V/0536/2022
Grundschulentwicklung in Wolbeck – Anpassung von Ratsbeschlüssen an aktuelle Entwicklungen,
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V_0536_2022_Anlage_2_Raumprogramm_GS_Brandhoveweg
3313 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0536/2022 Raumprogramm für eine 4-zügige Grundschule mit Dreifachsporthalle Raumtyp Anzahl Größe je Raum qm gesamt qm Cluster: 4 Cluster bestehend aus je 4 Unterrichtsräumen, 2 Betreuungsräumen, 1 Differenzierungsraum und 1 Teamstation angeordnet um eine pädagogische Mitte Unterrichtsraum 16 65 1.040 Differenzierungsraum 4 25 100 Betreuungsraum 8 65 520 Teamstation (incl. Arbeitsbereich, Garderobe, Eigentumsfächer, Teeküche, Lehrmittel) 4 50 200 pädagogische Mitte einschl. Flächen für Garderoben und Tornister entwurfs- abhängig Mehrzweckraum 4 75 300 Brennofenraum (Nebenraum eines Mehrzweckraumes) 1 ca. 10 10 Summe qm 2.170 Mittagsverpflegung (80 % OGS-Quote, 3 Schichten) Küche (Ausgabe/Küche/Spülen) 1 90 90 Speiseraum (je Essplatz 1,7 qm bei Essen in 3 Schichten) 1 218 218 Personalumkleideraum (m/w/d) 1 6 6 Personal WC (m/w/d) 1 ca. 3 3 Büro Küche 1 8 8 Lager (Trocken-, Geschirr-, Reinigungsmittel, Kühl-, Tiefkühllagerung) 1 60 60 Summe qm 385 Forum (unter Einbeziehung angrenzender Flurbereiche bzw. Funktionsflächen als Versammlungsstätte für alle Schüler/innen) 1 160 160 Mitarbeitendenbereich/ Verwaltung Mitarbeitendenzimmer inkl. Teeküche mit zentraler Postfachanlage 1 50 50 Büro Schulleitung 1 25 25 Büro stellv. Schulleitung 1 16 16 Sekretariat 1 30 30 Büro OGS 1 16 16 Sanitätsraum 1 16 16 Besprechungs- und Beratungsraum 1 16 16 Büro für pädagogisches Personal (z.B. Schulsozialarbeit, BuT, …) 3 16 48 Büro Hausmeister 1 16 16 Büro Inklusion 1 16 16 Kopierraum 1 8 8 Lehrmittelraum 1 50 50 Werkstatt Hausmeister 1 30 30 Lager Archiv/Aktenlager 1 25 25 Lager Mobiliar 1 65 65 Summe qm 427 qm Raumprogramm gesamt 3.142 zuzügl. entwurfsabhängiger Verkehrsflächen, Pausen-WCs sowie den Clustern zugeordnete WCs, Behinderten-WCs, WCs für Mitarbeitende, Nebenräume wie z.B. Putzmittel, Lager, Lagerraum OGS-Spielgeräte, Lagerraum für benzinbetriebene Geräte, Serverraum, Lager Müll, Haustechnik usw. zuzügl. Hausmeisterwohnung bis ca. 100 qm 1 von 2 Raumprogramm Dreifachsporthalle mit Tribüne für bis zu 199 Zuschauer Anzahl gesamt qm Halle Sportfläche Dreifachsporthalle 27 x 45 m 3 1.215 Summe qm 1.215 Eingangsbereich Eingangshalle (entwurfsabhänig) 1 30 Garderobe 1 7 WC Damen (1 WC, 1 WT) 1 8 WC Herren (1 WC, 1 Urinal 1, 1 WT) 1 8 Behindertentoilette gem. DIN 1804-1 Zugänglichkeit sowohl für Sportler als auch Besucher erforderlich 1 5 Summe qm 58 Umkleideräume Jeweils eine Damen- Herrenumkleide je Hallentrakt 3 Sammelumkleiden Damen à 23 m² 3 69 3 Sammelumkleiden Herren à 23 m² 3 69 Summe qm 138 Sanitärraum Zuordnung der Wasch-Duschräume zu je 2 Umkleiden- nach Geschlechtern getrennt Wasch-/Duschraum à 15 m² 3 45 Wasch-/Duschraum à 15 m² 3 45 2 Sportlertoiletten à 9 m² 3 27 Duschplatz für Menschen mit Behinferung (m/w) Summe qm 117 Übungsleiterraum / Regieraum (Arbeitsplatz, Umkleideraum-, Wasch-, Duschbereich) 2 30 Hallenwart/Sanitätsraum (Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, Wasch-, Duschbereich) 1 15 Summe qm 45 5 Sportgeräteräume à 41 m² (mind. 4,50 Tiefe; 9,00 Länge; 2,50 m Höhe) 5 205 Summe qm 205 Sonstige Räume Zuschaueranlage ausziehbar oder über den Geräteräumen für max. 199 Zuschauer 1 120 Technikraum 1 25 Putzmittelraum 1 5 Magazinraum 1 12 Summe qm 162 Summe Nutzfläche gesamt 1.940 2 von 2
V_0536_2022_Anlage_1_Raumprogramm GS_Wolbeck_Nord
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Anlage 1 zur Vorlage V/0536/2022 Raumprogramm zur Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord zur 3-Zügigkeit in Modulbauweise Raumtyp Anzahl Größe je Raum qm gesamt qm Kommentar Unterricht und Betreuung Unterrichtsraum 4 65 260 Differenzierungsraum 2 20 40 Betreuungsraum 3 65 195 2 Räume für den 3. Zug plus 1 Raum, der im 1. BA gegenüber Musterraumprogramm fehlt* pädagogische Mitte einschl. Flächen für Garderoben und Tornister entwurfs- abhängig Mehrzweckraum 1 75 75 Summe qm 570 Mitarbeitendenbereich/ Verwaltung Teamstation (incl. Arbeitsbereich, Garderobe, Eigentumsfächer, Teeküche, Lehrmittel) 1 50 50 Büro Verwaltung 2 16 32 2 Büroräume fehlen im Neubau gegenüber Musterraumprogramm* Summe qm 82 qm Raumprogramm gesamt 652 zuzügl. entwurfsabhängiger Verkehrsflächen, WCs, Behinderten-WCs, Nebenräume wie z.B. Putzmittel, Lager, Serverraum, Haustechnik usw. * Auf der Grundlage der Vorlage V/0328/2017/1 hat der Rat ein Musterraumprogramm für Grundschulen beschlossen.Zu dem Zeitpunkt befand sich die Grundschule Wolbeck-Nord bereits im Bau. Das Musterraumprogramm sieht für eine zweizügige Grundschule 4 Betreuugsräume vor. Im Gebäude der Grundschule Wolbeck-Nord sind allerdings nur 3 Betreuungsräume vorhanden. Deshalb sollen im Rahmen der Erweiterung nicht nur die Räume für den 3. Zug sondern auch der fehlende Betreuungsraum geschaffen werden. Dies betrifft ebenso 2 Büroräume.
Anlage A
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Anlage A zur V/0536/2022 Kurzüberblick Es wird vorgeschlagen - den Beschluss zur Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord zur Dreizügigkeit durch Aufstockung des Bestandsgebäudes aufzuheben und sie stattdessen in Form eines Soli- tärgebäudes in Modulbauweise zu erweitern, - den Beschluss zum Ausbau der Nikolaischule Wolbeck zur Dreizügigkeit mit Option einer baulichen Erweiterung zur Vierzügigkeit aufzuheben und sie stattdessen zur Zweizügigkeit umzubauen, - am Brandhoveweg den Neubau einer vierzügigen Grundschule zu errichten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 –Leistungen für Schulen- lautet: “Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung.“ Die Teilziele lauten: Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord zur Dreizügigkeit in Modulbauweise Umbau der Nikolaischule Wolbeck zur Zweizügigkeit Errichtung einer neuen vierzügigen Grundschule am Brandhoveweg Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Aufgrund der Grundsatzbeschlüsse sind zunächst nur Planungskosten zu finanzieren, die hierfür erforderlichen Mittel sind veranschlagt. Die bereits veranschlagte Investitionsmaßnahme 4620 „Erweiterung Nikolaischule Wolbeck“ wird durch Veränderungsblatt der Verwaltung abgesetzt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gemäß § 79 Schulgesetz NRW sind die Schulträger verpflichtet, u. a. die für einen ordnungsge- mäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen und Schulgebäude zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Neubau, die baulichen Erweiterungen sowie Umbauten im Bestand und die Sporthalle wer- den barrierefrei geplant und errichtet. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung.
Beschlussvorlage
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V/0536/2022
V/0536/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Grundschulentwicklung in Wolbeck – Anpassung von Ratsbeschlüssen an aktuelle
Entwicklungen,
Grundsatzbeschlüsse zur Errichtung eines Neubaus einer Grundschule am Brandhoveweg und
zur Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord um einen 3. Zug in Modulbauweise
Beratungsfolge
15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
22.11.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
23.11.2022 Sportausschuss Vorberatung
29.11.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
01.12.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
01.12.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
01.12.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung
14.12.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Hinblick auf die Baugebietsentwicklungen in Wolbeck
und Gremmendorf/Angelmodde und die Nähe dieser Stadtteile zueinander eine gemeinsame
Betrachtung der Schülerzahlenentwicklung geboten ist, um ein ausreichendes und ausge-
wogenes Grundschulangebot sicherzustellen.
2. Auf dieser Grundlage nimmt der Rat zur Kenntnis, dass für den Stadtteil Wolbeck im Sinne
einer Neuausrichtung, verbunden mit einer größeren Flexibilität für zukünftige Anpassungen,
auf mittlere Sicht insgesamt 9 Grundschulzüge, aufgeteilt auf 3 Standorte, vorgeschlagen
werden:
Amt für Schule und
Weiterbildung
06.10.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Watermann
Telefon: 492-4010
Watermann@stadt-
muenster.de
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V/0536/2022
2.1 Grundschule Wolbeck-Nord,
Dreizügigkeit nach baulicher Erweiterung zur Dreizügigkeit über einen Solitärbau in Modul-
bauweise für eine mittelfristige Nutzungsdauer
2.2 Errichtung einer neuen Grundschule am Brandhoveweg in Angelmodde mit 4 Zügen
2.3 Nikolaischule Wolbeck mittel- bis langfristig 2 Züge
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahmekapazität der Nikolaischule Wolbeck zurzeit
auf 3 Eingangsklassen festgelegt ist und die Schule im Bedarfsfall bis zur Fertigstellung der
Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord zur Dreizügigkeit auch 4 Eingangsklassen bil-
den wird.
4. Der Rat hebt daher folgende Beschlüsse auf:
4.1 den Beschluss zur Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord zur Dreizügigkeit
durch Aufstockung des Bestandsgebäudes vom 24.06.2020 (V/0423/2020/1), da die Reali-
sierung nicht wirtschaftlich ist;
4.2 den Beschluss zum Ausbau der Nikolaischule Wolbeck zur beschlossenen
Dreizügigkeit mit der Option einer baulichen Erweiterung zur Vierzügigkeit in einem 2.
Bauabschnitt incl. optionaler zusätzlicher Einfachsporthalle im 2. Bauabschnitt vom
12.12.2018 (V/705/2018/2), da diese Maßnahme aufgrund der liegenschaftlichen und
baulichen Ausgangssituation sowie mit Blick auf den laufenden Schulbetrieb nicht umsetzbar
ist.
5. Der Rat trifft darüber hinaus folgende Grundsatzbeschlüsse:
5.1 Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord zur Dreizügigkeit mit dem
Raumprogramm lt. Anlage 1; in der Summe 570 qm pädagogische Fläche plus 82 qm für
den Verwaltungsbereich und beauftragt die Verwaltung, dieses Raumprogramm in Form ei-
nes Solitärgebäudes in Modulbauweise auf der städtischen Fläche südlich der Kinderta-
gesstätte Waldbach bzw. westlich der Außensportfläche der Grundschule Wolbeck-Nord
über ein kombiniertes Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) mit in-
tegrierter Planungsphase und anschließender Generalunternehmer-Beauftragung kurzfristig
umzusetzen mit dem Ziel, die Erweiterung zum Schuljahr 2024/25 abgeschlossen zu haben.
5.2 Neubau der Grundschule Brandhoveweg als vierzügiges Schulgebäude mit einer
3-fach-Sporthalle auf der Fläche westlich Brandhoveweg (städt. Grundstück, Gemarkung
Angelmodde, Flur 2, Flurstück 2498), mit dem Raumprogramm lt. Anlage 2 von 3.142 qm
plus Hausmeisterwohnung von max. 100 qm und beauftragt die Verwaltung,
• die planerischen Voraussetzungen zu schaffen und eine entsprechende Änderung des
bestehenden Flächennutzungsplanes kurzfristig anzustoßen und einen neuen Bebau-
ungsplan aufzustellen sowie
• zur Vergabe der Architektenleistung ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung
(VgV-Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb einschl. Kostenermittlung
durchzuführen.
5.3 Perspektivisch Sanierung und Umbau des Schulgebäudes der Nikolaischule Wolbeck zur
Umsetzung des Musterraumprogramms für eine Zweizügigkeit mit anschl. Reduzierung auf
eine Zweizügigkeit nach Fertigstellung des Neubaus der Grundschule Brandhoveweg.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für den Zeitraum der Dreizügigkeit der Grundschule Wol-
beck-Nord eine leichte Unterdeckung im Bereich der Sporthallenversorgung bestehen wird,
da vor Ort lediglich eine Einfach-Sporthalle zur Verfügung steht. Diese leichte Unterdeckung
kann aber durch andere Sportangebote kompensiert werden.
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V/0536/2022
7. Die für den geordneten Schulbetrieb an der neu zu errichtenden Grundschule
Brandhoveweg sowie den 3. Zug der Grundschule Wolbeck-Nord erforderlichen Personal-
ressourcen für das Sekretariat und die Hausmeistertätigkeit werden im Rahmen der künfti-
gen Stellenplanverfahren durch die Verwaltung angemeldet. Die erforderlichen Mittel zur Fi-
nanzierung der Schulsozialarbeit an der neuen Grundschule sowie des Offenen Ganztags an
der neuen Grundschule und des 3. Zuges der Grundschule Wolbeck-Nord müssen zu gege-
bener Zeit für die künftigen Haushaltspläne angemeldet und zur Verfügung gestellt werden.
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Erweiterung der Grundschule Wolbeck- Nord in
Modulbauweise (S. Ziffer 4.1) und den Neubau der Grundschule am Brandhoveweg (s. Ziffer
4.2) zunächst nur Planungskosten anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt
durch die Investitionen werden mit den Errichtungsbeschlüssen zu quantifizieren sein und
die Ermächtigungen werden im Rahmen der entsprechenden Haushaltsplanung angemeldet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierung der Sachentscheidung zu Ziffer 4.1 Planungskosten Erweiterung der Grundschule
Wolbeck-Nord in Modulbauweise erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 5060 „Erweiterung Grund-
schule Wolbeck-Nord“ sowie zu Ziffer 4.2 Planungskosten Neubau Grundschule Brandhoveweg aus
der Investitionsmaßnahme 4720 „Planungskosten Erweiterung Schulgebäude“:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
HH-
Ansatz
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
5060 Erweiterung Grundschule
Wolbeck-Nord
Auszahlung für Baumaß-
nahmen
2023 400.000
VE 400.000
2024 400.000
sp. Jahre 8.560.000
gesamt 9.360.000
Investitionsmaßnahme 4720 Planungskosten Erweiterung
Schulgebäude
Auszahlungen Auszahlung für Baumaß-
nahmen
2023 2.500.000
VE 2.000.000
2024 2.500.000
sp. Jah-
re
2.500.000
Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-
entwurf 2023 ff. bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ bei den o.g. Investitionsmaß-
nahmen veranschlagt.
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V/0536/2022
Aufgrund des Beschlussvorschlages zu Ziffer 4.2 Aufhebung des Beschlusses zum Ausbau der Ni-
kolaischule zur beschlossenen 3-Zügigkeit wird die Haushaltsplanung wie folgt angepasst:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
HH-
Ansatz
€
(alt)
HH-
Ansatz
€
(neu)
Bemerk-
ungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
4620 Erweiterung Nikolaischule
Wolbeck
Auszahlung für Baumaßnah-
men
2023 400.000 0
spätere
Jahre
6.307.220 0
0
Die derzeitig im Haushaltsplanentwurf 2023 veranschlagten Ermächtigungen für die o.g. Investitions-
maßnahme 4620 „Erweiterung Nikolaischule Wolbeck“ werden durch Veränderungsblatt der Verwal-
tung abgesetzt.
Begründung:
1. Ausgangslage
Ausgangspunkt für diese umfangreiche Vorlage mit der Neuausrichtung von Standorten in den Stadt-
teilen Wolbeck und Gremmendorf/Angelmodde ist die Feststellung, dass zwei Schulbauprojekte in der
seinerzeit beschlossenen Form nicht bzw. nicht wirtschaftlich umsetzbar sind.
Grundschule Wolbeck-Nord, Erweiterung zur Dreizügigkeit (V/0423/2020/1)
• Die Erweiterung ist bisher als Aufstockung des zweigeschossigen Gebäudes geplant. Diese
Aufstockung verursacht unverhältnismäßige Kosten, da das Obergeschoss, in dem alle 8
Klassen sowie ein Mehrzweckraum untergebracht sind, hierfür komplett freigezogen werden
muss und für die Bauzeit als Ersatz Fertigbauklassen aufgestellt werden müssten.
Nikolaischule Wolbeck, Ausbau zur beschlossenen Dreizügigkeit mit der Option einer baulichen
Erweiterung zur Vierzügigkeit in einem 2. Bauabschnitt incl. optionaler zusätzlicher Einfachsporthalle
im 2. Bauabschnitt (V/705/2018/2)
• Die Erweiterung zur Dreizügigkeit ist im laufenden Betrieb aufgrund von problematischen
Grundstückszugängen (s.u. Lageplan) sowie der Bestandssituation (beengte Grundstücksflä-
chen, bereits jetzt Fertigbauklassen vor Ort) nur unter erheblichen Einschränkungen und ab-
sehbaren Schwierigkeiten umsetzbar.
• Der optionale Ausbau zur Vierzügigkeit erfordert zwingend eine zusätzliche Turnhalle, welche
lediglich auf der rückwärtigen Außenfläche der Schule platzierbar ist. Hierfür wäre eine An-
passung des Bebauungsplanes notwendig. Eine Baustellenlogistik wäre, bedingt durch die ge-
fangene Lage, nur dann umsetzbar, wenn die Grundstücksfläche erweitert wird und eine zu-
sätzliche Erreichbarkeit auch für die Feuerwehr sichergestellt werden kann. Dies kann derzeit
nicht gewährleistet werden.
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V/0536/2022
• Der beschlossene Ausbau ist im laufenden Betrieb unter Berücksichtigung der erhöhten Schü-
lerzahl und ohne Ausweichmöglichkeit somit nicht umsetzbar. Die Aufnahmekapazität der Ni-
kolaischule Wolbeck ist derzeit auf 3 Eingangsklassen festgelegt, im Bedarfsfall nimmt die
Schule 4 Eingangsklassen auf. Da ein Ausbau des Schulgebäudes auf der Grundlage des
Musterraumprogramms für diese Zügigkeit nicht möglich ist, wird die Zügigkeit perspektivisch
– nach Fertigstellung der Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord und des Neubaus der
Grundschule Brandhoveweg – auf 2 reduziert und in diesem Kontext die Schule saniert. Dies
ist auf der vorhandenen Grundstücksfläche und im laufenden Schulbetrieb umsetzbar.
In der Konsequenz ist es folgerichtig, durch das Aufheben dieser Beschlüsse eine neue Ausgangssi-
tuation zu schaffen, um auf veränderte Bedingungen bedarfsgerechtere Lösungen entwickeln zu kön-
nen.
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V/0536/2022
2. Die Grundschulsituation in Münster-Südost/Hiltrup-Ost insgesamt
Die Aufhebung der Beschlüsse für die Grundschule Wolbeck-Nord und die Nikolaischule Wolbeck
eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, Perspektiven zu erweitern und benachbarte Stadtteile im Sinne
einer angemessenen und kindgerechten Bedarfsbetrachtung mit in den Blick zu nehmen.
So zeigt die Auswertung der vergangenen 3 Anmeldeverfahren, dass an der Nikolaischule Wolbeck
im gewichteten Durchschnitt 18,5 % (ca. 17 Kinder) aus anderen Bezirken angemeldet wurden. An
der Grundschule Wolbeck-Nord waren es im gleichen Zeitraum 5,14 % (ca. 3 Kinder). Mit deutlichem
Abstand sind die meisten Kinder aus dem Stadtbezirk Angelmodde an einer der beiden Grundschulen
in Wolbeck angemeldet worden.
Grundschule Herkunftsbezirk Anteil Anteile aus Wolbeck und
aus anderen Bezirken
87 - Wolbeck 81,50% 81,50%
86 - Angelmodde 16,12%
Andere (6) 2,38%
87 - Wolbeck 94,86% 94,86%
86 - Angelmodde 3,77%
Andere (2) 1,37% 5,14%
18,50%
Grundschule Wolbeck-Nord
Nikolaischule Wolbeck
Auf der Grundlage der Fortschreibung des Bevölkerungsbestandes vom 31.12.2021 bzw. des Ist-
Bestandes vom 15.08.2022 wird die Anzahl der Schulanfänger*innen in Wolbeck im Schuljahr
2023/24 142 und im Schuljahr 2024/25 140 betragen. Die zusätzlichen Kinder, die aufgrund von Bau-
tätigkeit hinzuziehen, sind dabei noch nicht berücksichtigt worden.
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V/0536/2022
Zum Schuljahr 2018/19 wurden 107 Schulanfänger*innen aus Wolbeck an einer Schule angemeldet
und zu den folgenden Schuljahren 126 (2019/20), 118 (2020/21), 110 (2021/22) und 137 (2022/23). In
Angelmodde hat sich die Anzahl der Schulanfängerinnen von 90 (2018/19) auf 124 (2021/22) erhöht
und ist dann leicht auf 118 zurückgegangen (2022/23). In Gremmendorf ist die Anzahl von 83
(2018/19) auf 125 (2022/23) gestiegen.
Die Bautätigkeit in Wolbeck entsprach im Jahr 2020 in etwa der in der Kleinräumigen Bevölkerungs-
prognose angenommenen Prognose. Im Jahr 2021 wurden 38 Wohneinheiten (WE) mehr in Einfami-
lienhäusern (Efas) und 43 WE mehr in (Mehrfamilienhäusern (Mefas) errichtet.
Laut Statistik des Stadtplanungsamtes betrug zum Stand 05.01.2022 die Anzahl der genehmigten /
freigestellten Wohnungsveränderungen im Bezirk Wolbeck 61 WE in Efas und 151 WE in Mefas, also
insgesamt 212 WE.
Bei voller Ausschöpfung der festgelegten Aufnahmekapazitäten (Nikolaischule Wolbeck 3 Eingangs-
klassen / 81 SuS, Grundschule Wolbeck-Nord 2 Eingangsklassen im jahrgangs-übergreifenden Un-
terricht / 52 SuS) stehen ohne Abzug von Plätzen für Verbleibende in der Schuleingangsphase 133
Plätze zur Verfügung.
Bei Berücksichtigung der Verbleibenden in der Schuleingangsphase für die Grundschule Wolbeck-
Nord sind es noch 125 Plätze.
Selbst wenn die Nikolaischule Wolbeck weiterhin über die festgelegte Aufnahmekapazität hinaus 4
Eingangsklassen bilden würde, könnten in Wolbeck maximal 148 Plätze (104 + 44) zur Verfügung
stehen. Kinder aus anderen Bezirken (vor allem Angelmodde) können dann voraussichtlich nur noch
in geringem Umfang aufgenommen werden.
Über diese Fortschreibung der letzten drei Anmeldeverfahren hinaus werden für die weitere Entwick-
lung der Schülerzahlen in Wolbeck die Grundlagen der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2019 –
2030 miteinbezogen und ausgewertet.
In Wolbeck ist mittel- bis langfristig eine weitere Baugebietsentwicklung möglich, die aber noch nicht
in der aktuellen Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2019 – 2030 ihren Niederschlag gefunden hat
(siehe V/0196/2022, Anlage 2 c, Planerische Reserven des Flächennutzungsplans und des Regional-
plans). Diese kann somit noch nicht in der aktuellen Schülerprognose berücksichtigt werden.
Hieraus ergibt sich für den Stadtteil Wolbeck folgendes Bild:
• Es werden bis 2030 voraussichtlich mindestens 6 Eingangsklassen allein zur Grundschulver-
sorgung der in diesem Stadtteil wohnenden Kinder benötigt.
• Bisher wurden auch Schüler*innen aus Angelmodde an den Grundschulen in
Wolbeck aufgenommen. Dies ist zukünftig voraussichtlich nur noch in deutlich geringerem
Umfang möglich, da sich die Anzahl der Schulanfänger*innen seit 2019 in Wolbeck kontinuier-
lich erhöht hat. Eine Fortschreibung auf der Grundlage der Bestandsdaten zum 31.12.2021
lässt einen weiteren Anstieg erwarten, der die Annahmen aus der KBP noch übersteigen wird.
Änderungen können in Abhängigkeit der Baugebiets-entwicklung und Veränderungen der An-
zahl der Wohneinheiten oder der Zeitschiene noch erfolgen.
Zwischenfazit:
• Der Bedarf von mindestens 6 Zügen in Wolbeck kann an den beiden bestehenden Standorten
nicht dauerhaft aufgefangen werden, da insbesondere an der Nikolaischule Wolbeck erhebli-
che Raumdefizite bestehen.
• Für eine Entlastung des Standortes Nikolaischule ist die zeitnahe Erhöhung der Aufnahmeka-
pazität an der Grundschule Wolbeck-Nord dringend erforderlich.
Die Grundschulversorgung in Wolbeck sollte perspektivisch stärker im Zusammenhang mit den
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V/0536/2022
Stadtteilen Gremmendorf und Angelmodde betrachtet werden:
• Prognostisch werden in Gremmendorf und Angelmodde bis 2030 auf der Grundlage des
Richtwertes von 24 Schüler*innen je Klasse voraussichtlich 15 Eingangsklassen benötigt.
• Inklusive der geplanten neuen Grundschule York und der Erweiterung der Annette-von Droste-
Hülshoff-Schule Angelmodde stehen Kapazitäten für 14 Eingangsklassen zur Verfügung.
• Es bleibt abzuwarten, ob sich durch die Wohnbebauung auf dem ehemaligen Gelände der
Westfalen-AG (sog. Sauerstoffwerk) eine höhere Grundschüler*innenzahl ergeben wird als
bisher in der Schülerprognose berücksichtigt, da in vergleichbaren Planungsprozessen sich
die Zahl der Wohneinheiten eher erhöht als verringert hat.
• Für das Baugebiet Angelmodde – Südlich Hiltruper Straße wird die Baureife in dem Zeitraum
2022 – 2025 angenommen. Hier sollen 250 Wohneinheiten, davon 170 in Mehrfamilienhäu-
sern und 80 in Einfamilienhäusern, errichtet werden. Die dadurch entstehenden Bedarfe wur-
den in der Schülerprognose berücksichtigt. Auch hier bleibt abzuwarten, ob die prognostizierte
Anzahl an Schüler*innen der Realität entsprechen wird. Nächstgelegene Grundschule ist die
als 3-zügige Gemeinschaftsgrundschule geführte Eichendorffschule Angelmodde. Diese könn-
te über den neuen Schulstandort am Brandhoveweg ebenfalls entlastet werden.
• Bei der Errichtung der neuen Grundschule auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne
wird es zu einer Verzögerung kommen. Die daraus resultierenden alternativen Lösungsvor-
schläge werden Bestandteil einer separaten Beschlussvorlage sein. Der Baubeschluss für den
Neubau der Grundschule York soll im September herbeigeführt werden (Vorlage
V/0147/2022).
• Zur Versorgung der hinzuziehenden Kinder in den aufsteigenden Jahrgängen sind ebenfalls
Lösungen zu entwickeln. Dazu werden in Kürze Gespräche mit der Schulaufsicht und mit den
Leitungen der benachbarten Grundschulen geführt. Der Bedarf lässt sich nicht genau bezif-
fern, weil im Voraus nicht bekannt ist, wie hoch der Anteil der Schüler*innen ist, die an ihrer
bisher besuchten Schule verbleiben werden.
Darüber hinaus ist auch die weitere Baugebietsentwicklung im Stadtbezirk Hiltrup zu betrachten. So
ist die Bauleitplanung für das neue Baugebiet Hiltrup-Ost mit ca. 1.060 Wohneinheiten gestartet.
Der Standort für eine neue vierzügige Grundschule ist bereits angedacht. Parallel hat eine Mach-
barkeitsstudie für die an das neue Baugebiet angrenzende Marienschule Hiltrup gezeigt, dass der
Ausbau der jetzt zweizügigen Grundschule zur Dreizügigkeit möglich ist.
Eine Beschlussfassung durch die politischen Gremien ist noch vorzubereiten.
Ob allerdings die dann insgesamt 7 Eingangsklassen für Hiltrup-Ost über 2030 hinaus ausreichend
sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich prognostiziert werden. Hier könnte der neue, an-
gedachte Schulstandort Brandhoveweg eventuell durch Umverteilungen Bedarfe zumindest teilwei-
se mitabdecken.
3. Die Schulstandorte im Einzelnen
3.1 Grundschule Wolbeck-Nord:
Der geplante Ausbau zur 3-Zügigkeit in Form einer Aufstockung erfolgt nicht. Die Aufstockungsar-
beiten hätten zur Folge, dass der Klassenzimmertrakt im OG so stark eingeschränkt wäre, dass eine
Kompensation über Fertigbauklassen erforderlich wäre. Dies stellt keine wirtschaftliche und nach-
haltige Lösung aus Sicht der Verwaltung dar. Die Aufnahmekapazität wird gleichwohl um 1 Zug er-
höht. Hierzu wird eine bauliche Lösung in Modulbauweise als Solitär vorgeschlagen, welche den
laufenden Schulbetrieb im Bestand nicht einschränkt, über die Modulbauweise und den hohen Vor-
fertigungsgrad nur kurzzeitige Bauabläufe verspricht und den mittelfristigen Bedarf nachhaltig deckt.
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V/0536/2022
3.2 Nikolaischule Wolbeck:
Da eine Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck weder zur 3- noch zur 4-Zügigkeit möglich er-
scheint, ist es Ziel, die Zügigkeit perspektivisch zu reduzieren. Dies ist aber erst nach Fertigstellung
der Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord und Neubau der Grundschule Brandhoveweg mög-
lich. Bis dahin ist weiterhin eine befristete Aufnahme von 3 bzw. 4 Eingangsklassen erforderlich.
Geplant ist eine Reduzierung auf 2 Züge und Sanierung/Umbau auf Grundlage des Raumpro-
gramms für eine zweizügige Grundschule vorgesehen. Dann können auch die vorhandenen Fertig-
bauklassen abgebaut werden.
3.3 Grundschule am Standort Brandhoveweg:
Die Fläche für den angedachten Standort Brandhoveweg befindet sich bereits im städtischen Eigen-
tum. Diese Fläche gehört zum Stadtteil Angelmodde und kann im Sinne einer Gesamtbetrachtung
für den Stadtbezirk Südost maßgeblich zur Grundschulversorgung in Wolbeck beitragen. Durch sei-
ne Lage am Ortseingang zu Wolbeck und der räumlichen Nähe zu Angelmodde-West wird dieser
Standort gleichzeitig aber auch absehbare Bedarfe durch die Baugebietsentwicklung auf dem Ge-
lände des ehem. Sauerstoffwerkes der Westfalen AG – ebenfalls in Angelmodde – mitabdecken
können.
Abgestimmt mit der Sportverwaltung kann der Standort Brandhoveweg durch Synergieeffekte auch
bei Neubau einer vierzügigen Grundschule mit 3-fach Sporthalle weiterhin im Rahmen der Sportflä-
chenentwicklungsplanung für eine zusätzliche Angebotsentwicklung für den Stadtteil Wolbeck ge-
nutzt werden.
Die Errichtung einer 4-zügigen Grundschule am Standort Brandhoveweg zieht den zwingenden Be-
darf des Nachweises zweier Sporthallensegmente zur Abbildung des verpflichtenden Schulsports
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nach sich. Der etwaige Schulstandort befindet sich direkt angrenzend an die kommunale Sportanla-
ge Brandhoveweg. Die Erfahrungen der Stadt Münster in Bezug auf Sporthallenbauten nebst kom-
munalen Sportanlagen haben gezeigt, dass für den außerschulischen Wettkampfsport enorme Sy-
nergien geschaffen werden können. Die Erweiterung des Sporthallenneubaus um 1 weiteres Seg-
ment zu einer Dreifachsporthalle vergrößert die benötigte Grundfläche nur unwesentlich. Die daraus
entstehenden Möglichkeiten der Belegung sowie der Trennung der Nutzungseinheiten bedienen
vielfältig die vorhandenen Bedarfe des Stadtteils Wolbeck. Sportangebote der örtlichen Vereine
können in den Nachmittags- und Abendstunden, aber auch in der Schlecht-Wetter-Saison in der
Sporthalle absolviert werden. Auch ist im gesamten Stadtteil Wolbeck derzeit keine wettkampftaugli-
che Sporthalle mit der Möglichkeit zur Austragung von Veranstaltungen sportlicher Art unter Zu-
schauerbeteiligung vorhanden. Die Errichtung einer Tribüne mit bis zu 199 Besucherplätzen wird
daher empfohlen.
Aufgrund der vorhandenen Nähe zur kommunalen Sportanlage ist es nicht notwendig, erforderliche
Schulsportflächen auf dem Schulgrundstück nachzuweisen. Die angrenzende Sportaußenanlage
verfügt über Laufbahnen in 50 m, 100 m, 400 m inkl. Sprunggrube, einer Hochsprunganlage, drei
Großspielfeldern mit je Rasen-, Tennen- und Kunstrasenbelag. Somit soll die Schulhoffläche als
sportlicher Raum für Spiel und Sport den Grundschüler*innen für Pausenaktivitäten zur Verfügung
gestellt werden. Über die Schulnutzung hinaus sind die Schulhöfe der Stadt Münster der Öffentlich-
keit geöffnet. Daher kann insbesondere für den Stadtteil Wolbeck eine ereignisreiche Sportfläche für
die Nutzung durch mehrere Generationen errichtet werden. Die Schwerpunkte können hierbei auf
Springen, Klettern und Parkour gelegt werden.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Realisierung einer Grundschule am Brand-
hoveweg zu schaffen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes in dem Bereich sowie die Auf-
stellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Derzeit liegt die Fläche im sogenannten Außenbereich
und grenzt südlich an die Sportanlagen an. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Grünflä-
che mit der Zweckbestimmung Freizeitsporteinrichtungen dar.
Auf die Lage im Grünzug Lütkenbeck-Loddenbach wird hingewiesen. Für die Bauleitplanverfahren
muss eine Zeitschiene von 2-3 Jahren bis zum Satzungsbeschluss eingeplant werden. Dabei kön-
nen die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans zeitlich pa-
rallel erfolgen.
Die Planungsverwaltung wird die Schritte zur Schaffung des erforderlichen Planungsrechtes vorbe-
reiten und dem Rat mit gesonderten Vorlagen vorlegen.
3.4 Gesamtbetrachtung
In Wolbeck würden somit
• bis zur Fertigstellung der neuen Grundschule am Brandhoveweg 6 Züge zur Verfügung ste-
hen (3 Züge Grundschule Wolbeck-Nord, 3 Züge Nikolaischule Wolbeck),
• am in Angelmodde liegenden Brandhoveweg dann zusätzlich 4 bei gleichzeitiger Reduzie-
rung der Zügigkeit der Nikolaischule auf 2 Züge,
• dann in der Gesamtbetrachtung für die genannten 3 Schulstandorte insgesamt 9 Züge (3
Züge Grundschule Wolbeck-Nord, 2 Züge Nikolaischule Wolbeck, 4 Züge Grundschule am
Brandhoveweg) bestehen, die auch Teilbedarfe aus Angelmodde und durch Umverteilung
ggfs. aus Hiltrup-Ost abdecken können.
4. Sportbedarfe
Am Standort der Grundschule Wolbeck-Nord ist eine Einfachsporthalle vorhanden. Für den Zeit-
raum der Dreizügigkeit der Grundschule Wolbeck-Nord wird eine leichte Unterdeckung von 6,0
Stunden verpflichtendem Schulsport wöchentlich im Bereich der Sporthallenversorgung bestehen.
Diese leichte Unterdeckung kann aber durch andere Sportangebote kompensiert werden.
Die Grundschule Wolbeck-Nord hat aktuell durchschnittlich 1,75 Stunden wöchentlich im Hallenbad
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Wolbeck auf 4 Bahnen belegt. Weiterhin steht der Grundschule eine 50 m Laufbahn inkl. Sprung-
grube und ein Kleinspielfeld Fußball mit Basketballanlage zur Verfügung. Der Schulsport ist somit
mit diesen beiden Mitteln zu kompensieren.
5. Ressourcen
Die erforderlichen Personalressourcen sowie die Mittel für Schulsozialarbeit und den Offenen Ganz-
tag sind zu gegebener Zeit bereitzustellen.
Im Haushaltsplanentwurf 2023 sind in den Jahren 2023 und 2024 je 400.000 € Planungskosten für
die Erweiterung der Grundschule Wolbeck-Nord veranschlagt. Investitionskosten stehen in späteren
Jahren.
Die Planungskosten können anstelle für die Planung der Aufstockung für die Planung des Modul-
baus eingesetzt werden.
Die Planungskosten für den Neubau der Grundschule am Brandhoveweg können in 2023/2024 aus
der Investitionsmaßnahme 4720 „Planungskosten Erweiterung Schulgebäude finanziert werden.
i.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A zur V/0536/2022
Anlage 1: Raumprogramm Grundschule Wolbeck-Nord
Anlage 2: Raumprogramm Grundschule Brandhoveweg
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Brandhoveweg 6
- Hiltruper Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0536/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.08.2022
- Erstellt
- 26.08.2022 10:07