V/0779/2014
Ergänzungen zu den drei Vorlagen "Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen"
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Anlage 2 Vorlage Sanierung Stadthaus 1_ V_463_2013 incl. Anlagen
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V/0463/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Immobilienmanagement (Amt 23)
Personal- u. Organisationsamt (Amt 10)
Betrifft
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Stadthaus 1 - Sanierung sowie
Einrichtung eines Bürgerservicezentrums, Verbleib Bauteile E+F sowie Petzholdhaus im
Eigentum
Beratungsfolge
04.09.2013 Rat Einbringung
12.09.2013 Kulturausschuss Vorberatung
08.10.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
15.10.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
05.11.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
07.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
12.11.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
13.11.2013 Hauptausschuss Vorberatung
13.11.2013 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
In Kenntnis der Aussagen und Beschlussvorschläge zur Optimierung bürgerorientierte Dienstleis-
tungen: Mittelfristige Büroflächenplanung (V/462/2013) werden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Rat beschließt, dass die Bauteile E und F des Stadthauses 1 weiterhin im städtischen Ei-
gentum verbleiben und die Möglichkeiten der Vermietung von Teilflächen unter Berücksichti-
gung der Ergebnisse der mittelfristigen Büroflächenplanung ausgeschöpft werden. Bei einer
Vermietung hat die Unterbringung der bislang extern untergebrachten Geschäftsstellen der
Ratsfraktionen Priorität.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Falle einer Bebauung des Innenhofes des Stadthauses 1
und dem Ausbau dieser Fläche zu einem „Bürgerservicezentrum“ Investitionsmittel – je nach
Nutzungs- und Planungskonzept – von voraussichtlich 4 Mio. € bis 6 Mio. € zusätzlich benötigt
werden. Ebenso wird zur Kenntnis genommen, dass auf Grund der damit verbundenen wesent-
lichen Ausdehnung des Planungsauftrages in Art und Umfang das laufende VOF-Verfahren für
die Objektplanung beendet und eine Neuausschreibung der gesamten Planungsleistungen
durchgeführt werden muss.
Vorlagen-Nr.:
V/0463/2013
Auskunft erteilt:
Herr Tschöpe (Amt 23)
Herr Sträter (Amt 23)
Herr Bracht (Amt 10)
Herr Fallowe (Amt 10)
Ruf:
492-2306
E-Mail:
Tschoepe@stadt-muenster.de
Datum:
24.07.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
Anlage 2 zu V/0779/2014
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V/0463/2013
2.1 Vor dem Hintergrund dieser erheblichen finanzie llen und verfahrenstechnischen Auswir-
kungen muss, um die Planungen für die dringenden Sa nierungsmaßnahmen im Stadthaus
1 weiterführen zu können, der Rat zwischen den folg enden Alternativen (2.1.1. oder 2.1.2)
entscheiden:
2.1.1 Die Verwaltung wird mit der Bebauung des Stad thausinnenhofes und dem Ausbau der
Erdgeschossfläche zu einem „Bürgerservicezentrum“ beauftragt und es werden Investiti-
onsmittel in Höhe von bis zu 6 Mio. € zusätzlich be reitgestellt. Der Rat nimmt zur Kennt-
nis, dass durch eine Überbauung des Stadthausinnenh ofes eine zusätzliche jährliche
Haushaltsbelastung in Höhe von 250.000 € (bei einer Investitionssumme von 6 Mio. €)
entsteht. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit durch Mieteinnahmen (Ver-
mietung von Teilflächen an städtische Unternehmen b zw. Dritte) diese jährliche Haus-
haltsbelastung reduziert werden kann.
2.1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Gebäudebestandes und der mit der Sa-
nierung eröffneten Möglichkeiten eine bauliche Opti mierung des Bürgerservice im Stadt-
haus 1 zu entwickeln und hierfür entsprechende Fein konzepte (einschließlich Information
zu Investitionskosten sowie jährliche Haushaltbelas tungen) den zuständigen Gremien zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
2.1.3 Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssi tuation empfiehlt die Verwaltung die Um-
setzung der Alternative 2.1.2 „Entwicklung im Gebäudebestand“. Es wird zur Kenntnis ge-
nommen, dass mit dieser Lösung ggf. qualitative Einschränkungen verbunden sind.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die VOF-Verfahr en zur Vergabe der Architekten- und Ingeni-
eurleistungen nach HOAI für die Bauteile A bis F weitergeführt werden.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
4.1 die nicht kommerziell genutzten Erdgeschossfläc hen des Stadthauses 1 neu zu strukturie-
ren und zu optimieren. Soweit Flächen nicht für die Erbringung bürgerorientierter Dienstleis-
tungen erforderlich sind, sollen sie kommerzialisiert und an Dritte vermietet werden,
4.2 dabei die städtebauliche Aufwertung des Innenho fbereiches zwischen dem Bauteil
F/Stadthausturm und dem Grundstück Prinzipalmarkt 13 zu entwickeln, auch um ggf. weite-
re Flächen für eine Vermietung zu gewinnen.
4.3 Über die entsprechenden Konzepte und die Umsetz ungsmöglichkeiten wird den zuständi-
gen Gremien berichtet und es werden ggf. weitere Beschlussvorschläge vorgelegt.
5. Der Rat nimmt zu Kenntnis, dass derzeit eine – s tädtebaulich wünschenswerte – Aufwertung
des Syndikatplatzes aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt wird.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die mit dem Ant rag der FDP-Ratsfraktion A-R/0034/2013
„Stadthaus 1 – die wirtschaftlichste Sanierungs-Variante wählen“ vom 02.07.2013 (siehe Anlage
1) angestrebte Wirtschaftlichkeit der immobilienwirtschaftlichen Entscheidungen im Rahmen der
Sanierung des Stadthauses 1 sichergestellt ist und es der im Antrag geforderten weiteren Un-
tersuchungen nicht bedarf, so dass der Antrag mit dieser Vorlage erledigt ist.
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis,
7.1 dass im Hinblick auf die Sanierungskosten eine Reduktionsvariante im Zuge der weiteren
Planungen erarbeitet wird und
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V/0463/2013
7.2 dass die Verwaltung die Abwicklung des komplexe n und über mehrere Jahre zu realisie-
renden Projektes hinsichtlich der Termin-, Kosten- und Qualitätssteuerung sowie der Orga-
nisation mit vorhandenen Strukturen und Kapazitäten sicherstellt. Es wird ergänzend ein
politischer Arbeitskreis “Sanierung Stadthaus 1“ ge bildet, der die Planungs- und Sanie-
rungsphase eng begleitet.
8. Der Rat beschließt unter der Maßgabe einer wirts chaftlichen optimalen Vorgehensweise (Ent-
lastung des städtischen Haushaltes), dass das „Petz holdhaus“ zwar zunächst in städtischem
Eigentum verbleibt, jedoch die Rahmenbedingungen fü r eine anderweitige Nutzung und ent-
sprechende liegenschaftliche Handlungsoptionen (Ver kauf oder Vermietung) – unter Berück-
sichtigung der bestehenden vertraglichen Bindungen sowie der baulichen und funktionellen
Verknüpfungen mit dem Stadtweinhaus – von der Verwa ltung überprüft werden. Die zuständi-
gen Ratsgremien werden über die Ergebnisse informiert.
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Antrag der SPD-Fraktion A-R/0016/2013 „Ein saniertes
Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürgerinnen und Bürger“ vom 09.04.2013 (siehe An-
lage 2) in den Punkten I.1, I.2, II.1, II.2, II.4 bis 6 mit dieser Vorlage beantwortet wird.
10. Der Rat beschließt, dass für die Beauftragung der Objektplanung (Architektur) und der Planung
für die technische Gebäudeausrüstung (TGA-Planung) eine außerplanmäßige Verpflichtungs-
ermächtigung in Höhe von 900.000 € für die Bauteile A-F bereits in 2013 bereitgestellt wird.
Die Deckung für die Verpflichtungsermächtigung erfo lgt aus der Finanzstelle 6610 1101 00
0012 Verbesserung von Kanälen/Hausanschlüssen, Fina nzposition 782100 Tiefbaumaßnah-
men, des Tiefbauamtes.
Begründung:
0. Vorbemerkung
Die Grundlage für die Erstellung dieser Vorlage sow ie der weiteren Vorlagen im Handlungsfeld
„Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen“ wurde durch die Ratsbeschlüsse zu den Vorla-
gen
1. Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadtverwaltung Münster
(siehe Vorlage V/0787/2011)
und
2. Sanierung Stadthaus 1 (siehe Vorlage V/0685/2011)
gelegt.
Dazu werden neben den
• Änderungsanträgen zur Vorlage V/0685/2011
auch folgende Ratsanträge mit einbezogen und beantwortet:
• A-R/0016/2013 Ein saniertes Stadthaus 1 - mehr Ser vice für Münsters Bürgerinnen und
Bürger
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V/0463/2013
• A-R/0017/2013 Optimierung bürgerorientierter Diens tleistungen im Stadthaus 1 – mehr
Service auch für ausländische Einwohner und Einwohnerinnen.
• A-R/0034/2013 Stadthaus 1 – die wirtschaftlichste Sanierungs-Variante wählen.
Weiterhin wird in diesem Kontext der Antrag
• A-R/0002/2010 Kundenfreundlich, komfortabel, kompe tent- Münsters Stadtverwaltung 2011
beantwortet.
Zudem müssen Ratsbeschlüsse zum Thema
3. Künftige Nutzung der Dominikanerkirche
• A-R/0082/2011 Das Stadtmodell braucht ein Zuhause – dem Münster-Modell einen Raum ge-
ben
getroffen werden, die vielfältige inhaltliche Schni ttstellen und -mengen zu den beiden vorgenann-
ten Schwerpunkten Mittelfristige Büroflächenplanung und Sanierung Stadthaus 1 haben.
Aufgrund der engen inhaltlichen Verknüpfung der unt er den Nummern 1 bis 4 benannten Themen
ist es zwingend erforderlich, dass die hierzu erste llten Vorlagen auch gemeinsam in die politische
Beratung und Beschlussfassung gebracht werden.
Es handelt sich dabei um folgende Vorlagen
1) Vorlage V/0462/2013 Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Mi ttelfristige Büroflä-
chenplanung der Stadt Münster , in der Hinweise zu den Auswirkungen einer moderne n Auf-
gabenwahrnehmung am Arbeitsplatz, zu der Entwicklun g des städtischen Büroflächenbedarfs,
den künftigen Bürostandorten, deren Belegung sowie der Realisierung eines barrierefreien
Bürgerservicezentrums im Stadthaus 1 getroffen werden.
2) Vorlage V/0463/2013 Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: St adthaus 1 – Sanie-
rung sowie Einrichtung eines Bürgerservicezentrums, Verbleib der Bauteile E und F sowie
Petzholdhaus im Eigentum , in der immobilienwirtschaftliche, bauliche und ei gentumsrechtliche
Aspekte betrachtet werden.
3) Vorlage V/0464/2013 Künftige Nutzung der Dominikanerkirche
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V/0463/2013
Nachfolgend ist die Verknüpfung der Vorlagen und Anträge grafisch dargestellt.
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V/0463/2013
I. Ausgangs- und Beschlusslage
I 1. Prüfaufträge an die Verwaltung
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 21.03.2012 (Vorlage V/0685/2011 „Optimie-
rung bürgerorientierter Dienstleistungen: Sanierung Stadthaus 1“ nebst Änderungsanträgen) be-
schlossen, dass die Bauteile A bis D des Stadthause s 1 - mit engen räumlichen Bezügen zum his-
torischen Rathaus und zum Stadtweinhaus - auch künf tig den stadtzentralen Standort der Stadt-
verwaltung darstellen.
Vor der Entscheidung, ob die Bauteile E und F des S tadthauses 1 als Verwaltungsstandort beibe-
halten werden und inwieweit die Bauteile A bis D we iterhin für Bürozwecke der Stadt Münster ge-
nutzt werden, sollten folgende Maßnahmen von der Verwaltung geprüft werden:
a) Die Verwaltung legt auf Basis der o. g. Prämisse n eine Analyse der für die Verwaltung
noch erforderlichen Flächen im Stadthaus 1 und ein Konzept zur Optimierung der wei-
teren Verwaltungsstandorte vor. Dabei ist ggf. der Einsatz eines IT-basierten Flächen-
planungsprogramms zur Flächenoptimierung zu berücksichtigen.
b) Es wird geprüft, inwieweit dann nicht unbedingt mehr benötigte Flächen des Stadthau-
ses 1 einer kommerziellen Nutzung zugeführt werden können (z. B. Erweiterung der Flä-
chen auch in den ersten Stock).
c) Es wird geprüft, ob die Einbeziehung der Grünflä chen des Innenhofes der Bauteile A
bis D - ganz oder teilweise - wirtschaftlich darstellbar ist.
d) Es wird die Einrichtung einer innerstädtischen K ita am Standort des Stadthauses 1 ge-
prüft.
e) Es wird die Vermarktung des kompletten Petzholdg ebäudes (Vermietung oder Verkauf)
unter den heute verbesserten Bedingungen auf dem Immobilienmarkt geprüft.
f) Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeite n und Auswirkungen einer Separierung
und eines Verkaufs der Bauteile E und F ausführlich darzustellen und dem Rat einen
Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten.
Zudem hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzu ng am 21.03.2012 die Vorlage V/0787 2011
„Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: M ittelfristige Büroflächenplanung der Stadtver-
waltung Münster“ beschlossen. Danach sind die wesen tlichen städtischen Bürostandorte einer
umfassenden Prüfung zu unterziehen, ob diese auch k ünftig durch die Stadt Münster genutzt wer-
den sollen.
Für die in diesem Zusammenhang zu erstellenden Unte rbringungsszenarien, aber auch für die
Vorbereitung und Durchführung der Sanierungsmaßnahm e Stadthaus 1 ist es zwingend geboten,
nunmehr eine Entscheidung zu einem Verkauf bzw. dem Verbleib im städtischen Eigentum der
Bauteile E und F des Stadthauses 1 zu treffen.
I 2. Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfaufträgen
Vor diesem Hintergrund wird nach umfassender Aufarb eitung durch die Verwaltung zu den Prüf-
aufträgen wie folgt Stellung genommen:
Zu a) Die Verwaltung legt auf Basis der o. g. Präm issen eine Analyse der für die Verwaltung noch
erforderlichen Flächen im Stadthaus 1 und ein Konze pt zur Optimierung der weiteren Ver-
waltungsstandorte vor. Dabei ist ggf. der Einsatz e ines IT-basierten Flächenplanungspro-
gramms zur Flächenoptimierung zu berücksichtigen.
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Diese Fragestellung wird im Rahmen der mittelfristi gen Büroflächenplanung im Gesamtkontext
aller städtischen Verwaltungsstandorte untersucht; siehe hierzu auch die Vorlage V/0462/2013
„Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Mittelfristige Büroflächenplanung“. Für diese Un-
tersuchung ist es von besonderer Bedeutung, ob und inwieweit die Bauteile E und / oder F künftig
zur Verfügung stehen. Durch eine zeitnahe Entscheidung dieser Fragestellung kann die Anzahl der
zu untersuchenden Szenarien wesentlich gestrafft und zielgerichteter aufbereitet werden.
Die angestrebte Optimierung der Flächennutzung im S tadthaus 1 während der anstehenden Sa-
nierungsphase wurde zum Anlass genommen, Erkenntnis se zur Leistungsfähigkeit IT-basierter
Flächenplanungsprogramme zu sammeln. Hierzu wurde d ie Aufgabenstellung der optimierten Flä-
chennutzung während der Sanierungsphase ausgeschrie ben. Nach Verhandlungsgesprächen mit
verschiedenen Beratungsfirmen /Anbietern wurde die Firma ReCoTech aus Berlin beauftragt; die
Untersuchung durch die Firma dauert derzeit noch an.
Zu b) Es wird geprüft, inwieweit dann nicht unbedin gt mehr benötigte Flächen des Stadthauses 1
einer kommerziellen Nutzung zugeführt werden können (z. B. Erweiterung der Flächen
auch in den ersten Stock).
Eine Ausdehnung der kommerziellen Nutzungen (Einzel handel und Gastronomie) über das Erdge-
schoss hinaus in die erste Etage wurde bereits in d er Vergangenheit aufgrund konkreter Anfragen
geprüft. Letztendlich wurden diese Ideen allerdings aufgrund des gegenüber dem Nutzen zu hohen
Aufwandes nicht umgesetzt.
Die Fragestellung, ob derzeit durch die Stadtverwal tung genutzte Büroflächen an Dritte vermietet
werden können, ist von der Verwaltung an die Wirtsc haftsförderung Münster (WFM) und die Firma
BNP Paribas Real Estate (BNP) herangetragen worden. Für eine solche Vermietung sind die Bau-
teile A bis D aufgrund ihrer baulichen Struktur nic ht geeignet, so dass die Möglichkeiten der Büro-
flächenvermietung in den Bauteilen E und F geprüft wurden.
Bauteil E
Nach überstimmender Einschätzung von WFM und BNP bi etet sich insbesondere der Bauteil E für
die innerstädtisch nachgefragten kleinteiligen Büro einheiten im kleinen und mittleren Flächenseg-
ment (bis 500 m²) an und ist insoweit uneingeschrän kt marktgängig. Hierfür wäre allerdings ein
eigener, repräsentativer Eingangsbereich zur Heinri ch-Brüning-Straße hin zu schaffen; die Mietflä-
chen wären hochwertig zu modernisieren.
Bauteil F
Aufgrund seiner Gesamtstruktur (insbesondere nicht in marktgängige kleinteilige Einheiten struktu-
rierbare Büroetagen, kein Eingangsbereich zur Kleme nsstraße) ist der Bauteil F nur eingeschränkt
als Mietfläche für Dritte herstellbar.
Zu c) Es wird geprüft, ob die Einbeziehung der Grü nflächen des Innenhofes der Bauteile A bis D
– ganz oder teilweise – wirtschaftlich darstellbar ist
Vgl. bitte: III zu Beschlussvorschlag 2
Zu d) Es wird die Einrichtung einer innerstädtisch en Kita am Standort des Stadthauses 1 geprüft.
Nach eingehender Prüfung musste festgestellt werden , dass die Voraussetzungen für eine Be-
triebserlaubnis einer Kindertagesstätte im Stadthau s 1 schon an der Schaffung einer Außenspiel-
fläche von 300 m² pro Gruppe einer Kindertageseinri chtung scheitern. Die einzig in Betracht kom-
mende Fläche des Innenhofes des Stadthauses 1 wird durch die verschiedenen, etablierten Ver-
anstaltungen im Rathausinnenhof beansprucht bzw. ta ngiert und beeinträchtigt einen KiTa-Betrieb
zu sehr.
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Als weitere Betreuungsoption wurde die Kindertagesp flege geprüft. Zur Realisierung einer Betreu-
ung im Rahmen von Kindertagespflege sind die o. g. Anforderungen an Außenspielfächen nicht
gegeben. Es ist jedoch sicherzustellen, dass in erreichbarer Nähe eine den Bedürfnissen von unter
dreijährigen Kindern entsprechende Außenspielmöglic hkeit vorhanden ist. Eine solche Möglichkeit
ist in erreichbarer Nähe des Stadthauses 1 ebenfalls nicht vorzufinden.
Aus fachlicher Sicht des Amtes für Kinder, Jugendli che und Familien sind sowohl die Nutzung als
Kindertagesstätte als auch die Nutzung von Räumen für die Kindertagespflege auszuschließen.
Zu e) Es wird die Vermarktung des kompletten Petzh oldgebäudes (Vermietung oder Verkauf)
unter den heute verbesserten Bedingungen auf dem Immobilenmarkt geprüft.
Vgl. bitte: IX zu Beschlussvorschlag 8
Zu f) Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichk eiten und Auswirkungen einer Separierung
und eines Verkaufs der Bauteile E und F ausführlich darzustellen und dem Rat einen Ent-
scheidungsvorschlag zu unterbreiten.
Vgl. bitte: II zu Beschlussvorschlag 1
II. zu Beschlussvorschlag 1: Bauteile E und F
II 1. Bauteil E
a) Bauliche Aspekte
Um einen Verkauf zu ermöglichen, ist eine bauliche Trennung des Bauteiles von den im städti-
schen Eigentum verbleibenden Bauteilen C und D zwin gend notwendig. Bautechnisch kann eine
solche Trennung in dem im beiliegenden Lageplan (An lage 3) gekennzeichneten Bereich erfolgen.
Für eine solche Trennung sind u. a. folgende Maßnahmen notwendig:
• Herstellung eines neuen Treppenhauses mit Aufzugsa nlage im Bauteil D
• Wiederherstellung der umlaufend verbundenen Flure der Bauteile A bis D
• Bauliche Trennung durch Gebäudeabschlusswände
• Herstellung eigenständiger Ver- und Entsorgung
• Verlagerung der Kantine
Hierfür wurden folgende Gesamtkosten ermittelt:
Kosten Herstellung Treppenhaus + Aufzugsanlage+
Wiederherstellung Umlauf + bauliche Trennung 1,125 Mio €
Kosten Verlagerung Kantine 0,710 Mio €
Summe 1,835 Mio €
Bei einem Verbleib im Eigentum der Stadt Münster un d einer Vermietung an Dritte werden die vor-
genannten baulichen Maßnahmen nicht erforderlich; so dass diese Kosten nicht entstehen.
b) Aspekte Städtebau und Denkmalschutz
Das Abtrennen einzelner Gebäudeteile und ein Verkau f an Private würde die stadtgeschichtliche
Bedeutung und den unzweifelhaften architektonischen Wert des Stadthauses 1 in Frage stellen
und gefährden. Weder die Altstadtsatzung, noch mögl iche privatrechtliche Vereinbarungen in
Kaufverträgen, noch ein noch so restriktiver Bebauu ngsplan würden ausreichen, um die gestalteri-
sche Einheit der Gesamtanlage weiterhin sicher zu gewährleisten.
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Weitere Aspekte sind der Anlage 4: „Stellungnahme d er Städtischen Denkmalbehörde zum Prüf-
auftrag Verkauf Prinzipalmarkt 5 und Bauteile E und F des Stadthauses 1 vom 02.05.2012“ zu ent-
nehmen.
c) Aspekt Wirtschaftlichkeit und Haushaltsbelastung (Vergleich Eigennutzung Bauteil E
gegenüber einer Anmietung von Büroflächen)
Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit und Haus haltsbelastung wurden die Auswirkungen nach
Sanierung des Bauteils unter Berücksichtigung der Einnahmen aus der Vermietung der Ladenloka-
le auf der einen Seite, den Ausgaben für eine Ersat zbüroraumanmietung und einer Einmaleinnah-
me aus einem Verkauf des Bauteils gegenübergestellt.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die laufenden E innahmen aus der Vermietung der Ladenlokale
im Erdgeschoss, die Kosten für die Büronutzung erhe blich reduzieren. Die genaue Analyse ist der
Anlage 5 zu entnehmen.
d) Nicht-monetäre immobilienwirtschaftliche Aspekte
Da die Tiefgarage und der Fahrradkeller räumlich an die Bauteile A bis D angebunden sind, könn-
ten eigentumsrechtlich im Falle einer separaten Ver äußerung keine Stellplätze für PKW und Fahr-
räder mit angeboten werden. Ferner wäre zur Erhaltu ng eines einheitlichen städtebaulichen und
architektonischen Gestaltungsbildes des gesamten St adthausensembles ein erhöhter Verwal-
tungs- und Abstimmungsaufwand erforderlich. Zudem k ann nicht sichergestellt werden, dass ein
einheitliches städtebauliches und architektonisches Gestaltungsbild des gesamten Stadthausen-
sembles auch tatsächlich erhalten bleibt.
e) Bauordnungsrechtliche Aspekte
Bei einem Verkauf des Gebäudeteils ist aufgrund bau ordnungsrechtlicher Vorgaben eine Tei-
lungsmessung verbunden mit einer Vereinigungsbaulas t erforderlich. Eine Änderung der im städt.
Eigentum verbleibenden Fläche wird durch die Verein igungsbaulast nicht ohne Beteiligung des
jeweiligen Eigentümers des Bauteils E möglich sein. Durch diese Verstrickung werden künftige
Entwicklungen in nicht absehbarem Maße erschwert bz w. bei fehlender Bereitschaft zur Mitwir-
kung nicht realisierbar.
Im Rahmen der Baugenehmigung aus dem Jahre 1958 für die Errichtung des Bauteiles E ist die
Schaffung von 23 Stellplätzen gefordert worden.
II 2. Bauteil F
a) Bauliche Aspekte
Um einen Verkauf zu ermöglichen, ist eine bauliche Trennung des Bauteiles von dem im städti-
schen Eigentum verbleibenden Bauteil A zwingend not wendig. Bautechnisch kann eine solche
Trennung – wie im beiliegenden Lageplan (Anlage 3) gekennzeichnet – erfolgen. Eine solche
Trennung ist mit geringem finanziellen Aufwand (Bra ndschutzwand, Kosten rund 15.000,- Euro) zu
erreichen.
Die Struktur des Bauteils F bedürfte allerdings dar über hinaus einer grundlegenden baulichen
Überarbeitung (insbesondere eigenständiger Eingangs bereich zur Klemensstraße), um einen ei-
genständig nutzbaren bzw. vermietbaren Zustand zu erreichen.
b) Aspekte Städtebau und Denkmalschutz
Wie bereits zu Bauteil E dargestellt, würde das Abt rennen einzelner Gebäudeteile und ein Verkauf
an Private die stadtgeschichtliche Bedeutung und de n unzweifelhaften architektonischen Wert des
Stadthauses 1 in Frage stellen und gefährden. Weder die Altstadtsatzung, noch mögliche privat-
rechtliche Vereinbarungen in Kaufverträgen, noch ei n noch so restriktiver Bebauungsplan würden
ausreichen, um die gestalterische Einheit der Gesamtanlage weiterhin sicher zu gewährleisten.
Weitere Aspekte sind der Anlage 4: „Stellungnahme d er Städtischen Denkmalbehörde zum Prüf-
auftrag Verkauf Prinzipalmarkt 5 und Bauteile E und F des Stadthauses 1 vom 02.05.2012“ zu ent-
nehmen.
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c) Aspekt Wirtschaftlichkeit und Haushaltsbelastung (Vergleich Eigennutzung Bauteil F
gegenüber einer Anmietung von Büroflächen)
Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit und Haus haltsbelastung wurden die Auswirkungen nach
Sanierung des Bauteils unter Berücksichtigung der e rheblichen Einnahmen aus der Vermietung
der Ladenlokale auf der einen Seite, den Ausgaben f ür eine Ersatzbüroraumanmietung und einer
Einmaleinnahme aus einem Verkauf des Bauteils gegenübergestellt.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die laufenden E innahmen aus der Vermietung der Ladenlokale
im Erdgeschoss, die Ausgaben für die Büronutzung er heblich reduzieren. Auch unter Berücksichti-
gung der Einmaleinnahme aus einem Verkauf, ist eine Sanierung und Eigennutzung unter den
Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und der jähr lichen Haushaltsbelastung einem Verkauf vor-
zuziehen. Diese Auswirkung verstärkt sich tendenzie ll bei einer Ausweitung der kommerziellen
Nutzung (z.B. Verlagerung der städt. Nutzung aus dem Stadthaussaal). Die genaue Analyse ist der
Anlage 5 zu entnehmen.
d) Nicht-monetäre immobilienwirtschaftliche Aspekte
Da die Tiefgarage und der Fahrradkeller räumlich an die Bauteile A bis D angebunden sind, könn-
ten eigentumsrechtlich im Falle einer separaten Ver äußerung keine Stellplätze für PKW und Fahr-
räder mit angeboten werden. Ferner wäre zur Erhaltu ng eines einheitlichen städtebaulichen und
architektonischen Gestaltungsbildes des gesamten St adthausensembles ein erhöhter Verwal-
tungs- und Abstimmungsaufwand erforderlich. Zudem k ann nicht sichergestellt werden, dass ein
einheitliches städtebauliches und architektonisches Gestaltungsbild des gesamten Stadthausen-
sembles auch tatsächlich erhalten bleibt.
e) Bauordnungsrechtliche Aspekte
Bei einem Verkauf des Gebäudeteils ist aufgrund bau ordnungsrechtlicher Vorgaben eine Tei-
lungsmessung verbunden mit einer Vereinigungsbaulas t erforderlich. Eine Änderung der im städt.
Eigentum verbleibenden Fläche wird durch die Verein igungsbaulast nicht ohne Beteiligung des
jeweiligen Eigentümers des Bauteils F möglich sein. Durch diese Verstrickung werden künftige
Entwicklungen in nicht absehbarem Maße erschwert bz w. bei fehlender Bereitschaft zur Mitwir-
kung nicht realisierbar.
f) Investorennachfragen
Eine Hotelkette hat sich für eine Hotelnutzung des Bauteiles F interessiert. Die Verwaltung hat
diese Anfrage abschlägig beschieden, da an der Ecke Klemensstraße / Ludgeristraße / Prinzipal-
markt – einer der besten Standortlagen in der City mit den höchsten Besucherfrequenzen – keine
„Schlafstätten“ errichten werden sollten.
II 3. Zusammenfassung und Fazit
Unter Berücksichtigung der zuvor dargestellten Mögl ichkeiten und Auswirkungen einer Separie-
rung und eines Verkaufs der Bauteile E und F ist es geboten, die Bauteile E und F des Stadthau-
ses 1 im städtischen Eigentum zu erhalten.
Die deutlichen städtebaulichen und architektonische n Risiken eines Verkaufes gelten für die Bau-
teile E und F gleichermaßen. Ebenso würden die mit einer einheitlichen Eigentümerschaft des En-
sembles Stadthaus 1 verbundenen Gestaltungs- und En tscheidungsmöglichkeiten durch einen
Verkauf stark eingeschränkt und einen höheren Verwaltungs- und Abstimmungsaufwand nach sich
ziehen.
Neben diesen strukturellen Faktoren sind zudem bauteilbezogen folgende Aspekte maßgeblich:
a) Bauteil E
Um einen Verkauf des Bauteiles E zu ermöglichen, en tstehen erhebliche Separierungskosten (sie-
he unter II 1 a: 1,8 Mio. €), die zu einer deutlichen Unwirtschaftlichkeit dieser Option führen.
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Fazit Bauteil E: Insgesamt scheidet ein Verkauf des Bauteiles E aus. Die Vermarktung von derzeit
städtisch genutzten Büroflächen könnte allerdings d urch die etagenweise Vermietung des Bautei-
les E erfolgen. Im Rahmen der anstehenden mittelfri stigen Büroflächenplanung können hierzu
konkrete Szenarien entwickelt und zur Entscheidung vorgestellt werden. Dabei hat die Prüfung
einer Vermietung dieser Büroflächen für die Geschäf tsstellen der Ratsfraktionen die erste Priorität.
Um diese etagenweise Vermietung baulich auch noch z eitlich nach einer bereits erfolgten Sanie-
rung zu ermöglichen, sind insbesondere die Berücksi chtigung alternativer Nutzungen bei der
Raumstruktur, Vorinstallationen und ein senkrechter Installationsschacht erforderlich.
b) Bauteil F
Baulich sind die Separierung und der Verkauf ohne g rößeren Aufwand machbar. Allerdings ist der
Bauteil F nur eingeschränkt als Mietfläche herstell bar. Zudem reicht die heutige Erschließungssitu-
ation weder im Falle einer Vermietung noch eines Ve rkaufes aus, so dass von der Klemensstraße
her eine Eingangssituation für die Obergeschosse so wie eine bauliche Strukturanpassung für eine
Umnutzung zu schaffen wären.
Neben den Kosten für die Herstellung dieser Eingang ssituation würde sich die Ertragssituation
verschlechtern, da in diesem Falle hochpreisige Ein zelhandelsflächen aufgegeben werden müss-
ten.
Weiterhin würde im Falle eines Verkaufes des Bauteiles F
• die alleinige städtische Eigentümerschaft rund um den Platz des Westfälischen Friedens auf-
gegeben. Aus stadtgestalterischer Sicht sollte diese Eigentumssituation beibehalten werden.
• der Wunsch nach einer vollständigen Einzelhandelsn utzung (über alle Geschosse) bestehen.
Eine solche Entwicklung ist städtebaulich und einzelhandelsstrukturell kritisch zu hinterfragen.
Fazit Bauteil F:
Bauteil F sollte im städtischen Eigentum verbleiben , eine Vermietung der Büro-
räume an Dritte erfolgt nicht. Die Prüfung einer Op timierung der Nutzung und des Innenhofes in
Abstimmung mit dem Grundstücksnachbarn (siehe auch Beschlusspunkt 4.2) bleiben hiervon un-
benommen.
Der Punkt II.1 des als Anlage 2 beigefügten Antrage s der SPD-Fraktion A-R/0016/2013 „Ein sa-
niertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bür gerinnen und Bürger“ vom 09.04.2013 ist mit
dieser Vorlage erledigt.
III. zu Beschlussvorschlag 2: Bürgerservicezentrum
III 1. Immobilienwirtschaftliche Betrachtung der Ei nrichtung eines Bürgerservice-
zentrums im Stadthaus 1
Durch die in der Vorlage V/0462/2013 „Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Mittelfristi-
ge Büroflächenplanung der Stadt Münster“ vorgeschlagene Entscheidung für ein zentral, fußläufig
und barrierefrei zu erreichendes Bürgerservicezentr um werden die Grundanforderungen an die
bauliche und technische Ausgestaltung bereits vorgegeben:
III 2. Alternativen zur Unterbringung des Bürgerservicezentrums
Für ein ebenerdiges Bürgerservicezentrum im Stadtha us 1 wurden zum Einen eine Überbauung
der zentralen Fläche des Stadthausinnenhofes und zu m Anderen im vorhandenen Gebäudebe-
stand als ein Beispiel, der Stadthaussaal, identifiziert.
2.1 Überbauung Innenhof Stadthaus 1
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V/0463/2013
2.1.1 Beschreibung der baulichen Umsetzung mit denkmalpflegerischer Einschätzung
Im Zuge der grundsätzlichen Nutzungsmöglichkeiten d es Stadthauses 1 wurden bereits im Jahr
2011 aufgrund einer Machbarkeitsuntersuchung die Ko sten für eine mögliche Überbauung des
Innenhofes der Bauteile A bis D (zu errichtende, zu sätzliche Nettogrundfläche von rund 900 m²) in
einfacher Form überschlägig ermittelt:
Der Kostenermittlung lag kein
konkretes Nutzungskonzept zugrunde. Es wurde bishe r lediglich die
bauliche Machbarkeit untersucht. Die nutzungsspezif ischen Kosten, die sich erst nach Vorliegen
eines entsprechenden Konzeptes ergeben, sind nicht berücksichtigt. Die Machbarkeitsuntersu-
chung sah eine eingeschossige Überbauung (Anbindung an der Decke zwischen EG und OG) mit
umlaufendem geschlossenem Deckenband, einfachem zen tralen Glasoberlicht mit natürlicher Be-
lüftung und Übernahme des Stützenrasters der Tiefga rage vor. Veränderungen an den Innenhof-
fassaden in den Obergeschossen waren nicht vorgesehen.
Schon jetzt ist deutlich, dass ein ggf. noch im Det ail zu erstellendes Nutzungs- und Planungskon-
zept eines attraktiven und großzügigen Bürgerservic ezentrums eine größere Raumhöhe erfordert,
als seinerzeit zu Grunde gelegt wurde und die vorau ssichtlich nur durch die Anbindung der Decke
zwischen 1. OG und 2. OG mit entsprechenden baulich en Konsequenzen erreicht werden kann.
Ebenso zu berücksichtigen sind ggf. Optimierungen d er Zugangssituation zum neuen Bürgerservi-
cezentrum als auch Konsequenzen aus der Nutzung hin sichtlich der baulichen und technischen
Ausstattung des Zentrums. Die Verwaltung geht zur Z eit davon aus, dass für die Einrichtung eines
attraktiven, barrierefreien und den Bedarfen gerech t werdendes neues Bürgerservicezentrum an
dieser Stelle Kosten in einer Größenordnung von 4.0 00.000 € bis 6.000.000 € zusätzlich zu den
bisher veranschlagten Sanierungskosten erforderlich werden.
Eine nichtöffentliche / kommerzielle Nutzung eines solchen Bereiches kommt aufgrund der zentra-
len Lage innerhalb des Kernbereiches des Stadthause s 1 nicht in Betracht (Erschließungsfunktio-
nen innerhalb der Gebäude, häufige Veranstaltungen im Rathausinnenhof etc.). Zudem ist eine
Nutzung dieser Überbauung für eine reine Büronutzung wirtschaftlich nicht darstellbar.
Denkmalpflegerische Einschätzung
: Aus denkmalpflegerischer Sicht wird zu einer Überbauung des
„kleinen grünen Innenhofes“ im Stadthaus 1 zunächst auf die Anlage 4, Teil 2, Seite 2, 2. Absatz
verwiesen, in dem die Wichtung und Würdigung – auch dieser Planungsidee (Innenhöfe mit
Durchgängen und Einblicken) - zum Ausdruck kommt.
Eine Veränderung dieser Architekturkonzeption durch Überbauung des kleinen Innenhofes ist aus
denkmalpflegerischer Sicht gewiss als Verlust zu we rten. Dennoch könnte bei entsprechend sen-
sibler und filigraner Architektur der eingeschossig en Überbauung die Verlustwirkung sicher mini-
miert und vielleicht eine neue Qualität entwickelt werden.
2.1.2 Spiegelung der Alternative an den Anforderun gen aus der mittelfristigen Büroflä-
chenplanung
Das Raumangebot mit rund 900 m² neu hinzugewonnener „Servicefläche“ für die Kontakte mit den
Besucher/-innen ermöglicht voraussichtlich einen vo llumfänglichen Bürgerservice aller im Stadt-
haus 1 zukünftig angesiedelter Bereiche. Darüber hi naus ist aufgrund des vorhandenen Rauman-
gebotes denkbar, Dienstleistungen Dritter, z. B. au s dem „Konzern Stadt“, in das Leistungsspekt-
rum des Bürgerservicezentrums aufzunehmen.
2.1.3 Auswirkungen auf das VOF-Verfahren
Aufgrund der im Falle einer Überbauung wesentlichen Ausdehnung des Planungsauftrages „Ob-
jektplanung“ für die Sanierung der Bauteile A - F i n Art und Umfang durch die Überbauung des
Innenhofes mit einem Bürgerservicezentrum wäre es v ergaberechtlich nicht zulässig, die Über-
bauung des Innenhofes in das laufende VOF-Verfahren mit einzubeziehen. Vielmehr ist das lau-
fende Verfahren aufzuheben und anschließend neu aus zuschreiben. Dies würde zu einer zeitli-
chen Verzögerung der dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen führen.
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V/0463/2013
Eine rechtlich prinzipiell mögliche Vergabe der Pla nungsleistung „Objektplanung“ in einem separa-
ten VOF-Verfahren nur zur Überbauung des Innenhofes wird aufgrund der zusätzlichen Schnittstel-
len und des einheitlichen Gestaltungskonzeptes für nicht zielführend gehalten.
Im Falle einer erforderlichen Neuausschreibung der Objektplanung wäre zu prüfen, inwieweit ein
planerisches Optimierungsverfahren in das VOF-Verfa hren zur Vergabe der Objektplanung integ-
riert werden könnte.
Für die Vergabe der TGA-Planungsleistungen wird zur zeit geprüft, inwieweit eine Neuausschrei-
bung der Planungsleistungen ebenfalls erforderlich wird.
2.1.4 finanzwirtschaftlicher Aspekt
Wie bereits unter 2.1.1 dargestellt, geht die Verwa ltung zur Zeit davon aus, dass für die Einrich-
tung eines attraktiven, ebenerdigen, barrierefreien und den Bedarfen gerecht werdendes neues
Bürgerservicezentrum Kosten in einer Größenordnung von 4.000.000 € bis 6.000.000 € zusätzlich
zu den bisher veranschlagten Sanierungskosten erfor derlich werden. Aus einer Investition in Höhe
von 6 Mio. € entstünde eine zusätzliche jährliche H aushaltsbelastung in Höhe von rund 250.000 €;
hierbei sind die Abschreibungen, Bauunterhaltung, V erwaltungs- und Betriebskosten, Reinigung
und durchschnittliche Fremdzinsen berücksichtigt.
Eine Refinanzierung der durch eine solche Investiti on entstehenden jährlichen Kosten könnte ei-
nerseits durch eingesparte Kosten der bisherigen Un terbringung städtischer Beratungsangebote
und andererseits durch Mietzahlungen von ggf. in ei nem Bürgerservicezentrum untergebrachten
Dritten erfolgen. Die Verwaltung würde prüfen, inwieweit Mieteinnahmen durch die Vermietung von
Teilflächen an städtische Unternehmen bzw. Dritte erzielt werden können.
In Abhängigkeit der unterzubringenden Beratungsange bote und der Höhe der damit einhergehen-
den eingesparten Kosten und Mieten Dritter könnte d ie Wirtschaftlichkeit einer Überbauung beur-
teilt werden. Zudem ist ggf. zu klären, ob und in w elcher Art und Weise durch die Bündelung von
Beratungsangeboten Synergien erzeugt werden können. Die nicht finanziell zu bewertenden As-
pekte, wie z. B. Verbesserung der Beratungsangebote sind zudem eigenständig zu beurteilen und
zu werten.
2.1.5 Fazit
Der Standort eines überbauten Stadthausinnenhofes i st prädestiniert, um den Intentionen einer
bürgerorientierten Stadtverwaltung gerecht zu werden und bietet sich in dieser stadtzentralen Lage
für die Unterbringung eines Bürgerservicezentrums a n. Konzeptionell könnten hier nicht nur städti-
sche, sondern auch konzerninterne (z. B. der Stadtw erke und der Wohn- und Stadtbau) und weite-
re öffentliche Beratungsangebote untergebracht werden.
Art und Umfang der anzubietenden Dienstleistungen w erden im Rahmen des zu entwickelnden
Feinkonzeptes für ein Bürgerservicezentrum untersuc ht (vergleiche Ziffer 5.3 der Vorlage
V/0462/2013 „mittelfristige Büroflächenplanung“).
Eine Einbeziehung der Überbauung der Innenhoffläche in die anstehenden Sanierungsarbeiten in
den Bauteilen A bis D für ein Bürgerservicezentrum stellt eine Chance dar, eine deutliche Verbes-
serung der bürgerorientierten Dienstleistungen auch für zukünftige Generationen zu erzielen. Al-
lerdings spricht die aktuelle Haushaltssituation gegen eine Realisierung.
2.2 Lösung im vorhandenen Gebäudebestand
2.2.1 Beschreibung der baulichen Umsetzung
Die Unterbringung eines Bürgerservicezentrums (z. B . im Stadthaussaal) im Rahmen der anste-
henden Sanierungsmaßnahmen im Stadthaus 1 wäre ohne Verzögerungen des VOF-Verfahrens
möglich. Zudem würden zusätzliche Kosten lediglich für die speziellen Ausstattungsanforderungen
eines Bürgerservicezentrums entstehen.
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V/0463/2013
Die konkreten Möglichkeiten und der Umfang der Leis tungserbringung eines Bürgerservicezent-
rums, z. B. im Stadthaussaal, wären durch die Entwi cklung eines Feinkonzeptes einschließlich
Information zu Investitionskosten und daraus entste hender jährlicher Haushaltsbelastung darzu-
stellen und dem Rat zur Fassung eines Beschlusses vorzulegen.
2.2.2 Spiegelung der Alternative an den Anforderung en aus mittelfristigen Büroflächenpla-
nung
Durch eine „Lösung im Bestand“ können erheblich weniger m² an ebenerdigen, barrierefrei zu er-
reichenden Beratungsflächen geschaffen werden, als dies bei einer kompletten Überbauung des
Stadthausinnenhofes der Fall wäre. In der Folge kön nte ein weniger umfassender (neuer) Bürger-
service im Stadthaus 1 (vgl. Vorlage V/0462/2013 „ Optimierung bürgerorientierter Dienstleistun-
gen: Mittelfristige Büroflächenplanung“, Ziffer 3.2 zum Thema Unterbringungskreise) ermöglicht
werden. Denkbar ist hierzu das Konzept eines „Expre ssbereichs“ für Leistungen mit geringer Be-
arbeitungstiefe oder das Angebot bestimmter, stark frequentierter Leistungen.
2.2.3 Auswirkungen auf VOF-Verfahren
Es ergeben sich keine Auswirkungen, da die konkrete Planung eines Bürgerservicezentrums im
Stadthaussaal innerhalb der noch anstehenden Planungen berücksichtigt werden kann.
2.2.4 finanzwirtschaftlicher Aspekt
Der Großteil der anfallenden Kosten für die Unterbr ingung eines Bürgerservicezentrums im Stadt-
haussaal ist bereits durch die ermittelten Sanierun gskosten in der Gesamtmaßnahme berücksich-
tigt. Zusätzlicher Finanzbedarf entstünde daher led iglich für die speziellen Ausstattungserforder-
nisse eines Bürgerservicezentrums. Die konkrete Höh e dieses Finanzbedarfes müsste im Rahmen
eines zu erstellenden Feinkonzeptes ermittelt werden.
2.2.5 Fazit
Den durch eine Nutzung einer Fläche im Bestand (z. B. des Stadthaussaales) für ein Bürgerservi-
cezentrum entstehenden geringeren zusätzlichen jähr lichen Haushaltsbelastungen als auch dem
nicht beeinträchtigten VOF-Verfahren stehen deutlic he Einschränkungen in den Möglichkeiten und
der Leistungsfähigkeit des Bürgerservicezentrums gegenüber.
Für den Fall einer Unterbringung des Bürgerservicez entrums im Stadthaussaal ist keine temporäre
Unterbringung des Hauptwahlbüros dort mehr möglich. Als einzig – Stand heute - realistische Er-
satzunterbringung für das Hauptwahlbüro kommt dann eine Umnutzung der Dominikanerkirche in
Betracht (siehe hierzu auch die Vorlage V/0464/2013 : „Optimierung bürgerorientierter Dienstleis-
tungen: Künftige Nutzung der Dominikanerkirche“).
III 3. Begründung, warum Alternativbeschlüsse vorge schlagen werden
Aufgrund der deutlichen Diskrepanz und der grundleg enden Weichenstellung für die Erbringung
zukünftiger bürgerorientierter Dienstleistungen der Stadt Münster ist es angemessen, dass die
Beschlussfassung des Rates in Form einer Alternativauswahl
• Überbauung Stadthausinnenhof (hoher Bürgerservice auf großer Fläche verbunden mit einer
Bauinvestition, die eine jährliche Haushaltsbelastung von 250.000 € nach sich zieht)
oder
• Nutzung von erdgeschossigen, barrierefreien Bestan dsflächen, z. B. Stadthaussaal mit Nut-
zung von weiteren Flächen in den Obergeschossen wie bisher (ggf. eingeschränkte, da nicht
komplett ebenerdige Servicemöglichkeiten auf klein erer Fläche mit dafür geringer jährli-
cher Haushaltsbelastung aufgrund von zusätzlichen K osten für die Realisierung zusätzlicher
Ausstattungserfordernisse)
erfolgt.
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III 4. Empfehlung
Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituatio n der Stadt Münster empfiehlt die Verwaltung
die Alternative des Beschlusspunktes 2.1.2. „Entwicklung im Gebäudebestand“ und somit z. B. die
Nutzung des Stadthaussaales als ebenerdige „Anlaufstelle“ für den Bürger zum Ausbau der erdge-
schossig, barrierefrei anzubietenden bürgerorientierten Dienstleistungen.
Die Punkte I.1 und 2 des als Anlage 2 beigefügten A ntrages der SPD-Fraktion A-R/0016/2013 „Ein
saniertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters B ürgerinnen und Bürger“ vom 09.04.2013 sind
mit dieser Vorlage erledigt.
IV. zu Beschlussvorschlag 3: Fortführung VOF Verfah ren
Das VOF-Verfahren für die Objektplanung (Architektu r) und für die Planung der technischen Ge-
bäudeausrüstung (TGA-Planung) für die Bauteile A-D und optional für die Bauteile E und F wurde
im Juni 2012 europaweit veröffentlicht. Die Bewerbu ngsunterlagen wurden im Juli 2012 von den
Büros vorgelegt und anschließend von der Verwaltung intensiv geprüft. Rückfragen zu den Bewer-
bungen wurden im September 2012 beantwortet, so das s im Oktober/November 2012 die ab-
schließende Beurteilung und Festlegung der ausgewählten Büros erfolgte.
Die ausgewählten Büros für die Objektplanung würden im nächsten Schritt aufgefordert, ein Hono-
rarangebot abzugeben und Planungsaufgaben beispielh aft zu lösen. Danach würde die Prüfung
und Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgen . In einem Präsentations- und Verhand-
lungsgespräch könnten dann die Büros für die Objekt planung festgelegt werden. Das Verhand-
lungsverfahren für die TGA-Planung hat dieses Stadium bereits erreicht.
Im Anschluss an die Gespräche würde die Beauftragun g der Büros erfolgen. Hierzu muss eine
Entscheidung bezüglich der optional ausgeschriebene n Bauteile E und F vorliegen, damit die ver-
traglichen Regelungen fixiert und die Büros entspre chend planen können und auch die vertragli-
chen Regelungen fixiert werden können. Für den Fall einer Entscheidung des Rates für eine Be-
bauung des Innenhofes des Stadthauses 1 und dem Aus bau der Fläche zu einem erdgeschossi-
gen, barrierefreien Bürgerservicezentrum, muss dies es für die Bauteile A-F beschriebene Verfah-
ren zumindest für die Objektplanung aufgehoben und neu, unter Einbeziehung der Überbauung
des Innenhofes, ausgeschrieben werden.
V. zu Beschlussvorschlag 4: Neustrukturierung Erdge schoss Stadthaus 1 und Innenhof
Prinzipalmarkt
4.1 Neustrukturierung Erdgeschossflächen des Stadth auses 1
Aufgrund der innerstädtischen Lage und der sich daraus ergebenden hohen Wertigkeit kommt eine
Nutzung der ebenerdigen Erdgeschossflächen des Stad thauses 1 ausschließlich für kommerzielle
bzw. bürgerorientierte städtische Zwecke in Betrach t. Die unter III zu Beschlusspunkt 2 beschrie-
bene Optimierung der bürgerorientierten Dienstleist ungen erfordert – entsprechend den jeweiligen
Umsetzungsentscheidungen – eine Um- bzw. Neustrukturierung der Erdgeschossbereiche.
Durch den in diesem Zusammenhang möglichen Entfall des Stadthaussaales für Zwecke des
Hauptwahlbüros, Ausstellungen und sonstige Veransta ltungen sind Ersatzflächen bereitzustellen.
Dies gilt aus kultureller Sicht in besonderer Weise für den Verlust der Ausstellung- und Veranstal-
tungsfläche, der zum Teil aber nicht vollumfänglich mit der Standortalternative Dominikanerkirche
kompensiert werden kann.
Die Dominikanerkirche bietet sich aber an, da dort bereits heute Ausstellungen stattfinden. Zudem
werden die multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten der Dominikanerkirche nach einer Profanie-
rung deutlich erhöht; siehe hierzu auch die Vorlage V/0464/2013 „Optimierung bürgerorientierter
Dienstleistungen: Künftige Nutzung der Dominikanerkirche“.
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4.2 Innenhofbereich zum Prinzipalmarkt
Zwischen dem Bauteil F / Stadthausturm und dem Grun dstücksnachbarn Prinzipalmarkt 13 beste-
hen noch zu bereinigende Eigentumssituationen als a uch eine aus städtebaulicher Sicht nicht zu-
friedenstellende Hinterhofsituation.
Im Rahmen der Neustrukturierung der gesamten, derze it nicht kommerziell genutzten Erdge-
schossflächen ist eine Überprüfung der Möglichkeite n einer städtebaulichen Aufwertung und Be-
reinigung der Eigentumssituation geboten. Die Verwa ltung wird daher – unter Einbeziehung des
Grundstücksnachbarn – entsprechende Szenarien entwickeln.
VI. zu Beschlussvorschlag 5: Syndikatplatz
Die Folgen und Auswirkungen der aus städtebaulicher Sicht wünschenswerten Aufwertung des
Syndikatplatzes, insbesondere durch den Rückbau der Rampen zur Tiefgarage und zum Fahrrad-
keller, wurden von der Verwaltung dem Grunde nach a ufbereitet. Auf eine weitere Konkretisierung
wurde – aufgrund der in Anbetracht der aktuellen Ha ushaltslage nicht gegebenen Umsetzungs-
möglichkeiten – verzichtet.
VII. zu Beschlussvorschlag 6: FDP-Antrag
Der Antrag der FDP-Ratsfraktion A-R/0034/2013 „Stad thaus 1 – die wirtschaftlichste Sanierungs-
Variante wählen“ vom 02.07.2013 (siehe Anlage 1) stellt
a) einerseits auf eine Variantenbetrachtung durch ein Wirtschaft sprüfungsunternehmen hinsichtlich
der künftigen Nutzung eines sanierten Stadthauses 1 mit
• verdichteter Eigennutzung oder
• Drittvermietung ab 1. Obergeschoss aufwärts bei Ve rlagerung der heutigen Büronutzungen
in ein neues Bürogebäude, dass entweder
o durch die Stadt selbst errichtet oder
o von Dritten angemietet
werden soll und
b) andererseits
auf die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen des St adthauses 1 in städti-
scher Eigenerstellung oder in Fremderstellung
ab.
Zu a):
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 21.03.2012 (Vorlage V/0685/2011 „Optimie-
rung bürgerorientierter Dienstleistungen: Sanierung Stadthaus 1“ nebst Änderungsanträgen) be-
schlossen, dass die Bauteile A bis D des Stadthause s 1 - mit engen räumlichen Bezügen zum his-
torischen Rathaus und zum Stadtweinhaus - auch künf tig den stadtzentralen Standort der Stadt-
verwaltung darstellen (siehe auch oben unter I 1. Prüfaufträge an die Verwaltung). Die Variante der
Drittvermietung ab dem 1. Obergeschoss widerspricht somit der aktuellen Beschlusslage des Ra-
tes.
Zudem ist die Fragestellung der Errichtung eines we iteren Bürostandortes aktueller Gegenstand
der mittelfristigen Büroflächenplanung. Hier wird j edoch nicht die Verlagerung der heutigen Stadt-
haus 1-Nutzungen an einen neuen Standort thematisie rt, sondern die Zusammenfassung anderer
(dezentraler) Bürostandorte an einem neuen Standort.
Die im Antrag der FDP-Ratsfraktion benannten durch das Finanzministerium NRW durchgeführten
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei Hochbauten be ziehen sich auf PPP-Lösungen. In dem
umfassenden Prüfschema werden daher auch PPP-spezifische Aspekte aufgeführt, die mit dem in
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dieser Vorlage vorgeschlagenen Weg nicht im Einklan g stehen, da keine PPP-Lösung verfolgt
wird.
Dennoch werden die im Rahmen des weiteren Prozessab laufes der mittelfristigen Büroflächenpla-
nung zu erstellenden Entscheidungsvorschläge dem As pekt der Wirtschaftlichkeit einen hohen
Stellenwert zuordnen (insbesondere durch die Entwic klung und Darstellung von Reduktionsvarian-
ten) und durch entsprechende Begründungen und Berec hnungen belegt werden (siehe hierzu
auch die als Anlage 5 beigefügte Wirtschaftlichkeit sberechnungen zum Stadthaus 1 und zum
Petzholdhaus).
Zu b):
Unter VIII zu Beschlusspunkt 7, Punkt 7.2 Sanierung smanagement und Begleitung durch politi-
schen Arbeitskreis sind ausführliche Aussagen zum M anagement und der Steuerung von Bau-
maßnahmen enthalten.
Erfahrungsgemäß unterliegen insbesondere bauliche M aßnahmen, die über mehrere Jahre durch-
geführt werden, in deren Umsetzung mannigfachen Anp assungserfordernissen/-wünschen. Aus
diesem Grunde können zu Beginn einer solchen Planun g nicht alle Rahmenbedingungen und
Eckwerte verbindlich festgelegt werden, sondern bed ürfen innerhalb des Ablaufes gewisser Nach-
justierungen. Bei einer Auftragsvergabe an Dritte m it festen Rahmenbedingungen entfallen diese
Nachjustierungsmöglichkeiten bzw. sind nur gegen entsprechende Zusatzkosten zu ermöglichen.
Zudem entstehen bei einer Beauftragung eines spezia lisierten Unternehmens zusätzliche Hono-
rarkosten.
Fazit:
Die Verwaltung wird auch im weiteren Projektprozess zu den jeweiligen Entscheidungspunkten
wirtschaftliche Lösungen vorstellen. Aufgrund des o ben beschriebenen Prozessablaufes wird das
im Antrag A-R/0034/2013 vorgeschlagene Verfahren - auch vor dem Hintergrund des dafür zusätz-
lich erforderlichen Zeitbedarfes, der der dringend erforderlichen Innensanierung des Stadthauses 1
entgegensteht - nicht weiter verfolgt. Der als Anla ge 1 beigefügte Antrag der FDP-Fraktion A-
R/0034/2013 „Stadthaus 1 – die wirtschaftlichste Sanierungs-Variante wählen“ vom 02.07.2013 ist
mit dieser Vorlage erledigt.
VIII. zu Beschlussvorschlag 7: Reduktionsvariante und politischer Arbeitskreis AK
7.1 Reduktionsvariante
Aufgrund der Konsolidierungsanforderungen wird insb esondere für Neubaumaßnahmen im Zuge
der Konkretisierung der Planungen eine Reduktionsva riante erarbeitet. Dies ist auch im Zuge der
Planung der Innensanierung des Stadthauses 1 vorgesehen.
Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass das für Neub auten vorgegebene Ziel einer 20 %-igen Re-
duktionsvariante im Falle von Sanierungsmaßnahmen n icht erreicht werden kann. Zum Einen sind
Flächen und Kubaturen im Falle von Sanierungsmaßnah men bereits vorhanden und können kaum
reduziert werden. Zum Anderen ist die Sanierung der Außenhülle des Stadthauses 1 bereits abge-
schlossen, so dass sich ein Einsparpotential für ei ne Reduktionsvariante im Wesentlichen auf den
Teil der Innensanierung reduzieren wird. In diesem Bereich sind jedoch nur bedingt Reduktionen
zu erzielen.
Es ist dennoch vorgesehen, im Zuge der Erarbeitung der Planungen mögliche Reduktionen zu
untersuchen und darzustellen.
Der Punkt II.2 des als Anlage 1 beigefügten Antrage s der SPD-Fraktion A-R/0016/2013 „Ein sa-
niertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bür gerinnen und Bürger“ vom 09.04.2013 ist mit
dieser Vorlage erledigt.
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V/0463/2013
7.2 Sanierungsmanagement und Begleitung durch polit ischen Arbeitskreis
Bedeutende Baumaßnahmen mit besonderen Anforderunge n an das Termin-, Kosten-, Qualitäts-
und Organisationsmanagement wurden in der Vergangen heit häufig von politischen Arbeitskreisen
eng begleitet. Es ist vorgesehen, auch für die Sani erung des Stadthauses 1 einen politischen Ar-
beitskreis zu bilden, der die Planungs- und Bauphas e eng begleitet – so wie dies zuletzt im Zuge
der Bädersanierungen oder auch beim Neubau des Frei herr-vom-Stein-Gymnasiums – praktiziert
wurde.
Die Projektleitung für die Maßnahme liegt bei der V erwaltung, die die Objektplanungen und die
Fachplanungen hinsichtlich der Termine, Kosten und Qualitäten steuert sowie die Organisation des
Projektes übernimmt. Hierzu sind verwaltungsintern entsprechende Strukturen und Kapazitäten
vorhanden bzw. wurden bereits geschaffen.
Das Projekt „Innensanierung Stadthauses 1“ wird voraussichtlich über mehrere Jahre in mehreren
Bauabschnitten realisiert werden. Dabei haben die e inzelnen Bauabschnitte eine Größenordnung,
die üblicherweise bei vergleichbaren Investitionspr ojekten von Seiten der Verwaltung ohne zusätz-
liche Einschaltung von externen Projektsteuerungsbüros abgewickelt werden können.
Durch die Vorgabe der Reduktionsvariante werden Pot entiale zur Kostenreduzierung bereits früh-
zeitig im Zuge des Planungskonzeptes identifiziert und können in Rückkopplung mit dem politi-
schen Arbeitskreis hinsichtlich Ihrer qualitativen Auswirkungen bewertet und gehoben werden.
Die Punkte II. 5 und 6 des als Anlage 1 beigefügten Antrages der SPD-Fraktion A-R/0016/2013
„Ein saniertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münst ers Bürgerinnen und Bürger“ vom 09.04.2013
sind mit dieser Vorlage erledigt.
IX. zu Beschlussvorschlag 8: Petzholdhaus
Laut o. g. Änderungsantrag zur Vorlage V/0685/2011 „Optimierung bürgerorientierter Dienstleis-
tungen: Sanierung Stadthaus 1“ (siehe auch I.1.e) s oll die Vermarktung des kompletten Petzhold-
gebäudes (Vermietung oder Verkauf) unter den heute verbesserten Bedingungen auf dem Immobi-
lienmarkt geprüft werden.
IX 1. Vermietung
Die Einzelhandelsflächen des Erdgeschosses und der ersten beiden Obergeschosse sind langfris-
tig an ein Einzelhandelsunternehmen vermietet. Die im 3. Obergeschoss und Dachgeschoss vor-
handenen Büroflächen (insgesamt 46 Büroräume) werde n durch die Stadt Münster genutzt. Auf-
grund eines Mietwertgutachtens wurde die monatliche Kaltmiete zum 01.01.2007 wie folgt festge-
stellt:
3. Obergeschoss: 7,00 € je m²
Dachgeschoss: 6,00 € je m².
Diese Werte haben sich bis zum heutigen Zeitpunkt um rund 0,50 € je m² erhöht.
Letztendlich spiegeln diese Mietwerte die geringe A ttraktivität dieser Büroflächen (z.B. nicht reprä-
sentative Eingangssituation, fehlende Stellplätze für Kfz und Fahrräder, Flächenzuschnitt) wider.
Zudem führen diese Büroräume zu einer geringen Bela stung des städtischen Haushaltes (interne
Leistungsverrechnung von rund 2.150 € je Büroraum j ährlich; der Durchschnittswert der im städti-
schen Eigentum stehenden Büroräume liegt bei rund 3.000 € jährlich je Büroraum).
Bei einer Aufgabe dieser Räumlichkeiten müssten die se durch anderweitige Flächen ersetzt wer-
den. Dabei ist davon auszugehen, dass dies zu einer deutlich höheren Belastung des städtischen
Haushaltes führen würde.
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IX 2. Verkauf
Im Falle eines Verkaufes sind folgende Auswirkungen zu betrachten:
a) Bauliche und bauordnungsrechtliche Aspekte
Die ebenerdigen und an das Einzelhandelsunternehmen vermieteten Ladenlokalflächen umfassen
auch Teilflächen des Stadtweinhauses. Im Falle eine s Verkaufes des Objektes Prinzipalmarkt 5
wären
• umfangreiche und äußerst kostenintensive bauliche Maßnahmen (Brandschutztor),
• die Einräumung einer Vereinigungsbaulast mit umfan greichen vertraglichen Verstrickungen
beider Eigentümer
oder
• eine Teilauflösung des bestehenden langfristigen M ietvertrages mit dem Einzelhandelsunter-
nehmen (bauliche Trennung Prinzipalmarkt 5 und Stadtweinhaus)
erforderlich.
Sämtliche Lösungsvarianten führen zu erhöhten Koste n bzw. Zustimmungserfordernissen eines
künftigen Eigentümers des Prinzipalmarktes 5 bei baulichen Änderungen des Stadtweinhauses.
b) Aspekt Wirtschaftlichkeit und Haushaltsbelastung (Vergleich Eigennutzung gegenüber
einer Anmietung von Büroflächen)
Die Immobilie „Petzhold“ erbringt eine Eigenkapitalrendite von 3,1% und liegt damit z.Zt. oberhalb
des Refinanzierungszinses der Stadt Münster. Deshal b ist eine Veräußerung aus wirtschaftlichen
Gründen derzeit abzulehnen. Die genaue Analyse ist der Anlage 5 zu entnehmen.
c) Nicht-monetäre immobilienwirtschaftliche Aspekte
Für die Einzelhandelsflächen im Petzholdhaus besteh t ein langfristiger Mietvertrag, so dass bei
einer Ausschreibung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mi t Angeboten von Interessenten zu rechnen ist,
die das Objekt selbst nutzen möchten. Weit überwieg end ist daher mit Angeboten von Finanzin-
vestoren und institutionellen Anlegern zu rechnen. Aufgrund dieses begrenzten Teilnehmerkreises
an einer Ausschreibung ist davon auszugehen, dass z um jetzigen Zeitpunkt für die Stadt Münster
nicht mit einem optimalen wirtschaftlichen Ergebnis einer Ausschreibung zu rechnen ist.
Vielmehr sollte zu gegebener Zeit (nahendes Ende de r Festlaufzeit des bestehenden Mietvertra-
ges) die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens unter Berücksichtigung der dann geänder-
ten Rahmenbedingungen geprüft werden. Die zuständig en kommunalpolitischen Gremien sind
über die Ergebnisse zu informieren.
Ungeachtet der wirtschaftlichen Betrachtungen sollt e die Stadt Münster vor einem evtl. Verkauf
überlegen, ob in der Güterabwägung zu anderen Liege nschaften an Innenstadtstandorten ein
Grundstück am Prinzipalmarkt (im Herzen der Stadt) in Verantwortung für Nachfolgegenerationen
wirklich verkauft werden soll, oder ob ggf. andere Immobilien vorrangiger einer Vermarktung zuge-
führt werden sollten. Ein Rückerwerb von Liegenscha ften am Prinzipalmarkt in unmittelbarere An-
bindung an das Stadtweinhaus/ Rathaus dürfte in der Zukunft kaum kalkulierbar bzw. absehbar
sein.
IX 3. Fazit
Vor dem Hintergrund eines nicht optimalen wirtschaf tlichen Ausschreibungsergebnisses als auch
der oben unter baulichen und bauordnungsrechtlichen Aspekten benannten Auswirkungen des
bestehenden langfristigen Mietvertrages kommt ein V erkauf des Prinzipalmarktes 5 derzeit nicht in
Betracht und ist zu gegebener Zeit zu überprüfen.
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V/0463/2013
Der Punkt II.4 des als Anlage 1 beigefügten Antrage s der SPD-Fraktion A-R/0016/2013 „Ein sa-
niertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bür gerinnen und Bürger“ vom 09.04.2013 ist mit
dieser Vorlage erledigt.
X. zu Beschlussvorschlag 10: Verpflichtungsermächt igung für das VOF-Verfahren
Das VOF-Verfahren ist so weit fortgeschritten, dass der TGA-Planer kurzfristig beauftragt werden
könnte. Die Architektenbeauftragung für die Bauteil e A-F könnte ebenfalls nach Durchführung der
unter IV zu Beschlusspunkt 3 aufgeführten Schritte erfolgen.
Für die Beauftragung der Leistungsphasen 1-5 (Grund lagenermittlung bis Ausführungsplanung)
werden 900.000 € als Verpflichtungsermächtigung ben ötigt, da im Haushalt 2013 keine investiven
Mittel bereitgestellt sind.
Die 900.000 € für eine außerplanmäßige Verpflichtun gsermächtigung werden aus der Finanzstelle
6610 1101 00 0012 Verbesserung von Kanälen/Hausanschlüssen des Tiefbauamtes gedeckt.
In Vertretung In Vertretung
gez. gez.
Alfons Reinkemeier Wolfgang Heuer
Stadtkämmerer Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der FDP-Fraktion A-R/0034/2013 „Stadthaus 1 – die wirtschaftlichste Sanierungs-
Variante wählen“ vom 02.07.2013
Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion A-R/0016/2013 „Ei n saniertes Stadthaus 1 – mehr Service für
Münsters Bürgerinnen und Bürger“ vom 09.04.2013
Anlage 3: Lageplan Trennung Bauteile E und F
Anlage 4: Stellungnahme des Amtes 61 / Teile 1 und 2
Anlage 5 : Wirtschaftlichkeit der Sanierung Stadthaus 1
Antrag an den Rat Nr. A-R/0034/2013
F DP - RATSFRAKTION MÜNSTER – DIE LIBERALEN
Die FDP - Fraktion im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de
FDP - Ratsfraktion
Geringhoffstraße 48
48163 Münster
Tel.: 0251 - 987 30 60
Fax: 0251 - 987 30 61
Email: fraktion@fdp-ms.de
Münster, 02.07.2013
Antrag
Stadthaus I -
die wirtschaftlichste Sanierungs-Variante wählen
Der Rat möge beschließen:
1. Vor der eigentlichen Sanierung des Stadthauses I soll die wirtschaftlichste und den
Belangen der Stadt und der Bürgerinnen und Bürger am weitesten Rechnung
tragende Sanierungs-Lösung ermittelt werden. Dazu wird die Verwaltung aufgefordert,
zu prüfen, ob Münster in die Gruppe der Städte aufgenommen werden kann, mit
denen das Finanzministerium NRW derzeit im Rahmen von Pilotprojekten eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu prüfender Sanierungs-Varianten durchführt. Im
Finanzministerium NRW wurde dazu ein umfassendes Prüfschema entwickelt, das
vom Ministerium schon in verschiedenen mittleren Städten bei der Prüfung von
Sanierungsvarianten für Verwaltungs- und Schulgebäuden unter Einbindung der
zuständigen Bezirksregierung und unabhängiger Wirtschaftsprüfungsunternehmen
abgearbeitet wurde und auch gegenwärtig noch abgearbeitet wird. Das Prüfschema
stellt speziell auf die besonderen Gegebenheiten des NKF und eines Gebäude-
Lebenszeitzyklusses von 25 Jahren ab. Die Sanierungs-Varianten unter 2. a - c
werden dabei berücksichtigt.
2. Sollte der Abschluss dieser Pilotvereinbarung nicht möglich sein, wird die Verwaltung
beauftragt, ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen (insbesondere aus
dem Kreis der Prüfungsunternehmen, die in den unter 1. genannten Prozess
eingebunden sind) mit der Untersuchung der nachfolgenden Sanierungs-Varianten
unter der Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des NKF und eines
Gebäude-Lebenszeitzyklusses von 25 Jahren zu beauftragen:
a. Nach einer Sanierung des Stadthauses I nutzt die Stadt es unter Berücksichtigung
einer möglichen Nutzungsverdichtung weiter wie bisher.
b. Alternativ dazu hält die Stadt nach einer Sanierung des Stadthauses nur noch die
unmittelbar bürgerorientierten Dienstleistungen in einem barrierefrei zu
erreichenden Erdgeschoss-Bereich des Stadthauses I vor. Alle anderen Bereiche,
die bisher nicht in den Stadthäusern II und III untergebracht waren, werden unter
Berücksichtigung einer möglichen Nutzungsverdichtung in einem modernen und
Anlage 1 zur Vorlage V/0463/2013
- 2 -
den heutigen Ansprüchen gerecht werdenden Verwaltun gsgebäude in einer
preiswerteren Lage zusammengefasst, das entweder
• von der Stadt selbst errichtet
• oder angemietet wird.
Frei werdende sanierte stadteigene Flächen im Stadt haus I werden zu
anderweitiger Nutzung an Dritte vermietet. Bisher a ngemietete Flächen werden
aufgegeben.
c. Die Sanierung wird entweder vom Bau- und Immobil ienmanagement der Stadt
geplant und durchgeführt, oder die Stadt gibt zu Be ginn des Planungsprozesses
Eckwerte vor und ein auf diese Fälle spezialisierte s Unternehmen führt die
Sanierungsmaßnahmen nach eigener Planung aus.
3. Die Verwaltung stellt dem Wirtschaftsprüfungsunt ernehmen alle entscheidungs-
relevanten Daten zur Verfügung. Hauptentscheidungsk riterien sind neben den reinen
Sanierungskosten die Folgekosten der Alternativents cheidung und mögliche
Einnahmen. In diese Betrachtungen fließt auch ein, dass im Vergleich mit einer
Sanierung im Bestand ein Neubau Vorteile hinsichtli ch des künftigen
Ressourcenverbrauchs und der Restnutzungsdauer mit sich bringen kann. Weitere
Kriterium sind eine mögliche Verbesserung der Servi ce-Qualität für die Bürgerinnen
und Bürger und die angemessene Verbesserung der Arb eitsbedingungen der
Verwaltungs-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter.
Begründung:
erfolgt mündlich
gez.
Carola Möllemann-Appelhoff Gisela Geschkewitz
Hans Varnhagen Jens Lenski
Jürgen Reuter Sandra Wübken
Dr. Karin Obst
Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2013
Ratsantrag
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de
09.04.2013
Ein saniertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürgerinnen und Bürger
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei den weiteren Planungen zur Sanierung des
Stadthauses 1 folgende Punkte handlungsleitend zu Grunde zu legen:
I. Mehr Service für die Bürgerinnen und Bürger in Münster
Mit der Sanierung des Stadthauses 1 soll eine grundlegende Verbesserung des
Serviceangebotes für Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. An zentralem
Standort in der Innenstadt sollen zu diesem Zweck möglichst viele Dienstleistungen
der Stadt Münster in einem Behördengang erreichbar sein. Dabei soll der Grundsatz
gelten, dass unabhängig vom Standort der jeweiligen Ämter deren Dienstleistungen
im Stadthaus 1 erreichbar bzw. die Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger hier
aufzunehmen und dann weiter zu erledigen sind. Insoweit handelt es sich um eine
grundlegende Erweiterung der bisherigen Verwaltungskonzeption, wie sie im
Angebot des Amtes für Bürgerangelegenheiten ihren Niederschlag findet. Im
Einzelnen sollen dabei folgende Überlegungen berücksichtigt werden:
1. Es wird angestrebt, möglichst viele - perspektivisch alle - mit direktem
Bürgerkontakt verbundene Dienstleistungen der Stadt in einem neuen
Servicezentrum – „one face to the customer“ – abrufbar zu machen. Als
möglicher Raum für das neue Servicezentrum kommt der bisherige
Stadthaussaal in Betracht; aber auch andere Räumlichkeiten mit Zugang vom
Erdgeschoss her sind für das neue Zentrum in Betracht zu ziehen. Die
Ausweitung von Angeboten des eGovernments ist in diese Strategie eines
umfassenden Servicezentrums einzubeziehen.
2. Eine Integration von Leistungen städtischer Tochterunternehmen in dieses
Bürgerservicezentrum ist ausdrücklich, auch unter dem Gesichtspunkt einer
teilweisen Refinanzierung der Baumaßnahmen, zu prüfen (Stadtwerke-
Cityshop, Wohn- und Stadtbau, WBI). Gegebenenfalls sind hierfür weitere
Gebäudeteile des Stadthauses 1 zu betrachten.
Anlage 2 zur Vorlage V/0463/2013
3. Die städtische Dominikanerkirche übernimmt für d en Fall der Umnutzung des
Stadthaussaales dessen bisherige Funktion. Das bish er zwar städtisch
finanzierte, aber nicht städtisch genutzte Kircheng ebäude an der Salzstraße
erfährt auf diese Weise eine Nutzungsänderung hin z u einem multifunktional
ausgerichteten Angebot: Die Stadt Münster erhält eine attraktive Ausstellungs-
und Veranstaltungsfläche, die auch als Raum für das Wahlbüro und ähnliche
Zwecke genutzt werden kann. Die Verwaltung wird bea uftragt, von den
entsprechenden kirchlichen Stellen eine Profanierung vornehmen zu lassen.
II. Grundsatzentscheidung: Sanierung im Bestand statt Neubau
Die Sanierung des Stadthauses 1 erfolgt durch eine grundlegende Sanierung im
Bestand, Neubauoptionen werden nicht weiterverfolgt . Die Sanierung bezieht sich
auf den gesamten Bestand (alle Bauteile), Pläne zur Veräußerung und zur
Vermarktung werden nicht weiterverfolgt. Die Sanier ungsentscheidung folgt dem
Grundsatz, dass Verwaltungsdienstleistungen möglich st umfassend an einer
zentralen Stelle der Innenstadt konzentriert sein s ollen. Im einzelnen werden
folgende Überlegungen dem Sanierungsplan zugrundegelegt:
1. Die Sanierung des Stadthauses 1 erfolgt unter de r Maßgabe, ein modernes
und dauerhaft nutzbares Dienstleistungszentrum im H erzen der Stadt zu
schaffen. Dazu verbleibt das Stadthaus 1 vollständi g im Eigentum der Stadt
und wird schrittweise saniert. Die Festlegung einze lner Sanierungsschritte soll
auch dazu beitragen, dass Anmietungskosten für Büro flächen für die
Umbauzeit möglichst minimiert werden.
2. Die Sanierung des Stadthauses 1 wird im Hinblick auf
Konsolidierungserfordernisse als gleichwertig zu ei nem Neubau betrachtet;
dementsprechend ist eine 20%ige Reduktionsvariante zu erstellen, bezogen
auf die normale Kostenschätzung.
3. Im Rahmen der mittelfristigen Büroflächenplanung soll zudem eine Reduktion
der bisherigen Büroflächen um 20% erreicht werden. Grundlage dafür soll ein
verbindlicher und einheitlicher Belegungsstandard f ür Büroräume in der
gesamten Verwaltung sein, der eine effektive Flächennutzung sicher stellt.
4. Zur Gegenfinanzierung der Investitionskosten wir d das Gebäude
Prinzipalmarkt 5 vermarktet. Die bisher dort ansäss igen Teile der Verwaltung
werden in das dann sanierte Stadthaus 1 oder andere Standorte integriert. Die
Verwaltung wird beauftragt, weitere Gegenfinanzieru ngsvorschläge zur
Deckung der angenommenen Finanzierungslücke von 9 M illionen EUR zu
erbringen. Diese Vorschläge sollen sich vor allem a uf die Aufgabe der
Anmietung weiterer Büroflächen beziehen, die dann i m sanierten Stadthaus 1
konzentriert werden können.
5. Ein mit der Planung nicht befasstes, qualifizier tes, externes Büro wird
beauftragt, ein Bauinvestitionskostencontrolling zu betreiben und den
Sanierungsprozess eng zu begleiten. Hauptaufgaben s ollen die
Kostenkontrolle, Einhaltung der Termine und die Qua litätssicherung sein und
bei Bedarf soll der Controller steuernd eingreifen können. Die Vergütung
dieses Büros soll ggf. erfolgsabhängig von der Höhe der realisierten
Einsparvorschläge gemacht werden.
6. Der Arbeitskreis Sanierung Stadthaus 1 wird die Planungs- und
Sanierungsphase eng begleiten. Ihm berichtet das unter Punkt 5 genannte
Büro direkt.
Begründung: erfolgt mündlich
Holger Wigger Anne Hakenes Kurt Pölling
Dr. Michael Jung Ralf Hubert Friedhelm Schade
Dr. Fritz Baur Mathias Kerstin g Anne Schulze Wintzler
Stephan Brinktrine Marianne K och Petra Seyfferth
Thomas Fastermann Gaby Kubig-Steltig Beate Vi lhjalmsson
Philipp Gabriel Doris Lammert Maria Winkel
Beanka Ganser Robert von Olber g
II
II
50
III
III
II
I
III
5
II
III
IV
I
I
38
IV
-II
I
III
I
II
9
61
I
I
II
I
21
IV
1
IV
IV
20
VI
I
I
IV
I
IV
V
V
6
II
I
Bolandsgasse
8
7
53
Salzstraße
IV
52
122
119
395
116
117
III
120
V
IV
III
II
368
11
379
380
10
12
IV
54
55
III
107
IV
I
112
I
I
111
294
115
9
III
8
IV
110 113
114
3
XII
E
4
83
85
81
84
III
IV
273
IV
100
101
274
III
IV
106
336
I
III
5
III
103
331
IV
I
88
99
89
405
406
408
3
4
III
94
98
335
I
93
Syndikatgasse
409
410
7
6
105 295
Syndikatplatz
7
IV
6
VI
4
III
IV
397
Flur 9
Platz des Westfälischen
Friedens
365
5
6
Heinrich-Brüning-Straße
366
IV
IV
II
7
VI
Stadthaus I
III
III
8
9
10
IV
Klemensstraße
488
507
IV
11
506
13
288
508
500
561
IV 20
289
564
562
565
1
III
36
35 3
IV
III
249
250
407
4
IV
5
34
III
33
III
165
166
Prinzipalmarkt
32
III
31
III
30
III
II
II
398
6
III
I
7
III
II
III
9
291
28
III 29
416
Stadtweinhaus
III
167
168
Rathaus
10
IV
Gruetgasse
11
III
9
I
173
174
176
12
III
IV 13
175
177
IV
172
324 327
I 15
VII
178
329
330
7
8
5
6
IV
412
F
3
4
16
1
411
IV
499
1
416
503
I
3
IV
567
566
2
Klarissengasse
I
414
421
505 5
IV
6
IV
529
37
336 7
V
4
IV
555
528
526
IV
115
326
114
490
113
112
102
103
491
108
110
348
640
III
IV
216
217
3
5/6
56 IV
123
364
57
IV
59
87
58
IV
60
82
86
IV
80
2
IV
III
37
I
III
III
I
161
162
I
163
617
578
577
579
I
I
I
164
I
576
I
I
I
167
168
169
I
IV
170171
172
173
II
9
174
Michaelisplatz
I
III
2
2
669
27
V
3
26
IV
I
562
V
24
6
III
144
531
15 IV 14IV
17 IV
563
Stubengasse
560
559
22
IV
556
I
Klarissengasse
557
IV
48
23
22
5081
439
19
IV
116
441
443
IV
I
440
442
444
III
I
327
III
IV
IV
104
9
10
3405734 5759355 14.10.2011
M. 1:1000
Amt für Liegenschaften
Stadt Münster
F
FFF
E
F
Anlage 3 zur Vorlage V/0463/2013
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Mai 2012
Stellungnahme der Städtischen Denkmalbehörde
zum Prüfauftrag Verkauf Prinzipalmarkt 5 und Bauteile E und F des Stadthauses 1
Beide Gebäude liegen im Geltungsbereich der Altstadtsatzung. Allein damit besteht ein Genehmi-
gungsvorbehalt gegenüber Abbruch und Neubau, der in beiden Fällen wegen der jeweils eindeutig
festzustellenden stadtbildprägenden Wirkung auch zum Tragen käme.
Prinzipalmarkt 5
Das Gebäude ist darüber hinaus ein Baudenkmal nach § 3 DSchG und ferner Teil der Denkmalbe-
reichsatzung Prinzipalmarkt nach § 5 DSchG. Sämtliche Planungen und Maßnahmen bedürfen
daher einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 DSchG und sind im Vorfeld mit der Städtischen
Denkmalbehörde abzustimmen. Auch bei einem möglichen Verkauf wären diese Schutzinstrumen-
te geeignet, die bauliche Entwicklung so zu steuern, dass die Bausubstanz und das Erscheinungs-
bild erhalten bleiben. Ein Verkauf wäre der Denkmalbehörde anzuzeigen.
Bauteile E und F des Stadthauses 1
Das Stadthaus ist eine aus mehreren Gebäudeflügeln komponierte Gesamtanlage, die städtebau-
lich sorgfältig um das historische Rathaus und Stadtweinhaus als Sitz der Politik und den Stadt-
hausturm als Rest der kriegszerstörten Stadtverwaltung gruppiert und bei aller nachkriegszeitli-
chen Modernität und Zweckmäßigkeit mit subtiler Rücksichtnahme auf die traditionellen münsteri-
schen Materialien gestaltet wurde.
Näheres über die Zusammenhänge der Geschichte und Projektentwicklung des Stadthauses 1 und
seine Wertigkeit aus damaliger und heutiger Sicht ist in der Anlage zu dieser Stellungnahme „Das
neue Stadthaus 1957-61“
im Einzelnen dargestellt. Hieraus wird insbesondere deutlich, dass
- eine alleinige Nutzung durch die Stadtverwaltung seinerzeit bewusst beschlossen wurde,
um ein deutliches Bekenntnis zu einer selbstbewussten Verwaltungsstadt abzugeben,
- die wesentliche architektonische Forderung der Wettbewerbsaufgabe des Jahres 1951 tat-
sächlich erfüllt wurde und bis heute die Qualität der Anlage bestimmt: "Das Gebäude selbst
hat keine besonderen Repräsentationsbedürfnisse zu erfüllen; da es jedoch die gesamte
städtische Verwaltung zusammenfassen soll, muss es in der baulichen Haltung und Grup-
pierung dieser Bedeutung gerecht werden. Es soll der bautechnischen Entwicklung und
dem daraus resultierenden Formgefühl entsprechend gestaltet werden und darf in seiner
künstlerischen Qualität gegen die hervorragenden Bauten münsterscher Tradition nicht ab-
fallen."
- das Gebäude stadtbaugeschichtlich eine Mittlerrolle zwischen dem historischen Münster
und der Moderne spielt.
Vor diesem Hintergrund würde ein Abtrennen einzelner Gebäudeflügel und Verkauf an Private die
stadtgeschichtliche Bedeutung und den unzweifelhaften architektonischen Wert des Stadthauses 1
in Frage stellen und gefährden. Weder die Altstadtsatzung, noch mögliche privatrechtliche Verein-
barungen in Kaufverträgen, noch ein noch so restriktiver Bebauungsplan würden ausreichen, um
die gestalterische Einheit der Gesamtanlage weiterhin zu gewährleisten.
Anlage 4 Teil 1 zur Vorlage V/463/2013
2
Die Frage des Denkmalwertes wurde in der Vergangenh eit vor Renovierungsarbeiten schon ge-
stellt und seinerzeit deshalb verneint, weil die damals notwendigen Maßnahmen als zu wesentliche
Veränderung eingeschätzt wurden. Aus heutiger Sicht wäre eine neue Beurteilung vorzunehmen.
Anhaltspunkte für einen Denkmalwert sind festzustel len (s. Anlage); ob diese nach § 2 DSchG
ausreichen würden, um eine Unterschutzstellung zu begründen, bliebe zu untersuchen.
Auf jeden Fall ist die Gesamtanlage in der heutigen Form in ihrer übereinstimmend einheitlichen
Gestaltung erhaltenswert; deshalb wurden auch alle bisherigen Sanierungsmaßnahmen regelmä-
ßig zwischen dem Amt für Immobilienmanagement und d er Städtischen Denkmalbehörde einver-
nehmlich abgestimmt. Bei diesem Verfahren kann es b leiben, solange die Gesamtanlage im Ei-
gentum der Stadt bleibt. Bei Teilveräußerungen wäre es zur Sicherung der städtebaulichen und
architektonischen Qualität angezeigt, eine Unterschutzstellung nach DSchG genauer zu prüfen.
Ein weiterer Zusammenhang sollte bei der Entscheidu ng über eine mögliche Umnutzung von grö-
ßeren Teilen des Stadthauses 1 ebenfalls bedacht werden:
Die Bemühungen der Stadt um eine Positionierung des Wiederaufbaus im internationalen Kultur-
erbe stützt sich zu einem nicht unwesentlichen Teil auf die Tatsache, dass der Prinzipalmarkt –
anders als Bauten aus der feudalherrschaftlich gepr ägten Geschichte – ein demokratisches Erbe
darstellt. Dazu gehört, dass das Ensemble aus histo rischem Rathaus, Stadtweinhaus und Stadt-
hausturm sowie dem daran anschließenden Stadthaus 1 nach wie vor das politische und Verwal-
tungszentrum der Stadt verkörpert.
I.A.
Marlies Voss
Anlage “Das neue Stadthaus 1957-61”
61 Städtische Denkmalbehörde Michael Kappel 30.04.2012
Das neue Stadthaus 1957-61
Bei den schweren Zerstörungen der Altstadt (bis zu 93%) im II. Weltkrieg wurde
auch das 1903/05 von Alfred Hensen erbaute Stadthaus - bis auf den Stadthausturm
am Prinzipalmarkt - in Mitleidenschaft gezogen und zum großen Teil zerstört.
Hierdurch bedingt war die Verwaltung in den ersten Nachkriegsjahren über das
gesamte Stadtgebiet verstreut und die Zusammenarbeit erheblich erschwert.
Um diese Schwierigkeit der Verwaltung zu beseitigen und auch ein deutliches
Bekenntnis für eine selbstbewusste Verwaltungsstadt abzugeben, beschloss der Rat
- auf Vorschlag von Oberbürgermeister Zuhorn - im Dez 1948 einen Wettbewerb
zum Bau eines zentralen Verwaltungsgebäude auszuschreiben - auch mit dem
Zweck, Klarheit über die städtebauliche Anordnung und die bauliche Gestaltung zu
gewinnen. Erst im Nov. 1950 - durch Beschlussfassung des Großen Rates - war
jedoch die lange Debatte über den genauen Standort zugunsten des
Syndikatsplatzes abgeschlossen.
Die Verhältnisse in Münster machten die Aufgabe nicht gerade leicht. Der nunmehr
beschlossene Bauplatz des neuen Verwaltungsgebäudes lag mit dem Syndikatplatz
im Herzen der Altstadt, in unmittelbarer Nähe der historischen Gebäude Rathaus
und Stadtweinhaus, die im Krieg ebenfalls stark zerstört worden waren. Beide
Häuser, mit deren Wiederaufbau gerade erst begonnen wurde, sollten die
Repräsentations- und Versammlungsräume der Stadt Münster aufnehmen.
In dem dann 1951 ausgelobten Wettbewerb wurde den Architekten deshalb
folgender Hinweis gegeben: "Das Gebäude selbst hat keine besonderen
Repräsentationsbedürfnisse zu erfüllen; da es jedoch die gesamte städtische
Verwaltung zusammenfassen soll, muss es in der baulichen Haltung und
Gruppierung dieser Bedeutung gerecht werden. Es soll der bautechnischen
Entwicklung und dem daraus resultierenden Formgefühl entsprechend gestaltet
werden und darf in seiner künstlerischen Qualität gegen die hervorragenden Bauten
münsterscher Tradition nicht abfallen."
Aus den 123 eingereichten Arbeiten wurde im August 1951 den Braunschweiger
Architekturstudenten Otto-Heinz Groth und Hans Praschma der erste Preis
zugesprochen. Ihr Entwurf enthielt schon die städtebauliche Grundaussage. Er
integrierte insbesondere den noch erhaltenen Stadthausturm am Prinzipalmarkt
gewissermaßen als Auftaktgebäude, öffnete zur Klemensstraße einen
Eingangsplatz, verlegte das größte Bauvolumen entlang der heutigen Heinrich-
Brüning-Straße und gewann einen großzügigen Freiraum hinter dem historischen
Rathaus und Stadtweinhaus.
Anlage 4 Teil 2 zur Vorlage V/0463/2013
61 Städtische Denkmalbehörde Michael Kappel 30.04.2012 2
Stadt Münster/OStD Austermann (Hrsg.): Münster 1961-66", S. 18/19, Münster 1966
Mit den weiteren Überarbeitungen zeigte sich die St adt jedoch unzufrieden, übertrug
die weitere Planung dem Leiter des Hochbauamtes Hel mut Kessner und stellte ihm
anfangs Denis Boniver (Gewinner des 3. Preises), sp äter Theodor Dierksmeier als
künstlerischen Berater (künstl. Oberleitung) zur Se ite. Um an der Klemensstraße
viergeschossig bleiben zu können und andererseits g esteigerten Raumbedürfnissen,
auch zusätzlichen Läden, gerecht zu werden, entwarf Helmut Kessner - mit Billigung
des Rates 1956 - zusätzlich das 11-geschossige Hoch haus mit einem hohen
aufgesetzten Kantinengeschoss. An der Durchgestaltu ng der Fassaden arbeitete
Theodor Dierksmeier mit.
Während der anschließenden Baufertigstellung im Jah re 1959 war das Hochhaus
allerdings ständiger Streitpunkt in der Öffentlichk eit ("Gigant hinter dem Rathaus/
Eine betonierte Panne/ Fremdkörper im Stadtbild"). Der Unmut vieler Bürger über
das neue Verwaltungsgebäude, welches das alte Rath aus in der Spitze um 8,50 m
überragte, glich häufig einem Abgesang auf das historische Stadtbild.
Es gab allerdings auch differenziertere Meinungen z um neuen Stadthaus. Anton
Henze z. B. hielt in seiner Architekturkritik den S tandort für richtig und unterstützte
auch die Idee der neuen "Stadtkrone". Helmut Kessne r betonte in seiner Erwiderung
auf viele kritische Meinungen " ... dass der weitere Wiederaufbau nicht mehr in
historischen Formen vor sich gehen kann. Insbesondere die Wirtschaft verträgt diese
stilistische Zwangsjacke nicht. Das Stadtverwaltung sgebäude hat die städtebauliche
Aufgabe, zwischen dem historischen und dem unhistorischen Teil zu vermitteln."
61 Städtische Denkmalbehörde Michael Kappel 30.04.2012 3
Stadt Münster/OStD Austermann (Hrsg.): Münster 1961-66",
S. 18/19, Münster 1966
Trotz der immer wieder geäußerten Kritik daran, das s man mit dem Hochhaus die
Verwaltung in der Silhouette der Stadt in Erscheinu ng treten ließ, bleibt heute
festzustellen, dass mit dem neuen Stadthaus ein in den Höhen, Raumfolgen und
Plätzen fein differenzierter Baukomplex entstand, d er atmosphärisch, gestalterisch
und auch baulich den Anschluss an das "historische Münster" bewältigt.
Mit dem gestalteten Binnenhof (heute "Platz des Wes tfälischen Friedens"), der unter
den durch Stützen aufgeständerten Bauteilen öffentl ich zugänglich ist ("… keine
abgeschlossenen Innenhöfe entstehen lassen, sondern nur solche, in die der Bürger
Einsicht hat", H. Kessner), entsteht einerseits eine Art städtisch er Innenraum und
"Bühne" für die verschiedensten Aktivitäten, andere rseits ergibt sich so der
notwendige Abstand zur neu entstandenen Rückfront d es historischen Rat- und
Stadtweinhauses. Es bildet sich gewissermaßen eine neue "stille"
Fußgängerverbindung hinter dem belebten Prinzipalma rkt, die ihren zusätzlichen
Reiz durch die Möglichkeit erfährt, unter dem Stütz engeschoss des
Oberbürgermeistertraktes hindurch einen zweiten, kl eineren grünen Innenhof mit
Wasserfläche erleben zu können.
Auch heute noch überraschend hoch ist die Qualität der gestalteten Vielfalt im Detail
- der Variation der Materialien Ziegel, Werkstein, Kupfer und Glas - und deren
subtiler Orientierung an der traditionellen Bauweis e der Stadt, während gleichzeitig
die Fassadenstruktur mit dem reliefartig hervorgeho benen Betonraster (Stützen und
61 Städtische Denkmalbehörde Michael Kappel 30.04.2012 4
Decken sind gleichzeitig Konstruktions- und Glieder ungselemente) und den
Fensterbändern schon der Moderne zugewandt ist. (Nur wenig später entsteht
1960/61 - bewusst modern und unangepasst - das eben falls 11-geschossige
Hochhaus am Servatiiplatz - als "Curtain-Wall-Fassa de", deren historisches
Bezugsfeld nicht mehr die Stadt Münster ist, sonder n die internationale Architektur,
vor allen die der USA. Ein weiteres und damit letzt es Hochhaus im
Innenstadtbereich entstand 1961 als 13-geschossiges Kreishaus am Ludgeriplatz.)
Nach der Nazi-Diktatur und ihren architekturideolog ischen Zwängen ist hier nach
den schweren Zerstörungen des II. Weltkrieges ein V erwaltungsgebäude
entstanden, das im Hinblick auf seine städtebaulich e Gliederung und Bezüge mit
geöffneten, überbauten Durchgängen und Einblicken e ine Leichtigkeit aufweist, die
beispielhaft für ein neues "demokratisches" Bauen s tehen kann. Die Architektur mit
ihren Foyer- und Aufenthaltsbereichen, wie auch die öffentliche Nutzung als zentrale
Anlaufstelle für Bürger unterstreichen diesen Chara kter. Die konzipierten
Ladenzonen an der Klemensstraße und Heinrich-Brünin g-Straße stellen den Bezug
und Übergang zum innerstädtischen Handel her.
Mit dem unter Denkmalschutz stehenden Rathaus/Stadt weinhaus/Stadthausturm
bildet das nahezu unveränderte Stadthaus 1 in seiner Baukörpergliederung, mit allen
seinen Gebäudeflügeln und in Verbindung mit dem Bin nenhof ("Platz des
Westfälischen Friedens") ein prägendes städtebaulic hes Ensemble mit hoher
städtischer Aufenthaltsqualität. In ihrer Gesamthei t ist die Anlage des Stadthauses 1
ein wichtiges Bauwerk der Zeit des Wiederaufbaues d er Stadt Münster nach 1945 -
wegen ihrer städtebaulichen Bezüge, ihrer sozialges chichtlichen Bedeutung und
ihrer formalen Qualität.
Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013
...
23.10.0001
2
6.
.0
3
.201
3
Dr. Deitmer
2310
Wirtschaftlichkeit der Sanierung Stadthaus 1
1. Fragestellung
Die Stadt Münster muss das Stadthaus 1 umfänglich sanieren. Dabei ist zu prüfen, ob Teile des
Gebäudes veräußert werden, um mit den Erlösen die Investi
tion in Teilen zu refinanzieren. D
a
bei
ist zu bedenken, dass es Mieterträge im Stadthaus 1 gibt. Andererseits sind die in den zur Ve
r-
äußerung stehenden Bauteilen städtische Dienststellen untergebracht für die im Veräußerung
s-
fall anderweitig Büroflächen ang
emietet werden mü
s
sen.
In der hier vorgelegten Untersuchung werden mit der Methode der „Vollständigen Finanzpl
a
nung“
unterschiedliche Szenarien der Sanierung und des Verkaufs unte
r
sucht. Da
die Stadt Münster
sich in einer Situation mit dauerhaften Haushal
tsdefiziten befindet, ist auch die Frag
e
stellung, ob
in den genannten Szenarien eine Haushaltsentlastung erfolgen
,
kann mit unte
r
sucht worden.
2. Methodik
Die Untersuchung wird
anhand der Vollständigen Finanzplanung (VoFi) durchgeführt.
In einem
vollständigen Finanzplan wird die
einem Investitionsobjekt
direkt oder indirekt
zureche
n-
bare gesamte Liquidität periodisch
erfasst und summiert. Es ergibt sich zum Ende des
Betrachtungszeitraums der Endwert des Vermögens. Es wird also gleichsam die Frage
beantwortet,
welchen Wert das anfangs ei
n
gesetzte Eigenkapital am Ende hat. Dieser
sogenannte VoFi-Endwert der Investition
wird zum
Vergleich mit konkurrierenden
Invest
i-
tionen herangezogen. Die Vorteile des
VOFIs
gegenüber anderen Methoden (Kostenve
r-
gleichsmethode, Kapitalwertmethode etc)
bestehen in der Transparenz, weil es keine
implizi
ten Annahmen gibt, die nicht sofort ersichtlich sind.
Da die notwendige Liquidität eines öffentlichen Investitionsprojektes sich vom tatsächl
i-
chen Aufwand unterscheidet, ist es sinnvol
l, auch eine Betrachtung der Auswi
r
kungen
auf den Haushalt vorzunehmen. In der Haushaltssystematik sind die A
b
schreibungen
deutlich geringer als die Kredittilgung. Somit ergeben sich Unterschiede bei der Betrac
h-
tung der Wirtschaftlichkeit, die auf die Liqu
idität abstellt und somit die Kredittilung
s-
leistung anstelle der Abschreibung erfasst.
Da die Stadt Münster derzeit ein strukturelles Haushaltsdefizit aufweist, ist es notwe
n
dig,
Aussagen zur Haushaltsbelastung zu treffen. Damit kann vermieden werden, da
ss wir
t-
schaftlich richtige Entscheidungen zu einer kurzfristigen Belastung des Haushalts beitr
a-
gen.
- 2
-
...
3. Szenarien
Es werden folgende Szenarien untersucht:
•
Sanierung des Bauteils E in der Einzelbetrachtung
•
Veräußerung des Bauteils E in der Einzelbetrachtung
• Vermietung 1. – 9. OG im Bauteil E
•
Sanierung des Bauteils F in der Einzelbetrachtung
•
Veräußerung des Bauteils F in der Einzelbetrachtung
• Gesamtbetrachtung der Sanierung
•
Gesamtbetrachtung der Sanierung und Veräußerung des Bauteils
E
• Gesamtbetrachtung der S
anierung und Veräußerung des Bauteils F
4. Annahmen
Folgende Annahmen wurden für die einzelnen Szenarien unterstellt:
Verkauf Bauteil E
Inflationsrate
Bauinvestition in Bauteil E bei Verbleib im Eigentum
6.567.783
-
Abschreibung
109.463
-
zusätzliche Herrichtungs-/Separierungskosten bei Verkauf BT E
1.810.910
-
Restwert Bestandsgebäude
210.532
Abschreibung
3.509
-
Grundstück
1.231.200
Instandhaltung (0,9%) für die Haushaltswirkung
70.221
-
2,35%
Instandhaltung (1,2%) für den VoFi
93.628
-
2,35%
Verwaltungskosten
32.094
-
1,50%
Erlöse Vermietung Ladenlokale:
147.995
1,50%
Erlöse Verkauf Bauteil:
5.600.000
Anmietung
Inflationsrate
Miete für städtische Dienststellen (jetzt in Bauteil E)
361.800
1,50%
Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013
- 3
-
...
V e rm ie tun g 1. - 9. O G Ba ute il E
Inflationsrate
Bauinvestition incl. Zugang Heinrich-Brüning-Straß e
4.290.000
-
Abschreibung
71.500
-
Mietausfall durch Herrichtung Ladenfläche als Eingang
9.072
-
Restwert Bestandsgebäude
162.065
Abschreibung
2.701
-
Grundstück
771.345
Instandhaltung (0,9% )
43.994
-
2,35%
Instandhaltung (1,2% )
58.658
-
2,35%
Verwaltungskosten
18.599
-
1,50%
Einnahmen Vermietung Ladenlokale:
1,50%
Einnahmen Vermietung Büroflächen:
297.972
1,50%
Energie
-
4,00%
Reinigung
-
1,50%
Anm ie tung
Miete
-
1,50%
Inflationsrate
Bauinvestition
7.249.723
-
Abschreibung
120.829
-
Restwert Bestandsgebäude
269.168
Abschreibung
4.486
-
Grundstück
4.617.000
Instandhaltung (0,9%) für die Haushaltswirkung
89.779
-
2,35%
Instandhaltung (1,2%) für den VoFi
119.705
-
2,35%
Verwaltungskosten
42.840
-
1,50%
Erlöse Vermietung Ladenlokale:
421.078
1,50%
Erlöse Vermietung Büroflächen:
639.300
1,50%
Erlöse Verkauf Bauteil:
12.400.000
Anmietung
Inflationsrate
Miete für städtische Dienststellen (jetzt in Bauteil F)
494.640
1,50%
Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013
- 4
-
...
Gesamt
Inflationsrate
Bauinvestition
28.590.000
-
Abschreibung
476.500
-
zusätzliche Herrichtungs-/Separierungskosten bei Verkauf BT E
1.810.910
-
Restwert Bestandsgebäude
1.073.161
Abschreibung
17.886
-
Grundstück
15.660.864
Instandhaltung (0,9%) für die Haushaltswirkung
357.944
-
2,35%
Instandhaltung (1,2%) für den VoFi
477.259
-
2,35%
Verwaltungskosten
164.191
-
1,50%
Erlöse Vermietung Ladenlokale:
748.658
1,50%
Erlöse Verkauf
18.000.000
Anmietung bei Veräußerung E und F
Inflationsrate
Miete
856.440
1,50%
Weiterhin wurden für alle Szenarien eine Fremd
-
und Eigenkapitalverzinsung von jeweils 3% u
n-
terstellt. Die wirtschaftliche
Nutzungsdauer wird auf 60 Jahre festgelegt.
Als Eigenkapital ist der
Grundstücksbuchwert und der Restwert der Gebäude angesetzt.
Zusätzlich ist unte
r
stellt, dass
Kredite innerhalb von 30 Jahren getilgt werden und die Zins
-
und Tilgungsleistu
n
gen nicht dur
ch
neue Kredite refinanziert werden.
3. Ergebnisse
3.1 Veräußerung Bauteil E
In der folgenden Abbildung ist das Gesamtergebnis jeweils für den VoFi als auch für den Hau
s-
halt dargestellt.
Ergebnisse der Szenarien Bauteil E
-30.000.000
-
-
-
-2
1
2
1
-
5
0
0
5
5
.
.
.
.
.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
.
.
.
.
.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
VoFi Endwert
Summe Haushaltswirkung
Sanierung E
Veräußerung E
Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013
- 5
-
...
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass sich unter „Renditegesichtspunkten“ eine Sanierung des Ba
u-
teils E rechnet. Eine Veräußerung li
efert einen deutlich
schlechteren
Endwert der gesamten Za
h-
lungsströme.
In der Haushaltsbetrachtung ist das Bild
identisch
. Hier zeigt sich, dass die Gesamtwi
r
kung der
Sanierung den Haushalt deutlich weniger belastet als eine Verä
u
ßerung.
In d
er folgenden Grafik ist die Entwicklung der kumulierten Wirkung auf den Haushalt darg
e
stellt.
Bauteil E
Haushaltsbelastung kumuliert
-30.000.000
-
-
-
-
1
2
1
2
1
-
5
0
5
0
0
5
5
.
.
.
.
.
.
.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
.
.
.
.
.
.
.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
Sanierung E
Veräußerung E
Es ist deutlich zu erkennen, dass eine Veräußerung den Haushalt zunächst deutlich entlastet.
Die Erlöse aus dem Verkauf werden jedoch durch die anfallenden Mietzah
lungen für die Diens
t-
stellen, die derzeit im Bauteil E
untergebracht sind aufgezehrt. Nach
19
Ja
h
ren kippt die Wirkung
um.
Fazit:
Die Sanierung des Bauteils E
belastet zunächst den Haushalt stärker als eine Verä
u
ßerung. Aber
nach 19
Jahren ist die Haushaltsbelastung der Sanierung geringer als die B
e
last
ung bei einer
Veräußerung.
3.2 Vermietung Bauteil E
Bei diesem
Szenario werden lediglich die Flächen und die zugehörigen Investitionen in den ve
r-
mietbaren OG (1-
9) des Bauteils E betrachtet. Deshalb sind auch die Investiti
o
nen geringer als
im Szenario „Verkauf Bauteil E“.
Als Kostenmiete ergibt sich ein Mie
t
zins von
6,95 € /m² im Monat
oder rd. 200.000
€ im Jahr
.
In der Gesamtsumme lassen sich somit Überschüsse in Höhe von rd. 100.000
€ erzi
e
len.
Sollte
es gelingen für eine Jahresmiete von weniger als rd. 300.000
€ Ersatzfl
ä
chen zu finden, dann ist
eine Vermietung der OGs
wirtschaftlich. Es ist jedoch zu b
e
denken, dass vermietet Flächen ein
Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013
- 6
-
...
Ertragsrisiko in Form von Leerstandsrisiken beinhalten.
Als durchschnittlicher Mietpreis e
r
gibt
sich ein Mietwert von 10,35 €/m² im Monat.
Fazit:
Eine eindeutige Aussage lässt sich ni
cht treffen, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit hinreiche
n-
der Sicherheit die tatsächliche Mieteinnahme und das Leerstandsrisiko beziffert werden kö
n
nen.
Ebenso gibt es keine belastbare Aussage über Miethöhen für a
l
ternative Standorte.
3.3 Bauteil F
In der
folgenden Abbildung ist das Gesamtergebnis jeweils für de
n
VoFi als auch für den Hau
s-
halt dargestellt.
Ergebnisse der Szenarien Bauteil F
-15.000.000
-1
-
0
5
.
.
0
0
0
0
0
0
.
.
0
0
0
0
0
0
0
5.000.000
10.000.000
VoFi Endwert
Summe Haushaltswirkung
Sanierung F
Veräußerung F
Aufgrund der hohen Mieteinnahmen ist die Sanierung des Bauteils F wirtschaftlich sinnvoll und
entlastet den Haushalt in der Summe.
Die Rendite ist mit 0,9 % nicht sonderlich hoch. Es ist j
e-
doch zu bede
nken, dass die Rendite lediglich im Erdg
e
schoss des Bauteils erzielt wird und auf
die Gesamtinvestition bezogen ist
. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Rendite als außerorden
t-
lich gut zu bezeichnen. Die Mieteinnahmen dienen letztendlich dazu, die Unterbrin
gung der stä
d-
tischen Ämter im Bauteil F zu refinanzieren.
Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013
- 7
-
...
In der folgenden Grafik ist die Entwicklung der kumulierten Wirkung auf den Haushalt darg
e
stellt.
Bauteil F
Haushaltsbelastung kumuliert
-15.000.000
-
1
1
-
0
0
5
5
.
.
.
.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
.
.
.
.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
Sanierung F
Veräußerung F
Die Sanierung belastet zunächst den Ha
ushalt, führt aber bereits nach 6 Jahren zu positiven E
r-
trägen. Dies führt dazu, dass die kumulierte Belastun
g des Haushalts nach 10 Ja
h
ren in eine
Erwirtschaftung von Überschüssen umkippt.
Fazit
Die Sanierung des Bauteils F belastet zunächst den Haushalt, führt aber sehr schnell zu einer
positiven Haushaltswirkung. Die Wirtschaftlichkeit ist ebenfalls g
e
geben.
Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013
- 8
-
...
3.4 Gesamtbetrachtung
Im F
olgenden wird eine Gesamtbetrachtung unter Einbeziehung der Bauteile A
-
D vorgeno
m
men.
In der folgenden Grafik sind die Ergebnisse einer ganzheitlichen Betrachtung darg
e
stellt.
Ergebnisse der Gesamtbetrachtung
-100.000.000
-
-
-
-
-
-
-
-
-
2
8
7
6
9
5
4
3
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
.
.
.
.
.
.
.
.
.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
00
0
0
0
0
0
0
0
0
.
.
.
.
.
.
.
.
.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
VoFi Endwert
Summe Haushaltswirkung
Gesamt
Gesamt ohne F
Gesamt ohne E
Gesamt ohne E F
Unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Sanierung der Bauteile A
-
D und der
gleichze
i-
tige Verkauf der Bauteile E und F nicht
sinnvoll. Anders ausgedrückt:
Aufgrund der guten Mie
t-
einnahmen tragen die Bauteile E und F dazu bei, die Gesamtmaßnahme wirtschaftlich zu gesta
l-
ten.
In der Haushaltsbetrachtung wird die Diskrepanz noch deutlicher.
Die Ge
samtsanierung b
e
lastet
den Haushalt dauerhaft deutlich weniger als die Varianten mit Veräußerungserl
ö
sen.
Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013
- 9
-
...
In der folgenden Grafik sind die einmaligen Effekte aus den Veräußerungen im Jahr der Verä
u-
ßerung dargestellt. Dargestellt sind die Erträge, also di
e Erlöse, die um die Buchwerte vermi
n
dert
werden.
Einmalwirkung auf den Haushalt
0
10
2
8
4
6
.
.
.
.
.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
.
.
.
.
.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
12.000.000
Gesamt ohne E
Gesamt ohne F
Gesamt ohne E F
Die Veräußerung der Bauteile E und F
führt im
Verkaufsjahr zu einer nennenswerten Haushalt
s-
entlastung.
Dabei handelt es sich jedoch um einen Einmaleffekt,
der unter Wirtschaftlichkeit
s-
überlegungen nicht in Anspruch genommen werden soll, wie im Fo
l
gende
n dargelegt wird.
In der nächsten Abbildung sind die Auswirkungen der verschiedenen Szenarien auf
den
Hau
s
halt
dargestellt, die nach dem Jahr der Veräußerung eintreten.
Langfristige Haushaltswirkungen
-2.000.000
-
-
-
-
-
1
1
1
1
1
-
-
-
-
.
.
.
.
.
0
2
6
4
8
4
6
2
8
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
.
.
.
.
.
.
.
.
.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
Gesamt
Gesamt ohne F
Gesamt ohne E
Gesamt ohne E F
Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013
-
10
-
...
Es ist deutlich zu erkennen, dass die Gesamtsanierung den Haushalt bereits
in
Jahr
nach der
Veräußerung weniger belastet als alle anderen Szenarien. Mit zunehmender Zeit dive
r
gieren die
Belastungen, weil die Zinsbelastung für die anfänglichen Kredite im
mer
geringer
wird
. Nach We
g-
fall der Zinsbelastung nach 30 Jahren sinken in allen Fäll
en die Belastungen
aufgrund der unte
r-
stellten Inflation. Die eingenommenen Mie
ten der Bauteile E und F tragen erheblich dazu bei, die
Belastungen zu verringern. Auf der anderen Seite sind erhebliche
Anm
ietkosten dafür verantwor
t-
lich, dass die Aufwendungen
in allen Szenarien höher sind als bei einer Gesamts
a
nierung.
4. Ergebnis
Unter der Annahme, dass die städtischen Kredite innerhalb von 30 Jahren getilgt we
r
den und die
Tilgungs-
und Zinsleistung nicht durch neue Kredite finanziert wird, ist eine Gesamtsa
ni
e
rung die
richtige Entscheidung.
II.
Ermittlung des wirtschaftlichen Verkaufspre
i
ses für
die Immobilie Prinzipalmarkt 5
1. Fragestellung
Die Stadt Münster überlegt, die Immobilie Prinzipalmarkt 5 zu veräußern. Der Stan
d
ort ist
an die Fa. Petzhold vermietet
. In den Obergeschossen nutzt die Stadt Münster Bür
o-
räumlichkeiten. Im Falle der Veräußerung sind für die städtischen Nutzungen Ersatza
n-
mietungen zu tätigen. Unter Berücksichtigung der Kosten für die zusät
zliche Anmi
e
tung
wird derjenige Kaufpreis ermittelt,
ab dem eine
V
eräußerung
zu einer wirtschaftl
i
chen
Lösung für die Stadt Münster führt.
Unterhalb dieses Grenzkaufpreises ist ein Verkauf
unwirtschaftlich.
2. Methodik
Die U
ntersuchung wird anhand der Vollständigen Finanzplanung (VoFi) durc
h
geführt.
In
eine
m vollständigen Finanzplan wird die einem Investitionsobjekt direkt oder indirekt z
u-
rechenbare gesamte Liquidität
periodisch erfasst und summiert. Es ergibt sich zum E
n-
de des Betrachtungszeitraums der Endwert des Vermögens. Es wird a
l
so gleichsam die
Frage
beantwortet, welchen Wert das anfangs eingesetzte Eige
n
kapital am Ende hat.
Dieser sogenannte VoFi-Endwert
der Investition wird zum Vergleich mit konkurri
e
renden
Investitionen herangezogen. Die Vorteile des VoFis gegenüber anderen Methoden (Ko
s-
tenvergleichsmethode, Kapital
wertmethode etc) bestehen in der Transparenz, weil es
keine impliziten Annahmen gibt, die nicht sofort ersich
t
lich sind.
Im vorliegenden Fall werden nicht zwei Investitionsprojekt mit einander vergleichen, so
n-
dern es soll ein Kaufpreis b
estimmt werden. Dazu wird im ersten Schritt der VOFI
-
Endwert der Investition ermittelt. Es werden also die Buchwe
r
te und die gesamte mit der
Immobilie verbundene Liquidität (Mieteinnahmen, Instandhaltungsaufwendungen, Ve
r-
waltungskosten und Kapitalkosten) e
rmittelt. Mit diesen Daten wird der VoFi
-
Endwert e
r-
mittelt.
In einem zweiten Schritt –
für das Verkaufsszenario
-
wird der VoFi
-
Endwert aus dem
ersten Schritt vorgegeben und der Verkaufspreis, der diesen Endwert ergibt, ermi
t
telt.
Dieser Verkaufspreis st
ellt somit den Mindestpreis dar, den die Stadt Münster erzielen
muss, wenn die Veräußerung wirt
schaftlich sein soll.
Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013
-
11
-
...
3. Annahmen und Daten
Folgende Annahmen und Daten sind der Unters
u
chung zugrunde
gelegt:
30
Zinsen
3,00%
Eigenkapitalverzinsung
3,00%
1,00%
Buchwert Grundstück
-
Buchwert Gebäude
-
Anmietung im Verkaufsfall
159.874
Information ist nicht
öffentlich
Lohnkostensteigerung
1,5%
Indexsteigerung Anmietung
Indexsteigerung Anmietung
Baupreisindex
2,35%
VPI
1,5%
Anpassung der Miete bei
Übersteigen des VPI um 5%
Mieten
Vermietungserlöse
Indizes
Anpassung der Miete bei
Übersteigen des VPI um 10%
Abschreibungsdauer
in Jahren
Soll Zins
Habenzins
Bilanzdaten
Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013
-
12
-
4. Ergebnis
Im ersten Schritt der Untersuchung wird ein VoFi
-
Endwert von 56,9 Mio.
€ bei e
i
ner Laufzeit von
40 Jahren erreich
t. Die Verzinsung des eingesetzten Kapitals beläuft sich auf 3,1% und liegt d
a-
mit oberhalb der geforderten 3% und auch oberhalb der derzeit
i
gen Refinanzierung der Stadt
Münster am Kapitalmarkt. Somit ist aus diesem Blickwinkel der Verbleib der Immobilie im
städt
i-
schen Portfolio wirtschaftlich vernünftig.
Im zweiten Schritt wurde der Kaufpreis bestimmt, der zum o. g. VoFi
-
Endwert führt. Dabei sind
die Kapitalverzinsung des Liquiditätszufluss aus dem Verkauf und die la
u
fenden Mietzahlungen
für die Er
satzanmietung ebenso in die Untersuchung eingeflossen wie die notwendigen Investit
i-
onen, das Gebäude vom Stadtweinhaus zu trennen.
Bei einem Kaufpreis, der mehrere Mio.
€ oberhalb des gutachterlichen Verkehrswe
r
tes liegt,
ist
ein Verkauf für die Stadt Münster attraktiv.1
gez.
Dr. Deitmer
1
Der ermittelte Grenzkaufpreis kann in nicht-
öffentlicher Sitzung genannt werden.
Anlage 5 zur Vorlage V/0463/2013
Anlage 6 Gegenüberstellung nicht_monet_
1974 Zeichen
Anlage 6 zu V/0779/2014 Gegenüberstellung der nicht-monetären Vor- und Nachteile einer Aufgabe (Verkauf) von Gebäudeteilen des heutigen Stadthaus 1 Komplexes Zu betrachtende Aspekte Vorteile Nachteile Baulich nicht ersichtlich Umfangreiche bauliche Maßnahmen erforderlich Grundlegende bauliche Überarbeitung des Bauteils F (z.B. Eingangssituation Klemensstraße) Städtebau und Denkmalschutz nicht ersichtlich Lediglich Eigentum bietet die Gewähr, dass der stadtgeschichtliche und architektonische Wert ungef ährdet bleibt. Die städtebaulich-architektonische Gesamtanlage aus einem Guss wurde seinerzeit bewusst als Zentrum der Stadtverwaltung konzipiert. Die alleinige Nutzung durch die Stadtverwaltung wurde bewusst beschlossen, um ein deutliches Bekenntnis zu einer selbstbewussten Verwaltungsstadt abzugeben. Bewusst wurde auch die Kongruenz von politischem und Verwaltungszentrum rund um das historische Rathaus im Kontext mit den Handelshäusern am Prinzipalmarkt gewahrt. Diese modellhafte Ausprägung einer historisch gewachsenen bürgerlich-demokratischen Stadtmitte ist ein gestalterisches und funktionales Alleinstellungsmerkmal Münsters, das bei Fremdnutzung von Teilen des Stadthauses verloren ginge. Weitere Argumente aus der Anlage 4 zu V/0463/2013. Bauordnungs- recht nicht ersichtlich Erfordernis Teilungsvermessung mit verbundener Vereinigungsbaulast; somit Verstrickung mit Interessenslage eines Dritteigentümers Immobilien wirtschaftlich nicht ersichtlich Weder Bereitstellung von Pkw- noch Fahrradabstellmöglichkeiten Erhöhter Verwaltungs- und Abstimmungsaufwand zum Erhalt des architektonischen Gesamtbildes des Stadthauses 1 (bietet jedoch keine Gewähr für den Erfolg; siehe Nachteil zum Aspekt Städtebau und Denkmalschutz) Abhängigkeit bei Eigentümerentscheidungen hinsichtlich der weiterhin städtischen Bauteile von Dritteigentümern (Gefahr eines hohen Interessenskonfliktes).
Anlage 1 Vorlage Mifribüp V_0462_2013 incl. Anlagen
78783 Zeichen
V/0462/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt
Amt für Immobilienmanagement
Betrifft
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen:
Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadt Münster
Beratungsfolge
04.09.2013 Rat Einbringung
08.10.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
10.10.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
15.10.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
15.10.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
05.11.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
07.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
12.11.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
13.11.2013 Hauptausschuss Vorberatung
13.11.2013 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis,
1.1 dass die Verwaltung entsprechend der übergeordneten Kriterien Bürgerorientierung, Wirt-
schaftlichkeit und Flexibilität das strategische Ziel verfolgt, ihre bisherigen Standorte zu
konzentrieren, zu optimieren und den Flächenbedarf auch durch Nutzung technischer und
organisatorischer Instrumente weiter zu reduzieren;
1.2 dass die Erreichung dieses Ziels im Rahmen der mittelfristigen Büroflächenplanung laufend
überprüft und fortgeschrieben wird;
1.3 dass die in der Begründung zu Ziffer 2 und 3 aufgeführten Feststellungen zur quantitativen
Entwicklung der Büroflächen und der Büroarbeitsplätze sowie die darauf basierende Prog-
nose des mittelfristigen Büroflächenbedarfs für die weitere Planung der Unterbringung der
städtischen Dienststellen zu Grunde gelegt werden;
Vorlagen-Nr.:
V/0462/2013
Auskunft erteilt:
Herr Bracht
Herr Fallowe
Herr Sträter
Herr Tschöpe
Ruf:
492-1012
E-Mail:
bracht@stadt-muenster.de
Datum:
24.07.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
Anlage 1 zu V/0779/2014
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V/0462/2013
1.4 dass in den vergangenen zehn Jahren die Netto-G rundfläche (Nutz-, Funktions- und Ver-
kehrsfläche) je Büroarbeitsplatz bereits von mehr a ls 40 qm auf derzeit 33 qm (um 17,5 %)
gesenkt werden konnte.
2. Die erfolgreiche Konzentration der städtischen Verwaltungsstandorte und der hier erbrach-
ten Dienstleistungen ist eng verbunden mit dem Konz ept der Stadthäuser. Hier erfolgt eine
zielgruppenspezifische, bürgerorientierte und arbei tsorganisatorisch sinnvolle Zusammen-
fassung von Verwaltungsangeboten an zentralen Stand orten. Dieser Ansatz soll weiter ver-
folgt werden:
2.1 Die Stadthäuser 1 und 2 (im Verbund mit Hafenst raße 8) sowie das Stadthaus 3 werden als
leistungsfähige und kundengerechte Verwaltungsstandorte weiter geführt.
2.2 Die Verwaltung legt für die weitere Planung zu Grunde, dass die beiden Bauteile E und F
des Stadthauses 1 im städtischen Eigentum verbleibe n und vorwiegend ab dem ersten
Obergeschoss für städtische Zwecke genutzt werden ( vgl. Vorlage V/0463/2013). Dabei ist
weitere Planungsgrundlage, dass im Stadthaus 1 wie bislang die klassischen Bürgerdienst-
leistungen zusammen gefasst und perspektivisch auch weiter ausgebaut werden, dass das
Stadthaus 2 gemeinsam mit dem Gebäude Hafenstraße 8 als „Soziales Rathaus“ und das
Stadthaus 3 als „Technisches Rathaus“ – mit den ent sprechenden Unterbringungsschwer-
punkten der städtischen Ämter und Einrichtungen – weiter geführt werden.
2.3 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der mittelfristigen Büroflä-
chenplanung die Konzentration von städtischen Dienstleistungen an einem weiteren zentra-
len Bürostandort prüft und dem Rat zur Entscheidung vorlegt. Hierfür wird eine abschlie-
ßende immobilienwirtschaftliche Bewertung der neben den Stadthäusern 1, 2 und 3 noch
vorhandenen Verwaltungsgebäude vorgenommen, die auc h eine Beschlussempfehlung
hinsichtlich einer möglichen künftigen Verwertung dieser Gebäude umfassen wird.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Ausbau de r bürgerorientierten Angebote im Stadt-
haus 1 („Bürgerservicezentrum“) im Zuge der Innensanierung in geeigneter Art und Weise
zu unterstützen: Entweder durch Überbauung des Stad thausinnenhofes oder durch Opti-
mierung im Gebäudebestand (vgl. Vorlage V/0463/2013).
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die vorü bergehende Nutzung geeigneter Konver-
sionsimmobilien (Büroflächen) das vorgelegte Konzep t der Konzentration und Kostenopti-
mierung der städtischen Bürostandorte unterstützt w erden kann. Insbesondere kann auf
diese Weise ggf. eine Pufferfunktion für die Unterb ringung städtischer Ämter während der
Innensanierung des Stadthauses 1 erreicht werden.
5. Der Rat stimmt den Handlungsempfehlungen zu den einzelnen Verwaltungsstandorten,
insbesondere hinsichtlich der beabsichtigten Aufgab e der derzeitigen Standorte Am Stein-
tor 50 (Bezirksverwaltung Südost) sowie Rudolf-Dies el-Straße 5 bis 7 (Kfz-
Zulassungsstelle) unter der Maßgabe zu, dass für di e dort erbrachten Dienstleistungen
sachgerechte Standortalternativen gefunden und den zuständigen Gremien zur Umsetzung
vorgeschlagen werden.
6. Die Verwaltung wird den Rat über den weiteren Ve rlauf der mittelfristigen Büroflächenpla-
nung im Rahmen von Berichtsvorlagen regelmäßig info rmieren; hinsichtlich des weiteren
Vorgehens wird auf Ziffer 6. der Begründung verwiesen.
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis,
7.1 dass der Antrag der SPD-Fraktion A-R/0016/2013 „Ein saniertes Stadthaus 1 – mehr Servi-
ce für Münsters Bürgerinnen und Bürger“ vom 09.04.2013 (siehe Anlage 1) in den Punkten
I.2, I.3 und II.3 sowie
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V/0462/2013
7.2 der Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen/GAL A-R/0017/2013 „Optimierung bürgerori-
entierter Dienstleistungen im Stadthaus 1 – mehr Se rvice auch für ausländische Einwohner
und Einwohnerinnen“ vom 22.04.2013 (siehe Anlage 2)
mit dieser Vorlage beantwortet werden und
7.3 der Antrag der CDU-Fraktion A-R/0002/2010 vom 1 1.01.2010 „Kundenfreundlich, komfor-
tabel, kompetent – Münsters Stadtverwaltung 2011“ i m Rahmen der Entwicklung eines
Feinkonzeptes für das Bürgerservicezentrum berücksichtigt wird.
Begründung:
0. Vorbemerkung
Die Grundlage für die Erstellung dieser Vorlage sowie der weiteren Vorlagen im Handlungs-
feld „Optimierung bürgerorientierter Dienstleistung en“ wurde durch die Ratsbeschlüsse zu
den Vorlagen
1. Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadtverwaltung Münster (siehe Vorlage
V/0787/2011)
und
2. Sanierung Stadthaus 1 (siehe Vorlage V/0685/2011)
gelegt.
Dazu werden neben den
• Änderungsanträgen zur Vorlage V/0685/2011
auch folgende Ratsanträge mit einbezogen und beantwortet:
• A-R/0016/2013 Ein saniertes Stadthaus 1 - mehr Ser vice für Münsters Bürgerinnen und
Bürger
• A-R/0017/2013 Optimierung bürgerorientierter Diens tleistungen im Stadthaus 1 – mehr
Service auch für ausländische Einwohner und Einwohnerinnen.
• A-R/0034/2013 Stadthaus 1 – die wirtschaftlichste Sanierungs-Variante wählen.
Weiterhin wird in diesem Kontext der Antrag
• A-R/0002/2010 Kundenfreundlich, komfortabel, kompe tent- Münsters Stadtverwaltung
2011
beantwortet.
Zudem müssen Ratsbeschlüsse zu dem Thema
3. Künftige Nutzung der Dominikanerkirche
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V/0462/2013
• A-R/0082/2011 Das Stadtmodell braucht ein Zuhause – dem Münster-Modell einen
Raum geben
getroffen werden, das vielfältige inhaltliche Schni ttstellen und -mengen zu den beiden vor-
genannten Schwerpunkten Mittelfristige Büroflächenp lanung und Sanierung Stadthaus 1
hat.
Aufgrund der engen inhaltlichen Verknüpfung der unt er den Nummern 1 bis 3 benannten
Themen ist es zwingend erforderlich, dass die hierz u erstellten Vorlagen auch gemeinsam
in die politische Beratung und Beschlussfassung gebracht werden.
Es handelt sich dabei um folgende Vorlagen:
1) Vorlage V/0462/2013 Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Mittelfristige Büroflä-
chenplanung der Stadt Münster , in der Hinweise zu den Auswirkungen einer moderne n
Aufgabenwahrnehmung am Arbeitsplatz, zu der Entwick lung des städtischen Büroflächen-
bedarfs, den künftigen Bürostandorten, deren Belegu ng sowie der Realisierung eines bar-
rierefreien Bürgerservicezentrums im Stadthaus 1 getroffen werden.
2) Vorlage V/0463/2013 Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: St adthaus 1 – Sa-
nierung sowie Einrichtung eines Bürgerservicezentru ms, Verbleib der Bauteile E und F so-
wie Petzholdhaus im Eigentum, in der immobilienwirt schaftliche, bauliche und eigentums-
rechtliche Aspekte betrachtet werden.
3) Vorlage V/0464/2013 Künftige Nutzung der Dominikanerkirche.
Nachfolgend ist die Verknüpfung der Vorlagen und Anträge grafisch dargestellt:
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V/0462/2013
1. Einführung
Nachdem der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 21.03.2012 die beiden Vorlagen
V/0685/2011 (Optimierung bürgerorientierter Dienstl eistungen: Sanierung Stadthaus 1) so-
wie V/0787/2011 (Optimierung bürgerorientierter Die nstleistungen: Mittelfristige Büroflä-
chenplanung der Stadtverwaltung Münster) beschlosse n hat, erfolgte seitens der Verwal-
tung eine Analyse der immobilienwirtschaftlich rele vanten Kennzahlen der Verwaltungs-
standorte in Kombination mit den Prognosen zur quan titativen Personalentwicklung und zur
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V/0462/2013
zukünftig benötigten Büroraumfläche. Betrachtet wer den im Rahmen dieser Vorlage aus-
schließlich die zentralen Verwaltungsgebäude, weil hier der Großteil aller Büroräume veror-
tet ist.
Ausgangspunkt der nachfolgenden Sachdarstellung ist zunächst die Entwicklung der Büro-
flächen, sowie die spezifische Entwicklung der Büro arbeitsplätze im Verwaltungsbereich in
den letzten 10 Jahren. Ausgehend von dieser Bilanz erfolgt eine Prognose für den zukünf-
tigen Bedarf an Büroflächen in Verbindung mit dem e rwarteten Personalbedarf in der Ver-
waltung.
Auf dieser Grundlage kann dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden, welche Gebäude
bzw. Gebäudeteile des städtischen Immobilienbestand es aus heutiger Sicht zukünftig ge-
nutzt werden sollten. Dies schließt grundsätzlich d ie Frage nach der Nutzung und dem
Verbleib der Bauteile E und F des Stadthauses 1 sow ie des Petzholdhauses mit ein – ent-
sprechende Beschlussempfehlungen werden dem Rat im Rahmen der Parallelvorlage
V/0463/2013 zur Entscheidung vorgelegt.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass diese Beschl ussempfehlungen zwar auf begründe-
ten Annahmen basieren; neu hinzukommende bzw. entfa llende kommunale Aufgaben sind
jedoch häufig von der Bundes- oder Landesgesetzgebu ng abhängig. Sie sind daher zum
jetzigen Zeitpunkt häufig nicht absehbar und können demzufolge unerwartete Veränderun-
gen des städtischen Büroraumbedarfes nach sich zieh en. Bis zu einem gewissen Grad gilt
dies selbstverständlich auch für Entscheidungen im Rahmen der kommunalen Selbstver-
waltung.
Auch deshalb sollte die mittelfristige Büroflächenp lanung als Prozess verstanden werden,
der fortlaufend zu gestalten ist. Nur diese Herange hensweise ermöglicht es, auf sich än-
dernde Rahmenbedingungen flexibel zu reagieren.
2. Betrachtung der Entwicklung der Büroarbeitsplät ze unter Berücksichtigung
der Zu- und Abgänge des Stellenplanes in den Jahren 2002 bis 2012
Im Zuge der Anmietung und Nutzung des Stadthauses 3 a m Albersloher Weg 33 (Vorlage
V/0671/1998) wurde seitens der Verwaltung seinerzei t begonnen, eine Zusammenführung
der bis dahin im Stadtgebiet „weit verstreuten“ Verwaltungsstandorte vorzunehmen.
In einem ersten Schritt zogen im Jahre 2002 sieben Ämter in das Stadthaus 3 ein. Das
ehemalige Hochbauamt wurde vom Verspoel 12, das Tie fbauamt von der Königsstraße 52,
das Amt für Grünflächen von der Herwarthstraße 6 - 8 und das Umweltamt von der Kloster-
straße 33 in das neue Stadthaus 3 verlagert. Aus de m Stadthaus 1 zogen das Bauord-
nungsamt, das Vermessungs- und Katasteramt und das Amt für Stadtentwicklung, Stadt-
planung, Verkehrsplanung in das Stadthaus 3.
Die Verwaltung bemühte sich in den nachfolgenden J ahren erfolgreich, weitere dezentrale
Standorte aufzugeben und die betroffenen Bereiche i n den etablierten Verwaltungsgebäu-
den unterzubringen. So wurde im Jahre 2003 das frühere Amt für Liegenschaften zusätzlich
in das Stadthaus 3 integriert. Der bisher genutzte Standort am Alten Steinweg 46 wurde
aufgegeben.
Im Jahr 2004 erfolgte dann die Verlagerung des Amt es für Wohnungswesen vom Serva-
tiiplatz ins Stadthaus 2 – ebenfalls unter Aufgabe des bisherigen Standortes. Derzeit ist
das Amt für Wohnungswesen im Stadthaus 3 untergebracht.
Im Jahr 2005 wurde der Standort Friedrich-Ebert-St raße 135 aufgegeben. Hier waren Teile
des Amtes für Finanzen und Beteiligungen sowie das Sportamt angesiedelt. Das Amt für
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V/0462/2013
Finanzen und Beteiligungen wurde in das Stadthaus 1 sowie den Prinzipalmarkt 5 (Petz-
hold), das Sportamt in das Stadthaus 3 verlagert.
Insgesamt konnten so ab dem Jahr 2002 folgende Ver waltungsstandorte aufgegeben wer-
den:
Standort
Ämter
Eigen-
tum
Anmie-
tung
Aufga-
be
Dürerstr. Stadtarchiv x 2002
Engelstraße 49/51 Amt für Ausländerangelegenheiten, KSD x 2002
Königsstraße 52 Tiefbauamt x 2002
Ludgeriplatz 12 KSD x 2002
Verspoel 12 Amt für Gebäudemanagement x 2002
Von-Steuben-Str. 6-8 Amt f. kommunale Abgaben, Rech tsamt x 2002
Wolbecker Str. 1 Personalamt, Stadtkasse x 2002
Alter Steinweg 46 Amt für Liegenschaften x 2003
Berliner Platz 8 Ordnungsamt x 2003
Herwarthstraße 6-8 Amt für Grünflächen und
Umweltschutz, citeq x 2003
Klemensstr. 10 citeq x 2003
Ludgeristraße 56 Rechtsamt, Tiefbauamt x 2003
Windthorststr. 7 Vermessungs- und Katasteramt x 20 03
Friedrich-Ebert-Str.
135
Amt für Finanzen und Beteiligungen,
Amt f. Kinder, Jugendliche und Familien,
Sportamt
x
2005
Servatiiplatz (Iduna) Amt für Wohnungswesen x 2006
Schelmenstiege 1 Amt für Bürgerangelegenheiten, Vet eri-
när- und Lebensmittelüberwachungsamt x 2010
2.2 Ab dem Jahr 2006 war die städtische Büroraumbew irtschaftung im Wesentlichen durch den
zusätzlichen Raumbedarf der Arbeitsgemeinschaft Mün ster (AMS, jetzt Jobcenter) geprägt.
Im Rahmen der Einführung des SGB II zum 01.01.2005 wurden „Arbeitsgemeinschaften“
durch die Arbeitsagenturen vor Ort und die kommunal en Träger der SGB-II-Leistungen ge-
bildet. In Münster entschied man sich aus Gründen d er Bürgerorientierung dazu, die Ar-
beitsvermittlung und die Leistungsgewährung unter „einem Dach“ anzubieten.
Diese räumliche Zusammenführung der Mitarbeiter/-in nen der Agentur für Arbeit Münster
sowie der Stadt Münster erfolgte ab dem Jahr 2005 s ukzessive in den Räumen des Stadt-
hauses 2, der Bezirksverwaltung Hiltrup sowie der B ezirksverwaltung Nord. Dies bedeutete
in der Summe bis heute die Integration der Arbeitsp lätze von rund 195 zusätzlichen Mitar-
beiter/-innen
1 in das städtische Raumportfolio – dies konnte auch auf Grund der in den vo-
rangegangenen Jahren durchgeführten Verdichtungen n icht mehr im Bestand erfolgen, so
dass eine Verdrängung bisheriger städtischer Nutzung die Folge war.
Durch die Wohn- und Stadtbau GmbH wurde daher das Gebäude Hafenstraße 6-8 (ehem.
SVG-Gebäude) hergerichtet und im Jahr 2008 an die S tadt Münster vermietet, damit dort
das Sozialamt einziehen konnte. Dies führte zu eine r erheblichen Ausweitung des städti-
schen Büroflächenbestandes.
1 Die Arge Münster (AMS) startete zum 01.01.2005 mit 73 kommunalen Mitarbeiter/-innen und 77 Mitarbeiter/- innen der
BA. Diese waren zunächst im Dienstgebäude der BA an der Wolbecker Straße untergebracht. Dieses Gebäude wurd e
jedoch im Jahr 2007 durch die BA aufgegeben. Sukzessiv e erhöhte sich der Stand auf insgesamt 268 Mitarbeit er/-innen
(01.11.2012), die nunmehr alle in den städtischen St ellenplan integriert sowie in den bestehenden städt ischen Immobi-
lien untergebracht wurden.
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V/0462/2013
2.3 Zur aktuellen Entwicklung ist festzustellen, da ss durch den Übergang der Aufgaben der
Versorgungsverwaltung vom Land NRW auf die Kommunen im Jahr 2008 in den Verwal-
tungsbereichen des Sozialamtes und des Amtes für Ki nder, Jugendliche und Familien
ebenfalls erhebliche Flächenmehrbedarfe entstanden sind, welche im vorhandenen Be-
stand durch Optimierungen nicht mehr gedeckt werden konnten. Dies machte in der Folge
eine befristete Anmietung weiterer Räume an dem Sta ndort Hafenstraße 30 erforderlich
(siehe Vorlage V/760/2011).
2.4 Zusammenfassend lässt sich die Sachlage wie fo lgt darstellen: In den Jahren 2002 bis
2012 wurden im Zuge von Konsolidierungsmaßnahmen „brutto“ 480,7 Stellen im gesamten
Bereich der Stadtverwaltung Münster eingespart. Von diesen entfielen nach einer aktuellen
Auswertung des Personal- und Organisationsamtes 267 ,8 Stellen auf Aufgabengebiete, die
einen Büroarbeitsplatz beanspruchten.
Hierdurch wurde eine nominelle Flächeneinsparung er zielt, die jedoch durch Aufgabenaus-
weitungen wieder aufgezehrt wurde.
2 So sind in den Jahren 2002 bis 2012 im Bereich der
allgemeinen Verwaltung aufgrund von politischen Bes chlüssen, Aufgabenzuwächsen und
der Kommunalisierung der Versorgungs- und Umweltverwaltung 176,3 Stellen neu geschaf-
fen worden, die entsprechend gegen zu rechnen sind. Somit beträgt die Nettoeinsparung
bis zum Ende des Jahres 2012 insgesamt 91,5 Stellen bzw. Büroarbeitsplätze 3.
Dieser erzielten Nettoeinsparung von Büroarbeitsplä tzen steht insbesondere der erhebliche
Flächenmehrbedarf der Arbeitsgemeinschaft Münster b zw. des Jobcenters entgegen – bis
zum Ende des Jahres 2012 wurden hier zusätzlich 195 Büroarbeitsplätze eingerichtet
4. Die
dargestellte Einsparung von Büroarbeitsplätzen wurd e durch diese Entwicklung nicht nur
gänzlich aufgezehrt, sondern ins Gegenteil verkehrt.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es in den ve rgangenen Jahren eine signifikante Zu-
nahme der Beschäftigungsverhältnisse in Teilzeit ge geben hat. Hierbei teilen sich üblicher-
weise zwei Beschäftigte eine Stelle. Dabei ist es t ypisch, dass beide Beschäftigte ihrer Ar-
beit vormittags nachgehen und damit gleichzeitig im Dienst sind, so dass zwei Büroarbeits-
plätze bereitgestellt werden müssen.
Allein im Zeitraum Juni 2010 bis Dezember 2012 ist die Anzahl der Teilzeitarbeitsplätze von
746 auf 996 gestiegen. Dies bedeutet einen Zuwachs um rund 33,5 %.
2.5 Fazit
Der durchaus nennenswerten verwaltungsweiten Einsparung von Büroarbeitsplätzen in den
letzten 10 Jahren steht ein noch größerer Zuwachs a n Büroarbeitsplätzen gegenüber – vor
allem mit dem Jobcenter sowie dem starken Zuwachs d er Teilzeitarbeit. Derzeit sind 2377
Beschäftigte auf Büroarbeitsplätzen tätig.
2 Berücksichtigt wurden hierbei lediglich diejenigen Stellen, welche die Einrichtung eines Büroarbeitsplatz es erforderlich
gemacht haben.
3 Zur Erklärung der Veränderungen im Büroflächenbedarf ist nicht die Anzahl der Stellen, sondern die Zahl d er von den
Beschäftigten benötigten Büroarbeitsplätze von Bedeu tung. Aus diesem Grunde erfolgt im weiteren Verlauf dieser Aus-
führungen ein entsprechender Wechsel der Betrachtung sgrundlage - von der Stelle hin zum vorgehaltenen Bü roarbeits-
platz. Eine entsprechende Fokussierung von Beginn des vorliegenden Berichtes an ist leider nicht möglich, da das vor-
handene Datenmaterial (Stellenpläne) lediglich die En twicklung der Stellen und nicht die damit verbundene Entwicklung
der Büroarbeitsplätze ausweist. Für die weiteren Aus führungen wird daher unterstellt, dass für jede der genannten 91,5
Stellen auch ein 1,0 Büroarbeitsplatz eingespart werden konnte.
4 Es ist zudem festzustellen, dass insbesondere das An gebot der Arbeitsvermittlung gemäß SGB II ausgesproche n flä-
chenintensiv ist, da es hier aufgrund der hohen Publ ikumsfrequenz im Verbund mit der Bearbeitung person enbezogener
sensibler Daten eine Einzelzimmererfordernis auf Sachbearbeiterebene gibt.
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V/0462/2013
Die nachfolgende Tabelle fasst die Entwicklung zusammen:
Ereignis Veränderung des
Stellenplans bzw. der
Büroarbeitsplätze
Stellenabbau Aufgabengebiete mit Büroarbeitsplatz
von 2002 bis 2012
- 267,8 Stellen (480,7 Stellen gesamt)
Stellenzuwachs von 2002 bis 2012 + 176,3 Stellen
Zwischenergebnis (Stellen werden hier mit Büroar-
beitsplätzen gleichgesetzt, siehe Fußnote 4)
- 91,5 Stellen / Büroarbeitsplätze
Einführung des SGB 2 + 195,0 Büroarbeitsplätze
Ausbau der Teilzeitarbeit + 250,0 Büroarbeitsplätze
Gesamtzuwachs 2002 bis 2012 + 353,5 Büroarbeitsplät ze
Insgesamt bedeutet dies eine Ausweitung der Büroarb eitsplätze in den vergangenen 10
Jahren von rund 17 %. Angesichts dieser Entwicklung war die unter Ziffer 1.2 und 1.3 dar-
gestellte Anmietung zusätzlicher Flächen unausweichlich.
Nur durch parallel durchgeführte Optimierungen der Flächennutzung unter Berücksichti-
gung von Belegungsstandards, die auf eine Verringer ung des Ressourcenverbrauchs fo-
kussiert waren (und sind), ließ sich das Wachstum d er in Anspruch genommenen Büroflä-
chen im selben Zeitraum auf rund 11 % begrenzen.
Betrachtet man die Entwicklung der letzten 2,5 Jahr e, betrug das Wachstum der Büroflä-
chen noch 2 %.
Diese Optimierung des Flächenbestandes lässt sich a n der konstant abnehmenden Netto-
Grundfläche (NGF) ablesen, die je Büroarbeitsplatz vorgehalten wird. Diese sank in den
letzten 10 Jahren um rund 7 Quadratmeter von über 4 0 qm auf derzeit 33 qm, was einem
Rückgang von 17,5 % entspricht.
Dies ist als Erfolg zu werten; die Verwaltung ist w eiterhin bestrebt, diese Reduktion fortzu-
führen.
Die unten stehenden Übersichten verdeutlichen die j ährliche Entwicklung der Büroarbeits-
plätze im Vergleich zur bereitgestellten Fläche.
Jahr Anzahl
Büro-Arbeitsplätze
Bürofläche
in qm NGF
qm NGF pro Büro-
Arbeitsplatz
31.12.2001 2023 70.909 35,05 qm
2002 1995 81.225 40,71 qm
2003 1956 78.824 40,30 qm
2004 1926 78.824 40,93 qm
2005 1949 77.964 40,00 qm
2006 1954 77.964 39,90 qm
2007 1951 79.186 40,59 qm
2008 1976 79.186 40,07 qm
2009 1993 79.186 39,73 qm
2010 2068 77.472 37,46 qm
2011 2248 77.472 34,46 qm
31.12.2012 2377 78.525 33,04 qm
2002 bis 2012 +354 +7.616
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V/0462/2013
Durchschnittlicher Flächenanteil je Mitarbeiter in Bürogebäuden
20,00 qm
25,00 qm
30,00 qm
35,00 qm
40,00 qm
45,00 qm
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Kalenderjahr
Fläche in qm NGF
3. Prognose
3.1 Veränderungsprozesse gestalten
Entsprechend den bereits in der Vorlage V/0702/2012 (Nachhaltige kommunale Haushalts-
politik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017) gegebene n Hinweisen werden in den nächs-
ten Jahren insbesondere technische Neuerungen und v eränderte rechtliche Rahmenbedin-
gungen in Verbindung mit der zunehmenden gesellscha ftlichen Akzeptanz der Mediennut-
zung im öffentlichen Bereich dazu führen, dass eGov ernment (und damit im Idealfall eine
vollelektronische Vorgangsbearbeitung) unweigerlich alle Bereiche der Verwaltung errei-
chen und damit Potentiale für neue Arbeitsformen un d effizientere Dienstleistungserbrin-
gung erschließen wird. Diese absehbare Entwicklung ist im Sinne einer bürgerorientierten
und wirtschaftlich vernünftigen Reformstrategie für die Stadtverwaltung zu gestalten. Die
damit verbundenen Veränderungspotentiale haben auch Auswirkungen auf Personal- und
Flächenbedarfe der Zukunft.
Den weiteren Ausführungen werden als Prognosezeitra um vorsichtig die kommenden fünf
Jahre zu Grunde gelegt. Etwaige Erkenntnisse, die d iese Prognose verändern, werden je-
doch im Verlauf der weiteren Bearbeitung des Themas der Mittelfristigen Büroflächenpla-
nung laufend berücksichtigt; der Rat wird hierüber regelmäßig informiert.
5
3.2 Chancen von eGovernment und Dokumentenmanageme nt
Insbesondere ist das eGovernment zwischen der Verwa ltung und den Bürgerinnen und
Bürgern ein wichtiger Aspekt im Hinblick auf die En twicklung der vorzuhaltenden Büroflä-
chen. Doch trotz des Siegeszugs von eCommerce in de n Bereichen Banken, Versicherun-
gen und Handel steht der Durchbruch beim eGovernmen t noch aus. Jedoch berücksichtigt
der Gesetzgeber mittlerweile bei der Konzeptionieru ng neuer Gesetzesvorhaben deren
elektronische Umsetzbarkeit und baut bestehende Beschränkungen sukzessive ab.
Die weitere Entwicklung ist damit absehbar – viele Verwaltungsleistungen, die heute am
Schalter oder postalisch beantragt werden, können k ünftig überwiegend aus der Ferne er-
5 Es wird darauf hingewiesen, dass sich die folgenden Ausführungen nicht auf den zukünftigen gesamtstädt ischen Flä-
chenbedarf, sondern auf den Büroflächenbedarf in Verwaltungsgebäuden beziehen.
- 11 -
V/0462/2013
ledigt werden: über Internet, Telefon und / oder üb er Selbstbedienungsterminals. Praktisch
bedeutet dies, dass Bürgeranliegen im Idealfall vol lelektronisch bearbeitet werden können.
Die Sachbearbeitung wird dann keine Bildschirmeinga ben mehr tätigen, sondern haupt-
sächlich eine Plausibilitätskontrolle vornehmen. Di es birgt u. a. die Chance, die Arbeitsplät-
ze anders, ggf. raumsparender einzurichten – oder vermehrt Telearbeit anzubieten.
Unabhängig von dieser Entwicklung bleiben große Ver waltungsbereiche jedoch auch zu-
künftig auf einen unmittelbaren persönlichen Kontak t mit den Bürgerinnen und Bürgern an-
gewiesen. Hier sind insbesondere die Aufgabenfelder des Sozialamtes, des Jobcenters,
des Ausländeramtes, des Amtes für Kinder, Jugendlic he und Familien, des Amtes für Bür-
ger und Ratsservice, des Amtes für Wohnungswesen un d des Standesamts zu nennen.
Der entscheidende Baustein für die optimierte, voll elektronische Sachbearbeitung ist die
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS). Hierunter wird die datenbank-
gestützte Verwaltung bzw. Bearbeitung elektronische r Dokumente sowie die Verwaltung
digitalisierter, ehemals physisch vorhandener Schriftstücke in einem elektronischen System
subsumiert. Für die Sachbearbeitung notwendige Unte rlagen können so in elektronischer
Form vorgehalten und archiviert werden, so dass ein Zugriff auf diese von jedem beliebigen
Ort – auch vom heimischen Telearbeitsplatz – möglich wird.
Aufgrund der sehr hohen Systemkosten und einer rech tlich, organisatorisch und technisch
hohen Komplexität wird ein elektronisches Dokumente nmanagement bei der Stadtverwal-
tung Münster bisher nur in ausgewählten Aufgabenber eichen (z. B. Kfz-Zulassungsstelle)
eingesetzt. Gerade im Hinblick auf die mittelfristi ge Büroflächenplanung ist jedoch von gro-
ßem Belang, wann und in welchem Umfang ein DMS flächendeckend eingeführt wird.
Die citeq erstellt derzeit gemeinsam mit dem Person al- und Organisationsamt ein Konzept
zur Einführung eines verwaltungsweiten Dokumentenmanagements. Die Ergebnisse fließen
in das laufende Projekt der Mittelfristigen Büroflächenplanung mit ein.
3.3 Telearbeit
Telearbeit steht für Verwaltungstätigkeiten, die du rch Informations- und Kommunikations-
systeme unterstützt, räumlich entfernt vom Standort der Stadtverwaltung in einer häusli-
chen Arbeitsstätte durchgeführt werden. In der Form der alternierenden Telearbeit erfolgt
ein regelmäßiger, meist täglicher Wechsel zwischen einem städtischen und einem heimi-
schen Büroarbeitsplatz. Die Stadtverwaltung hat im Jahr 2010 mit dem Personalrat eine
Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit abgeschlossen. Mit ihrem Einsatz verfolgt
die Stadt Münster zum einen die Steigerung der Wirt schaftlichkeit der Verwaltung, zum an-
deren die stärkere Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Derzeit existieren gut 50 Telearbeitsplätze in 13 Ämtern und Einrichtungen der Stadtverwal-
tung. Ungefähr die Hälfte der Arbeitsplätze ist auf Antrag städtischer Beschäftigter einzel-
fallbezogen geschaffen worden, unter anderem um die Akzeptanz der Telearbeit in der
Stadtverwaltung zu fördern. Daneben wurde im Person al- und Organisationsamt (Beihilfe-
stelle) sowie im Ordnungsamt (Bußgeldstelle) ein or ganisationsbezogener Ansatz verfolgt,
in dem die alternierende Telearbeit in einem größer en Rahmen eingeführt wurde und so ei-
ne Flächenreduzierung erreicht werden konnte.
Beide Beispiele stehen für die künftige Strategie d er Stadt, Telearbeit nicht mehr überwie-
gend einzelfallbezogen, sondern für gesamte Arbeits bereiche einzusetzen. Die Verwaltung
wird alle städtischen Ämter und Einrichtungen auffo rdern, Einsatzmöglichkeiten zur Telear-
beit zu benennen. Es muss sichergestellt sein, dass die Art und die Anzahl der einzubezie-
henden Arbeitsplätze zur Telearbeit für eine auf Dauer erreichte hohe Wirtschaftlichkeit, op-
timale Arbeitsabläufe, nennenswerte Ersparnis und hohe Arbeitszufriedenheit stehen.
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V/0462/2013
Die Zahl der Telearbeitsplätze in der Stadtverwaltu ng Münster soll durch Reorganisations-
maßnahmen bis zum Ende des Jahres 2014 mindestens v erdoppelt werden. Dieser Plan
stellt jedoch eine große Herausforderung dar. So ist das Interesse der städtischen Beschäf-
tigten an der alternierenden Telearbeit nicht sehr groß, wie die Zahl der eingegangenen An-
träge belegt. Weiterhin stehen häufig auch objektiv e arbeitsorganisatorische Gründe einer
Teilnahme an der alternierenden Telearbeit im Weg.
Dennoch hat sich Telearbeit nach Einschätzung der V erwaltung als neues und wirtschaftli-
ches Arbeitsmodell bewährt. Neben dem Einsatz von Telearbeit als Instrument der familien-
freundlichen Verwaltung wird die Telearbeit als Mit tel zur Ressourcenoptimierung offensiv
durch das Personal- und Organisationsamt voran getrieben.
3.4 Fazit
Insbesondere die Themenfelder eGovernment und Dokum entenmanagementsystem (und
die damit verbundenen Veränderungsprozesse) sind vo n solch hoher Komplexität und zum
Teil auch Reifedauer, dass entlastende Effekte auf den Personalbestand mittelfristig nur in
begrenztem Umfang zu erwarten sind. Nach derzeitige r Einschätzung ist davon auszuge-
hen, dass sich die Form der Aufgabenerledigung auch im Betrachtungszeitraum von fünf
Jahren überwiegend an heutigen Maßstäben orientieren wird.
Diese Prognose schließt ausdrücklich keine Veränder ungen in einzelnen Arbeitsgebieten
aus, bewertet die dadurch eintretenden Entlastungen für den städtischen Personalbedarf
und damit den Bestand an vorzuhaltenden Büro- und L agerflächen für den genannten Zeit-
raum aber als eher gering. Darüber hinaus ist zu er warten, dass der überwiegende Teil der
städtischen Bevölkerung auch in den nächsten Jahren voraussichtlich den „traditionellen“
Weg der Kommunikation mit der Stadtverwaltung beibehalten wird.
Neben dieser Einflussgröße auf die quantitative Per sonalentwicklung ist auch die zukünfti-
ge Entwicklung des kommunalen Aufgabenbestandes zu beurteilen. Es ist Auffassung der
Verwaltung, dass sich die Aufgabengebiete Soziales und Jugend in den nächsten Jahren
quantitativ ausweiten werden. Insbesondere die (sta dt-) gesellschaftlichen Veränderungen,
die einen Ausbau der Jugendhilfe nach dem SGB VIII erfordern, die demografische Ent-
wicklung im Bereich des SGB XII und auch der erwart ete weitere Ausbau der U3-
Betreuung deuten darauf hin - sodass hier aufgrund eines zu erwartenden Personalmehr-
bedarfes auch ein zusätzlicher Büroflächenbedarf gegeben sein wird.
Diese Einschätzung gilt ebenfalls für den Bereich d er Informationstechnologie. Insbesonde-
re die Umsetzung und der Ausbau der oben genannten technischen Lösungen wird auch in
den nächsten Jahren Einfluss auf den quantitativen Personalbestand haben. Jedoch wird
im Gegenzug für die übrigen (Kern-)Verwaltungs- bzw . Querschnittsbereiche mit einem
zahlenmäßigen Rückgang gerechnet, obwohl gerade hie r in den letzten 10 Jahren bereits
in erheblichem Umfang Stellen abgebaut worden sind.
Ausgehend von diesen Tendenzen kann angenommen werd en, dass sich der Personal-
bestand mittelfristig nicht so entscheidend verring ern wird, dass allein hierdurch eine spür-
bare Reduktion von Büroflächen bzw. Büroarbeitsplät zen erreicht werden kann. Langfristig
ist jedoch von einer dauerhaften Absenkung des Büroflächenbedarfes auszugehen.
4. Abdeckung des prognostizierten Büroflächenbeda rfs
4.1 Grundsatzüberlegungen
Entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 2. wir d mittelfristig – bei Beibehaltung des
heutigen Aufgabenbestandes – im Saldo keine nennens werte Personalreduzierung im Be-
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V/0462/2013
reich der Verwaltung eintreten. Zudem ist davon aus zugehen, dass durch den Ausbau der
„familienfreundlichen Verwaltung“ die Anzahl an Tei lzeitarbeitsplätzen noch erheblich an-
steigen wird.
Insofern ist mittelfristig eher von einem in etwa gleichbleibenden Büroflächenbedarf auszu-
gehen – wenn dem durch den Anstieg der Teilzeitbesc häftigung bedingten Mehrbedarf an
Büroflächen durch entsprechende Verdichtungen im Be stand und / oder Desk-Sharing be-
gegnet werden kann. Langfristig ist jedoch aufgrund der vermehrten Nutzung technischer
Möglichkeiten aus Sicht der Verwaltung eine sukzess ive Reduktion des Büroflächenbedar-
fes wahrscheinlich.
4.2 Unterbringungskreise
Nach Einschätzung der Verwaltung ist das Angebot st ädtischer Dienstleistungen an zentra-
len Standorten im Innenstadtbereich weiter vorzuhal ten – das Zentrum ist sehr gut erreich-
bar und hier sind viele weitere Dienstleistungsange bote des persönlichen Bedarfes ange-
siedelt. Daher erscheint es als angemessen, dass hi er auch städtische Leistungen erbracht
und bei einem Besuch der Innenstadt von den Bürgeri nnen und Bürgern in Anspruch ge-
nommen werden können.
Darüber hinaus ist in der Vergangenheit eine zielgr uppenspezifische, bürgerorientierte und
arbeitsorganisatorisch sinnvolle Zusammenfassung vo n Verwaltungsangeboten an einem
oder an mehreren, nah bei einander liegenden Stando rten erfolgt; es wurden sog. Unter-
bringungskreise gebildet. Dies geschah, weil keine städtische Organisationseinheit aus-
schließlich isoliert betrachtet werden kann. Zwisch en den Ämtern und Einrichtungen beste-
hen je nach Charakter der zu erledigenden Aufgaben dienstliche bzw. fachliche Beziehun-
gen, die häufig (trotz Nutzung der vorhandenen elek tronischen Kommunikationsmittel) die
persönliche Abstimmung von Mitarbeiter/-innen notwe ndig machen.Und auch aus Sicht der
Bürgerinnen und Bürger sind Organisationseinheiten in räumlicher Nähe zu konzentrieren,
die ähnliche, ggf. sogar aufeinander aufbauende Lei stungen erbringen (z. B. Amt für Bür-
ger- und Ratsservice und Standesamt).
Die nachfolgend aufgeführten Unterbringungskreise haben sich in den vergangenen Jahren
etabliert und bewährt – und sind daher nach Auffassung der Verwaltung beizubehalten:
• Stadthaus 1 und nahes Umfeld: Unterbringung „Bürge rämter“ (Amt für Bürger- und
Ratsservice, Ordnungsamt, Standesamt) sowie Verwalt ungsvorstand. Zudem wird an-
gestrebt, das Amt für Kinder, Jugendliche und Famil ien im sanierten Stadthaus 1 unter-
zubringen.
• Stadthaus 2 und Hafenstraße 8: Unterbringung Ämter mit sozialem Bezug.
• Stadthaus 3: Unterbringung technischer Ämter.
Schließlich bietet das Konzept der zentralen Stadthäuser auch die notwendigen Spielräume
für zukünftige Modernisierungsprozesse auf verschie denen Handlungsebenen der Verwal-
tung. So findet u. a. die stärkere Zusammenfassung vorhandener Services verschiedener
Ämter unter einem Dach in diesem Rahmen gute Voraussetzungen.
5. Einrichtung eines „Bürgerservicezentrums“ im St adthaus 1
5.1 Der Rat hat im Rahmen der Vorlage V/0685/2011 e ntschieden, dass das Stadthaus 1 als
zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln ist – dies nicht zu-
letzt vor dem Hintergrund des im Jahr 2004 durch de n Rat beschlossenen Münsterprofils
„Wissenschaft und Lebensart“. Kernaussagen sind unter anderem, dass Münster auch zu-
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V/0462/2013
künftig Zentrum für Verwaltung und Institutionen so wie für öffentliche und private Dienst-
leistung in Westfalen bleiben und an ihrer Modernis ierung aktiv mitwirken soll. Das unver-
wechselbare Stadtbild soll bewahrt und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und
als Motor der Stadtentwicklung gestärkt werden. Zudem soll eine umfassende Teilhabe von
Menschen mit Behinderung am städtischen Leben ermöglicht werden.
5.2 An Stadtverwaltungen werden zur Erreichbarkeit und Leistung dieselben Erwartungen ge-
richtet wie an andere Dienstleistungsbetriebe: Wie leicht ist die Verwaltung zu erreichen?
Wird das Anliegen dort sofort erledigt? Ist überhau pt persönliches Erscheinen nötig? Wie
lang ist die Wartezeit? Kann ich mein Anliegen onli ne erledigen? Wenn ich schon persön-
lich zur Verwaltung muss: Kann ich einen Termin ver einbaren? Wie schnell wird mein An-
liegen bearbeitet? Wie wird die Qualität gewährleis tet? In Beantwortung dieser und anderer
Fragen aus der Kundenperspektive hat eine moderne V erwaltung die berechtigten Erwar-
tungen an zeitgemäßes und effizientes Handeln unter angemessenen räumlichen, techni-
schen und organisatorischen Bedingungen zu erfüllen.
Die vor einigen Jahren eingerichteten Bürgerämter w aren ein erster Modernisierungsschritt
in die richtige Richtung. Die Stadt Münster hat Anf ang der 1990er Jahre das damals vor-
handene klassische „Einwohnermeldeamt“ zu einem „Bü rgeramt“ mit erweitertem Leis-
tungsspektrum ausgebaut. Hierbei war es insbesonder e wichtig, auch durch die räumliche
Situation eine Konstellation zu schaffen, in der de r Kontakt zwischen Verwaltung und Bür-
ger von einer positiven Grundstimmung geprägt ist. Außerdem wurden für andere Arbeits-
bereiche, wie z. B. das Ausländerwesen und die Kfz- Zulassung, eigene Organisationsein-
heiten bzw. Standortlösungen geschaffen.
Diese Angebotsformen reichen jedoch inzwischen nich t mehr aus, um den geänderten An-
sprüchen der Kunden gerecht zu werden. Stichworte s ind hier: zentrales / dezentrales
Dienstleistungsangebot, Online-Dienste, interaktive Terminals, gebündelte Leistungspakete
statt Einzelleistungen. Auch die Verknüpfung der Se rviceangebote der Stadtverwaltung mit
denen der städtischen Tochterunternehmen und ggf. s olchen weiterer öffentlicher Leis-
tungsanbieter steht auf der Agenda möglicher Weiterentwicklungen.
Im Rahmen der Sanierung des Stadthauses 1 besteht n un die große Chance, Raum für
mehr „Service aus einer Hand“ zu schaffen. Ziel ist es, durch optimierende Maßnahmen ein
modernes, barrierefreies und ebenerdig zugängliches „Bürgerservicezentrum“ zu schaffen,
das die Vorteile gebündelter Leistungen nach dem „L ebenslagenprinzip“ mit arbeitsteiligen
Bearbeitungsformen, wie z. B. Informations- und Ber atungsbereiche, Hintergrundarbeits-
plätze, erweiterten Öffnungszeiten und verstärkten Angeboten der digitalen Antragsannah-
me und -bearbeitung (eGovernment) kombiniert.
5.3 Die Verwaltung wird zeitnah ein Feinkonzept für ein Bürgerservicezentrum entwickeln. Da-
zu werden die Dienstleistungen, die sich für ein so lches, gebündeltes Angebot eignen,
identifiziert und es werden die Voraussetzungen dar gestellt, um ein Bürgerservicezentrum
im Stadthaus 1 zu errichten. Einfließen in die Überlegungen wird auch die denkbare Option,
Angebote von „Stadttöchtern“ oder Dritten zu integrieren.
Die Verwaltung geht dabei von folgenden Leitgedanken aus:
• Die vom Bürgeramt bisher angebotenen Dienstleistun gen bilden die Basis des Bürger-
servicezentrums.
• Übergeordnete konzeptionelle Aspekte für ein Bürge rservicezentrum sind der Vorrang
der Kundenperspektive, die ämterübergreifende Zusam menarbeit, die Trennung von
Front- und Backoffice, eine konsequente Prozessorie ntierung und die Integration in den
sog. „Multikanalansatz“ (mit persönlichem Kontakt als dem weiterhin wichtigsten).
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• Die Angebote des Bürgerservicezentrums und dezentr ale Dienste (Bezirksverwaltun-
gen / Bürgerbüros) ergänzen sich. Die Konzentration von Leistungen geht nicht zu Las-
ten notwendiger Dezentralität.
• Die Leistungen eines Bürgerservicezentrums werden bereichsübergreifend aus Kun-
densicht nach dem Lebenslagenprinzip zusammengefass t, z. B. „Neu in Münster?“
„Angebote für Familien“, „Veranstaltungen, Tipps und Termine“.
• Zu den Leistungen jeder Lebenslage gibt es Ansprec hstellen. Die dortigen Mitarbeiter/-
innen geben Auskünfte, sind behilflich, das Anliege n aufzunehmen oder vermitteln auf
Wunsch ausführliche Beratung. Soweit machbar, wird hier bereits die (erste) Sachbear-
beitung erledigt.
• Das Bürgerservicezentrum nimmt Anliegen aller Mens chen auf, die zu ihm kommen,
ganz gleich woher sie stammen. Es wird daher geprüf t, inwieweit ein Dienstleistungs-
angebot des heutigen Amtes für Ausländerangelegenhe iten in das Angebot des Bür-
gerservicezentrums eingebracht werden kann.
• Die Arbeit im Bürgerservicezentrum wird von qualif izierten und freundlichen Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeitern geleistet. Ihre Ideen und der Austausch mit den Kunden werden
helfen, das Bürgerservicezentrum kontinuierlich wei terzuentwickeln und die Qualität
sowie gegebenenfalls den Umfang der Leistungserbringung zu optimieren.
5.4 Das von der Verwaltung geplante Bürgerserviceze ntrum ist an zentraler Stelle anzusiedeln
– ein auf den oben aufgeführten Leitgedanken fußend es Konzept kann nunmehr im Zuge
der Innensanierung des Stadthauses 1 ermöglicht wer den. Neben baustrukturellen und
wirtschaftlichen Fragestellungen sollte bei der Wah l des Standortes insbesondere der As-
pekt der Barrierefreiheit beachtet werden. Demnach wäre das Bürgerservicezentrum idea-
ler Weise ebenerdig über die Klemensstraße, die Hei nrich-Brüning-Straße und/oder den
Rathausinnenhof für alle Besucher/-innen optimal er reichbar. Hierbei ist jedoch auch die
weiterhin auszubauende Kommerzialisierung der Fläch en im Erdgeschoss des Stadthau-
ses 1 zu berücksichtigen. Zu dieser Thematik wird a uf den Beschlusspunkt 2 in der Paral-
lelvorlage 0463/2013 verwiesen.
6. Bewertung der wesentlichen Bürostandorte aus
immobilienwirtschaftlicher Sicht
Mit der Vorlage V/0787/2011 „Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Mittelfristige
Büroflächenplanung der Stadtverwaltung Münster“ wur den insgesamt 15 zentrale städti-
sche Bürostandorte benannt, die anhand der Attribute
• Qualität (z. B. Barrierefreiheit, Eignung für den Publikumsverkehr, ÖPNV-Anbindung)
• baulicher Zustand
• Energieeffizienz
• Haushaltsbelastung 6
6 Exkurs: Haushaltsbelastung durch Eigentumsimmobilien und Anmietungen. Der NKF-Haushalt berücksichtigt ke ine
Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals, da es sic h hierbei um kalkulatorische Kosten, nicht aber um Au fwand han-
delt. Bei der Betrachtung der immobilienwirtschaftlic hen Kosten führt dies zu dem Effekt, dass die Verzinsu ng der
Grundstücke sowie der Gebäudewerte nicht im Haushalt dargestellt wird. Für kommunale Eigentu msobjekte werden
daher ausschließlich die Abschreibungen, Instandset zungen, Verwaltungskosten und die Betriebs- und Neben kosten im
Haushalt berücksichtigt. Bei angemieteten Objekten s tellen die von der Kommune gezahlten Mieten, sowie Neben- und
Betriebskostenzahlungen die Haushaltsbelastung dar. Allerdings berücksichtigt ein Vermieter bei der Fest legung seiner
Miete üblicher Weise eine Verzinsung des gesamten e ingesetzten Kapitals (somit auch für das Grundstück und das
Gebäude). Eine derart bemessene Miete führt daher in der Regel zu wesentlich höheren Belastungen im stä dtischen
Haushalt, als die oben genannten zu berücksichtigen den Aufwandspositionen für im Eigentum befindliche st ädtische
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einer intensiven Analyse unterzogen und in die drei Kategorien „dauerhaft zu halten“, „zu
prüfen“ und „aufzugeben“ eingeteilt wurden.
Die jeweiligen Einschätzungen sind den folgenden Zu sammenfassungen zu entnehmen;
zudem werden zu jedem Objekt Handlungsempfehlungen gegeben. Diese sind unter Ziffer
6.4 tabellarisch zusammengefasst; im Anschluss sind unter Ziffer 6.5 die finanziellen Eck-
werte für jedes Objekt einzeln aufgeführt.
6.1 Dauerhaft zu haltende Standorte:
• Stadthaus 1
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 21.03.2012 (V/0685/2011) beschlos-
sen, dass die Bauteile A bis D des Stadthauses 1 – aufgrund ihrer engen räumlichen Bezü-
ge zum historischen Rathaus und zum Stadtweinhaus – auch künftig den stadtzentralen
Standort der Stadtverwaltung darstellen.
Das Stadthaus 1 soll nach der umfassenden Sanierung insbesondere der Standort für bür-
gernahe Dienstleistungen, den Oberbürgermeister und die Verwaltungsführung sein. Dar-
über hinaus erfolgt hier die Unterbringung von Ämte rn und Einrichtungen mit direkter Nähe
zu den Ratsgremien.
Um diesen Eckpfeiler der mittelfristigen Büroflächenplanung realisieren zu können, geht die
Verwaltung davon aus, dass die Bauteile E und F ebe nfalls von der Innensanierung erfasst
und auch zukünftig von der Stadtverwaltung genutzt werden. Eine nähere Begründung zum
Verbleib der Bauteile im städtischen Eigentum ist d er Parallelvorlage V/04632013 zu ent-
nehmen.
Handlungsempfehlung: Das Stadthaus 1 verbleibt (ab 1. OG) komplett in städtischer
Nutzung. Im Zuge der Innensanierung wird der Bautei l E so her-
gerichtet, dass er bei geringer werdendem Büroraumb edarf der
Verwaltung etagenweise abvermietet werden kann. Ein e eta-
genweise Nutzung für Mieter wird in der Raumstruktu r (die eine
alternative Nutzungen zulässt), Vorinstallationen u nd insbeson-
dere in Form eines senkrechten Installationsschacht es berück-
sichtigt.
• Stadthaus 2
Das im Jahr 1962 errichtete ehemalige Kreishaus wur de in den Jahren 2000/01 bedarfsge-
recht für die Unterbringung publikumsintensiver Die nstleistungsbereiche kernsaniert und
stellt – insbesondere im Zusammenhang mit dem räuml ich angrenzenden städtischen Bü-
rostandort Hafenstraße 8 - den etablierten Standort für das Jobcenter, das Sozialamt und
das Amt für Ausländerangelegenheiten dar.
Handlungsempfehlung: Das Stadthaus 2 wird auch weit erhin als „Soziales Rathaus“ ge-
nutzt. Die derzeitige Belegung wird grundsätzlich beibehalten.
Gebäude. Dieses Ergebnis wird zudem noch dadurch ver stärkt, dass ein Vermieter aufgrund der steuer- und handels-
rechtlichen Gesetzgebung regelmäßig höhere Abschreibungen kalkuliert, als die Stadt Münster aufgrund der im Rahmen
des NKF vorgegebenen Abschreibungsgrenzen überhaupt a nsetzen kann. Vor diesem Hintergrund und der Zielset zung
eines ausgeglichen Haushaltes im Jahr 2020 sollte d er Austausch von genutzten Eigentumsimmobilien durc h Anmietun-
gen nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Im Eigentum befindliche Immobilien belasten den städtis chen Haus-
halt dauerhaft in einem deutlich geringeren Umfang, als vergleichbare, angemietete Objekte.
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• Stadthaus 3
Das „Technische Rathaus“ der Stadt Münster wurde durch die Stadtwerke Münster errichtet
und ist von diesen angemietet.
Es erfüllt sämtliche Anforderungen an einen moderne n, für den Publikumsverkehr geeigne-
ten Standort. Die weitere Nutzung als zentraler Bür ostandort ist aus Sicht der Verwaltung
grundsätzlich unstrittig.
Handlungsempfehlung: Das Stadthaus 3 wird weiterhin genutzt. Die derzeitige Belegung
bleibt erhalten, so dass auch zukünftig die Schwerp unktbildung
als „Technisches Rathaus“ besteht.
• Hafenstraße 8
Das Bürogebäude ist ein durch das städtische Beteil igungsunternehmen Wohn+Stadtbau
GmbH auf die speziellen Anforderungen des Sozialamt es hergerichtetes Mietobjekt. Im
Hinblick auf das im angrenzenden Stadthaus 2 unterg ebrachte Jobcenter ist weder der
Standort noch die Belegung zu hinterfragen, zumal e s sich um eine kostengünstige Anmie-
tung handelt.
Handlungsempfehlung: Sowohl der Standort als auch d ie Belegung bleiben erhalten.
• Scheibenstraße 109
Das Mietobjekt wurde speziell für die Belange der c iteq und der städtischen Druckerei bzw.
Poststelle hergerichtet. Aufgrund der Langfristigke it des bestehenden Mietvertrags besteht
derzeit kein Gestaltungsspielraum.
Handlungsempfehlung: Sowohl der Standort als auch die Belegung bleiben erhalten.
• Nieberdingstraße 30/30a
Die ehemalige Ausbildungsstätte der Deutschen Telek om wurde im Jahr 2003 von der
Stadt Münster zur Absicherung des im Flächennutzung splan dargestellten Stadionstandor-
tes erworben. Auf dem Grundstück stehen zwei jeweils rund 30 Jahre alte, sich in einem al-
tersgemäßen baulichen Zustand befindliche Bürogebäu de ohne Sanierungsbedarf. Das
kleinere Bürogebäude ist vermietet (Bürogemeinschaf t für Existenzgründer); im größeren
Bürogebäude ist derzeit die Abteilung Veterinär- un d Lebensmittelangelegenheiten des
Amtes für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten untergebracht.
Insbesondere die gute straßenverkehrliche Anbindung und das gute Stellplatzangebot des
Standortes sind hervorzuheben.
Handlungsempfehlung: Bis zu einer Inanspruchnahme des Standortes für die im Flä-
chennutzungsplan vorgesehene Planung wird der Stand ort wei-
terhin für städtische Zwecke genutzt. Vorstellbar i st die Unter-
bringung der Kfz-Zulassungsstelle und weiterer Teil e des Ord-
nungsamtes im Gesamtkomplex Nieberdingstraße.
6.2 Zu prüfende Standorte:
Die nachfolgenden Standorte werden durch städtische Ämter und Einrichtungen genutzt.
Dem Grunde nach sind sie alle disponibel, da sie be i den strategischen Überlegungen der
Stadt zur Konzentration auf wenige, markante Standorte keine wesentliche Rolle spielen.
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V/0462/2013
• Prinzipalmarkt 5 (Petzholdhaus)
Zur Entscheidung, ob das Gebäude Prinzipalmarkt 5 ( Petzholdhaus) als Verwaltungsstand-
ort beibehalten wird, hat der Rat der Verwaltung ve rschiedene Prüfaufträge erteilt. Die Er-
gebnisse dieser Untersuchungen – verbunden mit ents prechenden Handlungs- bzw. Be-
schlussempfehlungen – werden dem Rat in der Paralle lvorlage V/0463/2013 zur Entschei-
dung vorgelegt.
Handlungsempfehlung: Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates verbleibt das Gebäude
Prinzipalmarkt 5 im städtischen Eigentum, jedoch we rden die
Rahmenbedingungen für eine anderweitige Nutzung und ent-
sprechende liegenschaftliche Handlungsoptionen (Ver kauf oder
Vermietung) unter Berücksichtigung der bestehenden vertragli-
chen Bindungen von der Verwaltung überprüft. Die zu ständigen
kommunalpolitischen Gremien werden über die Ergebni sse in-
formiert.
• Hafenstraße 30 / Junkerstraße 1
Das angemietete Gebäude befindet sich in zentraler Lage. Es besteht erheblicher Moderni-
sierungsbedarf. Von der Beschaffenheit des Gebäudes , insbesondere der schlechten Zu-
gänglichkeit her, ist es derzeit für publikumsinten sive Ämter und Einrichtungen nicht geeig-
net. Die aktuelle Belegung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist daher nicht
optimal. Es wird geprüft, das Amt für Kinder, Jugen dliche und Familien im sanierten Stadt-
haus 1 unterzubringen.
Handlungsempfehlung: Klärung, ob das Gebäude nach dem angestrebten Auszug des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien endgülti g aufgege-
ben werden kann oder sich eine temporäre Nutzung anschließt.
• Klosterstraße 33
Das zentral gelegene Mietobjekt ist nicht barriere frei und daher für den Publikumsverkehr
ungeeignet; die heutige Nutzung durch die Schulpsyc hologische Beratungsstelle hat sich
allerdings „eingespielt“. Das Objekt weist eine vergleichsweise günstige Miete auf.
Handlungsempfehlung: Klärung der weiteren Verwendu ng und des Zeitpunktes der Auf-
gabe des Gebäudes innerhalb des Prozesses mittelfri stige Büro-
flächenplanung auch im Kontext mit der Prüfung zur gemeinsa-
men Unterbringung der VHS und der Westfälischen Sch ule für
Musik.
• Gasselstiege 13 (Gesundheitshaus)
Im Gebäude Gasselstiege 13, dem Gesundheitshaus, si nd das städtische Infobüro Pflege
(Sozialamt) und die städtische Wohnberatung für Senioren (Amt für Wohnungswesen) un-
tergebracht. Die Mietkonditionen sind günstig, die Nutzung steht derzeit aus immobilien-
wirtschaftlicher Sicht nicht zur Disposition.
Handlungsempfehlung: Aufgrund der besonderen Nutzu ngsstruktur und der angemesse-
nen Mietkonditionen sind die Räumlichkeiten aus imm obilienwirt-
schaftlicher Sicht zunächst im Bestand zu halten.
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• Stühmerweg 8
Der speziell für die Bedarfe des Amtes für Gesundhe it, Veterinär- und Lebensmittelangele-
genheiten (ehem. Gesundheitsamt) hergerichtete und etablierte Standort befindet sich in
einem altersgemäßen Zustand. Punktuelle Sanierungsmaßnahmen am im Jahr 1962 errich-
teten Objekt wurden durchgeführt – jedoch keine Gesamtsanierung.
Handlungsempfehlung: Das Gebäude bleibt zunächst mit der bisherigen Belegung in
Nutzung. Die abschließende Verwendung muss im Zuge der wei-
teren Verfahrensschritte zur Büroflächenplanung geklärt werden.
• Stolbergstraße 2a
Dieses von einer privaten Stiftung angemietete Obje kt wurde speziell für die Belange des
Amtes für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelan gelegenheiten (16 Funktions- und 24
Büroräume) hergerichtet. Die entstehenden Mietbelas tungen sind als durchschnittlich ein-
zustufen.
Die im Objekt Stolbergstraße 2a angebotenen Dienstl eistungen sind inhaltlich eng mit de-
nen im Stühmerweg 8 verbunden. Sofern die dort notw endige Gesamtsanierung nicht
durchgeführt, sondern ein neuer Standort in Betrach t gezogen wird, ist auch die Nutzung
des Objektes Stolbergstraße 2a in die Überlegung einzubeziehen.
Handlungsempfehlung: Die weitere Verwendung des Geb äudes wird mit der Entschei-
dung über die Sanierung des Gebäudes Stühmerweg 8 s ynchro-
nisiert.
6.3 Aufzugebende Standorte:
• Am Steintor 50
Dieser städtische Standort besteht aus zwei Bauteil en. Beide, der unter Denkmalschutz
stehende Altbau und der rund 40 Jahre alte „Neubau“ sind insgesamt nicht mehr zeitgemäß
und sanierungsbedürftig.Die dezentrale Lage im Stad tteil Wolbeck, die damit verbundene,
schlechte Erreichbarkeit und insbesondere die nicht mehr zeitgemäße Gebäudestruktur
lassen keine weitere Büronutzung durch die Stadt Münster zu.
Für die derzeit noch im Gebäude untergebrachte Bezi rksverwaltungsstelle ist eine – wie in
den anderen Stadtbezirken bereits erfolgreich umges etzte – bedarfsgerechte Anmietlö-
sung anzustreben.
Handlungsempfehlung: Da für dieses Objekt keinerlei städtische Nutzungsbedarfe gege-
ben sind, ist es zeitnah zu vermarkten.
• Rudolf-Diesel-Straße 5-7
Dieses Mietobjekt wurde im Jahr 1996 speziell für d ie (damaligen) Bedarfe der städtischen
Zulassungsstelle hergerichtet. Der Standort ist jed och schlecht zu erreichen; dies ist insbe-
sondere in der mangelhaften Anbindung durch den ÖPN V begründet. Zudem ist die techni-
sche Infrastruktur des Gebäudes überaltert bzw. unz ureichend. Eine Verlängerung des be-
stehenden Mietvertrages ist daher nicht angezeigt.
Handlungsempfehlung: Der Mietvertrag läuft zum Jah r 2016 und ist zu kündigen; eine
anderweitige, bedarfsgerechte Unterbringung der Zul assungs-
stelle ist rechtzeitig zu finden.
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6.4 Tabellarische Zusammenfassung der Handlungsemp fehlungen
6.5 Finanzielle Kennzahlen je Standort
Standortbezeichnung
(Fettdruck = Eigentum Stadt)
Kosten
Interne Leistungs-
verrechnung
jährlich
warm, gereinigt
€ je qm
monatlich
warm, gereinigt
€ je Büroraum
jährlich
warm, gereinigt
1. zu haltende Standorte
Stadthaus 1 / Bauteile A bis D
städtische Büronutzung
voraussichtliche Haushaltsbelastung
-inkl. Fremdzinsen- nach Sanierung
696.004 €
1.040.000 €
4,90 €
7,30 €
3.493 €
5.200 €
Stadthaus 1 / Bauteil E
städtische Büronutzung
voraussichtliche Haushaltsbelastung
-inkl. Fremdzinsen- nach Sanierung
237.159 €
370.000 €
5,42 €
8,50 €
2.445 €
3.800 €
Stadthaus 1 / Bauteil F
städtische Büronutzung
voraussichtliche Haushaltsbelastung
-inkl. Fremdzinsen- nach Sanierung
243.243 €
375.000 €
4,99 €
7,70 €
2.408 €
3.700 €
Stadthaus 1 (Gesamte Bauteile)
städt. Büronutzung (vor Sanierung)
städt. Büronutzung (nach Sanierung)
1.176.406 €
1.785.000 €
Stadthaus 2 (Ludgeriplatz 4) 862.815 € 7,78 € 4.271 €
Stadthaus 3 (Albersloher Weg 33)
nach Mietpreisreduzierung
3.741.553 €
3.091.971 €
15,37 €
12,70 €
7.746 €
6.111 €
Hafenstraße 8 359.451 € 9,33 € 4.493 €
Scheibenstr. 109
(citeq)
704.178 € 13,10 € Server-, Büro- und
Schulungsräume
Scheibenstr. 109
(Personal- und Organisationsamt)
143.106 € 10,31 € Druckerei und Post-
stelle
Nieberdingstraße 30 a 100.033 € 5,97 € 4.001 €
2. zu prüfende Standorte
Prinzipalmarkt 5 (Petzholdhaus) 97.811 € 6,11 € 2.126 €
Hafenstraße 30 / Junkerstr. 1 654.968 € 13,81 € 5.2 82 €
Klosterstraße 33 136.324 € 7,67 € 4.701 €
Gasselstiege 13 (Gesundheitshaus) 34.664 € 15,13 € 3.466 €
Stühmerweg 8
voraussichtliche Haushaltsbelastung
- inkl. Fremdzinsen - nach Sanierung
180.215 €
211.716 €
6,- €
7,- €
2.120 €
2.491 €
Stolbergstr. 2 a 194.020 € 12,67 € 3.880 €
3. aufzugebende Standorte
Am Steintor 50 (BV-Wolbeck) 80.206 € 4,12 € 2.057 €
Rudolf-Diesel-Str. 5 – 7
nach angebotener Mietpreisreduzierung
237.176 €
197.176 €
22,12 €
18,39 €
21.561 €
17.925 €
Nr.
Gebäude
Erhalt im
Bestand
Prüfung Aufgabe Anmerkungen
1. Stadthaus 1, Bauteile A bis D X Siehe V/0685/2011
2. Stadthaus 1, Bauteile E und F X Siehe V/0463/2013
3. Stadthaus 2 (Ludgeriplatz 4) X
4. Stadthaus 3 (Albersloher Weg 33) X
5. Hafenstraße 8 X
6. Scheibenstraße 109 X
7. Nieberdingstraße 30/30a X
8. Gasselstiege 13 (Gesundheitshaus) X
9. Prinzipalmarkt 5 (Petzholdhaus) X Siehe V/0463/2013
10. Hafenstraße 30 / Junkerstraße 1 X
11. Klosterstraße 33 X
12. Stühmerweg 8 X
13. Stolbergstraße 2a X
14. Am Steintor 50 X
15. Rudolf-Diesel-Straße 5-7 X
- 21 -
V/0462/2013
7. Weiteres Vorgehen
Die mittelfristige Büroflächenplanung ist ein versc hiedenen Einflussfaktoren unterworfener
dynamischer Prozess, in dem fortlaufend Veränderung en berücksichtigt werden müssen.
Zudem ist mit einer Vielzahl an Parametern (Kosten- und Flächendaten, Standortfaktoren,
Anzahl der Einwohner und der Mitarbeiter, Belegungs grundsätze und Unterbringungskrei-
se) zu operieren. Diese Parameter sollten nicht isoliert betrachtet w erden, da sie zum Teil
eng miteinander verwoben sind. Die vor diesem Hinte rgrund zu leistenden weiteren Aufga-
benstellungen sind:
• Die Erstellung eines Feinkonzeptes für das Angebot von bürgerorientierten Dienstleis-
tungen im „Bürgerservicezentrum“ des Stadthauses 1.
• Die Aktualisierung der Unterbringungskreise der st ädtischen Organisationseinheiten,
Ämter und Einrichtungen als wichtiger Baustein der strategischen Büroflächennutzung.
In diesem Zusammenhang ist u. a. die mögliche Konze ntration an einem weiteren zent-
ralen Standort zu prüfen.
• Die Erarbeitung von Unterbringungsszenarien gemein sam mit betroffenen Ämtern und
Einrichtungen unter Berücksichtigung der städtische n Belegungsstandards mit dem Ziel
einer optimierten Flächennutzung – insbesondere auc h unter Berücksichtigung der Ar-
beitsschutzbestimmungen.
• Die sich aus der Aufgabe von Dienstgebäuden ergebe nde Unterbringung betroffener
Organisationseinheiten, Ämter und Einrichtungen in geeigneten Objekten in enger Ab-
stimmung mit den Nutzern. Hier sind kurzfristig ins besondere die Bezirksverwaltungs-
stelle Südost und die Zulassungsstelle zu nennen.
• Die sich aus der anstehenden Innensanierung des St adthauses 1 ergebenden Bedarfe
für die ersatzweise und kostengünstige Unterbringun g betroffener Organisationseinhei-
ten, Ämter und Einrichtungen in geeigneten Bürogebäuden.
• Der Aufbau eines IT-gestützten Raumbelegungsmanage ments, welches die Flächen-
verwaltung sowie deren konkrete Nutzung erleichtert und adäquate Kennzahlen zur Ver-
fügung stellt.
• Die weitere Ausformulierung und Umsetzung der Bele gungsstandards für Büroräume.
In Vertretung In Vertretung
gez. Wolfgang Heuer gez. Alfons Reinkemeier
Stadtrat Stadtkämmerer
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion A-R/0016/2013 „Ei n saniertes Stadthaus 1 – mehr
Service für Münsters Bürgerinnen und Bürger“
Anlage 2: Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen/G AL A-R/0017/2013 „Optimierung
bürgerorientierter Dienstleistungen im Stadthaus 1 – mehr Service auch für
ausländische Einwohner und Einwohnerinnen“
Anlage 3: Antrag der CDU-Fraktion A-R/0002/2010 vom 11.01.2010 „Kundenfreundlich,
komfortabel, kompetent - Münsters Stadtverwaltung 2011“ V/0462/2013
Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2013
Ratsantrag
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de
09.04.2013
Ein saniertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürgerinnen und Bürger
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei den weiteren Planungen zur Sanierung des
Stadthauses 1 folgende Punkte handlungsleitend zu Grunde zu legen:
I. Mehr Service für die Bürgerinnen und Bürger in Münster
Mit der Sanierung des Stadthauses 1 soll eine grundlegende Verbesserung des
Serviceangebotes für Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. An zentralem
Standort in der Innenstadt sollen zu diesem Zweck möglichst viele Dienstleistungen
der Stadt Münster in einem Behördengang erreichbar sein. Dabei soll der Grundsatz
gelten, dass unabhängig vom Standort der jeweiligen Ämter deren Dienstleistungen
im Stadthaus 1 erreichbar bzw. die Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger hier
aufzunehmen und dann weiter zu erledigen sind. Insoweit handelt es sich um eine
grundlegende Erweiterung der bisherigen Verwaltungskonzeption, wie sie im
Angebot des Amtes für Bürgerangelegenheiten ihren Niederschlag findet. Im
Einzelnen sollen dabei folgende Überlegungen berücksichtigt werden:
1. Es wird angestrebt, möglichst viele - perspektivisch alle - mit direktem
Bürgerkontakt verbundene Dienstleistungen der Stadt in einem neuen
Servicezentrum – „one face to the customer“ – abrufbar zu machen. Als
möglicher Raum für das neue Servicezentrum kommt der bisherige
Stadthaussaal in Betracht; aber auch andere Räumlichkeiten mit Zugang vom
Erdgeschoss her sind für das neue Zentrum in Betracht zu ziehen. Die
Ausweitung von Angeboten des eGovernments ist in diese Strategie eines
umfassenden Servicezentrums einzubeziehen.
2. Eine Integration von Leistungen städtischer Tochterunternehmen in dieses
Bürgerservicezentrum ist ausdrücklich, auch unter dem Gesichtspunkt einer
teilweisen Refinanzierung der Baumaßnahmen, zu prüfen (Stadtwerke-
Cityshop, Wohn- und Stadtbau, WBI). Gegebenenfalls sind hierfür weitere
Gebäudeteile des Stadthauses 1 zu betrachten.
Anlage 1 zur Vorlage V/0462/2013
3. Die städtische Dominikanerkirche übernimmt für d en Fall der Umnutzung des
Stadthaussaales dessen bisherige Funktion. Das bish er zwar städtisch
finanzierte, aber nicht städtisch genutzte Kircheng ebäude an der Salzstraße
erfährt auf diese Weise eine Nutzungsänderung hin z u einem multifunktional
ausgerichteten Angebot: Die Stadt Münster erhält eine attraktive Ausstellungs-
und Veranstaltungsfläche, die auch als Raum für das Wahlbüro und ähnliche
Zwecke genutzt werden kann. Die Verwaltung wird bea uftragt, von den
entsprechenden kirchlichen Stellen eine Profanierung vornehmen zu lassen.
II. Grundsatzentscheidung: Sanierung im Bestand statt Neubau
Die Sanierung des Stadthauses 1 erfolgt durch eine grundlegende Sanierung im
Bestand, Neubauoptionen werden nicht weiterverfolgt . Die Sanierung bezieht sich
auf den gesamten Bestand (alle Bauteile), Pläne zur Veräußerung und zur
Vermarktung werden nicht weiterverfolgt. Die Sanier ungsentscheidung folgt dem
Grundsatz, dass Verwaltungsdienstleistungen möglich st umfassend an einer
zentralen Stelle der Innenstadt konzentriert sein s ollen. Im einzelnen werden
folgende Überlegungen dem Sanierungsplan zugrundegelegt:
1. Die Sanierung des Stadthauses 1 erfolgt unter de r Maßgabe, ein modernes
und dauerhaft nutzbares Dienstleistungszentrum im H erzen der Stadt zu
schaffen. Dazu verbleibt das Stadthaus 1 vollständi g im Eigentum der Stadt
und wird schrittweise saniert. Die Festlegung einze lner Sanierungsschritte soll
auch dazu beitragen, dass Anmietungskosten für Büro flächen für die
Umbauzeit möglichst minimiert werden.
2. Die Sanierung des Stadthauses 1 wird im Hinblick auf
Konsolidierungserfordernisse als gleichwertig zu ei nem Neubau betrachtet;
dementsprechend ist eine 20%ige Reduktionsvariante zu erstellen, bezogen
auf die normale Kostenschätzung.
3. Im Rahmen der mittelfristigen Büroflächenplanung soll zudem eine Reduktion
der bisherigen Büroflächen um 20% erreicht werden. Grundlage dafür soll ein
verbindlicher und einheitlicher Belegungsstandard f ür Büroräume in der
gesamten Verwaltung sein, der eine effektive Flächennutzung sicher stellt.
4. Zur Gegenfinanzierung der Investitionskosten wir d das Gebäude
Prinzipalmarkt 5 vermarktet. Die bisher dort ansäss igen Teile der Verwaltung
werden in das dann sanierte Stadthaus 1 oder andere Standorte integriert. Die
Verwaltung wird beauftragt, weitere Gegenfinanzieru ngsvorschläge zur
Deckung der angenommenen Finanzierungslücke von 9 M illionen EUR zu
erbringen. Diese Vorschläge sollen sich vor allem a uf die Aufgabe der
Anmietung weiterer Büroflächen beziehen, die dann i m sanierten Stadthaus 1
konzentriert werden können.
5. Ein mit der Planung nicht befasstes, qualifizier tes, externes Büro wird
beauftragt, ein Bauinvestitionskostencontrolling zu betreiben und den
Sanierungsprozess eng zu begleiten. Hauptaufgaben s ollen die
Kostenkontrolle, Einhaltung der Termine und die Qua litätssicherung sein und
bei Bedarf soll der Controller steuernd eingreifen können. Die Vergütung
dieses Büros soll ggf. erfolgsabhängig von der Höhe der realisierten
Einsparvorschläge gemacht werden.
6. Der Arbeitskreis Sanierung Stadthaus 1 wird die Planungs- und
Sanierungsphase eng begleiten. Ihm berichtet das unter Punkt 5 genannte
Büro direkt.
Begründung: erfolgt mündlich
Holger Wigger Anne Hakenes Kurt Pölling
Dr. Michael Jung Ralf Hubert Friedhelm Schade
Dr. Fritz Baur Mathias Kerstin g Anne Schulze Wintzler
Stephan Brinktrine Marianne K och Petra Seyfferth
Thomas Fastermann Gaby Kubig-Steltig Beate Vi lhjalmsson
Philipp Gabriel Doris Lammert Maria Winkel
Beanka Ganser Robert von Olber g
Antrag an den Rat Nr. A-R/0017/2013
Ratsantrag nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates
22.04.2013
Der Rat der Stadt Münster beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei den weiteren Planungen zur
Neugestaltung des Stadthauses 1 die Optimierung bürgerorientierter
Dienstleistungen auch für ausländische Einwohner und Einwohnerinnen
handlungsleitend zu Grunde zu legen. Das Stadthaus 1 soll für alle Einwohnerinnen und
Einwohner der Stadt Münster – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – als zentraler
Anlaufpunkt weiter entwickelt werden, indem die publikumsintensiven und bürgernahen
Dienstleistungen der Ausländerbehörde integriert werden.
Begründung:
Das Stadthaus 1 soll als zentraler Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger weiter entwickelt
werden (vgl. Vorlage V/0685/2011). Diese geplante Optimierung bürgerorientierter
Dienstleistungen im Zuge der Neugestaltung des Stadthauses 1 bietet einen willkommenen
Anlass, auch die Ausländerbehörde serviceorientierter zu gestalten.
Ein notwendiger Paradigmenwechsel von der Ausländerbehörde als reiner
Ordnungsbehörde hin zur Dienstleistungsbehörde, die eine aktive Willkommenskultur für
Menschen ohne deutschen Pass pflegt, wird zur Zeit breit diskutiert. So hat z. B. die
Bertelsmann Stiftung zehn Handlungsempfehlungen erarbeitet, die bereits in einigen
Kommunen umgesetzt werden (vgl. „Ausländerbehörde – Ihr Partner!“ Zur
serviceorientierten Gestaltung der Ausländerbehörden, 2011). Im März 2013 legte zudem
das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) eine Expertise vor, die Wege aufzeigt,
wie deutsche „Ausländerbehörden zu Willkommensbehörden“ werden sollen
(Pressemitteilung des BAMF vom 25.3.13).
Die Stadt Münster könnte mit einer Dienstleistungsbehörde für ausländische
Einwohnerinnen und Einwohner, die sich nicht vom Service für Deutsche unterscheidet, die
in der City liegt und die mit einer einladenden Infrastruktur aufwartet, ein wichtiges Zeichen
setzen. Der Einbezug der Ausländerbehörde in die Sanierungspläne zum Stadthaus 1 ist
auch ein konkreter Schritt zur Umsetzung des MigrationsLeitbildes der Stadt Münster.
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen
gez. Helga Bennink
gez. Dr. Petra Dieckmann
gez. Gerhard Joksch
gez. Christoph Kattentidt
gez. Manfred Kehr
gez. Annette Kemper
gez. Hery Klas
gez. Jutta Möllers
gez. Jörn Möltgen
gez. Anne Naegels
gez. Carsten Peters
gez. Otto Reiners
gez. Tim Rohleder
gez. Dr. Ludwig Schipmann
gez. Dr. Rita Stein-Redent
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Windthorststr. 7
48143 Münster
Fon: 0251 / 8 99 58 10
Fax: 0251 / 8 99 58 15
ratsfraktion@ gruene-muenster.de
www.gruene
-muenster.de
„Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen im
Stadthaus 1 – mehr Service auch für ausländische
Einwohner und Einwohnerinnen“
Anlage 2 zur Vorlage V/0462/2013
Antrag an den Rat Nr. A-R/0002/2010
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
Antrag 11. Jan. 2010
Kundenfreundlich, komfortabel, kompetent –
Münsters Stadtverwaltung 2011
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Fortentwicklung des Dienstleistungsangebotes der
Stadtverwaltung Münster bis zum Jahr 2011 vorzulegen.
1. Schnell und unkompliziert
Hauptziel dieses Konzepts ist es, die Stadtverwaltung und ihre Dienstleistungsangebote so zu strukturie-
ren, dass die Bürgerinnen und Bürger die meisten Behördengänge schnell und unkompliziert erledigen
können.
Insbesondere sollen dazu folgende Maßnahmen geprüft bzw. ergriffen werden:
• Konzentration der häufigsten Behördenangelegenheiten an einer für die Bürgerinnen und Bürger so
nah wie möglich erreichbaren Stelle (Meldeangelegenheiten, Pass- und Ausweisangelegenheiten,
Wohngeld, Kfz-Zulassung)
• Nutzung aller Möglichkeiten, Behördenangelegenheiten auch online oder nach Terminvergabe abzu-
wickeln einschließlich einer Erweiterung des Formularpools (e-Government)
• Schaffung eines erweiterten Angebots für ältere und behinderte Menschen
• Regelmäßige Überprüfung der Öffnungszeiten durch Bürger- bzw. Kundenumfragen und Messung
des Kundenaufkommens
• Etablierung eines Konzepts zur Vermeidung und Reduzierung von Wartezeiten, z.B. durch die Ent-
wicklung und Umsetzung eines behördenweiten Kontroll- und Optimierungssystems für alle kunden-
relevanten Bereiche
2. Kunden- und bürgerfreundlich
Die Stadtverwaltung Münster soll konsequent und regelmäßig auf Kunden- und Bürgerfreundlichkeit ü-
berprüft bzw. ausgerichtet werden. Neben den unter Punkt 1. angesprochenen organisatorischen Rah-
menbedingungen gehören dazu auch folgende Maßnahmen:
• Mehrsprachige Informationsangebote und Formulare in den Einrichtungen und im Internet
• ansprechende Wartebereiche
• Entwicklung und Durchführung kundenbezogener Weiterbildungsangebote für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den relevanten Bereichen und Schaffung von Möglichkeiten, diese auch wahrzu-
nehmen
• Einrichtungen von zusätzlichen Telearbeitsplätzen
• Entwicklung eines Programms für Neubürger und Hinzugezogene, das diese mit der Stadt und ihren
Angeboten bekannt und vertraut macht (z.B. Newsletter, Stadtführungen, Schnupperbesuche in kultu-
rellen Einrichtungen)
Begründung:
Münsters Stadtverwaltung gehört bundesweit zu den Vorreitern in Sachen Bürgerfreundlichkeit. In Müns-
ter wurde eines der ersten Bürgerämter eingerichtet, hier gibt es im Vergleich zu anderen Städten schon
sehr früh Behördendienstleistungen auch am Samstag und das umfangreiche Informationsangebot im
Internet erfreut sich einer hohen Resonanz. Mit der Einrichtung von Bezirksverwaltungen und Bürgerbü-
ros sowie mit der Schaffung von Trausälen im ehemaligen Lotharinger Kloster und an anderen Stellen im
Stadtgebiet wurden weitere Meilensteine gesetzt. All dies wäre nicht möglich gewesen, wenn sich die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung nicht konstruktiv und flexibel den veränderten und höhe-
ren Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürgern gestellt hätten.
Gleichwohl zeigen Beispiele aus anderen Städten, dass es auch in Münsters Stadtverwaltung punktuell
noch Verbesserungspotential gibt.
Anlage 3 zur Vorlage V/0462/2013
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
So wäre wie beispielsweise in Dortmund und Düsseldorf und zahlreichen anderen Städten eine Termins-
vergabe an bestimmten Tagen und Zeiträumen bei der Kfz-Zulassungsstelle ebenso sinnvoll wie eine im
Internet abzurufende Übersicht über durchschnittliche Wartezeiten bei stark frequentierten Ämtern. Auch
der Einsatz pensionierter Polizeibeamter und Feuerwehrmänner bei Adressermittlungen und ähnlichen
Aufgabenbereichen im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung wird von anderen Gemeinden erfolg-
reich und kostengünstig praktiziert
Die Qualität und Kundenfreundlichkeit kommunaler Dienstleistungsangebote ist mittlerweile ein wichtiger
Standortfaktor im Wettbewerb der Städte um Bürger, Arbeitskräfte und Unternehmen. Durch immer um-
fassendere, kundenfreundlichere und schnellere Serviceangebote im Handel und bei Dienstleistern sind
zudem die Ansprüche gestiegen, da deutlich wird, was technisch und organisatorisch möglich ist. Es ist
immer weniger zu vermitteln, warum man zwar alle möglichen Waren von zuhause aus kaufen kann,
Reisen online buchen und seine Geldgeschäfte im Internet abwickeln kann, aber für seine mit der Stadt-
verwaltung zu erledigenden Angelegenheiten verschiedene, nicht immer günstig gelegene Einrichtungen
zu für Arbeitnehmer schwierigen Zeiten aufsuchen muss. Selbstverständlich müssen an die Abwicklung
von Behördenangelegenheiten hohe Ansprüche bezüglich der Sicherheit und des Datenschutzes gestellt
werden, aber das gilt z.B. auch für Bankgeschäfte, so dass für die Beurteilung der Kundenfreundlichkeit
des Stadtverwaltungsangebots durchaus auch Maßstäbe aus der Wirtschaft herangezogen werden soll-
ten.
Hinzu kommt, dass die Strukturen der Stadtverwaltung teilweise nicht mehr den aktuellen Erfordernissen
entsprechen. So ist kaum verständlich, warum Meldeangelegenheiten im Bürgerbüro und in den Bezirks-
verwaltungen erledigt werden können, alle Angelegenheiten rund um das Kfz aber nur an der Rudolf-
Diesel-Straße. Hier müssen auch langjährig etablierte Ämterstrukturen im Sinne der Bürgerfreundlichkeit
infrage gestellt werden. Maßstab sollte der Ersatz für den Inhalt einer durchschnittlichen, verlorenen
Brieftasche sein, für den nur ein Behördengang erforderlich sein sollte.
Überprüft werden müssen auch die Öffnungs- und Wartezeiten – gerade weil bei vielen Behördenangele-
genheiten nach wie vor das persönliche Erscheinen auf absehbare Zeit noch notwendig sein wird.
In allen Bereichen des täglichen Lebens hat es in den vergangenen Jahren deutliche Veränderungen
gegeben, so am Auffälligsten bei den Ladenöffnungszeiten, aber auch bei den Sprechstunden von Ärz-
ten. Daher ist zu erwarten, dass die bisherigen Öffnungszeiten der Einrichtungen der Stadtverwaltung
angesichts geänderter Ansprüche und veränderter Lebensgewohnheiten nicht mehr den Bedürfnissen
der Bürgerinnen und Bürger entsprechen.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass Publikumsverkehr auch an die Mitarbeiter(-innen) der Stadtver-
waltung Münster hohe Anforderungen stellt und hier durch die vorgeschlagenen Maßnahmen auch eine
Entlastung der Mitarbeiter(-innen) der Stadtverwaltung herbeigeführt werden soll. Dabei ist insbesondere
die Einrichtung zusätzlicher Telearbeitsplätze wünschenswert, die – wie erfolgreiche Beispiele aus der
Wirtschaft zeigen - bei hoher Effizienz zu einer Entlastung insbesondere alleinerziehender Mitarbeiter(-
innen) und zu einer Reduzierung von Beurlaubungen führen werden. Bisher gibt es lediglich 19 Telear-
beitsplätze bei der Stadt Münster. Die Telearbeit ist bei der Stadt –Münster nach Abschluss eines erfolg-
reichen Pilotprojektes eingeführt und muss ausgebaut werden.
Der CDU-Fraktion ist es bewusst, dass das höchste Maß an Kundenfreundlichkeit durch deutlich mehr
Personal und höhere Ausgaben zu erreichen wäre. Beides wird aber in den nächsten Jahren kaum zur
Verfügung stehen. Daher bittet die CDU-Fraktion um die Erstellung eines realisierungsfähigen Konzepts
unter den bekannten schwierigen Rahmenbedingungen.
gez.
H.-Dieter Sellenriek
Gilbert Aldejohann
Frank Baumann
Sybille Benning
Georg Berding
Dieter von den Berg
Meik Bolte
Heinz-Georg Buddenb äumer
Olaf Dre ßen
Edgar Dr üge
Wolfhard Ediger
Dr. Dietmar Erber
Walter von G öwels
Gilbert Hartmann
Horst Kisnat
Rolf Klein
Bruno Kleine Borgmann
Karl Kleine-Wilke
Marliese Kosmider
Franz-Pius Graf von Merveldt
Andreas Nicklas
Jürgen Ohm
Robert Otte
Karin Reismann
Josef Rickfelder
Stefan-Alexander Roth
Florian Steinforth
Barbara Stober
Stefan Weber
Helga Welker
Simone Wendland
Beschlussvorlage
87162 Zeichen
V/0779/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt (Amt 10)
Amt für Immobilienmanagement (Amt 23)
Betrifft
Ergänzungen zu den drei Vorlagen "Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen"
V/0462/2013: Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadt Münster
V/0463/2013: Stadthaus 1 Sanierung sowie Einrichtung eines Bürgerservicezentrums,
Verbleib der Bauteile E und F sowie Petzholdhaus im Eigentum
V/0464/2013: Künftige Nutzung der Dominikanerkirche
Beratungsfolge
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
18.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
25.11.2014 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches
Flächenmanagement Vorberatung
25.11.2014 Integrationsrat Vorberatung
25.11.2014 Kulturausschuss Vorberatung
26.11.2014 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und
E-Government Vorberatung
02.12.2014 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung
02.12.2014 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen Vorberatung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.12.2014 Rat Entscheidung
Vorbemerkungen:
Die im Betreff benannten und als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Vorlagen V/0462/2013,
V/0463/2013 und V/464/2013 wurden in der Ratssitzung am 04.09.2013 eingebracht. Im Rahmen
der Beratungen der Vorlagen in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften am 04.12.2013 wurden verschiedene Änderungsanträge erörtert. Es bestand
Einvernehmen, die Beschlussvorschläge aller 3 Vorlagen bis zur Vorlage aller Prüfungsergebni s-
se zurückzustellen und die im Haushalt veranschlagten Mittel für die Sanierung des Stadthauses
1 entsprechend zu sperren.
Vorlagen-Nr.:
V/0779/2014
Auskunft erteilt:
Herr Bracht (Amt 10)
Herr Heggemann (Amt 10)
Herr Tschöpe (Amt 23)
Ruf:
492-1012
E-Mail:
Bracht@stadt-muenster.de
Datum:
21.10.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0779/2014
Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 11.12.2013, die Vorlagen V /0462/2013 bis V/464/2013 –
versehen mit Prüfaufträgen an die Verwaltung – zunächst zu vertagen.
Mit dieser Vorlage stellt die Verwaltung nunmehr die Prüfungsergebnisse vor. Die Beschlussvo r-
schläge der Vorlagen V/0462/2013 bis V/0464/2013 wurden entsprech end aktualisiert und we r-
den zur Beschlussfassung – in Form einer Ergänzungsvorlage – vorgelegt.
Ziel der drei Vorlagen ist die zukünftige Sicherstellung einer leistungsfähigen Verwaltung in
Räumlichkeiten,
die bürgerfreundlich gestaltet sind,
die effektives Handeln der Verwaltung zum Wohle der Bürger ermöglicht,
die den Anspruch an eine moderne Verwaltung erfüllen
und die zukunftsfähige flexible Entwicklung und Anpassung an geänderte moderne
Dienstleistungen ermöglichen.
Zu diesem Zweck setzt die Verwa ltung auf einen Mix aus Büroräumen im Eigentum (z.B. Stad t-
haus 1, 2, Petzholdhaus) und angemieteten Büroräumen (Stadthaus 3). Gleichzeitig sollen mit
der Modernisierung des Stadthauses 1 auch die Anpassungsmöglichkeiten in der Zukunft, durch
zusätzliche potentielle Vermietungsmöglichkeiten sichergestellt werden.
I. Beschlussvorschlag:
A. Beantwortung der Prüfaufträge
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis
1.1. die Ergebnisse des externen Gutachters DU Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG
“Zusammenfassung der Ergebnisse zur Erstellung einer Kostenschätzung“ vom 29.09.2014
(siehe Anlage 4 dieser Vorlage), mit dem die von der Verwaltung vorgelegten Kostenschä t-
zungen dem Grunde nach bestätigt werden (siehe Ziffer II. Begründung A. 1.1),
1.2. die Ergebnisse des externen Gutachtens Baker Tilly Roelfs Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
AG „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Bauteile E und F, Petzholdhaus und Dominikanerki r-
che“ vom 23.09.2014 (siehe Anlage 5 dieser Vorlage), mit dem die Ergebnisse der von der
Verwaltung vorg elegten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bestätigt werden (siehe Ziffer II.
Begründung A. Punkt 1.2), sowie
1.3. die Beantwortung der internen Prüfaufträge (siehe Ziffer II. Begründung A. 2)
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis,
dass die im Rahmen der Beratungsfolge der Vorlagen V/0462/2013 bis V/0464/2013 ge-
stellten Anträge und im Ratsprotokoll zur Sitzung vom 11.12.2013 zu den Tagesordnungs-
punkten 11.1, 11.2 und 11.3 gebündelten Prüfaufträge mit dieser Vorlage beantwortet wer-
den (siehe Ziffer II. Begründung A. 4) und somit erledigt sind.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis,
dass die im Haushaltsplanentwurf 2015 enthaltenen Mittelansätze zunächst unverändert
bleiben und nach entsprechender weiterer Konkretisierung der Bedarfsanforderungen auf
Basis der jetzt zu treffenden Grundsatzentscheidungen angepasst werden (siehe Ziffer II.
Begründung A. 5).
- 3 -
V/0779/2014
Hinweis: Unter den nachfolgend aufgeführten Punkten B bis D sind sämtliche Beschlussvorschläge
der Vorlagen V/0462/2013 bis V/0464/2013 aufgeführt. Wie bei Ergänzungsvor lage üblich, sind
entfallende oder geänderte Passagen gestrichen und neue Formulierungen fettgedruckt darge-
stellt.
B. Aktualisierte Beschlussvorschläge der Vorlage V/0462/2013
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen:
Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadt Münster
Der Rat nimmt zur Kenntnis,
1.1 dass die Verwaltung entsprechend der übergeordneten Kriterien Bürgerorientierung, Wir t-
schaftlichkeit und Flexibilität das strategische Ziel verfolgt, ihre bisherigen Standorte zu
konzentrieren, zu optimieren und den Flächenbedarf auch durch Nutzung technischer und
organisatorischer Instrumente weiter zu reduzieren;
1.2 dass die Erreichung dieses Ziels im Rahmen der mittelfristigen Büroflächenplanung laufend
überprüft und fortgeschrieben wird;
1.3 dass die in der Begründung zu Ziffer 2 und 3 aufgeführten Feststellungen zur quantitativen
Entwicklung der Büroflächen und der Büroarbeitsplätze sowie die darauf basierende Pro g-
nose des mittelfristigen Büroflächenbedarfs für die weitere Planung der Unterbringu ng der
städtischen Dienststellen zu Grunde gelegt werden; die aktuellen Raummehrbedarfe des
Jobcenters und des Sozialamtes finden hierbei Berücksichtigung.
1.4 dass in den vergangenen zehn Jahren die Netto -Grundfläche (Nutz-, Funktions- und Ver-
kehrsfläche) je Büroarbeitsplatz bereits von mehr als 40 qm auf derzeit 33 qm (um 17,5 %)
gesenkt werden konnte.
2. Die erfolgreiche Konzentration der städtischen Verwaltungsstandorte und der hier erbrac h-
ten Dienstleistungen ist eng verbunden mit dem Konzept der Stadt häuser. Hier erfolgt eine
zielgruppenspezifische, bürgerorientierte und arbeitsorganisatorisch sinnvolle Zusamme n-
fassung von Verwaltungsangeboten an zentralen Standorten. Dieser Ansatz soll weiter ver-
folgt werden:
2.1 Die Stadthäuser 1 und 2 (im Verbund mit Hafenstraße 8) sowie das Stadthaus 3 werden als
leistungsfähige und kundengerechte Verwaltungsstandorte weiter geführt.
2.2 Die Verwaltung legt für die weitere Planung zu Grunde, dass die beiden Bauteile E und F
des Stadthauses 1 im städtischen Eigentum verbleiben und vorwiegend ab dem ersten
Obergeschoss für städtische Zwecke genutzt werden (vgl. Vorlage V/0463/2013). Dabei ist
weitere Planungsgrundlage, dass im Stadthaus 1 wie bislang die klassischen Bürgerdiens t-
leistungen zusammengefasst und perspekti visch auch weiter ausgebaut werden, dass das
Stadthaus 2 gemeinsam mit dem Gebäude Hafenstraße 8 als „Soziales Rathaus“ und das
Stadthaus 3 als „Technisches Rathaus“ – mit den entsprechenden Unterbringungsschwe r-
punkten der städtischen Ämter und Einrichtungen – weiter geführt werden.
2.3 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der mittelfristigen Bürofl ä-
chenplanung die Konzentration von städtischen Dienstleistungen an einem weiteren zentra-
len Bürostandort prüft und dem Rat zur Entscheidung vorlegt. Hierfür wird eine abschli e-
ßende immobilienwirtschaftliche Bewertung der neben den Stadthäusern 1, 2 und 3 noch
vorhandenen Verwaltungsgebäude vorgenommen, die auch eine Beschlussempfehlung
hinsichtlich einer möglichen künftigen Verwertung dieser Gebäude umfassen wird.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Ausbau der bürgerorientierten Angebote im Stad t-
haus 1 („Bürgerservicezentrum“) im Zuge der Innensanierung in geeigneter Art und Weise
zu unterstützen: Entweder durch Überbauung des Stadthausin nenhofes oder durch Opt i-
mierung im Gebäudebestand (vgl. Vorlage V/0463/2013).
- 4 -
V/0779/2014
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Innensanierung des Stadthauses 1
die organisatorischen und baulichen Voraussetzungen für ein neues Bürgerservic e-
zentrum zu schaffen; hierbei ist aufgrund der Haushaltslage die im Begründungstext
(siehe Ziffer II. Begründung B. Punkt 2) beschriebene „schlanke“ Variante umzuse t-
zen.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die vorübergehende Nutzung geeigneter Konve r-
sionsimmobilien (Büroflächen) das vorgelegte Konzept der Konzentration und Kostenopt i-
mierung der städtischen Bürostandorte unterstützt werden kann. Insbesondere kann auf
diese Weise ggf. eine Pufferfunktion für die Unterbringung städtischer Ämter während der
Innensanierung des Stadthauses 1 erreicht werden.
5. Der Rat stimmt den Handlungsempfehlungen zu den einzelnen Verwaltungsstandorten,
insbesondere hinsichtlich der beabsichtigten Aufgabe der derzeitigen Standorte Am Stei n-
tor 50 (Bezirksverwaltung Südost) sowie Rudolf -Diesel-Straße 5 bis 7 (Kfz -
Zulassungsstelle) unter der Maßgabe zu, dass für die dort erbrachten Dienstleistungen
sachgerechte Standortalternativen gefunden und den zuständigen Gremien zur Umsetzung
vorgeschlagen werden.
Der Rat stimmt den Handlungsempfehlunge n zu den einzelnen Verwaltungsstando r-
ten zu. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Aufgabe der Immobilie „Am Steintor 50“
im Rahmen der Vorlage V/0047/2014 beschlossen und umgesetzt wurde. Die ang e-
strebte Aufgabe des Standortes „Rudolf -Diesel-Straße“ (Kfz-Zulassungsstelle) befin-
det sich nach wie vor in der Bearbeitung.
6. Die Verwaltung wird den Rat über den weiteren Verlauf der mittelfristigen Büroflächenpl a-
nung im Rahmen von Berichtsvorlagen regelmäßig informieren; hinsichtlich des weiteren
Vorgehens wird auf Ziffer 6 7. der Begründung verwiesen.
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis,
7.1 dass der Antrag der SPD -Fraktion A-R/0016/2013 „Ein saniertes Stadthaus 1 – mehr Ser-
vice für Münsters Bürgerinnen und Bürger“ vom 09.04.2013 (siehe Anlage 1 der Vorlage
V/0462/2013) in den Punkten I.2, I.3 und II.3 sowie
7.2 der Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen/GAL A-R/0017/2013 „Optimierung bürgerori-
entierter Dienstleistungen im Stadthaus 1 – mehr Service auch für ausländische Einwohner
und Einwohnerinnen“ vom 22.04.2013 (siehe Anlage 2 der Vorlage V/0462/2013)
mit dieser Vorlage beantwortet werden und
7.3 der Antrag der CDU -Fraktion A-R/0002/2010 vom 11.01.2010 „Kundenfreundlich, komfo r-
tabel, kompetent – Münsters Stadtverwaltung 2011“ im Rahmen der Entwicklung eines
Feinkonzeptes für das Bürgerservicezentrum berücksichtigt wird.
C. Aktualisierte Beschlussvorschläge der Vorlage V/0463/2013
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen:
Einrichtung eines Bürgerservicezentrums,
Verbleib der Bauteile E und F sowie Petzholdhaus im Eigentum
In Kenntnis der Aussagen und Beschlussvorschläge zur Optimierung bürgerorientierter Dienstleis-
tungen: Mittelfristige Büroflächenplanung (V/0462/2013) werden folgende Beschlüsse gefasst:
(siehe V0462/2013 Seite 1):
1. Der Rat beschließt, dass die Bauteile E und F des Stadthauses 1 weiterhin im städtischen
Eigentum verbleiben und die Möglichkeiten der Vermietung von Teilflächen unter Berüc k-
sichtigung der Ergebnisse der mittelfristigen Büroflächenplanung ausgeschöpft werden. Bei
einer Vermietung hat die Unterbringung der bislang extern untergebrachten Geschäftsste l-
len der Ratsfraktionen Priorität.
- 5 -
V/0779/2014
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Falle einer Bebauung des Innenhofes des Stadtha u-
ses 1 und dem Ausbau dieser Fläche zu einem „Bürgerservicezent rum“ Investitionsmittel –
je nach Nutzungs- und Planungskonzept – von voraussichtlich 4 Mio. € bis 6 Mio. € zusät z-
lich benötigt werden. Ebenso wird zur Kenntnis genommen, dass auf Grund der damit ve r-
bundenen wesentlichen Ausdehnung des Planungsauftrages in Ar t und Umfang das la u-
fende VOF-Verfahren für die Objektplanung beendet und eine Neuausschreibung der g e-
samten Planungsleistungen durchgeführt werden muss.
2.1 Vor dem Hintergrund dieser erheblichen finanziellen und verfahrenstechnischen Auswi r-
kungen muss, um die Planungen für die dringenden Sanierungsmaßnahmen im Stadthaus
1 weiterführen zu können, der Rat zwischen den folgenden Alternativen (2.1.1. oder 2.1.2)
entscheiden:
2.1.1 Die Verwaltung wird mit der Bebauung des Stadthausinnenhofes und dem Ausbau der Erd-
geschossfläche zu einem „Bürgerservicezentrum“ beauftragt und es werden Investitionsmit-
tel in Höhe von bis zu 6 Mio. € zusätzlich bereitgestellt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass
durch eine Überbauung des Stadthausinnenhofes eine zusätzliche jährliche Haushaltsbe-
lastung in Höhe von 250.000 € (bei einer Investitionssumme von 6 Mio. €) entsteht. Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit durch Mieteinnahmen (Vermietung von
Teilflächen an städtische Unternehmen bzw. Dritte) diese jährliche Hausha ltsbelastung re-
duziert werden kann.
2.1.2 Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Gebäudebestandes und der mit der Sanie-
rung eröffneten Möglichkeiten eine bauliche Optimierung des Bürgerservice im Stadthaus 1
zu entwickeln und hierfür entsprechende Feinkonzepte (einschließlich Information zu Inves-
titionskosten sowie jährliche Haushaltbelastungen) den zuständigen Gremien zur Beratung
und Beschlussfassung vorzulegen.
2.1.3 Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituation empfiehlt die Verwaltung d ie Umset-
zung der Alternative 2.1.2 „Entwicklung im Gebäudebestand“. Es wird zur Kenntnis g e-
nommen, dass mit dieser Lösung ggf. qualitative Einschränkungen verbunden sind.
3.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die VOF -Verfahren zur Vergabe der Architekten - und
Ingenieurleistungen nach HOAI für die Bauteile A bis F neu durchgeführt (Architekte n-
leistung) bzw. weitergeführt (Ingenieurleistung) werden.
3.2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Planung zur räumlichen Unterbringung eines
Bürgerservicezentrums im we iteren Planungsprozess - nach Abschluss der VOF -
Verfahren - in Alternativen untersucht und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung
4.1 die nicht kommerziell genutzten Erdgeschossflächen des Stadthauses 1 neu zu stru kturie-
ren und zu optimieren. Soweit Flächen nicht für die Erbringung bürgerorientierter Dienstleis-
tungen erforderlich sind, sollen sie kommerzialisiert und an Dritte vermietet werden,
4.2 dabei die städtebauliche Aufwertung des Innenhofbereiches zwischen d em Bauteil
F/Stadthausturm und dem Grundstück Prinzipalmarkt 13 zu entwickeln, auch um ggf. weite-
re Flächen für eine Vermietung zu gewinnen.
4.3 Über die entsprechenden Konzepte und die Umsetzungsmöglichkeiten wird den zuständ i-
gen Gremien berichtet und es werden ggf. weitere Beschlussvorschläge vorgelegt.
5. Der Rat nimmt zu Kenntnis, dass derzeit eine – städtebaulich wünschenswerte –
Aufwertung des Syndikatplatzes aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt wird.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die mit dem Antrag der FDP-Ratsfraktion A-R/0034/2013
„Stadthaus 1 – die wirtschaftlichste Sanierungs -Variante wählen“ vom 02.07.2013 (siehe
Anlage 1 der Vorlage V/0463/2013) angestrebte Wirtschaftlichkeit der immobilienwirtschaft-
lichen Entscheidungen im Rahmen de r Sanierung des Stadthauses 1 sichergestellt ist und
es der im Antrag geforderten weiteren Untersuchungen nicht bedarf, so dass der Antrag mit
dieser Vorlage erledigt ist.
- 6 -
V/0779/2014
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die mit dem Antrag der FDP -Ratsfraktion A -
R/0034/2013 „Stadthaus 1 – die wirtschaftlichste Sanierungs -Variante wählen“ vom
02.07.2013 (siehe Anlage 1 der Vorlage V/0463/2013) angestrebte Wirtschaftlichkeit
der immobilienwirtschaftlichen Entscheidungen im Rahmen der Sanierung des
Stadthauses 1 durch
Beratungen durch Mitarbeiter der PPP -Task-Force im Finanzministerium NRW
und
die Beauftragung der Überprüfung der Ergebnisse der von der Verwaltung e r-
stellten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch eine externe Wirtschaftspr ü-
fungsgesellschaft
sichergestellt wurde, so dass der Antrag mit dieser Vorlage erledigt ist.
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis,
7.1 dass im Hinblick auf die Sanierungskosten eine Reduktionsvariante im Zuge der weiteren
Planungen erarbeitet wird und
7.2 dass die Verwaltung die Abwicklung des k omplexen und über mehrere Jahre zu realisi e-
renden Projektes hinsichtlich der Termin-, Kosten- und Qualitätssteuerung sowie der Orga-
nisation mit vorhandenen Strukturen und Kapazitäten sicherstellt. Es wird ergänzend ein
politischer Arbeitskreis “Sanierung S tadthaus 1“ gebildet, der die Planungs - und Sani e-
rungsphase eng begleitet.
7.3 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des Zustandes des Gebäudes eine
grundständige Innensanierung des Stadthauses 1 zwingend erforderlich ist, da die
gesamte technische Inf rastruktur (Elektroleitungen, Datenleitungen, Wasserver - und
Entsorgung, Heizungsanlage etc.) ihre Lebensdauer weit überschritten hat und dri n-
gend zu ersetzen ist. Nach einer Nutzungsdauer von nunmehr über 50 Jahren erfo r-
dert auch die gesamte Bausubstanz e ine umfassende Innensanierung. Zudem sind
weitere Maßnahmen zur dauerhaften Sicherstellung des Brandschutzes und der B e-
triebssicherheit erforderlich.
Die heutigen Anforderungen an die Funktion und Betriebssicherheit des Gebäudes
lassen sich ohne eine grundständige Innensanierung nicht erfüllen.
8. Der Rat beschließt unter der Maßgabe einer wirtschaftlichen optimalen Vorgehensweise
(Entlastung des städtischen Haushaltes), dass das „Petzholdhaus“ zwar zunächst in städti-
schem Eigentum verbleibt. jedoch die Rahmenbedingungen für eine anderweitige Nutzung
und entsprechende liegenschaftliche Handlungsoptionen (Verkauf oder Vermietung) – unter
Berücksichtigung der bestehenden vertraglichen Bindungen sowie der baulichen und fun k-
tionellen Verknüpfungen mit dem Stadtweinhaus von der Verwaltung überprüft werden. Die
zuständigen Ratsgremien werden über die Ergebnisse informiert.
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Antrag der SPD-Fraktion A-R/0016/2013 „Ein sanier-
tes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürgerin nen und Bürger“ vom 09.04.2013
(siehe Anlage 2 der Vorlage V/0463/2013 ) in den Punkten I.1, I.2, II.1, II.2, II.4 bis 6 mit
dieser Vorlage beantwortet wird.
10. Der Rat beschließt, dass für die Beauftragung der Objektplanung (Architektur) und der Pl a-
nung f ür die technische Gebäudeausrüstung (TGA -Planung) eine außerplanmäßige Ve r-
pflichtungsermächtigung in Höhe von 900.000 € für die Bauteile A -F bereits in 2013 berei t-
gestellt wird. Die Deckung für die Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus der Finanzstelle
6610 1101 00 0012 Verbesserung von Kanälen/Hausanschlüssen, Finanzposition 7 82100
Tiefbaumaßnahmen, des Tiefbauamtes.
- 7 -
V/0779/2014
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die im Haushaltsplanentwurf 2015 enthaltenen Mit-
telansätze zunächst unverändert bleiben und nach entsprechender weiterer Konkr e-
tisierung der Bedarfsanforderungen auf Basis der jet zt zu treffenden Grundsatzen t-
scheidungen angepasst werden.
Der Rat beschließt die Aufhebung der im Rahmen der Haushaltsberatungen 2014 b e-
schlossenen Sperrung der Haushaltsmittel für die Sanierung des Stadthauses 1 (si e-
he Haushalt 2014, Band 2, Seite 79, Nr. 149).
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2014 800.000 Enthalten in der
Summe
15.701.010 €
16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2015 800.000 Enthalten in der
Summe
17.254.240 €
16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2016 800.000 Enthalten in der
Summe
17.264.340 €
16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2017 800.000 Enthalten in der
Summe
17.307.440 €
16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2018 800.000 Enthalten in der
Summe
17.307.540 €
Summe aller Aufwendungen/Saldo 4.000.000
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Investitions-
maßnahme
4050 Innensanierung
Stadthaus 1
Auszahlung für
Baumaßnahmen
2014 1.962.000 Müssen als
Reste nach
2015 übertr a-
gen werden
Auszahlungen Auszahlung für
Baumaßnahmen
2015 0 VE 1.600.000 €
Auszahlung für
Baumaßnahmen
2016 8.763.000 .
Auszahlung für
Baumaßnahmen
2017 4.830.000
Auszahlung für
Baumaßnahmen
2018 4.864.000
In späteren
Jahren
9.818.570 €
Summe aller Auszahlungen/Saldo 20.419.000
- 8 -
V/0779/2014
D. Aktualisierte Beschlussvorschläge der Vorlage V/0464/2013
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen:
Künftige Nutzung der Dominikanerkirche
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt,
1.1 dass die Dominikanerkirche in städtischem Eigentum verbleibt und in einen der Öffentlic h-
keit dienenden „Ort der Partizipation und des Bürgerdialogs“ umgestaltet wird . Konkret soll
die Dominikanerkirche folgendermaßen genutzt werden:
1.1.1 multifunktional für Versammlungen, Ausstellungen, Konzerte etc. zur
1.1.1.1 Entlastung des Rathauses und des Stadtweinhauses und
1.1.1.2 Fortführung der heutigen Nutzungen der Dominikanerkirche,
wie Andachten, City-Advent etc.
1.1.2 temporäre städtische Dienstleistungen (insbesondere Hauptwahlbüro)
1.1.3 Standort zur öffentlichkeitswirksamen Präsentation des Stadtmodells.
1.2 Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass das bestehende Nutzungsverhältnis über die
Dominikanerkirche mit der Westfälischen-Wilhelms-Universität (WWU) zur Jahresmitte
2014 2015 beendet und das Kirchengebäude profaniert wird.
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Umnutzung der
Dominikanerkirche mit Kosten in Höhe von 606.200 €
verbunden ist.
Davon entfallen für die unter Punkt 1.1 aufgeführten Nutzungen
folgende Kostenanteile:
2.1 Generelle Kosten, um die Umnutzung überhaupt zu ermöglichen 252.000 €
2.2 Allgemeinkosten für multifunktionale Nutzung bzw.
Unterbringung temporärer städtischer Dienstleistungen 191.400 €
2.2.1 zzgl. spezielle Kosten für multifunktionale Nutzungen 53.000 €
2.2.2 zzgl. spezielle Kosten für Unterbringung temporärer
städtischer Dienstleistungen (insbesondere Hauptwahlbüro) 80.800 €
2.3 Unterbringung Stadtmodell 29.000 €
3. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass unabhängig von den
Kosten für die Umnutzung (siehe Beschlusspunkt 2) für das Gebäude der
Dominikanerkirche aufgrund bautechnischer Erfordernisse Finanzbedarfe von 302.000 €
entstehen.
4. Der Rat der Stadt Münster beschließt nimmt zur Kenntnis, dass
investive Mittel in Höhe von (606.200 € und 302.000 €, somit) 908.200 €
für die erforderlichen baulichen Anpassungen zur Umnutzung
der Dominikanerkirche in den Haushaltsjahren 2014 2015 und 2015 2016
bereitgestellt werden erforderlich sind.
5. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass der städtische Haushalt durch
diese Maßnahme jährlich mit Folgekosten in Höhe von rund 49.000 € belastet wird.
6. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass spätestens in 5 4 Jahren
weitere Mittel in Höhe von z.Zt. 581.000 €
zusätzlich bereitzustellen sind, für weitere Erneuerungsmaßnahmen
(siehe Begründung zu VII der Vorlage V/0464/2013). Durch die investive
- 9 -
V/0779/2014
Veranschlagung dieser Mittel wird der städtische Haushalt jährlich mit
zusätzlichen Folgekosten in Höhe von rund 30.000 € belastet.
7. Der als Anlage 1 der Vorlage V/0464/2013 beigefügte Antrag an den Rat der SPD-, CDU-
und FDP-Fraktionen und der UWG/ÖDP-Gruppe im Rat der Stadt Münster A-R/0082/2011
„Das Stadtmodell braucht ein Zuhause – dem Münster-Modell einen Raum geben“ vom
06.12.2011 ist mit dieser Vorlage erledigt.
8. Der Punkt I.3 des als Anlage 2 der Vorlage V/0464/2013 beigefügten Antrages an den Rat
der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster A-R/0016/2013 „Ein saniertes Stadthaus1 –
mehr Service für Münsters Bürgerinnen und Bürger“ vom 09.04.2013 ist mit dieser Vorlage
erledigt.
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Haushaltsmittel für die Umnutzung der Domi-
nikanerkirche im Haushaltsplanentwurf 2015 bereits enthalten sind.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die im Haushaltsplanentwurf 2015 enthaltenen Mit-
telansätze zunächst unverändert bleiben und nach entsprechender weiterer Konkre-
tisierung der Bedarfsanforderungen auf Basis der jetzt zu treffenden Grundsatzent-
scheidungen angepasst werden.
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produkt-
gruppe
0111 Immobilienmanagement
Investitions-
maßnahme
4055 Umnutzung der
Dominikanerkircher
Auszahlung für Baumaß-
nahmen
2015 502.000
Auszahlungen Auszahlung für Baumaß-
nahmen
2016 476.000
Summe aller Auszahlungen/Saldo 978.000
II. Begründung
A. Begründung zu Ziffer I. Beschlussvorschlag A.
Abgestimmte Prüfaufträge und deren Beantwortung
Insbesondere vor dem Hintergrund des Antrages der FDP -Ratsfraktion A-R/0034/2013 „Stadthaus
1 – die wirtschaftlichste Sanierungs-Variante wählen“ vom 02.07.2013 (siehe Anlage 1. der Vorl a-
ge V/0463/2013) hat die Verwaltung am 24.02.2014 zu einer weiteren Sitzung des politischen A r-
beitskreises „Strategisches Flächenmanagement“ eingeladen. Innerhalb dieser Sitzung stellte ein
Vertreter der PPP Task -Force im Finanzministerium NRW die ÖPP -Initiative Nordrhein-Westfalen
vor; insbesondere die Aktivitäten des Landes zur Unterstützung von Kommunen zur Beurteilung
der Wirtschaftlichkeit von Investitionsprojekten.
In einer weiteren Sitzu ng des politischen Arbeitskreises am 20.03.2014 wurden Vereinbarungen
über die weiteren Aktivitäten der Verwaltung zur Beantwortung der Prüfaufträge aus den vorg e-
nannten politischen Anträgen als auch entsprechend dem Protokoll der Ratssitzung vom
11.12.2013 getroffen:
- 10 -
V/0779/2014
Beauftragung externer Gutachter zur
o Verifizierung der ermittelten Sanierungskosten (siehe im folgenden Ziff. 1.1)
o Überprüfung der Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (siehe im folgenden Ziff. 1.2)
Beantwortung verschiedener Prüfaufträge (intern) durch die Verwaltung
Die Prüfaufträge werden wie folgt beantwortet:
1. Externe Überprüfungen und Begutachtungen (Ziffer I. Beschlussvorschlag A. 1.1)
1.1 Verifizierung der ermittelten Sanierungskosten
Prüfauftrag:
Auftrag an einen ex ternen Kostenprüfer zur Verifizierung auf Grundlage der von der Verwa l-
tung bisher durchgeführten Kostenrechnungen
der bisher ermittelten Sanierungskosten Stadthaus 1,
der Kosten zur Überbauung des Stadthausinnenhofes,
der Herrichtungskosten Dominikanerkirche.
Im Rahmen der Verifizierung der Sanierungskosten Stadthaus 1 ist, soweit möglich, eine Au s-
sage zu „notwendigen“ (Brandschutz, Energieeffizienz) und „wünschenswerten“ Kosten zu ge-
ben.
Möglichkeit der Begleitung durch Mitarbeiter/ -innen der Task -Force im Rahmen derer zeitl i-
chen Ressourcen.
Beantwortung:
Entsprechend dem Prüfauftrag zur Vorlage V/0463/2013 wurde das externe Büro DU Di e-
derichs Projektmanagement AG & Co.KG aus Wuppertal mit der Kostenschätzung der Sani e-
rung des Stadthauses 1, der Überba uung des Stadthausinnenhofes und der Dominikanerki r-
che beauftragt. Dabei ist das Büro von einem mittleren Bürostandard entsprechend der Stad t-
häuser 2 und 3 ausgegangen. Das Büro hat folgende Zahlen für das Stadthaus 1 ermittelt:
Stadthaus 1 Innensanierung:
Bauteil A-D:
15.524.819 € zzgl. 465.000 € Fassadensanierung = 15.989.819 €
Bauteil E: 6.830.745 €
Bauteil F:
6.474.550 € zzgl. 454.000 € Fassadensanierung = 6.928.550 €
Gesamtkosten: 29.749.114 €
Die Kostenschätzung der Verwaltung vom Mai 2011 endete mit Kosten von 28.590.000 € incl.
der Fassadensanierung. Aktualisiert mit einer Kosten-Indexsteigerung von 5 % und der HOAI-
Erhöhung von 3 % würde sich heute die Kostenschätzung der Verwaltung auf 30.877.200 €
erhöhen.
Bei der Sanierung des Stadthauses 1 handelt es sich um eine Innensanierung des Gebä udes,
da die Fassaden, Fenster und Dächer bereits vor einigen Jahren saniert wurden. Bei der vo r-
genannten Fassadensanierung handelt es sich lediglich um die Sanierung der S andsteinge-
wände der Fenster in den Bauteilen A, B und F.
- 11 -
V/0779/2014
Eine Unterteilung der Kosten in notwendige und wünschenswerte Maßnahmen ist nicht vorg e-
nommen worden, da die Sanierungskosten die notwendigen Sanierungskosten eines Verwa l-
tungsgebäudes mit einem mit tleren Bürostandard entsprechend der Stadthäuser 2 und 3 b e-
rücksichtigen, die keine wünschenswerten Maßnahmen beinhalten.
Dominikanerkirche:
Für die Sanierung/Umnutzung der Dominikanerkirche hat das Büro DU Diederichs folgende
Zahlen ermittelt:
Sanierung kurzfristig: 270.120 €
Umnutzung kleine Lösung: 724.525 €
Summe kurzfristig: 994.645 €
Sanierung langfristig: 552.000 €
Gesamtkosten: 1.546.645 €
Die Kostenschätzung der Verwaltung lag bei 908.000 € für die kurzfristige Lösung. Bei der
langfristigen Sanierung waren noch einmal 581.000 € kalkuliert, so dass die Kostenschä tzung
der Verwaltung bei insgesamt 1.489.000 € lag.
Ein von DU Diederichs ermittelter Zuschlag für die Umnutzung der Dominikanerkirche in H öhe
von 15 % für Unvorhergesehenes und eine neue Lüftungsanlage sind zur Herstellung der Kos-
tenvergleichbarkeit – analog der städtischen Kalkulation – nicht berücksichtigt (Gesamtsanie-
rungs- und Umnutzungskosten DU Diederichs 1.806.940 €).
Weitere Maßnahmen in der Dominikanerkirche, die in der Vorlage V/0464/2013 als „große Lö-
sung“ bezeichnet wurden, sind in diesen Kosten nicht berücksichtigt, da diese Maßnahmen bei
Bedarf und Notwendigkeit später nachgerüstet und finanziert werden können.
Überbauung Stadthausinnenhof
Die Kosten zur Über bauung des Stadthausinnenhofes wurde von DU Diederichs ermittelt, j e-
doch ohne dass ein konkretes Nutzungskonzept hierfür vorlag. Als Grundlage wurde eine Kos-
tenermittlung auf Basis einer eingeschossigen Planungsvariante aus dem Jahre 2010 hera n-
gezogen und kostenmäßig überprüft. Diese eingeschossige Variante mit geringer Rau mhöhe
würde Kosten in Höhe von ca. 3,6 Mio € verursachen, wird allerdings einem Bürgerservic e-
zentrum mit entsprechender Atmosphäre aufgrund der Raumhöhe an dieser Stelle nicht g e-
recht.
Bei einer zweigeschossigen Variante würden nach grober Kostenschätzung - ebenfalls ohne
Nutzungskonzept - aber aufgrund der Raumhöhe mit höheren technischen Anforderungen an
die Haustechnik, an die Statik und den Brandschutz Kosten in Höhe von ca. 4,5 Mio. € entste-
hen.
Bei einer dreigeschossigen Variante mit großzügigem Luftraum und entsprechender höherer
Aufenthaltsqualität würden Kosten in Höhe von ca. 5,8 Mio. € entstehen.
Die Kostenaussage der Verwaltung lag bei 4 – 6 Mio. €.
Aufgrund der fehlenden Pl anung sowie des Nutzungskonzeptes besteht eine Schwankung s-
breite von +/ - 30 %. Die Kosten sind grob ohne vorliegendes Nutzungskonzept ermittelt wo r-
den und müssten bei vorliegendem Konzept geprüft und angepasst werden.
Fazit:
Die von DU Diederichs ermittelten Kosten bestätigen dem Grunde nach die ermittelten Kosten
der Verwaltung und dienten als Grundlage für die weiteren Wirtschaftlichkeitsberechnungen
des Wirtschaftsprüfungsbüro Baker Tilly Roelfs.
- 12 -
V/0779/2014
Die Kurzstellungnahme „Zusammenfassung der Ergebnisse zu r Erstellung einer Kostenschät-
zung“ des Büros DU Diederichs vom 29.09.2014 ist als Anlage 4 dieser Vorlage beigefügt.
1.2 Überprüfung der Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
(Ziffer I. Beschlussvorschlag A. 1.2)
Prüfauftrag:
Auftrag an ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit
eines Verkaufs und / oder Eigennutzung des Bauteiles E Stadthaus 1 sowie
eines Verkaufs und / oder Eigennutzung des Bauteiles F Stadthaus 1
eines Verkaufs und / oder Eigennutzung und / oder Vermietung Petzholdhaus
eines Verkaufs und / oder Eigennutzung der Dominikanerkirche.
Möglichkeit der Begleitung durch Mitarbeiter/ -innen der Task -Force im Rahmen derer zeitl i-
chen Ressourcen.
Beantwortung:
Aufgrund beschränkter personeller Kapazitäten bei der PPP Task-Force im Finanzministerium
NRW wurde ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen (das Beratungs - und Steuerpr ü-
fungsunternehmen Baker Tilly Roelfs) mit der Durchführung der Überprüfung der von der Ve r-
waltung erstellten Wirtschaftlichkei tsuntersuchung hinsichtlich eines Verkaufs und / oder E i-
gennutzung der Bauteile E und F des Stadthauses 1, des Petzholdhauses und der Dominik a-
nerkirche beauftragt.
Baker Tilly Roelfs bestätigen die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Verwa l-
tung (Anlage 5 der Vorlage V/0463/2013): Die Veräußerung der Bauteile E und F ist unwir t-
schaftlich in Vergleich zur Sanierung und Eigennutzung. Ebenso wird der Verbleib des Pe t-
zoldhauses im Portfolio der Stadt Münster bestätigt.
Zusätzlich zu den Wirtscha ftlichkeitsuntersuchungen, die schon in der Vorlage V/0463/2013
als Anlage beigefügt waren, wurde Baker Tilly Roelfs beauftragt zu untersuchen, ob der Ve r-
kauf der Dominikanerkirche wirtschaftlich ist. In einem Szenario werden der Verkauf der D o-
minikanerkirche mit einer gleichzeitigen Aufrechterhaltung der Nutzung des Stadthaussaals
sowie einer innenstadtnahen Unterbringung des Stadtmodells untersucht. Das andere Szen a-
rio b einhaltet die Sanierung und Nutzung der Dominikanerkirche wie in der Vorlage
V/0464/2013 „Künftige Nutzung der Dominikanerkirche“ dargestellt. Baker Tilly Roelfs kommt
zu dem E rgebnis, dass beide Varianten in der Wirtschaftlichkeit indifferent sind. Eine klare
Entscheidungsempfehlung kann demnach nicht ausgesprochen werden.
Baker Tilly Roe lfs haben auftragsgemäß zwei unterschiedliche Untersuchungsmethoden a n-
gewendet. Zum einen wurde – wie in der Anlage 5 der Vorlage V/0463/2013 – die Methode
der Vollständigen Finanzplanung eingesetzt. Zum anderen wurde die Untersuchung mit dem
vom Finanzmin isterium NRW entwickelten Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im
kommunalen Hochbau“ durchgeführt. Beide Methoden kommen (erwartungsgemäß) zu ident i-
schen Handlungsempfehlungen. Die Ausgangsdaten wurden vor der Untersuchung aktual i-
siert.
2. Beantwortung der internen Prüfaufträge (Ziffer I. Beschlussvorschlag A. 1.3)
Die von der Verwaltung zu bearbeitenden internen Prüfaufträge werden wie folgt beantwortet:
2.1 Dienstleistungen für ein Bürgerservicezentrum und Möglichkeiten der
baulichen Umsetzung
- 13 -
V/0779/2014
Prüfauftrag:
Ermittlung der Dienstleistungen für Bürger/ -innen und Einwohner/-innnen, die aus einer Hand
in einem Bürgerservicezentrum angeboten werden können und Darstellung von Möglichkeiten
der baulichen Umsetzung am Standort Stadthaus 1.
Beantwortung:
Die Prüfaufträge zum geplanten ebenerdigen Bürgerservicezentrum beziehen sich auf die
Fragen, welche zentralen und oft nachgefragten Dienstleistungen dort angeboten werden
können und ob es möglich ist, z. B. in der Kfz -Zulassungsstelle auch Meldeangel egenheiten
und umgekehrt im Amt für Bürger - und Ratsservice Aufgaben der Kfz -Zulassungsstelle wahr-
zunehmen sowie ob es zur baulichen Umsetzung eine wirtschaftlichere Variante gibt, als die
Überbauung des Stadthausinnenhofes und welche Synergieeffekte sich durch die Einsparung
von Flächen und Aufwänden an anderer Stelle ergeben könnten.
Ziele des zentralen Bürgerservicezentrums:
Mit der Einrichtung eines Bürgerservicezentrums im Stadthaus 1 wird grundsätzlich das Ziel
verfolgt, auf die sich schnell veränder nden Bedarfe in der Bürgerschaft zu reagieren. Viele
Verwaltungsleistungen, die heute noch am Schalter beantragt bzw. bearbeitet werden, können
(und sollen aus Kundensicht) zukünftig online, telefonisch oder über Terminals erledigt we r-
den. Die Weiterentwicklung der IT-Systeme wird zudem die arbeitsteilige Erledigung von Au f-
gaben in einem Front -Office- und einem Back -Office-Bereich in einen dauerhaften Wandel
versetzen.
Anspruch der Stadtverwaltung ist es, für diese absehbare Dynamik Umsetzungsstrategien zu
entwickeln, die sich an einer sinnvollen und realistischen Schrittfolge des Machbaren orienti e-
ren. Dabei ist anzuerkennen, dass ein für die heutigen Bedarfe geplantes Bürgerservicezen t-
rum in einiger Zeit den dann bestehenden Ansprüchen nicht mehr entspric ht. Flexibilität, Ent-
wicklungsoffenheit und ein stufenweiser Ausbau sollten daher wesentliche Leitlinien für die
Positionierung des Zentrums darstellen.
Weitere Zielsetzungen sind:
Moderne und starke Visitenkarte der Stadt
Mit dem vorgeschlagenen Bürgerservicezentrum soll eine ebenerdige, moderne und auf die
Bürger/innen positiv wirkende Visitenkarte der Stadt entstehen.
Optimierung des Angebots an Dienstleistungen
Die geplante Sani erung des Stadthauses 1 nutzend soll geprüft werden, wie das Angebot
an zentralen und oft nachgefragten Dienstleistungen bedarfsorientiert neu strukturiert und
optimiert werden kann.
Kundenfunktion „Empfangen, Informieren, Leiten“
Realisiert werden soll eine offene und einladende Empfangs - und Servicestelle. Die Bü r-
ger/-innen erwarten, dass ihre Anliegen positiv aufgenommen und möglichst schnell bea r-
beitet werden.
Berücksichtigung der sich ändernden technischen Entwicklungen
Moderne Kommunikationsmöglichkeiten, Digitalisierung der Arbeitsprozesse und der „Mu l-
tikanal“-Ansatz sind selbstverständliche Elemente des Bürgerservicezentrums.
Bürgerservicezentrum als fortdauernder Prozess
Sowohl die Auswahl der Dienstleistungen als auch die Gestaltung der Bürgerdienste sind
dynamisch und münden in einen fortdauernden Prozess.
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Vorgeschlagene Umsetzungsmöglichkeiten:
Die Verwaltung zeigt zwei mögliche Umsetzungsvarianten für ein Bürgerservicezentrum auf:
Variante 1: eine „große“ Lösung und
Variante 2: eine „schlanke“ Lösung.
Beide Lösungen stehen mit den gesetzten Zielen im Einklang; die jeweiligen Vor- und Nachtei-
le werden aufgezeigt.
Gemeinsamkeiten der Lösungen:
Beide Varianten haben zum Ziel, den Service in der zentralen Anlaufstelle Stadthaus 1 für die
Bürgerinnen und Bürger weiter zu entwickeln. Den Varianten ist geme insam, dass sie die S a-
nierung des Stadthauses 1 zum Anlass nehmen, den dortigen Empfangsbereich erkennbarer
und deutlich attraktiver zu gestalten. Die Servicefunktionen „Empfangen, Informieren, Leiten“
sollen im ersten Kontakt zur Stadt auf eine neue qualitative Ebene gebracht werden.
Das zentrale Bürgerservicezentrum umfasst in beiden Lösungen zwei Arbeitsbereiche:
einen Empfangsbereich für erste Auskünfte und Services sowie
einen Fachbereich für bürgerorientierte Dienste.
Räumlich zugeordnet wird jeweils der Touristikbereich von Münster Marketing.
Beide Varianten unterliegen denselben Gestaltungs - und Entwicklungsanforderungen. Das
Bürgerservicezentrum muss so gestaltet und weiterentwickelt werden, dass es auf geändertes
Kommunikationsverhalten und technische Entwicklungen schnell reagieren kann und Arbeit s-
prozesse jeweils bestmöglich kundenorientiert ausgerichtet werden.
Die hier beschriebenen Varianten verstehen sich deshalb jeweils als Startorganisation, die fl e-
xibel und offen aufgaben - und organisationsbezogen weiterentwickelt wird. Es sind Lösungen
mit Entwicklungsauftrag und –potenzial, zu denen die Aufgaben des Amtes 33 (Bürgerservice)
das „inhaltliche Rückgrat“ bilden und nicht losgelöst betrachtet werden können; es geht auch
um die Weiterentwicklung des Bürgerservices insgesamt.
Empfangsbereich für Auskünfte und Services
Die Dienstleistungen für den Empfangsbereich („Allgemeine Dienstleistungen“) sind u.a.: Au s-
künfte über Dienstleistungen der Stadt erteilen, Lotsenfunktion übernehmen, Formular e aus-
geben, Vertrieb städtischer Artikel (Mietspiegel etc.), Hilfestellung für die Nutzung von Bürge r-
terminals, Servicenummern für das Bürgerservicezentrum ausgeben etc. Falls eine Auskunft
nicht erteilt werden kann, wird das Anliegen auf Wunsch an das zus tändige Amt oder die b e-
treffende Einrichtung weitergegeben.
Die Verwaltung beabsichtigt im Falle der Einrichtung eines Bürgerservicezentrums auch, die
bisher im ersten Obergeschoss des Stadthauses 1 untergebrachte Telefonzentrale (zzt. 6 A r-
beitsplätze) in die unmittelbare Nachbarschaft zum Empfangsbereich zu bringen bzw. ggf. zu
integrieren. Auf diese Weise ist die angestrebte weitere Vernetzung von Wissensbeständen
und Serviceleistungen möglich; zugleich trägt dies zu einem flexiblen Personaleinsatz bei, um
auf Schwankungen in der Nachfrage reagieren zu können.
Die Dienstleistungen für den Empfangsbereich sind bei den zwei Varianten eines Bürgerse r-
vicezentrums gleich.
Fachbereich für bürgerorientierte Dienste
Die Zahl der bürgerorientierten Dienste ist b ei der Variante 1 deutlich höher und die Bearbe i-
tungstiefe reicht weiter als bei der Variante 2.
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Variante 1 eines Bürgerservicezentrums („Große Lösung“):
Als „Große Lösung“ wird diese Variante bezeichnet, weil sie alle Arbeitsplätze der heutigen
„Schalter-Bereiche“ des Bürgerbüros Mitte und der Kfz -Zulassungsstelle bündelt. Diese Lei s-
tungen aus dem Amt für Bürger - und Ratsservice und dem Ordnungsamt sind stark nachg e-
fragt und können an zentraler Stelle zusammengefasst werden.
Einschließlich eines modernen Empfangs- und Servicebereichs wäre so ein Bürgerservic e-
zentrum der kurzen Wege geschaffen, das Synergien aus dem Zusammenwirken zweier bi s-
lang getrennt arbeitender Einheiten zum Vorteil der Kundinnen und Kunden einsetzen kann.
Ein solches Bürgerservicez entrum versteht sich als dynamische Einheit, deren Leistung s-
spektrum sich flexibel den sich ändernden Bedarfen anpassen kann. In räumlich unmittelbarer
Nähe würde die Tourist-Information von Münster Marketing zugeordnet sein.
Die Verwaltung hat sich intensiv auch mit der Frage befasst, ob Teile der Ausländerbehörde in
ein Bürgerservicezentrum integriert werden können (vgl. Ratsantrag A -R/0017/2013 „Optimie-
rung bürgerorientierter Dienstleistungen im Stadthaus 1 – mehr Service auch für ausländische
Einwohner und Einwohnerinnen“ - Anlage 2 zu V/0462/2013). Hierdurch würden dort zusätzl i-
che Flächenbedarfe entstehen. Jedoch hat eine Prüfung ergeben, dass die Raumsituation der
Ausländerbehörde und deren Zuordnung zum Stadthaus 2 derzeit den Anforderungen der
Bürger/-innen entsprechen. Die Aufgaben der Ausländerbehörde lassen sich nicht bzw. nur
schwer teilen, ebenso ist der vorhandene Verbund mit anderen städtischen Ämtern und Ei n-
richtungen am Ludgeriplatz und der Hafenstraße (Jobcenter, Sozialamt) zu sehen, genau so
wie die in dortiger Nähe befindlichen externen Beratungsstellen.
Unabhängig davon wird es Aufgabe sein, ein Bürgerservicezentrum auch auf interkulturelle
bzw. internationale Belange auszurichten.
Variante 2 eines Bürgerservicezentrums („Schlanke Lösung“):
Die „Schlanke Lösung“ eines Bürgerservicezentrums fasst ausgewählte Aufgaben aus dem
Bereich des Bürgerbüros Mitte und der Kfz -Zulassungsstelle sowie weitere geeignete Diens t-
leistungen zusammen. Damit möglichst keine Wartezeiten entstehen und die Dien stleistungen
schnell erbracht werden, konzentriert sich diese Lösung auf solche Dienstleistungen, die in
kurzer Zeit (5 Min.) erledigt werden können, z. B. Beglaubigungen, Reservierung von Kfz -
Kennzeichen, Ausgabe von Antragsformularen verschiedenster Ämte r sowie Beratung hierzu,
Terminvereinbarungen mit Ämtern und Einrichtungen, Parkberechtigung für Schwerbehinderte
usw. Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit größer als 5 Minuten bzw. andere Aufgaben aus
dem Bürgerbüro Mitte bzw. der Kfz -Zulassungsstelle sowie aller anderen Ämter und Einric h-
tungen werden weiterhin dort wahrgenommen.
Flächen: Bedarfe und flexibler Einsatz
Die weiter gehende Digitalisierung der Kommunikation zwischen den Bürger/ -innen und der
Stadtverwaltung und die angestrebte effizientere Arbeitsorganisation (e-Akten, Telearbeit etc.)
werden Einfluss auch auf die Flächenbedarfe der Stadtverwaltung haben, besonders im Back-
Office-Bereich. Eine realistische Prognose ist jedoch aus heutiger Sicht nicht möglich. Auf die
sich ändernden inhaltlichen und arbeitsorganisatorischen Anforderungen muss sowohl im Ver-
lauf des Projektes als auch nach der Umsetzung flexibel reagiert werden.
Damit der Flächenbedarf berechnet werden kann, gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Die Fläche bestimmt sich danach, welcher Bedarf für (fast) alle Aufgabenbereiche von i n-
frage kommenden Organisationseinheiten (hier: Amt 33 /Bürgerbüro Mitte und Amt 32/Kfz -
Zulassungsstelle) benötigt wird (s. Flächenbedarf Variante 1).
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b) Die Fläche bestimmt sich danach, welcher Bedarf für einen ausgewählten Aufgabenumfang
benötigt wird (s. Flächenbedarf Variante 2)
Zu bemerken ist, dass die nachfolgend beschriebenen Flächenbedarfe aktuell zutreffend sind,
nach der Sanierung des Stadthauses aber gegebenenfalls angepasst werden müssen. Wegen
der bestehenden Unsicherheiten zu dem tatsächlichen Flächenbedarf nach der Umsetzung
des Bürgerservicezentrums werden Modelle vorgeschlagen, die eine Anpassung der künftigen
Raumbedarfe zulassen. Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang (bedarfsorientierter Aus-
bau des zentralen Bürgerservicezentrums) auch auf Punkt 2.5, in dem auf die Auslagerung
wenig publikumsintensiver Verwaltungsbereiche aus dem Stadthaus 1 eingegangen wird.
Hinzu kommt folgende Überlegung: Die Stadtverwaltung verfügt als zentrale Stan dorte im Ei-
gentum der Stadt nur über die Stadthäuser 1 und 2. Das Stadthaus 1 in unmittelbarer Nac h-
barschaft zum historischen Rathaus wird - der konkrete Flächenzuschnitt kann hier offen ble i-
ben - absehbar ein Ort bleiben, an dem die Bürger/ -innen ihre Anliegen an die Stadt persö n-
lich, verknüpft mit der Erledigung anderer Angelegenheiten (z. B. Einkäufe), regeln können.
Das Bedürfnis nach direkter Kommunikation wird im Verhältnis der Bürger/ -innen zur Verwal-
tung trotz der voranschreitenden Digitalisierung weiter bestehen bleiben. Unerheblich ist bei
dieser Betrachtung, wie viel städtische Bürofläche durch Entwicklungen der IT oder der A r-
beitsorganisation aufgegeben werden kann. Zudem entspricht das Bürgerservicezentrum dem
Interesse der Stadt an einer belebten Innenstadt.
Nachfolgend wird nun der Flächenbedarf für ein Bürgerservicezentrum aufgezeigt. Ein zweiter
Aspekt ist, welcher Errichtungsaufwand für ein Bürgerservicezentrum betrieben werden soll
(vgl. hierzu weiter unten die Vor- und Nachteile der Varianten eines Bürgerservicezentrums).
Flächenbedarf Variante 1:
Ausgehend von den heutigen Flächen für die Kfz -Zulassungsstelle (ca. 900 m²) und das Bü r-
gerbüro Mitte (ca. 600 m²) ist von einem Flächenbedarf von mindestens 1.500 m² auszug e-
hen, von denen zu sammenhängend 900 m² ebenerdig und 600 m² in unmittelbarer bzw. e r-
reichbarer Nähe zum Bürgerservicezentrum hausintern unterzubringen sind. Hinzu kommen
ebenerdige Flächen für den Empfangsbereich von ca. 50 m² (einschließlich der Telefondien s-
te) und für die Tourist-Information von ca. 190 m². In dieser Lösung könnte der bisherige
Standort (900 m²) der Kfz-Zulassungsstelle an der Rudolf-Diesel-Straße aufgegeben werden.
Da sich an dem aktuellen Standort der Kfz -Zulassungsstelle Büros auch für Hintergrunda r-
beitsplätze („Back-Office“) befinden, können und brauchen nicht alle Flächenbedarfe 1:1 im
Bürgerservicezentrum gedeckt zu werden, sondern nur die für „Front -Office“-Arbeitsplätze.
Der räumliche Zusammenhang zu den unmittelbaren und den hausintern erreichbare n Stellen
ist unter anderem deshalb notwendig, weil so auf Auslastungsschwankungen im Front -Office-
Bereich sehr kurzfristig personell reagiert werden kann.
Flächenbedarf Variante 2:
Der Flächenbedarf für einen „Schnellschalterbereich“ beläuft sich auf ca . 200 m² (zusammen-
hängend) einschließlich eines Besucherbereiches und einer Spielecke. Die Verwaltung geht
zurzeit von ca. 6 Arbeitsplätzen aus. Diese sind optimalerweise ebenerdig untergebracht,
müssen aber nicht zwingend ebenerdig sein. Sie sollten jedoc h maximal auf der 1. Etage des
Stadthauses 1 untergebracht werden, am besten in Sichtnähe zum Empfangsbereich.
Beides, Schnellschalterbereich und Empfangsbereich, sollte sehr gut erkennbar sein und als
Einheit wahrgenommen werden. Deshalb stellt auch die schlanke Variante eines Bürgerse r-
vicezentrums entsprechende Anforderungen an die architektonische Gestaltung im Sinne e i-
ner starken Kundenorientierung. Zwischen Empfangsbereich und „Schnellschalter“ sollte nur
ein kurzer Weg liegen. Nur dann wird diese Ein richtung ihrem Anspruch gerecht, einfach z u-
gänglich zu sein und einen kurzen Aufenthalt „im Amt“ zu garantieren.
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Hinzu kommen ebenerdige Flächen für den Empfangsbereich von ca. 50 m² (einschließlich
der Telefondienste) und für die Tourist-Information von ca. 190 m².
Fazit:
Variante 1 eines Bürgerservicezentrums („Große Lösung“)
Vorteile:
Die Variante kann gänzlich ebenerdig sein und mehr Dienstleistungen (also Kundenwünsche)
und mit größerer Bearbeitungstiefe erbringen. Der aktuelle Standort der Kfz -Zulassungsstelle
kann aufgegeben werden.
Nachteile:
Ein wichtiger Nachteil ist, dass wegen eines größeren Flächenbedarfs die Umsetzung deutlich
teurer ist. Finanzmittel sind hierfür nicht berücksichtigt. (siehe Ziff er II Begründung A. 1.1
Überbauung Innenhof)
Variante 2 eines Bürgerservicezentrums („Schlanke Lösung“)
Vorteile: Deutlich geringere Umsetzungskosten, weitestgehende Umsetzung im Gebäudeb e-
stand, ggf. auf zwei Ebenen möglich.
Die Variante 2 nimmt stärker Rücksicht auf die Unsicherheit einer Progn ose, wie viel Fläche
die Stadtverwaltung in den nächsten Jahren aufgrund von Digitalisierung weniger benötigt.
Diese Variante ist die flexiblere Antwort auf sich ändernde Flächenbedarfe.
Nachteile:
Deutlich geringeres Angebot an Dienstleistungen; die Varia nte konzentriert sich auf wenige
ausgesuchte und schnell zu erledigende Aufgaben.
Perspektive:
Die hier vorgeschlagenen beiden Varianten des Bürgerservicezentrums sollten nicht als die
Endpunkte von zwei unterschiedlichen Entwicklungswegen betrachtet wer den. Die sich a b-
zeichnenden Veränderungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung führen zu der bereits ei n-
gangs erwähnten Empfehlung, eine hohe Flexibilität in der Entwicklungsperspektive zuzula s-
sen. Im Rahmen eines stufenweisen Ausbaus kann sich das neue A ngebot auch in Richtung
einer vorgelagerten Anlaufstelle zahlreicher Fachämter entwickeln, die an dieser Stelle von
bestimmten Leistungen entlastet werden (und anderseits eine bessere Auslastung des Se r-
vicezentrums in Randzeiten ermöglicht). Der von Seiten der Verwaltung empfohlene Start mit
der „schlanken Lösung“ steht dem nicht entgegen, vielmehr stellt der über praktische Erfa h-
rungen abgesicherte Ausbau eine machbare Per spektive dar. ur Entwicklung und Erfolgsb i-
lanz des zentralen Bürgerservicezentrums so ll dem Rat in den ersten Betriebsjahren ohnehin
regelmäßig berichtet werden.
Bauliche Umsetzungsmöglichkeiten könnten konkret entwickelt werden, da das inhaltliche
Konzept eines Bürgerservicezentrums bekannt ist. Sie sollen deshalb nach Abschluss des
VOF-Verfahrens durch den/die dann mit der Planung der Sanierung zu beauftragende/n Archi-
tekt/-in erarbeitet werden (siehe hierzu auch die Ausführungen unter II. Begründung C. 1).
2.2 Aufgabe städtischer sowie angemieteter Flächen unter Berücksichtigung
von Pufferflächen
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V/0779/2014
Prüfauftrag:
Die Verwaltung stellt im Rahmen der Beantwortung der Anträge das Konzept zur Aufgabe
städtischer sowie angemieteter Flächen unter Berücksichtigung von Pufferflächen vor und a k-
tualisiert die in der Vorlage V/0462/2013 enthaltenen Aussagen.
Beantwortung
Entsprechend Ziffer 2.3 der Ursprungsvorlage V/0462/2013 wird die Verwaltung im Rahmen
der mittelfristigen Büroflächenplanung prüfen, ob die Konzentration städtischer Dienstleistu n-
gen an einem weiteren Bürostandort vorgenommen werden kann. Grundvoraussetzung hierfür
ist jedoch, dass die zukünftig „im Bestand“ zur Verfügung stehenden Büroflächen verlässlich
benannt werden können. Insbesondere ist hier die Entscheidung des Rates zur weiteren stä d-
tischen Büronutzung der Bauteile E und F des Stadthauses 1 sowie des Petzold -Gebäudes
von Bedeutung. Insgesamt stehen hier etwa 250 Büroräume zur Disposition; diese machen 15
% des Gesamtbestandes von rund 1680 Büroräumen aus.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist festzustellen, dass es keine nennenswer ten freien Büroraumre s-
sourcen im städtischen Immobilienbestand mehr gibt. Alle drei Stadthäuser werden zum Ende
des Jahres 2014 – bis auf notwendige Dispositionsflächen – komplett belegt sein. Bei allen
Umzügen und Neuvergaben von Räumen seit dem Jahr 2012 werden verbindlich die städt i-
schen Standards zur Raumbelegung umgesetzt, d. h. grundsätzlich erfolgt eine Unterbringung
der Mitarbeiter/-innen in Doppelbelegung, eine Einzelbelegung ist nur bei Führungskräften und
Mitarbeiter/-innen mit besonderen Bedarfe n (z. B. vermehrter Platzbedarf aufgrund einer
Schwerbehinderung) oder Tätigkeiten mit besonderem und regelmäßigen datenschutzrelevan-
ten Inhalten gegeben.
Derzeit gibt es auch keine Immobilie im städtischen Bestand, in der zusätzliche Büroräume in
nennenswertem Umfang geschaffen werden könnten.
Die in der Ursprungsvorlage V/0462/2013 unter Ziffer 6.1 und 6.2 der Begründung vorgeno m-
mene Differenzierung und Bewertung der wesentlichen Bürostandorte hat auch heute noch
Bestand.
Die unter Ziffer 5. des Beschl ussvorschlages in Verbindung mit Ziffer 6.3 der Begründung in
der o. g. Vorlage vorgeschlagene Aufgabe der Immobilie „Am Steintor 50“ wurde bereits vom
Rat in der Vorlage V/0047/2014 „Anmietung von bedarfsgerechten Büroräumen für die B e-
zirksverwaltung Süd-Ost in zentraler Lage „Münsterstraße 72“ sowie Veräußerung des Obje k-
tes „Am Steintor 50“ Münster-Wolbeck“ beschlossen und umgesetzt. Die angestrebte Aufgabe
des Standortes „Rudolf -Diesel-Straße“ (Kfz-Zulassungsstelle) ist nach wie vor in Bearbeitung
und wird Gegenstand einer separaten Beschlussvorlage sein.
Mit der Vorlage V/0792/2013 „Verwertung der städt. Immobilie Herwarthstraße / Von-Steuben-
Straße“ (in Verbindung mit der Vorlage V/0483/2010) wurde die Vermarktung der seit nunmehr
gut einem Jahrzehnt leerstehenden Immobilie „Herwarthstraße / Von -Steuben-Straße“ durch
den Rat beschlossen. Eine Reaktivierung dieser Immobilie für eine städtische Büroflächennu t-
zung ist aufgrund des durchweg maroden Gesamtzustandes ausgeschlossen.
Bei der Planung der städtischen Büroflächenbedarfe sind auch zukünftig viele Faktoren zu be-
rücksichtigen. In der Vorlage V/0462/2013 sind zur allgemeinen Personalentwicklung - auch in
Verbindung mit den Zukunftsthemen eGovernment und Dokumentenmanagement sowie zur
Einführung von T elearbeit - Aussagen getroffen worden. Die aktuellen technischen Entwic k-
lungen werden nicht dazu führen, dass kurz- bis mittelfristig Büro- und Archivflächen einer an-
deren Nutzung zugeführt oder abgebaut werden können. Vgl. hierzu Ziffer II. Begründung A.
2.3 dieser Vorlage. Auch die übrigen in der Vorlage V/0462/2013 enthaltenen Aussagen zur
mittelfristigen Stellen- bzw. Personalentwicklung haben dem Grunde nach weiterhin Bestand.
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V/0779/2014
Jedoch bedingt die derzeitige Aufgabenentwicklung der Stadtverwaltung Münst er einen kur z-
fristig zunehmenden Büroflächenbedarf, der die Anmietung zusätzlicher Büroflächen im Stad t-
gebiet notwendig macht. Hierzu zählen die Einrichtung des „Perspektivzentrums“ des Jobce n-
ters (V/0063/2014 „Anmietung von Büroräumen für den Kommunalen Sozialdienst (KSD) Nord
an der Kristiansandstraße in Kinderhaus“) sowie steigende Büroflächenbedarfe des Soziala m-
tes, die u. a. in der Einrichtung von zusätzlichen Stellen für die Betreuung von Flüchtlingen
(vgl. V/0088/2013 „Zeitlich befristete Übergangslösung zur Unterbringung von Flüchtlingen bis
zur Fertigstellung neuer Einrichtungen in Roxel und Wolbeck“, V/0956/2013 und V/0270/2014
„Aktuelle Unterbringungssituation und Perspektiven für die Wohnraumversorgung von Flüch t-
lingen“) begründet sind. Beide Sac hverhalte führen zu einem zusätzlichen Büroflächenbedarf
von rund 30 Büroräumen, der nur durch die teilweise Anmietung einer Immobilie in der Nähe
des Sozialamtes (Unterbringungskreis Soziales) bei gleichzeitiger Aufgabe der angemieteten
Immobile „Fresnostraße“ gedeckt werden kann – dies wird dem Rat zeitnah in einer separaten
Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.
Auch hat die weitere Aufgabenentwicklung des Jobcenters dazu geführt, dass zusätzliche B ü-
roflächen im Bereich Münster -Nord in Anspruch genomme n werden müssen. Den dadurch
bedingten Umzug des Kommunalen Sozialdienstes (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien)
in das Gebäude Kristiansandstraße 141 hat der Rat mit der Vorlage V/0063/2014 beschlo s-
sen.
Das Hauptaugenmerk der Verwaltung bei der Plan ung der zukünftigen Büroflächenbelegung
wird auf der Möglichkeit der Aufgabe von nicht mehr benötigten Flächen liegen. Solche, de r-
zeit belegte „Pufferflächen“, können z. B. geschaffen werden, indem der Bauteil E des Stad t-
hauses 1 im Rahmen einer Sanierung zu einem bei Bedarf etagenweise abzuvermietenden
Gebäudeteil umgewandelt wird.
Aus diesem Grunde wurde auch mit dem Eigentümer des Stadthauses 3 bereits ein Sonde r-
kündigungsrecht für Teilflächen im Altbau dieses Stadthauses vereinbart.
2.3 Sachstandsbericht eGovernment, Telearbeit und Dokumentenmanagement
Prüfauftrag:
Die Themen E-Government, Telearbeit und Dokumentenmanagement befinden sich in der lau-
fenden Bearbeitung durch die Verwaltung; ein aktueller Sachstandsbericht erfolgt im Ra hmen
der Beantwortung der Anträge.
Beantwortung
eGovernment und elektronische Aktenführung
Zum 01.08.2013 ist das E-Government-Gesetz des Bundes in Kraft getreten. Darin erlässt der
Bundesgesetzgeber verbindliche Regelungen für seinen Zuständigkeitsbereich.
Das Land NRW hat angekündigt, zur Sicherstellung der Einheitlichkeit des Verwaltungsverfah-
rens sowie zur nachhaltigen Förderung der Einführung elektronischer Verfahren und der elekt-
ronischen Abwicklung von Dienstleistungen in NRW ein Landes -E-GovG NRW zu erlassen.
Damit soll der rechtliche Rahmen für eine verbindliche Vereinbarung von Standards, Strukt u-
ren und Verwaltungsweisen für die Informationstechnik der Landesverwaltung sowie für die in-
formationstechnische Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Land und Kommu ne
geschaffen werden.
Es soll auch über das BundesE-GovG hinausgehende Regelungen treffen, z. B. zu Verschlüs-
selungsverfahren, elektronischen Verwaltungsverfahren, Ausweitung der elektronischen B e-
zahlmöglichkeiten. Darüber hinaus sind zusätzliche Vorschriften zur elektronischen Behörden-
kommunikation und Datenaustausch sowie zur Eröffnung elektronischer Beteiligungsverfahren
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V/0779/2014
vorgesehen. Ziel für eine erste Kabinettsbefassung des Landes -EGov-G ist Ende Oktober
2014, so dass von einem Inkrafttreten des Gesetz es frühestens zum 01.01.2015 auszugehen
ist.
Mit der Verabschiedung des Landes -EGovG werden sich neue Handlungsoptionen für die
Stadt Münster ergeben. Diese betreffen
zum einen die Kommunikationsebene Verwaltung -Bürger. Bürger/-innen können zukünftig
den größten Teil der bisher nur auf schriftlichem Wege möglichen Anträge stellen, wenn sie
über sichere Authentisierungsmechanismen wie beispielsweise DE -Mail oder den neuen
Personalausweis (nPA) identifiziert wurden. Die Städte Münster und Hamm waren die ei n-
zigen Städte, die zum Zeitpunkt der Einführung des neuen Personalausweises im Jahr
2010 derartige elektronische Antragsverfahren angeboten haben. Mittlerweile werden den
Bürgerinnen und Bürgern im städtischen Internetauftritt mehr als ein Dutzend elektronischer
Antragsverfahren mit nPA-Authentisierung angeboten, die teilweise sehr gut angenommen
werden. Münster hält damit im interkommunalen Vergleich eine Spitzenposition. Auf diesen
Erfahrungen aufsetzend können die sich aus den Gesetzesänderungen ergebende n Mög-
lichkeiten sukzessive erschlossen werden. Beim Zugriff der Bürgerinnen und Bürger auf die
elektronischen Antragsverfahren werden neben dem heimischen PC zunehmend auch Bür-
gerterminals eine wichtige Rolle spielen (analog Hombanking und Geldautomaten bz w.
Kontoauszugdruckern). Ein solches Terminal ist bereits im verwaltungsinternen Test.
zum anderen auch die Interaktion zwischen verschiedenen Behörden. Zur sicheren elektro-
nischen Behördenkommunikation betreibt die citeq gemeinsam mit dem Rechenzentrum
KRZN Kamp -Lintfort die größte kommunale Datendrehscheibe (Clearingstelle) Deutsc h-
lands.
Mit dem Anstieg der elektronischen Kommunikation der Stadtverwaltung mit ihren Bürger/ -
innen und mit anderen Behörden wird der Einsatz von Dokumentenmanagementsystemen zu-
nehmend sinnvoll und wirtschaftlich. Daher ist im Gesetz hierzu eine Soll -Frist (Jahr 2022) für
die Einführung einer elektronischen Aktenführung vorgesehen. Die Einführung von Dokume n-
tenmanagementsystemen und elektronischen Akten wird maßgeblichen Einfl uss auf die z u-
künftige Gestaltung der Verwaltungsstruktur wie auch der Prozessgestaltung (und letztlich
auch auf die Flächenplanung) haben. Der Gesetzentwurf verbindet mit der Einführung einer
elektronischen Aktenführung ausdrücklich den Auftrag zur Optim ierung von internen Verwa l-
tungsabläufen.
Zur Verbesserung ihrer Bürgerservices und zur wirtschaftlichen Erbringung der Verwaltung s-
aufgaben setzt die Verwaltung ihr Engagement fort, Arbeitsvorgänge zu digitalisieren. Dabei
werden sämtliche Verwaltungszugan gswege der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der zw i-
schen ihnen bestehenden Zusammenhänge und Abhängigkeiten in einer übergreifenden Sicht
bedarfsorientiert geplant und ausgebaut: der persönliche Kontakt im Bürgerservicezentrum
und in den Ämtern und Einrichtungen, der Telefonkontakt, der Internetauftritt und Bürgertermi-
nals sowie auch der Postweg. Flexible Planungen ermöglichen dabei, sich zukünftig ergebe n-
de neue technische Möglichkeiten einzubinden und auf Veränderungen in der Nutzung der
Zugangswege adäquat zu reagieren.
Verschiedene Beispiele, etwa die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes, haben zu vereinzelten
Raumeinsparungen geführt. Dieser Prozess wird – unter Berücksichtigung der zu Verfügung
stehenden Ressourcen – kontinuierlich fortgesetzt. Spürbare V eränderungen hinsichtlich der
Organisationsstruktur und in der Folge auch auf Raumbedarfe werden sich damit erst mitte l-
fristig bemerkbar machen.
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Telearbeit
Die Anzahl der Telearbeitsplätze hat sich seit der Einführung des Modells der alternierenden
Telearbeit im Jahr 2011 wie folgt entwickelt (vgl. Vorlage V/0040/2014 „Bericht zur Umsetzung
der alternierenden Telearbeit in der Stadtverwaltung“):
Gesamtzahl der eingerichteten Telearbeitsplätze
2011 2012 2013 2014
Anzahl zum
Jahresbeginn
23 43 50 60
Zugang/Abgang + 20 + 7 + 10 + 31
Anzahl zum
Jahresende
43 50 60 Zwischen-
stand am
30.09.2014
91
Veränderung + 87
%
+ 16
%
+ 20
%
+ 51 %
Die Anzahl der Telearbeitsplätze hat sich im Jahr 2014 weiterhin deutlich erhöht.
Ebenso haben sich - insbesondere vor dem Hintergrund der gegebenen Raumnot in einzelnen
Organisationseinheiten - Mitarbeiter/-innen und Führungskräfte der Telearbeit angeschlossen,
die dem bislang skeptisch gegenüber standen.
Insgesamt handelt es sich jedoch nach wie vor in der über wiegenden Anzahl um Einzelanträ-
ge in unterschiedlichen Organisationseinheiten. Hieraus ergeben sich zwar räumlich entla s-
tende Effekte, die sich allerdings eher punktuell als Entschärfung akuter Raumnot darstellen,
denn als zusätzliche Raumgewinne. In die sem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen,
dass die Fl exibilisierung von Arbeitszeiten und bestimmte Arbeitszeitmodelle zu erhöhten
Raumbedarfen führen können.
Es ist beabsichtigt, zum Ende des Jahres die Erfahrungen weiter auszuwerten und Kriterien zu
ermitteln, die eine Erhöhung der Nachfrage / Akzeptanz bewirken, um gezielter Raumressou r-
cen einsparen zu können.
2.4 Darstellung der nicht -monetären Vor- und Nachteile einer Aufgabe von Gebäud eteilen
des Stadthauses 1
Prüfauftrag:
Auch die nicht -monetären Vor- und Nachteile einer Aufgabe von Gebäudeteilen des jetzigen
Stadthaus-Komplexes werden gegenübergestellt.
Beantwortung
Die Gegenüberstellung der nicht -monetären Vor- und Nachteile einer Aufgabe (Verkauf) von
Gebäudeteilen, konkret der Bauteile E und/oder F, des heutigen Stadthauskomplexes sind der
Anlage 6 dieser Vorlage zu entnehmen.
2.5 Unterbringung von wenig publikumsintensiven Verwaltungsteilen
Prüfauftrag:
Zur Unterbringung von Verwaltungsteilen, die keinen oder nur einen geringen Bürge rkontakt
haben und an anderen Orten konzentriert werden können, werden die Ausführungen der Vo r-
lage V/0462/2013 aktualisiert.
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Beantwortung
In der Vorlage V/0462/2014, Ziffer 2. des Beschlussvorschlages in Verbindung mit Ziffer 4.2
der Begründung hat die Verwaltung die bestehenden Unterbringungskreise der Stadthäuser 1,
2 und 3 dargestellt und die dauerhafte Beibehaltung dieser empfohlen.
Gleichzeitig ist der Beschluss des Rates vom 21.03.2012, Punkt 19 der TO, Vorlage
V/0685/2011, Ziffer I, 2 zu berücks ichtigen, nach dem das Stadthaus 1 „nach der umfasse n-
den Sanierung insbesondere von Ämtern mit direkter Nähe zu den Ratsgremien und zum
Verwaltungsvorstand genutzt werden und Standort für publikumsintensive Einrichtungen bzw.
bürgernahe Dienstleistungen etc. sein [soll].“
Durch diese etablierte Struktur wird eine innerorganisatorisch sinnvolle Zuordnung von Aufg a-
ben der Fachämter zu den drei Bürostandorten im Sinne einer bürgerorientierten Verwaltung
gelebt.
Auch die Zuordnung von wenig publikumsintensive n Fachämtern zu diesen drei Unterbri n-
gungskreisen hat seine organisatorische Berechtigung, da hier häufig innerorganisatorische
Austauschbeziehungen zu den anderen – thematisch ähnlich gelagerten – Aufgaben der a n-
deren an diesem Standort untergebrachten Fachämtern bestehen.
Dennoch bietet die aktuelle Planung die Möglichkeit, hier eine entsprechende Justierung vo r-
zunehmen. So schlägt die Verwaltung vor (vgl. V/0462/2013, Ziffer 6.2 der Begründung), das
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im sanierten Stadthaus 1 unterzubringen. Hierfür
müssten mit jetzigem Stand 125 Büroräume bereitgestellt werden – dies gelänge jedoch nur
unter der Voraussetzung, dass weniger besucherfrequentierte bzw. erhebliche Flächenkonti n-
gente ohne eine orig inäre Büronutzung bean spruchende Organisationseinheiten aus dem
Stadthaus 1 herausgelöst und anderweitig im Stadtgebiet untergebracht werden würden:
Ordnungsamt (derzeitige Nutzung: Flächen im Umfang von 60 Büroräumen)
Personal- und Organisationsamt (derzeitige Nutzung: 44 Büroräume)
Amt für Schule und Weiterbildung (derzeitige Nutzung: 43 Büroräume)
Amt für Finanzen und Beteiligungen (derzeitige Nutzung: 32 Büroräume im Stadthaus 1
und 37 Büroräume im Gebäude Prinzipalmarkt 5)
Presseamt (12 Büros)
Amt für Wirtschaftlichkeitsüberprüfung und Revision (derzeitige Nutzung: 10 Büroräume)
Rechtsabteilung des Rechts- und Ausländeramtes (derzeitige Nutzung: 10 Räume)
Kulturamt (derzeitige Nutzung: 8 Büroräume)
Frauenbüro (derzeitige Nutzung 5 Räume)
Personalrat mit Schwerbehindertenvertretung (6 Räume)
Diese Prüfung muss jedoch auch in Verbindung mit der durch eine Innensanierung notwend i-
gen Bereitstellung von Ausweichquartieren erfolgen. Diese hängt von den dauerhaft für eine
städtische Büronutzung zur Verfügung stehenden Flächen so wie der durch den zu beauftr a-
genden Architekten zu bildenden Sanierungsabschnitten im Gebäude Stadthaus 1 ab. Ziel der
Verwaltung ist es, die dann anstehenden Aus - und Umzüge so zu gestalten, dass eine aus
dem Stadthaus 1 auszulagernde Organisationseinheit sofort dauerhaft in ihrem neuen Quartier
untergebracht werden kann.
Hierbei ist im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung auch der nach der Sanierung für
das Stadthaus 1 zu kalkulierende Mietpreis in ein Verhältnis zu den am Markt üblichen Bür o-
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mieten zu setzen. Zu vermeiden ist, dass z. B. die Verlagerung des Amtes für Kinder, Jugen d-
liche und Familien in das Stadthaus 1 mit der damit verbundenen Auslagerung von anderen
Ämtern an eine andere Stelle im (Innen -) Stadtgebiet zu einer finanziellen Mehrbela stung des
städtischen Haushaltes führt.
Die Verwaltung wird die gesamte Thematik im laufenden, dynamischen Prozess der mittelfri s-
tigen Büroflächenplanung weiter fortführen und dem Rat eine Feinplanung für die zukünftige
Belegung des Stadthauses 1 nach San ierung – und unter Berücksichtigung der notwendigen
Ausweichquartiere – zur Entscheidung vorlegen.
2.6 Dominikanerkirche
Prüfauftrag:
Darstellung der Möglichkeiten eines Verkaufes der Dominikanerkirche zur religiösen und / o-
der profanen Nutzung, die Opt ionen für eine städtische Nutzung werden im Rahmen der B e-
antwortung der Anträge ebenfalls aufgezeigt.
Beantwortung
Verkauf der Dominikanerkirche für religiöse Nutzungen
Die konkreten Bemühungen der Verwaltung, einen Verkauf der Dominikanerkirche für deren
künftige Nutzung zu religiösen Zwecken zu erreichen, waren nicht erfolgreich.
Verkauf der Dominikanerkirche für profane Folgenutzungen
Folgenutzungen von profanierten Kirchengebäuden sind vielfältig. Sie haben allerdings rege l-
mäßig eine mit kirchlichen G rundsätzen zu vereinbarende Tendenz, die zwar auch auf eine
kommerzielle, aber üblicherweise „stille“ Nutzung abzielt.
Dabei ist bei der Dominikanerkirche zusätzlich zu beachten, dass ein Eingriff in die vorhand e-
ne Bausubstanz der Kirche nicht im Einklan g mit den Belangen des Denkma lschutzes stehen
wird und insoweit der Kirchenbaukörper nahezu unverändert zu belassen ist. Zusätzliche Öf f-
nungen in Gebäudewänden zum Zwecke der Belichtung und horizontale und vertikale Zw i-
schendecken/-wände sind unzulässig.
Allenfalls zurückhaltende, reversible Einbauten, die den Raum als Ganzes erhalten und erle b-
bar belassen, sind mit dem Baudenkmal vereinbar.
Vor diesem Hintergrund arrangiert sich - vor allem lagebedingt – am ehesten eine mit den vor-
genannten Rahmenbedingungen zu vereinbarende „stille“ Einzelhandelsnutzung. Textil - und
Schuheinzelhandel scheiden jedenfalls wegen des besonderen Bedarfs an gebäudetechn i-
scher Ausrüstung aus.
Optionen für städtische Nutzung
Optionen für eine künftige Nutzung für städtische Z wecke – insbesondere auch vor dem Hi n-
tergrund der heutigen nicht religiösen Nutzungen der Dominikanerkirche wie Konzerte und
Ausstellungen – stellen sich wie folgt dar:
multifunktionale Nutzung für Versammlungen, Ausstellungen und Konzerte
temporäre städtische Dienstleistungen (insbesondere Hauptwahlbüro)
Standort zur öffentlichkeitswirksamen Präsentation des Stadtmodells
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V/0779/2014
3. Absprachen innerhalb der Sitzung
Neben den o.g. externen und internen Prüfaufträgen wurden in den Sitzungen des politischen
Arbeitskreises am 24.02. und 20.03.2014 folgende Absprachen getroffen:
3.1 Die weitere Durchführung der VOF-Verfahrens Sanierung Stadthaus 1 wird
weiter durch ein externes Rechtsanwaltsbüro begleitet.
3.2 Da eine grundsätzliche Entscheidung zum Gesamtkompl ex Ende des Jahres 2014 getro f-
fen werden soll, kann über den weiteren Verlauf der VOF -Verfahren erst danach entschieden
werden. Sollten keine wesentlichen Änderungen eintreten, kann das TGA -Verfahren abg e-
schlossen und beauftragt werden. Für das VOF -Verfahren Architektur muss nach grundsätzl i-
cher Entscheidung geprüft werden, ob dies weitergeführt werden kann oder aufgehoben und
neu durchgeführt werden muss. Die VOF -Verfahren ruhen daher bis zu einer grundsätzl ichen
Entscheidung.
Anmerkung: Unter Ziffer I. Beschlussvorschlag C. 3.1 sind weiterführende Schritte
vorgeschlagen.
4. Abarbeitung Prüfaufträge aus Ratsprotokoll (Ziffer I. Beschlussvorschlag A. 2)
Mit den oben vorgestellten Gutachten und den Beantwortungen der internen Prüfaufträge sind
sämtliche während der Beratungsfolge gestellten Anträge und die im Ratsprotokoll enthalt e-
nen gebündelten Prüfaufträge beantwortet und somit erledigt.
5. Weitere Verwendung der Mittelansätze aus dem Haushaltsplanentwurf 2015
(Ziffer I. Beschlussvorschlag A. 3)
Im Haushaltsplanentwurf 2015 sind für die Investitionsmaßnahmen „Innensanierung Stadthaus
1“ und „Umnutzung der Dominikanerkirche“ jeweils Mittelansätze enthalten. Durch ein exte r-
nes Projektsteuerungsbüro wurden auf Grundlage des bisherigen Projektsta ndes und der bis-
her getroffenen Annahmen die Kosten verifiziert. Im Ergebnis werden die von der Verwaltung
ermittelten Kostenansätze für die Maßnahmen dem Grunde nach bestätigt.
Für die Investitionsmaßnahmen „Innensanierung Stadthauses 1“ und „Umnutzung der Domini-
kanerkirche“ liegen noch keine Planungen auf Grundlage konkreterer Bedarfsanforderungen
vor. Mit den jetzt zu beratenden Vorlagen sollen zunächst Grundsatzentscheidungen für die
weitere Projektentwicklung getroffen werden. Die Verwaltung schlägt d eshalb vor, die im
Haushaltsplanentwurf 2015 enthaltenen Mittelansätze, die in ihrer Höhe zwischen den Ko s-
tenansätzen des externen Projektsteuerungsbüros und den Kostenansätzen der Stadt liegen,
zunächst unverändert zu lassen und nach entsprechender weiter er Konkretisierung der B e-
darfsanforderungen auf Basis der jetzt zu treffenden Grundsatzentscheidungen und der darauf
aufbauenden Planungen und Kostenermittlungen ggf. anzupassen.
B. Begründung zu Ziffer I. Beschlussvorschlag B.
Aktualisierte Beschlussvorschläge der Vorlage V/0462/2013
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen:
Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadt Münster
1. Begründung zu Ziffer I. Beschlussvorschlag B. 1.3
Die in der Begründung der Ursprungsvorlage V/0462/2013 unter Ziffer 2 und 3 getätigten Aus-
sagen haben nach wie vor Bestand. Hinsichtlich der aktuellen Aufgabenentwicklung und deren
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V/0779/2014
Auswirkungen auf die städtischen Büroflächenbedarfe wird auf Ziffer II. Begründung A. 2.2
dieser Vorlage verwiesen.
2. Begründung zu Ziffer I. Beschlussvorschlag B. 3
Die Verwaltung empfiehlt angesichts der Haushaltslage, die in Ziffer II. Begründung A. 2.1 e r-
läuterte Variante 2 („Schlanke Lösung“) eines städtischen Bürgerservicezentrums umzuse t-
zen.
3. Begründung zu Ziffer I. Beschlussvorschlag B. 5
Die in der Begründung der Ursprungsvorlage V/0462/2013 unter Ziffer 6. getätigten Aussagen
haben nach wie vor Bestand. Allerdings gibt es Änderungen hinsichtlich der beiden unter Ziffer
6.3 der Ursprungsvorlage genannten Standorte „Am Steintor 50 “ sowie „Rudolf-Diesel-Straße
5-7“. Diesbezüglich wird auf Ziffer II. Begründung A. 2.2 (Absatz 5) dieser Vorlage verwiesen.
4. Begründung zu Ziffer I. Beschlussvorschlag B. 6
Mit der dargestellten Änderung wird ein Übertragungsfehler der Ausgangsvorlage
V/0462/2013 korrigiert.
C. Begründung zu Ziffer I. Beschlussvorschlag C.
Aktualisierte Beschlussvorschläge der Vorlage V/0463/2013
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen:
Einrichtung eines Bürgerservicezentrums, Verbleib der
Bauteile E und F sowie Petzholdhaus im Eigentum
1. Begründung zu Ziffer I. Beschlussvorschläge C. 2 bis 2.1.3 und 3 der Ausgangsvorlage
und neuer Beschlussvorschläge 3.1 und 3.2.
Das VOF-Verfahren für die Architektenleistungen muss neu durchgeführt werden, da seit der
Veröffentlichung mehr als zwei Jahre vergangen sind und vergaberechtliche Risiken gegen ei-
ne Fortführung des Verfahrens sprechen.
Der Leistungszeitraum für die Planung und Bauüberwachung des Vorhabens hat sich durch
den zwischenzeitlichen Stillstand des Pro jektes deutlich verschoben, ohne dass auch nur A n-
gebote eingeholt wurden. Vor diesem Hintergrund ist nach juristischer Beratung, anders als
bei den Ingenieurleistungen (TGA-Planung), wo in der Zwischenzeit zwei Verhandlungsverfah-
ren durchgeführt wurden und mit Ausnahme der notwendigen Honoraranpassung an die neue
HOAI zuschlagsfähige Angebote vorliegen, ein neues Verfahren für die Architektenleistungen
notwendig.
Das VOF-Verfahren für die Ingenieurleistung (TGA -Planung) ist bis auf die Auftragsvergabe
abgeschlossen und kann daher weitergeführt werden.
Nachdem das neue VOF -Verfahren für die Architektenplanung durchgeführt wurde, kann die
Beauftragung durch die Ratsgremien erfolgen. Im Rahmen der dann folgenden Planung we r-
den die möglichen Alternativen für di e Sanierung und Umgestaltung des Gebäudes auch in
gegenseitiger Abhängigkeit erarbeitet. In dieser Planungsphase werden auch mögliche Alte r-
nativen und Lösungen für das Bürgerservicezentrum untersucht und vorgestellt.
Grundlage hierfür ist sowohl ein konkr etisiertes Nutzungskonzept für das Bürgerservicezen t-
rum als auch für alle anderen künftigen Nutzungseinheiten im Stadthaus 1.
Nach Abstimmung der Planung und Erstellung der Kostenberechnung erfolgt dann der konkre-
te Baubeschluss für die Innensanierung des Stadthauses 1 durch den Rat der Stadt Münster.
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V/0779/2014
2. Begründung zu Ziffer I. Beschlussvorschlag C. 6
Wie bereits unter Ziffer II. Begründung A. dargestellt, wurde aufgrund beschränkter personeller
Kapazitäten bei der PPP Task -Force im Finanzministerium NRW ein externes Wirtschaftsprü-
fungsunternehmen mit der Durchführung der Überprüfung der von der Verwaltung erstellten
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beauftragt. Den Intentionen des FDP -Antrages A -
R/0034/2013 „Stadthaus 1 – die wirtschaftlichste Sanierungs -Variante wählen“ vom
02.07.2013 ist vollinhaltlich nachgekommen worden, da die Wirtschaftlichkeit zusätzlich a n-
hand des von der Task -Force entwickelten und publizierten Leitfadens „Wirtschaftlichkeitsu n-
tersuchungen im kommunalen Hochbau“ überprüft wurde. We itere Informationen hierzu sind
unter Ziffer II. Begründung A zu dem Beschlussvorschlag A 1.2 zu entnehmen.
Der Antrag ist somit erledigt.
3. Begründung zu Ziffer I. Beschlussvorschlag C. 7.3.
Die technischen Gebäudeanlagen, wie z. B. die Heizungstechn ik, die Wasserver - und -
entsorgung, lüftungstechnische Anlagen, die Elemente des vorbeugenden Brandschutzes, wie
auch Schließanlagen, Bodenbeläge, etc. haben ihre übliche Lebenserwartung bei weitem
überschritten und führen zu überdurchschnittlich hohen Rep araturkosten, die ohne grundl e-
gende Sanierungsmaßnahmen zudem stetig und deutlich ansteigen.
Zurzeit befinden sich überwiegende Teile der Gebäudeinfrastruktur nicht in einem zuverlässig
funktionierenden Zustand bzw. werden mit Provisorien und einem beträc htlichen Ausfallrisiko
betrieben.
Aber auch aus Sicherheitsgründen ist eine dringende Erneuerung erforderlich. Dieses zeigen
unter anderem die Prüfberichte bei Prüfungen durch Sachverständige, die gemäß den en t-
sprechenden Vorschriften (z.B. Betriebssicherheitsverordnung) regelmäßig durchgeführt we r-
den. Hier wird dringend zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen wie Erneuerung des
elektrischen Leitungsnetzes, der Etagenverteiler, aller älteren Wand - und Deckenleuch ten
(das ist der größte Teil der Beleuchtungsanlage in Verkehrswegen und Nebenräumen) ger a-
ten.
Im Bereich der Trinkwasserversorgung kommt es in Teilbereichen zu Stagnationen, weil einige
Leitungsteile nicht mehr genutzt bzw. nur zum Teil zurückgebaut wurd en. Gemäß Trinkwa s-
serverordnung muss die Trinkwasserqualität jedoch an jeder Entnahmestelle gewährleistet
sein. Auch aus Gründen des gemeinsamen Leitungsnetzes mit der Löschwasserversorgung
kann die hygienische Unbedenklichkeit auf Dauer nicht gewährleistet werden.
Das Elektro- und das Daten -Netz sind nicht nur technisch, sondern auch räumlich eng mite i-
nander verwoben. Diese müssen im Rahmen einer Sanierung gemeinsam konzipiert und in
aufeinander abgestimmten, neuen Trassen geführt werden. Gleiches gilt de m Grunde nach
auch für die übrigen haustechnischen Gewerke wie Heizung, Wasserversorgung, Abwasser,
etc..
Neben den o.g. Maßnahmen stehen im Bereich der Tiefgarage und dem nicht überbauten I n-
nenhofteil umfangreiche Abdichtungs - und Betonsanierungsarbeiten an. In diesen Gebäud e-
teilen hat die seit Jahren latent vorhandene Feuchtigkeit zu Substanzverlusten und zu Beei n-
trächtigungen der statisch relevanten Bauteile geführt, deren Ertüchtigung unumgänglich ist.
Fazit: Der Zustand des Stadthauses 1 erfordert dr ingend die zeitnahe Umsetzung von
grundlegenden Innensanierungsmaßnahmen, ansonsten kann die Funktionsfähigkeit
des Gebäudes nicht mehr gewährleistet werden
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V/0779/2014
4. Begründung zu Ziffer I. Beschlussvorschlag C. 8
Es wird hier auf die unter Ziffer II. Begründ ung A. 1.2 dieser Vorlage dargestellte Wirtschaf t-
lichkeitsberechnung des Beratungs- und Steuerprüfungsunternehmens Baker Tilly Roelfs (An-
lage 5) verwiesen.
5. Begründung zu Ziffer I. Beschlussvorschlag C. 10.
Bereits unter Ziffer I. Beschlussvorschlag A. 3 ist dargestellt, dass im Haushaltsplanentwurf
2015 für die Investitionsmaßnahme „Innensanierung Stadthaus 1“ Mittelansätze enthalten
sind. Durch ein externes Projektsteuerungsbüro wurden auf Grundlage des bisherigen Pr o-
jektstandes und der bisher getroff enen Annahmen die Kosten verifiziert. Im Ergebnis werden
die von der Verwaltung ermittelten Kostenansätze für die Maßnahmen dem Grunde nach b e-
stätigt.
Für die Investitionsmaßnahme „Innensanierung Stadthauses 1“ liegen noch keine Planungen
auf Grundlage ko nkreterer Bedarfsanforderungen vor. Mit den jetzt zu beratenden Vorlagen
sollen zunächst Grundsatzentscheidungen für die weitere Projektentwicklung getroffen we r-
den. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die im Haushaltsplanentwurf 2015 enthaltenen Mi t-
telansätze, die in Ihrer Höhe zwischen den Kostenansätzen des externen Projektsteuerung s-
büros und den Kostenansätzen der Stadt liegen, zunächst unverändert zu lassen und nach
entsprechender weiterer Konkretisierung der Bedarfsanforderungen auf Basis der jetzt zu tref-
fenden Grundsatzentscheidungen und der darauf aufbauenden Kostenermittlungen ggf. anz u-
passen.
Im Rahmen der Beratungen der Ausgangsvorlage V/0463/2013 als auch des Haushaltes 2014
wurde eine Sperrung der Haushaltsmittel für den Haushalt 2014 beantragt. Diese Sperrung er-
folgte mit dem Beschluss der Haushaltssatzung 2014 (Vorlage V/0931/2013). Die erforderl i-
chen Haushaltsmittel werden für den Haushalt 2015 entsperrt.
D. Begründung zu Ziffer I. Beschlussvorschlag D
Aktualisierte Beschlussvorschläge der Vorlage V/0464/2013
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Künftige Nutzung
der Dominikanerkirche
1. Begründung zu Ziffer I. Beschlussvorschlag D. 1.2
Aufgrund des fortgeschrittenen Zeitablaufes könnten Maßnahmen zur Umnutzung der Domini-
kanerkirche frühestens Mitte 2015 beginnen, so dass bis zu diesem Zeitpunkt eine weitere
Nutzung durch die WWU möglich wäre.
2. Begründung zu Ziffer I. Beschlussvorschlag D. 4
Aufgrund des fortgeschrittenen Zeitablaufes könnten Maßnahmen zur Umnutzung der Domini-
kanerkirche frühestens Mitte 2015 beginnen, so dass die Zeiträume der Bereitstellung von F i-
nanzmitteln entsprechend anzupassen ist.
3. Begründung zu Ziffer I. Beschlussvorschlag D. 9
Bereits unter Ziffer I. Beschlussvorschlag A. 3 ist dargestellt , dass im Haushaltsplanentwurf
2015 für die Investitionsmaßnahme „Umnutzung der Dominikanerkirche“ Mittelansätze entha l-
ten sind. Durch ein externes Projektsteuerungsbüro wurden auf Grundlage des bisherigen
Projektstandes und der bisher getroffenen Annahmen die Kosten verifiziert. Im Ergebnis we r-
den die von der Verwaltung ermittelten Kostenansätze für die Maßnahmen dem Grunde nach
bestätigt.
Für die Investitionsmaßnahme „Umnutzung der Dominikanerkirche“ liegen noch keine Planun-
gen auf Grundlage konkretere r Bedarfsanforderungen vor. Mit den jetzt zu beratenden Vorl a-
gen sollen zunächst Grundsatzentscheidungen für die weitere Projektentwicklung getroffen
werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die im Haushaltsplanentwurf 2015 enthaltenen
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V/0779/2014
Mittelansätze, di e in ihrer Höhe zwischen den Kostenansätzen des externen Projektsteu e-
rungsbüros und den Ko stenansätzen der Stadt liegen, zunächst unverändert zu lassen und
nach entsprechender weiterer Konkretisierung der Bedarfsanforderungen auf Basis der jetzt
zu treffenden Grundsatzentscheidungen und der darauf aufbauenden Kostenermittlungen ggf.
anzupassen.
In Vertretung In Vertretung
gez. gez.
Wolfgang Heuer Alfons Reinkemeier
Stadtrat Stadtkämmerer
Anlagen:
Anlage 1: V/0462/2013: Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen:
Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadt Münster
Anlage 2: V/0463/2013: Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen:
Stadthaus 1 – Sanierung sowie Einrichtung eines Bürgerservicezentrums, Verbleib der
Bauteile E und F sowie Petzholdhaus im Eigentum
Anlage 3: V/0464/2014: Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen:
Künftige Nutzung der Dominikanerkirche
Anlage 4: „Zusammenfassung der Ergebnisse zur Erstellung einer Kostenschätzung“ der DU Di e-
derichs Projektmanagement AG & CO. KG vom 29.09.2014
Anlage 5: Gutachten Baker Tilly Roelfs Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG „Wirtschaftlichkeitsu n-
tersuchung Bauteile E und F, Petzholdhaus und Dominikanerkirche“ vom 23.09.2014
Anlage 6: Gegenüberstellung der nicht-monetären Vor- und Nachteile einer Aufgabe (Verkauf) von
Gebäudeteilen des heutigen Stadthauskomplexes
Anlage 4 Bericht_Kostenschatzung_Stadths1 u Doki
4264 Zeichen
C:\DOKUMENTE UND EINSTELLUNGEN\DARIUS.MANCZYK\DESKTOP\20140926_ZUSAMMENFASSUNG_BERICHT_KS_STADTHAUSI_TH.DOCX Berlin Wuppertal München Hamburg Frankfurt Köln Leipzig Bonn Laurentiusstraße 21 42103 Wuppertal fon: 0202. 245 71.0 fax: 0202. 245 71.45 info@du-diederichs.de www.du-diederichs.de Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 seit 01.09.1995 Mitgliedschaften: Deutscher Verband der Projektmanager in der Bau- und Immobilienwirtschaft e.V. (DVP) Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement e.V. (GPM) Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen e.V. (DGNB) Initiator und Gründungsmitglied Bundesverband Public Private Partnership e.V. (BPPP) Verband Beratender Ingenieure (VBI) Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Architektenkammer Berlin Sitz und Registergericht: Berlin HRA 33078 Persönlich haftende Gesellschafterin: DU Diederichs AG Sitz und Registergericht: Berlin HRB 83457 Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr.-Ing. Claus J. Diederichs Vorstandsmitglieder: Dipl.-Ing. Werner Schneider Dipl.-Ing. Heiko Windhorst Prof. Dipl.-Ing. Arch. Bernd Bötzel Dipl.-Ing. Thomas Hausmann Dipl.-Ing. Arch. Ralph Bode Sanierung Stadthaus 1 und Dominikanerkirche Zusammenfassung der Ergebnisse zur Erstellung einer Kostenschätzung Verfasser: Thomas Hausmann, Darius Manczyk Wuppertal, 29.09.2014 1 Aufgabenstellung Gemäß dem Sachverständigenauftrag der Stadt Münster vom 22.05.2014 ist eine Kostenschätzung einschl. Bestandsbeurteilung durch örtliche Inaugenscheinnahme für die Bauvorhaben „Sanie- rung des Stadthauses 1“ und „Sanierung der Dominikanerkirche“ auf Basis der zur Verfügung stehenden Bestandspläne, Gutachten und Angaben seitens der Stadt Münster zu erstellen. 2 Sanierung Stadthaus 1 Die Kostenschätzung zur Sanierung des Stadthauses 1 berück- sichtigt ausschließlich eine Innensanierung (ohne Sanierung der Außenhülle) ohne Nutzungsänderungen und ohne Änderung der Erschließungsstruktur unter Zugrundelegung eines mittleren bauli- chen und technischen Ausbaustandards für Bürogebäude. 2.1 Zusammenfassung der Ergebnisse 1. Innensanierung Bauteil A-D: 15.524.819 € brutto zzgl. Fassadensanierung 465.000 € brutto gem. Angabe Stadt Münster Summe Bauteil A-D 15.989.816 € brutto 2. Innensanierung Bauteil E: 6.830.745 € brutto 3. Innensanierung Bauteil F: 6.474.550 € brutto zzgl. Fassadensanierung 454.000 € brutto gem. Angabe Stadt Münster Summe Bauteil F 6.928.550 € brutto 4. Gesamtkosten Stadthaus 1 29.749.114 € brutto 3 Sanierung / Umnutzung der Dominikanerkirche Die Kostenschätzung zur Sanierung/Umnutzung der Dominikaner- kirche basiert auf Grundlage der Maßnahmen gem. der Kosten- schätzung zum Umnutzungskonzept (Machbarkeitsstudie) der Fritzen + Müller-Giebeler Architekten BDA. Das Umnutzungskon- zept berücksichtigt im Kirchenraum einen Veranstaltungsraum für bis zu 200 Personen ohne intensive Nutzung bzw. mit beschränk- Anlage 4 zu V/0779/2014 Seite 2/2 Sanierung Stadthaus 1 und Dominikanerkirche Zusammenfassung der Ergebnisse zur Erstellung einer Kostenschätzung ter Nutzung. 3.1 Zusammenfassung der Ergebnisse Die Gesamtsumme der Kostenschätzung beträgt 1.806.9 40 € brutto inkl. eines Zuschlags i. H. v. 15% für Unvor hersehbares. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit mit der städtischen Kalkulation, ist der Zuschlag nicht zu berücksichtigen. Des Weiteren sind die Maßnahmen zur Ertüchtigung der RLT-Anlage für die n eue Nut- zung (200 Personen) aufgrund der Anforderungen an d en Denk- malschutz gem. Angaben der Stadt Münster zu verifiz ieren. Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar: Umnutzung/Sanierung Dominikanerkirche: 1.806.940 € brutto abzgl. Verifizierung RLT-Anlage -151.615 € brutto abzgl. 15% Zuschlag für Unvorhersehbares -108.680 € brutto Gesamtkosten Dominikanerkirche 1.546.645 € brutto Die Gesamtkosten teilen sich wie folgt auf: Sanierung Dominikanerkirche kurzfristig: 270.120 € brutto Umnutzung kleine Lösung 724.525 € brutto Zwischensumme 994.645 € brutto Sanierung langfristig 552.000 € brutto Gesamtkosten Dominikanerkirche 1.546.645 € brutto DU Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG aufgestellt abgestimmt i. A. Darius Manczyk Thomas Hausmann
Anlage 3 Vorlage Dominikanerkirche V_0464_2013 incl. Anlagen
53177 Zeichen
V/0464/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Immobilienmanagement
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Künftige Nutzung Dominikanerkirche
Beratungsfolge
04.09.2013 Rat Einbringung
12.09.2013 Kulturausschuss Vorberatung
08.10.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
15.10.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
05.11.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
07.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
12.11.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
13.11.2013 Hauptausschuss Vorberatung
13.11.2013 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt,
1.1 dass die Dominikanerkirche in städtischem Eigentum verbleibt und in einen der Öffent-
lichkeit dienenden „Ort der Partizipation und des Bürgerdialogs“ umgestaltet wird. Kon-
kret soll die Dominikanerkirche folgendermaßen genutzt werden:
1.1.1 multifunktional für Versammlungen, Ausstellungen, Konzerte etc. zur
1.1.1.1 Entlastung des Rathauses und des Stadtweinhauses und
1.1.1.2 Fortführung der heutigen Nutzungen der Dominikanerkirche, wie An-
dachten, City-Advent etc.
1.1.2 temporäre städtische Dienstleistungen (insbesondere Hauptwahlbüro)
1.1.3 Standort zur öffentlichkeitswirksamen Präsentation des Stadtmodells.
1.2 Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass das bestehende Nutzungsverhältnis über die
Dominikanerkirche mit der Westfälischen-Wilhelms-Universität (WWU) zur Jahresmitte
2014 beendet und das Kirchengebäude profaniert wird.
Vorlagen-Nr.:
V/0464/2013
Auskunft erteilt:
Herr Tschöpe
Ruf:
492-2306
E-Mail:
Tschoepe@stadt-muenster.de
Datum:
28.08.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
Anlage 3 zu V/0779/2014
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V/0464/2013
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, da ss die Umnutzung der Dominikanerkirche
mit Kosten verbunden ist in Höhe von 606.200 €
Davon entfallen für die unter Punkt 1.1 aufgeführt en Nutzungen
folgende Kostenanteile:
2.1 Generelle Kosten, um die Umnutzung überhaupt z u ermöglichen 252.000 €
2.2 Allgemeinkosten für multifunktionale Nutzung b zw.
Unterbringung temporärer städtischer Dienstleistu ngen 191.400 €
2.2.1 zzgl. spezielle Kosten für multifunktionale Nutzungen 53.000 €
2.2.2 zzgl. spezielle Kosten für Unterbringung te mporärer
städtischer Dienstleistungen (insbesondere Haupt wahlbüro) 80.800 €
2.3 Unterbringung Stadtmodell 29.000 €
3. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass unabhängig
von den Kosten für die Um-
nutzung (siehe Beschlusspunkt 2) für das Gebäude der Dominikanerkirche aufgrund
bautechnischer Erfordernisse Finanzbedarfe von 302.000 €
entstehen.
4. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass inves tive Mittel in Höhe
von (606.200 € und 302.000 €, somit) 908.200 €
für die erforderlichen baulichen Anpassungen zur U mnutzung
der Dominikanerkirche in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 bereitgestellt werden.
5. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, da ss der städtische Haushalt durch diese
Maßnahme jährlich mit Folgekosten in Höhe von rund 49.000 € belastet wird.
6. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass spät estens in 5 Jahren weitere Mittel
in Höhe von z.Zt. 581.000 €
zusätzlich bereitzustellen sind, für weitere Erneuerungsmaßnahmen (siehe Begründung zu
VII). Durch die investive Veranschlagung dieser Mittel wird der städtische Haushalt jährlich mit
zusätzlichen Folgekosten in Höhe von rund 30.000 € belastet.
7. Der als Anlage 1 beigefügte Antrag an den Rat de r SPD-, CDU- und FDP Fraktionen und der
UWG/ÖDP-Gruppe im Rat der Stadt Münster A-R/0082/2011 „Das Stadtmodell braucht ein
Zuhause – dem Münster-Modell einen Raum geben“ vom 06.12.2011 ist mit dieser Vorlage er-
ledigt.
8. Der Punkt I.3 des als Anlage 2 beigefügten Antra ges an den Rat der SPD-Fraktion im Rat der
Stadt Münster A-R/0016/2013 „Ein saniertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürge-
rinnen und Bürger“ vom 09.04.2013 ist mit dieser Vorlage erledigt.
- 3 -
V/0464/2013
Begründung:
Vorbemerkung:
Die Grundlage für die Erstellung dieser Vorlage sow ie der weiteren Vorlagen im Handlungsfeld
„Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen“ wurde durch die Ratsbeschlüsse zu den Vorla-
gen
1. Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadtverwaltung Münster
(siehe Vorlage V/0787/2011)
und
2. Sanierung Stadthaus 1 (siehe Vorlage V/0685/2011)
gelegt.
Dazu werden neben den
• Änderungsanträgen zur Vorlage V/0685/2011
auch folgende Ratsanträge mit einbezogen und beantwortet:
• A-R/0016/2013 Ein saniertes Stadthaus 1 - mehr Ser vice für Münsters Bürgerinnen und
Bürger
• A-R/0017/2013 Optimierung bürgerorientierter Diens tleistungen im Stadthaus 1 – mehr
Service auch für ausländische Einwohner und Einwohnerinnen.
• A-R/0034/2013 Stadthaus 1 – die wirtschaftlichste Sanierungs-Variante wählen.
Weiterhin wird in diesem Kontext der Antrag
• A-R/0002/2010 Kundenfreundlich, komfortabel, kompe tent- Münsters Stadtverwaltung 2011
beantwortet.
Zudem müssen Ratsbeschlüsse zum Thema
3. Künftige Nutzung der Dominikanerkirche
• A-R/0082/2011 Das Stadtmodell braucht ein Zuhause – dem Münster-Modell einen Raum
geben
getroffen werden, die vielfältige inhaltliche Schni ttstellen und -mengen zu den beiden vorgenann-
ten Schwerpunkten Mittelfristige Büroflächenplanung und Sanierung Stadthaus 1 haben.
Aufgrund der engen inhaltlichen Verknüpfung der unt er den Nummern 1 bis 4 benannten Themen
ist es zwingend erforderlich, dass die hierzu erste llten Vorlagen auch gemeinsam in die politische
Beratung und Beschlussfassung gebracht werden.
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V/0464/2013
Es handelt sich dabei um folgende Vorlagen
1) Vorlage V/0462/2013 Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Mi ttelfristige Büroflä-
chenplanung der Stadt Münster , in der Hinweise zu den Auswirkungen einer moderne n Auf-
gabenwahrnehmung am Arbeitsplatz, zu der Entwicklun g des städtischen Büroflächenbedarfs,
den künftigen Bürostandorten, deren Belegung sowie der Realisierung eines barrierefreien
Bürgerservicezentrums im Stadthaus 1 getroffen werden.
2) Vorlage V/0463/2013 Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: St adthaus 1 – Sanie-
rung sowie Einrichtung eines Bürgerservicezentrums, Verbleib der Bauteile E und F sowie
Petzholdhaus im Eigentum , in der immobilienwirtschaftliche, bauliche und ei gentumsrechtliche
Aspekte betrachtet werden.
3) Vorlage V/0464/2013 Künftige Nutzung der Dominikanerkirche
Nachfolgend ist die Verknüpfung der Vorlagen und Anträge grafisch dargestellt.
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V/0464/2013
Ausgangslage
Das Dominikanerkloster, zu dem die heutige Dominika nerkirche gehörte, wurde 1811 aufgehoben
und die Dominikanerkirche anschließend vorübergehen d profaniert. Bis zum Erwerb der Domini-
kanerkirche durch die Stadt Münster vom damaligen R eichsmilitärfiskus im Jahre 1881 wurde sie
als „Landwehr-Montierungsdepot“ genutzt. Ab 1881 wu rde die Dominikanerkirche, die seit 1988
unter Denkmalschutz steht, als Schulkirche des städ tischen Realgymnasiums genutzt. Nach
schwerer Beschädigung 1944 wurde die Dominikanerkirche provisorisch gesichert.
Mit dem Land Nordrhein-Westfalen (Universitätsverwa ltung) wurde im Jahre 1960 ein Vertrag ge-
schlossen, wonach sich das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtete, die beschädigte Dominika-
nerkirche mit allen Anlagen auf eigene Kosten wiede rherzustellen und zu unterhalten. Als Gegen-
leistung wurde dem Land die mietzahlungsfreie Nutzu ng eingeräumt, solange die Dominikanerkir-
che als katholische Universitätskirche genutzt wird.
Aufgrund des o.g. Vertrages war die Stadt Münster v erpflichtet, die Gebäudeverantwortung für die
Dominikanerkirche nach der Erklärung des Rektorates der WWU zur Beendigung der Nutzung als
katholische Universitätskirche mit Wirkung zum 01.0 4.2007 zurückzunehmen. Auslöser für die
Rückgabe der Dominikanerkirche waren hohe Betriebskosten, notwendige Sanierungsarbeiten und
die Tatsache, dass die WWU mit der Petrikirche bereits über ein katholisches Gotteshaus verfügt.
De facto dauert die Nutzung durch die katholisch-th eologische Fakultät nach wie vor an. Allerdings
trägt nunmehr die Stadt sämtliche Kosten (Bauunterhaltung, Betriebs- und Verbrauchskosten etc.).
Nähere Informationen zur
• aktuellen Kostensituation,
• liegenschaftlichen / vertraglichen,
• städtebaulichen und
• denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen,
sind der Anlage 3 zu entnehmen.
Barockaltar
Von dieser Vorlage sollen die Fragen, die den Baroc kaltar betreffen, abgekoppelt werden. Der Al-
tar wurde 1903 von der Stadt Münster aus der Gaukir che in Paderborn erworben und restauriert.
Aktuell besteht dringend die Notwendigkeit, die Far bfassung des geschnitzten Hochaltars zu si-
chern und die räumlichen Bedingungen für seinen dauerhaften Erhalt nachhaltig zu verbessern.
Die Klärung der Anforderungen der notwendigen Resta urierung, der klimatischen und für die Nut-
zung und Betrachtung des Altars sinnvollen Raumbedi ngungen und seines Verbleibs sowie der
jeweiligen Kosten ist komplex und bedarf einer geso nderten Untersuchung und politischen Ent-
scheidung. Der Chorraum, in dem der Barockaltar der zeit steht, wird deshalb bis auf Weiteres aus
der Diskussion ausgeklammert.
Bedarf nach einem „Ort der Partizipation und dialogorientierter Bürgerbeteiligung“
Im Zuge stetig zunehmender Wünsche der Bürgerschaft nach einer umfassenden Beteiligung an
kommunalen Angelegenheiten und Planungsprozessen is t aus Sicht der Verwaltung eine solche
Stätte in zentraler Innenstadtlage eine entscheidende Bereicherung unserer Stadt.
Geeignete Räumlichkeiten stehen für diese Zwecke derzeit nicht zur Verfügung.
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V/0464/2013
Ferner wurde die Verwaltung mit Antrag A-R/0082/201 1 SPD / CDU / FDP / UWG / ÖDP (Anlage
1) beauftragt, einen Ort für den dauerhaften Verble ib des inzwischen stark gewachsenen Stadtmo-
dells vorzuschlagen. Da auch das Stadtmodell erfahr ungsgemäß ein exzellentes Medium bürger-
schaftlicher Beteiligung darstellt, wird vorgeschla gen, das Münster-Modell in der Dominikanerkir-
che den Bürgern dauerhaft zugänglich zu machen. Som it kann mit dem vorgeschlagenen Umbau
ein Versammlungsort der Diskussion und Partizipatio n entstehen, der den Ansprüchen einer bür-
gerorientierten Verwaltung gerecht wird.
I. Zu Beschlussvorschlag 1.1: Eigentum und künftige Nutzung
1. Eigentum und Nutzung
Um die für die Stadt Münster nicht zufriedenstellen de (Nutzungs-)Situation zu beenden, sind zu-
nächst die Fragestellungen
o künftige Eigentümerschaft (öffentlich oder privat) und
o künftige Nutzung: öffentliche oder kommerzielle Nu tzung
untersucht worden.
1.1 Künftige Eigentümerschaft (öffentlich oder privat)
Um städtebaulichen und stadtstrukturellen Fehlentwi cklungen vorzubeugen, ist ein Verbleib der
Immobilie in städtischem Eigentum dringend angezeig t. Allein die Eigentümerschaft an der Immo-
bilie stellt sicher, dass die städtischen Intention en für die künftige Nutzung der Dominikanerkirche
auch umgesetzt werden können.
Mit der Dominikanerkirche hat die Stadt ein baulich es Kleinod in ihrem Eigentum, das den Aus-
gangspunkt des barocken Dreiklangs mit Clemenskirche und Erbdrostenhof bildet. Mit seiner hoch-
rangigen Architektur und seiner absolut zentralen L age in den Fußgängerbereichen - mit Sichtver-
bindung zum Prinzipalmarkt und kurzem Weg zu Rathau s und Stadtweinhaus - bietet das Gebäu-
de ein nachhaltig hohes Potential für öffentliche Z wecke der Stadtgesellschaft und ist im Konzert
der städtischen Liegenschaften im Umfeld des historischen Rathauses unverzichtbar.
Eine intensive Prüfung der steuerrechtlichen, finan ziellen, haushalterischen und bilanziellen Aus-
wirkungen einer Eigentumsübertragung innerhalb des Konzerns Stadt Münster hat ergeben, dass
eine solche nicht vorteilhaft ist und daher aussche idet. Sollten sich allerdings die Rahmenbedin-
gungen ändern, wäre eine erneute Prüfung jederzeit möglich.
1.2 Künftige Nutzung: öffentliche oder kommerzielle Nutzung
Die Dominikanerkirche ist ein hochrangiges Baudenkm al und eines der frühesten Barockbauwerke
in Münster. Baukünstlerisch besonders wertvoll sind die Westfassade und die räumliche Komposi-
tion des Innenraums - Qualitäten, mit denen der Bau meister L.F. v. Corfey in den 1720er Jahren
Münster architektonisch mit der Entwicklung der Bau kunst des Barock in Rom und Paris zu verbin-
den verstand.
Der Innenraum ist in Grund- und Aufriss besonders wohlproportioniert und als dreischiffige Basilika
sowohl längsgerichtet als auch durch die zentrale K uppel als Zentralraum erleb- und nutzbar. Bei
aller Schlichtheit bedarf er als ausgesprochen hoch wertiger, zugleich lebendiger wie in sich ruhen-
der Raum einer anspruchsvollen, zurückhaltenden Nutzung.
Marktübliche kommerzielle Nutzungen wären mit der b esonderen Ausstrahlung des Raumes und
der Bedeutung der 3. Dimension sowie mit weiteren d enkmalpflegerischen Belangen schwer zu
vereinbaren. Die städtische Immobilie wäre damit un ter Wert genutzt, denn das Potential des Ge-
bäudes und seiner Lage wäre mit einer kommerziellen Nutzung kaum angemessen auszuschöp-
fen. Zentralität, Würde und Ausstrahlung prädestini eren das Gebäude dagegen für eine öffentliche
Nutzung, die der Bürgerschaft dient.
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V/0464/2013
1.3 Fazit
Die Dominikanerkirche verbleibt weiterhin in städti schem Eigentum und wird einer auf die Öffent-
lichkeit gerichteten städtischen Nutzung zugeführt.
2. Konkrete öffentliche Nutzungsoptionen
Die zentrale Lage als Kristallisationspunkt in der Altstadt und das Gebäude selbst mit seiner be-
sonderen innenräumlichen Disposition bieten die ide alen Voraussetzungen für ein öffentliches Fo-
rum und einen Ort der bürgerschaftlichen Diskussion und Partizipation.
Neben der multifunktionalen Nutzung für Versammlung en, Ausstellungen und Konzerte sowie für
temporäre städtische Dienstleistungen (insbesondere Hauptwahlbüro) ist die dauerhafte Unter-
bringung des Stadtmodells möglich.
Durch einen solchen Nutzungsmix könnten die Potenti ale der Dominikanerkirche optimal ausge-
schöpft werden.
2.1 Multifunktionale Nutzung: Versammlungen, Ausstellungen, Konzerte etc. zur
2.1.1. Entlastung des Rathauses und des Stadtweinha uses
Die hohe Nutzungsintensität des Rathauses mit seine r z.T. hochempfindlichen historischen Aus-
stattung sowie die zunehmende Nachfrage nach Räumli chkeiten für bürgerorientierte Versamm-
lungen, Veranstaltungen etc. als auch für Diskussionsprozesse zu Zielen der Stadtentwicklung und
planungspolitischer Entscheidungsprozesse, bedingen einen zusätzlichen Bedarf an entsprechen-
den Räumlichkeiten im direkten Umfeld des Rathauses . Hierfür bietet die Dominikanerkirche eine
sehr gute Eignung. Dabei kann das Stadtmodell als F ixpunkt und zugleich repräsentatives, für
Münster imagewirksames Ausstattungsmerkmal dienen u nd ein solches „Bürgerforum“ charakteri-
sieren.
Zudem könnten auch Veranstaltungen, die derzeit im Stadthaussaal durchgeführt werden, in die
Dominikanerkirche verlagert werden.
2.1.2. Fortführung der heutigen Nutzungen der Domin ikanerkirche, wie Andachten,
City-Advent etc.
Sofern es die künftigen Nutzungen, Rahmenbedingunge n, Auslastung, Belegungen etc. für städti-
sche / öffentlichen Nutzungen zulassen, steht die D ominikanerkirche auch künftig für die bisheri-
gen, insbesondere auch liturgischen Nutzungen zur V erfügung. So wird auch der durch das Kir-
chenfoyer durchgeführte City-Advent 2013 in der Dom inikanerkirche stattfinden können. Für die
Durchführung der liturgischen Nutzungen der katholi sch-theologischen Fakultät kann eine Koope-
rationsvereinbarung mit der WWU abgeschlossen werden.
2.2 Temporäre städtische Dienstleistungen (insbesondere Hauptwahlbüro)
Die Vorlage V/0463/2013 „Optimierung bürgerorientie rter Dienstleistungen: Sanierung sowie Ein-
richtung eines Bürgerservicezentrums, Verbleib Baut eile E und F sowie Petzholdhaus im Eigen-
tum“ beinhaltet verschiedene Fragestellungen, die den Stadthaussaal betreffen, in dem derzeit das
Hauptwahlbüro untergebracht wird. Sofern der Stadth aussaal künftig nicht mehr für die bisherige
Nutzung zur Verfügung stehen sollte (Verkauf Bautei l F des Stadthauses 1, Neustrukturierung
Erdgeschossflächen), müssten geeignete Ersatzräumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Aus
den im Rahmen der Sanierung der Außenfassade des St adthauses 1 gewonnenen Erfahrungen
bei der Suche nach Ersatzräumlichkeiten für das Hau ptwahlbüro käme als geeignete Ersatzräum-
lichkeit ausschließlich die Dominikanerkirche in Betracht:
Ausgehend von der hohen Akzeptanz des Stadthaussaal es als Hauptwahlbüro für die Durchfüh-
rung der Briefwahl sollte ein Alternativstandort die gleichen Anforderungen erfüllen. Je nach Art der
Wahl finden in den vier Wochen vor einer Wahl zwisc hen 22.000 und 27.000 Besuchskontakte
statt. Qualitätsmerkmale sind aus Sicht der Wähleri nnen und Wähler insbesondere die zentrale
Innenstadtlage und die gute Anbindung an den ÖPNV. Diese Voraussetzungen werden auch durch
eine Nutzung der Dominikanerkirche erfüllt. Ein bar rierefreier Zugang ist natürlich zu gewährleis-
ten.
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V/0464/2013
Darüber hinaus bietet eine Nutzung der Dominikanerk irche die Möglichkeit, verschiedene Arbeits-
felder der Briefwahl zu konzentrieren. Neben dem bi slang im Stadthaussaal untergebrachten
Front-Office kann auch die ansonsten in wechselnden Räumlichkeiten des Stadthauses 1 unterge-
brachte Back-Office-Sachbearbeitung für postalisch oder per Internet eingehende Briefwahlanträge
(ca. 30.000 Anträge) in die Dominikanerkirche integ riert werden. Weiterhin ist es grundsätzlich
möglich, im Untergeschoss der heutigen Sakristei ei nen besonders gesicherten Raum für die Zwi-
schenlagerung von zurück gesandten Wahlbriefen, ein en Lagerraum und ggf. Räumlichkeiten für
weitere Bedarfe einzurichten.
Sofern erforderlich, könnten weitere temporäre Dien stleistungen in der Dominikanerkirche unter-
gebracht werden, wie z.B. Öffentlichkeitsinformationen.
2.3 Stadtmodell
Nachdem im Jahr 2003 der Beschluss zum sukzessiven Aufbau des Stadtmodells getroffen wurde,
wird unter dem Namen MünsterModell in enger Koopera tion zwischen Stadt und dem Verein
‚Münster Modell e.V.’, unter Einbindung einer Vielzahl privater Spender und Sponsoren, das Pro-
jekt Stadtmodell vorangetrieben. Inzwischen ist das Modell auf mehr als 60 Platten im Format von
je 1x1 m angewachsen und bildet weit mehr als die g esamte Innenstadt ab. Initiiert durch den Ver-
ein, unterstützt durch die Stadt, war das wachsende MünsterModell in den letzten Jahren an ver-
schiedenen Orten mit begleitenden (Fach-)Veranstalt ungsprogrammen je unter Einsatz erhebli-
chen Personal-, Transport- und Sachaufwandes (auch bei der Stadt) nur phasenweise sichtbar.
Damit es vor bereits jetzt zu Tage tretenden Transp ortschäden geschützt und seiner konkreten
Zweckbestimmung – nämlich vor allem als Diskussions ort für Stadtentwicklung und Stadtplanung
sowie als unbestechlicher Maßstab für das städtebau liche Einfügen von Bauprojekten in die Stadt-
struktur - dienen kann, wird dringend ein dauerhafter Aufstellungsraum benötigt und parteiübergrei-
fend seit Jahren gefordert (s. Anlage 1).
Die Dominikanerkirche hat dafür alle Voraussetzungen. Inhaltlich an den dauerhaften Aufstellungs-
ort des Stadtmodells anknüpfend könnte die Dominika nerkirche für Sitzungen, beispielsweise des
Planungsausschusses oder des Gestaltungsbeirates, a ber auch als regelmäßiger Ort für Wettbe-
werbsaustellungen, Bürgeranhörungen zu Stadtplanung sprojekten, fachthematische Diskurse und
Veranstaltungen und für andere Diskussions- und Par tizipationsprozesse zur Stadtentwicklung
genutzt werden.
Auch vor dem Hintergrund des bisherigen erheblichen finanziellen privaten Engagements müns-
terscher Institutionen, Unternehmen und der Bürgers chaft in den letzten Jahren (über Spenden
und Sponsoring an den Verein – bis dato ca. 180.000 €) ist es auch aus Gründen der Wertschät-
zung geboten, das MünsterModell dauerhaft, zentral erreichbar und mit angemessener Repräsen-
tanz und Nutzungsflexibilität zu verorten. Mit eine r dauerhaften Sichtbarkeit des Stadtmodells sind
zudem nicht zu unterschätzende positive stadtwerbende Wirkungen und Effekte verbunden.
2.4 Nutzung der Orgel durch das musikwissenschaftliche Institut der WWU
Seitens des musikwissenschaftlichen Institutes der WWU besteht auch weiterhin das Interesse an
einer Nutzung der im städtischen Eigentum stehenden Orgel.
Eine weitere Nutzung der für den Ort der Dominikane rkirche gebauten Orgel ist im Rahmen und
unter Berücksichtigung der künftigen städtischen/öf fentlichen Nutzungen der Dominikanerkirche
möglich. Eine entsprechende Nutzungsvereinbarung (u .a. Kostenübernahme WWU für laufende
Unterhaltung, Wartung und Reparaturen) könnte zwisc hen der WWU und der Stadt Münster abge-
schlossen werden.
2.5 Belegung und Nutzungsvergabe der Dominikanerkirche
Aufgrund der Vielzahl und der Unterschiedlichkeit der optionalen Nutzungsmöglichkeiten als auch -
interessen, ist - nach einer Entscheidung für eine künftige öffentliche Nutzung der Dominikanerkir-
che - im weiteren Verfahren eine Abstimmung mit den Beteiligten zur Koordination dieser Nutzun-
gen erforderlich. Hierzu sind ggf. Prioritäten (für städtische/öffentliche Nutzungen), Nutzungskon-
tingente etc. festzusetzen.
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3. Machbarkeitsstudie zur Umnutzung
Das Architekturbüro Fritzen und Müller-Giebeler hat für die oben vorgeschlagene künftige Nutzung
der Dominikanerkirche eine Machbarkeitsstudie erstellt (siehe Anlage 4, Möblierungsbeispiele).
Die aufgeführten Möblierungsbeispiele stellen unter schiedliche Nutzungsvarianten dar und sind z.
Zt. unverbindlich. Obwohl das Stadtmodell grundsätz lich beweglich ist, sollte allerdings ein dauer-
hafter Standort definiert werden.
Die konkreten baulichen Maßnahmen und Kosten werden im Folgenden dargestellt.
II. Zu Beschlussvorschlag 1.2: Beendigung Nutzung WWU und Profanierung
Beendigung und Profanierung
Über eine Beendigung der Nutzung als auch einer Pro fanierung wurden bereits auf verschiedenen
Ebenen von Vertretern der WWU und der Stadt Gespräche geführt.
Unter Berücksichtigung der Interessenslage der nutz enden katholisch-theologischen Fakultät wird
zur Jahresmitte 2014 das bestehende Nutzungsverhältnis beendet und die Kirche profaniert.
Nähere Informationen zu einer Profanierung sind der Anlage 5 zu entnehmen.
III. Zu Beschlussvorschlag 2: Kosten der Umnutzung
Im Rahmen der oben beschriebenen Machbarkeitsstudie des Architekturbüros Fritzen und Müller-
Giebeler sind auch die Kosten für die Umnutzung der Dominikanerkirche für die vorgeschlagenen
Nutzungen ermittelt worden (siehe Anlage 6).
Um die finanziellen Aufwendungen für die Realisieru ng der Umnutzung differenziert betrachten zu
können, wurden die Gesamtkosten der Umnutzungsmaßna hmen in Höhe von 606.200 € den ver-
schiedenen Nutzungen zugeordnet:
1. Generelle Kosten, um eine Umnutzung überhaupt zu ermöglichen
2. Allgemeine Kosten für multifunktionale Nutzung b zw. Unterbringung städtischer Dienstleis-
tungen
2.1 Spezielle Kosten für multifunktionale Nutzung
2.2 Spezielle Kosten für Unterbringung temporärer städtischer Dienstleistungen
3 Unterbringung Stadtmodelle
Zu 1) Generelle Kosten, um eine Umnutzung überhaupt zu ermöglichen
Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kosten f ür den Abbruch des
Mittelaltars, Herstellung WC-Anlage, allgemeine technische Installationen,
Schaffung einer Rampenanlage vor der Haupttreppe, um den Kirchenraum
barrierefrei zu erreichen.
Der Kostenanteil dieser Maßnahmen beträgt 252.000 €
Zu 2) Allgemeine Kosten für multifunktionale Nutzun g bzw. Unterbringung
städtischer Dienstleistungen
Hierunter fallen u. a. Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik, der Einbau
eines Lastenaufzuges, Anschluss ans städtische Telekommunikationsnetz.
Der Kostenanteil dieser Maßnahmen beträgt 191.400 €
Zu 2.1) Spezielle Kosten für multifunktionale Nutzu ng
Hierzu gehören u. a. eine Ertüchtigung der Lüftung sanlagen, zusätzliche
Beleuchtungsanlagen und weitere Bestuhlung
Der Kostenanteil dieser Maßnahmen beträgt 53.000 €
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Zu 2.2) Spezielle Kosten für Unterbringung temporär er städtischer Dienstleistungen
Hierzu gehören u.a. eine Ertüchtigung der Lüftungs anlagen,
zusätzliche Beleuchtungsanlagen und weitere Bestuh lung
Der Kostenanteil dieser Maßnahmen beträgt 80.800 €
Zu 3) Unterbringung Stadtmodelle
Hierzu gehören u.a. zusätzliche Beleuchtungsanlage n
und weitere Bestuhlung/Tische
Der Kostenanteil dieser Maßnahmen beträgt 29.000 €
IV. zu Beschlussvorschlag 3: weitere Finanzierun gsbedarfe
Am 09.07.2007 hat die Stadt Münster mit der Westfäl ischen Wilhelms Universität eine Vereinba-
rung zur Beendigung des Vertrages vom 28.07./05.08. 1960 sowie über die Nutzung der Dominika-
nerkirche in der Interimszeit vom 01.04. bis 31.12. 2007 getroffen (siehe hierzu auch Vorlage
V/0743/2007: Überlassung der Dominikanerkirche, Sal zstraße 10, an die katholisch-theologische
Fakultät der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster).
In der Vereinbarung sind Regelungen zu den zu diesem Zeitpunkt dringend notwendigen Sanie-
rungsarbeiten und deren Kostenübernahme getroffen worden. Als dringend notwendige Sanie-
rungsmaßnahmen wurden festgelegt:
1. Herrichtung der Fluchttreppe in den Keller zur Salzstraße Kostenübernahme WWU
2. Sanierung der Kellereingangstreppe Kostenübernah me WWU
3. Natursteinarbeiten Hauptportal Kostenteilung St adt/WWU
zu je ½
4. Dachsanierung Kuppel und Türme Kostenteilung Sta dt/WWU
zu je ½
Die anteiligen Kosten sind der Stadt Münster nach A bzug des Erstattungsbetrages zugunsten der
WWU für die Übernahme der Orgel erstattet worden.
Grundlage für die Identifizierung und vertragliche Vereinbarung der o. g. Maßnahmen war eine
umfassende Kostenermittlung mit einer Aufteilung in kurz- mittel- bzw. langfristig notwendigen In-
standhaltungsmaßnahmen, wobei nur ein Teil der kurz fristig erforderlichen Maßnahmen vertraglich
vereinbart werden konnte.
Bei der Übergabe war den Beteiligten bekannt, dass neben einigen noch kurzfristig umzusetzen-
den Maßnahmen, die zwischenzeitlich durch die Stadt durchgeführt wurden, mit der Übernahme
der Kirche auch noch weitere Bauunterhaltungsmaßnah men auf die Stadt Münster zu kommen
werden.
Im Zuge der Umnutzung der Dominikanerkirche und den damit verbundenen Arbeiten wird vorge-
schlagen, sinnvoller weise folgende Maßnahmen parallel durchzuführen:
- Dringende Erneuerung des vorhandene Putzes im Soc kelbereich
- Die Gebäudetrennfuge zwischen der Sakristei und d er Kirche ausbilden sowie Risse im Be-
reich der Fensterleibungen schließen.
- Innenanstrich des gesamten Kirchenraumes nach erf olgter Putzsanierung im Sockelbereich
und der Risssanierung im Bereich der Fensterleibungen incl. Rollgerüst
- Erneuerung der Grundleitungen in der Sakristei
- Die Eingangstür zur Sakristei erneuern.
- Bleiverglasung der Fenster zur Salzstraße, zum So zialgericht und zu Kuhlmann überarbei-
ten.
- Erneuerung der Heizungs-, Lüftungs- und Regelungs technik
- Erneuerung der Elektronunterverteilung
Diese Maßnahmen haben ein Kostenvolumen von 302.000 €.
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V. zu Beschlussvorschlag 4: Vorschlag zur Umsetzung der „kleinen Lösung“ für die erfor-
derlichen baulichen Anpassungen und Bereitstellung der Finanzmittel
Die vom Architekturbüro Fritzen und Müller-Giebeler erstellte Machbarkeitsstudie zur Umnutzung
der Dominikanerkirche beinhaltet zwei Lösungsvarianten:
eine „kleine Lösung“ und eine „große Lösung“.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltssituatio n der Stadt Münster wird im Folgenden die
„kleine Lösung“ zur Umsetzung vorgeschlagen. Die zur Umsetzung der „großen Lösung“ fehlenden
Maßnahmen könnten auch zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden, ohne dass die Maßnah-
men „kleine Lösung“ zu verlorenen Investitionen werden.
Für die geplanten Nutzungen ist eine barrierefreie Erschließung sicherzustellen, geplant ist eine
Rampe am Haupteingang. Weiter ist der Neubau von WC -Anlagen erforderlich, diese sollen in der
Sakristei untergebracht werden, als Abstellfläche u nd Stuhllager wird der Keller der Sakristei ge-
nutzt.
Für die Unterbringung des Wahlamtes in der Dominika nerkirche ist eine Anbindung an das städti-
sche EDV-Netz erforderlich.
Die Maßnahmen für die Umnutzung werden in 2. Bauabschnitte unterteilt:
1. Bauabschnitt (2014), die Kosten hierfür belaufe n sich auf rund 473.200 €
- barrierefreie Erschließung
- Neubau der WC-Anlagen
- Einbau eines Lastenaufzuges
- Rückbau der Altarinsel
2. Bauabschnitt (2015), die Kosten hierfür belaufe n sich auf rund 435.000 €
- EDV-Anbindung der Kirche
- Innenausbau des Kirchenraumes für die geplante N utzung
Die Gesamtkosten dieser „kleinen Lösung“ belaufen sich
auf (473.200 € zzgl. 435.000 €) 908.200 €
und setzen sich aus den Umnutzungskosten in Höhe von 606.200 €
und den begleitenden Erneuerungskosten von 302.000 € zusammen.
Die Gesamtkosten der „großen Lösung“ belaufen sich auf ca. 1,2 Mio. €, es werden folgende
Maßnahmen ergänzend zur kleinen Lösung aufgeführt:
Beheizung der Wandflächen, Installation einer Besch allungsanlage, erweitertes Beleuchtungskon-
zept, zusätzliche Einrichtung, Beschaffung einer fl exiblen Bühne, Verbesserungsmaßnahmen an
der Raumakustik, etc.
Wie bereits oben dargestellt, können die Einzelmaßn ahmen der „großen Lösung“ jeweils ergän-
zend zu den Maßnahmen der kleinen Lösung realisiert werden.
In Abhängigkeit der konkreten Ausgestaltung der Nut zungsschwerpunkte der Dominikanerkirche
(siehe auch unter I 2.5 Belegung und Nutzungsvergab e der Dominikanerkirche) können ggf. heute
noch nicht absehbare spezielle Ausstattungserforder nisse entstehen, die dann weitere Kosten
nach sich ziehen können.
Mit der Profanierung verliert die Dominikanerkirche ihre bauordnungsrechtlichen Privilegien und
wird insofern als Sonderbau eingestuft.
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Da sich die Nutzung der Kirche nicht maßgeblich änd ert, wird eine Neuberechnung der Stellplätze
vom Bauordnungsamt nicht gefordert. Die Kosten, für die eventuellen Forderungen aus einem
Brandschutzkonzept und Anforderungen aus dem Arbeit sschutz (aufgrund Unterbringung Haupt-
wahlbüro), sind - soweit zum jetzigen Zeitpunkt erkennbar- in der Kostenschätzung erfasst worden.
Es ist nicht auszuschließen, dass Forderungen aus d em Brandschutzkonzept und Forderungen,
die sich aus der Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Arbeitsschutz noch ergeben kön-
nen, weitere Kosten nach sich ziehen.
VI. zu Beschlussvorschlag 5: Zusätzliche Haushaltsb elastung aus Bereitstellung der Fi-
nanzmittel, Betriebskosten und Aspekt Mieteinnahmen
1. Haushaltsbelastung der heutigen Dominikanerkirche
Unter Einbeziehung der kalkulatorischen Verzinsung betragen die Kosten der Dominikanerkirche
derzeit jährlich rund 263.500 € (ohne kalkulatorische Verzinsung rund 157.000 € p.a.).
2. Zusätzliche Haushaltsbelastung
Die für die Umnutzung der Dominikanerkirche erforde rlichen Investitionen in Höhe von rund
908.200 € führen zu einer zusätzlichen jährlichen H aushaltsbelastung von rund 49.000 € (Ab-
schreibung, Instandhaltung, Fremdzinsen).
3. Betriebskosten
Bei den Betriebskosten sind insbesondere die Energi ekosten von Bedeutung. Die Höhe der Ener-
giekosten ist maßgeblich von der derzeit nicht deta illiert zu bestimmenden zukünftigen Nutzung /
Nutzungsintensität des Gebäudes abhängig. Somit sin d zum jetzigen Zeitpunkt nur überschlägige
Energiekostenermittlungen möglich, die nachfolgend zusammengefasst sind.
Stromkosten: 3.500 – 8.500 €/a
Heizkosten: 20.000 – 27.500 €/a
Frischwasserkosten: 250 – 1.000 €/a
Die jeweils zuerst genannten Zahlen setzen eine Nut zung voraus, die mit der aktuellen Nutzung
weitestgehend identisch ist. Die höheren Abschätzun gen gehen davon aus, dass sich die Nutzer
bzw. Besucher des Gebäudes nicht nur kurzzeitig im Gebäude aufhalten und somit deutlich höhere
Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden . Hiermit ist dann im Regelfall auch die
Vorhaltung sanitärer Einrichtungen verbunden, worau s die höheren Frischwasserkosten resultie-
ren.
4. Mieteinnahmen
Die Dominikanerkirche soll Dritten ausschließlich f ür Veranstaltungen, die im städti-
schen/öffentlichen Interesse stehen, zur Verfügung gestellt werden.
Nach detaillierter Klärung der künftigen Nutzung de r Dominikanerkirche ist eine Entscheidung über
von Dritten zu zahlende Nutzungsentgelte zu treffen . Aus diesem Grunde können zum heutigen
Zeitpunkt keine Angaben über zu erzielende Nutzungs entgelte aus der Vergabe der Dominikaner-
kirche an Dritte gemacht werden. Aufgrund der o. g. engen Rahmenbedingungen ist allerdings
nicht mit nennenswerten Mieteinnahmen zu rechnen.
Wie dem Antrag an den Rat Nr. A-R/0082/2011 „Das St adtmodell braucht ein Zuhause – dem
Münster-Modell einen Raum geben“ bereits zu entnehm en ist, besteht ein hohes öffentliches Inte-
resse an einem dauerhaft zugänglichen Stadtmodell.
Dem Verein und der Stadt obliegen primär das Einwer ben von Sponsorengeldern zum Vorantrei-
ben des Baues und der Vollendung des Stadtmodells a ls auch die Präsentation und Durchführung
von Veranstaltungen. Vor diesem Hintergrund scheide t eine Mietzahlung des Vereins für die Un-
terbringung des Stadtmodells in der Dominikanerkirche aus.
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VII. zu Beschlussvorschlag 6: Bereitstellung Finanzmittel für weitere Erneuerungsbedarfe
Neben den oben beschriebenen Maßnahmen, die im Rahm en der Umnutzung der Dominikanerkir-
che durchgeführt werden sollten (Kostenvolumen 302. 000 €), stehen in den nächsten 5 Jahren
weitere Maßnahmen in Höhe von rund 581.000 € an.
Dieses Maßnahmenpaket beinhaltet:
- Dachdeckungsarbeiten an den geneigten Dachflächen des Hauptdaches und Teile der Sei-
tenschiffe incl. aufgehender Anschluss an das Mauerwerk
- Überarbeitung der Mauerwerksfugen
- Erneuerung der Flachdachabklebung der Sakristei
Aus immobilienwirtschaftlicher Sicht sollten diese weiteren Bedarfe im Rahmen jedweder Umnut-
zungsmaßnahmen ebenfalls mit durchgeführt werden. E inerseits könnte dadurch erreicht werden,
dass in den nächsten Jahren keine weiteren geplante n Baumaßnahmen durchgeführt werden
müssen und daher nicht mit Beeinträchtigungen des B etriebes / der Nutzung der Dominikanerkir-
che zu rechnen ist; andererseits führt eine gebünde lte Durchführung aller anstehenden Baumaß-
nahmen zu Kostenersparnissen.
Die Finanzmittel in Höhe von 581.000 € sind zusätzl ich bereitzustellen; hieraus ergibt sich eine
zusätzliche jährliche Haushaltsbelastung von rund 30.000 €.
VIII. Fazit
Folgende, schlagwortartig aufgeführte Aspekte sprec hen für eine sukzessive Umnutzung der Do-
minikanerkirche für die oben beschriebenen Nutzunge n, die insgesamt einen deutlichen Mehrwert
für die Stadtgesellschaft darstellt:
- Beendigung der für die Stadt ungünstigen Situatio n „alle Kosten / kaum Nutzen,“
- Erhalt der stadtstrukturellen Gegebenheiten,
- Optimale Ausschöpfung der außerordentlichen Lageg unst, architektonischen Bedeutung
und innenräumlichen Potentiale
- Ergänzung des Angebotes an hochwertigen Veranstal tungsflächen in der Innenstadt,
- Entlastung Stadthaussaal und Rathaus,
- Optimierung des städtischen Dienstleistungsangebo tes in der Innenstadt,
- Möglichkeit, den Stadthaussaal anderweitig zu nut zen,
- Dominikanerkirche steht auch aus dem Stadthaussaa l verdrängten Nutzungen zur Verfü-
gung,
- Beste Eignung für das Stadtmodell und den Ausbau bürgerschaftlicher Partizipations- und
Diskursprozesse als „Bürgerforum“,
- Umsetzung mit geringen, der Räumlichkeit angemess en Ausstattungsstandards,
- Relativ geringe Mehrbelastung des städtischen Hau shaltes durch die Umnutzung.
In Vertretung In Vertretung
gez. gez.
Alfons Reinkemeier Hartwig Schultheiß
Stadtkämmerer Stadtdirektor
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Anlagen:
Anlage 1: Antrag an den Rat der SPD-, CDU- und FDP Fraktionen und der UWG/ÖDP-Gruppe im
Rat der Stadt Münster A-R/0082/2011 „Das Stadtmodel l braucht ein Zuhause – dem
Münster-Modell einen Raum geben“ vom 06.12.2011
Anlage 2: Antrag an den Rat der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster A-R/0016/2013 „Ein sa-
niertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bür gerinnen und Bürger“ vom
09.04.2013
Anlage 3: Nähere Informationen zur aktuellen Kosten situation, liegenschaftlichen / vertraglichen,
städtebaulichen und denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen
Anlage 4: Möblierungsbeispiele
Anlage 5: Profanierung
Anlage 6: Kostenschätzung Umnutzung, differenziert nach Nutzungsmöglichkeiten
Anlage 1 zur Vorlage V/0464/2013
Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2013
Ratsantrag
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de
09.04.2013
Ein saniertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürgerinnen und Bürger
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei den weiteren Planungen zur Sanierung des
Stadthauses 1 folgende Punkte handlungsleitend zu Grunde zu legen:
I. Mehr Service für die Bürgerinnen und Bürger in Münster
Mit der Sanierung des Stadthauses 1 soll eine grundlegende Verbesserung des
Serviceangebotes für Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. An zentralem
Standort in der Innenstadt sollen zu diesem Zweck möglichst viele Dienstleistungen
der Stadt Münster in einem Behördengang erreichbar sein. Dabei soll der Grundsatz
gelten, dass unabhängig vom Standort der jeweiligen Ämter deren Dienstleistungen
im Stadthaus 1 erreichbar bzw. die Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger hier
aufzunehmen und dann weiter zu erledigen sind. Insoweit handelt es sich um eine
grundlegende Erweiterung der bisherigen Verwaltungskonzeption, wie sie im
Angebot des Amtes für Bürgerangelegenheiten ihren Niederschlag findet. Im
Einzelnen sollen dabei folgende Überlegungen berücksichtigt werden:
1. Es wird angestrebt, möglichst viele - perspektivisch alle - mit direktem
Bürgerkontakt verbundene Dienstleistungen der Stadt in einem neuen
Servicezentrum – „one face to the customer“ – abrufbar zu machen. Als
möglicher Raum für das neue Servicezentrum kommt der bisherige
Stadthaussaal in Betracht; aber auch andere Räumlichkeiten mit Zugang vom
Erdgeschoss her sind für das neue Zentrum in Betracht zu ziehen. Die
Ausweitung von Angeboten des eGovernments ist in diese Strategie eines
umfassenden Servicezentrums einzubeziehen.
2. Eine Integration von Leistungen städtischer Tochterunternehmen in dieses
Bürgerservicezentrum ist ausdrücklich, auch unter dem Gesichtspunkt einer
teilweisen Refinanzierung der Baumaßnahmen, zu prüfen (Stadtwerke-
Cityshop, Wohn- und Stadtbau, WBI). Gegebenenfalls sind hierfür weitere
Gebäudeteile des Stadthauses 1 zu betrachten.
Anlage 2 zur Vorlage V/0464/2013
3. Die städtische Dominikanerkirche übernimmt für d en Fall der Umnutzung des
Stadthaussaales dessen bisherige Funktion. Das bish er zwar städtisch
finanzierte, aber nicht städtisch genutzte Kircheng ebäude an der Salzstraße
erfährt auf diese Weise eine Nutzungsänderung hin z u einem multifunktional
ausgerichteten Angebot: Die Stadt Münster erhält eine attraktive Ausstellungs-
und Veranstaltungsfläche, die auch als Raum für das Wahlbüro und ähnliche
Zwecke genutzt werden kann. Die Verwaltung wird bea uftragt, von den
entsprechenden kirchlichen Stellen eine Profanierung vornehmen zu lassen.
II. Grundsatzentscheidung: Sanierung im Bestand statt Neubau
Die Sanierung des Stadthauses 1 erfolgt durch eine grundlegende Sanierung im
Bestand, Neubauoptionen werden nicht weiterverfolgt . Die Sanierung bezieht sich
auf den gesamten Bestand (alle Bauteile), Pläne zur Veräußerung und zur
Vermarktung werden nicht weiterverfolgt. Die Sanier ungsentscheidung folgt dem
Grundsatz, dass Verwaltungsdienstleistungen möglich st umfassend an einer
zentralen Stelle der Innenstadt konzentriert sein s ollen. Im einzelnen werden
folgende Überlegungen dem Sanierungsplan zugrundegelegt:
1. Die Sanierung des Stadthauses 1 erfolgt unter de r Maßgabe, ein modernes
und dauerhaft nutzbares Dienstleistungszentrum im H erzen der Stadt zu
schaffen. Dazu verbleibt das Stadthaus 1 vollständi g im Eigentum der Stadt
und wird schrittweise saniert. Die Festlegung einze lner Sanierungsschritte soll
auch dazu beitragen, dass Anmietungskosten für Büro flächen für die
Umbauzeit möglichst minimiert werden.
2. Die Sanierung des Stadthauses 1 wird im Hinblick auf
Konsolidierungserfordernisse als gleichwertig zu ei nem Neubau betrachtet;
dementsprechend ist eine 20%ige Reduktionsvariante zu erstellen, bezogen
auf die normale Kostenschätzung.
3. Im Rahmen der mittelfristigen Büroflächenplanung soll zudem eine Reduktion
der bisherigen Büroflächen um 20% erreicht werden. Grundlage dafür soll ein
verbindlicher und einheitlicher Belegungsstandard f ür Büroräume in der
gesamten Verwaltung sein, der eine effektive Flächennutzung sicher stellt.
4. Zur Gegenfinanzierung der Investitionskosten wir d das Gebäude
Prinzipalmarkt 5 vermarktet. Die bisher dort ansäss igen Teile der Verwaltung
werden in das dann sanierte Stadthaus 1 oder andere Standorte integriert. Die
Verwaltung wird beauftragt, weitere Gegenfinanzieru ngsvorschläge zur
Deckung der angenommenen Finanzierungslücke von 9 M illionen EUR zu
erbringen. Diese Vorschläge sollen sich vor allem a uf die Aufgabe der
Anmietung weiterer Büroflächen beziehen, die dann i m sanierten Stadthaus 1
konzentriert werden können.
5. Ein mit der Planung nicht befasstes, qualifizier tes, externes Büro wird
beauftragt, ein Bauinvestitionskostencontrolling zu betreiben und den
Sanierungsprozess eng zu begleiten. Hauptaufgaben s ollen die
Kostenkontrolle, Einhaltung der Termine und die Qua litätssicherung sein und
bei Bedarf soll der Controller steuernd eingreifen können. Die Vergütung
dieses Büros soll ggf. erfolgsabhängig von der Höhe der realisierten
Einsparvorschläge gemacht werden.
6. Der Arbeitskreis Sanierung Stadthaus 1 wird die Planungs- und
Sanierungsphase eng begleiten. Ihm berichtet das unter Punkt 5 genannte
Büro direkt.
Begründung: erfolgt mündlich
Holger Wigger Anne Hakenes Kurt Pölling
Dr. Michael Jung Ralf Hubert Friedhelm Schade
Dr. Fritz Baur Mathias Kerstin g Anne Schulze Wintzler
Stephan Brinktrine Marianne K och Petra Seyfferth
Thomas Fastermann Gaby Kubig-Steltig Beate Vi lhjalmsson
Philipp Gabriel Doris Lammert Maria Winkel
Beanka Ganser Robert von Olber g
...
Anlage 3 zur Vorlage V/0464/2013
Nähere Informationen zur
1. aktuellen Kostensituation,
2. liegenschaftlichen / vertraglichen,
3. städtebaulichen und
4. denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen,
1. Aktuelle Kostensituation
Abschreibung Gebäude 96.000 €
Instandhaltung (2011=0,79 %) 91.000 €
Erlös Auflösung Sonderposten 74.000 €-
Verwaltungskosten 7.000 €
120.000 €
Betriebskosten
37.500 €
Kalkulatorische Kosten
Kalk. Zinsen Gebäude 65.000 €
kalk. Zinsen Grundstück 41.000 €
106.000 €
Summe 263.500 €
2. Liegenschaftliche / vertragliche Rahmenbedingungen
Eigentum
Gebäude der Dominikanerkirche: städtisches Eigentum
Sakristei: Eigentum des Landes NRW
In Abhängigkeit der künftigen Nutzung des Kirchengebäudes ist der BLB bereit, die Sakristei
an die Stadt zu veräußern. Zudem besteht die Bereitschaft, ein Geh- und Leitungsrecht für
die Außenflächen des Sozialgerichtes einzuräumen. Eine Kfz-Erschließung über das Grund-
stück des Sozialgerichtes wird allerdings ausgeschlossen.
Sämtliche fest eingebauten Gegenstände (insbesondere Altar, Orgel) befinden sich im städ-
tischen Eigentum. Verschiedene lithurgische Gegenstände stehen im Eigentum der katho-
lisch-theologischen Fakultät.
Nutzung Dominikanerkirche
Die Dominikanerkirche wird nach wie vor durch die katholisch-theologische Fakultät und das
musikwissenschaftliche Institut genutzt. Die Belegung erfolgt durch eine von der Fakultät
finanzierte studentische Hilfskraft.
Sämtliche Kosten werden von der Stadt getragen; seitens der WWU erfolgen keinerlei Zah-
lungen an die Stadt.
Die laufende Unterhaltung und Wartung der Orgel wird durch die WWU beauftragt und be-
zahlt.
3. Städtebauliche Rahmenbedingungen
Lage:
- historischer Ort, Raum und Funktion in einem wichtigen Kristallisationspunkt der Alt-
stadt
- 2 -
- denkmalgeschützte städtische Immobilie in zentralster Lage
- Aufwertung der Julius-Voos-Gasse in 2014, gestalterisch und funktional im Wegenetz
der Altstadt
Erschließung:
- Kirchenraum mit 2 Zugängen:
Hauptportal von der Julius-Voos-Gasse,
Nebeneingang von der Salzstraße (heute geschlossen)
- Chorraum von der Salzstraße
- Nebenräume im Sakristeianbau vom Hof des Sozialgerichts
4. Denkmalpflegerische Rahmenbedingungen
- frühbarocke Basilika nach italienischen und französischen Vorbildern von
L.F.v.Corfey 1705-25
- baukünstlerisch bedeutende innenräumliche Komposition und Westfassade
- sowohl längsgerichteter als auch Zentralraum mit besonderer Bedeutung der dritten
Dimension (Gewölbe, Kuppel, Proportionen) –architektonisches Gesamtkunstwerk
- Veränderungspotential im Chorraum (z.B. 2. Ebene) und im Sakristeianbau (z.B. Um-
bau und Aufstockung)
Umnutzung Dominikanerkirche
Fritzen + Müller-Giebeler Architekten BDA
Nutzungsbeispiel Wahlbüro - Grundriss
Alte Straße 9, 59227 Ahlen • Fon: 02528-9308-0 • architekten-fmg@t-online.de
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Wahlbetreuung, Wartebereich Wahlurnen
Münstermodell
Backoffice
Anlage
Anlage 4 Blatt 1 zu V/0464/2013
Umnutzung Dominikanerkirche
Fritzen + Müller-Giebeler Architekten BDA
Nutzungsbeispiel Sitzung / Ausstellung - Grundriss
Alte Straße 9, 59227 Ahlen • Fon: 02528-9308-0 • architekten-fmg@t-online.de
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Ausstellung Münstermodell Sitzung, Vortrag
Anlage
Anlage 4 Blatt 2 zu V/0464/2013
Umnutzung Dominikanerkirche
Fritzen + Müller-Giebeler Architekten BDA
Nutzungsbeispiel Vortrag /Podiumsdiskussion - Grundriss
Alte Straße 9, 59227 Ahlen • Fon: 02528-9308-0 • architekten-fmg@t-online.de
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Catering, Ausstellung Münstermodell, Ausstellung Podiumsbereich
Anlage
Anlage 4 Blatt 3 zu V/0464/2013
Umnutzung Dominikanerkirche
Fritzen + Müller-Giebeler Architekten BDA
Nutzungsbeispiel Sonstige Veranstaltungen - Grundriss
Alte Straße 9, 59227 Ahlen • Fon: 02528-9308-0 • architekten-fmg@t-online.de
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Catering, Publikum Bühne, Podium, Publikum Münstermodell
Anlage
Anlage 4 Blatt 4 zu V/0464/2013
Anlage 5 zur Vorlage V/0464/2013
Artikel aus:
Kirchensite
online mit dem Bistum Münster
Die Entweihung beendet die kirchliche Nutzung eines Gebäudes
Profanierung
Wenn eine Kirche – oder ein anderer heiliger Ort – Weihe oder Segnung verliert, geschieht durch diese
Profanierung das Gegenteil der (Kirch-)Weihe. Angeo rdnet wird eine solche Entwidmung durch ein
Dekret des Diözesanbischofs, das im Allgemeinen in einem letzten Gottesdienst verlesen und damit
wirksam wird. Damit wird dann das Gotteshaus dauerhaft profanem Gebrauch überlassen.
Das kirchliche Gesetzbuch, der "Codex Iuris Canonic i" (CIC), beschreibt diese Verweltlichung von
ursprünglich Heiligem: So muss im Abschiedsgottesdi enst – dem (nach Möglichkeit) der Ortsbischof
vorstehen sollte - das Allerheiligste aus der Kirch e getragen und das Ewige Licht gelöscht werden. Die
Reliquien sind aus dem Altar zu entnehmen und alle liturgischen Geräte und Einrichtungsgegenstände
(von Altar über Ambo, Tabernakel, Beichtstuhl etc.) müssen aus dem Gebäude entfernt und "an einem
würdigen Ort aufbewahrt" werden. Sie können aber au ch an einem anderen Ort ihrer Bestimmung
gemäß weiter verwendet werden.
Wünschenswert ist, dass mit dem Ende der kirchliche n Gebäudenutzung die Gläubigen in einer
Prozession zu ihrer künftigen Pfarrkirche ziehen, u m dort willkommen geheißen zu werden. Denn die
Kirche möchte in den anerkannt traurigen Abschied v on oft langjähriger liturgischer Heimat immer
auch den Blick in die Zukunft gelegt wissen: Am neu en Ort besteht die Gemeinschaft der Gläubigen
weiter.
Es gibt bestimmte Nutzungen, die sich für profanier te Kirchen anbieten etwa Begegnungsräume,
Urnenbegräbnisstätten oder eine kulturelle Verwendu ng; andere verbieten sich nach dem Verständnis
der katholischen Kirche – etwa der Umbau zu Diskoth eken, Moscheen oder Einkaufszentren. Sollte
sich für ein profaniertes Gebäudes keine tragfähige Lösung finden, gibt es die Empfehlung, sich besser
für einen Abriss zu entscheiden
http://kirchensite.de/aktuelles/kirche-von-a-bis-z/p/profanierung/
Fritzen + Müller-Giebeler (Architekten BDA)
Bauherr: Stadt Münster
Bauvorhaben: Umnutzung der Dominikanerkirche an der Salzstraße in Münster
Grundlage: Nutzung: Multifunktional, temporäre städt. Dienstleistungen (Hauptwahlbüro, Stadtmodell)
Kostenschätzung
TAB Kostengruppe/Gewerk Anmerkung Kosten
schätzung
gesamt
Generelle Kosten, um
die Umnutzung
überhaupt zu
ermöglichen
Allgemeinkosten für
multifunktionale Nutzung bzw.
temp. städt. Dienstleistungen
(z.B. Hauptwahlbüro)
Spezielle Kosten
multifunktionale
Nutzung
spezielle Kosten für
Unterbringung temporärer
städtischer Dienstleistungen
(z.B. Hauptwahlbüro)
Stadtmodell
---> Beschlussvorschlag lt. V/0464/2013 2.1. 2.2 2.2.1 2.2.2 2.3
kleine Lösung kleine
Lösung
kleine Lösung zusätzliche Kosten zusätzliche
Kosten
zusätzliche Kosten zusätzliche
Kosten
100 Summe Grundstück
200 Herrichten und Erschließen
Räumen des Grundstücks / Bäume fällen
Hausanschlüsse
Kanalanschluß
200 Summe Herrichten und Erschließen
300 Baukonstruktion
Abbrucharbeiten Entfernen Altarinsel, ohne Rückbau Altar 10.000 10.000
W ände und Schächte Bereich Sakristei 10.000 10.000
W C-Anlagen Fliesen, Trennwände, Maler 50.000 50.000
Einbau Treppen Treppe zum Abstellkeller 12.000 12.000
Oberböden incl. Ersatzflächen Altarinsel 10.000 10.000
Ertüchtigung Akustik Akustikverbesserung Mindestanforderungen 50.000 50.000
Sonstiges 15.000 10.000 5.000
300 Summe Baukonstruktion 157.000 80.000 72.000 0 0 5.000
400 Techn. Installation
Heizungs-/Lüftungsinstallation temporäre Heizmatten unter Arbeitsplätzen 10.000 10.000
Sanitärinstallation Sanitäranlagen Sakristei, Anschluss Catering 60.000 60.000
Beschallungsanlage temporär, event-bezogen 0
Elektroinstallation "fliegende" Verlegung von Stromleitungen und EDV 20.000 5.000 15.000
Beleuchtung Arbeitsplätze Standleuchten im Arbeitsbereich 24.000 24.000
Beleuchtung Kirchenraum Ergänzung Bestand nach Lichtkonzept 50.000 10.000 15.000 10.000 15.000
Aufzug Lastenaufzug in Sakristei 25.000 25.000
EDV-Anschluss edv-technische Anbindung ans städtische Datennetz 30.000 30.000
Sonstiges 5.000 5.000
400 Summe Techn. Installation 224.000 60.000 75.000 15.000 59.000 15.000
500 Außenanlagen
Außenanlagen Rampenanlage vor Haupttreppe 15.000 15.000
500 Summe Außenanlagen 15.000 15.000 0 0 0
600 Ausstattung
Bestuhlung / Tische Mindestausstattung Bestuhlung, Tische 60.000 10.000 35.000 10.000 5.000
flexible Bühne temporär, event-bezogen 0 0 0 0 0
Sonstiges 5.000 5.000
600 Summe Ausstattung 65.000 0 15.000 35.000 10.000 5.000
700 Baunebenkosten
Architektenleistungen
Tragwerksplanung
Fachplanung Techn. Installation
W ärme, Schall, Akustik
Prüfungen/Genehmigungen/Abnahmen
Baunebenkosten pauschal 20% 79.200 31.000 29.400 3.000 11.800 4.000
700 Summe Baunebenkosten 79.200 31.000 29.400 3.000 11.800 4.000
Zusammenstellung
100 Grundstück 0 0 0 0 0 0
200 Herrichten und Erschließen 0 0 0 0 0 0
300 Summe Baukonstruktion 157.000 80.000 72.000 0 0 5.000
400 Summe Techn. Installation 224.000 60.000 75.000 15.000 59.000 15.000
500 Außenanlagen 15.000 15.000 0 0 0 0
600 Ausstattung 65.000 0 15.000 35.000 10.000 5.000
700 Baunebenkosten 79.200 31.000 29.400 3.000 11.800 4.000
Unvorhersehbares 66.000 66.000
Summe, brutto 606.200 252.000 191.400 53.000 80.800 29.000
Kostenschätzung Umnutzung, differenziert nach Nutzungsmöglichkeiten
Anlage6zurV/0464/2013
Anlage 5 Überprufung Wirtschaftlichkeitsberechnung baker tilly roelfs
6018 Zeichen
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Bauteile E und F, Petzholdhaus, Dominikanerkirche Münster, 23. September 2014 Inhaltsübersicht 1. Ausgangslage 3 2. Auftrag 4 3. Methodenunterschiede 5 4. Ausgangsdaten 7 5. Annahmen 8 6. Bauteil E 9 7. Bauteil F 10 8. Petzholdhaus 11 9. Dominikanerkirche 12 Seite 2 Anlage 5 zu V/0779/2014 1. Ausgangslage Seite 3 Sanierung Stadthaus 1 V / 0685 / 2011 Mittelfristige Büroflächenplanung V / 0787 / 2011 V / 0462 / 2013: Mittelfristige Büroflächenplanung V / 0463 / 2013: Stadthaus 1 – Sanierung sowie Einrichtung eines Bürgerberatungszentrums, Verbleib der Bauteile E und F sowie des Petzholdhauses im Eigentum der Stadt V / 0464 / 2013: Künftige Nutzung der Dominikanerkirche 2. Auftrag Seite 4 Bauteil E Bauteil F Petzholdhaus Dominikanerkirche WIRTSCHAFTLICHKEITSUNTERSUCHUNG Eigen- nutzung Verkauf Eigen- nutzung Verkauf Eigen- nutzung Verkauf Eigen- nutzung Verkauf jeweils nach den Methoden / Vorgaben Vollständiger Finanzplan ( VOFI ) Leitfaden Finanzministerium Nordrhein-Westfalen (Stand 01/2014) Ver- mietung 3. Methodenunterschiede Seite 5 VOFI Tabellarisch aufgebaute Investitionsrechnung Darstellung von Zahlungsströmen (Einzahlungen / Auszahlungen) Ergebnis ist der Endwert einer Investition (Saldo aller Einzahlungen / Auszahlungen des Betrachtungszeitraums) Leitfaden Formelorientiertes Verfahren (Kapitalwertmethode) Darstellung des Ressourcenverbrauchs (Erträge / Aufwendungen) Ergebnis ist Barwert einer Investition (Abgezinste Ergebnisse des Betrachtungszeitraums) 3. Methodenunterschiede Seite 6 VOFI Leitfaden Buchwert Investitionen oper. Einz./Ausz. Einzahlungen Auszahlungen Finanzierung Einzahlungen Auszahlungen Steuern Erstattungen Zahlungen Endstand: Kredite Guthaben Restbuchwert Endwert Buchwert Investition Jahr 1 2 3 4 Abschreibungen Instandhaltung Verwaltung Betrieb Zinsen Erträge Barwert Restbuchwert Ressourcenentwicklung Diskontierung 4. Ausgangsdaten Daten der Stadt Münster (Amt für Immobilienmanagement) DU Diederichs Projektmanagement AG & Co. KG (11. Juli 2014) - Kostenschätzung Sanierung Stadthaus 1 und Dominikanerkirche BNP Paribas Real Estate (05. August 2011) - Gutachterliche Stellungnahme zur Vermarktungschance für die Teilvermietung des Stadthaus 1 Vermessungs- und Katasteramt (08. August 2012) – Bewertung Klemensstrasse 10 – Stadthaus 1, Bauteile E und F Vermessungs- und Katasteramt (24. Juni 2014) - Bewertungsergebnis der Dominikanerkirche Vermessungs- und Katasteramt (29. August 2013) – Bewertungsergebnis des Petzholdhaus Weitere Seite 7 5. Annahmen Betrachtungszeitraum: 40 Jahre Buchwerte Grundstücke und Gebäude Sanierungs- und Herrichtungskosten Investitionen werden zu 100 % fremdfinanziert Erzielbare Miete Inflation Instandhaltung (1,2 % vom Zeitwert) Verwaltungskosten Betriebskosten Ersatzanmietung (€ 9,50/qm Büroflächen, € 30,00/qm w. Stadtmodell) Nutzungsdauer der Gebäude: 30 Jahre (z. B. Petzholdhaus) bzw. 60 Jahre nach Sanierung Kreditfinanzierung über 30 Jahre mit 3 % (Annahme fester Zinssatz über gesamte Kreditlaufzeit) Habenzinsen 3 % (Annahme, dass Liquidität zur Tilgung von weiteren Krediten eingesetzt wird) Risikokosten in % (bei Baukosten: 10%, Mieterlöse: - 2%, Instandhaltung: 10%, Verwaltung: 10%, Fremdanmietung: 10%) Seite 8 6. Bauteil E Seite 9 VOFI Leitfaden Eigennutzung (in €) - 22.650.950 - 8.955.255 Verkauf (in €) - 29.656.985 - 16.933.095 Ergebnisanalyse Eigennutzung ist besser als Verkauf Im Fall der Eigennutzung reichen die Vermietungserlöse fast um die laufenden Instandhaltungs- und Verwaltungskosten zu decken Im Verkaufsfall entstehen zunächst relativ hohe Herrichtungskosten (rd. T€ 1.934), die Habenzinsen (rd. T€ 151 in Periode 1) aus dem Verkaufserlös reichen bei Weitem nicht aus die Kosten der Fremdanmietung (rd. T€ 424 in Periode 1) zu decken 7. Bauteil F Seite 10 VOFI Leitfaden Eigennutzung (in €) + 3.115.514 + 5.626.676 Verkauf (in €) - 17.513.537 - 14.420.262 Ergebnisanalyse Eigennutzung ist besser als Verkauf Im Fall der Eigennutzung decken die erzielbaren Vermietungserlöse die Instandhaltungszahlungen, die Verwaltungskosten und wesentliche Teile der Zins- und Tilgungsleistungen der Sanierung ab Trotz des hohen Verkaufserlöses von rd. T€ 12.400, decken die Habenzinsen von rd. T€ 354 in Periode 1 nicht die Kosten der Fremdanmietung (rd. T€ 583 in Periode 1) 8. Petzholdhaus Seite 11 VOFI Leitfaden Eigennutzung/Vermietung (in €) + 56.334.607 + 34.035.328 Verkauf (in €) + 36.293.513 (rd. 22.3 Mio. notw. Verkaufserlös) + 10.672.634 (rd. 36,2 Mio. notw. Verkaufserlös) Ergebnisanalyse Eigennutzung ist besser als Verkauf Im Fall der Eigennutzung decken die erzielbaren Vermietungserlöse (rd. T€ 567 in Periode 1) die Instandhaltungs-und Verwaltungskosten bei Weitem ab (Saldo: rd. T€ 452 in Periode 1) Im Falle des Verkaufs betragen die Kosten der Fremdanmietung rd. T€ 158 in Periode 1. Die aus dem Verkaufserlös erzielbaren Habenzinsen betragen rd. T€ 477. 9. Dominikanerkirche Seite 12 VOFI Leitfaden Eigennutzung (in €) - 16.090.439 - 7.582.502 Verkauf (in €) - 14.984.508 - 7.895.476 Ergebnisanalyse Alternativen sind nicht eindeutig besser/schlechter Im Falle der Eigennutzung deckt die Vermietung des Stadthaussaals ca. ein Drittel der Kosten (Instandhaltung, Verwaltung, Energie) der Dominikanerkirche. Die Sanierung kostet rd. 1,5 Mio. € Im Falle des Verkaufs decken die aus dem Verkaufserlös (rd. 2,2 Mio. €) resultierenden Habenzinsen (rd. T€ 60 in Periode 1) nicht die erwarteten Kosten der Anmietung von Flächen (inkl. NK) für das Stadtmodell (rd. T€ 201 in Periode 1) und der lfd. Kosten für den Stadthaussaal (rd. T€ 14). Baker Tilly Roelfs Cecilienallee 6-7 40474 Düsseldorf Telefon: +49 211 6901-1403 Fax: +49 211 6901-1351 klaus.romer@bakertilly.de Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Kontakt Klaus Romer Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Partner www.bakertilly.de
Beratungsverlauf (14)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (43)
- Hafenstraße 8
- Rudolf-Diesel-Straße 5
- Münsterstraße 72
- Herwarthstraße 6
- Kristiansandstraße 141
- Fresnostraße
- Klemensstraße 10
- Ludgeristraße 56
- Geringhoffstraße 48
- Bahnhofstraße 9
- Salzstraße
- Klarissengasse 557
- Königsstraße 52
- Dürerstraße
- Engelstraße 49
- Von-Steuben-Straße 6
- Wolbecker Straße 1
- Windthorststraße 7
- Scheibenstraße 109
- Nieberdingstraße 30
- Junkerstraße 1
- Klosterstraße 33
- Stolbergstraße 2a
- Mauritzstraße 7
- Julius-Voos-Gasse
- Ludgeriplatz 12K
- Syndikatplatz 7
- Michaelisplatz
- Servatiiplatz
- Albersloher Weg 33
- Alter Steinweg 46
- Berliner Platz 8
- Stühmerweg 8
- Am Steintor 50
- Platz des Westfälischen Friedens 365
- Heinrich-Brüning-Straße 366
- Friedrich-Ebert-Straße 135
- Prinzipalmarkt 13
- Schelmenstiege 1
- Stubengasse 560
- Gasselstiege 13
- Kinderhaus
- Verspoel 12
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0779/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37