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Genehmigung der Vorentwurfsplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich

Beschlussvorlage 190310 vom 06.11.2019

Stand: Am 21.04.2020 in der Bezirksvertretung Bonn geändert beschlossen.

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    Beschlussvorlage öffentlich 190310 —— Genehmigung der Vorentwurfsplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6322-2 "Am Vogelsang" in Bonn-Endenich Beratungsfolge Bau- und Vergabeausschuss 21.11.2019 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 03.12.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Der von der Verwaltung vorgelegten Vorentwurfsplanung samt Kostenschätzung zur Erneuerung und Umbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 6322-2 „Am Vogelsang“ in Bonn- Endenich wird zugestimmt. Begründung Auf den Flächen des Gebiets „Am Vogelsang“ zwischen Siemensstraße, den Straßen „Auf dem Hügel“ und Am Propsthof sowie südwestlich des B-Plangebietes „west.side“ in Bonn-Endenich entwickeln die Wohnbau GmbH und die Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG ein neues Wohnquartier. Die notwendigen Erschließungsanlagen sollen auf Grundlage der von der Ingenieurgesellschaft club L94 Landschaftsarchitekten GmbH und IQ Ingenieursgesellschaft Quadriga mbH erstellten baureifen Planung im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Absatz 1 des Baugesetzbuches auf Kosten der Vorhabenträgerin hergestellt werden. Die vorgelegte Planung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes, welcher vom 19.07.2018 bis einschließlich 20.08.2018 öffentlich ausgelegen hat, sowie den städtebaulichen Zielsetzungen im überplanten Gebiet. Im Bereich des Bebauungsplanes werden die öffentlichen Straßen, Rad- und Fußwege sowie die Grünanlagen durch den Vorhabenträger erstmalig entsprechend der zukünftigen planungsrechtlichen Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Seite 1 von 34 Seite 2 —— Festsetzungen hergestellt. Der Umfang der Kolpingstraße wird erweitert und insgesamt neu gestaltet. Öffentliche Grünflächen Die beiden öffentlichen Grünflächen im Bereich Am Vogelsang sollen entsprechend der beigefügten Planung realisiert werden. Die Wegeführung im Grünen Anger ist dabei aus den nachfolgenden Gründen zwingend notwendig: Der 4,50m breite Mittelweg durch den Grünen Anger ist zum einen die Verlängerung der überörtlichen Radroute und dient darüber hinaus als Unterhaltungsweg für den darunterliegenden Mischwasserkanal. Er wurde so positioniert, dass die überwiegende Anzahl aller Schächte in diesem Weg untergebracht werden. Die geplanten Querungswege sollen die beiden Baugebiete Am Vogelsang und West.Side verbinden. Gleiches gilt für den Verbindungsweg im Bereich der Böschung. Dieser soll die Wohngebiete Am Vogelsang und Auf dem Hügel miteinander verbinden. Die im Grünen Anger angelegten Wege sind ein Gestaltungselement des vorgelagerten Wettbewerbs. Sie sollen den klassischen Fußgängerverkehr der angrenzenden Wohngebiete aufnehmen. Unter Berücksichtigung dieser planerischen Vorgaben sind weitere Begrünungen im Bereich der öffentlichen Grünanlagen nicht möglich. Die Kosten aller Erschließungs- und straßenbaulichen Maßnahmen trägt der Vorhabenträger. Nach Fertigstellung werden die Flächen kosten- und lastenfrei an die Stadt übertragen. Seite 2 von 34 Seite 3 —— AMT 63-11 Betrifft: Anlage zu Tagesordnungspunkt Straßenbau und Grünflächenplanung Baumaßnahme Erschließungsanlagen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6322-2 („Am Vogelsang“) in Bonn-Endenich Stadtbezirk Bonn Haushaltsstelle Kosten - Euro ADV – Nummer 14610 1 Begründung des Bauvorhabens Zur Sicherung der Erschließung der im Bebauungsplan Nr. 6322-2 ausgewiesenen Wohnbebauung ist die Anlage der darin festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich. erstmalige Herstellung X Umbau X Erneuerung Bezirksvertretung Beschluss vom Straßenbauprogramm Priorität Nummer Bonn 2 Vorhandener Bestand Neben dem Gebiet des Landeswettbewerbs ist die Bestandsbebauung der Kolpingstraße sowie die Grundstücke Siemensstraße 33-37 umfasst. 3 Straßenart Hauptverkehrsstraß e Bundesstraße Verkehrsstraße Landstraße Sammelstraße Kreisstraße Seite 3 von 34 Seite 4 —— X Anliegerstraße Gemeindestraße Selbständiger Fußweg / Radweg Fußgängerstraße Verkehrsberuhigte Straße Wohnweg 4 Länge der Ausbaustrecke / Größe der Verkehrsfläche ca. 710 m / ca. 8910 m² 5 Geplanter Ausbau und Befestigungsart Siehe beigefügter Ausbaulageplan und Regelquerschnitte 6 Gestaltung der Verkehrsknoten / Einmündungen In Radien gem. RAST Seite 4 von 34 Seite 5 —— 7 Grünplanung Notwendige Baumfällung und damit verbundene Neupflanzungen sind in der nächsten Planungsphase zu konkretisieren. 8 Bebauungsplan erforderlich Bebauungsplan ist rechtskräftig, Nr. nicht erforderlich X Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig, Nr. 6322-2 9 Grunderwerb X Grundstücke sind im Eigentum der Stadt. Umlegung Nr. ist rechtskräftig. Grunderwerb ist noch erforderlich, Straßenlandgrundstücke werden unentgeltlich übertragen. Grunderwerbsverhandlungen sind eingeleitet. Grunderwerbsverhandlungen sind noch nicht eingeleitet. 10 Finanzierung Zuschussmaßnahme nach GVFG, FAG NW / Städtebauförderungsgesetz X Finanzierung ist wegen Städtebaulichem Vertrag nach § 11 BauGB nicht erforderlich Verbesserung nach § 8 KAG NW 11 Sonstiges Anlage/n 1 Übersichtsplan Straßenplanung (öffentlich) 2 BU-S-E-R01a-WEB (öffentlich) 3 BU-S-E-R02a-WEB (öffentlich) 4 BU-S-E-R04-WEB (öffentlich) 5 Entwurfsbroschüre Grünanlagen (öffentlich) Seite 5 von 34 Seite 6 —— 6 19-002-EP-LP-01-250_web (öffentlich) 7 19-002-EP-LP-02-250-a_web (öffentlich) Seite 6 von 34 Seite 7 von 34 Seite 8 von 34 Seite 9 von 34 Seite 10 von 34 Seite 11 von 34 Seite 12 von 34 Seite 13 von 34 Seite 14 von 34 Seite 15 von 34 Seite 16 von 34 Seite 17 von 34 Seite 18 von 34 Seite 19 von 34 Seite 20 von 34 Seite 21 von 34 Seite 22 von 34 Seite 23 von 34 Seite 24 von 34 Seite 25 von 34 Seite 26 von 34 Seite 27 von 34 Seite 28 von 34 Seite 29 von 34 Seite 30 von 34 Seite 31 von 34 Seite 32 von 34 Seite 33 von 34 Seite 34 von 34

Beratungsverlauf

  1. 03.12.2019

    Bezirksvertretung Bonn

    TOP 5.13, Entscheidung. Ergebnis: weitere Lesung erforderlich
  2. 19.12.2019

    Bau- und Vergabeausschuss

    TOP 6.1, Empfehlung. Ergebnis: vertagt
  3. 09.01.2020

    Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz

    TOP 9.1, Anhörung. Ergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
  4. 22.01.2020

    Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz

    TOP 7.1, Anhörung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  5. 28.01.2020

    Bezirksvertretung Bonn

    TOP 5.1, Entscheidung. Ergebnis: vertagt
  6. 13.02.2020

    Bau- und Vergabeausschuss

    TOP 6.1, Empfehlung. Ergebnis: geändert beschlossen
  7. 12.03.2020

    Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz

    TOP 9.1, Anhörung. Ergebnis: geändert beschlossen
  8. 21.04.2020 zuletzt

    Bezirksvertretung Bonn

    TOP 6.21, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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