V/0634/2022
Änderung der Straßenreinigungssatzung
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Anlage: Änderungssatzung
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Anlage zur Ratsvorlage V/0634/2022 Seite 1 von 2 Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Münster (Straßenreinigungssatzung) Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), der §§ 1, 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 18.12.1975 (GV. NRW. S. 706/SGV. NRW. 2061), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.10.2016 (GV. NRW. S. 868), und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert- durch Gesetz vom 19.12.2019 (GV. NRW. S. 1029), folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster wird wie folgt geändert: Straßenbezeichnung (alt) Z V F A D . Straßenbezeichnung (neu) Z V F A D BV B Apffelstaedtstraße 1 x x Henriette-Son-Straße 1 x x West L Dag-Hammarskjöld-Weg 1 x Südost NW Goldenbergstraße 1 x West B Haus Sentmaring 1 x Haus Sentmaring 1 x Mitte Heroldstraße Heroldstraße West B (bis Waldweg) 1 x (von Am Getterbach bis Waldweg) 1 x B -Stichstr. bei Hs Nr. 16a-24 1 x Alte Heroldstraße 1 x B -Stichstr. bei Hs Nr. 16a-24 1 x Hessenbusch 0,5 x Hessenbusch 0,5 x Ost NW -Stichstr. bei Hs Nr. 157/171 0,5 x Anlage zur Ratsvorlage V/0634/2022 Seite 2 von 2 Straßenbezeichnung (alt) Z V F A D . Straßenbezeichnung (neu) Z V F A D BV Kiesekampweg 1 x Kiesekampweg 1 x Nord L -Stichstr. bei Hs Nr. 19-21, 2/8 1 x -Stichstr. bei Hs Nr. 19-21 1 x -Stichstr. bei Hs Nr. 13/17 1 x -Stichstr. bei Hs Nr. 13/17 1 x NW Nikolaus-Groß-Weg x Südost Petronillaplatz 1 x Petronillaplatz 1 x Ost N - Stichstr. neben Hs Nr. 2 1 x NW Reinhard-Klose-Weg 1 x West Sudmühlenstraße Sudmühlenstraße Ost (von Dorbaumstraße bis einschl. Wersebrü- cke) 1 x x (von Dorbaumstraße bis einschl. Werse- brücke) 1 x x (innerhalb der Ortschaft Sudmühle von ein- schl. Hs Nr. 140 bis Hs Nr. 8a/9) 0,5 x x (innerhalb der Ortschaft Sudmühle von einschl. Hs Nr. 140 bis Hs Nr. 8a/9) 0,5 x x NW - Stichstr. bei Hs Nr. 68-84 1 x NW Tengenkamp Hiltrup NW (von Davertstraße bis einschl. Hs Nr. 49) 0,5 x NW - Stichstr. bei Hs Nr. 27-43, 29/41, 52/70,70-84,71/77 1 x NW Wildenkamp Hiltrup NW (von Davertstraße bis einschl. Hs Nr. 33) 0,5 x NW - Stichstr. bei Hs Nr. 33/48 1 x NW Zur Landwehr West NW (von Weseler Straße bis Mecklenbecker Straße) 1 x Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0634/2022 Kurzüberblick Aktualisierung des Straßenverzeichnisses, das als Anlage Bestandteil der Straßenreinigungssat- zung ist. Das Straßenverzeichnis dient als die Basis für Reinigungsart und –häufigkeit auf den einzelnen Straßen, Wegen und Plätzen in Münster. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Eine aktuelle Straßenreinigungssatzung ist Grundlage für die rechtmäßige Erfüllung der Pflicht- aufgabe „Reinigung öffentlicher Straßen“ sowie für die rechtssichere Gebührenveranlagung. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft (AWM) Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtsgrundlage: Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt.
Beschlussvorlage
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V/0634/2022 V/0634/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Änderung der Straßenreinigungssatzung Beratungsfolge 03.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 16.11.2022 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 06.12.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 08.12.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Münster (Straßenrei- nigungssatzung)“ wird beschlossen (Anlage zur Vorlage). II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Anlass für die vorgeschlagene Satzungsänderung ist die Überarbeitung des Straßenverzeichnisses, das als Anlage Bestandteil der Straßenreinigungssatzung ist. Die meisten Änderungen werden auf- grund von Neuwidmungen von Straßen erforderlich; dar über hinaus werden einige Stichstra- ßen/Abzweigungen neu in das Straßenverzeichnis aufgenommen und Straßenumbenennungen nachvollzogen. Insgesamt schlägt die Verwaltung 14 Änderungen vor (Artikel 1 der Änderungssat- zung). Abfallw irtschaftsbetriebe Münster 13.10.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Homann Telefon: 6052-20 HomannG@aw m.stadt- muenster.de - 2 - V/0634/2022 In der ersten Spalte der Tabelle werden folgende Abkürzungen verwendet: L Löschungen N Neuaufnahme B Berichtigungen NW Neuwidmung P Präzisierung oder Aktualisierung des Satzungstextes, Es werden nur die Punkte geändert, die mit einer Abkürzung gekennzeichnet sind. Im Straßenverzeichnis selbst bedeuten die Abkürzungen: Z Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Reinigungen (Die Häufigkeit „0,5“ bedeutet 14-tägliche Reinigung). V Vollreinigung. Straßen und Straßenteile, deren Fahrbahnen und Gehwege wöchentlich regelmäßig von der Stadt gereinigt werden müssen. F Fahrbahnreinigung. Straßen und Straßenteile, deren Fahrbahnen wöchentlich regel- mäßig von der Stadt und deren Gehwege regelmäßig von den Anliegern gereinigt wer- den müssen. A Anliegerreinigung. Straßen und Straßenteile, deren Fahrbahnen und Gehwege regel- mäßig von den Anliegern gereinigt werden müssen. D Durchgangsstraßen. Straßen und Straßenteile, die über den Anliegerverkehr hinaus besondere Bedeutung für den Durchgangsverkehr haben. Für die Anlieger dieser Stra- ßen gilt eine Gebührenermäßigung nach Maßgabe der Straßenreinigungsgebühren- satzung. „( )“ Nähere Bezeichnung des regelmäßig zu reinigenden Teilstückes des Hauptstraßen- zuges. Stichstraßen: Stichstraßen sind durch Hausnummernpaare kenntlich gemacht, entweder durch ei- nen Bindestrich (von – bis) oder durch einen Schrägstrich (z.B. „2/11“). Die Haus- nummern vor und hinter dem Schrägstrich bezeichnen hierbei die Häuser links und rechts der Straßeneinmündung. I. V. gez. Heuer Stadtrat Anlagen: - Änderungssatzung - Anlage A
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (22)
- Henriette-Son-Straße 1x
- Goldenbergstraße 1x
- Alte Heroldstraße 1x
- Dorbaumstraße
- Davertstraße
- Weseler Straße
- Dag-Hammarskjöld-Weg 1x
- Haus Sentmaring 1x
- Kiesekampweg 1x
- Nikolaus-Groß-Weg
- Petronillaplatz 1x
- Reinhard-Klose-Weg 1x
- Tengenkamp
- Wildenkamp
- Am Getterbach
- Sudmühlenstraße
- Mecklenbecker Straße
- Heroldstraße
- Zur Landwehr
- Hessenbusch 0
- Waldweg
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0634/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.10.2022
- Erstellt
- 10.10.2022 13:20