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V/0397/2023

Mobilstationskonzept der Stadt Münster - Teil B: Standortkonzept

Vorlagen 27.07.2023

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Anlage_2_Visualisierung

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage_1_Schlussbericht

160855 Zeichen

Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil B: Standortkonzept 
 Schluss bericht  
Auftraggeber:   
Stadt Münster 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
Albersloher Weg 33  
48155 Münster 
 
 
Auftragnehmer:   
PTV 
Transport Consult GmbH 
Harffstraße 43 
40591 Düsseldorf 
 
 
Düsseldorf/Berlin, 03.08.2023 
  
  
  
BERICH T 
Mobilstationskon- 
zept Münster – 
Teil B:  
Standortkonzept

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 2/72  
 
Dokumentinformationen 
Kurztitel Mobilstationskonzept Münster – Teil B: Standortkonzept  
Auftraggeber Stadt Münster 
Auftrags-Nr. TC500524 
Auftragnehmer PTV Transport Consult GmbH 
Bearbeiter Xiao He, Simon Oelschläger, Christian Reuter 
Erstellungsdatum 04.04.2023 
zuletzt gespeichert 03.08.2023

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 3/72  
 
Inhalt 
1 Aufgabenstellung _______________________________________________________________ 6 
2  Ziele des Standortkonzepts für Mobilstationen ______________________________________ 7 
3 Einordnung des Standortkonzepts ________________________________________________ 8 
4 Bestandsanalyse ______________________________________________________________ 11  
4.1  Übersicht ____________________________________________________________ 11  
4.2  Stadträumliche Lage der Mobilstationen _________________________________ 12  
4.3  Ausstattung der bestehenden Mobilstationen ____________________________ 12  
4.4  Information zu Mobilstationen __________________________________________ 15  
4.5  Erschließungswirkung der bestehenden Mobilstationen ___________________ 15  
5 Ausstattungsmerkmale der zukünftigen Mobilstationen ____________________________ 17  
6 Methodisches Vorgehen bei der Ermittlung und Bewertung von Standorten für 
Mobilstationen ________________________________________________________________ 19  
6.1  Recherche zu vorliegenden Bewertungsverfahren und O rientierungswerten _ 19  
6.2  Überblick zum methodischen Vorgehen _______________ __________________ 21  
6.3  Vorüberlegungen zur räumlichen Verteilung von Mobilstationen ___________ 23  
6.4  Grundsätze und Orientierungswerte für die Ausstattung mit Mobilstationen ____ 25  
6.4.1  Erschließungsgrundsätze für Mobilstationen ______________________ 25  
6.4.2  Orientierungswerte für Einzugsbereiche von Mobilstationen ________ 27  
6.4.3  Verknüpfung von Mobilstationen mit ÖPNV-Haltestellen ___________ 27  
6.5  Nutzwertanalyse der ÖPNV-Haltestellen im Stadtgebiet Münster ___________ 28  
6.5.1  Ansatz und Funktion der Nutzwertanalyse ________________________ 28  
6.5.2  Bewertungskriterien für die Standortbewertung ___________________ 28  
6.6  Bevorzugte Mobilstationsstandorte _____________________________________ 30  
6.7  Standortbewertungs- und -auswahlverfahren für Mobilstationen ____________ 32  
6.7.1  Ansatz und Funktion des Bewertungsverfahrens ___________________ 32  
6.7.2  Auswahlkriterien für Mobilstationsstandorte der Stationsklasse L ____ 33  
6.7.3  Auswahlkriterien für Mobilstationsstandorte der Stationsklasse M ___ 33  
6.7.4  Auswahlkriterien für Mobilstationsstandorte der Stationsklasse S ____ 34  
6.8  Qualitative Bewertung _________________________________________________ 35

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 4/72  
 
7 Standortvorschläge für Mobilstationen ___________________________________________ 36  
7.1  Übersicht ____________________________________________________________ 36  
7.2  Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse L ________________ 37  
7.3  Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse M _______________ 40  
7.4  Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse S ________________ 44  
7.5  Kriterien für eine zeitliche Priorisierung der Umsetzung ____________________ 46  
8 Bewertung des Standortkonzepts und Ausblick ___________________________________ 47  
9 Literaturverzeichnis ____________________________________________________________ 50  
Anhang ____________________________________________ ________________________________ 51  
A-1:  Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse S (S1/S2) in Ergänzung 
zu den Standorten der Stationsklassen L und M _________________________ 52  
A-2:  Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse S und räumliche 
Erschließungswirkung – Detailkarten ___________________________________ 54  
A-3:  Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklassen L, M und S mit den 
Ergebnissen der  Nutzwertanalyse – Ermittelte Absolutwerte für 500- und 
1.000-m-Einzugsbereich ______________________________________________ 58  
A-4:  Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklassen L, M und S mit den 
Ergebnissen der  Nutzwertanalyse – Verteilung der Nutzwertpunkte für 500- 
und 1.000-m-Einzugsbereich __________________________________________ 65  
Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Ausstattung der bestehenden Mobilstation en ____________________________ 13  
Tabelle 2: Größen-/Stationsklassen von Mobilstationen mit Funktionen und 
Ausstattungszielen _____________________________________________________ 17  
Tabelle 3: Zuordnung von Mobilitäts-, Service-, Informationsangeboten zu den 
Stationsklassen ________________________________________________________ 18  
Tabelle 4: Bewertungskriterien bei der Nutzwertanal yse von ÖPNV-Haltestellen _______ 30  
Tabelle 5: Vorschläge zu bevorzugten Mobilstationsst andorten ______________________ 32  
Tabelle 6: Übersicht zur Anzahl der Mobilstationsstandorte nach Stationsklassen ______ 36  
Tabelle 7: Standortvorschläge für Mobilstationen de r Stationsklasse L ________________ 37  
Tabelle 8: Standortvorschläge für L-Mobilstationen – Einstufung von 
Mobilstationsstandorten im Standortbewertungs- und -auswahlverfahren 
(Schritt 5) sowie Anpassung im Ergebnis der qualitativen Bewertung 
(Schritt 6) ____________________________________________________________ 38

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 5/72  
 
Tabelle 9: Standortvorschläge für Mobilstationen de r Stationsklasse M (ohne 
Standorte der L-Mobilstationen) ________________________________________ 40  
Tabelle 10: Standortvorschläge für M1-Mobilstationen – Einstufung von 
Mobilstationsstandorten im Standortbewertungs- und -auswahlverfahren 
(Schritt 5) sowie Anpassung im Ergebnis der qualitativen Bewertung 
(Schritt 6) ____________________________________________________________ 41  
Tabelle 11: Standortvorschläge für M2-Mobilstationen – Einstufung von 
Mobilstationsstandorten im Standortbewertungs- und -auswahlverfahren 
(Schritt 5) sowie Anpassung im Ergebnis der qualitativen Bewertung 
(Schritt 6) ____________________________________________________________ 42  
Tabelle 12: Vergleich der zukünftig erschlossenen Nachfragepotenziale bei einem 
vollständig umgesetzten Standortkonzept mit der Status-quo-Situation _____ 47  
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Übersicht zu den bestehenden Standorte n von Mobilstationen _____________ 11  
Abbildung 2: Sharing-Angebote an Mobilstationen: Al bersloher Weg (oben), Bahnhof 
Albachten (Mitte), Weseler Straße (unten) ________________________________ 14  
Abbildung 3: Information zu Mobilstationen – fehlerhafte Vor-Ort-Beschilderung _________ 15  
Abbildung 4: Erschließungswirkung der bestehenden M obilstationen bei einem 
Erschließungsradius von 500 m _________________________________________ 16  
Abbildung 5: Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse L ________________ 39  
Abbildung 6: Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse M (einschließlich 
Stationsklasse L mit integrierter M-Funktionalität bzw. -Ausstattung) und 
räumliche Erschließungswirkung ________________________________________ 43  
Abbildung 7: Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse S (einschließlich 
Stationsklassen L und M mit integrierter S-Funktionalität bzw. -Ausstattung) 
und räumliche Erschließungswirkung ___________________________________ 45  
Abbildung 8: Erschließungswirkung des Mobilstationskonzepts bei 500-m-
Einzugsradius ________________________________________________________ 48

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 6/72  
 
1 Aufgabenstellung 
Im Rahmen des in Erarbeitung befindlichen „Masterplans Mobilität Münster 2035+“ 
nimmt die Verknüpfung vorhandener und neuer Mobilitätsangebote für multi- und 
intermodale Wegeketten eine Schlüsselrolle ein. Eine wichtige Funktion in diesem 
Zusammenhang können Mobilstationen übernehmen, an d enen verschiedene Ver- 
kehrsmittel und Mobilitätsangebote physisch und organisatorisch miteinander ver- 
knüpft werden, so dass möglichst attraktive und durchgängige Wegeketten ohne pri- 
vaten Pkw möglich werden. 
Die derzeit als Mobilstationen ausgewiesenen intermodalen Verknüpfungspunkte in 
Münster erfüllen diese Anforderungen im Hinblick auf ihre Anzahl und ihre Ausstat- 
tung nur ansatzweise. Daher verfolgt die Stadt Münster das Ziel, mittelfristig ein um- 
fassendes Mobilstationsnetz aufzubauen, an denen private Verkehrsmittel und öffent- 
lich zugängliche Mobilitätsangebote (ÖPNV, geteilte Verkehrsmittel 
1 und Fahrten 2 ) 
gebündelt und miteinander verzahnt werden.  
Mit der Vorlage V/1052/2020 „Multi- und intermodale Mobilität stärken – Neue Mobil- 
stationen für Münster“ hat der Hauptausschuss der Stadt Münster im März 2021 bereits 
verbindliche Qualitätsstandards für drei Größenklassen (S, M, L)  von Mobilstationen 
beschlossen. Diese Qualitätsstandards sollen bei der Einrichtung neuer sowie der Wei- 
terentwicklung bestehender Mobilstationen in Münster zur Anwendung kommen.  
Ergänzend hierzu war ein Standortkonzept für die drei Mobilstationsklassen (S, M, L) 
im Stadtgebiet von Münster  zu erarbeiten, das die unterschiedlichen Funktionen von 
Mobilstationen berücksichtigt. Zu den Anforderungen, die solche Standorte zu erfül- 
len haben, zählt u. a. die verkehrliche Eignung im Sinne der Verknüpfungsmöglich- 
keiten von Mobilitätsangeboten und Verkehrsmitteln sowie die gute Erreichbarkeit 
mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln für die Nutzerinnen und Nutzer. Standor- 
tempfehlungen des Zweckverbands Nahverkehr Westfale n-Lippe (NWL) waren 
ebenso zu berücksichtigen wie Vorschläge aus der Kommunalpolitik und hinsichtlich 
ihrer Eignung zu prüfen. Hierbei war zu gewährleisten, dass die Standortfindung und 
-auswahl fachlich begründet und nachvollziehbar erfolgt.  
Eine weitere Aufgabe des Standortkonzeptes ist es, Vorschläge zur Ausstattung der 
identifizierten Standorte mit möglichen Mobilitäts-, Informations- und Serviceangebo- 
ten (Mobilstationsmodule) zu machen, die ihrer jeweiligen Funktion entsprechen. 
 
1 Carsharing, Bikesharing, E-Scootersharing u. ä. 
2  Ridepooling- Angebote (fahrende Person mit Personenbeförderungsschein), z. B. LOOPmünster, oder 
Ridesharing-Angebote (fahrende Person ohne Personen beförderungsschein), z. B. private Mitnahmever- 
kehre oder Pendlernetzwerke mit Pendlerparkplätzen

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 7/72  
 
2 Ziele des Standortkonzepts für Mobilstationen 
Die Stadt Münster bekennt sich zu den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung. Multi- 
modale Mobilität, also die alternierende oder kombinierte Nutzung von umwelt- 
freundlichen Verkehrsmitteln, muss daher einfacher, intuitiver und effizienter werden, 
um eine echte Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu sein. Für die Akzep- 
tanz von multi- und intermodaler Mobilität spielt dabei ein intelligentes und bedarfs- 
gerechtes Netz von Mobilstationen, die verschiedene Verkehrsmittel physisch bün- 
deln und organisatorisch miteinander verzahnen, eine entscheidende Rolle. 
Konkret sind mit dem Standortkonzept für Mobilstationen die folgenden Zielsetzungen 
verbunden: 
1.  Ausbau und flächendeckende Erweiterung des Mobilstationsnetzes, das sich bis- 
her sehr ungleichmäßig über die Stadt Münster verteilt und insbesondere den Os- 
ten der Stadt nicht abdeckt; 
2.  Qualifizierung der bestehenden Standorte gemäß bereits beschlossener verbind- 
licher Qualitätsstandards;  
3.  Schaffung eines hierarchisierten, arbeitsteiligen Netzes aus Mobilstationen unter- 
schiedlicher Größenklassen (S, M, L) anhand eines umfassenden und transparent 
hergeleiteten Kriterienkatalogs. 
Das Standortkonzept für Mobilstationen leistet somit einen wichtigen Beitrag für die 
zukünftige Ausgestaltung eines integrierten und nachhaltigen Mobilitätsangebots.

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 8/72  
 
3 Einordnung des Standortkonzepts 
Oftmals beschränken sich Mobilstationen auf Punkte, die als Bahnhöfe, Bike+Ride-
Anlagen oder Park+Ride-Anlagen bereits Verknüpfungs funktionen zwischen ver- 
schiedenen Verkehrsmitteln übernehmen. Auch Anforde rungen, die aus den Ge- 
schäftsmodellen von Mobilitätsanbietern resultieren, beeinflussen die Standortwahl 
(u. a. bestimmte Zielgruppen, Mindestnachfrage). Eine schnelle fußläufige Erreichbar- 
keit von Mobilstationen als Zu- und Abgangspunkte eines integrierten Mobilitätsan- 
gebots ist dabei häufig von nachrangiger Bedeutung. 
Die Stadt Münster hat sich bewusst für einen anderen Ansatz entschieden und 
begeht damit neue Wege. 
Innovativer, umfassender und integrativer Ansatz bei der Standortauswahl 
Der verfolgte Ansatz bei der Standortauswahl ist … 
 … innovativ : Nicht eine punktuelle, sondern eine konsequent flächendeckende 
Ausstattung des Stadtgebiets war die Leitlinie bei der Standortauswahl. Weil sie 
Mobilität und damit gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, werden hohe Anfor- 
derungen an die schnelle und bequeme Erreichbarkeit von Mobilstationen im ge- 
samten Stadtgebiet gestellt. 
 … umfassend : Zukünftig zu erwartenden Nachfragepotenziale und Schnittpunkte 
von Verkehrsströmen im Einzugsbereich von Mobilstationen wurden bei der 
Standortabwägung und -auswahl ebenso berücksichtigt wie vorhandene und ge- 
plante Mobilitätsangebote. 
 … integrativ : Insgesamt 47 Standortvorschläge aus der Kommunalpolitik, des 
Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL), der Stadtverwaltung und 
von sonstigen Institutionen in Münster wurden bevorzugt im Hinblick auf ihre Eig- 
nung als Mobilstationsstandort geprüft (s. Kapitel 6.6). 
Transparentes und zukunftsfähiges Standortauswahlverfahren 
Das für die Standortfindung entwickelte Auswahlverfahren ist … 
 … transparent : Die Auswahlkriterien für die Standortfindung sowie für das Abwä- 
gungs- und Auswahlverfahren genutzten Daten sind offengelegt (s. Kapitel 6, An- 
hang 3 und 4). Dies erleichtert die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse und er- 
leichtert die Suche nach Alternativstandorten, falls ein präferierter Standort – z. B. 
aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit – nicht zur Verfügung stehen sollte. 
 … zukunftsfähig : Die entwickelte Methodik ist offen für Anpassungen. Beispiels- 
weise lassen sich die verwendeten Bewertungskriterien ändern oder erweitern. 
Sollten im Laufe der Zeit neue für Mobilstationen relevante Mobilitäts-, Service- 
und Informationsangebote entstehen, lassen sich diese nachträglich sowohl in 
das hierarchische Ausstattungskonzept (s. Kapitel 5), als auch in die Standortbe- 
wertung (s. Kapitel 6.5) einbeziehen.

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Flexibles Standortkonzept 
Das vorliegende Standortkonzept für Mobilstationen basiert in weiten Teilen auf dem 
aktuell bzw. absehbar vorhandenen ÖPNV-Haltestellennetz und spiegelt die aktuel- 
len Vorstellungen der Stadt Münster zur stadträumlichen und verkehrlichen Entwick- 
lung wider. Die Umsetzung des Konzepts ist langfristig ausgerichtet und wird sich nur 
schrittweise realisieren lassen. In dieser Zeit können sich äußere Rahmenbedingun- 
gen ändern oder neue städtebauliche und verkehrliche Entwicklungsperspektiven 
ergeben, die eine Anpassung des Standortkonzepts erforderlich machen. Auch die 
physische und rechtliche Verfügbarkeit der benötigten Flächen für die Infrastruktur der 
Mobilstationen wird erst im Zuge der Umsetzung geklärt werden können. 3 Die ausge- 
wiesenen Mobilstationsstandorte sind daher als Standortvorschläge zu verstehen, deren 
abschließende Realisierbarkeit im Vorfeld der Umsetzung jeweils zu überprüfen ist. Bei 
veränderten Prämissen sind Anpassungen jederzeit möglich. Das verwendete Verfahren 
für die Standortbewertung und -auswahl bietet hierfür die entsprechende Flexibilität. Un- 
geachtet dessen bietet das Standortkonzept eine gute Grundlage für eine strategische 
Flächensicherung an den vorgeschlagenen Standorten. 
Funktionale Einordnung des Standortkonzepts in die Mobilitäts- und Ver- 
kehrsplanung der Stadt Münster 
Zwischen dem Mobilstationskonzept, und damit auch dem vorliegenden Standort- 
konzept, sowie anderen Mobilitäts- und Verkehrskonzepten bzw. -planungen gibt es 
zahlreiche Berührungspunkte. Diese Schnittmengen wurden bei der Konzepterarbei- 
tung identifiziert und berücksichtigt, so dass eine Integration in die Mobilitäts- und 
Verkehrsplanung der Stadt Münster gesichert ist.   
 Park+Ride-Konzept  
Einige der vorgeschlagenen Standorte für Mobilstationen der Stationsklasse L 
und M bieten durch ihre Lage an den großen Straßenachsen, die Münster mit sei- 
nem Umland verbinden, optimale Bedingungen für die Nutzung als Park+Ride-
Standort. Alle wichtigen Relationen sind abgedeckt. Somit besteht die Chance, 
den in die Stadt einbrechenden Pkw-Verkehr an den Mobilstationen bereits früh- 
zeitig auf umweltfreundliche Verkehrsmittel zu lenken. 
 Konzept für das Parken im öffentlichen Straßenraum  
Die Stadt Münster arbeitet aktuell an einem Konzept für die Neuordnung des Par- 
kens im öffentlichen Straßenraum für den erweiterten Innenstadtbereich. Mobil- 
stationen erhöhen für Pkw-Nutzende die Zugänglichkeit zu alternativen Mobili- 
tätsangebote und bieten daher die Möglichkeit, den gegebenenfalls aus dem 
Parkraumkonzept resultierenden Wegfall von Parkraum zu kompensieren. 
 SPNV-Verknüpfung 
Das Standortkonzept sieht vor, alle Bahnhöfen im Stadtgebiet mit einer Mobilsta- 
tion auszustatten. Damit wird die Verteilung der heutigen Mobilstationen fortge- 
schrieben. Aufgrund der teilweise sehr randseitigen Lage der Bahnhöfe in den 
 
3 hier nur grobe Prüfung zu vorhandenen Freiflächen

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peripheren Stadtteilen und der eingeschränkten Bedienung im Busverkehr ist de- 
ren Vernetzungswirkung mitunter jedoch gering, so dass hier nicht in allen Fällen 
eine Mobilstation der Klasse L gerechtfertigt erschien. Allen Bahnhöfen im Stadt- 
gebiet ist aber mindestens eine Mobilstation der Klasse M zugeordnet. 
 Verknüpfungen mit dem zukünftigen ÖPNV-Hochleistungsnetz 
Die genaue Netzgeometrie eines zukünftigen ÖPNV-Hochleistungsnetzes in Müns- 
ter steht noch nicht fest. Unter den für den Ausbau zur Mobilstation vorgeschlage- 
nen ÖPNV-Haltestellen befinden sich jedoch viele zentrale Haltestellen im Stadtge- 
biet, die zukünftig aller Voraussicht nach wichtige Umsteigepunkte zwischen dem 
Hochleistungs-ÖPNV, weiteren Produkten des städtischen ÖPNV (Ergänzungsli- 
nien, Stadtteilverbindungen und Bedarfsverkehr LOOPmünster) sowie anderen 
Verkehrsmitteln sein werden und die sich daher für eine Aufwertung zu einer zeit- 
gemäßen Mobilstation anbieten. In der Innenstadt sind dies beispielsweise die drei 
ÖPNV-Knotenpunkte des sogenannten "Umsteigedreiecks " 4: Hauptbahnhof, 
Schloßplatz/Neutor (jeweils L-Mobilstationen) sowie Ludgeriplatz (M1-Mobilsta- 
tion). Außerhalb der Innenstadt sind dies beispielweise die heutigen Mobilstatio- 
nen Weseler Straße, Nieberdingstraße / Albersloher Weg oder Steinfurter Straße / 
Abzweig Wilkinghege, die jeweils als L-Mobilstation vorgeschlagen sind und die an 
möglichen ÖPNV-Hochleistungsachsen liegen. Genaue V orgaben können jedoch 
in diesem Standortkonzept nicht gemacht werden. Wichtig wird vielmehr sein, die 
Umsetzungsplanungen für den Hochleistungs-ÖPNV und für das Mobilstationskon- 
zept im laufenden Planungsprozess kontinuierlich aufeinander abzustimmen. 
 Einordnung in den Masterplan Mobilität Münster 2035+ 
Aktuell wird mit dem Masterplan Mobilität Münster 2035+ der konzeptionelle 
Rahmen für die Mobilität der Zukunft in Münster erarbeitet. Ein zentrales Ziel des 
Masterplans ist es, multi- und intermodale Wegeketten attraktiver zu machen. Das 
Mobilstationskonzept – bestehend aus Qualitätsstandards (Teil A) und Standort- 
konzept (Teil B) – ist dabei ein wichtiger Baustein auf dem Weg, den Verkehr in 
Münster perspektivisch klimaneutral zu machen. Hierbei geht das vorliegende 
Standortkonzept in seiner Detaillierung und Differenzierung weit über den strate- 
gischen Charakter des Masterplans Mobilität hinaus.  
Die übergeordnete funktionale Einordnung des Mobilstationskonzepts in das zukünf- 
tige Gesamtverkehrssystem muss daher im Masterplan Mobilität Münster 2035+ er- 
folgen und nicht umgekehrt. Anhaltspunkte für eine übergeordnete Einordnung sind 
in diesem Kapitel 3 mehrfach aufgezeigt (u. a. Schnittstellen- und Verknüpfungsfunk- 
tion von Mobilstationen, Abbau von Nutzungshemmnisse n bei intermodaler Mobilität 
durch schnelle fußläufige Erreichbarkeit der Mobilstationsstandorte, „Abfangen“ des 
aus dem Umland einbrechenden MIV durch Mobilstationen mit P+R-Anlagen an 
wichtigen Einfallstraßen im Stadtrandbereich). 
 
4 Die Innenstadt-Haltestellen Hauptbahnhof, Schloßplatz/Neutor und Ludgeriplatz sollen im zukünftigen 
ÖPNV-Netz zu zentralen Umsteigknoten werden und zus ammengenommen ein „Umsteigedreieck“ mit An- 
schlüssen in alle Richtungen bilden.

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4  Bestandsanalyse 
4.1  Übersicht 
Aktuell sind im Stadtgebiet von Münster zehn Standorte als Mobilstationen ausgewiesen, 
die ursprünglich als „Umsteigegürtel“ für den einpendelnden Stadt-Umland-Verkehr kon- 
zipiert wurden (siehe Abbildung 1):  
 Albachten Bahnhof 
 Albersloher Weg /  
Nieberdingstraße 
 Amelsbüren Bahnhof 
 Hiltrup Bahnhof 
 Kappenberger Damm /  
Hansa-Business-Park 
 Roxel Bahnhof 
 Sprakel Bahnhof 
 Steinfurter Straße /  
Abzweig Wilkinghege 
 Weseler Straße 
 Zentrum Nord Bahnhof 
 
Abbildung 1: Übersicht zu den bestehenden Standorten von Mobilstationen 
Alle bestehenden Mobilstationsstandorte liegen an ÖPNV-Haltestellen.

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Neben den oben genannten Standorten sind weitere Ba hnhöfe und wichtige Bushal- 
testelle im Stadtgebiet mit Park+Ride-Anlagen (P+R) und Bike+Ride-Anlagen (B+R) 
ausgestattet. Diese sind jedoch nicht als Mobilstationen gekennzeichnet. 
4.2  Stadträumliche Lage der Mobilstationen 
Alle Mobilstationsstandorte sind gut an das ÖPNV- und Straßennetz angebunden. Sie 
liegen an Haltepunkten des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) oder unmittelbar 
an bzw. in kurzer Entfernung zu klassifizierten Einfallstraßen aus dem Umland, also an 
Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen (siehe Tabelle 1). Die meisten Mobilstationen fin- 
den sich dabei in den außen liegenden Stadtteilen von Münster, während drei Mobil- 
stationen unmittelbar im Übergangsbereich zur Kernstadt liegen, hier jedoch jeweils 
an wichtigen Einfallstraßen aus dem Umland (z. B. Albersloher Weg / Nieberding- 
straße, Weseler Straße). An allen Standorten bestehen gute Übergangsmöglichkeiten 
zwischen MIV, Radverkehr und dem städtischen ÖPNV. 
Aus der Lage der bestehenden Mobilstationen wird deutlich, dass diese vor allem da- 
rauf abzielen, den über die Stadtgrenze einbrechenden Pkw-Verkehr sowie den Ver- 
kehr zwischen den außen gelegenen Stadtteilen und der Innenstadt möglichst früh- 
zeitig auf den öffentlichen Nahverkehr (SPNV, Stadtbus) zu lenken. Die Mobilstatio- 
nen übernehmen damit weitgehend die Funktion von P+ R- und B+R-Anlagen und 
sind vor allem ein Angebot für den Stadt-Umland-Verkehr (Berufs- und Ausbildungs- 
pendler, Einkaufs- und Freizeitverkehre). Für die intermodale Mobilität der Münstera- 
ner Bevölkerung haben sie bislang nur eine sehr geringe Bedeutung und sie leisten 
nur einen geringen Beitrag zur Verbesserung der intermodalen Mobilität für Wege 
innerhalb der Stadt Münster. Auch im Hinblick auf die einbrechenden Stadt-Umland-
Verkehre liefern sie kaum Anreize, das Auto am Wohnort stehen zu lassen und die 
gesamte intermodale Wegekette mit anderen Mobilitätsangeboten zurückzulegen. 
4.3  Ausstattung der bestehenden Mobilstationen 
Anbindung an den ÖPNV 
Alle Mobilstationen werden von mindestens einer Stadtbuslinie bedient. Darüber hin- 
aus halten an wenigen Mobilstationen auch Regionalbuslinien aus dem Umland (z. B. 
Weseler Straße). 
Sechs Mobilstationen liegen an SPNV-Haltepunkten im Stadtgebiet. Mit den dort hal- 
tenden SPNV-Linien ist der Hauptbahnhof von Münster in nur wenigen Minuten er- 
reichbar. Allerdings gibt es teilweise nur ein Fahrtangebot je Stunde und Richtung. 
Verknüpfung zwischen ÖPNV und Individualverkehr 
Alle Mobilstationen sind obligatorisch mit P+R-Anlagen ausgestattet. Die Stellplatzka- 
pazitäten sind abhängig von der Lage und den Platzverhältnissen. Die Bandbreite

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 13/72  
 
reicht von 17 Stellplätzen an der Mobilstation Albachten Bahnhof bis zu 175 Stellplät- 
zen an der Weseler Straße (siehe Tabelle 1). 
Darüber hinaus bieten fast alle Mobilstationen – mit Ausnahme der Mobilstation Kap- 
penberger Damm / Hansa-Business-Park – B+R-Anlagen für den Radverkehr, sowohl 
in Form von frei zugänglichen Fahrradabstellanlagen (in der Regel Anlehnbügel) als 
auch in Form von Sammelschließanlagen (Leezenbox) od er individuell nutzbaren 
Fahrradboxen. An der Mobilstation Steinfurter Straße / Abzweig Wilkinghege gibt es 
nur sehr einfache Fahrradabstellmöglichkeiten ohne Anlehnbügel und Witterungs- 
schutz. 
Öffentliche Verleihangebote 
In Münster gibt es zwar eine Reihe von öffentlichen Verleih- bzw. Sharing-Angeboten 
für Pkw (Carsharing), Lastenrad, Fahrrad bzw. E-Bike (Bikesharing) und E-Scooter. 
Diese Angebote gehören jedoch bislang noch nicht zur obligatorischen Ausstattung 
von Mobilstationen: 
 Ein Carsharing-Angebot gibt es derzeit an den Mobilstationen Albersloher Weg / 
Nieberdingstraße, Weseler Straße, Zentrum Nord und Hiltrup Bahnhof.  
 Bikesharing-Angebote für Fahrrad, E-Bike und Lastenrad sowie E-Scooter-Sharing 
(Anbieter: Tretty, Leihleeze, Radstation am Hauptbahnhof, Tier, Lime, Bolt) sind in 
Münster bisher ausschließlich stationsungebunden. Diese können an Mobilstatio- 
nen verfügbar sein, wenn Mobilstationsnutzende diese an der Mobilstation abge- 
stellt haben; es besteht jedoch keine Verlässlichkeit bezüglich der Verfügbarkeit. 
 
Mobilstation ÖPNV MIV 
Straße 
Stellplätze 
Bus SPNV B+R P+R 
Bahnhof Albachten  X X K 60, (L 551, A43) 122 17 
Albersloher Weg /  
Nieberdingstraße 
X  L 586, (B51) 32 172 
Bahnhof Amelsbüren  X X K 10, K 39, (A 1) 123 29 
Bahnhof Hiltrup  X X L 885, K 11, (B 54) 278 96 
Kappenberger Damm / 
Hansa-Business-Park 
X  L 885, L 884, (A 1) - 58 
Bahnhof Roxel  X X L 529 130 27 
Bahnhof Sprakel X X K 21, (L 587) 79 16 
Steinfurter Straße /  
Abzweig Wilkinghege 
X  B 54, (A 1) 30 50 
Weseler Straße X  B21, B 54, L 551, (A 1/43)  74 175 
Bahnhof Zentrum Nord  X X (K13) 280 35 
Tabelle 1: Ausstattung der bestehenden Mobilstationen

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Vor allem aufgrund der sehr eingeschränkten Verfügbarkeit von Sharing-Angeboten 
sind die heutigen Mobilstationen im Prinzip konventionelle P+R- bzw. B+R-Anlagen. 
Sie entsprechen damit nicht mehr den zeitgemäßen An forderungen an ein multimo- 
dales Mobilitätsangebot. 
 
 
 
Abbildung 2: Sharing-Angebote an Mobilstationen: Al bersloher Weg (oben), Bahnhof Albach- 
ten (Mitte), Weseler Straße (unten)

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4.4  Information zu Mobilstationen 
Informationen zu den bestehenden Mobilstationen sind nur sehr eingeschränkt ver- 
fügbar, nicht zeitgemäß aufbereitet und teilweise auch unvollständig und fehlerhaft 
bzw. veraltet: 
 Die Mobilstationsstandorte sind zwar einheitlich beschildert, allerdings nur unmit- 
telbar vor Ort. Für Ortsfremde, die den genauen Standort der Mobilstation nicht 
kennen, fehlen Wegweiser im Straßen- und Radwegenet z. Dies betrifft vor allem 
Mobilstationen, die nicht direkt an klassifizierten Einfallstraßen oder wichtigen 
Fahrradrouten liegen. 
 Die auf der Beschilderung dargestellten Piktogramme entsprechen nicht immer der 
Ausstattung vor Ort, wie am Beispiel des B+R-Piktogramms an den Mobilstationen 
Kappenberger Damm / Hansa-Business-Park erkennbar ist (siehe Abbildung 3); 
diese Station hat aktuell keine B+R-Anlage. 
 Daten zur Belegung der Stellplätze an den P+R- und B+R-Anlagen werden derzeit 
noch nicht erfasst und können somit den Nutzenden von Mobilitätsstationen nicht 
zur Verfügung gestellt werden. Nutzende erhalten damit erst vor Ort die Informa- 
tion, ob noch freie Stellplätze verfügbar sind. Im Falle einer vollständigen Auslas- 
tung der Mobilstation führt dies zu zusätzlichen, aber vermeidbaren Verkehren.  
(Hinweis: An der Mobilstation Albersloher Weg / Nieberdingstraße wird zurzeit 
ein Pilotprojekt zur automatischen Erfassung der Belegungssituation von P+R-
Plätzen mittels Sensoren im Rahmen des Smart-City-Reallabors durchgeführt.) 
 
Abbildung 3: Information zu Mobilstationen – fehlerhafte Vor-Ort-Beschilderung  
4.5  Erschließungswirkung der bestehenden Mobilstationen 
Ausgehend von der Annahme, dass die bestehenden Mob ilstationen mit ihrer gerin- 
gen Ausstattung am ehesten der geplanten Größenklas se S für Mobilstationen ent- 
sprechen, wurde die aktuelle Erschließungswirkung auf Basis eines Einzugsbereiches 
mit einem Radius von 500 m (Luftlinie) ermittelt (siehe Abbildung 4).

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Hieraus ergibt sich eine Erschließung von 
 rd. 12.300 Einwohnern (ca. 4 % aller Einwohner von Münster), 
 rd. 15.200 Beschäftigten (am Arbeitsort) (ca. 7 % aller Beschäftigten in Münster), 
 rd. 1.000 Schülern an weiterführenden Schulen (ca. 4 % aller Schüler an weiterfüh- 
renden Schulen in Münster) und 
 rd. 300 Studierenden in Hochschuleinrichtungen (ca. 1 % der Studierenden in Münster). 
Die Erschließungswirkung der bestehenden Mobilstationen für das Stadtgebiet ist damit 
gering, was sich u. a. mit deren bisheriger Ausrichtung auf den Stadt-Umland-Verkehr er- 
klärt. Um sich dem Ziel einer flächendeckenden Erweiterung des Mobilstationsnetzes zu 
nähern, wird also ein deutlicher Ausbau des Mobilstationsnetzes erforderlich sein. 
 
Abbildung 4: Erschließungswirkung der bestehenden Mobilstationen bei einem Erschließungs- 
radius von 500 m

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5  Ausstattungsmerkmale der zukünftigen Mobilstationen  
Das „Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil A: Qualitätsstandards“ sieht eine 
Hierarchisierung der Mobilstationsstandorte in Abhängigkeit von Nutzendenpoten- 
zial, Wegezwecken, stadträumlicher Lage bzw. Lage im Verkehrsnetz und Flächenver- 
fügbarkeit vor. Diese Hierarchisierung wurde mit der Einführung von drei Größen- 
bzw. Stationsklassen für Mobilstationen umgesetzt (s. Tabelle 2). Hierbei wurden den 
Größenklassen Funktionen zugeordnet, die Mobilstationen in einem zukünftigen Mo- 
bilstationsnetz bzw. im Verkehrsnetz übernehmen sollen. Hierüber ergibt sich auch 
die jeweilige Ausstattung (Art und Anzahl der verfügbaren Angebote), was nicht not- 
wendigerweise identisch mit dem physischen Platzbedarf ist.   
 
Größenklasse  
(Stationsklasse)  
Funktion Ausstattungsziel 
S Erschließung  
(Zugangs- oder Zielpunkte) 
mind. 3 Mobilitätsangebote,  
ergänzt um begleitende  
Informationsangebote 
M Vernetzung & Erschließung 
mind. 4 Mobilitätsangebote, 
ergänzt um begleitende  
Service- und Informationsangebote  
L Vernetzung  
mind. 6 Mobilitätsangebote, 
ergänzt um begleitende 
Service- und Informationsangebote   
Tabelle 2: Größen-/Stationsklassen von Mobilstationen mit Funktionen und Ausstattungszielen 
Um die Ausstattungsziele zu erreichen, lassen sich Mobilitäts-, Service- und Informati- 
onsangebote (Module) an Mobilstationen in vielfältiger Weise miteinander kombinie- 
ren. Zu berücksichtigen ist dabei, dass insbesondere für kostenintensivere Angebote 
eine bestimmte Mindestnachfrage vorhanden sein sollte, um diese wirtschaftlich ver- 
tretbar anbieten zu können. Auch unter verkehrsplanerischen Gesichtspunkten eignen 
sich nicht alle Module für alle Mobilstationsstandorte gleichermaßen. Mobilstationen 
der Stationsklasse L werden daher deutlich seltener anzutreffen sein als die „Basis“-Mo- 
bilstationen der Stationsklasse S. Der nachfolgende Vorschlag zur Zuordnung der Mo- 
dule unterscheidet daher nach zwingenden, alternativen (jeweils eins von mehreren 
zwingend) und optionalen Modulen. Bei der Standortsuche für die drei Stationsklassen 
ist dies zu berücksichtigen.  
Darüber hinaus spielt die Dynamik des Mobilitätsmarkts eine Rolle. Der nachfolgende 
Vorschlag für eine Zuordnung von Modulen zu den drei Stationsklassen von Mobilstati- 
onen spiegelt daher die aktuelle Situation des Mobilitätsmarkts wider (s. Tabelle 3). Be- 
rücksichtigt wurden nur in Münster bereits heute vorhandene sowie mittelfristig abseh- 
bare Mobilitäts-, Service- und Informationsangebote. Der Vorschlag ist somit vornehm- 
lich als eine Orientierung und weniger als eine verbindliche Vorgabe zu verstehen. Zu- 
künftige – auch technologische – Entwicklungen im Mobilitätsmarkt können eine Anpas- 
sung bei der Auswahl und Zuordnung der Module erforderlich machen.

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Ausstattungsmodul Stationsklasse 
 S M L 
Mobilitätsangebote 
ÖPNV-Haltepunkt X 1 X  X  
SPNV-Haltepunkt  (x) (x) 
Fernbus-Haltepunkt   (x) 
Taxistand  (x) (x) 
Radabstellanlagen/Leezenbox X  X  X  
Lastenradstellplätze 2  X X  
Shared-Mobility-Flächen  
(z. B. für Verleihräder 
3 oder E-Tretroller) x x X 
Carsharing-Station 3  x x X  
Pkw-Stellplätze  (x) (x) 
Quartiersgarage/P+R-Anlage   (x) (x) 
Serviceangebote 
Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge 4  X  X  
Briefkasten/Packstation  (x) X  
Gastronomie (z. B. Kiosk)  (x) (x) 
Fahrrad-Selfservice (Luft, Werkzeug)  (x) X  
Fahrrad-Reparaturservice  (x) (x) 
Verkaufsautomaten Fahrscheine  (x) X  
Sonstige Verkaufsautomaten  (x) (x) 
WLAN-Zugangspunkt  X  X  
Unterhaltungsangebote für Kinder  (x) (x) 
Öffentliche Toilette  (x) X  
Wickelmöglichkeit  (x) (x) 
Informationsangebote  
Hinweisschild/Informationsstele X  X  X  
Informationspunkt mit Beratung   (x) 
Übersichtsplan Mobilstation, Stadtplan  X  X  
Detailinformationen (z. B. Fahrpläne) X  X  X  
Dynamische Fahrgastinformation (x) X  X  
Dynamische Parkraumauslastung 5  (x) X 
Notruf- und Informationssprechstelle  (x) X  
X  = zwingend  x = alternativ (je 1 zwingend)  (x) = optional   
1 Ausnahmen im Einzelfall möglich, z. B.  in städtebaulichen Entwicklungsquartieren ohne existierende 
ÖV-Haltestelle 
2  Sollten Lastenradstellplätze auch für Standorte in Frage kommen, die für S-Mobilstationen vorgese- 
hen sind, werden diese zu einer M-Mobilstation hochgestuft. 
3 S- und M-Mobilstationen im Innenstadtbereich: Vorrang von Verleihrad- vor Carsharing-Angebot prüfen; Be- 
gründung: begrenzte Flächenverfügbarkeit und umweltfreundliches „Letzte-Meile“-Verleihrad-Angebot für 
Berufspendelnde und Besuchende der Innenstadt.  S- und M-Mobilstationen außerhalb der Innenstadt: Vor-
rang von Carsharing- vor Verleihrad-Angebot prüfen; Begründung: größere Flächenverfügbarkeit, geringerer 
Verleihrad-Bedarf in Stadtrandbereichen und Förderung von Carsharing als Alternative zum eigenen Pkw  
4 sofern Pkw-Stellplätze vorhanden 
5 sofern P+R-Anlage vorhanden  
Tabelle 3: Zuordnung von Mobilitäts-, Service-, Informationsangeboten zu den Stationsklassen

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6 Methodisches Vorgehen bei der Ermittlung und Bewertung von 
Standorten für Mobilstationen 
6.1  Recherche zu vorliegenden Bewertungsverfahren und Orientierungs- 
werten  
Zunächst erfolgte eine kursorische Recherche zu bereits vorliegenden Bewertungs- 
verfahren, die eine systematische und zugleich transparente Standortermittlung von 
Mobilstationen ermöglichen. In diesem Zusammenhang w urde auch nach Orientie- 
rungswerten für Einzugsbereiche von Mobilstationen bzw. zu Mindestnachfragepo- 
tenzialen für einzelne Mobilitäts- und Serviceangebote gesucht. Die Recherche 
brachte folgende Ergebnisse: 
 Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen erarbeitet seit vielen 
Jahren Richtlinien und Empfehlungen für die Planung und Gestaltung von Ver- 
kehrsinfrastruktur. Die „Hinweise zur Umsetzung und Wirkung von Maßnahmen 
im Personenverkehr –Teilpapier 3: Multi- und intermodale Mobilitätsdienstleis- 
tungen und intermodale Verknüpfungspunkte , Ausgabe 2020  [FGSV 2020] ent- 
halten keine Orientierungswerte zur räumlichen Verteilung von Mobilstationen 
und deren Ausstattungsmodulen. Auf Rückfrage beim L eiter der Arbeitsgruppe 
Multi- und Intermodalität ist dies auch nicht geplant. 
 Der Leitfaden Neue Mobilitätsformen, Mobilitätsstationen und Stadtgestalt  
[BBSR, 2015) enthält keine Orientierungswerte zur räumlichen Verteilung. 
 Das Handbuch Mobilstationen Nordrhein-Westfalen  [Zukunftsnetz Mobilität NRW 
2022] enthält keine Orientierungswerte zur räumlichen Verteilung. 
 Das im Rahmen des Projekts MobistaR  (Mobilitätsstationen in städtischen Randla- 
gen) entstandene Grundlagenpapier für Mobilitätsstationen in städtischen Rand- 
lagen [IGES 2021] enthält lediglich eine Bewertungsmatrix für Ausstattungsele- 
mente verschiedener Mobilitätsstationstypen in Abhängigkeit von der Lage, aber 
keine Orientierungswerte zur räumlichen Verteilung. 
 Das Konzept Mobilitätsstationen für Kiel  der Landeshauptstadt Kiel [LH Kiel o. 
Datum] empfiehlt: 
 Flächendeckend ist ein Grundangebot für regelmäßige  Bedarfe direkt am Ort 
der Nachfrage vorzuhalten. 
 Angebote, die seltener nachgefragt werden, sollten nur an ausgewählten Mo- 
bilitätsstationen ergänzend bereitstehen; diese müssen in angemessener Zeit 
auch aus größeren Distanzen mit dem Rad, dem öffentlichen Verkehr (ÖV) 
oder dem motorisierten Individualverkehr (MIV) zu erreichen sein. 
 Potenzielle Standorte für Mobilitätsstationen bestehen grundsätzlich überall dort, 
wo sich die Nachfrage mehrerer Mobilitätsangebote sinnvoll bündeln lässt. 
 Das Konzept enthält keine Orientierungswerte zur räumlichen Verteilung.

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 Das Mobilitätskonzept für den Landkreis Soest  [team red 2021] enthält je Stati- 
onsklasse Orientierungswerte für das Einwohnerpotenzial und Dimensionierungs- 
empfehlungen für ausgewählte Mobilitätsangebote, die sich jedoch nur sehr ein- 
geschränkt auf die Stadt Münster übertragen lassen: 
 Größenklasse 2 oder L: Große (städtische) Mobilitätsstationen an zentralen 
Orten (z.B. Bahnhöfen, Innenstadt) 
 in der Regel Verknüpfung von mehr als drei Verkehrsmitteln 
 Einzugsbereich im 5 Km-Radius: 5.000 Einwohner 
 Bestand: 5 – 10 Carsharing-Fahrzeuge 
 10 Leihfährräder und 5 Pedelecs, ggf. zwei Lastenräder 
 gesicherte Abstellanlage für mindestens 20 Fahrräder und 10 Pedelecs, 
alternativ Radstation/Fahrradgarage 
 Größenklasse 3 oder M: (Mittlere Mobilitätsstationen) 
 möglichst Verknüpfung von mindestens drei Verkehrsmitteln 
 Einzugsbereich im 5-km-Radius: 2.500 Einwohner 
 Bestand: 3 – 5 Carsharing-Fahrzeuge 
 5 Leihfahrräder, 2 – 3 Pedelecs 
 gesicherte Abstellanlage für mindestens 10 Fahrräder und 5 Pedelecs 
 Größenklasse 5 oder XS: (Kleinste Mobilstationen, z. B. an Bundes- und Lan- 
desstraßen, aber auch in kleineren Siedlungsgebieten, ÖPNV-Anbindung) 
 Einzugsbereich 2,5 Km-Radius für: Einwohnerzahl unerheblich 
 zur Versorgung von Ortschaften ohne oder mit geringer ÖPNV-Anbindung 
 Fahrradboxen für bis zu 10 Fahrrädern inkl. Pedelecs 
 Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) hat ein NWL-weites Kon- 
zept zur Errichtung von Mobilstationen [NWL 2022] erarbeiten lassen. Mittels eines 
dialogorientierten, partizipativen Mobilstationen-Standortauswahlverfahrens wur- 
den potenzielle Mobilstationsstandorte identifiziert, darunter 22 Standortvor- 
schläge für die Stadt Münster überwiegend an Bahnhöfen, und deren örtlicher Aus- 
baustandard sowie weitere Gegebenheiten, wie z. B. ÖPNV-Anbindung und 
Shared-Mobility-Angebote im Umfeld erfasst. Anschließend wurden die potenziel- 
len Standorte einer Raumkategorie zugeordnet; maßgebliche Kriterien der Raum- 
kategorisierung waren die räumliche Lage bzw. die Integration in Siedlungsstruktu- 
ren, der Schnellverkehrsanschluss sowie der Vernetzungsgrad mit benachbarten 
Mobilstationen im 2-km-Einzugsbereich. Die Raumkategorisierung diente jedoch 
nicht der Standortauswahl oder -eingrenzung, sondern war Grundlage für standort- 
spezifische Ausstattungsempfehlungen in Abhängigkeit von der Raumkategorie.

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Unabhängige Standortauswahlkriterien, Erreichbarkeitsstandards oder Einzugsra- 
dien für Mobilstationen wurden hierbei nicht formuliert. Auch eine überschlägige 
Quantifizierung der Nachfragepotenziale im Einzugsbereich der vorgeschlagenen 
Standorte erfolgte nicht. 
 Im Leitfaden Mobilitätsstationen der Stadt Wien [Stadt Wien 2018] werden Emp- 
fehlungen für die Umsetzung von Mobilitätsstationen in Stadtentwicklungsgebie- 
ten am Beispiel des Zielgebiet Donaufelds abgeleitet. Neben qualitativen Anfor- 
derungen an den konkreten Standort von Mobilstationen enthält der Leitfaden 
auch Abstandsempfehlungen: 
 Abstand zwischen Mobilitätsstationen: 
 Mobilitätsstationen mit Grundausstattung (ÖPNV-Anbindung möglich):  
300 bis 600 m (entspricht Einzugsradius von maximal 300 m) 
 Mobilitätsstationen Plus (ÖPNV-Anbindung zwingend): 600 bis 1.000 m 
(entspricht Einzugsradius von maximal 500 m) 
 Faustregel: Die Distanz zwischen Wohnort und Mobilitätsstation sollte 
300 Meter nicht überschreiten. 
 
Fazit:  
Ein transparentes, auf die Stadt Münster übertragbares Bewertungsverfahren mit 
einheitlichen Bewertungskriterien zur Ermittlung von geeigneten Mobilstations- 
standorten konnte nichtgefunden werden. 
Mit Ausnahme des Leitfadens Mobilitätsstationen der Stadt Wien ergab die Re- 
cherche auch keine verwertbaren bzw. übertragbaren Orientierungswerte für das 
Mobilstationskonzept der Stadt Münster, wobei sich die Abstandsempfehlungen 
in Wien auch nur auf Stadtentwicklungsgebiete beziehen. 
6.2  Überblick zum methodischen Vorgehen 
Da bislang kein anerkanntes Verfahren zur Standortermittlung von Mobilstationen zur 
Verfügung steht, wurde entschieden, für die Aufgabenstellung in der Stadt Münster ein 
eigenes Verfahren zu entwickeln. Neben der Anpassung von etablierten Analyseme- 
thoden der Entscheidungstheorie wurden hierbei auch grundsätzliche Überlegungen 
zur Erreichbarkeit von Mobilstationen im Stadtraum (planerischer Ansatz) angestellt.  
Die sieben Schritte des methodischen Vorgehens sind nachfolgend kurz skizziert: 
 Schritt 1: Vorüberlegungen zum planerischen Ansatz  
Die verkehrspolitischen Ziele der Stadt Münster bestimmen die Funktion, die Mo- 
bilstationen im Verkehrssystem übernehmen sollen. Hieraus lassen sich Anforde-

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rungen an deren Erreichbarkeit zu Fuß und mit dem Fahrrad ableiten. Am Bei- 
spiel von zwei gegensätzlichen Ansätzen zur Verteilung von Mobilstationen im 
Stadtraum werden diese Erreichbarkeitsanforderungen den Wirtschaftlichkeits- 
zwängen, denen die Anbieter von Mobilitäts- und Serviceangeboten an Mobilsta- 
tionen unterliegen können, gegenübergestellt.  
 Schritt 2: Ableitung von Erschließungsgrundsätzen  
Ausgehend von den Vorüberlegungen zum planerischen Ansatz (Schritt 1) wer- 
den Erschließungsgrundsätze für die Verteilung von Mobilstationsstandorten im 
Stadtgebiet Münster formuliert. Diese betreffen einen Mindesterschließungsgrund- 
satz in Abhängigkeit vom Nachfragepotenzial, Orientierungswerte für Einzugsberei- 
che von Mobilstationen in Abhängigkeit von der Stationsklasse sowie die räumli- 
che Verknüpfung von Mobilstationen mit ÖPNV-Haltestellen. 
 Schritt 3: Nutzwertanalyse der ÖPNV-Haltestellen im Stadtgebiet 
Im Vergleich der ÖPNV-Haltestellen im Stadtgebiet zeigen sich deutliche Unter- 
schiede im Hinblick auf das erschlossene Potenzial und bereits vorhandene bzw. 
geplante Mobilitätsangebote im Einzugsbereich der Haltestellen. Um diejenigen 
Haltestellen zu ermitteln, die im Vergleich mit benachbarten ÖPNV-Haltestellen die 
höheren Potenziale bzw. die bessere Ausstattung im Einzugsbereich aufweisen, 
wurde eine Nutzwertanalyse aller bestehenden und geplanten ÖPNV-Haltestellen 
im Stadtgebiet mit Hilfe von gewichteten Bewertungskriterien durchgeführt.  
 Schritt 4: Bevorzugte Mobilstationsstandorte  
Konkrete Standortvorschläge für Mobilstationen aus der Kommunalpolitik, des 
Zweckverbands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und de r zuständigen Fachbe- 
reiche der Stadtverwaltung wurden zusammengetragen.  Sie wurden bei der Ein- 
grenzung auf geeignete Mobilstationsstandorte bevorzugt berücksichtigt, sofern 
wichtige Aspekte nicht dagegensprachen.  
 Schritt 5: Standortbewertungs- und -auswahlverfahren für Mobilstationen 
Um aus der Vielzahl der ÖPNV-Haltestellen im Stadtgebiet Münster diejenigen, zu 
ermitteln, die sich als Standorte für Mobilstationen am besten eignen, wurden in 
einem weiteren Arbeitsschritt Bedingungen definiert, die geeignete Mobilstati- 
onsstandorte erfüllen sollten. Die Bedingungen (Auswahlkriterien) verknüpfen die 
Erschließungsgrundsätze (Schritt 2) mit den Ergebnissen der Nutzwertanalyse 
(Schritt 3) in einem Auswahlverfahren.  Die als bevorzugt gekennzeichneten 
Standorte für Mobilstationen (Schritt 4) erhielten Priorität. Die Eingrenzung und 
Auswahl der Standorte erfolgte nach einem „Top-Down-Ansatz“ (von Stations- 
klasse L über Stationsklasse M zu Stationsklasse S).   
 Schritt 6: Qualitative Bewertung der ermittelten Mobilstationsstandorte 
Die über die konsequente Anwendung des quantitativen  Bewertungsverfahrens 
in Schritt 5 ermittelten Mobilstationsstandorte wurden einer weiteren qualitativen 
Bewertung durch die Stadtverwaltung Münster unterzogen. Hierbei spielte fach- 
planerische Expertise (u. a. Berücksichtigung von langfristigen Planungen) 
ebenso eine Rolle wie vertiefte Ortskenntnisse (u. a. Platzverhältnisse).  Soweit

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dies begründbar war, wurden die in Schritt 5 ermittelten Mobilstationsstandorte 
durch Standorte ersetzt, die in der Praxis geeigneter erscheinen.  
 Schritt 7: Abschließende Standortvorschläge 
In diesem Arbeitsschritt wurden die abschließende Standortvorschläge für die 
drei Stationsklassen von Mobilstationen zusammengetragen (s. Kapitel 7). 
In den nachfolgenden Kapiteln 6.3 bis 6.6 werden die zentralen methodischen 
Schritte näher erläutert. 
6.3  Vorüberlegungen zur räumlichen Verteilung von Mobilstationen 
Die intermodale Mobilität ist eine intelligente Form von Mobilität, wenn für jede 
Wegeetappe in Abhängigkeit vom Charakter der Wegeeta ppe (Entfernung, Topo- 
grafie, Sicherheit usw.), den äußeren Bedingungen (z. B. Wetter, Stellplatzverfügbar- 
keit am Ziel) sowie den Fähigkeiten und Präferenzen des Verkehrsteilnehmenden das 
jeweils optimale, umweltfreundliche Verkehrsmittel genutzt wird. Werden hierbei 
Fahrten mit dem privaten Pkw durch geteilte Fahrzeuge bzw. geteilte Fahrtangebote 
ersetzt, verringert dies die Inanspruchnahme des öffentlichen Raums durch den mo- 
torisierten Individualverkehr und ermöglicht eine effizientere Verkehrsabwicklung. 
Allerdings ist der Organisationsaufwand für intermodale Wegen in den meisten Fäl- 
len höher als bei monomodalen Wegen mit dem Pkw.    
Mobilstationen sind daher wichtige Bausteine bei der Verknüpfung der einzelnen 
Wegeetappen zu intermodalen Wegen, da sie  
a)  einen Systemzugang zum intermodalen Mobilitätsangebo t bieten,  
b)  die Verfügbarkeit von umweltfreundlichen privaten und öffentlich verfügbaren 
Verkehrsmitteln bzw. Mobilitätsangeboten sicherstellen und 
c)  eine schnelle und physisch nahtlose Verknüpfung zwischen diesen Verkehrsmit- 
teln bzw. Mobilitätsangeboten ermöglichen. 
Damit kommt den Mobilstationen eine wichtige Funktion bei der Verringerung des 
Organisationsaufwandes für intermodale Wege zu: Je geringer dieser für die Ver- 
kehrsteilnehmenden ist, umso höher wird deren Bereitschaft sein, den geplanten 
Weg als intermodale Wegekette zurückzulegen. Maßgebe nd ist hierbei insbeson- 
dere, wie aufwändig sich der Systemzugang gestaltet; konkret: 
Wie und in welcher 
Zeit ist die nächste Mobilstation erreichbar?  
Hieran schließt sich die Frage von Erschließungsstandards für Mobilstationen an, d. h. 
Radien für die Einzugsgebiete von Mobilstationen , die für die Potenzialermittlung im 
Rahmen der Standortbewertung  benötigt werden (analog zum Haltestellen-Erschlie-
ßungsstandard im ÖPNV).  
Für die Beantwortung dieser Frage ergeben sich zunächst einmal zwei mögliche An- 
sätze:

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Ansatz 1: Begrenzung der maximalen Zugangszeit für eine niederschwellige Er- 
reichbarkeit (  Mobilstationen als Angebot der Daseinsvorsorge) 
Dieser Ansatz zur Bemessung der räumlichen Verteilung von Mobilstationen bzw. zur 
Dichte des Stationsnetzes legt den Fokus auf die Sicherstellung eines niederschwelli- 
gen Systemzugangs mit dem Ziel, durch die schnelle Erreichbarkeit der Mobilstatio- 
nen eine größtmögliche modale Verlagerung auf umwel tfreundliche Verkehrsmittel 
zu erreichen (angebotsorientiert). Dies bedeutet, dass möglichst kurze und barriere- 
freie Zu- und Abgangswege  zwischen den individuellen Start- und Zielpunkten der 
Verkehrsteilnehmenden und den Mobilstationen sowohl zu Fuß als auch mit dem 
Fahrrad oder E-Bike bestehen sollten. Hieraus lässt sich die Forderung nach einer Be- 
grenzung der  maximalen Zugangszeiten im Fuß- und Radverkehr  (= maximale Luftli- 
nien-Einzugsradien für Mobilstationen) in Verbindung mit einer gleichmäßigen, flä- 
chendeckenden Verteilung von Mobilstationen mit Grundausstattung (Stations- 
klasse S) im Stadtgebiet (gemäß der maximalen Luftlinien-Einzugsradien) ableiten.  
Höherklassige Mobilstationen (Stationsklasse M und L) erfüllen dabei immer auch die 
Funktion der jeweils nachrangigen Größenklasse(n), d. h. Mobilstationen der Stati- 
onsklasse M erfüllen zugleich auch die Funktionen von „Basis“-Mobilstationen der 
Stationsklasse S und Mobilstationen der Stationsklasse L erfüllen auch die Funktionen 
der Stationsklassen S und M.  
Dieser Ansatz findet seine Entsprechung in den (Mindest-) Erschließungsstandards 
für den ÖPNV, die im Nahverkehrsplan u. a. in Form von maximalen Radien für die 
Einzugsbereiche von ÖPNV-Haltestellen festgelegt sind [Stadt Münster 2015]. Die Be- 
reitstellung von Mobilstationen und deren Erreichbarkeit käme damit einer kommu- 
nalen Aufgabe im Rahmen der Gewährleistung der Dase insvorsorge gleich. 
Ansatz 2: Mindest-Nachfragepotenzial für einen kostendeckenden Betrieb  
( Eigenwirtschaftlichkeit der Mobilitätsangebote) 
Bei diesem Ansatz orientiert sich die Verortung von Mobilstationen allein an der 
räumlichen Verteilung der Nachfragepotenziale im Stadtgebiet (bedarfsorientiert) 
und der für einen kostendeckenden Betrieb – d. h. ohne Kofinanzierung durch die öf- 
fentliche Hand – erforderlichen Potenzialausschöpfung. Die räumliche Verteilung der 
kommerziell betriebenen Mobilitätsangebote und deren Ausstattung (Stationsklassen 
der Mobilstationen) werden in diesem Fall von den wirtschaftlichen Kriterien der ge- 
winnorientiert agierenden Mobilitätsdienstleister bestimmt (Ziel der Kostendeckung 
und entsprechender Geschäftsmodelle) und wären – äh nlich wie heute bei Carsha- 
ring-Stationen – vor allem an die Verteilung der Bevölkerungsdichte sowie an sozio-
ökonomischen Strukturen gekoppelt.  
Im Ergebnis entsteht eine 
ungleichmäßige, nicht flächendeckende Verteilung von 
Mobilstationen mit Grundausstattung (Stationsklasse S) im Stadtgebiet; je nach Mo- 
bilitätsangebot ergeben sich unterschiedliche, an Mindestpotenzialen orientierte Ein- 
zugsradien. Dies wäre zumindest dann der Fall, wenn zur kleinsten Stationsklasse S

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immer auch ein kommerziell orientiertes Mobilitätsangebot wie Carsharing oder Bi- 
kesharing gehören. Die besondere Bedeutung von flächendeckend verfügbaren und 
unkompliziert nutzbaren Carsharing-Fahrzeugen besteht jedoch darin, dass diese 
den Umstieg vom eigenen Pkw auf ein multimodales Mo bilitätsangebot in allen 
Stadtbereichen erleichtern können, was wiederum förderlich auf das angestrebten 
Ziel der Klimaneutralität im Verkehr wirkt.  
Unter dem Gebot der Kostendeckung bei diesem gewinn orientierten eigenwirt- 
schaftlichen Ansatz ließe sich eine gleichmäßige, flächendeckende Verteilung von 
Basis-Mobilstationen allerdings nur dann erreichen, wenn die Stationsklasse S auf die 
Verknüpfung von privater Mobilität (Fahrrad, privater Pkw) mit dem ÖPNV beschränkt 
bliebe, weil nur dann die kommerziellen Interessen von Mobilitätsanbietern (für ge- 
teilte Fahrten oder Fahrzeuge) keine Rolle spiele. Dies entspräche funktional den 
heutigen B+R- und P+R-Stationen.  
Spätestens wenn man die räumliche Verteilung und Ausstattung von Mobilstationen 
der Stationsklassen M und L betrachtet, stellt sich die Frage der Kostendeckung für 
Carsharing-Stationen u. ä. und damit für deren Verfügbarkeit aber erneut, wenn- 
gleich dann auch größere Einzugsbereiche angesetzt werden können. Da die Frage 
der Kostendeckung je nach Anbietenden unterschiedlich beantwortet wird, lassen 
sich bei diesem Ansatz keine Mindesterschließungsstandards in Form von maximal 
zulässigen Stationsabständen (= maximaler Einzugsradius) vorgeben. Vielmehr 
variie- 
ren die Mindestpotenziale und damit die Einzugsradien je nach Mobilitätsangebot 
und Anbieter bzw. deren Geschäftsmodell. 
6.4  Grundsätze und Orientierungswerte für die Ausstattung mit Mobilstationen 
6.4.1  Erschließungsgrundsätze für Mobilstationen 
Nachfragepotenzialabhängiger Mindesterschließungsgrundsatz 
Für eine flächendeckende Erschließung des Stadtgebiets von Münster mit Mobilstati- 
onen spricht die Bedeutung, die sie als Zugangspunkte zum multimodalen Mobilitäts- 
angebot haben. Damit verbindet sich die Chance, dass Mobilstationen einen  wichti- 
gen Beitrag zur Klimaneutralität des Verkehrs in Münster leisten können. Um jedoch 
im Wettbewerb mit dem „eigenen Auto vor der Haustür “ bestehen zu können und 
zum Umsteigen zu animieren, müssen Mobilstationen schnell erreichbar sein. 
Grundsätzlich lassen sich Mobilstationen mit ihren Mobilitäts- und Serviceangebote 
auch unter dem Gesichtspunkt der Daseinsvorsorge aber nur dann rechtfertigen, 
wenn ein Mindestnachfragepotenzial absehbar ist. Für Einrichtung von Mobilstatio- 
nen im Stadtgebiet von Münster wird daher ein Mindesterschließungsgrundsatz emp- 
fohlen, der sich an dem im Nahverkehrsplan festgelegten Erschließungsgrundsatz im

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ÖPNV orientiert 5, jedoch einen etwas geringeren Schwellenwert vorsieht und der sich 
nicht nur auf die Einwohner bezieht, sondern auch die Beschäftigten und regelmä- 
ßige Besucher der Siedlungsfläche einschließt; entsprechende Daten lagen aus dem 
Verkehrsmodell der Stadt Münster vor.     
Erschließungsgrundsatz 1: Eine Erschließung mit Mobilstationen erfolgt für zusam- 
menhängende Siedlungsflächen im Stadtgebiet mit einem  Gesamtpotenzial von 
mindestens 200 Personen  (Einwohner, Beschäftigte, regelmäßige Besucher).  
Stadtweit einheitliche Erreichbarkeitsstandards 
Sofern Mobilstationen nicht von Park+Ride-Nutzenden im Stadt-Umland-Verkehr ge- 
nutzt werden, sind der Fuß- und Radverkehr (einschließlich E-Bike) die maßgeblichen 
Verkehrsarten beim Zu- und Abgang von Mobilstationen mit Erschließungsfunktion 
(Stationsklassen S und M). Allerdings sind die Nachfragepotenziale im Stadtgebiet sehr 
unterschiedlich verteilt und wirtschaftliche Gesichtspunkte bei der Bereitstellung von 
Mobilitätsangeboten und beim Betrieb von Mobilstationen sollten nicht außer Acht ge- 
lassen werden. Andererseits unterscheiden sich die Mobilitätsbedürfnisse der in der 
Innenstadt lebenden Bürgerinnen und Bürger sowie deren akzeptierte Zeiten für Wege 
zu Fuß oder mit dem Fahrrad kaum von denen der Bürg erinnen und Bürger, die in den 
äußeren Stadtteilen leben. Aus diesem Grund wird empfohlen, die beiden in den Vor- 
überlegungen skizzierten und grundsätzlich unterschiedlichen Ansätze (s. Kapitel 6.3)  
miteinander zu verbinden.  
Daher wird empfohlen, im gesamten Stadtgebiet, einheitliche Erreichbarkeitsstandards 
anzusetzen, die die 
verkehrsmittelabhängige  Entfernungsakzeptanz der Bevölkerung  
ebenso berücksichtigen wie wirtschaftliche Gesichtspunkte  beim Betrieb von Mobilstati- 
onen mit unterschiedlicher Ausstattung bei den Mobilitätsangeboten (s. Kapitel 5). 
Erschließungsgrundsatz 2: Entsprechend ihrer unterschiedlichen Ausstattung gelten 
unterschiedliche maximale Zugangszeiten  für die Stationsklassen S und M. Diese Er- 
reichbarkeitsstandards gelten einheitlich im gesamten Stadtgebiet unabhängig von 
der Lage der Mobilstation.  
Die genannten Erschließungsgrundsätze wurden vom Wi ssenschaftlichen Beirat für 
den Masterplan Mobilität Münster 2035+ bestätigt. 
 
5 [Stadt Münster 2015]: 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster (2015), S. 87: „Zusammenhängende Siedlungs- 
bereiche mit mehr als 300 Einwohnern sollen in einem 300 bis 500 m Haltestelleneinzugsradius erschlos-
sen werden.“

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6.4.2  Orientierungswerte für Einzugsbereiche von Mobilstationen 
In Anlehnung an die im Nahverkehrsplan festgelegten Einzugsradien für ÖPNV-Halte- 
stellen 5 und unter Berücksichtigung der in der Stadt Wien geltenden Abstandsemp- 
fehlungen für Mobilstationen (s. Kapitel 6.1) werden folgende Orientierungswerte als 
maximalen Zugangszeiten empfohlen: 
Mobilstation der Stationsklasse S (Basis-Mobilstation):   
Die S-Mobilstation ist von jedem Punkt der erschlossenen Siedlungsflächen  
fußläufig in höchstens acht Minuten 6  (500 m Luftlinie)  erreichbar.  
 
Mobilstation der Stationsklasse M:  
Die M-Mobilstation ist von jedem Punkt dieser Siedlungsflächen fußläufig in höchs- 
tens fünfzehn Minuten 6   (1.000 m Luftlinie)  und mit dem Fahrrad in höchstens sie- 
ben Minuten 7 (1.000 m Luftlinie)  erreichbar. 
Mobilstationen der Stationsklasse L übernehmen vor allem Vernetzungsaufgaben im 
Verkehrssystem, die Erschließungsfunktion und damit die Erreichbarkeit zu Fuß oder 
mit dem Fahrrad ist nachrangig. Daher werden für die Stationsklasse L keine maxima- 
len Zugangszeiten empfohlen. Sie erfüllen die Funktion von übergeordneten Knoten 
im Mobilstationsnetz; ihre Anzahl und Lage ergibt sich aus der Netzgestaltung und 
der örtlichen Situation. Für die von L-Mobilstationen obligatorisch ebenfalls über- 
nommenen Funktionen der Stationsklassen M und S gel ten jedoch weiterhin die o. g. 
Orientierungswerte für die maximalen Zugangszeiten.  
6.4.3  Verknüpfung von Mobilstationen mit ÖPNV-Haltestellen 
Der ÖPNV ist das „Rückgrat“ der multimodalen Mobilität. Ein grundlegender Ansatz 
bei der Ermittlung von geeigneten Mobilstationsstandorten war daher die Überle- 
gung, Mobilstationen nach Möglichkeit immer mit dem ÖPNV zu verknüpfen und da- 
her an oder im unmittelbaren Umfeld von bestehenden oder geplanten ÖPNV-Halte- 
stellen – darunter sind auch Bahnhöfe im Stadtgebiet zu verstehen – zu errichten.  
Entsprechend der Ausstattungsmerkmale der zukünftigen Mobilstationen gilt daher: 
Mobilstation der Stationsklasse S (Basis-Mobilstation):   
Die Ausstattung mit einer ÖPNV-Haltestellen  ist der Regelfall .  
Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, z. B. in städtebaulichen Entwicklungsquar- 
tieren ohne existierende ÖV-Haltestelle. 
 
 
6 mittlere Gehgeschwindigkeit: 5 km/h, Umwegefaktor: 1,3 
7 mittlere Fahrradgeschwindigkeit: 12 km/h, Umwegefaktor: 1,3

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Mobilstation der Stationsklassen L und M:   
Die Ausstattung mit einer ÖPNV-Haltestellen  ist obligatorisch . 
Im Rahmen der Nutzwertanalyse (Schritt 3) und des Bewertungsverfahrens (Schritt 5) 
wurden daher ausschließlich bestehende oder geplante ÖPNV-Haltestellen im Stadt- 
gebiet als potenzielle Standorte für Mobilstationen betrachtet (s. Kapitel 6.5). 
6.5  Nutzwertanalyse der ÖPNV-Haltestellen im Stadtgebiet Münster 
6.5.1  Ansatz und Funktion der Nutzwertanalyse 
Die Nutzwertanalyse ist ein Verfahren zur Eingrenzung bzw. zur Auswahl von Alterna- 
tiven bei mehreren Zielgrößen und zur systematischen Entscheidungsfindung. Hier- 
bei werden geeignete, voneinander unabhängige quant itative und gegebenenfalls 
auch qualitative Bewertungskriterien verwendet, die den Nutzen und den Aufwand 
der betrachteten Alternativen beschreiben. Im vorliegenden Konzept ist die Nutz- 
wertanalyse aller vorhandenen ÖPNV-Haltestellen im Stadtgebiet ein maßgeblicher 
Indikator bei der Standortermittlung von Mobilstationen.  
 
Die Nutzwertanalyse fokussiert hierbei auf den 
„Nutzen“ der ÖPNV-Haltestellen , der sich 
aus den zukünftigen Nachfragepotenzialen  und aus den vorhandenen bzw. geplan- 
ten Mobilitätsangeboten im Einzugsbereich  der Haltestellen ergibt. 
Mittels definierter Bewertungskriterien für die Standortbewertung (s. Kapitel 6.5.2) er- 
folgt eine einheitliche und transparente Erfassung des „Nutzens“. Gewichtet sind die 
einzelnen Bewertungskriterien entsprechend ihres geschätzten Beitrags zum Nutzen.  
Allen Bewertungskriterien ist eine eigene Intervallskala mit Werteintervallen zugeordnet, 
wobei jedes Werteintervall einer bestimmten Nutzwertpunktzahl entspricht, die zugleich 
das Gewicht des Bewertungskriteriums widerspiegelt. Die ermittelten Werte für die 
Nachfragepotenziale und Mobilitätsangebote im Einzugsbereich einer betrachteten 
ÖPNV-Haltestelle lassen sich den Werteintervallen zuordnen und die jeweiligen Nutz- 
wertpunkte ermitteln. Die Summe der Nutzwertpunkte über alle Bewertungskriterien 
ergibt die Gesamtnutzwertpunkte einer ÖPNV-Haltestelle. Anhand dieser Werte lassen 
sich benachbarte ÖPNV-Haltestellen im Hinblick auf die Erschließungswirkung, auf Po- 
tenziale und Mobilitätsangebote in ihrem Einzugsbereich miteinander vergleichen und 
die Ergebnisse bei der Standortermittlung für Mobilstationen berücksichtigen. 
6.5.2  Bewertungskriterien für die Standortbewertung 
Für die Nutzwertanalyse von ÖPNV-Haltestellen wurden insgesamt 16 Bewertungskrite- 
rien definiert (s. Tabelle 4), darunter alle verkehrsrelevanten Raumstrukturgrößen. Die 
entsprechenden Daten zu den Bewertungskriterien wurden stadtweit erfasst und in ei-

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nem Verkehrsmodell entweder Flächenobjekten (z. B. Verkehrszellen bei Daten zu Ein- 
wohnern oder Beschäftigten) oder Punktobjekten (z. B. Schulstandorten bei Schülerda- 
ten oder Standorte von Mobilitätsangeboten) zugeordnet. Mittels Verschneidung von 
definierten Einzugsbereichen um die ÖPNV-Haltestellen mit den Flächenobjekten (ggf. 
anteilig über Hilfsgrößen 8) oder den Punktobjekten (standortscharf) wurden die Werte 
bzw. die Nutzwertpunkte je Bewertungskriterium ermittelt. Der Radius der Einzugsbe- 
reiche für die Verschneidung orientiert sich dabei an den empfohlenen Einzugsradien 
für Mobilstationen der Stationsklassen M und S (d. h. 1.000 m oder 500 m). 
Die Abschätzung der Nachfragepotenziale erfolgte soweit wie möglich auf Basis von 
Prognosedaten für das Jahr 2035 aus dem für den „Masterplan Mobilität Münster 
2035+“ entwickelten Trendszenario (betrifft: Einwohner, Beschäftigte am Arbeitsplatz, 
Schüler an weiterführenden Schulen, Studierende am Studienplatz und intermodale 
Schnittpunkte). Wo dies nicht möglich war, wurden Daten für den Status quo genutzt 
(z. B. Anzahl der Ein-/ Aussteiger an Haltestellen).  
Bezüglich der Daten zu Mobilitätsangeboten wurden sowohl bestehende als auch zu- 
künftig geplante Angebote und Standorte berücksichtigt. 
Die nachfolgende Tabelle 4 gibt einen Überblick zu den Bewertungskriterien der 
Nutzwertanalyse, dem Datenstand bzw. Zeithorizont der Daten, der Relevanz für die 
Einzugsbereiche von Mobilstationen der Stationsklassen M und S sowie zu den jewei- 
ligen Gewichtsanteilen bei der Nutzwertberechnung. Die ausgewiesene Gewichtung 
entspricht dabei der jeweils maximal erreichbaren Punktzahl für das betreffende Be- 
wertungskriterium. 
 
  
 
8 z. B. näherungsweise gewichtete, kleinräumige Verteilung von Einwohner und Beschäftigten innerhalb 
von Verkehrszellen über Hektarpixeldaten

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Bewertungskriterium 
Daten- 
stand / 
Prognose- 
horizont 
Radius des Einzugsbereichs  
und Gewichtung  
1.000 m 1  500 m 2  
Bewertungskriterien der Nachfragepotenziale (60 %)      
Einwohner 2035 x 10 %  x 15 %  
Beschäftigte 2035 x 5 %  x 10 %  
Schüler an weiterführenden Schulen 2035 x 5 %  x 5 %  
Studierende in Hochschuleinrichtungen 2035 x 5 %  x 5 %  
Kunden/Tag im großflächigen Einzelhandel  2035 x 5 %  x 5 %  
ÖPNV-Ein- und Aussteiger/Tag  2017 x  10 %  x  10 %  
Personenwege/Tag an intermodalen Schnittpunkten 3 2035 x 10 %  − − 
Städtische Nahversorgungszentren 4 2022 x 10 %  x 10 %  
Bewertungskriterien für Mobilitätsangebote (40 %)      
Anzahl Abfahrten/Tag – Bus  2022 x 6 %  x 6 %  
Anzahl Abfahrten/Tag – Bahn 2022 x 6 %  x 6 %  
Anbindung an das MIV-Straßennetz 5 2022 x 6 %  x 6 %  
Anbindung an das Radwegenetz 6 2022+  x 6 %  x 6 %  
Anzahl der P+R-Anlagen 2022 x 4 %  x 4 %  
Anzahl der B+R-Anlagen 2022 x 4 %  x 4 %  
Anzahl der Carsharing-Stationen 7 2021+  x 4 %  x 4 %  
Anzahl der E-Ladestationen 8 2021+  x 4 %  x 4 %  
1 Einzugsbereich von M-Mobilstationen 
2  Einzugsbereich von S-Mobilstationen 
3 Summe der Personenwege/Tag an intermodalen Schnitt punkten (MIV/ÖPNV bzw. Fahrrad/ÖPNV) in 
maximal 100 m Entfernung zur ÖPNV-Haltestelle 
4 gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster – Fortschreibung 2018 
5 nach Straßenkategorie 
6 nach Netzkategorien gemäß Fahrradnetz 2.0 
7 Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Vergabe von stationsbasierten Carsha- 
ring-Stellplätzen (V/0341/2021 – Anlage 1) 
8 Elektro-Ladesäulenkonzept Münster 2021 zur Förderung der Elektromobilität (V/0312/2021)  
Tabelle 4: Bewertungskriterien bei der Nutzwertanalyse von ÖPNV-Haltestellen 
6.6   Bevorzugte Mobilstationsstandorte 
Seitens der Kommunalpolitik und sonstiger Institutionen in Münster, z. B. des Zweckver- 
bands Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der zuständigen Fachbereiche in der 
Stadtverwaltung, wurden folgende konkrete Standortvorschläge für Mobilstationen ge- 
macht, die nach Möglichkeit und bevorzugt bei der Standortauswahl zu berücksichti- 
gen waren, sofern keine wichtigen Gründe dagegensprachen (s. Tabelle 5).  Sofern es

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sich nicht bereits um ÖPNV-Haltestellen (auch Bahnhöfe) handelte, wurden den Stand- 
ortvorschlägen geeignete ÖPNV-Haltestellen zugeordnet (Schritt 4). 
 
Standortvorschlag Kommunal- 
politik & 
sonstige  
Institutionen  
NWL Stadtver- 
waltung 
Münster 
Albachten Bahnhof (P+R) x x  
Albachten (weiterer Standort neben Bf.) x   
Albersloher Weg (zw. Albersloh + Angelmodde) x   
Albersloher Weg / Gremmendorfer Weg / York-Quartier x   
Altstadt / Bült  x x 
Amelsbüren Bahnhof x x x 
Amelsbürener Str. / Meesenstiege x   
Angelmodde Bahnhof WLE x x x 
Egbert-Snoek-Str. / Marktkauf Gremmendorf x   
Eisenbahnstraße   x 
Feuerwache III / Merkureck x   
Freckenhorster Str. / Telgter Str. x   
Gremmendorf Bahnhof WLE x x x 
Grevener Str. / Kanalstraße x   
Häger Bahnhof x x x 
Halle Münsterland Bahnhof WLE  x x x 
Hallenbad Ost x   
Hammer Straße (zw. F.-Ebert-Straße + Metzer Straße) x   
Handorf Mitte  x  
Hauptbahnhof x x x 
Hiltrup Bahnhof x x x 
Plangebiet Hiltrup-Osttor: 3 Mobilstationsstandorte   x 
Junker-Jörg-Platz / Am Schütthook x   
Kanonierplatz (Dreieck)  x  
Landgericht   x 
Loddenheide Bahnhof WLE x x x 
Ludgeriplatz   x 
Plangebiet Münster Modell Quartier 1:  
3 Mobilstationsstandorte 
  x 
Plangebiet Münster Modell Quartier 2:  
2 Mobilstationsstandorte 
  x 
Münster-Mecklenbeck Bahnhof  x x 
Neutor x  x 
Nördl. Münsterstraße, Höhe Bäckerei Frede x   
Osttor / Albersloher Weg x   
Plangebiet/Konversionsfläche  
Oxford-Quartier: 3 Mobilstationsstandorte 
x  x 
P+R Albersloher Weg / Nieberdingstraße x x x 
P+R Coesfelder Kreuz x x x

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Standortvorschlag Kommunal- 
politik & 
sonstige  
Institutionen  
NWL Stadtver- 
waltung 
Münster 
P+R Kappenberger Damm / Hansa-Business-Park x  x 
P+R Preußenstadion x x x 
P+R Weseler Straße x x x 
Pommernstr. / Ostpreußenstr. / Otto-Hersing-Weg x   
Roxel Bahnhof x x  
Schlossplatz   x 
Sprakel Bahnhof  x x 
Sprakel, Neue Feuerwehr x   
Steinfurter Straße / Abzweig Wilkinghege x x x 
Steinfurter Straße, Bereich Leoland x   
Warendorfer Str. / Mondstraße x   
Wolbeck Bahnhof WLE x x x 
Wolbecker Str. / Münsterstraße x   
Plangebiet/Konversionsfläche  
York-Quartier: 4 Mobilstationsstandorte 
  x 
Zentrum Nord Bahnhof  x x 
Tabelle 5: Vorschläge zu bevorzugten Mobilstationsstandorten 
Neben den o. g. Vorschlägen zu bevorzugten Mobilstationsstandorten sind auch alle 
bisherigen Mobilstationen weiterhin im Standortkonzept zu berücksichtigen. 
6.7  Standortbewertungs- und -auswahlverfahren für Mobilstationen 
6.7.1  Ansatz und Funktion des Bewertungsverfahrens 
Für die Auswahl von geeigneten Mobilstationsstandorten wurde ein Bewertungsver- 
fahren entwickelt, das die Erschließungsgrundsätze (Schritt 2, s. Kapitel 6.4) mit den 
Ergebnissen der Nutzwertanalyse (Schritt 3, s. Kapitel 6.5) in einer Abfolge von Bedin- 
gungen (Auswahlkriterien), die ÖPNV-Haltestellen erfüllen müssen, um als Standort 
für eine Mobilstation in Betracht zu kommen, miteinander verknüpft. Die als bevor- 
zugt gekennzeichneten Standorte für Mobilstationen (Schritt 4, s. Kapitel 6.6) erhalten 
hierbei nach Möglichkeit Priorität. 
Es wird unterschieden nach 
notwendigen Bedingungen  (= zwingend zu erfüllen  
 „und“-Verknüpfung) und hinreichenden Bedingungen  (= alternativ zu anderen Be- 
dingungen zu erfüllen  „oder“-Verknüpfung) für die Standortauswahl.  
Ziel des Bewertungsverfahrens ist es, aus der Vielzahl der ÖPNV-Haltestellen im 
Stadtgebiet Münster diejenigen zu ermitteln, die sich am besten als Standorte für Mo- 
bilstationen eignen. Kommen zwei oder mehr ÖPNV-Haltestellen in einem Stadtquar- 
tier als Standorte in Betracht, wurde der Standort ausgewählt, der die meisten Bedin- 
gungen am besten erfüllt.

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Die schrittweise Eingrenzung und Auswahl der Standorte erfolgte nach einem „Top-
Down-Ansatz“, weil höherrangige Mobilstationen immer auch Funktionen der nachran- 
gigen Mobilstationen übernehmen, d. h. eine L-Mobilstation ist zugleich auch eine M- 
und eine S-Mobilstation, eine M-Mobilstation ist immer auch eine S-Mobilstation. Daher 
wurden zunächst die Standorte für Mobilstationen der Stationsklasse L ermittelt, gefolgt 
von den Standorten für Mobilstationen der Stationsklasse M und für die verbleibenden 
Lücken schließlich die Standorte für Basis-Mobilstationen der Stationsklasse S.   
6.7.2  Auswahlkriterien für Mobilstationsstandorte der Stationsklasse L 
Kennzeichen von Mobilstationen der Stationsklasse L: 
 übernehmen Vernetzungsfunktion im multimodalen Verkehrssystem 
 wenige ausgewählte Standorte 
 wichtig für die Stadt-Umland-Mobilität 
 
Notwendige und hinreichende Bedingungen für die Auswahl: 
 Erschließung von aufkommensstarken intermodalen Schnittpunkten (Merk- 
malsausprägung entspricht mindestens dem Intervall 2 = 20.000 Personen- 
wege/Tag) 
UND 
 ÖPNV-Erschließung: mindestens zwei Buslinien mit unterschiedlichen Linienzielen 
und mindestens 6 Abfahrten/h und Richtung 
ODER 
 Bahnhof/SPNV-Haltepunkt im Stadtgebiet 
ODER 
 Standort einer P+R-Anlage im Stadtgebiet  
6.7.3  Auswahlkriterien für Mobilstationsstandorte der Stationsklasse M 
Kennzeichen von Mobilstationen der Stationsklasse M: 
 übernehmen Vernetzungs- und Erschließungsfunktionen 
 ergänzen das Netz aus Mobilstationen der Stationsklasse L 
 bieten gegenüber Mobilstationen der Stationsklasse S ein erweitertes Mobilitäts- 
und Serviceangebot (ggf. P+R-Anlage, Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge) 
 benötigen für das erweiterte Mobilitäts- und Serviceangebot ein Mindestnachfra- 
gepotenzial im Einzugsbereich der Station

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Notwendige und hinreichende Bedingungen für die Auswahl: 
 Bahnhof/SPNV-Haltepunkt im Stadtgebiet 
ODER  
 Mindestnachfragepotenzial in Anlehnung an den Erschließungsgrundsatz 1 (s. 
Kapitel 6.4.1): Gesamtpotenzial von mindestens 800 Personen im Einzugsbe- 
reich (Einwohner, Beschäftigte, regelmäßige Besucher) auf einer zusammen- 
hängenden Siedlungsflächen 
UND 
 maximale Nutzwertpunktzahl (einschl. Personenwege an intermodalen 
Schnittpunkten) bei mehreren in Frage kommenden Sta ndorten    
UND 
 Gewährleistung der Erreichbarkeit (s. Kapitel 6.4.2), d. h. maximaler Luftlinien- 
abstand zwischen zwei M-Mobilstationen = ca. 2.000 m als Orientierungswert 
(bei Einzugsradius = 1.000 m bzw. 15 min Gehzeit)   
6.7.4  Auswahlkriterien für Mobilstationsstandorte der Stationsklasse S 
Kennzeichen von Mobilstationen der Stationsklasse S: 
 bieten ein Basis-Mobilitätsangebot 
 ergänzen das Netz aus Mobilstationen der Stationsklasse L und M mit dem Ziel 
einer möglichst flächendeckenden Erschließung des Stadtgebiets 
 berücksichtigen das Mindestnachfragepotenzial gemäß Erschließungsgrundsatz 1 
 
Notwendige und hinreichende Bedingungen für die Auswahl: 
 Mindestnachfragepotenzial in Anlehnung an den Erschließungsgrundsatz 1  
(s. Kapitel 6.4.1): Gesamtpotenzial von mindestens 200 Personen im Einzugs- 
bereich (Einwohner, Beschäftigte, regelmäßige Besucher) auf einer zusam- 
menhängenden Siedlungsflächen 
UND 
 Gewährleistung der Erreichbarkeit (s. Kapitel 6.4.2), d. h. maximaler Luftlinien- 
abstand zwischen zwei S-Mobilstationen = ca. 1.000 m als Orientierungswert 
(bei Einzugsradius = 500 m bzw. 8 min Gehzeit)  
UND 
 in der Regel in Verbindung mit ÖPNV-Haltestelle 
ODER

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 bevorzugter Mobilstationsstandort (gem. Kapitel 6.6, soweit nicht bereits über 
L- und M-Mobilstationen abgedeckt) 
ODER 
 ÖPNV-Haltestelle mit optimaler Flächenerschließung (Minimierung der über- 
lappenden Einzugsbereiche mit benachbarten S-Mobilstationen)  
ODER 
  möglichst hohe Nutzwertpunktzahl 
6.8  Qualitative Bewertung  
Im Rahmen der qualitativen Bewertung (Schritt 6) prüfte die Stadtverwaltung Münster die 
aus dem Bewertungsverfahren hervorgegangenen Standortvorschläge für Mobilstatio- 
nen (Schritt 5, s. Kapitel 6.7) mit ihrer fachplanerischen Expertise und Ortskenntnis. 
Bewertungsaspekte hierbei waren:  
 langfristige Planungen zu neuen oder veränderten ÖPNV-Haltestellen und Bahn- 
höfen 
 Integration der Mobilstationsstandorte in das bestehende und zukünftige (soweit 
bereits bekannt) ÖPNV-Liniennetz   
 Platzverhältnisse mittels Luftbildanalyse zu vorhandenen Freiflächen  
 Kenntnisse zu sonstige geplante Maßnahmen mit Bezug zu Mobilstationen 
Die physische und rechtliche Flächenverfügbarkeit für die vorgeschlagenen Stations- 
standorte war nicht Gegenstand der qualitativen Prüfung und Bewertung und ist da- 
her zunächst noch kein Ausschlusskriterium für die Ermittlung optimaler Standorte 
auf konzeptioneller Ebene. Gleichwohl ist die Flächenverfügbarkeit eine wichtige Vo- 
raussetzung für die spätere Umsetzung der Standorte. 
Im Ergebnis der qualitativen Bewertung erwiesen sich teilweise andere ÖPNV-Halte- 
stellen als Standorte für Mobilstationen der Stationsklassen L und M geeigneter als 
jene Standorte, die sich aus der strikten Anwendung der Auswahlkriterien ergeben 
hatten. Die betroffenen Standorte bzw. ÖPNV-Haltestellen sowie die Begründung für 
die jeweilige Anpassung sind in den finalen Standortvorschlägen in Kapitel 7 doku- 
mentiert.

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7 Standortvorschläge für Mobilstationen  
7.1  Übersicht 
Zur flächendeckende Erschließung des Stadtgebiets von Münster mit Mobilstationen 
unter Berücksichtigung der Erschließungsgrundsätze (s. Kapitel 6.4) werden insge- 
samt 146 Mobilstationsstandorte vorgeschlagen. Die Standorte verteilen sich auf drei 
Stationsklassen (L, M, S). Zu berücksichtigten ist, dass L-Mobilstationen für ihren 
Standort auch Funktionen von M- und S-Mobilstationen übernehmen. Es wird daher 
nur eine Mobilstation benötigt, die die Funktionalität und Ausstattung von L-, M- und 
S-Stationen integriert. Gleiches gilt für M-Stationen, die an ihrem Standort immer 
auch die Funktion von S-Stationen übernehmen. 
Darüber hinaus erfolgte für Mobilstationen der Stationsklasse M eine Differenzierung 
nach M1 und M2 und für Mobilstationen der Stationsklasse S nach S1 und S2: 
 Die Standorte von M1- bzw. S1-Mobilstationen  sind mindestens erforderlich, um 
die Erschließungsgrundsätze 1 (Mindesterschließungspotenzial) und 2 (maximale 
Zugangszeiten zu Mobilstationen der Stationsklassen S und M) erfüllen zu können. 
 Die Einzugsbereiche von M2- bzw. S2-Mobilstationen  erschließen Siedlungsflä- 
chen, die nicht mehr durch die Einzugsbereiche der benachbarten M1- bzw. S1-
Mobilstationen abgedeckt sind, z. B. Zwischenbereiche zwischen Einzugsberei- 
chen oder Stadtrandbereichen. Das durch die M2- bzw. S2-Mobilstation zusätzlich 
erschlossene Nachfragepotenzial ist zwar immer größer als die erforderlichen 
Mindestwerte (≥ 800 Personen bei M-Mobilstationen, ≥ 200 Personen bei S-Mo- 
bilstationen). Allerdings überlappen sich die Einzugsbereiche von M2- bzw. S2-
Mobilstationen stark mit denen von benachbarten M1- bzw. S1-Mobilstation und 
die Standorte der M2- bzw. S2-Mobilstationen liegen jeweils bereits im 1.000-m- 
bzw. im 500-m-Einzugsbereich einer benachbarten M1- bzw. S1-Mobilstation. 
Die Differenzierung nach M1/M2 bzw. S1/S2 kann daher auch zur Priorisierung im Rah- 
men der Umsetzung des Mobilstationskonzepts verwendet werden (s. Kapitel 7.5). 
Tabelle 6 zeigt die Anzahl der vorgeschlagenen Mobilstationsstandorte je Stationsklasse. 
 
Stationsklasse  
Anzahl der Standorte maßgebende Funktion ergänzende Funktion 
L  M1, S1 11 
M1 (zusätzl. zu L) S1 26 
M2  S1 14 
S1 (zusätzl. zu M1/2 und L)  71 
S2  24 
Summe  146 
Tabelle 6: Übersicht zur Anzahl der Mobilstationsstandorte nach Stationsklassen

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7.2  Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse L 
Für das Stadtgebiet Münster werden elf Mobilstationen der Stationsklasse L vorge- 
schlagen (s. Tabelle 7 und Abbildung 5).  
 
Nr. Bezeichnung (ÖPNV-Haltestelle) Nr. Bezeichnung (ÖPNV-Haltestelle) 
101  Hauptbahnhof 107 P+R Nieberdingstraße 
102  Institut der Feuerwehr 108 P+R Preußenstadion 
103  Kanalstraße/Lublinring (NEU)* 109 P+R Weseler Straß e 
104  Neutor 110 Steinfurter Straße / Abzweig Wilkinghege  
(Plangebiet MMQ1-Mobilstation 1) 
105  Niedersachsenring/Bohlweg (NEU)* 111 Hiltrup Bahnho f (SPNV) 
106  P+R Coesfelder Kreuz   
* vorbehaltlich einer Realisierung 
Tabelle 7: Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse L 
Zwei der Standorte für L-Mobilstationen liegen innenstadtnah innerhalb des soge- 
nannten „Tangenten-Rings“ (Hauptbahnhof und Neutor), die anderen Standorte be- 
finden sich entweder unmittelbar am „Tangenten-Ring“ , wie an der bestehenden 
Haltestelle P+R Coesfelder Kreuz und den geplante Haltestellen Niedersachsen- 
ring/Bohlweg (NEU) und Kanalstraße/Lublinring (NEU), oder sie liegen an den äuße- 
ren Abschnitten der großen, radial auf das Zentrum zulaufenden Straßenachsen. Die 
Standorte sind deckungsgleich mit wichtigen P+R-Anlagen im Stadtgebiet. 
Unter den Standorten für L-Mobilstationen befindet sich mit dem Hauptbahnhof aktuell 
nur ein Bahnhof im Stadtgebiet. Perspektivisch könnte am Standort Niedersachsenring/ 
Bohlweg sowie im Umfeld des Preußenstadions SPNV-Ha ltepunkte entstehen, weshalb 
dort ebenfalls L-Mobilstationen vorgesehen wurden. Alle übrigen bestehenden oder 
geplanten SPNV-Haltepunkte erfüllen nach derzeitigem Stand nicht die an L-Stationen 
gestellten Auswahlkriterien (s. Kapitel 6.7.2); an diesen Standorten ist jedoch in jedem 
Fall eine Mobilstation der Klasse M vorgesehen. Sofern sich die jeweiligen Bedingun- 
gen an bzw. im Umfeld der SPNV-Haltepunkte ändern, ist eine Höherstufung in die 
nächsthöhere Mobilstationsklasse aber jederzeit möglich. 
Die folgende Gegenüberstellung zeigt für die zukünftigen Standorte von L-Mobilstatio- 
nen die ursprüngliche Einstufung von Mobilstationsstandorten im Standortbewer- 
tungs- und -auswahlverfahren (Schritt 5) sowie die Anpassung im Ergebnis der quali- 
tativen Bewertung (Schritt 6).

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Ergebnis des Bewertungsverfahren (Schritt 5): 
ÖPNV-Haltestelle als potenzielle L-Mobilstation  
Ergebnis der qualitativen Bewertung (Schritt 6): 
ersetzt durch L-Mobilstation an ÖPNV-Haltestelle 
Hansa-Berufskolleg 

 S1-Mobilstation statt L-Mobilstation  
Institut der Feuerwehr 
Grund: günstigere Platzverhältnisse 
Hohenzollernring 

 keine Berücksichtigung als Mobilstation  
Niedersachsenring/ Bohlweg (NEU) 
Grund: eventuell perspektivisch auch SPNV-Halt 
mit Bushaltestelle, günstigere Platzverhältnisse 
(vorbehaltlich der Realisierung) 
Hohenzollernring, Pumpenhaus / Lublinring 

 keine Berücksichtigung als Mobilstation 
Kanalstraße/Lublinring (NEU)  
Grund: mögliche neue Bushaltestelle, günsti- 
gere Platzverhältnisse (vorbehaltlich der Reali- 
sierung) 
Kolde-Ring / LVM 

 M1-Mobilstation statt L-Mobilstation  
entfällt ersatzlos als L-Mobilstation 
Grund: Platzverhältnisse schwierig 
Loddenheide Bahnhof WLE 

 M1-Mobilstation statt L-Mobilstation  
P+R Nieberdingstraße (Albersloher Weg) 
Grund: bessere Platzverhältnisse 
Ludgeriplatz 

 M1-Mobilstation statt L-Mobilstation  
P+R Weseler Straße  
Grund: günstigere Platzverhältnisse, wichtiger  
intermodaler Schnittpunkt 
Metzer Straße 

 keine Berücksichtigung als Mobilstation  
P+R Preußenstadion 
Grund: eventuell perspektivisch auch SPNV-Halt 
mit Bushaltestelle, günstigere Platzverhältnisse 
(vorbehaltlich der Realisierung) 
Orléans-Ring 

 S1-Mobilstation statt L-Mobilstation  
Steinfurter Straße / Abzweig Wilkinghege 
Grund: günstigere Platzverhältnisse, Wohnbau- 
entwicklung geplant 
Tabelle 8: Standortvorschläge für L-Mobilstationen – Einstufung von Mobilstationsstandorten 
im Standortbewertungs- und -auswahlverfahren (Schritt 5) sowie Anpassung im 
Ergebnis der qualitativen Bewertung (Schritt 6)

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Abbildung 5: Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse L

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 40/72  
 
7.3  Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse M 
Für das Stadtgebiet Münster werden insgesamt 51 Mobilstationen mit Funktion und 
Ausstattung der Stationsklasse M vorgeschlagen, wovon 11 Standorte bereits über  
L-Mobilstationen abgedeckt sind. Von den verbleibenden 40 Standorten für M-Mobil- 
station sind 26 Standorte als M1-Mobilstationen (mindestens erforderlich) und 
14 Standorte als M2-Mobilstationen (ergänzend) ausgewiesen (s. Tabelle 9).  
 
Nr. Bezeichnung (ÖPNV-Haltestelle) Nr. Bezeichnung (ÖPNV-Haltestelle) 
M1-Mobilstationen M1-Mobilstationen (Fortsetzung) 
201  Abzweig Angelmodde 231  Münster Mecklenbeck Bahnhof (SPNV)  
202  Abzweig Hiltrup 233  Roxel Bahnhof (SPNV) 
203  Albachten Bahnhof (SPNV) 237  Sprakel Bahnhof (SPNV) 
205  Amelsbüren Bahnhof (SPNV) 238  St.-Michael-Kirche 
208  Bahnhof Angelmodde WLE 240  Zentrum-Nord Bahnhof (SPNV) 
209  Bahnhof Gremmendorf WLE M2-Mobilstationen  
210  Bahnhof Halle Münsterland WLE  204  Altenroxel Friedhof  
211  Bahnhof Loddenheide WLE 206  An den Loddenbüschen 
212  Bahnhof Wolbeck WLE 207  An der Hansalinie 
216  Erikaweg / WDR 213  Davertstraße 
217  Häger Bahnhof (SPNV) 214  Dorbaum 
218  Hermann-Hesse-Straße 215  Dülmener Straße 
219  Idenbrockplatz 224  Kriegerweg 
220  Kappenberger Damm / Hansa-Business-Park  228  Merkureck 
221  Kirschgarten 230  Mühlenhof 
222  Königsberger Straße 232  Oxford-Mobilstation 1 /  
Gievenbeck Kaserne 
223  Kolde-Ring / LVM 234  Roxel Mitte 
225  Langestraße 235  Salzmannstraße 
226  Loddenweg / Plangebiet Hiltrup-Osttor-
Mobilstation 1 
236 
 Schornheide 
227  Ludgeriplatz 239  St. Mauritz 
229  Meßkamp   
Tabelle 9: Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse M (ohne Standorte der L-
Mobilstationen) 
Die folgenden Gegenüberstellungen zeigt für die zukünftigen Standorte von M1- bzw. 
M2-Mobilstationen die ursprüngliche Einstufung von Mobilstationsstandorten im 
Standortbewertungs- und -auswahlverfahren (Schritt 5) sowie die Anpassungen im 
Ergebnis der qualitativen Bewertung (Schritt 6).

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 41/72  
 
Ergebnis des Bewertungsverfahren (Schritt 5): 
ÖPNV-Haltestelle als potenzielle M1-Mobilstation  
Ergebnis der qualitativen Bewertung (Schritt 6): 
ersetzt durch M1-Mobilstation an ÖPNV-Haltestelle 
Am Blaukreuzwäldchen  
 S1-Mobilstation statt M1-Mobilstation 
 
Abzweig Hiltrup 
Grund: günstigere Platzverhältnisse, zentrale Lage  
 im Vergleich zur ÖPNV-Haltestelle Am Blau- 
kreuzwäldchen aber deutlich geringere Nutzwert- 
punktzahl und Personenzahl im Einzugsbereich so- 
wie Verschlechterung der Flächenabdeckung, da- 
her Am Blaukreuzwäldchen als S1 beibehalten 
Krögerweg  
 keine Berücksichtigung als Mobilstation 
entfällt ersatzlos 
Grund: Siedlungsflächenabdeckung infolge gro- 
ßer Überlappungen mit den Einzugsbereichen 
benachbarter M1-Mobilstationen gewährleistet, 
weitere lokale Mobilstationen im York-Quartier 
geplant 
Ahausweg  
 keine Berücksichtigung als Mobilstation 
St.-Michael-Kirche  
Grund: günstigere Platzverhältnisse, zentrale Lage 
 im Vergleich zur ÖPNV-Haltestelle Ahausweg et- 
was geringere Nutzwertpunktzahl bei deutlich höhe- 
rer Personenzahl im EZB, keine wesentliche Ver- 
schlechterung der Flächenabdeckung 
Lerschmehr   
 S1-Mobilstation statt M1-Mobilstation 
 
Wolbecker Windmühle 
(ohne Stationsklasse)  
 
Abzweig Angelmodde  (bei Verlegung der 
Haltestelle zum Straßenknoten Münsterstraße 
(L 585) / Freckenhorster Straße (L 793)) 
Grund: günstigere Platzverhältnisse und ge- 
plante P+R-Anlage 
 im Vergleich zu den ÖPNV-Haltestelle  
Lerschmehr und Wolbecker Windmühle deut- 
lich geringere Nutzwertpunktzahl und Perso- 
nenzahl im Einzugsbereich, keine wesentliche 
Verschlechterung der Flächenabdeckung 
Kanonierplatz 

 keine Berücksichtigung als Mobilstation  
Neutor (L-Mobilstation),  Meßkamp (M-Mobil- 
station),  Orléans-Ring (S1-Mobilstation) 
Grund: optimalere Flächenerschließung   
 im Vergleich zur ÖPNV-Haltestelle Kano- 
nierplatz höhere Nutzwertpunktzahlen und (in 
der Kombination) optimalere Flächenerschlie- 
ßung  
 
Tabelle 10: Standortvorschläge für M1-Mobilstationen – Einstufung von Mobilstationsstandor- 
ten im Standortbewertungs- und -auswahlverfahren (Schritt 5) sowie Anpassung im 
Ergebnis der qualitativen Bewertung (Schritt 6) 
 
Ergebnis des Bewertungsverfahren (Schritt 5): 
ÖPNV-Haltestelle als potenzielle M2-Mobilstation  
Ergebnis der qualitativen Bewertung (Schritt 6): 
ersetzt durch M2-Mobilstation an ÖPNV-Haltestelle 
Drei Eichen  
 keine Berücksichtigung als Mobilstation 
Dorbaum 
Grund: günstigere Platzverhältnisse 
 im Vergleich zur ÖPNV-Haltestelle Drei Eichen 
etwa gleich hohe Nutzwertpunktzahl bei geringerer 
Personenzahl im Einzugsbereich, keine wesentliche 
Verschlechterung der Flächenabdeckung 
Werneweg  
 keine Berücksichtigung als Mobilstation 
Kriegerweg 
Grund: günstigere Platzverhältnisse 
 im Vergleich zur ÖPNV-Haltestelle Werneweg 
deutlich geringere Nutzwertpunktzahl bei gerin- 
gerer Personenzahl im Einzugsbereich, keine Ver- 
schlechterung der Flächenabdeckung

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Ergebnis des Bewertungsverfahren (Schritt 5): 
ÖPNV-Haltestelle als potenzielle M2-Mobilstation  
Ergebnis der qualitativen Bewertung (Schritt 6): 
ersetzt durch M2-Mobilstation an ÖPNV-Haltestelle 
Zoo / Naturkundemuseum  
 keine Berücksichtigung als Mobilstation 
Mühlenhof 
Grund: im Vergleich zur ÖPNV-Haltestelle Zoo / 
Naturkundemuseum deutlich höhere Nutzwert- 
punktzahl bei höherer Personenzahl im Einzugsbe- 
reich, aber Platzverhältnisse vsl. eingeschränkter, 
sowie Verschlechterung der Flächenabdeckung 
Dieckmannstraße  
 keine Berücksichtigung als Mobilstation 
Gievenbeck Kaserne 
Grund: günstigere Platzverhältnisse  
 im Vergleich zur ÖPNV-Haltestelle Dieckmann- 
straße etwas höhere Nutzwertpunktzahl und 
deutlich größere Personenzahl im Einzugsbe- 
reich, keine wesentliche Verschlechterung der 
Flächenabdeckung 
Tabelle 11: Standortvorschläge für M2-Mobilstationen – Einstufung von Mobilstationsstandor- 
ten im Standortbewertungs- und -auswahlverfahren (Schritt 5) sowie Anpassung im 
Ergebnis der qualitativen Bewertung (Schritt 6) 
Abbildung 6 zeigt die Verteilung der Standorte für Mobilstationen der Stationsklasse 
M zuzüglich der Standorte für Mobilstationen der Stationsklasse L mit integrierter 
Funktionalität und Ausstattung der Stationsklasse M sowie deren räumliche Erschlie- 
ßungswirkung über die 1.000-m-Einzugbereiche.

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Abbildung 6: Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse M (einschließlich Stati- 
onsklasse L mit integrierter M-Funktionalität bzw. -Ausstattung) und räumliche 
Erschließungswirkung

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 44/72  
 
7.4  Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse S 
Für das Stadtgebiet Münster werden insgesamt 146 Mobilstationen mit Funktion und 
Ausstattung der Stationsklasse S vorgeschlagen, wovon 51 Standorte bereits über  
L- und M1/2-Mobilstationen abgedeckt sind. Die verbleibenden 95 Standorten für S-
Mobilstation verteilen sich auf 71 Standorte für S1-Mobilstationen (mindestens erfor- 
derlich) und 24 Standorte für S2-Mobilstationen (ergänzend).  Die Standorte für diese 
zusätzlichen S1-/S2-Mobilstationen sind Anhang 1 zu entnehmen.  
Abbildung 7 zeigt die Verteilung der Standorte für Mobilstationen der Stationsklasse 
S zuzüglich der Standorte für Mobilstationen der Stationsklassen L und M mit inte- 
grierter Funktionalität und Ausstattung der Stationsklasse S sowie deren räumliche 
Erschließungswirkung über die 500-m-Einzugbereiche. 
Als einzigem Standort für eine Mobilstation der Stationsklasse S ordnet das vorlie- 
gende Standortkonzept der Haltestelle Pastorsesch (Grevener Straße) die bestehende 
B+R/P+R-Anlage Grevener Straße / Kanalstraße (Am Kinderbach) zu. Diese liegt derzeit 
zwischen den Haltestellen Pastoresch und der stadtauswärts liegenden Haltestelle Am 
Max-Klemens-Kanal, was mit längeren Zugangswegen (> 300 m) zu den genannten 
Haltestellen verbunden ist. Da es sich anbietet, die zukünftige Mobilstation auf dem 
Areal der B+R/P+R-Anlage zu errichten, sollte bei deren Realisierung nach Möglichkeit 
ein der beiden o. g. Haltestellen auf Höhe der B+R/P+R-Anlage verlegt werden, um 
kürzere Übergangszeiten vom bzw. zum ÖPNV zu gewähr leisten. 
Detailkarten zur Abbildung 7 mit Darstellung der Stationsnummern enthält Anhang 2.

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Abbildung 7: Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse S (einschließlich Stati- 
onsklassen L und M mit integrierter S-Funktionalität bzw. -Ausstattung) und räum- 
liche Erschließungswirkung

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 46/72  
 
7.5  Kriterien für eine zeitliche Priorisierung der Umsetzung 
Aufgrund der großen Zahl der Standorte, der erforderlichen Partner und der Abhän- 
gigkeit zu anderen städtischen Planungen wird die Umsetzung des Mobilstationskon- 
zepts nur schrittweise möglich sein. An einigen Standorten werden sich Mobilstatio- 
nen zudem erst schrittweise zu ihrer abschließenden Größenklasse entwickeln. Be- 
reits jetzt eine Vorgabe zur zeitlichen Reihenfolge der Umsetzung oder zu konkreten 
Zeithorizonten für alle Mobilstationsstandorte vorzunehmen, erscheint daher nicht 
sinnvoll. Vielmehr muss im nächsten Schritt ein konkretes Arbeitsprogramm entwi- 
ckelt und jährlich fortgeschrieben werden. 
Das vorliegende Standortkonzept bietet jedoch eine sehr gute Datengrundlage, um 
die verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen effizient einzusetzen:  
 Die Differenzierung der Stationsklassen M und S in M1/S1 (für das Erreichen der 
Erschließungsgrundsätze mindestens erforderlich) und M2/S2 (für das Erreichen 
der Erschließungsgrundsätze ergänzend möglich) gibt bereits eine erste Orien- 
tierung für eine Priorisierung. 
 Mit den Nutzwertpunkten, die für jeden vorgeschlagenen Mobilstationsstandort 
ermittelt wurden (s. Anhang 4), lässt sich schnell erkennen, welche Wirkung sich 
an den vorgeschlagenen Standorten mit der Errichtung von Mobilstationen je- 
weils erreichen lässt. Vorrangig umsetzen ließen sich beispielweise solche Stand- 
orte, die ein besonders großes Nachfragepotenzial erreichen.  
Auch Hinweise auf sogenannte „Quick-Wins“ lassen sich mit Hilfe der Auswertun- 
gen für die Nutzwertanalyse gut erkennen: als Mobilstation vorgeschlagene 
ÖPNV-Haltestellen, die vor Ort oder in ihrem Einzugsbereich bereits eine relativ 
gute Ausstattung mit Mobilitäts-, Informations- und Serviceangeboten haben und 
die sich mit geringem Aufwand zu einer Mobilstation aufwerten lassen. 
Weitere Kriterien für eine zeitliche Priorisierung der Umsetzung können sein: 
 effiziente Koordinierung der Umsetzung mit anderen Maßnahmen im Straßen- 
raum (z. B. Umbau von Straßen oder Haltestellen) oder im Kontext der Reaktivie- 
rung der WLE-Bahnstrecke Münster – Wendenhorst 
 Verknüpfung mit Pilotprojekten für die geplanten ÖPNV-Hochleistungsachsen  
(z. B. entlang der Weseler oder Steinfurter Straße) 
 konkret aus der Bürgerschaft vor Ort geäußerter Bedarf

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 47/72  
 
8 Bewertung des Standortkonzepts und Ausblick 
Erschließung der Nachfragepotenziale 
Im Rahmen des Standortkonzepts wurden Erschließungsgrundsätze für die Ausstat- 
tung der Stadt Münster mit Mobilstationen formuliert, die bei der Standortauswahl 
konsequent angewendet wurden (s. Kapitel 6.4). Dahinter steht die Idee, Mobilstatio- 
nen als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge und als Angebot der gesellschaftli- 
chen Teilhabe zu betrachten, in dem der Bevölkerung, den Beschäftigten sowie Gäs- 
ten und Besuchern in Münster der Zugang zum multimod alen Mobilitätsangebot so 
leicht wie möglich gemacht wird.  
Inwieweit dieses Ziel bei einer vollständigen Umsetzung des vorliegenden Standort- 
konzept (Anzahl und räumliche Verteilung der Mobilstationen) erreicht wird, zeigt 
eine Auswertung zu den erschlossenen Nachfragepoten zialen im fußläufigen Ein- 
zugsbereich mit 
maximal acht Minuten Zu- bzw. Abgangszeit  (= ca. 500 m Luftlinie) 
in Tabelle 12. 
 
 zukünftig Status quo 
Anzahl Mobilstationen 146 10 
Anteil der erschlossene Nachfragepotenziale 1 im Einzugsbereich  
(max. 8 min Fußweg / 500 m Luftlinie) 
 Einwohner  89 % 4 % 
 Beschäftigte am Arbeitsort 89 % 7 % 
 Schüler an weiterführenden Schulen 82 % 4 % 
 Studierende am Studienort 92 % 1 % 
1 Nachfragepotenziale „zukünftig = Prognose 2035 / Nachfragepotenziale „Status quo“ = Jahr 2020  
Tabelle 12: Vergleich der zukünftig erschlossenen Nachfragepotenziale bei einem vollständig 
umgesetzten Standortkonzept mit der Status-quo-Situation 
Die mit dem Standortkonzept erschlossene Stadtfläche zeigt Abbildung 8.

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Abbildung 8: Erschließungswirkung des Mobilstationskonzepts bei 500-m-Einzugsradius  
Berücksichtigung von Standortvorschlägen 
Von den 47 im Vorfeld eingereichten Standortvorschlägen für Mobilstationen, die bei 
der Standortauswahl bevorzugt beachtet werden sollten (s. Kapitel 6.6), sind 43 Vor- 
schläge im vorliegenden Standortkonzept direkt oder durch einen Standort in unmit- 
telbarer Nähe berücksichtigt. Darunter sind alle Standortvorschläge aus der Kommu- 
nalpolitik und von sonstigen Institutionen. 
Nicht berücksichtigt sind die Standortvorschläge Eisenbahnstraße, Handorf Mitte und 
Kanonierplatz (Grund: Standorte liegen im Einzugsbereich von benachbarten Mobil- 
stationsstandorten mit (in Kombination) günstigerer Lage, besseren Platzverhältnis- 
sen, höheren Nutzwertpunktzahlen oder einer optimaleren Flächenerschließung).

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 49/72  
 
Ausblick: Kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung  
Das Standortkonzept für Mobilstationen in der Stadt Münster basiert auf der für den 
Masterplan Mobilität Münster 2035+ durchgeführten Prognose zur Raumstrukturent- 
wicklung in der Stadt Münster sowie dem Stand der vorhandenen und geplanten Mo- 
bilitätsangebote zum Zeitpunkt seiner Erarbeitung (03/2022 – 05/2023). Damit bietet 
das Standortkonzept die Möglichkeit, erste zeitgemäß ausgestattete Mobilstationen 
bereits zeitnah zu realisieren. Aufgrund der großen Zahl an vorgeschlagenen Mobil- 
stationen wird die Umsetzung jedoch nur schrittweise erfolgen können. Hinsichtlich 
der Umsetzungsperspektive ist das Standortkonzept somit ein strategisches Planwerk 
mit einer mittel- bis langfristigen Umsetzungsperspektive. 
Mit Blick auf den mittel- bis langfristigen Realisierungshorizont ist jedoch zu erwarten, 
dass sich Vorgaben und Rahmenbedingungen, die für die Standortauswahl maßgeb- 
lich waren, im Laufe der Zeit verändern. Betreffen kann dies die strukturellen Entwick- 
lungen in der Stadt Münster (z. B. die räumliche Verteilung von Einwohnern und Ar- 
beitsplätzen), die generelle Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber multimodaler 
Mobilität oder die Marktentwicklung bei Mobilitätsangeboten ebenso wie die Passfä- 
higkeit der gewählten Standortauswahlkriterien oder Veränderungen bei den Finan- 
zierungsmöglichkeiten. Zudem kann sich für einzelne präferierte Standorte heraus- 
stellen, dass die Flächenverfügbarkeit trotz des ersten Abprüfens im Zuge der quali- 
tativen Bewertung (s. Kapitel 6.8) nicht gegeben ist, so dass alternative Standorte im 
näheren Umfeld gefunden werden müssen, was aufgrund  des Abstandsgebots zwi- 
schen den Mobilstationen der Stationsklassen M und S wiederum Rückwirkungen auf 
benachbarte Mobilstationsstandorte haben kann. 
Das vorliegende Standortkonzept für Mobilstationen in der Stadt Münster ist somit 
nicht als statisches Planwerk zu verstehen. Es bedarf vielmehr einer kontinuierlichen 
Überprüfung der angesetzten Erschließungs- und Bewertungskriterien, der Potenzial- 
abschätzung sowie der dieser zugrundeliegenden Raum strukturentwicklung, der ver- 
fügbaren Mobilitätsangebote und der Umsetzungsmöglichkeiten an den vorgesehe- 
nen Standorten. Bei Bedarf ist das Standortkonzept weiterzuentwickeln.

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 50/72  
 
9 Literaturverzeichnis 
BBSR 2015 Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumf orschung (BBSR) (Hg.): Leit- 
faden Neue Mobilitätsformen, Mobilitätsstationen und Stadtgestalt. 
Bonn, März 2015. 
FGSV 2020 Forschungsgesellschaft für Straßen- und V erkehrswesen: Multi- und 
Intermodalität: Hinweise zur Umsetzung und Wirkung von Maßnah- 
men im Personenverkehr – Teilpapier 3: Multi- und intermodale Mo- 
bilitätsdienstleistungen und intermodale Verknüpfungspunkte, Aus- 
gabe 2020.  
IGES 2021 IGES Institut GmbH: MobistaR – Grundlagenp apier für Mobilitätssta- 
tionen in städtischen Randlagen – Abschlussbericht. Berlin, 03/2021.  
LH Kiel o. Datum Landeshauptstadt Kiel (Hg.) : Konz ept „Mobilstationen für Kiel“. Kiel, 
ohne Datum. 
NWL 2022 Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NW L) (Hg.): NWL-wei- 
tes Konzept zur Errichtung von Mobilstationen. Unna, 2022.  
Stadt Münster 2015 Stadt Münster (Hg.): 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster. Münster, 
09/2015.  
Stadt Wien 2018 Stadt Wien (Hg.): Leitfaden Mobilitä tsstationen der Stadt Wien. 
Wien, 2018.  
team red 2021 team red Deutschland GmbH: Mobilitäts konzept für den Landkreis 
Soest – Abschlusspräsentation am 17.02.2021 
Zukunftsnetz Mobilität 
NRW 2022 
Geschäftsstelle Zukunftsnetz Mobilität NRW (Hg.): Handbuch Mobil- 
stationen Nordrhein-Westfalen (3. aktualisierte und überarbeitete 
Auflage). Köln, 02/2022.

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 51/72  
 
Anhang

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A-1: Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse S (S1/S2) 
in Ergänzung zu den Standorten der Stationsklassen L und M 
 
Nr. Bezeichnung (ÖPNV-Haltestelle) Nr. Bezeichnung (ÖPNV-Haltestelle) 
S1-Mobilstationen S1-Mobilstationen (Fortsetzung) 
301  Ackermann 336  Heidestraße 
303  Adolf-Wentrup-Weg 337  Heinrich-v.-Stephan-Ring 
304  Alexianer-Campus 338  Hobbeltstraße 
305  Altehof 339  Hohe Geest 
306  Alter Schützenhof 341  Horstmarer Landweg 
307  Altstadt / Bült 343  Hülsenbusch 
308  Am Blaukreuzwäldchen 344  Im Bilskamp 
309  Am Breilbusch 345  Im Moorhock 
310  Am Herzkamp / Plangebiet Hiltrup-
Osttor-Mobilstation 3 
346 
 Jungeblodtplatz 
312  Am Kämpken 348  Königsweg 
313  Amelsbüren Süd 349  Krögerweg 
314  Amelsbürener Straße 350  Landgericht 
315  Auenviertel 351  Lerschmehr 
316  Austermannstraße / Plangebiet 
MMQ1-Mobilstation 3 
355 
 Mauritz Friedhof 
317  Bischopinkstraße 356  Mauritz Mitte (Danziger Freiheit) 
318  Busso-Peus-Str. (NEU) / Plangebiet 
MMQ2-Mobilstation 1 
357 
 Meckmannweg 
319  Cheruskerring 359  Mersmannsstiege 
320  Clemenshospital 361  Mondstraße 
321  Coerde 362  Nienberge Friedhof 
323  Düesbergpark 363  Nienberge Gewerbegebiet 
324  Dyckburgstraße 364  Orleans-Ring 
325  DZ HYP / IHK 365  Oxford-Mobilstation 2 
327  Friedrich-Ebert-Platz 366  Oxford-Mobilstation 3 
328  Gewerbegebiet Kleimannbrücke 369  Paul-Gerhardt-Straße 
330  Handwerkskammer Bildungszentrum 370  Plangebiet Hiltrup-Osttor-Mobilstation 2  
331  Hansa-Berufskolleg 371  Plangebiet MMQ1-Mobilstation 2 
332  Hasenbusch 372  Plangebiet MMQ2-Mobilstation 2 
333  Haus Herding 373  Roxel Hallenbad 
335  Heckenweg 374  Rüschhausweg

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Nr. Bezeichnung (ÖPNV-Haltestelle) Nr. Bezeichnung (ÖPNV-Haltestelle) 
S1-Mobilstationen (Fortsetzung) S2-Mobilstationen ( Fortsetzung) 
375  Rumphorstweg 334  Hautklinik 
377  Schmeddingstraße 340  Hohenfeld 
378  Schuckertstraße 342  Huberstraße 
380  Sprakel Mitte 347  Killingstraße 
381  St.-Anna-Kirche 352  Maikottenweg 
382  St.-Antonius-Kirche 353  Malteserstraße 
386  Wienburgstraße 354  Mariendorf West 
388  Wolbeck Nogatstraße 358  Meerhook 
390  Gremmendorfer Weg / York-Mobilstation 1  360  Middelfeld 
391  York-Mobilstation 2 367  Pastorsesch 
392  York-Mobilstation 3 368  Pater-Kolbe-Straße 
393  York-Mobilstation 4 376  Schleuse 
395  Zumsandestraße 379  Sibeliusstraße 
S2-Mobilstationen  383  Vennheideweg 
302  Adlerhorst 384  Von-Flotow-Straße 
311  Am Hornbach 385  Waldweg 
322  Delstrup 387  Wolbeck Ehrenmal 
326  F.-v.-Stein-Gymnasium 389  Wolbeck Schulzentrum 
329  Gewerbegebiet Uhlenkotten 394  Zum Roten Berge

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A-2:  Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse S und 
räumliche Erschließungswirkung – Detailkarten  
 
Stadtgebiet Münster-Nordwest  – Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse S 
(einschließlich Stationsklassen L und M mit integrierter S-Funktionalität bzw. -Ausstattung) und 
räumliche Erschließungswirkung

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Stadtgebiet Münster-Nordost  – Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse S 
(einschließlich Stationsklassen L und M mit integrierter S-Funktionalität bzw. -Ausstattung) und 
räumliche Erschließungswirkung

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Stadtgebiet Münster-Südost  – Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse S (ein- 
schließlich Stationsklassen L und M mit integrierter S-Funktionalität bzw. -Ausstattung) und 
räumliche Erschließungswirkung

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Stadtgebiet Münster-Südwest  – Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklasse S 
(einschließlich Stationsklassen L und M mit integrierter S-Funktionalität bzw. -Ausstattung) und 
räumliche Erschließungswirkung

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A-3:  Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklassen L, M und S mit den Ergebnissen der  
Nutzwertanalyse – Ermittelte Absolutwerte für 500- und 1.000-m-Einzugsbereich

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Mobil- 
stations- 
Nr. 
Haltestellenname Mobil- 
station Stationsklasse 
Einwohner Beschäftigte 
am 
Arbeitsort 
Schüler 
an weiterf. 
Schulen 
Studierende 
am 
Studienort 
Kunden- 
potenzial 
Einzelhandel 
ÖPNV Ein-/ 
Aussteiger 
Städtische 
Nah- 
versorgungs- 
zentren 
Anzahl 
Abfahrten 
Bus/h 
Anzahl 
Abfahrten 
Bahn/h 
Anbindung 
an MIV-Netz 
Anbindung 
an 
Fahrradnetz 
2.0 
Anzahl 
B+R- 
Anlage 
Anzahl 
P+R- 
Anlage 
Anzahl 
Carsharing- 
Stationen 
Anzahl 
E-Lade- 
stationen 
Ist Ist Ziel L M1/M2 S1/S2 2035 2035 2035 2035 2035 2017 2022 20 22 2022 2022 2022+ 2022 2022 2022+ 2022+ 
101 Münster Hauptbahnhof (SPNV) L M1 S1 47.550 7.980 21.300 180 77 18.010 52.678 1 111 17 Gemeindestr. Haupt route 3 2 7 4
102 Institut der Feuerwehr L M1 S1 3.590 1.510 640 1.250 0 190 191 0 11 0 Landesstraße Hauptroute 0 0 2 0
103 Kanalstraße/Lublinring (NEU) L M1 S1 17.200 6.640 3.460 690 220 6.190 0 3 12 0 Landesstraße Veloroute 0 0 5 1
104 Neutor L M1 S1 20.240 6.060 3.990 1.748 5.052 3.390 677 2 13 0 Kreisstraße Velorout e 0 0 2 1
105 Niedersachsenring/Bohlweg (NEU) L M1 S1 16.740 7.410 3.370 1.480 330 4.150 0 2 18 0 Landesstraße Hauptroute 0 0 3 2
106 P+R Coesfelder Kreuz (P+R nur bei Bedarf) (X ) (X ) L M1 S1 10.550 1.890 4.070 0 4.403 190 5.101 2 46 0 Bundesstraße Hauptroute 0 1 3 1
107 P+R Nieberdingstraße X X X L M1 S1 4.030 720 3.110 0 0 200 447 0 13 0 Landesstraße Veloroute 1 1 2 0
108 P+R Preußenstadion X X L M1 S1 8.770 2.040 2.410 494 0 3.830 865 1 18 0 Bundesstraße Basisroute 1 1 1 0
109 P+R Weseler Straße X X X L M1 S1 11.970 3.320 2.930 0 0 5.720 287 0 22 0 Bundesstraße Hauptroute 1 1 4 1
110 Steinfurter Straße / Abzweig Wilkinghege 
(Plangebiet MMQ1-Mobilstation 1) X X X L
M1 S1 600 300 180 0 0 120 47 0 11 0 Bundesstraße Hauptroute 1 1 0 1
111 Hiltrup Bahnhof (SPNV) X X X L M1 S1 7.780 1.900 1.570 0 0 4.310 2.978 0 6 6 Gemeindestr. Hauptroute 1 1 3 4
201 Abzweig Angelmodde X M1 S1 260 120 50 0 0 90 67 0 6 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 0 0
202 Abzweig Hiltrup M1 S1 3.850 2.110 480 0 0 1.260 64 1 7 0 Landesstraße Hauptroute 0 0 0 1
203 Albachten Bahnhof (SPNV) X X X M1 S1 3.010 2.060 420 0 0 530 741 0 4 3 Gemeindestr. - 1 1 1 0
204 Altenroxel Friedhof M2 S1 780 220 110 0 0 450 8 0 3 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 0 0
205 Amelsbüren Bahnhof (SPNV) X X X M1 S1 2.200 1.390 190 0 0 620 432 1 5 2 Gemeindestr. Basisroute 1 1 0 0
206 An den Loddenbüschen M2 S1 8.900 360 4.480 0 0 4.060 86 0 5 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 0 1
207 An der Hansalinie M2 S1 1.890 560 1.030 0 0 300 285 0 7 0 Landesstraße Veloroute 0 0 0 0
208 Bahnhof Angelmodde WLE M1 S1 2.330 1.940 220 0 0 170 0 0 0 0 Kreisstraße Veloroute 0 0 1 1
209 Bahnhof Gremmendorf WLE M1 S1 5.940 3.650 710 0 0 1.580 0 1 0 0 Kreisstraße Veloroute 0 0 4 1
210 Bahnhof Halle Münsterland WLE M1 S1 19.990 5.320 8.790 0 0 5.880 0 1 0 0 Gemeindestr. Hauptroute 0 0 5 5
211 Bahnhof Loddenheide WLE M1 S1 14.140 2.560 7.420 0 1 4.160 183 0 6 0 Landesstraße Veloroute 0 0 0 1
212 Bahnhof Wolbeck WLE M1 S1 8.940 2.740 670 2.122 0 3.410 0 1 0 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 1 1
213 Davertstraße M2 S1 6.040 3.820 520 0 0 1.700 272 2 8 0 Kreisstraße Veloroute 1 1 1 2
214 Dorbaum M2 S1 2.670 1.920 100 0 0 650 408 0 10 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 1 0
215 Dülmener Straße M2 S1 7.360 3.560 600 0 0 3.200 358 1 7 0 Landesstraße Basisroute 0 0 2 1
216 Erikaweg / WDR M1 S1 4.850 2.820 510 0 0 1.520 312 1 6 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 2 1
217 Häger Bahnhof (SPNV) X X M1 S1 970 470 50 0 0 450 251 0 1 3 Landesstraße Basisroute 1 1 0 0
218 Hermann-Hesse-Straße M1 S1 9.370 3.940 1.260 0 0 4.170 277 2 6 0 Landesstraße Basisroute 0 0 1 0
219 Idenbrockplatz M1 S1 10.020 4.920 840 572 0 3.690 1.725 3 17 0 Kreisstraße Hauptroute 0 0 2 1
220 Kappenberger Damm / Hansa-Business-Park X X X M1 S1 630 130 500 0 0 0 102 0 4 0 Landesstraße Basisroute 1 1 0 3
221 Kirschgarten M1 S1 7.730 2.420 1.240 0 0 4.070 299 3 11 0 Kreisstraße Veloroute 0 0 1 2
222 Königsberger Straße M1 S1 10.610 5.050 820 254 0 4.490 1.103 1 17 0 Kreisstraße Hauptroute 0 0 1 1
223 Kolde-Ring / LVM M1 S1 16.910 7.720 3.590 1.012 0 4.590 1.505 2 33 0 Bundesstraße Veloroute 0 0 5 2
224 Kriegerweg M2 S1 1.330 950 320 0 0 60 102 0 3 0 Landesstraße Veloroute 0 0 0 0
225 Langestraße M1 S1 16.120 5.320 2.230 0 0 8.570 327 0 11 0 Landesstraße Hauptroute 0 0 0 0
226 Loddenweg / Plangebiet Hiltrup-Osttor-Mobilstati on 1 M1 S1 5.900 3.500 530 0 0 1.870 370 2 13 0 Landesstraße Hauptroute 0 0 0 1
227 Ludgeriplatz M1 S1 53.380 7.170 18.470 2.348 77 25.310 4.830 1 69 0 Kreisstraße Basisro ute 1 0 4 5
228 Merkureck M2 S1 5.230 1.080 520 0 0 3.630 217 0 11 0 Bundesstraße Veloroute 0 0 0 0
229 Meßkamp M1 S1 11.260 3.740 3.710 0 0 3.810 890 0 11 0 Landesstraße Basisroute 0 0 1 2
230 Mühlenhof M2 S1 2.600 1.270 200 710 0 420 52 1 6 0 Gemeindestr. Hauptroute 0 0 1 0
231 Münster Mecklenbeck Bahnhof (SPNV) X X M1 S1 3.690 1.490 480 0 0 1.720 0 2 0 3 Gemeindestr. Basisroute 1 1 1 2
232 Oxford-Mobilstation 1 / Giev enbeck Kaserne M2 S1 2.470 1.210 340 0 0 920 267 1 12 0 Landesstraße Veloroute 0 0 0 2
233 Roxel Bahnhof (SPNV) X X X M1 S1 2.690 670 520 0 0 1.500 317 0 8 3 Landesstraße Basisroute 1 1 1 0
234 Roxel Mitte M2 S1 8.390 3.840 1.420 485 0 2.640 899 1 13 0 Landesstraße Veloroute 0 0 3 1
235 Salzmannstraße M2 S1 5.990 1.540 2.860 575 0 1.010 265 0 9 0 Kreisstraße Hauptroute 0 0 2 0
236 Schornheide M2 S1 5.510 1.470 3.050 0 0 990 53 0 2 0 Gemeindestr. Basisroute 0 0 1 1
ermittelte Absolutwerte für 500-m-Einzugsbereiche Summe 
Personen 
(gerundet, 
ohne Ein-/ 
Aussteiger) 
P+R

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Mobil- 
stations- 
Nr. 
Haltestellenname Mobil- 
station Stationsklasse 
Einwohner Beschäftigte 
am 
Arbeitsort 
Schüler 
an weiterf. 
Schulen 
Studierende 
am 
Studienort 
Kunden- 
potenzial 
Einzelhandel 
ÖPNV Ein-/ 
Aussteiger 
Städtische 
Nah- 
versorgungs- 
zentren 
Anzahl 
Abfahrten 
Bus/h 
Anzahl 
Abfahrten 
Bahn/h 
Anbindung 
an MIV-Netz 
Anbindung 
an 
Fahrradnetz 
2.0 
Anzahl 
B+R- 
Anlage 
Anzahl 
P+R- 
Anlage 
Anzahl 
Carsharing- 
Stationen 
Anzahl 
E-Lade- 
stationen 
Ist Ist Ziel L M1/M2 S1/S2 2035 2035 2035 2035 2035 2017 2022 20 22 2022 2022 2022+ 2022 2022 2022+ 2022+ 
237 Sprakel Bahnhof (SPNV) X X X M1 S1 1.740 1.060 210 0 0 470 382 0 3 3 Gemeindestr. - 1 1 0 1
238 St.-Michael-Kirche M1 S1 10.330 3.730 1.180 292 0 5.130 1.926 1 15 0 Gemeindestr. Basisroute 0 0 3 1
239 St. Mauritz X M2 S1 1.050 850 190 0 0 10 179 0 11 0 Landesstraße Veloroute 0 0 0 0
240 Zentrum-Nord Bahnhof (SPNV) X X X M1 S1 10.080 840 5.250 0 359 3.630 2.342 1 5 7 Gemeindestr. Veloroute 1 1 3 0
301 Ackermann S1 1.290 570 410 0 0 310 208 0 12 0 Landesstraße Veloroute 0 0 0 1
302 Adlerhorst S2 1.570 1.310 240 0 0 20 61 0 6 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 0 0
303 Adolf-Wentrup-Weg S1 4.710 2.390 200 0 0 2.120 160 1 6 0 Gemeindestr. - 0 0 1 1
304 Alexianer-Campus S1 1.290 260 1.020 0 0 10 293 0 4 0 Landesstraße Basisroute 0 0 0 1
305 Altehof S1 2.760 2.120 200 0 0 440 180 0 6 0 Kreisstraße Veloroute 0 0 0 0
306 Alter Schützenhof S1 21.760 7.840 3.170 1.012 0 9.740 1.182 2 16 0 Kreisstraße Veloroute 0 0 8 4
307 Altstadt / Bült S1 46.340 4.390 14.070 2.609 213 25.060 7.403 2 51 0 Kreisstraße Hauptr oute 0 0 4 4
308 Am Blaukreuzwäldchen S1 5.160 2.700 480 0 0 1.980 287 1 7 0 Landesstraße Veloroute 0 0 4 0
309 Am Breilbusch S1 9.420 5.290 1.380 0 22 2.730 154 0 1 0 Gemeindestr. Basisroute 0 0 2 0
310 Am Herzkamp / Plangebiet Hiltrup-Osttor- 
Mobilstation 3 S1 2.380 1.230 110 0 0 1.040 58 0 7 0 Landesstraße Hauptroute 0 0 0 0
311 Am Hornbach S2 3.360 2.280 350 0 0 730 380 0 6 0 Gemeindestr. Basisroute 0 0 1 0
312 Am Kämpken S1 6.820 4.630 930 0 0 1.260 273 0 9 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 1 0
313 Amelsbüren Süd S1 3.640 2.500 450 0 0 690 702 0 6 0 Kreisstraße Veloroute 0 0 0 1
314 Amelsbürener Straße S1 5.920 2.670 900 0 0 2.350 268 0 11 0 Landesstraße Hauptroute 0 0 2 2
315 Auenv iertel S1 11.880 4.520 790 0 0 6.570 827 1 11 0 Gemeindestr. Basisroute 0 0 2 0
316 Austermannstraße / Plangebiet MMQ1-Mobilstation 3 S1 19.730 7.410 6.370 0 2.790 3.160 43 1 5 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 2 3
317 Bischopinkstraße S1 2.680 1.340 690 15 0 630 87 0 6 0 Kreisstraße Veloroute 0 0 1 0
318 Busso-Peus-Str. (NEU) / Plangebiet MMQ2- 
Mobilstation 1 S1 2.640 760 1.410 0 0 470 0 0 0 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 1 0
319 Cheruskerring S1 11.650 5.960 2.280 1.661 10 1.740 741 2 18 0 Landesstraße Hauptroute 0 0 4 0
320 Clemenshospital S1 7.890 2.150 1.250 143 0 4.350 330 0 3 0 Gemeindestr. Basisroute 0 0 3 0
321 Coerde S1 7.080 4.710 930 127 0 1.310 1.315 1 10 0 Kreisstraße Hauptroute 0 0 0 1
322 Delstrup S2 2.350 2.030 170 0 0 150 0 0 3 0 Gemeindestr. - 0 0 2 0
323 Düesbergpark S1 17.590 2.500 3.240 0 0 11.850 280 0 11 0 Landesstraße Veloroute 0 0 2 1
324 Dyckburgstraße S1 1.930 750 440 0 0 740 72 0 5 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 0 0
325 DZ HYP / IHK S1 13.040 4.240 5.790 0 238 2.770 773 1 27 0 Bundesstraße Veloroute 0 0 3 1
326 F.-v.-Stein-Gymnasium S2 6.850 5.410 1.200 0 0 240 480 1 11 0 Gemeindestr. Basisroute 0 0 0 2
327 Friedrich-Ebert-Platz S1 32.760 8.780 14.180 0 0 9.800 247 3 8 0 Kreisstraße Hauptroute 0 0 4 2
328 Gewerbegebiet Kleimannbrücke S1 4.380 1.120 990 0 0 2.270 128 1 8 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 0 1
329 Gewerbegebiet Uhlenkotten S2 390 190 40 0 0 160 10 1 6 0 Landesstraße Veloroute 0 0 0 0
330 Handwerkskammer Bildungszentrum S1 10.280 1.040 4.180 2.752 0 2.310 274 0 6 0 Kreisstraße Veloroute 0 0 1 0
331 Hansa-Berufskolleg S1 27.960 9.200 6.520 4.821 0 7.420 1.675 3 28 0 Landesstraße Hauptrout e 0 0 6 1
332 Hasenbusch S1 4.890 3.080 450 0 0 1.360 139 1 5 0 Gemeindestr. - 0 0 0 0
333 Haus Herding S1 8.600 4.140 550 0 0 3.910 264 1 6 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 0 0
334 Hautklinik S2 14.780 1.490 4.770 0 7.940 580 433 1 15 0 Landesstraße Hauptroute 0 0 1 0
335 Heckenweg S1 4.930 3.890 980 0 0 60 0 0 2 0 Gemeindestr. Basisroute 0 0 0 0
336 Heidestraße S1 10.620 6.500 1.690 0 0 2.430 546 1 7 0 Landesstraße Veloroute 0 0 0 1
337 Heinrich-v.-Stephan-Ring S1 7.100 3.890 900 0 0 2.310 407 0 7 0 Gemeindestr. - 0 0 2 0
338 Hobbeltstraße S1 5.980 1.830 960 0 0 3.190 250 0 8 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 0 1
339 Hohe Geest S1 21.800 4.230 3.050 2.112 0 12.410 317 1 8 0 Gemeindestr. Basisroute 0 0 3 0
340 Hohenfeld S2 340 100 130 0 0 110 5 0 3 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 0 1
341 Horstmarer Landweg S1 19.470 8.360 7.710 0 0 3.400 386 1 11 0 Kreisstraße Veloroute 0 0 1 0
342 Huberstraße S2 7.520 2.540 3.950 0 0 1.030 144 1 6 0 Gemeindestr. Veloroute 0 0 2 0
ermittelte Absolutwerte für 
500-m-Einzugsbereiche Summe 
Personen 
(gerundet, 
ohne Ein-/ 
Aussteiger) 
P+R

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Mobil- 
stations- 
Nr. 
Haltestellenname Mobil- 
station Stationsklasse 
Einwohner Beschäftigte 
am 
Arbeitsort 
Schüler 
an weiterf. 
Schulen 
Studierende 
am 
Studienort 
Kunden- 
potenzial 
Einzelhandel 
ÖPNV Ein-/ 
Aussteiger 
Städtische 
Nah- 
versorgungs- 
zentren 
Anzahl 
Abfahrten 
Bus/h 
Anzahl 
Abfahrten 
Bahn/h 
Anbindung 
an MIV-Netz 
Anbindung 
an 
Fahrradnetz 
2.0 
Anzahl 
B+R- 
Anlage 
Anzahl 
P+R- 
Anlage 
Anzahl 
Carsharing- 
Stationen 
Anzahl 
E-Lade- 
stationen 
Ist Ist Ziel L M1/M2 S1/S2 2035 2035 2035 2035 2035 2017 2022 20 22 2022 2022 2022+ 2022 2022 2022+ 2022+ 
343 Hülsenbusch S1 10.190 3.720 1.040 179 0 5.250 920 1 6 0 Gemeindestr. Veloroute 0 0 2 1
344 Im Bilskamp S1 2.210 1.130 330 0 0 750 64 0 4 0 Kreisstraße Veloroute 0 0 0 0
345 Im Moorhock S1 8.180 3.200 1.490 0 0 3.490 518 1 5 0 Gemeindestr. Veloroute 0 0 0 0
346 Jungeblodtplatz S1 11.920 1.980 5.470 0 4.139 330 940 1 26 0 Bundesstraße Veloroute 0 1 3 1
347 Killingstraße S2 8.140 4.640 590 0 0 2.910 505 1 11 0 Gemeindestr. Basisroute 0 0 0 0
348 Königsweg S1 20.760 5.160 5.360 1.126 11 9.100 1.640 2 18 0 Gemeindestr. Basisrou te 0 0 2 2
349 Krögerweg S1 5.670 680 3.780 0 0 1.210 137 0 2 0 Gemeindestr. Basisroute 0 0 0 0
350 Landgericht S1 23.450 1.630 6.200 1.813 12.894 910 1.481 1 20 0 Gemeindestr. Veloro ute 0 0 0 2
351 Lerschmehr S1 8.500 3.040 1.160 163 0 4.140 230 1 7 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 0 0
352 Maikottenweg S2 4.550 3.790 720 0 0 40 35 0 6 0 Gemeindestr. - 0 0 0 1
353 Malteserstraße S2 1.620 750 380 0 0 490 15 0 2 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 0 0
354 Mariendorf West S2 4.590 250 1.080 0 0 3.260 5 0 5 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 0 0
355 Mauritz Friedhof S1 7.000 2.380 2.920 1.564 0 140 114 0 4 0 Gemeindestr. - 0 0 1 0
356 Mauritz Mitte (Danziger Freiheit) S1 16.420 5.660 2.260 0 0 8.500 776 1 12 0 Landesstraße Veloroute 0 0 3 1
357 Meckmannweg S1 8.770 2.540 3.520 0 0 2.710 566 0 6 0 Gemeindestr. Basisroute 0 0 3 0
358 Meerhook S2 910 540 100 0 0 270 37 0 7 0 Landesstraße Hauptroute 0 0 0 0
359 Mersmannsstiege S1 4.210 650 1.990 0 0 1.570 375 0 11 0 Landesstraße Hauptroute 0 0 0 4
360 Middelfeld S2 2.520 1.290 360 0 0 870 228 0 11 0 Kreisstraße Veloroute 0 0 1 0
361 Mondstraße S1 7.700 3.140 710 0 0 3.850 711 0 11 0 Landesstraße Hauptroute 0 0 3 0
362 Nienberge Friedhof S1 3.790 1.630 390 0 0 1.770 0 1 6 0 Landesstraße Veloroute 0 0 2 1
363 Nienberge Gewerbegebiet S1 1.040 330 180 0 0 530 24 0 6 0 Landesstraße Veloroute 0 0 0 0
364 Orleans-Ring S1 24.130 6.020 3.590 0 1.883 12.640 866 2 18 0 Landesstraße Hauptroute 0 0 6 2
365 Oxford-Mobilstation 2 S1 4.260 2.090 510 0 0 1.660 0 1 0 0 Gemeindestr. - 0 0 0 0
366 Oxford-Mobilstation 3 S1 6.430 3.530 870 0 0 2.030 0 0 0 0 Gemeindestr. - 0 0 0 0
367 Pastorsesch X X S2 6.310 1.720 3.320 521 0 750 116 0 7 0 Landesstraße Hauptroute 1 1 2 0
368 Pater-Kolbe-Straße S2 3.010 1.910 260 0 0 840 217 0 7 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 0 0
369 Paul-Gerhardt-Straße S1 9.340 3.210 1.730 0 0 4.400 151 0 6 0 Gemeindestr. - 0 0 2 0
370 Plangebiet Hiltrup-Osttor-Mobilstation 2 S1 1.440 650 80 292 0 420 0 0 0 0 Gemeindestr. Basisroute 0 0 0 0
371 Plangebiet MMQ1-Mobilstation 2 S1 13.520 5.650 4.790 0 0 3.080 0 1 0 0 Gemeindestr. - 1 1 0 0
372 Plangebiet MMQ2-Mobilstation 2 S1 6.510 2.060 2.110 146 0 2.190 0 0 0 0 Gemeindestr. Hauptroute 0 0 2 0
373 Roxel Hallenbad S1 6.800 1.940 1.210 485 0 3.160 390 1 6 0 Landesstraße Veloroute 0 0 2 1
375 Rumphorstweg S1 7.960 3.540 2.250 0 0 2.170 701 1 14 0 Kreisstraße Hauptroute 0 0 3 0
374 Rüschhausweg S1 16.780 5.580 1.440 0 0 9.760 1.826 1 21 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 3 0
376 Schleuse S2 5.190 1.340 370 0 0 3.480 70 0 6 0 Landesstraße Veloroute 0 0 0 1
377 Schmeddingstraße S1 8.340 1.950 5.110 398 0 880 166 0 12 0 Gemeindestr. Basisroute 0 0 0 1
378 Schuckertstraße S1 8.450 580 2.940 0 0 4.930 124 1 4 0 Gemeindestr. Basisroute 0 0 0 0
379 Sibeliusstraße S2 3.920 2.710 230 0 0 980 354 1 14 0 Kreisstraße Hauptroute 0 0 0 0
380 Sprakel Mitte S1 4.270 2.600 510 0 0 1.160 235 1 5 0 Gemeindestr. Veloroute 0 0 2 1
381 St.-Anna-Kirche S1 9.020 2.480 1.430 0 0 5.110 474 1 8 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 1 0
382 St.-Antonius-Kirche S1 33.480 8.470 7.470 2.348 77 15.110 1.473 2 38 0 Kreisstraße Basisrou te 0 0 2 2
383 Vennheideweg S2 5.180 810 590 0 0 3.780 513 1 16 0 Bundesstraße Basisroute 0 0 0 1
384 Von-Flotow-Straße S2 10.710 3.020 1.590 0 0 6.100 18 0 2 0 Gemeindestr. Basisroute 0 0 2 2
385 Waldweg S2 2.330 1.950 360 0 0 20 82 0 1 0 Gemeindestr. - 0 0 0 0
386 Wienburgstraße S1 3.330 1.060 1.840 0 0 430 250 0 5 0 Gemeindestr. - 0 0 2 0
387 Wolbeck Ehrenmal S2 7.020 2.990 910 0 0 3.120 204 2 7 0 Gemeindestr. Hauptroute 0 0 2 1
388 Wolbeck Nogatstraße S1 8.430 2.070 530 2.122 0 3.710 317 0 3 0 Gemeindestr. - 0 0 0 0
389 Wolbeck Schulzentrum S2 5.540 1.270 320 2.122 0 1.830 866 0 7 0 Kreisstraße Veloroute 0 0 0 1
390 Gremmendorfer Weg / York-Mobilstation 1 S1 5.040 3.140 740 0 0 1.160 1.465 1 15 0 Landesstraße Veloroute 0 0 4 1
ermittelte Absolutwerte für 500-m-Einzugsbereiche Summe 
Personen 
(gerundet, 
ohne Ein-/ 
Aussteiger) 
P+R

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Mobil- 
stations- 
Nr. 
Haltestellenname Mobil- 
station Stationsklasse 
Einwohner Beschäftigte 
am 
Arbeitsort 
Schüler 
an weiterf. 
Schulen 
Studierende 
am 
Studienort 
Kunden- 
potenzial 
Einzelhandel 
ÖPNV Ein-/ 
Aussteiger 
Städtische 
Nah- 
versorgungs- 
zentren 
Anzahl 
Abfahrten 
Bus/h 
Anzahl 
Abfahrten 
Bahn/h 
Anbindung 
an MIV-Netz 
Anbindung 
an 
Fahrradnetz 
2.0 
Anzahl 
B+R- 
Anlage 
Anzahl 
P+R- 
Anlage 
Anzahl 
Carsharing- 
Stationen 
Anzahl 
E-Lade- 
stationen 
Ist Ist Ziel L M1/M2 S1/S2 2035 2035 2035 2035 2035 2017 2022 20 22 2022 2022 2022+ 2022 2022 2022+ 2022+ 
391 York-Mobilstation 2 S1 4.770 2.130 1.610 0 0 1.030 0 1 0 0 Gemeindestr. Basisroute 0 0 4 1
392 York-Mobilstation 3 S1 5.610 3.490 870 0 0 1.250 0 2 0 0 Gemeindestr. - 0 0 4 1
393 York-Mobilstation 4 S1 3.890 1.870 1.370 0 0 650 0 0 0 0 Gemeindestr. - 0 0 1 0
394 Zum Roten Berge S2 12.790 2.070 2.700 2.165 4 5.850 12 1 2 0 Bundesstraße Veloroute 0 0 0 0
395 Zumsandestraße S1 23.360 7.550 7.470 121 0 8.220 384 2 11 0 Kreisstraße Veloroute 0 0 6 5
ermittelte Absolutwerte für 500-m-Einzugsbereiche Summe 
Personen 
(gerundet, 
ohne Ein-/ 
Aussteiger) 
P+R

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Mobil- 
stations- 
Nr. 
Haltestellenname Mobil- 
station Stationsklasse 
Einwohner Beschäftigte 
am 
Arbeitsort 
Schüler 
an weiterf. 
Schulen 
Studierende 
am 
Studienort 
Kunden- 
potenzial 
Einzelhandel 
ÖPNV Ein-/ 
Aussteiger 
Personen- 
wege/Tag 
(intermodale 
Schnittp.) 
Städtische 
Nah- 
versorgungs- 
zentren 
Anzahl 
Abfahrten 
Bus/h 
Anzahl 
Abfahrten 
Bahn/h 
Anbindung 
an MIV-Netz 
Anbindung 
an 
Fahrradnetz 
2.0 
Anzahl 
B+R- 
Anlage 
Anzahl 
P+R- 
Anlage 
Anzahl 
Carsharing- 
Stationen 
Anzahl 
E-Lade- 
stationen 
Ist Ist Ziel L M1/M2 S1/S2 2035 2035 2035 2035 2035 2017 2035 20 22 2022 2022 2022 2022+ 2022 2022 2022+ 2022+ 
101 Münster Hauptbahnhof (SPNV) L M1 160.340 29.010 54.300 6.718 77 70.230 52.678 42.159 14 111 17 Gemeind estr. Hauptroute 3 2 22 19 
102 Institut der Feuerwehr L M1 27.660 10.430 6.880 7.514 0 2.840 191 0 4 11 0 Landesstraße Hauptrout e 0 0 7 1
103 Kanalstraße/Lublinring (NEU) L M1 63.790 22.980 13.470 3.000 770 23.570 0 56.660 16 12 0 Landesstraße V eloroute 0 0 20 7
104 Neutor L M1 94.400 21.620 25.070 4.072 15.255 28.380 677 239.171 11 13 0 Kreisst raße Veloroute 0 0 16 5
105 Niedersachsenring/Bohlweg (NEU) L M1 30.580 12.290 7.640 3.960 160 6.530 0 84.313 9 18 0 Gemeindestr. Haup troute 0 0 18 4
106 P+R Coesfelder Kreuz 
(P+R nur bei Bedarf) (X) (X) L
M1 52.860 10.340 19.970 398 17.142 5.010 5.101 112.183 2 46 0 Bundesstr aße Hauptroute 0 1 8 5
107 P+R Nieberdingstraße X X X L M1 33.110 9.650 18.920 0 0 4.540 447 50.865 4 13 0 Landesstraße Velorout e 1 1 6 7
108 P+R Preußenstadion X X L M1 36.310 9.180 8.310 1.763 0 17.060 865 49.417 2 18 0 Bundesstraße Basi sroute 1 1 5 1
109 P+R Weseler Straße X X X L M1 51.340 10.510 15.460 4.036 0 21.330 287 84.260 0 22 0 Bundesstraße Ha uptroute 1 1 9 6
110 Steinfurter Straße / Abzweig Wilkinghege 
(Plangebiet MMQ1-Mobilstation 1) X X X L
M1 9.720 4.660 2.770 0 0 2.290 47 60.588 0 11 0 Bundesstraße Hauptroute 1 1 0 1
111 Hiltrup Bahnhof (SPNV) X X X L M1 29.850 10.430 5.130 2.165 0 12.120 2.978 24.797 5 6 6 Gemeindestr. Ha uptroute 1 1 5 5
201 Abzweig Angelmodde X M1 2.350 880 350 163 0 960 67 0 0 6 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 0 0
202 Abzweig Hiltrup M1 13.750 5.900 1.190 0 2.790 3.870 64 0 1 7 0 Landesstraße Hauptroute 0 0 3 1
203 Albachten Bahnhof (SPNV) X X X M1 8.240 5.610 1.120 0 0 1.510 741 0 0 4 3 Gemeindestr. - 1 1 1 0
204 Altenroxel Friedhof M2 8.800 2.410 2.340 0 0 4.050 8 0 3 3 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 2 0
205 Amelsbüren Bahnhof (SPNV) X X X M1 7.650 4.480 1.350 0 0 1.820 432 0 3 5 2 Gemeindestr. Basisroute 1 1 1 2
206 An den Loddenbüschen M2 38.870 2.550 19.530 0 1 16.790 86 0 0 5 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 0 2
207 An der Hansalinie M2 7.870 2.620 3.860 0 0 1.390 285 16.404 0 7 0 Landesstraße Veloroute 0 0 3 3
208 Bahnhof Angelmodde WLE M1 5.730 4.030 640 0 0 1.060 0 0 1 0 0 Kreisstraße Veloroute 0 0 1 1
209 Bahnhof Gremmendorf WLE M1 22.610 12.090 4.940 0 0 5.580 0 0 4 0 0 Kreisstraße Veloroute 0 0 6 2
210 Bahnhof Halle Münsterland WLE M1 84.890 22.850 32.350 2.380 88 27.220 0 0 12 0 0 Gemeindestr. Hauptrou te 4 3 19 12 
211 Bahnhof Loddenheide WLE M1 42.360 8.800 21.480 0 1 12.080 183 0 0 0 0 Landesstraße Veloroute 1 1 3 3
212 Bahnhof Wolbeck WLE M1 18.800 6.440 1.730 2.122 0 8.510 0 0 3 0 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 2 1
213 Davertstraße M2 9.270 5.860 1.260 0 0 2.150 272 0 3 8 0 Kreisstraße Veloroute 1 1 1 2
214 Dorbaum M2 6.120 4.100 760 0 0 1.260 408 0 0 10 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 2 0
215 Dülmener Straße M2 12.480 7.030 1.290 0 0 4.160 358 0 3 7 0 Landesstraße Basisroute 0 0 2 1
216 Erikaweg / WDR M1 11.890 7.710 1.520 0 0 2.660 312 0 2 6 0 Kreisstraße Basisroute 0 0 2 2
217 Häger Bahnhof (SPNV) X X M1 1.250 600 70 0 0 580 251 0 0 1 3 Landesstraße Basisroute 1 1 0 0
218 Hermann-Hesse-Straße M1 13.630 6.110 1.830 0 0 5.690 277 0 4 6 0 Landesstraße Basisroute 0 0 2 1
219 Idenbrockplatz M1 28.750 13.670 3.670 1.614 0 9.800 1.725 35.282 6 17 0 Kreisstraße Hau ptroute 0 0 3 1
220 Kappenberger Damm / Hansa-Business- 
Park X X X M1 1.570 320 1.240 0 0 10 102 0 0 4 0 Landesstraße Basisroute 0 1 0 3
221 Kirschgarten M1 15.650 5.470 2.490 0 0 7.690 299 0 5 11 0 Kreisstraße Veloroute 0 0 2 2
222 Königsberger Straße M1 21.850 11.080 2.640 254 0 7.880 1.103 20.371 4 17 0 Kreisstraße Haupt route 0 0 3 1
223 Kolde-Ring / LVM M1 62.780 24.710 15.830 2.786 238 19.220 1.505 104.172 7 33 0 Bundesstr aße Veloroute 0 0 18 8
224 Kriegerweg M2 10.450 3.740 2.890 179 0 3.640 102 0 0 3 0 Landesstraße Veloroute 0 0 0 1
225 Langestraße M1 43.350 12.740 5.980 2.165 4 22.460 327 0 8 11 0 Landesstraße Hauptrou te 0 0 4 4
226 Loddenweg / Plangebiet Hiltrup-Osttor- 
Mobilstation 1 M1 13.460 8.160 1.330 0 0 3.970 370 0 2 13 0 Landesstraße Hauptroute 0 0 1 1
227 Ludgeriplatz M1 161.630 27.720 53.200 4.107 7.401 69.200 4.830 90.594 14 69 0 Kreisst raße Basisroute 3 2 17 11 
228 Merkureck M2 17.220 5.690 2.010 0 0 9.520 217 25.017 0 11 0 Bundesstraße Veloroute 0 0 0 3
229 Meßkamp M1 41.330 12.900 9.020 1.021 1.870 16.520 890 33.107 5 11 0 Landesstraß e Basisroute 0 0 14 5
230 Mühlenhof M2 18.920 4.230 9.260 1.830 2.288 1.310 52 0 1 6 0 Gemeindestr. Hauptrou te 0 0 4 2
231 Münster Mecklenbeck Bahnhof (SPNV) X X M1 16.730 6.090 3.630 0 0 7.010 0 0 7 0 3 Gemeindestr. Basisroute 1 1 5 5
232 Oxford-Mobilstation 1 / Gievenbeck 
Kaserne M2 19.730 9.560 3.520 0 0 6.650 267 20.613 7 12 0 Landesstraße Veloroute 0 0 1 2
233 Roxel Bahnhof (SPNV) X X X M1 12.690 3.440 2.380 242 0 6.630 317 0 0 8 3 Landesstraße Basisroute 1 1 3 0
234 Roxel Mitte M2 19.220 8.230 3.420 485 0 7.080 899 18.730 3 13 0 Landesstraße Velorou te 0 0 3 1
ermittelte Absolutwerte für 
1.000-m-Einzugsbereiche Summe 
Personen 
(gerundet, 
ohne Ein-/ 
Aussteiger) 
P+R

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Mobil- 
stations- 
Nr. 
Haltestellenname Mobil- 
station Stationsklasse 
Einwohner Beschäftigte 
am 
Arbeitsort 
Schüler 
an weiterf. 
Schulen 
Studierende 
am 
Studienort 
Kunden- 
potenzial 
Einzelhandel 
ÖPNV Ein-/ 
Aussteiger 
Personen- 
wege/Tag 
(intermodale 
Schnittp.) 
Städtische 
Nah- 
versorgungs- 
zentren 
Anzahl 
Abfahrten 
Bus/h 
Anzahl 
Abfahrten 
Bahn/h 
Anbindung 
an MIV-Netz 
Anbindung 
an 
Fahrradnetz 
2.0 
Anzahl 
B+R- 
Anlage 
Anzahl 
P+R- 
Anlage 
Anzahl 
Carsharing- 
Stationen 
Anzahl 
E-Lade- 
stationen 
Ist Ist Ziel L M1/M2 S1/S2 2035 2035 2035 2035 2035 2017 2035 20 22 2022 2022 2022 2022+ 2022 2022 2022+ 2022+ 
235 Salzmannstraße M2 21.740 6.970 7.210 1.668 0 5.890 265 17.418 5 9 0 Kreisstraße Hauptro ute 0 0 5 1
236 Schornheide M2 6.340 1.690 3.510 0 0 1.140 53 0 0 2 0 Gemeindestr. Basisroute 0 0 1 1
237 Sprakel Bahnhof (SPNV) X X X M1 5.420 3.300 640 0 0 1.480 382 0 2 3 3 Gemeindestr. - 1 1 2 1
238 St.-Michael-Kirche M1 38.870 12.300 4.910 292 0 21.370 1.926 42.125 3 15 0 Gemeindestr. Bas isroute 0 0 5 1
239 St. Mauritz X M2 4.570 2.430 650 0 0 1.490 179 31.086 0 11 0 Landesstraße Veloroute 0 0 0 0
240 Zentrum-Nord Bahnhof (SPNV) X X X M1 24.490 6.350 9.400 0 359 8.380 2.342 0 3 5 7 Gemeindestr. Veloroute 1 1 5 0
ermittelte Absolutwerte für 1.000-m-Einzugsbereiche Summe 
Personen 
(gerundet, 
ohne Ein-/ 
Aussteiger) 
P+R

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A-4:  Standortvorschläge für Mobilstationen der Stationsklassen L, M und S mit den Ergebnissen der  
Nutzwertanalyse – Verteilung der Nutzwertpunkte für 500- und 1.000-m-Einzugsbereich 
 
 
 
 
  
Bewertungskriterien, Werte-Intervalle und Nutzertpunkte-Verteilung 
500-m-Einzugsbereich 
Nachfragepotenzial (max. 60 Punkte) 
Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte 
1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0
2 500 3,75 2 250 2,50 2 10 1,25 2 10 1,25 2 250 1,25 2 40 2,50 2 1 5,00
3 1.500 7,50 3 500 5,00 3 40 2,50 3 40 2,50 3 1.000 2,50 3 100 5,00 3 2 10,00 
4 3.000 11,25 4 2.500 7,50 4 80 3,75 4 80 3,75 4 3.000 3,75 4 250 7, 50 
5 4.500 15,00 5 3.500 10,00 5 120 5,00 5 120 5,00 5 5.000 5,00 5 50 0 10,00 
Mobilitätsangebote (mac. 40 Punkte) 
Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
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MINIMUM 
gewichtete 
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MINIMUM 
gewichtete 
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Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte 
1 0 0 1 0 0 1 Gemeindestr. 0 1 - 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0
2 2 1,50 2 1 1,50 2 Kreisstraße 2,00 2 Basisroute 2,00 2 1 1,00 2 1 1,00 2 1 1,00 2 1 1,00 
3 4 3,00 3 2 3,00 3 Landesstr. 4,00 3 Hauptroute 4,00 3 2 2,00 3 2 2,00 3 2 2,00 3 2 2,00 
4 8 4,50 4 3 4,50 4 Bundesstr. 6,00 4 Veloroute 6,00 4 3 3,00 4 3 3,00 4 3 3,00 4 3 3,00 
5 16 6,00 5 4 6,00 5 4 4,00 5 4 4,00 5 4 4,00 5 4 4,00 
Anzahl der P+R-Anlagen Anzahl Carsharing-Stationen Anzahl E-Ladestationen 
Anzahl Einwohner Anzahl Beschäftigte am 
Arbeitsort Anzahl Schüler weiterf. Schulen Anzahl Studierende am 
Studienort Kundenpotenzial Einzelhandel ÖPNV-Ein-/Aussteiger Anzahl Städtische 
Nahversorgungszentren 
Anzahl Abfahrten Bus/h Anzahl Abfahrten Bahn/h Anbind ung an MIV-Netz Anbindung an Fahrradnetz 2.0 Anzahl d er B+R-Anlagen

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Mobil- 
stations- 
Nr. 
Haltestellenname Mobil- 
station Stationsklasse 
Summe 
Nutzwert- 
punkte 
Einwohner Beschäftigte 
am 
Arbeitsort 
Schüler 
an weiterf. 
Schulen 
Studierende 
am 
Studienort 
Kunden- 
potenzial 
Einzelhandel 
ÖPNV Ein-/ 
Aussteiger 
Städtische 
Nah- 
versorgungs- 
zentren 
Anzahl 
Abfahrten 
Bus/h 
Anzahl 
Abfahrten 
Bahn/h 
Anbindung 
an MIV- 
Netz 
Anbindung 
an 
Fahrradnet 
z 2.0 
Anzahl 
B+R- 
Anlage 
Anzahl 
P+R- 
Anlage 
Anzahl 
Carsharing- 
Stationen 
Anzahl 
E-Lade- 
stationen 
Ist Ist Ziel L M1/M2 S1/S2 2035 2035 2035 2035 2035 2017 2022 20 22 2022 2022 2022+ 2022 2022 2022+ 2022+ 
101 Münster Hauptbahnhof (SPNV) L M1 S1 87,50 15,00 10,00 5,00 2,50 5,00 10,00 5,00 6,00 6,00 6,00 4,00 3,00 2,00 4,00 4,00 
102 Institut der Feuerwehr L M1 S1 37,00 7,50 5,00 5,00 0,00 0,00 5,00 0,00 4,50 0,00 4,00 4,00 0,00 0,0 0 2,00 0,00 
103 Kanalstraße/Lublinring (NEU) L M1 S1 67,00 15,00 7,50 5,00 5,00 5,00 0,00 10,00 4,50 0,00 4,00 6,00 0,00 0 ,00 4,00 1,00 
104 Neutor L M1 S1 74,25 15,00 10,00 5,00 5,00 3,75 10,00 10,00 4,50 0,00 2,00 6,00 0,0 0 0,00 2,00 1,00 
105 Niedersachsenring/Bohlweg (NEU) L M1 S1 65,25 15,00 7,50 5,00 5,00 3,75 0,00 10,00 6,00 0,00 4,00 4,00 0,00 0 ,00 3,00 2,00 
106 P+R Coesfelder Kreuz (P+R nur bei Bedarf) (X ) (X ) L M1 S1 63,50 7,50 10,00 0,00 5,00 0,00 10,00 10,00 6,00 0,00 6,00 4,00 0,00 1,00 3,00 1,00 
107 P+R Nieberdingstraße X X X L M1 S1 37,25 3,75 7,50 0,00 0,00 0,00 7,50 0,00 4,50 0,00 4,00 6,00 1,00 1,0 0 2,00 0,00 
108 P+R Preußenstadion X X L M1 S1 53,25 7,50 5,00 5,00 0,00 3,75 10,00 5,00 6,00 0,00 6,00 2,00 1,00 1, 00 1,00 0,00 
109 P+R Weseler Straße X X X L M1 S1 54,25 11,25 7,50 0,00 0,00 5,00 7,50 0,00 6,00 0,00 6,00 4,00 1,00 1, 00 4,00 1,00 
110 Steinfurter Straße / Abzweig Wilkinghege (Plangebiet 
MMQ1-Mobilstation 1) X X X L M1 S1 20,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,50 0,00 4,50 0,00 6,00 4,00 1,00 1,0 0 0,00 1,00 
111 Hiltrup Bahnhof (SPNV) X X X L M1 S1 54,25 7,50 5,00 0,00 0,00 3,75 10,00 0,00 3,00 6,00 6,00 4,00 1,00 1, 00 3,00 4,00 
201 Abzweig Angelmodde X M1 S1 9,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,50 0,00 3,00 0,00 2,00 2,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
202 Abzweig Hiltrup M1 S1 32,00 7,50 2,50 0,00 0,00 2,50 2,50 5,00 3,00 0,00 4,00 4,00 0,00 0,0 0 0,00 1,00 
203 Albachten Bahnhof (SPNV) X X X M1 S1 36,25 7,50 2,50 0,00 0,00 1,25 10,00 0,00 3,00 3,00 6,00 0,00 1,00 1, 00 1,00 0,00 
204 Altenroxel Friedhof M2 S1 6,75 0,00 0,00 0,00 0,00 1,25 0,00 0,00 1,50 0,00 2,00 2,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
205 Amelsbüren Bahnhof (SPNV) X X X M1 S1 33,50 3,75 0,00 0,00 0,00 1,25 7,50 5,00 3,00 3,00 6,00 2,00 1,00 1,0 0 0,00 0,00 
206 An den Loddenbüschen M2 S1 24,25 0,00 10,00 0,00 0,00 3,75 2,50 0,00 3,00 0,00 2,00 2,00 0,00 0, 00 0,00 1,00 
207 An der Hansalinie M2 S1 30,50 3,75 5,00 0,00 0,00 1,25 7,50 0,00 3,00 0,00 4,00 6,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
208 Bahnhof Angelmodde WLE M1 S1 17,50 7,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 6,00 0,00 0,0 0 1,00 1,00 
209 Bahnhof Gremmendorf WLE M1 S1 36,75 11,25 5,00 0,00 0,00 2,50 0,00 5,00 0,00 0,00 2,00 6,00 0,00 0, 00 4,00 1,00 
210 Bahnhof Halle Münsterland WLE M1 S1 53,00 15,00 10,00 0,00 0,00 5,00 0,00 5,00 0,00 0,00 6,00 4,00 0,00 0 ,00 4,00 4,00 
211 Bahnhof Loddenheide WLE M1 S1 40,25 7,50 10,00 0,00 0,00 3,75 5,00 0,00 3,00 0,00 4,00 6,00 0,00 0, 00 0,00 1,00 
212 Bahnhof Wolbeck WLE M1 S1 32,25 7,50 5,00 5,00 0,00 3,75 0,00 5,00 0,00 0,00 2,00 2,00 0,00 0,0 0 1,00 1,00 
213 Davertstraße M2 S1 52,25 11,25 5,00 0,00 0,00 2,50 7,50 10,00 3,00 0,00 2,00 6,00 1,00 1 ,00 1,00 2,00 
214 Dorbaum M2 S1 25,75 7,50 0,00 0,00 0,00 1,25 7,50 0,00 4,50 0,00 2,00 2,00 0,00 0,0 0 1,00 0,00 
215 Dülmener Straße M2 S1 44,50 11,25 5,00 0,00 0,00 3,75 7,50 5,00 3,00 0,00 4,00 2,00 0,00 0, 00 2,00 1,00 
216 Erikaweg / WDR M1 S1 37,50 7,50 5,00 0,00 0,00 2,50 7,50 5,00 3,00 0,00 2,00 2,00 0,00 0,0 0 2,00 1,00 
217 Häger Bahnhof (SPNV) X X M1 S1 19,75 0,00 0,00 0,00 0,00 1,25 7,50 0,00 0,00 3,00 4,00 2,00 1,00 1,0 0 0,00 0,00 
218 Hermann-Hesse-Straße M1 S1 47,50 11,25 5,00 0,00 0,00 3,75 7,50 10,00 3,00 0,00 4,00 2,00 0,00 0 ,00 1,00 0,00 
219 Idenbrockplatz M1 S1 63,75 15,00 5,00 5,00 0,00 3,75 10,00 10,00 6,00 0,00 2,00 4,00 0,00 0,00 2,00 1,00 
220 Kappenberger Damm / Hansa-Business-Park X X X M1 S1 24,00 0,00 5,00 0,00 0,00 0,00 5,00 0,00 3,00 0,00 4,00 2,00 1,00 1,0 0 0,00 3,00 
221 Kirschgarten M1 S1 49,25 7,50 5,00 0,00 0,00 3,75 7,50 10,00 4,50 0,00 2,00 6,00 0,00 0, 00 1,00 2,00 
222 Königsberger Straße M1 S1 57,75 15,00 5,00 5,00 0,00 3,75 10,00 5,00 6,00 0,00 2,00 4,00 0,00 0 ,00 1,00 1,00 
223 Kolde-Ring / LVM M1 S1 77,75 15,00 10,00 5,00 0,00 3,75 10,00 10,00 6,00 0,00 6,00 6,00 0,0 0 0,00 4,00 2,00 
224 Kriegerweg M2 S1 22,75 3,75 2,50 0,00 0,00 0,00 5,00 0,00 1,50 0,00 4,00 6,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
225 Langestraße M1 S1 45,00 15,00 5,00 0,00 0,00 5,00 7,50 0,00 4,50 0,00 4,00 4,00 0,00 0, 00 0,00 0,00 
226 Loddenweg / Plangebiet Hiltrup-Osttor-Mobilstati on 1 M1 S1 49,75 11,25 5,00 0,00 0,00 2,50 7,50 10,00 4,50 0,00 4,00 4,00 0,00 0 ,00 0,00 1,00 
227 Ludgeriplatz M1 S1 71,50 15,00 10,00 5,00 2,50 5,00 10,00 5,00 6,00 0,00 2,00 2,00 1,00 0,00 4,00 4,00 
228 Merkureck M2 S1 34,00 3,75 5,00 0,00 0,00 3,75 5,00 0,00 4,50 0,00 6,00 6,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
229 Meßkamp M1 S1 48,50 11,25 10,00 0,00 0,00 3,75 10,00 0,00 4,50 0,00 4,00 2,00 0,00 0,00 1,00 2,00 
230 Mühlenhof M2 S1 31,50 3,75 0,00 5,00 0,00 1,25 2,50 5,00 3,00 0,00 6,00 4,00 0,00 0,0 0 1,00 0,00 
231 Münster Mecklenbeck Bahnhof (SPNV) X X M1 S1 36,25 3,75 2,50 0,00 0,00 2,50 0,00 10,00 0,00 4,50 6,00 2,00 1,00 1, 00 1,00 2,00 
232 Oxford-Mobilstation 1 / Gievenbeck Kaserne M2 S1 36,50 3,75 2,50 0,00 0,00 1,25 7,50 5,00 4,50 0,00 4,00 6,00 0,00 0,0 0 0,00 2,00 
233 Roxel Bahnhof (SPNV) X X X M1 S1 35,25 3,75 5,00 0,00 0,00 2,50 7,50 0,00 3,00 4,50 4,00 2,00 1,00 1,0 0 1,00 0,00 
234 Roxel Mitte M2 S1 57,25 11,25 5,00 5,00 0,00 2,50 10,00 5,00 4,50 0,00 4,00 6,00 0,00 0 ,00 3,00 1,00 
235 Salzmannstraße M2 S1 42,50 7,50 7,50 5,00 0,00 2,50 7,50 0,00 4,50 0,00 2,00 4,00 0,00 0,0 0 2,00 0,00 
236 Schornheide M2 S1 26,50 3,75 7,50 0,00 0,00 1,25 2,50 0,00 1,50 0,00 6,00 2,00 0,00 0,0 0 1,00 1,00 
Nutzwertpunkte für 500-m-Einzugsbereiche 
P+R

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 67/72  
 
 
Mobil- 
stations- 
Nr. 
Haltestellenname Mobil- 
station Stationsklasse 
Summe 
Nutzwert- 
punkte 
Einwohner Beschäftigte 
am 
Arbeitsort 
Schüler 
an weiterf. 
Schulen 
Studierende 
am 
Studienort 
Kunden- 
potenzial 
Einzelhandel 
ÖPNV Ein-/ 
Aussteiger 
Städtische 
Nah- 
versorgungs- 
zentren 
Anzahl 
Abfahrten 
Bus/h 
Anzahl 
Abfahrten 
Bahn/h 
Anbindung 
an MIV- 
Netz 
Anbindung 
an 
Fahrradnet 
z 2.0 
Anzahl 
B+R- 
Anlage 
Anzahl 
P+R- 
Anlage 
Anzahl 
Carsharing- 
Stationen 
Anzahl 
E-Lade- 
stationen 
Ist Ist Ziel L M1/M2 S1/S2 2035 2035 2035 2035 2035 2017 2022 20 22 2022 2022 2022+ 2022 2022 2022+ 2022+ 
237 Sprakel Bahnhof (SPNV) X X X M1 S1 27,50 3,75 0,00 0,00 0,00 1,25 7,50 0,00 1,50 4,50 6,00 0,00 1,00 1,0 0 0,00 1,00 
238 St.-Michael-Kirche M1 S1 57,75 11,25 5,00 5,00 0,00 5,00 10,00 5,00 4,50 0,00 6,00 2,00 0,00 0 ,00 3,00 1,00 
239 St. Mauritz X M2 S1 23,25 3,75 0,00 0,00 0,00 0,00 5,00 0,00 4,50 0,00 4,00 6,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
240 Zentrum-Nord Bahnhof (SPNV) X X X M1 S1 63,50 3,75 10,00 0,00 5,00 3,75 10,00 5,00 3,00 6,00 6,00 6,00 1,00 1 ,00 3,00 0,00 
301 Ackermann S1 28,00 3,75 2,50 0,00 0,00 1,25 5,00 0,00 4,50 0,00 4,00 6,00 0,00 0,0 0 0,00 1,00 
302 Adlerhorst S2 13,25 3,75 0,00 0,00 0,00 0,00 2,50 0,00 3,00 0,00 2,00 2,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
303 Adolf-Wentrup-Weg S1 31,00 7,50 0,00 0,00 0,00 2,50 5,00 5,00 3,00 0,00 6,00 0,00 0,00 0,0 0 1,00 1,00 
304 Alexianer-Campus S1 22,50 0,00 5,00 0,00 0,00 0,00 7,50 0,00 3,00 0,00 4,00 2,00 0,00 0,0 0 0,00 1,00 
305 Altehof S1 24,75 7,50 0,00 0,00 0,00 1,25 5,00 0,00 3,00 0,00 2,00 6,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
306 Alter Schützenhof S1 74,50 15,00 7,50 5,00 0,00 5,00 10,00 10,00 6,00 0,00 2,00 6,00 0,00 0,00 4,00 4,00 
307 Altstadt / Bült S1 76,25 11,25 10,00 5,00 5,00 5,00 10,00 10,00 6,00 0,00 2,00 4,00 0,0 0 0,00 4,00 4,00 
308 Am Blaukreuzwäldchen S1 42,00 7,50 2,50 0,00 0,00 2,50 7,50 5,00 3,00 0,00 4,00 6,00 0,00 0,0 0 4,00 0,00 
309 Am Breilbusch S1 38,75 15,00 5,00 0,00 1,25 2,50 5,00 0,00 0,00 0,00 6,00 2,00 0,00 0, 00 2,00 0,00 
310 Am Herzkamp / Plangebiet Hiltrup-Osttor-Mobilsta tion 3 S1 19,75 3,75 0,00 0,00 0,00 2,50 2,50 0,00 3,00 0,00 4,00 4,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
311 Am Hornbach S2 30,75 7,50 2,50 0,00 0,00 1,25 7,50 0,00 3,00 0,00 6,00 2,00 0,00 0,0 0 1,00 0,00 
312 Am Kämpken S1 39,50 15,00 5,00 0,00 0,00 2,50 7,50 0,00 4,50 0,00 2,00 2,00 0,00 0, 00 1,00 0,00 
313 Amelsbüren Süd S1 33,25 7,50 2,50 0,00 0,00 1,25 10,00 0,00 3,00 0,00 2,00 6,00 0,00 0, 00 0,00 1,00 
314 Amelsbürener Straße S1 39,00 7,50 5,00 0,00 0,00 2,50 7,50 0,00 4,50 0,00 4,00 4,00 0,00 0,0 0 2,00 2,00 
315 Auenviertel S1 54,50 15,00 5,00 0,00 0,00 5,00 10,00 5,00 4,50 0,00 6,00 2,00 0,00 0 ,00 2,00 0,00 
316 Austermannstraße / Plangebiet MMQ1-Mobilstation 3 S1 53,25 15,00 10,00 0,00 5,00 3,75 2,50 5,00 3,00 0,00 2,00 2,00 0,00 0 ,00 2,00 3,00 
317 Bischopinkstraße S1 25,75 3,75 5,00 1,25 0,00 1,25 2,50 0,00 3,00 0,00 2,00 6,00 0,00 0,0 0 1,00 0,00 
318 Busso-Peus-Str. (NEU) / Plangebiet MMQ2- 
Mobilstation 1 S1 15,00 3,75 5,00 0,00 0,00 1,25 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 2,00 0,00 0,0 0 1,00 0,00 
319 Cheruskerring S1 66,75 15,00 5,00 5,00 1,25 2,50 10,00 10,00 6,00 0,00 4,00 4,00 0,00 0,00 4,00 0,00 
320 Clemenshospital S1 41,25 7,50 5,00 5,00 0,00 3,75 7,50 0,00 1,50 0,00 6,00 2,00 0,00 0,0 0 3,00 0,00 
321 Coerde S1 54,00 15,00 5,00 5,00 0,00 2,50 10,00 5,00 4,50 0,00 2,00 4,00 0,00 0 ,00 0,00 1,00 
322 Delstrup S2 17,00 7,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,50 0,00 6,00 0,00 0,00 0,0 0 2,00 0,00 
323 Düesbergpark S1 45,00 7,50 7,50 0,00 0,00 5,00 7,50 0,00 4,50 0,00 4,00 6,00 0,00 0,0 0 2,00 1,00 
324 Dyckburgstraße S1 17,00 3,75 2,50 0,00 0,00 1,25 2,50 0,00 3,00 0,00 2,00 2,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
325 DZ HYP / IHK S1 65,75 11,25 10,00 0,00 5,00 2,50 10,00 5,00 6,00 0,00 6,00 6,00 0,00 0,00 3,00 1,00 
326 F.-v .-Stein-Gymnasium S2 47,00 15,00 5,00 0,00 0,00 0,00 7,50 5,00 4,50 0,00 6,00 2,00 0,00 0, 00 0,00 2,00 
327 Friedrich-Ebert-Platz S1 61,50 15,00 10,00 0,00 0,00 5,00 5,00 10,00 4,50 0,00 2,00 4,00 0,00 0,00 4,00 2,00 
328 Gewerbegebiet Kleimannbrücke S1 30,75 3,75 5,00 0,00 0,00 2,50 5,00 5,00 4,50 0,00 2,00 2,00 0,00 0,0 0 0,00 1,00 
329 Gewerbegebiet Uhlenkotten S2 18,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5,00 3,00 0,00 4,00 6,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
330 Handwerkskammer Bildungszentrum S1 40,75 3,75 10,00 5,00 0,00 2,50 7,50 0,00 3,00 0,00 2,00 6,00 0,00 0, 00 1,00 0,00 
331 Hansa-Berufskolleg S1 74,00 15,00 10,00 5,00 0,00 5,00 10,00 10,00 6,00 0,00 4,00 4,00 0,0 0 0,00 4,00 1,00 
332 Hasenbusch S1 35,25 11,25 2,50 0,00 0,00 2,50 5,00 5,00 3,00 0,00 6,00 0,00 0,00 0, 00 0,00 0,00 
333 Haus Herding S1 39,50 11,25 5,00 0,00 0,00 3,75 7,50 5,00 3,00 0,00 2,00 2,00 0,00 0, 00 0,00 0,00 
334 Hautklinik S2 46,00 3,75 10,00 0,00 5,00 1,25 7,50 5,00 4,50 0,00 4,00 4,00 0,00 0, 00 1,00 0,00 
335 Heckenweg S1 24,25 11,25 5,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6,00 2,00 0,00 0, 00 0,00 0,00 
336 Heidestraße S1 51,50 15,00 5,00 0,00 0,00 2,50 10,00 5,00 3,00 0,00 4,00 6,00 0,00 0 ,00 0,00 1,00 
337 Heinrich-v .-Stephan-Ring S1 37,25 11,25 5,00 0,00 0,00 2,50 7,50 0,00 3,00 0,00 6,00 0,00 0,00 0, 00 2,00 0,00 
338 Hobbeltstraße S1 33,25 7,50 5,00 0,00 0,00 3,75 7,50 0,00 4,50 0,00 2,00 2,00 0,00 0,0 0 0,00 1,00 
339 Hohe Geest S1 55,25 11,25 7,50 5,00 0,00 5,00 7,50 5,00 3,00 0,00 6,00 2,00 0,00 0, 00 3,00 0,00 
340 Hohenfeld S2 6,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1,50 0,00 2,00 2,00 0,00 0,0 0 0,00 1,00 
341 Horstmarer Landweg S1 54,75 15,00 10,00 0,00 0,00 3,75 7,50 5,00 4,50 0,00 2,00 6,00 0,00 0 ,00 1,00 0,00 
342 Huberstraße S2 47,00 7,50 10,00 0,00 0,00 2,50 5,00 5,00 3,00 0,00 6,00 6,00 0,00 0, 00 2,00 0,00 
Nutzwertpunkte für 
500-m-Einzugsbereiche 
P+R

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Mobil- 
stations- 
Nr. 
Haltestellenname Mobil- 
station Stationsklasse 
Summe 
Nutzwert- 
punkte 
Einwohner Beschäftigte 
am 
Arbeitsort 
Schüler 
an weiterf. 
Schulen 
Studierende 
am 
Studienort 
Kunden- 
potenzial 
Einzelhandel 
ÖPNV Ein-/ 
Aussteiger 
Städtische 
Nah- 
versorgungs- 
zentren 
Anzahl 
Abfahrten 
Bus/h 
Anzahl 
Abfahrten 
Bahn/h 
Anbindung 
an MIV- 
Netz 
Anbindung 
an 
Fahrradnet 
z 2.0 
Anzahl 
B+R- 
Anlage 
Anzahl 
P+R- 
Anlage 
Anzahl 
Carsharing- 
Stationen 
Anzahl 
E-Lade- 
stationen 
Ist Ist Ziel L M1/M2 S1/S2 2035 2035 2035 2035 2035 2017 2022 20 22 2022 2022 2022+ 2022 2022 2022+ 2022+ 
343 Hülsenbusch S1 59,25 11,25 5,00 5,00 0,00 5,00 10,00 5,00 3,00 0,00 6,00 6,00 0,00 0 ,00 2,00 1,00 
344 Im Bilskamp S1 21,00 3,75 2,50 0,00 0,00 1,25 2,50 0,00 3,00 0,00 2,00 6,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
345 Im Moorhock S1 50,00 11,25 5,00 0,00 0,00 3,75 10,00 5,00 3,00 0,00 6,00 6,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 
346 Jungeblodtplatz S1 61,75 7,50 10,00 0,00 5,00 1,25 10,00 5,00 6,00 0,00 6,00 6,00 0,00 1 ,00 3,00 1,00 
347 Killingstraße S2 50,00 15,00 5,00 0,00 0,00 2,50 10,00 5,00 4,50 0,00 6,00 2,00 0,00 0 ,00 0,00 0,00 
348 Königsweg S1 74,25 15,00 10,00 5,00 1,25 5,00 10,00 10,00 6,00 0,00 6,00 2,00 0,0 0 0,00 2,00 2,00 
349 Krögerweg S1 29,25 3,75 10,00 0,00 0,00 2,50 5,00 0,00 0,00 0,00 6,00 2,00 0,00 0, 00 0,00 0,00 
350 Landgericht S1 63,75 7,50 10,00 5,00 5,00 1,25 10,00 5,00 6,00 0,00 6,00 6,00 0,00 0 ,00 0,00 2,00 
351 Lerschmehr S1 42,00 11,25 5,00 5,00 0,00 3,75 5,00 5,00 3,00 0,00 2,00 2,00 0,00 0, 00 0,00 0,00 
352 Maikottenweg S2 26,25 11,25 5,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3,00 0,00 6,00 0,00 0,00 0, 00 0,00 1,00 
353 Malteserstraße S2 11,50 3,75 2,50 0,00 0,00 1,25 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 2,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
354 Mariendorf West S2 15,75 0,00 5,00 0,00 0,00 3,75 0,00 0,00 3,00 0,00 2,00 2,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
355 Mauritz Friedhof S1 35,00 7,50 7,50 5,00 0,00 0,00 5,00 0,00 3,00 0,00 6,00 0,00 0,00 0,0 0 1,00 0,00 
356 Mauritz Mitte (Danziger Freiheit) S1 58,50 15,00 5,00 0,00 0,00 5,00 10,00 5,00 4,50 0,00 4,00 6,00 0,00 0 ,00 3,00 1,00 
357 Meckmannweg S1 44,00 7,50 10,00 0,00 0,00 2,50 10,00 0,00 3,00 0,00 6,00 2,00 0,00 0 ,00 3,00 0,00 
358 Meerhook S2 16,00 3,75 0,00 0,00 0,00 1,25 0,00 0,00 3,00 0,00 4,00 4,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
359 Mersmannsstiege S1 35,25 3,75 5,00 0,00 0,00 2,50 7,50 0,00 4,50 0,00 4,00 4,00 0,00 0,0 0 0,00 4,00 
360 Middelfeld S2 26,00 3,75 2,50 0,00 0,00 1,25 5,00 0,00 4,50 0,00 2,00 6,00 0,00 0,0 0 1,00 0,00 
361 Mondstraße S1 45,50 11,25 5,00 0,00 0,00 3,75 10,00 0,00 4,50 0,00 4,00 4,00 0,00 0 ,00 3,00 0,00 
362 Nienberge Friedhof S1 33,50 7,50 2,50 0,00 0,00 2,50 0,00 5,00 3,00 0,00 4,00 6,00 0,00 0,0 0 2,00 1,00 
363 Nienberge Gewerbegebiet S1 14,25 0,00 0,00 0,00 0,00 1,25 0,00 0,00 3,00 0,00 4,00 6,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
364 Orleans-Ring S1 75,00 15,00 10,00 0,00 5,00 5,00 10,00 10,00 6,00 0,00 4,00 4,00 0,0 0 0,00 4,00 2,00 
365 Oxford-Mobilstation 2 S1 26,00 7,50 5,00 0,00 0,00 2,50 0,00 5,00 0,00 0,00 6,00 0,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
366 Oxford-Mobilstation 3 S1 24,75 11,25 5,00 0,00 0,00 2,50 0,00 0,00 0,00 0,00 6,00 0,00 0,00 0, 00 0,00 0,00 
367 Pastorsesch X X S2 41,25 7,50 7,50 5,00 0,00 1,25 5,00 0,00 3,00 0,00 4,00 4,00 1,00 1,0 0 2,00 0,00 
368 Pater-Kolbe-Straße S2 23,25 7,50 2,50 0,00 0,00 1,25 5,00 0,00 3,00 0,00 2,00 2,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
369 Paul-Gerhardt-Straße S1 36,00 11,25 5,00 0,00 0,00 3,75 5,00 0,00 3,00 0,00 6,00 0,00 0,00 0, 00 2,00 0,00 
370 Plangebiet Hiltrup-Osttor-Mobilstation 2 S1 18,00 3,75 0,00 5,00 0,00 1,25 0,00 0,00 0,00 0,00 6,00 2,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
371 Plangebiet MMQ1-Mobilstation 2 S1 41,75 15,00 10,00 0,00 0,00 3,75 0,00 5,00 0,00 0,00 6,00 0,00 1,00 1 ,00 0,00 0,00 
372 Plangebiet MMQ2-Mobilstation 2 S1 32,00 7,50 5,00 5,00 0,00 2,50 0,00 0,00 0,00 0,00 6,00 4,00 0,00 0,0 0 2,00 0,00 
373 Roxel Hallenbad S1 49,75 7,50 5,00 5,00 0,00 3,75 7,50 5,00 3,00 0,00 4,00 6,00 0,00 0,0 0 2,00 1,00 
375 Rumphorstweg S1 47,25 11,25 5,00 0,00 0,00 2,50 10,00 5,00 4,50 0,00 2,00 4,00 0,00 0 ,00 3,00 0,00 
374 Rüschhausweg S1 53,00 15,00 5,00 0,00 0,00 5,00 10,00 5,00 6,00 0,00 2,00 2,00 0,00 0 ,00 3,00 0,00 
376 Schleuse S2 26,50 3,75 2,50 0,00 0,00 3,75 2,50 0,00 3,00 0,00 4,00 6,00 0,00 0,0 0 0,00 1,00 
377 Schmeddingstraße S1 42,25 7,50 10,00 5,00 0,00 1,25 5,00 0,00 4,50 0,00 6,00 2,00 0,00 0, 00 0,00 1,00 
378 Schuckertstraße S1 34,50 3,75 7,50 0,00 0,00 3,75 5,00 5,00 1,50 0,00 6,00 2,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
379 Sibeliusstraße S2 31,75 7,50 0,00 0,00 0,00 1,25 7,50 5,00 4,50 0,00 2,00 4,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
380 Sprakel Mitte S1 43,00 7,50 5,00 0,00 0,00 2,50 5,00 5,00 3,00 0,00 6,00 6,00 0,00 0,0 0 2,00 1,00 
381 St.-Anna-Kirche S1 39,50 7,50 5,00 0,00 0,00 5,00 7,50 5,00 4,50 0,00 2,00 2,00 0,00 0,0 0 1,00 0,00 
382 St.-Antonius-Kirche S1 71,50 15,00 10,00 5,00 2,50 5,00 10,00 10,00 6,00 0,00 2,00 2,00 0,0 0 0,00 2,00 2,00 
383 Vennheideweg S2 41,00 3,75 5,00 0,00 0,00 3,75 10,00 5,00 4,50 0,00 6,00 2,00 0,00 0, 00 0,00 1,00 
384 Von-Flotow-Straße S2 33,25 11,25 5,00 0,00 0,00 5,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6,00 2,00 0,00 0, 00 2,00 2,00 
385 Waldweg S2 18,50 7,50 2,50 0,00 0,00 0,00 2,50 0,00 0,00 0,00 6,00 0,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
386 Wienburgstraße S1 28,50 3,75 5,00 0,00 0,00 1,25 7,50 0,00 3,00 0,00 6,00 0,00 0,00 0,0 0 2,00 0,00 
387 Wolbeck Ehrenmal S2 47,25 7,50 5,00 0,00 0,00 3,75 5,00 10,00 3,00 0,00 6,00 4,00 0,00 0, 00 2,00 1,00 
388 Wolbeck Nogatstraße S1 36,25 7,50 5,00 5,00 0,00 3,75 7,50 0,00 1,50 0,00 6,00 0,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
389 Wolbeck Schulzentrum S2 35,75 3,75 2,50 5,00 0,00 2,50 10,00 0,00 3,00 0,00 2,00 6,00 0,00 0, 00 0,00 1,00 
390 Gremmendorfer Weg / York-Mobilstation 1 S1 53,25 11,25 5,00 0,00 0,00 2,50 10,00 5,00 4,50 0,00 4,00 6,00 0,00 0 ,00 4,00 1,00 
Nutzwertpunkte für 500-m-Einzugsbereiche 
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Nr. 
Haltestellenname Mobil- 
station Stationsklasse 
Summe 
Nutzwert- 
punkte 
Einwohner Beschäftigte 
am 
Arbeitsort 
Schüler 
an weiterf. 
Schulen 
Studierende 
am 
Studienort 
Kunden- 
potenzial 
Einzelhandel 
ÖPNV Ein-/ 
Aussteiger 
Städtische 
Nah- 
versorgungs- 
zentren 
Anzahl 
Abfahrten 
Bus/h 
Anzahl 
Abfahrten 
Bahn/h 
Anbindung 
an MIV- 
Netz 
Anbindung 
an 
Fahrradnet 
z 2.0 
Anzahl 
B+R- 
Anlage 
Anzahl 
P+R- 
Anlage 
Anzahl 
Carsharing- 
Stationen 
Anzahl 
E-Lade- 
stationen 
Ist Ist Ziel L M1/M2 S1/S2 2035 2035 2035 2035 2035 2017 2022 20 22 2022 2022 2022+ 2022 2022 2022+ 2022+ 
391 York-Mobilstation 2 S1 33,00 7,50 5,00 0,00 0,00 2,50 0,00 5,00 0,00 0,00 6,00 2,00 0,00 0,0 0 4,00 1,00 
392 York-Mobilstation 3 S1 39,75 11,25 5,00 0,00 0,00 2,50 0,00 10,00 0,00 0,00 6,00 0,00 0,00 0 ,00 4,00 1,00 
393 York-Mobilstation 4 S1 20,75 7,50 5,00 0,00 0,00 1,25 0,00 0,00 0,00 0,00 6,00 0,00 0,00 0,0 0 1,00 0,00 
394 Zum Roten Berge S2 42,00 7,50 7,50 5,00 0,00 5,00 0,00 5,00 0,00 0,00 6,00 6,00 0,00 0,0 0 0,00 0,00 
395 Zumsandestraße S1 73,00 15,00 10,00 5,00 0,00 5,00 7,50 10,00 4,50 0,00 2,00 6,00 0,00 0,00 4,00 4,00 
Nutzwertpunkte für 500-m-Einzugsbereiche 
P+R

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Bewertungskriterien, Werte-Intervalle und Nutzertpunkte-Verteilung 
1.000-m-Einzugsbereich (außer Personenwege/Tag (intermodale Schnittpunkte) : 100-m-Einzugsbereich) 
Nachfragepotenzial (max. 60 Punkte) 
Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte 
1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 5.000 2,00 1 1 2,00 
2 3.000 2,50 2 1.200 1,25 2 10 1,25 2 10 1,25 2 2.000 1,25 2 40 2,50 2 20.000 4,00 2 2 4,00 
3 6.000 5,00 3 2.400 2,50 3 100 2,50 3 50 2,50 3 4.000 2,50 3 100 5, 00 3 35.000 6,00 3 4 6,00 
4 9.000 7,50 4 4.800 3,75 4 500 3,75 4 250 3,75 4 8.000 3,75 4 250 7 ,50 4 50.000 8,00 4 6 8,00 
5 12.000 10,00 5 9.600 5,00 5 1.000 5,00 5 750 5,00 5 16.000 5,00 5 500 10,00 5 65.000 10,00 5 8 10,00 
Mobilitätsangebote (mac. 40 Punkte) 
Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte Intervall 
Wert- 
untergrenze 
MINIMUM 
gewichtete 
Punkte 
1 0 0 1 0 0 1 Gemeindestr. 0 1 - 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0 1 0 0
2 2 1,50 2 1 1,50 2 Kreisstraße 2,00 2 Basisroute 2,00 2 1 1,00 2 1 1,00 2 1 1,00 2 1 1,00 
3 4 3,00 3 2 3,00 3 Landesstr. 4,00 3 Hauptroute 4,00 3 2 2,00 3 2 2,00 3 2 2,00 3 2 2,00 
4 8 4,50 4 3 4,50 4 Bundesstr. 6,00 4 Veloroute 6,00 4 3 3,00 4 3 3,00 4 3 3,00 4 3 3,00 
5 16 6,00 5 4 6,00 5 4 4,00 5 4 4,00 5 4 4,00 5 4 4,00 
Anzahl E-Ladestationen 
Personenwege/Tag 
(intermodale Schnittpunkte) 
Anzahl Städtische 
Nahversorgungszentren 
Anzahl Abfahrten Bus/h Anzahl Abfahrten Bahn/h Anbind ung an MIV-Netz Anbindung an Fahrradnetz 2.0 Anzahl d er B+R-Anlagen Anzahl der P+R-Anlagen Anzahl Carsha ring-Stationen 
Anzahl Einwohner Anzahl Beschäftigte am 
Arbeitsort Anzahl Schüler weiterf. Schulen Anzahl Studierende am 
Studienort Kundenpotenzial Einzelhandel ÖPNV-Ein-/Aussteiger

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Mobil- 
stations- 
Nr. 
Haltestellenname Mobil- 
station Stationsklasse 
Summe 
Nutzwert- 
punkte 
Einwohner Beschäftigte 
am 
Arbeitsort 
Schüler 
an weiterf. 
Schulen 
Studierende 
am 
Studienort 
Kunden- 
potenzial 
Einzelhandel 
ÖPNV Ein-/ 
Aussteiger 
Personen- 
wege/Tag 
(intermodale 
Schnittp.) 
Städtische 
Nah- 
versorgungs- 
zentren 
Anzahl 
Abfahrten 
Bus/h 
Anzahl 
Abfahrten 
Bahn/h 
Anbindung 
an MIV- 
Netz 
Anbindung 
an 
Fahrradnetz 
2.0 
Anzahl 
B+R- 
Anlage 
Anzahl 
P+R- 
Anlage 
Anzahl 
Carsharing- 
Stationen 
Anzahl 
E-Lade- 
stationen 
Ist Ist Ziel L M1/M2 S1/S2 2035 2035 2035 2035 2035 2017 2035 20 22 2022 2022 2022 2022+ 2022 2022 2022+ 2022+ 
101 Münster Hauptbahnhof (SPNV) M1 88,50 10,00 5,00 5,00 2,50 5,00 10,00 6,00 10,00 6,00 6,00 6,00 4,00 3,00 2,00 4,00 4,00 
102 Institut der Feuerwehr M1 45,00 7,50 3,75 5,00 0,00 1,25 5,00 0,00 6,00 4,50 0,00 4,00 4,00 0,0 0 0,00 3,00 1,00 
103 Kanalstraße/Lublinring (NEU) M1 70,50 10,00 5,00 5,00 5,00 5,00 0,00 8,00 10,00 4,50 0,00 4,00 6,00 0 ,00 0,00 4,00 4,00 
104 Neutor M1 80,50 10,00 5,00 5,00 5,00 5,00 10,00 10,00 10,00 4,50 0,00 2,00 6,0 0 0,00 0,00 4,00 4,00 
105 Niedersachsenring/Bohlweg (NEU) M1 67,75 10,00 3,75 5,00 2,50 2,50 0,00 10,00 10,00 6,00 0,00 6,00 4,00 0,00 0,00 4,00 4,00 
106 P+R Coesfelder Kreuz 
(P+R nur bei Bedarf) (X) (X) M1 71,50 7,50 5,00 2,50 5,00 2,50 10,00 10,00 4,00 6,00 0,00 6,00 4,00 0 ,00 1,00 4,00 4,00 
107 P+R Nieberdingstraße X X X X M1 60,00 7,50 5,00 0,00 0,00 2,50 7,50 8,00 6,00 4,50 0,00 4,00 6,00 1,0 0 1,00 3,00 4,00 
108 P+R Preußenstadion X X X M1 60,25 7,50 3,75 5,00 0,00 5,00 10,00 6,00 4,00 6,00 0,00 6,00 2,00 1, 00 1,00 2,00 1,00 
109 P+R Weseler Straße X X X X M1 66,00 7,50 5,00 5,00 0,00 5,00 7,50 10,00 0,00 6,00 0,00 6,00 4,00 1, 00 1,00 4,00 4,00 
110 
Steinfurter Straße / Abzweig Wilkinghege 
(Plangebiet MMQ1-Mobilstation 1) X X X X M1 34,25 2,50 2,50 0,00 0,00 1,25 2,50 8,00 0,00 4,50 0,00 6,00 4,00 1,0 0 1,00 0,00 1,00 
111 Hiltrup Bahnhof (SPNV) X X X X M1 67,00 7,50 3,75 5,00 0,00 3,75 10,00 4,00 6,00 3,00 6,00 6,00 4,00 1, 00 1,00 2,00 4,00 
201 Abzweig Angelmodde X M1 12,00 0,00 0,00 2,50 0,00 0,00 2,50 0,00 0,00 3,00 0,00 2,00 2,00 0,0 0 0,00 0,00 0,00 
202 Abzweig Hiltrup M1 26,25 2,50 0,00 0,00 5,00 1,25 2,50 0,00 2,00 3,00 0,00 4,00 4,00 0,0 0 0,00 1,00 1,00 
203 Albachten Bahnhof (SPNV) X X X X M1 26,50 2,50 0,00 0,00 0,00 0,00 10,00 0,00 0,00 3,00 3,00 6,00 0,00 1, 00 1,00 0,00 0,00 
204 Altenroxel Friedhof M2 14,25 0,00 1,25 0,00 0,00 2,50 0,00 0,00 4,00 1,50 0,00 2,00 2,00 0,0 0 0,00 1,00 0,00 
205 Amelsbüren Bahnhof (SPNV) X X X X M1 33,25 2,50 1,25 0,00 0,00 0,00 7,50 0,00 4,00 3,00 3,00 6,00 2,00 1,0 0 1,00 0,00 2,00 
206 An den Loddenbüschen M2 21,50 0,00 5,00 0,00 0,00 5,00 2,50 0,00 0,00 3,00 0,00 2,00 2,00 0,0 0 0,00 0,00 2,00 
207 An der Hansalinie M2 29,00 0,00 2,50 0,00 0,00 0,00 7,50 2,00 0,00 3,00 0,00 4,00 6,00 0,0 0 0,00 1,00 3,00 
208 Bahnhof Angelmodde WLE M1 13,50 2,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,00 0,00 0,00 2,00 6,00 0,0 0 0,00 0,00 1,00 
209 Bahnhof Gremmendorf WLE M1 35,25 10,00 3,75 0,00 0,00 2,50 0,00 0,00 6,00 0,00 0,00 2,00 6,00 0, 00 0,00 3,00 2,00 
210 Bahnhof Halle Münsterland WLE M1 62,50 10,00 5,00 5,00 2,50 5,00 0,00 0,00 10,00 0,00 0,00 6,00 4,00 4 ,00 3,00 4,00 4,00 
211 Bahnhof Loddenheide WLE M1 34,75 5,00 5,00 0,00 0,00 3,75 5,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4,00 6,00 1,0 0 1,00 1,00 3,00 
212 Bahnhof Wolbeck WLE M1 25,00 5,00 1,25 5,00 0,00 3,75 0,00 0,00 4,00 0,00 0,00 2,00 2,00 0,0 0 0,00 1,00 1,00 
213 Davertstraße M2 31,50 2,50 1,25 0,00 0,00 1,25 7,50 0,00 4,00 3,00 0,00 2,00 6,00 1,0 0 1,00 0,00 2,00 
214 Dorbaum M2 19,50 2,50 0,00 0,00 0,00 0,00 7,50 0,00 0,00 4,50 0,00 2,00 2,00 0,0 0 0,00 1,00 0,00 
215 Dülmener Straße M2 31,25 5,00 1,25 0,00 0,00 2,50 7,50 0,00 4,00 3,00 0,00 4,00 2,00 0,0 0 0,00 1,00 1,00 
216 Erikaweg / WDR M1 29,00 5,00 1,25 0,00 0,00 1,25 7,50 0,00 4,00 3,00 0,00 2,00 2,00 0,0 0 0,00 1,00 2,00 
217 Häger Bahnhof (SPNV) X X X M1 18,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7,50 0,00 0,00 0,00 3,00 4,00 2,00 1,0 0 1,00 0,00 0,00 
218 Hermann-Hesse-Straße M1 33,25 5,00 1,25 0,00 0,00 2,50 7,50 0,00 6,00 3,00 0,00 4,00 2,00 0,0 0 0,00 1,00 1,00 
219 Idenbrockplatz M1 59,25 10,00 2,50 5,00 0,00 3,75 10,00 6,00 8,00 6,00 0,00 2,00 4,00 0 ,00 0,00 1,00 1,00 
220 Kappenberger Damm / Hansa-Business- 
Park X X X X M1 19,25 0,00 1,25 0,00 0,00 0,00 5,00 0,00 0,00 3,00 0,00 4,00 2,00 0,0 0 1,00 0,00 3,00 
221 Kirschgarten M1 36,50 2,50 2,50 0,00 0,00 2,50 7,50 0,00 6,00 4,50 0,00 2,00 6,00 0,0 0 0,00 1,00 2,00 
222 Königsberger Straße M1 49,00 7,50 2,50 2,50 0,00 2,50 10,00 4,00 6,00 6,00 0,00 2,00 4,00 0, 00 0,00 1,00 1,00 
223 Kolde-Ring / LVM M1 81,50 10,00 5,00 5,00 2,50 5,00 10,00 10,00 8,00 6,00 0,00 6,00 6,00 0,00 0,00 4,00 4,00 
224 Kriegerweg M2 26,25 2,50 2,50 2,50 0,00 1,25 5,00 0,00 0,00 1,50 0,00 4,00 6,00 0,0 0 0,00 0,00 1,00 
225 Langestraße M1 59,75 10,00 3,75 5,00 0,00 5,00 7,50 0,00 10,00 4,50 0,00 4,00 4,00 0 ,00 0,00 2,00 4,00 
226 Loddenweg / Plangebiet Hiltrup-Osttor- 
Mobilstation 1 M1 32,50 5,00 1,25 0,00 0,00 1,25 7,50 0,00 4,00 4,50 0,00 4,00 4,00 0,0 0 0,00 0,00 1,00 
227 Ludgeriplatz M1 83,00 10,00 5,00 5,00 5,00 5,00 10,00 10,00 10,00 6,00 0,00 2,00 2,0 0 3,00 2,00 4,00 4,00 
228 Merkureck M2 36,00 2,50 1,25 0,00 0,00 3,75 5,00 4,00 0,00 4,50 0,00 6,00 6,00 0,0 0 0,00 0,00 3,00 
229 Meßkamp M1 67,25 10,00 3,75 5,00 5,00 5,00 10,00 4,00 6,00 4,50 0,00 4,00 2,00 0 ,00 0,00 4,00 4,00 
230 Mühlenhof M2 37,75 2,50 3,75 5,00 5,00 0,00 2,50 0,00 2,00 3,00 0,00 6,00 4,00 0,0 0 0,00 2,00 2,00 
231 Münster Mecklenbeck Bahnhof (SPNV) X X M1 38,50 5,00 2,50 0,00 0,00 2,50 0,00 0,00 8,00 0,00 4,50 6,00 2,00 1,0 0 1,00 2,00 4,00 
232 Oxford-Mobilstation 1 / Gievenbeck 
Kaserne M2 48,50 7,50 2,50 0,00 0,00 2,50 7,50 4,00 8,00 4,50 0,00 4,00 6,00 0,0 0 0,00 0,00 2,00 
233 Roxel Bahnhof (SPNV) X X X X M1 32,75 2,50 1,25 2,50 0,00 2,50 7,50 0,00 0,00 3,00 4,50 4,00 2,00 1,0 0 1,00 1,00 0,00 
234 Roxel Mitte M2 45,00 5,00 2,50 2,50 0,00 2,50 10,00 2,00 4,00 4,50 0,00 4,00 6,00 0, 00 0,00 1,00 1,00 
Nutzwertpunkte für 
1.000-m-Einzugsbereiche 
P+R

© 2023 PTV Transport Consult GmbH   Seite 72/72  
 
 
 
 
 
 
Mobil- 
stations- 
Nr. 
Haltestellenname Mobil- 
station Stationsklasse 
Summe 
Nutzwert- 
punkte 
Einwohner Beschäftigte 
am 
Arbeitsort 
Schüler 
an weiterf. 
Schulen 
Studierende 
am 
Studienort 
Kunden- 
potenzial 
Einzelhandel 
ÖPNV Ein-/ 
Aussteiger 
Personen- 
wege/Tag 
(intermodale 
Schnittp.) 
Städtische 
Nah- 
versorgungs- 
zentren 
Anzahl 
Abfahrten 
Bus/h 
Anzahl 
Abfahrten 
Bahn/h 
Anbindung 
an MIV- 
Netz 
Anbindung 
an 
Fahrradnetz 
2.0 
Anzahl 
B+R- 
Anlage 
Anzahl 
P+R- 
Anlage 
Anzahl 
Carsharing- 
Stationen 
Anzahl 
E-Lade- 
stationen 
Ist Ist Ziel L M1/M2 S1/S2 2035 2035 2035 2035 2035 2017 2035 20 22 2022 2022 2022 2022+ 2022 2022 2022+ 2022+ 
235 Salzmannstraße M2 45,25 5,00 3,75 5,00 0,00 2,50 7,50 2,00 6,00 4,50 0,00 2,00 4,00 0,0 0 0,00 2,00 1,00 
236 Schornheide M2 15,50 0,00 2,50 0,00 0,00 0,00 2,50 0,00 0,00 1,50 0,00 6,00 2,00 0,0 0 0,00 0,00 1,00 
237 Sprakel Bahnhof (SPNV) X X X X M1 30,00 2,50 0,00 0,00 0,00 0,00 7,50 0,00 4,00 1,50 4,50 6,00 0,00 1,0 0 1,00 1,00 1,00 
238 St.-Michael-Kirche M1 56,75 10,00 3,75 2,50 0,00 5,00 10,00 6,00 4,00 4,50 0,00 6,00 2,00 0 ,00 0,00 2,00 1,00 
239 St. Mauritz X M2 23,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5,00 4,00 0,00 4,50 0,00 4,00 6,00 0,0 0 0,00 0,00 0,00 
240 Zentrum-Nord Bahnhof (SPNV) X X X X M1 55,25 5,00 3,75 0,00 3,75 3,75 10,00 0,00 4,00 3,00 6,00 6,00 6,00 1, 00 1,00 2,00 0,00 
Nutzwertpunkte für 1.000-m-Einzugsbereiche 
P+R

Anlage_3_erledigte_Anträge

2719 Zeichen

Anlage 3 zu V/0397/2023

Dezernat III 27.07.2023
492-7072
Schnellmeldung 
Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 25.02.2021
Multi- und intermodale Mobilität stärken - Neue Mobilstationen für Münster 
TOP 8.10 
(öffentlicher Sitzungsteil) 
V/1052/2020 
Herr Kraehnke beantwortete die Rückfragen der Ausschussmitglieder.  
Herr Wolfgarten brachte für die CDU nachfolgenden Prüfauftrag zur Vorlage ein:  
„Prüfauftrag zur Vorlage V/1052/20220 
Die CDU-Ratsfraktion begrüßt die Entstehung neuer und die Weiterentwicklung bestehender 
Mobilstationen in Münster. Gemäß der in der Vorlage genannten Kriterien bitten wir die Verwaltung 
um Prüfung der nachfolgend aufgeführten bestehenden und neuen Standorte:  
Bezirk West:  
 Bahnhaltepunkt Häger 
 Bahnhof Albachten 
 Weiterer Standort im Suchraum Albachten  
 Oxford-Quartier 
 Bahnhaltepunkt Roxel  
Bezirk Hiltrup:  
 Hiltruper Bahnhof  
 P&R Hans-Business-Park  
 Bahnhaltepunkt Amelsbüren  
 Bereich Kreuzung Amelsbürener Str. / Meesenstiege  
 Bereich der Feuerwache III / Merkureck  
 Bereich der Kreuzung Osttor / Albersloher Weg  
 Bereich im Umfeld des Preußen Stadions  
Bezirk Südost:  
 Haltepunkt der WLE Hiltruperstr. (Wolbeck)  
 Nördliche Münsterstraße ggü. der Bäckerei Frede (Wolbeck)  
 Twenhövenweg am Haltepunkt der WLE (Angelmodde)  
 Junker-Jörg-Platz / alternativ Parkplatz Am Schütthook (Angelmodde)  
 Bereich Pommernstr., Ostpreussenstr. und Otto-Hersig-Weg (Angelmodde)  
 Haltepunkt der WLE am Marktplatz (Gremmendorf)  
 Egbert-Snoek-Str. bei Marktkauf (Gremmendorf)  
 Kreuzung Albersloher Weg / Gremmendorfer Weg am Durchstich York-Kaserne 
(Gremmendorf)  
Bezirk Nord  
 Parkplatz an der Steinfurter Str. / Abzweig Wilkinghege (P&R)  
 Parkplatz an der Grevener Str. / Abzweig Kanalstr. (Parkplatz am Kinderbach)  
 Neues Feuerwehrgerätehaus in Sprakel am Schlusenweg

Bezirk Ost 
 Bereich der Kreuzung Warendorfer Straße / Mondstraße  
 Hallenbad Ost  
Bezirk Mitte  
 Steinfurter Straße im Bereich Leoland  
 Bereich Coesfelder Kreuz  
 P+R Weseler Straße“ 
Frau Heinz-Fischer kündigte an, noch Nachfragen zur Vorlage schriftlich an die Verwaltung 
nachzureichen.  
Frau Heinz-Fischer beantragte zu Beginn der Sitzung, die Vorlage ohne eine Beschlussfassung in 
die nachfolgenden Gremien zu schieben. Diesem Antrag stimmte der Ausschuss mehrheitlich mit 
den Stimmen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, Volt und DIE PARTEI/ÖDP gegen die 
Stimmen von FDP bei Enthaltung von Die Linke zu.  
Im Auftrag 
Gez.  
Judith Stienhans 
Schriftführung 
Verteiler:  
III Herr Denstorff 
III/Ref  Herr Herding 
66 Herr Grimm, Herr Milde, Herr König, Herr Kraehnke  
33  Herr Kupferschmidt, Ratsservice

Anlage_2_Visualisierung

23 Zeichen

Anlage 2 zu V/0397/2023

Beschlussvorlage

14050 Zeichen

V/0397/2023 
V/0397/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Mobilstationskonzept der Stadt Münster - Teil B: Standortkonzept 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   15.11.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Vorberatung 
   16.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   16.11.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   27.11.2023 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 
   28.11.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   29.11.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   13.12.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   13.12.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Das „Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil B: Standortkonzept“ (vgl. Anlage 1) wird 
beschlossen. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung, zunächst folgende Mobilstationen 
planerisch und baulich umsetzt: 
 
- Bahnhof Angelmodde WLE 
- Bahnhof Gremmendorf WLE 
- Bahnhof Wolbeck WLE 
- Bahnhof Loddenheide WLE 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
02.11.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Kraehnke 
Telefon: 492-6505 
Kraehnke@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0397/2023 
- Bahnhof Lippstädter Straße WLE 
- York-Quartier: Wiltshireweg 
- York-Quartier: Boulevard 
- York-Quartier: Südring Ost 
- York-Quartier: Südring West 
- Oxford-Quartier: Roxeler Straße 
- Oxford-Quartier: Simonsplatz 
- Oxford-Quartier: Sonja-Kutner-Weg 
 
Die Mobilstationen an den WLE-Haltepunkten werden bis zur Eröffnung der WLE fertigge-
stellt. Die Standorte in den Konversionsquartieren werden entsprechend dem Baufortschritt 
in den jeweiligen Teilquartieren baulich umgesetzt. 
 
3. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, im Zuge des barrierefreien Ausbaus von Hal-
testellen sowie im Zuge des Austausches der Buswartehallen die dort vorgesehenen Mobil-
stationsstandorte und deren Standards, soweit die räumlichen Gegebenheiten es zulassen, 
umzusetzen. Haltestellen und bestehende Mobilstationen, die heute schon die Vorgaben des 
Mobilstationskonzepts erfüllen bzw. durch einfache Maßnahmen ertüchtigt werden können, 
werden kurzfristig entsprechend der neuen Gestaltungsstandards beschildert. Dies betrifft 
die folgenden Standorte: 
 
- Albachten Bahnhof 
- Amelsbüren Bahnhof 
- Mecklenbeck Bahnhof 
- Roxel Bahnhof 
- Sprakel Bahnhof 
- Zumsandestraße 
- Meckmannweg 
- Roxel Hallenbad 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren vorliegenden Standortvorschläge auf ihre Um-
setzbarkeit zu prüfen und sukzessive umzusetzen bzw. die Voraussetzungen für eine Um-
setzung zu schaffen. Das daraus zu entwickelnde Umsetzungsprogramm wird alle zwei Jah-
re fortgeschrieben und der Politik zur Kenntnis gegeben.  
 
5. Für die Umsetzung des Mobilstationskonzepts werden im Amt für Mobilität und Tiefbau zu-
nächst 2,0 Vollzeitstellen der Entgeltgruppe 11 befristet auf 5 Jahre neu geschaffen. Diese 
sind in den Stellenplan 2024 aufzunehmen. Auf der Grundlage der durchschnittlichen Perso-
nalkosten sind dafür 158.780 € p.A. zu kalkulieren. 
 
6. Durch die Vorlage werden die folgenden Anträge erledigt:  
 
- Prüfauftrag der SPD-Ratsfraktion zu V/1052/2020 „Multi- und intermodale Mobilität 
stärken – Neue Mobilstationen für Münster“ 
- Prüfauftrag der CDU-Ratsfraktion zu V/1052/2020 „Multi- und intermodale Mobilität 
stärken – Neue Mobilstationen für Münster“ 
- A-N/0015/2021 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord „Mobilstation 
Sprakel“ 
- AnS/0009/2022 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost „Ver-
kehrsfluss verbessern – Park and Ride Parkplätze für Wolbeck“

- 3 - 
V/0397/2023 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Finanzierung der Baukosten für die einzelnen Mobilstationsstandorte erfolgt jeweils über geson-
derte Beschlüsse, soweit nach der Zuständigkeitsordnung erforderlich. Die für die Jahre 2024 ff. 
anfallenden Personalkosten sind im Haushaltsplan zu berücksichtigen. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2024 ff. 158.780 2 Stellen EG 11  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage V/1052/2020 wurde im Jahr 2021 das „Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil 
A: Qualitätsstandards“ beschlossen. Damit wurde verbindlich festgelegt, welche Standards zukünftig 
bei allen Planungen zur Weiterentwicklung bestehender oder Einrichtung neuer Mobilstationen gelten 
sollen. 
 
Darüber hinaus wurde im Rahmen der o.g. Vorlage der Beschluss gefasst, das Potenzial für weitere 
Mobilstationsstandorte in einem gesonderten „Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil B: 
Standortkonzept“ zu ermitteln. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Erarbeitung dieses Standortkon-
zepts durch ein externes Planungsbüro vornehmen zu lassen. 
 
Der Auftrag hierzu wurde im März 2022 an das Büro PTV Transport Consult GmbH vergeben. Im Ap-
ril 2022 hat das Büro mit der Erarbeitung des Standortkonzepts begonnen. Das Ergebnis dieser Ar-
beit hat das Büro nunmehr in Form eines Schlussberichts (vgl. Anlage 1) vorgelegt. 
 
 
Zu 1.:  
 
Aktuell sind auf dem Gebiet der Stadt Münster 10 Standorte als Mobilstationen ausgewiesen. Diese 
sind ursprünglich als „Umsteigegürtel“ für den einpendelnden Stadt-Umland-Verkehr konzipiert wor-
den. Für die intermodale Mobilität der Münsteraner Bevölkerung und die intermodale Fortbewegung 
innerhalb des Stadtgebietes leisten sie jedoch nur einen geringen Beitrag. Die Erschließungswirkung 
ist bislang gering (4% aller Einwohnerinnen und Einwohner, 7% aller Beschäftigten, 4% aller Schüle-
rinnen und Schüler an weiterführenden Schulen, 1% aller Studierenden am Studienort). Die Ausstat-
tung mit Mobilitäts-, Informations- und Serviceangeboten entspricht nicht mehr den Standards, die an 
moderne Mobilstationen im Sinne der mit V/1052/2020 beschlossenen Qualitätsstandards zu stellen 
sind.  
 
Hinzu kommt, dass es durch die geplanten strukturellen Veränderungen im Mobilitätsgeschehen der 
Stadt Münster (S-Bahn Münsterland, Hochleistungsnetz im ÖPNV, Car- und Bike-Sharing statt pri-
vatem Pkw-Besitz etc.) einen erhöhten Bedarf an Mobilitätsangeboten und deren Verknüpfung unter-
einander geben wird. Mit dem „Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil B: Standortkonzept“ 
wird ein transparentes, von objektiven Kriterien geleitetes Verfahren aufgezeigt, welches zu insge-
samt 146 fachlich-inhaltlich begründeten Standortvorschlägen in drei hierarchisch abgestuften Stati-
onsklassen führt.

- 4 - 
V/0397/2023 
Alle Standortvorschläge stellen Suchräume dar, die im Hinblick auf ihre räumliche Verfügbarkeit teil-
weise noch abschließend geprüft werden müssen. Die genauen Mikrostandorte werden daher im Zu-
ge der weiteren Planung identifiziert und ggfs. liegenschaftlich gesichert. Sofern alle 146 Standortvor-
schläge realisiert werden können, erhöht sich die Erschließungswirkung signifikant auf 89% aller Ein-
wohnerinnen und Einwohner, 89% aller Beschäftigten am Arbeitsort, 82% aller Schülerinnen und Schü-
ler an weiterführenden Schulen sowie 92% aller Studierenden am Studienort. 
 
Den drei Stationsklassen wurden die folgenden Funktionen und Ausstattungsziele zugewiesen (vgl. 
Anlage 1 sowie V/1052/2020): 
 
 
Größenklasse  
(Stationsklasse) 
Funktion  Aus s tattungsziel 
S 
Ers chließung 
(Zugangs - und Zielpunkte)  
mind. 3 Mobilitätsangebote ,  
ergänzt um begleitende  
Informations angebote 
M Vernetzung & Ers chließung 
mind. 4 Mobilitätsangebote, 
ergänzt um begleitende  
Service - und Informationsangebote  
L Vernetzung  
mind. 6 Mobilitätsangebote, 
ergänzt um begleitende  
Service - und Informationsangebote 
 
 
Um die Ausstattungsziele zu erreichen, lassen sich Mobilitäts-, Service- und Informationsangebote an 
Mobilstationen in vielfältiger Weise (modular) miteinander kombinieren. Zu berücksichtigen ist dabei, 
dass insbesondere für kostenintensivere Angebote eine bestimmte Mindestnachfrage vorhanden sein 
sollte, um diese wirtschaftlich vertretbar anbieten und unterhalten zu können. Auch unter verkehrsplane-
rischen Aspekten sind die einzelnen Module zu priorisieren. Dies bedeutet, dass sich nicht alle Module 
für alle Mobilstationsstandorte gleichermaßen eignen. Mobilstationen der Stationsklasse L werden deut-
lich seltener anzutreffen sein als die „Basis“-Mobilstationen der Stationsklasse S. Der nachfolgende 
Vorschlag zur Zuordnung der Module zu den Stationsklassen unterscheidet daher nach zwingenden, 
alternativen (jeweils eins von mehreren zwingend) und optionalen Modulen:

- 5 - 
V/0397/2023 
 
 
 
Für die Ausstattung der Mobilstationen mit Mobilitätsangeboten spielt die Dynamik des Mobilitätsmarkts 
eine wesentliche Rolle. Der Vorschlag für eine Zuordnung von Modulen zu den drei Stationsklassen von 
Mobilstationen spiegelt daher die aktuelle Situation des Mobilitätsmarkts wider. Berücksichtigt wurden 
die in Münster bereits heute vorhandenen sowie mittelfristig absehbaren Mobilitäts-, Service- und Infor-

- 6 - 
V/0397/2023 
mationsangebote. Der Vorschlag ist somit vornehmlich als eine Orientierung und weniger als eine ver-
bindliche Vorgabe zu verstehen. Zukünftige – auch technologische – Entwicklungen im Mobilitätsmarkt 
können eine Anpassung bei der Auswahl und Zuordnung der Module erforderlich machen. 
 
 
Zu 2. bis 4.:  
 
Mit dem vorliegenden „Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil B: Standortkonzept“ werden ins-
gesamt 146 potentielle Mobilstationsstandorte identifiziert. Diese gilt es bei erfolgreicher Prüfung der 
Flächenverfügbarkeit kontinuierlich in die konkrete Entwurfs- und Ausführungsplanung und anschlie-
ßend in die bauliche Umsetzung zu überführen. 
 
Aktuell wird bereits an den Entwurfs- und Ausführungsplanungen für zahlreiche Standorte gearbeitet. 
Teilweise befinden diese sich auch schon in der baulichen Umsetzung. Konkret sind folgende Standorte 
bereits in Planung: 
 
- Bahnhof Angelmodde WLE 
- Bahnhof Gremmendorf WLE 
- Bahnhof Wolbeck WLE 
- Bahnhof Loddenheide WLE 
- Bahnhof Lippstädter Straße WLE 
- York-Quartier: Wiltshireweg 
- York-Quartier: Boulevard 
- York-Quartier: Südring Ost 
- York-Quartier: Südring West 
- Oxford-Quartier: Roxeler Straße 
- Oxford-Quartier: Simonsplatz 
- Oxford-Quartier: Sonja-Kutner-Weg 
 
Die Mobilstationen an den WLE-Haltepunkten werden bis zur Eröffnung der WLE fertiggestellt. Die 
Standorte in den Konversionsquartieren werden entsprechend dem Baufortschritt in den jeweiligen 
Teilquartieren baulich umgesetzt. Der in V/1052/2020 angedachte Pilotstandort „Altstadt/Bült“ steht 
in unmittelbarer Abhängigkeit von weiteren Planungen zur ersten Nordtangente (Abschnitt zwischen 
„Mauritztor“ und „Neutor“) sowie zum Martiniviertel und muss daher im Zuge dieser Planungen mit-
betrachtet werden. Anstelle des in V/1052/2020 vorgesehenen Pilotstandorts „Zentrum-Nord“ wer-
den aus kapazitativen Gründen und aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit zunächst die Mobilstations-
standorte an den WLE-Haltepunkten geplant und prioritär umgesetzt. 
 
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, im Zuge des barrierefreien Ausbaus von Haltestel-
len sowie im Zuge des Austausches der Buswartehallen die dort vorgesehenen Mobilstationsstan-
dorte und deren Standards, soweit die räumlichen Gegebenheiten es zulassen, umzusetzen. Ein 
Beispiel für die Umsetzung der neuen Standards liefert Anlage 2.  
 
An einigen Haltestellen und bestehenden Mobilstationen werden die Vorgaben des Mobilstations-
konzepts bereits heute erfüllt oder können durch einfache Maßnahmen mit überschaubarem Auf-
wand erfüllt werden. Diese Standorte werden kurzfristig entsprechend der neuen Gestaltungsstan-
dards beschildert. Konkret betrifft dies die folgenden Standorte: 
 
- Albachten Bahnhof 
- Amelsbüren Bahnhof 
- Mecklenbeck Bahnhof 
- Roxel Bahnhof 
- Sprakel Bahnhof 
- Zumsandestraße 
- Meckmannweg 
- Roxel Hallenbad

- 7 - 
V/0397/2023 
 
Das über die aufgeführten Standorte hinausreichende Umsetzungsprogramm wird alle zwei Jahre 
fortgeschrieben und legt dar, in welcher Reihenfolge und in welchen zeitlichen Abschnitten die Stand-
orte in den kommenden Jahren umgesetzt werden können. Vorrangig sollen diejenigen Standorte 
entwickelt werden, die eine hohe Wirkung erzielen und/oder zu denen bereits (Vor-) Planungen be-
stehen bzw. absehbar sind. Eine Priorisierung erfolgt daher anhand folgender Kriterien: 
 
- Nutzwertpunktzahl im Standortkonzept 
- Flächenverfügbarkeit 
- Einbettung in ohnehin anstehende Baumaßnahmen, z. B. barrierefreier Ausbau von 
Haltestellen, Austausch der Buswartehallen, 3000-Fahrradbügel-Programm, Aus-
tausch der DFI-Stelen an Bushaltestellen 
- Einbettung in anstehende Pilotprojekte oder Verkehrsversuche 
- Einbettung in städtebauliche Entwicklungskonzepte 
 
 
Zu 5.: 
Die Umsetzung der neu hinzukommenden Mobilstationsstandorte ist in den bisherigen Arbeitspro-
grammen des Amtes für Mobilität und Tiefbau noch nicht abgebildet. Um die bestehenden Arbeits-
programme entsprechend erweitern zu können, bedarf es zunächst 2,0 zusätzlicher Vollzeitstellen der 
Entgeltgruppe 11 im Amt für Mobilität und Tiefbau. Die Stellen sind vorerst befristet auf einen Zeit-
raum von 5 Jahren. Inwieweit darüberhinausgehend weitere Personalkapazitäten erforderlich sind, 
kann erst nach Aufstellung des Arbeitsprogramms entschieden werden. Befristungszeitraum und Stel-
lenumfang sind daher mit Vorliegen des Arbeitsprogramms zu überprüfen und ggfs. zu erweitern. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil B: Standortkonzept (Schlussbericht) 
Anlage 2 Beispielhafte Visualisierungen einer zukünftigen Mobilstation in Münster 
Anlage 3 Durch die Vorlage erledigte Anträge und Anregungen

Anlage A

3039 Zeichen

Anlage A zur V/0397/2023 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird das Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil B: Standortkonzept be-
schlossen. Dieses weist 146 Standortvorschläge für zukünftige Mobilstationen aus. Damit könn-
ten 89% aller Einwohnenden, 89% aller Beschäftigten am Arbeitsort, 82% aller Schülerinnen und 
Schüler an weiterführenden Schulen sowie 92% aller Studierenden am Studienort eine Mobilsta-
tion im Umkreis von max. 500 Metern erreichen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Mobilstationskonzept ist ein wichtiger Baustein im Masterplan Mobilität Münster 2035+. Ins-
besondere wird durch das mit dieser Vorlage zum Beschluss vorgelegte Standortkonzept die Er-
schließungswirkung von Mobilstationen in Münster signifikant erhöht. Mobilitätsangebote des 
Umweltverbundes werden damit schneller erreichbar und besser miteinander verknüpft. Das Mo-
bilstationskonzept der Stadt Münster – Teil B: Standortkonzept leistet daher einen wichtigen Bei-
trag, wenn es darum geht die Mobilität der Zukunft in Münster klimagerecht, stadtverträglich und 
sozial gerecht zu gestalten. Die Vorlage zahlt auf folgende Ziele aus dem ISM-Prozess ein: 
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, 
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Das Teilziel lautet „Planerische Umsetzung des Mobilstationskonzeptes“. Zur Erreichung des 
Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 158.780 € jährlich zu kalkulieren. Die Baukosten für 
die einzelnen Mobilstationsstandorte werden in gesonderten Beschlussvorlagen mitgeteilt, soweit 
nach der Zuständigkeitsordnung erforderlich. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Die vorgeschlagene 
Maßnahme ist jedoch vollständig freiwillig.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil B: Standortkonzept ist ein wichtiger Baustein 
des Masterplans Mobilität Münster 2035+ und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung 
bestehender Klimaziele.

Beratungsverlauf (12)

09.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung
14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.11.2023 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2023 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.02.2024 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.4 Vorberatung
Zur Sitzung
21.02.2024 Hauptausschuss
TOP 17.1.1 Vorberatung
Zur Sitzung
21.02.2024 Rat
TOP 26.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (122)

  • Weseler Straße
  • Nieberdingstraße 102
  • Steinfurter Straße
  • Amelsbürener Straße 350
  • Egbert-Snoek-Straße
  • Eisenbahnstraße
  • Freckenhorster Straße
  • Telgter Straße
  • Grevener Straße
  • Kanalstraße
  • Hammer Straße
  • Metzer Straße
  • Münsterstraße
  • Pommernstraße
  • Ostpreußenstraße
  • Warendorfer Straße
  • Mondstraße 321
  • Wolbecker Straße
  • Hermann-Hesse-Straße 215
  • Königsberger Straße 232
  • Langestraße 235
  • Dieckmannstraße
  • Austermannstraße
  • Bischopinkstraße 356
  • Busso-Peus-Straße
  • Dyckburgstraße 364
  • Schmeddingstraße 340
  • Schuckertstraße 342
  • Wienburgstraße 354
  • Zumsandestraße 379
  • Sibeliusstraße
  • Davertstraße 217h
  • Dülmener Straße 219
  • Salzmannstraße 226
  • Heidestraße 303
  • Hobbeltstraße 305
  • Huberstraße 380
  • Killingstraße 381
  • Malteserstraße 386
  • Pater-Kolbe-Straße 393
  • Paul-Gerhardt-Straße 330
  • Von-Flotow-Straße 311
  • Roxeler Straße
  • Albersloher Weg 33
  • Schlossplatz
  • Ludgeriplatz 239
  • Kappenberger Damm
  • Gremmendorfer Weg
  • Junker-Jörg-Platz
  • Otto-Hersing-Weg
  • Niedersachsenring
  • Bohlweg
  • Hohenzollernring
  • Lublinring
  • Kolde-Ring
  • Erikaweg
  • Idenbrockplatz 224
  • Loddenweg
  • Krögerweg 314
  • Ahausweg
  • Werneweg
  • Kriegerweg 220
  • Adolf-Wentrup-Weg 337
  • Cheruskerring 359
  • Friedrich-Ebert-Platz 366
  • Heckenweg 374
  • Rüschhausweg
  • Rumphorstweg 334
  • Adlerhorst 384
  • Horstmarer Landweg 307
  • Jungeblodtplatz 312
  • Königsweg
  • Maikottenweg 382
  • Meckmannweg 319
  • Vennheideweg 302
  • Twenhövenweg
  • Schlusenweg
  • Wiltshireweg
  • Simonsplatz
  • Sonja-Kutner-Weg
  • Am Schütthook
  • Am Blaukreuzwäldchen 344
  • Am Breilbusch 345
  • Am Herzkamp
  • Am Kämpken 348k
  • Am Hornbach 385
  • Zum Roten Berge
  • An der Hansalinie 216
  • P+R Weseler Straße
  • An den Loddenbüschen 212
  • Wolbecker Windmühle
  • Am Max-Klemens-Kanal
  • Lippstädter Straße
  • Preußenstadion 103
  • Mersmannsstiege 320
  • Wilkinghege
  • Meesenstiege
  • Loddenheide
  • Orléans-Ring
  • Kirschgarten 230m
  • Pastorsesch 392
  • Hülsenbusch 308
  • Im Moorhock 310
  • Haus Herding 373
  • Nogatstraße 358
  • Merkureck 221
  • Schornheide 227
  • Lerschmehr 316
  • Drei Eichen
  • Hohe Geest 306
  • Im Bilskamp 309
  • Hasenbusch 372
  • Middelfeld 391
  • Mauritztor
  • Neutor 110
  • Osttor
  • Meßkamp
  • Altehof 339
  • Meerhook 390
  • Waldweg 322
  • Delstrup 387
  • Bült 343h

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Details

Aktenzeichen
V/0397/2023
Typ
Vorlagen
Datum
27.07.2023
Erstellt
28.06.2023 09:37