V/0909/2015
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen
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Anlage 4
192 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1 : 4000 Datum: 09.11.2015 Notizen: © Stadt Münster H 5759 304 R 3405 862 R 3406 490 H 5760 184 0 50 100 Meter Anlage 4 Standort Ehemaliges Hauptzollamt Sonnenstraße 85-89
Anlage 3
1925 Zeichen
Projekt Flur 41 , Flurstück 21 Roxelerstraße 340 48155 Münster Bauherr Stadt Münster Albersloher Weg 33 48127 Münster Fon 0251 - 4 92 23 00 Architekten Krych Tombrock Südstraße 16 48153 Münster Fon 0251 - 520 93 93 0 Fax 0251 - 520 93 93 8 kontakt@a-k-t-ms.de Plannr. 4-A-1000 - a L ageplan Maßstab D atum Gez Größe ± 0,00 1:1500 05.10.2015 TK DIN A3 = OKFF Freigabe Architekt Bauherr Ind Dat Gez Änderungen Die Ausführung hat nach der VOB Teil C und den anerkannten Regeln der T echnik zu erfolgen. Alle Maße sind am Bau örtlich und eigenverantwortlich zu prüfen, Unstimmigkeiten sind unverzüglich mit dem Architekten bzw. der Bauleitung abzustimmen. Grundlagen für die Ausführung sind die Ausführungs- und Detailplanung der Architekten und die Statik- und Hausplanung sowie Brandschutzkonzept, Bodengutachten, Wärmeschutz- und Schallschutznachweis. Abweichungen von der o.g. Planung müssen vom Auftraggeber vor der Ausführung schriftlich genehmigt werden. Amt für Immobilienmanagement AU0 VI Münster A sylbewerberunterkunft Oxford Kaserne Block 20 Umbau des Block 20 der Oxford Kaserne zur Asylbewerberunterkunft Vorabzug LageplanLageplan LageplanLageplan (dxf-Auszug aus Katasterplan der Stadt Münster) Oxford-Kaserne L843 Roxeler Straße 88 59 AUO II - Block 12 AUO - Block 42 SZO - Block 43 KiGa - Block 8KiGa - Block 43a 60 12 10 64 65 120 36 659 66 658 58 362 180 041 172 16 Bernings Kotten 6 590 362 180 170 151 170 10 21 360 26 AUO III - Block 16 AUO VI - Block 20 AUO V - Block 24 10 11 1 21 756 30b 30a 747 32 30 360 26 28 28a 695 694 473 312 751 227 37 53a 71 62a 62 60a 64 60 706 704 722 705 707 723 70 734 733 724 725 739 738 710 711 Teich 732 731 730 729 62 58 a 58 56 50 50c 50b 50a 54a 54 52 30e 471 752 753 754 755 756 52a 30d 30c 30b 30a 750 749 747 32 30 360 32a 473 312 748 751 71 Zaun der ZUE - Landesunterkunft Tor 2-fl. Zaun AUO II - IV Zaun AUO II - IV Anlage 3 Standort Oxford-Kaserne, Gebäude 38
Anlage 1a
173 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1 : 7500 Datum: 09.11.2015 Notizen: © Stadt Münster H 5759 572 R 3408 079 R 3409 256 H 5761 223 0 50 100 Meter Anlage 1a Standort Warendorfer Straße 269
Beschlussvorlage
24766 Zeichen
V/0909/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen
Beratungsfolge
18.11.2015 Integrationsrat Vorberatung
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
25.11.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz
und Arbeitsförderung Vorberatung
25.11.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches
Flächenmanagement Vorberatung
26.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
03.12.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und
E-Government Vorberatung
08.12.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.12.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die folgenden Gebäude werden zur vorübergehenden Unterbringung von ca. 30 bzw. 100
Flüchtlingen angemietet und hergerichtet:
Warendorfer Straße 269, Stadtbezirk Ost, Stadtteil Mauritz-Ost (Anlage 1 a,b),
Oxford-Kaserne, Gebäude 24, Stadtbezirk West, Stadtteil Gievenbeck (Anlage 2 a,b).
Darüber hinaus wird das Gebäude 38 in der ehemaligen Oxford-Kaserne zur Nutzung als
Verwaltungs- und Beratungsstützpunkt hergerichtet (Anlage 3).
2. Der Rat stimmt der vom Stab für außergewöhnliche Ereignisse am 03.11.2015 getroffenen
Entscheidung zu, das leerstehende Gebäude des ehemaligen Hauptzollamtes an der Son-
nenstraße 85-89, Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Martini, von der Bundesanstalt für Immobilien-
aufgaben mietzinsfrei zunächst für die Dauer von einem Jahr anzumieten und für die Unter-
bringung von ca. 140 Flüchtlingen herzurichten (Anlage 4).
3. Die neu geschaffenen Unterbringungskapazitäten werden mit dem notwendigen Mobiliar sowie
den erforderlichen beweglichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet.
Vorlagen-Nr.:
V/0909/2015
Auskunft erteilt:
Frau Schulte-Sienbeck
Ruf:
492-5998
E-Mail:
Schulte-Sienbeck@stadt-
muenster.de
Datum:
16.11.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die persönliche Betreuung dieser Flüchtlingseinrichtungen an
geeignete freie Träger zu vergeben. Dabei wird der übliche Betreuungsschlüssel von jeweils
0,50 VZÄ für Sozialarbeit und Hausdienst je 50 Plätze zugrunde gelegt. Sofern eine Betreuung
durch freie Träger nicht zweckmäßig oder realisierbar ist, sind ab Inbetriebnahme der Flüch t-
lingseinrichtungen dem Betreuungsschlüssel entsprechend zusätzliche Mitarbeiter/ -innen im
Bereich von Sozialarbeit und Hausdienst jeweils zeitnah einzusetzen.
Ferner wird Verwaltung ermächtigt, die Betreuung, Unterbringung und Versorgung der sprung-
haft angestiegenen Zahl von Asylsuchenden entsprechend dem üblichen Betreuungsschlüssel
dadurch zu sichern, dass die Betreuung bestehender und neuer Unterbringungskapazitäten im
erforderlichen Umfang umgehend in die Hände geeigneter freier Träger oder Hilfsorganisatio-
nen gegeben wird, wenn diese sich hierzu bereit erklären und die Konditionen sich am Auf-
wand für einen Betrieb in städtischer Regie orientieren.
Die Verwaltung wird dazu den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung sowie den Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Or d-
nung und E-Government unterrichten.
5. Mit Inbetriebnahme der Einrichtung an der Sonnenstraße werden freizeitpädagogische Ange-
bote für Kinder und Jugendliche entsprechend der dazu in städtischen Flüchtlingseinrichtu n-
gen etablierten Angebote durch Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit eingerichtet.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Land Nordrhein-Westfalen darauf hinzuwirken, dass die
Notunterkunft des Landes in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule, Von-Esmarch-Straße
15, zunächst bis zum 31.12.2016 gemeinsam mit den örtlichen Hilfsorganisationen weiterbe-
trieben wird.
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Herrichtung der temporären Flüchtlingseinrichtung
an der Westfalenstraße 490 (Gelände Haus Heidhorn) zusätzliche Finanzmittel in Höhe von
190.370 € bereitzustellen sind.
8. Die Dringlichkeitsentscheidung D/0018/2015 vom 22.09.2015 (Maßnahmen aufgrund der wei-
ter ansteigenden Flüchtlingszahlen; hier: Neue zeitlich befristete Flüchtlingseinrichtungen an
der Gutenbergstraße 17 und Münzstraße 10) wird gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen genehmigt (Anlage 5).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Den Berechnungen für die laufenden Aufwendungen liegt die Annahme zugrunde, dass die v o-
rübergehenden Unterbringungskapazitäten in der Warendorfer Straße zum 01.06.2016, in der
Oxford-Kaserne und in der Sonnenstraße ab Mitte bzw. Ende Januar 2016 genutzt werden kö n-
nen.
Zu den einzelnen Beschlusspunkten entstehen folgende zusätzliche Haushaltsbelastungen , die
bisher nicht veranschlagt sind:
Zu 1.: Für den Umbau des Gebäudes an der Warendorfer Straße 269 sind etwa 350.000 € zu
veranschlagen.
Für die Nutzung des Gebäudes 24 auf dem Gelände der ehemaligen Oxford-Kaserne ist die Auf-
stellung von Sanitär-, Wasch- und Küchencontainern erforderlich. Dafür entstehen bis zur Er-
schließung des Gebäudes Mitte 2016 voraussichtlich etwa 50.000 € an Mietkosten. Für die Auf-
stellung und Inbetriebnahme der Container sind etwa 65.000 € zu veranschlagen.
Die Herrichtung des Gebäudes 38 wird etwa 200.000 € erfordern. Hinzu kommen voraussichtlich
weitere Aufwendungen für die EDV-Anbindung.
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Zu 2.: Für den Standort Sonnenstraße muss insbesondere aus Brandschutzgesichtspunkten ein
Sicherheitsdienst beauftragt werden. Hier ist mit jährlichen Kosten in Höhe von 385.000 € zu
rechnen.
Zu 3.: Die veranschlagten Auszahlungen und Aufwendungen für Mobiliar und Einrichtungsgegen-
stände der Gebäude entsprechen dem üblichen Standard der städtischen Flüchtlingseinrichtun-
gen.
Zu 4.: Für die Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen werden je 50 Plätze 0,5 VZÄ EGr. S 12 für
Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 0,5 VZÄ EGr. 4 für den Hausdienst ein-
gesetzt. Die Mittel sollen vorrangig für Betreuungsleistungen freier Träger eingesetzt werden,
wenn entsprechendes Interesse besteht und einrichtungsbezogen Vereinbarungen - orientiert am
entsprechenden städtischen Aufwand - getroffen werden können.
Zu 5.: Für die freizeitpädagogischen Angebote ist mit Aufwendungen in Höhe von 11.000 € jährlich
zu rechnen.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer
sozialer Bedarfe
Zeile 15 Transferaufwendungen 2016 ff. 255.260 Zuschüsse an
freie Träger;
Integrations-
hilfen
2017 ff. 267.651
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2016 548.337 Mobiliar/
Einrichtung
< 410 €;
Sicherheits-
dienst
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2017 ff. 385.000
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2016 50.000
Produktgruppe 0603 Kinder- und Jugendarbeit
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2016 ff. 11.000
Insgesamt: 2016 ff. 864.597 2017:
652.651
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer
sozialer Bedarfe
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Investitionsmaßnah-
me
Ausstattung von
Flüchtlingseinrichtungen
Auszahlungen Zeile 08 Auszahlungen für
Baumaßnahmen
2016 805.370
Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den Er-
werb von beweglichem
Anlagevermögen
2016 54.440 Mobiliar/
Einrichtung
> 410 €
Summe aller Auszahlungen/Saldo 859.810
Die erforderlichen investiven Mittel für die Herrichtung des Standortes Sonnenstraße wurden a u-
ßerplanmäßig bereitgestellt. Die Deck ung erfolgte aus der Produktgruppe 0111 „Immobilienma-
nagement“ Maßnahmenziffer 0000 (Ankauf von Grundvermögen). Die endgültige Finanzierung
findet im Haushalt 2016 statt. Aufgrund der Eilbedürftigkeit war die Mittelbereitstellung über eine
Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.
Die notwendigen Finanzierungsbedarfe werden durch Veränderungsblätter in die Beratungen des
Haushalts 2016 gegeben.
Begründung:
1. Ausgangslage
Die Zahl der Zuzüge von Flüchtlingen nimmt seit August dieses Jahres dramatisch zu. Im August
wurden der Stadt 160 Flüchtlinge zugewiesen, im September 144. Parallel dazu wurden die Kapa-
zitäten der Notunterkünfte des Landes um insgesamt 830 Plätze erhöht.
Im Oktober ist die Zahl der Zuzüge noch einmal sprunghaft auf 693 angestiegen. Allein in der letz-
ten Oktoberwoche waren 287 Zuweisungen zu verzeichnen. Dies hängt vermutlich damit zusam-
men, dass die Registrierung der Flüchtlinge stark forciert und damit eine Zuzugsspitze erzeugt
wurde.
Auch die Kapazitäten der Notunterkünfte des Landes wurden im Oktober noch einmal um 210
Plätze ausgeweitet. Die Landesnotunterkunft in der ehemaligen York-Kaserne verfügt nun über
1.000, die in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule über 310 Plätze.
Zum 01.11.2015 waren in Münster 3.219 Personen im Asylbewerberleistungsbezug. 2.915 Perso-
nen waren in den städtischen Einrichtungen untergebracht.
Die Aufnahmekapazitäten der Stadt sind im Oktober erstmals an ihre Grenzen gekommen, so dass
der Stab für außergewöhnliche Ereignisse einberufen wurde. Als erste Maßn ahme wurden z u-
nächst 250 Plätze in einem Gebäude der ehemaligen York -Kaserne übergangsweise für die Ers t-
aufnahme kommunal zugewiesener Flüchtlinge genutzt.
In den kommenden Monaten muss weiterhin mit hohen, ansteigenden Zuzugszahlen zwischen 500
und 1.000 Flüchtlingen monatlich gerechnet werden. Weitere Notfallmaßnahmen werden ggf. e r-
forderlich sein, um die Zeit bis zur Fertigstellung weit erer Unterbringungskapazitäten und bis zur
Inbetriebnahme der Landesnotunterkunft in der ehemaligen Oxford -Kaserne zu ü berbrücken. Vor
diesem Hintergrund ist dringend eine Erschließung weiterer Unterbringungskapazitäten erforde r-
lich.
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2. Erschließung weiterer Unterbringungskapazitäten
2.1. Erweiterung der Flüchtlingseinrichtung an der Warendorfer Straße (Anlage 1 a,b)
An dem Standort Warendorfer Straße 265 ist bereits eine temporäre Flüchtlingseinrichtung mit
einer Kapazität von 50 Plätzen in Betrieb, ein weiteres Gebäude in ähnlicher Bauweise wird derzeit
für die Nutzung als Flüchtlingseinrichtung hergerichtet und in Kürze bezogen (vgl. Vorlagen
V/0070/2015 und 0267/2015). Die Gebäude werden durch die Bundesanstalt für Immobilienauf-
gaben (BImA) mietzinsfrei zur Verfügung gestellt.
Auf dem Areal der ehemaligen Truppenunterkunft befindet sich südlich gelegen ein weiteres, et-
was kleineres Gebäude, das ebenfalls als übergangsweise Unterbringungsmöglichkeit erschlossen
werden könnte. Dieses bietet Raum für etwa 30 Personen.
Aufgrund des aktuellen Bedarfs an Unterbringungskapazitäten schlägt die Verwaltung vor, das
Gebäude ebenfalls anzumieten und für die Nutzung als temporäre Flüchtlingseinrichtung umzu-
bauen.
Der Standort weist eine Randlage auf und ist wenig in die angrenzende Bebauung integriert. Mit
der Bushaltestelle „Pulverschuppen“ besteht aber eine gute Anbindung an den öffentlichen Perso-
nennahverkehr, so dass die Innenstadt schnell erreichbar ist. Der Bereich Warendorfer Straße /
Danziger Freiheit mit seiner Infrastruktur ist zudem fußläufig gut erreichbar. Die Erfahrungen mit
der bestehenden Einrichtung vor Ort zeigen, dass die Menschen dort gut untergebracht und Integ-
rationsmaßnahmen erfolgreich organisiert werden können.
In dem Erweiterungsgebäude sollen vorrangig alleinreisende Männer untergebracht werden.
2.2. Aktivierung eines weiteren Gebäudes in der ehemaligen Oxford-Kaserne (Anlage 2
a,b / Anlage 3)
Auf dem Areal der ehemaligen Kaserne wird bereits ein Gebäude vorübergehend als städtische
Erstaufnahme für bis zu knapp 100 Flüchtlinge genutzt, um von dort nach Münster zuziehende
Flüchtlinge in einem standardisierten Verfahren auf die in der Stadt bestehenden Flüchtlingsein-
richtungen und Unterbringungsquartiere zu verteilen (vgl. Vorlage V/0270/2014). Ergänzt wird die-
se Einrichtung durch den benachbarten Gebäudeteil eines ehemaligen Schulgebäudes, der für die
Dauer des Betriebs der städtischen Erstaufnahme für Betreuungs-, Beratungs- und Klärungsver-
fahren für die neu in Münster ankommenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber angemietet
und umgebaut wurde.
Aufgrund der erheblich gestiegenen Zuweisungszahlen müssen derzeit bereits verschiedene
Standorte als Dependancen der Erstaufnahme genutzt werden. Insgesamt drei weitere Gebäude
mit jeweils bis zu 170 Plätzen werden derzeit auf dem ehemaligen Kasernengelände als Erweite-
rung der Erstaufnahme hergerichtet (vgl. Vorlagen V/0266/2015 und V/0724/2015). Die Gebäude
werden sukzessive erschlossen und ertüchtigt. Die Maßnahmen werden voraussichtlich schrittwei-
se ab Mai 2016 fertiggestellt.
In Nachbarschaft zu diesen Gebäuden kann ein weiterer Gebäudeblock (Block 24, Anlage 1) von
der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mietzinsfrei genutzt werden, um ihn ebenfalls für die
Erstaufnahme zuziehender Flüchtlingen einzusetzen. Er schließt sich an die bislang genutzten
Gebäude nach Norden an.
Teile dieses Gebäudes können kurzfristig bereits vorab hergerichtet und für die Unterbringung von
bis zu 100 Personen genutzt werden. Da noch keine Erschließung mit Wasser vorhanden ist, müs-
sen Sanitär-, Wasch- und Küchencontainer aufgestellt werden. Auch wenn dies für die Flüchtlinge
sicherlich mit Einschränkungen verbunden ist, kann hier im Gegensatz zu einer Unterbringung in
Sammelunterkünften – wie Sport- oder Gewerbehallen – ein Mindestmaß an Privatsphäre gewähr-
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leistet und eine weitgehend selbständige Lebensführung ermöglicht werden.
Mit einer Realisierung der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen für das Gebäude 24 ist bis
Mitte 2016 zu rechnen. Die Kosten für die Erschließung können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
beziffert werden.
Insgesamt wären nach Abschluss der geplanten Maßnahmen an diesem Standort rund 700 kom-
munal zugewiesene Flüchtlinge und etwa ebenso viele Flüchtlinge in der Landesnotunterkunft un-
tergebracht. Eine solche Zentrierung ist aus Sicht der Verwaltung nicht wünschenswert. Gleichzei-
tig wird dieser Option aber gegenüber einer Unterbringung in Sammelunterkünften deutlich der
Vorzug gegeben.
Da die Platzkapazitäten der Erstaufnahme deutlich erweitert werden, sind die vorhandenen Ver-
waltungs- und Beratungsräume nicht mehr ausreichend. Das Gebäude 38, das zwischen den bei-
den Blöcken 12 und 16 liegt, wäre für diese Zwecke gut geeignet und ohne großen Aufwand her-
zurichten. Das bisher hierfür genutzte Gebäude 42 würde dann vorrangig für die Beratungs- und
Unterrichtsräume des so genannten Seiteneinsteigerprojekts frei (vgl. hierzu auch V/0759/2015
„Neukonzeption der zeitnahen und potenzialorientieren Beschulung von neu zugewanderten Kin-
dern und Jugendlichen in Regelschulen in Münster - Ausbau und Weiterentwicklung der kommuna-
len Konzeption“), für das mit einem Ausbau der Erstaufnahme ebenfalls ein deutlich größerer
Raum- und Beratungsbedarf entsteht.
2.3. Herrichtung des ehemaligen Hauptzollamts an der Sonnenstraße als temporäre
Flüchtlingseinrichtung (Anlage 4)
Das ehemalige Hauptzollamt an der Sonnenstraße steht seit mehreren Jahren leer. Die Stadt hatte
gegenüber der BImA bereits frühzeitig ihr Interesse an einer Nutzung des Gebäudes als Kinderta-
geseinrichtung erklärt. Diese wollte jedoch zunächst klären, ob seitens des Bundes noch ein Be-
darf besteht. Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation und nach einer kurzzeitigen Besetzung
eines Gebäudeteils durch Aktivisten im Oktober stellt die BImA das Gebäude nun kurzfristig für die
Nutzung als Unterbringungseinrichtung zur Verfügung. Das Gebäude soll von der BImA mietzins-
frei zunächst für die Dauer von einem Jahr angemietet und für die temporäre Unterbringung von
Flüchtlingen hergerichtet werden.
Der Standort besteht aus zwei Gebäuden. Im Gebäude Sonnenstraße 85-87 besteht eine Kapazi-
tät für ca. 80 Personen, im Gebäude Sonnenstraße 88-89 können ca. 60 Personen untergebracht
werden. Es stehen Räume für Betreuungsangebote etc. zur Verfügung.
Die Gebäude befinden sich insgesamt in einem guten Zustand. Vor einem Bezug sind insbesonde-
re notwendige Brandschutzmaßnahmen vorzunehmen. Die Brandschutzkonzeption erfordert da r-
über hinaus den Einsatz eines Sicherheitsdienstes. Da die bestehenden Sanitäreinrichtungen nicht
ausreichend sind, müssen auf dem Grundstück Sanitärcontainer aufgestellt werden. Es ist davon
auszugehen, dass ein Bezug der Einrichtung Ende Januar möglich sein wird.
Der Standort befindet sich in zentraler Lage und ist für die Integration der zuziehenden Flüchtlinge
sehr gut geeignet.
3. Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen
Die persönliche Betreuung der mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Unterbringungskapazitäten an
der Sonnenstraße soll an einen geeigneten freien Träger vergeben werden. An den Standorten
Warendorfer Straße und Oxford-Kaserne findet derzeit eine Betreuung in städtischer Regie statt.
Verschiedene örtliche freie Träger haben Interesse an einer Übernahme der persönlichen Betreu-
ung von (weiteren) temporären und dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen bekundet (vgl. Vorlage
V/0803/2015). Von der Vergabe von Trägerschaften erwartet die Verwaltung neben einer größeren
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Pluralität der Angebote auch Synergien und Vorteile, wie eine größere Vielfalt von Inhalten, Me-
thoden und Arbeitsformen aber auch Chancen für neue und innovative fachliche Ideen. Schließlich
kann auch unterschiedlichen Bedürfnissen und Problemlagen von Flüchtlingen differenzierter
Rechnung getragen werden.
Die städtischen Sozialen Dienste und die Hausdienste sind in den vergangenen Monaten vor dem
Hintergrund der Vielzahl an neu in Betrieb genommenen Standorten personell stark aufgestockt
worden. Mit den zuletzt sprunghaft angestiegenen Flüchtlingszahlen konnten die Stellenbeset-
zungsverfahren jedoch nicht mehr Schritt halten. Sowohl die räumliche Unterbringung der Teams
als auch die erforderlichen Koordinationsleistungen stellen inzwischen eine kaum noch lösbare
Herausforderung dar. Die Verwaltung hält es daher für dringend geboten, die Betreuungsleistun-
gen auf weitere Träger zu verteilen. Sie schlägt deshalb einrichtungsbezogene Vereinbarungen mit
interessierten freien Trägern vor, deren Gegenleistungen sich am städtischen Aufwand orientieren.
Sie sollen möglichst kostenneutral sein, wobei die zu erwartenden Synergien und Vorteile, vor al-
lem die kommunalen Entlastungen in den Bereichen Koordination, Raumbedarf, Fachaufsicht,
Fortbildung und Anleitung berücksichtigt werden sollen. Solche Lösungen sollen unmittelbar um-
gesetzt werden, wenn entsprechende Verhandlungen positiv verlaufen.
Bei einem Betrieb von Flüchtlingseinrichtungen durch freie Träger soll der übliche Betreuungs-
schlüssel von jeweils 0,50 VZÄ für Sozialarbeit und Hausdienst je 50 Plätze zugrunde gelegt wer-
den. Die Standards zur Gestaltung der Arbeit und zur Betreuungsqualität sollen sich an den beste-
henden Vereinbarungen mit den bereits aktiven freien Trägern in diesem Bereich orientieren. Die
Verwaltung möchte zudem weitere Aspekte berücksichtigen, wie z. B. die Koordination ehrenamtli-
cher Tätigkeiten, Netzwerkarbeit sowie weitere Angebote in einem Stadtbezirk.
Zur Vergabe der Trägerschaften für die weiterhin geplanten dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen
entsprechend dem städtischen Unterbringungs- und Integrationskonzept werden standortbezogen
jeweils gesonderte Entscheidungen vorbereitet.
Neben der Begleitung durch Soziale Dienste und Hausdienst sollen auch an den zusätzlichen
Standorten freizeitpädagogische Angebote der Kinder- und Jugendarbeit stattfinden. Die Angebote
dienen insbesondere der Hinführung der Kinder in die bestehenden Regelangebote der örtlichen
Kinder- und Jugendeinrichtungen.
Die Angebote werden in jeder Flüchtlingseinrichtung im Durchschnitt 2 x 3 Stunden pro Woche
organisiert, durchgeführt von nebenamtlichem Personal. Die Angebote werden sowohl direkt am
Standort als auch in der Kinder- und Jugendeinrichtung angeboten. Entscheidend für die genaue
konzeptionelle Planung ist u. a. die Entfernung zwischen der Flüchtlingsunterkunft und der Kinder-
und Jugendeinrichtung als auch die Zusammensetzung der dort lebenden Kinder- und Jugendli-
chen. Durch diese sozialräumliche Verortung der pädagogischen Angebote erfolgt die aktive In-
tegration in Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und weitere Angebote im Stadtteil.
4. Verlängerung der Notunterkunft in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule
Seit dem 21.02.2015 stellt die Stadt Münster dem Land Nordrhein-Westfalen die ehemalige Wart-
burg-Hauptschule an der Von-Esmarch-Straße als Notunterkunft für Flüchtlinge zur Entlastung der
Aufnahmeeinrichtungen des Landes zur Verfügung. Die Nutzung war zunächst bis Ende März
2015 geplant und wurde mit Beschluss des Rates zunächst bis zu den Sommerferien 2015 (vgl.
Vorlage V/0070/2015/1) und schließlich bis zum 31.01.2016 verlängert (vgl. Vorlage V/0455/2015).
Die Kapazität der Einrichtung wurde angesichts des steigenden Bedarfs an Unterbringungskapazi-
täten schrittweise von 130 auf zuletzt 310 Plätze erhöht.
Die Einrichtung wird in hervorragender Weise von der Arbeitsgemeinschaft der Hilfsorganisationen
in Münster (Arbeiter Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter und Malteser Hilfsdienst)
betreut.
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Die Kapazitäten der Notunterkünfte des Landes werden auf die kommunale Aufnahmeverpflich-
tung angerechnet. Dies bedeutet, dass der Stadt Münster in entsprechendem Umfang weniger
Flüchtlinge zugewiesen werden, die ansonsten in städtischen Unterkünften unterzubringen und zu
betreuen wären und Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hätten. An-
gebote der städtischen Daseinsvorsorge, wie Kindertageseinrichtungen oder Schulen, werden von
den Bewohnerinnen und Bewohnern der Landeseinrichtungen nicht in Anspruch genommen. Mit
dem Betrieb von Notunterkünften im Stadtgebiet sind somit sowohl erhebliche finanzielle Einspar-
effekte verbunden, als auch eine in der aktuellen Situation unverzichtbare Entlastung der kommu-
nalen Unterbringungskapazitäten.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Betrieb der Notunterkunft bis auf Weiteres, zunächst bis
zum 31.12.2016, zu ermöglichen und dies dem Land Nordrhein-Westfalen anzubieten. Die Hilfsor-
ganisationen sind bereit, die Betreuung auch weiterhin zu gewährleisten.
5. Mehrbedarfe für die Herrichtung der temporären Flüchtlingseinrichtung an der Westfa-
lenstraße 490 (Gelände Haus Heidhorn)
Die Stadt Münster hat das ehemalige, seit einigen Jahren leerstehende Alten - und Pflegeheim der
Alexianer Münster GmbH für die D auer von zwei Jahren zur Unterbringung von Flüchtlingen a n-
gemietet. Der Träger hat das Gebäude für die Nutzung als Flüchtlingseinrichtung in eigener Regie
hergerichtet und dazu die umfangreichen Umbauarbeiten begonnen. Er übernimmt auch die B e-
treuung der E inrichtung. Auf demselben Grundstück befindet sich ein Seniorenpflegeheim des
Trägers.
Für die Herrichtung des ehemaligen Alten- und Pflegeheimes wurden 282.500 € bereitgestellt (vgl.
Vorlage (V/0619/2015). Im Verlauf der Umbauarbeiten haben sich deutliche Mehrkosten ergeben.
Ursächlich waren unter anderem die Anforderungen des Brandschutzes zum Einbau einer flä-
chendeckenden Brandmeldeanlage. Darüber hinaus waren zusätzliche Fluchtwegtüren einzubau-
en und einzelne Wände mit feuerfestem Material zu verkleiden. Hinzu kamen mehrere erhebliche
Rohrbrüche im Zu- und Abwassernetz, der erforderliche Umbau einer Pumpenanlage für die Ablei-
tung des Abwassers sowie verschiedene zusätzliche Maßnahmen im Sanitärbereich. Alle genann-
ten Maßnahmen waren zum Projektbeginn in dieser Form nicht absehbar. Es galt seinerzeit
schnell zu handeln, um die dringend benötigten Unterbringungskapazitäten zu schaffen.
Für die genannten Maßnahmen ist insgesamt ein finanzieller Mehrbedarf in Höhe von 190.370 €
zu verzeichnen.
Das Gebäude konnte schon Mitte Oktober bezogen werden und ist bereits voll belegt.
6. Resümee und Ausblick
Nach einem positiven Be schluss über diese Vorlage wird die Verwaltung die Einzelmaßnahmen
zügig realisieren. Über die weitere Entwicklung wird die Verwaltung die Gremien des Rates zeitnah
unterrichten.
I.V.
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlage 2a
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Druckansicht Maßstab 1 : 7500 Datum: 09.11.2015 Notizen: © Stadt Münster H 5758 642 R 3401 456 R 3402 633 H 5760 293 0 50 100 Meter Anlage 2a Standort Oxford-Kaserne, Gebäude 24
Anlage 1b
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AUW III Asylbewerber-Unterkunft H aus Pommern Münster Projekt Umbau des Hauses Pommern zur Unterkunft von Asylbewerbern Flur , Flurstück 143 Warendorferstraße 267 48155 Münster Bauherr Stadt Münster Albersloher Weg 33 48127 Münster Fon 0251 - 4 92 23 00 Architekten Krych Tombrock Südstraße 16 48153 Münster Fon 0251 - 520 93 93 0 Fax 0251 - 520 93 93 8 kontakt@a-k-t-ms.de Plannr. 2-A-1000 - a L ageplan Maßstab D atum Gez Größe ± 0,00 1:1000 03.11.2015 TK + as DIN A3 = OKFF Vorentwurf 01Freigabe A rchitekt Bauherr Ind Dat Gez Änderungen Die Ausführung hat nach der VOB Teil C und den anerkannten Regeln der T echnik zu erfolgen. Alle Maße sind am Bau örtlich und eigenverantwortlich zu prüfen, Unstimmigkeiten sind unverzüglich mit dem Architekten bzw. der Bauleitung abzustimmen. Grundlagen für die Ausführung sind die Ausführungs- und Detailplanung der Architekten und die Statik- und Hausplanung sowie Brandschutzkonzept, Bodengutachten, Wärmeschutz- und Schallschutznachweis. Abweichungen von der o.g. Planung müssen vom Auftraggeber vor der Ausführung schriftlich genehmigt werden. Amt für Immobilienmanagement F ax 0251 - 4 92 77 34 LageplanLageplan LageplanLageplan (dxf-Auszug aus Katasterplan der Stadt Münster) 31,00 12,76 51 112 118 143 155 156 44 2130 I 19 I 19a (1) I (14) I (2) III 263 I( 4) (12) (11) I (13) I (1) (16) (5) (6) I (7) (9) (8) P Am Pulverschuppen Teich Weg Tor 2-flg. Breite 5,0 m als Feuerwehrzufahrt, Verriegelung nur mit Dreikant Gitterzaun H = 1,80 m Gitterzaun H = 1,80 m Gitterzaun H = 1,80 m Gitterzaun H = 1,80 m Gitterzaun H = 1,80 m Tor 1-flg. Breite 1,50 m Fußweg Pflasterung Tor 2-flg. Breite ca. 5,0 m Zufahrt Warendorferstraße 263 Leuchte Leuchte 265265 265265 267267 267267 Medientrasse N Anlage 1b Standort Warendorfer Straße 269
Anlage 2b
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Projekt Flur 41 , Flurstück 21 Roxelerstraße 340 48155 Münster Bauherr Stadt Münster Albersloher Weg 33 48127 Münster Fon 0251 - 4 92 23 00 Architekten Krych Tombrock Südstraße 16 48153 Münster Fon 0251 - 520 93 93 0 Fax 0251 - 520 93 93 8 kontakt@a-k-t-ms.de Plannr. 4-A-1000 - a Lageplan Maßstab Datum Gez Größe ± 0,00 1:1500 05.10.2015 TK DIN A3 = OKFF Freigabe Architekt Bauherr Ind Dat Gez Änderungen Die Ausführung hat nach der VOB Teil C und den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Alle Maße sind am Bau örtlich und eigenverantwortlich zu prüfen, Unstimmigkeiten sind unverzüglich mit dem Architekten bzw. der Bauleitung abzustimmen. Grundlagen für die Ausführung sind die Ausführungs- und Detailplanung der Architekten und die Statik- und Hausplanung sowie Brandschutzkonzept, Bodengutachten, Wärmeschutz- und Schallschutznachweis. Abweichungen von der o.g. Planung müssen vom Auftraggeber vor der Ausführung schriftlich genehmigt werden. Amt für Immobilienmanagement AU0 VI Münster Asylbewerberunterkunft Oxford Kaserne Block 20 Umbau des Block 20 der Oxford Kaserne zur Asylbewerberunterkunft Vorabzug LageplanLageplan LageplanLageplan (dxf-Auszug aus Katasterplan der Stadt Münster) Oxford-Kaserne L843 Roxeler Straße 88 59 AUO II - Block 12 AUO - Block 42 SZO - Block 43 KiGa - Block 8KiGa - Block 43a 60 12 10 64 65 120 36 659 66 658 58 362 180 041 172 16 Bernings Kotten 6 590 362 180 170 151 170 10 21 360 26 AUO III - Block 16 AUO VI - Block 20 AUO V - Block 24 10 11 1 21 756 30b 30a 747 32 30 360 26 28 28a 695 694 473 312 751 227 37 53a 71 62a 62 60a 64 60 706 704 722 705 707 723 70 734 733 724 725 739 738 710 711 Teich 732 731 730 729 62 58 a 58 56 50 50c 50b 50a 54a 54 52 30e 471 752 753 754 755 756 52a 30d 30c 30b 30a 750 749 747 32 30 360 32a 473 312 748 751 71 Zaun der ZUE - Landesunterkunft Tor 2-fl. Zaun AUO II - IV Zaun AUO II - IV Anlage 2b Standort Oxford-Kaserne, Gebäude 24
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Warendorfer Straße 269
- Sonnenstraße 85
- Westfalenstraße 490
- Gutenbergstraße 17
- Münzstraße 10
- Von-Esmarch-Straße 15
- Am Pulverschuppen
- Albersloher Weg 33
- Roxeler Straße 88
- Bernings Kotten 6
- Südstraße 16
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0909/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.11.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37