Mandari Insight

V/0705/2018

Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1

Vorlagen 07.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 18.2

Anlage A

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Ansehen

Anlage13_Annette_Angelmodde

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Ansehen

Anlage19_Ludgerusschule Hiltrup

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Ansehen

Anlage1

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Ansehen

Anlage3_Bodelschwinghschule

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Anlage5_Annette_Nienberge

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Ansehen

Anlage8_Norbertschule

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Ansehen

Anlage10_Davertschule_Amelsbüren

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Ansehen

Anlage12_Marienschule_Roxel

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Ansehen

Anlage14_SZ_Hiltrup_1

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Ansehen

Anlage14_SZ_Hiltrup_3

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Ansehen

Anlage14_SZ_Hiltrup_4

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Ansehen

Anlage15_Pötterhoekschule

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Ansehen

Anlage16_Erna_ de_Vries

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Ansehen

Anlage24

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage11_Zweifachsporthalle_Häpper

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Ansehen

Anlage9_Nikolaischule_Wolbeck

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Ansehen

Anlage7_Melanchthonschule

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Ansehen

Anlage4_Thomas_Morus_Schule

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Ansehen

Anlage2

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Ansehen

Anlage14_SZ_Hiltrup_2

· application/pdf

Ansehen

Anlage20_FDP-Antrag_A-R_0029_2018

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Ansehen

Anlage22_Anregung_061_2016_HittorfGY

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Ansehen

Anlage6_Peter_Wust_Schule

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Ansehen

Anlage21_SPD-Antrag_A-R_0084_2017

· application/pdf

Ansehen

Anlage23_Antrag_BV_MS_Südost_A-S_0015_2018

· application/pdf

Ansehen

Anlage17_Matthias_Claudius

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Ansehen

Anlage18_Ranking

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Ansehen

Anlage A

2799 Zeichen

Anlage A zur V/0705/2018 
Kurzüberblick 
In Fortführung der am 13.12.2017 und am 16.05.2018 vom Rat getroffenen Errichtungsbeschlüs-
se in den Vorlagen V/0845/2017/1 und V/0224/2018/1 zur baulichen Erweiterung von Schulen 
bzw. zum Ausbau zur bestehenden Zügigkeiten werden auf der Grundlage aller fertiggestellten 
Machbarkeitsstudien weitere Errichtungsbeschlüsse (baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu 
bestehenden Zügigkeiten sowie den Umbauten im Bestand) vorgeschlagen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Produkt 030101 – Grundschulen  
 
Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von 
Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungspersonal 
sowie die nach dem Grundprinzip "Kurze Beine - kurze Wege" erforderlichen Grundschulgebäu-
de/Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtungen, Technikausstattung für Klassen- und Fach-
räume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfügung. Zusätzlich wird das für die pädagogische Kon-
zeption der Grundschule auf der Basis von Ratsbeschlüssen erforderliche Personal für die Mit-
tagsverpflegung und die notwendigen Räume und Ausstattungen zur Verfügung gestellt (z.B. 
Ganztagsangebote).  
 
Ziel: 
 
Den Grundschüler/innen steht nachfrageorientiert ein Betreuungsplatz im Rahmen der Zielkenn-
zahlen zur Verfügung. Das ganztägige Betreuungsangebot wird schnellstmöglich bedarfsgerecht 
ausgebaut. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:  PG 030101 Grundschulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw. 
Die baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden Zügigkeiten sowie den Umbauten im Be-
stand verursachen investive Auszahlungen in Höhe von 81.040.000 €. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter-
richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu 
unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen 
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu 
stellen.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Die baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden Zügigkeiten, Umbauten im Bestand 
sowie die Sporthalle an der Thomas-Morus-Schule werden barrierefrei geplant und errichtet.  
Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung.

Anlage13_Annette_Angelmodde

803 Zeichen

N
S
W O
12 Stellplätze
1034 
1448 
742
1471 1738 
14
593
1450 
1187 
720
721
2041 
1894 
1033 
1137 
2039 
2040 
1032 
I
I
I
I
I
I
Bolzplatz
nhard-Kirche
Annette-von-Droste-Hülshoff-Grundschule
-I
I
I
I
II
I
I
I
I
I
I
I
II
I
I
I
I
I
II
LP 3-Zügigkeit
Gabriel / Mümken
Nienaber / Michel
UphausUphaus
0382-sebedarf.pro
0382_Annette-von-Droste-Hülfhoff-Schule\Schulerweiterungsbedarf
1:500 02.03.2018
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
Projektnummer
Index
LP
ERWEITERUNG DER 
ANNETTE-VON-DROSTE-
HÜLSHOFF-GRUNDSCHULE
HÖFTESTRASSE 4
48167 MÜNSTER
Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
MACHBARKEITSSTUDIE
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
382

Anlage19_Ludgerusschule Hiltrup

541 Zeichen

in -us9

[>
Bampea Pu

Plesinhat Plangröße As

Maßstab

Projektverzeichnis.

sebbedarf;pro
Prejekttei

063_Ludgerusschule_Hiltrup
Planbezeichnung

Steinkamp
‚Zeichnung

‚Architektur und Projektsteuerung

Zeichnung Basenim Bestand
Gabriel /Mümken
Projektleitung Fachsteilenleitung / Abtelungsleitung.
Nienaber / Michel
Amtsjetung/ Technische Leitung

>
=
©
(te)
: D
. -
(to)
063 LUDGERUSSCHULE ACHBARKEITSSTUDIE
„063 ‚uns: MAC
D B

Amt für Immobilien-
management

ERWEITERUNG DER
LUDGERUSSCHULE HILTRUP

AN DER ALTEN KIRCHE 161
48 165 MÜNSTER

Anlage1

2653 Zeichen

Beschlussvorschlag - 
Vorlage V/0705/2018 Stadtbezirk Schultyp Schule
fest-
gelegte 
Zügigkeit
Zügigkeit 
nach Er-
weiterung
 Kostenrahmen  
(ca.)  Bemerkung 
Bodelschwinghschule 2 3 6.785.000 €          Entscheidung Verlagerung PTA 
Thomas-Morus-Schule 3 4 13.750.000 €        incl. Einfachsporthalle und Fertigbauklassen 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule 
Nienberge 3 2 7.070.000 €          2.950.000 € für einen Ausbau zur 3-Zügigkeit in einem 2. 
Bauabschnitt 
Marienschule Roxel 4 5 4.575.000 €          Entscheidung Brücke/Straße;  Kostenrahmen Brücke ca. 
575.000 € 
Peter-Wust-Schule 3 3 8.370.000 €          3.500.000 € für einen Ausbau zur 4-Zügigkeit in einem 2. 
Bauabschnitt 
Melanchthonschule 2 2 7.650.000 €          incl. 2.450.000 € für energetische, statische und 
brandschutztechnische Sanierung 
Norbertschule 3 4 7.650.000 €         
Südost Grundschule Nikolaischule Wolbeck 2/3 3 5.700.000 €         
 710.000 € bereits veranschlagt; 3.400.000 € für einen Ausbau 
zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt und 3.100.000 € für 
eine Einfachsporthalle 
Hiltrup Grundschule Davertschule Amelsbüren 3 4 10.950.000 €       
72.500.000 €       
Ausbau zur festgelegten 
4-Zügigkeit (s. Beschluss-
vorschlag Ziffer 8.6) Hiltrup Grundschule Ludgerusschule Hiltrup 4 4 9.250.000 €         
9.250.000 €         
81.040.000 €       
 zzgl. bereits veranschlagter Mittel in Höhe von 710.000 € für 
die Erw. Nikolaischule Wolbeck  
Südost Grundschule Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule 
Angelmodde 2 3          7.200.000 €  alternativ 4 Fertigbauklassen, 1.500.000 € 
Hauptschule Hiltrup
Johannes-Gutenberg-Realschule 
Immanuel-Kant-Gymnasium
Hauptschule Wolbeck
Realschule Wolbeck
Gymnasium Wolbeck
21.276.000 €       
Grundschule Pötterhoekschule 2 3 7.000.000 €          zusätzlich 3.500.000 € für eine Einfachsporthalle 
weiterführende 
Schule Erna-de-Vries-Realschule 3,5 4 7.850.000 €         
14.850.000 €       
Anlage 1 
12
keine Erweiterung zur 
Erhöhung der Zügigkeit 
(s. Beschlussvorschlag 
Ziffer 6)
Mitte
10,5 14.076.000 €        15.967.000 € für eine Erhöhung von 9,5 auf 10,5 Züge und 
zusätzlich Berücksichtigung G9 
noch zu ermitteln
Errichtungsbeschlüsse gesamt
 Reduzierung der Zügigkeit der Hauptschule Hiltrup von 4 auf 
3 und Einführung G9, Kontext Stadthalle Hiltrup; 
Standorte der Machbarkeitsstudien gem. Vorlage V/0705/2018   
Schulzentrum 
Wolbeck
Mitte
West Grundschule
Grundschule
Nord Grundschule
9,5
12,5
Erweiterung/Ausbau - 
Errichtungsbeschlüsse    
(s. Beschlussvorschläge 
Ziffer 2 und 3)
Hiltrup Schulzentrum 
Hiltrup
späterer 
Entscheidungszeitpunkt 
(s. Beschlussvorschläge 
Ziffer 4, 5 und 9)
Wolbeck

Anlage3_Bodelschwinghschule

1093 Zeichen

ca.2120 m²
II
STP 1
Container
STP 
12
STP 10
STP 5
II
II
23
I
1 III
II3
I
8
IV 6
IV
IVIII
11
III
9
II
III
III
12
III 10
9 II
11
14
III
1210
III
8
IV
I
Turnhalle
II
13 II
II15III
22
1719
Bodelschwingh Schule
I
III
24
35a II
II
IV
7
III
5
II
IV
13 II
64
IVIV
2
I
II
I
II
IV
III
27
29 IV
31 IV
3
III
1
III15
17 II
IV19
IV
20a
21
23
22III
25
24
26
28
IV
IV
IV 30
III33
37 III
III
35
40
0aV
IV
32
34IV
IV
38I
1112
14
16
18
20
Maybachstraße
Gutenbergstraße
H
e
isstra
ß
e
0317
Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
MACHBARKEITSSTUDIE
Amtsleitung / Technische Leitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Zeichnung Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichnis
ErstellungMaßstab
ERWEITERUNG
BODELSCHWINGH-SCHULE
GUTENBERGSTRASSE 22
48145 MÜNSTER
B/0 2-ZÜGIGKEIT, 
Lageplan,
nach Abstzimmung mit Amt 67/61
P-....
Index
Projektnummer
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße
e   07.06.201810.01.2018
A3
1:500
0317_Bodelschwingh-Schule\_Schulerweiterungsbedarf
sebedarf-gesamt-mbst.pro
BST_317_2Zug_LP
Selberg Selberg
Nienaber / Michel
Gabriel / Mümken

Anlage5_Annette_Nienberge

1000 Zeichen

STP optional
Stellplätze Bestand
STP 1
STP 5
STP 8
S
I
I
I I
III
I
I
I
I
II
I
49
H
1568
197
382
586
509
12
1
1
116
1
1172
1499
52
395
340
381
376
198
96
27
26
24
23
508
1187
25
I
I
II
1
8
22
2
20
1
8
10
6
4
12
11
5
a
5
S
S
S
I
I I
II
I
III
I
I
I
II
I
II
I
(4)
(3)
(2)
(1)
(1) (1) (2) (2)
(1)(1)
(3) (2)
(1)
(1)
(1)(1) (1)
(1)
(1)
1)
I
Kirmstraße
F
lam
enstraß
e
49
SII
Planphase
Gabriel / Mümken 
Nienaber / Michel
SelbergSelberg
_PLAN_Machbarkeit/MBST_LP500_Stufe1
469_lageplan_kopie.pro
0469_A-v-D-H-Schule\Schulerweiterungsbedarf
1:500
800x1200
05.12.2017 b      19.03.2018
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
PlanphaseProjektnummer
Index
P-12345
LAGEPLAN
Stufe 1, 2 ZügeB/0
ANNETTE-VON-
DROSTE-HÜLSHOFF-
SCHULE
KIRMSTR. 1
48161 MÜNSTER
Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
MACHBARKEITSSTUDIE
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
0469

Anlage8_Norbertschule

671 Zeichen

II F
Baugrenze
Baugrenze
81 
79 
263
442442
IIII
FII
N
o
rb
e
rtsch
u
le
N
o
rb
e
rtsch
u
le I I
III IIIIII IIIIII IIIIII IIIIIIIIIIIIIII
IIII
068
Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
MACHBARKEITSSTUDIE
Amtsleitung / Technische Leitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Zeichnung Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichnis
ErstellungMaßstab
ERWEITERUNG DER 
NORBERTSCHULE
AN DER MEERWIESE 7
48157 MÜNSTER
LP
Index
Projektnummer
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße
14.06.20181:500
068_Norbertschule\Schulerweiterungsbedarf
068-sebedarf.pro
Uphaus Uphaus
Nienaber / Michel
Gabriel / Mümken
4-ZügigkeitLP
OW
S
N

Anlage10_Davertschule_Amelsbüren

1004 Zeichen

"OGTS-Haus"
FD
II
Aufstockung 
Verwaltung zu 
2-Geschossigkeit
Neubau
Mensa im EG,
Erweiterung Klassen im OG
II
II
Variante 2
Ausbau zur
4-Zügigkeit
FD
FD o. SD
FD
FD
FD
FD
FD
SD
FD
II FD
15
I
2
II
I
Turnhalle
II
4
I 12
I
I
II
Davertschule
10b
II
10
I
16I
I
I
11
II I
11
8
I
I
II II I
II
Gymnastik-
halle
Kita
Container
Pausen WC
Schul-
gebäude
T E R R A S S E
31. 91 m²
Spielplatz
510
HP
P
P
P
780 873
872
ERWEITERUNG
DAVERTSCHULE
ZUM HÄPPER 10
48153 MÜNSTER
_PLAN_Machbarkeit/MBST_846_LP_3 Zug
Gabriel / Mümken 
Nienaber / Michel
SelbergSelberg
Planbezeichnung
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
Zeichnung Bauen im Bestand
Projektleitung
0846_sebedarf_kopie.pro
0846_Davertschule\_Schulerweiterungsbedarf
4-Züge
LAGEPLAN
0846
Planphase
MACHBARKEITSSTUDIE
1:500
A3
04.07.2017 a     02.10.2017
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
Projektnummer
Index
P-....
B/0
Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Projektdatei
Standortnummer

Anlage12_Marienschule_Roxel

884 Zeichen

N S
W
O
II
II
II
II II II
FDFD FD
II SD
Turnhalle
Kita-Fläche
~1.100m²
Baugrenze
Baugrenze
363
Auf dem Dorn
Weg
P
L529     Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
14
176
Schulhof
~2.000m²
Schulhof
~1.600m²
Auf dem Dorn
Eingang
Sporthalle
P
Baugrenze
Baugrenze
Schaffung einer
Verbindung
der beiden
Schulgebäude
Stufenverfahren
LP Bestand
Gabriel / Mümken
Nienaber / Michel
UphausUphaus
090-sebedarf.pro
090_Marienschule Roxel\Schulerweiterungsbedarf
1:500 17.05.2018
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
Projektnummer
Index
LP
UMBAU IM BESTAND
MARIENSCHULE UND EHEM.
AUGUSTIN-WIBBELT-SCHULE
ROXEL
AUF DEM DORN 17
48161 MÜNSTER
Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
MACHBARKEITSSTUDIE
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
090/088

Anlage14_SZ_Hiltrup_1

1215 Zeichen

Westfalenstraße
II
II
III
KE
II
IIIIIII
I
IV
IV
II
III
I
II
III
III
S
III
II
II
haus
I
I
I
II
F
I
III
F
II
I
II
II
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II
II
III
II
I
II
II
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I
I
I
II
I
II
I
I
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I
II
I
I
I
Im
m
a
nu
e
l-K
a
n
t-G
ym
na
sium
I
III
Hauptschule Hiltrup
Johannes-Gutenberg-Realschule
I
II
I
III
III
I
I
I
I
IV
I
III
IV
I
IV
S
II
FI
I
IV
II
F
Stadthalle Hiltrup
I
S
III
III
I
F
I
III
II
III
II
I
II
III
-I
I
III
I
III
I
S
III
II
I
I
F
I
IV
II
I
I
II
II
I
II
I
II
III
II
II
I
154 FAHRRADABSTELLPLÄTZE NEU
296 FAHRRADABSTELLPLÄTZE NEU
258 FAHRRAD
ABSTELLPLÄTZE NEU
294 FAHRRADABSTELLPLÄTZE NEU
354 M² SCHULHOF933 m² SCHULHOF
1.805 M² SCHULHOF
221 FAHRRADABSTELLPLÄTZE
BESTAND
PARKPLATZ
PARKPLATZ
PARKPLATZ
4.594 m²  SCHULHOF
1000
LP LAGEPLAN
BST0-LP_PLM
815
Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
Amtsleitung / Technische Leitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Zeichnung Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichnis
ErstellungMaßstab
ERWEITERUNG DES 
SCHULZENTRUMS HILTRUP
WESTFALENSTRA?E 197
48165 MÜNSTER
Index
Projektnummer Planphase
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße
815_Schulzentrum Hiltrup
_PLAN/
Steinkamp
Nienaber / Michel
Gabriel / Mümken 
MACHBARKEITSSTUDIE

Anlage14_SZ_Hiltrup_3

1135 Zeichen

1384 m²
II
II 0,5  1,0
4.900 m²  SCHULHOF
PARKPLATZ
PARKPLATZ
PARKPLATZ
221 FAHRRADABSTELLPLÄTZE
BESTAND
1.805 M² SCHULHOF
933 m² SCHULHOF
354 M² SCHULHOF
294 FAHRRADABSTELLPLÄTZE NEU
258 FAHRRAD
ABSTELLPLÄTZE NEU
296 FAHRRADABSTELLPLÄTZE NEU
2010 m²
III
III
III
III
III
III
I
I
I
I
II
I
Johannes-Gutenberg-Realschule
Hauptschule Hiltrup
I
Im
m
a
nu
e
l-K
a
n
t-G
ym
na
sium
I
I
II
I
IV
I
II
I
II
I
I
I
I
II
II
II
II
I
II
III
II
II
m
II
II
I
II
F
II
III
I
F
II
II
II
I
I
II
II
II
II
I
Missionshaus
III
II
III
II
IV
IV
II
KE
III
II
I II I
II
I II
I
Westfalenstraße
1000
Schnitt ohneTurnhalle
LP LAGEPLAN
BST0-LP_PLM
V3
Schule
Schule
SLZ/Mensa/OGS
Bürgerhalle
815
Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
Amtsleitung / Technische Leitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Zeichnung Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichnis
ErstellungMaßstab
ERWEITERUNG DES 
SCHULZENTRUMS HILTRUP
WESTFALENSTRA?E 197
48165 MÜNSTER
Index
Projektnummer Planphase
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße
815_Schulzentrum Hiltrup
_PLAN/
Steinkamp
Nienaber / Michel
Gabriel / Mümken 
MACHBARKEITSSTUDIE

Anlage14_SZ_Hiltrup_4

1109 Zeichen

III
PARKPLATZ
PARKPLATZ
PARKPLATZ
2.295 M² SCHULHOF
294 FAHRRADABSTELLPLÄTZE NEU
300 FAHRRAD
ABSTELLPLÄTZE NEU
296 FAHRRADABSTELLPLÄTZE NEU
Westfalenstraße
I
II
II
III
II
I
II
I
II
II
I
I
II
IV
I
F
I
I
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III
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I
III
I
III
I
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III
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I
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I
F
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I
Stadthalle Hiltrup
F
II
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I
IF
II
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I
IV
III
I
IV
I
I
I
I
III
III
I
II
I
Johannes-Gutenberg-Realschule
Hauptschule Hiltrup
III
I
Im
m
a
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sium
I
I
I
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III
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II
m
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II
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III
S
III
III
II
I
III
II
IV
IV
I
II
III II
II
KE
III
II
II
1000
LP LAGEPLAN
BST0-LP_PLM
815
Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
Amtsleitung / Technische Leitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Zeichnung Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichnis
ErstellungMaßstab
ERWEITERUNG DES 
SCHULZENTRUMS HILTRUP
WESTFALENSTRA?E 197
48165 MÜNSTER
Index
Projektnummer Planphase
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße
815_Schulzentrum Hiltrup
_PLAN/
Steinkamp
Nienaber / Michel
Gabriel / Mümken 
MACHBARKEITSSTUDIE

Anlage15_Pötterhoekschule

225 Zeichen

_

ST abeluy

Porornte [rim —__ Pknzeis

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management
0622 Päterhoekschule Schulerwelerungsbedarf
Peiversehi

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TIN
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Dean

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5

PÖTTERHOEKSCHULE

em |  ._PÖTTERH
Gasrertämen 2... 48147 MÜNSTER

Nienaber / Michel

Anlage16_Erna_ de_Vries

796 Zeichen

Neubau einer Zweifach-Sporthalle
II
I
I
II
III
III
I
II
Alte Turnhalle
Neue Turnhalle
307
P
III
III
III
III
III III
II
I
III
Erna-de-Vries-Schule
I
III
226
228
230
469
470
370
391
367
409 428
225
229
430
429
437
672
Sportplatz
ielplatz
Radweg
W
LP 4-Zügigkeit
Gabriel / Mümken
Nienaber / Michel
UphausUphaus
708-sebedarf.pro
708_Erna-de-Vries-Schule\Schulerweiterungsbedarf
1:500 26.04.2018
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
Projektnummer
Index
LP
ERWEITERUNG DER 
ERNA-DE-VRIES-SCHULE
MÜNSTER
SPICHERNSTRASSE 17
48153 MÜNSTER
Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
MACHBARKEITSSTUDIE
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
708
N
S
W O

Anlage24

1805 Zeichen

Einzelveranschlagungen
Produkt-
gruppe 0301 Leistungen für Schulen
4980 4900 4910 4920 4930 4940 4950 4960 4970
Erweiterung
Schul-
gebäude
Erw.
Nikolaischule
Wolbeck*
Erw.
Nikolaischule
Wolbeck
Erw. 
Davertschule 
Amelsbüren
Erw.
Bodel-
schwingh-
schule
Erw.
Thomas-Morus-
Schule
Erw.
Annette-Schule
Nienberge
Erw. 
Marienschule
Roxel
Erw.
Peter-Wust-
Schule
Erw. 
Norbert-
schule
Erw. 
Melanchthon-
schule
Erw.
Ludgerus-
schule
Hiltrup
Einzelmaßn. 
Gesamt
Deckung aus 
4720*
4720 neu
nach Abzug 
der 10 neuen 
Maßnahmen
Nr. Be-
zeichnung HHJahr HHPlan-
Entwurf
2019
Zeile 8
Aus-
zahlung für 
Baumaß-
nahmen
bisher
bereit-
gestellt
710.000
2018 1.006.940 0 1.006.940
2019 2.000.000 100.000 100.000 400.000 400.000 50.000 50.000 50.000 50.000 100.000 400.000 1.700.000 300.000
VE 2.000.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 1.000.000 1.000.000
2020 7.000.000 500.000 400.000 1.000.000 800.000 500.000 300.000 300.000 300.000 500.000 1.000.000 5.600.000 1.400.000
2021 33.620.060 1.200.000 1.500.000 3.300.000 5.000.000 1.200.000 1.200.000 2.500.000 2.050.000 2.500.000 3.870.060 24.320.060 9.300.000
2022 62.379.940 2.500.000 4.300.000 1.585.000 4.900.000 3.600.000 2.300.000 3.700.000 3.000.000 3.450.000 2.700.000 32.035.000 30.344.940
Sp. Jahre 95.000.000 690.000 4.650.000 500.000 2.650.000 1.720.000 725.000 1.820.000 2.250.000 1.100.000 1.279.940 17.384.940 77.615.060
gesamt 201.006.940 710.000 4.990.000 10.950.000 6.785.000 13.750.000 7.070.000 4.575.000 8.370.000 7.650.000 7.650.000 9.250.000 81.040.000 119.966.940
* für die Nikolaischule Wolbeck sind bei der Maßn. Ziffer 4620  bereits 710.000 € veranschlagt, sodass aus der Maßn. Ziffer 4720 nur noch 4.990.000 € gedeckt werden müssen
Anlage 24 
neu4720 4620 4620
5.700.000
Investitions-
maßnahme

Beschlussvorlage

109651 Zeichen

V/0705/2018 
V/0705/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 
und V/0328/2017/1 
hier: weitere Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (3. Tranche) und Errichtungsbeschlüsse zur 
Erweiterung von Schulgebäuden 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.09.2018 Rat Einbringung 
   06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   08.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   08.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   15.11.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   20.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   22.11.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
Flächenmanagement 
Vorberatung 
   27.11.2018 Sportausschuss Vorberatung 
   28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und  
Wohnen 
Vorberatung 
   28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   28.11.2018 Kulturausschuss Vorberatung 
   29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und  
E-Government 
Vorberatung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
19.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Watermann 
Telefon: 492 40 10 
Watermann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0705/2018 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für folgende Standorte die Machbarkeitsstudien abgeschlossen 
sind (Anlage 1): 
Grundschulen: 
 
Bezirk Mitte 
Bodelschwinghschule 
Pötterhoekschule 
Thomas-Morus-Schule 
 
Bezirk West 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 
Marienschule Roxel 
Peter-Wust-Schule 
 
Bezirk Nord 
Melanchthonschule 
Norbertschule 
 
Bezirk Südost 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde 
Nikolaischule Wolbeck 
 
Weiterführende Schulen: 
 
Bezirk Mitte 
Erna-de-Vries-Realschule 
 
Bezirk Hiltrup 
Schulzentrum Hiltrup 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass damit alle auf der Basis der Beschlüsse der Vorlagen 
V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 beauftragten  Machbarkeitsstudien abgeschlossen sind . Die 
Beschlüsse der Vorlagen der 1. und 2. Tranche sowie der Status aller weiteren Schulen sind in 
einer Gesamtübersicht dargestellt (Anlage 2). 
 
2. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitss tudien die Umsetzung 
folgender Maßnahmen ( Errichtungsbeschlüsse) und beauftragt die Verwaltung , für folgende 
Schulen zur Vergabe der Architektenleistung für die bauliche Erweiterung auf der Grundlage des 
mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterra umprogramms ein Vergabeverfahren 
gemäß Vergabeverordnung (VgV -Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durc h-
zuführen sowie anschließend die Baubeschlüsse herbeizuführen: 
Bezirk Mitte 
 
2.1 Bodelschwinghschule 
2.1.1 Bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit unter Einbeziehung der Räume der Städtischen Berufs-
fachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten der Stadt Münster  (PTA) im 2. Oberg e-
schoss des Grundschulgebäudes, Kostenrahmen ca. 6.785.000 € 
Anlage 3: Lageplan

- 3 - 
V/0705/2018 
2.1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, als zwingende Voraussetzung für die 3 -Zügigkeit einen neuen 
Standort in städtischen oder anzumietenden Immobilien für die 1 -zügige Städtische Berufsfach-
schule bis Mitte 2019 für pharmazeutisch-technische Assistenten der Stadt Münster  (PTA) zu 
suchen und dem Rat einen Standortvorschlag einschließlich Kostenrahmen, Finanzierungsvor-
schlag und Zeitplan zur Entscheidung vorzulegen. 
 
2.2 Thomas-Morus-Schule 
Bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 13.750.000 € (Schulerweiterung ca. 
8.800.000 €, Einfachsporthalle ca. 3.500.000 €, für die Übergangszeit 4 Fertigbauklassen ca. 
1.450.000 €) 
Anlage 4: Lageplan  
 
Bezirk West 
 
2.3 Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 
Ausbau zur aktuell bestehenden 2-Zügigkeit unter Berücksichtigung von 2 Räumen für die M u-
sikschule Nienberge e.V. , Kostenrahmen ca. 7.070.000 € mit der Option zur baulichen Erweit e-
rung zur festgelegten 3-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt 
Anlage 5: Lageplan 
 
2.4 Peter-Wust-Schule 
Ausbau zur festgelegten 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 8.370.000 € mit der Option einer baul i-
chen Erweiterung zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt 
Anlage 6: Lageplan  
 
Bezirk Nord 
 
2.5 Melanchthonschule 
Ausbau zur festgelegten 2-Zügigkeit zuzüglich eines Unterrichtsraumes, eines Differenzierung s-
raumes und eines Büroraumes , Kostenrahmen ca. 7.650.000 € (Schulerweiterung ca. 5.200.000 
€, Kosten für eine umfängliche energetische, statische und brandschutztechnische Sanierung ca. 
2.450.000 €) 
Anlage 7: Lageplan  
 
2.6 Norbertschule 
Bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.650.000 €  
Anlage 8: Lageplan  
 
Bezirk Südost 
 
2.7 Nikolaischule Wolbeck 
Ausbau zur beschlossenen 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 5.700.000 € mit der Option einer bau-
lichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt incl. optionaler zusätzlicher Einfac h-
sporthalle im 2. Bauabschnitt  
Anlage 9: Lageplan  
 
Bezirk Hiltrup 
 
2.8 Davertschule Amelsbüren 
Bauliche Erweiterung zur 4 -Zügigkeit unter Beibehaltung der Einfachsporthalle , Kostenrahmen 
ca. 10.950.000 € (vgl. Ziffer 3 der Vorlage V/0224/2018/1) 
Anlage 10: Lageplan 
 
2.8.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung gem. Beschluss zur Vorlage V/0224/2018/1, 
Ziffer 3 eine Unterbringung der zusätzlichen Schulklassen auf der Fläche der heutigen Turnhalle

- 4 - 
V/0705/2018 
geprüft sowie eine alternative Fläche auf dem Grundstück Zum Häpper 24 für eine Zweifac h-
sporthalle identifiziert hat. 
Anlage 11: Lageplan  
 
2.8.2 Der Rat beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Änderung des Bebauungsplans im Bereich 
der identifizierten Flächen voranzutreiben und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, eine 
Zweifachsporthalle zu errichten. 
 
2.8.3 Ein Beschlussvorschlag für einen Neubau einer Zweifachsporthalle außerhalb des Schulgrund-
stückes wird im Rahmen des standortübergreifenden Gesamtk onzeptes zur Deckung der 
Sporthallenbedarfe incl. Finanzierungsvorschlag vorgelegt. 
 
3. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie die Umsetzung 
folgender Maßnahme (Errichtungsbeschluss) und beauftragt die Verwaltung, mit den erforderli-
chen Planungen zum Umbau und zur Herrichtung zu beginnen sowie anschließend den Baube-
schluss herbeizuführen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einem Schwellenwert zur Vergabe 
der Architektenleistung von über 221.000 € für den Umbau ein Vergabeverfahren gemäß Verg a-
beverordnung (VgV-Verfahren) durchzuführen ist. 
 
Bezirk West 
Marienschule Roxel 
Bauliche Erweiterung zur 5-Zügigkeit durch Umbau/Herrichtung des Grundschulgebäudes sowie 
des Gebäudes der ehemaligen Augustin-Wibbelt-Schule, Kostenrahmen ca. 4.575.000 €  
Anlage 12: Lageplan 
 
3.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass f ür eine Verbindung der b eiden Gebäude durch eine Brücke, 
die nicht barrierefrei ausgeführt werden kann, zusätzliche Kosten von ca. 575 .000 € entstehen 
würden. 
3.2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Sperrung der Straße „Auf dem Dorn“ in 
Teilbereichen für den Durchgangsverkehr prüft. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für den folgenden Schulstandort ein Entscheidungsvorschlag 
erst im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Schaffung der Infrastruktur auf der Konvers i-
onsfläche im Stadtteil Gremmendorf getroffen werden kann: 
 
Bezirk Südost 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde 
Bauliche Erweiterung zur 3 -Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.200.000 €; alternativ als temporäre 
Lösung Bereitstellung von 4 Fertigbauklassen, Kostenrahmen ca. 1.500.000 € 
Anlage 13: Lageplan 
 
5. Bezirk Hiltrup 
Schulzentrum Hiltrup  
 
5.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Varianten zur Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup und der 
Sanierung bzw. den Neubau der Stadthalle Hiltrup erarbeitet wurden. 
Anlagen 14.1 bis 14.4: Lagepläne  
5.2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Vermeidung der Aufstellung von Containern (Klassenrä u-
me und Mensa) die schulischen Nutzungen in der heutigen Stadthalle bis zur Beendigung der 
Schulbaumaßnahmen aufrecht zu erhalten sind (Kostenersparnis bis zu 4 Mio. €) . Es wird zur 
Kenntnis genommen, dass diese Räume entsprechend dem Beschluss zur Vorlage 
V/0338/2017/1 aus technischer Sicht auf absehbare Zeit mit vertretbarem Aufwand weiter genutzt 
werden können. 
5.3  Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie für eine neue Variante unter Berück-
sichtigung der Unterbringung schulformübergreifender Bedarfe in zentraler Lage des heutigen 
Schulzentrums zu erstellen. Nach Vorliegen dieser Machbarkeitsstudie wird für die schulischen

- 5 - 
V/0705/2018 
Bedarfe unter Berücksichtigung der Gesamtsituation eine Entscheidungsvorlage mit Errichtungs-
beschluss zur Vergabe der Architektenleistung erstellt. 
5.4  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur weiteren Nutzung der Stadthalle Hiltrup für Veranstal-
tungszwecke mit einer gesonderten Vorlage  Vorschläge unterbreitet werden, die die Aufrechte r-
haltung des Hallenbetriebs sicherstellen. Sie setzen sich im Wesentlichen zusammen aus einer 
Sanierung des Nötigsten und Vorschlägen zur Unterteilung und Abtrennung von Hallenteilen. Zu 
einem späteren Zeitpunkt werden Vorschläge für weitere Sanierungsschritte sowie für Verbess e-
rungen des äußeren Erscheinungsbildes gemacht. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an folgende n Standorten keine Erweiterungsmaßnahmen 
zur Erhöhung der Zügigkeit auf der Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsstudien erfolgen. 
Die Standorte werden damit denjenigen Schulstandorten gleichgesetzt, für die entsprechend Zi f-
fer 3 b der Vorlage V/0420/2016/1 die quantitativen und qualitativen  Raumbedarfe erfasst we r-
den: 
Bezirk Mitte 
6.1 Pötterhoekschule 
Bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.000.000 € zzgl. Einfachsporthalle, 
Kostenrahmen ca. 3.500.000 € 
Anlage 15: Lageplan 
 
6.2 Erna-de-Vries-Realschule 
Bauliche Erweiterung z ur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.850.000 €, Kostenrahmen für den 
Rückbau der Sporthalle aus dem Baujahr 1979 und den Neubau einer Zweifachsport halle ca. 
5.650.000 € 
Anlage 16: Lageplan 
 
7. Bezirk Ost 
Matthias-Claudius-Schule Handorf 
 
7.1 Der Rat hebt angesichts der geplanten Wohnbaulandentwicklung für Handorf den Beschluss vom 
13.12.2017 (vgl. Vorlage V/0845/2017/1, Ziffer 2.1) zur baulichen Erweiterung zur 3 -Zügigkeit 
auf.  
Anlage 17: Lageplan 
 
7.2 Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine neue Machbarkeitsstudie für eine bauliche Erweiterung 
zur 4-Zügigkeit zu erstellen. 
 
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Erfassung der quantitativen und qualitat i-
ven Raumbedarfe an Schulstandorten (gem. Vorlage V/0420/2016/1, Ziffer 3b) abgeschlossen 
hat und differenziert nach Schulformen unterschiedliche Entscheidungsvorschläge unterbreitet. 
 
8.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die in der Anlage 2 mit dem Status „keine Erhebung der 
quantitativen und qualitativen Raumbedarfe“  gekennzeichneten Schulen keine quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe erhoben wurden. 
8.2 Der Rat beschließt, dass Maßnahmen zur Deckung von Raumdefiziten primär im Grundschulb e-
reich und in den Gymnasien ergriffen werden. Grund dafür sind die gestiegene Nachfrage nach 
OGS-Betreuung, der zukünftige Rechtsanspruch auf Betreuung im OGS -Bereich sowie die Le i-
tentscheidung zur Rückkehr zu G9. In den Haupt- und Realschulen werden zunächst keine Maß-
nahmen ergriffen. 
8.3 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Grundschulen auf der Grundlage eines analytischen 
Verfahrens zur Erhebung und Bewertung des Ist -Bestandes der vorhandenen Räume ein Ra n-
king erstellt wurde. 
Anlage 18: Rankingtabelle 
8.4 Der Rat beauftragt die Verwaltung, für folgende Schulen in vier Blöcken Machbarkeitsstudien zu 
erstellen bzw. anzupassen und anschließend blockweise Entscheidungsvorschläge zu unterbre i-

- 6 - 
V/0705/2018 
ten. Grundlage für die Machbarkeitsstudien ist das beschlossene Musterraumprogramm 
(V/0328/2018/1) für die festgelegten, unveränderten Zügigkeiten. 
 
1. Block:  
 Kardinal-von-Galen-Schule Handorf 
 Martinischule 
 Theresienschule  
 Paul-Schneider-Schule 
 Gottfried-von-Cappenberg-Schule 
 
2. Block:  
 Johannisschule  
 Eichendorffschule Angelmodde 
 Astrid Lindgren-Schule Gelmer 
 Ludgerusschule Albachten 
 Overbergschule 
 
3. Block: 
 Pötterhoekschule 
 Aegidii-Ludgeri-Schule 
 Margaretenschule 
 Michaelschule 
 
4. Block: 
 Marienschule Hiltrup 
 Idaschule 
 Martin-Luther-Schule 
 Dietrich-Bonhoeffer-Schule 
 
8.5 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es zu Verschiebungen im Ranking der Schulen in den Blöcken 
kommen kann, wenn beispielsweise bauliche Erweiterungen für die Matthias -Claudius-Schule 
Handorf, die Matthias -Claudius-Schule Gut Insel sowie die Hermannschule nicht beschlossen 
und nicht umgesetzt werden. 
 
8.6 Bezirk Hiltrup 
Ludgerusschule Hiltrup, Ausbau zur festgelegten 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 9.250.000 €  
Anlage 19: Lageplan 
 
Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Erhebung der qualitativen und quan-
titativen Raumbedarfe einen Ausbau der an der ersten Stelle des Rankings stehenden Ludgerus-
schule Hiltrup zur festgelegten 4-Zügigkeit und beauftragt die Verwaltung, zur Vergabe der Archi-
tektenleistung für die bauliche Erweiterung auf der Grundlage des beschlossenen Musterrau m-
programms (vgl. Vorlage V/0328/2017/1)  ein Vergabeverfahren gemäß V ergabeverordnung 
(VgV-Verfahren) mit vorgeschaltetem Architek tenwettbewerb durchzuführen sowie anschließend 
den Baubeschluss herbeizuführen: 
 
8.7 Der Rat beauftragt die Verwaltung,  
 
8.7.1 für folgende Gymnasien je eine Machbarkeitsstudie zu erstellen mit dem Ziel, die aktuell festge-
legte Zügigkeit fortzuschreiben: 
 
 Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium (5-zügig) 
 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (5-zügig) 
 Gymnasium Paulinum (4-zügig) 
 Pascal-Gymnasium (5-zügig)

- 7 - 
V/0705/2018 
 Ratsgymnasium (4-zügig) 
 Schillergymnasium (4-zügig) 
 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium (4-zügig) 
 
Dabei wird der Fokus begründet durch die Leitentscheidung des Landes NRW zur Wiederei n-
führung von G9 aufgrund des Konnexitätsprinzips primär auf die Unterrichtsversorgung (vorra n-
gig Klassen-, Kurs- und Differenzierungsräume) und damit nicht auf die Deckung aller ermitte l-
ter Raumbedarfe gerichtet. 
 
8.7.2  für das  Wilhelm-Hittorf-Gymnasium zusätzlich zu Ziffer 8.7.1 bei der Erstellung der Machba r-
keitsstudie ein Forum einzuplanen. 
 
9.  Der Rat nimmt zur Ken ntnis, dass für die wichtige Stadtteilarbeit der Musikschulen der  Status 
Quo der Räume der Musikschule Nienberge e.V. (Ziffer 2.3) fortgeschrieben wird. Der Rat beauf-
tragt die Verwaltung, mit einer separaten Vorlage ein Konzept für die stadtweiten Raumbedarfe 
der Westfälischen Schule für Musik der Stadt Münster  und e.V.-Musikschulen einschließlich Fi-
nanzierung vorzulegen. 
 
10. Der Rat bestätigt die Entscheidung vom 13.12.2017 (Vorlage V/0845/2017/1, Ziffern 3.3. und 12), 
dass über eine bauliche Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck einschließlich Interimslösu n-
gen erst entschieden werden kann, wenn die Auswirkungen auf die Aufnahmekapazitäten der 
städtischen Gymnasien insgesamt geprüft sind (vgl. Ziffer 8 und 17.4 dieser Vorlage).  
 
11. Der Ratsbeschluss vom 12.07.2017 auf der Grundlage der Vorlage V/0328/2017/1  (Ziffer 5.2), 
die Vermarktung des Teilstandorts Schürbusch 45 zunächst zurückzustellen,  hat weiterhin B e-
stand.  
 
12. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerzahlen und notwendigen Flä-
chenausweitungen in den nächsten Jahren Anpassungen der Personalstunden für Schulsekret a-
riate und Hausmeisterdienste im Rahmen der Stellenplanberatungen abzusichern sind.  
 
13. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Erweiterung der Zügigkeiten der unt er Beschlusspunkt 
2 genannten Schulen ein zusätzlicher Bedarf an Sporthallen entsteht. Dieser Bedarf und der B e-
darf an den bereits vom Rat beschlossenen baulichen Erweiterungen kann nicht immer an den 
Schulstandorten gedeckt werden. Die Verwaltung erstellt  aktuell ein standortübergreifendes G e-
samtkonzept zur Deckung der Sporthallenmehrbedarfe und wird es den politischen Gremien im 
1. Quartal 2019 zur Beschlussfassung vorlegen. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung 
zur Ermittlung des Finanzierungsbedarf es entsprechende Kostenschätzungen erstellen und den 
politischen Gremien zur Entscheidung vorlegen.  
 
14. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
 
14.1  zur Umsetzung der Beschlüsse in dieser Vorlage mit 10 Errichtungsbeschlüssen (Ziffern 2.1 bis 
2.8, 3, 8.6) und 26 Machbarkeitsstudien (Ziffern 7, 8.4, 8.7) im Amt für Immobilienmanagement 
14,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für den Stellenplan 2019 und 5,0 VZÄ in Vormerkung für den 
Stellenplan 2020 und 2,0 VZÄ im Amt für Schule und Weiterbildung für den Stellenplan 2019 ein 
zusätzlicher Personalbedarf von insgesamt 16,5 VZÄ im Jahr 2019 entsteht,  
14.2 die baulichen Maßnahmen aus den Errichtungsbeschlüssen und die Erarbeitung der Machba r-
keitsstudien erst umgesetzt werden können, wenn das zum Stellenplan 2019 angemeldete Pe r-
sonal spätestens zum 3. Quartal 2019 die Arbeit aufnehmen wird, 
14.3 auch mit dem zum Stellenplan 2019 angemeldeten zusätzlichen Personal nur  eine sukzessive 
Abwicklung der Maßnahmen möglich ist und deshalb die ersten Ergebnisse des 1. Blocks der 
Machbarkeitsstudien gem. Ziffer 8.4 erst im 2. Quartal 2020 vorliegen  werden. Die Ergebnisse 
der Blöcke 2. bis 4. erfolgen sukzessive in jeweils etwa halbjährigen Abstand. Erste Ergebnisse 
der Machbarkeitsstudien der Gymnasien gem. Ziffer 8.7.1 werden voraussichtlich im 3./4. Quar-
tal 2020 vorliegen.

- 8 - 
V/0705/2018 
 
15. Der Rat beschließt die Reduzierung der Aufnahmekapazität der Hauptschule Hiltrup auf 3 Ei n-
gangsklassen.  
 
16. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Änderungen des „Allgemeinen Rahmens zur Au f-
nahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen“ (vgl. § 46 Schulgesetz) vo r-
zunehmen und dem Rat zum Beschluss vorzulegen. 
 
17. Mit dieser Vorlage sin d folgende Anträge bzw. Anregungen inhaltlich behandelt und damit erl e-
digt: 
Anlagen 20 – 23: Anträge/Anregungen 
 
17.1 Antrag A-R/0029/2018 der FDP-Fraktion: „Grundschulen fit machen für 2025:  Anspruch auf of-
fenen Ganztag braucht Vorlauf“  
17.2 Antrag A-R/0084/2017 der SPD-Fraktion: „Schulerweiterung finanziell absichern“ 
17.3 Anregung Nr. 2016 -00061 nach § 24 der Gemeindeordnung NRW des Wilhelm-Hittorf-
Gymnasiums zum „Bau eines multifunktionalen Gebäudes mit einem großen Versammlung s-
raum incl. integrierten Fach- und Beratungsräumen“ 
17.4 Antrag A-S/0015/2018 aller Fraktionen der Bezirksvertretung Münster -Südost „Raumprobleme 
im Schulzentrum Wolbeck“ – kurzfristig eine Interimslösung schaffen. 
 
18. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich angesichts des ambitionierten Wohnbauprogramms zeitli-
che Verschiebungen bei der Realisierung von Wohnbauflächen ergeben können, die unmittelbar 
Einfluss auf prognostizierte Schülerzahlen haben  können. Die Verwaltung gleicht regelmäßig die 
Prognoseläufe ab und wird den Rat bei gravieren den Änderungen, die Auswirkungen auf Pl a-
nungs- bzw. Baubeschlüsse hätte, unmittelbar informieren. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden 
Zügigkeiten und für die Umbauten im Bestand der unter den Ziffern 2, 3 und 8.6 genannten 10 Schul-
standorten Kosten in Höhe von insgesamt ca. 81.040.000 € auf Grundlage der in den Machbarkeits-
studien kalkulierten Kostenrahmen entstehen.  
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen der Machbarkeitsstudien ermittelten Kostenrahmen 
nach DIN 276 deutlich von den tatsächlich entstehenden Kosten abweichen können und die Architek-
tenwettbewerbe alternative und damit von den Planungen der Machbarkeitsstudien abweichende 
Konzepte zur Umsetzung der Raumbedarfe hervorbringen können. Die auf der Grundlage der Mac h-
barkeitsstudien ermittelten Kostenrahmen sind auch bei den alternativen Konzepten möglichst einz u-
halten. Eine entsprechende Vorgabe wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.  Eine im Ein zelfall 
unausweichliche Überschreitung des jeweiligen Kostenrah mens wird möglichst im Gesamtbudget für 
die Erweiterungen der Schulgebäude aufgefangen. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Finanzierungsbedarf für die Sporthallenmehrbedarfe noch nicht 
bekannt und von der Verwaltung nach Vorlage des standortübergreifenden Gesamtkonzeptes zu e r-
mitteln ist. Die erforderlichen Finanzmittel müssen dann haushaltsmäßig durch politische Beschlüsse 
zur Verfügung gestellt werden.  
 
III. Mittelbereitstellung/Finanzierung: 
 
Die Finanzierung der baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden Zügigkeiten  sowie den 
Umbauten im Bestand der unter Ziffer 2, 3 und 8.6 genannten 10 Schulstandorte mit einem Gesamt-
kostenrahmen in Höhe von  81.040.000 € erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung 
Schulgebäude“, bei der Mittel wie folgt bereitgestellt werden:

- 9 - 
V/0705/2018 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung 
Produktgruppe  0301 Leistungen für Schulen 
Investitions- 
maßnahme 
4720 Erweiterung Schulgebäude 
 Auszahlung für Baumaßnahmen 
Haush.- 
jahr 
HH Entwurf 
2019 
 
€ 
Reduzierung zur 
Finanzierung der 10 
Einzelmaßnahmen 
(s. Anlage 24) 
Maßn.Ziffer 
4720 
neu 
€ 
2018 1.006.940 0 1.006.940 
VE 2.000.000 1.700.000 300.000 
2019 2.000.000 1.000.000 1.000.000 
2020 7.000.000 5.600.000 1.400.000 
2021 33.620.060 24.320.060 9.300.000 
2022 62.379.940 32.035.000 30.344.940 
Sp. Jahre 95.000.000 17.384.940 77.615.060 
ges. 201.006.940 81.040.000 119.966.940 
Die Anpassung der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“ gegenüber dem Haus-
haltsplanentwurf 2019 sowie die Neuveranschlagung der 10 Schulbaumaßnahmen werden entspre-
chend der Anlage 24 vorgenommen. Von der Verwaltung werden entsprechende Veränderungsblätter 
in die Haushaltsplanberatungen eingebracht. Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt, dass 
der Rat die Ermächtigungen im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- 
und Finanzplanung bereitstellt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
zu 1: Abgeschlossene Machbarkeitsstudien 
 
Der Rat der Stadt Münster  hat am 13.12.2017 mit der Vorlage V/0845/2017/1 sowie am 16.05.2018 
mit der Vorlage V/0224/2018/1 auf der Grundlage der fertiggestellten Machbarkeitsstudien bauliche 
Erweiterungen beschlossen. In der Anlage 1 sind die Ergebnisse der weiteren inzwischen ab ge-
schlossenen Machbarkeitsstudien dargestellt. Diese Darstellung ist nach folgenden Kriterien differe n-
ziert: 
 Erweiterung – Errichtungsbeschluss (Beschlussvorschläge 2 und 3) 
 Schulstandort, für den ein Entscheidungsvorschlag erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt 
werden kann (s. Beschlussvorschläge 4, 5, 7) 
 Keine Erweiterung zur Erhöhung der Zügigkeit (Beschlussvorschlag 6) 
 
Die Beschlüsse der Vorlagen der 1. und 2. Tranche sowie der jeweilige Status aller weiteren Schulen 
sind in einer Gesamtübersicht dargestellt (Anlage 2). 
 
Zur besseren Übersichtlichkeit und aufgrund bestehender Wechselwirkungen werden die Beschlüsse 
zu folgenden Beschlusspunkten bezirksbezogen gemeinsam dargestellt:

- 10 - 
V/0705/2018 
zu 2 und 3: Errichtungsbeschlüsse zum Ausbau und zur baulichen Erweiterung und  
zu 6: keine Erweiterung zur Erhöhung der Zügigkeit 
 
 Grundschulen 
 
Bezirk Mitte 
 
zu 2.1:  Bodelschwinghschule  
Errichtungsbeschluss zur baulichen Erweiterung zur 3 -Zügigkeit unter Einbeziehung 
der Räume der Städtischen Berufsfachschule für pharmazeutisch -technische Assis-
tenten der Stadt Münster (PTA) 
 
zu 2.2:  Thomas-Morus-Schule  
Errichtungsbeschluss zur baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit 
 
zu 6.1:  Pötterhoekschule 
keine Erweiterungsmaßnahme zur Erhöhung der Zügigkeit  
 
Bezirk West 
 
zu 2.3:  Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 
Errichtungsbeschluss zum Ausbau zur aktuell bestehenden 2-Zügigkeit unter Berück-
sichtigung von 2 Räumen für die Musikschule Nienberge e.V. mit der Option zur ba u-
lichen Erweiterung zur festgelegten 3-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt 
 
zu 3:  Marienschule Roxel 
Errichtungsbeschluss zum Umbau/zur Herrichtung des Grundschulgebäudes sowie 
des Gebäudes der ehemaligen Augustin-Wibbelt-Schule für eine 5-Zügigkeit 
 
zu 2.4: Peter-Wust-Schule 
Errichtungsbeschluss zum Ausbau zur festgelegten 3 -Zügigkeit mit der Option einer 
baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt 
 
Bezirk Nord 
 
zu 2.5:  Melanchthonschule 
Errichtungsbeschluss zum Ausbau zur festgelegten 2 -Zügigkeit; umfängliche energe-
tische, statische und brandschutztechnische Sanierung 
 
zu 2.6: Norbertschule 
Errichtungsbeschluss zur baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit 
 
Bezirk Südost 
 
zu 2.7: Nikolaischule Wolbeck 
Errichtungsbeschluss zum Ausbau zur beschlossenen 3 -Zügigkeit mit der Option e i-
ner baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt 
 
Bezirk Hiltrup 
 
zu 2.8: Davertschule Amelsbüren 
Errichtungsbeschluss zur baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit unter Beibehaltung 
der Einfachsporthalle

- 11 - 
V/0705/2018 
 
Weiterführende Schulen 
 
Bezirk Mitte 
 
zu 6.2: Erna-de-Vries-Realschule 
keine Erweiterungsmaßnahme zur baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit 
 
 
Grundsätzlich gilt, dass sich der Prüfrahmen für die Machbarkeitsstudien für städtische Schulgebäude 
im Regelfall im verdichteten Stadtbereich befindet. So wird zwangsläufig mit den vorgeschlagenen 
baulichen Maßnahmen in städtebauliche sowie vorhandene Grünstrukturen eingegriffen. Dies betrifft 
sowohl die Nachverdichtung in den betroffenen Quartieren als auch die Entfernung von teilweise den 
Raum prägenden Gehölzen. Allen Ergebnissen der Machbarkeitsstudien ist gemeinsam, dass die 
empfohlenen Schulhofgrößen (5 qm je Schüler/in) eingehalten werden. Im Rahmen d er weiteren Pla-
nung bringt die bauliche Erweiterung und die zusätzliche Schülerzahl eine Überplanung und somit 
Neu- und Umgestaltung der Schulhofflächen mit sich. Entsprechend notwendige Finanzmittel sind in 
den Kostenrahmen eingeflossen. 
 
 
Bezirk Mitte 
 
zu 2.1:  Bodelschwinghschule  
Errichtungsbeschluss zur baulichen Erweiterung zur 3 -Zügigkeit unter Einbeziehung 
der Räume der Städtische n Berufsfachschule für pharmazeutisch -technische Assi s-
tenten der Stadt Münster (PTA) 
 
Die Aufnahmekapazität der evangelischen Bodelschwinghschule hat der Rat der Stadt Münster auf 2 
Eingangsklassen festgelegt. Die Bodelschwinghschule ist aktuell bei Zugrundelegung des Klasse n-
frequenzhöchstwertes nahezu voll ausgelastet, so dass es bis zu einer baulichen Erweiterung zu Um-
verteilungen kommen kann.  
In der Stufe 2 des Baulandprogramms 2018-2025 (Beschlussvorlage an den Rat V/0207/2018) wird in 
der näheren Umgebung der Bodelschwinghschule die Fläche „Manfred -von-Richthofen-Straße 
(ehem. BW-Standort)“ benannt, auf der gru ndsätzlich weitere Wohneinheiten entstehen könnten. Ob 
und ggf. wann diese mit welcher Anzahl und für welche Zielgruppe errichtet werden, ist zum jetzigen 
Zeitpunkt nicht bekannt, könnte jedoch relevant für die erforderliche Aufnahmekapazität der Schule 
werden. 
 
Im Rahmen des Stufenverfahrens war eine Erweiterung um einen Zug zu planen. Planerisch ist 
nachgewiesen, dass ein zweigeschossiger Neubaukörper mit Unterkellerung im Bereich der jetzigen 
Fertigbauklassen möglich ist. Die Fertigbauklassen würden währ end der Bauphase ersatzlos wegfa l-
len. Für diese Erweiterung zur 2 -Zügigkeit incl. Umbau im Bestand beträgt der Kostenrahmen ca. 
5.490.000 €. 
Voraussetzung für die Umsetzung zur vollen 3-Zügigkeit am Standort ist die Freiräumung der Räume 
im 2. Obergeschoss, sodass die fehlenden Räume für eine 3 -Zügigkeit im 2. Bestandsobergeschoss 
untergebracht werden können. Ein größerer oder zusätzlicher Neubau mit dem nötigen Bauvolumen 
lässt sich am Standort aufgrund der beengten Grundstücksverhältnisse nicht umsetzen. Eine 3 -
Zügigkeit setzt eine Verlagerung der Berufsfachschule für pharmazeutisch -technische Assistenten 
voraus, die zurzeit im 2. Obergeschoss untergebracht ist. Der Kostenrahmen für den Umbau der B e-
standräume zur 3-Zügigkeit in einem separaten Bauabschnitt beträgt ca. 1.390.000 €. Die Kosten für 
die Verlagerung der Berufsfachschule für pharmazeutisch -technische Assistenten (PTA) sind abhä n-
gig von einem möglichen Ersatzstandort und konnten deshalb noch nicht ermittelt werden.  
Im Bestandsbau und im Neubau is t jeweils ein Aufzug eingeplant, so dass die Bodelschwinghschule 
barrierefrei erschlossen werden kann.  
Ein Ausbau zur 3 -Zügigkeit bewirkt ein rechnerisches Defizit von 0,2 Übungseinheiten des Sportha l-
lenbedarfs.

- 12 - 
V/0705/2018 
Bei einer Realisierung unter den o.g. Vora ussetzungen verbleibt ausreichend Schulhoffläche. Wä h-
rend der Bauphase kann der Schulbetrieb aufrechterhalten werden. Der schulische Ablauf ist alle r-
dings durch den Wegfall der Fertigbauklassen während der Bauphase eingeschränkt. Die Autopar k-
plätze sind während der Bauphase nicht nutzbar.  
Die Umbaumaßnahmen im Bestand können unabhängig vom Neubau erfolgen. Die bauliche Erweit e-
rung zur 3 -Zügigkeit unter Einbeziehung der Räume der Berufsfachschule für pharmazeutisch -
technische Assistenten im 2. Obergeschoss beläuft sich auf einen Kostenrahmen in einem Baua b-
schnitt von ca. 6.785.000 €.  
Die Verwaltung schlägt vor, als zwingende Voraussetzung für die 3-Zügigkeit die Berufsfachschule für 
pharmazeutisch-technische Assistenten der Stadt Münster zu verlagern und die Bodelschwinghschule 
baulich um einen Zug zu erweitern. 
 
 
zu 2.2:  Thomas-Morus-Schule  
Errichtungsbeschluss zur baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit 
 
Die Aufnahmekapazität der katholischen Thomas -Morus-Schule hat der Rat der Stadt Münster auf 3 
Eingangsklassen festgelegt. Spätestens ab dem Schuljahr 2021/2022 werden die Plätze an der 
Thomas-Morus-Schule auch bei Berücksichtigung des Klassenfrequenzhöchstwertes für eine wohnor-
tnahe Grundschulversorgung nicht mehr ausreichen. Darüber hinaus könnte das in der Stufe 2 des 
Baulandprogramms 2018-2025 aufgeführte Baugebiet „Gartenstraße / Niedersachsenring“ den Bedarf 
an der Thomas-Morus-Schule weiter erhöhen. 
 
Für die Thomas -Morus-Schule war der Ausba u zur 4 -Zügigkeit zu prüfen. Planerisch ist nachgewie-
sen, dass eine Erweiterung zur 4-Zügigkeit umsetzbar ist.  
 
Die Machbarkeitsstudie sieht einen dreigeschossigen solitären Baukörper am Standort der jetzigen 
Fertigbauklassen vor, in dem alle fehlenden Räume für eine 4 -Zügigkeit gebündelt sind. Der schul i-
sche Ablauf wäre dadurch nicht gestört und die Bauphase wäre relativ kurz. 
Die jetzigen Fertigbauklassen, die  von der OGS genutzt werden, müssten zuvor zurückgebaut we r-
den. Die Verwaltungsflächen können durch kleine Baumaßnahmen vollständig in dem südlich ge le-
genen Bestandsbau untergebracht werden. Dadurch erhält die Verwaltung einen in sich abgeschlo s-
senen Bereich. Der Kostenrahmen für den Ausbau der 4 -Zügigkeit beträgt 8.800.000 €.  Die OGS-
Betreuung kann für die Bauphase temporär anteilig auch in den Klassenräumen stattfinden. Für OGS-
Bedarfe sowie zur Deckung des Raumbedarfes angesichts der prognostizierten Klassenbildung b e-
steht f ür eine Übergangszeit ein Bedarf von 4 Fertigbauklassen . Der Kostenrahmen beträgt ca. 
1.450.000 €. 
 
Zur Deckung des zusätzlichen  Sportflächenbedarfes müsste eine zweite Halleneinheit auf dem 
Grundstück errichtet werden. Diese würde sich an die bereits vorhandene Halle an der östlichen Seite 
anschließen. Der Kostenrahmen für diese Einfachsporthalle beträgt 3.500.000 € . Eine Barrierefreiheit 
ist durch einen Aufzug im Neubau herstellbar und es können alle Raumtypen des Raumprogrammes 
barrierefrei erreicht werden. Der vorhandene Klassentrakt ist bereits durch eine Rampe im Erdg e-
schoss barrierefrei erreichbar. 
 
 
zu 6.1:  Pötterhoekschule 
keine Erweiterungsmaßnahme zur Erhöhung der Zügigkeit  
 
Die Pötterhoekschule ist eine Gemeinschaftsgrundschule. Der Rat der Stadt Münster hat die Au f-
nahmekapazität auf 2 Eingangsklassen beschränkt. Für die Schuljahre 2020/2021 bis 2024/2025 
werden laut Schülerprognose im 1. Jahrgang zwischen 1 und 8 Plätze mehr benötigt als vorhanden 
sind. Ein Ausgleich dieses temporären Mehrbedarfs kann zunächst über die katholische Thomas -
Morus-Schule und danach auch über die dann erweiterte katholische Mauritzschule erfolgen.

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V/0705/2018 
In der Stufe 2 des Baulandprogramms 2018 -2025 wird für die nähere Umgebung der Pötter -
hoekschule die Fläche „Mitte - Mauritzheide“ benannt. Ob und zu welchem Zeitpunkt dieses Baug e-
biet realisiert wird und wie viele Wohneinheiten für welche Zielgrup pe dadurch entstehen werden, ist 
zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. 
 
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie waren die Erweiterung um einen Zug und der Bau einer Sporthal-
le zu planen. Die fehlenden Flächen können durch An - und Umbauten im Bestandsgebäude nachge-
wiesen werden. Die Räumlichkeiten des OGS -Trakts (Küche und Betreuungsräume) in der ehemal i-
gen Hausmeisterwohnung werden ebenso wie der Schulhof und die Sporthalle mit der nördlich gel e-
genen Erich Kästner-Schule (Förderschule) gemeinsam genutzt; zusätzlich nutzt die Pötterhoekschu-
le noch Räume der angrenzenden kinderpädagogischen Einrichtung. Für die Mittagsverpflegung be i-
der Schulen wurde ein Neubau (Mensa) nördlich angrenzend an die Erich Kästner-Schule mit separa-
tem Eingang geplant.  
 
Im Bestandsbau und im Neubau ist jeweils ein Aufzug eingeplant, so dass die Pötterhoekschule in 
Teilen und die Mensa barrierefrei zu erschließen wären . Ein Ausbau zur 3 -Zügigkeit würde ein rec h-
nerisches Defizit von 0,8 Übungseinheiten des Sporthallenbedarfs am Standort Pötterhoekschu-
le/Erich Kästner-Schule bedeuten. Schon jetzt findet ein Ausgleich über die Dyckburg halle statt. Ein 
Anbau einer zusätzlichen Sporthalle wäre an der bestehenden Sporthalle möglich.  Bei einer Realisie-
rung würde ausreichend Schulhoffläche verbleiben.  
 
Bei einer baulichen Erweiterung zur 3-Zügigkeit unter Einbeziehung der Mensa beliefe sich der Ko s-
tenrahmen auf 7.000.000 € und der Kostenrahmen für eine  Einfachsporthalle auf ca.  3.500.000 €. 
Aufgrund der Nähe zur Thomas-Morus-Schule und Mauritzschule sowie der aktuellen Schülerprogno-
se der Schulen wird neben der bereits beschlossenen Erweiterung der Mauritzschule der Ausbau der 
Thomas-Morus-Schule um einen Zug vorgeschlagen. Die Schülerprognose der Thomas -Morus-
Schule weist einen höheren Bedarf (Baugebiet Markweg) im Vergleich zur Pötterhoekschule auf. D ie 
Pötterhoekschule wird damit denjenigen Schulstandorten gleichgesetzt, für die gem. Vorlage 
V/0420/2016/1 quantitative und qualitative Raumbedarfe erfasst werden.  
 
Die Stadt Münster beabsichtigt, die Pötterhoekschule (ohne Turnhalle und dem Gebäude für den o f-
fenen Ganztag) energetisch zu modernisieren. Ziel dieser Maßnahme soll sein, den Gesamtkomplex 
auf Niedrigstenergieniveau mit einem Jahresheizwärmebedarf von weniger als 50 kWh/m²a zu sani e-
ren insbesondere durch Ertüchtigung der Elemente Dach, Fassade und Fenster sowie eine r Däm-
mung der Kellerdecke. Der Jahresheizwärmebedarf des bis heute unsanierten Gebäudes liegt bei 
140 kWh/m²a). 
Der Kostenrahmen fü r die energetische Sanierung beläuft sich auf ca. 3.700.000 €. Für diese Ma ß-
nahme wird die Stadt Münster Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 
(EFRE) 2014-2020 in Höhe von ca. 2.600.000 € erhalten. 
Nach einem Planungsvorlauf von  ca. 1,5 Jahren (Durchführung eines VgV -Verfahrens zur Archite k-
tenbeauftragung, Baubeschluss, Ausführungsplanungen und Ausschreibungen) soll die Umsetzung 
der Maßnahme in 2020/2021 erfolgen. 
 
Aufgrund der geplanten energetischen Sanierung ist zukünftig ein e bauliche Erweiterung am B e-
standsgebäude nicht mehr realisierbar. Eine Flächenerweiterung im Rahmen einer potentiellen U m-
setzung nach Prüfung der qualitativen und quantitativen Raumbedarfe ist dann als Solitär möglich. 
 
 
Bezirk West 
 
zu 2.3:  Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 
Errichtungsbeschluss zum Ausbau zur aktuell bestehenden 2-Zügigkeit unter Berück-
sichtigung von 2 Räumen für die Musikschule Nienberge e.V. mit der Option zur baul i-
chen Erweiterung zur festgelegten 3-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt

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V/0705/2018 
Die Aufnahmekapazität der katholischen Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge hat der Rat 
der Stadt Münster auf 3 Eingangsklassen festgelegt. Die Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule Nien-
berge wird voraussichtlich in den Schulja hren 2019/2020 und 2020/2021 entsprechend ihrer festg e-
legten Zügigkeit 3 Eingangsklassen bilden können. Das hätte zur Folge, dass in den Schuljahren 
2020/2021 bis 2022/2023 insgesamt 10 Klassen gebildet würden. Bei Zugrundelegung des Klasse n-
frequenzrichtwertes von 24 müssten auch in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 jeweils 3 
Eingangsklassen gebildet werden. 
In der Stufe 2 des Baulandprogramms 2018 -2025 werden für den Stadtteil Nienberge die Flächen 
„Nienberge - Waltruper Weg, 2. Teil“, „Häger - nördlich der Bahn“ und „Häger - östliche Erweiterung“ 
benannt. Ob und zu welchem Zeitpunkt diese Baugebiete tatsächlich realisiert werden und wie viele 
Wohneinheiten dadurch entstehen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Die Annette -
von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge ist die einzige Grundschule im Stadtteil, so dass für die in N i-
enberge wohnenden Kinder keine andere Grundschule fußläufig erreichbar ist. 
 
Die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge ist als 3-zügige Grundschule festgelegt. Aufgrund 
der Nutzung eines ehemaligen Unterrichtsraumes als Lehrerzimmer und Probenraum sowie eines 
Musikraumes im Souterrain durch die Musikschule Nienberge e.V. und des nicht gedeckten OGS -
Raumbedarfes kann eine volle 3 -Zügigkeit im Gebäude jedoch nicht unt ergebracht werden. Faktisch 
ist die Schule zum Schuljahr 2018/2019 2 -zügig. Unter Berücksichtigung des Raumbedarfs der Mu-
sikschule Nienberge e.V. sowie der Schülerprognose wurden im Stufenverfahren zum einen ein voller 
Ausbau zur 2-Zügigkeit als auch eine Erweiterung zur 3-Zügigkeit geprüft.  
 
Planerisch ist nachgewiesen, dass sowohl ein Ausbau zur 2 -Zügigkeit als auch eine Erweiterung zur 
3-Zügigkeit umsetzbar sind.  
 
Der Ausbau zur 2 -Zügigkeit ist durch die Verlängerung des 2 -geschossigen Gebäuderiegels, der 
längs der Kirmstraße steht, möglich. Die Haumeisterwohnung wird zurückgebaut und ein Ersatz im 
Neubau geschaffen. In der Verlängerung des Bestandsriegels werden zudem noch OGS -Räume un-
tergebracht. Die Mensa wird eingeschossig westlich an den 2 -geschossigen Baukörper angefügt. Die 
bestehende Gebäudestruktur wird fortgeführt und der Schulhof nach Süden hin eingefasst. 
Der Kostenrahmen für den Neubau beträgt ca. 7.070.000 €. 
 
Der Ausbau zur 3 -Zügigkeit kann dann im nächsten Schritt über die Aufstockung des  eingeschossi-
gen Mensatraktes erfolgen. Der Kostenrahmen für einen Ausbau zur 3 -Zügigkeit in einem 2. Baua b-
schnitt beträgt ca. 2.950.000 €. 
 
Im Anschluss an die Baumaßnahmen wird der einen Raum umfassende abgängige eingeschossige 
Anbau am zurückliegenden Klassentrakt zurückgebaut. 
 
Eine Barrierefreiheit ist durch einen Aufzug im Anbau herstellbar und es können alle Raumtypen des 
Raumprogrammes barrierefrei erreicht werden. Der Altbau ist bereits durch eine Rampe im Erdg e-
schoss über das Foyer des Forums barrierefrei erreichbar. 
 
Im Sportbereich fehlen der Grundschule für die 3 -Zügigkeit 0,2 Übungseinheiten. Eine Erweiterung 
der Sporthalle auf dem Schulgelände ist aufgrund des zu kleinen Grundstückes nicht empfehlenswert. 
 
Da die 3 -Zügigkeit nach der aktuellen  Prognose nur temporär eintritt, wird der Ausbau zur vollen 2 -
Zügigkeit zzgl. von 2 Räumen für die Musikschule Nienberge e.V. im Stufenverfahren vorgeschlagen. 
Ein temporärer Raumbedarf aufgrund der Klassenbildung ist im Bestand zu decken.

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V/0705/2018 
 
zu 3:  Marienschule Roxel 
Errichtungsbeschluss zum Umbau/zur Herrichtung des Grundschulgebäudes sowie 
des Gebäudes der ehemaligen Augustin-Wibbelt-Schule für eine 5-Zügigkeit 
 
Die Aufnahmekapazität der katholischen Marienschule Roxel hat der Rat der Stadt Münster auf 4  
Eingangsklassen festgelegt. Die prognostizierte Anzahl der Kinder im 1. Jahrgang bewegt sich in den 
Schuljahren 2020/2021 bis 2024/2025 zwischen 100 und 106. Der Höchstwert für eine 4 -zügige Auf-
nahme beträgt 104. Eine verbindliche Aussage dazu, ob 4 oder 5 Eingangsklassen zu bilden sind, 
kann im Voraus nicht getroffen werden. 
Wäre der Klassenfrequenzrichtwert von 24 maßgeblich, so würden ab dem Schuljahr 2020/2021 bis 
zum Prognoseende durchgängig 5 Eingangsklassen je Schuljahr gebildet. Die Marienschule Roxel ist 
die einzige Grundschule im Stadtteil, so dass für die in Roxel wohnenden Kinder alternativ keine 
Grundschule fußläufig erreichbar ist. 
 
In der Stufe 2 des Baulandprogramms 2018 -2025 werden für den Stadtteil Roxel die Flächen „südl. 
Tilbecker Straße, Sportplatz Teil 2“, „östl. Pienersallee, südl. Meckelbach“ und „Roxel Nordwest“ b e-
nannt. Ob und zu welchem Zeitpunkt diese Baugebiete tatsächlich realisiert werden und wie viele 
Wohneinheiten dadurch entstehen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. 
 
Gegenstand der Machbarkeitsstudie ist, das Raumprogramm der Marienschule Roxel für eine 4 - und 
eine 5-Zügigkeit durch Einbeziehung des Gebäudes der ehemaligen Augustin-Wibbelt-Schule zu rea-
lisieren.  
Planerisch ist nachgewiesen, dass ein Raumprogra mm sowohl für eine 4 -Zügigkeit als auch für eine 
5-Zügigkeit unter Einbeziehung des Gebäudes der ehemaligen Förderschule umsetzbar ist. Die Kita 
"Auf dem Dorn", die sich in einem Teilbereich im Erdgeschoss befindet, bleibt bestehen. 
 
Die Machbarkeitsstudie  zeigt für die 4 -Zügigkeit und 5 -Zügigkeit im Stufenverfahren auf, dass die 
Mittagsverpflegung im Erdgeschoss des Flachdachgebäudes der Marienschule Roxel verortet werden 
kann. Weitere Flächen können im Gebäude der ehemaligen Förderschule nachgewiesen werd en, so 
dass kein zusätzlicher Neubau erforderlich ist.  
Der Verwaltungsbereich zieht in die bezugsfertigen Räume der ehemaligen Förderschule und ein nur 
kleiner Teil der Verwaltung verbleibt im Erdgeschoss der Marienschule. Ein Umbau für die Räume der 
Mittagsverpflegung erfordert umfangreiche Baumaßnahmen. Umbaumaßnahmen in den bestehenden 
Räumen der ehemaligen Förderschule sind überschaubar und konzentrieren sich im Wesentlichen 
auf den Umbau von Fachräumen zu Unterrichtsräumen. 
 
Aktuell verfügt die Marienschule Roxel über eine Einfachsporthalle. Der durch die Erhöhung der Z ü-
gigkeiten steigende Sporthallenbedarf im Umfang von 0,4 Halleneinheiten kann in den vorhandenen 
Sporthallen des Schulzentrums abgedeckt werden, sofern die Bedarfe der Friedensreic h-
Hundertwasser-Schule sowie des Ludwig-Erhard-Berufskollegs nicht steigen. 
 
Der Kostenrahmen für einen Umbau zur 4 -Zügigkeit beträgt ca. 4.400.000 € und zur 5 -Zügigkeit ca. 
4.575.000 €. 
 
Eine gewünschte Verbindung der Marienschule Roxel mit dem Gebäude de r ehemaligen Augustin -
Wibbelt-Schule kann voraussichtlich durch eine Sperrung der Straße „Auf dem Dorn“ in Teilbereichen 
für den Durchgangsverkehr oder in Form einer Brücke als Verbindung zwischen den Obergeschossen 
erfolgen. In Planungsgesprächen der Fach verwaltung sind diese Alternativen intensiv erörtert und 
fachlich geprüft worden. Eine abschließende Bewertung war noch nicht möglich.  
 
Eine Sperrung der Straße „Auf dem Dorn“ in Teilbereichen würde ermöglichen, die Schulgebäude 
ebenerdig erdgeschossig miteinander zu verbinden, so dass Schülerinnen und Schüler den Verkehrs-
raum im Sinne einer Schulhoffläche überqueren können. Bei einer Sperrung sind Aspekte und fachl i-
che Belange unterschiedlicher Fachämter der Verwaltung zu berücksichtigen und in den Planun gs-
prozess einzubeziehen.

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V/0705/2018 
 
Eine Brückenverbindung der beiden Gebäude ist möglich, indem die Haupttreppenhäuser miteinander 
verbunden werden. In der Marienschule müsste ein Abstellraum zurückgebaut werden und in der 
ehemaligen Augustin-Wibbelt-Schule ist ein Gebäudeanschluss im Eingangsbereich neben dem Luft-
raum möglich. Da der Höhenunterschied der beiden Gebäude ca. 74 cm beträgt, ergibt sich bei einem 
konstanten Gefälle von ca. 3,5 % ein lichtes Durchfahrtsmaß an der niedrigsten Stelle von weniger 
als 3,70 m. Laut Richtlinie ist ein Lichtraumprofil von mindestens 4,70 m vorgeschrieben. Bei diesem 
Maß ergibt sich ein Gefälle von ca. 6 % zur Marienschule und ca. 12 % zum Gebäude der ehemal i-
gen Augustin-Wibbelt-Schule. Damit ist die Verbindung aus bautechnische r Sicht unter Berücksicht i-
gung der Barrierefreiheit nicht realisierbar. Der Kostenrahmen für die geplante Brücke beträgt ca. 
575.000 €.  
 
Neben dem Kostenrahmen für eine Brückenverbindung ist fraglich, ob eine Brücke die Bewegung s-
ströme im Erdgeschoss gänzlich auffangen und unterbinden kann. Weiter erscheint es fraglich, ob zu 
den Bring- und Abholzeiten eine Querung des Straßenraums unterbunden werden kann und ob bei 
kurzen Wegen von einem zum anderen Erdgeschoss der beiden Gebäudeteile eine Brücke im Obe r-
geschoss genutzt werden würde.  
 
Die Verwaltung empfiehlt, den Ansatz einer teilweisen Straßensperrung weiter zu verfolgen und pl a-
nerisch zu konkretisieren. 
 
 
zu 2.4: Peter-Wust-Schule 
Errichtungsbeschluss zum Ausbau zur festgelegten 3-Zügigkeit mit der Option einer 
baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt 
 
Die Aufnahmekapazität der Peter -Wust-Schule, die als Gemeinschaftsgrundschule geführt wird, hat 
der Rat der Stadt Münster auf 3 Züge festgelegt. Vorausgesetzt, das Elternwahlverha lten bleibt u n-
verändert und die Grundschule Loevelingloh wird in gleichem Maße wie bislang von Mecklenbecker 
Eltern nachgefragt, wird die Peter -Wust-Schule bis zum Prognoseende bei Zugrundelegung des 
Klassenfrequenzhöchstwertes jeweils 3 Eingangsklassen un d bei Berücksichtigung des Klassenfr e-
quenzrichtwertes von 24 ab dem Schuljahr 2024/2025 4 Eingangsklassen bilden. In der Stufe 2 des 
Baulandprogramms 2018-2025 werden für den Stadtteil Mecklenbeck keine Flächen benannt. 
 
Aufgrund schwankender Schülerprogno sen wurde in der Vorlage V/0328/2017 /1 für die Peter -Wust-
Schule das sogenannte Stufenverfahren festgelegt. Alternativ zur vorgesehenen 3 -Zügigkeit sollte 
eine Erweiterung zur 4-Zügigkeit geprüft werden.  
 
Die für die 3 -Zügigkeit erforderlichen Flächen können durch Umstruktu rierungen im Bestand sowie 
einen Neubau geschaffen werden. Der zweigeschossige Neubau positioniert sich an der westlichen 
Grundstücksgrenze parallel zum Dingbängerweg zwischen dem denkmalgeschützten Bestandsg e-
bäude und der neuen Sporthal le. Die Schulraumerweiterung wird als solitärer Baukörper verstanden, 
der bauzeitlich mit der neuen Sporthalle korrespondiert und – den historischen Gebäuden gegenüber 
gleichwertig – ein Gesamtensemble bildet. Eine klare Abgrenzung der Baustel le zum Schulh of ist 
möglich. Der Kostenrahmen für den geplanten Neubau und Umbau im Bestand be trägt ca. 8.370.000 
€.  
 
Planerisch ist nachgewiesen, dass eine spätere Erweiterung zur 4 -Zügigkeit durch einen zweige-
schossigen Anbau angrenzend an die Aula erfolgen kann. Di e Anbindung an den Bestand ist aus 
funktionalen Gründen zweckmäßig und gibt dem Schulhaus mit seinem prägnanten Aula -Gebäude 
einen baulich konsequenten Abschluss. Die Anordnung der zwei Baukörper schließt  vorhandene 
städtebauliche Lücken. Es bilden sich markante Eingangssituationen am Dingbängerweg und an der 
Schlautstiege. Der Schulhof wird zu einem Campus. Der Kostenrahmen für die Umsetzung der 4 -
Zügigkeit als 2. Bauabschnitt beträgt ca. 3.500.000 €.

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V/0705/2018 
Für einen direkten Ausbau der Peter-Wust-Schule zur 4-Zügigkeit in einem Bauabschnitt beträgt der 
Kostenrahmen ca. 11.880.000 €. 
 
Durch den Einbau von Aufzügen im Bestandsgebäude sowie in den Neubauten kann die Barrierefrei-
heit sowohl bei der 3-Zügigkeit als auch der 4-Zügigkeit gewährleistet werden.  
 
Die verbleibenden Schulhofflächen entsprechen den Vorgaben. Im Rahmen der Schulerweiterung 
muss der Schulhof in Teilen überplant werden. Die Kosten für die Schulhofgestaltung sind in der Kos-
tenschätzung enthalten.  
 
Der Sporthallenbedarf ist für die 3- und 4-Zügigkeit durch die vorhandene Zweifachhalle gedeckt. 
 
Mit der Vorlage V/0328/2017/1 hat der Rat beschlossen, die Vermarktung des Teilstandorts Schür-
busch 45 zunächst zurückzustellen. Diese Entscheidung so ll weiter aufrecht erhalten bleiben, da g e-
samtstädtisch aufgrund der aktuellen Auslastung der Schulgebäude und Ausweichflächen aufgrund 
von Baumaßnahmen eine weitere Nutzung des Gebäudes für schulische Zwecke erwartet wird. 
 
 
Bezirk Nord 
 
zu 2.5:  Melanchthonschule 
Errichtungsbeschluss zum Ausbau zur festgelegten 2-Zügigkeit; umfängliche energe-
tische, statische und brandschutztechnische Sanierung 
 
Die Aufnahmekapazität der evangelischen Melanchthonschule hat der Rat der Stadt Münster auf 2 
Eingangsklassen festgelegt. Die mögliche Anzahl der Kinder in den Eingangsklassen wurde aus p ä-
dagogischen Gründen auf 22 begrenzt. Der Unterricht in den Jahrgängen 1 und 2 wird an der Mela n-
chthonschule jahrgangsübergreifend erteilt. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler , die 3 Jahre in 
der Schuleingangsphase verbleiben, ist relativ hoch. Um den Klassenfrequenzhöchstwert von 22 Ki n-
dern in den Eingangsklassen einhalten zu können, muss die Melanchthonschule voraussichtlich ve r-
einzelt (1 bis 5) Kinder abweisen. Diese Kinder wurden in der Prognose für die Norbertschule berück-
sichtigt. 
 
In der Stufe 2 des Baulandprogramms 2018 -2025 werden für den Stadtteil Coerde keine Flächen b e-
nannt. 
 
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie war zu planen, ob das Raumprogramm zum Ausbau der 2 -
Zügigkeit am Standort umgesetzt werden kann. Aufgrund der besonderen schulischen Situation der 
Melanchthonschule wurde abweichend vom Musterraumprogramm ein zusätzliche r Unterrichtsraum 
(zusätzliche Klasse in der Schuleingangsphase Vorlage V/0116/2017), ein zusät zlicher Differenzie-
rungsraum sowie ein weiteres Büro für pädagogisches Personal berücksichtigt. 
Planerisch ist nachgewiesen, dass durch Aufstockung und Erweiterung die erforderlichen Flächen 
realisiert werden können. Die zwei bestehenden Fertigbauklassen w ürden während der Bau phase 
weiterhin zur Verfügung stehen und nach Beendigung der Baumaßnahmen abgebaut werden. Für die 
Erweiterung/Aufstockung incl. Umbau im Bestand beträgt der Kostenrahmen ca. 5.200.000 €. 
Im Bestandsbau ist der Einbau eines Aufzugs gep lant, so dass die Melanchthonschule barrierefrei 
erschlossen werden kann.  
Der Sporthallenbedarf kann am Standort durch die vorhandene Einfachsporthalle abgedeckt werden.  
Bei einer Realisierung unter den o.g. Voraussetzungen verbleibt ausreichend Schulhoffläche. Wäh-
rend der Bauphase kann der Schulbetrieb aufrechterhalten werden. In Teilen kann der schulische 
Ablauf jedoch temporär während der Bauphase eingeschränkt werden, da die zwei Mehrzweckräume 
während des Umbaus zeitweise nicht zur Verfügung stehen.  
Für di e bauliche Erweiterung zur 2 -Zügigkeit unter Einbeziehung einer Sanierung beläuft sich der 
Kostenrahmen auf ca. 7.650.000 €. Der Kostenrahmen für die Sanierung umfasst die direkten und die 
mittelbaren mit der Machbarkeitsstudie im Zusammenha ng stehenden Kosten einer umfangreichen 
energetischen, statischen und brandschutztechnischen Sanierung im Umfang von ca. 2.450.000 €.

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V/0705/2018 
Die Verwaltung schlägt aufgrund einer ganzheitlichen Betrachtung des Schulstandortes im Rahmen 
des Ausbaus auch die umfängliche Sanierung des gesamten Schulstandortes vor. Dies führt zu einer 
erheblichen Aufwertung und Wertverbesserung des Standortes Melanchthonschule. 
 
 
zu 2.6: Norbertschule 
Errichtungsbeschluss zur baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit 
 
Die Aufnahmekapazität der katholischen Norbertschule hat der Rat der Stadt Münster auf 3 Ei n-
gangsklassen festgelegt. An der Norbertschule wird in den Jahrgängen 1 und 2 jahrgangsübergre i-
fend unterrichtet. Ein relativ hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern verbleibt 3 Jahre in der 
Schuleingangsphase.  
 
Bereits jetzt bildet die Norbertschule in den Jahrgängen 1 und 2 insgesamt 7 Klassen. Zur Deckung 
des prognostizierten Bedarfs wird die Norbertschule ab dem Schuljahr 2020/2021 für die Jahrgänge 1 
und 2 insges amt 8 Klassen einrichten müssen. In den Jahrgängen 3 und 4 wird die Bildung von j e-
weils 3 Klassen bis zum Schuljahr 2020/2021 ausreichen. Danach werden auch in diesen Jahrgängen 
je 4 Klassen erforderlich.  
 
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde geprüft, o b ein Ausbau zur 4 -Zügigkeit möglich ist. Plane-
risch ist nachgewiesen, dass durch einen zweigeschossigen Neubaukörper und die Überbauung der 
„Terrassen“ im Obergeschoss die fehlenden Flächen geschaffen werden können. L aut Machbarkeits-
studie würden die bish erigen Terrassen in den einzelnen insgesamt 4 Klassenhäusern im Oberg e-
schoss geschlossen und zum Innenraum umgebaut. Der neue Baukörper wurde an der Stelle der 
jetzigen tieferliegenden Sitzmulde geplant und schließt direkt an d ie Hausmeisterwohnung an, um 
nicht einsehbare Schulhofflächen zu vermeiden und die Schulhoffläche optimal auszunutzen. Durch 
den direkten Anbau an die Hausmeisterwohnung wären dort ebenfalls kleinere Umbaumaßnahmen 
durchzuführen.  
 
Mit einer Überbauung der „Terrassen“  erhält jedes Kla ssenhaus ausreichend Unterrichtsräume für 
einen Zug, inkl. eines  Mehrzweckraumes und eines OGS -Raumes. Die dadurch weiterhin mögliche 
Nutzung der Klassenhäuser für jeweils einen Zug entspricht dem pädagogischen Konzept der Schule. 
Der Neubau weist im Erdge schoss die erforderlichen Flächen für die Mittagsverpflegung und im 
Obergeschoss die übrigen OG S-Räume aus. Im Untergeschoss sind lt. Machbarkeitsstudie haupt-
sächlich Lagerflächen und Flächen für Technik untergebracht. Die restlichen Flächen für Unterricht  
und Verwaltung können durch Umbaumaßnahmen im Bestand nachgewiesen werden . Der Kosten-
rahmen für die Erweiterung zur 4-Zügigkeit liegt bei 7.650.000 €. 
 
Das bestehende Gebäude ist bereits barrierefrei und das Obergeschoss durch einen Aufzug er -
schlossen. Der Neubau ist ebenfalls barrierefrei inkl. Aufzug geplant.  
 
Bei einer Realisierung des Neubaus verbleibt ausreichend Schulhoffläche. Zur Schulhoffläche zählt 
auch die naturbelassene östliche Spielplatzfläche.  
 
Die Schule verfügt über eine Zweifachsportha lle (22 x 44 m) mit Trennvorhang. Das Normmaß einer 
Sportstätte beträgt 405 m² (15 x 27 m). Die beiden Hallensegmente haben jeweils eine Größe von 
304 m² (16 x 19 m) und entsprechen damit nicht dem Normmaß. Bei einer 4 -Zügigkeit hat die 
Norbertschule einen Bedarf von 1,6 Unterrichtseinheiten pro Woche für den Sportunterricht. Je nac h-
dem, ob die Halle als Ein - oder Zweifachhalle berechnet wird, stehen 1 bis 2 Unterrichtseinheiten am 
Vormittag zur Verfügung. An den nahegelegenen Sporthallen an der Melanchthonschule und an der 
Hauptschule Coerde sind keine freien Hallenkapazitäten vorhanden. Eine Standortu ntersuchung für 
eine weitere Halle hat im Rahmen der Machbarkeitsstudie nicht stattgefunden. Eine Abweichung vom 
Sportstättennormmaß im Grundschulbereich ist aus Sicht der Verwaltung nach erster Einschätzung 
vertretbar.

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V/0705/2018 
Bezirk Südost 
 
zu 2.7: Nikolaischule Wolbeck 
Errichtungsbeschluss zum Ausbau zur beschlossenen 3-Zügigkeit mit der Option e i-
ner baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt 
 
Die Nikolaischule Wolbeck ist bisher die einzige Grundschule im Stadtteil Wolbeck. Eine weitere, 2 -
zügige Grundschule in Wolbeck-Nord befindet sich in der Bauphase. Mit einer Fertigstellung wird zum 
Schuljahr 2019/2020 gerechnet. Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0202/2018 den B e-
schluss gefasst, die Aufnahmekapazität der Nikolaischule Wolbeck parallel zum Gründungszeitpunkt 
der Grundschule Wolbeck-Nord für das Schuljahr 2019/2020 um 2 auf 2 Eingangsklassen zu reduzie-
ren. Diese Maßnahme soll dazu dienen, den Aufbau der neuen Grundschule zu ermöglichen. Ab dem 
Schuljahr 2020/2021 wird die Anzahl der möglichen Eingangsklassen auf 3 festgelegt. Dadurch wird 
sich die Rau msituation zwar insgesamt verbessern, im Bereich der Mittagsverpflegung wird sich die 
Situation jedoch nur geringfügig entspannen, so  dass weiter Handlungsbedarf bestehen wird.  Zwei 
temporär aufgestellte Fertigbauklassen fangen Teile der momentanen Raumunt erdeckung ab. Auf 
dem Grundstück befinden sich außerdem eine ehemalige Hausmeisterwohnung und eine Einfac h-
turnhalle. Östlich des Schulgebäudes ist eine großzügige Schulhoffläche angelegt, die sich in Spie l-
platz- und Sandfläche und in Sportfläche (Multifunk tionsfläche) gliedert. Im Rahmen der Machba r-
keitsstudie sollte im Stufenverfahren geprüft werden, ob das fehlende Raumprogramm zum Ausbau 
der 3-Zügigkeit und zur Erweiterung der 4-Zügigkeit am Standort umgesetzt werden kann. 
 
Planerisch ist nachgewiesen, dass sowohl ein Ausbau zur 3 -Zügigkeit als auch eine Erweiterung zur 
4-Zügigkeit umsetzbar ist. Die Machbarkeitsstudie sieht vor, den eingeschossigen Gebäudetrakt zw i-
schen Turnhalle und Pausenhalle zurückzubauen und durch einen neuen, eingeschossigen Baukö r-
per zu ersetzen. Der Kostenrahmen für den Ausbau zur 3-Zügigkeit beträgt ca. 5.700.000 €. 
 
Um den Raumbedarf für die 4 -Zügigkeit zu decken, ist ein weiteres Geschoss notwendig. In diesem 
Geschoss werden die Flächen für Klassen-, Mehrzweck- und OGS-Räume nachgewiesen. Eine funk-
tionale Anbindung an den Verwaltungstrakt ist durch eine zweibündige Raumanordnung anlehnend 
an die Struktur des Bestandes gegeben. Sonstige bauliche Veränderungen finden vornehmlich im 
Verwaltungstrakt des Bestandsgebäudes statt. Die Kostenrahmen für einen Ausbau zur 4-Zügigkeit in 
einem 2. Bauabschnitt beträgt 3.400.000 €. 
 
Raumdefizite während der Bauphase können in Abhängigkeit von der tatsächlichen Klassenbildung 
und vom Wettbewerbsergebnis teilweise im Bestand, möglicherweise aber auch in den bereits best e-
henden Fertigbauklassen (ggf. an anderer Stelle – Mehrkosten für die Umsetzung 245.000 €) oder in 
weiteren temporären Containern abgefangen werden. Die Kosten hierfür wurden nicht ermittelt, da 
nicht klar ist, ob und in welchem Umfang dies überhaupt erforderlich wird. 
 
Das Schulgebäude wird durch den Abriss des bisher nicht barrierefreien Gebäudeteiles und den dann 
niveaugleich angebauten Neubau inklusive Aufzug vollständig barrierefrei erschlossen. Bei Realisi e-
rung der Baumaßnahme bleibt ausreichend Schulhoffläche vorhanden. 
 
Im Zuge der Machbarkeitsstudie ist für den Ausbau zur 3 -Zügigkeit bisher trotz derzeit fehlender 0,2 
Übungseinheiten kein zusätzliches Sportsegment vorgesehen. Bei einer Erweiterung zur 4 -Zügigkeit 
ist zur ös tlichen Grundstücksgrenze im Bereich des derzeitigen Außensportfeldes der Schule eine 
Einfachsporthalle geplant. Diese Fläche ist für Sportanlagen ausgewiesen. Die Kosten für diesen 
Neubau belaufen sich auf ca. 3.100.000 €. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die  Nikolaischule Wolbeck zunächst auf die vollständige 3 -Zügigkeit zu 
erweitern, um im zweiten Schritt, je nach den Entwicklungen im Ortsteil Wolbeck, eine größtmögliche 
Flexibilität zu besitzen entweder die neue Grundschule Wolbeck -Nord zur 3 -Zügigkeit zu e rweitern 
oder die Nikolaischule Wolbeck zur 4 -Zügigkeit erweitern zu können und eine weitere Einfachspor t-
halle zu errichten.

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V/0705/2018 
Über einen potentiellen Bedarf von Fertigbauklassen muss in Abhängigkeit von der tatsächlichen 
Klassenbildung in Wolbeck sowie vom Ergebnis des Architektenwettbewerbs und der Möglichkeit zum 
Verbleib der vorhandenen beiden Fertigbauklassen entschieden werden.  
 
 
Bezirk Hiltrup 
 
zu 2.8: Davertschule Amelsbüren 
Errichtungsbeschluss zur baulichen Erweiterung zur 4 -Zügigkeit unter Beibehaltung 
der Einfachsporthalle 
 
Die Aufnahmekapazität der katholischen Davertschule Amelsbüren hat der Rat der Stadt Münster auf 
3 Eingangsklassen festgelegt. Im Schuljahr 2017/2018 hat die Schule insgesamt 12 Klassen mit e i-
nem durchschnittlichen Frequenzwert von 22 Kindern je Klasse gebildet. Nach aktuellem Stand we r-
den für das Schuljahr 2022/2023 77 Schulanfänger prognostiziert. In den folgenden Schuljahren wird 
die Anzahl auf 80, 83 und 85 Kinder am Ende des Prognosezeitraums im Schuljahr 2025 /2026 an-
steigen. Bei Ausschöpfung des Klassenfrequenzhöchstwertes kann die Schule 81 Kinder im 1. Jah r-
gang aufnehmen.  
Die Anzahl der voraussichtlich aufzunehmenden Kinder stellt die Prognose nach heutigem Stand dar 
und ist u. a. von der Realisierung der g eplanten Baugebiete in Amelsbüren abhängig. Ab welchem 
Schuljahr genau die Bildung einer 4. Eingangsklasse erforderlich ist, kann daher derzeit nicht verbind-
lich vorhergesagt werden, die aktuelle Planung geht von dem Schuljahr 2023/2024 aus. Der Zeitpunkt 
der erforderlichen Fertigstellung der Schulerweiterung wird nach der Aktualisierung der Bevölk e-
rungsprognose erneut geprüft und ggf. angepasst. 
 
Planerisch ist nachgewiesen (vgl. Vorlage V/0224/2018/1), dass ein zweigeschossiger Neubaukörper 
mit teilweiser Unterkellerung möglich ist, der im Obergeschoss an den Altbau andockt. Um die Ve r-
waltungsräume den gestiegenen Anforderungen anpassen zu können, kann eine Aufstockung des 
zurzeit bestehenden eingeschossigen Verwaltungstrakts erfolgen. Die Fertigbauklasse westlich des 
Schulgebäudes wird entfernt. Der Kostenrahmen für die Erweiterung zur 4 -Zügigkeit in einem Bauab-
schnitt liegt bei ca.10.950.000 €.  
 
Die Verwaltung hat auf dem Grundstück Zum Häpper 24 eine Fläche für eine neue Zweifachsporthal-
le außerhalb des Schulgeländes identifiziert und schlägt vor, die Einfachsporthalle auf dem Schulg e-
lände zu erhalten und eine neue Zweifachsporthalle zu errichten. Eine Umsetzung ist möglich, wenn 
die erforderliche Änderung des Bebauungsplans im Bereich der identifizierte n Flächen erfolgt. Der 
Sporthallenbedarf für die Davertschule Amelsbüren kann so für die unteren Jahrgänge vor Ort g e-
deckt werden. Schülerinnen und Schüler in höheren Jahrgängen können den identifizierten Standort 
fußläufig erreichen. 
 
Der Sporthallenbedarf der Davertschule Amelsbüren sowie der Bedarf für den Vereinssport sind bei 
der Erarbeitung eines standortübergreifenden Gesamtkonzeptes zur Deckung der Sporthalle nmehr-
bedarfe zu berücksichtigen.  Die Verwaltung wird anschließend die notwendigen Kostenschä tzungen 
für den Sporthallenneubau durchführen und den politischen Gremien zur Entscheidung vorlegen.  
 
 
Weiterführende Schulen 
 
Bezirk Mitte 
 
zu 6.2: Erna-de-Vries-Realschule 
keine Erweiterungsmaßnahme zur baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit 
 
Die Realschulen werden bis zum Ende des Prognosezeitraums 2026/2027 nach aktuellem Stand auf 
der Grundlage eines Klassenfrequenzwertes von 27 bis zu 21 und einmalig im Schuljahr 2025/2026 
22 Eingangsklassen bilden. Nach Erhöhung der Aufnahmekapazität der Erich -Klausener-Schule kön-

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V/0705/2018 
nen insgesamt 21 Eingangsklassen gebildet werden. Zurzeit ist noch nicht absehbar, wie sich G9 auf 
die Nachfrage nach Realschulplätzen auswirken wird. Auch ist noch offen, ob und falls ja in welchem 
Umfang über die Erweiterung der 6 -Zügigkeit der Mathilde-Anneke-Gesamtschule hinaus das G e-
samtschulangebot in Münster erweitert wird. Aus diesem Grunde wird eine Erhöhung der Realschu l-
kapazitäten zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgeschlagen. 
 
Mit der Vorlage V/0083/2018 hat der Rat der Stadt M ünster die Durchführung eines nichtoffenen A r-
chitektenwettbewerbes zur Erweiterung der Erich -Klausener-Schule zur 4-Zügigkeit und den Neubau 
einer Zweifachsporthalle beschlossen. Damit wird dem Bedarf zur Erweiterung des Realschulangebo-
tes in Münster -Mitte entsprochen. Eine darüber hinausgehende Ausweitung der Platzkapazitäten an 
Realschulen in diesem Stadtbezirk ist aus der aktuellen Schülerprognose nicht abzuleiten. Aus di e-
sem Grunde ist eine weitere Erweiterung der Erna-de-Vries-Realschule derzeit nicht erforderlich.  
 
Die Erna-de-Vries-Realschule ist als 3,5-zügige Realschule festgelegt. Faktisch ist sie 2,83 -zügig. Im 
Rahmen der Machbarkeitsstudie ist eine Erweiterungsmöglichkeit auf die 4 -Zügigkeit geprüft worden. 
Die Machbarkeitsstudie sieht vor, das bestehende Schulgebäude in zwei Bereichen aufzustocken, um 
das Defizit von rund 810 m² Nettogrundfläche zu schaffen. Dazu soll der eingeschossige „Erweit e-
rungstrakt“ in Teilen um ein Geschoss und zwei Treppenhäuser ergänzt werden. Der zweigeschoss i-
ge Gebäudeteil wird gänzlich auf drei Geschosse aufgestockt und an die Höhe des Bestandsgebä u-
des angepasst. 
Um das Raumdefizit am Standort zu erfüllen, sind neben der Aufstockung räumliche Umstrukturi e-
rungen im Bestand notwendig.  
Im Raumprogramm vorgesehene Fläch en für eine große Mediothek werden auf Wunsch der Schule 
anderweitig verteilt. Ziel ist es, abweichend zum Standardraumprogramm schulische Schwerpunkte 
zu setzen. Gewünscht sind der Ausbau der Werk - und Technikflächen sowie die Schaffung von Rä u-
men unterschiedlicher Größe, die flexibel als Differenzierungsräume und Selbstlernzentrum genutzt 
werden können. 
Das Schulgebäude ist nicht barrierefrei und entspricht nicht dem heutigen Standard inklusiver Unte r-
richtsgestaltung. Der Neubau einer behindertengerechten  Rampe ist notwendig, um den barrierefre i-
en Zutritt ins Schulgebäude zu ermöglichen. In der Planung der Machbarkeitsstudie sind ebenso zwei 
neue Aufzüge vorgesehen, um eine barrierefreie Erschließung aller Schultrakte zu gewährleisten. 
Der Kostenrahmen für den Neubau beläuft sich auf eine Summe von rund 7.850.000 €.  
 
Der Höhenversprung zwischen „Erweiterungstrakt“ und ursprünglichem Schulgebäude kann ggf. 
durch den Einbau eines Plattformlifters behoben werden.  
 
Die Erna-de-Vries-Realschule hätte als 4 -zügige Schule ein Sportflächendefizit von 1,2 Übungsein-
heiten. Eine Erweiterung der Pflichtstunden auf den Nachmittagsbereich ist denkbar, ginge allerdings 
zu Lasten von Schulaktivitäten wie AG-Zeiten und OGS-Nutzung.  
Auf dieser Grundlage ist der Bau einer zusätzlichen Sporthalle auf dem Grundstück geprüft worden. 
Es ist möglich, die bestehende Sporthalle aus dem Baujahr 1979 zurückzubauen und durch einen 
Neubau einer Zweifachsporthalle zu ersetzen. Durch die Wahl d ieses Standortes bliebe der Schule 
der Sportplatz erhalten. Während der Bauzeit stünde der Schule nur eine Einfachsporthalle zur Ve r-
fügung, die Fehlstunden müssen in diese Zeit ausgelagert und anderweitig aufgefangen werden. Der 
Kostenrahmen für den Rückbau der Sporthalle und den Neubau einer Zweifachsporthalle beläuft sich 
auf ca. 5.650.000 €. 
 
 
Bezirk Südost 
 
zu 4: Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde 
Entscheidungsvorschlag erst im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Schaffung 
der Infrastruktur auf der Konversionsfläche 
 
Für die Stadtteile Gremmendorf und Angelmodde wurden Bevölkerungsmodellrechnungen erstellt, die 
u.a. die bauliche Entwicklung auf dem York -Gelände berücksichtigen. Auf der Grundlage dieser M o-

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V/0705/2018 
dellrechnungen müssen die Schülerprognos en für die Grundschulen in den Stadtteilen aktualisiert 
werden. Dazu zählt auch die Prognose für die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde  
 
Die Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde ist neben der Idaschule und der Eiche n-
dorffschule Angelmodde eine von drei Grundschulen im Stadtbezirk Münster -Südost, Stadtteil Angel-
modde. Die Schule ist derzeit 2 -zügig. Nördlich an das Schulgrundstück anschließend befindet sich 
die St. Bernhard-Kirche und das Gemeindezentrum der Katholischen Kirchengemeinde St. Nikolaus. 
Zwischen Kirchengemeinde und Schule verläuft ein Fußweg, der den östlich an die Schule angre n-
zenden Bolz- und Spielplatz erschließt. Auf dem Grundstück befindet sich neben dem Schulgebäude 
ein Gebäudekörper aus Einfachsporthalle und zweigesch ossiger Hausmeisterwohnung. Es sollte im 
Rahmen der Machbarkeitsstudie geprüft werden, ob eine Erweiterung zur 3 -Zügigkeit, ggf. kurzfristig 
und temporär über Fertigbauklassen möglich ist. 
 
Planerisch ist nachgewiesen, dass sowohl die Erweiterung zur 3 -Zügigkeit als auch eine temporäre 
Erweiterung über Fertigbauklassen möglich ist. 
 
Die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde hat nach derzeitigem Raumprogramm bei einer 
geplanten 3 -Zügigkeit ein Raumdefizit von ungefähr 925 Quadratmetern. Die Machbarke itsstudie 
sieht vor, die einbündige Raumanordnung zu einem Zweibund zu erweitern. Die mäanderförmige G e-
bäudestruktur und die Zonierung der beiden Schulhöfe bleiben erhalten. Das Bestandsgebäude wird 
um drei Gebäudeteile ergänzt. Eine Ergänzung wird am Verw altungstrakt und an der jetzigen A u-
la/Empfangshalle Forum vorgenommen. Der Hauptzugang erfolgt derzeit über den asphaltierten 
Schulhof. Durch die bauliche Ergänzung ließe sich der Haupteingang einladender und deutlich sich t-
barer gestalten. Durch die Anbindung des Speiseraumes an die jetzige Aula/ Empfangshalle wird der 
Schule die Möglichkeit gegeben, die Nutzung der beiden Räume miteinander zu kombinieren. Die 
Proportion des Speiseraumes lässt eine Teilung und damit eine multifunktionale Nutzung zu. Der L a-
gerraum der Küche ist so angeordnet, dass eine Anlieferung über den befestigten Schulhof möglich 
ist. Zwei weitere Gebäudeteile mit Klassen-, Mehrzweck-, Differenzierungs- und OGS-Räume werden 
so ergänzt, dass die Flurflächen optimal ausgenutzt werden. Die Umbaumaßnahmen in den best e-
henden Räumlichkeiten der Schule sind verhältnismäßig überschaubar. Die umfangreichsten Änd e-
rungen werden im Bereich der Verwaltung und der Nebenräume anfallen. Der Kostenrahmen für eine 
Erweiterung zur 3-Zügigkeit beträgt ca. 7.200.000 €. 
 
Auch eine temporäre Erweiterung zur 3 -Zügigkeit über Fertigbauklassen ist planerisch möglich. Ein 
möglicher Standort für die zweigeschossige Containeranlage befindet sich entlang der Höftestraße 
neben den Stellplätzen, ein anderer auf der asphaltierten Schulhoffläche in direktem Anschluss an die 
Sporthalle. Der Kostenrahmen für die temporäre Erweiterung durch Fertigbauklassen beträgt ca. 
1.500.000 €. 
 
Schulhoffläche ist bei einer Erweiterung zur 3 -Zügigkeit weiterhin ausreichend vorhanden. Durch  die 
Eingeschossigkeit des Gebäudes ist die Schule barrierefrei erschlossen. 
Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über eine Erweiterung der Annette -von-Droste-
Hülshoff-Schule Angelmodde zunächst zurückzustellen und im Zusammenhang mit dem Errichtun gs-
beschluss für die neue Grundschule auf dem Gelände der York Kaserne im Dezember 2018 darüber 
mit zu entscheiden.  
 
 
zu 5: Bezirk Hiltrup – Schulzentrum Hiltrup 
 
zu 5.1: Varianten zur Erweiterung des Schulzentrums 
Schulzentrum Hiltrup 
Johannes-Gutenberg-Realschule, Ausbau zur 4-Zügigkeit. 
Immanuel-Kant-Gymnasium, Erweiterung Bedarfe Umstellung G8 auf G9.

- 23 - 
V/0705/2018 
Die Aufnahmekapazität der Hauptschule Hiltrup hat der Rat der Stadt Münster auf 4 Eingangsklassen 
festgelegt. Mit Beschlusspunkt 14 wird vorgeschlagen, die Kapazität dem Bedarf anzupassen und auf 
3 Eingangsklassen zu reduzieren. 
 
Die Aufnahmekapazität der Johannes -Gutenberg-Realschule Hiltrup hat der Rat der Stadt Münster 
auf 3,5 Eingangsklassen festgelegt. Die Schule hat im Schuljahr 2 017/2018 insgesamt 23 Klassen 
gebildet. In den kommenden Schuljahren wird die Schule jeweils 3 bis 4 Eingangsklassen bilden. 
 
Das Immanuel-Kant-Gymnasium kann laut Ratsbeschluss 4 Eingangsklassen je Schuljahr bilden. Im 
Schuljahr 2017/2018 wurden in der Se kundarstufe 1 des Gymnasiums insgesamt 15 Klassen eing e-
richtet. Laut Schülerprognose werden bis zum Schuljahr 2026/2027 jeweils 3 bis 4 Klassen im 5. 
Jahrgang erforderlich sein. 
 
Die Johannes-Gutenberg-Realschule ist als 3,5-zügige Realschule festgelegt. Faktisch ist die Schule 
3,83-zügig. Bei der Beurteilung des Raumbedarfes der Realschule war das gesamte Schulzentrum 
mit Hauptschule, Realschule und Gymnasium einzubeziehen. Durch die Umstellung von G8 auf G9  
ergeben sich im Schulzentrum am Gymnasium Raumb edarfe für die zusätzlichen Klassen des Gy m-
nasiums zu Beginn des Schuljahres 2026/2027.  
 
Mit der Ratsvorlage V/0338/2017 „Stadthalle Hiltrup, weiteres Vorgehen“ wurde die Verwaltung beauf-
tragt, das Raumprogramm einer künftigen Stadthalle und die schulischen Raumbedarfe der weiterfüh-
renden Schulen im Schulzentrum Hiltrup zu verschneiden und eine gemeinsame Planung einer mö g-
lichen Erweiterung des Schulzentrums (Machbarkeitsstudie) und eines Neubaus der Stadthalle Hiltrup 
durchzuführen. Vor dem Hintergrund der bestehenden schulischen Nutzungsbedarfe an Räumlichkei-
ten der heutigen Stadthalle ist derzeit eine enge Verzahnung gegeben.  
Um mögliche Flächenpotentiale an dem Standort optimal auszuschöpfen, wurden alle funktionalen 
Synergien wie z.B. eine gemeinsame Mensa und ein gemeinsames Selbstlernzentrum bedacht. 
Planerisch ist nachgewiesen, dass alle Bedarfe des Schulzentrums und der Stadthalle Hiltrup am 
Standort untergebracht werden können und umsetzbar sind.  
Hierzu wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie vie r Varianten erarbeitet. Die Ergebnisse dieser 
Machbarkeitsstudie sind den Anlagen 14.1 bis 14.4 (Lagepläne) zu entnehmen.  
 
zu 5.2 - 5.4: 
Bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde festgestellt, dass eine gemeinsame bauliche Lösung 
der Bedarfe von Schule und Bürgerhalle mit Synergien nicht zu begründen ist.  
 
Zudem würden zeitgleiche umfassende bauliche Aktivitäten in den Schulen und in der Stadthalle dazu 
führen, dass für die aktuell in der Stadthalle untergebrachten schulischen Funktionen (8 Klassenr äu-
me und Mensa Kant -Gymnasium und Realschule) während der Dauer der Arbeiten Containerlösu n-
gen bereitgestellt werden müssten. Die Kosten hierbei belaufen sich für Container  
 
 Mensa und WC  rund 1,4 Mio. € 
 Klassenräume   rund 2,7 Mio. € 
auf insgesamt bis zu  rund 4,1 Mio. €  
 
Um diese Containerkosten weitestgehend einzusparen, sind zunächst die drängenden schulischen 
Bedarfe zu realisieren. Die Dauer der Erforderlichkeit der weiteren Nutzung der Klassenräume und 
Mensa in der Stadthalle wird sich im Rahmen de r weiteren Planungen zur Umsetzung der schul i-
schen Bedarfe klären. Bis auf weiteres können diese Räumlichkeiten für Schul - und Bürozwecke aus 
technischer Sicht auf absehbare Zeit mit vertretbarem Aufwand zur Verfügung stehen. Zur weiteren 
Nutzung der Stadthalle Hiltrup für Veranstaltungszwecke unterbreitet die Verwaltung mit einer geso n-
derten Vorlage Vorschläge, die die Aufrechterhaltung des Hallenbetriebs sicherstellen. In einem er s-
ten Schritt soll eine Sanierung der Veranstaltungshalle in einem auf das Nö tigste beschränkten Um-
fang erfolgen und Möglichkeiten der Unterteilung und Abtrennung von Hallenteilen dargestellt werden, 
um eine Nutzung der Halle auch für kleinere Besuchergruppen attraktiv zu machen. Zu einem spät e-

- 24 - 
V/0705/2018 
ren Zeitpunkt sollen dann Vorschläge f ür weitere Sanierungsschritte sowie für Verbesserungen des 
äußeren Erscheinungsbildes gemacht werden. 
 
Die bereits erarbeiteten 4 Varianten können teils aus Kostengründen und teils wegen des berechti g-
ten Wunsches nach einer zentralen Unterbringung der schu lformübergreifenden Bedarfe am Schu l-
zentrum nicht überzeugen; dies macht die Erarbeitung einer neuen Variante (Variante 5) im Rahmen 
einer Machbarkeitsstudie erforderlich. Hierzu gibt es bereits erste Überlegungen, die weiter ausgea r-
beitet werden müssen. 
 
Die Umsetzung dieser Variante bedeutet jedoch einen umfangreichen Eingriff in verschiedenste B e-
reiche der Bausubstanz und führt damit zu erheblichen Beeinflussungen des Schulalltags über einen 
Zeitraum von 4 bis zu 6 Jahren.  
Hierbei sind die grundsätzliche Bereitschaft der Schulen und im Vorfeld genaue Absprachen, Planu n-
gen mit den Schulen und räumliche Umstrukturierungen vor und während der Bauphase erforderlich. 
 
Die Verwaltung empfiehlt daher, dass diese Variante 5 – unter den o.g. Maßgaben - weiter entwickelt 
wird. Nach Vorliegen dieser Variante wird unter Berücksichtigung der Gesamtsituation eine Entsche i-
dungsvorlage erstellt. 
 
zu 7: Matthias-Claudius-Schule Handorf 
 
Auf der Grundlage der Beschlussvorlage V/0845/2017/1 hat der Rat der Stadt Münster die  Erweite-
rung der Matthias -Claudius-Schule Handorf zur 3 -Zügigkeit beschlossen. Die Verwaltung hat diese 
Erhöhung der Aufnahmekapazität vorgeschlagen, weil sich auf der Grundlage des Klassenfrequen z-
richtwertes von 24 abzeichnete, dass die Matthias -Claudius-Schule Handorf und die Kardinal -von-
Galen-Schule Handorf zusammen den Bedarf im Stadtteil nicht decken können. Inzwischen wurden 
die u. a. auf der Grundlage des Anmeldeverfahrens zum Schuljahr 2018/2019 gebildeten Verteilungs-
quoten angepasst und die Schüle rprognose aktualisiert. Nach aktuellem Stand werden die Plätze 
ausschließlich bei Anwendung des Klassenfrequenzrichtwertes und nur in den Schuljahren 
2019/2020 und 2021/2022 nicht ausreichen. Ein Ausbau der Matthias -Claudius-Schule Handorf ist 
aus diesem G runde aus heutiger Sicht kurzfristig nicht erforderlich. Das Wohnsiedlungskonzept für 
Handorf der „Planungswerkstatt 2030 – Zukünftige Wohnbaulandentwicklung in Münster“ sieht ein 
Potenzial für bis zu 600 Wohneinheiten mit überschlägig 1.800 Einwohnern vor. Auf dieser Grundlage 
könnte sich perspektivisch ein Bedarf von 6 Zügen für Handorf ergeben, so dass eine Erweiterung zur 
3-Zügigkeit nicht ausreichen würde. Ein weiterer 2 -zügiger Standort ist schulrechtlich und schulorg a-
nisatorisch nicht zielführend. De shalb schlägt die Verwaltung vor, für die Matthias -Claudius-Schule 
Handorf eine 4-Zügigkeit zu prüfen. Diese Prüfung schließt weitere zusätzliche Flächen im Umfeld der 
Schule ein, da nach summarischer Prüfung die vorhandene Grundstücksfläche für eine 4 -Zügigkeit 
nicht ausreicht. 
 
zu 8.1: Schulstandorte ohne Machbarkeitsstudie 
 
In der Anlage 2 sind u.a. Schulstandorte incl. Kurzbegründung dargestellt, für die keine quantitativen 
und qualitativen Raumbedarfe erhoben wurden. 
 
zu 8.2: Status zur Erfassung der Raumbedarfe 
 
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach OGS -Betreuung, des zukünftigen Rechtsanspruchs auf 
Betreuung und der Leitentscheidung zur Rückkehr zu G9 sollen primär Maßnahmen zur Deckung des 
Raumdefizits in Grundschulen und Gymnasien erfolgen.  
 
Im Rahmen der Erhebung der qualitativen und quantitativen Raumbedarfe sind für Hauptschulen und 
Realschulen teilweise Raumdefizite ermittelt worden. Es werden jedoch keine Maßnahmen vorg e-
schlagen, da die maßgeblichen Flächen für Unterricht, Fachunterricht und Differenzierung abgedeckt 
sind. Dies schließt aber Veränderungen im Bestand nicht aus.

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V/0705/2018 
zu 8.3 – 8.5:  Machbarkeitsstudien für diejenigen Schulen, deren quantitativen  und qualitati-
ven Raumbedarfe lt. Vorlage V/0420/2017/1 erfasst werden sollen 
 
Die Verwaltung hat ein Verfahren entwickelt, um die vorhandenen Raumkapazitäten anhand des mit 
Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms zu ermitteln und fehlende Räumlic h-
keiten zu identifizieren.  
 
Zunächst wurden im ersten Schritt die Räume ent sprechend ihrer von der Schule gemeldeten aktue l-
len Nutzung in das Musterraumprogramm übertragen und die Defizite in Form eines Soll -Ist-
Vergleichs in den unterschiedlichen Bereichen ermittelt.  
 
Um eine Vergleichbarkeit der Schulen zu erreichen, wurden im  nächsten Schritt die Räume anhand 
folgender festgelegter Kriterien umverteilt:  
 Unterricht ist in erster Linie sicherzustellen. Bestehende Nutzungen als Unterrichts- und Mehr-
zweckraum wurden bei einer Raumgröße ab 55 m² du rchgehend fortgeschrieben, aufg rund 
räumlicher Gegebenheiten in Einzelfällen auch bei einer Größe ab 50m². Fehlten Unterrichts - 
und Mehrzweckräume wurden andere Räume mit einer Größe a b 55m² als solche angerec h-
net. 
 Räume, die kleiner als 50 qm sind, wurden als Differenzierungsräume gezähl t (Mindestgröße 
15 qm) oder dem OGS-Bereich zugeordnet.  
 Im OGS-Bereich ist wegen der sehr unterschiedlichen Zuschnitte der Gebäude und Räume 
die Gesamtfläche entscheidend. Die Anzahl der Räume oder eine Mindestgröße wurden nicht 
beachtet. Das Büro für die  OGS-Leitung wurde bei dieser Prüfung dem Bereich Verwaltung 
zugeordnet. 
 Bei den Bereichen Mittagsverpflegung und Verwaltung war ebenfalls die Gesamtfläche en t-
scheidend.  
 
Anschließend wurden nach erfolgter Umverteilung der Räume 19 Grundschulen in eine Rankingtabel-
le (Anlage 18) aufgenommen und die Defizite in den einzelnen Bereichen anhand des Soll -Ist-
Vergleichs ermittelt. Es kann daher festgestellt werden, dass die Unterrichtsversorgung über Klassen-
räume und Mehrzweckräume sichergestellt ist. Die Defizite in den Bereich Mittagsverpflegung, OGS, 
Verwaltung etc. wurden mit Punkten von 1 bis 19 bewertet und diese Bewertung anschließend g e-
wichtet, um der unterschiedlichen Bedeutung der einzelnen Bereiche Rechnung zu tragen. Auslas-
tungsquoten der einzelnen Sc hulen wie die Auslastung bei der OGS fanden ebenfalls Berücksicht i-
gung. Das  hieraus entstandene Ranking diente als Zwischenergebnis und stellt die fachliche Ei n-
schätzung des Amtes für Schule und Weiterbildung dar.  
 
In einem weiteren Schritt wurden das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und das Gesundheits- 
und Veterinäramt zu den Themen Mittagsverpflegung und OGS beteiligt. Beide Fachämter beurteilten 
die Schulen nach den aus ihrer Sicht dringendsten Handlungsbedarfen in den beiden Bereichen. O b-
wohl die Einschätzung dahin führte, dass die Situation in keiner dieser Schulen den Bedarfen genügt, 
wurden dennoch Abstufungen in der Dringlichkeit nach einem Ampelsystem festgelegt. Die Einschä t-
zungen der beiden Fachämter wurden zusammen genommen und die Summe ebenfalls mit bis zu 19 
Punkten bewertet. Die Addition des Zwischenergebnisses und der Einschätzung vom Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien sowie vom Gesundheits- und Veterinäramt ergab die letztendliche Punk t-
zahl und damit auch die abschließende Pl atzierung jeder einzelnen Schule im Ranking. Durch das 
Berechnungsverfahren wurden die Erhebung vom Amt für Schule und Weiterbildung mit einem Anteil 
von 50 % und die Beurteilungen vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie vom Gesund-
heits- und Veterinäramt mit einem Anteil von jeweils 25 % für das Endergebnis berücksichtigt. Aus 
diesem finalen Ranking wurden die Schulen nach Dringlichkeit in 4 Blöcke zusammengefasst.  
 
Bei allen o. g. Grundschulen wurden Bedarfe zur Erfüllung des Musterraumprogramm es für die fes t-
gelegte Zügigkeit festgestellt. Der Verwaltung ist jedoch bewusst, dass aus Platzkapazitäten nicht an 
jedem Standort ein Ausbau zur festgelegten Zügigkeit erfolgen kann. Dennoch wird der Prüfauftrag 
zur Erstellung der Machbarkeitsstudien für  alle o. g. Grundschulen formuliert, um in Abstimmung mit 
den Fachämtern alle Standorte vollumfänglich fachlich zu untersuchen und ggf. auch Verbesserungen

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V/0705/2018 
der räumlichen Situation in Teilbereichen zu überprüfen. 
 
Die Grundschule Kinderhaus -West und die Wa rtburgschule wurden aufgrund der Ausrichtung als 
Schule des gebundenen Ganztags und des daraus resultierenden pädagogischen Konzeptes und der 
Nichtanwendung des für OGS geltenden beschlossenen Raumprogramms nicht in der Rankingtabelle 
berücksichtigt. Dies schließt aber Veränderungen im Bestand nicht aus. 
 
Die Erarbeitung der Machbarkeitsstudien ist von der zusätzlichen Personalbereitstellung lt. Ziffer 14.1 
abhängig. Eine verlässliche Aussage wann mit Ergebnissen der Machbarkeitsstudien zu rechnen ist, 
kann daher erst Ende 2019 getroffen werden. 
 
zu 8.6: Ludgerusschule Hiltrup 
 
Der Rat hat mit der Vorlage V/0845/2017/1 (Ziffer 4) beschlossen, die Ludgerusschule Hiltrup baulich 
nicht zur 5-Zügigkeit zu erweitern. Damit wurde die Ludgerusschule Hiltrup denjeni gen Schulstandor-
ten gleichgesetzt, für die entsprechend Ziffer 3b der Vorlage V/0420/2016/1 die quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe zu erfassen sind. 
 
In dem Ranking (vgl. Ziffer 8.4 und Anlage 18) zur Erhebung und Bewertung des Ist -Bestandes steht 
die Ludgerusschule Hiltrup an erster Stelle. Deshalb wird vorgeschlagen, den Ausbau zur bestehe n-
den 4-Zügigkeit zu beschließen und zur Vergabe der Architekten leistung für den Ausbau ein Verga-
beverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb 
durchzuführen sowie anschließend den Baubeschluss herbeizuführen. 
 
Der Kostenrahmen für den Ausbau zur bestehenden 4-Zügigkeit beträgt ca. 9.250.000 €. Dieser Kos-
tenrahmen basiert stark auf den vorhandenen Planungen zur baulichen Erweiterungen zur 5 -
Zügigkeit. Deshalb kann sich der Kostenrahmen im Rahmen des Architektenwettbewerbs noch ä n-
dern.  
 
Der Verwaltung ist die angespannte Ra umsituation bewusst. Die Verwaltung wird Verbesserungen 
der Verpflegungssituation (Küche und Speiseraum) sowie Maßnahmen zur Deckung des Raumbedar-
fes prüfen. Im Bedarfsfall werden Entscheidungsvorschläge  (ggf. auch über Fertigbauklassen) in e i-
ner separaten Vorlage zum Beschluss vorgelegt.  
 
zu 8.7: Machbarkeitsstudien für Gymnasien 
 
Im Schuljahr 2017/2018 wurden in der Sekundarstufe 1 der städtischen Gymnasien insgesamt 209 
Klassen gebildet. Aufgrund der Rückkehr zu G9 und steigender Schülerzahlen werden im  Schuljahr 
2026/2027 auf der Grundlage eines Frequenzwertes von 27 Schülerinnen und Schülern je Klasse 
voraussichtlich rund 268 Klassen zu bilden sein, wenn das Angebot an den Gesamtschulen nicht über 
10 Züge (4 Züge Gesamtschule Münster -Mitte, künftig 6 Z üge Mathilde-Anneke-Gesamtschule) hin-
ausgehen wird. Es wird angenommen, dass die Zügigkeit (Anzahl Schülerinnen und Schüler in der 
Sekundarstufe 1 dividiert durch die Anzahl der Jahrgänge in der Sekundarstufe 1 von 5 bzw. 6, div i-
diert durch den Richtwert v on 27) an den städtischen Gymnasien von insgesamt 41,7 im Schuljahr 
2017/2018 auf 44,6 im Schuljahr 2026/2027 steigen wird. 
 
Mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz beschloss der Landtag NRW die Rückkehr zu G9 bei den 
nordrhein-westfälischen Gymnasien. Das bedeutet, dass alle Gymnasien ab dem Schuljahr 
2019/2020 auf einen neunjährigen Bildungsgang umgestellt werden, wenn sie nicht von der Option 
Gebrauch machen, per Antrag bis zum 31.01.2019 in G8 zu verbleiben. Die Umstellung umfasst die 
Jahrgänge 5 und 6 d es Gymnasiums, also auch die derzeitigen Viert - und Fünftklässler im Schuljahr 
2018/2019. Voraussichtlich werden alle städtischen münsterschen Gymnasien zu G9 wechseln. 
 
Die Rückkehr zu G9 bedeutet einen zusätzlichen Jahrgang je Schule ab dem 5. Jahrgang. Im Rah-
men der Machbarkeitsstudien ist hier zu prüfen, ob die Gymnasien mit ihren derzeitigen Kapazitäten 
in der Lage sind, einen zusätzlichen Jahrgang mit der festgelegten Zügigkeit zu beschulen oder ob

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V/0705/2018 
zusätzliche Raumbedarfe entstehen. Die Verwaltung hat  bereits mit allen Gymnasien Auftaktgespr ä-
che geführt, um die individuellen Raumbedarfe aus Sicht der einzelnen Schulen zu ermitteln.  
 
Bei G9 wird das Konnexitätsprinzip relevant, wonach eine staatliche Ebene verpflichtet ist, für einen 
finanziellen Ausgl eich zu sorgen, wenn sie Aufgaben an eine andere Ebene überträgt. Das Land 
NRW hat bereits früh anerkannt, dass unter Bezug auf das Konnexitätsprinzip ein Ausgleich der den 
Schulträgern durch die Rückkehr zu G9 entstehenden Kosten gewährt werden muss. Alle rdings wird 
das Land NRW lediglich Kosten für Unterrichtsräume, die im Zuge der Umstellung auf G9 neu erric h-
tet werden müssen, in Form einer Pauschale übernehmen. Die Machbarkeitsstudien werden auf 
Grundlage der mit den Gymnasien geführten Gespräche und vo r dem Hintergrund des Konnexität s-
prinzips erstellt, d. h. die Prüfung einer Machbarkeit wird vornehmlich/vorrangig im Bereich der Unte r-
richtsräume vorgenommen. Hierbei wird auch berücksichtigt, dass Schulen des gemeinsamen Le r-
nens (gL) der Sekundarstufe I pro Zug mit 1,5 Differenzierungsräumen ausgestattet werden (vgl. Vor-
lage V/0743/2014/1). Die Umsetzung des gemeinsamen Lernens ist in diesem Zusammenhang en t-
sprechend zu berücksichtigen. 
 
Wenn die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien für diese Gymnasien vorl iegen, sind Möglichkeiten 
und Grenzen baulicher Erweiterungen und Kostenrahmen bekannt. Auf dieser Grundlage kann dann 
dem Rat ein Entscheidungsvorschlag zur Deckung der zusätzlichen Raumbedarfe durch Erweiterung 
von Gymnasien, Errichtung eines weiteren Gy mnasiums bzw. einer 3. städtischen Gesamtschule in 
Münster vorbereitet werden.  
 
Die drei Schulzentren in Kinderhaus, Hiltrup und Wolbeck sowie das Johann -Conrad-Schlaun-
Gymnasium werden in diesem Bereich nicht betrachtet, da hierzu bereits Errichtungsbesc hlüsse oder 
Machbarkeitsstudien vorliegen bzw. noch eine grundsätzliche Entscheidung über Maßnahmen au s-
stehen. 
 
zu 9: Konzept für die Raumbedarfe der städtischen Musikschulen und e.V.-Musikschulen 
 
Im Sinne eines erweiterten Bildungsverständnisses leisten sowohl die e.V.-Musikschulen als auch die 
Westfälische Schule für Musik der Stadt Münster einen wesentlichen Beitrag für die Förderung junger 
Menschen. Traditionell nutzen die Musikschulen in jedem Stadtteil nach Schulschluss Schulräume für 
den Musikschulunterricht. Dies hat sich bewährt und soll auch unverändert fortgeführt werden. 
Die Praxis zeigt aber, dass für die Arbeit der Bezirksleitungen der Westfälischen Schule für Musik und 
für die stadtteilorientierten e.V.-Musikschulen eigenständig nutzbare Räume dringend notwendig sind. 
Mit dem Prüfauftrag sollen die Eckdaten erarbeitet werden, welche Programmflächen zukünftig additiv 
bei Musterraumprogrammen für Schulen berücksichtigt werden sollen und welche Planungsdetails 
wichtig sein könnten (z.B. die Möglichkeit eines separaten Zugangs).  
Nach aktuellem Stand wären dies über die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge hinaus die 
Matthias-Claudius-Schule Handorf (Bezirk Ost), das Schulzentrum Wolbeck (Bezirk Südost), die 
ehem. Johannesschule im kleinen Schulzentrum Hiltrup (Bezirk Hiltrup), die Idaschule (Bezirk Sü d-
ost), die Wartburg-Grundschule (Bezirk West) und die Ludgerusschule Albachten (Bezirk West). 
 
zu 10: Schulzentrum Wolbeck 
 
Der Rat hat mit der Vorlage V/0845/2017/1 beschlossen, eine Entscheidung zur Erweiterung des 
Schulzentrums Wolbeck erst zu treffen, wenn landesseitig Regelungen und Rahmenbedingungen 
zum Abitur nach 8 bzw. 9 Jahren (G8/G9) vorliegen. Weiter hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die 
Auswirkungen auf die Aufnahmekapazität der Gymnasien zu prüfen und zu bewerten und hierbei den 
Bedarf einer baulichen Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck zu berücksichtigen. In dieser Vorl a-
ge schlägt die Verwaltung vor, für sieben städtische Gymnasien Machbarkeitsstudien zu erstel len. Im 
Zusammenhang mit der Sanierung des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums sowie der Prognose, 
dass die Schülerzahlen für Gymnasien zukünftig weiter steigen werden, wird der Bau eines neuen 
Gymnasiums diskutiert. Weiterhin prüft die Verwaltung die Erricht ung einer 3. Städtischen Gesam t-
schule. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen und Wechselwirkungen schlägt die Verwaltung vor, 
über eine bauliche Erweiterung des Schulzentrums auf der Grundlage der Ergebnisse der Machba r-

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V/0705/2018 
keitsstudien und in Kenntnis der weiteren  Entwicklung zur Sanierung des Johann -Conrad-Schlaun-
Gymnasiums später zu entscheiden.  
Zur Entlastung der Raumsituation können seit Anfang 2018 vier Fertigbauklassen genutzt werden. 
Der Antrag A -S/0015/2018 greift die vom Schulzentrum Wolbeck geltend gema chten Raumbedarfe 
auf und fordert, kurzfristig eine Interimslösung zu schaffen. Die Verwaltung vertritt die Haltung, dass 
im Sinne des Schulzentrumsgedankens vorrangig weiterhin die vorhandenen Raumkapazitäten flex i-
bel und schulübergreifend optimiert und g enutzt werden können. Auch die Entscheidungen über eine 
potentielle Interimslösung können erst getroffen werden, wenn Ergebnisse und Erkenntnisse über die 
o.g. Aufträge und Wirkungszusammenhänge vorliegen. Eine erste Einschätzung wird erkennbar sein, 
wenn die kleinräumige Bevölkerungsprognose im Herbst 2019 vorliegen wird. 
 
zu 11: Vermarktung Teilstandort Schürbusch 
 
In städtischen Schulen sind umfangreiche Sanierungs - und Baumaßnahmen geplant und beschlo s-
sen worden und weitere Maßnahmen werden folgen. Zur Deckung schulischer Raumbedarfe au f-
grund von Baumaßnahmen besteht stets ein Bedarf, Interimslösungen zu entwickeln und auf Au s-
weichflächen zur Kompensation zurück zu greifen. Daher sollte die angestrebte Vermarktung dieses 
Schulgebäudes einschließlich Schu lholhoffläche weiter befristet für zunächst 2 weiter Jahre zurüc k-
gestellt werden. Sobald konkrete Nutzungsabsichten bestehen, wird die Verwaltung mit einer geso n-
derten Vorlage sich an den Rat der Stadt Münster wenden. 
 
zu 12: Personalstunden für Schulsekretariate und Hausmeisterdienste 
 
Ein wesentliches Kernelement für die Bemessung der Personalstunden für die Schulsekretariate sind 
die Schülerzahlen. Wenn daher Schulstandorte erweitert werden, um zukünftig mehr Schülerinnen 
und Schüler unterrichten zu könn en, wird dies perspektivisch zu höheren Personalkosten im Schu l-
sekretariat führen. 
Für die Hausmeisterdienste gilt dies analog.  Ein wesentliches Kernelement für die Bemessung der 
Personalstunden sind die Flächen der Gebäude und des Grundstücks. Wenn daher Schulstandorte 
erweitert werden, stellen die angedachten Flächenerweiterungen eine veränderte Berechnungsgrund-
lage für Hausmeisterdienste dar.  
 
Die Verwaltung wird dies zu gegebener Zeit in den Stellenplanentwürfen berücksichtigen. 
 
Zu 13: standortübergreifendes Gesamtkonzept zur Deckung der Sporthallenbedarfe 
 
Mit den Beschlüssen in den Vorlagen der ersten beiden Tranchen (V/0845/2017/1 und 
V/0224/2018/1) zur baulichen Erweiterung von Schulen hat der Rat bereits zur Kenntnis genommen, 
dass dadurch ein wei terer Sporthallenbedarf ausgelöst wurde. Mit der Erweiterung der Zügigkeiten 
der unter Beschlusspunkt 2 genannten Schulen entsteht ein weiterer, zusätzlicher Bedarf an Sporthal-
len. Diese Bedarfe können nicht immer an den Schulstandorten gedeckt werden.  
Die Verwaltung erstellt aktuell ein standortübergreifendes Gesamtkonzept zur Deckung der Sportha l-
lenmehrbedarfe und wird es den politischen Gremien im 1. Quartal 2019 zur Beschlussfassung vorl e-
gen. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung zur Ermittlung de s Finanzierungsbedarfes en t-
sprechende Kostenschätzungen erstellen und den politischen Gremien zur Entscheidung vorlegen. 
 
zu 14: Stellen/Personal für das Amt für Schule und Weiterbildung und das Amt für Immobil i-
enmanagement 
 
Mit der Ratsvorlage V/0420/2016 /1 – Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf 
Grund der demografischen Entwicklung und der Beschulung von Flüchtlingskindern bis 2020/2021 ist 
ein umfangreiches Prüfprogramm für die schulische Infrastruktur beschlossen und zusätzliches Pe r-
sonal für das Amt für Immobilienmanagement (4,00 Vollzeitäquivalente (VZÄ)) und das Amt für Schu-
le und Weiterbildung (3,5 VZÄ) bereitgestellt worden. Diese Personalkapazitäten werden nach A b-
schluss aller Machbarkeitsstudien lt. Vorlage V/0420/2016/1 weiter be nötigt, um die mit den Ratsvo r-
lagen V/0421/2017/1, V/0845/2017/1, V/0224/2018/1 und V/0276/2018/1 getroffenen Errichtungsb e-

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V/0705/2018 
schlüsse für 9 Schulgebäude mit einem Finanzvolumen von ca. 75,2 Mio. Euro  bis zur Fertigstellung 
umsetzen zu können (s. Anlage 2 mit  dem Status Errichtungsbeschluss zeitlich vor dieser Vorlage 
V/0705/2018). 
Mit dieser Ratsvorlage sollen weitere Errichtungsbeschlüsse für 10 Schulgebäude getroffen und zah l-
reiche Machbarkeitsstudien auf den Weg gebracht werden. Dies kann nur durch eine we itere Perso-
nalverstärkung in beiden Ämtern gelingen. Für das Amt für Immobilienmanagement werden 14,5 VZÄ 
für den Stellenplan 2019 angemeldet und 5,0 VZÄ für den Stellenplan 2020 vorgemerkt. Das zusätzli-
che Personal im Amt für Immobilienmanagement hat unte rschiedliche Anforderungsprofile und setzt 
sich aus unterschiedlichen Disziplinen zusammen (u.a. Projektleitungen im Hochbau und in der Haus-
technik, Energiemanagement, DV- und Zeichnertätigkeiten, etc.). 
 
Trotz dieser weiteren Personalverstärkung muss die Reihenfolge der Umsetzung von Errichtungsb e-
schlüssen und Machbarkeitsstudien aber priorisiert werden, da die Komplexität und der Umfang der 
Aufgabenstellung nur bedingt ein paralleles Arbeiten ermöglichen. 
 
zu 15: Reduzierung Aufnahmekapazität Hauptschule Hiltrup 
 
Der Rat der Stadt Münster hat die Aufnahmekapazität der Hauptschule Hiltrup auf 4 Eingangsklassen 
festgelegt. Die Schule hat im Schuljahr 2017/2018 insgesamt 13 Klassen gebildet. Die Verteilung auf 
die Jahrgänge 5 bis 10 ist sehr unterschiedlich: in den Jahrgängen 5 und 6 wurde jeweils 1 Klasse, im 
7. Jahrgang wurden 2 Klassen, im 8. Jahrgang 3, im 9. Jahrgang 4 und im 10. Jahrgang 2 Klassen 
eingerichtet. Für die Zukunft wird keine gravierende Steigerung der Schülerzahl prognostiziert. Aus 
diesem G runde soll die Anzahl der möglichen Eingangsklassen auf 3 verringert werden. Stadtweit 
verbleibt eine Aufnahmekapazität von 9 Eingangsklassen in den Hauptschulen. 
 
zu 16: Anpassung allg. Rahmen 
 
Der „Allgemeine Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schü lern in den städtischen Schulen“ 
benennt die aufnahmefähigen Schulen in den jeweiligen Schulformen und die Zahl der dort maximal 
zu bildenden Eingangsklassen. Die Regelung ist - nachdem die Bezirksregierung die Änderung der 
Anzahl der möglichen Eingangskla ssen genehmigt hat - mit einer separaten B eschlussvorlage anzu-
passen. 
 
zu 17: aufgegriffene und erledigte Anträge/Anregung 
 
zu 17.1: Antrag A-R/0029/2018 der FDP-Fraktion: „Grundschulen fit machen für 2025:  Anspruch auf 
offenen Ganztag braucht Vorlauf“  
Der Rat der Stadt Münster hat ein Musterraumprogramm (vgl. Anlage 1 zur Vorlage V/0328/2017/1). 
Die Berechnung der Flächen in der Mittagsverpflegung basiert auf einer Belegungsquote von 80 % 
und rechnerisch 30 Schülerinnen und Schüler je Klasse. Ebenso umfas st das Musterraumprogramm 
2 OGS-Räume je Zug. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe zur Bemessung von Flächen in 
der Mittagsverpflegung wurde eine OGS -Teilnahmequote von 80 % als angemessen und realistisch 
angenommen. Bei einer über 80 % hinausgehenden OGS-Quote gleicht sich das Raumnutzungskon-
zept einer gebundenen Ganztagsschule an, so dass Unterricht und Betreuung noch weiter verzahnt 
sind und keinen zusätzlichen Raumbedarf generiert. Die OGS -Kapazitäten sind mit den zugrunde 
gelegten Parametern zukunfts- und planungssicher bemessen. 
 
 
zu 17.2: Antrag A-R/0084/2017 der SPD-Fraktion: „Schulerweiterung finanziell absichern“ 
Die notwendige Finanzierung ist im Rahmen des Entwurfes für den Haushaltsplan 2019 ff. von Seiten 
der Verwaltung berücksichtigt. Die Beschlussfassung dieser Errichtungsbeschlüsse ist für die Etatsi t-
zung des Rates im Dezember 2018 vorgesehen, so dass die durch die SPD -Fraktion gewünschte 
finanzielle Absicherung von Schulerweiterungen sichergestellt werden könnte.

- 30 - 
V/0705/2018 
zu 17.3: Anregung Nr. 2016-00061 nach § 24 der Gemeindeordnung NRW des Wilhelm-Hittorf-
Gymnasiums zum „Bau eines multifunktionalen Gebäudes mit einem großen Versammlungsraum incl. 
integrierten Fach- und Beratungsräumen“ 
Diese Anregung wird im Rahmen der Machbarkeitsstudie aufgegriffen und entsprechend bei den Pla-
nungen zur Deckung der Raumbedarfe des Wilhelm-Hittorf-Gymnasiums berücksichtigt.  
 
zu 17.4: Antrag A -S/0015/2018 aller Fraktionen der Bezirksvertretung Münster -Südost „Raumproble-
me im Schulzentrum Wolbeck“ – kurzfristig eine Interimslösung schaffen. 
Die Verwaltung vertritt die Haltung, dass im Sinne des Schulzentrumsgedankens vorrangig weiterhin 
die vorhandenen Raumkapazitäten flexibel und schulübergreifend optimiert und genutzt werden kö n-
nen. Auch die Entscheidungen üb er eine potentielle Interimslösung können erst getroffen werden, 
wenn Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Machbarkeitsstudien für die Gymnasien vorliegen und 
entsprechende Wirkungszusammenhängen beurteilt werden können (vgl. Ziffer 10). 
 
 
zu 18: Baulandprogramm - Dynamik 
 
Die Stadt Münster verfolgt das ehrgeizige Ziel, umfangreiche neue Wohnbaufläche zu entwickeln, um 
so auf den angespannten Wohnungsmarkt und die demografische Entwicklung zu reagieren. 
 
Die jeweiligen Baulandprogramme (aktuell 201 8 – 2025), die verwaltungsintern abgestimmt und b e-
schlossen sind (V/0207/2018/1), können aber aufgrund der Komplexität der Rahmenbedingungen 
nicht immer linear umgesetzt werden. Diese Verschiebungen bzw. Veränderungen haben dann auch 
mittelbar Auswirkungen für die Schülerprognose, da sich entweder der Zeitpunkt für die Vermarktung 
neuer Wohnbaufläche nach hinten verschiebt und/oder Korrekturen bei der Zahl der Wohneinheiten 
und der Aufteilung Einfamilienhaus/Mehrfamilienhaus vorgenommen werden. All dies kann in Summe 
dazu führen, dass Prognoseberechnungen angepasst werden müssen.  
Diese regelmäßig durchgeführten Abgleiche sind dann vor allem relevant, wenn anstehende Investit i-
onsvorhaben davon unmittelbar berührt sind.  
Dies wird am Beispiel der Matthias -Claudius-Schule Handorf (Beschlusspunkt 7) deutlich, da erst 
nach der Ratsentscheidung vom 13.12.2017 für den Ausbau zur 3 -Zügigkeit neue Erkenntnisse zur 
Bevölkerungsentwicklung für Handorf vorlagen. 
 
Ein neuer, abgesicherter Stand für die Schülerprognosen w ird Ende 2019 vorliegen. Zu diesem Zeit -
punkt soll die neue Kleinräumige Bevölkerungsentwicklung 2019 – 2024 vorliegen, die dann alle bi s-
herigen Entwicklungen bilanziert und Ausblick für die nächsten Jahre geben wird. 
Zu diesem Zeitpunkt wird sicherlich au ch deutlicher sein, welche Wohnbaupotenzialflächen in ein 
aktualisiertes Baulandprogramm eingespeist wurden. 
Verwaltungsseitig ist bislang ausschließlich die Perspektiventwicklung für Handorf aufgegriffen wo r-
den, da sich hier eine sehr hohe Priorisierung zur Entwicklung dieser Flächen abzeichnet. 
 
 
Begründung zu II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Auf der Grundlage der erarbeiteten Machbarkeitsstudien sind Kostenrahmen ermittelt worden. Diese 
berücksichtigen die Neubauflächen, die Umbauten im Bestand, Beschaffungen, Außenanlagen, ggfls. 
erforderliche Ersatzmaßnahmen für die Dauer der Bauphase, Baupreissteigerungen und sämtliche 
Nebenkosten. 
Der Kostenrahmen enthält keine Mittel für Unwägbarkeiten für z.B. archäologische Maßnahmen, 
Kampfmittelsondierung, Altlastenuntersuchungen/-entsorgung auf dem Grundstück oder Schadstof f-
untersuchungen/-entsorgung im Gebäude.  
Außerdem können die Architektenwettbewerbe zu anderen Lösungsvorschlägen mit unterschiedl i-
chen Neu- und Umbauflächen kommen.  
Aus diesen Gründen sind die jetzt ermittelten Kosten als ein nach Möglichkeit einzuhaltender Kosten-
rahmen anzusehen. Eine entsprechende Vorgabe wird im weiteren Verfahren berücksichtigt . Eine im

- 31 - 
V/0705/2018 
Einzelfall unausweichliche Überschreitung des jeweiligen Kostenrahmens wird möglichst im Ge samt-
budget für die Erweiterungen der Schulgebäude aufgefangen. 
 
 
Begründung zu III. Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Bei der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“ waren im Haushaltsplan 2018 in s-
gesamt 67.817.940 € veranschlagt. Davon wurden 180.000 € zur Deckung der Planungskosten für 
die Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus eingesetzt (vgl. Vorlage V/0421/2017). 
 
Unter Berücksichtigung der 8 auf der Grundlage der Vorlage V/0845/2017/1 beschlossenen Schu l-
baumaßnahmen mit einem Inve stitionsvolumen von 55.097.000 €, der im Mai 2018 beschlossenen 
Erweiterung der Mosaik -Schule mit einem Investitionsvolumen von 5.650.000 € (vgl. Vorlage 
V/0224/2018/1) sowie der Differenz von 889.000 € der Kosten des beschlossenen Neubaus der 
Grundschule Sprakel inkl. Zweifachsporthalle gegenüber dem ursprünglichen Ansatz zum Ausbau 
des bestehenden Schulgebäudes (vgl. Vorlage V/0276/2018/1) verblieb noch ein Betrag in Höhe von 
1.006.940 € zur Finanzierung weiterer Maßnahmen.  
 
Die beschlossenen Schulbaumaß nahmen wurden inzwischen als Einzelmaßnahmen im Haushalt 
veranschlagt. Die Deckung erfolgte durch Kürzung der Mittel bei der Maßnahme 4720 „Erweiterung 
Schulgebäude“, bei der dann noch 1.006.940 € zur Verfügung standen. 
 
Aufgrund der erkennbaren Bedarfe u.a. 
 zur Erweiterung bzw. zum Ausbau weiterer Schulen (3. Tranche),  
 der noch ausstehenden Entscheidung zur Umsetzung der zunächst zurückgestellten Ma ß-
nahmen (z.B. Matthias-Claudius-Schule Gut Insel, Hermannschule, Schulzentrum Wolbeck),  
 des erkennbaren B edarfs auf der Grundlage der abgeschlossenen Erhebung der qualitativen 
und quantitativen Raumbedarfe der Schulen, für die keine Erhöhung der Zügigkeit beschlo s-
sen wird, 
 der Bedarfe im Gymnasialbereich aufgrund der Wiedereinführung von G9  
 
wurden zum Entwu rf des Haushaltsplanes 2019 weitere Mittel in Höhe von 200.000.000 € vera n-
schlagt. 
 
Für die baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden Zügigkeiten  sowie den Umbau ten im 
Bestand der unter Ziffer 2, 3 und 8.6 genannten Schulstandorte sind auf der Grun dlage der Machbar-
keitsstudien Kostenrahmen in Höhe von insgesamt 81.040.000 € kalkuliert.  
Die Maßnahmen werden als Einzelmaßnahmen veranschlagt. Die Deckung erfolgt durch Kürzung der 
Ansätze bei der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“.  
Für weitere Maßnahmen verbleibt ein Betrag in Höhe von 119.966.940 €. 
 
Der Finanzierungsbedarf für die Sporthallenmehrbedarfe ist noch nicht bekannt und wird von der 
Verwaltung nach Vorlage des standortübergreifenden Gesamtkonzeptes ermittelt. Die Verwaltun g 
wird die erforderlichen Finanzmittel zum Haushalt anmelden. 
 
 
Fazit: 
 
Mit den Beschlüssen zur Vorlage V/0420/2016/1 hat der Rat der Stadt Münster ein Ausbauprogramm 
für die städtischen Schulen begonnen, dessen Umfang in quantitativer und qualitativer Hin sicht zwar 
für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung darstellt, aber in Umfang und Tiefe erforderlich 
ist, die Schulen räumlich so auszustatten, dass sie den Anforderungen der Gegenwart und der näh e-
ren Zukunft räumlich gewachsen sind. Die steigende Zahl an Schülerinnen und Schülern, bildungspo-
litische Anforderungen von Heterogenität und umfassend verstandener Inklusion sowie die Entwic k-
lung der Schulen zu Orten nicht nur des Unterrichts, sondern zu Räumen der Bildung, fordern einen 
umfassenden Umbau der Schulen der Stadt, der mit den Beschlüssen zu dieser Vorlage konsequent

- 32 - 
V/0705/2018 
fortgesetzt wird, ohne dass das Ziel bereits erreicht oder greifbar ist. 
 
Gute Schule in Münster fordert aber mehr als die Wahrnehmung klassischer Schulträgeraufgaben. 
Mit u. a.  der Verstetigung der integrierten Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung, der qualitat i-
ven und quantitativen Fortentwicklung der Schulsozialarbeit, den Beschlüssen zur Qualität des off e-
nen Ganztags, der Unterstützung von Übergängen in der Bildungsbiogr afie, auch und gerade derer 
von zugewanderten Kindern und Jugendlichen werden wichtige Gelingensbedingungen für eine 
chancengerechte Bildung in Münster geschaffen. Deren Weiterentwicklung, aber auch diejenige ne u-
er Konzepte und Maßnahmen sowie die noch aus stehende Transformation einer Medienentwic k-
lungsplanung zu einem Konzept des digitalen Lernens und Bildens nicht nur für die allgemeinbilde n-
den Schulen stellen wichtige Aufgaben der näheren Zukunft dar. 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
 
Anlage A zur V/0705/2018 
Anlage 1:   Standorte der Machbarkeitsstudien (3. Tranche) 
Anlage 2:   Gesamtübersicht der Machbarkeitsstudien 
Anlage 3:   Lageplan Bodelschwinghschule 
Anlage 4:   Lageplan Thomas-Morus-Schule 
Anlage 5:   Lageplan Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 
Anlage 6:   Lageplan Peter-Wust-Schule 
Anlage 7:   Lageplan Melanchthonschule 
Anlage 8:   Lageplan Norbertschule 
Anlage 9:   Lageplan Nikolaischule Wolbeck 
Anlage 10: Lageplan Davertschule Amelsbüren 
Anlage 11: Lageplan Zweifachsporthalle „Zum Häpper“ 
Anlage 12: Lageplan Marienschule Roxel 
Anlage 13: Lageplan Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde 
Anlagen 14.1 bis 14.4: Lagepläne Schulzentrum Hiltrup  
Anlage 15: Lageplan Pötterhoekschule 
Anlage 16: Lageplan Erna-de-Vries-Realschule 
Anlage 17: Lageplan Matthias-Claudius-Schule Handorf 
Anlage 18: Rankingtabelle 
Anlage 19: Lageplan Ludgerusschule Hiltrup  
Anlage 20: Antrag an den Rat Nr. A-R/0029/2018 
Anlage 21: Antrag an den Rat Nr. A-R/0084/2017 
Anlage 22: Anregung 2016-00061 
Anlage 23: Antrag A-S/0015/2018 
Anlage 24: Einzelveranschlagungen

Anlage11_Zweifachsporthalle_Häpper

1570 Zeichen

ERWEITERUNG DAVERTSCHULE/
NEUBAU 2-FACHSPORTHALLE 
an der
SPORTANLAGE AMELSBÜREN
ZUM HÄPPER 24
48153 MÜNSTER
Lageplan
Gabriel / Mümken
Nienaber / Michel
SelbergSelberg
Planbezeichnung
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
Zeichnung Bauen im Bestand
Projektleitung
0846_sebedarf_sportanlage.pro
0846/0847_Davertschule\Sportanlage Amelsbüren
2-Fachsporthalle
LAGEPLAN varia 3
0846/0847
Planphase
MACHBARKEITSSTUDIE
1:1000
A3
14.06.2018 b     28.08.2018
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
Projektnummer
Index
P-....
B/0
Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Projektdatei
Standortnummer
Gabriel / Mümken
Nienaber / Michel
SelbergSelberg
Planbezeichnung
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
Zeichnung Bauen im Bestand
Projektleitung
Planphase
MACHBARKEITSSTUDIE
1:500
A3PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
Projektnummer
Index
P-....
B/0
Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Projektdatei
Standortnummer
Auf der Breie
Zum
 Häpper
ca. 
19,00 m
ca. 
24,00 m
ca. 34,00 m
ca. 31,00 m
ca. 48,00 mca. 39,00 m
2-Fachsporthalle 
ohne Tribüne
ca. 6380 m²
ca. 12390 m²
11 Stell-
plätze neu
9 Stell-
plätze neu
50 Stellplätze
1060
154
153
152
155
903
78
792
789
784
156
157
158
159
732
733
734
735
738
739
740
744
147
148
145
1070
737
786
788
785905
787
1023 96
777
1061
890
1088
067
1091
32
31
30
214
215
741
144
146
Z
u m
 H ä p p e r
F
II
II
II
II S
S
S
F
S
F
I
I
I
I
I
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I
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II
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
II
I
I
I
I
I
I
I

Anlage9_Nikolaischule_Wolbeck

796 Zeichen

II
I
Schulcontainer temporär
I
I
II
II
II
II
II
I
Nikolaischule
2874
432
2873
202
201
3404
2943
2939
2948
2949
3462
2950
2951
3404
348
3436
845
559
2255
2847
Sportplatz
I I I I
II II
II II
-I
II
II
F
u
ß
w
e
g
A
m
 W
ig
b
o
ld
Grünanlage
P
rünanlage
OW
S
N
Stufenverfahren059
Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
MACHBARKEITSSTUDIE
Amtsleitung / Technische Leitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Zeichnung Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichnis
ErstellungMaßstab
ERWEITERUNG DER 
NIKOLAISCHULE
MÜNSTER
AM WIGBOLD 11
48167 MÜNSTER
LP
Index
Projektnummer
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße
11.06.20181:500
059_Nikolaischule\Schulerweiterungsbedarf
059-sebedarf.pro
Uphaus Uphaus
Nienaber / Michel
Gabriel / Mümken
3-ZügigkeitLP

Anlage7_Melanchthonschule

920 Zeichen

137
R
a
d
w
e
g
R
a
d
w
e
g
R
a
d
w
e
g
Breslauer Straße Köngsberger Straße
H
a
m
a
n
II
II
I
I
I
11 Stellplätze vorhanden
P
P
P
P
Materialcontainer
IV
I
I
IIII
II
IV
IV
V
I
IIII
II
II
II
1
0
8
a
II
I
IIII
II II
II
II
II
II
II
II
II
V
I
Melanchthonschule
I
I
I
I
I
I
32
128
129
68
130
131
211
631
633
634
629 630
632
162
161
182
613
601
849
I
II
I
Variante 1
LP 2-Zügigkeit
Vorabzug
Gabriel / Mümken 
Nienaber / Michel
UphausUphaus
479-sebedarf.pro
479_Melanchthonschule\Schulerweiterungsbedarf
1:500 06.03.2018
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
Projektnummer
Index
LP
ERWEITERUNG DER 
MELANCHTHONSCHULE 
MÜNSTER
KÖNIGSBERGER STRASSE 89
48157 MÜNSTER
Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
MACHBARKEITSSTUDIE
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
479
N
S
W O

Anlage4_Thomas_Morus_Schule

2748 Zeichen

I
Schulhoffläche 3.776 m²
Nachzuweisen 2.400 m²
14
8
7
1
14 Stpl. erforderlich
Thom
Thomas-Morus-Weg
Thomas-Morus-Weg
I
II
II
II
I
II
II
St. Thom
I
II
II
II
II
II
II
II
II
II
IIIIII
II
II
II
II
II
I
IIIIII II
II
IIII
II
I
II
II
II
I
I
II
II
II
II
II
I
II
II
II
II
I
II
II
II
IIII II
II
II
II
II II
II
II
II
III
IIII
II
II
II
II
II
I
II
I
II
322
364
155
352
327
341
361
160
152
365 360
371
339
357
367
354
153
347
349
324 330
351
232
346
323
344
229
156
158
412
157
334
363
356
295
154
343
325
342
332
368
151
333
238
362
372
358
331
355
326
328
350
345
359
159
369
348
353
160
152
363
369
328
324
349
326
159
155
364
345
348
353
333
331
347
365
153
295
372
346
232
238
351
371
339
354
362
154
367
158
343
352
327
325 350
342
157
156
332
344
334
322
330
368
323
341
361
I SCHULGARTEN
FEUERWEHRZUFAHRT
SPIELPLATZ
P
KLEINGARTENANLAGE SCHNORRENBURG
FLUR  118
SPORTBAHN
LAGEPLANLP
LEGENDE
Allg. Unterrichtsbereich
Klassen                                    Mehrzwec k/Informatik              Differenzierung/Lehrmitte l
Bestand               Neu                            Bestand               Neu                            Bestand               Neu
Naturwissenschaftlicher Bereich
NW-Räume                              Lehrküche           
Bestand               Neu                            Bestand               Neu                            
technisch/musischer Bereich
Kunst/Musik/Werken                                 
Bestand               Neu                 
Sport/außerunterrichtlicher Bereich
Sporthalle                                 Biblio/S elbstlernzentrum          Forum/Aula/Oberstufe                                 
Bestand               Neu                            Bestand               Neu                            Bestand               Neu       
Ganztagsbereich
Mensa                                      Aufentha lt OGS                        Sanitäranlagen/sonst.  Nebenräume                                 
Bestand               Neu                            Bestand               Neu                            Bestand               Neu        
Verwaltung                                
Bestand               Neu                 
externe Nutzungen                                
Bestand               Neu                 
A2
04.05.20181:500
MACHBARKEITSSTUDIE
Gabriel / Mümken 
Nienaber / Michel
Steinkamp
_PLAN/
739_Thomas-Morus-Schule
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
PlanphaseProjektnummer
Index
ERWEITERUNG DER
THOMAS-MORUS-SCHULE
THOMAS-MORUS-WEG 5
48147 MÜNSTER
Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
739

Anlage2

13544 Zeichen

Schulform Stadtbezirk Schule
Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018  
(aggregiert) Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018 (detailliert)
Grundschule Mitte Aegidii-Ludgeri-Schule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Bodelschwinghschule Errichtungsbeschluss
 V/0705/2018, Ziffer 2.1: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung 
zur 3-Zügigkeit
Dietrich-Bonhoeffer-Schule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Dreifaltigkeitsschule Errichtungsbeschluss
laufende Baumaßnahme: Erweiterungsbau und Umbau zur 3-
Zügigkeit 
Gottfried-von-Cappenberg-Schule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Hermannschule späterer Entscheidungszeitpunkt  V/0224/2018/1, Ziffer 4: Entscheidungsvorschlag Anfang 2020
Johannisschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Kreuzschule Errichtungsbeschluss
 V/0845/2017/1, Ziffer 2.1: Errichtungsbeschluss, bauliche 
Erweiterung zur 3-Zügigkeit
Martinischule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Martin-Luther-Schule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Mauritzschule Errichtungsbeschluss
 V/0845/2017/1, Ziffer 2.1: Errichtungsbeschluss, bauliche 
Erweiterung zur 3-Zügigkeit
Overbergschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Pötterhoekschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle
V/0705/2018: kein Errichtungsbeschluss, Ziffer 6.1; Rankingtabelle, 
Ziffer 8.4
Thomas-Morus-Schule Errichtungsbeschluss
V/0705/2018, Ziffer 2.2 : Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung 
zur 4-Zügigkeit
Beschlüsse zu den Machbarkeitsstudien der Vorlagen der 1., 2. und 3. Tranche sowie 
Status aller weiteren Schulen  (Anlage 2 zur Vorlage V/0705/2018)
Anlage 2
1

Schulform Stadtbezirk Schule
Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018  
(aggregiert) Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018 (detailliert)
Grundschule Mitte Matthias-Claudius-Schule Gut Insel späterer Entscheidungszeitpunkt  V/0224/2018/1, Ziffer 4: Entscheidungsvorschlag Anfang 2020
West
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule 
Nienberge Errichtungsbeschluss
V/0705/2018, Ziffer 2.3: Errichtungsbeschluss, Ausbau zur aktuell 
bestehenden 2-Zügigkeit mit der Option zur baulichen Erweiterung 
zur festgelegten 3-Zügigkeit 
Ludgerusschule Albachten Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Marienschule Roxel Errichtungsbeschluss
V/0705/2018, Ziffer 3: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung 
zur 5-Zügigkeit
Michaelschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle  (für 3-Zügigkeit)
Mosaik-Schule Errichtungsbeschluss
V/0224/2018/1, Ziffer 2: Errichtungsbeschluss, Ausbau zur 
bestehenden 3-Zügigkeit mit der Option zur baulichen Erweiterung 
zur 4-Zügigkeit
neue Grundschule Albachten Errichtungsbeschluss
 V/0845/2017/1, Ziffer 2.2: Errichtungsbeschluss, Neubau einer 2-
zügigen Grundschule mit Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit in 
einem 2. Bauabschnitt
Peter-Wust-Schule Errichtungsbeschluss
V/0705/2018, Ziffer 2.4: Errichtungsbeschluss,  Ausbau zur 
festgelegten 3-Zügigkeit mit der Option zur baulichen Erweiterung zur 
4-Zügigkeit
Theresienschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Wartburgschule
Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie
V/0705/2018, Ziffer 8.1: wegen gebundenem Ganztag und damit 
verbundenem abweichendem Raumkonzept nicht berücksichtigt
neue Schule Oxford Errichtungsbeschluss in Vorbereitung Errichtungsbeschluss in Vorbereitung
Nord Grundschule Kinderhaus-West
Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie
V/0705/2018, Ziffer 8.1: wegen gebundenem Ganztag und damit 
verbundenem abweichendem Raumkonzept nicht berücksichtigt
Grundschule Sprakel Errichtungsbeschluss
V/0276/2018/1: Errichtungsbeschluss, Neubau eines 2-zügigen 
Grundschulgebäudes als Ersatz für das bestehende Gebäude mit 
Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt
Melanchthonschule Errichtungsbeschluss
V/0705/2018, Ziffer 2.5: Errichtungsbeschluss, Ausbau zur 
festgelegten 2-Zügigkeit
Norbertschule Errichtungsbeschluss
V/0705/2018, Ziffer 2.6: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung 
zur 4-Zügigkeit
Paul-Schneider-Schule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
2

Schulform Stadtbezirk Schule
Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018  
(aggregiert) Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018 (detailliert)
Grundschule Südost
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule 
Angelmodde späterer Entscheidungszeitpunkt
V/0705/2017, Ziffer 4: Entscheidung erst im Zusammenhang 
Konversion
Eichendorffschule Angelmodde Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Grundschule Wolbeck-Nord Errichtungsbeschluss V/0111/2015/1: Neubau, laufende Baumaßnahme
Idaschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Nikolaischule Wolbeck Errichtungsbeschluss
V/0705/2018, Ziffer 2.7: Errichtungsbeschluss, Ausbau zur 3-
Zügigkeit mit der Option zur baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit
neue Schule York Errichtungsbeschluss in Vorbereitung Errichtungsbeschluss in Vorbereitung
Ost Astrid Lindgren-Schule Gelmer Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Margaretenschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
Matthias-Claudius-Schule Handorf neue Machbarkeitsstudie
 V/0705/2018, Ziffer 7: Aufhebung des Beschlusses zur baulichen 
Erweiterung zur 3-Zügigkeit; neue Machbarkeitsstudie zur Prüfung 
einer 4-Zügigkeit
Pleisterschule Errichtungsbeschluss
V/0845/2017/1, Ziffer 2.1: Errichtungsbeschluss, bauliche 
Erweiterung zur festgelegten 2-Zügigkeit
Hiltrup Clemensschule Hiltrup Errichtungsbeschluss
V/0845/2017/1, Ziffer 2.3: Errichtungsbeschluss, bauliche 
Erweiterung zur 2-Zügigkeit
Davertschule Amelsbüren Errichtungsbeschluss
V/0224/2018/1, Ziffer 3: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung 
zur 4-Zügigkeit; V/0705/2018, Ziffer 2.8: Zeitpunkt und Finanzierung
Grundschule Loevelingloh
Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie
V/0705/2018, Ziffer 8.1 und  V/0328/2017/1, Ziffer 10: reduziertes 
Raumprogramm
Ludgerusschule Hiltrup Errichtungsbeschluss
 V/0705/2018, Ziffer 8.6: Errichtungsbeschluss, Ausbau zur 
festgelegten 4-Zügigkeit
Marienschule Hiltrup Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle
3

Schulform Stadtbezirk Schule
Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018  
(aggregiert) Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018 (detailliert)
Grundschule Hiltrup Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup Errichtungsbeschluss
V/0845/2017/1, Ziffer 2.3: Errichtungsbeschluss, bauliche 
Erweiterung zur 4-Zügigkeit
Förderschule Mitte Albert-Schweitzer-Schule
keine Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe SEP Förderschulen
Erich Kästner-Schule
keine Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe SEP Förderschulen bzw. s. Pötterhoekschule
Richard-von-Weizsäcker-Schule, Sek I
keine Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe
V/0085/2016: auslaufende Auflösung beschlossen, SEP 
Förderschulen
Schule an der Beckstraße
keine Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe SEP Förderschulen
Nord Uppenbergschule Kinderhaus
keine Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe SEP Förderschulen
Hauptschule Mitte Geistschule
keine Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe auslaufend gestellte Schule
Nord Hauptschule Coerde
Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie V/0705/2018, Ziffer 8.2: Raumprogramm weitestgehend erfüllt
Waldschule Kinderhaus
Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie V/0705/2018, Ziffer 8.2. Raumprogramm weitestgehend erfüllt
Realschule Mitte Erich-Klausener-Schule Errichtungsbeschluss
 V/0845/2017/1, Ziffer 2.1: Errichtungsbeschluss, bauliche 
Erweiterung zur 4-Zügigkeit
Erna-de-Vries-Realschule
Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie V/0705/2018, Ziffer 6.2 und 8.2: kein Errichtungsbeschluss
Fürstin-von-Gallitzin-Schule
keine Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe V/0705/2018, Ziffer 8.1.  auslaufend gestellte Schule
Realschule im Kreuzviertel
Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie
 V/0224/2018, Ziffer 5 und V/0705/2018 Ziffer 8.2: kein 
Errichtungsbeschluss
Gesamtschule Mitte Gesamtschule Münster-Mitte
keine Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe Neubau gerade fertig gestellt
Mathilde-Anneke-Gesamtschule Errichtungsbeschluss
V/0016/2015: 2. städtische Gesamtschule; Neubau für 6-zügige S I 
und Umbau des Gebäudes der Fürstin-von-Gallitzin-Schule für die S 
II befinden sich in der Planungsphase
Sekundarschule West Friedensreich-Hundertwasser-Schule
keine Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe
V/0705/2018, Ziffer 8.1.: Raumprogramm weitestgehend im 
Schulzentrum Roxel erfüllt
4

Schulform Stadtbezirk Schule
Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018  
(aggregiert) Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018 (detailliert)
PRIMUS-Schule Mitte PRIMUS-Schule
keine Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe V/0705/2018, Ziffer 8.1: Schulversuch
Hiltrup PRIMUS-Schule
keine Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe V/0705/2018, Ziffer 8.1: Schulversuch
Gymnasium Mitte Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie
Gymnasium Paulinum Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium späterer Entscheidungszeitpunkt
laufender Prozess Erstellung Sanierungskonzept und Variante 
Neubau
Pascal-Gymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie
Ratsgymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie
Schillergymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie
West Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie
Schulzentrum Hiltrup Hiltrup Hauptschule Hiltrup späterer Entscheidungszeitpunkt
 V/0705/2018, Ziffer 5: Prüfung Varianten, Errichtungsbeschluss in 
separater Vorlage
Immanuel-Kant-Gymnasium Hiltrup späterer Entscheidungszeitpunkt
 V/0705/2018, Ziffer 5: Prüfung Varianten, Errichtungsbeschluss in 
separater Vorlage
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup späterer Entscheidungszeitpunkt
 V/0705/2018, Ziffer 5: Prüfung Varianten, Errichtungsbeschluss in 
separater Vorlage
Schulzentrum Kinderhaus Nord Geschwister-Scholl-Gymnasium Errichtungsbeschluss
V/0421/2017/1: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung um 
insgesamt einen Zug für die Sekundarstufe im Schulzentrum 
Kinderhaus
Geschwister-Scholl-Realschule Errichtungsbeschluss
V/0421/2017/1: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung um 
insgesamt einen Zug für die Sekundarstufe im Schulzentrum 
Kinderhaus
Grundschule am Kinderbach Errichtungsbeschluss
V/0421/2017/1:Errichtungsbeschluss, Neubau eines 2-zügigen 
Grundschulgebäudes als Ersatz für das bestehende Gebäude
5

Schulform Stadtbezirk Schule
Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018  
(aggregiert) Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018 (detailliert)
Schulzentrum Wolbeck Südost Gymnasium Wolbeck späterer Entscheidungszeitpunkt V/0705/2018, Ziffer 9: späterer Entscheidungszeitpunkt
Hauptschule Wolbeck späterer Entscheidungszeitpunkt V/0705/2018, Ziffer 9: späterer Entscheidungszeitpunkt
Realschule Wolbeck späterer Entscheidungszeitpunkt V/0705/2018, Ziffer 9: späterer Entscheidungszeitpunkt
Schule für Kranke West Helen-Keller-Schule
keine Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe
V/0705/2018, Ziffer 8.1. UKM, Umbau und Erweiterung erfolgt im 
Jahr 2016
Berufskolleg Mitte Adolph-Kolping-Berufskolleg
keine Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe SEP-Berufskollegs
Anne-Frank-Berufskolleg
keine Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe
V/0757/2018: SEP-Berufskollegs und Vorlage Machbarkeitsstudie 
Anne-Frank-Berufskolleg
Hansa-Berufskolleg
keine Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe SEP-Berufskollegs
Hans-Böckler-Berufskolleg
keine Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe SEP-Berufskollegs
Ludwig-Erhard-Berufskolleg
keine Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe SEP-Berufskollegs
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-
Berufskolleg
keine Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe SEP-Berufskollegs
PTA-Berufsfachschule Mitte
Städt. Berufsfachschule für pharmaz.-
technische Assistenten der Stadt Münster
keine Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe
V/0705/2017, Ziffer 2.1: Verlagerung, Zusammenhang Bedarf 
Bodelschwinghschule 
Weiterbildungskolleg Mitte Weiterbildungskolleg Münster
keine Erhebung der quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe Neubau Oktober 2017 fertiggestellt
6

Anlage14_SZ_Hiltrup_2

1083 Zeichen

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Johannes-Gutenberg-Realschule
Hauptschule Hiltrup
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II
Zweifeldhalle
Schule
Bürgerhalle
296 FAHRRADABSTELLPLÄTZE NEU
258 FAHRRAD
ABSTELLPLÄTZE NEU
294 FAHRRADABSTELLPLÄTZE NEU
354 M² SCHULHOF933 m² SCHULHOF
1.805 M² SCHULHOF
221 FAHRRADABSTELLPLÄTZE
BESTAND
PARKPLATZ
PARKPLATZ
PARKPLATZ
I
Westfalenstraße
1000
BST0-LP_PLM
LAGEPLANLP
815
Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
Amtsleitung / Technische Leitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Zeichnung Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichnis
ErstellungMaßstab
ERWEITERUNG DES 
SCHULZENTRUMS HILTRUP
WESTFALENSTRA?E 197
48165 MÜNSTER
Index
Projektnummer Planphase
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße
815_Schulzentrum Hiltrup
_PLAN/
Steinkamp
Nienaber / Michel
Gabriel / Mümken 
MACHBARKEITSSTUDIE

Anlage20_FDP-Antrag_A-R_0029_2018

3969 Zeichen

Antrag	an	den	Rat	Nr .	:	A-R/0029/2018  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
www. fdp -fraktion -ms.de  
 
 
 
 
 
Antrag 
 Münster, 03.05.2018 
 
Grundschulen fit machen für 2025: 
Anspruch auf offenen Ganztag braucht Vorlauf 
 
„Wir werden bis zum Jahr 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im 
Grundschulalter schaffen“, so heißt es in der Koali tionsvereinbarung 2018 der neuen 
Bundesregierung. Daher gilt es, rechtzeitig auf die  damit absehbaren, aber auch schon 
heute spürbaren, wachsenden Bedarfe der Eltern vorbereitet zu sein: 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Es wird für alle städtischen Grundschulen ein Ra um-Programm entwickelt, das den in 
Aussicht gestellten „Rechtsanspruch auf Ganztagsbet reuung“ ab dem Jahr 2025 
berücksichtigt. Vor allem die Planungen zu den aktu ellen Ausbau- und 
Neubaumaßnahmen für Grundschulen (1. und 2. Tranche ) müssen auf die absehbar 
erhebliche Zunahme der Teilnehmer am offenen Ganzta g hin überprüft und ergänzt 
werden 
 
2 Die städtischen Ämter sind durch die Umsetzung de r beschlossenen 
Erweiterungsmaßnahmen für Schulgebäude – derzeit di e erste Tranche, für 2018 ist aber 
auch Umsetzungsbeginn für die 2. Tranche vorgesehen  – bereits stark belastet. Deshalb 
sollen private Büros soweit wie möglich mit der Planung (und ggfls. der Umsetzung) für die 
Ganztagsräume beauftragt werden. 
 
3. Damit Münster zügig in den Genuss der im Berline r Koalitionsvertrag 2018 
vorgesehenen  Bundesmittel für den Ausbau von Ganzt agsschulen und für die Betreuung 
kommt, sollen die Pläne so rasch wie möglich in diese Richtung konkretisiert werden. 
 
4.  Die Stadt Münster fordert den Städtetag auf, unverzüglich Verhandlungen mit dem Bund  
aufzunehmen, ab wann die Finanzierung von Baumaßnah men zur Erweiterung und/oder 
zum Neubau von Raumkapazitäten für den offenen Ganz tag beim Bund (ggfls. über das 
Land) angemeldet werden kann. Es ist sicher zu stel len, dass Investitionen in ein 
Ausbauprogramm auch dann durch Bundesmittel finanzi ert werden können, wenn zum 
Zeitpunkt des Ausbaus die im Koalitionsvertrag ange kündigten Gesetze noch nicht 
verabschiedet sind (förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn).

- 2 - 
 
5. Auch alle weiterführenden Schulen sollen, wie in  der Zielvereinbarung zum Haushalt 
2018 von der FDP beantragt und beschlossen, auf die  Ausweitung der ganztägigen 
Betreuung hin ausgerichtet werden. 
 
 
Begründung: 
 
Der bis 2025 vorgesehene „Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Ganztag“ weist 
deutlich auf die Entwicklung hin, die in Münster be reits jetzt spürbar ist: 55,42 Prozent der 
Kinder in der Primarstufe (Schulstatistik 2017/2018 ) nehmen am offenen Ganztag teil, die 
Wartelisten aber sind lang und vielerorts fehlen di e räumlichen Voraussetzungen für eine 
Ausweitung. Mit einem gesetzlichen Anspruch auf ein en Betreuungsplatz werden die 
Teilnehmer-Zahlen sprunghaft ansteigen – die entspr echenden Gesetzesänderungen bei 
der Kindertagesbetreuung haben deutlich gezeigt, we lcher finanziellen, planerischen und 
personellen Kraftanstrengungen zur Angebots-Anpassu ng es kurz-, mittel- und langfristig 
bedarf. Zumal die Umsetzungen der bereits beschloss enen und weiter anstehenden 
Schulerweiterungen (1. und 2. Tranche) die Verwaltu ng in jeder Hinsicht außerordentlich 
stark in Anspruch nehmen werden. 
 
Daraus sollte Münster alle Lehren ziehen und rechtz eitig die Weichen stellen, um seine 
Schulen für den zu erwartenden Ansturm auf die Ganz tagsplätze fit zu machen und dafür 
auf die Fördermittel des Bundes zugreifen zu können . Zwei Milliarden Euro sollen für den 
Ausbau von Ganztagsschulen und für die Betreuung zu r Verfügung gestellt werden, so 
heißt es im Koalitionsvertrag.  
 
 
gez. 
 
Carola Möllemann-Appelhoff    Jürgen Reuter  
Hans Varnhagen                             Jörg Berens 
FDP-Fraktion im Rat

Anlage22_Anregung_061_2016_HittorfGY

23 Zeichen

Anregung Nr. 2016-00061

Anlage6_Peter_Wust_Schule

186 Zeichen

19.06.2018
Dingbänger Weg
Nr.80
Sporthalle
Schulgebäude
Schlautstiege
Aula
II
Mensa
18,50 m
18,00 m
37,00 m16,00 m
II
I
Spielgeräte
Bikes
PKW
Bolzplatz
Erweiterung
- 3-zügig -LA
1
9
17
8

Anlage21_SPD-Antrag_A-R_0084_2017

2358 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0084/2017 
 
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
Schulerweiterung finanziell absichern  
Ratsantrag  
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
 
 
Es wird sichergestellt, dass die Ergebnisse der im Rahmen der Schulerweiterung noch ausste- 
henden Machbarkeitsstudien umgesetzt werden können. Die Verwaltung erhebt den entspre- 
chenden Finanzbedarf und stellt die erforderlichen Mittel in den Haushalt ein. 
 
 
Begründung: 
Aktuell steht in Münster das Thema Schulerweiterung ganz oben auf der Agenda. Mit Blick auf 
die wachsende Stadt ist es dringend notwendig, Schulen auch räumlich zukunftssicher zu ma- 
chen – und dabei auch zunehmende Herausforderungen wie die Inklusion und den schulischen 
Ganztag zu berücksichtigen. 
Mit der Beschlussvorlage V/0845/2017 stellt die Verwaltung die Erweiterung von Schulgebäuden 
zu drei unterschiedlichen Zeitpunkten in Aussicht. Die Errichtungsbeschlüsse beziehen sich dabei 
lediglich auf die erste Tranche der Machbarkeitsstudien. Während die zur Verfügung stehenden 
Finanzmittel bereits für die erste Ausbaustufe ausgeschöpft sind, stehen mehr als die Hälfte der 
Machbarkeitsstudien zur Schulerweiterung noch aus. Da im Haushalt 2018 keine weiteren Mittel 
eingeplant wurden, ist es nicht erkennbar, ob die noch ausstehenden Machbarkeitsstudien der 
zweiten und dritten Ausbaustufe überhaupt umgesetzt werden können. Nur durch ein vollstän- 
dig ausfinanziertes Gesamtkonzept mit einer nachvollziehbaren Priorisierung kann man allen 
Schulen gerecht werden, die schon seit Jahren auf die dringend notwendige räumliche Erweite- 
rung warten. Damit keine Schule im Regen steht, muss die Schulerweiterung in Münster solide 
finanziert werden und darf nicht zu einem Titel ohne Mittel werden. 
 
 
13.12.2017

2 
 
 
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Stephan Brinktrine    Doris Feldmann  
Philipp Hagemann   Marius Herwig    Dr. Cornelia Jäger 
Mathias Kersting   Michael Kleyboldt   Marianne Koch 
Katharina Köhnke   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Stel tig 
Hedwig Liekefedt   Anne Schulze Wintzler  Petra Seyf ferth 
Ludger Steinmann   Beate Vilhjalmsson   Robert von Ol berg 
     Maria Winkel

Anlage23_Antrag_BV_MS_Südost_A-S_0015_2018

2331 Zeichen

A-S/0015/2018 
 
 
 
                                                                                                                              Münster, den 11. Juni 2018 
 
 
Fraktionen und Einzelvertreter in der Bezirksvertretung Münster Südost 
 
 
Antrag: 
 
Die Bezirksvertretung Münster Südost beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob im Schulzentrum Wolbeck 
kurzfristig eine Interimslösung geschaffen werden kann, um die Raumprobleme für Sozialarbeit, Betreuung, 
Einzelförderung u.ä. zu beheben. Diese Maßnahme ist nur als Zwischenlösung gedacht, bis  die Erweiterung 
im Rahmen der Machbarkeitsstudie verwirklicht ist. 
 
Begründung: 
 
Das Schulzentrum Wolbeck besteht aus den drei Schulformen: Hauptschule, Realschule und Gymnasium.  
Die Schulleitungen aller drei Schulformen arbeiten engagiert und eng zusammen unter dem Motto: 
„schulfachlich additiv  und gemeinsam stark“. 
Durch die Errichtung der Klassen-Container konnte die Raumnot für den Unterricht behoben werden. 
Es fehlen aber weiterhin Räume für spezielle und individuelle Betreuung, deren Bedarf durch die 
Machbarkeitsstudie bestätigt wird. 
Der Engpass wird besonders in den Vormittagsstunden deutlich, wenn alle vorhandenen Räume für den 
regulären Unterricht benötigt werden. 
Deswegen müssen Förderungen und individuelle Betreuungen häufig in die Nachmittagsstunden verlegt 
werden. Das erschwert die wertvolle Arbeit der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und verhindert 
häufig spontane Hilfen. 
Die Hauptschule ist eine von nur noch vier Hauptschulen im Stadtgebiet und übernimmt damit die 
besondere pädagogische Aufgabe, sozial benachteiligten und förderungsbedürftigen Jugendlichen Bildung 
und soziale Kompetenz zu vermitteln. 
Für diese spezielle Förderung werden eigene, kleine Räume benötigt, in denen sich betreuende Personen 
mit den Jugendlichen zurückziehen können, unter anderem auch für vertrauliche Gespräche. 
Inzwischen ist ein neuer Sozialarbeiter im Schulzentrum tätig. Eingesetzt wird er zur Hälfte in der 
Hauptschule und zu je einem Viertel im Gymnasium und der Nicolai-Grundschule.  
 
 
 
 
Sabine Metzler (SPD-Fraktion)                                             Franz-Josef Ruwe (CDU-Fraktion) 
 
 
 
Reiner Borchert (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)          Willi Schriek (FDP) 
 
 
 
 
Birgit Hemecker (Piraten)

Anlage17_Matthias_Claudius

1102 Zeichen

N
S
W O
Gabriel / Mümken 
Nienaber / Michel
CarlCarl
0211-lageplan.pro
0211_Matthias-Claudius-Schule Handorf\Schulerweiterungsbedarf
1:500 03.05.2017
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
PlanphaseProjektnummer
Index
LAGEPLANB/0
MATTHIAS-CLAUDIUS-SCHULE 
HANDORF - ERWEITERUNG DER 
GRUNDSCHULE UM EINEN ZUG
DROSTESTRASSE 7
48157 MÜNSTER
Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
MACHBARKEITSSTUDIE
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
0211
322 
1157 
1158 
1086 
1087 
1252 
1253 
1255 
1312 
432 
436 
437 
537 
538 
1604 
106 
1254 
1156 
1082 
Matthias-Claudius-Schule 
II
II
II
II
II
II
II
I
I
II
(geplant)
4 
 
8 
6 
3 
5 
7 
7a 
11 
HsN
10 Stellplätze vorhanden
Ergänzung um einen Stellplatz
Rückbau überdachter Übergang
für Zugänglichkeit Schulhof +
Anlieferung Mensa
grünes Klassenzimmer
zus. Fahrradstellplätze
ca. 700 m²
Abgrenzung, damit die Kinder nicht
das Gelände verlassen
Streetsoccer
mit Tartanbelag + Zaun
2.200 m² Schulhof
I
II

Anlage18_Ranking

2541 Zeichen

Erfassung der qualitativen und quantitativen Raumbedarfe Anlage 18
Grundschulen - Ziffer 8.3 der Vorlage V/0705/2018 (Rankingtabelle)
Grundlage: Musterraumprogramm gem. Anlage 1 zur Vorlage V/0328/2017/1 
1 2 3 4 5
Bezirk Grundschule Rang nach 
analytischer 
Gewichtung Amt 
für Schule und 
Weiterbildung
Rang nach 
Einschätzung Amt für 
Kinder, Jugendliche 
und Familien und 
Gesundheits- und 
Veterinäramt
Summe Ränge Amt für 
Schule und Weiterbildung 
(50%) und
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien/Gesundheits- 
und Veterinäramt (50%)
Hiltrup Ludgerusschule Hiltrup 16 19 35
Ost Kardinal-von-Galen-Schule Handorf 18 17 35
Mitte Martinischule 16 18 34
West Theresienschule 12 17 29
Nord Paul-Schneider-Schule 19 10 29
Mitte Gottfried-von-Cappenberg-Schule 10 17 27
Mitte Johannisschule 9 17 26
Südost Eichendorffschule Angelmodde 14 12 26
Ost Astrid Lindgren-Schule Gelmer 17 4 21
West Ludgerusschule Albachten 3 17 20
Mitte Overbergschule 13 7 20
Mitte Pötterhoekschule 7 12 19
Mitte Aegidii-Ludgeri-Schule 11 7 18
Ost Margaretenschule 6 10 16
West Michaelschule 4 10 14
Hiltrup Marienschule Hiltrup 8 3 11
Südost Idaschule 2 7 9
Mitte Martin-Luther-Schule 5 3 8
Mitte Dietrich-Bonhoeffer-Schule 1 3 4
Kriterien/Größen, die in die Auswertung vom Amt für Schule und Weiterbildung eingeflossen sind:                                        
1) Defizit nach Anzahl und in m² bei den Unterrichts- und Mehrzweckräumen                                                                          
2) Defizit in m² je Schülerin/Schüler im offenen Ganztag bei maximaler Auslastung                                                                                                      
3) Defizit in m² je Schülerin/Schüler bei der Mittagsverpflegung bei maximaler Auslastung                                                                         
4) rechnerische Kapazitäten in Anzahl Schülerinnen/Schüler                                                                                                                                
5) aktuelle Auslastungsquote im offenen Ganztag (Schuljahr 2017/2018)                                                                                            
6) Defizit in m² je Schülerin/Schüler bei den Differenzierungsräumen bei maximaler Auslastung                                                               
7) Defizit in m² je Schülerin/Schüler bei den Verwaltungsräumen bei maximaler Auslastung                                                                      
8) Defizit in m² beim Forum (Aula)

Beratungsverlauf (17)

19.09.2018 Rat
TOP 20 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
04.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung
06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.6 Anhörung
Zur Sitzung
08.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.4 Anhörung
Zur Sitzung
13.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2.1 Anhörung
Zur Sitzung
15.11.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5.1 Vorberatung
Zur Sitzung
28.11.2018 Kulturausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18.2 Vorberatung
Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 18.2 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Anhörung
Vorberatung
Vorberatung

Orte (36)

  • Westfalenstraße 1000
  • Kirmstraße 1
  • Geringhoffstraße 48
  • Beckstraße
  • Bahnhofstraße 9
  • Gartenstraße
  • Tilbecker Straße
  • Pienersallee
  • Höftestraße 4
  • Steinkamp
  • Thomas-Morus-Weg 5
  • Niedersachsenring
  • Waltruper Weg
  • Dingbängerweg
  • Zum Häpper 24
  • Auf dem Dorn 17
  • Breslauer Straße
  • Königsberger Straße 89
  • An der Alten Kirche 161
  • Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße 14
  • Manfred-von-Richthofen-Straße
  • Maybachstraße
  • Gutenbergstraße 22
  • An der Meerwiese 7
  • Spichernstraße 17
  • Schnorrenburg
  • Auf der Breie
  • Drostestraße 7
  • Loevelingloh
  • Schlautstiege
  • Mauritzheide
  • Gut Insel
  • Kinderhaus
  • Am Wigbold 11
  • Schürbusch 45
  • Markweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0705/2018
Typ
Vorlagen
Datum
07.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37