Mandari Insight

V/0909/2015

Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen

Vorlagen 11.11.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2015, TOP 28.1.1

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 1a

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 5

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Ansehen

Anlage 2a

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Ansehen

Anlage 1b

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Ansehen

Anlage 2b

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Ansehen

Anlage 4

192 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1 : 4000
Datum: 09.11.2015
Notizen:
© Stadt Münster
H 5759 304
R 3405 862
R 3406 490
H 5760 184
0 50 100
Meter
Anlage 4
Standort
Ehemaliges Hauptzollamt
Sonnenstraße 85-89

Anlage 3

1925 Zeichen

Projekt
Flur 41 , Flurstück 21
Roxelerstraße 340
48155 Münster
Bauherr Stadt Münster
Albersloher Weg 33
48127 Münster
Fon 0251 - 4 92 23 00
Architekten Krych Tombrock
Südstraße 16
48153 Münster
Fon 0251 - 520 93 93 0
Fax 0251 - 520 93 93 8
kontakt@a-k-t-ms.de
Plannr. 4-A-1000 - a
L
ageplan
Maßstab
D
atum
Gez
Größe
± 0,00
1:1500
05.10.2015
TK
DIN A3
= OKFF
Freigabe
Architekt
Bauherr
Ind Dat Gez Änderungen
Die Ausführung hat nach der VOB Teil C und den anerkannten Regeln der
T
echnik zu erfolgen. Alle Maße sind am Bau örtlich und eigenverantwortlich zu
prüfen, Unstimmigkeiten sind unverzüglich mit dem Architekten bzw. der
Bauleitung abzustimmen. Grundlagen für die Ausführung sind die
Ausführungs- und Detailplanung der Architekten und die Statik- und
Hausplanung sowie Brandschutzkonzept, Bodengutachten, Wärmeschutz- und
Schallschutznachweis. Abweichungen von der o.g. Planung müssen vom
Auftraggeber vor der Ausführung schriftlich genehmigt werden.
Amt für Immobilienmanagement
AU0 VI
Münster
A
sylbewerberunterkunft
Oxford Kaserne Block 20
Umbau des Block 20 der Oxford
Kaserne zur Asylbewerberunterkunft
Vorabzug
LageplanLageplan LageplanLageplan (dxf-Auszug aus Katasterplan der Stadt Münster)
Oxford-Kaserne
L843   Roxeler Straße
88
59
AUO II - Block 12
AUO - Block 42
SZO - Block 43
KiGa - Block 8KiGa - Block 43a
60
12
10
64
65
120
36
659
66
658
58
362
180
041
172
16 Bernings Kotten
6
590
362
180
170
151
170
10
21
360
26
AUO III - Block 16
AUO VI - Block 20
AUO V - Block 24
10
11
1
21
756
30b
30a
747
32
30
360
26
28
28a 695
694
473
312
751
227
37
53a
71
62a
62
60a
64
60
706
704
722
705
707
723
70
734
733
724
725
739
738
710
711
Teich
732
731
730
729
62
58 a
58
56
50
50c
50b
50a
54a
54
52
30e
471
752
753
754
755 756
52a
30d
30c 30b
30a
750
749
747
32
30
360
32a
473
312
748
751
71
Zaun der  ZUE - Landesunterkunft
Tor 2-fl.
Zaun AUO II - IV
Zaun AUO II - IV
Anlage 3
Standort 
Oxford-Kaserne, Gebäude 38

Anlage 1a

173 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1 : 7500
Datum: 09.11.2015
Notizen:
© Stadt Münster
H 5759 572
R 3408 079
R 3409 256
H 5761 223
0 50 100
Meter
Anlage 1a
Standort
Warendorfer Straße 269

Beschlussvorlage

24766 Zeichen

V/0909/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.11.2015 Integrationsrat Vorberatung 
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
25.11.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz  
 und Arbeitsförderung Vorberatung 
25.11.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
 Flächenmanagement Vorberatung 
26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
03.12.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und  
 E-Government Vorberatung 
08.12.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.12.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die folgenden Gebäude werden zur vorübergehenden Unterbringung von ca. 30 bzw. 100 
Flüchtlingen angemietet und hergerichtet: 
 Warendorfer Straße 269, Stadtbezirk Ost, Stadtteil Mauritz-Ost (Anlage 1 a,b), 
 Oxford-Kaserne, Gebäude 24, Stadtbezirk West, Stadtteil Gievenbeck (Anlage 2 a,b). 
Darüber hinaus wird das Gebäude 38 in der ehemaligen Oxford-Kaserne zur Nutzung als 
Verwaltungs- und Beratungsstützpunkt hergerichtet (Anlage 3). 
 
2. Der Rat stimmt der vom Stab für außergewöhnliche Ereignisse am 03.11.2015 getroffenen 
Entscheidung zu, das leerstehende Gebäude des ehemaligen Hauptzollamtes an der Son-
nenstraße 85-89, Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Martini, von der Bundesanstalt für Immobilien-
aufgaben mietzinsfrei zunächst für die Dauer von einem Jahr anzumieten und für die Unter-
bringung von ca. 140 Flüchtlingen herzurichten (Anlage 4). 
 
3. Die neu geschaffenen Unterbringungskapazitäten werden mit dem notwendigen Mobiliar sowie 
den erforderlichen beweglichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0909/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulte-Sienbeck 
Ruf: 
492-5998 
E-Mail: 
Schulte-Sienbeck@stadt-
muenster.de  
Datum: 
16.11.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0909/2015 
 
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die persönliche Betreuung dieser Flüchtlingseinrichtungen an 
geeignete freie Träger zu vergeben. Dabei wird der übliche Betreuungsschlüssel von jeweils 
0,50 VZÄ für Sozialarbeit und Hausdienst je 50 Plätze zugrunde gelegt. Sofern eine Betreuung 
durch freie Träger nicht zweckmäßig oder realisierbar ist, sind ab Inbetriebnahme der Flüch t-
lingseinrichtungen dem Betreuungsschlüssel entsprechend zusätzliche Mitarbeiter/ -innen im 
Bereich von Sozialarbeit und Hausdienst jeweils zeitnah einzusetzen.  
Ferner wird Verwaltung ermächtigt, die Betreuung, Unterbringung und Versorgung der sprung-
haft angestiegenen Zahl von Asylsuchenden entsprechend dem üblichen Betreuungsschlüssel 
dadurch zu sichern, dass die Betreuung bestehender und neuer Unterbringungskapazitäten im 
erforderlichen Umfang umgehend in die Hände geeigneter freier Träger oder Hilfsorganisatio-
nen gegeben wird, wenn diese sich hierzu bereit erklären und die Konditionen sich am Auf-
wand für einen Betrieb in städtischer Regie orientieren. 
Die Verwaltung wird dazu den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung sowie den Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Or d-
nung und E-Government unterrichten. 
 
5. Mit Inbetriebnahme der Einrichtung an der Sonnenstraße werden freizeitpädagogische Ange-
bote für Kinder und Jugendliche entsprechend der dazu in städtischen Flüchtlingseinrichtu n-
gen etablierten Angebote durch Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit eingerichtet. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Land Nordrhein-Westfalen darauf hinzuwirken, dass die 
Notunterkunft des Landes in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule, Von-Esmarch-Straße 
15, zunächst bis zum 31.12.2016 gemeinsam mit den örtlichen Hilfsorganisationen weiterbe-
trieben wird. 
 
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Herrichtung der temporären Flüchtlingseinrichtung 
an der Westfalenstraße 490 (Gelände Haus Heidhorn) zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 
190.370 € bereitzustellen sind. 
 
8. Die Dringlichkeitsentscheidung D/0018/2015 vom 22.09.2015 (Maßnahmen aufgrund der wei-
ter ansteigenden Flüchtlingszahlen; hier: Neue zeitlich befristete Flüchtlingseinrichtungen an 
der Gutenbergstraße 17 und Münzstraße 10) wird gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das 
Land Nordrhein-Westfalen genehmigt (Anlage 5). 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Den Berechnungen für die laufenden Aufwendungen liegt die Annahme zugrunde, dass die v o-
rübergehenden Unterbringungskapazitäten  in der Warendorfer Straße zum 01.06.2016, in der 
Oxford-Kaserne und in der Sonnenstraße ab Mitte bzw. Ende Januar 2016 genutzt werden kö n-
nen. 
 
Zu den einzelnen Beschlusspunkten  entstehen folgende zusätzliche Haushaltsbelastungen , die 
bisher nicht veranschlagt sind: 
 
Zu 1.: Für den Umbau des Gebäudes an der Warendorfer Straße 269 sind etwa 350.000 € zu 
veranschlagen. 
Für die Nutzung des Gebäudes 24 auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne ist die Auf-
stellung von Sanitär-, Wasch- und Küchencontainern erforderlich. Dafür entstehen bis zur Er-
schließung des Gebäudes Mitte 2016 voraussichtlich etwa 50.000 € an Mietkosten. Für die Auf-
stellung und Inbetriebnahme der Container sind etwa 65.000 € zu veranschlagen. 
Die Herrichtung des Gebäudes 38 wird etwa 200.000 € erfordern. Hinzu kommen voraussichtlich 
weitere Aufwendungen für die EDV-Anbindung.

- 3 - 
V/0909/2015 
Zu 2.: Für den Standort Sonnenstraße muss insbesondere aus Brandschutzgesichtspunkten ein 
Sicherheitsdienst beauftragt werden. Hier ist mit jährlichen Kosten in Höhe von 385.000 € zu 
rechnen. 
 
Zu 3.: Die veranschlagten Auszahlungen und Aufwendungen für Mobiliar und Einrichtungsgegen-
stände der Gebäude entsprechen dem üblichen Standard der städtischen Flüchtlingseinrichtun-
gen. 
 
Zu 4.: Für die Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen werden je 50 Plätze 0,5 VZÄ EGr. S 12 für 
Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 0,5 VZÄ EGr. 4 für den Hausdienst ein-
gesetzt. Die Mittel sollen vorrangig für Betreuungsleistungen freier Träger eingesetzt werden, 
wenn entsprechendes Interesse besteht und einrichtungsbezogen Vereinbarungen - orientiert am 
entsprechenden städtischen Aufwand - getroffen werden können. 
 
Zu 5.: Für die freizeitpädagogischen Angebote ist mit Aufwendungen in Höhe von 11.000 € jährlich 
zu rechnen. 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer  
sozialer Bedarfe 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2016 ff. 255.260 Zuschüsse an 
freie Träger; 
Integrations-
hilfen 
   2017 ff. 267.651 
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2016 548.337 Mobiliar/  
Einrichtung  
< 410 €; 
Sicherheits-
dienst 
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2017 ff. 385.000  
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2016 50.000  
      
Produktgruppe 0603 Kinder- und Jugendarbeit    
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2016 ff. 11.000  
Insgesamt:   2016 ff. 864.597 2017: 
652.651 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer  
sozialer Bedarfe

- 4 - 
V/0909/2015 
Investitionsmaßnah-
me 
 Ausstattung von 
Flüchtlingseinrichtungen 
   
Auszahlungen Zeile 08 Auszahlungen für 
Baumaßnahmen 
2016 805.370  
Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den Er-
werb von beweglichem  
Anlagevermögen 
2016 54.440 Mobiliar/  
Einrichtung 
> 410 € 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  859.810  
 
Die erforderlichen investiven Mittel für die Herrichtung des Standortes Sonnenstraße wurden a u-
ßerplanmäßig bereitgestellt. Die Deck ung erfolgte aus der Produktgruppe 0111 „Immobilienma-
nagement“ Maßnahmenziffer 0000  (Ankauf von Grundvermögen). Die endgültige Finanzierung 
findet im Haushalt 2016 statt. Aufgrund der Eilbedürftigkeit war die Mittelbereitstellung über eine 
Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. 
 
Die notwendigen Finanzierungsbedarfe werden durch Veränderungsblätter in die Beratungen des 
Haushalts 2016 gegeben. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Die Zahl der Zuzüge von Flüchtlingen nimmt seit August dieses Jahres dramatisch zu. Im August 
wurden der Stadt 160 Flüchtlinge zugewiesen, im September 144. Parallel dazu wurden die Kapa-
zitäten der Notunterkünfte des Landes um insgesamt 830 Plätze erhöht.  
 
Im Oktober ist die Zahl der Zuzüge noch einmal sprunghaft auf 693 angestiegen. Allein in der letz-
ten Oktoberwoche waren 287 Zuweisungen zu verzeichnen. Dies hängt vermutlich damit zusam-
men, dass die Registrierung der Flüchtlinge stark forciert und damit eine Zuzugsspitze erzeugt 
wurde. 
 
Auch die Kapazitäten der Notunterkünfte des Landes wurden im Oktober noch einmal um 210 
Plätze ausgeweitet. Die Landesnotunterkunft in der ehemaligen York-Kaserne verfügt nun über 
1.000, die in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule über 310 Plätze. 
 
Zum 01.11.2015 waren in Münster 3.219 Personen im Asylbewerberleistungsbezug. 2.915 Perso-
nen waren in den städtischen Einrichtungen untergebracht. 
 
Die Aufnahmekapazitäten der Stadt sind im Oktober erstmals an ihre Grenzen gekommen, so dass 
der Stab für außergewöhnliche Ereignisse einberufen wurde.  Als erste Maßn ahme wurden z u-
nächst 250 Plätze in einem Gebäude der ehemaligen York -Kaserne übergangsweise für die Ers t-
aufnahme kommunal zugewiesener Flüchtlinge genutzt. 
 
In den kommenden Monaten muss weiterhin mit hohen, ansteigenden Zuzugszahlen zwischen 500 
und 1.000 Flüchtlingen monatlich gerechnet werden. Weitere Notfallmaßnahmen werden ggf. e r-
forderlich sein, um die Zeit bis zur Fertigstellung weit erer Unterbringungskapazitäten und bis zur 
Inbetriebnahme der Landesnotunterkunft in der ehemaligen Oxford -Kaserne zu ü berbrücken. Vor 
diesem Hintergrund ist dringend eine Erschließung weiterer Unterbringungskapazitäten erforde r-
lich.

- 5 - 
V/0909/2015 
2. Erschließung weiterer Unterbringungskapazitäten 
 
2.1. Erweiterung der Flüchtlingseinrichtung an der Warendorfer Straße (Anlage 1 a,b) 
 
An dem Standort Warendorfer Straße 265 ist bereits eine temporäre Flüchtlingseinrichtung mit 
einer Kapazität von 50 Plätzen in Betrieb, ein weiteres Gebäude in ähnlicher Bauweise wird derzeit 
für die Nutzung als Flüchtlingseinrichtung hergerichtet und in Kürze bezogen (vgl. Vorlagen 
V/0070/2015 und 0267/2015). Die Gebäude werden durch die Bundesanstalt für Immobilienauf-
gaben (BImA) mietzinsfrei zur Verfügung gestellt. 
 
Auf dem Areal der ehemaligen Truppenunterkunft befindet sich südlich gelegen ein weiteres, et-
was kleineres Gebäude, das ebenfalls als übergangsweise Unterbringungsmöglichkeit erschlossen 
werden könnte. Dieses bietet Raum für etwa 30 Personen. 
 
Aufgrund des aktuellen Bedarfs an Unterbringungskapazitäten schlägt die Verwaltung vor, das 
Gebäude ebenfalls anzumieten und für die Nutzung als temporäre Flüchtlingseinrichtung umzu-
bauen. 
 
Der Standort weist eine Randlage auf und ist wenig in die angrenzende Bebauung integriert. Mit 
der Bushaltestelle „Pulverschuppen“ besteht aber eine gute Anbindung an den öffentlichen Perso-
nennahverkehr, so dass die Innenstadt schnell erreichbar ist. Der Bereich Warendorfer Straße / 
Danziger Freiheit mit seiner Infrastruktur ist zudem fußläufig gut erreichbar. Die Erfahrungen mit 
der bestehenden Einrichtung vor Ort zeigen, dass die Menschen dort gut untergebracht und Integ-
rationsmaßnahmen erfolgreich organisiert werden können. 
 
In dem Erweiterungsgebäude sollen vorrangig alleinreisende Männer untergebracht werden. 
 
2.2. Aktivierung eines weiteren Gebäudes in der ehemaligen Oxford-Kaserne (Anlage 2 
a,b / Anlage 3) 
 
Auf dem Areal der ehemaligen Kaserne wird bereits ein Gebäude vorübergehend als städtische 
Erstaufnahme für bis zu knapp 100 Flüchtlinge genutzt, um von dort nach Münster zuziehende 
Flüchtlinge in einem standardisierten Verfahren auf die in der Stadt bestehenden Flüchtlingsein-
richtungen und Unterbringungsquartiere zu verteilen (vgl. Vorlage V/0270/2014). Ergänzt wird die-
se Einrichtung durch den benachbarten Gebäudeteil eines ehemaligen Schulgebäudes, der für die 
Dauer des Betriebs der städtischen Erstaufnahme für Betreuungs-, Beratungs- und Klärungsver-
fahren für die neu in Münster ankommenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber angemietet 
und umgebaut wurde. 
 
Aufgrund der erheblich gestiegenen Zuweisungszahlen müssen derzeit bereits verschiedene 
Standorte als Dependancen der Erstaufnahme genutzt werden. Insgesamt drei weitere Gebäude 
mit jeweils bis zu 170 Plätzen werden derzeit auf dem ehemaligen Kasernengelände als Erweite-
rung der Erstaufnahme hergerichtet (vgl. Vorlagen V/0266/2015 und V/0724/2015). Die Gebäude 
werden sukzessive erschlossen und ertüchtigt. Die Maßnahmen werden voraussichtlich schrittwei-
se ab Mai 2016 fertiggestellt. 
 
In Nachbarschaft zu diesen Gebäuden kann ein weiterer Gebäudeblock (Block 24, Anlage 1) von 
der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mietzinsfrei genutzt werden, um ihn ebenfalls für die 
Erstaufnahme zuziehender Flüchtlingen einzusetzen. Er schließt sich an die bislang genutzten 
Gebäude nach Norden an. 
 
Teile dieses Gebäudes können kurzfristig bereits vorab hergerichtet und für die Unterbringung von 
bis zu 100 Personen genutzt werden. Da noch keine Erschließung mit Wasser vorhanden ist, müs-
sen Sanitär-, Wasch- und Küchencontainer aufgestellt werden. Auch wenn dies für die Flüchtlinge 
sicherlich mit Einschränkungen verbunden ist, kann hier im Gegensatz zu einer Unterbringung in 
Sammelunterkünften – wie Sport- oder Gewerbehallen – ein Mindestmaß an Privatsphäre gewähr-

- 6 - 
V/0909/2015 
leistet und eine weitgehend selbständige Lebensführung ermöglicht werden. 
 
Mit einer Realisierung der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen für das Gebäude 24 ist bis 
Mitte 2016 zu rechnen. Die Kosten für die Erschließung können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht 
beziffert werden. 
 
Insgesamt wären nach Abschluss der geplanten Maßnahmen an diesem Standort rund 700 kom-
munal zugewiesene Flüchtlinge und etwa ebenso viele Flüchtlinge in der Landesnotunterkunft un-
tergebracht. Eine solche Zentrierung ist aus Sicht der Verwaltung nicht wünschenswert. Gleichzei-
tig wird dieser Option aber gegenüber einer Unterbringung in Sammelunterkünften deutlich der 
Vorzug gegeben. 
 
Da die Platzkapazitäten der Erstaufnahme deutlich erweitert werden, sind die vorhandenen Ver-
waltungs- und Beratungsräume nicht mehr ausreichend. Das Gebäude 38, das zwischen den bei-
den Blöcken 12 und 16 liegt, wäre für diese Zwecke gut geeignet und ohne großen Aufwand her-
zurichten. Das bisher hierfür genutzte Gebäude 42 würde dann vorrangig für die Beratungs- und 
Unterrichtsräume des so genannten Seiteneinsteigerprojekts frei (vgl. hierzu auch V/0759/2015 
„Neukonzeption der zeitnahen und potenzialorientieren Beschulung von neu zugewanderten Kin-
dern und Jugendlichen in Regelschulen in Münster - Ausbau und Weiterentwicklung der kommuna-
len Konzeption“), für das mit einem Ausbau der Erstaufnahme ebenfalls ein deutlich größerer 
Raum- und Beratungsbedarf entsteht. 
 
2.3. Herrichtung des ehemaligen Hauptzollamts an der Sonnenstraße als temporäre 
Flüchtlingseinrichtung (Anlage 4) 
 
Das ehemalige Hauptzollamt an der Sonnenstraße steht seit mehreren Jahren leer. Die Stadt hatte 
gegenüber der BImA bereits frühzeitig ihr Interesse an einer Nutzung des Gebäudes als Kinderta-
geseinrichtung erklärt. Diese wollte jedoch zunächst klären, ob seitens des Bundes noch ein Be-
darf besteht. Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation und nach einer kurzzeitigen Besetzung 
eines Gebäudeteils durch Aktivisten im Oktober stellt die BImA das Gebäude nun kurzfristig für die 
Nutzung als Unterbringungseinrichtung zur Verfügung. Das Gebäude soll von der BImA mietzins-
frei zunächst für die Dauer von einem Jahr angemietet und für die temporäre Unterbringung von 
Flüchtlingen hergerichtet werden. 
 
Der Standort besteht aus zwei Gebäuden. Im Gebäude Sonnenstraße 85-87 besteht eine Kapazi-
tät für ca. 80 Personen, im Gebäude Sonnenstraße 88-89 können ca. 60 Personen untergebracht 
werden. Es stehen Räume für Betreuungsangebote etc. zur Verfügung. 
 
Die Gebäude befinden sich insgesamt in einem guten Zustand. Vor einem Bezug sind insbesonde-
re notwendige Brandschutzmaßnahmen vorzunehmen. Die Brandschutzkonzeption erfordert da r-
über hinaus den Einsatz eines Sicherheitsdienstes. Da die bestehenden Sanitäreinrichtungen nicht 
ausreichend sind, müssen auf dem Grundstück Sanitärcontainer aufgestellt werden. Es ist davon 
auszugehen, dass ein Bezug der Einrichtung Ende Januar möglich sein wird. 
 
Der Standort befindet sich in zentraler Lage und ist für die Integration der zuziehenden Flüchtlinge 
sehr gut geeignet. 
 
3. Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen 
 
Die persönliche Betreuung der mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Unterbringungskapazitäten an 
der Sonnenstraße soll an einen geeigneten freien Träger vergeben werden. An den Standorten 
Warendorfer Straße und Oxford-Kaserne findet derzeit eine Betreuung in städtischer Regie statt. 
 
Verschiedene örtliche freie Träger haben Interesse an einer Übernahme der persönlichen Betreu-
ung von (weiteren) temporären und dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen bekundet (vgl. Vorlage 
V/0803/2015). Von der Vergabe von Trägerschaften erwartet die Verwaltung neben einer größeren

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V/0909/2015 
Pluralität der Angebote auch Synergien und Vorteile, wie eine größere Vielfalt von Inhalten, Me-
thoden und Arbeitsformen aber auch Chancen für neue und innovative fachliche Ideen. Schließlich 
kann auch unterschiedlichen Bedürfnissen und Problemlagen von Flüchtlingen differenzierter 
Rechnung getragen werden. 
 
Die städtischen Sozialen Dienste und die Hausdienste sind in den vergangenen Monaten vor dem 
Hintergrund der Vielzahl an neu in Betrieb genommenen Standorten personell stark aufgestockt 
worden. Mit den zuletzt sprunghaft angestiegenen Flüchtlingszahlen konnten die Stellenbeset-
zungsverfahren jedoch nicht mehr Schritt halten. Sowohl die räumliche Unterbringung der Teams 
als auch die erforderlichen Koordinationsleistungen stellen inzwischen eine kaum noch lösbare 
Herausforderung dar. Die Verwaltung hält es daher für dringend geboten, die Betreuungsleistun-
gen auf weitere Träger zu verteilen. Sie schlägt deshalb einrichtungsbezogene Vereinbarungen mit 
interessierten freien Trägern vor, deren Gegenleistungen sich am städtischen Aufwand orientieren. 
Sie sollen möglichst kostenneutral sein, wobei die zu erwartenden Synergien und Vorteile, vor al-
lem die kommunalen Entlastungen in den Bereichen Koordination, Raumbedarf, Fachaufsicht, 
Fortbildung und Anleitung berücksichtigt werden sollen. Solche Lösungen sollen unmittelbar um-
gesetzt werden, wenn entsprechende Verhandlungen positiv verlaufen. 
 
Bei einem Betrieb von Flüchtlingseinrichtungen durch freie Träger soll der übliche Betreuungs-
schlüssel von jeweils 0,50 VZÄ für Sozialarbeit und Hausdienst je 50 Plätze zugrunde gelegt wer-
den. Die Standards zur Gestaltung der Arbeit und zur Betreuungsqualität sollen sich an den beste-
henden Vereinbarungen mit den bereits aktiven freien Trägern in diesem Bereich orientieren. Die 
Verwaltung möchte zudem weitere Aspekte berücksichtigen, wie z. B. die Koordination ehrenamtli-
cher Tätigkeiten, Netzwerkarbeit sowie weitere Angebote in einem Stadtbezirk. 
 
Zur Vergabe der Trägerschaften für die weiterhin geplanten dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen 
entsprechend dem städtischen Unterbringungs- und Integrationskonzept werden standortbezogen 
jeweils gesonderte Entscheidungen vorbereitet. 
 
Neben der Begleitung durch Soziale Dienste und Hausdienst sollen auch an den zusätzlichen 
Standorten freizeitpädagogische Angebote der Kinder- und Jugendarbeit stattfinden. Die Angebote 
dienen insbesondere der Hinführung der Kinder in die bestehenden Regelangebote der örtlichen 
Kinder- und Jugendeinrichtungen.  
 
Die Angebote werden in jeder Flüchtlingseinrichtung im Durchschnitt 2 x 3 Stunden pro Woche 
organisiert, durchgeführt von nebenamtlichem Personal. Die Angebote werden sowohl direkt am 
Standort als auch in der Kinder- und Jugendeinrichtung angeboten. Entscheidend für die genaue 
konzeptionelle Planung ist u. a. die Entfernung zwischen der Flüchtlingsunterkunft und der Kinder- 
und Jugendeinrichtung als auch die Zusammensetzung der dort lebenden Kinder- und Jugendli-
chen. Durch diese sozialräumliche Verortung der pädagogischen Angebote erfolgt die aktive In-
tegration in Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und weitere Angebote im Stadtteil. 
 
4. Verlängerung der Notunterkunft in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule 
 
Seit dem 21.02.2015 stellt die Stadt Münster dem Land Nordrhein-Westfalen die ehemalige Wart-
burg-Hauptschule an der Von-Esmarch-Straße als Notunterkunft für Flüchtlinge zur Entlastung der 
Aufnahmeeinrichtungen des Landes zur Verfügung. Die Nutzung war zunächst bis Ende März 
2015 geplant und wurde mit Beschluss des Rates zunächst bis zu den Sommerferien 2015 (vgl. 
Vorlage V/0070/2015/1) und schließlich bis zum 31.01.2016 verlängert (vgl. Vorlage V/0455/2015).  
 
Die Kapazität der Einrichtung wurde angesichts des steigenden Bedarfs an Unterbringungskapazi-
täten schrittweise von 130 auf zuletzt 310 Plätze erhöht.  
 
Die Einrichtung wird in hervorragender Weise von der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen 
in Münster (Arbeiter Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter und Malteser Hilfsdienst) 
betreut.

- 8 - 
V/0909/2015 
Die Kapazitäten der Notunterkünfte des Landes werden auf die kommunale Aufnahmeverpflich-
tung angerechnet. Dies bedeutet, dass der Stadt Münster in entsprechendem Umfang weniger 
Flüchtlinge zugewiesen werden, die ansonsten in städtischen Unterkünften unterzubringen und zu 
betreuen wären und Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hätten. An-
gebote der städtischen Daseinsvorsorge, wie Kindertageseinrichtungen oder Schulen, werden von 
den Bewohnerinnen und Bewohnern der Landeseinrichtungen nicht in Anspruch genommen. Mit 
dem Betrieb von Notunterkünften im Stadtgebiet sind somit sowohl erhebliche finanzielle Einspar-
effekte verbunden, als auch eine in der aktuellen Situation unverzichtbare Entlastung der kommu-
nalen Unterbringungskapazitäten. 
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Betrieb der Notunterkunft bis auf Weiteres, zunächst bis 
zum 31.12.2016, zu ermöglichen und dies dem Land Nordrhein-Westfalen anzubieten. Die Hilfsor-
ganisationen sind bereit, die Betreuung auch weiterhin zu gewährleisten.  
 
5. Mehrbedarfe für die Herrichtung der temporären Flüchtlingseinrichtung an der Westfa-
lenstraße 490 (Gelände Haus Heidhorn) 
 
Die Stadt Münster hat das ehemalige, seit einigen Jahren leerstehende Alten - und Pflegeheim der 
Alexianer Münster GmbH für die D auer von zwei Jahren zur Unterbringung von Flüchtlingen a n-
gemietet. Der Träger hat das Gebäude für die Nutzung als Flüchtlingseinrichtung in eigener Regie 
hergerichtet und dazu die umfangreichen Umbauarbeiten begonnen. Er übernimmt auch die B e-
treuung der E inrichtung. Auf demselben Grundstück befindet sich ein Seniorenpflegeheim des 
Trägers. 
 
Für die Herrichtung des ehemaligen Alten- und Pflegeheimes wurden 282.500 € bereitgestellt (vgl. 
Vorlage (V/0619/2015). Im Verlauf der Umbauarbeiten haben sich deutliche Mehrkosten ergeben. 
Ursächlich waren unter anderem die Anforderungen des Brandschutzes zum Einbau einer flä-
chendeckenden Brandmeldeanlage. Darüber hinaus waren zusätzliche Fluchtwegtüren einzubau-
en und einzelne Wände mit feuerfestem Material zu verkleiden. Hinzu kamen mehrere erhebliche 
Rohrbrüche im Zu- und Abwassernetz, der erforderliche Umbau einer Pumpenanlage für die Ablei-
tung des Abwassers sowie verschiedene zusätzliche Maßnahmen im Sanitärbereich. Alle genann-
ten Maßnahmen waren zum Projektbeginn in dieser Form nicht absehbar. Es galt seinerzeit 
schnell zu handeln, um die dringend benötigten Unterbringungskapazitäten zu schaffen. 
 
Für die genannten Maßnahmen ist insgesamt ein finanzieller Mehrbedarf in Höhe von 190.370 € 
zu verzeichnen. 
 
Das Gebäude konnte schon Mitte Oktober bezogen werden und ist bereits voll belegt.  
 
6. Resümee und Ausblick 
 
Nach einem positiven Be schluss über diese Vorlage wird die Verwaltung die Einzelmaßnahmen 
zügig realisieren. Über die weitere Entwicklung wird die Verwaltung die Gremien des Rates zeitnah 
unterrichten. 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Anlage 2a

177 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1 : 7500
Datum: 09.11.2015
Notizen:
© Stadt Münster
H 5758 642
R 3401 456
R 3402 633
H 5760 293
0 50 100
Meter
Anlage 2a
Standort
Oxford-Kaserne, Gebäude 24

Anlage 1b

1778 Zeichen

AUW III
Asylbewerber-Unterkunft
H
aus Pommern
Münster
Projekt Umbau des Hauses Pommern
zur Unterkunft von Asylbewerbern
Flur , Flurstück 143
Warendorferstraße 267
48155 Münster
Bauherr Stadt Münster
Albersloher Weg 33
48127 Münster
Fon 0251 - 4 92 23 00
Architekten Krych Tombrock
Südstraße 16
48153 Münster
Fon 0251 - 520 93 93 0
Fax 0251 - 520 93 93 8
kontakt@a-k-t-ms.de
Plannr. 2-A-1000 - a
L
ageplan
Maßstab
D
atum
Gez
Größe
± 0,00
1:1000
03.11.2015
TK + as
DIN A3
= OKFF
Vorentwurf 01Freigabe
A
rchitekt
Bauherr
Ind Dat Gez Änderungen
Die Ausführung hat nach der VOB Teil C und den anerkannten Regeln der
T
echnik zu erfolgen. Alle Maße sind am Bau örtlich und eigenverantwortlich zu
prüfen, Unstimmigkeiten sind unverzüglich mit dem Architekten bzw. der
Bauleitung abzustimmen. Grundlagen für die Ausführung sind die
Ausführungs- und Detailplanung der Architekten und die Statik- und
Hausplanung sowie Brandschutzkonzept, Bodengutachten, Wärmeschutz- und
Schallschutznachweis. Abweichungen von der o.g. Planung müssen vom
Auftraggeber vor der Ausführung schriftlich genehmigt werden.
Amt für Immobilienmanagement
F
ax 0251 - 4 92 77 34
LageplanLageplan LageplanLageplan (dxf-Auszug aus Katasterplan der Stadt Münster)
31,00
12,76
51
112
118
143
155
156
44
2130
I
19
I 19a
(1)
I
(14)
I
(2)
III
263
I( 4)
(12)
(11)
I
(13)
I
(1)
(16)
(5)
(6)
I (7)
(9)
(8)
P
Am Pulverschuppen
Teich
Weg
Tor 2-flg. Breite 5,0 m
als Feuerwehrzufahrt,
Verriegelung nur mit Dreikant
Gitterzaun H = 1,80 m
Gitterzaun H = 1,80 m
Gitterzaun
H = 1,80 m
Gitterzaun
H = 1,80 m
Gitterzaun H = 1,80 m
Tor 1-flg.
Breite 1,50 m
Fußweg Pflasterung
Tor 2-flg.
Breite ca.
5,0 m
Zufahrt Warendorferstraße 263
Leuchte
Leuchte
265265 265265
267267 267267
Medientrasse
N
Anlage 1b
Standort
Warendorfer Straße 269

Anlage 2b

1922 Zeichen

Projekt
Flur 41 , Flurstück 21
Roxelerstraße 340
48155 Münster
Bauherr Stadt Münster
Albersloher Weg 33
48127 Münster
Fon 0251 - 4 92 23 00
Architekten Krych Tombrock
Südstraße 16
48153 Münster
Fon 0251 - 520 93 93 0
Fax 0251 - 520 93 93 8
kontakt@a-k-t-ms.de
Plannr.
4-A-1000 - a
Lageplan
Maßstab
Datum
Gez
Größe
± 0,00
1:1500
05.10.2015
TK
DIN A3
= OKFF
Freigabe
Architekt
Bauherr
Ind Dat Gez Änderungen
Die Ausführung hat nach der VOB Teil C und den anerkannten Regeln der
Technik zu erfolgen. Alle Maße sind am Bau örtlich und eigenverantwortlich zu
prüfen, Unstimmigkeiten sind unverzüglich mit dem Architekten bzw. der
Bauleitung abzustimmen. Grundlagen für die Ausführung sind die
Ausführungs- und Detailplanung der Architekten und die Statik- und
Hausplanung sowie Brandschutzkonzept, Bodengutachten, Wärmeschutz- und
Schallschutznachweis. Abweichungen von der o.g. Planung müssen vom
Auftraggeber vor der Ausführung schriftlich genehmigt werden.
Amt für Immobilienmanagement
AU0 VI
Münster
Asylbewerberunterkunft
Oxford Kaserne Block 20
Umbau des Block 20 der Oxford
Kaserne zur Asylbewerberunterkunft
Vorabzug
LageplanLageplan LageplanLageplan (dxf-Auszug aus Katasterplan der Stadt Münster)
Oxford-Kaserne
L843   Roxeler Straße
88
59
AUO II - Block 12
AUO - Block 42
SZO - Block 43
KiGa - Block 8KiGa - Block 43a
60
12
10
64
65
120
36
659
66
658
58
362
180
041
172
16 Bernings Kotten
6
590
362
180
170
151
170
10
21
360
26
AUO III - Block 16
AUO VI - Block 20
AUO V - Block 24
10
11
1
21
756
30b
30a
747
32
30
360
26
28
28a 695
694
473
312
751
227
37
53a
71
62a
62
60a
64
60
706
704
722
705
707
723
70
734
733
724
725
739
738
710
711
Teich
732
731
730
729
62
58 a
58
56
50
50c
50b
50a
54a
54
52
30e
471
752
753
754
755 756
52a
30d
30c 30b
30a
750
749
747
32
30
360
32a
473
312
748
751
71
Zaun der  ZUE - Landesunterkunft
Tor 2-fl.
Zaun AUO II - IV
Zaun AUO II - IV
Anlage 2b
Standort 
Oxford-Kaserne, Gebäude 24

Beratungsverlauf (11)

18.11.2015 Integrationsrat
TOP 3.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.11.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.11.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 45.1 Vorberatung
Zur Sitzung
16.12.2015 Rat
TOP 28.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (11)

  • Warendorfer Straße 269
  • Sonnenstraße 85
  • Westfalenstraße 490
  • Gutenbergstraße 17
  • Münzstraße 10
  • Von-Esmarch-Straße 15
  • Am Pulverschuppen
  • Albersloher Weg 33
  • Roxeler Straße 88
  • Bernings Kotten 6
  • Südstraße 16

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0909/2015
Typ
Vorlagen
Datum
11.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37