Mandari Insight

V/0845/2017

Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1

Vorlagen 09.10.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2017, TOP 15.1

Anlage4

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage11

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Anlage1

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Ansehen

Anlage10

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Anlage2

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Anlage5

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Anlage6

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Anlage7

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Anlage13

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Anlage8

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Ansehen

Anlage12

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Ansehen

Anlage14

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Ansehen

Anlage3

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Ansehen

Anlage9

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Ansehen

Anlage4

1174 Zeichen

-I
I
I
II
I
II
II
II
II
II
I
I
I
I
I
I I I
I
I
I
275
276
240
536
618
537
538
686
721
725
728
277
753
754
539
540
624
19
1105
879
II
SD
Dachneigung ca. 21°
II
SD
ACHTUNG:
Hier Leitungsanlagen!
Toranlage
Parkfläche
G
renze städtische Parzellen für G
em
einbedarf
ACHTUNG:
Hier Leitungsanlagen!
Entsorgung
Grundschule 
Sprakel
Bolzplatz
ca. 800m2
Spielfläche
Obstwiese
ehem.
Hausmeister-
Unterkunft
Sporthalle
ehem.
Volksschule
Rad- und Fußweg 
I SD
II FD
Fläche für den G
em
einbedarf
G
renze B-Plan Nr.8 
In der Au
I
FD
Schulhof
ca. 1.650m2 Haupteingang
I
FD
II
FD
VARIANTE AUSBAU ZUR VOLLEN ZWEIZÜGIGKEIT
LAGEPLAN
0430
Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
MACHBARKEITSSTUDIE
Amtsleitung / Technische Leitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Zeichnung Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichnis
ErstellungMaßstab
GRUNDSCHULE SPRAKEL
ERWEITERUNG ZUR 2-ZÜGIGKEIT
IN DER AU 3
48159 MÜNSTER
B/0 LAGEPLAN
Index
Projektnummer Planphase
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße
05.05.20171:500
0430_Grundschule Sprakel\Schulerweiterungsbedarf
430_sebedarf_machbarkeitsstudie.pro
Carl Carl
Nienaber / Michel
Gabriel / Mümken

Beschlussvorlage

61341 Zeichen

V/0845/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 
und V/0328/2017/1 
hier: Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (1. Tranche) und Errichtungsbeschlüsse zur 
Erweiterung von Schulgebäuden 
 
Beratungsfolge 
 
  
18.10.2017 Rat Einbringung 
14.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
14.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
21.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
21.11.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
21.11.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
22.11.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
22.11.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft  
 und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 
23.11.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
29.11.2017 Sportausschuss Vorberatung 
30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit,  
 Ordnung und E-Government Vorberatung 
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
13.12.2017 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für folgende Standorte die auf der Basis der Beschlüsse der 
Vorlage V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 erstellten Machbarkeitsstudien abgeschlossen sind 
(Anlage 1): 
 
Grundschulen: 
 
Bezirk Mitte 
Kreuzschule 
Martin-Luther-Schule 
Mauritzschule 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0845/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Watermann 
Ruf: 
492 40 10 
E-Mail: 
Watermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.10.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0845/2017 
Bezirk West 
Ludgerusschule Albachten 
 
Bezirk Nord 
Grundschule Sprakel 
 
Bezirk Ost 
Margaretenschule 
Pleisterschule 
Matthias-Claudius-Schule Handorf 
 
Bezirk Hiltrup 
Clemensschule Hiltrup/Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 
Ludgerusschule Hiltrup 
 
 
Weiterführende Schulen: 
 
Bezirk Mitte 
Erich-Klausener-Schule 
 
Bezirk Südost 
Schulzentrum Wolbeck 
 
 
2. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudien die Umsetzung 
folgender Maßnahmen (Errichtungsbeschluss): 
 
2.1 Die Verwaltung wird beauftragt, für folgende Schulen zur Vergabe der Architektenleistung für die 
baulichen Erweiterungen auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen 
Musterraumprogramms ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) mit 
vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durchzuführen sowie anschließend den Baubeschluss 
herbeizuführen: 
 
Bezirk Mitte 
Kreuzschule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 6.087.000 € 
Anlage 2: Lageplan  
 
Mauritzschule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 5.505.000 € 
Anlage 3: Lageplan  
 
Bezirk Nord 
Grundschule Sprakel, Schaffung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit der Option zur Erwei-
terung zur 3-Zügigkeit entweder durch bauliche Erweiterung des bestehenden Grundschulge-
bäudes oder durch einen Neubau an einem anderen Standort im Stadtteil Sprakel, Kostenrah-
men für die 2-Zügigkeit zur Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes ca. 7.885.000 €  
Anlage 4: Lageplan des bestehenden Grundschulstandortes 
 
Bezirk Ost 
Pleisterschule, bauliche Erweiterung zur 2-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 5.750.000 € 
Anlage 5: Lageplan

- 3 - 
V/0845/2017 
Matthias-Claudius-Schule Handorf, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit,  
Kostenrahmen ca. 6.596.000 € 
Anlage 6: Lageplan  
 
 
Bezirk Mitte 
Erich-Klausener-Schule, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 9.700.000 €  
 
sowie 
 
Errichtung einer ebenerdigen Zweifachsporthalle, Kostenrahmen ca. 4.956.370 € 
Anlage 7: Lageplan für die Schulerweiterung und für die Zweifachsporthalle 
 
2.2 Bezirk West – Neubau einer Grundschule im Stadtteil Albachten 
 
Die Verwaltung wird beauftragt 
2.2.1 zur Vergabe der Architektenleistung für den Neubau eines 2-zügigen Grundschulgebäu-
des mit der Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit incl. Planung einer Einfachsporthalle 
im geplanten Baugebiet im Stadtteil Albachten (östliche Erweiterung südlicher Teil –
Kennziffer 562-07) ein VgV-Verfahren mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durch-
zuführen, Kostenrahmen für die 2-Zügigkeit ca. 8.774.000 € (Kosten ohne Einfachsport-
halle) und 
2.2.2 anschließend den Baubeschluss nur für das Grundschulgebäude herbeizuführen, da zur 
Deckung des Schulsportbedarfs auch perspektivisch bei einem Ausbau zur 3-Zügigkeit 
(insgesamt 6 Züge in Albachten) keine weitere Sporthalle erforderlich ist. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
2.2.3 eine Entscheidung über den Neubau und die Finanzierung einer Sporthalle zu einem spä-
teren Zeitpunkt getroffen wird. 
 
2.3 Bezirk Hiltrup - Clemensschule Hiltrup/Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 
 
 Clemensschule Hiltrup/Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup, Umbau im Bestand mit Einbindung der 
ehemaligen Johannesschule Hiltrup insgesamt zur 6-Zügigkeit, Clemensschule zur 2-Zügigkeit, 
Paul-Gerhardt-Schule zur 4-Zügigkeit, Umbau im Bestand, Kostenrahmen ca. 4.800.000 €  
 Anlage 8: Lageplan 
 
 Die Verwaltung wird beauftragt, mit den erforderlichen Planungen zum Umbau der Gebäude der 
Clemensschule Hiltrup, der Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup und der ehemaligen Johannesschule 
Hiltrup zu beginnen sowie anschließend den Baubeschluss herbeizuführen. 
 
3. Bezirk Südost – Schulzentrum Wolbeck 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass  
3.1 auf der Basis von G8 eine bauliche Erweiterung zur 10,5-Zügigkeit einen Kostenrahmen 
von ca. 14.076.000 € hat, 
3.2 auf der Basis von G8 eine bauliche Erweiterung zur 11,5 Zügigkeit einen Kostenrahmen 
von ca. 15.967.000 € hat,

- 4 - 
V/0845/2017 
3.3 eine Entscheidung zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck erst getroffen werden 
kann, wenn landesseitig Regelungen und Rahmenbedingungen zum Abitur nach 8 bzw. 9 
Jahren (G8/G9) vorliegen und auf der Grundlage eines Votums der Schule auch eine Ent-
scheidung des Schulträgers Stadt Münster dazu getroffen wurde.    
Anlage 9: Lageplan 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an folgenden Standorten keine Erweiterungsmaßnahmen zur 
Erhöhung der Zügigkeit auf der Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsstudien erfolgen sol-
len. Die Standorte werden damit denjenigen Schulstandorten gleichgesetzt, für die entsprechend 
Ziffer 3 b der Vorlage V/0420/2016/1 die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erfasst wer-
den: 
 
Bezirk Mitte 
Martin-Luther-Schule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit nicht möglich 
Anlage 10: Lageplan  
 
Bezirk West 
Ludgerusschule Albachten, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 6.480.000 € 
Anlage 11: Lageplan  
 
Bezirk Ost 
Margaretenschule, Ausbau zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 9.627.000 €  
Anlage 12: Lageplan  
 
Bezirk Hiltrup 
Ludgerusschule Hiltrup, bauliche Erweiterung zur 5-Zügigkeit,  Kostenrahmen ca. 12.680.000 €  
Anlage 13: Lageplan  
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in Tranchen bis zum Ende des 2. Quartals 2018 alle weiteren, 
noch offenen Machbarkeitsstudien nach derzeitigem Stand abgeschlossen sein werden und auf 
der Grundlage der Erfahrungswerte der jetzt abgeschlossenen Machbarkeitsstudien bei einer 
Realisierung weiterer Standorte Kosten entstehen würden, die im Haushaltsplan 2018 ff noch 
nicht eingeplant sind. Für eine Umsetzung der Ergebnisse der Überprüfungen der Schulstandor-
te, für die entsprechend Ziffer 3 b der Vorlage V/0420/2016/1 die quantitativen und qualitativen 
Raumbedarfe erfasst werden, sind bislang ebenfalls keine ausreichenden Haushaltsmittel einge-
plant. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerzahlen und notwendigen Flä-
chenausweitungen in den nächsten Jahren Anpassungen der Personalstunden für Schulsekreta-
riate und Hausmeisterdienste im Rahmen der Stellenplanberatungen abzusichern sind.  
 
7. Mit dieser Vorlage werden die Ergebnisse der ersten 12 Machbarkeitsstudien vorgelegt und auf 
dieser Grundlage Beschlussvorschläge formuliert. Für 8 Standorte werden Errichtungsbeschlüs-
se mit einem Gesamtkostenrahmen in Höhe von 55.097.000 € vorgeschlagen. Der Rat nimmt zur 
Kenntnis, dass die Verwaltung zur Umsetzung der Baumaßnahmen und Fortsetzung der Mach-
barkeitsstudien ein Konzept entwickelt und die erforderlichen politischen Vorlagen der einzelnen 
Baumaßnahmen zur Beschlussfassung vorlegt. In welchem Umfang dafür zusätzliche Stellenres-
sourcen erforderlich sein werden, ist zeitnah im Einzelfall zu entscheiden. 
 
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Erweiterung der Zügigkeiten der unter Beschlusspunkt 
2 genannten Schulen sowie der nach Fertigstellung aller Machbarkeitsstudien identifizierten

- 5 - 
V/0845/2017 
Standorte mit Erweiterungsbedarf ein zusätzlicher Bedarf an Sporthallen entsteht. Dieser Bedarf 
kann in vielen Fällen nicht an den Schulstandorten gedeckt werden. Der Rat beauftragt deshalb 
die Verwaltung, ein standortübergreifendes Gesamtkonzept zur Deckung der Sporthallenbedarfe 
incl. Finanzierungsbedarf und -optionen zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzu-
legen. Für eine Umsetzung sind bislang keine ausreichenden Haushaltsmittel eingeplant. 
 
9. Der Rat beschließt, die Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 in den Jahren 2018 – 2020 
im Schwerpunkt für die Finanzierung der Schulbauerweiterungen einzusetzen. Der für Schuler-
weiterungsmaßnahmen vorgesehene Anteil aus dem Programm Gute Schule 2020 wird neben 
der bereits beschlossenen anteiligen Finanzierung der Erweiterung des Schulzentrums Kinder-
haus (vgl. Vorlage V/0421/2017/1) für die Erweiterung des Schulgebäudes der Erich-Klausener-
Realschule eingesetzt und hat einen Umfang von insgesamt ca. 14.109.000 €. Für das Jahr 2018 
wird ein Anteil von 436.000 € für Instandsetzungsmaßnahmen (PG 0111) eingesetzt. Dieser Be-
trag wird zunächst für die Finanzplanung 2019 und 2020 fortgeschrieben. Der Durchführung der 
in Anlage 14 dargestellten Instandsetzungsmaßnahmen städtischer Schulgebäude für das Jahr 
2018 aus dem Programm „Gute Schule 2020“ wird zugestimmt (Baubeschlüsse).  
 
10. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren zur Erhöhung der Zügigkeiten und 
Gründung einer neuen Grundschule im Stadtteil Albachten im Vorfeld mit der Bezirksregierung 
Münster zu klären. 
 
11. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Änderungen des „Allgemeinen Rahmens zur Auf-
nahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen“ (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz) 
vorzunehmen und dem Rat zu einem späteren Zeitpunkt für das jeweils relevante Anmeldever-
fahren zum Beschluss vorzulegen. 
 
12. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Änderung des Schulgesetzes NRW zum Abitur nach 8 bzw. 
9 Jahren (G8/G9) die Auswirkungen auf die Aufnahmekapazität der Gymnasien zu prüfen, im 
Rahmen der Schulentwicklungsplanung zu bewerten und dem Rat unter Einbeziehung der ange-
dachten baulichen Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck Lösungsvorschläge zu unterbreiten. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die bauliche Erweiterung sowie den Umbau im Bestand der 
unter Ziffer 2 genannten Schulstandorte und den Neubau des 2-zügigen Grundschulgebäudes im 
Stadtteil Albachten auf der Basis der auf der Grundlage der Machbarkeitsstudien kalkulierten Kosten-
rahmen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 55.097.000 € und für den Neubau der ebenerdigen Zwei-
fach-Sporthalle der Erich-Klausener-Schule Kosten in Höhe von ca. 4.956.370 € entstehen.  
 
Damit sind bereits 81 % des um die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ erhöhten Budgets 
für die Erweiterung der Schulgebäude in Höhe von ca. 67.800.000 € verplant. Für die unter Ziffer 3 
(Schulzentrum Wolbeck) und Ziffer 5 genannten Maßnahmen ist im Haushaltsplanentwurf 2018 ledig-
lich noch ein Betrag von ca. 12.720.000 € veranschlagt.  
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Architektenwettbewerbe alternative und damit von den Planun-
gen der Machbarkeitsstudien abweichende Konzepte zur Umsetzung der Raumbedarfe hervorbringen 
können.  
In dieser Phase der Projektentwicklung liegen noch keine abschließenden Kenntnisse über die kon-
krete Anordnung und Ausformung der Gebäude, der Erschließung oder der verkehrlichen Anbindung 
vor und können daher auch nur pauschal in den Kosten berücksichtigt werden. Der ermittelte Kosten-
rahmen basiert auf den Vorgaben der einschlägigen DIN 276 und umfasst die Kennwerte aller Kos-
tengruppen auf der Grundlage der erforderlichen Bruttogeschossflächen. Für die Kalkulation ist ein

- 6 - 
V/0845/2017 
durchschnittlicher Ausstattungsstandard angesetzt. Die weitere Konkretisierung – Entwurfsplanung, 
Ausführungsplanung, Ausschreibung sowie die Ausstattung mit beweglichem Mobiliar – bis hin zur 
abschließenden Kostenfeststellung (nach Fertigstellung der Baumaßnahme) erfolgt im üblichen Rah-
men der anstehenden Planungsschritte. Es ist daher möglich, dass sich im weiteren Verlauf der Pla-
nung Veränderungen der Kosten nach oben oder unten ergeben können. 
Die auf der Grundlage der Machbarkeitsstudien ermittelten Kostenrahmen sind auch bei den alterna-
tiven Konzepten möglichst einzuhalten. Eine entsprechende Vorgabe wird in die Vergabeverfahren 
aufgenommen. Eine im Einzelfall unausweichliche Überschreitung des jeweiligen Kostenrahmens 
wird möglichst im Gesamtbudget für die Erweiterungen der Schulgebäude aufgefangen. 
 
 
III. Mittelbereitstellung/Finanzierung  
 
Die Finanzierung der baulichen Erweiterung sowie des Umbaus im Bestand der unter Ziffer 2 genann-
ten Schulstandorte und des Neubaus des zweizügigen Grundschulgebäudes im Stadtteil A lbachten 
mit einem Gesamtkostenrahmen in Höhe von  55.097.000 € erfolgt aus der Investition smaßnahme 
4720 „Erweiterung Schulgebäude“, bei der Mittel wie folgt bereitgestellt werden: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung 
Produktgruppe  0301 Leistungen für Schulen 
Investitions- 
maßnahme 
4720 Erweiterung Schulgebäude 
 Auszahlung für Baumaßnahmen 
Haush.- 
jahr 
Haushaltsplan- 
Entwurf 2018 
 
€ 
Erhöhung aus dem 
Programm „Gute Schu-
le 2020“ 
€ 
Ansatz nach  
Erhöhung 
 
€ 
2017 4.500.000  4.500.000 
2018 968.080 1.889.900 2.857.980 
VE 2.000.000  2.000.000 
2019 18.163.080 1.889.900 20.052.980 
2020 9.425.080 1.889.900 11.314.980 
2021 9.423.500  9.423.500 
Sp. Jahre 19.668.500  19.668.500 
ges. 62.148.240 5.669.700 67.817.940 
 
Die Ansätze bei der Maßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“ werden in den Jahren 2018 – 
2020 um je 1.889.900 € aus dem Programm „Gute Schule 2020“ erhöht. Die Deckung erfolgt durch 
entsprechende Kürzung des Anteils „Gute Schule 2020“ im Ergebnisplan in der Produktgruppe 0111 
„Immobilienmanagement“. 
 
Die Anpassungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2018 werden über Veränderungsblätter in 
die Haushaltsplanberatungen eingebracht. Die Beschlussausführung steht unter dem Vorbehalt, dass 
der Rat die Ermächtigungen im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- 
und Finanzplanung bereitstellt. 
 
Zur Finanzierung der ebenerdigen Zweifach-Sporthalle der Erich-Klausener-Schule werden Mittel wie 
folgt bereitgestellt:

- 7 - 
V/0845/2017 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung 
Produktgruppe  0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Investitions- 
maßnahme 
4300 Neubau Sporthalle 
Erich-Klausener-Schule 
 
 Auszahlung für Baumaßnahmen Bemerkung 
Haush.- 
jahr 
Haushaltsplan- 
Entwurf 2018 
 
€ 
Haushaltsplan 2018 
 
 
€ 
 
2017 2.846.000 2.846.000  
2018 2.110.370 2.110.370  
2019 0   
2020 0   
2021 0   
Sp. Jahre 0   
ges. 4.956.370 4.956.370 
 
 
Begründung: 
 
Begründung zu I. Sachentscheidung 
 
zu 1: abgeschlossene Machbarkeitsstudien 
 
Im Hinblick auf die wachsende Stadt Münster und dem damit verbundenen Bedarf an zusätzlichem 
Schulraum hat die Verwaltung zuletzt mit der Vorlage V/328/2017/1 – Fortschreibung der Handlungs-
bedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden aufgrund der demografischen Entwicklung bis zum 
Schuljahr 2025/2026 auf Basis der Vorlage V/0420/2016/1 Arbeitsergebnisse dargestellt und dem Rat 
weitere Weichenstellungen vorgeschlagen. 
Mit dieser Vorlage wurde auch der Hinweis gegeben, welche Machbarkeitsstudien absehbar in Kürze 
fertiggestellt sind. 
Für den Zeitraum bis Ende 2017 sind für die dort genannten Schulstandorte insgesamt 12 Machbar-
keitsstudien erstellt. 
In der Anlage 1 sind die Ergebnisse der abgeschlossenen Machbarkeitsstudien dargestellt. Diese 
Darstellung ist nach folgenden Kriterien differenziert: 
 Erweiterung – Errichtungsbeschluss (Beschlussvorschlag 2) 
 Keine Erweiterung zur Erhöhung der Zügigkeit (Beschlussvorschlag 4) 
 späterer Entscheidungszeitpunkt (Beschlussvorschlag 3). 
 
zu 2: Errichtungsbeschlüsse und zu 4: Standorte ohne Erweiterungsmaßnahmen zur Erhö-
hung der Zügigkeit  
 
Die Verwaltung hat in der Vorlage V/0420/2016/1 diejenigen Kriterien benannt, die Grundlage für die 
Vorauswahl der Schulen waren, für die Machbarkeitsstudien erstellt werden sollten: 
 Schülerzahlen und –prognosen bis 2020/2021  
 Flüchtlingszahlen und –prognosen bis 2017  
 Ausbau der Schulstandorte denkbar  
 Auslastung der Schulen im Umkreis

- 8 - 
V/0845/2017 
Zudem wurde verwaltungsintern eine erste grobe Einschätzung vorgenommen, ob generell Ausbau-
möglichkeiten für betroffene Schulstandorte bestehen (Grundstücksgröße, ggf. bereits vorliegende 
Voruntersuchungen aus Vorjahren). Auch die Auslastung gleicher Schulsysteme im Umkreis wurde 
untersucht. Dies gilt insbesondere für den Primarbereich. Mit diesem Vorgehen wurden verlässlich 
diejenigen Schulstandorte ermittelt, die vorrangig Kapazitätserweiterungen bedürfen, um eine Be-
schulung der prognostizierten steigenden Schülerzahl sicherstellen zu können.  
 
In der Vorlage V/0328/2017/1 wurden für weitere Standorte Machbarkeitsstudien sowie die Einfüh-
rung des sog. Stufenverfahrens beschlossen.  
 
Die Verwaltung legt mit dieser Vorlage Beschlussvorschläge zu einzelnen Schulstandorten vor, die 
aufgrund der geprüften Wechselwirkungen und Abhängigkeiten mit weiteren Schulstandorten bereits 
zum jetzigen Zeitpunkt entscheidungsreif und damit beschlussfähig sind. 
 
Die Machbarkeitsstudien basieren auf der Grundlage des vom Rat beschlossenen Musterraumpro-
gramms für Grundschulen. Dieses Musterraumprogramm dient als Orientierungswert, da ausgehend 
vom Raumbestand Lösungen zu erarbeiten waren. Ziel war, die Schulgebäude im Rahmen einer bau-
lichen Erweiterung für steigende Schülerzahlen gleichzeitig auch zukunftsfähig zu gestalten. 
Der Prozess zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie umfasst u.a. folgende Schritte: 
 Grundlagenarbeit zur Erhebung des Ist-Zustandes in Form von Datenerhebungen und Ge-
sprächen mit der Schulleitung, 
 Ermittlung des Raumdefizites in Relation zum Soll-Raumprogramm unter Berücksichtigung 
des Raum-Ist-Bestandes incl. Überarbeitung und Anpassung der Raumfunktionen im Bestand, 
 Vorprüfung der grundsätzlichen planungsrechtlichen, städtebaulichen sowie in einzelnen Fall-
gestaltungen einer grundsätzlichen denkmalpflegerischen Umsetzbarkeit und Verträglichkeit, 
 Prüfung der baulichen Realisierbarkeit der notwendigen Raumprogramme am Standort der 
Schulen und 
 Ermittlung eines Kostenrahmens. 
 
Dieser Planungsprozess ist dadurch gekennzeichnet, dass Schule und Verwaltung dialogisch und 
konsensual gearbeitet haben und bedarfsorientierte und schulindividuelle Lösungen entwickelt wur-
den. Die Umbau- und Erweiterungsstudien zur Umsetzung des jeweiligen Soll-Raumprogramms ha-
ben an allen Standorten die Zustimmung der Schulleitung erfahren. 
 
Gegenüber der Schule hat die Verwaltung stets kommuniziert, dass im Rahmen der konkreten Mach-
barkeitsstudie ein Soll-Raumprogramm nachgewiesen und als umsetzbar definiert wird, jedoch kon-
krete Details zur Anordnung einzelner Räume und Funktionsbereiche erst im weiteren Verfahren ent-
wickelt werden. Die Studien zur Umsetzung der Musterraumprogramme an den einzelnen Standorten 
umfassen sowohl Erweiterungsflächen als auch Umbauflächen im Bestand. Detailangaben werden im 
Rahmen des Wettbewerbsverfahrens formuliert und sind im Rahmen des konkreten Baugenehmi-
gungsverfahrens (planungs-, denkmal- und bauordnungsrechtliche Aspekte) zu verifizieren. 
 
 
Gleichzeitig wurde auch kommuniziert, dass mit Vorliegen einer Machbarkeitsstudie kein Automatis-
mus einer baulichen Umsetzung verbunden ist. 
 
 
zu 2.1: baulichen Erweiterungen – Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV-
Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb und zu 4. Standorte ohne Erweite-
rungsmaßnahmen 
 
Die aktuelle Schülerprognose bestätigt den Handlungsbedarf und begründet den Erweiterungsbedarf 
an den folgenden Schulstandorten. 
 
Entscheidend für den Abwägungs- und Meinungsbildungsprozess sind die Kriterien aus der Vorlage 
V/0420/2016/1 wie

- 9 - 
V/0845/2017 
 Anzahl fehlender Plätze gemäß aktueller Schülerprognose,  
 die Lage/Entfernung zur nächstgelegenen Schule gleicher Schulart,  
 das Ergebnis der Machbarkeitsstudie hinsichtlich einer Realisierbarkeit einer Schulerweiterung 
sowie  
 der Kostenrahmen. 
 
Voraussetzung für das Eintreten der ermittelten Bedarfe ist, dass die im Baulandprogramm aufgeführ-
ten Flächen tatsächlich im geplanten Umfang und in dem zeitlich vorgesehenen Rahmen realisiert 
werden. Die Entscheidungsvorschläge können nur unter Einbeziehung der aktuell bekannten Informa-
tionen zur Baulandentwicklung erstellt werden. Welche Flächen aus der Stufe 2 des Baulandpro-
gramms tatsächlich realisiert werden und wie hoch die Anzahl der errichteten Wohneinheiten sein 
wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhergesagt werden und ist daher nicht in der Schülerprog-
nose berücksichtigt worden. Ebenso kann nicht einbezogen werden, welche Flächen mit welcher 
Größe im Rahmen der Vorgaben für die wachsende Stadt zu den aktuell benannten noch hinzukom-
men. 
 
Die Entscheidungen sind jetzt unter Berücksichtigung der bekannten Entwicklungen zu treffen. Gera-
de in den Außenstadtteilen muss sichergestellt sein, dass die Kapazitäten insbesondere im Grund-
schulbereich dem Bedarf entsprechen. Die baulichen Voraussetzungen dafür können nicht kurzfristig 
innerhalb weniger Wochen geschaffen werden, sondern erfordern schon bei der Aufstellung von Fer-
tigbauklassen einen Vorlauf von bis zu einem Jahr. Vom Zeitpunkt der Beschlussfassung über die 
Erweiterung bis zur Fertigstellung von Baumaßnahmen vergehen rund 4 Jahre. Das Risiko, dass sich 
die Bebauung von Flächen verzögert oder die Anzahl der Wohneinheiten verändert wird und damit 
der Bedarf höher oder niedriger ausfällt als heute angenommen, kann nicht vollständig ausgeschlos-
sen werden. Dieses Wagnis muss jedoch in Kauf genommen werden, um die wohnortnahe Grund-
schulversorgung ohne zeitliche Verzögerung gewährleisten zu können. 
 
Differenziert nach Bezirken werden Schulstandorte zum jetzigen Zeitpunkt zur Erweiterung vorge-
schlagen, für die der Bedarf vorhanden ist und bei denen auch ein Warten auf jenen Zeitpunkt, zu 
dem alle Machbarkeitsstudien abgeschlossen sind, nicht vertretbar ist. Die Verwaltung geht davon 
aus, dass weitere Erweiterungsbedarfe an weiteren Standorten bestehen. 
 
Bezirk Mitte 
 
Kreuzschule/Martin-Luther-Schule 
 
Die Kreuzschule hat seit dem Schuljahr 2014/2015 durchgängig die größtmögliche Anzahl an Schüle-
rinnen und Schülern aufgenommen und musste auch Kinder abweisen. Betrachtet man die Kreuz-
schule zusammen mit den benachbarten Grundschulen Martin-Luther-Schule, Martinischule und Drei-
faltigkeitsschule, so wird die Anzahl der vorhandenen Plätze laut Schülerprognose nicht ausreichen, 
um den steigenden Bedarf zu decken. Ausgehend vom Klassenfrequenzwert von 24 fehlen bereits im 
laufenden Schuljahr Plätze im 1. Jahrgang. Ab dem Schuljahr 2020/2021 wird auch bei Ausschöpfung 
des Höchstwertes das Platzangebot dieser Schulen insgesamt nicht ausreichen.  
 
Die Machbarkeitsstudie für die Martin-Luther-Schule ergab, dass eine bauliche Erweiterung auf 3 Zü-
ge nicht realisierbar ist. Die Martinischule war aufgrund des beengten Grundstücks nicht Gegenstand 
der Prüfungen. Das Gebäude der Dreifaltigkeitsschule wird gerade zur 3-Zügigkeit erweitert. Die Aus-
baureserven sind damit erschöpft. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die Aufnahmekapazität der 
Kreuzschule um 1 Zug auf 3 Züge zu erweitern. 
 
Die Kreuzschule ist als  2-zügige Grundschule festgelegt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie war 
eine Erweiterung um einen Zug zu planen. Planerisch ist nachgewiesen, dass ein zweigeschoss iger 
Neubaukörper mit Unterkellerung an Stelle des derzeitigen Unterstandes möglich ist und die erforder-
lichen Flächen zur Mittagsverpflegung, Betreuungsräume, einem Mehrzweckraum und einem Verwal-
tungsraum verortet werden. Für eine bauliche Erweiterung zur 3 -Zügigkeit beträgt der Kostenrahmen 
für die Erweiterungsflächen und den Umbau im Bestand ins gesamt ca. 6.087.000 €. Im Bestandsbau

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V/0845/2017 
ist ein Aufzug eingeplant, so dass die Kreuzschule barrierefrei e rschlossen werden kann. Durch die 
Erweiterung der Schule im Bereich des derzeitigen Zugangs zum Schulhof von der Hoyastraße mü s-
sen erhaltenswerte Bäume auf dem  Schulhof und auf dem Vorplatz zur Schule entfernt werden. Die 
Anordnung der Erweiterung in diesem Bereich ist alle rdings aus städtebaulicher Sicht sinnvoll, da 
hiermit die Blockrandbebauung ergänzt wird. Der I nnenhofcharakter des Schulhofs bleibt in seine r 
Form erhalten. 
Bei einer Realisierung verbleibt ausreichend Schulhoffläche. Die gesamte Schulhoffläche muss neu 
gestaltet werden. Während der Bauphase kann der Schulbetrieb aufrechterhalten werden. Der schuli-
sche Ablauf ist durch die Baumaßnahme in erster Linie durch die Einschränkung der Schulhoffläche 
betroffen. 
 
Ein Ausbau zur 3-Zügigkeit bewirkt ein rechnerisches Defizit von 0,2 Übungseinheiten des Sporthal-
lenbedarfs. 
 
Die Martin-Luther-Schule ist als 2-zügige Grundschule festgelegt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie 
war eine Erweiterung um einen Zug zu planen. Planerisch ist nachgewiesen, dass eine bauliche Er-
weiterung zur 3-Zügigkeit aus städtebaulicher, architektonischer und bautechnischer Sicht kaum mög-
lich und funktional nicht sinnvoll ist.  
 
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Kreuzschule um einen Zug zu erweitern. 
 
Mauritzschule 
 
An der Mauritzschule werden laut Schülerprognose bereits zum Schuljahr 2018/2019 selbst bei Aus-
schöpfung des Klassenfrequenzhöchstwertes zu wenige Plätze vorhanden sein. Bezieht man die be-
nachbarten Grundschulen Bodelschwinghschule, Overbergschule und Pötterhoekschule mit ein, so 
reichen die vorhandenen Kapazitäten schon im laufenden Schuljahr auf der Grundlage des Richtwer-
tes nicht aus. Ab dem Schuljahr 2020/2021 werden die Plätze auch bei Ausschöpfung des Höchst-
wertes insgesamt nicht genügen, um den Bedarf zu decken. Insbesondere an der Bodelschwingh-
schule werden dann auch Plätze in erheblichem Umfang fehlen, die von der nahe gelegenen Over-
bergschule nicht aufgefangen werden können. 
 
Planerisch ist nachgewiesen, dass durch einen zweigeschossigen Neubautrakt die Mauritzschule zur 
3-Zügigkeit erweitert werden kann. In der engeren Umgebung befinden sich mehrere Baudenkmäler 
und erhaltenswerte Bausubstanz, die Teil der Stiftsimmunität Sankt Mauritz sind, aber auch Denkmä-
ler, die die Entwicklungen ab 1910 und die Nachkriegszeit belegen. Der Bereich der historisch be-
deutsamen Stiftsimmunität Sankt Mauritz ist ein eingetragenes Bodendenkmal. Zusammen mit dem 
gewachsenen Grünbestand und erhaltenswerten Baumbestand erfordert daher eine bauliche Erweite-
rung eine besonders enge und sensible Abstimmung mit allen Fachverwaltungen und weiteren Betei-
ligten. Der im Lageplan dargestellte Baukörper dient dem Flächennachweis. Der genaue Standort des 
vorgesehenen Neubautraktes muss im weiteren Planungsverfahren unter den Aspekten Denkmal-
schutz und Baumschutz entwickelt werden. 
 
Es ist davon auszugehen, dass hier (im Gegensatz zur Gesamtschule Münster-Mitte) nur eine äu-
ßerst geringe Beeinträchtigung des Schulbetriebs durch archäologische Grabungen gegeben sein 
wird. Für eine bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit beträgt der Kostenrahmen für die Erweiterungs-
flächen und den Umbau im Bestand insgesamt ca. 5.505.000 €. Durch das vorhandene Bodendenk-
mal entstehen voraussichtlich zurzeit nicht kalkulierbare zusätzliche Kosten. Es ist davon auszuge-
hen, dass bei anstehenden Untersuchungen des Bodendenkmals zusätzliche Kosten entstehen, die 
aber erst aufgrund einer konkreten Planung kalkuliert werden können.  
 
Aufgrund der baulichen Besonderheiten kann der Altbau nicht barrierefrei erschlossen werden. Im 
Neubau ist die Barrierefreiheit durch den Einbau eines Aufzugs gewährleistet. 
 
Ein Ausbau zur 3-Zügigkeit bewirkt ein rechnerisches Defizit von 0,2 Übungseinheiten im Sporthal-
lenbereich.

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V/0845/2017 
 
Bezirk Nord 
 
Grundschule Sprakel 
Die Aufnahmekapazität der Grundschule Sprakel ist auf 2 Eingangsklassen festgelegt. Die für eine 2-
Zügigkeit erforderlichen Räume sind in dem Schulgebäude der Grundschule Sprakel nicht vorhanden. 
Im Schuljahr 2016/2017 hat die Schule insgesamt 5 Klassen gebildet. Der Unterricht in den Jahrgän-
gen 1 und 2 wird jahrgangsübergreifend erteilt. Nach Realisierung der erwarteten Bautätigkeit wird die 
Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren in Sprakel in dem Maße wachsen, dass die Schule 
mindestens 2-zügig zu führen sein wird. Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird laut aktueller Prognose 
selbst die 2-Zügigkeit nicht mehr ausreichen. Ob tatsächlich 3 Züge benötigt werden, hängt von der 
Vermarktungs- und Fertigstellungsdauer ab. Um flexibel auf die Entwicklung in Sprakel reagieren zu 
können, soll die Option zur Erweiterung auf eine 3-Zügigkeit bei der Planung berücksichtigt werden. 
 
Für die Grundschule Sprakel wurde im Stufenverfahren eine Erweiterung in Bauabschnitten zur 2-
Zügigkeit und zur 3-Zügigkeit geprüft. Planerisch ist nachgewiesen, dass zum Ausbau der 2-Zügigkeit 
eine Ergänzung eines zweigeschossigen Bauteils als Spiegelung der vorhandenen Flurachse des 
Hauptgebäudes sowie ein eingeschossiger Bauteil Richtung Westen möglich sind. Darüber hinaus 
sind umfangreiche Umbauten im Bestand erforderlich. Ein Ausbau zur 3-Zügigkeit kann erreicht wer-
den, indem das eingeschossige Gebäude aufgestockt und nach Westen verlängert sowie ein weiterer 
Baukörper Richtung Norden (Bolzplatz) als eingeschossiger Riegel ergänzt wird. Eine Erweiterung ist 
mit erheblichen Beeinträchtigungen für den Schulbetrieb während der Bauphase verbunden, da u.a. 
der Haupteingang zu verlegen und die vorhandene WC-Anlage durch eine temporäre WC-Anlage zu 
ersetzen ist. 
 
Für die bauliche Erweiterung zur 2-Zügigkeit mit der Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit beträgt 
der Kostenrahmen für die 2-Zügigkeit ca. 7.885.000 € incl. Kosten für eine temporäre WC-Anlage in 
Höhe von ca. 120.000 € (10.227.000 € für die vollständige 3-Zügigkeit). Im Zuge der Maßnahme sind 
darüber hinaus Kosten für die notwendige Dachsanierung von ca. 130.000 € zu berücksichtigen.  
 
Im Bestandsbau ist ein Aufzug eingeplant, so dass die Grundschule Sprakel in beiden Varianten bar-
rierefrei erschlossen werden kann. 
 
Der zweite Bauabschnitt zur 3-Zügigkeit erfordert, einige Gehölze zu entfernen, was kritisch beurteilt 
wird. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass sowohl der öffentliche Spielplatz als auch die 
Schulhofflächen bei einer stufenweise Erhöhung der Zügigkeit ein weiteres Mal erheblich in Mitlei-
denschaft gezogen und neu errichtet werden müssen. Ebenso wird der Schulbetrieb in einem zweiten 
Bauabschnitt erheblich durch die Ergänzungsmaßnahmen gestört. 
 
Die Umsetzung ist planungsrechtlich möglich, städtebaulich gut gelöst und sinnvoll. 
 
Die Schaffung einer 2-zügigen Grundschule mit der Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit in Sprakel 
ist aufgrund der prognostizierten fehlenden Plätze und aufgrund der fehlenden alternativen Schulver-
sorgung in erreichbarer Nähe zwingend erforderlich. 
 
Ein Ausbau am vorhandenen Standort ist zwar planerisch möglich, jedoch ist das Grundstück sehr 
beengt und alle Baumaßnahmen sind mit erheblichen Beeinträchtigungen für die Schule verbunden. 
Auch im Hinblick auf die erheblichen Kosten für einen Ausbau wird alternativ die Verlagerung der 
Schule an einen neuen Schulstandort im Stadtteil Sprakel geprüft. Eine Entscheidung über eine Er-
weiterung am Standort oder einen Neubau an einem noch festzulegenden Standort wird möglichst 
kurzfristig vorbereitet und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Für den Ausbau zur 2-Zügigkeit ist der Sporthallenbedarf gedeckt. Ein Ausbau zur 3-Zügigkeit bewirkt 
ein rechnerisches Defizit von 0,2 Übungseinheiten.

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V/0845/2017 
Zur Deckung des aktuellen Raumbedarfes werden die vom Rat beschlossenen zwei Fertigbauklassen 
voraussichtlich nach den Sommerferien im Jahr 2018 schulisch genutzt werden können. 
 
 
Bezirk Ost 
 
Pleisterschule/Margaretenschule 
 
Die Aufnahmekapazität der Pleisterschule ist auf 2 Eingangsklassen festgelegt. Das Schulgebäude 
verfügt allerdings nicht über die für eine 2-Zügigkeit erforderliche räumliche Ausstattung. Im Schuljahr 
2017/2018 kann die Schule noch 1-zügig geführt werden. Ab dem Schuljahr 2018/2019 wird die 
Schule zwingend 2 Eingangsklassen bilden müssen, zumal auch an der nahegelegenen Margareten-
schule Plätze in ähnlichem Umfang fehlen werden.  
 
Planerisch ist für die Margaretenschulen nachgewiesen, dass ein Ausbau zur 3-Zügigkeit möglich ist, 
indem durch einen Rückbau des aus 7 Räumen bestehenden Klassentraktes Platz für einen zweige-
schossigen Neubau geschaffen wird sowie weitere Umbaumaßnahmen im Bestand erfolgen. Für die-
se Planung beträgt der Kostenrahmen ca. 9.627.000 €, die sich aus dem Kostenrahmen für die Erwei-
terung in Höhe von ca. 7.597.000 € sowie aus dem Kostenrahmen für die befristeten Fertigbauklas-
sen in Höhe von ca. 2.030.000 € zusammensetzen. 
 
Ein Ausbau zur 3-Zügigkeit bewirkt ein rechnerisches Defizit von 0,2 Übungseinheiten. 
 
Auch für die Pleisterschule liegen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor und zeigen auf, dass ein 
Ausbau zur 2-Zügigkeit durch einen eingeschossigen Neubauteil und Umbaumaßnahmen im Bestand 
möglich ist. Eine Barrierefreiheit kann gewährleistet werden. Für diese Planung für die Erweiterungs-
flächen und den Umbau im Bestand beträgt der Kostenrahmen ca. 5.750.000 €.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Pleisterschule zur 2-Zügigkeit auszubauen, da diese Maßnahme wirt-
schaftlicher ist als an der Margaretenschule. 
 
Der Sporthallenbedarf für die 2-Zügigkeit ist mit der vorhandenen Einfachhalle gedeckt. 
 
 
Matthias-Claudius-Schule Handorf 
 
Die Matthias-Claudius-Schule Handorf kann laut „Allgemeinem Rahmen zur Aufnahme von Schüle-
rinnen und Schülern in die städtischen Schulen“ 2 Eingangsklassen bilden. Sie deckt den Grund-
schulbedarf in Handorf gemeinsam mit der Kardinal-von-Galen-Schule ab, die ebenfalls 2-zügig ge-
führt wird. Bereits zum Schuljahr 2017/2018 reichten die insgesamt 4 Eingangsklassen nicht aus, um 
alle Schulanfänger aufzunehmen. Aus diesem Grunde hat die Matthias-Claudius-Schule Handorf über 
die festgelegte 2-Zügigkeit hinaus 1 weitere Eingangsklasse gebildet. Bis zum Ende des Prognose-
zeitraums im Schuljahr 2025/2026 werden die in Handorf möglichen insgesamt 4 Eingangsklassen 
bei Zugrundelegung des Klassenfrequenzrichtwertes dauerhaft nicht genügen. Ob und in welchem 
Umfang in Handorf nach 2025 weitere Flächen für eine Wohnbebauung ausgewiesen werden, bleibt 
abzuwarten. 
 
Planerisch ist nachgewiesen, dass durch eine Verlängerung des Anbaus der 1960er Jahre in eben-
falls zweigeschossiger Bauweise und durch einen daran angrenzenden eingeschossigen Bauteil so-
wie durch eine teilweise Neuorganisation von Flächen im Bestandsgebäude die ermittelten Raumbe-
darfe gedeckt werden können. Durch die Erweiterung der Schule in Verlängerung des östlichen Ge-
bäudeteils müssen Gehölze auf dem Schulhof entfernt werden. Die Anordnung der Erweiterung in 
diesem Bereich ist allerdings sinnvoll, da hierdurch das Schulgelände nicht zerteilt wird. Durch die 
neue Gebäudestruktur entsteht eine Innenhofsituation. Im Rahmen der Schulerweiterung ist eine 
Neugestaltung des gesamten Schulhofes vorzusehen.

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V/0845/2017 
Die Barrierefreiheit des gesamten Schulgebäudes kann durch den Einbau von zwei Aufzügen ge-
währleistet werden. Der Sporthallenbedarf ist bei dem Ausbau zu einer 3-Zügigkeit unter Mitnutzung 
der Middelfeldhalle sichergestellt. Eine konkrete Bedarfsplanung für den Stadtteil Handorf wird Inhalt 
der Sportflächenbedarfsplanung sein. 
 
Für diese Planung einer Erweiterung zur 3-Zügigkeit beträgt der Kostenrahmen ca. 6.596.000 €. 
 
Die prognostizierten fehlenden Plätze im Stadtteil Handorf begründen einen Ausbau zur 3-Zügigkeit. 
Die Verwaltung wird in Abhängigkeit vom Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/19 prüfen, befris-
tet zwei Fertigbauklassen zu errichten (s. V/0328/2017/1, Ziffer 11). 
 
 
Bezirk Mitte 
 
Erich-Klausener-Schule 
 
Die Erich-Klausener-Schule kann 3 Eingangsklassen bilden. Aufgrund der starken Nachfrage hat sie 
in den letzten beiden Schuljahren über die festgelegte Anzahl hinaus jeweils 1 weitere Klasse gebil-
det. Auch zum laufenden Schuljahr hätte die Schule aufgrund der Anmeldezahlen wieder 1 weitere 
Klasse bilden können. Die räumliche Situation lässt dies allerdings nicht mehr zu. 
 
Laut Schülerprognose werden die Schülerzahlen der Realschulen insgesamt im 5. Jahrgang bis zum 
Schuljahr 2019/2020 leicht steigen, mit Erweiterung der Gesamtschule Münster-Ost um 2 Züge wie-
der etwas sinken und sich danach wieder erhöhen. Auf der Grundlage des Klassenfrequenzrichtwer-
tes von 28 werden im Prognosezeitraum zwischen 17 und 22 Eingangsklassen zur Versorgung der 
Schülerinnen und Schüler benötigt. Laut „Allgemeinem Rahmen zur Aufnahme von Schülerin-
nen/Schülern in die städtischen Schulen“ können die 6 verbliebenen Realschulen insgesamt 20 Ein-
gangsklassen bilden. Damit bestünde zumindest temporär eine Unterdeckung von bis zu 2 Eingangs-
klassen. 
 
Die Erich-Klausener-Realschule ist als 3-zügige Realschule festgelegt. Im Rahmen der Machbar-
keitsstudie waren eine Erweiterung um einen Zug und der Bau einer Sporthalle zu planen. Der Pro-
zess der Machbarkeitsstudie hat sowohl eine Zweifach- als auch Dreifachsporthalle jeweils als eben-
erdige und abgesenkte Variante umfasst. Im Prozess der Machbarkeitsstudie hat sich gezeigt, dass 
eine Dreifachhalle zwar realisierbar ist, jedoch aufgrund der Lage direkt am Aasee und der Kosten die 
Realisierung einer ebenerdigen Zweifachhalle favorisiert wird. 
 
Planerisch ist nachgewiesen, dass an dem bestehenden viergeschossigen Einspänner eine Erweite-
rung als dreigeschossiger Zweispänner möglich ist und die erforderlichen Flächen zur Mittagsverpfle-
gung, Klassenräume, Verwaltungsbereiche etc. verortet werden können. Für diese Erweiterung incl. 
Umbau im Bestand beträgt der Kostenrahmen ca. 9.700.000 €. 
 
Der Kostenrahmen für den Rückbau der Bestandshalle und den Neubau einer ebenerdigen Zweifach-
sporthalle beträgt ca. 4.956.370 €.  
 
Aufgrund der Investitionssumme ist für beide Bauvorhaben ein VgV-Verfahren erforderlich. Um eine 
gemeinsame Architektursprache für beide Vorhaben zu erreichen, ist ein gemeinsamer Architekten-
wettbewerb dringend zu empfehlen. Eine detaillierte und umfassende Prüfung hat ergeben, dass bei-
de Vorhaben parallel realisiert werden können. Diese parallele Umsetzung der Bauvorhaben hat die 
Zustimmung der Schulleitung erfahren. 
 
Bei einer Realisierung dieser Variante verbleibt ausreichend Schulhoffläche, und ein Großteil des 
erhaltenswerten Baumbestandes bleibt erhalten. Die erforderlichen Stellplätze können auf dem 
Grundstück realisiert werden.

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V/0845/2017 
zu 2.2: Bezirk West – Neubau einer Grundschule im Stadtteil Albachten und zu 4. Standorte 
ohne Erweiterungsmaßnahmen 
 
Die für die neue Grundschule in Albachten vorgesehene Fläche befindet sich im Baugebiet „Albach-
ten - östliche Erweiterung südlicher Teil“, Kennziffer 562-07.  
Auf der Grundlage des Klassenfrequenzwertes von 24 sind zur Versorgung der Grundschulkinder in 
Albachten nach der aktuellen Schülerprognose bis zum Schuljahr 2021/2022 4 Eingangsklassen er-
forderlich, ab 2022/2023 bis 2025/2026 werden voraussichtlich 5 Züge erforderlich sein. Wie sich die 
Bedarfe nach Ende des Prognosezeitraums weiter entwickeln werden und ob die 5-Zügigkeit den 
Höchstwert darstellt, hängt von dem Vermarktungs- und Fertigstellungszeitraum und der künftigen 
Bevölkerungsstruktur ab und kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden. 
Darüber hinaus ist aktuell nicht bekannt, ob weitere Flächen für eine Bebauung in Albachten ausge-
wiesen werden, durch die weitere Bedarfe an Grundschulplätzen entstehen.  
 
Rund 96 % der Schulanfängerinnen und Schulanfänger aus Albachten werden derzeit an der Ludge-
russchule Albachten angemeldet. In fußläufiger Entfernung befindet sich keine andere Grundschule. 
Daher ist es erforderlich, das Grundschulangebot im Stadtteil zu erweitern, da mindestens eine 5-
Zügigkeit erforderlich ist. Da eine 5-Zügigkeit am Standort Ludgerusschule Albachten nicht realisiert 
werden kann, muss ein neuer Grundschulstandort geschaffen werden. 
 
Um den Zeitpunkt einer endgültigen Entscheidung über die erforderliche Zügigkeit der neuen Grund-
schule in Albachten so flexibel wie möglich zu halten, soll die Option zur Erweiterung auf eine 3-
Zügigkeit bei der Planung berücksichtigt werden. Sofern eine weitere Erhöhung der Zügigkeiten für 
den Stadtteil Albachten erforderlich wird, muss zu gegebener Zeit eine Bewertung erfolgen, an wel-
chem Standort und in welchem Umfang Schulerweiterungen erfolgen sollen. 
 
Ludgerusschule Albachten/Neubau einer Grundschule 
 
Die Ludgerusschule Albachten ist als 3-zügige Grundschule festgelegt. Es wurden im Stufenverfahren 
zum einen ein voller Ausbau der 3-Zügigkeit inkl. Errichtung einer neuen 2-zügigen Grundschule als 
auch eine Erweiterung zur 4-Zügigkeit geprüft.  
 
Planerisch ist nachgewiesen, dass sowohl ein Ausbau zur 3 -Zügigkeit als auch eine Erweit erung zur 
4-Zügigkeit umsetzbar ist. Ein Ausbau zur 3 -Zügigkeit lässt sich durch eine Erweiterung des westl i-
chen und östlichen Gebäudeflügels sowie eine Neuorganisation im Bestandsgebäude real isieren. 
Durch die Erweiterung der Schule sind eine erhaltenswerte Baumgruppe und Spielflächen betroffen, 
die im Rahmen der Neugestaltung des Schulhofes kompensiert werden. 
Der Kostenrahmen für den Ausbau zur 3-Zügigkeit beträgt ca. 4.961.000 €. 
 
Ein Ausbau zur 4-Zügigkeit ergänzt die Planung der 3-Zügigkeit um einen L-förmigen Ergänzungsbau 
in zweigeschossiger Bauweise am östlichen Gebäudeflügel. Der Kostenrahmen für den Ausbau zur 4-
Zügigkeit liegt bei ca. 6.480.000 €. 
 
Eine Barrierefreiheit ist nicht in Gänze herstellbar. Über eine Außen- und Innenrampe im Erdge-
schoss können alle Raumtypen des Raumprogrammes barrierefrei erreicht werden. 
 
Darüber hinaus wurde ein Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit Option zur Erweiterung zur 3-
Zügigkeit geprüft. Der Kostenrahmen für das Schulgebäude beträgt 8.774.000 € und für die Einfach-
Sporthalle 2.865.000 € (insgesamt 11.639.000 €).  
 
Der Sporthallenbedarf für den Schulsport kann sowohl bei einer 5-Zügigkeit als auch bei einer 6-
Zügigkeit bereits mit den vorhandenen Hallen gedeckt werden. Die Verwaltung spricht sich trotzdem 
dafür aus, dass bereits im Rahmen der Neubauplanungen für die neue Grundschule eine Sporthalle 
mit geplant wird, da es sich um unmittelbar benachbarte Flächen handelt und so eine koordinierte 
Planung sichergestellt ist. Sofern künftig ein zusätzlicher Sporthallenbedarf gegeben ist, der sich aus

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V/0845/2017 
dem standortübergreifenden Gesamtkonzept zur Deckung der Sporthallenbedarfe ergeben kann, ist 
im Bedarfsfall über eine Finanzierung zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. 
 
Zur Deckung der akuten Raumbedarfe der Ludgerusschule Albachten werden 2 weitere Fertigbau-
klassen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt bereitgestellt (s. V/0328/2017/1, Ziffer 10), so dass mit den 
beiden bereits vorhandenen Fertigbauklassen insgesamt 4 Fertigbauklassen zur Verfügung stehen, 
um dem prognostizierten Wachstum zu begegnen. Eine Erschließung des neuen Baugebietes ist bis 
Ende 2019 abgeschlossen. Eine Fertigstellung einer neuen Grundschule in Albachten ist ab Ende 
2021 möglich, so dass zum Schuljahr 2022/23 eine neue 2-zügige Grundschule zur Entlastung der 
Ludgerusschule Albachten den Schulbetrieb aufnehmen kann. Steigt der Bedarf im Stadtteil Albach-
ten über 5 Züge hinaus, kann zu einem späteren Zeitpunkt flexibel entschieden werden, an welchem 
Standort die baulichen Voraussetzungen für einen weiteren Zug umgesetzt werden. Die Verwaltung 
schlägt den Bau einer neuen 2-zügigen Grundschule mit Option zur 3-Zügigkeit vor, da perspektivisch 
der Schulraumbedarf (mindestens 5 Züge) für den Stadtteil Albachten an der Ludgerusschule Albach-
ten nicht gedeckt werden kann.  
 
Die erhobenen und erkannten Raumunterdeckungen im Gebäude der Ludgerusschule Albachten 
werden entsprechend der Beschlussfassung des Rates aus der Vorlage V/0420/2016/1 zur Erhebung 
der qualitativen und quantitativen Raumbedarfe (sog. „3b-Standorte“) berücksichtigt. 
 
zu 2.3: Bezirk Hiltrup – Clemensschule Hiltrup/Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup und zu 4. Standor-
te ohne Erweiterungsmaßnahmen 
 
Bezirk Hiltrup 
Ludgerusschule Hiltrup, Clemensschule Hiltrup, Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 
 
Die Ludgerusschule Hiltrup kann nach der festgelegten Zügigkeit 4 Eingangsklassen bilden. Mit Aus-
nahme des Schuljahres 2015/2016 waren die vorhandenen Plätze in den vergangenen 10 Schuljah-
ren regelmäßig nahezu vollständig belegt.  
 
Die Aufnahmekapazitäten der Clemensschule Hiltrup und der Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup wurden 
auf jeweils 2 Eingangsklassen festgelegt. Im laufenden Schuljahr wurde aufgrund der Verteilung der 
Anmeldungen der Paul-Gerhardt-Schule gestattet, 3 Eingangsklassen zu bilden. Die Clemensschule 
Hiltrup konnte keine eigene Eingangsklasse bilden. Die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler 
werden gemeinsam mit den Kindern aus dem 2. Jahrgang jahrgangsübergreifend unterrichtet. 
 
Bis zum Jahr 2021 wird die Anzahl der in Hiltrup-West wohnenden Schulanfänger weiter ansteigen 
und danach geringfügig abnehmen. Auch in Hiltrup-Mitte wird die Anzahl bis 2021 weiter steigen und 
danach ca. dem Bestand des Jahres 2014 entsprechen. Dies spiegelt sich in den Schülerzahlen wi-
der.  
Von den Kindern, die in Hiltrup-Mitte wohnen, wurden in den vergangenen drei Jahren durchschnitt-
lich rund 75 % an der Clemensschule Hiltrup oder an der Paul-Gerhardt-Schule in Hiltrup-Mitte an-
gemeldet. Rund 19 % der Kinder aus Hiltrup-Mitte wurden an der Ludgerusschule Hiltrup angemeldet.  
 
Durchschnittlich rund 86 % der in Hiltrup-West wohnenden Kinder wurden an der Ludgerusschule 
Hiltrup angemeldet, rund 11 % an einer der beiden Grundschulen in Hiltrup-Mitte.  
 
Betrachtet man die Ludgerusschule Hiltrup zusammen mit der Clemensschule Hiltrup und der Paul-
Gerhardt-Schule Hiltrup, werden ab dem Schuljahr 2018/2019 bis zum Ende des Prognosezeitraums 
2025/2026 auf der Grundlage des Klassenfrequenzrichtwertes Plätze fehlen. Mit Ausnahme des 
Schuljahres 2021/2022 (2 Klassen) würde auf dieser Berechnungsgrundlage zur Deckung des Be-
darfs in Hiltrup-Mitte und Hiltrup-West insgesamt die Einrichtung eines weiteren Zuges ausreichen. 
Berücksichtigt man den zusätzlichen Bedarf in den aufsteigenden Jahrgängen, der u. a. aufgrund des 
schulrechtlich möglichen 3-jährigen Verbleibs in der Schuleingangsphase entsteht, so ist darüber hin-
aus die Bildung eines weiteren Zuges erforderlich, also insgesamt 10 Züge für Hiltrup-Mitte und 
Hiltrup-West.

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V/0845/2017 
 
Planerisch ist für die Ludgerusschule Hiltrup nachgewiesen, dass der ermittelte Raumbedarf zur Er-
weiterung zu einer 5-Zügigkeit gedeckt werden kann, indem das 2014 errichtete Gebäude aufgestockt 
wird und der Innenhof vor diesem Neubau und die umlaufenden Laubengänge durch einen zweige-
schossigen Baukörper ersetzt werden. Für diese Erweiterung incl. Umbau im Bestand incl. der befris-
tet für die Dauer der Bauphase erforderlichen Fertigbauklassen beträgt der Kostenrahmen ca. 
12.680.000 €. 
Planerisch ist für die Clemensschule und die Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup nachgewiesen, dass in 
unterschiedlichen Varianten einer Kombination von Zügigkeiten die Möglichkeit besteht, eine 6-
Zügigkeit zu realisieren.  
In allen Varianten kann das Gebäude der ehemaligen Johannesschule Hiltrup (Altbau) als Gebäude 
für die Mittagsverpflegung und die Verortung der Betreuungsräume beider Schulen genutzt werden. 
In den Bestandsgebäuden der beiden Schulen lassen sich alle Varianten u.a. durch eine teilweise 
Neuorganisation von Flächen und Umbaumaßnahmen realisieren  
Der Kostenrahmen für alle geprüften Varianten beträgt ca. 4.800.000 €. 
 
Eine Barrierefreiheit der Grundschulgebäude ist bereits durch zwei Aufzüge gewährleistet. Der Altbau 
der Johannesschule kann über einen Aufzug erschlossen werden. 
 
Eine Erhöhung um 2 Züge bewirkt einen rechnerischen Bedarf von 0,8 Übungseinheiten, der am 
Standort gedeckt werden kann. 
 
Eine Erweiterung der Ludgerusschule Hiltrup erscheint fachlich wünschenswert zu sein. Aus Gründen 
der Wirtschaftlichkeit schlägt die Verwaltung angesichts der vorliegenden Kostenrahmen vor, den für 
den Stadtbezirk Hiltrup erforderlichen Schulraum mit 6 Zügen am „kleinen Schulzentrum“ und mit 4 
Zügen in der Ludgerusschule Hiltrup zu decken. Dieser Vorschlag bedeutet für die Ludgerusschule 
Hiltrup, dass sie denjenigen Schulstandorten gleichgesetzt ist, für die entsprechend Ziffer 3 b der Vor-
lage V/0420/2016/1 die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erfasst werden. Die Verwaltung 
weist darauf hin, dass speziell im OGS-Bereich Handlungsbedarf besteht. 
 
zu 3: Bezirk Südost – Schulzentrum Wolbeck zu 12: G8/G9 – Prüfung der Auswirkungen auf 
die Aufnahmekapazitäten der Gymnasien  
 
Für das Schulzentrum Wolbeck ist die Erhöhung von 9,5 Zügen um einen Zug auf 10,5 Züge und um 
zwei Züge auf 11,5 Züge geprüft worden.  
 
Die Prüfungen haben ergeben, dass eine Aufstockung der vorhandenen Gebäudeteile (Sterne) so-
wohl aus statischen Gründen als auch aus Gründen der massiven Einschränkungen durch Baumaß-
nahmen im laufenden Schulbetrieb nicht weiter verfolgt wurde.  
 
Planerisch ist nachgewiesen, dass durch zwei Neubaukörper und Umbaumaßnahmen im Bestand 
eine Erweiterung um einen bzw. zwei Züge möglich ist. Mit der Erweiterung von Stern 1 ist jedoch ein 
massiver Eingriff in die Vegetationsstruktur des Schulgeländes verbunden.  
 
Vor einer weiteren Beschlussfassung für weitere Planungsschritte ist jedoch bedeutsam, welche U n-
terrichtsorganisation im Gymnasialb ereich perspektivisch gilt. Das Land NRW hat angekündigt, die 
Regelungen und Rahmenbedingungen zum Ab itur nach 8 bzw. 9 Jahren zu verändern. Die Verwa l-
tung kann mögliche Auswirkungen auf den Schulraumb edarf aller Gymnasien erst prüfen, wenn eine 
vom Landtag beschlossene Änderung bekannt wird.  
 
Auf der Basis der landesseitigen Regelungen prüft die Verwaltung den Raumbedarf aller städtischen 
Gymnasien und wird dem Rat Lösungsvorschläge zur Deckung der Raumbedarfe unter Einbeziehung 
der angedachten baulichen Erweiterung des Schulzentrum Wolbeck unterbreiten.

- 17 - 
V/0845/2017 
 
zu 5: Tranchen weiterer Machbarkeitsstudien 
 
Die Verwaltung plant, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien der 2. Tranche (Mosaik-Schule und 
Realschule im Kreuzviertel) zum Ende des ersten Quartals 2018 in einer Vorlage darzustellen und 
Vorschläge zur Beschlussfassung zu unterbreiten.  
 
Für das erste Halbjahr 2018 ist geplant, die Machbarkeitsstudien der weiteren Schulstandorte abzu-
schließen: 
 
Bezirk Mitte 
Bodelschwinghschule, Hermannschule, Matthias-Claudius-Schule (Gut Insel), Pötterhoekschule, 
Thomas-Morus-Schule, Erna-de-Vries-Realschule 
 
Bezirk West 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge, Marienschule Roxel, Peter-Wust-Schule 
 
Nord 
Melanchthonschule, Norbertschule 
 
Hiltrup 
Davertschule Amelsbüren, Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup in Kombination mit dem Schul-
zentrum Hiltrup (Aufgrund der Kombination der Machbarkeitsstudie zur Johannes-Gutenberg-
Realschule Hiltrup mit dem Schulzentrum Hiltrup und der Verbindung zur Stadthalle Hiltrup (Mensa, 
Klassenräume) ist ein Abschluss der Machbarkeitsstudie bis zum Ende des II. Quartals möglich.) 
 
Südost 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde, Nikolaischule Wolbeck 
 
Auf der Grundlage der Erfahrungswerte zu den Kostenrahmen der bereits abgeschlossenen Mach-
barkeitsstudien besteht die Möglichkeit, für die Haushaltsplanberatungen als Orientierungs- bzw. An-
näherungswerte die bekannten Kostenrahmen als kalkulatorische Werte für die noch nicht abge-
schlossenen Machbarkeitsstudien zugrunde zu legen. Bereits jetzt wird deutlich, dass für eine Umset-
zung weiterer Schulerweiterungs- bzw. Umbaumaßnahmen erhebliche zusätzliche Finanzmittel be-
reitgestellt werden müssen.  
 
Neben den Kostenrahmen für weitere potentielle Schulerweiterungen werden die Ergebnisse der 
Überprüfungen der Schulstandorte relevant für die Haushaltsplanberatungen sein, für die entspre-
chend Ziffer 3 b der Vorlage V/0420/2016/1 die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erfasst 
werden. 
 
zu 6: Anpassungen der Personalstunden für Schulsekretariate und Hausmeisterdienste  
 
Ein wesentliches Kernelement für die Bemessung der Personalstunden für die Schulsekretariate sind 
die Schülerzahlen. Wenn daher Schulstandorte erweitert werden, um zukünftig mehr Schülerinnen 
und Schüler unterrichten zu können, wird dies perspektivisch zu höheren Personalkosten im Schul-
sekretariat führen. 
Für die Hausmeisterdienste gilt dies analog. Durch die angedachten Flächenerweiterungen wird sich 
auch hier perspektivisch die Berechnungsgrundlage verändern. 
 
Die Verwaltung wird dies zu gegebener Zeit in den Stellenplanentwürfen berücksichtigen.

- 18 - 
V/0845/2017 
 
zu 7: Konzept zur Umsetzung der Machbarkeitsstudien 
 
Mit dieser Vorlage werden die Ergebnisse der ersten 12 Machbarkeitsstudien vorgelegt und auf die-
ser Grundlage Beschlussvorschläge formuliert. Für 8 Standorte werden Errichtungsbeschlüsse mit 
einem Gesamtkostenrahmen in Höhe von 55.097.000 € vorgeschlagen. Die Vorbereitung und Beglei-
tung der Baumaßnahmen löst ein erhebliches Arbeitsaufkommen im Amt für Immobilienmanagement 
aus. Die Verwaltung wird ein Konzept zur Umsetzung der Baumaßnahmen und Fortsetzung der 
Machbarkeitsstudien entwickeln. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Bauvorhaben im We-
sentlichen in Zusammenarbeit mit Architektur- und Ingenieurbüros entwickelt und realisiert werden. In 
welchem Umfang zusätzliche Stellenressourcen erforderlich sein werden, ist zeitnah im Einzelfall zu 
entscheiden. 
 
zu 8: Sporthallenbedarf aufgrund erweiterter Zügigkeiten – Gesamtkonzept zur Deckung der 
Schulsportbedarfe 
 
Zur Bemessung des Sporthallenbedarfs wird für je 10 angefangene Klassen eine Übungseinheit zu-
grunde gelegt. Bei 3 Sportstunden je Klasse und Woche hat eine zweizügige Grundschule mit 8 Klas-
sen einen Bedarf von 0,8 Übungseinheiten und eine dreizügige Grundschule einen Bedarf von 1,2 
Übungseinheiten. Bei 2-zügigen Grundschulstandorten mit einer 1-fach-Sporthalle bewirkt eine Erhö-
hung um einen Zug ein rechnerisches Defizit von 0,2 Übungseinheiten, das an mehreren Standorten 
existiert und deshalb nicht automatisch eine Bautätigkeit am Standort bzw. in benachbarter Nähe aus-
löst. Gleichwohl sind die kumulierten Defizite bzw. Unterdeckungen unterschiedlicher Standorte unter 
Berücksichtigung der Schulform in erreichbarer Nähe in einem standortübergreifenden Gesamtkon-
zept im Rahmen einer Sportflächenbedarfsplanung zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere den 
inneren Stadtbereich. 
 
Im Rahmen der Sportflächenbedarfsplanung greift die Verwaltung damit auch die Diskussion um das 
Thema Sporthallenkapazitäten in der Innenstadt wieder auf und erarbeitet Lösungsvorschläge.  
 
Ein standortübergreifendes Gesamtkonzept erhebt die Sporthallenbedarfe und benennt Finanzie-
rungsbedarf und –optionen, da für Umsetzungen bislang keine Haushaltsmittel eingeplant sind. 
 
zu 10: Genehmigungsverfahren zur Erhöhung der Zügigkeiten und Gründung einer neuen 
Grundschule im Stadtteil Albachten   
 
Die Stadt Münster ist als kommunaler Schulträger nach § 78 SchulG NW verpflichtet, im Sinne von § 
80 SchulG NW eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben, um für ihr Stadtgebiet ein möglichst 
gleichmäßiges, inklusives und alle Schulformen und Schularten umfassendes Bildungsangebot vor-
zuhalten. 
Für die wachsende Stadt Münster hat daher die Schulentwicklungsplanung eine besondere Bedeu-
tung. Die in der Begründung dieser Vorlage dargestellten Betrachtungen von Stadtteilentwicklungen 
verdeutlichen, dass auf der Grundlage der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2015 – 2025 und 
der daraus abgeleiteten Schülerprognose zusätzliche Züge im Primar- und Sekundarbereich gebildet 
werden müssen und für den Primarbereich in Albachten ein zusätzlicher Schulstandort zwingend er-
forderlich ist. 
Die Vorabklärung mit der Bezirksregierung Münster soll erfolgen, um das spätere Antrags- und Ge-
nehmigungsverfahren möglichst reibungslos zu gestalten und die untere und obere Schulaufsicht 
frühzeitig über den Planungsstand zu informieren. Dies spiegelt auch die gelebte Kommunikation zwi-
schen Stadt und Land wider.

- 19 - 
V/0845/2017 
 
zu 11: Änderung des Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern 
 
Der „Allgemeine Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in den städtischen Schulen“ 
benennt die aufnahmefähigen Schulen in den jeweiligen Schulformen und die Zahl der dort maximal 
zu bildenden Eingangsklassen. Die Regelung ist - nachdem die Bezirksregierung die Änderung der 
Anzahl der möglichen Eingangsklassen genehmigt hat - mit einer separaten Beschlussvorlage anzu-
passen. 
 
Begründung zu II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Auf der Grundlage der erarbeiteten Machbarkeitsstudien sind Kostenrahmen ermittelt worden. Diese 
berücksichtigen die Neubauflächen, die Umbauten im Bestand, Beschaffungen, Außenanlagen, ggfls. 
erforderliche Ersatzmaßnahmen für die Dauer der Bauphase, Baupreissteigerungen und sämtliche 
Nebenkosten. 
Der Kostenrahmen enthält keine Mittel für Unwägbarkeiten für z.B. archäologische Maßnahmen, 
Kampfmittelsondierung, Altlastenuntersuchungen/ -entsorgung auf dem Grundstück oder Schadstoff-
untersuchungen/ -entsorgung im Gebäude.  
Außerdem können die Architektenwettbewerbe zu anderen Lösungsvorschlägen mit unterschiedli-
chen Neu- und Umbauflächen kommen. Unabhängig davon sind die auf Basis der Machbarkeitsstu-
dien ermittelten Kostenrahmen grundsätzlich einzuhalten.  
 
Begründung zu III. Mittelbereitstellung/Finanzierung und zu 9 
 
Die Stadt Münster erhält aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 in den Jahren 2017 – 2020 
jeweils jährlich ein Kreditkontingent in Höhe von 5.138.974 €. Im Rahmen der Etatberatungen für den 
Haushalt 2017 hat der Rat der Stadt Münster für das Jahr 2017 bestehende Haushaltspositionen ver-
stärkt. So wurden für kleinteilige Bau- und Beschaffungsmaßnahmen insgesamt 833.510 € vorgese-
hen, für die Erweiterung von Schulgebäuden 2.000.000 € und für Instandsetzungsmaßnahmen 
2.325.900 €. Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.03.2017 die konkrete Verwendung dieser Mittel für 
das Jahr 2017 beschlossen (Vorlage V/0164/2017).  
 
Im Rahmen der Etatberatungen 2017 sind auch bereits anteilig Veranschlagungen für die Jahre 2018 
– 2020 vorgenommen worden. So wurde u. a. festgelegt, dass auch für die Jahre 2018 – 2020 ein 
Anteil in Höhe von 2.325.900 € für Instandsetzungsmaßnahmen bereitgestellt wird.  
 
Aufgrund des erkennbar hohen Mittelbedarfs für die Realisierung der Schulerweiterungen soll der 
bisher in der PG 0111 Immobilienmanagement für Instandsetzungsmaßnahmen vorgesehene Anteil 
aus dem Programm Gute Schule 2020 ab 2018 auf jährlich 436.000 € gekürzt und die Investitions-
maßnahme 4720 entsprechend um 1.889.900 € aufgestockt werden.  
 
 
I.V. 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

- 20 - 
V/0845/2017 
Anlagen 
 
Anlage 1:   Standorte der Machbarkeitsstudien 
Anlage 2:   Lageplan Kreuzschule 
Anlage 3:   Lageplan Mauritzschule 
Anlage 4:   Lageplan des bestehenden Grundschulstandortes 
Anlage 5:   Lageplan Pleisterschule 
Anlage 6:   Lageplan Matthias-Claudius-Schule Handorf 
Anlage 7:   Lageplan für die Schulerweiterung Erich-Klausener-Realschule und für die  
       Zweifachsporthalle 
Anlage 8:   Lageplan Clemensschule Hiltrup/Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 
Anlage 9:   Lageplan Schulzentrum Wolbeck 
Anlage 10: Lageplan Martin-Luther-Schule 
Anlage 11: Lageplan Ludgerusschule Albachten 
Anlage 12: Lageplan Margaretenschule 
Anlage 13: Lageplan Ludgerusschule Hiltrup 
Anlage 14: Förderprogramm „Gute Schule 2020“ – Instandsetzungsmaßnahmen 2018

Anlage11

1006 Zeichen

(3
)
(6
)
(5)
(4
)
(2
)
(1
)
8
II
I
I
I
I
II
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Forum Schule
und Kultur
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I
I
II
I
Ludgerusschule 
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I
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F
lur 010 
H
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h
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 G
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ist
Steinkuhle
H
o
h
e
 G
e
ist
A
Pavillonklassen
I
II
O
W
SN
Gabriel / Mümken 
Nienaber / Michel
CarlCarl
395-sebedarf-lap.pro
0395_Ludgerusschule-Albachten\Schulerweiterungsbedarf
1:500 04.05.2017
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
PlanphaseProjektnummer
Index
LAGEPLANB/0
LUDGERUSSCHULE ALBACHTEN
ERWEITERUNG DER 
GRUNDSCHULE UM EINEN ZUG
HOHE GEIST 8 
48163 MÜNSTER
Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
MACHBARKEITSSTUDIE
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
0395

Anlage1

1604 Zeichen

Beschlussvorschlag - Vorlage 
V/0845/2017 Stadtbezirk Schultyp Schule
festgelegte 
Zügigkeit
Zügigkeit 
nach 
Erweiterung  Kostenrahmen  
Mitte  Grundschule Kreuzschule 2 3 6.087.000,00 €       
 Sek. I Erich-Klausener-Schule 3 4 9.700.000,00 €       
Ost  Grundschule Matthias-Claudius-Schule Handorf 2 3 6.596.000,00 €       
West  Grundschule neue Grundschule Albachten 2 8.774.000,00 €       
Mitte  Grundschule Mauritzschule 2 3 5.505.000,00 €       
Nord  Grundschule Grundschule Sprakel 2 2 7.885.000,00 €       
Hiltrup  Grundschule
Clemensschule Hiltrup/Paul-Gerhardt-
Schule Hiltrup jeweils 2 6 4.800.000,00 €       
Ost  Grundschule Pleisterschule 2 2 5.750.000,00 €       
55.097.000,00 €     
Mitte  Grundschule Martin-Luther-Schule 2 2
West  Grundschule Ludgerusschule Albachten 3 4 6.480.000,00 €       
Ost  Grundschule Margaretenschule 2 3 9.627.000,00 €       
Hiltrup  Grundschule Ludgerusschule Hiltrup 4 5 12.680.000,00 €     
28.787.000,00 €     
Hauptschule Wolbeck 2
Realschule Wolbeck 3
Gymnasium Wolbeck 4,5
nachrichtlich:
Grundschule am Kinderbach
Geschwister-Scholl-Realschule
Geschwister-Scholl-Gymnasium
11,5 Züge       15.967.000,00 € 
V/0421/2017/1 Nord Schulzentrum 
Kinderhaus
Standorte der Machbarkeitsstudien gem. Vorlage V/0845/2017
Erweiterung -                                   
Errichtungsbeschluss (s. 
Beschlussvorschlag Ziffer 2)
keine Erweiterung zur Erhöhung 
der Zügigkeit (s. 
Beschlussvorschlag Ziffer 4)
Anlage 1 zur Vorlage V/0845/2017
späterer 
Entscheidungszeitpunkt (s. 
Beschlussvorschlag Ziffer 3)
Südost Schulzentrum 
Wolbeck
      13.521.000,00 €

Anlage10

940 Zeichen

M 1:500
Gabriel / Mümken 
Nienaber / Michel
CarlCarl
0163-seb-lageplan.pro
0163_Martin-Luther-Schule\Schulerweiterungsbedarf
1:500 03.05.2017
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
PlanphaseProjektnummer
Index
LAGEPLANB/0
MARTIN-LUTHER-SCHULE
ERWEITERUNG DER
GRUNDSCHULE UM EINEN ZUG
COERDESTRASSE 8
48143 MÜNSTER
Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
MACHBARKEITSSTUDIE
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
0163
440441
424
442
446
447
462
463
469
451
436
452
437
455
456
4615
987
949
817
1226
1227
213
215
218
19
973
977
425
430
468
818
896
1112
1125
I 
IV 
F 
F 
Martin-Luther-Schule III
III
III
III
III
IIIIV
-I
IVIII
III
-I
III
III
IV
III
-I
IIIII
III
II
IIIIII
III
II
I S
3
14
16
18a
18
16
18
9
5
3
9
6
12
8
7
11
5
1
13
15
14
9a
7
Rampe
Flur 112
Coerdestraße
Coerdestraße
I
II

Anlage2

1063 Zeichen

IIIKreuzschule
Spielplatz
1240
84
1053
52
92
87
1217
1222
1233
89
88
86
83
82
75
737270
1171
1055
1051
998
903
884
902
63
1082
III
III
1
2
13 1115
9
8
6
2
a
3
1
4
1
4
a
14 12 10 8
2
22 20 18 16
III III IVIII
II
IV
III
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II
IV
III
Turnhalle
I
III
I
II III
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(1
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(2
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)
(1
)
Nordstraße
Kampstraße
Spielplatz
D
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stra
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V
II
II
I
Turnhalle
IIIIIIIII
III
IIIII
I
III
III
IV
II
III
IV
II
IVIII
Überdachung
I
III
Projektphase
Gabriel / Mümken
Nienaber / Michel
CarlCarl
448-lageplan.pro
0448_Kreuzschule\Schulerweiterungsbedarf
1:500 03.05.2017
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
Projektnummer
Index
LAGEPLAN/V3B/0
KREUZSCHULE MÜNSTER
ERWEITERUNG DER 
GRUNDSCHULE UM EINEN ZUG
KAMPSTRASSE  15
48147 MÜNSTER
Maßstab Erstellung
Projektverzeichniss
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
MACHBARKEITSSTUDIE
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
0448
N
S
W O

Anlage5

642 Zeichen

I
I
öffentllicher Spielplatz
I
I
I
n der Konradkirche
8
6
10
3
II
7
Pleisterschule
II
9
9a
I
2a
2
4
S
p
e
rb
e
rw
e
g
6
8
9
Hr. Nienaber / Hr. Michels
Hr. Mümken / Fr. Gabriel
066
M.:1:500
Projektleitung
Bauen im Bestand
Amtsleiter / Technischer Leiter
Abteilungsleiter / Fachstellenleiter
Zeichner/in Architektur und Projektsteuerung:
Datei  Plan
Maßstab
MÜNSTERSTADT
Pleisterschule
An der Konradkirche 7
48155 Münster
Amt für Immobilienmanagement
Hochbautechnisches Gebäude-
management
Architektur- und Projektsteuerung
Ausdruck vom
Zeichner/in
066_mbst.kopie..pro
Konzept 
Lageplan
Mi. 28.08.2017
Fr. Selberg Fr. Selberg
Machbarkeitsstudie

Anlage6

1102 Zeichen

N
S
W O
Gabriel / Mümken 
Nienaber / Michel
CarlCarl
0211-lageplan.pro
0211_Matthias-Claudius-Schule Handorf\Schulerweiterungsbedarf
1:500 03.05.2017
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
PlanphaseProjektnummer
Index
LAGEPLANB/0
MATTHIAS-CLAUDIUS-SCHULE 
HANDORF - ERWEITERUNG DER 
GRUNDSCHULE UM EINEN ZUG
DROSTESTRASSE 7
48157 MÜNSTER
Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
MACHBARKEITSSTUDIE
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
0211
322 
1157 
1158 
1086 
1087 
1252 
1253 
1255 
1312 
432 
436 
437 
537 
538 
1604 
106 
1254 
1156 
1082 
Matthias-Claudius-Schule 
II
II
II
II
II
II
II
I
I
II
(geplant)
4 
 
8 
6 
3 
5 
7 
7a 
11 
HsN
10 Stellplätze vorhanden
Ergänzung um einen Stellplatz
Rückbau überdachter Übergang
für Zugänglichkeit Schulhof +
Anlieferung Mensa
grünes Klassenzimmer
zus. Fahrradstellplätze
ca. 700 m²
Abgrenzung, damit die Kinder nicht
das Gelände verlassen
Streetsoccer
mit Tartanbelag + Zaun
2.200 m² Schulhof
I
II

Anlage7

540 Zeichen

II
IV
II
I
IV
III
LAGEPLANLAP
MACHBARKEITSSTUDIE
Gabriel / Mümken 
Nienaber / Michel
Steinkamp
_PLAN/
0111_Erich-Klausener-Schule\schulerweiterungsbedarf
O.M.
A3PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
PlanphaseProjektnummer
Index
Erweiterung der 
Erich - Klausener  Schule
Bismarkallee 53
48155 MÜNSTER
Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
0111

Anlage13

689 Zeichen

P
P
P
P
P
P
K 42   Meesenstiege
Geh- und Radweg
Fußweg
F
u
ß
w
e
g
R
adw
eg
II
II
II
S
0
N
W
LAGEPLAN
LAGEPLAN
ERWEITERUNGLap
LUDGERUSSCHULE 
HILTRUP
AN DER ALTEN KIRCHE 161
48165 MÜNSTER
Architektur und Projektsteuerung
Haustechnisches 
Gebäudemanagement
Bedarfsamt
Zeichnung
Fachstellenleitung/Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
G E S A M T B E S T A N D
Zeichner/in Bauen im Bestand
Standortnummer:
Projektleitung
0063
Steinkamp
Änderungsnummer:
       
mit aktuellem Ausdruck vom:Plan-Datum 12.12.2016
Datei:
0063_SEBbedarf.pro
Maßstab  1 : 1000
Projektverzeichniss:0063-\Schulerweiterungsbedarf
Architektur und Projektsteuerung
PLAN/ Erweiterung PLM
-  1  -
15.12.2016

Anlage8

743 Zeichen

P
P
Sportplatz
F I 
II 
II 
I 
II 
II 
I 
I 
II 
II 
II 
II 
I 
I I 
I 
II 
III 
I 
I 
II 
II II 
II
II 
II 
II
II 
III 
I 
III 
III I 
I 
III 
I 
II 
I 
II 
I 
II 
III 
III 
II II 
II 
III 
III 
I 
II 
II 
II 
II I 
Lageplan 0111
Projektleitung
Standortnummer
Bauen im Bestand Zeichnung
Amtsleitung / Technische Leitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
ZeichnungArchitektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichnis
Erstellung Maßstab
Umbau der Paul-Gerhardt-Schule 
und der Clemensschule
Bodelschwinghstraße 22
48165 MÜNSTER
Index
ProjektnummerPlanphase
Planart/BauteilPlaninhaltPlangrößeA3
O.M.
0116_Paul Gerhardt Schule, Clemensschule
_PLAN/
Steinkamp
Nienaber / Michel
Gabriel / Mümken 
MACHBARKEITSSTUDIE

Anlage12

1536 Zeichen

12 Stellplätze
Anbindung OG
II
Ersatzbau, zweigeschossig
Ludwig-Anzengruber-Weg 
uber-We
g 
B
rentanow
eg
z-G
rillparzer-W
eg 
B
rentanow
eg
Flur 137 
(1)
(2)
(4)
(2)
(1)
(1)
(2)
(1)
)
(1)(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(2)
(1)
(1)
(2)
(2)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(2)
(2)
(2)
(1)
(1)
(2)
(1)
(1)
(1)
(2)
(2)
(1)
(1)
(3)
(1)
(2)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
(1)
26 
 
15 
13 
19 
16 
17 
9a 
8 
a
37 
10 
17 
27 
14 
28 
27 
13 
41c
17 
18 
29 
20 
21 
25 
23 
28a
10 
9 
39b
9 
11 
19 
11 
41b
14a
12 
19 
29 
39c
25 
22 
18 
14 
15 
39a
21 
12 a 12 
(geplant) 
I 
I 
I 
I 
I 
II 
I 
I 
I 
I 
I 
I 
I 
I 
I 
I 
I 
M
D
 
I 
M
D
 
I 
I I 
I 
I 
I 
I 
I 
I 
I 
I 
F
 
I 
I 
II 
I 
I 
I 
I 
I 
 
F
 
I 
II 
I 
I 
Margaretenschule 
I 
Margaretenschule 
II 
I 
I 
I 
I 
I 
I 
II 
II 
I 
150
74 
161
102
53 
83 
566
48 
155
79 
77 
565
108
558
85 
100
158
82 
559
151
583
152
506
107
50 
84 
80 
47 
58
560
561
584
52 
101
572
507
106
153
159
78 
147
557
49 
75 
76 
160
68 
105
67 
103
148
567
555
0134
Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
MACHBARKEITSSTUDIE
Amtsleitung / Technische Leitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Zeichnung Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichnis
ErstellungMaßstab
MARGARETENSCHULE
ERWEITERUNG DER 
GRUNDSCHULE UM EINEN ZUG
BRENTANOWEG 18 
48155 MÜNSTER
B/0 LAGEPLAN
Index
Projektnummer Planphase
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße
04.05.20171:750
0134_Margaretenschule\Schulerweiterungsbedarf
134_sebedarf_lap.pro
Carl Carl
Nienaber / Michel
Gabriel / Mümken

Anlage14

1196 Zeichen

Förderprogramm Gute Schule 2020, Instandsetzungsmaßnahmen 2018
Standort Projektbezeichnung Kosten Stadtbezirk
Schillergymnasium (264), Gertrudenstr.5
Teilerneuerung der Beleuchtung einschl. Sicherheitsbeleuchtung und 
Deckenakustikplatten in Klassenräumen 148.000 € Mitte
GS Berg Fidel - Primusschule, Hogenbergstr. (390), Hogenbergstraße 160 Sanierung des kleinen Schulhofes 40.000 € Hiltrup
GS Berg Fidel - Primusschule, Hogenbergstr. (390), Hogenbergstraße 160
Sanierung WC Anlagen in Verwaltung Schultrakt Kindergarten Rückbau  
Klassentrakt 40.000 € Hiltrup
Kreuzschule (448), Kampstrasse 15 Sanierung von Außentreppen an den Schuleingängen zur Straßenseite 25.000 € Mitte
Mauritzschule Stiftsstr. 19 (887), Stiftsstraße 19
Kelleraußenwandabdichtung und Sanierung Terrasee - und 
Außentreppenanlage 65.000 € Mitte
Mauritzschule Stiftsstr. 19 (887), Stiftsstraße 19 Kelleraussenwandabdichtung (Heizkeller) 70.000 € Mitte
Pleisterschule An der Konradkirche 7 (66), An der Konradkirche 7 Erneuerung Oberböden 30.000 € Ost
Pleisterschule An der Konradkirche 7 (66), An der Konradkirche 7 Erneuerung von Innentüren in der Verwaltung Altbau 18.000 € Ost
436.000 €
Anlage 14 zur Vorlage V/0845/2017

Anlage3

1228 Zeichen

8 Stellplätze neu
Stellplätze vorh.
II
chaneistraße
Stiftstraße
z-Freiheit
14
Mauritz-Schule
64
12
III
I
II
16
II
18
II
66 I
11
III
9
22
II
II
68 I
II 3
17
III
I
II
I
19
II
I
II
I
56
55
366
614
613
5958
61
60
62
66
65
64
63
67
416
492
491
490
493
442
45
43
465
46
Flur 142
Weg
Flur 142 416
67
59
66
65
64
63
58
62
61
60
614
613
56
55
366
46
45
465
442
43
493
490
491
492
II
II22 68 I
II
18
II
16
II I66
12 I
III
64
14
Mauritz-Schule
I
IIII
I
I
19
II
I
17
III
3
II
chaneistraße
Stiftstraße
P
P
61
57
61
Planphase
MACHBARKEITSSTUDIE
MAURITZSCHULE MÜNSTER
ERWEITERUNG DER GRUNDSCHULE
UM EINEN ZUG AUF DREI ZÜGE
STIFTSSTRASSE 17-19
48145 MÜNSTER
Projektnummer
Hinweis:
Gelände- und Gebäudehöhen unter Bezug zu OKFF sind noch vorbehaltlich 
eines belastbaren Vermesseraufmaßes zu betrachten!  
Carl
22.05.2017        22.05.2017
PlangrößePlaninhalt
IndexErstellung
LAGEPLAN
Gabriel / Mümken 
Architektur und Projektsteuerung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Bauen im Bestand
Standortnummer
0887
Carl
887_sebedarf.pro
0887_Mauritzschule\_Schulerweiterungsbedarf
1:500
Planart/Bauteil
B/0
Maßstab
Projektverzeichnis
Planbezeichnung
Projektdatei
Nienaber / Michel
Zeichnung
Amtsleitung / Technische Leitung
Zeichnung
Projektleitung

Anlage9

3471 Zeichen

0784
Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
MACHBARKEITSSTUDIE
Amtsleitung / Technische Leitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Zeichnung Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichnis
ErstellungMaßstab
SCHULZENTRUM WOLBECK
ERWEITERUNG UM EINEN 
BZW. ZWEI ZÜGE
VON-HOLTE-STRASSE 56
48167 MÜNSTER
B/0 LAGEPLAN
Index
Projektnummer Planphase
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße
03.05.20171:500
0784_Schulzentrum Wolbeck\Schulerweiterungsbedarf
0784-lageplan.pro
Carl Carl
Nienaber / Michel
Gabriel / Mümken 
I
BT-3
GLASGANG
ERW.
I
Stern 6ATRIUM
III
II
BT-4
TURNHALLE
BT-KBT-G
I
Stern 5
EINGANG
GYMNASIUM
III
ATRIUM
BT-J
III
I
Stern 4
II
PAUSENHOF
GYMNASIUM
I
Stern 2
PAUSENHOF
REALSCHULE
IIIBT-D
II
Stern 3
II
BT-C
ATRIUM
ATRIUM
BT-FIII
BT-B BT-E
I BT-2
I
Stern 1
I
III BT-1
II
PAUSENHOF
HAUPTSCHULE
EINGANG
REALSCHULE
EINGANG
 HAUPTSCHULE
Stern 6Stern 5
Stern 4Stern 3
Stern 2
Stern 1
I
III
PAUSENHOF
HAUPTSCHULE
II
BT-1
EINGANG
REALSCHULE
EINGANG
 HAUPTSCHULE
PAUSENHOF
REALSCHULE
III
BT-D
II
II
BT-B
I
BT-C
BT-2
III
I
ATRIUM
ATRIUM
BT-E
BT-F
BT-G
I
TURNHALLE
II
I
PAUSENHOF
GYMNASIUM
EINGANG
GYMNASIUM
III
ATRIUM
BT-K
BT-J
III
I
ATRIUM
III
BT-3
I
II
BT-4
GLASGANG
ERW.
I
2914 
2930 
2929 
2926 
2925 
2924 
2923 
2922 
2921 
2928 
2927 
2920 
2919 
2918 
2917 
125 
279 
756 
679 
1256 
1257 
578 
681 
801 
814 
796 
797 
798 
799 
800 
1375 
1376 
1382 
1383 
3176 
3177 
802 
1866 
1744 
241 
3440 
3441 
3442 
3443 
3444 
3472 
3473 
3474 
3475 
3476 
3469 
3470 
3471 
3466 
3467 
3468 
182 
181 
288 
287 
757 
688 
750 
749 
687 
664 
579 
401 
397 
1745 
952 
245 
541 
 
4 
283 
282 
2356 
450 544 
540 539 
535 
669 
668 
281 
291 
290 
3006 
3325 
3324 
3309 
3155 
3154 
3399 
3398 
3
3164 
3178 
789 
113 
112 
109 
108 292 291 
790 696 
695 
694 
693 557 
3439 
3438 
3437 
1278 
1602 
1283 
 
867 
866 
78 
 
2913 
2916 
2915 
1095 
II
II
II
IIII
II
II
II
I
I
I
II
II
II
II
III
III
III
III
III
III
S
S
F
F
I
I
I
I
II
II
I
II
II
-I
I
II
II
II
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II
II
II
II
II
I
I
I
I
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I
I
I I
I I
I
I
I
II
II
II
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II
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II II
II
I
II II
II II
I
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I
I
I
I
II
II
I II
I
I
I
I
I
II
I I
II
I
I
I
II
II
II
I
II
Schulzentrum Wolbeck
II
I
II
II
II
I
I
I
II
II
I
I
I
I
I
III
II
II
I
I
I
I
-I
I
I
I
IIII
IIII
I
II
IIII
IIII
II
II
IIII
II
II
I
I
I
II
II
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
I
-I
II
II
I
I I
II
I
I
I
I
F
F
S
S
(geplant) 
(geplant) 
(geplant) 
(geplant) 
(geplant) (geplant) 
(geplant) 
(geplant) 
44 a 
44 d 
46 c 
44 b 44 c 
46 b 
50 d 
50 e 
50 c 
50 f 
50 g 
50 b 
67 
69 
61 
59 
57 
55 
36 
58b 
65 
63 
58a 
58 
56 
4 22 
 
126a 
126 
128 
 
122 
124 
56 
58 
29a 
29 
27 
52 
49 
52a 
52j 
52h 
52g 
52k 
52f 
52e 
52m 
52l 
52d 
52c 
52b 
52n 
47 
53 
51 
44 
19 
23 
19a 
19b 
25 
20 
10 
36 
16 
14 18 
38 
12 
8 
17b 
17a 
22 
24 
32 
46 a 
28 
15 
13 
9 
26 
17 
9a 
34 
23a 
21 
11 
11a
 
26a 
50 d 
44 a 
46 d 
44 d 
67 
69 
61 
59 
57 
55 
36 
58b 
65 
63 
58a 
58 
56 
4 22 
 
126a 
126 
128 
 
122 
124 
56 
58 
29a 
29 
27 
52 
49 
52a 
52j 
52h 
52g 
52k 
52f 
52e 
52m 
52l 
52d 
52c 
52b 
52n 
47 
53 
51 
44 
19 
23 
19a 
19b 
25 
20 
10 
36 
16 
14 18 
38 
12 
8 
17b 
17a 
22 
24 
32 
46 a 
28 
15 
13 
9 
26 
17 
9a 
34 
23a 
21 
11 
11a
 
26a 
Von-Holte-Straße
Von-Holte-Straße
Holte-Straße
Neubeckum - Münster
Hamsens Busch
Am
 Berler Kam
p
Müll
15 Stellplätze - neu
24 Stellplätze
24 Stellplätze22 Stellplätze
20 Stellplätze
18 Stellplätze
III

Beratungsverlauf (16)

18.10.2017 Rat
TOP 33 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
14.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.11.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.11.2017 Sportausschuss
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22.1 Vorberatung
Zur Sitzung
13.12.2017 Rat
TOP 15.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (22)

  • Gertrudenstraße
  • Hogenbergstraße 160
  • Kampstraße 15
  • Stiftsstraße 19
  • Hoyastraße
  • Von-Holte-Straße 56
  • Steinkamp
  • Ludwig-Anzengruber-Weg
  • An der Konradkirche 7
  • An der Alten Kirche 161
  • Bodelschwinghstraße 22
  • Coerdestraße 8
  • Meesenstiege
  • Drostestraße 7
  • Hamsens Busch
  • Nordstraße
  • Brentanoweg 18
  • Steinkuhle
  • Hohe Geist 8
  • Kinderhaus
  • Gut Insel
  • In der Au 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0845/2017
Typ
Vorlagen
Datum
09.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37