Mandari Insight

V/0378/2023

Neue Stadtquartiere am Dortmund-Ems-Kanal: Auslobung eines Realisierungswettbewerbs

Vorlagen 26.10.2023

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Anlage_3-Auslobungsunterlagen

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Ansehen

Anlage_1-Dokumentation_Werkstattverfahren

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Ansehen

Anlage_2-Mobilitätskonzept

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_4-Brueckenplanungen

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Ansehen

Anlage_3-Auslobungsunterlagen

180171 Zeichen

Modellquartier  
Theodor-Scheiwe-Straße   
 
Einphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer 
Wettbewerb nach RPW 2013 
Stadtplanungsamt – Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft
Auslobung – Modellquartier 3 
 
   ————————————————— Entwurf – Stand 17.10.2023——————————————————
Anlage 3 zur Vorlage V/0378/2023: Auslobungsunterlagen für das städtebaulich-freiraumplanerische 
Qualifizierungsverfahren Theodor-Scheiwe-Straße

AUSLOBERIN  
Stadt Münster 
Stadtplanungsamt 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
BETREUUNG + KOORDINATION 
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH  
Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf  
E-Mail: office@fsw-info.de  
Internet: www.fsw-info.de  
T.: +49(0)211.83.68.980  
 
LAYOUT + GRAFIKEN 
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH  
 
FOTOS  
Jörg Faltin, FALTIN + SATTLER  
Miriam Juschkat Fotografie, Wesel  
 
PLANGRUNDLAGEN UND LUFTBILDER  
(falls nicht anders angegeben) 
Stadt Münster 
FALTIN + SATTLER, Düsseldorf 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
© FSW 2023 
Impressum

Inhalt
01.  EINFÜHRUNG                4
 
02. SITUATION                5
2.1 Hintergründe und Vorbereitungsphase              
Modellquartiere 3 | 4 | 5                8
             
03. WERKSTATT             14 
3.1 Werkstattarbeit               16 
3.2 Bürgerinnen- und Bürgerideen  
für den Planungsprozess             19
3.3 Der Perspektivplan             20 
 
04. AUFGABE             28 
4.1 Programmierung                                32 
4.2 Vernetzungen für eine gute Stadtraum-  
und Landschaftsintegration                    34              
4.3 Leitfragen als Aufruf für gute Lösungen             36 
 
05. HINWEISE             41  
5.1 Das städtebauliche Programm              41 
5.1.1 Zielsetzung mit Neustrukturierung  
des Betriebes Osmo Holz & Color             42 
5.1.2 Ruhender Verkehr             46 
5.2 Die Ansprüche der Fachressorts im Einzelnen           47 
5.3 Sonstiges             60 
 
06. VERFAHREN             62 
6.1 Ausloberin und Betreuung              62 
6.2 Allgemeines              62 
6.3 Wettbewerbsart              62 
6.4 Besondere vorbereitende  
Öffentlichkeitsbeteiligung             62                
 
6.5 Profil der Aufgabe             63  
6.6 Wettbewerbssummen             64 
6.7 Konsequenzen aus dem Wettbewerb             65 
6.7.1 Weitere Beauftragung nach Abschluss       
des Wettbewerbs              65 
6.7.2 Städtebauliche und landschafts-          
planerische Leistungen             65 
6.8 Verhandlungsverfahren                        66 
6.9 Schriftliche Teilnahmebestätigung  
und Einverständnis              66 
6.10 Eigentum, Urheberrecht und Rücksendung             66 
6.11 Bekanntgabe             67 
6.12 Verstöße             67      
6.13 Zulassung und Beurteilung der           
Wettbewerbsarbeiten             67            
6.14 Haftungsausschluss und Verschwiegenheit             67 
6.15 Beurteilungskriterien             67 
6.16 Rückfragen             68 
6.17 Anonymität                      68 
6.18 Einlieferung / Abgabe             68 
6.18.1 Digitale Abgabe             68 
6.18.2 Physische Abgabe             69 
6.19 Planunterlagen             69 
 
07. LEISTUNGEN             70 
7.1 Digitale Abgabeleistungen (anonym)                           70 
7.1.1 „Modellquartier 3 –               
Stadtraumvernetzung                                       70     
7.1.2 „Modellquartier 3 –              
Städtebaugestaltung                               70 
7.1.3 Erläuterungsbericht             71 
7.1.4 Formblätter und Prüfpläne                              71  
7.1.5 Präsentationsdatei (PDF Datei)             71 
7.1.6 Bilddaten             71 
7.2 Analoge Abgabeleistungen (anonym)                   72 
7.2.1 Umschlag Verfassererklärung             72 
7.2.2  Städtebau-Arbeitsmodell             72 
 
08. BETEILIGTE             73  
8.1 Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter             73 
8.2 Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter             73 
8.3 Projektteam; Beratung und Vorprüfung             73  
8.4 Teilnehmende (Bearbeitungsgemeinschaften)        74 
8.4.1 Eingeladen (in Abstimmung)             74 
8.4.2 Aus dem EU-offenen  
Bewerbungsverfahren                         74 
 
09. TERMINE             76

Alle Modellquartiere 1 bis 5 zeichnet die Nähe zur In-
nenstadt und die kurzen Wegebeziehungen untereinan-
der aber auch zur Kernstadt aus. Gerade die Areale rund 
um den Stadthafen 1 und 2 bzw. den Dortmund-Ems-
Kanal sind durch die innerstädtischen Nutzungsange-
bote - u. a. Dienstleistungen, Kultur, Event, Gastronomie, 
Kongresse, Konzerte und Wassersport - von gesamtstäd-
tischer Bedeutung. Gemeinsam mit Bürgerinnen und 
Bürgern wurden für die Modellquartiere 3 | 4 | 5 grund-
sätzliche, städtebauliche Zielvorstellungen für die Berei-
che der Theodor-Scheiwe-Straße, Nieberdingstraße und 
Am Hawerkamp definiert. 
 
Die zentralen Zielaussagen wurden in einem Perspektiv-
plan grafisch zusammengefasst, der nun auch als Grund-
lage für städtebauliche Qualifizierungsverfahren dient. 
Aufgrund seines städtebaulichen Potenzials und seiner 
prominenten Lage am Dortmund-Ems-Kanal - unmittel-
bar gegenüber vom Stadthafen 1 - soll das Modellquar-
tier 3 (Bereich der Theodor-Scheiwe-Straße) als erstes 
qualifiziert werden. Gesucht werden ein zukunftswei-
sendes, den Anforderungen des 21. Jahrhunderts ge-
recht werdendes, städtebaulich-freiraumplanerisches 
Konzept sowie Ideen für ein soziales, produktiv-urbanes, 
verkehrlich innovatives, grünes, klimaangepasstes und 
mit neuen bzw. gestärkten Freiräumen an der Lebens-
ader des Dortmund-Ems-Kanals ausgestattetes Quartier.
01. EINFÜHRUNG  
 
>> Gemeinsam: auf dem Weg zu einem Vorbildprojekt für Münster,  
      innovativ und wegweisend 
4
Modellquartiere 1 - 5 im städtischen Gefüge
Einführung

Münster steht vor der Herausforderung eines hohen 
Wachstumsdrucks und ist daher gefordert, auch in den 
innerstädtischen Randbereichen neue Flächen für Bau-
landentwicklungen in den Blick zu nehmen. Der Rat der 
Stadt Münster hat am 26. August 2020 den Grundsatz- 
 
beschluss für die Entwicklung eines neuen Stadtquar-
tiers als Modellquartiere 3 | 4 | 5 am Dortmund-Ems-
Kanal (DEK) auf Basis der Vorlage V/0435/2020 gefasst. 
Anlass für die Entwicklung ist, dass der Bereich an der 
Nieberdingstraße nicht mehr als möglicher Standort für 
ein neues Fußballstadion zu reservieren ist, wodurch 
sich völlig neue Perspektiven eröffnen. 
 
Das übergeordnete Ziel für die Modellquartiere 3 | 4 | 5 
ist die Schaffung eines adäquaten Angebots zur De-
ckung des in Münster bestehenden erhöhten Bedarfs an 
Wohn- und Arbeitsstätten, einschließlich erneuerter, 
zeitgemäßer Gewerbestrukturen. Auf dem über 80 ha 
großen Gesamtareal aller Modellquartiere 3 | 4 | 5 und 
nur wenige Fahrradminuten vom Stadtzentrum ent-
fernt, sollen neuer, auch öffentlich geförderter Wohn-
raum in urbaner Mischung mit sozialen Einrichtungen, 
Möglichkeiten für die Kultur und Kreativwirtschaft so-
wie für dienstleistungs- und gewerbeorientierte Betrie-
be und urbane Produktionsstätten geschaffen werden. 
Der Bereich der Kanalkante vom Lütkenbecker Weg bis 
zur Eulerstraße soll sich dabei in eine gestärkte grüne 
Zone für Freizeit und Erholung verwandeln, die auch für 
die „sanfte“ Mobilität zu Fuß oder mit dem Rad zwi-
schen den Modellquartieren eine große Bedeutung er-
halten soll.
5
02. SITUATION  
 
>> Spannend: von den gewerblich genutzten Flächen am Dortmund-Ems-Kanal  
      zum wichtigen Stadterweiterungsareal Münster
Situation

6 Situation
Das Wettbewerbsgebiet im stadträumlichen Umfeld

ABGRENZUNG DES WETTBEWERBSGEBIETES (MODELL-
QUARTIER 3 MIT CA. 12 HA)  
 
Gegenstand des in dieser Auslobung thematisierten 
Qualifizierungs- und Wettbewerbsverfahrens ist das 
Modellquartier 3. 
 
Der Planbereich umfasst das Areal zwischen dem 
Lütkenbecker Weg im Nordosten, der Umgehungs- 
straße im Südosten mit einem Abstand von ca. 150 bis  
250 m, dem Albersloher Weg im Südwesten sowie dem 
Dortmund-Ems-Kanal im Nordwesten; ausgenommen 
sind das Baumarktgrundstück sowie die Feuerwache 2. 
Der heute im Plangebiet ansässige Gewerbetrieb ‚Osmo 
Holz & Color‘ plant eine Teilverlagerung seiner Betriebs-
einheiten in Richtung der Umgehungsstraße B 51.  
 
 
Durch die geplante Umstrukturierung wird sich der 
künftige Betriebsstandort außerhalb des hier in Rede 
stehenden Plangebiets befinden. Ein gewerbliches Ge-
bäude westlich des Lütkenbecker Wegs soll erhalten 
werden. Südwestlich dieses Gebäudes sind gewerbliche 
Neubauten vorgesehen. Die geplante Umstrukturierung 
ist in der Abbildung auf Seite 6 schematisch dargestellt. 
 
Hinweis: Das Plangebiet liegt in einem Bereich, in dem 
sogenannte „vorbereitende Untersuchungen“ gemäß  
§ 165 Abs. 4 BauGB zurzeit durch die Landesgesellschaft 
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH im Auf-
trag der Stadt Münster durchgeführt werden, um die 
Anwendungsvoraussetzungen für eine Städtebauliche  
Entwicklungsmaßnahme zu klären. 
7Situation
Areale der Modellquartiere 3 | 4 | 5 am Dortmund-Ems-Kanal im Überblick

2.1 Hintergründe und Vorbereitungs -
phase Modellquartiere 3 | 4 | 5  
„STADTHÄFEN KURZER GESCHICHTLICHER ÜBERBLICK“ 
 
 
STADTHAFEN 1 
Seit 1898 hat Münster einen Hafen. Heute erinnert nur 
noch wenig daran, dass Dampfkähne über den Kanal Ko-
lonialwaren, Holz oder andere Baustoffe an die Kaimau-
er geliefert haben, diese in Speichergebäuden an der 
Hafenkante gelagert und dann per Zug weitertranspor-
tiert wurden. Schon einmal gab es den Versuch, Münster 
per Kanal mit der Nordsee zu verbinden. Der hatte je-
doch im 18. Jahrhundert keinen anhaltenden Erfolg. Erst 
um 1892 wurde der nächste Versuch gestartet: der DEK 
ging in Bau. Nur einige Jahre später wurde das Bauwerk 
eröffnet – und mit ihm 1898 auch der Stadthafen Müns-
ter. Aus der gleichen Zeit stammt auch das Hansaviertel, 
das früher Hafen-Neustadt hieß. Die Straßennamen wie 
Lingener, Dortmunder, Emdener oder Leerer Straße wei-
sen bis heute auf die Verbindung zum Kanal hin. 
 
740 m lang, 58 Meter mittlere Breite, 36.000 Quadrat-
meter: 19 große Kanalschiffe sollten in Münster großem 
Hafen Platz finden. Ein kleineres Hafenbecken entstand 
1901 nur wenige Meter entfernt, privat von der Spediti-
on Peters errichtet: der Petershafen, heute eher bekannt 
als Stadthafen 2, war zu Beginn echte Konkurrenz für 
den Hafen. 1913 wurde er von der Stadt übernommen. 
 
Der Umschlag wuchs von 38.000 Tonnen im Jahr 1899 
auf 235.000 Tonnen im Jahr 1911. Neben Holz und Kolo-
nialwaren (das sind Waren aus Übersee, wie Zucker, Ka-
kao oder Gewürze) war Getreide mit 70 Prozent das 
meistgehandelte Gut – hauptsächlich als Futter für die 
Viehzucht. Der Hafen war auch Anziehungspunkt für 
viele Firmen, die sich dort verkehrsgünstig niederließen. 
Neben den Firmen stand am Hafen auch das erste Kraft-
werk Münsters, ein Gaswerk mit dem ersten Gasometer 
und die Wagenhalle für die ersten Straßenbahnen.    
 
Nachdem insbesondere der Getreidetransport über den 
DEK während des ersten Krieges weitgehend zum Erlie-
gen gekommen war, ging auch der Umschlag im Hafen 
zurück. Nach Kriegsende stieg er schnell wieder an, das 
Ruhrgebiet wurde ab 1923 besetzt. Davon profitierte 
der Hafen in Münster, da die Schiffe hier entladen wur-
den und ihre Ladung per Eisenbahn ins Ruhrgebiet 
transportiert wurde. 375.000 Tonnen wurden 1923 um-
geschlagen, hauptsächlich Getreide und Baustoffe. 
 
Nicht nur als Arbeitsplatz, 2.000 Menschen arbeiteten in 
den Betrieben am Hafen, auch für die Freizeit hatte der 
Hafen etwas zu bieten: Ab 1926 hat die Stadt die beiden 
Ausflugsschiffe „Münsterland“ und „Undine“ im Hafen 
stationiert, quasi Vorgänger der heutigen MS Günther 
(Name eines heutigen Ausflugsschiffs). Die MS Günther 
ist sogar älter als die beiden Ausflugsschiffe, sie wurde 
schon 1910 auf Stapel gelegt. Im Sommer fuhren die 
beiden Schiffe regelmäßig nach Greven, Schmedehau-
sen, Hiltrup, Amelsbüren und Senden – mit bis zu 
18.000 Passagiere pro Jahr an Bord. Die Begeisterung 
hielt aber – anders als bei der heutigen MS Günther – 
nur kurz, 1935 hatte sich das Interesse bereits halbiert. 
 
In den folgenden Jahren begann die Aufrüstung 
Deutschlands im Dritten Reich. Auch auf den Hafen von 
Münster hatte das Einfluss. Gerade Baustoffe waren nun 
gefragt, um Kasernen, Kommandobauten und Versor-
gungseinrichtungen zu bauen. Ab 1933 wuchs so der
 
Umschlag auf über eine halbe Million Tonnen im Jahr. 
 
 
8 Situation
Stadthafen 1959 (Fläche Modellquartier 3 vorne - Fotograf: Kübler-Luftbild)

Ab 1940 begannen die Alliierten mit Bombenangriffen. 
Trotzdem wurden 1944 noch 250.000 Tonnen Waren 
umgeschlagen. Möglich war das wohl nur, weil im Hafen 
auch Kriegsgefangene eingesetzt wurden. Bis 1945 wur-
de der Hafen schwer beschädigt, die Kräne und Lager 
zerstört. Zu Kriegsende war das Hafenbecken nur noch 
eine matschige Trümmerlandschaft: Schiffswracks, zer-
störte Kräne, Güterwaggons und Schienen lagen in den 
letzten Wasserresten.  
 
 
 
 
Ob der Kanal sein Wasser aufgrund von Kriegsschäden 
verloren hat oder ob es bewusst abgelassen wurde, um 
nach Blindgängern zu suchen, ist nicht klar. 1946 wurde 
der Hafen wieder in Betrieb genommen, am 2. März leg-
te das erste Schiff an. Der Güterumschlag legte schnell 
wieder zu, bereits um 1950 wurden 500.000 Tonnen 
Güter geliefert. Erst 1953 haben die Stadtwerke Müns-
ter die Hafenverwaltung übertragen bekommen. 
 
 
 
 
 
9Situation
Stadthafen 1 heute: eine Stadtattraktion für Münster
Historisches Foto Stadthafen 1 (Stadtarchiv Münster)

Viele Ladungen wurden direkt bei den ansässigen Be-
trieben verarbeitet oder gelagert. Holz bei Ostermann 
und Scheiwe in den Osmo-Hallen, Getreide in den Spei-
chern von u. a. Flechtheim und Rhenus (den Speicher 
gibt es als Bürostandort noch heute). Der Weitertrans-
port erfolgte häufig per Bahn, die Gleise am Ufer und 
quer über den Hafenplatz zeugen noch heute davon. In 
den 1960er Jahren war die Blütezeit des Hafens, mit bis 
zu 4.300 Schiffen, die jährlich ein- und wieder ausliefen, 
mit regelmäßig über einer Million Tonnen Güter-
umschlag. Mit dem Aufkommen der Firmenhafen – kon-
kret der Ölhafen bei Gelmer und der WCG-Hafen am In-
dustrieweg (heute ist das Agravis) – sank der Umschlag 
am Stadthafen langsam wieder und rutschte 1979 erst-
mals unter eine Million. 
 
Wichtigster Abnehmer im Hafen wurden die Stadtwer-
ke: mit dem Ende der 1970er Jahre gebauten Kohle-
kraftwerk. Die Kohleschiffer brachten ihre schwarze La-
dung bis ganz zur Hafenspitze. Gelagert wurde die Kohle 
im Kohlerundbunker, der heute noch dort steht und 
statt Kohle Fernwärme speichert. Über ein Transport-
band wurde die Kohle dann ins benachbarte Kraftwerk 
gebracht. 
 
2005 wurde das Kraftwerk auf Erdgas umgerüstet, damit 
fiel auch der letzte Großabnehmer von Gütern am Ha-
fen weg. Der Umschlag sank in Folge auf gerade noch 
118.000 Tonnen, weniger als ein Zehntel der Menge, die 
zu Hochzeiten umgeschlagen wurde. Mit dem Umzug 
des Betonwerks von Weber & Elskes 2012 war das 
Schicksal des Güterhafens dann endgültig besiegelt. 
Wer heute mit Bier, Wein oder Cola in einem der Lokale 
am Kreativkai oder auf den steinernen Bänken an der 
Hafenkante sitzt, kann sich kaum noch vorstellen, dass 
dort früher Schiffe lagen und Ladungen gelöscht wur-
den. Das Eisenbahnwaggons Getreide, Holz und andere 
Baustoffe abtransportiert haben. Heute erinnert der Ha-
fenkran an diese Zeit. 
 
 
STADTHAFEN 2 
Dass es zwei Stadthäfen in Münster gibt, ist eher unbe-
kannt. Erst seit das Heaven mit dem Coconut Beach 
(Club mit Gastronomie) an den kleinen Stadthafen 2 ge-
zogen ist, lernen die Münsteraner das Areal wieder bes-
ser kennen. Das kleine Hafenbecken liegt gar nicht weit 
weg vom großen Stadthafen 1, gerade einmal 600 Me-
ter liegen die beiden Häfen am DEK voneinander ent-
fernt auf der anderen Seite der Albersloher-Weg-Brücke. 
Mit 225 Meter Länge und 20 Meter Breite ist es aller-
dings deutlich kleiner, der Stadthafen 1 ist 740 Meter 
lang und im Schnitt 58 Meter breit. 
 
Vom Alter her liegen die beiden Häfen hingegen fast 
gleichauf. Der Stadthafen 1 wurde 1899 eröffnet, der 
Stadthafen 2 1901 – allerdings unter dem Namen Pe-
tershafen, denn er wurde von der Spedition Peters pri-
vat errichtet. Wie auch am Stadthafen 1 lagen Gleise an 
den Kaimauern, um Waren direkt vom Zug auf das Schiff 
 
10 Situation
Stadthafen 2  heute: vielfältig genutz

oder umgekehrt zu verladen. In den ersten Jahren wur-
de der Hafen zur echten Konkurrenz des städtischen Ha-
fenbeckens nebenan. Noch heute steht – direkt am Al-
bersloher Weg – das Kiffe-Gebäude, das heute das Jovel 
beherbergt. 1924 war Kiffe ein Karosseriewerk für Au-
tos, Lkw und Busse. Auch die Baufirma Caspar Hessel 
nutzte den Stadthafen 2 ab 1919 und bekam ihre Roh-
stoffe per Schiff angeliefert. Noch immer vor Ort ist die 
Firma Peter Büscher und Sohn, die ebenfalls 1919 als 
Baustofffirma an den Hafen zog. Sie ist bis heute als Pe-
büso Betonwerke nur einen Steinwurf entfernt am In-
dustrieweg beheimatet. Bis ins neue Jahrtausend hinein 
wurde der Hafen von verschiedenen Anliegern genutzt, 
allerdings wie das benachbarte Becken auch schon seit 
den 70er Jahren mit deutlich abnehmendem Trend. 
 
Der Stadthafen 2 zeigt heute keine Industrie mehr, son-
dern brachliegende Flächen. Stattdessen gibt es eine le-
bendige Kultur- und Kunstszene mit beliebten Gastro-
nomien wie dem Coconut Beach und dem Hawerkamp. 
Einige Boote wie die MS Günther sind ebenfalls präsent. 
 
 
MÜNSTERS HAFEN HEUTE, EINE DER TOP-ADRESSEN 
Münsters Stadthafen 1 hat sich vom Güterumschlag-
platz zum Kreativkai entwickelt. Bürohäuser, Kunst, Kul-
tur, Restaurants und Szeneclubs sorgen dafür, dass hier  
rund um die Uhr immer eine Menge los ist. Die Mi-
schung aus umgebauten Speicherhäusern und moder-
ner Architektur machen den besonderen Reiz von 
Münsters Stadthafen aus. Werbeagenturen, Architektur-
büros und Verlage wie der Coppenrath Verlag mit sei-
nem Hasen Felix haben sich hier angesiedelt. Die Kunst-
halle Münster befindet sich samt 30 Künstlerateliers in 
einem umgebauten Speichergebäude. Genießen kann 
man auch die Cafés oder Restaurants mit dem Blick aufs 
Wasser. Bei gutem Wetter ist der Hafen ein großes 
Open-Air-Spektakel. Einer der Höhepunkte in Münsters 
Veranstaltungskalender ist das einmal im Jahr stattfin-
dende Hafenfest. 
 
 
 
 
 
 
11Situation
Stadthafen 1 heute: zu allen Jahreszeiten im Mittelpunkt

„ENTWICKLUNGSFLÄCHE STADTHAFEN NORD ALS  
DIREKTER NACHBAR 
Wo früher die Osmo-Hallen standen, entsteht zwischen 
Stadthafen 1 und Schillerstraße ein neues Quartier zum 
Wohnen, Arbeiten und Leben. Am so genannten Stadt-
hafen Nord werden dadurch rund 700 neue Wohnun-
gen und bis zu 2.000 neue Arbeitsplätze in den Berei-
chen Büro, Hotel und Gastronomie geschaffen. 
 
Der Vertrag mit den drei Investorengruppen Hafenvier-
tel GmbH & Co. KG, JKM Projektentwicklungs GmbH & 
Co. KG und LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsver-
ein Münster a. G. regelt die Leitplanken der Bebauung  
und damit auch, dass im Sinne der sozialgerechten Bo- 
dennutzung Münster (SoBoMu – Nähere Informationen 
  
unter: https://www.stadt-muenster.de/stadtplanung/so-
zialgerechte-bodennutzung.html) 30 % der entstehen-
den Nettowohnfläche geförderter Mietwohnraum wird. 
Insgesamt entsteht ein urbanes und nachhaltiges neues 
Stadtquartier, das mit seiner Nutzungsmischung erst-
mals auch Wohnraum am Hafen schafft. Es wird eine 
Wegevernetzung in die umliegenden Quartiere geschaf-
fen, die für Fußgänger und Radfahrer bis zur Hafenkante 
durchlässig sein wird. 
 
 
 
 
 
 
 
12
Stadthafen Nord Rahmenplanung: wichtiger Bestandteil des Hafen-Entrées
Situation

VORBILD B-SIDE 
Die B-Side soll das Herz des kulturellen Lebens auf der 
Südseite des Münsteraner Stadthafen 1 und im Hansa-
viertel werden und erlangt derzeit besondere Aufmerk-
samkeit im Konzert der Hafenentwicklungen. Der offene 
B-Side Kultur e. V. entwickelt und veranstaltet die ge-
meinnützigen Projektbausteine im entstehenden sozio-
kulturellen Quartierszentrum. 
 
Im ehemaligen Hill-Speicher, einem der ältesten noch 
stehenden Gebäude am Hafen, entsteht auf über  
2.500 m² Nutzfläche Raum für Kunst und Kreativität, für 
Experimente im Kopf wie an der Werkbank, für Bewe-
gung und Achtsamkeit, Theater und Musik, zum Lernen 
und Kennenlernen, zum soziokulturellen Feiern und für 
Bildungsprojekte und Debatten: Beispielsweise über die 
Entwicklung von Kultur, bürgerschaftliches Engagement 
und demokratische Beteiligung in Münster und über 
nachhaltige, gemeinnützige Lösungen für die Gesell-
schaft von morgen. 
 
 
Der B-Side Kultur e. V. wurde im September 2016 im 
Rahmen der Bottom-Up Bewegung „B-Side“ im ehema-
ligen Hill-Speicher am Stadthafen 1 in Münster gegrün-
det. 
 
Für dieses Gebäude erarbeitete der Verein im Rahmen 
einer Städtebauförderung des Landes NRW und mit Un-
terstützung der Stadt Münster das Nutzungs- und Be-
triebskonzept für die gemeinnützige Nutzung des ent-
stehenden soziokulturellen Quartierszentrums. Das er-
haltenswerte hafentypische Gebäude wird derzeit sa-
niert und umgebaut. Finanziert wird das Projekt durch 
Mittel der Städteförderung. Als weiterer Nutzer wird ein 
Ruderverein in das Gebäude einziehen.
13
Vorbild B-Side – Foto aus der Bauphase am Stadthafen1
Situation

Die Stadt Münster führte von August bis Oktober 2022 
ein Werkstattverfahren mit der Bürgerschaft sowie Ex-
pertinnen und Experten als Vorbereitung der weiteren 
Planungsschritte, insbesondere der nachfolgenden städ-
tebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbe durch. 
 
In 3 abgeschlossenen Dialog-Veranstaltungen – weitere 
sind in Planung – wurde die Wettbewerbsvorbereitung 
umfänglich erarbeitet. 
 
Die Dialoge 1 und 2 Anfang September waren der Vor-
bereitung, Orientierung sowie Arbeit in thematischen 
Gruppen gewidmet. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
14 Das Werkstattverfahren
03. DAS WERKSTATTVERFAHREN  
 
>> Kooperativ: durch die intensive Vorbereitung der Werkstatt zur  
>> bestmöglichen modellhaften Konzeption für das Quartier  
Werkstattarbeit in der Messe Münster
Geführte Ortsspaziergänge im Untersuchungsraum

Die erarbeiteten Grundlagen sowie Ideen flossen in ei-
nen zusammenfassenden Perspektivplan für das gesam-
te Plangebiet rund um die Lebensader des Dortmund-
Ems-Kanals, bestehend aus drei Modellquartieren, ein. 
Am 28. September fand über den Dialog 3 die große Ab-
schlusspräsentation der intensiven Zusammenarbeit 
statt. Zum Wettbewerb sind weitere Beteiligungsmög-
lichkeiten vorgesehen, um die gemeinsam erarbeiteten 
Ziele im Sinne der Münsteraner Planungskultur fort-
zusetzen.
15Das Werkstattverfahren
Übersicht des Beteiligungsverfahrens – Dialog 1 - 3 (4 und 5 zum Wettbewerb)
2024SEPTEMBER  2022

3.1 Werkstattarbeit  
Mehr als 120 Personen kamen am 2. und 3. September 
2022 zusammen, um erste Ideen für die über das Land-
schaftsband des Kanals verbundenen Areale der Modell-
quartiere Theodor-Scheiwe-Straße, Nieberdingstraße / 
Eulerstraße und Am Hawerkamp zu sammeln. Unter ih-
nen Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Ver-
waltung, Anwohnende, interessierte Bürgerinnen und 
Bürger, sowie Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und 
Zivilgesellschaft. 
 
In den vier Werkstattgruppen „Öffentlicher Raum & Mo-
bilität“, „Urbanes Arbeiten & Innovation“, „Vielfalt & Zu-
sammenleben“ und „Landschaft & Nachhaltigkeit“ ha-
ben die Teilnehmenden intensiv diskutiert und am städ-
tebaulichen Arbeitsmodell skizziert, wie die Quartiere 
zukünftig aussehen können und welche Programmie-
rungen und Besonderheiten für die Zukunft wichtig 
sind. Nach einer intensiven Arbeitsphase präsentierten 
alle vier Gruppen ihre zentralen Erkenntnisse und Ergeb-
nisse.  
 
 
TEAM 1 „ÖFFENTLICHER RAUM & MOBILITÄT“ 
Moderation: 
Hille Krause, Hamburg & Burkhard Horn, Berlin 
 
Aufgrund der zentralen Lage der drei Quartiere und ih-
rer vielfältigen Beziehungen untereinander sowie in die 
benachbarten Quartiere, können Mobilität und Verkehr 
nicht isoliert für den Planungsraum betrachtet werden, 
sondern müssen im gesamtstädtischen Kontext gese-
hen werden. 
 
Neben einem Mobilitätskonzept Stadthäfen brauche es 
daher auch einen anspruchsvollen Masterplan Mobilität 
für die Gesamtstadt. Beide werden derzeit erarbeitet. 
Weiterhin wurde grundlegend festgehalten, dass öffent-
liche Räume robust und anpassungsfähig sein müssen, 
insbesondere mit Blick auf den Klimawandel.  
Flächen sollen effizient genutzt werden (Stichwort 
Mehrfachnutzung) und Barrierefreiheit müsse immer 
mitgedacht werden. 
 
Als wesentliche Ziele formulierte Team 1, Freizeit- und 
Erholungsflächen zu stärken bzw. auszuweiten und das 
Wasser als verbindendes Element der Quartiere zu ent-
wickeln. Bestehende Grünräume sollen ausgeweitet, die 
Grünzonen am Kanal mit den anderen öffentlichen Frei-
räumen in den Quartieren verknüpft werden. In diesem 
Zusammenhang wurden Querungen des Dortmund-
Ems-Kanals für den Fuß- und Radverkehr über Brücken 
vorgesehen. 
 
Innerhalb der Quartiere solle die Fortbewegung zu Fuß 
im Fokus stehen. Die Kompaktheit der Quartiere biete 
zusammen mit den vorgeschlagenen zusätzlichen Que-
rungen der Wasserflächen die ideale Voraussetzung da-
für. Der Radverkehr solle auf zwei Achsen (Radweg auf 
der Südostseite des Dortmund-Ems-Kanals und Route 
Lütkenbecker Weg-Schillerstraße-Innenstadt) gebün-
delt werden. Zur Stärkung des ÖPNV wurden ein weite-
rer WLE-Haltepunkt, eine eigene Busspur auf dem Alber-
loher Weg sowie flexible Mobilitätsangebote wie "on 
demand" verkehrende Kleinbusse vorgeschlagen. Be-
tont wurde die zentrale Funktion von Mobilitätshubs 
zur Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsangebote. 
Diese ließen sich gut durch weitere Nutzungen ergän-
zen, vom Kiosk bis zur Sportanlage auf dem Dach. Der 
private Kfz-Verkehr solle soweit möglich aus den Quar-
tieren herausgehalten werden. 
 
Passend zu den entwickelten Wegenetzen und Frei-
raumstrukturen wurden mögliche bauliche Strukturen 
für die drei Quartiere skizziert. Das verdichtete Quartier 
Theodor-Scheiwe-Straße (Modelquartier 3) solle durch 
die Anordnung und Ausformung der Baumassen genü-
gend Platz für grüne Binnenfreiräume mit hohen Auf-
enthaltsqualitäten und Sport- / Spielangeboten bieten. 
Wohnen solle in unterschiedlichen Preis- und Wohnfor-
men möglich sein, gemischte Nutzungen seien vor al-
lem in Richtung B51 denkbar. 
 
Im Quartier Nieberdingstraße (Modelquartier 4) seien 
die eher kleinteiligen Strukturen mit gemischten Nut-
zungen zu erhalten und zu ergänzen. Das gelte gleicher-
maßen für das Kreativquartier am Hawerkamp. Beste-
hendes solle hier behutsam um Neues ergänzt werden. 
Lediglich an der nordwestlichen Seite des Dortmund-
16 Das Werkstattverfahren

Ems-Kanals nordöstlich des Albersloher Weges kann 
sich Team 1 größere Strukturen mit gemischt gewerb-
lichen Nutzungen vorstellen. 
 
Einig war sich die Gruppe auch darin, dass zeitnahes 
Handeln erforderlich ist. Viele der gesammelten Ideen 
ließen sich über Experimentierräume und Reallabore er-
proben, von der temporären Umnutzung von Parkplät-
zen bis zu Tempo 30 auf dem Albersloher Weg. 
 
 
TEAM 2 „URBANES ARBEITEN & INNOVATION“ 
Moderation:  
Lina Streeruwitz, Wien & Prof. Janna Hohn, Frankfurt 
 
Übergeordnetes Thema in dieser Gruppe waren die 
Nutzungsmischung und die Überzeugung, dass die 
neuen Quartiere bunt werden sollen. Vorhandene Qua-
litäten und Identitäten sollen gestärkt und Nutzerinnen 
und Nutzer in die Planung eingebunden werden. 
 
Grundsätzlich war das Team 2 der Meinung, dass Experi-
mente und Pilotprojekte gewagt werden und modell-
haft in die Zukunft geblickt werden soll, was eine 
gewisse Offenheit in der Planung erfordere. Denkbar 
wären hier zum Beispiel Zwischennutzungen. 
 
Auch das Schaffen von räumlichen Verbindungen und 
eine gleichzeitige Stärkung von funktionalen Synergien 
wurde als essenziell betrachtet. Teilweise müsse die Zu-
gänglichkeit und Eingangssituation in die einzelnen 
Quartiere deutlich verbessert werden. Um eine kleintei-
lige Nutzungsmischung zu erreichen, seien flexible Be-
bauungsstrukturen mit Raum für Experimente 
insbesondere in den Erdgeschosszonen von großer Be-
deutung. Dabei war es dem Team sehr wichtig, dass eine 
"24 h-Belebung" durch verschiedene Nutzungen statt-
finden kann. 
 
Für Modellquartier 3 sieht das Team den Schwerpunkt 
auf dem Wohnen am Wasser. Nutzungen des Nicht-
Wohnens solle auf alle Baufelder verteilt eingestreut 
und ein Quartierszentrum als Treffpunkt und für die 
kleinteilige Nahversorgung vorgesehen werden. Das Ge-
werbe solle sich an der Umgehungsstraße (B 51) kon-
zentrieren, da so Lärmschutz und eine gute Anbindung 
gewährleistet werden. 
 
 
Das Modellquartier 4 könne unter dem Motto Mi-
schung am Wald stehen. Die bestehenden Wohnformen 
an der Nieberdingstraße sollen um experimentelles, in-
novatives und leistbares Wohnen ergänzt werden. Ge-
baut werden solle nur auf bereits versiegelten Flächen, 
dort dürfe es dann auch dicht werden. Es solle eine Mi-
schung aus Wohnen, kleinteiligem Arbeiten und Gewer-
benutzungen erreicht werden. Die Frei- und 
Grünflächen entlang des Kanals gelten als Potenzial und 
sollen Aktionsraum für den Wassersport bleiben. 
 
Für Modellquartier 5 wurden vier zentrale Bausteine 
identifiziert: der Hawerkamp, die Messe, das Jovel und 
das Hafenbecken II samt Freiraum. Diese impulsgeben-
den Elemente bilden den Charakter des Quartiers und 
die neuen Strukturen müssen sich in diese einfügen. Der 
Hawerkamp könne um urbane Produktionsstätten 
(Handwerksbetriebe, kleine Manufakturen) erweitert 
werden, im Stadthafen 2 könnte das Schwimmen mög-
lich werden - dies bedeute auch einen öffentlichen Zu-
gang zum Wasser. Auch das Jovel wird als Impulsgeber 
und Standort für eine Mischung aus Büro und Dienst-
leistungen, aber auch für experimentelle Wohnformen 
gesehen. Stark versiegelte Flächen sollen durch Bäume 
und andere Grünstrukturen aufgewertet werden, die 
Park-platz- / Festivalfläche wird als Möglichkeitsraum 
und Potenzialfläche gesehen, die erhalten bleiben solle. 
 
Das Team äußerte zudem den Wunsch, den Gasometer 
und die Grünzüge südlich der Umgehungsstraße (B 51) 
stärker in den Blick zu nehmen, als Möglichkeitsraum 
und Bindeglied zu den Wohngebieten im Südosten. 
 
TEAM 3 „VIELFALT & ZUSAMMENLEBEN“ 
Moderation: 
Prof. Petra Teitscheid, Münster mit Nadine Radtke, 
Berlin & Prof. Henrike Specht, Frankfurt 
 
Als grundlegend für die Entstehung von Gemeinschaft 
erachtete Team 3 die Freiraumstruktur und den Grad 
der Vernetzung der Quartiere. Dabei sollen fuß-, rad-
freundliche Verbindungen entstehen und Autos wei-
testgehend aus den Quartieren herausgehalten werden. 
Die Teilnehmenden der Arbeitsgruppe haben zunächst 
diskutiert, welche Werte für sie wichtig sind und welche 
Bedingungen erfüllt sein müssen. Dazu zählen gemein-
schaftliche Nutzungen, Barrierefreiheit, der Erhalt von 
17Das Werkstattverfahren

Freiräumen, die Schaffung von Quartierszentren, eine 
Vielfalt an Bauformen und Wohntypen sowie Mischnut-
zungen. Die Themen Klimaanpassung und Klimaresi-
lienz sollen stets mitgedacht und ein dauerhafter Aus-
tausch zu den nächsten Planungsschritten ermöglicht 
werden. 
 
Das Modellquartier 5 solle unbedingt in seiner Identität 
erhalten bleiben. Was dort schon vorhanden ist, solle 
durch Lärmschutz gesichert, durch Grünflächen auf-
gewertet und durch ein Haus der Kulturen als stadtwei-
ten Magneten ergänzt werden. Dieses Haus der Kul-
turen könne Treffpunkt für unterschiedliche Kulturen 
sein und ein breites Angebot an Werkstätten und Ver-
anstaltungen bieten, bereichert durch einen Garten mit 
einer Town Hall oder einem Amphitheater. Wichtig da-
bei sei, nicht alles bis zum Ende zu planen, sondern Frei-
räume zu erhalten und Flexibilität zu schaffen. Wo mög-
lich, solle über eine Entsiegelung von Flächennach-
gedacht werden, wobei Flächen für Festivals erhalten 
bleiben sollen. Außerdem sollen Synergien geschaffen 
und gestärkt werden, etwa zum Jovel oder zur Nieber-
dingstraße. 
 
Das Modellquartier 4 solle auch weiterhin ein Ort für 
preiswertes und "alternatives" Wohnen bleiben mit viel 
Raum für Gemeinschaft. Denkbar wären zum Beispiel 
eine Quartiersküche oder ein Gemeinschaftsgarten. Be-
stehende Strukturen sollen durch kleinteiliges Gewerbe 
ergänzt werden, insbesondere solle es Raum für Kreativ-
wirtschaft, Werkstätten und Co-Working geben. Der 
Wald solle unbedingt erhalten bleiben, gut vorstellbar 
wäre hier eine Wald-Kita. 
 
Auch für das Modellquartier 3 wünscht sich das Werk-
statteam bezahlbares und gemeinschaftliches Wohnen. 
Stichworte, die hier genannt wurden sind generationen-
übergreifend, familienfreundlich, autofrei, grün und na-
turnah. Gewünscht werden eine kleinteilige Nahversor-
gung und lebendige Erdgeschosse. Wohnen und Arbei-
ten an einem Ort solle möglich sein. Die hier entstehen-
den Wohnungen sollen barrierefrei und flexibel nutzbar 
bzw. an unterschiedliche Lebensphasen anpassbar sein. 
Wichtig seien Gemeinschaftsräume als Orte der Begeg-
nung. Ganz grundsätzlich solle der Charakter des Quar-
tiers bunt und lebendig sein, in dem es - auch wegen 
der unmittelbaren Lage am belebten Kanalufer - auch 
mal lauter werden kann. Gleichzeitig solle es aber auch 
ruhigere Rückzugsorte geben. Potenziellen Konflikten 
könne auch architektonisch vorgebeugt werden. Alle 
Menschen im Quartier sollen von der Lage am Wasser 
profitieren, dies gelte es bei der Grünflächengestaltung 
und durch eine offene Bebauung zu bedenken. 
 
 
TEAM 4 „LANDSCHAFT & NACHHALTIGKEIT“ 
Moderation:  
Prof. Herbert Dreiseitl, Überlingen & Andreas Kipar, 
Mailand
 
 
Team 4 war sich darin einig, dass der Dortmund-Ems-
Kanal samt der Uferbereiche in seiner Durchgängigkeit 
das unverbaubare Rückgrat für eine klimaresiliente 
Stadtentwicklung darstellt. Neben seiner Funktion als 
Transportader sollen die Nutzungen Sport und Freizeit 
am Wasser erhalten und gestärkt werden. Um dies zu 
gewährleisten, sollen Grünräume am Kanalufer mit 
großzügigem Baumbestand und ein öffentlicher Raum 
im Bereich der Spitze der Einmündung des Stadthafen 1 
in den Dortmund-Ems-Kanal entstehen. Darüber hinaus 
könne der Kanal auch die Funktion der nachhaltigen 
Energiegewinnung erfüllen. 
 
Zentrales Thema waren zudem Frischluftschneisen, vo-
ranging in der Verlängerung des Stadthafen 1 in südöst-
licher Richtung, sowie Verbindungsachsen vertikal zum 
Kanal, die dessen Frischluftpotenzial und weitere Frei-
raumqualitäten auch in die zweite und dritte Reihe der 
späteren Bebauung bringen. Der Zugang zum Wasser 
könne darüber hinaus durch attraktive Treppen, Platt-
formen oder Podeste ermöglicht werden. 
 
Weitere wichtige Punkte, die von den Teilnehmenden 
als zukunftsrelevant erachtet wurden, sind etwa nach-
haltiges Regenwassermanagement (insbesondere auch 
mit Blick auf Starkregenereignisse), Flächenentsiege-
lung, Bauen im Bestand und nachhaltige Baumateria-
lien, Zwischennutzungen sowie eine flexible und 
lernende Planung, die auf zukünftige Entwicklungen rea-
giert. Für die Zukunft wünschen sich die Teilnehmenden 
zudem Raum für urban gardening, einen Skatepark und 
Aufenthaltsflächen ohne Konsumzwang. 
 
 
18 Das Werkstattverfahren

Zusammenfassend hielt das Team fest, dass die Quar-
tiere gekennzeichnet sein sollen durch Klimaneutralität, 
eine hohe Aufenthalts- und Lebensqualität, ein Mit-
einander von Mensch und Natur sowie die Erlebbarkeit 
des Elementes Wasser für die gesamte Öffentlichkeit. 
 
 
 
3.2 Bürgerinnen- und Bürgerideen für  
den Planungsprozess  
Der Perspektivplan basiert unter anderem auf den Ideen 
der Bürgerschaft. Für eine gute Übersichtlichkeit wer-
den an dieser Stelle die identifizierten Aspekte sowie 
Ideen des Werkstattverfahrens für das Modellquartier 3 
aufgeführt. 
 
1. Öffentlicher Raum und Mobilität 
Kleinbusse, Mobilitätstationen, Gastronomie 
am Kanal, Fuß- und Radverkehr, Grünverbin-
dungen, Radweg, Quartierszentrum, Wegenetz, 
Liegewiesen, stadtnah, grüne Binnenfreiräume, 
CarSharing, autofreie Räume 
 
2. Innovation und urbanes Arbeiten 
Aktive Erdgeschosse, Arbeiten & Wohnen ver-
binden, Verdichtetes Quartier, Nicht-Wohnen in 
allen Baufeldern, Schwerpunkt Wohnen: leist-
bar + barrierefrei + innovativ + naturnah + ge-
nerationen- & lebensphasenübergreifend 
 
3. Vielfalt und Zusammenleben 
Familiengerecht, kleinteilige Nahversorgung, 
Bezug zum Wasser in allen Teilen, nicht-kom-
merzielle Nutzungen, Grundschule & Kita , 
Sport- / Spielangebote, Treffpunkte 
 
4. Landschaft und Nachhaltigkeit 
Grünzonenerweiterung, dezentrale Regenwas-
serbewirtschaftung, großzügiger Baumbestand, 
nachhaltige Materialien, Frischluftschneise, 
neues Hafenbecken, PV-Dächer, Wärmetau-
scher 
 
 
 
5. Stadthafen 1 und Kanalsilhouette 
Öffentliche Flächen, Badestelle, durchgängige 
Uferbereiche, Klimaresilienz, Grünzonen am Ka-
nal, Ufer von geschlossener Bebauung freihal-
ten, nicht-kommerzielle Räume, Grünzonen am 
Kanal, Platz am Stadthafen 1, durchgängige 
Uferbereiche, Hochpunkt Albersloher Weg 
 
6. Weitere Anregungen 
Sitzmöglichkeiten am Kanal, Bebauungskante 
zum Kanal, Raum für akademischen Ruderver-
ein, Gestaltung multifunktionaler Flächen, Son-
dernutzung auf Parkplatz, Überbauung Bau-
markt, Zwischennutzungen, Beteiligung aller 
 
 
ONLINE-BETEILIGUNG WÄHREND DES WERKSTATTVER-
FAHRENS 
Durch den zusätzlichen Beteiligungsweg gingen ergän-
zende Aspekte ein. Ein zentraler Wunsch war es, den Ga-
someter stärker mit in den Blick zu nehmen und als 
Standort für Kunst und Kultur zu erhalten. Der Gaso-
meter kann als Bindeglied zwischen der Innenstadt, den 
neuen Quartieren und Münsters Südosten dienen. Aller-
dings bedarf es hier eines besseren Lärmschutzes. 
 
Mehrfach geäußert wurde außerdem der Bedarf nach 
ausreichend Sitzmöglichkeiten und Schatten im öffent-
lichen Raum. Betont wurde zudem, dass bereits heute 
mit Maßnahmen begonnen und Nutzungen erprobt 
werden müssen, zum Beispiel durch Zwischennutzun-
gen, um die Flächen vor Ort zu beleben. Und auch hier 
war für viele der Umgang mit Vorhandenem, insbeson-
dere mit der Kulturszene am Hawerkamp sowie mit 
Wald- und Grünstrukturen, ein wichtiges Thema. 
19Das Werkstattverfahren

3.3 Der Perspektivplan  
 
Die Zusammenfu �hrung der gesammelten Ideen der  
Werkstatt und der Online-Beteiligungen sowie den 
Empfehlungen des Strategieteams formte den Perspek-
tivplan. Auch die Empfehlungen des Strategieteams – 
diese setzte sich aus dem Stadtbaurat, Fachplanern und 
-planerinnen sowie Sachkundigen zusammen, welche 
als begleitendes Expertinnen- / Expertengremium den 
Prozess begleiteten – sind darin eingeflossen. 
 
Der Perspektivplan bildet die Grundlage fu �r die folgen
 -
den städtebaulichen Wettbewerbe fu �r die Modellquar-
tiere 3 | 4 | 5 und gibt vor, in welche Richtung die 
Entwicklung gehen soll, indem er Handlungsräume und 
ihre Funktionen definiert. 
 
20 Das Werkstattverfahren
Werkstatt-summary (Skizze: Jörg Faltin)

21Das Werkstattverfahren
Perspektivplan mit Handlungsfeldern (Skizze: Jörg Faltin)

Der Perspektivplan schlägt beispielsweise neue Baufel-
der für ein urbanes Leben, Wohnen und Arbeiten ein-
schließlich verbindender Grünstrukturen in dem 
Quartier sowie Standorte für neue Mobilitätshubs und 
neue Kanalbrücken zur besseren Vernetzung der Quar-
tiere vor. Außerdem wird angeregt, einen Strandpark 
mit Badeoption am Stadthafen 2 und eine öffentliche 
Grünfläche an der Spitze des Stadthafen 1 einzuplanen. 
Vorhandene Strukturen, seien es Gebäude oder Wald- 
und Grünflächen, sollen Inspiration für die architekto-
nischen und atmosphärischen Qualitäten der neuen 
Quartiere sein. 
 
Entstehen sollen Quartiere mit Modellcharakter, die in 
puncto Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Vielfalt und Mobili-
tät neue Maßstäbe setzen. Sie sollen bezahlbaren 
Wohnraum und Raum für neue Wohnformen bieten, 
nutzungsgemischt sowie autoarm bzw. in weiten Teilen 
autofrei sein. Dem öffentlichen Raum wird als Raum für 
Begegnung eine zentrale Rolle zugeschrieben. Ziel ist es, 
über eine attraktive Freiraumgestaltung die Klimaresi-
lienz der neuen Quartiere zu stärken. 
 
Das Element Wasser soll in der Planung eine wichtige 
Rolle spielen und bis tief in die Quartiere hinein erleb-
bar gemacht werden. Vor allem aber sollen sowohl Pla-
nung als auch die Quartiere selbst flexibel sein, um auf 
künftige Veränderungen in der Lebens- und Arbeitswelt 
reagieren zu können. 
 
Die Nummerierungen 1-12 beziehen sich auf die Hand-
lungsfelder und sind im Folgenden aufgefu �hrt.
  
 
 
HANDLUNGSFELDER DES MODELLQUARTIERS 3  
IM ÜBERBLICK  
Richtungsweisend für die Teilnehmenden waren eben-
falls die den Perspektivplan ergänzenden Handlungsfel-
der. Diese wurden vom Strategieteam für alle 3 
Modellquartiere als inhaltlicher Leitfaden wie folgt kon-
zipiert: 
 
1 Stadthafen 1, südliche Hafenspitze 
Der Mut Münsters, diese prominenteste Stelle am Was-
ser für eine bedeutsame öffentliche Nutzung vorzuhal-
ten, muss unbedingt aufrechterhalten werden. Sie 
besitzt eine maximale Wertigkeit und darf nicht trivial 
verwertet werden. 
 
 
Eine mittelfristige Nutzung als Hafenpark ist realistisch, 
der Freiraum könnte gar mit einem Erlebnis „an die 
Wasseroberfläche“ des Kanals gelangen/ heranragen 
(„Landschaftstreppen“ zum Kanal – sicheres Schwim-
men im Ponton-Schwimmbecken etc.). Sehr wohl be-
darf dieser besondere Ort aber einer räumlichen 
Fassung und einer angemessenen Dimension. 
 
2 Stadthafen 1 Entréesituation mit dem „Gegenüber“ 
der Kanal-Silhouette des Modellquartiers 3 
Für die Entréesituation zum Stadthafen 1 ist neben der 
Sicherung und Aktivierung der Hafenspitze auch das 
nördliche „Geschehen“ rund um das Areal des ehema-
ligen Osmo-Geländes samt Hochhaus an der Brücke 
Schillerstraße zentral. Die Integration aller angrenzen-
den Bauvorhaben an der Wasserfront sowie auch des 
prägnanten Speichergebäudes an der nördlichen Spitze 
des Stadthafens 1 ist von Bedeutung. 
 
Die auf der östlichen Kanalseite zu definierende neue 
stadträumliche Ausprägung im Modellquartier 3 muss 
im Zusammenhang mit dieser prominenten Situation 
rund um das bedeutende „Entrée“ vom Kanal zum 
Stadthafen 1 sorgfältig betrachtet und gestaltet werden. 
In dem hier in Rede stehenden städtebaulichen Wett-
bewerb ist diese Situation daher besonders zu themati-
sieren. Ob dabei auf der gegenüber dem Stadthafen 1 
liegenden Seite des Modellquartier 3 sehr nah an die 
Kanal- und Wasserseite herangerückt wird oder nicht, 
sollte der weiteren städtebaulichen Betrachtung über-
lassen bleiben. Bestandteil ist selbstverständlich immer 
eine garantierte komfortable öffentliche Zugänglichkeit 
und auch die Integration des Bestandsgrundstücks der 
„Akademischen Rudervereinigung“. 
 
3 Kanalsilhouette und innen liegende Kanalprome-
nade, wichtige Verknüpfung Stadthafen 1 mit dem 
„neuen“ Stadthafen 2 
Der stadträumlich und funktional wichtige Übergang 
vom Stadthafen 1 bis zur „Barriere“ des Albersloher 
Weg muss gerade wegen schwieriger Rahmenbedingun-
gen einen einheitlichen Duktus der Freiraumgestaltung 
der stadtseitigen Wasserkanten erhalten. 
 
Ein schmales gestaltetes „Band“ im Sinne einer feinsin-
nig und filigran herausgearbeiteten Uferpromenade ist 
der richtige Ansatz. Verbindungen in die Tiefe der Stadt-
hafen 1 Quartiere bzw. der öffentlichen Räume der Stra-
ßen „Am Mittelhafen“, „Kiesekamps Mühle“ sowie 
„Hafengrenzweg“ samt der zu qualifizierenden Verbin-
22 Das Werkstattverfahren

dung unter dem Albersloher Weg zum Stadthafen 2 
sind von zentraler Bedeutung, um die Verbindung der 
genannten Räume untereinander und mit dem Kanal si-
cherzustellen. Letztgenannte Verbindung ist ein weite-
rer, wichtiger öffentlicher Raum in der zweiten Reihe, da 
der terminierte und planfestgestellte Kanalausbau nur 
eine schmale Wegebegleitung am Ufer zulässt. 
 
Die fest eingeplanten Projekte an der Uferseite, wie bei-
spielsweise das Projekt der Dockland GmbH, die schma-
len vorgesehenen Baufelder direkt an der Kanalkante 
sowie ein in zweiter Reihe, aber prominent am Albers-
loher Weg angedachtes Projekt der Projektentwicklung 
der Grimm Holding, sind Teile der Kanalsilhouette.
 
 
Die Integration des neuen Güterschiffsanlegers (dieser 
ist parallel zum Kanal zw. Stadthafen 1 und Albersloher 
Weg geplant) muss den gestalterischen Ansprüchen der 
Kanalsilhouette entsprechen und zum Erleben des Ka-
nals beitragen. An dieser prominenten Stelle am Kanal 
sollten etwaige Kombinationen / Doppelnutzungen mit 
weiteren Freizeit-Schiffsanlegeoptionen geprüft wer-
den. 
 
4 Stadthafen 2 mit optionalem Strandpark 
Ausgehend von der Kanalsilhouette im Übergang vom 
Stadthafen 1 zum Stadthafen 2, samt 
Barriereüberwindung des Albersloher Weges, muss der 
öffentliche Erlebnisbereich im Anschluss an dieses „Na-
delöhr“ wieder eine größere Kraft entwickeln, um zum 
Stadthafen 2 zu überführen. 
 
Auf der Nordseite des Stadthafens 2 bietet sich optio-
nal, auch wegen der hervorragenden Sonnenausrich-
tung des Ufers, die besondere Chance der Schaffung 
eines öffentlichen „Strandparks“ als einzigartiges Erleb-
nis für Münster an, dessen Dimensionierung noch aus-
formuliert werden muss. Die Spundwände des 
Hafenbeckens unterliegen einem Erneuerungsbedarf, 
sodass auch zum Kanalwasserspiegel hinführende Land-
schaftsgestaltungen einzigartige Erlebnisse schaffen 
können. Wassersportoptionen und sichere Schwimm-
angebote sind gerade hier im Ziel- und Strategiekon-
zept richtig verortet. 
 
Das Nebeneinander von Naherholung (optional 
„Strandpark“) und Wohnen / Gewerbe (s. unten) muss 
mit besonderer Vorsicht behandelt werden, damit et-
waige Nutzungskonflikte vermieden werden. Besonders 
sensibel ist der Übergang von den öffentlichen (Bade-) 
Bereichen zu den angrenzenden privaten Nutzungen. 
Hier sind entsprechende städtebauliche Lösungen ge-
fordert. 
 
5 Baufelder nördlich Stadthafen 2 - südlich des Jovel 
Unter dem starken, positiven Einfluss einer Lage am 
Stadthafen 2 kann das Areal südlich des Jovel städtebau-
lich qualifiziert werden. Zur Erschließungsrahmenbe-
dingung zählt auch eine unbedingt zu ertüchtigende 
Querverbindung unter dem Albersloher Weg, dort wo 
eine Unterquerung bereits vorbereitet wurde. An dieser 
Stelle müssen zukünftig die lichten Höhen überprüft 
werden, um eine vollwertige Barriereminderung des Al-
bersloher Weges zu erreichen bzw. eine komfortable 
Vernetzung des Stadthafen 1 mit dem Stadthafen 2 zu 
gewährleisten. 
 
Zu beachten ist innerhalb dieser Entwicklungsflächen 
resp. neuen Baufeldern, dass bei stadträumlich 
übergeordneten Betrachtungen ein möglicher Hoch-
haus-Standort als Stadtsignet vorgesehen wird. Damit 
soll die besondere stadträumliche und orientierungs-
gebende Situation als Auftakt zur „Innenstadt“ direkt 
am Kanal-Brückenkopf unterstrichen werden. Ein sol-
ches Projekt stärkt auch das gesamte städtebauliche Er-
scheinungsbild der Magistrale Albersloher Weg. 
Die Popularität des Jovel und seine raue, industriell ge-
prägte Backsteinarchitektur sollte als Beispiel bzw. als 
Inspiration für die architektonischen und atmosphäri-
schen Qualitäten des neu zu entwickelnden Quartiers 
berücksichtigt werden. 
 
6 Messe der Zukunft 
Die für die Stadt Münster unverzichtbare Adresse rund 
um die Messe mit der Halle Münsterland muss Teil der 
gesamten Aufwertungsstrategie für die Modellquartie-
re 3 | 4 | 5 werden. 
 
Der geplante neue Haltepunkt für die Regionalbahnver-
bindung der WLE wird dazu führen, dass auch das Mes-
segelände als öffentlicher Verknüpfungsraum weiter an 
Bedeutung gewinnt. Eine urbane Ausstrahlung der Mes-
se und ihres unmittelbaren Umfeldes muss als selbstver-
ständlicher Bestandteil im stadträumlichen Kontext der 
neuen Quartiere im Fokus der Entwicklungsstrategie der 
23Das Werkstattverfahren

nächsten Jahrzehnte stehen. Dabei sollte auch die wich-
tige Adresse zum Albersloher Weg und das wenig zeit-
gemäße Entrée, bestehend aus einem versiegelten, 
überdimensionierten Platz, aufgewertet werden. Abge-
leitet aus dem städtebaulichen Gesamtkontext ist ein 
Standort für ein städtebauliches Signet direkt gegen-
über dem Stadthaus 3 möglich. Synergien z. B. von gas-
tronomischen Angeboten in den lebendigen Quartieren 
nebenan und im Stadthafen 1 können Teil der gemein-
samen Entwicklungsstrategie werden. 
 
Bisherige Konzerte und Großevents haben über die Ver-
webung mit dem Messeareal und dem Hawerkamp ein 
Alleinstellungsmerkmal geschaffen, deren Durchfüh-
rung auch mit der Nachbarschaft eines Störfallbetriebes 
möglich ist. Hier muss es gelingen, die „backstage“ und 
Logistikbereiche noch enger mit der Messe und den 
Raumangeboten „außen“ und auch „innen“ (Logistik-
Reserven in den Hallen) zu verzahnen, um wertvolle Flä-
chen in Richtung DEK und Stadthafen 2 Schritt für 
Schritt entwickeln zu können. 
 
7 Urbanes Zukunftsbaufeld am Stadthafen 2 inkl. der 
kleinen „Hafenspitze“ 
Zwischen Hawerkamp und dem Becken des Stadthafens 
2 entfaltet sich ein kleines Teilquartier, welches eben-
falls von der Situation am Wasser hervorragend an der 
Entwicklung partizipieren kann. Die vorhandene Gastro-
nomieterrasse rund um den „Coconut-Beach“ wird hof-
fentlich noch lange den Abschnitt positiv vorprägen. 
 
Im weiteren Umfeld und am Kanal ist zudem die Zwi-
schennutzung für die Lagerfläche für den Kanalausbau 
über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren mit zu 
integrieren. Langfristig kann hier eines der interessan-
testen urbanen Teilquartiere entstehen. Klare Raumkan-
ten zum Wasser können dieses Teilquartier prägen, eine 
Sicherung der vollständigen Ufersituation für eine öf-
fentliche Zugänglichkeit auch im Bereich des Experi-
mentierfeldes Hawerkamp ist obligatorisch und Grund-
voraussetzung. Die Zukunft der kleinen Hafenspitze soll-
te nach dem Vorbild der großen Schwester im Stadt-
hafen 1 lange offengehalten werden bzw. Bestandteil 
besonderer Freiraumangebote am Kanal sein. 
 
8 „Am Hawerkamp“ mit Experimentierfeld zum Kanal 
Bereits die Straße Am Hawerkamp, beginnend am Mes-
se-Entrée und am Jovel-Ensemble, bekommt zukünftig 
über einen veränderten Verlauf eine andere Rolle zuge-
wiesen. Die Straße wird zum zentralen öffentlichen 
Raum mit Zuführungsfunktion zum Event-, Kultur- und 
Gastronomieareal des Hawerkamp-Geländes und des 
Stadthafens 2, samt neuer Entwicklungsoptionen. 
 
„Wir sind der Hawerkamp“ steht für ein unglaublich 
vielfältiges und für Münster und die Region einmaliges 
kulturelles Angebot. Diese Funktion muss gesichert, ge-
stärkt und mit Erweiterungsräumen angereichert wer-
den. Neben der Keimzelle des Gebäudeensembles mit 
einer Vielzahl von Nutzerinnen und Nutzern ist in Rich-
tung DEK ein urbanes Experimentierfeld ein erklärtes 
städtebauliches Ziel. 
 
Auch hier kann, orientiert an zukunftsfähiger urbaner 
Produktion, durchaus auch aus den Event- und Kunst-
aktivitäten entwickelt, mit Dienstleistungen, Fortbildun-
gen etc. eine bedächtige und von den Initiativen des 
„Hawerkamp“ getragene Entwicklung mit Betreiberkon-
zept in Gang gesetzt werden. 
 
Einfaches, experimentelles Bauen nach dem Vorbild ei-
ner nachhaltigen „Minimalarchitektur“ (SeeContainer / 
„Kreativ-Garagen“ u. a. Experimente) kann auch unter 
dem Aspekt der Lärmschutzfunktion für das gegenüber-
liegende Wohnen des Modellquartiers 4 an der Nieber-
dingstraße Vorbildcharakter übernehmen. Das Areal 
muss Bestandteil des Modellquartier-Charakters wer-
den und wird auch als Reallabor für zukunftsgerichtetes 
Zusammenleben verstanden. 
 
9 Nieberding Modellquartier 4 „am Wald“ samt Teil-
areal Eulerstraße 
Das Modellquartier 4 rund um die Nieberdingstraße hat 
über die zahlreichen Nutzer und Nutzerinnen in höchst 
unterschiedlichen Gebäudebeständen bereits eine eige-
ne Identität erlangt. Diese wurd
e von einem ausgepräg-
ten Gemeinschaftssinn, ausgehend u. a. von der Nieber-
ding-Initiative, auf den Weg gebracht und verleiht dem 
Standort Lebendigkeit. Die naturräumliche Situation  
 
24 Das Werkstattverfahren

mit einer breiten, landschaftlich geprägten und wald-
artigen Adresse zum DEK, wird auch zum Leitbild 
zukünftiger Entwicklungen. 
 
Als „Quartier am Wald“ muss dieses Motiv auch weiter 
unterstützt werden z. B. durch ergänzende Baumpflan-
zungen für einen langfristig zu erreichenden Waldcha-
rakter. Sukzessive Nachverdichtungen und Erneuerun-
gen (kleinere und mittlere Baufelder am Rande des Wal-
des oder Einzelneubauten) können das Quartier nach 
und nach zukunftsfähig machen. Zeitgemäße Formen 
von Arbeiten, auch aus den Keimzellen vorhandener In-
kubatoren rund um die Event- und Gastronomieszene 
entwickelt, können trotz der Umfeld-Belastungen der 
aktiven Hafenindustrie südlich der WLE-Brücke (Lärm 
und Gerüche) Teil der Entwicklungsstrategie werden. 
 
Das „Quartier am Wald“ kann sich Stück für Stück erneu-
ern. Hierbei sollte auch das abgeschiedene Teilareal an 
der Eulerstraße als südlicher Auftakt des „Quartiers am 
Wald“, trotz der Barriere der in der Erneuerung befindli-
chen WLE-Trasse, mit eingebunden werden. 
 
Der Waldbestand im Modellquartier 4 wird zukünftig als 
„Mittelpunkt“ des Quartiers 4 am Kanal liegen und einer 
neuen sozialen Kontrolle unterliegen bzw. nicht mehr 
im „Dornröschenschlaf“ liegen, dies bedeutet aller Vo-
raussicht nach auch Pflege-Begleitmaßnahmen etc. Vor 
allem dann, wenn sich die Quartiere mit vielen Beschäf-
tigten und neuen Bewohnerinnen und Bewohnern wei-
terentwickeln. Auch könnte eine Kanal-Brückenoption 
für Fußgängerinnen und Radfahrer als Vernetzung mit 
dem gegenüberliegenden Modellquartier 5 am Hawerk-
amp dazu führen, dass der Waldsituation eine weiter-
gehende Bedeutung zugewiesen wird. Das Leitbild des 
„Quartiers am Wald“ verlangt dabei ohnehin eine land-
schaftliche Begleitung der Stärkung des Waldthemas im 
gesamten Quartier. 
 
Nach Norden muss die Vernetzung zum Modellquartier 
3 gelingen. Hier sind auch Entwicklungen zum Albers-
loher Weg hin mit einem multifunktionalen Gewerbe-
hof rund um den EventPort zu einem hybrid genutzten 
Quartier möglich. Ein weiterer Mobilitäts-Hub an der  
B 51 beschreibt eine städtebauliche Option. 
10 Wassersportzentrum Münster 
Als unverzichtbarer Bestandteil des Kanalerlebnisses 
und des „Quartiers am Wald“ gilt das Wassersportzen-
trum Münster, deren Partnerschaft auch den erfolgrei-
chen Kanu Polo Münster e. V. umfasst. Vorrangig solche 
Keimzellen machen das Freizeit- und Landschaftserleb-
nis am DEK attraktiv. 
 
Diese kleine „Waldlichtung“ inkl. im Rahmen des Kanal-
ausbaus geplanter neuer Ein- und Ausstiegsstelle ist da-
bei ein zu integrierender Bestandteil der Zukunftsper-
spektive im Modellquartier 4. Auch hier ist eine langfris-
tige Entwicklung im Rahmen neuer Bauprojekte in Ka-
nalufernähe nicht gänzlich ausgeschlossen, sofern diese 
im Einklang mit dem Wassersport steht. Das B-Side Pro-
jekt im Stadthafen 1 zeigt beispielsweise eindrucksvoll 
auf, wie eine hybride Gebäudenutzung im Erdgeschoss 
auch die Sportlerinnen und Sportler attraktiv und mit 
direktem Zugang zum Wasser integrieren kann. 
 
11 Modellquartier 3 Schwerpunkt Wohnen und Le-
bendigkeit mit begleitendem Retentionsraum und 
Kaltluftschneise „Lütkenbach“ 
Die Qualitäten der „Lebensader“ des DEKs bis in die Tie-
fe des Modellquartiers 3 hineinzuziehen, ist eines der 
städtebaulich-freiraumplanerischen Leitziele. Es gilt, 
möglichst hohe Qualitäten für die neuen Bewohnerin-
nen und Bewohner zu schaffen. 
 
Auch in der Tiefe des Stadtviertels muss das Erlebnis 
vom Wasser im Quartier durch neue Freiräume Rich-
tung Kanal spürbar gemacht werden. Das zieht mögli-
cherweise auch höhere Verdichtungen nach sich und 
verlangt eine städtebauliche Strukturierung in den Bau-
feldern mit entsprechenden Gebäudetypologien und 
partiellen und Höhenpointierungen. Dass dies möglich 
ist, zeigen Beispiele wie Hamburg – Hafencity oder  
Wien – Nordbahnhof, welche für die Modellquartiere als 
Referenzen herangezogen werden. Die Wohnangebote 
in Modellquartier 3 werden auch in der gewünschten 
Durchmischung nach der SoBoMü (sozialgerechten Bo-
dennutzung Münster) und damit für alle Segmente, ins-
besondere auch für preiswerten Wohnraum ausgelegt. 
 
 
25Das Werkstattverfahren

Weitere Durchmischungen und Erdgeschossbelebun-
gen nach Wiener Vorbild sind obligatorisch. Hier sind  
u. a. urbane Produktionen, Büros, Praxen, Gastronomie, 
untergeordnete Nahversorgung, Kultur, soziale Infra-
struktur wie Gemeinschaftsangebote und Kitas Teil der 
Programmierung. 
 
Zur B 51 kann unter Integration und innerbetrieblicher 
Verlagerung vorhandener Gewerbebetriebe auch eine 
passive Lärmschutzfunktion geleistet werden. 
 
Nach Norden zur Schillerstraße und nach Osten zur B 51 
prägen Retentionsräume für Starkregenereignisse und 
die Kaltluftschneise des Lütkenbachs bei Einbezug des 
Areals des Akademischen Ruderklubs und der land-
schaftlich eingebetteten Schillerstraße die Außenkontur 
des Modellquartiers 3. 
 
Nach Süden zum Albersloher Weg muss sich die Entrée-
situation noch lange Zeit mit den städtebaulichen Prä-
gungen des Bauhaus-Areals arrangieren. Ein gestalte-
risch prägnant herausgearbeiteter öffentlicher Raum 
samt der Möglichkeit eines „Super-Hubs“ für die Mo-
dellquartiere an der Feuerwache ist das erklärte Ziel. 
 
12 Albersloher Weg – Tor zur Stadt, aber Barriere zwi-
schen den Modellquartieren 
Der Albersloher Weg ist ein wichtiger und intensiver 
Verkehrsweg, der die Innenstadt mit dem Osten der 
Stadt verbindet. Die Überquerung der Brücke wird als 
„Eintritt“ in die Stadt erlebt. Diese Eingangssituation 
könnte durch die Setzung baulicher Hochpunkte (s. un-
ten) stärker inszeniert werden. 
 
Der Albersloher Weg wirkt im gesamten Projektgebiet 
als Barriere und zerschneidet die Modellquartiere. Das 
gilt insbesondere für den Teil südlich der Brücke, der auf 
einem Damm geführt wird und von Gewerbebauten 
und Parkplätzen flankiert wird. Die Barrierewirkung 
muss – soweit es die die baulichen und topografischen 
Bedingungen erlauben – durch bauliche und gestalteri-
sche Maßnahmen reduziert werden. 
 
 
 
ZWEITE ONLINE-BETEILIGUNG 
Im Rahmen einer zweiten Online-Beteiligung, die im 
Nachgang der öffentlichen Abschlussveranstaltung vom 
28. September durchgeführt worden ist, wurde erneut 
der Wunsch nach Freiräumen ohne Konsumzwang, der 
insbesondere auch für Jugendliche attraktiv ist, betont 
sowie das Bedürfnis nach öffentlichen Toiletten. Auto-
freie Zonen und die Vermeidung großflächiger, eben-
erdiger Parkplatzflächen – wobei es zu keiner Beschnei-
dung der Parkplätze der MCC Halle Münsterland kom-
men sollte, – die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs 
und des ÖPNV (z. B. durch eine eigene Busspur), eine 
Verbindung ins Südviertel sowie mehr Shared Spaces 
wurden angeregt. Die Brückenoption entlang der WLE-
Trasse wurde zugunsten des Erhalts des Wäldchens be-
vorzugt.  
 
Deutlich wurde auch hier nochmal, dass der Erhalt der 
Club- und Kulturszene rund um den Stadthafen 2 für die 
Entwicklung des Quartiers für Viele von elementarer Be-
deutung ist. Hier komme es auch auf innovative Lärm-
schutzkonzepte an. Das Konzept der Schwammstadt 
wurde eingebracht sowie der Wunsch nach alternativen 
und nachhaltigen Wohnformen, z. B. in Tiny Houses, wo-
bei nachhaltige Baumaterialien eingesetzt und wieder-
verwendet werden sollten. Eine naturnahe Freiraum-
gestaltung mit vielen Bäumen wurde gewünscht, die 
Schatten spenden und das Mikroklima positiv beeinflus-
sen. Auch solle der Wassersport und die Zugänglichkeit 
zum DEK weiter ausgebaut werden. 
26 Das Werkstattverfahren

27Das Werkstattverfahren
DGK als zentraler Standortfaktor für das Modellquartier 3

Die Bürgerschaft Münsters, Verwaltung, Politik sowie 
viele weitere zentrale Akteure der Stadtgesellschaft, so 
unter anderem aus dem Kreis des Hafenratschlags sowie 
der Interessenvertreter der Initiativen vor Ort, sind sich 
einig: Das über 80 ha große Projektgebiet aller Modell-
quartiere 3 | 4 | 5 an der Lebensader des DEKs kann 
über umfangreiche Konversionen in Kombination mit 
behutsamer Integration vorhandener Nutzerinnen und 
Nutzer zu einer neuen Visitenkarte für Münster werden 
und somit an die erfolgreiche Entwicklung des Stadt-
hafens 1 anknüpfen. 
 
Das gesamte Areal kann jetzt nach jahrzehntelanger Dis-
kussion über Restriktionen, Sondernutzungen (u. a. Sta-
dion im Modellquartier 4 „Nieberdingstraße“), zu drei 
zeitlich voneinander getrennt zu entwickelnden, stadt-
integrierten und gemischt genutzten Modellquartieren 
entwickelt werden. 
 
Für das ca. 10 ha umfassende Wettbewerbsgebiet des 
Modellquartiers 3 zzgl. des Vernetzungsbereiches am 
westlichen Ufer des DEKs mit dem gegenüberliegenden 
Areal der „filigranen Uferpromenade“ bzw. dem Entrée 
zum Stadthafen 1 kann folgende Aufgabenstellung auf 
der Basis der September-Werkstatt mit dazugehörigen 
Empfehlungen des Strategie-Teams konkretisiert wer-
den. 
04. AUFGABE  
 
>> Vernetzend: eine Anknu ̈pfung zum Stadthafen 1 und zu den  
      Modellquartieren 4 und 5 als Herausforderung 
28
Schrägluftbild Modellquartier 3 (Richtung Osten)
Aufgabe

29Aufgabe

30 Aufgabe
DEK als Lebensader für Münster
Areal der „filigranen Uferpromenade“ bzw. dem Entrée zum Stadthafen 1 Teilweiser Erhalt des Osmo-Gewerbebetriebs

31Aufgabe
Die Feuerwache 2 als Nachbar des neuen Quartiers

4.1 Programmierung  
Einen Schwerpunkt im neuen Modellquartier 3 werden 
neue, gemischt zu verteilende Wohnangebote bilden in 
allen Segmenten einschließlich des geförderten Miet-
wohnungsbaus. In Anlehnung an die SoBoMü-Regelung 
im Innenbereich sollten 
 
 der Anteil des geförderten Mietwohnungsbaus an der 
gesamten Wohn Bruttogeschossfläche (BGF) mind. 30 
Prozent, 
 
 der Anteil des förderfähigen, freifinanzierten Wohn-
raums an der gesamten Wohn BGF ebenfalls mind. 30 
Prozent 
 
 sowie der Anteil des freifinanzierten Wohnraums an 
der gesamten Wohn BGF ca. 40 Prozent betragen. 
 
Der akute und dringende Wohnungsbedarf Münsters 
muss durch dieses neue Angebot mit der Qualität in In-
nenstadtnähe und zudem „an der Lebensader des Ka-
nals bzw. am Wasser“ schnellstmöglich ergänzend ge-
deckt werden. Die Mischung aller drei Segmente mit 
hohen Qualitäten kann aufgrund der knappen Flächen-
ressourcen und der prominenten Lage am Wasser nur 
über den qualitätsvollen Geschoss-Wohnungsbau mit 
dem erforderlichen Maß an realistischen Mischnut-
zungsanteilen erreicht werden. 
 
Teil des Städtebauprogramms sind daher die Sonder-
ausbildungen der Erdgeschosszonen inkl. aller sozialen 
Infrastrukturen sowie weiteren Angeboten des verträgli-
chen Arbeitens & mehr (Büros und Dienstleistungen, ur-
bane Produktionsstätten und Co-Working-Angebote 
etc.). 
 
Laut Beschluss des Rates der Stadt Münster aus 2019 
wird in zukünftigen Baugebieten grundsätzlich ein we-
sentlicher Anteil der entstehenden Nettowohnfläche im 
Bereich der städtischen Mehrfamilienhausbebauung für 
die Realisierung gemeinschaftlicher, genossenschaftli-
cher oder inklusiver Wohnformen zur Verfügung ge-
stellt. Diese Wohnformen sind hier im Bereich des frei- 
 
finanzierten Geschosswohnungsbaus nachzuweisen, da 
eine Wohnbauförderung bei diesen Projekten unter be-
stimmten Umständen in Betracht kommen kann, je-
doch nicht muss. 
 
Die Grundstücke für diese Projekte werden nach abge-
schlossener Bebauungsplanung in einem kriteriengelei-
teten transparenten Konzeptvergabeverfahren verge-
ben, in denen standortbezogen soziale, räumliche und 
technische Innovationen von einer fachkundigen Jury 
bewertet und die Vergaben von den zuständigen politi-
schen Gremien beschlossen werden. 
 
Insofern soll die städtebauliche Planung die Ausweisung 
von Baufeldern berücksichtigen, deren Bespielbarkeit 
durch ggf. mehrere unterschiedliche Baugruppen / ge-
meinschaftliche Wohnprojekte im Prozess der Konzept-
ausschreibung noch weiter städtebaulich / architekto-
nisch ausgestaltet werden kann. Bitte beachten Sie hier-
zu auch die Hinweise im Kapitel 5.2 zum Gemein-
schaftswohnen. 
 
Bei der Sonderausbildung der Erdgeschosszonen muss
 
für die Standorte der gemeinschaftlichen Wohnprojekte 
beachtet werden, dass insbesondere bei selbstnutzen-
den gemeinschaftlichen Wohnprojekten / Gruppen, die 
Erdgeschosszonen von diesen Gruppen eigengenutzt 
werden können. Diese Gruppen können in der Regel 
nicht als Betreiber von gewerblich genutzten Flächen 
oder Flächen des sozialen Bedarfs herangezogen wer-
den. 
 
Das Plangebiet Modellquartier 3 kann durch seine mar-
kante Lage am Erlebnisraum Kanal samt Entrée zum 
Stadthafen 1, der Nähe zum Vischeringgraben-Grünzug 
mit den Kleingärten und insbesondere durch seine im 
Vergleich zu den Modellquartieren 4 und 5 zeitlich vor-
gezogene Realisierungsabsicht echte, zeitgemäße Vor-
bildfunktion für alle Modellquartiere erlangen. 
 
Neben der städtebaulich-freiraumplanerischen Auf-
gabenstellung mit dem Schwerpunkt möglichst alle 
zukünftigen Baufelder mit dem Erlebniselement DEK zu 
verknüpfen, gilt es auch ein Höchstmaß denkbarer Nut- 
 
32 Aufgabe

zungsmischungen zur Vermeidung der Monostruktur 
vorzubereiten, neue Mobilitätsprinzipien einzuführen 
und einen Beitrag zur klimapositiven Bilanz zu liefern. In 
dieser Zukunftsperspektive gilt es, die städtebaulichen 
Qualitäten vorauszudenken und somit die Ausschöp-
fung des gesamten Entwicklungspotentials bis zum ge-
werblich genutzten Areal im Übergang zur Trasse der  
B 51 bzw. einer „Vermittlungszone“ zwischen dem Vor-
rang Wohnen am Kanal und der östlichen Gewerbeflä-
chen mit seinen großvolumigen Hallen aufzuzeigen. 
 
33Aufgabe

4.2 Vernetzungen fu ̈r eine gute Stadt -
raum- und Landschaftsintegration  
 
Als eigenständiger und höchst komplexer Anspruch ist 
auch Teil der Wettbewerbsaufgabe, die Vernetzungen in 
alle Himmelsrichtungen gut vorzubereiten. Dabei rü-
cken drei Themen in den Fokus: 
 
1. Entrée Stadthafen 1 
Die städtebauliche Konfiguration vor allem die Silhouet-
te des neuen Modellquartiers 3 zum DEK, ist nur im Zu-
sammenhang mit dem „Gegenüber“ des Stadthafen 1 
und insbesondere des in Planung befindlichen Areals 
„Stadthafen Nord“ zu lösen. Auch die „filigrane Uferpro-
menade“ samt „Grünem Hafen-Platz“ an der Hafenspit-
ze zwischen Stadthafen 1 und Albersloher Weg muss 
mit in die Aufgabe zum Wettbewerb einfließen. Hier ist 
auch von der Hafenspitze ausgehend eine optionale  
 
 
Brückenverbindung für Radfahrende und Fußgängerbe-
wegungen möglich (Hinweis: Zu den optional ange-
dachten, neuen Brückenverbindungen ist eine separate 
politische Beschlussfassung noch vorgesehen). 
 
2. Lebensader Kanal 
Die Ansprüche eines weit über die Flächen der Modell-
quartiere 3 | 4 | 5 hinausgehenden, öffentlichen Land-
schafts- und Erlebnisbandes des DEKs müssen dazu füh-
ren, die Vernetzungen gerade hier freiraumplanerisch – 
gesamträumlich zu konzipieren und im Abschnitt der 
Uferkante des Modellquartiers 3 vorbildlich umzuset-
zen.  
 
Die Flächen der Modellquartiere können dabei durch-
aus urbane Aufenthaltsqualitäten am Kanalband aufwei-
sen. Der Perspektivplan gibt dazu erste Hinweise. Die 
Randbereiche des gesamten Kanalbandes sind gerade in 
den Sommermonaten eine große „Liegewiese“ u. a. für  
 
 
34 Aufgabe
Im stadträumlichen Zusammenhang: Modellquartier 3 und Entrée Stadthafen 1

35Aufgabe
sonnenhungrige Münsteranerinnen und Münsteraner 
samt geduldeter Schwimmaktivitäten (im Kanal offiziell 
verboten), für den Wassersport und das Radfahren z. B. 
hinaus in die Münsteraner Landschaften.  
 
Hierzu muss ein gutes, ganzheitliches Freiraumkonzept 
mit dem Blick „auf die anderen“ Uferzonen der Nach-
barschaft, insbesondere der Modellquartiere 4 und 5, 
entwickelt werden.  
 
Der planfestgestellte Ausbau des DEKs samt Ein- und 
Ausstiegsstellen für den Wassersport ist dabei ebenso 
Vorgabe für das Modellquartier 3, wie der parallel zur 
neuen Kanalspundwand geplante Radweg am östlichen 
Ufer. 
 
 
3. Vernetzung Modellquartier 4 und Adresse am Al-
bersloher Weg 
Die Innenstadt-Magistrale des Albersloher Weges samt 
Böschungskorridor, das Vorhandensein der Feuerwache 
und des bestehenbleibenden Baumarktes samt zugehö-
rigem Baustoffmarkt erschweren eine stadträumliche 
Übergangssituation zwischen den Modellquartieren 3 
und 4 bzw. ergeben eine fast unlösbare Barrieresituati-
on. Direkt am Kanal gibt es die zukünftige Verbindungs-
linie, auch mit dem geplanten Radweg und der über 
den Wettbewerb zu definierenden Landschafts- bzw. 
Freiraumsituation direkt am Kanal.  
 
Dennoch sollten Ideen zur Überwindung der Barriere 
und somit ein langfristig mögliches „Zusammenrücken“ 
der beiden Modellquartiere 3 und 4 entwickelt werden. 
Gerade im Zusammenspiel mit der im Rahmen des Mo-
bilitätskonzeptes und des Perspektivplans gleicherma-
ßen geplanten Mobilstation anstelle des heutigen P&R-
Platzes südlich der Feuerwache ergeben sich Rahmen-
bedingungen, die geradezu ein nochmaliges „Stufen-
konzept“ herausfordern, um sehr langfristig gedacht, die 
Entréesituationen vom Albersloher Weg zu qualifizieren 
und zudem einen Beitrag zur Vernetzung der Modell-
quartiere 3 und 4 leisten zu können.  
 
Alle drei Aufgabenbestandteile und deren Lösungsvor-
schläge über den Wettbewerb werden dazu führen, das 
Areal des Modellquartiers 3 „stadtstrukturell“ besser zu 
integrieren und als Bestandteil Münsters wahrnehmen 
zu können. Die Lagequalitäten mit einer vitalen Müns-
teraner Kern- und Innenstadt, samt gut erreichbarem 
Zentrum (Domplatz) und Hauptbahnhof in unmittel-
barer Nähe, können nicht besser sein. Die Modellquar-
tiere 3 | 4 | 5 am Kanal weisen eine sehr gute Erreichbar-
keit im Sinne der „15 Minuten Stadt“ auf. 
 
  
 
DEK: auch als wichtiger Naherholungsbereich

4.3 Leitfragen als Aufruf für  
gute Lösungen 
 
Das Werkstattverfahren 2022 wurde bereits vom Strate-
gie-Team, besetzt mit Externen und Münsteranerinnen 
und Münsteranern, begleitet. Das Team hat nicht nur 
beobachtet und bereits die Präambel zur Modellhaftig-
keit mit entwickelt, sondern auch für die spezifischen 
Aufgabenstellungen weitere Leitplanken definiert.  
 
Neben den bereits erwähnten Aufgabenbestandteilen 
konnten die exakt auf das Münster Modellquartier 3 zu-
geschnittenen Besonderheiten in über die Wett-
bewerbs-Bearbeitungsgemeinschaften konzeptionell 
städtebaulich-freiraumplanerisch zu beantwortende 
Leitfragen überführt bzw. nochmals pointiert werden: 
 
 
 
 
 
 
36 Aufgabe
Koexistenz 
Die Koexistenz zwischen aktiven Hafennutzungen 
und gewerblichen Nutzungen sind die Herausforde-
rungen dieser besonderen Konversion in allen Mo-
dellquartieren 3 | 4 | 5 und bieten Chancen der Nut-
zungsvielfalt / - mischung in der Fläche aber auch in-
nerhalb der Quartiersebenen. Die Integration eines 
Gewerbebetriebs in veränderter Form ist auch in Mo-
dellquartier 3 in Richtung Trasse der B 51 zu berück-
sichtigen! 
 
 
Leitfrage :  Wie kann nach der geplanten Neustrukturie-
rung des Gewerbebetriebs der Aufbau des neuen Quartiers 
konkret ausgestaltet werden und welche Immissions-
schutzaspekte auch zwischen dem Wohnen und dem Ge-
werbe in einer „Vermittlungszone“ sind Teil der Entwick-
lungsstrategie? 
Lebensader  
Das Landschafts- und Freizeiterlebnis DEK, die grüne 
Lebensader im Osten Münsters und wichtigster öf-
fentlicher Raum, erfreut sich zunehmender Beliebt-
heit aller Generationen, hier gilt es, die räumlich-
funktionalen Rahmenbedingungen weiter zu quali-
fizieren und zu stärken. Heute gibt es keine urbanen 
Räume am Kanal mit Aufenthaltsqualität, die Uferzo-
nen zum Kanal sind zu aktivieren und müssen Raum 
für viele Aktivitäten bieten! 
 
 
Leitfrage:  Welche Ausprägung und Qualitäten des öffent-
lichen Raumes parallel zum Kanalbett und der projektier-
ten Ausbauplanung samt Radweg sind im landschaftlichen 
Kontext und im gesamträumlichen Kontext der Nachbar-
schaften zum Stadthafen 1 sowie den Modellquartiere 4 
und 5 angemessen, wo kann man zukünftig näher und ur-
baner an den Wasserspiegel des Kanals herantreten?

37Aufgabe
Silhouette  
Die Stadtsilhouette am Wasser ist im Fokus der Bear-
beitung, eine langfristige Perspektive ist nur im Zu-
sammenhang mit dem Entrée des Stadthafens 1, der 
Entwicklungsfläche „Nördlich Stadthafen 1“ sowie der 
gegenüberliegenden filigranen Uferpromenade zu er-
stellen! 
 
 
Leitfrage : Welche städtebauliche Konfiguration bietet di-
rekt gegenüber dem Stadthafenbecken 1 und allen in der 
Realisierung befindlichen und geplanten Projekten ein har-
monisches Ensemble bzw. ein gutes Entrée, vom Land wie 
auch vom Wasser aus gedacht? 
 
Prozessdesign  
Die besondere Transformation und Prozesshaftigkeit 
ist Teil des Aufgabenprofils, die Wertemaßstäbe sind 
zu definieren – nicht alles muss dabei durchdekliniert 
werden, auch der Weg der Umsetzung ist Teil des Mo-
dellcharakters, Veränderbarkeiten und Zukunfts-
offenheit sind bitte mitzudenken! 
 
 
Leitfrage : Welches Prozessdesign und welche Transforma-
tionsschritte können für Modellquartier 3 eine gute Ent-
wicklungsoption mit allen nötigen Management-/ Betreu-
ungsnotwendigkeiten hin zu einer Modellhaftigkeit aufzei-
gen, ergänzend zu den notwendig klassischen Baustufen- 
und Phasenansätzen?
Vorbildlichkeit  
Das Modellprojekt in Münster soll wegweisend sein 
und nicht bloß leere Worte bleiben. Es setzt auf viel-
fältiges Wohnen, vor allem in den Erdgeschossberei-
chen, und zielt auf eine positive Klimabilanz sowie ei-
nen nachhaltigen Wasserhaushalt ab, einschließlich 
einer umweltfreundlichen Mobilität mit reduziertem 
Autoverkehr. Die Integration eines klimaangepassten 
Entwässerungskonzepts in den Plan soll zusätzlichen 
Mehrwert für Stadtplanung und Freiraumgestaltung 
schaffen. 
 
 
Leitfrage : Wie kann die Umsetzung des Modellhaften für 
eine wachsende und erfolgreiche Stadt Münster konkret 
aussehen und welche Besonderheiten sollten gleich im 
Städtebau-Rahmenkonzept Eingang finden, gerade auch in 
Bezug zur positiven Klimabilanz, zu innovativer Mobilität, 
zu Prozessdesign und Nutzungsmischung etc.?

38
Identität  
Das Modellquartier 3 ist eigentlich eher Peripherie 
und dennoch mit der Begabung einer zentralen Rand-
lage ausgestattet, zwischen Vorstadt und Münstera-
ner Innenstadt gelegen, gilt es eine eigene Identität 
zu schaffen! 
 
 
 
 
 
 
Leitfrage: Welche Vielfalt mit welchen Bautypologien, 
Dichteansätzen und Nutzungstypen sind an dieser neu zu 
definierenden und prominenten, zukünftig hochgradig ur-
banen Adresse in Münster die richtigen, wie muss das ei-
genständige, städtebauliche Profil des Modellquartiers zwi-
schen urbanem Stadthafen 1 und der offenen Landschaft 
mit Vischeringgraben Grünzug und seinen Kleingärten etc. 
ausgestaltet werden?
Lagequalitäten  
Die Tiefe des Planungsraums im Modellquartier 3 von 
der neuen Kanalspundwand bis zur äußeren Begren-
zungslinie der B 51 macht es logisch, die Qualitäten 
des attraktiven Landschaftsbandes DEK bis in die Tiefe 
des Areals erlebbar zu gestalten, es sollten möglichst 
viele Baufelder von der besonderen Atmosphäre par-
tizipieren! 
 
 
 
Leitfrage: Wie kann verhindert werden, dass Lagen „in 
zweiter Reihe“ entstehen und nur wenige die ganze Kraft 
des Kanals erleben können, über welches Freiraumkonzept 
kann zwischen den gewachsenen Lagequalitäten gut ver-
mittelt werden?
Vielfalt  
 
Das Modellquartier 3 soll lebendig und vielfältig sein, 
insbesondere auch mit Blick auf seine Nutzerinnen 
und Nutzer. Das heißt, neben einer Mischung aus 
Wohnen und Arbeiten/Gewerbe sowie einer Durch-
mischung der Bewohnerschaft, geht es auch darum, 
eine Zugänglichkeit und Aufenthaltsqualität für un-
terschiedliche Zielgruppen zu schaffen.  
 
Stichworte sind hier etwa: Barrierefreiheit, öffent-
licher Raum ohne Konsumzwang, Aufenthaltsqualität 
für Kinder und Jugendliche, Familien, Frauen, Ältere, 
Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen 
sowie Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur, 
Religion und sexueller Orientierung. 
Resilienz  
 
Leitfrage: Wie können öffentliche Räume geschaffen wer-
den, die lebendig und für unterschiedliche Zielgruppen at-
traktiv sind und die Vielfalt der Stadtgesellschaft abbilden? 
Welche weiteren Orte können die Vielfalt und das Zusam-
menleben im Quartier fördern? 
Aufgabe

39
Brücken  
 
Die optional angedachten, neuen Brücken über den 
Kanal, sind charmant, für die innovative Mobilität zu 
Fuß und mit dem Rad unverzichtbar, Barriere min-
dernd und dennoch aufwendig in der Realisierung. 
Für die innovative Mobilität und das Kanalerlebnis im 
Kontext der neuen Brückenfamilie sind sie ausschließ-
lich für Bewegungen zu Fuß oder mit dem Rad unver-
zichtbar und mitzudenken! 
 
Resilienz  
 
Leitfrage: Wie kann die Option einer neuen, filigranen Brü-
ckenkonstruktion als Direktverbindung des Modellquar-
tiers mit dem gegenüberliegenden „Grünen Hafenplatz“ an 
der Spitze des Stadthafens 1 genutzt und integriert wer-
den?Resilienz  
 
Die Städte müssen in Modellquartieren von Anfang an 
resilient sein. Das bedeutet, dass sie nicht nur die 
Ziele der neuen Energieversorgungsstrategie errei-
chen müssen, wie die positive Klimabilanzierung 
durch Tiefen-Geothermie und die Bewältigung von 
Wetterextremen wie Starkregen, Hitze und Trocken-
heit sowie die nachhaltige Nutzung von Regen- und 
Brauchwasser. Es ist auch wichtig, die Gestaltung von 
Freiräumen zu berücksichtigen, um das lokale Mikro-
klima und die Klimaresilienz zu verbessern, zum Bei-
spiel durch die Erhöhung des Grünanteils und den 
Schutz der Artenvielfalt sowie die Schaffung von 
Schatten durch klimaresistente Baumsetzungen. 
 
 
 
Resilienz  
 
Leitfrage:  Wie kann das Regenwasserbewirtschaftungs-
konzept im Rahmen der Freiraumplanung konkret aus-
gestaltet werden sowie die naturnahe urbane Wasserbilanz 
erreicht und der natürliche Gebietsabfluss in den Vische-
ringgraben genutzt werden? (Eine Einleitung von Nieder-
schlagswasser in den DEK ist rechtlich nicht möglich). 
Welche Maßnahmen u.a. zur positiven Klimabilanz können 
auf Städtebauebene einen Teilbeitrag liefern?
Mobilität  
Das Mobilitätskonzept bietet Innovationen und for-
dert gesamtstädtische Konsequenzen, schon die Schil-
lerstraße als Fahrradstraße mit Entwicklungspotential 
bietet u.a. zukunftsorientierte Ansätze.  
 
Die langfristige Vision einer Seilbahn könnte Pla-
nungsraum übergreifend und zudem den Kanal über-
windend neue Dimensionen aufzeigen! 
 
 
Leitfrage:  Wie können weitere Stärkungen der „sanften“ 
Mobilität wie selbstverständlich und Münster typisch aus-
sehen inkl. zentraler und dezentraler Mobilitätsstationen 
mit Verknüpfungsansprüchen aller Verkehrsarten, zu-
nächst auch ohne, langfristig mit Seilbahn? 
Aufgabe

40
Barriereminderung  
Der Albersloher Weg hat wichtige Zuführungsfunk-
tion auf die Innenstadt Münsters und benötigt zukünf-
tig ein eigenständiges, städtebauliches Profil, zugleich 
ist er wegen der vorhandenen Topographie mit seiner 
Anrampung und seines breiten Querschnitts eine Bar-
riere im Stadtraum und insbesondere zwischen den 
Modellquartieren 3 und 4! 
 
 
Leitfrage: Wie könnte die stadträumliche Vernetzung zum 
Modellquartier 4 im optimalen Falle und in der langfristi-
gen Perspektive verbessert werden und wie kann auch das 
Entrée des Modellquartiers zum Albersloher Weg eine gute 
Gestalt- und Nutzungsqualität bekommen?
Aufgabe

5.1 Das städtebauliche Programm  
Für die städtebauliche Zielprogrammierung wurden 
Orientierungswerte erarbeitet. Im Sinne einer sehr ur-
banen Ausnutzung und Dichtevorstellung mit allen La-
gevorteilen der Innenstadtnähe und des DEKs dienen 
diese Werte als Rahmen, der von den Wettbewerbsteil-
nehmenden eigenverantwortlich zu prüfen ist und der 
zu einer maximal möglichen Qualität im Münster Mo-
dellquartier 3 führen muss.  
 
Das bedeutet, dass es nicht um eine Maximierung von 
Bruttogeschossflächen geht, sondern um den Vorschlag 
eines angemessenen, urbanen und hochgradig quali-
tätsvollen Städtebau- und Freiraumkonzeptes, bei dem  
 
 
in Münster in städtebaulich begründeten Fällen und von 
den Wettbewerbsteilnehmenden gewünschten Pointie-
rungen auch hohe Häuser (über 7 Geschosse – Querver-
weis an die maximale Wohnbau-Förderfähigkeit, s. auch 
Kapitel 5.2) miteingeplant werden können. 
 
Bei der Wettbewerbsbearbeitung ist zu berücksichtigen, 
dass der im Bereich der Theodor-Scheiwe-Straße beste-
hende Gewerbetrieb ‚Osmo Holz & Color‘ neustruktu-
riert, größtenteils in die Nähe der Umgehungsstraße B 
51 verlagert sowie erweitert werden soll. Zu berücksich-
tigen ist ferner, dass eine der bestehenden Hallen des 
Betriebs auch künftig erhalten werden soll. Der Planung 
für die Neustrukturierung des Gewerbebetriebs ist im 
Kapitel 2 erläutert. 
41
05. HINWEISE  
 
>> Modellhaft: Urbane Programmierung mit nötiger Zukunftsoffenheit und  
      weiteren Besonderheiten
Hinweise
Grobe Nutzungsbereiche im Modellquartier 3 und seiner Randbereiche

5.1.1 Zielsetzung mit Neustrukturie -
rung des Betriebes Osmo Holz & Color  
 
Entwicklung eines urbanen, gemischt genutzten, mehr-
geschossigen Quartiers mit einer dem Ort angemesse-
nen hohen städtebaulichen Dichte.  
 
Zielvorstellung: 195.000 qm Bruttogeschossfläche 
(BGF) gesamt, aufgeteilt in: 
 
 
WOHNEN 
a) 135.000 qm BGF Wohnen  
(ca. 70% der Gesamt-BGF) 
 
ca. 1.350 Wohneinheiten (WE), 1 WE = 100 qm BGF 
1 WE = 2,5 Einwohner (ca. 3.400 EW) 
 
davon als Orientierungswerte zum Wettbewerb bezo-
gen auf die BGF Wohnen: 
 
>> mind. 30 % geförderter Wohnraum  
(Davon mindestens 70 % für Einkommensgruppe A, Be-
messung nach § 13 Gesetz zur Förderung und Nutzung 
von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen 
(WFNG NRW)) 
 
>> mind. 30 % förderfähiger Wohnraum  
(D. h. gemäß den Vorgaben des geförderten Wohn-
raums in Bezug auf die Wohnflächenobergrenzen und 
Barrierefreiheit, aber ohne Mietpreis- und Belegungs-
bindung und ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mit-
tel)  
 
>> ca. 40 % freifinanzierter Wohnraum 
 
 
ARBEITEN & MEHR 
b) 60.000 qm BGF Arbeiten & mehr,  
(ca. 30% der Gesamt-BGF) 
 
davon: 
-    ca. 70 % für Büros / Praxen / Dienstleistung = 42.000 
qm BGF  
(30 qm = 1 Arbeitsplatz)  
= ca. 1.400 Arbeitsplätze (AP) 
 
-    ca. 30 % für Kultur, Urbane Produktion, Gastronomie / 
Veranstaltung / soziale Infrastruktur = 18.000 qm BGF 
(100 qm = 1 Arbeitsplatz) 
= ca. 180 AP 
 
 
KINDERTAGESSTÄTTEN 
Konzeptabhängig ist in Anlehnung an den im Folgenden 
definierten Schlüssel der Kita-Bedarf (maßnahmenbe-
dingter Bedarf zzgl. weitere 12 Gruppen für unterver-
sorgte Nachbarschaften Hafen, Gremmendorf, Mauritz-
Mitte / Ost) nachzuweisen:  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
42 Hinweise

Zu den im oberen Teil der Tabelle dargestellten maßnahmenbedingten Kita-Bedarfen kommen Bedarfe durch die 
angrenzenden unterversorgten Wohnbereiche (Hafen, Gremmendorf, Mauritz-Mitte, Mauritz-Ost) hinzu, die weite-
re 12 Kita-Gruppen erforderlich machen: 
  Gesamt-BGF Wohnen (qm)   135.000
  Anzahl der Wohneinheiten  
  (1 WE je 100 qm BGF) 
  1.350
  Voraussichtliche Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner  
  (1 WE = 2,5 Einwohner) 
  3.400
  Voraussichtliche Anzahl der Kinder bis 6 Jahre  
  (Annahme 10 %) 
  340
  Zahl der voraussichtlichen u3-Kinder mit Betreuungsbedarf  
  (u3-Betreuungsquote: 50 %)
  170
  Maßnahmenbedingter u3-Betreuungsbedarf in Gruppen   17 Kita-Gruppen
  Maßnahmenbedingte KITA-Nettogrundfläche 
  (Annahme: 185 m² je Gruppe in Gruppenform I und II / 160 m² in    
  Gruppenform III) 
  3.020 m²  
  Zzgl. Kita-Außenflächen 
  Gesamtaußenfläche:
 
  Anzahl der Gruppen x 300 m² 
 
  Reine Spielfläche:
 
  Kinderzahl x 12 m² ) 
  5.100 m² (17 Gruppen x 300 m²) 
 
  (davon 3.660 m² reine Spielfläche: 
  305 Kinder x 12 m²)
  Betreuungsbedarf der angrenzenden Wohnbereiche   12 Kita-Gruppen
  Betreuungsbedarf insgesamt   29 Kita-Gruppen (17 + 12 Gruppen)
  Kita-Nettogebäudefläche insgesamt 
  (Annahme: 185 m² je Gruppe in Gruppenform I und II / 160 m² in      
  Gruppenform III)
  5.140 m²
  Zzgl. Kita-Außenflächen 
  Gesamtaußenfläche:
 
  Anzahl der Gruppen x 300 m² 
 
  Reine Spielfläche:
 
  Kinderzahl x 12 m² )
  8.700 m² (29 Gruppen x 300 m²) 
 
  (davon 6.300 m² reine Spielfläche:  
  525 Kinder x 12 m²) 
43Hinweise

Zu den im Folgenden benannten quartiersbezogenen 
Bedarfen an Kita-Gruppen gilt es zu berücksichtigen, 
dass alle für Kita vorgesehenen Flächen so einzuplanen 
sind, dass sie bei geänderten Bedarfen flexibel ander-
weitig genutzt werden könnten. 
Für die Verortung der geplanten Kitas müssen geeignete 
Flächen gefunden werden, die den Anforderungen an 
Kindertageseinrichtungen entsprechen.  
 
Hier gilt es folgende Aspekte zu berücksichtigen: 
 
– Die geplanten Kitas sollen vollständig in Kom-
bination aus Kita & Wohnen errichtet werden 
 
– Die Grundstücksflächen müssen über die erfor-
derlichen Quadratmeter verfügen (Innen- und 
Außenflächen inklusive Stellplätze für Auto / 
Fahrrad, Entsorgungsflächen, Zuwegungen). 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
der Stadt Münster stellt entsprechende Raum-
programme mit den aufgeführten Quadrat-
meterangaben zur Verfügung 
 
– Im näheren Umfeld der jeweiligen Kita sind ent-
sprechende Hol- und Bring-Zonen zu errichten. 
Hier gilt Folgendes zu berücksichtigen: 
 
- Der Autostandort muss für den Ein- 
und Ausstieg von Eltern und Kindern si-
cher sein 
 
- Ein sicherer Weg vom Parkplatz zur 
Einrichtung muss vorhanden sein 
 
- Die Entfernung zwischen Parkplatz 
und Kita sollte möglichst kurz sein 
 
- Bring-Zonen für Lieferdienste müssen 
vorhanden sein 
 
– Die Grundstücksflächen müssen von angren-
zenden öffentlichen Nutzflächen (öffentliche 
Spielplätze, Sportflächen, Parks o. ä.) klar abge-
grenzt werden. Öffentliche Wegführungen/Ve-
lorouten dürfen das Kita-Gelände nicht durch-
queren. Das Kitagelände ist kein öffentlich nutz-
barer Bereich und muss zum Schutze eingefrie-
det werden. Aspekte zur Schaffung miteinander 
verträglicher, konfliktfreier Räume sollten bei 
der Verortung der Kitas Berücksichtigung fin-
den 
 
– Die erdgeschossige Zugänglichkeit von den 
Kita-Innenräumen zur Kita-Außenspielfläche 
muss gewährleistet sein 
 
– Die Kitas müssen so verortet werden, dass alle 
Zu- und Ausgangsbereiche der Kita sicher sind. 
Kita-Kinder dürfen nicht in gefährliche, ungesi-
cherte Bereiche gelangen 
 
– Die Grundstücksflächen müssen in einem lärm-
geschützten Bereich liegen. Ungestörte Kom-
munikation ist erst bei einem Lärmpegel von 55 
dB(A) oder darunter gegeben. Das Umgebungs-
lärmniveau darf sich nicht deutlich störend auf 
die Kommunikation auswirken 
 
–
Die Kitas dürfen nicht durch Geruchsemissio-
nen beeinträchtigt werden 
 
– Auf den Grundstücksflächen dürfen keine ste-
henden oder fließenden Gewässer vorhanden 
sein, die für die Kinder eine Gefahrenquelle dar-
stellen. Solche Grundstücksflächen eignen sich 
nicht für Kitzwecke 
 
– Zur Einhaltung der Kindersicherheit muss eine 
Zugänglichkeit zu Mulden oder anderer größe-
rer Wasseransammlungen ausgeschlossen wer-
den. Entsprechende Entwässerungs- bzw. Drai-
nagesysteme müssen das Absickern des Regen-
wassers gewährleisten. Auch bei Extremwetter-
lagen muss eine ganzjährige gefahrlose Bespiel-
barkeit der Kita-Außenspielflächen möglich 
sein 
 
– Auf den Grundstücksflächen muss ein natürli-
cher Sonnenschutz wie z. B. die Bepflanzung 
mit ausreichend großen, schattenspendenden 
44 Hinweise

45Hinweise
Bäumen realisierbar sein. Aspekte der Klima-
anpassung bei langanhaltenden Hitzeperioden 
müssen berücksichtigt werden 
 
– Die Kitas sollen den Nutzern barrierefrei zur 
Verfügung gestellt werden (barrierefreie Er-
schließung, Zugänglichkeit zum Gebäude). 
Auch die Freianlagen sind barrierearm auszuge-
stalten 
 
– Es ist darauf zu achten, dass die Kitas gut verteilt 
über das gesamte Baugebiet verortet werden 
 
– Um entstehende Betreuungsbedarfe möglichst 
frühzeitig abdecken zu können, müssen die je-
weils maßnahmenbedingten Kitas passend zur 
Wohnbebauung des entsprechenden Bau-
abschnittes errichtet werden, sofern möglich 
auch schon im Vorgriff auf das entstehende 
Baugebiet. Eine gute verkehrstechnische Anbin-
dung ist hierbei zu berücksichtigen 
 
 
SCHULE 
Grundschulversorgung 
Mit der Overbergschule und Bodelschwinghschule sind 
zwei Grundschulen vom Planungsgebiet gut erreichbar, 
wobei diese voraussichtlich durch Nachverdichtungen 
im Hansaviertel und der Entwicklung am Kreativkai an 
Kapazitätsgrenzen stoßen. Nach den ersten Berechnun-
gen ergibt sich ein Bedarf von weiteren Grundschulzü-
gen. Die Deckung des skizzierten Bedarfs soll nicht in-
nerhalb des Plangebiet und an anderer Stelle des Stadt-
gebiets erfolgen. Ein Grundschulstandort ist daher nicht 
im Wettbewerbsgebiet zu berücksichtigen.  
 
Weiterführende Schule 
Ein Standort für eine weiterführende Schule ist nicht in-
nerhalb des Plangebiets zu berücksichtigen.

5.1.2 Ruhender Verkehr  
FAHRRÄDER 
Je nach Mobilitätskonzept sind konzeptionsabhängig 
ausreichende Stellplätze für Räder / Lastenräder / Sha-
ring-Räder etc. (auch geschützt an/innerhalb baulicher 
Anlagen / Gebäuden) einzuplanen. 
 
Mindestens 4 Rad-Stellplätze je Wohneinheit (WE = 100 
qm BGF) für die bauordnungsrechtlich nachzuweisen-
den Privatabstellplätze. 
 
Hinzu kommen gleichmäßig im Plangebiet verteilt öf-
fentliche Abstellanlagen im öffentlichen Raum (bspw. in 
Form von „Päckchen“ mit jeweils 5 jeweils Anlehnbü-
geln, die statt eines Parkplatzes im Straßenraum ver-
ortet werden). 
 
Für alle weiteren Nutzungsbausteine gilt für den Wett-
bewerb zunächst ein einheitlicher, nutzungsübergrei-
fender Stellplatzschlüssel von weiteren 2 Stellplätzen je 
Nutzungseinheit (NE = 50 qm BGF). 
 
2 Rad-Stellplätze je Nutzungseinheit  
(NE = 50 qm BGF) 
 
 
PKW 
Für das innovative Modellquartier wird - abweichend 
von der Stellplatzsatzung der Stadt Münster - für die 
Wohnungen ein Stellplatzschlüssel von 0,5 Stellplätzen 
im Sinne der Qualitätsziele angenommen. Zum Wett-
bewerb gilt daher der Nachweis von:  
 
0,5 PKW-Stellplätzen je Wohneinheit (WE = 100 qm 
BGF) für die bauordnungsrechtlich nachzuweisenden 
Privatstellplätze. Weitere Stellplätze in Höhe von 15 % 
der Gesamtzahl an Wohneinheiten für Besuchende des 
Plangebiets sind zusätzlich einzuplanen. Diese sollen in 
Teilen als Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Per-
sonen und unter Umständen für Laden / Liefern im öf-
fentlichen Straßenraum gleichmäßig bzw. wo sinnvoll 
verteilt werden. Die restlichen Stellplätze sollen in der 
zentralen Mobilstation bzw. in zentralen Quartiersgara-
gen ergänzt werden. 
Für alle weiteren Nutzungsbausteine gilt für den Wett-
bewerb zunächst ein einheitlicher, nutzungsübergrei-
fender Stellplatzschlüssel von weiteren: 
 
0,5 PKW-Stellplätzen je Nutzungseinheit  
(NE = 50 qm BGF)  
 
 
 PARK&RIDE FÜR GESAMTSTADT 
Als Größenordnung eines gesamtstädtischen Park&Ride 
Angebotes (hier: Mobilstation am Albersloher Weg als 
Ersatz für den heutigen, offenen P&R Stellplatz an der 
Theodor-Scheiwe-Straße) werden ca. 350 zusätzliche 
PKW-Stellplätze angenommen. Das entspricht ungefähr 
den vergleichbaren Parkhauskapazitäten rund um den 
Hauptbahnhof. Bei angenommenen Mindest-BGF mit 
25 qm pro Stellplatz (inkl. Erschließung) ergibt sich: 
 
8.750 qm BGF für ein gesamtstädtisch bedeutsames 
P&R Angebot in Form einer Mobilstation (anstelle des 
heutigen P&R-Platzes südlich der Feuerwache). Zusätz-
lich sollten Fahrradstellplätze in der Mobilstation ein-
geplant werden. 
46 Hinweise

47Hinweise
5.2 Die Ansprüche der Fachressorts 
im Einzelnen  
Die Fachämter der Stadt Münster haben bereits im Vor-
bereitungsprozess zum Werkstattverfahren intensiv 
mitgewirkt. Die folgenden Hinweise formulieren die An-
sprüche der Fachressorts, sind nicht als abschließend zu 
betrachten und liefern wichtige Anregungen bereits in 
der frühen Phase des städtebaulich-freiraumplaneri-
schen Wettbewerbs. Auch wenn sie in Teilen für die an 
den Wettbewerb unmittelbar anknüpfende Rahmenpla-
nung schon sehr detailliert erscheinen, sollen sie einen 
Überblick geben, welche Fragestellungen im laufenden 
Planungsprozess von Bedeutung sind. 
 
 
GESAMTSTÄDTISCHES UND INTEGRIERTES STADTENT-
WICKLUNGSKONZEPT (ISEK) 2030 
Bereits im ISEK 2030 für die Gesamtstadt wird im Hand-
lungsfeld „Innenstadt ist mehr“ die Innenstadt räumlich 
in Zusammenhang mit dem Hafenareal gebracht und 
gesehen. Hier heißt es u. a.: 
 
 – Die Innenstadt räumlich und funktional weiter-
denken und angrenzende Lagen zur Erhöhung 
der Vielfalt, zur Bereicherung und zur Entlas-
tung der Altstadt einbeziehen 
 
– Die Münsteraner Altstadt in ihrer Bedeutung 
und Funktion durch neue Verknüpfungen zu 
stadträumlich und funktional wichtigen Lagen 
(z. B. Wissensquartiere, Hafen, …) stärken 
 
Diese Themenaspekte werden auch aktuell im Rahmen 
der laufenden Erarbeitung des Integrierten Stadtent-
wicklungskonzept Münster-Innenstadt (INSEK MS-In-
nenstadt) aufgegriffen. Der Untersuchungsraum des IN-
SEK MS-Innenstadt reicht – in Abstimmung mit und Ab-
grenzung zum DEK und Hafenentwicklungsgebiet – bis 
etwa zum Kreuzungsraum Hafenstraße / Hansaring / Al-
bersloher Weg, umfasst also bewusst (auch aus förder-
technischen Gründen) nicht mehr wie im ISEK 2030 für 
die Gesamtstadt dargestellt, auch das gesamte Hafen-
areal.  
 
Dennoch ist die räumlich-funktionale Verknüpfung zwi-
schen Innenstadt (im engeren Sinne) und dem Hafen-
gebiet bzw. dem DEK auch im INSEK MS-Innenstadt ein 
wichtiges Thema. 
 
Zum Bezug zur Hafen- und Kanalentwicklung findet sich 
im INSEK MS-Innenstadt Folgendes: 
 
– Münsters Innenstadt soll im Laufe des nächsten 
Jahrzehnts noch vielfältiger werden und mehr 
großstädtisches Flair erhalten, ohne seine Be-
haglichkeit zu verlieren: Großstadt und „Hygge“ 
zugleich 
 
– Dafür sind die „Grenzen“ der Altstadt zu über-
schreiten, Verknüpfungen mit dem Hafen- und 
Messequartier (…) zu verbessern, diese Quar-
tiere mit großstädtischen Funktionen in engere 
Wirkungszusammenhänge mit der Altstadt zu 
bringen und sie damit selbst vielfältiger und ur-
baner werden zu lassen 
 
Auch im Handlungsfeld 2 „Vernetzt und facettenreich“ 
besteht ein Bezug zur Hafenentwicklung. Die Argumen-
tation hier folgt der Linie, mehr großstädtisches Flair 
und noch mehr Vielfalt für die Münsteraner Innen- bzw. 
Altstadt durch eine sehr gute räumlich-funktionale Ver-
knüpfung zu den großstädtischeren, urbaneren, raueren 
Münster Modellquartieren 3 | 4 | 5 im Hafenumfeld 
bzw. an der Lebensader des Kanals (und parallel auch zu 
den Modellquartieren 1 | 2 rund um die Wissenschafts-
quartiere im Westen der Stadt) zu erreichen. 
 
Auch für das Innenstadt-Handlungsfeld und -Entwick-
lungsziel „autoarm und erreichbar“ kommt den Kanal- 
und Hafenarealen eine wichtige Rolle zu, da dort bspw. 
an Mobilstationen ein Umstieg vom MIV auf den Um-
weltverbund in Richtung Altstadt stattfinden kann /  
sollte.

48 Hinweise
ORIENTIERUNG WOHNRAUMFÖRDERUNG 
Das Modellquartier 3 sollte mindestens die Anfor-
derungen erfüllen, die das zuständige Landesministeri-
um im aktuell gültigen Wohnraumförderungspro-
gramm (WoFP 2018 - 2022) an neue Wohnquartiere 
bzw. deren Quartiersentwicklung stellt. Im WoFP wird 
u.a. betont: 
 
– Das Ziel sind sozial gemischte, generationen-
übergreifende, inklusive und nachhaltige 
Wohnquartiere  
 
– Die Quartiersförderung hat sich als wichtiger 
Baustein zur ganzheitlichen Entwicklung eta-
bliert. Neben den Themen soziale Mischung 
und qualitätsvoller Wohnungsbau spielen auch 
hier die Themen Klimaschutz und klimaneutra-
le Energie- und Wärmeerzeugung eine heraus-
ragende Rolle 
 
– Generationengerechte Wohnquartiere sollen 
die selbstständige Lebensführung unterstützen 
und die Privatsphäre wahren, d. h. die Gebäude 
und Wohnungen sowie das Wohnumfeld sollen 
barrierefrei sein und sich in zentraler, infrastruk-
turell gut erschlossener und ausgestatteter 
Lage mit Geschäften des täglichen Bedarfs, 
Arztpraxen, Apotheken usw. befinden 
 
– Das Ziel ist eine soziale Durchmischung (Miet-
wohnraum, Eigentum und frei finanzierten 
Wohneinheiten), die es Jung und Alt, Singles 
und Familien, besser und weniger Verdienen-
den erlaubt, gemeinsam lange Zeit in einem 
nachhaltigen Quartier zu wohnen 
 
– Besonderes Augenmerk wird auch auf das An-
gebot und die Förderung quartiersbildender 
Maßnahmen (zum Beispiel Quartiersplatz, Ge-
meinschaftsräume) gelegt. Angebote zur För-
derung des Wohnumfelds und wohnungsnaher 
sozialer Infrastruktur können so zur Aufwertung 
von Quartieren genutzt werden 
 
 
WOHNUNGSZUSAMMENSETZUNG 
Aus den Vorgaben des Landes NRW zur sozialen Wohn-
raumförderung im Rahmen von Quartiersentwicklungs-
maßnahmen lassen sich hinsichtlich der Wohnungs-
angebote und der Angebote im Wohnumfeld und der 
wohnungsnahen sozialen Infrastruktur folgende Eck-
werte für ein Münster Modellquartier 3 ableiten: 
 
          Geförderter Wohnungsbau 
Eine sehr hohe Zahl an Mietwohnungen im Ge-
schosswohnungsbau soll im Modellquartier 3 
entstehen. So sollte der Anteil des geförderten 
Mietwohnungsbaus nach Maßgabe der SoBoMü  
hier bei mind. 30 % der entstehenden Netto-
wohnfläche liegen, zum Wettbewerbsverfahren 
vereinfacht bezogen auf die gesamte BGF Woh-
nen. 
 
Die geförderten Wohnungen dürfen nicht an ei-
ner Stelle im Quartier konzentriert werden, 
sondern sind gleichmäßig auf das gesamte 
Quartier zu verteilen. Die Förderung von Miet-
wohnraum setzt grundsätzlich voraus, dass des-
sen Standortqualität (insbesondere Lage des 
Baugrundstücks, Erreichbarkeit von Versor-
gungseinrichtungen, Erschließung, Lärmbelästi-
gung, Angebot an wohnungsnahen Spiel- und 
Freizeitflächen) die Voraussetzungen für gesun-
des und ruhiges Wohnen bietet. 
 
Für die Stadt Münster gilt, dass die Gebäude, in 
denen geförderter Wohnungsbau entstehen 
soll, bis zu sieben Geschosse (einschließlich der 
Nicht-Vollgeschosse) enthalten dürfen. Sofern 
bei Gebäuden mit mehr als 7 Geschossen öf-
fentlich geförderter Wohnraum vorgesehen 
wird, wäre frühzeitig das zuständige Ministeri-
um einzubinden und eine Ausnahmegenehmi-
gung einzuholen. Zudem dürfen in diesem Ge-
bäude max. ein Anteil von 50 % gefördertem 
Wohnraum entstehen (bezogen auf die Netto-
wohnfläche, WFB Ziffer 4.1).

49Hinweise
Die Förderung von Mietwohnraum setzt voraus, 
dass dessen Planung auf ein bedarfsgerechtes 
Verhältnis von Wohnungen unterschiedlicher 
Größe und Zimmerzahl sowie für verschiedene 
Nutzergruppen ausgerichtet wird. Geförderter 
Mietwohnraum muss nachhaltig an den be-
günstigten Personenkreis vermietet werden 
können. Sollen in einem Gebäude neben geför-
derten Wohnungen auch nicht geförderte 
Wohnungen oder Gewerberäume erstellt wer-
den, muss auch insoweit die nachhaltige Ver-
mietbarkeit gesichert sein. Den Anforderungen 
an Wohnraum für Menschen mit Behinderun-
gen ist in besonderem Maße gerecht zu wer-
den. 
 
          Förderfähiger Wohnungsbau 
Um in dem Modellquartier 3 Haushalte aller 
Einkommensschichten versorgen zu können, 
soll 30 % der Nettowohnfläche (zum Wett-
bewerbsverfahren vereinfacht bezogen auf die 
gesamte BGF Wohnen) förderfähig gemäß den 
Vorgaben des geförderten Wohnraums sein 
(vgl. auch Kap. 5.1.1).  
 
          Eigentum im Geschosswohnungsbau 
Die notwendige Eigentumsquote (Selbst- 
nutzer – Eigentumswohnungen) soll ca. 40 % 
der entstehenden Nettowohnfläche betragen 
(auch hier vereinfacht zum Wettbewerb bezo-
gen auf die gesamte BGF Wohnen). 
 
          Gemeinschaftswohnen 
Es soll eine Ausweisung von Baufeldern vor-
genommen werden, deren Nutzung durch 
mehrere unterschiedliche Baugruppen/gemein-
schaftliche Wohnprojekte im Prozess der Kon-
zeptausschreibung noch weiter ausgestaltet 
werden kann. Die Parzellierung kann dann erst 
im Rahmen oder nach erfolgter Konzeptpla-
nung konkretisiert werden, damit maß-
geschneiderte Grundstücke und Nachbarschaf-
ten geschaffen werden können. Eine Flexibilität 
hinsichtlich Maß der baulichen Nutzung, ggf. 
keine Festschreibung von Mindestgebäude-
höhen samt dem Ermöglichen unterschiedli-
cher Trauf-, First- bzw. Attikahöhen, um die Aus-
nutzbarkeit der Grundstücke zu flexibilisieren 
geht damit einher. Es soll Flexibilität auch in der 
Entscheidung über offene, geschlossene oder 
abweichende Bauweise geschaffen werden, um 
je nach vorliegenden Konzepten die Nachbar-
schaften angemessen ordnen zu können. Zu-
dem haben die Baugruppen erfahrungsgemäß 
sehr unterschiedliche Bedürfnisse / finanzielle 
Kapazitäten hinsichtlich der Unterbringung von 
Verkehrsmitteln. Tiefgaragen gilt es zu vermei-
den und stattdessen wirtschaftlichere Parksys-
teme planen. 
 
 
ALTENGERECHTE UND INKLUSIVE QUARTIERSENT-
WICKLUNG  
Als Basis für die Entwicklung des Quartiers gilt in der 
Realisierungsphase der Masterplan altengerechte, inklu-
sive Quartiersentwicklung sowie das Handlungskonzept 
„Mobilität im Alter und für mobilitätseingeschränkte 
Menschen stärken – selbstverständlich selbstständig“. 
Folgende Aspekte sind relevant: 
 
– Sitzbänke auch mit Armlehnen, zudem mög-
lichst nicht immer nur eine Sitzbank, sondern 
auch mal 2 - 3, damit man sich auch unterhal-
ten kann (nicht nebeneinander aufstellen)  
 
– Zu berücksichtigen sind auch die Bedarfe der 
Menschen mit Behinderung  
 
– Nutzung von Toiletten ermöglichen (z. B. im 
Handel und anderen Einrichtungen)  
 
– Differenzierte Wohnungsangebote auch für äl-
tere mobilitätseingeschränkte Menschen (selb-
ständiges Wohnen, betreutes Wohnen und 
Gruppenwohnungen) und für Menschen mit 
Behinderungen anteilig einplanen, somit also 
barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen

50 Hinweise
– Quartierstreff, in dem man sich aufhalten kann 
ohne Verzehrzwang, ein Angebot auch für 
Treffs, Vereine und sonstige Freizeit-Angebote  
 
– Raum für Mittagstisch (kann im Quartierstreff 
angeboten werden), die insbesondere von älte-
ren Menschen besonders gut angenommen 
werden. Es kann selber gekocht werden oder 
man nutzt einen Lieferdienst 
 
 
INKLUSION UND VIELFALT 
Inklusion und Vielfalt werden zusammen mit der Barrie-
refreiheit als universelles Prinzip für alle städtischen Pro-
zesse und damit auch für dieses Modellquartier berück-
sichtigt. Das Leitziel lautet folglich: Die Wohnraumver-
sorgung für Menschen mit Behinderungen soll bedarfs-
gerecht weiterentwickelt werden. 
 
Durch geeignete und wirksame Maßnahmen soll ge-
währleistet werden, dass Menschen mit Behinderungen 
gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufent-
haltsort zu wählen und zu entscheiden, wo sie wohnen, 
ohne auf besondere Wohnformen angewiesen zu sein. 
Um dies zu gewährleisten, ist ein ausreichendes Ange-
bot an barrierefreien Wohnungen sowie flexibel nutz-
barer Wohnraum von Nöten, welcher kleine Wohngrup-
pen, Service-Wohnungen und andere Wohnformen ge-
eignet ist. Die Unterstützungs- und Wohnangebote sind 
so weiterzuentwickeln, dass auch Menschen mit einem 
hohen Unterstützungsbedarf in eigenen Wohnungen le-
ben können.  
 
Im Hinblick auf die Förderung des eigenständigen Woh-
nens in der eigenen Wohnung wurde in der Sitzung der 
Planungskonferenz „Eingliederungshilfe Wohnen für 
Menschen mit geistiger Behinderung in Münster“ am 
30.11.2012 darauf hingewiesen, dass es eine Herausfor-
derung ist, in Münster barrierefreien und angemessen 
zugeschnittenen Wohnraum zu finden. Auch bei neuen 
Einrichtungen für Geflüchtete wird darauf geachtet, 
dass auch barrierefreier Wohnraum zur Verfügung steht. 
 
 
 
In der Arbeitssitzung zum Handlungskonzept Wohnen 
wurden unter anderem folgende Aspekte genannt: 
Eine ausreichende Anzahl von barrierefreien Wohnun-
gen in zentraler Lage, mit guter Anbindung an den 
ÖPNV und mit einer guten Infrastruktur (Geschäfte, 
Arztpraxen) ist wichtig. 
 
Beim Bau von neuen Wohnungen sollten die Anfor-
derungen der DIN 18040 - 2 berücksichtigt werden. Eine 
intensive Beratung sowie Öffentlichkeitsarbeit sind er-
forderlich, um auch im Bereich des nicht öffentlich ge-
förderten Wohnungsbaus auf eine barrierefreie Gestal-
tung hinzuwirken. 
 
Um hilfe- und pflegebedürftigen Menschen eine selb-
ständige und selbstbestimmte Lebensführung und eine 
gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, sind quar-
tiersbezogene Unterstützungsangebote sowie gute 
Nachbarschaftsstrukturen wichtig. Hier ist zu berück-
sichtigen, dass jedes Quartier anders ist und daher indi-
viduell auf das Quartier abgestimmte Angebote benö-
tigt werden. 
 
Für die Stärkung des selbständigen und selbstbestimm-
ten Wohnens von Menschen mit Behinderungen ist 
nicht nur die Bereitstellung von bedarfsgerechtem 
Wohnraum wichtig, sondern auch der Zugang zu ge-
meindenahen Unterstützungsdiensten einschließlich 
der persönlichen Assistenz. Gemeint sind zum einen 
Dienste, die zur Unterstützung des Lebens in der Ge-
meinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft 
sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung 
benötigt werden. Ferner sollen Dienste und Einrichtun-
gen, die allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung 
stehen, von Menschen mit Behinderungen gleichbe-
rechtigt genutzt werden können. 
 
 
QUARTIERSMASSNAHMEN 
Die Quartiersmaßnahmen sollten einen Quartiersplatz 
mit großer Grünanlage (Lage sollte entwurfsabhängig 
gewählt werden), ergänzt um einen inklusiven Spiel-
platz umfassen. Dieser Quartiersplatz sollte als gemein-
samer Treffpunkt aller Bewohnerinnen und Bewohner 
dienen. Die zentrale Grünanlage soll dabei zusätzlich als

51Hinweise
qualitätsvoller Erholungs- und Spielraum fungieren. Da-
mit der Quartiersplatz auch seinen Zweck erfüllen kann, 
muss dieser um einen Quartierstreff ergänzt werden, in 
dem Aktionen und Veranstaltungen sowie Betreuungs-
angebote für die Bewohnerinnen und Bewohner des 
Quartiers geplant und umgesetzt werden.  
 
 
WOHNUMFELD 
Das Wohnumfeld eines solchen Modellquartiers sollte 
möglichst autofrei konzipiert werden. Hierfür sind inno-
vative, flexible und bezahlbare Mobilitätskonzepte für 
alle Haushalte notwendig. Darüber hinaus muss das 
Wohnumfeld im Rahmen eines inklusiven Wohnquar-
tiers in besonderem Maße den Anforderungen von 
Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderun-
gen gerecht werden. 
 
 
GRÜNFLÄCHEN AUF DEN PRIVATEN GRUNDSTÜCKEN 
Nach den Vorgaben der Wohnraumförderungsbestim-
mungen müssen auf Grundstücken des öffentlich geför-
derten Wohnungsbaus grundsätzlich mindestens ein 
Drittel der Grundstücksfläche als Grünflächen gestaltet 
werden, davon mindestens die Hälfte für die Bewohne-
rinnen und Bewohner als Begegnungsort zur Verfügung 
stehen. Die Wohnraumförderung eröffnet bei Quartiers-
vorhaben mit einer höheren Dichte dahingehend eine 
flexiblere Betrachtung, wenn fehlende Grünflächen-
anteile auf den Grundstücken durch horizontale oder 
vertikale Begrünung und durch ein qualitätsvolles 
Wohnumfeld – unter Betrachtung des Gesamtquartie-
res – z. B. öffentlich nutzbare Grünflächen oder Plätze in 
fußläufiger Nähe – kompensierbar sind. 
 
 
KITA-KOOPERATIONEN INKL. INKLUSION 
Mit Blick auf die Nutzungsmischung und soziale Vielfalt 
in den Münster Modellquartieren kann die Kombination 
von Kitas mit anderen Institutionen und Arbeitgebern 
sinnvoll sein. Neben der Kita-Zuordnung zum Wohnen 
sind denkbar: 
 
– Kita in Kombination mit geplanten Ansiedlun-
gen von wohnverträglichen Arbeitsstätten  
– Kita in Kombination mit geplanten Kunst- und 
Kultureinrichtungen  
 
– Kita in Kombination mit Altenwohnungen mit 
generationsübergreifendem Konzeptions-
schwerpunkt  
 
– Nicht zuletzt könnte das Thema Verortung von 
Kita in Kombination sozialer, ökologischer so-
wie caritativer Einrichtungen in den Blick ge-
nommen werden 
 
Bei all den hier genannten Denkmodellen müssen die 
Rahmenbedingungen, die sich aus dem Schutz der Kin-
der im Alter von 0 bis 6 Jahren ergeben, gewährleistet 
sein.  
 
Besondere bauliche Anforderungen ergeben sich u. a. 
aus dem Ziel, zukünftig optimale Bedingungen für die 
inklusive Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigun-
gen zu schaffen. Hier könnten innovative Ansätze ent-
wickelt werden, die Modellcharakter für andere Kita-
Standorte haben.  
 
 
MIGRATIONSLEITBILD 
Das Migrationsleitbild wurde zum ersten Mal 2008 vom 
Rat der Stadt Münster beschlossen gilt als wesentlicher 
Teil des Integrationskonzepts der Stadt Münster. Das ak-
tuelle Migrationsleitbild besteht aus unterschiedlichen 
Handlungsfelder mit dem Ziel der Umsetzung in den je-
weiligen Projekten. Impulse für das Modellquartier 3 
könnten sein: 
 
– Einbindung und stärkere Beteiligung von Men-
schen mit Migrationsvorgeschichte im Prozess 
(Diversitätssensible Modell Quartiersentwick-
lung) 
 
– Nutzung von Netzwerken und Einbindung von  
Migrantenselbstorganisationen 
 
– Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen in ein-
facher Sprache (eventuell auch mehrsprachig)

– Planung und Einrichtung von Begegnungsräu-
men im öffentlichen Raum  / in Gebäuden 
 
 
NAHVERSORGUNG 
Bei den möglichen neuen Wohnungen mit den zahlrei-
chen hinzukommenden Einwohnerinnen und Einwoh-
nern ist unbedingt eine quartierszugehörige, kleinteilige 
Nahversorgung einzuplanen und diese sollte z. B. in die 
Erdgeschosse der geplanten Gebäude integriert werden 
(ggf. im Erdgeschoss der Mobilstation, die südlich der 
Feuerwache angedacht ist). 
 
Die in der weiteren Umgebung vorhandenen Nahver-
sorgungsmärkte – Rewe und Penny am Hansaring sowie 
zukünftig auch die Angebote des in Realisierung befind-
lichen Hafenmarktes im Stadtbereichszentrum „Hansa-
ring / OSMO“ sowie auch das städtebaulich nicht inte-
grierte SB-Warenhaus Marktkauf in der Loddenheide – 
können aufgrund der räumlichen Distanz und der ver-
kehrlichen Barrieren (Kanalbrücke in Richtung Stadt-
bereichszentrum Hansaring/Hafenmarkt und Umge-
hungsstraße und Albersloher Weg in Richtung „Sonder-
standort Loddenheide“) die Versorgung der neuen Be-
wohnerinnen und Bewohner des Quartiers mit Gütern 
des täglichen Bedarfs nicht in Gänze sicherstellen. 
 
 
NUTZUNGSMISCHUNG 
Da das Quartier städtebaulich und stadträumlich neu 
strukturiert und gestaltet wird, ist das Hauptaugenmerk 
der städtebaulichen Programmierung konzeptions-
abhängig auch auf die ergänzenden Nutzungen (Arbei-
ten & mehr) zu setzen: 
 
Besondere Nutzungen (öffentliche Nutzungen, Kultur, 
Kreativwirtschaft, Gastronomie etc.) sind nicht nur will-
kommen, sondern zwingend für ein lebendiges Quar-
tier, Nutzungsmischung in Gebäuden und belebte Lage 
bzw. Erdgeschosse. Für die Nutzungen Büros / Praxen 
wird das Quartier bei der Erreichbarkeit und Lage hinrei-
chend attraktiv sein, sowohl aus überregionaler Sicht 
(Topstandort mit Wasserlage und guter Erreichbarkeit), 
für lokale Nachfrage (Neuaufstellung lokaler und regio-
naler Unternehmen) als auch durch die neue Mantelbe-
völkerung ausgelöste Nachfrage nach haushaltsbezoge-
nen Dienstleistungen. Auch eine horizontale und ver-
tikale Durchmischung in einzelnen Gebäuden und 
Nachbarschaften ist mit diesen Nutzungen erreichbar. 
 
 
ERDGESCHOSSZONEN 
Die Entwicklung des Modellquartiers 3 erfordert eine 
hohe Anpassungsfähigkeit an sich ändernde gesell-
schaftliche, demografische und technische Rahmenbe-
dingungen. Dabei sollte auch die Versorgungsinfrastruk-
tur auf Veränderungen reagieren können und das städ-
tebauliche Konzept unterschiedliche Gebäudestruktu-
ren, Dichten sowie Typologien zeigen, welche mit wech-
selnden Bedarfen der Nutzer umgehen können. Alle mit 
den Ergänzungsnutzungen gemäß städtebaulicher Pro-
grammierung zu planenden Erdgeschoss-Zonen sollten 
im Sinne einer flexiblen Gebäudenutzung eine lichte 
Raumhöhe zwischen 4,00 bis 5,00 m aufweisen. 
 
Die tatsächlichen Nutzungen in dem durchmischten 
Modellquartier 3 werden durch die Nachfrage, den 
Mietpreis und die Präferenzen der Objekteigentümer / 
Vermieter bestimmt. Hohe Anforderungen und Investi-
tionskosten, potenzielle Störungen der Nachbarschaft 
und die Immissionsbelastung erschweren die Integrati-
on von Produktion und Laboren mit Wohnen. Die Frage 
der Körnigkeit der Baufelder bzw. der Nachbarschaft- 
bzw. Blockgrößen spielen bei der Implementierung von 
Vielfalt und Durchmischung eine zentrale Rolle.  
Anforderungen sind daher: 
 
– Kleine Grundstücke / Cluster, schachbrettartig 
angeordnet – gemischtgenutzte Gebäude 
 
– Investmentoptionen für Eigennutzer schaffen 
(Unternehmen / Unternehmerfamilien) 
 
– Inhaltliche sowie zeitliche Nutzungsmischung 
(Öffnungszeiten, Betriebszeiten (24 h leben)  
 
 
 
 
 
52 Hinweise

MOBILITÄT 
Im Zusammenhang mit den bereits im Rahmen des Per-
spektivplans bzw. der Werkstatt erarbeiteten Leitplan-
ken und Zielsetzungen wurde von den externen Gut-
achtern des Ingenieurbüros PTV Transport Consult 
GmbH, Düsseldorf ein Mobilitätskonzept für den zusam-
menhängenden und für die Aussagen relevanten Um-
griff aller Münster Modellquartiere 3 | 4 | 5 erarbeitet. 
Als Besonderheiten für das Modellquartier 3 bleiben 
nochmals zu erwähnen: 
 
 – Der Lütkenbecker Weg: langfristig reine Fahr-
radstraße, dennoch Option als Rettungs-Aus-
weichroute für die Feuerwehr sowie für Ver- 
und Entsorgungen einplanen 
 
– Das Erschließungsgrundgerüst muss auch klare 
Not-Zufahrten / Ver- und Entsorgungen bieten. 
Jedes Gebäude muss von Rettungskräften er-
reicht werden können 
 
– Die südlich der Feuerwache angedachte Mobil-
station Theodor-Scheiwe-Straße (heute nur 
P&R) wird auch P&R für die Innenstadt und 
kann zumindest in Teilen auch Quartiersgarage 
für Anwohner (und Unternehmen / Dienstleis-
ter) im Modellquartier 3 sein, auch für Privat- 
und gemeinsam genutzte (E-)Fahrzeuge (Car-
sharing). Die Wegelängen zu den Baufeldern 
sind zu beachten und erfordern trotz aller Mo-
dellhaftigkeit mit reduziertem PKW-Stellplatz-
schlüssel wahrscheinlich weitere dezentrale, 
bauliche Anlagen für den ruhenden Verkehr  
 
– Die Anbindung an einen Hochleistungs-ÖPNV 
(zunächst Busse inkl. Option eines durchgehen-
den Bussonderfahrstreifens Albersloher Weg, 
visionär Seilbahn) und der künftig ausgebaute 
Radweg an der Kanalpromenade (im Bereich 
des Modellquartiers 3 ist dieser auf der Ufersei-
te des Quartiers geplant) haben Priorität 
 
 
 
 
FREIFLÄCHEN  
In der Werkstatt und den Zusammenfassungen und 
Empfehlungen zum Perspektivplan sind die wichtigsten 
Leitziele formuliert, es wird ergänzend hingewiesen auf: 
 
– Freiflächen parallel zur Lebensader DEK sind zu 
erweitern 
 
– Ausrichtung an Sonne und Wasser (Leben am 
Wasser) ist zu berücksichtigen, Begegnungsräu-
me sind zu entwickeln, das Kanalufer ist zu stär-
ken 
 
– Nutzung von Dachflächen / funktionale Gestal-
tung von Gebäuden 
 
– Barrierefreiheit, öffentliche Toiletten, Wasser-
spender, inklusive Sport- und Spielplätze, Spiel-
flächenplanung 
 
– Das nicht Planbare berücksichtigen: Menschen 
erobern Flächen auch unplanmäßig, multifunk-
tionale Mitten und Treffpunkte vorgesehen 
 
– Eignung für urban gardening und / oder Ge-
meinschaftsgärten prüfen 
 
– Freiflächenanteil der öffentlichen Grünflächen 
(auch Plätze / Wege, die der Naherholung die-
nen) sollte ca. 25-30 % der Gesamtfläche betra-
gen  
 
– Private – und vor allem gemeinschaftliche – 
Freiflächen sind in Abhängigkeit von städtebau-
licher Dichte zu dimensionieren 
 
– Zielwert der Erreichbarkeit öffentlicher Grünflä-
chen ist 100 m Fußweg 
 
– Für Kleingärten gilt: es gibt eine gute Versor-
gung, es sind keine weiteren Flächen im Plan-
gebiet notwendig  
 
 
 
53Hinweise

– Spielflächenbedarfe liegen bei ca. 7.500 qm für 
1.350 WE (ohne Kita-Außenflächen); gute zwei-
fache Erschließung ist zu berücksichtigen, direk-
te Lage an PKW-Stellplatzflächen vermeiden     
 
– Der für das Einzugsgebiet ermittelte Gesamt-
spielflächenbedarf wird zu je 50 % geteilt in 
Spielbereich A und Spielbereich B / C 
 
- Spielbereich A: Mit vielfältigstem An-
gebot an Spielmöglichkeiten für alle Al-
tersstufen. Der Spielplatz soll mindestens 
1.500 m² groß sein 
 
- Spielbereich B / C: Dient der Versor-
gung für Kleinkinder, Schulkinder und Ju-
gendlichen im Wohnbereich. Die Min-
destgröße ist 900 m² 
 
– Raum für Vegetationsentwicklung (insbesonde-
re mit Blick auf Artenschutz) 
 
– Begrünungsmaßnahmen (z. B. Dach- und Fassa-
denbegrünung, Auswahl standortgerechter, kli-
maresilienter Baumarten, Verschattung der 
PKW-Stellflächen durch Baumpflanzungen) 
 
– Wegeverbindungen im Gebiet sowie zu angren-
zenden Gebieten 
 
– Erhalt, Berücksichtigung und dauerhafter 
Schutz vorhandener Gehölzstrukturen entlang 
der B 51 sowie Lütkenbecker Weg inkl. Einhal-
tung eines Schutzstreifens von 3,00 m Mindest-
abstand vom Kronentraufbereich zur angren-
zenden, geplanten Bebauung 
 
– Integration von RW-Bewirtschaftungsmaßnah-
men / multifunktional genutzte Räume  
 
– Einhaltung eines Mindestabstandes zum Vi-
scheringgraben von 15 m als Gewässerrand-
streifen, Gestaltung des angrenzenden Berei-
ches als multifunktionaler Freiraum für Nah-
erholung und der Gewässerökologie 
ENERGIE 
Die Fern- und Nahwärme hat für die Gesamtstadt Müns-
ter eine Schlüsselfunktion hin zu einer klimaneutralen 
Wärmeversorgung. Ausgehend vom heutigen Fernwär-
menetz im Stadtgebiet Münster (Kernstadt, Mecklen-
beck, Gievenbeck, Nord, Coerde, Gremmendorf, Angel-
modde) befinden sich die Modellquartiere in dessen 
unmittelbarer Nähe. Diese Art der Wärmeversorgung ist 
bereits als hocheffizienter Stand der Technik anzusehen, 
sodass die Stadtwerke Münster hier einen Anschluss 
entsprechend des Ratsbeschlusses V/0317/2022 befür-
worten. In die Zukunft blickend arbeiten die Stadtwerke 
Münster intensiv an der Transformation hin zu einer 
„Grünen Fernwärme“, womit die Fernwärme-Versor-
gung erneuerbar und nachhaltig in Münster erzeugt 
wird. Zudem wird der Wärmepreis damit unabhängiger 
von Gas-, Heizöl- oder CO2-Preisen und weniger varia-
bel. Fester Bestandteil der Transformation in zeitlichen 
Taktungen ist dabei: 
 
– Nutzung der Umweltwärme durch Einsatz von 
Wärmepumpen 
 
– Einsatz von Großflächen-Solarthermie 
 
– Nutzung von Großwärmespeichern 
 
– Forcierung der Tiefen-Geothermie (Vorunter-
suchungen bescheinigen Münster eine gute 
Ausgangslage / Geologie) 
 
 
54 Hinweise
Stadtwerke-Entnahmebauwerk gegenüber der Feuerwache 2

Um den Modellcharakter zu stärken, kann das Wär-
menetz im Modellquartier effizienter durch geringere 
Temperaturen gegenüber dem regulären Fernwär-
menetz errichtet werden und ergänzend eine CO2-freie 
Erzeugung erneuerbarer Wärme vor Ort geplant wer-
den. Die Nähe zum DEK bietet Potenzial zur Nutzung 
dessen Wärme mit einer Großwärmepumpe, die an 70-
80 % der Tage (10-Jahres-Mittelwert) möglich ist. Die 
Wärmenachführung und Durchmischung erfolgt im Ka-
nal durch Schleusenöffnung und Schifffahrt. Die Groß-
wärmepumpe hebt die Temperatur auf notwendige 
Netztemperatur an. Der Wärmepumpenbetrieb läuft  
u. a. mit Strom aus Photovoltaik-Anlagen - ergänzend ist 
Bezug von Strom aus weiteren erneuerbaren Energie-
quellen möglich. Das heute bereits vorhandene Entnah-
mebauwerk am Kanal (auf der DEK-Westseite direkt an 
der Brücke Albersloher Weg) ist als sinnvolle Standort-
option vorhanden.  
 
Darüber hinaus ist das Modellquartier als möglicher 
Standort für eine Bohrung der Tiefen Geothermie vorzu-
sehen, die den Modellcharakter noch einmal vergrößert. 
Geologische Voruntersuchungen zeigen (bezogen auf 
Münster insgesamt) gute Voraussetzungen, die weiter 
untersucht werden. Zur Förderung der Wärme aus dem 
tiefen Untergrund werden zwei Bohrungen mit einem 
ausreichenden, aber nicht zu großen Abstand voneinan-
der benötigt. Da im Hafenbereich ein möglicher Stand-
ort für eine Bohrung besteht, bietet das Modellquartier 
eine wertvolle Potenzialfläche für die zweite Bohrung. 
Die erforderliche Fläche beträgt etwa 6.000 m².  
 
Gegebenenfalls könnten Teile dieser Fläche nach den 
Baumaßnahmen beispielsweise als Grünfläche genutzt 
werden. Die Flächen auf der westlichen Seite des Dort-
mund-Ems-Kanals sind im Perspektivplan als Grüner 
Platz dargestellt. Aus Sicht der Stadtwerke gilt diese Flä-
che als strategisch wichtige Standort-Erweiterungsflä-
che für die Wärmeerzeugung der Stadtwerke Münster 
(zum Beispiel mit Tiefen-Geothermie). Dies ist aufgrund 
der Nähe zur bestehenden, zentralen Infrastruktur rund 
um das Kraftwerk „Am Mittelhafen“ von Bedeutung. Aus 
Sicht der Stadtwerke sollte diese Nutzungs-Option als 
Standort-Erweiterungsfläche im städtebaulichen Ent-
wurf berücksichtigt werden (Optionsfläche, die auch 
nach einer potentiellen Bohrung als solche weiterge-
nutzt werden könnte – jedoch dann im Wesentlichen 
von Bäumen und einer nicht mobilen Bebauung frei-
zuhalten wäre). 
 
Besonderen Modellcharakter stellt eine zentrale Kälte-
versorgung insb. für gewerbliche Nutzungen z.B. Dienst-
leistungen, urbane Produktionen, Nahversorgung etc. 
dar. Eine zentrale Kälteversorgung bietet Effizienzvortei-
le gegenüber der heute üblichen Kälteerzeugung mit 
stromintensiven Klimageräten. Als Synergiepotenzial er-
gibt sich: der Kältebedarf ist nichts anderes als über-
schüssige Abwärme, die als Quelle der Wärmeerzeu-
gung nutzbar gemacht werden kann. Zentrale tech-
nische Anlagen (Wärmepumpen) können integriert 
Wärme und Kälte für separate Wärme- und Kältenetze 
erzeugen. Die Sinnhaftigkeit dieser Kälteversorgung ist 
jedoch abhängig von einem ausreichenden Bedarf und  
nicht pauschal planbar. 
 
Für das Modellquartier 3 bleibt festzuhalten: 
 
– Die FW (Fernwärme) liegt in den Modellquar-
tieren 4 und 5 vor, eine Erweiterung als „Lei-
tungsgebundene Wärme“ für das Modellquar-
tier 3 ist machbar (Fern- oder Nahwärme) 
 
– Das Modellquartier 3 kann anteilig erneuerba-
re Wärme selbst erzeugen, hier ist Umweltwär-
me mittels Wärmepumpe aus dem DEK nahe-
liegend 
 
– Die Modellquartiere 3 oder 4 bieten eine wert-
volle Potenzialfläche für eine Bohrung der Tie-
fen Geothermie, sodass eine Fläche von ca. 
6.000 m² möglichst nahe am Albersloher Weg 
vorzusehen ist 
 
– Trinkwasser ist in allen Quartieren verfügbar, vo-
raussichtlich kann der Löschwasser-Grund-
schutz aus dem TW-Netz bereitgestellt werden. 
Die Bereitstellung ist jedoch abhängig von der 
Vermeidung von Stagnation im Trinkwasser-
netz. Andernfalls müssen alternative Lösungen 
in Betracht gezogen werden 
55Hinweise

– Aufgrund des zu erwartenden hohen Energie-
bedarfes (Elektromobilität und Wärmepum-
pen), wird von einer hohen Dichte von notwen-
digen Ortsnetzstationen (ONS) für die Strom-
versorgung in den Modellquartieren ausgegan-
gen. Im Bereich der Wohnbebauung voraus-
sichtlich ca. eine ONS pro 100 Wohneinheiten. 
Im Bereich von Gewerbe oder Büroflächen sind 
weitere ONS vorzusehen. ONS sind ebenerdig 
zu platzieren 
 
 
WASSERWIRTSCHAFT 
In den Modellquartieren 3 | 4 | 5 sind umfangreiche An-
forderungen im Hinblick auf eine wasserbewusste, kli-
maangepasste und modellhafte Entwicklung gegeben. 
Ausgehend von der bestehenden Entwässerungssituati-
on und den Potenzialen ist mit der städtebaulichen 
Überplanung auch eine entwässerungstechnische Neu-
planung erforderlich. Neben Einleitbeschränkungen aus 
hydraulischer Sicht sind Anforderungen an Klimaanpas-
sung und Überflutungsschutz zu erfüllen, die über die 
konventionelle Niederschlagswasserableitung hinaus-
gehen. Der naturgemäß hohe Verdunstungsanteil kann 
nur mit einem oberflächennahen, offenen Nieder-
schlagsentwässerungssystem erreicht werden.  
 
Im Rahmen des Wettbewerbs und der Freiraumplanung 
soll eine zeitgemäße, grobe Entwässerungskonzeption 
teamintegriert erstellt werden. Alle dazu nötigen Vor-
gaben und Rahmenbedingungen für den zusammen-
hängende Betrachtungsraum der Modellquartier 3 | 4 | 
5 werden von der Stadt Münster zur Verfügung gestellt 
so u. a. eine Simulationsbasis von Starkregenereignissen 
heute, Versickerungsfähigkeiten und die Leistungsfähig-
keiten vorhandener Entwässerungsoptionen.  
 
Das Entwässerungskonzept soll als integraler Bestand-
teil des städtebaulichen Gesamtkonzepts nach den 
Grundsätzen zur Bewirtschaftung und Behandlung von 
Regenwetterabflüssen (Regelwerkes DWA-A / M 102 
bzw. DWA-A 138 bezogen auf die Versickerung von Nie-
derschlagswasser) erarbeitet und für die Realisierung im 
weiteren Verfahren vertieft werden. Sofern die Versicke-
rung von Niederschlagswasser (Rigolen, Mulden, u. ä.) 
geplant wird, wird vorab über ein entsprechendes Gut-
achten geklärt werden müssen, welche Bereiche im 
Quartier hierfür gem. DWA-A 138 geeignet sind. 
 
Folgende Funktionen sind im Konzept zu berücksichti-
gen: 
 
– Erhalt des natürlichen, lokalen Wasserhaushalts 
 
– Überflutungs- und Hochwasserschutz 
 
– Verbesserung des Kleinklimas; Verdunstungs-
kühlung 
 
– Gestaltungselement & Versorgung des öffent-
lichen Stadtgrüns 
 
– die Nutzung der Ressourcen von Regen- und 
Brauchwasser 
 
In dem Entwässerungskonzept sollen neben den Ablei-
tungstrassen geeignete Maßnahmen der Niederschlags-
wasserbewirtschaftung (Abflussvermeidung, Versicke-
rung, verzögerte / offene Ableitung, Regenwassernut-
zung…) festgelegt und mit ihrem Trassen-, Flächen- und 
Höhenbedarf sowie ggfs. der Oberflächengestaltung in 
den städtebaulichen Entwurf und später die Bauleitpla-
nung eingebunden werden. Hinsichtlich der Regenwas-
sernutzung in Form von Brauchwasser (WC-Spülungen 
etc.) ist zu berücksichtigen, dass für anhaltende Tro-
ckenzeiten eine alternative Wasserbezugsquelle vorzu-
halten ist. Um diesbezüglich hochwertiges Trinkwasser 
dauerhaft substituieren zu können, bietet sich aufgrund
 
der räumlichen Nähe der Dortmund-Ems-Kanal als ent-
sprechende Rückfallebene an. Auf dem Gelände könnte 
eine zweckgebundene Wasseraufbereitungsanlage ein 
quartiereigenes Brauchwassernetz versorgen.  
Bei dem dicht bebauten Modellquartier 3 gehen diese 
Maßnahmen zwangsläufig über rein wasserwirtschaftli-
che Anlagen hinaus und beeinflussen so die Straßen-, 
Gebäude- und Freiflächenplanung, sodass dieses Kon-
zept bereits in den Wettbewerbsbeiträgen grob ent-
wickelt werden muss und im weiteren Verlauf auch in 
die Detailplanungen der einzelnen Fachdisziplinen zu 
integrieren ist. 
56 Hinweise

Für die Festsetzungen im späteren Bebauungsplan ist 
eine Vordimensionierung der konzipierten Anlagen und 
Planung bis ins Entwurfsstadium erforderlich. Darüber 
hinaus sind für die Bauleitplanung zumindest überschlä-
gige Überflutungsberechnungen für den Planungs-
zustand zu erstellen, um den Bedarf an überflutungs-
angepassten Bauweisen, Retentionsvolumen bei Stark-
regenereignissen und Notwasserwegen festzustellen 
und diesen z. B. bei der Planung von Grünflächen und 
multifunktional genutzten Flächen zu berücksichtigen. 
 
Mit einer wasserbewussten, klimaangepassten Planung 
von Straßen, Gebäuden und Freiflächen und dezentra-
len Elementen der Niederschlagswasserbewirtschaftung 
wird das Niederschlagswasser direkt auf den Grundstü-
cken, auf denen es anfällt, zurückgehalten, genutzt, ver-
dunstet, versickert und verzögert abgeleitet, sodass öf-
fentliche Regenrückhalteanlagen, für die entsprechende 
Flächen im Bebauungsplan festzusetzen sind, lediglich 
als finale Retention vor dem Anschluss des Entwässe-
rungsgebietes an die Kanalisation oder der Einleitung in 
das Gewässer anzuordnen sind, sofern sie noch erfor-
derlich sind. 
 
Lösungsansätze, die den Flächenkonflikt zwischen Frei-
flächen und Rückhaltesystemen (Mulden, Rigolen) mini-
mieren, sind aufzuzeigen. Mulden- und andere Rückhal-
teräume beeinträchtigen insbesondere Freiflächen in ih-
rer allgemeinen Nutz- und Barrierefreiheit. Ebenfalls 
konkurrieren großflächige, unterirdische Retentions-
lösungen im Bereich der Grünflächen mit einer ange-
strebten, hohen Freiraumqualität, da eine reduzierte 
Pflanzsubstratstärke Stadtbäumen und anderer Vegeta-
tion schadet und eine Austrocknung begünstigt. 
Versickerung ist grundsätzlich nicht gleichbedeutend 
mit Retention. Versickerungsanlagen können so gestal-
tet werden, z. B. durch flache Mulden, dass eine gleich-
zeitige Nutzung z. B. als Freizeitfläche möglich ist. Das in 
der Versickerungsanlage anfallende Niederschlagswas-
ser muss innerhalb von max. 24 h versickert sein, ohne 
Zwischenspeicherung o. ä. (siehe DWA-A 138).  
 
Sollte keine Versickerung möglich sein, können Retenti-
onsräume, also Stauräume, die oberirdisch oder unter-
irdisch der gedrosselten Ableitung von Niederschlags-
wasser in den Regenwasserkanal dienen, so angeordnet 
werden, dass auch Grünanlagen mit Stadtbäumen etc. 
angelegt werden können. Auch Baumrigolen können  
z. B. als Retentionsräume dienen, wenn sie mit einem 
Überlauf an den Regenwasserkanal ausgestattet sind. 
Retentionsräume gehen nicht einher mit verringerter 
Pflanzsubstratstärke. Sie sind so zu gestalten, dass sie 
dicht sind und keine Wasser an den Untergrund weiter-
geben. 
 
Eine Ermittlung des Flächenbedarfs für öffentliche Re-
genrückhalte und Versickerungsanlagen ist nur unter 
der Voraussetzung einer konsequenten Umsetzung des 
noch zu erarbeitenden Entwässerungskonzepts bis auf 
Grundstücksebene möglich, da die Dimensionierung 
neben der zulässigen Einleitungsmenge von der ange-
schlossenen abflusswirksamen Fläche abhängt, die wie-
derum aus der Umsetzung der v. g. Maßnahmen resul-
tiert. 
 
Zur groben Orientierung bereits zum Wettbewerb sind 
nachfolgend einige Rahmenbedingungen für das Plan-
gebiet zusammengestellt, die jedoch weiterer Abstim-
mung und z. T. Prüfung (z. B. eines erarbeitenden Ver-
sickerungsgutachten) bedürfen: 
 
– Als Zielgrößen für den lokalen Wasserhaushalt, 
die mit dem Niederschlagswasserbewirtschaf-
tungskonzept erreicht werden sollen, wurden 
für das Plangebiet der Modellquartiere 3 | 4 | 5 
folgende Referenzwerte für die Naturnahe Ur-
bane Wasserbilanz ermittelt: 
 
-        Verdunstung: 61 % 
-        Direktabfluss: 20 % 
-        Grundwasserneubildung: 19 % 
 
– Die Grundwasserneubildungsrate von 19 % deu-
tet auf ungünstige Versickerungsbedingungen 
hin, die durch die Angaben der Bodenkarte 
1:50.000 Nordrhein-Westfalen (BK50) des Geo-
logischen Dienstes NRW bestätigt werden Die-
se weist im Untersuchungsgebiet überwiegend 
Braunerde-Pseudogley mit stark schluffigen 
Sanden mittlerer Staunässe im Oberboden aus. 
57Hinweise

Hinsichtlich der Eignung für eine vollständige 
dezentrale Versickerung oder für den Einsatz 
von Niederschlags-Bewirtschaftungsmaßnah-
men durch Versickerung (V), Speicherung (S) 
und Ableitung (A) ist das Gebiet nach der BK50 
größtenteils der Kategorie 2 „staunass“ zuge-
ordnet und ermöglicht den Einsatz von Bewirt-
schaftungsmaßnahmen mit gedrosselter Ablei-
tung 
 
– Am Nordostrand des Modellquartiers 3 an der 
Theodor-Scheiwe-Straße bis zum Vischering-
graben steht Gley-Pseudogley an. Dieser Be-
reich ist nach der BK50 teilweise der Kategorie 
„Grundnass“ (Grundwasserflurabstand < 1 m) – 
zugeordnet, wo keine Versickerung bzw. unter-
irdische Retention möglich ist (kein unterirdi-
scher Stauraum verfügbar) 
 
 
– Diese Angaben sollen (vorbehaltlich eines noch 
zu erarbeitenden Versickerungsgutachtens) ei-
ner groben Erstabschätzung für die Wett-
bewerbsteilnehmenden in Bezug zu Versicke-
rungsanlagen dienen 
 
 
NIEDERSCHLAG 
Für alle Modellquartiere 3 | 4 | 5 wurden mit einem di-
gitalen Geländemodell gekoppelte Niederschlags-
abfluss-Simulationen (Hystem-Extran / FOG 2D) für ver-
schiedene Starkregenereignisse durchgeführt, auf deren 
Grundlage u. a. überflutungsgefährdete Bereiche und 
Fließwege (s. Richtungspfeile der maximalen Fließ-
geschwindigkeiten) ausgewiesen wurden. 
 
Daraus können z. B. priorisierte Flächen für die Retenti-
on von Niederschlagswasser sowie Notwasserwege ab-
geleitet werden. Gleichzeitig gibt die Darstellung der Er-
gebnisse Hinweise auf Bereiche, die von einer Bebauung 
freigehalten und bevorzugt einer wasserbewussten Frei-
raumplanung vorbehalten sein sollen (als wasserwirt-
schaftlicher Hinweis ausgewiesen). 
Neben dem digitalen Geländemodell DGM1 (Geobasis-
daten NRW) im Ausgangszustand liegt den Berechnun-
gen das bestehende öffentliche Kanalnetz zugrunde. 
Da das Modellquartier 3 an der Theodor-Scheiwe-Stra-
ße über private Regenwassernetze mit Behandlungs- 
und Rückhalteanlagen in ein angrenzendes Gewässer 
entwässert, zeigen die Simulationsergebnisse hier den 
Abfluss an der Oberfläche ohne Entwässerungsanlagen 
anhand des vorhandenen Geländemodells. Dieses bil-
det auch die vorhandenen Straßenverläufe ab, die sich 
mit der geplanten Städtebau- und Freiraumstruktur der 
Teilnehmenden am Wettbewerb ändern werden.  
 
Grundsätzlich sollte sich die Geländemodellierung je-
doch an der natürlichen Geländetopografie orientieren. 
Für eine offene, oberflächennahe Wasserführung ist dies 
eine wichtige Voraussetzung. Die Einstaubereiche liegen 
im Wesentlichen im Bereich der bestehenden offenen 
Entwässerungsanlagen (Retentionsbodenfilter / Regen-
rückhaltebecken) sowie des ehemaligen Gewässerver-
laufes. Hier sollte die Möglichkeit einer weiteren Nut-
zung der Anlagen geprüft sowie insbesondere im süd-
östlichen Bereich des Entwässerungstiefpunktes statt ei-
ner Bebauung eine Freiraumplanung, die Regenwasser-
bewirtschaftungsmaßnahmen integriert, umgesetzt 
werden. 
 
 
58 Hinweise
Simulation von Starkregenereignissen Areale am DEK

Wie im jetzigen Zustand ist dieses Gebiet über ein eige-
nes Entwässerungssystem zum angrenzenden Gewässer 
zu entwässern. Die Einleitungsmenge orientiert sich am 
natürlichen Abfluss, der von der Unteren Wasserbehör-
de vorgegeben wird (i.d.R. 3 l / sxha). 
 
Um die Zielwerte der naturnahen Wasserbilanz zu errei-
chen sind im gesamten Planraum der  
Modellquartiere 3 | 4 | 5 einschließlich der vorhande-
nen Bebauung (Abkopplungsmaßnahmen) und exem-
plarisch vorbildlich im Modellquartier 3 oberflächen-
nahe Regenwasser-Bewirtschaftungsmaßnahmen um-
zusetzen, die eine hohe Verdunstungsrate begünstigen. 
 
Sämtliche Bestandteile des Regenwasserbewirtschaf-
tungskonzepts sind vorrangig aus bzw. in Verbindung 
mit Grünelementen vorzusehen (Dach- / Fassaden-
begrünungen, Baumrigolen, multifunktional genutzte 
Flächen, etc.). 
 
 
KLIMAASPEKTE 
Die Nutzungen im Modellquartier 3 umfassen zurzeit 
Industrie, Gewerbe sowie (Grün-) Brachland, auf denen 
Gewerbe- und Industrieklima sowie Freilandklima aus-
gebildet sind. Dadurch bedingt kann der Planungsraum  
aktuell hinsichtlich seiner thermischen Situation als 
Raum mit weniger günstiger bis hoher thermischer Aus-
gleichssituation angesprochen werden. Die (Teil-) Räu-
me mit hoher thermischer Ausgleichsfunktion stellen 
wichtige klimaökologische Ausgleichsräume dar.  
 
Darüber hinaus befindet sich das Modellquartier 3 am 
Rand der durch die Kernstadt gebildeten Wärmeinsel im 
direkten Übergangsbereich zum östlich bis südöstlich 
angrenzenden Freiraum. Die Kaltluftströmung dringt 
nach den vorliegenden Unterlagen entsprechend aus 
südlicher bis südöstlicher Richtung in die derzeitige Be-
bauung bis hinüber in die nordwestlich angrenzenden 
Areale ein. 
 
Der städtebauliche Entwurf sollte die beschriebenen 
grundsätzlichen Klimafunktionen aufnehmen und erhal-
ten. Eine gute Durchströmbarkeit zur angrenzenden Be-
bauung sollte angestrebt und zur Optimierung der Öko-
systemdienstleistung sollte eine Vernetzung mit be-
nachbarten Grün-, Freiflächen erreicht werden (Grün-
verbindungen bzw. Kanal).  
 
Neue Baukörper im gesamten Plangebiet sollten die 
teilweise günstige thermische Situation des Planungs-
raums sowie des Umfeldes möglichst aufnehmen und 
erhalten. Dies kann zum einen durch kompakte Baukör-
per und günstige Baukörperstellung sowie durch mög-
lichst viele verdunstungsaktive Oberflächen, wie be-
grünte Dach- und Fassadenflächen, die offene Führung 
von Wasser und viel Vegetation erreicht werden. 
 
Die Beauftragung einer Klimaanalyse als Grundlage für 
die weiterführende Optimierung und wachsende städ-
tebauliche Entwurfsentwicklung ist durch die Stadtver-
waltung geplant. 
 
 
ALTLASTEN 
Konzeptionell zu berücksichtigende Restriktionen (z. B. 
Nichtüberbaubarkeit mit sensiblen Wohnnutzungen 
etc.) durch Altlastenverdachtsflächen ergeben sich nach 
derzeitigem Kenntnisstand nicht. 
 
 
IMMISSIONSSCHUTZ 
Die Zielsetzung beinhaltet eine Neustrukturierung des 
Betriebes Osmo Holz & Color nebst Flächen für das ge-
plante urbane Quartier. Bei der Zielsetzung ist westlich 
des dann neustrukturierten Betriebs das urbane Quar-
tier vorzusehen. Näheres ist dem Kapitel 5.1 zu entneh-
men. 
 
Bei der städtebaulichen Konfiguration ist auf Aspekte 
des Lärmschutzes ein besonderes Augenmerk zu legen, 
da ein Nebeneinander von schutzbedürftigen Nutzun-
gen (Wohnen) und gewerblichen Nutzungen (mit dem 
umzustrukturierenden Gewerbebetrieb Osmo Holz & 
Color) über eine „Vermittlungszone“ zu planen ist. Bei 
dem Betrieb Osmo Holz & Color handelt es sich zwar 
nicht um eine Anlage, die dem Genehmigungsverfahren 
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterliegen 
wird. Dennoch werden mit der gewerblichen Nutzung 
Lärmemissionen einhergehen. Osmo Holz & Color plant 
59Hinweise

einen 24-Stunden-Betrieb am neustrukturierten Stand-
ort. Die Vorgaben der Technische Anleitung zum Schutz 
gegen Lärm (TA-Lärm) sind einschlägig.  
 
Eine lärmtechnisch-vorteilhafte Integration des Gewer-
bebetriebs ist bei dieser Zielsetzung daher vorzusehen, 
um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse i.S. des Bau-
gesetzbuchs zu gewährleisten. Durch eine Planung 
lärmrobuster Strukturen, eine geschickte Anordnung 
der Baugebiete zueinander und eine Gliederung der 
Baugebiete nach Störgrad können Immissionskonflikte 
vermieden bzw. reduziert werden. Eine (möglichst) ge-
schlossene und ausreichend hohe Bebauung mit einer 
lärmrobusten Nutzung entlang der Lärmquelle und eine 
lärmtechnisch-vorteilhafte Gebäudestellung vermeiden 
Lärmeinwirkungen auf das schutzbedürftige urbane 
Quartier. Ein baulicher Lärmschutz in Form eines Büro-
riegels ist dem Entwurf zugrunde zu legen. Aktive Lärm-
schutzmaßnahmen, die die Emissionen des Gewerbe-
betriebs unmittelbar (an der Schallquelle; bspw. Einhau-
sung von Verladerampen etc.) oder mittelbar (nahe der 
Schallquelle und auf dem Schallausbreitungsweg; bspw. 
Lärmschutzwall etc.) reduzieren, können ergänzend in 
Ansatz gebracht werden. Zum Schutz der Wohnnutzun-
gen sollten Maßnahmen aus dem Bereich der soge-
nannten „architektonischen Selbsthilfe“ (hierzu zählen 
bspw. Festverglasungen, Prallscheiben, geschlossene 
Laubengänge, geschlossene Außenwohnbereiche) ver-
mieden werden. 
 
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass vom Albers-
loher Weg sowie von der Umgehungsstraße B 51 Lärm-
emissionen ausgehen. Unmittelbar angrenzend an die 
Verkehrswege kommt es daher zusätzlich zu Verkehrs-
lärmeinwirkungen. Im Rahmen der Entwurfsausarbei-
tung sind städtebauliche Lösungsansätze zu entwickeln, 
die dem Belang des Immissionsschutzes auch im Hin-
blick auf den Verkehrslärm angemessen Rechnung tra-
gen.   
 
 
 
 
 
 
5.3 Sonstiges  
KANALAUSBAU SAMT KANALPROMENADE FÜR  
RADFAHRENDE 
Der planfestgestellte Ausbau des DEKs ist bereits in die 
Planungsgrundlagen, die zur Verfügung gestellt werden, 
aufgenommen, ebenso die geplante Kanalpromenade 
für Radfahrende auf der Uferseite des Modellquartiers 
3. Hieran gilt es unmittelbar anzuknüpfen und die Frei-
raumgestaltungen und Beziehungen in alle Himmels-
richtungen zum Ausdruck zu bringen. 
 
NEUE BRÜCKEN-OPTION (LICHTE HÖHE  
MINDESTENS 5,25 M) 
Ausgehend von dem maximal höchsten Wasserstand 
des DEKs ist von einer lichten Höhe von mindestens 
5,25 Meter bis max. ca. 8 Meter von der Wasseroberflä-
che bis zum ersten Brücken-Konstruktionsansatz aus-
zugehen. Hierauf sollten die städtebaulichen Ideen mit 
den nötigen Platzbedarfen für Anrampungen inkl. Bar-
rierefreiheiten etc. einer Brücke vom grünen Hafenplatz 
zum Gebiet des Modellquartiers 3 eingehen. 
 
FEUERWACHE  2 
Die Ansprüche der Einsatzfähigkeit der Feuerwache 2 
sind vollumfänglich zu berücksichtigen. Dies betrifft  
u. a. die notwendige und dauerhafte Sicherstellung der  
Ein- und Ausfahroptionen im Einsatzfall sowie eine 
Durchlässigkeit für die Sonderverkehre (Feuerwehr und 
Rettungsdienst) vom Albersloher Weg zur Schillerstraße 
und zum Lütkenbecker Weg. Damit die Gefahrenabwehr 
in einer wachsenden Stadt mit schritthalten kann, könn-
te das Untergeschoss der Mobilstation südlich der Feu-
erwache als bauliche Reserve in der unmittelbaren Nähe 
zur Feuerwache 2 berücksichtigt werden. 
 
AKADEMISCHE RUDERVEREINIGUNG 
Das Areal und der Gebäudebestand der Akademischen 
Rudervereinigung (Lütkenbecker Weg 2), das sich im 
Norden des Wettbewerbsgebietes des Modell- 
quartiers 3 befindet, sind zu erhalten, der bisherige klei-
ne Kanaleinstieg im Rahmen des Gesamtkonzeptes zum 
landschaftlichen Ufer- und Erlebnissaum samt Kanalpro-
menade für Radfahrende ist zu qualifizieren. 
 
60 Hinweise

BAUMARKT, BAUSTOFFMARKT 
Das Baumarktareal samt dazugehörigem Baustoffmarkt 
steht nicht zur Disposition. Im Rahmen der Zukunftspla-
nungen können jedoch weitergehende Ideen zur städ-
tebaulichen Gestaltqualität des Entrées vom Albers-
loher Weg aus hilfreich sein. 
 
 
 
 
61Hinweise
Eine der neueren Querungen: Schillerstraßenbrücke samt neuer Kanalbreite

6.1 Ausloberin und Betreuung  
Stadt Münster 
Stadtplanungsamt 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Die Betreuung erfolgt durch FALTIN+SATTLER, FSW Düs-
seldorf GmbH, Rathausufer 14, 40231 Düsseldorf. 
 
 
6.2 Allgemeines  
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Richtlini-
en für Planungswettbewerbe (RPW) 2013 zugrunde. 
 
An der Vorbereitung der Auslobung hat die Architekten-
kammer NRW beratend mitgewirkt (§ 2 Absatz 4 RPW 
2013). Das Wettbewerbsverfahren wurde von der Archi-
tektenkammer NRW unter der Nummer 72/22 vor-
behaltlich der letztendlichen Freigabe nach der erfolg-
reichen Durchführung des Preisrichtervorgesprächs mit 
der Übermittlung des Protokolls und der Schlussversion 
der Auslobung registriert. Im Einvernehmen mit der Ar-
chitektenkammer NRW wird in Ausnahmefällen und aus 
sachlich zwingenden Gründen von einzelnen Vorschrif-
ten der RPW 2013 abgewichen, dies betrifft insbesonde-
re eine Bürgerbeteiligung vor der Preisgerichtssitzung in 
Form einer betreuten Ausstellung. Diese Abweichungen 
sind jeweils gesondert benannt.  
 
Ausloberin, Teilnehmende sowie alle am Verfahren Be-
teiligte erkennen den Inhalt dieser Auslobung als ver-
bindlich an. 
 
 
6.3 Wettbewerbsart  
Der Wettbewerb wird als nichtoffener einphasiger städ-
tebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswett-
bewerb gemäß der RPW 2013 ausgelobt. 
 
Teilnahmeberechtigt sind Bearbeitungsgemeinschaften 
bestehend aus Stadtplanerinnen und Stadtplanern mit 
Landschaftsarchitektinnen / Landschaftsarchitekten. Ar-
chitektinnen und Architekten sind nur teilnahme-
berechtigt in Bearbeitungsgemeinschaft mit Vor-
genannten. 
 
Es sind maximal 15 Bearbeitungsgemeinschaften betei-
ligt, davon werden 5 Bearbeitungsgemeinschaften von 
der Ausloberin gesetzt, 10 Bearbeitungsgemeinschaften 
werden / wurden über ein EU-offenes Bewerbungsver-
fahren ermittelt. Alle Bearbeitungsgemeinschaften er-
füllen die gleichen Teilnahmevoraussetzungen.  
 
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäi-
schen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der 
Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das 
öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die Wettbewerbs-
sprache ist deutsch.  
 
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Vorentwurf einer 
städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplanung 
mit integrierter, grober Entwässerungskonzeption im 
Rahmen der Freiraumplanung. Die Abschlussergebnisse 
werden der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. 
Über das Verfahren soll eine Bearbeitungsgemeinschaft 
gefunden werden, um die städtebaulichen Rahmen-
planleistungen zu erbringen.  
 
Das Verfahren wird anonym durchgeführt.  
 
 
6.4 Vorbereitende, besondere  
Bürgerbeteiligung  
Die Umsetzung der Modellquartiere zählt zu den wich-
tigsten Vorhaben der Stadt Münster und war in der Ver-
gangenheit mehrfach Thema von vorbereitenden Stadt-
entwicklungs- und Fachplanungen inklusive dazugehöri-
ger Bürgerbeteiligungen.  
 
Die Stadt Münster legt daher großen Wert auf die Fort-
schreibung der Beteiligung aller interessierten Bürgerin-
nen und Bürger, damit aufgrund des Informationsflus-
ses, der vielfältigen Interessenlagen, der Ortskenntnis 
und der Einbindung in die Planung eine größtmögliche 
Akzeptanz hervorgerufen werden kann. Bereits im Vor-
feld des Wettbewerbsverfahrens wurde eine intensive 
06. VERFAHREN  
 
>> Klar artikuliert: fairer, konkurrierender und transparenter Prozess  
      für die Vorbereitung des Rahmenplans 
62 Hinweise

Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen eines Werk-
stattverfahrens auf Augenhöhe mit internationalen Ex-
pertinnen und Experten der Fachdisziplinen Stadtpla-
nung, Architektur und Landschaftsarchitektur sowie 
Mobilität und Nachhaltigkeit durchgeführt, um alle rele-
vanten Gruppen der Stadtgesellschaft mitzunehmen 
und wichtige Anregungen in das Wettbewerbsverfahren 
einzuspeisen. Das Werkstattverfahren wurde u.a. mit 
den öffentlichen DIALOGEN 1-3 begleitet. Diese Dialog-
kultur wird nun zum Wettbewerbsverfahren fort-
geschrieben und erfolgt wie folgt: 
 
 
DIALOG 4 
Unmittelbar vor dem Preisgericht wird auf besonderen 
Wunsch der Ausloberin und abweichend von der RPW 
zur Herstellung maximaler Transparenz / Partizipation 
eine anonymisierte, betreute Halbtages-Ausstellung al-
ler Wettbewerbsbeiträge mit Einführungs- und Erläute-
rungs-Symposium durchgeführt: Hier kann die Bürger-
schaft im Gespräch mit den Betreuern, bestehend aus 
Vertretern des Stadtplanungsamtes der Stadt Münster 
und des Betreuungsbüros FALTIN+SATTLER Anregungen 
z.B. auf Kommentarkärtchen geben. Die großen, eben-
falls anonymisierten Stadtmodelle der Wettbewerbsteil-
nehmenden werden dabei im Fokus der Planungskultur-
Diskussionen für ein wichtiges Münsteraner Stadtquar-
tier stehen und auch konsequent die Strukturmodell-
arbeiten des vorbereiteten Werkstattverfahrens fort-
schreiben. Das nötige Stadtwachstum am Dortmund-
Ems-Kanal kann somit hervorragend über die Wett-
bewerbsbeiträge kommuniziert werden, dies führt zu 
einer bestmöglichen Akzeptanz. Gerade die Hafen- und 
Kanalquartiere sind von zahlreichen Pionier-, Zwischen-
nutzerinnen und Zwischennutzer geprägt, eine Betei-
ligungskultur als Fortschreibung der Werkstatt-Aktivitä-
ten im Jahr 2022 ist daher zwingend geboten. Und zwar 
bewusst vor einer Entscheidung durch ein fachlich moti-
viertes Preisgericht. 
 
Die protokollarische Auswertung inhaltlicher Beiträge 
zu den Wettbewerbsbeiträgen werden dem Preisgericht 
zum Sitzungstag präsentiert, dabei können die Anre-
gungen und Hinweise der Bürgerschaft in Fortschrei-
bung des Werkstattverfahrens 2022 auch zu Themen  
zusammengefasst werden. Es erfolgt keine Einzelbewer-
tung von Beiträgen oder gar die Festlegung einer Rang-
folge aus Sicht der Bürgerschaft.  
 
Der Dialog steht in der Verantwortung der konsequen-
ten Bürgerbeteiligung Münsters, es gilt ein Fotografie-
Verbot, die Mitglieder des Preisgerichtes haben keinen 
Zugang. 
 
 
DIALOG 5 
Nach Abschluss des Preisgerichtes und als Vorstellung 
der ausgewählten Preisträger und Preisträgerinnen und 
dem Auftakt der weiteren Planungsschritte der Rah-
men- und Bebauungsplanung wird eine weitere Ver-
anstaltung mit Ausstellungseröffnung sowie zusätzlich 
eine RPW konforme Ausstellung durchgeführt. 
 
 
6.5 Profil der Aufgabe  
Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2020 die Entwick-
lung neuer Münster Modellquartiere rund um den DEK 
beschlossen. Die unmittelbare Stadtsilhouette am Was-
ser soll sich in eine grüne Zone für Freizeit und Erholung 
mit einem vorbildlichen Mobilitätskonzept verwandeln. 
Auf den vorhandenen Konversionsflächen rechts und 
links des DEKs und nur wenige Fahrradminuten vom 
Stadtzentrum und Hauptbahnhof entfernt, sollen neben 
dem Wohnen auch Möglichkeiten für die Kultur und 
Kreativwirtschaft sowie für dienstleistungs- und gewer-
beorientierte Betriebe und urbane Produktionsstätten 
geschaffen werden. Dabei soll die Fläche rund um den 
Stadthafen 2 gemeinsam mit den Impulsgebern und 
Erstnutzern rund um die Kulturszene „Am Hawerkamp“ 
und der Initiative „Nieberdingstraße“ entwickelt wer-
den und neue modellhafte, urbane Stadtqualitäten im 
Sinne der Modellquartiere 3 | 4 | 5 am Wasser entfalten. 
 
Der Standort des neuen Modellquartiers 3 an der Theo-
dor-Scheiwe-Straße soll in Beziehung zu den Modell-
quartieren 1 und 2 an der Steinfurter Straße sowie den 
nordwestlichen Wissensquartieren stehen und die 
wachsende Stadt stadträumlich und funktional ver-
knüpfen. 
63Hinweise

So entsteht eine zukunftsfähige und vernetzte Stadt mit 
noch mehr Lebensqualität und Attraktivität. Im Hinblick 
auf eine künftige stadt-, umwelt- und klimafreundliche 
Mobilität bietet das Modellquartier 3 einzigartige 
Chancen und Qualitäten: Vom Domplatz aus startend ist 
das Areal mit dem Fahrrad über die Schillerstraße in ca. 
15 Minuten Fahrtzeit in süd-östlicher Richtung zu errei-
chen.  
 
Das Leitbild einer „Stadt der kurzen Wege“ kann so in 
Münster im Sinne vorbildlicher Mobilität mit Leben ge-
füllt werden! Die Standortvorteile des Areals liegen auf 
der Hand: unmittelbare Wasserlage gegenüber Stadt-
hafen 1, schnelle Anbindung an die Innenstadt über die 
Radroute Lütkenbecker Weg und Schillerstraße, unmit-
telbare Nähe zum Grünzug Lütkenbeck-Loddenbach.  
 
Geplant ist auf einer Fläche von ca. 10 ha die Realisie-
rung eines breiten Wohnungsmixes. Das Wohnungs-
angebot soll insbesondere ein finanziell leistbares Woh-
nen auf der Grundlage der SoBoMü  ermöglichen und 
somit ebenfalls einen erheblichen Beitrag zur Entlas-
tung des Münsterschen Wohnungsmarktes leisten. Es 
soll ein neues lebendiges Modellquartier in einer dich-
ten, vitalen Mischung aus Wohnen und Arbeiten, so-
wohl im gesamten Quartier als auch in den einzelnen 
Gebäuden entstehen. 
 
Die urbane Vitalität des Modellquartiers 3 soll durch 
"lebendige" Erdgeschosse entstehen, z.B. durch Räume 
für Gemeinschaft, kulturelle und soziale Treffpunkte, Lä-
den, Orte zum Arbeiten, für Dienstleistungen sowie für 
urbane Produktionsstätten und Handwerksbetreibe, Ga-
lerien, Gastronomien etc. Erste Schätzungen gehen da-
von aus, dass hier weitere neue Arbeitsplätze im Zuge 
der zeitgemäßen Nutzungsmischung im Modellquar-
tier 3 entstehen könnten. 
 
Im September 2022 hat ein Werkstattverfahren mit den 
integrierten DIALOGEN 1, 2 und 3 zu den gesamten neu-
en Modellquartieren 3 | 4 | 5 rund um den DEK statt-
gefunden, um die Rahmenbedingungen für den großen 
Planungsraum vorab zu klären, die einzelnen Standort-
begabungen herauszuarbeiten und vor allem auch eine 
intensive Einbindung der zahlreichen Initiativen rund 
um die Hafen- und Kanalentwicklungen zu ermöglichen. 
Das von nahezu allen Akteuren positiv begleitete Werk-
stattverfahren hat den Blick für die gesamtstädtische 
Bedeutung geschärft, einen gemeinsam verabschiede-
ten „Perspektivplan“ mit wichtigen räumlichen- und 
funktionalen Leitplanken und zudem eine große Ideen-
vielfalt hervorgebracht, die ein gutes Fundament für die 
weiterzuführenden Planungsprozesse sind. 
 
Über das erste Wettbewerbsverfahren für das Modell-
quartier 3 im Rahmen der Modellquartiere soll nun 
eine Bearbeitungsgemeinschaft gefunden werden, die 
den städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplan 
mit einer in das Gesamtkonzept integrierten, groben 
Entwässerungskonzeption vor und parallel zum Bebau-
ungsplanverfahren erarbeitet. Auch zu den anderen Mo-
dellquartieren 4 und 5
 sind zeitversetzt konkurrierende 
Verfahren angedacht.  
 
Alle Ergebnisse werden dann zu einem „aufwachsen-
den“ bzw. aktualisierten Masterplan „Stadthäfen“ zu-
sammengeführt. 
 
 
6.6 Wettbewerbssumme  
(in Abstimmung mit der AKNW)  
Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wett-
bewerbssumme von netto 130.000 EUR (154.700 EUR 
inkl. 19 % Umsatzsteuer) zur Verfügung. Folgende Vertei-
lung ist vorgesehen: 
 
1. Preis – 36.400,00 EUR netto (43.316,00 EUR inkl. 19 % 
Umsatzsteuer) 
 
2. Preis – 29.900,00 EUR netto (35.581,00 EUR inkl. 19 % 
Umsatzsteuer) 
 
3. Preis – 22.100,00 EUR netto (26.299,00 EUR inkl. 19 % 
Umsatzsteuer) 
 
 4. Preis – 15.600,00 EUR netto (18.564,00 EUR inkl. 19 % 
Umsatzsteuer) 
 
 
64 Hinweise

sowie 4 Anerkennungen mit je 6.500,00 EUR netto 
(7.735,00 EUR inkl. 19 % Umsatzsteuer). 
 
Das Preisgericht ist berechtigt, die Wettbewerbssumme 
durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen. Die 
Wettbewerbssumme kommt dabei immer zur Aus-
schüttung. 
 
 
6.7 Konsequenzen aus dem Wett -
bewerb  
 
6.7.1 Weitere Beauftragung nach Ab -
schluss des Wettbewerbs  
Die Ausloberin wird – in Würdigung der Empfehlungen 
des Preisgerichts – einem oder mehreren der Preisträ-
gerinnen und Preisträger die für die Umsetzung und 
weitere Bearbeitung des Wettbewerbsentwurfes not-
wendigen weiteren Planungsleistungen übertragen, 
 
– Sofern kein wichtiger Grund einer Bearbeitung 
entgegensteht, 
 
– Soweit und sobald die dem Wettbewerb zu-
grundeliegende Aufgabe realisiert werden soll. 
 
Die Rahmenplanerstellung dient u. a. der Vorbereitung 
und Begleitung eines späteren Bauleitplanverfahrens. 
Die Bauleitplanung wird von der Stadt Münster in Eigen-
leistung oder unter der Hinzuziehung eines geeigneten 
Fachbüros erarbeitet und durchgeführt. Die weitere Be-
auftragung bezieht sich daher ausdrücklich nicht auf 
den Bebauungsplan oder die Begleitung und Durchfüh-
rung des Bauleitplanverfahrens nach BauGB. 
 
Im Falle einer Beauftragung werden durch den Wett-
bewerb bereits erbrachte Leistungen der Teilnehmen-
den / Bearbeitungsgemeinschaften bis zur Höhe des zu-
erkannten Preises (Preisgeld) nicht erneut vergütet, 
wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen 
wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbei-
tung zugrunde gelegt wird und auch nur für den Fall, 
dass der städtebaulich-freiraumplanerische Entwurf 
komplett beauftragt wird. Eine Verrechnung bei Beauf-
tragung von anderen Leistungen als den im Wettbewerb 
erbrachten ist nicht möglich. 
 
 
6.7.2 Städtebauliche und  
freiraumplanerische Leistungen  
Es wird zugesichert, die Erstellung eines städtebaulichen 
Entwurfs / Rahmenplans gem. Merkblatt 51 – der Archi-
tektenkammer Baden-Württemberg (Stand Dezember 
2020) in den Leistungsphasen 1-3 / Honorarzone III zu 
beauftragen. Dabei werden die zwei Fachdisziplinen 
(Stadtplanung / Städtebau und Landschaftsplanung / 
Freiraumplanung) als Planungsteam beauftragt.  
 
Die Beauftragung der Landschaftsplanung erfolgt dabei 
gemäß HOAI 2021 Teil 2 „Flächenplanung“; Abschnitt 2 
Landschaftsplanung/hier: § 24 “Grünordnungsplan“ (LP 
1- 4 / Honorarzone III, umfasst jedoch nicht das Bearbei-
ten der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung) als 
Vorstufe zum Rechtsplan nach BauGB – soweit und so-
bald die dem Wettbewerb zu Grunde liegende Aufgabe 
weiter konkretisiert wird. 
 
Die Rahmenplanung beinhaltet darüberhinaus die ganz-
heitliche, gestalterische, strategische und konzeptionel-
le Bearbeitung und integrierte Darstellung aller wesent-
lichen städtebaulichen Elemente zu einer räumlichen 
Entwicklung. Sie macht Aussagen insbesondere zu bau-
lich-räumlichen, gestalterischen, funktionalen, verkehr-
lichen und landschaftlich / freiräumlichen Dimensionen.  
 
Ziel ist die Erreichung eines überarbeiteten städtebauli-
chen Rahmenkonzepts / Rahmenplans mit integrierter 
Freiraumplanung / Grünordnungsplanung als Vorstufe 
zum Rechtsplan nach BauGB (u. a. zeichnerische Fest-
setzungen).  
 
Die Beauftragung kann auch stufenweise erfolgen und 
wird an den Planungsfortschritt des Gesamtprojekts an-
gepasst. Werden nur Abschnitte ausgeführt, so erfolgt 
die Anrechnung in angemessenem Verhältnis. 
 
 
65Hinweise

Die Silhouette am DEK wird dabei bewusst von dieser 
weiteren Beauftragung ausgenommen, da hier laufende 
Freiraumplanungen (Kanalverbreiterung / Kanalprome-
nade für Radfahrende) und übergeordnete Planfeststel-
lungen andere, zusammenhaltende Rahmenbedingun-
gen vorgeben. 
 
Die Preisträgerinnen und Preisträger verpflichten sich 
im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung zu 
übernehmen und die wirtschaftlichen Ziele der Aus-
loberin umzusetzen. Die Leistungsfähigkeit des zu Be-
auftragenden für die Weiterbearbeitung ist grundsätz-
lich an die Anforderungen des Projektes anzupassen. 
 
 
6.8 Verhandlungsverfahren  
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur 
weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe 
gem. RPW 2013, § 8 (2) sowie § 72 (2) VgV. Im An-
schluss an die Preisgerichtssitzung wird gemäß § 80 VgV 
ein Verhandlungsverfahren mit der ersten Preisträgerin / 
dem ersten Preisträger durchgeführt. Sollte eine Beauf-
tragung der ersten Preisträgerin / dem ersten Preisträ-
ger aus wichtigem Grunde nicht möglich sein, beabsich-
tigt die Ausloberin die Verhandlungen mit allen weite-
ren Preisträgerinnen / Preisträgern fortzuführen.  
 
Das Wettbewerbsergebnis fließt hierbei mit 50 % in das 
Verhandlungsverfahren (Punkteverteilung: 1. Preis: 5 
Punkte, 2. Preis: 2,5 Punkte, 3. Preis: 1,25 Punkte) ein.  
 
Die verbleibenden 50 % werden aus unterschiedlich ge-
wichteten Auftragskriterien ermittelt. Bisher – vor-
behaltlich der Übergabe der Unterlagen zum Abschluss 
des Wettbewerbs – ist folgende Verteilung vorgesehen:  
Kriterium Personaleinsatzkonzept (Gewichtung 20 %); 
Kriterium: Projektorganisation (Gewichtung 20 %); Kri-
terium: Honorarangebot (Gewichtung 10 %).  
 
In jedem Kriterium sind 0-5 Punkte erreichbar, die dann 
entsprechend gewichtet werden. 
 
 
 
Die endgütigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlags-
kriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsent-
wurfs werden den Teilnehmenden am Verhandlungsver-
fahren zum Verfahren selbst mitgeteilt. 
 
 
6.9 Schriftliche Teilnahmebestätigung  
und Einverständnis  
Mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung am Wett-
bewerbsverfahren erkennen die Teilnehmenden, das 
Preisgericht und alle Personen der Beratung die Regeln 
und Termine des Wettbewerbs an. 
 
 
6.10 Eigentum, Urheberrecht und  
Rücksendung  
Die Entwurfsbeiträge, auch die mit Preisen ausgezeich-
neten Arbeiten und Anerkennungen, werden vollstän-
dig Eigentum der Ausloberin und werden abweichend 
von § 8 Absatz 4 der RPW 2013 nicht zurückgeschickt. 
Begründet ist dies auch dadurch, da die Ausloberin alle 
Pläne für das Preisgericht plottet und keine physische 
Planabgabe vorgesehen ist. Die von der Ausloberin ge-
druckten Pläne verbleiben folglich u.a. für geplante Aus-
stellungen im Besitz der Ausloberin. Der Transportauf-
wand ist im Vergleich zu den Druckkosten der geforder-
ten Leistungen bzw. Pläne zu hoch. Ein Recht des Teil-
nehmenden auf Rückübergabe ist insoweit ausgeschlos-
sen. Die Modelle werden auf Anforderung der Teilneh-
menden kostenfrei zurückgesandt. 
 
Gemäß § 8 Absatz 3 RPW 2013 gilt: alle Wettbewerbs-
arbeiten dürfen von der Ausloberin veröffentlicht wer-
den. Sie dürfen für den vorgesehenen Zweck genutzt 
werden, wenn die Verfasserinnen/Verfasser mit der wei-
teren Bearbeitung nach Abschluss des Wettbewerbes 
beauftragt sind. Ansonsten verbleiben alle Rechte nach 
dem Urheberrechtsgesetz bei den Verfasserinnen / Ver-
fassern. Urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich ge-
schützte Teillösungen von Wettbewerbsteilnehmenden, 
die bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt wor-
den sind, dürfen nur gegen eine angemessene Ver-
gütung genutzt werden.  
66 Hinweise

Die Verfasserinnen / Verfasser stellen die Ausloberin von 
den Rechten Dritter an den eingereichten Unterlagen 
frei. 
 
 
6.11 Bekanntgabe  
Die Ausloberin wird das Ergebnis des Wettbewerbs un-
ter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechti-
gung den Teilnehmenden durch Übersendung des Pro-
tokolls über die Preisgerichtssitzung unverzüglich mit-
teilen und der Öffentlichkeit sobald wie möglich be-
kannt machen.  
 
 
6.12 Verstöße  
Die Entscheidungen und Beurteilungen obliegen dem 
Preisgericht und sind endgültig. Sie unterliegen nicht 
der gerichtlichen Nachprüfung.  
 
 
6.13 Zulassung und Beurteilung der  
Wettbewerbsarbeiten  
Jeder Teilnehmende / jede Bearbeitungsgemeinschaft 
darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch die 
Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der 
Gesamtlösung, sind – soweit nicht ausdrücklich vom 
Preisgericht im Rahmen des Kolloquiums gefordert – 
unzulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der 
Beurteilung ausgeschlossen und können in begründe-
ten Einzelfällen zum Ausschluss der Arbeit führen. Das 
Preisgericht lässt darüber hinaus alle Wettbewerbs-
arbeiten zur Beurteilung zu, die  
 
– Termingerecht eingegangen sind, 
 
– Den formalen Bedingungen der Auslobung ent-
sprechen, 
 
– Keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grund-
satz der Anonymität erkennen lassen, 
 
 
– In wesentlichen Teilen dem geforderten Leis-
tungsumfang entsprechen 
 
Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. Die 
Entscheidungen, insbesondere über den Ausschluss von 
Arbeiten, werden protokolliert.  
Es gibt keine bindenden inhaltlichen Vorgaben, die bei 
Nichterfüllung zum Ausschluss der Arbeit führen wür-
den. 
 
 
6.14 Haftungsausschluss und Ver -
schwiegenheit  
Die bereitgestellten Informationen in der Auslobung so-
wie auf und in den Planunterlagen wurden durch die 
Ausloberin sorgfältig recherchiert und geprüft. Jedoch 
werden keine Haftung, Garantie oder Gewähr dafür 
übernommen, dass alle Angaben vollständig, richtig und 
in letzter Aktualität zur Verfügung gestellt worden sind. 
Weder die Auslobung, die Planunterlagen noch ihr In-
halt dürfen ohne die vorherige ausdrückliche Genehmi-
gung der Ausloberin auf irgendeine Art verändert oder 
an Dritte verteilt oder übermittelt werden.  
 
Die Freigabe zur Veröffentlichung der Wettbewerbsbei-
träge erfolgt exklusiv von der Ausloberin. Die Teilneh-
menden verpflichten sich dazu, die Beiträge vor dieser 
Freigabe nicht zu veröffentlichen. 
 
  
6.15 Beurteilungskriterien  
Die eingehenden Arbeiten werden u. a. nach den fol-
genden Kriterien bewertet: 
 
– Qualität der städtebaulich-freiraumplaneri-
schen Gesamtkonzeption  
 
– Gestalt- und Nutzungsqualität vor allem in Be-
zug zur gewünschten Mischung inkl. dazuge-
höriger Freiraumkonzeption 
 
– Qualität des Mobilitäts- und Erschließungskon-
zeptes sowie Stellplatznachweis  
67Hinweise

– Ideen zum Prozessdesign eines Modellquar-
tiers, Realisierungsfähigkeit in Baustufen und 
Wirtschaftlichkeit  
 
 
– Maßnahmen zum Klimaschutz, Klimaanpas-
sung, Ökologie und Nachhaltigkeit inkl. Entwäs-
serungskonzeption 
 
Das Preisgericht behält sich für die Bewertung der ein-
gereichten Arbeiten vor, die angegebenen Kriterien zu 
differenzieren und eine Gewichtung vorzunehmen. 
 
 
6.16 Rückfragen  
Schriftliche Rückfragen können bis zu dem in der Ter-
minübersicht genannten Zeitpunkt per E-Mail an das 
Betreuungsbüro unter der folgenden E-Mail-Adresse ge-
stellt werden:  
 
wb_mmq3@fsw-info.de  
 
Die Fragen müssen sich auf die Gliederungsnummern 
der Auslobung beziehen. Die beantworteten Rückfragen 
aller Bearbeitungsgemeinschaften werden zum Be-
standteil der Auslobung und allen Verfahrensbeteiligten 
im Anschluss an die Beantwortung durch die Ausloberin 
zur Verfügung gestellt. Den Teilnehmenden, dem Preis-
gericht und allen Beratenden und Vorprüfenden sind 
diese Informationen jederzeit zugänglich.  
 
 
6.17 Anonymität   
Die Wettbewerbsarbeiten sind grundsätzlich anonym – 
ohne Hinweise auf die Verfasserinnen / Verfasser – zu 
den in der Terminübersicht benannten Abgabeterminen 
auf Kosten der Teilnehmenden einzureichen – vgl. Punkt 
7.1 und 7.2. 
 
Jede Wettbewerbsarbeit ist auf jeder Teilleistung - Pläne, 
Schriftstücke - durch eine 6-stellige, gut lesbare Zahl in 
arabischen Ziffern mit zufälliger Folge in der rechten 
oberen Ecke zu kennzeichnen. Bei allen Plänen ist die 
Kennzahl in einem Feld von 6 cm Breite und 2 cm Höhe 
in der rechten oberen Ecke aller Blätter anzuordnen. Die 
digital eingereichten Unterlagen sind ebenfalls mit die-
ser Kennzahl zu versehen.  
 
Die Daten sind wie folgt zu kennzeichnen: 
 
Kennzahl_Dateiname.Dateityp (Beispiel:  
123456_Blatt1.TIF) 
 
Die Verfassererklärung (vgl. Punkt 7.2) ist in einem neu-
tralen, verschlossenen Umschlag (A4 oder C4) einzurei-
chen – auch dieser Umschlag ist mit der gleichen Kenn-
zahl zu versehen. Als Absender ist die Adresse des Be-
treuungsbüros einzusetzen.  
 
Die Vorprüfung wird die Kennzahlen der eingereichten 
Arbeiten der Verfasser durch Tarnzahlen ersetzen. 
 
 
6.18 Einlieferung / Abgabe  
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und im Sin-
ne einer ressourcenschonenden Abwicklung soll eine 
weitgehend kontaktfreie und digitale Abgabe erfolgen. 
Dazu wird die Abgabe in zwei Elemente unterteilt: 
 
– Digitale Abgabe  
Alle Wettbewerbsleistungen gemäß Punkte un-
ter 7.1  
 
– Physische Abgabe 
Verfassererklärung gemäß Punkte unter 7.2  
 
Im Folgenden werden diese Abgaben jeweils beschrie-
ben.  
 
 
6.18.1 Digitale Abgabe  
Jeder Teilnehmende / jede Bearbeitungsgemeinschaft 
hat zur Abgabe eine anonyme E-Mail-Adresse entspre-
chend der gewählten Kennzahl des / der Teilnehmerin / 
Teilnehmers anzulegen, dem das Kürzel „mmq3“ voran-
gestellt ist (z. B.: mmq3_123456@domain.net). 
68 Hinweise

Die Einrichtung derartiger Adressen ist kostenfrei und 
durch die freie Wahl der Domain auch anonym. Der / die 
Teilnehmende / Bearbeitungsgemeinschaft hat zudem 
sicherzustellen, dass er über diese Adresse mindestens 
14 Tage nach den Abgabeterminen ständig erreichbar 
ist. Etwaige Korrespondenz wird protokolliert und dem 
Preisgericht auf Nachfrage vollständig zur Einsicht zur 
Verfügung gestellt.  
 
Zum fristgerechten Eingang ist bis zum Abgabetermin 
(Submissionstermin) mit der oben genannten ano-
nymen E-Mail-Adresse ein deutlich erkennbarer und 
funktionsfähiger Download-Link der Abgabedateien zu 
übermitteln.  
 
Dabei ist durch den / die Teilnehmende / Bearbeitungs-
gemeinschaft das Datenpaket (eine ZIP-Datei mit allen 
definierten Abgabeleistungen) hochzuladen und der je-
weilige Link zum Download an die nachfolgende Abga-
be-Mailadresse zu senden: 
 
wb_mmq3@fsw-info.de  
 
Zur Vermeidung der SPAM Aussortierung ist die Betreff-
Zeile des Email-Programms erkennbar auszufüllen (Ab-
gabe MMQ 3 z. B.: 123456). 
  
Die Eingänge werden vollständig protokolliert. Zudem 
wird der formale Eingang der Unterlagen durch das Be-
treuungsbüro bestätigt. 
 
 
6.18.2 Physische Abgabe  
Ausschließlich die gesondert benannte Verfassererklä-
rung ist physisch zum in der Übersicht benannten Ter-
min einzureichen bei: 
 
FALTIN + SATTLER FSW Düsseldorf GmbH 
Stichwort: Wettbewerb MMQ 3 
Rathausufer 14 
D-40213 Düsseldorf 
 
Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die o. g. 
Adresse auf allen Versandpapieren einzutragen bzw. auf 
den Umschlägen anzugeben. Die Nichtbeachtung der 
formalen Leistungsbestandteile - Beachtung der Einlie-
ferungsfristen, Verletzung der Anonymität - führen zum 
Ausschluss aus dem Wettbewerbsverfahren. 
 
 
6.19 Planunterlagen  
Im Rahmen des Wettbewerbs werden u. a. bereit-
gestellt: 
 
A) Auslobungsbroschüre 
 
B) DXF und Pläne 
– Amtlicher Lageplan als DXF / DWG-Datei  
 
– Senkrecht- und Schrägluftbilder farbig  
 
– Stadtplan und Schwarzplan 
 
C) Formblätter  
– Flächen / Kennwerte  
 
– Verfassererklärung 
 
D) Sonstiges 
– ISEK Dokumentation (Baustein E: Bilanz 2020: 
Räumliches Leitbild) als PDF 
 
– Informationen zum Projekt „Stadthafen Nord“ 
als PDF 
 
– Mobilitätskonzept (PTV Transport Consult 
GmbH, Düsseldorf) als PDF 
 
– digitales Geländemodell (Niederschlagsabfluss-
Simulationen Hystem-Extran FOG 2D) als PDF 
 
Diese Auflistung ist nicht abschließend, bei Bedarf wer-
den weitere Plangrundlagen zur Verfügung gestellt. Die 
Bereitstellung erfolgt ausschließlich digital auf einem 
FTP-Server.  
 
 
 
69Hinweise

7.1 digitale Abgabeleistungen (ano -
nym) 
Präsentationsblätter 1-2 (als PDF und JPG Datei - Hin-
weis: Die Pläne werden für das Preisgericht von der Aus-
loberin ausgeplottet und liegen dem Preisgericht zur 
Sitzung vor) 
>> 2 Blätter im Format DIN A0 im Hochformat mit den 
benannten Inhalten: 
 
 
7.1.1 „Modellquartier 3 – Stadtraum -
vernetzung“  
– Städtebaulich-freiraumplanerischer Vernet-
zungsplan mit Darstellung der stadträumlich-
freiraumplanerischen Anbindungen insbeson-
dere rund um das Stadthafen 1 Entrée sowie zu 
den benachbarten Modellquartieren 4 und 5, 
Gebäudedarstellung (Dachaufsicht), mit Anga-
be der Geschosse, Darstellung der Freiräume, 
weitergehende Aussagen zur Vernetzung sowie 
zur Gesamterschließung aller Verkehrsarten  
(Maßstab 1:2.000 genordet)  
 
 – Eine Vogelperspektive aus Richtung Westen zur 
Verdeutlichung der städtebaulichen Atmosphä-
re im Quartier 
 
– Sonstige zum Verständnis des Entwurfs not-
wendigen Piktogramme zu folgenden Themen 
(ohne Maßstab) 
 
- Erschließungsnetz aller Verkehre / Mo-
bilitätskonzept inkl. Stellplatzkonzept 
 
- Landschafts-/Freiraumkonzept mit 
Verbindungen und Brücke zum „Grünen 
Hafenplatz / der Hafenspitze“ sowie Ent-
wässerungskonzept 
 
– Ideen zum Prozessdesign der Umsetzung eines 
besonderen Modellquartiers 
 
– Realisierungsabschnitte (mit neustrukturiertem 
Gewerbebetrieb) 
– Alle wesentlichen Aussagen des Erläuterungs-
berichts zum Konzept (auf den Plänen) 
 
 
7.1.2 „Modellquartier 3 – Städtebau -
gestaltung“ 
– Städtebaulich-freiraumplanerischer Gestal-
tungsplan mit Darstellung der Gebäude (Dach-
aufsicht), mit Angabe der Geschosse, Darstel-
lung der Freiräume inkl. der Flächen für die Ent-
wässerung, Zugänge und Eingänge sowie zur 
Gesamterschließung aller Verkehrsarten  
(Maßstab 1:1.000 genordet) 
 
 – Zwei Teilausschnitte des Gesamtkonzeptes (ge-
nauer Ausschnitt nach Wahl) städtebaulich-frei-
raumplanerischer Gestaltungsplan (Maßstab 
1:500, genordet) mit dazugehörigen zum Ver-
ständnis des Entwurfs nötige Schnitte / Ansich-
ten zu:  
 
- Nutzungsmischung z. B. mit Darstel-
lung der Erdgeschoss-Aktivierungen 
 
- öffentlicher Raum / Freiraum mit Dar-
stellung von Nutzungstypen / sozialräum-
licher Differenzierung (Platz / öffentlicher 
Raum / Park / Gemeinschaft / Privatheit 
etc.) sowie integriertem Entwässerungs-
konzept 
 
– Dazu passende skizzenhafte / atmosphärische 
Details zur Verdeutlichung der Konzeption 
nach Wahl: 
 
- Gebäudetypologie zum Nachweis der 
Nutzungsmischung  
 
- Fußgängerperspektiven zur Verdeutli-
chung der Quartiersatmosphäre  
 
– Alle wesentlichen Aussagen des Erläuterungs-
berichts zum Konzept (auf den Plänen) 
07. LEISTUNGEN  
 
>> Kompakt: Abgabebestandteile mit Vernetzungsplan und  
      Städtebaumodell zum Finale
70 Hinweise

7.1.3 Erläuterungsbericht  
(als WORD- und PDF-Datei) Erläuterungsbericht auf ins-
gesamt max. 2 DIN A 4 Seiten entsprechend der Glie-
derungspunkte  
 
 
7.1.4 Formblätter und Prüfpläne  
FORMBLÄTTER 
(Excel-Tabelle und PDF-Datei) 
 
– Ausgefüllter Vordruck „städtebauliche Kenn-
werte“ 
 
 
PRÜFPLÄNE  
(PDF- und DWG Datei) 
 
Blattformat frei wählbar. Prüfblätter sind grundsätzlich 
auf weißem Grund ohne zusätzliche Erläuterungen zu 
erstellen. 
 
– Prüfplan – städtebauliche Kennwerte (Maßstab 
1:1.000) 
 
 
7.1.5 Präsentationsdatei (PDF Datei)  
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass mit großen 
Preisgerichten keine ausschließliche Wertung an den 
Planformaten durchgeführt werden können. Im Sinne 
der Teilnehmenden ist daher eine anonym einzurei-
chende Präsentationsdatei, die als Unterstützung im In-
formations- und Wertungsrundgängen herangezogen 
wird und die eine individuelle Prononcierung der Kon-
zeptionen zum Ausdruck bringt. Teil der Abgabeleistung 
ist daher die Präsentation der Wettbewerbsarbeit auf 
maximal 14 Einzel-PDF Seiten / Folien inkl. Titel- bzw. 
Deckblatt als PDF-Datei im Bildformat 16:9. In der Prä-
sentation dürfen nur Pläne, Abbildungen oder Grafiken 
der Abgabepläne gemäß Punkte 7.1.1 und 7.1.2 verwen-
det werden (keine Kennwerte etc.).  
 
 
7.1.6 Bilddaten  
Bild- und Präsentationsdaten (JPEG-Dateien): Animatio-
nen, Perspektiven, Modellfotos etc. sind als separate 
Bilddaten mit einer Mindestgröße von 21 x 30 cm bei 
einer Auflösung von 300 dpi als JPEG (maximale Quali-
tät) einzureichen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
71Hinweise

7.2 Analoge Abgabeleistungen  
(anonym)  
 
7.2.1 Umschlag „ Verfassererklärung”  
Umschlag im Format DIN A4, mit Kennzahl versehen 
und mit folgendem Inhalt: 
 
– Ausdruck Formblatt „Verfassererklärung” 
 
Angaben aller Verfasser einschließlich aller Kooperati-
onspartner und externer Fachingenieure mit Vor- und 
Nachnamen, Anschrift, Tel./Fax. sowie E-Mail-Adressen 
etc.; entsprechend Formblatt „Verfassererklärung” un-
terschrieben durch die Entwurfsverfasser und mit Büro-
stempel versehen. 
 
 – Digitale Fassung der „Verfassererklärung“ als 
Daten-CD oder USB-Stick mit  
 
                a. Word-Datei mit den Namen aller Verfasser 
 
                b. Scan der schriftl. und unterzeichneten 
Verfassererklärung, mit Angaben aller Ver-
fasser einschließlich aller Kooperations-
partner und externer Fachingenieure mit 
Vor- und Nachnamen, Anschrift, Tel./Fax. 
sowie E-Mail-Adressen etc.; entsprechend 
Formblatt „Verfassererklärung” unter-
schrieben durch die Entwurfsverfasser 
und mit Bürostempel versehen.  
 
 
7.2.2 Städtebau-Arbeitsmodell  
Einfaches, städtebauliches Arbeitsmodell als Einsatz im 
definierten Ausschnitt passend zum Münsteraner Stadt-
modell und Abgabe in Münster an die in der Termin-
übersicht genannten Adresse (Maßstab 1:500). Die Ein-
satzplatten werden zur Verfügung gestellt. 
72 Hinweise

Preisgericht gemäß RPW (stimmberechtigt) 
 
8.1 Fachpreisrichterinnen und  
Fachpreisrichter  
1. Prof. Kunibert Wachten, Dortmund (Stadtpla-
ner AKNW 90102) 
 
2. Prof. Jörg Aldinger, Stuttgart (Architekt AKBW 
34093) 
 
3. Prof. Laura Vahl, Berlin (Landschaftsarchitektin 
AKB 13208) 
 
4. Robin Denstorff, Stadtbaurat der Stadt Müns-
ter (Bauassessor) 
 
5. Prof. Henrike Specht, Frankfurt am Main / Ko-
blenz (Stadtplanerin BAK 41998) 
 
Stellvertretungen 
(Anfrageliste): 
– Christopher Festersen, Leiter des Stadtpla-
nungsamtes Münster (Bauassessor) 
 
– Prof. Herbert Dreiseitl, Überlingen (Land-
schaftsarchitekt AKBW 053312) 
 
– Burkhard Horn, Berlin (Stadtplaner AKB DS 
0532) 
 
– Hille Krause (Architektin AK HH 4387) 
 
– Svenja Hennig, Köln (Stadtplanerin AKNW 
91562) 
 
– Natascha Lohner (Architektin AKNW 110010) 
 
– Kathrin Schmitz, Berlin (Architektin AKB 
13158)  
 
– Prof. Lydia Rintz, Berlin / Lübeck (Architektin 
AKB 14550) 
 
 
 
8.2 Sachpreisrichterinnen und  
Sachpreisrichter  
1. Dr. Dietmar Erber, Vorsitzender Ausschuss für 
Stadtplanung und Stadtentwicklung 
 
2. Dr. Leandra Praetzel, Vorsitzende Ausschuss für 
Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 
 
3. Andrea Blome, Vorsitzende Ausschuss für Ver-
kehr und Mobilität 
 
4. Peter Bensmann, Bezirksbürgermeister Südost 
 
Stellvertretungen:  
– Stv.  Vorsitz Ausschuss für Stadtplanung und 
Stadtentwicklung 
 
– Stv.  Vorsitz Ausschuss für Umweltschutz, Klima-
schutz und Bauwesen 
 
– Stv.  Vorsitz Ausschuss für Verkehr und Mobilität 
 
– Stv.  BezirksbürgermeisterIn Südost 
 
 
8.3 Projektteam; Beratung und  
Vorprüfung  
– Jörg Faltin, Jana Weiss, Antje Ehlert, Andreas 
M. Sattler, FALTIN+SATTLER FSW Düsseldorf 
GmbH  
 
– Gerd Franke, Moritz Franke, Nicole de Vries, 
Lukas Fiegen, Stadtplanungsamt der Stadt 
Münster, Team Modellquartiere 3 | 4 | 5  
 
– Berthold Reloe, Amt für Mobilität und Tiefbau, 
Wasserwirtschaft 
 
– Leah Bartz, Björn Schilder, Julian Langner, Ca-
thrin Schimmel, Amt für Mobilität und Tiefbau 
der Stadt Münster 
 
 
73Hinweise
08. BETEILIGTE  
 
>> Bewährt: externes und internes know-how aus ganz Europa für  
      konzeptionelle Vielfalt und Richtungsfestlegung

– Ute Oldenbüttel, Gordon Klammer, Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der 
Stadt Münster 
 
– Jana Lange, Veit Muddemann, Stabstelle Klima 
Im Dezernat OB 
 
– Linda Klümper, Stadtwerke Münster 
 
Die Ausloberin behält sich vor, jederzeit weitere Per-
sonen der sachverständigen Beratung zu benennen.  
 
 
8.4 Teilnehmende (Bearbeitungs -
gemeinschaften)  
>> Stadtplanerinnen / Stadtplaner mit Landschafts-
architektinnen / Landschaftsarchitekten. Architektinnen 
und Architekten sind nur teilnahmeberechtigt in Bear-
beitungsgemeinschaft mit Vorgenannten. 
 
 
8.4.1 Eingeladen (in Abstimmung) 
Team 01  
N.N. Stadtplanung  
(Architektur nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit 
Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
 
Team 02  
N.N. Stadtplanung  
(Architektur nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit 
Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
 
Team 03  
N.N. Stadtplanung  
(Architektur nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit 
Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
 
 
 
 
Team 04 
N.N. Stadtplanung  
(Architektur nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit 
Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
 
Team 05 
N.N. Stadtplanung  
(Architektur nur in Bearbeitungsgemeinschaft mit 
Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur  
 
 
8.4.2 Aus dem EU-offenen Bewer -
bungsverfahren  
Team 06 Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
 
Team 07 Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
 
Team 08 Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
 
Team 09 Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
 
Team 10 Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
 
Team 11 Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
74 Hinweise

Team 12 Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
 
Team 13 Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
 
Team 14 Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
 
Team 15 Muster-Bearbeitungsgemeinschaft 
N.N. Stadtplanung (Architektur nur in Bearbeitungs-
gemeinschaft mit Stadtplanung) 
mit N.N. Landschaftsarchitektur 
75Hinweise

In Abstimmung 
 
 
 
 
12.12.23  Preisrichterinnen- und Preisrichtervorgespräch 1 - Auslobung  
10.00 - 12.00 Uhr  (digital)  
 
14.12.23 Versand der Planunterlagen (digital) 
      
19.01.24 Schriftliche Rückfragen 
bis 10.00 Uhr an:  
     wb_mmq2@fsw-info.de 
 
01.02.24 Preisrichterinnen- und Preisrichtervorgespräch 2 und Rückfragenkolloquium  
12.00 Uhr bis ca. 15.00 Uhr (analog) 
Ort: wird noch bekannt gegeben 
 
     12:00 - 13:00 Uhr Preisrichterinnen- und Preisrichtervorgespräch 
     13:00 Uhr Willkommen und Ortsbesichtigung (ca. 60 Min.)  
     14:00 Uhr Rückfragekolloquium 
     ca. 15:00 Uhr Ende der Veranstaltung 
 
21.03.24 Digitale Abgabe  
Leistungen (siehe Punkte 7.1)  
bis 12.00 Uhr per E-Mail an:  
     wb_mmq3@fsw-info.de 
 
10.04.24 Analoge Abgabe  
Verfassererklärung (siehe Punkt 7.2.1) 
bis 14.00 Uhr an: 
     FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH  
     Stichwort: Wettbewerb MMQ 3 
     Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf  
 
10.04.23 Analoge Abgabe   
Städtebau-Einsatzmodell (siehe Punkt 7.2.2.) 
bis 14.00 Uhr an: 
     Stadtplanungsamt  
     Raum D 406  
76 Termine
09. TERMINE

Albersloher Weg 33, D-48155 Münster 
 
24.04.24 Preview DIALOG 4  
 
Betreute Ausstellung mit den anonymisierten Beiträgen - Kommentierungsoption durch die Bür-
gerschaft z.B. anhand von Moderationskarten. Ort: z. B. Jovel 
 
 
26.04.24 Preisgericht 
Ganztägig: 9.00 - ca. 18.00 Uhr  
Ort: wird noch bekannt gegeben  
 
27.04.24 DIALOG 5  
Abendveranstaltung ab 18.00 Uhr 
Ausstellungseröffnung und Bürger-Dialog mit Präsentation des besten Konzeptes (Ausstellung ge-
mäß RPW 14 Tage) 
Ort: z. B. Jovel zusätzlich: virtuelle Ausstellung website zudem optional Plan-Verkleinerungen im 
Stadthaus zur Vermeidung von Raum-Anmietungen über 14 Tage) 
 
 
 
77Termine

Stadt Münster 
Stadtplanungsamt 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
 
© 2023 Stadt Münster / FALTIN+SATTLER

Anlage_1-Dokumentation_Werkstattverfahren

156869 Zeichen

l 
  Werkstattverfahren  
 Neue Stadtquartiere am Dortmund-Ems-Kanal 
  Theodor-Scheiwe-Straße | Nieberdingstraße | Am Hawerkamp  
  Dokumentation (Langfassung) 
  DIALOG 1 – ORIENTIERUNG | 02. September 2022 
  DIALOG 2 – ERGEBNIS       | 03. September 2022 
  DIALOG 3 – PERSPEKTIVE      | 28. September 2022 
Stadtplanungsamt – Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft
Münster Modell Quartiere 3|4|5 
 
Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung 5/2023
Anlage 1 zur Vorlage V/0378/2023: Dokumentation des Werkstattverfahrens (Langfassung)

AUFTRAGGEBERIN 
Stadt Münster 
Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft 
Stadtplanungsamt 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
 
BETREUUNG + KOORDINATION 
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH 
Rathausufer 14, D-40213 Düsseldorf 
E-Mail: office@fsw-info.de 
Internet: www.fsw-info.de 
 
 
MODERATION + REGIE 
Jörg Faltin, FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH 
 
 
REDAKTION 
Stadtplanungsamt Münster: 
Mattias Bartmann 
Christopher Festersen  
Lukas Fiegen 
Gerd Franke 
Moritz Franke 
Prof. Dr. Thomas Hauff 
Meike Janssen 
René Krusche 
Nicole de Vries 
 
gemeinsam mit:  
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH 
Antje Ehlert, Andreas M. Sattler, Jana Weiss 
 
 
LAYOUT + GRAFIKEN  
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH 
LAND Germany GmbH 
 
 
FOTOS  
Jörg Faltin, FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH 
Miriam Juschkat Fotografie, Wesel 
 
 
PLANUNGSGRUNDLAGEN UND LUFTBILDER  
(falls nicht anders angegeben) 
Stadt Münster  
FALTIN + SATTLER | FSW Düsseldorf GmbH 
 
 
© FSW 2023
 
Impressum
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! 
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die  
Modellquartiere 3 | 4 | 5 
 
Stadtplanungsamt 
Nicole de Vries 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
deVriesNicole@stadt-muenster.de 
 
Stadtplanungsamt 
Moritz Franke 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
FrankeMoritz@stadt-muenster.de 
 
 
 
 
 
 
https://www.stadt-muenster.de/muenstermodellquartiere 
 
https://twitter.com/muenster_de 
 
https://www.facebook.com/stadt.muenster 
 
https://www.instagram.com/stadt_muenster 
 
https://www.youtube.com/c/StadtMS

Inhaltsverzeichnis 
EINFÜHRUNG                                                                                                      6 
 
 
01 - VORBEREITUNG                                                                                      8  
  
     01 | 1   Hintergründe   
     Münsters Modellcharakter par excellence: urban, grün, vernetzt              12 
 
     01 | 2   Zusammenarbeit  
     Transparente Planungskultur: Bürgerschaft und Expertinnen und  
     Experten auf Augenhöhe                                                                                     24 
 
     01 | 3   Online-Beteiligung 1       
     Erste Anregungen und Einschätzungen aus dem Internetportal                30  
                                                                                                                                           
     01 | 4   Fundament   
     Der Einstieg in die Zukunftsperspektive                                                         32 
 
 
02 - ANALYSE UND IDEEN                                                                      34 
 
     02 | 1   Werkstattverfahren         
     Durch die intensive Vorbereitung der Werkstatt zur bestmöglichen,  
     modellhaften Konzeption                                                                                   36 
 
     02 | 2   DIALOG 1 – Orientierung       
     Spurensuche und Impulse für drei unterschiedliche Plangebiete                38  
 
     02 | 3   DIALOG 2 – Ergebnisse   
     Kooperative Teamarbeit                                                                                     42 
      
     02 | 4   Auswertung         
     Emotionen und ein umfangreicher Katalog von Zielen  
     und Maßnahmen                                                                                                  66 
                                                                                                                                           
     02 | 5  Fortschreibung   
     Empfehlungen des Strategieteams mit übergeordneten  
     Rahmenbedingungen                                                                                           70 
                                                                                                                                           
03 - KONZEPT                                                                                                   74 
  
     03 | 1   Perspektivplan       
     Skizzenhafte Zusammenfassung räumlich-funktionaler  
     Rahmenbedingungen                                                                                           76 
 
     03 | 2   DIALOG 3 – Perspektive  
     Ausstellung der Ergebnisse sowie Präsentation des Perspektivplans        86 
 
     03 | 3   Online-Beteiligung 2        
     Weitere Hinweise aus dem Internetportal für die Präzisierungen              88 
 
AUSBLICK                                                                                                             92 
                                                                                                                                        7

EINFÜHRUNG  
 
>> Gemeinsam: ein besonderer Weg zu einem Vorbildprojekt für Münster,   
>> innovativ und wegweisend
Münster steht vor der Herausforderung eines hohen 
Wachstumsdrucks und ist daher gefordert, auch in den 
innerstädtischen Randbereichen neue Flächen für Bau-
landentwicklungen in den Blick zu nehmen. Der Rat der 
Stadt Münster hat daher am 26. August 2020 die Ent-
wicklung neuer urbaner Stadtquartiere südlich des 
Dortmund-Ems-Kanals beschlossen. Anlass für die Ent-
wicklung ist, dass der Bereich an der Nieberdingstraße / 
Eulerstraße nicht mehr als möglicher Standort für ein 
neues Fußballstadion zu reservieren ist, wodurch sich 
völlig neue Perspektiven eröffnen. 
 
Das Betrachtungsgebiet wurde für das Werkstattverfah-
ren um die Fläche westlich des Kanals erweitert (Am Ha-
werkamp). Grund dafür ist unter anderem, dass zwi-
schen den Teilbereichen funktionale Abhängigkeiten, 
die insbesondere Mobilitäts- und Freiraumaspekte be-
treffen, bestehen. 
 
Das übergeordnete Ziel für die Modellquartiere 3 | 4 | 5 
ist es, ein adäquates Angebot zu schaffen, um den be-
stehenden erhöhten Bedarf an Wohn- und Arbeitsstät-
ten zu decken, einschließlich erneuerter, zeitgemäßer 
Gewerbestrukturen. Auf dem über 80 ha großen Ge-
samtareal aller Modellquartiere 3 | 4 | 5 und nur wenige 
Fahrradminuten vom Stadtzentrum entfernt, soll neuer, 
auch öffentlich geförderter Wohnraum in urbaner Mi-
schung mit sozialen Einrichtungen, Möglichkeiten für  
 
die Kultur und Kreativwirtschaft sowie für dienstleis-
tungs- und gewerbeorientierte Betriebe und urbane 
Produktionsstätten geschaffen werden. 
 
Der Bereich der Kanalkante vom Lütkenbecker Weg bis 
zur Eulerstraße soll sich dabei in eine gestärkte grüne 
Zone für Freizeit und Erholung verwandeln, die auch für 
die „sanfte“ Mobilität zu Fuß oder mit dem Rad zwi-
schen den Modellquartieren eine große Bedeutung er-
halten soll. 
 
Die vorliegende Gesamtdokumentation gibt einen 
Überblick über die Vorbereitung und das zwischen Au-
gust und Oktober 2022 durchgeführte Werkstattverfah-
ren zur Entwicklung der neuen Quartiere am Kanal. Er-
gebnis ist eine Art Leitbild, das die Grundlage für die fol-
genden Planungsschritte bildet. Sowohl beim Werk-
stattverfahren als auch bei der nachfolgenden Weiter-
qualifizierung der Quartiere handelt es sich um 
 informelle Instrumente der Stadtplanung, das heißt, sie 
sind rechtlich nicht bindend. Erst im Anschluss folgt die 
Bebauungsplanung, mit der dann auch die formellen 
Rahmenbedingungen für die Realisierung der neuen 
Stadtquartiere geschaffen werden.  
6
 7
Luftbild des Betrachtungsraums und der ModellquartiereMit dem Fahrrad den Kanal entlang

01–  VORBEREITUNG  
>> Spannend: von den gewerblich genutzten Flächen am Dortmund-Ems-Kanal  
>> zum wichtigen Stadterweiterungsareal

1110
Die Werkstatt im Jahresverlauf 2022

01 | 1 Hintergründe  
 
Münsters Modellcharakter par excellence: urban, grün, vernetzt
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die zukünftigen urbanen Qualitäten Münsters sollen da-
bei verstärkt in den Fokus genommen werden. Hierfür 
haben die bestehenden Potenzial- und Transformations-
räume, die insbesondere von Nordwesten nach Süd-
osten quer durch die innere Stadt verlaufen, eine he-
rausragende Bedeutung. 
 
Münsters Innenstadt mit ihrer malerischen Altstadt in-
nerhalb des Promenadenrings als Keimzelle der Ge-
samtstadt steht für Behaglichkeit und ein reiches his-
torisches Erbe. In Zukunft soll sie noch grüner, klima-
freundlicher, vielfältiger und inklusiver werden. Die neu-
en, an die Innenstadt angrenzenden Modellquartiere 
im Nordwesten und Südosten sollen in enge räumliche 
Verflechtung mit der Innenstadt gebracht werden und 
diese mit großstädtischem Flair, neuer Urbanität und 
noch mehr Vielfalt ergänzen. 
 
Weiterhin sollen die neuen Quartiere stadträumlich und 
funktional in Beziehung zueinander gesetzt werden. So 
entsteht eine zukunftsfähige und vernetzte Stadt mit 
noch mehr Lebensqualität und Attraktivität. 
 
Diese stadträumlich-funktionale Vernetzung ist unab-
dingbarer Bestandteil der weiteren Stadtentwicklungs-
strategie. Daher sollen auch die Münster Modellquar-
tiere entsprechend ihren spezifischen Begabungen und 
Potenzialen für ein zukunftsfähiges, urbanes und leben-
diges Münster entwickelt und zügig realisiert werden. 
In Hinblick auf eine künftige stadt-, umwelt- und klima-
freundliche Mobilität bieten alle Modellquartier 1 bis 5 
einzigartige Chancen und Qualitäten: ausgehend vom 
Domplatz sind die geplanten neuen Modellquartiere 1 | 
2 in nordwestlicher Richtung und die neu zu ent-
wickelnden Modellquartiere 3 | 4 | 5 in südöstlicher 
Richtung jeweils in ca. 15 Minuten mit dem Fahrrad zu 
erreichen. 
 
Das Leitbild einer „Stadt der kurzen Wege“ kann so in 
Münster im Sinne einer vorbildlichen Mobilität mit Le-
ben gefüllt werden. Im Sinne einer integrierten Stadt-
entwicklung sollen zukunftsfähige sowie nachhaltige 
neue Stadtquartiere geplant, entwickelt und realisiert 
werden. Sie sollen nicht isoliert betrachtet, sondern mit 
der typischen Stadt-Landschaft Münsters vernetzt wer-
den. 
 
13
Urbanität ist seit langem ein Merkmal der Münsteraner 
Innenstadt: Quartiere wie das Hafen-, Hansa-, Herz- 
Jesu-, Erpho- Süd- und Kreuzviertel vermitteln durch 
ihre städtebaulichen Dichten, ihre Mischung von unter-
schiedlichen kleinteiligen Nutzungen und der dort le-
benden Bevölkerungs- und Altersgruppen das Gefühl 
von Urbanität. Die lebendigen und aktiv genutzten öf-
fentlichen Räume tragen ihren Teil dazu bei.  
 
Charakteristisch für Münsters Innenstadt sind einerseits 
ihre urbanen Qualitäten mit kompakten städtebauli-
chen Strukturen, Dichten und Nutzungsmischungen, so-
zialer und kultureller Vielfalt sowie ihren belebten öf-
fentlichen Räumen mit hoher Aufenthaltsqualität. An-
dererseits besticht sie durch viel Grün und ihre Grünver-
bindungen in die sie umgebende Münsterländer Park-
landschaft. 
 
Ein Schlüsselthema der strategischen Stadtentwicklung 
Münsters ist daher die Weiterentwicklung der Münster-
schen Stadt-Landschaft. Es gilt, die vorhandenen Quali-
täten der urbanen Innenstadt mit den Qualitäten der 
angrenzenden Münsterländer Parklandschaft, die an vie-
len Stellen über die bestehenden Grünzüge prägnant 
und erlebbar in die Kernstadt hineinragt, weiterzuent-
wickeln. Zudem sind die Vernetzungsqualitäten inner-
halb der Münsterschen Stadt-Landschaft zu stärken und 
auszubauen.  
 
 
 
12
Stadthafen 1 als Treffpunkt, Aufenthaltsraum und städtische Visitenkarte
Wassersport auf dem Dortmund-Ems-Kanal
Vogelperspektive von Süden Erlebnis Dortmund-Ems-Kanal

Münster: urban, grün, vernetzt  
 
Kompakte urbane Strukturen, Grünzüge, die bis in die 
innere Stadt hineinreichen und diese durchdringen, 
Wegenetze, die eine aktive und nachhaltige Mobilität 
fördern – all das sind zugleich Merkmale und Ziele der 
räumlichen Stadtentwicklung in Münster. Ein besonde-
rer Fokus im Rahmen der Entwicklung der fünf Quartiere 
wird auf der Stärkung und Weiterentwicklung der blau-
grünen Infrastruktur, d. h. von Wasser- und Grünflächen, 
liegen, um die Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel 
zu minimieren und ein gesundes Stadtklima zu fördern, 
bei gleichzeitigem Schutz der Biodiversität und des öko-
logischen Gleichgewichts.  
 
Der Plan „Münster: urban, grün, vernetzt“ zeigt im Sinne 
einer Stadt der kurzen Wege die Vernetzung der fünf ur-
banen Quartiere untereinander – von den Quartieren 
im Nordwesten über die Altstadt in die Quartiere im 
Südosten – sowie in die umgebende Münstersche Stadt-
Landschaft über den Kinderbach im Bereich der Modell-
quartiere 1 und 2 sowie den Dortmund-Ems-Kanal im 
Bereich der Modellquartiere 3 | 4 | 5.  
 
Für eine vernetzte Stadt ist es essenziell, dass Distanzen 
geringgehalten werden, damit klimaschonende, flä-
chensparende und gesundheitsfördernde Formen der 
Mobilität, wie das Fahrradfahren, gestärkt werden. In-
nerhalb von 15 Minuten kann mit dem Fahrrad bei einer 
Durchschnittsgeschwindigkeit von 16 km / h ein Radius 
von ca. 4 km erreicht werden. Exemplarisch ist in der 
Karte die Fahrzeit ab Domplatz in Fahrradminuten ange-
geben.  
 
Der Plan steht auch auf der Website zur Verfügung: 
www.stadt-muenster.de/mmq . 
1514
Die Vernetzung zwischen den Modellquartieren 1-5 - Münster: urban, grün, vernetzt | LAND Germany

Die innerstädtischen Areale am Dort -
mund-Ems-Kanal  
 
Der Rat der Stadt Münster hat bereits im Jahr 2020 die 
Entwicklung neuer Modellquartiere rund um den Dort-
mund-Ems-Kanal beschlossen. Die unmittelbare Stadt-
silhouette am Wasser soll sich in eine grüne Zone für 
Freizeit und Erholung mit einem vorbildlichen Mobili-
tätskonzept verwandeln. Auf den Arealen rechts und 
links des Dortmund-Ems-Kanals sollen neben dem Woh-
nen auch Möglichkeiten für die Kultur und Kreativwirt-
schaft sowie für dienstleistungs- und gewerbeorientier-
te Betriebe und urbane Produktionsstätten geschaffen 
werden.  
 
Hohe Priorität für die städtischen Planungen hat es, be-
stehende (Wohn-)Strukturen zu schützen und Schritt 
für Schritt um neue Nutzungen zu ergänzen, ein neues  
 
 
 
 
 
 
 
Miteinander aus Alt und Neu soll entstehen. Die Akteu-
rinnen und Akteure vor Ort sollen dabei intensiv in die 
Planungen einbezogen werden.. 
 
Die Modellquartiere 3 | 4 | 5 bieten aufgrund ihrer Lage 
am Dortmund-Ems-Kanal - mit den Stadthäfen 1 und 2 
direkt angrenzend - in besonderem Maße die Chance, 
Stadt und Landschaft miteinander zu vernetzen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
17
Fünf Modellquartiere: Stadterweite -
rungsflächen und Umnutzungen  
 
Neben der Entwicklung geeigneter, noch unbebauter 
Flächen im Nordwesten in unmittelbarer Nähe zu den 
bestehenden Technologie- und Wissensquartieren so-
wie dem umgebenden Landschaftsraum entlang des 
Kinderbachbogens stehen umzunutzende Flächen im 
Südosten im Bereich der Stadthäfen entlang des Stadt- 
und Landschaftsraums am Dortmund-Ems-Kanal im Fo-
kus der Münsteraner Stadtentwicklung. 
 
Die Entwicklung der Modellquartiere 1 bis 5 muss mit 
hohen städtebaulichen Qualitäten einhergehen. Zudem 
müssen diese das positive Lebensgefühl und die beson-
dere Stadtatmosphäre Münsters widerspiegeln. 
 
Durch ein Um- und Weiterdenken in den unterschied-
lichsten Handlungsfeldern sollen nachhaltige stadt-
räumliche, funktionale, soziale, ökologische, stadttech-
nische, verkehrliche und wirtschaftliche Qualitätsanfor-
derungen geplant und umgesetzt werden. Die Quartiere 
sollen dabei Modellcharakter entwickeln und so vor-
bildliche Zukunftsquartiere werden.  
 
Je nach spezifischer Begabung des jeweiligen Standortes 
gehören zu diesen Handlungsfeldern: 
 
– Eine Verknüpfung zwischen Wohnen und  
   Arbeiten, Forschen und Entwickeln, Freizeit  
   und Kultur 
 
– Eine Nutzungsmischung auf allen Ebenen: im 
   Quartier, im Block, im Gebäude 
 
– Belebte Erdgeschosse durch Gastronomie,  
   kulturelle und soziale Gemeinschaftseinrich-   
   tungen, Handwerk, Kreativwirtschaft und vie-    
   les mehr 
 
– Neue Wohnformen mit inklusiven Angebo-    
  ten, geförderter Wohnraum, Möglichkeiten  
  für Baugruppen und Genossenschaften, stu- 
  dentisches Wohnen 
 
 
 
 
 
 
– Ein Miteinander unterschiedlichster Bevölke-
   rungs- und Altersgruppen 
 
– Angemessene Dichten mit im Regelfall vier- 
   und fünfgeschossigen Gebäuden, die sparsam 
   mit Grund und Boden umgehen 
 
– Gemeinschaftliche Räume in Gebäuden und 
   im Quartier 
 
– Öffentliche und gemeinschaftliche Freiräume 
   mit hoher Aufenthaltsqualität 
 
– Eine zukunftsfähige Mobilität sowie autofrei-  
   es Wohnen in Teilquartieren  
 
– Klimaneutrale Quartiersentwicklung und sen-
   sibles Wassermanagement 
 
– Partizipative Prozesse und Qualitätsverein-
   barungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
16
Sonnenuntergang am Treffpunkt Schillerstraßenbrücke

Kernfrage zur Entwicklung: 
Wie kann hier neues urbanes Leben, Wohnen und Arbei-
ten gestaltet werden? 
 
Geplant war zum Zeitpunkt der Vorbereitungsphase die 
Realisierung eines breiten Wohnungsmixes mit bis zu 
2.000 neuen Wohnungen für etwa 5.000 neue Bewoh-
nerinnen und Bewohner. Das Wohnungsangebot soll 
insbesondere ein finanziell leistbares Wohnen im Sinne 
der "Sozialgerechten Bodennutzung Münster" (SoBo-
Mü) ermöglichen und somit ebenfalls einen erheblichen 
Beitrag zur Entlastung des Münsterschen Wohnungs-
marktes leisten. Es soll ein neues, lebendiges Quartier 
mit einer dichten, vitalen Mischung aus Wohnen und 
Arbeiten, sowohl im gesamten Quartier als auch in den 
einzelnen Gebäuden, entstehen.  
 
Die urbane Vitalität soll durch lebendige Erdgeschosse 
entstehen, zum Beispiel durch Räume für Gemeinschaft, 
kulturelle und soziale Treffpunkte, Läden, Orte zum Ar-
beiten, für Dienstleistungen sowie für urbane Produkti-
onsstätten und Handwerk, Galerien, Gastronomien etc. 
Erste Schätzungen gingen davon aus, dass hier ins-
gesamt auch etwa 2.200 neue Arbeitsplätze angesiedelt 
werden könnten. 
19
Das Modellquartier 3 
„Theodor-Scheiwe-Straße ” 
 
Umgeben von den Infrastrukturtrassen des Dortmund-
Ems-Kanals, der Achse Schillerstraße / Lütkenbecker 
Weg, der Bundesstraße 51 und des als Ein- und Ausfall-
straße dienenden Albersloher Wegs, ist das Areal heute 
gewerblich (Produktion / Logistik / Handel) und von 
temporären Grünflächenreserven sowie von einem 
Bachlauf geprägt.  
 
Räumliche Verknüpfungspunkte sind u.a.:  
 
Im Norden: Übergang zum Stadthafen 1 und dem grün-
derzeitlichen Hafenviertel über die vorwiegend für den 
Fuß- und Radverkehr genutzte Kanalbrücke der Schiller-
straße. Nachbarschaft zu großen Kleingartenarealen 
nordöstlich des Lütkenbecker Wegs. 
 
Im Osten: Begrenzung durch die Bundesstraße samt 
südöstlich liegender Kleingärten, dem Grünzug Lütke-
beck-Loddenbach sowie dem stadtbildprägenden Gaso-
meter. 
 
Im Süden: Albersloher Weg mit der Feuerwache II, dem 
P&R Parkplatz „Nieberdingstraße“ und einem Baumarkt 
samt Erschließungsstich Theodor-Scheiwe-Straße. 
 
Im Westen: Kanalband mit Fuß- und Radweg als Lebens-
ader für Münster mit den Entwicklungsflächen auf der 
gegenüberliegenden, westlichen Kanalseite, zu der im 
Rahmen des Kanalausbaus auch eine neue Anlegestelle 
für Güterschiffe gehören wird. 
 
Besonderheiten:  
Unmittelbare Wasserlage gegenüber dem Stadthafen 1, 
schnelle Anbindung an die Innenstadt über die Radrou-
te Lütkenbecker Weg und Schillerstraße, unmittelbare 
Nähe zum Grünzug Lütkebeck-Loddenbach. 
 
 
Größe: ca. 200.000 qm (20 ha) 
ca. 2,3 km Luftlinie bis zum Domplatz 
 
18
Modellquartier 3 gegenüber dem Stadthafen 1
Blick vom westlichen Kanalufer aus über den Dortmund-Ems-Kanal auf das Modellquartier 3 
Wegeverbindung Ostufer parallel zum Kanal

Das Modellquartier 4  
„Nieberdingstraße / Eulerstraße“  
Das Modellquartier 4 ist geprägt durch die langjährige, 
großflächige militärische Nutzung, ein kleines waldähn-
liches Areal direkt am Kanal, einen Gewerbehof, durch 
Logistik-, Dienstleistungs- und Gewerbegebäude sowie 
durch zum Wohnen umgenutzte Kasernengebäude aus 
rotem Backstein.  
 
Räumliche Verknüpfungspunkte sind u.a.:  
 
Im Norden: Ansteigende Böschung mit Vegetations-
bestand zur höherliegenden Trasse des Albersloher 
Wegs als eine der wichtigsten Zuführungen in die Kern-
stadt Münster. Der Gewerbehof hier bietet auch eine 
Eventhalle. 
 
Im Osten: Arealbegrenzung durch die Lärmschutzwand 
der Bundesstraße samt Auf- und Abfahrtsrampen. Außer 
über den Albersloher Weg keine direkte Verbindung 
zum Gewerbegebiet „Loddenheide“. 
 
Im Süden: Oase eines Gemeinschaftswohnhofes in alten 
Militärgebäuden. Übergang zur Insellage des kleinen 
Teilbereiches der Eulerstraße samt Bahntrasse (Reakti-
vierungsabsichten für Personenzüge) und alter, baufäl-
liger Kanalbrücke. Kanalquerung für den Fuß- und Rad-
verkehr über Brücke B 51 möglich. Die Eulerstraße ist als 
Sackgasse ausgebildet und führt ins benachbarte Ge-
werbegebiet.  
 
Im Westen: Kanalband mit Fuß- und Radweg und stark 
genutzter Uferzone. Jenseits des Kanals bzw. auf dessen 
Westseite befinden sich Brachflächen sowie die Kultur- 
und Kreativszene Hawerkamp. 
 
Besonderheiten:  
Unmittelbare Wasserlage gegenüber dem Stadthafen 2, 
gute Anbindung über den Albersloher Weg, Bestands-
strukturen mit Potenzial. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
20
Blick aus dem Wäldchen des Modellquartiers 4 auf den Hawerkamp
21
Wohnatmosphäre Nieberdingstraße
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Größe: ca. 110.000 qm (11 ha) 
ca. 2,4 km Luftlinie bis zum Domplatz 
 
Kernfrage zur Entwicklung: 
Wie kann hier neues urbanes Leben, Kultur, Freizeit und 
Arbeiten unter Berücksichtigung der bestehenden Nut-
zungs- und Freiraumstrukturen gestaltet werden? 
 
Grundsätzlich vorgesehen ist hier die Sicherung der vor-
handenen Wohnnutzungen im Bestand sowie die Wei-
terentwicklung und Ansiedlung gewerblicher und 
dienstleistungsorientierter Strukturen, zum Beispiel in 
Form eines neuen Innovations-Campus, kleinteiliger Ge-
werbe- und Handelshöfe, urbaner Produktionsstätten; 
ggf. Flächen für soziale Infrastrukturen, Gastronomie-
betriebe und Veranstaltungsnutzungen sowie Freizeit-
sport-Angebote. Der vorhandene Wald- bzw. Baum-
bestand soll – soweit möglich – mitberücksichtigt wer-
den und zu einer Aufwertung des Freiraums entlang des 
Dortmund-Ems-Kanals beitragen. 
 
Engagement der Bürgerschaft – hölzernes Piratenschiff im Quartier an der Nieberdingstraße / Eulerstraße

Größe: ca. 250.000 qm (25 ha) 
ca. 2,2 km Luftlinie bis zum Domplatz 
 
Kernfrage zur Entwicklung: 
Wie kann hier urbanes Leben und Arbeiten unter Be-
rücksichtigung bestehender Impulsnutzungen gestaltet 
werden? 
 
Vorgesehen ist die Sicherung und Weiterentwicklung 
bestehender Nutzungen, zum Beispiel des Messe und 
Congress Centrums Halle Münsterland sowie der Kultur-
szene Am Hawerkamp und die Schaffung neuer gewerb-
licher und dienstleistungsorientierter Strukturen. Auf-
grund von bestehenden Gewerbe- und Industriebetrie-
ben entlang des Industrieweges wird eine künftige 
Wohnnutzung in diesem Quartier nicht umsetzbar sein. 
Als wichtige Maßnahmen für die Zukunft sind hier zu 
nennen: die Anpassung und Fortentwicklung des Er-
schließungssystems mit einem neuen Bahnhaltepunkt, 
die Gestaltung der künftigen Freiflächen rund um das 
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland sowie 
die Schaffung eines attraktiven Freiraumsystems mit 
Wegeverbindungen entlang der Wasserkanten und ggf. 
die Weiterentwicklung von Veranstaltungsflächen. 
  
 
Das Modellquartier 5  
„Am Hawerkamp / Stadthafen 2“  
Unterschiedliche Nutzerinnen- und Nutzergruppen prä-
gen die regional- und stadtbekannte Adresse u. a. mit 
dem Messe und Congress Centrum (MCC) Halle Müns-
terland, dem Jovel sowie dem Hawerkamp als von Kul-
turschaffenden genutzter Bereich mit Ateliers, Ausstel-
lungshallen und Clubs in alten Gebäudebeständen eines 
ehemaligen Produktionsbetriebes. Größere Brachflä-
chen prägen das Areal. Der Stadthafen 2 ist derzeit we-
nig zugänglich und nur über die Terrasse einer Gastro-
nomie erlebbar.  
 
Räumliche Verknüpfungspunkte sind u.a.:  
 
Im Norden: Große Brachflächen, der Übergang zum Jo-
vel-Veranstaltungszentrum in einem alten Industrie-
gebäude und im Übergang zum Alberlsloher Weg gele-
gen. 
 
Im Osten: Für die Öffentlichkeit derzeit nicht zugäng-
liche Brachflächen am Albersloher Weg und am Dort-
mund-Ems-Kanal bzw. Stadthafen 2. Gegenüber des Ka-
nals liegt die grüne Silhouette der Nieberdingstraße. 
 
Im Süden: Hier beginnt der stark industriell-gewerblich 
genutzte Abschnitt hinter der Bahntrasse. Der Hawer-
kamp ist hier nutzungsgemischt und über eine Back-
stein-Industriearchitektur samt Nebengebäuden prä-
sent. 
 
Im Westen: Entlang der Straße Am Hawerkamp zeigt 
sich die Logistikseite des Messe- und Congress Cen-
trums. Weitere, zum Teil mit alten Mauern eingegrenzte 
Brachflächen westlich und auch östlich des Straßenkor-
ridors (teils genutzt als Konzert- und Eventflächen) so-
wie weitere, kleinere noch bebaute Areale und Einzel-
gebäude prägen den Westen. Hier ist auch der Über-
gang zu einem Störfallbetrieb mit erhöhten Sicherheits-
ansprüchen.  
 
Besonderheiten:  
Unmittelbare Nähe zum Messe und Congress Centrum, 
weitgehend untergenutzte, großflächige Potenzialflä-
chen im Bereich Stadthafen 2, bestehende Kultur- und 
Veranstaltungsszene.  
22
 23
Modellquartier 5 von Süden
An vielen Stellen: Graffiti Kunstwerke
Veranstaltungsflächen Hawerkamp

Das kompetente Strategieteam kam erstmalig im Juni 
2022 zusammen. Das Treffen diente den Expertinnen 
und Experten auch dazu, sich mit einem komplexen Pla-
nungsbereich mit unterschiedlichen Herausforderun-
gen und Potenzialen vertraut zu machen und in die The-
matik einzuarbeiten.  
 
Das Strategieteam fasste im späteren Jahresverlauf die 
durch das Werkstattverfahren entstandenen Impulse, 
Ideen und Konzepte der Bürgerschaft zusammen. 
 
25
Die Entwicklung der neuen Quartiere ist nicht Aufgabe 
der Stadt Münster allein. Für die Begleitung des Werk-
stattverfahrens wurden zahlreiche Expertinnen und Ex-
perten aus den Bereichen Verkehr, Städtebau, Architek-
tur und Landschaftsplanung gewonnen, um den Prozess 
mit ihren Erfahrungen und Expertisen zu bereichern. 
Auch die unterschiedlichen städtischen Ämter der Stadt 
Münster, die alle notwendigen Informationen für die 
Entwicklung der Quartiere in das Verfahren einspeisen, 
waren für die Gestaltung der Werkstatt maßgeblich. Vor 
allem lebte das Werkstattverfahren 2022 jedoch vom 
Wissen und den Ideen der Menschen in den Quartieren 
sowie der gesamten Stadtgesellschaft. Zur Begleitung 
wurde zusätzlich ein Strategieteam einberufen, um 
Richtungskorrekturen und Empfehlungen geben zu kön-
nen.  
 
Dies ist eine hervorragende Basis für die weiteren Pla-
nungsphasen und die kontinuierliche Umsetzung in den 
nächsten Jahren. 
 
 
 
 
 
Das Strategieteam  
Zur Unterstützung der Werkstatt wurde ein Team aus 
Expertinnen und Experten zusammengestellt, um bera-
tend den ausgewählten Weg und erste rahmengebende 
Inhalte zu besprechen. Das Gremium diente der emp-
fehlenden Begleitung, vor allem auch um die Vielzahl 
der Informationen und Werkstattbeiträge zu ordnen 
und die wichtigsten Leitziele für die Umsetzung der Mo-
dellhaftigkeit in den nächsten Jahrzehnten festzuhalten.   
 
Besetzung: 
 
Robin Denstorff, Stadtbaurat der Stadt  
Münster 
 
Prof. Kunibert Wachten, Dortmund - Impuls-
geber Städtebau + Strategie 
 
Prof. Jörg Aldinger, Stuttgart - Impulsgeber 
Nachhaltigkeit + Architektur 
 
Prof. Tim Rieniets, Hannover - Impulsgeber 
Stadtentwicklung + Modellcharakter 
 
Andrea Blome, Vorsitzende Ausschuss für Ver-
kehr und Mobilität 
 
Dr. Robin Korte, Dr. Leandra Praetzel 
Vorsitzende Ausschuss für Umweltschutz, Kli-
maschutz und Bauwesen 
 
Dr. Stephan Nonhoff, Bezirksbürgermeister 
Münster-Mitte   
 
Peter Bensmann, Bezirksbürgermeister  
Münster-Südost  
 
Christopher Festersen, Leiter des Stadtpla-
nungsamtes Münster 
 
Jörg Faltin, Düsseldorf - Gesamtmoderation 
FALTIN+SATTLER  
 
 
 
 
24
01 | 2 Zusammenarbeit  
 
Transparente Planungskultur: Bürgerschaft und Expertinnen und Experten auf 
Augenhöhe
v.l.n.r. Dr. Stephan Nonhoff, Prof. Tim Rieniets und Jörg Faltin
 v.l.n.r. Andrea Blome, Prof. Kunibert Wachten, Prof. Jörg Aldinger und Christopher Festersen

2726
„Die Romantik der Areale fasziniert sofort, wie aber können wir wesentliche  
Elemente gut integrieren und in die Zukunft überführen, wie kann auch  
Gewerbe mit dem Wohnen zusammengehen? Die Nutzungsmischung scheint 
dabei eine besondere Herausforderung, aber auch die Integration und aktive 
Einbindung der sehr lebendigen und unabhängigen Kulturszene „Am Ha -
werkamp“, die „Kanalbespielungen“ sowie beispielsweise die Initiative der 
Nieberdingstraße samt einer Würdigung des wertvollen Waldanteils im Areal 
Modellquartier 4 muss gelingen. Diese stadträumlich-funktionalen Bege -
benheiten mit einer besonderen “Rauheit’ sind einzigartig, diesen Charme  
gilt es ein Stück weit zu erhalten.“ 
 
Dr. Robin Korte, Vorsitzender Ausschuss für Umweltschutz, Klima-
schutz und Bauwesen
„Diskussionen um die Entwicklungspotenziale können gerade in Münster sehr 
emotional geführt werden, gerade bei der erkennbaren Romantik rund um  
den Kanal. In der Öffentlichkeit gilt es daher insbesondere eine gute und vor  
allem verständliche Kommunikationsebene zu finden. Es geht auch um das  
aufeinander Zugehen von Expertinnen / Experten und Bürgerschaft während 
des gesamten Prozesses. Dies wird eine höhere Zufriedenheit aller Beteiligten 
ermöglichen.“ 
  
Dr. Stephan Nonhoff, Bezirksbürgermeister Münster-Mitte   
„Ganz wichtig ist der Übergangsbereich zum Stadthafen 1 bzw. die Westseite 
des Dortmund-Ems-Kanals bis zum Albersloher Weg, obwohl die Flächen hier 
schon vorkonfiguriert sind. Die Erwartungshaltung zum Werkstattprozess  
sind gerade auf der Westseite auch in Bezug auf Bauvolumen und Höhen 
groß. Die prominente „Hafenspitze“ am Stadthafen 1 konnte noch freigehalten 
werden, ein gutes Beispiel für eine denkbare urbane Sukzession mit dem  
Freihalten von Flächenreserven für die Zukunft. Auch hier müssen allerdings 
Vorbereitungen für bauliche Konfigurationen getroffen und die Vernetzung 
des öffentlichen Raumes präzise vorbereitet werden. Die räumlichen Aussagen 
zur Kanalkante sollten insgesamt und ganzheitlich diskutiert und in ein Leit -
konzept überführt werden. Deshalb ist auch der räumliche Umgriff bewusst  
über die eigentlichen Modellquartiersareale hinausgehend.“ 
 
Christopher Festersen, Leiter Stadtplanungsamt Münster 
„Ich habe Münster und die Modellquartiere erstmalig mit dem Fahrrad 
erlebt und war sehr erstaunt, wie schnell man von den Arealen am Domplatz 
ist. Die besondere Qualität von Münster liegt auch in der Vernetzung von  
Stadt und Landschaft. Wir müssen versuchen, die Münster Modellquartiere 
noch besser mit der Innenstadt und der großartigen Kulturlandschaft zu ver-
netzen. Das gehört zum Charme der Schwarmstadt Münster. Der Zusammenhalt 
und die Kompaktheit Münsters sollen sich auf die Modellquartiere übertragen. 
Die Münsteranerinnen und Münsteraner sind dabei aufgefordert, mitzuwir -
ken.“ 
 
Jörg Faltin, Düsseldorf Gesamtmoderator FALTIN+SATTLER  
„Heute werden die Areale dringend für das Wachstum Münsters benötigt,  
eine große Chance auch ökologisch und stadtsoziologisch. Die „Nieberdingstraße“ 
und die dazugehörige Wohinitiative steht exemplarisch für die Bedeutung 
von bezahlbarem Wohnraum für Münster, sowohl für den Erhalt als auch für 
die Neuschaffung. Die hier schon vorhandenen guten Ideen gilt es aufzunehmen 
und als Teil der Vorbildlichkeit zu verstehen. Münster und auch die Top-Lage  
rund um den Stadthafen 1 und den Dortmund-Ems-Kanal dürfen nicht aus -
schließlich zu überteuerten Modellquartieren avancieren. Die soziale Durch-
mischung steht im Fokus und verlangt auch dringend nach Berücksichtigung 
der vorhandenen Inkubatoren und Initiativen.“ 
 
Andrea Blome, Vorsitzende Ausschuss für Verkehr und Mobilität 
„Die Co-Existenz“ von Gewerbe und Wohnen muss organisiert werden. Ha -
fenentwicklungen zeigen, dass klassisches Gewerbe oft in den städtebaulichen 
Transformationsprozessen an Bedeutung verliert. Für die Modellquartiere 
3 | 4 | 5 wäre ein neuer Umgang des Miteinander inkl. neuer, zu etablierender 
Nutzungsmischungen inkl. Wohnen und auch das Nebeneinander der „alten  
Nutzer“ eine Stück Vorbildlichkeit.“ 
 
Prof. Kunibert Wachten, Dortmund 
v.l.n.r. Prof. Jörg Aldinger, Christopher Festersen, Robin Denstorff und Prof. Tim Rieniets 
„Der Südosten der Stadt Münster unterliegt derzeit einem enormen Wachs -
tums- und Entwicklungsdruck, allein mit den laufenden Projekten kommen  
ca. 5.000 neue Einwohnerinnen und Einwohner hinzu. Über die neuen Mo-
dellquartiere 3 | 4 | 5 steigen diese Zahlen nochmals, der Südosten ist  
allerdings auch bekannt für seine Zukunftsoffenheit. Der Kanal hat auch 
trennende Wirkung, die aufgelöst werden muss, gerade vom Südosten in  
Richtung Innenstadt und Hauptbahnhof. Das Gasometer-Projekt ist als In-
dustriedenkmal ein Baustein zur Gesamtentwicklung und Teil der Vernet -
zungsstrategie, es geht also nicht nur um „reale“ Brückenkonstruktionen.  
Zudem muss die Nutzungsmischung zwischen dem Wohnen und dem Arbeiten 
in den Modellquartiere 3 | 4 | 5 modellhaft gelingen.“ 
 
Peter Bensmann, Bezirksbürgermeister Münster-Südost  
„3 hochinteressante Quartiere und 4 Themengruppen für die Werkstatt, 
zwischen städtebaulicher Ganzheitlichkeit und zu erhaltender Individualität 
ist eine der Herausforderungen gleich zum Star
t des Planungsprozesses.“ 
 
Prof. Jörg Aldinger, Stuttgart

29
Impulsgebende: Ersteindrücke  
 
Das Festhalten erster Einschätzungen aus der Bürger-
schaft gehörte ebenso zur Vorbereitungsphase wie die 
Einarbeitung des Strategieteams. Als sehr interessant 
und als eine unbedingt zu erhaltende Besonderheit gel-
ten die zahlreich bereits in den Plangebieten vorhande-
nen Impulsnutzungen. Internationale und nationale 
Quartiersentwicklungen ähnlicher Größenordnung 
mangelt es häufig an Spannungsräumen zwischen Alt 
und Neu. Die Stadt Münster möchte daraus lernen und 
die vorhandenen Impulsnutzerinnen und Impulsnutzer 
integrieren und als Teil einer gewachsenen Lebendigkeit 
begreifen.   
 
Um die Anforderungen vor Ort besser verstehen zu kön-
nen, wurde im Sommer 2022 eine erste Interviewkette 
mit Anwohnenden, Akteurinnen und Akteuren sowie In-
teressierten durchgeführt. Dies bot die Möglichkeit, zu 
einem frühen Zeitpunkt die Wünsche, Sorgen und Visio-
nen der Menschen vor Ort zu erfragen. Im Fokus stan-
den hierbei zunächst die Aktiven rund um das Modell-
quartier 4 Nieberdingstraße / Eulerstraße. Hier ist über 
die letzten Jahrzehnte eine interessante Mischung aus 
Wohnen, Arbeiten, Leben in alten Gebäuden und einer 
besonderen Kanalufersilhouette mit einem Wasser-
sportzentrum gewachsen.  
 
 
 
 
 
Die Interviews sind auch für die neu eingerichtete Web-
site als Video-Clips aufbereitet und können jederzeit an-
gesehen werden unter dem Link 
https://www.stadt-muenster.de/muenstermodellquartie-
re/aktuelles 
Die Beträge gaben einen guten ersten Eindruck aus 
Sicht der Akteurinnen und Akteure: 
28
„Die Anwohnenden in der Nieberdingstraße pflegen insbesondere das generatio-
nenübergreifende Zusammenleben, die dauerhafte Möglichkeit, das eigene  
Wissen in die Gestaltung des Lebensumfeldes einbringen zu können sowie  
die Bewahrung von Frei- und Grünflächen als Teil der Lebendigkeit eines  
Quartiers.“ 
 
Max Bödige, Bewohner Nieberdingstraße 
 
Lebendige Nachbarschaften: Wohnen in Gemeinschaft und mit der Natur 
 
„Urbane Quartiere bestechen auch durch ein breites Angebot an 
Sport- und Freizeitaktivitäten – dafür bietet der Kanal ein ein-
maliges Potenzial. Daher braucht es auch weiterhin Vereine  
vor Ort, die dieses Angebot sichern. Das Wassersportzentrum 
Münster freut sich auf neue Nachbarinnen und Nachbarn.“ 
 
Greta Brodowski, Wassersportlerin Münster  
                 „Freiflächen sind auch Möglichkeitsräume, tragen zur Qualität ei-  
                 nes Ortes bei und werden von den Menschen für unterschiedliche   
               Aktivitäten genutzt. Die Natur in der Stadt ist Teil der positiven     
            Lebensart, die Freiflächen im Quartier am Kanal müssen daher erhal-    
          ten bleiben.“ 
 
Chris Radau, Bewohner Nieberdingstraße
Spaß am Wasser: Freizeit und         Erholung im Quartier
    „Das etablierte Wassersportzentrum bietet eine Vielzahl von Angebo-   
      ten für alle, egal ob Leistungssport oder Anfängerkurs, alle sind herz-    
          lich willkommen. Vom Rudern, Segeln bis hin zum Kajak oder    
            Stand-up-Paddling ist alles dabei. Die breiten Freizeitangebote   
              verbinden die Menschen, stehen für Gemeinschaft und müssen 
              auch zukünftig fester Bestandteil am Kanal sein.“ 
 
              Patrick Sroka, Vorstand Wassersportzentrum Münster

31
Von Mitte August bis Mitte September 2022 waren alle 
Interessierten dazu eingeladen, ihre Ideen auf einer in-
teraktiven Karte einzutragen oder Kommentare per E-
Mail einzureichen. Hierfür wurde die eigens für die Ent-
wicklung der neuen Stadtquartiere eingerichtete Pro-
jektwebsite sowie das Kartentool der Plattform Betei-
ligung NRW genutzt. 
 
Für das bessere Verständnis des komplexen Planungs-
raumes am Dortmund-Ems-Kanal und seiner weiter-
gehenden räumlichen Verflechtungen mit den Nachbar-
schaften waren die Beiträge von hoher Bedeutung. So 
wurde mehrfach darauf hingewiesen, die Barrierewir-
kung der Bundesstraße 51 zu reduzieren und nicht nur 
an den Kanal und die Attraktivität des Wassers zu den-
ken.  
 
Ein zentraler Wunsch war es, den Gasometer stärker mit 
in den Blick zu nehmen und als Standort für Kunst und 
Kultur zu erhalten. Das Areal hat wichtige Vernetzungs-
funktionen. Der Gasometer könne als Bindeglied zwi-
schen der Innenstadt, den neuen Quartieren und Müns-
ters Südosten dienen. Allerdings müsse hier, wie auch 
im Inneren der Plangebiete, ein guter Lärmschutz si-
chergestellt werden. 
 
Mehrfach geäußert wurde außerdem der Bedarf nach 
ausreichend Sitzmöglichkeiten und Schatten im öffent-
lichen Raum. Dies hängt mit dem Erlebnisband des Ka-
nals zusammen, der vor allem in den Sommermonaten 
zu den begehrtesten Orten in Münster zählt.  
 
Betont wurde zudem, dass bereits heute mit ersten 
Maßnahmen begonnen werden müsse. Auch, um inno-
vative Nutzungen in den Bereichen Arbeit und Zusam-
menleben erproben zu können. Denkbar seien experi-
mentelle Zwischennutzungen, um die Flächen vor Ort 
weiter zu beleben. Der Umgang mit dem Vorhandenen, 
insbesondere mit der Kulturszene Am Hawerkamp und 
der Nieberdingsstraße, war für viele von großer Bedeu-
tung. Deutliche Plädoyers zur Integration und für Erwei-
terungsoptionen wurden gehalten. 
 
 
 
Auch der Umgang mit der Münsteraner Lebensader des 
Dortmund-Ems-Kanals und seinen jeweils eigenständi-
gen, identitätsstiftenden und begleitenden Wald- und 
Grünstrukturen war eines der wichtigen Themen der 
ersten Online-Beteiligungsphase.  
 
30
01 | 3 Online-Beteiligung 1  
 
Erste Anregungen und Einschätzungen aus dem Internetportal 
“Der Kanal sollte öffentlich zugänglich sowie grün bleiben und die angren-
zenden Flächen an keiner Stelle privatisiert oder zugebaut werden.”  
“Schon heute ist an heißen Tagen das Leben in der Stadt erschwert, weshalb  
Frischluftschneisen immer wichtigere Funktionen erfüllen. Aus diesem Grund 
besteht die Notwendigkeit, die Frischluftschneise in Verlängerung des Stadt-
hafen 1 nach Osten hinweg zu erhalten.“
“Die Kultur- und Clubszene Am Hawerkamp mit ihren vielfältigen Möglichkeiten 
zur Abend- sowie Nachtgestaltung ist in ganz NRW bekannt und seit Jahrzehnten 
gewachsen. Diese Struktur gilt es zu bewahren.“
“Der Gasometer ist ein nicht-kommerzieller Raum für sozialen Austausch  
und ein partizipatives Miteinander, welcher seit Jahren für die Integration 
vieler Interessen und Ideen steht und folglich erhalten bleiben muss.“
“Ein Haltepunkt des schienengebundenen ÖPNV im Quartier Nieberdingstraße 
könnte die neuen Arbeits- und Wohnquartiere deutlich entlasten und den Zu-
fahrtsverkehr reduzieren.“ 
“Eine Qualifizierung des bestehenden Wäldchens im Modellquartier 4 könnte 
die doch sehr Industrie- und verkehrsbelastete Umgebung aufwerten und 
somit einen Ort zum Verweilen und Spazierengehen schaffen.“
“Die blaue Infrastruktur des Kanals sollte unbedingt für alle Stadtbewohnerinnen 
und -bewohner nutzbar gemacht werden und Grünräume entlang der Ufer -
promenade sollten mit ausreichend Sitzmöglichkeiten ausgestattet werden.“
Gasometer in unmittelbarer Nähe der Quartiere

33
Die Vorbereitungsphase diente dazu, ein besseres Ge-
fühl für die Komplexität und die Besonderheiten rund 
um und innerhalb der drei sehr unterschiedlichen Plan-
gebiete gewinnen zu können. Durch die Annäherung 
des Strategieteams, die klare Einschätzung der Impuls-
gebenden vor Ort und die erste Online-Beteiligung 
konnte die Ausrichtung der Perspektive für die Areale 
am Dortmund-Ems-Kanal wesentlich konkretisiert und 
es konnten wichtige Erkenntnisse für die weiteren 
Schritte gewonnen werden. 
 
Deutlich wurde zum Beispiel, dass die Menschen vor Ort 
„Lust auf neue Nachbarn“ und eine hohe Bereitschaft 
zur Veränderung haben – dies sind gute Voraussetzun-
gen.  
 
Auch kann man den Wunsch nach „Rauheit und Unvoll-
kommenheit“ als zentrales Ergebnis der Vorbereitung 
verstehen. Die Vielfalt und Gegensätze in den Plan-
gebieten können dabei als besondere Begabung und 
Potenzial angesehen werden. Der Zauber der Modell-
quartiere 3 | 4 | 5 liegt in seinen Pioniernutzungen, wie 
zum Beispiel der Gastronomie am Stadthafen 2. Gerade 
die Schnittstellen müssen identifiziert und gut bearbei-
tet werden. Der Kiez-Charakter sollte als Münsteraner 
Besonderheit erhalten bleiben, um die Heterogenität 
der Stadt zu fördern.   
 
Die Planung und Weiterentwicklung der Quartiere muss 
als dynamischer Prozess verstanden und in den nächs-
ten Jahren und Jahrzehnten stetig angepasst werden. 
Die Planung wird sich an gesellschaftliche Innovationen 
und Wandlungen, zum Beispiel rund um die Arbeitswel-
ten und die Mobilität, aber auch an den Klimaschutz an-
passen müssen. Das Rahmenkonzept der Entwicklung 
als zusammenfassender Perspektivplan mit klaren 
Handlungsfeldern und dazugehörigem Prozessdesign 
muss auch Raum für Veränderungen und Anpassungen 
lassen. Das macht Stadt und insbesondere das Münster 
der Zukunft aus. Dennoch muss auch die Gesamtheit 
der städtischen und landschaftlichen Strukturen im Fo-
kus stehen, um anschließend die Teilareale und die Mi-
krostandorte in ihrer Tiefe verstehen zu können.  
 
 
Über das Werkstattverfahren müssen im Anschluss an 
die zahlreichen Vorbereitungen, zu der auch die politi-
sche Willensbildung im Rahmen der wegweisenden Be-
schlüsse der Vergangenheit zählen, die Strukturen rund 
um den Dortmund-Ems-Kanal neu geordnet werden.          
Hier gilt es, die Urbanität, die Vielfältigkeit unter Würdi-
gung des Vorhandenen und der Rauheit herauszuarbei-
ten. Mit besonderen Landschaftserlebniszonen, mal mit 
Wald besetzt, mal zugänglich am Wasser zum Beispiel 
mit Abtreppungen, optional als Wassersport-Erlebnis, 
mal als markante Rad- und Fußwegelinie mit dem Po-
tenzial das Innere der Stadt Münster mit seinen angren-
zenden einzigartigen Landschaftsräumen zu verbinden.  
 
Die Stadtentwicklungsaufgabe zu den Modellquartie-
ren, insbesondere der drei am Dortmund-Ems-Kanal, ist 
aufgrund der vorhandenen Nutzungen und Strukturen  
einmalig. Die Reise beginnt erst jetzt. 
32
01 | 4  Fundament 
 
Der Einstieg in die Zukunftsperspektive 
Brückenverbindungen und die Barriere der Bundesstraße

02 –  ANALYSE UND IDEEN   
>> Intensiv: gemeinsame Stärken- und Schwächenanalyse, Herausarbeitung  
>> von Chancen und Ideen sowie erste Maßnahmenkataloge

und Bürger sowie Akteurinnen und Akteure aus Wissen-
schaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. In den vier Ar-
beitsgruppen "Öffentlicher Raum & Mobilität", „Innova-
tion & Urbanes Arbeiten“, „Vielfalt & Zusammenleben“ 
und „Landschaft & Nachhaltigkeit“ erarbeiteten die Teil-
nehmenden des Werkstattverfahrens umfangreiche Ide-
en für die künftige Entwicklung der Quartiere.  
 
Nach einer intensiven Arbeitsphase präsentierten alle 
vier Teams der Werkstatt ihre zentralen Erkenntnisse 
und Ergebnisse. Diese bilden die Grundlage für die in 
den nächsten Jahren folgenden Planungs- und Erstreali-
sierungsphasen. 
37
Im Anschluss an die intensiven Vorbereitungen konnte 
die Werkstattarbeit beginnen. Neben den herausgear-
beiteten Grundlagen rund um die vorhandenen Impuls-
nutzungen und Besonderheiten innerhalb der Areale, in 
den Vernetzungsbereichen zu den Nachbarschaften so-
wie den Ansprüchen an die Umsetzung (Prozess-De-
sign), standen einige Leitfragen im Fokus: 
 
Wie sieht ein vorbildliches Mobilitätskonzept aus? Wel-
che neuen Wohnformen und Mischnutzungen mit Ar-
beitsstätten und urbaner Produktion sind denkbar? Was 
ist wichtig für ein gut funktionierendes Zusammenleben 
in den Quartieren? Und wie gelingen trotz Verdichtung 
Umwelt- und Klimaschutz? 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Das Werkstattwochenende Anfang September 2022 
war dabei der Orientierung sowie der Arbeit in themati-
schen Gruppen gewidmet. Neben gemeinsamen Spa-
ziergängen wurde auch nach Besonderheiten in den 
Plangebieten gesucht. Insgesamt kamen im Messe und 
Congress Centrum Halle Münsterland am 2. und 3. Sep-
tember mehr als 120 Personen zusammen, um erste 
Ideen für die über das Landschaftsband des Dortmund-
Ems-Kanals verbundenen Areale der Modell- 
quartiere 3 | 4 | 5 Theodor-Scheiwe-Straße, Nieberding-
straße / Eulerstraße und Am Hawerkamp / Stadthafen 2 
zu sammeln. Unter ihnen waren Anwohnende, Vertrete-
rinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung, Im-
pulsnutzerinnen und Nutzer, interessierte Bürgerinnen  
 
36
02 | 1 Werkstattverfahren 
 
Durch die intensive Vorbereitung der Werkstatt zur bestmöglichen,  
modellhaften Konzeption
Spannender Partizipationsprozess: 4 Teams, 3 Plangebiete, 1 AufgabeSpaziergänge durch die Modellquartiere 
Modellquartier 3   Theodor-Scheiwe-Straße 
Modellquartier 4   Nieberdingstraße / Eulerstraße 
Modellquartier 5   Am Hawerkamp / Stadthafen 2 
Arbeit in den Teams, zwischen Ideensammlung und  
Diskussion an Strukturmodellen

Öffentlicher Informationsabend  
mit Vorträgen  
 
Robin Denstorff, der Stadtbaurat der Stadt Münster, be-
grüßte am 2. September um 18.00 Uhr die ca. 200 Per-
sonen zum abendlichen DIALOG 1. Anhand von Luftbil-
dern der Modellquartiere 3 | 4 | 5 verdeutlichte er ihre 
herausragende Bedeutung und die Charakteristika des 
zu entwickelnden Gesamtareals mit den 3 Teilflächen  
und ihren Nachbarschaften. Um zukunftsfähige, urbane 
und doch grüne Quartiere zu entwickeln, bedürfe es ei-
ner Vision, in der insbesondere auch die blau-grüne In-
frastruktur, bestehend aus den beiden Stadthäfen, dem 
Dortmund-Ems-Kanal und den angrenzenden Grünräu-
men, in den Fokus genommen wird. Der Stadthafen 1 ist 
bereits fester Bestandteil der inneren Stadt Münsters, 
woran die Entwicklung der Plangebiete anschließen 
müsse. Es gelte zudem, die neuen zentralen Flächen mit 
dem Stadthafen 1 zu vernetzen, ohne das Bestehende 
zu multiplizieren. Die neuen Quartiere müssen eine ei-
genständige Identität (weiter-)entwickeln, und doch 
Teil eines stimmigen Gesamtbildes werden. 
 
Auf der Suche nach verbindenden Elementen müssen 
die Impulsgebenden vor Ort, wie zum Beispiel die Kul-
turszene des Hawerkamps, das Messe und Congress 
Centrum Halle Münsterland, oder die Bewohnenden 
der Nieberdingstraße / Eulerstraße, in den Fokus ge-
nommen und eingebunden werden. Um den bereits 
vorhandenen Besonderheiten Rechnung zu tragen, sei-
en alle Teilnehmenden des Werkstattverfahrens dazu 
angehalten, den Prozess aktiv mitzugestalten, um eine 
umfassende Planungsgrundlage zu schaffen. 
 
Der Moderator und Regisseur der Werkstatt 2022, Jörg 
Faltin (FALTIN+SATTLER, Düsseldorf) hielt die Zuhören-
den dazu an, die auch durch die Spaziergänge entstan-
denen Ideen am folgenden Samstag mithilfe von Struk-
turmodellen, unterstützt durch eingeladene Expertin-
nen und Experten, auf eine räumliche Ebene zu trans-
ferieren. Nur so ließen sich Städtebau und Landschafts-
entwicklungen erstmalig bildlich begreifen. Die Präsen-
tation umfasste auch Informationen zu besonderen He-
rausforderungen des Plangebiets, wie bspw. aktives Ge- 
 
 
 
 
werbe in der Nachbarschaft, bereits in Realisierungsvor-
bereitung befindliche Projekte und Besonderheiten im 
Sinne eines „Vorgaben-Briefings“. Jörg Faltin informierte 
auch über das weitere Vorgehen bis zum 28. September 
2022 und die Rolle des Strategieteams als Unterstüt-
zungsgremium. 
 
Highlight des DIALOG 1 war der Impulsvortrag der Ar-
chitektin Lina Streeruwitz aus Wien. Lina Streeruwitz ar-
beitet zusammen mit ca. 30 Mitarbeitenden in den Fel-
dern Urbanismus, Forschung sowie Architektur und 
Stadtplanung. Ihre langjährige Erfahrung, europäische 
Vorbildfunktion im Zusammenhang mit dem Umgang 
zur Förderung alternativer, städtischer Lösungsansätze 
und Nutzungsmischungen können der Entwicklung 
Münsters als Vorbild und Wegweiser dienen. Aus die-
sem Grunde wurde sie als Moderatorin und Referentin 
ausgewählt. 
 
 
39
 Am Freitag, 2. September 2022 ab 14.30 Uhr war es so 
weit: Der Einladung der Stadt Münster zu gemeinsamen 
thematischen Spaziergängen durch das Plangebiet mit 
anschließendem öffentlichen DIALOG 1 folgten zahlrei-
che Gäste.  
 
 
Spurensuche rund um den Dortmund-
Ems-Kanal  
 
Um in die Potenziale und Herausforderungen der zen-
tralen Flächen in unmittelbarer Nähe des Dortmund-
Ems-Kanals einzusteigen, wurden fünf thematische Spa-
ziergänge für die Werkstattteilnehmenden angeboten. 
Bei der Organisation und Durchführung der Spaziergän-
ge wurde besonders auf die Bedürfnisse der Teilneh-
menden mit Behinderungen geachtet und eine zusätzli-
che Tour angeboten, in der der Fokus verstärkt auf Inklu-
sionsthemen lag.  
 
Die Darstellung der Gegebenheiten vor Ort durch die 
Gruppenleiterinnen und -leiter wurden bereits von ei-
nem regen Austausch zwischen den Teilnehmenden be-
gleitet.  
 
Voller Tatendrang versammelten sich die Teams nach 
den Touren wieder im Veranstaltungsraum des Messe-
Foyers, um nach einer kleinen Stärkung den Rednerin-
nen und Rednern des Abends zum DIALOG 1 zuzuhören 
für eine umfassende inhaltliche Einführung zur komple-
xen Entwicklungsaufgabe. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
38
02 | 2 DIALOG 1 –  Orientierung 
Spurensuche und Impulse für drei unterschiedliche Plangebiete
Verbessertes Verständnis durch Quartiersspaziergänge
 Überblick von der Brücke Albersloher Weg

4140
Impuls Lina Streeruwitz, Wien  
Stadtmischung – der Nordbahnhof in Wien: auf die 
Mischung kommt es an! 
 
Eindrucksvoll zeigte die Architektin Lina Streeruwitz auf, 
dass Verdichtung und die Schaffung von Freiräumen 
nicht im Widerspruch stehen müssen. Am Beispiel des 
ehemaligen Nordbahnhofs in Wien beschrieb sie die 
Abkehr von flächendeckenden Blockrandstruktur und 
die Zuwendung zu einer Konzentration am Rand mit ei-
ner freien Mitte: Die Bebauung in dem neuen Wiener 
Quartier erfolgt in verdichteter Form. Entwurfsprägend 
ist eine grüne Mitte, die öffentlich zugänglich ist. 
 
Ziel war es, die freie Mitte mit der umliegenden Nut-
zungsform des Wohnens durch urbane Strukturen mit 
hoher Strahlkraft zu ergänzen. Für die Lebendigkeit ei-
nes Quartiers sei eine richtige Nutzungsmischung aus 
Wohnen und Nicht-Wohnen entscheidend. Diese pro-
duziere kurze Wege im Sinne der 15-Minuten-Stadt, in-
dem sie den Wohnort mit der Arbeitsstätte oder Schule 
sowie dem Freiraum verbindet. Für Münster wünscht 
sich Lina Streeruwitz, dass jedes Modellquartier seine 
eigene Mischung erfährt.   
 
Der Mehrwert einer lebendigen Mischung wurde durch 
die Vorstellung eines weiteren Projekts aus Wien ver-
deutlicht: das „Quartiershaus“. Entgegen vielen Über-
zeugungen konnte in unmittelbarer Gleisnähe am 
Hauptbahnhof neuer Wohnraum etabliert werden. Das 
Wohnen wurde durch gemeinschaftlich genutzte Ge-
bäude in prägnanten Lagen erweitert, sodass das Quar-
tier eine kleinteilige Struktur aufweist. Das Konzept 
sieht eine aktive Erdgeschossnutzung der Quartiershäu-
ser und bezahlbaren Wohnraum vor. Die Mischung wird 
nicht allein aus Wohnen und Arbeiten gebildet, auch 
tragen verschiedene Wohnformen sowie Eigentums- 
und Mietverhältnisse zur Diversität des Areals bei. „Das 
Quartiershaus als solches soll eine nutzungsoffene, ro-
buste Struktur für ein vielfältiges und veränderbares 
Nutzungsspektrum bieten, das über das reine Wohnen 
hinausgeht“.  
 
Der Input der Architektin wurde durch die Vorstellung 
des Projekts „SuperCampus / das große Haus“ abgerun-
det. Das neue Quartier entstand auf der brachliegenden 
Fläche von Neu-Marks im Südosten der Stadt Wien. Zwi- 
 
 
 
 
schen Wohn- und Gewerbegebieten sollte ein in sich 
durchmischter Stadtraum mit modernen Formen des 
Produzierens und Arbeitens entstehen.  
 
Die Herstellung einer richtigen Mischung und die Wert-
schätzung des bestehenden Naturraums können für die 
Neugestaltung am Kanal Vorbild sein, denn entschei-
dender Baustein einer guten Mischung ist das Bestehen-
de. So könnte beispielsweise das Waldstück in Modell-
quartier 4 nach ähnlichen Prinzipien wie die der freien 
Mitte am Wiener Nordbahnhof gestaltet werden. In den 
Modellquartieren ist ein Zusammenspiel aus Urbanität 
und Freiraum Teil der zukünftigen Strategie, weshalb 
aus Wien ein wichtiger Impuls für das Werkstattverfah-
ren abgeleitet werden kann. Das Verhältnis zwischen 
Wohnen und Nicht-Wohnen, Arbeitsplätzen, Produkti-
on, aber auch von Kreativität und Kultur bilden zusam-
men mit den Impulsgebenden im Quartier den Charak-
ter eines Ortes. 
 
 
Fahrrad als Fortbewegungsmittel Nr. 1
Lina Streeruwitz mit ihrem Impuls über die gute Mischung
Gut gefüllt: der Kongress-Saal der Halle Münsterland

Präsentationen am Nachmittag: 4  
Teams, 3 Planungsräume, ein Ziel:  
modellhaft  
 
Nach der vormittäglichen, sehr intensiven und kompak-
ten Arbeitsphase wechselten die 4 Teams vom Foyer im 
Kongress-Saal der Halle Münsterland. Die 4 großen Ar-
beitsmodelle wurden vor der Bühne inszeniert und bo-
ten Raum zur Betrachtung der Ergebnisse und für ange-
regte Diskussionen. Stadtbaurat Robin Denstorff und 
Moderator Jörg Faltin (FALTIN+ SATTLER, Düsseldorf) er-
öffneten um 15.30 Uhr die öffentliche Ergebnispräsen-
tation des DIALOG 2. Alle Teams blickten den Vorstel-
lungen der Strukturmodelle und der Diskussion unter 
dem Motto „4 Teams, 3 Planungsräume, ein Ziel: mo-
dellhaft“ gespannt entgegen. 
43
Reflexionen am Vormittag  
 
Nach den gesammelten Eindrücken und den inspirie-
renden Vorträgen vom Vortag, begann die Werkstatt-
arbeit am Strukturmodell. Für diese kompakte 
Zusammenarbeit kamen etwa 120 angemeldete Per-
sonen am 3. September 2022 um 9.00 Uhr zusammen, 
um in den 4 Teams erste Ideen und konkrete Maßnah-
men für die über das Landschaftsband des Kanals ver-
bundenen Areale der Modellquartiere 3| 4 | 5 (Theo- 
dor-Scheiwe-Straße; Nieberdingstraße / Eulerstraße und 
Am Hawerkamp) zu sammeln. Eine bunte Mischung von 
Interessierten konnte unter fachlicher Moderation und 
mit Hilfe von maßstäblichen Strukturmodellen räumli-
che und funktionale Visionen für das Plangebiet erarbei-
ten. 
 
Die Teams diskutierten die möglichen Entwicklungssze-
narien der Modellquartiere 3 | 4 | 5 in folgenden The-
mengruppen: 
 
1. Öffentlicher Raum & Mobilität 
Moderation: Hille Krause, Hamburg & Burkhard Horn, 
Berlin  
 
2. Innovation & Urbanes Arbeiten 
Moderation: Lina Streeruwitz, Wien & Prof. Janna Hohn, 
Frankfurt  
 
3. Vielfalt & Zusammenleben 
Moderation: Prof. Petra Teitscheid, Münster mit Nadine 
Radtke, Berlin zusammen mit Prof. Henrike Specht, 
Frankfurt  
 
4. Landschaft & Nachhaltigkeit 
Moderation: Prof. Herbert Dreiseitl, Überlingen &  
Andreas Kipar, Mailand  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
42
02 | 3 DIALOG 2 –  Ergebnisse  
 
Kooperative Teamarbeit 
Arbeit in der Werkstattgruppe
Abschlusspräsentationen
Präsentation Team 3 durch Nadine Radtke 
Die Verräumlichung der Ideen

Aufgrund der zentralen Lage der drei Quartiere und  
ihrer vielfältigen Beziehungen untereinander sowie in 
die benachbarten Stadtteile, können Mobilität und Ver-
kehr nicht isoliert für den Planungsraum betrachtet 
werden, sondern müssen im gesamtstädtischen Kontext 
gesehen werden. Neben einem Mobilitätskonzept für 
die Stadthäfen braucht es daher auch einen anspruchs- 
vollen Masterplan Mobilität für die Gesamtstadt. Beide 
werden derzeit erarbeitet. Es wurde grundlegend fest-
gehalten, dass öffentliche Räume robust und anpas-
sungsfähig sein müssen, insbesondere mit Blick auf den 
Klimawandel. Flächen sollten effizient genutzt werden 
(Stichwort Mehrfachnutzung) und Barrierefreiheit muss 
immer mitgedacht werden. Als wesentliche Ziele for-
mulierte Team 1, Freizeit- und Erholungsflächen zu stär-
ken bzw. auszuweiten und das Wasser als verbin-dendes 
Element der Quartiere zu entwickeln. Bestehende Grün-
räume sollten ausgeweitet und die Grünzonen am Kanal 
mit den anderen öffentlichen Freiräumen in den Quar-
tieren verknüpft werden. In diesem Zusammenhang 
wurden Querungen des Dortmund-Ems-Kanals für den 
Fuß- und Radverkehr über neue Brücken vorgesehen.  
 
Innerhalb der Quartiere solle die Fortbewegung zu Fuß 
im Fokus stehen. Die Kompaktheit der Quartiere bietet 
zusammen mit den vorgeschlagenen zusätzlichen Que-
rungen der Wasserflächen die ideale Voraussetzung da-
für. Der Radverkehr solle auf zwei Achsen (Radweg auf 
der Südostseite des Dortmund-Ems-Kanals und Route 
Lütkenbecker Weg-Schillerstraße-Innenstadt) gebün-
delt werden. Zur Stärkung des ÖPNV wurden ein weite-
rer Haltepunkt im Bereich der Strecke der Westfälischen 
Landeseisenbahn (WLE), die für den Personenverkehr 
reaktiviert werden soll, eine eigene Busspur auf dem Al-
bersloher Weg sowie flexible Mobilitätsangebote wie 
auf Abruf verkehrende Kleinbusse vorgeschlagen. Be-
tont wurde die zentrale Funktion von Mobilstationen 
zur Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsangebote. 
Diese ließen sich gut durch weitere Nutzungen ergän-
zen, vom Kiosk bis zur Sportanlage auf dem Dach. Der 
private Kfz-Verkehr solle soweit möglich aus den  
Quartieren herausgehalten werden. 
 
Passend zu den entwickelten Wegenetzen und Frei-
raumstrukturen wurden mögliche bauliche Strukturen 
für die drei Quartiere skizziert. Das verdichtete Quartier 
Theodor-Scheiwe-Straße (Modellquartier 3) solle 
durch die Anordnung und Ausformung der Baumassen 
genügend Platz für grüne Binnenfreiräume mit hohen 
Aufenthaltsqualitäten und Sport- / Spielangeboten  
bieten. Wohnen solle in unterschiedlichen Preis- und 
Wohnformen möglich sein, gemischte Nutzungen sind 
vor allem in Richtung B 51 denkbar. Im Quartier Nieber-
dingstraße / Eulerstraße (Modellquartier 4) seien die 
eher kleinteiligen Strukturen mit gemischten Nutzun-
gen zu erhalten und zu ergänzen. Das gelte gleicherma-
ßen für das Kreativquartier Am Hawerkamp. Bestehen-
des solle hier behutsam um Neues ergänzt werden. Le-
diglich an der  nordwestlichen Seite des Dortmund-
Ems-Kanals nordöstlich des Albersloher Weges kann 
sich Team 1 größere Strukturen mit gemischt gewerb-
lichen Nutzungen vorstellen. 
 
Einig war sich die Gruppe auch darin, dass zeitnahes 
Handeln erforderlich ist. Viele der gesammelten Ideen 
ließen sich über Experimentierräume und Reallabore  
erproben, von der temporären Umnutzung von Park-
plätzen bis zu Tempo 30 auf dem Albersloher Weg. 
45
Hille Krause, Hamburg 
Hille Krause hat mit ihren Städtebau- und Architektur-
projekten u. a. rund um Hamburg und mit der Entwick-
lung von Modellquartieren am Wasser nationale Auf-
merksamkeit generieren können. Verschiedene Projekte 
der Hafencity tragen ihre Handschrift. Zu ihren erfolg-
reichsten Arbeiten zählen vor allem aus dem städtebau-
lichen Kontext entwickelte Wohnbauten für alle Gene-
rationen, auch im geförderten und kostengünstigen 
Segment. Der Arbeitskreis Qualitätsoffensive Woh-
nungsbau und zeitgemäße modellhafte Mischnutzun-
gen werden auch durch Hille Krause mitgestaltet. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Burkhard Horn, Berlin 
 
Burkhard Horn fühlt sich als versierter Verkehrsplaner 
zu Hause im Themenfeld Nachhaltige Mobilität an der 
Schnittstelle von Verkehrspolitik, Verkehrsplanung und 
Stadtentwicklung. Er ist vielfältig tätig für Städte, Institu-
tionen und Verbände. Seine Arbeitsschwerpunkte lie-
gen u. a. in den Bereichen nachhaltige Mobilitätsstrate-
gien (Prozessentwicklung und -begleitung), Mobilitäts-
konzepte für Quartiere, Klimaschutz und Mobilität, öf-
fentlicher Raum, Umgang mit neuen Mobilitätsange-
boten und Unterstützung von verkehrspolitischen 
Thinktanks. 
 
 
 
 
 
 
 
Team 1: Öffentlicher Raum & Mobilität   
Moderation: Hille Krause, Hamburg & Burkhard Horn, Berlin  
Die Mobilität in den zu entwickelnden Quartieren muss primär den Bedürfnissen des Rad- und Fußverkehrs 
gerecht werden, wobei die Beziehungen zur Innenstadt und in die benachbarten Quartiere gestärkt  
werden sollen.
44
„Die Atmosphäre am Wasser ist immer noch der Motor für 
eine qualitätsvolle Stadtentwicklung. Die Spannung der zahl-
reichen deutschen und europäischen Hafenerfahrungen, 
auch der Hamburger, gilt es jetzt für Münster zu nutzen und 
die Entwicklungsstrategien vorzubereiten. Die Areale sind 
relativ groß, auch das ist ein Teil der Herausforderung, zudem 
der Erhalt des vorhandenen „spirits“ in Kombination mit 
dem Wasser.“ 
 
Hille Krause, Hamburg

Übergeordnetes Thema in dieser Gruppe waren die 
Nutzungsmischung und die Überzeugung, dass die  
neuen Quartiere bunt werden sollen. Vorhandene Qua-
litäten und Identitäten sollen gestärkt und Nutzerinnen 
und Nutzer in die Planung eingebunden werden. Grund-
sätzlich war das Team 2 der Meinung, dass Experimente 
und Pilotprojekte gewagt werden sollen und modellhaft 
in die Zukunft geblickt werden soll, was eine gewisse Of-
fenheit in der Planung erfordert. Denkbar wären hier 
zum Beispiel Zwischennutzungen. 
 
Auch das Schaffen von räumlichen Verbindungen und 
eine gleichzeitige Stärkung von funktionalen Synergien 
wurde als essenziell betrachtet. Teilweise müsse die Zu-
gänglichkeit und Eingangssituation in die einzelnen 
Quartiere deutlich verbessert werden. Um eine klein-
teilige Nutzungsmischung zu erreichen, seien flexible  
Bebauungsstrukturen mit Raum für Experimente ins-
besondere in den Erdgeschosszonen von großer Bedeu-
tung. Dabei war es dem Team sehr wichtig, dass eine  
"24 h-Belebung" durch verschiedene Nutzungen statt-
finden kann.  
 
Für Modellquartier 3 sieht das Team den Schwerpunkt 
auf dem Wohnen am Wasser. Nutzungen des Nicht-
Wohnens sollen auf alle Baufelder verteilt eingestreut 
werden und es soll ein Quartierszentrum als Treffpunkt 
und für die kleinteilige Nahversorgung vorgesehen wer-
den. Das Gewerbe konzentriert sich an der Umgehungs-
straße (B 51), da so Lärmschutz und eine gute Anbin-
dung gewährleistet würden.  
 
Das Modellquartier 4 könne unter dem Motto  
Mischung am Wald stehen. Die bestehenden Wohn- 
formen an der Nieberdingstraße / Eulerstraße sollen um 
experimentelles, innovatives und leistbares Wohnen er-
gänzt werden. Gebaut werden solle nur auf bereits ver-
siegelten Flächen, dort dürfe es dann auch dicht wer-
den. Es soll eine Mischung aus Wohnen, kleinteiligem 
Arbeiten und Gewerbenutzungen erreicht werden. Die 
Frei- sowie Grünflächen entlang des Kanals gelten als 
Potenzial und sollen Aktionsraum für den Wassersport 
bleiben. 
 
 
Für Modellquartier 5 wurden vier zentrale Bausteine 
identifiziert: der Hawerkamp, die Messe, das Jovel und 
das Hafenbecken 2 samt Freiraum. Diese impulsgeben-
den Elemente bilden den Charakter des Quartiers und 
die neuen Strukturen müssen sich in diese einfügen. Der 
Hawerkamp könne um urbane Produktionsstätten 
(Handwerksbetriebe, kleine Manufakturen) erweitert 
werden, im Stadthafen 2 das Schwimmen möglich  
werden - dies bedeute auch einen öffentlichen Zugang 
zum Wasser. Auch das Jovel wird als Impulsgeber und 
Standort für eine Mischung aus Büro und Dienstleistun-
gen, aber auch für experimentelle Wohnformen gese-
hen. Stark versiegelte Flächen sollen durch Bäume und 
andere Grünstrukturen aufgewertet werden, die Park-
platz- / Festivalfläche wird als Möglichkeitsraum und Po-
tenzialfläche gesehen, die erhalten bleiben soll. 
 
Das Team äußerte zudem den Wunsch, den Gasometer 
und die Grünzüge südlich der Umgehungsstraße stärker 
in den Blick zu nehmen, als Möglichkeitsraum und Bin-
deglied zu den Wohngebieten in Münsters Südosten.
47
Lina Streeruwitz, Wien 
 
Ein Schwerpunkt in der Arbeit von Lina Streeruwitz liegt 
in der Entwicklung von städtebaulichen Leitbildern und 
Masterplänen (u. a. Nordbahnhof Wien), wobei die 
Übersetzung derselben in die gebaute Realität sowohl 
auf Prozessebene als auch im Planungsalltag ein wesent-
licher Fokus ist. Vor dem Hintergrund der intensiven 
Bautätigkeit in Wien, die sich stark auf den Wohnbau 
konzentriert, wurden Nutzungsmischung und die Pro-
duktive Stadt zentrale Themen von Lina Streeruwitz, die 
in Forschungs-, Stadtplanungs- und Bauprojekten ver-
folgt werden (u. a. Mischung: possible!) . 
 
 
Prof. Janna Hohn, Frankfurt am Main 
 
Prof. Janna Hohn beschäftigt sich in Forschung, Lehre 
und Praxis mit den aktuellen Transformationsprozessen 
europäischer Metropolen. Ihr Forschungsschwerpunkt 
liegt dabei auf dem Thema der Urbanen Nutzungs-
mischung, insbesondere auf der produktiven und kreati-
ven Stadt. Aktuell ist sie zum Beispiel eingebunden in 
die Erarbeitung eines Masterplans Kreativwirtschaft für 
Frankfurt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Team 2: Urbanes Arbeiten & Innovation  
Moderation: Lina Streeruwitz, Wien & Prof. Janna Hohn, Frankfurt  
Es muss gelingen, die Entwicklung der Quartiere so zu gestalten, dass die bestehenden kulturellen und  
sozialen „Kleinode“ nicht gefährdet werden. Eine jeweils passende Nutzungsmischung soll lebendige Struk-
turen in den Quartieren schaffen.
46
„Für die Modellquartiere 3 | 4 | 5 wird auch das Thema der „produktiven 
Stadt“ zu einer wichtigen Entwicklungsaufgabe, gerade weil heute bereits  
zahlreiche Erstnutzerinnen und -nutzer in den Arealen vorhanden sind. Die  
denkbaren Nutzungsmischungen der Zukunft müssen auch Antworten auf 
die Fragen nach Clustern und Typologien liefern. Auch muss man sich den 
offensichtlichen Schwierigkeiten zur Mischung von Wohnen und Arbeiten 
stellen.“ 
 
Prof. Janna Hohn, Frankfurt am Main 
„Die zu findenden Nutzungsmischungen inkl. deren Prozesse sind das Modellhafte 
für die Modellquartiere 3 | 4 | 5. Denn Wohnen und Dienstleistung / Büros 
alleine gehen immer, die Herausforderung liegt im Verzahnen von gewerblichen 
Nutzungen mit dem Wohnen. Vorhandene Keimzellen integrieren und kleine 
und große Mischungen mit unterschiedlichen Körnungen gilt es vorzubereiten. 
So kann die Wohninitiative der Nieberdingstraße schon als „Reallabor“  
begriffen werden. Auch das zukünftige Verhältnis von Natur und Stadt muss 
exemplarisch-modellhaft betrachtet werden.“  
 
Lina Streeruwitz, Wien

49
Als grundlegend für die Entstehung von Gemeinschaft 
erachtete Team 3 die Freiraumstruktur und den Grad 
der Vernetzung der Quartiere. Dabei sollen klar fuß- und 
radfreundliche Verbindungen entstehen, während  
Autos weitestgehend aus den Quartieren heraus- 
gehalten werden sollen. 
 
Die Teilnehmenden der Arbeitsgruppe haben zunächst 
diskutiert, welche Werte für sie wichtig sind und welche 
Bedingungen erfüllt sein müssen. Dazu zählen gemein-
schaftliche Nutzungen, Barrierefreiheit, der Erhalt von 
Freiräumen, die Schaffung von Quartierszentren, eine 
Vielfalt an Bauformen und Wohntypen sowie Misch- 
nutzungen. Die Themen Klimaanpassung und Klima- 
resilienz sollen stets mitgedacht und ein dauerhafter 
Austausch zu den nächsten Planungsschritten  
ermöglicht werden. 
 
Das Modellquartier 5 solle unbedingt in seiner Identität 
erhalten bleiben. Was dort schon vorhanden ist, solle 
durch Lärmschutz gesichert, durch Grünflächen auf-
gewertet und durch ein Haus der Kulturen als stadt- 
weiten Magneten ergänzt werden. Dieses Haus der  
Kulturen könne Treffpunkt für unterschiedliche  
Kulturen sein und ein breites Angebot an Werkstätten 
und Veranstaltungen bieten, bereichert durch einen 
Garten mit einer Town Hall oder einem Amphitheater. 
Wichtig dabei sei, nicht alles bis zum Ende zu planen, 
sondern Freiräume zu erhalten und Flexibilität zu  
schaffen. Wo möglich, solle über eine Entsiegelung von 
Flächen nachgedacht werden, wobei Flächen für Festi-
vals erhalten bleiben sollen. Außerdem sollen Synergien 
geschaffen und gestärkt werden, etwa zum Jovel oder 
zur Nieberdingstraße / Eulerstraße. 
 
Das Modellquartier 4 soll auch weiterhin ein Ort für 
preiswertes und "alternatives" Wohnen bleiben mit viel 
Raum für Gemeinschaft. Denkbar wären zum Beispiel 
eine Quartiersküche oder ein Gemeinschaftsgarten.  
Bestehende Strukturen sollen durch kleinteiliges  
Gewerbe ergänzt werden, insbesondere solle es Raum 
für Kreativwirtschaft, Werkstätten und Co-Working  
geben. Der Wald solle unbedingt erhalten bleiben, gut 
vorstellbar wäre hier eine Wald-Kita. 
 
Auch für das Modellquartier 3 wünscht sich das Werk-
statteam bezahlbares und gemeinschaftliches Wohnen. 
Stichworte, die hier genannt wurden, sind generatio-
nenübergreifend, familienfreundlich, autofrei, grün und 
naturnah. Gewünscht werden eine kleinteilige Nah- 
versorgung und lebendige Erdgeschosse. Wohnen und 
Arbeiten an einem Ort solle möglich sein. Die hier ent-
stehenden Wohnungen sollen barrierefrei und flexibel 
nutzbar bzw. an unterschiedliche Lebensphasen anpass-
bar sein. Wichtig seien Gemeinschaftsräume als Orte 
der Begegnung. Ganz grundsätzlich solle der Charakter 
des Quartiers bunt und lebendig sein, in dem es - auch  
wegen der unmittelbaren Lage am belebten Kanalufer - 
auch mal lauter werden kann. Gleichzeitig solle es aber 
auch ruhigere Rückzugsorte geben. Potenziellen  
Konflikten könne auch architektonisch vorgebeugt wer-
den. Alle Menschen im Quartier sollen von der Lage am 
Wasser profitieren, dies gelte es bei der Grünflächen-
gestaltung und durch eine offene Bebauung zu  
bedenken. 
Nadine Radtke, Berlin 
 
Als Soziologin mit Arbeitsschwerpunkten in den Berei-
chen soziale Stadtentwicklung, Netzwerkanalysen und 
Nutzungskonzepte für soziale Infrastruktur ergänzt Na-
dine Radtke hervorragend die Arbeit rund um die Mo-
dellquartiere. Neben der Begleitung von Städtebaupro-
jekten unterschiedlicher Maßstäbe kann sie ihr Wissen 
zu urbanen Entwicklungen und deren „weichen Fak-
toren“ rund um Quartiersmanagement, Integrations-
management sowie zugehörige Handlungskonzepte 
einsetzen. 
 
 
Prof. Petra Teitscheid, Münster 
 
Prof. Petra Teitscheid kann auf ein reiches Repertoire an 
Tätigkeiten im Themenschwerpunkt Umweltmanage-
ment und Umweltkommunikation zurückgreifen. Ihre 
aktuellen Lehr- und Forschungstätigkeiten rund um 
Nachhaltigkeitsmanagement, Unternehmensorganisati-
on, Qualitätsmanagement an der Fachhochschule 
Münster machen sie zu einer anerkannten Expertin, die 
ihr Wissen auch rund um zeitgemäße Stadtentwick-
lungsthemen im Sinne modellhafter und nachhaltiger 
Zukunftsquartiere einbringt. In ihrem Projekt ,,So 
schmeckt das Münsterland‘‘ wurden Möglichkeiten der 
regionalen Versorgung thematisiert, ein ständig präsen-
tes Thema auch bei städtebaulich-landschaftlichen Ent-
wicklungsdiskussionen. 
 
 
Prof. Henrike Specht, Koblenz 
 
Prof. Henrike Specht kann vielfältige praktische Erfah-
rung mit Städtebauprojekten aller Körnigkeiten nach-
weisen. Als Professorin für Städtebau und Städtebauli-
ches Entwerfen an der Universität Koblenz prägt sie mit 
ihrem Wissen die neue Generation junger Städtebaue-
rinnen und Städtebauer mit allen Ansprüchen an Nach-
haltigkeit und Modellcharakter für eine bessere und zu-
kunftsfähige Stadtentwicklung. Das Weiterdenken der 
europäischen Stadt und die Stadtbaukunst vertritt sie in 
zahlreichen Gremien außerhalb der Hochschultätigkeit. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Team 3: Vielfalt & Zusammenleben  
Moderation: Nadine Radtke, Berlin & Prof. Petra Teitscheid, Münster & Prof.  
Henrike Specht, Frankfurt  
Die Identität der einzelnen Quartiere muss unbedingt erhalten bleiben und die Akteurinnen und Akteure 
müssen konsequent in den weiteren Planungsprozess einbezogen werden. Für die Entstehung von Vielfalt 
und Gemeinschaft ist eine Vielzahl an unterschiedlichen Treffpunkten wichtig. 
48
„Bei allen Überlegungen gilt es auch, die immense Barrierewirkung der  
Bahntrasse nicht aus den Augen zu verlieren und nach Zukunftslösungen zu 
suchen. Nur so kann langfristig eine Anbindung an die Innenstadt Münsters  
gelingen. Hier gilt es auch, die Mobilitätslinien des sanften Verkehrs zu Fuß 
oder mit dem Rad zu stärken. Die bestehenden Nutzerinnen und Nutzer in 
den Arealen sind eine großartige Chance und Teil der Identität. Die Strategie  
von morgen muss diese Vielfalt der Stadt und die Mischungen beibehalten. 
Dazu muss auch ein präzises Freiraumkonzept bzw. Konzept für den öffentlichen 
Raum vorbereitet werden, um Nutzungsflexibilitäten in den Baufeldern zu er-
möglichen. Auch höhere Wohngebäude könnten eine Renaissance erfahren.“ 
  
Prof. Henrike Specht, Koblenz

Team 4 war sich darin einig, dass der Dortmund-Ems- 
Kanal samt der Uferbereiche in seiner Durchgängigkeit 
das unverbaubare Rückgrat für eine klimaresiliente 
Stadtentwicklung darstellt. Neben seiner Funktion als 
Transportader sollen die Nutzungen Sport und Freizeit 
am Wasser erhalten und gestärkt werden. Um dies zu        
gewährleisten, sollen Grünräume am Kanalufer mit 
großzügigem Baumbestand und ein öffentlicher Raum 
im Bereich der Spitze der Einmündung des Stadthafen 1 
in den Dortmund-Ems-Kanal entstehen. Darüber hinaus 
kann der Kanal auch die Funktion der nachhaltigen 
Energiegewinnung erfüllen. 
 
Zentrale Themen waren zudem Frischluftschneisen, vor- 
ranging in der Verlängerung des Stadthafen 1 in südöst-
licher Richtung, sowie Verbindungsachsen vertikal zum 
Kanal, die dessen Frischluftpotenzial und weitere Frei-
raumqualitäten auch in die zweite und dritte Reihe der 
späteren Bebauung bringen. Der Zugang zum Wasser 
könne darüber hinaus durch attraktive Treppen, Platt- 
formen oder Podeste ermöglicht werden. 
 
Weitere wichtige Punkte, die von den Teilnehmenden 
als zukunftsrelevant erachtet wurden, sind etwa nach-
haltiges Regenwassermanagement (insbesondere auch 
mit Blick auf Starkregenereignisse), Flächenentsieglung, 
Bauen im Bestand und nachhaltige Baumaterialien,  
Zwischennutzungen sowie eine flexible und lernende 
Planung, die auf zukünftige Entwicklungen reagiert. Für 
die Zukunft wünschen sich die Teilnehmenden zudem 
Raum für urban gardening, einen Skatepark und Aufent-
haltsflächen ohne Konsumzwang. 
 
Zusammenfassend hielt das Team fest, dass die  
Quartiere gekennzeichnet sein sollen durch Klima- 
neutralität, eine hohe Aufenthalts- und Lebensqualität, 
ein Miteinander von Mensch und Natur sowie die Erleb-
barkeit des Elementes Wasser für die gesamte Öffent-
lichkeit.  
 
 
 
 
 
 
 
51
Prof. Herbert Dreiseitl, Überlingen 
 
Prof. Herbert Dreiseitl ist für seine Pionierleistungen 
und seinen Entwicklergeist bekannt, im Fokus steht die 
lebenswerte Stadt mit innovativen und nachhaltigen 
Nutzungen sowie klimatisch angepassten Lösungen 
auch für urbane Wassersysteme. Er hat richtungsweisen-
de Themen gesetzt und globale Referenzprojekte mit 
seinen Teams realisiert, die sehr sensibel auf den Ort 
und seine Rahmenbedingungen eingehen und sowohl 
Gestaltung als auch smarte Technik mit sozialer Integra-
tion der Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigen. 
 
 
Andreas Kipar, Mailand 
 
Andreas Kipar gehört zu den weltweit agierenden Land-
schaftsarchitekten, die sich in allen Maßstäben der urba-
nen Stadt- und Landschaftsgestaltung „mit den Men-
schen im Mittelpunkt“ zurechtfinden und für hervor-
ragende Konzeptentwicklungen stehen. Er ist Land-
schaftsarchitekt und Städtebauer in einer Person. Sein 
Blick für die Bedürfnisse der großen Metropolen und 
Städte suchen seinesgleichen, so ist er Urheber des Mo-
dells der grünen Strahlen innerhalb der sehr verdichte-
ten Stadt Mailand und zudem auch der Co-Initiator der 
Grünen Hauptstadt Europas - Essen 2017. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Team 4: Landschaft & Nachhaltigkeit  
Moderation: Prof. Herbert Dreiseitl, Überlingen & Andreas Kipar, Mailand  
Der Dortmund-Ems-Kanal samt seiner Uferbereiche stellt in seiner Durchgängigkeit das unverbaubare  
Rückgrat für eine klimaresiliente Stadtentwicklung dar. 
50
„Die Strahlkraft der Modellquartiere muss auch dazu führen, dass Antworten 
auf die großen Fragen der Zeit gegeben werden. Klimaneutralität und die  
Resilienz der Städte der Zukunft stehen dabei in der Themenskala ganz weit  
vorne. Hitze- und Starkregenbewältigungen, Energieautarkheit können gar  
nicht früh genug in die Planungsüberlegungen einfließen – auch der Pla -
nungsprozess der Modellquartiere hat Modellcharakter. Neben der Romantik 
des Vorhandenen steht auch die Berücksichtigung der Ästhetik im Bestand  
und eine adäquate Würdigung an. Auch die Synergien zur Freizeit und  
Gesundheit (Wasser- und Luftqualitäten) sind hochinteressant in den Mo-
dellquartieren 3 | 4 | 5 und deren landschaftlichen Einbindung.“ 
 
Prof. Herbert Dreiseitl, Überlingen  
„Die Strategie zur Kultivierung der “blau-grünen Infrastruktur” bietet das 
Passepartout und muss über die Grenzen der Modellquartiere 3 | 4 | 5 eine 
Kraft für ganz Münster entfalten. Auch die verständliche Kommunikation für 
das Erkennen innerhalb der Bürgerschaft, der alltäglichen Nutzerschaft darf  
nicht unterschätzt werden. Die Romantik innerhalb der Areale darf nicht 
glattgebügelt werden, es muss authentisch bleiben“.  
 
Andreas Kipar, Mailand

5352
Die Ergebnismodelle der 4 Teams  
  
Team 1: Öffentlicher Raum & Mobilität Team 2: Urbanes Arbeiten & Innovation

5554
Team 3: Vielfalt & Zusammenleben Team 4: Landschaft & Nachhaltigkeit

5756
Die in den Werkstattteams gemeinsam durchgeführte 
Stärken- und Schwächenanalyse ergab ein sehr viel-
schichtiges und umfangreiches Bild, welches gleich in 
eine Gemeinschaftsanalyse mit umfangreichen Ziel- und 
Maßnahmenkatalogen für die drei zu entwickelnden 
Modellquartiere 3 | 4 | 5 überführt werden konnte. Ein 
umfangreicher Ideenspeicher ist entstanden.  
 
Trotz der unterschiedlichen Themenbereiche konnten 
zusammenführend mögliche Nutzungs-, Bebauungs- 
und Freiraumschwerpunkte für die einzelnen Quartiere 
und ihre Teilbereiche identifiziert werden. Die Zusam-
menstellung der gemeinschaftlich erarbeiteten Zu-
kunftsvisionen verdeutlicht einmal mehr die unter-
schiedlichen Begabungen und Ansprüche der Modell-
quartiere 3 | 4 | 5.   
 
 
Durch die Überführung der einzelnen Teamarbeiten in Grundlagen der Quartierentwicklung ergibt sich für jedes Quar-
tier eine konsistente Perspektive für die weitere Ausformulierung und Programmierung. In Gemeinschaft entstanden 
robuste und nachhaltige Schwerpunktsetzungen, wobei die Verbindungen zwischen den Teilgebieten zentral sind. 
Ideenspeicher 
Vielfältig: Ideensammlungen
Die Suche nach Antworten 
Arbeit an einem Gemeinschaftsprodukt 
Die Bürgerschaft bringt sich ein

5958
 
 
 
 
Verkehr und Mobilität 
               – Mobilität und Verkehr müssen im gesamtstäd-
tischen Kontext gesehen werden. 
 
               – Anspruchsvoller Masterplan Mobilität für die 
Gesamtstadt ist von Nöten. 
 
               – Eingangssituationen in die einzelnen Quartiere 
verbessern. 
 
               – Die zusätzliche Verkehrserzeugung erfordert 
ein möglichst nachhaltiges und auf die Ver-
kehrsmittel des Umweltverbund setzendes  
Verkehrskonzept. 
 
               – Die neuen öffentlichen Räume und Wegenetze 
werden in ihrer Grundstruktur durch die beste-
henden Freiräume geprägt. 
 
               – Rasche Veränderung des Mobilitätsgeschehens 
in ganz Münster mit einer deutlichen Reduzie-
rung des Autoverkehrs. 
 
               – Verortung und Regulierung des Parkens ent-
scheidend – Bündelung von Stellplätzen in 
Quartiersgaragen am Rand wird mit dem weit-
gehenden Verzicht auf Parkmöglichkeiten im 
öffentlichen Straßenraum kombiniert. 
 
               – Der Fußverkehr soll im Fokus stehen – „Stadt 
der kurzen Wege“. 
 
               – Radverkehr auf zwei Achsen: Radschnellweg 
auf der Südost-Seite des Dortmund-Ems-Ka-
nals, Route Lütkenbecker Weg - Schillerstraße-
Innenstadt. 
 
               – Zentrale Achse Albersloher Weg dient vor al-
lem als Verteilerroute für die Erschließung der 
einzelnen Quartiere. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
               – Albersloher Weg bleibt die zentrale ÖPNV-Er-
schließungsachse mit einem dichten Angebot 
im Busverkehr. 
 
               – Albersloher Weg nördlich der Bundesstraße 51 
auf zwei Fahrspuren für den allgemeinen Kfz-
Verkehr reduzieren und eigene Spuren für 
ÖPNV einrichten . 
 
               – Die Quartiere sollen an die WLE-Bahnstrecke 
angeschlossen werden: zusätzlicher Halte-  
punkt zwischen den Brücken über den Dort-
mund-Ems-Kanal und die Bundesstraße 51.  
 
               – Autonome und bedarfsorientierte Kleinbusse. 
 
               – Netzstruktur des ÖPNV und andere Verkehrs-
angebote sind ggf. an die Standorte neuer Mo-
bilstationen anzupassen. 
 
               – Weitere innovative Angebotsformen des ÖPNV 
(Seilbahn, Wassertaxi) sollen auf Potenziale 
und Umsetzbarkeit untersucht werden. 
 
 
Übergänge und Brücken 
               – Der Gasometer und die Grünzüge südlich der 
Autobahn müssen in die Planung mit einbezo-
gen werden – der Gasometer als Möglichkeits-
raum und Bindeglied zu den Wohngebieten im 
Südosten. 
 
               – Die öffentliche Zugänglichkeit des Wassers soll 
auch über neue Brücken als Verknüpfung gesi-
chert werden. 
 
               – Neue Brücke von der Südseite des Stadthafen 1 
zum Südostufer des Dortmund-Ems-Kanals 
bzw. zum anschließenden Modellquartier 3. 
 
 
 
 
 
 
 
Zusammenführung der räumlichen  
Themen der 4 Teams  
 
Allgemeine Grundsätze 
               – Quartiere liegen in fußläufiger Entfernung  
zum Hauptbahnhof und zur Innenstadt, mit 
vielfältigen Beziehungen untereinander und in 
die benachbarten Quartiere. 
 
               – Barrierefreiheit ist in allen Belangen mitzuden-
ken. 
 
               – Die vielfältigen vorhandenen Qualitäten und 
Identitäten sollen gestärkt und bestehende 
Nutzungen sollen in die zukünftige Planung in- 
tegriert werden. 
 
               – Grundlegend für die Planung der Gebiete ist 
eine gute Vernetzung zwischen den Akteurin-
nen und Akteuren, um die Gemeinschaft zu 
stärken bzw. auszubauen. 
 
               – Baldiges und effizientes Handeln durch (tem- 
poräre) Experimentierräume, Pilotprojekte,  
Zwischennutzungen, Mehrfachnutzungen  
oder Reallabore. 
 
               – Bezahlbares Wohnen gewährleisten. 
 
               – Eine kleinteilige Nutzungsmischung soll leben-
dige Strukturen in den Quartieren bewirken. 
 
               – 24-h Belebung durch vielfältige Nutzungen. 
 
               – Es sollen vielfältige Bauformen und Wohntypen 
mit diversen Nutzungen der Erdgeschosse ent-
stehen. 
       
               – Flexible Bebauungsstrukturen mit Raum für Ex-
perimentelles besonders in den Erdgeschoss-
zonen sollen entstehen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Grün- und Freiräume
 
               – Das Wasser als Freiraum mit einzigartiger Iden-
tität zum verbindenden Element der Quartiere 
entwickeln. 
 
               – Freizeit- und Erholungsflächen innenstadtnah 
stärken bzw. ausweiten. 
 
               – Die Grünzonen am Kanal sollen mit den ande-
ren öffentlichen Freiräumen in den Quartieren 
verknüpft werden. 
 
               – Der Dortmund-Ems-Kanal inklusive der Ufer-
bereiche stelltin seiner Durchgängigkeit das 
unverbaubare Rückgrat einer klimaresilienten 
Stadtentwicklung dar. 
 
               – Die öffentlichen Räume müssen auf Klimaresi-
lienz ausgelegt sowie robust und anpassungs-
fähig sein. 
 
               – Die blau-grüne Infrastruktur soll integrierter 
gestaltet werden. 
 
               – Horizontale und vertikale Begrünung zur Kli-
maanpassung und -resilienz. 
 
               – Freihalten von genügend großen und durch-
gängigen Frischluftschneisen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Zukunftsvisionen der 4 Teams für die Quartiere im  
Überblick 
Neben den innerhalb der Teams bearbeiteten Themenschwerpunkten, konnten teamübergreifende Entwicklungsbau-
steine und Grundsätze herausgestellt werden. So entstanden in allen Teams sich überschneidende Anregungen zum 
Grün- und Freiraum, zum Verkehr und der Mobilität, zu Übergängen, dem Stadthafen 1 und dem künftigen Miteinan-
der innerhalb der Quartiere.

6160
               – Eine Fuß- und und Radverkehrsbrücke entlang 
des Dortmund-Ems-Kanals in Höhe des Stadt-
hafen 2 könnte die Modellquartiere 4 und 5 
verbinden. 
 
               – Zusätzliche Querungen des Dortmund-Ems-
Kanals für den Fuß- und Radverkehr direkt an 
der Brücke der WLE-Bahnstrecke. 
 
               – Querung für den Fuß- und Radverkehr perspek-
tivisch auch südwestlich des Albersloher Wegs 
vorstellbar. 
 
 
Miteinander im Quartier 
               – Die soziale Mischung soll durch baulich-räum-
liche Elemente gefördert werden. 
 
               – Quartierszentren sollen für Kultur, Austausch 
und Begegnung entstehen. 
 
               – Kreative, kulturelle und grüne Freiräume sollen 
für ein Gemeinschaftsgefühl sorgen. 
 
               – Ressourcen könnten gemeinschaftlich genutzt 
werden.  
 
               – Gemeinschaftliche Nutzungen sollen für die 
Entwicklung zentral sein. 
 
               – Themen der Inklusion und Barrierefreiheit sol-
len zu jedem Zeitpunkt der Planung mitberück-
sichtig werden  
 
               – Durch den Gestaltungsprozess sollen Bau-
werke und (öffentliche) Räume zugänglich,  
nutzbar und erlebbar für alle Menschen ge- 
macht werden. 
 
               – Die Konzepte sollen gebrauchsfreundlich und 
individuellen Anforderungen – etwa aufgrund 
des Alters oder einer Behinderung – gerecht 
werden.
NUTZUNGEN  
Schwerpunkt Wohnen Richtung Kanal, Nicht-Wohnen 
in allen Baufeldern 
 
Schwerpunkt Wohnen: gemeinschaftlich, lebenspha-
sen - & generationenübergreifend, familiengerecht, 
stadtnah, autofrei, leistbar, innovativ, inklusiv, barrie-
refrei & naturnah 
 
Arbeiten & Wohnen verbinden 
 
Aktive Erdgeschosse sollen mit geplant werden 
 
Grundschule & Kita, Sport- / Spielangebote, kleintei-
lige Nahversorgung 
 
Gastronomie zum Kanal hin vorstellbar  
 
 
Parkplatz zwischen Feuerwehr und Baumarkt sollte 
bebaut werden (Sondernutzung: Parkhaus, Skater-
park, repräsentativer Baustein des Quartiers) – Über-
bauung Baumarkt und des Parkplatzes als langfristige 
Perspektive 
 
Quartierszentrum soll entstehen (Treffpunkt, kleintei-
lige Nahversorgung, sozialer Ankerpunkt) 
 
Nahversorgung gilt es kleinteilig zu integrieren 
 
Gemischte Nutzungen in Richtung Bundesstraße, 
auch zur Erfüllung einer Lärmschutzfunktion
Für das Modellquartier 3   
Theodor-Scheiwe-Straße
FREIRAUM  
Grüne Flächen ziehen sich in das Quartier und schaf-
fen Verbindungen in das gesamte Gebiet  
 
Kanalbezug soll durch Querverbindung(en) gestärkt 
werden 
 
Grünzonenerweiterungen mit bspw. Liegewiese  
 
Neues Hafenbecken im Quartier möglich 
 
Entrées Richtung Radstraße & am Albersloher Weg 
müssen hohe gestalterische Qualität aufweisen 
 
Mobilstationen, Gastronomie am Kanal, Fuß- und 
Radverkehr, Grünverbindungen, Radschnellweg, 
Quartierszentrum, Wegenetz, Liegewiesen, stadtnah, 
grüne Binnenfreiräume, CarSharing, autofrei 
 
 
Bezug zum Wasser, nicht-kommerzielle Nutzungen 
 
Treffpunkte im öffetlichen Raum schaffen 
 
Grünzonenerweiterung, dezentrale Regenwasser-
bewirtschaftung, großzügiger Baumbestand, nachhal-
tige Materialien, Frischluftschneise, neues Hafen-
becken, PV-Dächer, Wärmetauscher 
 
Sitzmöglichkeiten am Kanal, Bebauungskante zum 
Kanal, Raum für die akademische Ruderverbindung 
Westfalen, Gestaltung multifunktionaler Flächen, Son-
dernutzung auf Parkplatz, Überbauung Baumarkt, 
Zwischennutzungen, Beteiligung aller
BEBAUUNG  
Anordnung & Ausformung der Baumassen schaffen 
genügend Platz für grüne Binnenfreiräume mit hohen 
Aufenthaltsqualitäten & Sport- / Spielangeboten 
 
Bezug zum Wasser auch in den Tiefen des Quartiers  
 
 
Verdichtetes Quartier 
 
Sichtbare Bebauungskante zum Kanal
Betrachtung der Teilaspekte

62
Für das Modellquartier 4  
Nieberdingstraße / Eulerstraße
NUTZUNGEN  
Kleinteilige Strukturen mit gemischten Nutzungen 
sind zu erhalten & sensibel zu ergänzen – Stärkung 
der kreativen Gemeinschaft 
 
Denkbare Nutzungen: Urban Gardening, Quartiers-
küche, Werkstätten, Repaircafé, Werkstätten, Quar-
tiersmanagement, Quartiersküche, Repaircafé  
 
Wassersport erhalten & stärken 
 
Experimentelles + innovatives & leistbares Wohnen, 
Arbeiten & Wohnen verknüpfen 
 
Ansprechende Eingangssituation 
 
Gastronomie am Wasser nahe Eulerstraße  
 
 
Eulerstraße: nachhaltige, gemeinwohlorientierte Bü-
ronutzung & Co-Working-Spaces  
 
Der Gewerbehof fungiert als Verstärkung der beste-
henden Gewerbenutzung – Nachverdichtung 
 
Gewerbe kann als Abschirmung östlich der Nieber-
dingstraße angesehen werden  
 
Event-Location  soll erhalten bleiben 
 
Kein Durchgangsverkehr für MIV  
 
Parkhaus Albersloher Weg oder Nieberdingstraße 
 
Nachhaltiges Mobilitätskonzept, Mobilstationen
BEBAUUNG 
Nur bereits versiegelte Bereiche sollen bebaut wer-
den 
 
Hohe Dichte auf den neuen Baufeldern  
 
Nähe Eulerstraße sollte ein Hochpunkt Richtung Um-
gehungsstraße an der Bahntrasse entstehen (Schall-
schutz & baulicher Abschluss Richtung Bundesstraße 
51, Öffnung in Richtung Kanal in Form einer Platz-
situation) 
 
Nachverdichtung des Bestands 
 
 
 
Funktionaler Lärmschutz  
 
Konzentrierte Bebauungs-Inseln im Grünen  
 
Lineare Bebauung als Schutz gegen Umgehungsstraße 
 
Grünraum am Kanal stärken, Platz für Abendkultur & 
Veranstaltungen Richtung Kanal 
 
Nutzungsmischung, nachhaltige + gemeinwohlori-
entierte Büronutzung & Co-Working-Spaces 
 
FREIRAUM  
Bestehender Wald im Quartier Nieberdingstraße / Eu-
lerstraße hat ganz besonderen Charakter & bietet 
Platz für Erkundungen, Entdeckungen  
 
Der Bereich am Kanal soll für Rad- & Fußverkehr breit 
genug sein  
 
Grünraum am Kanal stärken & aufwerten  
 
Gastronomie am Wasser, Rad- & Fußwege entlang Ka-
nal, neue Brückenverbindung, konzentrierte Bebau-
ungs-Inseln im Grünen, Parkhaus 
 
 
 
Abendkultur am Wasser, Aufenthalts- & Aktivitätsflä-
che (kein Wohnen), Urban Gardening 
 
Starkregenvorsorge, PV-Dächer, verdichtetes Bauen - 
viele Freiflächen, Verkehrsflächen reduzieren, Aufent-
haltsqualitäten schaffen 
 
Nur bereits versiegelte Bereiche bebauen, wo möglich 
Entsiegelung, prozessuale Entwicklung, Event-Locati-
on erhalten, Beteiligung aller Akteure 
NUTZUNGEN  
Die kleinteiligen Strukturen des Hawerkamps mit ge-
mischten Nutzungen sind zu erhalten und zu ergän-
zen sowie durch Lärmschutz zu sichern  
 
Die bestehenden Impulsnutzungen sollen weiterent-
wickelt werden – das Hawerkamp-Areal, die Messe 
und der Stadthafen 2 
 
Mischung von urbanem Leben & Arbeiten vorsehen, 
in der auch der Urbanen Produktion (Kleingewerbe, 
Handwerksbetriebe, kleine Manufakturen, Werkstät-
ten) eine besondere Bedeutung zukommt 
 
Vorrangige Belebung in der Nacht sollte durch Nut-
zungen am Tag ergänzt werden (Hostel, Quartierscafé, 
Markt, zentraler Begegnungsort, Skateplatz); Nacht-
leben stärken  
 
Experimentelle Wohnformen (zum Beispiel Contai-
ner) 
 
Ein Haus der Kulturen als stadtweiter Magnet und För-
derung des Kreativquartier  
 
Soziale Einrichtungen  
 
 
 
Eine Skateranlage in enger Nachbarschaft zum  
Hawerkamp ist denkbar  
 
Märkte, Gastronomie, Co-Working, Reallabore, Büros 
& Dienstleistungen, Zwischen- & Mehrfachnutzungen, 
urbane Produktion,  Märkte, Hostel, 24-h Belebung, 
Pilotprojekte, Amphitheater, Haus der Kulturen,  Kan-
tine, Quartierscafé  
 
Veranstaltungen mit überregionaler Wirkung sollen 
die Messe und das Gebiet stärken  
 
Die bestehende Messe zur Messe der Zukunft ent-
wickeln; Mehrfachnutzungen denkbar  
 
Das Jovel-Areal als weiterer Impulsgeber und Stand-
ort für eine Mischung von Büros und Dienstleistun-
gen; Experimentelle Wohnformen hier denkbar 
 
Eine Ergänzung der Hallen südlich des Jovels durch 
weitere produktive Nutzungen ist mitzudenken  
 
Autoreduktion im öffentlichen Raum, Verkehrsberu-
higung Albersloher Weg, Verlagerung von Stellplätzen 
- WLE-Trasse
Für das Modellquartier 5  
Am Hawerkamp / Stadthafen 2  
BEBAUUNG 
Bauliche Verdichtung ist auf den freien Flächen sowie 
freiwerdenden Parkplatzflächen anzudenken  
 
Ergänzung von Bebauung entlang des Kanals – bauli-
che Kante zum südlichen Kanalufer  
 
Neue Brückenverbindung zwischen Hawerkamp & 
Nieberding 
 
Schaffung einer baulichen Eingangssituation zwischen 
Messe und Jovel 
 
 
 
Eine dichte Bebauung der freien Potenzialflächen am 
Jovel-Areal könnte einen Mehrwert stiften   
 
Ausbildung einer Kante  zwischen Jovel-Areal zum Al-
bersloher Weg 
 
Bauliche Kante zum Albersloher Weg, bauliche Kante 
zum Kanal
63

6564
FREIRAUM  
Hawerkamp durch Lärmschutz & Grünflächenerwei-
terung sichern 
 
Grünflächen sollen das Gebiet aufwerten 
 
Die Eingangssituationen und Durchwegung sollten 
verbessert werden  
 
Parkplatz / Festivalfläche sollte erhalten bleiben, teil-
weise entsiegelt und als mögliche Potenzialfläche an-
gesehen werden  
 
Es könnten sich neue Flächenpotenzial durch die Ver-
lagerung von Stellplätzen ergeben (mögliche Redu-
zierung der Stellplatzanzahl aufgrund des neuen Halts 
der WLE-Trasse) 
 
Bewahrung von Möglichkeitsräumen, multifunktiona-
le Flächen 
 
Die Fläche des Jovel soll mit den umliegenden Quar-
tieren verknüpft werden  
 
Öffnung sowie Durchquerungsmöglichkeiten des 
Messegeländes schaffen 
 
Messevorplatz benötigt eine neue Gestaltung (Grün, 
Bäume) 
 
 
Synergien zwischen Nutzungen und Freiflächen sollen 
wachsen 
 
Skateplatz, Sportflächen 
 
Zentraler Begegnungsort 
 
Barrierefreiheit und Teilhabe in allen Bereichen und 
Gebietsteilen; kurze Wege 
 
Öffentliche Dachflächen, Wärmeinseln vermeiden / 
minimieren, naturnahe Wasserhaushaltsbilanz, ver-
tikale & horizontale Begrünung, grüne Verbindungen,  
Flächenentsiegelung, Erweiterung der Wasserfläche 
 
Grüne Verbindung zum Stadthafen 1, Park am Stadt-
hafen 2 
 
Freiraum Stadthafen 2 mit Raumkante, Sitzgelegen-
heiten, Schatten,  
 
Wassersport stärken, Bademöglichkeiten, Liegewie-
sen, Zugänge zum Wasser ausbauen  
 
Neue Brückenverbindung 
Für den Stadthafen 1  
Öffentliche Flächen mit Badestelle soll entstehen mit 
einem durchgängigen Uferbereich 
 
Grünzonen am Kanal, Ufer von geschlossener Bebau-
ung freihalten, nicht-kommerzielle Räume, Grünzo-
nen am Kanal, Platz am Hafen  
 
 
Hochpunkt Albersloher Weg 
 
Das Areal soll klimaresilient gestaltet werden 
Für den Stadthafen 2  
Öffentlich zugängliche Bademöglichkeiten – Strand-
bad, Liegewiesen, Wasserspielpatz, Sportflächen  
 
Ein Park / Platz an der südlichen Spitze des Stadthafen 
2 wäre denkbar 
 
Die Wasserfläche im Stadthafen 2 könnte nach Nor-
den ausgeweitet werden 
 
Freizeitnutzungen erhalten und weiter ausbauen  
 
 
Nördlich des Stadthafen 2 sollte ein Freiraum von ei-
ner Raumkante eingefasst sein  
 
Mögliche Integration einer Werftnutzung 
 
Begrünung der nördlichen Stadthafenseite als verbin-
dendes Element zum Stadthafen 1  
 
Entstehung einer grünen Verbindung zum Messevor-
platz
 
Die Ideen für den Stadthafen 1 und 2

6766
Zum Ende des DIALOG 2 wurden einige, vom Team FAL-
TIN+SATTLER spontan ausgewählte Teilnehmende dazu 
befragt, was für sie in den kommenden Planungsprozes-
sen von besonderer Relevanz sein würde.  
 
Hierbei konnten einige interessante Statements als per-
sönliches Resümee und Zukunftswunsch festgehalten 
werden. Prägend war der Wille samt dazugehörigem En-
gagement, die Modellquartiersentwicklungen aktiv 
weiter nach vorne zu bringen. 
02 | 4 Auswertung  
 
Emotionen und ein umfangreicher Katalog von Zielen und Maßnahmen 
„Die Flächen zwischen Hawerkamp und Kanal könnten als Experimentierfeld 
eingerichtet werden. Es könnten auch Flächen bewusst freigehalten und bis 
zur Realisierung temporär genutzt werden – gewünscht ist eine Struktur, die 
man aufbauen, verschieben, wegnehmen, neu setzen kann.“ 
 
Hans Salomon, Vorstand Hawerkamp und Bürger der Stadt Münster  
„Es braucht Angebote zum selber Anpacken, quasi dezentrale Transformati-
onszentren. Hier könnte Kultur und Soziokultur im Sinne der Gemein- 
schaftsbildung zusammen entwickelt werden. Demnach sollte es ge- 
meinsam zu nutzende und pflegende Räume geben, die sich auch auf  
andere Quartiere übertragen lassen. Am Hawerkamp bestehen beste  
Voraussetzungen durch das Vorhandene. Auch im Rahmen von  
Investments muss es eine Umsetzungspflicht solcher Nutzungsbe- 
standteile geben“.  
 
Simon Mertens, Team Hansaforum der Initiative B-Side 
„Bei jedem städtischen Vorhaben geht es um die Menschen im Quartier, weshalb 
sie bei Stadtentwicklungsverfahren im Mittelpunkt stehen und von Beginn an 
eingebunden werden sollten. Die Initiative B-Side hat allein im Hansaviertel 82       
       gemeinwohlorientierte Projekte unterstützt und mit der Bürgerschaft zum  
         Leben erweckt, das könnte auch Vorbild für neue Quartiere sein.“ 
 
         Maximilian Trussat, Team Hansaforum der Initiative B-Side 
„Die Quartiere sind miteinander verzahnt und  
gemeinsam gewachsen. Das Quartier Nieber- 
ding bringt alles zusammen, der Hawerkamp  
fungiert als Kulturstandort und der Veranstalt- 
ungsort Lappe ist durch kleine Werkstätten, zwei  
Musikstudios und Tischlereien ein wichtiger Part- 
ner. Zusammen schaffen sie Produktionsprozesse  
auf einem anderen Niveau. Zudem müssen zukünftig  
bunte Freiräume, Naherholung und Schwimmgelegenhei-
ten am Kanal bleiben.“ 
  
Sarah Geselbracht, Nieberding e.V.  
„Der Hawerkamp ist anerkannter Vernetzungspunkt  
und kreative Keimzelle für Münster. Erweiterung in Rich-
tung Kanal, dort könnten zum Beispiel kleine und große 
Werkstätten entstehen. Die gewachsene und 
      gelebte Offenheit des Hawerkamps könnte 
       erweitert werden für Tanzen, Konzerte, 
           Ausprobieren, Büroarbeit, Theater, erleb- 
bare Kreativproduktionetc.“ 
 
Kiki Schöpper, Bürgerin der 
Stadt Münster und Vorstand 
Hawerkamp

6968
„Die Werkstatt war inklusiv sowie barrierefrei, bot Beteiligungsmöglichkeiten für 
alle und die Moderation ging auf alle Belange ein. Dadurch wurde die Barrierefrei-
heit aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet und Themen wie Zugänglichkeit im 
Verkehr, Verkehrssicherheit, Raumansprüche für unterschiedliche Modi und die In-
klusivität des ÖPNV diskutiert. All das sind richtige Ansätze, um barrierefreie Quar-
tiere zu schaffen.“ 
 
Hartmut Brasch, Bürger der Stadt Münster 
„Die Quartiersentwicklung soll gemeinwohlorientiert sein, damit das Gebiet  
zu einem künstlerisch sozialen Zukunftsort heranwachsen kann. Dabei wäre 
auch die Integration des benachbarten Gasometers in die Gesamtentwicklung 
von hoher Bedeutung.“ 
 
Erik Biembacher, Soziokultureller Kunstraum  
Gasometer / Sozialpalast e.V.  
„Die Bürgerbeteiligung ist positiv, u. a. da die unterschiedlichen Be- 
lange und Ansprüche an die künftige Entwicklung komplex sind.  
Beispielsweise ist der Wunsch nach Erhalt und Neuschaffung von  
Freiräumen groß, bei gleichzeitigem Wohnungsmangel. Unterschied- 
liche Interessen müssen zusammengebracht werden. Mono- 
funktionalität ist nicht erwünscht, eine Mischung aus unter- 
schiedlichen Nutzungen, Wohnformen und Kleinbetrieben  
ist das Ziel.“ 
   
Gesine Hinrichs, Bürgerin der Stadt Münster 
„Es ist sehr spannend, die einzelnen Quartiere in sich zu stärken. Für die Entwicklung ist der 
Kanal mit seinen Freiräumen und Naherholungsangeboten zentral. Die öffentlichen Berei- 
che sind für die Menschen von hoher Bedeutung, denn sie verbinden die neuen und be- 
stehenden Viertel miteinander.“ 
 
Eva Filius-Joepgen, Anwohnerin im Gebiet „hinter der Schillerstraßenbrücke“ 
 „Auch die Messe und deren Umfeld sind wichtiger Teil der zukünftigen Entwick- 
    lung. Eine Bestandsentwicklung ist nötig, um Symbiosen mit allen benachbar- 
       ten Bereichen eingehen zu können und um als attraktiver Eingangsbereich    
         zu fungieren.“  
 
          Anja Wiesner, Mitarbeiterin Messe Münster,  
          Bürgerin der Stadt Münster 
„Wir können im Sinne der Zukunftsstrategie so-
zial inklusive Quartiere schaffen. Folglich sind die 
Flächen am Kanal mit höchsten Ansprüchen an 
Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu entwickeln. 
Die Stadt Münster muss mutig vorangehen,  
um Modellquartiere zu schaffen, die klima- 
positiv sind und auf die Klimaneutralität 2030 
hinwirken.“ 
  
Maximilian Brinkmann-Brand,  
Bürger der Stadt Münster,  
Mitglied Bündnis 90/Die Grünen/GAL, Mit-
arbeit u.a. im Ausschuss für Stadtplanung 
und Stadtentwicklung

Mobilität in den Quartieren 
Autoarmes Gesamtkonzept, nicht jede Adresse ist für 
PKW erschlossen! Neben größeren Mobilstationen (inkl. 
Bestandsaufwertungen) auch dezentrale, kleinere Mo-
bilstationen (Rad / Lastenrad / Elektromobilität mit La-
destationen etc.). Minimum Stellplatzschlüssel. 
Rückbauoptionen von Quartiersgaragen (rohe Struktu-
ren) mitdenken 
 
Hybridquartiere 
Soweit es die Immissionsbelastungen erlauben, sollen 
hybride Quartiere gefördert werden.  Abschottungen / 
Zonierungen verhindern, ein innovatives Stück Stadt 
(Wohnen und Arbeiten auf engem Raum) schaffen. 
Komplexere Strukturen durch Stapelung oder klein-
maßstäbliche Cluster unterschiedlicher Nutzungen. 
Große Flexibilität, um Transformationen in der Lebens- 
und Arbeitswelt begleiten zu können  
 
Flexibilität 
Weiterentwicklungen ermöglichen, nicht alles städte-
baulich „durchcodieren“ – offenhalten von Optionen für 
sich ändernde Bedingungen (auch in zentralen Berei-
chen, nicht nur an „Rändern“), wichtige Setzungen erst, 
wenn Leben eingekehrt 
 
Stadtparterre 
Erdgeschoss-Aktivierungen (flexible Überraumhöhen) 
fördern, denn für die gewünschte Nutzungsmischung 
unverzichtbar. Management nach dem Wiener Vorbild 
(soziale Infrastrukturen + Kultur/Nahversorgung + Gas-
tronomie/Gemeinschaftsangebote inkl. Sport) als Um-
setzungsstrategie. Alle Erdgeschosse haben eine 
Geschosshöhe von von 4,00 bis 5,00 Metern zu wichti-
gen öffentlichen Räumen hin bzw. zum zentralen Be-
reich 
 
71
Nach dem erfolgreichen Werkstattwochenende am 2. 
und 3. September 2022 überführte das Strategieteam 
die Ergebnisse in rahmensetzende übergeordnete Leit-
themen. Für die Qualitätssicherungen der folgenden 
Qualifizierungsverfahren sowie als Orientierung für die 
Planungsphasen der nächsten Jahre wurden einver-
nehmlich folgende Punkte einer modellhaften Entwick-
lung festgehalten. 
 
 
Übergeordnete Leitthemen:  
 
Anspruch 
Neue Standards für soziale, grüne und produktive 
„Münster Modellquartiere“  
 
Freiraum als Priorität 
Entwicklungen müssen vom Freiraum und von der be-
gleitenden Kanal-Landschaft aus gedacht werden  
 
Klimaneutralität 
Entwicklung klarer Leitplanken (Begrünung, Freiraum- 
und Grün-Mindestanteile, Höchstanteile Verkehrsflä-
chen, Hitzemodellierung und hydrologische Fragen) im 
weiteren Planungsprozess. Entwicklungen der Klimaver-
änderung antizipieren und nicht nur negative Entwick-
lungen mildern: weitreichender Beitrag nötig. Die 
Modellquartiere gründen auf einem Nachhaltigkeits-
manifest und sind klimapositiv 
 
Biodiversität 
Quartiere nicht nur für Menschen, Lebensraum für 
Flora- und Fauna mit möglichst hoher Artenvielfalt als 
zeitgemäße Verpflichtung verstehen, städtische Struk-
turen sind Lebensraum  
 
Lokale Identität 
Entwicklung eines eigenen Charakters, einer Quartiers-
DNA, Berücksichtigung der unverwechselbaren Spuren 
der Standorte, hierzu zählen u. a. der Kulturstandort Ha-
werkamp, die Bewohnerinnen und Bewohner der Nie-
berdingstraße / Eulerstraße und die 
Wassersportlerinnen und Wassersportler  
 
 
 
 
 
Urbane Sukzession 
Kluge Prozessgestaltung – flexibles und robustes Kon-
zept mit animierender Bildsprache, Offenhalten von Flä-
chen für Entwicklungen, multicodierter Flächen zur 
Erhöhung der Flexibilität 
 
Nachhaltigkeit  
Positive Klimabilanz, Gebrauchs- und Raumqualitäten 
durch konsequente Autoreduzierung, Sicherung von 
Biodiversität und Wassersensibilität, soziale Ausgewo-
genheit  
 
Vielfalt  
Konsequente Mischung der Nutzungen, Vorausdenken 
von nötigen Zonierungen aufgrund der Industrie-Nach-
barschaften, Entwicklung unterschiedlicher Angebote 
des Wohnens und Arbeitens, mehrfach nutzbare öffent-
liche Räume, breites Spektrum von Nutzungs- und 
Rechtsformen  
 
Verflechtungen – Nachbarschaften  
Vernetzungen: „in die Tiefe“ sind obligatorisch 
 
Management der Stadt 
Realisierungsmanagement mit Klärung von Eigentums-
fragen. Dauer- Steuerungsaufgabe mit ca. 5-jähriger Re-
flexion. Dynamischer, veränderungsfähiger Masterplan  
 
Gemeinwohl  
Orientierung an dem Lebenszyklus der Bewohnerschaft: 
Vielfalt und Zusammenhalt. Soziales Konzept, Anpas-
sungen als Selbstverständlichkeit 
 
Öffentlicher Raum 
Kein klassischer Straßenraum, Begegnungen im Fokus. 
Kfz aus dem Gefüge halten und erlebbare öffentliche 
Räume schaffen 
 
Übergeordnete Mobilität  
Ein möglichst nachhaltiges und auf die Verkehrsmittel 
des Umweltverbunds setzendes Verkehrskonzept muss 
sich an den in der Konzeptstudie Klimaneutralität 2030 
formulierten Reduktionszielen ausrichten  
 
 
 
 
 
 
 
70
02 | 5 Fortschreibung  
Empfehlungen des Strategieteams mit übergeordneten Rahmenbedingungen
Abschlussberatung des Strategieteams

werden. Kleinteilige Mischstrukturen sind für den nörd-
lichen Bereich des Stadthafens 2 denkbar, eine Umge-
staltung des Messe-Vorplatzes ist seit Jahren in der 
Diskussion und aus Sicht des Strategieteams überfällig. 
Der Hawerkamp soll seinen Charakter bewahren. Diese 
Per-spektiven für die Teilquartiere können modellhaft 
schrittweise nicht aus einem Guss erfolgen und sollen 
von effektiven Zwischennutzungen begleitet werden. 
 
Erlebnis Kanalufer 
Die Expertinnen- und Expertenrunde nahm weiter die 
Überlegungen zum Kanalufer in den Blick, die u. a. auch 
über die weiterführenden städtebaulichen Qualitäts-
sicherungen geklärt werden müssen. Fragestellungen 
hierzu sind nur über vielfältige Lösungsansätze zum Bei-
spiel über das konkurrierende Vorgehen im Rahmen 
eines städtebaulichen Wettbewerbs zu beantworten: 
Soll es am Kanal zukünftig auch Badestellen in Kombina-
tion mit neuen öffentlichen Räumen geben? Wie könn-
ten die Quartiere auch urbane und klare Raumkanten 
bilden, näher zum Kanal hin, so wie die Gebäude an den 
Stadthafen 1 herangewachsen sind oder weiter abge-
rückt als Würdigung des Landschaftselementes Dort-
mund-Ems-Kanal?  
 
Formuliertes Ziel bleibt aus Sicht des Strategieteams die 
Etablierung von „geduldeten“ Badestellen zum Beispiel 
im neuen Stadthafen 2. Auch ist die Entwicklung von 
hohen Gestalt- und Nutzungsqualitäten der neuen, öf-
fentlichen Räume entlang des Kanals und vor allem in 
Zuführung aus den Modellquartieren zum Kanalband 
eine der herausragenden Zukunftsaufgaben in Münster. 
Die Qualitäten der Erlebnis- und Naturlandschaft des 
Dortmund-Ems-Kanals müssen bis in die Tiefen der 
Quartiere dringen. Die Ausgestaltung und Form wird in 
weiteren Planungsphasen geklärt werden können. 
 
Vernetzungen 
Beim Thema weitergehender, stadträumlicher Vernet-
zungen wurde u.a. besprochen, dass der Albersloher 
Weg als wichtige Ein- und Ausfallstraße für alle Ver-
kehrsarten in die Rahmenkonzeption integriert werden 
muss. Die Trennwirkung des Albersloher Weges zwi-
schen Modellquartier 3 und 4 sowie dem Stadthafen 1 
und dem Modellquartier 5 soll künftig durch verbes-
serte Konzepte abgeschwächt werden.  
 
 
 
 
Dennoch bleibt zu berücksichtigen, dass der Albers-
loher Weg als Verkehrsader auch den Zugang in die 
Quartiere sichert und Anknüpfungspunkt weiterer Er-
schließungen sein wird. Auch ist Lärm hier ein zu bewä-
tigendes Problem. Zukünftige Erschließungen für PKW 
müssen auch auf bestehende Straßen und Anschluss-
punkte zurückgreifen, weil die „Insellagen“ der Modell-
quartiersflächen u.a. mit den Barrieren (Bahntrasse, 
Wasserstraße, Bundesstraße) keine anderen Optionen 
ermöglichen. Im Sinne der Stadt der kurzen Wege müs-
sen Vernetzungen und Mobilitätskonzepte im Zusam-
menhang auch mit den Nachbarschaften und 
Dienstleistungs-, Kultur- und Nahversorgungsange-
boten gedacht werden.  
 
Die Erreichbarkeit mit Verkehrsmitteln, die der "sanften 
Mobilität" zuzuordnen sind, ist eine der Münsteraner 
Besonderheiten und eine wesentliche Anforderung an 
die neuen Modellquartiere.  
Verknüpfungselemente mit Direktanschlüssen an neue 
und bestehende Brücken, rundum komfortable und ver-
besserte Wegeverbindungen auch in Richtung Innen-
stadt müssen somit konkretisiert werden.
73
Räumliche Schwerpunkte:  
 
Mit den entstandenen Strukturmodellen im Blick stellte 
das Strategieteam auf der Grundlage der erarbeiteten 
Gemeinsamkeiten aller 4 Teams neben den übergeord-
neten Leitthemen auch räumliche Schwerpunkte he-
raus. 
 
Kanalband  
Die Ostseite der Stadt ist durch Barrieren wie Gewerbe 
sowie Industrie und den Kanal geprägt. Der anschlie-
ßende Grünzug Lütkenbeck-Loddenbach und auch die 
Lebensader Dortmund-Ems-Kanal muss dennoch von 
außen in die Mitte der Quartiere geführt werden. Auch 
neue Brückenoptionen für die Bewegungen zu Fuß oder 
mit dem Rad sind Teil dieser Vernetzungsstrategie. 
 
Stadtentrée Albersloher Weg 
Die stadträumliche Gestaltung durch die Funktion als 
zentrale Innenstadtzuführung ist Teil der Zukunftsauf-
gabe, die Barrierewirkung zwischen den Modellquartie-
ren muss reduziert werden. 
 
 
 
Grüner Hafenplatz 
Eine von Bebauung frei gehaltene „Hafenspitze“ des 
Stadthafen 1 hin zum Dortmund-Ems-Kanal eint die 
Konzepte. Dieser Bereich ist repräsentativ für die Ge-
samtstadt Münster und verfügt über eine einzigartige 
Prominenz, mit welcher nicht trivial umgegangen wer-
den kann. Diese gilt als eine der wertvollsten Flächen 
der Stadt und soll als „Grüner Hafenplatz“ einer öffent-
lichen Nutzung zugeführt werden, wobei neue bauliche 
Raumkanten Bestandteil der Gesamtkonzeption sein 
können. Die 4 Teams haben mehrfach einen Brücken-
übergang an dieser Stelle vorgesehen, was im Weiteren 
gesondert geprüft werden muss, um die Freiraumquali-
tät am Kanal nicht zu schmälern. Außerdem besteht mit 
der vorhandenen Schillerstraßenbrücke bereits ein An-
gebot in unmittelbarer Nähe. Weitere neue Brücken 
brauchen zudem viel Platz, um nötige Höhenüberwin-
dungen zu bewältigen. 
 
Gelenkpunkt Stadthafen 1 und Kanal 
Die Herausforderung der äußersten Spitze des Stadt-
hafen 1 mit der gegenüberliegenden Uferseite des Mo-
dellquartiers 3 (Theodor-Scheiwe-Straße) verlangt eine 
ganzheitliche stadträumliche und landschaftliche Be-
trachtung, auch vom Wasser aus gesehen. Gemäß Emp-
fehlung des Strategieteams brauchen die zukünftigen 
öffentlichen Freiräume in den Modellquartieren auch 
Urbanität und angemessene Dichten. Die insbesondere 
in der Gelenkfunktion Kanal und Hafen zu erzeugende 
zukünftige Raumwirkung ist zentral und muss zudem 
mit der Frischluftschneise vereinbar sein. 
 
Besonderheit Hawerkamp 
Das Strategieteam stellte zudem auf der Basis der Werk-
stattergebnisse fest, dass das Modellquartier 5 mehrere 
Identitäten und Funktionen hat, welche unterschiedli-
che Ansprüche an die zukünftige Planung stellen wer-
den. Der zentrale Hawerkamp mit der Altbausubstanz 
stellt eine sensible Struktur dar und kann im Gegensatz 
zum Gebiet nördlich des Stadthafen 2 sowie der Jovel 
Fläche kaum nachverdichtet werden. Ergänzt wird die 
Gemengelage im Quartier durch das Messe und Con-
gress Centrum, welches ebenfalls gesondert im Sinne 
einer „urbanen“ Messe der Zukunft betrachtet werden 
müsse.  
 
Entscheidend ist, dass die Teilbereiche innerhalb des 
Modellquartiers 5 gut nebeneinander funktionieren. 
„Der Hawerkamp muss laut sein dürfen“ und mit Erwei-
terungsflächen und Experimentierangeboten gestärkt 
72
Potenzial Stadthafen 2 „Grüner Hafenplatz“ am Stadthafen 1

03–  KONZEPT   
>> Konsequent: gemeinschaftlich erarbeitete Vision mit wichtigen  
     Informationen für weitere Planungsschritte

77
Aus den Ergebnissen der Werkstattarbeit am 2. und 3. 
September 2022, den Anregungen und Ideen aus der 
Online-Beteiligung sowie den Hinweisen des Strategie-
teams hat das Büro FALTIN+SATTLER aus Düsseldorf ei-
nen Perspektivplan für die drei neuen Quartiere am 
Dortmund-Ems-Kanal erstellt.  
 
Es ist als räumlich-funktionales Gesamtkonzept mit kon-
kreten Handlungsfeldern zur Vorbereitung der Entwick-
lung der Modellquartiere 3 | 4 | 5 zu verstehen. 
76
03 | 1 Perspektivplan  
 
Skizzenhafte Zusammenfassung räumlich-funktionaler Rahmenbedingungen
KLEINBUSSE
Quartierszentrum
Liegewiesen
A k t i ve Erdgeschosse
familienge recht
nic ht-k ommer zielle  Nutzung en
F r i sch l u ftschnei s e
nachhaltige Materialien
PV - D ä c herG RÜN ZON E N E R W EITERUNG
Zwischennutzungen
Über bauu ng Baum arkt
MULTIFUNKTIONALE FLÄCHEN
neue Brückenverbindung
AUT OFR E I
Rad- & Fußwege
experimentelles, innovatives 
& leistbar
es Wohnen
Nutzungsmischung
WASSERSPORT
URBAN GARDENING
FUNKTIONALER LÄRMSCHUTZ
G r ünr a u m  a m  K anal
p r o z e ssual e  E n t wickl ung
Nachverdichtung Gewerbe
Wohnen im Bestand
BARRIEREFREIHEIT
Eingangssituationen & Durchwegung
GASTRONOMIE
Urbane Produktion
SOZIALE 
EINRICHT UNG EN
Bademöglichkeiten
Haus der Kul tur en
SKATEPLATZ
Zugänge zum Wasser
F l ä c henent s i egl ung
e x peri ment e lle  W ohnf ormen
SITZG ELEGENHE ITEN
N A CHT L EBEN
Impulsgeber  stärken
Container
grüne Verbindungen
Märkte
Q u a r t i e r scaf é
Beteilig ung alle r Akteur e
-
24h Bel ebung
Büros & Dienstleistungen
W ä rmetauscher
MobilitätstationBeteiligung
Verkehrsflächen reduzieren
M O B I L I T Ä T SKO N Z EPT
Zentrale Ideen des Werkstattprozesses

79
Der Perspektivplan bildet die Grundlage für die folgen-
den städtebaulichen Wettbewerbe und gibt vor, in wel-
che Richtung die Entwicklung gehen soll. Er definiert 
eine Zukunftsvision mit Handlungsräumen samt denk-
barer Funktionszuweisungen auf der Basis der gemein-
schaftlich herausgearbeiteten Besonderheiten und 
Schwierigkeiten. So gibt er etwa einen Überblick darü-
ber, wo welche Nutzungen angesiedelt werden könn-
ten, zeigt auf, wo Brücken über den Kanal zur Vernet-
zung der Quartiere oder städtebauliche Hochpunkte 
entstehen könnten, schlägt Standorte für Mobilstatio-
nen vor und trifft Empfehlungen zur Qualität der öffent-
lichen Räume. 
 
Für die drei Quartiere sind im Werkstattverfahren dabei 
ganz unterschiedliche Schwerpunktthemen gesetzt 
worden: Während auf dem ca. 20 ha großen Areal des 
Modellquartiers 3 an der Theodor-Scheiwe-Straße drin-
gend benötigter Wohnraum sowie Arbeitsstätten ge-
schaffen werden sollen, liegt der Fokus beim Modell-
quartier 4 Nieberdingstraße / Eulerstraße (rund 11 ha) 
auch auf urbanen Produktionen und Dienstleitungs-
gewerbe. Am Hawerkamp / Stadthafen 2 (ca. 25 ha), 
dem Modellquartier 5, stehen dagegen Kunst, Kultur 
und Freizeit im Vordergrund.  
 
Hohe Priorität für die weiteren Planungen hat es, beste-
hende (Wohn-) Strukturen zu schützen und Schritt für 
Schritt um neue Nutzungen zu ergänzen. Wie dieses 
Miteinander aus Alt und Neu aussehen kann, wurde im 
Rahmen des Werkstattverfahrens intensiv erörtert. Über 
die Quartiere hinaus wurde und wird zudem der Land-
schaftsraum des Dortmund-Ems-Kanals als blau-grüne 
Lebensader verstärkt in den Blick genommen – mit he-
rausragender Bedeutung für Freizeit, Erholung und Mo-
bilität, damit die neuen Quartiere untereinander und 
mit den umliegenden Stadtteilen optimal vernetzt wer-
den können. 
 
Der Perspektivplan schlägt beispielsweise neue Baufel-
der für ein urbanes Leben, Wohnen und Arbeiten ein-
schließlich verbindender Grünstrukturen in den Quar-
tieren sowie Standorte für neue Mobilitätstationen und 
neue Kanalbrücken zur besseren Vernetzung der Quar-
tiere vor. Vorhandene Strukturen, seien es Gebäude 
oder Wald- und Grünflächen, sollen Inspiration für die 
stadträumlichen und atmosphärischen Qualitäten der 
neuen Quartiere sein. Zentrales Ergebnis der Werkstatt-
arbeit war zudem der Wunsch, die Hafenspitze am 
Stadthafen 1 an der Einmündung in den Dortmund-
Ems-Kanal für eine öffentliche Nutzung als neuen grü-
nen Hafenplatz vorzuhalten. Auch dieser Aspekt wurde 
in den Perspektivplan integriert. 
 
Entstehen sollen Quartiere mit Modellcharakter, die in 
puncto Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Vielfalt und Mobili-
tät neue Maßstäbe setzen. Sie sollen bezahlbaren 
Wohnraum und Raum für neue Wohnformen bieten, 
nutzungsgemischt sowie autoarm bzw. in weiten Teilen 
autofrei sein. Dem öffentlichen Raum wird als Raum für 
Begegnung eine zentrale Rolle zugeschrieben. Ziel ist es, 
über eine attraktive Freiraumgestaltung die Klimaresi-
lienz der neuen Quartiere zu stärken. Das Element Was-
ser soll in der Planung eine wichtige Rolle spielen und 
bis tief in die Quartiere hinein erlebbar gemacht wer-
den. Vor allem aber sollen sowohl Planung als auch die 
Quartiere selbst flexibel sein, um auf künftige Verände
-
rungen in der Lebens- und Arbeitswelt reagieren zu kön-
nen. 
 
78

81
Richtungsweisend für die städtebaulichen Qualifizierungen sind ebenfalls die den Perspektivplan ergänzen-
den und konkretisierenden Handlungsfelder. Sie bilden einen inhaltlichen Leitfaden.
80
Handlungsfelder
[ 1 ] Stadthafen 1: südliche Hafenspitze  
Der Mut Münsters, diese prominenteste Stelle am  
Wasser für eine bedeutsame öffentliche Nutzung vor-
zuhalten, muss unbedingt aufrechterhalten werden. Sie 
besitzt eine maximale Wertigkeit und darf nicht trivial 
verwertet werden. Eine mittelfristige Nutzung als Hafen-
park ist realistisch, der Freiraum könnte gar mit einem 
Erlebnis „an die Wasseroberfläche“ des Kanals heran-
ragen („Landschaftstreppen“ zum Kanal – sicheres 
Schwimmen im Ponton-Schwimmbecken etc.). Sehr 
wohl bedarf dieser besondere Ort aber einer räum- 
lichen Fassung und einer angemessenen Dimension.  
 
[ 2 ] Stadthafen 1: Entréesituation mit dem Gegenüber 
der Kanalsilhouette des Modellquartiers 3  
Für die Entréesituation zum Stadthafen 1 ist neben der 
Sicherung und Aktivierung der Hafenspitze auch das 
nördliche Geschehen rund um das Areal des ehema-
ligen Osmo-Geländes samt Hochhaus an der Brücke 
Schillerstraße zentral. Die Integration aller angren- 
zenden Bauvorhaben an der Wasserfront sowie auch 
des prägnanten Speichergebäudes an der nördlichen 
Spitze des Stadthafens 1 ist von Bedeutung.  
 
Die auf der östlichen Kanalseite zu definierende neue 
stadträumliche Ausprägung im Modellquartier 3 muss 
im Zusammenhang mit dieser prominenten Situation 
rund um das bedeutende Entrée vom Kanal zum Stadt-
hafen 1 sorgfältig betrachtet und gestaltet werden. Im 
anschließenden Qualifizierungsverfahren ist diese Situa-
tion daher besonders zu thematisieren.  
 
Ob dabei auf der gegenüber dem Stadthafen 1 liegen-
den Seite des Modellquartier 3 sehr nah an die Kanal- 
und Wasserseite herangerückt wird oder nicht, sollte 
der weiteren städtebaulichen Betrachtung überlassen 
bleiben. Bestandteil ist selbstverständlich immer eine 
garantierte komfortable öffentliche Zugänglichkeit und 
auch die Integration des Bestandsgrundstücks der aka-
demischen Ruderverbindung Westfalen.
 
 
[ 3 ] Kanalsilhouette und innen liegende Kanal-        
promenade, wichtige Verknüpfung Stadthafen 1 mit 
dem „neuen“ Stadthafen 2 
 
Der stadträumlich und funktional wichtige Übergang 
vom Stadthafen 1 bis zur „Barriere“ des Albersloher 
Weg muss gerade wegen schwieriger Rahmen- 
bedingungen einen einheitlichen Duktus der Freiraum-
gestaltung der stadtseitigen Wasserkanten erhalten. Ein 
schmales gestaltetes Band im Sinne einer feinsinnig und 
filigran herausgearbeiteten Uferpromenade ist der rich-
tige Ansatz. Verbindungen in die Tiefe in die Quartiere 
am Stadthafen 1 bzw. in die öffentlichen Räume der 
Straßen „Am Mittelhafen“, „Kiesekamps Mühle“ sowie 
„Hafengrenzweg“ samt der zu qualifizierenden Verbin-
dung unter dem Albersloher Weg zum Stadthafen 2 
sind von zentraler Bedeutung, um die Verbindung der 
genannten Räume untereinander und mit dem Kanal si-
cherzustellen. Letztgenannte Verbindung ist ein weite-
rer, wichtiger öffentlicher Raum in der zweiten Reihe, da 
der terminierte und planfestgestellte Kanalausbau nur 
eine schmale Wegebegleitung am Ufer zulässt.  
 
Die fest eingeplanten Projekte an der Uferseite, wie  
beispielsweise das Projekt der Dockland GmbH, die 
schmalen vorgesehenen Baufelder direkt an der Kanal-
kante sowie ein in zweiter Reihe, aber prominent am  
Albersloher Weg angedachtes Projekt der Projekt- 
entwicklung der Grimm Holding, sind Teile der Kanal- 
silhouette.  
 
Die Integration des neuen Güterschiffsanlegers (dieser 
ist parallel zum Kanal zwischen Stadthafen 1 und Al-
bersloher Weg geplant) muss den gestalterischen An-

8382
stage“ und Logistikbereiche noch enger mit der Messe 
und den Raumangeboten außen und auch innen (Logis-
tik-Reserven in den Hallen) zu verzahnen, um wertvolle 
Flächen in Richtung DEK und Stadthafen 2 Schritt für 
Schritt entwickeln zu können.  
 
[ 7 ] Urbanes Zukunftsbaufeld am Stadthafen 2 inkl. 
der “kleinen Hafenspitze“  
Zwischen Hawerkamp und dem Becken des Stadthafens 
2 entfaltet sich ein kleines Teilquartier, welches eben-
falls von der Situation am Wasser hervorragend an der 
Entwicklung partizipieren kann. Die vorhandene Gastro-
nomieterrasse rund um den „Coconut-Beach“ wird  
hoffentlich noch lange den Abschnitt positiv vorprägen.  
 
Im weiteren Umfeld und am Kanal ist temporär eine La-
gerfläche für den Kanalausbau über einen Zeitraum von 
mindestens zehn Jahren mit zu integrieren. Langfristig 
kann hier eines der interessantesten urbanen Teilquar-
tiere entstehen. Klare Raumkanten zum Wasser können 
dieses Teilquartier prägen, eine Sicherung der vollstän-
digen Ufersituation für eine öffentliche Zugänglichkeit 
auch im Bereich des Experimentierfeldes Hawerkamp ist 
obligatorisch und Grundvoraussetzung. Die Zukunft der 
kleinen Hafenspitze sollte nach dem Vorbild der großen 
Schwester im Stadthafen 1 lange offengehalten werden 
bzw. Bestandteil besonderer Freiraumangebote am Ka-
nal sein. 
 
[ 8 ] „Am Hawerkamp“ mit Experimentierfeld zum  
Kanal  
Bereits die Straße Am Hawerkamp, beginnend am  
Messe-Entrée und am Jovel-Ensemble, bekommt zu-
künftig über einen veränderten Verlauf eine andere  
Rolle zugewiesen. Die Straße wird zum zentralen öffent-
lichen Raum mit Zuführungsfunktion zum Event-,  
Kultur- und Gastronomieareal des Hawerkamp- 
Geländes und des Stadthafens 2, samt neuer Entwick-
lungsoptionen. Der Hawerkamp steht für ein vielfältiges 
und einmaliges kulturelles Angebot. Diese Funktion 
muss gesichert, gestärkt und mit Erweiterungsräumen 
angereichert werden. Neben der Keimzelle des  
Gebäudeensembles mit einer Vielzahl von Nutzerinnen 
und Nutzern ist in Richtung DEK ein urbanes Experimen-
tierfeld ein erklärtes städtebauliches Ziel.  
Auch hier kann, orientiert an zukunftsfähiger urbaner 
Produktion, durchaus auch aus den Event- und Kunst-
aktivitäten entwickelt, mit Dienstleistungen, Fortbil-
dungen etc. eine bedächtige und von den Initiativen des  
Hawerkamp getragene Entwicklung mit Betreiber- 
konzept in Gang gesetzt werden. 
 
Einfaches, experimentelles Bauen nach dem Vorbild  
einer nachhaltigen „Minimalarchitektur“ (SeeCon- 
tainer / „Kreativ-Garagen“) kann auch unter dem Aspekt 
der Lärmschutzfunktion für das gegenüberliegende 
Wohnen des Modellquartiers 4 an der Nieberding- 
straße / Eulerstraße Vorbildcharakter übernehmen.  
 
[ 9 ] "Nieberding am Wald" samt Teilareal Eulerstraße  
Das Modellquartier 4 rund um die Nieberdingstraße / 
Eulerstraße hat über die zahlreichen Nutzer und Nutze-
rinnen in höchst unterschiedlichen Gebäudebeständen 
bereits eine eigene Identität erlangt. Diese wurde von 
einem ausgeprägten Gemeinschaftssinn, ausgehend u. 
a. von dem Nieberding e.V., auf den Weg gebracht und 
verleiht dem Standort Lebendigkeit. Die naturräumliche 
Situation mit einer breiten, landschaftlich geprägten 
und waldartigen Adresse zum DEK, wird auch zum Leit-
bild zukünftiger Entwicklungen.  
 
Als „Quartier am Wald“ muss dieses Motiv auch weiter 
unterstützt werden zum Beispiel durch ergänzende 
Baumpflanzungen für einen langfristig zu erreichenden 
Waldcharakter. Sukzessive Nachverdichtungen und Er-
neu-erungen (kleinere und mittlere Baufelder am Rande 
des Waldes oder Einzelneubauten) können das Quartier 
nach und nach zukunftsfähig machen. Zeitgemäße For-
men von Arbeiten, auch aus den Keimzellen vorhande-
ner Inkubatoren rund um die Event- und Gastronomie-
szene entwickelt, können trotz der Umfeld-Belastungen 
der aktiven Hafenindustrie südlich der WLE-Brücke Teil 
der Entwicklungsstrategie werden.  
 
Das „Quartier am Wald“ kann sich Stück für Stück erneu-
ern. Hierbei sollte auch das abgeschiedene Teilareal an 
der Eulerstraße als südlicher Auftakt, trotz der Barriere 
der in der Erneuerung befindlichen WLE-Trasse, mit ein-
gebunden werden. 
 
sprüchen der Kanalsilhouette entsprechen und zum Er-
leben des Kanals beitragen. An dieser prominenten Stel-
le am Kanal sollten etwaige Kombinationen / Doppel-
nutzungen mit weiteren Freizeit-Schiffsanlegeoptionen 
geprüft werden.  
 
[ 4 ] Stadthafen 2 mit optionalem Strandpark  
Ausgehend von der Kanalsilhouette im Übergang vom 
Stadthafen 1 zum Stadthafen 2, samt Barriereüberwin-
dung des Albersloher Weges, muss der Erlebnisbereich 
im Anschluss an dieses „Nadelöhr“ wieder eine größere 
Kraft entwickeln, um zum Stadthafen 2 zu überführen.  
Auf der Nordseite des Stadthafens 2 bietet sich optio-
nal, auch wegen der hervorragenden Sonnenausrich-
tung des Ufers, die besondere Chance der Schaffung ei-
nes öffentlichen „Strandparks“ als einzigartiges Erlebnis 
für Münster an. Die Spundwände des Hafenbeckens un-
terliegen einem Erneuerungsbedarf, sodass auch zum 
Kanalwasserspiegel hinführende Landschaftsgestalt- 
ungen einzigartige Erlebnisse schaffen können. Wasser-
sportoptionen und sichere Schwimmangebote sind ge-
rade hier im Ziel- und Strategiekonzept richtig verortet.  
 
Das Nebeneinander von Naherholung (optional 
„Strandpark“) und Wohnen / Gewerbe (s. unten) muss 
mit besonderer Vorsicht behandelt werden, damit  
etwaige Nutzungskonflikte vermieden werden. Beson-
ders sensibel ist der Übergang von den öffentlichen 
(Bade-)Bereichen zu den angrenzenden privaten  
Nutzungen. Hier sind entsprechende städtebauliche  
Lösungen gefordert.  
 
[ 5 ] Baufelder nördlich Stadthafen 2 - südlich des      
Jovel  
Unter dem starken, positiven Einfluss einer Lage am 
Stadthafen 2 kann das Areal südlich des Jovel städtebau-
lich qualifiziert werden. Zur Erschließungsrahmen- 
bedingung zählt auch eine unbedingt zu ertüchtigende 
Querverbindung unter dem Albersloher Weg, dort wo 
eine Unterquerung bereits vorbereitet wurde. An dieser 
Stelle müssen zukünftig die lichten Höhen überprüft 
werden, um eine vollwertige Barriereminderung des  
Albersloher Weges zu erreichen bzw. eine komfortable 
Vernetzung des Stadthafen 1 mit dem Stadthafen 2 zu 
gewährleisten.  
Zu beachten ist innerhalb dieser Entwicklungsflächen 
resp. neuen Baufelder, dass bei stadträumlich über- 
geordneten Betrachtungen ein möglicher Hochhaus-
Standort als Stadtsignet vorgesehen wird. Damit soll die 
besondere stadträumliche und orientierungsgebende 
Situation als Auftakt zur Innenstadt direkt am Kanal-
Brückenkopf unterstrichen werden. Ein solches Projekt 
stärkt auch das gesamte städtebauliche Erscheinungs-
bild der Magistrale Albersloher Weg.  
 
Die Popularität des Jovel und seine raue, industriell-
Backsteinarchitektur sollte für die architektonischen 
und atmosphärischen Qualitäten des neu zu ent-
wickelnden Quartiers berücksichtigt werden. 
  
[ 6 ] Messe der Zukunft  
Die für die Stadt Münster unverzichtbare Adresse rund 
um die Messe mit der Halle Münsterland muss Teil der 
gesamten Aufwertungsstrategie für die Modellquartie-
re 3 | 4 | 5 werden.  
 
Der geplante neue Haltepunkt für die Regionalbahnver-
bindung der WLE wird dazu führen, dass auch das  
Messegelände als öffentlicher Verknüpfungsraum weiter 
an Bedeutung gewinnt. Eine urbane Ausstrahlung der 
Messe und ihres unmittelbaren Umfeldes muss als 
selbstverständlicher Bestandteil im stadträumlichen 
Kontext der neuen Quartiere im Fokus der Entwick-
lungsstrategie der nächsten Jahrzehnte stehen. Dabei 
sollte auch die wichtige Adresse zum Albersloher Weg 
und das wenig zeitgemäße Entrée, bestehend aus einem 
versiegelten, überdimensionierten Platz, aufgewertet 
werden. Abgeleitet aus dem städtebaulichen Gesamt-
kontext ist ein Standort für ein städtebauliches Signet 
direkt gegenüber dem Stadthaus 3 möglich. Synergien 
zum Beispiel von gastronomischen Angeboten in den 
lebendigen Quartieren nebenan und im Stadthafen 1 
können Teil der gemeinsamen Entwicklungsstrategie 
werden.  
 
Bisherige Konzerte und Großevents haben über die Ver-
webung mit dem Messeareal und dem Hawerkamp ein 
Alleinstellungsmerkmal geschaffen, deren Durch- 
führung auch mit der Nachbarschaft eines Störfall-
betriebes möglich ist. Hier muss es gelingen, die „back-

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Nach Süden zum Albersloher Weg muss sich die Entrée-
situation noch lange Zeit mit den städtebaulichen  
Prägungen des Bauhaus-Areals arrangieren. Ein gestalt-
erisch prägnant herausgearbeiteter öffentlicher Raum 
samt der Möglichkeit eine „Super-Mobilitätstation“ für 
die Modellquartiere an der Feuerwache ist das erklärte 
Ziel.  
 
[ 12 ] Albersloher Weg – Tor zur Stadt, aber Barriere 
zwischen den Modellquartieren  
Der Albersloher Weg ist ein wichtiger und stark frequen-
tierter Verkehrsweg, der die Innenstadt mit dem Süd-
osten der Stadt verbindet. Die Überquerung der Brücke 
wird als Eintritt in die Stadt erlebt. Diese Eingangssitua-
tion könnte durch die Setzung baulicher Hochpunkte 
stärker inszeniert werden.  
 
Der Albersloher Weg wirkt im gesamten Projektgebiet 
als Barriere und zerschneidet die Modellquartiere. Das 
gilt insbesondere für den Teil südlich der Brücke, der auf 
einem Damm geführt wird und von Gewerbebauten 
und Parkplätzen flankiert wird. Die Barrierewirkung 
muss – soweit es die baulichen und topografischen Be-
dingungen erlauben – durch bauliche und gestalt- 
erische Maßnahmen reduziert werden. 
Der Waldbestand im Modellquartier 4 liegt direkt am 
Kanal und wird zukünftig einer neuen sozialen Kontrolle 
unterliegen bzw. nicht mehr im Dornröschenschlaf lie-
gen, dies bedeutet aller Voraussicht nach auch Pflege-
Begleitmaßnahmen. Vor allem dann, wenn sich die 
Quartiere mit vielen Beschäftigten und neuen Bewoh-
nerinnen und Bewohnern weiterentwickeln. Auch könn-
te eine Kanal-Brückenoption für Fußgängerinnen und 
Fußgänger sowie Radfahrende als Vernetzung mit dem 
gegenüberliegenden Modellquartier 5 Am Hawer-
kamp / Stadthafen 2 dazu führen, dass der Waldsituati-
on eine weitergehende Bedeutung zugewiesen wird. 
Das Leitbild des „Quartiers am Wald“ verlangt dabei oh-
nehin eine landschaftliche Begleitung und eine Stär-
kung des Waldthemas im gesamten Quartier. 
 
Nach Norden muss die Vernetzung zum Modellquartier 
3 gelingen. Hier sind auch Entwicklungen zum Albers-
loher Weg hin mit einem multifunktionalen Gewerbe-
hof rund um den EventPort zu einem hybrid genutzten 
Quartier möglich. Eine weitere Mobilstation an der  
B 51 beschreibt eine städtebauliche Option. 
 
[ 10 ] Wassersportzentrum Münster  
Als unverzichtbarer Bestandteil des Kanalerlebnisses 
und des „Quartiers am Wald“ gilt das Wassersport- 
zentrum Münster. Vorrangig solche Keimzellen machen 
das Freizeit- und Landschaftserlebnis am DEK attraktiv.  
 
Diese kleine Waldlichtung inkl. im Rahmen des Kanal-
ausbaus geplanter neuer Ein- und Ausstiegsstelle ist  
dabei ein zu integrierender Bestandteil der Zukunfts-
perspektive im Modellquartier 4. Auch hier ist eine 
langfristige Entwicklung im Rahmen neuer Bauprojekte 
in Kanalufernähe nicht gänzlich ausgeschlossen, sofern 
diese im Einklang mit dem Wassersport stehen. Das B-
Side Projekt im Stadthafen 1 zeigt beispielsweise ein-
drucksvoll auf, wie eine hybride Gebäudenutzung im 
Erdgeschoss auch die Sportlerinnen und Sportler  
attraktiv und mit direktem Zugang zum Wasser integrie-
ren kann.  
 
 
 
 
[ 11 ] Modellquartier 3 mit Schwerpunkt Wohnen und 
Lebendigkeit mit begleitendem Retentionsraum und 
Kaltluftschneise „Lütkebach“  
Die Qualitäten der Lebensader des DEKs bis in die  
Tiefe des Modellquartiers 3 und damit langfristig bis 
zur Trasse der B 51 hineinzuziehen, ist eines der städte-
baulich-freiraumplanerischen Leitziele. Es gilt, möglichst 
hohe Qualitäten für die neuen Bewohnerinnen und  
Bewohner zu schaffen.  
 
Auch in der Tiefe des Stadtviertels muss das Erlebnis 
vom Wasser im Quartier durch neue Freiräume spürbar 
gemacht werden. Das zieht möglicherweise auch höhe-
re Verdichtungen nach sich und verlangt eine städte-
bauliche Strukturierung in den Baufeldern mit entspre-
chenden Gebäudetypologien und partiellen Höhen-
pointierungen. Dass dies möglich ist, zeigen Beispiele 
wie Hamburg – Hafencity oder Wien – Nordbahnhof, 
welche für die Modellquartiere als Referenzen heran-
gezogen werden. Die Wohnangebote in Modell- 
quartier 3 werden auch in der gewünschten Durch-
mischung der „SoBoMü“ und damit für alle Segmente, 
insbesondere für preiswerten Wohnraum ausgelegt.  
 
Weitere Durchmischungen und Erdgeschoss- 
belebungen nach Wiener Vorbild sind obligatorisch. 
Hier sind u.a. urbane Produktionen, Büros, Praxen,  
Gastronomie, untergeordnete Nahversorgung, Kultur, 
soziale Infrastruktur wie Gemeinschaftsangebote und 
Kitas Teil der Programmierung.  
 
Zur B 51 kann durch die innerbetriebliche Verlagerung 
vorhandener Gewerbebetriebe eventuell eine passive 
Lärmschutzfunktion geleistet werden.  
 
Nach Norden zur Schillerstraße und nach Osten zur B 51 
prägen Retentionsräume für Starkregenereignisse und 
die Kaltluftschneise des Lütkenbachs bei Einbezug des 
Areals der akademischen Ruderverbindung Westfalen 
und der landschaftlich eingebetteten Schillerstraße die 
Außenkontur des Modellquartiers 3.

87
Am 28. September 2022 fanden sich ab 17.00 Uhr etwa 
150 Personen zum DIALOG 3 in der Veranstaltungsloca-
tion Jovel in Münster ein. Hintergrund war die Vorstel-
lung des vom Team FALTIN+SATTLER ausgearbeiteten 
Perspektivplanes, welcher vor Ort sowie im Nachgang 
der Veranstaltung online kommentiert werden konnte.  
 
Die Präsentation des Perspektivplans und der Hand-
lungsfelder durch Moderator Jörg Faltin bildeten den öf-
fentlichen Abschluss des Werkstattverfahrens. Im Rah-
men des DIALOG 3 informierte zudem eine Ausstellung 
über alle Ergebnisse.  
 
Der Abend endete mit einem bildreichen Vortrag des 
Hamburger Oberbaudirektors Franz-Josef Höing, der 
seine Erfahrungen mit der Entwicklung von Quartieren 
am Wasser in Hamburg mit dem Publikum teilte.  
 
Die Veranstaltung des DIALOG 3 bot die Gelegenheit, 
sich auf die Gemeinsamkeiten und übergeordneten 
Zielsetzungen zu verständigen. Das Publikum war sich 
einig: Den Verantwortlichen ist es gelungen, die um-
fangreichen Impulse zu verbinden und zu einem strate-
gischen Fundament zu formen. Die Prozesshaftigkeit so-
wie Offenheit des Vorgehens in Münster wurden unter-
strichen und sie bieten eine solide Ausgangslage für die 
nächsten Schritte. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impuls Franz-Josef Höing, Hamburg  
Ein kurzer Blick in den Norden  
Die Aufgabe laut Franz-Josef Höing ist es, mit den Un-
wägbarkeiten der Zukunft umzugehen und für diese ein 
stabiles Gerüst zu errichten. Dazu zählt auch, den Ver-
kehr anders zu denken und die Fußgänger- und Rad-
mobilität in den Mittelpunkt zu stellen.  
 
Eindrücklich und richtungsweisend war die Voranstel-
lung des Freiraums in Ufernähe und die Schaffung von 
stabilen Strukturen, welche gleichzeitig flexibel sind 
und den Bestand wertschätzen. Er betonte, dass städte-
bauliche Entwicklungen immer auch offen gegenüber 
kommenden Veränderungen sein müssen, denn das 
Wohnen und Arbeiten in 30 Jahren könnte ganz andere 
Ansprüche an den Raum stellen als heute.  
 
Auch betonte Franz-Josef Höing, wie prägend Bestands-
gebäude sind und wie diese durch die Ergänzung zu-
träglicher Nutzungen neue Qualitäten entfalten können. 
Es braucht nicht immer eine vollständige Neuentwick-
lung, es kann reichen, Impulse einzustreuen und Flä-
chen baulich neu zu besetzen. Vorrangig besondere 
Orte benötigen eine sensible Behandlung, wofür es 
auch in Münster ein breites Bewusstsein gibt. 
 
 
 
 
86
03 | 2 DIALOG 3 – Perspektive  
 
Ausstellung der Ergebnisse sowie Präsentation des Perspektivplans
Diskussionen an den Modellen
Gut besuchter DIALOG 3 im Jovel - Impuls Franz-Josef Höing, Hamburg 
Moderator Jörg Faltin

89
Im Rahmen einer zweiten Online-Beteiligung, die im 
Nachgang der öffentlichen Abschlussveranstaltung vom 
28. September 2022 durchgeführt worden ist, wurde er-
neut der Wunsch nach Freiräumen ohne Konsumzwang, 
der insbesondere auch für Jugendliche attraktiv ist, be-
tont sowie das Bedürfnis nach öffentlichen Toiletten 
zum Beispiel an der Lebensader des Dortmund-Ems-Ka-
nals. 
 
Autofreie Zonen und die Vermeidung großflächiger, 
ebenerdiger Parkplatzflächen – wobei es zu keiner Be-
schneidung der Parkplätze der MCC Halle Münsterland 
kommen sollte -, die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs 
und des ÖPNV (zum Beispiel durch eine eigene Bus-
spur), eine Verbindung ins Südviertel sowie mehr 
Shared Spaces (von unterschiedlichen Nutzerinnen und 
Nutzern geteilter öffentlicher Straßenraum) wurden an-
geregt.  
 
Die Brückenoption parallel bzw. entlang der neuen WLE-
Trasse wurde zugunsten des Erhalts des Wäldchens be-
vorzugt.  
 
Deutlich wurde auch hier noch einmal, dass der Erhalt 
der Club- und Kulturszene rund um den Stadthafen 2 
bzw. des Hawerkamps für die Entwicklung des Modell-
quartiers 5 für Viele von elementarer Bedeutung ist. 
Hier komme es auch auf innovative Lärmschutzkonzep-
te an.  
 
Das Konzept der Schwammstadt wurde eingebracht so-
wie der Wunsch nach alternativen und nachhaltigen 
Wohnformen, zum Beispiel in Tiny Houses, wobei nach-
haltige Baumaterialien eingesetzt und wiederverwendet 
werden sollten. Eine naturnahe Freiraumgestaltung mit 
vielen Bäumen wird gewünscht, die Schatten spenden 
und das Mikroklima positiv beeinflussen. 
 
Unter dem Titel „Mehr wagen!“ fasste eine Teilnehmerin 
zusammen, dass es darauf ankomme, Modellquartiere 
zu planen, die auch in 60 Jahren noch funktionieren – 
insbesondere mit Blick auf die Themen Klimaresilienz, 
zukunftsfähige Veranstaltungsplanung und die perspek-
tivische Nutzung von Verkehrsachsen wie dem Albers-
loher Weg.  
88
03 | 3 Online-Beteiligung 2  
 
Weitere Hinweise aus dem Internetportal für die Präzisierungen
“Die Einrichtung eines barrierearmen Zugangs zur Badestelle am Stadthafen 2  
könnte die Vielfalt fördern. Auch wäre eine Lösung wie in Berlin mit dem Spree-
Pool denkbar.”
“Der Gasometer stellt nicht nur für die queere Com -
munity einen wichtigen Ort dar und soll erhalten blei-
ben.”
“Um die Atmosphäre eines kalten Büroviertels zu vermeiden, 
wäre die Verwendung natürlicher Baustoffe wie Holz oder 
Naturstein in den Modellquartieren wünschenswert.”
“Um weitere Bodenversiegelungen zu vermeiden, sollten Höhen  
ausgenutzt werden und es sollte mit einer nachhaltigen Wasser-
wirtschaft und Solarenergie geplant werden.”
Der Stadthafen 1 als Nachbar der Modellquartiere
“Der Stadthafen 1 sollte ebenfalls Teil der Quartierentwicklung sein. 
Erst durch die Schaffung von Übergängen und Wegeverbindungen 
kann das Areal entlang des Dortmund-Ems-Kanals eine Aufenthalts-
qualität entfalten.”

9190
Strukturplan: Lebensader  
entlang des Kanals 
blau-grüne Infrastruktur  
Parallel zum Werkstattverfahren erarbeitete das Land-
schaftsarchitekturbüro LAND Germany GmbH einen 
Rahmenplan für die grün-blaue Infrastruktur innerhalb 
der Quartiere.   
 
Die Quartiere Theodor-Scheiwe-Straße, Nieberdingstra-
ße / Eulerstraße und Am Hawerkamp / Stadthafen 2 be-
finden sich unmittelbar am Wasser. Daher ist eine Land-
schaftsentwicklung in enger gestalterischer Beziehung 
zum Dortmund-Ems-Kanal (DEK) vorgesehen, die so-
wohl den Schutz als auch die Nutzung der Freiräume 
entlang des DEK berücksichtigt.  
 
Der Strukturplan für die Quartiere visualisiert entspre-
chende Vorschläge für diese Bereiche. Er basiert auf der 
Vision, dass eine blau-grüne Infrastruktur, d. h. ein Sys-
tem von Wasser- und Grünflächen, die bebauten Berei-
che durchdringt, indem diese sich vom Stadtrand bis in 
das Stadtzentrum zieht, und somit die umgebenden 
Quartiere verbindet. Innerhalb des Plangebietes sind 
daher Grünzüge vorgesehen, die eine durchgehende 
Verbindung durch die Quartiere und entlang des Kanals 
bilden. Die bestehenden Rad- und Fußwege entlang des 
Kanals werden neu geordnet und ergänzen die Kanal-
promenade. Einer der wichtigsten Aspekte ist die aktive 
Nutzung des Kanals. Um diese zu fördern, wird zum Bei-
spiel im Quartier Am Hawerkamp / Stadthafen 2 eine 
Strandwiese mit Bademöglichkeit vorgeschlagen. Aber 
auch entlang des Kanals soll das Ufer als Naherholungs-
gebiet erhalten und weiterentwickelt sowie bis in die 
Quartiere hinein erlebbar gemacht werden. Das Ziel 
sind urbane Räume mit hoher Aufenthaltsqualität bei 
gleichzeitigem Schutz und Erhalt des ökologischen 
Gleichgewichts. 
 
Der Plan kann wie die Ergebnisse des Werkstattverfah-
rens auf der Website eingesehen werden: 
www.stadt-muenster.de/mmq . 
 
 
Die anschließende Fortführung der Planungsgrundlage 
blau-grüne Infrastruktur | LAND Germany

93
Im Rahmen der folgenden städtebaulichen Qualifizie-
rungsverfahren und Wettbewerbe müssen für eine ro-
buste Perspektive der Modellquartiere 3 | 4 | 5 weiter-
gehende Antworten und Lösungsvorschläge gefunden 
werden. Die Erarbeitung von städtebaulich-freiraumpla-
nerischen Plänen für die einzelnen Quartiere wird dabei 
auch weiterhin durch eine kontinuierliche Beteiligung 
der Öffentlichkeit begleitet. Mit dem Werkstattverfah-
ren und dem Perspektivplan im September 2022 wurde 
erst das Fundament für die ganzheitliche Betrachtung 
der Modellquartiere 3 | 4 | 5 gesetzt. 
 
Der Perspektivplan wächst zukünftig mit den Qualifizie-
rungsverfahren für die Modellquartiere 3 | 4 | 5 weiter, 
beginnend mit dem für das Modellquartier 3 vorgesehe-
nen Wettbewerbsverfahren.  Prozessbaustein für Pro-
zessbaustein wird er weiter reifen, ohne dabei die Flexi-
bilität für eine "urbane Sukzession" zu verlieren. 
AUSBLICK 
 
>> Weiterführend: Qualitätssicherungsverfahren mit erneuter Öffentlichkeits-  
>> beteiligung vor dem Beginn der Rahmen- sowie Bauleitplanung  
92
Sommer 2022 am Dortmund-Ems-Kanal

Lesen Sie weiter  
ISSN 0933-9078
Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung                                                   HEFT NR. 
Parkraumuntersuchung Altstadt / Hbf. Münster / Westf  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/94 
Werkstattbericht Stadtentwicklung Münster 2010, Materialien  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/94 
Dokumentation Kongress, neue Wege für das Rad  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/94 
Radverkehr in Fußgängerzonen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4/94 
Bauleitplanung und Wohnungsbau 1994  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5/94 
Verkehrsbericht Münster 1993  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6/94 
Verkehrsmittelwahl und ÖPNV-Akzeptanz der Studierenden in Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7/94 
Bauleitplanung und Wohnungsbau 1995  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1/95 
Programm fahrradfreundliche Stadt Münster 
     Gemeinsame Benutzung von Sonderfahrstreifen durch Bus- und Radverkehr  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/95 
Haushaltsbefragung Münster 1994, Zeitbudget und Verkehrsteilnahme  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3/95 
Wohnungsbau und Eigenheimbau Wohnwünsche von Wohnungssuchenden und Bauwilligen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4/95 
Parkraumuntersuchung im Universitätssektor der Westfälischen Wilhelm-Universität Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/96 
Optimierung für den Radverkehr an Lichtsignalanlagen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/96 
Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur im Universitätsbereich / Innenstadtbereich Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/96 
mensch.mobil ´96 Forum für humane Mobilität. Kongressdokumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/97 
Nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung - von Rio über Istanbul zur lokalen Agenda  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/97 
Zeitstrukturen und Stadt. Das Zeitprofil von Münster - Chance für eine nachhaltige Entwicklung!? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/98 
Untersuchung zu Bündelungspotentialen im Wirtschaftsverkehr des Dienstleistungssektors  
     zum Aufbau einer Branchenlogistik in Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/98 
Erster Nahverkehrsplan Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/98 
Entwicklungskorridor Hauptbahnhof Albersloher Weg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/99 
Funktionale Stärkung von Stadtteilzentren in Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/99 
Neues Wohnen im Bestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2000 
Regionaler Wohnungsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2000 
Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung von mobilé - Wahrnehmung und Bewertung der 
     Mobilitätszentrale Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3/2000 
Großflächiger Einzelhandel in Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4/2000 
Wohnbaulandentwicklung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2001 
Verkehrsbild Münster 2001 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2003 
Lokale Agenda – Nachhaltigkeitsbericht 2001 /2002  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2003 
Einzelhandelskonzept Münster – Leitlinien der räumlichen Entwicklung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2004 
Betriebliches Mobilitätsmanagement der Stadtverwaltung Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2005 
Wohnbaulandentwicklung 2005  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2005 
2. Nahverkehrsplan Stadt Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2006 
Das alltägliche Verkehrsverhalten der Münsteraner
 
     Ergebnisse einer Haushaltsbefragung im November 2007  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2008 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2009 
Attraktiv, generationengerecht, partnerschaftlich  
     Münsters Handlungskonzept zum Demografischen Wandel  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2009 
Verkehrsentwicklungsplan Münster 2025 Teil 1: Analyse und Bestand  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/2009 
Monitoringbericht zur Einzelhandelsentwicklung in Münster 2010  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2011 
Verkehrsverhalten und Verkehrsmittelwahl der Münsteraner 
     Ergebnisse einer Haushaltsbefragung im Herbst 2013  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2014 
3. Nahverkehrsplan Stadt Münster  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2016 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster (2. Fortschreibung)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8/2018 
Planungswerkstatt 2030  
     Dokumentation des Prozesses zur Erarbeitung des Wohnsiedlungsflächenkonzepts  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1/2019 
Zukunftswerkstatt Albachten – Zusammenfassung und Ergebnisse  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2020 
Integriertes Entwicklungskonzept Coerde  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2020 
Stadtteilentwicklungskonzept Nienberge / Häger  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/2020 
Stadtteilentwicklungskonzept Handorf, Gelmer, Sudmühle, Mariendorf  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2022 
Stadtteilentwicklungskonzept Hiltrup-Ost  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2022 
Neue Stadtquartiere am Dortmund-Ems-Kanal. Theodor-Scheiwe-Straße | Nieberdingstraße |  
     Am Hawerkamp. Werkstattdokumentation (Kurzfassung)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1/2023 
Modellquartiere am Kinderbachbogen, Steinfurter Straße | Busso-Peus-Straße.  
     Werkstattdokumentation (Kurzfassung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2/2023 
 
Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung                                                                                           HEFT NR. 
Leitfaden Inklusive Beteiligung. Projektbericht. Verbindliche Kriterien und weitere Empfehlungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3/2023 
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Münster-Innenstadt (2023)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4/2023 
Neue Stadtquartiere am Dortmund-Ems-Kanal. Theodor-Scheiwe-Straße | Nieberdingstraße | Am Hawerkamp.                                                                                                
     Werkstattdokumentation (Langfassung)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5/2023 
Modellquartiere am Kinderbachbogen. Steinfurter Straße | Busso-Peus-Straße. Werkstattdokumentation (Langfassung)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6/2023

Stadt Münster 
Stadtplanungsamt 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
© 2023 Stadt Münster / FALTIN+SATTLER

Anlage_2-Mobilitätskonzept

338459 Zeichen

BERICHT  
Fortschreibung 
Mobilitätskonzept & 
Werkstattverfahren 
zum Masterplan 
Stadthäfen Münster 
Anlage 2 zur Vorlage V/0378/2023: Mobilitätskonzept Stadthäfen

Mobilitätskonzept und Werkstattverfahren zur Neuentwicklung der 
Stadthäfen Münster – Fortschreibung 
 
Auftraggeber:   
Stadt Münster 
Klemensstraße 10 
48143 Münster 
 
 
Auftragnehmer:  Im Unterauftrag:  
PTV Transport Consult GmbH 
Niederlassung Düsseldorf 
Harffstraße 43 
40591 Düsseldorf 
 
Loendersloot International BV 
St. Hubertusstraat 10 
6531 LB Nijmegen 
Niederlande  
 
IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH 
Hammfelddamm 6 
41460 Neuss 
 
 
Düsseldorf / Nijmegen / Neuss, 31. Oktober 2023 
 
BERICHT  
Fortschreibung 
Mobilitätskonzept & 
Werkstattverfahren 
zum Masterplan 
Stadthäfen Münster

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 3/149 
 
Dokumentinformationen 
Kurztitel Masterplan Stadthäfen Münster – Fortschreibung 
Auftraggeber Stadt Münster 
Auftrags-Nr. TC2100239 
Auftragnehmer PTV Transport Consult GmbH 
Bearbeiter 
PTV: Julian Wulf, Ann-Kathrin Lieven, Jan Malik  
Loendersloot: Ruben Loendersloot, Nathana Parise 
IGS: Michael Vieten 
zuletzt gespeichert 31.10.2023 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Lesehinweis: 
 
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dem folgenden Bericht bei Personenbezeichnun-
gen in der Regel die generisch maskuline Form verwendet. Dies schließt jedoch gleichermaßen 
ausdrücklich alle Geschlechter ein. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 4/149 
 
Inhalt 
1 Einleitung und Aufgabenstellung _______________________________________________ 11 
2 Ausgangssituation / Status-Quo im Untersuchungsgebiet __________________________ 13 
2.1 Untersuchungsgebiet und Struktur ______________________________________ 13 
2.2 Analyse des bestehenden Mobilitätssystems _____________________________ 26 
2.2.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV)_____________________________ 27 
2.2.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ________________________ 32 
2.2.3 Radverkehr ___________________________________________________ 37 
2.2.4 Fußverkehr ___________________________________________________ 41 
2.3 Stärken und Schwächen des derzeitigen Mobilitätssystems ________________ 45 
3 Mobilitätskonzept für die Stadthäfen Münster _____________________________________ 48 
3.1 Entwicklungen im Bereich der Stadthäfen Münster ________________________ 48 
3.1.1 Exkurs: Feuerwache II (MMQ 3) __________________________________ 51 
3.1.2 Exkurs: Messe- und Logistikverkehre _____________________________ 52 
3.2 Szenario 1 für das prognostizierte Verkehrsaufkommen ___________________ 54 
3.3 Förderung nachhaltiger Mobilität _______________________________________ 59 
3.3.1 Allgemeines __________________________________________________ 61 
3.3.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV)_____________________________ 73 
3.3.3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ________________________ 81 
3.3.4 Rad- und Fußverkehr ___________________________________________ 90 
3.4 Szenario 2 für das prognostizierte Verkehrsaufkommen ___________________ 99 
3.5 Best-Practice-Beispiele _______________________________________________ 109 
3.5.1 Autoarme Gebiete ____________________________________________ 109 
3.5.2 Attraktive Fuß- und Radverbindungen __________________________ 111 
3.6 Kontinuierliche Evaluierung der Planungen vor dem Hintergrund einer 
stadtverträglichen Verkehrsabwicklung ________________________________ 114 
3.7 Erkenntnisse aus dem begleitenden Werkstattverfahren __________________ 115 
4 Gutachtervorschlag zum Mobilitätssystem _______________________________________ 119 
5 Zusammenfassung und gutachterliche Bewertung _______________________________ 123 
6 Anhang _____________________________________________________________________ 127

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6.1 Verkehrserzeugung (Szenario 1) _______________________________________ 127 
6.2 Tagesganglinien (Szenario 1) __________________________________________ 134 
6.3 Verkehrserzeugung (Szenario 2) _______________________________________ 138 
6.4 Tagesganglinien (Szenario 2) __________________________________________ 144 
6.5 Konzeptskizze für das Mobilitätskonzept ________________________________ 148 
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Wegebezogener Modal Split auf Basis der Mobilitätsbefragung 2019.  ______ 18 
Tabelle 2: Wegebezogener Modal Split auf Basis der Mobilitätsbefragungen 2019 
und 2022. ____________________________________________________________ 20 
Tabelle 3: Umwegfaktor für Wege zwischen exemplarischen Punkten im 
Untersuchungsgebiet. _________________________________________________ 24
 
Tabelle 4: Stadtbus-Angebot an den ÖPNV-Haltestellen im Untersuchungsgebiet 
(werktags). ___________________________________________________________ 32 
Tabelle 5: Stadtbus-Angebot an den ÖPNV-Haltestellen im Untersuchungsgebiet 
(nachts). _____________________________________________________________ 33 
Tabelle 6: Bahnstrecken und SPNV-Linien im Stadt-Umland-Verkehr von Münster. _____ 34 
Tabelle 7: SWOT-Analyse für das Untersuchungsgebiet. ____________________________ 46 
Tabelle 8: SWOT-Analyse für das Untersuchungsgebiet (Zusammenfassung). _________ 47 
Tabelle 9:  Zusammenfassung bzgl. der geplanten Strukturen an den Stadthäfen.  ______ 51 
Tabelle 10:  Verkehrserzeugung Teilbereich 1 (inkl. Rundungsungenauigkeiten).  ________ 56 
Tabelle 11:  Verkehrserzeugung Teilbereich 2 (inkl. Rundungsungenauigkeiten).  ________ 56 
Tabelle 12:  Verkehrserzeugung Teilbereich 3 (inkl. Rundungsungenauigkeiten).  ________ 56 
Tabelle 13:  Verkehrserzeugung Teilbereich 4 (inkl. Rundungsungenauigkeiten).  ________ 57 
Tabelle 14:  Zusammenfassung der Verkehrserzeugung nach Personengruppen. ________ 58 
Tabelle 15:  Spitzenstundenverkehre auf Basis der Verkehrserzeugung. ________________ 59 
Tabelle 16: Kennwerte von realisierten/geplanten autofreien Siedlungen in 
Deutschland. _________________________________________________________ 80
 
Tabelle 17: Standards für Breiten und Ausstattung von Radverkehrsanlagen in 
Münster. _____________________________________________________________ 91
 
Tabelle 18: Umwegfaktor für Wege zwischen exemplarischen Punkten im 
Untersuchungsgebiet (unter Berücksichtigung der reduzierten 
Barrierewirkungen). ___________________________________________________ 94
 
Tabelle 19: Maßnahmenkatalog für die Stadthäfen Münster. _________________________ 101

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 6/149 
 
Tabelle 20:  Verkehrserzeugung Teilbereich 1 (inkl. Rundungsungenauigkeiten).  _______ 103 
Tabelle 21:  Verkehrserzeugung Teilbereich 2 (inkl. Rundungsungenauigkeiten).  _______ 103 
Tabelle 22:  Verkehrserzeugung Teilbereich 3 (inkl. Rundungsungenauigkeiten).  _______ 104 
Tabelle 23:  Verkehrserzeugung Teilbereich 4 (inkl. Rundungsungenauigkeiten).  _______ 104 
Tabelle 24:  Zusammenfassung der Verkehrserzeugung nach Personengruppen. _______ 104 
Tabelle 25:  Spitzenstundenverkehre auf Basis der Verkehrserzeugung (in Klammern: 
Veränderungen ggü. Szenario 1). ______________________________________ 107 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Räumliche Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebiets. _____________ 12 
Abbildung 2: Räumliche Lage des Untersuchungsgebiets im Stadtgebiet. _______________ 13 
Abbildung 3: Wohn- und Bürobebauung am Hafenweg (oben) bzw. Blick auf den 
Kreativkai an der Hafenpromenade im Stadthafen 1 (unten). _______________ 15 
Abbildung 4: Kanalpromenade im Bereich der Unterführung des Albersloher Wegs.  ______ 16 
Abbildung 5: Brachfläche im Süden des Teilbereichs 4. ________________________________ 16 
Abbildung 6: Verkehrsmittelwahl nach Distanz (Entfernungs- und Summenhäufigkeit). ____ 19 
Abbildung 7: Erreichbarkeitsanalyse für den Fußverkehr (links) und Radverkehr (rechts).  __ 21 
Abbildung 8: Öffentliches Straßen- und Wegenetz im Untersuchungsgebiet. _____________ 23 
Abbildung 9: Erreichbarkeitsanalyse für den ÖPNV. ___________________________________ 24 
Abbildung 10: Erreichbarkeitsanalyse für den MIV. _____________________________________ 25 
Abbildung 11: (Nahversorgungs-)Strukturen im Umfeld der Stadthäfen (Mai 2022). ________ 26 
Abbildung 12: Zielspinne für den MIV im erweiterten Stadtgebiet. _______________________ 28 
Abbildung 13: Straßeninfrastruktur und MIV-Tagesverkehre (DTVW5) im Bereich 
Stadthäfen. ___________________________________________________________ 29 
Abbildung 14: Hinweise auf Engstellen im Umfeld der Stadthäfen (Mai 2022, 
Morgenspitze). _______________________________________________________ 30
 
Abbildung 15: Hinweise auf Engstellen im Umfeld der Stadthäfen (Mai 2022, 
Abendspitze). ________________________________________________________ 30
 
Abbildung 16: Bewirtschaftete und freie Parkflächen im Umfeld der Stadthäfen (Mai 
2022). _______________________________________________________________ 31
 
Abbildung 17: Schematische Darstellung der ÖPNV-Erschließung (Stadtbus werktags). ____ 33 
Abbildung 18: Zustand und Ausstattung der Bushaltestellen im Untersuchungsgebiet.  _____ 36

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 7/149 
 
Abbildung 19: Straßeninfrastruktur und tägl. Radverkehrsaufkommen im Bereich 
Stadthäfen. ___________________________________________________________ 37 
Abbildung 20: Gestaltung der Fahrradstraße (Schillerstraße bzw. Lütkenbecker Weg).______ 38 
Abbildung 21: Separate Radverkehrsführung entlang des Albersloher Wegs. _____________ 38 
Abbildung 22: Unterführung der Bahngleise auf der Hafenstraße. ________________________ 39 
Abbildung 23: Gemeldete Unfallstellen mit Radfahrer- und Fußgängerbeteiligung. ________ 41 
Abbildung 24:  Gehwege und Aufenthaltsflächen am Kreativkai (links) und am 
Knotenpunkt „Hafenplatz / Am Mittelhafen“ (rechts). ______________________ 42
 
Abbildung 25: Straßenquerschnitt entlang der Theodor-Scheiwe-Straße. _________________ 42 
Abbildung 26: Ende des Gehwegs am Hafenweg. ______________________________________ 43 
Abbildung 27: Blick auf den Dortmund-Ems-Kanal und die Promenade von der 
Schillerbrücke. ________________________________________________________ 44 
Abbildung 28: Ergebnisse der Verkehrserzeugung für die Teilbereiche (Szenario 1). _______ 57 
Abbildung 29: Ganglinien für die Kfz-Mehrverkehre im Quell- und Zielverkehr (Szenario 
1). ___________________________________________________________________ 59 
Abbildung 30: Haupterschließungspunkte im Netz für Einpendler und Stadtverkehre.  ______ 64 
Abbildung 31: Abgestellte E-Scooter „Am Hawerkamp“. ________________________________ 68 
Abbildung 32: Betriebliches Mobilitätsmanagement und die Rolle der Kommunen.  ________ 71 
Abbildung 33: Erschließungsstrukturen und Kriterien für die Netzauswahl.  ________________ 74 
Abbildung 34: Verkehrsmittelwahl (für Münsteraner ab 17 Jahren) abhängig vom Pkw-
Besitz. _______________________________________________________________ 80 
Abbildung 35: Zielkonzept der WLE. __________________________________________________ 82 
Abbildung 36: Funktionsweise einer elektronischen Fahrstreifensignalisierung. ____________ 85 
Abbildung 37: Bereiche für potenzielle Lückenschlüsse im Untersuchungsgebiet.  __________ 93 
Abbildung 38: Modellkasten Gehwegbreiten. __________________________________________ 97 
Abbildung 39: Aspekte zur Fußverkehrsförderung. _____________________________________ 99 
Abbildung 40: Ergebnisse der Verkehrserzeugung für die Teilbereiche (Szenario 2). ______ 105 
Abbildung 41: Ganglinien für die Kfz-Mehrverkehre im Quell- und Zielverkehr (Szenario 
2). __________________________________________________________________ 106 
Abbildung 42: Das Viertel Merwede in Utrecht. _______________________________________ 110 
Abbildung 43: Das Viertel Poblenou in Barcelona. _____________________________________ 111 
Abbildung 44: Die Struktur der Dafne Schippers Brücke in Utrecht. ______________________ 111 
Abbildung 45: Die Dafne Schippers Brücke in Utrecht. _________________________________  112

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Abbildung 46: Ein multifunktionaler Raum bei der Dafne Schippers Brücke in Utrecht.  _____ 112 
Abbildung 47: Lichtskulptur als Fahrradkette im Fahrradtunnel RijnWaalpad.  _____________ 113 
Abbildung 48: Vorschlag für den Zyklus im Evaluierungsprozess. _______________________ 115 
Abbildung 49: Ergebnisdarstellung der Gruppe 1 innerhalb des Werkstattverfahrens.  _____ 116 
Abbildung 50: Konzeptskizze für das Mobilitätssystem im Stadthafen. ___________________ 121 
Abbildung 51: Planungsprinzipien für ein nachhaltiges Mobilitätssystem. ________________ 123

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 9/149 
 
Glossar 
Begriff Beschreibung 
Binnenverkehr Ortsveränderungen (d. h. Verkehre), die innerhalb eines betrachteten Ge-
bietes beginnen und enden, ohne es zu verlassen.  
BRT, Bus Rapid Transit Eine Reihe von öffentlichen Transportsystemen, die über infrastruktur- und 
fahrplantechnische Verbesserungen versuchen, höhere Qualitätsstandards 
und Transportkapazitäten ggü. dem regulären ÖPNV zu erreichen. 
HBS 2015 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2015: Handbuch 
für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) – Teil Stadtstraßen. 
KEP-Dienste Unter KEP-Diensten werden Leistungen von Kurier-, Express- und Paket-
diensten verstanden, die insbesondere durch gestiegene Online-Bestel-
lungen die Zustellung der Waren an Endverbraucher übernehmen. 
Konkurrenzeffekt Falls zu einer Einrichtung in räumlicher Nähe eine weitere Einrichtung der 
gleichen Branche besteht, die einen gleichen Kunden- und Besucherkreis 
hat, ist davon auszugehen, dass das Kundenpotential der Branche z. T. be-
reits ausgeschöpft ist. Daher kann bei der Abschätzung des Aufkommens 
ein Abschlag von 0 - 30 % angenommen werden. Die Höhe hängt v. a. ab 
von der Größe des Einzugsbereichs sowie der Zahl der Personen, die zwi-
schen beiden Nutzungen wählen und nicht auf eine der beiden fixiert sind. 
Mitnahmeeffekt Bei Wegen zu einer Einrichtung, besonders in integrierter Lage, handelt es 
sich i. A. nicht ausschließlich um Neuverkehr. Ein Teil der Kunden bzw. Be-
sucher befindet sich auf dem Weg zu einem räumlich an anderer Stelle ge-
legenen Ziel (z. B. Fahrt von der Arbeit nach Hause) und tätigt seine Erledi-
gung als Zwischenstopp. Dieser Anteil kann in Abhängigkeit von der Lage 
des Standortes sowie der Qualität der Anbindung an das Verkehrsnetz mit 
0 - 30 % angenommen werden (z. B. höherer Anteil bei einem Standort an 
Hauptachsen des Berufsverkehrs und Strecken mit dichtem ÖV-Takt). 
MIV Motorisierter Individualverkehr (bezieht sich v. a. auf Kraftfahrzeuge zur in-
dividuellen Nutzung – bspw. Pkw, Motorräder, Motorroller, Mofas). 
MMQ Münster Modell Quartier(e). 
Mobilitätsbefragung Eine Befragung zur Mobilität der Bevölkerung einer Stadt. Mit den Ergeb-
nissen können die Verkehrsbedürfnisse besser bei der Weiterentwicklung 
der Verkehrsangebote / Verkehrskonzepte berücksichtigt werden. 
Mobilitätskonzept Ein Mobilitätskonzept verbindet konkrete Lösungsansätze zum Thema Mo-
bilität zu einer integrierten Gesamtstrategie. Es wird auf die regionalspezi-
fischen Anforderungen angepasst und als fortlaufende Prozess gesehen, 
um nachhaltige Ergebnisse zu erzielen und Anpassungen zu ermöglichen. 
Mobilstation Mobilstationen verknüpfen verschiedene Verkehrsmittel und Mobilitätsan-
gebote an einem Ort und ermöglichen den Fahrgästen, flexibel bspw. zwi-
schen ÖPNV, Leihrädern, E-Scootern und Carsharing zu entscheiden. 
Modal Shift   
  
Modal Shift ist die englische Bezeichnung für Verkehrsverlagerung. Damit 
gemeint ist i. d. R. eine Verlagerung des Verkehrsaufkommens auf umwelt-
freundliche Verkehrsmittel (ÖPNV, Fahrrad, Fuß). 
Modal Split Modal Split ist die englische Bezeichnung für Verkehrsmittelwahl. Das be-
inhaltet die prozentualen Anteile der einzelnen Verkehrsmittel an den täg-
lichen Wegen bzw. an der täglichen Verkehrsleistung.

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 10/149 
 
Begriff Beschreibung 
Nahverkehrsplan Der Nahverkehrsplan beschreibt den Rahmen für die angestrebte Entwick-
lung des ÖPNV und definiert die Anforderungen an Umfang und Qualität 
des Verkehrsangebotes und dessen Umweltqualität.  
Niederflur Bezeichnung für die Ausführung von Fahrzeugen im ÖPNV mit besonders 
tiefliegenden Böden. Dies ermöglicht ein barrierefreies Ein- sowie Ausstei-
gen für alle Fahrgäste und verkürzt häufig die Fahrgastwechselzeiten. 
NMIV Nichtmotorisierter Individualverkehr (umfasst insbesondere den Fuß- und 
Radverkehr sowie einige Sonderformen – bspw. E-Scooter). 
On-Demand-Verkehrsange-
bot  
Beinhaltet flexible Bedienungsformen (z.B. Anruf-Sammeltaxi, Taxibusse). 
On-Demand-Verkehrsangebote verkehren vollständig flexibel, es gibt 
keine Fahrplan- und Linienwegbindungen und Fahrten erfolgen nach Be-
darf. 
ÖPNV Beinhaltet die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (Bus, 
Straßenbahn, U-Bahn usw.) zur Personenbeförderung im Linienverkehr. 
Radiallinie  Verkehrslinie, welche im öffentlichen Personennahverkehr den Stadtkern, 
mit einem vom Stadtkern entfernten, Zielgebiet verbindet. 
RASt 2006 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2006: Richtlinien 
für die Anlage von Stadtstraßen. 
RIN 2008 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2008: Richtlinien 
für integrierte Netzgestaltung. 
SPFV Beinhaltet die Verkehrsmittel des Schienenpersonenfernverkehrs (Fernzü-
ge) zur Personenbeförderung über längere Strecken im Linienverkehr. 
SPNV Beinhaltet die Verkehrsmittel des Schienenpersonennahverkehrs (Regio-
nalexpress, S-Bahnen usw.) zur Personenbeförderung im Linienverkehr. 
Verbundeffekt Bei mehreren räumlich zusammen liegenden Einrichtungen verschiedener 
Branchen kann das Besucher-/Kundenaufkommen aus der Summe der Be-
sucher/Kunden jeder einzelnen Branche geschätzt werden. Wenn ein Teil 
der Kunden mit einer An- und Abreise mehrere Nutzungen im Gebiet auf-
sucht, ist das gesamte Kundenaufkommen des Gebiets um 0 - 20 % gerin-
ger als die Summe der Aufkommen der einzelnen Nutzungen, wenn diese 
nicht räumlich zusammen angeordnet wären. 
VwV-StVO Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung. 
Quellverkehr Ortsveränderungen (d. h. Verkehre), die innerhalb eines betrachteten Ge-
bietes beginnen und außerhalb des Gebietes enden.  
StVO Straßenverkehrs-Ordnung. 
SWOT-Analyse Die SWOT-Analyse ist ein Instrument zur strategischen Planung. Es werden 
Stärken (engl. Strengths), Schwächen (engl. Weaknesses), Chancen (engl. 
Opportunities) und Risiken (engl. Threats) gegenübergestellt.  
Umweltverbund Die Gruppe der umweltverträglichen Verkehrsmittel, i. d. R. nicht motori-
sierte Verkehrsträger (Rad, Fuß), ÖPNV sowie Carsharing. 
Zielverkehr Ortsveränderung (d. h. Verkehre), die außerhalb eines betrachteten Gebie-
tes beginnen und innerhalb dieses Gebiets enden.

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 11/149 
 
1 Einleitung und Aufgabenstellung 
Im Auftrag der Stadt Münster erarbeitet die PTV Transport Consult GmbH auf fachli-
cher Ebene derzeit den „Masterplan Mobilität 2035+“ in Form eines integrierten Mo-
bilitätskonzeptes: Mit einem vergleichsweise hohen Abstraktionsniveau liegt der Fo-
kus dort auf dem Verkehrs- und Mobilitätssystem im gesamten Stadtgebiet unter Be-
rücksichtigung regionaler Verknüpfungen. Basierend auf verschiedenen Szenariobe-
trachtungen werden Maßnahmenvorschlägen erarbeitet, die den Handlungsspielräu-
men der Stadt – unter der Prämisse einer zukünftigen Klimaneutralität im Bereich Mo-
bilität – eine Richtung geben. Parallel hierzu werden in Münster an unterschiedlichen 
Orten bereits Entwicklungen vorangetrieben, die ebenso Einfluss auf das Mobilitäts-
verhalten – und damit auf die Inhalte im Masterplanprozess – haben können. Konkret 
betrifft das u. a. das Umfeld der Stadthäfen Münster, in dem für das Stadtquartier Ka-
nalkante Südost sowie gegenüberliegende Teilflächen westlich des Dortmund-Ems-
Kanals im Jahr 2022 ein „Werkstattverfahren“ durchgeführt wurde. 
Die konkrete Entwicklung des Areals wird bereits seit einigen Jahren vorangetrieben, 
eine erste Verkehrsuntersuchung wurde 2012 erstellt. Zwischenzeitlich haben sich je-
doch tlw. Veränderungen an den Planungen auf dem Areal ergeben, weshalb der be-
stehende „Masterplan Stadthäfen“ aus 2012 fortgeschrieben werden soll. Dies erfolg-
te zunächst in Begleitung des Werkstattverfahrens und nun auch im Rahmen des vor-
liegenden Mobilitätskonzeptes in aktualisierter Form für die neuen Entwicklungen.  
Durch das Werkstattverfahren wurden die grundsätzlichen städtebaulichen Rahmen-
bedingungen definiert. Der Baustein „Mobilität“ wurde dort als integrativer Bestand-
teil betrachtet: Neben der Prüfung der Erschließung und Lösungsmöglichkeiten bei 
hohem Parkdruck sollten insbesondere nachhaltige Mobilitätsformen (z. B. Car - und 
Bikesharing, Mobilstationen) angesprochen werden, um zusätzlichen Kfz-Verkehr im 
neuen Gebiet weitestgehend zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten. 
Darauf aufbauend soll – wiederum eingebettet in das eigentliche Werkstattverfahren 
bzw. aufgrund der zentralen städtischen Lage des Quartiers ebenfalls in den gesamt-
städtischen „Masterplan Mobilität 2035+“ – das nachhaltige Mobilitätskonzept für die 
Entwicklungen im Bereich der Stadthäfen Münster erstellt werden, in das gleichzeitig 
auch betriebliche und bauliche „Best-Practice-Maßnahmen“ einfließen. 
In dem dabei betrachteten Areal befinden sich drei der insgesamt fünf sog. „Münster 
Modell Quartiere“ (MMQ), durch die im Sinne der Stadtentwicklungsstrategie künftig 
eine zusätzliche städteräumliche und funktionale Vernetzung erfolgen soll und die zu-
gleich u. a. hinsichtlich der Mobilität als Positivbeispiel für weitere Entwicklungen die-
nen sollen (siehe Abbildung 1). Insgesamt gliedern sich die Teilflächen wie folgt: 
 Im nördlichen Teilareal (1) sind entlang des Hafenbeckens Büro- sowie Gastrono-
mienutzungen umgesetzt. Ferner umfasst das Teilareal das Gas- und Dampfturbi-
nen-Kraftwerk der Stadtwerke, verschiedene gewerbliche Nutzungen (u.  a. im Be-
reich Kiesekamps Mühle / Hafengrenzweg) sowie Büronutzungen (v. a. im Umfeld

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 12/149 
 
des Albersloher Wegs). Auf dem Gelände des ehemaligen OSMO-Areals ist künf-
tig ein neues urbanes Quartier mit heterogenen Nutzungsstrukturen vorgesehen. 
 Auf dem süd-östlich angrenzenden Areal (2) befinden sich ein Baumarkt, die Feu-
erwache II und gewerbliche Nutzungen. Zukünftig wird in diesem Bereich ein Mix 
aus finanziell leistbaren Wohnungen und neuen Arbeitsplätzen angestrebt.  
 Im südlichen Teilbereich (3) war vormals der Neubau des Stadions als Ersatz des 
„Preußenstadions“ geplant. Diese Planung ist mittlerweile aber hinfällig, weshalb 
grundsätzlich die Sicherung der vorhandenen Wohnnutzungen sowie die Weiter-
entwicklung bzw. Ansiedlung von gewerblichen Strukturen angestrebt werden. 
 Zwischen den Bahnanlagen und dem Albersloher Weg (4) befinden sich u. a. die 
Halle Münsterland (Messe und Congress Centrum) sowie der „Kulturstandort Am 
Hawerkamp“ die – wie alle bestehenden Nutzungen – erhalten, fortentwickelt und 
um neue Einrichtungen ergänzt werden sollen. Zusätzliche Wohnnutzungen sind  
hier nicht vorgesehen. Es kann aber erwartet werden, dass sich die Umwandlung 
und Reaktivierung der Flächen über eine Verbindung auch auf die Flächen hinter 
den Bahnschienen in das Teilareal (5) ausweitet.  
Abbildung 1: Räumliche Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebiets. 
Quelle: Stadt Münster, Geobasis NRW. 
Der Fokus der geplanten Maßnahmen liegt auf der städtebaulichen Nachverdichtung 
des Hafenareals, wobei in der Planung große Handlungsspielräume bestehen, da vie-
le Flächen insgesamt neu gestaltet werden. Die damit verbundene Entwicklung sieht 
vor, dass insbesondere die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Radfahrer, Fußgän-
ger, ÖPNV) – ergänzt um smarte sowie umweltfreundliche Mobilitätslösungen, die auf 
die Verkehrsreduktion und -vermeidung abzielen – eine klare Priorisierung erfahren. 
2
MMQ 3
3
MMQ 4
4
MMQ 5
5
1

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2 Ausgangssituation / Status-Quo im Untersuchungsgebiet 
2.1 Untersuchungsgebiet und Struktur 
Das Untersuchungsgebiet umfasst insbesondere den Bereich des Münsteraner Ha-
fenareals (Stadthafen I bzw. II), das in einer Luftlinienentfernung von ungefähr 2 km 
südöstlich des Stadtzentrums (Domplatz) und rund 1 km südöstlich des Hauptbahn-
hofs liegt. Ein weiterer Teil befindet sich entlang der Friedrich-Ebert-Straße westlich 
der Bahngleise, durch die dieser räumlich vom sonstigen Untersuchungsgebiet ge-
trennt wird (siehe auch Abbildung 2). 
 
Abbildung 2: Räumliche Lage des Untersuchungsgebiets im Stadtgebiet. 
Quelle: Stadt Münster Stadtplan.  
Aus der Abbildung 1 in Kapitel 1 kann bereits die Einteilung in fünf Teilflächen (hier-
von drei „Münster Modell Quartiere“) entnommen werden. Die Fläche des Stadtquar-
tiers „Kanalkante Südost“ (2, 3) befindet sich in dem dazugehörigen Stadtteil „Grem-
mendorf-West“, der wiederum im Stadtbezirk „Münster-Südost“ liegt. Die Teilberei-
che westlich des Dortmund-Ems-Kanals (1, 4) sind dem Stadtteil „Hafen“ im Stadtbe-
zirk „Mitte“ zuzuordnen. Die Fläche im Westen der Gleise liegt in den Stadtteilen „Jo-
sef“ und „Schützenhof“ (Stadtbezirke „Innenstadtring“ bzw. „Mitte“).  
Alberslo-
her Weg 
B 51 
Schillerstraße / 
Lütkenbecker Weg 
Wolbecker 
Straße 
HBF 
Altstadt 
Promenade 
Ludgeri-
platz 
Hammer 
Straße 
Hafenstraße / 
Hansaring 
Friedrich-
Ebert-
Straße 
Industrie-
weg 
Frie-Vendt-
Straße 
Preußen- 
stadion

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Die unmittelbare verkehrliche Erschließung des Untersuchungsgebiets erfolgt im mo-
torisierten Individualverkehr (MIV) insbesondere über den Albersloher Weg sowie  die 
Friedrich-Ebert-Straße. Als (über-)regionale Anbindung dient die südlich verlaufende 
B51, während die Hafenstraße bzw. im weiteren Verlauf auch der Ludgeriplatz haupt-
sächlich zur Feinverteilung im städtischen Netz dienen (siehe auch Kapitel 2.2.1).  
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) wird in der Stadt Münster innerstädtisch 
ausschließlich straßengebunden, d. h. mit Bussen und stellenweise auch mit Pkw, be-
dient. Die Stadtbusse übernehmen sowohl eine feinräumige Erschließung in den Be-
dienungskorridoren als auch Verbindungsfunktionen über größere Distanzen. Dabei 
werden i. d. R. Radiallinien durch die Altstadt oder an diese herangeführt. Auf Teilab-
schnitten ergänzen weitere Stadtbus- sowie Regionalbuslinien des Stadt-Umland-Ver-
kehrs das System. Innerhalb des Untersuchungsgebiets verkehren die Stadtbuslinien 
6 und 8 sowie die Regionalbuslinie S30 auf dem Albersloher Weg, auf dem Industrie-
weg fährt die Linie 17 und auf der Friedrich-Ebert-Straße die Linie 5. Mit dem On-De-
mand-Verkehrsangebot „LOOPmünster“ wird als Pilotprojekt darüber hinaus ein Test-
gebiet im Süden der Stadt (d. h. außerhalb des Untersuchungsgebiets) bedient.  
Dem Radverkehr kommt in der „Fahrradstadt“ Münster eine sehr prominente Bedeu-
tung zu. Im innerstädtischen Verkehr übernimmt der Promenadenring – auf ihm mün-
den die Radwege der Hauptverkehrsstraßen von außerhalb – in seiner Gestaltung als 
autofreier „Verteilerring“ um die Innenstadt eine wesentliche Funktion. Die Feinvertei-
lung abseits der Hauptverkehrsstraßen erfolgt im untergeordneten Netz (i. d. R. Tem -
po 30). An der nordöstlichen Grenze des Untersuchungsgebietes verläuft die Schiller-
straße, die einen Abschnitt der Veloroute über Wolbeck bis Everswinkel bilden wird 
und bereits heute gemäß den „Qualitätsstandards für Fahrradstraßen“ gestaltet ist.  
 
Nutzungsstrukturen 
Der nördliche Teilbereich 1 umfasst das Gebiet des sog. „Stadthafen 1“, der als Stich-
hafen am Dortmund-Ems-Kanal ausgeführt ist. Wegen der abnehmenden Bedeutung 
für Umschlagsanforderungen in unmittelbarer Hafenlage wurden dort seit dem Ende 
der 1990er Jahre vermehrt alternative Nutzungen etabliert: Am Nordufer wurde z. B. 
der sog. „Kreativkai“ mit einer kleinteiligen Mischung aus kultureller Nutzung. Gastro-
nomie (v. a. entlang der Hafenpromenade) sowie Wohnen, Dienstleistungen und Ge-
werbe (v. a. im Umfeld des Hafenwegs) angelegt (siehe hierzu Abbildung 3). 
An der Stirnseite besteht mit dem „Hafenplatz“ eine Freifläche, an die u. a. der Haupt-
sitz der Stadtwerke Münster und ein großer Wärmespeicher angrenzen. Die weiteren 
Flächen an der Südseite des Hafenbeckens (bis zum Albersloher Weg und dem Dort-
mund-Ems-Kanal) werden ebenfalls von einer vorwiegend gewerblichen Nutzung ge-
prägt. Dort befinden sich u. a. das als Verwaltungsgebäude genutzte Stadthaus 3 und 
ein Lager der Deutschen Post. Für einen Teil der Bestandsnutzungen und Freiflächen 
(v. a. im Norden) bestehen zudem bereits alternative Nutzungskonzepte, dere n Reali-
sierung sich derzeit in der Planung und Umsetzung befindet (siehe auch Kapitel 3.1).

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Abbildung 3: Wohn- und Bürobebauung am Hafenweg (oben) bzw. Blick auf den Kreativkai an 
der Hafenpromenade im Stadthafen 1 (unten). 
Quelle: PTV Transport Consult GmbH (oben), Stadt Münster (unten). 
Der östliche Teilbereich 2 enthält das sog. „Münster Modell Quartier 3“ (MMQ 3), das 
entlang der Theodor-Scheiwe-Straße entwickelt wird. Zwischen Albersloher Weg und 
der Fahrradstraße Lütkenbecker Weg befinden sich ein Baumarkt, die Feuerwache II, 
der P+R Nieberdingstraße sowie gewerbliche Nutzungen (u. a. Stadtteilauto Service-
halle und Flaschenpost Lager). Die zusammenhängende Grünfläche im Südosten des 
Teilbereichs ist städtebaulich bislang noch nicht erschlossen. 
Unmittelbar entlang des Dortmund-Ems-Kanals besteht mit der Kanalpromenade (als 
ehem. Wirtschaftsweg, der künftig nach Veloroutenstandard ausgebaut wird) für den 
Fuß- und Radverkehr bereits eine direkte Verbindung zum Teilbereich 3 (siehe Abbil-
dung 4). Dieser enthält das „Münster Modell Quartier 4“ (MMQ 4), das im Umfeld der 
Nieberdingstraße entwickelt wird. Ein großer Teil der Fläche steht in Zusammenhang 
mit einer ehemaligen Kaserne, die seither teilweise für Wohnzwecke genutzt wird. Zu-
dem befinden sich kleinere Gewerbenutzungen bzw. Büroräume auf weiteren Teilflä-
chen. Die Grünfläche im Westen ist nicht erschlossen. Über zwei Unterführungen (Ka-
nalpromenade, Eulerstraße) bestehen am südwestlichen Rand für den Fuß- und Rad-
verkehr jedoch bereits direkte Verbindungen in Richtung Süden und Westen.

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Abbildung 4: Kanalpromenade im Bereich der Unterführung des Albersloher Wegs. 
Quelle: PTV Transport Consult GmbH. 
Der westliche Teilbereich 4 beinhaltet das „Münster Modell Quartier 5“ (MMQ 5), das 
Am Hawerkamp entstehen wird. Hier befindet sich neben der Halle Münsterland auch 
das Messe- und Congress Centrum und die „Kulturszene Am Hawerkamp“. Durch die 
Nutzungen entstehen an Veranstaltungstagen wesentliche Verkehrsbelastungen.  
Im Bereich des sog. „Stadthafen 2“ befinden sich einige Brachflächen, die derzeit  kei-
ner konkreten Nutzung unterliegen (siehe Abbildung 5). Unter dem Albersloher Weg 
wurde entlang des Dortmund-Ems-Kanals bereits eine Unterführung vorgesehen und 
baulich umgesetzt, die zwar noch nicht erschlossen wurde, künftig aber als eine plan-
freie Verbindung zum Teilbereich 1 dienen kann. 
 
Abbildung 5: Brachfläche im Süden des Teilbereichs 4. 
Quelle: PTV Transport Consult GmbH. 
Der westliche Teilbereich 5 ist durch seine Nähe zum ehemaligen Güterbahnhof vor-
wiegend industriell geprägt. Das bedeutet, dass zusätzlich zur Blockrandbebauung 
im Westen der Friedrich-Ebert-Straße (v. a. Wohnnutzung) einzelne Dienstleistungs- 
bzw. Gewerbebetriebe bestehen. Im Norden befindet sich mit dem „ZOB Münster“ 
außerdem ein wesentlicher Umschlagplatz für verschiedene Fernbusunternehmen.

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Mobilitätsbefragungen 
Im November 2019 sowie im Oktober bzw. November 2022 fanden zwei Mobilitäts-
befragungen1 im Hinblick auf das werktägliche Mobilitätsverhalten der Münsteraner 
Bevölkerung statt. Das übergeordnete Ziel lag darin, als Ergänzung zu vorhandenen 
Mobilitätsdaten eine repräsentative Basis für die Analyse von lokal spezifischen Ver-
haltensmustern und deren zeitliche Entwicklung (auch vor dem Hintergrund der Co-
ronaviruspandemie) zu generieren, so dass bereits umfangreiche Dokumentationen 
vorhanden sind. Die Daten aus 2019 wurden – im Zuge der Analysephase des städti-
schen Masterplanprozesses – anhand von Rohdaten um Auswertungen auf Stadtteil- 
bzw. Stadtbezirksebene ergänzt. In den folgenden Abschnitten wird auf die wesentli-
chen Ergebnisse für das hier betrachtete Untersuchungsgebiet eingegangen. 
Mobilitätsbefragung 2019 
Aufgrund des Erhebungszeitraums können verkehrliche Auswirkungen durch die Co -
rona-Pandemie ausgeschlossen werden. Das ist für einen langfristigen Planungshori-
zont des Mobilitätskonzepts positiv zu sehen, da die in diesem Zusammenhang erar-
beiteten Maßnahmen sowie Empfehlungen auch nach einer Entschärfung der pande-
mischen Lage tragfähig bleiben müssen. Gleichwohl sind Prognosen zu einem verän-
derten Mobilitätsverhalten nur mit einem gewissen Unsicherheitsfaktor möglich.  
Zum Zeitpunkt der Erhebung wurden durch die Münsteraner Bevölkerung im Durch-
schnitt 3,0 Wege/Tag zurückgelegt, die sich gemäß des Modal Splits auf das vorhan-
dene Mobilitätssystem verteilen (siehe Tabelle 1). Damit ist die Wegehäufigkeit (ana-
log zum deutschlandweiten Trend der MiD 2017
2) zuletzt tendenziell rückläufig. Her-
vorzuheben ist ein Anteil des Umweltverbundes von rund 65 %, der (analog zum Rad-
verkehrsanteil) auf der Basis der MiD im nationalen Vergleich als besonders hoch ein-
zustufen ist. Dennoch zeigt nicht zuletzt auch die individuelle Auswertung für die vier 
in dieser Untersuchung betrachteten Stadtteile, dass abhängig von der lokalen Bevöl-
kerungs- und Raumstruktur durchaus kleinräumige Unterschiede bestehen 3: 
 Stadtteil „Hafen“: 3,3 Wege pro Tag, 75 % Umweltverbund 
 Stadtteil „Gremmendorf-West“: 2,5 Wege pro Tag, 44 % Umweltverbund 
 Stadtteil „Josef“: 3,2 Wege pro Tag, 82 % Umweltverbund 
 Stadtteil „Schützenhof“: 3,2 Wege pro Tag, 71 % Umweltverbund 
Im Norden des Stadtteils „Hafen" liegt ein beliebtes Ausgehviertel mit kulturellen und 
gastronomischen Angeboten, woraus hohe Rad- und Fußanteile bei geringen ÖPNV- 
und MIV-Anteilen resultieren. Die Gewerbeflächen im Süden werden dabei durch die 
Mobilitätsbefragung tendenziell unterrepräsentiert, da sie hauptsächlich (über -)regio-
 
1 Ingenieurbüro Helmert, Aachen 2020: Mobilitätsbefragung 2019 zum werktäglichen Verkehrsverhalten 
der Bevölkerung in Münster; Ingenieurbüro Helmert, Aachen 2023: Mobilitätsbefragung 2022 zum werk-
täglichen Verkehrsverhalten der Bevölkerung in Münster 
2 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), Bonn 2019: Mobilität in Deutschland. 
3 Die Mobilitätsbefragung war insgesamt auf Stadtbezirksebene ausgelegt. Die stadtteilbezogenen Daten 
sind demnach nicht mehr repräsentativ, werden jedoch als ergänzende Vergleichsgrundlage genutzt.

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nale Verkehre erzeugen. Im gesamten Stadtbezirk „Mitte-Nordost“ beträgt der wege-
bezogene Modal-Split im Umweltverbund 72 % im Gesamt- (55 % Rad, 10 % Fuß, 7 % 
ÖPNV) sowie 74 % im Binnenverkehr (58 % Rad, 10 % Fuß, 6 % ÖPNV). Der Radanteil 
liegt über, die MIV- und ÖPNV-Anteile unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. 
Einen Großteil des Stadtteils „Gremmendorf-West“ macht das Gewerbegebiet „Lod-
denheide“ aus, das in der Mobilitätsbefragung tendenziell unterrepräsentiert ist  und 
insbesondere (über-)regionale Verkehre erzeugt. Im gesamten Stadtbezirk „Münster-
Südost“ beträgt der wegebezogene Modal-Split im Umweltverbund 51 % im Gesamt- 
(35 % Rad, 7 % Fuß, 9 % ÖPNV) bzw. 53 % im Binnenverkehr (37 % Rad, 7 % Fuß, 9 % 
ÖPNV). Die Rad- bzw. Fußanteile sind im städtischen Vergleich am geringsten. 
Die beiden Stadtteile „Josef“ und „Schützenhof“ bilden die östliche Grenze innerhalb 
des auch als „Südviertel“ bezeichneten Stadtraums, wobei die im Rahmen des Mobili-
tätskonzepts betrachtete Teilfläche wegen ihrer Nähe zum ehemaligen Güterbahnhof 
vorwiegend industriell geprägt ist. Im gesamten Stadtbezirk „Innenstadtring“ beträgt 
der wegebezogene Modal-Split im Umweltverbund rund 81 % im Gesamt- (54 % Rad, 
15 % Fuß, 12 % ÖPNV) sowie etwa 84 % im Binnenverkehr (58 % Rad, 16 % Fuß, 10 % 
ÖPNV). Im gesamten Stadtbezirk „Mitte Süd“ beträgt der wegebezogene Modal -Split 
im Umweltverbund 70 % im Gesamt- (52 % Rad, 11 % Fuß, 7 % ÖPNV) sowie 72 % im 
Binnenverkehr (54 % Rad, 12 % Fuß, 6 % ÖPNV). 
Verkehrs-
mittel Stadt Münster Hafen Gremmendorf-
West Josef Schützenhof 
MIV 34,1 % 22,8 % 55,9 % 17,3 % 28,7 % 
ÖPNV 10,2 % 5,2 % 6,4 % 8,7 % 5,5 % 
Fuß 11,5 % 12,4 % 2,7 % 20,5 % 14,7 % 
Rad 43,5 % 58,3 % 35,0 % 53,0 % 50,5 % 
Sonstige 0,6 % 1,4 % - 0,4 % 0,6 % 
Tabelle 1: Wegebezogener Modal Split auf Basis der Mobilitätsbefragung 2019. 
Die Wahl des Verkehrsmittels macht die Münsteraner Bevölkerung zudem  von wege-
spezifischen Rahmenbedingungen abhängig: 
 Räumliche Verteilung: Wege im Binnenverkehr erfolgen nur selten im MIV (30 %) 
und ÖPNV (9 %) und werden entsprechend häufiger zu Fuß (13 %) oder mit dem 
Rad (48 %) zurückgelegt. Quell- und Zielverkehre über die Stadtgrenze hinaus fin-
den naturgemäß hauptsächlich im MIV (76 %) sowie ÖPNV (22 %) statt. Somit hat 
der regionale Verkehr einen deutlichen Einfluss auf den Gesamt-Modal-Split. 
 Wegezweck: Die Hauptwegezwecke sind geschäftlich bzw. beruflich (31 %), aus-
bildungs- (18 %) und freizeitbezogen (17 %) oder dienen dem Einkauf (14 %). Be-
sonders erstere werden oft mit dem Pkw, jedoch auch mit dem Fahrrad durchge-
führt (jeweils 42 %). Auf Wegen zur Ausbildung dominieren natürlicherweise der 
ÖPNV (bis zu 17 %) sowie besonders das Fahrrad (bis zu 71 % für Studierende).

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 Wegelänge: Die mittlere Distanz der Wege liegt bei 9,1 km; jeder Weg dauert im 
Durchschnitt 21 Minuten. Die längsten Wege werden im regionalen Bahnverkehr 
(> 65 km) und im MIV (> 10 km) zurückgelegt. Verhältnismäßig kurze Wege erge -
ben sich für Busse (< 8 km), das Rad (3 bis 4 km) sowie den Fußverkehr (1 km). In 
Abbildung 6 werden die Entfernungs- (Balken) bzw. die Summenhäufigkeiten (Li-
nien) der Verkehrsmittelwahl in den jeweiligen Entfernungsklassen dargestellt:  
 Auf kürzere Entfernungen bis 3 km entfallen 20 % und auf Distanzen bis 5 km 
37 % der Kfz-Wege. Jede zweite Fahrt mit dem Pkw ist kürzer als 7 km. 
 Geringe Entfernungen werden besonders zu Fuß (62 % der Wege sind höchs-
tens 1 km lang, 95 % höchstens 3 km) oder mit dem Rad (58 % der Wege sind 
bis zu 3 km lang, 83 % der Wege höchstens 5 km) zurückgelegt. 
 Für die Entfernungsklassen bis zu 7 km entfallen jeweils mindestens 36 % der 
Wege auf den Radverkehr und weniger als 46 % der Wege auf den MIV. Den -
noch endet jede zweite Fahrt im Radverkehr bereits nach weniger als 3 km.  
 Längere Wege > 5 km erfolgen vor allem im ÖPNV (57 % der Busfahrten und 
95 % der Bahnfahrten) sowie im MIV (63 %). Auf beide Modi entfallen zudem 
98 % aller Wege > 10 km (zusätzlich rund 2 % der Radwege). 
 
Abbildung 6: Verkehrsmittelwahl nach Distanz (Entfernungs- und Summenhäufigkeit). 
Mobilitätsbefragung 2022 
Unter anderem zur besseren Einschätzung der verkehrlichen Auswirkungen durch die 
Coronaviruspandemie wurde ein Erhebungszeitraum gewählt, der weitestgehend mit 
dem Ende der landesweiten Corona-Schutzmaßnahmen übereinstimmt. Ggü. der Be-
fragung aus 2019 werden in der folgenden konzeptionellen Betrachtung jedoch nicht 
alle Ergebnisse übernommen, weil sie aufgrund der fehlenden Rohdatenauswertung 
einerseits nicht stadtteilspezifisch vorliegen bzw. die identifizierten Trends und Ansät -
ze sich andererseits (auch in der Post-Corona-Zeit) zunächst verstetigen müssen. 
Ferner behalten die wesentlichen Aussagen auch unter einer verbesserten Ausgangs-
situation (siehe unten) ihre grundsätzliche Wirkung und Verbesserungen im Stadtge-
biet können u. a. auf zwischenzeitlich umgesetzte Infrastrukturmaßnahmen zurückge -
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
0-1 km 1-2 km 2-3 km 3-4 km 4-5 km 5-6 km 6-7 km 7-8 km 8-9 km 9-10 km 10-20 km > 20 km
MIV Rad Fuß ÖPNV

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führt werden. Dabei ist die Mobilitätsbefragung stets als Momentaufnahme zu sehen, 
wobei für Münster der bereits seit längerem beobachtete Trend insgesamt ein weite-
res Mal bestätigt wurde. Er wird für die konzeptionellen Überlegungen im Mobilitäts-
konzept somit von vornherein vorausgesetzt und mitgedacht. 
Zum Zeitpunkt der Erhebung wurden durch die Münsteraner Bevölkerung im Durch-
schnitt 3,2 Wege/Tag zurückgelegt, die sich gemäß des Modal Splits auf das vorhan-
dene Mobilitätssystem verteilen (siehe Tabelle 2). Hervorzuheben sind der – auf Kos-
ten des MIV – nochmal gestiegene Anteil des Umweltverbundes auf rund 74 %, aller-
dings auch eine Reduktion des ÖV-Anteils auf etwa 8 %. 
Verkehrsmittel Stadt Münster 2019 Stadt Münster 2022 
MIV 34,1 % 26,0 % 
ÖPNV 10,2 % 8,0 % 
Fuß 11,5 % 19,0 % 
Rad 43,5 % 47,0 % 
Sonstige 0,6 % - 
Tabelle 2: Wegebezogener Modal Split auf Basis der Mobilitätsbefragungen 2019 und 2022. 
 Räumliche Verteilung: Wege im Binnenverkehr erfolgen nur selten im MIV (22 %) 
und ÖPNV (7 %) und werden entsprechend häufiger zu Fuß (20 %) oder mit dem 
Rad (50 %) zurückgelegt. Quell- und Zielverkehre über die Stadtgrenze hinaus fin-
den naturgemäß hauptsächlich im MIV (71 %) sowie ÖPNV (24 %) statt. Somit hat 
der regionale Verkehr einen deutlichen Einfluss auf den Gesamt-Modal-Split. 
 Wegezweck: Die Hauptwegezwecke sind geschäftlich bzw. beruflich (29 %), frei-
zeit- (18 %) und ausbildungsbezogen (17 %) oder dienen dem Einkauf (17 %). Be-
sonders erstere werden oft mit dem Pkw (37 %), jedoch auch mit dem Rad (47 %) 
zurückgelegt. Auf Wegen zur Ausbildung dominieren natürlicherweise der ÖPNV 
(16 %) sowie besonders das Fahrrad (bis zu 68 %). 
 Wegelänge: Die mittlere Distanz der Wege liegt bei 7,6 km; jeder Weg dauert im 
Durchschnitt 20 Minuten. Die längsten Wege werden im regionalen Bahnverkehr 
(> 58 km) und im MIV (> 14 km) zurückgelegt. Verhältnismäßig kurze Wege erge-
ben sich für Busse (< 8 km), das Rad (3,8 km) sowie den Fußverkehr (1,3 km). 
 Auf kürzere Entfernungen bis 3 km entfallen 18 % und auf Distanzen bis 5 km 
37 % der Kfz-Wege. Jede zweite Fahrt mit dem Pkw ist kürzer als 8 km. 
 Geringe Entfernungen werden besonders zu Fuß (61 % der Wege sind höchs-
tens 1 km lang, 95 % höchstens 3 km) oder mit dem Rad (54 % der Wege sind 
bis zu 3 km lang, 80 % der Wege höchstens 5 km) zurückgelegt. 
 Für die Entfernungsklassen bis zu 7 km entfallen jeweils mindestens 43 % der 
Wege auf den Radverkehr und weniger als 45 % der Wege auf den MIV. Den -
noch endet jede zweite Fahrt im Radverkehr bereits nach weniger als 4 km.

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 Längere Wege > 5 km erfolgen vor allem im ÖPNV (51 % der Busfahrten und 
90 % der Bahnfahrten) sowie im MIV (56 %). Auf beide Modi entfallen zudem 
82 % aller Wege zwischen 10 und 20 km (zusätzlich 18 % der Radwege). 
Bei der Gegenüberstellung zu den Werten aus 2019 bestätigt sich also auch in dieser 
Hinsicht der allgemein positive Trend. Dieser zeigt sich daran, dass die durchschnittli-
che Wegelänge im MIV gestiegen ist, sich über alle Verkehrsmittel aber dennoch ver-
ringert hat (was zusammen mit der insgesamt gestiegenen Wegehäufigkeit, einer ge-
ringeren MIV-Verkehrsleistung sowie dem höheren Anteil des Umweltverbundes auf 
ein größeres Aktivitätsniveau hindeutet). Denn je höher der Anteil des Fuß - und Rad-
verkehrs an der Verkehrsleistung ist, desto wahrscheinlicher ist es auch, dass alltägli-
che Orte bereits auf kurzen Wegen erreichbar sind (heterogene Stadtstruktur). 
 
Erreichbarkeitsanalysen 
Das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung steht allgemein in einem Kausalzusammen-
hang mit der vorhandenen Raumstruktur in einer Stadt. Für die schematische Visuali-
sierung der damit einhergehenden Erreichbarkeiten aus dem Untersuchungsgebiet 
dienen die Isoliniendarstellungen in den folgenden Abbildungen. Die Karten zeigen 
über eine farbige Einteilung (von grün bis rot), welche Entfernungen bzw. Fahrzeiten 
sich aus dem Untersuchungsgebiet (hier: Theodor-Scheiwe-Straße) ergeben. 
  
Abbildung 7: Erreichbarkeitsanalyse für den Fußverkehr (links) und Radverkehr (rechts). 
Quelle: Openrouteservice (www.regioplaner.de). 
Aus Abbildung 7 wird deutlich, dass die Isodistanzen („Linien gleichen Abstands“) im 
Fuß- und Radverkehr weitgehend ringförmig um den exemplarisch gewählten Stand-
ort auf der östlichen Seite des Dortmund-Ems-Kanals verlaufen: Das Wegenetz inner-
halb der Stadt Münster ist demnach so dicht ausgebaut, dass sich auf der übergeord-
neten Betrachtungsebene zunächst keine wesentlichen Umwegigkeiten ergeben.  Ein-
zelne Abweichungen von der Ringstruktur resultieren jedoch (v.a. auf Distanzen bis 3 
Distanz Fläche Einwohner
1 km 2,2 km² 8.392
2 km 8,9 km² 32.342
3 km 20,4 km² 72.513
4 km 37,4 km² 114.601
5 km 59,9 km² 154.382
Distanz Fläche Einwohner
2 km 8,4 km² 31.613
4 km 36,7 km² 113.113
6 km 85,0 km² 189.956
8 km 152,6 km² 253.419
10 km 240,4 km² 295.995
Fuß Rad

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km) aus dem jeweiligen Routenverlauf zwischen Start und Ziel: Im unmittelbaren Um-
feld wirken besonders der Dortmund-Ems-Kanal und die Hafenbecken (v. a. Stadtha-
fen 1), die B51 sowie die Bahngleise als räumliche Barrieren (siehe hierzu auch Abbil-
dung 8 und Tabelle 3). U. a. deshalb sind die Nord-Süd-Ausdehnungen der Isolinien 
tendenziell größer als ihre West-Ost-Ausdehnungen. 
Grundsätzlich entfällt auf die Entwicklungsgebiete eine besondere Lagegunst für den 
Fuß- und Radverehr. Demnach ist das Stadtzentrum in maximal 3 km, der Hauptbahn-
hof sowie das Gewerbegebiet „Loddenheide“ in weniger als 2 km erreichbar. Für die 
Bereiche auf der westlichen Seite des Dortmund-Ems-Kanals resultieren dementspre-
chend etwas geringere Entfernungen in Richtung des Stadtzentrums bzw.  des Haupt-
bahnhofs, jedoch längere Wege in Richtung „Loddenheide“. Als Anhaltswerte für die 
Reisezeiten kann dabei von etwa 12 bis 15 min/km (4-5 km/h) im Fußverkehr sowie 4 
bis 5 min/km (12-15 km/h) im Radverkehr ausgegangen werden. 
In der folgenden Abbildung 8 ist ergänzend das bestehende Straßen- und Wegenetz 
innerhalb des Untersuchungsgebiets (getrennt in Kfz- und Nahmobilitätsinfrastruktur) 
schematisch dargestellt. Entlang der drei in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Achsen 
(Albersloher Weg, Friedrich-Ebert-Straße bzw. Schillerstraße) sowie deren Fortsetzun-
gen zum Stadtzentrum sind i. d. R. Seitenräume mit separaten Führungen oder Bevor-
rechtigungen für den Fuß- und Radverkehr vorhanden. In den Teilbereichen 1 bzw. 5 
zeigt sich ein weitgehend lückenloses Netz auch abseits dieser Hauptachsen, obwohl 
v. a. im Süden des Stadthafen 1 stellenweise Defizite bestehen. Hier – wie auch in den 
anderen Teilbereichen – beschränkt sich die Infrastruktur (im Zusammenhang mit der 
gewerblichen Nutzung) i. A. auf den Kfz-Verkehr (siehe auch Kapitel 2.2). 
Auf dieser kleinräumigeren Betrachtungsebene wird auch die Lage und Wirkung der 
zuvor schon angesprochenen räumlichen Barrieren nochmals deutlich: Demnach be-
steht über die Hafenstraße die einzige Ost-West-Verbindung für alle Verkehrsteilneh-
mer als Unterführung der Bahngleise, so dass sich an den umliegenden Knotenpunk-
ten sämtliche Verkehre (über alle Modi) bündeln. Darüber hinaus gibt es im Untersu-
chungsgebiet für den motorisierten Verkehr lediglich eine Nord-Süd-Querung über 
den Kanal (Albersloher Weg), denn die Schillerstraße ist als Fahrradstraße allenfalls 
eingeschränkt nutzbar. Der Albersloher Weg bzw. die südlich angrenzende B51 kön-
nen von Fußgängern und Radfahrern entsprechend nur punktuell überquert werden.  
Diese Gegebenheiten führen dazu, dass innerhalb des Untersuchungsgebiets für den 
Fuß- und Radverkehr teilweise große Umwegigkeiten bestehen: Für die Veranschauli-
chung wurden exemplarische Wege zwischen den in Abbildung 8 gekennzeichneten 
Routenmarkierungen hinsichtlich ihres Umwegfaktors
4 ausgewertet. Die daraus resul-
tierenden Ergebnisse sind in der Tabelle 3 enthalten. Zur besseren Einschätzung wur-
den sie farblich in drei unterschiedliche Kategorien eingeordnet: 
 
4 Der Umwegfaktor beschreibt die Länge des tatsächlichen Weges zwischen zwei Punkten im Verhältnis zur 
Luftlinienentfernung. Der Widerstand der Strecke nimmt für den (Rad- und) Fußverkehr u. a. mit zunehmen-
dem Umwegfaktor zu, so dass dieser im Idealfall nahe 1,0 liegt und einen Wert von 1,3 nicht überschreitet.

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Abbildung 8: Öffentliches Straßen- und Wegenetz im Untersuchungsgebiet. 
Quelle: PTV Transport Consult GmbH, OpenStreetMap, Google Earth. 
 Grün: Wegebeziehungen mit einer verhältnismäßig geringen Umwegigkeit (Um-
wegfaktor ≤ 1,5) bestehen von allen Punkten in den Norden von Teilbereich 5 (F) 
sowie zum Hauptbahnhof (G). Ein Grund dafür ist, dass beide Punkte an Unterfüh-
rungen nahe der Bahngleise liegen und deren Barrierewirkung die Routenverläu-
fe somit insgesamt kaum beeinflusst. Vergleichbar gute Werte zeigen sich in der 
Querverbindung zwischen den benachbarten Teilbereichen 2 (C) und 3 (D) bzw. 
ebenfalls zwischen dem Kreativkai (A) und dem Süden von Teilbereich 5 (H).  
 Gelb: Wegebeziehungen mit einer im Verhältnis mittleren Umwegigkeit (Umweg-
faktor ≤ 2,0) bestehen v. a. auf der Ost-West-Achse zwischen Punkten, die gleich-
zeitig relativ weit von den Querungsstellen der zwei maßgeblichen Barrieren (Ka-
nal bzw. Bahngleise) entfernt liegen: Auf den jeweiligen Verbindungen zwischen 
A, B, C und D zu D und E betrifft das (zusätzlich zu den Umwegigkeiten im Teilbe-
reich selbst) v. a. den Dortmund-Ems-Kanal, wohingegen zwischen B bzw. C zu H 
insbesondere der Einfluss der Bahngleise ausschlaggebend ist. 
 Rot: Wegebeziehungen mit einer sehr großen Umwegigkeit (Umwegfaktor > 2,0) 
bestehen v. a., wenn die Start- und Zielpunkte im unmittelbaren Umfeld von einer 
der zwei Barrieren und gleichzeitig weit entfernt von den Querungsstellen liegen: 
Zwischen den Punkten A, B und C bezieht sich dies auf die Wasserflächen im Um-
0 m 500 m
A
B
C
D
E
F
G
Legende
Untersuchungsgebiet
Dortmund-Ems-Kanal
Gleisanlagen
Fahrbahn
Seitenraum
Routenmarkierung
Querungsstelle
Sehr großer Umweg
H
Albersloher Weg 
Schillerstraße / 
Lütkenbecker Weg 
Hafenstraße / 
Hansaring 
Friedrich-
Ebert-
Straße 
Industrieweg

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feld des Stadthafen 1 (wo alle Wege über die Stirnseite führen) bzw. nördlich des 
Albersloher Wegs, dessen Brücke die einzige Querungsmöglichkeit darstellt. Die 
Punkte D und E zu H liegen westlich bzw. östlich der Bahngleise sowie zugleich in 
großer Entfernung zu der Unterführung über die Hafenstraße im Norden.  
 A B C D E F G H 
A - 3,0 3,2 1,8 1,7 1,0 1,3 1,5 
B 3,0 - 2,9 1,8 1,8 1,2 1,3 1,8 
C 3,2 2,9 - 1,2 1,6 1,5 1,5 2,0 
D 1,8 1,8 1,2 - 1,7 1,3 1,2 2,3 
E 1,7 1,8 1,6 1,7 - 1,4 1,2 3,0 
F 1,0 1,2 1,5 1,3 1,4 - 1,2 1,1 
G 1,3 1,3 1,5 1,2 1,2 1,2 - 1,1 
H 1,5 1,8 2,0 2,3 3,0 1,1 1,1 - 
Tabelle 3: Umwegfaktor für Wege zwischen exemplarischen Punkten im Untersuchungsgebiet.  
Weiträumigere Erreichbarkeiten resultieren im motorisierten Verkehr: In diesem Kon-
text werden in Abbildung 9 und Abbildung 10 die Isochronen („Linien gleicher Zeit“) 
für den ÖPNV sowie MIV dargestellt. Es ist zu erkennen, dass sich die Ringstrukturen 
mit steigender Entfernung zum Untersuchungsgebiet stetig auflösen, was auf die vor-
gegebenen Linienrouten im ÖPNV bzw. einen Einfluss durch die höheren Geschwin-
digkeiten auf den (über)regionalen Hauptachsen des MIV (u. a. B54, A1, A43) zurück-
zuführen ist. Im ÖPNV ist die West-Ost-Ausdehnung tendenziell größer als die Nord-
Süd-Ausdehnung (in der der SPNV eine größere Bedeutung hat). 
 
Abbildung 9: Erreichbarkeitsanalyse für den ÖPNV. 
Quelle: Openrouteservice (www.regioplaner.de). 
Distanz Fläche Einwohner
5 min 6,9 km² 27.506
10 min 41,3 km² 114.479
15 min 110,9 km² 215.420
20 min 233,9 km² 294.613
25 min 422,5 km² 339.951
ÖPNV

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Abbildung 10: Erreichbarkeitsanalyse für den MIV. 
Quelle: Openrouteservice (www.regioplaner.de). 
Räumliche Barrierewirkungen resultieren wiederum aus dem Verlauf der Bahngleise. 
Zeitlich wirken sich vor allem die geringeren Geschwindigkeiten bzw. die Kapazitäts-
grenzen der Straßeninfrastruktur im Umfeld des Stadtzentrums auf die Erreichbarkei-
ten aus. Hinsichtlich der Reisedauer ergeben sich bis zum Stadtzentrum somit ke ine 
Reisezeitvorteile im MIV gegenüber dem ÖPNV oder Radverkehr (je 10 bis 15 Minu-
ten). Allgemein sind der Hauptbahnhof und das Gewerbegebiet „Loddenheide“ mit 
dem ÖPNV in weniger als 5 Minuten erreichbar. 
 
Nahversorgung 
Durch die zentrale Lage des Untersuchungsgebiets innerhalb der Stadt bestehen im 
unmittelbaren Umfeld bereits umfassende gewachsene Nutzungsstrukturen mit Blick 
auf das Angebot für Waren des täglichen Bedarfs (siehe auch Abbildung 11): 
 Einige Lebensmittelgeschäfte, die in einer angemessenen Entfernung zu Fuß und 
per Fahrrad v. a. aus dem Norden des Untersuchungsgebiets erreichbar sind, be-
finden sich im erweiterten Umfeld des Hansarings, der Hafenstraße bzw. der Wol-
becker Straße. In diesen Bereichen finden sich außerdem auch diverse Angebote 
des Fachhandels (z. B. Haushaltswarengeschäfte, Blumenfachgeschäfte und Metz-
gereien), Bäckereien und Tankstellen. Zudem entsteht mit dem „HafenMarkt“ der-
zeit eine weitere Einrichtung explizit für den täglichen Bedarf. 
 Ein zusätzliches Nahversorgungszentrum, das insbesondere aus dem Teilbereich 
5 erreichbar ist, besteht am südlichen Abschnitt der Friedrich-Ebert-Straße. Inner-
halb des Teilbereichs 5 finden sich zudem ebenfalls einige Fachgeschäfte.  
Distanz Fläche Einwohner
5 min 7,3 km² 29.210
10 min 44,9 km² 117.898
15 min 139,7 km² 231.840
20 min 369,2 km² 337.207
25 min 841,3 km² 434.264
MIV

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 Versorgungslücken für Waren des täglichen Bedarfs resultieren besonders für die 
Teilbereiche 2 und 3 im Osten des Dortmund-Ems-Kanals. Das Gleiche gilt außer-
dem für den von gewerblichen und freizeitbezogenen Nutzungen geprägten Teil-
bereich 4, wobei die Verpflegung dort i. d. R. veranstaltungsspezifisch erfolgt und 
die verhältnismäßig weiten Wege zu entsprechenden externen Angeboten in F ol-
ge dessen von eher untergeordneter Bedeutung sind. 
 
Abbildung 11: (Nahversorgungs-)Strukturen im Umfeld der Stadthäfen (Mai 2022). 
Quelle: PTV Transport Consult GmbH, Geoportal Stadt Münster, Google Earth. 
2.2 Analyse des bestehenden Mobilitätssystems 
Vor der fachlichen Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes für das Untersuchungsgebiet 
erfolgt in den nachfolgenden Kapiteln zunächst die Analyse des bestehenden Mobili-
tätssystems. Dabei wird der Status-Quo im Angebotsnetz individuell für alle Verkehrs-
mittel betrachtet, um individuelle Stärken und Schwächen zu ermitteln, anhand derer 
Legende
Nahversorgung
Bäckerei
Fachgeschäft

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in der Konzeptphase entsprechende Planungsempfehlungen ausgesprochen werden 
können. Zusätzlich zu der von der Stadt Münster zur Verfügung gestellten Datenbasis 
werden hierzu Informationen aus einer eigenen Recherche (u. a. zum Masterplan Mo-
bilität 2035+) sowie aus der Vor-Ort-Begehung im April 2022 genutzt. 
2.2.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
In einem ersten Schritt wird die verkehrliche Situation für den MIV betrachtet. Diesbe-
züglich werden über Abbildung 12 einige wesentliche Verbindungen identifiziert, die 
zum Erreichen von nah- sowie fernräumlichen Zielen von Bedeutung sind. Abbildung 
13 beinhaltet eine Darstellung der bestehenden Straßeninfrastruktur im Zusammen-
hang mit qualitativen Angaben zur durchschnittlichen werktäglichen Verkehrsbelas-
tung (DTV
W5). Abbildung 14 sowie Abbildung 15 dienen zur Verortung von typischer-
weise auftretenden Engstellen im Umfeld der Stadthäfen (anhand von Daten zur „nor-
malen Verkehrslage“ aus Google Maps5 und ergänzenden Informationen zu aktuellen 
Baumaßnahmen (Stand Mai 2022) aus dem Geoportal der Stadt Münster 6). 
 
Vorhandenes Straßennetz 
Der überwiegende Teil des Untersuchungsgebiets ist vor allem über den Albersloher 
Weg und dessen Anschluss an die als Umgehungsstraße dienende B51 an das (über) 
regionale Verkehrsnetz angebunden. Letztere dient als wesentliche Verkehrsachse im 
südöstlichen Stadtgebiet und dabei u. a. als Zubringer zum Autobahnkreuz „Münster -
Süd“. Ihre verkehrliche Bedeutung wird sich noch weiter erhöhen, da sie nördlich der 
Wolbecker Straße derzeit auf vier Fahrstreifen ausgebaut wird. Zugleich soll sie durch 
das neue Teilstück der B481n künftig in Richtung Norden fortgeführt werden und da -
durch eine Anbindung an die Autobahnanschlussstelle „Greven“ erhalten.  
Auch die zentrale Bedeutung des Albersloher Wegs an sich kann als maßgeblich prä-
gend für die verkehrliche Situation im städtischen Umfeld des Untersuchungsgebiets 
identifiziert werden: Er stellt – im städtischen Netz u. a. in der Verlängerung über den 
Hansaring bzw. die Hafenstraße sowie abgesehen von der als Fahrradstraße gestalte-
ten Schillerstraße – die kürzeste Verbindung in Richtung der Altstadt sowie der nördli-
chen Stadtteile dar. Darüber hinaus übernimmt er durch seine Klassifizierung als Lan-
desstraße zusätzliche regionale Verbindungsfunktionen in einem Einzugsgebiet, das 
über die Stadtgrenze hinausreicht. Auch daraus ergibt sich bereits im Status- Quo ein 
DTV
W5 von mehr als 35.000 Kfz/24h südlich bzw. 25.000 Kfz/24h nördlich der B51 im 
vierstreifigen Querschnitt (siehe hierzu Abbildung 13). Abseits dieser eher innerstäd-
tischen Ziele führen die zeitlich schnellsten Anbindungen (tageszeitabhängig) jedoch 
häufig über die B51 im Süden bzw. die beiden Ringstraßen um den Stadtkern.  
 
5 Kartengrundlage: GeoBasis-DE/BKG (2009), online unter https://www.google.de/maps. 
6 Stadt Münster: Stadtplan (https://geo.stadt-muenster.de/webgis/application/Baustellen).

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Abbildung 12: Zielspinne für den MIV im erweiterten Stadtgebiet. 
Quelle: Stadt Münster Stadtplan. 
Der westliche Teilbereich des Untersuchungsgebiets erstreckt sich hauptsächlich ent-
lang der Friedrich-Ebert-Straße, die im Norden in die Frie-Vendt-Straße mündet. Die-
ser in Nord-Süd-Richtung verlaufende Streckenabschnitt ist bei Verkehrsbelastungen 
von stellenweise mehr als 14.500 Kfz/24h im zweistreifigen Querschnitt, die u. a. aus 
kleinräumigen Verlagerungseffekten bzw. der Barrierewirkung der Bahngleise resul-
tieren, verkehrlich ebenfalls bedeutend (siehe Abbildung 13). Die (über)regionale Er-
schließung erfolgt südlich mit dem Anschluss an die Hammer Straße bzw. deren Ver-
bindung an die B51. Der Anschluss an das städtische Netz erfolgt mit der Frie-Vendt-
Straße und deren Verbindung an die Hafenstraße. 
AK Münster-Süd
u.a. Osnabrück, Bre-
men, Ruhrgebiet
u.a. Telgte, Gü-
tersloh, Bielefeld
u.a. Albersloh, 
Sendenhorst
u.a. Hiltrup, 
Ahlen, Hamm
Münster-Nord
Münster-
Altstadt
Coerde
Gievenbeck
0 m 1.500 m
Roxel
Alberslo-
her Weg 
B 51 
Schillerstraße / 
Lütkenbecker Weg 
Wolbecker 
Straße 
Hafenstraße / 
Hansaring 
Friedrich-
Ebert-
Straße 
Frie-Vendt-
Straße 
Hammer 
Straße

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Abbildung 13: Straßeninfrastruktur und MIV-Tagesverkehre (DTVW5) im Bereich Stadthäfen. 
Quelle: PTV Transport Consult GmbH. 
Die Wechselwirkungen hoher Verkehrsstärken mit betrieblichen Leistungsfähigkeits-
grenzen der (signalisierten) Knotenpunkte bewirken v. a. zu den tageszeitlichen Spit-
zenstunden Einschränkungen mit spürbaren Verlustzeiten. Diese beeinflussen wiede-
rum die Erreichbarkeit zwischen dem Untersuchungsgebiet und allen weiteren (zent-
rumsnahen) Stadtteilen. Zugleich sind einer städtebaulichen Entwicklung im Untersu-
chungsgebiet sowie v. a. den damit einhergehenden Mehrverkehrsbelastungen von 
vornherein ggf. infrastrukturell bedingte Grenzen gesetzt, die abhängig sind von der 
Art und Weise, wie die künftige Verkehrsnachfrage abgewickelt wird. Typische Eng-
stellen im umliegenden, bestehenden Straßennetz sind dabei u. a. 
 Ludgeriplatz aufgrund seiner Verteilerfunktionen für das gesamte Stadtgebiet . 
 Die Knotenpunkte „Hafenstraße / Frie-Vendt-Straße / Bahnhofstraße“ sowie „Ha-
fenstraße / Albersloher Weg / Hansaring / Bremer Straße“ durch die Barrierewir-
kung der Bahngleise und ihre Lage auf der äußeren Ringstraße („Nadelöhre“). 
 Die als Einbahnstraßen gestalteten Abschnitte westlich des Hauptbahnhofs (v. a. 
Von-Vincke-Straße bzw. Bahnhofstraße), zu denen attraktive Alternativrouten ab-
seits des Stadtzentrums fehlen und auf denen stellenweise eine ÖPNV-Priorisie-
rung (z. B. durch Busspuren auf der Fahrbahn) umgesetzt wurde. 
Auf der B51, über die auch ein großer Teil der Pendler- bzw. Durchgangsverkehre im 
Stadtgebiet abgewickelt wird, resultieren stellenweise Verkehrsbelastungen von über 
51.500 Kfz/24h im Querschnitt. Durch ihren autobahnähnlichen Ausbau (u. a. teilplan-
freie Knoten, zwei separate Richtungsfahrbahnen) zeigen sich im Streckenverlauf zwar 
keine Kapazitätsüberschreitungen, die stark frequentierten Knoten (u. a. B51 / Albers-
loher Weg) können dennoch zweitweise ebenso als Engstellen identifiziert werden. 
Albersloher 
Weg 
B 51 
Wolbecker 
Straße Hansaring 
Friedrich-
Ebert-Straße

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Insgesamt zeigt sich am späten Nachmittag bzw. frühen Abend ein höheres Verkehrs-
aufkommen, weil es zu dieser Tageszeit typischerweise zur Überlagerung von freizeit- 
bzw. berufsbedingten Verkehren kommt. Dynamisch entstehende Ausweichverkehre 
bei Stausituationen verschärfen diese Problematik an entsprechenden Tagen und auf 
einzelnen Strecken zusätzlich. In Abbildung 14 sowie Abbildung 15 sind Hinweise auf 
tageszeitabhängige Engstellen und für den MIV eingeschränkt befahrbare Abschnitte 
(z. B. Fahrradstraßen) auf Basis der in Google hinterlegten Verkehrsdaten aufgeführt. 
 
Abbildung 14: Hinweise auf Engstellen im Umfeld der Stadthäfen (Mai 2022, Morgenspitze). 
Quelle: PTV Transport Consult GmbH (Datenabruf unter www.google.de/maps). 
 
Abbildung 15: Hinweise auf Engstellen im Umfeld der Stadthäfen (Mai 2022, Abendspitze). 
Quelle: PTV Transport Consult GmbH (Datenabruf unter www.google.de/maps). 
Zeitweise eingeschränkt 
Zeitweise kritisch 
Zeitweise eingeschränkt 
Zeitweise kritisch

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Ruhender Verkehr 
Neben den Auswertungen zum fließenden Verkehr werden an dieser Stelle ebenfalls 
Informationen zum ruhenden Verkehr zusammengefasst und bewertet.  Die Bestands-
aufnahme erfolgte qualitativ anhand von Luftbildern sowie online verfügbarer Daten. 
Darüber können die folgenden Aspekte festgehalten werden (siehe Abbildung 16): 
 Bewohnerparkzonen bestehen innerhalb des Untersuchungsgebiets zurzeit ledig-
lich im Norden des Teilbereichs 5 (u. a. Friedrich-Ebert-Straße, Frie-Vendt-Straße, 
Theißingstraße). In Richtung Stadtzentrum – unmittelbar nördlich der Hafenstraße 
bzw. des Hansarings sowie westlich der Frie-Vendt-Straße – befinden sich weitere 
Parkzonen. Die Ausweise sind bisher für eine Gebühr von 17 € ein Jahr gültig.7 
 Insbesondere im nördlichen Teilbereich ist vielfach mindestens einseitiges (häufig 
beidseitiges) Parken im öffentlichen Straßenraum möglich. Das Umfeld wird auch 
deshalb von einem hohen Parkdruck geprägt. Gleiches gilt (in einem deutlich ge-
ringem Ausmaß) für einzelne Straßenzüge in den Teilbereichen 3, 4 und 5. 
 Öffentliche Parkflächen bzw. Parkhäuser (abseits des Straßenraums) befinden sich 
hauptsächlich in den Teilbereichen westlich des Dortmund-Ems-Kanals. Es stehen 
dadurch insgesamt ca. 1.800 öffentliche Stellflächen im Untersuchungsgebiet und 
ungefähr 800 zusätzliche Stellflächen im erweiterten Umfeld zur Verfügung.  
 Zudem steht eine mindestens vergleichbare Anzahl an privaten (Kunden)Parkplät-
zen innerhalb und im Bereich des Untersuchungsgebiets zur Verfügung.  
 
Abbildung 16: Bewirtschaftete und freie Parkflächen im Umfeld der Stadthäfen (Mai 2022). 
Quelle: Stadt Münster, PTV Transport Consult GmbH, Google Earth, Parkopedia. 
 
7 Derzeit (Stand September 2023) läuft in Münster eine Übergangslösung für die Ausgabe von Bewohner-
parkausweisen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, das die Bewohnerparkgebüh-
rensatzung der Stadt Freiburg für ungültig erklärt hat. Diese Freiburger Satzung ähnelt in einigen Punkten 
der Bewohnerparkausweis-Gebührenordnung, die am 1. Juli 2023 in Münster in Kraft treten sollte. 
200
69
165
590
372
172
27
257
285
67
48
150
Legende
Einseitiges Parken 
im Straßenraum
Beidseitiges Parken 
im Straßenraum
Öffentl. Parkraum 
Privater Parkraum 
(z. B. für Kunden) 
Bewohnerparken
220
202
22

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2.2.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)  
In diesem Schritt wird das ÖPNV-Angebot im Umfeld des Untersuchungsgebiets ana-
lysiert und bewertet. Berücksichtigt wird das straßengebundene Verkehrsangebot im 
Stadtgebiet. Die folgende Tabelle 4 gibt in Verbindung mit Abbildung 17 einen ers-
ten Überblick zu den Haltestellen im Bereich des Untersuchungsgebiets bzw. wichti-
gen Kennziffern zu deren Erreichbarkeit und Angebot. 
Linien- und Fahrtenangebot 
Allgemein übernimmt der Stadtbus die feinräumige Erschließung entlang von einzel-
nen Bedienungskorridoren sowie Verbindungsfunktionen über größere Distanzen im  
Stadtgebiet. Dabei werden Radiallinien während der Normalverkehrszeit (NVZ, unge-
fähr 9:00 bis 15:30 Uhr) in einem Grundtakt von außen an bzw. durch die Altstadt ge-
führt, so dass in Richtung Stadtzentrum kein Umsteigen erforderlich ist. Zur Hauptver-
kehrszeit (HVZ) wird dieser Grundtakt verdichtet, feiertags hingegen ausgedünnt.  
Im Umfeld des Untersuchungsgebiets finden sich zunächst drei Bedienungskorridore 
in Nord-Süd-Richtung sowie ein Bedienungskorridor in Ost-West-Richtung: 
 Linie 5 zwischen Hiltrup und Nienberge 
 Linie 6 zwischen Hiltrup und Coerde bzw. 
Linie 8 zwischen Wolbeck und Coerde 
 Linie 17 zwischen Gremmendorf und Kinderhaus 
 Linie 14 zwischen Sentrup und St. Mauritz 
In den oftmals stadteinwärts führenden Bedienungskorridoren überlagern sich i. d. R. 
mindestens zwei Stadtbuslinien im 20-min-Takt zu einem 10-min-Grundtakt. Im Unter-
suchungsgebiet betrifft dies die Linien 6 und 8 entlang des Albersloher Wegs, die zu-
sätzlich um die Linie S30 des Stadt-Umlandverkehrs (im 60-min-Takt) ergänzt werden. 
Haltestelle Linie Grundtakt in NFZ Takt in HFZ 
1 
2 
3 
4 
P+R Nieberdingstraße 
MCC Halle Münsterland 
Stadtwerke A/Hafen 
Münster Hansaring 
6 (FR Coerde) 
20 min 
5 – 15 min 
6 (FR Hiltrup) 10 – 20 min 
8 (FR Coerde) 
20 min 20 min 
8 (FR Wolbeck) 
4 
5 
Münster Hansaring 
Emdener Straße 
14 (FR Sentrup) 
30 min 30 min 
14 (FR St. Mauritz) 
6 
7 
Friedrich-Ebert-Platz 
Augustastraße 
5 (FR Nienberge) 
10 – 20 min 10 min 
5 (FR Hiltrup) 
8 
9 
Westfalen AG 
Fundfahrrad-Station 
17 (FR Kinderhaus) 
20 – 60 min 20 min 
17 (FR Gremmendorf) 
Tabelle 4: Stadtbus-Angebot an den ÖPNV-Haltestellen im Untersuchungsgebiet (werktags). 
Quelle: Stadtwerke Münster. 
Nord-Süd-Richtung 
Ost-West-Richtung

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Abbildung 17: Schematische Darstellung der ÖPNV-Erschließung (Stadtbus werktags). 
Quelle: Stadt Münster Stadtplan. 
Zusätzlich zum Tagesverkehr verkehren städtische Nachtbuslinien auf den nachfrage-
stärkeren Radialachsen (mit einem garantierten „Rundum“-Anschluss am Hauptbahn-
hof). Im Untersuchungsgebiet betrifft das die Linien N81 auf der Friedrich-Ebert-Stra-
ße bzw. N85 auf dem Albersloher Weg; täglich etwa zwischen 21:00 und 1:00 Uhr, in 
den Nächten von Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag auch durchlaufend 
bis zum Frühverkehr um ca. 8 Uhr (siehe Tabelle 5). Beide Linien folgen insbesondere 
zwischen dem Untersuchungsgebiet sowie der Altstadt dem Verlauf der entsprechen-
den Stadtbuslinien 5, 6 und 8. Entlang des Albersloher Wegs ergänzen die Linien des 
Stadt-Umlandverkehrs (N1, N3, N4, N8) das Angebot im 2-h-Takt am Wochenende. 
Haltestelle Linie Takt (Werktag) Takt (Wochenende) 
1 
2 
3 
4 
P+R Nieberdingstraße 
MCC Halle Münsterland 
Stadtwerke A/Hafen 
Münster Hansaring 
N85 (FR Nien-
berge) 30 min bis 12 Uhr, 
letzter Bus 60 min 
später (ca. 1 Uhr) 
30 min bis 12 Uhr, 
60 min ab 1 Uhr, 
30 min bis 8 Uhr N85 (FR Wolbeck) 
6 
7 
Friedrich-Ebert-Platz 
Augustastraße 
N81 (FR Kinder-
haus) 30 min bis 12 Uhr, 
letzter Bus 60 min 
später (ca. 1 Uhr) 
30 min bis 12 Uhr, 
60 min ab 1 Uhr, 
30 min bis 8 Uhr 
N81 (FR Hiltrup) 
Tabelle 5: Stadtbus-Angebot an den ÖPNV-Haltestellen im Untersuchungsgebiet (nachts). 
Quelle: Stadtwerke Münster. 
0 m 1.500 m1
2
3
4 5
6
7
8
9
Legende
Haltestellen
Hauptbahnhof Münster
Linie 14
Linie 6 + Linie 8
Linie 5 
Linie 17
Untersuchungsgebiet
300 m Einzugsradius

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Als zentraler ÖPNV-Verknüpfungspunkt (sowohl zwischen den Buslinien als auch zum 
schienengebundenen Regional- bzw. Fernverkehr) für die genannten Linien dient der 
Hauptbahnhof, da sich dort die Linienverläufe aller (städtischen) Buslinien treffen.  Die 
Fahrzeit von und zu den Haltestellen im Untersuchungsgebiet beträgt dabei  ungefähr 
zehn Minuten. Das grundsätzliche Ziel der Stadt, weitestgehend umsteigefreie Direkt-
verbindungen zur Innenstadt und zum Hauptbahnhof anzubieten, wird erfüllt. Zu den 
meisten weiteren Zielen im Stadtgebiet ist i. d. R. höchstens ein Umstieg erforderlich. 
Der Hauptbahnhof wird über acht radial auf Münster zulaufende Bahnstrecken von 13 
Linien des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) bedient. Die Bahnstrecken erschlie-
ßen einwohnerstarke Siedlungsachsen im Münsterland. Der Regionalverkehr verkehrt 
an Wochentagen während der Normalverkehrszeit im 1-h-Takt und wird z. T. montags 
bis freitags zu Hauptverkehrszeiten verdichtet. Durch eine Überlagerung mehrerer Li-
nien (siehe Tabelle 6) ergeben sich stündlich häufig mehrere Fahrtangebote. Ergänzt 
wird der SPNV um einzelne Anschlüsse an den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV).  
Bahnstrecke SPNV-Linien 
Münster – Rheine  RE 7, RE 15, RB 65 
Münster – Osnabrück RE 2, RB 66 
Münster – Gütersloh – Bielefeld  RB 67 
Münster – Hamm RE 7, RB 69, RB 89 
Münster – Lünen – Dortmund  RB 50 
Münster – Haltern – Recklinghausen  RE 2, RE 42 
Münster – Coesfeld  RB 63 
Münster – Gronau - Enschede RB 64 
Tabelle 6: Bahnstrecken und SPNV-Linien im Stadt-Umland-Verkehr von Münster. 
Die Gestaltung einzelner Umsteigerelationen ist zwar u. a. der städtebaulichen Situa-
tion und der Verkehrsführung/-belastung im Umfeld des Hauptbahnhofs geschuldet, 
bleibt für die (Bus-)Fahrgäste teilweise aber dennoch unbefriedigend: 
 Es liegen jeweils zehn Haltepunkte in Nord-Süd- bzw. Süd-Nord-Richtung entlang 
des Berliner Platzes sowie der Bahnhofstraße. Die Entfernung zwischen den Halte-
punkten beträgt bis zu 200 m und die Kennzeichnungen der Haltepunkte (A1 bis 
C3) sind aufgrund des Trubels nur schwer zu finden. 
 Teilweise ist zum Umsteigen ein Queren der Fahrbahn erforderlich. Somit werden 
die Umsteigezeiten auch durch das Warten an der LSA-geregelten Fußgängerfurt 
(im Bereich des Berliner Platzes) zusätzlich verlängert. 
Erschließungsqualität 
Ein wichtiger Aspekt bei der Analyse des ÖPNV-Angebots ist die Erschließungsquali-
tät, wobei im aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Münster 8 bereits Festlegungen zu 
 
8 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster (2016)

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den Einzugsradien von ÖPNV-Haltestellen getroffen wurden. Demnach sollen zusam-
menhängende Siedlungsbereiche mit mehr als 300 Einwohnern über einen Haltestel-
leneinzugsradius von 300 m bis 500 m erschlossen sein. Zur Bewertung der aktuellen 
Erschließungsqualität des Bushaltestellennetzes können aus der Abbildung 17 dabei 
Informationen in Bezug auf die Abdeckung des Untersuchungsgebiets für Einzugsbe-
reiche von 300 m (ohne Beachtung von räumlichen Barrieren) entnommen werden:  
 Ein Einzugsradius von 300 m entspricht einer Zu- bzw. Abgangszeit von ca. 5 min 
(mittlere Geschwindigkeit = 4,5 km/h, Umwegefaktor 1,3). 
 Im Norden des Albersloher Wegs sowie insbesondere am Übergang zum Hansa-
ring (Knotenpunkt „Hafenstraße / Albersloher Weg / Hansaring / Bremer Straße“) 
überlagern sich die Einzugsbereiche der Haltestellen bereits deutlich.  
 Erschließungslücken zeigen sich v. a. im östlichen Teil des Untersuchungsgebiets 
(Teilbereiche 1 und 2), weil über die Fahrradstraße (Schillerstraße / Lütkenbecker 
Weg) keine ÖPNV-Anbindung besteht. 
 Erschließungslücken zeigen sich außerdem im südlichen Teil des Untersuchungs-
gebiets (Teilbereiche 3 und 4) im Umfeld des Dortmund-Ems-Kanals, insbesonde-
re auch, wenn die räumlichen Barrieren (Kanal, Bahngleise) einbezogen werden.  
Setzt man den Einzugsradius auf 500 m (Zu- bzw. Abgangszeit von etwa 9 min, in der 
Abbildung 17 nicht dargestellt), so ist das Untersuchungsgebiet praktisch vollständig 
erschlossen. Ausnahmen resultieren weiterhin am östlichen Rand (Teilbereich 2), d. h. 
im Umfeld der bestehenden Fahrradstraße. Die Einzugsbereiche überlagern sich v. a. 
auf den Bedienungskorridoren (Albersloher Weg, Friedrich-Ebert-Straße, Hansaring).  
Insgesamt lässt sich also festhalten, dass in einer fußläufigen Entfernung von wenigen 
hundert Metern (Zu- bzw. Abgangszeit meist kürzer als 10 min) praktisch aus dem ge-
sam Untersuchungsgebiet Anschlüsse zum straßengebundenen ÖPNV bestehen. Die 
Anforderungen des Nahverkehrsplans werden demnach weitgehend erfüllt.  
Haltestellen und Barrierefreiheit 
Rund die Hälfte aller ca. 1.150 Bushaltestellen in Münster ist derzeit mit einem 16 -cm-
Hochbord ausgestattet, wodurch nicht zuletzt für mobilitätseingeschränkte Personen 
– in Verbindung mit den eingesetzten Niederflurbussen – ein barrierearmes Ein- bzw. 
Aussteigen ermöglicht wird. Rund 10 % aller Haltestellen verfügen zudem über elekt-
ronische Fahrzielanzeiger, die an das Fahrgastinformationssystem der Stadtwerke an-
geschlossen sind. Neben der Anzeige von Liniennummer und Abfahrtszeit in Echtzeit 
kann damit auch über Störungen im Betriebsablauf informiert werden. 
Individuelle Aussagen zu dem Ausbaustandard einzelner Haltestellen sind dabei u. a. 
im Online-Stadtplan
9 bzw. in der Online-Karte „wheelmap“10 – auf der weltweit und 
im Crowdsourcing-Prinzip wichtige Daten über die Rollstuhlgerechtigkeit der Städte 
 
9 Stadt Münster: Stadtplan (https://geo.stadt-muenster.de/webgis/application/Stadtplan). 
10 Sozialhelden e.V., Berlin: wheelmap.org (https://wheelmap.org/search).

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ein-getragen werden – einsehbar. Diese Informationen werden mit den im Zuge der 
Vor-Ort-Begehung gewonnenen Erkenntnisse überlagert (siehe auch Abbildung 18): 
 Die Haltestellen am Albersloher Weg befinden sich insgesamt in einem zeitgemä-
ßen Zustand, d. h. wesentliche Haltestellenmerkmale (u. a. ausreichend dimensio-
nierte und wettergeschützte Wartebereiche mit Beleuchtung und Sitzmöglichkeit) 
werden erfüllt. Digitale Fahrgastinformationen stehen hauptsächlich für die stadt-
einwärts führenden Wege zur Verfügung. An allen Haltestellen sind behinderten-
gerechte Bordsteinhöhen vorhanden, es fehlen i. d. R. aber taktile Leitelemente.  
 Die genannten Ausbaustandards werden an den Haltestellen des Hansarings viel-
fach nicht erfüllt. Lediglich an der Emdener Straße (5) wurden erste Standards mit 
taktilen Elementen und behindertengerechten Bordsteinhöhen umgesetzt. Insbe-
sondere die Haltestelle „Hansaring“ entspricht aber nicht den Anforderungen. 
 Die Haltestellen an der Friedrich-Ebert-Straße entsprechen bezüglich ihrer Größe, 
den Bordsteinhöhen sowie der Überdachung i. d. R. den Anforderungen. Demge-
genüber stehen jedoch keine digitalen Fahrgastinformationen zur Verfügung und 
es fehlen an beiden Haltestellen derzeit taktile Leitelemente. 
 Die Haltestellen am Industrieweg erfüllen die Ausbaustandards lediglich in einzel-
nen Punkten (Wartehäuschen und Dimensionierung an der Haltestelle „Westfalen 
AG“ (8) stadteinwärts, Bordsteinhöhe an der Haltestelle „Fundfahrrad-Station“ (9)). 
Beide Haltestellen verfügen allerdings weder über digitale Fahrgastinformationen 
noch sind sie derzeit mit taktilen Leitelementen ausgestattet. 
 
Abbildung 18: Zustand und Ausstattung der Bushaltestellen im Untersuchungsgebiet. 
Quelle: Stadt Münster Stadtplan, PTV Transport Consult GmbH. 
Legende
Barrierefreiheit ( behinderten-
gerechte Bordsteinhöhe und 
taktile Elemente)
Elektronische Fahrplaninfor-
mationen
Wartehäuschen
Dimensionierung der 
Warteflächen
1
2
3
4
5
9
6
7
8

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Maßnahmen zur ÖPNV-Beschleunigung 
Mit ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen lassen sich die Reisezeiten im ÖPNV verkür-
zen sowie die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit erhöhen, was die Attraktivität steigert. 
Soweit es die Platzverhältnisse ermöglichten, wurden deshalb auch in Münster auf 
besonders staugefährdeten Straßenabschnitten entlang der ÖPNV-Hauptachsen 
über zehn km Busspuren angelegt. Hier werden Busse verkehrstechnisch mit einer 
höheren Priorität behandelt, die Fahrstreifen dürfen zeitweise und mit expliziter Aus-
nahme aber auch von anderen Verkehrsmitteln (i. d. R. Taxi) genutzt werden. 
Im Untersuchungsgebiet betrifft dies stadteinwärts den etwa 350 m langen Abschnitt 
nördlich der Haltestelle „MCC Halle Münsterland“ (2) bis etwa zum Knotenpunkt „Ha-
fenstraße / Albersloher Weg / Hansaring / Bremer Straße“. Am Ende der Busspur be-
findet sich eine mit Sondersignalen (Vorrangschaltung) ausgestattete LSA, womit an-
kommende Busse bei Bedarf ein „Grünzeit-Fenster“ anfordern können, um verkehrs-
sicher und bevorrechtigt in den allgemeinen Kfz-Verkehr einzufädeln. Erfahrungsge-
mäß funktioniert die Bevorrechtigung aufgrund der allgemein hohen Belastung und 
den Wechselwirkungen zum Kfz-Verkehr in der Praxis jedoch nicht zuverlässig. 
2.2.3 Radverkehr 
In diesem Schritt werden die Rahmenbedingungen und die vorhandene Infrastruktur 
für den Radverkehr analysiert. Auch mit Blick auf die Analyseergebnisse in den vorhe-
rigen Kapiteln lässt sich hierzu bereits feststellen, dass durch die geringen Entfernun-
gen zum Stadtzentrum und zum Hauptbahnhof allgemein sehr gute Voraussetzungen 
für den Radverkehr (bzw. Fußverkehr) bestehen. Dennoch ist das Umfeld der Stadthä-
fen für die Nahmobilität derzeit noch nicht optimal erschlossen (siehe Abbildung 19). 
 
Abbildung 19: Straßeninfrastruktur und tägl. Radverkehrsaufkommen im Bereich Stadthäfen. 
Quelle: PTV Transport Consult GmbH. 
Albersloher 
Weg 
Schiller-
straße Hansaring 
Friedrich-
Ebert-Straße 
B 51 
Industrieweg 
Hammer 
Straße

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Vorhandenes Radwegenetz 
 Mit der Schillerstraße (Fahrradstraße, Abbildung 20) sowie dem Albersloher Weg 
(Abbildung 21) ergeben sich zwei Hauptachsen, die östlich der Bahngleise durch 
das Untersuchungsgebiet verlaufen. Die Schillerstraße ist als ein Teil der Velorou -
te über Wolbeck nach Everswinkel vorgesehen. Zwischen Hansaring im Nordwes-
ten und Heumannsweg im Südosten ist die Straße bereits nach den Qualitätsstan-
dards für Fahrradstraßen ausgebaut und hierfür u. a. mit rotem Asphalt versehen 
worden. Nördlich des Hansarings ist die Schillerstraße – abgesehen von einer Be-
schilderung bzw. einer ergänzenden Markierung auf der Fahrbahn – derzeit noch 
nicht von anderen Erschließungsstraßen zu unterscheiden. Es handelt sich in die-
sem Abschnitt um die älteste Fahrradstraße der Stadt. 
An einzelnen Knotenpunkten des Albersloher Wegs sind Radfahrer bereits heute 
aktiv in die verkehrsabhängigen LSA-Steuerungen eingebunden. Die Verbindung 
ist im Veloroutennetz als ein potenzieller sog. „Entwicklungskorridor“ vorgesehen, 
so dass seine verkehrliche Bedeutung voraussichtlich weiter steigen wird. Für die 
Veloroute von Sendenhorst nach Münster erstreckt sich dieser genannte Korridor 
von Gremmendorf und Angelmodde über das Gewerbegebiet Loddenheide und 
das Hafenviertel bis zum Promenadenring im Stadtzentrum. 
 
Abbildung 20: Gestaltung der Fahrradstraße (Schillerstraße bzw. Lütkenbecker Weg). 
Quelle: Jörg Faltin, FALTIN+SATTLER. 
 
Abbildung 21: Separate Radverkehrsführung entlang des Albersloher Wegs. 
Quelle: Jörg Faltin, FALTIN+SATTLER.

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 In Ost-West-Richtung wird der gesamte Radverkehr auf dem Hansaring sowie der 
Hafenstraße am nördlichen Rand des Untersuchungsgebiets gebündelt. Als maß-
gebende Engstelle („Flaschenhals“) zwischen Stadthäfen und Stadtzentrum wirkt –  
wie schon im MIV und ÖPNV – die Unterführung der Bahngleise (siehe Abbildung 
22). Darüber hinaus gibt es im Bereich des Untersuchungsgebietes derzeit keine 
(hochwertigen) Fahrradverbindungen in Ost-West-Richtung. Diese Verbindungen 
sind allerdings besonders wichtig, um die Teilbereiche des Hafengebiets mit dem 
Stadtgebiet zu verbinden und Einrichtungen im Quartier zugänglich zu machen.  
 
Abbildung 22: Unterführung der Bahngleise auf der Hafenstraße. 
Quelle: Jörg Faltin, FALTIN+SATTLER. 
 Unmittelbar an der Südseite des Dortmund-Ems-Kanals besteht mit der Kanalpro-
menade (ehem. Wirtschaftsweg, der künftig nach Veloroutenstandard ausgebaut 
wird) eine weitere Verbindung für den Fuß- und Radverkehr im Untersuchungsge-
biet (siehe Abbildung 27). Als Verbindung zum Stadtzentrum sowie zwischen den 
nördlichen und südlichen Teilbereichen des Untersuchungsgebiets dienen dabei 
die Brücken der Schillerstraße und des Albersloher Weges. 
 Im westlichen Teil des Entwicklungsgebietes ist der Industrieweg gelegen. Diese 
Straße bietet im heutigen Zustand nur begrenzten Komfort und Sicherheit, da le-
diglich vereinzelt ein baulich getrennter Rad- und Fußweg besteht. Der Weg bie-
tet eine Verbindung zwischen den Stadthäfen und dem Gewerbegebiet Lodden-
heide. Unmittelbar nördlich der B 51 (abseits der Stadthäfen) bietet er im Neben-
netz außerdem eine weitere Querungsmöglichkeit über die Bahngleise (vgl. hier -
zu auch Abbildung 13), die verkehrlich aber von untergeordneter Bedeutung ist. 
 Im Westen der Bahngleise (d. h. Teilbereich 5) fahren die meisten Radfahrer auf 
der Hammer Straße. Auch entlang der parallellaufenden Friedrich-Ebert-Straße 
ergibt sich jedoch ein nennenswertes Radverkehrsaufkommen, denn es handelt 
sich um eine wichtige Verbindung mit dem Hauptbahnhof. Die Straße biet et für 
den Radverkehr baulich getrennte Radwege.

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 Auf allen anderen Straßen im Untersuchungsgebiet (u. a. Hafenweg, Am Mittelha-
fen, Kiesekamps Mühle, Theodor-Scheiwe-Straße, Nieberdingstraße, Am Hawerk-
amp) gibt es derzeit keine Radinfrastruktur, d. h. die Radfahrer werden auf diesen 
Erschließungsstraßen vorwiegend im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt.  
Diese bereits vorhandenen Radwegeverbindungen werden auch künftig einen wichti-
gen Beitrag zur Erreichbarkeit der Stadthäfen leisten. Einzelne Verbindungen (Hansa-
ring, Albersloher Weg) bieten in ihrer jetzigen Form jedoch noch keine ausreichende 
Qualität, um als Hauptradverbindung zu gelten und dabei ein hohes Radverkehrsauf-
kommen abzuwickeln. Die Schillerstraße erfüllt die gewünschte Qualität, dennoch ist 
bislang keine direkte Verknüpfung an die Stadthäfen gegeben. 
Die auch zukünftig fortschreitende Elektrifizierung des Radverkehrs bewirkt, das auch 
weitere Entfernungen vergleichsweise komfortabel überwunden werden können. Ers -
te Auswirkungen sind konkret bereit über die Mobilitätsbefragung erkennbar, bei der 
für E-Bikes und Pedelecs eine um einen Kilometer längere mittlere Reiseweite gegen-
über nicht-motorisierten Fahrrädern resultiert. Für die Förderung der Fahrradnutzung 
über die Stadtgrenzen hinaus (u. a. Pendler) werden deshalb vermehrt stadtregionale 
Routen geprüft, die einen Umstieg vom Pkw auf das Fahrrad erleichtern sollen: In Ab-
stimmung mit den umliegenden Kommunen wurden dazu 14 alltagstaugliche Routen 
vom Promenadenring über die äußeren Stadtteile bis in die umliegenden Städte ent-
wickelt, die künftig ausgebaut und freigegeben werden sollen (siehe oben). Das Um-
feld der Stadthäfen ist mit dem Albersloher Weg und der Schillerstraße sowohl in die 
kommunalen als auch in die stadtregionalen Planungen inbegriffen. 
Verkehrssicherheit und Wohlbefinden 
Die Anzahl der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Radfahrern in Münster ist in den 
vergangenen Jahren verhältnismäßig konstant – mit etwa 1.100 bis 1.200 verunfallten 
Radfahrern ggü. 350 bis 450 verunglückten Kfz-Fahrern. Insgesamt stellt die Gruppe 
der Radfahrer jedoch über die Hälfte der Unfallbeteiligten und etwa 20 % der melde-
pflichtigen Verkehrsunfälle
11. Auch im Umfeld der Stadthäfen treten die Unfälle natür-
licherweise v. a. dort auf, wo ein hohes Radverkehrsaufkommen und/oder Konfliktpo-
tenzial besteht (siehe hierzu Abbildung 23). Auffällig ist u. a. das Auftreten von Abbie-
geunfällen entlang der Hafenstraße und des Hansarings. Auch an Knotenpunkten mit 
der Schillerstraße, dem Albersloher Weg sowie der Friedrich-Ebert-Straße ist dies zu 
beobachten. Aufgrund der im Straßenraum vorhandenen Pkw-Stellflächen werden in 
letzterer außerdem häufiger Unfälle mit dem ruhenden Verkehr gemeldet.  
Über den sog. „ADFC Fahrradklima-Test“ zeigt sich regelmäßig, dass die Teilnehmer 
im Hinblick auf einige Aspekte (u. a. Erreichbarkeit des Stadtzentrums, Wegweisung, 
Umwegigkeiten) insgesamt zwar positiv gestimmt sind, anderes (u. a. Häufigkeit von 
Fahrraddiebstählen, Breite von Radinfrastrukturen, Konflikte zwischen Rad - und Kfz-
Verkehr und Falschparkerkontrollen) in Münster aber auch verbesserungswürdig ist.  
 
11 Polizei Münster: Verkehrsunfallstatistik 2021 (https://muenster.polizei.nrw).

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Abbildung 23: Gemeldete Unfallstellen mit Radfahrer- und Fußgängerbeteiligung. 
Quelle: Initiative für sichere Straßen GmbH (www.gefahrenstellen.de). 
Ruhender Radverkehr 
Derzeit gibt es innerhalb des Untersuchungsgebiets lediglich eine begrenzte Anzahl 
von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Zu nennen sind hier insbesondere: 
 Abstellplätze am Stadthaus 3 
 Abstellplätze am Eingang der Messe 
 Abstellplätze auf dem P&R Nieberdingstraße 
Darüber hinaus gibt es kleinere, z. T. private Abstellmöglichkeiten an verschiedenen 
Gebäuden wie beispielsweise dem Bauhaus, der Hafenkante, ehemaligen Industrie-
gebäuden, die inzwischen einer anderen Funktion zugeführt wurden bzw. an den je-
weiligen Unternehmensstandorten. Im öffentlichen Raum sind ansonsten aber keine 
separaten Radabstellanlagen vorhanden. 
2.2.4 Fußverkehr 
Fußgänger sind die schwächsten Teilnehmer im Straßenverkehr – v. a. Kinder, Senio-
ren und mobilitätseingeschränkte Menschen (neben Menschen mit körperlichen Ein-
schränkungen z. B. auch Personen mit Kinderwagen) gelten als besonders schützens-
wert. Gleichzeitig sind sie ein Kernelement in einem umweltfreundlichen, städtischen 
Verkehrssystem, für das im Straßenraum häufig jedoch nur Restflächen verbleiben. 
Legende
Untersuchungsgebiet
Unfallstellen

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Der Fußverkehr spielt somit auch im zu entwickelnden Hafengebiet eine wesentliche 
Rolle. Gegenwärtig sind die Möglichkeiten für Fußgänger jedoch begrenzt und/oder 
zumindest unattraktiv. Nur entlang des Kreativkais und am stirnseitig gelegenen „Ha-
fenplatz“ gibt es einen attraktiven Weg mit hohen Aufenthaltsqualitäten (siehe Abbil-
dung 24). Weitere, zumeist eher funktionale Routen finden sich entlang des Alberslo-
her Wegs, der Kiesekamps Mühle sowie auf und um das Messegelände. In den ande-
ren Straßen gibt es derzeit keine bzw. nur vereinzelt (separate) Fußgängereinrichtun-
gen, was nicht zuletzt auf den ursprünglichen, gewerblichen Charakter des Hafenare-
als zurückzuführen ist (siehe Abbildung 25). 
  
Abbildung 24:  Gehwege und Aufenthaltsflächen am Kreativkai (links) und am Knotenpunkt „Ha-
fenplatz / Am Mittelhafen“ (rechts). 
Quelle: Jörg Faltin, FALTIN+SATTLER, PTV Transport Consult GmbH. 
 
Abbildung 25: Straßenquerschnitt entlang der Theodor-Scheiwe-Straße. 
Quelle: Jörg Faltin, FALTIN+SATTLER. 
Beispielsweise am Hafenweg haben einige Teile der Straße lediglich einseitige oder 
sogar gar keine Gehwege. Das begünstigt gefährlichen Verkehrssituationen, da Fuß-
gänger ihre Wege gemeinsam mit dem Kfz- sowie Radverkehr auf der Fahrbahn fort-
setzen müssen (siehe Abbildung 26). Auf verschiedenen Ebenen wiederholt sich die-
se Gegebenheit innerhalb des Hafengebiets (z. B. Am Mittelhafen, Kiesekamps Müh-
le, Am Hawerkamp) mit breiten Straßenräumen, die viel Platz für den fließenden und

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ruhenden Kfz-Verkehr, aber nicht für die Nahmobilität bieten. Solche Bereiche, in de-
nen zwar separate Flächen für Fußgänger bestehen, entsprechen zudem häufig nicht 
den Mindestvorschriften bzgl. ihrer Dimensionierung, Materialität und Qualität.  
 
Abbildung 26: Ende des Gehwegs am Hafenweg. 
Quelle: Loendersloot International. 
Auch Querungsstellen sind nicht überall sicher, entweder aufgrund ihrer allgemeinen 
Gestaltung oder weil die Prioritäten nicht klar sind: An zwei der Knotenpunkte des Al-
bersloher Wegs beispielsweise („Albersloher Weg / Kiesekamps Mühle / Am Hawerk-
amp“ bzw. „Albersloher Weg / Theodor-Scheiwe-Straße / Nieberdingstraße“) müssen 
jeweils sechs Kfz-Fahrstreifen überquert werden, um die andere Straßenseite zu errei-
chen. An diesen, und den weiteren Querungsstellen des Albersloher Wegs (vgl. auch 
Abbildung 8), werden Fußgänger in der LSA-Steuerung zudem hauptsächlich anhand 
der erforderlichen Mindestgrünzeiten berücksichtigt. Das bedeutet, eine Querung ist 
(v. a. für mobilitätseingeschränkte Menschen) oft nicht ohne Zwischenhalt auf der Mit-
telinsel möglich. Das steht nicht im Einklang mit der Vision und dem Ziel, den aktiven 
Mobilitätsformen im Stadtgebiet vermehrt Vorrang zu gewähren.  
Der Albersloher Weg bzw. die Schillerstraße sind auch für Fußgänger die wichtigsten 
Verbindungsachsen in Nord-Süd-Richtung, da sie eine Überquerung des Dortmund-
Ems-Kanals ermöglichen. Auf der Ost-West-Achse sind der Hafenweg, der Hansaring 
und Am Hawerkamp bzw. Kiesekamps Mühle die direkten Verbindungen.  Die Hafen-
promenade (vgl. Abbildung 3 bzw. Abbildung 24) sowie die Kanalpromenade (siehe 
Abbildung 27) haben hinsichtlich ihrer insgesamt hohen Aufenthaltsqualität (u. a. mit 
Blick auf Grün- und Wasserflächen) einen vergleichbaren Charakter. Positiv bei erste-
rer wirkt zusätzlich die räumliche Nähe zu zahlreichen Bars und Restaurants, wodurch 
der Kreativkai v. a. von Menschen besucht wird, die einen attraktiven Ort zum Verwei-
len bzw. Entspannen suchen. Die Kanalpromenade hingegen gilt, witterungs - und ta-
geszeitabhängig insbesondere bei schlechtem Wetter und/oder Dunkelheit, momen -

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tan (noch) nicht vollständig als sicherer Ort zum Verweilen, wird aber bereits genauso 
als ein Ort zum Entspannen und für Geselligkeit genutzt. 
 
Abbildung 27: Blick auf den Dortmund-Ems-Kanal und die Promenade von der Schillerbrücke. 
Quelle: Jörg Faltin, FALTIN+SATTLER. 
Insgesamt ist der Fußgängerverkehr so präsent, wie es in einem industriell geprägten 
Hafengebiet (mit den derzeit bestehenden Freizeitangeboten v. a. im nördlichen Um-
feld entlang des Kreativkais) zu erwarten ist. Eine gute Erreichbarkeit ist besonders an 
großen Straßen und in Richtung des Stadtzentrums gegeben. Hohe Aufenthaltsquali-
täten bestehen stellenweise insbesondere in Verbindung zu den Wasserflächen. Rich-
tung Süden nimmt die Infrastruktur für Fußgänger (und Radfahrer) sowohl im Hinblick 
auf die Quantität als auch die Qualität ab. Diesem Bereich sollte in einem Konzept da-
her besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. 
Die Stadt Münster hat im u. a. vor zwei Jahren den Fußverkehr unter die Lupe genom-
men: Als Mitglied im „Zukunftsnetz Mobilität NRW“, einem landesweiten Netzwerk für 
nachhaltige Mobilitätsentwicklung, war Münster mit elf weiteren NRW-Kommunen zur 
Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks NRW 2021 ausgewählt worden. Nun liegt der 
Abschlussbericht für Münster vor, der zusammen mit den oben genannten Aspekten 
in Kapitel 3.3.4 detaillierter betrachtet wird, um die vorgeschlagenen Verbesserungs-
strategien verständlicher erklären zu können.

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2.3 Stärken und Schwächen des derzeitigen Mobilitätssystems 
Die Identifizierung von Stärken und Schwächen, aber auch Chancen und Risiken des 
Mobilitätssystems dient als eine zentrale Grundlage für eine darauf aufbauende Kon-
zeptentwicklung (siehe Kapitel 3). Dabei ist eine sog. „SWOT-Analyse“ ein etabliertes 
Werkzeug. Das Akronym steht für „Strengths“ (Stärken) – „Weaknesses“ (Schwächen) – 
„Opportunities“ (Chancen) bzw. „Threats“ (Risiken). Auf Basis der Ergebnisse aus den 
vorherigen Kapiteln werden somit in den folgenden Tabellen zentrale Ergebnisse für 
das Umfeld der Stadthäfen auf übergeordneter Ebene zusammengetragen.  Grün hin-
terlegt sind dabei die positive Aspekte (d. h. Stärken und Chancen), rot hinterlegt die 
entsprechend negativen Aspekte (d. h. Schwächen und Risiken). 
Allgemein 
Attraktive zentrale Lage mit unmittelbarer An-
bindung an die bestehenden (verkehrlichen) 
Strukturen im Stadtgebiet. 
Die verkehrliche Erschließung über das beste-
hende Straßen- und Wegenetz ist weitgehend 
vorhanden. Zusätzliche, bedarfsabhängige Er-
weiterung sind möglich. 
Durch die vorhandenen Nutzungen sind stel-
lenweise Zwangspunkte für die künftige bauli-
che und betriebliche Straßenraumgestaltung 
zu beachten. 
V. a. die Bahngleise und der Dortmund-Ems-
Kanal wirken mit Blick auf vorhandene Wege 
als räumliche Barrieren im Verkehrssystem. 
Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
(Über)regionale Erreichbarkeit durch den un-
mittelbaren Anschluss an die B51 (als Umge-
hungsstraße) im Süden. 
Durch den Ausbau der B51 bzw. B481n beste-
hen Potenziale für eine zukünftige Entlastung 
v. a. der innerstädtischen Infrastrukturen. 
Die verkehrliche Erschließung erfolgt nahezu 
ausschließlich über den Albersloher Weg (gilt 
v. a. für Teilbereiche 1 bis 3). Daraus ergeben 
sich ggf. Verlustzeiten in Nebenrichtungen. 
Es bestehen bereits Leistungsfähigkeitsdefizi-
te mit zeit-/stellenweise hohen Verlustzeiten v. 
a. an den nördlich angrenzenden Knoten. 
Die hohe Vorbelastung an den Strecken bzw. 
Knotenpunkten im Bestand (v. a. Albersloher 
Weg) wirkt durch die individuellen Kapazitäts-
grenzen restriktiv im Hinblick auf die zukünfti-
ge Quartiersentwicklung. 
Auch zukünftig ist lediglich eine untergeord-
nete Erschließung entlang der Schillerstraße, 
als Fahrradstraße, möglich. 
Die z. T. durchgängige Befahrbarkeit (z. B. Ha-
fenweg, Industrieweg) ermöglicht Ausweich-
verkehre durch einzelne Teilbereiche des Un-
tersuchungsgebiets. 
Derzeit günstige Stellplatzsituation u. a. über 
zahlreiche, nicht kostenpflichtige Parkflächen 
im öffentlichen Straßenraum. 
Zukünftige Neugestaltung der Straßenräume 
zugunsten des Fuß- sowie Radverkehrs wirkt 
sich zulasten der Flächen für den MIV aus. 
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
Anbindung im 10-min-Grundtakt (mit zeitwei-
ser Verdichtung zu HVZ); Anbindung der Teil-
bereiche 1 bis 4 v. a. entlang des Albersloher 
Wegs (als einer der zentralen 
Erschließungslücken für etwa 33 % des Unter-
suchungsgebiets v. a. abseits des Albersloher 
Wegs (u. a. durch die Fahrradstraße bzw. die 
Barrierewirkung des Dortmund-Ems-Kanals).

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Bedienungskorridore zur Innenstadt); Anbin-
dung des Teilbereichs 5 v. a. über die Fried-
rich-Ebert-Straße. 
Hauptbahnhof und Stadtzentrum sind von al-
len Haltestellen umsteigefrei erreichbar; zur 
Erreichung weiterer Ziele i. A. höchstens ein-
maliges Umsteigen erforderlich. 
Schnelle fußläufige Erreichbarkeit (< 5 min) 
der Haltestellen aus rund 67 % des Untersu-
chungsgebiets. Die Zu- und Abgangszeiten 
aus den weiteren Bereichen sind i. A. zumin-
dest kürzer als maximal 10 min (etwa 500 m 
Radius, eine Ausnahme ist z. T. der Teilbe-
reich 2). 
Die maximale Fahrzeit zum Hbf (als zentraler 
ÖPNV-Verknüpfungspunkt) beträgt 9 min. 
Potenzielle Synergieeffekte durch die Reakti-
vierung der WLE (sog. „Westfälische Landes-
Eisenbahn) sowie den geplanten Haltepunkt 
im Untersuchungsgebiet. 
Auch zukünftig kein wesentliches Buslinienan-
gebot entlang der Schillerstraße und des Lüt-
kenbecker Wegs (jeweils Fahrradstraßen). 
Uneinheitliche Beschaffenheit und Gestaltung 
der Bushaltestellen; vielfach Ausbaubedarf im 
Hinblick auf die Ausbaustandards (v. a. Hansa-
ring und Industrieweg).  
Das hohe MIV-Aufkommen innerhalb bzw. im 
Umfeld des Untersuchungsgebiets wirkt sich 
stellen- sowie zeitweise negativ auf die Zuver-
lässigkeit des ÖPNV aus. 
Derzeit besteht an den Stadthäfen kein Ange-
bot von LOOPmünster. 
Fuß- und Radverkehr 
Untersuchungsgebiet befindet sich in zentra-
ler Lage, nah am Stadtzentrum (unmittelbare 
Anbindung an bestehende Stadtstrukturen). 
Fuß- und Radwegenetz bietet Möglichkeiten 
für kleinräumige Verbindungen und Erweite-
rungen (qualitative und funktionale Ebene). 
Potenzial, attraktive Aufenthaltsflächen sowie 
Anbindungen im Quartier zu schaffen (u. a. er-
gänzende Querungsstellen über den Kanal). 
Über die Aufwertung der bestehenden Struk-
turen (z. B. Kanalpromenade) kann der Anteil 
des Fuß- und Radverkehrs im Modal Split po-
sitiv beeinflusst werden. 
Bestehende Infrastrukturen wirken als räumli-
che Barrieren zum Stadtgebiet und zwischen 
einzelnen Teilbereichen. Es ergeben sich Um-
wegigkeiten, da z. B. bauliche Querungsmög-
lichkeiten fehlen. Dies betrifft u. a.: 
 Albersloher Weg zw. Teilbereich 1 und 2 
bzw. 3 und 4 (Ost-West-Richtung). 
 Dortmund-Ems-Kanal zw. Teilbereich 1 
und 4 bzw. 2 und 3 (Nord-Süd-Richtung). 
 Bahngleise zw. den Teilbereichen 1 bis 4 
und dem Stadtzentrum bzw. dem Teilbe-
reich 5 (Ost-West-Richtung). 
Teilweise fehlen bspw. Seitenräume mit sepa-
raten Geh- und Radwegen. 
Es fehlen attraktive, sichere Verbindungen in 
West-Ost- und Nord-Süd-Richtung (u. a. kon-
fliktfreie Querungen). 
Tabelle 7: SWOT-Analyse für das Untersuchungsgebiet. 
In der folgenden Tabelle 8 werden alle Ergebnisse noch einmal auf die wesentlichen, 
verkehrsmittelübergreifenden Erkenntnisse und über Kernaussagen aggregiert. 
Allgemein zeigt sich durch die gesamte Analyse, dass im Untersuchungsgebiet – wie 
auch im gesamten Stadtgebiet – gute Rahmenbedingungen und Voraussetzungen in 
Bezug auf das Mobilitätssystem gegeben sind. Das Umfeld befindet sich in einer zen-
tralen städtischen Lage in der Nähe zum Hauptbahnhof und weist derzeit bereits viel-
fältige Beziehungen untereinander und in die benachbarten Quartiere auf. Die Mobi-
lität darf deshalb nicht isoliert betrachtet werden, sondern sollte in den gesamtstädti-
schen Kontext eingebunden werden. Dabei gilt es, Synergien zu fördern und ein ver-

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trägliches Nebeneinander (mit stellenweiser Priorisierung von einzelnen Verkehrsmit-
teln) zu gewährleisten. Das durch die neuen Entwicklungen bedingte zusätzliche Ver-
kehrsaufkommen erfordert neben dem nachhaltigen Mobilitätskonzept für die Quar-
tiere eine genauso ambitionierte Herangehensweise in ganz Münster, die bereits mit 
dem übergeordneten Masterplan Mobilität 2035+ verfolgt wird.  
Stärken Schwächen 
Entwicklung in attraktiver Lage (zentrumsnah, 
Nähe zum Hauptbahnhof, Lage am Wasser in 
Verbindung mit bestehenden Freiräumen). 
Verkehrliche Erschließung bereits vorhanden 
(Albersloher Weg als zentrale Achse, regiona-
le Erreichbarkeit über B51, innerstädtische Er-
reichbarkeit mittels Fuß- und Radverkehr). 
Straßen, Wasser bzw. Gleisanlagen wirken als 
räumliche Barrieren (v. a. Ost-West-Achse) 
MIV-Priorisierung an den Hauptachsen (kurze 
Freigabezeiten für Fußgänger, z. T. fehlen se-
parate Fuß-/Radwege im Seitenraum, Umwe-
gigkeiten wegen fehlender Querungen). 
Nur eine Verbindung für alle Verkehrsmittel in 
Richtung Stadtzentrum (hoher baulicher sowie 
zeitlicher Planungsaufwand durch die Gleise). 
Chancen 
Bestehende Infrastrukturen können im Sinne 
eines Integrierten Verkehrssystems erweitert 
werden (Straßenquerschnitt, Lückenschluss). 
Beseitigung bestehender Engpässe bzw. Bar-
rieren durch neue Verknüpfungen sowie Nut-
zungsstrukturen zwischen den Quartieren. 
Schaffung attraktiver Quartiere durch die Be-
vorzugung nachhaltiger Verkehrsmittel. 
Zum Teil Neuentwicklung (d. h. die Rahmen-
bedingungen können neu definiert werden). 
Risiken 
Verkehrsaufkommen auf den Hauptachsen (u. 
a. Hansaring, Albersloher Weg) führt schon zu 
Leistungsfähigkeitsdefiziten an den Knoten. 
Interessens-/Zielkonflikte sowohl auf strategi-
scher Ebene (d. h. zwischen Stadt- sowie Ver-
kehrsplanung) als auch hinsichtlich der Priori-
sierung zwischen den Verkehrsmitteln. 
Tabelle 8: SWOT-Analyse für das Untersuchungsgebiet (Zusammenfassung). 
Insgesamt erfordern ergänzende Optimierungen in einem gut funktionierenden Ver-
kehrssystem entsprechend umfangreichere Maßnahmen. Dies gilt v. a. für die bereits 
von städtischer Seite definierten Teilziele zur weiteren Reduktion des MIV, die stellen-
weise mit in ihren Wirkungen zueinander gegensätzlichen Vorhaben verbunden sind. 
Die Zielkonflikte, u. a. zwischen den Anforderungen einzelner Verkehrsmittel, können 
auf konzeptioneller und planerischer Ebene allerdings nicht vollständig beseitigt wer-
den. Vielmehr sind in Einzelfällen eine klare Kommunikation sowie individuelle Abwä-
gungen nötig. Dass das Mobilitätssystem bzw. damit verbundene Potenziale und Risi-
ken in Münster aber bereits in einem Gesamtzusammenhang gesehen werden, zeigt 
sich u. a. darüber, dass in den vergangenen Jahren schon einige positive Entwicklun-
gen angestoßen wurden.

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3 Mobilitätskonzept für die Stadthäfen Münster 
Um die Entwicklungen im Bereich der Stadthäfen Münster im Sinne der Stadtentwick-
lung zu steuern, wurde durch die Stadt der sog. „Masterplan Stadthäfen Münster“  zu-
nächst im Jahr 2004 erarbeitet und anschließend im Jahr 2011/2012 aktualisiert. Bei-
de Pläne umfassen das (auch im vorliegenden Mobilitätskonzept betrachtete) Gebiet 
vom Hansaring im Norden über die Schillerstraße sowie B51 im Osten und Süden bis 
zu den Gleisanlagen im Westen. In der Aktualisierung wurden zusätzlich  bereits mög-
liche Synergieeffekte zu den Flächen am ehemaligen Güterbahnhof einbezogen (auf 
die auch im vorliegenden Konzept eingegangen wird, vgl. u. a. Abbildung 1). 
Zwischenzeitlich haben sich allerdings weitere Veränderungen an den Planungen er -
geben, die eine erneute Anpassung des übergeordneten Masterplans erfordern.  Die 
aktuellen Entwicklungen werden in den folgenden Abschnitten erläutert (Kapitel 3.1) 
und mit Blick auf ihre verkehrlichen Auswirkungen eingeschätzt (Kapitel 3.2). Das Ka-
pitel 3.3 enthält eine Maßnahmenkonzeption, mit der die Förderung eines nachhalti-
gen Mobilitätsverhaltens aus planerischer Sicht möglich ist. Ausgehend von der klas-
sischen Verkehrserzeugung erfolgt basierend auf den Maßnahmen die Einschätzung 
bzgl. der erreichbaren Verkehrsreduktion und -verlagerung (Kapitel 3.4). Für die Ver-
deutlichung einzelner Wirkungen dienen die Best-Practice-Beispiele (Kapitel 3.5). Im 
Zuge der weiteren Kapitel werden vor dem Hintergrund einer sukzessiven Quartiers-
entwicklung Hinweise zur Evaluation (Kapitel 3.6) gegeben, bevor in Kapitel 3.7 bzw. 
Kapitel 4 eine zusammenfassende Darstellung der Gutachtervorschläge erfolgt.  
3.1 Entwicklungen im Bereich der Stadthäfen Münster 
In den vergangenen Jahrzehnten rückte der ursprüngliche Nutzungszweck der Stadt-
häfen Münster als Warenumschlagsplatz zunehmend in den Hintergrund. Bereits seit 
einiger Zeit sind (gewerbliche) Nutzungen, die eine unmittelbare Wassernähe benöti-
gen, nicht mehr vorhanden und es haben sich Schritt für Schritt alternative, kreativere 
Nutzungskonzepte etabliert. Bereits umgesetzte und kommende Planungen überfüh-
ren die Flächen also in ein urbanes Quartier, welches in der wachsenden Stadt Müns-
ter innenstädtische Funktionen bzw. Entwicklungsperspektiven übernehmen soll.  
Bestehende Planungen für den Teilbereich 1 („Stadthafen 1“) 
Am sog. „Kreativkai“ hat sich im Zuge des Strukturwandels schon eine kleinteilige Mi-
schung aus kultureller Nutzung, Gastronomie und Dienstleistung angesiedelt. Durch 
einzelne Vorhaben sollen die vergangenen Entwicklungen weiter gefördert werden:  
 Zwischen Hansaring und Hafenweg wird unter der Bezeichnung „HafenMarkt“ ein 
neuer Mittelpunkt geschaffen. Der hierfür aufgestellte vorhabenbezogene Bebau-
ungsplan Nr. 609 bzw. die erforderliche 97. Änderung des Flächennutzungsplans 
sind im Juli 2022 in Kraft getreten. Auf einer Fläche von ca. 20.000 m² werden zu-
sätzliche Einzelhandels-, Gastronomie-, Büro- und Wohnnutzungen entstehen. In 
diesem Zusammenhang sind 467 Pkw- und 477 Fahrradabstellplätze geplant.

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 Auf dem Gelände der ehemaligen Osmo-Hallen – östlich des HafenMarktes – wird 
im „Stadthafen Nord“ ein Teilquartier zum Wohnen (690 WE) und Arbeiten (bis zu 
2.000 Arbeitsplätze in Büros, Hotel- und Gastronomiebetrieben) entstehen. 
Die bereits erfolgreiche Hafenentwicklung soll mit der Gestaltung weiterer Kaiflächen 
ihre Fortsetzung finden. Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für die Öffentlichkeit sind da-
bei das zentrale Thema, wenngleich für die Südseite im Gegensatz zur Nordseite eine 
stärker gewerblich geprägte Nutzungsstruktur vorgesehen ist, was sich so auch in der 
Flächengestaltung widerspiegeln soll: Auf drei Grundstücken entstehen moderne Bü-
rokomplexe, hier bauen die Fiege Logistik Stiftung & Co. KG, die EAM Energie GmbH 
sowie die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe (ÄVWL). Ebenso wird der ehemalige Hill-
Speicher zu einer Gemeinbedarfs- und Sporteinrichtung umgebaut. Dort entsteht der 
neue Standort des Rudervereins Münster 1882 e.V. und der B-Side, einem soziokultu-
rellen Zentrum für Kultur, Kreativität und Begegnung. Weiter südlich, unmittelbar am 
Albersloher Weg, sehen die Stadtwerke das „Stadthaus 4“ vor, auf der gegenüberlie-
genden Seite des Hafengrenzwegs entsteht mit den „Drei Schwestern“ eine gemisch -
te Nutzung aus Hotel, Büro und Einzelhandel.  
Für verbleibende Flächen besteht weiterhin das Ziel, die Erneuerung der Stadthäfen 
durch neu anzusiedelnde Nutzungen des tertiären Sektors bzw. des nicht störenden 
Gewerbes fortzuführen. Entlang der nördlichen Kanalkante werden hierzu zusätzlich 
zum „Docklandhaus“ auf vier Baufeldern weitere Büronutzungen vorgesehen. Gleich-
zeitig soll die Stärkung über weitere freizeitorientierte und touristische Angebote er-
folgen. Im Einmündungsbereich des Kanals, am östlichen Ende des Stadthafen 1, ist 
hierfür bspw. eine öffentliche Freifläche vorgesehen. Über diese Neubauten und die 
Umnutzung vorhandener Flächen können – über flächenbezogene Kenngrößen – für 
Teilbereich 1 rund 6.090 neue Arbeitsplätze bzw. 725 neue Wohneinheiten prognos-
tiziert werden. Bereits bestehende Nutzungen bleiben dabei weitgehend erhalten. 
Bestehende Planungen für den Teilbereich 2 (MMQ 3) 
Der Rat der Stadt Münster hat im August 2020 die Entwicklung neuer urbaner Stadt-
quartiere südlich des Dortmund-Ems-Kanals beschlossen. Demnach soll sich die Ka-
nalkante zwischen Lütkenbecker Weg bzw. Eulerstraße in eine Grünzone für Freizeit 
und Erholung verwandeln und dabei auch für die Mobilität im Stadtquartier eine we-
sentliche Rolle einnehmen.  
Die Flächen im Teilbereich 2 werden durch den Bebauungsplan Nr. 618 abgedeckt. 
Der Planbereich umfasst das Areal zwischen dem Lütkenbecker Weg im Nordosten, 
der B51 (mit einem Abstand von ungefähr 150 bis 250 m) im Südosten, dem Albers-
loher Weg im Südwesten sowie dem Dortmund-Ems-Kanal im Nordwesten. Auf dem 
Gelände, das für den MIV über die Theodor-Scheiwe-Straße und im Fuß- sowie Rad-
verkehr durch die Fahrradstraße „Lütkenbecker Weg“ erschlossen wird, soll das sog. 
„Münster Modell Quartier 3“ entstehen. Neben rund 1.350 Wohneinheiten für unge-
fähr 3.400 Bewohner sind dort auch etwa 1.580 Arbeitsplätze vorgesehen. Über das 
Aushängeschild dieses Modell Quartiers, die „lebendigen“ Erdgeschosse (mit bspw. 
sozialen Treffpunkten, Raum für Gemeinschaft, urbaner Produktion bzw. Handwerks-

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betrieben, Gastronomien, Galerien usw.) soll eine vitale Mischung aus Arbeiten und 
Wohnen im gesamten Quartier erreicht werden. In diesem Zusammenhang wird ein 
großer Teil der bestehenden Nutzungen am Kanal (u. a. Flaschenpost, Osmo Holz & 
Color, Stadtteilauto) entfallen, jedoch in verkehrlich vergleichbarer Größenordnung 
auf der Freifläche zur B51 neu entwickelt. Ausgenommen davon sind zum einen  der 
Baumarkt sowie zum anderen die Feuerwache II. 
Bestehende Planungen für den Teilbereich 3 (MMQ 4) 
Ebenfalls durch den Bebauungsplan Nr. 618 erfasst wird das ca. 11 ha große Teilge-
biet 3, in dem das „Münster Modell Quartier 4“ entstehen soll. Das Gelände wird für 
den MIV entlang der Nieberdingstraße und für den Fuß- bzw. Radverkehr auch über 
die Eulerstraße erschlossen. Bereits bestehende Wohnnutzungen sollen im Bestand 
gesichert und ggf. in Teilbereichen arrondiert werden. Es wird von etwa  150 zusätzli-
chen Wohneinheiten für rund 400 Bewohner) ausgegangen. Zudem sind in dem Teil-
bereich etwa 3.000 neue Arbeitsplätze vorgesehen. 
Das übergeordnete Ziel besteht in der Sicherung der vorhandenen Wohnnutzungen, 
die sukzessive ergänzt werden sollen. Dies betrifft die Weiterentwicklung und Neuan-
siedlung von dienstleistungsorientierten sowie gewerblichen Strukturen (z. B. urbane  
Produktionsstätten, kleinteilige Gewerbe- und Handelshöfe, ein sog. Innovationscam-
pus, Gastronomie, soziale Infrastruktur bzw. Freizeitsport-Angebote). Um die Aufent-
haltsqualität entlang des Dortmund-Ems-Kanal zu sichern, soll der vorhandene Wald-
bzw. Baumbestand – soweit möglich – ebenfalls erhalten bleiben. 
Bestehende Planungen für den Teilbereich 4 (MMQ 5) 
Der vierte Teilbereich umschließt den Stadthafen 2, der die Flächen für das „Münster 
Modell Quartier 5“ enthält und eine Größe von rund 25 ha aufweist. Das wesentliche 
Ziel für das durch den Bebauungsplan Nr. 580 erfasste Gebiet liegt in der Sicherung 
bzw. Weiterentwicklung von bestehenden Nutzungen, wie der Messe und dem Con-
gress Centrum Halle Münsterland sowie der kulturellen Szene Am Hawerkamp. Eine 
künftige Wohnnutzung im Quartier ist durch die bestehenden Gewerbe- und Indust-
riebetriebe rund um den Industrieweg nach derzeitigem Stand nicht realisierbar. 
Über einen Ausbau der gewerblichen und dienstleistungsorientierten Strukturen sol-
len stattdessen ca. 3.500 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Für eine bessere Er-
reichbarkeit – auch aus dem Umland – soll die stillgelegte WLE-Trasse wieder zum Le-
ben erweckt sowie ein neuer Bahnhaltepunkt nordwestlich des Messe- und Congress 
Centrums errichtet werden. Wie auf der südlichen Kanalseite (vgl. Teilbereiche 2 und 
3) sollen ebenso die Wegeverbindungen entlang der Wasserkante (durch eine beste-
hende Unterführung des Albersloher Wegs zum Stadthafen 1) ausgebaut werden.  
Bestehende Planungen für den Teilbereich 5 (ehem. Güterbahnhof) 
Insbesondere für die Fläche im Teilbereich 5 werden Synergieeffekte zu den Entwick-
lungen am Stadthafen erwartet. Aus diesem Grund sind sie ein Bestandteil des Mobi-
litätskonzepts, wenngleich zurzeit keine weiteren Entwicklungen vorgesehen sind.

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Zusammenfassung der bestehenden Planungen in allen Teilbereichen 
Die folgende Tabelle 9 enthält eine Zusammenfassung der mit den Entwicklungen im 
Bereich der Stadthäfen verbundenen Strukturveränderungen. Diese stellen – auch un-
ter Einbeziehung der zentralen Lage innerhalb des Stadtgebiets – aus fachlicher Sicht 
eine nicht zu unterschätzende Nachverdichtung dar. Bereits unabhängig von der Ver-
kehrsmittelwahl der (künftigen) Nutzer wird es eine große Herausforderung, die Infra-
struktur baulich und betrieblich im Sinne der Erschließung zu optimieren bzw. die be-
nötigten Verkehrsflächen und Stellplätze bereitzustellen und vorzuhalten. 
Insgesamt kann auf Basis der zur Verfügung gestellten Strukturdaten mit ca. 5 .260 zu-
sätzlichen Bewohnern sowie ca. 14.220 zusätzlichen Beschäftigten gerechnet werden. 
Von diesen (und den mit den Nutzungen verbundenen Besuchern bzw. Kunden) wird 
ein Mehrverkehrsaufkommen in sämtlichen Verkehrsmodi ausgehen (siehe u. a.  Kapi-
tel 3.2), so dass über das vorliegende Mobilitätskonzept Lösungsmöglichkeiten für ei -
ne möglichst stadtverträgliche Verkehrsabwicklung gesammelt werden.  
Gesamt Teilbereich 1 Teilbereich 2 Teilbereich 3 Teilbereich 4 Gesamt 
Bewohner ca. 1.460 ca. 3.400 ca. 400 - ca. 5.260 
Beschäftigte ca. 6.090 ca. 1.580 ca. 3.050 ca. 3.500 ca. 14.220 
Tabelle 9:  Zusammenfassung bzgl. der geplanten Strukturen an den Stadthäfen. 
3.1.1 Exkurs: Feuerwache II (MMQ 3) 
Innerhalb des Teilbereichs 2 (MMQ 3) liegt der Standort II der Feuer- und Rettungs-
wache Münster. Im Rahmen einer Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr, die 
stellvertretend für das gesamte Rettungssystem einen der wesentlichen Interessens-
vertreter im Untersuchungsgebiet darstellt, wurde deshalb eine Beteiligung in Form 
eines Gesprächs mit zwei der Einsatzleiter durchgeführt. Einige sehr wesentliche Er-
kenntnisse finden sich bereits an verschiedenen Stellen im Mobilitätskonzept wieder. 
Manches wird im Folgenden noch einmal etwas genauer ausgeführt. 
Bereits in der Analyse fungiert der Standort II als Rettungswache mit rund 25 Einsatz-
kräften pro Tag, die in einem 24-Stunden-Rhythmus von 07:00 – 07:00 Uhr arbeiten. 
Gleichzeitig wird der Standort für Fortbildungen genutzt, was u. a. den Versorgungs-
standort der Freiwilligen Feuerwehr auch für Übungen an den Wochenenden bein -
haltet. Die Seminarräume bieten Platz für ca. 30 Personen. Damit sind die Verkehre 
zur und von der Feuerwache weitgehend als Bestandsverkehre anzusetzen. Da aber 
die Bevölkerung in der Stadt Münster wächst bzw. am Albersloher Weg auch weiter 
südlich zusätzliche Entwicklungen vorgesehen sind, müssen auch die Standorte der 
Feuerwehr in ihren räumlichen Möglichkeiten wachsen; es ist also zu erwarten, dass 
auch die Feuerwache II zukünftig stärker besetzt wird. 
Gemäß den Angaben der Verantwortlichen ist allgemein davon auszugehen, dass ca. 
70 % der Beschäftigten den MIV sowie rund 30 % den Umweltverbund nutzen, wobei 
besonders das Fahrrad eine entscheidende Rolle spielt. Die Pkw werden zum Teil auf

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dem eigenen Gelände und – aus Kapazitätsgründen – zum Teil auch auf dem angren-
zenden P+R Nieberdingstraße abgestellt. Die Zufahrt erfolgt vom Albersloher Weg 
über die Theodor-Scheiwe-Straße. Die Verkehrsmittelwahl der Beschäftigten (insbe-
sondere der geringe Umweltverbundanteil) wird auf das begrenzte Angebot zu den 
An- bzw. Abreisezeiten zurückgeführt. Alternative Erreichbarkeiten und Veränderun-
gen im Mobilitätsverhalten sind durchaus erwünscht. 
Wesentlicher als die Fahrten der Mitarbeiter/Auszubildenden sind allerdings die Ret-
tungseinsätze. Bei etwa 56.000 Einsatzfahrten pro Jahr über alle Standorte ist am Tag 
durchschnittlich mit ca. 150 Einsätze zu rechnen. Zusätzlich zur Ausfahrt über die The -
odor-Scheiwe-Straße darf die Erschließung im Notfall auch über die Schillerstraße im 
Osten erfolgen. Zur reibungslosen Ausfahrt der Rettungsfahrzeuge aus der Theodor -
Scheiwe-Straße gibt es bereits heute eine Möglichkeit für die Feuerwehr, die dort be-
stehende LSA zu beeinflussen. In der Realität wird diese Möglichkeit jedoch aufgrund 
der i. d. R. zeitverzögerten Schaltung nur selten genutzt. 
Die zukünftige (innere) Quartierserschließung soll für den MIV weitestgehend verhin-
dert werden (siehe Kapitel 3.3.2). Ausnahmen bestehen für Lieferverkehre sowie zur 
Sicherstellung der Erreichbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen. Prioritär gilt 
es zudem auch, eine uneingeschränkte Erreichbarkeit für Rettungsdienste zu gewähr-
leisten: Eine flexible Lösung dafür sind „modale Filter“, z. B. in Form von elektr onisch 
versenkbaren Pollern. Sie kommen bereits in zahlreichen deutschen Städten zum Ein-
satz, um die Zufahrt zu besonders sensiblen Bereichen zu steuern. Meist bezieht dies 
sich derzeit auf Altstadt- und Innenstadtquartiere mit sich überlagernden Nutzungen, 
wie etwa Handel, Gastronomie und Wohnen. Poller können helfen, den Lieferverkehr 
zeitlich und räumlich zu organisieren sowie nächtliche Verkehrs- und Lärmemissionen 
zu reduzieren. Aber auch in reinen Wohngebieten, aus denen Durchgangs- und Park-
suchverkehr ferngehalten werden soll, finden sich Anwendungsbeispiele.  
Die (äußere) Quartierserschließung zu den Stadthäfen ist also weiterhin über den Al-
bersloher Weg und die Schillerstraße vorgesehen. Die zweiseitige Erschließung von 
Rettungswegen muss auch weiterhin ein Bestandteil der Planungen sein. Durch eine 
Umsetzung von Busspuren entlang des Albersloher Weges können auch für die Feu-
erwehr Verbesserungen im Verkehrsfluss entstehen, wenn die LSA entsprechend ge-
schaltet und die durch die Fahrstreifenreduktion zunächst verlängerten Rückstaus an 
Knotenpunkten entsprechend umfahren werden können. 
3.1.2 Exkurs: Messe- und Logistikverkehre 
Innerhalb des Teilbereichs 4 (MMQ 5) liegt der Standort des Messe- und Congress 
Centrums der Halle Münsterland. Im Rahmen der Berücksichtigung der Belange der 
Messe wurde daher auch hier eine Beteiligung in Form eines Gesprächs mit der Ge-
schäftsführerin durchgeführt. Zunächst wurde hierbei die Ist-Situation abgefragt, um 
anschließend auf die Anforderungen der Messe an das Verkehrssystem einzugehen.

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Die Messe fungiert als Messe- und Congress Centrum mit Veranstaltungsflächen für 
Events, Konzerte, Fachmessen und Tagungen. Hierbei ist die Besucheranzahl sowie 
das Mobilitätsverhalten der Besucher abhängig von der individuellen Veranstaltung 
und kann bis zu 15.000 Besucher pro Tag bei einer Fachmesse, bis zu 12.000 Besu-
cher pro Tag bei einem Konzert z. B. als Abendveranstaltung und bis zu 7.000 Besu-
cher pro Tag bei einer Konsumermesse umfassen. Im direkten Umfeld befinden sich 
mehrere gebührenpflichtige Parkplätze, u. a. auf dem Messegelände selbst sowie in 
den Parkhäusern des Cineplex und des Stadthauses 3. Je nach Art und/oder Anzahl 
der Veranstaltungen können die Parkflächen dabei über einen Tag verteilt mehrfach 
belegt werden, wenn bspw. tagsüber eine Messe und in den Abendstunden ein wei-
teres Event stattfindet. V. a. eine Nutzung des Parkhauses am Cineplex durch Messe-
verkehre ist über den Tag sinnvoll, da dieses eher in den Abendstunden durch Besu-
cher des Kinos belegt wird. Eine weitere Nutzung der Parkflächen des Stadthauses 3 
ist insbesondere bei Abendveranstaltungen sinnvoll, weil sie hauptsächlich tagsüber 
durch Mitarbeiter der Verwaltung genutzt werden. Dabei wird – ausgehend von der 
B51 im Süden – der Industrieweg am häufigsten zur Anfahrt genutzt und der Verkehr 
anschließend über den Albersloher Weg verteilt. Außerdem ist auch die Anbindung 
an den ÖPNV sowohl fußläufig über den Hauptbahnhof als auch über die Haltestelle 
Messe- und Congress Centrum auf dem Albersloher Weg gegeben. 
Während das Tagesgeschäft der Messe über den Tag verteilt mit einer eher gebün-
delten Anreise, jedoch einer verteilten Abreise stattfindet, ist besonders bei Abend-
veranstaltungen mit der Überlagerung von Verkehren zu rechnen. Demnach kommt 
es in beiden Fällen neben dem regulären Feierabendverkehr zu Überschneidungen 
mit Veranstaltungsverkehren (bspw. Kino, Jovel Music Club, Congresszentrum oder 
Konzerte), die sowohl bei der An- als auch bei der Abreise entsprechende Verkehrs-
beeinträchtigungen mit sich bringen können. Dabei ist in Teilen mit räumlich entge-
gensetzten Wegebeziehungen zu rechnen, wenn z. B. Berufspendler die Stadthäfen 
nachmittags verlassen (Quellverkehr) und Veranstaltungsbesucher zeitgleich ankom-
men (Zielverkehr). Damit einher gehen u. a. entsprechende betriebliche Anforderun-
gen an den Knotenpunkten, um die Ströme bestmöglich abzuwickeln. 
Neben den Besucher- und Mitarbeiterbewegungen spielen bei der Messe auch die 
Logistikverkehre eine besondere Rolle. Mit den bisherigen Logistikflächen auf dem 
Messegelände kann die Messe ihren Bedarf decken. Jedoch ist die Leitung der Ver -
kehre, insbesondere der Schwerverkehre, ein großes Problem, da ein zentraler L og-
Point fehlt. So kommt es bei den Auf- und Abbauverkehren regelmäßig zu längeren 
Wartezeiten und Rückstaus. Hier ist ein einheitliches und digitales Parkraummanage-
mentkonzept auch für die Logistikverkehre dringend erforderlich. Auch das Parkleit-
system muss für die Messe angepasst werden, um weitere Verkehrsarten ergänzt so-
wie dabei nicht ausschließlich von der Stadt gesteuert werden. Nur so kann es auch 
nach der geplanten Quartiersentwicklung gelingen, die Logistikverkehre verträglich 
abzuwickeln und die Belange der Messe in vollem Umfang zu berücksichtigen.

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3.2 Szenario 1 für das prognostizierte Verkehrsaufkommen 
Auf der Grundlage der in Kapitel 3.1 enthaltenen Informationen können Abschätzun-
gen für das zu erwartende Mehrverkehrsaufkommen im Untersuchungsgebiet vorge-
nommen werden (sog. „Verkehrserzeugung“). Diese Berechnung erfolgt i. A. mithilfe 
der Richtwerte des anerkannten Regelwerks von Bosserhoff 12, das – über Erfahrungs- 
und Vergleichswerte mittels städtebaulicher und nutzungsspezifischer Kenngrößen –  
Aussagen zu dem durchschnittlich zu erwartenden (Tages-)Verkehrsaufkommen trifft, 
ohne eine Verteilung auf einzelne Straßen oder Wegebeziehungen vorzunehmen. 
Im Folgenden werden zunächst die Ergebnisse der „klassischen Verkehrserzeugung“ 
(Szenario 1) dargestellt. Diese ermöglichen eine Einschätzung in Bezug auf die prog-
nostizierten Quell-, Ziel- und Binnenverkehre, die ohne die ergänzenden, verkehrsre-
duzierenden Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept (siehe hierzu Kapitel 3.3) zu er-
warten wären. Somit dienen sie als eine Vergleichsgrundlage, durch die das Ausmaß 
der bestehenden Planungen quantifiziert und zu der verkehrlichen Wirkung der Maß-
nahmen im Szenario 2 (siehe Kapitel 3.4) gegenübergestellt werden kann. Die Daten 
basieren auf allgemeinen Nutzungsannahmen, den Ergebnissen der Mobilitätsbefra-
gung sowie den von der Stadt Münster übermittelten Datengrundlagen (u. a. städte-
bauliche Kennwerte, Planungsunterlagen von konkreten Bauvorhaben), die während 
der Erstellung des Mobilitätskonzepts verfügbar waren. Mit fortschreitender Planung 
und einem damit einhergehenden veränderten Wissensstand können sie hinsichtlich 
der Flächen- und Nutzungsansätze entsprechend nachgeschärft werden. Die Darstel-
lung der nutzungsspezifischen Eingangswerte sowie ergänzende Berechnungsergeb-
nisse können aus Anhang 6.1 entnommen werden. 
Maßgebend für das Kfz-Verkehrsaufkommen ist der MIV-Anteil an den täglich durch-
geführten Wegen. Als Orientierung werden die Mobilitätsbefragungen genutzt, weil 
sie Aussagen zum Mobilitätsverhalten u. a. in Abhängigkeit vom Wohnort im Stadtge-
biet, dem Wegezweck und der räumlichen Verkehrsart treffen: Den künftigen Bewoh-
nern am Stadthafen wird dazu ein zum Verhalten der bereits bestehenden Bewohner 
des Stadtteils „Hafen“ vergleichbarer Modal Split unterstellt, wodurch bereits positive 
Einflüsse einer angestrebten Quartiersstruktur berücksichtigt werden (vgl. Tabelle 1). 
Den künftigen Beschäftigten, Besuchern und Kunden wird ein zur Struktur der zuletzt 
im Rahmen der Mobilitätsbefragung 2022 beobachteten Pendler- und Binnenverkeh-
re vergleichbares Verhalten unterstellt (vgl. Tabelle 2). 
Es ist an dieser Stelle wichtig zu erwähnen, dass sich das vorliegende Mobilitätskon-
zept für die Stadthäfen auf einem höheren Abstraktionsniveau befindet , als die indi-
viduelle Untersuchung für ein konkretes Planungsvorhaben. Letztere erfolgt i. A. se-
parat (d. h. ohne Beachtung von räumlichen Synergien) im Zuge eines „Worst-Case-
Szenarios“, um die jeweilige Planung rechtssicher fortführen zu können. 
 
12 Dr.-Ing. Dietmar Bosserhoff, hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, Wiesbaden: Integra-
tion von Verkehrsplanung und räumlicher Planung – Teil: Abschätzung der Verkehrserzeugung

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Als Erweiterung dessen beinhalten Mobilitätskonzepte stets konkrete Zielvorstellun-
gen, die einerseits das räumliche Umfeld der Vorhaben einbeziehen (siehe Szenario 
1) und andererseits aus einer bewusst ambitionierten Herangehensweise resultieren 
(siehe Szenario 2). Aus gutachterlicher Sicht setzt die Entwicklung eines Modellquar-
tiers dabei die Prämisse einer ehrgeizigen und zugleich realistischen Verkehrserzeu-
gung voraus, die im Zuge der Umsetzung über entsprechende Maßnahmen erreich-
bar sein muss. Dazu ist es folgerichtig, dass allgemein ein höheres Verkehrsaufkom-
men resultiert, wenn die Konzeptideen – die insbesondere auf eine Verkehrsvermei-
dung und Verkehrsverlagerung zielen – nicht weitestgehend umgesetzt werden. 
Infolgedessen ergibt sich mit Blick auf die Vorhaben in einem Untersuchungsgebiet 
jedoch ebenso ein geringerer Detaillierungsgrad, welcher in Überlagerung mit z. T.  
abweichenden Annahmen zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Verkehrserzeu-
gung führt. Das Mobilitätskonzept ist somit kein Ersatz für eine detaillierte Verkehrs-
untersuchung. Unter Beachtung aller zugrundeliegender Rahmenbedingungen be-
zieht es sich vielmehr auf die aus fachlicher Sicht zu erwartende Entwicklung für das 
Prognosejahr 2035. Analog zur Verkehrserzeugung für konkrete Planungsvorhaben 
müssen daher auch die Konzeptergebnisse regelmäßig nachgeschärft werden.   
Für den MIV-Anteil im Beschäftigten- und Besucherverkehr wird ebenfalls auf die Mo-
bilitätsbefragungen bzw. zusätzlich auf die Jahresstatistik der Stadt13 zurückgegriffen: 
Demnach lag die Berufs-Einpendlerquote in den vergangenen Jahren stetig bei etwa 
50 % (davon rund 71 % MIV und 24 % ÖPNV). Dementsprechend wohnten etwa 50 % 
der Beschäftigten in der Stadt Münster selbst (davon 22 % MIV und 7 % ÖPNV).  
Mit den darüber hinaus berücksichtigten Ansätzen zur Wegeanzahl wird jedes Vorha-
ben separat betrachtet, d. h. das nutzungsbedingte Verkehrsaufkommen ist zunächst 
vollständig als Neuverkehr anzusehen. Dies würde jedoch bedeuten, dass durch die 
zusätzlichen Nutzungen nur Verkehr erzeugt wird, der ansonsten nicht bereits im Stra-
ßen- und Wegenetz auftaucht, d. h. unter dieser Annahme bestünden keine Wegebe-
ziehungen im Quartier (Binnenverkehr). Aufgrund der geplanten Quartiersstruktur ist 
aber in jedem Fall zu erwarten, dass zwischen den Teilbereichen gewisse Synergieef-
fekte im Sinne von Aktivitätenketten (z. B. Besuch des HafenMarktes nach der Arbeit) 
bzw. einer räumlichen Nähe zwischen Wohnen und Arbeiten bestehen. Deshalb  wird 
das Neuverkehrsaufkommen – in Ergänzung zum Binnenverkehr auf dem Grundstück 
sowie über verkehrsmindernde Konkurrenz-, Verbund- und Mitnahmeeffekte hinaus – 
jeweils zusätzlich um einen „Binnenverkehr im Stadthafen“ reduziert.  
Ergebnisse der Verkehrserzeugung 
Die folgenden Tabellen und Abbildung 28 enthalten die Ergebnisse der Verkehrser-
zeugung im Tagesverkehr. Die Verkehrsdaten werden nach Modus differenziert dar-
gestellt. In Tabelle 14 erfolgt zudem die Zusammenfassung nach Personengruppen. 
 
13 Stadtplanungsamt Münster, 2023: Jahres-Statistiken der Stadt Münster, online unter https://www.stadt-
muenster.de/statistik-stadtforschung/zahlen-daten-fakten

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Teilbereich 1 Pkw-Fahrten je 
Werktag 
Lkw-Fahrten je 
Werktag 
ÖPNV-Fahrten 
je Werktag 
NMIV-Wege je 
Werktag 
Bewohner 445 - 133 1.629 
Besucher 291 - 116 1.073 
Beschäftigte 5.798 - 2.278 3.393 
Kunden 2.208 - 617 4.929 
Lieferverkehr - 242 - - 
Gesamt 
8.741 242 
3.143 11.022 
8.982 
23.148 
Tabelle 10:  Verkehrserzeugung Teilbereich 1 (inkl. Rundungsungenauigkeiten). 
Teilbereich 2 Pkw-Fahrten je 
Werktag 
Lkw-Fahrten je 
Werktag 
ÖPNV-Fahrten 
je Werktag 
NMIV-Wege je 
Werktag 
Bewohner 1.036 - 308 3.792 
Besucher 488 - 200 1.620 
Beschäftigte 1.466 - 574 874 
Kunden 201 - 44 230 
Lieferverkehr - 153 - - 
Gesamt 
3.191 153 
1.125 6.517 
3.344 
10.986 
Tabelle 11:  Verkehrserzeugung Teilbereich 2 (inkl. Rundungsungenauigkeiten). 
Teilbereich 3 Pkw-Fahrten je 
Werktag 
Lkw-Fahrten je 
Werktag 
ÖPNV-Fahrten 
je Werktag 
NMIV-Wege je 
Werktag 
Bewohner 119 - 34 446 
Besucher 603 - 252 2.575 
Beschäftigte 2.716 - 1.062 1.624 
Kunden 438 - 100 489 
Lieferverkehr - 102 - - 
Gesamt 
3.877 102 
1.448 5.135 
3.979 
10.562 
Tabelle 12:  Verkehrserzeugung Teilbereich 3 (inkl. Rundungsungenauigkeiten).

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Teilbereich 4 Pkw-Fahrten je 
Werktag 
Lkw-Fahrten je 
Werktag 
ÖPNV-Fahrten 
je Werktag 
NMIV-Wege je 
Werktag 
Bewohner - - - - 
Besucher 1.523 - 638 6.653 
Beschäftigte 2.929 - 1.146 1.753 
Kunden 392 - 93 428 
Lieferverkehr - 99 - - 
Gesamt 
4.845 99 
1.877 8.834 
4.944 
15.655 
Tabelle 13:  Verkehrserzeugung Teilbereich 4 (inkl. Rundungsungenauigkeiten). 
Hinweis: Da für den Teilbereich 5 zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Mobilitätskon-
zepts keine zusätzlichen Entwicklungen mit entsprechenden Neuverkehren vorgese-
hen sind, wird für diese Flächen keine Verkehrserzeugungsrechnung durchgeführt.  
 
Abbildung 28: Ergebnisse der Verkehrserzeugung für die Teilbereiche (Szenario 1). 
Quelle: PTV Transport Consult GmbH. 
 
8.982
3.143
11.022
3.344
1.125
6.517
3.979
1.448
5.135
4.944
1.877
8.834

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Gesamt Pkw-Fahrten je 
Werktag 
Lkw-Fahrten je 
Werktag 
ÖPNV-Fahrten 
je Werktag 
NMIV-Wege je 
Werktag 
Bewohner 1.600 - 475 5.867 
Besucher 2.905 - 1.206 11.921 
Beschäftigte 12.909 - 5.060 7.644 
Kunden 3.239 - 854 6.076 
Lieferverkehr - 596 - - 
Gesamt 
20.653 596 
7.593 31.508 
21.249 
60.350 
Tabelle 14:  Zusammenfassung der Verkehrserzeugung nach Personengruppen. 
Wichtig für das Verständnis und eine Einschätzung der Werte ist, dass sich die Ergeb-
nisse auf einen durchschnittlichen (Werk-)Tag beziehen. Dies bezieht sich v. a. auf die 
Veranstaltungsverkehre in den Teilbereichen 2, 3 und 4, die nutzungs- und veranstal-
tungsspezifisch (i. d. R. am Wochenende und/oder abends) ein sehr hohes Besucher-
verkehrsaufkommen (mit mehr als 1 bis 3 Personen je 100 m², Anhang 6.1) erzeugen 
werden. So entfallen z. B. auf das Docklands-Festival bzw. auf die Veranstaltungen im 
Messe- und Congress Centrum unabhängig voneinander bis zu 15.000 tägliche Besu-
cher. Hinzu kommen nun die Nutzungen in den entsprechend neu geplanten Struktu-
ren, mit ihren zeitweise voraussichtlich ebenfalls mehreren tausend Besuchern. Im all-
täglichen Verkehr sind diese Verkehre jedoch von eher marginaler Bedeutung.  
Für das gesamte Untersuchungsgebiet ergibt sich somit im Szenario 1 (d. h. auf Basis 
der „klassischen Verkehrserzeugung“) ein Mehrverkehrsaufkommen von 2 1.249 Kfz-
Fahrten (davon 8 % Bewohner, 14 % Besucher, 61 % Beschäftigte, 15 % Kunden, 3 % 
Lieferverkehr), 7.593 ÖPNV-Fahrten (davon 6 % Bewohner, 16 % Besucher, 67 % Be-
schäftigte, 11 % Kunden) und 31.508 Fuß- sowie Radwegen (davon 19 % Bewohner, 
38 % Besucher, 24 % Beschäftigte bzw. 19 % Kunden). Darin sind v. a. die Wege über 
den Quartiersrand hinaus enthalten, d. h. hinzu kommt noch eine nennenswerte Zahl 
an Binnenverkehren im Quartier, wobei sich die Bewohner-, Beschäftigten-, Kunden- 
und Besucherwege abhängig von der jeweiligen Wegekette überlagern. Es ist somit 
keine genaue Aussage, aber eine Abschätzung mit Blick auf etwa 15.000 bis 20.000  
tägliche Binnenwege im Stadthafen möglich. Bezüglich der Verkehrsmittelwahl, wel-
che maßgeblich von Verknüpfungen zwischen den Nutzungen, Infrastrukturen sow ie 
Mobilitätsangeboten abhängt, ist aufgrund der oft kürzeren Wege zu erwarten, dass 
ein großer Teil mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes erfolgen wird.  
Für das Kfz-Mehrverkehrsaufkommen des Untersuchungsgebiets werden auf der Ba-
sis von Bosserhoff außerdem allgemeingültige Tagesganglinien herangezogen und 
mit den dargestellten Tagesverkehrsbelastungen überlagert. Die daraus resultieren-
den Ganglinien sind in Abbildung 29 bzw. Anhang 6.2 dargestellt.

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Abbildung 29: Ganglinien für die Kfz-Mehrverkehre im Quell- und Zielverkehr (Szenario 1). 
Basierend auf einer typischen Tagesganglinie für die Stadt Münster entfällt das Maxi-
mum der zusätzlichen Verkehre auf die Zeitbereiche der tageszeitlichen Spitzenstun-
den. Die erzeugten Mehrverkehre sind für die Morgenspitze (07:00 - 08:00 Uhr) bzw. 
die Abendspitze (16:00 - 17:00 Uhr) in der nachfolgenden Tabelle 15 dargestellt. 
Das Verkehrsaufkommen während der Morgenspitze resultiert insbesondere aus den 
Zielverkehren der Beschäftigten. Nach dem erkennbaren Rückgang in der Mittagszeit 
zeigen sich für die Abendspitze Überlagerungen zwischen Feierabendverkehren und 
Freizeitverkehren. Dementsprechend sind zu dieser Tageszeit grundsätzlich auch die 
meisten Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsarten zu erwarten. 
 Zeitraum Quellverkehr Zielverkehr Gesamtverkehr 
Leichtverkehr 
(Pkw/h) 
Morgenspitze 457 1.180 1.638 
Abendspitze 1.045 780 1.824 
Schwerverkehr 
(Lkw/h) 
Morgenspitze 5 11 16 
Abendspitze 30 36 65 
Gesamtverkehr 
(Kfz/h) 
Morgenspitze 463 1.191 1.653 
Abendspitze 1.074 815 1.890 
Tabelle 15:  Spitzenstundenverkehre auf Basis der Verkehrserzeugung. 
3.3 Förderung nachhaltiger Mobilität  
Das übergeordnete Ziel des Mobilitätskonzeptes für die Stadthäfen Münster besteht 
in der Erarbeitung von möglichst verkehrsvermeidenden Strukturen. Eine Förderung 
nachhaltiger Mobilität soll bereits frühzeitig bei der städtebaulichen Entwicklung mit-
gedacht und deutlich hervorgehoben werden. Das ist auch vor dem Hintergrund der 
0
250
500
750
1.000
1.250
1.500
00:00-01:00
01:00-02:00
02:00-03:00
03:00-04:00
04:00-05:00
05:00-06:00
06:00-07:00
07:00-08:00
08:00-09:00
09:00-10:00
10:00-11:00
11:00-12:00
12:00-13:00
13:00-14:00
14:00-15:00
15:00-16:00
16:00-17:00
17:00-18:00
18:00-19:00
19:00-20:00
20:00-21:00
21:00-22:00
22:00-23:00
23:00-24:00
Verkehrsstärke [Kfz/h]
 
Quellverkehr
Zielverkehr

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Ergebnisse in Kapitel 3.2 von Bedeutung: Denn basierend auf den gewünschten Ent-
wicklungen an den Stadthäfen (vgl. Kapitel 3.1) wird sich – unter dem Ansatz des der-
zeitigen Mobilitätsverhaltens – eine nennenswerte Verkehrsnachfrage entwickeln, die 
das vorhandene Straßennetz zusätzlich belastet. Da die Wegezahl (gemäß den Mobi-
litätsbefragungen 3 - 3,2 Wege pro Person und Tag, vgl. Kapitel 2.1) als verhältnismä-
ßig konstant vorausgesetzt werden kann – sich die Nachfrage somit auch unabhängig 
von etwaigen Maßnahmen einstellt – besteht die wesentliche Frage im Folgenden da-
hingehend, wie der Verkehr im Sinne des weitestgehenden Modal Shifts vom MIV hin 
zum Umweltverbund möglichst effizient abgewickelt werden kann. 
In diesem Zusammenhang sollen nun auf konzeptioneller Ebene einige verkehrspla-
nerische Maßnahmen und Lösungsansätze beschrieben werden, von denen positive 
Effekte für den Umweltverbund, die notwendige Stellplatzanzahl und das Mobilitäts-
verhalten zu erwarten sind. Dabei liegt der Schwerpunkt zunächst auf einer qualitati-
ven Zusammenstellung der Möglichkeiten (Kapitel 3.3.1 bis Kapitel 3.3.4). 
Verkehrsplanerische Maßnahmen können prinzipiell aus zwei Richtungen wirken:  
 Pull-Maßnahmen setzen Anreize und erhöhen die Motivation, d. h. sie können so-
wohl das Angebot als auch die Infrastruktur betreffen. Beispielhaft zu nennen sind 
der Bau neuer Radwege, die Einführung einer neuen ÖPNV-Linie oder Marketing-
kampagnen, die sich für die Nutzung des Umweltverbunds einsetzen. Diese Maß-
nahmen sind i. d. R. beliebt, da sie für niemanden Einschränkungen zur Folge ha-
ben. Mit der Freiwilligkeit, auf die Angebote einzugehen, ist aber auch eine hohe 
Varianz hinsichtlich der Effektivität verbunden. Tlw. sind bestehende Routinen zu 
stark, um allein dadurch eine signifikante Verhaltensänderung zu bewirken.  
 Push-Maßnahmen schränken die Möglichkeiten und Entscheidungsfreiheiten ein, 
d. h. sie sind i. A. mit Verboten oder Kosten verbunden. Deshalb sind sie in Bezug 
auf die verkehrsplanerischen Ziele zumeist effektiver. Beispielhaft zu nennen sind 
eine Parkraumbewirtschaftung, modale Filter sowie autoreduzierte bzw. autofreie 
Zonen. Die Einführung solcher Maßnahmen ist i. d. R. nicht sehr beliebt und wird 
deshalb allgemein weniger akzeptiert. 
Durch eine Kombination beider Maßnahmentypen wird typischerweise versucht, die 
jeweiligen Nachteile abzuschwächen und stattdessen die Vorteile zu nutzen: Es wird 
kaum jemand die Einschränkungen akzeptieren, wenn nicht gleichzeitig ein entspre-
chendes Alternativangebot zur Verfügung steht – was mit Blick auf die damit verbun-
den Elastizitäten nicht zuletzt unter zeitlichen Aspekten tlw. problematisch sein kann, 
weil z. B. neue Angebote nicht unmittelbar in ausreichender Menge genutzt werden. 
Analog dazu erzielen bspw. auch Angebote im Umweltverbund meist geringere Wir-
kungen, wenn an anderer Stelle keine Einschränkung erfolgt. Ein solch kombinieren-
der Ansatz wird entsprechend auch in dem vorliegenden Mobilitätskonzept verfolgt. 
Das Potenzial für die Schaffung eines nachhaltigen Modellquartiers mit weniger Lärm 
und weniger Emissionen liegt in einer Kombination aus verkehrlichen und städtebau-
lichen Entscheidungen: Es gilt, den MIV einzuschränken, indem alternative Angebote

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und Optionen (z. B. attraktive Rad- und Fußwege sowie funktionale und gut angebun-
dene öffentliche Verkehrsmittel) gefördert und ausgebaut werden. Wird dies mit gut 
durchdachten städtebaulichen Lösungen (z. B. Begrünung und Stadtmobiliar) kombi-
niert, so entstehen einladende und angenehme öffentliche Räume. Der Bereich ent-
lang der Kanalpromenade beispielsweise hat viel Potenzial, ein großartiger Ort zum 
Spazieren und Radfahren, aber auch zum Verweilen und Entspannen zu werden. 
3.3.1 Allgemeines 
In der Realität ist die Verkehrsmittelwahl ein komplexer Vorgang, der von sehr unter-
schiedlichen Einflussfaktoren abhängt. In der Fachwelt besteht weitgehend Einigkeit 
darüber, dass die Alltagsmobilität wesentlich von Routinen geprägt ist und eine Um-
orientierung am ehesten in bestimmten „Umbruchsituationen“ (bspw. Umzug, Wech-
sel des Arbeitsplatzes, Gründung einer Familie oder Auszug von Kindern) stattfindet. 
Eine solche wird sich bei den vielen neuen Strukturen an den Stadthäfen für entspre-
chend viele Personen (vgl. Tabelle 9) ergeben. 
Der Lösungsansatz besteht somit darin, die verkehrlichen Rahmenbedingungen früh-
zeitig – bestenfalls zeitgleich mit der Fertigstellung der Nutzungen – festzulegen und 
das System aus dem übergeordneten Quartiersgedanken heraus zu entwickeln. Eine 
Ausstattung der Teilbereiche mit flexiblen Mobilitätsangeboten („pull-Maßnahmen“) 
und die Einführung von restriktiven Aspekten („push-Maßnahmen“) verfolgt also das 
Ziel, diese Umorientierung zu unterstützen. Daraus können sich zugleich auch positi -
ve Effekte für bestehende Nutzungen, Bewohner und Beschäftigte ergeben.  
Neumieterpaket 
Ein Umzug ist der beste Zeitpunkt, um bestehende Routinen im Mobilitätsverhalten 
zu verändern. Nicht selten gehen mit einem Umzug Veränderungen in der Familien- , 
Einkommens- und/oder Arbeitsplatzkonstellation einher, die auch eine Neuorientie-
rung im Bereich des Mobilitätsverhalten erfordern. Viele Menschen sind in einer sol -
chen Phase offen, sich ein stückweit neu zu organisieren. Daher ergibt sich durch ei-
nen Umzug ein passender Zeitpunkt, um proaktiv Informationen und Nutzungsanrei -
ze für eine nachhaltige Mobilität zu setzen bzw. auf bestehende Angebote (wie z. B. 
die „Movis-App“ der Stadtwerke Münster) hinzuweisen. 
Eine Maßnahme hierbei kann das sog. Neumieterpaket darstellen, welches von Woh-
nungsunternehmen sowie Kommunen bei den Bewohnern positioniert werden kann. 
Dadurch ergeben sich Chancen, die Bindung der Bewohner an das Quartier zu erhö-
hen, da sie für den Start im neuen Wohngebiet eine Orientierungshilfe für lokale Mo-
bilitätsangebote liefern. Solche Kampagnen sollen v. a. diejenigen erreichen, die bis-
her kaum mit Verkehrsmitteln des Umweltverbundes unterwegs waren, anstatt einen 
Modal Shift zwischen den umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zu erzeugen (wie er 
unter anderem über lokale Marketingkampagnen v. a. für Fahrgäste des ÖPNV prä-
sent ist). Umgekehrt sollten jedoch auch die bisher schon autofreien Personen Infor-
mationen und Zugang zum Umweltverbund und zu Sharing-Systemen erhalten.

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Bei der Vermarktung solcher Pakete wird zwischen Dialog- und Informationskampag-
nen unterschieden: Während bei Dialogveranstaltungen zunächst das grundsätzliche 
Interesse abgefragt wird, sendet die Informationskampagne Informationsmaterialien 
ohne vorherige Interessensbekundung aus. Jedoch ist der Erfolg der Maßnahme ent -
scheidend vom jeweiligen Anreiz abhängig und die Auswahl der verfügbaren Mobili-
tätsangebote entsprechend relevant. Daher wird eine Verknüpfung der beiden Kam-
pagnen als sinnvollste Variante gesehen, um neben bestehenden Informationen (wie 
Liniennetzplan und Tarifinformationen im ÖPNV oder bestehenden Rad - und Fußwe-
gerouten) auch individuelle bzw. personalisierte Unterlagen an die Bewohner weiter-
zugeben. Dazu gehören bspw. Fahrscheinabonnements für den ÖPNV oder Mieterti-
ckets, die dazu beitragen, das Wohnumfeld autofreier zu gestalten. Ein weiteres Bei-
spiel für ein Neumieterticket ist ein sog. „Mobilitätsbudget“ für Haushalte ohne eige-
nen Pkw oder für Haushalte, die ihren eigenen Pkw abgeben. 
Die Resonanz solcher Angebote sollte anschließend mittels Monitoring bzw.  Evalua-
tion geprüft werden. Somit kann die prozentuale Veränderung des Modal Splits auf-
gezeigt sowie die Akzeptanz, Nutzung und Zufriedenheit dieser Angebote bewertet 
werden. Die gute Datenlage hilft, das Instrumentarium des Neumieterpakets effektiv 
weiterzuentwickeln und es auf städtischer und regionaler Ebene zu verankern.  
Entscheidend für den Erfolg der Maßnahme ist eine möglichst frühzeitige Ansprache 
der Neuzugezogenen. Spätestens im Zuge der amtlichen Anmeldung sollten die Bür-
ger ihr Willkommenspaket erhalten. Einige relevante Akteure (wie beispielsweise die 
Stadtwerke) erfahren aber oft bereits früher von einem Wohnortwechsel. Den Verant-
wortlichen bleibt nur wenig Zeit, denn z. B. das Zeitfenster eines Umzugs ist i. A. kurz. 
Ein niedrigschwelliger Zugang zu Informationen ist hierbei entscheidend. Die Weiter-
gabe von personenbezogenen Daten ist dafür nicht erforderlich, sofern die anderen 
Dienstleister befähigt werden, die Neumieterpakete eigenständig zu versenden. Au-
ßerdem können Hausverwaltungen und Arbeitgeber geeignete Multiplikatoren sein.  
Gutachterliche Einschätzung  
 Die Qualität der Mobilitätsangebote (ÖPNV, Radwegenetz, Sharing usw.) trägt 
entscheidend zum Erfolg der Maßnahme eines „Neumieterpakets“ bei.  
 Die frühzeitige Information der Neubürger ist erforderlich und sollte spätestens 
mit der amtlichen Ummeldung erfolgen. 
 Informationen über die Mobilitätsangebote sollten zielgruppenspezifisch (bspw. 
für Senioren oder einheimische bzw. zugezogene junge Familien) sein.  
 Erschwerend für den Erfolg der Kampagnen kommt i. d. R. hinzu, dass Produkte 
der Multimodalität tendenziell komplizierter/erklärungsbedürftiger sind.  
Mobilstationen 
Im Sinne einer modernen und nachhaltigen Quartiersentwicklung dienen Mobilstatio-
nen (ggf. ergänzt um integrierte Quartiersgaragen) als wesentliche Säule, weil sie ver -

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schiedene Mobilitätsangebote bündeln, hierbei als zentrale Verknüpfungsstellen die-
nen und folglich konkrete Alternativen zum privaten Pkw anbieten bzw. den erforder-
lichen Stellplatzbedarf räumlich verlagern. Ihre Bereitstellung bewirkt entsprechende 
Entlastungseffekte im ruhenden und im fließenden Verkehr, die in den Teilquartieren 
selbst zur Gestaltung sowie Aufwertung des (Straßen)Raums genutzt werden können. 
Bei der konkreten Erschließungsplanung für das Stadtquartier sollten die dafür benö-
tigen Flächen demnach von Beginn an berücksichtigt werden. 
Die bedingungslose Vermeidung von privaten Stellflächen (bspw. in Tiefgaragen) auf 
den Unternehmens- und Wohngrundstücken sowie die dazu erforderlichen baurecht-
lichen Verpflichtungen sind eine der Grundvoraussetzungen für ein stadtverträgliches 
(Mehr)Verkehrsaufkommen im gesamten Modellquartier: Nur über ein von Beginn an 
nicht vorhandenes Angebot sind Quell- und Zielverkehre, damit einhergehende Park-
suchverkehre sowie daraus resultierende Gewöhnungseffekte (die unter großem Auf-
wand verändert werden müssten) wirksam auszuschließen. Gemäß der übergeordne-
ten Planungsphilosophie des Mobilitätskonzepts (vgl. Kapitel 3.3) ist stattdessen aller-
dings ein entsprechendes Alternativangebot erforderlich. Diesbezüglich besteht eine 
Motivation für die Entwicklung von Mobilstationen darin, einerseits verbleibende Kfz -
Verkehre räumlich über tendenziell weniger kritische Wege – d. h. abseits des Albers-
loher Wegs – abzuwickeln und andererseits auf der „letzten Meile“ zugleich einen um-
fassenden Modal Shift zum Umweltverbund auch im Pendlerverkehr zu bewirken . Da-
für sollte der in den Mobilstationen entstehende Parkraum den jeweiligen Nutzungen 
im Quartier zugewiesen (und von diesen z. B. angemietet) werden, was abhängig von 
der jeweiligen Umsetzung zu der räumlichen Verlagerung von Stellplatzbedarfen zwi-
schen den unterschiedlichen Teilbereichen führen kann.
 
Aus diesem Grund wird auch die Verknüpfung der Mobilstationen untereinander als 
wesentlicher Faktor für die erfolgreiche Umsetzung des Modellquartiers angesehen. 
Da sich die Stationen in ihrer Größe und Beschaffenheit sowie ihrem Nutzungsange-
bot unterscheiden werden, kann die Verknüpfung zusätzliche Vorteile für die Nutzer 
bewirken: Dabei sollen z. B. insbesondere an Standorten, die es von der Flächenver-
fügbarkeit sowie Erreichbarkeit hergeben, Pkw-Stellplätze für das Quartier bzw. ent-
sprechende Teilbereiche realisiert werden. Nicht immer kann dort wegen der räum-
lichen Gegebenheiten jedoch auch ein direkter Umstieg auf den ÖPNV und andere 
Verkehrsmittel gewährleistet werden. Eine bestmögliche Verknüpfung der Mobilsta-
tionen (und damit der Teilquartiere) untereinander, sowohl mit Angeboten der Nah -
mobilität als auch bedarfsabhängig ggf. mit umfassenden Systemergänzungen (sie -
he Kapitel 3.3.3), ist somit elementar wichtig. 
Allgemein gibt es je nach räumlicher Lage und infrastruktureller Voraussetzung unter-
schiedliche Ausbaustufen von Mobilstationen, wobei nicht alle Ausstattungselemente 
und Mobilitätsangebote an jedem Standort von gleicher Bedeutung sind. Wegen der 
großen Heterogenität der Einzelstandorte sollten somit stets die vorgesehenen Quar-
tiersentwicklungen und standortspezifischen Ansprüche beachtet werden. Als praxis-
nahe Hilfestellung dient die vom Zukunftsnetz Mobilität NRW im Jahr 2022 überarbei -

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tete dritte Auflage für das „Handbuch Mobilstationen NRW“. U. a. auf dieser Grundla-
ge wird derzeit auch ein Mobilstationskonzept 14 für die Gesamtstadt erstellt. 
An den Stadthäfen ist die hierarchische Aufteilung in möglichst umwegfrei erreichba -
re Mobilstationen mit vielfältigem Angebot sowie optimaler Verknüpfung zum Abfan-
gen der hauptsächlich aus Süden in das Quartier strömenden Pendlerverkehre (siehe 
Abbildung 30) und dezentralere Quartiersstationen für die innere Erschließung denk-
bar. Als mögliche Standorte für umfangreichere Mobilstationen (Stationsklasse L bzw. 
M) sind im Mobilstationskonzept der P+R Nieberdingstraße sowie die künftigen WLE-
Haltepunkte „Halle Münsterland“ und „Loddenheide“ (siehe Kapitel 3.3.3) empfohlen. 
Mit Blick auf die zentrale Lage im Quartier sollten die beiden erstgenannten aber – im 
Sinne der wirksamen räumlichen Verlagerung der quartiersbezogenen Verkehre – nur 
bedingt für Berufspendler, sondern entsprechend vorwiegend für Bewohner bzw. Be-
sucher verfügbar sein. Der P+R Nieberdingstraße könnte somit z. B. für die Aufnahme 
des Stellplatzbedarfs der Wohnbebauung im Teilbereich 2 dienen, hierzu gleichzeitig 
einen attraktiven Aufenthaltsraum (z. B. in Form einer Dachterrasse) schaffen und eine 
qualitativ hochwertige Verbindung an das städtische Busliniennetz gewährleisten. An 
der Halle Münsterland könnten attraktive Umsteigemöglichkeiten für die mit der WLE 
an- und abreisenden Personen auf Verkehrsmittel der Nahmobilität entstehen.  
 
Abbildung 30: Haupterschließungspunkte im Netz für Einpendler und Stadtverkehre. 
 
14 PTV Transport Consult GmbH, Düsseldorf/Berlin 2023: Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil B: 
Standortkonzept Schlussbericht 
M
M
M
M
M
M
M
M
Legende
Dortmund-Ems-Kanal
Gleisanlagen
Fahrbahn
Zielverkehr (Pendler 
und Stadtverkehre) 
Zielverkehr (v. a. aus 
dem Stadtgebiet)
Mobilstationen gem. 
Mobilstationskonzept
Suchräume für weite-
re Mobilstationen
M
M
0 m 500 m

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Als ergänzende Suchräume werden im Rahmen dieses Mobilitätskonzepts zudem das 
Umfeld des Knotens „B51 / Industrieweg“ (zur Verlagerung von Pendlerverkehren ab-
seits des Albersloher Wegs), eine Freifläche auf der Südseite im Stadthafen 1 (vorran-
gig zur Aufnahme quartiersinterner Verkehre), das bestehende Parkhaus neben dem 
Stadthaus 3 (z. B. für eine gemeinsame Nutzung mit dem Messe- und Congress Cent-
rum) sowie eventuelle Flächenverfügbarkeiten im Bereich des MMQ 4 (bspw. gegen-
über des P+R Nieberdingstraße oder zur Entlastung des Albersloher Wegs ebenfalls 
westlich der WLE-Strecke im Umfeld der Eulerstraße) definiert. 
Im nächsten Schritt sollte das Angebotsspektrum der Mobilstationen festgelegt bzw. 
der Bedarf für die (künftigen) Nutzer abgeschätzt werden. Im Allgemeinen bietet der 
ÖPNV das Basisangebot und den maßgeblichen Faktor für die Standortauswahl. Dar-
über hinaus dienen Sharing-Angebote als wichtige Elemente, um den ÖPNV bedarfs-
gerecht zu ergänzen. Alle weiteren Ausstattungselemente sind abhängig vom finanzi-
ellen und räumlichen Umfang sowie der Integration in das Gesamtkonzept: 
 Nahmobilitätsorientierte Angebote (u. a. für Quartiersstationen): Radabstellanla-
gen, Fahrradverleih, E-Lastenfahrräder/Fahrradanhänger, Fahrrad-Reparaturmög-
lichkeiten, E-Scooter-Stellplätze, Ladestationen usw. 
 Erweiterte Verkehrsangebote (v. a. bei Mobilstationen): P+R, Pkw-Stellplätze für 
Bewohner und Beschäftigte (inkl. Ladesäulen), ÖPNV-Haltestellen, Car- und Bike-
sharing, usw. 
 Serviceangebote: Digitale Fahrgastinformationen, Aufenthaltsräume (Witterungs-
schutz, Sitzmöglichkeiten, WC), Conciergeservice (inkl. Paketstation/Mikro- Depot 
und Mobilitätsberatung), Gepäckschließfächer, Gastronomie, Self-Service-Station, 
WLAN, Dachterrasse/Sportanlagen usw. 
Das immer größer werdende Potenzial des Carsharings konnte in den letzten Jahren 
durch verschiedene Untersuchungen untermauert werden: Die Ersetzungsquoten va-
riieren dabei für die Carsharing-Varianten (stationsbasiert, free-floating), sind für stati-
onsbasierte und kombinierte Systeme aber ausschließlich positiv. Durchschnittlich ist 
zu erwarten, dass durch ein Carsharing-Fahrzeug je nach örtlichen Verhältnissen vier 
bis tlw. über zehn private Pkw ersetzt werden
15. Da Carsharing-Nutzer bei jeder Fahrt 
die betrieblichen Kosten der Fahrzeugnutzung bezahlen müssen, entsteht außerdem 
ein Anreiz dafür, weniger zu fahren als bei Besitz eines eigenen Pkw. Solange ein Car-
sharing-Angebot existiert, trägt es außerdem dazu bei, den privaten Pkw-Besitz allge-
mein auf einem niedrigeren Niveau zu halten.  
I. A. bietet es sich für Wohnungsunternehmen an, Carsharing in Zusammenarbeit mit 
Mobilitätsdienstleistern (in Münster derzeit Wuddi, Stadtteilauto, Flinkster bzw. Stadt-
mobil) zu implementieren bzw. zu betreiben. Als Mindestanforderungen gelten barri-
erefreie Zugänge zum Stellplatz, Diebstahlschutz, Beleuchtung sowie die Wahrnehm-
barkeit des Angebots (z. B. durch ein einheitliches Logo). Für große Quartiere ist v. a. 
 
15 Umweltbundesamt: CarSharing nutzen. Online unter https://www.umweltbundesamt.de; Bundesver-
band Carsharing e.V.: Verkehrsentlastung durch CarSharing. Online unter https://www.carsharing.de.

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das stationsbasierte Carsharing interessant, weshalb auch die Frage der Stellplatzver-
fügbarkeit zu klären ist: Die komfortable bzw. zügige Erreichbarkeit hat einen großen 
Einfluss auf die Nachfrage, so dass eine Verteilung im Quartier (z. B. anhand zentraler 
Mobilstationen und dezentraler Quartiersstationen) erforderlich ist. Dabei muss nicht 
zwangsläufig eine hohe Fahrzeuganzahl oder -vielfalt an einzelnen Stationen angebo-
ten werden, da Mobilstationen auch im kleinen Rahmen zu Impulsgebern für die Nut-
zung intelligenter, nachhaltiger Mobilitätsoptionen im Quartier werden können.  
Möglichkeiten für die Erweiterung und/oder Anpassung von Einrichtungen innerhalb 
der Mobilstationen sollten bereits in der Planung berücksichtigt werden. Dann bietet 
sich – bspw. durch eine modulare Bauweise und das Vorhalten von Flächen (im Sinne 
der übergeordneten verkehrlichen Nutzung) – der zusätzliche Vorteil, flexibel auf Ver-
änderungen im Mobilitätsverhalten und damit verbundene Flächenbedarfe reagieren 
sowie bedarfsorientierte Nutzungen anbieten zu können. Das Angebot an Carsharing 
kann zudem dazu dienen, den Stellplatzbedarf von vornherein zu reduzieren. In meh-
reren neueren kommunalen Stellplatzsatzungen ist der Aspekt bereits über einen Ab-
schlag von bis zu 10 % für betroffene Nutzungen enthalten (u. a. Frankfurt, Köln, Dres-
den). In NRW hat das „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ ferner das Handbuch „Kommuna-
le Stellplatzsatzungen – Leitfaden zur Musterstellplatzsatzung NRW“ veröffentlicht. In 
diesem sind überarbeitete Faktoren zur Stellplatzabschätzung und Reduzierungsvor-
schläge bei der Förderung nachhaltiger Mobilität enthalten: In Bezug auf Carsharing 
wird auch dort empfohlen, den Stellplatzbedarf um bis zu 10 % zu senken.  
Auch ein attraktives Angebot für den Radverkehr stellt einen bedeutenden Baustein 
für ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten dar. Die Nachfrage nach Bikesharing sowie 
Fahrradstellplätzen in den Mobilstationen ist (mit Blick auf die ohnehin hohe Bedeu-
tung des Radverkehrs in Münster) als grundsätzlich hoch einzuschätzen. Dabei erge-
ben sich von vornherein gewisse Mindestanforderungen an die Stellplätze:  
 Barrierefreiheit: Ebenerdigkeit, Rampen mit geringer Steigung, Fahrradaufzüge 
 Sicherheit: Diebstahlschutz, An-/Abschließbarkeit, Zugangsbeschränkungen 
 Baulich hochwertige Abstellanlagen (z. B. Einstell- oder Anlehnbügel) 
 Wetter- bzw. Witterungsschutz und Beleuchtung 
 Abstellbereiche für Lastenfahrräder (verpflichtend gemäß Stellplatzsatzung)  
 Erreichbarkeit und ausreichende Verteilung im Quartier 
Da fahrradbasierte Mobilitätsangebote in Münster ein wesentlicher Bestandteil für ein 
nachhaltiges Mobilitätskonzept sind, bietet auch der Aufbau einer Reparaturwerkstatt 
innerhalb der Quartiere einen besonders hohen Mehrwert.  
Insbesondere Lastenräder haben in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeu-
tung gewonnen. Sie werden als Alternative zum Pkw angesehen, um auch mit Einkäu-
fen oder mit Kindern schnell, unabhängig sowie umweltfreundlich unterwegs zu sein. 
Durch die hohen Transportkapazitäten (ggü. Standardfahrrädern) sind die Potenziale

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zur Substitution von Pkw-Fahrten hier besonders hoch. Weil eine private Anschaffung 
kostenintensiv ist, ist auch die Nachfrage gerade in Verleihsystemen recht hoch. 
Ein wesentliches Element ist allgemein auch die Elektromobilität: Diese führt zwar zu 
keiner Verringerung des Flächenbedarfs sowie Verkehrsaufkommens, ist im Hinblick 
auf die Feinstaubemissionen jedoch die umweltfreundlichere Alternative zu Fahrzeu-
gen mit Verbrennungsmotor (sofern erneuerbare Energien genutzt werden) bzw. er-
weitert den Nutzerkreis im Radverkehr. Es ist also erforderlich, die entsprechende La-
deinfrastruktur aufzubauen und die jeweiligen Anschlussmöglichkeiten (für E -Carsha-
ring, E-Bikesharing, E-Scooter und private Pkw) vorzusehen. 
 
Exkurs: Mobilstation /Quartiersgarage  auf dem P+R Nieberdingstraße  
Der bestehende P+R Nieberdingstraße bietet sich wegen seiner räumlichen Lage an 
der Theodor-Scheiwe-Straße 1 und der bestehenden Nutzung für die Aufwertung zu 
einer Mobilstation inkl. Quartiersgarage (für die Aufnahme des Stellplatzbedarfs des  
Teilbereichs 2) an. Um potenzielle Auswirkungen der städtebaulichen Planungen im 
Modellquartier an der Theodor-Scheiwe-Straße aufzuzeigen, erfolgt dabei an dieser 
Stelle eine pragmatische Abschätzung für die theoretisch erforderlichen Stellflächen 
bei verschiedenen Stellplatzschlüsseln (basierend auf der momentanen Grundfläche 
des P+R). Nicht enthalten sind die potenzielle Erweiterung der Grundfläche genauso 
wie über die Pkw-Flächenansprüche hinausgehenden Nutzungen in der Mobilstation 
(z. B. Aufenthaltsflächen, Fahrräder, Sharing- bzw. Serviceangebote) mit eigenen Be-
darfen. Im weiteren Verlauf liegt die Detailplanung zudem bei der Fachplanung, die 
mit den städtebaulichen Zielen für das Umfeld übereinstimmen sollte. 
 Grundfläche P+R Nieberdingstraße:  ca. 4.300 m² 
 Bruttofläche Pkw -Stellplatz in Parkhaus:  ca. 25 m²/Pkw  
Stellplatzschlüssel 1,0 (gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Münster):  
Notwendig sind 1.350 Pkw-Stellplätze für die Wohnnutzung (7,8 Etagen) und zusätz-
lich ggf. 820 weitere Pkw-Stellplätze für die gewerbliche Nutzung (4,8 Etagen). Aus 
dem Pkw-Stellplatzbedarf resultieren somit insgesamt bis zu 12,6 Etagen. 
Stellplatzschlüssel 0,64 (unter Ansatz von Abschlägen über Mobilitätsangebote):  
Notwendig wären 865 Pkw-Stellplätze für die Wohnnutzung (5,0 Etagen) sowie zu-
sätzlich ggf. 525 weitere Pkw-Stellplätze für die gewerbliche Nutzung (3,1 Etagen). 
Aus dem Pkw-Stellplatzbedarf resultieren somit insgesamt bis zu 8,1 Etagen.  
Stellplatzschlüssel 0,33 (Verhältnis von 2:1 zwischen autofreien und autobesitzenden 
Haushalten inkl. Abschlägen über Mobilitätsangebote, siehe auch Kapitel 3.3.2):  
Notwendig wären 450 Pkw-Stellplätze für die Wohnnutzung (2,6 Etagen) sowie zu-
sätzlich ggf. 525 weitere Pkw-Stellplätze für die gewerbliche Nutzung (3,1 Etagen). 
Aus dem Pkw-Stellplatzbedarf resultieren somit insgesamt bis zu 5,7 Etagen. 
Die Motivation für diese beispielhafte sowie vereinfachte Berechnung bestand darin, 
den grundsätzlichen Bedarf an und den allgemeinen Nutzen von verkehrsverlagern -

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den und -reduzierenden Maßnahmen mittels konkreter Zahlen zu verdeutlichen. Un-
strittig ist, dass die Mobilstationen mit zunehmender Höhe sowohl städtebaulich als 
auch verkehrlich immer weniger sinnvoll, umsetzbar und funktional sind.  Ebenso ist 
erkennbar, dass es (unabhängig vom konkreten Verkehrsmittel) eine städtebauliche 
Herausforderung sein wird, ausreichende Verkehrs- und auch Abstellflächen für die 
dichten Strukturen in einem begrenzten Stadtraum vorzusehen. 
 
Exkurs: Elektrische Tretroller (E -Scooter) als Teil der Mobilitätswende  
E-Scooter sind seit Juni 2019 in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen und 
seither v. a. in Stadtzentren zahlreich als Leihfahrzeuge verschiedener Anbieter anzu-
treffen. Auch wenn inzwischen erste Untersuchungsergebnisse vorliegen, ist es – u. a. 
weil der Zeitraum deutlich von der Coronavirus-Pandemie geprägt war – noch zu früh, 
die Wirkungen umfassend zu beurteilen. Als Zwischenfazit lässt sich häufig allerdings 
festhalten, dass von E-Scootern – wie sie aktuell zum Verleih angeboten werden – ten-
denziell eher negative verkehrliche Effekte ausgehen: 16 17 
 Sie ersetzen i. d. R. nur zu einem geringen Teil Wege im MIV (rund 5 % bis 8 % der 
Fahrten), sondern – auch aufgrund der typischen Wegelänge < 2 km – oftmals den 
umweltfreundlicheren Fuß- oder Radverkehr. Zudem werden sie i. d. R. zu Freizeit-
zwecken außerhalb der Spitzenstunden genutzt.  
 Der Leihrollermarkt wächst schnell, der Konkurrenzdruck ist hoch und alle Anbie-
ter ringen um Sichtbarkeit in den Städten. In nachfragestarken Bereichen kommt 
es nicht selten zur Überlastung des Stadtraums, wohingegen peripheren Stadtge-
bieten oft keine Leihrollerangebote verfügbar sind.  
 Sie drohen als zusätzliche Nutzer im begrenzten Seitenraum den Fuß- bzw. Rad-
verkehr unattraktiver und barrierevoller zu machen (siehe Abbildung 31). 
 
Abbildung 31: Abgestellte E-Scooter „Am Hawerkamp“. 
Quelle: PTV Transport Consult GmbH. 
 
16 Umweltbundesamt: E-Scooter momentan kein Beitrag zur Verkehrswende (https://www.umweltbundes-
amt.de/themen/verkehr-laerm/nachhaltige-mobilitaet/e-scooter#aktuelles-fazit-des-uba). 
17 Agora Verkehrswende: E-Tretroller im Stadtverkehr - Handlungsempfehlungen für deutsche Städte und 
Gemeinden zum Umgang mit stationslosen Verleihsystemen.

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Nur aufgrund einer bislang mangelhaften Integration sollte das Angebot an sich aber 
nicht als Kern des Problems definiert werden. In geordneter und regulierter Form ha-
ben E-Scooter aus gutachterlicher Sicht weiterhin das Potenzial, das Mobilitätssystem 
insgesamt nachhaltiger zu machen: Wenn sie bewirken, dass Menschen verstärkt den 
Umweltverbund nutzen und ein eigenes Auto auf diese Weise überflüssig wird. Dafür 
sollten sie von städtischer Seite strategisch sowie planerisch berücksichtigt, integriert 
betrachtet und eng mit dem ÖPNV verzahnt werden – denn als alleinstehendes Ange-
bot werden sie kaum einen Beitrag zur Mobilitätswende leisten. Nur wenn der private 
Pkw an Attraktivität verliert, werden die neuen Mobilitätsdienstleistungen die Chance 
haben, positive Wirkungen entfalten zu können. Das größte Potential von E-Scootern 
für die Mobilitätswende liegt demnach in einer Wirkung als Verlängerung des ÖPNV, 
um von der Haltestelle zügig bis nach Hause zu gelangen. 
Noch fehlen Erfahrungswerte dazu, wie der Umstieg vom Fuß- und Radverkehr auf E-
Scooter vermieden werden kann. Anzunehmen ist aber, dass Maßnahmen, die den 
Umstieg vom Pkw auf den Umweltverbund erleichtern, auch bewirken, dass die Men-
schen vom Pkw auf E-Scooter wechseln. Dazu zählen einige neue aber auch viele der 
bereits an anderer Stelle in diesem Konzept angesprochenen Aspekte:  
 Eine Integration in den ÖPNV z. B. durch Abstellbereiche an Mobilstationen , stati-
onsgebundene Angebote wo sie nachhaltige Fortbewegung fördern sowie eine 
tarifliche Einbindung und verringerte Nutzungsgebühren für ÖPNV-Fahrgäste. 
 Parkraummanagement mit Abstellbereichen und Parkverbotszonen für E-Scooter. 
 Eine gerechte Flächenverteilung im Straßenraum zugunsten des Umweltverbunds 
z. B. durch Umwidmung von Pkw-Stellflächen oder Entfall von Kfz-Fahrstreifen. 
 Die Definition einer Maximalzahl an E-Scootern pro Quadratmeter in zentralen Be-
reichen und einer Minimalzahl an E-Scootern in den Außenbezirken. 
 Wünschenswert ist zudem, dass durch das Einführen einer Maximalzulassungszahl 
für Verleih-E-Scooter Einfluss auf das städtische Verleihkonzept genommen wird. 
 Eine rad-, fuß- sowie rollerverkehrsfreundliche Infrastruktur mit Kontrollen die ge-
währleisten, dass keine negativen Wechselwirkungen entstehen. 
 
Gutachterliche Einschätzung  
 Mobilstationen sind ein wichtiger Baustein zur Förderung der Intermodalität als 
Alternative zum privaten Pkw sowie zur Bündelung und Verlagerung des ruhen-
den Verkehrs aus dem Straßenraum. V. a. an Quartiersrändern (als Verbindung 
zwischen MIV und ÖPNV) und in Kombination mit Sharing-Angeboten (u. a. zur 
inneren Quartierserschließung) wirken sie als zentrale Verknüpfungspunkte.  
 Sinnvolle Standorte für Mobilstationen wurden zunächst über Suchräume aufge-
zeigt. Bei der konkreten Umsetzung sind die räumliche Lage bzw. Verknüpfung 
(abseits des Albersloher Wegs) und die Dimensionierung ausschlaggebend: So 
können Synergien gefördert und gegenseitige Konflikte vermieden werden.

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Gutachterliche Einschätzung  
 Eine Vermeidung von privaten Stellflächen abseits der Mobilstationen in Kombi-
nation mit umfassenden Verknüpfungen zwischen den Teilbereichen durch die 
Mobilstationen sind wesentlich für die Wirksamkeit der gesamten Konzeptidee.  
 Durch die Einrichtung von Mobilstationen wird kein Verkehrsmittel per se in sei-
nem Nutzungsumfang eingeschränkt; stattdessen werden Angebote geschaffen, 
die Verkehrsmittel mit ihren individuellen Stärken bedarfsspezifisch einzusetzen.  
 Neben ihrer Funktion als Mobilitätsknoten können Mobilstationen außerdem als 
soziale Treffpunkte mit weiteren, mobilitätsunabhängigen Angeboten dienen. 
 Eine Möglichkeit, den Pkw-Bestand im Untersuchungsgebiet aktiv zu reduzieren, 
ist die Einrichtung lokaler Sharing-Angebote. Als eine von nur wenigen Maßnah-
men setzen sie an der zentralen Stellschraube für die Pkw-Nutzung, nämlich dem 
Besitz, an. Zugleich wirken sie als stabilisierendes Angebot, mit dem die Mobilität 
ohne Pkw nicht als Einschränkung von Mobilitätschancen wahrgenommen wird.  
 In Carsharing-Fahrzeugen steckt ein Potenzial, die Abschaffung von privaten Pkw 
anzustoßen, was die Einsparung an Stellplätzen ermöglicht und so Platz für mehr 
Aufenthaltsqualität im Quartier schafft. Bikesharing-Stationen und E-Scooter-Ab-
stellbereiche innerhalb der Mobilstationen dienen zudem zur Überbrückung der 
sog. „letzten Meile“ und sind entsprechend auch für die künftigen Beschäftigten 
eine attraktive Alternative zum eigenen Auto. 
 Für alle Sharing-Systeme sind detaillierte Bedarfsermittlungen notwendig. Dabei 
sollte die Möglichkeit bestehen, das Angebot nach einiger Zeit bzw. in Abhängig-
keit von der tatsächlichen Nachfrage ggf. reduzieren oder aufstocken zu können.  
 Auf Basis der aktuellen Stellplatzsatzung ergibt sich für die Nutzungen ein hoher 
Stellplatzbedarf, der in einer entsprechend großen Dimensionierung von Mobil-
stationen resultieren würde. In der weiteren Planung gilt es also zu klären, in wel-
chem Ausmaß von der gültigen Stellplatzsatzung ggf. abgewichen werden kann. 
 Für einzelne fortgeschrittenere Planungen im Quartier sind in Anlehnung an die 
derzeit geltenden Vorschriften bereits Stellplätze auf den Grundstücken (i. A. als 
Tiefgaragen) vorgesehen, was dem Ziel der Verlagerung, Bündelung und Redu-
zierung des Kfz-Verkehrs widerspricht. Es sollte geklärt werden, welche Einfluss-
möglichkeiten mit Blick auf die bestehenden Planungen noch bestehen.  
Betriebliche Mobilitätskonzepte 
Zusätzlich zur privaten Förderung eines nachhaltigen Mobilitätsverhaltens (u. a. mit 
Neumieterpaketen, siehe oben) sollte auch innerhalb der bestehenden und künftig 
ansässigen Betriebe ein Mobilitätsumdenken erfolgen. Dies kann bspw. mit betrieb-
lichen Mobilitätskonzepten geschehen, deren Motivation und Maßnahmen sich tlw. 
mit der Ansprache neuer Bewohner decken, da für Mitarbeiter an einem neuen Un-
ternehmensstandort zunächst ein ähnlicher Umbruchprozess besteht (pull-Maßnah-
me). Betriebliches Mobilitätsmanagement hilft den Unternehmen dabei, die Mobili -

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tät von Mitarbeitern sowie Kunden günstig, sicher und effizient zu organisieren. Da-
mit die Beschäftigten den Umweltverbund bevorzugen und seltener mit dem priva-
ten Pkw zur Arbeit kommen, sollten möglichst wenige Stellplätze auf den Unterneh-
mensgrundstücken vorhanden sein (push-Maßnahme). Notwendige Stellplätze soll-
ten verlagert und v. a. in die Mobilstationen integriert werden (siehe oben). 
Zu unterscheiden ist dabei in die bestehenden Betriebe sowie die Neubauten. Wäh-
rend bei den bestehenden Betrieben ein Umdenken und gezielte Beratung erforder-
lich ist, sollte bei Neubauten bereits im Vorfeld das Thema betriebliche Mobilität mit-
gedacht werden, um die Mehrbelastungen zu reduzieren.  
Kommunen übernehmen eine wichtige Schlüsselfunktion bei der Umsetzung betrieb-
liche Mobilitätskonzepte. Sie sind zum einen häufig große Arbeitgeber (kommunale 
Einrichtungen, Betriebe, Verwaltungen oder Schulen) mit einer Vielzahl von Beschäf-
tigten und können somit eigene betriebliche Mobilitätskonzepte entwickeln. Zum an-
deren fungieren sie als Multiplikator mit lokalen Unternehmen und können eine flä-
chendeckende Verbreitung in der Region fördern (siehe auch Abbildung 32).  
 
Abbildung 32: Betriebliches Mobilitätsmanagement und die Rolle der Kommunen. 
Quelle: zukunftsnetz-mobilität.nrw.de 
Mögliche Beispiele zur Umsetzung eines betrieblichen Mobilitätskonzeptes sind:  
 Betriebliche Zuschüsse zum ÖPNV (z. B. Jobticket, Mobilitätsbudget, BahnCard)  
 Förderung von Elektromobilität, Fahrgemeinschaften und Carsharing  
 Diensträder und Fahrradleasing (z. B. JobRad) 
 Sichere, wettergeschützte und beleuchtete Fahrradabstellplätze am/im Gebäude 
sowie Vermeidung von privaten Pkw-Stellplätzen (auf dem Grundstück) 
 Bereitstellung von erforderlichen Pkw-Stellplätzen in zentralen Mobilstationen 
 Nutzerkomfort (Dusch-, Umkleide- und Aufbewahrungsmöglichkeiten, Werkzeug) 
 Mobilitätsberatung, Aus- und Weiterbildung betrieblicher Mobilitätsberater.

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 Bewerbung von und Teilnahme an Aktionen wie „Betriebliche Mobilitätstage“.  
 Reduzierung von vermeidbaren Geschäftsreisen (bspw. Überführung in virtuelle 
Formate) und Förderung nachhaltiger Mobilitätsformen auf unvermeidbaren Rei-
sen (sog. Dienstreiserichtlinien). 
 Umsetzung von Umweltstandards im Fuhrpark (z. B. „Poolfahrzeuge“)  
Gutachterliche Einschätzung  
 Betriebliches Mobilitätsmanagement kann insbesondere zur kleinräumigen Ver-
kehrsverlagerung („Modal Shift“) im Stadtgebiet beitragen. V. a. für Pendler soll-
ten die Angebote aber auch darauf abzielen, das eigene Auto stehen zu lassen 
bzw. auf lange Sicht auf das eigene Auto verzichten zu können. 
 Die Förderung des Arbeitsgebers für Verkehrsmittel des Umweltverbunds kann 
auch zu einer Stellplatzreduzierung auf dem Grundstück/im Gebiet führen bzw. 
von vornherein den Bau von (zu groß dimensionierten) Parkflächen verhindern. 
 Kommunen kommt bei der Umsetzung von betrieblichen Mobilitätskonzepten 
eine entscheidende Schlüsselrolle zu, da die Rahmenbedingungen definieren. 
Weitere Förderung verkehrsreduzierender Maßnahmen 
Neben den bereits benannten Maßnahmen gibt es eine Reihe weiterer, kleinräumi-
ger Maßnahmen, die eine Reduzierung des Kfz-Verkehrs fördern können. Dazu zäh-
len u. a. die folgenden Maßnahmen: 
 Mobiles Arbeiten / Co-Working-Spaces 
Eine Förderung von mobilem Arbeiten zu Hause sowie eine Schaffung von sog. Co -
Working-Spaces tragen dazu bei, dass weniger tägliche Verkehre zurückgelegt wer-
den (ohne die individuelle Mobilität einzuschränken), da der typische Weg zur Arbeit 
entfällt. Da sich Münster als Dienstleistungsstandort etabliert hat, ist die Möglichkeit 
für mobiles Arbeiten hier verstärkt gegeben. Im übergeordneten Masterplan Mobili-
tät 2035+, wird daher bereits angenommen, dass zukünftig 10 % der Berufsverkehrs-
fahrten aufgrund von mobilem Arbeiten reduziert werden können. 
 Parkraummanagement / Parkraumbewirtschaftung 
Die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis liegt bei 17 € pro Jahr (vgl. Kapitel 
2.2.1). Demnach ist das Bewohnerparken im bundesweiten Vergleich noch verhältnis -
mäßig günstig
18. In den meisten Bundesländern haben die Landesregierungen inzwi-
schen jedoch die Möglichkeit zur Erhöhung der Parkausweise geschaffen: Gemäß ei-
ner Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) können die Länder eigenständig 
die Höhe des Bewohnerparkens festsetzen. Auch für Münster wird gerade ein Park-
raumkonzept erarbeitet, um u. a. die Struktur des Anwohnerparkens neu zu organi-
 
18 In Tübingen werden die Gebühren z. B. nach Fahrzeugklasse und Gewicht verteilt, ein SUV (180 € pro 
Jahr) ist demnach im Parken teurer als ein Kleinwagen (120 € pro Jahr), weil er im Vergleich auch mehr 
Platz beansprucht. Auch in Freiburg steigt die Gebühr von derzeit 30 € auf im Schnitt 360 € pro Jahr.

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sieren bzw. die Parkraumbewirtschaftung verstärkt als Mittel der Verkehrsplanung zu 
nutzen. Mit den erwarteten Mehreinnahmen können bspw. klimaschonende Maßnah-
men u. a. für den ÖPNV und die Straßenraumumgestaltung finanziert werden. 
Im Frühling 2023 hat der Rat der Stadt Münster bereits eine neue Gebührenordnung 
für Bewohnerparkausweise beschlossen. Die Gebühren sollen sich künftig daran be -
messen, welche Herstellungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten im Zusammenhang 
mit dem Bewohnerparken und dessen Überwachung entstehen; sie liegen nach der-
zeitiger Planung bei bis zu 380 € im Jahr. Unabwägbarkeiten bestehen derzeit noch 
bzgl. anstehender Rechtsprechungen, bei denen aber nicht die Höhe der Gebühren, 
sondern die vorgesehene Unterteilung nach Fahrzeuglänge geprüft wird.  
Für das Umfeld der Stadthäfen bedeutet dies zunächst, dass künftig keine (gebühren-
freien) Stellplätze im öffentlichen Straßenraum angeboten werden sollten (siehe auch 
Kapitel 3.3.2). Das Parken sollte stattdessen in Parkhäuser oder Quartiersgaragen ver-
lagert werden. Da sich dies aber auch auf umliegende Stadtbereiche auswirkt, sollten 
die Parkgebühren im Straßenraum mindestens auf dem Niveau der öffentlichen Park-
häuser liegen, um Verlagerungseffekte und Parksuchverkehre zu vermeiden.  
 Lieferungen von Waren/Dienstleistungen bündeln (Mikro-Depots) 
Der Online-Einkauf wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen und den stationä-
ren Einkauf ersetzen. Aus diesem Grund wird die Steigerung der sog. KEP-Verkehre 
um bis zu 7 % pro Jahr bis 2025 erwartet. Für die KEP-Dienste ist die letzte Meile ent-
scheidend (höchste Kosten vs. Kundenzufriedenheit) und es besteht ein Interesse da-
ran, die Effizienz dieser Verkehre zu verbessern. Die Qualität leidet u. a. durch zuneh-
mende Verkehrsdichten, Zweite-Reihe-Parken und Staus im Stadtgebiet. Um die Ver-
kehre daher kleinräumig innerhalb der Quartiere abzufangen, ist es wichtig, die Ver-
kehre zu bündeln und an bestimmten Orten umzuverteilen.  
Dies kann zum Beispiel mithilfe von anbieterneutralen Mikro-Depots und Paketboxen 
erfolgen, die auch in Mobilstationen integriert werden können. Bei solchen dezentra-
len Distributionszentren wird das Paketvolumen gesammelt und kleinräumig z. B. mit 
Lastenrädern ausgeliefert oder von Bewohnern und Beschäftigten selbst abgegeben 
bzw. abgeholt. Die Systeme sind jedoch bislang noch wenig verbreitet. An den Stadt -
häfen gilt es, die konsequente Ausstattung – analog zu den Vorgaben für Elektrolade-
stationen in der Stellplatzsatzung – zu verankern und prioritär Dienstleister offener Pa-
ketboxsysteme einzubinden. Damit lassen sich die Erstzustellquote deutlich erhöhen 
und entsprechende Verkehre reduzieren. 
3.3.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Die weitgehende Vermeidung von (neu erzeugten) MIV-Wegen im Umfeld der Stadt-
häfen ist einer der elementaren Bestandteile, um die damit verbundenen Lärm - bzw. 
Schadstoffemissionen zu minimieren, die zusätzliche Verkehrsnachfrage stadtverträg-
lich abzuwickeln und die (vorhandene) städtische Infrastruktur nicht zu überlasten.

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Flächenmäßige Verkehrsberuhigung 
Damit die Verkehrsflächen innerhalb des Untersuchungsgebiets möglichst vielfältige 
urbane Funktionen einnehmen können, sollte eine übermäßige Belastung durch den 
MIV von vornherein vermieden werden. Dies ist u. a. über verkehrsberuhigende bzw. 
verkehrslenkende Maßnahmen (auf quartiersbezogener und -übergreifender Ebene) 
möglich, die nicht zuletzt auch mit zusätzlichen Planungszielen (bzgl. Aufenthaltsqua-
lität, Verkehrssicherheit, Emissionen usw.) verknüpft werden können. 
Auf konzeptioneller Ebene kommt der Erschließungsstruktur (abseits der zwei Haupt-
verkehrsachsen) am Rand und innerhalb des städtischen Quartiers eine hohe Bedeu-
tung zu (siehe Abbildung 33). Die Netzauswahl erfolgt allgemein u. a. durch die Prio-
risierung in den Kriterien Wohnlichkeit, Erreichbarkeit und Verkehrssicherheit. Sie ist 
für die Stadthäfen wegen der bestehenden Nutzungen tlw. bereits vorgegeben (Ras-
ternetz in Teilbereich 1, Verästelungsnetz in Teilbereich 4), kann aber trotzdem auch 
noch neu definiert, ergänzt und verändert werden. Unabhängig von einer individuel-
len Entscheidung sollte es das Ziel sein, MIV-Durchgangsverkehre – mit Durchgangs-
sperren und fehlenden Querverbindungen – zu verhindern und das (potenzielle) Kfz-
Verkehrsaufkommen dadurch weitestgehend auf quartiersbezogene Wege zu redu-
zieren. Für den Fuß- und Radverkehr kann innerhalb dieser Strukturen eine kleinräu-
migere Erschließung entstehen: Umwegarme Verbindungen unterstützen einen Mo-
dal Shift weg vom privaten Pkw im Binnenverkehr, Alternativrouten zum Albersloher 
Weg verbessern die Attraktivität für die Wegebeziehungen über das Untersuchungs-
gebiet hinaus (siehe Kapitel 3.3.4). 
 
Abbildung 33: Erschließungsstrukturen und Kriterien für die Netzauswahl. 
Quelle: PTV Transport Consult GmbH (gem. RIN 2008 und RASt 2006). 
Auch durch die Straßenraumgestaltung können die verkehrlichen Rahmenbedingun-
gen für alle Verkehrsteilnehmer verdeutlicht werden: Der Flächenbedarf für die Fahr-
bahn der Quartiersstraßen kann auf ein Minimum reduziert werden, wobei höchstens 
5,0 m bei geringen Verkehrsbelastungen und den Pkw/Pkw-Begegnungsfall i. A. aus-
reichen. Die Seitenräume dagegen sollten attraktiv und über die Mindestbreiten hin-
aus dimensioniert werden, um einen vorwiegenden Aufenthaltscharakter in den Stra-
Verästelungsnetz Innenringnetz Rasternetz Außenringnetz Zangennetz
Wohnlichkeit
Erreichbarkeit
Sicherheit

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ßenräumen hervorzuheben. Querungsstellen sollten baulich (bspw. durch Aufpflaste-
rungen und/oder farbliche Gestaltung) hervorgehoben werden. Auch d adurch redu-
ziert sich das Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr häufig intuitiv. 
Wird das (Wohn-)Umfeld als sog. „Verkehrsberuhigter Bereich“ definiert, darf im MIV 
ohnehin nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Radfahrer dürfen laut StVO 
nebeneinander fahren, da sie den Kfz-Verkehr bei der geringen zulässigen Geschwin-
digkeit nicht behindern. Solche Bereiche können nach der VwV-StVO allerdings auch 
in Tempo-30-Zonen integriert werden. Fußgänger und Radfahrer – die die Straßen in 
der gesamten Breite nutzen, allerdings den Kfz-Verkehr nicht unnötig behindern dür-
fen – dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Parken im Straßenraum oder auf 
Gehwegen ist abseits dafür gekennzeichneter Flächen nicht gestattet, Haltevorgänge 
(u. a. zum Be- und Entladen) sind weiterhin möglich.  
Allgemein sollte der niveaugleiche Ausbau in der gesamten Straßenbreite angestrebt 
werden, wodurch ein fließender Übergang zur Planungsphilosophie der sog. „Shared 
Spaces“ entsteht. Je nach Umfeldnutzung bietet es sich jedoch ggf. weiterhin an, den 
auf diese Weise weitestgehend gleichberechtigt geführten Verkehrsmitteln mit farbli-
chen Kontrasten am Boden entsprechende Flächen zuzuweisen.  
 
Bauliche Verkehrsberuhigung 
In der Praxis zeigt sich nicht selten, dass verkehrsrechtliche Anordnungen allein nicht 
ausreichen, um die gewünschten verkehrlichen Effekte zu erreichen. Solche Erfahrun-
gen wurden häufig bei Veränderungen in bestehenden Strukturen gemacht. Auch im 
Umfeld der Stadthäfen sollte die Verkehrsberuhigung daher durch bauliche Maßnah-
men ergänzt werden. In Frage kommen dabei u. a. folgende Aspekte:  
Über sog. „modale Filter“ wird lediglich den gewünschten Verkehrsmodi (i. d. R. Fuß- 
und Radverkehr, ggf. ÖPNV und Rettungsfahrzeuge) die Weiterfahrt ermöglicht, wäh-
rend unerwünschte Modi nicht passieren können. Sie können nach den RASt 2006 im 
gesamten Erschließungsstraßennetz sowohl nachträglich (d. h. bei zuvor durchlaufen-
den Straßenzügen) als auch im Rahmen neuer Entwicklungen verwendet werden.  
Ihre bauliche Ausführung ist auf vielfältige Weise – von reflektierenden Pollern bis hin 
zu Bepflanzungen – möglich. Als flexibelste (aber zugleich aufwendigste) Lösung sind 
elektronisch versenkbare Poller denkbar, über die Berechtigungen zielgruppenspezi-
fisch gesteuert werden können: Abhängig von Einsatzgebiet und -zweck werden Gel-
tungsbereiche, Zeitfenster und Zufahrtsrechte für Anlieger, Gäste oder Lieferverkehre 
definiert. Die Konzeption kann auf jede spezifische Ausgangslage angepasst werden. 
Üblicherweise erhalten Berechtigte eine neutral gestaltete Chipkarte, die für eine Ein -
fahrt an ein Kartenlesegerät angehalten werden muss. Rettungs- und Räumfahrzeuge 
erhalten i. d. R. Funksensoren, um zeitliche Verluste zu vermeiden. Eine Ausfahrt kann 
rund um die Uhr und ohne Berechtigungsnachweis ermöglicht werden.

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Ein Pilotprojekt19 wurde im November 2021 in Wiesbaden gestartet, um Erfahrungen 
mit dem Einsatz baulich-temporärer Sperren bezüglich Kosten, Zuverlässigkeit sowie 
Handhabbarkeit zu liefern. Das Projekt soll dabei die Funktionsfähigkeit von versenk-
baren Pollern verschiedener Sicherheitsstufen und von intelligenten Systemsteuerun-
gen untersuchen. Die Erkenntnisse aus diesem Pilotversuch dienen zur Vorbereitung 
von weiteren Einfahrtssperren, die z. B. Fußgängerzonen und Plätze vor einer ganztä -
gigen Befahrbarkeit schützen sowie die Sicherheit in der Innenstadt verbessern kön-
nen. Das anschließende Rollout soll sowohl die Sicherheit als auch eine Neuordnung 
des Lieferverkehrs im Sinne einer nachhaltigen Stadtlogistik unterstützen. Dies könn -
te eine umweltfreundliche "letzte-Meile-Belieferung" fördern sowie allgemein als Vor-
bild für bundesweite Umsetzungen dienen. I. d. R. programmieren Verwaltungen die 
Chipkarten und organisieren die Vergabe an berechtigte Personen/Unternehmen. 
In Summe bringen auch elektronisch zu steuernde Polleranlagen einen Verwaltungs-
aufwand mit sich. Sie sollten, auch wenn keine betrieblichen Störungen auftreten, re-
gelmäßig gewartet werden, um die Funktionsfähigkeit zu sichern. Dies ist zudem als 
Nachweis der Verkehrssicherung zu dokumentieren. Die laufenden Kosten sind (ab-
gesehen von mutwilligen Beschädigungen) i. A. als sehr niedrig anzunehmen.  
Auf einem Hochbord im Seitenraum geführte Geh- und Radwege (wie sie im Untersu-
chungsgebiets bspw. entlang des Albersloher Wegs vorliegen), die im Einmündungs-
bereich nachrangiger Nebenstraßen durchgezogen werden, schützen querende Fuß-
gänger und Radfahrer, indem sie die Sichtbeziehungen verbessern, die Aufmerksam-
keit erhöhen, den Vorrang des Fuß- und Radverkehrs verdeutlichen und i. A. ein lang-
sameres Abbiegen über diese bauliche Schwelle (mit entsprechenden Auswirkungen 
auf die verkehrliche Leistungsfähigkeit der Anlage) im Kfz-Verkehr forcieren. Die Teil-
aufpflasterungen sind auch für die Knotenpunkte innerhalb des Quartiers sinnvoll. 
Gutachterliche Einschätzung  
 Gebietsfremde bzw. nicht einfahrtberechtigte Kfz-Verkehre können mithilfe der 
Erschließungsstruktur (z. B. mithilfe von Sackgassen oder Schleifenstraßen) von 
vornherein von den Quartiersstraßen ferngehalten werden. 
 „Verkehrsberuhigte Bereiche“ sorgen für Sicherheit sowie Aufenthaltsqualität im 
Quartier. Bei größeren Neubauquartieren – wie im vorliegenden Fall – sollten sie 
bereits frühzeitig während der Planung eingebracht und mitgedacht werden.  
 Versenkbare Poller sind an den Übergängen zwischen Haupt- und Quartiersstra-
ßen eine effiziente Möglichkeit, um den Verkehr im Quartier zu organisieren und 
bspw. Parksuchverkehre fernzuhalten. Zugleich bleibt die Erreichbarkeit für Ret-
tungsfahrzeuge umwegfrei gewährleistet (siehe auch Kapitel 3.1.1). 
 Durch die Umsetzung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen sind keine signifi-
kanten Effekte auf den Modal Split, aber positive Effekte im Quartier zu erwarten.  
 
19 Stadt Wiesbaden: Versenkbare Poller. Online unter https://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/ver-
kehr/stadtlogistik/versenkbare-poller.php

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Autoreduziertes/Autofreies Wohnen 
Die Gewährleistung eines quartiersbezogen (im Verhältnis zum weiteren Stadtgebiet) 
möglichst noch geringeren MIV-Anteils im Modal Split ist (über die ohnehin hohe Be-
deutung des Umweltverbundes in Münster) mit einem z. T. sehr großen Aufwand ver-
bunden. Ein zentraler Ansatzpunkt liegt aber auf dem privaten Pkw-Besitz der Bewoh-
ner: Steht ein eigener Pkw zur Verfügung, wird dieser (bspw. aus Bequemlichkeit und 
wegen seiner Reisezeitvorteile) meist auch regelmäßig genutzt und es ist ein entspre-
chender Stellplatz erforderlich. Wenn solche Stellplätze zumindest in zentralen Quar-
tiersgaragen organisiert werden bzw. in vergleichbarer Entfernung wie der ÖPNV er-
reichbar sind, kann oftmals bereits eine erste Stufe der Reflexion bei den Bewohnern 
erreicht werden. Über weitere Anreizsysteme (siehe Maßnahmen im Kapitel 3.3 ) bzw. 
eine Gestaltung der Wohnbereiche als autoreduzierte oder autofreie Quartiere kann 
der Verzicht auf ein eigenes Fahrzeug (bzw. die Reduktion der Fahrzeugzahl im Haus-
halt) von vornherein unterstützt und die Bedeutung des MIV für tägliche Wege verrin-
gert werden. Ein ähnliches Wohnquartier (in kleinerem Ausmaß) besteht in Münster –  
unweit von den Stadthäfen – bereits in der autofreien Siedlung Weißenburg. 
Allgemein bezeichnet „autoreduziertes/-freies Wohnen“ ein Wohnangebot
20, das … 
 … sich an Haushalte ohne eigenen Pkw richtet und zunächst das übergeordnete 
Ziel verfolgt, für die darin lebenden Personen Vorteile zu schaffen. 
 … kinder- bzw. familienfreundlich ist und eine hohe Aufenthaltsqualität bietet.  
 … außer dem Zugang für Rettungsdienste und berechtigte Ausnahmefälle (z. B. 
mobilitätseingeschränkte Personen, Be- und Entladen) keinen Kfz-Verkehr über 
die verkehrsberuhigten Quartiersstraßen (ohne Durchgangsverkehr) zulässt.  
 … einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leistet, eine hohe Wohn- sowie 
Freiraumqualität gewährleistet und zugleich die Volkswirtschaft entlastet.  
Ein Kernbestandteil von zusammenhängenden autofreien Wohnquartieren ist die vi-
suelle, finanzielle und räumliche Trennung zwischen Stellplätzen und Wohnen. Dies 
bezieht sich auf die Vermeidung von Stellflächen im öffentlichen Straßenraum sowie 
auf den Grundstücken im Quartier (mit Ausnahmen für mobilitätseingeschränkte Per-
sonen). Dennoch notwendige Stellplätze werden in einer vergleichbaren Entfernung 
wie ÖPNV-Haltestellen und Sharing-Stationen zu ihren tatsächlichen Baukosten (und 
mit einer monatliche Nutzungsgebühr) ohne Quersubventionierung angeboten und 
über zentrale Quartiersgaragen realisiert. Der über diese Mobilstationen (vgl. Kapitel 
3.3.1) aufgenommene und aus dem Straßenraum verlagerte Stellplatzbedarf kann al-
so zumindest teilweise auf die Stellplatznutzer übertragen und refinanziert werden.  
Die größten Herausforderungen bestehen darin, den vorgegebenen Stellplatzschlüs-
sel bedarfsgerecht zu reduzieren und gleichzeitig zu gewährleisten, dass sich die Be-
wohner an diese quartiersbezogenen Regelungen halten. Rechtlich kann u. a. dieses 
Mobilitätskonzept nach § 3 Absatz 8 der Münsteraner Stellplatzsatzung dabei als ein 
 
20 autofrei leben! e.V.: Was genau sind autofreie Wohngebiete? Online unter https://www.autofrei.de.

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Element dienen, denn „die Pflicht zur Herstellung der notwendigen Stellplätze kann 
im Einzelfall aufgrund besonderer Maßnahmen (Mobilitätskonzept) ganz oder antei-
lig ausgesetzt werden, solange und soweit nachgewiesen wird, dass der Stellplatzbe-
darf durch diese Maßnahme nachhaltig verringert wird […] “. Dadurch sind auch Vor-
halteflächen für die mögliche Nachrüstung von Kfz-Stellplätzen i. d. R. nicht erforder-
lich. Wird ein tatsächlicher Bedarf allerdings von vornherein unterschätzt, kann es zu 
Konflikten (u. a. erhöhter Parkdruck) in benachbarten Stadtteilen kommen.  
Im gleichen Absatz heißt es außerdem, dass die getroffenen Maßnahmen „öffentlich 
rechtlich zu sichern“ sind. Dies erfolgte bei vergleichbaren Projekten 21 mit städtebau-
lichen Verträgen (als vertragliche Verpflichtung gegenüber der Stadt), Pkw-Verzichts-
erklärungen und Grundbucheinträgen, die allen Bewohnern bekannt sind. Zusätzlich 
zu den Verzichtserklärungen über die Miet- bzw. Kaufverträge (die häufig über Anrei-
ze oder Kostenersparnisse z. B. durch Stellplatzverzicht wirken) kann die Absicherung 
in Vereins- oder Genossenschaftssatzungen unterstützt werden, in denen sich alle Be-
wohner durch Beitritt verpflichtend an die entsprechenden Ziele binden.  
Grundsätzlich kann bei autofreien Wohnkonzepten ein großes Eigeninteresse der Be-
wohner an der dauerhaften Autofreiheit unterstellt werden (sog. „residenzielle Selbst -
selektion“), weshalb zunächst die soziale Kontrolle bzw. Verantwortung – unabhängig 
von rechtlichen Regelungen – einen entscheidenden Aspekt für das dauerhafte Gelin-
gen darstellt. Weitere Begleitmaßnahmen (alternative Mobilitätsangebote, Parkraum-
bewirtschaftung usw.) unterstützen das erfolgreiche Bestehen der Projekte.  
Die Akzeptanz dieser quartiersbezogenen Regelungen kann und sollte durch eine re-
gelmäßige Kommunikation und Mobilitätsinformation bzw. -beratung unterstützt wer-
den. Für das Untersuchungsgebiet wird es als vorteilhaft angesehen, dass momentan 
nur vereinzelte Wohnnutzungen bestehen, so dass alle künftigen Bewohner (vor ihrer 
Entscheidung für oder gegen den Umzug) über das Wohnkonzept aufgeklärt werden 
und individuell abwägen können. Dennoch sollten die Vereinbarungen, die von allen 
Beteiligten zu unterschreiben sind, auch Maßnahmen für den Fall eines Verstoßes be-
inhalten: Grundsätzlich möglich sind dabei finanzielle Konsequenzen, aber auch eine 
Beendigung des Mietverhältnisses bzw. die Aufgabe des jeweiligen Wohnraums. 
Inwieweit solche Strafen gerichtlich durchsetzbar sind, kann pauschal nicht beantwor-
tet werden. U. a. zu der autofreien Siedlung Weißenburg hat es allerdings im Februar 
2014
22 eine gerichtliche Prüfung gegeben, nach der das Halten und die Nutzung von 
Kfz nicht grundsätzlich (und v. a. nicht ohne klare Ausnahmegenehmigungen z. B. für 
mobilitätseingeschränkte Personen) verboten werden darf. Es besteht aber die Mög-
lichkeit, dass die für Bewohner zunächst als nachteilig anzusehende Klausel (Pkw-Ver-
zicht) durch anderweitig im Vertrag enthaltene Vorteile kompensiert wird. Dabei kön-
nen jedoch nur die Vorteile berücksichtigt werden, die in einem Sachzusammenhang 
oder einer Wechselwirkung zu der Verzichtsklausel stehen. Es sollten also stets attrak-
tive Alternativen (vgl. Maßnahmen in Kapitel 3.3) bestehen bzw. geschaffen und städ-
 
21 Autofreie Siedlung Weißenburg in Münster, Quartier Vauban in Freiburg, Stellwerk 60 in Köln 
22 Amtsgericht Münster, Urteil vom 19.02.2014, online unter https://www.openjur.de/u/683938.html.

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tische Handlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine Nutzung von privaten 
Pkw ggü. umweltfreundlichen Verkehrsmitteln unattraktiver zu machen. Ebenso sollte 
unabhängig davon stets eine Schlichtungsstelle bestehen, die bei Meinungsverschie-
denheiten und Streitigkeiten auch von beiden Parteien zu akzeptieren ist.  
In den Ausnahmegenehmigungen können auch Regelung darüber getroffen werden, 
unter welchen Umständen bzw. für welche Wohneinheiten die nachträgliche Anschaf-
fung eines privaten Pkw (inkl. des Stellplatzes) möglich ist oder welche Gesamtzahl an 
Stellplätzen für alle Quartiersbewohner insgesamt vorhanden ist. Grundsätzlich ist bei 
der Entwicklung solcher Modelle davon auszugehen, dass selbst im Falle einiger Aus-
nahmen ggü. klassischen Planungen insgesamt weniger Kfz-Verkehr erzeugt wird. Zu-
gleich dürfen die verkehrlichen Wirkungen aber auch nicht überschätz t werden
23: 
 In autofreien Gebieten liegt der Stellplatzschlüssel bei 0,0 bis 0,2 Stellplätzen pro 
Wohnung (zzgl. weiterer, für gewerbliche Nutzungen reservierter Stellplätze). Die 
Stellplätze befinden sich i. A. am Quartiersrand und dienen für Carsharing, mobi-
litätseingeschränkte Personen, Besucher und begründete Ausnahmefälle. Die Zu-
fahrt für Rettungsdienste und berechtigte Ausnahmefälle bleibt gewährleistet.  Es 
besteht eine rechtliche Bindung bzgl. der Autofreiheit. Zu erwarten sind ein über-
durchschnittlicher Anteil an autofreien Haushalten sowie wesentliche soziale Vor-
teile (Verkehrssicherheit) ggü. klassischen Planungen. 
 In autoreduzierten Gebieten liegt der Stellplatzschlüssel bei 0,3 bis 0,7 Stellplät-
zen pro Wohnung, es besteht keine rechtliche Bindung für eine Autofreiheit. Die 
Stellplätze befinden sich bevorzugt am Quartiersrand, im Quartier sind verkehrs-
beruhigende Maßnahmen die Regel. Zu erwarten ist ein ggü. klassischen Planun-
gen vergleichsweise höherer Anteil an autofreien Haushalten. 
 In optisch autofreien Gebieten gilt der ortsübliche Stellplatzschlüssel (in Münster 
i. d. R. 1 Stellplatz pro Wohnung), es besteht keine rechtliche Bindung bzgl. einer 
Autofreiheit. Die Stellplätze befinden sich i. d. R. am Quartiersrand. Privater Auto-
verkehr innerhalb des Quartiers ist nicht möglich, die Zufahrt für Rettungsdienste 
und berechtigte Ausnahmefälle bleibt gewährleistet. Zu erwarten ist eine ortsübli-
che Mischung aus autofreien und autobesitzenden Haushalten, im Quartier erge-
ben sich soziale Vorteile (Verkehrssicherheit) ggü. klassischen Planungen.  
 In stellplatzfreien Gebieten gilt der ortsübliche Stellplatzschlüssel, die Stellplätze 
befinden sich i. A. am Quartiersrand. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind die 
Regel, die Befahrbarkeit ist grundsätzlich möglich und Kurzzeitparken zur Anliefe-
rung ist erlaubt. Zu erwarten ist eine ortsübliche Mischung aus autofreien und au-
tobesitzenden Haushalten. Es resultieren geringere Breiten für Kfz-Fahrbahnen. 
Eine Einschätzung in Bezug auf die potenziell erreichbaren Auswirkungen ergibt sich 
u. a. über die Ergebnisse der Mobilitätsbefragung 2019, die basierend auf einer Son-
derauswertung im Zuge des übergeordneten Masterplans Mobilität 2035+ generiert 
 
23 Karner et. al. 2020: Energetisch optimierte Siedlungsentwicklung unter Synergienutzung von Energieeffi-
zienz, Raumplanung & Baukultur (Berichte aus Energie- und Umweltforschung).

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wurden. In Abbildung 34 ist dafür eine Gegenüberstellung des wegebezogenen Mo-
dal Splits für die Einwohner der Stadt Münster mit bzw. ohne allgemeine Pkw -Verfüg-
barkeit enthalten, ohne dass die Gründe des Pkw-Verzichts im Detail hinterfragt wur-
den24: Auf den ersten Blick zu sehen ist ein wesentlich geringerer MIV -Anteil zuguns-
ten des Fuß- bzw. Radverkehrs sowie des ÖPNV. Quantitativ sind die Verkehrsmittel 
des Umweltverbundes für Menschen ohne Pkw-Verfügbarkeit von etwa 1,7-fach grö-
ßerer Bedeutung (55,8 % mit Pkw gegenüber 93,9 % ohne Pkw). 
 
Abbildung 34: Verkehrsmittelwahl (für Münsteraner ab 17 Jahren) abhängig vom Pkw-Besitz. 
Quelle: Mobilitätsbefragung 2019 (Sonderauswertung für den Masterplan Mobilität 2035+). 
Die zuvor genannten Aspekte zeigen jedoch, dass auch für autoreduzierte oder auto-
freie Quartiere nicht mit einer 100-prozentigen Autofreiheit zu rechnen ist. Aus fachli-
cher Sicht wird vielmehr ein Verhältnis von 2:1 zwischen autofreien und autobesitzen-
den Haushalten als realistisch angesehen. Als Grundlage für diese gutachterliche Ein-
schätzungen dienen Erfahrungswerte aus vergleichbaren Projekten in Tabelle 16. 
Projekt Stellplatzschlüssel 
Anzahl Wohneinheiten 
gesamt davon autofrei25 
Merwede (Utrecht, NL) 0,05 9.000 8.000 (88,9 %) 
Quartier Vauban (Freiburg) 0,42 2.591 1.510 (58,3 %) 
Französisches Viertel (Tübingen) 0,60 1.100 560 (50,9 %) 
An der Panke (Berlin) 0,20 760 608 (80,0 %) 
Westend (Berlin) 0,50 665 332 (49,9 %) 
Neue Weststadt (Esslingen) 0,35 550 359 (65,3 %) 
ecovillage (Hannover) 0,20 500 400 (80,0 %) 
Ellener Hof (Bremen) 0,50 500 250 (50,0 %) 
Möckernkiez (Berlin) 0,21 471 373 (79,2 %) 
Stellwerk 60 (Köln) 0,38 460 340 (73,9 %) 
Tabelle 16: Kennwerte von realisierten/geplanten autofreien Siedlungen in Deutschland. 
Quelle: Webdatenbank nachhaltiger Siedlungen und Quartiere (www.sdg21.eu). 
 
24 In Münster haben gemäß der Mobilitätsbefragung 2019 rund 22 % und gemäß der Mobilitätsbefragung 
2022 rund 30 % der Haushalte keinen eigenen Pkw.  
25 Die Angabe bezieht sich auf die Zahl der Wohneinheiten im Quartier abzüglich der Anzahl der erstellten 
Parkplätze (d. h. CarSharing, Besucher und ggf. autobesitzende Haushalte sind darin bereits enthalten). 
0 %
10 %
20 %
30 %
40 %
50 %
60 %
70 %
Fuß Rad MIV Fahrer MIV Mitfahrer ÖPNV Sonstige
Mit Pkw-Verfügbarkeit Ohne Pkw-Verfügbarkeit
+ 3,4 % 
 
+ 22,5 % 
 
- 36,9 % - 1,2 % 
 
 
 
 
 
+ 0,4 % 
+ 11,8 %

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Gutachterliche Einschätzung  
 Mit einer ambitionierten Herangehensweise für die Stadthäfen können die best-
möglichen Effekte erreicht werden. Die Funktion als Musterquartier bzgl. Mobili -
tät kann dadurch entsprechend unterstützt werden und als Inkubator für weitere 
Entwicklungen im gesamten Stadtgebiet wirken. Wichtig ist es, Begeisterung für 
den Wandel zu erzeugen und auf konstruktive Weise zu „emotionalisieren“.  
 Die Kostenersparnis durch die nicht notwendige Stellplatzherstellung bzw. eine 
Stellplatzablösung ist ein wichtiger Vorteil für autofreie Neubauquartiere. Außer-
dem können dadurch zusätzliche attraktive öffentliche Räume (z. B. Grünflächen, 
Verweilflächen, Bewegungsangebote) geschaffen werden. 
 Die Möglichkeit, autofrei zu leben, entfaltet v. a. für Zuzügler eine hohe Attraktivi-
tät. Daten aus vergleichbaren Projekten zeigen, dass viele Menschen spätestens 
mit dem Umzug ihr privates Auto abschaffen (z. B. 57 % in Vauban, 35 % im Stell -
werk 60) bzw. die Anzahl der Pkw je Haushalt sinkt. In dieser „Umbruchsituation“ 
gilt es, den Bewohnern ein attraktives alternatives Angebot bereitzustellen.  
 Die rechtliche Verbindlichkeit der Autoverzichtserklärungen ist leider häufig ein 
Diskussionspunkt in den Quartieren, falls sich Bewohner doch für den Kauf eines 
Pkw entscheiden. Anreize oder alternative Mobilitätsangebote erscheinen somit 
insgesamt erfolgsversprechender, um die Vorteile von autofreien bzw. autoredu-
zierten Wohnquartieren aufzuzeigen und dauerhaft zu realisieren. 
3.3.3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 
Besonders im Quell-Ziel-Verkehr über die Stadtgrenzen ergeben sich typischerweise 
hohe MIV-Anteile (71 % in Münster) und zugleich verhältnismäßig größere ÖPNV-An-
teile (24 %) bzw. geringere NMIV-Anteile (5 %) als im Binnenverkehr. Für die Stadthä-
fen gilt es dabei – auch mit Blick auf die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen und 
die räumliche Nähe – die unmittelbare Anbindung zum Hauptbahnhof zu gewährleis-
ten (pull-Maßnahme), um möglichst viele Wegebeziehungen auf den ÖPNV/SPNV zu 
verlagern und MIV-Pendlerverkehre zum Quartier zu begrenzen. 
Im Bestand (vgl. Kapitel 2.2.2) befinden sich entlang des Albersloher Wegs drei Bus-
haltestellen, zudem gibt es Haltestellen auf dem Industrieweg sowie dem Hansaring, 
so dass entlang dieser Achsen eine gute räumliche Erschließung besteht.  Diese stra-
ßengebundenen Systeme haben jedoch den Nachteil, dass sie weitgehend ohne se-
parate Busspuren im Mischverkehr gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr mit abgewickelt 
werden müssen. Wenn durch Planungen zusätzliche Kfz-Fahrten entstehen und wäh-
rend den Spitzenstunden abgewickelt werden, wirken sich mögliche Leistungsfähig-
keitsdefizite und Stausituationen somit auch auf den ÖPNV aus. Eine Lösung kann es  
deshalb sein, den städtischen ÖPNV auf separate Fahrwege zu verlagern sowie quar-
tiersbezogene Verknüpfungen ein stückweit abseits der für den Kfz-Verkehr wesentli-
chen Achsen zu führen. Dies kann zum einen durch eine Reaktivierung der WLE-Stre-
cke im Westen des Plangebietes geschehen. Ab einem gewissen Zeitpunkt in d ieser

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sukzessiven Quartiersentwicklung und im Rahmen der übergeordneten, gesamtstäd-
tischen Planung bietet sich an den Stadthäfen jedoch auch die Umsetzung zweier Zu-
kunftsvisionen mittels Hochleistungsachse und Systemergänzung an (siehe unten).  
Reaktivierung der Bahn (WLE) 
Auf der „Westfälischen Landes-Eisenbahn“ (WLE) ist die Reaktivierung des Schienen-
personennahverkehrs (SPNV) geplant und bereits beschlossen (siehe Abbildung 35). 
Das Projekt ist ein Bestandteil des Regionalplans und dessen schnellstmögliche Um-
setzung ein verkehrspolitisches Ziel der Stadt Münster, des Kreises Warendorf sowie  
des Zweckverbandes SPNV Münsterland (ZVM).  
 
Abbildung 35: Zielkonzept der WLE. 
Quelle: 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster. 
Die Erarbeitung der Reaktivierung erfolgt in vier Planungsphasen: Grundlagenermitt-
lung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung. Auf der Grundlage 
einer aktualisierten Machbarkeitsstudie (2010) ist zudem eine Umsetzung in zwei Stu -
fen vorgesehen: Die erste Ausbaustufe erfolgt mit einem Angebot im 20 -min-Takt im 
Abschnitt „Münster – Münster-Wolbeck“ sowie zwei stündlichen Fahrten im Abschnitt 
„Münster-Wolbeck – Sendenhorst“. Innerhalb des Stadtgebietes verbindet die Trasse 
den südöstlichen Stadtteil Wolbeck mit dem Hauptbahnhof. Im Verlauf befinden sich 
die Haltepunkte Angelmodde, Gremmendorf, Loddenheide bzw. Halle Münsterland. 
Die Trasse verbindet also das Gebiet der Stadthäfen unmittelbar mit dem nördlichen 
gelegenen Hauptbahnhof sowie in Richtung Süden mit dem Gewerbegebiet Lodden-
heide (mit über 7.000 Arbeitsplätzen) bzw. der Konversionsfläche York-Kaserne (mit 
ca. 1.600 Wohneinheiten) in direkter Nähe zum Haltepunkt Münster-Gremmendorf. 
Die Reaktivierung des gesamten, etwa 26 km langen Abschnitts „Münster –  Senden-
horst“ soll als erste Ausbaustufe in die weiteren Ausbau- bzw. Investitionsplanungen

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eingebracht werden. Laut einer Prognose in der Machbarkeitsstudie können täglich 
ca. 6.300 Reisende von einer Reaktivierung der WLE profitieren, weil für Pendler aus 
Südosten eine schnelle und direkte Verbindung geschaffen wird. Maßgeblich für die 
Umsetzung ist u. a. die Erneuerung der derzeitigen Eisenbahnbrücke über den Dort-
mund-Ems-Kanal zwischen Teilbereich 3 und 4. Eine perspektivische Anbindung an 
die Stadthäfen ist dann über den Bahnhaltepunkt „Halle Münsterland“ vorgesehen.  
Für die (geplanten) Nutzungen im Südosten des Untersuchungsgebiets wird der Al-
bersloher Weg ebenso eine wesentliche Verbindungsfunktion mit dem Zentrum ein-
nehmen. Die Strukturen werden seine verkehrliche Bedeutung über alle Verkehrsar-
ten zusätzlich erhöhen. Mit der Reaktivierung der WLE-Strecke kann also eine Verla-
gerung und Kapazitätserhöhung für den ÖPNV innerhalb der nächsten 10 Jahre an-
genommen werden. Eine Weiterführung der WLE-Strecke nach Neubeckum soll im 
Bedarfsfall als 2. Stufe der Reaktivierung umgesetzt werden. 
Gutachterliche Einschätzung  
 Der Ausbau der WLE-Strecke trägt zu einer Attraktivierung des Gebiets bei. Ne-
ben den bereits vorhandenen ÖPNV-Haltepunkten (Bus), wird das Gebiet dann 
auch mit der Bahn erschlossen und ist damit v. a. aus den südlichen Stadtteilen  
(aber auch vom Hauptbahnhof) abseits der Straßeninfrastruktur gut erreichbar. 
 Über die WLE erfolgt eine direkte Anbindung der Stadthäfen an weitere große 
Wohn- und Arbeitsstandorte, so dass im Sinne einer heterogenen Stadtstruktur 
mit kurzen Wegen Potenziale für verkehrliche Synergien geschaffen werden.  
Zukunftsvision: ÖPNV-Hochleistungsachse auf dem Albersloher Weg 
Die im Bestand vor allem an den Knotenpunkten des Albersloher Wegs (v. a. „Hafen-
straße / Albersloher Weg / Hansaring / Bremer Straße“ und „B51 / Albersloher Weg“, 
vgl. Kapitel 2.2.1) auftretenden Stausituationen erzeugen Wechselwirkungen, die be-
reits heute negative Einflüsse u. a. auf die Zuverlässigkeit und Attraktivität des ÖPNV 
haben. Weil aufgrund der geplanten Entwicklungen an den Stadthäfen noch zusätzli-
che Potenziale in Bezug auf die (zunächst verkehrsmittelunabhängige) Verkehrsnach-
frage entstehen, ist also allgemein zu erwarten, dass sich diese Situationen ohne ent-
sprechende Eingriffe künftig noch weiter verschärfen. In diesem Kontext werden Flä-
chenkonkurrenzen im Straßenraum und Zielkonflikte zwischen den Bedarfen der Ver-
kehrsarten unvermeidbar, weshalb im gesamten Stadtgebiet netzbezogene Priorisie-
rungen (zugunsten einzelner und auf Kosten anderer Verkehrsmittel) durch einen Ab-
gleich der jeweiligen Vorrangnetze erforderlich sind. Wegen ihrer zentralen Lage de-
cken sich die quartiersbezogenen Anforderungen der Stadthäfen dabei jedoch nicht 
immer mit den gesamtstädtischen Planungen des Masterplanprozesses. 
Auch auf Vorschlag der Stadtwerke Münster – als Betreiber der Busse im Auftrag der 
Stadt – entstand vor diesem Hintergrund und im Rahmen des übergeordneten „Mas-
terplan Mobilität 2035+“ die Idee einer Umsetzung von ÖPNV-Hochleistungsachsen 
und ÖPNV-Hochleistungslinien in nachfragestarken Bedienungskorridoren. Der Hin -

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tergedanke ist, sog. Metrobusse (international auch BRT für „Bus Rapid Transit“) eng 
getaktet über die radialen Hauptachsen aus den Außenbereichen zum Stadtzentrum 
und wieder zurückzuführen. Dadurch sollen die Stadtteile von Münster schneller und 
häufiger als bisher mit der Innenstadt, aber auch untereinander verbunden werden.  
Das Ziel dieser – insbesondere aus der gesamtstädtischen Planung heraus erforderli-
chen – Maßnahmen ist es, sich weitgehend den Qualitätsstandards von Schienennah-
verkehrssystemen anzunähern, gleichzeitig aber auch die Flexibilitäts-, Flächenabde-
ckungs- sowie Kostenvorteile des straßengebundenen ÖPNV zu nutzen. Das funktio-
niert jedoch nur, wenn die Busse konsequent bevorrechtigt geführt werden, also ins-
besondere auf eigenen Busspuren und mit den entsprechenden Priorisierungs - bzw. 
Eingriffsmöglichkeiten an Lichtsignalanlagen. Die Haltestellenabstände für das eigen-
ständige System sollten mindestens 600 m betragen, so dass auch an den Stadthäfen 
nicht alle vorhandenen Haltestellen bedient würden. 
Eine mögliche Hochleistungsachse verläuft im Bereich der Stadthäfen entsprechend 
über den Albersloher Weg. Im Falle der Umsetzung wäre ein integriertes System mit 
den Mobilstationen – an denen der ÖPNV als Basisangebot mit direkten Umstiegsop-
tionen (u. a. für die kleinräumige Quartierserschließung, vgl. auch Kapitel 3.3.1) dient 
– erforderlich. Eine Umsetzung dieses politisch noch nicht beschlossenen Konzeptes 
erfordert jedoch ebenso Anpassungen an der Infrastruktur, womit v. a. der Entfall von 
bestehenden Kfz-Fahrstreifen zugunsten separater Busspuren
26 auf der Fahrbahn ge-
meint ist. Die Maßnahme wäre daher zugleich ein pull-Faktor (u. a. durch eine ÖPNV-
Attraktivierung für die äußeren Stadtteile und Pendlerverkehre) sowie auch ein push -
Faktor (u. a. durch die Kapazitäts- und Leistungsfähigkeitseinbußen für den MIV), der 
aber vor dem Hintergrund einer deutlichen Kapazitätsreduktion im Detail geprüft so -
wie mit der sukzessiven Entwicklung an den Stadthäfen gespiegelt werden muss.  
Integration der übergeordneten Maßnahme in die Planung an den Stadthäfen  
Basierend auf der Verkehrserzeugung – im Szenario 1 (vgl. Kapitel 3.2) und im Szena-
rio 2 (siehe Kapitel 3.4) – ist in Bezug auf das bestehende sowie künftige Verkehrsauf-
kommen an den Stadthäfen unter verkehrsplanerischen Kriterien davon auszugehen, 
dass ohne umfassende Verkehrsverlagerungen entlang des Albersloher Wegs weiter-
hin zwei Fahrstreifen pro Richtung für den Kfz-Verkehr erforderlich sind. Dies steht je-
doch in einem deutlichen Widerspruch zu der Entwicklung der ÖPNV-Hochleistungs-
achse bzw. würde gleichzeitig dem gesamtstädtischen Ziel einer perspektivisch weit-
gehend autofreien Innenstadt (durch den Erhalt einer für den Kfz-Verkehr sehr attrak-
tiven Achse) widersprechen. Vor diesem Hintergrund wäre eine Abwägung zwischen 
dem tatsächlichen Umfang der Entwicklung an den Stadthäfen sowie der Umsetzbar-
keit einer baulichen Hochleistungsachse im bestehenden Querschnitt zwingend . 
Aus gutachterlicher Sicht ist ein als Modellquartier definiertes Projekt, das zusätzlich 
zum Rad- und Fußverkehr nicht auch auf dem ÖPNV basiert – und hierbei tendenziell 
 
26 Hinweis: Durch Zusatzschilder kann die Benutzung der Busspur bspw. auch für Rettungsdienste, Reise-
busse, Taxen, Fahrradfahrer und Elektroautos und/oder zeitlich eingeschränkt freigegeben werden.

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sogar eine gesamtstädtische Planung verhindern könnte – keine realistische Alternati-
ve. Es gilt deshalb, die zukünftige (verkehrliche) Situation von mehreren Seiten zu be-
trachten und das Gesamtsystem während der gesamten Planungs- und Entwicklungs-
phase auf verschiedenen Wegen kontinuierlich zu beobachten und zu optimieren:  
1. Bauliche und betriebliche Integration der Hochleistungsachse unter Bevorrechti-
gung des ÖPNV in den bestehenden Straßenraum (siehe unten). 
2. Gewährleistung einer bestmöglichen Verknüpfung zwischen den einzelnen Teil-
bereichen im Quartier über die Mobilstationen (vgl. Kapitel 3.3.1) sowie ggf. zu-
sätzliche Systemergänzungen (siehe zweite Zukunftsvision unten). 
3. Gewährleistung von städtischen Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung im Zu-
ge der sukzessiven und systematischen Quartiersentwicklung (und dadurch ggf. 
eine Reduzierung der derzeit angestrebten Nachverdichtung im Sinne der stadt-
verträglichen Verkehrsabwicklung). 
Die Weiterentwicklung der zunächst statisch wirkenden ÖPNV-Hochleistungsachse – 
die v. a. aus einer Ummarkierung von Fahrstreifen und betrieblichen Veränderungen 
an bestehenden Knotenpunkten besteht – ist z. B. über eine (elektronische) Fahrstrei-
fensignalisierung möglich. Hierbei handelt es sich laut den RiLSA
27 um eine „betrieb-
liche Maßnahme zur flexiblen Steuerung des Verkehrsablaufs auf einem Streckenzug 
mithilfe von Fahrstreifensignalen“. Unter Beibehaltung des derzeitigen Straßenquer-
schnitts mit weitgehend baulicher Richtungstrennung wäre dies auf dem Albersloher 
Weg als eine „dynamische Fahrstreifenzuteilung ohne Gegenverkehr“ zur vorüberge-
henden Fahrstreifenfreigabe sowie -absicherung denkbar (siehe auch Abbildung 36). 
Als einer der Einsatzzwecke wird hierbei in den RiLSA explizit eine 
„Bevorrechtigung 
von ÖPNV-Fahrzeugen […] durch die gezielte Sperrung oder wechselseitige Teilung 
eines Fahrstreifens“ genannt. 
 
Abbildung 36: Funktionsweise einer elektronischen Fahrstreifensignalisierung. 
Quelle: SVI-Merkblatt 2013/01. 
Die Funktionsweise besteht darin, entweder einen normalerweise für den Kfz -Verkehr 
freigegebenen Fahrstreifen zu sperren (sog. Fahrstreifenabsicherung) bzw. einen nor-
malerweise gesperrten Fahrstreifen freizugeben (sog. Fahrstreifenfreigabe). Dadurch 
ist das System zwar teurer und aufwendiger als eine rein bauliche Lösung, es entsteht 
 
27 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln 2015: Richtlinien für Lichtsignalanlagen - 
Lichtzeichenanlagen für den Straßenverkehr (RiLSA)

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aber auch der Vorteil von weitgehend flexiblen Eingriffsmöglichkeiten (z. B. in Abhän-
gigkeit von der Verkehrslage sowie mit Blick auf Veranstaltungsverkehre im Hafenum -
feld, u. a. durch das Messe- und Congress Centrum, vgl. Kapitel 3.1.2). Um jedoch all-
gemein die Bevorrechtigung der Busse zu gewährleisten, sollte die Grundeinstellung 
in einer Aktivierung der Busspur liegen – d. h. die Nutzungsintervalle für den MIV sind 
zeitlich derart begrenzt, dass im Regelfall eine separate Busspur vorliegt.  
Weitere Rahmenbedingungen, die bei der (elektronischen) Fahrstreifensignalisierung 
zu beachten sind, betreffen u. a. die folgenden Aspekte: 
 Entlang des Streckenzuges muss stets ein ausreichender Querschnitt zum Anbrin-
gen der Signalgeber und zusätzlicher Verkehrseinrichtungen vorhanden sein.  
 Knotenpunkte müssen so gestaltet sein, dass die Übergänge von jedem Betriebs -
zustand in jeden anderen sicher und leistungsfähig durchführbar sind. Es müssen 
somit u. a. vor und hinter einem Knotenpunkt mindestens gleichviele Fahrstreifen 
zur Verfügung stehen (gilt v. a. für den Fall einer Fahrstreifenfreigabe). 
Bei Linienbusverkehr in Streckenzügen mit Fahrstreifensignalisierung sind Haltestel-
len grundsätzlich mit Haltestellenbuchten auszubilden. 
Gutachterliche Einschätzung  
 Das Erfordernis für eine bauliche ÖPNV-Hochleistungsachse über den Alberslo-
her Weg ergibt sich zum derzeitigen Zeitpunkt v. a. aus der gesamtstädtischen 
Planung im Zuge des Masterplans Mobilität Münster 2035+.  
 Die Maßnahme deckt sich mit Blick auf die zu erwartende Verkehrsnachfrage z.  
T. nicht mit den aus der Entwicklung der Stadthäfen resultierenden quartiersbe-
zogenen Ansprüchen an die Infrastruktur (die sich zunächst z. B. aus der für den 
Teilbereich 1 resultierenden hohen Nachfrage im Pendlerverkehr für Beschäftig-
te und Kunden entlang des Albersloher Wegs ergibt, vgl. Kapitel 3.2). 
 Aus der Maßnahme ergeben sich Flächen- und Zielkonflikte, da z. B. mit deutli-
chen Kapazitätseinbußen für den Kfz-Verkehr über eine zentrale Erschließungs-
achse zu rechnen wäre. Vor diesem Hintergrund ist eine Umsetzung von umfas-
senden Mobilstationen sowie deren Verknüpfung untereinander entscheidend. 
 Eine Fahrstreifensignalisierung auf diesem zentrumsnahen Teil der potenziellen 
ÖPNV-Hochleistungsachse über den Albersloher Weg erhöht die Flexibilitäten, 
um an sich eher statisch wirkende Busspuren verkehrsabhängig zu steuern und 
somit die Leistungsfähigkeit bedarfsorientiert zu erhöhen. 
 Eine Aussage über mögliche Verlagerungseffekte kann/sollte mithilfe des städti-
schen Verkehrsmodells zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.  
Zukunftsvision: Quartiersspezifische Systemergänzung für die Stadthäfen 
Basierend auf dem bestehenden Münsteraner Mobilitätsverhalten kann davon ausge-
gangen werden, dass viele Wege auf den Beziehungen zwischen Hauptbahnhof bzw.

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Mobilstation und den Nutzungsstrukturen im Quartier zu Fuß oder per Rad zurückge-
legt werden (vgl. Kapitel 2.1). Das betrifft v. a. innerstädtische Wegebeziehungen und 
wird in den Verkehrserzeugungen tlw. über die Binnenverkehre abgedeckt. Dennoch 
ist es – abhängig von der tatsächlichen Lage der Mobilstationen – nicht zuletzt für eine 
Akzeptanz der angestrebten Stellplatzverlagerung, die Barrierefreiheit sowie vor dem 
Hintergrund des weiter nennenswerten MIV-Anteils im Pendlerverkehr erforderlich, v. 
a. für längere Wege im Quartier entsprechende attraktive Umsteigeoptionen auf eine 
quartiersinterne Feinverteilung zu gewährleisten. 
Erforderlich erscheint eine derartige Systemergänzung – unabhängig von der konkre-
ten Ausgestaltung – besonders vor dem Hintergrund zweier wesentlicher, dem Mobi-
litätskonzept zugrundeliegender Prämissen: Einem weitestgehenden Verzicht auf pri-
vate Pkw-Stellflächen an den Gebäuden (für Betriebe, Unternehmen, Bewohner) bzw. 
einer damit einhergehenden Verlagerung von Parkraum zwischen den Teilflächen,  in 
das Umfeld der Hauptachsen am Gebietsrand. Ein potenzieller Bedarf ergibt sich aus 
gutachterlicher Sicht spätestens im Hinblick auf die vollumfängliche Realisierung aller 
derzeit geplanten Strukturen sowie der hiermit verbundenen Verkehrsnachfrage (vgl. 
Kapitel 3.1, 3.2 und 3.4).  
Deshalb sollte in den weiteren Planungen stets berücksichtigt werden, dass das prog-
nostizierte Verkehrsaufkommen mit Blick auf die Leistungsfähigkeitsgrenzen der Stra-
ßeninfrastruktur – v. a. bei der Umsetzung der ÖPNV-Hochleistungsachse auf dem Al-
bersloher Weg – tendenziell nicht stadtverträglich abgewickelt werden kann. Dies be-
deutet allerdings nicht, dass ohne ein derartiges System grundsätzlich keine Entwick-
lung an den Stadthäfen möglich ist. Es ist vielmehr eine der Aufgaben des vorliegen-
den Mobilitätskonzepts, frühzeitig auf perspektivische Konflikte hinzuweisen und da-
mit die Diskussion mit dem Ziel einer entsprechenden Lösungsfindung anzuregen.  
Denn im Zuge einer sukzessiven und systematischen Quartiersentwicklung (die Struk-
turen werden nicht zeitgleich realisiert) können einerseits stets neue Erfahrungswerte 
zum Verkehr gesammelt und andererseits städtische Einflussmöglichkeiten bezüglich 
der Gestaltung erhalten bleiben. Trotzdem ergeben sich für die Verkehrsinfrastruktur 
ab einer gewissen Belastung systemische Grenzen, vor deren Eintreten entweder die 
weitere städtebauliche Entwicklung ausgesetzt werden sollte (d. h. insgesamt ergäbe 
sich eine geringere Nachverdichtung) oder für die bereits frühzeitig weitere Lösungs-
möglichkeiten (und ggf. Flächen) vorgehalten werden müssen (siehe  Kapitel 3.6). 
Verknüpfungen im Zuge der Nahmobilität  
Da die Mobilstationen in erster Linie dazu dienen, den Kfz-Verkehr frühzeitig abzufan-
gen, räumlich zu verlagern und stadtverträglich in den Quartieren unterzubringen, ist 
die Weiterverteilung der Nutzer (ausgehend von den Mobilstationen sowie Quartiers-
garagen) ein wesentlicher Faktor. Ausgehend von dem Münsteraner Mobilitätsverhal-
ten kann dabei vielfach eine Verknüpfung über Verkehrsmittel der Nahmobilität (also 
v. a. im Fuß- und Radverkehr) erfolgen. Kurze Wege bis etwa 300 m stellen für Zufuß-
gehende im Allgemeinen kein Problem dar. Auch stationsbasierte Bike- bzw. E-Scoo-

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ter-Sharing-Angebote mit explizitem Bezug zu den Nutzungen im Quartier sowie ent-
sprechenden Verknüpfungen an den Mobilstationen können Hilfsmittel für eine Fein-
verteilung im Netz sein, ohne die Straßeninfrastrukturen zusätzlich zu belasten (siehe 
Kapitel 3.3.4). Da die Nutzung aber u. a. abhängig von Jahreszeit und Wetter (saison-
abhängig) sowie der tatsächlichen Lage der Mobilstationen ist (bzw. auch nicht für je -
den barrierefrei zugänglich ist), sollten weitere Alternativen angeboten werden. 
Verknüpfung mittels Quartiersbussen 
Eine weitere Möglichkeit, die Mobilstationen bzw. Teilbereiche untereinander zu ver-
knüpfen, können sog. „Quartiersbusse“ sein. Solche Ergänzungen können, aber müs-
sen nicht zum Linienverkehr des öffentlichen Personennahverkehrs zählen und dabei 
zu festgelegten Zeiten auf festen Routen in räumlich abgegrenzten Bereichen verkeh-
ren. Vielmehr sollen, unter Einbeziehung der vorhandenen Nachfragepotenziale, be-
darfsabhängige Verknüpfungen zu bereits bestehenden Angeboten (z. B. Mobilstati-
onen an der WLE-Strecke bzw. der ÖPNV-Hochleistungsachse) auf über den konven-
tionellen ÖPNV nicht ausreichend erschlossenen Wegebeziehungen ermöglicht wer-
den. Dabei handelt es sich i. d. R. um Kleinbusse mit geringen Kapazitäten. Bei einer 
Umsetzung des Systems spielen mehrere Aspekte eine Rolle: Hierzu zählen die Wirt-
schaftlichkeit und die Faktoren Zeit, Kosten und Preisgestaltung. Allgemein ist bspw. 
der Betrieb im öffentlichen Raum in Deutschland aktuell noch ein Vorreiter.  
Im Bereich der Stadthäfen können Quartiersbusse insbesondere auf den tendenziell 
weiteren Wegebeziehungen eine echte Alternative darstellen. Vor dem Hintergrund 
eines nutzungsbedingt hohen Nachfragepotenzials im Stadthafen 1 betrifft dies z. B. 
die Relation zwischen der Mobilstation am Industrieweg und dem zentral gelegenen 
Teilbereich 1. Um jedoch den bereits hoch belasteten, öffentlichen Straßenraum – v. 
a. entlang des Albersloher Wegs – nicht noch zusätzlich zu belasten, sollten die Rou-
ten nicht über den Albersloher Weg verlaufen, sondern diesen nur punktuell queren 
und stattdessen über verkehrsberuhigte Quartierswege (bspw. Am Hawerkamp) ver-
laufen. Im Zuge der Digitalisierung ist es denkbar, dass die Fahrzeuge in der Zukunft 
auch autonom, d. h. ohne eigenen Fahrer, und „on demand“ unterwegs sind.  Da die 
erreichbare Kapazität je nach tatsächlicher Verlagerungswirkung aber perspektivisch 
nicht mehr ausreichend sein kann, kann es erforderlich sein, über ergänzende Ange-
bote nachzudenken. Die große Flexibilität aufgrund der kleinen Fahrzeuge sowie die 
Unabhängigkeit von Linien- oder Fahrplänen ermöglicht zunächst aber grundsätzlich 
vielseitige Einsatzmöglichkeiten. Ein dauerhafter Einsatz im Regelverkehr und die tat-
sächliche Angebotsgestaltung sollten aber abhängig von Erfahrungen – z. B. im Zuge 
einer Testphase während der sukzessiven Quartiersentwicklung bzw.  im Rahmen des 
Pilotprojekts LOOPmünster – gemacht werden. 
Verknüpfung mittels eines straßenunabhängigen Systems 
Als eine mögliche Vision, um den gesamten Verkehr im Quartier und dessen Umfeld 
straßenunabhängig zu entlasten, das erwartete Mehrverkehrsaufkommen verträglich 
abzuwickeln und zu verlagern sowie eine gute Verbindung zwischen den Teilquartie-
ren des Stadthafens sowie auch zum Hauptbahnhof zu schaffen, käme perspektivisch

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ebenfalls die Systemergänzung bspw. durch eine „urbane Seilbahn“ in Frage. Im Hin-
blick auf eine deutlich engere Taktung im Vergleich zur WLE und die Verbindung ab-
seits der zentralen Hauptachse des Albersloher Wegs kann das System, vergleichbar 
zu den Quartiersbussen (siehe oben), v. a als kleinräumige Ergänzung zur Aufnahme 
der auch zukünftig im MIV anreisenden Pendler und weniger als Konkurrenz zur WLE 
oder ÖPNV-Hochleistungsachse gesehen werden.  
Bei der Umsetzung des Systems spielen verschiedene Aspekte eine Rolle: Demnach 
sind straßenunabhängige Systeme i. A. Massentransportmittel, mit denen möglichst 
viele Personen schnell, effizient und ohne Eingriff in das bestehende Infrastruktursys-
tem befördert werden sollen. Um einen Umstieg vom MIV auf den ÖPNV zu gewähr-
leisten, müssen Faktoren wie bspw. die Preisgestaltung (das System sollte mit einem 
regulären ÖPNV-Ticket genutzt werden können) betrachtet werden. Bei der Planung 
wäre auch die Linienführung entscheidend, die u. a. basierend auf dem Konzept ent-
sprechend detailliert betrachtet werden müsste. Für den Erfolg der Maßnahme wäre 
außerdem die Akzeptanz der Anwohner entscheidend, wofür eine begleitete Öffent-
lichkeitsarbeit eine wichtige Rolle spielt. Ferner sollte sichergestellt werden, dass es 
sich um eine Ergänzung – keinen Ersatz – zum bestehenden ÖPNV-Angebot handelt.  
Gutachterliche Einschätzung  
 Die Verknüpfung der Mobilstationen und Teilquartiere untereinander ist ein we-
sentlicher Faktor für den Erfolg der Maßnahme. Es können sowohl die Nahmobi-
lität als auch eine von vornherein mitgedachte Systemergänzung positive Beitr ä-
ge leisten und die modellhafte Entwicklung an den Stadthäfen unterstützen. Das 
bezieht sich u. a. auf die Attraktivierung der anfänglich ggf. als Nachteil empfun-
denen Umsteigebeziehungen zwischen Parkraum und Gebäudestandort.  
 Verknüpfungen im Zuge der Nahmobilität (Fuß, Rad und Sharing-Angebote) bie-
ten sich v. a. auf kurzen Wegen und bei gutem Wetter/saisonabhängig an. 
 Als ergänzende Verknüpfung im Quartier sind kleinräumige Quartiersbusse ab-
seits der Hauptachsen (v. a. Albersloher Weg) dazu geeignet, Wege zu bündeln 
und Personen in geringer Zahl über Mobilstationen bis hin in die einzelnen Teil-
quartiere zu befördern, ohne erheblich in bestehende Strukturen einzugreifen. 
 Eine mögliche Zukunftsvision ist die ergänzende, straßenunabhängige Verknüp-
fung, die v. a. während den Spitzenzeiten zur Aufnahme der erheblichen Zusatz-
verkehre und damit zur Entlastung des Straßennetzes erforderlich wird, wenn es 
nicht gelingt, den Verkehr auch über andere Maßnahmen in einem stadtverträg-
lichen Maße zu halten und/oder die vorgesehene Verdichtung im Quartier von 
vornherein zu reduzieren. 
 Im Hinblick auf die prognostizierten Verkehre besteht v. a. im Beschäftigten -, Be-
sucher- und Kundenverkehr (sofern eine Erreichbarkeit der Unternehmensstand-
orte mit dem privaten Pkw unterbunden wird und Pendler entsprechend frühzei-
tig abgefangen werden) sowie auch für mit den Stadthäfen verbundene Binnen-
wege ein nennenswertes Nutzerpotenzial.

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3.3.4 Rad- und Fußverkehr 
Mit der Entwicklung neuer Wohneinheiten und Arbeitsplätze im Umfeld der Stadthä-
fen bieten sich gute Möglichkeiten, das Gebiet v. a. für Fußgänger und Radfahrer at-
traktiver zu gestalten. Die Verbesserung und Schaffung neuer Rad- und Gehwege ist 
hierzu eine elementare Komponente. Neben den bestehenden – im Kapitel 2.2.3 be-
reits erwähnten – Hauptachsen sollten neue Nord-Süd-Verbindungen ergänzt und at-
traktive Ost-West-Verbindungen, die derzeit fehlen, geschaffen werden. 
Auf der Grundlage der Analyse des bestehenden Netzes, der geplanten Entwicklun-
gen im Stadthafen sowie des allgemeinen Wachstums der Stadt Münster ist es dabei 
erforderlich, dass Impulse mit einer Wirkung auf die Nahmobilität nicht nur im Unter-
suchungsgebiet, sondern auch im erweiterten Stadtgebiet gedacht sowie umgesetzt 
werden. Über die Gestaltung einer intelligenten und übersichtlichen Radverkehrsinf-
rastruktur, v. a. auch an den Knotenpunkten, werden die Risiken zugleich für alle Ver-
kehrsteilnehmer verringert. Auch auf Gefahrenstellen, wie z. B. den Knoten Alberslo-
her Weg / Theodor-Scheiwe-Straße (siehe unten), sollte geachtet werden.  
Insgesamt sollten Rad- und Fußgängernetze im Gesamtzusammenhang gedacht wer-
den, wobei stets standortspezifische Eigenschaften sowie mögliche Zielkonflikte (z. B. 
zum MIV) bzw. Synergien (z. B. zum ÖPNV) zu berücksichtigen sind. Das Ziel einer Re-
duzierung von (neu erzeugten) MIV-Wegen bedeutet dabei auch, dass attraktive Ver-
bindungen an den öffentlichen Verkehr und gute Erreichbarkeiten (zu Fuß sowie mit 
dem Fahrrad) von Mobilitätsknotenpunkten im Vordergrund stehen. 
Übergeordnete Qualitätsstandards für den Radverkehr 
Gemäß der Mobilitätsbefragung (vgl. Kapitel 2.1) beträgt der wegebezogene Radver-
kehrsanteil im Modal Split etwa 47 %, was immerhin 23 % der gesamten Verkehrsleis-
tung entspricht. Das bedeutet, die Wegezahl ist ggü. dem motorisierten Verkehr zwar 
deutlich höher, die durchschnittliche Wegelänge von 3 bis 4 km ist im Vergleich (MIV 
rund 14 km) jedoch erheblich kürzer. Nichtsdestotrotz ist das Fahrrad in Münster von 
wesentlich größerer Bedeutung als in vergleichbaren (deutschen) Städten.  
Im Zuge einer Förderung des (Fuß- und) Radverkehrs sollte es also nicht bloß ein Ziel 
sein, dass mehr Wege zurückgelegt werden. Zugleich sollten auch die Voraussetzun-
gen dafür geschaffen werden, die Grenzen der Reisezeitvorteile zum MIV (bis 1,5 km 
im Fuß- und 4 - 7 km im Radverkehr) weiter zu verschieben. Das heißt, dass einerseits 
umwegfreie Verbindungen im untergeordneten Netz und andererseits neben qualita-
tiv hochwertigen Routen aus dem Umland (Velorouten) ebenso schnelle und sichere 
Wege entlang der städtischen Hauptstraßen benötigt werden. 
Die bestehende Fahrradinfrastruktur in Münster entspricht sowohl bzgl. der Dimensi-
onierung als auch in Anzahl und Qualität vielerorts nicht mehr den aktuellen Anforde-
rungen. Sie stößt an ihre Grenzen, so dass ein weiteres Wachstum im Radverkehr nur 
mit entsprechendem Aufwand möglich sein wird. Wenn die Stadt Münster das mittel-
fristige Ziel eines wegebezogenen Radverkehrsanteils von 50 % erreichen und halten

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will, sollte daher das Augenmerk auf den weiteren Ausbau der Radverkehrsinfrastruk-
tur (explizit auch auf Kosten des Kfz-Verkehrs) gelegt werden. Dies erfordert mindes-
tens die konsequente Anwendung der Radverkehrsstandards der Stadt (siehe  hierzu 
Tabelle 17), die auf der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Verkehrsbelastung sowie  
Fahrstreifenanzahl beruhen. Sie zielen u. a. auf eine Dimensionierung ab, die ein Ne-
beneinanderfahren sowie Überholen ermöglicht und die auch für Lastenräder geeig-
net ist. Wegen der hohen Bedeutung des (Fuß- bzw.) Radverkehrs sollten jedoch ins-
gesamt Lösungen angestrebt werden, die über derzeitige Regelungen hinausgehen.   
Netzelement Breite 1 Richtung Breite 2 Richtungen 
Radweg innerorts 2,0 m + 0,5/0,75 m Sicher-
heitsstreifen 
3,0 m + 0,5/0,75 m Sicher-
heitsstreifen 
Radweg innerorts mit hoher 
Belastung 
3,0 m + 0,5/0,75 m Sicher-
heitsstreifen 
4,0 m + 0,5/0,75 m Sicher-
heitsstreifen 
Radfahrstreifen 2,25 m - 
Schutzstreifen 1,5 m - 
Kombinierter Geh-/Radweg 2,5 m 3,0 m 
Fahrradstraße 4,0 m 4,0 m 
Veloroute Durchgehende Radroute (nach o. g. Standards) 
Tabelle 17: Standards für Breiten und Ausstattung von Radverkehrsanlagen in Münster. 
Quelle: Radverkehrskonzept Münster 2025. 
Zur Gewährleistung eines sicheren und lebenswerten öffentlichen Raums im Umfeld 
der Stadthäfen sollten einerseits die bestehende Infrastruktur (vgl. Kapitel 2.2.3) und 
andererseits auch die Anwendung der geltenden Standards kritisch geprüft werden, 
die dennoch nicht für jeden Anwendungsfall die optimale Lösung darstellen. Beson-
ders an den drei Hauptachsen (Schillerstraße, Albersloher Weg und Hansaring) wäre 
es ideal und sicherer, eine noch konsequentere Trennung zwischen den Modi herzu-
stellen und dazu eine breite, vollständig separate Radinfrastruktur einzurichten. Auch 
die verschiedenen Nutzer der Fahrradinfrastruktur (z. B. Standardfahrräder, Pedelecs 
und Lastenräder) und ihre Ansprüche an den Raum gilt es zu berücksichtigen.  
Die Kanalpromenade (als ehemaliger Wirtschaftsweg) wird künftig nach „Velorouten-
standard“ (u. a. 4 m breit und nahezu kreuzungsfrei) ausgebaut. Da sie jedoch weiter-
hin als Betriebsweg durch das Bundesschifffahrtsamt genutzt wird, kann sie nicht aus-
drücklich als solche eingestuft werden. Trotzdem wird von einem Ausbau der Prome-
nade erwartet, dass dort viel mehr Radfahrer und Fußgänger unterwegs sein werden.  
Möglichen Nutzungskonflikten wird schon heute und sollte auch zukünftig durch ent -
sprechende Öffentlichkeitsarbeit (bspw. Banner, Flyer, Aktionen) mit dem Appell zur 
gegenseitigen Rücksichtnahme entgegengewirkt werden. Im Sinne einer räumlichen  
Trennung wäre es wegen der hohen Frequentierung außerdem sinnvoll, die nicht für 
den Ausbau vorgesehene, gegenüberliegende Kanalseite (Teilbereich 1 und 4) mög-
lichst den Fußgängern vorzuhalten, um für beide Nutzergruppen eine insgesamt hö-
here Aufenthalts- und Wegequalität zu erreichen.

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Mit einer Verbesserung und Erweiterung des (regionalen) Radwegenetzes sollte ver-
mehrt auch ein Bedarf an öffentlichen Ladestationen entlang der von E-Bike- und Pe-
delec-Nutzern frequentierten Routen geprüft werden (bspw. in Verbindung mit Gast-
ronomiebetrieben). Die Orte sollten gleichzeitig sichere Abstellmöglichkeiten bieten, 
um weitere Nutzer zu ermutigen, dass Fahrrad im Alltag regelmäßig und als echte Al-
ternative zu nutzen sowie nicht nur zu Freizeitzwecken zu verwenden. 
Das Hauptziel der im hier vorliegenden Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen ist so -
mit die Schaffung eines sicheren, komfortablen sowie gleichzeitig gut angebundenen 
Fahrrad- und Fußgängernetzes innerhalb des neu erschlossenen Gebiets, das auch in 
Nord-Süd- und Ost-West-Richtung an umliegende Stadtteile angebunden ist. 
Lückenschluss / Verminderung von Barrierewirkungen 
Innerhalb des Untersuchungsgebiets bzw. im Übergang zu angrenzenden Stadtteilen 
entfallen auf die Bahngleise, den Dortmund-Ems-Kanal (bzw. die Hafenbecken) sowie 
den Albersloher Weg spürbare räumliche Barrierewirkungen, die über die derzeitige 
Infrastruktur nur stellenweise aufgegriffen werden (vgl. Kapitel 2.1). In diesem Zusam-
menhang wird empfohlen, die Umwegigkeiten für den Fuß- bzw. Radverkehr mit wei-
teren Querungsstellen zu reduzieren, um die Synergien zwischen den Nutzungsstruk-
turen zu fördern sowie die weitreichende Nutzungsmischung im Sinne einer nachhal-
tigen Stadtentwicklung zu ermöglichen (siehe hierzu auch Leitbilder für „heterogene 
Quartiere“ und die sog. „15-Minuten-Stadt“). 
Auf konzeptioneller Ebene werden diesbezüglich neue Verknüpfungen und/oder Be-
standsoptimierungen – mit jeweils verschiedenen Realisierungshorizonten und -wahr-
scheinlichkeiten – an sechs Stellen als sinnvoll angesehen (siehe Abbildung 37): 
 Fußgänger- und Radfahrerbrücke zwischen der Nord- und Südseite des Stadtha-
fen 1 (Teilbereich 1), vor dem Hintergrund der beidseitigen städtebaulichen Ent-
wicklungen sowie daraus resultierender Synergien (u. a. zur Vermeidung von zu-
sätzlichen Pkw-Stellplätzen bzw. MIV-Wegen im Untersuchungsgebiet). Im Sinne 
der städtebaulichen Wirkung sind dabei verschiedene Varianten denkbar, bspw. 
als schwimmende Pontonbrücke oder als befestigte, für vereinzelt e Schiffsdurch-
fahrten öffenbare Brücke (vgl. Cirkelbroen und Inderhavnsbroen Kopenhagen).  
 Brücke über den Kanal nördlich des Albersloher Wegs, südlich des Stadthafen 1 
(Teilbereiche 1 und 2) etwa auf Höhe der Straße „Am Mittelhafen“ (d. h. in einem 
Abstand von ungefähr 450 m zum Albersloher Weg, vgl. Fahrradnetz 2.0). Diese 
hätte positive Einflüsse auf die Verknüpfung zwischen den Teilbereichen und auf 
die Wegelängen zwischen der Wohnbebauung/den Gewerbeflächen (im Teilbe-
reich 2) und dem nördlich angrenzenden Hauptbahnhof/Stadtzentrum. Für diese 
Kanalüberführung ist eine entsprechende Durchfahrtshöhe erforderlich.  
 Brücke über den Kanal südlich des Albersloher Wegs (Teilbereiche 3 und 4) pa-
rallel zu der zukünftigen neuen Eisenbahnbrücke für die WLE (d. h. in einem Ab -
stand von ungefähr 550 m zum Albersloher Weg). Diese hätte positive Einflüsse

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auf die Verknüpfung zwischen den Teilbereichen und mit Blick auf eine künftige 
in sich geschlossene, ringhafte Erschließung v. a. für den Radverkehr. 
 
Abbildung 37: Bereiche für potenzielle Lückenschlüsse im Untersuchungsgebiet. 
Quelle: PTV Transport Consult GmbH, OpenStreetMap, Google Earth. 
 Optimierung des – aufgrund seiner zentralen Bedeutung für den Fuß-, Rad-, Kfz-
Verkehr und ÖPNV– mit zahlreichen Nutzungskonflikten behafteten und als häu-
fige Unfallstelle (vgl. Abbildung 23) auftretenden Knotenpunkts „Hansaring / Al-
bersloher Weg“ (Teilbereiche 1 und 4). Für diese Anlage und für die angrenzen -
de Bahnunterführung – die derzeit als „Flaschenhals“ zwischen Stadthäfen sowie 
Stadtzentrum wirkt – bestehen über eine Machbarkeitsstudie (auch vor dem Hin-
tergrund der erneuerungsbedürftigen Eisenbahnbrücke) bereits konkrete Ideen 
mit den Zielen einer räumlichen Trennung der Verkehrsarten und der möglichst 
geradlinigen Führung des Albersloher Wegs. Verbesserungen für den MIV bzw. 
ÖPNV entstünden v. a. über eine voraussichtliche Staureduktion. Durch die Um-
gestaltung des Bestandsknotens zu einer Einmündung ergäben sich zudem ver-
kehrstechnische Potenziale im Sinne einer Priorisierung von querenden Fußgän-
gern und Radfahrern sowie allgemeine Sicherheitsvorteile (bspw. durch kürzere 
0 m 500 m
Legende
Dortmund-Ems-Kanal
Gleisanlagen
Fahrbahn
Verknüpfung (Brücke)
Verknüpfung (perspektivisch)
Bestandsoptimierung
B
B
B
O
S
B
S
O
S

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Querungsstrecken und eine signaltechnische Sicherung). Ferner könnte die Vo-
raussetzung für die Verbesserung der Wegebeziehungen zwischen Albersloher 
Weg – entlang der Bremer Straße, die im Fahrradnetz 2.0 als Fahrradstraße vor-
gesehen ist – und Hauptbahnhof/Promenadenring geschaffen werden. 
 Optimierung des – aufgrund seiner weiter steigenden Verkehrsbedeutung sowie 
der potenziellen Wegeführung zur Quartiersgarage mit vielen abbiegenden Fahr-
zeugen und zugleich vielen Querungsbedarfen im Fuß- und Radverkehr – zukünf-
tig mit weiteren Nutzungskonflikten behafteten Knotenpunkts „Albersloher Weg / 
Theodor-Scheiwe-Straße“ (Teilbereiche 2 und 3, siehe Exkurs unten). 
 Lückenschluss in Form eines Tunnels oder einer Brücke unter bzw. über den Glei-
sen westlich des Industriewegs zur Anbindung des Südviertels (vgl. auch den Vor-
schlag im Fahrradnetz 2.0, Teilbereiche 4 und 5, siehe Exkurs unten). 
Als ein Nachweis für die positive Wirkung dieser vorgeschlagenen Maßnahmen kann 
die folgende Tabelle 18 herangezogen werden. Darin ist – analog zu Tabelle 3 im Ka-
pitel 2.1 – der Umwegfaktor für exemplarische Wege dargestellt. Fett hervorgehoben 
sind jeweils die Beziehungen, auf denen eine wesentliche Verbesserung im Vergleich 
mit dem Bestand zu erwarten sind: Dies betrifft v. a. die Relationen, auf denen derzeit 
sehr große Umwegigkeiten vorliegen (rote Bereiche in Tabelle 3).  
 A B C D E F G H 
A  1,4 1,8 1,8 1,3 1,0 1,3 1,3 
B 1,4  1,4 1,8 1,8 1,2 1,3 1,4 
C 1,8 1,4  1,2 1,6 1,5 1,3 1,3 
D 1,8 1,8 1,2  1,7 1,3 1,2 1,5 
E 1,3 1,8 1,6 1,7  1,4 1,2 1,4 
F 1,0 1,2 1,5 1,3 1,4  1,2 1,1 
G 1,3 1,3 1,3 1,2 1,2 1,2  1,1 
H 1,3 1,4 1,3 1,5 1,4 1,1 1,1  
Tabelle 18: Umwegfaktor für Wege zwischen exemplarischen Punkten im Untersuchungs-
gebiet (unter Berücksichtigung der reduzierten Barrierewirkungen).  
Insgesamt ergeben sich innerhalb des Quartiers somit deutlich kürzere Erreichbarkei-
ten. Über solche baulichen Eingriffe hinaus sollten auch alle Knotenpunkte, die allge-
mein die konfliktträchtigsten Punkte im Netz darstellten, zum Schutz von Fußgängern 
und Radfahrern barrierefrei sowie sicher gestaltet werden. Eine Voraussetzung dabei 
ist, dass die Querungsstellen im Netz räumlich nicht zu weit auseinander liegen (emp-
fohlen werden 100 m bis 150 m). In diesem Kontext wird eine weitere Querungsmög-
lichkeit auch im Streckenverlauf über den Albersloher Weg (z. B. auf Höhe des Hafen-
grenzwegs) aus gutachterlicher Perspektive als sinnvoll angesehen.  
 
Exkurs: Ergänzende höhenfreie Querungsstellen im Untersuchungsgebiet 
Umfassende Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr entlang der bestehenden 
Verkehrswege sind durch höhenfreie Querungsstellen – wie sie bspw. bereits entlang

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der Kanalpromenade bestehen – möglich. Diese sind v. a. dort erforderlich, wo schon 
ein hohes Verkehrsaufkommen (im Kfz- und/oder Fuß- und Radverkehr) vorliegt bzw. 
wo aufgrund der geplanten Entwicklungen von einer hohen Mehrbelastung auszuge-
hen ist. Das betrifft im Untersuchungsgebiet (mindestens) zwei Stellen, an denen eine 
nachträgliche Realisierung von Unter- bzw. Überführungen geprüft werden sollte: 
 Knotenpunkt „Albersloher Weg / Theodor-Scheiwe-Straße“ 
 Lückenschluss über die Bahngleise westlich des Industriewegs 
Am Knoten „Albersloher Weg / Theodor Scheiwe-Straße“ ist es denkbar, konfliktfreie 
Querungen mit Unterführungen zu ermöglichen: Zwei Tunnel können auf beiden Sei-
ten parallel zum Albersloher Weg (d. h. unter der Theodor Scheiwe-Straße sowie der 
Nieberdingstraße) verlaufen. Sie dienen dazu, Konflikte zwischen abbiegenden Fahr-
zeugen und parallel geführten Fußgängern sowie Radfahrern zu vermeiden. Eine hö-
henfreie Verbindung zur Querung des Albersloher Wegs auf der Ost-West-Achse be-
steht bereits durch die in etwa 150 m nördlich verlaufende Kanalpromenade. Im Hin-
blick auf die Reduzierung von Umwegigkeiten (auch im Sinne der Erreichbarkeit der 
Mobilstation auf dem P+R Nieberdingstraße, vgl. Kapitel 3.3.1) sollte diese durch ei-
nen Erhalt (inkl. betrieblicher Optimierungen) der bestehenden Furten über den Al-
bersloher Weg am Knoten selbst auch zukünftig ergänzt werden. 
Im Gesamtbild entstünden auf diese Weise positive Auswirkungen hinsichtlich … 
 … der Verkehrssicherheit für parallel geführte Fußgänger und Radfahrer.  
 … einer Attraktivierung der Nord-Süd-Verbindung (abseits der Schillerstraße) 
durch kürzere Reisezeiten im Rad- und Fußverkehr. 
 … der Zugänglichkeit von angrenzenden ÖPNV-Haltestellen. 
 … einer leistungsfähigeren Abwicklung des Kfz-Verkehrs am Knotenpunkt. 
 … der Verbindung zwischen den Teilbereichen 2 und 3 (Verringerung der Bar -
rierewirkung des Albersloher Wegs). 
In Bezug auf die tatsächliche bauliche Gestaltung der Tunnel sollten die individuellen 
Gegebenheiten vor Ort im Detail berücksichtigt werden. Durch weitere topografische 
Analysen sowie die konkrete Planung der Tunnel ließe sich bspw. prüfen, ob der Kno-
tenpunkt „Albersloher Weg / Theodor-Scheiwe-Straße“ im Falle einer Umsetzung ggf. 
etwas höher gelegt werden müsste, und ob die Distanz von ca. 125 m (bei einem Ge-
fälle von max. 6 % für Radwege) zur Überwindung des Höhenunterschied ausreicht.  
Falls nicht, besteht eine baulich weniger aufwendige – aber verkehrlich konfliktreiche-
re Maßnahme – durch aufgepflasterte sowie zugleich signaltechnisch gesicherte Que-
rungsstellen über die Theodor Scheiwe-Straße bzw. die Nieberdingstraße. Damit ver-
bunden wären jedoch (längere) Wartezeiten für den Fuß- und Radverkehr, Kapazitäts-
einschränkungen für abbiegende Fahrzeuge, Konflikte zwischen den beteiligten Ver-
kehrsteilnehmern und Auswirkungen auf Rettungseinsätze (siehe Kapitel 3.1.1)

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Ein Lückenschluss über die Bahngleise (zwischen den Teilbereichen 4 und 5) westlich 
des Industriewegs würde im Fuß- bzw. Radverkehr kurze Wege auch zum westlich an-
grenzenden Stadtgebiet schaffen und entsprechende Synergien fördern. Unter bauli-
chen sowie verkehrlichen Gesichtspunkten (u. a. Barrierefreiheit) wäre voraussichtlich 
nur eine Unterführung sinnvoll; denn im Fahrradnetz 2.0 wird alternativ ein Vorschlag 
mit einer lichten Höhe von knapp 9,0 m über den Bahngleisen (d. h. einem Höhenun-
terschied von etwa 15,0 m zum Industrieweg) genannt. Gleichzeitig ist aber zu erwar-
ten, dass für diesen Lückenschluss bei einer erforderlichen Wirtschaftlichkeitsbetrach-
tung kein positives Ergebnis resultieren würde. Der Eingriff wäre somit aus verkehrli-
cher Sicht sinnvoll, städtebaulich allerdings (bspw. im Rahmen von ohnehin erforder-
lichen Maßnahmen an den Bahngleisen) nur perspektivisch umsetzbar.  
 
Barrierefreiheit 
Bauliche Maßnahmen im öffentlichen Raum ermöglichen bestenfalls, dass Menschen 
mit Mobilitätseinschränkungen aktiv am öffentlichen Leben teilnehmen und dabei so 
unabhängig wie möglich sein können. Grundsätzlich ergeben sich über das sog. „De-
sign für alle” aber auch für alle anderen nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer attrak-
tivere Straßenräume. Auch Kinder, ältere sowie vorübergehend kranke Menschen ge-
hören zur Gruppe der Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Insgesamt macht die-
se Gruppe dabei fast ein Drittel der Bevölkerung aus, weshalb ihre Belange stets voll -
umfänglich mitgedacht werden sollten. Eine barrierefreie Gestaltung einer Straße er-
fordert dabei ein Maßnahmenbündel aus … 
 … kontrastreichen und taktilen Strukturen (u. a. Auffindungsstreifen und Aufmerk-
samkeitsfelder an Haltestellen sowie Querungsstellen). 
 … abgesenkten Bordsteinen und Rampen,  
 … Behindertenstellplätzen in der Nähe des Ziels, 
 … blindenfreundlichen Vorrichtungen an signalisierten Knotenpunkten,  
 … Fahrgastinformationen (u. a. mit taktilen Elementen), 
 … Niederflurbussen und Wartehäuschen mit geeigneten Sitzgelegenheiten,  
 … der sog. „Blockschaltung“ an LSA, um Fußgängern lange Wartezeiten an den 
Ampeln zu ersparen, indem sie die Straße ohne Unterbrechung queren können.  
Die Priorisierung einer angemessenen und sicheren Fußgängerverkehrsinfrastruktur 
sowohl innerhalb des Entwicklungsgebiets als auch in Verbindung mit Mobilitätskno-
tenpunkten sowie wichtigen Zielen im Stadtgebiet ist somit von zentraler Bedeutung. 
Falls möglich, sollten Straßenräume hierbei stets von außen nach innen gedacht wer-
den, um Seitenräume nicht als „Restfläche“ in der Planung zu behandeln. 
Das Fußgängernetz sollte feinmaschig gestaltet sein und dabei einerseits aus funktio-
nalen Wegen und andererseits aus Wegen mit Erholungscharakter bestehen. Funkti-
onswege haben eine Mindestbreite von 2,5 m (siehe Abbildung 38), Erholungswege

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können je nach Nutzung bzw. Charakter breiter oder schmaler (1,20 bis 4,00 m) sein. 
Verbesserungen der Querungssituation können z. B. erreicht werden durch …  
 … eine zeitliche Trennung der Verkehrsteilnehmenden, 
 … eine Vorrangberechtigung für den Fußverkehr,  
 … die Verkürzung der Querungsstrecke,  
 … die Verbesserung der Sichtbeziehungen zwischen den Verkehrsteilnehmern,  
 … die Erhöhung der Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer, 
 … die Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs. 
 
Abbildung 38: Modellkasten Gehwegbreiten. 
Quelle: Planersocietät (Fußverkehrs-Check NRW 2021). 
Von großer Bedeutung im Längsverkehr sind die tatsächlich nutzbaren Gehwegbrei-
ten: Häufig werden Gehwege von illegal (aber auch legal) parkenden Kfz oder ande-
ren Hindernissen (bspw. Aufsteller, Verkehrsschilder, Straßenlaternen, Fahrräder so-
wie zunehmend Mülltonnen) zusätzlich eingeengt. Es sollte aber immer ein unbehin-
dertes Zu-Fuß-Gehen – auch mit Kinderwagen, Rollstuhl bzw. Rollator – möglich sein.

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Dies gilt auch für den Begegnungsfall. Falls die bauliche Aufweitung von Gehwegen 
nicht möglich ist, sollte mindestens die Nutzbarkeit der vorhandenen Gehwegbreite 
sichergestellt werden. 
Heterogene Quartiere nach dem Leitbild der „15-Minuten-Stadt“  
Durch die vorgesehene Entwicklung im Untersuchungsgebiet wird auch die Nachfra -
ge im Fußverkehr ggü. der derzeitigen Situation, sowohl für Wege innerhalb des Ge-
biets als auch in umliegende Stadtteile, deutlich zunehmen. Im Sinne eines heteroge-
nen Quartiers sind dabei zunächst alle Wegebeziehungen in der Nachbarschaft –  v. a. 
jedoch Verbindungen zu Mobilstationen, ÖPNV-Haltestellen, Nahversorgungseinrich-
tungen und Freiräumen – von großer Bedeutung. Im erweiterten Stadtgebiet werden 
Wege zum Hauptbahnhof und Stadtzentrum voraussichtlich stark nachgefragt.  
Eine Orientierung an dem Konzept der „15-Minuten-Stadt“ auf quartiersebene ist aus 
fachlicher Sicht zu empfehlen: Es beschreibt eine Stadt, in der tägliche Wege in weni-
ger als 15 Minuten und ausschließlich mit Verkehrsmitteln des Umweltverbunds (v. a. 
aber zu Fuß bzw. per Fahrrad) bestritten werden können. Hierfür braucht es im stadt-
planerischen Kontext eine gleichmäßige Verteilung der Stationen des Alltags. 
Neben Funktionalität und Zugänglichkeit müssen die Fußgängerwege auch attraktiv 
sein, um mehr Menschen zum Gehen in der Stadt zu bewegen. Dies kann durch ein-
fache städtebauliche Maßnahmen erreicht werden, wie z. B. einer Bereitstellung von 
Ruhezonen mit genügend Sitzgelegenheiten sowie Treffpunkten entlang der Wege, 
die geschickte Wahl der Begrünung für bestimmte Standorte, um im Sommer Schat -
ten und im Winter Sonnenlicht zu bieten. Auch die Streckenführung, die attraktiv und 
zugleich umwegfrei erfolgen sollte, bzw. die Materialität der Straßen und Wege sind 
bei den neuen Routenvorschlägen zu berücksichtigen (siehe Abbildung 39). 
Die genannten Maßnahmenvorschläge und Anregungen stehen auch im Einklang mit 
den Ergebnissen des „Fußverkehrs-Checks NRW 2021“, die besagen, was bei der Pla-
nung für eine gleichberechtigte Stadt Priorität haben sollte: 
 Flächenumverteilung im Straßenraum zugunsten des Fußverkehrs und der Auf-
enthaltsqualität. 
 Einrichtung weiterer (gesicherter) Querungsmöglichkeiten, die das Queren er-
leichtern und idealerweise den Fußverkehr bevorrechtigen. 
 Verbesserung der Barrierefreiheit, nicht zuletzt im Hinblick auf taktile Elemente 
und Bordsteinabsenkungen, v. a. an Querungsanlagen und Querungsbereichen.  
 Aufstellen zusätzlicher barrierefreier Sitzbänke, um den Aktionsradius mobilitäts-
eingeschränkter Personen zu erhöhen. 
 Erstellen von Schulwegeplänen und Einrichtung von Elternhaltestellen, um die 
Sicherheit von Schulkindern zu erhöhen.

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Abbildung 39: Aspekte zur Fußverkehrsförderung. 
Quelle: Planersocietät (Fußverkehrs-Check NRW 2021). 
3.4 Szenario 2 für das prognostizierte Verkehrsaufkommen 
Basierend auf der klassischen Verkehrserzeugung im Szenario 1 (Kapitel 3.2) und in 
Überlagerung zu den im Konzept aufgeführten verkehrsreduzierenden Maßnahmen 
(Kapitel 3.3) – die in Tabelle 19 als Maßnahmenkatalog zusammengefasst sind – kön-
nen an dieser Stelle gutachterliche Einschätzungen für das prognostizierte Mehrver-
kehrsaufkommen getroffen werden. Dieses Szenario 2 beinhaltet somit das quantifi-
zierte Ergebnis der gutachterlichen Konzeptidee, wobei weniger die konkreten Zah-
len (die auf Schätzungen beruhen und im zeitlichen Verlauf von vielfältigen Entwick-
lungen abhängen), sondern vielmehr die aufgezeigten Entwicklungsrichtungen von 
Bedeutung sind. Es sollte erwähnt werden, dass der Einfluss bzw. die Verlagerungs-
potenziale der jeweiligen Maßnahmen zu diesem frühen Zeitpunkt nur pauschal ein-
geschätzt werden können, da sie vielfach erst von der tatsächlichen Umsetzung und 
der bis dahin erfolgten Entwicklung bestimmt werden. Mit fortschreitender Planung

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können sich also nach der Übergabe dieses Mobilitätskonzepts geänderte Wissens-
stände ergeben, die im Gesamtbild zu abweichenden Einschätzungen führen.  
Maßnahme Wesentliche Inhalte 
Neumieterpaket  Aufbrechen von Verhaltensroutinen in der Orientierungs-
phase bei bestimmten „Umbruchsituationen“ (pull) 
 Setzen von Informationen, Nutzungsanreizen und Orien-
tierungshilfen für lokale Mobilitätsangebote (pull) 
Mobilstationen  Verknüpfung der verschiedenen Mobilitätsangebote am 
Quartiersrand zur Entlastung der Quartierswege (push) 
 Aufnahme privater Stellplatzbedarfe für Wohnen und Ge-
werbe zur Entlastung der Quartierswege (push)  
 Integration von Sharing- und Service-Angeboten (pull) 
Betriebliches Mobilitätsma-
nagement 
 Aufbrechen von Verhaltensroutinen sowie Aufzeigen von 
Mobilitätsalternativen für Mitarbeiter (pull) 
 Verzicht auf Pkw-Stellplätze auf den Grundstücken als An-
reiz zur Nutzung des Umweltverbundes (push) 
Mobiles Arbeiten / Co-Work-
ing-Spaces 
 Verringerung des täglichen Verkehrsbelastung durch ge-
ringere Vor-Ort-Anwesenheit der Mitarbeiter (pull)  
Parkraummanagement / Park-
raumbewirtschaftung 
 Vermeidung von Pkw-Stellflächen im öffentli. Raum; Verla-
gerung in Mobilstationen/Quartiersgaragen (push) 
 Einheitliche Bewirtschaftung zur Vermeidung von Verlage-
rungseffekten auf angrenzende Stadteile und zur Reduzie-
rung der allgemeinen Parkraumnachfrage (push) 
 Verwendung der erwarteten Mehreinnahmen zur Refinan-
zierung alternativer Mobilitätsangebote (pull) 
City-Logistik  Bündelung der Lieferverkehre (Holen, Bringen) an zentra-
len Stellen im Quartier (z. B. Mobilstationen, push) 
 „Modal-Shift“ auf stadt-/umweltverträglichere Verkehrsmit-
tel und/oder Selbstabholung für die letzte Meile (push) 
 Priorisierung von anbieterneutralen Paketboxen (pull) 
Verkehrsberuhigung  Vermeidung von MIV-Durchgangsverkehren entlang der 
Quartierswege zur allg. Verkehrsreduktion (push) 
 Vorrang des Fuß- und Radverkehrs über Aufenthaltsquali-
tät, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit (pull) 
Autoreduziertes / Autofreies 
Wohnen 
 Reduktion des privaten Pkw-Besitzes durch Anreize (Alter-
nativen), reduzierten Stellplatzschlüssel, räumliche und vi-
suelle Trennung usw. (push, pull) 
 Vermeidung von Pkw-Stellflächen im öffentli. Raum sowie 
auf den Grundstücken im Quartier (push) 
 Öffentlich rechtliche Sicherung der Maßnahmen (push) 
 Hervorhebung und Vermarktung der Vorbildfunktion des 
Musterquartiers (pull) 
Reaktivierung der WLE  Bereitstellung einer ergänzenden, straßenunabhängigen 
Achse zum Hauptbahnhof und zu weiteren großen Wohn- 
und Arbeitsstandorten (pull) 
 Ausbau der Verknüpfungspunkte (Mobilstationen, pull)

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Maßnahme Wesentliche Inhalte 
Zukunftsvision: ÖPNV-Hoch-
leistungsachsen 
 Priorisierung und Straßenraumaufteilung auf dem Albers-
loher Weg mit Blick auf die Nutzungskonflikte (push, pull) 
 Umgang mit Kapazitäts- und Leistungsfähigkeitseinbußen 
für den MIV im Raum (Verlagerung) sowie auch in der Zeit 
(Übergangsphase); Bereitstellung von Alternativen (push) 
 Integration der gesamtstädtischen Maßnahme in die Pla-
nung an den Stadthäfen (z. B. Fahrstreifensignalisierung) 
Zukunftsvision: Straßenunab-
hängiges System 
 Priorisierung von städtebaulichen Anforderungen sowie 
verkehrlicher Umsetzbarkeit (u. a. Verdichtung) 
 Vorhalten einer verkehrlichen Lösung für die Zeit der voll-
umfänglichen Realisierung aller Strukturen zur Entlastung 
des Straßennetzes und zum Erhalt der Erschließung (pull) 
 Sukzessive Quartiersentwicklung; Vorhalten von flexiblen 
städtischen Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung 
Anwendung der Radverkehrs-
standards 
 
 Priorisierung im Straßenraum bzw. räumliche Trennung 
zwischen den Verkehrsarten (pull) 
 Umwegfreie Verbindungen im Nebennetz; schnelle und 
sichere Verbindungen entlang der Hauptstraßen (pull) 
 Beachtung einzelner Fahrradtypen (Standardfahrrad, Pe-
delecs, Lastenräder) bei der Dimensionierung (pull) 
Lückenschluss im Fuß- und 
Radverkehr 
 Reduzierung von Umwegigkeiten über den Aus-/Aufbau 
von Wegen und zusätzlichen Querungsstellen (pull) 
 Denken des Rad- und Fußwegenetzes zunächst im Quar-
tierszusammenhang, unter stadtweiter Verknüpfung der 
resultierenden Teilnetze (pull) 
Barrierefreiheit  Verfolgen eines „Design für alle“ im Straßenraum (pull) 
 Denken des Straßenraums von außen nach innen (pull) 
Heterogenes Quartier  Gleichmäßige Verteilung der Stationen des Alltags (pull) 
 Flächen(um)verteilung im Straßenraum zugunsten der 
Aufenthaltsqualität (pull) 
Tabelle 19: Maßnahmenkatalog für die Stadthäfen Münster. 
 
Die im Folgenden aufgeführten Daten basieren somit auch weiterhin auf allgemeinen 
Nutzungsannahmen, den Ergebnissen der Mobilitätsbefragungen, den von der Stadt 
Münster übermittelten Datengrundlagen und gutachterlichen Abschätzungen zu den 
verkehrlichen Wirkungen im Vergleich zu der klassischen Erzeugung (Szenario 1). Die 
Berechnung erfolgt ebenfalls mittels der Richtwerte des anerkannten Regelwerks von 
Bosserhoff, ohne dabei bereits eine detaillierte Verteilung auf einzelne Straßen sowie 
Wegebeziehungen vorzunehmen.  
Die Zusammenfassung der Veränderungen wird im Folgenden stichpunktartig aufge-
führt. Eine Auflistung der nutzungsspezifischen Eingangswerte sowie ergänzende Be-
rechnungsergebnisse können zudem aus Anhang 6.3 entnommen werden.

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Wohnnutzung 
 Ansatz eines Verhältnisses von 2:1 zwischen autofreien (MIV-Anteil 6,1 %, ÖPNV-
Anteil 17,3 %) und autobesitzenden Haushalten (MIV-Anteil 22,8 %, ÖPNV-Anteil 
5,2 %) bewirkt einen MIV-Anteil von etwa 11,5 % und einen ÖPNV-Anteil von un-
gefähr 13,0 % über alle zukünftigen Bewohner der Stadthäfen. 
 Erhöhter Sharing-Anteil und Reduktion der Fahrzeuganzahl durch mehr autofreie 
Haushalte bzw. weniger Kfz je Haushalt führt zu mehr Fahrgemeinschaften.  Damit 
ergibt sich ein höherer Pkw-Besetzungsgrad (Annahme: 1,35 statt 1,20). 
 Attraktivitätssteigerungen im Umweltverbund (u. a. Verknüpfung über Mobilstati-
onen, Anbindung an den Hbf) und Einschränkungen in der Erreichbarkeit (bspw. 
Parkraummanagement, Verkehrsberuhigung) bewirken die Reduzierung im MIV -
Anteil für Besucherverkehr um 5 Prozentpunkte zugunsten des ÖPNV sowie des 
NMIV (jeweils + 2,5 Prozentpunkte). 
 Erhöhung im „Binnenverkehr im Stadthafen“ um 5 Prozentpunkte zur Berücksich-
tigung von weiteren Optimierungen hinsichtlich der heterogenen Quartiersstruk-
tur (bspw. baulicher Lückenschluss im Fuß- und Radverkehr) 
 Bündelung der Lieferverkehre (in anbieterneutralen Paketstationen z. B. an Mo-
bilstationen verringert die personenbezogenen Wirtschaftsverkehre (Annahme: 
0,015 Lkw-Fahrten statt 0,025 Lkw-Fahrten pro Einwohner und Tag) 
 
Gewerbliche Nutzung 
 Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements sowie Attraktivitätsstei -
gerungen im Umweltverbund bewirken die Reduzierung des MIV -Anteils im Be-
schäftigtenverkehr um 5 Prozentpunkte – im Pendlerverkehr v. a. zugunsten des 
ÖPNV (+ 5 Prozentpunkte), im Binnenverkehr zugunsten des ÖPNV sowie NMIV 
(jeweils + 2,5 Prozentpunkte). 
 Die Attraktivitätssteigerungen im Umweltverbund bewirken die Reduzierung des 
MIV-Anteils im Kundenverkehr um 5 Prozentpunkte – im Pendlerverkehr v. a. zu-
gunsten des ÖPNV (+ 5 Prozentpunkte), im Binnenverkehr zugunsten des ÖPNV 
sowie NMIV (jeweils + 2,5 Prozentpunkte). 
 Erhöhung im „Binnenverkehr im Stadthafen“ um 2,5 Prozentpunkte zur Einbezie-
hung von weiteren Optimierungen in der heterogenen Quartiersstruktur  
 Ansatz einer höheren Home-Office-Quote bewirkt eine Reduktion des Anteils der 
im Durchschnitt täglich anwesenden Beschäftigten um 10 Prozentpunkte.  
 
Einzelhandelsnutzung / Freizeitliche Nutzung 
 Die Attraktivitätssteigerungen im Umweltverbund bewirken die Verringerung des 
MIV-Anteils im Beschäftigtenverkehr um 5 Prozentpunkte – im Pendlerverkehr zu-

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gunsten des ÖPNV (+ 5 Prozentpunkte), im Binnenverkehr zugunsten des ÖPNV 
sowie des NMIV (jeweils + 2,5 Prozentpunkte). 
 Die Attraktivitätssteigerungen im Umweltverbund bewirken die Verringerung des 
MIV-Anteils im Besucherverkehr um 5 Prozentpunkte zugunsten des ÖPNV sowie 
des NMIV (jeweils + 2,5 Prozentpunkte). 
 Erhöhung im „Binnenverkehr im Stadthafen“ um 2,5 Prozentpunkte zur Einbezie-
hung von weiteren Optimierungen in der heterogenen Quartiersstruktur  
 Ansatz einer höheren Home-Office-Quote bewirkt eine Reduktion des Anteils der 
im Durchschnitt täglich anwesenden Beschäftigten um 10 Prozentpunkte.  
 
Die folgenden Tabellen und Abbildung 40 enthalten die Ergebnisse der Verkehrser-
zeugung im Tagesverkehr. Die Verkehrsdaten werden nach Modus differenziert dar-
gestellt. In Tabelle 24 erfolgt zudem die Zusammenfassung nach Personengruppen. 
Teilbereich 1 Pkw-Fahrten je 
Werktag 
Lkw-Fahrten je 
Werktag 
ÖPNV-Fahrten 
je Werktag 
NMIV-Wege je 
Werktag 
Bewohner 182 - 280 1.528 
Besucher 240 - 156 1.114 
Beschäftigte 4.611 - 2.418 2.829 
Kunden 1.785 - 832 4.994 
Lieferverkehr - 223 - - 
Gesamt 
6.818 223 
3.686 10.465 
7.042 
21.193 
Tabelle 20:  Verkehrserzeugung Teilbereich 1 (inkl. Rundungsungenauigkeiten). 
Teilbereich 2 Pkw-Fahrten je 
Werktag 
Lkw-Fahrten je 
Werktag 
ÖPNV-Fahrten 
je Werktag 
NMIV-Wege je 
Werktag 
Bewohner 424 - 651 3.559 
Besucher 410 - 264 1.684 
Beschäftigte 1.164 - 610 728 
Kunden 177 - 62 236 
Lieferverkehr - 111 - - 
Gesamt 
2.175 111 
1.586 6.207 
2.286 
10.079 
Tabelle 21:  Verkehrserzeugung Teilbereich 2 (inkl. Rundungsungenauigkeiten).

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Teilbereich 3 Pkw-Fahrten je 
Werktag 
Lkw-Fahrten je 
Werktag 
ÖPNV-Fahrten 
je Werktag 
NMIV-Wege je 
Werktag 
Bewohner 49 - 75 417 
Besucher 481 - 344 2.667 
Beschäftigte 2.156 - 1.129 1.353 
Kunden 387 - 139 501 
Lieferverkehr - 98 - - 
Gesamt 
3.073 98 
1.687 4.939 
3.171 
9.796 
Tabelle 22:  Verkehrserzeugung Teilbereich 3 (inkl. Rundungsungenauigkeiten). 
Teilbereich 4 Pkw-Fahrten je 
Werktag 
Lkw-Fahrten je 
Werktag 
ÖPNV-Fahrten 
je Werktag 
NMIV-Wege je 
Werktag 
Bewohner - - - - 
Besucher 1.210 - 874 6.888 
Beschäftigte 2.326 - 1.218 1.461 
Kunden 346 - 127 438 
Lieferverkehr - 99 - - 
Gesamt 
3.881 99 
2.219 8.787 
3.980 
14.987 
Tabelle 23:  Verkehrserzeugung Teilbereich 4 (inkl. Rundungsungenauigkeiten). 
Gesamt Pkw-Fahrten je 
Werktag 
Lkw-Fahrten je 
Werktag 
ÖPNV-Fahrten 
je Werktag 
NMIV-Wege je 
Werktag 
Bewohner 655 - 1.006 5.504 
Besucher 2.341 - 1.638 12.353 
Beschäftigte 10.257 - 5.375 6.371 
Kunden 2.695 - 1.160 6.169 
Lieferverkehr - 532 - - 
Gesamt 
15.948 532 
9.178 30.398 
16.479 
56.055 
Tabelle 24:  Zusammenfassung der Verkehrserzeugung nach Personengruppen.

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Abbildung 40: Ergebnisse der Verkehrserzeugung für die Teilbereiche (Szenario 2). 
Quelle: PTV Transport Consult GmbH. 
Hinweis: Die zwei in Kapitel 3.3.3 genannten Zukunftsvisionen (ÖPNV-Hochleistungs-
achsen bzw. quartiersspezifische Systemergänzung) werden in den Eingangswerten 
nicht berücksichtigt, da ihre Realisierung einerseits noch nicht beschlossen ist, sie je-
doch andererseits mit umfassenden Auswirkungen und modalen Verlagerungen (zu-
gunsten des ÖPNV) verbunden wären, die die Ergebnisse im Rahmen des Mobilitäts-
konzepts deutlich beeinflussen würden. 
Wichtig für das Verständnis und eine Einschätzung der Werte ist, dass sich die Ergeb-
nisse auf einen durchschnittlichen (Werk-)Tag beziehen. Dies bezieht sich v. a. auf die 
Veranstaltungsverkehre in den Teilbereichen 2, 3 und 4, die nutzungs- und veranstal-
tungsspezifisch (i. d. R. am Wochenende und/oder abends) ein sehr hohes Besucher-
verkehrsaufkommen (mit mehr als 1 bis 3 Personen je 100 m², Anhang 6.3) erzeugen 
werden. So entfallen z. B. auf das Docklands-Festival bzw. auf die Veranstaltungen im 
Messe- und Congress Centrum unabhängig voneinander bis zu 15.000 tägliche Besu-
cher. Hinzu kommen nun die Nutzungen in den entsprechend neu geplanten Struktu-
ren, mit ihren zeitweise voraussichtlich ebenfalls mehreren tausend Besuchern. Im all-
täglichen Verkehr sind diese Verkehre jedoch von eher marginaler Bedeutung.  
7.042
3.686
10.465
2.286
1.5866.207
3.171
1.687
4.939
3.980
2.219
8.787

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Für das gesamte Untersuchungsgebiet ergibt sich somit im Szenario 2 (d. h. auf Basis 
der „reduzierten Verkehrserzeugung“) ein Mehrverkehrsaufkommen von 16.479 Kfz -
Fahrten (davon 4 % Bewohner, 14 % Besucher, 62 % Beschäftigte, 16 % Kunden, 3 % 
Lieferverkehr), 9.178 ÖPNV-Fahrten (11 % Bewohner, 18 % Besucher, 59 % Beschäf-
tigte, 13 % Kunden) sowie 30.398 Fuß- und Radwegen (davon 18 % Bewohner, 41 % 
Besucher, 21 % Beschäftigte sowie 20 % Kunden). Darin sind v. a. die Wege über den 
Quartiersrand hinaus enthalten, d. h. zusätzlich gilt es eine nennenswerte Zahl an Bin-
nenverkehren im Quartier einzubeziehen, wobei sich Bewohner-, Beschäftigten-, Kun-
den- sowie Besucherwege abhängig von der jeweiligen Wegekette überlagern. Es ist 
somit keine genaue Aussage, aber eine Abschätzung im Hinblick auf etwa 15.000 bis 
20.000 tägliche Binnenwege im Stadthafen möglich. Für die Verkehrsmittelwahl, wel-
che maßgeblich von Verknüpfungen zwischen den Nutzungen, Infrastrukturen sowie  
Mobilitätsangeboten abhängt, ist aufgrund der oft kürzeren Wege zu erwarten, dass 
ein großer Teil mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes erfolgen wird.  
Für das Kfz-Mehrverkehrsaufkommen des Untersuchungsgebiets werden auf der Ba-
sis von Bosserhoff außerdem allgemeingültige Tagesganglinien herangezogen und 
mit den dargestellten Tagesverkehrsbelastungen überlagert. Die daraus resultieren-
den Ganglinien sind in Abbildung 41 bzw. Anhang 6.4 dargestellt. 
 
Abbildung 41: Ganglinien für die Kfz-Mehrverkehre im Quell- und Zielverkehr (Szenario 2). 
Das Verkehrsaufkommen während der Morgenspitze resultiert insbesondere aus den 
Zielverkehren der Beschäftigten, für die allgemein aufgrund der mit Abstand größten 
Kfz-Verkehrsnachfrage im Tagesverkehr auch das dementsprechend größte Potenzial 
zur weiteren Verlagerung (bspw. mit den ÖPNV-Zukunftsvisionen) besteht. Nach dem 
Rückgang am Mittag zeigen sich in der Abendspitze Überlagerungen zwischen Feier-
abendverkehren und Freizeitverkehren. Entsprechend sind zu dieser Tageszeit somit 
auch die meisten Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsarten zu erwarten. 
Basierend auf einer typischen Tagesganglinie für die Stadt Münster entfällt das Maxi-
mum der zusätzlichen Verkehre auf die Zeitbereiche der tageszeitlichen Spitzenstun-
0
250
500
750
1.000
1.250
1.500
00:00-01:00
01:00-02:00
02:00-03:00
03:00-04:00
04:00-05:00
05:00-06:00
06:00-07:00
07:00-08:00
08:00-09:00
09:00-10:00
10:00-11:00
11:00-12:00
12:00-13:00
13:00-14:00
14:00-15:00
15:00-16:00
16:00-17:00
17:00-18:00
18:00-19:00
19:00-20:00
20:00-21:00
21:00-22:00
22:00-23:00
23:00-24:00
Verkehrsstärke [Kfz/h]
 
Quellverkehr
Zielverkehr

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den. Die erzeugten Mehrverkehre sind für die Morgenspitze (07:00 - 08:00 Uhr) bzw. 
die Abendspitze (16:00 - 17:00 Uhr) in der nachfolgenden Tabelle 25 dargestellt. 
 Zeitraum Quellverkehr Zielverkehr Gesamtverkehr 
Leichtverkehr 
(Pkw/h) 
Morgenspitze 335 (-27 %) 922 (-22 %) 1.257 (-23 %) 
Abendspitze 821 (-21 %) 597 (-23 %) 1.417 (-22 %) 
Schwerverkehr 
(Lkw/h) 
Morgenspitze 4 (-20 %) 9 (-19  %) 13 (-19 %) 
Abendspitze 27 (-10 %) 33 (-8 %) 60 (-8 %) 
Gesamtverkehr 
(Kfz/h) 
Morgenspitze 340 (-27 %) 930 (-22 %) 1.270 (-23 %) 
Abendspitze 847 (-21 %) 630 (-23 %) 1.477 (-22 %) 
Tabelle 25:  Spitzenstundenverkehre auf Basis der Verkehrserzeugung (in Klammern: Verän-
derungen ggü. Szenario 1). 
Schlussfolgerungen aus der Verkehrserzeugung 
Basierend auf den im Mobilitätskonzept genannten Aspekten und den sich daraus er -
gebenden Annahmen für die Verkehrserzeugung resultiert im Szenario 2 ein quantifi-
zierbares Potenzial bzgl. der erreichbaren Verkehrsreduktion/-verlagerung: Es ergibt 
sich ein um rund 22 % (4.770 Fahrten) reduziertes Kfz-Verkehrsaufkommen, bei einer 
gleichzeitigen Steigerung im ÖPNV um etwa 21 % (1.585 Fahrten) und einer um rund 
3,5 % leicht reduzierten Fuß- und Radwegezahl (1.110 Wege). Letztere kann bei einer 
unveränderten Wegehäufigkeit dem Binnenverkehr im Quartier zugerechnet werden.  
Die Mehrverkehrsreduktion im Kfz-Verkehr ggü. Szenario 1 resultiert v. a. aus den An-
sätzen zum autoreduzierten/autofreien Wohnen sowie der Berücksichtigung einer er-
höhten Home-Office-Quote unter den Beschäftigten. Zusätzlich ergibt sich über eine 
Attraktivierung des Umweltverbundes bzw. weitere Einschränkungen für den MIV ein 
wirksamer Modal Shift. Über solche Effekte hinaus sollte berücksichtigt werden, dass 
auch innerhalb des Quartiers (je nach Lage der Mobilstationen und/oder der tatsäch-
lich möglichen Vermeidung von privaten Stellflächen) veränderte Wegebeziehungen 
resultieren, die sich z. B. auch mit den angesprochenen Zukunftsvisionen (vgl. Kapitel 
3.3.3) noch weiter beeinflussen und zugunsten des Umweltverbunds verschieben lie-
ßen. Somit sind die übergeordneten Verkehrszahlen – die trotz der Maßnahmen auch 
weiterhin ein hohes Mehrverkehrsaufkommen bedeuten – ohne eine konkrete Vertei-
lung im Raum nicht das alleinige, aber ein zentrales Bewertungskriterium.  
Auf konzeptioneller Ebene sind lediglich allgemeine und auf aggregierten Kenngrö-
ßen basierende Schätzungen mit Blick auf die verkehrstechnische Leistungsfähigkeit 
und Umsetzbarkeit im jeweiligen Straßenraum möglich: Demnach ist z. B. für den Al-
bersloher Weg nördlich der B51 im Bestand (zweistreifige Richtungsfahrbahnen, sig-
nalisierte Knotenpunkte) mit einer Kapazität von etwa 1.500 Kfz/h (15.000 bis 20.000 
Kfz/24h) je Hauptrichtung zu rechnen. Im Falle einer Umsetzung der ÖPNV-Hochleis-
tungsachse (d. h. einstreifige Richtungsfahrbahnen) ist mindestens von einer Halbie-
rung der Kapazität auf ca. 750 Kfz/h (7.500 bis 10.000 Kfz/24h) auszugehen.

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Dementsprechend wird dieser – auch im Hinblick auf seine Vorbelastung (vgl. Kapitel 
2.2.1) – in bestimmten Fahrbeziehungen künftig noch stärker als ein Engpass wirken.  
Gleichzeitig ist zu erwarten, dass an den Knoten „B 51 / Albersloher Weg“ und  „B51 / 
Industrieweg“ zufahrtsspezifisch noch wesentlich geringere Kapazitäten vorliegen, so 
dass auch diese zeitweise an ihre Belastungsgrenze kommen und sich die Verkehrssi-
tuationen weiter verschärfen. 
Dies wird sich zusätzlich zu der zeitlichen Verlängerung der mit den Spitzenbelastun-
gen verbundenen verkehrlichen Wirkungen im gesamtstädtischen Kontext gleichzei-
tig auch über die räumliche Verlagerung der Verkehre (bspw. auf den parallel verlau-
fenden Industrieweg) ergeben, welche wiederum an anderen Stellen entsprechende 
Wechselwirkungen hervorruft. Wichtig für das Verständnis ist hier, dass die Kapazität 
(als Verkehrsstärke, die an einem überlasteten Abschnitt oder Knotenpunkt zum end-
gültigen „Zusammenbruch“ führt) nicht mit einer verkehrstechnischen Leistungsfähig-
keit nach HBS 2015 übereinstimmt, die v. a. die aus Nutzersicht akzeptable Wartezeit 
(für signalisierte Knotenpunkte i. A ≤ 70 s) beschreibt. Längere Wartezeiten sprechen 
jedoch nicht zwangsläufig gegen die Machbarkeit, sind aber mit ständigen gegensei-
tigen Wechselwirkungen und mindestens instabilen Verkehrsabläufen verbunden.  
Gutachterliche Handlungsempfehlungen  
 Öffentlich-rechtliche Sicherung des privaten Stellplatzverzichts bzw. der räumli-
chen Stellplatzverlagerung für alle in der Planung befindlichen und zukünftigen 
Gebäudestandorte im Stadthafen, als eine Grundvoraussetzung für das Modell-
quartier. Proaktive Ansprache der bereits bestehenden Nutzer mit dem Ziel der 
zukünftigen privaten Stellplatzreduktion auf den Grundstücken. 
 Betrachtung der Planungen für das Gesamtquartier im Zuge einer verkehrstech-
nischen Untersuchung mit Variantenvergleich – u. a. hinsichtlich der Umsetzung 
einzelner Maßnahmen (z. B. mit bzw. ohne ÖPNV-Hochleistungsachse), der Ver-
ortung von Mobilstationen, der tatsächlichen Erschließung sowie dem tatsächli-
chen Umfang der Nachverdichtung – als zusätzliche, belastbare Entscheidungs-
grundlage vor der weiteren Entwicklung des Quartiers  
Vollständigkeit in der 
Planung vor Schnelligkeit in der Umsetzung 
 Abhängig von den Ergebnissen der verkehrstechnischen Untersuchung:  
Potenzialermittlung und Detailprüfung hinsichtlich der Erforderlichkeit und Um-
setzbarkeit der quartiersspezifischen Systemergänzungen oder Abwägung zwi-
schen den geplanten Nutzungsstrukturen mit dem Ziel der Reduzierung der tat-
sächlichen Nachverdichtung im Sinne der verkehrlichen Abwicklung. 
 Abhängig von der politischen Entscheidungsfindung zum ÖPNV: 
Vorbereitung, Planung und bauliche Umsetzung der ÖPNV-Hochleistungsachse 
bzw. -Hochleistungslinien auf dem Albersloher Weg (gem. Nahverkehrsplan) als 
eine der übergeordneten, MIV-reduzierenden Maßnahmen (push).  
 Planung und Umsetzung der weiteren Entwicklung des Quartiers; Zeitgleich Pla-
nung und Umsetzung der innerhalb des Mobilitätskonzepts genannten Maßnah -

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Gutachterliche Handlungsempfehlungen  
men zur Verringerung des MIV sowie zur Verlagerung der Bestands-  bzw. Mehr-
verkehre innerhalb der Stadthäfen auf den Umweltverbund  Zeitlicher Zusam-
menhang zwischen Alternativangebot (pull) und Einschränkung (push) 
 Stetige Abwägung und Ergänzung von Alternativen, die im Gesamtzusammen-
hang einen vergleichbaren verkehrlichen Nutzen bewirken können. 
3.5 Best-Practice-Beispiele 
Der Stadthafen soll über ein funktionales und attraktives Fuß- und Radwegenetz ver-
fügen, das die wichtigsten Ziele in der Stadt verbindet, darunter den Stadthafen mit 
dem Hauptbahnhof und dem Stadtzentrum (etwa 2 km). Das Angebot einer Vielzahl 
von Optionen, die an strategischen Knotenpunkten miteinander kombiniert werden 
sollen, verringert die Notwendigkeit und Attraktivität des eigenen Kfz. Bei der Mobi -
lität geht es nicht mehr nur darum, möglichst schnell von A nach B zu kommen, son-
dern auch um eine Sicherstellung von menschlichen Bedürfnissen nach Freizeit und 
sozialer Interaktion. Zu Fuß gehen sowie mit dem Fahrrad pendeln bringt Menschen 
einander näher. Qualitativ hochwertige öffentliche Räume und gut ausgebaute Infra-
strukturen für Fußgänger und Radfahrer können also dazu beitragen, den Anteil der 
im MIV zurückgelegten Wege zu verringern. Im Folgenden werden Beispiele vorge-
stellt, die auch für Münster als gute Lösung angesehen werden. 
3.5.1 Autoarme Gebiete 
Orte, die Radfahrern und Fußgängern Vorrang einräumen, werden von Jahr zu Jahr 
häufiger. Einige Städte gehen bereits einen Schritt weiter, indem sie autoarme sowie 
autofreie Stadtteile entwickeln. In diesen Gebieten ist der motorisierte Verkehr allge-
mein zwar immer noch erlaubt, es handelt sich dabei aber v. a. um Rettungs- und Lie-
ferdienste oder um gemeinsam genutzte Fahrzeuge (Sharing-Optionen), wie z. B. ge-
meinsam genutzte Elektroautos oder Taxis auf Abruf. Durch solche Maßnahmen wer -
den der Bedarf an einem eigenen Auto reduziert und positive Effekte wie Emissions-
reduzierung und die Verfügbarkeit von Platz für andere Funktionen erreicht.  
Das Viertel Merwede, Utrecht  
Das Merwede-Kanalgebiet war ursprünglich ein Gewerbegebiet und wird nun in ein 
nachhaltiges Gebiet innerhalb der Stadt Utrecht umgewandelt. Hier sollen zukünftig 
ca. 12.000 Einwohner leben. Das Ziel dieses Stadtteils ist es, ein Ort zu sein, an dem 
die Menschen zugleich entspannen, arbeiten und leben können, allerdings auf eine 
umweltfreundliche und gesunde Weise (siehe Abbildung 42). 
Um diese Ziele zu erreichen, wurde die Entscheidung getroffen, die Siedlung (prak-
tisch) autofrei zu machen. Die Bewohner sollen Autos, Motorroller und andere Fahr-
zeuge gemeinsam nutzen und haben außerdem eine gute Anbindung an den öffent-

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lichen Nahverkehr. Nach dem Konzept der „15-Minuten-Stadt“ werden alle wichtigen 
Einrichtungen, einschließlich des Hauptbahnhofs von Utrecht, zu Fuß oder mit dem 
Fahrrad erreichbar sein. Außerdem soll es eine Mischung aus Sozialwohnungen und 
Wohnungen mit hohem Standard geben, so dass es sich verschiedene Bevölke rungs-
gruppen leisten können, in diesem neuen autofreien Viertel zu leben.  
 
 
Abbildung 42: Das Viertel Merwede in Utrecht. 
Quelle: POLIS URBAN DEVELOPMENT (online unter: https://polis-magazin.com/2020/02/kein 
dach-bleibt-ungenutzt-utrecht-bekommt-neuen-nachhaltigen-stadtteil/). 
Viertel Poblenou, Barcelona  
Im Stadtteil Poblenou in Barcelona wurden Kreuzungen in Spielplätze umgewandelt 
und Parkplätze und Autospuren durch Bänke und Grünflächen ersetzt. Dieses 2016 
sanierte Viertel war der erste echte "Superblock" in der Stadt. Ein Zusammenschluss 
von neun Blöcken, die die zuvor für Autos genutzte Flächen in Fußgängerwege, Rad-
fahrstreifen und Begegnungsräume für Menschen umwandeln (siehe Abbildung 43). 
Die gesamte Stadt ist nun auch eine Umweltzone (d. h. ältere Benzin- und Dieselfahr-
zeuge müssen eine Strafe zahlen, wenn sie in diese Zone einfahren). Die Stadt ist der 
Ansicht, dass sie 70 % des derzeitigen Straßenraums für den aktiven Verkehr und für

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Erholungsräume freigeben kann. Das Ziel dieser Änderungen ist, sowohl den Klima-
wandel zu bekämpfen als auch die Luftverschmutzung in der Stadt zu verbessern.  
 
Abbildung 43: Das Viertel Poblenou in Barcelona. 
Quelle: BLOOMBERG – CityLab Transportation (online unter: https://www.bloomberg.com/ 
news/articles/2020-11-11/barcelona-s-new-car-free-superblock-will-be-big). 
3.5.2 Attraktive Fuß- und Radverbindungen 
Fußgänger- und Radfahrerbrücken sind Bauwerke, die häufig über Fahrbahnen oder 
andere räumliche Barrieren gebaut werden. Sie ermöglichen eine attraktive Überwin-
dung der Barrieren ohne Wechselwirkungen zum Kfz-Verkehr. Die Brücken sollen die 
Sicherheit sowie den Komfort von Fußgängern und Radfahrern verbessern, indem sie 
die Konfliktpunkte mit dem Kfz-Verkehr verringern. Außerdem bieten sie i. d. R. direk-
tere und schnellere Routen, da Verlustzeiten an Knotenpunkten vermieden werden.  
Dafne Schippers Brücke, Utrecht  
Die „Dafne Schippers Brücke“ in Utrecht ist nicht nur eine Brücke sondern auch ein 
Treffpunkt. Das Bauwerk, das den neuen Stadtteil Leidsche Rijn über den Amsterda-
mer Rheinkanal mit der Innenstadt von Utrecht verbindet, integriert eine Fußgänger - 
und Fahrradbrücke mit einer Schule und einem öffentlichen Garten und bildet so ei -
ne einzige zusammenhängende Design-Einheit (siehe. Abbildung 44).  
 
Abbildung 44: Die Struktur der Dafne Schippers Brücke in Utrecht. 
Quelle: Bureau B+B (online unter: https://bplusb.nl/en/work/dafne-schippers-bridge/).

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Verbindung: Die Brücke dient als neues Sprungbrett für den erheblichen Verkehr von 
Fußgängern und Radfahrern zwischen dem Stadtzentrum, den Außenbezirken sowie  
dem neuen Leidsche Rijn-Gebiet. Es wird geschätzt, dass die Brücke täglich mehr als 
7.000 Radfahrern wertvolle Zeit spart. Dies wirkt sich ebenso darauf aus, dass die Ein-
wohner auf beiden Seiten der Brücke sowie die Besucher der Gegend lieber zu Fuß 
gehen oder das Fahrrad ggü. dem privaten Auto bevorzugen (siehe Abbildung 45).  
 
Abbildung 45: Die Dafne Schippers Brücke in Utrecht. 
Quelle: Bureau B+B (online unter: https://bplusb.nl/en/work/dafne-schippers-bridge/). 
Treffpunkt: Die Form des Bauwerks schafft einen sicheren und geschlossenen Spiel-
platz für die Kinder und schließt den Park zum Kanal hin ab. Auf diese Weise sind die 
Schule und der Schulhof klar auf den Park ausgerichtet. Ein Minimum an Platz  wurde 
in einen multifunktionalen Raum mit einem Maximum an Einrichtungen verwandelt.  
Der Park wurde zum Bindeglied zwischen der Brücke, der Schule und der Innenstadt 
umgestaltet und damit zu einem Treffpunkt für die gesamte Nachbarschaft. Das Ge-
biet selbst wurde zu einem neuen Zentrum im öffentlichen Raum, in dem alle Bevöl-
kerungsgruppen zusammenkommen und den Park, die Brücke sowie die Schule ge-
meinsam nutzen können (siehe Abbildung 46). Ein zuvor eher vernachlässigtes Stück 
Land wurde dadurch zu einem neuen Ort voller öffentlichem Leben.  
 
Abbildung 46: Ein multifunktionaler Raum bei der Dafne Schippers Brücke in Utrecht. 
Quelle: Bureau B+B (online unter: https://bplusb.nl/en/work/dafne-schippers-bridge/).

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RijnWaalpad, Nijmegen  
Fußgänger- und Fahrradunterführungen sind ein wichtiger Bestandteil der Fahrrad-
infrastruktur in den Niederlanden. Sie werden zumeist direkt unter stark befahrenen 
Hauptverkehrsstraßen gebaut, um sowohl die Sicherheit als auch den Verkehrsfluss 
der jeweiligen Verkehrsmittel zu verbessern. An stark befahrenen Kreuzungen sowie 
Kreisverkehren sorgen die Tunnel dafür, dass sich der Kfz-Verkehr und der Fußgän-
ger-/Radverkehr nicht mehr auf derselben Ebene kreuzen müssen, so dass alle Ver-
kehrsteilnehmer ihr Ziel sicherer und schneller erreichen können. Ein Hindernis bei 
dieser Art von Infrastruktur ist, dass sich manche Verkehrsteilnehmer unsicher (Dun-
kelheit, Enge) fühlen können, insbesondere nachts. Aber dieses Hindernis lässt sich 
durch das richtige Design mit ausreichender Sichtbarkeit und (natürlicher und/oder 
künstlicher) Beleuchtung i. A. mit wenig Aufwand beseitigen (siehe Abbildung 47). 
Dort, wo Radschnellwege auf verkehrsreichere Straßen treffen, sind die Kreuzungen 
oft niveaufrei getrennt, um die Sicherheit zu maximieren und die Notwendigkeit des 
Anhaltens zu minimieren. Fahrradtunnel ermöglichen die Überquerung von stark be-
fahrenen Straßen, ohne dass Verlustzeiten auftreten. Sie erfordern von den Radfah-
rern die Überwindung geringerer Höhenunterschiede als Brücken und ermöglichen 
es ihnen, die beim Abstieg gewonnene Geschwindigkeit zu nutzen, um den anschlie-
ßenden Aufstieg zu erleichtern. 
 
Abbildung 47: Lichtskulptur als Fahrradkette im Fahrradtunnel RijnWaalpad. 
Quelle: Archello (online unter: https://archello.com/projects).

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3.6 Kontinuierliche Evaluierung der Planungen vor dem Hintergrund einer 
stadtverträglichen Verkehrsabwicklung 
Der Fortschritt der städtebaulichen Entwicklungen und die daraus resultierenden ver-
kehrlichen Veränderungen bis zum Prognosejahr 2035 lassen sich in einem quartiers-
bezogenen Kontext nur bedingt abschätzen, weshalb im vorliegenden Mobilitätskon-
zept v. a. Lösungsansätze für den Fall einer Vollentwicklung der geplanten Strukturen 
gemacht werden. Im zeitlichen Kontext wird das Quartier allerdings sukzessive entwi-
ckelt, so dass die einzelnen Maßnahmen stets von unterschiedlicher Bedeutung sind.  
Bedingt durch die Größe und das potenzielle verkehrliche Ausmaß des Quartiers, die 
Vielzahl an städtebaulichen Entwicklungen, die Wechselwirkungen zu bereits vorhan-
denen Strukturen sowie die (bspw. in den Mobilitätsbefragungen erkennbaren) konti-
nuierliche Veränderung im Mobilitätsverhalten ist es nicht möglich, einen „Point of no 
Return“ in den Nutzungen zu definieren, ab dem das vorhandene straßengebundene 
Verkehrssystem unter Einbeziehung aller induzierten Mehrverkehre zusammenbricht. 
Aus gutachterlicher Sicht wird eine solche Situation aber unter den gegebenen Rand-
bedingungen (ohne umfassende Eingriffe) ab einem gewissen Zeitpunkt erwartet. Im 
Sinne der verkehrsvermeidenden Entwicklung ist es demnach zunächst grundsätzlich 
wünschenswert, die Mobilitätsangebote proaktiv und frühzeitig bereits vor einem sol-
chen Zeitpunkt auszubauen und zu erweitern. Dabei sollten von vornherein die ange-
sprochenen verkehrsvermeidenden Strukturen und Maßnahmen zur Förderung einer 
nachhaltigen Mobilität (vgl. Kapitel 3.3) umgesetzt werden. 
Da im Rahmen des gesamtstädtischen Masterplanprozesses außerdem mehrere Pro-
zesse (Bahnunterführung Albersloher Weg/Hansaring, Ausbau der Bremer Straße als 
Fahrradstraße, Mobil- bzw. Radstation Bremer Platz, ÖPNV-Hochleistungsachse über 
den Albersloher Weg) im Umfeld der Stadthäfen angestoßen und umgesetzt werden 
sollen (bei denen auch nicht alles wie geplant laufen kann), wird an dieser Stelle eine 
regelmäßige Evaluation der Entwicklungen empfohlen (siehe Abbildung 48). Diesbe-
züglich sollte sorgfältig untersucht werden, was gut und was weniger gut gelaufen ist, 
denn aus allen Praxiserfahrungen lassen sich Erkenntnisse für die städtische Verkehrs-
planung sowie für den weiteren Fortschritt des konkreten Projekts gewinnen.  
Durch eine regelmäßige Evaluation (z. B. im Fünfjahresrhythmus der Mobilitätsbefra-
gungen oder nach etwa 25 % Ausbau, 50 % Ausbau, 75 % Ausbau und vollständiger 
Umsetzung) erscheint es möglich, die Entwicklungen im Bereich der Stadthäfen und 
das allgemeine Mobilitätsverhalten zu prüfen und ggf. zusätzliche Schritte (wie bspw. 
die Umsetzung einer straßenunabhängigen Systemergänzung) frühzeitig einzuleiten. 
Es sollte also entsprechend analysiert werden, ob die bis dato umgesetzten Maßnah-
men zur Verkehrsvermeidung und zur Förderung der nachhaltigen Mobilität für eine 
verträgliche Abwicklung der Verkehre ausreichen und ob ggf. neue (technische) Ent-
wicklungen aufgegriffen werden können. Dadurch entsteht die Möglichkeit, dass nur 
solche Maßnahmen weiterverfolgt werden, die realistisch umsetzbar und gleichzeitig 
für die stadtverträgliche Verkehrsabwicklung erforderlich sind.

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Abbildung 48: Vorschlag für den Zyklus im Evaluierungsprozess. 
Quelle: PTV Transport Consult GmbH. 
3.7 Erkenntnisse aus dem begleitenden Werkstattverfahren 
Zeitgleich zur Entwicklung des Mobilitätskonzeptes wurde ein Werkstattverfahren für 
die „Münster Modell Quartiere“ (MMQ) im Bereich der Stadthäfen durchgeführt. Ziel 
des Verfahrens war es, die Öffentlichkeit und Verbände bzw. Dienstleister aus der un-
mittelbaren Umgebung an dem Prozess zu beteiligen. Die entwickelten Maßnahmen-
vorschläge und Ideen sollten zudem in das weitere Verfahren aufgenommen und be-
reits mit den gutachterlichen Ideen im Mobilitätskonzept überlagert werden.  
Innerhalb des Werkstattverfahrens wurden zunächst vier Teilgruppen gebildet: 
 Gruppe 1: Öffentlicher Raum und Mobilität 
 Gruppe 2: Urbanes Arbeiten und Innovation 
 Gruppe 3: Vielfalt und Zusammenleben 
 Gruppe 4: Landschaft und Nachhaltigkeit 
Das Verfahren fand am 02.09.22 und 03.09.22 im Hafenumfeld sowie den Räumlich-
keiten des Messe- und Congress Centrums statt. Inhaltlich wurde es auch durch das 
Gutachterteam in Gruppe 1 begleitet. Die folgende Abbildung 49 enthält das durch 
die Gruppe erarbeitete Ergebnis, dass auch als haptisches Modell präsentiert wurde.  
Innerhalb der Gruppe 1 wurde zum einen das Thema Freiraum und zum anderen das 
Thema Mobilität behandelt. Dabei wurden die vier Hafenquartiere sowohl separat als 
auch in ihrem Gesamtzusammenhang betrachtet. Als grundsätzliches Fazit des Werk -
Städtebauliche Entwicklung 
im gesamtstädtischen Kontext 
sowie innerhalb des Quartiers  
Mobilitätsverhalten und 
Verkehrsaufkommen in der 
Stadt und im Stadtquartier
Übergeordnete Mobilitätsziele 
u. a. auf Basis des MMM 2035+
Erfordernis und Einleitung wei-
terer Mobilitätsmaßnahmen 
im Sinne der Mobilitätsziele
Bereits umgesetzte sowie zu-
sätzlich geplante Mobilitäts-
maßnahmen im Quartier
Stadtverträgliche Abwicklung
sowie Leistungsfähigkeit der 
Infrastrukturen im Quartier

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stattverfahrens konnte eine weitgehende Übereinstimmung zwischen den Gutachter-
vorschlägen und den Ideen der Teilnehmer festgestellt werden. 
 
Abbildung 49: Ergebnisdarstellung der Gruppe 1 innerhalb des Werkstattverfahrens. 
Quelle: Werkstattverfahren – 03.09.2022. 
Das wichtigste Ziel sollte die Verkehrsvermeidung und -verlagerung vom MIV auf die 
Verkehrsmittel des Umweltverbunds sein. Auf Quartiersebene sind der Fuß - und Rad-
verkehr dazu die Basis, so dass sie entsprechend infrastrukturell geplant werden soll-
ten. Mobilstationen am Rande der Quartiere ermöglichen Verknüpfungen zum ÖPNV 
und sichern die Erreichbarkeit der Quartiere. Gleichzeitig sollen auch Synergieeffekte

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ausgenutzt werden: Wesentlich ist dazu auch die Reduzierung von Barrierewirkungen 
und die Schaffung eines Quartiers für Alle.  
Während das Gutachterteam die Fuß- und Radwegeinfrastruktur zunächst v. a. an be-
stehenden Straßen (mit punktuellen Ergänzungen) vorgesehen hatte, wurde im Werk-
stattverfahren ein zweiter, in sich geschlossener „Promenadenring“ entworfen. Dieser 
soll durch alle vier Teilbereiche verlaufen und dadurch u. a. die Schillerstraße mit der 
Kanalpromenade sowie dem Albersloher Weg verbinden. Der Vorschlag wurde auch 
aus gutachterlicher Sicht sehr positiv aufgenommen und in das Mobilitätskonzept in-
tegriert (siehe hierzu Kapitel 4). Es gilt einzubeziehen, dass damit eine entsprechende 
Umverteilung im Straßenraum – je nach Verlauf z. B. auf dem Hansaring oder dem Ha-
fenweg – auf Kosten des MIV verbunden ist. Zusätzlich zu dem inneren Erschließungs-
ring sind zudem v. a. Erschließungsrouten mit expliziter Trennung zwischen Fuß- und 
Radverkehr umzusetzen, um Konflikte zu vermeiden. 
Darüber hinaus wurde von den Teilnehmern (u. a. wegen einer eher perspektivischen 
Umsetzung des Modellquartiers) auch ein kurzfristiges Handeln z. B. mithilfe von tem-
porären Reallaboren gewünscht. Dafür eigenen sich Maßnahmen, wie:  
 Umnutzung von Stellplätzen im Straßenraum 
 Betriebliche Optimierungen an LSA-Steuerungen 
 Begrünung des künftigen Rings durch temporäre Module 
 Fahrstreifenreduktion auf dem Albersloher Weg 
Auch diese Idee wurde vom Gutachterteam positiv aufgenommen, da durch die Ein-
richtung von Reallaboren kurzfristige Ergebnisse gewonnen werden können, die für 
eine dauerhafte Umsetzung und die Akzeptanz von Bürgern entscheidend sind . Der 
Vollständigkeit halber werden im Folgenden weitere, in dem Werkstattverfahren an-
gesprochene Maßnahmen benannt und aus gutachterlicher Sicht bewertet: 
 Quartiersbusse für die innere Erschließung: Autonome, „on demand“ Quartiers-
busse wurden als mögliche Alternative zu einer straßenunabhängigen Systemer-
gänzung genannt. Eine realistische Abwicklung sollte jedoch zu gegebener Zeit 
in Abstimmung mit den Stadtwerken betriebstechnisch geprüft werden.  
 Aufwertung des Stadthafens 2: Der Stadthafen 2 soll als öffentliches Freibad aus-
gestaltet werden, um dem Hafen mehr Aufenthaltsqualität zu geben. Die Erschlie-
ßung sollte aus gutachterlicher Sicht nur für den Fuß- und Radverkehr erfolgen. 
 Neue Querungen über den Kanal: Um die Teilbereiche untereinander besser zu 
verknüpfen, werden neue Querungen in Form von Brücken gefordert. Diese kön-
nen zugleich auch eine neue Aufenthaltsqualität schaffen und sind deshalb nicht 
nur als ein verbindendes Element zu verstehen. Aufgrund der Durchfahrtshöhen 
und mit Blick auf den eher seltenen Schiffsverkehr kann das am Stadthafen 1 z. B. 
auch als Klappbrücke oder schwimmendes Ponton umgesetzt werden.

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 Quartiersgaragen: Quartiersgaragen sollen dazu beitragen, weniger Kfz-Verkehr 
auf den Quartiersstraßen zu gewährleisten. Eine Möglichkeit besteht laut den Be-
teiligten z. B. am P+R Nieberdingstraße bzw. im bestehenden Parkhaus des Cine-
plex am neuen WLE-Halt. Des Weiteren kann auch das Parkhaus am Stadthaus 3 
geprüft und möglicherweise als Quartiersgarage aufgewertet werden.  
 Flexible Nutzung der Mobilstationen: Die Mobilstationen können als große Ver-
knüpfungspunkte zwischen MIV und Umweltverbund dienen. Sie sind dabei in ih-
rer Größe variabel und können z. B. ein umfangreicher Verknüpfungspunkt sein 
oder kleinräumig in den Quartieren umgesetzt werden. Sie sollten aber in jedem 
Fall städtebaulich integriert werden. Zusätzlich zu mobilitätsspezifischen Angebo-
ten sind (etagenweise) immer auch andere Nutzungen, wie bspw. eine KiTa oder 
eine Rooftop-Bars auf dem Dach möglich. 
 Kombination der Wirtschafts- und Logistikverkehre: Im Bereich der Messe kön-
nen die vorhandenen Flächen für Wirtschafts- und Logistikverkehre kombiniert 
werden. Dadurch lassen sich die Veranstaltungsgelände im Süden freihalten.  
 Mehrfachnutzung der Parkplätze: Bestehende und neu entstehende Parkflächen 
(bspw. für Gewerbenutzungen, an Mobilstationen), die werktags v. a. Beschäftig-
tenverkehre abwickeln, können an den Wochenenden für andere Veranstaltungs -
verkehre genutzt werden. Dazu zählen bspw. der Verkehr der Messe oder Fanver-
kehre des Preußenstadions. 
 Optionaler WLE-Halt im Bereich Nieberdingstraße: Für eine umfassende Anbin-
dung an den SPNV wurde ein optionaler WLE-Haltepunkt im Teilbereich 3 vorge-
schlagen. Aus gutachterlicher Sicht ist dies jedoch weniger sinnvoll, weil v. a. der 
Haltestellenabstand zur Messe so gering wäre, dass eine überproportionale Ver-
längerung der Reisezeit resultiert. Außerdem wird im Südwesten ein eher kleine-
rer Einzugsbereich erfasst, der genauso gut an die Hochleistungsachse über den 
Albersloher Weg (mit Halt am P+R Nieberdingstraße) angebunden werden kann.

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4 Gutachtervorschlag zum Mobilitätssystem 
In der Überlagerung mit den aus gutachterlicher Perspektive eingebrachten Maßnah-
menvorschlägen (vgl. Kapitel 3.3.1 bis 3.3.4), den Dialogen mit wichtigen Interessens-
vertretern (Messe, Feuerwehr und Stadtwerke, vgl. u. a. Kapitel 3.1.1 und 3.1.2) sowie 
der Beteiligung im Werkstattverfahren (vgl. Kapitel 3.7) ist es möglich, wesentliche In -
halte in Form einer Gesamtkonzeptskizze grafisch aufzubereiten: Die Plandarstellung 
mit einem Vorschlag zur Erschließungsstruktur, welche im Folgenden um textliche Er-
läuterungen ergänzt wird, ist in Abbildung 50 und Anhang 6.5 enthalten. 
Das Hauptziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist die Schaffung eines lebendigen, 
sicheren, nachhaltigen sowie gesunden städtischen Raums. Dieser soll sich bestmög-
lich in das Umfeld integrieren und ggü. dem Bestand auch aus verkehrlicher Sicht ei -
ne deutliche Aufwertung mit Modellcharakter erfahren. Eine solche Vision ist weitge-
hend umsetzbar, wenn den Bedürfnissen von Fußgängern sowie Radfahrern oberste 
Priorität eingeräumt wird und der MIV bewusst in den Hintergrund rückt, d. h. gleich-
zeitig reduziert und räumlich verlagert wird. Etwaige Grenzen in der Umsetzung (z. B. 
städtebauliche und finanzielle Spielräume sowie politische Entscheidungen) werden 
dazu im Sinne eines Maximalszenarios, über das die Mobilität auf ein neues Level ge-
hoben werden soll, zunächst nicht als potenziell einschränkend wirkende Rahmenbe-
dingungen beachtet. Ebenso können verkehrliche Leistungsfähigkeitsgrenzen im Ge-
samtsystem nur geschätzt werden. Mit Blick auf die Vorbelastung entlang des Albers-
loher Wegs und das prognostizierte Mehrverkehrsaufkommen ist aber damit zu rech-
nen, dass zu einem gewissen Zeitpunkt während der Realisierung der Strukturen eine 
verkehrliche Überlastung eintreten kann. Einer solchen ist möglichst frühzeitig, durch 
das Vorhalten von städtischen Einflussmöglichkeiten (bspw. Aussetzen einer weiteren 
Verdichtung) entgegenzuwirken. Die Aussagen zu den Maßnahmen sowie den dabei 
zugrundeliegenden Konzeptideen behalten auch in diesem Fall ihre Bedeutung  bzw. 
stellenweise ergeben sich vor diesem Hintergrund sogar weitere Spielräume . 
Als Basis für ein zukunftsfähiges Mobilitätssystem dient i. A. der ÖPNV, der innerhalb 
des Konzepts zunächst durch eine bessere Verknüpfung an den Mobilstationen  über 
den Albersloher Weg sowie eine Reaktivierung der WLE-Strecke berücksichtigt wird. 
Beide Maßnahmen ermöglichen u. a. die Attraktivierung aufgrund geringerer räumli-
cher und zeitlicher Widerstände bzw. einer besseren Verbindung an den Hauptbahn-
hof, weshalb sie sowohl für Pendler- als auch für Binnenverkehre von/zu den Stadthä-
fen von Bedeutung sind. Hinzu kommen gesamtstädtische Maßnahmen (wie z. B. die 
Hierarchisierung des ÖPNV bzw. Hochleistungsachsen/-linien), die im übergeordne-
ten „Masterplan Mobilität 2035+“ geprüft und ausgearbeitet werden. Dadurch erge-
ben sich perspektivische Auswirkungen auf die Verkehrsabwicklung im Quartier.  
In Kombination mit dem ÖPNV wirken insbesondere die Mobilstationen als Verknüp-
fungspunkte zwischen der Quartierserschließung (sog. „letzte Meile“) und weiträumi -
gen Wegebeziehungen. Sie sind im Rahmen eines hierarchischen Systems an zentra-
len Stellen – wie dem P+R Nieberdingstraße, dem Industrieweg und dem nördlichen 
Messegelände – bzw. in kleinerer Ausstattung ergänzend in den Teilbereichen veror-

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tet und über Suchräume definiert. Sie dienen vorwiegend zur Aufnahme von Bewoh-
ner- sowie Pendlerparkplätzen, wodurch sie zu einer Verlagerung des ruhenden Ver-
kehrs aus dem Straßenraum sowie der Vermeidung von privaten Pkw-Stellflächen an 
den Gebäuden beitragen. Ergänzende lokale Erweiterungen auf der darunterliegen-
den Hierarchiestufe (nahmobilitätsorientierte Angebote) sind sinnvoll, jedoch nur im 
Planungsverlauf unter Kenntnis der Flächenverfügbarkeiten lokalisierbar.  
Der Kfz-Verkehr wird künftig noch stärker auf dem MIV-Hauptnetz (B51, Albersloher 
Weg, Industrieweg, Hansaring) gebündelt, dessen Leistungsfähigkeit ggü. dem der-
zeitigen Zustand im Sinne der ÖPNV-Attraktivierung stellenweise ebenfalls reduziert 
wird. Lediglich in Bedarfs- bzw. Ausnahmefällen (z. B. für Rettungsfahrzeuge) soll die 
Feinverteilung noch entlang der Quartierserschließung erfolgen, auf welcher motori-
sierte Fahrzeuge ggü. Fußgängern und Radfahrern untergeordnet sind. I. A. werden 
Quell- und Zielverkehre der Stadthäfen am Quartiersrand (in Mobilstationen) gebün-
delt bzw. Durchgangsverkehre über das Hauptnetz im Stadtgebiet verteilt. 
Die Verkehrserzeugung (Szenario 2) geht anhand der zugrunde gelegten Planungen 
täglich von ungefähr 16.500 zusätzlichen Kfz-Fahrten innerhalb des Gebiets aus, was 
veranstaltungsspezifisch an einzelnen Tagen jedoch auch noch deutlich höher ausfal-
len kann (vgl. Kapitel 3.4). Da der Albersloher Weg die einzige durchgängige Verbin -
dung für den Kfz-Verkehr darstellt, muss ein Großteil der Kfz-Verkehre (v. a. Teilberei-
che 1 bis 3) dort abgewickelt werden. Eine Erschließungsalternative/-ergänzung (v. a. 
Teilbereich 4) stellt der Industrieweg dar, so dass einer Mobilstation im Bereich B51 / 
Industrieweg – auch vor dem Hintergrund einer Verknüpfung zwischen den Teilberei-
chen – eine große verkehrliche Bedeutung und Entlastungswirkung zukommt. 
Es ist ebenfalls zu erwarten, dass ein Großteil der Mehrverkehre das Gebiet aus Rich-
tung Süden über die B51 erreicht bzw. in diese Richtung verlässt. Im Hinblick auf den 
bestehenden – bzw. bei einer Umsetzung der ÖPNV-Hochleistungsachse umgestalte-
ten – Straßenquerschnitt, die bestehende Vorbelastung (25.000 Kfz/24h) und eine Ka-
pazität von ± 35.000 Kfz/24h (ohne Hochleistungsachse) sowie ± 17.500 Kfz/24h (mit 
Hochleistungsachse) kann nicht erwartet werden, dass der Verkehr ohne eine erhebli-
che Stärkung des Umweltverbundes sowie ein noch umweltbewussteres Verkehrsver-
halten leistungsfähig abgewickelt werden kann. Daher muss eine zusätzliche Verlage-
rung von Fahrten auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes erfolgen.  
Eine Verknüpfung der Mobilstationen und der Teilbereiche untereinander soll grund-
sätzlich (zusätzlich zu Stadtbuslinien entlang der Hauptachsen) mittels Angeboten der 
Nahmobilität (v. a. für kurze Wege) sowie als quartiersspezifische Ergänzung auch mit 
sog. „Quartiersbussen“ (v. a. für weitere Wege) erfolgen. Letztere sollten den bereits 
stark belasteten Albersloher Weg allerdings nur queren, um sicherzustellen, dass die 
vorhandene Infrastruktur nicht noch zusätzlich beansprucht wird. Durch die Möglich-
keiten der bedarfsgerechten Linienführung könnten sogar Messeverkehre frühzeitig 
abgefangen sowie kleinräumig weiterverteilt werden. So kann gewährleistet werden, 
dass alle Teilquartiere optimal untereinander vernetzt sind und von den verfügbaren 
Angeboten profitieren. Für den Betrieb der (perspektivisch auch autonom verkehren-

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den) Quartiersbusse wäre zunächst eine Verknüpfung der am Rand verorteten Mobil -
stationen (v. a. B51 / Industrieweg) entlang der Quartierswege zu den Nutzungen am 
Stadthafen I sowie zum Messegelände denkbar. Dazu wäre jedoch ein Lückenschluss 
mit Querung der zukünftigen WLE-Strecke erforderlich. 
 
Abbildung 50: Konzeptskizze für das Mobilitätssystem im Stadthafen. 
Quelle: PTV Transport Consult GmbH [Kartengrundlage: FALTIN+SATTLER]. 
M
M
M
T
T
T
M
B
Legende
MIV-Hauptnetz
Quartierserschließung
Rad-/Fußwegenetz
WLE-Trasse
Verknüpfung
Modaler Filter
Brücke / TunnelB T
Standortvorschlag / Such-
raum für ein Mobility HubM
Haltepunkt WLES
Zukunftsvision: quartiers-
spezifische Systemergän-
zung 
Zentrale Bushaltestelle
M
M
B
M
B
M
T
S

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Als ergänzende Zukunftsvision enthalten ist eine zusätzliche quartiersspezifische Sys-
temergänzung, die sich neben den Quartierbussen auch über ein straßenunabhängi-
ges System als Ergänzung/Alternative zum straßengebundenen ÖPNV ergibt. Beide 
Systeme bringen im Hinblick auf die Anforderungen an die bestehende Infrastruktur 
bzw. den Aufbau zusätzlicher Infrastruktur, Kapazitäten und Fahrzeiten unterschiedli-
che Eigenschaften mit sich. Falls eine Umsetzung nicht möglich ist, sollten die Struk-
turen im Gebiet ggf. stadtverträglich reduziert oder Alternativen ermöglicht werden, 
die einen vergleichbaren verkehrlichen Nutzen bewirken.  
Um einer Überlastung auch im fließenden Kfz-Verkehr frühzeitig vorzubeugen, ergibt 
sich die räumliche Lage einzelner Mobilstationen vor dem Hintergrund der erforderli-
chen Verlagerung der Pendlerverkehre entlang der B51. Das Ziel ist, bestehende und 
zusätzliche MIV-Wege weitgehend von den städtischen Straßen im Untersuchungsge-
biet fernzuhalten. Dabei stellt ein Umstieg kurz vor dem Ziel für ohnehin mit dem Pkw 
anreisende Personen von vornherein eine zusätzliche Hürde dar. Die entsprechenden 
Mobilstationen werden also nur angenommen, wenn die Anfahrt einerseits alternativ-
los ist (u. a. Vermeidung privater Stellplätze) und andererseits attraktive Angebote für 
unterschiedliche Bedarfe oder bspw. Witterungsverhältnisse auf der letzten Meile be-
stehen (Sharing-Fahrzeuge, qualitativ hochwertige ÖV-Erschließung). Demnach erfor-
dert die räumliche Lage einzelner Mobilstationen im Konzept zusätzlich zum Abgleich 
mit den Flächenverfügbarkeiten und Einzugsbereichen der WLE und ÖPNV -Hochleis-
tungsachse auch eine Überlagerung mit den erwähnten Zukunftsvisionen, durch wel-
che sie zusätzlich an Bedeutung gewinnen würden. 
Die v. a. aus den Einschränkungen im MIV resultierenden Potenziale und Flächenver-
fügbarkeiten können (zusätzlich zum ÖPNV) auch für die Verbesserung der Rad - und 
Fußwegeinfrastruktur genutzt werden: Die zwei Hauptachsen (Schillerstraße und Al-
bersloher Weg) werden entlang der Quartierserschließungen besser an die Stadthä-
fen angebunden und dienen weiterhin als radiale Verbindung zum Stadtzentrum, es 
werden kurze und direkte Wege geschaffen (u. a. Lückenschluss mit neuen Kanalbrü-
cken), das Netz insgesamt aufgewertet (u. a. weniger MIV, planfreie Querungen) und 
über die Kanalpromenade um eine attraktive Ost-West-Verbindung erweitert. Als ein 
Ergebnis des Werkstattverfahrens wird ebenfalls der mit dem „Promenadenring“ ver-
gleichbare zweite „Fahrradring“ – für die innere Erschließung zwischen den Teilberei-
chen bzw. die Verteilung in Richtung Hauptbahnhof sowie benachbarte Stadtgebiete 
– in das Konzept integriert. Das u. a. aus diesen Gedanken resultierende Netz für den 
Rad- und Fußverkehr ist auch in Abbildung 50 dargestellt. Der Netzentwurf folgt i. A. 
den bestehenden Konturen, zugleich werden (v. a. innerhalb der Teilquartiere) neue 
Verbindungen geschaffen.

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5 Zusammenfassung und gutachterliche Bewertung 
Im Auftrag der Stadt Münster erarbeitet die PTV Transport Consult GmbH auf fachli-
cher Ebene derzeit den „Masterplan Mobilität 2035+“ in Form eines integrierten Mo-
bilitätskonzeptes für das gesamte Stadtgebiet. Zugleich werden u. a. im Bereich der 
Stadthäfen Münster schon Entwicklungen vorangetrieben, die mit Einflüssen auf das 
Verkehrsaufkommen und Mobilitätsverhalten haben. Der Fokus liegt auf einer Nach-
verdichtung im Hafenareal, wobei zunächst große Handlungsspielräume bestehen.  
In einem „Werkstattverfahren“ wurden allgemeine städtebauliche Rahmenbedingun-
gen definiert und als integrativer Bestandteil u. a. um den Baustein „Mobilität“ erwei-
tert. In diesem Zusammenhang soll – aufbauend auf der Analyse des Untersuchungs-
gebiets sowie des vorhandenen Mobilitätssystems – ein nachhaltiges Mobilitätskon-
zept für die Stadthäfen Münster erstellt werden. Vorgesehen ist darin grundsätzlich, 
dass besonders der Umweltverbund und smarte Mobilitätslösungen, die auf die Ver-
kehrsreduktion und -vermeidung abzielen, eine Priorisierung erfahren. Dazu werden 
betriebliche und bauliche Maßnahmen, mit denen die Förderung eines nachhaltigen 
Mobilitätsverhaltens gelingen kann, zusammengetragen. Sie orientieren sich v. a. an 
dem verkehrsplanerischen Leitbild der „Pyramide der nachhaltigen Mobilität“  – mit 
den Elementen Verkehrsvermeidung, -verlagerung und-verbesserung – in Kombina-
tion mit ihrem zugrundeliegenden „Push-Pull-Modell“ (siehe Abbildung 51). 
 
Abbildung 51: Planungsprinzipien für ein nachhaltiges Mobilitätssystem. 
Als Pull-Maßnahmen, die v. a. Anreize setzen und weitgehend auf Freiwilligkeit basie-
ren, deshalb allein auch nur eingeschränkt wirksam sind, gelten folgende Aspekte: 
 Mobilstationen sollen als zentrale Verknüpfungsstellen dienen und dadurch einen 
flexiblen Wechsel zwischen den Verkehrsangeboten gewährleisten. 
 Neumieterpakete sollen bestehende Routinen im Mobilitätsverhalten (v. a. in der 
Orientierungsphase etwaiger Umbruchsituationen) proaktiv aufbrechen. 
 Mobiles Arbeiten / Co-Working-Spaces sollen Berufsverkehrsfahrten reduzieren. 
 Die Reaktivierung der WLE-Trasse soll – weitgehend unabhängig von der konkre-
ten Entwicklung an den Stadthäfen – einen Modal Shift für die Verkehre zwischen 
Hauptbahnhof und dem südöstlichen Stadtgebiet (u. a. Loddenheide) bewirken. 
Verkehrsvermeidung
Der umweltfreundlichste Verkehr ist 
der, den es gar nicht gibt!
Verkehrsverlagerung
Verkehr, der sich nicht vermeiden
lässt, sollte nach Möglichkeit auf den
Umweltverbund verlagert werden!
Verkehrsverbesserung
Auch der Verkehr, der sich nicht
vermeiden oder verlagern lässt,
muss verbessert werden!
Push-Maßnahmen 
schränken Möglichkeiten und Entscheidungs-
freiheiten ein; sind effektiv, i. d. R. aber wenig 
akzeptiert. Beispiele:
- Parkraumbewirtschaftung
- Autoreduzierte/autofreie Quartiere
Pull-Maßnahmen 
setzen Anreize; sind freiwillig und i. A. beliebt; 
hohe Varianz bzgl. der Effektivität. Beispiele:
- Taktverdichtung im ÖPNV
- Mobilstationen
- Infrastrukturausbau
Nachhaltige Mobilität

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 Betriebliche Mobilitätskonzepte sollen im beruflichen Umfeld ein Umdenken be-
wirken, indem sie Verkehre vermeiden, verlagern und/oder bündeln. 
 Die allgemeine Attraktivierung (u. a. mit breiteren und separaten Wegen, gestei-
gerter Aufenthaltsqualität und verbesserter Barrierefreiheit) und Lückenschlüsse 
für den Fuß- und Radverkehr sollen Umwegigkeiten verringern, Erreichbarkeiten 
verbessern und einen Modal Shift zugunsten aktiver Mobilitätsformen bewirken. 
Als Push-Maßnahmen, die i. A. einschränkend wirken und über die bestimmte Effekte 
gezielt hervorgerufen werden können, gelten ferner folgende Aspekte:  
 Durch Parkraummanagement / Parkraumbewirtschaftung sollen Kfz-Verkehre re-
duziert und klimaschonende Maßnahmen finanziert werden. 
 Mikro-Depots sollen KEP-Verkehre bündeln und eine kleinräumige Auslieferung 
(z. B. mit Lastenrädern) bzw. Selbstabholung auf der „letzten Meile“ bewirken. 
 Durch Verkehrsberuhigung sollen gebietsfremde Kfz-Verkehre von Quartiersstra-
ßen ferngehalten und die Sicherheit / Aufenthaltsqualität gefördert werden. 
 Durch eine Definition der Wohnbereiche als autoreduzierte / autofreie Quartiere 
soll die Bedeutung des MIV für tägliche Wege verringert werden. 
 Eine Mehrfachnutzung der Stellplätze (und das damit verbundene Leitsystem) an 
den Stadthäfen soll den Flächenverbrauch für den ruhenden Verkehr reduzieren 
und Synergien nutzen, indem Verkehre aus sensiblen Teilbereichen ferngehalten 
und über leistungsfähige Verbindungen gelenkt werden. 
Diesen Ansätzen zugrunde liegt die allgemein verkehrsvermeidende Struktur als eine 
übergeordnete Zielstellung. Übergeordnet – d. h. als Pull- und Push-Maßnahme – sol-
len außerdem besonders solche Elemente dienen, die den ÖPNV im Untersuchungs-
gebiet beeinflussen und die im Rahmen des Mobilitätskonzeptes – aufgrund ihrer ge-
samtstädtischen Bedeutung – als „Zukunftsvisionen“ formuliert wurden: 
 Die Verknüpfung der Teilquartiere bzw. der Mobilstationen kann über sog. Quar-
tiersbusse erfolgen, die es den Nutzern – ergänzend zu den Angeboten der Nah-
mobilität – ermöglichen, die „letzten Meile“ bequem sowie wetterunabhängig zu 
meistern. Aus gutachterlicher Sicht ist bei der Umsetzung eines Quartiersbuskon-
zeptes jedoch streng darauf zu achten, dass dieser den stark belasteten Alberslo-
her Weg nicht nutzt, sondern lediglich punktuell quert, um die vorhandene Infra-
struktur nicht noch stärker zu belasten. 
 Eine aus gutachterlicher Sicht empfohlene Zukunftsvision einer straßenunabhän-
gigen Systemergänzung soll den (Straßen-)Verkehr v. a. dann entlasten, wenn es 
durch die weiteren, im Mobilitätskonzept aufgezeigten Mobilitätsangebote nicht 
gelingt, den induzierten motorisierten Individualverkehr bei sukzessiver Entwick-
lung der städtebaulichen Entwicklungsbereiche in einem stadtverträglichen Maß 
zu halten. Als Gedanke hinter dem Prinzip steht dabei die erforderliche Verknüp-
fung der Quartiersschwerpunkte über Mobilstationen mit dem Stadtzentrum.

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 Positiv auf die Akzeptanz des ÖPNV wirkt sich v. a. die in Münster verbreitete Be-
reitschaft Bike and Ride-Angebote anzunehmen. Hier werden sich die Nähe zum 
Hauptbahnhof und zum Haltepunkt Halle Münsterland der WLE auswirken.  
 Die Hochleistungsachse auf dem Albersloher Weg soll einen Modal Shift zuguns-
ten des ÖPNV für die südöstlichen Stadtteile und Pendlerverkehre bewirken. Sie 
wirkt attraktivitätssteigernd für den ÖPNV auf dieser Relation (Zuverlässigkeit) so-
wie zugleich einschränkend für den MIV (Leistungsfähigkeitseinbußen).  
Grundsätzlich gilt, dass keine der Maßnahmen für sich allein stehen und geplant wer-
den sollte. Wirksame verkehrliche Effekte sind stattdessen nur in einem Verbund aus 
möglichst vielen Elementen möglich, wobei in dem nachhaltigen Modellquartier das 
maximale Umsetzungsniveau angestrebt werden muss, um positive Wirkungen zu er -
zielen und der Vorbildfunktion für weitere Entwicklungen gerecht zu werden . Der tat-
sächliche Umfang sowie die konkrete Planung der Maßnahmen – für die erste Ansatz-
punkte auf konzeptioneller Ebene geliefert wurden – kann aber nur durch detaillierte 
Fachgutachten, die das verkehrliche Ausmaß unter Einbeziehung aktuellster Daten in 
den zeitlichen Kontext (der nächsten 10 bis 20 Jahre) einordnen, erfolgen. Auch des-
halb ist ein Mobilitätskonzept explizit als ein „lebendiges“ Planwerk zu sehen, das ba-
sierend auf neuen Entwicklungen evaluiert bzw. angepasst werden sollte. Falls also z. 
B. ein Element nicht umsetzbar ist oder sich zusätzliche Erkenntnisse ergeben, sollten 
Alternativen mit vergleichbaren verkehrlichen Wirkungen abgewogen werden.  
Für das vorliegende Mobilitätskonzept wurden die zum Bearbeitungszeitpunkt als re-
alistisch anzusetzenden Baulandentwicklungen hinsichtlich einer Verkehrserzeugung 
berücksichtigt. Durch den frühen Planungsstand sowie die Vielzahl an Einflussgrößen 
können die verkehrlichen Wirkungen jedoch nur überschlägig eingeschätzt werden. 
Aufgrund der noch folgenden, konkreten Planungen für einzelne Vorhaben können 
sich dabei sogar noch größere Spannweiten in der Verkehrserzeugung oder der Ver-
kehrsmittelwahl ergeben. In Bezug auf die weiteren Entwicklungen im Quartier sind 
auch deshalb die kontinuierliche Abwägung und Abstimmung aus verkehrlicher und 
städtebaulicher Perspektive erforderlich. Dabei gilt es jeweils kritisch zu hinterfragen 
– und z. B. mittels mikroskopischen Simulationen zu prüfen – welches Ausmaß an vor-
gesehenen Nutzungen tatsächlich verkehrlich abgewickelt werden kann.  
Denn die Wechselwirkungen zwischen der hohen Verkehrsnachfrage sowie den be-
trieblichen Leistungsfähigkeitsgrenzen der Strecken und Knotenpunkte werden zeit-
weise Einschränkungen mit spürbaren Verlustzeiten bewirken. Diese wiederum wer-
den sich auf die Erreichbarkeit zwischen dem Untersuchungsgebiet und allen weite-
ren (zentrumsnahen) Stadtteilen auswirken. Somit sind der städtebaulichen Entwick-
lung im Untersuchungsgebiet bzw. den damit einhergehenden Mehrverkehrsbelas-
tungen von vornherein infrastrukturell bedingte Grenzen gesetzt, die u. a. abhängig 
sind von der Art und Weise, wie die künftige Verkehrsnachfrage abgewickelt wird.  
Es müssen mit jeder Ansiedlung innerhalb des Quartiers die Mobilitätsangebote ent-
sprechend der konkretisierten Nutzungen sowie in Gesamtschau ausgebaut werden, 
damit die berechnete Verkehrsnachfrage möglichst stadtverträglich abgewickelt wer -

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den kann. Das ist insbesondere erforderlich, weil die Haupterschließung im MIV über 
den Albersloher Weg verläuft, der die Verkehre bereits heute zeitweise an seiner ver-
kehrlichen Leistungsfähigkeitsgrenze abwickelt und durch die prognostizierten Mehr-
verkehre noch zusätzlich belastet wird. Zugleich wird der Streckenzug im übergeord-
neten „Masterplan Mobilität 2035+“ als eine ÖPNV-Hochleistungsachse diskutiert. 
 
Zusammenfassend wird aus gutachterlicher Sicht eine Nachverdichtung des zentra-
len Quartiers sehr positiv bewertet. Bei einer entsprechenden Konkretisierung –  ba-
sierend auf den ermittelten Verkehrs- und Mobilitätsdaten – ist aber eine den städte-
baulichen Entwicklungsprozess begleitende Umsetzung des hier entwickelten Mobi-
litätskonzeptes für die stadtverträgliche Abwicklung der Mehrverkehre erforderlich.   
Das gilt insbesondere bei der Entwicklung von Einzelprojekten innerhalb des Quar-
tiers – wobei frühzeitig eine möglichst MIV-freie bzw. -arme Erschließung mit Einzel-
mobilitätskonzepten sowie konkreten Maßnahmen umzusetzen ist.  
Eine serielle Entwicklung, d. h. zunächst Nachverdichtung mit einer späteren Erwei-
terung des Mobilitätsangebotes, wird absehbar zu signifikanten verkehrlichen bzw. 
städtebaulichen Einschränkungen führen. Vor dem Hintergrund eines zu erwarten-
den, langfristigen Entwicklungsprozesses (etwa zehn bis fünfzehn Jahre) sollten je-
doch v. a. die Wirkungen des Konzeptes „S-Bahn Münsterland“, die Weiterentwick-
lung der Radverkehrsinfrastruktur (Fahrradnetz 2.0 bspw. mit Veloroute Münster -E-
verswinkel) bzw. das sich weiterhin zugunsten des Umweltverbundes verändernde 
Mobilitätsverhalten – zuletzt festgestellt in der Mobilitätsbefragung 2022 – einbezo-
gen werden. Die kontinuierliche Prüfung, Anpassung und Vorbereitung der Mobili-
tätsangebote während der Realisierungsstufen ist ein wesentlicher, mit dem hierzu 
erforderlichen zeitlichen Vorlauf zu versehender, Baustein sowie ein zentrales Steu -
erungselement zur stadtverträglichen Abwicklung der Verkehre. So kann insbeson-
dere das Kfz-Mehrverkehrsaufkommen zugunsten des Umweltverbundes reduziert 
werden, vor dem Hintergrund der insgesamt geplanten Nachverdichtung verbleibt 
die Verkehrsnachfrage über alle Verkehrsarten jedoch auf einem hohen Niveau.

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6 Anhang 
6.1 Verkehrserzeugung (Szenario 1) 
 
Wohnen – Verkehrliche Eingangswerte in der Verkehrserzeugung 
Haushaltsgröße Abhängig von planungsbezogenen Kennwerten 
1,5 - 3,0 Einwohner pro Wohneinheit 
Wege pro Einwohner 3,0 - 3,5 Wege pro Einwohner und Tag 
3,3 Wege/Tag für Bewohner im Stadtteil „Hafen“ 
Externe Wege der Einwohner 17,5 % 
Binnenverkehr auf dem Grundstück 
Binnenverkehr im Stadthafen 
5,0 % 
30,0 % 
Besucherverkehr (anteilige Berechnung 
aus den Einwohnerwegen) 15,0 % 
Pkw-Besetzungsgrad 1,2 Einwohner pro Pkw 
1,75 Besucher pro Pkw 
Modal Split (Bewohner) 
MIV-Anteil: 20,0 % - 25,0 %  
22,8 % MIV-Anteil im Stadtteil „Hafen“ 
ÖPNV-Anteil: 2,5 % - 7,5 %  
5,2 % ÖV-Anteil im Stadtteil „Hafen“ 
NMIV-Anteil: 77,5 % - 67,5 %  
72,1 % NMIV-Anteil im Stadtteil „Hafen“ 
Modal Split (Besucher) 
MIV-Anteil: 32,5 % - 37,5 %  
35,0 % MIV-Anteil für „Besucherwege“ 
ÖPNV-Anteil: 5,0 % - 10,0 %  
7,5 % ÖV-Anteil für „Besucherwege“ 
NMIV-Anteil: 62,5 % - 52,5 %  
57,5 % NMIV-Anteil für „Besucherwege“ 
Wirtschaftsverkehr (anteilige Berechnung 
aus der Anzahl der Einwohner) 0,025 Lkw-Fahrten pro Einwohner und Tag

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Gewerbe – Verkehrliche Eingangswerte in der Verkehrserzeugung 
Anzahl der Beschäftigten Abhängig von planungsbezogenen Kennwerten 
Anwesenheit der Beschäftigten 85,0 % 
Wege pro Beschäftigtem 2,5 - 3,0 Wege pro Beschäftigtem und Tag 
Binnenverkehr auf dem Grundstück 5,0 % 
Binnenverkehr im Stadthafen 
Annahme: 10 % bis 15 % der Beschäftigten sind 
bereits als Bewohner im Quartier berücksichtigt. 
Darüber hinaus sind 5 % der Kunden als Bewoh-
ner oder Beschäftigte im Quartier berücksichtigt. 
Binnenverkehr im Stadtgebiet 50,0 % gem. Jahresstatistik 2022 
Berufseinpendler 50,0 % gem. Jahresstatistik 2022 
Kundenverkehr (anteilige Berechnung aus 
der Anzahl der Beschäftigten) 
Abhängig von planungsbezogenen Kennwerten 
zwischen 0,4 - 1,5 Kundenwege pro Beschäftig-
tem und Tag (Untergrenze für „Büro“, Obergren-
ze bei „Mischnutzung“ oder allg. Angaben) 
Konkurrenzeffekt 
Verbundeffekt 
Mitnahmeeffekt 
0 % 
0 % - 15 % (nutzungsspezifisch) 
0 % - 10 % (nutzungsspezifisch) 
Pkw-Besetzungsgrad 1,1 Beschäftigte pro Pkw 
1,1 Kunden pro Pkw 
Modal Split (Beschäftigte) 
MIV-Anteil Pendler: 65,0 % - 75,0 % 
ÖPNV-Anteil Pendler: 22,5 % - 27,5 % 
NMIV-Anteil Pendler: 7,5 % - 2,5 % 
70 % MIV-, 24 % ÖV- sowie 6 % NMIV-Anteil im 
Quell-Ziel-Verkehr gem. Mobilitätsbefragung. 
MIV-Anteil Binnen: 20,0 % - 25,0 % 
ÖPNV-Anteil Binnen: 5,0 % - 10,0 % 
NMIV-Anteil Binnen: 75,0 % - 65,0 % 
22 % MIV-, 7 % ÖV- und 71 % NMIV-Anteil im 
Binnenverkehr gem. Mobilitätsbefragung. 
Modal Split (Kunden) 
MIV-Anteil Pendler: 55,0 % - 60,0 % 
ÖPNV-Anteil Pendler: 5,0 % - 15,0 % 
NMIV-Anteil Pendler: 35,0 % - 30,0 % 
58 % MIV-, 9 % ÖV- sowie 32 % NMIV-Anteil für 
geschäftliche Wege gem. Mobilitätsbefragung. 
MIV-Anteil Binnen: 20,0 % - 25,0 % 
ÖPNV-Anteil Binnen: 5,0 % - 10,0 % 
NMIV-Anteil Binnen: 75,0 % - 65,0 % 
22 % MIV-, 7 % ÖV- und 71 % NMIV-Anteil im 
Binnenverkehr gem. Mobilitätsbefragung. 
Wirtschaftsverkehr (anteilige Berechnung 
aus der Anzahl der Beschäftigten) 0,03 Lkw-Fahrten pro Beschäftigtem und Tag

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Hinweis: In Bezug auf die Abschätzung des Verkehrsaufkommens im Kundenverkehr 
– mit einer Abgrenzung zwischen dem durch eine Nutzung hervorgerufenen Kfz -Ver-
kehrsaufkommen sowie dem reinen Neuverkehrsanteil – wurden folgende verkehrs-
reduzierende Effekte berücksichtigt: 
 Mitnahmeeffekt: Bei Wegen zu einer Einrichtung, besonders in integrierter Lage, 
handelt es sich i. d. R. nicht ausschließlich um Neuverkehre. Ein Teil der Kunden 
sowie Besucher befindet sich auf dem Weg zu einem räumlich an anderer Stelle 
gelegenen Ziel (z. B. auf dem Heimweg nach der Arbeit) und tätigt seine Erledi-
gung als Zwischenstopp. Der Anteil kann abhängig von der Lage eines Standor-
tes und der Qualität der Anbindung an das Netz angenommen werden.  
 Verbundeffekt: Bei mehreren räumlich zusammenliegenden Einrichtungen ver-
schiedener Branchen kann das Besucher-/Kundenaufkommen aus der Summe 
der Besucher und Kunden jeder einzelnen Branche geschätzt werden. Falls ein 
Teil der Kunden mit einer An- und Abreise mehrere Nutzungen aufsucht, ist das 
gesamte Kundenaufkommen im Gebiet geringer als die Summe der Einzelauf-
kommen, wenn die Nutzungen nicht räumlich zusammen angeordnet wären.  
 Konkurrenzeffekt: Falls zu einer Einrichtung in räumlicher Nähe weitere Einrich-
tungen der gleichen Branche bestehen, die einen vergleichbaren Kunden- und 
Besucherkreis haben, ist zu erwarten, dass das Kundenpotenzial der Branche in 
Teilen bereits ausgeschöpft ist. Deshalb kann für die Abschätzung ein Abschlag 
angenommen werden. Die Höhe hängt von der Größe des Einzugsbereichs so-
wie der Zahl der Personen, die zwischen den Nutzungen wählen, ab.

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Einzelhandel (HafenMarkt) – Verkehrliche Eingangswerte in der Verkehrserzeugung 
Anzahl der Beschäftigten Abhängig von planungsbezogenen Kennwerten 
Anwesenheit der Beschäftigten 85,0 % 
Wege pro Beschäftigtem 2,0 – 2,5 Wege pro Beschäftigtem und Tag 
Binnenverkehr auf dem Grundstück 5,0 % 
Binnenverkehr im Stadthafen 
Annahme: 10 % bis 15 % der Beschäftigten sind 
bereits als Bewohner im Quartier berücksichtigt. 
Außerdem sind 25 % der Kunden als Bewohner 
oder Beschäftigte im Quartier berücksichtigt. 
Binnenverkehr im Stadtgebiet 50,0 % gem. Jahresstatistik 2022 
Pendlerverkehr 40,0 % gem. Jahresstatistik 2022 
Kundenverkehr (anteilige Berechnung aus 
der Verkaufsfläche) 
Abhängig von planungsbezogenen Kennwerten 
zwischen 0,5 - 5,0 Kunden je m² Verkaufsfläche 
Konkurrenzeffekt 
Verbundeffekt 
Mitnahmeeffekt 
5 % - 10 % (nutzungsspezifisch) 
20 % 
0 % - 5 % (nutzungsspezifisch) 
Pkw-Besetzungsgrad 1,1 Beschäftigte pro Pkw 
1,2 Kunden pro Pkw 
Modal Split (Beschäftigte) 
MIV-Anteil Pendler: 65,0 % - 75,0 % 
ÖPNV-Anteil Pendler: 22,5 % - 27,5 % 
NMIV-Anteil Pendler: 7,5 % - 2,5 % 
70 % MIV-, 24 % ÖV- sowie 6 % NMIV-Anteil im 
Quell-Ziel-Verkehr gem. Mobilitätsbefragung. 
MIV-Anteil Binnen: 20,0 % - 25,0 % 
ÖPNV-Anteil Binnen: 5,0 % - 10,0 % 
NMIV-Anteil Binnen: 75,0 % - 65,0 % 
22 % MIV-, 7 % ÖV- und 71 % NMIV-Anteil im 
Binnenverkehr gem. Mobilitätsbefragung. 
Modal Split (Kunden) 
MIV-Anteil: 17,5 % - 22,5 % 
ÖPNV-Anteil: 2,5 % - 7,5 % 
NMIV-Anteil: 80,0 % - 70,0 % 
21 % MIV-, 5 % ÖV- und 74 % NMIV-Anteil  für 
Einkaufen gem. Mobilitätsbefragung. 
Wirtschaftsverkehr (anteilige Berechnung 
aus der Anzahl der Beschäftigten) 0,04 Lkw-Fahrten pro Beschäftigtem und Tag

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Freizeit – Verkehrliche Eingangswerte in der Verkehrserzeugung 
Anzahl der Beschäftigten Abhängig von planungsbezogenen Kennwerten 
Anwesenheit der Beschäftigten 85,0 % 
Wege pro Beschäftigtem Abhängig von planungsbezogenen Kennwerten 
2,0 - 3,0 Wege pro Beschäftigtem und Tag 
Binnenverkehr auf dem Grundstück 5,0 % 
Binnenverkehr im Stadthafen 
Annahme: 10 % bis 15 % der Beschäftigten sind 
bereits als Bewohner im Quartier berücksichtigt. 
Außerdem sind 25 % der Besucher als Bewohner 
oder Beschäftigte im Quartier berücksichtigt. 
Binnenverkehr im Stadtgebiet 50,0 % gem. Jahresstatistik 2022 
Pendlerverkehr 40,0 % gem. Jahresstatistik 2022 
Besucherverkehr (anteilige Berechnung 
aus der Fläche) 
Abhängig von planungsbezogenen Kennwerten 
zwischen 10 – 25 Besucher pro 100 m² Fläche (B-
Side), 20 % tägliche Anwesenheit der Mitglieder 
(Ruderverein) und 1 – 3 Besucher pro 100 m² Flä-
che (bei allgemeinen Angaben) 
Pkw-Besetzungsgrad 1,1 Beschäftigte pro Pkw 
1,5 Besucher pro Pkw 
Zuschlag für Bringen und Holen auf die 
Wege der Besucher 1,0 - 2,0 
Modal Split (Beschäftigte) 
MIV-Anteil Pendler: 65,0 % - 75,0 % 
ÖPNV-Anteil Pendler: 22,5 % - 27,5 % 
NMIV-Anteil Pendler: 7,5 % - 2,5 % 
70 % MIV-, 24 % ÖV- sowie 6 % NMIV-Anteil im 
Quell-Ziel-Verkehr gem. Mobilitätsbefragung. 
MIV-Anteil Binnen: 20,0 % - 25,0 % 
ÖPNV-Anteil Binnen: 5,0 % - 10,0 % 
NMIV-Anteil Binnen: 75,0 % - 65,0 % 
22 % MIV-, 7 % ÖV- und 71 % NMIV-Anteil im 
Binnenverkehr gem. Mobilitätsbefragung. 
Modal Split (Besucher) 
MIV-Anteil: 20,0 % - 25,0 % 
ÖPNV-Anteil: 2,5 % - 7,5 % 
NMIV-Anteil: 75,0 % - 70,0 % 
24 % MIV-, 5,5 % ÖV- und 72 % NMIV-Anteil  für 
„Freizeitwege“ gem. Mobilitätsbefragung. 
Wirtschaftsverkehr (anteilige Berechnung 
aus der Anzahl der Beschäftigten) 0,025 Lkw-Fahrten pro Beschäftigtem und Tag

Verkehrserzeugung (Szenario 1)
Stadthäfen
Gesamt Kfz-Verkehr
Plangebiet Mehrverkehr gesamt
Kfz gesamt: 21.249
ÖPNV gesamt: 7.593
Kfz-Quell-/Zielverkehr je Werktag NMIV gesamt: 31.508
Kfz-Fahrten je Werktag 8.982 38,81 % 60.350
Pkw-Fahrten je Werktag 8.741
SV-Fahrten je Werktag 242
ÖPNV-Fahrten je Werktag 3.143 13,58 %
NMIV-Wege je Werktag 11.022 47,62 %
23.148 100,00 %
Plangebiet
Kfz-Quell-/Zielverkehr je Werktag 
Kfz-Fahrten je Werktag 3.344 30,44 %
Pkw-Fahrten je Werktag 3.191
SV-Fahrten je Werktag 153
ÖPNV-Fahrten je Werktag 1.125 10,24 %
NMIV-Wege je Werktag 6.517 59,32 %
10.986 100,00 %
Plangebiet
Kfz-Quell-/Zielverkehr je Werktag 
Kfz-Fahrten je Werktag 3.979 37,67 %
Pkw-Fahrten je Werktag 3.877
SV-Fahrten je Werktag 102
ÖPNV-Fahrten je Werktag 1.448 13,71 %
NMIV-Wege je Werktag 5.135 48,62 %
10.562 100,00 %
Plangebiet
Kfz-Quell-/Zielverkehr je Werktag 
Kfz-Fahrten je Werktag 4.944 31,58 %
Pkw-Fahrten je Werktag 4.845
SV-Fahrten je Werktag 99
ÖPNV-Fahrten je Werktag 1.877 11,99 %
NMIV-Wege je Werktag 8.834 56,43 %
15.655 100,00 %
Gesamtverkehr
Plangebiet 3Nutzung
Gesamtverkehr
Plangebiet 1Nutzung
Gesamtverkehr
Plangebiet 2Nutzung
Gesamtverkehr
Plangebiet 4Nutzung

Verkehrserzeugung (Szenario 1)
Stadthäfen
8.982
3.143
11.022
3.344
1.125
6.517
3.979
1.448
5.135
4.944
1.877
8.834

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 134/149 
 
6.2 Tagesganglinien (Szenario 1)

Tagesganglinien
Stadthäfen
Quell-V. Ziel-V. Gesamt-V. Quell-V. Ziel-V. Gesamt-V. Que ll-V. Ziel-V. Gesamt-V.
00:00-01:00 29 13 43 0 0 0 29 13 43
01:00-02:00 19 2 21 0 0 0 19 2 21
02:00-03:00 7 2 9 0 0 0 7 2 9
03:00-04:00 5 16 20 0 0 0 5 16 20
04:00-05:00 75 70 145 0 0 0 75 70 145
05:00-06:00 176 364 540 0 0 0 176 364 540
06:00-07:00 411 763 1.174 1 3 4 412 765 1.178
07:00-08:00 457 1.180 1.638 5 11 16 463 1.191 1.653
08:00-09:00 427 1.013 1.441 24 25 49 451 1.039 1.490
09:00-10:00 438 815 1.253 22 21 43 460 836 1.297
10:00-11:00 435 621 1.056 19 39 58 454 659 1.113
11:00-12:00 437 548 985 49 29 78 486 577 1.063
12:00-13:00 541 520 1.061 32 57 90 573 577 1.150
13:00-14:00 645 586 1.231 33 18 51 678 604 1.282
14:00-15:00 773 574 1.347 39 27 66 812 601 1.413
15:00-16:00 840 658 1.498 29 21 50 869 679 1.548
16:00-17:00 1.045 780 1.824 30 36 65 1.074 815 1.890
17:00-18:00 987 582 1.569 3 5 8 990 586 1.577
18:00-19:00 843 435 1.278 6 2 9 849 437 1.286
19:00-20:00 577 386 962 2 4 6 579 390 968
20:00-21:00 396 217 614 2 1 4 398 219 617
21:00-22:00 345 106 450 0 0 0 345 106 450
22:00-23:00 256 55 311 0 0 0 256 55 311
23:00-24:00 163 21 184 0 0 0 163 21 184
Summe 10.326 10.327 20.653 298 298 596 10.624 10.624 21.249
Leichtverkehr Schwerverkehr Gesamtverkehr
0
250
500
750
1.000
1.250
1.500
1.750
2.000
00:00-01:00
01:00-02:00
02:00-03:00
03:00-04:00
04:00-05:00
05:00-06:00
06:00-07:00
07:00-08:00
08:00-09:00
09:00-10:00
10:00-11:00
11:00-12:00
12:00-13:00
13:00-14:00
14:00-15:00
15:00-16:00
16:00-17:00
17:00-18:00
18:00-19:00
19:00-20:00
20:00-21:00
21:00-22:00
22:00-23:00
23:00-24:00
Verkehrsstärke [Kfz/h]
Kfz-Gesamtverkehr Stadthäfen
Schwerverkehr
Leichtverkehr
PTV Transport Consult GmbH

Tagesganglinien
Stadthäfen
0
250
500
750
1.000
1.250
1.500
00:00-01:00
01:00-02:00
02:00-03:00
03:00-04:00
04:00-05:00
05:00-06:00
06:00-07:00
07:00-08:00
08:00-09:00
09:00-10:00
10:00-11:00
11:00-12:00
12:00-13:00
13:00-14:00
14:00-15:00
15:00-16:00
16:00-17:00
17:00-18:00
18:00-19:00
19:00-20:00
20:00-21:00
21:00-22:00
22:00-23:00
23:00-24:00
Verkehrsstärke [Kfz/h]
Kfz-Quellverkehr Stadthäfen
Schwerverkehr
Leichtverkehr
0
250
500
750
1.000
1.250
1.500
00:00-01:00
01:00-02:00
02:00-03:00
03:00-04:00
04:00-05:00
05:00-06:00
06:00-07:00
07:00-08:00
08:00-09:00
09:00-10:00
10:00-11:00
11:00-12:00
12:00-13:00
13:00-14:00
14:00-15:00
15:00-16:00
16:00-17:00
17:00-18:00
18:00-19:00
19:00-20:00
20:00-21:00
21:00-22:00
22:00-23:00
23:00-24:00
Verkehrsstärke [Kfz/h]
Kfz-Zielverkehr Stadthäfen
Schwerverkehr
Leichtverkehr
PTV Transport Consult GmbH

Tagesganglinien
Stadthäfen
0
250
500
750
1.000
1.250
1.500
00:00-01:00
01:00-02:00
02:00-03:00
03:00-04:00
04:00-05:00
05:00-06:00
06:00-07:00
07:00-08:00
08:00-09:00
09:00-10:00
10:00-11:00
11:00-12:00
12:00-13:00
13:00-14:00
14:00-15:00
15:00-16:00
16:00-17:00
17:00-18:00
18:00-19:00
19:00-20:00
20:00-21:00
21:00-22:00
22:00-23:00
23:00-24:00
Verkehrsstärke [Kfz/h]
Kfz-Gesamtverkehr Stadthäfen
Quellverkehr
Zielverkehr
PTV Transport Consult GmbH

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6.3 Verkehrserzeugung (Szenario 2) 
 
Wohnen – Verkehrliche Eingangswerte in der Verkehrserzeugung 
Haushaltsgröße Abhängig von planungsbezogenen Kennwerten 
1,5 - 3,0 Einwohner pro Wohneinheit 
Wege pro Einwohner 3,0 - 3,5 Wege pro Einwohner und Tag 
3,3 Wege/Tag für Bewohner im Stadtteil „Hafen“ 
Externe Wege der Einwohner 17,5 % 
Binnenverkehr auf dem Grundstück 
Binnenverkehr im Stadthafen 
5,0 % 
35,0 % 
Besucherverkehr (anteilige Berechnung 
aus den Einwohnerwegen) 15,0 % 
Pkw-Besetzungsgrad 1,35 Einwohner pro Pkw 
1,75 Besucher pro Pkw 
Modal Split (Bewohner) 
MIV-Anteil: 10,0 % - 13,0 %  
ÖPNV-Anteil: 11,0 % - 15,0 %  
NMIV-Anteil: 79,0 % - 72,0 %  
Modal Split (Besucher) 
MIV-Anteil: 27,5 % - 32,5 %  
ÖPNV-Anteil: 7,5 % - 12,5 %  
NMIV-Anteil: 65,0 % - 55,0 % 
Wirtschaftsverkehr (anteilige Berechnung 
aus der Anzahl der Einwohner) 0,015 Lkw-Fahrten pro Einwohner und Tag 
Veränderungen ggü. Szenario 1 in rot

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Gewerbe – Verkehrliche Eingangswerte in der Verkehrserzeugung 
Anzahl der Beschäftigten Abhängig von planungsbezogenen Kennwerten 
Anwesenheit der Beschäftigten 75,0 % 
Wege pro Beschäftigtem 2,5 - 3,0 Wege pro Beschäftigtem und Tag 
Binnenverkehr auf dem Grundstück 5,0 % 
Binnenverkehr im Stadthafen 
Annahme: 12,5 % bis 17,5 % der Beschäftigten 
sind bereits als Bewohner im Quartier berück-
sichtigt. Zudem sind 5 % der Kunden als Bewoh-
ner/Beschäftigte im Quartier berücksichtigt. 
Binnenverkehr im Stadtgebiet 50,0 % gem. Jahresstatistik 2022 
Berufseinpendler 50,0 % gem. Jahresstatistik 2022 
Kundenverkehr (anteilige Berechnung aus 
der Anzahl der Beschäftigten) 
Abhängig von planungsbezogenen Kennwerten 
zwischen 0,4 - 1,5 Kundenwege pro Beschäftig-
tem und Tag (Untergrenze für „Büro“, Obergren-
ze bei „Mischnutzung“ oder allg. Angaben) 
Konkurrenzeffekt 
Verbundeffekt 
Mitnahmeeffekt 
0 % 
0 % - 15 % (nutzungsspezifisch) 
0 % - 10 % (nutzungsspezifisch) 
Pkw-Besetzungsgrad 1,1 Beschäftigte pro Pkw 
1,1 Kunden pro Pkw 
Modal Split (Beschäftigte) 
MIV-Anteil Pendler: 60,0 % - 70,0 %  
ÖPNV-Anteil Pendler: 27,5 % - 32,5 %  
NMIV-Anteil Pendler: 7,5 % - 2,5 % 
 
MIV-Anteil Binnen: 15,0 % - 20,0 %  
ÖPNV-Anteil Binnen: 7,5 % - 12,5 %  
NMIV-Anteil Binnen: 77,5 % - 67,5 % 
Modal Split (Kunden) 
MIV-Anteil Pendler: 50,0 % - 55,0 %  
ÖPNV-Anteil Pendler: 10,0 % - 20,0 %  
NMIV-Anteil Pendler: 35,0 % - 30,0 % 
 
MIV-Anteil Binnen: 15,0 % - 20,0 %  
ÖPNV-Anteil Binnen: 7,5 % - 12,5 %  
NMIV-Anteil Binnen: 77,5 % - 67,5 % 
Wirtschaftsverkehr (anteilige Berechnung 
aus der Anzahl der Beschäftigten) 0,03 Lkw-Fahrten pro Beschäftigtem und Tag 
Veränderungen ggü. Szenario 1 in rot

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 140/149 
 
Einzelhandel (HafenMarkt) – Verkehrliche Eingangswerte in der Verkehrserzeugung 
Anzahl der Beschäftigten Abhängig von planungsbezogenen Kennwerten 
Anwesenheit der Beschäftigten 75,0 % 
Wege pro Beschäftigtem 2,0 – 2,5 Wege pro Beschäftigtem und Tag 
Binnenverkehr auf dem Grundstück 5,0 % 
Binnenverkehr im Stadthafen 
Annahme: 12,5 % bis 17,5 % der Beschäftigten 
sind bereits als Bewohner im Quartier berück-
sichtigt. Zudem sind 5 % der Kunden als Bewoh-
ner/Beschäftigte im Quartier berücksichtigt. 
Binnenverkehr im Stadtgebiet 50,0 % gem. Jahresstatistik 2022 
Pendlerverkehr 40,0 % gem. Jahresstatistik 2022 
Kundenverkehr (anteilige Berechnung aus 
der Verkaufsfläche) 
Abhängig von planungsbezogenen Kennwerten 
zwischen 0,5 - 5,0 Kunden je m² Verkaufsfläche 
Konkurrenzeffekt 
Verbundeffekt 
Mitnahmeeffekt 
5 % - 10 % (nutzungsspezifisch) 
20 % 
0 % - 5 % (nutzungsspezifisch) 
Pkw-Besetzungsgrad 1,1 Beschäftigte pro Pkw 
1,2 Kunden pro Pkw 
Modal Split (Beschäftigte) 
MIV-Anteil Pendler: 60,0 % - 70,0 %  
ÖPNV-Anteil Pendler: 27,5 % - 32,5 %  
NMIV-Anteil Pendler: 7,5 % - 2,5 % 
 
MIV-Anteil Binnen: 15,0 % - 20,0 %  
ÖPNV-Anteil Binnen: 7,5 % - 12,5 %  
NMIV-Anteil Binnen: 77,5 % - 67,5 % 
Modal Split (Kunden) 
MIV-Anteil: 12,5 % - 17,5 %  
ÖPNV-Anteil: 5,0 % - 10,0 %  
NMIV-Anteil: 82,5 % - 72,5 % 
Wirtschaftsverkehr (anteilige Berechnung 
aus der Anzahl der Beschäftigten) 0,04 Lkw-Fahrten pro Beschäftigtem und Tag 
Veränderungen ggü. Szenario 1 in rot

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 141/149 
 
Freizeit – Verkehrliche Eingangswerte in der Verkehrserzeugung 
Anzahl der Beschäftigten Abhängig von planungsbezogenen Kennwerten 
Anwesenheit der Beschäftigten 75,0 % 
Wege pro Beschäftigtem Abhängig von planungsbezogenen Kennwerten 
2,0 - 3,0 Wege pro Beschäftigtem und Tag 
Binnenverkehr auf dem Grundstück 5,0 % 
Binnenverkehr im Stadthafen 
Annahme: 12,5 % bis 17,5 % der Beschäftigten 
sind bereits als Bewohner im Quartier berück-
sichtigt. Zudem sind 5 % der Kunden als Bewoh-
ner/Beschäftigte im Quartier berücksichtigt. 
Binnenverkehr im Stadtgebiet 50,0 % gem. Jahresstatistik 2022 
Pendlerverkehr 40,0 % gem. Jahresstatistik 2022 
Besucherverkehr (anteilige Berechnung 
aus der Fläche) 
Abhängig von planungsbezogenen Kennwerten 
zwischen 10 – 25 Besucher pro 100 m² Fläche (B-
Side), 20 % tägliche Anwesenheit der Mitglieder 
(Ruderverein) und 1 – 3 Besucher pro 100 m² Flä-
che (bei allgemeinen Angaben) 
Pkw-Besetzungsgrad 1,1 Beschäftigte pro Pkw 
1,5 Besucher pro Pkw 
Zuschlag für Bringen und Holen auf die 
Wege der Besucher 1,0 - 2,0 
Modal Split (Beschäftigte) 
MIV-Anteil Pendler: 60,0 % - 70,0 %  
ÖPNV-Anteil Pendler: 27,5 % - 32,5 %  
NMIV-Anteil Pendler: 7,5 % - 2,5 % 
 
MIV-Anteil Binnen: 15,0 % - 20,0 %  
ÖPNV-Anteil Binnen: 7,5 % - 12,5 %  
NMIV-Anteil Binnen: 77,5 % - 67,5 % 
Modal Split (Besucher) 
MIV-Anteil: 15,0 % - 20,0 %  
ÖPNV-Anteil: 5,0 % - 10,0 %  
NMIV-Anteil: 77,5 % - 72,5 % 
Wirtschaftsverkehr (anteilige Berechnung 
aus der Anzahl der Beschäftigten) 0,025 Lkw-Fahrten pro Beschäftigtem und Tag 
Veränderungen ggü. Szenario 1 in rot

Verkehrserzeugung (Szenario 2)
Stadthäfen
Gesamt Kfz-Verkehr
Plangebiet Mehrverkehr gesamt
Kfz gesamt: 16.479
ÖPNV gesamt: 9.178
Kfz-Quell-/Zielverkehr je Werktag NMIV gesamt: 30.398
Kfz-Fahrten je Werktag 7.042 33,23 % 56.055
Pkw-Fahrten je Werktag 6.818
SV-Fahrten je Werktag 223
ÖPNV-Fahrten je Werktag 3.686 17,39 %
NMIV-Wege je Werktag 10.465 49,38 %
21.193 100,00 %
Plangebiet
Kfz-Quell-/Zielverkehr je Werktag 
Kfz-Fahrten je Werktag 2.286 22,68 %
Pkw-Fahrten je Werktag 2.175
SV-Fahrten je Werktag 111
ÖPNV-Fahrten je Werktag 1.586 15,74 %
NMIV-Wege je Werktag 6.207 61,58 %
10.079 100,00 %
Plangebiet
Kfz-Quell-/Zielverkehr je Werktag 
Kfz-Fahrten je Werktag 3.171 32,37 %
Pkw-Fahrten je Werktag 3.073
SV-Fahrten je Werktag 98
ÖPNV-Fahrten je Werktag 1.687 17,22 %
NMIV-Wege je Werktag 4.939 50,42 %
9.796 100,00 %
Plangebiet
Kfz-Quell-/Zielverkehr je Werktag 
Kfz-Fahrten je Werktag 3.980 26,56 %
Pkw-Fahrten je Werktag 3.881
SV-Fahrten je Werktag 99
ÖPNV-Fahrten je Werktag 2.219 14,81 %
NMIV-Wege je Werktag 8.787 58,63 %
14.987 100,00 %
Gesamtverkehr
Plangebiet 3Nutzung
Gesamtverkehr
Plangebiet 1Nutzung
Gesamtverkehr
Plangebiet 2Nutzung
Gesamtverkehr
Plangebiet 4Nutzung

Verkehrserzeugung (Szenario 2)
Stadthäfen
7.042
3.686
10.465
2.286
1.5866.207
3.171
1.687
4.939
3.980
2.219
8.787

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 144/149 
 
6.4 Tagesganglinien (Szenario 2)

Tagesganglinien
Stadthäfen
Quell-V. Ziel-V. Gesamt-V. Quell-V. Ziel-V. Gesamt-V. Que ll-V. Ziel-V. Gesamt-V.
00:00-01:00 21 8 29 0 0 0 21 8 29
01:00-02:00 14 2 15 0 0 0 14 2 15
02:00-03:00 5 2 7 0 0 0 5 2 7
03:00-04:00 3 10 13 0 0 0 3 10 13
04:00-05:00 54 52 106 0 0 0 54 52 106
05:00-06:00 123 283 406 0 0 0 123 283 406
06:00-07:00 306 593 898 1 2 3 307 594 901
07:00-08:00 335 922 1.257 4 9 13 340 930 1.270
08:00-09:00 325 798 1.123 20 22 43 345 820 1.165
09:00-10:00 338 646 983 22 20 42 359 666 1.025
10:00-11:00 342 488 831 16 36 53 359 525 883
11:00-12:00 344 429 773 48 27 75 392 456 848
12:00-13:00 425 402 826 29 54 83 453 456 909
13:00-14:00 504 455 959 28 14 42 532 469 1.001
14:00-15:00 602 447 1.049 35 23 58 637 470 1.108
15:00-16:00 661 510 1.171 26 17 43 687 527 1.214
16:00-17:00 821 597 1.417 27 33 60 847 630 1.477
17:00-18:00 769 435 1.204 2 3 5 771 437 1.209
18:00-19:00 654 325 979 5 1 6 659 327 986
19:00-20:00 445 288 733 1 2 3 446 290 736
20:00-21:00 301 161 462 1 1 2 303 162 464
21:00-22:00 263 72 335 0 0 0 263 72 335
22:00-23:00 196 37 233 0 0 0 196 37 233
23:00-24:00 123 14 137 0 0 0 123 14 137
Summe 7.974 7.974 15.948 265 265 531 8.239 8.239 16.479
Leichtverkehr Schwerverkehr Gesamtverkehr
0
250
500
750
1.000
1.250
1.500
1.750
2.000
00:00-01:00
01:00-02:00
02:00-03:00
03:00-04:00
04:00-05:00
05:00-06:00
06:00-07:00
07:00-08:00
08:00-09:00
09:00-10:00
10:00-11:00
11:00-12:00
12:00-13:00
13:00-14:00
14:00-15:00
15:00-16:00
16:00-17:00
17:00-18:00
18:00-19:00
19:00-20:00
20:00-21:00
21:00-22:00
22:00-23:00
23:00-24:00
Verkehrsstärke [Kfz/h]
Kfz-Gesamtverkehr Stadthäfen
Schwerverkehr
Leichtverkehr
PTV Transport Consult GmbH

Tagesganglinien
Stadthäfen
0
250
500
750
1.000
1.250
1.500
00:00-01:00
01:00-02:00
02:00-03:00
03:00-04:00
04:00-05:00
05:00-06:00
06:00-07:00
07:00-08:00
08:00-09:00
09:00-10:00
10:00-11:00
11:00-12:00
12:00-13:00
13:00-14:00
14:00-15:00
15:00-16:00
16:00-17:00
17:00-18:00
18:00-19:00
19:00-20:00
20:00-21:00
21:00-22:00
22:00-23:00
23:00-24:00
Verkehrsstärke [Kfz/h]
Kfz-Quellverkehr Stadthäfen
Schwerverkehr
Leichtverkehr
0
250
500
750
1.000
1.250
1.500
00:00-01:00
01:00-02:00
02:00-03:00
03:00-04:00
04:00-05:00
05:00-06:00
06:00-07:00
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09:00-10:00
10:00-11:00
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12:00-13:00
13:00-14:00
14:00-15:00
15:00-16:00
16:00-17:00
17:00-18:00
18:00-19:00
19:00-20:00
20:00-21:00
21:00-22:00
22:00-23:00
23:00-24:00
Verkehrsstärke [Kfz/h]
Kfz-Zielverkehr Stadthäfen
Schwerverkehr
Leichtverkehr
PTV Transport Consult GmbH

Tagesganglinien
Stadthäfen
0
250
500
750
1.000
1.250
1.500
00:00-01:00
01:00-02:00
02:00-03:00
03:00-04:00
04:00-05:00
05:00-06:00
06:00-07:00
07:00-08:00
08:00-09:00
09:00-10:00
10:00-11:00
11:00-12:00
12:00-13:00
13:00-14:00
14:00-15:00
15:00-16:00
16:00-17:00
17:00-18:00
18:00-19:00
19:00-20:00
20:00-21:00
21:00-22:00
22:00-23:00
23:00-24:00
Verkehrsstärke [Kfz/h]
Kfz-Gesamtverkehr Stadthäfen
Quellverkehr
Zielverkehr
PTV Transport Consult GmbH

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 148/149 
 
6.5 Konzeptskizze für das Mobilitätskonzept

Mobilitätskonzept Stadthäfen
Konzeptskizze
M
M
M
T
T
T
M
Karte: FALTIN+SATTLER
B
Legende
MIV-Hauptnetz
Quartierserschließung
Rad-/Fußwegenetz
WLE-Trasse
Verknüpfung
Modaler Filter
Brücke / TunnelB T
Standortvorschlag / Such-
raum für ein Mobility HubM
Haltepunkt WLES
Zukunftsvision: quartiers-
spezifische Systemergän-
zung 
Zentrale Bushaltestelle
M
M
B
M
B
M
T
S

Anlage A

2574 Zeichen

Anlage A zur V/0378/2023 
Kurzüberblick 
Mit der vorliegenden Vorlage wird über das Ergebnis des Werkstattverfahrens berichtet, das im 
Hafenbereich im September 2022 durchgeführt worden ist. Zudem sind mit der Vorlage Be-
schlussfassungen zu städtebaulichen Ziel-Kennwerten für das geplante Quartier an der Theodor-
Scheiwe-Straße, zur Durchführung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswett-
bewerbs für das genannte Quartier sowie Grundsatzentscheidungen zu künftigen Brückenverbin-
dungen verbunden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden insbesondere folgende Ziele bzw. Leitorientierungen aus dem ISM-
Prozess verfolgt: 
 
 Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-
Westfalen 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0901  Stadt- und Regionalentwicklung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X teilw. 
Für die Durchführung des Realisierungswettbewerbs für das Modellquartier an der Theodor-
Scheiwe-Straße entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von brutto 210.000 €.  
Im Anschluss an den Realisierungswettbewerbs werden für die weitere Qualifizierung weitere 
Haushaltsmittel von geschätzt brutto 180.000 € in 2025 benötigt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Der Rat der Stadt Münster hat am 26. August 2020 die Entwicklung neuer urbaner Stadtquartiere 
südlich des Dortmund-Ems-Kanals (DEK) beschlossen (s. V/0435/2020). Aufbauend darauf hat 
der Rat der Stadt Münster im Jahr 2021 die Durchführung eines Werkstattverfahrens beschlossen 
(s. V/0238/2021). Das Büro FALTIN-SATTLER Düsseldorf GmbH wurde nach einem EU-weiten 
Ausschreibungsverfahren beauftragt und das Verfahren wurde im September 2022 durchgeführt. 
Nach Abschluss des Werkstattverfahrens ist die Durchführung eines städtebaulich-
freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs – unter Berücksichtigung der Rahmenbedingun-
gen gem. V/0090/2023 – der nächste Schritt zur Qualifizierung der Fläche an der Theodor-
Scheiwe-Straße.

Beschlussvorlage

25740 Zeichen

V/0378/2023 
V/0378/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neue Stadtquartiere am Dortmund-Ems-Kanal: Auslobung eines städtebaulich-
freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs für den Bereich der Theodor-Scheiwe-Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   15.11.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Anhörung 
   22.11.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Vorberatung 
   28.11.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   29.11.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   30.11.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   13.12.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Dokumentation des Werkstattverfahrens (Anlage 1) zur Entwicklung der neuen Stadtquartiere 
am Dortmund-Ems-Kanal (DEK) wird zur Kenntnis genommen. 
2. Das Mobilitätskonzept Stadthäfen (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.  
3. Die städtebaulichen (Ziel-) Kennwerte für das Modellquartier Theodor -Scheiwe-Straße (gem. der 
Begründung zu Beschlusspunkt 3.), die auf Grundlage des Werkstattverfahrens konkretisiert wurden 
und Eingang in das folgende Qualifizierungsverfahren finden werden, werden beschlossen. 
Stadtplanungsamt 
 
02.11.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Franke 
Telefon: 492-6181 
FrankeMoritz@stadt-
muenster.de 
 
Frau de Vries  
Telefon: 492-6183 
deVriesNicole@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0378/2023 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, als nächsten Schritt ein städtebauliches  Qualifizierungsverfahren 
für die Entwicklung des Quartiers Theodor-Scheiwe-Straße durchzuführen und dafür einen begrenzt 
offenen, einphasigen städtebaulich -freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb auf Basis des 
Entwurfs des Auslobungstextes (Anlage 3) nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) 
auszuloben. 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Wegeverbindung in Form einer Ponton -Brücke über den 
Stadthafen 1, eine weitere Fuß- und Radwegbrücke über den D EK zur Verbindung der Bereiche an 
der Nieberdingstraße und am Stadthafen 2, sowie keine weitere Brücke über den DEK vom Bereich 
südlich Stadthafen 1 in das neue Stadtquartier an der Theodor-Scheiwe-Straße zu prüfen (Anlage 4). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Durchführung des Qualifizierungsverfahrens für den Be-
reich der Theodor-Scheiwe-Straße voraussichtlich Kosten in Höhe von brutto 210.000 € (154.700 € 
Preisgelder für den Wettbewerb + 55.300 € Verfahrenskosten / Preisrichterhonorare) entstehen.  
Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb werden für die weitere Qualifizierung in 2025 Haus-
haltsmittel von geschätzt brutto 180.000 € benötigt. Etwaige spätere Kosten, die im Rahmen der 
weiteren Umsetzung der Quartiersentwicklungen am Dortmund-Ems-Kanal entstehen werden, sind 
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar.  
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwick-
lung, Stadtplanung 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4035 Modellquartier Kanalkante 
Südost 
   
Auszahlungen   2024 210.000  
   2025 180.000  
Summe Auszahlungen  390.000  
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2024 bei der o. g. 
Investitionsmaßnahme ausschließlich im Jahr 2024 veranschlagt. Um die Veranschlagung an den 
voraussichtlichen Mittelabfluss anzupassen wird von der Verwaltung ein Veränderungsblatt in die 
Haushaltsberatungen 2024 eingebracht. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der 
Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die 
Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Münster hat auf Basis der  Vorlage V/0435/2020 am 26. August 2020 die Entwick-
lung neuer urbaner Stadtquartiere südöstlich des Dortmund-Ems-Kanals (in den Bereichen Theodor-
Scheiwe-Straße, Nieberdingstraße / Eulerstraße) beschlossen. Mit dem Ratsbeschluss vom 23. Juni 
2021 (V/0238/2021) wurde das Betrachtungsgebiet für das Werkstattverfahren um die Fläche Am 
Hawerkamp / Stadthafen 2 westlich des Kanals erweitert, da zwischen den genannten Teilbereichen 
funktionale Abhängigkeiten, die insbesondere Mobilitäts- und Freiraumaspekte betreffen, bestehen.

- 3 - 
V/0378/2023 
Mit dem Beschluss erfolgten die Ausschreibung und Vergabe der Konzeptionierung, fachlichen 
Betreuung, Moderation und Dokumentation eines Werkstattv erfahrens und anschließenden 
Qualifizierungsverfahrens als wichtiger Schritt der Quartiersentwicklung. Das Werkstattverfahren ist 
im Spätsommer 2022 durchgeführt worden und hat die Quartiersentwicklung öffentlichkeitswirksam 
eingeläutet. In der Prozessarchitektur zur Quartiersentwicklung ist auch die Einbindung des Hafen-
dialogs (vgl. V/0150/2019) berücksichtigt worden: Im August 2022 wurde im Rahmen des Hafenrat-
schlags #3 über das anstehende Werkstattverfahren informiert und die anwesenden Hafenakteurin-
nen und -akteure wurden eingeladen, sich in das Verfahren einzubringen. Als nächster wichtiger 
Planungsschritt soll nun auf Grundlage der vorliegenden Vorlage ein Beschluss für die Auslobung 
eines städtebaulich-freiraumplanerischen Qualifizierungsverfahrens für den Bereich der Theodor -
Scheiwe-Straße gefasst werden. Der Vergabeprozess soll unmittelbar nach Beschlussfassung 
dieser Vorlage starten. 
Zu Beschlusspunkt 1.: 
Mehr als 120 Personen kamen am 2. und 3. September 2022 im Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland zusammen, um grundlegende Leitideen für die neuen Stadtquartiere Theodor-Scheiwe-
Straße, Nieberdingstraße / Eulerstraße und Am Hawerkamp / Stadthafen 2 zu entwickeln und zu dis-
kutieren. Unter ihnen waren Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung, Anwohnende, 
interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, W irtschaft 
und Zivilgesellschaft. In den vier Werkstattgruppen „Öffentlicher Raum & Mobilität“, „Urbanes Arbeiten 
& Innovation“, „Vielfalt & Zusammenleben“ und „Landschaft & Nachhaltigkeit“ erarbeiteten die Teil-
nehmenden an Stadtmodellen, wie die neuen Quartiere zukünftig aussehen könnten. Dabei sind auch 
die Planungsleitlinien, die am 26.08.2020 vom Rat der Stadt Münster beschlossen wurden, beachtet 
worden. Professionell begleitet wurde die Arbeit der vier Werkstattgruppen von renommierten Stadt-
planerinnen und Stadtplanern. Parallel dazu gab es die Möglichkeit, über die digitale Plattform „Betei-
ligung NRW“ Ideen und Anregungen einzureichen. Bei der Planung des Dialogverfahrens wurden die 
„Leitorientierungen für eine gute Öffentlichkeitsbeteiligung – Kommunikation, Partizipation und Kopro-
duktion in Münster“ (vgl. V/0553/2021) berücksichtigt. 
Über die Ergebnisse des Werkstattverfahrens in Form einer Kurzfassung der Dokumentation sowie 
eines Perspektivplans ist mit der Vorlage V/0105/2023 berichtet worden. Die Langfassung der Werk-
stattdokumentation liegt dieser Vorlage bei (Anlage 1). 
Zu Beschlusspunkt 2.: 
Im Auftrag der Stadt Munster erstellt die PTV Transport Consult GmbH derzeit den „Masterplan Mobi-
lität 2035+“ in Form eines integrierten Mobilitätskonzeptes: Mit einem vergleichsweise hohen Abstrak-
tionsniveau liegt der Fokus  dort auf dem Verkehrs - und Mobilitätssystem im gesamten Stadtgebiet 
unter Berücksichtigung regionaler Verknüpfungen. Basierend auf verschiedenen Szenarien werden 
Maßnahmenvorschläge erarbeitet, die den Handlungsspielräumen der Stadt – unter der Prämisse 
einer zukünftigen Klimaneutralität im Bereich Mobilität – eine Richtung geben.  
Parallel hierzu werden in Münster an unterschiedlichen Orten bereits heute Entwicklungen (z. B. Mo-
bilstandortkonzept, Fahrradnetz 2.0, Parkraumkonzept, Neugestaltung ÖPNV -Angebot) und Maß-
nahmen (z. B. Fahrrads traßen 2.0, Velorouten, 3.000 Fahrradstellplätzeprogramm, Modellprojekte 
„Faires Parken“) vorangetrieben, die ebenso Einfluss auf das Mobilitätsverhalten – und damit auf die 
Inhalte im Masterplanprozess – haben können. Konkret betrifft das u. a. auch das Umfeld der Stadt-
häfen Münster, in dem zur Entwicklung neuer Stadtquartiere am Dortmund-Ems-Kanal ein Werkstatt-
verfahren durchgeführt wurde, in dem das Thema  „Mobilität“ als integrativer Bestandteil betrachtet 
wurde. Neben der Erschließung und Lösungsmöglich keiten für den hohen Parkdruck wurden insbe-
sondere nachhaltige Mobilitätsformen (Mobilstationen, Car- und Bikesharing usw.) diskutiert, um Kfz-
Verkehre in den Quartieren weitestgehend zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten. 
In diesem Zusammenhang wurde durch die PTV Transport Consult GmbH parallel zum Werkstattver-
fahren und unter Berücksichtigung der Ergebnisse ein nachhaltiges Mobilitätskonzept für die Entwick-

- 4 - 
V/0378/2023 
lungen im Bereich der Stadthäfen Münster erstellt, in das auch „Best -Practice-Maßnahmen“ einge-
flossen sind (Anlage 2). Das Mobilitätskonzept sieht grundsätzlich vor, dass besonders der Umwelt-
verbund und smarte Mobilitätslösungen, die auf eine Verkehrsreduktion und dauerhafte Verkehrsver-
meidung abzielen, eine Priorisierung erfahren. Zur Förderung eines nachhaltigen Mobilitätsverhaltens 
werden etwa umfangreiche betriebliche und bauliche Maßnahmen vorgeschlagen, wozu auch soge-
nannte Pull- und Push-Maßnahmen zählen, die Anreize setzen (z. B. in Form von Mobilstationen, 
Coworking-Spaces oder einer Takt verdichtung im ÖPNV) bzw. den motorisierten Individualverkehr 
einschränken (z. B. durch die Ausweisung von autoreduzierten oder autofreien (Teil-)Quartieren). 
Zusammenfassend wird aus gutachterlicher Sicht die Nachverdichtung der am DEK geplanten Quar-
tiere sehr positiv bewertet. Bei einer entsprechenden Konkretisierung – basierend auf den ermittelten 
Verkehrs- und Mobilitätsdaten – zeigt das Mobilitätskonzept Lösungsansätze für eine stadtverträgli-
che Abwicklung der entstehenden Mehrverkehre auf und sieht eine den städtebaulichen Entwick-
lungsprozess begleitende Umsetzung als erforderlich an.  Vor dem Hintergrund eines zu erwartenden 
langfristigen Entwicklungsprozesses sind vor allem die Wirkungen des Konzeptes „S -Bahn-
Münsterland“, die Überplanung des ÖPNV -Angebotes, die Weiterentwicklung der Radverkehrsinfra-
struktur sowie das sich weiterhin zugunsten des Umweltverbundes verändernde Mobilitätsverhalten – 
zuletzt festgestellt in der Mobilitätsbefragung 2022 – zu beobachten. Die kontinuierliche Prüfung und 
mit dem erforderlichen zeitlichen Vorlauf begleitende Anpassung der Mobilitätsangebote während der 
Realisierungsstufen ist hierbei wesentlicher Baustein und Steuerungsinstrument zur stadtverträgli-
chen Abwicklung der Mehrverkehre. 
Das Mobilitätskonzept ist im weiteren Entwicklungsprozess der Modellquartiere 4 – 5 auf eine stufen-
weise Fortschreibung angelegt, die mit den verschiedenen Stadtbausteinen (Wettbewerbsergebnisse 
zu den Modellquartieren) aufwächst. 
Zu Beschlusspunkt 3.: 
Die vom Rat beschlossene Grundsatz -Vorlage V/0435/2020 enthielt bereits erste Annahmen über 
potenzielle städtebauliche Kennwerte für eine Quartiersentwicklung an der Theodor-Scheiwe-Straße. 
Diese Kennwerte wurden gem. einem vom Rat beschlossenen Prüfauftrag im Zuge des Werkstattver-
fahrens und der Arbeit am Modell überprüft. Nach Abschluss des Werkstattverfahrens hat das Unter-
nehmen Osmo Holz & Color  erklärt, die bestehenden gewerblichen Betriebsteile an der Theodor -
Scheiwe-Straße neu strukturieren und diese nahe der Umgehungsstraße konzentrieren zu wollen. 
Unter Berücksichtigung des Beschlusses des Rates zur Vorlage V/0090/2023 werden daher nun fol-
gende, aktualisierte städtebauliche (Ziel-) Kennwerte für das Modellquartier Theodor-Scheiwe-Straße 
bei dem auszulobenden Qualifizierungsverfahren in Ansatz gebracht: 
Kennwerte Modellquartier Theodor-Scheiwe-Straße (Urbanes Gebiet gem. § 6a BauNVO) 
Plangebietsgröße (neu): ca. 10,8 Hektar (ha) (100 %) 
abzgl. der öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen: ca.   4,3 ha (ca. 40 %) 
Verbleibende Nettobaufläche ca.   6,5 ha (ca. 60 %) 
Geplante durchschnittliche Geschossflächenzahl (GFZ): 3,0 (Obergrenze gem. § 17 BauNVO) 
 
Bruttogeschossfläche (BGF): ca. 195.000 qm (100 %) 
…davon anteilige BGF für Wohnnutzungen (Wohn-BGF) ca. 135.000 qm (ca. 70 %) 
...davon anteilige BGF für Büros/Praxen/Dienstleistung ca.   60.000 qm (ca. 30 %)

- 5 - 
V/0378/2023 
Für das geplante, ca. 10,8 Hektar (ha) große Quartier ist die Realisierung eines breiten Wohnungsmi-
xes mit langfristig etwa 1.3 50 neuen Wohneinheiten (kurz: WE; Annahme dabei: 1 WE je  100 qm 
BGF; 135.000 qm / 100 qm = 1.350 WE) vorgesehen. Es soll ein urbanes, gemischt genutztes, mehr-
geschossiges Quartier mit einer dem Ort angemessenen hohen städtebaulichen Dichte  entstehen. 
Die Zielvorgabe orientiert sich mit einer rechnerischen Geschossflächenzahl (kurz: GFZ; diese ist 
Ausdruck der städtebaulichen Dichte und gibt an, wieviel Geschossfläche im Verhältnis zur Grund-
stücksfläche errichtet werden darf) von ca. 3,0 (195.000 qm / 6,5 ha) an den oberen orientierenden 
Dichtewerten für urbane Gebiete gem. § 17 Baunutzungsverordnung (BauNVO). 
Mit Beschluss des Rates zur Vorlage V/0435/2020 wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob im 
Plangebiet mindestens 25 % Wohnungen zusätzlich entstehen könnten, die ggf. durch entsprechende 
Reduzierung der Büronutzungen oder eine höhere Dichte erreicht werden könnten, wobei sich dieser 
Prüfauftrag auf ein größeres und ca. 20 ha umfassendes Plangebiet mit ca. 2.000 WE (bei einer 
rechnerischen GFZ von ca. 2,6) bezog. Unter Berücksichtigung der neuen Beschlusslage (vgl. 
V/0090/2023) hat die Verwaltung den zur Vorlage V/0435/2020 gefassten Auftrag mit folgendem Er-
gebnis geprüft:  
Die Werkstattarbeit – diese umfasste bewusst eine Arbeit am städtebaulichen Strukturmodell, an dem 
sich auch Höhen und Dichten leicht ablesen lassen – hat gezeigt, dass eine höhere Dichte grundsätz-
lich möglich und städtebaulich verträglich ist.  Im Hinblick auf den geplanten, hohen Anteil an öffentli-
chen Grünflächen und die innenstadtnahe Lage des Plangebiets wird eine städtebauliche Dichte – 
orientiert am oberen Dichtewert für urbane Gebiete gem. § 17 Baunutzungsverordnung – als verträg-
lich angesehen. 
Dadurch können nun voraussichtlich ca. 1.350 Wohneinheiten realisiert werden, was einer Steigerung 
um ca. 270 WE bzw. ca. 25 % (bezogen auf einen rechnerischen Wert von ca. 1.080 WE, der unter 
den in der Vorlage V/0435/2020 genannten Rahmenbedingungen für die hier in Rede stehende Plan-
gebietsgröße zu erwarten gewesen wäre) entspricht.  Hiermit wird dem o.a. Prüfauftrag des Rates 
gefolgt und positiv entsprochen. Eine Dichteerhöhung zulasten gewerblicher Nutzungen wird nicht 
empfohlen, da hierdurch das städteb auliche Ziel des urbanen Quartiers mit einer „Mischung“ aus 
Wohnen und Gewerbe beeinträchtigt wäre.  
Zu Beschlusspunkt 4.: 
Auf Grundlage der Ergebnisse des im September 2022 durchgeführten Werkstattverfahrens und auf 
Basis des Perspektivplans (vgl. Anlage 1, S. 79) sollen nun städtebaulich-freiraumplanerische Qualifi-
zierungsverfahren folgen. Als nächsten planerischen Schritt sieht die Verwaltung einen städtebaulich-
freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb (nach RPW 2013)  für den Bereich der Theodor -
Scheiwe-Straße vor (vgl. Anlage 3). Der Bereich der Theodor -Scheiwe-Straße soll aufgrund seines 
großen städtebaulichen Potenzials und seiner prominenten Lage am Dortmund -Ems-Kanal und un-
mittelbar gegenüber vom Stadthafen 1 sowie aufgrund der planungsrechtlichen Vorprägung als erstes 
weiter qualifiziert werden. Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen dem Lütkenbecker Weg im 
Norden, der Umgehungsstraße im Osten , dem Albersloher Weg im Süden sowie dem Dortmund -
Ems-Kanal im West en; ausgenommen sind das Baumarktgrundstück nebst Abholmarkt, die Feuer-
wache 2 sowie Teilflächen des dort ansässigen Gewerbebetriebes Osmo Holz & Color (vgl. Anlage 
3). 
Im Rahmen der Wettbewerbsbearbeitung wird aufgrund bestehender Planungsabsichten zur Ne u-
strukturierung des Gewerbebetriebes Osmo Holz & Color, der sich im Nordosten des Plangebiets 
befindet, ein städtebaulich-freiraumplanerisches Gesamtkonzept mit Einbezug und Neustrukturierung 
des Gewerbebetriebs vorgegeben.  
Das geplante Quartier soll in p uncto Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Vielfalt und Mobilität neue Maßstä-
be setzen: Es soll ein zukunftsweisendes, flächensparendes, klimapositives und grünes Quartier des 
21. Jahrhunderts entstehen. Inklusion und Barrierefreiheit sollen als universelle Prinzipien berücksich-
tigt werden. Das Wohnungsangebot soll insbesondere ein finanziell leistbares Wohnen im Sinne der

- 6 - 
V/0378/2023 
"Sozialgerechten Bodennutzung Münster" (SoBoMü)  ermöglichen, bezahlbaren Wohnraum – u.a. 
auch für Auszubildende – bieten und somit einen erheblichen Beitrag zur Entlastung des Wohnungs-
marktes in Münster leisten. Auch gemeinschaftliche und familiäre Wohnformen sollen entstehen. Es 
soll ein neues lebendiges Quartier in einer dichten, vitalen Mischung aus Wohnen und Arbeiten – so-
wohl im gesamten Quar tier als auch in einzelnen Gebäuden – entstehen. Der urbane Mix des Quar-
tiers soll insbesondere auch durch "lebendige" Erdgeschosse entstehen, z. B. durch Räume für Ge-
meinschaft, kulturelle und soziale Treffpunkte, Läden, Orte zum Arbeiten, für Dienstleistungen sowie 
für urbane Produktionsstätten und Handwerks betriebe, Galerien oder Gastronomie . Neben diesen 
Nutzungsmischungen zur Vermeidung einer Monostruktur gilt es, möglichst alle zukünftigen Baufelder 
mit dem Dortmund -Ems-Kanal bzw. dem Erlebniselement Wasser zu verknüpfen. Durch die räumli-
chen Gegebenheiten werden hohe Ansprüche an den Aspekt der Freiraumplanung gestellt. Nachhal-
tige und klimaschonende Mobilitätsformen sollen kennzeichnend für das Gebiet sein. Geplant werden 
soll ein autoarmes bzw. in Teilen autofreies Quartier. Insbesondere sollen die „sanfte“ Mobilität zu 
Fuß oder mit dem Rad  gefördert und n eue verkehrsvermeidende, integrale und flexible Lösungen 
gestärkt werden. Es soll ein f ahrradfreundliches Gebiet mit hervorragender Radwegeanbindung ent-
stehen. Sichere und gut erreichbare Radstellanlagen in ausreichender Anzahl sollen von vorneherein 
mitgeplant werden. Eine zentrale Mobilstation am Albersloher Weg soll ein breites Angebot (Sharing-
Angebote, ÖPNV etc.) bieten, Verkehrsmittel vernetzen, den Umstieg zwischen verschiedenen Ver-
kehrsarten ermöglichen und zum Verzicht auf das eigene Auto beitragen. Die Station soll sowohl ge-
samtstädtische Funktion übernehmen, als auch – zumindest in Teilen – Quartiersgarage für künftige 
Anwohnende und Besuchende sein. Ein autofreies bzw. -armes Wohnumfeld soll z.B. durch zusätzli-
che dezentrale Quartiersgaragen geschaffen werden. Im Wettbewerb ist ein  integriertes städtebau-
lich-freiraumplanerisches Gesamtkonzept für das Plangebiet zu entwickeln. 
Um der Aufgabenstellung gerecht zu werden,  sind Bearbeitungsgemeinschaften bestehend aus 
Stadtplanerinnen und Stadtplanern mit Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten zur 
Teilnahme am Wettbewerb berechtigt. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erstellung eines städte-
baulich-freiraumplanerischen Entwurfs / Rahmenplans auf Basis der Werkstattergebnisse  inklusive 
des Perspektivplans sowie der vom Rat am 26.08.2020 beschlossenen Planungsleitlinien. Die Wett-
bewerbsaufgabe soll von maximal 15 Teams bearbeitet werden, von denen fünf Bearbeitungsge-
meinschaften gesetzt (Einladung durch die Ausloberin) und zehn über ein EU-offenes Bewerbungs-
verfahren ermittelt werden. Formal wird der Wettbewerb nach den geltenden Regeln der Richtlinie für 
Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Bei dem Wettbewerbsverfahren handelt es sich um 
einen begrenzt offenen, einphasigen Realisierungswettbewerb, dem aufgrund der Schwellenwert -
Überschreitung ein EU-Bewerbungsverfahren mit vorbehaltlicher Losziehung bei gleichen Qualifikati-
onen vorgeschaltet werden soll. Der beste Lösungsansatz für die Aufgabenstellung soll durch ein 
Preisgericht prämiert werden. Es ist beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts 
einen der Preisträger (in der Regel den Siegerentwurf) mit den weiteren Planungsleistungen für eine 
städtebaulich-freiraumplanerische Gestaltungsplanung für den Wettbewerbsraum zu beauftragen. 
Bereits im Rahmen des Werkstatt verfahrens wurde auf eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit 
Wert gelegt, um es der Stadtgesellschaft bzw. möglichst allen interessierten Akteurinnen und Akteu-
ren zu ermöglichen, ihre Ideen und  Anregungen einzubringen. Die Dialogkultur soll im Zuge des 
Wettbewerbsverfahrens fortgeführt werden. Unmittelbar vor dem Preisgericht soll daher eine anony-
misierte, betreute Ausstellung aller Wettbewerbsbeiträge  mit Einführungs - und Erläuterungs -
Symposium durchgeführt werden. Die interessierte Öffentlichkeit soll so die Möglichkeit erhalten, An-
regungen z. B. auf Kommentarkärtchen abzugeben. Eine protokollarische Auswertung der Anregun-
gen zu den Wettbewerbsbeiträgen soll dem Preisgericht zum Sitzungstag präsentiert werden. Dar-
über hinaus ist vorgesehen, die Abschlussergebnisse nach Entscheidung des Preisgerichts der inte-
ressierten Öffentlichkeit in Form einer Ausstellung zu präsentieren.

- 7 - 
V/0378/2023 
Zu Beschlusspunkt 5.: 
Der im September 2022 durchgeführte Werkstattprozess im Hafen hat bestätigt, dass es aus städte-
baulicher Sicht perspektivisch sinnvoll ist, eine direkte Verknüpfung zwischen den beiden Kaiflächen 
im Stadthafen 1 zu schaffen. Der Perspektivplan als Ergebnis des Werkstattverfahrens sieht daher 
eine Ponton-Brücke als verbindendes Element westlich des B-Side-Gebäudes auf der Südseite bzw. 
westlich der Kunsthalle Münster auf der Nordseite vor. Mit verhältnismäßig geringem Aufwand könn-
ten m iteinander verbundene schwimmende Ponton -Elemente Fußgängern hier die direkte Querung 
der Wasserfläche des Stadthafens 1 ermöglichen. Die ä ußeren Pontons wären am jeweiligen Ufer 
befestigt. Da es sich um eine schwimmende Konstruktion handelt, wäre ein barrierefreier Anschluss 
an die Hafenpromenaden technisch möglich.  
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Stadthafens 1 soll daher eine Wegeverbindung in Form einer 
Schwimmbrücke über das Hafenbecken entstehen (vgl. Anlage 4). Eine solche Wegeverbindung wür-
de eine direktere Anbindung der Hafensüdseite an die Hafennordseite und das weiter nördlich an-
grenzende Hansaviertel schaffen und die Attraktivität des Hafens durch eine verbesserte Vernetzung 
– das Becken des Stadthafens 1 weist eine Länge von ca. 750 m auf  – steigern. Auch würde eine 
Ponton-Brücke für das geplante neue Quartier Theodor -Scheiwe-Straße Vorteile bieten: Über die 
Schillerstraßenbrücke und die Ponton-Brücke wäre die Hafensüdseite in gut 10 Gehminuten bei einer 
Wegestrecke von ca. 1 km zu erreichen (vgl. auch Anlage 4). 
Eine Realisierung der Ponton-Brücke ist abhängig von der Fertigstellung der Promenade am Südufer 
des Stadthafen 1. Die Hafensüdseite soll zwischen dem Hafenplatz und dem Dortmund -Ems-Kanal 
zu einer neuen und attraktiven Flaniermeile auf Basis des Entwurfs von scape Landschaftsarchitekten 
GmbH umgestaltet werden. Eine verkehrssichere Nutzung des Ufers kann aufgrund der Baustellensi-
tuation vorher nicht gewährleistet werden. Unter Berücksichtigung der mit einem Brückenbauwerk 
einhergehenden Rampenanlagen und der wenigen an das Becken angrenzenden Freiflächen wäre 
eine Brücke, unter der Schiffe hindurch fahren könnten, nicht darstellbar.  
Eine weitere Brücke soll im Bereich der Nieberdingstraße entstehen und so eine Fuß- und Radwege-
verbindung über den Kanal ins Quartier Am Hawerkamp / Stadthafen 2 schaffen (vgl. Anlage 4). Die-
se Brückenoption ist das Ergebnis des Werkstattverfahrens zur Entwicklung neuer Stadtquartiere am 
Dortmund-Ems-Kanal und Teil des Perspektivplans. Ihre genaue Lage wird im weiteren Planungspro-
zess zu ermitteln sein. Zwei Suchräume sollen dabei alternativ betrachtet werden. 
Die ebenfalls im Perspektivplan als Ergebnis des Werkstattverfahrens enthaltene Brückenoption zwi-
schen der sogenannten südlichen Hafenspitze und dem Quartier an der Theodor-Scheiwe-Straße soll 
nicht realisiert werden (vgl. Anlage 4). Aufgrund der aus städtebaulicher Sicht außergewöhnlich ho-
hen Brückendichte, die so in diesem Abschnitt des Dortmund-Ems-Kanals entstünde, sowie der not-
wendigen Rampenanlagen für eine barrierefreie Zugänglichkeit der Brücke bzw. des dafür notwendi-
gen Platzbedarfs auf beiden Uferseiten wird diese Brückenoption für nicht realisierbar erachtet. Durch 
die bestehende Schillerstraßenbrücke und die geplante o.g. Ponton-Brücke wird das geplante Quar-
tier an der Theodor -Scheiwe-Straße fußläufig sehr gut angebunden. Innerhalb weniger Gehminuten 
sind der Hafenplatz sowie die Hafensüdseite zu erreichen (vgl. Anhang 4). 
 
Hinweis: Die vorliegende Berichtsvorlage wird auch dem Beirat für Klimaschutz zur Kenntnis gege-
ben. 
 
 
In Vertretung 
 
Gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

- 8 - 
V/0378/2023 
 
Anlagen: 
Anlage 1:  Dokumentation des Werkstattverfahrens (Langfassung) 
Anlage 2:  Mobilitätskonzept Stadthäfen 
Anlage 3:  Auslobungsunterlagen für das städtebaulich-freiraumplanerische Qualifizierungsver-
fahren Theodor-Scheiwe-Straße  
Anlage 4:  Brückenplanungen im Bereich der Stadthäfen

Anlage_4-Brueckenplanungen

823 Zeichen

Brückenplanung im 
Bereich der Stadthäfen
1. Ponton-Brücke über den 
Stadthafen 1
2. Fuß- und Radwegbrücke über 
den DEK als Verbindung 
zwischen den Quartieren 
Nieberdingstraße und Am 
Hawerkamp / Stadthafen 2 
(Optionen laut Perspektiv-
plan)
3. Keine Brücke von der süd-
lichen Hafenspitze im Stadt-
hafen 1 über den DEK in das 
geplante Quartier an der 
Theodor-Scheiwe-Straße
2
3
2
N
Hafenplatz
Neues 
Quartier
Grüner
Platz
Neues Quartier – Hafenplatz 
Über Schillerstraßenbrücke: 
1,4 km (ca. 15 Gehminuten)
Über Brücke Albersloher Weg :
1,4 km (ca. 15 Gehminuten)
Neues Quartier – Grüner Platz 
Über Schillerstr.- & Ponton-Brücke: 
1,2 km (ca. 13 Gehminuten)
Über Brücke Albersloher Weg :
1,3 km (ca. 14 Gehminuten)
Fußwege-Verbindungen
1
Anlage 4 zur Vorlage V/0378/2023:
Brückenplanungen im Bereich der Stadthäfen

Beratungsverlauf (10)

14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2023 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (40)

  • Nieberdingstraße
  • Theodor-Scheiwe-Straße 1
  • Eulerstraße
  • Schillerstraße
  • Wasserstraße
  • Steinfurter Straße
  • Busso-Peus-Straße
  • Leerer Straße
  • Klemensstraße 10
  • Hafenstraße
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Wolbecker Straße
  • Hammer Straße
  • Bahnhofstraße
  • Bremer Straße
  • Von-Vincke-Straße
  • Theißingstraße
  • Augustastraße 5
  • Emdener Straße 14
  • Hafenplatz
  • Albersloher Weg 33
  • Lütkenbecker Weg 2
  • Hafengrenzweg
  • Hansaring 6
  • Hafenweg
  • Ludgeriplatz
  • Industrieweg
  • Friedrich-Ebert-Platz
  • Heumannsweg
  • Am Hawerkamp
  • Am Mittelhafen
  • Umgehungsstraße
  • Kiesekamps Mühle
  • Kanalpromenade
  • Loddenheide
  • Bremer Platz
  • Domplatz 18
  • Hafenmarkt
  • Ringstraße
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0378/2023
Typ
Vorlagen
Datum
26.10.2023
Erstellt
14.06.2023 16:38