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0908/2026

48. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

Mitteilung Ausschuss 15.04.2026

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Mitteilung Ausschuss

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48. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

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Mitteilung Ausschuss

1726 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 15.04.2026 
 0908/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 21.04.2026 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.04.2026 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 24.04.2026 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2026 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.04.2026 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 30.04.2026 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2026 
Jugendhilfeausschuss 05.05.2026 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.05.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2026 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2026 
Finanzausschuss 11.05.2026 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 11.05.2026 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026 
 
48. Bericht zur Situtation Geflüchteter in Köln 
Die Verwaltung stellt den Fachgremien und der Öffentlichkeit den IV. Quartalsbericht 2025 zur 
Verfügung, der zugleich als Jahresbericht 2025 den Stand zum 31. Dezember 2025 zur Situa-
tion Geflüchteter in Köln darstellt. 
 
Der Jahresbericht gibt einen umfassenden Überblick über das Jahr 2025. Mehrere Ämter ha-
ben dazu beigetragen, darunter das Amt für Integration und Vielfalt (16), die Kämmerei (20), 
das Ausländeramt (33), das Amt für Schulentwicklung (40), das Amt für Weiterbildung (42),

2 
 
das Gesundheitsamt (53) sowie das Jobcenter. Diese haben jeweils die Situation Geflüchteter 
in ihren Zuständigkeitsbereichen dargestellt. 
 
Der Bericht zur Situation Geflüchteter wird ab dem Jahr 2026 halbjährlich veröffentlicht.  
 
Gez. Dr. Rau 
 
 
Anlage 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

48. Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln

104913 Zeichen

Situation Geflüchteter in Köln 
 
 
 
48. Bericht 
 
(Jahresbericht 2025) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Oberbürgermeister    
Dezernat für Soziales, Gesundheit und 
Wohnen 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
Stand 31.12.2025

1 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
Inhalt 
Inhalt .......................................................................................................................................... 1 
Einleitung ............................................................................................................................................... 3 
1. Zahlen und Daten ............................................................................................................................. 3 
1.1. Gesamtzahlen ..................................................................................................................... 3 
1.2. Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft .................................................................. 5 
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart...................................................... 10 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk ............................................................................ 11 
2. Ressourcenmanagement .............................................................................................................. 13 
2.1. Sachstand und Entwicklung der Ressourcen im IV. Quartal 2025. .......................... 13 
2.4 Finanzen ............................................................................................................................. 14 
3. Standards und Strukturmaßnahmen ........................................................................................... 15 
3.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen des Sozialen Dienstes ......................... 15 
3.1.1 Gewaltschutz ................................................................................................................ 16 
3.1.2. Stärkung Ehrenamt ..................................................................................................... 17 
3.1.3 Ehrenamtskoordination des Amtes für Integration und Vielfalt ............................. 17 
4. Integration ........................................................................................................................................ 18 
4.1 Integrationsauftrag ............................................................................................................ 18 
4.2 Bleiberechtsperspektive ................................................................................................... 18 
4.2.1 Asylsuchende ............................................................................................................... 19 
4.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen ..................................... 20 
4.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen......................................................... 21 
4.2.4 Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine ......................................................... 21 
4.2.5 Kontingentflüchtlinge, Resettlement Verfahren, Nes T-Programm ...................... 22 
4.2.6 Chancenaufenthaltsrecht ............................................................................................ 22 
4.3 Kinder- und Jugendhilfegesetz ........................................................................................ 23 
4.4 Wohnungssituation ............................................................................................................ 23 
4.4.1 Auszugsmanagement.................................................................................................. 23 
4.4.2 Öffentlich-geförderter Wohnungsbau und Geflüchtete .......................................... 24 
4.5 Arbeitssituation .................................................................................................................. 24 
4.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö BSK) der Kölner 
Volkshochschule (VHS) ........................................................................................................ 25 
4.6 Bildungssituation ................................................................................................................ 25 
4.6.1 Vorbereitungsklassen .................................................................................................. 26

2 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
4.6.2 Bildungsprojekte ........................................................................................................... 29 
4.6.3. Integrationskurse in Köln ........................................................................................... 31 
4.6.4 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln ................. 31 
4.6.5 Interkultureller Dienst (IKD) ........................................................................................ 32 
4.7 Gesundheitssituation ........................................................................................................ 33 
4.7.1 Infektionsschutz ........................................................................................................... 34 
4.7.2 Individuelle Versorgung .............................................................................................. 34 
4.7.3 Fachaustausch und Gutachten .................................................................................. 35 
4.7.4 Integration in die Regelversorgung ........................................................................... 35 
4.7.5 Zahngesundheit ........................................................................................................... 35 
4.7.6 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes .. 36 
4.7.7 Beratungsleistungen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes ............ 36 
4.7.8 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie ............................................ 36 
4.7.9 Bericht der Abteilung für Gesundheitshilfen im Kontext Versorgung von 
Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung 2025 ...................................................... 36

3 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
Einleitung 
Das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG NRW) verpflichtet die Stadt Köln als Kommune zur 
Aufnahme, Unterbringung und sozialen Betreuung von Geflüchteten, die ihr vom Land 
Nordrhein-Westfalen durch die Bezirksregierung Arnsberg zur Unterbringung zugewiesen 
werden. Sie gewährleistet ferner die vorübergehende Unterbringung aller geflüchteten 
Personen und unerlaubt Eingereister, die Köln unmittelbar ansteuern.  
Hierfür verfügt die Stadt Köln über rund 86 stadteigene Unterkunftsstandorte im gesamten 
Stadtgebiet und hat darüber hinaus rund 111 Gebäude zur Unterbringung Geflüchteter 
angemietet. Zusätzlich bestehen Vereinbarungen mit 25 Beherbergungsbetrieben über die 
Beherbergung von Geflüchteten. Anfang 2025 bestanden noch 28 solcher Vereinbarungen.  
Die soziale Betreuung der Geflüchteten wird von Fachkräften der sozialen Arbeit sowohl des 
Amtes für Wohnungswesen als auch der beauftragten sozialen Träger gewährleistet. Hier sind 
zahlreiche ehrenamtliche Helfer*innen unterstützend tätig.  
Der Bericht zur Situation Geflüchteter in Köln erscheint ab dem Jahr 2026 halbjährlich. Der 
aktuelle Bericht ist der dritte Bericht und zugleich der Jahresbericht für das Jahr 2025. Er 
bezieht sich auf den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2025. Es ist daher nicht ausgeschlossen, 
dass zu einzelnen Punkten bereits aktuellere Entwicklungen vorliegen. 
1. Zahlen und Daten 
1.1. Gesamtzahlen 
Das Jahr 2025 war geprägt von einer recht konstanten Anzahl der städtisch untergebrachten 
Geflüchteten seit September 2024. Mit einer Größenordnung zwischen rund 9.100 und 
9.300 Geflüchteten lag sie weiterhin auf einem hohen Niveau.  
So wurden zum 31. Dezember 2024 insgesamt 9.327 Geflüchtete und zum Jahresende am 
31. Dezember 2025 insgesamt 9.224 Geflüchtete städtisch untergebracht. Der Höchststand 
wurde zum 15. Januar 2025 mit 9.323 Personen erreicht. Der niedrigste Stand lag zum 
30. September 2025 bei 9.083 Personen. 
Werden zu den rund 9.300 vom Amt für Wohnungswesen untergebrachten Geflüchteten noch 
die etwa 650 durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie betreuten unbegleiteten 
minderjährigen Geflüchteten berücksichtigt wird ungefähr die Zahl der untergebrachten 
Geflüchteten während der Fluchtbewegung der Jahre 2015 bis 2018 (siehe Balkendiagramm 
unten) erreicht.  
Diese ungewöhnliche Stabilität der Anzahl im Jahr 2025 erklärt sich daraus, dass ein hoher 
Bestand an Geflüchteten der Vorjahre weiterhin untergebracht werden musste. Diese 
befanden sich zum erheblichen Teil noch im asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Verfahren.  
Zugleich kamen aufgrund verschärfter Grenzkontrollen und der restriktiveren europäischen 
Einwanderungspolitik wenig neu unterzubringende Geflüchtete hinzu.  
Auf der anderen Seite gab es auch keinen erheblichen Abfluss aus dem 
Unterbringungssystem. So finden Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerber*innen immer 
noch aufgrund des rechtlichen und organisatorischen Aufwandes nur im begrenzten Umfang 
statt. Soweit untergebrachte Geflüchtete ein dauerndes Bleiberecht in Form eines 
Aufenthaltstitels haben, finden diese häufig keine eigene Mietwohnung und werden deshalb 
weiter städtisch untergebracht, um drohende Obdachlosigkeit zu verhindern. Zur letzten 
Gruppe gehören immerhin knapp 3.500 der derzeit untergebrachten Geflüchteten.  
Die Landes-Aufnahmequote hat Köln zum 19. Dezember 2025 zu 98,31 Prozent erfüllt. Damit 
musste sich Köln zuletzt auf Landeszuweisungen von bis zu 302 Personen einrichten.

4 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
Jahreswerte 2010 - 2025:  
 
Monatliche Entwicklung der Gesamtzahlen (Saldo) seit Dezember 2024 in Kombination mit der 
monatlichen Veränderung: 
 
1.6381.9492.1963.0725.14110.15313.25810.18910.2167.4606.1765.76410.83910.4279.3279.22402.0004.0006.0008.00010.00012.00014.0002010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025Anzahl untergebrachter Geflüchteter (Stichtag 31.12.)
31-85 -8845107-16114-11-31 -34538809.3279.2429.1549.1999.3069.1459.1599.1489.1179.0839.1369.224 9.224-1.00001.0002.0003.0004.0005.0006.0007.0008.0009.00010.00011.00012.000Dez 24 Jan 25 Feb 25 Mrz 25 Apr 25 Mai 25 Jun 25 Jul 25 Aug 25 Sep 25 Okt 25 Nov 25 Dez 25monatliche Entwicklung der Unterbringung im Jahr 2025
Veränderung zum VormonatBestand

5 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
1.2. Alters- und Familienstruktur sowie Herkunft 
Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen, welcher die städtisch untergebrachten 
Geflüchteten betreut, analysiert zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres die Aspekte 
Alter, Familienstruktur und Herkunft der untergebrachten Menschen.  
In der Altersstruktur zeigt sich im Segment der ab 66-Jährigen im Vergleich zum 47. Bericht 
(Stand 30. Juni 2025) ein Rückgang von 2,14 Prozentpunkte. Demgegenüber sind alle übrigen 
Altersgruppen leicht angestiegen. Der Anteil der 18- bis 25-Jährigen stieg um 
0,52 Prozentpunkte, der der 26- bis 65 -Jährigen um 0,12 Prozentpunkte. Der Kinderanteil 
erhöhte sich insgesamt um 1,50 Prozentpunkte.  
 
Unter 3 Jahre; 5,04%3 bis 5 Jahre; 5,76%6 bis 10 Jahre; 10,29%11 bis 16 Jahre; 13,43%17 Jahre; 2,28%18 bis 25 Jahre; 15,62%26 bis 65 Jahre; 45,72%Ab 66 Jahre; 1,86%Altersstruktur Stand 31.12.2025

6 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
 
Rund 73 Prozent der städtisch untergebrachten Geflüchteten leben gemeinsam mit ihrer 
Familie. Gegenüber der vorherigen Analyse vom 30. Juni 2025 entspricht dies einem leichten 
Anstieg um 0,86 Prozentpunkte. 
Der Anteil alleinerziehender Frauen ist ebenfalls geringfügig gestiegen (0,09 Prozentpunkte). 
Demgegenüber sind die Anteile alleinerziehender Männer (0,12 Prozentpunkte) sowie 
alleinreisender Frauen (0,41 Prozentpunkte) und alleinreisender Männer (0,42 Prozentpunkte) 
leicht zurückgegangen. 
4294719381.1902061.3834.1773664655319491.2392101.4414.21717205001.0001.5002.0002.5003.0003.5004.0004.500Unter3 Jahre3 bis5 Jahre6 bis10 Jahre11 bis16 Jahre17 Jahre 18 bis25 Jahre26 bis65 JahreAb66 Jahre
Vergleich der Altersstruktur untergebrachter Geflüchteterstädtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 30.06.2025städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 31.12.2025

7 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
 
 
alleinreisende Männer; 14,00%alleinerziehende Männer; 0,81%alleinreisende Frauen; 6,20%alleinerziehende Frauen; 5,55%Familien; 73,44%Familienstruktur Stand 31.12.2025
1.321856055006.6489.1591.291755725126.7749.224
01.0002.0003.0004.0005.0006.0007.0008.0009.000
alleinreisendeMänneralleinerziehendeMänneralleinreisendeFrauenalleinerziehendeFrauenFamilien städtischuntergebrachteGeflüchteteinsgesamt
Vergleich der Familienstruktur untergebrachter Geflüchteter städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 30.06.2025städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 31.12.2025

8 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
Die vorstehende Graphik umfasst nicht den Personenkreis der unbegleiteten minderjährigen 
Geflüchteten, die durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie untergebracht und betreut 
werden (siehe 4.3 des Berichts). 
Die untergebrachten Schutzsuchenden stammten zum Stichtag 31. Dezember 2025 aus den 
folgenden Herkunftsländern:  
*China, Mongolei, Myanmar, Philippinen, Sri Lanka, Venezuela, Vietnam sowie staatenlose beziehungsweise Menschen mit 
ungeklärter Nationalität. 
Westbalkanstaaten (ehemaliges Jugoslawien, und Kosovo, Albanien); 17,70%Türkei; 3,10%sonstige*; 2,56%Ägypten, Algerien, Libyen, Marokko, Tunesien; 2,10%Bangladesch, Pakistan, Indien; 1,10%Irak, Iran, Libanon; 9,60%Syrien; 14,00%Afghanistan; 12,40%Russland; 3,30%Angola, Nigeria, Ghana, Guinea; 5,50%Eritrea, Somalia, (Süd)Sudan, Äthiopien; 4,00%Armenien, Aserbaidschan, Tadschikistan, Georgien, Kirgisistan, Turkmenistan, Kasachstan, Usbekistan; 3,20%Ukraine; 21,44%Herkunfsländer Stichtag 31.12.2025

9 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
 
Im Vergleich zu den Angaben im 47. Bericht (Stand 30. Juni 2025) zeigen sich folgende 
Veränderungen: 
Die größte Herkunftsgruppe an untergebrachten Personen stellen mit 21,44 Prozent nach wie 
vor die Geflüchteten aus der Ukraine, wobei der Anteil im Vergleich zur letzten Auswertung 
um 2,17 Prozentpunkte leicht gesunken ist.  
Die zweitgrößte Herkunftsgruppe stellen mit 17,7 Prozent unerlaubt Eingereiste 
(§ 15 a Aufenthaltsgesetz) und daueruntergebrachte Personen aus den Westbalkanstaaten 
(Serbien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Albanien) dar. Die 
101823203112933113484409169891.2001.6852.1629.159
1011942362862953043695078861.1441.2911.6331.9789.224
0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000Bangladesch, Pakistan, IndienÄgypten, Algerien, Libyen,Marokko, Tunesiensonstige*TürkeiArmenien, Aserbaidschan, Tadschikistan, Georgien,Kirgisistan, Turkmenistan, Kasachstan, UsbekistanRusslandEritrea, Somalia, (Süd)Sudan, ÄthiopienAngola, Nigeria, Ghana, GuineaIrak, Iran, LibanonAfghanistanSyrienWestbalkanstaaten (ehemaliges Jugoslawienund Kosovo, Albanien)Ukrainestädtisch untergebrachteGeflüchtete insgesamtVergleich der Herkunftsländer untergebrachter Geflüchteterstädtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 31.12.2025städtisch untergebrachte Geflüchtete Stand 30.06.2025
*China, Mongolei, Myanmar, Philippinen, Sri Lanka, Venezuela, Vietnam sowie staatenlose beziehungsweise Menschen mit ungeklärter Nationalität

10 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
daueruntergebrachten Personen sind teilweise Geflüchtete, die während der 
Jugoslawienkriege (1991 bis 1995) aufgenommen wurden.  
Der Anteil der Geflüchteten aus afrikanischen Herkunftsländern (unter anderem Ägypten, 
Algerien, Angola, Äthiopien, Eritrea, Ghana, Guinea, Libyen, Marokko, Nigeria, Somalia, 
(Süd)Sudan und Tunesien) ist um 2,1 Prozentpunkte auf insgesamt 11,6 Prozent gestiegen. 
Erläuterungen zu den Fluchtursachen wurden im III. Quartalsbericht 2025 gegeben.  
Ebenso ist der Anteil afghanischer Geflüchteter um 1,6 Prozentpunkte auf 12,4 Prozent 
sowie der Anteil syrischer Geflüchteter um 0,9 Prozentpunkte auf 14 Prozent angestiegen. 
Demgegenüber ist der Anteil der Herkunftsländer Irak, Iran und Libanon um 0,4 Prozentpunkte 
auf 9,6 Prozent gesunken. 
Die nächste Analyse der Personenstruktur sowie ein Vergleich der absoluten Zahlen werden 
im 49. Bericht zum Stichtag 30. Juni 2026 veröffentlicht.  
1.3. Verteilung der Unterbringung nach Unterkunftsart 
Zur Unterbringung geflüchteter Menschen werden unterschiedliche Unterkunftsarten genutzt, 
die sich hinsichtlich der Privatsphäre für die Menschen erheblich unterscheiden 
(Unterbringungsqualität). 
Differenziert wird in: 
 Notaufnahme (zur 24/7–Aufnahme von Geflüchteten bestimmt, medizinische 
Untersuchung)  
 Notunterkunft (Zentralverpflegung, Gemeinschaftssanitär)  
 Beherbergungsbetrieb (Hotels, Apartmenthäuser, Hostels, Pensionen) 
 Leichtbauhalle 
 Wohnheim (mit Gemeinschaftssanitär und / oder Gemeinschaftsküchen) 
 Mobile Wohneinheit (Wohncontainer) 
 Systembau 
 Systembau Holz 
 Wohnung (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Einzelwohnungen) 
Tatsächliche Belegung je Unterkunftsart jeweils zum Ende des Monats im Jahr 2025: 
Stichtag Jan.  Feb. Mrz. Apr. Mai Jun. Jul. Aug.  Sep. Okt. Nov. Dez. 
Notaufnahme 404 434 441 498 449 464 479 465 477 457 470 455 
Notunterkünfte 969 931 930 1.034 982 852 802 790 817 832 891 854 
Beherbergungsbetriebe 1.391 1.366 1.386 1.361 1.323 1.307 1.305 1.284 1.270 1.297 1.293 1.314 
Leichtbauhallen 81 92 98 64 71 72 68 71 28 0 0 0 
Wohnheime 1.076 1.031 1.036 1.033 1.016 1.163 1.176 1.173 1.237 1.250 1.259 1.293 
Mobile Wohneinheiten 885 866 861 859 863 861 882 872 859 879 880 886 
Systembauten 1.733 1.745 1.753 1.756 1.750 1.756 1.761 1.778 1.725 1.755 1.749 1.737 
Systembauten, Holz 116 110 111 110 119 119 117 116 118 117 116 116 
Wohnungen 2.587 2.579 2.583 2.591 2.572 2.565 2.558 2.568 2.552 2.549 2.566 2.569 
Summe 9.242  9.154 9.199 9.306 9.145 9.159 9.148 9.117 9.083 9.136 9.224 9.224

11 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
Grafische Darstellung:  
 
1.4. Verteilung der Objekte je Stadtbezirk 
Die Verteildichte gibt das Verhältnis von städtisch untergebrachten geflüchteten Menschen zu 
den Einwohner*innen eines Stadtbezirks an, basierend auf der tatsächlichen Belegung zum 
Stichtag. Diese Zahlen unterliegen einer ständigen dynamischen Entwicklung durch Aus- und 
Umzüge sowie Verlegungen in andere Unterkünfte, durch Schließung und Neueröffnung von 
Unterbringungsstandorten. 
Die Darstellung berücksichtigt die reale Belegung der Unterkünfte sowie den Anteil 
geflüchteter Menschen im Stadtbezirk zum Jahresende 2025. 
Die Veränderung der Verteildichte zum Jahresende wird zudem von der Entwicklung der 
Gesamtzahl Geflüchteter beeinflusst. Sinkt die Gesamtfallzahl, so reduziert sich auch die 
Verteildichte.  
Beherbergungsbetriebe; 1.314; 14%Leichtbauhallen; 0; 0%Mobile Wohneinheiten; 886; 10%Notaufnahme; 455; 5%Notunterkünfte; 854; 9%Systembauten; 1.737; 19%Systembau Holz; 116; 1%Wohnheime; 1.293; 14%Wohnungen; 2.569; 28%Verteilung der Unterbringungsarten 31.12.2025

12 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
 
Insgesamt liegt der Anteil der städtisch untergebrachten Geflüchteten im gesamten 
Stadtgebiet bei etwa 0,84 Prozent der Gesamtbevölkerung.  
Der Stadtbezirk Rodenkirchen weist mit 1,14 Prozent den höchsten Anteil auf. Diese Quote 
lässt sich durch größere Notunterkünfte an der Ringstraße (ehemalige Volvo-Zentrale) und an 
der Vorgebirgstraße neben dem Südstadion erklären. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 
wurden 1.285 geflüchtete Menschen untergebracht. 
Der Stadtbezirk Chorweiler folgt mit einem Anteil von 1,07 Prozent. Dies ist vor allem auf die 
Notunterkunft und mobilen Wohneinheiten in der Merianstraße (Parkplatz P5) sowie die 
Systembauten in den einzelnen Stadtteilen zurückzuführen. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 
wurden 901 geflüchtete Menschen untergebracht. Mit Aufgabe des Standorts Merianstraße 
(Parkplatz P5) im Frühjahr 2026 wird sich der Anteil für Chorweiler reduzieren.  
Im Stadtbezirk Porz beträgt die Quote 0,97 Prozent. Hier tragen insbesondere ein 
Beherbergungsbetrieb mit rund 125 Personen, Standorte mit mobilen Wohneinheiten (Aloys-
Boecker-Straße, Josef-Broicher-Straße) sowie Systembauten wie am Urbacher Weg zur 
Gesamtzahl bei. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 wurden 1.134 geflüchtete Menschen 
untergebracht. 
Der Anteil im Stadtbezirk Ehrenfeld beträgt 0,97 Prozent. In diesem Bezirk befindet sich die 
Notaufnahme an der Herkulesstraße, eine Notunterkunft an der Mathias-Brüggen-Straße 
0,86%0,67%0,97%1,07%0,76%0,97%0,51%1,14%0,80%0,84%
0,87%0,64%0,98%1,15%0,73%0,94%0,48%1,11%0,78%0,83%
0,91%0,64%0,96%1,19%0,76%0,92%0,49%1,13%0,72%0,83%
0,95%0,65%0,97%1,07%0,76%0,91%0,51%1,13%0,77%0,84%
0,00% 0,20% 0,40% 0,60% 0,80% 1,00% 1,20% 1,40%MülheimKalkPorzChorweilerNippesEhrenfeldLindenthalRodenkirchenInnenstadtGesamtVerteildichte in den StadtbezirkenAnteil I. Quartal 2025Anteil II. Quartal 2025Anteil III. Quartal 2025Anteil IV. Quartal 2025

13 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
sowie ein großer Beherbergungsbetrieb an der Vogelsanger Straße. Zum Stichtag 
31. Dezember 2025 wurden 1.086 geflüchtete Menschen untergebracht. 
Im Stadtbezirk Mülheim beträgt der Anteil 0,86 Prozent. Die Unterbringung erfolgt hier 
vorwiegend in mobilen Wohncontainern und größeren Beherbergungsbetrieben. Zum Stichtag 
31. Dezember 2025 wurden 1.301 geflüchtete Menschen untergebracht. 
Im Stadtbezirk Innenstadt liegt die Quote bei 0,80 Prozent. Dies ist auf die insgesamt 14 zur 
Belegung genutzten Beherbergungsbetriebe zurückzuführen, die sich im gesamten 
Innenstadtbereich verteilten. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 wurden 1.025 geflüchtete 
Menschen untergebracht. 
Im Stadtbezirk Nippes liegt die Quote bei 0,76 Prozent. Zur Gesamtzahl tragen insbesondere 
die größeren Wohnheime an der Boltensternstraße und der Neusser Landstraße sowie ein 
größerer Systembau bei. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 wurden 895 geflüchtete Menschen 
untergebracht. 
Der Stadtbezirk Kalk weist einen Anteil von 0,67 Prozent auf. Zur Unterbringung Geflüchteter 
werden hier ein größerer Beherbergungsbetrieb, ein Wohnheim sowie mehrere Systembauten 
genutzt. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 wurden 819 geflüchtete Menschen untergebracht. 
Der relativ geringe Anteil im Stadtbezirk Lindenthal mit 0,51 Prozent ist auf die fehlende 
Verfügbarkeit geeigneter Flächen zurückzuführen, auf denen Wohncontainer oder 
Systembauten errichtet werden könnten. Im Zuge der Notwendigkeit, kurzfristige 
Unterbringungskapazitäten zu schaffen, wurden jedoch im Jahr 2022 bereits aufgegebene 
Wohncontainer-Standorte (Kronstädter Straße, Nikolausstraße und 
Hermann – Heinrich - Gossen-Straße) in Lindenthal reaktiviert und erneut belegt. Zum 
Stichtag 31. Dezember 2025 wurden 778 geflüchtete Menschen untergebracht. 
2. Ressourcenmanagement 
Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um sowohl den erheblichen – nicht durch die 
Kommune beeinflussbaren - Schwankungen in der Anzahl unterzubringender geflüchteter 
Menschen gerecht zu werden als auch die Qualität der Unterkünfte kontinuierlich zu 
verbessern. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Privatsphäre für die geflüchteten 
Menschen. Ressourcenmanagement bedeutet auch, die Zahl der Unterbringungsplätze im 
Interesse des städtischen Haushalts regelmäßig dem tatsächlichen Bedarf aufgrund der 
aktuellen und prognostizierten Zahl unterzubringender Geflüchteter anzupassen.  
2.1. Sachstand und Entwicklung der Ressourcen im IV. Quartal 2025. 
Mit Stand 31. Dezember 2025 lebten 5.062 von 7.455 untergebrachten Geflüchteten 
(67,90 Prozent) in städtischen Unterkünften (ohne Notaufnahme und Beherbergungsbetriebe), 
deren Wohneinheiten abgeschlossen sind und damit sowohl über eigene Sanitäranlagen als 
auch über eigene Küchen verfügen.  
Trotz des bereits hohen Anteils an abgeschlossenen Wohneinheiten wird der politische 
Auftrag nach wie vor verfolgt, diesen sukzessive weiter zu erhöhen. Dabei wird die 
Verbesserung der Unterbringungsqualität durch Neubauten sowie die Sanierung bestehender 
Einrichtungen angestrebt. 
Dennoch kann es im Einzelfall notwendig sein, abgeschlossene Wohneinheiten aufzugeben, 
wenn das Objekt renovierungsbedürftig ist oder die Vertragslaufzeit für die Anmietung endet 
und nicht verlängert werden kann.  
Folgende Mietverträge für Unterkünfte mit abgeschlossenen Wohneinheiten wurden im vierten 
Quartal 2025 verlängert:  
Projekt Unterbringungs- 
art Bezirk Stadtteil Maximale 
Belegung 
Plan- 
belegung Belegart  
Vertragsende 
Am Pantaleonsberg Wohnungen Innenstadt Altstadt-Süd 28 28 Familien 14.08.2027 
Am Pantaleonsberg Wohnungen Innenstadt Altstadt-Süd 39 39 Familien 30.06.2027

14 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
Berger Straße Wohnungen Porz Eil 9 9 Familien 30.04.2027 
Raderberger Straße Wohnungen Rodenkirchen Raderberg 14 14 Familien unbefristet 
Zudem stand die Verlängerung der Mietverträge von fünf bestehenden 
Unterbringungsobjekten mit abgeschlossenen Wohneinheiten bevor. Die entsprechenden 
Vertragsverlängerungen sind inzwischen erfolgt:  
Projekt Unterbringungs- 
art Bezirk  Stadtteil  Maximale 
Belegung 
Plan- 
belegung Belegart Vertragsende 
Bonner Straße Wohnungen Rodenkirchen Marienburg 11 10 Familien 31.05.2027 
Jesuitengasse Wohnungen Nippes Weidenpesch 15 15 Familien 16.05.2027 
Mertener Straße Wohnungen Rodenkirchen Marienburg 6 6 Familien 31.05.2027 
Pallenbergstraße Wohnungen Nippes Weidenpesch 8 8 Familien 16.05.2027 
Von-Sparr-Straße Wohnungen Mülheim Mülheim 24 21 Familien 30.06.2027 
Darüber hinaus wurden vier Unterkünfte mit mobilen Wohneinheiten, ausgestattet mit 
Gemeinschaftssanitäranlagen und eigener Küche, sowie die Notaufnahme verlängert:  
Projekt Unterbringungs- 
art Bezirk  Stadtteil  max 
Belegung 
Plan- 
belegung Belegart Vertragsende 
Kronstädter Straße  Mobile Wohneinheiten Lindenthal Weiden 122 117 Familien 30.06.2026 
Herkulesstraße Notaufnahme Ehrenfeld Ehrenfeld 288 288 überwiegend 
Familien 
30.09.2026 
Hermann-Heinrich-
Gossen Straße 
Mobile Wohneinheiten Lindenthal Junkersdorf 66 60 Männer 30.09.2026 
Merianstraße Mobile Wohneinheiten Chorweiler Seeberg 96 84 Familien 31.12.2026 
Vereinbarungen mit drei Beherbergungsbetrieben wurden nicht verlängert. so dass sich die 
Zahl der angemieteten Beherbergungsbetriebe für Geflüchtete auf 25 reduzierte. Zugleich hat 
sich damit die Zahl der Plätze in Beherbergungsbetrieben auf 1.672 reduziert. Ein weiterer 
wesentlicher Abbau von Plätzen kann derzeit angesichts knapper werdender Unterbringungs-
ressourcen nicht vorgenommen werden.  
Die Kosten pro Person und pro Nacht konnten durch Anpassung der Verträge auf durch-
schnittlich 38,00 Euro gesenkt werden, so dass Beherbergungsbetriebe nicht mehr die 
teuerste Unterbringungsart darstellen.  
Diese Maßnahmen ermöglichen zumindest teilweise eine Kompensation des Wegfalls anderer 
Unterbringungsressourcen und sollen die Erfüllung der gesetzlichen Unterbringungs-
verpflichtung gewährleisten. 
2.4 Finanzen 
Die Stadt Köln ist gemäß §§ 1,2 FlüAG NRW verpflichtet, ihr vom Land zugewiesene 
Geflüchtete aufzunehmen und unterzubringen.  
Aufgrund der Inflation der letzten Jahre wurde Ende 2024 die finanzielle Unterstützung der 
Kommunen für die Unterbringung von Geflüchteten durch das FlüAG-Änderungs- und 
Kreisunterstützungsgesetz angepasst. Wesentliche Aspekte des zum 10. Dezember 2024 in 
Kraft getretenen Gesetzes sind: 
 Die Pauschale gemäß FlüAG NRW wird für kreisfreie Städte von bisher 13.500,00 Euro 
auf 15.636,00 Euro pro abrechenbare Person und Jahr rückwirkend ab dem 
1. Januar 2024 angehoben. 
 Die Mindestgrenze zur Beteiligung des Landes an außergewöhnlichen Krankheitskosten 
nach § 4b FlüAG NRW wird von derzeit 35.000,00 Euro auf 25.000,00 Euro 
herabgesetzt. 
 Die Kreise erhalten eine jährliche zweckgebundene Pauschale in Höhe von jeweils 
500.000,00 Euro für koordinierende und überörtliche Leistungen sowie 
integrationsunterstützende Maßnahmen.

15 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
Lediglich die ersten beiden Punkte sind für die Stadt Köln eine Entlastung im Rahmen der 
Geflüchtetenfinanzierung. Der letzte Punkt betrifft nur Kreise, nicht kreisfreie Städte, und ist 
daher für Köln nicht einschlägig.  
Grundsätzlich haben alle unter § 2 FlüAG NRW fallenden Personen bei Bedürftigkeit einen 
Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Eine Ausnahme 
gilt seit dem 1. Juni 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine, die mit der Ausstellung einer 
Fiktionsbescheinigung seither Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II/XII 
(SGB II/XII) haben.  
Die Kosten im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter werden 
bei der Stadt Köln insbesondere durch das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und das Amt 
für Wohnungswesen getragen.  
Diese sind im Jahr 2025 im Vergleich zu den Jahren 2023 und 2024 leicht gesunken. 
Im Haushaltsjahr 2025 sind (Stand 20. Januar 2026) bei den beiden genannten Ämtern unter 
anderem Aufwendungen für die Unterbringung Geflüchteter in Höhe von rund 98,65 
Millionen Euro, für die Betreuung Geflüchteter in Höhe von rund 17,32 Millionen Euro sowie 
rund 66,88 Millionen Euro Leistungen nach dem AsylbLG entstanden.  
Für Geflüchtete aus der Ukraine fallen ebenfalls Kosten der Unterkunft (KdU) im Rahmen des 
SGB II sowie –in geringem Anteil- bei SGB XII-Leistungen an.  
Den Aufwendungen gegenüber stehen Erträge unter anderem durch Zuweisungen des 
Landes zur einmaligen Beteiligung an den Kosten der Kommunen für die Schaffung, 
Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete in Höhe von 
rund 703.000 Euro, Nutzungsgebühren für die Unterbringung von Geflüchteten in Höhe von 
rund 28,15 Millionen Euro, die Erstattung aus der Betreuungspauschale nach § 4 FlüAG NRW 
(1. bis 3. Quartal) in Höhe von rund 355.000 Euro sowie rund 22,14 Millionen Euro aus der 
FlüAG-NRW-Pauschale. 
Die im Rahmen des SGB II anfallenden KdU werden zu 61,6 Prozent durch den Bund 
erstattet. 
Die Entwicklung in 2025 zeigt, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung für die 
Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten für die Stadt Köln weiterhin hoch ist. Aufgrund 
noch ausstehender Umbuchungen sind abschließende Zahlen erst nach Fertigstellung des 
Jahresabschlusses verfügbar. 
3. Standards und Strukturmaßnahmen 
Im Amt für Wohnungswesen erfolgt die soziale Beratung und Betreuung nach Maßgabe des 
Konzepts „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln“ 
(Ratsbeschluss vom 20. Juli 2004). Auf Basis dieser Leitlinien wurden Handlungsstrategien 
und Unterbringungskonzepte für spezifische Gruppen wie allein reisende Frauen mit und ohne 
Kinder sowie LGBTIQ+-Geflüchtete entwickelt. Für allein reisende Männer, Familien mit 
Multiproblemlagen und weitere Personengruppen werden im Weiteren spezifische Konzepte 
erarbeitet.  
3.1 Konzeptioneller Auftrag und Kooperationen des Sozialen Dienstes 
Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen ist nach Stadtteilen organisiert. Dies 
erleichtert die Zusammenarbeit mit den ebenfalls stadtteilbezogen arbeitenden 
Willkommensinitiativen, welche sich um die in ihrem Viertel ansässigen Geflüchteten 
kümmern.  
Der Soziale Dienst arbeitet eng mit vielen städtischen Dienststellen zusammen, insbesondere 
mit dem Interkulturellen Dienst und dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) des Amtes für 
Integration und Vielfalt, den Bezirksjugendämtern und verschiedenen Fachbereichen des 
Gesundheitsamtes. Darüber hinaus gibt es Kontakte und Vernetzungen mit vielen weiteren 
Institutionen und Vereinen, die sich um das Wohl von Geflüchteten kümmern.

16 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
Die Kooperation bezieht sich nicht nur auf die praktische alltägliche soziale Betreuungsarbeit, 
sondern spielt auch bei der Erarbeitung von Konzepten zur Verbesserung von Unterbringung 
und Betreuung der Geflüchteten eine wichtige Rolle.  
3.1.1 Gewaltschutz 
Zur kommunalen Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzeptes NRW wurde eine 
Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Runden Tisches für Flüchtlingsfragen sowie des Sozialen 
Dienstes des Amtes für Wohnungswesen gebildet, die ein Gewaltschutzkonzept für die 
städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete entwickelt hat. Mit Ratsbeschluss 
vom 10. September 2020 wurde dieses „Gewaltschutzkonzept in Unterbringungseinrichtungen 
für Geflüchtete der Stadt Köln“ verabschiedet und eine Koordinator*innenstelle für 
Gewaltschutz beim Sozialen Dienst eingerichtet. Dem Konzept liegt das klare Bekenntnis der 
Stadt Köln gegen jegliche Form von Gewalt und für ein friedvolles Miteinander in den 
Unterbringungseinrichtungen zugrunde.  
Das Gewaltschutzkonzept wird durch den oder die Gewaltschutzkoordinator*in in enger 
Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteur*innen umgesetzt und weiterentwickelt.  
Im Jahr 2025 gründete der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen eine Arbeitsgruppe, die die 
bisherige Umsetzung des Konzeptes überprüft und es fortschreibt.  
Der ganzheitliche Ansatz in Bezug auf Gewaltprävention und Konfliktbearbeitung zielt darauf 
ab, Gewalt in den Unterkünften zu minimieren und soweit möglich zu unterbinden. Eine 
Internetseite mit Informationen und Kontaktdaten ist eingerichtet.  
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/flucht-einwanderung/gewaltschutz-
unterbringungseinrichtungen-fuer-gefluechtete 
Zur komplexen Aufgabenstellung gehört, dass alle den Gewaltschutz betreffenden 
Maßnahmen mit der Koordinationsstelle abgestimmt werden. Sie ist Schnittstelle zwischen 
den verantwortlichen Fachkräften des Sozialen Dienstes im Amt für Wohnungswesen, den 
beauftragten Betreuungsträgern und den Sicherheitsunternehmen sowie Ansprechpartnerin 
für die Einrichtungsleitungen vor Ort.  
Das Arbeitsfeld ist dynamisch und die Bearbeitung als fortlaufender Prozess zu sehen. Das 
Gewaltschutzkonzept ist in allen städtischen Unterbringungseinrichtungen bekannt und wird 
entsprechend umgesetzt. 
Die Maßnahmen zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz wurden auch im Jahr 2025 
fortgeführt. Ein besonderer Fokus lag auf vulnerablen Gruppen.  
Ein durchgängiger Schwerpunkt liegt in der individuellen Beratungsarbeit und Reflexion bei 
schwerwiegenden Gewaltereignissen. 
Die Sensibilisierung für Gewalt bleibt ein stetiger Schwerpunkt der Arbeit der Gewaltschutz-
koordination und betrifft alle Mitarbeitenden vor Ort. Das Thema „Gewaltschutz und 
Prävention“, insbesondere der Schutz von Frauen bei häuslicher Gewalt, wurde im engen 
fachlichen Austausch mit den Fachkräften der Sozialen Arbeit aus den Unterbringungs-
einrichtungen kontinuierlich weiterbearbeitet und vertieft. 
Die Gewaltschutzarbeit ist ein integraler Bestandteil der sozialen Arbeit in den Unterkünften für 
Geflüchtete geworden und wird erfolgreich in Konflikt und Krisensituationen umgesetzt. 
Monitoring und Evaluation werden täglich weitergeführt; am Jahresende ausgewertet und das 
Ergebnis im Jahresbericht 2025 durch die Gewaltschutzkoordination veröffentlicht. 
Förderprogramm für Projekte zur Gewaltprävention und Stärkung von integrativen Angeboten 
für in städtischen Unterbringungsstandorten lebende Geflüchtete in Köln 
In seiner Sitzung am 21. März 2024 hat der Rat der Stadt Köln das „Förderprogramm für 
Projekte zur Gewaltprävention und zur Stärkung integrativer Angebote für in städtischen 
Unterbringungsstandorten lebende Geflüchtete in Köln“ beschlossen und dessen Umsetzung 
beauftragt (0196/2024).

17 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren beschloss in seiner 
Sitzung am 6. Juni 2024, die im Haushalt bereitgestellten Mittel zur Förderung von Projekten 
zur Gewaltprävention sowie zur Stärkung integrativer Angebote für in städtischen 
Unterbringungsstandorten lebende Geflüchtete in Höhe von insgesamt 180.000,00 Euro für 
entsprechende Projekte einzusetzen. 
Im Rahmen des für ein Jahr aufgelegten Förderprogramms (1604/2024) setzten insgesamt 
neun verschiedene Träger integrative Projekte für Geflüchtete in städtischen Unterkünften in 
Köln um. Die Durchführung erfolgte durch pädagogische Fachkräfte, Kultur- und 
Sprachmittler*innen sowie ehrenamtlich Engagierte. Die geförderten Projekte starteten im Jahr 
2024 und wurden im Jahr 2025 abgeschlossen. 
Die Angebote richteten sich an unterschiedliche Zielgruppen, darunter junge Männer, Kinder, 
Jugendliche und deren Familien, Frauen ab 18 Jahren, junge Menschen im Alter von zwölf bis 
27 Jahren, alleinreisende Männer sowie Geflüchtete aus Westbalkanstaaten und aus der 
Ukraine. 
Ziel der Maßnahmen war es, Alltagsbarrieren abzubauen, Gewalt präventiv entgegenzuwirken 
und die soziale Integration von geflüchteten Menschen zu fördern. Ein besonderer 
Schwerpunkt lag auf der Stärkung von vulnerablen Gruppen – darunter Frauen, Kinder und 
Jugendliche - sowie auf der Förderung von Empowerment, Teilhabe und Partizipation aller 
Teilnehmenden. 
Das Förderprogramm der Stadt Köln hat positiv zur Gewaltprävention und zur Stärkung 
integrativer Strukturen in städtischen Unterbringungsstandorten beigetragen. Durch die 
Zusammenarbeit von neun Trägern sowie den Einsatz qualifizierter Fachkräfte und 
ehrenamtlich Engagierter konnten vielfältige, zielgruppenspezifische Angebote umgesetzt 
werden. 
3.1.2. Stärkung Ehrenamt 
Die ehrenamtliche Unterstützung für geflüchtete Menschen hat eine hohe Bedeutung für den 
Integrations- und Teilhabeprozess geflüchteter Menschen. Eine Vielzahl freiwillig engagierter 
Einzelpersonen und Gruppen bietet zum Beispiel Begleitangebote bei Amts- oder Arzt- 
beziehungsweise Ärztinnengängen, Sprachler*innenangebote, gemeinsame Freizeitaktivitäten 
und Unterstützung bei den Themen Wohnen, Gesundheit, Schule oder Arbeit an. Viele 
freiwillig Helfende engagieren sich in etwa 45 überwiegend lokal organisierten, ehrenamtlichen 
Willkommensinitiativen und weiteren sonstigen Organisationsformen, wie zum Beispiel in den 
44 anerkannten Interkulturellen Zentren oder als (post-)migrantische Organisationen in Köln. 
Alle Interkulturellen Zentren bieten differenzierte, mehrsprachige Sozialberatung an und sind 
Orte für Demokratieförderung und Empowerment.  
Eine besondere Herausforderung stellen die Wohnungssuche sowie die Integration in den 
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt dar. Hier unterstützen Ehrenamtliche geflüchtete Menschen 
dabei, sich in Köln besser zurechtzufinden und stärken sie darin, ihre Potenziale in die neue 
Lebenssituation einzubringen und perspektivisch unabhängig von Hilfe selbstbestimmt zu 
leben.  
Viele der auch ehrenamtlich aktiven Interkulturellen Zentren und (post-)migrantischen Vereine 
profitierten in 2025 von dem städtischen Förderprogramm für migrantische Organisationen 
und dabei insbesondere vom Förderstrang „Ehrenamtliche Geflüchtetenarbeit“. Hier wurden in 
2025 insgesamt 131.912 Euro an 31 migrantische Organisationen weitergeleitet. 
3.1.3 Ehrenamtskoordination des Amtes für Integration und Vielfalt  
Im Jahr 2025 gab es verschiedene vom Amt für Integration und Vielfalt betreute Maßnahmen, 
damit die ehrenamtliche Arbeit in den Kölner Stadtbezirken vernetzt, begleitet und koordiniert 
werden kann. Ein wesentlicher Bestandteil war die kommunale Förderung von neun halben 
Stellen Ehrenamtskoordination in den Bürgerämtern und 13 halben Stellen bei Trägern der 
freien Wohlfahrtspflege in den neun Stadtbezirken (9 x 0,5 Stellen) sowie bezirksübergreifend 
beim Forum für Willkommenskultur (1,5 Stellen) und dem Arbeitskreis Muslimische

18 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
Flüchtlingsarbeit in Köln (0,5 Stelle). Zudem wurden Mittel bereitgestellt, damit rein 
ehrenamtliche Vereine und Initiativen im Bereich der administrativen Arbeit durch 
Beschäftigung einer Person entlastet und die Informationsplattform www.wiku-koeln.de weiter 
aktuell gehalten werden können.  
Das Finanzvolumen der oben genannten Maßnahmen betrug 2025 insgesamt 
628.066,25 Euro. Die genannten Maßnahmen sind bis zum 31. Dezember 2026 befristet. 
Im Rahmen eines umfassenden Maßnahmenpakets zu den Themen Sicherheit, Migration und 
Prävention stellt die nordrhein-westfälische Landesregierung seit 2025 den Kommunalen 
Integrationszentren (KI) in NRW finanzielle Mittel zur Verfügung.  
Diese dienen der gezielten Unterstützung ehrenamtlicher Integrationsarbeit, insbesondere mit 
Blick auf die Prävention von Radikalisierung. Die Fördersumme beträgt für alle Kreise und 
Kommunen pauschal 58.000 Euro - unabhängig von der Größe und der Anzahl an 
untergebrachten geflüchteten Menschen. Durch die zur Verfügung stehenden Mittel wurden 
2025 durch das Kommunale Integrationszentrum im Amt für Integration und Vielfalt insgesamt 
47 verschiedene rein ehrenamtliche Initiativen und Vereine gefördert. Mehr als die Hälfte 
davon sind sogenannte (post-)migrantische Organisationen, viele davon von Menschen 
gegründet, die selbst eine Fluchtgeschichte haben und sich nun in der Kommune ehrenamtlich 
engagieren und einbringen. Zudem wurde die Kampagne „Ja zu Migration“ gefördert, die 
maßgeblich aus dem Kölner Ehrenamt initiiert wurde. 
4. Integration 
Menschen, die aus ihrer Heimat flüchten, tun dies nicht nur aus unterschiedlichen Gründen 
und auf unterschiedlichen Wegen, sondern sie sind vor allem kein homogener Personenkreis. 
Es fliehen Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, alleinstehende Frauen und Männer, 
lebensältere und jüngere, Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung, 
mit unterschiedlichen Lebensentwürfen und/oder sexueller Orientierung, mit und ohne 
Religionszugehörigkeit, mit unterschiedlichen sozialen Hintergründen und unterschiedlicher 
Bildung.  
Die „Gruppe“ der Geflüchteten ist somit divers. Dies wird von Beginn an bei der Unterbringung 
bis hin zu ihrem Weg in die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration 
ganzheitlich beachtet.  
Ein wesentlicher Baustein der Integration ist eine Unterkunft oder Wohnung, in der sich ein 
selbststrukturierter Tagesablauf verwirklichen lässt. Ein weiterer ist die soziale Integration in 
die Mehrheitsgesellschaft, die von Fachkräften der sozialen Arbeit und ehrenamtlichen 
Helfer*innen gefördert und erleichtert wird.  
4.1 Integrationsauftrag 
Die individuelle Beratung schutzsuchender Menschen, die Begleitung zu Behördengängen 
und die Vernetzung in die Willkommensstrukturen vor Ort oder der Zugang zu 
Regelangeboten sind für die Integration besonders wichtige Hilfestellungen. Dies erleichtert 
den Geflüchteten den Weg in ein in die Gesellschaft integriertes und selbstbestimmtes Leben. 
Zugänge zu diesen Angeboten müssen sprachlich und kultursensibel geöffnet werden. Neben 
mehrsprachigen Materialien ist dabei der Einsatz von mehrsprachigem Personal beziehungs-
weise von Sprach- und Integrationsmittler*innen besonders wichtig. 
Das Ziel ist immer, Geflüchtete möglichst schnell auf einen autonomen Weg zu bringen und in 
das in Köln bestehende, breit gefächerte, Beratungs- und Hilfesystem zu vermitteln. Dieser 
Aufgabe widmen sich viele Dienststellen der gesamten Stadtverwaltung Köln. 
4.2 Bleiberechtsperspektive 
Das Ausländeramt der Stadt Köln unterrichtet die Gremien mit einem eigenen ausführlichen 
Berichtswesen. Nachstehend ein Auszug daraus für das Jahr 2025:

19 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
4.2.1 Asylsuchende 
Im Jahr 2025 wurden der Stadt Köln 1.694 asylsuchende Personen zugewiesen. Mit Stichtag 
31. Dezember 2025 befinden sich insgesamt 2.314 Personen im laufenden Asylverfahren, ihr 
Aufenthalt wird gestattet. Im Jahr 2025 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
1.149 Asylverfahren von in Köln lebenden Antragsteller*innen entschieden. Es ergingen 
340 Anerkennungen von Asyl- und Fluchtgründen und 809 Ablehnungen. 
Zuweisungen von Asylantragsteller*innen nach Köln innerhalb eines Jahres 
 
Anzahl der Personen mit Aufenthaltsgestattung in Köln zum Stichtag 
 
  
6.9758.7308057341.4926739156338461.7031.69401.0002.0003.0004.0005.0006.0007.0008.0009.00010.0002015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025Zahl zugewiesener Asylsuchender 7.7659.3605.5934.9694.3792.0331.8261.1421.0881.7602.31401.0002.0003.0004.0005.0006.0007.0008.0009.00010.0002015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025Personen mit Aufenthaltsgestattung zum Stichtag 31.12.

20 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 
 
4.2.2 Entwicklung der Anzahl unerlaubt eingereister Personen 
Im Jahr 2025 haben 837 Personen bei der Anlauf- und Beratungsstelle für unerlaubt 
eingereiste Personen der Stadt Köln vorgesprochen. Der überwiegende Anteil von unerlaubt 
eingereisten Personen stammt aus den Westbalkanländern (571 Personen). Es wurden 
überwiegend wirtschaftliche beziehungsweise medizinische Gründe als Einreisegrund 
benannt. Knapp 50 Prozent der Einreisen entfielen auf die Monate September bis Dezember.  
Die verhältnismäßig niedrigen Einreisezahlen in 2025 resultieren mutmaßlich aus den 
anlassbezogenen Grenzkontrollen sowie vorgenommenen Verfahrensanpassungen zur 
Verkürzung der Aufenthaltsdauer in der kommunalen Versorgung und Unterbringung. 
Jede Person hat die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, bei vorgetragenen 
herkunftsstaatbezogenen Fluchtgründen wird von Amts wegen in jedem Fall an die 
Landeserstaufnahme zur Eröffnung eines Asylverfahrens verwiesen. Alle anderen Personen 
werden dem Land NRW zur Verteilung gemeldet und sodann in Landeseinrichtungen 
aufgenommen. 
 
7651.9592.0448286267546228594705613401.122 4.720 2.537 877 210 228 172 314 323 291 809 05001000150020002500300035004000450050002015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025Entscheidungen des BAMFEntscheidungen des BAMF AnerkennungenEntscheidungen des BAMF Ablehnungen
3.9572.1261.8413.5602.2011.0711.7172.9405.0961.19483701.0002.0003.0004.0005.0006.0002015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025Zahl unerlaubt Eingereister

21 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
4.2.3 Entwicklung der Anzahl geduldeter Personen 
In Köln leben zum Stichtag 31. Dezember 2025 rund 3.979 Personen im Status der Duldung. 
Der häufigste Duldungsgrund ist „fehlende Reisedokumente“.  
Duldungsgründe Anzahl der 
Geduldeten 
fehlende Reisedokumente 1.262 
sonstige Gründe 1.027 
familiäre Bindungen 853 
Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b Absatz 1 AufenthG 263 
Konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung stehen bevor 165 
unbegleitete Minderjährige 164 
medizinische Gründe 101 
dringende persönliche/humanitäre Gründe oder bes. öffentliche Interesse 24 
Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG 22 
Bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO 19 
Eltern von Kindern mit Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a AufenthG 17 
Ausbildungsduldung, Ermessen 15 
Gesetzliche Abschiebehindernisse nach § 60 AufenthG 13 
Asylfolgeantrag 10 
aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 8 
stattgegebene Eilanträge 7 
Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, Beschäftigter 4 
Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, minderjährige ledige Kinder 1 
Beschäftigungsduldung, Ermessen, Beschäftigter 1 
Beschäftigungsduldung, Ermessen, Ehegatte/Lebenspartner 1 
Laufendes Gerichtsverfahren oder Strafermittlungen 1 
erforderliches Einvernehmen einer Stelle 1 
Gesamt 3.979 
4.2.4 Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine  
Alle Personen aus der Ukraine, die ab dem 24. Februar 2022 ausgereist sind, durften 
unabhängig vom Aufenthaltsstatus in der Ukraine nach Deutschland einreisen und waren 
zunächst bis 31. August 2022 berechtigt, sich ohne Visum und Aufenthaltstitel in Deutschland 
aufzuhalten. Alle Personen, die später als Juni 2022 erstmals nach Deutschland eingereist 
sind, bekamen zunächst ein visumsfreies Aufenthaltsrecht für 90 Tage ab Einreise. Diese 
Regelung gilt weiterhin bis zum 4. Dezember 2026 und es wird kein Aufenthaltstitel benötigt. 
Die nachfolgenden Personengruppen sind anspruchsberechtigt für die Erteilung einer 
Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG:  
a) ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der 
Ukraine hatten, 
b) Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 
24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen 
nationalen Schutz genossen haben, 
c) Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die sich vor dem 24. Februar 2022 auf der 
Grundlage eines gültigen unbefristeten ukrainischen Aufenthaltstitels in der Ukraine 
aufgehalten haben und

22 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
d) Familienangehörige der unter den Buchstaben a bis c genannten Personen. 
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) wurden 
alle ab dem 1. Februar 2025 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden 
Schutz automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. 
Folgende Personengruppen fallen nicht (mehr) unter den berechtigten Personenkreis: 
o Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine nur über einen befristeten Titel verfügten, 
o für Staatsangehörige aus den Herkunftsländern Eritrea, Afghanistan, Syrien und Irak  
gibt es keine Ausnahmeregelung mehr. 
o Ukrainer*innen und Drittstaatsangehörige, die sich mit befristetem oder unbefristetem  
Aufenthaltsrecht in einem Drittstaat aufhalten, da die Betroffenen nicht mehr als 
„vertrieben“ gelten können 
o ukrainische Arbeitnehmer*innen, die vor Kriegsbeginn in einem anderen Mitgliedstaat  
aufhältig waren, dort gearbeitet haben (beispielsweise auf Grundlage eines Visums zur 
Erwerbstätigkeit) und anschließend wegen besserer Verdienstmöglichkeiten (nicht 
kriegsbedingt) weiter-gewandert sind 
o ukrainische Staatsangehörige, denen bereits ein Schutzstatus in einem anderen 
EU - Mitgliedsstaat erteilt wurde 
Geflüchtete aus der Ukraine werden gemäß § 24 Absatz 3 Satz 3 AufenthG durch das BAMF 
auf die Bundesländer verteilt. Seit Mai 2025 liegt Nordrhein-Westfalen (NRW) bei einer 
Überquote. Daraus folgt, dass NRW keine Geflüchteten mehr aufnimmt, sondern schutz-
suchende Personen an andere Bundesländer weiterleitet. 
Eine Aufnahme in NRW ist zwar trotz Überquote grundsätzlich möglich, aber restriktiv zu 
handhaben und orientiert sich jeweils an einzelfallbezogenen Kriterien. 
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren in Köln rund 14.085 geflüchtete Personen aus der 
Ukraine im Besitz eines Aufenthaltstitels gemäß § 24 AufenthG. 
4.2.5 Kontingentflüchtlinge, Resettlement Verfahren, Nes T-Programm 
Im Jahr 2025 wurden der Stadt Köln 169 Personen zu obengenannten Aufnahmeprogrammen 
zugewiesen. Diese erhalten eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 22 Satz 2 AufenthG, 
§ 23 Absatz 2 AufenthG oder § 23 Absatz 4 AufenthG. 
4.2.6 Chancenaufenthaltsrecht 
In 2023 wurde das „Chancen- Aufenthaltsrecht“ nach § 104 AufenthG eingeführt. Menschen 
mit bis dahin ungesichertem Aufenthaltsstatus (Duldung) wird hierdurch eine 
Aufenthaltsperspektive geboten, wenn sie innerhalb von 18 Monaten die Voraussetzungen für 
ein dauerhaftes Bleiberecht erfüllen. 
In Köln erfüllten potenziell bisher circa 3.700 geduldete Personen die gesetzlichen 
Voraussetzungen und geforderten Voraufenthaltszeiten für ein Chancenaufenthaltsrecht. Bis 
zum 31. Dezember 2025 stellten etwa 2.200 Personen (circa 57 Prozent des potenziell 
begünstigen Personenkreises) einen Antrag auf ein Chancenaufenthaltsrecht und circa 
2.000 Personen (circa 90 Prozent) konnte bereits eine Chancenaufenthaltserlaubnis erteilt 
werden. Somit erhielten bisher 54 Prozent der Personen, die die Voraufenthaltszeiten erfüllen, 
ein Chancenaufenthaltsrecht.  
Bei etwa 900 Personen (circa 25 Prozent) konnten Aufenthaltserlaubnisse nach anderen 
Rechtsgrundlagen (zum Beispiel Bleiberechte) erteilt werden. 
Versagungsgründe, wie zum Beispiel Verurteilungen zu einer vorsätzlichen Straftat oder 
unterbrochene Voraufenthaltszeiten wurden bei etwa 430 Personen (circa 12 Prozent) 
festgestellt. 
Zudem konnten bisher 662 Personen (circa 18 Prozent) in 2024 und 2025 der Personen, die 
eine Chancen Aufenthaltserlaubnis erhielten, in ein reguläres Bleiberecht (§ 25a oder

23 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
§ 25b AufenthG) überführt werden. Hierin sind auch die Personen erfasst, die vor Ablauf der 
Chancen Aufenthaltserlaubnis bereits eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder 
§ 25b AufenthG erhalten konnten.  
Der letzten erteilten Chancen Aufenthaltserlaubnisse laufen erst im Sommer 2027 ab. 
4.3 Kinder- und Jugendhilfegesetz  
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist verpflichtet, alle unbegleiteten minderjährigen 
Ausländer*innen (UMA), die sich im Kölner Stadtgebiet aufhalten, gemäß § 42a SGB VIII 
(Kinder- und Jugendhilfe) vorläufig in kommunale Obhut zu nehmen und bis zur Vollendung 
des 18. Lebensjahres für ihre Unterkunft zu sorgen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, 
sich um die Bestellung eines Vormundes (§ 1774 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) durch das 
Familiengericht zu kümmern.  
Es wird auf das entsprechende Berichtswesen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 
sowie auf die folgende Info-Website verwiesen: 
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/UnbegleiteteMinderjaehrige/unbeglei
teteminderjaehrige-node.html 
4.4 Wohnungssituation 
Ein bedeutsamer Aspekt auf dem Weg zur Integration in die Gesellschaft ist der Umzug in 
eine eigene Wohnung. Deshalb ist es wichtig, nicht nur Wohnraum zu schaffen, sondern 
Geflüchtete auch auf diesem grundlegenden Schritt zu begleiten.  
4.4.1 Auszugsmanagement 
Seit Oktober 2011 besteht das von der Stadt Köln finanzierte Projekt „Auszugsmanagement“, 
welches Geflüchtete in eigenen Wohnraum vermittelt. Das Amt für Wohnungswesen hat die 
Träger Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und den Kölner Flüchtlingsrat mit der 
Durchführung beauftragt. Zum 1. Januar 2024 hat der Caritasverband seine Mitarbeit beendet, 
so dass 2025 zwei Träger am Projekt beteiligt waren.  
Mit Ratsbeschluss vom 14. November 2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete 
Aufgabe übernommen worden. Im Zuge dessen wurde eine unbefristete Vollzeitstelle je 
Träger (insgesamt drei) zugesichert. Weitere vier Stellen wurden jeweils auf zwei Jahre 
befristet. Zur Unterstützung der Akquise und Öffentlichkeitsarbeit hat der Rat im 
Dezember 2023 beschlossen, davon zwei Stellen für Immobilienfachkräfte vorzuhalten. Eine 
halbe dieser Stellen konnte im Mai 2024 dafür beim Deutschen Roten Kreuz besetzt werden, 
die anderen 1,5 Stellen blieben unbesetzt.  
Ziel des Auszugsmanagements ist es, in städtischen Unterkünften für Geflüchtete 
untergebrachte Menschen in privaten Mietwohnraum zu vermitteln. Alle Leistungen, die das 
Auszugsmanagement von Akquise, Clearing, über Beratung, Empowerment, Begleitung und 
Betreuung der Menschen bis hin zu Vermieter*innen- und Behördenkontakten erbringt, dienen 
letztendlich diesem Ziel.  
Zwei städtische Mitarbeiterinnen (je 0,5 Stelle) sind als Koordinatorinnen tätig. Ihre Aufgaben 
umfassen unter anderem die enge Zusammenarbeit mit städtischen Mitarbeitenden des 
Sozialen Dienst im Bereich der städtisch untergebrachten Geflüchteten und den Trägern des 
Auszugmanagements, die Kooperation mit anderen städtischen Dienststellen sowie dem 
Jobcenter Köln. Sie sind die Ansprechpartnerinnen für Bürger*innen und ehrenamtlich 
Engagierte. 
Zur Tätigkeit und den Ergebnissen des Auszugsmanagements wird jährlich ein Bericht 
vorgelegt. Der Jahresbericht 2025 wird aktuell finalisiert und dann den politischen Gremien zur 
Kenntnis gegeben.  
Die Entwicklung im Auszugsmanagement stellt nachfolgende Übersicht dar:

24 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
Fallzahlen Auszugsmanagement: 
Jahr Personenanzahl Anzahl Wohnungen 
2020 407 130 
2021 334 110 
2022 284 103 
2023 335 135 
2024 141 58 
2025 224 90 
Mit Blick auf den stark angespannten Wohnungsmarkt in Köln und die daraus resultierenden 
Herausforderungen für Wohnungssuchende ist das Auszugsmanagement ein wichtiges 
Projekt, um Geflüchteten eine eigene Wohnung als wesentlichen Schritt zur Integration zu 
verschaffen. 
4.4.2 Städtischer öffentlich-geförderter Wohnungsbau und Geflüchtete 
Im Rahmen des Ressourcenmanagements wird geprüft, ob bestehende Unterbringungs-
standorte sich aufgrund ihrer Sanierungsbedürftigkeit perspektivisch für eine Wohnbebauung 
im öffentlich-geförderten Wohnungsbau nach Abriss eignen. Dabei werden notwendige 
Leerzugs- und Umsetzungszeiträume berücksichtigt. Darüber hinaus werden unbebaute 
Grundstücke sowie stark sanierungsbedürftige Gebäude im Hinblick auf die Möglichkeit einer 
Neubebauung untersucht. 
Für die Auswahl der Mieter*innen für Mehrfamilienhäuser im öffentlich-geförderten 
Wohnungsbau wendet das Amt für Wohnungswesen das Konzept der integrativen 
Drittelbelegung an. Die Wohnungen werden dabei zu jeweils einem Drittel vermittelt an: 
 Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein (WBS) aus dem umgebenden 
Stadtteil / Quartier, 
 dringend Wohnungssuchende mit WBS und besonderen Zugangsbeschränkungen 
zum Wohnungsmarkt, sowie 
 geflüchtete Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus und wohnungslose 
Personen, die zuvor öffentlich-rechtlich durch die Stadt Köln untergebracht waren. 
Durch diese gesteuerte Belegung wird eine ausgewogene Mieter*innenstruktur unterstützt und 
eine nachhaltige Integration der Standorte in das jeweilige Wohnumfeld gefördert. 
Im Jahr 2025 befanden sich folgende Bauprojekte des Amtes für Wohnungswesen im 
öffentlich geförderten Wohnungsbau in der Umsetzung: 
 Lachemer Weg in Köln-Longerich (1986/2020): Viergeschossiges 
Mehrfamilienhaus mit Staffelgeschoss und Flachdach. Insgesamt entstehen 
26 Wohnungen. Die Fertigstellung ist für das zweite Quartal 2026 vorgesehen. 
 Deutzer Weg, Köln-Porz (2440/2020): Zwei zweigeschossige Mehrfamilienhäuser 
mit Staffelgeschoss und Flachdach. Insgesamt entstehen 16 Wohnungen. Die 
Fertigstellung ist ebenfalls für das zweite Quartal 2026 vorgesehen. 
4.5 Arbeitssituation 
Das Jobcenter Köln unterstützt geflüchtete Menschen entsprechend ihrer individuellen 
Bedarfe durch regelmäßige Beratung und gezielte Förderung – etwa im Bewerbungsprozess 
oder durch Weiterbildungsangebote. Dabei werden unter Berücksichtigung der persönlichen 
Lebenssituation alle verfügbaren arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zielgerichtet eingesetzt.

25 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
Einen Schwerpunkt bildet seit 2024 die Umsetzung des bundesweiten „Job-Turbos“, der eine 
schnellere Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt fördert. Nach dem Erwerb 
grundlegender Deutschkenntnisse in Integrationskursen soll möglichst rasch eine 
Arbeitsaufnahme erfolgen, die durch weiterführende sprachliche und berufliche Qualifizierung 
begleitet wird. 
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen. In 
Kooperation mit dem IQ Netzwerk – insbesondere der Anerkennungsberatung des Trägers 
Migration und Arbeitswelt e.V. (MA. i e.V.) und der Handwerkskammer zu Köln – erhalten 
Zugewanderte Unterstützung bei der Bewertung und Anerkennung ihrer Abschlüsse.  
Zudem ist das Jobcenter Köln Träger des Projekts „Ankommen+“, das über die WIR-Richtlinie 
des Europäischen Sozialfonds und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert 
wird. „Ankommen+“ berät neu Zugewanderte in Fragen rund um Arbeit, Ausbildung, 
Anerkennung und Qualifizierung. 
Im November 2025 waren in Köln beim Jobcenter und der Agentur für Arbeit insgesamt 
10.433 Personen mit Fluchthintergrund (darunter Asylbewerber*innen, anerkannte 
Schutzberechtigte und Geduldete) arbeitssuchend gemeldet, davon 5.755 arbeitslos. Etwa 
90 Prozent dieser Menschen werden vom Jobcenter Köln im Rechtskreis SGB II betreut, 
10 Prozent von der Agentur für Arbeit Köln im Rechtskreis SGB III.  
Zwischen November 2024 und November 2025 nahmen 2.724 Personen aus dem Kontext 
Fluchtmigration eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf. Zum Jahresende 2025 
befanden sich 1.569 Kund*innen des Jobcenters in einem Integrationskurs (Vorjahr: 2.293) 
und 648 Kund*innen in einem Kurs der berufsbezogenen Deutschförderung (Vorjahr: 1.423).  
4.5.1 Berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFö BSK) der Kölner 
Volkshochschule (VHS) 
Die vom BAMF organisierten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 
finanzierten Berufssprachkurse (DeuFö BSK) bauen auf den Integrationskursen (IK) auf und 
richten sich an alle zugewanderten Menschen, die beschäftigt, in der Ausbildung sind oder 
eine Ausbildungsstelle suchen; sich in einer ausbildungsvorbereitenden Maßnahme nach 
§ 130 Absatz 1 Satz 2 SGB III befinden; ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung 
oder für den Zugang zum Beruf benötigen; arbeitsuchend gemeldet sind und / oder 
Arbeitslosengeld erhalten oder SGB-II-Leistungsbezieher*innen sind.  
Seit dem 1. Januar 2025 werden die Berufssprachkurse bundesweit durch das BAMF 
kontingentiert. Die Kursarten Job-BSK, Azubi-BSK, Frühpädagogik-BSK und Anerkennungs-
BSK (unter anderem Spezial-BSK Gesundheitsfachberufe für zugewanderte Pflegefachkräfte, 
die sich im Anerkennungsverfahren ihrer im Herkunftsland abgeschlossenen Berufsausbildung 
befinden) können in der Anzahl uneingeschränkt starten. Die Anzahl der Basis-BSK B2 wurde 
reduziert. Die Fachpraxis-BSK sowie die BSK mit dem Ziel A2, B1 und C1 dürfen weiterhin 
nicht angeboten werden. 
2025 führte die Kölner Volkshochschule (VHS) 27 (zum Teil jahresübergreifende) 
Berufssprachkurse mit insgesamt 512 Teilnehmenden durch, davon 16 Basis-BSK B2, einen 
Basis-BSK C1 und einen Spezial-BSK B1 sowie drei Azubi-BSK (Ausbildung zur 
Pflegefachkraft), drei Job-BSK und drei Spezial-BSK für nichtakademische 
Gesundheitsfachberufe. 
4.6 Bildungssituation 
Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen, die ohne oder nur mit geringen Deutsch-
kenntnissen nach Deutschland kommen und zum Teil nicht oder nur in der Herkunftssprache 
alphabetisiert sind, stellt für die Primar- und weiterführenden Schulen sowie für die Berufs-
kollegs eine besondere Herausforderung dar. Grundsätzlich unterliegen alle Kinder und 
Jugendlichen mit Wohnsitz in Köln zwischen sechs und achtzehn Jahren der allgemeinen 
Schulpflicht, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus

26 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
(§ 34 Schulgesetz (SchulG) NRW). Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gilt die 
Berufsschulpflicht. 
4.6.1 Vorbereitungsklassen 
Für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter mit Wohnsitz in Köln erfolgt nach einer 
Beratung im Kommunalen Integrationszentrum (KI) die Schuleingangsuntersuchung durch das 
Gesundheitsamt und die Zuweisung an eine geeignete Schule durch das Amt für 
Schulentwicklung für die Stadt Köln.  
An vielen Schulen in Köln gibt es sogenannte Deutschfördergruppen, in denen die Kinder und 
Jugendlichen in der Regel bis zu zwei Jahren mit dem Schwerpunkt Deutsch unterrichtet 
werden. Im Bereich der Sekundarstufe I erfolgt grundsätzlich eine Beschulung in 
schulformunabhängigen Deutschfördergruppen (§ 40 Absatz 1 Nr. 
8 Schulgesetz (SchulG) NRW).  
Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes unterliegen erst der 
Schulpflicht, wenn sie Köln zugewiesen sind (§ 34 Absatz 6 SchulG NRW).  
Ab dem 16. Lebensjahr werden Jugendliche mit Deutschförderbedarf nach einem 
Beratungsgespräch im KI des Amtes für Integration und Vielfalt durch die Bezirksregierung 
Köln in eine Internationale Förderklasse beziehungsweise in eine „Fit für mehr (FFM)“-Klasse 
an einem Kölner Berufskolleg zugewiesen.  
Das KI hat gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln seit dem Schuljahr 2019/2020 den 
„strukturierten Zugang für neuzugewanderte, berufsschulpflichtige Jugendliche ins deutsche 
Schul- und Bildungssystem“ festgelegt. Bei dem Verfahren übermittelt die Meldebehörde der 
Stadt Köln dem KI die Daten der neu nach Köln zugezogenen, berufsschulpflichtigen 
Jugendlichen. Alle Jugendlichen erhalten eine Einladung zu einem Beratungsgespräch zu 
folgenden Themen:  
 Informationen über das deutsche Schul- und Bildungssystem,  
 Beratung und Anmeldung zu den Internationalen Förderklassen beziehungsweise 
FFM-Klassen an Kölner Berufskollegs,  
 Beratung und Information über Angebote zur Deutschförderung.  
Auf der Einladung befindet sich ein QR-Code, der auf Übersetzungen in 22 Sprachen verlinkt. 
Seit März 2020 können alle Kinder und Jugendlichen im Seiteneinstieg, welche Anspruch auf 
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, auf Wunsch der Familien während 
des Beratungsgesprächs im KI zur zusätzlichen Lernförderung Deutsch angemeldet werden.  
Die zusätzliche Lernförderung ist eine Kooperation zwischen dem Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren, dem Programm „Bildung und Teilhabe Paket“, dem KI und der Georg Lamers 
Sprachenschule.  
Das Land NRW stellt laufend bedarfsgerecht Stellen für Lehrer*innen (Integrationsstellen) 
bereit, deren Bewilligung an die Einrichtung der Vorbereitungsklassen gekoppelt ist. 
Geflüchtete Kinder und Jugendliche in den Vorbereitungsklassen und deren Familien 
benötigen vielfach zusätzlich zur reinen Deutschförderung im Unterricht auch intensive 
sozialpädagogische Betreuung, Begleitung und Unterstützung, da sie neben den heterogenen 
Bildungsbiographien oft auch traumatische Erfahrungen während der Flucht oder im jeweiligen 
Herkunftsland gemacht haben.  
Eine unterjährige Aufnahme und außerunterrichtliche Betreuung in der offenen Ganztags-
betreuung der Grundschulen erfolgt, soweit Platzkapazitäten bestehen. Zur Verbesserung der 
Situation werden auch eine Reihe von Projekten zur Deutschförderung und zur 
außerschulischen Betreuung durch das Kommunale Integrationszentrum, die Schulaufsicht 
und Schulträger unterstützt.  
Generell gilt, dass alle Schüler*innen bei Bedarf Deutschförderung erhalten. Nachfolgende 
Zahlen umfassen alle neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen sowie die für sie

27 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
eingerichteten Vorbereitungsklassen und Plätze in Einzelintegration zum 
Stand 31. Dezember 2025:  
 Gesamt 184 Vorbereitungsklassen (Sprachfördergruppen)  
 Primarstufe: 59 Vorbereitungsklassen und rund 480 Plätze in Einzelintegration  
 Sekundarstufe I: 125 Vorbereitungsklassen  
Die Zahl der belegten Schulplätze in Vorbereitungsklassen beläuft sich auf rund 1.800 Plätze. 
Davon entfallen 1.150 auf den Bereich der Sekundarstufe I und 650 Plätze auf den 
Primarbereich. Zusätzlich werden in der Primarstufe 140 Schüler*innen mit Sprachförder-
bedarf in Einzelintegration beschult. Darüber hinaus werden circa 350 Erstklässler*innen mit 
Sprachförderbedarf beschult, die in den letzten neun Monaten vor der Einschulung (ab 
Oktober 2024) zugewandert sind.  
Neu zugewanderte Schulneulinge ohne ausreichende Sprachkenntnisse erhalten, sofern sie 
nach dem 1. August zuwandern, ein Schulplatzangebot in einer wohnortnahen 
Vorbereitungsklasse oder Erstförderung in Einzelintegration. Die Entwicklung der 
tatsächlichen Zuzugszahlen wird regelmäßig ausgewertet, um schnell auf veränderte Bedarfe 
reagieren zu können. Dies erfolgt immer in enger Abstimmung mit der unteren und der oberen 
Schulaufsicht. Diese mussten Stellen für zusätzliche Lehrkräfte für neue Vorbereitungsklassen 
bewilligen.  
2025 konnten alle schulpflichtigen Schüler*innen zeitnah mit Schulplätzen versorgt werden. 
Übergang Schule – Beruf 
Die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) entwickelte für alle 
Schüler*innen in NRW ab der Klasse 8 ein Programm zur beruflichen Orientierung. Ziel ist die 
Stärkung der Entscheidungskompetenz von Schüler*innen im Hinblick auf den Übergang in 
das Erwerbsleben oder in das Studium. Seit 2016 gibt es Angebote im Rahmen von „KAoA-
kompakt“ für Neuzugewanderte. 2020 wurde KAoA-kompakt ein Standardelement von KAoA. 
Es kombiniert folgende Elemente:  
 zweitägige Potenzialanalyse  
 dreitägige Berufsfelderkundungen  
 dreitägige Praxiskurse  
Alle drei Elemente werden bei einem Bildungsträger durchgeführt, der über ausgewiesene 
interkulturelle Kompetenzen verfügt.  
Zielgruppen von KAoA-kompakt sind:  
 Neuzugewanderte, die sich nach vorherigem Besuch einer Sprachfördergruppe oder 
Erhalt von Sprachförderung in sonstiger Form in den Jahrgangsstufen 9.2 und 10 der 
allgemeinbildenden Schulen befinden und noch keine Erstberufsorientierung erhalten 
haben  
 Neuzugewanderte, die gemäß § 38 SchuIG der Schulpflicht in der Sekundarstufe II 
unterliegen (Höchstalter: 19 Jahre) und noch nicht über die erforderlichen deutschen 
Sprachkenntnisse für die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in einer Regelklasse in 
Bildungsgängen der Berufskollegs verfügen und deshalb in einer Internationalen 
Förderklasse beschult werden und noch keine Erstberufsorientierung durchlaufen 
haben  
 Neuzugewanderte Jugendliche ohne Erstberufsorientierung in den einzelnen 
Semestern an Weiterbildungskollegs  
Im Schuljahr 2024/2025 nahmen rund 296 Schüler*innen an KAoA-kompakt teil. Die 
Kommunale Koordinierungsstelle erfragt den Bedarf an den Schulen, koordiniert den Kontakt 
zu den Bildungsträgern und informiert die Schulen.  
Des Weiteren führt sie im Rahmen des Qualitätsmanagements den Qualitätszirkel KAoA-
kompakt durch, der Empfehlungen zu Verbesserungen in der Durchführung herausgibt.

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48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
Kulturelle Bildung  
Grundsätzlich richten sich im Förderkontext Kulturelle Bildung alle Projekte an Menschen mit 
Flucht- und Migrationshintergrund und fördern interkulturellen Austausch und Integration. Als 
Zielgruppe werden Geflüchtete in den Anträgen zunehmend weniger ausdrücklich genannt als 
in den Jahren um 2015. Im Jahr 2025 befanden sich unter den 156 bezuschussten Projekten 
durch die Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung insgesamt 14, welche sich speziell an 
geflüchtete Kinder und Jugendliche richteten. Davon wurden fünf über das Landesprogramm 
Kulturrucksack NRW finanziert, das vorrangig in Sozialräumen in Kooperation mit 
Jugendzentren aktiv ist. An ihnen nahmen rund 195 Kinder und Jugendliche teil:  
 Drei Hip-Hop- und Tanzprojekte des Vereins No Limits e. V. (künstlerische Leitung: 
Mario Eckel, Deutscher Meister im Breakdance) mit dem Porzer Verein Solibund e.V.  
 Zwei Zirkusprojekte der Zirkusfabrik mit der Ökumenischen Flüchtlingshilfe Köln 
Dellbrück-Holweide. 
Drei Projekte für 45 Kinder und Jugendliche mit gleichem Konzept wurden über das 
Landesprogramm Kultur und Schule mitfinanziert:  
Drums@School für drei Integrationsklassen mit traumatisierten Schüler*innen der 
Kopernikusschule. Dieses Konzept wird seit Frühjahr 2025 wissenschaftlich im Rahmen von 
dialoguing@rt am Institut für Europäische Musikethnologie der Universität zu Köln begleitet, 
um Handlungsempfehlungen zur interkulturellen Integration durch Musik bereitzustellen. 
Aus Mitteln des Kommunalen Fonds KUBIK unterstützt die Stadt Köln derzeit sechs Projekte 
mit 180 Plätzen gezielt für Geflüchtete:  
 Hip-Hop-Projekt für internationale Förderklassen am Werner-Siemens-Berufskolleg 
 In vier Flüchtlingsunterkünften wurde das Musik-Projekt „make your own song“ über 
den Verein Art Asyl e.V. durchgeführt. 
 Das Projekt Два світи/Zwei Welten/Two Worlds im Carlsgarten, Schauspiel Köln, 
erarbeitet mit Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung Kunst in Auseinander-
setzung mit der Natur. 
Darüber hinaus unterstützt die Stadt Köln die Offene Jazz Haus Schule, die mit Community-
Music-Projekten kulturelle Integration schafft sowie die SingPause Köln e.V., die Kindern an 
Grundschulen ein internationales Repertoire an Liedern beibringt. 
Beschulung von Jugendlichen über 16 Jahre  
Ab dem 16. Lebensjahr werden Jugendliche mit Deutschförderbedarf in einem 
Beratungsgespräch im KI des Amtes für Integration und Vielfalt in Absprache mit der 
Bezirksregierung Köln in eine Internationale Förderklasse beziehungsweise in eine „Fit für 
mehr (FFM)“-Klasse an einem Kölner Berufskolleg zugewiesen. Dabei wird die 
Sprachenbiografie, der Berufswunsch und der Wohnort so gut es geht berücksichtigt. Der 
Schulzugang an ein Kölner Berufskolleg wird in der Regel innerhalb weniger Tage ermöglicht. 
Beschulung von Jugendlichen über 16 Jahre - Internationale Förderklasse (IFK)  
Internationale Förderklassen (IFK) sind ein einjähriges vollzeitschulisches Angebot, das in 
Kooperation mit der Bezirksregierung Köln, den Berufskollegs und dem KI eingerichtet 
werden. Die Zielgruppe sind junge Menschen zwischen 16 und 18 Jahren, die erst seit kurzem 
in Deutschland leben und deren Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen, um an der 
Beschulung in einer regulären Klasse erfolgreich teilzunehmen. Die schulpflichtigen 
Schüler*innen werden über das KI beraten und angemeldet. Die Zuweisung an ein Kölner 
Berufskolleg erfolgt in Absprache mit der oberen Schulaufsichtsbehörde, der Bezirksregierung 
Köln. Die Bildungsziele in einer IFK sind unter anderem Erwerb und Vertiefung von 
Deutschkenntnissen, einschließlich der Fachsprache sowie berufliche Orientierung und 
möglichst der Erwerb des ersten Schulabschlusses nach Klasse 9.  
Angebot „Fit für Mehr“ (FFM) - Klassen

29 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
Seit dem 1. Februar 2017 können über das Ministerium für Schule und Bildung des Landes 
Nordrhein-Westfalens (MSB NRW) neu zugewanderte junge Menschen im Alter von 16 bis 
25 Jahren dem Angebot „FFM“ zugewiesen werden. Hier steht der Deutscherwerb im 
Mittelpunkt, ein Abschluss kann nicht erworben werden. 
Schulpflichtige junge Menschen, die im laufenden Schuljahr nach Köln kommen und deshalb 
nicht an den regulären Internationalen Förderklassen teilnehmen, wird zum 1. November, 
1. Februar und 1. Mai diese zusätzliche Möglichkeit angeboten. Für besonders sprachförder-
bedürftige Jugendliche gibt es seit 2025 auch zum Schuljahresbeginn die Möglichkeit, in einer 
FFM beschult zu werden. Im Bereich der Sekundarstufe II (Berufskolleg) wurden im 
Schuljahr 2024/2025 (ab Januar 2025) und im aktuell laufenden Schuljahr 2025/2026 (Stand 
bis Dezember 2025) 420 Jugendliche durch das KI zur Einschulung beraten. 
EDV-Kurse für Schüler*innen in den Internationalen Förderklassen 
Die im Jahr 2020 konzipierten und erstmals durchgeführten sechswöchigen EDV-Kurse für 
Schüler*innen der IFK der Berufskollegs wurden im Jahr 2025 einmal mit 14 Teilnehmer*innen 
umgesetzt. Der Kurs richtet sich an Schüler*innen mit wenigen IT-Kenntnissen und wird über 
das KI organisiert und in Kooperation mit der SK Stiftung Jugend und Medien und dem 
Zentrum für Mehrsprachigkeit und Integration (ZMI) durchgeführt.  
Inklusionssprechstunde mit der Fachberatung Inklusion 
Seit 2024 gibt es ein neues Verfahren für die Beschulung von neu zugewanderten 
Jugendlichen mit Behinderung. Es ist besonders herausfordernd eine adäquate Beschulung 
für neu zugewanderte Schüler*innen mit besonderen Bedarfen (unter anderem durch eine 
Lern- oder einer sozial-emotionalen Beeinträchtigung) sicherzustellen. Im Regierungsbezirk 
Köln gibt es vier Berufskollegs mit einem Förderschwerpunkt, jedoch ohne 
Alphabetisierungsmöglichkeit und Deutschförderung. Vor diesem Hintergrund wurde im KI in 
Zusammenarbeit mit der Fachberatung Inklusion an Berufskollegs (Bezirksregierung) eine 
monatliche Sprechstunde für diese vulnerable Gruppe eingeführt. So soll die Organisation 
eines möglichst bedarfsgerechte Schulplatz vereinfacht werden.  
4.6.2 Bildungsprojekte  
Projekte und Kooperationen der Volkshochschule (VHS) Köln 
Die Kölner VHS agiert in verschiedenen Kooperationen, um Interessierten den Weg in ein 
ehrenamtliches Engagement für und mit Geflüchteten zu ermöglichen und sie durch 
Fortbildungen dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollen Ehrenamtliche für die komplexe 
Thematik von Flucht und Migration sensibilisiert werden, die Hintergründe besser verstehen 
und darüber diskutieren können.  
Mit den Projekten „talentCAMPus“, „Future Music Kids“ und der jährlich stattfindenden 
Ehrenamtsbörse „Engagier Dich!“ fanden 2025 diverse Formate für Jugendliche und 
Erwachsene statt, die kulturelle und politische Bildung, kulturelle Teilhabe, Selbstwirksamkeit 
und Kompetenzerwerb im gemeinsamen Tun zusammenführen. In Zusammenarbeit mit dem 
Interkulturellen Dienst der Stadt Köln und dem Verein „Bildung und Kultur im Rom e. V.“ 
(RomBuK) konnten sich Fachkräfte der Sozialen Arbeit mit dem NS-Völkermord 
auseinandersetzen und für aktuelle Herausforderungen sensibilisieren.  
Mit dem Kulturbunker Köln-Mülheim wurde das Projekt „Besser miteinander reden“ 
fortgeführt, in dem Demokratie-Spaziergänge, aber auch Veranstaltungen zur „Kultursensiblen 
Psychologie: Mentale Gesundheit in Krisenzeiten“ für migrantische Menschen stattfanden. 
Daneben gab es zahlreiche Formate zur Stärkung von Demokratie, Selbstwirksamkeit und 
gesellschaftlichem Miteinander für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund 
beziehungsweise Fluchtgeschichte. 
Projekte und Kooperationen des KI 
 talentCAMPus

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48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
In Kooperation mit der Lernenden Region und dem Kommunalen Integrationszentrum 
führte die VHS Köln das Ferienprojekt talentCAMPus für zwei Wochen in den 
Sommerferien 2025 durch. Es wendete sich an Kinder und Jugendliche im Alter von 
neun bis vierzehn Jahren, die in besonderen Lebenssituationen leben, wie zum 
Beispiel neu zugewanderte Kinder und Jugendliche. Ziel des Projekts ist es, die 
teilnehmenden Kinder und Jugendliche in ihrer Kreativität zu fördern, ihre 
Kompetenzen zu stärken und auch im Hinblick auf die deutsche Sprache zu fördern. 
Durch die aktive Beschäftigung mit Kunst und Kultur können sie neue Interessen und 
Perspektiven entwickeln und die eigene Identität stärken 
 PROMPT! In der Internationalen Förderklasse 
Das Projekt „PROMPT! In der Internationalen Förderklasse“ wird vom Zentrum für 
Lehrer*innenbildung (ZfL) der Universität zu Köln in Kooperation mit dem Kommunalen 
Integrationszentrum umgesetzt. Lehramtsstudierende unterstützen im Rahmen ihres 
Eignungs- und Orientierungspraktikums (EOP) neu zugewanderte Schüler*innen in den 
Vorbereitungsklassen der projektteilnehmenden Schulen aller Schulformen. 
 Brückenbauer*innen 
Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. bietet seit einigen Jahren kostenlose Workshops für 
Kölner Schulklassen von Klasse 4 bis 13 und Jugendgruppen zu den Themen Flucht, 
Asyl, Vielfalt, Diskriminierung und Menschenrechte an. Ziel ist es, die Kinder und 
Jugendlichen zu einer kritischen, menschenrechtsbewussten Haltung zu diesen 
Themen zu befähigen. 
In den Schulworkshops wird Schüler*innen Wissen über aktuelle globale 
Fluchtbewegungen vermittelt und sie werden für die Lebenssituation geflüchteter 
Menschen in Deutschland sensibilisiert. Außerdem werden Workshops für 
Pädagog*innen zum Thema Flucht und Asyl angeboten. 
 Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage 
„Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ (SoR-SmC) ist das größte 
Schulnetzwerk in Deutschland. Es bietet Schüler*innen die Möglichkeit, sich gegen 
jede Form von Diskriminierung, insbesondere Rassismus, zu engagieren und sich für 
die Gleichwertigkeit aller Menschen einzusetzen. Ziel ist es auch, ein Schulklima zu 
schaffen, in dem sich alle wohl fühlen und wertgeschätzt werden.  
In Köln sind Schulen aller Schulformen Teil des Netzwerks und engagieren sich auf 
vielfältige Weise für Vielfalt in der Gesellschaft und gegen Ausgrenzung und 
Diskriminierung. 
Als regionale Koordinierungsstelle für "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" 
(SoR-SmC) berät und begleitet das Kommunale Integrationszentrum (KI) Köln Schulen 
im Netzwerk auf dem Weg zur rassismus- und diskriminierungssensiblen Schule. 
Durch regelmäßige Vernetzungstreffen fördert sie den Austausch und bietet 
Workshops für Schüler*innen und Pädagog*innen an. Sie berät Schulen und informiert 
über Angebote von Kooperationspartner*innen. Im Schuljahr 2025/26 wird eine 
rassismuskritische Workshopreihe mit 6 Modulen für Schulleitungen und 
Pädagog*innen angeboten. 
 Vernetzungsarbeit in den Stadtbezirken und Workshops für Pädagog*innen 
Bei den Treffen geht es um den Austausch, die Vernetzung und die Bedarfsermittlung 
von Schulen im jeweiligen Stadtbezirk. Teilnehmende sind Lehrkräfte sowie 
Schulsozialarbeiter*innen aus Vorbereitungs- beziehungsweise Deutschförderklassen 
sowie angehende Lehrkräfte und Lehrkräfte des herkunftssprachlichen Unterrichtes, 
die in interkulturellen Kontexten agieren. 
Welche Institutionen und Bildungsakteur*innen gibt es in dem Sozialraum und was 
können sie Schulen bieten? Dazu werden die entsprechenden Akteur*innen, wie zum 
Beispiel Träger und Vereine eingeladen. Gemeinsam mit den Referierenden werden 
Ressourcen und Schnittstellen für schulische und außerschulische Zusammenarbeit 
ermittelt, um die integrative Arbeit von Lehrkräften und Schulsozialarbeiter*innen zu

31 
 
 
48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
unterstützen. Die Vernetzungstreffen finden in der Regel nachmittags im jeweiligen 
Stadtbezirk statt und dauern circa zwei Stunden. 
Für die Kolleg*innen der Internationalen Förderklassen an den Berufskollegs werden 
regelmäßige, stadtweite Vernetzungstreffen angeboten. 
Bei den Vernetzungstreffen werden außerdem auch inhaltliche Bedarfe der 
Kolleg*innen der Deutschfördergruppen ermittelt. Orientiert an diesen Bedarfen, 
werden den Lehrkräften und Schulsozialarbeitenden Workshop-Angebote zur 
inhaltlichen Auseinandersetzung und Vertiefung gemacht. Im Jahr 2025 fanden 
insgesamt sechs Workshops zu folgenden Themenbereichen statt: Mehrsprachigkeit, 
Alphabetisierung, Demokratiebildung und zum Nahostkonflikt.  
4.6.3. Integrationskurse in Köln 
Bereits seit 2005 werden die Eingliederungsbemühungen von zugewanderten Menschen 
durch ein Grundangebot zur Integration in Form eines Integrationskurses unterstützt. Sie 
sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass 
sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens 
selbständig handeln können. 
Der Integrationskurs umfasst einen Sprachkurs zur Erlangung ausreichender Deutschkennt-
nisse sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der 
Kultur und der Geschichte Deutschlands. Ein Integrationskurs gilt als erfolgreich 
abgeschlossen, wenn ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nach dem 
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erreicht und erfolgreich 
der Test "Leben in Deutschland" absolviert wurden. 
Zum 7. Dezember 2024 ist die Fünfte Verordnung zur Änderung der Integrationskurs-
verordnung in Kraft getreten. Hierdurch sind die speziellen Integrationskurse für Frauen, Eltern 
und Jugendliche mit jeweils 900 Unterrichtsstunden entfallen und dieser Personenkreis erhält 
nur noch eine Sprachförderung von 600 Unterrichtsstunden im Rahmen der allgemeinen 
Integrationskurse. Lediglich bei den Alphabetisierungskursen, Zweitschriftlernerkursen und 
speziellen Kursen für Menschen mit Behinderungen ist es bei 900 Stunden geblieben.  
Neu hinzugekommen sind Integrationskurse für gering literalisierte Menschen mit 
900 Unterrichtsstunden. Auch bei den Wiederholungsstunden gab es eine Veränderung, 
wodurch lediglich Teilnehmer*innen von Alphabetisierungskursen und Kursen für gering 
literalisierte Menschen noch die Möglichkeit haben, 300 Wiederholungsstunden zu nutzen.  
In Köln werden die Integrationskurse durch circa 30 Integrationskursträger angeboten, wovon 
die VHS Köln zu den größten Anbietern zählt. 
Die Abteilung Integrative Sprach- und Orientierungsförderung im Amt für Integration und 
Vielfalt ist die zentrale Anlaufstelle für den Zugang von Integrationskursen. Sie ist sowohl für 
die Umsetzung der Integrationsmaßnahmen nach dem AufenthG als auch nach dem AsylbLG 
zuständig. Auf Basis von skalierten Sprach- und Einstufungs-tests werden zugewanderte 
Menschen zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt beziehungsweise verpflichtet. 
In 2025 wurden insgesamt 849 Teilnahmeberechtigungen und 748 Teilnahmeverpflichtungen 
ausgestellt. In allen Fällen erfolgte eine Beratung und Unterstützung bei Anträgen auf 
Kostenbefreiung vom Integrationskurs und eine Beratung und Unterstützung bei Köln-Pass-
Anträgen. Neben diesem fallbezogenen Beratungs- und Unterstützungsangebot suchen 
jährlich circa 10.000 Menschen die Abteilung auf, um sich über Sprachfördermöglichkeiten 
und weitere integrative Angebote zu informieren. 
4.6.4 Deutsch als Fremdsprache und Integrationskurse bei der VHS Köln 
Im Bereich Deutsch als Fremdsprache (DaF) führte die Kölner VHS im Jahr 2025 insgesamt 
122 Intensiv- und Superintensivkurse sowie 149 Schnellkurse (inklusive Onlinekurse) durch. 
Hinzu kamen 42 Kurse zu spezifischen Themen (zum Beispiel Grammatik, Phonetik,

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48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
mündliche Kommunikation), drei Deutsch-Kreativkurse zu den Themen Podcast, Theater und 
Kunst, 22 DaF-Alphabetisierungskurse sowie ein offenes Lernangebot DaF-Alphabetisierung. 
Insgesamt konnte die Kölner VHS 5.359 Buchungen in DaF-Kursen verzeichnen.  
Im Bereich der Integrationskurse bot die Kölner VHS im Jahr 2025 an ihren Standorten 
insgesamt 56 Allgemeine Integrationskurse mit 3.831 Buchungen, 16 Integrationskurse mit 
Alphabetisierung mit 494 Buchungen, zwei Jugendintegrationskurse mit 100 Buchungen sowie 
31 Orientierungskurse mit 541 Buchungen an. Erweitert wurde das Kursangebot um Kurse für 
Zweitschriftlernende (drei Kurse mit 112 Buchungen), einen Abendkurs mit 29 Buchungen 
sowie um das neue vom BAMF etablierte Kurskonzept für gering literalisierte Menschen (ein 
Kurs mit 39 Buchungen). 
Die Auswirkungen der neuen Integrationskursverordnung von Dezember 2024, unter anderem 
mit der Reduzierung der Kursformate sowie dem Wegfall der Wiederholungsmöglichkeiten bei 
Nichterreichen des B1-Niveaus, wurden im Jahre 2025 spürbar.  
In 15 „Deutsch-Tests für Zuwanderer“ absolvierten 735 Teilnehmende die skalierte 
Abschlussprüfung (A2-B1) des Integrationskurses. Mit dem abschließenden Test „Leben in 
Deutschland“ (LiD) nahmen an 34 Prüfungen insgesamt 521 Teilnehmende teil und erwarben 
damit das „Zertifikat Integrationskurs“. 2025 nahmen an 120 Einbürgerungstests 
2.896 Kandidat*innen teil. 
Gemeinsam mit dem Landesverband der Volkshochschulen von NRW e. V., und unterstützt 
durch die kommunalen Spitzenverbände in NRW, richtete die Kölner VHS anlässlich des 
20 jährigen Bestehens der Integrationskurse am 18. und 19. November 2025 die bundesweit 
größte Integrationskonferenz Deutschlands im Kölner VHS-Forum im Museum am Neumarkt 
aus. 
4.6.5 Interkultureller Dienst (IKD) 
Der Interkultureller Dienst ist in den Bürgerämtern der Bezirke verortet. 
Das Ziel der Arbeit des IKD ist es Menschen mit internationaler Familiengeschichte, 
Neuzugewanderten und Geflüchteten einen diskriminierungsfreien und gleichberechtigten 
Zugang zur Teilhabe an allen relevanten Bereichen der Gesellschaft zu ermöglichen. Daraus 
ergeben sich folgende Aufgaben: 
 Vermittlungsberatung und Wegweiser für Ratsuchende an spezialisierte 
Beratungsstellen  
 Fachliche Beratung und Informationsvermittlung für bezirkliche Fachkräfte und 
Multiplikator*innen 
 Netzwerkarbeit 
 Initiierung, Entwicklung und Förderung von familienbegleitenden und 
integrationsfördernden Projektangeboten  
Beratung 
Die Beratungstätigkeit des IKD erfolgt als Orientierungsberatung für Menschen die neu in den 
Bezirk ziehen, meist zu den Themen Schule, Kita, Gesundheitsangebote und Sprachkurse. 
Sie umfasst das Clearing bei Einzelfallanfragen von Grundschulen, Jugendhilfeträger, Kitas, 
Jugendamt, Ehrenamtler*innen, Unterkünften unter anderem.  
Bedarfsorientierte Projektinitiierung 
Mit einem Projektbudget von 50.555,00 Euro pro Stadtbezirk hat der IKD die Möglichkeit auf 
Bedarfe in den Bezirken zu reagieren und Angebote zu schaffen. 
Der IKD initiiert Gruppenangebote, Informationsveranstaltungen und Projekte. Im Jahr2025 
hat der IKD insgesamt 110 Angebote initiiert und durchführen lassen. 
Die Angebote finden in den Außenstellen des IKD, in Unterkünften für Geflüchtete, in 
interkulturellen Zentren und sozialen Einrichtungen statt. Die Projekte werden in enger 
Kooperation mit freien Trägern im Bezirk durchgeführt.

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48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
Bei den Angeboten handelt es sich ausschließlich um Angebote, die nicht durch 
Regelangebote abgedeckt werden. 
Das Richtziel bei den Erwachsenen ist es den Teilnehmenden die Möglichkeiten von 
Partizipation und gesellschaftlicher Mitgestaltung zu vermitteln. 
Bei den Angeboten für Kinder liegt der Fokus darauf, Nachteile auszugleichen und 
Chancengleichheit zu ermöglichen. 
Inhaltliche Schwerpunkte der Projekte sind unter anderem:  
 Lern- und Sprachförderung für Kinder- wo Regelangebote nicht greifen oder nicht 
ausreichend vorhanden sind  
 Informationsvermittlung zu Angeboten der Regelversorgung 
 Familien- und Elternbildung 
 Sprachförderung für Erwachsene ohne Zugang zu Integrationskursen 
 Digitalschulung für Erwachsene 
 Begegnung und Orientierung – Ankommen in Deutschland  
 Gesundheit und Bewegung 
 Begleitung und Beratung 
 Übergänge gestalten – Unterstützung beim Übergang vom Wohnheim in die 
Privatwohnung 
Ein Schwerpunkt im Jahr 2025 waren Angebote, die das Thema „Mental Health“ abgedeckt 
haben, an denen sowohl Erwachsene als auch Jugendliche teilgenommen haben.  
Neben „Übergänge gestalten“, das in Kooperation mit dem Amt für Wohnungswesen, den 
Übergang vom Wohnheim in eine Privatwohnung unterstützt, ist das Bildungslots*innenprojekt 
ein seit vielen Jahren erfolgreiches Angebot. Das Projekt wird über Mittel des Landesprojekts 
„kinderstark – NRW schafft Chancen“ finanziert, um Lebenslagen von Kindern zu verbessern 
und ihnen einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu gewährleisten. Es wird in den 
Bezirken Innenstadt, Nippes und Porz umgesetzt.  
Das Bildungslots*innen-Projekt richtet sich an geflüchtete Familien mit Kindern im 
Grundschulalter. Ziel des Projekts ist es, den Zugang zu Bildung zu erleichtern, 
Lernrückstände aufzuholen und die Integration der Kinder in das Regelsystem zu fördern. In 
enger Zusammenarbeit mit den Schulen und den ausführenden Trägern werden Eltern über 
das Schulsystem in Deutschland informiert. Zu Gesprächen in den Schulen haben die Eltern 
die Möglichkeit Unterstützung der Bildungslots*innen anzufragen. 
4.7 Gesundheitssituation  
Wenn auch in deutlich vermindertem Umfang, so müssen zur Unterbringung Geflüchteter 
dennoch Gemeinschaftsunterkünfte mit wenig Privatsphäre zur Versorgung genutzt werden. 
Gemäß § 17 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-
Westfalen (ÖGDG NRW) und § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) übernimmt die untere 
Gesundheitsbehörde Aufgaben, welche dem Schutz der Gesundheit der Geflüchteten und der 
Kölner Bürger*innen dienen. 
Im ersten Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die Gesundheit vertriebener 
Personen in der Europäischen Region lautet die zentrale Schlussfolgerung: 
„Migranten und Flüchtlinge verfügen meist über einen guten allgemeinen Gesundheits-
zustand, tragen aber häufig während der Migration oder während ihres Aufenthalts in den 
Aufnahmeländern aufgrund ungünstiger Lebensbedingungen oder der Änderung ihrer 
Lebensgewohnheiten ein erhöhtes Krankheitsrisiko … gilt es dafür zu sorgen, dass sie 
rechtzeitig Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung erhalten, wie alle anderen 
Bürger. Dies ist der beste Weg, um Menschenleben zu retten und die Behandlungskosten zu 
senken und um die Gesundheit der örtlichen Bevölkerung zu schützen.“ 
(Erster Bericht der WHO über die Gesundheit vertriebener Personen in der Europäischen 
Region verdeutlicht: Migranten und Flüchtlinge tragen höheres Krankheitsrisiko als 
Bevölkerung der Aufnahmeländer, Januar 2019).

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48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
4.7.1 Infektionsschutz  
Nach § 62 Asylgesetz (AsylG) beziehungsweise § 36 Absatz 4 IfSG sind Personen vor der 
Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf 
übertragbare Erkrankungen einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu 
dulden (Tuberkulose). 
Neben einem umfassenden Infektionsscreening ist die Einhaltung von Hygienestandards in 
den Einrichtungen Voraussetzung für einen wirksamen Infektionsschutz. 
Bei Ausbruch ansteckender Erkrankungen wie zum Beispiel Masern oder Windpocken trifft 
das Gesundheitsamt in Abstimmung mit dem Amt für Wohnungswesen die notwendigen 
Maßnahmen wie Quarantäne, aktive und passive Immunisierung sowie Schutzmaßnahmen 
für besonders gefährdete Personen (Krankheits-Ausbruchsmanagement). 
4.7.2 Individuelle Versorgung  
Das Team der Flüchtlingsmedizin im Gesundheitsamt führt entsprechend den jeweiligen 
Bedarfen in den Gemeinschaftsunterkünften regelmäßige Impfsprechstunden in enger 
Absprache mit den jeweiligen Betreuungsträgern durch.  
Zu den Aufgaben der Flüchtlingsmedizin gehören 
1. Bedarfsgerechte Anbindung im Regelversorgungssystem 
2. Sicherstellung einer medizinischen Basisversorgung 
3. fachgerechte Versorgung und Anbindung bei besonderen Bedarfen (Schwangerschaft, 
chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung, besondere Schutzbedürftigkeit) 
Medizinische Beratung erfolgt vor Ort für die Bewohner*innen, als auch telefonisch oder per 
Mail in allen Unterbringungsressourcen für die Mitarbeitenden in den Unterkünften 
(medizinisches Fachpersonal / Sozialarbeiter*innen).  
Im Jahr 2025 wurden durch das Team der Flüchtlingsmedizin aus der Abteilung Kinder- und 
Jugendgesundheitsdienst: 
 alle Unterkünfte in städtischer Trägerschaft von den Mitarbeitenden des Teams 
regelmäßig aufgesucht und die Menschen entsprechend der individuellen Bedarfe an 
das (medizinische) Regelsystem angebunden 
 in allen Unterkünften, auf freiwilliger Basis, die besonderen medizinischen Bedarfe zum 
Beispiel chronische Erkrankungen, Hilfsmittelversorgung und der Impfstatus der Kinder 
erhoben, um gezielt weitere Impfaktionen, Sprechstunden und gegebenenfalls 
Beratungen und Begleitungen anbieten zu können 
 insgesamt 651 Impfungen (gegen Masern-Mumps-Röteln-Windpocken) bei Kindern 
und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr durchgeführt  
 insgesamt 872 Personen betreut; es wurden zum Beispiel Anbindung an 
Fachärzt*innen oder Krankenhäuser, Krankenversicherung; Beratungsstellen initiiert 
 317 Atteste/Gutachten geschrieben, sowohl Unterbringungsatteste als auch Gutachten 
bezüglich Hilfestellungen nach § 4 AsylbLG 
 Unterstützung bezüglich der Unterbringung aufgrund besonderer Bedarfe (zum 
Beispiel Schwangere, allein reisende Frauen, schwer kriegsverletzte oder schwer 
erkrankte Menschen, Unterbringung anderer vulnerabler Gruppen entsprechend ihrer 
Bedarfe) 
 die Unterstützung und Versorgung der kriegsverletzten Personen und deren 
Begleitungen, die über das Med Evac-Kleeblatt-System aus der Ukraine nach Köln 
geflogen wurden, wurde in enger Kooperation mit der Feuerwehr und den 
versorgenden Kliniken durchgeführt

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48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
4.7.3 Fachaustausch und Gutachten 
Der Amtsärztliche Dienst, die Fachärzt*innen der Flüchtlingsmedizin, des Kinderpsychia-
trischen Dienstes, sowie des Sozialpsychiatrischen Dienstes nehmen gutachterlich auf 
Grundlage primärärztlicher Atteste Stellung zu Anfragen des Amtes für Soziales, Arbeit und 
Senioren sowie des Amtes für Wohnungswesen. Diese betreffen im Wesentlichen die 
Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit für Gesundheitsleistungen nach § 4 AsylbLG 
und eine Bewertung der Dringlichkeit für eine Veränderung der Unterbringung aus 
gesundheitlichen Gründen. Im Begutachtungsprozess erfolgt eine Abstimmung mit den 
Ärzt*innen der anderen Fachabteilungen. Ein Fachaustausch findet auch über regelmäßig 
stattfindende Arbeitstreffen statt. Darüber hinaus begutachtete der amtsärztliche Dienst im 
Jahr 2025 in 59 Fällen und die Flüchtlingsmedizin in 29 Fällen die Notwendigkeit 
medizinischer Leistungen nach § 4 AsylbLG. 
4.7.4 Integration in die Regelversorgung 
Gesundheitsversorgung ist Bestandteil einer Integration. Oberstes Ziel ist weiterhin die 
Einbindung in die Regelversorgung und ein gesicherter Zugang zur Basisversorgung sowie 
allen Präventionsangeboten. Bei besonderen Bedarfen (zum Beispiel Schwangerschaft, 
chronische Erkrankung, Menschen mit Behinderung, besondere Schutzbedürftigkeit) sollen 
Geflüchtete fachgerecht versorgt und angebunden sein. Spezielle Angebote unterstützen 
diese Anbindung: 
 Aufarbeitung und Bereitstellung von Information über Versorgungsstrukturen, teilweise 
in Kooperation mit freien Trägern, zum Beispiel Hebammennetzwerke, 
Schwangerenberatung, Migrationsberatungen unter anderem 
 Fachliche Betreuung des Projekts „Integrationslots*innen zur Förderung der 
Gesundheit bei Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund“ in Kooperation mit 
dem Deutschen Roten Kreuz und dem Caritasverband. Ziel ist es, bei Menschen mit 
Migrations- und Fluchthintergrund die Eigenverantwortung für ihre Gesundheit und für 
Maßnahmen zur Prävention zu stärken sowie langfristig einen Beitrag zur Reduzierung 
von Ungleichheiten bezüglich der Gesundheitschancen zu leisten. Die 
Integrationslots*innen (gesundheitsinteressierte Menschen mit muttersprachlichen 
Kenntnissen der jeweiligen Migrant*innengruppe) werden in Themen des deutschen 
Gesundheitssystems geschult. Dazu gehören zum Beispiel: Zugang zur 
gesundheitlichen Versorgung, Vorsorge Schwangerschaft und Müttergesundheit, 
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Zahn- und Mundgesundheit, Ernährung und 
Bewegung, chronische Erkrankungen; psychosoziale Gesundheit um als 
Multiplikator*innen entsprechende niedrigschwellige Beratungsangebote für 
Migrant*innengruppen anzubieten.  
Einsatzorte der Integrationslots*innen sind beispielsweise Wohnheime und andere 
Unterkünfte für Geflüchtete, Migrantenorganisationen, Interkulturelle Zentren sowie 
weitere Treffpunkte der Communities. 
4.7.5 Zahngesundheit 
Im Rahmen der zahnärztlichen Reihenuntersuchungen werden die Kinder von Geflüchteten, 
soweit diese in Kindertagesstätten untergebracht sind beziehungsweise eine Schule 
besuchen, vom Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst der Stadt Köln betreut und bei 
Behandlungsbedarf zu niedergelassenen Zahnärzt*innen weitergeleitet. 
In Verbindung mit der zahnärztlichen Untersuchung werden die Kinder im Rahmen der 
Gruppenprophylaxe betreut. Hier stehen dentalhygienische Maßnahmen im Vordergrund, 
insbesondere das „Zahnputztraining in Kleingruppen“ von bis zu fünf Kindern. 
Ebenso werden zahnärztliche Reihenuntersuchungen und Gruppenprophylaxen in den 
Ankunftsunterkünften angeboten.

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48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
4.7.6 Seiteneinsteigeruntersuchungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes 
Als Seiteneinsteiger werden Schüler*innen von zugewanderten Familien, egal welcher 
Herkunft (also auch Kinder von Geflüchteten), bezeichnet. Häufig haben diese Kinder keine 
oder sehr geringe Deutschkenntnisse. Der Einstieg in eine Regelschule erfolgt im laufenden 
Schuljahr, entweder direkt in eine Schulklasse oder über eine internationale Förderklasse. Die 
Zahl der Seiteneinsteigenden liegt bei 1.360. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt bei 
Grundschüler*innen und Kindern mit Förder- oder Unterstützungsbedarf.  
4.7.7 Beratungsleistungen des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes  
Fachkräfte der sozialen Arbeit in den Unterkünften oder Mitarbeiter*innen des Sachgebiets 
Flüchtlingsmedizin im Gesundheitsamt stellen den Kontakt zum Kinder- und 
Jugendpsychiatrischen Dienst her, wenn ihnen Verhaltensauffälligkeiten und/oder psychische 
Probleme bei den untergebrachten Kindern bekannt werden. 
Der kinder- und jugendpsychiatrische Dienst hat im Jahr 2025 - wie in den Jahren zuvor- 
Beratungen mit den betroffenen Familien und/oder professionellen Helfer*innen durchgeführt 
und Unterbringungsatteste sowie Schulgutachten erstellt. 2025 wurden auf Anfrage insgesamt 
111 Familien in der Unterkunft aufgesucht oder im Gesundheitsamt beraten. 
4.7.8 Beratungsangebot der Abteilung Soziale Psychiatrie 
In einigen Unterkünften finden sich Personen mit erheblichen psychischen Problemen und 
Verhaltensauffälligkeiten. Diese sind alle, oftmals wiederholt, in Kontakt zum Hilfesystem 
gekommen. Sie haben, sofern angemessen, eine Diagnose erhalten und es gibt ein 
Behandlungskonzept. Es gelingt allerdings nicht in allen Fällen, hieraus eine kontinuierliche 
und hilfreiche therapeutische Situation zu entwickeln. Durch Personalfluktuationen und 
Verlegung der Betroffenen in andere Einrichtungen gestaltet sich die Aufrechterhaltung des 
Informationsstandes beim Betreuungspersonal in den Einrichtungen schwierig. Hier geht es 
bei der Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes darum, dem Personal die für die 
erfolgreiche Betreuung der Bewohner*innen bedeutsamen Informationen immer wieder neu 
zur Verfügung zu stellen. Leistungen nach dem SGB IX werden in der Regel für Personen 
ohne dauerhafte Bleibeperspektive und entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen an 
Arbeitslosengeld oder die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nicht gewährt, so dass eine 
Vermittlung zu Teilhabeleistungen nicht möglich ist. Es stehen somit nur die Behandlungs-
leistungen aus dem SGB V zur Verfügung. Diese umfassen jedoch zum Beispiel keine 
Entwöhnung bei Suchterkrankungen oder Leistungen des ambulant betreuten Wohnens bei 
Problemen der Alltagsbewältigung. 
Bei der Vermittlung in die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung stellt die Sprache 
eine erhebliche Barriere dar. Die Möglichkeit, eine*n Dolmetscher*in über Leistungen nach 
dem AsylbLG zu finanzieren, ist sehr begrenzt. Wegen der Überführung von Geflüchteten aus 
der Ukraine ins SGB II und damit in die gesetzliche Krankenversicherung haben diese meist 
keinen Anspruch auf Dolmetscher*innenleistungen. Das Gesundheitsamt ermöglicht daher die 
Nutzung von Videodolmetschern. Der Spracherwerb gerade der psychisch erkrankten oder 
belasteten Geflüchteten geht überwiegend nur langsam voran. Muttersprachliche 
Psychiater*innen oder Psychotherapeut*innen gibt es nur in sehr geringer Anzahl. 
4.7.9 Bericht der Abteilung für Gesundheitshilfen im Kontext Versorgung von Menschen 
mit Migrations- und Fluchterfahrung 2025 
Die Abteilung Gesundheitshilfen des Kölner Gesundheitsamtes bietet niederschwellige 
medizinische Versorgung und psychosoziale Beratungsangebote im Kontext sexueller und 
reproduktiver Gesundheit an. Diese richten sich explizit an Menschen mit Zugangshürden, wie 
zum Beispiel fehlender Krankenversicherung oder einem ungeklärten Aufenthaltsstatus. Die 
Angebote sind überwiegend anonym und alle kostenlos. Die interdisziplinären Sprechstunden 
umfassen: psychosoziale Beratungsangebote zu Schwangerschaft und Familienplanung, 
Schwangerschaftskonflikt, sexueller Gesundheit, HIV und anderen sexuell übertragbaren 
Infektionen, Beratung im Zusammenhang mit Sexarbeit sowie medizinische Untersuchung und

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48. Bericht zur Situation Geflüchteter  Stand 31.12.2025 
Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherung und/oder für Sexarbeiter*innen im 
Rahmen von Sprechstunden für sexuell übertragbare Infektionen (Diagnostik und Therapie) 
und sexuelle Gesundheit, für nicht krankenversicherte Schwangere (Schwangerenvorsorge), 
für FGM (Female Genital Mutilation) und Allgemeinmedizin, Urologie und Gynäkologie für 
nicht krankenversicherte Menschen (Diagnostik und Therapie). 
Mit diesen Angeboten werden insbesondere Menschen mit komplexen gesundheitlichen und 
psychosozialen Themen und intersektionale Risikofaktoren erreicht, wozu unter anderem auch 
Migrations- und Fluchterfahrung gehören. Dies zeigt sich an einer hohen Zahl behandlungs-
bedürftiger akuter und chronischer Erkrankungen sowie Risikoschwangerschaften. 
Der I. Halbjahresbericht 2026 zur Situation Geflüchteter in Köln mit Stichtag 30. Juni 2026 wird 
vom Amt für Wohnungswesen zum Ende des III. Quartals 2026 vorgelegt.

Beratungsverlauf (16)

21.04.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 5.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.04.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 6.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.04.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.04.2026 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
27.04.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.04.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.04.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.04.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.05.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.05.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.05.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 8.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.05.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.05.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2026 Finanzausschuss
TOP 2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2026 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.05.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0908/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.04.2026
Erstellt
26.03.2026 12:55