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V/0950/2016

Änderung des "Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)"

Vorlagen 25.10.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2016, TOP 43

Beschlussvorlage

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V_0950_2016_Anlage_1

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Beschlussvorlage

4922 Zeichen

V/0950/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung des "Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die 
städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
29.11.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
06.12.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, dass der „Allgemeine Rahmen zur Aufnahme von Schülerin-
nen / Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ in folgenden Punkten ge-
ändert wird: 
 
1. Ziffer 1.1 „Grundschulen“ wird wie folgt geändert: 
 
„Stadtbezirk Mitte-Innenstadtring 
Overbergschule     Zahl der Eingangsklassen: 2“ 
(siehe Vorlage V/0420/2016/1. Erg.) 
 
2. Ziffer 2.2 „Realschulen“ 
 
Der Schulname „Karl-Wagenfeld-Realschule“ wird geändert in „Erna-de-Vries-Realschule“. 
(siehe Vorlage V/0520/2015). 
 
3. Ziffer 2.4 „Gesamtschulen“ wird wie folgt ergänzt: 
 
„Städtische Gesamtschule Münster-Ost  Zahl der Eingangsklassen: 4“ 
(siehe Vorlage V/0016/2015/1. Erg.) 
 
         
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0950/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Meyering 
Ruf: 
492-4056 
E-Mail: 
Meyering@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.10.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0950/2016 
4. Ziffer 2.6 „Schulversuch PRIMUS“ wird wie folgt geändert: 
 
„PRIMUS-Schule Münster    Zahl der Eingangsklassen 
Primarstufe      2 
Sekundarstufe I     2“ 
(siehe Vorlage V/0450/2016) 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1: Erhöhung der Aufnahmekapazität der Overbergschule 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.06.2016 die Erhöhung der Aufnahmekapazität der Overberg-
schule auf 2 Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2017/2018 beschlossen. Die notwendige Anpassung 
des Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die städtischen Schulen 
sollte nach Genehmigung der Bezirksregierung Münster erfolgen. 
 
Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom 22.07.2016 den Beschluss des Rates der Stadt 
Münster, der die Anhebung der Aufnahmekapazität der Overbergschule auf 2 Eingangsklassen vor-
sieht, genehmigt. 
 
 
Zu 2: Änderung des Schulnamens der Karl-Wagenfeld-Realschule in  
         Erna-de-Vries-Realschule 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.09.2015 beschlossen, dass die Karl-Wagenfeld-Realschule mit 
Wirkung zum 01.11.2015 die Bezeichnung „Erna-de-Vries-Realschule, Städtische Realschule“ erhält. 
Die Änderung ist im Allgemeinen Rahmen vorzunehmen. 
 
 
Zu 3:  Errichtung der 2. Städtischen Gesamtschule Münster-Ost 
 
Am 25.03.2015 hat der Rat die Errichtung der 2. Städtischen Gesamtschule mit 6 Zügen zum Schul-
jahr 2016/2017 beschlossen. Die Schule hat ihren Betrieb zunächst mit 4 Zügen aufgenommen und 
wird mit der Fertigstellung ergänzender Neubauflächen für den Unterricht auf 6 Züge erweitert. Die 
Schule wird zunächst unter dem Namen „Städtische Gesamtschule Münster-Ost“ geführt. Die not-
wendige Anpassung  des Allgemeinen Rahmens sollte nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens 
erfolgen. 
 
Die Bezirksregierung Münster hat die Errichtung der Gesamtschule mit 4 Parallelklassen pro Jahr-
gang mit Schreiben vom 08.12.2015 genehmigt. Unter der Bedingung, dass nach Fertigstellung not-
wendiger Neubauflächen am vorgesehenen Schulstandort ausreichender Schulraum für den Betrieb 
einer sechszügigen Gesamtschule im Ganztagsbetrieb vorhanden ist, wurde auch die Erweiterung 
von 4 auf 6 Züge genehmigt. Die Bildung von 6 Eingangsklassen wird voraussichtlich zum Schuljahr 
2020/2021 erstmalig möglich sein. Aus diesem Grunde wird die Aufnahmekapazität zunächst mit 4 
Eingangsklassen festgelegt. Eine Änderung auf 6 Eingangsklassen wird zu gegebener Zeit erfolgen.

- 3 - 
V/0950/2016 
Zu 4: Reduzierung der Aufnahmekapazität der PRIMUS-Schule 
 
Der Rat hat am 29.06.2016 die Reduzierung der Zügigkeit der PRIMUS-Schule von 3 auf 2 Züge be-
schlossen, um die Fortführung des Schulversuchs zu sichern. Die Verwaltung wurde beauftragt, beim 
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW einen Antrag auf Fortsetzung des Schul-
versuchs mit geänderter Zügigkeit zu stellen. Die notwendige Anpassung des Allgemeinen Rahmens 
sollte nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens erfolgen. Das Schulministerium hat die zweizü-
gige Fortführung der PRIMUS-Schule in den Klassen 1 und 5 ab dem Schuljahr 2016/2017 mit 
Schreiben vom 11.08.2016 genehmigt. Daher kann die Anpassung im Allgemeinen Rahmen vorge-
nommen werden. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlage: 
Aktualisierter Text „Allgemeiner Rahmen zur Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die  
städtischen Schulen Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die städtischen Schulen“

V_0950_2016_Anlage_1

8616 Zeichen

1 
 
Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen 
 
Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern 
in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz) 
 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seinen Sitzungen am 
 
•  02.11.1983 (vgl. Vorlage an den Rat Nr. 284/83 - Schul. 10 - vom 20.09.1983 und 
       Ergänzung vom 27.10.1983), 
• 13.12.1989 (vgl. Beschlussvorlage an den Rat Nr. 3 95/89 - Schul. - vom 14.11.1989), 
• 13.12.2000 (vgl. öffentliche Beschussvorlage an de n Rat Nr. 1265/2000 vom 15.11.2000 mit 
       Ergänzung E 1 vom 07.12.2000), 
• 30.01.2002 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 1420/2001), 
• 13.11.2002 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 765/2002), 
• 21.02.2007 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 104/2007), 
• 29.08.2007 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 501/2007),  
• 08.12.2010 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 870/2010), 
• 19.10.2011 (vgl. öffentliche Beschlussvorlagen an den Rat Nrn.  743/2011 und 743/2011/1), 
• 08.02.2012 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 943/2011), 
• 13.03.2013 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 0101/2013), 
• 10.09.2014 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 0455/2014), 
• 14.12.2016 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 0950/2016) 
 
den folgenden „Allgemeinen Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die städtischen Schulen 
(vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ beschlossen. 
 
Der geordnete Schulbetrieb für die städtischen Schulen ist durch folgende Maßnahmen zu sichern: 
 
1.  Grundschulen 
 
1.1  Die Aufnahmekapazitäten der städtischen Grunds chulen werden unter Berücksichtigung des 
vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenz- 
höchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Stadtbezirk Mitte-Altstadt     Zahl der Eingangskla ssen 
 
Martinischule       2 
Aegidii-Ludgeri-Schule      1 
zzgl. eine jahrgangsübergreifende Montessori-Klasse 
 
Stadtbezirk Mitte-Innenstadtring 
 
Kreuzschule       2 
Martin-Luther-Schule      2 
Bodelschwinghschule      2 
Overbergschule      1 2 
Johannisschule      2  
 
Stadtbezirk Mitte-Süd 
 
Hermannschule      2 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule     2 
Matthias-Claudius-Schule     3 
Gottfried-von-Cappenberg-Schule    3 
 
Stadtbezirk Mitte-Nordost 
 
Dreifaltigkeitsschule      2 
Thomas-Morus-Schule      3 
Pötterhoekschule      2 
Mauritzschule       2  
Anlage 1 zur Vorlage V/0950/2016

2 
 
Stadtbezirk West      Zahl der Eingangsklassen 
 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge  3 
Wartburgschule      4 
Michaelschule       4 
Mosaik-Schule       3 
Theresienschule      2 
Marienschule Roxel      4 
Peter-Wust-Schule      3 
Ludgerusschule Albachten     3 
 
Stadtbezirk Nord 
 
Grundschule Sprakel      2 
Paul-Schneider-Schule      3 
Grundschule am Kinderbach     2 
Grundschule Kinderhaus-West     4 
Melanchthonschule      2 
Norbertschule       3 
 
Stadtbezirk Ost 
 
Astrid-Lindgren-Schule Gelmer     1 
Matthias-Claudius-Schule Handorf    2 
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf    2 
Pleisterschule       2 
Margaretenschule      2 
 
Stadtbezirk Südost 
 
Idaschule       4 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde  2 
Eichendorffschule Angelmodde     3 
Nikolaischule Wolbeck      4 
 
Stadtbezirk Hiltrup 
 
Marienschule Hiltrup      2 
Clemensschule Hiltrup      2 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup     2 
Ludgerusschule Hiltrup      4 
Grundschule Loevelingloh     1 
Davertschule Amelsbüren     3   
 
 
1.2  In begründeten Ausnahmefällen kann in einzelne n Schuljahren mit Zustimmung des Schulträgers 
und in Abstimmung mit der Unteren Schulaufsicht auf Antrag eine weitere Klasse gebildet werden. 
Dies muss im Gebäudebestand organisiert werden und darf nicht zu Raumansprüchen gegenüber 
dem Schulträger führen (keine baulichen Erweiterungen).

3 
2.  Weiterführende Schulen und Schulversuch PRIMUS 
 
2.1  Hauptschulen 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Hauptschulen wird unter Berücksichtigung des vom Ministe- 
rium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes 
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Hauptschulen        Zahl der Eingangsklassen 
 
Hauptschule Coerde       2 
Hauptschule Hiltrup       4 
Hauptschule Wolbeck       2 
Waldschule Kinderhaus      2 
           10 
 
2.2  Realschulen 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Realschulen wird unter Berücksichtigung des vom Ministeri- 
um für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes 
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Realschulen        Zahl der Eingangsklassen 
 
Erich-Klausener-Schule  3 
Erna-de-Vries-Realschule 3,5 
Fürstin-von-Gallitzin-Schule      3 
Geschwister-Scholl-Realschule      3 
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup    3,5 
Karl-Wagenfeld-Schule       3,5 
Realschule im Kreuzviertel      4 
Realschule Wolbeck       3 
           23 
 
2.3  Gymnasien 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gymnasien wird unter Berücksichtigung des vom Ministeri- 
um für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes 
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Gymnasien        Zahl der Eingangsklassen 
 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium    5 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium     5 
Geschwister-Scholl-Gymnasium     4 
Gymnasium Paulinum       4 
Gymnasium Wolbeck       4,5 
Immanuel-Kant-Gymnasium      4 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium     3 
Pascal-Gymnasium       5 
Ratsgymnasium       4 
Schillergymnasium       4 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium      4 
          46,5

4 
2.4 Gesamtschule 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gesamtschule wird unter Berücksichtigung des vom Ministe- 
rium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes 
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Gesamtschule       Zahl der Eingangsklassen 
 
 Städtische Gesamtschule Münster-Mitte   4 
 Städtische Gesamtschule Münster-Ost   4 
         8 
 
2.5 Sekundarschule 
 
 Die Aufnahmekapazität der städtischen Sekundarschule wird unter Berücksichtigung des vom Minis- 
terium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwer- 
tes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
 Sekundarschule      Zahl der Eingangsklassen 
 
 Schulcampus Roxel      4 
 
2.6 Schulversuch PRIMUS  
 
 Schulversuch zur Erprobung des Zusammenschlusses v on Schulen der PRIM arstufe Und der     
 Sekundarstufe 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen PRIMUS-Schule wird unter Berücksichtigung des vom Minis- 
terium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwer- 
tes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt.  Es gelten die Klassenfrequenzrichtwerte und 
Bandbreiten der Grundschule (Eckpunkte Schulversuch PRIMUS, Ministerium für Schule und Wei- 
terbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 28.06.2012). 
 
 PRIMUS-Schule       Zahl der Eingangsklassen  
 
 PRIMUS-Schule Münster 
 Primarstufe       3 2 
 Sekundarstufe I       3 2 
  
2.7  Unterhalb der vom Ministerium für Schule und W eiterbildung NRW zur Klassenbildung festgelegten 
jeweils gültigen Bandbreite werden Eingangsklassen nicht gebildet. 
 
2.8  Den städtischen weiterführenden Schulen, die n ach dem Ergebnis der Anmeldungen keine Ein- 
gangsklassen entsprechend der Mindestzügigkeit bild en können, wird im Anschluss an die Anmelde- 
frist eine Karenzzeit zur Entgegennahme weiterer Anmeldungen von 2 Monaten eingeräumt. 
 
2.9  Soweit einzelne weiterführende Schulen trotz  vollständiger Ausschöpfung der unter den in Ziffern  2.1 
bis 2.6 genannten Zügigkeiten eine weitere Eingangs klasse bilden müssen, wird dies in besonderen 
Ausnahmefällen in enger Abstimmung mit dem Schulträ ger – ggf. unter Inanspruchnahme freier 
Raumkapazitäten eng benachbarter Schulen – zugelassen. 
 
Anmerkung: 
 
Der Gebäudebestand der städtischen weiterführenden Schulen entspricht nicht in allen Fällen der von den 
Schulen gewünschten Zügigkeit nach dem Musterraumprogramm des Ministeriums für Schule und Weiterbil- 
dung NRW. 
 
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern entsprechend 
den festgelegten Zügigkeiten nicht zu Raumansprüchen bei der aufnehmenden Schule führt. 
 
Innerhalb von Schulzentren gilt, dass die von den Schulen genanten Aufnahmekapazitäten nicht zu 
Raumeinschränkungen bei anderen Schulen führen dürfen.

Beratungsverlauf (6)

17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 34 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 43 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Loevelingloh 1
  • Kinderhaus 2

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Details

Aktenzeichen
V/0950/2016
Typ
Vorlagen
Datum
25.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37