V/0845/2017
Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1
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Anlage4
1174 Zeichen
-I I I II I II II II II II I I I I I I I I I I I 275 276 240 536 618 537 538 686 721 725 728 277 753 754 539 540 624 19 1105 879 II SD Dachneigung ca. 21° II SD ACHTUNG: Hier Leitungsanlagen! Toranlage Parkfläche G renze städtische Parzellen für G em einbedarf ACHTUNG: Hier Leitungsanlagen! Entsorgung Grundschule Sprakel Bolzplatz ca. 800m2 Spielfläche Obstwiese ehem. Hausmeister- Unterkunft Sporthalle ehem. Volksschule Rad- und Fußweg I SD II FD Fläche für den G em einbedarf G renze B-Plan Nr.8 In der Au I FD Schulhof ca. 1.650m2 Haupteingang I FD II FD VARIANTE AUSBAU ZUR VOLLEN ZWEIZÜGIGKEIT LAGEPLAN 0430 Projektleitung Standortnummer Bauen im BestandZeichnung MACHBARKEITSSTUDIE Amtsleitung / Technische Leitung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Zeichnung Architektur und Projektsteuerung Projektdatei Planbezeichnung Projektverzeichnis ErstellungMaßstab GRUNDSCHULE SPRAKEL ERWEITERUNG ZUR 2-ZÜGIGKEIT IN DER AU 3 48159 MÜNSTER B/0 LAGEPLAN Index Projektnummer Planphase Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße 05.05.20171:500 0430_Grundschule Sprakel\Schulerweiterungsbedarf 430_sebedarf_machbarkeitsstudie.pro Carl Carl Nienaber / Michel Gabriel / Mümken
Beschlussvorlage
61341 Zeichen
V/0845/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf der Basis der Vorlagen V/0420/2016/1
und V/0328/2017/1
hier: Ergebnisse der Machbarkeitsstudien (1. Tranche) und Errichtungsbeschlüsse zur
Erweiterung von Schulgebäuden
Beratungsfolge
18.10.2017 Rat Einbringung
14.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
14.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
16.11.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
21.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
21.11.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
21.11.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
22.11.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
22.11.2017 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft
und strategisches Flächenmanagement Vorberatung
23.11.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
29.11.2017 Sportausschuss Vorberatung
30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit,
Ordnung und E-Government Vorberatung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
13.12.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für folgende Standorte die auf der Basis der Beschlüsse der
Vorlage V/0420/2016/1 und V/0328/2017/1 erstellten Machbarkeitsstudien abgeschlossen sind
(Anlage 1):
Grundschulen:
Bezirk Mitte
Kreuzschule
Martin-Luther-Schule
Mauritzschule
Vorlagen-Nr.:
V/0845/2017
Auskunft erteilt:
Herr Watermann
Ruf:
492 40 10
E-Mail:
Watermann@stadt-muenster.de
Datum:
16.10.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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Bezirk West
Ludgerusschule Albachten
Bezirk Nord
Grundschule Sprakel
Bezirk Ost
Margaretenschule
Pleisterschule
Matthias-Claudius-Schule Handorf
Bezirk Hiltrup
Clemensschule Hiltrup/Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup
Ludgerusschule Hiltrup
Weiterführende Schulen:
Bezirk Mitte
Erich-Klausener-Schule
Bezirk Südost
Schulzentrum Wolbeck
2. Der Rat beschließt auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudien die Umsetzung
folgender Maßnahmen (Errichtungsbeschluss):
2.1 Die Verwaltung wird beauftragt, für folgende Schulen zur Vergabe der Architektenleistung für die
baulichen Erweiterungen auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen
Musterraumprogramms ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) mit
vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durchzuführen sowie anschließend den Baubeschluss
herbeizuführen:
Bezirk Mitte
Kreuzschule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 6.087.000 €
Anlage 2: Lageplan
Mauritzschule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 5.505.000 €
Anlage 3: Lageplan
Bezirk Nord
Grundschule Sprakel, Schaffung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit der Option zur Erwei-
terung zur 3-Zügigkeit entweder durch bauliche Erweiterung des bestehenden Grundschulge-
bäudes oder durch einen Neubau an einem anderen Standort im Stadtteil Sprakel, Kostenrah-
men für die 2-Zügigkeit zur Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes ca. 7.885.000 €
Anlage 4: Lageplan des bestehenden Grundschulstandortes
Bezirk Ost
Pleisterschule, bauliche Erweiterung zur 2-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 5.750.000 €
Anlage 5: Lageplan
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Matthias-Claudius-Schule Handorf, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit,
Kostenrahmen ca. 6.596.000 €
Anlage 6: Lageplan
Bezirk Mitte
Erich-Klausener-Schule, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 9.700.000 €
sowie
Errichtung einer ebenerdigen Zweifachsporthalle, Kostenrahmen ca. 4.956.370 €
Anlage 7: Lageplan für die Schulerweiterung und für die Zweifachsporthalle
2.2 Bezirk West – Neubau einer Grundschule im Stadtteil Albachten
Die Verwaltung wird beauftragt
2.2.1 zur Vergabe der Architektenleistung für den Neubau eines 2-zügigen Grundschulgebäu-
des mit der Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit incl. Planung einer Einfachsporthalle
im geplanten Baugebiet im Stadtteil Albachten (östliche Erweiterung südlicher Teil –
Kennziffer 562-07) ein VgV-Verfahren mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb durch-
zuführen, Kostenrahmen für die 2-Zügigkeit ca. 8.774.000 € (Kosten ohne Einfachsport-
halle) und
2.2.2 anschließend den Baubeschluss nur für das Grundschulgebäude herbeizuführen, da zur
Deckung des Schulsportbedarfs auch perspektivisch bei einem Ausbau zur 3-Zügigkeit
(insgesamt 6 Züge in Albachten) keine weitere Sporthalle erforderlich ist.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass
2.2.3 eine Entscheidung über den Neubau und die Finanzierung einer Sporthalle zu einem spä-
teren Zeitpunkt getroffen wird.
2.3 Bezirk Hiltrup - Clemensschule Hiltrup/Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup
Clemensschule Hiltrup/Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup, Umbau im Bestand mit Einbindung der
ehemaligen Johannesschule Hiltrup insgesamt zur 6-Zügigkeit, Clemensschule zur 2-Zügigkeit,
Paul-Gerhardt-Schule zur 4-Zügigkeit, Umbau im Bestand, Kostenrahmen ca. 4.800.000 €
Anlage 8: Lageplan
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den erforderlichen Planungen zum Umbau der Gebäude der
Clemensschule Hiltrup, der Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup und der ehemaligen Johannesschule
Hiltrup zu beginnen sowie anschließend den Baubeschluss herbeizuführen.
3. Bezirk Südost – Schulzentrum Wolbeck
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass
3.1 auf der Basis von G8 eine bauliche Erweiterung zur 10,5-Zügigkeit einen Kostenrahmen
von ca. 14.076.000 € hat,
3.2 auf der Basis von G8 eine bauliche Erweiterung zur 11,5 Zügigkeit einen Kostenrahmen
von ca. 15.967.000 € hat,
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3.3 eine Entscheidung zur Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck erst getroffen werden
kann, wenn landesseitig Regelungen und Rahmenbedingungen zum Abitur nach 8 bzw. 9
Jahren (G8/G9) vorliegen und auf der Grundlage eines Votums der Schule auch eine Ent-
scheidung des Schulträgers Stadt Münster dazu getroffen wurde.
Anlage 9: Lageplan
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass an folgenden Standorten keine Erweiterungsmaßnahmen zur
Erhöhung der Zügigkeit auf der Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsstudien erfolgen sol-
len. Die Standorte werden damit denjenigen Schulstandorten gleichgesetzt, für die entsprechend
Ziffer 3 b der Vorlage V/0420/2016/1 die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erfasst wer-
den:
Bezirk Mitte
Martin-Luther-Schule, bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit nicht möglich
Anlage 10: Lageplan
Bezirk West
Ludgerusschule Albachten, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 6.480.000 €
Anlage 11: Lageplan
Bezirk Ost
Margaretenschule, Ausbau zur 3-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 9.627.000 €
Anlage 12: Lageplan
Bezirk Hiltrup
Ludgerusschule Hiltrup, bauliche Erweiterung zur 5-Zügigkeit, Kostenrahmen ca. 12.680.000 €
Anlage 13: Lageplan
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in Tranchen bis zum Ende des 2. Quartals 2018 alle weiteren,
noch offenen Machbarkeitsstudien nach derzeitigem Stand abgeschlossen sein werden und auf
der Grundlage der Erfahrungswerte der jetzt abgeschlossenen Machbarkeitsstudien bei einer
Realisierung weiterer Standorte Kosten entstehen würden, die im Haushaltsplan 2018 ff noch
nicht eingeplant sind. Für eine Umsetzung der Ergebnisse der Überprüfungen der Schulstandor-
te, für die entsprechend Ziffer 3 b der Vorlage V/0420/2016/1 die quantitativen und qualitativen
Raumbedarfe erfasst werden, sind bislang ebenfalls keine ausreichenden Haushaltsmittel einge-
plant.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die steigenden Schülerzahlen und notwendigen Flä-
chenausweitungen in den nächsten Jahren Anpassungen der Personalstunden für Schulsekreta-
riate und Hausmeisterdienste im Rahmen der Stellenplanberatungen abzusichern sind.
7. Mit dieser Vorlage werden die Ergebnisse der ersten 12 Machbarkeitsstudien vorgelegt und auf
dieser Grundlage Beschlussvorschläge formuliert. Für 8 Standorte werden Errichtungsbeschlüs-
se mit einem Gesamtkostenrahmen in Höhe von 55.097.000 € vorgeschlagen. Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass die Verwaltung zur Umsetzung der Baumaßnahmen und Fortsetzung der Mach-
barkeitsstudien ein Konzept entwickelt und die erforderlichen politischen Vorlagen der einzelnen
Baumaßnahmen zur Beschlussfassung vorlegt. In welchem Umfang dafür zusätzliche Stellenres-
sourcen erforderlich sein werden, ist zeitnah im Einzelfall zu entscheiden.
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Erweiterung der Zügigkeiten der unter Beschlusspunkt
2 genannten Schulen sowie der nach Fertigstellung aller Machbarkeitsstudien identifizierten
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Standorte mit Erweiterungsbedarf ein zusätzlicher Bedarf an Sporthallen entsteht. Dieser Bedarf
kann in vielen Fällen nicht an den Schulstandorten gedeckt werden. Der Rat beauftragt deshalb
die Verwaltung, ein standortübergreifendes Gesamtkonzept zur Deckung der Sporthallenbedarfe
incl. Finanzierungsbedarf und -optionen zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzu-
legen. Für eine Umsetzung sind bislang keine ausreichenden Haushaltsmittel eingeplant.
9. Der Rat beschließt, die Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 in den Jahren 2018 – 2020
im Schwerpunkt für die Finanzierung der Schulbauerweiterungen einzusetzen. Der für Schuler-
weiterungsmaßnahmen vorgesehene Anteil aus dem Programm Gute Schule 2020 wird neben
der bereits beschlossenen anteiligen Finanzierung der Erweiterung des Schulzentrums Kinder-
haus (vgl. Vorlage V/0421/2017/1) für die Erweiterung des Schulgebäudes der Erich-Klausener-
Realschule eingesetzt und hat einen Umfang von insgesamt ca. 14.109.000 €. Für das Jahr 2018
wird ein Anteil von 436.000 € für Instandsetzungsmaßnahmen (PG 0111) eingesetzt. Dieser Be-
trag wird zunächst für die Finanzplanung 2019 und 2020 fortgeschrieben. Der Durchführung der
in Anlage 14 dargestellten Instandsetzungsmaßnahmen städtischer Schulgebäude für das Jahr
2018 aus dem Programm „Gute Schule 2020“ wird zugestimmt (Baubeschlüsse).
10. Die Verwaltung wird beauftragt, das Genehmigungsverfahren zur Erhöhung der Zügigkeiten und
Gründung einer neuen Grundschule im Stadtteil Albachten im Vorfeld mit der Bezirksregierung
Münster zu klären.
11. Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche Änderungen des „Allgemeinen Rahmens zur Auf-
nahme von Schülerinnen und Schülern in die städtischen Schulen“ (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)
vorzunehmen und dem Rat zu einem späteren Zeitpunkt für das jeweils relevante Anmeldever-
fahren zum Beschluss vorzulegen.
12. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Änderung des Schulgesetzes NRW zum Abitur nach 8 bzw.
9 Jahren (G8/G9) die Auswirkungen auf die Aufnahmekapazität der Gymnasien zu prüfen, im
Rahmen der Schulentwicklungsplanung zu bewerten und dem Rat unter Einbeziehung der ange-
dachten baulichen Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die bauliche Erweiterung sowie den Umbau im Bestand der
unter Ziffer 2 genannten Schulstandorte und den Neubau des 2-zügigen Grundschulgebäudes im
Stadtteil Albachten auf der Basis der auf der Grundlage der Machbarkeitsstudien kalkulierten Kosten-
rahmen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 55.097.000 € und für den Neubau der ebenerdigen Zwei-
fach-Sporthalle der Erich-Klausener-Schule Kosten in Höhe von ca. 4.956.370 € entstehen.
Damit sind bereits 81 % des um die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ erhöhten Budgets
für die Erweiterung der Schulgebäude in Höhe von ca. 67.800.000 € verplant. Für die unter Ziffer 3
(Schulzentrum Wolbeck) und Ziffer 5 genannten Maßnahmen ist im Haushaltsplanentwurf 2018 ledig-
lich noch ein Betrag von ca. 12.720.000 € veranschlagt.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Architektenwettbewerbe alternative und damit von den Planun-
gen der Machbarkeitsstudien abweichende Konzepte zur Umsetzung der Raumbedarfe hervorbringen
können.
In dieser Phase der Projektentwicklung liegen noch keine abschließenden Kenntnisse über die kon-
krete Anordnung und Ausformung der Gebäude, der Erschließung oder der verkehrlichen Anbindung
vor und können daher auch nur pauschal in den Kosten berücksichtigt werden. Der ermittelte Kosten-
rahmen basiert auf den Vorgaben der einschlägigen DIN 276 und umfasst die Kennwerte aller Kos-
tengruppen auf der Grundlage der erforderlichen Bruttogeschossflächen. Für die Kalkulation ist ein
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durchschnittlicher Ausstattungsstandard angesetzt. Die weitere Konkretisierung – Entwurfsplanung,
Ausführungsplanung, Ausschreibung sowie die Ausstattung mit beweglichem Mobiliar – bis hin zur
abschließenden Kostenfeststellung (nach Fertigstellung der Baumaßnahme) erfolgt im üblichen Rah-
men der anstehenden Planungsschritte. Es ist daher möglich, dass sich im weiteren Verlauf der Pla-
nung Veränderungen der Kosten nach oben oder unten ergeben können.
Die auf der Grundlage der Machbarkeitsstudien ermittelten Kostenrahmen sind auch bei den alterna-
tiven Konzepten möglichst einzuhalten. Eine entsprechende Vorgabe wird in die Vergabeverfahren
aufgenommen. Eine im Einzelfall unausweichliche Überschreitung des jeweiligen Kostenrahmens
wird möglichst im Gesamtbudget für die Erweiterungen der Schulgebäude aufgefangen.
III. Mittelbereitstellung/Finanzierung
Die Finanzierung der baulichen Erweiterung sowie des Umbaus im Bestand der unter Ziffer 2 genann-
ten Schulstandorte und des Neubaus des zweizügigen Grundschulgebäudes im Stadtteil A lbachten
mit einem Gesamtkostenrahmen in Höhe von 55.097.000 € erfolgt aus der Investition smaßnahme
4720 „Erweiterung Schulgebäude“, bei der Mittel wie folgt bereitgestellt werden:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitions-
maßnahme
4720 Erweiterung Schulgebäude
Auszahlung für Baumaßnahmen
Haush.-
jahr
Haushaltsplan-
Entwurf 2018
€
Erhöhung aus dem
Programm „Gute Schu-
le 2020“
€
Ansatz nach
Erhöhung
€
2017 4.500.000 4.500.000
2018 968.080 1.889.900 2.857.980
VE 2.000.000 2.000.000
2019 18.163.080 1.889.900 20.052.980
2020 9.425.080 1.889.900 11.314.980
2021 9.423.500 9.423.500
Sp. Jahre 19.668.500 19.668.500
ges. 62.148.240 5.669.700 67.817.940
Die Ansätze bei der Maßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“ werden in den Jahren 2018 –
2020 um je 1.889.900 € aus dem Programm „Gute Schule 2020“ erhöht. Die Deckung erfolgt durch
entsprechende Kürzung des Anteils „Gute Schule 2020“ im Ergebnisplan in der Produktgruppe 0111
„Immobilienmanagement“.
Die Anpassungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2018 werden über Veränderungsblätter in
die Haushaltsplanberatungen eingebracht. Die Beschlussausführung steht unter dem Vorbehalt, dass
der Rat die Ermächtigungen im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis-
und Finanzplanung bereitstellt.
Zur Finanzierung der ebenerdigen Zweifach-Sporthalle der Erich-Klausener-Schule werden Mittel wie
folgt bereitgestellt:
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Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten
Investitions-
maßnahme
4300 Neubau Sporthalle
Erich-Klausener-Schule
Auszahlung für Baumaßnahmen Bemerkung
Haush.-
jahr
Haushaltsplan-
Entwurf 2018
€
Haushaltsplan 2018
€
2017 2.846.000 2.846.000
2018 2.110.370 2.110.370
2019 0
2020 0
2021 0
Sp. Jahre 0
ges. 4.956.370 4.956.370
Begründung:
Begründung zu I. Sachentscheidung
zu 1: abgeschlossene Machbarkeitsstudien
Im Hinblick auf die wachsende Stadt Münster und dem damit verbundenen Bedarf an zusätzlichem
Schulraum hat die Verwaltung zuletzt mit der Vorlage V/328/2017/1 – Fortschreibung der Handlungs-
bedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden aufgrund der demografischen Entwicklung bis zum
Schuljahr 2025/2026 auf Basis der Vorlage V/0420/2016/1 Arbeitsergebnisse dargestellt und dem Rat
weitere Weichenstellungen vorgeschlagen.
Mit dieser Vorlage wurde auch der Hinweis gegeben, welche Machbarkeitsstudien absehbar in Kürze
fertiggestellt sind.
Für den Zeitraum bis Ende 2017 sind für die dort genannten Schulstandorte insgesamt 12 Machbar-
keitsstudien erstellt.
In der Anlage 1 sind die Ergebnisse der abgeschlossenen Machbarkeitsstudien dargestellt. Diese
Darstellung ist nach folgenden Kriterien differenziert:
Erweiterung – Errichtungsbeschluss (Beschlussvorschlag 2)
Keine Erweiterung zur Erhöhung der Zügigkeit (Beschlussvorschlag 4)
späterer Entscheidungszeitpunkt (Beschlussvorschlag 3).
zu 2: Errichtungsbeschlüsse und zu 4: Standorte ohne Erweiterungsmaßnahmen zur Erhö-
hung der Zügigkeit
Die Verwaltung hat in der Vorlage V/0420/2016/1 diejenigen Kriterien benannt, die Grundlage für die
Vorauswahl der Schulen waren, für die Machbarkeitsstudien erstellt werden sollten:
Schülerzahlen und –prognosen bis 2020/2021
Flüchtlingszahlen und –prognosen bis 2017
Ausbau der Schulstandorte denkbar
Auslastung der Schulen im Umkreis
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Zudem wurde verwaltungsintern eine erste grobe Einschätzung vorgenommen, ob generell Ausbau-
möglichkeiten für betroffene Schulstandorte bestehen (Grundstücksgröße, ggf. bereits vorliegende
Voruntersuchungen aus Vorjahren). Auch die Auslastung gleicher Schulsysteme im Umkreis wurde
untersucht. Dies gilt insbesondere für den Primarbereich. Mit diesem Vorgehen wurden verlässlich
diejenigen Schulstandorte ermittelt, die vorrangig Kapazitätserweiterungen bedürfen, um eine Be-
schulung der prognostizierten steigenden Schülerzahl sicherstellen zu können.
In der Vorlage V/0328/2017/1 wurden für weitere Standorte Machbarkeitsstudien sowie die Einfüh-
rung des sog. Stufenverfahrens beschlossen.
Die Verwaltung legt mit dieser Vorlage Beschlussvorschläge zu einzelnen Schulstandorten vor, die
aufgrund der geprüften Wechselwirkungen und Abhängigkeiten mit weiteren Schulstandorten bereits
zum jetzigen Zeitpunkt entscheidungsreif und damit beschlussfähig sind.
Die Machbarkeitsstudien basieren auf der Grundlage des vom Rat beschlossenen Musterraumpro-
gramms für Grundschulen. Dieses Musterraumprogramm dient als Orientierungswert, da ausgehend
vom Raumbestand Lösungen zu erarbeiten waren. Ziel war, die Schulgebäude im Rahmen einer bau-
lichen Erweiterung für steigende Schülerzahlen gleichzeitig auch zukunftsfähig zu gestalten.
Der Prozess zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie umfasst u.a. folgende Schritte:
Grundlagenarbeit zur Erhebung des Ist-Zustandes in Form von Datenerhebungen und Ge-
sprächen mit der Schulleitung,
Ermittlung des Raumdefizites in Relation zum Soll-Raumprogramm unter Berücksichtigung
des Raum-Ist-Bestandes incl. Überarbeitung und Anpassung der Raumfunktionen im Bestand,
Vorprüfung der grundsätzlichen planungsrechtlichen, städtebaulichen sowie in einzelnen Fall-
gestaltungen einer grundsätzlichen denkmalpflegerischen Umsetzbarkeit und Verträglichkeit,
Prüfung der baulichen Realisierbarkeit der notwendigen Raumprogramme am Standort der
Schulen und
Ermittlung eines Kostenrahmens.
Dieser Planungsprozess ist dadurch gekennzeichnet, dass Schule und Verwaltung dialogisch und
konsensual gearbeitet haben und bedarfsorientierte und schulindividuelle Lösungen entwickelt wur-
den. Die Umbau- und Erweiterungsstudien zur Umsetzung des jeweiligen Soll-Raumprogramms ha-
ben an allen Standorten die Zustimmung der Schulleitung erfahren.
Gegenüber der Schule hat die Verwaltung stets kommuniziert, dass im Rahmen der konkreten Mach-
barkeitsstudie ein Soll-Raumprogramm nachgewiesen und als umsetzbar definiert wird, jedoch kon-
krete Details zur Anordnung einzelner Räume und Funktionsbereiche erst im weiteren Verfahren ent-
wickelt werden. Die Studien zur Umsetzung der Musterraumprogramme an den einzelnen Standorten
umfassen sowohl Erweiterungsflächen als auch Umbauflächen im Bestand. Detailangaben werden im
Rahmen des Wettbewerbsverfahrens formuliert und sind im Rahmen des konkreten Baugenehmi-
gungsverfahrens (planungs-, denkmal- und bauordnungsrechtliche Aspekte) zu verifizieren.
Gleichzeitig wurde auch kommuniziert, dass mit Vorliegen einer Machbarkeitsstudie kein Automatis-
mus einer baulichen Umsetzung verbunden ist.
zu 2.1: baulichen Erweiterungen – Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV-
Verfahren) mit vorgeschaltetem Architektenwettbewerb und zu 4. Standorte ohne Erweite-
rungsmaßnahmen
Die aktuelle Schülerprognose bestätigt den Handlungsbedarf und begründet den Erweiterungsbedarf
an den folgenden Schulstandorten.
Entscheidend für den Abwägungs- und Meinungsbildungsprozess sind die Kriterien aus der Vorlage
V/0420/2016/1 wie
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Anzahl fehlender Plätze gemäß aktueller Schülerprognose,
die Lage/Entfernung zur nächstgelegenen Schule gleicher Schulart,
das Ergebnis der Machbarkeitsstudie hinsichtlich einer Realisierbarkeit einer Schulerweiterung
sowie
der Kostenrahmen.
Voraussetzung für das Eintreten der ermittelten Bedarfe ist, dass die im Baulandprogramm aufgeführ-
ten Flächen tatsächlich im geplanten Umfang und in dem zeitlich vorgesehenen Rahmen realisiert
werden. Die Entscheidungsvorschläge können nur unter Einbeziehung der aktuell bekannten Informa-
tionen zur Baulandentwicklung erstellt werden. Welche Flächen aus der Stufe 2 des Baulandpro-
gramms tatsächlich realisiert werden und wie hoch die Anzahl der errichteten Wohneinheiten sein
wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhergesagt werden und ist daher nicht in der Schülerprog-
nose berücksichtigt worden. Ebenso kann nicht einbezogen werden, welche Flächen mit welcher
Größe im Rahmen der Vorgaben für die wachsende Stadt zu den aktuell benannten noch hinzukom-
men.
Die Entscheidungen sind jetzt unter Berücksichtigung der bekannten Entwicklungen zu treffen. Gera-
de in den Außenstadtteilen muss sichergestellt sein, dass die Kapazitäten insbesondere im Grund-
schulbereich dem Bedarf entsprechen. Die baulichen Voraussetzungen dafür können nicht kurzfristig
innerhalb weniger Wochen geschaffen werden, sondern erfordern schon bei der Aufstellung von Fer-
tigbauklassen einen Vorlauf von bis zu einem Jahr. Vom Zeitpunkt der Beschlussfassung über die
Erweiterung bis zur Fertigstellung von Baumaßnahmen vergehen rund 4 Jahre. Das Risiko, dass sich
die Bebauung von Flächen verzögert oder die Anzahl der Wohneinheiten verändert wird und damit
der Bedarf höher oder niedriger ausfällt als heute angenommen, kann nicht vollständig ausgeschlos-
sen werden. Dieses Wagnis muss jedoch in Kauf genommen werden, um die wohnortnahe Grund-
schulversorgung ohne zeitliche Verzögerung gewährleisten zu können.
Differenziert nach Bezirken werden Schulstandorte zum jetzigen Zeitpunkt zur Erweiterung vorge-
schlagen, für die der Bedarf vorhanden ist und bei denen auch ein Warten auf jenen Zeitpunkt, zu
dem alle Machbarkeitsstudien abgeschlossen sind, nicht vertretbar ist. Die Verwaltung geht davon
aus, dass weitere Erweiterungsbedarfe an weiteren Standorten bestehen.
Bezirk Mitte
Kreuzschule/Martin-Luther-Schule
Die Kreuzschule hat seit dem Schuljahr 2014/2015 durchgängig die größtmögliche Anzahl an Schüle-
rinnen und Schülern aufgenommen und musste auch Kinder abweisen. Betrachtet man die Kreuz-
schule zusammen mit den benachbarten Grundschulen Martin-Luther-Schule, Martinischule und Drei-
faltigkeitsschule, so wird die Anzahl der vorhandenen Plätze laut Schülerprognose nicht ausreichen,
um den steigenden Bedarf zu decken. Ausgehend vom Klassenfrequenzwert von 24 fehlen bereits im
laufenden Schuljahr Plätze im 1. Jahrgang. Ab dem Schuljahr 2020/2021 wird auch bei Ausschöpfung
des Höchstwertes das Platzangebot dieser Schulen insgesamt nicht ausreichen.
Die Machbarkeitsstudie für die Martin-Luther-Schule ergab, dass eine bauliche Erweiterung auf 3 Zü-
ge nicht realisierbar ist. Die Martinischule war aufgrund des beengten Grundstücks nicht Gegenstand
der Prüfungen. Das Gebäude der Dreifaltigkeitsschule wird gerade zur 3-Zügigkeit erweitert. Die Aus-
baureserven sind damit erschöpft. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die Aufnahmekapazität der
Kreuzschule um 1 Zug auf 3 Züge zu erweitern.
Die Kreuzschule ist als 2-zügige Grundschule festgelegt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie war
eine Erweiterung um einen Zug zu planen. Planerisch ist nachgewiesen, dass ein zweigeschoss iger
Neubaukörper mit Unterkellerung an Stelle des derzeitigen Unterstandes möglich ist und die erforder-
lichen Flächen zur Mittagsverpflegung, Betreuungsräume, einem Mehrzweckraum und einem Verwal-
tungsraum verortet werden. Für eine bauliche Erweiterung zur 3 -Zügigkeit beträgt der Kostenrahmen
für die Erweiterungsflächen und den Umbau im Bestand ins gesamt ca. 6.087.000 €. Im Bestandsbau
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ist ein Aufzug eingeplant, so dass die Kreuzschule barrierefrei e rschlossen werden kann. Durch die
Erweiterung der Schule im Bereich des derzeitigen Zugangs zum Schulhof von der Hoyastraße mü s-
sen erhaltenswerte Bäume auf dem Schulhof und auf dem Vorplatz zur Schule entfernt werden. Die
Anordnung der Erweiterung in diesem Bereich ist alle rdings aus städtebaulicher Sicht sinnvoll, da
hiermit die Blockrandbebauung ergänzt wird. Der I nnenhofcharakter des Schulhofs bleibt in seine r
Form erhalten.
Bei einer Realisierung verbleibt ausreichend Schulhoffläche. Die gesamte Schulhoffläche muss neu
gestaltet werden. Während der Bauphase kann der Schulbetrieb aufrechterhalten werden. Der schuli-
sche Ablauf ist durch die Baumaßnahme in erster Linie durch die Einschränkung der Schulhoffläche
betroffen.
Ein Ausbau zur 3-Zügigkeit bewirkt ein rechnerisches Defizit von 0,2 Übungseinheiten des Sporthal-
lenbedarfs.
Die Martin-Luther-Schule ist als 2-zügige Grundschule festgelegt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie
war eine Erweiterung um einen Zug zu planen. Planerisch ist nachgewiesen, dass eine bauliche Er-
weiterung zur 3-Zügigkeit aus städtebaulicher, architektonischer und bautechnischer Sicht kaum mög-
lich und funktional nicht sinnvoll ist.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Kreuzschule um einen Zug zu erweitern.
Mauritzschule
An der Mauritzschule werden laut Schülerprognose bereits zum Schuljahr 2018/2019 selbst bei Aus-
schöpfung des Klassenfrequenzhöchstwertes zu wenige Plätze vorhanden sein. Bezieht man die be-
nachbarten Grundschulen Bodelschwinghschule, Overbergschule und Pötterhoekschule mit ein, so
reichen die vorhandenen Kapazitäten schon im laufenden Schuljahr auf der Grundlage des Richtwer-
tes nicht aus. Ab dem Schuljahr 2020/2021 werden die Plätze auch bei Ausschöpfung des Höchst-
wertes insgesamt nicht genügen, um den Bedarf zu decken. Insbesondere an der Bodelschwingh-
schule werden dann auch Plätze in erheblichem Umfang fehlen, die von der nahe gelegenen Over-
bergschule nicht aufgefangen werden können.
Planerisch ist nachgewiesen, dass durch einen zweigeschossigen Neubautrakt die Mauritzschule zur
3-Zügigkeit erweitert werden kann. In der engeren Umgebung befinden sich mehrere Baudenkmäler
und erhaltenswerte Bausubstanz, die Teil der Stiftsimmunität Sankt Mauritz sind, aber auch Denkmä-
ler, die die Entwicklungen ab 1910 und die Nachkriegszeit belegen. Der Bereich der historisch be-
deutsamen Stiftsimmunität Sankt Mauritz ist ein eingetragenes Bodendenkmal. Zusammen mit dem
gewachsenen Grünbestand und erhaltenswerten Baumbestand erfordert daher eine bauliche Erweite-
rung eine besonders enge und sensible Abstimmung mit allen Fachverwaltungen und weiteren Betei-
ligten. Der im Lageplan dargestellte Baukörper dient dem Flächennachweis. Der genaue Standort des
vorgesehenen Neubautraktes muss im weiteren Planungsverfahren unter den Aspekten Denkmal-
schutz und Baumschutz entwickelt werden.
Es ist davon auszugehen, dass hier (im Gegensatz zur Gesamtschule Münster-Mitte) nur eine äu-
ßerst geringe Beeinträchtigung des Schulbetriebs durch archäologische Grabungen gegeben sein
wird. Für eine bauliche Erweiterung zur 3-Zügigkeit beträgt der Kostenrahmen für die Erweiterungs-
flächen und den Umbau im Bestand insgesamt ca. 5.505.000 €. Durch das vorhandene Bodendenk-
mal entstehen voraussichtlich zurzeit nicht kalkulierbare zusätzliche Kosten. Es ist davon auszuge-
hen, dass bei anstehenden Untersuchungen des Bodendenkmals zusätzliche Kosten entstehen, die
aber erst aufgrund einer konkreten Planung kalkuliert werden können.
Aufgrund der baulichen Besonderheiten kann der Altbau nicht barrierefrei erschlossen werden. Im
Neubau ist die Barrierefreiheit durch den Einbau eines Aufzugs gewährleistet.
Ein Ausbau zur 3-Zügigkeit bewirkt ein rechnerisches Defizit von 0,2 Übungseinheiten im Sporthal-
lenbereich.
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V/0845/2017
Bezirk Nord
Grundschule Sprakel
Die Aufnahmekapazität der Grundschule Sprakel ist auf 2 Eingangsklassen festgelegt. Die für eine 2-
Zügigkeit erforderlichen Räume sind in dem Schulgebäude der Grundschule Sprakel nicht vorhanden.
Im Schuljahr 2016/2017 hat die Schule insgesamt 5 Klassen gebildet. Der Unterricht in den Jahrgän-
gen 1 und 2 wird jahrgangsübergreifend erteilt. Nach Realisierung der erwarteten Bautätigkeit wird die
Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren in Sprakel in dem Maße wachsen, dass die Schule
mindestens 2-zügig zu führen sein wird. Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird laut aktueller Prognose
selbst die 2-Zügigkeit nicht mehr ausreichen. Ob tatsächlich 3 Züge benötigt werden, hängt von der
Vermarktungs- und Fertigstellungsdauer ab. Um flexibel auf die Entwicklung in Sprakel reagieren zu
können, soll die Option zur Erweiterung auf eine 3-Zügigkeit bei der Planung berücksichtigt werden.
Für die Grundschule Sprakel wurde im Stufenverfahren eine Erweiterung in Bauabschnitten zur 2-
Zügigkeit und zur 3-Zügigkeit geprüft. Planerisch ist nachgewiesen, dass zum Ausbau der 2-Zügigkeit
eine Ergänzung eines zweigeschossigen Bauteils als Spiegelung der vorhandenen Flurachse des
Hauptgebäudes sowie ein eingeschossiger Bauteil Richtung Westen möglich sind. Darüber hinaus
sind umfangreiche Umbauten im Bestand erforderlich. Ein Ausbau zur 3-Zügigkeit kann erreicht wer-
den, indem das eingeschossige Gebäude aufgestockt und nach Westen verlängert sowie ein weiterer
Baukörper Richtung Norden (Bolzplatz) als eingeschossiger Riegel ergänzt wird. Eine Erweiterung ist
mit erheblichen Beeinträchtigungen für den Schulbetrieb während der Bauphase verbunden, da u.a.
der Haupteingang zu verlegen und die vorhandene WC-Anlage durch eine temporäre WC-Anlage zu
ersetzen ist.
Für die bauliche Erweiterung zur 2-Zügigkeit mit der Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit beträgt
der Kostenrahmen für die 2-Zügigkeit ca. 7.885.000 € incl. Kosten für eine temporäre WC-Anlage in
Höhe von ca. 120.000 € (10.227.000 € für die vollständige 3-Zügigkeit). Im Zuge der Maßnahme sind
darüber hinaus Kosten für die notwendige Dachsanierung von ca. 130.000 € zu berücksichtigen.
Im Bestandsbau ist ein Aufzug eingeplant, so dass die Grundschule Sprakel in beiden Varianten bar-
rierefrei erschlossen werden kann.
Der zweite Bauabschnitt zur 3-Zügigkeit erfordert, einige Gehölze zu entfernen, was kritisch beurteilt
wird. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass sowohl der öffentliche Spielplatz als auch die
Schulhofflächen bei einer stufenweise Erhöhung der Zügigkeit ein weiteres Mal erheblich in Mitlei-
denschaft gezogen und neu errichtet werden müssen. Ebenso wird der Schulbetrieb in einem zweiten
Bauabschnitt erheblich durch die Ergänzungsmaßnahmen gestört.
Die Umsetzung ist planungsrechtlich möglich, städtebaulich gut gelöst und sinnvoll.
Die Schaffung einer 2-zügigen Grundschule mit der Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit in Sprakel
ist aufgrund der prognostizierten fehlenden Plätze und aufgrund der fehlenden alternativen Schulver-
sorgung in erreichbarer Nähe zwingend erforderlich.
Ein Ausbau am vorhandenen Standort ist zwar planerisch möglich, jedoch ist das Grundstück sehr
beengt und alle Baumaßnahmen sind mit erheblichen Beeinträchtigungen für die Schule verbunden.
Auch im Hinblick auf die erheblichen Kosten für einen Ausbau wird alternativ die Verlagerung der
Schule an einen neuen Schulstandort im Stadtteil Sprakel geprüft. Eine Entscheidung über eine Er-
weiterung am Standort oder einen Neubau an einem noch festzulegenden Standort wird möglichst
kurzfristig vorbereitet und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
Für den Ausbau zur 2-Zügigkeit ist der Sporthallenbedarf gedeckt. Ein Ausbau zur 3-Zügigkeit bewirkt
ein rechnerisches Defizit von 0,2 Übungseinheiten.
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V/0845/2017
Zur Deckung des aktuellen Raumbedarfes werden die vom Rat beschlossenen zwei Fertigbauklassen
voraussichtlich nach den Sommerferien im Jahr 2018 schulisch genutzt werden können.
Bezirk Ost
Pleisterschule/Margaretenschule
Die Aufnahmekapazität der Pleisterschule ist auf 2 Eingangsklassen festgelegt. Das Schulgebäude
verfügt allerdings nicht über die für eine 2-Zügigkeit erforderliche räumliche Ausstattung. Im Schuljahr
2017/2018 kann die Schule noch 1-zügig geführt werden. Ab dem Schuljahr 2018/2019 wird die
Schule zwingend 2 Eingangsklassen bilden müssen, zumal auch an der nahegelegenen Margareten-
schule Plätze in ähnlichem Umfang fehlen werden.
Planerisch ist für die Margaretenschulen nachgewiesen, dass ein Ausbau zur 3-Zügigkeit möglich ist,
indem durch einen Rückbau des aus 7 Räumen bestehenden Klassentraktes Platz für einen zweige-
schossigen Neubau geschaffen wird sowie weitere Umbaumaßnahmen im Bestand erfolgen. Für die-
se Planung beträgt der Kostenrahmen ca. 9.627.000 €, die sich aus dem Kostenrahmen für die Erwei-
terung in Höhe von ca. 7.597.000 € sowie aus dem Kostenrahmen für die befristeten Fertigbauklas-
sen in Höhe von ca. 2.030.000 € zusammensetzen.
Ein Ausbau zur 3-Zügigkeit bewirkt ein rechnerisches Defizit von 0,2 Übungseinheiten.
Auch für die Pleisterschule liegen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vor und zeigen auf, dass ein
Ausbau zur 2-Zügigkeit durch einen eingeschossigen Neubauteil und Umbaumaßnahmen im Bestand
möglich ist. Eine Barrierefreiheit kann gewährleistet werden. Für diese Planung für die Erweiterungs-
flächen und den Umbau im Bestand beträgt der Kostenrahmen ca. 5.750.000 €.
Die Verwaltung schlägt vor, die Pleisterschule zur 2-Zügigkeit auszubauen, da diese Maßnahme wirt-
schaftlicher ist als an der Margaretenschule.
Der Sporthallenbedarf für die 2-Zügigkeit ist mit der vorhandenen Einfachhalle gedeckt.
Matthias-Claudius-Schule Handorf
Die Matthias-Claudius-Schule Handorf kann laut „Allgemeinem Rahmen zur Aufnahme von Schüle-
rinnen und Schülern in die städtischen Schulen“ 2 Eingangsklassen bilden. Sie deckt den Grund-
schulbedarf in Handorf gemeinsam mit der Kardinal-von-Galen-Schule ab, die ebenfalls 2-zügig ge-
führt wird. Bereits zum Schuljahr 2017/2018 reichten die insgesamt 4 Eingangsklassen nicht aus, um
alle Schulanfänger aufzunehmen. Aus diesem Grunde hat die Matthias-Claudius-Schule Handorf über
die festgelegte 2-Zügigkeit hinaus 1 weitere Eingangsklasse gebildet. Bis zum Ende des Prognose-
zeitraums im Schuljahr 2025/2026 werden die in Handorf möglichen insgesamt 4 Eingangsklassen
bei Zugrundelegung des Klassenfrequenzrichtwertes dauerhaft nicht genügen. Ob und in welchem
Umfang in Handorf nach 2025 weitere Flächen für eine Wohnbebauung ausgewiesen werden, bleibt
abzuwarten.
Planerisch ist nachgewiesen, dass durch eine Verlängerung des Anbaus der 1960er Jahre in eben-
falls zweigeschossiger Bauweise und durch einen daran angrenzenden eingeschossigen Bauteil so-
wie durch eine teilweise Neuorganisation von Flächen im Bestandsgebäude die ermittelten Raumbe-
darfe gedeckt werden können. Durch die Erweiterung der Schule in Verlängerung des östlichen Ge-
bäudeteils müssen Gehölze auf dem Schulhof entfernt werden. Die Anordnung der Erweiterung in
diesem Bereich ist allerdings sinnvoll, da hierdurch das Schulgelände nicht zerteilt wird. Durch die
neue Gebäudestruktur entsteht eine Innenhofsituation. Im Rahmen der Schulerweiterung ist eine
Neugestaltung des gesamten Schulhofes vorzusehen.
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V/0845/2017
Die Barrierefreiheit des gesamten Schulgebäudes kann durch den Einbau von zwei Aufzügen ge-
währleistet werden. Der Sporthallenbedarf ist bei dem Ausbau zu einer 3-Zügigkeit unter Mitnutzung
der Middelfeldhalle sichergestellt. Eine konkrete Bedarfsplanung für den Stadtteil Handorf wird Inhalt
der Sportflächenbedarfsplanung sein.
Für diese Planung einer Erweiterung zur 3-Zügigkeit beträgt der Kostenrahmen ca. 6.596.000 €.
Die prognostizierten fehlenden Plätze im Stadtteil Handorf begründen einen Ausbau zur 3-Zügigkeit.
Die Verwaltung wird in Abhängigkeit vom Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2018/19 prüfen, befris-
tet zwei Fertigbauklassen zu errichten (s. V/0328/2017/1, Ziffer 11).
Bezirk Mitte
Erich-Klausener-Schule
Die Erich-Klausener-Schule kann 3 Eingangsklassen bilden. Aufgrund der starken Nachfrage hat sie
in den letzten beiden Schuljahren über die festgelegte Anzahl hinaus jeweils 1 weitere Klasse gebil-
det. Auch zum laufenden Schuljahr hätte die Schule aufgrund der Anmeldezahlen wieder 1 weitere
Klasse bilden können. Die räumliche Situation lässt dies allerdings nicht mehr zu.
Laut Schülerprognose werden die Schülerzahlen der Realschulen insgesamt im 5. Jahrgang bis zum
Schuljahr 2019/2020 leicht steigen, mit Erweiterung der Gesamtschule Münster-Ost um 2 Züge wie-
der etwas sinken und sich danach wieder erhöhen. Auf der Grundlage des Klassenfrequenzrichtwer-
tes von 28 werden im Prognosezeitraum zwischen 17 und 22 Eingangsklassen zur Versorgung der
Schülerinnen und Schüler benötigt. Laut „Allgemeinem Rahmen zur Aufnahme von Schülerin-
nen/Schülern in die städtischen Schulen“ können die 6 verbliebenen Realschulen insgesamt 20 Ein-
gangsklassen bilden. Damit bestünde zumindest temporär eine Unterdeckung von bis zu 2 Eingangs-
klassen.
Die Erich-Klausener-Realschule ist als 3-zügige Realschule festgelegt. Im Rahmen der Machbar-
keitsstudie waren eine Erweiterung um einen Zug und der Bau einer Sporthalle zu planen. Der Pro-
zess der Machbarkeitsstudie hat sowohl eine Zweifach- als auch Dreifachsporthalle jeweils als eben-
erdige und abgesenkte Variante umfasst. Im Prozess der Machbarkeitsstudie hat sich gezeigt, dass
eine Dreifachhalle zwar realisierbar ist, jedoch aufgrund der Lage direkt am Aasee und der Kosten die
Realisierung einer ebenerdigen Zweifachhalle favorisiert wird.
Planerisch ist nachgewiesen, dass an dem bestehenden viergeschossigen Einspänner eine Erweite-
rung als dreigeschossiger Zweispänner möglich ist und die erforderlichen Flächen zur Mittagsverpfle-
gung, Klassenräume, Verwaltungsbereiche etc. verortet werden können. Für diese Erweiterung incl.
Umbau im Bestand beträgt der Kostenrahmen ca. 9.700.000 €.
Der Kostenrahmen für den Rückbau der Bestandshalle und den Neubau einer ebenerdigen Zweifach-
sporthalle beträgt ca. 4.956.370 €.
Aufgrund der Investitionssumme ist für beide Bauvorhaben ein VgV-Verfahren erforderlich. Um eine
gemeinsame Architektursprache für beide Vorhaben zu erreichen, ist ein gemeinsamer Architekten-
wettbewerb dringend zu empfehlen. Eine detaillierte und umfassende Prüfung hat ergeben, dass bei-
de Vorhaben parallel realisiert werden können. Diese parallele Umsetzung der Bauvorhaben hat die
Zustimmung der Schulleitung erfahren.
Bei einer Realisierung dieser Variante verbleibt ausreichend Schulhoffläche, und ein Großteil des
erhaltenswerten Baumbestandes bleibt erhalten. Die erforderlichen Stellplätze können auf dem
Grundstück realisiert werden.
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V/0845/2017
zu 2.2: Bezirk West – Neubau einer Grundschule im Stadtteil Albachten und zu 4. Standorte
ohne Erweiterungsmaßnahmen
Die für die neue Grundschule in Albachten vorgesehene Fläche befindet sich im Baugebiet „Albach-
ten - östliche Erweiterung südlicher Teil“, Kennziffer 562-07.
Auf der Grundlage des Klassenfrequenzwertes von 24 sind zur Versorgung der Grundschulkinder in
Albachten nach der aktuellen Schülerprognose bis zum Schuljahr 2021/2022 4 Eingangsklassen er-
forderlich, ab 2022/2023 bis 2025/2026 werden voraussichtlich 5 Züge erforderlich sein. Wie sich die
Bedarfe nach Ende des Prognosezeitraums weiter entwickeln werden und ob die 5-Zügigkeit den
Höchstwert darstellt, hängt von dem Vermarktungs- und Fertigstellungszeitraum und der künftigen
Bevölkerungsstruktur ab und kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden.
Darüber hinaus ist aktuell nicht bekannt, ob weitere Flächen für eine Bebauung in Albachten ausge-
wiesen werden, durch die weitere Bedarfe an Grundschulplätzen entstehen.
Rund 96 % der Schulanfängerinnen und Schulanfänger aus Albachten werden derzeit an der Ludge-
russchule Albachten angemeldet. In fußläufiger Entfernung befindet sich keine andere Grundschule.
Daher ist es erforderlich, das Grundschulangebot im Stadtteil zu erweitern, da mindestens eine 5-
Zügigkeit erforderlich ist. Da eine 5-Zügigkeit am Standort Ludgerusschule Albachten nicht realisiert
werden kann, muss ein neuer Grundschulstandort geschaffen werden.
Um den Zeitpunkt einer endgültigen Entscheidung über die erforderliche Zügigkeit der neuen Grund-
schule in Albachten so flexibel wie möglich zu halten, soll die Option zur Erweiterung auf eine 3-
Zügigkeit bei der Planung berücksichtigt werden. Sofern eine weitere Erhöhung der Zügigkeiten für
den Stadtteil Albachten erforderlich wird, muss zu gegebener Zeit eine Bewertung erfolgen, an wel-
chem Standort und in welchem Umfang Schulerweiterungen erfolgen sollen.
Ludgerusschule Albachten/Neubau einer Grundschule
Die Ludgerusschule Albachten ist als 3-zügige Grundschule festgelegt. Es wurden im Stufenverfahren
zum einen ein voller Ausbau der 3-Zügigkeit inkl. Errichtung einer neuen 2-zügigen Grundschule als
auch eine Erweiterung zur 4-Zügigkeit geprüft.
Planerisch ist nachgewiesen, dass sowohl ein Ausbau zur 3 -Zügigkeit als auch eine Erweit erung zur
4-Zügigkeit umsetzbar ist. Ein Ausbau zur 3 -Zügigkeit lässt sich durch eine Erweiterung des westl i-
chen und östlichen Gebäudeflügels sowie eine Neuorganisation im Bestandsgebäude real isieren.
Durch die Erweiterung der Schule sind eine erhaltenswerte Baumgruppe und Spielflächen betroffen,
die im Rahmen der Neugestaltung des Schulhofes kompensiert werden.
Der Kostenrahmen für den Ausbau zur 3-Zügigkeit beträgt ca. 4.961.000 €.
Ein Ausbau zur 4-Zügigkeit ergänzt die Planung der 3-Zügigkeit um einen L-förmigen Ergänzungsbau
in zweigeschossiger Bauweise am östlichen Gebäudeflügel. Der Kostenrahmen für den Ausbau zur 4-
Zügigkeit liegt bei ca. 6.480.000 €.
Eine Barrierefreiheit ist nicht in Gänze herstellbar. Über eine Außen- und Innenrampe im Erdge-
schoss können alle Raumtypen des Raumprogrammes barrierefrei erreicht werden.
Darüber hinaus wurde ein Neubau einer 2-zügigen Grundschule mit Option zur Erweiterung zur 3-
Zügigkeit geprüft. Der Kostenrahmen für das Schulgebäude beträgt 8.774.000 € und für die Einfach-
Sporthalle 2.865.000 € (insgesamt 11.639.000 €).
Der Sporthallenbedarf für den Schulsport kann sowohl bei einer 5-Zügigkeit als auch bei einer 6-
Zügigkeit bereits mit den vorhandenen Hallen gedeckt werden. Die Verwaltung spricht sich trotzdem
dafür aus, dass bereits im Rahmen der Neubauplanungen für die neue Grundschule eine Sporthalle
mit geplant wird, da es sich um unmittelbar benachbarte Flächen handelt und so eine koordinierte
Planung sichergestellt ist. Sofern künftig ein zusätzlicher Sporthallenbedarf gegeben ist, der sich aus
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V/0845/2017
dem standortübergreifenden Gesamtkonzept zur Deckung der Sporthallenbedarfe ergeben kann, ist
im Bedarfsfall über eine Finanzierung zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden.
Zur Deckung der akuten Raumbedarfe der Ludgerusschule Albachten werden 2 weitere Fertigbau-
klassen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt bereitgestellt (s. V/0328/2017/1, Ziffer 10), so dass mit den
beiden bereits vorhandenen Fertigbauklassen insgesamt 4 Fertigbauklassen zur Verfügung stehen,
um dem prognostizierten Wachstum zu begegnen. Eine Erschließung des neuen Baugebietes ist bis
Ende 2019 abgeschlossen. Eine Fertigstellung einer neuen Grundschule in Albachten ist ab Ende
2021 möglich, so dass zum Schuljahr 2022/23 eine neue 2-zügige Grundschule zur Entlastung der
Ludgerusschule Albachten den Schulbetrieb aufnehmen kann. Steigt der Bedarf im Stadtteil Albach-
ten über 5 Züge hinaus, kann zu einem späteren Zeitpunkt flexibel entschieden werden, an welchem
Standort die baulichen Voraussetzungen für einen weiteren Zug umgesetzt werden. Die Verwaltung
schlägt den Bau einer neuen 2-zügigen Grundschule mit Option zur 3-Zügigkeit vor, da perspektivisch
der Schulraumbedarf (mindestens 5 Züge) für den Stadtteil Albachten an der Ludgerusschule Albach-
ten nicht gedeckt werden kann.
Die erhobenen und erkannten Raumunterdeckungen im Gebäude der Ludgerusschule Albachten
werden entsprechend der Beschlussfassung des Rates aus der Vorlage V/0420/2016/1 zur Erhebung
der qualitativen und quantitativen Raumbedarfe (sog. „3b-Standorte“) berücksichtigt.
zu 2.3: Bezirk Hiltrup – Clemensschule Hiltrup/Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup und zu 4. Standor-
te ohne Erweiterungsmaßnahmen
Bezirk Hiltrup
Ludgerusschule Hiltrup, Clemensschule Hiltrup, Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup
Die Ludgerusschule Hiltrup kann nach der festgelegten Zügigkeit 4 Eingangsklassen bilden. Mit Aus-
nahme des Schuljahres 2015/2016 waren die vorhandenen Plätze in den vergangenen 10 Schuljah-
ren regelmäßig nahezu vollständig belegt.
Die Aufnahmekapazitäten der Clemensschule Hiltrup und der Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup wurden
auf jeweils 2 Eingangsklassen festgelegt. Im laufenden Schuljahr wurde aufgrund der Verteilung der
Anmeldungen der Paul-Gerhardt-Schule gestattet, 3 Eingangsklassen zu bilden. Die Clemensschule
Hiltrup konnte keine eigene Eingangsklasse bilden. Die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler
werden gemeinsam mit den Kindern aus dem 2. Jahrgang jahrgangsübergreifend unterrichtet.
Bis zum Jahr 2021 wird die Anzahl der in Hiltrup-West wohnenden Schulanfänger weiter ansteigen
und danach geringfügig abnehmen. Auch in Hiltrup-Mitte wird die Anzahl bis 2021 weiter steigen und
danach ca. dem Bestand des Jahres 2014 entsprechen. Dies spiegelt sich in den Schülerzahlen wi-
der.
Von den Kindern, die in Hiltrup-Mitte wohnen, wurden in den vergangenen drei Jahren durchschnitt-
lich rund 75 % an der Clemensschule Hiltrup oder an der Paul-Gerhardt-Schule in Hiltrup-Mitte an-
gemeldet. Rund 19 % der Kinder aus Hiltrup-Mitte wurden an der Ludgerusschule Hiltrup angemeldet.
Durchschnittlich rund 86 % der in Hiltrup-West wohnenden Kinder wurden an der Ludgerusschule
Hiltrup angemeldet, rund 11 % an einer der beiden Grundschulen in Hiltrup-Mitte.
Betrachtet man die Ludgerusschule Hiltrup zusammen mit der Clemensschule Hiltrup und der Paul-
Gerhardt-Schule Hiltrup, werden ab dem Schuljahr 2018/2019 bis zum Ende des Prognosezeitraums
2025/2026 auf der Grundlage des Klassenfrequenzrichtwertes Plätze fehlen. Mit Ausnahme des
Schuljahres 2021/2022 (2 Klassen) würde auf dieser Berechnungsgrundlage zur Deckung des Be-
darfs in Hiltrup-Mitte und Hiltrup-West insgesamt die Einrichtung eines weiteren Zuges ausreichen.
Berücksichtigt man den zusätzlichen Bedarf in den aufsteigenden Jahrgängen, der u. a. aufgrund des
schulrechtlich möglichen 3-jährigen Verbleibs in der Schuleingangsphase entsteht, so ist darüber hin-
aus die Bildung eines weiteren Zuges erforderlich, also insgesamt 10 Züge für Hiltrup-Mitte und
Hiltrup-West.
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V/0845/2017
Planerisch ist für die Ludgerusschule Hiltrup nachgewiesen, dass der ermittelte Raumbedarf zur Er-
weiterung zu einer 5-Zügigkeit gedeckt werden kann, indem das 2014 errichtete Gebäude aufgestockt
wird und der Innenhof vor diesem Neubau und die umlaufenden Laubengänge durch einen zweige-
schossigen Baukörper ersetzt werden. Für diese Erweiterung incl. Umbau im Bestand incl. der befris-
tet für die Dauer der Bauphase erforderlichen Fertigbauklassen beträgt der Kostenrahmen ca.
12.680.000 €.
Planerisch ist für die Clemensschule und die Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup nachgewiesen, dass in
unterschiedlichen Varianten einer Kombination von Zügigkeiten die Möglichkeit besteht, eine 6-
Zügigkeit zu realisieren.
In allen Varianten kann das Gebäude der ehemaligen Johannesschule Hiltrup (Altbau) als Gebäude
für die Mittagsverpflegung und die Verortung der Betreuungsräume beider Schulen genutzt werden.
In den Bestandsgebäuden der beiden Schulen lassen sich alle Varianten u.a. durch eine teilweise
Neuorganisation von Flächen und Umbaumaßnahmen realisieren
Der Kostenrahmen für alle geprüften Varianten beträgt ca. 4.800.000 €.
Eine Barrierefreiheit der Grundschulgebäude ist bereits durch zwei Aufzüge gewährleistet. Der Altbau
der Johannesschule kann über einen Aufzug erschlossen werden.
Eine Erhöhung um 2 Züge bewirkt einen rechnerischen Bedarf von 0,8 Übungseinheiten, der am
Standort gedeckt werden kann.
Eine Erweiterung der Ludgerusschule Hiltrup erscheint fachlich wünschenswert zu sein. Aus Gründen
der Wirtschaftlichkeit schlägt die Verwaltung angesichts der vorliegenden Kostenrahmen vor, den für
den Stadtbezirk Hiltrup erforderlichen Schulraum mit 6 Zügen am „kleinen Schulzentrum“ und mit 4
Zügen in der Ludgerusschule Hiltrup zu decken. Dieser Vorschlag bedeutet für die Ludgerusschule
Hiltrup, dass sie denjenigen Schulstandorten gleichgesetzt ist, für die entsprechend Ziffer 3 b der Vor-
lage V/0420/2016/1 die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erfasst werden. Die Verwaltung
weist darauf hin, dass speziell im OGS-Bereich Handlungsbedarf besteht.
zu 3: Bezirk Südost – Schulzentrum Wolbeck zu 12: G8/G9 – Prüfung der Auswirkungen auf
die Aufnahmekapazitäten der Gymnasien
Für das Schulzentrum Wolbeck ist die Erhöhung von 9,5 Zügen um einen Zug auf 10,5 Züge und um
zwei Züge auf 11,5 Züge geprüft worden.
Die Prüfungen haben ergeben, dass eine Aufstockung der vorhandenen Gebäudeteile (Sterne) so-
wohl aus statischen Gründen als auch aus Gründen der massiven Einschränkungen durch Baumaß-
nahmen im laufenden Schulbetrieb nicht weiter verfolgt wurde.
Planerisch ist nachgewiesen, dass durch zwei Neubaukörper und Umbaumaßnahmen im Bestand
eine Erweiterung um einen bzw. zwei Züge möglich ist. Mit der Erweiterung von Stern 1 ist jedoch ein
massiver Eingriff in die Vegetationsstruktur des Schulgeländes verbunden.
Vor einer weiteren Beschlussfassung für weitere Planungsschritte ist jedoch bedeutsam, welche U n-
terrichtsorganisation im Gymnasialb ereich perspektivisch gilt. Das Land NRW hat angekündigt, die
Regelungen und Rahmenbedingungen zum Ab itur nach 8 bzw. 9 Jahren zu verändern. Die Verwa l-
tung kann mögliche Auswirkungen auf den Schulraumb edarf aller Gymnasien erst prüfen, wenn eine
vom Landtag beschlossene Änderung bekannt wird.
Auf der Basis der landesseitigen Regelungen prüft die Verwaltung den Raumbedarf aller städtischen
Gymnasien und wird dem Rat Lösungsvorschläge zur Deckung der Raumbedarfe unter Einbeziehung
der angedachten baulichen Erweiterung des Schulzentrum Wolbeck unterbreiten.
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V/0845/2017
zu 5: Tranchen weiterer Machbarkeitsstudien
Die Verwaltung plant, die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien der 2. Tranche (Mosaik-Schule und
Realschule im Kreuzviertel) zum Ende des ersten Quartals 2018 in einer Vorlage darzustellen und
Vorschläge zur Beschlussfassung zu unterbreiten.
Für das erste Halbjahr 2018 ist geplant, die Machbarkeitsstudien der weiteren Schulstandorte abzu-
schließen:
Bezirk Mitte
Bodelschwinghschule, Hermannschule, Matthias-Claudius-Schule (Gut Insel), Pötterhoekschule,
Thomas-Morus-Schule, Erna-de-Vries-Realschule
Bezirk West
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge, Marienschule Roxel, Peter-Wust-Schule
Nord
Melanchthonschule, Norbertschule
Hiltrup
Davertschule Amelsbüren, Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup in Kombination mit dem Schul-
zentrum Hiltrup (Aufgrund der Kombination der Machbarkeitsstudie zur Johannes-Gutenberg-
Realschule Hiltrup mit dem Schulzentrum Hiltrup und der Verbindung zur Stadthalle Hiltrup (Mensa,
Klassenräume) ist ein Abschluss der Machbarkeitsstudie bis zum Ende des II. Quartals möglich.)
Südost
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde, Nikolaischule Wolbeck
Auf der Grundlage der Erfahrungswerte zu den Kostenrahmen der bereits abgeschlossenen Mach-
barkeitsstudien besteht die Möglichkeit, für die Haushaltsplanberatungen als Orientierungs- bzw. An-
näherungswerte die bekannten Kostenrahmen als kalkulatorische Werte für die noch nicht abge-
schlossenen Machbarkeitsstudien zugrunde zu legen. Bereits jetzt wird deutlich, dass für eine Umset-
zung weiterer Schulerweiterungs- bzw. Umbaumaßnahmen erhebliche zusätzliche Finanzmittel be-
reitgestellt werden müssen.
Neben den Kostenrahmen für weitere potentielle Schulerweiterungen werden die Ergebnisse der
Überprüfungen der Schulstandorte relevant für die Haushaltsplanberatungen sein, für die entspre-
chend Ziffer 3 b der Vorlage V/0420/2016/1 die quantitativen und qualitativen Raumbedarfe erfasst
werden.
zu 6: Anpassungen der Personalstunden für Schulsekretariate und Hausmeisterdienste
Ein wesentliches Kernelement für die Bemessung der Personalstunden für die Schulsekretariate sind
die Schülerzahlen. Wenn daher Schulstandorte erweitert werden, um zukünftig mehr Schülerinnen
und Schüler unterrichten zu können, wird dies perspektivisch zu höheren Personalkosten im Schul-
sekretariat führen.
Für die Hausmeisterdienste gilt dies analog. Durch die angedachten Flächenerweiterungen wird sich
auch hier perspektivisch die Berechnungsgrundlage verändern.
Die Verwaltung wird dies zu gegebener Zeit in den Stellenplanentwürfen berücksichtigen.
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V/0845/2017
zu 7: Konzept zur Umsetzung der Machbarkeitsstudien
Mit dieser Vorlage werden die Ergebnisse der ersten 12 Machbarkeitsstudien vorgelegt und auf die-
ser Grundlage Beschlussvorschläge formuliert. Für 8 Standorte werden Errichtungsbeschlüsse mit
einem Gesamtkostenrahmen in Höhe von 55.097.000 € vorgeschlagen. Die Vorbereitung und Beglei-
tung der Baumaßnahmen löst ein erhebliches Arbeitsaufkommen im Amt für Immobilienmanagement
aus. Die Verwaltung wird ein Konzept zur Umsetzung der Baumaßnahmen und Fortsetzung der
Machbarkeitsstudien entwickeln. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Bauvorhaben im We-
sentlichen in Zusammenarbeit mit Architektur- und Ingenieurbüros entwickelt und realisiert werden. In
welchem Umfang zusätzliche Stellenressourcen erforderlich sein werden, ist zeitnah im Einzelfall zu
entscheiden.
zu 8: Sporthallenbedarf aufgrund erweiterter Zügigkeiten – Gesamtkonzept zur Deckung der
Schulsportbedarfe
Zur Bemessung des Sporthallenbedarfs wird für je 10 angefangene Klassen eine Übungseinheit zu-
grunde gelegt. Bei 3 Sportstunden je Klasse und Woche hat eine zweizügige Grundschule mit 8 Klas-
sen einen Bedarf von 0,8 Übungseinheiten und eine dreizügige Grundschule einen Bedarf von 1,2
Übungseinheiten. Bei 2-zügigen Grundschulstandorten mit einer 1-fach-Sporthalle bewirkt eine Erhö-
hung um einen Zug ein rechnerisches Defizit von 0,2 Übungseinheiten, das an mehreren Standorten
existiert und deshalb nicht automatisch eine Bautätigkeit am Standort bzw. in benachbarter Nähe aus-
löst. Gleichwohl sind die kumulierten Defizite bzw. Unterdeckungen unterschiedlicher Standorte unter
Berücksichtigung der Schulform in erreichbarer Nähe in einem standortübergreifenden Gesamtkon-
zept im Rahmen einer Sportflächenbedarfsplanung zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere den
inneren Stadtbereich.
Im Rahmen der Sportflächenbedarfsplanung greift die Verwaltung damit auch die Diskussion um das
Thema Sporthallenkapazitäten in der Innenstadt wieder auf und erarbeitet Lösungsvorschläge.
Ein standortübergreifendes Gesamtkonzept erhebt die Sporthallenbedarfe und benennt Finanzie-
rungsbedarf und –optionen, da für Umsetzungen bislang keine Haushaltsmittel eingeplant sind.
zu 10: Genehmigungsverfahren zur Erhöhung der Zügigkeiten und Gründung einer neuen
Grundschule im Stadtteil Albachten
Die Stadt Münster ist als kommunaler Schulträger nach § 78 SchulG NW verpflichtet, im Sinne von §
80 SchulG NW eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben, um für ihr Stadtgebiet ein möglichst
gleichmäßiges, inklusives und alle Schulformen und Schularten umfassendes Bildungsangebot vor-
zuhalten.
Für die wachsende Stadt Münster hat daher die Schulentwicklungsplanung eine besondere Bedeu-
tung. Die in der Begründung dieser Vorlage dargestellten Betrachtungen von Stadtteilentwicklungen
verdeutlichen, dass auf der Grundlage der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2015 – 2025 und
der daraus abgeleiteten Schülerprognose zusätzliche Züge im Primar- und Sekundarbereich gebildet
werden müssen und für den Primarbereich in Albachten ein zusätzlicher Schulstandort zwingend er-
forderlich ist.
Die Vorabklärung mit der Bezirksregierung Münster soll erfolgen, um das spätere Antrags- und Ge-
nehmigungsverfahren möglichst reibungslos zu gestalten und die untere und obere Schulaufsicht
frühzeitig über den Planungsstand zu informieren. Dies spiegelt auch die gelebte Kommunikation zwi-
schen Stadt und Land wider.
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V/0845/2017
zu 11: Änderung des Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern
Der „Allgemeine Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in den städtischen Schulen“
benennt die aufnahmefähigen Schulen in den jeweiligen Schulformen und die Zahl der dort maximal
zu bildenden Eingangsklassen. Die Regelung ist - nachdem die Bezirksregierung die Änderung der
Anzahl der möglichen Eingangsklassen genehmigt hat - mit einer separaten Beschlussvorlage anzu-
passen.
Begründung zu II. Finanzielle Auswirkungen
Auf der Grundlage der erarbeiteten Machbarkeitsstudien sind Kostenrahmen ermittelt worden. Diese
berücksichtigen die Neubauflächen, die Umbauten im Bestand, Beschaffungen, Außenanlagen, ggfls.
erforderliche Ersatzmaßnahmen für die Dauer der Bauphase, Baupreissteigerungen und sämtliche
Nebenkosten.
Der Kostenrahmen enthält keine Mittel für Unwägbarkeiten für z.B. archäologische Maßnahmen,
Kampfmittelsondierung, Altlastenuntersuchungen/ -entsorgung auf dem Grundstück oder Schadstoff-
untersuchungen/ -entsorgung im Gebäude.
Außerdem können die Architektenwettbewerbe zu anderen Lösungsvorschlägen mit unterschiedli-
chen Neu- und Umbauflächen kommen. Unabhängig davon sind die auf Basis der Machbarkeitsstu-
dien ermittelten Kostenrahmen grundsätzlich einzuhalten.
Begründung zu III. Mittelbereitstellung/Finanzierung und zu 9
Die Stadt Münster erhält aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 in den Jahren 2017 – 2020
jeweils jährlich ein Kreditkontingent in Höhe von 5.138.974 €. Im Rahmen der Etatberatungen für den
Haushalt 2017 hat der Rat der Stadt Münster für das Jahr 2017 bestehende Haushaltspositionen ver-
stärkt. So wurden für kleinteilige Bau- und Beschaffungsmaßnahmen insgesamt 833.510 € vorgese-
hen, für die Erweiterung von Schulgebäuden 2.000.000 € und für Instandsetzungsmaßnahmen
2.325.900 €. Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.03.2017 die konkrete Verwendung dieser Mittel für
das Jahr 2017 beschlossen (Vorlage V/0164/2017).
Im Rahmen der Etatberatungen 2017 sind auch bereits anteilig Veranschlagungen für die Jahre 2018
– 2020 vorgenommen worden. So wurde u. a. festgelegt, dass auch für die Jahre 2018 – 2020 ein
Anteil in Höhe von 2.325.900 € für Instandsetzungsmaßnahmen bereitgestellt wird.
Aufgrund des erkennbar hohen Mittelbedarfs für die Realisierung der Schulerweiterungen soll der
bisher in der PG 0111 Immobilienmanagement für Instandsetzungsmaßnahmen vorgesehene Anteil
aus dem Programm Gute Schule 2020 ab 2018 auf jährlich 436.000 € gekürzt und die Investitions-
maßnahme 4720 entsprechend um 1.889.900 € aufgestockt werden.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
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V/0845/2017
Anlagen
Anlage 1: Standorte der Machbarkeitsstudien
Anlage 2: Lageplan Kreuzschule
Anlage 3: Lageplan Mauritzschule
Anlage 4: Lageplan des bestehenden Grundschulstandortes
Anlage 5: Lageplan Pleisterschule
Anlage 6: Lageplan Matthias-Claudius-Schule Handorf
Anlage 7: Lageplan für die Schulerweiterung Erich-Klausener-Realschule und für die
Zweifachsporthalle
Anlage 8: Lageplan Clemensschule Hiltrup/Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup
Anlage 9: Lageplan Schulzentrum Wolbeck
Anlage 10: Lageplan Martin-Luther-Schule
Anlage 11: Lageplan Ludgerusschule Albachten
Anlage 12: Lageplan Margaretenschule
Anlage 13: Lageplan Ludgerusschule Hiltrup
Anlage 14: Förderprogramm „Gute Schule 2020“ – Instandsetzungsmaßnahmen 2018
Anlage11
1006 Zeichen
(3 ) (6 ) (5) (4 ) (2 ) (1 ) 8 II I I I I II I Forum Schule und Kultur IIII I II FI I I I II I Ludgerusschule I I II I I I II 7 4 7 1 4 1 9 7 4 6 1 7 2 3 1 0 5 6 1 7 2 1 8 9 8 8 1 4 6 5 4 6 6 9 8 7 1 6 8 9 1 4 6 8 1 4 2 2 1 0 5 5 3 3 1 2 2 0 69 7 8 6 71 9 5 6 3 1 1 1 ) (2 ) (1 ) (2 ) (4 ) (5) (1) (1) (1 ) (1 ) (1 ) (1 )(1 ) (6 ) (3 ) (2 ) (1 ) F lur 010 H o h e G e ist Steinkuhle H o h e G e ist A Pavillonklassen I II O W SN Gabriel / Mümken Nienaber / Michel CarlCarl 395-sebedarf-lap.pro 0395_Ludgerusschule-Albachten\Schulerweiterungsbedarf 1:500 04.05.2017 PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil PlanphaseProjektnummer Index LAGEPLANB/0 LUDGERUSSCHULE ALBACHTEN ERWEITERUNG DER GRUNDSCHULE UM EINEN ZUG HOHE GEIST 8 48163 MÜNSTER Maßstab Erstellung Projektverzeichnis Planbezeichnung Projektdatei Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung MACHBARKEITSSTUDIE Zeichnung Bauen im Bestand Standortnummer Projektleitung 0395
Anlage1
1604 Zeichen
Beschlussvorschlag - Vorlage
V/0845/2017 Stadtbezirk Schultyp Schule
festgelegte
Zügigkeit
Zügigkeit
nach
Erweiterung Kostenrahmen
Mitte Grundschule Kreuzschule 2 3 6.087.000,00 €
Sek. I Erich-Klausener-Schule 3 4 9.700.000,00 €
Ost Grundschule Matthias-Claudius-Schule Handorf 2 3 6.596.000,00 €
West Grundschule neue Grundschule Albachten 2 8.774.000,00 €
Mitte Grundschule Mauritzschule 2 3 5.505.000,00 €
Nord Grundschule Grundschule Sprakel 2 2 7.885.000,00 €
Hiltrup Grundschule
Clemensschule Hiltrup/Paul-Gerhardt-
Schule Hiltrup jeweils 2 6 4.800.000,00 €
Ost Grundschule Pleisterschule 2 2 5.750.000,00 €
55.097.000,00 €
Mitte Grundschule Martin-Luther-Schule 2 2
West Grundschule Ludgerusschule Albachten 3 4 6.480.000,00 €
Ost Grundschule Margaretenschule 2 3 9.627.000,00 €
Hiltrup Grundschule Ludgerusschule Hiltrup 4 5 12.680.000,00 €
28.787.000,00 €
Hauptschule Wolbeck 2
Realschule Wolbeck 3
Gymnasium Wolbeck 4,5
nachrichtlich:
Grundschule am Kinderbach
Geschwister-Scholl-Realschule
Geschwister-Scholl-Gymnasium
11,5 Züge 15.967.000,00 €
V/0421/2017/1 Nord Schulzentrum
Kinderhaus
Standorte der Machbarkeitsstudien gem. Vorlage V/0845/2017
Erweiterung -
Errichtungsbeschluss (s.
Beschlussvorschlag Ziffer 2)
keine Erweiterung zur Erhöhung
der Zügigkeit (s.
Beschlussvorschlag Ziffer 4)
Anlage 1 zur Vorlage V/0845/2017
späterer
Entscheidungszeitpunkt (s.
Beschlussvorschlag Ziffer 3)
Südost Schulzentrum
Wolbeck
13.521.000,00 €
Anlage10
940 Zeichen
M 1:500 Gabriel / Mümken Nienaber / Michel CarlCarl 0163-seb-lageplan.pro 0163_Martin-Luther-Schule\Schulerweiterungsbedarf 1:500 03.05.2017 PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil PlanphaseProjektnummer Index LAGEPLANB/0 MARTIN-LUTHER-SCHULE ERWEITERUNG DER GRUNDSCHULE UM EINEN ZUG COERDESTRASSE 8 48143 MÜNSTER Maßstab Erstellung Projektverzeichnis Planbezeichnung Projektdatei Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung MACHBARKEITSSTUDIE Zeichnung Bauen im Bestand Standortnummer Projektleitung 0163 440441 424 442 446 447 462 463 469 451 436 452 437 455 456 4615 987 949 817 1226 1227 213 215 218 19 973 977 425 430 468 818 896 1112 1125 I IV F F Martin-Luther-Schule III III III III III IIIIV -I IVIII III -I III III IV III -I IIIII III II IIIIII III II I S 3 14 16 18a 18 16 18 9 5 3 9 6 12 8 7 11 5 1 13 15 14 9a 7 Rampe Flur 112 Coerdestraße Coerdestraße I II
Anlage2
1063 Zeichen
IIIKreuzschule Spielplatz 1240 84 1053 52 92 87 1217 1222 1233 89 88 86 83 82 75 737270 1171 1055 1051 998 903 884 902 63 1082 III III 1 2 13 1115 9 8 6 2 a 3 1 4 1 4 a 14 12 10 8 2 22 20 18 16 III III IVIII II IV III III II IV III Turnhalle I III I II III III III III III III II II V III (1) (1 ) (1) (2) (1) (2) (1) (1 ) (1 ) (2 ) (1 ) (1 ) Nordstraße Kampstraße Spielplatz D ü re rstra ß e H o ya stra ß e V II II I Turnhalle IIIIIIIII III IIIII I III III IV II III IV II IVIII Überdachung I III Projektphase Gabriel / Mümken Nienaber / Michel CarlCarl 448-lageplan.pro 0448_Kreuzschule\Schulerweiterungsbedarf 1:500 03.05.2017 PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil Projektnummer Index LAGEPLAN/V3B/0 KREUZSCHULE MÜNSTER ERWEITERUNG DER GRUNDSCHULE UM EINEN ZUG KAMPSTRASSE 15 48147 MÜNSTER Maßstab Erstellung Projektverzeichniss Planbezeichnung Projektdatei Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung MACHBARKEITSSTUDIE Zeichnung Bauen im Bestand Standortnummer Projektleitung 0448 N S W O
Anlage5
642 Zeichen
I I öffentllicher Spielplatz I I I n der Konradkirche 8 6 10 3 II 7 Pleisterschule II 9 9a I 2a 2 4 S p e rb e rw e g 6 8 9 Hr. Nienaber / Hr. Michels Hr. Mümken / Fr. Gabriel 066 M.:1:500 Projektleitung Bauen im Bestand Amtsleiter / Technischer Leiter Abteilungsleiter / Fachstellenleiter Zeichner/in Architektur und Projektsteuerung: Datei Plan Maßstab MÜNSTERSTADT Pleisterschule An der Konradkirche 7 48155 Münster Amt für Immobilienmanagement Hochbautechnisches Gebäude- management Architektur- und Projektsteuerung Ausdruck vom Zeichner/in 066_mbst.kopie..pro Konzept Lageplan Mi. 28.08.2017 Fr. Selberg Fr. Selberg Machbarkeitsstudie
Anlage6
1102 Zeichen
N S W O Gabriel / Mümken Nienaber / Michel CarlCarl 0211-lageplan.pro 0211_Matthias-Claudius-Schule Handorf\Schulerweiterungsbedarf 1:500 03.05.2017 PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil PlanphaseProjektnummer Index LAGEPLANB/0 MATTHIAS-CLAUDIUS-SCHULE HANDORF - ERWEITERUNG DER GRUNDSCHULE UM EINEN ZUG DROSTESTRASSE 7 48157 MÜNSTER Maßstab Erstellung Projektverzeichnis Planbezeichnung Projektdatei Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung MACHBARKEITSSTUDIE Zeichnung Bauen im Bestand Standortnummer Projektleitung 0211 322 1157 1158 1086 1087 1252 1253 1255 1312 432 436 437 537 538 1604 106 1254 1156 1082 Matthias-Claudius-Schule II II II II II II II I I II (geplant) 4 8 6 3 5 7 7a 11 HsN 10 Stellplätze vorhanden Ergänzung um einen Stellplatz Rückbau überdachter Übergang für Zugänglichkeit Schulhof + Anlieferung Mensa grünes Klassenzimmer zus. Fahrradstellplätze ca. 700 m² Abgrenzung, damit die Kinder nicht das Gelände verlassen Streetsoccer mit Tartanbelag + Zaun 2.200 m² Schulhof I II
Anlage7
540 Zeichen
II IV II I IV III LAGEPLANLAP MACHBARKEITSSTUDIE Gabriel / Mümken Nienaber / Michel Steinkamp _PLAN/ 0111_Erich-Klausener-Schule\schulerweiterungsbedarf O.M. A3PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil PlanphaseProjektnummer Index Erweiterung der Erich - Klausener Schule Bismarkallee 53 48155 MÜNSTER Maßstab Erstellung Projektverzeichnis Planbezeichnung Projektdatei Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung Zeichnung Bauen im Bestand Standortnummer Projektleitung 0111
Anlage13
689 Zeichen
P
P
P
P
P
P
K 42 Meesenstiege
Geh- und Radweg
Fußweg
F
u
ß
w
e
g
R
adw
eg
II
II
II
S
0
N
W
LAGEPLAN
LAGEPLAN
ERWEITERUNGLap
LUDGERUSSCHULE
HILTRUP
AN DER ALTEN KIRCHE 161
48165 MÜNSTER
Architektur und Projektsteuerung
Haustechnisches
Gebäudemanagement
Bedarfsamt
Zeichnung
Fachstellenleitung/Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
G E S A M T B E S T A N D
Zeichner/in Bauen im Bestand
Standortnummer:
Projektleitung
0063
Steinkamp
Änderungsnummer:
mit aktuellem Ausdruck vom:Plan-Datum 12.12.2016
Datei:
0063_SEBbedarf.pro
Maßstab 1 : 1000
Projektverzeichniss:0063-\Schulerweiterungsbedarf
Architektur und Projektsteuerung
PLAN/ Erweiterung PLM
- 1 -
15.12.2016
Anlage8
743 Zeichen
P P Sportplatz F I II II I II II I I II II II II I I I I II III I I II II II II II II II II III I III III I I III I II I II I II III III II II II III III I II II II II I Lageplan 0111 Projektleitung Standortnummer Bauen im Bestand Zeichnung Amtsleitung / Technische Leitung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung ZeichnungArchitektur und Projektsteuerung Projektdatei Planbezeichnung Projektverzeichnis Erstellung Maßstab Umbau der Paul-Gerhardt-Schule und der Clemensschule Bodelschwinghstraße 22 48165 MÜNSTER Index ProjektnummerPlanphase Planart/BauteilPlaninhaltPlangrößeA3 O.M. 0116_Paul Gerhardt Schule, Clemensschule _PLAN/ Steinkamp Nienaber / Michel Gabriel / Mümken MACHBARKEITSSTUDIE
Anlage12
1536 Zeichen
12 Stellplätze Anbindung OG II Ersatzbau, zweigeschossig Ludwig-Anzengruber-Weg uber-We g B rentanow eg z-G rillparzer-W eg B rentanow eg Flur 137 (1) (2) (4) (2) (1) (1) (2) (1) ) (1)(1) (1) (1) (1) (1) (2) (1) (1) (2) (2) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (2) (2) (2) (1) (1) (2) (1) (1) (1) (2) (2) (1) (1) (3) (1) (2) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) (1) 26 15 13 19 16 17 9a 8 a 37 10 17 27 14 28 27 13 41c 17 18 29 20 21 25 23 28a 10 9 39b 9 11 19 11 41b 14a 12 19 29 39c 25 22 18 14 15 39a 21 12 a 12 (geplant) I I I I I II I I I I I I I I I I I M D I M D I I I I I I I I I I I F I I II I I I I I F I II I I Margaretenschule I Margaretenschule II I I I I I I II II I 150 74 161 102 53 83 566 48 155 79 77 565 108 558 85 100 158 82 559 151 583 152 506 107 50 84 80 47 58 560 561 584 52 101 572 507 106 153 159 78 147 557 49 75 76 160 68 105 67 103 148 567 555 0134 Projektleitung Standortnummer Bauen im BestandZeichnung MACHBARKEITSSTUDIE Amtsleitung / Technische Leitung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Zeichnung Architektur und Projektsteuerung Projektdatei Planbezeichnung Projektverzeichnis ErstellungMaßstab MARGARETENSCHULE ERWEITERUNG DER GRUNDSCHULE UM EINEN ZUG BRENTANOWEG 18 48155 MÜNSTER B/0 LAGEPLAN Index Projektnummer Planphase Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße 04.05.20171:750 0134_Margaretenschule\Schulerweiterungsbedarf 134_sebedarf_lap.pro Carl Carl Nienaber / Michel Gabriel / Mümken
Anlage14
1196 Zeichen
Förderprogramm Gute Schule 2020, Instandsetzungsmaßnahmen 2018 Standort Projektbezeichnung Kosten Stadtbezirk Schillergymnasium (264), Gertrudenstr.5 Teilerneuerung der Beleuchtung einschl. Sicherheitsbeleuchtung und Deckenakustikplatten in Klassenräumen 148.000 € Mitte GS Berg Fidel - Primusschule, Hogenbergstr. (390), Hogenbergstraße 160 Sanierung des kleinen Schulhofes 40.000 € Hiltrup GS Berg Fidel - Primusschule, Hogenbergstr. (390), Hogenbergstraße 160 Sanierung WC Anlagen in Verwaltung Schultrakt Kindergarten Rückbau Klassentrakt 40.000 € Hiltrup Kreuzschule (448), Kampstrasse 15 Sanierung von Außentreppen an den Schuleingängen zur Straßenseite 25.000 € Mitte Mauritzschule Stiftsstr. 19 (887), Stiftsstraße 19 Kelleraußenwandabdichtung und Sanierung Terrasee - und Außentreppenanlage 65.000 € Mitte Mauritzschule Stiftsstr. 19 (887), Stiftsstraße 19 Kelleraussenwandabdichtung (Heizkeller) 70.000 € Mitte Pleisterschule An der Konradkirche 7 (66), An der Konradkirche 7 Erneuerung Oberböden 30.000 € Ost Pleisterschule An der Konradkirche 7 (66), An der Konradkirche 7 Erneuerung von Innentüren in der Verwaltung Altbau 18.000 € Ost 436.000 € Anlage 14 zur Vorlage V/0845/2017
Anlage3
1228 Zeichen
8 Stellplätze neu Stellplätze vorh. II chaneistraße Stiftstraße z-Freiheit 14 Mauritz-Schule 64 12 III I II 16 II 18 II 66 I 11 III 9 22 II II 68 I II 3 17 III I II I 19 II I II I 56 55 366 614 613 5958 61 60 62 66 65 64 63 67 416 492 491 490 493 442 45 43 465 46 Flur 142 Weg Flur 142 416 67 59 66 65 64 63 58 62 61 60 614 613 56 55 366 46 45 465 442 43 493 490 491 492 II II22 68 I II 18 II 16 II I66 12 I III 64 14 Mauritz-Schule I IIII I I 19 II I 17 III 3 II chaneistraße Stiftstraße P P 61 57 61 Planphase MACHBARKEITSSTUDIE MAURITZSCHULE MÜNSTER ERWEITERUNG DER GRUNDSCHULE UM EINEN ZUG AUF DREI ZÜGE STIFTSSTRASSE 17-19 48145 MÜNSTER Projektnummer Hinweis: Gelände- und Gebäudehöhen unter Bezug zu OKFF sind noch vorbehaltlich eines belastbaren Vermesseraufmaßes zu betrachten! Carl 22.05.2017 22.05.2017 PlangrößePlaninhalt IndexErstellung LAGEPLAN Gabriel / Mümken Architektur und Projektsteuerung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Bauen im Bestand Standortnummer 0887 Carl 887_sebedarf.pro 0887_Mauritzschule\_Schulerweiterungsbedarf 1:500 Planart/Bauteil B/0 Maßstab Projektverzeichnis Planbezeichnung Projektdatei Nienaber / Michel Zeichnung Amtsleitung / Technische Leitung Zeichnung Projektleitung
Anlage9
3471 Zeichen
0784 Projektleitung Standortnummer Bauen im BestandZeichnung MACHBARKEITSSTUDIE Amtsleitung / Technische Leitung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Zeichnung Architektur und Projektsteuerung Projektdatei Planbezeichnung Projektverzeichnis ErstellungMaßstab SCHULZENTRUM WOLBECK ERWEITERUNG UM EINEN BZW. ZWEI ZÜGE VON-HOLTE-STRASSE 56 48167 MÜNSTER B/0 LAGEPLAN Index Projektnummer Planphase Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße 03.05.20171:500 0784_Schulzentrum Wolbeck\Schulerweiterungsbedarf 0784-lageplan.pro Carl Carl Nienaber / Michel Gabriel / Mümken I BT-3 GLASGANG ERW. I Stern 6ATRIUM III II BT-4 TURNHALLE BT-KBT-G I Stern 5 EINGANG GYMNASIUM III ATRIUM BT-J III I Stern 4 II PAUSENHOF GYMNASIUM I Stern 2 PAUSENHOF REALSCHULE IIIBT-D II Stern 3 II BT-C ATRIUM ATRIUM BT-FIII BT-B BT-E I BT-2 I Stern 1 I III BT-1 II PAUSENHOF HAUPTSCHULE EINGANG REALSCHULE EINGANG HAUPTSCHULE Stern 6Stern 5 Stern 4Stern 3 Stern 2 Stern 1 I III PAUSENHOF HAUPTSCHULE II BT-1 EINGANG REALSCHULE EINGANG HAUPTSCHULE PAUSENHOF REALSCHULE III BT-D II II BT-B I BT-C BT-2 III I ATRIUM ATRIUM BT-E BT-F BT-G I TURNHALLE II I PAUSENHOF GYMNASIUM EINGANG GYMNASIUM III ATRIUM BT-K BT-J III I ATRIUM III BT-3 I II BT-4 GLASGANG ERW. I 2914 2930 2929 2926 2925 2924 2923 2922 2921 2928 2927 2920 2919 2918 2917 125 279 756 679 1256 1257 578 681 801 814 796 797 798 799 800 1375 1376 1382 1383 3176 3177 802 1866 1744 241 3440 3441 3442 3443 3444 3472 3473 3474 3475 3476 3469 3470 3471 3466 3467 3468 182 181 288 287 757 688 750 749 687 664 579 401 397 1745 952 245 541 4 283 282 2356 450 544 540 539 535 669 668 281 291 290 3006 3325 3324 3309 3155 3154 3399 3398 3 3164 3178 789 113 112 109 108 292 291 790 696 695 694 693 557 3439 3438 3437 1278 1602 1283 867 866 78 2913 2916 2915 1095 II II II IIII II II II I I I II II II II III III III III III III S S F F I I I I II II I II II -I I II II II II II II II II II II I I I I I I I I I I I I I I I I I II II II II II II II II II II II I II II II II I I I -I I I I I II II I II I I I I I II I I II I I I II II II I II Schulzentrum Wolbeck II I II II II I I I II II I I I I I III II II I I I I -I I I I IIII IIII I II IIII IIII II II IIII II II I I I II II I I I I I I I I I I II II II II II II II II II II I -I II II I I I II I I I I F F S S (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) (geplant) 44 a 44 d 46 c 44 b 44 c 46 b 50 d 50 e 50 c 50 f 50 g 50 b 67 69 61 59 57 55 36 58b 65 63 58a 58 56 4 22 126a 126 128 122 124 56 58 29a 29 27 52 49 52a 52j 52h 52g 52k 52f 52e 52m 52l 52d 52c 52b 52n 47 53 51 44 19 23 19a 19b 25 20 10 36 16 14 18 38 12 8 17b 17a 22 24 32 46 a 28 15 13 9 26 17 9a 34 23a 21 11 11a 26a 50 d 44 a 46 d 44 d 67 69 61 59 57 55 36 58b 65 63 58a 58 56 4 22 126a 126 128 122 124 56 58 29a 29 27 52 49 52a 52j 52h 52g 52k 52f 52e 52m 52l 52d 52c 52b 52n 47 53 51 44 19 23 19a 19b 25 20 10 36 16 14 18 38 12 8 17b 17a 22 24 32 46 a 28 15 13 9 26 17 9a 34 23a 21 11 11a 26a Von-Holte-Straße Von-Holte-Straße Holte-Straße Neubeckum - Münster Hamsens Busch Am Berler Kam p Müll 15 Stellplätze - neu 24 Stellplätze 24 Stellplätze22 Stellplätze 20 Stellplätze 18 Stellplätze III
Beratungsverlauf (16)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
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Zur SitzungOrte (22)
- Gertrudenstraße
- Hogenbergstraße 160
- Kampstraße 15
- Stiftsstraße 19
- Hoyastraße
- Von-Holte-Straße 56
- Steinkamp
- Ludwig-Anzengruber-Weg
- An der Konradkirche 7
- An der Alten Kirche 161
- Bodelschwinghstraße 22
- Coerdestraße 8
- Meesenstiege
- Drostestraße 7
- Hamsens Busch
- Nordstraße
- Brentanoweg 18
- Steinkuhle
- Hohe Geist 8
- Kinderhaus
- Gut Insel
- In der Au 3
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Details
- Aktenzeichen
- V/0845/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37