Streckenbezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h vor sensiblen Einrichtungen
Beschlussvorlage OVA/016/2022 vom 07.01.2022
Stand: Am 01.06.2022 im Ordnungs- und Verkehrsausschuss vertagt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.
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Dokumente
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Anlage 1 - Planausschnitte der streckenbezogenen Temporeduzierungen auf 30 km/h vor sensiblen Einrichtungen
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Anlage 2 - Ermessensabwägung der Einzelstandorte
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Beschlussvorlage
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Beratungsverlauf
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