0908/2026
48. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 15.04.2026 0908/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.04.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.04.2026 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 24.04.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.04.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 30.04.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2026 Jugendhilfeausschuss 05.05.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.05.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2026 Finanzausschuss 11.05.2026 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 11.05.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026 48. Bericht zur Situtation Geflüchteter in Köln Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den IV. Quartalsbericht 2025 zur Verfügung, der zugleich als Jahresbericht 2025 den Stand zum 31. Dezember 2025 zur Situa- tion Geflüchteter in Köln darstellt. Der Jahresbericht gibt einen umfassenden Überblick über das Jahr 2025. Mehrere Ämter ha- ben dazu beigetragen, darunter das Amt für Integration und Vielfalt (16), die Kämmerei (20), das Ausländeramt (33), das Amt für Schulentwicklung (40), das Amt für Weiterbildung (42), 2 das Gesundheitsamt (53) sowie das Jobcenter. Diese haben jeweils die Situation Geflüchteter in ihren Zuständigkeitsbereichen dargestellt. Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird ab dem Jahr 2026 halbjährlich veröffentlicht. Gez. Dr. Rau Anlage 48. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
48. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln
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Situation Geflüchteter in Köln 48. Bericht (Jahresbericht 2025) Der Oberbürgermeister Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen Amt für Wohnungswesen Stand 31.12.2025 1 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 Inhalt Inhalt .......................................................................................................................................... 1 Einleitung ............................................................................................................................................... 3 1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 3 1.1. Gesamtzahlen ..................................................................................................................... 3 1.2. Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft .................................................................. 5 1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart...................................................... 10 1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk ............................................................................ 11 2. Ressourcenmanagement .............................................................................................................. 13 2.1. Sachstand und Entwicklung der Ressourcen im IV. Quartal 2025. .......................... 13 2.4 Finanzen ............................................................................................................................. 14 3. Standards und Strukturmaßnahmen ........................................................................................... 15 3.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen des Sozialen Dienstes ......................... 15 3.1.1 Gewaltschutz ................................................................................................................ 16 3.1.2. Stärkung Ehrenamt ..................................................................................................... 17 3.1.3 Ehrenamtskoordination des Amtes für Integration und Vielfalt ............................. 17 4. Integration ........................................................................................................................................ 18 4.1 Integrationsauftrag ............................................................................................................ 18 4.2 Bleiberechtsperspektive ................................................................................................... 18 4.2.1 Asylsuchende ............................................................................................................... 19 4.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen ..................................... 20 4.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen......................................................... 21 4.2.4 Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine ......................................................... 21 4.2.5 Kontingentflüchtlinge, Resettlement Verfahren, Nes T-Programm ...................... 22 4.2.6 Chancenaufenthaltsrecht ............................................................................................ 22 4.3 Kinder- und Jugendhilfegesetz ........................................................................................ 23 4.4 Wohnungssituation ............................................................................................................ 23 4.4.1 Auszugsmanagement.................................................................................................. 23 4.4.2 Öffentlich-geförderter Wohnungsbau und Geflüchtete .......................................... 24 4.5 Arbeitssituation .................................................................................................................. 24 4.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö BSK) der Kölner Volkshochschule (VHS) ........................................................................................................ 25 4.6 Bildungssituation ................................................................................................................ 25 4.6.1 Vorbereitungsklassen .................................................................................................. 26 2 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 4.6.2 Bildungsprojekte ........................................................................................................... 29 4.6.3. Integrationskurse in Köln ........................................................................................... 31 4.6.4 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln ................. 31 4.6.5 Interkultureller Dienst (IKD) ........................................................................................ 32 4.7 Gesundheitssituation ........................................................................................................ 33 4.7.1 Infektionsschutz ........................................................................................................... 34 4.7.2 Individuelle Versorgung .............................................................................................. 34 4.7.3 Fachaustausch und Gutachten .................................................................................. 35 4.7.4 Integration in die Regelversorgung ........................................................................... 35 4.7.5 Zahngesundheit ........................................................................................................... 35 4.7.6 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes .. 36 4.7.7 Beratungsleistungen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes ............ 36 4.7.8 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie ............................................ 36 4.7.9 Bericht der Abteilung für Gesundheitshilfen im Kontext Versorgung von Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung 2025 ...................................................... 36 3 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 Einleitung Das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG NRW) verpflichtet die Stadt Köln als Kommune zur Aufnahme, Unterbringung und sozialen Betreuung von Geflüchteten, die ihr vom Land Nordrhein-Westfalen durch die Bezirksregierung Arnsberg zur Unterbringung zugewiesen werden. Sie gewährleistet ferner die vorübergehende Unterbringung aller geflüchteten Personen und unerlaubt Eingereister, die Köln unmittelbar ansteuern. Hierfür verfügt die Stadt Köln über rund 86 stadteigene Unterkunftsstandorte im gesamten Stadtgebiet und hat darüber hinaus rund 111 Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter angemietet. Zusätzlich bestehen Vereinbarungen mit 25 Beherbergungsbetrieben über die Beherbergung von Geflüchteten. Anfang 2025 bestanden noch 28 solcher Vereinbarungen. Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird von Fachkräften der sozialen Arbeit sowohl des Amtes für Wohnungswesen als auch der beauftragten sozialen Träger gewährleistet. Hier sind zahlreiche ehrenamtliche Helfer*innen unterstützend tätig. Der Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln erscheint ab dem Jahr 2026 halbjährlich. Der aktuelle Bericht ist der dritte Bericht und zugleich der Jahresbericht für das Jahr 2025. Er bezieht sich auf den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2025. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass zu einzelnen Punkten bereits aktuellere Entwicklungen vorliegen. 1. Zahlen und Daten 1.1. Gesamtzahlen Das Jahr 2025 war geprägt von einer recht konstanten Anzahl der städtisch untergebrachten Geflüchteten seit September 2024. Mit einer Größenordnung zwischen rund 9.100 und 9.300 Geflüchteten lag sie weiterhin auf einem hohen Niveau. So wurden zum 31. Dezember 2024 insgesamt 9.327 Geflüchtete und zum Jahresende am 31. Dezember 2025 insgesamt 9.224 Geflüchtete städtisch untergebracht. Der Höchststand wurde zum 15. Januar 2025 mit 9.323 Personen erreicht. Der niedrigste Stand lag zum 30. September 2025 bei 9.083 Personen. Werden zu den rund 9.300 vom Amt für Wohnungswesen untergebrachten Geflüchteten noch die etwa 650 durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie betreuten unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten berücksichtigt wird ungefähr die Zahl der untergebrachten Geflüchteten während der Fluchtbewegung der Jahre 2015 bis 2018 (siehe Balkendiagramm unten) erreicht. Diese ungewöhnliche Stabilität der Anzahl im Jahr 2025 erklärt sich daraus, dass ein hoher Bestand an Geflüchteten der Vorjahre weiterhin untergebracht werden musste. Diese befanden sich zum erheblichen Teil noch im asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Verfahren. Zugleich kamen aufgrund verschärfter Grenzkontrollen und der restriktiveren europäischen Einwanderungspolitik wenig neu unterzubringende Geflüchtete hinzu. Auf der anderen Seite gab es auch keinen erheblichen Abfluss aus dem Unterbringungssystem. So finden Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerber*innen immer noch aufgrund des rechtlichen und organisatorischen Aufwandes nur im begrenzten Umfang statt. Soweit untergebrachte Geflüchtete ein dauerndes Bleiberecht in Form eines Aufenthaltstitels haben, finden diese häufig keine eigene Mietwohnung und werden deshalb weiter städtisch untergebracht, um drohende Obdachlosigkeit zu verhindern. Zur letzten Gruppe gehören immerhin knapp 3.500 der derzeit untergebrachten Geflüchteten. Die Landes-Aufnahmequote hat Köln zum 19. Dezember 2025 zu 98,31 Prozent erfüllt. Damit musste sich Köln zuletzt auf Landeszuweisungen von bis zu 302 Personen einrichten. 4 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 Jahreswerte 2010 - 2025: Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen (Saldo) seit Dezember 2024 in Kombination mit der monatlichen Veränderung: 1.6381.9492.1963.0725.14110.15313.25810.18910.2167.4606.1765.76410.83910.4279.3279.22402.0004.0006.0008.00010.00012.00014.0002010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025Anzahl untergebrachter Geflüchteter (Stichtag 31.12.) 31-85 -8845107-16114-11-31 -34538809.3279.2429.1549.1999.3069.1459.1599.1489.1179.0839.1369.224 9.224-1.00001.0002.0003.0004.0005.0006.0007.0008.0009.00010.00011.00012.000Dez 24 Jan 25 Feb 25 Mrz 25 Apr 25 Mai 25 Jun 25 Jul 25 Aug 25 Sep 25 Okt 25 Nov 25 Dez 25monatliche Entwicklung der Unterbringung im Jahr 2025 Veränderung zum VormonatBestand 5 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 1.2. Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen, welcher die städtisch untergebrachten Geflüchteten betreut, analysiert zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres die Aspekte Alter, Familienstruktur und Herkunft der untergebrachten Menschen. In der Altersstruktur zeigt sich im Segment der ab 66-Jährigen im Vergleich zum 47. Bericht (Stand 30. Juni 2025) ein Rückgang von 2,14 Prozentpunkte. Demgegenüber sind alle übrigen Altersgruppen leicht angestiegen. Der Anteil der 18- bis 25-Jährigen stieg um 0,52 Prozentpunkte, der der 26- bis 65 -Jährigen um 0,12 Prozentpunkte. Der Kinderanteil erhöhte sich insgesamt um 1,50 Prozentpunkte. Unter 3 Jahre; 5,04%3 bis 5 Jahre; 5,76%6 bis 10 Jahre; 10,29%11 bis 16 Jahre; 13,43%17 Jahre; 2,28%18 bis 25 Jahre; 15,62%26 bis 65 Jahre; 45,72%Ab 66 Jahre; 1,86%Altersstruktur Stand 31.12.2025 6 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 Rund 73 Prozent der städtisch untergebrachten Geflüchteten leben gemeinsam mit ihrer Familie. Gegenüber der vorherigen Analyse vom 30. Juni 2025 entspricht dies einem leichten Anstieg um 0,86 Prozentpunkte. Der Anteil alleinerziehender Frauen ist ebenfalls geringfügig gestiegen (0,09 Prozentpunkte). Demgegenüber sind die Anteile alleinerziehender Männer (0,12 Prozentpunkte) sowie alleinreisender Frauen (0,41 Prozentpunkte) und alleinreisender Männer (0,42 Prozentpunkte) leicht zurückgegangen. 4294719381.1902061.3834.1773664655319491.2392101.4414.21717205001.0001.5002.0002.5003.0003.5004.0004.500Unter3 Jahre3 bis5 Jahre6 bis10 Jahre11 bis16 Jahre17 Jahre 18 bis25 Jahre26 bis65 JahreAb66 Jahre Vergleich der Altersstruktur untergebrachter Geflüchteterstädtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 30.06.2025städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 31.12.2025 7 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 alleinreisende Männer; 14,00%alleinerziehende Männer; 0,81%alleinreisende Frauen; 6,20%alleinerziehende Frauen; 5,55%Familien; 73,44%Familienstruktur Stand 31.12.2025 1.321856055006.6489.1591.291755725126.7749.224 01.0002.0003.0004.0005.0006.0007.0008.0009.000 alleinreisendeMänneralleinerziehendeMänneralleinreisendeFrauenalleinerziehendeFrauenFamilien städtischuntergebrachteGeflüchteteinsgesamt Vergleich der Familienstruktur untergebrachter Geflüchteter städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 30.06.2025städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 31.12.2025 8 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 Die vorstehende Graphik umfasst nicht den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, die durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie untergebracht und betreut werden (siehe 4.3 des Berichts). Die untergebrachten Schutzsuchenden stammten zum Stichtag 31. Dezember 2025 aus den folgenden Herkunftsländern: *China, Mongolei, Myanmar, Philippinen, Sri Lanka, Venezuela, Vietnam sowie staatenlose beziehungsweise Menschen mit ungeklärter Nationalität. Westbalkanstaaten (ehemaliges Jugoslawien, und Kosovo, Albanien); 17,70%Türkei; 3,10%sonstige*; 2,56%Ägypten, Algerien, Libyen, Marokko, Tunesien; 2,10%Bangladesch, Pakistan, Indien; 1,10%Irak, Iran, Libanon; 9,60%Syrien; 14,00%Afghanistan; 12,40%Russland; 3,30%Angola, Nigeria, Ghana, Guinea; 5,50%Eritrea, Somalia, (Süd)Sudan, Äthiopien; 4,00%Armenien, Aserbaidschan, Tadschikistan, Georgien, Kirgisistan, Turkmenistan, Kasachstan, Usbekistan; 3,20%Ukraine; 21,44%Herkunfsländer Stichtag 31.12.2025 9 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 Im Vergleich zu den Angaben im 47. Bericht (Stand 30. Juni 2025) zeigen sich folgende Veränderungen: Die größte Herkunftsgruppe an untergebrachten Personen stellen mit 21,44 Prozent nach wie vor die Geflüchteten aus der Ukraine, wobei der Anteil im Vergleich zur letzten Auswertung um 2,17 Prozentpunkte leicht gesunken ist. Die zweitgrößte Herkunftsgruppe stellen mit 17,7 Prozent unerlaubt Eingereiste (§ 15 a Aufenthaltsgesetz) und daueruntergebrachte Personen aus den Westbalkanstaaten (Serbien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Albanien) dar. Die 101823203112933113484409169891.2001.6852.1629.159 1011942362862953043695078861.1441.2911.6331.9789.224 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000Bangladesch, Pakistan, IndienÄgypten, Algerien, Libyen,Marokko, Tunesiensonstige*TürkeiArmenien, Aserbaidschan, Tadschikistan, Georgien,Kirgisistan, Turkmenistan, Kasachstan, UsbekistanRusslandEritrea, Somalia, (Süd)Sudan, ÄthiopienAngola, Nigeria, Ghana, GuineaIrak, Iran, LibanonAfghanistanSyrienWestbalkanstaaten (ehemaliges Jugoslawienund Kosovo, Albanien)Ukrainestädtisch untergebrachteGeflüchtete insgesamtVergleich der Herkunftsländer untergebrachter Geflüchteterstädtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 31.12.2025städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 30.06.2025 *China, Mongolei, Myanmar, Philippinen, Sri Lanka, Venezuela, Vietnam sowie staatenlose beziehungsweise Menschen mit ungeklärter Nationalität 10 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 daueruntergebrachten Personen sind teilweise Geflüchtete, die während der Jugoslawienkriege (1991 bis 1995) aufgenommen wurden. Der Anteil der Geflüchteten aus afrikanischen Herkunftsländern (unter anderem Ägypten, Algerien, Angola, Äthiopien, Eritrea, Ghana, Guinea, Libyen, Marokko, Nigeria, Somalia, (Süd)Sudan und Tunesien) ist um 2,1 Prozentpunkte auf insgesamt 11,6 Prozent gestiegen. Erläuterungen zu den Fluchtursachen wurden im III. Quartalsbericht 2025 gegeben. Ebenso ist der Anteil afghanischer Geflüchteter um 1,6 Prozentpunkte auf 12,4 Prozent sowie der Anteil syrischer Geflüchteter um 0,9 Prozentpunkte auf 14 Prozent angestiegen. Demgegenüber ist der Anteil der Herkunftsländer Irak, Iran und Libanon um 0,4 Prozentpunkte auf 9,6 Prozent gesunken. Die nächste Analyse der Personenstruktur sowie ein Vergleich der absoluten Zahlen werden im 49. Bericht zum Stichtag 30. Juni 2026 veröffentlicht. 1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden unterschiedliche Unterkunftsarten genutzt, die sich hinsichtlich der Privatsphäre für die Menschen erheblich unterscheiden (Unterbringungsqualität). Differenziert wird in: Notaufnahme (zur 24/7–Aufnahme von Geflüchteten bestimmt, medizinische Untersuchung) Notunterkunft (Zentralverpflegung, Gemeinschaftssanitär) Beherbergungsbetrieb (Hotels, Apartmenthäuser, Hostels, Pensionen) Leichtbauhalle Wohnheim (mit Gemeinschaftssanitär und / oder Gemeinschaftsküchen) Mobile Wohneinheit (Wohncontainer) Systembau Systembau Holz Wohnung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Einzelwohnungen) Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats im Jahr 2025: Stichtag Jan. Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Notaufnahme 404 434 441 498 449 464 479 465 477 457 470 455 Notunterkünfte 969 931 930 1.034 982 852 802 790 817 832 891 854 Beherbergungsbetriebe 1.391 1.366 1.386 1.361 1.323 1.307 1.305 1.284 1.270 1.297 1.293 1.314 Leichtbauhallen 81 92 98 64 71 72 68 71 28 0 0 0 Wohnheime 1.076 1.031 1.036 1.033 1.016 1.163 1.176 1.173 1.237 1.250 1.259 1.293 Mobile Wohneinheiten 885 866 861 859 863 861 882 872 859 879 880 886 Systembauten 1.733 1.745 1.753 1.756 1.750 1.756 1.761 1.778 1.725 1.755 1.749 1.737 Systembauten, Holz 116 110 111 110 119 119 117 116 118 117 116 116 Wohnungen 2.587 2.579 2.583 2.591 2.572 2.565 2.558 2.568 2.552 2.549 2.566 2.569 Summe 9.242 9.154 9.199 9.306 9.145 9.159 9.148 9.117 9.083 9.136 9.224 9.224 11 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 Grafische Darstellung: 1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk Die Verteildichte gibt das Verhältnis von städtisch untergebrachten geflüchteten Menschen zu den Einwohner*innen eines Stadtbezirks an, basierend auf der tatsächlichen Belegung zum Stichtag. Diese Zahlen unterliegen einer ständigen dynamischen Entwicklung durch Aus- und Umzüge sowie Verlegungen in andere Unterkünfte, durch Schließung und Neueröffnung von Unterbringungsstandorten. Die Darstellung berücksichtigt die reale Belegung der Unterkünfte sowie den Anteil geflüchteter Menschen im Stadtbezirk zum Jahresende 2025. Die Veränderung der Verteildichte zum Jahresende wird zudem von der Entwicklung der Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so reduziert sich auch die Verteildichte. Beherbergungsbetriebe; 1.314; 14%Leichtbauhallen; 0; 0%Mobile Wohneinheiten; 886; 10%Notaufnahme; 455; 5%Notunterkünfte; 854; 9%Systembauten; 1.737; 19%Systembau Holz; 116; 1%Wohnheime; 1.293; 14%Wohnungen; 2.569; 28%Verteilung der Unterbringungsarten 31.12.2025 12 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 Insgesamt liegt der Anteil der städtisch untergebrachten Geflüchteten im gesamten Stadtgebiet bei etwa 0,84 Prozent der Gesamtbevölkerung. Der Stadtbezirk Rodenkirchen weist mit 1,14 Prozent den höchsten Anteil auf. Diese Quote lässt sich durch größere Notunterkünfte an der Ringstraße (ehemalige Volvo-Zentrale) und an der Vorgebirgstraße neben dem Südstadion erklären. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 wurden 1.285 geflüchtete Menschen untergebracht. Der Stadtbezirk Chorweiler folgt mit einem Anteil von 1,07 Prozent. Dies ist vor allem auf die Notunterkunft und mobilen Wohneinheiten in der Merianstraße (Parkplatz P5) sowie die Systembauten in den einzelnen Stadtteilen zurückzuführen. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 wurden 901 geflüchtete Menschen untergebracht. Mit Aufgabe des Standorts Merianstraße (Parkplatz P5) im Frühjahr 2026 wird sich der Anteil für Chorweiler reduzieren. Im Stadtbezirk Porz beträgt die Quote 0,97 Prozent. Hier tragen insbesondere ein Beherbergungsbetrieb mit rund 125 Personen, Standorte mit mobilen Wohneinheiten (Aloys- Boecker-Straße, Josef-Broicher-Straße) sowie Systembauten wie am Urbacher Weg zur Gesamtzahl bei. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 wurden 1.134 geflüchtete Menschen untergebracht. Der Anteil im Stadtbezirk Ehrenfeld beträgt 0,97 Prozent. In diesem Bezirk befindet sich die Notaufnahme an der Herkulesstraße, eine Notunterkunft an der Mathias-Brüggen-Straße 0,86%0,67%0,97%1,07%0,76%0,97%0,51%1,14%0,80%0,84% 0,87%0,64%0,98%1,15%0,73%0,94%0,48%1,11%0,78%0,83% 0,91%0,64%0,96%1,19%0,76%0,92%0,49%1,13%0,72%0,83% 0,95%0,65%0,97%1,07%0,76%0,91%0,51%1,13%0,77%0,84% 0,00% 0,20% 0,40% 0,60% 0,80% 1,00% 1,20% 1,40%MülheimKalkPorzChorweilerNippesEhrenfeldLindenthalRodenkirchenInnenstadtGesamtVerteildichte in den StadtbezirkenAnteil I. Quartal 2025Anteil II. Quartal 2025Anteil III. Quartal 2025Anteil IV. Quartal 2025 13 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 sowie ein großer Beherbergungsbetrieb an der Vogelsanger Straße. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 wurden 1.086 geflüchtete Menschen untergebracht. Im Stadtbezirk Mülheim beträgt der Anteil 0,86 Prozent. Die Unterbringung erfolgt hier vorwiegend in mobilen Wohncontainern und größeren Beherbergungsbetrieben. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 wurden 1.301 geflüchtete Menschen untergebracht. Im Stadtbezirk Innenstadt liegt die Quote bei 0,80 Prozent. Dies ist auf die insgesamt 14 zur Belegung genutzten Beherbergungsbetriebe zurückzuführen, die sich im gesamten Innenstadtbereich verteilten. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 wurden 1.025 geflüchtete Menschen untergebracht. Im Stadtbezirk Nippes liegt die Quote bei 0,76 Prozent. Zur Gesamtzahl tragen insbesondere die größeren Wohnheime an der Boltensternstraße und der Neusser Landstraße sowie ein größerer Systembau bei. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 wurden 895 geflüchtete Menschen untergebracht. Der Stadtbezirk Kalk weist einen Anteil von 0,67 Prozent auf. Zur Unterbringung Geflüchteter werden hier ein größerer Beherbergungsbetrieb, ein Wohnheim sowie mehrere Systembauten genutzt. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 wurden 819 geflüchtete Menschen untergebracht. Der relativ geringe Anteil im Stadtbezirk Lindenthal mit 0,51 Prozent ist auf die fehlende Verfügbarkeit geeigneter Flächen zurückzuführen, auf denen Wohncontainer oder Systembauten errichtet werden könnten. Im Zuge der Notwendigkeit, kurzfristige Unterbringungskapazitäten zu schaffen, wurden jedoch im Jahr 2022 bereits aufgegebene Wohncontainer-Standorte (Kronstädter Straße, Nikolausstraße und Hermann – Heinrich - Gossen-Straße) in Lindenthal reaktiviert und erneut belegt. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 wurden 778 geflüchtete Menschen untergebracht. 2. Ressourcenmanagement Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um sowohl den erheblichen – nicht durch die Kommune beeinflussbaren - Schwankungen in der Anzahl unterzubringender geflüchteter Menschen gerecht zu werden als auch die Qualität der Unterkünfte kontinuierlich zu verbessern. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Privatsphäre für die geflüchteten Menschen. Ressourcenmanagement bedeutet auch, die Zahl der Unterbringungsplätze im Interesse des städtischen Haushalts regelmäßig dem tatsächlichen Bedarf aufgrund der aktuellen und prognostizierten Zahl unterzubringender Geflüchteter anzupassen. 2.1. Sachstand und Entwicklung der Ressourcen im IV. Quartal 2025. Mit Stand 31. Dezember 2025 lebten 5.062 von 7.455 untergebrachten Geflüchteten (67,90 Prozent) in städtischen Unterkünften (ohne Notaufnahme und Beherbergungsbetriebe), deren Wohneinheiten abgeschlossen sind und damit sowohl über eigene Sanitäranlagen als auch über eigene Küchen verfügen. Trotz des bereits hohen Anteils an abgeschlossenen Wohneinheiten wird der politische Auftrag nach wie vor verfolgt, diesen sukzessive weiter zu erhöhen. Dabei wird die Verbesserung der Unterbringungsqualität durch Neubauten sowie die Sanierung bestehender Einrichtungen angestrebt. Dennoch kann es im Einzelfall notwendig sein, abgeschlossene Wohneinheiten aufzugeben, wenn das Objekt renovierungsbedürftig ist oder die Vertragslaufzeit für die Anmietung endet und nicht verlängert werden kann. Folgende Mietverträge für Unterkünfte mit abgeschlossenen Wohneinheiten wurden im vierten Quartal 2025 verlängert: Projekt Unterbringungs- art Bezirk Stadtteil Maximale Belegung Plan- belegung Belegart Vertragsende Am Pantaleonsberg Wohnungen Innenstadt Altstadt-Süd 28 28 Familien 14.08.2027 Am Pantaleonsberg Wohnungen Innenstadt Altstadt-Süd 39 39 Familien 30.06.2027 14 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 Berger Straße Wohnungen Porz Eil 9 9 Familien 30.04.2027 Raderberger Straße Wohnungen Rodenkirchen Raderberg 14 14 Familien unbefristet Zudem stand die Verlängerung der Mietverträge von fünf bestehenden Unterbringungsobjekten mit abgeschlossenen Wohneinheiten bevor. Die entsprechenden Vertragsverlängerungen sind inzwischen erfolgt: Projekt Unterbringungs- art Bezirk Stadtteil Maximale Belegung Plan- belegung Belegart Vertragsende Bonner Straße Wohnungen Rodenkirchen Marienburg 11 10 Familien 31.05.2027 Jesuitengasse Wohnungen Nippes Weidenpesch 15 15 Familien 16.05.2027 Mertener Straße Wohnungen Rodenkirchen Marienburg 6 6 Familien 31.05.2027 Pallenbergstraße Wohnungen Nippes Weidenpesch 8 8 Familien 16.05.2027 Von-Sparr-Straße Wohnungen Mülheim Mülheim 24 21 Familien 30.06.2027 Darüber hinaus wurden vier Unterkünfte mit mobilen Wohneinheiten, ausgestattet mit Gemeinschaftssanitäranlagen und eigener Küche, sowie die Notaufnahme verlängert: Projekt Unterbringungs- art Bezirk Stadtteil max Belegung Plan- belegung Belegart Vertragsende Kronstädter Straße Mobile Wohneinheiten Lindenthal Weiden 122 117 Familien 30.06.2026 Herkulesstraße Notaufnahme Ehrenfeld Ehrenfeld 288 288 überwiegend Familien 30.09.2026 Hermann-Heinrich- Gossen Straße Mobile Wohneinheiten Lindenthal Junkersdorf 66 60 Männer 30.09.2026 Merianstraße Mobile Wohneinheiten Chorweiler Seeberg 96 84 Familien 31.12.2026 Vereinbarungen mit drei Beherbergungsbetrieben wurden nicht verlängert. so dass sich die Zahl der angemieteten Beherbergungsbetriebe für Geflüchtete auf 25 reduzierte. Zugleich hat sich damit die Zahl der Plätze in Beherbergungsbetrieben auf 1.672 reduziert. Ein weiterer wesentlicher Abbau von Plätzen kann derzeit angesichts knapper werdender Unterbringungs- ressourcen nicht vorgenommen werden. Die Kosten pro Person und pro Nacht konnten durch Anpassung der Verträge auf durch- schnittlich 38,00 Euro gesenkt werden, so dass Beherbergungsbetriebe nicht mehr die teuerste Unterbringungsart darstellen. Diese Maßnahmen ermöglichen zumindest teilweise eine Kompensation des Wegfalls anderer Unterbringungsressourcen und sollen die Erfüllung der gesetzlichen Unterbringungs- verpflichtung gewährleisten. 2.4 Finanzen Die Stadt Köln ist gemäß §§ 1,2 FlüAG NRW verpflichtet, ihr vom Land zugewiesene Geflüchtete aufzunehmen und unterzubringen. Aufgrund der Inflation der letzten Jahre wurde Ende 2024 die finanzielle Unterstützung der Kommunen für die Unterbringung von Geflüchteten durch das FlüAG-Änderungs- und Kreisunterstützungsgesetz angepasst. Wesentliche Aspekte des zum 10. Dezember 2024 in Kraft getretenen Gesetzes sind: Die Pauschale gemäß FlüAG NRW wird für kreisfreie Städte von bisher 13.500,00 Euro auf 15.636,00 Euro pro abrechenbare Person und Jahr rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 angehoben. Die Mindestgrenze zur Beteiligung des Landes an außergewöhnlichen Krankheitskosten nach § 4b FlüAG NRW wird von derzeit 35.000,00 Euro auf 25.000,00 Euro herabgesetzt. Die Kreise erhalten eine jährliche zweckgebundene Pauschale in Höhe von jeweils 500.000,00 Euro für koordinierende und überörtliche Leistungen sowie integrationsunterstützende Maßnahmen. 15 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 Lediglich die ersten beiden Punkte sind für die Stadt Köln eine Entlastung im Rahmen der Geflüchtetenfinanzierung. Der letzte Punkt betrifft nur Kreise, nicht kreisfreie Städte, und ist daher für Köln nicht einschlägig. Grundsätzlich haben alle unter § 2 FlüAG NRW fallenden Personen bei Bedürftigkeit einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Eine Ausnahme gilt seit dem 1. Juni 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine, die mit der Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung seither Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II/XII (SGB II/XII) haben. Die Kosten im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter werden bei der Stadt Köln insbesondere durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und das Amt für Wohnungswesen getragen. Diese sind im Jahr 2025 im Vergleich zu den Jahren 2023 und 2024 leicht gesunken. Im Haushaltsjahr 2025 sind (Stand 20. Januar 2026) bei den beiden genannten Ämtern unter anderem Aufwendungen für die Unterbringung Geflüchteter in Höhe von rund 98,65 Millionen Euro, für die Betreuung Geflüchteter in Höhe von rund 17,32 Millionen Euro sowie rund 66,88 Millionen Euro Leistungen nach dem AsylbLG entstanden. Für Geflüchtete aus der Ukraine fallen ebenfalls Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen des SGB II sowie –in geringem Anteil- bei SGB XII-Leistungen an. Den Aufwendungen gegenüber stehen Erträge unter anderem durch Zuweisungen des Landes zur einmaligen Beteiligung an den Kosten der Kommunen für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete in Höhe von rund 703.000 Euro, Nutzungsgebühren für die Unterbringung von Geflüchteten in Höhe von rund 28,15 Millionen Euro, die Erstattung aus der Betreuungspauschale nach § 4 FlüAG NRW (1. bis 3. Quartal) in Höhe von rund 355.000 Euro sowie rund 22,14 Millionen Euro aus der FlüAG-NRW-Pauschale. Die im Rahmen des SGB II anfallenden KdU werden zu 61,6 Prozent durch den Bund erstattet. Die Entwicklung in 2025 zeigt, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten für die Stadt Köln weiterhin hoch ist. Aufgrund noch ausstehender Umbuchungen sind abschließende Zahlen erst nach Fertigstellung des Jahresabschlusses verfügbar. 3. Standards und Strukturmaßnahmen Im Amt für Wohnungswesen erfolgt die soziale Beratung und Betreuung nach Maßgabe des Konzepts „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ (Ratsbeschluss vom 20. Juli 2004). Auf Basis dieser Leitlinien wurden Handlungsstrategien und Unterbringungskonzepte für spezifische Gruppen wie allein reisende Frauen mit und ohne Kinder sowie LGBTIQ+-Geflüchtete entwickelt. Für allein reisende Männer, Familien mit Multiproblemlagen und weitere Personengruppen werden im Weiteren spezifische Konzepte erarbeitet. 3.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen des Sozialen Dienstes Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen ist nach Stadtteilen organisiert. Dies erleichtert die Zusammenarbeit mit den ebenfalls stadtteilbezogen arbeitenden Willkommensinitiativen, welche sich um die in ihrem Viertel ansässigen Geflüchteten kümmern. Der Soziale Dienst arbeitet eng mit vielen städtischen Dienststellen zusammen, insbesondere mit dem Interkulturellen Dienst und dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) des Amtes für Integration und Vielfalt, den Bezirksjugendämtern und verschiedenen Fachbereichen des Gesundheitsamtes. Darüber hinaus gibt es Kontakte und Vernetzungen mit vielen weiteren Institutionen und Vereinen, die sich um das Wohl von Geflüchteten kümmern. 16 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 Die Kooperation bezieht sich nicht nur auf die praktische alltägliche soziale Betreuungsarbeit, sondern spielt auch bei der Erarbeitung von Konzepten zur Verbesserung von Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten eine wichtige Rolle. 3.1.1 Gewaltschutz Zur kommunalen Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzeptes NRW wurde eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen sowie des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen gebildet, die ein Gewaltschutzkonzept für die städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete entwickelt hat. Mit Ratsbeschluss vom 10. September 2020 wurde dieses „Gewaltschutzkonzept in Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete der Stadt Köln“ verabschiedet und eine Koordinator*innenstelle für Gewaltschutz beim Sozialen Dienst eingerichtet. Dem Konzept liegt das klare Bekenntnis der Stadt Köln gegen jegliche Form von Gewalt und für ein friedvolles Miteinander in den Unterbringungseinrichtungen zugrunde. Das Gewaltschutzkonzept wird durch den oder die Gewaltschutzkoordinator*in in enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteur*innen umgesetzt und weiterentwickelt. Im Jahr 2025 gründete der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen eine Arbeitsgruppe, die die bisherige Umsetzung des Konzeptes überprüft und es fortschreibt. Der ganzheitliche Ansatz in Bezug auf Gewaltprävention und Konfliktbearbeitung zielt darauf ab, Gewalt in den Unterkünften zu minimieren und soweit möglich zu unterbinden. Eine Internetseite mit Informationen und Kontaktdaten ist eingerichtet. https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/flucht-einwanderung/gewaltschutz- unterbringungseinrichtungen-fuer-gefluechtete Zur komplexen Aufgabenstellung gehört, dass alle den Gewaltschutz betreffenden Maßnahmen mit der Koordinationsstelle abgestimmt werden. Sie ist Schnittstelle zwischen den verantwortlichen Fachkräften des Sozialen Dienstes im Amt für Wohnungswesen, den beauftragten Betreuungsträgern und den Sicherheitsunternehmen sowie Ansprechpartnerin für die Einrichtungsleitungen vor Ort. Das Arbeitsfeld ist dynamisch und die Bearbeitung als fortlaufender Prozess zu sehen. Das Gewaltschutzkonzept ist in allen städtischen Unterbringungseinrichtungen bekannt und wird entsprechend umgesetzt. Die Maßnahmen zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz wurden auch im Jahr 2025 fortgeführt. Ein besonderer Fokus lag auf vulnerablen Gruppen. Ein durchgängiger Schwerpunkt liegt in der individuellen Beratungsarbeit und Reflexion bei schwerwiegenden Gewaltereignissen. Die Sensibilisierung für Gewalt bleibt ein stetiger Schwerpunkt der Arbeit der Gewaltschutz- koordination und betrifft alle Mitarbeitenden vor Ort. Das Thema „Gewaltschutz und Prävention“, insbesondere der Schutz von Frauen bei häuslicher Gewalt, wurde im engen fachlichen Austausch mit den Fachkräften der Sozialen Arbeit aus den Unterbringungs- einrichtungen kontinuierlich weiterbearbeitet und vertieft. Die Gewaltschutzarbeit ist ein integraler Bestandteil der sozialen Arbeit in den Unterkünften für Geflüchtete geworden und wird erfolgreich in Konflikt und Krisensituationen umgesetzt. Monitoring und Evaluation werden täglich weitergeführt; am Jahresende ausgewertet und das Ergebnis im Jahresbericht 2025 durch die Gewaltschutzkoordination veröffentlicht. Förderprogramm für Projekte zur Gewaltprävention und Stärkung von integrativen Angeboten für in städtischen Unterbringungsstandorten lebende Geflüchtete in Köln In seiner Sitzung am 21. März 2024 hat der Rat der Stadt Köln das „Förderprogramm für Projekte zur Gewaltprävention und zur Stärkung integrativer Angebote für in städtischen Unterbringungsstandorten lebende Geflüchtete in Köln“ beschlossen und dessen Umsetzung beauftragt (0196/2024). 17 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren beschloss in seiner Sitzung am 6. Juni 2024, die im Haushalt bereitgestellten Mittel zur Förderung von Projekten zur Gewaltprävention sowie zur Stärkung integrativer Angebote für in städtischen Unterbringungsstandorten lebende Geflüchtete in Höhe von insgesamt 180.000,00 Euro für entsprechende Projekte einzusetzen. Im Rahmen des für ein Jahr aufgelegten Förderprogramms (1604/2024) setzten insgesamt neun verschiedene Träger integrative Projekte für Geflüchtete in städtischen Unterkünften in Köln um. Die Durchführung erfolgte durch pädagogische Fachkräfte, Kultur- und Sprachmittler*innen sowie ehrenamtlich Engagierte. Die geförderten Projekte starteten im Jahr 2024 und wurden im Jahr 2025 abgeschlossen. Die Angebote richteten sich an unterschiedliche Zielgruppen, darunter junge Männer, Kinder, Jugendliche und deren Familien, Frauen ab 18 Jahren, junge Menschen im Alter von zwölf bis 27 Jahren, alleinreisende Männer sowie Geflüchtete aus Westbalkanstaaten und aus der Ukraine. Ziel der Maßnahmen war es, Alltagsbarrieren abzubauen, Gewalt präventiv entgegenzuwirken und die soziale Integration von geflüchteten Menschen zu fördern. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der Stärkung von vulnerablen Gruppen – darunter Frauen, Kinder und Jugendliche - sowie auf der Förderung von Empowerment, Teilhabe und Partizipation aller Teilnehmenden. Das Förderprogramm der Stadt Köln hat positiv zur Gewaltprävention und zur Stärkung integrativer Strukturen in städtischen Unterbringungsstandorten beigetragen. Durch die Zusammenarbeit von neun Trägern sowie den Einsatz qualifizierter Fachkräfte und ehrenamtlich Engagierter konnten vielfältige, zielgruppenspezifische Angebote umgesetzt werden. 3.1.2. Stärkung Ehrenamt Die ehrenamtliche Unterstützung für geflüchtete Menschen hat eine hohe Bedeutung für den Integrations- und Teilhabeprozess geflüchteter Menschen. Eine Vielzahl freiwillig engagierter Einzelpersonen und Gruppen bietet zum Beispiel Begleitangebote bei Amts- oder Arzt- beziehungsweise Ärztinnengängen, Sprachler*innenangebote, gemeinsame Freizeitaktivitäten und Unterstützung bei den Themen Wohnen, Gesundheit, Schule oder Arbeit an. Viele freiwillig Helfende engagieren sich in etwa 45 überwiegend lokal organisierten, ehrenamtlichen Willkommensinitiativen und weiteren sonstigen Organisationsformen, wie zum Beispiel in den 44 anerkannten Interkulturellen Zentren oder als (post-)migrantische Organisationen in Köln. Alle Interkulturellen Zentren bieten differenzierte, mehrsprachige Sozialberatung an und sind Orte für Demokratieförderung und Empowerment. Eine besondere Herausforderung stellen die Wohnungssuche sowie die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt dar. Hier unterstützen Ehrenamtliche geflüchtete Menschen dabei, sich in Köln besser zurechtzufinden und stärken sie darin, ihre Potenziale in die neue Lebenssituation einzubringen und perspektivisch unabhängig von Hilfe selbstbestimmt zu leben. Viele der auch ehrenamtlich aktiven Interkulturellen Zentren und (post-)migrantischen Vereine profitierten in 2025 von dem städtischen Förderprogramm für migrantische Organisationen und dabei insbesondere vom Förderstrang „Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit“. Hier wurden in 2025 insgesamt 131.912 Euro an 31 migrantische Organisationen weitergeleitet. 3.1.3 Ehrenamtskoordination des Amtes für Integration und Vielfalt Im Jahr 2025 gab es verschiedene vom Amt für Integration und Vielfalt betreute Maßnahmen, damit die ehrenamtliche Arbeit in den Kölner Stadtbezirken vernetzt, begleitet und koordiniert werden kann. Ein wesentlicher Bestandteil war die kommunale Förderung von neun halben Stellen Ehrenamtskoordination in den Bürgerämtern und 13 halben Stellen bei Trägern der freien Wohlfahrtspflege in den neun Stadtbezirken (9 x 0,5 Stellen) sowie bezirksübergreifend beim Forum für Willkommenskultur (1,5 Stellen) und dem Arbeitskreis Muslimische 18 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 Flüchtlingsarbeit in Köln (0,5 Stelle). Zudem wurden Mittel bereitgestellt, damit rein ehrenamtliche Vereine und Initiativen im Bereich der administrativen Arbeit durch Beschäftigung einer Person entlastet und die Informationsplattform www.wiku-koeln.de weiter aktuell gehalten werden können. Das Finanzvolumen der oben genannten Maßnahmen betrug 2025 insgesamt 628.066,25 Euro. Die genannten Maßnahmen sind bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Im Rahmen eines umfassenden Maßnahmenpakets zu den Themen Sicherheit, Migration und Prävention stellt die nordrhein-westfälische Landesregierung seit 2025 den Kommunalen Integrationszentren (KI) in NRW finanzielle Mittel zur Verfügung. Diese dienen der gezielten Unterstützung ehrenamtlicher Integrationsarbeit, insbesondere mit Blick auf die Prävention von Radikalisierung. Die Fördersumme beträgt für alle Kreise und Kommunen pauschal 58.000 Euro - unabhängig von der Größe und der Anzahl an untergebrachten geflüchteten Menschen. Durch die zur Verfügung stehenden Mittel wurden 2025 durch das Kommunale Integrationszentrum im Amt für Integration und Vielfalt insgesamt 47 verschiedene rein ehrenamtliche Initiativen und Vereine gefördert. Mehr als die Hälfte davon sind sogenannte (post-)migrantische Organisationen, viele davon von Menschen gegründet, die selbst eine Fluchtgeschichte haben und sich nun in der Kommune ehrenamtlich engagieren und einbringen. Zudem wurde die Kampagne „Ja zu Migration“ gefördert, die maßgeblich aus dem Kölner Ehrenamt initiiert wurde. 4. Integration Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten, tun dies nicht nur aus unterschiedlichen Gründen und auf unterschiedlichen Wegen, sondern sie sind vor allem kein homogener Personenkreis. Es fliehen Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, alleinstehende Frauen und Männer, lebensältere und jüngere, Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung, mit unterschiedlichen Lebensentwürfen und/oder sexueller Orientierung, mit und ohne Religionszugehörigkeit, mit unterschiedlichen sozialen Hintergründen und unterschiedlicher Bildung. Die „Gruppe“ der Geflüchteten ist somit divers. Dies wird von Beginn an bei der Unterbringung bis hin zu ihrem Weg in die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration ganzheitlich beachtet. Ein wesentlicher Baustein der Integration ist eine Unterkunft oder Wohnung, in der sich ein selbststrukturierter Tagesablauf verwirklichen lässt. Ein weiterer ist die soziale Integration in die Mehrheitsgesellschaft, die von Fachkräften der sozialen Arbeit und ehrenamtlichen Helfer*innen gefördert und erleichtert wird. 4.1 Integrationsauftrag Die individuelle Beratung schutzsuchender Menschen, die Begleitung zu Behördengängen und die Vernetzung in die Willkommensstrukturen vor Ort oder der Zugang zu Regelangeboten sind für die Integration besonders wichtige Hilfestellungen. Dies erleichtert den Geflüchteten den Weg in ein in die Gesellschaft integriertes und selbstbestimmtes Leben. Zugänge zu diesen Angeboten müssen sprachlich und kultursensibel geöffnet werden. Neben mehrsprachigen Materialien ist dabei der Einsatz von mehrsprachigem Personal beziehungs- weise von Sprach- und Integrationsmittler*innen besonders wichtig. Das Ziel ist immer, Geflüchtete möglichst schnell auf einen autonomen Weg zu bringen und in das in Köln bestehende, breit gefächerte, Beratungs- und Hilfesystem zu vermitteln. Dieser Aufgabe widmen sich viele Dienststellen der gesamten Stadtverwaltung Köln. 4.2 Bleiberechtsperspektive Das Ausländeramt der Stadt Köln unterrichtet die Gremien mit einem eigenen ausführlichen Berichtswesen. Nachstehend ein Auszug daraus für das Jahr 2025: 19 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 4.2.1 Asylsuchende Im Jahr 2025 wurden der Stadt Köln 1.694 asylsuchende Personen zugewiesen. Mit Stichtag 31. Dezember 2025 befinden sich insgesamt 2.314 Personen im laufenden Asylverfahren, ihr Aufenthalt wird gestattet. Im Jahr 2025 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 1.149 Asylverfahren von in Köln lebenden Antragsteller*innen entschieden. Es ergingen 340 Anerkennungen von Asyl- und Fluchtgründen und 809 Ablehnungen. Zuweisungen von Asylantragsteller*innen nach Köln innerhalb eines Jahres Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattung in Köln zum Stichtag 6.9758.7308057341.4926739156338461.7031.69401.0002.0003.0004.0005.0006.0007.0008.0009.00010.0002015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025Zahl zugewiesener Asylsuchender 7.7659.3605.5934.9694.3792.0331.8261.1421.0881.7602.31401.0002.0003.0004.0005.0006.0007.0008.0009.00010.0002015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025Personen mit Aufenthaltsgestattung zum Stichtag 31.12. 20 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 4.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen Im Jahr 2025 haben 837 Personen bei der Anlauf- und Beratungsstelle für unerlaubt eingereiste Personen der Stadt Köln vorgesprochen. Der überwiegende Anteil von unerlaubt eingereisten Personen stammt aus den Westbalkanländern (571 Personen). Es wurden überwiegend wirtschaftliche beziehungsweise medizinische Gründe als Einreisegrund benannt. Knapp 50 Prozent der Einreisen entfielen auf die Monate September bis Dezember. Die verhältnismäßig niedrigen Einreisezahlen in 2025 resultieren mutmaßlich aus den anlassbezogenen Grenzkontrollen sowie vorgenommenen Verfahrensanpassungen zur Verkürzung der Aufenthaltsdauer in der kommunalen Versorgung und Unterbringung. Jede Person hat die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, bei vorgetragenen herkunftsstaatbezogenen Fluchtgründen wird von Amts wegen in jedem Fall an die Landeserstaufnahme zur Eröffnung eines Asylverfahrens verwiesen. Alle anderen Personen werden dem Land NRW zur Verteilung gemeldet und sodann in Landeseinrichtungen aufgenommen. 7651.9592.0448286267546228594705613401.122 4.720 2.537 877 210 228 172 314 323 291 809 05001000150020002500300035004000450050002015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025Entscheidungen des BAMFEntscheidungen des BAMF AnerkennungenEntscheidungen des BAMF Ablehnungen 3.9572.1261.8413.5602.2011.0711.7172.9405.0961.19483701.0002.0003.0004.0005.0006.0002015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025Zahl unerlaubt Eingereister 21 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 4.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen In Köln leben zum Stichtag 31. Dezember 2025 rund 3.979 Personen im Status der Duldung. Der häufigste Duldungsgrund ist „fehlende Reisedokumente“. Duldungsgründe Anzahl der Geduldeten fehlende Reisedokumente 1.262 sonstige Gründe 1.027 familiäre Bindungen 853 Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b Absatz 1 AufenthG 263 Konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung stehen bevor 165 unbegleitete Minderjährige 164 medizinische Gründe 101 dringende persönliche/humanitäre Gründe oder bes. öffentliche Interesse 24 Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG 22 Bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO 19 Eltern von Kindern mit Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a AufenthG 17 Ausbildungsduldung, Ermessen 15 Gesetzliche Abschiebehindernisse nach § 60 AufenthG 13 Asylfolgeantrag 10 aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 8 stattgegebene Eilanträge 7 Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, Beschäftigter 4 Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, minderjährige ledige Kinder 1 Beschäftigungsduldung, Ermessen, Beschäftigter 1 Beschäftigungsduldung, Ermessen, Ehegatte/Lebenspartner 1 Laufendes Gerichtsverfahren oder Strafermittlungen 1 erforderliches Einvernehmen einer Stelle 1 Gesamt 3.979 4.2.4 Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine Alle Personen aus der Ukraine, die ab dem 24. Februar 2022 ausgereist sind, durften unabhängig vom Aufenthaltsstatus in der Ukraine nach Deutschland einreisen und waren zunächst bis 31. August 2022 berechtigt, sich ohne Visum und Aufenthaltstitel in Deutschland aufzuhalten. Alle Personen, die später als Juni 2022 erstmals nach Deutschland eingereist sind, bekamen zunächst ein visumsfreies Aufenthaltsrecht für 90 Tage ab Einreise. Diese Regelung gilt weiterhin bis zum 4. Dezember 2026 und es wird kein Aufenthaltstitel benötigt. Die nachfolgenden Personengruppen sind anspruchsberechtigt für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG: a) ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten, b) Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben, c) Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines gültigen unbefristeten ukrainischen Aufenthaltstitels in der Ukraine aufgehalten haben und 22 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 d) Familienangehörige der unter den Buchstaben a bis c genannten Personen. Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden alle ab dem 1. Februar 2025 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Folgende Personengruppen fallen nicht (mehr) unter den berechtigten Personenkreis: o Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine nur über einen befristeten Titel verfügten, o für Staatsangehörige aus den Herkunftsländern Eritrea, Afghanistan, Syrien und Irak gibt es keine Ausnahmeregelung mehr. o Ukrainer*innen und Drittstaatsangehörige, die sich mit befristetem oder unbefristetem Aufenthaltsrecht in einem Drittstaat aufhalten, da die Betroffenen nicht mehr als „vertrieben“ gelten können o ukrainische Arbeitnehmer*innen, die vor Kriegsbeginn in einem anderen Mitgliedstaat aufhältig waren, dort gearbeitet haben (beispielsweise auf Grundlage eines Visums zur Erwerbstätigkeit) und anschließend wegen besserer Verdienstmöglichkeiten (nicht kriegsbedingt) weiter-gewandert sind o ukrainische Staatsangehörige, denen bereits ein Schutzstatus in einem anderen EU - Mitgliedsstaat erteilt wurde Geflüchtete aus der Ukraine werden gemäß § 24 Absatz 3 Satz 3 AufenthG durch das BAMF auf die Bundesländer verteilt. Seit Mai 2025 liegt Nordrhein-Westfalen (NRW) bei einer Überquote. Daraus folgt, dass NRW keine Geflüchteten mehr aufnimmt, sondern schutz- suchende Personen an andere Bundesländer weiterleitet. Eine Aufnahme in NRW ist zwar trotz Überquote grundsätzlich möglich, aber restriktiv zu handhaben und orientiert sich jeweils an einzelfallbezogenen Kriterien. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren in Köln rund 14.085 geflüchtete Personen aus der Ukraine im Besitz eines Aufenthaltstitels gemäß § 24 AufenthG. 4.2.5 Kontingentflüchtlinge, Resettlement Verfahren, Nes T-Programm Im Jahr 2025 wurden der Stadt Köln 169 Personen zu obengenannten Aufnahmeprogrammen zugewiesen. Diese erhalten eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 22 Satz 2 AufenthG, § 23 Absatz 2 AufenthG oder § 23 Absatz 4 AufenthG. 4.2.6 Chancenaufenthaltsrecht In 2023 wurde das „Chancen- Aufenthaltsrecht“ nach § 104 AufenthG eingeführt. Menschen mit bis dahin ungesichertem Aufenthaltsstatus (Duldung) wird hierdurch eine Aufenthaltsperspektive geboten, wenn sie innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht erfüllen. In Köln erfüllten potenziell bisher circa 3.700 geduldete Personen die gesetzlichen Voraussetzungen und geforderten Voraufenthaltszeiten für ein Chancenaufenthaltsrecht. Bis zum 31. Dezember 2025 stellten etwa 2.200 Personen (circa 57 Prozent des potenziell begünstigen Personenkreises) einen Antrag auf ein Chancenaufenthaltsrecht und circa 2.000 Personen (circa 90 Prozent) konnte bereits eine Chancenaufenthaltserlaubnis erteilt werden. Somit erhielten bisher 54 Prozent der Personen, die die Voraufenthaltszeiten erfüllen, ein Chancenaufenthaltsrecht. Bei etwa 900 Personen (circa 25 Prozent) konnten Aufenthaltserlaubnisse nach anderen Rechtsgrundlagen (zum Beispiel Bleiberechte) erteilt werden. Versagungsgründe, wie zum Beispiel Verurteilungen zu einer vorsätzlichen Straftat oder unterbrochene Voraufenthaltszeiten wurden bei etwa 430 Personen (circa 12 Prozent) festgestellt. Zudem konnten bisher 662 Personen (circa 18 Prozent) in 2024 und 2025 der Personen, die eine Chancen Aufenthaltserlaubnis erhielten, in ein reguläres Bleiberecht (§ 25a oder 23 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 § 25b AufenthG) überführt werden. Hierin sind auch die Personen erfasst, die vor Ablauf der Chancen Aufenthaltserlaubnis bereits eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG erhalten konnten. Der letzten erteilten Chancen Aufenthaltserlaubnisse laufen erst im Sommer 2027 ab. 4.3 Kinder- und Jugendhilfegesetz Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist verpflichtet, alle unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen (UMA), die sich im Kölner Stadtgebiet aufhalten, gemäß § 42a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) vorläufig in kommunale Obhut zu nehmen und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für ihre Unterkunft zu sorgen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, sich um die Bestellung eines Vormundes (§ 1774 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) durch das Familiengericht zu kümmern. Es wird auf das entsprechende Berichtswesen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sowie auf die folgende Info-Website verwiesen: https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/UnbegleiteteMinderjaehrige/unbeglei teteminderjaehrige-node.html 4.4 Wohnungssituation Ein bedeutsamer Aspekt auf dem Weg zur Integration in die Gesellschaft ist der Umzug in eine eigene Wohnung. Deshalb ist es wichtig, nicht nur Wohnraum zu schaffen, sondern Geflüchtete auch auf diesem grundlegenden Schritt zu begleiten. 4.4.1 Auszugsmanagement Seit Oktober 2011 besteht das von der Stadt Köln finanzierte Projekt „Auszugsmanagement“, welches Geflüchtete in eigenen Wohnraum vermittelt. Das Amt für Wohnungswesen hat die Träger Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und den Kölner Flüchtlingsrat mit der Durchführung beauftragt. Zum 1. Januar 2024 hat der Caritasverband seine Mitarbeit beendet, so dass 2025 zwei Träger am Projekt beteiligt waren. Mit Ratsbeschluss vom 14. November 2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete Aufgabe übernommen worden. Im Zuge dessen wurde eine unbefristete Vollzeitstelle je Träger (insgesamt drei) zugesichert. Weitere vier Stellen wurden jeweils auf zwei Jahre befristet. Zur Unterstützung der Akquise und Öffentlichkeitsarbeit hat der Rat im Dezember 2023 beschlossen, davon zwei Stellen für Immobilienfachkräfte vorzuhalten. Eine halbe dieser Stellen konnte im Mai 2024 dafür beim Deutschen Roten Kreuz besetzt werden, die anderen 1,5 Stellen blieben unbesetzt. Ziel des Auszugsmanagements ist es, in städtischen Unterkünften für Geflüchtete untergebrachte Menschen in privaten Mietwohnraum zu vermitteln. Alle Leistungen, die das Auszugsmanagement von Akquise, Clearing, über Beratung, Empowerment, Begleitung und Betreuung der Menschen bis hin zu Vermieter*innen- und Behördenkontakten erbringt, dienen letztendlich diesem Ziel. Zwei städtische Mitarbeiterinnen (je 0,5 Stelle) sind als Koordinatorinnen tätig. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die enge Zusammenarbeit mit städtischen Mitarbeitenden des Sozialen Dienst im Bereich der städtisch untergebrachten Geflüchteten und den Trägern des Auszugmanagements, die Kooperation mit anderen städtischen Dienststellen sowie dem Jobcenter Köln. Sie sind die Ansprechpartnerinnen für Bürger*innen und ehrenamtlich Engagierte. Zur Tätigkeit und den Ergebnissen des Auszugsmanagements wird jährlich ein Bericht vorgelegt. Der Jahresbericht 2025 wird aktuell finalisiert und dann den politischen Gremien zur Kenntnis gegeben. Die Entwicklung im Auszugsmanagement stellt nachfolgende Übersicht dar: 24 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 Fallzahlen Auszugsmanagement: Jahr Personenanzahl Anzahl Wohnungen 2020 407 130 2021 334 110 2022 284 103 2023 335 135 2024 141 58 2025 224 90 Mit Blick auf den stark angespannten Wohnungsmarkt in Köln und die daraus resultierenden Herausforderungen für Wohnungssuchende ist das Auszugsmanagement ein wichtiges Projekt, um Geflüchteten eine eigene Wohnung als wesentlichen Schritt zur Integration zu verschaffen. 4.4.2 Städtischer öffentlich-geförderter Wohnungsbau und Geflüchtete Im Rahmen des Ressourcenmanagements wird geprüft, ob bestehende Unterbringungs- standorte sich aufgrund ihrer Sanierungsbedürftigkeit perspektivisch für eine Wohnbebauung im öffentlich-geförderten Wohnungsbau nach Abriss eignen. Dabei werden notwendige Leerzugs- und Umsetzungszeiträume berücksichtigt. Darüber hinaus werden unbebaute Grundstücke sowie stark sanierungsbedürftige Gebäude im Hinblick auf die Möglichkeit einer Neubebauung untersucht. Für die Auswahl der Mieter*innen für Mehrfamilienhäuser im öffentlich-geförderten Wohnungsbau wendet das Amt für Wohnungswesen das Konzept der integrativen Drittelbelegung an. Die Wohnungen werden dabei zu jeweils einem Drittel vermittelt an: Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein (WBS) aus dem umgebenden Stadtteil / Quartier, dringend Wohnungssuchende mit WBS und besonderen Zugangsbeschränkungen zum Wohnungsmarkt, sowie geflüchtete Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus und wohnungslose Personen, die zuvor öffentlich-rechtlich durch die Stadt Köln untergebracht waren. Durch diese gesteuerte Belegung wird eine ausgewogene Mieter*innenstruktur unterstützt und eine nachhaltige Integration der Standorte in das jeweilige Wohnumfeld gefördert. Im Jahr 2025 befanden sich folgende Bauprojekte des Amtes für Wohnungswesen im öffentlich geförderten Wohnungsbau in der Umsetzung: Lachemer Weg in Köln-Longerich (1986/2020): Viergeschossiges Mehrfamilienhaus mit Staffelgeschoss und Flachdach. Insgesamt entstehen 26 Wohnungen. Die Fertigstellung ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen. Deutzer Weg, Köln-Porz (2440/2020): Zwei zweigeschossige Mehrfamilienhäuser mit Staffelgeschoss und Flachdach. Insgesamt entstehen 16 Wohnungen. Die Fertigstellung ist ebenfalls für das zweite Quartal 2026 vorgesehen. 4.5 Arbeitssituation Das Jobcenter Köln unterstützt geflüchtete Menschen entsprechend ihrer individuellen Bedarfe durch regelmäßige Beratung und gezielte Förderung – etwa im Bewerbungsprozess oder durch Weiterbildungsangebote. Dabei werden unter Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituation alle verfügbaren arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zielgerichtet eingesetzt. 25 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 Einen Schwerpunkt bildet seit 2024 die Umsetzung des bundesweiten „Job-Turbos“, der eine schnellere Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt fördert. Nach dem Erwerb grundlegender Deutschkenntnisse in Integrationskursen soll möglichst rasch eine Arbeitsaufnahme erfolgen, die durch weiterführende sprachliche und berufliche Qualifizierung begleitet wird. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen. In Kooperation mit dem IQ Netzwerk – insbesondere der Anerkennungsberatung des Trägers Migration und Arbeitswelt e.V. (MA. i e.V.) und der Handwerkskammer zu Köln – erhalten Zugewanderte Unterstützung bei der Bewertung und Anerkennung ihrer Abschlüsse. Zudem ist das Jobcenter Köln Träger des Projekts „Ankommen+“, das über die WIR-Richtlinie des Europäischen Sozialfonds und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert wird. „Ankommen+“ berät neu Zugewanderte in Fragen rund um Arbeit, Ausbildung, Anerkennung und Qualifizierung. Im November 2025 waren in Köln beim Jobcenter und der Agentur für Arbeit insgesamt 10.433 Personen mit Fluchthintergrund (darunter Asylbewerber*innen, anerkannte Schutzberechtigte und Geduldete) arbeitssuchend gemeldet, davon 5.755 arbeitslos. Etwa 90 Prozent dieser Menschen werden vom Jobcenter Köln im Rechtskreis SGB II betreut, 10 Prozent von der Agentur für Arbeit Köln im Rechtskreis SGB III. Zwischen November 2024 und November 2025 nahmen 2.724 Personen aus dem Kontext Fluchtmigration eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf. Zum Jahresende 2025 befanden sich 1.569 Kund*innen des Jobcenters in einem Integrationskurs (Vorjahr: 2.293) und 648 Kund*innen in einem Kurs der berufsbezogenen Deutschförderung (Vorjahr: 1.423). 4.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö BSK) der Kölner Volkshochschule (VHS) Die vom BAMF organisierten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) finanzierten Berufssprachkurse (DeuFö BSK) bauen auf den Integrationskursen (IK) auf und richten sich an alle zugewanderten Menschen, die beschäftigt, in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen; sich in einer ausbildungsvorbereitenden Maßnahme nach § 130 Absatz 1 Satz 2 SGB III befinden; ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen; arbeitsuchend gemeldet sind und / oder Arbeitslosengeld erhalten oder SGB-II-Leistungsbezieher*innen sind. Seit dem 1. Januar 2025 werden die Berufssprachkurse bundesweit durch das BAMF kontingentiert. Die Kursarten Job-BSK, Azubi-BSK, Frühpädagogik-BSK und Anerkennungs- BSK (unter anderem Spezial-BSK Gesundheitsfachberufe für zugewanderte Pflegefachkräfte, die sich im Anerkennungsverfahren ihrer im Herkunftsland abgeschlossenen Berufsausbildung befinden) können in der Anzahl uneingeschränkt starten. Die Anzahl der Basis-BSK B2 wurde reduziert. Die Fachpraxis-BSK sowie die BSK mit dem Ziel A2, B1 und C1 dürfen weiterhin nicht angeboten werden. 2025 führte die Kölner Volkshochschule (VHS) 27 (zum Teil jahresübergreifende) Berufssprachkurse mit insgesamt 512 Teilnehmenden durch, davon 16 Basis-BSK B2, einen Basis-BSK C1 und einen Spezial-BSK B1 sowie drei Azubi-BSK (Ausbildung zur Pflegefachkraft), drei Job-BSK und drei Spezial-BSK für nichtakademische Gesundheitsfachberufe. 4.6 Bildungssituation Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen, die ohne oder nur mit geringen Deutsch- kenntnissen nach Deutschland kommen und zum Teil nicht oder nur in der Herkunftssprache alphabetisiert sind, stellt für die Primar- und weiterführenden Schulen sowie für die Berufs- kollegs eine besondere Herausforderung dar. Grundsätzlich unterliegen alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz in Köln zwischen sechs und achtzehn Jahren der allgemeinen Schulpflicht, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus 26 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 (§ 34 Schulgesetz (SchulG) NRW). Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gilt die Berufsschulpflicht. 4.6.1 Vorbereitungsklassen Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter mit Wohnsitz in Köln erfolgt nach einer Beratung im Kommunalen Integrationszentrum (KI) die Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt und die Zuweisung an eine geeignete Schule durch das Amt für Schulentwicklung für die Stadt Köln. An vielen Schulen in Köln gibt es sogenannte Deutschfördergruppen, in denen die Kinder und Jugendlichen in der Regel bis zu zwei Jahren mit dem Schwerpunkt Deutsch unterrichtet werden. Im Bereich der Sekundarstufe I erfolgt grundsätzlich eine Beschulung in schulformunabhängigen Deutschfördergruppen (§ 40 Absatz 1 Nr. 8 Schulgesetz (SchulG) NRW). Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes unterliegen erst der Schulpflicht, wenn sie Köln zugewiesen sind (§ 34 Absatz 6 SchulG NRW). Ab dem 16. Lebensjahr werden Jugendliche mit Deutschförderbedarf nach einem Beratungsgespräch im KI des Amtes für Integration und Vielfalt durch die Bezirksregierung Köln in eine Internationale Förderklasse beziehungsweise in eine „Fit für mehr (FFM)“-Klasse an einem Kölner Berufskolleg zugewiesen. Das KI hat gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln seit dem Schuljahr 2019/2020 den „strukturierten Zugang für neuzugewanderte, berufsschulpflichtige Jugendliche ins deutsche Schul- und Bildungssystem“ festgelegt. Bei dem Verfahren übermittelt die Meldebehörde der Stadt Köln dem KI die Daten der neu nach Köln zugezogenen, berufsschulpflichtigen Jugendlichen. Alle Jugendlichen erhalten eine Einladung zu einem Beratungsgespräch zu folgenden Themen: Informationen über das deutsche Schul- und Bildungssystem, Beratung und Anmeldung zu den Internationalen Förderklassen beziehungsweise FFM-Klassen an Kölner Berufskollegs, Beratung und Information über Angebote zur Deutschförderung. Auf der Einladung befindet sich ein QR-Code, der auf Übersetzungen in 22 Sprachen verlinkt. Seit März 2020 können alle Kinder und Jugendlichen im Seiteneinstieg, welche Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, auf Wunsch der Familien während des Beratungsgesprächs im KI zur zusätzlichen Lernförderung Deutsch angemeldet werden. Die zusätzliche Lernförderung ist eine Kooperation zwischen dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, dem Programm „Bildung und Teilhabe Paket“, dem KI und der Georg Lamers Sprachenschule. Das Land NRW stellt laufend bedarfsgerecht Stellen für Lehrer*innen (Integrationsstellen) bereit, deren Bewilligung an die Einrichtung der Vorbereitungsklassen gekoppelt ist. Geflüchtete Kinder und Jugendliche in den Vorbereitungsklassen und deren Familien benötigen vielfach zusätzlich zur reinen Deutschförderung im Unterricht auch intensive sozialpädagogische Betreuung, Begleitung und Unterstützung, da sie neben den heterogenen Bildungsbiographien oft auch traumatische Erfahrungen während der Flucht oder im jeweiligen Herkunftsland gemacht haben. Eine unterjährige Aufnahme und außerunterrichtliche Betreuung in der offenen Ganztags- betreuung der Grundschulen erfolgt, soweit Platzkapazitäten bestehen. Zur Verbesserung der Situation werden auch eine Reihe von Projekten zur Deutschförderung und zur außerschulischen Betreuung durch das Kommunale Integrationszentrum, die Schulaufsicht und Schulträger unterstützt. Generell gilt, dass alle Schüler*innen bei Bedarf Deutschförderung erhalten. Nachfolgende Zahlen umfassen alle neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen sowie die für sie 27 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 eingerichteten Vorbereitungsklassen und Plätze in Einzelintegration zum Stand 31. Dezember 2025: Gesamt 184 Vorbereitungsklassen (Sprachfördergruppen) Primarstufe: 59 Vorbereitungsklassen und rund 480 Plätze in Einzelintegration Sekundarstufe I: 125 Vorbereitungsklassen Die Zahl der belegten Schulplätze in Vorbereitungsklassen beläuft sich auf rund 1.800 Plätze. Davon entfallen 1.150 auf den Bereich der Sekundarstufe I und 650 Plätze auf den Primarbereich. Zusätzlich werden in der Primarstufe 140 Schüler*innen mit Sprachförder- bedarf in Einzelintegration beschult. Darüber hinaus werden circa 350 Erstklässler*innen mit Sprachförderbedarf beschult, die in den letzten neun Monaten vor der Einschulung (ab Oktober 2024) zugewandert sind. Neu zugewanderte Schulneulinge ohne ausreichende Sprachkenntnisse erhalten, sofern sie nach dem 1. August zuwandern, ein Schulplatzangebot in einer wohnortnahen Vorbereitungsklasse oder Erstförderung in Einzelintegration. Die Entwicklung der tatsächlichen Zuzugszahlen wird regelmäßig ausgewertet, um schnell auf veränderte Bedarfe reagieren zu können. Dies erfolgt immer in enger Abstimmung mit der unteren und der oberen Schulaufsicht. Diese mussten Stellen für zusätzliche Lehrkräfte für neue Vorbereitungsklassen bewilligen. 2025 konnten alle schulpflichtigen Schüler*innen zeitnah mit Schulplätzen versorgt werden. Übergang Schule – Beruf Die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) entwickelte für alle Schüler*innen in NRW ab der Klasse 8 ein Programm zur beruflichen Orientierung. Ziel ist die Stärkung der Entscheidungskompetenz von Schüler*innen im Hinblick auf den Übergang in das Erwerbsleben oder in das Studium. Seit 2016 gibt es Angebote im Rahmen von „KAoA- kompakt“ für Neuzugewanderte. 2020 wurde KAoA-kompakt ein Standardelement von KAoA. Es kombiniert folgende Elemente: zweitägige Potenzialanalyse dreitägige Berufsfelderkundungen dreitägige Praxiskurse Alle drei Elemente werden bei einem Bildungsträger durchgeführt, der über ausgewiesene interkulturelle Kompetenzen verfügt. Zielgruppen von KAoA-kompakt sind: Neuzugewanderte, die sich nach vorherigem Besuch einer Sprachfördergruppe oder Erhalt von Sprachförderung in sonstiger Form in den Jahrgangsstufen 9.2 und 10 der allgemeinbildenden Schulen befinden und noch keine Erstberufsorientierung erhalten haben Neuzugewanderte, die gemäß § 38 SchuIG der Schulpflicht in der Sekundarstufe II unterliegen (Höchstalter: 19 Jahre) und noch nicht über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in einer Regelklasse in Bildungsgängen der Berufskollegs verfügen und deshalb in einer Internationalen Förderklasse beschult werden und noch keine Erstberufsorientierung durchlaufen haben Neuzugewanderte Jugendliche ohne Erstberufsorientierung in den einzelnen Semestern an Weiterbildungskollegs Im Schuljahr 2024/2025 nahmen rund 296 Schüler*innen an KAoA-kompakt teil. Die Kommunale Koordinierungsstelle erfragt den Bedarf an den Schulen, koordiniert den Kontakt zu den Bildungsträgern und informiert die Schulen. Des Weiteren führt sie im Rahmen des Qualitätsmanagements den Qualitätszirkel KAoA- kompakt durch, der Empfehlungen zu Verbesserungen in der Durchführung herausgibt. 28 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 Kulturelle Bildung Grundsätzlich richten sich im Förderkontext Kulturelle Bildung alle Projekte an Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund und fördern interkulturellen Austausch und Integration. Als Zielgruppe werden Geflüchtete in den Anträgen zunehmend weniger ausdrücklich genannt als in den Jahren um 2015. Im Jahr 2025 befanden sich unter den 156 bezuschussten Projekten durch die Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung insgesamt 14, welche sich speziell an geflüchtete Kinder und Jugendliche richteten. Davon wurden fünf über das Landesprogramm Kulturrucksack NRW finanziert, das vorrangig in Sozialräumen in Kooperation mit Jugendzentren aktiv ist. An ihnen nahmen rund 195 Kinder und Jugendliche teil: Drei Hip-Hop- und Tanzprojekte des Vereins No Limits e. V. (künstlerische Leitung: Mario Eckel, Deutscher Meister im Breakdance) mit dem Porzer Verein Solibund e.V. Zwei Zirkusprojekte der Zirkusfabrik mit der Ökumenischen Flüchtlingshilfe Köln Dellbrück-Holweide. Drei Projekte für 45 Kinder und Jugendliche mit gleichem Konzept wurden über das Landesprogramm Kultur und Schule mitfinanziert: Drums@School für drei Integrationsklassen mit traumatisierten Schüler*innen der Kopernikusschule. Dieses Konzept wird seit Frühjahr 2025 wissenschaftlich im Rahmen von dialoguing@rt am Institut für Europäische Musikethnologie der Universität zu Köln begleitet, um Handlungsempfehlungen zur interkulturellen Integration durch Musik bereitzustellen. Aus Mitteln des Kommunalen Fonds KUBIK unterstützt die Stadt Köln derzeit sechs Projekte mit 180 Plätzen gezielt für Geflüchtete: Hip-Hop-Projekt für internationale Förderklassen am Werner-Siemens-Berufskolleg In vier Flüchtlingsunterkünften wurde das Musik-Projekt „make your own song“ über den Verein Art Asyl e.V. durchgeführt. Das Projekt Два світи/Zwei Welten/Two Worlds im Carlsgarten, Schauspiel Köln, erarbeitet mit Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung Kunst in Auseinander- setzung mit der Natur. Darüber hinaus unterstützt die Stadt Köln die Offene Jazz Haus Schule, die mit Community- Music-Projekten kulturelle Integration schafft sowie die SingPause Köln e.V., die Kindern an Grundschulen ein internationales Repertoire an Liedern beibringt. Beschulung von Jugendlichen über 16 Jahre Ab dem 16. Lebensjahr werden Jugendliche mit Deutschförderbedarf in einem Beratungsgespräch im KI des Amtes für Integration und Vielfalt in Absprache mit der Bezirksregierung Köln in eine Internationale Förderklasse beziehungsweise in eine „Fit für mehr (FFM)“-Klasse an einem Kölner Berufskolleg zugewiesen. Dabei wird die Sprachenbiografie, der Berufswunsch und der Wohnort so gut es geht berücksichtigt. Der Schulzugang an ein Kölner Berufskolleg wird in der Regel innerhalb weniger Tage ermöglicht. Beschulung von Jugendlichen über 16 Jahre - Internationale Förderklasse (IFK) Internationale Förderklassen (IFK) sind ein einjähriges vollzeitschulisches Angebot, das in Kooperation mit der Bezirksregierung Köln, den Berufskollegs und dem KI eingerichtet werden. Die Zielgruppe sind junge Menschen zwischen 16 und 18 Jahren, die erst seit kurzem in Deutschland leben und deren Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen, um an der Beschulung in einer regulären Klasse erfolgreich teilzunehmen. Die schulpflichtigen Schüler*innen werden über das KI beraten und angemeldet. Die Zuweisung an ein Kölner Berufskolleg erfolgt in Absprache mit der oberen Schulaufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Köln. Die Bildungsziele in einer IFK sind unter anderem Erwerb und Vertiefung von Deutschkenntnissen, einschließlich der Fachsprache sowie berufliche Orientierung und möglichst der Erwerb des ersten Schulabschlusses nach Klasse 9. Angebot „Fit für Mehr“ (FFM) - Klassen 29 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 Seit dem 1. Februar 2017 können über das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalens (MSB NRW) neu zugewanderte junge Menschen im Alter von 16 bis 25 Jahren dem Angebot „FFM“ zugewiesen werden. Hier steht der Deutscherwerb im Mittelpunkt, ein Abschluss kann nicht erworben werden. Schulpflichtige junge Menschen, die im laufenden Schuljahr nach Köln kommen und deshalb nicht an den regulären Internationalen Förderklassen teilnehmen, wird zum 1. November, 1. Februar und 1. Mai diese zusätzliche Möglichkeit angeboten. Für besonders sprachförder- bedürftige Jugendliche gibt es seit 2025 auch zum Schuljahresbeginn die Möglichkeit, in einer FFM beschult zu werden. Im Bereich der Sekundarstufe II (Berufskolleg) wurden im Schuljahr 2024/2025 (ab Januar 2025) und im aktuell laufenden Schuljahr 2025/2026 (Stand bis Dezember 2025) 420 Jugendliche durch das KI zur Einschulung beraten. EDV-Kurse für Schüler*innen in den Internationalen Förderklassen Die im Jahr 2020 konzipierten und erstmals durchgeführten sechswöchigen EDV-Kurse für Schüler*innen der IFK der Berufskollegs wurden im Jahr 2025 einmal mit 14 Teilnehmer*innen umgesetzt. Der Kurs richtet sich an Schüler*innen mit wenigen IT-Kenntnissen und wird über das KI organisiert und in Kooperation mit der SK Stiftung Jugend und Medien und dem Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) durchgeführt. Inklusionssprechstunde mit der Fachberatung Inklusion Seit 2024 gibt es ein neues Verfahren für die Beschulung von neu zugewanderten Jugendlichen mit Behinderung. Es ist besonders herausfordernd eine adäquate Beschulung für neu zugewanderte Schüler*innen mit besonderen Bedarfen (unter anderem durch eine Lern- oder einer sozial-emotionalen Beeinträchtigung) sicherzustellen. Im Regierungsbezirk Köln gibt es vier Berufskollegs mit einem Förderschwerpunkt, jedoch ohne Alphabetisierungsmöglichkeit und Deutschförderung. Vor diesem Hintergrund wurde im KI in Zusammenarbeit mit der Fachberatung Inklusion an Berufskollegs (Bezirksregierung) eine monatliche Sprechstunde für diese vulnerable Gruppe eingeführt. So soll die Organisation eines möglichst bedarfsgerechte Schulplatz vereinfacht werden. 4.6.2 Bildungsprojekte Projekte und Kooperationen der Volkshochschule (VHS) Köln Die Kölner VHS agiert in verschiedenen Kooperationen, um Interessierten den Weg in ein ehrenamtliches Engagement für und mit Geflüchteten zu ermöglichen und sie durch Fortbildungen dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollen Ehrenamtliche für die komplexe Thematik von Flucht und Migration sensibilisiert werden, die Hintergründe besser verstehen und darüber diskutieren können. Mit den Projekten „talentCAMPus“, „Future Music Kids“ und der jährlich stattfindenden Ehrenamtsbörse „Engagier Dich!“ fanden 2025 diverse Formate für Jugendliche und Erwachsene statt, die kulturelle und politische Bildung, kulturelle Teilhabe, Selbstwirksamkeit und Kompetenzerwerb im gemeinsamen Tun zusammenführen. In Zusammenarbeit mit dem Interkulturellen Dienst der Stadt Köln und dem Verein „Bildung und Kultur im Rom e. V.“ (RomBuK) konnten sich Fachkräfte der Sozialen Arbeit mit dem NS-Völkermord auseinandersetzen und für aktuelle Herausforderungen sensibilisieren. Mit dem Kulturbunker Köln-Mülheim wurde das Projekt „Besser miteinander reden“ fortgeführt, in dem Demokratie-Spaziergänge, aber auch Veranstaltungen zur „Kultursensiblen Psychologie: Mentale Gesundheit in Krisenzeiten“ für migrantische Menschen stattfanden. Daneben gab es zahlreiche Formate zur Stärkung von Demokratie, Selbstwirksamkeit und gesellschaftlichem Miteinander für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund beziehungsweise Fluchtgeschichte. Projekte und Kooperationen des KI talentCAMPus 30 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 In Kooperation mit der Lernenden Region und dem Kommunalen Integrationszentrum führte die VHS Köln das Ferienprojekt talentCAMPus für zwei Wochen in den Sommerferien 2025 durch. Es wendete sich an Kinder und Jugendliche im Alter von neun bis vierzehn Jahren, die in besonderen Lebenssituationen leben, wie zum Beispiel neu zugewanderte Kinder und Jugendliche. Ziel des Projekts ist es, die teilnehmenden Kinder und Jugendliche in ihrer Kreativität zu fördern, ihre Kompetenzen zu stärken und auch im Hinblick auf die deutsche Sprache zu fördern. Durch die aktive Beschäftigung mit Kunst und Kultur können sie neue Interessen und Perspektiven entwickeln und die eigene Identität stärken PROMPT! In der Internationalen Förderklasse Das Projekt „PROMPT! In der Internationalen Förderklasse“ wird vom Zentrum für Lehrer*innenbildung (ZfL) der Universität zu Köln in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum umgesetzt. Lehramtsstudierende unterstützen im Rahmen ihres Eignungs- und Orientierungspraktikums (EOP) neu zugewanderte Schüler*innen in den Vorbereitungsklassen der projektteilnehmenden Schulen aller Schulformen. Brückenbauer*innen Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. bietet seit einigen Jahren kostenlose Workshops für Kölner Schulklassen von Klasse 4 bis 13 und Jugendgruppen zu den Themen Flucht, Asyl, Vielfalt, Diskriminierung und Menschenrechte an. Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen zu einer kritischen, menschenrechtsbewussten Haltung zu diesen Themen zu befähigen. In den Schulworkshops wird Schüler*innen Wissen über aktuelle globale Fluchtbewegungen vermittelt und sie werden für die Lebenssituation geflüchteter Menschen in Deutschland sensibilisiert. Außerdem werden Workshops für Pädagog*innen zum Thema Flucht und Asyl angeboten. Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ (SoR-SmC) ist das größte Schulnetzwerk in Deutschland. Es bietet Schüler*innen die Möglichkeit, sich gegen jede Form von Diskriminierung, insbesondere Rassismus, zu engagieren und sich für die Gleichwertigkeit aller Menschen einzusetzen. Ziel ist es auch, ein Schulklima zu schaffen, in dem sich alle wohl fühlen und wertgeschätzt werden. In Köln sind Schulen aller Schulformen Teil des Netzwerks und engagieren sich auf vielfältige Weise für Vielfalt in der Gesellschaft und gegen Ausgrenzung und Diskriminierung. Als regionale Koordinierungsstelle für "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" (SoR-SmC) berät und begleitet das Kommunale Integrationszentrum (KI) Köln Schulen im Netzwerk auf dem Weg zur rassismus- und diskriminierungssensiblen Schule. Durch regelmäßige Vernetzungstreffen fördert sie den Austausch und bietet Workshops für Schüler*innen und Pädagog*innen an. Sie berät Schulen und informiert über Angebote von Kooperationspartner*innen. Im Schuljahr 2025/26 wird eine rassismuskritische Workshopreihe mit 6 Modulen für Schulleitungen und Pädagog*innen angeboten. Vernetzungsarbeit in den Stadtbezirken und Workshops für Pädagog*innen Bei den Treffen geht es um den Austausch, die Vernetzung und die Bedarfsermittlung von Schulen im jeweiligen Stadtbezirk. Teilnehmende sind Lehrkräfte sowie Schulsozialarbeiter*innen aus Vorbereitungs- beziehungsweise Deutschförderklassen sowie angehende Lehrkräfte und Lehrkräfte des herkunftssprachlichen Unterrichtes, die in interkulturellen Kontexten agieren. Welche Institutionen und Bildungsakteur*innen gibt es in dem Sozialraum und was können sie Schulen bieten? Dazu werden die entsprechenden Akteur*innen, wie zum Beispiel Träger und Vereine eingeladen. Gemeinsam mit den Referierenden werden Ressourcen und Schnittstellen für schulische und außerschulische Zusammenarbeit ermittelt, um die integrative Arbeit von Lehrkräften und Schulsozialarbeiter*innen zu 31 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 unterstützen. Die Vernetzungstreffen finden in der Regel nachmittags im jeweiligen Stadtbezirk statt und dauern circa zwei Stunden. Für die Kolleg*innen der Internationalen Förderklassen an den Berufskollegs werden regelmäßige, stadtweite Vernetzungstreffen angeboten. Bei den Vernetzungstreffen werden außerdem auch inhaltliche Bedarfe der Kolleg*innen der Deutschfördergruppen ermittelt. Orientiert an diesen Bedarfen, werden den Lehrkräften und Schulsozialarbeitenden Workshop-Angebote zur inhaltlichen Auseinandersetzung und Vertiefung gemacht. Im Jahr 2025 fanden insgesamt sechs Workshops zu folgenden Themenbereichen statt: Mehrsprachigkeit, Alphabetisierung, Demokratiebildung und zum Nahostkonflikt. 4.6.3. Integrationskurse in Köln Bereits seit 2005 werden die Eingliederungsbemühungen von zugewanderten Menschen durch ein Grundangebot zur Integration in Form eines Integrationskurses unterstützt. Sie sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können. Der Integrationskurs umfasst einen Sprachkurs zur Erlangung ausreichender Deutschkennt- nisse sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands. Ein Integrationskurs gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erreicht und erfolgreich der Test "Leben in Deutschland" absolviert wurden. Zum 7. Dezember 2024 ist die Fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskurs- verordnung in Kraft getreten. Hierdurch sind die speziellen Integrationskurse für Frauen, Eltern und Jugendliche mit jeweils 900 Unterrichtsstunden entfallen und dieser Personenkreis erhält nur noch eine Sprachförderung von 600 Unterrichtsstunden im Rahmen der allgemeinen Integrationskurse. Lediglich bei den Alphabetisierungskursen, Zweitschriftlernerkursen und speziellen Kursen für Menschen mit Behinderungen ist es bei 900 Stunden geblieben. Neu hinzugekommen sind Integrationskurse für gering literalisierte Menschen mit 900 Unterrichtsstunden. Auch bei den Wiederholungsstunden gab es eine Veränderung, wodurch lediglich Teilnehmer*innen von Alphabetisierungskursen und Kursen für gering literalisierte Menschen noch die Möglichkeit haben, 300 Wiederholungsstunden zu nutzen. In Köln werden die Integrationskurse durch circa 30 Integrationskursträger angeboten, wovon die VHS Köln zu den größten Anbietern zählt. Die Abteilung Integrative Sprach- und Orientierungsförderung im Amt für Integration und Vielfalt ist die zentrale Anlaufstelle für den Zugang von Integrationskursen. Sie ist sowohl für die Umsetzung der Integrationsmaßnahmen nach dem AufenthG als auch nach dem AsylbLG zuständig. Auf Basis von skalierten Sprach- und Einstufungs-tests werden zugewanderte Menschen zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt beziehungsweise verpflichtet. In 2025 wurden insgesamt 849 Teilnahmeberechtigungen und 748 Teilnahmeverpflichtungen ausgestellt. In allen Fällen erfolgte eine Beratung und Unterstützung bei Anträgen auf Kostenbefreiung vom Integrationskurs und eine Beratung und Unterstützung bei Köln-Pass- Anträgen. Neben diesem fallbezogenen Beratungs- und Unterstützungsangebot suchen jährlich circa 10.000 Menschen die Abteilung auf, um sich über Sprachfördermöglichkeiten und weitere integrative Angebote zu informieren. 4.6.4 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln Im Bereich Deutsch als Fremdsprache (DaF) führte die Kölner VHS im Jahr 2025 insgesamt 122 Intensiv- und Superintensivkurse sowie 149 Schnellkurse (inklusive Onlinekurse) durch. Hinzu kamen 42 Kurse zu spezifischen Themen (zum Beispiel Grammatik, Phonetik, 32 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 mündliche Kommunikation), drei Deutsch-Kreativkurse zu den Themen Podcast, Theater und Kunst, 22 DaF-Alphabetisierungskurse sowie ein offenes Lernangebot DaF-Alphabetisierung. Insgesamt konnte die Kölner VHS 5.359 Buchungen in DaF-Kursen verzeichnen. Im Bereich der Integrationskurse bot die Kölner VHS im Jahr 2025 an ihren Standorten insgesamt 56 Allgemeine Integrationskurse mit 3.831 Buchungen, 16 Integrationskurse mit Alphabetisierung mit 494 Buchungen, zwei Jugendintegrationskurse mit 100 Buchungen sowie 31 Orientierungskurse mit 541 Buchungen an. Erweitert wurde das Kursangebot um Kurse für Zweitschriftlernende (drei Kurse mit 112 Buchungen), einen Abendkurs mit 29 Buchungen sowie um das neue vom BAMF etablierte Kurskonzept für gering literalisierte Menschen (ein Kurs mit 39 Buchungen). Die Auswirkungen der neuen Integrationskursverordnung von Dezember 2024, unter anderem mit der Reduzierung der Kursformate sowie dem Wegfall der Wiederholungsmöglichkeiten bei Nichterreichen des B1-Niveaus, wurden im Jahre 2025 spürbar. In 15 „Deutsch-Tests für Zuwanderer“ absolvierten 735 Teilnehmende die skalierte Abschlussprüfung (A2-B1) des Integrationskurses. Mit dem abschließenden Test „Leben in Deutschland“ (LiD) nahmen an 34 Prüfungen insgesamt 521 Teilnehmende teil und erwarben damit das „Zertifikat Integrationskurs“. 2025 nahmen an 120 Einbürgerungstests 2.896 Kandidat*innen teil. Gemeinsam mit dem Landesverband der Volkshochschulen von NRW e. V., und unterstützt durch die kommunalen Spitzenverbände in NRW, richtete die Kölner VHS anlässlich des 20 jährigen Bestehens der Integrationskurse am 18. und 19. November 2025 die bundesweit größte Integrationskonferenz Deutschlands im Kölner VHS-Forum im Museum am Neumarkt aus. 4.6.5 Interkultureller Dienst (IKD) Der Interkultureller Dienst ist in den Bürgerämtern der Bezirke verortet. Das Ziel der Arbeit des IKD ist es Menschen mit internationaler Familiengeschichte, Neuzugewanderten und Geflüchteten einen diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugang zur Teilhabe an allen relevanten Bereichen der Gesellschaft zu ermöglichen. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben: Vermittlungsberatung und Wegweiser für Ratsuchende an spezialisierte Beratungsstellen Fachliche Beratung und Informationsvermittlung für bezirkliche Fachkräfte und Multiplikator*innen Netzwerkarbeit Initiierung, Entwicklung und Förderung von familienbegleitenden und integrationsfördernden Projektangeboten Beratung Die Beratungstätigkeit des IKD erfolgt als Orientierungsberatung für Menschen die neu in den Bezirk ziehen, meist zu den Themen Schule, Kita, Gesundheitsangebote und Sprachkurse. Sie umfasst das Clearing bei Einzelfallanfragen von Grundschulen, Jugendhilfeträger, Kitas, Jugendamt, Ehrenamtler*innen, Unterkünften unter anderem. Bedarfsorientierte Projektinitiierung Mit einem Projektbudget von 50.555,00 Euro pro Stadtbezirk hat der IKD die Möglichkeit auf Bedarfe in den Bezirken zu reagieren und Angebote zu schaffen. Der IKD initiiert Gruppenangebote, Informationsveranstaltungen und Projekte. Im Jahr2025 hat der IKD insgesamt 110 Angebote initiiert und durchführen lassen. Die Angebote finden in den Außenstellen des IKD, in Unterkünften für Geflüchtete, in interkulturellen Zentren und sozialen Einrichtungen statt. Die Projekte werden in enger Kooperation mit freien Trägern im Bezirk durchgeführt. 33 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 Bei den Angeboten handelt es sich ausschließlich um Angebote, die nicht durch Regelangebote abgedeckt werden. Das Richtziel bei den Erwachsenen ist es den Teilnehmenden die Möglichkeiten von Partizipation und gesellschaftlicher Mitgestaltung zu vermitteln. Bei den Angeboten für Kinder liegt der Fokus darauf, Nachteile auszugleichen und Chancengleichheit zu ermöglichen. Inhaltliche Schwerpunkte der Projekte sind unter anderem: Lern- und Sprachförderung für Kinder- wo Regelangebote nicht greifen oder nicht ausreichend vorhanden sind Informationsvermittlung zu Angeboten der Regelversorgung Familien- und Elternbildung Sprachförderung für Erwachsene ohne Zugang zu Integrationskursen Digitalschulung für Erwachsene Begegnung und Orientierung – Ankommen in Deutschland Gesundheit und Bewegung Begleitung und Beratung Übergänge gestalten – Unterstützung beim Übergang vom Wohnheim in die Privatwohnung Ein Schwerpunkt im Jahr 2025 waren Angebote, die das Thema „Mental Health“ abgedeckt haben, an denen sowohl Erwachsene als auch Jugendliche teilgenommen haben. Neben „Übergänge gestalten“, das in Kooperation mit dem Amt für Wohnungswesen, den Übergang vom Wohnheim in eine Privatwohnung unterstützt, ist das Bildungslots*innenprojekt ein seit vielen Jahren erfolgreiches Angebot. Das Projekt wird über Mittel des Landesprojekts „kinderstark – NRW schafft Chancen“ finanziert, um Lebenslagen von Kindern zu verbessern und ihnen einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu gewährleisten. Es wird in den Bezirken Innenstadt, Nippes und Porz umgesetzt. Das Bildungslots*innen-Projekt richtet sich an geflüchtete Familien mit Kindern im Grundschulalter. Ziel des Projekts ist es, den Zugang zu Bildung zu erleichtern, Lernrückstände aufzuholen und die Integration der Kinder in das Regelsystem zu fördern. In enger Zusammenarbeit mit den Schulen und den ausführenden Trägern werden Eltern über das Schulsystem in Deutschland informiert. Zu Gesprächen in den Schulen haben die Eltern die Möglichkeit Unterstützung der Bildungslots*innen anzufragen. 4.7 Gesundheitssituation Wenn auch in deutlich vermindertem Umfang, so müssen zur Unterbringung Geflüchteter dennoch Gemeinschaftsunterkünfte mit wenig Privatsphäre zur Versorgung genutzt werden. Gemäß § 17 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein- Westfalen (ÖGDG NRW) und § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) übernimmt die untere Gesundheitsbehörde Aufgaben, welche dem Schutz der Gesundheit der Geflüchteten und der Kölner Bürger*innen dienen. Im ersten Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die Gesundheit vertriebener Personen in der Europäischen Region lautet die zentrale Schlussfolgerung: „Migranten und Flüchtlinge verfügen meist über einen guten allgemeinen Gesundheits- zustand, tragen aber häufig während der Migration oder während ihres Aufenthalts in den Aufnahmeländern aufgrund ungünstiger Lebensbedingungen oder der Änderung ihrer Lebensgewohnheiten ein erhöhtes Krankheitsrisiko … gilt es dafür zu sorgen, dass sie rechtzeitig Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung erhalten, wie alle anderen Bürger. Dies ist der beste Weg, um Menschenleben zu retten und die Behandlungskosten zu senken und um die Gesundheit der örtlichen Bevölkerung zu schützen.“ (Erster Bericht der WHO über die Gesundheit vertriebener Personen in der Europäischen Region verdeutlicht: Migranten und Flüchtlinge tragen höheres Krankheitsrisiko als Bevölkerung der Aufnahmeländer, Januar 2019). 34 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 4.7.1 Infektionsschutz Nach § 62 Asylgesetz (AsylG) beziehungsweise § 36 Absatz 4 IfSG sind Personen vor der Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Erkrankungen einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden (Tuberkulose). Neben einem umfassenden Infektionsscreening ist die Einhaltung von Hygienestandards in den Einrichtungen Voraussetzung für einen wirksamen Infektionsschutz. Bei Ausbruch ansteckender Erkrankungen wie zum Beispiel Masern oder Windpocken trifft das Gesundheitsamt in Abstimmung mit dem Amt für Wohnungswesen die notwendigen Maßnahmen wie Quarantäne, aktive und passive Immunisierung sowie Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Personen (Krankheits-Ausbruchsmanagement). 4.7.2 Individuelle Versorgung Das Team der Flüchtlingsmedizin im Gesundheitsamt führt entsprechend den jeweiligen Bedarfen in den Gemeinschaftsunterkünften regelmäßige Impfsprechstunden in enger Absprache mit den jeweiligen Betreuungsträgern durch. Zu den Aufgaben der Flüchtlingsmedizin gehören 1. Bedarfsgerechte Anbindung im Regelversorgungssystem 2. Sicherstellung einer medizinischen Basisversorgung 3. fachgerechte Versorgung und Anbindung bei besonderen Bedarfen (Schwangerschaft, chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung, besondere Schutzbedürftigkeit) Medizinische Beratung erfolgt vor Ort für die Bewohner*innen, als auch telefonisch oder per Mail in allen Unterbringungsressourcen für die Mitarbeitenden in den Unterkünften (medizinisches Fachpersonal / Sozialarbeiter*innen). Im Jahr 2025 wurden durch das Team der Flüchtlingsmedizin aus der Abteilung Kinder- und Jugendgesundheitsdienst: alle Unterkünfte in städtischer Trägerschaft von den Mitarbeitenden des Teams regelmäßig aufgesucht und die Menschen entsprechend der individuellen Bedarfe an das (medizinische) Regelsystem angebunden in allen Unterkünften, auf freiwilliger Basis, die besonderen medizinischen Bedarfe zum Beispiel chronische Erkrankungen, Hilfsmittelversorgung und der Impfstatus der Kinder erhoben, um gezielt weitere Impfaktionen, Sprechstunden und gegebenenfalls Beratungen und Begleitungen anbieten zu können insgesamt 651 Impfungen (gegen Masern-Mumps-Röteln-Windpocken) bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr durchgeführt insgesamt 872 Personen betreut; es wurden zum Beispiel Anbindung an Fachärzt*innen oder Krankenhäuser, Krankenversicherung; Beratungsstellen initiiert 317 Atteste/Gutachten geschrieben, sowohl Unterbringungsatteste als auch Gutachten bezüglich Hilfestellungen nach § 4 AsylbLG Unterstützung bezüglich der Unterbringung aufgrund besonderer Bedarfe (zum Beispiel Schwangere, allein reisende Frauen, schwer kriegsverletzte oder schwer erkrankte Menschen, Unterbringung anderer vulnerabler Gruppen entsprechend ihrer Bedarfe) die Unterstützung und Versorgung der kriegsverletzten Personen und deren Begleitungen, die über das Med Evac-Kleeblatt-System aus der Ukraine nach Köln geflogen wurden, wurde in enger Kooperation mit der Feuerwehr und den versorgenden Kliniken durchgeführt 35 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 4.7.3 Fachaustausch und Gutachten Der Amtsärztliche Dienst, die Fachärzt*innen der Flüchtlingsmedizin, des Kinderpsychia- trischen Dienstes, sowie des Sozialpsychiatrischen Dienstes nehmen gutachterlich auf Grundlage primärärztlicher Atteste Stellung zu Anfragen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren sowie des Amtes für Wohnungswesen. Diese betreffen im Wesentlichen die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit für Gesundheitsleistungen nach § 4 AsylbLG und eine Bewertung der Dringlichkeit für eine Veränderung der Unterbringung aus gesundheitlichen Gründen. Im Begutachtungsprozess erfolgt eine Abstimmung mit den Ärzt*innen der anderen Fachabteilungen. Ein Fachaustausch findet auch über regelmäßig stattfindende Arbeitstreffen statt. Darüber hinaus begutachtete der amtsärztliche Dienst im Jahr 2025 in 59 Fällen und die Flüchtlingsmedizin in 29 Fällen die Notwendigkeit medizinischer Leistungen nach § 4 AsylbLG. 4.7.4 Integration in die Regelversorgung Gesundheitsversorgung ist Bestandteil einer Integration. Oberstes Ziel ist weiterhin die Einbindung in die Regelversorgung und ein gesicherter Zugang zur Basisversorgung sowie allen Präventionsangeboten. Bei besonderen Bedarfen (zum Beispiel Schwangerschaft, chronische Erkrankung, Menschen mit Behinderung, besondere Schutzbedürftigkeit) sollen Geflüchtete fachgerecht versorgt und angebunden sein. Spezielle Angebote unterstützen diese Anbindung: Aufarbeitung und Bereitstellung von Information über Versorgungsstrukturen, teilweise in Kooperation mit freien Trägern, zum Beispiel Hebammennetzwerke, Schwangerenberatung, Migrationsberatungen unter anderem Fachliche Betreuung des Projekts „Integrationslots*innen zur Förderung der Gesundheit bei Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund“ in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz und dem Caritasverband. Ziel ist es, bei Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund die Eigenverantwortung für ihre Gesundheit und für Maßnahmen zur Prävention zu stärken sowie langfristig einen Beitrag zur Reduzierung von Ungleichheiten bezüglich der Gesundheitschancen zu leisten. Die Integrationslots*innen (gesundheitsinteressierte Menschen mit muttersprachlichen Kenntnissen der jeweiligen Migrant*innengruppe) werden in Themen des deutschen Gesundheitssystems geschult. Dazu gehören zum Beispiel: Zugang zur gesundheitlichen Versorgung, Vorsorge Schwangerschaft und Müttergesundheit, Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Zahn- und Mundgesundheit, Ernährung und Bewegung, chronische Erkrankungen; psychosoziale Gesundheit um als Multiplikator*innen entsprechende niedrigschwellige Beratungsangebote für Migrant*innengruppen anzubieten. Einsatzorte der Integrationslots*innen sind beispielsweise Wohnheime und andere Unterkünfte für Geflüchtete, Migrantenorganisationen, Interkulturelle Zentren sowie weitere Treffpunkte der Communities. 4.7.5 Zahngesundheit Im Rahmen der zahnärztlichen Reihenuntersuchungen werden die Kinder von Geflüchteten, soweit diese in Kindertagesstätten untergebracht sind beziehungsweise eine Schule besuchen, vom Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst der Stadt Köln betreut und bei Behandlungsbedarf zu niedergelassenen Zahnärzt*innen weitergeleitet. In Verbindung mit der zahnärztlichen Untersuchung werden die Kinder im Rahmen der Gruppenprophylaxe betreut. Hier stehen dentalhygienische Maßnahmen im Vordergrund, insbesondere das „Zahnputztraining in Kleingruppen“ von bis zu fünf Kindern. Ebenso werden zahnärztliche Reihenuntersuchungen und Gruppenprophylaxen in den Ankunftsunterkünften angeboten. 36 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 4.7.6 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes Als Seiteneinsteiger werden Schüler*innen von zugewanderten Familien, egal welcher Herkunft (also auch Kinder von Geflüchteten), bezeichnet. Häufig haben diese Kinder keine oder sehr geringe Deutschkenntnisse. Der Einstieg in eine Regelschule erfolgt im laufenden Schuljahr, entweder direkt in eine Schulklasse oder über eine internationale Förderklasse. Die Zahl der Seiteneinsteigenden liegt bei 1.360. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt bei Grundschüler*innen und Kindern mit Förder- oder Unterstützungsbedarf. 4.7.7 Beratungsleistungen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes Fachkräfte der sozialen Arbeit in den Unterkünften oder Mitarbeiter*innen des Sachgebiets Flüchtlingsmedizin im Gesundheitsamt stellen den Kontakt zum Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst her, wenn ihnen Verhaltensauffälligkeiten und/oder psychische Probleme bei den untergebrachten Kindern bekannt werden. Der kinder- und jugendpsychiatrische Dienst hat im Jahr 2025 - wie in den Jahren zuvor- Beratungen mit den betroffenen Familien und/oder professionellen Helfer*innen durchgeführt und Unterbringungsatteste sowie Schulgutachten erstellt. 2025 wurden auf Anfrage insgesamt 111 Familien in der Unterkunft aufgesucht oder im Gesundheitsamt beraten. 4.7.8 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie In einigen Unterkünften finden sich Personen mit erheblichen psychischen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten. Diese sind alle, oftmals wiederholt, in Kontakt zum Hilfesystem gekommen. Sie haben, sofern angemessen, eine Diagnose erhalten und es gibt ein Behandlungskonzept. Es gelingt allerdings nicht in allen Fällen, hieraus eine kontinuierliche und hilfreiche therapeutische Situation zu entwickeln. Durch Personalfluktuationen und Verlegung der Betroffenen in andere Einrichtungen gestaltet sich die Aufrechterhaltung des Informationsstandes beim Betreuungspersonal in den Einrichtungen schwierig. Hier geht es bei der Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes darum, dem Personal die für die erfolgreiche Betreuung der Bewohner*innen bedeutsamen Informationen immer wieder neu zur Verfügung zu stellen. Leistungen nach dem SGB IX werden in der Regel für Personen ohne dauerhafte Bleibeperspektive und entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen an Arbeitslosengeld oder die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nicht gewährt, so dass eine Vermittlung zu Teilhabeleistungen nicht möglich ist. Es stehen somit nur die Behandlungs- leistungen aus dem SGB V zur Verfügung. Diese umfassen jedoch zum Beispiel keine Entwöhnung bei Suchterkrankungen oder Leistungen des ambulant betreuten Wohnens bei Problemen der Alltagsbewältigung. Bei der Vermittlung in die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung stellt die Sprache eine erhebliche Barriere dar. Die Möglichkeit, eine*n Dolmetscher*in über Leistungen nach dem AsylbLG zu finanzieren, ist sehr begrenzt. Wegen der Überführung von Geflüchteten aus der Ukraine ins SGB II und damit in die gesetzliche Krankenversicherung haben diese meist keinen Anspruch auf Dolmetscher*innenleistungen. Das Gesundheitsamt ermöglicht daher die Nutzung von Videodolmetschern. Der Spracherwerb gerade der psychisch erkrankten oder belasteten Geflüchteten geht überwiegend nur langsam voran. Muttersprachliche Psychiater*innen oder Psychotherapeut*innen gibt es nur in sehr geringer Anzahl. 4.7.9 Bericht der Abteilung für Gesundheitshilfen im Kontext Versorgung von Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung 2025 Die Abteilung Gesundheitshilfen des Kölner Gesundheitsamtes bietet niederschwellige medizinische Versorgung und psychosoziale Beratungsangebote im Kontext sexueller und reproduktiver Gesundheit an. Diese richten sich explizit an Menschen mit Zugangshürden, wie zum Beispiel fehlender Krankenversicherung oder einem ungeklärten Aufenthaltsstatus. Die Angebote sind überwiegend anonym und alle kostenlos. Die interdisziplinären Sprechstunden umfassen: psychosoziale Beratungsangebote zu Schwangerschaft und Familienplanung, Schwangerschaftskonflikt, sexueller Gesundheit, HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen, Beratung im Zusammenhang mit Sexarbeit sowie medizinische Untersuchung und 37 48. Bericht zur Situation Geflüchteter Stand 31.12.2025 Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherung und/oder für Sexarbeiter*innen im Rahmen von Sprechstunden für sexuell übertragbare Infektionen (Diagnostik und Therapie) und sexuelle Gesundheit, für nicht krankenversicherte Schwangere (Schwangerenvorsorge), für FGM (Female Genital Mutilation) und Allgemeinmedizin, Urologie und Gynäkologie für nicht krankenversicherte Menschen (Diagnostik und Therapie). Mit diesen Angeboten werden insbesondere Menschen mit komplexen gesundheitlichen und psychosozialen Themen und intersektionale Risikofaktoren erreicht, wozu unter anderem auch Migrations- und Fluchterfahrung gehören. Dies zeigt sich an einer hohen Zahl behandlungs- bedürftiger akuter und chronischer Erkrankungen sowie Risikoschwangerschaften. Der I. Halbjahresbericht 2026 zur Situation Geflüchteter in Köln mit Stichtag 30. Juni 2026 wird vom Amt für Wohnungswesen zum Ende des III. Quartals 2026 vorgelegt.
Beratungsverlauf (16)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0908/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.04.2026
- Erstellt
- 26.03.2026 12:55