Mandari Insight

1531/2026

Anhörung zur Änderung von Busverkehrsleistungen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 02.06.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 29.06.2026, TOP 10.2

Anlage 0 Dringlichkeit der Entscheidung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 RVK-Busverkehre

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 SWK Ergebnissicherungskonzept

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 KVB-Busverkehre

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0 Dringlichkeit der Entscheidung

2622 Zeichen

Anlage 0 
Dringlichkeit der Entscheidung  
 
Die Beschlussvorlage unter der Vorlage-Nr. 1530/2026 sowie die parallele 
Anhörungsvorlage der betroffenen Bezirksvertretungen unter der Vorlage-Nr. 
1531/2026 wurden von der Verwaltung fristgerecht bereitgestellt. Eine Entscheidung 
des Rates der Stadt Köln in seiner Sitzung v. 02.07.2026 ist dringend angezeigt und 
sollte nicht bis zur nächsten regulären Sitzung des Rates am 08.10.2026 
aufgeschoben werden.  
Im Falle einer späteren Entscheidung des Rates der Stadt Köln können sonst 
erhebliche finanzielle Folgen für den Stadtwerke Köln Konzern nicht ausgeschlossen 
werden. Diese hätten zur Folge, dass das Leistungsangebot für die Bürger*innen 
weiter reduziert und/oder der Beitrag der Gesellschafterin Stadt Köln steig t - mit 
entsprechend höherem kompensatorischem Konsolidierungsbedarf an anderer Stelle 
des Haushalts der Stadt Köln.  
Zur Begründung der Dringlichkeit wird im Einzelnen auf Ziff. 7 der Begründung der 
Beschlussvorlage verwiesen, insbesondere gilt:  
- Die SWK hat mitgeteilt, dass im Sommer Gespräche mit Banken zu 
wesentlichen Finanzierungen abzuschließen sind, für die die positiven 
Auswirkungen des vorgeschlagenen Maßnahmenpakets auf die Bonität 
andernfalls nicht mehr Berücksichtigung finden können.  
- Die KVB hat mitgeteilt, dass die Umsetzung der Fahrplanänderungen zum 
Fahrplanwechsel 2026/2027 mit entsprechender Ergebniswirkung zum 
Jahreswechsel nur erfolgen kann, wenn die Entscheidung des Rates der Stadt 
Köln vor der Sommerpause erfolgt.  
- Die KVB hat mitgeteilt, dass die Entscheidung des Rates zur 
Ersatzbeschaffung weiterer 36 Niederflur-Fahrzeuge vor der Sommerpause 
vorliegen muss, um die aktuellen Beschaffungs-Konditionen zu sichern und 
eine deutliche Kostenerhöhung zu vermeiden.  
- Eine Entscheidung über das Maßnahmenpaket erst zur nächsten regulären 
Ratssitzung v. 08.10.2026 hätte insgesamt zur Folge, dass alle weiteren 
Umsetzungsschritte verzögert und die Ergebniswirkung zum 01.01.2027 nicht 
erzielt werden könnte. Der Handlungsbedarf, der durch eine Entscheidung am 
02.07.2026 reduziert werden kann, würde sich mit entsprechend negativen 
Folgen auf die finanzielle Handlungsfähigkeit der SWK, das Ergebnis der 
SWK, den Haushalt der Stadt Köln und das Leistungsangebot für die 
Bürger*innen vergrößern.  
Aus den vorstehenden Dringlichkeitsgründen endet auch die Anhörungsfrist der 
betroffenen Bezirksvertretungen gemäß § 38 Absatz 9 Satz 8 der 
Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen mit der Entscheidung 
des Rates am 02.07.2026. Eine Anhörung ist somit nur bis dahin möglich.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

577 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Stadtwerke Köln Konzerns ist eine 
unternehmensbezogene Entscheidung.

Anlage 4 RVK-Busverkehre

4721 Zeichen

Anlage 4 
1 
 
RVK-Busverkehre: 
Beschreibung der verkehrlichen Anpassungen im interkommunalen 
Busleistungsangebot der Regionalverkehr Köln GmbH auf Kölner 
Stadtgebiet 
 
Bei den von der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) betriebenen, interlokalen 
Buslinien handelt es sich um folgende Verbindungen:  
423 Bensberg - Rösrath Bf. - Königsforst - Flughafen Köln/Bonn 
SB 40 Schnellbus Köln Hbf. - Bensberg 
260 Remscheid - Wermelskirchen - Schlebusch - Köln Hbf 
Weil die Betriebsführerschaft dieser Linien auf Kölner Stadtgebiet bei der Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG (KVB) liegt und die RVK die Linien für die KVB betreibt, 
belasten die regelmäßigen Ausgleichszahlungen für den Linienbetrieb direkt den 
Wirtschaftsplan der KVB. Eine Reduktion der Fahrleistung auf den genannten Linien 
auf Kölner Stadtgebiet bildet somit eine Möglichkeit, das jährliche wirtschaftliche 
Defizit der KVB, welches innerhalb des Stadtwerkekonzerns über den steuerlichen 
Querverbund ausgeglichen wird, zu reduzieren. 
 
Anpassungen im Busleistungsangebot 
Die drei aktuell von der Regionalverkehr Köln GmbH im Auftrag der KVB betriebenen 
Buslinien sind klassische Stadt-Umland-Relationen und Bestandteil des 
interkommunalen ÖPNV-Angebots. In den letzten Jahren sind die Betriebskosten auf 
diesen Linien – dem allgemeinen Branchentrend folgend – sehr stark angestiegen, 
was sich entsprechend in den von der KVB auszugleichenden 
Aufwanddeckungsfehlbeträgen niederschlägt. 
Linie SB 40 
Die Linie SB 40 bedient die Relation Köln Hbf – Bergisch Gladbach Bensberg.  
Da aber nicht nur in Köln der Haushalt und mithin der ÖPNV zunehmend unter 
Konsolidierungszwang gerät, hat der Kreistag des Rheinisch-Bergischen-Kreises in 
seiner Sitzung am 26.03.2026 ein umfangreiches „Maßnahmenpaket ÖPNV“ zur 
Haushaltskonsolidierung beschlossen (vgl. Vorlage KT-11/0037). Eine der 
Maßnahmen sieht eine T aktausdünnung auf der Linie SB 40 vor, die sich wie folgt 
darstellt: 
Montags bis freitags  
Richtung Köln: Reduzierung auf 60-Minuten-T akt zwischen 10:00 und 14:00 Uhr  
Richtung Bensberg: Reduzierung auf 60-Minuten-T akt zwischen 09:00 und 13:00 Uhr  
Beide Richtungen: Reduzierung auf 60-Minuten-T akt nach 20:00 Uhr

Anlage 4 
2 
 
Samstags  
Entfall der Fahrten vor 09:00 Uhr  
Dies kommt einer Leistungskürzung auf der Linie von rund 18 % aller Fahrten gleich. 
Bezogen auf die gefahrenen Fahrzeugkilometer im Jahr ergibt sich somit eine 
Reduktion um etwa 40.500 km. 
Da der Kreistag des Rheinisch-Bergischen-Kreises eine schnellstmögliche 
Umsetzung der Angebotsreduktion beschlossen hat, wird diese bereits nach den 
Sommerferien 2026 bzw. nach Beendigung der Bauarbeiten im Bereich der Deutzer 
Brücke, also nach aktuellem Stand am 06.09.2026 umgesetzt (vgl. hierzu auch 
Mitteilung 1492/2026). 
 Linie 260 
Die Linie 260 verknüpft vor allem das nordöstlich von Köln liegende Bergische Land 
mit dem Stadtteilzentrum Köln-Mülheim und dem Kölner Hauptbahnhof.  
Eine moderate Angebotsreduzierung von morgens je einer Fahrt in beide 
Fahrtrichtungen in T agesrandlage erscheint der Verwaltung vertretbar. Hierdurch 
würden ca. 10.500 km bzw. 3 % der jährlichen Fahrzeugkilometer eingespart. 
 Linie 423 
Die Linie 423, die Bensberg über Rösrath mit der Stadtbahnstation Königsforst 
verbindet, wurde auf Basis eines Ratsbeschlusses von 2019 von Königsforst hinaus 
bis zum Flughafen Köln/Bonn verlängert (Vorlage-Nr. 2261/2019). Hier ging es unter 
anderem auch um die Anbindung des städtischen Gut Leidenhausen an den ÖPNV. 
Darüber hinaus bildet die Linie auch und gerade für am Flughafen arbeitende 
Personen aus Bergisch Gladbach oder Rösrath ein wichtiges ÖPNV-Angebot. 
Gleichzeitig haben sich die Fahrgastzahlen seit der Durchbindung der Linie nicht so 
entwickelt, wie man dies erhoffen durfte. Die aktuellen Auslastungszahlen zwischen 
den betreffenden Haltestellen lassen daher eine Rückführung des Angebots auf den 
vormaligen Zustand (Endhaltestelle Königsforst) vertretbar erscheinen. Im Schnitt 
weisen die Busse auf dem Abschnitt zwischen Königsforst und Flughafen einen 
Besetzungsgrad von 4,5 Fahrgästen auf; mit einer Bandbreite von 1,3 bis 8,3 
Fahrgästen. 
Auch das Argument, dass die Busse ohnehin von Königsforst zum Flughafen fahren 
(betriebliche Leerfahrten), ist nicht mehr gegeben, da die Busse mit 
Wasserstoffantrieb inzwischen andernorts betankt werden können. 
Diese Maßnahme bietet mit etwa 120.000 Fahrzeugkilometern jährlich das größte 
Einsparpotenzial auf den RVK-Linien.

Anlage 4 
3 
 
 
Linie 260 auf Kölner Stadtgebiet 
 
Leistungskürzung um ca. 3%

Anlage 4 
4 
 
 
Linie SB 40 
 
Leistungskürzung um ca. 18%

Anlage 4 
5 
 
Linie 423 
 
Entfall des Abschnitts Königsforst – Flughafen Köln/Bonn

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

9080 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1531/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anhörung zur Änderung von Busverkehrsleistungen  
Beschlussorgan 
 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte Anpassung der Busverkehrs-
leistung zum Fahrplanwechsel 2026/2027 zur Kenntnis. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 18.06.2026 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.06.2026 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.06.2026

2 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretungen werden zu den sie betreffenden Auswirkungen der gem. Anlage 3 
und 4 dargestellten Anpassungen von Busverkehrsleistungen angehört. 
 
Hintergrund 
 
Im Zuge der tiefgreifenden Transformationsprozesse insbesondere in den Bereichen Energie, 
Wärme und Verkehr sehen sich kommunale Unternehmen in Deutschland mit erheblich stei-
genden Investitions- und Finanzierungsanforderungen konfrontiert, die im SWK-Konzern auch 
weitere Geschäftsfelder wie Logistik, Entsorgung, Telekommunikation, Wohnungsbau und 
Stadtentwicklung betreffen. Insgesamt beziffert der SWK-Konzern den Investitionsbedarf auf 
12 Mrd. € bis 2035. 
 
Der Investitionsbedarf kann nach Auskunft der SWK in den bislang bestehenden Finanzie-
rungs- und Steuerungsmechanismen nicht abgebildet werden. Insbesondere die im SWK-
Konzern auszugleichenden Verluste der KVB übersteigenden in der langfristigen Betrachtung 
das Potential des SWK-Konzerns im Ganzen. Vor diesem Hintergrund wurde durch den Auf-
sichtsrat der SWK 2024 ein Ergebnissicherungskonzept (ESK) in Auftrag gegeben. 
 
Das ESK hielt u.a. fest, dass der SWK-Konzern langfristig seine finanzielle Leistungsfähigkeit 
nur halte, "wenn ein Verlustdeckel für die KVB festgelegt und das Eigenkapital des SWK-Kon-
zerns gestärkt wird“. Das hohe Ergebnispotenzial des SWK-Konzerns allein sei nicht ausrei-
chend, um die Wachstumsinvestition in allen Bereichen des Konzerns parallel zu steigenden 
Zinsaufwendungen und Abschreibungen bspw. für Ersatzbeschaffungen von Stadtbahnwa-
gen, der vollständigen Umstellung der Busflotte auf Elektromobilität sowie den sonstigen Er-
neuerungsinvestitionen im Konzern zu bewältigen.  
 
Vor diesem Hintergrund hatte der Aufsichtsrat der SWK bereits 2024 beschlossen, dass für 
die identifizierten Handlungsnotwendigkeiten eine Lösung auf der politischen Ebene mit Be-
fassung des Rates der Stadt Köln initiiert werden muss.  
 
Beratung und Vorschlag 
 
Die Verwaltung hat den Gremien der Stadt Köln für den weiteren Beratungsprozess unter der 
Vorlage-Nr. 2158/2025 einen Vorschlag unterbreitet (Anlage 2). Das Ergebnis der Beratung 
wird dem Rat der Stadt Köln zu seiner Sitzung v. 02.07.2026 unter der Vorlage-Nr. 1530/2026 
zur Entscheidung vorgelegt.  
 
Der Vorschlag der Verwaltung beinhaltet ein sorgfältig abgewogenes Maßnahmenpaket, wel-
ches vorsieht, dass alle Beteiligten des Prozesses Verantwortung für das Gelingen der Trans-
formation übernehmen und das zugleich geeignet und erforderlich, um das Leistungsangebot 
in der Daseinsvorsorge ebenso wie umfangreiche Transformationsinvestitionen weitestgehend 
abzusichern. Es umfasst sowohl Beiträge des SWK-Konzerns, Beiträge der Gesellschafterin 
Stadt Köln mit erheblichen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Köln, aber auch notwen-
dige Anpassungen von Busverkehrsleistungen von KVB und RVK, die sich aus Anlage 3 und 
4 ergeben und zum Fahrplanwechsel 2026/2027 in Kraft treten sollen.  
 
Das 2024 von SWK erstellte ESK enthielt einen Vorschlag der KVB für Anpassungen im Leis-
tungsportfolio der Busverkehre mit einer Ergebniswirkung von rd. 10 Mio. € p.a., der mangels 
Beschlusses der Gremien der Stadt Köln nicht umsetzt worden ist. Dieser Vorschlag basierte 
ausschließlich auf wirtschaftlichen Kennziffern (sehr niedrige Kostendeckungsgrade). Die 
Folge wäre eine Kürzung der gesamten Busleistungen um mehr als 10 % gewesen. Zum Teil 
erfüllte dieser Vorschlag nicht die Mindestkriterien zur räumlichen und zeitlichen Erschließung 
gemäß des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln.  
Der Lenkungskreis hat sich daher intensiv mit dieser ursprünglichen ESK-Maßnahme sowie 
alternativer, milderer Anpassungen der Busverkehre befasst. Im Ergebnis schlägt der Len-
kungskreis maßvolle Anpassungen des Busverkehrs vor, welche sich sowohl auf die KVB-
Buslinien als auch auf die RVK-Buslinien (interkommunale Verkehre) beziehen.

3 
Ein Element dieses V orschlags, der zugleich einen wesentlichen T eil des Ergebnispotentials 
ausmacht, ist die Streichung der im Jahr 2019 eingeführten Direktbuslinien (124, 171, 172, 
173, 179). Bei den Direktbuslinien handelt es sich durchweg um temporär verkehrende Zu-
satzangebote zusätzlich zum bereits das Stadtgebiet erschließenden Busnetz. Die geringen 
Nutzungszahlen dieser Direktbuslinien blieben hinter den Erwartungen zurück. Eine Einstel-
lung dieser Linien ist im Hinblick auf die Daseinsvorsorge daher nach Auffassung des Len-
kungskreises vertretbar.  
Die Linien 172 und 173 wurden 2020 auch Gegenstand des V ergleichs zwischen Land, Stadt 
und Deutscher Umwelthilfe (DUH) im Zusammenhang mit der Klage der DUH zum Luftreinhal-
teplan. V erbunden war damit seinerzeit die Erwartung, dass diese Linien zu einem deutlichen 
Umstieg vom MIV zum ÖPNV führen würden. Da dieser Effekt auch nach mehrjährigem Be-
trieb der Linien ausgeblieben ist und zeitgleich seit Jahren an der betreffenden Messstation 
die Grenzwerte eingehalten werden, können die Ziele der Luftreinhalteplanung auch ohne die-
sen Busverkehr erreicht werden.  
Die in Anlage 3 skizzierten Angebotsanpassungen beinhalten im Übrigen auch V erbesserun-
gen in den nördlichen Stadtteilen, in denen ein Nachholbedarf beim Busangebot besteht. So 
ist bspw. Gegenstand der Anpassungen auf den KVB-Buslinien auch die Implementierung der 
von der V erwaltung gemeinsam mit der KVB in 2024/2025 ausgearbeiteten Busnetzüberarbei-
tung linksrheinisch Nord. Der damit verbundene geringere Ergebnisbeitrag wird zum einen 
durch Mehreinnahmen, die sich aus dem optimierten Busangebot ergeben, und zum anderen 
durch die geplanten Angebotsanpassungen auf den RVK-Linien, wie sie in Anlage 4 darge-
stellt sind, teilweise ausgeglichen. 
Insgesamt handelt es sich um eine Anpassung von Busverkehrsleistung, die deutlich modera-
ter ausfällt als der ursprünglich 2024 im ESK der SWK entwickelte V orschlag. Sie bleibt aller-
dings auch in ihrer finanziellen Wirkung hinter dem ursprünglichen V orschlag zurück und bildet 
den mindestens erforderlichen Ergebnisbeitrag zur Sicherstellung der finanziellen Stabilität ab.  
Die konkreten V eränderungen der jeweiligen Buslinien ergeben sich aus Anlage 3 und An-
lage 4, und ziehen entsprechende Änderungen des im ÖDLA  definierten Leistungsangebots 
nach sich, die von KVB bzw. RVK grds. zum Fahrplanwechsel 2026/2027 umzusetzen sind; 
auf die Entscheidung des Rheinisch-Bergischen Kreises zur RVK-Linie SB40, die zu einer 
früheren Anpassung vrs. zum 06.09.2026 führt, wird hingewiesen. 
 
Gesamtstädtische Abwägung 
 
Mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmenpaket kann der Status Quo der Da-
seinsvorsorge – bei moderater Anpassung der Busverkehrsleistungen – erhalten und im Be-
reich der Stadtbahn ausgebaut werden. Das Maßnahmenpaket ermöglicht es so, die o.g. Mo-
dernisierungsinvestitionen in Höhe von rd. 12 Mrd. € seitens SKW in der Stadt Köln zu ver-
wirklichen, die Fahrzeugflotte der Stadtbahn im Umfang von rd. 1,5 Mrd. € in den kommenden 
Jahren zu erneuern, die Rückkehr der Stadtbahnen zum Regelfahrplan zu ermöglichen und 
die Ausbauplanungen im Stadtbahnbereich entsprechend des sog. Basisszenarios der KVB 
umzusetzen. Dies setzt jedoch voraus, dass sowohl erhebliche Beiträge von SWK und KVB, 
Haushaltsmittel der Stadt Köln, aber auch moderate Anpassungen von Verkehrsleistungen an 
anderer Stelle in einem Maßnahmenpaket zusammenwirken, um die finanzielle Handlungsfä-
higkeit des SWK-Konzerns zu sichern.  
 
Würde das Ziel, die finanzielle Leistungsfähigkeit des SWK-Konzerns sicherzustellen verfehlt, 
hätte dies dramatische Einschnitte für die Daseinsvorsorge in Köln, die Modernisierung der 
daseinsbezogenen Infrastruktur und damit für die Zukunftsfähigkeit der Stadt Köln zur Folge.  
 
Unter Berücksichtigung aller zu betrachtenden Auswirkungen hält die Verwaltung eine mode-
rate Anpassung von Busverkehrsleistungen für geeignet, erforderlich und vertretbar, um den 
Status Quo der Daseinsvorsorge zu sichern sowie die Modernisierung und den Ausbau der 
Stadtbahn zu ermöglichen.  
 
Bezogen auf die in den Anlagen 3 und 4 enthaltene Anpassung der Busverkehrsleistungen 
werden die jeweils betroffenen Bezirksvertretungen daher hiermit angehört.

4 
 
Anlagen 
- Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
- Anlage 2: Mitteilung 2158/2025 
- Anlage 3: KVB-Busverkehre 
- Anlage 4: RVK-Busverkehre

Anlage 2 SWK Ergebnissicherungskonzept

10329 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
II/II 
 
Vorlagen-Nummer         27.06.2025 
 2158/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 30.06.2025 
 
Stadtwerke Köln GmbH - Ergebnissicherungskonzept 
I. Hintergrund  
Mit Schreiben vom 19.06.2024 übermittelte die Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke Köln 
GmbH (SWK) einen Bericht an die Oberbürgermeisterin und den Finanzausschuss (Bericht 
nach § 113 Abs. 5 GO NRW) auf Basis des im Aufsichtsrat beratenen Ergebnissicherungs-
konzepts (ESK) zur Initiierung der Befassung der zuständigen Gremien infolge des seitens 
SWK identifizierten Handlungsbedarfs.  
Das als Anlage übermittelte ESK wurde zunächst in die Sitzung des Finanzausschusses der 
Stadt Köln am 24.06.2024 eingebracht.  
Es verweist einleitend darauf, dass auf Basis der aufgezeigten strategischen Investitionspla-
nungen und damit verbundenen Finanzierungsfragen akuter Handlungsbedarf des Stadtwerke 
Köln Konzerns (SWK-Konzern) festgestellt wurde. Die Transformation im Energie- und Ver-
kehrsbereich erfordere hohe Investitionen gerade für Stadtwerke in Deutschland. Der sich mit 
10 Mrd. Euro. abzeichnende Investitionsbedarf allein für den SWK-Konzern für den Zeitraum 
2023 – 2035 sei in dieser Höhe und mit den bisherigen Finanzierungsmodellen nicht zu ge-
währleisten.  
Das ESK umfasst laut SWK die Überprüfung und Überarbeitung der folgenden Punkte: 
1. Überprüfung der Investitionen hinsichtlich Erreichung der strategischen Ziele pro Kon-
zerngesellschaft, 
2. Nachschärfen der Investitionsmaßnahmen nach Realisierbarkeit und Restriktionen, 
3. Identifikation weiterer Zuschuss- und Finanzierungsquellen für die jeweiligen Investitio-
nen, 
4. Abstimmung mit Stadt Köln bezüglich Ausschüttungspolitik und Eigenkapitalzuführung 
unter Betrachtung der strategischen Ziele der Stadt Köln 
5. Verantwortlichkeit zur Entwicklung von Handlungsoptionen liegt jeweils bei der operati-
ven Konzerngesellschaft in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Gremien.

2 
 
Weiter wurde vereinbart, dass für im Rahmen des Gegenstromprinzips identifizierte, nicht ge-
löste Problemstellungen zwischen SWK und einer Konzerngesellschaft eine Lösung auf der 
politischen Ebene mit Befassung der zuständigen, städtischen Gremien initiiert werden muss.  
Im Kern hielt das dem o.g. Bericht beigefügte Konzept fest, dass der SWK-Konzern langfristig 
seine Bonität nur halte, "wenn ein Verlustdeckel für die KVB festgelegt und das Eigenkapital 
des SWK-Konzerns gestärkt wird“. Als maximales jährliches Defizit der KVB, welches vom 
Stadtwerke Köln Konzern zu tragen sei, wurde im Ergebnissicherungskonzept ein Wert von 
160 Mio. Euro beziffert.  
Hierbei wurden folgende Prämissen formuliert: 
- Insgesamt betrage das Ergebnispotenzial des SWK-Konzerns ca. 230 Mio. Euro bei 
langfristig gesicherter Bonität. Das Ergebnispotential setze sich aktuell zusammen aus 
Gewinnabführungen der GEW (rund 200 Mio. Euro), der HGK (rund 10 Mio. Euro) und 
der AWB (rund 15 Mio. Euro) sowie weiteren Beteiligungsergebnissen und dem SWK-
Eigenergebnis (rund 5 Mio. Euro),  
- Das ESK sei dynamisch. Sollten sich zum Beispiel das Ergebnis-potential und/oder die 
auszugleichenden Verluste verändern, hätte dies Auswirkungen – auch auf den Ver-
lustdeckel, 
- Der SWK-Konzern werde auch künftig die Bereitstellung und den Betrieb der 
Schwimmbäder der KölnBäder gewährleisten und die Verluste der KölnBäder tragen,  
- Weiterhin wird der Stadtwerke Köln Konzern durch die KVB den öffentlichen Perso-
nen-nahverkehr in Köln sicherstellen. Unter der Voraussetzung der Fortführung der 
Ausschüttung von 50 Mio. Euro an die Stadt Köln und der Übernahme der Verluste der 
KölnBäder ist ein Verlustausgleich von max. 160 Mio. Euro bei der KVB aus dem Kon-
zern heraus finanzierbar,  
- Wesentliche Beteiligungsverkäufe im Stadtwerke Köln Konzern finden nicht statt. 
Die Mitteilung nach 113 Abs. 5 GO NRW wurde in der Juni-Sitzung des Finanzausschusses 
zunächst vertagt und schließlich in der Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Köln am 
23.09.2024 beraten und zur Kenntnis genommen.  
 
II. Aufstellung, Beratung und Beschluss des Doppelhaushalt 2025/2026 
Der im November 2024 eingebrachte Entwurf für einen Doppelhaushalt 2025/2026 sah für die 
Haushaltsjahre 2025 und 2026 zunächst eine (unveränderte) Ausschüttung von 50 Mio. Euro 
vor. Im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf wurde ergänzend ausgeführt, dass entgegen 
der Vorgehensweise bei anderen Gesellschaften, auf eine Erhöhung der Ausschüttung des 
SWK-Konzerns über die in der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung verankerten Ansätze 
hinaus verzichtet wurde, da angesichts der finanziellen Herausforderungen durch die Mobili-
täts- und Energiewende die derzeit eingeplante Höhe von 50 Mio. Euro in den kommenden 
Jahren in Abhängigkeit der politischen Weichenstellungen ohnehin zu evaluieren sein werde. 
Für die Haushaltsplanung der Jahre 2025 und 2026 sei angesichts der in den letzten Jahren 
erzielten Jahresergebnisse und Verzicht auf entsprechend erhöhte Ausschüttungen jedoch 
davon auszugehen, dass die eingeplante Ausschüttung in Höhe von 50 Mio. Euro p.a. reali-
siert werden könne.

3 
 
Diese Annahme bestätigte sich. Angesichts sich abzeichnender außerordentlicher Gewinne 
bei der RheinEnergie AG im Jahr 2024 entschloss sich der Rat der Stadt Köln im Rahmen der 
Haushaltsberatungen sogar dazu, die Ausschüttung der Stadtwerke Köln in den Haushaltsjah-
ren 2025 und 2026 auf 77,33 Mio. Euro und 77,53 Mio. Euro zu erhöhen, um damit eine Ab-
senkung des Grundsteuerhebesatzes von 515 v.H. auf 475 v.H. und die damit verbundenen 
Ertragsausfälle gegenzufinanzieren.  
Mit Begleitbeschluss zum Doppelhaushalt 2025/2026 beschloss der Rat der Stadt Köln am 
13.02.2025 weiter: "Das Ergebnissicherungskonzept des Stadtwerke Köln Konzerns soll unter 
enger Einbindung der städtischen Beteiligten so fortgeschrieben werden, dass die wesentli-
chen Weichenstellungen im kommenden Haushalt Berücksichtigung finden können. Die Ver-
waltung wird gebeten, Vorschläge für die Strukturierung des weiteren Beratungsprozesses zu 
erarbeiten und der Politik vorzulegen."  
Im jüngst vorgestellten Jahresabschluss der SWK GmbH wurde für die KVB ein Verlust von 
185,1 Mio. Euro und für die KoelnBäder GmbH von 22,4 Mio. Euro übernommen. Im gesam-
ten SWK-Konzern wurden gleichzeitig 160,6 Mio. Euro thesauriert, d.h. Gewinnrücklagen zu-
geführt, insbesondere um die Eigenkapitalbasis angesichts der Investitionserfordernisse der 
Zukunft zu stärken. Unabhängig von diesen aktuellen Zahlen sieht die Verwaltung jedoch 
grundlegenden Diskussions- und Handlungsbedarf. Es gilt, die verschiedenen Erwartungen 
auszutarieren, denn die aktuellen Ergebniswicklungen innerhalb des Konzerns insbesondere 
im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge haben gravierende Auswirkungen auf dessen Fi-
nanzierungsstruktur.  
 
III. Weitere Vorgehensweise 
Um eine Berücksichtigung der wesentlichen Weichenstellungen im kommenden Haushalt zu 
berücksichtigen und mit den sonstigen Handlungserfordernissen des Haushalts in Einklang zu 
bringen, sollte der Beratungsprozess so zielorientiert geführt abgeschlossen werden, dass die 
Erkenntnisse im Frühjahr 2026 in den Aufstellungsprozess für den Haushalt 2027 einfließen 
können.  
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung folgende Struktur des weiteren Beratungs-pro-
zesses vor: 
Um die Beratungsprozesse zu strukturieren soll ein verwaltungsinterner Lenkungskreis Hand-
lungsalternativen und -optionen für weitere politische Beratungen im Rahmen eines politi-
schen Begleitgremiums erarbeiten und mit Kostenschätzungen oder einem finanziellen Rah-
men versehen.  
Als Mitglieder des Lenkungskreises sind vorzusehen:  
- ein*e Vertreter*in des Amtes des*der Oberbürgermeister*in, 
- die*der Verkehrsdezernent*in, 
- ein*e Vertreterin des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung (68) als ÖPNV-Auf-
gabenträgerin, 
- die*der Stadtkämmerer*in /  Beteiligungsdezernent*in, 
- ein*e Vertreter*in des Beteiligungsmanagements der Stadt Köln, 
- ein*e Vertreter*in der KVB,

4 
 
- der*die Vorsitzende*r der Geschäftsführung der SWK GmbH, 
- das für Finanzen zuständige Mitglied der Geschäftsführung der SWK GmbH, 
- die*der Dezernent*in für Stadtentwicklung. 
 
Die Vorschläge sollen in ein politisches Begleitgremium eingebracht werden, welches sich aus 
je zwei Mitgliedern der im Finanz- und Verkehrsausschuss stimmberechtigten Fraktionen (ei-
nem Mitglied des Fraktionsvorstandes sowie einem weiteren Mitglied) zusammensetzen 
sollte. Durch die Benennung von insg. zwei Mitgliedern können die Fraktionen auch den unter-
schiedlichen Betroffenheiten (gesamtstädtische Finanzierungs- und Priorisierungsfragen 
ebenso wie den wichtigen verkehrsfachlichen Themen) Rechnung tragen.  
Das Begleitgremium sollte unmittelbar nach der Sommerpause die Arbeit aufnehmen. Um 
eine kontinuierliche Begleitung sicherzustellen, ist eine Vertretung oder ein Austausch der be-
nannten Mitglieder bis zum Abschluss des Projekts möglichst zu vermeiden.  
Aufgabe des Gremiums ist die kontinuierliche und vertrauensvolle Begleitung des Lenkungs-
kreises. Das Begleitgremium tagt nicht-öffentlich und soll dem Lenkungskreis als Beratungs-
gremium zur Verfügung stehen, um in Abhängigkeit der finanziellen Rahmenbedingungen 
Handlungsvorschläge und -empfehlungen für den anschließenden Haushaltsberatungspro-
zess zu entwickeln, zu prüfen und fachlich und finanziell zu diskutieren und zu bewerten. Das 
Begleitgremium hat keine abschließende Entscheidungskompetenz, sondern soll in engem 
Zusammenspiel mit dem Lenkungskreis die Handlungsalternativen aufbereiten und mit einem 
Votum versehen. 
Die die Sphäre der Stadt betreffenden Entscheidungen sollen soweit erforderlich im Rahmen 
des Haushaltsprozesses und damit final durch den Rat der Stadt Köln getroffen werden.  
Um den multidimensionalen Beratungsprozess des Ergebnissicherungskonzepts professionell 
zu unterstützen und Erfahrungen anderer Aufgabenträger sowie Verkehrsunternehmen best-
möglich einbinden zu können, wird seitens SWK über eine externe Projektsteuerung ein pro-
fessionelles Projektmanagement des Gesamtprojekts sowie eine fachliche Unterstützung zu-
gunsten des Lenkungskreises in Abhängigkeit der dortigen Beratungsbedarfe sichergestellt.  
 
 
gez. Prof. Dr. Diemert

Anlage 3 KVB-Busverkehre

11213 Zeichen

Anlage 3 
 
1 
 
KVB-Busverkehre: 
Beschreibung der verkehrlichen Anpassungen im Busnetz der KVB  
 
Eine Gesamtübersicht des angepassten Liniennetzes ist in Abb. 1 zu finden. In 
Bezug auf die Liniennummern kann es noch zu Änderungen kommen. Es handelt 
sich bei den Anpassungen sowohl um Angebotsreduktionen, die für die 
Zielerreichung der dauerhaften Betriebsergebnisverbesserung bei der KVB 
notwendig sind, als auch um Linienoptimierungen.  
Hierbei ist voranzustellen, dass im Rahmen der Erarbeitung der 
Optimierungsvorschläge vorliegende politische Beschlüsse und Ideen konsequent 
überprüft und dort umgesetzt wurden, wo dies möglich war. Weiterhin stellen die 
Angebotsveränderungen in vielen Fällen Verbesserungen im Vergleich zum Status-
quo dar, so dass durch die Umsetzung der Maßnahmen auch mit zusätzlichen 
Fahrgelderlösen zu rechnen ist. Allen Überlegungen liegt ein möglichst effizienter 
Mitteleinsatz zugrunde.  
Nachfolgend sind die einzelnen Linienveränderungen beschrieben: 
 
Die Linie 120 bleibt zwischen Roggendorf/Thenhoven bzw. Worringen und 
Chorweiler unverändert. Statt der weiteren Linienführung Richtung Blumenberg 
übernimmt die Linie im überarbeiteten Konzept den bisherigen Linienweg der Linie 
122 über Seeberg bis zur Stadtbahnhaltestelle Wilhelm-Sollmann-Str. Der bisherige 
Linienast der Linie 120 von Chorweiler nach Blumenberg wird durch die neu 
konzipierte Linie 139 übernommen.  
Die Bedienungszeiten und T akte der veränderten Linie 120 richten sich nach denen 
der bisherigen Linie 120. Damit besteht auf dieser Linie montags bis freitags im 
T agesverkehr ein durchgängiger 20-Minuten-T akt. Die Schülerfahrten, die heute 
morgens und nachmittags ab Chorweiler auf gesondertem Linienweg von bzw. nach 
Weiler verkehren, werden weiterhin stattfinden. 
 
Die Linie 121 bleibt weitgehend bestehen. Im Gewerbegebiet Feldkassel entfällt 
jedoch die Schleifenfahrt im Bereich Feldkasseler Weg / Morsestraße, sodass 
zwischen Merkenich und Chorweiler nun mit allen Fahrten der direkte Weg befahren 
wird, wodurch sich die Reisezeiten zwischen Langel und Chorweiler deutlich 
verkürzen. Die Feinerschließung des Gewerbegebietes wird auf anderem Linienweg 
durch die veränderte Linie 125 übernommen (s.u.). Die Bedienung Longerich - 
Dädalusring wird in Schwachlastzeiten von der neu konzipierten Linie 139 
übernommen.  
Die Bedienungszeiten und T akte der veränderten Linie 121 richten sich nach denen 
der bisherigen Linie 121. Montags bis freitags ergibt sich damit im T agesverkehr

Anlage 3 
 
2 
 
weiterhin ein Wechsel zwischen 20-Minuten-T akten während der Zeiten mit starker 
Auslastung und 30-Minuten-T akten in den schwächer ausgelasteten Zeiten. 
 
Die heutige Linie 122 geht einerseits in der Linie 120 (Abschnitt: Chorweiler - 
Wilhelm-Sollmann-Str. | s.o.) und andererseits in der Linie 125 (Abschnitt: Chorweiler 
– Pesch | s.u.) auf, so dass diese Liniennummer zukünftig nicht mehr besetzt ist. 
 
Die heutige Linie 124 zwischen Gewerbegebiet Feldkassel und Breslauer Platz/Hbf 
entfällt. Die neu konzipierte Linie 125 wird stattdessen über das Gewerbegebiet 
Feldkassel geführt (s.u.), um die dortige Erschließung zu übernehmen. Die 
Liniennummer 124 wird jedoch vsl. genutzt, um einzelne kurze Fahrten zwischen 
Chorweiler und der Haltestelle Donatusstr. zur Anbindung der GWK – Werkstätten 
durchzuführen. 
 
Die neue Linie 125 wird von Sinnersdorf und Esch kommend in Pesch über Escher 
Str. und Kapellenweg geführt, um damit die schnelle Direktverbindung der heutigen 
Linie 122 von Pesch nach Chorweiler über den Zubringer zu übernehmen. Von 
Chorweiler aus verkehrt die Linie weiter über Willi-Suth-Allee, Merianstraße und 
Industriestraße zur Haltestelle Gewerbegebiet Feldkassel und übernimmt mit 
Befahrung der Robert-Bosch-Str. und des Feldkasseler Weges die Feinerschließung 
des Gewerbegebietes Feldkassel, die heute durch die Linie 121 mit der 
zeitaufwändigen Schleifenfahrt sichergestellt wird. In Rheinkassel wird die Alte 
Römerstraße erreicht, über die die neu konzipierte Linie in Richtung der 
Stadtbahnhaltestelle Merkenich verkehrt.  
Im Falle einer Bestellung durch die Stadt Leverkusen würde die Linie von Merkenich 
aus weiter auf die A1 geführt, um dann eine Direktverbindung zum Bahnhof 
Leverkusen Mitte zu schaffen. 
Im Falle einer Bestellung durch den Rhein-Erft-Kreis würde die Linie bereits im 
Stadtzentrum von Pulheim am Bahnhof Pulheim starten, um von dort in Sinnersdorf 
auf den o.g. Linienweg zu treffen. 
In beiden Fällen sind entsprechende Abstimmungen noch zwischen den ÖPNV-
Aufgabenträgern im Nachgang der Beschlussfassung durchzuführen.  
Der bisherige Linienast von Weiler über Chorweiler und Heimersdorf nach Longerich 
S-Bahn wird von der neu konzipierten Linie 139 übernommen (s.u.). Die 
Bedienungszeiten der veränderten Linie 125 orientieren sich an denen der bisherigen 
Linie 125. Die Bedienung erfolgt mit Ausnahme von T agesrandzeiten in einem 30-
Minuten-T akt. Sonntags endet die Linie von Esch/Pesch kommend in Chorweiler.

Anlage 3 
 
3 
 
Die Linie 126 behält ihren bisherigen Linienweg. Die T akte auf der Linie 126 werden 
jedoch teilweise angepasst: Montags-freitags im T agesverkehr wird während der 
Zeiten mit starker Nachfrage morgens und nachmittags ein 20-Minuten-T akt 
angeboten und ein 30-Minuten-T akt in den schwächer ausgelasteten Zeiten. Abends 
und am Wochenende erfolgt mit Ausnahme von T agesrandzeiten eine Bedienung in 
einem 30-Minuten-T akt. Die Bedienungszeiten bleiben bei der Linie 126 unverändert. 
 
Die Linie 136, die heute an der Haltestelle „Lövenich Daimlerstr.“ endet, wird 
zukünftig nicht mehr das Gewerbegebiet in Lövenich anfahren, sondern über die 
Widdersdorfer Landstraße nach Widdersdorf verlängert. Das Gewerbegebiet und 
somit auch das Gymnasium an der Zusestraße in Lövenich wird weiterhin durch die 
Linien 144 und 149 bedient. In Widdersdorf bedient sie anstelle der Linie 149 (s.u.) 
die Haltestelle „Zum Dammfelde“ und endet dort. 
Die Betriebszeiten und T akte der Linie 136 orientieren sich am Bestandsfahrplan. 
Montags bis freitags wird damit im T agesverkehr ein 20-Minuten-T akt zwischen 
Weiden und Widdersdorf angeboten. Abends und teilweise am Wochenende fährt die 
Linie 136 ab Weiden Zentrum als Linie 148 weiter nach Widdersdorf, um auch 
Widdersdorf Süd in diesen Zeiten erschließen zu können. 
 
Die Linie 139 wird vom Wasseramselweg kommend ab der Haltestelle Am Coloneum 
zunächst über einen veränderten Linienweg geführt und unter Übernahme der 
Linienwege anderer Linien bis nach Blumenberg verlängert. Die neu konzipierte Linie 
139 fährt ab der Haltestelle Am Coloneum über die Alte Escher Str., die Butzweiler 
Str. und den Heckweg bis zur Haltestelle Longericher Str. und von dort aus zur 
Haltestelle Longerich S-Bahn. Hier übernimmt die Linie den bisherige Linienweg der 
Linie 125 über Heimersdorf und Chorweiler bis zur Haltestelle Weiler. Ab dort wird 
der Linienast der bisherigen Linie 120 bis zur Endhaltestelle Blumenberg 
übernommen. 
Die Linie verkehrt Mo-Fr tagsüber über den gesamten Linienweg von 
Wasseramselweg nach Blumenberg, samstags tagsüber von Alter Güterbahnhof bis 
Blumenberg. In den übrigen Zeitbereichen wird der Linienabschnitt von Alter 
Güterbahnhof bis Weiler bedient.  
Mit Ausnahme von T agesrandlagen verkehrt die Linie im 30-Min-T akt. Die 
Bedienungszeiten orientieren sich weitestgehend an der heutigen Linie 125. Zu den 
Zeiten des Schülerverkehrs werden die Schülerfahrten des aktuellen Konzeptes 
Wasseramselweg sowie weitere Schülerfahrten im Bereich Rochusplatz-
Wasseramselweg zur Kompensation des veränderten Grundtaktes eingesetzt. 
 
Die Linie 143, die in das Gewerbegebiets Marsdorf verkehrt, wird um den sehr 
gering ausgelasteten Linienabschnitt im nördlichen T eil des Gewerbegebietes 
verkürzt. Die Linie endet nicht mehr an der Haltestelle Gewerbegebiet Marsdorf

Anlage 3 
 
4 
 
sondern an der Haltestelle Emmy-Noether-Str. Die Betriebszeiten und T akte bleiben 
gegenüber dem heutigen Zustand unverändert.  
 
Die Linie 145, die heute zwischen Frechen und Bocklemünd verkehrt, wird zukünftig 
zwischen Weiden Zentrum und Chorweiler verkehren. Zwischen Weiden und 
Bocklemünd bleibt dabei der bisherige Linienweg bestehen. Ab Bocklemünd wird der 
Linienweg über die Westendstraße auf die Matthias-Brüggen-Straße geführt Über 
Hugo-Eckener-Str. und Butzweilerstraße wird die Butzweilerhofallee erreicht. Über 
von Hünefeldstr. und Militärringstraße führt der weitere Linienweg zwecks direkter 
Fahrt nach Pesch zur Johannesstr.. In Fahrtrichtung Chorweiler führt der neue 
Linienweg über Kapellenstraße und Donatusstraße, um von der Haltestelle Pescher 
Weg aus Lindweiler anzusteuern. In Fahrtrichtung Weiden Zentrum führt der Weg 
durch Pesch ab der Haltestelle Pescher Weg über die Longericher Straße direkt auf 
die Johannesstraße zur Weiterfahrt Richtung Ossendorf. In Lindweiler wird der 
Linienweg der Linie 121 bis zur Haltestelle Unnauer Weg befahren, von dort aus wird 
die Direktverbindung nach Chorweiler über den Zubringer genommen, um mit kurzen 
Fahrzeiten die neue Endhaltestelle der Linie 145 am Turkuplatz in Chorweiler zu 
erreichen. 
Montags bis freitags und samstags verkehrt die Linie tagsüber über den gesamten 
Linienweg, in den übrigen Zeitbereichen zwischen Weiden und Bocklemünd. 
Betriebszeiten und T akte orientieren sich an der heutigen Linie 145. Montags bis 
freitags wird im T agesverkehr damit ein 20-Minuten-T akt angeboten.  
 
Die Linie 148 kommt weiterhin abends und am Wochenende auf der Strecke 
Junkersdorf – Weiden – Widdersdorf zum Einsatz, um die in diesen Zeiten 
nachgefragten Strecken möglichst effizient zu bedienen. Dabei wird sie zeitweilig 
betrieblich mit der Linie 136 verknüpft.  
 
Die Linie 149 übernimmt zwischen Frechen und Weiden Zentrum zukünftig montags 
bis samstags im T agesverkehr die Bedienung des dortigen Linienabschnittes der 
heutigen Linie 145. Ab Weiden Zentrum verkehrt sie auf dem bestehenden Linienweg 
über die Haltestelle Zusestraße im Gewerbegebiet Lövenich und in Widdersdorf über 
die Straße Unter Linden im Neubaugebiet. Über den Freimersdorfer Weg erreicht die 
Linie ihre neue Endhaltestelle in Bocklemünd. Die bisherige Endhaltestelle Zum 
Dammfelde im Widdersdorfer Norden wird zukünftig von der Linie 136 angefahren 
(s.o.). 
Die Bedienung der Linie erfolgt in dieser Form nur Mo-Sa im T agesverkehr, wobei die 
Linie dabei mit Ausnahme von T agesrandlagen im 20-Minuten-T akt verkehrt. In den 
übrigen Zeitbereichen wird zum einen die Bedienung von Widdersdorf Süd durch die 
Linie 148 (s.o.) sichergestellt. Zum anderen wird der Linienast in diesen Zeiten 
zwischen Weiden Zentrum und Frechen-Bachem durch Verlängerung der Linie 145

Anlage 3 
 
5 
 
(die in diesen Zeiten in Bocklemünd startet) sichergestellt. Von und nach Frechen-
Bachem entsteht damit bezüglich Bedienungszeiten und T akten das gleiche 
Leistungsangebot wie heute. 
 
Die Linien 171, 172, 173 und 179 entfallen.  Auf den Abschnitten mit 
Schülernachfrage der Linien 172 und 173 werden zwei Schülerkurse erhalten, um die 
Nachfragespitze abzufangen.  
 
Abb. 1: Liniennetz Mo-Fr (T agesverkehr), geänderte Linien

Beratungsverlauf (8)

18.06.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.06.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (38)

  • Morsestraße
  • Wilhelm-Sollmann-Straße
  • Willi-Suth-Allee
  • Merianstraße
  • Industriestraße
  • Römerstraße
  • Widdersdorfer Landstraße
  • Zusestraße
  • Alte Escher Straße
  • Westendstraße
  • Hugo-Eckener-Straße
  • Butzweilerstraße
  • Butzweilerhofallee
  • Militärringstraße
  • Johannesstraße
  • Longericher Straße
  • Dädalusring
  • Kapellenweg
  • Wasseramselweg
  • Heckweg
  • Turkuplatz
  • Freimersdorfer Weg
  • Zum Dammfelde
  • Am Coloneum
  • Robert-Bosch-Straße
  • Emmy-Noether-Straße
  • Breslauer Platz/Hbf
  • Alte Römerstraße
  • Gut Leidenhausen
  • Feldkasseler Weg
  • Deutzer Brücke
  • Donatusstraße
  • Escher Straße
  • Kapellenstraße
  • Unter Linden
  • Pescher Weg
  • Unnauer Weg
  • Am Bahnhof

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1531/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
02.06.2026
Erstellt
26.05.2026 19:21