben von BHKW in diesen Fällen nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund wurden 
entsprechende Stellungnahmen an die Bund-/ Ländersitzung gerichtet. 
 
Aus der Sicht der Stadtwerke Münster GmbH sind die zur Herstellung der technisch -
wirtschaftlichen Verflechtung erforderlichen Investitionsmaßnahmen in BHKWs nicht wirtschaftlich 
und werden daher auch nicht angestrebt. Zudem wär e zur Realisierung des Körperschaftsteue r-
vorteils ein entsprechendes Verrechnungspotential zur Verrechnung der Bäderverluste mit den 
Gewinnen der Stadtwerke erforderlich, das aufgrund der aktuellen Ergebnissituation auch nicht in 
ausreichendem Maße vorliegt. Daher ließen sich bei einer Übertragung die o. g. Körperschaftsteu-
ervorteile nicht realisieren. 
 
 
c) Überlassung gegen Pachtentgelt 
 
Bei der Übertragung der Bäder an die Stadtwerke Münster GmbH wurde aufgrund der betrieb s-
wirtschaftlichen Untersuchung da s Pachtmodell favorisiert. Bei Realisierung des Pachtmodells 
wäre vorgesehen, dass die Stadtwerke Münster GmbH das für den Betrieb der Bäder notwendige 
Betriebsvermögen (d.h. Betriebsvorrichtungen wie Schwimmbecken, Duschen..), jedoch ohne die 
entsprechenden Grundstücke und Gebäude erhalten. Eine Übertragung des Betriebsvermögens 
(der Betriebsvorrichtungen) könnte durch eine Einlage erfolgen. Die für den Betrieb erforderlichen 
Grundstücke inklusive der aufstehenden Gebäude würden von der Stadt Münster an di e Stadtwer-
ke Münster GmbH verpachtet. Es entstünde damit bei der Stadt Münster ein neuer BgA Verpac h-
tung. Die Stadtwerke Münster GmbH würde für die Überlassung der Grundstücke und Gebäude 
ein kostendeckendes Pachtentgelt an die Stadt Münster zahlen. Die Hö he des Pachtentgeltes wä-
re noch zwischen der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH zu verhandeln. 
 
 
d) Umsatzsteuer auf Zuschussleistungen  
 
Die Stadt Münster mü sste des Weiteren zur Finanzierung der Bäderverluste an die Stad twerke 
Münster GmbH Zus chüsse bzw. Einlagen leisten. Ein Diskussionspunkt zwischen Stadt und 
Stadtwerken bestand hierbei in der Höhe des Zuschusses. Insbesondere ging es darum, ob dieser 
Zuschuss lediglich einen Ausgleich für die Bereitstellung des Schulschwimmens, des kostenlos en 
bzw. subventionierten Vereinsschwimmens oder einen vollständigen Verlustausgleich beinhaltet.  
 
Die Zahlungen der Stadt Münster an die Stadtwerke Münster GmbH würden aus strukturpolit i-
schen Gründen geleistet, damit diese ihren Satzungszweck, den Bäderbe trieb, erfüllen kann. D a-
mit würde es sich um einen echten, nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss handeln. Diese Qualifikat i-
on wurde mit der Finanzverwaltung abgestimmt. Ein Betrauungsakt wäre erforderlich.  
 
Für das Schulschwimmen würde ein Entgelt gezahlt, das  sich an den Eintrittspreisen orientiert. 
Dieses Entgelt ist kein Zuschuss und daher mehrwertsteuerpflichtig (7 %). Für die Stadtwerke hä t-
te das den Vorteil, dass auf Investitionsmaßnahmen Vorsteuer gezogen werden kann.  
 
Die sonstigen Zahlungen zum Ausgle ich des Verlustes könnten ertragssteuerlich als Einlage/  Zu-
schuss oder als steuerpflichtiges Entgelt behandelt werden. Nur im Falle des Zuschusses/Einlage 
verbleibt es beim Steuereffekt der Verlustverrechnung. Eine Verrechnung des Zuschusses für das 
Schulschwimmen (da hoheitliche Aufgabe) wäre im Rahmen des Querverbundes jedoch nicht 
möglich.  
 
 
e) Kapitalertragsteuervorteile durch verringerte Ausschüttung 
 
Durch die Verlagerung der Bäderverluste auf die Stadtwerke kann bei der Ausschüttung der G e-
winne der Stadtwerke zukünftig keine Verrechnung mehr mit den Bäderverlusten stattfinden, um 
die Steuerbelastung auf die Ausschüttungsgewinne zu reduzieren.

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Daher wäre es sinnvoll, die Bäderverluste (bis auf das Schulschwimmen und evtl. das Verein s-
schwimmen) nicht i n voller Höhe durch einen Zuschuss auszugleichen, sondern dafür entspr e-
chend die Gewinnausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH zu reduzieren und somit einen 
Ertragssteuervorteil zu realisieren. 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH erwartet jedoch einen vollständi gen Ausgleich des Verlustes aus 
dem Bäderbetrieb, so dass dieser Kapitalertragssteuervorteil so nicht realisiert werden kann. 
 
 
f) Abstimmung mit der Finanzverwaltung 
 
Zu den steuerlichen Sachverhalten hat es verschiedene Abstimmungsgespräche mit der Finan z-
verwaltung gegeben, insbesondere zu den Fragen, ob durch die Übertragung der Bäder eine Au f-
deckung stiller Reserven erfolgt. Die Fragestellungen zu den steuerlichen Konsequenzen einer 
Übertragung wurden dabei durch die Beratungsgesellschaft Ernst  & Young aufbereitet. 
 
Die Abstimmungsgespräche mit der Finanzverwaltung ergaben, dass bei einer Übertragung nicht 
von einer Aufdeckung stiller Reserven und den damit verbundenen Steuereffekten auszugehen ist. 
Allerdings bestehen Risik en, dass die im Einlagemodell  1 bereits realisierten Steuervorteile im 
Rahmen der anstehenden Betriebsprüfung im Bereich Bäder für die zurückliegenden Steuerjahre 
wieder verloren gehen und ggf. zu Rückforderungen bereits gewährter Steuervorteile kommt. 
 
 
g) Zusammenfassende Bewertung einer Übertragung aus steuerlicher Sicht 
 
Nach den Gesprächen mit der Finanzverwaltung ist nicht davon auszugehen, dass es zu Steueref-
fekten aufgrund der Aufdeckung stiller Reserven kommt.   
 
Voraussetzungen für die Herstellung  der technisch -wirtschaftliche Verflechtung sind Investitionen 
in zusätzliche BHKWs, die aus Sicht der Stadtwerke Münster GmbH nicht wirtschaftlich sind. D a-
her gelingt es nicht, die entsprechenden Körperschaftsteuervorteile zu realisieren. Hinzu kommt, 
dass ein entsprechendes Ausschü ttungspotential vorhanden sein muss, um die Verluste aus dem 
Bäderbetrieb mit den Gewinnen aus dem Stadtwerkebereich verrechnen zu können. Dies ist g e-
genwärtig ebenfalls nicht gesichert.  
 
Da die Stadtwerke des Weiteren von einer vollständigen Kompensation  der Verluste aus dem B ä-
derbereich ausgehen, würde kein Kapitalertragsteuervorteil aufgrund einer ggf. geringeren G e-
winnausschüttung realisiert werden. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass es bei einer Übertragung 
im Rahmen der Betriebsprüfung zu Steuerrückforderungen aus dem Einlagemodell 1 kommt. 
 
Mit der Übertragung des Bäderbetriebes auf die Stadtwerke Münster GmbH wären somit unter den 
gegebenen Rahmenbedingungen keine steuerlichen Vorteile zu realisieren, sondern vielmehr 
steuerliche Nachteile zu erwarten. 
 
 
Handlungsempfehlungen zur Organisation des Bäderbetriebs 
 
Abstimmungsgespräche Stadt - Stadtwerke GmbH 
 
Auf der Grundlage der vorliegenden betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Erkenntnisse wurden 
verschiedene Gespräche zwischen Stadt und Stadtw erke GmbH darüber geführt, welche Rüc k-
schlüsse sich für eine geeignete Betriebsführung der Bäder und für eine mögliche Einbindung der 
Stadtwerke GmbH ergeben. 
 
Die nachfolgenden Auflistungen geben einen Überblick über die jeweiligen Erwartungen, die bei 
einer geänderten Betriebsführung der städtischen Bäder idealerweise erreicht werden sollen:

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a) aus Sicht der Stadt Münster: 
 Haushaltsentlastung durch Reduzierung des jährlich steigenden Zuschussbedarfs 
 Verlagerung der Investitionslast 
 Optimierung des Bäderangebots 
 Strukturelle Optimierung des Bäderbetriebs 
 
b) aus Sicht der Stadtwerke Münster: 
 Erweiterung der Geschäftsfelder 
 Erschließung eines zusätzlichen Profitcenters 
 optimierte Ressourcenauslastung 
 Sicherung der Bäder als Verbraucher / Kunden 
 Profilierung als Servicedienstleister der Stadt 
 Möglichkeit der Durchführung von Kundenbindungsmaßnahmen 
 
Es besteht Einvernehmen, dass insbesondere angesichts steuerlicher Nachteile und Risiken eine 
vollständige Übertragung des Bäderbetriebs an die Stadtwerke GmbH ebenso ausscheidet wie die 
pachtweise Überlassung. Gleichwohl sollen Synergieeffekte durch kooperative Tätigkeiten mit den 
Stadtwerken angestrebt werden, z.B.: 
 Intensivierung von Marketingaktivitäten (z.B. Durchführung von Cross -Promotion-
Veranstaltungen, Nutzung von Ressourcen, Kapazitäten und Kontakten der Stadtwerke), 
 Einbindung der städtischen Bäder in das PlusCard-Modell der Stadtwerke, 
 für die technische Führung des Bäderbetriebs, 
 Nutzung des Stadtwerke-Knowhows im kaufmännischen Bereich (Controlling, Buchführung). 
 
Der Bäderbetrieb könnte in einer Weise organisiert werden, mit der einerseits die o.g. betriebswir t-
schaftlichen Ziele grundsätzlich erreicht und anderseits steuerliche Risiken vermieden werden 
können und gleichzeitig eine Zusammenarbeit / Koo peration zwischen Stadt und Stadtwerken ein-
gerichtet werden kann. Als ein dafür geeignetes Rechtskonstrukt erscheint eine eigenbetriebsäh n-
liche Einrichtung i.S. des § 107 Abs. 2 Nr. 2 Gemeindeordnung NRW. 
 
 
Die städtischen Bäder als eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
 
Zweck dieser Betriebsform ist es, eine optimale Unternehmensführung zwischen den Polen „Wir t-
schaftlichkeit und Kommunalinteresse“ zu ermöglichen. Das Eigenbetriebsrecht bietet den Vorteil, 
durch die rechnungsmäßige Verselbstständigung die Transparenz der wirtschaftlichen Ergebnisse 
zu verbessern und damit das Kostenbewusstsein zu stärken.  
 
Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen sind gekennzeichnet einerseits durch  
 vermögensmäßige, rechnungsmäßige und haushaltsrechtliche Selbstständigkeit,  
 eigene Personalwirtschaft, 
 eigene Handlungsfähigkeit über besondere Organe des Eigenbetriebs (Werkleitung) 
 
und anderseits durch 
 rechtliche Unselbstständigkeit und  
 Einordnung in die gesetzlich vorgegebene Funktionsteilung verschiedener Betriebsorgane 
(Werkleitung, Oberbürgermeister, Werksausschuss, Stadtrat). 
 
In der Stadt Münster werden die Aufgaben der Abfallwirtschaftsbetriebe, des Theaters, von Mün s-
ter Marketing und der citeq in Form eines Eigenbetrieb / einer eigenbetriebsähnlichen Einric htung

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V/0791/2014 
wahrgenommen. In anderen Kommunen ist die auch Organisation des Bäderbetriebs als eigenb e-
triebsähnliche Einrichtung bereits etabliert. 
 
Perspektivisch sollte eine etwaige konkrete Entwicklung des Bäderbetriebs als eigenbetriebsähnl i-
che Einrichtung de r Stadt sowohl in betriebswirtschaftlicher wie auch steuerrechtlicher Hinsicht 
untersucht werden. Auch sollten mögliche Verfahren zur Kooperation mit der Stadtwerke GmbH, 
z.B. hinsichtlich einzelner Marketingaktivitäten, geprüft werden. 
 
 
Servicequalität und Marketingkonzept 
 
Das derzeitige Defizit im Bäderbereich beläuft sich auf rund 5,7 Mio. € (vgl. Jahresabschluss 
2013). Gleichwohl attestiert der Gutachter der Bäderverwaltung ein äußerst kostenbewusstes M a-
nagement, Einsparpotentiale seien weitgehend aus gereizt. Dies ist auch darauf zurück zu führen, 
dass im Rahmen von Konsolidierungsnotwendigkeiten ab 2009 zunächst geplante und z.T. auch 
bereits eingeführte Servicemaßnahmen nicht umgesetzt bzw. wieder aufgegeben wurden. Die z u-
nächst geplante Entwicklung eines Marketingkonzeptes zur Formulierung strategischer und opera-
tiver Ziele und zur Identifizierung geeigneter Maßnahmen konnte daher nicht weiter verfolgt we r-
den. 
 
Es ist grundsätzlich eine Vielzahl von Maßnahmen denkbar, die in einem Marketingprozess au fge-
griffen und zu einem höheren Serviceniveau führen könnten, z.B. personenbesetzte Kassen, die 
Erweiterung der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit, erhöhte Wassertemperaturen und zusätzl i-
che Angebote (z.B. Gastronomie, Shops, Kurse). Dabei ist zu berück sichtigen, dass mögliche Op-
timierungsmaßnahmen beim Marketing und zur Erhöhung der Servicequalität zunächst mit höh e-
ren Kosten verbunden  sind und somit das Risiko besteht, dass diese nicht durch Einnahmenste i-
gerungen kompensiert werden können. 
 
Um dem Bäde rbereich Optionen für Verbesserungen beim wirtschaftlichen Ergebnis zu eröffnen, 
sollen erste Maßnahmen zur Erhöhung des Serviceniveaus durch eine Ausweitung von Rein i-
gungsleistungen kurzfristig umgesetzt werden. Ferner soll die Bäderverwaltung mit externer Unter-
stützung im Jahr 2015 ein Marketingkonzept entwickeln. Dafür werden  Finanzmittel in Höhe von 
135 Tsd. € zur Verfügung gestellt. 
 
 
Weitere, aktuelle Bäderthemen 
 
Weiterentwicklung des Hallenbades Kinderhaus 
 
Nach der Schwerpunktsetzung im Bäderkonzept haben im Hallenbad Kinderhaus die Öffentlichkeit 
auf der einen und Schulen und Vereine auf der anderen Seite jeweils gleichgroße Nutzungskontin-
gente erhalten; sie teilen sich die Öffnungszeiten jeweils ungefähr zur Hälfte. Insoweit erfüllt das 
Hallenbad durch die Sicherstellung von Schulschwimmen zu einem beachtlichen Teil ein e Pflicht-
aufgabe der Stadt. Neben dem Familienbad sind dort im Schul - und Vereinsschwimmen 11 Schu-
len und 6 Vereine verankert.   
 
Durch das Starkregenereignis am 28.07.2014 ist das Hallenbad Kinderhaus – wie das gesamte 
Bürgerzentrum – stark in Mitleidensc haft gezogen worden. Die Bädertechnik, die im Keller unte r-
gebracht war, ist zerstört, weil das Wasser alle Kellerräume vollständig überschwemmt hat. Sogar 
in der darüber liegenden Schwimmhalle, in den Sanitäranlagen und Umkleiden hat das Wasser ca. 
1,20 m hoch gestanden. Folge aus dem Starkregen ist deshalb, dass das Bad auf absehbare Zeit 
nicht mehr betrieben werden kann. Eine Aussage, wann der Betrieb wieder aufgenommen werden 
kann, ist noch nicht möglich. Das Amt für Immobilienmanagement ist dabei, die e ntstandenen 
Schäden (am gesamten Bürgerzentrum Kinderhaus) zu ermitteln und zu bewerten. Wann dieser 
umfangreiche Prozess beendet sein wird, kann noch nicht abgesehen werden.

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Erst nach Vorlage eines endgültigen Schadenkatasters können die Kosten und Aufw ände für eine 
Wiederherstellung des Hallenbades benannt werden. Insofern können bis dahin auch keine Au s-
sagen über die Dauer einer Sanierungsmaßnahme und damit über einen möglichen Zeitpunkt, ab 
dem das Hallenbad für die Öffentlichkeit, die Schulen und die  Vereine wieder zur Verfügung st e-
hen wird, gemacht werden.  
 
Die Verwaltung hat in Absprache mit den betroffenen Schulen und Vereinen eine Verlegung der 
Schwimmzeiten in andere Hallenbäder vorgenommen. Dabei kann es sich nur um eine vorüberg e-
hende Maßnahme handeln, weil die Verlegung zu Verdichtungen und insofern zu Nutzungsei n-
schränkungen an anderer Stelle führt. Einige Schulen ersetzten den Schwimmunterricht zunächst 
durch Sportunterricht. Weiterhin sind weggefallene Zeiten des Familienbades teilweise dur ch eine 
Erweiterung der Öffnungszeiten in den Hallenbädern Ost und Mitte (jeweils samstags und son n-
tags von 8 – 20 Uhr) ausgeglichen worden.  
 
Der Ausfall des Hallenbades Kinderhaus hat die städtische Bäderlandschaft empfindlich getroffen 
und insbesondere den hohen Standard des pflichtigen Schulschwimmangebotes mit möglichst 
kurzen Fahr- und Organisationsaufwänden, aber auch das Vereinsschwimmen und nicht zuletzt 
die dezentrale Versorgung des Stadtgebietes mit Schwimmangeboten für die Öffentlichkeit g e-
schwächt. Die Bereitstellung eines Schwimmangebotes in Kinderhaus ist daher unverzichtbar. 
 
 
Bürgerbad Handorf 
 
Das Hallenbad Handorf ist am 01.08.2008 aus städtischer Trägerschaft entlassen und deshalb am 
31.07.2008 geschlossen worden (siehe hierzu Ratsvorlagen V/0844/2005 und V/0131/2007/1.Erg. 
und dazu ergangene Beschlüsse). 
  
Mit dem Betreiberverein Bürgerbad Handorf e.V. fand sich ein privater Träger, der den Betrieb des 
Hallenbades Handorf fortführen wollte. Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 07.12.2 005, 
nach dem die Stadt Münster ein zur Schließung bzw. zur Entlassung aus der städtischen Träge r-
schaft/Verantwortung anstehendes Bad für die Dauer einer weiteren Nutzung kostenfrei zur Verf ü-
gung stellt, wenn sich für die jeweilige Anlage eine Möglichkeit zum Weiterbetrieb durch einen pri-
vaten Träger (z.B. Verein) findet, wurde das Hallenbad Handorf durch Vertrag vom 31.07.2008 ab 
dem 01.08.2008 unbefristet an den Verein überlassen. Vertraglich ist in Ausführung des Ratsb e-
schlusses u.a. geregelt, dass die S tadt keinerlei Betriebs -, Instandhaltungs- oder Sanierungskos-
ten übernimmt.   
 
Seitdem wird das Hallenbad Handorf durch den Betreiberverein in eigenem Namen und auf eigene 
Rechnung geführt. Das zugrunde liegende Betriebskonzept wurde von der Verwaltung dem  Sport-
ausschuss und dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im Juli 2011 vo r-
gestellt (Berichtsvorlage V/0311/2011) und als Grundlage für einen verlässlichen Betrieb akze p-
tiert, das eine ebenso verlässliche Weiterführung des Bürgerbades sichert.   
 
Durch Abschluss jeweils befristeter Nutzungsverträge zwischen der Stadt Münster und dem B e-
treiberverein ist eine kostenpflichtige Inanspruchnahme des Hallenbades durch die Stadt für Sch u-
len und Vereine gesichert. Für diese Nutzung – zurzeit 38 Stunden in der Woche – erhält der Be-
treiberverein eine monatliche Aufwandsersatzleistung in Höhe von 11.000 €, jährlich also 132.000 
€. Die aktuelle Verlängerung des Nutzungsvertrages endet am 31.12.2014.  
 
Um dem Anspruch aus dem Bäderkonzept, eine gute Versorgung von Schulen und Vereinen m it 
möglichst kurzen Anfahrtswegen zu gewährleisten, weiterhin gerecht werden zu können, ist eine 
Verlängerung des Nutzungsvertrages aus sportfachlicher Sicht sinnvoll. Eine Verlagerung von 
Schulen und Vereinen in ein anderes Hallenbad ist kapazitätsbedingt nur schwer möglich. 
 
Bei einer etwaigen Verlängerung des Nutzungsvertrages wäre darauf zu achten, dass im Vergleich 
zum Status Quo keine zusätzlichen Belastungen für den städtischen Haushalt entstehen.

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V/0791/2014 
Südbad 
 
Das Hallenbad Süd war aus städtischer Trägers chaft entlassen und am 31.07.2007 geschlossen 
worden (Betrieb für Schulen und Vereine bis 25.08.2007), weil eine Weiterführung in privater Tr ä-
gerschaft nicht zum Tragen kam (siehe hierzu Ratsvorlagen V/0844/2005 und V/0131/2007). 
 
Aufgrund des gemeinsamen Ratsantrages „Ein neues Südbad ist das Ziel“ vom 02.03.2010 hat die 
Verwaltung eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der die funktionellen, baulichen und wirtschaftl i-
chen Rahmenbedingungen für ein neues Bad geklärt wurden und sie dem Rat in seiner Sitzung 
am 14.12.2011 vorgestellt (Vorlage V/0637/2011). In diesem Zuge nahm der Rat zur Kenntnis, 
dass die Erstellung eines neuen Hallenbades an Stelle des ehemaligen Südbades, das die Anfo r-
derungen des gemeinsamen Ratsantrages erfüllt, nur umsetzbar ist, wenn di e Stadt Münster die 
Finanzierung (Investitionskosten) und die Kosten des späteren Betriebs (in überwiegendem U m-
fang) sicherstellt.  
 
In Abänderung der Beschlussvorlage beauftragte der Rat gleichzeitig die Verwaltung , eine kriteri-
engeleitete, europaweite Au sschreibung des Grundstücks Inselbogen 36 (Standort ehemaliges 
Südbad) gegen Kaufpreiserwartung mit dem Ziel der Errichtung privat finanzierter standortverträ g-
licher Einrichtungen mit einem Badeangebot durchzuführen. Der Rat beschloss weiterhin die 
Rahmenbedingungen des Badebetriebs in dem neuen Hallenbad, u.a. dass der Betrieb des Ha l-
lenbades durch einen privaten Betreiber erfolgen und die Stadt Münster für das Schulschwimmen 
Zeiten in dem neuen Hallenbad anmieten sollte. Des Weiteren war bei der Vorbereit ung und 
Durchführung der Ausschreibung der Schwimmverein Südbad e.V. zu beteiligen. 
 
Am 12.12.2012 ermächtigte der Rat die Verwaltung, die städt. Grundstücksfläche Inselbogen 36 in 
einem zweistufigen Auswahlverfahren (Verhandlungsverfahren mit einem vorges chalteten öffentli-
chen Teilnahmewettbewerb) auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Exposés europaweit 
auszuschreiben (nichtöfffentliche Vorlage V/0721/2012). Das Exposé beschrieb u.a. detailliert die 
Anforderungen an das Modul „Bad“ und legte fest,  dass das Grundstück einer hochwertigen B e-
bauung – unter Beachtung der planungsrechtlichen Vorgaben sowie der Anforderungen an die 
künftige Bebauung/Nutzung – zuzuführen und gegen Höchstgebot zu veräußern ist. Mit Beschuss 
des Hauptausschusses vom 13.03.2013 wurden ergänzend die Bewertungskriterien für die 2. Ve r-
fahrensstufe (Verhandlungsverfahren) festgelegt.  
 
In dem Ausschreibungsverfahren mussten bis zum 05.03.2013 die Teilnahmeanträge und danach 
bis zum 30.10.20 13 die indikativen Angebote für das Verha ndlungsverfahren eingereicht werden. 
Da die Teilnehmer des Verhandlungsverfahrens nur unvollständige Unterlagen einreichten und 
eine Ergänzung der Unterlagen trotz Nachforderung nicht erfolgte, sind somit im Ausschreibung s-
verfahren keine berücksichtigungsfähigen Angebote eingegangen.    
 
Insofern brachte das Ausschreibungsverfahren kein Ergebnis. Der Ausschuss für Finanzen, Betei-
ligungen und Liegenschaften wurde in seiner Sitzung am 1. April 2014 darüber informiert, dass das 
Amt für Immobilienmanagement die Ausschreibung formal aufgehoben hat. 
 
Das Ziel, anstelle des früheren Südbades eine Wohnbebauung mit einem Badeangebot zu ermö g-
lichen, wurde weiter verfolgt durch eine Beauftragung an die Wohn+Stadtbau, eine Analyse des 
Grundstücks Inselbogen 36 durchzufü hren und Einschätzungen zur Wirtschaftlichkeit des Bäde r-
betriebs abzugeben.  
 
Auf der Grundlage durchschnittlich erzielbarer Erlöse sowie einer 20jährigen Anmietung (plus O p-
tion) durch die Stadt zum Zwecke des Schul - und Vereinsschwimmens ergibt sich auch bei opti-
mistischen Grundannahmen eine Kostendeckung von kaum mehr als 50%. Selbst wenn die nicht 
für das Bad benötigten Grundstücksflächen für eine Wohnbebauung mit anschließendem Verkauf 
genutzt werden würden, würde der Wohn+Stadtbau eine jährliche Kostenunterdeckung verbleiben, 
die durch einen städtischen Zuschuss auszugleichen wäre.

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V/0791/2014 
Es ist festzustellen, dass die ambitionierten Zielsetzungen, die mit dem Ratsantrag "Ein neues 
Südbad ist das Ziel" (A-R/0028/2010) im Hinblick auf Ausstattung und Badeangeb ot vorgegeben 
waren, kostendeckend durch einen pr ivaten Betreiber nicht realistisch zu erfüllen  sind. Entweder 
sind daher die Vorgaben (Ausstattung des Bades, Badeangebot) anzupassen, z. B. im Sinne eines 
von Ausstattung und Umfang reduzierten Angebotes od er eine stärkere Beteiligung der Stadt – 
(zumindest) an den Betriebskosten – erforderlich. Solange die derzeitigen Vorgaben, die vom Rat 
beschlossen wurden, Bestand haben, sieht die Verwaltung aus den dargelegten Gründen und dem 
Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens keine realistische Umsetzungsperspektive.  
 
Die Frage d er möglichen Realisierung eines hinsichtlich Umfang und Angebot begrenzten Bade-
angebotes am Standort des alten Südbads war nicht Gegenstand des Prüfungsauftrages gem. 
Ratsbeschluss und wäre insoweit gesondert zu prüfen. 
 
 
Familien- und Gesundheitsbad 
 
Im Rahmen der Bäderkonzeptvorlage V/0844/2005 vom 27.10.2005 hat der Rat sich für eine d e-
zentrale Versorgung der Stadt mit Schwimmangeboten entschieden. Konkret wurde dabei eine 
Schwerpunktsetzung der einzelnen Hallenbäder wie folgt festgelegt:  
 Hallenbäder Mitte und Ost: „zentrale Öffentlichkeitsbäder“ mit Nutzungskontingenten von ca. 
2/3 für das öffentliche Schwimmen und ca. 1/3 für das Schul- und Vereinsschwimmen 
 Hallenbäder Hiltrup und Kinderhaus: „Stadtteilbäder“ mit Nutzungskontingenten von jeweils ca. 
50 % für die Öffentlichkeit und Schulen/Vereine 
 Hallenbäder Wolbeck und Roxel: „Schul- und Vereinsbäder“ mit Nutzungskontingenten von ca. 
1/3 für das öffentliche Schwimmen und ca. 2/3 für Schulen und Vereine 
 
Im Gutachten zur Optimierung der Betriebsführerschaft der städtischen Bäder wird der Erhalt eines 
nachfrageorientierten flächendeckenden Bäderangebotes für sinnvoll erachtet (Seiten 113 ff . des 
Gutachtens). Im Bereich des Sportschwimmens h ält der Gutachter  das Angebot in Münster für 
ausreichend. Um ggfls. nicht ausgeschöpfte Potenziale im Bereich der „Freizeitbadenden“ zu er-
schließen, sollte nach Auffassung des Gutachters die Nachfrage - und Konkurrenzsituation anal y-
siert werden.  
 
In diesem Zusammenhang hält der Gutachter insbesondere auch die Betrachtung von Einzugsg e-
bieten von Freizeiteinrichtungen insgesamt und von Schwimm- und Freizeitbädern im Besonderen 
für erforderlich. Dabei stellt er fest, dass konventionelle Hallen- und Freibäder vor allem von Besu-
chern aus dem regionalen Einzugsgebiet (max. Anfahrzeit 20 Minuten) a ufgesucht werden. Je 
nach Attraktivität eines Bades (Alleinstellungsmerkmale, Saunalandschaften, Wellnessbereiche, 
Attraktionen usw.) werden bis zu 45 Minuten Anfahrdistanz akzeptiert.  
 
Zusammenfassend konstatiert der Gutachter , dass der regionale Konkurr enzdruck auf die Mün s-
teraner Bäder vor allem im Segment der „Passivbader“ groß ist. Allerdings h ätten alle regionalen 
Mitbewerber den Nachteil, dass sie mit ihren Einzugsgebieten das Stadtgebiet Münster nur tangi e-
ren. Ein adäquates Bäderangebot im Stadtgeb iet von Münster selbst hätte hier aufgrund der zen t-
ralen Lage im verdichteten Einwohnerbereich einen deutlichen Wettbewe rbsvorteil. Die bestehen-
den Hallenbäder können aufgrund ihrer geringeren A ttraktivität diesen Standortvorteil nicht in aus-
reichender Weise ausschöpfen.  
 
Gemessen an den Gesamtumsätzen, den Pro-Kopf-Umsätzen und dem Kostendeckungsgrad sind 
nach gutachterlicher Einschätzung  Freizeitbäder und Thermen die mit Abstand wirtschaf tlichsten 
Bädertypen in Deutschland. Allerdings s eien auch die Inve stitions- und Betriebsko sten deutlich 
höher als bei kon ventionellen Sporthallenbädern, so dass das unternehmerische Risiko für Ko m-
munen, die derartige Anlagen betreiben, entsprechend höher zu bewerten sei.

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V/0791/2014 
Im Ergebnis lassen die Ausführungen und Einschät zungen des Gutachters den Schluss zu, dass 
der Bau eines Zentralbades mit einem breiteren Freizeit- und Wellnessangebot mit wirtschaftlichen 
Risiken verbunden ist.  
 
Darüber hinaus könnte eine weitere Einschränkung des öffentlichen Schwimm - und Badeangebo-
tes in den konventionellen Schwimmbädern die Folge sein und einer ausschließlichen Nutzung der 
kleineren Stadtteilbäder durch Schulen und Vereine. Eine solche Konzentration des Schu l-
schwimmens auf wenige Hallenbäder würde den Fahr - und Organisationsaufwand der Schulen 
erhöhen und die effektive Unterrichtszeit verringern. Die durch das Bäderkonzept angestrebte O p-
timierung der Anfahrtswege wäre damit eingeschränkt.  
 
Im laufenden Haushalt würde sich – ohne sonstige Änderungen in der Bäderlandschaft – das Defi-
zit im Bäderbereich weiter erhöhen und damit zu weiteren Belastungen führen, auch wenn ein e r-
heblich höherer Kostendeckungsgrad als bei den derzeitig vorhandenen Bädern erreicht werden 
könnte.  
 
Es ist ferner davon auszugehen, dass ein solches „Ankerbad“ einen Sog an Badegästen der ande-
ren städtischen Bäder auslösen w ürde und insofern nur zu Lasten der anderen städtischen 
Schwimmbäder betrieben werden könnte. Das hätte zur Folge, dass die Wirtschaftlichkeit dieser 
konventionellen Schwimmbäder sich weiter verschlechtern würde.  
 
Diese Ausführungen zeigen eine Vielzahl von Chancen, aber auch Risiken beim Betrieb eines 
zentralen Familien - und Gesundheitsbades für die gesamte Bäderlandschaft auf. Entsprechend 
sollte eine Entscheidung über ein solches Bad nicht is oliert, sondern im Gesamtzusammenhang 
des städtischen Bäderangebotes getroffen werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, konzeptionelle 
Überlegungen für ein zentrales Familien - und Gesundheitsbad in die Entscheidungsprozesse ei n-
zubeziehen, die zur Frage über den Wiederaufbau des Hallenbades Kinderhaus oder einer alterna-
tiven Herstellung eines Badeangebotes in Münsters Norden erforderlich sind. Die Verwaltung wird 
zu entsprechenden Gesprächen des politischen Arbeitskreises „Bäder“ einladen. 
 
 
 
I.V.       I.V. 
 
gez.       gez. 
Reinkemeier      Dr. Hanke 
Stadtkämmerer     Stadträtin

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Anlage 1 der Beschlussvorlage V/0791/2014  Seite 1 
„Entwicklungen der Münsterschen Bäderlandschaft“ 
 
 
 
Bäderkonzept 2005 / 2007 
 
Bereits 2003 hatte der Rat der Stadt Münster die Ve rwaltung um Prüfung gebeten, inwieweit 
die Bäderlandschaft neu strukturiert werden kann (B eschlussvorlage V/0034/2003). Der 
Haupt- und Finanzausschuss hatte daraufhin die Entw icklung eines „Bäderkonzeptes“ unter 
Berücksichtigung verschiedener Szenarien und unter Heranziehung eines externen 
Gutachters beschlossen (Vorlage V/0228/2004). Vor d em Hintergrund geänderter 
Bedürfnisse, dem zu erwartenden Sanierungsvolumen u nd dem hohen Stellenwert der 
Bäderlandschaft mit den unterschiedlichsten Nutzung sprofilen sollte ein ganzheitliches und 
tragfähiges Zukunftskonzept  auf den Weg gebracht werden.  
 
Am 29.06.2005 nahm der Rat umfangreiches Daten- und  Informationsmaterial über die 
seinerzeitige Ist-Situation der städtischen Bäder ( u. a. nachfrage- und angebotsorientierte, 
wirtschaftlichkeitsbezogene und bautechnische Aspek te) und deren kurzfristigen 
Sanierungsbedarf zur Kenntnis und beschloss u. a. ein zweistufiges Verfahren zur Erstellung 
eines Konzeptes mit aufzuzeigenden Entwicklungsvari anten (1. Stufe)  und dessen 
Umsetzung (2. Stufe). Beide Stufen sollten durch ex terne Gutachter durchgeführt werden 
(Vorlage V/0397/2005 vom 23.05.2005).  
 
Am gleichen Tage hat der Hauptausschuss die Firma W enzel Consulting, Hamburg, mit der 
Erstellung des Konzeptes zur Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft beauftragt. Durch 
die Beteiligung der Schulen und Sportvereine an dem  Verfahren wurde auch die 
Berücksichtigung der Belange von Schulen und Sportv ereinen sichergestellt. In der Folge 
sind somit Schulen und Sportvereine über die unters chiedlichen Maßnahmen des 
Bäderkonzeptes (z.B. Schließungen) und deren Auswirkungen informiert worden. Wegen der 
unmittelbaren Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger, auf die Standortqualität und 
auf die finanziellen Ressourcen wurde auch die Begl eitung des weiteren Verfahrens durch 
eine politisch und verwaltungsseitig besetzte Arbeitsgruppe beschlossen.   
 
Am 07.12.2005 nahm der Rat das Gutachten der Fa. We nzel Consulting, Hamburg, zur 
Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft, die Or ganisation eines Anhörungsverfahrens 
mit Schul- und Sportvereinsvertretern zur Berücksic htigung schulischer und sportlicher 
Belange und damit die Erledigung der ersten Stufe d es  zweistufig angelegten Verfahrens 
zur Kenntnis (Vorlage V/0844/2005). Gleichzeitig be schloss der Rat das Szenario III, 
Variante 2 (Dezentrale Versorgung) des Gutachtens a ls Grundlage für das weitere 
Verfahren. Konkret wurde damit  
/square4 die Erhaltung und Fortführung in städtischer Träge rschaft der städtischen Hallenbäder 
Hiltrup, Kinderhaus, Mitte, Ost, Roxel und Wolbeck 
/square4 die Erhaltung und Fortführung in städtischer Träge rschaft der städtischen Freibäder 
Hiltrup und ggfls. Stapelskotten - wenn es denn alternativ nicht zu einem Erhalt des 
Bades „DKJ Coburg“ kommt. (Hinweis: Abändernd wurde der gleichzeitige Erhalt des 
Freibades Stapelskotten und die Fortsetzung des DJK-Bades Coburg vom Rat am 
08.11.2006 (Vorlage V/0835/2006) beschlossen.)  
/square4 die Schließung bzw. Entlassung aus städtischer Trä gerschaft der städtischen 
Hallenbäder Amelsbüren, Handorf und Süd 
/square4 die Schließung bzw. Entlassung aus städtischer Trä gerschaft der städtischen Freibäder 
Handorf und Nienberge  
 
beschlossen. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Neustr ukturierung der Bäderlandschaft 
mit geschätzten Investitionskosten von 21 Mio. € sollte 2006, 2007 und 2008 erfolgen. Dabei 
wurde von einer Reduzierung des Zuschussbedarfs der  Bäder nach Umsetzung der 
Maßnahmen um rund 50 % ausgegangen. Incl. der Sanie rung des Sportbades der DJK 
Coburg wurden im Bäderkonzept insgesamt 25 Mio. € investiert.

Anlage 1 der Beschlussvorlage V/0791/2014  Seite 2 
„Entwicklungen der Münsterschen Bäderlandschaft“ 
 
 
Gleichzeitig beschloss der Rat, die zweite Stufe des Verfahrens, in der konkrete Aussagen u. 
a. zu einem Zeit- und Maßnahmenplan, zu den Investitionen, den damit verbundenen Kosten 
und der Betriebsform der einzelnen Bäder sowie zum gesamten Finanzierungs- und 
Investitionszeitraum gemacht werden sollten, anzuge hen. Der Hauptausschuss beauftragte 
am 07.12.2005 die Fa. Ernst &Young Prof. Weiss und Partner Projektsteuerungsgesellschaft 
mbH und die Fa. Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Erstellung eines Gutachtens 
über die Prüfung der geeigneten Rechts-und Betriebs form des Bäderbetriebs (Vorlage 
V/0912/2005). 
 
Am 08.11.2006 nahm der Rat u.a. zur Kenntnis, dass die Verwaltung auf Basis des 
Gutachtens der Firma Ernst & Young und auf deren Em pfehlung ein 
Markterkundungsverfahren für ein sog. FM2-Modell (F acility-Management-Modell, 
Übertragung des technischen Betriebs und der Planun g, dem Bau, der Sanierung und der 
Instandhaltung des Gebäudes und der technischen Anl agen an einen Privaten), ggfls. 
verknüpft mit einem vollständigen PPP (zusätzlich zum FM2-Modell auch der kaufmännische 
Betrieb beim Privaten) eingeleitet hat. Für den Fall, dass das Verfahren erkennen lässt, dass 
sich mindestens drei Firmen/Bietergemeinschaften an einer Ausschreibung beteiligen wollen, 
beauftragte der Rat die Verwaltung zur Klärung steu errechtlicher Fragen einen Antrag auf 
Erteilung einer verbindlichen Auskunft beim Finanza mt zu stellen (siehe Vorlage 
V/0835/2006 vom 20.10.2006). 
 
Nach Vorlage der Ergebnisse des Markterkundungsverf ahrens beschloss der Rat am 
13.12.2006 ein durch ein Beratungsunternehmen begle itetes zweistufiges Vergabeverfahren 
(Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Teilnahmew ettbewerb) mit dem Ziel der 
Einbeziehung privater Partner über das „FM-Modell II“ (zusätzlich optional Finanzierung)  für 
die Hallenbäder Mitte, Ost, Hiltrup, Kinderhaus, Ro xel und Wolbeck sowie für die Freibäder 
Hiltrup, Stapelskotten und DJK Coburg oder – nur  f ür die Bäder Mitte und Ost - über das 
„PPP-Full-Size-Modell“ (zusätzlich optional Finanzierung). Gleichzeitig wurde die Verwaltung  
mit der Vorlage der Vergabeunterlagen und eines vor aussichtlichen Zeitplans für das 
Verhandlungsverfahren zur Beschlussfassung beauftra gt (siehe Vorlage V/1009/2006 + 
Ergänzung). 
 
Zeitgleich beauftragte der Hauptausschuss die Kanzl ei Wolter und Hoppenberg, Hamm, mit 
der juristischen Begleitung des Vergabeverfahrens f ür die Bäderlandschaft in Münster 
(Vorlage V/1010/2006). 
 
In Abänderung des Ratsbeschlusses vom 13.12.2006 be schloss der Rat am 28.03.2007 
(Vorlage V/0131/2007 + Ergänzung), dass die Sanieru ng und Attraktivierung der städtischen 
Bäderlandschaft durch die Verwaltung erfolgt und de r vorgesehene Teilnahmewettbewerb 
und die europaweite Ausschreibung zu dem sog. „FM-M odell II“ und dem sog. „PPP-Full-
Size-Modell“ nicht durchgeführt wird. Begründet wur de dies mit den Erkenntnissen aus den 
detaillierten Prüfungen der Rechts- und Verfahrensf ragen durch die Verwaltung. 
Insbesondere hatte die beauftragte Rechtsanwaltssoz ietät erhebliche vergaberechtliche 
Bedenken zu der vorgesehenen optionsweisen Ausschre ibung der verschiedenen 
Vergabemodelle. Zudem wurde die Dauer eines solchen  komplexen europaweiten 
Ausschreibungsverfahrens mit Blick auf das gesteige rte Interesse der Bürgerschaft an einer 
zügigen Umsetzung der Modernisierungs- und Attrakti vierungsmaßnahmen an den Bädern 
als hochproblematisch angesehen. 
 
Gleichzeitig beauftragte der Rat die Verwaltung, ku rzfristig einen Projektrahmen für die 
Sanierung und Attraktivierung der städtischen Bäderlandschaft zu erarbeiten und dem Rat im 
Mai 2007 vorzulegen und darüber hinaus in dieser Si tzung auch schon konkretisierte 
Vorschläge zur Sanierung und Attraktivierung eines Hallenbades zur Beschlussfassung 
vorzulegen.

Anlage 1 der Beschlussvorlage V/0791/2014  Seite 3 
„Entwicklungen der Münsterschen Bäderlandschaft“ 
 
Für das Freibad Hiltrup beschloss der Rat den Begin n der Sanierung / Wiederherstellung 
und Optimierung nach Ende der Freibadsaison 2007 (September 2007).  
 
Ebenso wurden die in den o.a. Grundsatzbeschlüssen erfolgten Entscheidungen zur 
Aufgabe von Bäderstandorten bestätigt und hinsichtl ich der Abwicklung mit konkreten 
Zeitpunkten konkretisiert. Für die Hallenbäder Hand orf und Süd ist optional zur Einstellung 
des Betriebes die Weiterführung außerhalb der städt ischen Trägerschaft durch einen 
privaten Träger und unter definierten Rahmenbedingungen ermöglicht worden. 
 
Am 10.05.2007 (Vorlage V/0232/2007 vom 29.03.2007) beschloss der Rat schließlich 
/square4 die Konkretisierung der bisherigen Konzeptvorschlä ge für die Freibäder Stapelskotten 
und DJK Coburg 
/square4 die Konkretisierung der bisherigen Konzeptvorschlä ge für die Hallenbäder Hiltrup, 
Kinderhaus und Ost 
/square4 das Rahmenkonzept zur Zeit- und Maßnahmenplanung f ür die Sanierung und 
Attraktivierung aller vom Bäderkonzept betroffenen Hallen- und Freibäder 
/square4 die Beauftragung von Architektur- und Ingenieursbü ros und planerische 
Optimierungsverfahren 
 
Gleichzeitig fasste der Rat Baubeschlüsse für das F reibad Hiltrup und das Hallenbad Roxel 
und stimmte der Dachsanierung des Hallenbades Wolbe ck bereits während der Schließzeit 
2007, der Sanierung im Innenbereich und den baulich en Anpassungen des 
Eingangsbereichs während der Schließzeit 2008 zu.  
 
Ebenso nahm der Rat zur Kenntnis, dass die Verwaltu ng das Betriebs- und 
Öffnungszeitenkonzept der weiter zu betreibenden Bä der unter Berücksichtigung definierter 
Zielsetzungen optimiert.    
 
In der weiteren Folge sind die Baubeschlüsse für di e weiteren zu sanierenden Bäder gefasst 
und die Sanierungs- und Attraktivierungsmaßnahmen i n allen weiter zu betreibenden 
Bädern, mit Ausnahme des Hallenbades Mitte, umgeset zt worden. Folgende 
sanierungsbedingte Schließzeiten und Wiederinbetrie bnahmetermine waren die Folge des 
Bäderkonzeptes:  
 
Hallenbäder:  
 
/square4 Roxel: 10.06.2007 – 26.08.2007; neu eröffnet am 27 .08.2007 
/square4 Wolbeck: 13.05.2008 – 16.08.2008; neu eröffnet am 30.08.2008 (Schulen und Vereine 
schon ab 17.08.2008) 
/square4 Kinderhaus: 13.05.2008 – 11.10.2008; neu eröffnet am 12.10.2008 
/square4 Hiltrup: 11.01.2009 – 05.09.2009; neu eröffnet am 06.09.2009 
 
 
Freibäder:  
/square4 Hiltrup:  
- 15.09.2007 – 21.05.2008 (1. Abschnitt, Badeplatte  und Technik); neu eröffnet am 
22.05.2008 
- 15.09.2008 – 18.05.2009 (2. Abschnitt, Eingang, U mkleiden, Kiosk); neu eröffnet am 
19.05.2009 
/square4 Stapelskotten: 01.09.2008 – 17.07.2009, neu eröffn et am 18.07.2009 
/square4 DJK Coburg: 01.09.2008 – 18.06.2009; neu eröffnet am 19.06.2009

Anlage 1 der Beschlussvorlage V/0791/2014  Seite 4 
„Entwicklungen der Münsterschen Bäderlandschaft“ 
 
Als Folge des Bäderkonzeptes hat der Rat die Tarifo rdnung für die städtischen Bäder 
angepasst (Vorlage V/0210/2010). Die dort beschloss enen Bädertarife gelten bis heute. Bei 
der Höhe der Eintrittstarife und der Tarifstruktur wurde besonderer Wert auf die 
Sozialverträglichkeit und Familienfreundlichkeit ge legt (Berücksichtigung Familienpass, 
besonders günstige Familienkarten).

Beratungsverlauf (9)

05.11.2014 Rat
TOP 21 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2014 Sportausschuss
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2014 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kinderhaus
  • Inselbogen 36

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0791/2014
Typ
Vorlagen
Datum
15.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37