V/0705/2018
Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1
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Anlage A
2799 Zeichen
Anlage A zur V/0705/2018 Kurzüberblick In Fortführung der am 13.12.2017 und am 16.05.2018 vom Rat getroffenen Errichtungsbeschlüs- se in den Vorlagen V/0845/2017/1 und V/0224/2018/1 zur baulichen Erweiterung von Schulen bzw. zum Ausbau zur bestehenden Zügigkeiten werden auf der Grundlage aller fertiggestellten Machbarkeitsstudien weitere Errichtungsbeschlüsse (baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden Zügigkeiten sowie den Umbauten im Bestand) vorgeschlagen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Produkt 030101 – Grundschulen Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungspersonal sowie die nach dem Grundprinzip "Kurze Beine - kurze Wege" erforderlichen Grundschulgebäu- de/Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtungen, Technikausstattung für Klassen- und Fach- räume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfügung. Zusätzlich wird das für die pädagogische Kon- zeption der Grundschule auf der Basis von Ratsbeschlüssen erforderliche Personal für die Mit- tagsverpflegung und die notwendigen Räume und Ausstattungen zur Verfügung gestellt (z.B. Ganztagsangebote). Ziel: Den Grundschüler/innen steht nachfrageorientiert ein Betreuungsplatz im Rahmen der Zielkenn- zahlen zur Verfügung. Das ganztägige Betreuungsangebot wird schnellstmöglich bedarfsgerecht ausgebaut. Finanzierung Produktgruppe: PG 030101 Grundschulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Die baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden Zügigkeiten sowie den Umbauten im Be- stand verursachen investive Auszahlungen in Höhe von 81.040.000 €. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden Zügigkeiten, Umbauten im Bestand sowie die Sporthalle an der Thomas-Morus-Schule werden barrierefrei geplant und errichtet. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung.
Anlage13_Annette_Angelmodde
803 Zeichen
N S W O 12 Stellplätze 1034 1448 742 1471 1738 14 593 1450 1187 720 721 2041 1894 1033 1137 2039 2040 1032 I I I I I I Bolzplatz nhard-Kirche Annette-von-Droste-Hülshoff-Grundschule -I I I I II I I I I I I I II I I I I I II LP 3-Zügigkeit Gabriel / Mümken Nienaber / Michel UphausUphaus 0382-sebedarf.pro 0382_Annette-von-Droste-Hülfhoff-Schule\Schulerweiterungsbedarf 1:500 02.03.2018 PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil Projektnummer Index LP ERWEITERUNG DER ANNETTE-VON-DROSTE- HÜLSHOFF-GRUNDSCHULE HÖFTESTRASSE 4 48167 MÜNSTER Maßstab Erstellung Projektverzeichnis Planbezeichnung Projektdatei Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung MACHBARKEITSSTUDIE Zeichnung Bauen im Bestand Standortnummer Projektleitung 382
Anlage19_Ludgerusschule Hiltrup
541 Zeichen
in -us9 [> Bampea Pu Plesinhat Plangröße As Maßstab Projektverzeichnis. sebbedarf;pro Prejekttei 063_Ludgerusschule_Hiltrup Planbezeichnung Steinkamp ‚Zeichnung ‚Architektur und Projektsteuerung Zeichnung Basenim Bestand Gabriel /Mümken Projektleitung Fachsteilenleitung / Abtelungsleitung. Nienaber / Michel Amtsjetung/ Technische Leitung > = © (te) : D . - (to) 063 LUDGERUSSCHULE ACHBARKEITSSTUDIE „063 ‚uns: MAC D B Amt für Immobilien- management ERWEITERUNG DER LUDGERUSSCHULE HILTRUP AN DER ALTEN KIRCHE 161 48 165 MÜNSTER
Anlage1
2653 Zeichen
Beschlussvorschlag - Vorlage V/0705/2018 Stadtbezirk Schultyp Schule fest- gelegte Zügigkeit Zügigkeit nach Er- weiterung Kostenrahmen (ca.) Bemerkung Bodelschwinghschule 2 3 6.785.000 € Entscheidung Verlagerung PTA Thomas-Morus-Schule 3 4 13.750.000 € incl. Einfachsporthalle und Fertigbauklassen Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 3 2 7.070.000 € 2.950.000 € für einen Ausbau zur 3-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt Marienschule Roxel 4 5 4.575.000 € Entscheidung Brücke/Straße; Kostenrahmen Brücke ca. 575.000 € Peter-Wust-Schule 3 3 8.370.000 € 3.500.000 € für einen Ausbau zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt Melanchthonschule 2 2 7.650.000 € incl. 2.450.000 € für energetische, statische und brandschutztechnische Sanierung Norbertschule 3 4 7.650.000 € Südost Grundschule Nikolaischule Wolbeck 2/3 3 5.700.000 € 710.000 € bereits veranschlagt; 3.400.000 € für einen Ausbau zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt und 3.100.000 € für eine Einfachsporthalle Hiltrup Grundschule Davertschule Amelsbüren 3 4 10.950.000 € 72.500.000 € Ausbau zur festgelegten 4-Zügigkeit (s. Beschluss- vorschlag Ziffer 8.6) Hiltrup Grundschule Ludgerusschule Hiltrup 4 4 9.250.000 € 9.250.000 € 81.040.000 € zzgl. bereits veranschlagter Mittel in Höhe von 710.000 € für die Erw. Nikolaischule Wolbeck Südost Grundschule Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde 2 3 7.200.000 € alternativ 4 Fertigbauklassen, 1.500.000 € Hauptschule Hiltrup Johannes-Gutenberg-Realschule Immanuel-Kant-Gymnasium Hauptschule Wolbeck Realschule Wolbeck Gymnasium Wolbeck 21.276.000 € Grundschule Pötterhoekschule 2 3 7.000.000 € zusätzlich 3.500.000 € für eine Einfachsporthalle weiterführende Schule Erna-de-Vries-Realschule 3,5 4 7.850.000 € 14.850.000 € Anlage 1 12 keine Erweiterung zur Erhöhung der Zügigkeit (s. Beschlussvorschlag Ziffer 6) Mitte 10,5 14.076.000 € 15.967.000 € für eine Erhöhung von 9,5 auf 10,5 Züge und zusätzlich Berücksichtigung G9 noch zu ermitteln Errichtungsbeschlüsse gesamt Reduzierung der Zügigkeit der Hauptschule Hiltrup von 4 auf 3 und Einführung G9, Kontext Stadthalle Hiltrup; Standorte der Machbarkeitsstudien gem. Vorlage V/0705/2018 Schulzentrum Wolbeck Mitte West Grundschule Grundschule Nord Grundschule 9,5 12,5 Erweiterung/Ausbau - Errichtungsbeschlüsse (s. Beschlussvorschläge Ziffer 2 und 3) Hiltrup Schulzentrum Hiltrup späterer Entscheidungszeitpunkt (s. Beschlussvorschläge Ziffer 4, 5 und 9) Wolbeck
Anlage3_Bodelschwinghschule
1093 Zeichen
ca.2120 m² II STP 1 Container STP 12 STP 10 STP 5 II II 23 I 1 III II3 I 8 IV 6 IV IVIII 11 III 9 II III III 12 III 10 9 II 11 14 III 1210 III 8 IV I Turnhalle II 13 II II15III 22 1719 Bodelschwingh Schule I III 24 35a II II IV 7 III 5 II IV 13 II 64 IVIV 2 I II I II IV III 27 29 IV 31 IV 3 III 1 III15 17 II IV19 IV 20a 21 23 22III 25 24 26 28 IV IV IV 30 III33 37 III III 35 40 0aV IV 32 34IV IV 38I 1112 14 16 18 20 Maybachstraße Gutenbergstraße H e isstra ß e 0317 Projektleitung Standortnummer Bauen im BestandZeichnung MACHBARKEITSSTUDIE Amtsleitung / Technische Leitung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Zeichnung Architektur und Projektsteuerung Projektdatei Planbezeichnung Projektverzeichnis ErstellungMaßstab ERWEITERUNG BODELSCHWINGH-SCHULE GUTENBERGSTRASSE 22 48145 MÜNSTER B/0 2-ZÜGIGKEIT, Lageplan, nach Abstzimmung mit Amt 67/61 P-.... Index Projektnummer Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße e 07.06.201810.01.2018 A3 1:500 0317_Bodelschwingh-Schule\_Schulerweiterungsbedarf sebedarf-gesamt-mbst.pro BST_317_2Zug_LP Selberg Selberg Nienaber / Michel Gabriel / Mümken
Anlage5_Annette_Nienberge
1000 Zeichen
STP optional Stellplätze Bestand STP 1 STP 5 STP 8 S I I I I III I I I I II I 49 H 1568 197 382 586 509 12 1 1 116 1 1172 1499 52 395 340 381 376 198 96 27 26 24 23 508 1187 25 I I II 1 8 22 2 20 1 8 10 6 4 12 11 5 a 5 S S S I I I II I III I I I II I II I (4) (3) (2) (1) (1) (1) (2) (2) (1)(1) (3) (2) (1) (1) (1)(1) (1) (1) (1) 1) I Kirmstraße F lam enstraß e 49 SII Planphase Gabriel / Mümken Nienaber / Michel SelbergSelberg _PLAN_Machbarkeit/MBST_LP500_Stufe1 469_lageplan_kopie.pro 0469_A-v-D-H-Schule\Schulerweiterungsbedarf 1:500 800x1200 05.12.2017 b 19.03.2018 PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil PlanphaseProjektnummer Index P-12345 LAGEPLAN Stufe 1, 2 ZügeB/0 ANNETTE-VON- DROSTE-HÜLSHOFF- SCHULE KIRMSTR. 1 48161 MÜNSTER Maßstab Erstellung Projektverzeichnis Planbezeichnung Projektdatei Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung MACHBARKEITSSTUDIE Zeichnung Bauen im Bestand Standortnummer Projektleitung 0469
Anlage8_Norbertschule
671 Zeichen
II F Baugrenze Baugrenze 81 79 263 442442 IIII FII N o rb e rtsch u le N o rb e rtsch u le I I III IIIIII IIIIII IIIIII IIIIIIIIIIIIIII IIII 068 Projektleitung Standortnummer Bauen im BestandZeichnung MACHBARKEITSSTUDIE Amtsleitung / Technische Leitung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Zeichnung Architektur und Projektsteuerung Projektdatei Planbezeichnung Projektverzeichnis ErstellungMaßstab ERWEITERUNG DER NORBERTSCHULE AN DER MEERWIESE 7 48157 MÜNSTER LP Index Projektnummer Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße 14.06.20181:500 068_Norbertschule\Schulerweiterungsbedarf 068-sebedarf.pro Uphaus Uphaus Nienaber / Michel Gabriel / Mümken 4-ZügigkeitLP OW S N
Anlage10_Davertschule_Amelsbüren
1004 Zeichen
"OGTS-Haus" FD II Aufstockung Verwaltung zu 2-Geschossigkeit Neubau Mensa im EG, Erweiterung Klassen im OG II II Variante 2 Ausbau zur 4-Zügigkeit FD FD o. SD FD FD FD FD FD SD FD II FD 15 I 2 II I Turnhalle II 4 I 12 I I II Davertschule 10b II 10 I 16I I I 11 II I 11 8 I I II II I II Gymnastik- halle Kita Container Pausen WC Schul- gebäude T E R R A S S E 31. 91 m² Spielplatz 510 HP P P P 780 873 872 ERWEITERUNG DAVERTSCHULE ZUM HÄPPER 10 48153 MÜNSTER _PLAN_Machbarkeit/MBST_846_LP_3 Zug Gabriel / Mümken Nienaber / Michel SelbergSelberg Planbezeichnung Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung Zeichnung Bauen im Bestand Projektleitung 0846_sebedarf_kopie.pro 0846_Davertschule\_Schulerweiterungsbedarf 4-Züge LAGEPLAN 0846 Planphase MACHBARKEITSSTUDIE 1:500 A3 04.07.2017 a 02.10.2017 PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil Projektnummer Index P-.... B/0 Maßstab Erstellung Projektverzeichnis Projektdatei Standortnummer
Anlage12_Marienschule_Roxel
884 Zeichen
N S W O II II II II II II FDFD FD II SD Turnhalle Kita-Fläche ~1.100m² Baugrenze Baugrenze 363 Auf dem Dorn Weg P L529 Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße 14 176 Schulhof ~2.000m² Schulhof ~1.600m² Auf dem Dorn Eingang Sporthalle P Baugrenze Baugrenze Schaffung einer Verbindung der beiden Schulgebäude Stufenverfahren LP Bestand Gabriel / Mümken Nienaber / Michel UphausUphaus 090-sebedarf.pro 090_Marienschule Roxel\Schulerweiterungsbedarf 1:500 17.05.2018 PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil Projektnummer Index LP UMBAU IM BESTAND MARIENSCHULE UND EHEM. AUGUSTIN-WIBBELT-SCHULE ROXEL AUF DEM DORN 17 48161 MÜNSTER Maßstab Erstellung Projektverzeichnis Planbezeichnung Projektdatei Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung MACHBARKEITSSTUDIE Zeichnung Bauen im Bestand Standortnummer Projektleitung 090/088
Anlage14_SZ_Hiltrup_1
1215 Zeichen
Westfalenstraße II II III KE II IIIIIII I IV IV II III I II III III S III II II haus I I I II F I III F II I II II m II II III II I II II II II I I I I II I II I I IV I I II I I I Im m a nu e l-K a n t-G ym na sium I III Hauptschule Hiltrup Johannes-Gutenberg-Realschule I II I III III I I I I IV I III IV I IV S II FI I IV II F Stadthalle Hiltrup I S III III I F I III II III II I II III -I I III I III I S III II I I F I IV II I I II II I II I II III II II I 154 FAHRRADABSTELLPLÄTZE NEU 296 FAHRRADABSTELLPLÄTZE NEU 258 FAHRRAD ABSTELLPLÄTZE NEU 294 FAHRRADABSTELLPLÄTZE NEU 354 M² SCHULHOF933 m² SCHULHOF 1.805 M² SCHULHOF 221 FAHRRADABSTELLPLÄTZE BESTAND PARKPLATZ PARKPLATZ PARKPLATZ 4.594 m² SCHULHOF 1000 LP LAGEPLAN BST0-LP_PLM 815 Projektleitung Standortnummer Bauen im BestandZeichnung Amtsleitung / Technische Leitung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Zeichnung Architektur und Projektsteuerung Projektdatei Planbezeichnung Projektverzeichnis ErstellungMaßstab ERWEITERUNG DES SCHULZENTRUMS HILTRUP WESTFALENSTRA?E 197 48165 MÜNSTER Index Projektnummer Planphase Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße 815_Schulzentrum Hiltrup _PLAN/ Steinkamp Nienaber / Michel Gabriel / Mümken MACHBARKEITSSTUDIE
Anlage14_SZ_Hiltrup_3
1135 Zeichen
1384 m² II II 0,5 1,0 4.900 m² SCHULHOF PARKPLATZ PARKPLATZ PARKPLATZ 221 FAHRRADABSTELLPLÄTZE BESTAND 1.805 M² SCHULHOF 933 m² SCHULHOF 354 M² SCHULHOF 294 FAHRRADABSTELLPLÄTZE NEU 258 FAHRRAD ABSTELLPLÄTZE NEU 296 FAHRRADABSTELLPLÄTZE NEU 2010 m² III III III III III III I I I I II I Johannes-Gutenberg-Realschule Hauptschule Hiltrup I Im m a nu e l-K a n t-G ym na sium I I II I IV I II I II I I I I II II II II I II III II II m II II I II F II III I F II II II I I II II II II I Missionshaus III II III II IV IV II KE III II I II I II I II I Westfalenstraße 1000 Schnitt ohneTurnhalle LP LAGEPLAN BST0-LP_PLM V3 Schule Schule SLZ/Mensa/OGS Bürgerhalle 815 Projektleitung Standortnummer Bauen im BestandZeichnung Amtsleitung / Technische Leitung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Zeichnung Architektur und Projektsteuerung Projektdatei Planbezeichnung Projektverzeichnis ErstellungMaßstab ERWEITERUNG DES SCHULZENTRUMS HILTRUP WESTFALENSTRA?E 197 48165 MÜNSTER Index Projektnummer Planphase Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße 815_Schulzentrum Hiltrup _PLAN/ Steinkamp Nienaber / Michel Gabriel / Mümken MACHBARKEITSSTUDIE
Anlage14_SZ_Hiltrup_4
1109 Zeichen
III PARKPLATZ PARKPLATZ PARKPLATZ 2.295 M² SCHULHOF 294 FAHRRADABSTELLPLÄTZE NEU 300 FAHRRAD ABSTELLPLÄTZE NEU 296 FAHRRADABSTELLPLÄTZE NEU Westfalenstraße I II II III II I II I II II I I II IV I F I I II III S I III I III I -I III II I II III II III I F I III III S I Stadthalle Hiltrup F II IV I IF II S IV I IV III I IV I I I I III III I II I Johannes-Gutenberg-Realschule Hauptschule Hiltrup III I Im m a nu e l-K a n t-G ym na sium I I I II I I IV I I II I II I I I I II II II II I II III II II m II II I II F III I F II I I I haus II II III S III III II I III II IV IV I II III II II KE III II II 1000 LP LAGEPLAN BST0-LP_PLM 815 Projektleitung Standortnummer Bauen im BestandZeichnung Amtsleitung / Technische Leitung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Zeichnung Architektur und Projektsteuerung Projektdatei Planbezeichnung Projektverzeichnis ErstellungMaßstab ERWEITERUNG DES SCHULZENTRUMS HILTRUP WESTFALENSTRA?E 197 48165 MÜNSTER Index Projektnummer Planphase Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße 815_Schulzentrum Hiltrup _PLAN/ Steinkamp Nienaber / Michel Gabriel / Mümken MACHBARKEITSSTUDIE
Anlage15_Pötterhoekschule
225 Zeichen
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ST abeluy
Porornte [rim —__ Pknzeis
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S
management
0622 Päterhoekschule Schulerwelerungsbedarf
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PÖTTERHOEKSCHULE
em | ._PÖTTERH
Gasrertämen 2... 48147 MÜNSTER
Nienaber / Michel
Anlage16_Erna_ de_Vries
796 Zeichen
Neubau einer Zweifach-Sporthalle II I I II III III I II Alte Turnhalle Neue Turnhalle 307 P III III III III III III II I III Erna-de-Vries-Schule I III 226 228 230 469 470 370 391 367 409 428 225 229 430 429 437 672 Sportplatz ielplatz Radweg W LP 4-Zügigkeit Gabriel / Mümken Nienaber / Michel UphausUphaus 708-sebedarf.pro 708_Erna-de-Vries-Schule\Schulerweiterungsbedarf 1:500 26.04.2018 PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil Projektnummer Index LP ERWEITERUNG DER ERNA-DE-VRIES-SCHULE MÜNSTER SPICHERNSTRASSE 17 48153 MÜNSTER Maßstab Erstellung Projektverzeichnis Planbezeichnung Projektdatei Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung MACHBARKEITSSTUDIE Zeichnung Bauen im Bestand Standortnummer Projektleitung 708 N S W O
Anlage24
1805 Zeichen
Einzelveranschlagungen Produkt- gruppe 0301 Leistungen für Schulen 4980 4900 4910 4920 4930 4940 4950 4960 4970 Erweiterung Schul- gebäude Erw. Nikolaischule Wolbeck* Erw. Nikolaischule Wolbeck Erw. Davertschule Amelsbüren Erw. Bodel- schwingh- schule Erw. Thomas-Morus- Schule Erw. Annette-Schule Nienberge Erw. Marienschule Roxel Erw. Peter-Wust- Schule Erw. Norbert- schule Erw. Melanchthon- schule Erw. Ludgerus- schule Hiltrup Einzelmaßn. Gesamt Deckung aus 4720* 4720 neu nach Abzug der 10 neuen Maßnahmen Nr. Be- zeichnung HHJahr HHPlan- Entwurf 2019 Zeile 8 Aus- zahlung für Baumaß- nahmen bisher bereit- gestellt 710.000 2018 1.006.940 0 1.006.940 2019 2.000.000 100.000 100.000 400.000 400.000 50.000 50.000 50.000 50.000 100.000 400.000 1.700.000 300.000 VE 2.000.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 1.000.000 1.000.000 2020 7.000.000 500.000 400.000 1.000.000 800.000 500.000 300.000 300.000 300.000 500.000 1.000.000 5.600.000 1.400.000 2021 33.620.060 1.200.000 1.500.000 3.300.000 5.000.000 1.200.000 1.200.000 2.500.000 2.050.000 2.500.000 3.870.060 24.320.060 9.300.000 2022 62.379.940 2.500.000 4.300.000 1.585.000 4.900.000 3.600.000 2.300.000 3.700.000 3.000.000 3.450.000 2.700.000 32.035.000 30.344.940 Sp. Jahre 95.000.000 690.000 4.650.000 500.000 2.650.000 1.720.000 725.000 1.820.000 2.250.000 1.100.000 1.279.940 17.384.940 77.615.060 gesamt 201.006.940 710.000 4.990.000 10.950.000 6.785.000 13.750.000 7.070.000 4.575.000 8.370.000 7.650.000 7.650.000 9.250.000 81.040.000 119.966.940 * für die Nikolaischule Wolbeck sind bei der Maßn. Ziffer 4620 bereits 710.000 € veranschlagt, sodass aus der Maßn. Ziffer 4720 nur noch 4.990.000 € gedeckt werden müssen Anlage 24 neu4720 4620 4620 5.700.000 Investitions- maßnahme
Beschlussvorlage
109651 Zeichen
V/0705/2018 V/0705/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 hier: weitere Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (3. Tranche) und Errichtungsbeschlüsse zur Erweiterung von Schulgebäuden Beratungsfolge 19.09.2018 Rat Einbringung 06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 08.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 08.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 15.11.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 20.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 21.11.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 22.11.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 27.11.2018 Sportausschuss Vorberatung 28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 28.11.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 28.11.2018 Kulturausschuss Vorberatung 29.11.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.12.2018 Rat Entscheidung Amt für Schule und Weiterbildung 19.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Watermann Telefon: 492 40 10 Watermann@stadt- muenster.de - 2 - V/0705/2018 Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für folgende Standorte die Machbarkeitsstudien abgeschlossen sind (Anlage 1): Grundschulen: Bezirk Mitte Bodelschwinghschule Pötterhoekschule Thomas-Morus-Schule Bezirk West Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge Marienschule Roxel Peter-Wust-Schule Bezirk Nord Melanchthonschule Norbertschule Bezirk Südost Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde Nikolaischule Wolbeck Weiterführende Schulen: Bezirk Mitte Erna-de-Vries-Realschule Bezirk Hiltrup Schulzentrum Hiltrup Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass damit alle auf der Basis der Beschlüsse der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 beauftragten Machbarkeitsstudien abgeschlossen sind . Die Beschlüsse der Vorlagen der 1. und 2. Tranche sowie der Status aller weiteren Schulen sind in einer Gesamtübersicht dargestellt (Anlage 2). 2. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitss tudien die Umsetzung folgender Maßnahmen ( Errichtungsbeschlüsse) und beauftragt die Verwaltung , für folgende Schulen zur Vergabe der Architektenleistung für die bauliche Erweiterung auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterra umprogramms ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV -Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durc h- zuführen sowie anschließend die Baubeschlüsse herbeizuführen: Bezirk Mitte 2.1 Bodelschwinghschule 2.1.1 Bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit unter Einbeziehung der Räume der Städtischen Berufs- fachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten der Stadt Münster (PTA) im 2. Oberg e- schoss des Grundschulgebäudes, Kostenrahmen ca. 6.785.000 € Anlage 3: Lageplan - 3 - V/0705/2018 2.1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, als zwingende Voraussetzung für die 3 -Zügigkeit einen neuen Standort in städtischen oder anzumietenden Immobilien für die 1 -zügige Städtische Berufsfach- schule bis Mitte 2019 für pharmazeutisch-technische Assistenten der Stadt Münster (PTA) zu suchen und dem Rat einen Standortvorschlag einschließlich Kostenrahmen, Finanzierungsvor- schlag und Zeitplan zur Entscheidung vorzulegen. 2.2 Thomas-Morus-Schule Bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 13.750.000 € (Schulerweiterung ca. 8.800.000 €, Einfachsporthalle ca. 3.500.000 €, für die Übergangszeit 4 Fertigbauklassen ca. 1.450.000 €) Anlage 4: Lageplan Bezirk West 2.3 Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge Ausbau zur aktuell bestehenden 2-Zügigkeit unter Berücksichtigung von 2 Räumen für die M u- sikschule Nienberge e.V. , Kostenrahmen ca. 7.070.000 € mit der Option zur baulichen Erweit e- rung zur festgelegten 3-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt Anlage 5: Lageplan 2.4 Peter-Wust-Schule Ausbau zur festgelegten 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 8.370.000 € mit der Option einer baul i- chen Erweiterung zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt Anlage 6: Lageplan Bezirk Nord 2.5 Melanchthonschule Ausbau zur festgelegten 2-Zügigkeit zuzüglich eines Unterrichtsraumes, eines Differenzierung s- raumes und eines Büroraumes , Kostenrahmen ca. 7.650.000 € (Schulerweiterung ca. 5.200.000 €, Kosten für eine umfängliche energetische, statische und brandschutztechnische Sanierung ca. 2.450.000 €) Anlage 7: Lageplan 2.6 Norbertschule Bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.650.000 € Anlage 8: Lageplan Bezirk Südost 2.7 Nikolaischule Wolbeck Ausbau zur beschlossenen 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 5.700.000 € mit der Option einer bau- lichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt incl. optionaler zusätzlicher Einfac h- sporthalle im 2. Bauabschnitt Anlage 9: Lageplan Bezirk Hiltrup 2.8 Davertschule Amelsbüren Bauliche Erweiterung zur 4 -Zügigkeit unter Beibehaltung der Einfachsporthalle , Kostenrahmen ca. 10.950.000 € (vgl. Ziffer 3 der Vorlage V/0224/2018/1) Anlage 10: Lageplan 2.8.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung gem. Beschluss zur Vorlage V/0224/2018/1, Ziffer 3 eine Unterbringung der zusätzlichen Schulklassen auf der Fläche der heutigen Turnhalle - 4 - V/0705/2018 geprüft sowie eine alternative Fläche auf dem Grundstück Zum Häpper 24 für eine Zweifac h- sporthalle identifiziert hat. Anlage 11: Lageplan 2.8.2 Der Rat beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Änderung des Bebauungsplans im Bereich der identifizierten Flächen voranzutreiben und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, eine Zweifachsporthalle zu errichten. 2.8.3 Ein Beschlussvorschlag für einen Neubau einer Zweifachsporthalle außerhalb des Schulgrund- stückes wird im Rahmen des standortübergreifenden Gesamtk onzeptes zur Deckung der Sporthallenbedarfe incl. Finanzierungsvorschlag vorgelegt. 3. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie die Umsetzung folgender Maßnahme (Errichtungsbeschluss) und beauftragt die Verwaltung, mit den erforderli- chen Planungen zum Umbau und zur Herrichtung zu beginnen sowie anschließend den Baube- schluss herbeizuführen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einem Schwellenwert zur Vergabe der Architektenleistung von über 221.000 € für den Umbau ein Vergabeverfahren gemäß Verg a- beverordnung (VgV-Verfahren) durchzuführen ist. Bezirk West Marienschule Roxel Bauliche Erweiterung zur 5-Zügigkeit durch Umbau/Herrichtung des Grundschulgebäudes sowie des Gebäudes der ehemaligen Augustin-Wibbelt-Schule, Kostenrahmen ca. 4.575.000 € Anlage 12: Lageplan 3.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass f ür eine Verbindung der b eiden Gebäude durch eine Brücke, die nicht barrierefrei ausgeführt werden kann, zusätzliche Kosten von ca. 575 .000 € entstehen würden. 3.2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Sperrung der Straße „Auf dem Dorn“ in Teilbereichen für den Durchgangsverkehr prüft. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für den folgenden Schulstandort ein Entscheidungsvorschlag erst im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Schaffung der Infrastruktur auf der Konvers i- onsfläche im Stadtteil Gremmendorf getroffen werden kann: Bezirk Südost Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde Bauliche Erweiterung zur 3 -Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.200.000 €; alternativ als temporäre Lösung Bereitstellung von 4 Fertigbauklassen, Kostenrahmen ca. 1.500.000 € Anlage 13: Lageplan 5. Bezirk Hiltrup Schulzentrum Hiltrup 5.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Varianten zur Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup und der Sanierung bzw. den Neubau der Stadthalle Hiltrup erarbeitet wurden. Anlagen 14.1 bis 14.4: Lagepläne 5.2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Vermeidung der Aufstellung von Containern (Klassenrä u- me und Mensa) die schulischen Nutzungen in der heutigen Stadthalle bis zur Beendigung der Schulbaumaßnahmen aufrecht zu erhalten sind (Kostenersparnis bis zu 4 Mio. €) . Es wird zur Kenntnis genommen, dass diese Räume entsprechend dem Beschluss zur Vorlage V/0338/2017/1 aus technischer Sicht auf absehbare Zeit mit vertretbarem Aufwand weiter genutzt werden können. 5.3 Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie für eine neue Variante unter Berück- sichtigung der Unterbringung schulformübergreifender Bedarfe in zentraler Lage des heutigen Schulzentrums zu erstellen. Nach Vorliegen dieser Machbarkeitsstudie wird für die schulischen - 5 - V/0705/2018 Bedarfe unter Berücksichtigung der Gesamtsituation eine Entscheidungsvorlage mit Errichtungs- beschluss zur Vergabe der Architektenleistung erstellt. 5.4 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur weiteren Nutzung der Stadthalle Hiltrup für Veranstal- tungszwecke mit einer gesonderten Vorlage Vorschläge unterbreitet werden, die die Aufrechte r- haltung des Hallenbetriebs sicherstellen. Sie setzen sich im Wesentlichen zusammen aus einer Sanierung des Nötigsten und Vorschlägen zur Unterteilung und Abtrennung von Hallenteilen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden Vorschläge für weitere Sanierungsschritte sowie für Verbess e- rungen des äußeren Erscheinungsbildes gemacht. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an folgende n Standorten keine Erweiterungsmaßnahmen zur Erhöhung der Zügigkeit auf der Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsstudien erfolgen. Die Standorte werden damit denjenigen Schulstandorten gleichgesetzt, für die entsprechend Zi f- fer 3 b der Vorlage V/0420/2016/1 die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erfasst we r- den: Bezirk Mitte 6.1 Pötterhoekschule Bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.000.000 € zzgl. Einfachsporthalle, Kostenrahmen ca. 3.500.000 € Anlage 15: Lageplan 6.2 Erna-de-Vries-Realschule Bauliche Erweiterung z ur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 7.850.000 €, Kostenrahmen für den Rückbau der Sporthalle aus dem Baujahr 1979 und den Neubau einer Zweifachsport halle ca. 5.650.000 € Anlage 16: Lageplan 7. Bezirk Ost Matthias-Claudius-Schule Handorf 7.1 Der Rat hebt angesichts der geplanten Wohnbaulandentwicklung für Handorf den Beschluss vom 13.12.2017 (vgl. Vorlage V/0845/2017/1, Ziffer 2.1) zur baulichen Erweiterung zur 3 -Zügigkeit auf. Anlage 17: Lageplan 7.2 Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine neue Machbarkeitsstudie für eine bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit zu erstellen. 8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Erfassung der quantitativen und qualitat i- ven Raumbedarfe an Schulstandorten (gem. Vorlage V/0420/2016/1, Ziffer 3b) abgeschlossen hat und differenziert nach Schulformen unterschiedliche Entscheidungsvorschläge unterbreitet. 8.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die in der Anlage 2 mit dem Status „keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe“ gekennzeichneten Schulen keine quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erhoben wurden. 8.2 Der Rat beschließt, dass Maßnahmen zur Deckung von Raumdefiziten primär im Grundschulb e- reich und in den Gymnasien ergriffen werden. Grund dafür sind die gestiegene Nachfrage nach OGS-Betreuung, der zukünftige Rechtsanspruch auf Betreuung im OGS -Bereich sowie die Le i- tentscheidung zur Rückkehr zu G9. In den Haupt- und Realschulen werden zunächst keine Maß- nahmen ergriffen. 8.3 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Grundschulen auf der Grundlage eines analytischen Verfahrens zur Erhebung und Bewertung des Ist -Bestandes der vorhandenen Räume ein Ra n- king erstellt wurde. Anlage 18: Rankingtabelle 8.4 Der Rat beauftragt die Verwaltung, für folgende Schulen in vier Blöcken Machbarkeitsstudien zu erstellen bzw. anzupassen und anschließend blockweise Entscheidungsvorschläge zu unterbre i- - 6 - V/0705/2018 ten. Grundlage für die Machbarkeitsstudien ist das beschlossene Musterraumprogramm (V/0328/2018/1) für die festgelegten, unveränderten Zügigkeiten. 1. Block: Kardinal-von-Galen-Schule Handorf Martinischule Theresienschule Paul-Schneider-Schule Gottfried-von-Cappenberg-Schule 2. Block: Johannisschule Eichendorffschule Angelmodde Astrid Lindgren-Schule Gelmer Ludgerusschule Albachten Overbergschule 3. Block: Pötterhoekschule Aegidii-Ludgeri-Schule Margaretenschule Michaelschule 4. Block: Marienschule Hiltrup Idaschule Martin-Luther-Schule Dietrich-Bonhoeffer-Schule 8.5 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es zu Verschiebungen im Ranking der Schulen in den Blöcken kommen kann, wenn beispielsweise bauliche Erweiterungen für die Matthias -Claudius-Schule Handorf, die Matthias -Claudius-Schule Gut Insel sowie die Hermannschule nicht beschlossen und nicht umgesetzt werden. 8.6 Bezirk Hiltrup Ludgerusschule Hiltrup, Ausbau zur festgelegten 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 9.250.000 € Anlage 19: Lageplan Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Erhebung der qualitativen und quan- titativen Raumbedarfe einen Ausbau der an der ersten Stelle des Rankings stehenden Ludgerus- schule Hiltrup zur festgelegten 4-Zügigkeit und beauftragt die Verwaltung, zur Vergabe der Archi- tektenleistung für die bauliche Erweiterung auf der Grundlage des beschlossenen Musterrau m- programms (vgl. Vorlage V/0328/2017/1) ein Vergabeverfahren gemäß V ergabeverordnung (VgV-Verfahren) mit vorgeschaltetem Architek tenwettbewerb durchzuführen sowie anschließend den Baubeschluss herbeizuführen: 8.7 Der Rat beauftragt die Verwaltung, 8.7.1 für folgende Gymnasien je eine Machbarkeitsstudie zu erstellen mit dem Ziel, die aktuell festge- legte Zügigkeit fortzuschreiben: Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium (5-zügig) Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (5-zügig) Gymnasium Paulinum (4-zügig) Pascal-Gymnasium (5-zügig) - 7 - V/0705/2018 Ratsgymnasium (4-zügig) Schillergymnasium (4-zügig) Wilhelm-Hittorf-Gymnasium (4-zügig) Dabei wird der Fokus begründet durch die Leitentscheidung des Landes NRW zur Wiederei n- führung von G9 aufgrund des Konnexitätsprinzips primär auf die Unterrichtsversorgung (vorra n- gig Klassen-, Kurs- und Differenzierungsräume) und damit nicht auf die Deckung aller ermitte l- ter Raumbedarfe gerichtet. 8.7.2 für das Wilhelm-Hittorf-Gymnasium zusätzlich zu Ziffer 8.7.1 bei der Erstellung der Machba r- keitsstudie ein Forum einzuplanen. 9. Der Rat nimmt zur Ken ntnis, dass für die wichtige Stadtteilarbeit der Musikschulen der Status Quo der Räume der Musikschule Nienberge e.V. (Ziffer 2.3) fortgeschrieben wird. Der Rat beauf- tragt die Verwaltung, mit einer separaten Vorlage ein Konzept für die stadtweiten Raumbedarfe der Westfälischen Schule für Musik der Stadt Münster und e.V.-Musikschulen einschließlich Fi- nanzierung vorzulegen. 10. Der Rat bestätigt die Entscheidung vom 13.12.2017 (Vorlage V/0845/2017/1, Ziffern 3.3. und 12), dass über eine bauliche Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck einschließlich Interimslösu n- gen erst entschieden werden kann, wenn die Auswirkungen auf die Aufnahmekapazitäten der städtischen Gymnasien insgesamt geprüft sind (vgl. Ziffer 8 und 17.4 dieser Vorlage). 11. Der Ratsbeschluss vom 12.07.2017 auf der Grundlage der Vorlage V/0328/2017/1 (Ziffer 5.2), die Vermarktung des Teilstandorts Schürbusch 45 zunächst zurückzustellen, hat weiterhin B e- stand. 12. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerzahlen und notwendigen Flä- chenausweitungen in den nächsten Jahren Anpassungen der Personalstunden für Schulsekret a- riate und Hausmeisterdienste im Rahmen der Stellenplanberatungen abzusichern sind. 13. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Erweiterung der Zügigkeiten der unt er Beschlusspunkt 2 genannten Schulen ein zusätzlicher Bedarf an Sporthallen entsteht. Dieser Bedarf und der B e- darf an den bereits vom Rat beschlossenen baulichen Erweiterungen kann nicht immer an den Schulstandorten gedeckt werden. Die Verwaltung erstellt aktuell ein standortübergreifendes G e- samtkonzept zur Deckung der Sporthallenmehrbedarfe und wird es den politischen Gremien im 1. Quartal 2019 zur Beschlussfassung vorlegen. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung zur Ermittlung des Finanzierungsbedarf es entsprechende Kostenschätzungen erstellen und den politischen Gremien zur Entscheidung vorlegen. 14. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 14.1 zur Umsetzung der Beschlüsse in dieser Vorlage mit 10 Errichtungsbeschlüssen (Ziffern 2.1 bis 2.8, 3, 8.6) und 26 Machbarkeitsstudien (Ziffern 7, 8.4, 8.7) im Amt für Immobilienmanagement 14,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für den Stellenplan 2019 und 5,0 VZÄ in Vormerkung für den Stellenplan 2020 und 2,0 VZÄ im Amt für Schule und Weiterbildung für den Stellenplan 2019 ein zusätzlicher Personalbedarf von insgesamt 16,5 VZÄ im Jahr 2019 entsteht, 14.2 die baulichen Maßnahmen aus den Errichtungsbeschlüssen und die Erarbeitung der Machba r- keitsstudien erst umgesetzt werden können, wenn das zum Stellenplan 2019 angemeldete Pe r- sonal spätestens zum 3. Quartal 2019 die Arbeit aufnehmen wird, 14.3 auch mit dem zum Stellenplan 2019 angemeldeten zusätzlichen Personal nur eine sukzessive Abwicklung der Maßnahmen möglich ist und deshalb die ersten Ergebnisse des 1. Blocks der Machbarkeitsstudien gem. Ziffer 8.4 erst im 2. Quartal 2020 vorliegen werden. Die Ergebnisse der Blöcke 2. bis 4. erfolgen sukzessive in jeweils etwa halbjährigen Abstand. Erste Ergebnisse der Machbarkeitsstudien der Gymnasien gem. Ziffer 8.7.1 werden voraussichtlich im 3./4. Quar- tal 2020 vorliegen. - 8 - V/0705/2018 15. Der Rat beschließt die Reduzierung der Aufnahmekapazität der Hauptschule Hiltrup auf 3 Ei n- gangsklassen. 16. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Änderungen des „Allgemeinen Rahmens zur Au f- nahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen“ (vgl. § 46 Schulgesetz) vo r- zunehmen und dem Rat zum Beschluss vorzulegen. 17. Mit dieser Vorlage sin d folgende Anträge bzw. Anregungen inhaltlich behandelt und damit erl e- digt: Anlagen 20 – 23: Anträge/Anregungen 17.1 Antrag A-R/0029/2018 der FDP-Fraktion: „Grundschulen fit machen für 2025: Anspruch auf of- fenen Ganztag braucht Vorlauf“ 17.2 Antrag A-R/0084/2017 der SPD-Fraktion: „Schulerweiterung finanziell absichern“ 17.3 Anregung Nr. 2016 -00061 nach § 24 der Gemeindeordnung NRW des Wilhelm-Hittorf- Gymnasiums zum „Bau eines multifunktionalen Gebäudes mit einem großen Versammlung s- raum incl. integrierten Fach- und Beratungsräumen“ 17.4 Antrag A-S/0015/2018 aller Fraktionen der Bezirksvertretung Münster -Südost „Raumprobleme im Schulzentrum Wolbeck“ – kurzfristig eine Interimslösung schaffen. 18. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich angesichts des ambitionierten Wohnbauprogramms zeitli- che Verschiebungen bei der Realisierung von Wohnbauflächen ergeben können, die unmittelbar Einfluss auf prognostizierte Schülerzahlen haben können. Die Verwaltung gleicht regelmäßig die Prognoseläufe ab und wird den Rat bei gravieren den Änderungen, die Auswirkungen auf Pl a- nungs- bzw. Baubeschlüsse hätte, unmittelbar informieren. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden Zügigkeiten und für die Umbauten im Bestand der unter den Ziffern 2, 3 und 8.6 genannten 10 Schul- standorten Kosten in Höhe von insgesamt ca. 81.040.000 € auf Grundlage der in den Machbarkeits- studien kalkulierten Kostenrahmen entstehen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die im Rahmen der Machbarkeitsstudien ermittelten Kostenrahmen nach DIN 276 deutlich von den tatsächlich entstehenden Kosten abweichen können und die Architek- tenwettbewerbe alternative und damit von den Planungen der Machbarkeitsstudien abweichende Konzepte zur Umsetzung der Raumbedarfe hervorbringen können. Die auf der Grundlage der Mac h- barkeitsstudien ermittelten Kostenrahmen sind auch bei den alternativen Konzepten möglichst einz u- halten. Eine entsprechende Vorgabe wird im weiteren Verfahren berücksichtigt. Eine im Ein zelfall unausweichliche Überschreitung des jeweiligen Kostenrah mens wird möglichst im Gesamtbudget für die Erweiterungen der Schulgebäude aufgefangen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Finanzierungsbedarf für die Sporthallenmehrbedarfe noch nicht bekannt und von der Verwaltung nach Vorlage des standortübergreifenden Gesamtkonzeptes zu e r- mitteln ist. Die erforderlichen Finanzmittel müssen dann haushaltsmäßig durch politische Beschlüsse zur Verfügung gestellt werden. III. Mittelbereitstellung/Finanzierung: Die Finanzierung der baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden Zügigkeiten sowie den Umbauten im Bestand der unter Ziffer 2, 3 und 8.6 genannten 10 Schulstandorte mit einem Gesamt- kostenrahmen in Höhe von 81.040.000 € erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“, bei der Mittel wie folgt bereitgestellt werden: - 9 - V/0705/2018 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitions- maßnahme 4720 Erweiterung Schulgebäude Auszahlung für Baumaßnahmen Haush.- jahr HH Entwurf 2019 € Reduzierung zur Finanzierung der 10 Einzelmaßnahmen (s. Anlage 24) Maßn.Ziffer 4720 neu € 2018 1.006.940 0 1.006.940 VE 2.000.000 1.700.000 300.000 2019 2.000.000 1.000.000 1.000.000 2020 7.000.000 5.600.000 1.400.000 2021 33.620.060 24.320.060 9.300.000 2022 62.379.940 32.035.000 30.344.940 Sp. Jahre 95.000.000 17.384.940 77.615.060 ges. 201.006.940 81.040.000 119.966.940 Die Anpassung der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“ gegenüber dem Haus- haltsplanentwurf 2019 sowie die Neuveranschlagung der 10 Schulbaumaßnahmen werden entspre- chend der Anlage 24 vorgenommen. Von der Verwaltung werden entsprechende Veränderungsblätter in die Haushaltsplanberatungen eingebracht. Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat die Ermächtigungen im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bereitstellt. Begründung: zu 1: Abgeschlossene Machbarkeitsstudien Der Rat der Stadt Münster hat am 13.12.2017 mit der Vorlage V/0845/2017/1 sowie am 16.05.2018 mit der Vorlage V/0224/2018/1 auf der Grundlage der fertiggestellten Machbarkeitsstudien bauliche Erweiterungen beschlossen. In der Anlage 1 sind die Ergebnisse der weiteren inzwischen ab ge- schlossenen Machbarkeitsstudien dargestellt. Diese Darstellung ist nach folgenden Kriterien differe n- ziert: Erweiterung – Errichtungsbeschluss (Beschlussvorschläge 2 und 3) Schulstandort, für den ein Entscheidungsvorschlag erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden kann (s. Beschlussvorschläge 4, 5, 7) Keine Erweiterung zur Erhöhung der Zügigkeit (Beschlussvorschlag 6) Die Beschlüsse der Vorlagen der 1. und 2. Tranche sowie der jeweilige Status aller weiteren Schulen sind in einer Gesamtübersicht dargestellt (Anlage 2). Zur besseren Übersichtlichkeit und aufgrund bestehender Wechselwirkungen werden die Beschlüsse zu folgenden Beschlusspunkten bezirksbezogen gemeinsam dargestellt: - 10 - V/0705/2018 zu 2 und 3: Errichtungsbeschlüsse zum Ausbau und zur baulichen Erweiterung und zu 6: keine Erweiterung zur Erhöhung der Zügigkeit Grundschulen Bezirk Mitte zu 2.1: Bodelschwinghschule Errichtungsbeschluss zur baulichen Erweiterung zur 3 -Zügigkeit unter Einbeziehung der Räume der Städtischen Berufsfachschule für pharmazeutisch -technische Assis- tenten der Stadt Münster (PTA) zu 2.2: Thomas-Morus-Schule Errichtungsbeschluss zur baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit zu 6.1: Pötterhoekschule keine Erweiterungsmaßnahme zur Erhöhung der Zügigkeit Bezirk West zu 2.3: Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge Errichtungsbeschluss zum Ausbau zur aktuell bestehenden 2-Zügigkeit unter Berück- sichtigung von 2 Räumen für die Musikschule Nienberge e.V. mit der Option zur ba u- lichen Erweiterung zur festgelegten 3-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt zu 3: Marienschule Roxel Errichtungsbeschluss zum Umbau/zur Herrichtung des Grundschulgebäudes sowie des Gebäudes der ehemaligen Augustin-Wibbelt-Schule für eine 5-Zügigkeit zu 2.4: Peter-Wust-Schule Errichtungsbeschluss zum Ausbau zur festgelegten 3 -Zügigkeit mit der Option einer baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt Bezirk Nord zu 2.5: Melanchthonschule Errichtungsbeschluss zum Ausbau zur festgelegten 2 -Zügigkeit; umfängliche energe- tische, statische und brandschutztechnische Sanierung zu 2.6: Norbertschule Errichtungsbeschluss zur baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit Bezirk Südost zu 2.7: Nikolaischule Wolbeck Errichtungsbeschluss zum Ausbau zur beschlossenen 3 -Zügigkeit mit der Option e i- ner baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt Bezirk Hiltrup zu 2.8: Davertschule Amelsbüren Errichtungsbeschluss zur baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit unter Beibehaltung der Einfachsporthalle - 11 - V/0705/2018 Weiterführende Schulen Bezirk Mitte zu 6.2: Erna-de-Vries-Realschule keine Erweiterungsmaßnahme zur baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit Grundsätzlich gilt, dass sich der Prüfrahmen für die Machbarkeitsstudien für städtische Schulgebäude im Regelfall im verdichteten Stadtbereich befindet. So wird zwangsläufig mit den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen in städtebauliche sowie vorhandene Grünstrukturen eingegriffen. Dies betrifft sowohl die Nachverdichtung in den betroffenen Quartieren als auch die Entfernung von teilweise den Raum prägenden Gehölzen. Allen Ergebnissen der Machbarkeitsstudien ist gemeinsam, dass die empfohlenen Schulhofgrößen (5 qm je Schüler/in) eingehalten werden. Im Rahmen d er weiteren Pla- nung bringt die bauliche Erweiterung und die zusätzliche Schülerzahl eine Überplanung und somit Neu- und Umgestaltung der Schulhofflächen mit sich. Entsprechend notwendige Finanzmittel sind in den Kostenrahmen eingeflossen. Bezirk Mitte zu 2.1: Bodelschwinghschule Errichtungsbeschluss zur baulichen Erweiterung zur 3 -Zügigkeit unter Einbeziehung der Räume der Städtische n Berufsfachschule für pharmazeutisch -technische Assi s- tenten der Stadt Münster (PTA) Die Aufnahmekapazität der evangelischen Bodelschwinghschule hat der Rat der Stadt Münster auf 2 Eingangsklassen festgelegt. Die Bodelschwinghschule ist aktuell bei Zugrundelegung des Klasse n- frequenzhöchstwertes nahezu voll ausgelastet, so dass es bis zu einer baulichen Erweiterung zu Um- verteilungen kommen kann. In der Stufe 2 des Baulandprogramms 2018-2025 (Beschlussvorlage an den Rat V/0207/2018) wird in der näheren Umgebung der Bodelschwinghschule die Fläche „Manfred -von-Richthofen-Straße (ehem. BW-Standort)“ benannt, auf der gru ndsätzlich weitere Wohneinheiten entstehen könnten. Ob und ggf. wann diese mit welcher Anzahl und für welche Zielgruppe errichtet werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, könnte jedoch relevant für die erforderliche Aufnahmekapazität der Schule werden. Im Rahmen des Stufenverfahrens war eine Erweiterung um einen Zug zu planen. Planerisch ist nachgewiesen, dass ein zweigeschossiger Neubaukörper mit Unterkellerung im Bereich der jetzigen Fertigbauklassen möglich ist. Die Fertigbauklassen würden währ end der Bauphase ersatzlos wegfa l- len. Für diese Erweiterung zur 2 -Zügigkeit incl. Umbau im Bestand beträgt der Kostenrahmen ca. 5.490.000 €. Voraussetzung für die Umsetzung zur vollen 3-Zügigkeit am Standort ist die Freiräumung der Räume im 2. Obergeschoss, sodass die fehlenden Räume für eine 3 -Zügigkeit im 2. Bestandsobergeschoss untergebracht werden können. Ein größerer oder zusätzlicher Neubau mit dem nötigen Bauvolumen lässt sich am Standort aufgrund der beengten Grundstücksverhältnisse nicht umsetzen. Eine 3 - Zügigkeit setzt eine Verlagerung der Berufsfachschule für pharmazeutisch -technische Assistenten voraus, die zurzeit im 2. Obergeschoss untergebracht ist. Der Kostenrahmen für den Umbau der B e- standräume zur 3-Zügigkeit in einem separaten Bauabschnitt beträgt ca. 1.390.000 €. Die Kosten für die Verlagerung der Berufsfachschule für pharmazeutisch -technische Assistenten (PTA) sind abhä n- gig von einem möglichen Ersatzstandort und konnten deshalb noch nicht ermittelt werden. Im Bestandsbau und im Neubau is t jeweils ein Aufzug eingeplant, so dass die Bodelschwinghschule barrierefrei erschlossen werden kann. Ein Ausbau zur 3 -Zügigkeit bewirkt ein rechnerisches Defizit von 0,2 Übungseinheiten des Sportha l- lenbedarfs. - 12 - V/0705/2018 Bei einer Realisierung unter den o.g. Vora ussetzungen verbleibt ausreichend Schulhoffläche. Wä h- rend der Bauphase kann der Schulbetrieb aufrechterhalten werden. Der schulische Ablauf ist alle r- dings durch den Wegfall der Fertigbauklassen während der Bauphase eingeschränkt. Die Autopar k- plätze sind während der Bauphase nicht nutzbar. Die Umbaumaßnahmen im Bestand können unabhängig vom Neubau erfolgen. Die bauliche Erweit e- rung zur 3 -Zügigkeit unter Einbeziehung der Räume der Berufsfachschule für pharmazeutisch - technische Assistenten im 2. Obergeschoss beläuft sich auf einen Kostenrahmen in einem Baua b- schnitt von ca. 6.785.000 €. Die Verwaltung schlägt vor, als zwingende Voraussetzung für die 3-Zügigkeit die Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenten der Stadt Münster zu verlagern und die Bodelschwinghschule baulich um einen Zug zu erweitern. zu 2.2: Thomas-Morus-Schule Errichtungsbeschluss zur baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit Die Aufnahmekapazität der katholischen Thomas -Morus-Schule hat der Rat der Stadt Münster auf 3 Eingangsklassen festgelegt. Spätestens ab dem Schuljahr 2021/2022 werden die Plätze an der Thomas-Morus-Schule auch bei Berücksichtigung des Klassenfrequenzhöchstwertes für eine wohnor- tnahe Grundschulversorgung nicht mehr ausreichen. Darüber hinaus könnte das in der Stufe 2 des Baulandprogramms 2018-2025 aufgeführte Baugebiet „Gartenstraße / Niedersachsenring“ den Bedarf an der Thomas-Morus-Schule weiter erhöhen. Für die Thomas -Morus-Schule war der Ausba u zur 4 -Zügigkeit zu prüfen. Planerisch ist nachgewie- sen, dass eine Erweiterung zur 4-Zügigkeit umsetzbar ist. Die Machbarkeitsstudie sieht einen dreigeschossigen solitären Baukörper am Standort der jetzigen Fertigbauklassen vor, in dem alle fehlenden Räume für eine 4 -Zügigkeit gebündelt sind. Der schul i- sche Ablauf wäre dadurch nicht gestört und die Bauphase wäre relativ kurz. Die jetzigen Fertigbauklassen, die von der OGS genutzt werden, müssten zuvor zurückgebaut we r- den. Die Verwaltungsflächen können durch kleine Baumaßnahmen vollständig in dem südlich ge le- genen Bestandsbau untergebracht werden. Dadurch erhält die Verwaltung einen in sich abgeschlo s- senen Bereich. Der Kostenrahmen für den Ausbau der 4 -Zügigkeit beträgt 8.800.000 €. Die OGS- Betreuung kann für die Bauphase temporär anteilig auch in den Klassenräumen stattfinden. Für OGS- Bedarfe sowie zur Deckung des Raumbedarfes angesichts der prognostizierten Klassenbildung b e- steht f ür eine Übergangszeit ein Bedarf von 4 Fertigbauklassen . Der Kostenrahmen beträgt ca. 1.450.000 €. Zur Deckung des zusätzlichen Sportflächenbedarfes müsste eine zweite Halleneinheit auf dem Grundstück errichtet werden. Diese würde sich an die bereits vorhandene Halle an der östlichen Seite anschließen. Der Kostenrahmen für diese Einfachsporthalle beträgt 3.500.000 € . Eine Barrierefreiheit ist durch einen Aufzug im Neubau herstellbar und es können alle Raumtypen des Raumprogrammes barrierefrei erreicht werden. Der vorhandene Klassentrakt ist bereits durch eine Rampe im Erdg e- schoss barrierefrei erreichbar. zu 6.1: Pötterhoekschule keine Erweiterungsmaßnahme zur Erhöhung der Zügigkeit Die Pötterhoekschule ist eine Gemeinschaftsgrundschule. Der Rat der Stadt Münster hat die Au f- nahmekapazität auf 2 Eingangsklassen beschränkt. Für die Schuljahre 2020/2021 bis 2024/2025 werden laut Schülerprognose im 1. Jahrgang zwischen 1 und 8 Plätze mehr benötigt als vorhanden sind. Ein Ausgleich dieses temporären Mehrbedarfs kann zunächst über die katholische Thomas - Morus-Schule und danach auch über die dann erweiterte katholische Mauritzschule erfolgen. - 13 - V/0705/2018 In der Stufe 2 des Baulandprogramms 2018 -2025 wird für die nähere Umgebung der Pötter - hoekschule die Fläche „Mitte - Mauritzheide“ benannt. Ob und zu welchem Zeitpunkt dieses Baug e- biet realisiert wird und wie viele Wohneinheiten für welche Zielgrup pe dadurch entstehen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie waren die Erweiterung um einen Zug und der Bau einer Sporthal- le zu planen. Die fehlenden Flächen können durch An - und Umbauten im Bestandsgebäude nachge- wiesen werden. Die Räumlichkeiten des OGS -Trakts (Küche und Betreuungsräume) in der ehemal i- gen Hausmeisterwohnung werden ebenso wie der Schulhof und die Sporthalle mit der nördlich gel e- genen Erich Kästner-Schule (Förderschule) gemeinsam genutzt; zusätzlich nutzt die Pötterhoekschu- le noch Räume der angrenzenden kinderpädagogischen Einrichtung. Für die Mittagsverpflegung be i- der Schulen wurde ein Neubau (Mensa) nördlich angrenzend an die Erich Kästner-Schule mit separa- tem Eingang geplant. Im Bestandsbau und im Neubau ist jeweils ein Aufzug eingeplant, so dass die Pötterhoekschule in Teilen und die Mensa barrierefrei zu erschließen wären . Ein Ausbau zur 3 -Zügigkeit würde ein rec h- nerisches Defizit von 0,8 Übungseinheiten des Sporthallenbedarfs am Standort Pötterhoekschu- le/Erich Kästner-Schule bedeuten. Schon jetzt findet ein Ausgleich über die Dyckburg halle statt. Ein Anbau einer zusätzlichen Sporthalle wäre an der bestehenden Sporthalle möglich. Bei einer Realisie- rung würde ausreichend Schulhoffläche verbleiben. Bei einer baulichen Erweiterung zur 3-Zügigkeit unter Einbeziehung der Mensa beliefe sich der Ko s- tenrahmen auf 7.000.000 € und der Kostenrahmen für eine Einfachsporthalle auf ca. 3.500.000 €. Aufgrund der Nähe zur Thomas-Morus-Schule und Mauritzschule sowie der aktuellen Schülerprogno- se der Schulen wird neben der bereits beschlossenen Erweiterung der Mauritzschule der Ausbau der Thomas-Morus-Schule um einen Zug vorgeschlagen. Die Schülerprognose der Thomas -Morus- Schule weist einen höheren Bedarf (Baugebiet Markweg) im Vergleich zur Pötterhoekschule auf. D ie Pötterhoekschule wird damit denjenigen Schulstandorten gleichgesetzt, für die gem. Vorlage V/0420/2016/1 quantitative und qualitative Raumbedarfe erfasst werden. Die Stadt Münster beabsichtigt, die Pötterhoekschule (ohne Turnhalle und dem Gebäude für den o f- fenen Ganztag) energetisch zu modernisieren. Ziel dieser Maßnahme soll sein, den Gesamtkomplex auf Niedrigstenergieniveau mit einem Jahresheizwärmebedarf von weniger als 50 kWh/m²a zu sani e- ren insbesondere durch Ertüchtigung der Elemente Dach, Fassade und Fenster sowie eine r Däm- mung der Kellerdecke. Der Jahresheizwärmebedarf des bis heute unsanierten Gebäudes liegt bei 140 kWh/m²a). Der Kostenrahmen fü r die energetische Sanierung beläuft sich auf ca. 3.700.000 €. Für diese Ma ß- nahme wird die Stadt Münster Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 in Höhe von ca. 2.600.000 € erhalten. Nach einem Planungsvorlauf von ca. 1,5 Jahren (Durchführung eines VgV -Verfahrens zur Archite k- tenbeauftragung, Baubeschluss, Ausführungsplanungen und Ausschreibungen) soll die Umsetzung der Maßnahme in 2020/2021 erfolgen. Aufgrund der geplanten energetischen Sanierung ist zukünftig ein e bauliche Erweiterung am B e- standsgebäude nicht mehr realisierbar. Eine Flächenerweiterung im Rahmen einer potentiellen U m- setzung nach Prüfung der qualitativen und quantitativen Raumbedarfe ist dann als Solitär möglich. Bezirk West zu 2.3: Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge Errichtungsbeschluss zum Ausbau zur aktuell bestehenden 2-Zügigkeit unter Berück- sichtigung von 2 Räumen für die Musikschule Nienberge e.V. mit der Option zur baul i- chen Erweiterung zur festgelegten 3-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt - 14 - V/0705/2018 Die Aufnahmekapazität der katholischen Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge hat der Rat der Stadt Münster auf 3 Eingangsklassen festgelegt. Die Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule Nien- berge wird voraussichtlich in den Schulja hren 2019/2020 und 2020/2021 entsprechend ihrer festg e- legten Zügigkeit 3 Eingangsklassen bilden können. Das hätte zur Folge, dass in den Schuljahren 2020/2021 bis 2022/2023 insgesamt 10 Klassen gebildet würden. Bei Zugrundelegung des Klasse n- frequenzrichtwertes von 24 müssten auch in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 jeweils 3 Eingangsklassen gebildet werden. In der Stufe 2 des Baulandprogramms 2018 -2025 werden für den Stadtteil Nienberge die Flächen „Nienberge - Waltruper Weg, 2. Teil“, „Häger - nördlich der Bahn“ und „Häger - östliche Erweiterung“ benannt. Ob und zu welchem Zeitpunkt diese Baugebiete tatsächlich realisiert werden und wie viele Wohneinheiten dadurch entstehen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Die Annette - von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge ist die einzige Grundschule im Stadtteil, so dass für die in N i- enberge wohnenden Kinder keine andere Grundschule fußläufig erreichbar ist. Die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge ist als 3-zügige Grundschule festgelegt. Aufgrund der Nutzung eines ehemaligen Unterrichtsraumes als Lehrerzimmer und Probenraum sowie eines Musikraumes im Souterrain durch die Musikschule Nienberge e.V. und des nicht gedeckten OGS - Raumbedarfes kann eine volle 3 -Zügigkeit im Gebäude jedoch nicht unt ergebracht werden. Faktisch ist die Schule zum Schuljahr 2018/2019 2 -zügig. Unter Berücksichtigung des Raumbedarfs der Mu- sikschule Nienberge e.V. sowie der Schülerprognose wurden im Stufenverfahren zum einen ein voller Ausbau zur 2-Zügigkeit als auch eine Erweiterung zur 3-Zügigkeit geprüft. Planerisch ist nachgewiesen, dass sowohl ein Ausbau zur 2 -Zügigkeit als auch eine Erweiterung zur 3-Zügigkeit umsetzbar sind. Der Ausbau zur 2 -Zügigkeit ist durch die Verlängerung des 2 -geschossigen Gebäuderiegels, der längs der Kirmstraße steht, möglich. Die Haumeisterwohnung wird zurückgebaut und ein Ersatz im Neubau geschaffen. In der Verlängerung des Bestandsriegels werden zudem noch OGS -Räume un- tergebracht. Die Mensa wird eingeschossig westlich an den 2 -geschossigen Baukörper angefügt. Die bestehende Gebäudestruktur wird fortgeführt und der Schulhof nach Süden hin eingefasst. Der Kostenrahmen für den Neubau beträgt ca. 7.070.000 €. Der Ausbau zur 3 -Zügigkeit kann dann im nächsten Schritt über die Aufstockung des eingeschossi- gen Mensatraktes erfolgen. Der Kostenrahmen für einen Ausbau zur 3 -Zügigkeit in einem 2. Baua b- schnitt beträgt ca. 2.950.000 €. Im Anschluss an die Baumaßnahmen wird der einen Raum umfassende abgängige eingeschossige Anbau am zurückliegenden Klassentrakt zurückgebaut. Eine Barrierefreiheit ist durch einen Aufzug im Anbau herstellbar und es können alle Raumtypen des Raumprogrammes barrierefrei erreicht werden. Der Altbau ist bereits durch eine Rampe im Erdg e- schoss über das Foyer des Forums barrierefrei erreichbar. Im Sportbereich fehlen der Grundschule für die 3 -Zügigkeit 0,2 Übungseinheiten. Eine Erweiterung der Sporthalle auf dem Schulgelände ist aufgrund des zu kleinen Grundstückes nicht empfehlenswert. Da die 3 -Zügigkeit nach der aktuellen Prognose nur temporär eintritt, wird der Ausbau zur vollen 2 - Zügigkeit zzgl. von 2 Räumen für die Musikschule Nienberge e.V. im Stufenverfahren vorgeschlagen. Ein temporärer Raumbedarf aufgrund der Klassenbildung ist im Bestand zu decken. - 15 - V/0705/2018 zu 3: Marienschule Roxel Errichtungsbeschluss zum Umbau/zur Herrichtung des Grundschulgebäudes sowie des Gebäudes der ehemaligen Augustin-Wibbelt-Schule für eine 5-Zügigkeit Die Aufnahmekapazität der katholischen Marienschule Roxel hat der Rat der Stadt Münster auf 4 Eingangsklassen festgelegt. Die prognostizierte Anzahl der Kinder im 1. Jahrgang bewegt sich in den Schuljahren 2020/2021 bis 2024/2025 zwischen 100 und 106. Der Höchstwert für eine 4 -zügige Auf- nahme beträgt 104. Eine verbindliche Aussage dazu, ob 4 oder 5 Eingangsklassen zu bilden sind, kann im Voraus nicht getroffen werden. Wäre der Klassenfrequenzrichtwert von 24 maßgeblich, so würden ab dem Schuljahr 2020/2021 bis zum Prognoseende durchgängig 5 Eingangsklassen je Schuljahr gebildet. Die Marienschule Roxel ist die einzige Grundschule im Stadtteil, so dass für die in Roxel wohnenden Kinder alternativ keine Grundschule fußläufig erreichbar ist. In der Stufe 2 des Baulandprogramms 2018 -2025 werden für den Stadtteil Roxel die Flächen „südl. Tilbecker Straße, Sportplatz Teil 2“, „östl. Pienersallee, südl. Meckelbach“ und „Roxel Nordwest“ b e- nannt. Ob und zu welchem Zeitpunkt diese Baugebiete tatsächlich realisiert werden und wie viele Wohneinheiten dadurch entstehen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Gegenstand der Machbarkeitsstudie ist, das Raumprogramm der Marienschule Roxel für eine 4 - und eine 5-Zügigkeit durch Einbeziehung des Gebäudes der ehemaligen Augustin-Wibbelt-Schule zu rea- lisieren. Planerisch ist nachgewiesen, dass ein Raumprogra mm sowohl für eine 4 -Zügigkeit als auch für eine 5-Zügigkeit unter Einbeziehung des Gebäudes der ehemaligen Förderschule umsetzbar ist. Die Kita "Auf dem Dorn", die sich in einem Teilbereich im Erdgeschoss befindet, bleibt bestehen. Die Machbarkeitsstudie zeigt für die 4 -Zügigkeit und 5 -Zügigkeit im Stufenverfahren auf, dass die Mittagsverpflegung im Erdgeschoss des Flachdachgebäudes der Marienschule Roxel verortet werden kann. Weitere Flächen können im Gebäude der ehemaligen Förderschule nachgewiesen werd en, so dass kein zusätzlicher Neubau erforderlich ist. Der Verwaltungsbereich zieht in die bezugsfertigen Räume der ehemaligen Förderschule und ein nur kleiner Teil der Verwaltung verbleibt im Erdgeschoss der Marienschule. Ein Umbau für die Räume der Mittagsverpflegung erfordert umfangreiche Baumaßnahmen. Umbaumaßnahmen in den bestehenden Räumen der ehemaligen Förderschule sind überschaubar und konzentrieren sich im Wesentlichen auf den Umbau von Fachräumen zu Unterrichtsräumen. Aktuell verfügt die Marienschule Roxel über eine Einfachsporthalle. Der durch die Erhöhung der Z ü- gigkeiten steigende Sporthallenbedarf im Umfang von 0,4 Halleneinheiten kann in den vorhandenen Sporthallen des Schulzentrums abgedeckt werden, sofern die Bedarfe der Friedensreic h- Hundertwasser-Schule sowie des Ludwig-Erhard-Berufskollegs nicht steigen. Der Kostenrahmen für einen Umbau zur 4 -Zügigkeit beträgt ca. 4.400.000 € und zur 5 -Zügigkeit ca. 4.575.000 €. Eine gewünschte Verbindung der Marienschule Roxel mit dem Gebäude de r ehemaligen Augustin - Wibbelt-Schule kann voraussichtlich durch eine Sperrung der Straße „Auf dem Dorn“ in Teilbereichen für den Durchgangsverkehr oder in Form einer Brücke als Verbindung zwischen den Obergeschossen erfolgen. In Planungsgesprächen der Fach verwaltung sind diese Alternativen intensiv erörtert und fachlich geprüft worden. Eine abschließende Bewertung war noch nicht möglich. Eine Sperrung der Straße „Auf dem Dorn“ in Teilbereichen würde ermöglichen, die Schulgebäude ebenerdig erdgeschossig miteinander zu verbinden, so dass Schülerinnen und Schüler den Verkehrs- raum im Sinne einer Schulhoffläche überqueren können. Bei einer Sperrung sind Aspekte und fachl i- che Belange unterschiedlicher Fachämter der Verwaltung zu berücksichtigen und in den Planun gs- prozess einzubeziehen. - 16 - V/0705/2018 Eine Brückenverbindung der beiden Gebäude ist möglich, indem die Haupttreppenhäuser miteinander verbunden werden. In der Marienschule müsste ein Abstellraum zurückgebaut werden und in der ehemaligen Augustin-Wibbelt-Schule ist ein Gebäudeanschluss im Eingangsbereich neben dem Luft- raum möglich. Da der Höhenunterschied der beiden Gebäude ca. 74 cm beträgt, ergibt sich bei einem konstanten Gefälle von ca. 3,5 % ein lichtes Durchfahrtsmaß an der niedrigsten Stelle von weniger als 3,70 m. Laut Richtlinie ist ein Lichtraumprofil von mindestens 4,70 m vorgeschrieben. Bei diesem Maß ergibt sich ein Gefälle von ca. 6 % zur Marienschule und ca. 12 % zum Gebäude der ehemal i- gen Augustin-Wibbelt-Schule. Damit ist die Verbindung aus bautechnische r Sicht unter Berücksicht i- gung der Barrierefreiheit nicht realisierbar. Der Kostenrahmen für die geplante Brücke beträgt ca. 575.000 €. Neben dem Kostenrahmen für eine Brückenverbindung ist fraglich, ob eine Brücke die Bewegung s- ströme im Erdgeschoss gänzlich auffangen und unterbinden kann. Weiter erscheint es fraglich, ob zu den Bring- und Abholzeiten eine Querung des Straßenraums unterbunden werden kann und ob bei kurzen Wegen von einem zum anderen Erdgeschoss der beiden Gebäudeteile eine Brücke im Obe r- geschoss genutzt werden würde. Die Verwaltung empfiehlt, den Ansatz einer teilweisen Straßensperrung weiter zu verfolgen und pl a- nerisch zu konkretisieren. zu 2.4: Peter-Wust-Schule Errichtungsbeschluss zum Ausbau zur festgelegten 3-Zügigkeit mit der Option einer baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt Die Aufnahmekapazität der Peter -Wust-Schule, die als Gemeinschaftsgrundschule geführt wird, hat der Rat der Stadt Münster auf 3 Züge festgelegt. Vorausgesetzt, das Elternwahlverha lten bleibt u n- verändert und die Grundschule Loevelingloh wird in gleichem Maße wie bislang von Mecklenbecker Eltern nachgefragt, wird die Peter -Wust-Schule bis zum Prognoseende bei Zugrundelegung des Klassenfrequenzhöchstwertes jeweils 3 Eingangsklassen un d bei Berücksichtigung des Klassenfr e- quenzrichtwertes von 24 ab dem Schuljahr 2024/2025 4 Eingangsklassen bilden. In der Stufe 2 des Baulandprogramms 2018-2025 werden für den Stadtteil Mecklenbeck keine Flächen benannt. Aufgrund schwankender Schülerprogno sen wurde in der Vorlage V/0328/2017 /1 für die Peter -Wust- Schule das sogenannte Stufenverfahren festgelegt. Alternativ zur vorgesehenen 3 -Zügigkeit sollte eine Erweiterung zur 4-Zügigkeit geprüft werden. Die für die 3 -Zügigkeit erforderlichen Flächen können durch Umstruktu rierungen im Bestand sowie einen Neubau geschaffen werden. Der zweigeschossige Neubau positioniert sich an der westlichen Grundstücksgrenze parallel zum Dingbängerweg zwischen dem denkmalgeschützten Bestandsg e- bäude und der neuen Sporthal le. Die Schulraumerweiterung wird als solitärer Baukörper verstanden, der bauzeitlich mit der neuen Sporthalle korrespondiert und – den historischen Gebäuden gegenüber gleichwertig – ein Gesamtensemble bildet. Eine klare Abgrenzung der Baustel le zum Schulh of ist möglich. Der Kostenrahmen für den geplanten Neubau und Umbau im Bestand be trägt ca. 8.370.000 €. Planerisch ist nachgewiesen, dass eine spätere Erweiterung zur 4 -Zügigkeit durch einen zweige- schossigen Anbau angrenzend an die Aula erfolgen kann. Di e Anbindung an den Bestand ist aus funktionalen Gründen zweckmäßig und gibt dem Schulhaus mit seinem prägnanten Aula -Gebäude einen baulich konsequenten Abschluss. Die Anordnung der zwei Baukörper schließt vorhandene städtebauliche Lücken. Es bilden sich markante Eingangssituationen am Dingbängerweg und an der Schlautstiege. Der Schulhof wird zu einem Campus. Der Kostenrahmen für die Umsetzung der 4 - Zügigkeit als 2. Bauabschnitt beträgt ca. 3.500.000 €. - 17 - V/0705/2018 Für einen direkten Ausbau der Peter-Wust-Schule zur 4-Zügigkeit in einem Bauabschnitt beträgt der Kostenrahmen ca. 11.880.000 €. Durch den Einbau von Aufzügen im Bestandsgebäude sowie in den Neubauten kann die Barrierefrei- heit sowohl bei der 3-Zügigkeit als auch der 4-Zügigkeit gewährleistet werden. Die verbleibenden Schulhofflächen entsprechen den Vorgaben. Im Rahmen der Schulerweiterung muss der Schulhof in Teilen überplant werden. Die Kosten für die Schulhofgestaltung sind in der Kos- tenschätzung enthalten. Der Sporthallenbedarf ist für die 3- und 4-Zügigkeit durch die vorhandene Zweifachhalle gedeckt. Mit der Vorlage V/0328/2017/1 hat der Rat beschlossen, die Vermarktung des Teilstandorts Schür- busch 45 zunächst zurückzustellen. Diese Entscheidung so ll weiter aufrecht erhalten bleiben, da g e- samtstädtisch aufgrund der aktuellen Auslastung der Schulgebäude und Ausweichflächen aufgrund von Baumaßnahmen eine weitere Nutzung des Gebäudes für schulische Zwecke erwartet wird. Bezirk Nord zu 2.5: Melanchthonschule Errichtungsbeschluss zum Ausbau zur festgelegten 2-Zügigkeit; umfängliche energe- tische, statische und brandschutztechnische Sanierung Die Aufnahmekapazität der evangelischen Melanchthonschule hat der Rat der Stadt Münster auf 2 Eingangsklassen festgelegt. Die mögliche Anzahl der Kinder in den Eingangsklassen wurde aus p ä- dagogischen Gründen auf 22 begrenzt. Der Unterricht in den Jahrgängen 1 und 2 wird an der Mela n- chthonschule jahrgangsübergreifend erteilt. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler , die 3 Jahre in der Schuleingangsphase verbleiben, ist relativ hoch. Um den Klassenfrequenzhöchstwert von 22 Ki n- dern in den Eingangsklassen einhalten zu können, muss die Melanchthonschule voraussichtlich ve r- einzelt (1 bis 5) Kinder abweisen. Diese Kinder wurden in der Prognose für die Norbertschule berück- sichtigt. In der Stufe 2 des Baulandprogramms 2018 -2025 werden für den Stadtteil Coerde keine Flächen b e- nannt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie war zu planen, ob das Raumprogramm zum Ausbau der 2 - Zügigkeit am Standort umgesetzt werden kann. Aufgrund der besonderen schulischen Situation der Melanchthonschule wurde abweichend vom Musterraumprogramm ein zusätzliche r Unterrichtsraum (zusätzliche Klasse in der Schuleingangsphase Vorlage V/0116/2017), ein zusät zlicher Differenzie- rungsraum sowie ein weiteres Büro für pädagogisches Personal berücksichtigt. Planerisch ist nachgewiesen, dass durch Aufstockung und Erweiterung die erforderlichen Flächen realisiert werden können. Die zwei bestehenden Fertigbauklassen w ürden während der Bau phase weiterhin zur Verfügung stehen und nach Beendigung der Baumaßnahmen abgebaut werden. Für die Erweiterung/Aufstockung incl. Umbau im Bestand beträgt der Kostenrahmen ca. 5.200.000 €. Im Bestandsbau ist der Einbau eines Aufzugs gep lant, so dass die Melanchthonschule barrierefrei erschlossen werden kann. Der Sporthallenbedarf kann am Standort durch die vorhandene Einfachsporthalle abgedeckt werden. Bei einer Realisierung unter den o.g. Voraussetzungen verbleibt ausreichend Schulhoffläche. Wäh- rend der Bauphase kann der Schulbetrieb aufrechterhalten werden. In Teilen kann der schulische Ablauf jedoch temporär während der Bauphase eingeschränkt werden, da die zwei Mehrzweckräume während des Umbaus zeitweise nicht zur Verfügung stehen. Für di e bauliche Erweiterung zur 2 -Zügigkeit unter Einbeziehung einer Sanierung beläuft sich der Kostenrahmen auf ca. 7.650.000 €. Der Kostenrahmen für die Sanierung umfasst die direkten und die mittelbaren mit der Machbarkeitsstudie im Zusammenha ng stehenden Kosten einer umfangreichen energetischen, statischen und brandschutztechnischen Sanierung im Umfang von ca. 2.450.000 €. - 18 - V/0705/2018 Die Verwaltung schlägt aufgrund einer ganzheitlichen Betrachtung des Schulstandortes im Rahmen des Ausbaus auch die umfängliche Sanierung des gesamten Schulstandortes vor. Dies führt zu einer erheblichen Aufwertung und Wertverbesserung des Standortes Melanchthonschule. zu 2.6: Norbertschule Errichtungsbeschluss zur baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit Die Aufnahmekapazität der katholischen Norbertschule hat der Rat der Stadt Münster auf 3 Ei n- gangsklassen festgelegt. An der Norbertschule wird in den Jahrgängen 1 und 2 jahrgangsübergre i- fend unterrichtet. Ein relativ hoher Anteil von Schülerinnen und Schülern verbleibt 3 Jahre in der Schuleingangsphase. Bereits jetzt bildet die Norbertschule in den Jahrgängen 1 und 2 insgesamt 7 Klassen. Zur Deckung des prognostizierten Bedarfs wird die Norbertschule ab dem Schuljahr 2020/2021 für die Jahrgänge 1 und 2 insges amt 8 Klassen einrichten müssen. In den Jahrgängen 3 und 4 wird die Bildung von j e- weils 3 Klassen bis zum Schuljahr 2020/2021 ausreichen. Danach werden auch in diesen Jahrgängen je 4 Klassen erforderlich. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde geprüft, o b ein Ausbau zur 4 -Zügigkeit möglich ist. Plane- risch ist nachgewiesen, dass durch einen zweigeschossigen Neubaukörper und die Überbauung der „Terrassen“ im Obergeschoss die fehlenden Flächen geschaffen werden können. L aut Machbarkeits- studie würden die bish erigen Terrassen in den einzelnen insgesamt 4 Klassenhäusern im Oberg e- schoss geschlossen und zum Innenraum umgebaut. Der neue Baukörper wurde an der Stelle der jetzigen tieferliegenden Sitzmulde geplant und schließt direkt an d ie Hausmeisterwohnung an, um nicht einsehbare Schulhofflächen zu vermeiden und die Schulhoffläche optimal auszunutzen. Durch den direkten Anbau an die Hausmeisterwohnung wären dort ebenfalls kleinere Umbaumaßnahmen durchzuführen. Mit einer Überbauung der „Terrassen“ erhält jedes Kla ssenhaus ausreichend Unterrichtsräume für einen Zug, inkl. eines Mehrzweckraumes und eines OGS -Raumes. Die dadurch weiterhin mögliche Nutzung der Klassenhäuser für jeweils einen Zug entspricht dem pädagogischen Konzept der Schule. Der Neubau weist im Erdge schoss die erforderlichen Flächen für die Mittagsverpflegung und im Obergeschoss die übrigen OG S-Räume aus. Im Untergeschoss sind lt. Machbarkeitsstudie haupt- sächlich Lagerflächen und Flächen für Technik untergebracht. Die restlichen Flächen für Unterricht und Verwaltung können durch Umbaumaßnahmen im Bestand nachgewiesen werden . Der Kosten- rahmen für die Erweiterung zur 4-Zügigkeit liegt bei 7.650.000 €. Das bestehende Gebäude ist bereits barrierefrei und das Obergeschoss durch einen Aufzug er - schlossen. Der Neubau ist ebenfalls barrierefrei inkl. Aufzug geplant. Bei einer Realisierung des Neubaus verbleibt ausreichend Schulhoffläche. Zur Schulhoffläche zählt auch die naturbelassene östliche Spielplatzfläche. Die Schule verfügt über eine Zweifachsportha lle (22 x 44 m) mit Trennvorhang. Das Normmaß einer Sportstätte beträgt 405 m² (15 x 27 m). Die beiden Hallensegmente haben jeweils eine Größe von 304 m² (16 x 19 m) und entsprechen damit nicht dem Normmaß. Bei einer 4 -Zügigkeit hat die Norbertschule einen Bedarf von 1,6 Unterrichtseinheiten pro Woche für den Sportunterricht. Je nac h- dem, ob die Halle als Ein - oder Zweifachhalle berechnet wird, stehen 1 bis 2 Unterrichtseinheiten am Vormittag zur Verfügung. An den nahegelegenen Sporthallen an der Melanchthonschule und an der Hauptschule Coerde sind keine freien Hallenkapazitäten vorhanden. Eine Standortu ntersuchung für eine weitere Halle hat im Rahmen der Machbarkeitsstudie nicht stattgefunden. Eine Abweichung vom Sportstättennormmaß im Grundschulbereich ist aus Sicht der Verwaltung nach erster Einschätzung vertretbar. - 19 - V/0705/2018 Bezirk Südost zu 2.7: Nikolaischule Wolbeck Errichtungsbeschluss zum Ausbau zur beschlossenen 3-Zügigkeit mit der Option e i- ner baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt Die Nikolaischule Wolbeck ist bisher die einzige Grundschule im Stadtteil Wolbeck. Eine weitere, 2 - zügige Grundschule in Wolbeck-Nord befindet sich in der Bauphase. Mit einer Fertigstellung wird zum Schuljahr 2019/2020 gerechnet. Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0202/2018 den B e- schluss gefasst, die Aufnahmekapazität der Nikolaischule Wolbeck parallel zum Gründungszeitpunkt der Grundschule Wolbeck-Nord für das Schuljahr 2019/2020 um 2 auf 2 Eingangsklassen zu reduzie- ren. Diese Maßnahme soll dazu dienen, den Aufbau der neuen Grundschule zu ermöglichen. Ab dem Schuljahr 2020/2021 wird die Anzahl der möglichen Eingangsklassen auf 3 festgelegt. Dadurch wird sich die Rau msituation zwar insgesamt verbessern, im Bereich der Mittagsverpflegung wird sich die Situation jedoch nur geringfügig entspannen, so dass weiter Handlungsbedarf bestehen wird. Zwei temporär aufgestellte Fertigbauklassen fangen Teile der momentanen Raumunt erdeckung ab. Auf dem Grundstück befinden sich außerdem eine ehemalige Hausmeisterwohnung und eine Einfac h- turnhalle. Östlich des Schulgebäudes ist eine großzügige Schulhoffläche angelegt, die sich in Spie l- platz- und Sandfläche und in Sportfläche (Multifunk tionsfläche) gliedert. Im Rahmen der Machba r- keitsstudie sollte im Stufenverfahren geprüft werden, ob das fehlende Raumprogramm zum Ausbau der 3-Zügigkeit und zur Erweiterung der 4-Zügigkeit am Standort umgesetzt werden kann. Planerisch ist nachgewiesen, dass sowohl ein Ausbau zur 3 -Zügigkeit als auch eine Erweiterung zur 4-Zügigkeit umsetzbar ist. Die Machbarkeitsstudie sieht vor, den eingeschossigen Gebäudetrakt zw i- schen Turnhalle und Pausenhalle zurückzubauen und durch einen neuen, eingeschossigen Baukö r- per zu ersetzen. Der Kostenrahmen für den Ausbau zur 3-Zügigkeit beträgt ca. 5.700.000 €. Um den Raumbedarf für die 4 -Zügigkeit zu decken, ist ein weiteres Geschoss notwendig. In diesem Geschoss werden die Flächen für Klassen-, Mehrzweck- und OGS-Räume nachgewiesen. Eine funk- tionale Anbindung an den Verwaltungstrakt ist durch eine zweibündige Raumanordnung anlehnend an die Struktur des Bestandes gegeben. Sonstige bauliche Veränderungen finden vornehmlich im Verwaltungstrakt des Bestandsgebäudes statt. Die Kostenrahmen für einen Ausbau zur 4-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt beträgt 3.400.000 €. Raumdefizite während der Bauphase können in Abhängigkeit von der tatsächlichen Klassenbildung und vom Wettbewerbsergebnis teilweise im Bestand, möglicherweise aber auch in den bereits best e- henden Fertigbauklassen (ggf. an anderer Stelle – Mehrkosten für die Umsetzung 245.000 €) oder in weiteren temporären Containern abgefangen werden. Die Kosten hierfür wurden nicht ermittelt, da nicht klar ist, ob und in welchem Umfang dies überhaupt erforderlich wird. Das Schulgebäude wird durch den Abriss des bisher nicht barrierefreien Gebäudeteiles und den dann niveaugleich angebauten Neubau inklusive Aufzug vollständig barrierefrei erschlossen. Bei Realisi e- rung der Baumaßnahme bleibt ausreichend Schulhoffläche vorhanden. Im Zuge der Machbarkeitsstudie ist für den Ausbau zur 3 -Zügigkeit bisher trotz derzeit fehlender 0,2 Übungseinheiten kein zusätzliches Sportsegment vorgesehen. Bei einer Erweiterung zur 4 -Zügigkeit ist zur ös tlichen Grundstücksgrenze im Bereich des derzeitigen Außensportfeldes der Schule eine Einfachsporthalle geplant. Diese Fläche ist für Sportanlagen ausgewiesen. Die Kosten für diesen Neubau belaufen sich auf ca. 3.100.000 €. Die Verwaltung schlägt vor, die Nikolaischule Wolbeck zunächst auf die vollständige 3 -Zügigkeit zu erweitern, um im zweiten Schritt, je nach den Entwicklungen im Ortsteil Wolbeck, eine größtmögliche Flexibilität zu besitzen entweder die neue Grundschule Wolbeck -Nord zur 3 -Zügigkeit zu e rweitern oder die Nikolaischule Wolbeck zur 4 -Zügigkeit erweitern zu können und eine weitere Einfachspor t- halle zu errichten. - 20 - V/0705/2018 Über einen potentiellen Bedarf von Fertigbauklassen muss in Abhängigkeit von der tatsächlichen Klassenbildung in Wolbeck sowie vom Ergebnis des Architektenwettbewerbs und der Möglichkeit zum Verbleib der vorhandenen beiden Fertigbauklassen entschieden werden. Bezirk Hiltrup zu 2.8: Davertschule Amelsbüren Errichtungsbeschluss zur baulichen Erweiterung zur 4 -Zügigkeit unter Beibehaltung der Einfachsporthalle Die Aufnahmekapazität der katholischen Davertschule Amelsbüren hat der Rat der Stadt Münster auf 3 Eingangsklassen festgelegt. Im Schuljahr 2017/2018 hat die Schule insgesamt 12 Klassen mit e i- nem durchschnittlichen Frequenzwert von 22 Kindern je Klasse gebildet. Nach aktuellem Stand we r- den für das Schuljahr 2022/2023 77 Schulanfänger prognostiziert. In den folgenden Schuljahren wird die Anzahl auf 80, 83 und 85 Kinder am Ende des Prognosezeitraums im Schuljahr 2025 /2026 an- steigen. Bei Ausschöpfung des Klassenfrequenzhöchstwertes kann die Schule 81 Kinder im 1. Jah r- gang aufnehmen. Die Anzahl der voraussichtlich aufzunehmenden Kinder stellt die Prognose nach heutigem Stand dar und ist u. a. von der Realisierung der g eplanten Baugebiete in Amelsbüren abhängig. Ab welchem Schuljahr genau die Bildung einer 4. Eingangsklasse erforderlich ist, kann daher derzeit nicht verbind- lich vorhergesagt werden, die aktuelle Planung geht von dem Schuljahr 2023/2024 aus. Der Zeitpunkt der erforderlichen Fertigstellung der Schulerweiterung wird nach der Aktualisierung der Bevölk e- rungsprognose erneut geprüft und ggf. angepasst. Planerisch ist nachgewiesen (vgl. Vorlage V/0224/2018/1), dass ein zweigeschossiger Neubaukörper mit teilweiser Unterkellerung möglich ist, der im Obergeschoss an den Altbau andockt. Um die Ve r- waltungsräume den gestiegenen Anforderungen anpassen zu können, kann eine Aufstockung des zurzeit bestehenden eingeschossigen Verwaltungstrakts erfolgen. Die Fertigbauklasse westlich des Schulgebäudes wird entfernt. Der Kostenrahmen für die Erweiterung zur 4 -Zügigkeit in einem Bauab- schnitt liegt bei ca.10.950.000 €. Die Verwaltung hat auf dem Grundstück Zum Häpper 24 eine Fläche für eine neue Zweifachsporthal- le außerhalb des Schulgeländes identifiziert und schlägt vor, die Einfachsporthalle auf dem Schulg e- lände zu erhalten und eine neue Zweifachsporthalle zu errichten. Eine Umsetzung ist möglich, wenn die erforderliche Änderung des Bebauungsplans im Bereich der identifizierte n Flächen erfolgt. Der Sporthallenbedarf für die Davertschule Amelsbüren kann so für die unteren Jahrgänge vor Ort g e- deckt werden. Schülerinnen und Schüler in höheren Jahrgängen können den identifizierten Standort fußläufig erreichen. Der Sporthallenbedarf der Davertschule Amelsbüren sowie der Bedarf für den Vereinssport sind bei der Erarbeitung eines standortübergreifenden Gesamtkonzeptes zur Deckung der Sporthalle nmehr- bedarfe zu berücksichtigen. Die Verwaltung wird anschließend die notwendigen Kostenschä tzungen für den Sporthallenneubau durchführen und den politischen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Weiterführende Schulen Bezirk Mitte zu 6.2: Erna-de-Vries-Realschule keine Erweiterungsmaßnahme zur baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit Die Realschulen werden bis zum Ende des Prognosezeitraums 2026/2027 nach aktuellem Stand auf der Grundlage eines Klassenfrequenzwertes von 27 bis zu 21 und einmalig im Schuljahr 2025/2026 22 Eingangsklassen bilden. Nach Erhöhung der Aufnahmekapazität der Erich -Klausener-Schule kön- - 21 - V/0705/2018 nen insgesamt 21 Eingangsklassen gebildet werden. Zurzeit ist noch nicht absehbar, wie sich G9 auf die Nachfrage nach Realschulplätzen auswirken wird. Auch ist noch offen, ob und falls ja in welchem Umfang über die Erweiterung der 6 -Zügigkeit der Mathilde-Anneke-Gesamtschule hinaus das G e- samtschulangebot in Münster erweitert wird. Aus diesem Grunde wird eine Erhöhung der Realschu l- kapazitäten zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgeschlagen. Mit der Vorlage V/0083/2018 hat der Rat der Stadt M ünster die Durchführung eines nichtoffenen A r- chitektenwettbewerbes zur Erweiterung der Erich -Klausener-Schule zur 4-Zügigkeit und den Neubau einer Zweifachsporthalle beschlossen. Damit wird dem Bedarf zur Erweiterung des Realschulangebo- tes in Münster -Mitte entsprochen. Eine darüber hinausgehende Ausweitung der Platzkapazitäten an Realschulen in diesem Stadtbezirk ist aus der aktuellen Schülerprognose nicht abzuleiten. Aus di e- sem Grunde ist eine weitere Erweiterung der Erna-de-Vries-Realschule derzeit nicht erforderlich. Die Erna-de-Vries-Realschule ist als 3,5-zügige Realschule festgelegt. Faktisch ist sie 2,83 -zügig. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie ist eine Erweiterungsmöglichkeit auf die 4 -Zügigkeit geprüft worden. Die Machbarkeitsstudie sieht vor, das bestehende Schulgebäude in zwei Bereichen aufzustocken, um das Defizit von rund 810 m² Nettogrundfläche zu schaffen. Dazu soll der eingeschossige „Erweit e- rungstrakt“ in Teilen um ein Geschoss und zwei Treppenhäuser ergänzt werden. Der zweigeschoss i- ge Gebäudeteil wird gänzlich auf drei Geschosse aufgestockt und an die Höhe des Bestandsgebä u- des angepasst. Um das Raumdefizit am Standort zu erfüllen, sind neben der Aufstockung räumliche Umstrukturi e- rungen im Bestand notwendig. Im Raumprogramm vorgesehene Fläch en für eine große Mediothek werden auf Wunsch der Schule anderweitig verteilt. Ziel ist es, abweichend zum Standardraumprogramm schulische Schwerpunkte zu setzen. Gewünscht sind der Ausbau der Werk - und Technikflächen sowie die Schaffung von Rä u- men unterschiedlicher Größe, die flexibel als Differenzierungsräume und Selbstlernzentrum genutzt werden können. Das Schulgebäude ist nicht barrierefrei und entspricht nicht dem heutigen Standard inklusiver Unte r- richtsgestaltung. Der Neubau einer behindertengerechten Rampe ist notwendig, um den barrierefre i- en Zutritt ins Schulgebäude zu ermöglichen. In der Planung der Machbarkeitsstudie sind ebenso zwei neue Aufzüge vorgesehen, um eine barrierefreie Erschließung aller Schultrakte zu gewährleisten. Der Kostenrahmen für den Neubau beläuft sich auf eine Summe von rund 7.850.000 €. Der Höhenversprung zwischen „Erweiterungstrakt“ und ursprünglichem Schulgebäude kann ggf. durch den Einbau eines Plattformlifters behoben werden. Die Erna-de-Vries-Realschule hätte als 4 -zügige Schule ein Sportflächendefizit von 1,2 Übungsein- heiten. Eine Erweiterung der Pflichtstunden auf den Nachmittagsbereich ist denkbar, ginge allerdings zu Lasten von Schulaktivitäten wie AG-Zeiten und OGS-Nutzung. Auf dieser Grundlage ist der Bau einer zusätzlichen Sporthalle auf dem Grundstück geprüft worden. Es ist möglich, die bestehende Sporthalle aus dem Baujahr 1979 zurückzubauen und durch einen Neubau einer Zweifachsporthalle zu ersetzen. Durch die Wahl d ieses Standortes bliebe der Schule der Sportplatz erhalten. Während der Bauzeit stünde der Schule nur eine Einfachsporthalle zur Ve r- fügung, die Fehlstunden müssen in diese Zeit ausgelagert und anderweitig aufgefangen werden. Der Kostenrahmen für den Rückbau der Sporthalle und den Neubau einer Zweifachsporthalle beläuft sich auf ca. 5.650.000 €. Bezirk Südost zu 4: Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde Entscheidungsvorschlag erst im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Schaffung der Infrastruktur auf der Konversionsfläche Für die Stadtteile Gremmendorf und Angelmodde wurden Bevölkerungsmodellrechnungen erstellt, die u.a. die bauliche Entwicklung auf dem York -Gelände berücksichtigen. Auf der Grundlage dieser M o- - 22 - V/0705/2018 dellrechnungen müssen die Schülerprognos en für die Grundschulen in den Stadtteilen aktualisiert werden. Dazu zählt auch die Prognose für die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde Die Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde ist neben der Idaschule und der Eiche n- dorffschule Angelmodde eine von drei Grundschulen im Stadtbezirk Münster -Südost, Stadtteil Angel- modde. Die Schule ist derzeit 2 -zügig. Nördlich an das Schulgrundstück anschließend befindet sich die St. Bernhard-Kirche und das Gemeindezentrum der Katholischen Kirchengemeinde St. Nikolaus. Zwischen Kirchengemeinde und Schule verläuft ein Fußweg, der den östlich an die Schule angre n- zenden Bolz- und Spielplatz erschließt. Auf dem Grundstück befindet sich neben dem Schulgebäude ein Gebäudekörper aus Einfachsporthalle und zweigesch ossiger Hausmeisterwohnung. Es sollte im Rahmen der Machbarkeitsstudie geprüft werden, ob eine Erweiterung zur 3 -Zügigkeit, ggf. kurzfristig und temporär über Fertigbauklassen möglich ist. Planerisch ist nachgewiesen, dass sowohl die Erweiterung zur 3 -Zügigkeit als auch eine temporäre Erweiterung über Fertigbauklassen möglich ist. Die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde hat nach derzeitigem Raumprogramm bei einer geplanten 3 -Zügigkeit ein Raumdefizit von ungefähr 925 Quadratmetern. Die Machbarke itsstudie sieht vor, die einbündige Raumanordnung zu einem Zweibund zu erweitern. Die mäanderförmige G e- bäudestruktur und die Zonierung der beiden Schulhöfe bleiben erhalten. Das Bestandsgebäude wird um drei Gebäudeteile ergänzt. Eine Ergänzung wird am Verw altungstrakt und an der jetzigen A u- la/Empfangshalle Forum vorgenommen. Der Hauptzugang erfolgt derzeit über den asphaltierten Schulhof. Durch die bauliche Ergänzung ließe sich der Haupteingang einladender und deutlich sich t- barer gestalten. Durch die Anbindung des Speiseraumes an die jetzige Aula/ Empfangshalle wird der Schule die Möglichkeit gegeben, die Nutzung der beiden Räume miteinander zu kombinieren. Die Proportion des Speiseraumes lässt eine Teilung und damit eine multifunktionale Nutzung zu. Der L a- gerraum der Küche ist so angeordnet, dass eine Anlieferung über den befestigten Schulhof möglich ist. Zwei weitere Gebäudeteile mit Klassen-, Mehrzweck-, Differenzierungs- und OGS-Räume werden so ergänzt, dass die Flurflächen optimal ausgenutzt werden. Die Umbaumaßnahmen in den best e- henden Räumlichkeiten der Schule sind verhältnismäßig überschaubar. Die umfangreichsten Änd e- rungen werden im Bereich der Verwaltung und der Nebenräume anfallen. Der Kostenrahmen für eine Erweiterung zur 3-Zügigkeit beträgt ca. 7.200.000 €. Auch eine temporäre Erweiterung zur 3 -Zügigkeit über Fertigbauklassen ist planerisch möglich. Ein möglicher Standort für die zweigeschossige Containeranlage befindet sich entlang der Höftestraße neben den Stellplätzen, ein anderer auf der asphaltierten Schulhoffläche in direktem Anschluss an die Sporthalle. Der Kostenrahmen für die temporäre Erweiterung durch Fertigbauklassen beträgt ca. 1.500.000 €. Schulhoffläche ist bei einer Erweiterung zur 3 -Zügigkeit weiterhin ausreichend vorhanden. Durch die Eingeschossigkeit des Gebäudes ist die Schule barrierefrei erschlossen. Die Verwaltung schlägt vor, die Entscheidung über eine Erweiterung der Annette -von-Droste- Hülshoff-Schule Angelmodde zunächst zurückzustellen und im Zusammenhang mit dem Errichtun gs- beschluss für die neue Grundschule auf dem Gelände der York Kaserne im Dezember 2018 darüber mit zu entscheiden. zu 5: Bezirk Hiltrup – Schulzentrum Hiltrup zu 5.1: Varianten zur Erweiterung des Schulzentrums Schulzentrum Hiltrup Johannes-Gutenberg-Realschule, Ausbau zur 4-Zügigkeit. Immanuel-Kant-Gymnasium, Erweiterung Bedarfe Umstellung G8 auf G9. - 23 - V/0705/2018 Die Aufnahmekapazität der Hauptschule Hiltrup hat der Rat der Stadt Münster auf 4 Eingangsklassen festgelegt. Mit Beschlusspunkt 14 wird vorgeschlagen, die Kapazität dem Bedarf anzupassen und auf 3 Eingangsklassen zu reduzieren. Die Aufnahmekapazität der Johannes -Gutenberg-Realschule Hiltrup hat der Rat der Stadt Münster auf 3,5 Eingangsklassen festgelegt. Die Schule hat im Schuljahr 2 017/2018 insgesamt 23 Klassen gebildet. In den kommenden Schuljahren wird die Schule jeweils 3 bis 4 Eingangsklassen bilden. Das Immanuel-Kant-Gymnasium kann laut Ratsbeschluss 4 Eingangsklassen je Schuljahr bilden. Im Schuljahr 2017/2018 wurden in der Se kundarstufe 1 des Gymnasiums insgesamt 15 Klassen eing e- richtet. Laut Schülerprognose werden bis zum Schuljahr 2026/2027 jeweils 3 bis 4 Klassen im 5. Jahrgang erforderlich sein. Die Johannes-Gutenberg-Realschule ist als 3,5-zügige Realschule festgelegt. Faktisch ist die Schule 3,83-zügig. Bei der Beurteilung des Raumbedarfes der Realschule war das gesamte Schulzentrum mit Hauptschule, Realschule und Gymnasium einzubeziehen. Durch die Umstellung von G8 auf G9 ergeben sich im Schulzentrum am Gymnasium Raumb edarfe für die zusätzlichen Klassen des Gy m- nasiums zu Beginn des Schuljahres 2026/2027. Mit der Ratsvorlage V/0338/2017 „Stadthalle Hiltrup, weiteres Vorgehen“ wurde die Verwaltung beauf- tragt, das Raumprogramm einer künftigen Stadthalle und die schulischen Raumbedarfe der weiterfüh- renden Schulen im Schulzentrum Hiltrup zu verschneiden und eine gemeinsame Planung einer mö g- lichen Erweiterung des Schulzentrums (Machbarkeitsstudie) und eines Neubaus der Stadthalle Hiltrup durchzuführen. Vor dem Hintergrund der bestehenden schulischen Nutzungsbedarfe an Räumlichkei- ten der heutigen Stadthalle ist derzeit eine enge Verzahnung gegeben. Um mögliche Flächenpotentiale an dem Standort optimal auszuschöpfen, wurden alle funktionalen Synergien wie z.B. eine gemeinsame Mensa und ein gemeinsames Selbstlernzentrum bedacht. Planerisch ist nachgewiesen, dass alle Bedarfe des Schulzentrums und der Stadthalle Hiltrup am Standort untergebracht werden können und umsetzbar sind. Hierzu wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie vie r Varianten erarbeitet. Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie sind den Anlagen 14.1 bis 14.4 (Lagepläne) zu entnehmen. zu 5.2 - 5.4: Bei der Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde festgestellt, dass eine gemeinsame bauliche Lösung der Bedarfe von Schule und Bürgerhalle mit Synergien nicht zu begründen ist. Zudem würden zeitgleiche umfassende bauliche Aktivitäten in den Schulen und in der Stadthalle dazu führen, dass für die aktuell in der Stadthalle untergebrachten schulischen Funktionen (8 Klassenr äu- me und Mensa Kant -Gymnasium und Realschule) während der Dauer der Arbeiten Containerlösu n- gen bereitgestellt werden müssten. Die Kosten hierbei belaufen sich für Container Mensa und WC rund 1,4 Mio. € Klassenräume rund 2,7 Mio. € auf insgesamt bis zu rund 4,1 Mio. € Um diese Containerkosten weitestgehend einzusparen, sind zunächst die drängenden schulischen Bedarfe zu realisieren. Die Dauer der Erforderlichkeit der weiteren Nutzung der Klassenräume und Mensa in der Stadthalle wird sich im Rahmen de r weiteren Planungen zur Umsetzung der schul i- schen Bedarfe klären. Bis auf weiteres können diese Räumlichkeiten für Schul - und Bürozwecke aus technischer Sicht auf absehbare Zeit mit vertretbarem Aufwand zur Verfügung stehen. Zur weiteren Nutzung der Stadthalle Hiltrup für Veranstaltungszwecke unterbreitet die Verwaltung mit einer geso n- derten Vorlage Vorschläge, die die Aufrechterhaltung des Hallenbetriebs sicherstellen. In einem er s- ten Schritt soll eine Sanierung der Veranstaltungshalle in einem auf das Nö tigste beschränkten Um- fang erfolgen und Möglichkeiten der Unterteilung und Abtrennung von Hallenteilen dargestellt werden, um eine Nutzung der Halle auch für kleinere Besuchergruppen attraktiv zu machen. Zu einem spät e- - 24 - V/0705/2018 ren Zeitpunkt sollen dann Vorschläge f ür weitere Sanierungsschritte sowie für Verbesserungen des äußeren Erscheinungsbildes gemacht werden. Die bereits erarbeiteten 4 Varianten können teils aus Kostengründen und teils wegen des berechti g- ten Wunsches nach einer zentralen Unterbringung der schu lformübergreifenden Bedarfe am Schu l- zentrum nicht überzeugen; dies macht die Erarbeitung einer neuen Variante (Variante 5) im Rahmen einer Machbarkeitsstudie erforderlich. Hierzu gibt es bereits erste Überlegungen, die weiter ausgea r- beitet werden müssen. Die Umsetzung dieser Variante bedeutet jedoch einen umfangreichen Eingriff in verschiedenste B e- reiche der Bausubstanz und führt damit zu erheblichen Beeinflussungen des Schulalltags über einen Zeitraum von 4 bis zu 6 Jahren. Hierbei sind die grundsätzliche Bereitschaft der Schulen und im Vorfeld genaue Absprachen, Planu n- gen mit den Schulen und räumliche Umstrukturierungen vor und während der Bauphase erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher, dass diese Variante 5 – unter den o.g. Maßgaben - weiter entwickelt wird. Nach Vorliegen dieser Variante wird unter Berücksichtigung der Gesamtsituation eine Entsche i- dungsvorlage erstellt. zu 7: Matthias-Claudius-Schule Handorf Auf der Grundlage der Beschlussvorlage V/0845/2017/1 hat der Rat der Stadt Münster die Erweite- rung der Matthias -Claudius-Schule Handorf zur 3 -Zügigkeit beschlossen. Die Verwaltung hat diese Erhöhung der Aufnahmekapazität vorgeschlagen, weil sich auf der Grundlage des Klassenfrequen z- richtwertes von 24 abzeichnete, dass die Matthias -Claudius-Schule Handorf und die Kardinal -von- Galen-Schule Handorf zusammen den Bedarf im Stadtteil nicht decken können. Inzwischen wurden die u. a. auf der Grundlage des Anmeldeverfahrens zum Schuljahr 2018/2019 gebildeten Verteilungs- quoten angepasst und die Schüle rprognose aktualisiert. Nach aktuellem Stand werden die Plätze ausschließlich bei Anwendung des Klassenfrequenzrichtwertes und nur in den Schuljahren 2019/2020 und 2021/2022 nicht ausreichen. Ein Ausbau der Matthias -Claudius-Schule Handorf ist aus diesem G runde aus heutiger Sicht kurzfristig nicht erforderlich. Das Wohnsiedlungskonzept für Handorf der „Planungswerkstatt 2030 – Zukünftige Wohnbaulandentwicklung in Münster“ sieht ein Potenzial für bis zu 600 Wohneinheiten mit überschlägig 1.800 Einwohnern vor. Auf dieser Grundlage könnte sich perspektivisch ein Bedarf von 6 Zügen für Handorf ergeben, so dass eine Erweiterung zur 3-Zügigkeit nicht ausreichen würde. Ein weiterer 2 -zügiger Standort ist schulrechtlich und schulorg a- nisatorisch nicht zielführend. De shalb schlägt die Verwaltung vor, für die Matthias -Claudius-Schule Handorf eine 4-Zügigkeit zu prüfen. Diese Prüfung schließt weitere zusätzliche Flächen im Umfeld der Schule ein, da nach summarischer Prüfung die vorhandene Grundstücksfläche für eine 4 -Zügigkeit nicht ausreicht. zu 8.1: Schulstandorte ohne Machbarkeitsstudie In der Anlage 2 sind u.a. Schulstandorte incl. Kurzbegründung dargestellt, für die keine quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erhoben wurden. zu 8.2: Status zur Erfassung der Raumbedarfe Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach OGS -Betreuung, des zukünftigen Rechtsanspruchs auf Betreuung und der Leitentscheidung zur Rückkehr zu G9 sollen primär Maßnahmen zur Deckung des Raumdefizits in Grundschulen und Gymnasien erfolgen. Im Rahmen der Erhebung der qualitativen und quantitativen Raumbedarfe sind für Hauptschulen und Realschulen teilweise Raumdefizite ermittelt worden. Es werden jedoch keine Maßnahmen vorg e- schlagen, da die maßgeblichen Flächen für Unterricht, Fachunterricht und Differenzierung abgedeckt sind. Dies schließt aber Veränderungen im Bestand nicht aus. - 25 - V/0705/2018 zu 8.3 – 8.5: Machbarkeitsstudien für diejenigen Schulen, deren quantitativen und qualitati- ven Raumbedarfe lt. Vorlage V/0420/2017/1 erfasst werden sollen Die Verwaltung hat ein Verfahren entwickelt, um die vorhandenen Raumkapazitäten anhand des mit Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms zu ermitteln und fehlende Räumlic h- keiten zu identifizieren. Zunächst wurden im ersten Schritt die Räume ent sprechend ihrer von der Schule gemeldeten aktue l- len Nutzung in das Musterraumprogramm übertragen und die Defizite in Form eines Soll -Ist- Vergleichs in den unterschiedlichen Bereichen ermittelt. Um eine Vergleichbarkeit der Schulen zu erreichen, wurden im nächsten Schritt die Räume anhand folgender festgelegter Kriterien umverteilt: Unterricht ist in erster Linie sicherzustellen. Bestehende Nutzungen als Unterrichts- und Mehr- zweckraum wurden bei einer Raumgröße ab 55 m² du rchgehend fortgeschrieben, aufg rund räumlicher Gegebenheiten in Einzelfällen auch bei einer Größe ab 50m². Fehlten Unterrichts - und Mehrzweckräume wurden andere Räume mit einer Größe a b 55m² als solche angerec h- net. Räume, die kleiner als 50 qm sind, wurden als Differenzierungsräume gezähl t (Mindestgröße 15 qm) oder dem OGS-Bereich zugeordnet. Im OGS-Bereich ist wegen der sehr unterschiedlichen Zuschnitte der Gebäude und Räume die Gesamtfläche entscheidend. Die Anzahl der Räume oder eine Mindestgröße wurden nicht beachtet. Das Büro für die OGS-Leitung wurde bei dieser Prüfung dem Bereich Verwaltung zugeordnet. Bei den Bereichen Mittagsverpflegung und Verwaltung war ebenfalls die Gesamtfläche en t- scheidend. Anschließend wurden nach erfolgter Umverteilung der Räume 19 Grundschulen in eine Rankingtabel- le (Anlage 18) aufgenommen und die Defizite in den einzelnen Bereichen anhand des Soll -Ist- Vergleichs ermittelt. Es kann daher festgestellt werden, dass die Unterrichtsversorgung über Klassen- räume und Mehrzweckräume sichergestellt ist. Die Defizite in den Bereich Mittagsverpflegung, OGS, Verwaltung etc. wurden mit Punkten von 1 bis 19 bewertet und diese Bewertung anschließend g e- wichtet, um der unterschiedlichen Bedeutung der einzelnen Bereiche Rechnung zu tragen. Auslas- tungsquoten der einzelnen Sc hulen wie die Auslastung bei der OGS fanden ebenfalls Berücksicht i- gung. Das hieraus entstandene Ranking diente als Zwischenergebnis und stellt die fachliche Ei n- schätzung des Amtes für Schule und Weiterbildung dar. In einem weiteren Schritt wurden das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und das Gesundheits- und Veterinäramt zu den Themen Mittagsverpflegung und OGS beteiligt. Beide Fachämter beurteilten die Schulen nach den aus ihrer Sicht dringendsten Handlungsbedarfen in den beiden Bereichen. O b- wohl die Einschätzung dahin führte, dass die Situation in keiner dieser Schulen den Bedarfen genügt, wurden dennoch Abstufungen in der Dringlichkeit nach einem Ampelsystem festgelegt. Die Einschä t- zungen der beiden Fachämter wurden zusammen genommen und die Summe ebenfalls mit bis zu 19 Punkten bewertet. Die Addition des Zwischenergebnisses und der Einschätzung vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie vom Gesundheits- und Veterinäramt ergab die letztendliche Punk t- zahl und damit auch die abschließende Pl atzierung jeder einzelnen Schule im Ranking. Durch das Berechnungsverfahren wurden die Erhebung vom Amt für Schule und Weiterbildung mit einem Anteil von 50 % und die Beurteilungen vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie vom Gesund- heits- und Veterinäramt mit einem Anteil von jeweils 25 % für das Endergebnis berücksichtigt. Aus diesem finalen Ranking wurden die Schulen nach Dringlichkeit in 4 Blöcke zusammengefasst. Bei allen o. g. Grundschulen wurden Bedarfe zur Erfüllung des Musterraumprogramm es für die fes t- gelegte Zügigkeit festgestellt. Der Verwaltung ist jedoch bewusst, dass aus Platzkapazitäten nicht an jedem Standort ein Ausbau zur festgelegten Zügigkeit erfolgen kann. Dennoch wird der Prüfauftrag zur Erstellung der Machbarkeitsstudien für alle o. g. Grundschulen formuliert, um in Abstimmung mit den Fachämtern alle Standorte vollumfänglich fachlich zu untersuchen und ggf. auch Verbesserungen - 26 - V/0705/2018 der räumlichen Situation in Teilbereichen zu überprüfen. Die Grundschule Kinderhaus -West und die Wa rtburgschule wurden aufgrund der Ausrichtung als Schule des gebundenen Ganztags und des daraus resultierenden pädagogischen Konzeptes und der Nichtanwendung des für OGS geltenden beschlossenen Raumprogramms nicht in der Rankingtabelle berücksichtigt. Dies schließt aber Veränderungen im Bestand nicht aus. Die Erarbeitung der Machbarkeitsstudien ist von der zusätzlichen Personalbereitstellung lt. Ziffer 14.1 abhängig. Eine verlässliche Aussage wann mit Ergebnissen der Machbarkeitsstudien zu rechnen ist, kann daher erst Ende 2019 getroffen werden. zu 8.6: Ludgerusschule Hiltrup Der Rat hat mit der Vorlage V/0845/2017/1 (Ziffer 4) beschlossen, die Ludgerusschule Hiltrup baulich nicht zur 5-Zügigkeit zu erweitern. Damit wurde die Ludgerusschule Hiltrup denjeni gen Schulstandor- ten gleichgesetzt, für die entsprechend Ziffer 3b der Vorlage V/0420/2016/1 die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe zu erfassen sind. In dem Ranking (vgl. Ziffer 8.4 und Anlage 18) zur Erhebung und Bewertung des Ist -Bestandes steht die Ludgerusschule Hiltrup an erster Stelle. Deshalb wird vorgeschlagen, den Ausbau zur bestehe n- den 4-Zügigkeit zu beschließen und zur Vergabe der Architekten leistung für den Ausbau ein Verga- beverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durchzuführen sowie anschließend den Baubeschluss herbeizuführen. Der Kostenrahmen für den Ausbau zur bestehenden 4-Zügigkeit beträgt ca. 9.250.000 €. Dieser Kos- tenrahmen basiert stark auf den vorhandenen Planungen zur baulichen Erweiterungen zur 5 - Zügigkeit. Deshalb kann sich der Kostenrahmen im Rahmen des Architektenwettbewerbs noch ä n- dern. Der Verwaltung ist die angespannte Ra umsituation bewusst. Die Verwaltung wird Verbesserungen der Verpflegungssituation (Küche und Speiseraum) sowie Maßnahmen zur Deckung des Raumbedar- fes prüfen. Im Bedarfsfall werden Entscheidungsvorschläge (ggf. auch über Fertigbauklassen) in e i- ner separaten Vorlage zum Beschluss vorgelegt. zu 8.7: Machbarkeitsstudien für Gymnasien Im Schuljahr 2017/2018 wurden in der Sekundarstufe 1 der städtischen Gymnasien insgesamt 209 Klassen gebildet. Aufgrund der Rückkehr zu G9 und steigender Schülerzahlen werden im Schuljahr 2026/2027 auf der Grundlage eines Frequenzwertes von 27 Schülerinnen und Schülern je Klasse voraussichtlich rund 268 Klassen zu bilden sein, wenn das Angebot an den Gesamtschulen nicht über 10 Züge (4 Züge Gesamtschule Münster -Mitte, künftig 6 Z üge Mathilde-Anneke-Gesamtschule) hin- ausgehen wird. Es wird angenommen, dass die Zügigkeit (Anzahl Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe 1 dividiert durch die Anzahl der Jahrgänge in der Sekundarstufe 1 von 5 bzw. 6, div i- diert durch den Richtwert v on 27) an den städtischen Gymnasien von insgesamt 41,7 im Schuljahr 2017/2018 auf 44,6 im Schuljahr 2026/2027 steigen wird. Mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz beschloss der Landtag NRW die Rückkehr zu G9 bei den nordrhein-westfälischen Gymnasien. Das bedeutet, dass alle Gymnasien ab dem Schuljahr 2019/2020 auf einen neunjährigen Bildungsgang umgestellt werden, wenn sie nicht von der Option Gebrauch machen, per Antrag bis zum 31.01.2019 in G8 zu verbleiben. Die Umstellung umfasst die Jahrgänge 5 und 6 d es Gymnasiums, also auch die derzeitigen Viert - und Fünftklässler im Schuljahr 2018/2019. Voraussichtlich werden alle städtischen münsterschen Gymnasien zu G9 wechseln. Die Rückkehr zu G9 bedeutet einen zusätzlichen Jahrgang je Schule ab dem 5. Jahrgang. Im Rah- men der Machbarkeitsstudien ist hier zu prüfen, ob die Gymnasien mit ihren derzeitigen Kapazitäten in der Lage sind, einen zusätzlichen Jahrgang mit der festgelegten Zügigkeit zu beschulen oder ob - 27 - V/0705/2018 zusätzliche Raumbedarfe entstehen. Die Verwaltung hat bereits mit allen Gymnasien Auftaktgespr ä- che geführt, um die individuellen Raumbedarfe aus Sicht der einzelnen Schulen zu ermitteln. Bei G9 wird das Konnexitätsprinzip relevant, wonach eine staatliche Ebene verpflichtet ist, für einen finanziellen Ausgl eich zu sorgen, wenn sie Aufgaben an eine andere Ebene überträgt. Das Land NRW hat bereits früh anerkannt, dass unter Bezug auf das Konnexitätsprinzip ein Ausgleich der den Schulträgern durch die Rückkehr zu G9 entstehenden Kosten gewährt werden muss. Alle rdings wird das Land NRW lediglich Kosten für Unterrichtsräume, die im Zuge der Umstellung auf G9 neu erric h- tet werden müssen, in Form einer Pauschale übernehmen. Die Machbarkeitsstudien werden auf Grundlage der mit den Gymnasien geführten Gespräche und vo r dem Hintergrund des Konnexität s- prinzips erstellt, d. h. die Prüfung einer Machbarkeit wird vornehmlich/vorrangig im Bereich der Unte r- richtsräume vorgenommen. Hierbei wird auch berücksichtigt, dass Schulen des gemeinsamen Le r- nens (gL) der Sekundarstufe I pro Zug mit 1,5 Differenzierungsräumen ausgestattet werden (vgl. Vor- lage V/0743/2014/1). Die Umsetzung des gemeinsamen Lernens ist in diesem Zusammenhang en t- sprechend zu berücksichtigen. Wenn die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien für diese Gymnasien vorl iegen, sind Möglichkeiten und Grenzen baulicher Erweiterungen und Kostenrahmen bekannt. Auf dieser Grundlage kann dann dem Rat ein Entscheidungsvorschlag zur Deckung der zusätzlichen Raumbedarfe durch Erweiterung von Gymnasien, Errichtung eines weiteren Gy mnasiums bzw. einer 3. städtischen Gesamtschule in Münster vorbereitet werden. Die drei Schulzentren in Kinderhaus, Hiltrup und Wolbeck sowie das Johann -Conrad-Schlaun- Gymnasium werden in diesem Bereich nicht betrachtet, da hierzu bereits Errichtungsbesc hlüsse oder Machbarkeitsstudien vorliegen bzw. noch eine grundsätzliche Entscheidung über Maßnahmen au s- stehen. zu 9: Konzept für die Raumbedarfe der städtischen Musikschulen und e.V.-Musikschulen Im Sinne eines erweiterten Bildungsverständnisses leisten sowohl die e.V.-Musikschulen als auch die Westfälische Schule für Musik der Stadt Münster einen wesentlichen Beitrag für die Förderung junger Menschen. Traditionell nutzen die Musikschulen in jedem Stadtteil nach Schulschluss Schulräume für den Musikschulunterricht. Dies hat sich bewährt und soll auch unverändert fortgeführt werden. Die Praxis zeigt aber, dass für die Arbeit der Bezirksleitungen der Westfälischen Schule für Musik und für die stadtteilorientierten e.V.-Musikschulen eigenständig nutzbare Räume dringend notwendig sind. Mit dem Prüfauftrag sollen die Eckdaten erarbeitet werden, welche Programmflächen zukünftig additiv bei Musterraumprogrammen für Schulen berücksichtigt werden sollen und welche Planungsdetails wichtig sein könnten (z.B. die Möglichkeit eines separaten Zugangs). Nach aktuellem Stand wären dies über die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge hinaus die Matthias-Claudius-Schule Handorf (Bezirk Ost), das Schulzentrum Wolbeck (Bezirk Südost), die ehem. Johannesschule im kleinen Schulzentrum Hiltrup (Bezirk Hiltrup), die Idaschule (Bezirk Sü d- ost), die Wartburg-Grundschule (Bezirk West) und die Ludgerusschule Albachten (Bezirk West). zu 10: Schulzentrum Wolbeck Der Rat hat mit der Vorlage V/0845/2017/1 beschlossen, eine Entscheidung zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck erst zu treffen, wenn landesseitig Regelungen und Rahmenbedingungen zum Abitur nach 8 bzw. 9 Jahren (G8/G9) vorliegen. Weiter hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die Auswirkungen auf die Aufnahmekapazität der Gymnasien zu prüfen und zu bewerten und hierbei den Bedarf einer baulichen Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck zu berücksichtigen. In dieser Vorl a- ge schlägt die Verwaltung vor, für sieben städtische Gymnasien Machbarkeitsstudien zu erstel len. Im Zusammenhang mit der Sanierung des Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasiums sowie der Prognose, dass die Schülerzahlen für Gymnasien zukünftig weiter steigen werden, wird der Bau eines neuen Gymnasiums diskutiert. Weiterhin prüft die Verwaltung die Erricht ung einer 3. Städtischen Gesam t- schule. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen und Wechselwirkungen schlägt die Verwaltung vor, über eine bauliche Erweiterung des Schulzentrums auf der Grundlage der Ergebnisse der Machba r- - 28 - V/0705/2018 keitsstudien und in Kenntnis der weiteren Entwicklung zur Sanierung des Johann -Conrad-Schlaun- Gymnasiums später zu entscheiden. Zur Entlastung der Raumsituation können seit Anfang 2018 vier Fertigbauklassen genutzt werden. Der Antrag A -S/0015/2018 greift die vom Schulzentrum Wolbeck geltend gema chten Raumbedarfe auf und fordert, kurzfristig eine Interimslösung zu schaffen. Die Verwaltung vertritt die Haltung, dass im Sinne des Schulzentrumsgedankens vorrangig weiterhin die vorhandenen Raumkapazitäten flex i- bel und schulübergreifend optimiert und g enutzt werden können. Auch die Entscheidungen über eine potentielle Interimslösung können erst getroffen werden, wenn Ergebnisse und Erkenntnisse über die o.g. Aufträge und Wirkungszusammenhänge vorliegen. Eine erste Einschätzung wird erkennbar sein, wenn die kleinräumige Bevölkerungsprognose im Herbst 2019 vorliegen wird. zu 11: Vermarktung Teilstandort Schürbusch In städtischen Schulen sind umfangreiche Sanierungs - und Baumaßnahmen geplant und beschlo s- sen worden und weitere Maßnahmen werden folgen. Zur Deckung schulischer Raumbedarfe au f- grund von Baumaßnahmen besteht stets ein Bedarf, Interimslösungen zu entwickeln und auf Au s- weichflächen zur Kompensation zurück zu greifen. Daher sollte die angestrebte Vermarktung dieses Schulgebäudes einschließlich Schu lholhoffläche weiter befristet für zunächst 2 weiter Jahre zurüc k- gestellt werden. Sobald konkrete Nutzungsabsichten bestehen, wird die Verwaltung mit einer geso n- derten Vorlage sich an den Rat der Stadt Münster wenden. zu 12: Personalstunden für Schulsekretariate und Hausmeisterdienste Ein wesentliches Kernelement für die Bemessung der Personalstunden für die Schulsekretariate sind die Schülerzahlen. Wenn daher Schulstandorte erweitert werden, um zukünftig mehr Schülerinnen und Schüler unterrichten zu könn en, wird dies perspektivisch zu höheren Personalkosten im Schu l- sekretariat führen. Für die Hausmeisterdienste gilt dies analog. Ein wesentliches Kernelement für die Bemessung der Personalstunden sind die Flächen der Gebäude und des Grundstücks. Wenn daher Schulstandorte erweitert werden, stellen die angedachten Flächenerweiterungen eine veränderte Berechnungsgrund- lage für Hausmeisterdienste dar. Die Verwaltung wird dies zu gegebener Zeit in den Stellenplanentwürfen berücksichtigen. Zu 13: standortübergreifendes Gesamtkonzept zur Deckung der Sporthallenbedarfe Mit den Beschlüssen in den Vorlagen der ersten beiden Tranchen (V/0845/2017/1 und V/0224/2018/1) zur baulichen Erweiterung von Schulen hat der Rat bereits zur Kenntnis genommen, dass dadurch ein wei terer Sporthallenbedarf ausgelöst wurde. Mit der Erweiterung der Zügigkeiten der unter Beschlusspunkt 2 genannten Schulen entsteht ein weiterer, zusätzlicher Bedarf an Sporthal- len. Diese Bedarfe können nicht immer an den Schulstandorten gedeckt werden. Die Verwaltung erstellt aktuell ein standortübergreifendes Gesamtkonzept zur Deckung der Sportha l- lenmehrbedarfe und wird es den politischen Gremien im 1. Quartal 2019 zur Beschlussfassung vorl e- gen. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung zur Ermittlung de s Finanzierungsbedarfes en t- sprechende Kostenschätzungen erstellen und den politischen Gremien zur Entscheidung vorlegen. zu 14: Stellen/Personal für das Amt für Schule und Weiterbildung und das Amt für Immobil i- enmanagement Mit der Ratsvorlage V/0420/2016 /1 – Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf Grund der demografischen Entwicklung und der Beschulung von Flüchtlingskindern bis 2020/2021 ist ein umfangreiches Prüfprogramm für die schulische Infrastruktur beschlossen und zusätzliches Pe r- sonal für das Amt für Immobilienmanagement (4,00 Vollzeitäquivalente (VZÄ)) und das Amt für Schu- le und Weiterbildung (3,5 VZÄ) bereitgestellt worden. Diese Personalkapazitäten werden nach A b- schluss aller Machbarkeitsstudien lt. Vorlage V/0420/2016/1 weiter be nötigt, um die mit den Ratsvo r- lagen V/0421/2017/1, V/0845/2017/1, V/0224/2018/1 und V/0276/2018/1 getroffenen Errichtungsb e- - 29 - V/0705/2018 schlüsse für 9 Schulgebäude mit einem Finanzvolumen von ca. 75,2 Mio. Euro bis zur Fertigstellung umsetzen zu können (s. Anlage 2 mit dem Status Errichtungsbeschluss zeitlich vor dieser Vorlage V/0705/2018). Mit dieser Ratsvorlage sollen weitere Errichtungsbeschlüsse für 10 Schulgebäude getroffen und zah l- reiche Machbarkeitsstudien auf den Weg gebracht werden. Dies kann nur durch eine we itere Perso- nalverstärkung in beiden Ämtern gelingen. Für das Amt für Immobilienmanagement werden 14,5 VZÄ für den Stellenplan 2019 angemeldet und 5,0 VZÄ für den Stellenplan 2020 vorgemerkt. Das zusätzli- che Personal im Amt für Immobilienmanagement hat unte rschiedliche Anforderungsprofile und setzt sich aus unterschiedlichen Disziplinen zusammen (u.a. Projektleitungen im Hochbau und in der Haus- technik, Energiemanagement, DV- und Zeichnertätigkeiten, etc.). Trotz dieser weiteren Personalverstärkung muss die Reihenfolge der Umsetzung von Errichtungsb e- schlüssen und Machbarkeitsstudien aber priorisiert werden, da die Komplexität und der Umfang der Aufgabenstellung nur bedingt ein paralleles Arbeiten ermöglichen. zu 15: Reduzierung Aufnahmekapazität Hauptschule Hiltrup Der Rat der Stadt Münster hat die Aufnahmekapazität der Hauptschule Hiltrup auf 4 Eingangsklassen festgelegt. Die Schule hat im Schuljahr 2017/2018 insgesamt 13 Klassen gebildet. Die Verteilung auf die Jahrgänge 5 bis 10 ist sehr unterschiedlich: in den Jahrgängen 5 und 6 wurde jeweils 1 Klasse, im 7. Jahrgang wurden 2 Klassen, im 8. Jahrgang 3, im 9. Jahrgang 4 und im 10. Jahrgang 2 Klassen eingerichtet. Für die Zukunft wird keine gravierende Steigerung der Schülerzahl prognostiziert. Aus diesem G runde soll die Anzahl der möglichen Eingangsklassen auf 3 verringert werden. Stadtweit verbleibt eine Aufnahmekapazität von 9 Eingangsklassen in den Hauptschulen. zu 16: Anpassung allg. Rahmen Der „Allgemeine Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schü lern in den städtischen Schulen“ benennt die aufnahmefähigen Schulen in den jeweiligen Schulformen und die Zahl der dort maximal zu bildenden Eingangsklassen. Die Regelung ist - nachdem die Bezirksregierung die Änderung der Anzahl der möglichen Eingangskla ssen genehmigt hat - mit einer separaten B eschlussvorlage anzu- passen. zu 17: aufgegriffene und erledigte Anträge/Anregung zu 17.1: Antrag A-R/0029/2018 der FDP-Fraktion: „Grundschulen fit machen für 2025: Anspruch auf offenen Ganztag braucht Vorlauf“ Der Rat der Stadt Münster hat ein Musterraumprogramm (vgl. Anlage 1 zur Vorlage V/0328/2017/1). Die Berechnung der Flächen in der Mittagsverpflegung basiert auf einer Belegungsquote von 80 % und rechnerisch 30 Schülerinnen und Schüler je Klasse. Ebenso umfas st das Musterraumprogramm 2 OGS-Räume je Zug. In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe zur Bemessung von Flächen in der Mittagsverpflegung wurde eine OGS -Teilnahmequote von 80 % als angemessen und realistisch angenommen. Bei einer über 80 % hinausgehenden OGS-Quote gleicht sich das Raumnutzungskon- zept einer gebundenen Ganztagsschule an, so dass Unterricht und Betreuung noch weiter verzahnt sind und keinen zusätzlichen Raumbedarf generiert. Die OGS -Kapazitäten sind mit den zugrunde gelegten Parametern zukunfts- und planungssicher bemessen. zu 17.2: Antrag A-R/0084/2017 der SPD-Fraktion: „Schulerweiterung finanziell absichern“ Die notwendige Finanzierung ist im Rahmen des Entwurfes für den Haushaltsplan 2019 ff. von Seiten der Verwaltung berücksichtigt. Die Beschlussfassung dieser Errichtungsbeschlüsse ist für die Etatsi t- zung des Rates im Dezember 2018 vorgesehen, so dass die durch die SPD -Fraktion gewünschte finanzielle Absicherung von Schulerweiterungen sichergestellt werden könnte. - 30 - V/0705/2018 zu 17.3: Anregung Nr. 2016-00061 nach § 24 der Gemeindeordnung NRW des Wilhelm-Hittorf- Gymnasiums zum „Bau eines multifunktionalen Gebäudes mit einem großen Versammlungsraum incl. integrierten Fach- und Beratungsräumen“ Diese Anregung wird im Rahmen der Machbarkeitsstudie aufgegriffen und entsprechend bei den Pla- nungen zur Deckung der Raumbedarfe des Wilhelm-Hittorf-Gymnasiums berücksichtigt. zu 17.4: Antrag A -S/0015/2018 aller Fraktionen der Bezirksvertretung Münster -Südost „Raumproble- me im Schulzentrum Wolbeck“ – kurzfristig eine Interimslösung schaffen. Die Verwaltung vertritt die Haltung, dass im Sinne des Schulzentrumsgedankens vorrangig weiterhin die vorhandenen Raumkapazitäten flexibel und schulübergreifend optimiert und genutzt werden kö n- nen. Auch die Entscheidungen üb er eine potentielle Interimslösung können erst getroffen werden, wenn Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Machbarkeitsstudien für die Gymnasien vorliegen und entsprechende Wirkungszusammenhängen beurteilt werden können (vgl. Ziffer 10). zu 18: Baulandprogramm - Dynamik Die Stadt Münster verfolgt das ehrgeizige Ziel, umfangreiche neue Wohnbaufläche zu entwickeln, um so auf den angespannten Wohnungsmarkt und die demografische Entwicklung zu reagieren. Die jeweiligen Baulandprogramme (aktuell 201 8 – 2025), die verwaltungsintern abgestimmt und b e- schlossen sind (V/0207/2018/1), können aber aufgrund der Komplexität der Rahmenbedingungen nicht immer linear umgesetzt werden. Diese Verschiebungen bzw. Veränderungen haben dann auch mittelbar Auswirkungen für die Schülerprognose, da sich entweder der Zeitpunkt für die Vermarktung neuer Wohnbaufläche nach hinten verschiebt und/oder Korrekturen bei der Zahl der Wohneinheiten und der Aufteilung Einfamilienhaus/Mehrfamilienhaus vorgenommen werden. All dies kann in Summe dazu führen, dass Prognoseberechnungen angepasst werden müssen. Diese regelmäßig durchgeführten Abgleiche sind dann vor allem relevant, wenn anstehende Investit i- onsvorhaben davon unmittelbar berührt sind. Dies wird am Beispiel der Matthias -Claudius-Schule Handorf (Beschlusspunkt 7) deutlich, da erst nach der Ratsentscheidung vom 13.12.2017 für den Ausbau zur 3 -Zügigkeit neue Erkenntnisse zur Bevölkerungsentwicklung für Handorf vorlagen. Ein neuer, abgesicherter Stand für die Schülerprognosen w ird Ende 2019 vorliegen. Zu diesem Zeit - punkt soll die neue Kleinräumige Bevölkerungsentwicklung 2019 – 2024 vorliegen, die dann alle bi s- herigen Entwicklungen bilanziert und Ausblick für die nächsten Jahre geben wird. Zu diesem Zeitpunkt wird sicherlich au ch deutlicher sein, welche Wohnbaupotenzialflächen in ein aktualisiertes Baulandprogramm eingespeist wurden. Verwaltungsseitig ist bislang ausschließlich die Perspektiventwicklung für Handorf aufgegriffen wo r- den, da sich hier eine sehr hohe Priorisierung zur Entwicklung dieser Flächen abzeichnet. Begründung zu II. Finanzielle Auswirkungen Auf der Grundlage der erarbeiteten Machbarkeitsstudien sind Kostenrahmen ermittelt worden. Diese berücksichtigen die Neubauflächen, die Umbauten im Bestand, Beschaffungen, Außenanlagen, ggfls. erforderliche Ersatzmaßnahmen für die Dauer der Bauphase, Baupreissteigerungen und sämtliche Nebenkosten. Der Kostenrahmen enthält keine Mittel für Unwägbarkeiten für z.B. archäologische Maßnahmen, Kampfmittelsondierung, Altlastenuntersuchungen/-entsorgung auf dem Grundstück oder Schadstof f- untersuchungen/-entsorgung im Gebäude. Außerdem können die Architektenwettbewerbe zu anderen Lösungsvorschlägen mit unterschiedl i- chen Neu- und Umbauflächen kommen. Aus diesen Gründen sind die jetzt ermittelten Kosten als ein nach Möglichkeit einzuhaltender Kosten- rahmen anzusehen. Eine entsprechende Vorgabe wird im weiteren Verfahren berücksichtigt . Eine im - 31 - V/0705/2018 Einzelfall unausweichliche Überschreitung des jeweiligen Kostenrahmens wird möglichst im Ge samt- budget für die Erweiterungen der Schulgebäude aufgefangen. Begründung zu III. Mittelbereitstellung/Finanzierung Bei der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“ waren im Haushaltsplan 2018 in s- gesamt 67.817.940 € veranschlagt. Davon wurden 180.000 € zur Deckung der Planungskosten für die Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus eingesetzt (vgl. Vorlage V/0421/2017). Unter Berücksichtigung der 8 auf der Grundlage der Vorlage V/0845/2017/1 beschlossenen Schu l- baumaßnahmen mit einem Inve stitionsvolumen von 55.097.000 €, der im Mai 2018 beschlossenen Erweiterung der Mosaik -Schule mit einem Investitionsvolumen von 5.650.000 € (vgl. Vorlage V/0224/2018/1) sowie der Differenz von 889.000 € der Kosten des beschlossenen Neubaus der Grundschule Sprakel inkl. Zweifachsporthalle gegenüber dem ursprünglichen Ansatz zum Ausbau des bestehenden Schulgebäudes (vgl. Vorlage V/0276/2018/1) verblieb noch ein Betrag in Höhe von 1.006.940 € zur Finanzierung weiterer Maßnahmen. Die beschlossenen Schulbaumaß nahmen wurden inzwischen als Einzelmaßnahmen im Haushalt veranschlagt. Die Deckung erfolgte durch Kürzung der Mittel bei der Maßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“, bei der dann noch 1.006.940 € zur Verfügung standen. Aufgrund der erkennbaren Bedarfe u.a. zur Erweiterung bzw. zum Ausbau weiterer Schulen (3. Tranche), der noch ausstehenden Entscheidung zur Umsetzung der zunächst zurückgestellten Ma ß- nahmen (z.B. Matthias-Claudius-Schule Gut Insel, Hermannschule, Schulzentrum Wolbeck), des erkennbaren B edarfs auf der Grundlage der abgeschlossenen Erhebung der qualitativen und quantitativen Raumbedarfe der Schulen, für die keine Erhöhung der Zügigkeit beschlo s- sen wird, der Bedarfe im Gymnasialbereich aufgrund der Wiedereinführung von G9 wurden zum Entwu rf des Haushaltsplanes 2019 weitere Mittel in Höhe von 200.000.000 € vera n- schlagt. Für die baulichen Erweiterungen, Ausbauten zu bestehenden Zügigkeiten sowie den Umbau ten im Bestand der unter Ziffer 2, 3 und 8.6 genannten Schulstandorte sind auf der Grun dlage der Machbar- keitsstudien Kostenrahmen in Höhe von insgesamt 81.040.000 € kalkuliert. Die Maßnahmen werden als Einzelmaßnahmen veranschlagt. Die Deckung erfolgt durch Kürzung der Ansätze bei der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“. Für weitere Maßnahmen verbleibt ein Betrag in Höhe von 119.966.940 €. Der Finanzierungsbedarf für die Sporthallenmehrbedarfe ist noch nicht bekannt und wird von der Verwaltung nach Vorlage des standortübergreifenden Gesamtkonzeptes ermittelt. Die Verwaltun g wird die erforderlichen Finanzmittel zum Haushalt anmelden. Fazit: Mit den Beschlüssen zur Vorlage V/0420/2016/1 hat der Rat der Stadt Münster ein Ausbauprogramm für die städtischen Schulen begonnen, dessen Umfang in quantitativer und qualitativer Hin sicht zwar für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung darstellt, aber in Umfang und Tiefe erforderlich ist, die Schulen räumlich so auszustatten, dass sie den Anforderungen der Gegenwart und der näh e- ren Zukunft räumlich gewachsen sind. Die steigende Zahl an Schülerinnen und Schülern, bildungspo- litische Anforderungen von Heterogenität und umfassend verstandener Inklusion sowie die Entwic k- lung der Schulen zu Orten nicht nur des Unterrichts, sondern zu Räumen der Bildung, fordern einen umfassenden Umbau der Schulen der Stadt, der mit den Beschlüssen zu dieser Vorlage konsequent - 32 - V/0705/2018 fortgesetzt wird, ohne dass das Ziel bereits erreicht oder greifbar ist. Gute Schule in Münster fordert aber mehr als die Wahrnehmung klassischer Schulträgeraufgaben. Mit u. a. der Verstetigung der integrierten Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung, der qualitat i- ven und quantitativen Fortentwicklung der Schulsozialarbeit, den Beschlüssen zur Qualität des off e- nen Ganztags, der Unterstützung von Übergängen in der Bildungsbiogr afie, auch und gerade derer von zugewanderten Kindern und Jugendlichen werden wichtige Gelingensbedingungen für eine chancengerechte Bildung in Münster geschaffen. Deren Weiterentwicklung, aber auch diejenige ne u- er Konzepte und Maßnahmen sowie die noch aus stehende Transformation einer Medienentwic k- lungsplanung zu einem Konzept des digitalen Lernens und Bildens nicht nur für die allgemeinbilde n- den Schulen stellen wichtige Aufgaben der näheren Zukunft dar. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage A zur V/0705/2018 Anlage 1: Standorte der Machbarkeitsstudien (3. Tranche) Anlage 2: Gesamtübersicht der Machbarkeitsstudien Anlage 3: Lageplan Bodelschwinghschule Anlage 4: Lageplan Thomas-Morus-Schule Anlage 5: Lageplan Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge Anlage 6: Lageplan Peter-Wust-Schule Anlage 7: Lageplan Melanchthonschule Anlage 8: Lageplan Norbertschule Anlage 9: Lageplan Nikolaischule Wolbeck Anlage 10: Lageplan Davertschule Amelsbüren Anlage 11: Lageplan Zweifachsporthalle „Zum Häpper“ Anlage 12: Lageplan Marienschule Roxel Anlage 13: Lageplan Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde Anlagen 14.1 bis 14.4: Lagepläne Schulzentrum Hiltrup Anlage 15: Lageplan Pötterhoekschule Anlage 16: Lageplan Erna-de-Vries-Realschule Anlage 17: Lageplan Matthias-Claudius-Schule Handorf Anlage 18: Rankingtabelle Anlage 19: Lageplan Ludgerusschule Hiltrup Anlage 20: Antrag an den Rat Nr. A-R/0029/2018 Anlage 21: Antrag an den Rat Nr. A-R/0084/2017 Anlage 22: Anregung 2016-00061 Anlage 23: Antrag A-S/0015/2018 Anlage 24: Einzelveranschlagungen
Anlage11_Zweifachsporthalle_Häpper
1570 Zeichen
ERWEITERUNG DAVERTSCHULE/ NEUBAU 2-FACHSPORTHALLE an der SPORTANLAGE AMELSBÜREN ZUM HÄPPER 24 48153 MÜNSTER Lageplan Gabriel / Mümken Nienaber / Michel SelbergSelberg Planbezeichnung Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung Zeichnung Bauen im Bestand Projektleitung 0846_sebedarf_sportanlage.pro 0846/0847_Davertschule\Sportanlage Amelsbüren 2-Fachsporthalle LAGEPLAN varia 3 0846/0847 Planphase MACHBARKEITSSTUDIE 1:1000 A3 14.06.2018 b 28.08.2018 PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil Projektnummer Index P-.... B/0 Maßstab Erstellung Projektverzeichnis Projektdatei Standortnummer Gabriel / Mümken Nienaber / Michel SelbergSelberg Planbezeichnung Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung Zeichnung Bauen im Bestand Projektleitung Planphase MACHBARKEITSSTUDIE 1:500 A3PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil Projektnummer Index P-.... B/0 Maßstab Erstellung Projektverzeichnis Projektdatei Standortnummer Auf der Breie Zum Häpper ca. 19,00 m ca. 24,00 m ca. 34,00 m ca. 31,00 m ca. 48,00 mca. 39,00 m 2-Fachsporthalle ohne Tribüne ca. 6380 m² ca. 12390 m² 11 Stell- plätze neu 9 Stell- plätze neu 50 Stellplätze 1060 154 153 152 155 903 78 792 789 784 156 157 158 159 732 733 734 735 738 739 740 744 147 148 145 1070 737 786 788 785905 787 1023 96 777 1061 890 1088 067 1091 32 31 30 214 215 741 144 146 Z u m H ä p p e r F II II II II S S S F S F I I I I I I I I I I I I I II II I I I I I I I I I I I I II I I I I I I I
Anlage9_Nikolaischule_Wolbeck
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II I Schulcontainer temporär I I II II II II II I Nikolaischule 2874 432 2873 202 201 3404 2943 2939 2948 2949 3462 2950 2951 3404 348 3436 845 559 2255 2847 Sportplatz I I I I II II II II -I II II F u ß w e g A m W ig b o ld Grünanlage P rünanlage OW S N Stufenverfahren059 Projektleitung Standortnummer Bauen im BestandZeichnung MACHBARKEITSSTUDIE Amtsleitung / Technische Leitung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Zeichnung Architektur und Projektsteuerung Projektdatei Planbezeichnung Projektverzeichnis ErstellungMaßstab ERWEITERUNG DER NIKOLAISCHULE MÜNSTER AM WIGBOLD 11 48167 MÜNSTER LP Index Projektnummer Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße 11.06.20181:500 059_Nikolaischule\Schulerweiterungsbedarf 059-sebedarf.pro Uphaus Uphaus Nienaber / Michel Gabriel / Mümken 3-ZügigkeitLP
Anlage7_Melanchthonschule
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137 R a d w e g R a d w e g R a d w e g Breslauer Straße Köngsberger Straße H a m a n II II I I I 11 Stellplätze vorhanden P P P P Materialcontainer IV I I IIII II IV IV V I IIII II II II 1 0 8 a II I IIII II II II II II II II II II V I Melanchthonschule I I I I I I 32 128 129 68 130 131 211 631 633 634 629 630 632 162 161 182 613 601 849 I II I Variante 1 LP 2-Zügigkeit Vorabzug Gabriel / Mümken Nienaber / Michel UphausUphaus 479-sebedarf.pro 479_Melanchthonschule\Schulerweiterungsbedarf 1:500 06.03.2018 PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil Projektnummer Index LP ERWEITERUNG DER MELANCHTHONSCHULE MÜNSTER KÖNIGSBERGER STRASSE 89 48157 MÜNSTER Maßstab Erstellung Projektverzeichnis Planbezeichnung Projektdatei Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung MACHBARKEITSSTUDIE Zeichnung Bauen im Bestand Standortnummer Projektleitung 479 N S W O
Anlage4_Thomas_Morus_Schule
2748 Zeichen
I Schulhoffläche 3.776 m² Nachzuweisen 2.400 m² 14 8 7 1 14 Stpl. erforderlich Thom Thomas-Morus-Weg Thomas-Morus-Weg I II II II I II II St. Thom I II II II II II II II II II IIIIII II II II II II I IIIIII II II IIII II I II II II I I II II II II II I II II II II I II II II IIII II II II II II II II II II III IIII II II II II II I II I II 322 364 155 352 327 341 361 160 152 365 360 371 339 357 367 354 153 347 349 324 330 351 232 346 323 344 229 156 158 412 157 334 363 356 295 154 343 325 342 332 368 151 333 238 362 372 358 331 355 326 328 350 345 359 159 369 348 353 160 152 363 369 328 324 349 326 159 155 364 345 348 353 333 331 347 365 153 295 372 346 232 238 351 371 339 354 362 154 367 158 343 352 327 325 350 342 157 156 332 344 334 322 330 368 323 341 361 I SCHULGARTEN FEUERWEHRZUFAHRT SPIELPLATZ P KLEINGARTENANLAGE SCHNORRENBURG FLUR 118 SPORTBAHN LAGEPLANLP LEGENDE Allg. Unterrichtsbereich Klassen Mehrzwec k/Informatik Differenzierung/Lehrmitte l Bestand Neu Bestand Neu Bestand Neu Naturwissenschaftlicher Bereich NW-Räume Lehrküche Bestand Neu Bestand Neu technisch/musischer Bereich Kunst/Musik/Werken Bestand Neu Sport/außerunterrichtlicher Bereich Sporthalle Biblio/S elbstlernzentrum Forum/Aula/Oberstufe Bestand Neu Bestand Neu Bestand Neu Ganztagsbereich Mensa Aufentha lt OGS Sanitäranlagen/sonst. Nebenräume Bestand Neu Bestand Neu Bestand Neu Verwaltung Bestand Neu externe Nutzungen Bestand Neu A2 04.05.20181:500 MACHBARKEITSSTUDIE Gabriel / Mümken Nienaber / Michel Steinkamp _PLAN/ 739_Thomas-Morus-Schule PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil PlanphaseProjektnummer Index ERWEITERUNG DER THOMAS-MORUS-SCHULE THOMAS-MORUS-WEG 5 48147 MÜNSTER Maßstab Erstellung Projektverzeichnis Planbezeichnung Projektdatei Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung Zeichnung Bauen im Bestand Standortnummer Projektleitung 739
Anlage2
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Schulform Stadtbezirk Schule Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018 (aggregiert) Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018 (detailliert) Grundschule Mitte Aegidii-Ludgeri-Schule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Bodelschwinghschule Errichtungsbeschluss V/0705/2018, Ziffer 2.1: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit Dietrich-Bonhoeffer-Schule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Dreifaltigkeitsschule Errichtungsbeschluss laufende Baumaßnahme: Erweiterungsbau und Umbau zur 3- Zügigkeit Gottfried-von-Cappenberg-Schule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Hermannschule späterer Entscheidungszeitpunkt V/0224/2018/1, Ziffer 4: Entscheidungsvorschlag Anfang 2020 Johannisschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Kreuzschule Errichtungsbeschluss V/0845/2017/1, Ziffer 2.1: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit Martinischule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Martin-Luther-Schule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Mauritzschule Errichtungsbeschluss V/0845/2017/1, Ziffer 2.1: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit Overbergschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Pötterhoekschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018: kein Errichtungsbeschluss, Ziffer 6.1; Rankingtabelle, Ziffer 8.4 Thomas-Morus-Schule Errichtungsbeschluss V/0705/2018, Ziffer 2.2 : Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit Beschlüsse zu den Machbarkeitsstudien der Vorlagen der 1., 2. und 3. Tranche sowie Status aller weiteren Schulen (Anlage 2 zur Vorlage V/0705/2018) Anlage 2 1 Schulform Stadtbezirk Schule Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018 (aggregiert) Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018 (detailliert) Grundschule Mitte Matthias-Claudius-Schule Gut Insel späterer Entscheidungszeitpunkt V/0224/2018/1, Ziffer 4: Entscheidungsvorschlag Anfang 2020 West Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge Errichtungsbeschluss V/0705/2018, Ziffer 2.3: Errichtungsbeschluss, Ausbau zur aktuell bestehenden 2-Zügigkeit mit der Option zur baulichen Erweiterung zur festgelegten 3-Zügigkeit Ludgerusschule Albachten Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Marienschule Roxel Errichtungsbeschluss V/0705/2018, Ziffer 3: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur 5-Zügigkeit Michaelschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle (für 3-Zügigkeit) Mosaik-Schule Errichtungsbeschluss V/0224/2018/1, Ziffer 2: Errichtungsbeschluss, Ausbau zur bestehenden 3-Zügigkeit mit der Option zur baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit neue Grundschule Albachten Errichtungsbeschluss V/0845/2017/1, Ziffer 2.2: Errichtungsbeschluss, Neubau einer 2- zügigen Grundschule mit Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt Peter-Wust-Schule Errichtungsbeschluss V/0705/2018, Ziffer 2.4: Errichtungsbeschluss, Ausbau zur festgelegten 3-Zügigkeit mit der Option zur baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit Theresienschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Wartburgschule Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie V/0705/2018, Ziffer 8.1: wegen gebundenem Ganztag und damit verbundenem abweichendem Raumkonzept nicht berücksichtigt neue Schule Oxford Errichtungsbeschluss in Vorbereitung Errichtungsbeschluss in Vorbereitung Nord Grundschule Kinderhaus-West Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie V/0705/2018, Ziffer 8.1: wegen gebundenem Ganztag und damit verbundenem abweichendem Raumkonzept nicht berücksichtigt Grundschule Sprakel Errichtungsbeschluss V/0276/2018/1: Errichtungsbeschluss, Neubau eines 2-zügigen Grundschulgebäudes als Ersatz für das bestehende Gebäude mit Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit in einem 2. Bauabschnitt Melanchthonschule Errichtungsbeschluss V/0705/2018, Ziffer 2.5: Errichtungsbeschluss, Ausbau zur festgelegten 2-Zügigkeit Norbertschule Errichtungsbeschluss V/0705/2018, Ziffer 2.6: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit Paul-Schneider-Schule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle 2 Schulform Stadtbezirk Schule Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018 (aggregiert) Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018 (detailliert) Grundschule Südost Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde späterer Entscheidungszeitpunkt V/0705/2017, Ziffer 4: Entscheidung erst im Zusammenhang Konversion Eichendorffschule Angelmodde Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Grundschule Wolbeck-Nord Errichtungsbeschluss V/0111/2015/1: Neubau, laufende Baumaßnahme Idaschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Nikolaischule Wolbeck Errichtungsbeschluss V/0705/2018, Ziffer 2.7: Errichtungsbeschluss, Ausbau zur 3- Zügigkeit mit der Option zur baulichen Erweiterung zur 4-Zügigkeit neue Schule York Errichtungsbeschluss in Vorbereitung Errichtungsbeschluss in Vorbereitung Ost Astrid Lindgren-Schule Gelmer Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Kardinal-von-Galen-Schule Handorf Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Margaretenschule Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle Matthias-Claudius-Schule Handorf neue Machbarkeitsstudie V/0705/2018, Ziffer 7: Aufhebung des Beschlusses zur baulichen Erweiterung zur 3-Zügigkeit; neue Machbarkeitsstudie zur Prüfung einer 4-Zügigkeit Pleisterschule Errichtungsbeschluss V/0845/2017/1, Ziffer 2.1: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur festgelegten 2-Zügigkeit Hiltrup Clemensschule Hiltrup Errichtungsbeschluss V/0845/2017/1, Ziffer 2.3: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur 2-Zügigkeit Davertschule Amelsbüren Errichtungsbeschluss V/0224/2018/1, Ziffer 3: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit; V/0705/2018, Ziffer 2.8: Zeitpunkt und Finanzierung Grundschule Loevelingloh Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie V/0705/2018, Ziffer 8.1 und V/0328/2017/1, Ziffer 10: reduziertes Raumprogramm Ludgerusschule Hiltrup Errichtungsbeschluss V/0705/2018, Ziffer 8.6: Errichtungsbeschluss, Ausbau zur festgelegten 4-Zügigkeit Marienschule Hiltrup Machbarkeitsstudie gem. Rankingtabelle V/0705/2018, Ziffer 8.4: Rankingtabelle 3 Schulform Stadtbezirk Schule Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018 (aggregiert) Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018 (detailliert) Grundschule Hiltrup Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup Errichtungsbeschluss V/0845/2017/1, Ziffer 2.3: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit Förderschule Mitte Albert-Schweitzer-Schule keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe SEP Förderschulen Erich Kästner-Schule keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe SEP Förderschulen bzw. s. Pötterhoekschule Richard-von-Weizsäcker-Schule, Sek I keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe V/0085/2016: auslaufende Auflösung beschlossen, SEP Förderschulen Schule an der Beckstraße keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe SEP Förderschulen Nord Uppenbergschule Kinderhaus keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe SEP Förderschulen Hauptschule Mitte Geistschule keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe auslaufend gestellte Schule Nord Hauptschule Coerde Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie V/0705/2018, Ziffer 8.2: Raumprogramm weitestgehend erfüllt Waldschule Kinderhaus Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie V/0705/2018, Ziffer 8.2. Raumprogramm weitestgehend erfüllt Realschule Mitte Erich-Klausener-Schule Errichtungsbeschluss V/0845/2017/1, Ziffer 2.1: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit Erna-de-Vries-Realschule Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie V/0705/2018, Ziffer 6.2 und 8.2: kein Errichtungsbeschluss Fürstin-von-Gallitzin-Schule keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe V/0705/2018, Ziffer 8.1. auslaufend gestellte Schule Realschule im Kreuzviertel Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe, keine Machbarkeitsstudie V/0224/2018, Ziffer 5 und V/0705/2018 Ziffer 8.2: kein Errichtungsbeschluss Gesamtschule Mitte Gesamtschule Münster-Mitte keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe Neubau gerade fertig gestellt Mathilde-Anneke-Gesamtschule Errichtungsbeschluss V/0016/2015: 2. städtische Gesamtschule; Neubau für 6-zügige S I und Umbau des Gebäudes der Fürstin-von-Gallitzin-Schule für die S II befinden sich in der Planungsphase Sekundarschule West Friedensreich-Hundertwasser-Schule keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe V/0705/2018, Ziffer 8.1.: Raumprogramm weitestgehend im Schulzentrum Roxel erfüllt 4 Schulform Stadtbezirk Schule Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018 (aggregiert) Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018 (detailliert) PRIMUS-Schule Mitte PRIMUS-Schule keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe V/0705/2018, Ziffer 8.1: Schulversuch Hiltrup PRIMUS-Schule keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe V/0705/2018, Ziffer 8.1: Schulversuch Gymnasium Mitte Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie Gymnasium Paulinum Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium späterer Entscheidungszeitpunkt laufender Prozess Erstellung Sanierungskonzept und Variante Neubau Pascal-Gymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie Ratsgymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie Schillergymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie Wilhelm-Hittorf-Gymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie West Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Machbarkeitsstudie wg. G9 V/0705/2018, Ziffer 8.7: Erstellung Machbarkeitsstudie Schulzentrum Hiltrup Hiltrup Hauptschule Hiltrup späterer Entscheidungszeitpunkt V/0705/2018, Ziffer 5: Prüfung Varianten, Errichtungsbeschluss in separater Vorlage Immanuel-Kant-Gymnasium Hiltrup späterer Entscheidungszeitpunkt V/0705/2018, Ziffer 5: Prüfung Varianten, Errichtungsbeschluss in separater Vorlage Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup späterer Entscheidungszeitpunkt V/0705/2018, Ziffer 5: Prüfung Varianten, Errichtungsbeschluss in separater Vorlage Schulzentrum Kinderhaus Nord Geschwister-Scholl-Gymnasium Errichtungsbeschluss V/0421/2017/1: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung um insgesamt einen Zug für die Sekundarstufe im Schulzentrum Kinderhaus Geschwister-Scholl-Realschule Errichtungsbeschluss V/0421/2017/1: Errichtungsbeschluss, bauliche Erweiterung um insgesamt einen Zug für die Sekundarstufe im Schulzentrum Kinderhaus Grundschule am Kinderbach Errichtungsbeschluss V/0421/2017/1:Errichtungsbeschluss, Neubau eines 2-zügigen Grundschulgebäudes als Ersatz für das bestehende Gebäude 5 Schulform Stadtbezirk Schule Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018 (aggregiert) Status zum Zeitpunkt der Vorlage V/0705/2018 (detailliert) Schulzentrum Wolbeck Südost Gymnasium Wolbeck späterer Entscheidungszeitpunkt V/0705/2018, Ziffer 9: späterer Entscheidungszeitpunkt Hauptschule Wolbeck späterer Entscheidungszeitpunkt V/0705/2018, Ziffer 9: späterer Entscheidungszeitpunkt Realschule Wolbeck späterer Entscheidungszeitpunkt V/0705/2018, Ziffer 9: späterer Entscheidungszeitpunkt Schule für Kranke West Helen-Keller-Schule keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe V/0705/2018, Ziffer 8.1. UKM, Umbau und Erweiterung erfolgt im Jahr 2016 Berufskolleg Mitte Adolph-Kolping-Berufskolleg keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe SEP-Berufskollegs Anne-Frank-Berufskolleg keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe V/0757/2018: SEP-Berufskollegs und Vorlage Machbarkeitsstudie Anne-Frank-Berufskolleg Hansa-Berufskolleg keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe SEP-Berufskollegs Hans-Böckler-Berufskolleg keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe SEP-Berufskollegs Ludwig-Erhard-Berufskolleg keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe SEP-Berufskollegs Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler- Berufskolleg keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe SEP-Berufskollegs PTA-Berufsfachschule Mitte Städt. Berufsfachschule für pharmaz.- technische Assistenten der Stadt Münster keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe V/0705/2017, Ziffer 2.1: Verlagerung, Zusammenhang Bedarf Bodelschwinghschule Weiterbildungskolleg Mitte Weiterbildungskolleg Münster keine Erhebung der quantitativen und qualitativen Raumbedarfe Neubau Oktober 2017 fertiggestellt 6
Anlage14_SZ_Hiltrup_2
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III II II I II II I I II I I I II I III I III I -I III II I II III II III I III IV IV I IV IV I I I II I Johannes-Gutenberg-Realschule Hauptschule Hiltrup I Im m a nu e l-K a n t-G ym na sium I I II I IV I II I II I I I I II II II II I II III II II m II II I II F III I F II I I I aus II II III II III II IV IV II KE III II II Zweifeldhalle Schule Bürgerhalle 296 FAHRRADABSTELLPLÄTZE NEU 258 FAHRRAD ABSTELLPLÄTZE NEU 294 FAHRRADABSTELLPLÄTZE NEU 354 M² SCHULHOF933 m² SCHULHOF 1.805 M² SCHULHOF 221 FAHRRADABSTELLPLÄTZE BESTAND PARKPLATZ PARKPLATZ PARKPLATZ I Westfalenstraße 1000 BST0-LP_PLM LAGEPLANLP 815 Projektleitung Standortnummer Bauen im BestandZeichnung Amtsleitung / Technische Leitung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Zeichnung Architektur und Projektsteuerung Projektdatei Planbezeichnung Projektverzeichnis ErstellungMaßstab ERWEITERUNG DES SCHULZENTRUMS HILTRUP WESTFALENSTRA?E 197 48165 MÜNSTER Index Projektnummer Planphase Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße 815_Schulzentrum Hiltrup _PLAN/ Steinkamp Nienaber / Michel Gabriel / Mümken MACHBARKEITSSTUDIE
Anlage20_FDP-Antrag_A-R_0029_2018
3969 Zeichen
Antrag an den Rat Nr . : A-R/0029/2018 FDP-Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de www. fdp -fraktion -ms.de Antrag Münster, 03.05.2018 Grundschulen fit machen für 2025: Anspruch auf offenen Ganztag braucht Vorlauf „Wir werden bis zum Jahr 2025 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen“, so heißt es in der Koali tionsvereinbarung 2018 der neuen Bundesregierung. Daher gilt es, rechtzeitig auf die damit absehbaren, aber auch schon heute spürbaren, wachsenden Bedarfe der Eltern vorbereitet zu sein: Der Rat möge beschließen: 1. Es wird für alle städtischen Grundschulen ein Ra um-Programm entwickelt, das den in Aussicht gestellten „Rechtsanspruch auf Ganztagsbet reuung“ ab dem Jahr 2025 berücksichtigt. Vor allem die Planungen zu den aktu ellen Ausbau- und Neubaumaßnahmen für Grundschulen (1. und 2. Tranche ) müssen auf die absehbar erhebliche Zunahme der Teilnehmer am offenen Ganzta g hin überprüft und ergänzt werden 2 Die städtischen Ämter sind durch die Umsetzung de r beschlossenen Erweiterungsmaßnahmen für Schulgebäude – derzeit di e erste Tranche, für 2018 ist aber auch Umsetzungsbeginn für die 2. Tranche vorgesehen – bereits stark belastet. Deshalb sollen private Büros soweit wie möglich mit der Planung (und ggfls. der Umsetzung) für die Ganztagsräume beauftragt werden. 3. Damit Münster zügig in den Genuss der im Berline r Koalitionsvertrag 2018 vorgesehenen Bundesmittel für den Ausbau von Ganzt agsschulen und für die Betreuung kommt, sollen die Pläne so rasch wie möglich in diese Richtung konkretisiert werden. 4. Die Stadt Münster fordert den Städtetag auf, unverzüglich Verhandlungen mit dem Bund aufzunehmen, ab wann die Finanzierung von Baumaßnah men zur Erweiterung und/oder zum Neubau von Raumkapazitäten für den offenen Ganz tag beim Bund (ggfls. über das Land) angemeldet werden kann. Es ist sicher zu stel len, dass Investitionen in ein Ausbauprogramm auch dann durch Bundesmittel finanzi ert werden können, wenn zum Zeitpunkt des Ausbaus die im Koalitionsvertrag ange kündigten Gesetze noch nicht verabschiedet sind (förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn). - 2 - 5. Auch alle weiterführenden Schulen sollen, wie in der Zielvereinbarung zum Haushalt 2018 von der FDP beantragt und beschlossen, auf die Ausweitung der ganztägigen Betreuung hin ausgerichtet werden. Begründung: Der bis 2025 vorgesehene „Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Ganztag“ weist deutlich auf die Entwicklung hin, die in Münster be reits jetzt spürbar ist: 55,42 Prozent der Kinder in der Primarstufe (Schulstatistik 2017/2018 ) nehmen am offenen Ganztag teil, die Wartelisten aber sind lang und vielerorts fehlen di e räumlichen Voraussetzungen für eine Ausweitung. Mit einem gesetzlichen Anspruch auf ein en Betreuungsplatz werden die Teilnehmer-Zahlen sprunghaft ansteigen – die entspr echenden Gesetzesänderungen bei der Kindertagesbetreuung haben deutlich gezeigt, we lcher finanziellen, planerischen und personellen Kraftanstrengungen zur Angebots-Anpassu ng es kurz-, mittel- und langfristig bedarf. Zumal die Umsetzungen der bereits beschloss enen und weiter anstehenden Schulerweiterungen (1. und 2. Tranche) die Verwaltu ng in jeder Hinsicht außerordentlich stark in Anspruch nehmen werden. Daraus sollte Münster alle Lehren ziehen und rechtz eitig die Weichen stellen, um seine Schulen für den zu erwartenden Ansturm auf die Ganz tagsplätze fit zu machen und dafür auf die Fördermittel des Bundes zugreifen zu können . Zwei Milliarden Euro sollen für den Ausbau von Ganztagsschulen und für die Betreuung zu r Verfügung gestellt werden, so heißt es im Koalitionsvertrag. gez. Carola Möllemann-Appelhoff Jürgen Reuter Hans Varnhagen Jörg Berens FDP-Fraktion im Rat
Anlage22_Anregung_061_2016_HittorfGY
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Anregung Nr. 2016-00061
Anlage6_Peter_Wust_Schule
186 Zeichen
19.06.2018 Dingbänger Weg Nr.80 Sporthalle Schulgebäude Schlautstiege Aula II Mensa 18,50 m 18,00 m 37,00 m16,00 m II I Spielgeräte Bikes PKW Bolzplatz Erweiterung - 3-zügig -LA 1 9 17 8
Anlage21_SPD-Antrag_A-R_0084_2017
2358 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0084/2017
SPD -Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
Schulerweiterung finanziell absichern
Ratsantrag
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Es wird sichergestellt, dass die Ergebnisse der im Rahmen der Schulerweiterung noch ausste-
henden Machbarkeitsstudien umgesetzt werden können. Die Verwaltung erhebt den entspre-
chenden Finanzbedarf und stellt die erforderlichen Mittel in den Haushalt ein.
Begründung:
Aktuell steht in Münster das Thema Schulerweiterung ganz oben auf der Agenda. Mit Blick auf
die wachsende Stadt ist es dringend notwendig, Schulen auch räumlich zukunftssicher zu ma-
chen – und dabei auch zunehmende Herausforderungen wie die Inklusion und den schulischen
Ganztag zu berücksichtigen.
Mit der Beschlussvorlage V/0845/2017 stellt die Verwaltung die Erweiterung von Schulgebäuden
zu drei unterschiedlichen Zeitpunkten in Aussicht. Die Errichtungsbeschlüsse beziehen sich dabei
lediglich auf die erste Tranche der Machbarkeitsstudien. Während die zur Verfügung stehenden
Finanzmittel bereits für die erste Ausbaustufe ausgeschöpft sind, stehen mehr als die Hälfte der
Machbarkeitsstudien zur Schulerweiterung noch aus. Da im Haushalt 2018 keine weiteren Mittel
eingeplant wurden, ist es nicht erkennbar, ob die noch ausstehenden Machbarkeitsstudien der
zweiten und dritten Ausbaustufe überhaupt umgesetzt werden können. Nur durch ein vollstän-
dig ausfinanziertes Gesamtkonzept mit einer nachvollziehbaren Priorisierung kann man allen
Schulen gerecht werden, die schon seit Jahren auf die dringend notwendige räumliche Erweite-
rung warten. Damit keine Schule im Regen steht, muss die Schulerweiterung in Münster solide
finanziert werden und darf nicht zu einem Titel ohne Mittel werden.
13.12.2017
2
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Stephan Brinktrine Doris Feldmann
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäger
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Stel tig
Hedwig Liekefedt Anne Schulze Wintzler Petra Seyf ferth
Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson Robert von Ol berg
Maria Winkel
Anlage23_Antrag_BV_MS_Südost_A-S_0015_2018
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A-S/0015/2018
Münster, den 11. Juni 2018
Fraktionen und Einzelvertreter in der Bezirksvertretung Münster Südost
Antrag:
Die Bezirksvertretung Münster Südost beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob im Schulzentrum Wolbeck
kurzfristig eine Interimslösung geschaffen werden kann, um die Raumprobleme für Sozialarbeit, Betreuung,
Einzelförderung u.ä. zu beheben. Diese Maßnahme ist nur als Zwischenlösung gedacht, bis die Erweiterung
im Rahmen der Machbarkeitsstudie verwirklicht ist.
Begründung:
Das Schulzentrum Wolbeck besteht aus den drei Schulformen: Hauptschule, Realschule und Gymnasium.
Die Schulleitungen aller drei Schulformen arbeiten engagiert und eng zusammen unter dem Motto:
„schulfachlich additiv und gemeinsam stark“.
Durch die Errichtung der Klassen-Container konnte die Raumnot für den Unterricht behoben werden.
Es fehlen aber weiterhin Räume für spezielle und individuelle Betreuung, deren Bedarf durch die
Machbarkeitsstudie bestätigt wird.
Der Engpass wird besonders in den Vormittagsstunden deutlich, wenn alle vorhandenen Räume für den
regulären Unterricht benötigt werden.
Deswegen müssen Förderungen und individuelle Betreuungen häufig in die Nachmittagsstunden verlegt
werden. Das erschwert die wertvolle Arbeit der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und verhindert
häufig spontane Hilfen.
Die Hauptschule ist eine von nur noch vier Hauptschulen im Stadtgebiet und übernimmt damit die
besondere pädagogische Aufgabe, sozial benachteiligten und förderungsbedürftigen Jugendlichen Bildung
und soziale Kompetenz zu vermitteln.
Für diese spezielle Förderung werden eigene, kleine Räume benötigt, in denen sich betreuende Personen
mit den Jugendlichen zurückziehen können, unter anderem auch für vertrauliche Gespräche.
Inzwischen ist ein neuer Sozialarbeiter im Schulzentrum tätig. Eingesetzt wird er zur Hälfte in der
Hauptschule und zu je einem Viertel im Gymnasium und der Nicolai-Grundschule.
Sabine Metzler (SPD-Fraktion) Franz-Josef Ruwe (CDU-Fraktion)
Reiner Borchert (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Willi Schriek (FDP)
Birgit Hemecker (Piraten)
Anlage17_Matthias_Claudius
1102 Zeichen
N S W O Gabriel / Mümken Nienaber / Michel CarlCarl 0211-lageplan.pro 0211_Matthias-Claudius-Schule Handorf\Schulerweiterungsbedarf 1:500 03.05.2017 PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil PlanphaseProjektnummer Index LAGEPLANB/0 MATTHIAS-CLAUDIUS-SCHULE HANDORF - ERWEITERUNG DER GRUNDSCHULE UM EINEN ZUG DROSTESTRASSE 7 48157 MÜNSTER Maßstab Erstellung Projektverzeichnis Planbezeichnung Projektdatei Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung MACHBARKEITSSTUDIE Zeichnung Bauen im Bestand Standortnummer Projektleitung 0211 322 1157 1158 1086 1087 1252 1253 1255 1312 432 436 437 537 538 1604 106 1254 1156 1082 Matthias-Claudius-Schule II II II II II II II I I II (geplant) 4 8 6 3 5 7 7a 11 HsN 10 Stellplätze vorhanden Ergänzung um einen Stellplatz Rückbau überdachter Übergang für Zugänglichkeit Schulhof + Anlieferung Mensa grünes Klassenzimmer zus. Fahrradstellplätze ca. 700 m² Abgrenzung, damit die Kinder nicht das Gelände verlassen Streetsoccer mit Tartanbelag + Zaun 2.200 m² Schulhof I II
Anlage18_Ranking
2541 Zeichen
Erfassung der qualitativen und quantitativen Raumbedarfe Anlage 18 Grundschulen - Ziffer 8.3 der Vorlage V/0705/2018 (Rankingtabelle) Grundlage: Musterraumprogramm gem. Anlage 1 zur Vorlage V/0328/2017/1 1 2 3 4 5 Bezirk Grundschule Rang nach analytischer Gewichtung Amt für Schule und Weiterbildung Rang nach Einschätzung Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und Gesundheits- und Veterinäramt Summe Ränge Amt für Schule und Weiterbildung (50%) und Amt für Kinder, Jugendliche und Familien/Gesundheits- und Veterinäramt (50%) Hiltrup Ludgerusschule Hiltrup 16 19 35 Ost Kardinal-von-Galen-Schule Handorf 18 17 35 Mitte Martinischule 16 18 34 West Theresienschule 12 17 29 Nord Paul-Schneider-Schule 19 10 29 Mitte Gottfried-von-Cappenberg-Schule 10 17 27 Mitte Johannisschule 9 17 26 Südost Eichendorffschule Angelmodde 14 12 26 Ost Astrid Lindgren-Schule Gelmer 17 4 21 West Ludgerusschule Albachten 3 17 20 Mitte Overbergschule 13 7 20 Mitte Pötterhoekschule 7 12 19 Mitte Aegidii-Ludgeri-Schule 11 7 18 Ost Margaretenschule 6 10 16 West Michaelschule 4 10 14 Hiltrup Marienschule Hiltrup 8 3 11 Südost Idaschule 2 7 9 Mitte Martin-Luther-Schule 5 3 8 Mitte Dietrich-Bonhoeffer-Schule 1 3 4 Kriterien/Größen, die in die Auswertung vom Amt für Schule und Weiterbildung eingeflossen sind: 1) Defizit nach Anzahl und in m² bei den Unterrichts- und Mehrzweckräumen 2) Defizit in m² je Schülerin/Schüler im offenen Ganztag bei maximaler Auslastung 3) Defizit in m² je Schülerin/Schüler bei der Mittagsverpflegung bei maximaler Auslastung 4) rechnerische Kapazitäten in Anzahl Schülerinnen/Schüler 5) aktuelle Auslastungsquote im offenen Ganztag (Schuljahr 2017/2018) 6) Defizit in m² je Schülerin/Schüler bei den Differenzierungsräumen bei maximaler Auslastung 7) Defizit in m² je Schülerin/Schüler bei den Verwaltungsräumen bei maximaler Auslastung 8) Defizit in m² beim Forum (Aula)
Beratungsverlauf (17)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (36)
- Westfalenstraße 1000
- Kirmstraße 1
- Geringhoffstraße 48
- Beckstraße
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- Tilbecker Straße
- Pienersallee
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- Steinkamp
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- Dingbängerweg
- Zum Häpper 24
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- Breslauer Straße
- Königsberger Straße 89
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- Manfred-von-Richthofen-Straße
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- Schnorrenburg
- Auf der Breie
- Drostestraße 7
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- Schlautstiege
- Mauritzheide
- Gut Insel
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- Am Wigbold 11
- Schürbusch 45
- Markweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0705/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37