1531/2026
Anhörung zur Änderung von Busverkehrsleistungen
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Anlage 0 Dringlichkeit der Entscheidung
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Anlage 0 Dringlichkeit der Entscheidung Die Beschlussvorlage unter der Vorlage-Nr. 1530/2026 sowie die parallele Anhörungsvorlage der betroffenen Bezirksvertretungen unter der Vorlage-Nr. 1531/2026 wurden von der Verwaltung fristgerecht bereitgestellt. Eine Entscheidung des Rates der Stadt Köln in seiner Sitzung v. 02.07.2026 ist dringend angezeigt und sollte nicht bis zur nächsten regulären Sitzung des Rates am 08.10.2026 aufgeschoben werden. Im Falle einer späteren Entscheidung des Rates der Stadt Köln können sonst erhebliche finanzielle Folgen für den Stadtwerke Köln Konzern nicht ausgeschlossen werden. Diese hätten zur Folge, dass das Leistungsangebot für die Bürger*innen weiter reduziert und/oder der Beitrag der Gesellschafterin Stadt Köln steig t - mit entsprechend höherem kompensatorischem Konsolidierungsbedarf an anderer Stelle des Haushalts der Stadt Köln. Zur Begründung der Dringlichkeit wird im Einzelnen auf Ziff. 7 der Begründung der Beschlussvorlage verwiesen, insbesondere gilt: - Die SWK hat mitgeteilt, dass im Sommer Gespräche mit Banken zu wesentlichen Finanzierungen abzuschließen sind, für die die positiven Auswirkungen des vorgeschlagenen Maßnahmenpakets auf die Bonität andernfalls nicht mehr Berücksichtigung finden können. - Die KVB hat mitgeteilt, dass die Umsetzung der Fahrplanänderungen zum Fahrplanwechsel 2026/2027 mit entsprechender Ergebniswirkung zum Jahreswechsel nur erfolgen kann, wenn die Entscheidung des Rates der Stadt Köln vor der Sommerpause erfolgt. - Die KVB hat mitgeteilt, dass die Entscheidung des Rates zur Ersatzbeschaffung weiterer 36 Niederflur-Fahrzeuge vor der Sommerpause vorliegen muss, um die aktuellen Beschaffungs-Konditionen zu sichern und eine deutliche Kostenerhöhung zu vermeiden. - Eine Entscheidung über das Maßnahmenpaket erst zur nächsten regulären Ratssitzung v. 08.10.2026 hätte insgesamt zur Folge, dass alle weiteren Umsetzungsschritte verzögert und die Ergebniswirkung zum 01.01.2027 nicht erzielt werden könnte. Der Handlungsbedarf, der durch eine Entscheidung am 02.07.2026 reduziert werden kann, würde sich mit entsprechend negativen Folgen auf die finanzielle Handlungsfähigkeit der SWK, das Ergebnis der SWK, den Haushalt der Stadt Köln und das Leistungsangebot für die Bürger*innen vergrößern. Aus den vorstehenden Dringlichkeitsgründen endet auch die Anhörungsfrist der betroffenen Bezirksvertretungen gemäß § 38 Absatz 9 Satz 8 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen mit der Entscheidung des Rates am 02.07.2026. Eine Anhörung ist somit nur bis dahin möglich.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit des Stadtwerke Köln Konzerns ist eine unternehmensbezogene Entscheidung.
Anlage 4 RVK-Busverkehre
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Anlage 4 1 RVK-Busverkehre: Beschreibung der verkehrlichen Anpassungen im interkommunalen Busleistungsangebot der Regionalverkehr Köln GmbH auf Kölner Stadtgebiet Bei den von der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) betriebenen, interlokalen Buslinien handelt es sich um folgende Verbindungen: 423 Bensberg - Rösrath Bf. - Königsforst - Flughafen Köln/Bonn SB 40 Schnellbus Köln Hbf. - Bensberg 260 Remscheid - Wermelskirchen - Schlebusch - Köln Hbf Weil die Betriebsführerschaft dieser Linien auf Kölner Stadtgebiet bei der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) liegt und die RVK die Linien für die KVB betreibt, belasten die regelmäßigen Ausgleichszahlungen für den Linienbetrieb direkt den Wirtschaftsplan der KVB. Eine Reduktion der Fahrleistung auf den genannten Linien auf Kölner Stadtgebiet bildet somit eine Möglichkeit, das jährliche wirtschaftliche Defizit der KVB, welches innerhalb des Stadtwerkekonzerns über den steuerlichen Querverbund ausgeglichen wird, zu reduzieren. Anpassungen im Busleistungsangebot Die drei aktuell von der Regionalverkehr Köln GmbH im Auftrag der KVB betriebenen Buslinien sind klassische Stadt-Umland-Relationen und Bestandteil des interkommunalen ÖPNV-Angebots. In den letzten Jahren sind die Betriebskosten auf diesen Linien – dem allgemeinen Branchentrend folgend – sehr stark angestiegen, was sich entsprechend in den von der KVB auszugleichenden Aufwanddeckungsfehlbeträgen niederschlägt. Linie SB 40 Die Linie SB 40 bedient die Relation Köln Hbf – Bergisch Gladbach Bensberg. Da aber nicht nur in Köln der Haushalt und mithin der ÖPNV zunehmend unter Konsolidierungszwang gerät, hat der Kreistag des Rheinisch-Bergischen-Kreises in seiner Sitzung am 26.03.2026 ein umfangreiches „Maßnahmenpaket ÖPNV“ zur Haushaltskonsolidierung beschlossen (vgl. Vorlage KT-11/0037). Eine der Maßnahmen sieht eine T aktausdünnung auf der Linie SB 40 vor, die sich wie folgt darstellt: Montags bis freitags Richtung Köln: Reduzierung auf 60-Minuten-T akt zwischen 10:00 und 14:00 Uhr Richtung Bensberg: Reduzierung auf 60-Minuten-T akt zwischen 09:00 und 13:00 Uhr Beide Richtungen: Reduzierung auf 60-Minuten-T akt nach 20:00 Uhr Anlage 4 2 Samstags Entfall der Fahrten vor 09:00 Uhr Dies kommt einer Leistungskürzung auf der Linie von rund 18 % aller Fahrten gleich. Bezogen auf die gefahrenen Fahrzeugkilometer im Jahr ergibt sich somit eine Reduktion um etwa 40.500 km. Da der Kreistag des Rheinisch-Bergischen-Kreises eine schnellstmögliche Umsetzung der Angebotsreduktion beschlossen hat, wird diese bereits nach den Sommerferien 2026 bzw. nach Beendigung der Bauarbeiten im Bereich der Deutzer Brücke, also nach aktuellem Stand am 06.09.2026 umgesetzt (vgl. hierzu auch Mitteilung 1492/2026). Linie 260 Die Linie 260 verknüpft vor allem das nordöstlich von Köln liegende Bergische Land mit dem Stadtteilzentrum Köln-Mülheim und dem Kölner Hauptbahnhof. Eine moderate Angebotsreduzierung von morgens je einer Fahrt in beide Fahrtrichtungen in T agesrandlage erscheint der Verwaltung vertretbar. Hierdurch würden ca. 10.500 km bzw. 3 % der jährlichen Fahrzeugkilometer eingespart. Linie 423 Die Linie 423, die Bensberg über Rösrath mit der Stadtbahnstation Königsforst verbindet, wurde auf Basis eines Ratsbeschlusses von 2019 von Königsforst hinaus bis zum Flughafen Köln/Bonn verlängert (Vorlage-Nr. 2261/2019). Hier ging es unter anderem auch um die Anbindung des städtischen Gut Leidenhausen an den ÖPNV. Darüber hinaus bildet die Linie auch und gerade für am Flughafen arbeitende Personen aus Bergisch Gladbach oder Rösrath ein wichtiges ÖPNV-Angebot. Gleichzeitig haben sich die Fahrgastzahlen seit der Durchbindung der Linie nicht so entwickelt, wie man dies erhoffen durfte. Die aktuellen Auslastungszahlen zwischen den betreffenden Haltestellen lassen daher eine Rückführung des Angebots auf den vormaligen Zustand (Endhaltestelle Königsforst) vertretbar erscheinen. Im Schnitt weisen die Busse auf dem Abschnitt zwischen Königsforst und Flughafen einen Besetzungsgrad von 4,5 Fahrgästen auf; mit einer Bandbreite von 1,3 bis 8,3 Fahrgästen. Auch das Argument, dass die Busse ohnehin von Königsforst zum Flughafen fahren (betriebliche Leerfahrten), ist nicht mehr gegeben, da die Busse mit Wasserstoffantrieb inzwischen andernorts betankt werden können. Diese Maßnahme bietet mit etwa 120.000 Fahrzeugkilometern jährlich das größte Einsparpotenzial auf den RVK-Linien. Anlage 4 3 Linie 260 auf Kölner Stadtgebiet Leistungskürzung um ca. 3% Anlage 4 4 Linie SB 40 Leistungskürzung um ca. 18% Anlage 4 5 Linie 423 Entfall des Abschnitts Königsforst – Flughafen Köln/Bonn
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1531/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anhörung zur Änderung von Busverkehrsleistungen Beschlussorgan Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung nimmt die in Anlagen 3 und 4 benannte Anpassung der Busverkehrs- leistung zum Fahrplanwechsel 2026/2027 zur Kenntnis. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 18.06.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.06.2026 2 Begründung: Die Bezirksvertretungen werden zu den sie betreffenden Auswirkungen der gem. Anlage 3 und 4 dargestellten Anpassungen von Busverkehrsleistungen angehört. Hintergrund Im Zuge der tiefgreifenden Transformationsprozesse insbesondere in den Bereichen Energie, Wärme und Verkehr sehen sich kommunale Unternehmen in Deutschland mit erheblich stei- genden Investitions- und Finanzierungsanforderungen konfrontiert, die im SWK-Konzern auch weitere Geschäftsfelder wie Logistik, Entsorgung, Telekommunikation, Wohnungsbau und Stadtentwicklung betreffen. Insgesamt beziffert der SWK-Konzern den Investitionsbedarf auf 12 Mrd. € bis 2035. Der Investitionsbedarf kann nach Auskunft der SWK in den bislang bestehenden Finanzie- rungs- und Steuerungsmechanismen nicht abgebildet werden. Insbesondere die im SWK- Konzern auszugleichenden Verluste der KVB übersteigenden in der langfristigen Betrachtung das Potential des SWK-Konzerns im Ganzen. Vor diesem Hintergrund wurde durch den Auf- sichtsrat der SWK 2024 ein Ergebnissicherungskonzept (ESK) in Auftrag gegeben. Das ESK hielt u.a. fest, dass der SWK-Konzern langfristig seine finanzielle Leistungsfähigkeit nur halte, "wenn ein Verlustdeckel für die KVB festgelegt und das Eigenkapital des SWK-Kon- zerns gestärkt wird“. Das hohe Ergebnispotenzial des SWK-Konzerns allein sei nicht ausrei- chend, um die Wachstumsinvestition in allen Bereichen des Konzerns parallel zu steigenden Zinsaufwendungen und Abschreibungen bspw. für Ersatzbeschaffungen von Stadtbahnwa- gen, der vollständigen Umstellung der Busflotte auf Elektromobilität sowie den sonstigen Er- neuerungsinvestitionen im Konzern zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund hatte der Aufsichtsrat der SWK bereits 2024 beschlossen, dass für die identifizierten Handlungsnotwendigkeiten eine Lösung auf der politischen Ebene mit Be- fassung des Rates der Stadt Köln initiiert werden muss. Beratung und Vorschlag Die Verwaltung hat den Gremien der Stadt Köln für den weiteren Beratungsprozess unter der Vorlage-Nr. 2158/2025 einen Vorschlag unterbreitet (Anlage 2). Das Ergebnis der Beratung wird dem Rat der Stadt Köln zu seiner Sitzung v. 02.07.2026 unter der Vorlage-Nr. 1530/2026 zur Entscheidung vorgelegt. Der Vorschlag der Verwaltung beinhaltet ein sorgfältig abgewogenes Maßnahmenpaket, wel- ches vorsieht, dass alle Beteiligten des Prozesses Verantwortung für das Gelingen der Trans- formation übernehmen und das zugleich geeignet und erforderlich, um das Leistungsangebot in der Daseinsvorsorge ebenso wie umfangreiche Transformationsinvestitionen weitestgehend abzusichern. Es umfasst sowohl Beiträge des SWK-Konzerns, Beiträge der Gesellschafterin Stadt Köln mit erheblichen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Köln, aber auch notwen- dige Anpassungen von Busverkehrsleistungen von KVB und RVK, die sich aus Anlage 3 und 4 ergeben und zum Fahrplanwechsel 2026/2027 in Kraft treten sollen. Das 2024 von SWK erstellte ESK enthielt einen Vorschlag der KVB für Anpassungen im Leis- tungsportfolio der Busverkehre mit einer Ergebniswirkung von rd. 10 Mio. € p.a., der mangels Beschlusses der Gremien der Stadt Köln nicht umsetzt worden ist. Dieser Vorschlag basierte ausschließlich auf wirtschaftlichen Kennziffern (sehr niedrige Kostendeckungsgrade). Die Folge wäre eine Kürzung der gesamten Busleistungen um mehr als 10 % gewesen. Zum Teil erfüllte dieser Vorschlag nicht die Mindestkriterien zur räumlichen und zeitlichen Erschließung gemäß des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln. Der Lenkungskreis hat sich daher intensiv mit dieser ursprünglichen ESK-Maßnahme sowie alternativer, milderer Anpassungen der Busverkehre befasst. Im Ergebnis schlägt der Len- kungskreis maßvolle Anpassungen des Busverkehrs vor, welche sich sowohl auf die KVB- Buslinien als auch auf die RVK-Buslinien (interkommunale Verkehre) beziehen. 3 Ein Element dieses V orschlags, der zugleich einen wesentlichen T eil des Ergebnispotentials ausmacht, ist die Streichung der im Jahr 2019 eingeführten Direktbuslinien (124, 171, 172, 173, 179). Bei den Direktbuslinien handelt es sich durchweg um temporär verkehrende Zu- satzangebote zusätzlich zum bereits das Stadtgebiet erschließenden Busnetz. Die geringen Nutzungszahlen dieser Direktbuslinien blieben hinter den Erwartungen zurück. Eine Einstel- lung dieser Linien ist im Hinblick auf die Daseinsvorsorge daher nach Auffassung des Len- kungskreises vertretbar. Die Linien 172 und 173 wurden 2020 auch Gegenstand des V ergleichs zwischen Land, Stadt und Deutscher Umwelthilfe (DUH) im Zusammenhang mit der Klage der DUH zum Luftreinhal- teplan. V erbunden war damit seinerzeit die Erwartung, dass diese Linien zu einem deutlichen Umstieg vom MIV zum ÖPNV führen würden. Da dieser Effekt auch nach mehrjährigem Be- trieb der Linien ausgeblieben ist und zeitgleich seit Jahren an der betreffenden Messstation die Grenzwerte eingehalten werden, können die Ziele der Luftreinhalteplanung auch ohne die- sen Busverkehr erreicht werden. Die in Anlage 3 skizzierten Angebotsanpassungen beinhalten im Übrigen auch V erbesserun- gen in den nördlichen Stadtteilen, in denen ein Nachholbedarf beim Busangebot besteht. So ist bspw. Gegenstand der Anpassungen auf den KVB-Buslinien auch die Implementierung der von der V erwaltung gemeinsam mit der KVB in 2024/2025 ausgearbeiteten Busnetzüberarbei- tung linksrheinisch Nord. Der damit verbundene geringere Ergebnisbeitrag wird zum einen durch Mehreinnahmen, die sich aus dem optimierten Busangebot ergeben, und zum anderen durch die geplanten Angebotsanpassungen auf den RVK-Linien, wie sie in Anlage 4 darge- stellt sind, teilweise ausgeglichen. Insgesamt handelt es sich um eine Anpassung von Busverkehrsleistung, die deutlich modera- ter ausfällt als der ursprünglich 2024 im ESK der SWK entwickelte V orschlag. Sie bleibt aller- dings auch in ihrer finanziellen Wirkung hinter dem ursprünglichen V orschlag zurück und bildet den mindestens erforderlichen Ergebnisbeitrag zur Sicherstellung der finanziellen Stabilität ab. Die konkreten V eränderungen der jeweiligen Buslinien ergeben sich aus Anlage 3 und An- lage 4, und ziehen entsprechende Änderungen des im ÖDLA definierten Leistungsangebots nach sich, die von KVB bzw. RVK grds. zum Fahrplanwechsel 2026/2027 umzusetzen sind; auf die Entscheidung des Rheinisch-Bergischen Kreises zur RVK-Linie SB40, die zu einer früheren Anpassung vrs. zum 06.09.2026 führt, wird hingewiesen. Gesamtstädtische Abwägung Mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmenpaket kann der Status Quo der Da- seinsvorsorge – bei moderater Anpassung der Busverkehrsleistungen – erhalten und im Be- reich der Stadtbahn ausgebaut werden. Das Maßnahmenpaket ermöglicht es so, die o.g. Mo- dernisierungsinvestitionen in Höhe von rd. 12 Mrd. € seitens SKW in der Stadt Köln zu ver- wirklichen, die Fahrzeugflotte der Stadtbahn im Umfang von rd. 1,5 Mrd. € in den kommenden Jahren zu erneuern, die Rückkehr der Stadtbahnen zum Regelfahrplan zu ermöglichen und die Ausbauplanungen im Stadtbahnbereich entsprechend des sog. Basisszenarios der KVB umzusetzen. Dies setzt jedoch voraus, dass sowohl erhebliche Beiträge von SWK und KVB, Haushaltsmittel der Stadt Köln, aber auch moderate Anpassungen von Verkehrsleistungen an anderer Stelle in einem Maßnahmenpaket zusammenwirken, um die finanzielle Handlungsfä- higkeit des SWK-Konzerns zu sichern. Würde das Ziel, die finanzielle Leistungsfähigkeit des SWK-Konzerns sicherzustellen verfehlt, hätte dies dramatische Einschnitte für die Daseinsvorsorge in Köln, die Modernisierung der daseinsbezogenen Infrastruktur und damit für die Zukunftsfähigkeit der Stadt Köln zur Folge. Unter Berücksichtigung aller zu betrachtenden Auswirkungen hält die Verwaltung eine mode- rate Anpassung von Busverkehrsleistungen für geeignet, erforderlich und vertretbar, um den Status Quo der Daseinsvorsorge zu sichern sowie die Modernisierung und den Ausbau der Stadtbahn zu ermöglichen. Bezogen auf die in den Anlagen 3 und 4 enthaltene Anpassung der Busverkehrsleistungen werden die jeweils betroffenen Bezirksvertretungen daher hiermit angehört. 4 Anlagen - Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung - Anlage 2: Mitteilung 2158/2025 - Anlage 3: KVB-Busverkehre - Anlage 4: RVK-Busverkehre
Anlage 2 SWK Ergebnissicherungskonzept
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Dezernat, Dienststelle II/II Vorlagen-Nummer 27.06.2025 2158/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 30.06.2025 Stadtwerke Köln GmbH - Ergebnissicherungskonzept I. Hintergrund Mit Schreiben vom 19.06.2024 übermittelte die Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) einen Bericht an die Oberbürgermeisterin und den Finanzausschuss (Bericht nach § 113 Abs. 5 GO NRW) auf Basis des im Aufsichtsrat beratenen Ergebnissicherungs- konzepts (ESK) zur Initiierung der Befassung der zuständigen Gremien infolge des seitens SWK identifizierten Handlungsbedarfs. Das als Anlage übermittelte ESK wurde zunächst in die Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Köln am 24.06.2024 eingebracht. Es verweist einleitend darauf, dass auf Basis der aufgezeigten strategischen Investitionspla- nungen und damit verbundenen Finanzierungsfragen akuter Handlungsbedarf des Stadtwerke Köln Konzerns (SWK-Konzern) festgestellt wurde. Die Transformation im Energie- und Ver- kehrsbereich erfordere hohe Investitionen gerade für Stadtwerke in Deutschland. Der sich mit 10 Mrd. Euro. abzeichnende Investitionsbedarf allein für den SWK-Konzern für den Zeitraum 2023 – 2035 sei in dieser Höhe und mit den bisherigen Finanzierungsmodellen nicht zu ge- währleisten. Das ESK umfasst laut SWK die Überprüfung und Überarbeitung der folgenden Punkte: 1. Überprüfung der Investitionen hinsichtlich Erreichung der strategischen Ziele pro Kon- zerngesellschaft, 2. Nachschärfen der Investitionsmaßnahmen nach Realisierbarkeit und Restriktionen, 3. Identifikation weiterer Zuschuss- und Finanzierungsquellen für die jeweiligen Investitio- nen, 4. Abstimmung mit Stadt Köln bezüglich Ausschüttungspolitik und Eigenkapitalzuführung unter Betrachtung der strategischen Ziele der Stadt Köln 5. Verantwortlichkeit zur Entwicklung von Handlungsoptionen liegt jeweils bei der operati- ven Konzerngesellschaft in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Gremien. 2 Weiter wurde vereinbart, dass für im Rahmen des Gegenstromprinzips identifizierte, nicht ge- löste Problemstellungen zwischen SWK und einer Konzerngesellschaft eine Lösung auf der politischen Ebene mit Befassung der zuständigen, städtischen Gremien initiiert werden muss. Im Kern hielt das dem o.g. Bericht beigefügte Konzept fest, dass der SWK-Konzern langfristig seine Bonität nur halte, "wenn ein Verlustdeckel für die KVB festgelegt und das Eigenkapital des SWK-Konzerns gestärkt wird“. Als maximales jährliches Defizit der KVB, welches vom Stadtwerke Köln Konzern zu tragen sei, wurde im Ergebnissicherungskonzept ein Wert von 160 Mio. Euro beziffert. Hierbei wurden folgende Prämissen formuliert: - Insgesamt betrage das Ergebnispotenzial des SWK-Konzerns ca. 230 Mio. Euro bei langfristig gesicherter Bonität. Das Ergebnispotential setze sich aktuell zusammen aus Gewinnabführungen der GEW (rund 200 Mio. Euro), der HGK (rund 10 Mio. Euro) und der AWB (rund 15 Mio. Euro) sowie weiteren Beteiligungsergebnissen und dem SWK- Eigenergebnis (rund 5 Mio. Euro), - Das ESK sei dynamisch. Sollten sich zum Beispiel das Ergebnis-potential und/oder die auszugleichenden Verluste verändern, hätte dies Auswirkungen – auch auf den Ver- lustdeckel, - Der SWK-Konzern werde auch künftig die Bereitstellung und den Betrieb der Schwimmbäder der KölnBäder gewährleisten und die Verluste der KölnBäder tragen, - Weiterhin wird der Stadtwerke Köln Konzern durch die KVB den öffentlichen Perso- nen-nahverkehr in Köln sicherstellen. Unter der Voraussetzung der Fortführung der Ausschüttung von 50 Mio. Euro an die Stadt Köln und der Übernahme der Verluste der KölnBäder ist ein Verlustausgleich von max. 160 Mio. Euro bei der KVB aus dem Kon- zern heraus finanzierbar, - Wesentliche Beteiligungsverkäufe im Stadtwerke Köln Konzern finden nicht statt. Die Mitteilung nach 113 Abs. 5 GO NRW wurde in der Juni-Sitzung des Finanzausschusses zunächst vertagt und schließlich in der Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Köln am 23.09.2024 beraten und zur Kenntnis genommen. II. Aufstellung, Beratung und Beschluss des Doppelhaushalt 2025/2026 Der im November 2024 eingebrachte Entwurf für einen Doppelhaushalt 2025/2026 sah für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zunächst eine (unveränderte) Ausschüttung von 50 Mio. Euro vor. Im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf wurde ergänzend ausgeführt, dass entgegen der Vorgehensweise bei anderen Gesellschaften, auf eine Erhöhung der Ausschüttung des SWK-Konzerns über die in der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung verankerten Ansätze hinaus verzichtet wurde, da angesichts der finanziellen Herausforderungen durch die Mobili- täts- und Energiewende die derzeit eingeplante Höhe von 50 Mio. Euro in den kommenden Jahren in Abhängigkeit der politischen Weichenstellungen ohnehin zu evaluieren sein werde. Für die Haushaltsplanung der Jahre 2025 und 2026 sei angesichts der in den letzten Jahren erzielten Jahresergebnisse und Verzicht auf entsprechend erhöhte Ausschüttungen jedoch davon auszugehen, dass die eingeplante Ausschüttung in Höhe von 50 Mio. Euro p.a. reali- siert werden könne. 3 Diese Annahme bestätigte sich. Angesichts sich abzeichnender außerordentlicher Gewinne bei der RheinEnergie AG im Jahr 2024 entschloss sich der Rat der Stadt Köln im Rahmen der Haushaltsberatungen sogar dazu, die Ausschüttung der Stadtwerke Köln in den Haushaltsjah- ren 2025 und 2026 auf 77,33 Mio. Euro und 77,53 Mio. Euro zu erhöhen, um damit eine Ab- senkung des Grundsteuerhebesatzes von 515 v.H. auf 475 v.H. und die damit verbundenen Ertragsausfälle gegenzufinanzieren. Mit Begleitbeschluss zum Doppelhaushalt 2025/2026 beschloss der Rat der Stadt Köln am 13.02.2025 weiter: "Das Ergebnissicherungskonzept des Stadtwerke Köln Konzerns soll unter enger Einbindung der städtischen Beteiligten so fortgeschrieben werden, dass die wesentli- chen Weichenstellungen im kommenden Haushalt Berücksichtigung finden können. Die Ver- waltung wird gebeten, Vorschläge für die Strukturierung des weiteren Beratungsprozesses zu erarbeiten und der Politik vorzulegen." Im jüngst vorgestellten Jahresabschluss der SWK GmbH wurde für die KVB ein Verlust von 185,1 Mio. Euro und für die KoelnBäder GmbH von 22,4 Mio. Euro übernommen. Im gesam- ten SWK-Konzern wurden gleichzeitig 160,6 Mio. Euro thesauriert, d.h. Gewinnrücklagen zu- geführt, insbesondere um die Eigenkapitalbasis angesichts der Investitionserfordernisse der Zukunft zu stärken. Unabhängig von diesen aktuellen Zahlen sieht die Verwaltung jedoch grundlegenden Diskussions- und Handlungsbedarf. Es gilt, die verschiedenen Erwartungen auszutarieren, denn die aktuellen Ergebniswicklungen innerhalb des Konzerns insbesondere im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge haben gravierende Auswirkungen auf dessen Fi- nanzierungsstruktur. III. Weitere Vorgehensweise Um eine Berücksichtigung der wesentlichen Weichenstellungen im kommenden Haushalt zu berücksichtigen und mit den sonstigen Handlungserfordernissen des Haushalts in Einklang zu bringen, sollte der Beratungsprozess so zielorientiert geführt abgeschlossen werden, dass die Erkenntnisse im Frühjahr 2026 in den Aufstellungsprozess für den Haushalt 2027 einfließen können. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung folgende Struktur des weiteren Beratungs-pro- zesses vor: Um die Beratungsprozesse zu strukturieren soll ein verwaltungsinterner Lenkungskreis Hand- lungsalternativen und -optionen für weitere politische Beratungen im Rahmen eines politi- schen Begleitgremiums erarbeiten und mit Kostenschätzungen oder einem finanziellen Rah- men versehen. Als Mitglieder des Lenkungskreises sind vorzusehen: - ein*e Vertreter*in des Amtes des*der Oberbürgermeister*in, - die*der Verkehrsdezernent*in, - ein*e Vertreterin des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung (68) als ÖPNV-Auf- gabenträgerin, - die*der Stadtkämmerer*in / Beteiligungsdezernent*in, - ein*e Vertreter*in des Beteiligungsmanagements der Stadt Köln, - ein*e Vertreter*in der KVB, 4 - der*die Vorsitzende*r der Geschäftsführung der SWK GmbH, - das für Finanzen zuständige Mitglied der Geschäftsführung der SWK GmbH, - die*der Dezernent*in für Stadtentwicklung. Die Vorschläge sollen in ein politisches Begleitgremium eingebracht werden, welches sich aus je zwei Mitgliedern der im Finanz- und Verkehrsausschuss stimmberechtigten Fraktionen (ei- nem Mitglied des Fraktionsvorstandes sowie einem weiteren Mitglied) zusammensetzen sollte. Durch die Benennung von insg. zwei Mitgliedern können die Fraktionen auch den unter- schiedlichen Betroffenheiten (gesamtstädtische Finanzierungs- und Priorisierungsfragen ebenso wie den wichtigen verkehrsfachlichen Themen) Rechnung tragen. Das Begleitgremium sollte unmittelbar nach der Sommerpause die Arbeit aufnehmen. Um eine kontinuierliche Begleitung sicherzustellen, ist eine Vertretung oder ein Austausch der be- nannten Mitglieder bis zum Abschluss des Projekts möglichst zu vermeiden. Aufgabe des Gremiums ist die kontinuierliche und vertrauensvolle Begleitung des Lenkungs- kreises. Das Begleitgremium tagt nicht-öffentlich und soll dem Lenkungskreis als Beratungs- gremium zur Verfügung stehen, um in Abhängigkeit der finanziellen Rahmenbedingungen Handlungsvorschläge und -empfehlungen für den anschließenden Haushaltsberatungspro- zess zu entwickeln, zu prüfen und fachlich und finanziell zu diskutieren und zu bewerten. Das Begleitgremium hat keine abschließende Entscheidungskompetenz, sondern soll in engem Zusammenspiel mit dem Lenkungskreis die Handlungsalternativen aufbereiten und mit einem Votum versehen. Die die Sphäre der Stadt betreffenden Entscheidungen sollen soweit erforderlich im Rahmen des Haushaltsprozesses und damit final durch den Rat der Stadt Köln getroffen werden. Um den multidimensionalen Beratungsprozess des Ergebnissicherungskonzepts professionell zu unterstützen und Erfahrungen anderer Aufgabenträger sowie Verkehrsunternehmen best- möglich einbinden zu können, wird seitens SWK über eine externe Projektsteuerung ein pro- fessionelles Projektmanagement des Gesamtprojekts sowie eine fachliche Unterstützung zu- gunsten des Lenkungskreises in Abhängigkeit der dortigen Beratungsbedarfe sichergestellt. gez. Prof. Dr. Diemert
Anlage 3 KVB-Busverkehre
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Anlage 3 1 KVB-Busverkehre: Beschreibung der verkehrlichen Anpassungen im Busnetz der KVB Eine Gesamtübersicht des angepassten Liniennetzes ist in Abb. 1 zu finden. In Bezug auf die Liniennummern kann es noch zu Änderungen kommen. Es handelt sich bei den Anpassungen sowohl um Angebotsreduktionen, die für die Zielerreichung der dauerhaften Betriebsergebnisverbesserung bei der KVB notwendig sind, als auch um Linienoptimierungen. Hierbei ist voranzustellen, dass im Rahmen der Erarbeitung der Optimierungsvorschläge vorliegende politische Beschlüsse und Ideen konsequent überprüft und dort umgesetzt wurden, wo dies möglich war. Weiterhin stellen die Angebotsveränderungen in vielen Fällen Verbesserungen im Vergleich zum Status- quo dar, so dass durch die Umsetzung der Maßnahmen auch mit zusätzlichen Fahrgelderlösen zu rechnen ist. Allen Überlegungen liegt ein möglichst effizienter Mitteleinsatz zugrunde. Nachfolgend sind die einzelnen Linienveränderungen beschrieben: Die Linie 120 bleibt zwischen Roggendorf/Thenhoven bzw. Worringen und Chorweiler unverändert. Statt der weiteren Linienführung Richtung Blumenberg übernimmt die Linie im überarbeiteten Konzept den bisherigen Linienweg der Linie 122 über Seeberg bis zur Stadtbahnhaltestelle Wilhelm-Sollmann-Str. Der bisherige Linienast der Linie 120 von Chorweiler nach Blumenberg wird durch die neu konzipierte Linie 139 übernommen. Die Bedienungszeiten und T akte der veränderten Linie 120 richten sich nach denen der bisherigen Linie 120. Damit besteht auf dieser Linie montags bis freitags im T agesverkehr ein durchgängiger 20-Minuten-T akt. Die Schülerfahrten, die heute morgens und nachmittags ab Chorweiler auf gesondertem Linienweg von bzw. nach Weiler verkehren, werden weiterhin stattfinden. Die Linie 121 bleibt weitgehend bestehen. Im Gewerbegebiet Feldkassel entfällt jedoch die Schleifenfahrt im Bereich Feldkasseler Weg / Morsestraße, sodass zwischen Merkenich und Chorweiler nun mit allen Fahrten der direkte Weg befahren wird, wodurch sich die Reisezeiten zwischen Langel und Chorweiler deutlich verkürzen. Die Feinerschließung des Gewerbegebietes wird auf anderem Linienweg durch die veränderte Linie 125 übernommen (s.u.). Die Bedienung Longerich - Dädalusring wird in Schwachlastzeiten von der neu konzipierten Linie 139 übernommen. Die Bedienungszeiten und T akte der veränderten Linie 121 richten sich nach denen der bisherigen Linie 121. Montags bis freitags ergibt sich damit im T agesverkehr Anlage 3 2 weiterhin ein Wechsel zwischen 20-Minuten-T akten während der Zeiten mit starker Auslastung und 30-Minuten-T akten in den schwächer ausgelasteten Zeiten. Die heutige Linie 122 geht einerseits in der Linie 120 (Abschnitt: Chorweiler - Wilhelm-Sollmann-Str. | s.o.) und andererseits in der Linie 125 (Abschnitt: Chorweiler – Pesch | s.u.) auf, so dass diese Liniennummer zukünftig nicht mehr besetzt ist. Die heutige Linie 124 zwischen Gewerbegebiet Feldkassel und Breslauer Platz/Hbf entfällt. Die neu konzipierte Linie 125 wird stattdessen über das Gewerbegebiet Feldkassel geführt (s.u.), um die dortige Erschließung zu übernehmen. Die Liniennummer 124 wird jedoch vsl. genutzt, um einzelne kurze Fahrten zwischen Chorweiler und der Haltestelle Donatusstr. zur Anbindung der GWK – Werkstätten durchzuführen. Die neue Linie 125 wird von Sinnersdorf und Esch kommend in Pesch über Escher Str. und Kapellenweg geführt, um damit die schnelle Direktverbindung der heutigen Linie 122 von Pesch nach Chorweiler über den Zubringer zu übernehmen. Von Chorweiler aus verkehrt die Linie weiter über Willi-Suth-Allee, Merianstraße und Industriestraße zur Haltestelle Gewerbegebiet Feldkassel und übernimmt mit Befahrung der Robert-Bosch-Str. und des Feldkasseler Weges die Feinerschließung des Gewerbegebietes Feldkassel, die heute durch die Linie 121 mit der zeitaufwändigen Schleifenfahrt sichergestellt wird. In Rheinkassel wird die Alte Römerstraße erreicht, über die die neu konzipierte Linie in Richtung der Stadtbahnhaltestelle Merkenich verkehrt. Im Falle einer Bestellung durch die Stadt Leverkusen würde die Linie von Merkenich aus weiter auf die A1 geführt, um dann eine Direktverbindung zum Bahnhof Leverkusen Mitte zu schaffen. Im Falle einer Bestellung durch den Rhein-Erft-Kreis würde die Linie bereits im Stadtzentrum von Pulheim am Bahnhof Pulheim starten, um von dort in Sinnersdorf auf den o.g. Linienweg zu treffen. In beiden Fällen sind entsprechende Abstimmungen noch zwischen den ÖPNV- Aufgabenträgern im Nachgang der Beschlussfassung durchzuführen. Der bisherige Linienast von Weiler über Chorweiler und Heimersdorf nach Longerich S-Bahn wird von der neu konzipierten Linie 139 übernommen (s.u.). Die Bedienungszeiten der veränderten Linie 125 orientieren sich an denen der bisherigen Linie 125. Die Bedienung erfolgt mit Ausnahme von T agesrandzeiten in einem 30- Minuten-T akt. Sonntags endet die Linie von Esch/Pesch kommend in Chorweiler. Anlage 3 3 Die Linie 126 behält ihren bisherigen Linienweg. Die T akte auf der Linie 126 werden jedoch teilweise angepasst: Montags-freitags im T agesverkehr wird während der Zeiten mit starker Nachfrage morgens und nachmittags ein 20-Minuten-T akt angeboten und ein 30-Minuten-T akt in den schwächer ausgelasteten Zeiten. Abends und am Wochenende erfolgt mit Ausnahme von T agesrandzeiten eine Bedienung in einem 30-Minuten-T akt. Die Bedienungszeiten bleiben bei der Linie 126 unverändert. Die Linie 136, die heute an der Haltestelle „Lövenich Daimlerstr.“ endet, wird zukünftig nicht mehr das Gewerbegebiet in Lövenich anfahren, sondern über die Widdersdorfer Landstraße nach Widdersdorf verlängert. Das Gewerbegebiet und somit auch das Gymnasium an der Zusestraße in Lövenich wird weiterhin durch die Linien 144 und 149 bedient. In Widdersdorf bedient sie anstelle der Linie 149 (s.u.) die Haltestelle „Zum Dammfelde“ und endet dort. Die Betriebszeiten und T akte der Linie 136 orientieren sich am Bestandsfahrplan. Montags bis freitags wird damit im T agesverkehr ein 20-Minuten-T akt zwischen Weiden und Widdersdorf angeboten. Abends und teilweise am Wochenende fährt die Linie 136 ab Weiden Zentrum als Linie 148 weiter nach Widdersdorf, um auch Widdersdorf Süd in diesen Zeiten erschließen zu können. Die Linie 139 wird vom Wasseramselweg kommend ab der Haltestelle Am Coloneum zunächst über einen veränderten Linienweg geführt und unter Übernahme der Linienwege anderer Linien bis nach Blumenberg verlängert. Die neu konzipierte Linie 139 fährt ab der Haltestelle Am Coloneum über die Alte Escher Str., die Butzweiler Str. und den Heckweg bis zur Haltestelle Longericher Str. und von dort aus zur Haltestelle Longerich S-Bahn. Hier übernimmt die Linie den bisherige Linienweg der Linie 125 über Heimersdorf und Chorweiler bis zur Haltestelle Weiler. Ab dort wird der Linienast der bisherigen Linie 120 bis zur Endhaltestelle Blumenberg übernommen. Die Linie verkehrt Mo-Fr tagsüber über den gesamten Linienweg von Wasseramselweg nach Blumenberg, samstags tagsüber von Alter Güterbahnhof bis Blumenberg. In den übrigen Zeitbereichen wird der Linienabschnitt von Alter Güterbahnhof bis Weiler bedient. Mit Ausnahme von T agesrandlagen verkehrt die Linie im 30-Min-T akt. Die Bedienungszeiten orientieren sich weitestgehend an der heutigen Linie 125. Zu den Zeiten des Schülerverkehrs werden die Schülerfahrten des aktuellen Konzeptes Wasseramselweg sowie weitere Schülerfahrten im Bereich Rochusplatz- Wasseramselweg zur Kompensation des veränderten Grundtaktes eingesetzt. Die Linie 143, die in das Gewerbegebiets Marsdorf verkehrt, wird um den sehr gering ausgelasteten Linienabschnitt im nördlichen T eil des Gewerbegebietes verkürzt. Die Linie endet nicht mehr an der Haltestelle Gewerbegebiet Marsdorf Anlage 3 4 sondern an der Haltestelle Emmy-Noether-Str. Die Betriebszeiten und T akte bleiben gegenüber dem heutigen Zustand unverändert. Die Linie 145, die heute zwischen Frechen und Bocklemünd verkehrt, wird zukünftig zwischen Weiden Zentrum und Chorweiler verkehren. Zwischen Weiden und Bocklemünd bleibt dabei der bisherige Linienweg bestehen. Ab Bocklemünd wird der Linienweg über die Westendstraße auf die Matthias-Brüggen-Straße geführt Über Hugo-Eckener-Str. und Butzweilerstraße wird die Butzweilerhofallee erreicht. Über von Hünefeldstr. und Militärringstraße führt der weitere Linienweg zwecks direkter Fahrt nach Pesch zur Johannesstr.. In Fahrtrichtung Chorweiler führt der neue Linienweg über Kapellenstraße und Donatusstraße, um von der Haltestelle Pescher Weg aus Lindweiler anzusteuern. In Fahrtrichtung Weiden Zentrum führt der Weg durch Pesch ab der Haltestelle Pescher Weg über die Longericher Straße direkt auf die Johannesstraße zur Weiterfahrt Richtung Ossendorf. In Lindweiler wird der Linienweg der Linie 121 bis zur Haltestelle Unnauer Weg befahren, von dort aus wird die Direktverbindung nach Chorweiler über den Zubringer genommen, um mit kurzen Fahrzeiten die neue Endhaltestelle der Linie 145 am Turkuplatz in Chorweiler zu erreichen. Montags bis freitags und samstags verkehrt die Linie tagsüber über den gesamten Linienweg, in den übrigen Zeitbereichen zwischen Weiden und Bocklemünd. Betriebszeiten und T akte orientieren sich an der heutigen Linie 145. Montags bis freitags wird im T agesverkehr damit ein 20-Minuten-T akt angeboten. Die Linie 148 kommt weiterhin abends und am Wochenende auf der Strecke Junkersdorf – Weiden – Widdersdorf zum Einsatz, um die in diesen Zeiten nachgefragten Strecken möglichst effizient zu bedienen. Dabei wird sie zeitweilig betrieblich mit der Linie 136 verknüpft. Die Linie 149 übernimmt zwischen Frechen und Weiden Zentrum zukünftig montags bis samstags im T agesverkehr die Bedienung des dortigen Linienabschnittes der heutigen Linie 145. Ab Weiden Zentrum verkehrt sie auf dem bestehenden Linienweg über die Haltestelle Zusestraße im Gewerbegebiet Lövenich und in Widdersdorf über die Straße Unter Linden im Neubaugebiet. Über den Freimersdorfer Weg erreicht die Linie ihre neue Endhaltestelle in Bocklemünd. Die bisherige Endhaltestelle Zum Dammfelde im Widdersdorfer Norden wird zukünftig von der Linie 136 angefahren (s.o.). Die Bedienung der Linie erfolgt in dieser Form nur Mo-Sa im T agesverkehr, wobei die Linie dabei mit Ausnahme von T agesrandlagen im 20-Minuten-T akt verkehrt. In den übrigen Zeitbereichen wird zum einen die Bedienung von Widdersdorf Süd durch die Linie 148 (s.o.) sichergestellt. Zum anderen wird der Linienast in diesen Zeiten zwischen Weiden Zentrum und Frechen-Bachem durch Verlängerung der Linie 145 Anlage 3 5 (die in diesen Zeiten in Bocklemünd startet) sichergestellt. Von und nach Frechen- Bachem entsteht damit bezüglich Bedienungszeiten und T akten das gleiche Leistungsangebot wie heute. Die Linien 171, 172, 173 und 179 entfallen. Auf den Abschnitten mit Schülernachfrage der Linien 172 und 173 werden zwei Schülerkurse erhalten, um die Nachfragespitze abzufangen. Abb. 1: Liniennetz Mo-Fr (T agesverkehr), geänderte Linien
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (38)
- Morsestraße
- Wilhelm-Sollmann-Straße
- Willi-Suth-Allee
- Merianstraße
- Industriestraße
- Römerstraße
- Widdersdorfer Landstraße
- Zusestraße
- Alte Escher Straße
- Westendstraße
- Hugo-Eckener-Straße
- Butzweilerstraße
- Butzweilerhofallee
- Militärringstraße
- Johannesstraße
- Longericher Straße
- Dädalusring
- Kapellenweg
- Wasseramselweg
- Heckweg
- Turkuplatz
- Freimersdorfer Weg
- Zum Dammfelde
- Am Coloneum
- Robert-Bosch-Straße
- Emmy-Noether-Straße
- Breslauer Platz/Hbf
- Alte Römerstraße
- Gut Leidenhausen
- Feldkasseler Weg
- Deutzer Brücke
- Donatusstraße
- Escher Straße
- Kapellenstraße
- Unter Linden
- Pescher Weg
- Unnauer Weg
- Am Bahnhof
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Details
- Aktenzeichen
- 1531/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 02.06.2026
- Erstellt
- 26.05.2026 19:21