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V/0687/2017

Lärmaktionsplan der Stadt Münster

Vorlagen 05.09.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2017, TOP 23.1

Anlage 6 Prüfauftrag zum Initiativ Antrag der SPD-Fraktion zur Vorlage V/0156/2016 vom 05.04.2017

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Anlage 4 Karte-22-Ruhige-Gebiete des Lärmaktionsplan der 2. Stufe, Februar 2016

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Anlage 2 Lärmaktionsplan der 2, Stufe für die Stadt Münster, Kap. 6.2 Kurzfristmaßnahmen, August 2017

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Anlage 5 Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die Stadt Münster, Zusammenfassung August 2017

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Anlage 1 Materialien zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Oktober 2016, Anlage 5 des Lärmaktionsplan der 2. Stufe

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Anlage 3 Evaluierung des Geschwindigkeitskonzepts aus dem Lärmaktionsplan, September 2017

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Beschlussvorlage

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Vorblatt zur Vorlage V/0687/2017

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Anlage 6 Prüfauftrag zum Initiativ Antrag der SPD-Fraktion zur Vorlage V/0156/2016 vom 05.04.2017

2812 Zeichen

SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
Initiativantrag zur Vorlage  
V/0156/2016: 
„Lärmaktionsplan für die Stadt Münster“
 
 
 
 
 
 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen möge beschließen: 
 
1.  Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlich zu den Erhebungen Lärm und Unfall- 
häufigkeit auch die Schadstoffemissionen auf den vorgesehenen temporeduzier- 
ten Strecken zu erfassen bzw. Daten zu sammeln/heranzuziehen, die den Status 
Quo vor  den Lärmaktionsmaßnahmen darstellen und als Grundlage für weitere 
Entscheidungen dienen können und 
2.  diese Parameter auch während des Aktionszeitraums zu erfassen. 
3.  Der Aktionszeitraum ist zunächst auf 18 Monate  zu beschränken (1 Jahr Erhe- 
bung plus 6 Monate Auswertung und Entscheidungsvorbereitung). 
4.  Zusätzlich zu den geplanten Maßnahmen soll eine nächtliche  Tempo-30– Redu- 
zierung auf ausgewählten Straßenabschnitten in die Erhebungen/Planungen auf- 
genommen werden. 
5.  Alle Ampelschaltungen im Planungsgebiet sind mit Beginn der Tempo-30-Aktion 
auf die Geschwindigkeitsreduzierung einzustellen. 
6.  Durch geeignete Erhebungen soll während des Aktionszeitraums geprüft werden, 
ob es aufgrund der Tempo-30-Regelung zu einer Verlagerung von Verkehr in an- 
dere Straßenabschnitte der Innenstadt kommt. 
7.  Weiterhin soll durch geeignete Erhebungen geprüft werden, ob die Geschwindig- 
keitsreduzierung zu einer Schwächung der Leistungsfähigkeit des ÖPNV führt. 
 
 
Begründung: 
Die Auswirkungen von Verkehr auf Mensch und Umwelt sind vielfältig. Neben der 
Lärmmessung, der Erfassung der Unfallhäufigkeiten sind aber auch die Schadstoffemis- 
sionen zu erfassen, um die Maßnahmen zur Luftreinhaltung abzustimmen. Lärmminde- 
rung, Luftreinhaltung und Verkehrssicherheit gehören zwingend gemeinsam betrachtet.  
 
05.04.2016

2 
 
 
 
Schon nach Ablauf eines Jahres mit allen Witterungsbedingungen und Jahreszeiten las- 
sen sich verlässliche Daten gewinnen und Erkenntnisse generieren. Diese sind zeitnah in 
entsprechende Planungen und Entscheidungen umzusetzen.   
Entsprechend der positiven Erfahrungen z.B. in Frankfurt und Freiburg ist eine nächtliche 
Tempo-30-Reduzierung in den Aktionsplan aufzunehmen. 
 
Für die optimale und repräsentative Ausgestaltung der Lärmminderungsaktionen sind 
die Ampelschaltungen kurzfristig auf die Tempolimitierung anzupassen.  
 
Mit einer umfassenden Betrachtung und einer verlässlichen wie objektiven Datengrund- 
lage können für die Stadt Münster die Entscheidungen getroffen werden, die zur Ab- 
wehr schädlicher Einflüsse des Verkehrs auf Mensch und Umwelt nötig sind.   
 
 
gez. 
Ludger Steinmann    
Hedwig Liekefedt   
Thomas Fastermann 
Sabine Metzler   
Manfred Rösmann

Anlage 4 Karte-22-Ruhige-Gebiete des Lärmaktionsplan der 2. Stufe, Februar 2016

1522 Zeichen

Südpark
Hasenbusch
Stühmerweg
Coerdeplatz
Haus Wolbeck
Schlossgarten
Sandfortsbusch
Friedrichsburg
Hörsterfriedhof
Kleikuhle/Roxel
Linnebrinks Garten
Drostenhof/Wolbeck
Gievenbach/Laustiege
Martin-Niemöller-Park
Kinderbachtal/Pastorat
Kreuzschanze
Werse - Ems
Aasee
Loddenheide
Sentrup
Wolbeker Tiergarten
Rieselfelder
Gasselstiege
Mecklenbeck
Gievenbeck
Gremmendorf Angelmodde
Waldpark Coerheide
Stadtpark Wienburg
Mauritzheide
Lärmaktionplan der 2. Stufe 
für die Stadt Münster
STADT MÜNSTER
Ruhige Gebiete auf ausgewählten 
Flächen des Zielkonzeptes Freizeit
und Erholung
Stand Februar 2016
Erholungsflächen (Bestand und 
Planung) in überwiegend ruhigen 
Bereichen (mind. 75% der Fläche 
L     ≤ 55 dB(A)) mit
Wasserflächen
Straßennetz der Lärmkartierung
Schienenstrecken
IVU-Anlagen
Berücksichtigte Emittenten
Datengrundlage
Lärmkontor Hamburg, Lärmkartierung 2012
Stadt Münster, FNP 2011, Baulandprogramm
2014-2020, Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025,
65. Änderung des fortgeschriebenen FNP zur 
Darstellung von Konzentrationszonen für 
Windkraftanlagen, Stand: Zur öffentlichen Auslegung 
Februar 2016, Grünordnung 2012, 
Schallimmissionsplan Schiene 2000
Ergänzte Straßenführung
Ludwig-Erhard-Straße 8  •  D-34131 Kassel
Tel. 0561.31 09 72 80  •  Fax 0561.31 09 72 89
kassel@LK-argus.de  •  www.LK-argus.de
012345
km
LK Argus
Berlin • Hamburg • Kassel
Siedlungsflächen (Bestand 
und Planung)
N
Karte 22
Konzentrationszonen Windenergie
Stadtteilparks in ruhiger Umgebung
(L     ≤ 55 dB(A))Day
Day
Grün- und Freiflächen

Anlage 2 Lärmaktionsplan der 2, Stufe für die Stadt Münster, Kap. 6.2 Kurzfristmaßnahmen, August 2017

13426 Zeichen

128   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
6.2 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans  
 
Die Kurzfristmaßnahmen umfassen  
• Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung  
• Maßnahmen der Fahrbahnsanierung mit Einsatz von Fahrbahnbelägen mit  
lärmmindernder Wirkung und  
• Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung  
 
6.2.1 Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung  
 
Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist eine wirksame und  
kostengünstige Maßnahme zur Lärmminderung.  
Im Zuge der Einführung der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h gemäß  
Ratsbeschluss vom Juni 2012 wurden bereits Reduzierungen der zulässigen  
Höchstgeschwindigkeit auf Straßen mit zuvor 70 / 60 km/h umgesetzt.  
Im Ortszentrum von Wolbeck wird im Rahmen der verkehrlichen und funktiona- 
len Umgestaltung der Ortsdurchfahrt die Ausweisung als verkehrsberuhigter  
Geschäftsbereich (Tempo 20) angestrebt.  
Im Kurzfristprogramm des Lärmaktionsplans erfolgt darüber hinaus die Umset- 
zung des Geschwindigkeitskonzeptes im Innenstadtbereich mit Anordnung  
einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus Lärmschutzgründen  
für folgende Streckenabschnitte:  
Innenstadtbereich  
• Aegidiistraße, Am Stadtgraben bis Aegidiikirchplatz 
Erster Tangentenring  
• Münzstraße / Bergstraße / An der Apostelkirche / Voßgasse / Bült / Mauritz- 
straße, Schloßplatz bis Eisenbahnstraße  
• Moltkestraße, Weseler Straße bis Ludgeriplatz  
Bahnhofsbereich  
• Von-Steuben-Straße / Bahnhofstraße, Hafenstraße bis Wolbecker Straße  
Lärmaktionsplan Münster der 2. Stufe  
Auszug aus dem Abschlussbericht (Kapitel 6.2), 
September 2017 
Anlage 2 zur Vorlage V/0687/2017

129   
 
 
 
 
• Schorlemer Straße / Herwarthstraße, Engelenschanze bis Von-Steuben- 
Straße  
• Engelstraße, Hafenstraße bis Engelenschanze  
Angrenzende Radialen  
• Hammer Straße, Geiststraße bis Ludgeriplatz, im Nachtzeitraum  
• Wolbecker Straße, Hohenzollernring bis Bremer Straße  
• Nordstraße / Am Kreuztor, Wichernstraße bis Bergstraße  
Die Umsetzung des Geschwindigkeitskonzeptes wird evaluiert. Wichtige Fragen  
der Evaluation sind Auswirkungen auf Hilfsfristen, Auswirkungen auf Reisezeit  
und ÖPNV-Fahrplanzeiten, die Wirksamkeit von Tempo 30 hinsichtlich der  
angestrebten Lärmminderung, Auswirkungen auf die Luftschadstoffbelastung  
sowie mögliche Auswirkungen auf die Radwegebenutzungspflicht.  
 
 
6.2.2 Maßnahmen der Fahrbahnsanierung / Fahrbahnbeläge  
mit lärmmindernder Wirkung  
 
Die Stadt Münster hat gute Erfahrungen mit herkömmlichen Fahrbahnbelägen  
mit lärmmindernden Wirkungen, wie z.B. mit SMA 5 S, SMA 8 S oder AC 8 DS  
gemacht. Mit diesen können vergleichbare Lärmminderungswirkungen wie mit  
speziellen lärmoptimierten Asphalten (z.B. LOA 5D) erreicht werden. Hinsicht- 
lich weiterer Rahmenbedingungen (Kosten, Bauverfahren, Haltbarkeit) sind sie  
dem lärmoptimierten Asphalt überlegen.  
Nach den bisher erfolgten Abstimmungen 120 sind für folgende Straßenabschnit- 
te mit hohen Lärmbelastungen und -betroffenheiten bis etwa 2020 Fahrbahn- 
sanierungen geplant, bei denen der Einsatz von Asphalt mit lärmmindernder  
Wirkung aus Lärmschutzgründen empfohlen bzw. unterstützt wird:  
• Weseler Straße, Sentmaringer Weg bis Inselbogen  
• Weseler Straße, Kolde-Ring bis Sperlichstraße  
• Grevener Straße, Meßkamp bis York-Ring 121 
 
• Grevener Straße, York-Ring bis Steinfurter Straße (Umbau)  
• Grevener Straße, Fresnostraße bis Meßkamp  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe  
 
 
 
 
120   Stand März 2016  
121   zwischenzeitlich umgesetzt (Stand August 2017)

130  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe  
• Grevener Straße, Höhe Nubbenberg bis Westhoffstraße121 
 
• Kanalstraße, Ferdinandstraße bis nördlich Coerdeplatz  
• Hörsterstraße, Stiftsherrengasse bis Sonnenstraße 121 
 
• Friesenring, Jahnstraße bis Ferdinand-Freiligrath-Straße 121 
 
• Cheruskerring / Lublinring, Langemarckstraße bis Gartenstraße  
• Gartenstraße, Kolpingstraße bis Zeppelinstraße  
• Hansaring, Albersloher Weg bis Soester Straße  
Für Straßenabschnitte mit geplanter Fahrbahnsanierung bis 2020, in denen  
Tempo 30 empfohlen wird, sowie bei sehr kurzen Sanierungsabschnitten wird  
keine Empfehlung für den Einsatz von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung  
ausgesprochen.  
 
 
6.2.3 Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung  
 
Maßnahmen des Straßenumbaus erfolgen überwiegend nicht mit dem Haupt- 
ziel der Lärmminderung. Häufig bestehen aber Synergieeffekte.  
In verschiedenen Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung sind voraus- 
sichtlich in den nächsten Jahren Umbaumaßnahmen im Straßenraum vorgese- 
hen:  
• Grevener Straße zwischen York-Ring und Steinfurter Straße:  
gestalterische und funktionale Umgestaltung der Verkehrsflächen auf  
Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 379  
• Münsterstraße / Am Steintor:  
Neugestaltung des öffentlichen Raums u.a. mit Fahrbahnverengungen und  
Verbreiterung der Seitenbereiche  
• Hüfferstraße:  
Umbau der Verkehrsflächen zur Verbesserung der Radverkehrssituation / 
Aufwertung der Randbereiche  
 
 
Aus Lärmschutzgründen wird darüber hinaus eine kurzfristige Prüfung und  
Umsetzung der folgenden straßenräumlichen Maßnahme vorgeschlagen:  
• Steinfurter Straße zwischen Grevener Straße und Wilhelmstraße:  
zwischen Wilhelmstraße und Grevener Straße ist die Steinfurter Straße  
stadtauswärts 3-streifig, der rechte Fahrstreifen ist ab Bushaltestelle als  
Rechtsabbieger markiert.

131  
 
 
 
 
Empfohlen wird die Rücknahme des 3. Fahrstreifens und dessen Nutzung  
als Busspur mit Ausbildung einer Kaphaltestelle statt der heutigen Bus- 
bucht;  
die Maßnahme kann ggf. im Zuge des Umbaus der Grevener Straße erfol- 
gen, da in diesem Zusammenhang bereits Änderungen am Rechtsabbieger  
vorgesehen sind;  
die erforderliche Länge des Rechtsabbiegestreifens in die Grevener Straße  
muss im Detail geprüft werden.  
 
 
6.2.4 Zusammenfassende Empfehlungen für Kurzfristmaß- 
nahmen und Förderung passiver Schallschutz  
In der nachfolgenden Tabelle sind für die Maßnahmenbereiche der  
Lärmaktionsplanung zusammenfassend die Kurzfristmaßnahmen dargestellt.  
Diese beinhalten die bereits geplanten Maßnahmen mit einem Umsetzungsho- 
rizont bis ca. 2020 122 sowie die Maßnahmenempfehlungen des Lärmaktions- 
plans mit einem kurzfristigen Umsetzungshorizont von 5 Jahren.  
 
In der Tabelle nicht enthalten sind bereits umgeset zte Maßnahmen sowie  
geplante Maßnahmen zur Optimierung der LSA-Steuerung, soweit sie die   
einzige Maßnahme im Abschnitt darstellen.  
 
 
 
 
 
 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe  
 
 
Die Kurzfristmaßnahmen sind zusammenfassend ebenfalls in Karte 18 (siehe  
Kartenanhang) dargestellt.  
 
 
• Karte 18: Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans  
- siehe Kartenanhang  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
122   Stand 2016, z.T. bereits umgesetzt

132  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe  
 
 
• Tabelle 26: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der  
Lärmaktionsplanung nach Prioritäten  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abschnitt / Bereich  
Straße  von - bis  
Maßnahmenbereich  Nr.  
Priorität  
Länge  (in m)  
Geschwindigkeitskonzept  
Innenstadt  (Tempo 30)  
Verkehrsverstetigung  durch  
Optimierung  LSA-Steuerung  
Straßenräumliche  Maßnahmen  
Instandsetzung  der Fahrbahn  
Einsatz  Asphalte mit lärmmin- 
dernder  Wirkung  
Steinfurter  Wilhelmstraße - 
Straße  Grevener Straße  2 1 273    E   
Wolbecker  Bremer Straße - 
Straße  Hohenzollernring  3 1 616  E P    
Hammer Straße   Ludgeriplatz - 
Geiststraße  4 1 1.160  E(N)  P  P   
Berliner Platz  Hamburger Straße  
- Von-Steuben-Str.  5 1 73  E     
Aegidiistraße  Aegidiikirchplatz - 
Promenade  6 1 327  E     
Weseler Straße  Sentmaringer Weg  
- Inselbogen  10  1 398     P  E 
Hansaring  Hafenstraße - 
Dortmunder  Str.  11  1 358     P  E 
Moltkestraße  Weseler Straße - 
Ludgeriplatz  12  1 428  E     
Grevener Straße  Meßkamp  - 
York-Ring  13  1 576   P  P  E 
Steinfurter  Austermannstr. - 
Straße  York-Ring  15  1 537     P   
Grevener Straße  York -Ring  - 
Steinfurter Straße  18  1 567    P  E 
Voßgasse / Bült / Neubrückenstraße  
Mauritzstr.  - Sonnenstraße  20  1 478  E P    
Von-Steuben- Herwarthstraße - 
Straße  Hafenstraße  21  1 215  E     
Münsterstr. / Am  Herrenstr. -  
Steintor  nördl. Hiltruper Str.  22  1 239    P    
Münzstraße  Schlossplatz - 
Buddenstraße  23  1 403  E P  P   
Bergstraße  Schlaunstraße - 
Bergstraße  24  1 191  E P    
Nordstraße  Coerdestraße - 
Am  Kreuztor  26  2 371  E     
Grevener Straße  Fresnostraße  - 
Meßkamp  27  2 629   P  P  E 
Herwarthstraße  Schorlemer Straße  
- Von-Steuben-Str.  28  2 116  E P    
Hohenzollernring  V. d. Tinnen-Str. - 
Wolbecker Str.  30  2 262   P  P   
Kanalstraße  Ferdinandstr. - 
Coerdeplatz  31  2 268     P  E 
Weseler Straße  Kolde-Ring - nördl.  
Sperlichstr.  33  2 214     P  E 
Hörster Straße  Voßgasse  - 
Sonnenstraße  42  3 248   P  P E

133  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
P: bereits geplant bis 2020 (Stand 2016, z.T. bereits umgesetzt)  
E: Empfehlung des Lärmaktionsplans mit Umsetzungshorizont innerhalb von 5 
Jahren (kurzfristiges Maßnahmenprogramm)  
(N): Tempo 30 nur im Nachtzeitraum  
CD: die geplante / empfohlene Maßnahme betrifft Teilbereiche des Maßnahmenbereichs  
zur Lärmaktionsplanung  
 : Straßenräumliche Maßnahme und Geschwindigkeitsreduzierung  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Straße  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abschnitt / Bereich  
von - bis  
Maßnahmenbereich  Nr.  
Priorität  
Länge  (in m)  
Geschwindigkeitskonzept  
Innenstadt  (Tempo 30)  
Verkehrsverstetigung  durch  
Optimierung  LSA-Steuerung  
Straßenräumliche  Maßnahmen  
Instandsetzung  der Fahrbahn  
Einsatz  Asphalte mit lärmmin- 
dernder  Wirkung  
Friesenring  Jahnstraße - 
Wienburgstraße  51  3 331     P  E 
Gartenstraße  Kolpingstraße - 
Zeppelinstraße  53  3 299     P  E 
Hüfferstraße  Hüfferstr. - 
Himmelreichallee  54  3 77    P   
Engelstraße  Brockhoffstraße - 
Hafenstraße  56  3 100  E P    
Cherusker- / 
Lublinring  
Langemarckstr. - 
Gartenstraße  62  3 530     P  E 
Bahnhofstraße  Wolbecker Straße  
- Urbanstraße  63  3 163  E P  P   
Grevener Straße  Höhe Nubbenberg  
- Westhoffstraße  68  3 192   P  P  E

134  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe  
 
 
Mit den empfohlenen Kurzfristmaßnahmen können bereits in vielen Maßnah- 
menbereichen und z.T. auch für angrenzende Bereiche Lärmminderungseffekte  
erreicht werden. Darüber hinaus wurden seit 2012 bereits Maßnahmen mit  
Lärmminderungswirkungen realisiert, mit einem Umsetzungshorizont bis 2020  
sind weitere bereits in Planung.  
Die Maßnahmenbereiche der 1. Priorität, für die innerhalb der nächsten 5 Jahre  
keine konkreten aktiven Maßnahmen der Lärmminderung umgesetzt wurden,  
geplant sind oder entwickelt werden konnten 123 , sollen in eine 1. Stufe eines  
Programms zum passiven Schallschutz aufgenommen werden.  
Dies sind beim aktuellen Maßnahmenplan  
• Weseler Straße zwischen Bismarckallee und Goebenstraße (Maßnahmen- 
bereich 1 und Maßnahmenbereich 8 z.T.)  
• Hammer Straße zwischen B 51 und Düesbergweg (Maßnahmenbereich 7 
z.T.)  
• Geiststraße zwischen Weseler Straße und 70 m nördlich der Goebenstraße  
(Maßnahmenbereich 9)  
• Steinfurter Straße zwischen Eispalast südöstlich Austermannstraße und ca.  
130m nordwestlich York-Ring in Teilbereichen ohne umgesetzte bzw. ge- 
plante Fahrbahnsanierung (Maßnahmenbereich 15 z.T.) 
• Schlossplatz zwischen Münzstraße und Überwasserstraße (Maßnahmenbe- 
reich 17 z.T.).  
 
In der Bremer Straße Straße zwischen Hamburger Straße und Hafenstraße  
(Maßnahmenbereich 16) sieht der Lärmaktionsplan keine aktive Maßnahme  
vor. Gegenüber der Analyse 2012 wurde aber aufgrund der bestehenden  
Baustellenregelung für den Bahnhofsumbau [ … ] die zulässige Höchstge- 
schwindigkeit für die Bauphase (ca. bis 2018) bereits auf Tempo 30 herabge- 
setzt. Im Anschluss an den Bahnhofsumbau folgen im Umfeld des Bahnhofs  
weitere Baumaßnahmen. Daher ist zu erwarten, dass die Tempo-30-Regelung  
noch für ca. 3-5 Jahre bestehen bleibt. Eine Prüfung der Förderfähigkeit  
passiver Schallschutzmaßnahmen sollte für die Bremer Straße nach Abschluss  
der Bauarbeiten unter Normalverkehr erfolgen. Daher ist sie in der 1. Stufe  
eines Programms zum passiven Schallschutz nicht enthalten.  
 
 
 
 
 
 
123   eingeschlossen sind auch Straßen, für die ausschließlich in Teilbereichen Fahr- 
bahnerneuerungsmaßnahmen ohne den Einsatz von Asphalten mit lärmmindernden  
Wirkungen vorgesehen sind sowie Straßen, in denen ausschließlich eine LSA- 
Koordinierung vorgesehen ist

135  
 
 
 
 
Seit 1997 fördert die Stadt Münster bereits im Rahmen des Altbausanierungs- 
programmes die energetische Optimierung von Wohngebäuden. Die Förderung  
erfolgt pauschal, z.B. pro m² Fenster, und im Rahmen der verfügbaren Mittel.  
Eine Einbindung der Förderung des passiven Schallschutzes in das Altbausa- 
nierungsprogramm wäre für die Nutzung von Synergien zu prüfen. Erforderlich  
wären hierzu eine entsprechende Information und Beratung in den genannten  
Bereichen und eine entsprechende Aufstockung der Haushaltsmittel.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe

Anlage 5 Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die Stadt Münster, Zusammenfassung August 2017

39829 Zeichen

www.LK-argus.de
 
Lärmaktionsplan der 2. Stufe für 
die Stadt Münster 
Zusammenfassung August 2017 
Bearbeitungsstand März 2016;  
2017: Ergänzung Öffentlichkeitsbeteiligung und Aktualisierung des Geschwindigkeitskonzeptes 
 
 
LK Argus Kassel GmbH 
in Zusammenarbeit mit 
Lärmkontor GmbH / konsalt GmbH

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die  
Stadt Münster 
Zusammenfassung August 2017 
Bearbeitungsstand März 2016;  
2017: Ergänzung Öffentlichkeitsbeteiligung und Aktualisierung des Geschwindigkeitskonzeptes 
Auftraggeber 
Stadt Münster 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
Auftragnehmer 
LK Argus Kassel GmbH 
Ludwig-Erhard-Straße 8 
D-34131 Kassel  
Tel. 0561.31 09 72 80 
Fax 0561.31 09 72 89 
kassel@LK-argus.de 
www.LK-argus.de 
 
Bearbeitung 
Dipl.-Ing. Antje Janßen 
Dipl.-Ing. Dirk Bänfer 
Dipl.-Geogr. Holger Heering 
mit 
Lärmkontor GmbH 
Altonaer Poststraße 13b 
D-22767 Hamburg  
Tel. 040.38 99 94 0  
Fax 040.38 99 94 44 
hamburg@laermkontor.de 
www.laermkontor.de 
 
Bearbeitung 
Dipl.-Ing. Marion Krüger 
und 
konsalt GmbH 
Altonaer Poststraße 13 
D-22767 Hamburg 
Tel. 040.35 75 27 0 
Fax 040.37 75 27 13 
info@konsalt.de 
www.konsalt.de 
 
Bearbeitung 
Dipl.-Soz. Margit Bonacker

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
 
Inhalt 
  Zusammenfassung 1  0
0.1  Einleitung 1  
0.2  Analyse der Lärmsituation 2  
0.3  Strategien und vorhandene Planungen zur Lärmminderung 
im Straßenverkehr 3  
0.4  Rahmenkonzepte zur Lärmminderung 6  
0.5  Integriertes Maßnahmenprogramm Lärmaktionsplan 
Münster 12
 
0.5.1  Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 12  
0.5.2  Wirkungen und Kosten der Kurzfristmaßnahmen 16  
0.6  Ruhige Gebiete 18  
0.7  Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan 19  
 
Tabellenverzeichnis 20  
Abbildungsverzeichnis 20

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
 
1 
 Zusammenfassung 0
0.1 Einleitung 
Die Stadt Münster ist als Ballungsraum der 2. Stufe nach EG-Umgebungs-
lärmrichtlinie verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung mit Information und Beteili-
gung der Öffentlichkeit durchzuführen. 
Die Stadt Münster hat die Lärmkartierung im Jahr 2012 abgeschlossen. . Die 
Ergebnisse der Lärmkartierung, das weitere Vorgehen sowie Ergebnisse der 
Bearbeitung sind auf der Internetseite der Stadt Münster abrufbar.
1 Mit den 
Ergebnissen der Lärmkartierung wird deutlich, dass die vom Straßenverkehrs-
lärm ausgehenden Lärmbelastungen ein erhebliches Problem darstellen, 
während der Lärm der kartierten Gewerbebetriebe nur sehr geringe Lärmbetrof-
fenheiten erzeugt. 
Auf den Kartierungsergebnissen aufbauend erfolgt die Erarbeitung des Lärmak-
tionsplans. Dieser befasst sich aufgrund der ermittelten Lärmbetroffenheiten 
schwerpunktmäßig mit dem Straßenverkehr und den von diesem ausgehenden 
Lärmemissionen. Unter Einbindung der bereits bestehenden Planungen werden 
Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung im Straßenverkehr entwickelt. Die 
Maßnahmenkonzepte münden in ein Maßnahmenprogramm, in dem das 
Vorgehen und die Aktivitäten der Stadt Münster für ca. 5 Jahre konkretisiert 
werden. Für dieses Maßnahmenprogramm werden überschlägig die Kosten 
ermittelt sowie Wirkungen dargestellt. 
Der Lärmaktionsplan enthält darüber hinaus Aussagen zu Ruhigen Gebieten in 
der Stadt Münster.  
Für den Lärmaktionsplan Schiene ist seit dem 01.01.2015 das Eisenbahnbun-
desamt zuständig, das auch die Lärmkartierungen erstellt. Daher erfolgt von 
Seiten der Stadt Münster aufgrund fehlender Zuständigkeit keine Maßnahmen-
entwicklung zum Schienenverkehrslärm. Die seit Januar 2015 verfügbaren 
Daten zur Schienenlärmkartierung sind in diesem Lärmaktionsplan dokumen-
tiert. 
Der vorliegende Lärmaktionsplan wurde in Abstimmung mit den beteiligten 
Ämtern der Stadt Münster erstellt. Im nachfolgenden ist der redaktionelle 
Bearbeitungsstand aus März 2016 dargestellt, der Grundlage zur Öffentlich-
keitsbeteiligung war. Die Ergebnisse der Beteiligung sind in den Lärmaktions-
plan eingeflossen, darüber hinaus erfolgte eine Überarbeitung des Geschwin-
digkeitskonzeptes. 
                                                      
1  http://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm.html

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Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
 
2 
0.2 Analyse der Lärmsituation 
Verbindliche Grenz- oder Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung sind in 
Deutschland nicht vorgegeben. Für die Lärmaktionsplanung der 2.Stufe der 
Stadt Münster sind folgende Werte relevant:  
● Auslösewerte zur Lärmaktionsplanung: LDEN = 70 dB(A) und 
LNight = 60 dB(A) entsprechend Runderlass des Ministeriums für Umwelt und 
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV)2 
● Gesundheitliche Schwellenwerte: LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A). 
Diese Werte entsprechen der Empfehlung des Umweltbundesamtes für 
Auslösekriterien der Lärmaktionsplanung in einer 1. Phase.
 3 Gemäß Er-
kenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist statistisch nachweisbar, 
dass bei einer Dauerbelastung mit Mittelungspegeln ≥ 65 dB(A) tags und 
≥ 55 dB(A) nachts das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zu-
nimmt
4.  
Von Lärmbelastungen durch den Straßenverkehrslärm oberhalb der gesund-
heitlichen Schwellenwerte sind in Münster 13.900 Menschen (LDEN) betroffen. 
Zur Bewertung der Lärmbelastungssituation erfolgt die Herausarbeitung von 
Lärmschwerpunkten. In diesen sind die gesundheitlichen Schwellenwerte durch 
den Straßenverkehrslärm überschritten und die Betroffenheit durch die Lärmbe-
lastungen ist hoch. Zur Ermittlung der Betroffenheit werden Wohngebäude mit 
ihren Einwohnern sowie weitere lärmsensible Einrichtungen wie Krankenhäuser 
und Schulen betrachtet. In die Bewertung geht darüber hinaus ein, ob Zusatz-
belastungen durch den Schienenverkehrslärm vorliegen. 
Aus den herausgearbeiteten Lärmschwerpunkten werden Maßnahmenbereiche 
der Lärmaktionsplanung entwickelt, für die eine zusammenhängende Betrach-
tung erfolgen soll.  
In der nachfolgenden Abbildung sind die Maßnahmenbereiche dargestellt. 
Diese sind nach der Höhe der Belastung und der Betroffenheit in 3 Prioritätsstu-
fen unterteilt. Für die Maßnahmenbereiche der Priorität 1 sollen vorrangig 
Maßnahmen entwickelt werden. 
                                                      
2  RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz - V-5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008, S. 1 
3  Umweltbundesamt Fachgebiet I 3.4 „Lärmminderung bei Produkten, Lärmwirkun-
gen“, Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Auslö-
sekriterien für die Lärmaktionsplanung, März 2006 
4  Vgl. Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen, Drucksa-
che 14/2300, 14. Wahlperiode vom 15.12.99

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Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
 
3 
● Abbildung 1: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung und Prioritäten 
 
 
0.3 Strategien und vorhande ne Planungen zur Lärmminde-
rung im Straßenverkehr 
Grundsätzliche Strategien für eine nachhaltige und wahrnehmbare Lärmminde-
rung hoch belasteter bewohnter Gebiete sowie zum Schutz ruhiger Gebiete 
sind 
● die Vermeidung von Lärmemissionen 
● die Verlagerung von Lärmemissionen 
● die Verminderung von Lärmemissionen oder  
● die Verminderung von Lärmimmissionen

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Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
 
4 
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die grundsätzlichen Strate-
gien und zugeordneten Maßnahmenarten zur Lärmminderung auf kommunaler 
Ebene. 
● Tabelle 1: Strategien und Maßnahmen der Lärmaktionsplanung 
Strategie  Maßnahmen  
Vermeidung von 
Lärmemissionen 
Stadtentwicklung:  
- verkehrssparsame Nutzungsdichte 
  und -mischung 
- Lärmvermeidung bei Nutzungsansiedlungen 
Verkehrsentwicklung: 
- Förderung des Umweltverbundes (ÖV, Rad, Fuß) 
- Integriertes Parkraummanagement  
  (P&R, Parkraumbewirtschaftung) 
- (Betriebliches) Mobilitätsmanagement,  
  Nutzungsmodelle  
  (Carsharing, öffentl. Fahrräder) 
- Fahrzeugmanagement (E-Mobilität, leiser Fuhrpark) 
Verlagerung von 
Lärmemissionen 
- räumliche Verlagerung auf neue Netzteile  
- räumliche Verlagerung / Bündelung im Bestandsnetz  
- Lkw-Routenkonzept 
Verminderung 
von Lärm-
emissionen  
- Fahrbahnsanierung /  
  Fahrbahnbeläge mit lärmmindernder Wirkung 
- Verstetigung des Verkehrsflusses 
- Geschwindigkeitskonzept  
- Straßenraumgestaltung  
  (zur Unterstützung Verkehrsverstetigung und 
   Geschwindigkeitskonzept) 
Verminderung 
von Immissionen 
- Straßenraumgestaltung 
  (Erhöhung Abstand Gebäude - Emissionsquelle) 
- Bauleitplanung 
  (Festsetzung von Nutzungszuordnungen,  
  Bebauungsflächen, Gebäudestellungen ...) 
- Schallschutzwände, -wälle  
- Schallschutzfenster  
 
Grundsätzliche Ansätze zur Vermeidung von Lärmemissionen im Straßenver-
kehr sind die Förderung von verkehrssparsamen Siedlungsstrukturen, Strate-
gien und Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und 
Fußverkehr), Mobilitätsmanagement und zielverkehrsdämpfende Maßnahmen 
wie Parkraummanagement.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
 
5 
Die Verlagerung von Lärmemissionen steht im Zusammenhang mit der Entwick-
lung und Modifizierung des Straßennetzes und Maßnahmen zur Verkehrslen-
kung. Dies kann für den Gesamtverkehr oder auch für besonders störende 
Verkehrssegmente wie z.B. den Lkw-Verkehr erfolgen. 
Die Verminderung von Lärmemissionen setzt in konkreten Straßenräumen an. 
Es geht hierbei um eine leise und verträgliche Abwicklung bestehender oder 
zukünftiger Verkehrsmengen. 
Mit der Verminderung von Immissionen sind Strategien verbunden, auf vorhan-
dene Lärmbelastungen durch Abstands-, Abschirm- oder (städte)bauliche Maß-
nahmen zu reagieren. Die Maßnahmen zielen auf eine Reduzierung der 
Lärmbelastungen am Immissionsort oder innerhalb der Gebäude. 
Die strategischen Ansätze zur Lärmminderung stehen in engem Zusammen-
hang mit der Stadt- und Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt Münster:  
● Stadtentwicklung und Stadtplanung in Münster nehmen nicht nur Einfluss 
auf Verkehrsentwicklung und Verkehrsströme, sondern reagieren auch mit 
städtebaulichen Strukturen auf vorhandene Lärmprobleme. So soll z.B. die 
weitere Siedlungsentwicklung in Münster am Leitbild einer „nachhaltigen 
räumlichen Entwicklung” ausgerichtet werden. Eine „nachhaltige räumliche 
Entwicklung” in Münster soll sich künftig noch stärker an den städtebauli-
chen Ordnungsprinzipien „verträgliche Dichte”, „verstärkte Nutzungsmi-
schung” und „dezentrale Konzentration” ausrichten. Viele Bebauungspläne 
enthalten Regelungen zum Lärmschutz mit dem Ziel, neue Wohnbebauung 
auch in lärmbelasteten Strukturen zu ermöglichen. Hierbei werden städte-
bauliche und bauleitplanerische Lösungsansätze zur Reduzierung der 
Lärmkonflikte verfolgt. 
● Das Verkehrsgeschehen in Münster zeichnet sich bereits heute durch einen 
sehr hohen Anteil der Umweltverbundverkehrsmittel, insbesondere des 
Radverkehrs aus. Mit der Verkehrsentwicklungsplanung wird die Nutzung 
des Fahrrads für die Bewältigung der täglichen Wege weiter gefördert. Dies 
und auch weitere Maßnahmen, z.B. Angebote zur verstärkten Nutzung des 
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), tragen zu einem umweltfreund-
licheren und leiseren Verkehr bei.  
● Auch die Verbesserung der Verkehrssicherheit hat positive Synergien zur 
Lärmminderung. Im Zuge des Verkehrssicherheitskonzeptes für die Stadt 
Münster wurden Leitlinien zur Neufestlegung der zulässigen Geschwindig-
keiten im Hauptverkehrsstraßennetz empfohlen. Darauf aufbauend erfolg-
ten Änderungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Straßen, die 60 - 
70 km/h aufwiesen, auf 50 km/h.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
 
6 
● Darüber hinaus gibt es im Verkehrsbereich viele Einzelmaßnahmen und 
kleinräumige Konzepte, die Auswirkungen auf die Lärmbelastungssituation 
haben. Maßnahmen zur unmittelbaren Lärmentlastung sind zum Beispiel 
die Errichtung von Lärmschutzwänden und -wällen, der Einbau von Asphal-
ten mit lärmmindernder Wirkung bei Fahrbahnerneuerungen und Stra-
ßenumgestaltungen zugunsten des Umweltverbundes. Insbesondere mit 
dem Einbau von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung hat die Stadt 
Münster in den letzten Jahren umfangreiche Erfahrungen gemacht. 
● Weitere umweltbezogene Planungen sind neben dem Lärmaktionsplan der 
Luftqualitätsplan und das Klimaschutzkonzept. Auch in diesen werden Kon-
zepte und Maßnahmen entwickelt, die sich positiv auf die Lärmbelastungs-
situation auswirken können. 
0.4 Rahmenkonzepte zur Lärmminderung 
Aufbauend auf den grundsätzlichen Strategien zur Lärmminderung und den 
bereits vorhandenen Ansätzen in Münster enthält der Lärmaktionsplan Rah-
menkonzepte zur Lärmminderung, in denen die geeigneten Maßnahmen für die 
Maßnahmenbereiche herausgearbeitet werden. 
Geschwindigkeitskonzept 
Mit dem Geschwindigkeitskonzept erfolgt auf den bestehenden Rechtsgrundla-
gen (§ 45 StVO
5 und Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum 
Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)6) die Prüfung 
geschwindigkeitsreduzierender Maßnahmen im Innenstadtbereich. Hierfür wird 
ein zusammenhängendes Untersuchungsnetz unter Berücksichtigung 
● der Maßnahmenempfehlungen des Entwurfs zum Integrierten Maßnahmen-
konzept des Lärmaktionsplans (April 2013) 
● weiterer Maßnahmenbereiche des Lärmaktionsplans mit erhöhtem Hand-
lungsbedarf zur Reduzierung der Lärmbelastungen 
● an die Maßnahmenbereiche angrenzender Straßenabschnitte, an denen 
ebenfalls lärmbelastete Gebäude zu verorten sind sowie  
                                                      
5  Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), Neufassung gem. V 
v. 6.3.2013 I 367, in Kraft getreten am 1.4. 2013, § 45 Verkehrszeichen und Ver-
kehrseinrichtungen, Absatz 1 
6  Richtlinien für straßenverkehrsrecht liche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung 
vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV), S 32/7332,9/1/781915, Bonn, November 
2007

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
 
7 
● bestehender Tempo 30 - Regelungen 
entwickelt. Innerhalb dieses zusammenhängenden Netzes werden die straßen-
verkehrsrechtlichen Voraussetzungen, die verkehrliche Bedeutung und die 
verkehrlichen Wirkungen einer Geschwindigkeitssenkung sowie alternative 
Maßnahmen geprüft. 
Im Gesamtergebnis wird die Einführung einer reduzierten zulässigen Höchstge-
schwindigkeit von 30 km/h ganztags auf Streckenabschnitten des Untersu-
chungsnetzes auf Basis folgender zusammenfassender Bewertung empfohlen: 
● An den Streckenabschnitten des Untersuchungsnetzes sind Anwohner von 
Lärmbelastungen oberhalb von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts betrof-
fen. Gemäß Erkenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist statistisch 
nachweisbar, dass bei einer Dauerbelastung mit Pegeln in dieser Höhe das 
Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zunimmt. Belastungen über 
diesen Werten sind für Bereiche mit dichter Wohnnutzung vor dem Ziel ge-
sunder Wohnverhältnisse als ortsunübliche Belastungen einzustufen. 
Hier ist von besonderen örtlichen Verhältnissen entsprechend § 45 Abs. 9 
S. 2 StVO auszugehen. 
● An den Streckenabschnitten sind darüber hinaus die nutzungsspezifischen 
Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV entweder ganztags oder nachts 
nicht nur an einzelnen Gebäuden überschritten. 
● Für alle lärmbetroffenen Bereiche entlang des Untersuchungsnetzes wird 
die erforderliche Lärmminderung um mindestens 3 dB(A) (>2,1 dB(A)) er-
reicht. 
● Für viele Streckenabschnitte werden keine oder nur geringe Beeinträchti-
gungen für den fließenden Kfz-Verkehr erwartet. Auch eine Änderung der 
Verkehrsfunktion der klassifizierten Straßen im Untersuchungsnetz ist mit 
der Anordnung von Tempo 30 nicht verbunden.  
Zur Minimierung der Beeinträchtigungen ist die LSA-Koordinierung in hierfür 
relevanten Bereichen an die reduzierte zulässige Höchstgeschwindigkeit 
anzupassen. 
● An Streckenabschnitten mit hoher Bedeutung für den ÖPNV sind die 
Auswirkungen auf diesen zu berücksichtigen. Voraussichtlich sind die Aus-
wirkungen aber - bei Sicherstellung eines guten Verkehrsflusses auf niedri-
gem Geschwindigkeitsniveau und einer Bevorrechtigung des ÖPNV an 
Lichtsignalanlagen - gering. 
● An Streckenabschnitten mit hoher Bedeutung für die Feuerwehr und das 
Rettungswesen sind auch die Auswirkungen auf die Einhaltung der Hilfsfris-
ten zu berücksichtigen. Erhebliche Beeinträchtigungen von Feuerwehr und 
Rettungsdiensten werden insbesondere für verschiedene Straßen des Feu-

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Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
 
8 
erwehrvorbehaltsstraßennetzes befürchtet. Allerdings liegen keine konkre-
ten Erfahrungen zur Beeinflussung der Rettungsfahrten durch Geschwin-
digkeitsbegrenzungen vor. 
● Die Bedeutung der Streckenabschnitte für den Fuß- und Radverkehr und 
die Qualität deren Anlagen sind unterschiedlich. Bei Radverkehr auf der 
Fahrbahn und / oder schmalen Nebenanlagen ist Tempo 30 auch aus Ver-
kehrssicherheitsgründen relevant. Bei Führung des Radverkehrs auf benut-
zungspflichtigen Anlagen können durch die Anordnung von Tempo 30 Än-
derungen der Radwegebenutzungspflicht erforderlich werden. 
● Verkehrsverlagerungen in andere sensible Bereiche werden nicht in einem 
unverträglichen Maße erwartet. Aufgrund der flächenhaften Tempo 30 -
Zonen-Regelung sind kleinräumige Ausweichverkehre nicht wahrscheinlich. 
Eine Verkehrsverlagerung auf den 2. Tangentenring ist für großräumige 
Verkehre z.T. denkbar. Dies wird aufgrund der dort überwiegenden großzü-
gigen straßenräumlichen Situation sowie lärmmindernder Maßnahmen, wie 
der Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge, als unproblematisch bewertet. 
Folgende Bewertungen führen im Ergebnis dazu, dass für den entsprechenden 
Streckenabschnitt keine Tempo 30-Anordnung als Maßnahme in den Lärmakti-
onsplan aufgenommen wird: 
● an ergänzend betrachteten Untersuchungsstrecken außerhalb der Maß-
nahmenbereiche ist die Anzahl der Belasteten z.T. deutlich geringer als in 
den Maßnahmenbereichen 
● an ergänzend betrachteten Untersuchungsstrecken außerhalb der Maß-
nahmenbereiche liegen keine Richtwert-Überschreitungen vor 
● an Maßnahmenbereichen treten nur punktuell oder an kurzen Streckenab-
schnitten Richtwertüberschreitungen auf 
● die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird aus Lärm-
schutzgründen und auch aus Verkehrssicherheitsgründen nicht als zwin-
gend erforderlich bewertet 
● für Feuerwehr und Rettungsdiensten werden erhebliche Beeinträchtigungen 
erwartet 
 
In der nachfolgenden Abbildung ist das Geschwindigkeitskonzept im Innen-
stadtbereich dargestellt.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
 
9 
● Abbildung 2: Geschwindigkeitskonzept im Innenstadtbereich 
 
 
Nicht alle verkehrlichen Wirkungen einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 
30 km/h im Untersuchungsnetz sind detailliert bekannt und können im Rahmen 
des Lärmaktionsplans benannt werden. Vor diesem Hintergrund wird eine 
Evaluierung der Wirkungen einer auf 30 km/h reduzierten Höchstgeschwindig-
keit auf den hierfür vorgesehenen  Strecken des Lärmaktionsplans empfohlen. 
Straßenräumliches Konzept 
Zur Ableitung von Maßnahmenmöglichkeiten im Straßenraum zur Lärmminde-
rung werden auf der Grundlage der vorhandenen Eingangsdaten aus der 
Lärmkartierung Abschnitte herausgearbeitet, in denen die Straßenraumauftei-
lung bzw. die Verkehrsorganisation grundsätzlich geändert werden könnte ohne 
die Qualität des Kfz-Verkehrsflusses zu beeinträchtigen. 
Die Prüfung zur Umgestaltung wird für die 4- und mehrstreifig ausgebaute 
Steinfurter Straße empfohlen: stadtauswärts ist die Steinfurter Straße ab der 
Kreuzung Wilhelmstraße 3-streifig, der rechte Fahrstreifen ist ab der Bushalte-
stelle als Rechtsabbieger markiert. Geprüft werden soll die Rücknahme des 3. 
Fahrstreifens und dessen Nutzung als Busspur mit Ausbildung einer Kaphalte-
stelle statt der heutigen Busbucht; die erforderliche Länge des Rechtsabbiege-

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
 
10 
streifens in die Grevener Straße muss im Detail geprüft werden. Nordwestlich 
der Grevener Straße kann der Kfz-Verkehr auf einem Fahrstreifen je Richtung 
abgewickelt werden; die Nutzung des 2. Fahrstreifens als Busspur und / oder 
für den Radverkehr soll geprüft werden.  
● Abbildung 3: Steinfurter Straße zwischen Wilhelmstraße und Grevener Straße 
stadtauswärts (links) und nordwestlich Grevener Straße (rechts) 
  
Darüber hinaus soll für verschiedene zweistreifig ausgebaute Straßen die 
Reduzierung der Fahrbahnbreiten zugunsten verbesserter Nebenanlagen 
geprüft werden.  
Fahrbahnsanierungskonzept 
Im Zuge des Fahrbahnsanierungskonzeptes erfolgt ein Abgleich der Maßnah-
menbereiche zur Lärmaktionsplanung mit bereits durchgeführten sowie bereits 
geplanten Maßnahmen zur Fahrbahnsanierung.  
Kurzfristig geht die Empfehlung aus Sicht der Lärmaktionsplanung dahin, im 
Zuge geplanter Fahrbahnsanierungen an Maßnahmenbereichen der Lärmakti-
onsplanung möglichst zusammenhängende Straßenabschnitte zu sanieren und 
für diese den Einsatz eines Asphaltes mit lärmmindernder Wirkung zu prüfen.  
Nach den bisher erfolgten Abstimmungen sind für 17 Straßenabschnitte mit 
hohen Lärmbelastungen und -betroffenheiten bis etwa 2020 Fahrbahnsanierun-
gen geplant. Für diese wird der Einsatz von Asphalt mit lärmmindernder Wir-
kung aus Lärmschutzgründen empfohlen bzw. unterstützt, wenn dies vor dem 
Hintergrund verkehrlicher und baulicher Rahmenbedingungen zielführend 
erscheint.  
Darüber hinaus werden für weitere Straßen ergänzende Empfehlungen zur 
Fahrbahnsanierung mit Fahrbahnbelägen mit lärmmindernder Wirkung gege-
ben, für die auch mittel- bis langfristig keine anderen wirksamen Maßnahmen 
zur Lärmminderung zu erwarten sind.

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Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
 
11 
Aktiver Schallschutz 
Der Einsatz von Schallschutzwänden oder -wällen soll für Maßnahmenbereiche 
der Lärmaktionsplanung, die nicht direkt angebaut sind oder aufgrund der 
städtebaulichen Situation geeignet erscheinen, geprüft werden.  
Akustisch besonders ungünstige Baustrukturen sind Zeilenbauten senkrecht zur 
Straße, da bei diesen alle Gebäudeseiten verlärmt werden. Zu prüfen ist in 
diesem Fall die Schließung der Lärmlücken entweder durch eine ergänzende 
Bebauung, durch schallabschirmende Nebengebäude oder eine Lärmschutz-
wand. Bei Ausrichtung der Freiflächen einer Wohnbebauung zur Straße hin 
können bereits Lärmschutzelemente mit relativ geringer Höhe einen Schutz der 
wohnungsbezogenen Freiflächen ermöglichen. 
Konzept passiver Schallschutz 
Passive Schallschutzmaßnahmen sollten nachrangig zu den Bemühungen 
eines aktiven Lärmschutzes an der Quelle behandelt werden und insbesondere 
dort zum Einsatz kommen, wo keine Möglichkeiten einer Reduzierung der 
Lärmemissionen gesehen werden. 
Ein Programm „Passiver Schallschutz“ sollte in Anlehnung an die in den Richt-
linien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des 
Bundes (VLärmSchR) genannten Fördervoraussetzungen aufgestellt werden.  
Es wird empfohlen, eine bereichsweise Förderung vorzunehmen, die sich an 
folgenden Kriterien orientiert: 
● hoch belastete Straßenabschnitte, für die keine sinnvollen aktiven Lärm-
minderungsmaßnahmen anwendbar sind oder 
● in denen auch nach Umsetzung aktiver Maßnahmen hohe Belastungen 
verbleiben werden, weil die erzielbaren Pegelminderungen nicht ausreichen

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Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
 
12 
0.5 Integriertes Maßnahmenprogramm Lärmaktionsplan 
Münster 
Das integrierte Maßnahmenprogramm Lärmaktionsplan Münster enthält auf der 
Grundlage der Maßnahmenkonzepte Empfehlungen zur Umsetzung bzw. 
Weiterverfolgung der entwickelten Lärmminderungsmaßnahmen in den Maß-
nahmenbereichen.  
Kernstück des Maßnahmenprogramms ist ein Katalog von Kurzfristmaßnah-
men, für die eine konkrete Prüfung und Umsetzung innerhalb von 5 Jahren 
angestrebt wird. Für diese Maßnahmen erfolgen Aussagen zu deren Wirkungen 
und den Kosten der Maßnahmen. 
Für einige Kurzfristmaßnahmen sind bereits Haushaltsmittel vorgesehen. 
Darüber hinaus werden insbesondere Maßnahmen vorgeschlagen, die Entlas-
tungen für Bereiche mit hohem Handlungsbedarf zur Lärmminderung ermögli-
chen und ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Mit den Kurzfrist-
maßnahmen sollen innerhalb von 5 Jahren erste Lärmminderungsmaßnahmen 
in die Umsetzung gebracht werden.  
Die weiteren im Lärmaktionsplan empfohlenen Maßnahmen (mittel- bis langfris-
tige Maßnahmen) sollen ebenfalls in den kommenden Jahren in den entspre-
chenden Fachplanungen vertieft werden, um konkrete Umsetzungsmöglichkei-
ten der vorgeschlagenen lärmmindernden Maßnahmen einschließlich der 
Finanzierung zu prüfen.  
0.5.1 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 
Die Kurzfristmaßnahmen umfassen 
● Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung 
● Maßnahmen der Fahrbahnsanierung mit Einsatz von Fahrbahnbelägen mit 
lärmmindernder Wirkung und 
● Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung 
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung 
Im Zuge der Einführung der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h gemäß Ratsbe-
schluss vom Juni 2012 wurden bereits Reduzierungen der zulässigen Höchst-
geschwindigkeit auf Straßen mit zuvor 70 / 60 km/h umgesetzt.  
Im Ortszentrum von Wolbeck wird im Rahmen der verkehrlichen und funktiona-
len Umgestaltung der Ortsdurchfahrt die Ausweisung als verkehrsberuhigter 
Geschäftsbereich (Tempo 20) angestrebt.

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Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
 
13 
Das Kurzfristprogramm des Lärmaktionsplans enthält darüber hinaus die 
Umsetzung des Geschwindigkeitskonzeptes im Innenstadtbereich.  
Maßnahmen der Fahrbahnsanierung / Fahrbahnbeläge mit lärm-
mindernder Wirkung 
Die Stadt Münster hat gute Erfahrungen mit herkömmlichen Fahrbahnbelägen 
mit lärmmindernden Wirkungen, wie z.B. mit SMA 5S, SMA 8S oder AC 8 DS. 
Mit diesen können vergleichbare Lärmminderungswirkungen wie mit speziellen 
lärmoptimierten Asphalten (z.B. LOA 5D) erreicht werden. Hinsichtlich weiterer 
Rahmenbedingungen (Kosten, Bauverfahren, Haltbarkeit) sind sie dem lärmop-
timierten Asphalt überlegen. 
Nach den bisher erfolgten Abstimmungen sind für 12 Straßenabschnitte mit 
hohen Lärmbelastungen und -betroffenheiten bis etwa 2020 Fahrbahnsanierun-
gen geplant, bei denen der Einsatz von Asphalt mit lärmmindernder Wirkung 
aus Lärmschutzgründen empfohlen bzw. unterstützt wird. Für Straßen, in denen 
Tempo 30 empfohlen wird, sowie bei sehr kurzen Sanierungsabschnitten wird 
keine Empfehlung für den Einsatz von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung 
ausgesprochen. 
Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung 
In 3 Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung sind voraussichtlich für die 
nächsten 5 Jahre Umbaumaßnahmen im Straßenraum vorgesehen. 
Aus Lärmschutzgründen wird darüber hinaus die kurzfristige Prüfung und 
Umsetzung einer straßenräumlichen Maßnahme in der Steinfurter Straße 
zwischen Grevener Straße und Wilhelmstraße vorgeschlagen. Empfohlen wird 
die Rücknahme des 3. Fahrstreifens stadtauswärts und dessen Nutzung als 
Busspur mit Ausbildung einer Kaphaltestelle statt der heutigen Busbucht. 
Zusammenfassende Empfehlungen für Kurzfristmaßnahmen und 
Förderung passiver Schallschutz 
In der nachfolgenden Tabelle sind für die Maßnahmenbereiche der Lärmakti-
onsplanung zusammenfassend die Kurzfristmaßnahmen dargestellt.  
In der Tabelle nicht enthalten sind geplante Maßnahmen zur Optimierung der 
LSA-Steuerung, soweit sie die einzige Maßnahme im Abschnitt darstellen.

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Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
 
14 
● Tabelle 2: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der 
Lärmaktionsplanung nach Prioritäten  
Straße 
Abschnitt / Bereich 
von - bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
Geschwindigkeitskonzept 
Innenstadt (Tempo 30) 
Verkehrsverstetigung durch 
Optimierung LSA-Steuerung 
Straßenräumliche Maßnahmen 
Instandsetzung der Fahrbahn 
Einsatz Asphalte mit lärmmin-
dernder Wirkung 
Steinfurter 
Straße 
Wilhelmstraße - 
Grevener Straße  2 1 273   E   
Wolbecker 
Straße 
Bremer Straße - 
Hohenzollernring 3 1 616 E P    
Hammer Straße Ludgeriplatz - 
Geiststraße 4 1 1.160 E(N) P  P①  
Berliner Platz Hamburger Straße 
- Von-Steuben-Str. 5 1 73 E     
Aegidiistraße Aegidiikirchplatz - 
Promenade 6 1 327 E     
Weseler Straße Sentmaringer Weg 
- Inselbogen 10 1 398    P ① E 
Hansaring Hafenstraße - 
Dortmunder Str. 11 1 358    P ① E 
Moltkestraße Weseler Straße - 
Ludgeriplatz 12 1 428 E     
Grevener Straße Meßkamp -  
York-Ring 13 1 576  P  P① E 
Steinfurter 
Straße 
Austermannstr. - 
York-Ring 15 1 537    P①  
Grevener Straße York-Ring - 
Steinfurter Straße 18 1 567   P  E 
Voßgasse / Bült / 
Mauritzstr. 
Neubrückenstraße 
- Sonnenstraße 20 1 478 E P    
Von-Steuben-
Straße 
Herwarthstraße - 
Hafenstraße 21 1 215 E     
Münsterstr. / Am 
Steintor 
Herrenstr. -  
nördl. Hiltruper Str. 22 1 239   P    
Münzstraße Schlossplatz - 
Buddenstraße 23 1 403 E P  P ①  
Bergstraße Schlaunstraße - 
Bergstraße 24 1 191 E P    
Nordstraße Coerdestraße -  
Am Kreuztor 26 2 371 E     
Grevener Straße Fresnostraße - 
Meßkamp 27 2 629  P  P① E 
Herwarthstraße Schorlemer Straße 
- Von-Steuben-Str. 28 2 116 E P    
Hohenzollernring V. d. Tinnen-Str. - 
Wolbecker Str. 30 2 262  P  P ①  
Kanalstraße Ferdinandstr. - 
Coerdeplatz 31 2 268    P ① E 
Weseler Straße Kolde-Ring - nördl. 
Sperlichstr. 33 2 214    P① E 
Hörster Straße Voßgasse - 
Sonnenstraße 42 3 248  P  P E

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Straße 
Abschnitt / Bereich 
von - bis 
Maßnahmenbereich Nr. 
Priorität 
Länge (in m) 
Geschwindigkeitskonzept 
Innenstadt (Tempo 30) 
Verkehrsverstetigung durch 
Optimierung LSA-Steuerung 
Straßenräumliche Maßnahmen 
Instandsetzung der Fahrbahn 
Einsatz Asphalte mit lärmmin-
dernder Wirkung 
Friesenring Jahnstraße - 
Wienburgstraße 51 3 331    P ① E 
Gartenstraße Kolpingstraße - 
Zeppelinstraße 53 3 299    P ① E 
Hüfferstraße Hüfferstr. - 
Himmelreichallee 54 3 77   P   
Engelstraße Brockhoffstraße - 
Hafenstraße 56 3 100 E P    
Cherusker- / 
Lublinring 
Langemarckstr. - 
Gartenstraße 62 3 530    P ① E 
Bahnhofstraße Wolbecker Straße 
- Urbanstraße 63 3 163 E P  P ①  
Grevener Straße Höhe Nubbenberg 
- Westhoffstraße 68 3 192  P  P ① E 
 
P: bereits geplant bis 2020 (Stand 2016, z.T. bereits umgesetzt) 
E: Empfehlung des Lärmaktionsplans mit Umsetzungshorizont innerhalb von 5 
Jahren (kurzfristiges Maßnahmenprogramm) 
(N): Tempo 30 nur im Nachtzeitraum 
: die geplante / empfohlene Maßnahme betrifft Teilbereiche des Maßnahmenbereichs 
zur Lärmaktionsplanung 
: Straßenräumliche Maßnahme und Geschwindigkeitsreduzierung 
Die Maßnahmenbereiche der 1. Priorität, für die innerhalb von 5 Jahren keine 
konkreten aktiven Maßnahmen der Lärmminderung umgesetzt wurden, geplant 
sind oder entwickelt werden konnten
7, sollen in eine 1. Stufe eines Programms 
zum passiven Schallschutz aufgenommen werden.  
Dies sind beim aktuellen Maßnahmenplan 
● Weseler Straße zwischen Bismarckallee und Goebenstraße (Maßnahmen-
bereich 1 und Maßnahmenbereich 8 z.T.) 
● Hammer Straße zwischen B 51 und Düesbergweg (Maßnahmenbereich 7 
z.T.) 
                                                      
7  eingeschlossen sind auch Straßen, fü r die ausschließlich in Teilbereichen Fahr-
bahnerneuerungsmaßnahmen ohne den Einsatz von Asphalten mit lärmmindernden 
Wirkungen vorgesehen sind sowie Straßen, in denen ausschließlich eine LSA-
Koordinierung vorgesehen ist

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
 
16 
● Geiststraße zwischen Weseler Straße und 70 m nördlich der Goebenstraße 
(Maßnahmenbereich 9) 
● Steinfurter Straße zwischen Eispalast südöstlich Austermannstraße und ca. 
130m nordwestlich York-Ring in Teilbereichen ohne umgesetzte bzw. ge-
plante Fahrbahnsanierung (Maßnahmenbereich 15 z.T.) 
● Schlossplatz zwischen Münzstraße und Überwasserstraße (Maßnahmenbe-
reich 17 z.T.). 
0.5.2 Wirkungen und Kosten der Kurzfristmaßnahmen 
Maßnahmenwirkungen 
Mit der Umsetzung des Geschwindigkeitskonzeptes für die Innenstadt können 
in den eingebundenen Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung etwa 
4.500 Einwohner um bis zu 2,7 dB(A) entlastet werden. Weitere etwa 300 
Einwohner werden in den für die Tempo 30 - Konzeption erfolgten Erweiterun-
gen der Maßnahmenbereiche entlastet. 
Mit der empfohlenen Umbaumaßnahme in der Steinfurter Straße können etwa 
370 Einwohner zwischen 1 und 2 dB(A) entlastet werden. 
Weitere Entlastungen können mit bereits geplanten Maßnahmen realisiert 
werden. Allein die vorgesehenen Fahrbahnsanierungen entlasten ca. 3.090 
Einwohner, bei Einsatz von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung um etwa 
2 dB(A).  
In der Summe werden 7.835 Einwohner
8 in lärmbelasteten Gebäuden  
(> 65 dB(A) ganztags bzw. 55 dB(A) nachts) durch die Kurzfristmaßnahmen 
entlastet. Insgesamt wohnen in den Maßnahmenbereichen, in denen Kurzfrist-
maßnahmen vorgesehen sind, 10.140 Einwohner in lärmbelasteten Gebäuden. 
Kosten der Maßnahmen 
Die empfohlenen kurzfristigen Maßnahmen der Lärmaktionsplanung bestehen 
zu einem großen Teil aus bestehenden Planungen / Maßnahmen anderer 
Maßnahmenträger, die bereits in die Investitionsplanung eingestellt sind oder 
aus anderen Programmen finanziert werden. Durch die hohen Synergiewirkun-
gen der Lärmminderung mit anderen Planungen können bei Nutzung dieser 
Synergien die Kosten der Lärmminderung vergleichsweise gering gehalten 
                                                      
8  Da an einigen Maßnahmenbereichen mehr ere Empfehlungen bestehen, entspricht 
die Summe der entlasteten Einwohner nicht der Summe der zuvor oben genannten 
Zahlen; bei Instandsetzungsmaßnahmen muss darüber hinaus berücksichtigt wer-
den, dass diese häufig nicht den gesamten Maßnahmenbereich umfassen.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
 
17 
werden. 
Die Kosten der kurzfristigen aktiven Lärmminderungsmaßnahmen liegen bei 
210.500,- €. Diese beinhalten vor allem die Beschilderung des Geschwindig-
keitskonzeptes Innenstadt und die Anpassung der Lichtsignalanlagen in diesem 
Bereich (ca. 120 Schilder und 20 Lichtsignalanlagen). Hinzu kommen Kosten 
für die Förderung passiver Maßnahmen in Höhe von etwa 337.500 €. 
Kosten-Nutzen-Analyse 
Setzt man die Kosten der aktiven Maßnahmen in Bezug zu den erreichbaren 
Entlastungswirkungen, so liegen die durchschnittlichen Kosten zur Entlastung 
eines Einwohners um 1 dB(A) bei 16,60 €. 
Stellt man den Kosten der Lärmaktionsplanung den möglichen monetären 
Nutzen bei Umsetzung der Maßnahmen gegenüber, so steht den einmaligen 
Investitionen von ca. 210.500 € für die Umsetzung von kurzfristigen Maßnah-
men zur Reduzierung des Lärms ein volkswirtschaftlicher Nutzwert
9 von 
157.000 € jährlich gegenüber. Dieser Nutzwert stellt die Zahlungsbereitschaft 
zur Verringerung von Lärmbelästigung dar. Der Zahlungsbereitschaftsansatz ist 
eine von mehreren möglichen monetären Bewertungsmethoden. Als subjektiver 
Ansatz orientiert er sich an den individuellen Präferenzen der Menschen und 
stellt dar, welchen Preis die Bevölkerung bereit wäre zu zahlen, um einen 
bestimmten Zustand zu gewährleisten (z.B. nächtliche Ruhe).
10 
  
                                                      
9  Valuation of noise, Position Paper  of the working group on health and socio-
economic aspects, 4. Dezember 2003; 
Unter Berücksichtigung bestehender Unsicherheiten wird in dem vorliegenden Pa-
pier ein Nutzwert von 25 € pro dB (LDEN) pro Haushalt und Jahr für die Bewertung 
der Minderung von Straßenlärm empfohlen. 
10  vgl. auch Schmedding / Schaffer, in Zeitschrift für Lärmbekämpfung: Monetäre 
Bewertung von Lärmminderungsszenarien, Nr. 5, 2005, S. 142 - 147

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
 
18 
0.6 Ruhige Gebiete 
Ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung ist die Ausweisung ruhiger 
Gebiete. Wesentliche Grundlage zur Definition von ruhigen Gebieten ist die 
ermittelte Lärmbelastung. Hier fließt eine Gesamtbetrachtung aller Lärmquellen 
ein. Darüber hinaus werden weitere Kriterien wie eine Mindestgröße und die 
Erholungsfunktion der Flächen berücksichtigt. Für eine weitere Spezifizierung 
der ruhigen Gebiete in Münster erfolgt eine Verschneidung mit dem Zielkonzept 
Freizeit und Erholung der Grünordnung Münster.  
Im Ergebnis werden 13 Erholungsflächen in überwiegend ruhigen Bereichen 
und 16 Stadtteilparks in ruhiger Umgebung ausgewiesen. 
● Abbildung 4: Ruhige Gebiete auf ausgewählten Flächen des Zielkonzeptes Freizeit 
und Erholung 
  
Durch die Festlegung von ruhigen Gebieten im Lärmaktionsplan sind diese von 
den jeweils zuständigen Behörden in allen relevanten Planungen als ein aus 
dem Lärmaktionsplan resultierender Belang zu beachten. Dabei steht beim 
Schutz ruhiger Gebiete vor einer Zunahme des Lärms der Vorsorgegedanke im 
Fokus der Bemühungen.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
 
19 
0.7 Öffentlichkeitsbeteil igung zum Lärmaktionsplan 
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie fordert hinsichtlich der Information der Öffent-
lichkeit, dass sowohl strategische Lärmkarten als auch Aktionspläne der 
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Die Information muss 
„deutlich, verständlich und zugänglich“ sein. Die Öffentlichkeit soll jedoch nicht 
nur informiert werden, sondern auch die Möglichkeit zur Mitwirkung erhalten.  
Die Ergebnisse der Mitwirkung sollen berücksichtigt werden und die Öffentlich-
keit über die getroffenen Entscheidungen informiert werden.  
Eine frühzeitige Beteiligung zum Lärmaktionsplan für die Stadt Münster erfolgte 
mit einem Lärmforum im November 2012. Inhalte waren akustische Grundla-
gen, die Ergebnisse der Lärmkartierung in Münster und Stellschrauben der 
Lärmminderung sowie Grundlagen und Maßnahmen der Lärmaktionsplanung. 
Zum Entwurf des Lärmaktionsplans erfolgte eine Beteiligung der Öffentlichkeit 
einschließlich der Träger öffentlicher Belange im Mai und Juni 2016 mit ver-
schiedenen Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten: 
● Informationsgespräch Verbände am 18. Mai 2016 und öffentliches Lärmfo-
rum am 23. Mai 2016 
● Auslegung des Entwurfs und zeitgleiche Internetbefragung vom  
18. Mai bis 27. Juni 2016 
● 2 Lärmspaziergänge und 2 Expertensprechstunden sowie ein Infostand 
Im Rahmen des Informationsgesprächs Verbände sowie des öffentlichen 
Lärmforums wurden der Entwurf des Lärmaktionsplans vorgestellt sowie 
vertiefende Informationen zu Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen gegeben.  
Im Zeitraum der Auslegung des Entwurfs gingen 24 Stellungnahmen aus der 
allgemeinen Öffentlichkeit inklusive Zusammenschlüssen von Bürgerinnen und 
Bürgern in Bürgerinitiativen ein. An der Internetbefragung haben sich insgesamt 
113 Bürgerinnen und Bürger beteiligt.  
Alle Diskussionsbeiträge wurden zusammen mit den schriftlichen Eingaben und 
Anregungen sowie den Ergebnissen der Internetbeteiligung bewertet und sind 
in der abschließenden Fassung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
 
20 
Tabellenverzeichnis 
●  Tabelle 1: Strategien und Maßnahmen der Lärmaktionsplanung 4  
●  Tabelle 2: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der 
Lärmaktionsplanung nach Prioritäten 14  
 
Abbildungsverzeichnis 
●  Abbildung 1: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung und 
Prioritäten 3  
●  Abbildung 2: Geschwindigkeitskonzept im Innenstadtbereich 9  
●  Abbildung 3: Steinfurter Straße zwischen Wilhelmstraße und Grevener 
Straße stadtauswärts (links) und nordwestlich Grevener Straße (rechts) 10  
●  Abbildung 4: Ruhige Gebiete auf ausgewählten Flächen des 
Zielkonzeptes Freizeit und Erholung 18

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Kassel 
Ludwig-Erhard-Straße 8 
D-34131 Kassel 
Tel. 0561.31 09 72 80 
Fax 0561.31 09 72 89 
kassel@LK-argus.de 
 
 
Berlin 
Schicklerstraße 5-7 
D-10179 Berlin 
Tel. 030.322 95 25 30 
Fax 030.322 95 25 55 
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Tel. 040.38 99 94 50 
Fax 040.38 99 94 55 
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Anlage 1 Materialien zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Oktober 2016, Anlage 5 des Lärmaktionsplan der 2. Stufe

194302 Zeichen

www.LK-argus.de
Stadt Münster 
Lärmaktionsplan der 2. Stufe für 
die Stadt Münster 
Anlage 5: Materialien zur Öffentlichkeitsbeteiligung 
Oktober 2016 
 
LK Argus Kassel GmbH 
in Zusammenarbeit mit 
konsalt GmbH

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die  
Stadt Münster 
Anlage 5: Materialien zur Öffentlichkeitsbeteiligung 
Auftraggeber 
Stadt Münster 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
Auftragnehmer 
LK Argus Kassel GmbH 
Ludwig-Erhard-Straße 8 
D-34131 Kassel  
Tel. 0561.31 09 72 80 
Fax 0561.31 09 72 89 
kassel@LK-argus.de 
www.LK-argus.de 
 
Bearbeitung 
Dipl.-Ing. Antje Janßen 
Dipl.-Ing. Dirk Bänfer 
Dipl.-Ing. Christine Krauskopf 
Dipl.-Geogr. Holger Heering 
 
und 
konsalt GmbH 
Altonaer Poststraße 13 
D-22767 Hamburg 
Tel. 040.35 75 27 0 
Fax 040.37 75 27 13 
info@konsalt.de 
www.konsalt.de 
 
Bearbeitung 
Dipl.-Soz. Margit Bonacker 
 
Kassel, Oktober 2016

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
Materialien zur 
Öffentlichkeits-
beteiligung 
Oktober 2016 
Inhalt 
  Materialien zur Öffentlichkeitsbeteiligung 1  1
 
1.1  Ergebnisse der Internetbefragung 1  
1.1.1  Inhalte der Befragung und Befragungsteilnahme 1  
1.1.2  Ergebnisse der Maßnahmenbewertung 2  
1.1.3  Auswertung ruhige Gebiete 24  
 
1.2
  Protokolle der Lärmforen und der Lärmspaziergänge 27  
 
1.3
  Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans 57  
 
Tabellenverzeichnis 95  
Abbildungsverzeichnis 95

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
Materialien zur 
Öffentlichkeits-
beteiligung 
Oktober 2016 
1 
 Materialien zur Öffe ntlichkeitsbeteiligung 1
1.1 Ergebnisse der Internetbefragung 
1.1.1 Inhalte der Befragung und Befragungsteilnahme 
Die Befragung umfasst eine Bewertung der Vorschläge für lärmmindernde 
Maßnahmen sowie der Vorschläge für ruhige Gebiete. 
Die Bewertung der Vorschläge für lärmmindernde Maßnahmen ist dabei in drei 
Ebenen gegliedert: 
● eine grundsätzliche Bewertung der Maßnahmenvorschläge des Lärmakti-
onsplans 
● eine differenzierte Bewertung des Geschwindigkeitskonzeptes Innenstadt 
nach Lage der empfohlenen Abschnitte im Straßennetz und  
● eine Bewertung der Maßnahmenvorschläge für 41 Maßnahmenbereiche 
des Lärmaktionsplans 
Die Bewertung der Vorschläge zu ruhigen Gebieten gliedert sich in die vorge-
schlagenen  
● Erholungsflächen in überwiegend ruhigen Bereichen und  
● Stadtteilparks in ruhiger Umgebung 
Die Bewertung erfolgt in den Kategorien sehr wichtig / wichtig / weniger wichtig / 
unwichtig. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Maßnahmen bzw. die ruhigen 
Gebiete zu kommentieren sowie eigene Vorschläge zu Maßnahmen und 
ruhigen Gebieten zu unterbreiten. 
Insgesamt haben sich 113 Bürgerinnen und Bürger an der Internetbefragung 
beteiligt. 107 haben eine grundsätzliche Bewertung der Maßnahmenvorschläge 
vorgenommen. 38 Bürgerinnen und Bürger haben das Geschwindigkeitskon-
zept Innenstadt differenziert bewertet, 81 Bürgerinnen und Bürger haben sich 
zu Maßnahmen in Maßnahmenbereichen geäußert und 66 zu ruhigen Gebie-
ten.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
Oktober 2016 
2 
1.1.2 Ergebnisse der Maßnahmenbewertung 
Grundsätzliche Bewertung der Maßnahmenvorschläge 
Bei der grundsätzlichen Bewertung der Maßnahmenvorschläge überwiegt die 
Zustimmung zu den Maßnahmen. Die positiven Bewertungen (sehr wichtig / 
wichtig) liegen bei allen Maßnahmenvorschlägen zwischen 65% und 84%. 
Als sehr wichtig eingestuft werden mit jeweils 59 Nennungen am häufigsten 
Geschwindigkeitsreduzierungen und Verkehrsverstetigung, gefolgt von straßen-
räumlichen Maßnahmen mit 58 Nennungen.  
Das Thema Geschwindigkeitsreduzierung wird mit 16 Nennungen aber auch 
am häufigsten als unwichtig bewertet. Dies weist auf eine kontroverse Diskussi-
on dieses Themas hin. 
Die positiven Bewertungen (sehr wichtig / wichtig) zusammengenommen 
erreichen die Maßnahmen Verkehrsverstetigung, straßenräumliche Maßnah-
men und lärmmindernder Asphalt die meisten Nennungen.  
Die Maßnahme passiver Schallschutz wird von den wenigsten Teilnehmern als 
sehr wichtig oder wichtig bewertet. 
● Abbildung 1: grundsätzliche Bewertung der Maßnahmenvorschläge des Entwurfs 
zum Lärmaktionsplan der 2. Stufe Münster (absolute und anteilige Bewertung)

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Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
Materialien zur 
Öffentlichkeits-
beteiligung 
Oktober 2016 
3 
Bewertung des Geschwindigkeitskonzeptes Innenstadt 
Das Geschwindigkeitskonzept Innenstadt umfasst die Bereiche 
● innerhalb des „1. Tangentenringes" 
● auf dem „1. Tangentenring Nord“ 
● auf dem „1. Tangentenring Süd“  
● auf den Straßen im Bahnhofsbereich und 
● auf angrenzenden Radialen. 
Diese werden unterschiedlich bewertet.  
Am häufigsten als sehr wichtig bzw. wichtig bewertet werden Geschwindigkeits-
reduzierungen auf den angrenzenden Radialen Hammer Straße im Abschnitt 
Geiststraße bis Ludgeriplatz (71%) und Wolbecker Straße zwischen Hohenzol-
lernring und Bahnhofstraße (68%) sowie innerhalb des „1. Tangentenringes“ 
(68%) bewertet. 
65% der Antwortenden halten eine Geschwindigkeitsreduzierung auf dem  
„1. Tangentenring Nord“ für sehr wichtig oder wichtig.  
Auf der Radiale Wienburgstraße / Nordstraße / Am Kreuztor zwischen Friesen-
ring und Bergstraße liegt die Zustimmung (sehr wichtig oder wichtig) bei 63%. 
Der „1. Tangentenring Süd“ sowie die Straßen des Bahnhofsbereichs werden 
mit 51% bzw. 50% Zustimmung (sehr wichtig oder wichtig) weniger deutlich 
befürwortet.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
Oktober 2016 
4 
● Abbildung 2: Bewertung der Maßnahmenvorschläge des Lärmaktionsplanentwurfs 
zu Tempo 30 nach Lage im Straßennetz 
 
 
Bewertung der Maßnahmenvorschläge für einzelne Maßnahmenbe-
reiche 
Zu insgesamt 41 Maßnahmenbereichen konnte eine Bewertung der im Lärmak-
tionsplan konkret vorgeschlagenen Maßnahmen abgegeben werden. 
Auf den folgenden Seiten erfolgt die Darstellung der Bewertungsergebnisse zu 
den einzelnen Maßnahmenempfehlungen nach den Maßnahmenbereichen. Aus 
den in Grafiken aufbereiteten Ergebnissen wird deutlich, für welche Maßnah-
menbereiche die Maßnahme wie intensiv diskutiert wird und wo sie als beson-
ders wichtig bewertet wird. 
Darauf folgend werden für Maßnahmenbereiche, für die mehr als eine Maß-
nahme im Lärmaktionsplan empfohlen wird, die Bewertungen dieser Maßnah-
men jeweils im Vergleich je Maßnahmenbereich dargestellt.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
Materialien zur 
Öffentlichkeits-
beteiligung 
Oktober 2016 
5 
Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Tempo 30) 
Für 19 Maßnahmenbereiche wurde eine Einbindung in das Geschwindigkeits-
konzept empfohlen. Dieser Maßnahmenvorschlag wird mit bis zu 14 Bewertun-
gen häufig kommentiert.  
Die Bewertung der Wichtigkeit für die einzelnen Maßnahmenbereiche ist in der 
nachfolgenden Grafik dargestellt. 
● Abbildung 3: Bewertung der Maßnahme Geschwindigkeitskonzept Innenstadt 
(Tempo 30) in den Maßnahmenbereichen 
 
  
2
2
1
2
2
2
3
2
2
2
3
4
3
4
4
5
7
7
8
2
1
1
2
2
2
1
1
1
1
2
1
2
1
2
1
1
1
2
2
2
1
3
1
1
1
1
1
1
1
4
0 2 4 6 8 1 01 21 41 61 8
Bergstraße
Engelstraße
Herwarthstraße
Bahnhofstraße
Berliner Platz
Bremer Straße
Münzstraße
Schorlemerstraße
Von-Vincke-Straße
Hafenstraße
Windhorststraße
Moltkestraße
Nordstraße
Universitätsstraße
Voßgasse/ Bült/ Mauritzstr.
Wolbecker Straße,
Schaumburgstraße -…
Aegidiistraße
Wolbecker Straße,
Bremer Straße -…
Hammer Straße,
Geiststraße - Ludgeriplatz
Anzahl der Bewertungen
Maßnahmenbereiche mit Bewertungen
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Wolbecker Straße, Bremer 
Straße - Hohenzollernring 
Wolbecker Straße, Schaum- 
burgstr. - Sauerländer Weg

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Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
Oktober 2016 
6 
Verkehrsverstetigung durch Optimierung der Lichtsignalanlagen 
Für 16 Maßnahmenbereiche wurde eine Verkehrsverstetigung durch Optimie-
rung der Lichtsignalanlagen empfohlen. Dieser Maßnahmenvorschlag wird mit 
bis zu 16 Bewertungen am häufigsten kommentiert. 
Die Bewertung der Wichtigkeit für die einzelnen Maßnahmenbereiche ist in der 
nachfolgenden Grafik dargestellt. 
● Abbildung 4: Bewertung der Maßnahme zur Verkehrsverstetigung in den 
Maßnahmenbereichen 
 
  
1
1
1
1
1
1
2
2
2
1
1
3
5
6
2
1
1
1
2
3
2
2
1
2
2
3
3
4
5
1
1
1
1
1
2
1
1
1
1
4
1
1
1
1
1
0 2 4 6 8 1 01 21 41 61 8
Grevener Straße,
Höhe Nubbenberg -…
Bergstraße
Engelstraße
Hörster Straße
Grevener Straße,
Fresnostraße - Meßkamp
Grevener Straße,
Meßkamp - York-Ring
Von-Vincke-Straße
Hohenzollernring
Bahnhofstraße
Herwarthstraße
Münzstraße
Hafenstraße
Wolbecker Straße,
Schaumburgstraße -…
Voßgasse/ Bült/ Mauritzstr.
Wolbecker Straße,
Bremer Straße -…
Hammer Straße,
Geiststraße - Ludgeriplatz
Anzahl der Bewertungen
Maßnahmenbereiche mit Bewertungen
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
Materialien zur 
Öffentlichkeits-
beteiligung 
Oktober 2016 
7 
Straßenräumliche Maßnahmen 
Für 4 Maßnahmenbereiche enthält der Lärmaktionsplan eine Empfehlung für 
straßenräumliche Maßnahmen. Dieser Maßnahmenvorschlag wird mit bis zu 6 
Bewertungen kommentiert. 
Die Bewertung der Wichtigkeit dieser Maßnahme für die einzelnen Maßnah-
menbereiche ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. 
● Abbildung 5: Bewertung straßenräumlicher Maßnahmen in den 
Maßnahmenbereichen 
 
  
1
1
2
3
1
1
2
1
3
2
1
012345678
Münsterstr./ Am Steintor
Steinfurter Straße,
Wilhelmstraße -
Grevener Straße
Hüfferstraße
Grevener Straße,
York-Ring - Steinfurter
Straße
Anzahl der Bewertungen
Maßnahmenbereiche
mit Bewertungen
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
Oktober 2016 
8 
Instandsetzung der Fahrbahn 
Für 13 Maßnahmenbereiche enthält der Lärmaktionsplan eine Empfehlung für 
Fahrbahnsanierungen. Dieser Maßnahmenvorschlag wird mit bis zu 5 Bewer-
tungen kommentiert. 
Die Bewertung der Wichtigkeit dieser Maßnahme für die einzelnen Maßnah-
menbereiche ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. 
● Abbildung 6: Bewertung der Maßnahme Fahrbahninstandsetzung in den 
Maßnahmenbereichen 
 
 
  
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
2
1
1
2
1
1
1
3
3
1
1
1
2
2
1
2
2
1
1
1
012345678
Kanalstraße
Steinfurter Straße,
Austermannstr. -
York-Ring
Grevener Straße,
Höhe Nubbenberg -
Westhoffstraße
Gartenstraße
Grevener Straße,
Fresnostraße - Meßkamp
Hörster Straße
Bahnhofstraße
Cherusker-/ Lublinring
Friesenring
Hohenzollernring
Weseler Straße,
Kolde-Ring - nördlich
Sperlichstr.
Hansaring
Weseler Straße,
Sentmaringer Weg -
Inselbogen
Anzahl der Bewertungen
Maßnahmenbereiche mit Bewertungen
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
Materialien zur 
Öffentlichkeits-
beteiligung 
Oktober 2016 
9 
Lärmmindernder Asphalt 
Ergänzend zur Fahrbahnsanierung enthält der Lärmaktionsplan Empfehlungen 
zum Einsatz von Fahrbahnbelägen mit lärmmindernden Eigenschaften in 11 
Maßnahmenbereichen. Diese Empfehlungen werden mit bis zu 7 Bewertungen 
kommentiert. 
Die Bewertung der Wichtigkeit dieser Maßnahme für die einzelnen Maßnah-
menbereiche ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. 
● Abbildung 7: Bewertung der Maßnahme Einsatz lärmmindernder Asphalt in den 
Maßnahmenbereichen 
 
  
1
1
1
1
1
2
1
3
4
1
1
1
1
1
2
1
2
2
1
2
2
1
1
1
1
1
1
1
2
1
012345678
Kanalstraße
Grevener Straße,
Höhe Nubbenberg -
Westhoffstraße
Gartenstraße
Grevener Straße,
Fresnostraße - Meßkamp
Hörster Straße
Cherusker-/ Lublinring
Weseler Straße,
Kolde-Ring - nördlich
Sperlichstr.
Friesenring
Hansaring
Weseler Straße,
Sentmaringer Weg -
Inselbogen
Grevener Straße,
York-Ring - Steinfurter Straße
Anzahl der Bewertungen
Maßnahmenbereiche mit Bewertungen
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig

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Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
Oktober 2016 
10 
Passiver Schallschutz 
Für 5 Maßnahmenbereiche der 1. Priorität, für die keine aktiven Maßnahmen 
zur Lärmminderung möglich sind, enthält der Lärmaktionsplan eine Empfehlung 
zur Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen. Dieser Maßnahmenvorschlag 
wird mit bis zu 8 Bewertungen kommentiert. 
Die Bewertung der Wichtigkeit dieser Maßnahme für die einzelnen Maßnah-
menbereiche ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. 
● Abbildung 8: Bewertung der Maßnahme passiver Schallschutz in den 
Maßnahmenbereichen 
 
 
  
2
2
3
2
2
1
1
2
1
2
4
1
2
2
012345678
Steinfurter Straße,
Austermannstr. -
York-Ring
Hammer Straße,
B51 - ca. 20m
nördl. Goebenstr.
Weseler Straße,
Bismarckallee - Geiststraße
Weseler Straße,
Geiststraße - Kolde-Ring
Schloßplatz
Geiststraße
Anzahl der Bewertungen
Maßnahmenbereiche
mit Bewertung
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
Materialien zur 
Öffentlichkeits-
beteiligung 
Oktober 2016 
11 
Bewertung der Maßnahmenvorschläge nach Maßnahmenbereichen 
In 24 Maßnahmenbereichen liegt mehr als ein Maßnahmenvorschlag vor. In 
den nachfolgenden Grafiken in Abbildung 9 sind für diese Maßnahmenbereiche 
die Bewertungen der einzelnen Maßnahmenvorschläge vergleichend gegen-
übergestellt.  
Der Maßnahmenbereich mit den meisten Bewertungen  ist dabei die Hammer 
Straße zwischen Ludgeriplatz und Geiststraße (32 Nennungen), gefolgt von der 
Wolbecker Straße zwischen Bremer Straße und Hohenzollernring (22 Nennun-
gen).  
● Abbildung 9: Bewertung der Maßnahmenvorschläge für die einzelnen 
Maßnahmenbereiche 
 
 
1
2
2
1
1
2
2
1
012345
Geschwindigkeitskonzept Innenstadt
(Tempo 30)
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung Lichtsignalanlagen
Instandsetzung der Fahrbahn
Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Bahnhofstraße 
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen
2
1 11
1
012345
Geschwindigkeitskonzept Innenstadt
(Tempo 30)
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung Lichtsignalanlagen
Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Bergstraße 
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
Oktober 2016 
12 
 
 
 
2
11
1
1
012345
Geschwindigkeitskonzept Innenstadt
(Tempo 30)
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung Lichtsignalanlagen
Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der  Engelstraße
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen
1
2
1
2
11
1
012345
Instandsetzung der Fahrbahn
Einsatz Asphalte mit lärmmindernder
Wirkung
Bewertung der Maßnahmenvorschläge am Friesenring 
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen
1
1
2
1
1
1
012345
Instandsetzung der Fahrbahn
Einsatz Asphalte mit lärmmindernder
Wirkung
Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Gartenstraße 
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
Materialien zur 
Öffentlichkeits-
beteiligung 
Oktober 2016 
13 
 
 
 
3
4
2
2
1
1
012345678
Straßenmaßnahmen
Einsatz Asphalte mit
lärmmindernder Wirkung
Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Grevener Straße (York-
Ring - Steinfurter Straße)  
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen
1
1
2
2
1
1
1
01234
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung Lichtsignalanlagen
Instandsetzung der Fahrbahn
Einsatz Asphalte mit lärmmindernder
Wirkung
Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Grevener Straße 
(Fresnostraße - Meßkamp)
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen
2
2
11
0123
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung Lichtsignalanlagen
Instandsetzung der Fahrbahn
Einsatz Asphalte mit
lärmmindernder Wirkung
Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Grevener Straße (Höhe 
Nubbenberg - Westhoffstraße)
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
Oktober 2016 
14 
 
 
 
2
1
1
2
2
11
0123456
Geschwindigkeitskonzept Innenstadt
(Tempo 30)
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung Lichtsignalanlagen
Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Hafenstraße
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen
8
6
1
5
3
4
4
1
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
Geschwindigkeitskonzept
Innenstadt (Tempo 30)
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung Lichtsignalanlagen
Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Hammer Straße
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen
1
1
3
2
1
1
0123456
Instandsetzung der Fahrbahn
Einsatz Asphalte mit lärmmindernder
Wirkung
Bewertung der Maßnahmenvorschläge im Hansaring
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
Materialien zur 
Öffentlichkeits-
beteiligung 
Oktober 2016 
15 
 
 
 
1
22
11
012345
Geschwindigkeitskonzept Innenstadt
(Tempo 30)
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung Lichtsignalanlagen
Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Herwarthstraße
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen
1
1
2
12
1
012345
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung Lichtsignalanlagen
Instandsetzung der Fahrbahn
Bewertung der Maßnahmenvorschläge im Hohenzollernring
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen
1
1
1
1
1
1
1
1
1
01234
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung Lichtsignalanlagen
Instandsetzung der Fahrbahn
Einsatz Asphalte mit lärmmindernder
Wirkung
Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Hörster Straße
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
Oktober 2016 
16 
 
 
 
 
1
1
012
Instandsetzung der Fahrbahn
Einsatz Asphalte mit
lärmmindernder Wirkung
Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Kanalstraße
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen
3
2
1
2
012345
Geschwindigkeitskonzept
Innenstadt (Tempo 30)
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung
Lichtsignalanlagen
Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Münzstraße
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen
1
1
012
Instandsetzung der Fahrbahn
Passiver Schallschutz
Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Steinfurter Straße
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen
2
12
1
1
1
012345
Geschwindigkeitskonzept
Innenstadt (Tempo 30)
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung
Lichtsignalanlagen
Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Von-Vincke-Straße 
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
Materialien zur 
Öffentlichkeits-
beteiligung 
Oktober 2016 
17 
 
 
 
4
33
2
1
012345678
Geschwindigkeitskonzept
Innenstadt (Tempo 30)
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung
Lichtsignalanlagen
Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Voßgasse/Bült/Mauritzstr.
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen
1
3
3
1
1
1
0123456
Instandsetzung der Fahrbahn
Einsatz Asphalte mit
lärmmindernder Wirkung
Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Weseler Straße 
(Sentmaringer  Weg - Inselbogen)
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen
1
1
1
1
2
2
012345
Instandsetzung der Fahrbahn
Einsatz Asphalte mit
lärmmindernder Wirkung
Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Weseler Straße (Kolde-
Ring-nördl. Sperlichstr.)
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
Oktober 2016 
18 
 
 
  
7
5
2
4
1
1
1
1
0123456789 1 0 1 1 1 2
Geschwindigkeitskonzept
Innenstadt (Tempo 30)
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung Lichtsignalanlagen
Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Wolbecker Straße (Bremer 
Straße - Hohenzollernring) 
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen
5
1 3
2
11
012345678
Geschwindigkeitskonzept
Innenstadt (Tempo 30)
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung
Lichtsignalanlagen
Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Wolbecker Straße 
(Schaumburgerstraße - Sauerländer Weg ) 
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig
Anzahl der Bewertungen

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
Materialien zur 
Öffentlichkeits-
beteiligung 
Oktober 2016 
19 
Ergänzende Vorschläge aus der Bevölkerung 
Nach Abgabe der Bewertungen zu den Maßnahmenvorschlägen des Entwurfs 
des Lärmaktionsplans der 2. Stufe der Stadt Münster konnten weitere Lärmorte 
und Vorschläge durch die Teilnehmer benannt werden. 
Es wurden 47 ergänzende Beiträge verfasst. Die Beiträge enthielten nicht in 
jedem Fall einen Lärmort oder eine Maßnahme. Durch die Möglichkeit zu einem 
Lärmort mehrere Maßnahmen vorzuschlagen, ist die Gesamtzahl der Maßnah-
menvorschläge jedoch höher als die Anzahl der Beiträge. 
Ergänzend genannte Lärmorte 
Die genannten Orte wurden, soweit möglich, zusammengefasst und sind in 
Tabelle 1 nach Anzahl ihrer Nennungen sortiert dargestellt. Insgesamt wurden 
35 Lärmorte benannt. 
● Tabelle 1: ergänzend genannte Lärmorte im Rahmen der Online-Beteiligung  
Genannte Lärmorte 
Anzahl  
Nennungen 
Stadt Münster allgemein 6 
Geiststraße 3 
Roxeler Straße (Gievenbeck) 3 
Schlossplatz 2 
A 1 Mecklenbeck 2 
A 1 Sprakel, Am Max-Klemens-Kanal 2 
A 1 Stadtgebiet Münster 2 
Alle Ringstraßen 2 
B 51 Mecklenbeck 1 
Sentmaringer Weg 1 
B 51 Umgehungsstraße 1 
Davertstraße-Emmerweg 1 
Geiststraße/Hammer Straße 1 
Havixbecker Straße (Roxel) 1 
Kappenberger Damm(Duesbergweg-stadtauswärts) 1 
Warendorfer Straße 1 
Wolbecker Straße 1 
A 1 Albachten 1 
A 1 Nienberge 1 
Aegidiistraße 1 
Bereich St-Franziskus-Hospital, Berufskolleg 1

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
Oktober 2016 
20 
Genannte Lärmorte 
Anzahl  
Nennungen 
Coesfelder Kreuz/Orleans-Ring/Rishon-Le-Zion-Ring 1 
Düesbergweg 1 
Gremmendorfer Weg 1 
Hafenstraße 1 
Hammer Straße, Ludgerikreisel bis Schützenhof 1 
Handorferstraße 1 
Hansaring 1 
Hülsebrockstraße 1 
Marktallee 1 
Nordstraße 1 
Roxel 1 
Roxeler Straße (Roxel) 1 
Grevener Straße 1 
Weseler Straße 1 
 
Ergänzende Maßnahmenvorschläge 
Die geäußerten Maßnahmenvorschläge wurden in Maßnahmenkategorien 
übertragen, um auch hier gleiche Maßnahmenvorschläge zusammenzufassen 
und die häufigsten Vorschläge zu ermitteln. Die durch die Teilnehmer der 
Online-Bewertung vorgeschlagenen Maßnahmen sind in Tabelle 2 nach der 
Anzahl ihrer Nennungen sortiert dargestellt. Insgesamt wurden 71 Maßnah-
menvorschläge gemacht, die in 20 Maßnahmenarten zusammengefasst 
wurden.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
Materialien zur 
Öffentlichkeits-
beteiligung 
Oktober 2016 
21 
● Tabelle 2: ergänzende Maßnahmenvorschläge aus der Online-Beteiligung 
Maßnahmenart 
Anzahl  
Nennungen 
Geschwindigkeitsreduzierung < 50 km/h 20 
baulicher Lärmschutz (Schallschutzwand) 8 
Maßnahme Fahrbahn (lärmmindernder Asphalt) 7 
Anpassung LSA-Schaltung 5 
Geschwindigkeitsreduzierung allg. 3 
E-Mobilität OPNV, Lieferverkehr 3 
Anpassung Knotenpunkt (z.B. Anzahl der Spuren) 3 
Verkehrsbeschränkungen (z.B. Lkw- Fahrverbot) 3 
straßenräumliche Maßnahmen (z.B. Parktaschen, Radfahrstreifen) 3 
Verkehrsorganisation (P&R-System) 2 
Maßnahme Straßenbau (z.B. Dehnungsfugen an Brücken) 2 
Netzergänzung 2 
Geschwindigkeitsreduzierung < 100 km/h 2 
Geschwindigkeitskontrollen 2 
Lärmaktionsplanung (berücksichtigen der A 1 im LAP) 1 
Geschwindigkeitsreduzierung auf 120 km/h 1 
Einrichtung Kreisverkehr 1 
Bepflanzung 1 
Einhaltung gesetzlicher Regelungen 1 
Geschwindigkeitsreduzierung < 30 km/h 1

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
Oktober 2016 
22 
Unter den Maßnahmenvorschlägen wird eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 
unter 50 km/h mit Abstand am häufigsten genannt. Die Nennungen beziehen 
sich im Allgemeinen auf Stadtstraßen, ohne das eine konkrete Straße vermehrt 
genannt wird. 
Die 8 Maßnahmenvorschläge zum baulichen Lärmschutz beziehen sich auf 
verschiedene Abschnitte der Autobahn A 1 und der B 51 sowie auf Schienen-
strecken. 
7 Vorschläge gehen zu lärmminderndem Asphalt (Maßnahme Fahrbahn) ein. 
Den räumlichen Bezug bilden die Autobahn A 1 in verschiedenen Abschnitten, 
die B 51, alle Ringstraßen (als ein Lärmort) und der Schlossplatz. 
Die Vorschläge zur Anpassung der LSA-Schaltung beziehen sich in erster Linie 
auf die Veränderung der Freigabezeiten zur Erhöhung des Verkehrs-(ab)-
flusses. Ein Vorschlag sieht den Ersatz einer Ampelanlage gegen eine Bedarfs-
ampel vor. 
Generell kann festgestellt werden, dass die Maßnahmenvorschläge sich nicht 
auf einzelne Straßen konzentrieren, sondern unterschiedliche Straßen des 
Netzes ansprechen. 
In Tabelle 3 werden die Lärmorte mit mehr als 2 Maßnahmenvorschlägen 
dargestellt. Jeweils 4 Vorschläge werden zu den konkreten Lärmorten Roxeler 
Straße in Gievenbeck, dem Schlossplatz und der Geiststraße abgegeben.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
Materialien zur 
Öffentlichkeits-
beteiligung 
Oktober 2016 
23 
● Tabelle 3: ergänzende Lärmorte und Maßnahmen 
Lärmort Maßnahmenart (systematisch) 
Anzahl Nen-
nungen Maß-
nahmenart (>2) 
Stadt Münster 
allgemein 
E-Mobilität ÖPNV, Lieferverkehr 3 
Geschwindigkeitsreduzierung < 50 km/h  1 
straßenräumliche Maßnahmen 1 
Verkehrsbeschränkungen 1 
Verkehrsorganisation 1 
Einhaltung gesetzlicher Regelungen 1 
Roxeler Straße 
(Gievenbeck) 
Geschwindigkeitsreduzierung < 50 km/h  2 
Maßnahme Straßenbau 1 
Einrichtung Kreisverkehr (A.-Schweitzer-Str.) 1 
Schlossplatz 
Geschwindigkeitsreduzierung < 50 km/h 2 
Maßnahme Fahrbahn 2 
Geiststraße 
Geschwindigkeitsreduzierung < 50 km/h  2 
Straßenräumliche Maßnahme 1 
Anpassung LSA-Schaltung 1 
Sentmaringer Weg 
Verkehrsbeschränkung 2 
Geschwindigkeitsreduzierung < 50 km/h 1 
A 1 Mecklenbeck 
baulicher Lärmschutz 1 
Geschwindigkeitsreduzierung < 100 km/h 1 
Maßnahme Fahrbahn 1 
A 1 Sprakel 
baulicher Lärmschutz 1 
Geschwindigkeitsreduzierung auf 120 km/h 1 
Maßnahme Fahrbahn 1 
A 1 Stadtgebiet 
Münster 
Geschwindigkeitsreduzierung allgemein 1 
Maßnahme Fahrbahn 1 
Lärmaktionsplanung (berücksichtigen der A 1 
im LAP) 1 
Alle Ringstraßen 
(als 1 Lärmort) 
Maßnahme Fahrbahn 1 
Geschwindigkeitskontrollen 1 
Anpassung LSA-Schaltung 1 
B 51 Mecklenbeck 
baulicher Lärmschutz 1 
Geschwindigkeitsreduzierung <100 km/h 1 
Maßnahme Fahrbahn 1

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
Oktober 2016 
24 
1.1.3 Auswertung ruhige Gebiete 
Erholungsflächen in überwiegend ruhigen Bereichen  
66 Personen nehmen Eintragungen zu ruhigen Gebieten vor, 3 davon nutzen 
lediglich die Kommentarfunktion zu ergänzenden Vorschlägen. 
● Abbildung 10: Bewertung der Erholungsflächen in überwiegend ruhigen Bereichen, 
sortiert nach Anzahl der Bewertungen 
 
Die 4 Gebiete Aasee, Rieselfelder, Stadtpark Wienburg und Werse - Ems 
nehmen mit je mehr als 50 positiven Bewertungen (sehr wichtig und wichtig) 
und mindestens 40 Bewertungen „sehr wichtig“ den höchsten Stellenwert bei 
den Befragungsteilnehmern ein. 
12
14
11
17
15
12
18
18
22
24
40
41
48
44
21
24
18
16
24
23
23
20
18
19
14
12
7
16
13
10
15
15
10
13
8
12
8
10
2
3
3
1
2
1
5
2
1
2
2
1
3
1
1
0 1 02 03 04 05 06 07 0
Angelmodde
Sentrup
Loddenheide
Mecklenbeck
Mauritzheide
Gremmendorf
Waldpark Coerheide
Gievenbeck
Gasselstiege
Wolbecker Tiergarten
Werse - Ems
Stadtpark Wienburg
Rieselfelder
Aasee
Bewertungen 
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
Materialien zur 
Öffentlichkeits-
beteiligung 
Oktober 2016 
25 
Stadtteilparks in ruhiger Umgebung 
● Abbildung 11: Bewertung der Stadtteilparks in ruhiger Umgebung, sortiert nach 
Anzahl der Bewertungen 
 
Unter den Stadtteilparks wird der Schlossgarten insgesamt am häufigsten (55 
Nennungen) und am positivsten bewertet (54 Nennungen sehr wichtig und 
wichtig). 
11
17
12
11
13
11
13
16
18
12
22
17
20
25
35
40
20
13
19
18
21
20
22
18
16
21
17
20
20
15
13
14
10
9
10
12
7
10
7
9
9
10
4
7
7
7
3
2
4
2
3
3
3
2
1
1
2
3
3
2
3
2
1
0 1 02 03 04 05 06 0
Sandfortsbusch
Linnebrinks Garten
Hasenbusch
Stühmerweg
Martin-Niemöller-Park
Kleikuhle / Roxel
Kinderbachtal / Pastorat
Haus Wolbeck
Drostenhof / Wolbeck
Friedrichsburg
Gievenbach / Laustiege
Coerdeplatz
Hörsterfriedhof
Kreuzschanze
Südpark
Schlossgarten
Bewertungen
Bewertung der Stadtteilparks in ruhiger Umgebung
sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan  
der 2. Stufe 
Oktober 2016 
26 
Vorschläge und Kommentare 
Die Teilnehmer der Online-Bewertung gaben zusätzlich zu ihren Bewertungen 
der vorgeschlagenen ruhigen Gebiete und Stadtteilparks weitere Vorschläge 
ab. Weiterhin wurden die Kommentare genutzt, um zu vorgeschlagenen ruhigen 
Gebieten Hinweise und Anregungen zu geben. 
Folgende Gebiete wurden ergänzend angeregt: 
● Tabelle 4: ergänzende Vorschläge zu ruhigen Gebieten (je eine Nennung) 
Name / Bezeichnung des Gebietes 
Gebiet um Haus Lütkenbeck (Honebach, östlich Lindenberghweg) 
Waldgebiet in Roxel, Am Rohrbusch 
Naherholungsgebiet Maikottenweg 
Düesbergpark 
WLE-Bahnstrecke zwischen alter Lock und Gaswerk 
Grün- und Freiflächen An der alten Kirche (Hiltrup) 
Vorbergs Hügel 
Freiwiesen rund um den Stadtsportplatz, sowie am Kanal 
Vögedingplatz - Nienberge 
Wiesen unterhalb Schmeddingstraße bis Sentruper Straße (entlang Gievenbach) 
Haskenau mit anschließendem Truppenübungsplatz 
Hohe Ward, Hiltrup 
Hafenviertel (Bebauung stoppen, Fläche zur Erholung und Entspannung schaffen) 
Grünfläche Metzer Str. vor der Geistkirche (Parkgestaltung der Grünfläche) 
Nordplatz, an der Nordstraße (bietet gestalterisch viel Potenzial) 
Grünfläche Hammer Straße / ehemals Sebastian Kirche (Gestaltung einer Parkland-
schaft auf übrigen Flächen) 
 
Zum ruhigen Gebiet Aasee wird der Hinweis gegeben, die Grillfreigabe auf die 3 
Bereiche zu begrenzen, in denen Aschesammler installiert wurden, weiter 
entfernt von der Bebauung.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
Materialien zur 
Öffentlichkeits-
beteiligung 
Oktober 2016 
27 
1.2 Protokolle der Lärmforen und der Lärmspaziergänge 
 
● Lärmforum am 21.11.2012  
 
● Lärmspaziergang am 27.04.2016 
 
● Lärmspaziergang am 31.05.2016 
 
● Informationsgespräch Verbände am 18.05.2016 
 
● Lärmforum am 23.05.2016

Lärmaktionsplan Münster | Lärmforum am 21.11.2012  
 
1 
 
Protokoll Lärmforum Münster am 21.11.2012 
 
Tagesordnung 
17.30 Uhr   Einlass & Info-Forum 
 
18.00 Uhr    Begrüßung  
Heinrich Bruns, Amt für Grünflächen und Umweltschutz, Stadt Münster 
 
Vorstellung des Ablaufs und Zielsetzung der heutigen 
Veranstaltung 
   Margit Bonacker, konsalt GmbH 
 
 Akustische Grundlagen 
Ergebnisse der Lärmkartierung in Münster und Stellschrauben der 
Lärmminderung 
Christian Popp, LÄRMKONTOR GmbH   
 
 Grundlagen und Maßnahmen der Lärmaktionsplanung 
   Antje Janßen, LK Argus Kassel GmbH 
 
19.30 Uhr Diskussion in Themengruppen  
1. Themengruppe Straßenlärm 
2. Themengruppe Gewerbelärm und weitere Lärmquellen sowie 
Ruhige Gebiete 
(Anmerkung: nicht erfolgt, da die Diskussion auf Wunsch der Teilnehmerinnen 
und Teilnehmer im Plenum stattgefunden hat) 
 
20.30 Uhr Vorstellung der Ergebnisse aus den Themengruppen  
 Margit Bonacker und Bettina Bachmeier, konsalt GmbH 
 
   Zusammenfassung und Ausblick  
Heinrich Bruns, Amt für Grünflächen und Umweltschutz, Stadt Münster 
 
ca. 20.45 Uhr  Ende der Veranstaltung 
 
 
Moderation: Margit Bonacker, Bettina Bachmeier / konsalt GmbH

Lärmaktionsplan Münster | Lärmforum am 21.11.2012  
 
2 
 
1 Info-Forum 
Bereits eine halbe Stunde vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn konnten interessierte 
Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Info-Forums auf einem Stadtplan besonders laute 
Stadtbereiche und Lärmprobleme aufzeigen. Auch Hinweise auf sogenannte Ruhige 
Gebiete, die vor Lärm geschützt werden sollen, konnten gegeben werden. Des Weiteren 
wurden die aktuellen Lärmkarten Münsters präsentiert. 
>>Anlage 1: Bepunktung Lärmkonfliktkarten 
2 Begrüßung und Vorstellung des Ablaufs 
Herr Bruns, Stadt Münster begrüßt die ca. 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 
Lärmforums Münster. Herr Bruns weist auf die Bedeutung und Schwierigkeit des Themas 
hin. Jeder kennt Lärm, jeder fühlt sich unterschiedlich durch ihn belästigt und viele sind 
zugleich selbst Verursacher von Lärm. 
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie gibt einen Rahmen vor, wie mit dem Thema Lärm 
umgegangen werden soll. Dabei ist auch die Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Das 
Lärmforum Münster soll heute über den Stand der Lärmaktionsplanung informieren und eine 
Möglichkeit des Austausches und der Diskussion bieten. Unterstützung erhält die Stadt von 
den Gutachterbüros LÄRMKONTOR GmbH (Lärmkartierung) und LK Argus Kassel GmbH 
(Lärmaktionsplanung) sowie für die Konzeption und Moderation des Lärmforums durch die 
konsalt GmbH. 
Frau Bonacker, konsalt GmbH, stellt den Ablauf der Veranstaltung vor. Wesentlich sind bei 
der Lärmaktionsplanung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie die rechtzeitige Information, eine 
öffentliche Zugänglichkeit der Ergebnisse der Lärmkartierung sowie eine mögliche 
Mitwirkung bei der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne. In Münster werden 
zwei öffentliche Lärmforen stattfinden, das zweite Forum ist für März 2013 vorgesehen.  
>>Anlage 2: Präsentation Margit Bonacker  
3 Akustische Grundlagen, Ergebnisse der Lärmkartierung in Münster 
und Stellschrauben der Lärmminderung 
Christian Popp, LÄRMKONTOR GmbH, erklärt Grundlagen der Akustik, die für die 
Erstellung und Interpretation der Lärmkarten von Bedeutung sind. Zwei ähnliche Geräusche 
können bei gleichem Schallpegel sehr unterschiedlich empfunden werden. Empfindet der 
Mensch Schalleindrücke als störend oder belästigend, spricht man von „Lärm“. Das Dezibel 
zur Angabe der Lärmintensität ist eine logarithmische Größe, daher lassen sich Dezibel nicht 
einfach addieren. So führt z.B. die Halbierung der Anzahl der Fahrzeuge auf einer Straße zu 
einer Reduzierung um ca. 3 dB(A). Eine Halbierung der Lautstärke entspricht 10 dB(A). Lärm 
hat erheblichen Einfluss auf unser Wohlbefinden. Lärm stört den Schlaf, die Kommunikation 
und die Konzentration. Zwar habe die Lautstärke z.B. eines einzelnen Flugzeuges in den 
vergangenen Jahren aufgrund technischer Entwicklungen abgenommen, gleichzeitig habe 
sich die Zahl der Flüge deutlich erhöht. Auch die Menge vieler unterschiedlicher Lärmquellen 
nehme generell zu, so dass sich die Menschen heute deutlich stärker von Lärm belästigt 
fühlten als noch vor einigen Jahren.  
Anschließend stellt Herr Popp die Ergebnisse der Lärmkartierung in Münster vor. Lärm von 
Industrie und Gewerbe bereite in Münster kaum Probleme. Hauptlärmquelle ist der 
Straßenverkehr. Rund 5 Prozent der Bevölkerung sind tags und nachts durch das

Lärmaktionsplan Münster | Lärmforum am 21.11.2012  
 
3 
 
Gesamtstraßennetz einer Geräuschbelastung ausgesetzt, bei der eine 
Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen ist. Das sei im Vergleich zu anderen Städten 
allerdings relativ wenig. 
>>Anlage 3: Präsentation Christian Popp  
4 Grundlagen und Maßnahmen der Lärmaktionsplanung 
Frau Janßen, LK Argus Kassel GmbH, gibt einen Überblick über den gesetzlichen 
Hintergrund der EG-Umgebungslärmrichtlinie und erläutert deren Grundlagen. Im Rahmen 
der Lärmaktionsplanung wird zunächst geprüft, wo die Belastungsschwerpunkte liegen und 
wo Maßnahmen am dringlichsten sind. Darauf aufbauend werden Vorschläge und 
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Lärm erarbeitet. Grundsätzlich ist eine 
Vermeidung des Lärms, vor Verlagerung und vor Verminderung bestehender 
Lärmbelastungen, anzustreben. Dabei ist es wichtig, dass Maßnahmen zur Lärmvermeidung 
in allen relevanten städtischen Planungen berücksichtigt werden. Frau Janßen stellt 
beispielhaft einige Maßnahmen zur Lärmreduzierung vor. Ein weiterer wichtiger Punkt der 
Lärmaktionsplanung ist der Schutz Ruhiger Gebiete. Das können nicht nur leise Orte in den 
Randbereichen der Stadt sein, sondern z.B. auch innerstädtische Orte wie Grünanlagen und 
Parks, die der Erholung dienen. 
>>Anlage 4: Präsentation Antje Janßen  
5 Nachfragen / Diskussion 
In der Diskussion werden folgende Sachverhalte angesprochen: 
ƒ Die Haltbarkeit von offenporigem Asphalt ist mit ca. acht Jahren angegeben. Normaler 
Asphalt hält ca. 12 Jahre. Herr Popp erwidert, dass innerorts kein offenporiger Asphalt 
zur Lärmminderung genutzt wird. Die hier verwendeten Asphalte halten genauso lange 
wie normaler Asphalt. Allerdings sind sie schwieriger einzubauen. 
ƒ Der Auslösewert von 65 dB(A) tagsüber wird  vom UBA empfohlen. Ab diesem Wert ist 
ein signifikanter Anstieg der Gesundheitsgefährdung erkennbar. 
ƒ Bei der A1, Höhe Roxel, wurden Lärmschutzwände errichtet. Jetzt ist es dort aber lauter 
als vorher. Teilweise sind auch Löcher in der Lärmschutzwand, zum Beispiel in Höhe der 
Autobahnraststätte. Das wirke wie ein Trichter. Herr Popp erläutert, dass sich 
möglicherweise die Geräuschstruktur verändert hat. Während man vorher ein 
Dauerrauschen gehört hat, höre man jetzt eher die Lärmspitzen. 
ƒ Lkw mit Aufbauten sind sehr laut. Herr Popp erklärt, dass die Lkw in den letzten Jahren 
deutlich leiser geworden sind. Zugenommen hat jedoch die Menge der Lkw und die 
Straßen sind teilweise in einem sehr schlechten Zustand. 
ƒ Herr Popp erläutert, warum Lärm berechnet und nicht gemessen wird: Für die 
Berechnung des Lärms gibt es einheitlich vorgegebene Methoden. Im Gegensatz zu 
Messungen unterliegen Berechnungen keinen Witterungseinflüssen und Schwankungen 
der Verkehrsbelastung. Die Berechnungsverfahren sind so konzipiert, dass in nahezu 
allen Fällen die Ergebnisse von Messungen unter denen von Berechnungen liegen. Es 
wird also grundsätzlich zu Gunsten der Lärmbetroffenen gerechnet. 
ƒ Es ist schwierig, Münster ohne Halt zu durchfahren. Die „Grüne Welle“ solle verbessert 
werden. Frau Janßen erläutert, dass „Grüne Wellen“ nur funktionieren, solange keine

Lärmaktionsplan Münster | Lärmforum am 21.11.2012  
 
4 
 
gleichrangigen konkurrierenden Verkehrsströme bestehen. Hier müssen immer im Detail 
die verschiedenen Ansprüche abgewogen werden.  
ƒ Es wird angemerkt, dass Einkaufswege in Münster häufig lang sind; man bekommt nicht 
mehr alles vor Ort. Kleinere Lebensmittelläden in den Wohnquartieren sollten zur 
Vermeidung von Kfz-Verkehren gefördert werden („Stadt der kurzen Wege“). 
ƒ Es wird befürchtet, dass sich Straßen bzw. gebiete, in denen ausschließlich passiver 
Lärmschutz eingesetzt wird,  zu „Ghettos“ entwickeln. Aktiver Lärmschutz zur 
Verbesserung der Lebensbedingungen sollte immer Vorrang haben! 
ƒ „Grüne Wellen“ sind in der Regel immer auf Autofahrer angelegt. Es wird vorgeschlagen, 
bei Grünen Wellen auch an Radfahrerinnen und Radfahrer zu denken. 
ƒ In den Außenstadtteilen kann man aufgrund der Entfernungen nicht immer mit dem Rad 
unterwegs sein, auch wenn man das gerne möchte. Es wird vorgeschlagen, die 
Einrichtung von Ringbussen zu prüfen, damit man nicht immer zuerst ins Zentrum fahren 
muss. 
ƒ Stadtteil Nienberge: Die Planfeststellung zum Ausbau der A 1 ist aus dem Jahr 1990, der 
Bau erfolgt erst jetzt. Die Planung sei völlig veraltet! Herr Popp erläutert, dass anders die 
Durchführung großer (und langfristiger) Verkehrsprojekte nicht möglich sei. Ansprüche 
sind ausgeschlossen, wenn nach der Herstellung des dem Planfeststellungsverfahren 
entsprechenden Zustandes 30 Jahre vergangen sind. Bei einer fehlgeschlagenen 
Prognose müsse aber nachgebessert werden. 
ƒ Bei der Lärmkartierung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie sind Windkraftanlagen nicht 
berücksichtigt. Diese werden nach TA Lärm beurteilt. Es wird die Befürchtung 
ausgesprochen, dass durch die Windkraftstandorte eine neue Lärmquelle entsteht, die 
zusätzlich die bereits stark durch die Autobahn belasteten Stadtteile verlärmt, so dass es 
keine ruhigen Orte mehr gibt. 
ƒ Bei der Prioritätensetzung für die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der 
Lärmaktionsplanung werden Mehrfachbelastungen berücksichtigt, für die Kartierungen 
vorliegen (Bahn z.T. und Gewerbe). 
ƒ Der besondere Lärm von Autobahnen wird hervorgehoben. Auf diesen sind auch nachts 
hohe Lkw-Mengen unterwegs. Dies bedeutet eine deutliche Belastung über 24 Stunden.  
ƒ Im Stadtteil Roxel ist die Belastung durch Lkw-Verkehr sehr hoch. Hier wird das Fehlen 
eine Nordumgehung kritisiert. 
ƒ Es wird seitens der Teilnehmenden der Wunsch geäußert, sich auch über das Internet 
über beteiligen zu können. Herr Bruns begrüßt diese Anregung und wird diesbezügliche 
Möglichkeiten seitens der Stadt Münster prüfen lassen.

Lärmaktionsplan Münster | Lärmforum am 21.11.2012  
 
5 
 
6 Ergebnisse des Info-Forums 
Die Nummerierung in der Tabelle entspricht den nummerierten Punkten auf den jeweiligen 
„Lärmkonfliktkarten“. Diese markierten Karten sind als Anlage beigefügt. Nicht nummerierte 
Lärmkonflikte und/oder Lösungsvorschläge beziehen sich auf allgemeine 
Wortmeldungen/Notizen. 
6.1 Straßenlärm 
Tabelle 1: Straßenlärm 
Nr. Straßenname / 
Ortsangabe 
Problemdarstellung Lösungsvorschlag 
1 Nienberge Fehlender aktiver Lärmschutz 
A1 
Geschwindigkeitsbegrenzung  
2 Übergang B54, 
Autobahnkreuz 
(Nienberge) 
 Aktiver Lärmschutz 
3 B51  km/h Reduzierung von 70 auf 50 
km/h, abgedeckte Tieflage 
4 Kreuzung Steinfurter 
Straße und A1 
Lärmschutz=0, an den Brücken 
fehlt aktiver Lärmschutz, nachts 
problematisch 
Von 70 auf 50 km/h 
5 Altenroxel Fehlen der Lärmschutz BAB 
Seite West (Roxel) 
Lärmschutzwand bauen (Roxel) 
6 Weselerstraße Verkehrslärm  
7 A1 / Gievenbeck Tempo 100kmh vom Rat 
mehrheitlich vorgeschlagen, von 
der Bezirksregierung 
abgeschmettert 
 
8 Am Rohrbusch 
westlich der A1  
Fehlender Lärmschutz. Lkw-
Parkplätze zusätzlicher Lärm 
 
9 Am Rohrbusch 
westlich der A1 
Autobahnlärm trotz Wall und 
Mauer (besonders nachts) 
 
10 Hammer - Ecke 
Geiststraße  
Über 50 km/h Raserei und 
Hupen 
 
11 Stellmacherweg  An schönen Sommerabenden 
stört beim Grillabend der Lärm 
der sechsspurigen A1 
Rastplatz Roxel nicht ausbauen, 
ZWOPA nicht noch zusätzlich 
WEA am Stadtbrockweg 
(Potenzierung des Lärms) 
12 Hansaring, Albersloher 
Weg, Wolbecker 
Straße 
Zunehmender Verkehr durch 
geplantes Einkaufscenter Maut-
Flüchtlinge  
 
13 Westfalenstraße 
südlich Meesenstiege 
Zunahme Verkehr durch 
künftigen BAB-Anschluss in 
Amelsbüren 
 
14 Kreuzung 
Meesenstiege und 
Amelsbürener Straße  
Zunahme Verkehr durch 
künftigen BAB-Anschluss in 
Amelsbüren 
 
15 Osttor westlich vom 
Dortmund-Ems-Kanal 
Zunahme Verkehr durch 
künftigen BAB-Anschluss in 
Amelsbüren 
 
16 Am Rohrbusch 
westlich der A1 
Unberechtigte Zufahrt zur A1 in 
Roxel legalisiert durch den 
Stadtpiloten  
 
17 Am Rohrbusch 
westlich der A1 
Aufwertung der Straßen, Am 
Rohrbusch und Nottulner 
Landweg als angeblich 
‘‘unverzichtbare‘‘

Lärmaktionsplan Münster | Lärmforum am 21.11.2012  
 
6 
 
Verbindungsstraße 
18 Havixbecker Straße Verzögerung des Baus 
Nordumgehung 
 
19 Kreuzung 
Mecklenbecker Straße 
und Meckmannweg 
Dreifachbelastung von 
Mecklenbeck durch Schiene, 
Autobahn und Flugverkehr 
(Greven) 
 
 
6.2 Gewerbelärm 
Tabelle 2: Gewerbelärm 
Nr. Straßenname / 
Ortsangabe 
Problemdarstellung Lösungsvorschlag 
1 Hiltruper See Steinbrech- und Klassieranlage auf 
Gewerbegebiet an der Nobelstraße 
(90 m vom Wohngebiet entfernt) 
- Anordnung 
Lärmschutzwall als 
Sofortmaßnahme 
- Umsiedlung in Hansa-
Business-Park 
(Vorschlag der 
Bezirksvertretung Hiltrup)
2 Kreuzung 
Sentmaringer Weg und 
Hammer Straße 
In Siedlungs- und Wohngebieten 
regelmäßig Laubsauger, Müllabfuhr-
Fahrzeuge usw.  
 
 
6.3 Schienenlärm 
Tabelle 3: Ergebnisse Schienenlärm 
Nr. Straßenname / 
Ortsangabe 
Problemdarstellung Lösungsvorschlag 
1 Pleistermühlenweg 
östlich von 
Bahnschiene 
 Lärmschutzmaßnahme auf 
der Westseite 
106-
108 
Rund um Berg Fidel Ohne Erläuterung  
 
6.4 Ruhige Gebiete 
Tabelle 4: Ruhige Gebiete 
Nr. Straßenname / Ortsangabe 
1 Sentruper Höhe als ruhiges Gebiet zu schützen 
Fluglärm im Sommer von sog. Sportfliegern und Hubschrauber zu den Uni-Kliniken  
2 In der Umgebung der Kliniken ist es teilweise ruhig, aber die Noteinsatzwagen von Arzt, 
Feuerwehr und Martinshorn sind zeitweise sehr (unnötig) laut

Lärmaktionsplan Münster | Lärmforum am 21.11.2012  
 
7 
 
7 Weiteres Vorgehen 
Herr Bruns bedankt sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Engagement. Die 
Diskussion hat gezeigt, dass das Thema Lärm eine schwierige und langwierige Aufgabe ist. 
Die genannten Vorschläge werden mit den geplanten Maßnahmen der Stadt 
zusammengelegt, systematisiert und hinsichtlich ihres Nutzen und Umsetzbarkeit überprüft. 
Dabei handelt es sich zunächst um eine fachliche, keine politische Bewertung. Die 
bewerteten Ideen gehen in den Entwurf des Lärmaktionsplans ein. Der Rat der Stadt 
Münster entscheidet unter Abwägung aller Aspekte, was letztendlich umgesetzt wird. 
Frau Bonacker schließt die Veranstaltung um 20.30 Uhr. 
 
 
8 Anlagen 
Anlage 1: Bepunktung Lärmkonfliktkarten 
Anlage 2: Präsentation Margit Bonacker  
Anlage 3: Präsentation Christian Popp  
Anlage 4: Präsentation Antje Janßen

Lärmaktionsplanung Münster | 1. Lärmspaziergang 27.04.2016   
 
 
 
 
 
 
Protokoll 
Lärmaktionsplanung Stadt Münster 
1. Lärmspaziergang 
 
Mittwoch, 27.04.2016 
Buddenturm, Münzstraße

Lärmaktionsplanung Münster | 1. Lärmspaziergang 29.04.2016   
 
----_______- 
   
 
1. Begrüßung  
Heiner Bruns, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt Münster, begrüßt die 
Anwesenden.  
Heute ist der Internationale Tag gegen Lärm, an dem werden seit 1998 international Aktio-
nen rund um das Thema Lärm durchgeführt. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Stadt 
Münster bildet der heutige 1. Lärmspaziergang 2015 die Fortführung der Öffentlichkeitsbetei-
ligung. Der Entwurf des Lärmaktionsplans ist nun fertig gestellt und soll in den kommenden 
Wochen der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr diskutiert werden. 
Der Lärmspaziergang als informelle Form der Bürgerbeteiligung bietet die Möglichkeit, sich 
Lärmbrennpunkte und mögliche Maßnahmen aus Sicht der betroffenen Bürgerinnen und 
Bürger sowie der Gutachter anzusehen und anzuhören.  
Herr Bruns stellt die anwesenden Vertreter/innen der Verwaltung vor. Frau Sander ist für den 
Bereich Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Herr Besler ist Immissionsschutzbeauftragter beim 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit. Frau Bachmeier vom Büro konsalt mode-
riert den heutigen Spaziergang und die folgenden öffentlichen Veranstaltungen zum Lärmak-
tionsplan. 
2. Ablauf und Ziele Lärmspaziergang 
Frau Bachmeier, konsalt GmbH informiert über den heutigen Ablauf. Inhaltlich konzentriert 
sich der 1. Lärmspaziergang auf den Straßenlärm. Des Weiteren wird ein sogenanntes ruhi-
ges Gebiet besucht. 
Frau Bachmeier stellt jeweils bei den einzelnen Stationen zunächst die bisher bekannten 
Problemlage anhand der Lärmkartierung, bereits durchgeführte Maßnahmen und weitere 
Lösungsvorschläge seitens der Fachgutachter vor. Diese Erläuterungen werden durch Herrn 
Besler ergänzt. Herr Besler wird an den Orten jeweils beispielhafte Schallpegelmessungen 
durchführen.

Lärmaktionsplanung Münster | 1. Lärmspaziergang 27.04.2016   
 
 
 
 
3. Lärmspaziergang 
Standort 1: Münzstraße 
 Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 65,5 dB (A) 
Abschnitt Empfehlung Lärmaktionsplan Vorschläge Lärmspaziergang Sonstiges / Anmerkungen 
ca. 30 m öst-
lich Schloss-
platz bis Bud-
denstraße 
Tempo 30 (Geschwindigkeitskon-
zept Innenstadt) 
 Fahrbahnverengung 
 Stellplätze entfernen 
 Einbahnsystem einführen 
 
 
Standort 2: Steinfurther Straße 
 Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 75 dB (A) 
Abschnitt Empfehlung Lärmaktionsplan Vorschläge Lärmspaziergang Sonstiges / Anmerkungen 
Grevener 
Straße bis 
Wilhelmstraße 
Straßenraumähnliche Maßnahme: 
Busspur auf Rechtsabbiegespur 
 Überwachen des Einhaltens der Ge-
schwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h 
 Im fließenden Verkehr wird Tempo 50 tags-
über meistens eingehalten. Problematisch 
sind die Nachtstunden und Lärmspitzen wie 
z.B. Motorräder 
   Einführen von Tempo 30 in der Nacht  Die Reglementierung der Nachtgeschwin-
digkeit auf Tempo 30 gestaltet sich oft 
schwierig, da es oft verschiedenste Vorbe-
halte seitens der Verkehrsbehörden gibt. 
   Hat das Einführen einer Busspur auf 
dem Rechtsabbiegespur nicht eher 
 Einzelne Maßnahmen können Auswirkungen 
auf andere Straßenzüge und -kreuzungen

Lärmaktionsplanung Münster | 1. Lärmspaziergang 29.04.2016   
 
----_______- 
   
 
nachteilige Wirkungen? Kommt es 
dadurch nicht zum Rückstau? 
haben. Um negative Folgen für andere Be-
reiche auszuschließen, müssen im Rahmen 
der Lärmaktionsplanung alle Maßnahmen 
akustisch und verkehrlich geprüft werden 
 
Standort 3: Grevener Straße 
Abschnitt Empfehlung Lärmaktionsplan Vorschläge Lärmspaziergang Sonstiges / Anmerkungen 
York-Ring bis 
Steinfurter 
Straße 
Einsatz lärmmindernder Asphalt bei 
Umbau 
 Lärmbeschwerde aufgrund von Busvor-
beifahrten (wegen unzureichende Fahr-
bahnbeschaffenheit) 
 Hörbare Verbesserung durch Fahrbah-
nerneuerung möglich 
 Ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ist 
kurzfristig geplant. Langfristig soll ein Rad-
fahrweg gebaut werden. 
 
Standort 3a: Altumstraße 
 Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 55 dB (A) 
 Die Altumstraße ist ein gutes Beispiel, dass auch innerstädtische Quartiere relativ ruhig sein können. Sobald die Hauptverkehrsstraßen ver-
lassen werden, schirmen die Wohngebäude den Lärm ab. 
Standort 3b: Studtplatz 
 Versenkbare Glascontainer, die gerade gefüllt wurden: Die Schallpegelmessung ergab 85 dB (A). Der relativ hohe Wert ergab sich 
wahrscheinlich daher, dass der Container gerade sehr leer war.

Lärmaktionsplanung Münster | 1. Lärmspaziergang 29.04.2016   
 
----_______- 
   
 
Standort 4: Nordstraße 
 Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 63 dB (A) 
Abschnitt Empfehlung Lärmaktionsplan Vorschläge Lärmspaziergang  Sonstiges / Anmerkungen 
Coerdestraße 
bis Am 
Kreuztor 
 Tempo 30 (Geschwindigkeits-
konzept Innenstadt) 
 Prüfung Abmarkierung von 
Schutzstraßen 
 Es sollte überall lärmmindernder Asphalt 
aufgetragen werden. Die Kosten-
Nutzen-Abwägung überwiegt in jedem 
Fall. 
 Innerstädtisch wird viel getan, um den 
Lärm zu mindern. Das Umland darf nicht 
vergessen werden! Viele Familien zie-
hen dorthin, weil es in der Innenstadt zu 
teuer ist. Im Umland ist der Lärm durch 
die Autobahn immens.  
 Außenbezirke sollten attraktiver beplant 
werden, damit nicht alle in die Innen-
stadt fahren müssen („Stadt der kurzen 
Wege“). 
 Die Autobahnen sind für die Stadt problema-
tisch, da für diese der Bund zuständig ist 
und die Stadt kaum Handlungsmöglichkeiten 
hat.

Lärmaktionsplanung Münster | 1. Lärmspaziergang 29.04.2016   
 
----_______- 
   
 
Standort 5: Park Kreuzschanze 
 Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 48 dB 
 Der Kreuzpark ist ein eher ruhiger Bereich. Die Umgebungslärmrichtlinie weist den Schutz "ruhiger Gebiete" als Aufgabe der Lärmaktions-
planung aus. Ziel soll es sein, solche Flächen vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Konkret bedeutet dies, dass eine Erhöhung der 
Lärmbelastung innerhalb ruhiger Gebiete in Zukunft vermieden werden muss. 
 Die Stadt Münster hat sich hier als Grenze einen Wert von 55 dB (A) gesetzt und betrachtet dabei große, öffentliche Grünflächen. 
 Bei Grünflächen und deren Gestaltung ist zu beachten, dass das Lärmempfinden auch immer subjektiv ist. Wenn die Lärmquelle z.B. durch 
Büsche und Bäume nicht zu sehen ist, wird der Lärm i.d.R. als geringer eingestuft. Gerade bei öffentlichen Grünflächen ist hier die Abwä-
gung zwischen Sichtschutz zur Lärmquelle und der sozialen Kontrolle durch Sichtbeziehungen zu treffen. 
 Per se sollten nur bereits bebaute Flächen beplant und überbaut werden und alles Grün erhalten bleiben.

Lärmaktionsplanung Münster | 1. Lärmspaziergang 27.04.2016   
 
 
 
 
4. Abschluss  
 
Frau Bachmeier bedankt sich bei allen Anwesenden für die Teilnahme am Lärmspaziergang. 
Teilweise waren bekannte Sachlagen dabei, aber es wurden auch neue Anregungen gege-
ben. Auch Herr Bruns bedankt sich ebenfalls für die Teilnahme und verweist auf den zweiten 
Spaziergang am 31.05.2016, Treffpunkt St. Josefs-Kirche. 
 
Der Lärmspaziergang endet um 19.00 Uhr. 
Protokoll: Bettina Bachmeier, konsalt GmbH

Lärmaktionsplanung Münster | 2. Lärmspaziergang 31.05.2016   
 
 
 
 
 
 
Protokoll 
Lärmaktionsplanung Stadt Münster 
2. Lärmspaziergang 
Dienstag, 31.05.2016 
St. Josefs-Kirche

Lärmaktionsplanung Münster | 2. Lärmspaziergang 31.05.2016   
 
2 
 
1. Begrüßung  
Veit Muddemann, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt Münster, begrüßt 
die Anwesenden.  
Der Lärmspaziergang als informelle Form der Bürgerbeteiligung bietet die Möglichkeit, sich 
Lärmbrennpunkte und mögliche Maßnahmen aus Sicht der betroffenen Bürgerinnen und 
Bürger sowie der Gutachter anzusehen und anzuhören.  
Neben Herrn Muddemann ist als weiterer Vertreter Herr Besler anwesend, der als Immissi-
onsschutzbeauftragter beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit tätig ist. Frau 
Bachmeier vom Büro konsalt moderiert den heutigen Spaziergang. 
2. Ablauf und Ziele Lärmspaziergang 
Frau Bachmeier, konsalt GmbH informiert über den heutigen Ablauf. Inhaltlich konzentriert 
sich der 2. Lärmspaziergang auf den Straßenlärm. Des Weiteren wird ein sogenanntes ruhi-
ges Gebiet besucht. 
Frau Bachmeier stellt jeweils bei den einzelnen Stationen zunächst die bisher bekannten 
Problemlage anhand der Lärmkartierung, bereits durchgeführte Maßnahmen und weitere 
Lösungsvorschläge seitens der Fachgutachter vor. Diese Erläuterungen werden durch Herrn 
Besler und Herrn Muddemann ergänzt. Herr Besler wird an den Orten jeweils beispielhafte 
Schallpegelmessungen durchführen. 
3. Lärmspaziergang 
Allgemeine Hinweise: 
 Der Schallpegel im Rahmen der LAP wird berechnet und nicht gemessen: Für die Be-
rechnung des Lärms gibt es einheitlich vorgegebene Methoden. Im Gegensatz zu Mes-
sungen unterliegen Berechnungen keinen Witterungseinflüssen und Schwankungen der 
Verkehrsbelastung. Einzelne Geräuschspitzen werden vom Mittelungspegel in besonde-
rem Maße berücksichtigt und gehen durch das Mittelungsverfahren nicht unter.  
 In Steinfurter Straße wird eine Busspur als „Abstandshalter“ zur bestehenden Bebauung 
genutzt. Ist das nicht ein Trugschluss, da Busse lauter als Pkw sind? Herr Muddemann 
erläutert, dass das abhängig von der Frequentierung der Busspur ist. Eine große Anzahl 
von Bussen ist in der Bewertung ungünstiger, als eine geringere.  
 Die Stadt kann von Bürgerinnen und Bürgern nicht auf die Durchführung bestimmter 
Maßnahmen verklagt werden. Aber wenn der Lärmaktionsplan durch die Politik be-
schlossen ist, muss dieser auch von der Verwaltung berücksichtigt und umgesetzt wer-
den. 
 Es tritt die Frage auf, ob die Busse der Stadtwerke mit leiseren Reifen fahren können. 
Herr Muddemann wird sich erkundigen, inwieweit die Möglichkeiten dort ausgeschöpft 
sind. 
 Die Belastungen der Anwohner an den Autobahnen werden angesprochen. Hier sind es 
nicht unbedingt die Lärmspitzen das Problem, sondern das der Lärm permanent von al-
len Seiten auftritt.

Lärmaktionsplanung Münster | 2. Lärmspaziergang 31.05.2016   
 
3 
 
Standort 1: Treffpunkt 
 keine weiteren Anmerkungen / Messungen 
 
Standort 2: Hammerstraße 
 Hier ca. 10.000 Fahrzeuge pro Tag, davon 3 % Lkw. „Lkw“ bedeuten in der Hammer 
Straße in der Regel Busse. 
 Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 68 dB (A) 
Abschnitt 
von-bis 
Empfehlung Lärmakti-
onsplan 
Vorschläge Lärmspaziergang 
Ludgeriplatz -
Geiststraße 
Tempo 30 (Geschwindig-
keitskonzept Innenstadt) 
 
 Tagsüber ist durch Liefer- /Halteverkehre hier 
die durchschnittliche Geschwindigkeit eh relativ 
niedrig. Tempo 30 nachts ist eine gute Idee! 
 
Standort 3: Moltkestraße 
 17.000 Kfz/Tag, 5 % Lkw 
 Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 71 dB (A) 
Abschnitt Empfehlung Lärmakti-
onsplan 
Vorschläge Lärmspaziergang 
Weseler 
Straße- Lud-
geriplatz 
Tempo 30 (Geschwindig-
keitskonzept Innenstadt) 
 
 Zügige Durchfahrt auf Kreisverkehr Ludgeriplatz 
ermöglichen 
 Den Verkehrsfluss über den Ludgerieplatz durch 
Trennung der Autos von Radfahrern und Fuß-
gängern verbessern. Beispiel Rad und Fußver-
kehr auf eine eigene Ebene bringen, wie in den 
Niederlanden schon praktiziert. 
 
Standort 4: Weseler Straße 
 33.000 Kfz/Tag 
 Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 72,5 dB (A) 
Abschnitt Empfehlung Lärmak-
tionsplan 
Vorschläge 
Lärmspaziergang 
Sonstiges / Anmerkungen 
Bismarckallee-
Geiststraße 
 Förderung passi-
ver Schallschutz 
 Prüfung Lärmmin-
derungspotenziale 
durch Städtebauli-
che Integration, 
-  Hier hohe Fluktuation im 
Mieterbestand: niedrige Mie-
ten, viele Studenten 
 Wohnungen zur Straße sehr 
stark belastet, nach hinten 
raus relativ ruhig

Lärmaktionsplanung Münster | 2. Lärmspaziergang 31.05.2016   
 
4 
 
lärmmindernder 
Asphalt 
 Einbau Lärmschutzfenster: 
Vermieter können sich an 
Stadt wenden 
 
Standort 5: Geiststraße 
 12.000 Kfz/Tag 
 Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 65 dB (A) 
Abschnitt Empfehlung Lärmak-
tionsplan 
Vorschläge 
Lärmspaziergang  
Sonstiges / Anmerkungen 
Weseler Stra-
ße ca. 70 m 
nördlich Goe-
benstraße 
 Förderung passi-
ver Schallschutz 
-  Auf Anregung von der Feu-
erwehr soll diese Straße aus 
dem Tempo 30-Konzept 
herausgenommen werden. 
Die Feuerwehr hat Beden-
ken, dass ein Durchkommen 
zur Rush-Hour sonst be-
denklich ist. 
 
Standort 5a: Geistraße / Hornstraße 
 Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 52 dB (A) 
 Keine weiteren Anmerkungen 
 
Standort 6: Südpark 
 Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 54 dB 
 Die Umgebungslärmrichtlinie weist den Schutz "ruhiger Gebiete" als Aufgabe der Lärm-
aktionsplanung aus. Ziel soll es sein, solche Flächen vor einer Zunahme des Lärms zu 
schützen. Konkret bedeutet dies, dass eine Erhöhung der Lärmbelastung innerhalb ruhi-
ger Gebiete in Zukunft vermieden werden muss. 
 Die Stadt Münster hat sich hier als Grenze einen Wert von 55 dB (A) gesetzt und be-
trachtet dabei große, öffentliche Grünflächen. 
 Subjektives Empfinden spielt hier eine große Rolle. Im Sommer ist am Wochenende der 
Schallpegel wahrscheinlich durch die Gäste des Südparks deutlich höher als 55 dB(A), 
trotzdem wird es als Ort der Erholung aufgesucht. 
 
 
3. Fazit und Dank 
Herr Muddemann bedankt sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und verweist auf 
weitere Informationsmöglichkeiten im Rahmen der Lärmaktionsplanung. 
 
Der Lärmspaziergang endet um 19.00 Uhr. 
Protokoll: Bettina Bachmeier, konsalt GmbH

Lärmaktionsplanung Münster | Informationsgespräch Verbände 18.05.2016 konsalt  
 
1 
 
PROTOKOLL    
Informationsgespräch Verbände 
 
Tagesordnung 
Moderation: Margit Bonacker, konsalt GmbH 
17.15 Uhr Einlass 
 
17.30 Uhr Begrüßung   
Matthias Peck, Beigeordneter für Wohnungsversorgung, Immobilien und 
Nachhaltigkeit, Stadt Münster  
  
17.45 Uhr Der Entwurf des Lärmaktionsplans Münster 
 Antje Janßen, LK Argus 
 Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen 
 Dr. Eckhart Heinrichs, LK Argus 
  
18.45 Uhr  Diskussionsforum 
19.40 Uhr Zusammenfassung und Ausblick   
Matthias Peck, Beigeordneter für Wohnungsversorgung, Immobilien und 
Nachhaltigkeit, Stadt Münster  
 
19.45 Uhr  Ende der Veranstaltung

Lärmaktionsplanung Münster | Informationsgespräch Verbände 18.05.2016 konsalt  
 
2 
 
1 Begrüßung und Vorstellung des Ablaufs 
Herr Peck, Stadt Münster begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Er weist auf die 
Bedeutung und die Relevanz des Themas Lärmschutz für die Stadtgesellschaft in Münster 
hin. Die EG-Umgebungslärmrichtlinie gibt einen Rahmen vor, wie mit dem Thema Lärm 
umgegangen werden soll. Dabei ist auch die Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die 
heutige Veranstaltung für Institutionen und Verbände soll über den Stand der 
Lärmaktionsplanung informieren und die Möglichkeit eröffnen, über die vorgeschlagenen 
Maßnahmen zu diskutieren und Stellung zu beziehen. Das Bürgerforum wird am 23.05.2016 
stattfinden.  
2 Der Entwurf des Lärmaktionsplans Münster 
Frau Janßen, LK Argus Kassel GmbH, gibt einen Überblick über die Grundlagen der 
Lärmaktionsplanung und die Inhalte des vorliegenden Entwurfs.  
Im Rahmen der Analysen zum Lärmaktionsplan wird zunächst geprüft, wo die 
Belastungsschwerpunkte liegen und wo Maßnahmen am dringlichsten sind. Darauf 
aufbauend werden Vorschläge und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Lärm 
erarbeitet. Die Lärmbelastung stellt vor allem dort ein Problem dar, wo viele Menschen in 
ihrer Wohnumgebung betroffen sind. Nach Höhe der Lärmbelastung und Anzahl der 
Lärmbetroffenen werden in Münster drei Prioritäten von Maßnahmenbereichen 
unterschieden. Insgesamt sind 73 Bereiche in diesen drei Prioritäten enthalten. 
Maßnahmenbereiche der 1. Priorität umfassen 24 Bereiche mit einer Gesamtlänge von 10 
km, überwiegend in der Innenstadt und an den radialen Ausfallstraßen. 
Grundsätzlich ist eine Vermeidung des Lärms, vor Verlagerung und vor Verminderung 
bestehender Lärmbelastungen, anzustreben. Dabei ist es wichtig, dass Maßnahmen zur 
Lärmvermeidung in allen relevanten städtischen Planungen berücksichtigt werden.  
Für die Maßnahmenbereiche werden in Konzepten zur Geschwindigkeit, zur 
Fahrbahnsanierung und zur Straßenraumgestaltung die geeigneten 
Lärmminderungsmaßnahmen geprüft. Im Ergebnis wird ein integriertes 
Maßnahmenprogramm mit den Kurzfristmaßnahmen Tempo 30, Fahrbahnsanierung mit 
Einsatz von lärmmindernden Asphalten und einer Straßenraummaßnahme empfohlen. Für 
höchstbelastete Bereiche ohne mögliche aktive Maßnahmen wird ein 
Schallschutzfensterprogramm vorgeschlagen. 
Ein weiterer wichtiger Punkt der Lärmaktionsplanung ist der Schutz Ruhiger Gebiete. 
Geeignete Nutzungen für Ruhige Gebiete sind in der Praxis vorwiegend unbebaute 
Bereiche, z.B. Grünanlagen und Parks, die der Erholung dienen. 
>>Anlage 1: Präsentation Antje Janßen  
3 Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen 
Im Maßnahmenkonzept für Münster wird eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für 
ausgewählte Straßenabschnitte im Innenstadtbereich zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm 
empfohlen. Dr. Heinrichs, LK Argus GmbH, beschreibt in seinem Vortrag verschiedene 
Untersuchungen und Erfahrungen zu Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen und zeigt 
Beispiele aus unterschiedlichen Städten auf. Er hebt hervor, dass die bislang gemessenen 
Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen unterschiedlich sind. In der

Lärmaktionsplanung Münster | Informationsgespräch Verbände 18.05.2016 konsalt  
 
3 
 
überwiegenden Mehrheit der untersuchten Straßen treten signifikante - also statistisch nicht 
zufällige - Rückgänge der Geschwindigkeiten auf. Bei einigen Straßen ist der Effekt aber 
auch gering oder gar nicht feststellbar. Die Gründe dafür sind aufgrund der wenigen 
Untersuchungsfälle noch nicht eindeutig zu ermitteln. Des Weiteren stellt er fest, dass bei 
Einführung von Tempo 30 die Leistungsfähigkeit des Straßenzuges nicht beeinträchtigt wird. 
Es gibt zwar für den Einzelnen geringe Reisezeitverluste, die Kapazität der Straße 
(Kfz/Stunde) ist aber bei Tempo 50 und Tempo 30 weitgehend identisch.  
>>Anlage 2: Präsentation Dr. Eckhart Heinrichs  
4 Nachfragen / Diskussion 
Eine Nachfrage zum Lärmaktionsplan bezieht sich auf die unterschiedlichen Angaben zu den 
Betroffenenzahlen im Informationsflyer und Vortrag. Die Unterschiede resultieren aus 
unterschiedlichen betrachteten Lärmklassen: im Flyer sind die Betroffenen ab einem LDEN 
über 55 dB(A) dargestellt, im Lärmaktionsplan werden die Bereiche mit Lärmbelastungen im 
gesundheitsschädlichen Bereich ab einem LDEN von 65 dB(A) vertieft betrachtet. 
Eine zweite Nachfrage bezieht sich auf die Zielrichtung bei der Festlegung ruhiger Gebiete. 
Erläutert wird, dass es dabei um den Schutz heute bereits ruhiger Gebiete geht, nämlich um 
vorhandene oder von der Stadt Münster geplante Freizeit- und Erholungsgebiete, die 
entsprechende akustische Kriterien erfüllen. 
In der Diskussion werden folgende Sachverhalte zu den vorgeschlagenen Strategien und 
Maßnahmen angesprochen: 
 
Allgemeines / Strategien 
 Die Verkehrsvermeidung sollte an erster Stelle stehen. Viele Pendler kommen mit dem 
Pkw in die Stadt. Der Pendlerverkehr macht ca. die Hälfte der Kfz-Fahrten in der Stadt 
Münster aus. Für eine nachhaltige Lärmminderung wäre es wichtig, den Stadt-Umland-
Verkehr zu reduzieren. 
 Der Verkehr in der Stadt muss im einheitlichen, gesamtstädtischen Blick betrachtet 
werden. Ändert man an einer Stelle etwas, hat es Auswirkungen auf andere Bereiche. 
Maßnahmenvorschläge zur Geschwindigkeitsreduzierung 
 Auf Nachfrage zu Betroffenheiten an bestimmten Streckenabschnitten mit Tempo 30 - 
Vorschlägen verweist Frau Janßen auf die Anlage 3 des Lärmaktionsplans. 
 Eingewendet wird, dass viele Kfz-Typen bei Tempo 30 mehr Schadstoffe ausstoßen 
würden als bei Tempo 50. Dr. Heinrichs erwidert, dass diese Sorge so pauschal nicht 
gerechtfertigt sei. Messungen des NO2-Mittelwertes an Berliner Tempo-30-Straßen 
zeigen deutlich positive Wirkungen. Im Hinblick auf die Luftschadstoffe sei immer auch 
die Qualität des Verkehrsflusses zu beachten. 
 Von der Unteren Straßenverkehrsbehörde werden die vorgeschlagenen Tempo 30 - 
Abschnitte auch hinsichtlich der Verstetigung bewertet. Bei einer auftretenden 
„Flickenteppichlösung“ besteht noch Optimierungsbedarf. 
 Angemerkt wird weiterhin, dass die Koordinierung der Lichtsignalanlagen bei Tempo 30 
zu prüfen und anzupassen ist. Diese Maßnahme ist im Lärmaktionsplan benannt und 
bereits mit zu erwartenden (pauschalen) Kosten hinterlegt.

Lärmaktionsplanung Münster | Informationsgespräch Verbände 18.05.2016 konsalt  
 
4 
 
Vereinbarkeit von Tempo 30 und ÖPNV 
 Grundsätzlich unterstützt der ÖPNV Tempo 30 aus Nachhaltigkeitsgründen, die 
vermutlich geringen Zeitverluste sind dann hinzunehmen. Für einen besseren 
Verkehrsfluss im ÖPNV hilfreich wäre eine grundsätzliche Verkehrsreduzierung. 
 Die Verstetigung des individuellen Kfz-Verkehrs durch „grüne Welle“ kann dazu führen, 
dass Busse ausgebremst werden. Busse sollten priorisiert werden. Hier herrscht ein 
Interessenskonflikt, ob der Pkw oder der Bus vorrangig behandelt wird. Es ist auch immer 
eine Einzelfallprüfung, ob eine „grüne Welle“ funktioniert.  
 Busse können hinsichtlich ihres Getriebes auf Tempo 30 optimiert werden. 
Vereinbarkeit von Tempo 30 mit Rettungseinsätzen 
 Empirische Studien zur Auswirkung von Tempo 30 auf Rettungseinsätze sind nicht 
bekannt. 
 Die Feuerwehr erwartet negative Effekte für das Durchkommen der Rettungsfahrzeuge 
bei Tempo 30, empirische Untersuchungen hierzu liegen allerdings auch für Münster 
nicht vor. Von den geplanten Tempo 30-Regelungen sind viele Feuerwehr-
Vorbehaltsstraßen betroffen. Bei einigen dieser Straßen kann die Feuerwehr Tempo 30 
nicht befürworten. Des Weiteren besteht ein Haftungsproblem bei einem Unfall im 
Rettungseinsatz, wenn die Fahrer die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten 
überschreiten. Die juristische Bewertung ist dann vermutlich kritischer, wenn man bei 
einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h statt 50 km/h mit Tempo 60 
unterwegs ist. 
 Die Lautstärke des Martinshorns wird häufig kritisiert. Hierzu ist festzuhalten, dass das 
Signal für das Wegerecht des Einsatzfahrzeuges erforderlich ist. Trotz des lauten Horns 
wird es oft von Pkw-Fahrern nicht gehört. Die Feuerwehrfahrer hingegen beklagen die 
Auswirkungen auf ihr Gehör.  
 Für die Polizei stellt Tempo 30 kein Problem bei Einsatzfahrten dar. Aus Sicht der 
Verkehrssicherheit wird Tempo 30 von Seiten der Polizei begrüßt. Es passieren deutlich 
weniger und weniger schwere Unfälle. Positive Erfahrungen liegen aus den bereits 
erfolgten Geschwindigkeitsreduzierungen von 70/ 60 km/h auf 50 km/h auf einigen 
Straßen in Münster vor.  
Maßnahmenvorschläge zur Straßenraumgestaltung 
 Von Seiten des Tiefbauamtes wird darauf hingewiesen, dass bei straßenräumlichen 
Veränderungen die Umsetzung im Vorfeld genau untersucht werden sollte. Bei 
Verkleinerung von Oberflächen und –breiten würde die Belastung durch Pkw/Lkw auf 
einer kleineren Fläche verteilt, was möglicherweise schneller Schäden verursacht. 
5 Weiteres Vorgehen 
Herr Peck bedankt sich bei Frau Janßen und Dr. Heinrichs sowie den Teilnehmerinnen und 
Teilnehmern für ihr Engagement. Es wurden neue Erkenntnisse und Themen in die 
Diskussion gebracht. Es wurde deutlich, dass zwar ein Denken in längeren Zeiträumen nötig 
ist, die Stadt Münster aber nicht am Anfang steht und schon eine Menge geschafft hat. Es 
gibt keine Patentlösung für eine ruhige Stadt, aber man kann von guten Beispielen aus 
anderen Städten lernen. 
Der Lärmaktionsplan soll im 4. Quartal abschließend politisch beraten und beschlossen 
werden.  
Frau Bonacker schließt die Veranstaltung gegen 19.30 Uhr.

Lärmaktionsplanung Münster | Informationsgespräch Verbände 18.05.2016 konsalt  
 
5 
 
6 Teilnehmerinnen und Teilnehmer 
Bachmeier Bettina konsalt GmbH 
Besler Herr Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Bonacker Margit konsalt GmbH 
Bruns Heiner Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Fritzen Herr Feuerwehr 
Heinrichs Dr. Eckhart LK Argus 
Janning Herr Industrie- und Handelskammer Münster 
Janßen Antje LK Argus 
König Herr Amt für Stadtentwicklung, Stadt- und Verkehrsplanung 
Korluß Herr Stadt Münster, Tiefbauamt 
Muddemann Herr Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Oestreich Thomas Handwerkskammer Münster 
Peck Matthias Beigeordneter für Wohnungsversorgung, Immobilien und 
Nachhaltigkeit 
Schläfke Herr Stadtwerke Münster – Verkehr 
Sander Uschi Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Schmalz Herr BUND Kreisgruppe Münster  
Vechtel Herr Ordnungsamt Untere Straßenverkehrsbehörde 
Weiß Andre Polizei Münster 
 
7 Anlagen 
Anlage 1: Präsentation Antje Janßen  
Anlage 2: Präsentation Dr. Eckhart Heinrichs

Lärmaktionsplanung Münster | Lärmforum 23.05.2016 konsalt  
 
1 
 
PROTOKOLL   
Lärmforum am 23.05.2016 
 
Tagesordnung 
 
17.15 Uhr Einlass 
 
17.30 Uhr Begrüßung   
Heiner Bruns, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt Münster  
 Vorstellung des Ablaufs und Zielsetzung der heutigen Veranstaltung 
 Margit Bonacker, konsalt GmbH 
 
17.45 Uhr Der Entwurf des Lärmaktionsplans Münster 
 Antje Janßen, LK Argus 
 Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen 
 Dr. Eckhart Heinrichs, LK Argus 
  
18.45 Uhr  Diskussionsforum 
19.40 Uhr Zusammenfassung und Ausblick   
Heiner Bruns, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt Münster  
 
19.45 Uhr  Ende der Veranstaltung

Lärmaktionsplanung Münster | Lärmforum 23.05.2016 konsalt  
 
2 
 
1 Begrüßung und Vorstellung des Ablaufs 
Herr Bruns, Stadt Münster begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lärmforums 
Münster. Herr Bruns weist auf die Bedeutung und Schwierigkeit des Themas hin. Jeder 
kennt Lärm, jeder fühlt sich unterschiedlich durch ihn belästigt und viele sind zugleich selbst 
Verursacher von Lärm. 
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie gibt einen Rahmen vor, wie mit dem Thema Lärm 
umgegangen werden soll. Dabei ist auch die Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Das 
Lärmforum Münster soll heute über den Stand der Lärmaktionsplanung informieren. Es ist 
die Fortführung der Öffentlichkeitsbeteiligung aus dem Jahr 2012, als mit den Arbeiten zum 
Lärmaktionsplan begonnen wurde.  
Der Entwurf des Lärmaktionsplans ist nun fertig gestellt und soll in den kommenden Wochen 
der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr diskutiert werden. 
Frau Bonacker, konsalt GmbH, stellt den Ablauf der Veranstaltung vor. Wesentlich sind bei 
der Lärmaktionsplanung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie die rechtzeitige Information, eine 
öffentliche Zugänglichkeit der Ergebnisse der Lärmkartierung sowie eine mögliche 
Mitwirkung bei der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne. In Münster sind 
verschiedenen Beteiligungsmodule vorgesehen, u.a. zwei Lärmspaziergänge und eine 
Online-Befragung unter www.stadt-muenster.de/umwelt. 
>>Anlage 1: Präsentation Margit Bonacker  
2 Der Entwurf des Lärmaktionsplans Münster 
Frau Janßen, LK Argus Kassel GmbH, gibt einen Überblick über die Grundlagen der 
Lärmaktionsplanung und die Inhalte des vorliegenden Entwurfs.  
Im Rahmen der Analysen zum Lärmaktionsplan wird zunächst geprüft, wo die 
Belastungsschwerpunkte liegen und wo Maßnahmen am dringlichsten sind. Darauf 
aufbauend werden Vorschläge und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Lärm 
erarbeitet. Die Lärmbelastung stellt vor allem dort ein Problem dar, wo viele Menschen in 
ihrer Wohnumgebung betroffen sind. Nach Höhe der Lärmbelastung und Anzahl der 
Lärmbetroffenen werden in Münster drei Prioritäten von Maßnahmenbereichen 
unterschieden. Insgesamt sind 73 Bereiche in diesen drei Prioritäten enthalten. 
Maßnahmenbereiche der 1. Priorität umfassen 24 Bereiche mit einer Gesamtlänge von 10 
km, überwiegend in der Innenstadt und an den radialen Ausfallstraßen. 
Grundsätzlich ist eine Vermeidung des Lärms, vor Verlagerung und vor Verminderung 
bestehender Lärmbelastungen, anzustreben. Dabei ist es wichtig, dass Maßnahmen zur 
Lärmvermeidung in allen relevanten städtischen Planungen berücksichtigt werden.  
Für die Maßnahmenbereiche werden in Konzepten zur Geschwindigkeit, zur 
Fahrbahnsanierung und zur Straßenraumgestaltung die geeigneten 
Lärmminderungsmaßnahmen geprüft. Im Ergebnis wird ein integriertes 
Maßnahmenprogramm mit den Kurzfristmaßnahmen Tempo 30, Fahrbahnsanierung mit 
Einsatz von lärmmindernden Asphalten und einer Straßenraummaßnahme empfohlen. Für 
höchstbelastete Bereiche ohne mögliche aktive Maßnahmen wird ein 
Schallschutzfensterprogramm vorgeschlagen.

Lärmaktionsplanung Münster | Lärmforum 23.05.2016 konsalt  
 
3 
 
Ein weiterer wichtiger Punkt der Lärmaktionsplanung ist der Schutz Ruhiger Gebiete. 
Geeignete Nutzungen für Ruhige Gebiete sind in der Praxis vorwiegend unbebaute 
Bereiche, z.B. Grünanlagen und Parks, die der Erholung dienen. 
>>Anlage 2: Präsentation Antje Janßen  
3 Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen 
Im Maßnahmenkonzept für Münster wird eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für 
ausgewählte Straßenabschnitte im Innenstadtbereich zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm 
empfohlen. Dr. Heinrichs, LK Argus GmbH, beschreibt in seinem Vortrag verschiedene 
Untersuchungen und Erfahrungen zu Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen und zeigt 
Beispiele aus unterschiedlichen Städten auf. Er hebt hervor, dass die bislang gemessenen 
Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen unterschiedlich sind. In der 
überwiegenden Mehrheit der untersuchten Straßen treten signifikante - also statistisch nicht 
zufällige - Rückgänge der Geschwindigkeiten auf. Bei einigen Straßen ist der Effekt aber 
auch gering oder gar nicht feststellbar. Die Gründe dafür sind aufgrund der wenigen 
Untersuchungsfälle noch nicht eindeutig zu ermitteln. Des Weiteren stellt er fest, dass bei 
Einführung von Tempo 30 die Leistungsfähigkeit des Straßenzuges nicht beeinträchtigt wird. 
Es gibt zwar für den Einzelnen geringe Reisezeitverluste, die Kapazität der Straße 
(Kfz/Stunde) ist aber bei Tempo 50 und Tempo 30 weitgehend identisch.  
>>Anlage 3: Präsentation Dr. Eckhart Heinrichs 
4 Nachfragen / Diskussion 
In der Diskussion werden folgende Sachverhalte angesprochen: 
 Die Lärmkarten von 2012 und die jetzt gezeigte Lärmkarte auf dem Informationsflyer 
sehen unterschiedlich aus. Frau Janßen erläutert, dass es sich dabei um zwei 
verschiedene Darstellungen handelt. Die Lärmkarten stellen die Lärmbelastungen 
flächenhaft dar, auf dem Titelblatt des Flyers sind die lärmbelasteten Gebäude nach den 
Schwellen der Lärmaktionsplanung dargestellt. Die Datengrundlage ist diesselbe. 
 Der besondere Lärm von Autobahnen wird hervorgehoben. Die Zuständigkeiten für die 
Autobahn liegen allerdings beim Bund und nicht bei der Stadt. Ähnliche Sachlagen finden 
sich beim Schienenlärm (Zuständigkeit Deutsche Bahn). Die Stadt Münster sollte sich 
dem Bund bzw. Bahn gegenüber stark machen und für ihre Bürger eintreten.  
 Wasserstraßen sind im Lärmaktionsplan aufgrund der geringen Verkehrszahlen nicht 
berücksichtigt. Vom Dortmund-Ems-Kanal gehen sehr starke Belastungen aus und der 
Schiffsverkehr soll sich noch weiter erhöhen. Die Relevanz wird im nächsten 
Lärmaktionsplan überprüft. 
 Im Lärmaktionsplan wird in der Wolbecker Straße aus der Innenstadt kommend Tempo 
30 bis zum Hansaring empfohlen, anschließend nicht mehr. Die Bebauung in der 
Wolbecker Straße ist ähnlich dicht wie im Hansaring, hier könnte auch Tempo 30 
eingeführt werden? Der beschriebene Abschnitt wird durch den Maßnahmenbereich 41 
mit einer geringeren Priorität im Lärmaktionsplan bewertet. Im aktuellen Lärmaktionsplan 
werden zunächst die Maßnahmenbereiche der ersten Priorität behandelt. 
 Kleinere Grünbereiche/Mittelstreifenbepflanzungen haben keine Auswirkungen auf den 
Schallpegel. Allerdings tragen sie subjektiv zu einer geringeren Lärmbelästigung bei. 
Wenn es sich anbietet, sollte man Bepflanzungen gezielt einsetzen, um die Lärmquelle 
optisch abzuschirmen.

Lärmaktionsplanung Münster | Lärmforum 23.05.2016 konsalt  
 
4 
 
 Die Anregungen, die im Rahmen der Lärmaktionsplanung an die Stadt herangetragen 
werden, werden wie im Bebauungsplanverfahren üblich, geprüft und beantwortet. 
 Gievenbeck ist als ruhiges Gebiet bezeichnet. Dem kann so nicht zugestimmt werden. 
Auf dem Horstmarer Landweg sei es ab 5 Uhr morgens sehr laut. Frau Janßen und Herr 
Muddemann erläutern, dass eine Festlegung von ruhigen Gebieten auf ausgewählten 
Flächen des Zielkonzeptes Freizeit und Erholung der Grünordnung der Stadt Münster 
erfolgt, die entsprechende akustische Qualitäten aufweisen. 
5 Ergebnisse des Diskussionsforums 
Nach der Diskussion im Plenum haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, 
weitere Vorschläge auf vorbereiteten Moderationswänden zu hinterlassen und in 
Einzelgesprächen mit den Gutachtern und Mitarbeitern der Stadt ihre Frage zu besprechen. 
 
Vorschläge Maßnahmen 
 Displays in allen Tempo 30km/h Straßen 
 Straßen so bauen, dass nicht schneller als 30 km/h gefahren werden kann 
 Parkhäuser am 2. Tangentenring mit Radstation und Bus im 10 min Takt in die Stadt 
 Wolbecker Str. zwischen IDF und Kanal: Böschung bepflanzen 
 Tempo 30 km/h nachts Wolbecker Str. 
 B51 „Umgehungsstraße“ Temporeduzierung von 70 km/h runter auf 50 km/h = 1 bis 
3 dB(A) bzw. 50% weniger 
 Ringbus 
 Stadtteilauto / Car-Sharing für Nienberge 
 Radwegebenutzungspflicht bei Tempo 30 km/h aufheben = Tempobremse für den Kfz-
Verkehr 
 Gelder für Schallschutzmaßnahmen Wolbecker Str. bis Verfürthweg 
 Tempo 30 km/h Horstmarer Landweg 
 Tempo 30 km/h Ausfallstr. nachts im Stadtgebiet 
 Außenbezirke besser mit Läden bestücken (Stadt der kurzen Wege) / Verknüpfung mit 
Einzelhandelskonzept? 
 Lärmschutz/Feste: SEND, Hafenfest, Oktoberfest 
 Umgehungsbahn (DB) Lärmschutzmaßnahmen in Richtung Westen 
 
Ruhige Gebiete 
 Ruhige Gebiete nicht mit Erschließung/Ausfallstraßen beschneiden (Horstmarer 
Landweg) 
Sonstige Hinweise  
 Stadt: Straßenverkehr bringt nicht nur Lärm, sondern auch CO2 - Feinstaub – 
Feinstaubprobleme! Warum wird nur ein Thema bearbeitet? 
 Weiterleitung von Lärm über das Wasser des Dortmund-Ems-Kanal über die ganze Stadt 
hörbar 
 Flugzeuge Münster – Ost 
 Lichtverschmutzung durch Verkehr 
 Die Taktung der Busse ist nachts z.B. für Jugendliche ungünstig 
 80% der Einpendler nach Münster fahren Auto

Lärmaktionsplanung Münster | Lärmforum 23.05.2016 konsalt  
 
5 
 
 Die Stadt muss auch gegen den Lärm der Bundes- und Autobahnen etwas tun. Wer soll 
es denn sonst? 
 Maßnahmen gesamt beachten, nicht Zuständigkeiten hin- und herschieben 
6 Weiteres Vorgehen 
Herr Bruns bedankt sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Engagement. Die 
Diskussion hat gezeigt, dass das Thema Lärm eine schwierige Aufgabe ist und nicht immer 
alle gleicher Meinung sind. Die heute genannten Vorschläge werden nach Bewertung ggf. 
noch in den Entwurf des Lärmaktionsplans aufgenommen. Der Rat der Stadt Münster 
entscheidet unter Abwägung aller Aspekte, was letztendlich umgesetzt wird. 
Frau Bonacker schließt die Veranstaltung gegen 19.45 Uhr. 
 
7 Anlagen 
Anlage 1: Präsentation Margit Bonacker 
Anlage 2: Präsentation Antje Janßen  
Anlage 3: Präsentation Dr. Eckhart Heinrichs

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
Materialien zur 
Öffentlichkeits-
beteiligung 
Oktober 2016 
57 
1.3 Stellungnahmen zum Entw urf des Lärmaktionsplans 
 
● Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster -   
allgemeine Öffentlichkeit 
 
● Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster -   
Träger öffentlicher Belange

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 1 von 30 
Nr./  
Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
1 
 
04.05.16 
Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal für den sehr informati-
ven „Lärmspaziergang" am vergangenen Mittwoch bedanken. Nur 
leider werden „unsere Belange" im Lärmplan der Stadt nur mit ge-
ringer Priorität berücksichtigt. 
Wir, mein Mann und ich, wohnen am Beginn der Kapuzinerstraße im 
3. und 4. Stock, also in Sicht- und Hörweite der Steinfurter Straße. 
Es ist an dieser Stelle nicht leiser als an der Grevener- oder Münz-
straße. Die Steinfurter Straße ist als faktischer Autobahnzubringer 
garantiert verkehrsbelasteter als die beiden genannten Straßen. 
Auch der Verkehr in der Nacht macht uns zu schaffen: an- und ab-
fahrende städtische Nachtbusse, Fernbusse, Schwerlaster, rasende 
PKW (besonders Taxen) und Motorräder. Wie viele LKW und PKW 
befahren pro Tag die Steinfurter Straße zwischen Ring und Neutor? 
Straßenverkehr  
Steinfurter 
Straße 
  
Uns ist daran gelegen, dass die Einhaltung der Geschwindigkeitsbe-
grenzung regelmäßig, noch besser durch einen stationären „Staren-
kasten" kontrolliert wird. Das würde auch nachts helfen. 
 Stationäre Radar-
kontrolle 
Zur Unterstützung bestehender und im 
Lärmaktionsplan vorgesehener Geschwin-
digkeitsbeschränkungen kann die Maßnah-
me vermehrter Geschwindigkeitsüberwa-
chungen in den Lärmaktionsplan aufge-
nommen werden. Die Durchführung von 
Geschwindigkeitsmessungen wird mit der 
Polizei abgestimmt.  
Dann sollte bei der nächsten Fahrbahnerneuerung unbedingt ein 
schallschluckender Straßenbelag verwendet werden. 
 lärmmindernder 
Asphalt 
Für die Steinfurter Straße in Höhe Kapuzi-
nerstraße enthält der Lärmaktionsplan die 
Empfehlung zur Fahrbahnsanierung mit 
Belägen mit lärmmindernder Wirkung.  
Wir hoffen sehr, dass die Stadtwerke von der Politik in die Lage 
versetzt werden, schnell und in größerem Umfang E-Busse einzu-
setzen, vor allen Dingen in der Nacht. 
 Verwendung von E-
Bussen 
Der 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster 
führt hierzu aus: Vor dem Hintergrund der 
aktuell gültigen Immissionsgrenzwerte der 
EU kommt den Emissionen der im Stadt-
bussystem und im Stadt-/Umlandverkehr 
eingesetzten Fahrzeuge eine besondere 
Bedeutung zu. Als umweltverträgliches 
Verkehrsmittel sollen daher vorzugweise

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 2 von 30 
Nr./  
Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
Fahrzeuge eingesetzt werden, die mit weit-
reichenden Abgasbehandlungstechniken 
und lärmreduzierten Motoren ausgerüstet 
sind. Darüber hinaus ist der Einsatz von 
Fahrzeugen mit besonders umwelt-und 
ressourcenschonenden Antriebtechniken, 
wie z.B. Busse mit elektrischem Antrieb, 
wünschenswert. 
Außerdem wüssten wir gerne, wie hoch die Feinstaubbelastung an 
der Steinfurter Straße ist und warum die Umweltzone erst am Neutor 
beginnt? Es wäre doch sinnvoll, den gesamten Stadtbereich inner-
halb des 2. Tangentenringes zur Umweltzone zu erklären. 
 Ausweitung der 
Umweltzone auf 
den 2. Tangenten-
ring 
Seit 2009 werden keine Überschreitungen 
der Grenzwerte für Feinstaub mehr im Stra-
ßenraum ermittelt. Aktuell wird die 
Feinstaubbelastung im Straßenraum nur an 
dem besonders hoch belasteten Straßenab-
schnitt in der Weseler Straße (Nähe Antoni-
uskirche) gemessen. Die Grenzwerte wer-
den dort aktuell deutlich unterschritten. Für 
die Steinfurter Straße liegen Messwerte für 
Stickstoffdioxid vor. Aus Sicht der Luftquali-
tät handelt es sich derzeit um den kritische-
ren Luftschadstoff. Seit 2012 werden bei 
diesem Schadstoff keine Grenzwertüber-
schreitungen an der Steinfurter Straße ge-
messen. Die Dimensionierung der Umwelt-
zone erfolgte im Luftreinhalteplan 2009 
unter Berücksichtigung der verkehrlichen 
und immissionsschutzrechtlichen Belange, 
eine Ausdehnung der Umweltzone wurde 
durch die Bezirksregierung Münster auch in 
der Novellierung des Planes 2014 nicht für 
erforderlich gehalten. In Hinblick auf die 
positive Entwicklung bei der Schadstoffbe-
lastung bestand auch nicht die Erfordernis. 
2 
 
Sehr geehrter Herr     ,  
wie soeben besprochen geht es mir als Anwohner um den Teil des 
Straßenverkehr  
Friesenring 
Kurzfristige Fahr-
bahnsanierung 
Im Zuge der Erneuerungsplanung ist die 
Sanierung der Fahrbahn auf dem Friesen-

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 3 von 30 
Nr./  
Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
18.05.2016 Friesenrings zwischen Freiligrathstr. und Kreuzung Wienburgstraße. 
Hier ist bedingt durch verschiedene Bauarbeiten im Umfeld noch 
keine Lärmschutzdecke aufgebracht worden. Im Lärmschutz Akti-
onsplan scheint dieser Bereich vorgesehen zu sein, aber bis 2020. 
Da der Lärm erheblich ist und die Fahrbahndecke entsprechend 
veraltet und marode (abgesenkte Kanaldeckel), meine Frage: wann 
kann kurzfristig hier eine Verbesserung durchgeführt werden? 
ring zwischen Jahnstraße und Ferdinand-
Freiligrath-Straße ab 2016 vorgesehen. Die 
Fahrbahn des daran angrenzenden Berei-
ches bis zur Wienburgstraße wird ab 2017 
erneuert. Bei allen zukünftigen Fahrbahner-
neuerungen wird Asphalt mit lärmmindern-
der Wirkung eingesetzt. 
3 
 
24.05.2016 
Hoher Lärm an der Ampel Petersheide/Hiltruper Straße durch Moto-
räder und Autos. Sind dort Reduktionsmaßnahmen geplant? Vor-
schlag: Geschwindigkeitsüberwachung 
Straßenverkehr  
Hiltruper Straße 
Geschwindigkeits-
überwachung 
Zur Unterstützung bestehender und im 
Lärmaktionsplan vorgesehener Geschwin-
digkeitsbeschränkungen kann die Maßnah-
me vermehrter Geschwindigkeitsüberwa-
chungen in den Lärmaktionsplan aufge-
nommen werden. Die Durchführung von 
Geschwindigkeitsmessungen wird mit der 
Polizei abgestimmt. 
Eine konkrete Maßnahme für die Hiltruper 
Straße ist nicht vorgesehen, da diese kein 
Maßnahmenbereich ist. 
4 
 
24.06.2016 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
aufmerksam habe ich die Diskussion um den Lärmaktionsplan in 
Münster in den letzten Wochen verfolgt. Für den besonders stark mit 
Lärm, Feinstaub und mit weiteren Autoabgasen belasteten Hansa-
ring fordere ich hiermit ein Tempolimit auf diesem Teilabschnitt des 
Ringes auf maximal 30 km/h. Nur so können weitere Gesundheits-
schäden reduziert werden. 
Straßenverkehr  
Hansaring 
Geschwindigkeits-
reduzierung auf 30 
km/h 
Das aktuell vorgesehene Geschwindigkeits-
konzept beschränkt sich bewusst auf Stra-
ßen innerhalb des 2. Tangentenringes, an 
denen gehäuft sehr hohe Lärmbelastungen 
auftreten. Der Hansaring ist als Bestandteil 
des 2. Tangentenringes nicht in diese Über-
legungen einbezogen.  
Mit der nächsten Stufe der Lärmaktionspla-
nung strebt die Stadt Münster an, auch 
Bereiche, die aktuell nicht prioritär behan-
delt werden, in die Lärmaktionsplanung 
einzubeziehen und für diese Maßnahmen 
zu entwickeln. 
5 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
da Motorräder in der Regel einen größeren Lärm produzieren als 
Straßenverkehr Berücksichtigung 
von Motorrädern in 
Einzelne Motorräder sind lauter als Pkw, ihr 
Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen ist

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 4 von 30 
Nr./  
Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
26.06.2016 PKWs, rege ich an, dass Sie diese Tatsache bei Ihrer Planung be-
rücksichtigen.  
der Lärmaktions-
planung 
aber gering. In der subjektiven Wahrneh-
mung von Verkehrslärm haben Motorräder 
einen höheren Beitrag als es ihrer tatsächli-
chen Fahrleistung und Verkehrsstärke ent-
spricht.  
Für die Berücksichtigung von Motorrädern in 
der Lärmaktionsplanung für die Stadt Müns-
ter fehlen im Lärmaktionsplan der 2. Stufe 
entsprechende Grundlagen, da diese nicht 
getrennt berechnet werden. 
 Gegebenenfalls müssen die Straßen, in denen Sie die 30km/h‐
Regelung wegen der Lärmemission anwenden, konsequenterweise 
für Motorräder gesperrt werden. 
 Ggf. Sperrungen 
für Motorräder in 
Tempo 30-Straßen 
6 
 
27.06.2016 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
Wir stellen hiermit folgenden Antrag:  
Aufnahme der Straße Hoher Heckenweg in den Maßnahmenbereich 
der 1. Stufe 
Begründung: Die aktuelle Grundlage für Ihre Lärmaktionsplanung 
sind die Daten von 2012.Damals befand sich die Lärmbelastung 
schon im Bereich der Gesundheitsgefährdung, aber die Stadtverwal-
tung ist der Ansicht, dass die Zahl der belasteten Anwohner nicht 
hoch genug sei, um Maßnahmen zu ergreifen. Inzwischen sind 4 
Jahre vergangen und sowohl das Verkehrsaufkommen als auch die 
Zahl der belasteten Anwohner sind gestiegen. Zudem befindet sich 
die Norbert-Grundschule nebst Kindergarten an dieser Straße, der 
Schulweg zur Thomas-Morus-Grundschule quert den Hohen He-
ckenweg, Flüchtlingsfamilien mit zahlreichen kleinen Kindern woh-
nen inzwischen an dieser Straße. Es sei noch angemerkt, dass die 
geplante Baumaßnahme Markweg die Verkehrssituation auf dem 
Hohen Heckenweg noch verschärfen wird, und zwar sowohl in der 
Bauphase (z.B. durch erhöhten Schwerlastverkehr, etwa zum Ab-
transport des Erdaushubs Ri. Coerde und auch nach Fertigstellung 
des neuen Wohngebietes durch vermehrten Autoverkehr. 
Straßenverkehr  
Hoher Hecken-
weg 
Aufnahme des 
Hoher Heckenweg 
in die 1. Priorität 
der Maßnahmenbe-
reiche 
Grundsätzlich strebt die Stadt Münster mit 
dem Lärmaktionsplan an, in allen Bereichen 
mit Lärmbelastungen über 65 dB(A) ganz-
tags bzw. 55 dB(A) nachts Reduzierungen 
der Lärmbelastungen herbeizuführen. Dies 
kann aber kurzfristig nicht in allen Bereichen 
erfolgen. Vor diesem Hintergrund erfolgte 
eine Priorisierung der Maßnahmenbereiche 
nach Höhe der Lärmbelastung und Anzahl 
der betroffenen Einwohner. Der Hohe He-
ckenweg ist nach dieser Priorisierung kein 
Bereich, in dem kurzfristig Maßnahmen 
vorgesehen werden können. 
Mit der nächsten Stufe der Lärmaktionspla-
nung strebt die Stadt Münster an, auch 
Bereiche, die aktuell nicht prioritär behan-
delt werden, in die Lärmaktionsplanung 
einzubeziehen und für diese Maßnahmen 
zu entwickeln. 
 Wir gehen mit Ihnen einig, dass schon 2012 allein die Lärmbelas-
tung für die Anwohner des Hohen Heckenwegs gesundheitsgefähr-
dend war. Hinzu kommen jedoch noch die durch den Kfz-Verkehr 
verursachten Schadstoffemissionen. Wir entnehmen einer Arbeit der 
 Berücksichtigung 
von Schadstoffwer-
ten bei der Maß-
nahmenpriorität 
Der Luftreinhalteplan Münster 2009 und 
2014 wurde zur Reduzierung der Feinstaub- 
und Stickstoffdioxidbelastung im Straßen-
raum erlassen. Die Untersuchung zur Belas-

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 5 von 30 
Nr./  
Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
Fa. Urbanista, Hamburg (www.urbanista.de) mit dem Titel „Im Kern 
gesund“), in der 10 Maßnahmen für eine gesündere Mobilität in 
Deutschlands Stadtzentren vorgestellt werden, dass jährlich über 
47.000 Menschen infolge hoher Schadstoffkonzentrationen in 
Deutschland sterben, davon gehen 40 % auf das Konto des Stra-
ßenverkehrs.  
Diese Sachlage erzwingt u.E. ein sofortiges Tätigwerden der Stra-
ßenverkehrsbehörde für sämtliche von Ihnen als gesundheitsgefähr-
dend eingestufte Straßenabschnitte. Einen Ermessensspielraum 
sehen wir unter den gegebenen gesundheitsschädlichen Umständen 
nicht. 
Für die Anwohner zahlreicher Straßenabschnitte, die von Ihnen 
allein wegen der Lärmbelastung als gesundheitsgefährdend und 
unter Berücksichtigung der Schadstoffbelastungen durch den Kfz-
Verkehr nach unserer Überzeugung als gesundheitsschädlich einzu-
stufen sind, kann es in dieser Gesundheits- und sogar lebenswichti-
gen Frage nicht maßgebend sein, ob z.B. 500 oder 1000 Personen 
betroffen sind.  
Wir bitten Sie deshalb, unserem Antrag stattzugeben und sehen 
Ihrer Antwort mit Interesse entgegen. 
Mit freundlichen Grüßen 
tungssituation im Straßenraum weist insbe-
sondere für innerstädtische Straßenab-
schnitte mit beidseitig durchgehender Stra-
ßenrandbebauung und hoher Kfz-
Frequentierung, wie dem Bült, Weseler 
Straße oder Steinfurter Straße Schadstoff-
belastungen im Bereich der Immissions-
grenzwerte auf. Gesamtstädtisch führt die 
Modernisierung der Kfz-Flotte durch den 
EURO-5- und EURO-6-Abgasstandard zu 
einer Verbesserung der Luftbelastung im 
gesamten Hauptverkehrssstraßennetz. 
Diese Belastungen sind erfreulicherweise 
seit Jahren rückläufig. 
7 
 
27.06.2016 
Die Bürgerinitiative begleitet seit 1984 konstruktiv-kritisch die Pla-
nungen und den Ausbau der B51 „Umgehungsstraße" im Osten von 
Münster. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf dem 3. BA durch ein 
Naherholungsgebiet. 
Wir selber wohnen in unmittelbarer Nähe zur Bahnlinie Warendorfer 
Str. und zur Umgehungsstraße. Der Lärm der B51 hat in den letzten 
Jahren so massiv zugenommen, dass es kaum mehr möglich ist, 
den Garten und die Terrasse zu nutzen. Das Fenster bleibt ge-
schlossen, um eine einigermaßen ruhige Nacht zu verbringen. Wir 
liegen in dem Naherholungsgebiet der Stadt Münster, umgeben von 
Wald, Feld und Wiesen. Bei uns halten sich (noch) etliche Singvögel 
auf, es gibt seltene Gänse an den unter Bodendenkmal stehenden 
Gewässern (Gräften). Rehe stehen in unmittelbarer Nähe, die schon 
jetzt kaum noch Chancen haben, die Flächen jenseits der Umge-
hungsstraße zu erreichen. Hasen, Kaninchen, Grünspechte, Füchse 
Straßenverkehr  
B 51 Umge-
hungsstraße 
 Zum Ausbau der B 51 liegt ein Planfeststel-
lungsbeschluss vom 30.9.2011 vor. 
Baulastträger ist der Landesbetrieb Stra-
ßenbau Nordrhein-Westfalen. 
Nach Beschlussfassung wurden der Plan-
feststellungsbeschluss und die festgestell-
ten Planunterlagen im Dezember 2011 
öffentlich ausgelegt. Anfang 2012 wurden 
Klagen gegen den Planfeststellungsbe-
schluss eingereicht.  
 
Der Lärmaktionsplan berücksichtigt die 
vorhandenen Planungen in der Stadt Müns-

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 6 von 30 
Nr./  
Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
etc. halten sich hier auf und viele erholungssuchende Münsteraner 
und Auswärtige spazieren am Maikottenweg entlang. Durch den 
Waldanteil und alten Baumbestand nisten hier Stein- und Waldkauz! 
Ebenso konnte man bis vor einigen Jahren Waldschnepfen be-
obachten und fliegen sehen. Auch Amphibien, wie z.B. der Kam-
molch oder auch die Hohltauben finden hier ihren Lebensraum. 
Teilweise stehen diese Tiere sogar auf der „Roten Liste"!! 
Was aber ist ein Naherholungsgebiet durch das eine 4-spurige auto-
bahnähnliche Straße führen soll? Was ist ein Erholungsgebiet, wenn 
es durch massiven Lärm, Feinstaub und Stickoxydbelastungen ge-
stört wird, wo man keinen Vogel mehr singen hört, wo Wald gerodet, 
Land der Natur genommen wird und wo die letzten Rehe, Hasen etc. 
durch den Straßenverkehr ums Leben kommen? ... und wir, Anlieger 
und Bewohner an einer „Umgehungsstraße" mit einer enormen 
Geräuschkulisse, mit Abgasen und Feinstaub, - was ist mit unserer 
Gesundheit und Lebensqualität?! Einer Lebensqualität, die unter 
Einhaltung europ. Umweltnormen für Lärmschutz sowie Gefährdung 
der menschlichen Gesundheit durch Feinstaub- und Stickoxydbelas-
tungen geschützt werden sollte.  
ter - dies bezieht auch den Planfeststel-
lungsbeschluss zur B 51 ein. Die Planungen 
beinhalten aktive Schallschutzmaßnahmen, 
die gegenüber der Bestandssituation eine 
Verbesserung der Lärmbelastungssituation 
herbeiführen sowie passive Maßnahmen 
und Entschädigungen für Bereiche, in de-
nen der aktive Lärmschutz nicht ausreicht. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen 
wurden im Planfeststellungsverfahren zum 
Ausbau der B51 thematisiert und durch 
Straßen NRW festgelegt.  
Die Diskussion zu der Ausgestaltung der 
Schallschutzmaßnahmen wurde im Rahmen 
des Verfahrens geführt. 
 
 
 
 
 
 Viele Städte, und noch nicht einmal wie Münster „Klimastädte", ver-
treten Ihre Bürger vorrausschauend und haben „Deckelungen" vor-
gesehen. Das ist teurer-ohne Frage- aber vorrausschauender für 
uns und nachfolgende Generationen, für Mensch, Tier und Natur. 
Die „Deckelung" würde auch einer sogenannten Zersiedelung ent-
gegen wirken, Stadtteile würden nicht mehr auseinandergerissen. 
Eine Tieferlegung und Deckelung, wie es heutzutage dem Stand der 
Technik entspricht wird ja bereits an vielen anderen Stellen in der 
Republik ähnlich umgesetzt. 
Mit den Forderungen der BI zu einer bereits im Jahre 1993 vom 
Verkehrsministerium in Auftrag gegebene Umweltverträglichkeits-
studie (UVS) spricht am Schluss die Empfehlung aus, die Straße in 
eine bis zu 6 Metern Tiefe „Troglage" abzusenken um sie dann mit 
einer „Abdeckelung" zu versehen bzw. zu begrünen 
 Tieferlegung und 
Überdachung (be-
grünt) der B 51 
Umgehungsstraße 
(BA. 3)

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Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 7 von 30 
Nr./  
Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
 Im Stadtkern Münster gibt es die Diskussion der 30 km/h, auf der 
Umgehungsstraße darf 70 km/h gefahren werden. Die Geschwindig-
keit (Warendorfer Str. bis Wolbecker Str.) auf 50 km/h zu begrenzen 
wäre ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung.. 
 Geschwindigkeits-
reduzierung auf 
50 km/h  
Diese Anregung wurde bereits überprüft und 
auch der BI St. Mauritz beantwortet. Im 
Ergebnis gab es kein Erfordernis, die bereits 
auf 70 km/h reduzierte zulässige Höchstge-
schwindigkeit noch weiter herab zu setzen.  
8 
 
27.06.2016 
In ihrem Bemühen, die Umgebungslärm-Richtlinie der EU umzuset-
zen, bemüht sich die Verwaltung der Stadt Münster seit Jahren mit 
bislang zweifelhaftem Erfolg um eine adäquate Reduktion der Ver-
kehrslärm- Belastung auf dem Gebiet der Stadt Münster. Anhand 
von sog. Lärmkarten wird dem Bürger gezeigt, wo nach Auffassung 
der Verwaltung die Lärmbelastung besonders hoch ist. So gibt es 
Schwerpunkte der Lärmbelastung unstrittig im Kernbereich der 
Stadt, aber auch in durch die Autobahnen BAB 1 und BAB 43 her-
vorgerufenen Problemzonen von Albachten, Mecklenbeck, Nienber-
ge und insbesondere Roxel. 
Letztere finden in den Vorschlägen der Stadtverwaltung zur Verrin-
gerung der Lärmbelastung auf dem Gebiet der Stadt Münster leider 
keinerlei Berücksichtigung - so als würden in diesen Gebieten keine 
Bürger der Stadt Münster leben. Mit diesem Brief möchte ich Ihnen 
in Erinnerung bringen, dass Sie vor und nach Ihrer Wahl zum Ober-
bürgermeister angekündigt haben, den Interessen aller Bürger von 
Münster Rechnung tragen zu wollen. Als Anwohner des, Nottulner 
Landwegs habe ich in diesem Kontext eine Bitte an Sie - und ich 
spreche nicht für mich allein: Setzen Sie sich in Ihrer Eigenschaft als 
Chef der Verwaltung und zugleich als Bürgermeister aller Bürger 
(d.h .als Oberbürgermeister der Stadt Münster) dafür ein, dass die 
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Nottulner Landweg östlich 
der Welsingheide sowie auf der Straße Am Rohrbusch auf 30 km 
gesenkt wird und zugleich ein Zebrastreifen an der Einengung des 
Nottulner Landwegs als Querungshilfe eingerichtet wird. Mit beiden 
Maßnahmen zusammen würde zugleich ein wirksamer und kosten-
günstiger Schritt zur Lärmreduktion und zur Erhöhung der Sicherheit 
im Straßenverkehr in Münster realisiert. 
Straßenverkehr  
Nottulner 
Landweg  
(Roxel) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Geschwindigkeits-
reduzierung auf 
30 km/h im Nottul-
ner Landweg östl. 
der Welsingheide 
und auf der Straße 
Am Rohrbusch 
Zebrastreifen an 
den Einengungen 
der Nottulner 
Landwegs 
Grundsätzlich strebt die Stadt Münster mit 
dem Lärmaktionsplan an, in allen Bereichen 
mit Lärmbelastungen über 65 dB(A) ganz-
tags bzw. 55 dB(A) nachts Reduzierungen 
der Lärmbelastungen herbeizuführen. Dies 
kann aber kurzfristig nicht in allen Bereichen 
erfolgen. Vor diesem Hintergrund erfolgte 
eine Priorisierung der Maßnahmenbereiche 
nach Höhe der Lärmbelastung und Anzahl 
der betroffenen Einwohner. Der Nottulner 
Landweg ist nach dieser Priorisierung kein 
Bereich, in dem kurzfristig Maßnahmen 
vorgesehen werden können. 
 
 
Diese Anregungen liegen der Straßenver-
kehrsbehörde bereits als Einzelanträge vor 
und sind derzeit in Bearbeitung. Dabei sind 
insbesondere Aspekte der objektiven Ver-
kehrssicherheit zu berücksichtigen.

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Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 8 von 30 
Nr./  
Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
9 
30.06.2016 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
an vielen Stellen wird in Münster über weiteren Lärmschutz nachge-
dacht. Warum nutzt man nicht die Umweltplakette und macht sie 
auch zur Lärmschutzplakette?? Wir wohnen in der Innenstadt von 
Münster (innerhalb des Ringes) und können speziell Nachts aber 
auch tagsüber die lauten Motorräder und diverse Autos (Jaguar F 
type, etc.) bei denen bewusst auf ein lautes Fahrgeräusch wert 
gelegt wird, 3 Straßen weit entfernt hören. Warum kann Münster 
nicht hier ein Zeichen setzen und bewusst die Umweltplakette nicht 
nur auf Abgase sondern auch auf Lärm - Belästigung ausweiten?? 
Einige Kollegen und Nachbarn legen sogar bewusst Wert darauf, 
möglichst laute Fahrzeuge zu fahren (Harley, etc.), aber gleichzeitig 
möchten sie es selbst schön leise haben... 
Straßenverkehr  
Innenstadt und 
Innenstadtring 
Umweltplakette als 
Lärmschutzplakette 
nutzen 
Die Einführung von Umweltplaketten und 
die entsprechende Einordnung der Schad-
stoffgruppen ist Bundessache.  
Die Stadt Münster hat nicht die Möglichkeit, 
die auf den Schadstoffgruppen aufbauen-
den Umweltplaketten auch auf die Ge-
räuschgrenzwerte der Kraftfahrzeuge aus-
zudehnen. 
 Zudem scheint es so, dass die Ampelphasen (bewusst??) verändert 
oder zumindest nicht angepasst wurden, so dass auf dem Ring, wie 
aber auch auf den großen Einfahrtsstraßen (Grevener, Albersloher 
Weg, Bahnhofsstraße, Steinfurter) man immer wieder vor roten 
Ampeln steht und anfahren muss anstatt bei einer gleichmäßiger 
leiser Geschwindigkeit von 50 durchfahren (und dadurch leiser sein) 
zu können. 
 Anpassung der 
Ampelschaltungen 
auf dem Ring 
Die Stadt Münster strebt mit der Erneuerung 
der Verkehrsrechner eine stadt- und um-
weltverträgliche Verkehrsbewältigung an. 
Die Verkehrsverstetigung des Kfz-Verkehrs 
soll ausgewogen und nicht zu Lasten der 
leisen Umweltverbundverkehrsmittel umge-
setzt werden. Aufgrund der Komplexität der 
heutigen Anforderungen an Lichtsignalsteu-
erungen wird in jedem Einzelfall ein abge-
wogener Kompromiss unter Berücksichti-
gung der verkehrsfunktionalen und umwelt-
bedingten Anforderungen gesucht. 
10 
30.06.2016 
Zum in der Öffentlichkeit so sehr gepriesenen Lärmaktionsplan 
möchte ich als Betroffener folgende Anmerkungen machen: 
1. Ich möchte daran erinnern, dass das Gutachten von Dr. Popp aus 
2012 erst veröffentlicht wurde, nachdem die BI Münster-Mauritz u.a. 
das OB-Büro besetzt hatten. Seit der Erstellung sind demnach wie-
der 3 1/2 Jahre vergangen, was die Aktualität vermindert.  
2. Enttäuschend war beim dürftig besetzten Forum der Stadtwerke 
am 23. Mai 2016, dass bei der Vorstellung die A1 und die B51 
Straßenverkehr 
B 51 und A 1 
Umsetzung weite-
rer Lärmschutz-
maßnahmen beim 
Ausbau der B 51 
als der bisher ge-
planten  
Die 2012 erstellten Analysen zur Lärmbelas-
tungssituation sind seitdem unverändert. 
Die B 51 ist mit den Maßnahmenbereichen 
52 und 73 (siehe Karte 5) enthalten. Die 
grünen Signaturen in den Karten 1 und 2 an 
der B 51 sowie der A 1 kennzeichnen be-
stehende Schallschutzanlagen.  
Zum Ausbau der B 51 liegt ein Planfeststel-

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Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 9 von 30 
Nr./  
Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
(„Umgehungsstraße") aus dem Lärmplan herausfielen (grün ge-
zeichnet waren) mit der Begründung: da wohnen wenige Menschen 
direkt an den Straßen und außerdem ist die Stadt nicht zuständig. 
3. Die B51 aus dem Plan herauszunehmen, ist schon ein Schildbür-
gerstreich, denn gerade dort wohnen in Abständen von zum Teil 
weniger als 50m sehr viele Einwohner Münsters, deren Lebenssitua-
tion durch den vierspurigen Ausbau der B51 Iärmtechnisch extrem 
verschlechtert wird. Im oben genannten Gutachten des Dr. Popp ist 
diese Straße noch rot eingezeichnet. 
4. Zudem kommen die gesundheitlichen Risiken (Herzkreis-
lauferkankungen wie Herzinfarkt etc.), die u.a. bei den ca. 14.000 
Bewohnern an der B51 in den nächsten Jahren extrem zunehmen 
werden. Hier entstehen Belastungen durch ständigen Lärm und 
durch Autoabgase über täglich 24 Stunden. 
5. Es ist enttäuschend, dass sich die Stadt Münster dieser verhee-
renden Situation nicht adäquat annimmt. Über die B51 fahren heute 
täglich gut 15.000 Autos. Die Prognose für 2020 beläuft sich auf 
47.000 Autos jeden Tag. Mit dem Ausbau des Hafencenters und der 
dann bestehenden Autobahn-Umleitungsmöglichkeit zwischen 
Münster-Süd und Greven wird die Zahl der LKWs und Autos wahr-
scheinlich noch stärker zunehmen. In der Wissenschaft beginnt man 
erst seit einigen Jahren, die Gefährlichkeit des Lärms und die ge-
sundheitsschädigenden Auswirkungen der Abgase, insbesondere 
der Dieselabgase, zu erkennen und zu quantifizieren. Ich füge zwei 
Arbeiten aus dem letzten Ärzteblatt zur Info bei. Es gibt mittlerweile 
dutzende internationaler guter Arbeiten zu diesem Thema. 
Es ist nach meiner Meinung unverantwortlich, den geplanten Ausbau 
der B 51 in der vorgesehenen Art und Weise durchzuführen und die 
Bevölkerung (mehr als 14.000 Anwohner!) nicht durch heute schon 
mögliche Maßnahmen zu schützen. Mit der vorgesehenen Lärm-
schutzplanung der Stadt Münster wird die Gesundheit der Menschen 
an der A1 und der B51 („Umgehungsstraße") fahrlässig gefährdet 
und eine insuffiziente Zukunftsplanung durchgeführt. Offensichtlich 
ist das von maßgeblicher politischer Seite so gewollt. 
lungsbeschluss vom 30.9.2011 vor. 
Baulastträger ist der Landesbetrieb  
Straßenbau Nordrhein-Westfalen. 
Nach Beschlussfassung wurden der Plan-
feststellungsbeschluss und die festgestell-
ten Planunterlagen im Dezember 2011 
öffentlich ausgelegt. Anfang 2012 wurden 
Klagen gegen den Planfeststellungsbe-
schluss eingereicht.  
 
Der Lärmaktionsplan berücksichtigt die 
vorhandenen Planungen in der Stadt Müns-
ter - dies bezieht auch den Planfeststel-
lungsbeschluss zur B 51 ein. Die Planungen 
beinhalten aktive Schallschutzmaßnahmen, 
die gegenüber der Bestandssituation eine 
Verbesserung der Lärmbelastungssituation 
herbeiführen sowie passive Maßnahmen 
und Entschädigungen für Bereiche, in de-
nen der aktive Lärmschutz nicht ausreicht. 
 
Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen 
wurden im Planfeststellungsverfahren zum 
Ausbau der B51 thematisiert und durch 
Straßen NRW festgelegt.  
Die Diskussion zu der Ausgestaltung der 
Schallschutzmaßnahmen wurde im Rahmen 
des Verfahrens geführt.

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch 
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Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 10 von 30 
Nr./  
Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
11 
27.06.2016 
Ende Mai gab es diverse Möglichkeiten den Lärmaktionsplan zu 
betrachten und zu verstehen. Dabei ist uns aufgefallen, dass sich 
die Überlegungen und entwickelten Maßnahmen in Ihrem Plan pri-
mär an Zuständigkeiten Ihres Amtes orientieren und nicht an den 
Bedürfnissen aller Bürger dieser Stadt.  
Die Bürgerinnen und Bürger der Waldwegsiedlung in Mecklenbeck 
sind von mehreren Lärmquellen gleichzeitig belastet. Von den Auto-
bahnen A43 und A1 und der Deutschen Bahn. Je nach Windrichtung 
ist der Lärm im Wohngebiet dröhnend, rauschend und tosend. Ins-
besondere ist die durchgängige Belastung durch die A 43 für die 
Gesundheit der Anwohner mehr als schädlich. Der bescheidende 
Lärmschutzwall, der nicht einmal in Richtung Stadt zu Ende geführt 
wurde, fängt den täglichen Lärm nicht mehr auf und schützt die 
Menschen im Wohngebiet nicht mehr vor den vielfältigen nachteili-
gen Auswirkungen dieser unerträglichen Lärmquelle. 
Von daher regen wir an und fordern zugleich: 
Straßen- und 
Schienenver-
kehr  
A 43 und DB-
Strecke 2200 
Mecklenbeck 
Waldweg-
siedlung 
 Grundsätzlich strebt die Stadt Münster mit 
dem Lärmaktionsplan an, in allen Bereichen 
mit Lärmbelastungen über 65 dB(A) ganz-
tags bzw. 55 dB(A) nachts Reduzierungen 
der Lärmbelastungen herbeizuführen. Dies 
kann aber kurzfristig nicht in allen Bereichen 
erfolgen. Vor diesem Hintergrund erfolgte 
eine Priorisierung der Maßnahmenbereiche 
nach Höhe der Lärmbelastung und Anzahl 
der betroffenen Einwohner. Die Waldweg-
siedlung in Mecklenbeck ist nach dieser 
Priorisierung kein Bereich, in dem kurzfristig 
Maßnahmen vorgesehen werden können. 
 
 
Mit der nächsten Stufe der Lärmaktionspla-
nung strebt die Stadt Münster an, auch 
Bereiche, die aktuell nicht prioritär behan-
delt werden, in die Lärmaktionsplanung 
einzubeziehen und für diese Maßnahmen 
zu entwickeln. 
Dieser Streckenabschnitt liegt in der Zu-
ständigkeit der Bezirksregierung Münster. 
Die Anregung wird an diese zur Beantwor-
tung weitergeleitet.  
Die Anregungen 3. und 4. werden an den 
zuständigen Straßenbaulastträger zur Be-
antwortung weitergeleitet. 
 
 
 
1. Übernahme des Wohngebietes in den Lärmaktionsplan der Stadt 
Münster 
 Aufnahme Meck-
lenbeck in LAP als 
Maßnahmenort 
 
 
2. Tempolimit von 100 km/h zwischen Autobahnkreuz Münster-Süd 
und Weseler-Straße. Dies ist kostenneutral. 
  
 
Tempo 100 zwi-
schen AK MS-Süd 
und Weseler Stra-
ße 
3. Verbesserung der Straßendecke der A43 mit „Flüsterbelag" bis 
zum Autobahnkreuz Münster-Süd. 
 Lärmmindernder 
Asphalt A 43 bis 
AK MS-Süd 
4. Erweiterung des Lärmschutzwalls in Richtung Stadt und ebenfalls 
in Richtung Überführung Heroldstraße -A43, da auch bei Ostwind 
die Lärmbelastung für die Anwohner krankmachend ist. 
 Erweiterung 
Schallschutzwand 
A 43 in Richtung

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 11 von 30 
Nr./  
Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
Stadt und Unterfüh-
rung Heroldstraße 
 
 
 
Die bestehende Lärmschutzwand ist im 
Rahmen des freiwilligen Lärmschutzpro-
gramms im Auftrag des Bundesministeriums 
für Verkehr und digitale Infrastruktur „Sanie-
rung an Schienenwegen der Eisenbahnen 
des Bundes“ errichtet worden. Die Länge 
und Höhe der Lärmschutzwand ist u.a. nach 
Wirkungs- und Wirtschafttichkeitskriterien 
bestimmt worden. Eine freiwillige Weiterfüh-
rung / Ergänzung von Lärmschutzwänden /-
wällen mit städtischen Mitteln hat der zu-
ständige Fachausschuss grundsätzlich 
ausgeschlossen. 
5. Verlängerung der Lärmschutzwand der Deutschen Bahn in Rich-
tung Stadt. 
 Verlängerung der 
Lärmschutzwand 
der Deutschen 
Bahn in Richtung 
Stadt. 
Wir hoffen, dass Sie unsere Besorgnisse in Ihre Überlegungen und 
Planungen aufnehmen. Zudem werden wir dieses Schreiben dem 
Oberbürgermeister unserer Stadt, den Vorsitzenden der Ratsfraktio-
nen im Stadtrat Münster und unseren Bundestagsabgeordneten/ 
Landtagsabgeordneten zusenden. 
Anmerkung: Dem Schreiben angehängt war eine Unterschriftenliste 
mit 16 Unterschriften. 
  12 
28.06.2016 
Sehr geehrte Herren,  
seit Jahren gibt es Aktionen, Leserbriefe und bekannte Klagen ge-
gen die Form und die Art des Ausbaus der B51. Unbestritten braucht 
Münster diese Verkehrsachse zur Entlastung der Stadtstraßen. Die 
Umgangsweise mit Zahlenmaterial ( Umweltverträglichkeitsstudie ) 
und die Vorgehensweise beim Oberverwaltungsgericht mit den Kla-
gen ist schon sehr fragwürdig. Nun wird gebaut, der erste Teil offen, 
ebenerdig ohne Lärmschutz, dann wird tiefer gelegt mit Lärmschutz. 
Straßen- und 
Schienenver-
kehr  
B 51, St. Mau-
ritz Ost 
 Die 2012 erstellten Analysen zur Lärmbelas-
tungssituation sind seitdem unverändert. 
Die B 51 ist mit den Maßnahmenbereichen 
52 und 73 (siehe Karte 5) enthalten. Die 
grünen Signaturen in den Karten 1 und 2 an 
der B 51 sowie der A 1 kennzeichnen be-
stehende Schallschutzanlagen.  
Zum Ausbau der B 51 liegt ein Planfeststel-
lungsbeschluss vom 30.9.2011 vor. 
Baulastträger ist der Landesbetrieb Stra-
ßenbau Nordrhein-Westfalen. 
Nach Beschlussfassung wurden der Plan-
feststellungsbeschluss und die festgestell-
ten Planunterlagen im Dezember 2011 
öffentlich ausgelegt. Anfang 2012 wurden 
Klagen gegen den Planfeststellungsbe-
schluss eingereicht.  
 Warum während der gesamten Zeit unter der Situation, dass das 
heutige Verkehrsaufkommen die Planungen bei weitem übertrifft 24h 
lang der Verkehr weiter mit 70 km/h (gefahren wird häufig auch noch 
schneller und geblitzt so gut wie nie auch nicht beim Blitzmarathon!) 
wird, wie in allen anderen Fragen mit der fehlenden Zuständigkeit 
begründet. Die Straße führt durch ein sehr dicht bewohntes Wohn-
quartier, die LKW-Zahl ist immens und dennoch gibt es weder 
nachts noch aktuell im Lärmaktionsplan eine Tempoabsenkung 
obwohl bekannt ist, dass 50 km/h schon fast zu einer Halbierung der 
Dezibel-Werte führen würde.  
 Geschwindigkeits-
reduzierung auf 
50 km/h

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 12 von 30 
Nr./  
Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
 Es kann nicht sein, dass sich keiner der seit Jahren in MS führenden 
Politiker hier positioniert, - nicht zuständig - ! Selbst neu ausgewie-
sene Baugebiete (Maikottenweg mit demnächst Ersatzbushaltestelle 
für den Kanalausbau) werden ohne Lärmschutz geplant anstatt 
zukunftsfähig direkt die Tieferlegung und den Lärmschutz zu verlän-
gern, das wird nachher auf die Häuslebauer umgelegt! Die verschie-
denen Zuständigkeiten (Wasser und Schifffahrtsamt, Straßen NRW , 
und die Stadt - Münster) scheinen hier nicht überwindbar. Wir als 
Anwohner fordern eine realistische, ehrliche Offenlegung! Der Flyer 
der Stadt Münster nimmt die Umgehungsstraße (dunkelrot !) raus. 
So kann die EU - Umgebungslärmrichtlinie 47 a erfüllt werden. Das 
ist Augenwischerei und die 30-er Zonen in der Stadt lachhafter Akti-
onismus. Nachhaltige Verkehrswegeplanung sieht anders aus. 
 Offenlegung der 
Zuständigkeiten 
Der Lärmaktionsplan berücksichtigt die 
vorhandenen Planungen in der Stadt Müns-
ter - dies bezieht auch den Planfeststel-
lungsbeschluss zur B 51 ein. Die Planungen 
beinhalten aktive Schallschutzmaßnahmen, 
die gegenüber der Bestandssituation eine 
Verbesserung der Lärmbelastungssituation 
herbeiführen sowie passive Maßnahmen 
und Entschädigungen für Bereiche, in de-
nen der aktive Lärmschutz nicht ausreicht. 
 
 
Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen 
wurden im Planfeststellungsverfahren zum 
Ausbau der B51 thematisiert und durch 
Straßen NRW festgelegt.  
Die Diskussion zu der Ausgestaltung der 
Schallschutzmaßnahmen wurde im Rahmen 
des Verfahrens geführt. 
 
 Unser Traum vom Tunnel mit begrünter begehbarer Decke-
lung…war einmal. 
  
 P.S. ca. 500 m weiter östlich quert bzw. beendet die Güterver-
kehrstrasse der Bahn die Wohnbebauung. Die Züge beschallen je 
nach Windrichtung- besonders nachts - das gesamte Viertel. Ich bin 
der Meinung, dass da noch Nacharbeitungspotential ist und gebe die 
Hoffnung nicht auf. 
  
13 
16.06.2016 
Zum Lärmaktionsplan der Stadt Münster möchte ich folgende Hin-
weise geben, die über Ihre Online-Umfrage nicht abgebildet werden 
können. 
Grundsätzlich gehört zu einer Stadt, die wächst und wirtschaftlich 
aktiv ist, auch Verkehr hinzu. Das müssen die Einwohner akzeptie-
ren. Leider wächst die Infrastruktur nicht in dem Maße mit, wie sich 
die Bevölkerungszahlen und Arbeitsplätze positiv! entwickeln. Das 
gilt insbesondere für die Straßenverkehrsinfrastruktur. 
Straßen und 
Schienenver-
kehr 
 Die Stadt Münster strebt mit der Erneuerung 
der Verkehrsrechner eine stadt- und um-
weltverträglichen Verkehrsbewältigung an. 
Die Verkehrsverstetigung des Kfz-Verkehrs 
soll ausgewogen und nicht zu Lasten der 
leisen Umweltverbundverkehrsmittel umge-
setzt werden. Aufgrund der Komplexität der 
heutigen Anforderungen an Lichtsignalsteu-
erungen wird in jedem Einzelfall ein abge-
wogener Kompromiss unter Berücksichti-
gung der verkehrsfunktionalen und umwelt-
bedingten Anforderungen gesucht. 
 Statt einer Verkehrsverhinderungstaktik (Tempo 30 etc.) wären 
Maßnahmen wünschenswert, die versuchen, den verschiedenen 
Verkehrsbedürfnissen Rechnung zu tragen. Insbesondere ein ver-
besserter Verkehrsfluss kann m.E. dazu beitragen, Lärmwerte zu 
 Verbesserung des 
Verkehrsflusses

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 13 von 30 
Nr./  
Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
verringern. Den Ausbau von Straßen (Umgehungsstraße) bewerte 
ich positiv. 
 
 
Im Rahmen des freiwilligen Lärmschutzpro-
gramm im Auftrag des Bundesministeriums 
für Verkehr und digitale Infrastruktur „Sanie-
rung an Schienenwegen der Eisenbahnen 
des Bundes“ wird derzeit die schalltechni-
sche Untersuchung der Umgehungsbahn 
inklusive der genannten Eisenbahnbrücke 
Lechtenbergweg (Kanalüberführung) durch 
die DB Netz AG vorbereitet. Auf der Basis 
der schalltechnischen Untersuchung werden 
im zweiten Schritt mögliche Lärmschutz-
maßnahmen geplant und umgesetzt. 
 Außerdem vermisse ich in dem Lärmaktionsplan den Bezug zum 
Schienenverkehr. Hier entsteht partiell noch größerer Lärm. Selbst 
betroffen bin ich als Anlieger an einer alten Eisenbahnbrücke (Ka-
nalüberführung im Bereich An den Loddenbüschen/ Trauttmans-
dorffstraße). Hier hat es die Stadt versäumt, durch Lärmschutzmaß-
nahmen die Anlieger zu schützen. Ich bin überzeugt, dass hier höhe-
re Lärmwerte als in weiten Teilen der aufgeführten Straßenbereiche 
festgestellt werden können. 
Eisenbahn-
brücke Lech-
tenbergweg 
(Kanalüberfüh-
rung) 
Lärmschutzmaß-
nahmen an der 
Kanalüberführung 
im Bereich Lech-
tenbergweg 
14 
18.06.2016 
Folgende Dinge gehören ebenfalls in den Lärmaktionsplan: 
Seit Jahren nimmt der Lärm auf der B51 stetig zu. Bei Ostwind müs-
sen, obwohl ich mindestens 200 Meter von der B 51 entfernt wohne, 
nachts die Fenster geschlossen bleiben, sonst wäre an Schlaf häufig 
nicht zu denken. In Zukunft wird der Lärm sicherlich weiter zu neh-
men.  
Straßen- und 
Schienenver-
kehr  
B 51, St. Mau-
ritz Ost 
 Der Lärmaktionsplan berücksichtigt die 
vorhandenen Planungen in der Stadt Müns-
ter - dies bezieht auch den Planfeststel-
lungsbeschluss zur B 51 ein. Die Planungen 
beinhalten aktive Schallschutzmaßnahmen, 
die gegenüber der Bestandssituation eine 
Verbesserung der Lärmbelastungssituation 
herbeiführen sowie passive Maßnahmen 
und Entschädigungen für Bereiche, in de-
nen der aktive Lärmschutz nicht ausreicht. 
 Die sogenannte Umgehungsbahn der DB im Osten liegt etwa 6 m 
über dem Niveau der Häuser und beschallt ebenfalls besonders 
nachts extrem störend das ganze Mauritzviertel. 
 
 
 
 
 Mehr Engagement 
von der Stadt 
Münster zu Belan-
gen außerhalb ihrer 
Zuständigkeit 
Im Rahmen des freiwilligen Lärmschutzpro-
gramm im Auftrag des Bundesministeriums 
für Verkehr und digitale Infrastruktur „Sanie-
rung an Schienenwegen der Eisenbahnen 
des Bundes“ wird derzeit die schalltechni-
sche Untersuchung der Umgehungsbahn 
durch die DB Netz AG vorbereitet. Auf der 
Basis der schalltechnischen Untersuchung 
werden im zweiten Schritt mögliche Lärm-
schutzmaßnahmen geplant und umgesetzt.

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 14 von 30 
Nr./  
Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
 
 
 
Die Bahnstrecke MS- WAF stört ab 5 Uhr morgens mit schrillem 
Signal, alle halbe Stunde das ganze Mauritzviertel. Das Argument, 
dafür ist die Stadt nicht zuständig ist falsch. Es gibt sicherlich eine 
Fürsorgepflicht der Stadt für ihre Bürger. Andere Städte beweisen, 
dass man sich auch als Stadt einmischen kann. 
Die Lärmschutzmaßnahmen werden im 
Rahmen einer Bürgerinformation und im 
zuständigen Fachausschuss der Stadt 
Münster vorgestellt und diskutiert.   
Die Stadt Münster plant mit der DB AG die 
Aufhebung der technisch nicht gesicherten 
Bahnübergänge auf der Strecke Münster – 
Warendorf (Wegfall des Pfeifsignals). 
15 
24.06.2016 
In dem Lärmaktionsplan vermisse ich, um nur einige Stadtteile zu 
nennen, die Lärmprobleme in den Stadtteilen Amelsbü-
ren/Mecklenbeck, Nienberge und Roxel. 
Der Stadtteil Mecklenbeck z.B. und hier insbesondere Mecklenbeck-
Süd, ist durch den Verkehrslärm von 2 Autobahnen (A1, A 43), der 
Hauptschienenverbindung ins nördliche Ruhrgebiet, einer Bundes-
straße, mehreren Kreisstraßen und der Anflugschneise zum Flugha-
fen Münster - Osnabrück, sowie der Rettungshubschrauberverbin-
dung zur Uni-Klinik Münster besonderer Lärmbelastung ausgesetzt. 
Große Straßen wie die A1, die durch die Stadt in den Stadtteilen 
Amelsbüren/Mecklenbeck, Nienberge und Roxel führen, kommen in 
dem Plan nicht vor. Die B 51 (Umgehungsstraße) findet keine Er-
wähnung. Der Mecklenbecker Teil der Weseler Straße kommt in 
dem Lärmaktionsplan auch nicht vor. 
Straßen- und 
Schienenver-
kehr  
Mecklenbeck, 
Amelsbüren, 
Nienberge, 
Roxel, A 1 und 
A 43 
 In die Analysen der Lärmbelastungssituation 
sind alle Straßen ab einer bestimmten Ver-
kehrsbelastung, auch die Autobahnen und 
Bundesstraßen einbezogen (siehe auch die 
Abbildungen 1 und 2 auf den Seiten 8 und 9 
des Lärmaktionsplans).  
 
 Nach den Europäischen Lärmschutzrichtlinien des§ 47a müssen 
auch andere belastende Lärmquellen in die Berechnungen der Stra-
ßenplaner mit einfließen. Für die Stadt Münster müssen also alle 
stark befahrenen Straßen herangezogen werden, um die Richtlinien 
des§ 47a zu erfüllen. Der Flyer der Stadt nimmt die wirklich lauten 
Straßen aber nicht mit. Ein abgespeckter Aktionsplan, der den Lärm 
großer Straßen und belastende Lärmquellen anderer Verkehrsträger 
ausklammert und die Lärmproblematik auf wenige Straßen der In-
nenstadt begrenzt, reicht nicht aus, die Richtlinien des § 47a zu 
erfüllen. 
 Berücksichtigen 
weiterer Lärmquel-
len (alle stark be-
fahrenen Straßen) 
in der Lärmberech-
nung

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 15 von 30 
Nr./  
Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
 Der von der Bahn ausgehende Lärm (Abstand der Bahnlinie zur 
Bebauung ca. 35 m) beträgt 75 dB(A) und mehr. Insbesondere der 
nächtliche Güterzugverkehr bringt Lärmwerte, die die Schwelle 
überschreiten, die zum Aufwachen der Anwohner führt. Schlafen bei 
offenem Fenster oder auf Kipp gestellten Fenster ist nicht möglich.  
  Die Schienenstrecke 2200 Essen - Ham-
burg ist im Rahmen des freiwilligen Lärm-
schutzprogramm im Auftrag des Bundesmi-
nisteriums für Verkehr und digitale Infra-
struktur „Sanierung an Schienenwegen der 
Eisenbahnen des Bundes“ untersucht wor-
den. Als Maßnahme wurde die Lärm-
schutzwand errichtet. Die Länge und Höhe 
der Lärmschutzwand ist u.a. nach Wir-
kungs- und Wirtschaftlichkeitskriterien be-
stimmt worden. Ergänzend wurde in den 
Sanierungsbereichen der Einbau von 
Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter 
angeboten. 
16 
27.06.2016 
Haben Sie herzlichen Dank für das freundliche Gespräch am 
14.06.2016 in Ihrem Hause, als ich Ihnen zwei Lärmquellen in Meck-
lenbeck und Albachten benennen durfte, die alle Anwohner in die-
sem Bereich als äußerst störend empfinden. Der guten Ordnung 
halber hier noch einmal in aller Kürze fürs Protokoll die beiden 
Lärmquellen:  
1. Bahntrasse Essen – HH (Strecke 2200) im Bereich von A1 bis 
Zubringer B51 
2. die Autobahnen A1/A43 (Lärmquelle Bereich AK MS-Süd), hier 
insb. die A43 bzw. deren Zubringer B51 (Abschnitt MS – AK MS-
Süd)  
Zu 1.: der Schall rollt an der Wand entlang und verstärkt sich. Vor 
allem der Güterzugverkehr verursacht in diesem Bereich erheblichen 
kurzzeitigen Lärm. Hier ist folgendes Phänomen zu beobachten: 
Jedes Mal, wenn ein Güterzug den Abschnitt vor bzw. hinter der 
Autobahnunterführung passiert, rollt der vom Zug produzierte Lärm 
quasi an der Schallschutzwand der Autobahn entlang – der Schall 
wird durch diesen Effekt hörbar verstärkt und ist – vor allem und fast 
ausschließlich bei Güterzügen - noch bis zum Waldweg zu hören, 
wie Nachbarn auf der anderen Seite der Heroldstrasse berichten. Es 
Straßen- und 
Schienenver-
kehr  
DB Strecke 
2200 von A 1 
bis B 51 (Zu-
bringer) 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Lärmkartierung für den Schienenverkehr 
erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt,  
Effekte an Schallschutzanlagen der Straßen 
werden dabei nicht berücksichtigt.

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 16 von 30 
Nr./  
Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
scheint offenbar doch sehr viele Bewohner bis ins Waldviertel hinein 
zu betreffen – neben den Anwohnern direkt an der Trasse in Meck-
lenbeck-Süd (Getterbach, Heroldstrasse) und Albachten–Ost. 
 Zu 2.:Zur Lärmquelle Bereich AK MS-Süd möchten wir gerne zwei 
Punkte vorbringen: 
a. Lärmschutzwand 
Das zugrunde liegende Kartenmaterial rund um das AK MS-Süd 
entspricht nicht der Realität. Konkret ist hier eine Lärmschutzwand 
(entlang der Tangentialzufahrt von der A43 aus MS kommend auf 
die A1 RI Bremen) eingezeichnet, die in Wirklichkeit in dieser Länge 
gar nicht existiert. Diese Lärmschutzwand war zwar ursprünglich 
einmal so (wie auf dem Papier ersichtlich) in dieser Länge bis zur 
A43 geplant worden, ist aber damals von Straßen NRW im Zuge der 
Straßenbauarbeiten zum „Überflieger“ nur bis zur Hälfte gebaut 
worden. Insofern fußen die vorliegenden Lärmkarten rund um das 
AK MS-Süd auf einer falschen Grundlage. Hier scheint uns eine 
dringende Überprüfung und Korrektur Ihrer Lärmkarten geboten.  
AK MS-Süd, 
A 1, A 43, B 51 
Mecklenbeck 
und Albachten 
Überprüfung der 
Eingangsdaten der 
Lärmkartierung 
(LSW in der Reali-
tät kürzer) 
Die Eingangsdaten werden mit der 2017 
erneut durchzuführenden Lärmkartierung 
überprüft. 
 Darüber hinaus wäre es geboten, einmal bei Straßen NRW nachzu-
fragen, warum die ursprüngliche Planung nicht realisiert worden ist. 
Hier besteht unserer Meinung dringender Handlungsbedarf. Die  
ursprüngliche Planung der Schallschutzwand sollte umgehend offen 
gelegt, überprüft, aufgegriffen und realisiert werden. 
 Umsetzung der 
ursprünglichen 
Planung zur Lärm-
schutzwand (bis 
zur A 43) 
Der Umsetzungsstand wird bei  
Straßen.NRW nachgefragt. 
 b. zusätzliche Lärmquelle 
Im Zuge einer Änderung der Fahrspuren und damit neuer Fahrbahn-
Markierungen vor vier Jahren ist eine zusätzliche Lärmquelle am 
AK-MS Süd entstanden. Anstatt wie ursprünglich vorhanden wieder 
eine ‚normale’ Fahrbahnmarkierung aufzutragen, wurden so genann-
te ‚stochastische’ Fahrbahnmarkierungen (singende Markierungen) 
realisiert. Jetzt singt es hinter der o.g. Lärmschutzwand, die ja ei-
gentlich vor Lärm schützen soll, und übertönt so manchen singen-
den Vogel auf der anderen Seite der Wand… Diesen „Schildbürger-
streich“ – so wie Sie es benannt haben - übermittele ich Ihnen wie 
angekündigt in einer zweiten Email. Auch hier mit der freundlichen 
Bitte, diesen Vorgang zu prüfen und eine Korrektur zum Wohle der 
 Änderung der 
Fahrbahnmarkie-
rung 
Straßen.NRW hat dazu folgendes mitgeteilt: 
1. Die bei der Ummarkierung der Tangente 
aufgebrachte Randmarkierung ist eine auf 
Autobahnen übliche Typ II-Markierung für 
verbesserte Sichtbarkeit bei Nacht und bei 
Nässe. Um diesen Effekt zu erzielen muss 
sie mit ihren groben Perlen mindestens 2 
mm dick sein. Erreicht wird dies durch über 
die Strichbreite verteilte Agglomerate („Mar-
kierungskleckse“). Die geringste Lärmbelas-
tung ergibt sich bei stochastisch (unregel-
mäßig) verteilten Agglomeraten. Von einer

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 17 von 30 
Nr./  
Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
Anwohner erwirken zu können.  „profilierten Markierung mit zusätzlicher 
akustischer Warnwirkung“ kann überhaupt 
keine Rede sein. Zum einen besteht eine 
profilierte Markierung aus regelmäßigen 
Querrippen (Dicke bis 7mm), zum anderen 
besteht keine Notwendigkeit für eine akusti-
sche Warnwirkung auf der rechte Seite     
der Tangente, da durch die leichte Rechts-
kurve Fahrzeuge eher nach links abdriften.  
2. Die weggefrästen Markierungsstriche 
(Leitmarkierung) wurden so weit entfernt, 
dass einerseits möglichst wenige Rückstän-
de des bisherigen Markierungsverlaufs 
verbleiben, andererseits keine Gefahr durch 
Vertiefungen für Zweiradfahrer entsteht. 
Fazit:  Entsprechend den Vorgaben für die 
Markierung auf Autobahnen ist eine zuge-
lassene Agglomeratmarkierung aufgebracht 
worden. Die höheren Anforderungen an die 
Sichtbarkeit vor allem bei Nacht und bei 
Nässe bedingen eine Geräuschabweichung 
beim Überfahren. Ebenso ergeben sich 
beim Überfahren von Frässtellen Ge-
räuschabweichungen. 
 Alle Anwohner rund um das AK-MS-Süd sind sich einig: Grundsätz-
lich sollte für die Autobahnen um das Stadtgebiet von Münster gel-
ten: Tempolimit 100. Das wäre wünschenswert. Darüber hinaus 
wäre unser Vorschlag, in unmittelbarer Nähe von größeren Wohn-
gebieten noch einmal zusätzlich Schilder aufzustellen für die Nacht, 
und zwar: Tempolimit 80 – Lärmschutz zw. 22.00 - 6:00 Uhr. Was im 
Ruhrgebiet geht, kann auch in Münster umgesetzt werden. 
 Geschwindigkeits-
begrenzung auf 
100 km/h auf allen 
BAB um das Stadt-
gebiet 
Dieser Streckenabschnitt liegt in der Zu-
ständigkeit der Bezirksregierung Münster. 
Die Notwendigkeit eines Tempolimits von 
100 km/h wurde bereits mehrfach geprüft 
und für nicht notwendig / unzulässig erach-
tet.  
 Die Anlieger und Anwohner am Rande der Autobahnen A1/A43 und 
der Bahntrasse in Mecklenbeck und Albachten würden es begrüßen, 
wenn sich die Stadt Münster auch und gerade gegenüber den Lan-
 Mehr Engagement 
von der Stadt 
Münster zu Belan-
Eine Unterstützung bei dem Bürgeranliegen 
kann zugesagt werden. Die Einflussnah-
memöglichkeit der Kommune auf die Bun-

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 18 von 30 
Nr./  
Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
des- und Bundesbehörden für einen verbesserten Lärmschutz ein-
setzt. 
gen außerhalb ihrer 
Zuständigkeit (bei 
Bund und Land) 
desbehörden ist beschränkt. 
 Bezogen auf die oben genannten beiden Lärmquellen „AK MS-Süd 
und Bahntrasse“ möchten wir nunmehr gerne folgendes anregen: 
Lärmmessung bei einem Vor-Ort-Termin, Ursachenforschung, Lärm-
reduktion durch geeignete Maßnahmen von Land und Bund. 
Wir hoffen, unsere Vorschläge und Anregungen finden Ihr Gehör 
und bitten um eine kurze Eingangsbestätigung unserer Emails. Un-
sere Anregungen und dieses Schreiben werden mit einer entspre-
chenden Unterschriftenliste noch komplettiert, diese reichen wir 
Ihnen gerne im weiteren Verlauf des Verfahrens nach. Im Namen 
der Initiative Lärmschutz Mecklenbeck & Albachten 
 Lärmmessungen 
vor Ort mit an-
schließender Ursa-
chenforschung und 
Maßnahmenent-
wicklung  
Eine orientierende Messung kann zugesi-
chert werden, sie steht noch in Hinblick auf 
Lärmmessungen an der BAB 1 aus. Eine 
rechtliche Verbindlichkeit erwächst aller-
dings nicht aus den Lärmmessungen. 
17 
18.05.2016 
Hoffe sehr, dass die Eisenbahnbrücke am Lechtenbergweg (Kanal-
überquerung) mit berücksichtigt wurde. Es ist eine der lautesten 
(wenn nicht die lauteste Lärmquelle) Münsters. Als unmittelbarer 
Anwohner sind wir von der Geräuschquelle genervt, da durch das 
zunehmende Alter der Brücke es immer lauter wird. Die Güterzüge 
fahren besonders häufig an Dienstag und Donnerstag Abenden. Sie 
können gerne mal zum“ Probehören“ vorbeikommen. Auch unver-
ständlich, dass es kein Sonntag und Feiertagfahrverbot für Güterzü-
ge gibt. Überquerende Personenzüge sind fast flüsterleise. Meiner 
Meinung nach, besteht hier dringender und zeitnaher Handlungsbe-
darf. !!!!!!!! Diese Aktion der Stadt Münster finde ich „Superklasse“ 
!!!!!!!!! 
Schienenver-
kehr  
Eisenbahnbrü-
cke Lechten-
bergweg (Ka-
nalüberführung) 
 Im Rahmen des freiwilligen Lärmschutzpro-
gramm im Auftrag des Bundesministeriums 
für Verkehr und digitale Infrastruktur „Sanie-
rung an Schienenwegen der Eisenbahnen 
des Bundes“ wird derzeit die schalltechni-
sche Untersuchung der Umgehungsbahn 
inklusive der genannten Eisenbahnbrücke 
Lechtenbergweg (Kanalüberführung) durch 
die DB Netz AG vorbereitet. Auf der Basis 
der schalltechnischen Untersuchung werden 
im zweiten Schritt mögliche Lärmschutz-
maßnahmen geplant und umgesetzt. 
Die Lärmschutzmaßnahmen werden im 
Rahmen einer Bürgerinformation und im 
zuständigen Fachausschuss der Stadt 
Münster vorgestellt und diskutiert. 
18 
27.05.2016 
Ich habe von der Erstellung eines Lärmaktionsplanes gelesen.  
Hiermit möchte ich Sie auf die Lärmbelästigung von Anwohnern der 
Bahngleise im Rumphorstviertel aufmerksam machen. In Höhe 1. 
Brücke Mecklenburgerstraße und 2. Brücke quer über die Kärtner 
Schienenver-
kehr  
Rumphorst-
Lärmschutzwand 
an der Bahnstrecke 
entlang Schleswi-
Im Rahmen des freiwilligen Lärmschutzpro-
gramm im Auftrag des Bundesministeriums 
für Verkehr und digitale Infrastruktur „Sanie-
rung an Schienenwegen der Eisenbahnen

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 19 von 30 
Nr./  
Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
Straße fährt die Bahn praktisch durch die Gärten direkt an den Häu-
sern entlang. Die Anwohner Schleswiger Straße/ Niedersachsenring 
sind doppelt betroffen: von der Bahn und dem Autolärm. Mit dem 
Fahrlärm der Lokomotiven bzw. Wagons kann man als direkter An-
wohner noch leben, aber die Bremsgeräusche, die in Höhe Brücke 
Mecklenburgerstraße einsetzen, sind so schrill, dass man fast im 
Garten vom Stuhl fällt. Wir fragen uns schon lange, warum die Bahn 
bis heute keine Lärmschutzwand aufbaut, während auf der zweiten 
Bahnstrecke Höhe Hoppengarten entlang an einem freien Feld 
Lärmschutzwände stehen. 
viertel ger Straße  des Bundes“ wird derzeit die schalltechni-
sche Untersuchung der Umgehungsbahn 
durch die DB Netz AG vorbereitet. Auf der 
Basis der schalltechnischen Untersuchung 
werden im zweiten Schritt mögliche Lärm-
schutzmaßnahmen geplant und umgesetzt. 
Die Lärmschutzmaßnahmen werden im 
Rahmen einer Bürgerinformation und im 
zuständigen Fachausschuss der Stadt 
Münster vorgestellt und diskutiert.  
19 
01.06.2016 
Nach dem Spaziergang durch das Südviertel gestern habe ich mich 
einmal auf der Online-Plattform versucht: ich finde, dass die unter-
schiedlichen Ebenen in der Hierarchie nicht wirklich übersichtlich 
gegliedert sind (gelungenes Gegenbeispiel: die Plattform des Bür-
gerhaushaltes). So wollte ich etwa zu den ruhigen Gebieten nicht 
nur einen Eintrag machen, sondern wenigstens zwei. Nach Abschi-
cken des ersten Eintrages wurde meine Teilnahme an der Online-
Befragung aber komplett beendet. Auch bin ich mir nicht sicher, ob 
meine Kreuzchen bei der ersten Ebene der Lärmschutzmaßnahmen 
(-> wie steht man grundsätzlich zu Schallschutz, Tempo 30, Busspu-
ren etc.) gespeichert wurden: als ich danach zu einzelnen Straßen 
meine Bewertung abgeben habe, kam ich ja zwangsläufig immer 
wieder über diese Seite, die aber leer war: wurde mein Ersteintrag 
nun gespeichert oder gelöscht ? Da es außerdem keine Option für 
"Sonstiges" gibt, möchte ich auf diesem Weg noch eine Meta-
Anregung geben: Ich deute die Seiten der ruhigen Gebiete auch so, 
dass bei diesen Beispielen auch indirekt abgefragt wird, welche 
Grünflächen zur Not verzichtbar wären. Stattdessen möchte ich 
anregen, dass wegen Boden- und Artenschutz, als Versickerungs-
flächen bei Starkregen und zur Regulierung des Mikroklimas natür-
lich keine einzige entbehrlich ist. Auch müsste die unmittelbaren 
AnwohnerInnen im Viertel zunächst informiert und dann befragt 
werden, ob sie die Grünfläche verzichtbar finden: ansonsten ent-
scheiden nicht betroffene TeilnehmerInnen der Online-Befragung 
wie ich, wie es an anderer Stelle im Stadtgebiet künftig um die Le-
bensqualität bestellt sein soll. Könnte Sie dies nicht Herrn Dr. Hauff 
Ruhige Gebiete 
und sonstiges 
Nicht aufgeführte 
Frei- und Grünflä-
chen sollen auch 
erhalten bleiben 
(nicht nur ruhige 
Gebiete) 
Schaffung oder 
mindestens Erhalt 
(neuer) Grünflä-
chen in der Innen-
stadt 
Die gutachterliche Auswahl der ruhigen 
Gebiete erfolgte unter Berücksichtigung von 
akustischen Kriterien und dem Zielkonzept 
Freizeit und Erholung des Grünordnungs-
systems Münster.  
Es geht an keiner Stelle darum, ob Grünflä-
chen verzichtbar sind. Entsprechende Aus-
sagen wären auch nicht Bestandteil eines 
Lärmaktionsplans.  
Die Definition der ruhigen Gebiete im Lärm-
aktionsplan soll dazu beitragen, dass auf 
heute ruhigen Erholungsflächen auch zu-
künftig keine Lärmzunahmen erfolgen sol-
len.

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 20 von 30 
Nr./  
Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
und Herrn Schemmick für die nächste Bürgerumfrage mit in Auftrag 
geben? Ich fände es bedenklich, wenn die aufgeführten ruhigen 
Grünflächen noch die einzigen zu erhaltenden (Lärm-Senken) wären 
und die Flächen, die hier nicht mehr auftauchen, schon jetzt ohne 
jegliche Bürgerbeteiligung anderen Nutzungen zugeführt werden 
sollen (aktuelles Bsp. Vögedingplatz in Nienberge?). In den Außen-
bezirken, wo die Bebauung lockerer ist und auch die Privatgärten 
größer dimensioniert sind, sind öffentliche Grünflächen sicher ent-
behrlicher als in der hochverdichteten Innenstadt. Gerade in der 
Innenstadt fehlen aber für Kinder Spielwiesen (das ist nicht nur si-
cherer, sondern macht auch weniger Lärm, als wenn die Kinder auf 
Asphalt Fußball spielen), so dass hier eher noch neue entstehen 
müssten. Außerdem bieten Grünflächen Verweilmöglichkeiten im 
öffentlichen Raum ohne jeden Konsumzwang. 
 Was natürlich noch gar nicht zur Sprache kam, da es ja nur um 
verkehrsinduzierten Lärm ging: die Selbstverpflichtung des Grünflä-
chenamtes, Laubbläser aufgrund des Lärms (78 dezibel) "so selten 
wie möglich" einzusetzen, funktioniert eher überhaupt nicht, weil die 
beauftragten Fremd- Firmen offenbar nicht darüber informiert wer-
den und die Laubbläser manchmal sogar vor 8 Uhr oder zwischen 
13 und 15 Uhr eingesetzt werden (das habe ich bei mir auf dem 
Dahlweg und in der Vergangenheit auch auf dem Sebastian-
Kirchweg beobachtet). 
Sonstiges Minimierung des 
Einsatzes von 
Laubbläsern und -
saugern im Stadt-
gebiet 
Der Einsatz von Laubbläsern und -saugern 
ist in der Geräte- und Maschinenschutzver-
ordnung - 32. BImSchV geregelt. Nach 
dieser dürfen entsprechende Geräte nur von 
9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrie-
ben werden . 
Im Vergleich zu den alternativen Arbeitsge-
räten sind Laubbläser deutlich effizienter. 
Daher setzt die Stadt bei der professionellen 
Grünpflege ebenfalls diese Geräte ein. 
Schon allein in Hinblick auf die Gesundheit 
der Mitarbeiter wird überprüft, wie der Ein-
satz reduziert werden kann. Beauftragte 
Fremdfirmen werden in Hinblick auf die 
gesetzlichen Regelungen belehrt. 
Ausnahmegenehmigungen sind nach § 7 
Abs. 2 der 32. BImschV möglich, z. B. um 
mit den zur Verfügung stehenden Kräften 
der der Stadt Münster obliegenden Ver-
kehrssicherungspflicht nachzukommen (z.B. 
hoher Anfall von Herbstlaub).

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 21 von 30 
Nr./  
Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
20 
20.05.2016 
Es wird angeregt im Rahmen der Lärmaktionsplanung auch alle 
Laubbläser und Laubsauger im Stadtgebiet zu verbieten 
Sonstige Verbot von Laub-
bläsern und -
saugern im Stadt-
gebiet 
Der Einsatz von Laubbläsern und -saugern 
ist in der Geräte- und Maschinenschutzver-
ordnung - 32. BImSchV geregelt. Nach 
dieser dürfen entsprechende Geräte nur von 
9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrie-
ben werden. 
Im Vergleich zu den alternativen Arbeitsge-
räten sind Laubbläser deutlich effizienter. 
Daher setzt die Stadt bei der professionellen 
Grünpflege ebenfalls diese Geräte ein. 
Schon allein in Hinblick auf die Gesundheit 
der Mitarbeiter wird überprüft, wie der Ein-
satz reduziert werden kann. Beauftragte 
Fremdfirmen werden in Hinblick auf die 
gesetzlichen Regelungen belehrt. 
Ausnahmegenehmigungen sind nach § 7 
Abs. 2 der 32. BImschV möglich, z. B. um 
mit den zur Verfügung stehenden Kräften 
der der Stadt Münster obliegenden Ver-
kehrssicherungspflicht nachzukommen (z. 
B. hoher Anfall von Herbstlaub). 
Ein generelles Verbot von Laubbläsern und 
Laubsaugern würde sowohl bei öffentlichen 
Stellen als auch bei privaten Akteuren die 
Herstellung der Verkehrssicherheit von 
Flächen deutlich erschweren oder aber bei 
erhöhtem Arbeitsanfall (z. B. durch Herbst-
laub) sogar unmöglich machen. 
21 
16.06.2016 
Mit Interesse verfolge ich in der örtlichen Presse die Diskussionen 
über den Lärmaktionsplan der Stadt Münster. Der Lärmaktionsplan 
greift meiner Ansicht zu kurz, wenn er nur dazu dient, den  Lärm von 
motorisiertem Verkehr und Industriebetrieben zu vermindern.  
Im Bereich des Hafenviertels verursachen nachts oftmals betrunke-
ne Fußgänger oder Radfahrer unerträglichen Lärm, der die Nachtru-
Sonstige  
Hafenviertel 
Maßnahmen gegen 
betrunkene Fuß-
gänger und Rad-
fahrer 
Rechtsgrundlage der Lärmaktionsplanung 
ist die Umgebungslärmrichtlinie bzw. der § 
47 a-f BImSchG. Diese gilt weder für Lärm, 
der von der davon betroffenen Person 
selbst verursacht wird, noch für Lärm durch 
Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen,

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Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 22 von 30 
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Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
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he in einem Maße stört, dass an Schlaf nicht zu denken ist. Dies gilt 
insbesondere für die Wochenenden bei wärmerem Wetter und dau-
ert oft bis ca. 6 oder 7 Uhr morgens. In meinem Haus am Hansaring 
12 sind alle Mieter, die zur Straße hin schlafen, über diese Situation 
unzufrieden. Dieser Lärm ist weitaus störender als der Verkehrslärm 
von LKWs. Deshalb sollten auch geeignete Maßnahmen ergriffen 
werden, um diese Art von Lärmbelästigung zu beseitigen 
Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, 
in Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf militä-
rische Tätigkeiten in militärischen Gebieten 
zurückzuführen ist. 
Der Lärm, der von betrunkenen Fußgängern 
und Radfahrern ausgeht, kann nicht mit der 
Lärmaktionsplanung reduziert werden.  
Der Service- und Ordnungsdienstes greift 
anlassbezogen und im Einzelfall ein. Prä-
senzdienst kann nur im Rahmen der perso-
nellen Möglichkeiten geleistet werden.  
Ein Lärmaktionsplan kann in diesem Fall 
nicht zu einer Reduzierung der Lärmbelas-
tung beitragen, da im Rahmen der personel-
len Kapazitäten eine Ausweitung des Streif- 
und Präsenzdienstes auf den Bereich Ha-
fenviertel nicht möglich ist.   
22 
23.06.2016 
Die Bürgerinitiative Landschaftsschutz Roxel e.V. (BI) hat sich mit 
dem Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Münster vom 16.März 
ausführlich befasst. Die BI nimmt im Folgenden zu diesem Entwurf 
Stellung.  
In einem ersten Schritt sollen jedoch zum Vorgehen der Stadt in 
Hinsicht einer aktiven Mitwirkung der betroffenen Bürger und Bürge-
rinnen aus der Sicht der BI einige Aspekte vorgetragen werden. 
Teil 1:  
Erstens: Die an sich sinnvolle Überlegung die Lärmaktionsplanung 
der Stadt Münster gemäß Vorlage V/0555/2013 vom 14.09.2012, 
Seite 4 mit einem „Lärmforum" zu beginnen, begriff allerdings von 
Anfang an die Bürger und Bürgerinnen in einschränkender Weise 
nur als Beteiligte aber nicht als „Mitwirkende" , entgegen der Vorga-
be der „Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umge-
bungslärm", (Richtlinie 2003/49EG des Europäischen Parlaments 
und des Rates vom 25. Juni 2002, (Amtsblatt der Europäischen 
Gemeinschaften 18,7.2002, Artikel 8, Absatz 7). Insofern ist bereits 
Sonstiges adäquate Mitwir-
kung der Bevölke-
rung und transpa-
rentere Verarbei-
tung der Vorschlä-
ge 
Auf der Grundlage der europäischen Umge-
bungslärmrichtlinie wurden für verschiedene 
Lärmarten wie Straßenverkehr und Gewer-
be sogenannte „strategische Lärmkarten“ 
erarbeitet. Die Karten zeigen auf, wo im 
Stadtgebiet Schwerpunkte der Lärmbelas-
tung für die Bürgerinnen und Bürger beste-
hen. Diese Aufgabe hat die Verwaltung 
bereits im Jahr 2008 umgesetzt und 2012 
aktualisierte Karten ins Internet gestellt. Die 
Auswertung zur Lärmbelastungssituation 
und zu den Belastungsschwerpunkten in der 
Stadt wurde im Rahmen eines Forums den 
Bürgern und Bürgerinnen vorgestellt, disku-
tiert und ebenfalls veröffentlicht. Das mit der 
Politik abgestimmte Vorgehen zur Findung 
und Priorisierung der Maßnahmenbereiche

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Datum 
Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
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die Überschrift des Abschnittes 5 der Vorlage falsch: Nicht „Beteili-
gung" sondern „Mitwirkung" hätte die Formulierung lauten müssen. 
Zweitens: Schon der Ablauf des Lärmforums am 21.11.2012 bewies, 
dass die keinesfalls zahlreich erschienenen, anwesenden Bürger 
und Bürgerinnen nicht ernst genommen wurden„ Nach einer Präsen-
tation durch drei Fachbüros, konnten die Bürger und Bürgerinnen im 
Rahmen von Nachfragen auch Vorschläge äußern. Diese wurden 
am Ende der Veranstaltung bereits unter „Weiteres Vorgehen" wie 
folgt kanalisiert: „Die genannten Vorschläge werden mit den geplan-
ten Maßnahmen der Stadt zusammengelegt, systematisiert und 
hinsichtlich ihres Nutzen und Umsetzbarkeit überprüft." Im Novem-
ber 2012 war keineswegs deutlich, welche Maßnahmen die Stadt 
planen wollte, Außerdem: Wer legt wie Maßnahmen und Vorschläge 
zusammen, wer systematisiert nach welchen Kriterien. Schließlich: 
Was sind die Parameter der Überprüfung? Selbst eine ungefähre 
zeitliche Terminierung wurde nicht angeben.  
 
wurde in diesem Zusammenhang dargelegt. 
Die Maßnahmenbereiche mit der höchsten 
Priorität befinden sich innerhalb des zweiten 
Tangentenrings. Identifizierte Maßnahmen-
bereiche an übergeordneten Straßen wie 
beispielsweise den Autobahnen oder der 
Umgehungsstraße sind erst in der dritten 
Priorität beschrieben. Insbesondere die 
niedrigeren Betroffenheiten gegenüber 
zahlreichen innerstädtischen Situationen 
haben zu dieser Einschätzung geführt.  
In einem zweiten Schritt Ende 2012 wurde 
unter Beteiligung einer Gruppe von Exper-
ten der Stadtverwaltung die Bearbeitung 
des Lärmaktionsplans begonnen. Die ver-
waltungsinterne Arbeitsgruppe hat in Zu-
sammenarbeit mit einem Gutachterbüro im 
April 2013 einen ersten Entwurf erarbeitet. 
Für die Maßnahmenbereiche der ersten 
Priorität wurden Maßnahmen entwickelt.  
Die Inhalte des Lärmaktionsplans waren 
verwaltungsintern insgesamt Konsens, mit 
der Ausnahme des Themas Temporeduzie-
rung auf Hauptverkehrsstraßen. Dazu emp-
fahl der Verwaltungsvorstand im Juni 2013 
die Entwicklung eines ganzheitlichen Kon-
zeptes für den Innenstadtbereich, das ne-
ben den lärmtechnischen Themen insbe-
sondere verkehrliche wie städtebauliche 
Aspekte integriert. Im September 2013 
wurde die Politik über den Sachstand des 
ersten Entwurfes im Rahmen einer Informa-
tionsveranstaltung in Kenntnis gesetzt. 
In der Zwischenzeit ist im Juni 2015 auf der 
Basis der bisherigen Ergebnisse ein zweiter 
Entwurf, der das ganzheitliche Konzept

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Datum 
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umsetzt, erarbeitet worden. Im Rahmen der 
verwaltungsinternen Abstimmung wurde das 
Konzept bzw. wurden die Vorschläge zur 
Umsetzung besonders intensiv diskutiert 
und hinsichtlich ihrer verkehrlichen, städte-
baulichen sowie rechtlichen Aspekte beur-
teilt. Die politische und öffentliche Beteili-
gung wurde im April und Mai 2016 durchge-
führt.  
 Teil 2 
Erstens: Bei der Durchsicht des Entwurfes des Lärmaktionsplans 
(LAP) fällt auf, dass die westlich gelegenen, äußeren Stadtbezirke, 
was die Lärmbelastungen anbelangt, völlig unberücksichtigt bleiben. 
Dies ist vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil in der Vergan-
genheit die starken Lärmbelastungen mehrmals in der Bezirksvertre-
tung MS-West auf Initiative betroffener Bürger und Bürgerinnen 
thematisiert wurde; der Stadt MS eigentlich bekannt ist, dass die 
Grenzwerte gemäß BImSchG für allgemeine Wohngebiete in Roxel 
nachts trotz Wall und um 22 Prozent geringerer DTV im Vergleich 
mit der vor dem Ausbau der A1 vorgelegten Prognose nicht einge-
halten werden; Entsprechende Messungen, die die Überschreitung 
des Grenzwertes belegen, liegen der Stadt vor. Der zulässige 
Grenzwert von 49 dB(A) wurde mit 51,2 dB(A) nachts erheblich 
überschritten. Diese Lärmbelastung wurde im Juni 2012 an einem 
Infostand in der Mitte Roxels seitens der BI Landschaftsschutz Roxel 
dargestellt und in Anwesenheit von Mandatsträgern von Bund, Land 
und Stadt erläutert. Die politischen Mandatsträger sprachen sich für 
eine Verbesserung der Situation aus und sagten ihre Unterstützung 
für entsprechende Maßnahmen zu. Nicht eine Lärm mindernde 
Maßnahme wurde in den vergangenen fünf Jahren angestoßen oder 
gar umgesetzt! Bekanntlich sind mehrere Bürgerinitiativen im Stadt-
bezirk West seit Jahren aktiv, um eine Verbesserung der die Ge-
sundheit belastenden Lärmsituation zu erreichen.  
Roxel, Nien-
berge, Meck-
lenbeck 
 Im Kapitel 2 des Lärmaktionsplans wird die 
Lärmbelastungssituation im gesamten 
Stadtgebiet analysiert. Zur Bewertung der 
Lärm- und Konfliktsituationen werden die 
Lärmbelastungen an Gebäuden (Karten 1 
und 2) mit den betroffenen Einwohnern in 
den Gebäuden in Relation gesetzt. Die 
daraus resultierende Lärmbetroffenheit, die 
mittels der LärmKennZiffer LKZ dargestellt 
ist (Karten 3 und 4) ist Grundlage für die 
Herausarbeitung von prioritären Maßnah-
menbereichen (Karte 5).  
Bewertungsmaßstab ist hierbei der gesund-
heitliche Schwellenwert L
DEN = 65 dB(A) / 
LNight = 55 dB(A). 
 
Bei der Beantwortung des Fragenkatalogs 
der BI Landschaftsschutz Roxel e. V. vom 
07.03.12 durch die Verwaltung wurden u. a. 
die Ergebnisse der Messungen interpretiert. 
Eine abweichende rechtliche Beurteilung 
der Lärmsituation ergibt sich daraus nicht. 
 Zweitens: Entgegen der Aussage Vorlage V /0156/2016 Seite 1ff. ist 
im Entwurf des LAP nicht erkennbar, welche Anregungen und Hin-
 Protokoll des Lärm-
forums 2012 als 
Das Protokoll zum ersten Lärmforum 2012 
ist vereinbarungsgemäß seit 2013 auf der

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weise des Lärmforums im November 2012 konkret im LAP ihren 
Niederschlag fanden. In diesem Zusammenhang wäre es hilfreich 
gewesen, das Protokoll des Lärmforums als Anhang des LAP zu 
veröffentlichen.  
Anhang im LAP 
veröffentlichen 
Homepage des Amtes für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit  veröffentlicht 
worden. Die Veröffentlichung des Protokolls 
zum zweiten Lärmforum wird zur Zeit vorbe-
reitet. Welche Anregungen und Hinweise im 
LAP berücksichtigt wurden, geht aus dem 
Kapitel Öffentlichkeitsbeteiligung im Lärm-
aktionsplan hervor.  
 Drittens: Einerseits führt der Entwurf im Abschnitt 2.1.1 Strategische 
Lärmkarten aus: (Die) „maßgeblichen Isophonenbänder verdeutli-
chen die erhebliche Lärmbelastung im Nahbereich übergeordneter 
Straßen." (LAP, Seite 7) Die Karten Lärmimmissionsplan Tag (LDEN) 
und Nacht (LNight) zeigen überzeugend auf, wie weit die Lärmbelas-
tung in Richtung Roxel von der A1 reicht: Tagsüber fast bis zur Dorf-
feldstraße, nachts weit über die Schelmenstiege hinaus. Dazu kom-
men im Westen der BAB A1 noch die Roxelerstraße, die Pienersal-
lee und der Straßenzug Nottulner Landweg/Am Rohrbusch, Im Os-
ten wird die Lärmbelastung im Viereck BAB A1, Am Rohrbusch, 
Dingbänger Weg und Roxeler Straße klar deutlich. Tausende von 
Menschen - eine genaue Anzahl wird an keiner Stelle des LAP ge-
nannt - sind dieser Lärmbelastung Tag und Nacht ausgesetzt. Des-
halb ist es völlig unverständlich, dass die für Roxel ausgewiesenen 
beiden Maßnahmen Nr, 59 (Roxel Mitte) und Nr. 70 (A1 Bereich) nur 
die Prioritätsstufe 3 zugeordnet wurde. Insbesondere für Nr. 70 
spielt der nächtliche Schwerverkehr eine wesentliche Rolle, weil die 
Richtgeschwindigkeit von 80 km/h ständig überschritten wird, da 
Geschwindigkeiten von 89/90 km/h von den Behörden offensichtlich 
toleriert werden. 
  siehe hierzu auch die Ausführungen zu Teil 
2, erstens - ergänzend sei darauf hingewie-
sen, dass die in den strategischen Lärmkar-
ten dargestellten Lärmbelastungen in Iso-
phonenbändern die Schallausbreitung in der 
Fläche darstellen - diese ist in wenig bzw. 
unbebauten Bereichen größer, da der Schall 
nicht durch Bebauung abgeschirmt wird; 
die Anzahl der Betroffenen im ganzen 
Stadtgebiet ist in Tabelle 4 dargestellt;  
die Betroffenheiten (LKZ) in den Maßnah-
menbereichen ist in der Anlage 1 darge-
stellt, diese kann durch die Betroffenenzah-
len (Einwohner) ergänzt werden.  Viertens: Unberücksichtigt im LAP bleibt auch der Umleitungsver-
kehr zu den Autobahnen durch Roxel. Dieser Umleitungsverkehr 
bedingt zugleich ein zahlenmäßig erhebliches Ausweichen über 
andere Straßenzüge in Roxel: Beispiele Am Rohrbusch/Nottulner 
Landweg, Roxeler Straße/Pienersallee .. (Dieser Verkehr hat mit 
dem Ziel- und Quellverkehr der beiden Gewerbegebiete in Roxel 
kaum etwas zu tun.) Dazu kommt, dass in stark ansteigendem Maße 
  Eine Unfallhäufungsstelle besteht im ange-
sprochenen Bereich nicht. Die Zufahrtsmög-
lichkeit zur BAB A1 ist für die Allgemeinheit 
nicht zugelassen. Lediglich der Betriebs- 
und Versorgungsdienst der Autobahn ist 
freigeben. Bei der letzten Auswertung der 
Verkehrsunfalllage (September 2014) wurde

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die nur für Polizei, Rettungsfahrzeuge und Zulieferer zur A1 im Be-
reich der TR-Anlage Münsterland-West zugelassene Zufahrt als 
„heimliche" Auf- und Abfahrt genutzt wird In Folge dessen kommt es 
täglich und regelmäßig zu gefährlichen Situationen im Bereich des 
Knicks der Straße Am Rohrbusch bzw. an der Kreuzung Am Rohr-
busch/Nottulner Landweg, die beide Bereiche oftmals für lange Zeit 
blockieren. Insbesondere, wenn es sich um LKW handelt, die in 
beiden Bereichen oftmals minutenlang hin und her manövrieren 
müssen bzw. dann im Straßengraben landen. Es sei wiederholend 
an dieser Stelle angemerkt, dass die Zufahrt für einen Begegnungs-
verkehr nicht geeignet ist. 
festgestellt, dass sich von 2011 -2013 kein 
Verkehrsunfall und im Jahr 2014 ein leichter 
Verkehrsunfall  im Bereich der Einfahrt zur 
Raststätte ereignet hat. Auch Verkehrszäh-
lungen haben ergeben, dass selbst im Ver-
gleich zu Wohnstraßen die Verkehrsmenge 
im Bereich der Zufahrt sehr gering ist. Eine 
Veränderung der Verkehrsregelung ist des-
halb nicht notwendig. 
 Fünftens: Wenn im LAP auf Seite 5 auf „die Ausübung des pflicht-
gemäßen Ermessens über Reihenfolge, Ausmaß und zeitlichem 
Ablauf von Sanierungsmaßnahmen" gesprochen wird, ist in diesem 
Zusammenhang festzustellen, dass ein pflichtgemäßes Ermessen in 
Hinblick auf die äußeren Vororte, hier im Westen der Stadt, nicht 
erkennbar wird. Auch deshalb nicht, weil auch die so genannte Prio-
ritätensetzung nur eine mögliche Empfehlung darstellt: „In der Re-
gel" bedeutet nicht, sich nur auf Maßnahmen innerhalb des zweiten 
Tangentialringes zu beschränken und stark belastete äußere Stadt-
bezirke damit auszuschließen. Sollen die westlichen Stadtteile weite-
re fünf Jahre auf die Ausübung des „pflichtgemäßen Ermessens" 
warten? 
In einem dritten Teil stellt die BI folgende Forderungen an eine 
Überarbeitung des LAP einschließlich der Umsetzung einer Liste 
vorgeschlagener Maßnahmen. Damit würde zumindest teilweise die 
in der Umgebungslärmrichtlinie der EU vorgesehene aktive Mitwir-
kung in effektiver Weise umgesetzt. 160 Zeichen, die den teilneh-
menden Bürgern und Bürgerinnen, wie in der Online Befragung der 
Stadt vorgesehen, für eigene Vorschläge zugestanden werden, 
konterkarieren die EU Richtlinie in unerträglicher Weise: 160 Zei-
chen entsprechen in etwa zwei Zeilen dieses Textes! Ein solcher 
Vorschlag zeigt, dass eine Mitwirkung der betroffenen Öffentlichkeit 
nicht ernst genommen wird. 
Teil 3: 
 Ausübung des 
pflichtgemäßen 
Ermessens über 
Reihenfolge, Aus-
maß und zeitlichen 
Ablauf von Sanie-
rungsmaßnahmen 
auch in den ge-
nannten Stadtteilen 
Die Ausübung des pflichtgemäßen Ermes-
sens über Reihenfolge, Ausmaß und zeitli-
chen Ablauf von Sanierungsmaßnahmen ist 
oben dargestellt. Ergebnis sind die definier-
ten Maßnahmenbereiche in 3 Prioritätsstu-
fen.

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Vorschläge und Forderungen:  
 a) Bewertung der Maßnahmen Nr. 59 und Nr. 70 als Bereich mit 
höherem Maßnahmenbedarf, also Eingruppierung in die Priorität 1 
 Heraufstufen der 
MB 59 und 70 in 
die 1. Priorität 
Die Priorisierung der Maßnahmenbereiche 
erfolgt nach dem in Kapitel 2.2 dargestellten 
Verfahren, dessen Basis die Lärmberech-
nungen sowie die Einwohnerdichte in den 
betroffenen Straßenzügen ist.  
Eine Heraufstufung einzelner Maßnahmen-
bereiche würde das Verfahren insgesamt in 
Frage stellen. 
 b) Umgehender Bau der Umgehungsstraße Roxel Nord  Umgehender Bau 
der Umgehungs-
straße Roxel Nord 
Die Stadt hat durch die Aufstellung des 
Bebauungsplanes Nr. 485 das Planungs-
recht für eine Ortsumgehung Roxel geschaf-
fen. Seitens der Stadt war eine Aufnahme 
der Maßnahme in den Landestraßenbe-
darfsplan angestrebt, was allerdings wegen 
mehrfacher Überzeichnung des Planes 
gescheitert ist. Eine Entscheidung darüber, 
welchen Verfahrensweg die Stadt Münster 
zur Realisierung dieses bedeutsamen Stra-
ßenbauprojektes einschlägt, ist noch offen. 
 c) Tempolimit für Roxel im gesamten Bereich des Vierecks Piener-
sallee (W) und Dingbänger Weg (O), Roxeler Straße (N) und Nottul-
ner Landweg/Am Rohrbusch (S) 
 Tempolimit für 
Roxel im gesamten 
Bereich des Vier-
ecks Pienersallee 
(W) und Ding-
bänger Weg (O), 
Roxeler Straße (N) 
und Nottulner 
Landweg/Am 
Rohrbusch (S) 
Flächendeckende Tempolimits sind nach 
den aktuellen Vorschriften der Straßenver-
kehrsordnung nur in den Wohngebieten 
außerhalb der Vorfahrtstraßen zulässig.  
 d) Erneuter Antrag an die Straßenverkehrsbehörden für ein Tempo-
limit auf der Autobahn BAB 1 im gesamten Stadtgebiet von 100 km/h 
 Tempolimit BAB A1 
im Stadtgebiet von 
Dieser Streckenabschnitt liegt in der Zu-
ständigkeit der Bezirksregierung Münster.

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für Pkw und 70 km/h für LKW 
e) hilfsweise für die Nachtzeiten 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Durch eine 
entsprechende Beschilderung sollte auf die Lärmminderung - wie an 
anderen Autobahnen auch - hingewiesen werden. 
100 km/h für Pkw 
und 70 km/h für 
Lkw; ggf. für die 
Nacht und Hin-
weisschilder Lärm-
schutz 
Die Notwendigkeit eines Tempolimits von 
100 km/h wurde bereits mehrfach geprüft 
und für nicht notwendig / unzulässig erach-
tet. 
 f) Versetzung des Verkehrszeichens 230 Durchfahrt verboten (StVO) 
von der Rampe zur TR Anlage Münsterland-West an die Kurve im 
Rohrbusch anstelle des jetzt vorhandenen Richtzeichens 357 
„Sackgasse" 
 Versetzen des 
Zeichens 230 an 
die TR-Anlage 
Münsterland West 
(Kurve im Rohr-
busch) 
Diese Anregung wurde bereits mehrfach 
zusammen mit der Bezirksregierung Müns-
ter geprüft. Ein straßenverkehrsrechtliches 
Erfordernis wurde nicht gesehen. Auch 
müssen die Anlieger/anliegenden Grundstü-
cke erreichbar bleiben.   
 g) Ausweisung von ruhigen Gebieten auch in den Stadtteilen Meck-
lenbeck, Nienberge und Roxel, zum Beispiel der gesamte südliche 
Teil Roxels zwischen Greiwenkampsbusch und Schoppenbergs-
busch bis hin zum Meckelbach. Es fällt in diesem Zusammenhang 
auf, dass auch hier der äußere Bereich des Stadtbezirks West bei 
den Planungen der Stadt ausgespart bleibt. Aus einer anderen Per-
spektive betrachtet kann das doch im Vergleich zu anderen Stadttei-
len nur bedeuten, dass es in Roxel und Nienberge im Sinne des LAP 
„zu laut" für eine Ausweisung von „ruhigen Gebieten" ist.  
 Ausweisung ruhiger 
Gebiete auch in 
Roxel, Mecklen-
beck, Nienberge 
Die Ausweisung ruhiger Gebiete erfolgt 
nach den in Kapitel 7 des Lärmaktionsplans 
dargestellten Kriterien. Die Planung spart 
dabei keine Stadtteile aus. Durch die Auto-
bahn und Konzentrationszonen für Wind-
energie werden aber die im Zielkonzept 
Freizeit und Erholung des Grünordnungs-
systems Münster, Fortschreibung 2012, 
dargestellten Erholungslandschaften im 
Westen Münsters so durchschnitten, dass 
diese nicht das Prädikat „ruhige Erholungs-
flächen“ erhalten können 
 Schließlich: 
h) Die Ermöglichung einer sofortigen Mitwirkung der Bürger und 
Bürgerinnen, insbesondere auch der anerkannten Umweltvereini-
gungen, bei der weiteren Entwicklung des LAP und seiner Überprü-
fung gemäß der Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie der EU. 
Eine solche Mitwirkung muss weit über das Kleben von Punkten auf 
eine Stadtkarte, Lärmspaziergänge und 160 Zeichen Beiträge hin-
ausgehen.  
Die BI bittet Sie hiermit, dieses Schreiben weiter zu leiten an die mit 
 Ermöglichung der 
Mitwirkung der 
Bürger und Um-
weltvereinigungen 
bei der weiteren 
Entwicklung des 
LAP 
Im Vorfeld und während der Offenlegung 
des LAP sind die verschiedenen Möglichkei-
ten zur Beteiligung / Mitwirkung am Lärmak-
tionsplan öffentlich gemacht worden. Die 
Umweltverbände haben sich bereits 2012 
intensiv informieren lassen, 2016 an der 
Informationsveranstaltung für Institutionen 
teilgenommen sowie im Rahmen der Ausle-
gung des Entwurfs des Lärmaktionsplan

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Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
der Lärmaktionsplanung befassten Ämter der Stadt; an alle Frakti-
onsvorsitzenden der im Rat der Stadt vertretenen Parteien; an den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster West. 
Wir bitten höflich um zeitnahe Stellungnahme zu diesem Schreiben 
Anregungen und Hinweise gegeben.  
Für die nächste Stufe der Lärmaktionspla-
nung in 2018 wird die Beteiligung / Mitwir-
kung der Öffentlichkeit wieder mit den politi-
schen Gremien abgestimmt. 
Nr. 23 
07.09.2016 
Wir fordern die folgenden Lärmquellen in die Lärmaktionsplanung 
aufzunehmen und die Inhalte zügig umzusetzen: 
   
(24.06. 
2016) 
1: Hier in Mauritz befindet sich auf einer hochliegenden Trasse die 
sogen. Umgehungsbahn der Deutschen Bundesbahn, die überwie-
gend in der Nacht mit langen und sehr geräuschvollen Güterzügen 
befahren wird und bei dieser Gelegenheit das gesamte Viertel derar-
tig beschallt, dass die Leute in der Nacht aus dem Schlaf gerissen 
werden. Schallmessungen ergaben häufig Werte von 75 dBa und 
mehr. 
Schienenver-
kehr  Mauritz  
Berücksichtigung 
der Umgehungs-
bahn im Lärmakti-
onsplan 
Im Rahmen des freiwilligen Lärmschutzpro-
gramm im Auftrag des Bundesministeriums 
für Verkehr und digitale Infrastruktur „Sanie-
rung an Schienenwegen der Eisenbahnen 
des Bundes“ wird derzeit die schalltechni-
sche Untersuchung der Umgehungsbahn 
durch die DB Netz AG vorbereitet. Auf der 
Basis der schalltechnischen Untersuchung 
werden im zweiten Schritt mögliche Lärm-
schutzmaßnahmen geplant und umgesetzt. 
Die Lärmschutzmaßnahmen werden im 
Rahmen einer Bürgerinformation und im 
zuständigen Fachausschuss der Stadt 
Münster vorgestellt und diskutiert.   
 
 2: Regionalbahn Münster – Warendorf macht sich alle 20 – 30 Minu-
ten bemerkbar mit schrillen Warnsignalen, was im Zusammenhang 
mit der sowieso schon stark autobefahrenen Warendorfer Strasse zu 
einer 2. Lärmquelle führt, d.h. also zwei Lärmquellen aus der glei-
chen Richtung. 
Bahnlinie paral-
lel zur Waren-
dorfer Straße 
Berücksichtigung 
der zweiten Lärm-
quelle 
Die Stadt Münster plant mit der DB AG die 
Aufhebung der technisch nicht gesicherten 
Bahnübergänge auf der Strecke Münster – 
Warendorf (Wegfall des Pfeifsignals). 
 3: Die B 51 in ihrem jetzigen Zustand muss sofort auf 50 kmh Ge-
schwindigkeit reduziert werden, da hiermit eine Halbierung der Laut-
stärke erreicht werden kann. Da hilft auch kein Verweis auf später 
möglicherweise in Teilabschnitten zu errichtende Lärmschutzwände, 
B 51 Temporeduzierung 
auf 50 km/h 
Diese Anregung wurde bereits überprüft und 
auch der BI St. Mauritz beantwortet. Im 
Ergebnis gab es kein Erfordernis, die bereits 
auf 70 km/h reduzierte zulässige Höchstge-

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch 
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Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 30 von 30 
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Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/  
Lärmort 
Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 
die eben nicht überall stehen werden. Es wird für die Zukunft zum 
wiederholten Male auf die UVP verwiesen, die schon vor über 20 
Jahrne, die zur Abhilfe der Lärmquellen eine abgedeckte Tieflage 
beim Neubau empfiehlt. 
schwindigkeit noch weiter herab zu setzen.  
 4: Die Mondstraße ist die viel befahrene „Umgehungsstrasse“ zur 
„Umgehungsstrasse/B51“ – auch dort muss es zu Geschwindigkeits-
reduzierungen kommen.  
 
In fast allen o.g. aufgezählten Fällen bringen Geschwindigkeitsredu-
zierungen beim Feinstaub und sonstigen Abgasen, was in diesen 
reinen Wohn- und Erholungsgebieten hohe Priorität haben muss. 
Die Stadt Münster hat all diese Lärmquellen für den Umgebungslärm 
mit in ihre Planungen aufzunehmen gem. der entsprechenden Ihnen 
bekannten EU-Umgebungslärmrichtlinie. 
Ein Zurückziehen auf die Postion „nicht zuständig“ lassen wir im 
Interesse der hier lebenden Münsteraner Bürger nicht gelten. 
Mauritz befindet sich schon heute in einer besonders prekären Lage. 
Nach dem Grundgesetz haben Staat und Kommunen für alle Bürger 
nach dem Gleichheitsgrundsatz für gleiche Lebensbedingeungen 
Sorge zu tragen. Es gibt nach dem Grundgesetz auch Recht auf 
körperliche Unversehrheit. Das ist bei den hier aufgeführten Prob-
lemfällen bisher nicht der Fall. 
Mondstrasse Geschwindigkeits-
reduzierung 
Grundsätzlich strebt die Stadt Münster mit 
dem Lärmaktionsplan an, in allen Bereichen 
mit Lärmbelastungen über 65 dB(A) ganz-
tags bzw. 55 dB(A) nachts Reduzierungen 
der Lärmbelastungen herbeizuführen. Dies 
kann aber kurzfristig nicht in allen Bereichen 
erfolgen. Vor diesem Hintergrund erfolgte 
eine Priorisierung der Maßnahmenbereiche 
nach Höhe der Lärmbelastung und Anzahl 
der betroffenen Einwohner. Die Mondstraße 
ist nach dieser Priorisierung kein Bereich, in 
dem kurzfristig Maßnahmen vorgesehen 
werden können. 
Mit der nächsten Stufe der Lärmaktionspla-
nung strebt die Stadt Münster an, auch 
Bereiche, die aktuell nicht prioritär behan-
delt werden, in die Lärmaktionsplanung 
einzubeziehen und für diese Maßnahmen 
zu entwickeln.

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 1 von 6 
TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahme Stadt Münster 
VCD  
Münsterland 
27.06.16 
Der VCD begrüßt die Bemühungen der Stadt Münster zur Entlastung der Bevölkerung von 
den gesundheitsschädlichen Folgen des Lärms, der in Münster insbesondere vom Auto-
verkehr ausgeht.  
 
 Er betont, dass das Lärmproblem nicht nur gesondert betrachtet werden darf, sondern im 
Zusammenhang mit den Zielen der Unfallvermeidung, der Reduzierung von Luftschadstof-
fen und der Reduzierung der CO2-Emissionen (Klimaschutz). Nur aus dieser ganzheitli-
chen Sicht kann eine menschen- und umweltverträgliche Urbanität entstehen und nachhal-
tig gesichert werden. 
Der Lärmaktionsplan verfolgt einen integrierten Ansatz. 
Planungen aus den genannten Bereichen sind in die Maß-
nahmenentwicklung einbezogen worden. 
 Zum Geschwindigkeitskonzept:  
Der VCD begrüßt ausdrücklich die geplante Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 
auf wichtigen Innenstadtstraßen. Sie dient gleichzeitig der Verkehrssicherheit, insbesonde-
re von Radfahrern in der Fahrradstadt Münster. Sie dient auch, bei angepasster Fahrweise 
(die kann man inzwischen in vielen Wohngebieten mit T30-Zonen beobachten) der Schad-
stoff- und CO2-Reduzierung. Zeitverluste im Innenstadtbereich sind, wenn überhaupt 
nachweisbar (bei Fahrten innerhalb des 2. Tangentenringes wenige Sekunden bei stö-
rungsfreier Durchfahrt, wie Fahrversuche des VCD in den vergangenen Wochen erwiesen 
haben), minimal und gegenüber der gewonnenen Lebens- und Umweltqualität zu vernach-
lässigen. Zeitverluste für Rettungsfahrten dürften kaum auftreten, zumal diese bei freier 
Strecke nicht an Begrenzungen gebunden sind. Aus all diesen Gründen fordert der VCD 
seit Längerem eine Regelgeschwindigkeit von 30kmh im bebauten städtischen Bereich.  
 
 Wir fordern die Stadt auf, über ihre Mitgliedschaften in übergeordneten Städteverbänden 
(Deutscher Städtetag, ICLEI) sich für mehr Regelungskompetenz für die Kommunen durch 
z.B. eine solche niedrigere Regelgeschwindigkeit einzusetzen. 
Vergleichbares gilt für eine verbesserte Möglichkeit von Kommunen, ihre Bürger vor den 
Lärmbelastungen durch Bundesfernstraßen und Bahnen durch angemessene Geschwin-
digkeitsbegrenzungen zu schützen. Die Forderungen der Betroffenen an Autobahn, Zu-
bringer, Umgehungsstraße und Bahnstrecken und ihre wiederholte Zurückweisung durch 
die übergeordneten Behörden unterstreichen die Notwendigkeit, dass die Kommunen sich 
gemeinsam für Gesetzesänderungen einsetzen. 
Im Deutschen Städtetag ist die Stadt Münster u.a. im Um-
weltausschuss tätig. Auch die Lärmaktionsplanung wird in 
diesem Gremium intensiv diskutiert und die verschiedenen 
möglichen Maßnahmen, insbesondere die Geschwindig-
keitsreduzierung auf Hauptverkehrsstraßen in innerstädti-
schen Bereichen sowie an überregionalen Verkehrsachsen 
sind Gegenstand der Beratungen. 
 Das Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Abb.1 grün) wird von uns als Schritt in die richti-
ge Richtung begrüßt. Es ist aber nicht einzusehen, dass andere Straßen innerhalb des 2. 
Das aktuell vorgesehene Geschwindigkeitskonzept be-
schränkt sich im Rahmen dieses ersten Lärmaktionsplans

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch 
 LK Argus Kassel GmbH 
Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 2 von 6 
TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahme Stadt Münster 
Tangentenringes mit dichter Wohnbebauung (z.B. Kanalstraße, Bohlweg, Gartenstraße, 
Warendorfer Str.), der gesamte Hansaring und auch die ursprünglich eingeplante Geist-
straße ausgelassen werden. 
bewusst auf Straßen innerhalb des 2. Tangentenringes, an 
denen gehäuft sehr hohe Lärmbelastungen auftreten. Der 
Hansaring ist als Bestandteil des 2. Tangentenringes nicht 
in diese ersten Überlegungen einbezogen. Auf den weite-
ren genannten Straßen besteht z.T. bereits Tempo 30, z.T. 
sind sie aufgrund der im Vergleich geringeren Lärmbelas-
tungssituation kein Maßnahmenbereich der Lärmaktions-
planung. 
 Ein besonderer Fall ist die Grevener Str. zwischen Steinfurter Str. und Ring. Hier ist auf 
Grund der ohnehin geplanten baulichen Erneuerung die einmalige Chance gegeben, durch 
ein fortschrittliches straßenräumliches Konzept (vgl. Anlage 1 S.4 u.6) Lärm nachhaltig zu 
reduzieren und in Verbindung mit Begrünung einen für die Anwohner lebenswerten Stadt-
raum zu gewinnen. Die bisherige Planung trägt dem in keiner Weise Rechnung: Die Straße 
ist mit mehreren Fahr- und Abbiegespuren überdimensioniert und verführt zu schnellem 
Fahren, das dann durch zwei Ampelanlagen auf 500 m abrupt ausgebremst wird (zum 
Vergleich: die doppelt so lange Hammer Str. im Innenbereich mit etwa gleicher Verkehrs-
belastung hat durchgängig 2 Fahrspuren, keine Abbiegespuren und lediglich 3 Fußgänger-
ampeln.) Wenn für die Steinfurter Str. 2 Fahrspuren ausreichen (S.6), muss dies für die nur 
wenig mehr belastete Grevener auch gelten. Die im Planungsausschuss beschlossene 
Sparvariante hat zudem die geplante Baumreihe auf der Ostseite ersatzlos gestrichen und 
damit den Bewohnern dieser Seite jeden möglichen Immissionsschutz genommen: Sparen 
am falschen Ende, ein veritabler Schildbürgerstreich. 
Der VCD fordert daher für die Grevener Str. zwischen Steinfurter Str. und Ring kurzfristig 
einen Wettbewerb und/oder eine Planungswerkstatt unter Beteiligung der betroffenen Bür-
gerInnen. 
Dem beschlossenen Vorentwurf (Ausschuss für Stadtpla-
nung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 11.06.2015) 
liegt der B-Plan 379 zugrunde.  Für den hoch belasteten Schlossplatz schlägt der VCD vor, die Fahrspuren im Zuge einer 
möglichen Umgestaltung des Platzes nach Westen zu verschieben und die Bebauung der 
Ostseite durch eine Baumallee zu schützen. 
 
 Mittel- und langfristig ist die Strategie einer Vermeidung und Verminderung von Lärmemis-
sionen durch Stadtentwicklung/Bauleitplanung notwendig (Anlage 1 S.4). Dazu muss bei 
allen Planungen neben angemessener Dichte die Anlage autofreier bzw. autoarmer Gebie-
te vorgesehen werden. Als Anreiz müssen Bauherren und Mieter von den Einsparungen 
durch weniger Flächenverbrauch auch monetäre Vorteile haben. Leider sind bei bisherigen 
In den strategischen Ansätzen zur Lärmminderung wird 
das Thema Vermeidung von Lärmemissionen durch Stadt-
entwicklungs- und Regionalplanung angesprochen. Die 
Umsetzung der dort formulierten „Anforderungen aus Sicht 
der Lärmaktionsplanung“ muss im Zuge der laufenden

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Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 3 von 6 
TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahme Stadt Münster 
Planungen solche Gebiete von BürgerInnen zwar angeregt, aber bislang nicht berücksich-
tigt worden. Auch umweltfreundliche Mobilitätskonzepte für größere Verkehrserzeuger sind 
zwar immer wieder gefordert worden, werden aber in Münster kaum realisiert z.B. wegen 
des umfangreichen Angebots kostenfreier Parkmöglichkeiten in außenliegenden Gewerbe-
gebieten. Einzige Ausnahme: Das Semesterticket für alle Studierenden. 
Entwicklungsplanungen und städtebaulichen Planungen 
erfolgen. 
 Nicht nur aus Lärmschutzgründen (s.o.) hält der VCD eine erhebliche Verminderung des 
MIV, insbesondere im Pendlerverkehr, für unverzichtbar. Dazu sind neben sog. Pull-
Maßnahmen (entschiedene Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs) auch restriktive 
Push-Maßnahmen notwendig (vgl. dazu schon Beirat für Klima und Energie der Stadt 
Münster, Handlungsempfehlungen 1995, Empfehlung V2 S. 53 ff.). Dazu könnte z.B. auch 
eine City-Maut gehören. 
Auch die Vermeidung von Lärmemissionen durch Ver-
kehrsentwicklungsplanung ist ein wichtiger strategischer 
Ansatzpunkt des Lärmaktionsplans. Die Anforderungen 
aus Sicht der Lärmaktionsplanung hierzu enthalten als 
ersten Punkt eine Gesamtkonzeption für das Münsterland 
zur Reduzierung des Stadt-Umland-Verkehrs. 
 Eine Verminderung der Lärm- und Schadstoffemissionen durch Elektromobilität ist vorerst 
vor allem möglich und sinnvoll bei Fahrzeugflotten, die vorwiegend im dicht bebauten In-
nenbereich unterwegs sind. Dies gilt zuerst für die Busse des Linienverkehrs, der aus all-
gemeinen Umweltgesichtspunkten ausgeweitet werden muss. Die Umstellung der Fahr-
zeugflotte der Stadtwerke hat begonnen und sollte konsequent fortgesetzt werden. Für 
andere städtische Fahrzeuge sollte dies ebenfalls geprüft werden, andere Unternehmen 
sollten über IHK und Handwerkskammer gewonnen werden.  
Der VCD geht davon aus, dass Lärmschutz eine permanente Aufgabe der Kommune zum 
Schutz ihrer BürgerInnen bleibt. Er wird sich auch weiterhin konstruktiv und kritisch an 
diesem Prozess beteiligen 
Das Thema Elektromobilität ist im Lärmaktionsplan ange-
sprochen. Der 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster führt 
dazu aus: Vor dem Hintergrund der aktuell gültigen Immis-
sionsgrenzwerte der EU kommt den Emissionen der im 
Stadtbussystem und im Stadt-/Umlandverkehr eingesetz-
ten Fahrzeuge eine besondere Bedeutung zu. Als umwelt-
verträgliches Verkehrsmittel sollen daher vorzugweise 
Fahrzeuge eingesetzt werden, die mit weit-reichenden 
Abgasbehandlungstechniken und lärmreduzierten Motoren 
ausgerüstet sind. Darüber hinaus ist der Einsatz von Fahr-
zeugen mit besonders umwelt-und ressourcenschonenden 
Antriebtechniken, wie z.B. Busse mit elektrischem Antrieb, 
wünschenswert. 
Die Lärmaktionsplanung ist eine fortlaufende Aufgabe, 
deren Fortschritte alle 5 Jahre mit der Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans dokumentiert werden. 
IHK Nord West-
falen  
29.06.2016 
Sehr geehrter Herr Bruns, 
die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen dankt für die Möglichkeit der Stel-
lungnahme zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Münster. 
Die IHK ist als Trägerin öffentlicher Belange aufgerufen, die Inhalte des Planentwurfs mit 
Blick auf zu erwartende Auswirkungen auf die ihr angeschlossenen Mitgliedsunternehmen 
kritisch zu würdigen. Aspekte der Gesundheitsvorsorge und des Gesundheitsschutzes für

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Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 4 von 6 
TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahme Stadt Münster 
die Bürgerinnen und Bürger liegen grundsätzlich auch im Interesse der Unternehmen. 
Daher unterstützt die IHK grundsätzlich die Ziele des Lärmaktionsplans zur Lärmminde-
rung. Andererseits sind eine gute Erreichbarkeit und kurze Reisezeiten wettbewerbsrele-
vante Standortfaktoren. Dies gilt sowohl für die Ver- und Entsorgungsverkehre (Wirt-
schaftsverkehr) als auch für die Erreichbarkeit der Innenstadt für Kunden und Besucher. 
Ausdrücklich begrüßt die IHK daher die Maßnahmen der Lärmaktionsplanung, die zu einer 
Verkehrslärmminderung bei Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes 
führen, wie die Optimierung oder Erneuerung vorhandener Lichtsignalanlagen-
Steuerungen oder den Einbau von Asphalt mit lärmmindernder Wirkung bei anstehenden 
Fahrbahnsanierungen.  
 Gegen einzelne Bestandteile der aktuellen Entwurfsfassung des Lärmaktionsplans, die sich 
unmittelbar negativ auf die Erreichbarkeit und die Kosten und somit auf die Wettbewerbs-
fähigkeit der Unternehmen auswirken, erhebt die IHK jedoch Bedenken. Insbesondere die 
Verhältnismäßigkeit und die Rechtmäßigkeit/Zulässigkeit einer flächenhaften Tempo 30 
Zone in der Innenstadt ist aus Sicht der IHK fraglich.  
Zu Kapitel 5.1 Geschwindigkeitskonzept 
Die Anordnung einer nahezu flächendeckenden Tempo 30-Zone in der Innenstadt (gemäß 
zeichnerischer Darstellung) sieht die IHK kritisch. So ist im Entwurf des Lärmaktionsplans 
nicht hinreichend nachgewiesen, dass vor allem im Bahnhofsbereich (zwischen Hafenstra-
ße, Bremer Straße, Wolbecker Straße und 1. Tangentenring oder Von-Vincke-Straße/ 
Schorlemerstraße) die Anzahl der zu schützenden Personen/Wohngebäude so groß ist, 
dass dies eine Anordnung von Tempo 30 rechtfertigen würde.  
Das Geschwindigkeitskonzept des LAP sieht die strecken-
bezogene Anordnung von Tempo 30 an lärmbelasteten 
Straßen im Innenstadt- und Bahnhofsbereich vor. Es han-
delt sich nicht um eine flächenhafte Tempo 30 - Zone. 
 
Im Bahnhofsbereich liegen Maßnahmenbereiche der 
Lärmaktionsplanung 1. - 3. Ordnung (siehe Karte 5 des 
Lärmaktionsplans). Diese Maßnahmenbereiche sind auf-
grund hoher Lärmbelastungen und -Betroffenheiten aus-
gewählt. An den auf S. 100 des Lärmaktionsplanentwurfs 
genannten Straßen des Bahnhofsbereichs  sind knapp 
1.400 Einwohner von gesundheitsgefährdenden Lärmbe-
lastungen betroffen. 
 Zudem dürfte es auch aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen problematisch sein, die 
Geschwindigkeitsreduzierung durchzusetzen. Geschwindigkeitsreduzierungen dürfen nur 
strecken- und anlassbezogen - z. B. aufgrund akuter Unfallgefährdung oder aber akuter 
Gesundheitsgefährdung durch Luftschadstoffe oder Lärm - angeordnet werden. Auch die 
kürzlich vom Bundeskabinett beschlossene Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), 
die auch an mehrspurigen Straßen eine erleichterte streckenbezogene Anordnung von 
Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen vorsieht, reicht u. E. als Rechts-
grundlage für die im Entwurf des Lärmaktionsplans ausgewiesenen Tempo 30-Zonen nicht 
aus. Beiden Aspekten, Rechtmäßigkeit/Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnah-
men, wird aus unserer Sicht im vorliegenden Entwurf nicht ausreichend Rechnung getra-
In Kapitel 5.3.1 des Lärmaktionsplans erfolgte die Prüfung 
der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen entspre-
chend § 45 StVO. Für die auf S. 100 dargestellten Straßen 
kamen die Prüfungen und Abwägungen zum Ergebnis, 
dass Tempo 30 zur Reduzierung der Lärmbelastungssitua-
tion erforderlich, geeignet und angemessen ist.

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch 
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Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 5 von 6 
TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahme Stadt Münster 
gen. 
 Das Argument, dass nur ein zusammenhängendes und nachvollziehbares Netz von Stre-
ckenabschnitten mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zur Reduzierung der 
Lärmbelastungen und zu einer Transparenz für den Verkehrsteilnehmer führe, ist aus Sicht 
der IHK nicht nachvollziehbar. Das städtische Verkehrsnetz ist klassifiziert in Hauptver-
kehrsstraßen, Erschließungsstraßen und Nebenstraßen. Neben der Nord-Süd-Achse im 
Westen der Altstadt (Weseler Straße und Am Stadtgraben) verläuft östlich der Altstadt - im 
Bahnhofsbereich - die zweite Nord-Süd-Hauptverkehrsachse über die Friedrich-Ebert-
Straße / Von- Steuben- Straße/ Bahnhofstraße/ Eisenbahnstraße/ Fürstenbergstraße/ 
Gartenstraße in Richtung Münster Zentrum Nord.  
Der Lärmaktionsplan befasst sich im Wesentlichen mit 
Hauptverkehrsstraßen. Die unterschiedlichen Netzbestand-
teile, für die aufgrund der hohen Lärmbelastungen Ge-
schwindigkeitsreduzierungen geprüft wurden, sind diffe-
renziert benannt. Innerhalb dieser (z.B. 1. Tangentenring) 
sollen für eine transparente Verkehrsregelung und einen 
gleichmäßigen Verkehrsfluss abschnittsweise unterschied-
lichen Geschwindigkeitsregelungen vermieden werden. 
 Die Leistungsfähigkeit dieser Achse sollte daher wenn irgend möglich erhalten bleiben. Die 
mit einer Tempo 30-Ausweisung zwischen der Von-Steuben- und der Eisenbahnstraße 
einhergehende Reduzierung des Verkehrsdurchsatzes in diesem Bereich könnte in den 
nördlich und südlich angrenzenden Abschnitten zu vermehrter Staubildung - und damit zu 
einer erheblichen Beeinträchtigung des Verkehrsflusses - nicht nur für die Wirtschaft - 
führen. Vermehrter Kraftstoffverbrauch, erhöhte Stickoxyd- und C02-Emissionen, unnötige 
Lärmemissionen durch wiederholtes Anfahren und Bremsen, Zeitverluste und hieraus re-
sultierende erhöhte Kosten für die Wirtschaft wären die Folge.  
Die Leistungsfähigkeit von Verkehrsnetzen wird im We-
sentlichen durch die Knotenpunkte und nicht durch die 
Streckengeschwindigkeit zwischen den Knotenpunkten 
bestimmt. Die Leistungsfähigkeit des betroffenen Ver-
kehrsnetzes wird durch Tempo 30 nicht beeinträchtigt.  
 
 Kritisch hinterfragen möchten wir zudem die Grundlage der Auslösewerte, die für die Lärm-
aktionsplanung der Stadt Münster verwendet wurden. Im Runderlass des Ministeriums für 
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) NRW liegt 
ein konkreter Handlungsbedarf vor, wenn „an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder 
anderen schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) 
erreicht oder überschritten wird. Der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Münster sieht 
hiervon abweichende Schwellenwerte - 65 dB(A) tagsüber und 55 dB(A) nachts - vor, die 
auf Erkenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung basieren und einer Empfehlung des 
Umweltbundesamtes entsprechen.  
Ab dauerhaften Lärmbelastungen von 65 dB(A) tagsüber 
und 55 dB(A) nachts sind gesundheitsschädliche Wirkun-
gen nachgewiesen. Der Lärmaktionsplan geht zum Ge-
sundheitsschutz der Bevölkerung  ab diesen Werten von 
einer Maßnahmenerfordernis aus. Nach derzeitiger 
Rechtsauffassung gewährt die Regelung des § 45 Abs. 1 
StVO zudem nicht erst bei Überschreiten eines bestimmten 
Schallpegels Schutz vor Lärm, sondern dann, wenn „der 
Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits des-
sen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des 
Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen 
und damit zugemutet werden muss.“ Grundsätzlich kann 
dies nach verschiedenen Gerichtsurteilen bereits ab den 
Werten der 16. BImSchV angenommen werden.

Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch 
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Stadt Münster  
Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 6 von 6 
TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahme Stadt Münster 
 Eine repräsentative Umfrage des IFAK Instituts für Markt- und Sozialforschung mit dem 
Titel „Lebensqualität in deutschen Städten" aus 2015 bei den Bürgern der Stadt zeigt, dass 
die Zufriedenheit mit dem Lärmpegel unter den 21 untersuchten Städten in Münster am 
größten ist! 81 % der Befragten (1.002 Personen) waren mit dem Lärmpegel in der Stadt 
eher bzw. sehr zufrieden (siehe Anlage). Zumindest der subjektiv empfundene Problem-
druck ist offenkundig in weiten Teilen der Münsteraner Bevölkerung eher gering und auch 
im deutschlandweiten Städtevergleich spielt das Thema „Lärm" bei der Münsteraner Bevöl-
kerung eine nur untergeordnete Rolle.  
Entsprechend Lärmkartierung sind knapp 14.000 Einwoh-
ner in Münster von Lärmpegeln betroffenen, bei denen von 
gesundheitsschädlichen Wirkungen auszugehen ist. Dies 
sind knapp 5% der Münsteraner Einwohner. Der Lärmakti-
onsplan sieht Maßnahmen in prioritären Maßnahmenberei-
chen vor, in denen die Lärmbetroffenheit hoch ist, d.h. 
besonders viel Menschen von diesen Belastungen betrof-
fen sind.  
Die genannte Studie des IFAK Instituts für Markt- und 
Sozialforschung macht deutlich, dass auch Lärmpegel 
unterhalb der Schwellenwerte bereits als störend empfun-
den werden, da 19% der Münsteraner Bevölkerung eher 
bzw. gar nicht mit den Lärmpegeln in der Stadt Münster 
zufrieden sind. 
 Die IHK spricht sich nicht generell gegen eine Ausweitung von Tempo 30-Abschnitten aus. 
Dort, wo erhöhte Unfallgefahren bestehen, wo auch heute verantwortungsbewusst kaum 
schneller als Tempo 30 gefahren werden kann, vor besonders schutzbedürftigen Einrich-
tungen oder zur Lärmreduzierung an dicht besiedelten Straßenzügen kann die Einrichtung 
von Tempo 30 durchaus zielführend sein. Gleichwohl sollte auch in diesen Fällen mit Au-
genmaß vorgegangen werden und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Zuge der 
Abwägung der verschiedenen Belange und Anforderungen beachtet werden.  
§ 45 StVO sieht straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen 
ausdrücklich zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm 
und Abgasen vor. Dies ist die Rechtsgrundlage für die 
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion im Lärmakti-
onsplan.  
Die Abwägung der verschiedenen Belange und die Prü-
fung der Verhältnismäßigkeit ist im Lärmaktionsplan er-
folgt. 
 In jedem Fall ist sicherzustellen, dass der Verkehrsfluss für alle Verkehrsträger grundsätz-
lich sichergestellt ist und insbesondere die Hauptverkehrsachsen soweit irgend möglich in 
ihrer Leistungsfähigkeit erhalten bleiben. Letztendlich dient dies auch dazu, Schleichver-
kehre durch städtebaulich sensible Wohngebiete unattraktiv zu machen und somit auch 
hier den Zielsetzungen des Lärmaktionsplanes Rechnung zu tragen. 
Zur Gewährleistung eines stetigen Verkehrsflusses bei 
Tempo 30 ist die Anpassung der LSA-Schaltungen im 
Lärmaktionsplan vorgesehen und auch mit den hierfür 
erforderlichen Kosten hinterlegt.

Stadt Münster 
Lärmaktionsplan 
der 2. Stufe 
Materialien zur 
Öffentlichkeits-
beteiligung 
Oktober 2016 
95 
Tabellenverzeichnis 
●  Tabelle 1: ergänzend genannte Lärmorte im Rahmen der Online-
Beteiligung 19  
●  Tabelle 2: ergänzende Maßnahmenvorschläge aus der Online-
Beteiligung 21
 
●  Tabelle 3: ergänzende Lärmorte und Maßnahmen 23  
●  Tabelle 4: ergänzende Vorschläge zu ruhigen Gebieten (je eine 
Nennung) 26
 
 
Abbildungsverzeichnis 
●  Abbildung 1: grundsätzliche Bewertung der Maßnahmenvorschläge des 
Entwurfs zum Lärmaktionsplan der 2. Stufe Münster (absolute und 
anteilige Bewertung) 2  
●  Abbildung 2: Bewertung der Maßnahmenvorschläge des 
Lärmaktionsplanentwurfs zu Tempo 30 nach Lage im Straßennetz 4  
●  Abbildung 3: Bewertung der Maßnahme Geschwindigkeitskonzept 
Innenstadt (Tempo 30) in den Maßnahmenbereichen 5
 
●  Abbildung 4: Bewertung der Maßnahme zur Verkehrsverstetigung in 
den Maßnahmenbereichen 6
 
●  Abbildung 5: Bewertung straßenräumlicher Maßnahmen in den 
Maßnahmenbereichen 7
 
●  Abbildung 6: Bewertung der Maßnahme Fahrbahninstandsetzung in den 
Maßnahmenbereichen 8
 
●  Abbildung 7: Bewertung der Maßnahme Einsatz lärmmindernder 
Asphalt in den Maßnahmenbereichen 9
 
●  Abbildung 8: Bewertung der Maßnahme passiver Schallschutz in den 
Maßnahmenbereichen 10  
●  Abbildung 9: Bewertung der Maßnahmenvorschläge für die einzelnen 
Maßnahmenbereiche 11  
●  Abbildung 10: Bewertung der Erholungsflächen in überwiegend ruhigen 
Bereichen, sortiert nach Anzahl der Bewertungen 24
 
●  Abbildung 11: Bewertung der Stadtteilparks in ruhiger Umgebung, 
sortiert nach Anzahl der Bewertungen 25

www.LK-argus.de
Kassel 
Ludwig-Erhard-Straße 8 
D-34131 Kassel 
Tel. 0561.31 09 72 80 
Fax 0561.31 09 72 89 
kassel@LK-argus.de 
 
 
Berlin 
Schicklerstraße 5-7 
D-10179 Berlin 
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Fax 030.322 95 25 55 
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Hamburg 
Altonaer Poststraße 13b 
D-22767 Hamburg-Altona 
Tel. 040.38 99 94 50 
Fax 040.38 99 94 55 
hamburg@LK-argus.de

Anlage 3 Evaluierung des Geschwindigkeitskonzepts aus dem Lärmaktionsplan, September 2017

46949 Zeichen

EVALUIERUNG DES GESCHWINDIGKEITS- 
KONZEPTS AUS DEM LÄRMAKTIONSPLAN  
DER STADT MÜNSTER

Evaluierung des Geschwindigkeits- 
konzepts aus dem Lärmaktionsplan  
der Stadt Münster 
 
 
 
 
Auftraggeber:  Stadt Münster 
 Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
 
 
06.09.2017 
 
Spiekermann GmbH Consulting Engineers 
Fritz-Vomfelde-Str. 12, 40547 Düsseldorf 
www.spiekermann.de 
 
Bearbeitung:  
Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Anke Berndgen

A ERLÄUTERUNGSTEXT 
INHALTSVERZEICHNIS SEITE 
1 EINLEITUNG 1 
1.1 Aufgabenstellung 1 
1.2 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt 2 
2 EVALUIERUNGSKONZEPT 5 
2.1 Allgemeines 5 
2.2 Wirkung auf Reisezeiten 5 
2.3 Wirksamkeit Geschwindigkeitsreduzierung 9 
2.4 Verlagerungseffekte 9 
2.5 Auswirkung Hilfsfristen 13 
2.6 Ergänzende Themen 15 
2.6.1 Auswertung Unfallkarten 15 
2.6.2 Radwegebenutzungspflicht 15 
2.6.3 Lärm- und Schadstoffmessungen 15 
2.6.4 Beteiligung der Bürger 18 
2.7 Zusammenfassung Erhebungskonzept 18 
2.8 Ergänzende Maßnahmen 20 
3 KOSTEN DER ERHEBUNGEN 22 
4 ZEITLICHE ABFOLGE 25 
 
ABBILDUNGSVERZEICHNIS  
Abbildung 1: Maßnahmen Geschwindigkeitsreduzierung Innenstadt (Grundlage: 
OpenStreetMap) 3 
Abbildung 2: Baustellenübersicht der Stadt Münster, Stand 02. Februar 2017 6 
Abbildung 3: Vorschlag einer Route für Messfahrten MIV-Reisezeiten 7 
Abbildung 4:  Beispiel Geschwindigkeitsprofile im ÖPNV im Stadtzentrum 
Münster    (Grundlage: OpenStreetMap) 8

Abbildung 5: Mittlere Geschwindigkeiten nach Messstellen 9 
Abbildung 6: Übersicht an den Verkehrsrechner angeschlossener LSA 
(Grundlage: OpenStreetMap) 11 
Abbildung 7: Vorschlag Erhebungsstellen für ergänzende manueller 
Erhebungen (Grundlage: OpenStreetMap) 12 
Abbildung 8: Auswertung der Hilfsfristen 2013 – 2016 (Auswertungen 
Feuerwehr Münster) 13 
Abbildung 9: Mögliche Zoneneinteilung von Hilfsfristen (Grundlage: 
OpenStreetMap) 14 
Abbildung 10: Beispiele für Passivsammler 16 
Abbildung 11: Vorgeschlagene Messstellen zum Evaluierungskonzept 20 
Abbildung 12: Übersicht der zeitlichen Abfolge 26 
 
TABELLENVERZEICHNIS  
Tabelle 1: Anzahl der roten/ kritischen Hilfsfristen im Areal 14 
Tabelle 2: Kosten für die Erfassung, Messung und Auswertung der Daten 23 
Tabelle 3: Externe Kosten für die Messung und Auswertung der Daten 23

B ANLAGEN 
ANLAGENVERZEICHNIS  
1 Vorgeschlagenes Geschwindigkeitskonzept LAP Münster 
2 Standorte Messungen Evaluierungskonzept  
3 Zeitplan Evaluierungskonzept  
 
C ANHANG 
VERZEICHNIS ANHANG  
1 Grobkonzept Evaluierung 
2 Übersicht Erhebungsmethoden

1 
1 EINLEITUNG  
1.1 Aufgabenstellung  
Im Entwurf des Lärmaktionsplans (LAP) der Stadt Münster wird als eine Maßnahme die 
Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen 
im Innenstadtbereich vorgeschlagen. Die Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung 
soll durch eine Vorher- und Nachher-Untersuchung begleitet und bewertet werden. Ziel ist 
es, die Auswirkungen des Geschwindigkeitskonzepts zu evaluieren. 
Bedenken aus verschiedenen Fachbereichen und aus der Politik wurden benannt und 
sollen hierbei aufgegriffen und geprüft werden. 
Mit der Einführung von Tempo 30 wird befürchtet, dass eine Reduzierung der Leistungs-
fähigkeit des Straßennetzes, negative Folgen für den ÖPNV und das Rettungswesen so-
wie eine grundsätzliche Nichterreichung der angestrebten Ziele, insbesondere der Redu-
zierung der Lärmemission auftreten. Verlagerungseffekte in andere Straßenabschnitte o-
der höhere Schadstoffbelastungen durch vermehrte Stauerscheinungen sind weitere Ef-
fekte, die es im Zuge der Evaluierung zu prüfen gilt. 
Folgende Themen und Fragen sind im Zuge der Evaluierung zu prüfen, zu beantworten 
und zu bewerten: 
 Auswirkungen der Tempo 30-Einführung auf die Reisezeiten im Verkehr 
 Führt die Ausweisung von Tempo 30 zu einer Reduzierung der durchschnittlichen 
Geschwindigkeiten im Straßenverkehr? Kommt es vermehrt zu Beeinträchti gungen 
an den Lichtsignalanlagen? 
 Wirkungen von Tempo 30 auf das Verkehrsgeschehen, insbesondere hinsichtlich 
Verlagerungseffekten 
 Verlangsamung des Verkehrsflusses und Störungen im Streckenabschnitt können zu 
Verlagerungseffekten auf andere Streckenabsch nitte führen. Unter diesem Aspekt 
soll untersucht werden, ob es zu solchen Verlagerungseffekten kommt und wohin sich 
der Verkehr verlagert. 
 Prüfung der Reisezeitverluste im ÖPNV 
 Insbesondere auf den von der Einführung von Tempo 30 betroffenen Hauptverkehrs-
strecken des ÖPNV in der Münsteraner Innenstadt, wie Wolbecker Straße und Nord-
straße soll geprüft werden, ob die Einführung von Tempo 30 die Durchschnittsge-
schwindigkeit des ÖPNV reduziert und damit negative Folgen für den Betrieb des 
ÖPNV hat. 
 Wirksamkeit der Tempo 30-Anordnung durch Messungen hinsichtlich der angestreb-
ten 
 Geschwindigkeitsreduzierung 
 Lärmreduzierung 
 Auswirkungen auf die Schadstoffbelastung

2 
 Auswirkungen auf die Hilfsfristen 
 Durch Rückstauungen an LSA und Kapazitätsverluste in den Streckenabschnitten mit 
Tempo 30-Anordnung wird eine Beeinträchtigung für die Hilfsfristen für Feuerwehr 
und Rettungswesen befürchtet. 
 Beobachtung der Unfalllage in den betroffenen Straßenabschnitten 
 Beobachtungen zur Prüfung der Erforderlichkeit der Radwegebenutzungspflicht 
 An vielen der Straßenabschnitte, an denen künftig Tempo 30 angeordnet werden soll, 
sind heute Radwege angelegt, für die eine Benutzungspflicht besteht. Mit der Aus-
weisung von Tempo 30 kann diese Benutzungspflicht entfallen. Ob dies zuträglich ist, 
soll durch Beobachtungen beurteilt werden. 
Im Zuge des ersten Teilschrittes sind für die vorgenannten Aspekte die Evaluierungsme-
thoden und der zugehörige Umfang für die jeweilige Evaluierung festzulegen. Neben der 
Sinnfälligkeit der Methode und der Bewertbarkeit der Ergebnisse ist hierbei auch die Wirt-
schaftlichkeit der Methoden zu beachten. Insbesondere doppelte Erfassungen sind zu 
vermeiden. 
Die Aufgabe der Evaluierung des Geschwindigkeitskonzepts ist in drei Teilschritten vor-
gesehen: 
1. Detaillierung der Konzeption hinsichtlich des inhaltlichen und zeitlichen Vorgehens 
2. Durchführung der Datenerhebung 
3. Aus- und Bewertung der Untersuchungsergebnisse 
In einem ersten Schritt steht die Konkretisierung der Konzeption für die Evaluierung an, 
mit dem Ziel die Beratungen in den politischen Gremien inhaltlich vorzubereiten. Hierzu 
ist das im Angebot dargestellte Grob-Konzept (s. Anhang 1) zu detaillieren, um nach po-
litischem Beschluss des Lärmaktionsplans mit der Durchführung der Teilschritte 2 und 3 
die Evaluierung des Geschwindigkeitskonzeptes zu beginnen. 
Für die Teilschritte 2 und 3 werden die voraussichtlichen Kosten für die Durchführung und 
die Auswertung der Evaluierungen abgeschätzt und dargestellt.  
1.2 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt 
Im Lärmaktionsplan der Stadt Münster wird zur Einhaltung der Lärmrichtwerte die Einfüh-
rung einer reduzierten Geschwindigkeit von 30 km/h auch auf Hauptverkehrsstraßen vor-
geschlagen. Damit würde in der Innenstadt auf verschiedenen Straßenabschnitten Tempo 
30 ganztägig als Höchstgeschwindigkeit gelten. Auf der Hammerstraße wird Tempo 30 
nur in den Nachtstunden eingeführt werden. 
Die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ist nach der stadtinternen Ab-
stimmung in den Fachämtern auf nachfolgenden Maßnahmenstraßenabschnitte vorgese-
hen (s. Abbildung 1; vgl. LAP Stadt Münster).

3 
 
 
Abbildung 1: Maßnahmen Geschwindigkeitsreduzierung Innenstadt (Grundlage: OpenStreetMap)

4 
Die Einführung von Tempo 30 auf diesen Straßenabschnitten in der Innenstadt soll mit 
einer Vorher-Nachher-Untersuchung hinsichtlich der Wirksamkeit und der Auswirkungen 
auf das Umfeld verifiziert werden.

5 
2 EVALUIERUNGSKONZEPT 
2.1 Allgemeines 
Das Evaluierungskonzept soll die Wirkungen einer Geschwindigkeitsreduzierung erfassen 
bzw. Antworten für die verschiedenen Befürchtungen der Wirkungen der Geschwindig-
keitsreduzierung in der Innenstadt von Münster finden. Der Themenliste in der Aufgaben-
stellung folgend wird nachfolgend da s vorgeschlagene Evaluierungskonzept dargestellt. 
Basis sind die im Anhang dokumentierten Erhebungs- sowie Auswertungsmöglichkeiten. 
Das im Lärmaktionsplan der Stadt Münster empfohlene Geschwindigkeitskonzept sieht 
nur auf ausgewählten Str aßenabschnitten in der Innenstadt eine Reduzierung auf eine 
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vor. Damit wird die Geschwindigkeitsredu-
zierung nur abschnittsbezogen vorgeschlagen. Hierdurch werden die ehemals befürchte-
ten negativen Auswirkungen kaum oder sehr stark gedämpft eintreten. Großräumige und 
grundlegende Veränderungen werden daher kaum auftreten. Beispielsweise sei hier auf 
die Verlagerungseffekte von Verkehr auf andere Straßen hingewiesen. 
Im Nachfolgenden werden die Erhebungen detailliert beschrieben. Die Festlegung des 
Umfangs erfolgt unter Abwägung des zeitlichen und finanziellen Aufwandes sowie der zu 
erwartenden Ergebnissen. Der Umfang richtet sich an dem im LAP enthaltenen Geschwin-
digkeitskonzept. Soweit Möglichkeiten bestehen durch ergänzende Erhebungen zusätzli-
che Informationen zu gewinnen, wird hierauf hingewiesen. 
2.2 Wirkung auf Reisezeiten 
Ziel ist es hierbei, die Auswirkungen der Einführung einer Geschwindigkeitsreduzierung 
auf die Reisezeiten des Verkehrs zu erfassen. Wirkungen der Reisezeit werden kritisch, 
wenn  
• MIV-Verkehre in andere Bereiche verlagert werden und die Erreichbarkeit der Innen-
stadt beeinträchtigt wird 
• beim ÖPNV Geschwindigkeitsreduzierungen zu Anpassungen beim Fahrp lan führen 
und dadurch Sprungkosten (Personal und Fahrzeuge) entstehen 
• die Hilfsfristen des Rettungswesens verlängert werden.   
Zudem hängen die Wirkungen auch von anderen Einflussgrößen im Umfeld ab, wie bspw. 
Baustellen, Straßensperrungen, Veranstaltungen etc. Diese können zu kurzfristigen oder 
auch zu langfristigen Auswirkungen führen. Große und zeitlich längere Baustellen bedin-
gen entweder eine Entlastung oder auch eine Mehrbelastung auf einzelnen Straßen. Sie 
beeinflussen die Geschwindigkeit der Fahrzeuge und damit auch u.a. den Schadstoffaus-
stoß und die Lärmbelastung. 
Die Fahrzeugzusammensetzung bzgl. Fahrzeugtyp und -klassen des Verkehrsstroms be-
einflusst zudem die Reisezeitauswirkungen und insbesondere deren Ausprägungen. Eine 
weitere Einflussgröße ist auch das Fahrerverhalten. Einzelne Fahrer halten sich an die 
Verkehrsregeln und andere nicht. Bei allen Messungen und Auswertungen gilt je größer 
die Datenmenge desto geringerer der Einfluss einzelner Extremwerte (Mittelwertbildung).

6 
Bei der Durchführung der Erhebungen ist die Baustellensituation im Untersuchungsraum 
und im Umfeld zu beachten. Die Stadt Münster veröffentlicht auf ihrer Homepage eine 
aktuelle Baustellenübersicht. Bei der genauen zeitlichen Planung der Erhebung sind mög-
liche Baustellen zu berücksichtigen, da Erhebungen möglichst ohne Beeinträchtigungen 
von Baustellen durchzuführen sind. Bei der Auswertung und Bewertung sind mögliche 
Einflüsse von Baustellen zu beachten und einzubeziehen. 
 
Abbildung 2: Baustellenübersicht der Stadt Münster, Stand 02. Februar 2017 
 Straßenverkehr 
Es wird eine Erfassung und Auswertung über Datenpools (wie bsp w. TomTom Traffic 
Stats) sowie enviroCar empfohlen. Hierbei können die Daten entweder für das gesamte 
Innenstadtstreckennetz, gezielt nur für die Streckenabschnitte mit neuer Geschwindig-
keitsreduzierung oder zu ausgewählten Routen ausgewertet werden. (s. Abbildung 3). 
EnviroCar bietet zudem die Möglichkeit, die Münsteraner Bürger aktiv in die Evaluierung 
einzubinden. Über TomTom Traffic Stats kann auf einen größeren Datenpool zurückge-
griffen werden. Voraussetzungen, Auswertemöglichkeiten und Beispiele für Ergebnisdar-
stellungen sind im Anhang 2 dargestellt. 
Die Abfragen sind so auszugestalten, dass möglichst Daten zu Viertelstundenwerten über 
den Tag verteilt  ausgewertet werden. Feiertage, Ferienzeiten und Wochenenden sind 
hierbei auszuschließen. Bei Auswertung von ausgewählten Fahrtrouten sind richtungsbe-
zogene Abfragen zu starten, da durch Verkehrsregelungen unterschiedliche Fahrzeiten 
erzielt werden.

7 
 
  
Abbildung 3: Vorschlag einer Route für Messfahrten MIV-Reisezeiten

8 
 Prüfung negativer Folgen für den ÖPNV 
Neben dem Kfz-Verkehr kann auch der öffentliche Personennahverkehr von einer Redu-
zierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beeinträchtigt werden. Für eine Prüfung 
kann auf die Daten aus dem RBL-System in den Fahrzeugen zurückgegriffen werden. Das 
Rechnergestützte Betriebsleitsystem (RBL) sammelt Daten zum Fahrtverlauf in den jewei-
ligen Bussen. Die Fahrtpunkte können über GIS -Programme ausgewertet werden. Infor-
mationen zur Geschwindigkeit, zur Fahrzeit und zu Haltepositionen werden hierbei u.a. 
gesammelt. 
Um die Veränderungen durch die Geschwindigkeitsreduzierung zu erfassen, sind die 
RBL-Daten zu den Buslinien 5, 9, 10, 11 und 16 heranzuziehen und auszuwerten. Ursa-
chen von zusätzlichen Halten, auftretenden Unterschieden etc. können nur über separate 
Erhebungen mittels Erhebungsfahrten mit GPS-Erfassungsgeräten ergründet werden. Die 
Auswertung der durchschnittlichen Geschwindigkeitsprofile auf den betroffenen Straßen-
abschnitten können grafisch aufbereitet werden (vgl. Abbildung 4). 
 
 
Abbildung 4:  Beispiel Geschwindigkeitsprofile im ÖPNV im Stadtzentrum Münster   
 (Grundlage: OpenStreetMap) 
Für die Auswertung sollte auf Daten über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen im 
jeweiligen Zählzeitraum zurückgegriffen werden, um Mittelwerte bilden zu können. Zufäl-
ligkeiten werden dadurch egalisiert. 
Die Bewertung möglicher Unterschiede zwischen zwei Erhebungsperioden ist problema-
tisch, da die ÖPNV -Geschwindigkeit durch Halte, LSA und den übrigen Verkehr beein-
flusst wird. Nur unter Berücksichtigung der Erkenntnisse  zu den anderen und ebenfalls 
evaluierten Themen, wie bspw. Verlagerungseffekte (Verkehrsbelastungen sowie deren 
Entwicklung und Zusammensetzung) und Geschwindigkeitsmessungen kann die Wirkung

9 
bzw. Ursächlichkeit der Geschwindigkeitsreduzierung im ÖPNV für die ggf. feststellbaren 
Unterschiede interpretiert werden. 
2.3 Wirksamkeit Geschwindigkeitsreduzierung 
Neben der Auswertung der gefahrenen Geschwindigkeiten über Datenpools sollen auch 
Messungen durchgeführt werden. Hierzu können über punktuelle Messungen kombiniert 
mit Verkehrszählungen und insbesondere dort, wo Lärm- und Schadstoffmessungen statt-
finden, zusätzliche Daten gesammelt und bewertet werden. 
Bei Lärm- und Schadstoffmessungen sollten auf jeden Fall parallel Verkehrszählungen 
möglichst mit den vorhandenen Zählplatten durchgeführt werden, um die Ergebnisse der 
Messungen bewerten zu können. Die Zählplatten sind nur an zweistreifigen Querschnitten 
sinnvoll einsetzbar, da für jede Fahrspur eine Zählplatte aufgebaut werden muss. Auf-
grund der begrenzt vorliegenden Anzahl sind zusätzliche Geschwindigkeitsmessungen 
sehr eingeschränkt möglich. Zudem erfordert dies auch eine Abstimmung mit dem ohne-
hin bei der Stadt eingeplanten Verkehrszählungen und insbesondere der Erhebung mit 
Zählplatten. 
Aufgrund des notwendigen Aufbaus werden die Messungen über einen längeren Zeitraum 
von mehreren Tagen erfolgen. 
Die Messdaten sind als Durchschnittswerte auszuwerten und können zur Interpretation 
nach Messstellen und Zeiträumen gegenübergestellt werden (s. Abbildung 5). 
 
 
Abbildung 5: Mittlere Geschwindigkeiten nach Messstellen 
2.4 Verlagerungseffekte 
Ziel dieser Untersuchung ist es, zu prüfen, ob es durch die Geschwindigkeitsreduzierung 
zu Verlagerungseffekten in andere S traßenabschnitte kommt und insbesondere wohin 
sich die Verlagerungseffekte ergeben. Hierzu sind die Verkehrsbelastungen im umgeben-
den Straßennetz zwischen vor und nach der Einführung der Geschwindigkeitsreduzierung 
zu vergleichen und Unterschiede sowie der en Ausprägung abzuleiten. Die Verkehrsbe-
0
10
20
30
40
50
60
1 2 3 4 5
km/h
Messstelle
Mittlere Geschwindigkeit
2017
2018
2019

10 
lastungen können zeitlich und saisonal sehr unterschiedlich sein. Zudem können Baustel-
len, Unfälle, etc. Auswirkungen haben, die bei einer Interpretation zu berücksichtigen sind. 
Über mehrere Jahre können sich ebenfalls strukturelle Veränderungen ergeben, die Aus-
wirkungen auf die Verkehrsbelastung im Allgemeinen haben. 
In der Stadt Münster werden über einen Verkehrsrechner, an den eine Vielzahl der im 
Stadtgebiet vorhandenen Lichtsignalanlagen angeschlossen sind, Date n zum Verkehrs-
aufkommen gesammelt. Im Stadtzentrum sind viele Anlagen bereits an den Verkehrsrech-
ner angeschlossen (s. Abbildung 6). Bei Umstellungen oder Erneuerungen  der Anlagen 
erfolgt in der Regel eine Einbindung in den Verkehrsrechner. Da dies aktiv erfolgen muss, 
kann zwischen Neubau und Rechnereinbindung eine zeitliche Differenz liegen.

11 
 
Abbildung 6: Übersicht an den Verkehrsrechner angeschlossener LSA (Grundlage: OpenStreetMap) 
Über den Verkehrsrechner kann die Anzahl der Kfz pro Zeiteinheit in den jeweiligen Kno-
tenzufahrten erfasst werden. Hierdurch ist eine zeitliche Verteilung der Kfz ableitbar. Aus-
sagen zur Verkehrszusammensetzung können nicht abgeleitet werden. Aufgrund der stre-
ckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung reicht die Verwendung der Daten aus dem 
Verkehrsrechner für die Beurteilung der möglichen Verlagerungseffekte aus. Die für die 
Geschwindigkeits- und Schadstoffmessungen vorgesehenen Querschnittserhebungen 
geben ergänzende Auskünfte zur Zusammensetzung des Verkehrsaufkommens, sodass

12 
auf separate manuelle oder automatisierte Verkehrszählungen im Prinzip verzichtet wer-
den kann. 
Für die Auswertung von spezifischen Verlagerungen je Fahrzeugklasse (Lkw bzw. Pkw) 
sind ergänzende manuelle oder auch automatisierte Querschnittszählungen denkbar. 
Hierzu kann sich auf die Erhebung der morgendlichen und nachmittäglichen Hauptver-
kehrszeit beschränkt werden. Automatisierte Zählungen  bieten sich bei längeren Erhe-
bungszeiträumen an, wobei sich für eine differenzierte Erfassung  je Fahrzeugklasse nur 
Seitenradargeräte (nach Pkw und Lkw differenzierbar) oder videobasierte Zählgeräte (Dif-
ferenzierung nach einzelnen Fahrzeuggruppen möglich) empfehlen. 
Die Erfassung der Verkehrszusammensetzung sollte insbesondere auch an den Stellen 
durchgeführt werden, an denen Lärm- und Schadstoffmessungen durchgeführt werden. 
Ein hoher Anteil an Schwerlastverkehr führt zu höheren Lärm- und Schadstoffwerten. 
Für eine ggf. gewünschte ergänzende Erfassung der fahrzeugspezifischen Verkehrsbe-
lastungen sind neben der Auswertung  der Verkehrsdaten aus dem Verkehrsrechner für 
ausgewählte Knotenpunkte entlang des 1. Und 2. Tangentenrings sowie entlang der an-
grenzenden Strecken in der Innenstadt auch an weiteren Querschnitten manuelle Erhe-
bungen zu empfehlen (s. Abbildung 7). Als Zeiträume sollten 6 bis 9 Uhr und 15 bis 19 
Uhr gewählt werden. Die Fahrzeuge sind richtungsbezogen und nach Fahrzeugklassen 
differenziert zu erfassen. 
 
Abbildung 7:  Vorschlag Erhebungsstellen für ergänzende manueller Erhebungen (Grundlage: OpenStreet-
Map)

13 
2.5 Auswirkung Hilfsfristen 
Für die Prüfung der Auswirkungen der Geschwindigkeitsreduzierung auf  die Hilfsfristen 
des Rettungswesens kann auf die Erfassung im Einsatzrechner zurückgegriffen werden. 
Im Einsatzrechner wird heute die Zeit zwischen Erhalt der Einsatzinformation und Ausrü-
cken durch Drücken einer Taste im Einsatzfahrzeug bis zum Eintreffen am Einsatzort er-
fasst. Diese als Hilfsfrist bezeichnete Zeit soll möglichst einen Grenzwert nicht überschrei-
ten. Bei sehr häufigen Überschreitungen sind Gegenmaßnahmen notwendig. 
Die Hilfsfristen werden heute schon grafisch jahresweise ausgewertet (s. Abbildung 8).  
Hilfsfristen 2013 Hilfsfristen 2014 
  
Hilfsfristen 2015 Hilfsfristen 2016 
  
Abbildung 8: Auswertung der Hilfsfristen 2013 – 2016 (Auswertungen Feuerwehr Münster) 
Die Auswertung der jährlichen Einsätze in den Jahren 2013 bis 2016 zeigt einen Anstieg 
der kritischen Hilfsfristen. Allerdings kann die bisherige Auswertung nur nach ja oder nein

14 
differenzieren. Einsätze zu den gleichen Einsatzorten werden überdeckt, womit eine Aus-
wertung zur genauen Anzahl der Einsätze schwer ablesbar ist. Zudem liegen bisher keine 
statistischen Auswertungen zu den einzelnen Fahrtdauern vor. 
Jahr Bis innerer Ring Bis äußerer Ring 
2013 4 14 
2014 2 10 
2015 9 27 
2016 15 34 
Tabelle 1: Anzahl der roten/ kritischen Hilfsfristen im Areal 
Zu den heutigen Möglichkeiten e rgänzende Auswertungen hierzu sind wünschenswert. 
Die Bildung von Mittelwerten, Media nberechnungen, Ermittlung der Streuung der Werte 
und zu absoluten Abweichungen etc. wären hierzu als Stichworte zu benennen. Auch die 
Auswertung nach Zeitklassen und zu verschiedenen Zeiträumen würden ergänzende In-
formationen ergeben.  
Durch eine Ergänzung des Auswerteprogramms können die Werte der Hilfsfristen nach 
Bereichen differenziert und Anzahl der kritischen Hilfsfristen tabellarisch ausgewertet wer-
den. Die mögliche Zoneneinteilung kann der nachfolgenden Abbildung entnommen wer-
den. 
 
Abbildung 9: Mögliche Zoneneinteilung von Hilfsfristen (Grundlage: OpenStreetMap)

15 
Im Zuge der Vorher-Nachher-Untersuchung sind die genauen Auswertemöglichkeiten und 
der ggf. hierfür notwendige Programmieraufwand zu konkretisieren. 
 
2.6 Ergänzende Themen 
2.6.1 Auswertung Unfallkarten 
Die Meldungen von Unfällen werden heute vielfach durch Unfallkarten dokumentiert. Hier-
bei werden in der Regel die Art des Unfalls, die Unfallzahl, die Unfallschwere/ -folge, die 
Unfallorte sowie die Unfallhäufigkeiten erfasst und in Karten dargestellt. Durc h Auswer-
tung der Entwicklung en im Vergleich der verschiedene n Erhebungsperioden Vorher / 
Nachher kann die Entwicklung der Unfälle erfasst werden. Auch hier wird die Ableitung 
eines kausalen Zusammenhangs zwischen Veränderungen der Unfälle und der Einfüh-
rung der Geschwindigkeitsreduzierungen schwer herstellbar sein. 
 
2.6.2 Radwegebenutzungspflicht 
An vielen der Straßenabschnitte, an denen künftig Tempo 30 angeordnet werden soll, sind 
heute Radwege angelegt, für die eine Benutzungspflicht besteht. Mit der Ausweisung von 
Tempo 30 kann diese Benutzungspflicht ggf. entfallen. Hierzu ist die Anwendung eines 
eigenständigen, komplexen, straßenverkehrsrechtlichen Prüfverfahrens notwendig. Auf 
eine solche Prüfung der Radwegebenutzungspflicht wird vorerst verzichtet.  
Durch Beobachtungen vor Ort und durch Auswertungen von Videoaufnahmen kann die 
Verträglichkeit der Mitnutzung der Straße durch Radfahrer eingeschätzt werden. Die Auf-
nahmen werden durchgesehen und die Situationen beschrieben, bewertet und ein Vor-
schlag zum Umgang mit der Radwegebenutzungspflicht abgeleitet. Diese Hinweise kön-
nen jedoch nicht das straßenverkehrsrechtliche Prüfverfahren ersetzen. Ob die Radwe-
gebenutzungspflicht aufgehoben werden kann , ergibt sich aus de n Festsetzungen der 
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und § 2 Straßenverkehrsordnung. 
 
2.6.3 Lärm- und Schadstoffmessungen 
 Allgemeines 
Neben der Geschwindigkeit sind die tatsä chliche Lärmbelastung oder auch die Schad-
stoffbelastung wünschenswerte Daten zur Abrundung der Wirkungen einer Geschwindig-
keitsreduzierung. Die Lärmbelastung und die Schadstoffbelastung sind beides Werte, die 
sich aus einer Vielzahl von Faktoren ergeben 
 Verkehr 
 Umgebung 
 Wetterlage und Windströmung

16 
Beide sind zwar messbar, aber nur mittelbar unter Einbeziehung weiterer Werte ggf. hin-
sichtlich ihrer Beeinflussung aus der Geschwindigkeitsreduzierung bewertbar. Schadstoff-
messungen bedingen wegen starker Wettereinflüsse die Messung und Auswertung über 
einen längeren Zeitraum. Beide Messungen sollten m öglichst mit parallelen (an gleicher 
Stelle) durchgeführten Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen  durchge-
führt werden, um Indizien für Bewertung zu erhalten. 
 Schadstoffmessungen (Stickoxid NO2) 
Schadstoffmessungen werden heute über Dauermessstationen kontinuierlich oder punk-
tuell über Sammler durchgeführt. In der Münsteraner Innenstadt erfolgen heute an zwei 
Stellen über Passivsammler punktuelle sowie über eine kontinuierliche Messstelle dauer-
haft Schadstoffmessungen durch das LANUV. Für die Auswertung kann auf diese Werte 
zurückgegriffen werden (vgl. Ausführungen im Anhang).  
Zudem können über sogenannte Passivs ammler auch mobile Messung en durchgeführt 
werden. Hiermit werden Kennwerte zu Stickoxiden (NO2) gesammelt.  
 
Abbildung 10: Beispiele für Passivsammler 
Für das Evaluierungskonzept wird ergänzend zu den Messstellen des LANUV die Aufstel-
lung von einem Passivsammler im Bereich der Straße An der Apostelkirche im Bereich 
des künftig auf Tempo 30 reduzierten Straßenabschnittes vorgeschlagen. Die Messungen 
sollten über die Laufzeit der Evaluierung fortlaufend durchgeführt werden. Die Messmittel 
werden dabei regelmäßig monatlich ausgetauscht und ausgewertet. So werden monatli-
che Werte gesammelt.  Mit der Dauererhebung können punktuelle und jahreszeitlichen 
Schwankungen ausgeglichen werden. 
Parallel werden innerh alb der Erhebungszeit räume an dieser Stelle Geschwindigkeits - 
und Querschnittsmessungen durchgeführt, um so korrespondierende Werte für die Inter-
pretation der Ergebnisse der Schadstoffmessung zu erhalten. Hierzu wird empfohlen, mit-
tels der bei der Stadt vorhandenen Zählplatten über eine Woche Verkehrsbelastungs-da-
ten und Geschwindigkeitsdaten zu erfassen und auszuwerten. 
Die Messungen spiegeln nicht direkt die Auswirkungen der Geschwindigkeitsreduzierung 
wider. Die Verkehrszusammensetzung und das Umfeld sowie die Wetterlage beeinflussen

17 
die Messergebnisse, so dass eine Bewertung der Messwerte und Rückschlüsse bezüglich 
der Auswirkung der Geschwindigkeitsreduzierung nur über Interpretationen einer Vielzahl 
von korrespondierenden Daten sowie über Mittelwerte der Schadstoffmessungen erfolgen 
kann. Mittelwerte gleichen Sondereffekte wie bspw. aus der Wetterlage und damit saiso-
nale Schwankungen aus. 
Neben der Auswertung der einzelnen Messwerte sind die Ergebnisse aus den verschie-
denen Messperioden der Vorher- und Nachher-Untersuchungen gegenüberzustellen und 
zu vergleichen. 
Mobile Messungen kosten durch regelmäßigen Austausch der Messröhrchen und ablesen 
der Werte sowie die Sammlung und Interpretation der Messwerte rund 10.000 € pro Jahr 
und Station. 
• Lärmmessungen 
Auf politischem Wunsch soll mit Messungen die erreichte Lärmreduzierung durch die Ge-
schwindigkeitsreduzierung verifiziert werden. Prinzipiell können Lärmmessungen mobil 
durchgeführt werden. Allerdings werden Lärmmessungen von vielen Faktoren beeinflusst. 
Die Verkehrszusammensetzung, das Fahrverhalten, allgemeine Umgebungsgeräusche, 
die Wetterlage allgemein usw. können zu unterschiedlichen Messwerten führen. Bei Mes-
sungen über einen längeren Zeitraum können Mittelwerte gebildet werden, um so Spit-
zenwerte zu egalisieren. Saisonale oder andere Besonderheiten können sich weiterhin in 
den Messwerten widerspiegeln. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Messergebnis 
und der Geschwindigkeitsreduzierung ist daher schwer ableitbar. Ein solcher Zusammen-
hang kann nur indirekt unter Würdigung aller anderen Ergebnisse argumentativ erfolgen. 
Aufgrund der vielen Einflussgrößen sind Fehlinterpretationen nicht auszuschließen. 
Wenn die Lärmmessungen durchgeführt werden sollen und damit dem bisherigen Wunsch 
der Politik gefolgt werden soll, sind die Lä rmmessungen möglichst über eine längere 
Dauer durchzuführen, um die Berechnung von Mittelwerten zu ermöglichen. Zudem sind 
möglichst parallele Erhebungen zum Verkehr und Ortsbesichtigungen durchzuführen, um 
Besonderheiten während der Erhebung zu erfassen.  
Für die Messung sollte ein Messgerät zum Einsatz kommen, dass die Messwerte konti-
nuierlich aufzeichnet und somit eine Vielzahl an Daten erfasst. Es können zwar zeitlich 
eingeschränkte Erhebungen durchgeführt werden, allerdings bietet eine kontinuierliche 
über die Evaluierung dauernde Erhebung die Möglichkeit, Mittelwerte zu bilden und so 
einzelne zufällige Ereignisse zu egalisieren. Die Messwerte können je nach Gerät vor Ort 
oder auch über Netzwerke ausgelesen werden. 
Unter der Voraussetzung, dass eine Lärmmessung durchgeführt werden soll, wird für die 
Evaluierung eine Messung entweder im Bereich der Schadstoffmessstelle An der Apos-
telkirche und / oder in der Nordstraße vorgeschlagen. Die Evaluierung sollte wie die  
Schadstoffmessungen über die Dauer der Ev aluierung (Vorher - bis Nachher -Untersu-
chung) durchgeführt werden, umso durch Mittelwertbildung einzelne Spitzenwerte zu ega-
lisieren. Aufgrund der damit verbundenen Auswertungen vieler Werte ergeben sich Kos-
ten pro Jahr in Höhe von 25.000 € je Station. Für die Evaluierung wird nur eine zusätzliche 
Messstelle vorgeschlagen.

18 
Hier sei nochmals darauf hingewiesen werden, dass ein kausaler Zusammenhang zwi-
schen Messergebnis und Geschwindigkeitsreduzierung nur indirekt und argumentativ her-
stellbar, da andere Rahme nbedingungen, wie Wetterlage allgemein, Verkehrs mengen 
und -zusammensetzung und Umgebungsgeräusche die Messwerte beeinflussen. Auf-
grund der unsicheren Ergebnisinterpretation und der relativ hohen Kosten ist die Sinnhaf-
tigkeit einer Lärmmessung zu hinterfragen. 
 
2.6.4 Beteiligung der Bürger 
Die Einbeziehung der Bürger bei der Evaluierung des Geschwindigkeitskonzeptes trägt 
zur Akzeptanz bei. Mit der Datenerfassungs - und Auswerteplattform envi roCar können 
Bürger bei der Sammlung von Daten und damit bei der Evaluierung eingebunden werden. 
Über OBD-II-Adapter, die in die Pkw nach einer einfachen Anleitung eingebaut werden, 
und einem Android-Smartphone werden Fahrzeugdaten zur gefahrenen Geschwindigkeit 
und zum Verbrauch erfasst und ausgewertet. Der Einzelne erhält über die zugehörige App 
Informationen zu seinem eigenen Verbrauch und Fahrweise. Mit einer Übergabe der Da-
ten an die Plattform erfolgen dann anonymisierte Auswertungen zur gefahrenen Ge-
schwindigkeit auf konkreten Straßenabschnitten sowie zum CO2-Ausstoß. 
Mit einer Bereitstellung von OBD -II-Adaptern durch die Stadt Münster erfolgt die Einbin-
dung der Bürger. Hierzu wird der Erwerb und Bereitstellung von 200 Adaptern vorgese-
hen. 
 
2.7 Zusammenfassung Erhebungskonzept 
Mit den Auswertungen über die Datenpools TomTom Traffic Stats und enviroCar können 
preisgünstig Hauptauswirkungen über die durchschnittliche Geschwindigkeit auf einzel-
nen Routen, einzelnen Strecken und im Straßennetz in der Innenstadt geprüft werden. 
Zudem werden Daten zum Schadstoffausstoß (CO2) der Fahrzeuge von beteiligten Bür-
gern gesammelt und geben indirekt auch Auskunft über die Wirkungen der Geschwindig-
keitsreduzierung wieder.  
Zudem können über enviroCar die Bürger bei der Evaluierung eingebunden werden. 
Die Auswirkungen auf die Hilfsfristen des Rettungswesens und auf die Unfallsituation kön-
nen aus ohnehin erfassten Daten ausgewertet werden. Gleiches gilt für die Reisege-
schwindigkeit im ÖPNV. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund von Haltestellen 
und anderen Behinderungen die durchs chnittliche Geschwindigkeit nur sehr selten die 
zulässige Geschwindigkeit erreicht. 
Um Verlagerungseffekte ableiten zu können, kann auf die Daten aus dem Verkehrsrech-
ner zurückgegriffen werden. Hierbei können zwar keine Aussagen zur Zusammensetzung 
des Ver kehrs und dessen Veränderungen getroffen werden, aber der Mehrwert durch 
diese Information ist bei den streckenbezogenen Maßnahmen relativ gering. Auf

19 
zusätzliche manuelle Zählungen kann Großteils oder auch komplett verzichtet w erden. 
Durch den Einsatz der vorhandenen Zählplatten kann an ausgewählten Querschnitten ne-
ben der gefahrenen Geschwindigkeit auch die Zusammensetzung bzgl. Pkw - und Lkw-
Anteil erfasst werden. Separate Erhebungen durch Zählpersonale können daher entfallen.  
• Erfassung von Reisezeiten und Geschwindigkeiten über enviroCar und TomTom-Da-
ten 
o Auswertung zu einzelnen Routen 
o Auswertung von Netzen 
• Auswertungen von Geschwindigkeiten und Reisezeiten können für eine größere Da-
tenmenge über ein oder zwei Monate ausgewertet werden. 
• Gleiches gilt für die Auswertung der Daten aus dem Verkehrsrechner 
• Auswertung der Verkehrsrechnerdaten an ausgewählten Knotenpunkten  
• Separate Geschwindigkeitsmessungen parallel zu Lärm- und Schadstoffmessungen 
• Mobile Schadstoffmessung An der Apostelkirche 
• Lärmmessung entweder an der Nordstraße oder parallel zur Schadstoffmessung An 
der Apostelkirche 
• 24-Stunden-Querschnittserhebungen (auch über eine Woche) innerhalb der Auswer-
temonate über Zählplatten an Messstellen zum Lärm und zur Geschwindigkeit 
• Parallel hierzu Lärm- und ggf. Geschwindigkeitsmessungen sowie Vor-Ort-Beobach-
tungen 
• Lärm- und Schadstoffmessungen sollten über ein Jahr bzw. die Dauer der Vorher -
Nachher-Untersuchung durchgeführt werden, um Mittelwerte bilden zu können 
• Auswertungen der Messungen nach den Zeit räumen der Vorher -Nachher-Untersu-
chung 
• Hilfsfristen und Unfallkarten können sinnvoll nur über ein Jahr oder Halbjahr ausge-
wertet werden, um Zufälligkeiten über Mittelwertbildung auszuschließen. 
In der nachfolgenden Abbildung sind die zusätzlichen Erhebungen für das Evaluierungs-
konzept dargestellt. Hierbei sind auch Messstellen für die Lärm- und Schadstoffmessun-
gen enthalten, deren Durchführung insbesondere der direkten Lärmmessungen aufgrund 
der typischen Messzufälligkeiten und potenziellen Fehli nterpretation gegen analytische 
Verfahren der Evaluation abzuwägen ist.

20 
 
Abbildung 11: Vorgeschlagene Messstellen zum Evaluierungskonzept 
2.8 Ergänzende Maßnahmen 
Für die Umsetz ung der Maßnahmen des Geschwindigkeitskonzeptes des LAP Stadt 
Münster sind die Lichtsignalanlagen (LSA) entlang der betroffenen Strecken, insbeson-
dere bei vorhandenen Grünen Wellen anzupassen, damit der Verkehrsfluss nicht unnötig 
behindert wird. Störungen im Verkehrsfluss haben auch negative Folgen durch einen er-
höhten Schadstoffausstoß. 
Bei Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h müssen die Signal-
programme der LSA angepasst werden (vgl. Lärmaktionsplan der Stadt Münster). Hierzu 
legt die Richtlinie für die Lichtsignalanlagen (RiLSA 2015) im Abschnitt 2.5.2 Fall 1 fest, 
dass für geradeaus fahrende Kraftfahrzeuge mit einer durchschnittlichen Räumgeschwin-
digkeit von vr = 10 m/s (dies entspricht 36 km/h) zu rechnen ist. Bei Engstellenregelungen 
(RiLSA 2015, Abschnitt 5.2) werden mittlere Räumgeschwindigkeiten kleiner der zulässi-
gen Geschwindigkeit empfohlen. Die Grundlinie ist also, dass die Räumgeschwindigkeit 
immer kleiner als die zulässige Geschwindigkeit sein muss. Daraus ergibt sich zwingend, 
dass an den betroffenen Knotenpunkten die Zwischenzeiten neu berechnet, wobei u.U. 
Radfahrer auf der Fahrbahn die maßgeblichen Räumer werden, und die Steuerungen an-
gepasst werden müssen. In koordinierten Streckenzügen (übliche Progressionsgeschwin-
digkeit vp= 45 km/h) müssen auch die Grünen Wellen an die reduzierte Geschwindigkeit 
angepasst werden, um hier keine unnötigen Störungen oder gar ein zu schnelles Fahren 
zu provozieren.

21 
Hierdurch entstehen zum einen Kosten für die Neuberechnung und Anpassung der Sig-
nalprogramme und zum anderen ein Zeitaufwand, der Einfluss auf die Nachher-Untersu-
chung hat. Erst wenn die Anpassungen der LSA erfolgt sind, ist die Durchführung der 
Nachher-Untersuchung sinnvoll, um Verfälschungen durch o.g. Folge zu verhindern. 
Für die Durchsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung auf den einzelnen Strecken sind 
Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei zwingend erforderlich, damit die Maßnah-
men seitens der Verkehrsteilnehmer akzeptiert werden. Eine solche Kontrolle sollte nach 
einer Eingewöhnungszeit von 3 bis 6 Monaten durchgeführt werden.

22 
3 KOSTEN DER ERHEBUNGEN 
Die Kosten für die Erhebungen können aus heutiger Sicht anhand von Aufwandskalkula-
tionen nur geschätzt werden. Die Lärm - und Schadstoffmessung sind mit 25.000 € und 
10.000 € pro Zählstelle und Jahr zuzüglich Umsatzsteuer die kostenaufwändigsten Erhe-
bungen. Bei einer zweijährigen Projektlaufzeit mit einer Vorher- und zwei Nachher-Unter-
suchungen ergeben sich hierfür Kosten in Höhe von 70.000 €. Sollte an zwei Messstellen 
die Lärmmessung durch geführt werden, so erhöhen sich die Kosten um 50.000 €.  Bei 
Verzicht auf die Lärmmessung fallen entsprechend 50.000 € bei zwei Nachher -Untersu-
chungen oder 25.000 € bei einer Nachher-Untersuchung weg. 
Ergänzend zur Schadstoffmessung ist auch eine Berechnung  der Wirkungen möglich. 
Aufbauend auf GPS-Daten mit Informationen zur gefahrenen Geschwindigkeit sowie zum 
Beschleunigungs- und Bremsverhalten können über eine Simulation mit dem Kfz-Emissi-
onsmodell PHEM der TU Graz oder eine Bewertung über das Ersteinschätzungsschema 
aus dem Bericht „Ersteinschätzung der Wirkung von Tempo 30“, LUBW 2012 Schadstoff-
berechnungen durchgeführt werden. Für die beiden Möglichkeiten liegen der Stadt Müns-
ter Angebote vor. Hierzu sind je Erhebungsperiode rund 15.000 € anzusetzen. 
Auf die direkte aufwändige Lärmmessung kann aufgrund der geringen Ergebnisvalidität 
auch verzichtet werden.  
Für die Bewertung der durchschnittlichen Geschwindigkeiten im fließenden Kfz -Verkehr 
fällt bei Nutzung der TomTom-Daten eine jährliche Gebühr an. Hierin sind einige Auswer-
tungen inbegriffen. Nach einer groben Abschätzung sollte eine Auswertung je Erhebungs-
periode mit Kosten von rund 4.000 € auskommen.  
Bei einer Einbindung der Bürger in die Evaluation entstehen weitere Kosten, die einmalig 
anfallen. Für eine Bürgerbeteiligung könnte die  Stadt Münster die notwendigen O BDII-
Adapter zur Verfügung stellen. Bei einem Ansatz von 200 Adaptern entsteht ein Kosten-
block von 7.000 € (durchschnittlich angesetzter Preis je Gerät 35 €).  
Für die manuellen und zusätzlichen Zählungen ohne die Lärm- und Schadstoffmessungen 
ergeben sich Gesamtkosten für alle vorgeschlagenen Erhebungen in Höhe von 5.450 € 
(netto) je Zählperiode an. Hierbei ist berücksichtigt, dass einige Erhebungen und Auswer-
tungen von Seiten der Stadt und  anderer Beteiligten als Datensatz für die weitere Aus-
wertung zur Verfügung gestellt werden.

23 
 
Tabelle 2: Kosten für die Erfassung, Messung und Auswertung der Daten 
Für die Auswertung und Bewertung der Erhebungen fallen weitere Kosten an. Nach einer 
Aufwandsschätzung für alle vorgeschlagenen Erhebungen ergibt sich für die erste Periode 
ein voraussichtliches Kostenvolumen in Höhe von rd. 11.000 € (netto). Hierbei ist die Ent-
wicklung der Auswertungen und Aufbereitungen enthalten, die in nachfolgenden Perioden 
entfallen können. In den nachfolgenden Perioden fallen nach einer Aufwandskalkulation 
Kosten in Höhe von 8.500 € an. 
 
Messung/Auswertung Anzahl 1 Vorher -/2 Nachher-
Untersuchungen 
1 Vorher -/1 Nachher -
Untersuchungen 
Schadstoffberechnungen 1 30.000 € 30.000 € 
Schadstoffmessung 1 20.000 € 10.000 €* 
Geschwindigkeitsmessung 4 0 € 0 € 
Datenpool TomTom  12.000 € 8.000 € 
Datenpool enviroCar  7.000 € 7.000 € 
ÖPNV-Reisezeiten  0 € 0 € 
Hilfsfristen  0 € 0 € 
Verkehrsrechner  0 € 0 € 
Auswertung und Bewertung  28.000 € 19.500 € 
Gesamtkosten  97.000 € 74.500 € 
* Zeitraum auf genau ein Jahr für Vorher- und Nachher-Untersuchung eingeschränkt 
Tabelle 3: Externe Kosten für die Messung und Auswertung der Daten 
Zusätzlich fallen Kosten für die Auswertung der Erfassung der Geschwindigkeiten und der 
Verkehrszusammensetzungen, die Auswertungen über Datenpools, die Beteiligung der 
Bürger über enviroCar durch Bereitstellung von Adaptern, die Interpretation der Daten aus 
dem Verkehrsrechner, zu den Hilfsfristen, den Unfallkarten usw. an. In der Summe sind

24 
hierfür rund 4 7.000 € anzusetzen. Einschließlich der Schadstoffmessungen und einer  
Schadstoffberechnung ergibt sich ein Aufwand in Höhe von 97.000 € (netto). Die Kosten 
entstehen für die Laufzeit von zwei Jahren bei einer Vorher - und zwei Nachher-Untersu-
chungen. 
Wird auf eine zweite Nachher-Untersuchung verzichtet, so können die Kosten auf 74.500 
€ reduziert werden. Die Schadstoffmessungen können hierbei so terminiert werden, dass 
eine Messung über genau ein Jahr ausreichend ist. Die Kosten sind Nettopreise und sind 
mit Umsatzsteuer zu beaufschlagen. 
Zusätzlich entstehen Kosten für die Anpassung der Lichtsignalanlagen entlang der be-
troffenen Strecken, durch Aufstellung der notwendigen Tempo 30 -Beschilderung sowie 
für eine ggf. zusätzliche Programmierung für die Auswertung d er Hilfsfristen (vgl. LAP 
Stadt Münster).

25 
4 ZEITLICHE ABFOLGE 
Die Evaluierung der Wirkungen der Geschwindigkeitsreduzierung soll in einer Vorher -/ 
Nachher-Untersuchung durchgeführt werden. Nach dem Beschluss zur Geschwindig-
keitsreduzierung sollte unmittelbar danach mit der Vorbereitung der ersten Erhebungspe-
riode begonnen werden. Zur genauen Terminierung sind ggf. Zeiten für die Ausschreibung 
und Vergabe der Leistungen zu berücksichtigen. Bei notwendiger Ausschreibung sind 6-
8 Wochen zusätzlich einzukalkulieren. Zudem sind Zeiten für die Vorbereitung der einzel-
nen Erhebungen zu beachten.  
Verkehrszählungen und Erhebungen sind möglichst außerhalb von Ferien und unbeein-
flusst von Feiertagen durchzuführen. Zudem sind Erhebungen nicht in den Wintermonaten 
wegen d er Witterungseinflüsse und saisonalen Einflüsse (Weihnachten, Adventszeit) 
durchzuführen. Ergänzende manuelle Verkehrszählungen sind punktuelle Zählereignisse, 
die entweder an einem festgelegten Erhebungstag oder in einer festgelegten Zeitspanne 
durchgeführt werden. In der Regel bestimmt die Anzahl der Zählstellen und die Anzahl 
der verfügbaren Zählpersonale die Möglichkeit und die Anzahl der Erhebungstage.  Bau-
stellen sind bei der genauen Terminierung der Erhebungstage zu beachten. Bei langfris-
tigen Baustellen ist die Durchführung von Erhebungen an einzelnen Punkten zu überden-
ken. 
Lärm- und Schadstoffmessungen sollten über längere Zeiträume ausgewertet werden, um 
andere Einflüsse insbesondere kurzzeitige oder saisonale durch Mittelwertbildung auszu-
gleichen. 
Im nachfolgenden Zeitplan ist ein möglicher Ablauf der Vorher - und Nachher-Untersu-
chung gemäß dem vorgeschlagenen Evaluierungskonzept dargestellt. Hierbei wird be-
rücksichtigt, dass eine Vorher- und zwei Nachher-Untersuchungen durchgeführt werden. 
Ebenso ist eine Ausschreibung der Erhebungsleistung berücksichtigt. 
Wirkungen bei den Verkehrsbelastungen sollten relativ schnell sichtbar werden. Die Wir-
kungen bei den Reisezeiten hängen auch von den Anpassungen der Signalprogramme 
der LSA an die neue zulässige Höchstgeschwindigkeit ab. Bei Koordinierung von Anlagen 
in einem Straßenverlauf ist die neue Höchstgeschwindigkeit zu berücksichtigen. Die Um-
stellung bedarf einer Änderung der Signalprogramme und kann daher einige Zeit benöti-
gen. Die Umstellung und Anpassung  der Signalprogramme sollte die geplante Evaluie-
rung berücksichtigen, sodass die Anpassung möglichst vor dem ersten Evaluierungszeit-
punkt der Nachher-Untersuchung beendet ist. Für diesen Prozess ist im Zeitplan eine 
Zeitspanne von zwölf Monaten zwischen de r Vorher- und der ersten Nachher -Untersu-
chung eingetragen. Bei längerem Zeitbedarf verschieben sich die nachfolgenden Arbeits-
schritte entsprechend. 
Die Auswertung zu den Wirkungen auf Geschwindigkeiten berücksichtigt eine Auswertung 
sowohl über enviroCar als auch von TomTom-Daten (bzw. externe Datenpools). Über en-
viroCar werden die Bürger Münsters an der Evaluierung beteiligt. Hierzu ist das Beteili-
gungskonzept über Medien oder Bürgerveranstaltungen zu kommunizieren. Zu dem sind 
hierzu die OBD-II-Adapter seitens der Stadt anzuschaffen. Hierfür ist im Zeitplan ein Zeit-
raum zur Vorbereitung eingeplant.

26 
Die Evaluierung kann im Frühjahr 2018 starten, wenn in der zweiten Jahreshälfte eine 
Entscheidung zu den Maßnahmen des Lärmaktionsplanes sowie zum Evaluierungsk on-
zept positiv getroffen wird. Eine erste Nachher-Untersuchung kann erst ein Jahr nach der 
Vorher-Untersuchung folgen, da zwischenzeitlich die geänderte Geschwindigkeit durch 
Beschilderung ausgewiesen werden muss und zudem die Lichtsignalanlagen entlang der 
betroffenen Straßenabschnitte angepasst werden müssen. Bei der Durchführung von zwei 
Nachher-Untersuchungen ist die Evaluierung innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen. 
 
Abbildung 12: Übersicht der zeitlichen Abfolge 
Bei ergänzenden manuellen Erhebungen, soweit gewünscht, sind weitere Zeiten zu be-
rücksichtigen und in die im Zeitplan vorgesehenen Erhebungsperioden ein zubeziehen. 
Falls Zählungen durch die Stadt Münster selbst durchgeführt werden sollen, so müssen 
die notwendigen/ gewünschten Erhebungen in die Planungen in den Ämtern eingeplant 
werden. Insbesondere die Nutzung der Zählplatten und auch der Einsatz von Zählperso-
nal aus dem Zählerpool bedarf der frühzeitigen Einbeziehung der Fachämter. Zählperso-
nal kann aber auch separat angeworben und von einem externen Dienstleister eingewie-
sen, betreut und bezahlt werden. Zur reinen Vorbereitung der Erhebungen ist ein Monat, 
mit zusätzlicher Zähleranwerbung zwei Monate, einzuplanen. 
Die Evaluierung kann auch auf eine Vorher- und Nachher-Untersuchung reduziert werden. 
Die Evaluierung dauert dann rund anderthalb Jahre, wobei die Erhebungszeiten auf ein 
Jahr verkürzt werden. 
9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Entscheidung Geschwindigkeitsreduzierung
politische Entscheidung
Ausschreibung Evaluierung
Ergänzende Maßnahmen
Anpassung LSA
Anpassung Beschilderung
Auswertungen Geschwindigkeiten
Start enviroCar-Erfassung
Erfassung
Auswertung
Dokumentation
Auswertung Verkehrsrechnerdaten
Dokumentation
Auswertung TomTom
Dokumentation
Zählungen
24-Stunden-Querschnittserhebung
Auswertung
Dokumentation
Hilfsfristen
Auswertung
Ergänzende Themen
Unfallkarten
ÖPNV-Reisezeiten
Lärmmessungen
Durchführung
Auswertung
Schadstoffmessungen
Durchführung
Auswertung
Ferien in NRW
Untersuchung
2017 2018
Vorher Nachher Nachher
2019

Anlage
1
Evaluierungskonzept
Vorgeschlagenes 
 Geschwindigkeitskonzept
LAP Münster

Anlage
2
Evaluierungskonzept
Standorte Messungen 
Evaluierungskonzept

Anlage
3
Evaluierungskonzept
Zeitplan
9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Entscheidung Geschwindigkeitsreduzierung
politische Entscheidung
Ausschreibung Evaluierung
Ergänzende Maßnahmen
Anpassung LSA
Anpassung Beschilderung
Auswertungen Geschwindigkeiten
Start enviroCar-Erfassung
Erfassung
Auswertung
Dokumentation
Auswertung Verkehrsrechnerdaten
Dokumentation
Auswertung TomTom
Dokumentation
Zählungen
24-Stunden-Querschnittserhebung
Auswertung
Dokumentation
Hilfsfristen
Auswertung
Ergänzende Themen
Unfallkarten
ÖPNV-Reisezeiten
Lärmmessungen
Durchführung
Auswertung
Schadstoffmessungen
Durchführung
Auswertung
Ferien in NRW
Untersuchung
2017 2018
Vorher Nachher Nachher
2019

Beschlussvorlage

27872 Zeichen

V/0687/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Lärmaktionsplan der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.10.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
 Vorberatung 
12.10.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
17.10.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
18.10.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt den Lärmaktionsplan zur strategischen Ausrichtung, Ausgestaltung und 
Weiterentwicklung des Lärmschutzes in Münster in der Fassung vom August 2017. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die von den Bürgerinnen und Bürgern und den Trägern öf-
fentlicher Belange eingebrachten Anregungen und Bedenken zum Lärmaktionsplan geprüft 
wurden. Die Verwaltung hat im Einzelnen dazu Stellung bezogen (Anlage 1). Die Anregun-
gen und Bedenken sind somit erledigt. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der Kurzfristmaßnahmen gemäß Anlage 
2 vorzubereiten. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Umsetzung der Maßnahmen zur Anordnung einer zu-
lässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf den im Kurzfristmaßnahmenprogramm be-
nannten Straßenabschnitten erst zum 01.02.2019 erfolgen kann, weil zunächst die erforder-
liche Anpassung der relevanten Lichtsignalanlagen sowie die Aufstellung der Tempo-30 Be-
schilderung vorbereitet werden muss. 
 
5. Der Rat beschließt die Umsetzung des Evaluierungskonzeptes zur Begleitung der Einfüh-
rung von Tempo 30 auf den im Kurzfristmaßnahmenprogramm dargestellten Straßenab-
schnitten (Anlage 3). 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0687/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Muddemann 
Ruf: 
492 67 79 
E-Mail: 
Muddemann@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.09.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0687/2017 
6. Der Rat beschließt die Ausweisung der in Anlage 4 hervorgehobenen Flächen und Parkan-
lagen als „Ruhige Gebiete“.  
 
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, weiterhin auf Bund und Land ein zuwirken, damit Maßnah-
men zur Lärmminderung an den übergeordneten Straßen (BAB und B51) ergriffen werden. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 352.500 € entst e-
hen. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
[€] Bemerkungen 
Produktgruppe 1401 Übergreifender U m-
weltschutz, Klima, I m-
mission, Boden, Abfall 
  Evaluation des Geschwi n-
digkeitskonzepts - Untersu-
chung vor der Ein führung 
Tempo 30 
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2018 33.000 Übertrag aus HH-Plan 2017 
    33.000 Bereits veranschlagt im HH -
Plan 2018 
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2019  Untersuchung nach der Ei n-
führung Tempo 30 
    33.000 Bereits veranschlagt für den 
HH-Plan 2019 
    17.000 Veränderung erforderlich für 
den HH-Plan 2019  
Produktgruppe 1202 Verkehrsplanung    
Zeile 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleis-
tungen 
2018 70.000 Planungsleistung: geänderte 
Signalprogramme und Gr ü-
ne Wellen 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und 
-anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleis-
tungen 
2018 110.000 
30.500 
Änderung LSA 
Beschilderung und Markierun-
gen  
Ergebnis    352.500  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen  Ermächtigungen sind in o. g. Höhe bereits im Haushaltsplan -
Entwurf 2018 bei der Produktgruppe 1401 veranschlagt. Die weiteren Ermächtigungen sind über Ve r-
änderungsblätter zusätzlich zu veranschlagen. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfü hrung unter dem Vorbehalt steht, dass der 
Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die 
Ermächtigungen bereitstellt. Für die Aufstellung eines Förderprogramms für passive Schallschut z-

- 3 - 
V/0687/2017 
maßnahmen werden weite re haushaltswirksame Mittel benötigt (s.u.). Das Förderpr ogramm soll in 
das Altbausanierungsprogramm der Stadt Münster integriert werden. Hierzu wird durch die Verwa l-
tung im Rahmen der Aktualisierung des Altbausanierungsprogramms eine gesonderte Beschlussv or-
lage erarbeitet. 
 
 
 
Begründung: 
 
Rechtlicher Rahmen 
 
Mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde e u-
ropaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um das Thema Lärm stärker in die kommunalen Pla-
nungen einzubinden. Die Umgebungslärmrichtlinie wurde durch die  §§ 47 a – 47 f Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt. 
 
Die Umgebungslärmrichtlinie will mit Blick auf die Lärmprobleme eine Bestandserfassung, planer i-
sche Bewertung und politische Festlegung von Zielen organisieren, um einen Prozess zur Lärmmin-
derung anzustoßen. Innerhalb eines bestimmten Zeitraumes soll der Prozess zum Erfolg geführt wer-
den. In der Richtlinie werden keine verbindlich einzuhaltenden Grenzwerte für Lärm festgelegt, s on-
dern die Verfahrensschritte festgelegt. Zentrale Verfahrensschritte sind die Erstellung von Lärmkarten 
(§ 47 c Abs. 1 BImSchG) und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen unter Mitwirkung der Öffentlich-
keit (§ 47 d Abs. 1 u. 3 BImSchG). 
 
Die Stadt Münster ist keiner der Ballungsräume für die bereits im Juni 2007 verbindlich eine Lärmka r-
tierung durchgeführt werden musste. Sie gehört zu den Ballungsräumen der 2. Stufe. In Münster wur-
de die Lärmkartierung im Jahr 2012 durchgeführt. Auf die Kartierung  erfolgt die Erstellung  eines 
Lärmaktionsplanes, der nach einem Jahr vorzulegen ist. Beim aktuellen Lärmaktionsplan für Münster 
ist die Frist zur Vorlage überschritten . Im Bundesgebiet sind noch weitere Kommunen im Verzug, 
deshalb prüft die EU zur Zeit, ob gegen Deu tschland ein Vertragsverletzungsverfahren eing eleitet 
wird. 
 
Die Lärmaktionspläne sind nach  fünf Jahren zu überprüfen und erforderliche nfalls zu überarbeiten . 
Der erste 5 -Jahreszeitraum ist beendet, das Verfahren für die erste Aktualisierung des Lärmaktion s-
planes ist angelaufen. Die Lärmkartierung 2017 ist bereits beauftragt.  
 
Lärmkartierung 
 
Die Stadt Münster hat sogenannte „strategische Lärmkarten“ erarbeitet. Die Karten zeigen wo im 
Stadtgebiet Schwerpunkte der Lärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürg er bestehen. Das Verfah-
ren zur Ermittlung der Lärmschwerpunkte ist vorgegeben. Maßgeblich für die Gewichtung der 
Schwerpunkte ist wieviel Betroffene in einem bestimmten Lärmniveau wohnen. Die Lärmkarten wu r-
den 2012 veröffentlicht ( http://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissions-schutz/laerm.html). In  der 
Vorlage V/0555/2012 – „Lärmkartierung 2012 und Lärmaktionsplanung in Münster “ wurden die E r-
gebnisse der Lärmkartierung und di e Vorgehensweise zur Lärmaktionsplanung detailliert beschri e-
ben. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass insbesondere die vom Straßenverkehrslärm in Münster aus-
gehenden Lärmbelastungen ein erhebliches gesundheitliches Problem darstellen. Der Lärm durch die 
kartierten Gewerbebetriebe führt nur  zu einer geringen Lärmbetroffenheit. Die Analyse ergab 73 
Maßnahmenbereiche, innerhalb derer eine Priorisierung nach Höhe der Belastung und dem Grad der 
Betroffenheit in drei Stufen erfolgte. Die Maßnahmenbereiche mit der höchsten Priorität befinden sich 
innerhalb des zweiten Tangentenrings.  
 
Lärmaktionsplan 2. Stufe 
 
Ende 2012 wurde unter Beteiligung einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe mit der Bearbeitung des 
Lärmaktionsplans begonnen. Im April 2013 hat die Arbeitsgrup pe in Zusammenarbeit mit einem Gu t-

- 4 - 
V/0687/2017 
achterbüro einen ersten Entwurf vorgelegt. Im September 2013 wurde die Politik über den Sachstand 
des ersten Entwurfes im Rahmen einer Informationsveranstaltung in Kenntnis gesetzt. Auf der Basis 
von Abstimmungsgesprächen wurde Anfang 2016 ein zweiter überarbeiteter Entwurf fertiggestellt und 
den politischen Gremien vorgestellt. Nach der Zustimmung zum Entwurf konnte die vorgesehene B e-
teiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. In diesem Zuge wurden neben einem zweiten Forum 
auch Lärmspaziergänge sowie eine internetbasierte Befragung zu den vorgeschlagenen Maßnahmen 
des Lärmaktionsplans durchgeführt. Nach Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbe-
teiligung ist der Entwurf angepasst worden. Insbesondere war  das vorgestellte Geschwindigkeitskon-
zept auf Grundlage der Stellungnahmen der Bezirksregierung Münster und der Unteren Straßenver-
kehrsbehörde auf eine rechtssichere Basis zu stellen. Die Feuerwehr hat die ablehnende Stellun g-
nahme wiederholt. Darauf wurde in der Vorlage V/0156/2016 „Lärmaktionsplan für die Stadt Münster 
– Öffentliche Auslegung des Entwurfes“ ausführlich eingegangen.  
 
Der Lärmaktionsplan berücksichtigt umgesetzte oder geplante  Maßnahmen und Konzepte (s.a. LAP 
Kapitel 3 und 4) bis März 2016. Der 3. Nahverkehrsplan, das Radverkehrskonzept sowie die aktuellen 
politischen Anträge zum Thema Verkehr werden in der zukünftigen Aktualisierung des Lärmaktion s-
plänes berücksichtigt.  
 
Die Zusammenfassung des Lärmaktionsplanes der Stadt Münster ist als Anlage 5 dieser Vorlage bei-
gefügt. Der Lärmaktionsplan inklusive sämtlicher Karten und Anhänge steht aufgrund seines Umfangs 
unter dem folgenden Link zum Download bereit  (http://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissions-
schutz/laerm.html). Den Fraktionen wird in Papierform jeweils ein Lärmaktionsplan mit den Anlagen 
zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus kann der Lärmaktionsplan, nach Absprache, im Amt für Grü n-
flächen, Umwelt und Nachhaltigkeit eingesehen werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden danach 
über die Ergebnisse der Lärmaktionsplanung informiert. 
 
Im Lärmaktionsplan wurden vorrangig für die Maßnahmenbereiche der ersten Priorität Maßna hmen 
entwickelt. Durch die Umsetzung  können kurzfristig 7.835 Menschen (s. u.) besser vor Lärm g e-
schützt werden.  
 
Die Umsetzung des Lärmaktionsplanes ist somit ein bedeutsamer Schritt zur Verbesserung der 
Lärmsituation in Münster. 
 
 
Zu 2. und zu 7. Beteiligung der Öffentlichkeit 
 
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie fordert hinsichtlich der Information der Öffentlichkeit,  dass sowohl 
strategische Lärmkarten als auch Aktionspläne der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden mü s-
sen. Die Information muss „deutlich, verständlich und zugänglich“ sein. Die Öffentlichkeit soll jedoch 
nicht nur informiert werden, sondern auch die Möglichkeit zur Mitwirkung erhalten. Die Ergebnisse der 
Mitwirkung sollen berücksichtigt werden und die Öffentlichkeit über die g etroffenen Entscheidungen 
informiert werden. In de r Tabelle 1 sind die Aktivitäten der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlic h-
keit wiedergegeben. Die ausführliche Dokumentation über die einzelnen Beteiligungsformate, ist als 
Anlage 1 beigefügt.  
 
Beteiligung der Öffentlichkeit 
1. Öffentliches Lärmforum im November 2012 
2. Öffentliches Lärmforum  am 23. Mai 2016 und Informationsgespräch Ve r-
bände am 18. Mai 2016 
Auslegung des Entwurfs (im Internet sowie im Stadthaus 3) vom 18. Mai bis 
27. Juni 2016 mit der Möglichkeit, Eingaben und Anregungen zu diesem a bzu-
geben (schriftlich/postalisch, per email, mündlich) 
Internetbefragung vom 18. Mai bis 27. Juni 2016 mit Bewertungs- und 
Kommentierungsmöglichkeiten zum Entwurf des Lärmaktionsplanes 
Lärmspaziergänge am 27. April 2016 und 31. Mai 2016

- 5 - 
V/0687/2017 
Expertensprechstunden am 6. sowie 20. Juni 2016 und Infostand am 
15. Juni 2016 
 
Tabelle 1 Beteiligungsformate der Öffentlichkeit im Lärmaktionsplan Münster 2012 - 2016 
 
Eine frühzeitige Beteiligung zum Lärmaktionsplan erfolgte mit einem Lärmforum im November 2012. 
Inhalte waren akustische Grundlagen, die Ergebnisse der Lärmkartierung in Münster und Stellschrau-
ben der Lärmminderung sowie Grundlagen und Maßnahmen der Lärmaktionsplanung. In einem vo r-
gelagerten Info -Forum konnten die Bürgerinnen und Bürger auf einem Stadtplan  besonders laute 
Stadtbereiche und Lärmprobleme aufzeigen sowie Hinweise auf sogenannte „Ruhige Gebiete “, die 
vor Lärm g eschützt werden sollen, geben. Die Ergebnisse wurden in die weitere Bearbeitung des 
Lärmaktionsplans eingebunden. 
 
Zum Entwurf des Lärmaktionsplans erfolgte, wie in der Vorlage V/0156/2016 beschrieben, eine Betei-
ligung der Öffentlichkeit einschließlich der Träger öffentlicher Belange mit den in der Tabelle 1 darg e-
stellten Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten. 
 
Im Rahmen eines Informationsgesprächs mit den Verbänden sowie des öffentlichen Lärmforums 
wurden der Entwurf des Lärmaktionsplans vorgestellt sowie vertiefende Informationen zu Tempo 30 
an Hauptverkehrsstraßen gegeben. Die  hierauf folgenden Diskussionsbeiträge sind in den Protok ol-
len dokumentiert. Im Zeitraum der Auslegung des Entwurfs gingen 24 Stellungnahmen aus der allg e-
meinen Öffentlichkeit inklusive Zusammenschlüssen von Bürgerinnen und Bürgern in Bürgerinitiativen 
ein. Darüber hinaus wurden von zwei Verbänden schriftliche S tellungnahmen abgegeben. Die Ste l-
lungnahmen und die Antworten der Stadt Münster sind als Anlage 4 beigefügt . Zirka 40 Bürgerinnen 
und Bürger haben sich mit Vorschlägen, Nachfragen und in Diskussionen an den zwei angebotenen 
Lärmspaziergängen beteiligt. An der Internetbefragung haben insgesamt 113 Bürgerinnen und Bürger 
teilgenommen. Alle Diskussionsbeiträge wurden zusammen mit den schriftlichen Eingaben und Anr e-
gungen sowie den Ergebnissen der Internetbeteiligung bewertet und sind in die vorliegende Fassung 
des Lärmaktionsplans eingegangen. 
 
Die Auswertung aller Rückmeldungen lässt zusammenfassend folgende Schlussfolgerungen zu: 
 
 Die Lärmbelastungen entlang der die Stadt Münster tangierenden Bundesautobahnen werden 
von vielen davon Betroffenen als gravierend  empfunden. Deutlich wird mit der Öffentlichkeit s-
beteiligung zum Lärmaktionsplan, dass weitere Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbela s-
tungen (aktiver Schallschutz, Geschwindigkeitsreduzierungen) an den Autobahnen nicht nur 
von Einzelnen gewünscht werden.  Auch die Lärmbelastungssituation an der B 51 sowie die 
Lärmschutzmaßnahmen im Zuge des Ausbaus der B 51 sind Thema verschiedener Stellun g-
nahmen, die einen verbesserten Lärmschutz wünschen. Da die Zuständigkeit für diese Stra-
ßen nicht bei der Stadt Münster liegt, können keine konkreten Maßnahmen, die über das B e-
stehende oder Geplante hinaus gehen, in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden. Una b-
hängig davon strebt die Stadt Münster mit dem Beschluss des Lärmaktionsplans an, weiterhin 
auf Bund und Land einzuwi rken, weitergehende Maßnahmen zur Lärmminderung an den 
übergeordneten Straßen zu ergreifen. 
 
 Ein anderer Schwerpunkt der Beiträge aus der Bürgerbeteiligung sind weitergehende Forde-
rungen zur Geschwindigkeitsreduzierung, insbesondere zu weiteren Anordnungen von Tempo 
30. Neben Verkehrsverstetigungen werden Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 in 
der Innenstadt im Rahmen der Internetbeteiligung am häufigsten als sehr wichtig bewertet. 
Darüber hinaus gibt es zahlreiche ergänzende Vorschläge für Tempo 30 - Anordnungen. Dies 
unterstützt die Bedeutung von Tempo 30 als effektive Maßnahme zur Lärmminderung auch 
aus Sicht der Betroffenen.

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V/0687/2017 
Zu 3. und zu 6. Kurzfristmaßnahmen und Ruhige Gebiete 
 
Kurzfristmaßnahmen 
 
Das Maßnahmenprogramm des Lärmaktionsplan de r 2. Stufe enthält auf der Grundlage der Maß-
nahmenkonzepte Empfehlungen zur Umsetzung bzw. Weiterverfolgung der entwickelten Lärmmind e-
rungsmaßnahmen sowie bereits vorhandener oder geplanter Maßnahmen zur Lärmmind erung in den 
Maßnahmenbereichen.  
 
Das Kernstück des Maßnahmenprogramms ist ein Katalog von Kurzfristmaßnahmen, für die eine 
konkrete Prüfung und Umsetzung innerhalb von 5 Jahren angestrebt wird.  Für diese Maßna hmen 
erfolgen Aussagen zu deren Wirkung und den Kosten der Maßnahmen. Für einige Kurzfris tmaßnah-
men sind bereits Haushaltsmittel vorgesehen. Darüber hinaus werden insbesondere Maßna hmen 
vorgeschlagen, die Entlastungen für Bereiche mit hohem Handlungsbedarf zur Lärmminderung e r-
möglichen und ein günstiges Kosten -Nutzen-Verhältnis aufweisen. Mit den Kurzfristmaßnahmen sol-
len innerhalb von 5 Jahren erste Lärmminderungsmaßnahmen in die Umsetzung g ebracht werden. 
Weitere Maßnahmen mit mittel- bis langfristiger Umsetzung sind im Lärmaktion splan (siehe Kapitel 6 
im LAP) beschrieben. 
 
Das Kurzfristprogramm für die nächsten 5 Jahre (siehe Anlage 2) beinhaltet  
 Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Verkehrsverstetigung,  
 Maßnahmen zur Fahrbahnsanierung (Einsatz von Fahrbahnbelägen mit lärmminder n-
der Wirkung) und  
 Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung sowie die  
 Förderung von passivem Lärmschutz in Maßnahmenbereichen, in denen sonst keine 
anderen Maßnahmen umgesetzt werden können.  
 
In der Karte der Maßnahmenempfehlungen ( siehe Abb. 1 und Karte 18 des LAP) sind alle Kurzfrist-
maßnahmen aufgeführt, die in den nächsten  Jahre zur Umsetzung im Stadtgebiet vorgesehen sind, 
z.T. sind Maßnahmen schon begonnen oder auch bereits umgesetzt worden beispielsweise die Fahr-
bahnsanierung Grevener Straße.  
In der Summe werden durch die aufgeführten aktiven Maßnahmen 7.8351 Einwohner in lärmbelaste-
ten Gebäuden durch die Kurzfristmaßnahmen entlastet. Weitere 1.200 Einwohner können durch pas-
sive Schallschutzmaßnahmen innerhalb der Gebäude besser geschützt werden. 
 
Insgesamt wohnen in den Maßnahmenbereichen, in dene n Kurzfristmaßnahmen vorges ehen sind, 
ca. 10.140 Einwohner in lärmbelasteten Gebäuden.  
 
Im Gegensatz zum Entwurf des Lärmaktionsplans (siehe Vorlage 0156/2016) sind in der abschli e-
ßenden Fassung weniger Straßenabschnitte für die Reduzierung der Geschwindi gkeit auf 30 km/h 
vorgesehen. In Abstimmung mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde sind die für eine Reduzi erung 
vorgesehenen Abschnitte festgelegt worden und das Einvernehmen konnte hergestellt we rden. Eine 
rechtssichere Anordnung von Tempo 30 -Abschnitten ist damit möglich. Zur  Einführung der G e-
schwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 auf de n in der Abbildung 1 (s.o.) dargestellten Straßenab-
schnitten der Innenstadt kann die Temporeduzierung erst zum 01.02.2019 dauerhaft angeordnet wer-
den. Zunächst sind die relevanten Lichtsignalanlagen auf die geänderte Geschwindigkeit anzupassen 
und die Tempo 30 Beschilderung aufzustellen. Der hierfür entstehende finanzielle Aufwand beträgt für 
20 Lichtsignalanlagen ca. 180.000 € und für die Beschilderung 24.000 € (für ca. 120 Schilder). 
 
                                                
1 Da an einigen Maßnahmenbereichen mehrere Empfehlungen bestehen, entspricht die Summe der entla steten 
Einwohner nicht der Summe der weiter unten genannten Zahlen.

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V/0687/2017 
 
Abb. 1 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplan der 2. Stufe 
 
 
Durch die Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung können ca. 4.800 Einwohner um bis zu 2,7 dB(A) 
entlastet werden:  
 ca. 4.500 Einwohner in den Maßnahmenbereichen der Innenstadt und  
 ca. 300 weitere Einwohner in den für die Tempo 30 -Konzeption erfolgten Erweiteru n-
gen der Maßnahmenbereiche. 
Zirka 7.000 Einwohner könnten durch Verkehrsverstetigung bis zu 1 dB(A) entlastet werden. 
 
Durch die Maßnahmen der Fahrb ahnsanierung mit Fahrbahnbelägen mit lärmmindernder Wi rkung 
können ca. 3.090 Einwohner um etwa 2 dB(A) entlastet werden.  Durch Straßenräumliche Maßnah-
men können etwa 370 Einwohner zwischen 1 – 2 dB(A) mit der ergänzend empfohlenen Maßnahme 
in der Steinfurter Straße (im Abschnitt zwischen der Einmündung Grevener Straße und Wilhelmstr a-
ße) entlastet werden. Es wird nur eine Maßnahme zur kurzfristigen Prüfung und Umsetzung empfo h-
len, da ausschließlich die Markierungen (Organisation) der Straße in diesem Abschnitt verändert wer-
den müssen und keine aufwendige Umgestaltung vorzunehmen ist.  
 
Bei Maßnahmenbereichen der ersten Priorität, für die keine aktiven Maßnahmen zur Lärmmind erung 
ergriffen werden können, soll der Einbau von Schallschutzfenstern und Schalldämmlüftern gefördert 
werden (siehe Anlage 5, S. 15). Dadurch können bis zu 1.200 Einwohner innerhalb der Gebäude 
besser geschützt werden.  Die Gesamtkosten unter der Annahme, dass 25% der Berec htigten das

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V/0687/2017 
Förderprogramm in Anspruch nehmen betragen 337.500 Euro.  Pro Jahr sind das rund 68.000 Euro 
für die nächsten fünf Jahren. Aus der Sicht der Verwaltung bietet es sich an, das Pr ogramm an das 
bestehende Altbauförderprogramm anzugliedern, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Allerdings 
muss in diesem Fall das Altbauf örderprogramm um entsprechende Mittel aufgestockt werden. Hie rzu 
wird die Verwaltung eine gesonderte Beschlussvorlage erstellen.  
 
Ruhige Gebiete 
 
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Maßnahmenprogramms ist die Ausweisung „Ruhiger Gebi ete“. 
Auf Grundlage  der ermittelten Lärmbelastungen und Schallpegelgrenzen für ruh ige Gebiete sowie 
Kriterien wie Mindestgröße und weiterer Störfaktoren (z.B. Windenergieanlagen) we rden potentiell 
ruhige Gebiete bestimmt. Anhand des Zielkonzepts Freizeit und Erholung der Grü nordnung Münster 
wurden letztlich 13 Erholungsflächen in überwiegend ruhigen Bereichen und 16 Stadtteilparks in ruh i-
ger Umgebung ausgewiesen (siehe Anlage 4). 
 
Durch die Festlegung von ruhigen Gebieten im Lärmaktionsplan sind diese von den jeweils zuständ i-
gen Behörden in allen relevanten Planungen als ein aus dem Lärmaktion splan resultierender Belang 
zu beachten. Dabei steht beim Schutz ruhiger Gebiete vor einer Zunahme des Lärms der Vorsorg e-
gedanke im Fokus. 
 
 
Zu 5. Evaluierung der Einführung von Tempo 30  
 
Das Konzept für die Evaluierung wurde vom Büro Spiekermann GmbH Consulting Engineers in Z u-
sammenarbeit mit einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe erarbeitet. Das Konzept ist als Anl age 3 
beigefügt. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Einführung von Tempo 30 auf Streckenabschnitten im Inne n-
stadtbereich auf der Basis des Konzeptes evaluiert und in ihren Wirkungen bewertet  wird, so da ss 
eine weitgehende Einschätzung der unmittelbaren Wirkungen möglich wird. Das ist notwendig, da 
entsprechende, auf Münster übertragbare, Untersuchungen nicht vorliegen.  
 
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Bauwesen am 4. April 2016 hat die SPD Frak-
tion einen als Prüfauftrag an die Verwaltung gerichteten Antrag zur Vorlage V/0156/2016 (siehe Anl a-
ge 6) eingebr acht. Mit diesem wurde die Verwaltung aufgefordert, zur Einführung der Geschwindi g-
keitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h auf Hauptverkehrsstraßen der Innenstadt „Vorher und 
Nachher-Untersuchungen“ zur Wirkung der Geschwindigkeitsänderung durchzuführen.  
 
Die Verwaltung hat die bereits in der Konzeption befindliche Evaluation des Geschwindigkeitsko n-
zepts daraufhin überprüft und insbesondere zusätzlich Messungen des Luftschadstoffes NO 2 vorge-
sehen. Eine Vergleichbarkeit von Lärmmessungen hält die Verwaltung hingegen für kaum möglich, da 
bei Vorher -Nachher-Messungen der Lärmbelastung eine Vielzahl von Rahmenbedingungen zu b e-
achten wären, um eine Vergleichbarkeit auch nur annähernd zu ermöglichen (z.B. Witterung, Ve r-
kehrsmengen und -zusammensetzung, Fahrbahn eigenschaften, Umgebungsgeräusche etc.). Aus 
diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, eine Lärmmessung nicht weiter zu verfolgen. Im Rahmen 
der Evaluation sollen stattdessen bereits veröffentlichte  Messuntersuchungen zu den lärmtechn i-
schen Auswirkungen von Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h ausgewertet werden. 
 
Entsprechend des Prüfauftrags sind im Rahmen der Evaluation Messungen des Luftschadstoffs NO 2 
vorgesehen. An einem Standort sollen Messungen über längere Zeiträume durchgeführt we rden, um 
andere Einflüsse, insbesondere kurzzeitige oder saisonale , durch Mittelwertbildung au szugleichen. 
Vorgesehen ist die Messung und Auswertung mit Passivsammlern, vergleichbar den Messungen  am 
Bült, die das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW durchführt.  
 
Eine detaillierte Beschreibung der vorgeschlagenen Messungen, Erhebungsm ethoden und Orte ist in 
dem in der Anlage 3 befindlichen Evaluationskonzept dokumentiert. Die Evaluierung kann im Frühjahr

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V/0687/2017 
2018 mit der Vorher-Untersuchung starten, da ein Start im Winter zu verfälschten Ergebnissen führen 
würde. Es sind zwei Nachher -Untersuchungen vorgesehen, weil die Einführung von Tempo 30 einer 
Eingewöhnungszeit bedarf und die Befolgung der Geschwindigkeit sreduzierung, in vielen Fällen, mit 
längerer Anordnungsdauer steigt. Die  erste Nachher-Untersuchung kann naturgemäß erst nach der 
Einführung der Tempo 30 Regelungen durchgeführt werden, also erst nach dem 01.02.2019 , da zwi-
schenzeitlich die geänderte Geschwindigkeit durch Beschilderung ausg ewiesen werden  muss und 
insbesondere die Lichtsignalanlagen entlang der betroffenen Straßena bschnitte angepasst werden 
müssen. Die zweite Nachher -Untersuchung soll fünf bis sechs Monate nach der ersten Nachher -
Untersuchung durchgeführt werden. Die Evaluierung ist so innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen. 
Sofern sich zwischenzeitlich Erkenntnisse z. B. hinsichtlich der Rettungsfristen ergeben wird die Ve r-
waltung entsprechend kurzfristig reagieren. 
 
Zur Reduzierung des zeitlichen und finanziellen Aufwandes der verkehrlic hen Erhebungen soll we i-
testgehend auf automatische Datenerfassungen zurückgegriffen werden. Zudem können über env i-
roCar die Bürger und Bürgerinnen bei der Evaluierung eingebunden werden.  Als Voraussetzung ist 
geplant, interessierten Bürgern und Bürgerinnen sogenannte OBD2-Adapter für ihren PKW  bereitzu-
stellen. Über das eigene Smartphone können bei der jeweiligen Fahrt die Daten (G eschwindigkeit, 
Verbrauch, etc.) erfasst und auf eine Plattform im Internet ( https://envirocar.org/about.php) eingestellt 
werden. 
 
Die Kosten für die Luftschadstoffuntersuchungen hat der Gutachter auf ca. 50.000 Euro netto ge-
schätzt. Die ausschließlich verkehrsbezogenen Untersuchungen sowie deren Aus- und Bewertungen 
schätzt der Gutachter auf ca. 47.000 Euro netto. Das führt zu voraussichtlichen Gesamtkosten über 
zwei Jahre von ca. 116.000 Euro inkl. MwSt. Es ist vorgesehen, die Leistungen für die Durchführung 
der Evaluierung durch einen Teilnahmewettbewerb zu vergeben. 
 
 
Fazit: 
 
Der L ärmaktionsplan sieht konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms in Münster vor. Das 
wird zur Verbesserung der Situation insbesondere in der Innenstadt führen und dazu beitragen, dass 
Münster dauerhaft eine „nachhaltig lebenswerte Stadt“ bleibt. 
 
Aber auch nach der Umsetzung des jetzt vorlieg enden Plans werden die Herausforderung nicht g e-
ringer. Die Bearbeitung des nächsten Lärmaktionsplans wird unmittelbar beginnen. Die zahlre ichen 
politischen Initiativen zum Thema Verkehr machen deutlich, welchen großen Stellenwert der Verkehr 
in positiven wie im negativen Sinn hat. Den Verkehr stadt - , umweltverträglich und nachhaltig zu g e-
stalten wird eine der großen Herausforderungen der Zukunft bleiben.  
 
i.V. 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Materialien zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Oktober 2016, Anlage 5 des Lärmaktions-
plan der 2. Stufe 
Anlage 2  Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplan, Auszug aus dem Lärmaktionsplan der 
2. Stufe, S.128 - 135, August 2017 
Anlage 3 Evaluierung des Geschwindigkeitskonzepts des Lärmaktionplan der Stadt Münster, 
September 2017 
Anlage 4 Karte 22 Ruhige Gebiete des Lärmaktionsplan der 2. Stufe, Februar 2016 
Anlage 5  Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die Stadt Münster, Zusammenfassung, August 2017 
Anlage 6 Prüfauftrag zum Initiativ-Antrag der SPD-Fraktion zur Vorlage V/0156/2016 vom 
05.04.2017V/0687/2017

Vorblatt zur Vorlage V/0687/2017

2479 Zeichen

... 
Mein Zeichen (bitte angeben)  Münster, 27.10.2017 
67.30.0041  
Lärmaktionsplan der Stadt Münster, Vorlage V/0687/2017 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
sehr gerne komme ich Ihrem Wunsch nach, den Lärmakt ionsplan in 
der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mitte s owie des 
Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Ver braucherschutz 
und Arbeitsförderung vorzustellen. 
  
Lärm kann den Schlaf, die Erholung und das Wohlbefi nden, die 
Kommunikation, das Arbeitsvermögen stören und psych ische 
Beeinträchtigungen auslösen. Das Risiko für Krankhe iten 
beispielsweise des Herz-Kreislaufsystems nimmt mit der 
Dauerbelastung durch Lärm zu. Dies betrifft besonde rs Menschen, 
die an lauten Straßen wohnen. Lärm ist auch in Müns ter ein 
ernsthaftes Gesundheitsproblem und Maßnahmen zum Lä rmschutz 
sind aktiver Gesundheitsschutz.   
 
Kernstück des Maßnahmenprogramms im Lärmaktionsplan  ist ein 
Katalog von Kurzfristmaßnahmen, für die eine konkre te Prüfung und 
Umsetzung innerhalb von 5 Jahren angestrebt wird. F ür einige 
Kurzfristmaßnahmen sind bereits Haushaltsmittel (z. B. Sanierung 
von Straßen) vorgesehen. Darüber hinaus werden insb esondere 
Maßnahmen im Kurzfristprogramm vorgeschlagen, die E ntlastungen 
für Bereiche mit hohem Handlungsbedarf zur Lärmmind erung 
ermöglichen und ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhält nis (z.B. 
Geschwindigkeitsreduzierung) aufweisen. 
 
Mit den Kurzfristmaßnahmen sollen innerhalb von 5 J ahren erste 
Lärmminderungsmaßnahmen in die Umsetzung gebracht w erden. 
Die weiteren im Lärmaktionsplan empfohlenen Maßnahm en (mittel- 
bis langfristige Maßnahmen) sollen ebenfalls in den  kommenden 
  
 
Albersloher Weg 33  
Ihr/e Ansprechpartner/-in: 
Herr Muddemann 
Zimmer: E 604 
Telefon: 67  79 
Fax: 77  37 
Muddemann@stadt-muenster.de 
 
 
An die Mitglieder der 
Bezirksvertretung Münster-Mitte 
 
und des  
Ausschuss für Soziales, Stiftungen,  
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung  
 
Stadt Münster · 48127 Münster  
 
 
 
 
Stadt Münster 
Telefon: 02 
 51  / 4 92-0 
Fax: 02  51  / 4 92-77  00 
stadtverwaltung@ 
stadt-muenster.de 
www.stadt -muenster.de 
Service für Menschen  
mit Behinderung: 
www.stadt -muenster.de/ 
barrierefrei

2 
Jahren in den entsprechenden Fachplanungen vertieft  werden, um 
konkrete Umsetzungsmöglichkeiten der vorgeschlagene n 
lärmmindernden Maßnahmen einschließlich der Finanzi erung zu 
prüfen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
i.V. 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (7)

14.11.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.11.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 9.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 30.1 Vorberatung
Zur Sitzung
13.12.2017 Rat
TOP 23.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (151)

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  • Eisenbahnstraße
  • Moltkestraße
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  • Hafenstraße 21
  • Wolbecker Straße 30
  • Herwarthstraße
  • Engelstraße
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  • Geiststraße 4
  • Bremer Straße
  • Nordstraße 1
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  • Sperlichstraße 33
  • Grevener Straße 2
  • Steinfurter Straße 18
  • Fresnostraße
  • Westhoffstraße 68
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  • Hörsterstraße
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  • Jahnstraße
  • Ferdinand-Freiligrath-Straße 121
  • Langemarckstraße
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  • Hiltruper Straße 22
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  • Schlaunstraße
  • Bergstraße 24
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Details

Aktenzeichen
V/0687/2017
Typ
Vorlagen
Datum
05.09.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37