V/0687/2017
Lärmaktionsplan der Stadt Münster
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Anlage 6 Prüfauftrag zum Initiativ Antrag der SPD-Fraktion zur Vorlage V/0156/2016 vom 05.04.2017
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Bahnhofstraße 9 48143 Münster Tel. (0251) 45 314 Fax (0251) 511 750 www.spd-muenster.de Initiativantrag zur Vorlage V/0156/2016: „Lärmaktionsplan für die Stadt Münster“ Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlich zu den Erhebungen Lärm und Unfall- häufigkeit auch die Schadstoffemissionen auf den vorgesehenen temporeduzier- ten Strecken zu erfassen bzw. Daten zu sammeln/heranzuziehen, die den Status Quo vor den Lärmaktionsmaßnahmen darstellen und als Grundlage für weitere Entscheidungen dienen können und 2. diese Parameter auch während des Aktionszeitraums zu erfassen. 3. Der Aktionszeitraum ist zunächst auf 18 Monate zu beschränken (1 Jahr Erhe- bung plus 6 Monate Auswertung und Entscheidungsvorbereitung). 4. Zusätzlich zu den geplanten Maßnahmen soll eine nächtliche Tempo-30– Redu- zierung auf ausgewählten Straßenabschnitten in die Erhebungen/Planungen auf- genommen werden. 5. Alle Ampelschaltungen im Planungsgebiet sind mit Beginn der Tempo-30-Aktion auf die Geschwindigkeitsreduzierung einzustellen. 6. Durch geeignete Erhebungen soll während des Aktionszeitraums geprüft werden, ob es aufgrund der Tempo-30-Regelung zu einer Verlagerung von Verkehr in an- dere Straßenabschnitte der Innenstadt kommt. 7. Weiterhin soll durch geeignete Erhebungen geprüft werden, ob die Geschwindig- keitsreduzierung zu einer Schwächung der Leistungsfähigkeit des ÖPNV führt. Begründung: Die Auswirkungen von Verkehr auf Mensch und Umwelt sind vielfältig. Neben der Lärmmessung, der Erfassung der Unfallhäufigkeiten sind aber auch die Schadstoffemis- sionen zu erfassen, um die Maßnahmen zur Luftreinhaltung abzustimmen. Lärmminde- rung, Luftreinhaltung und Verkehrssicherheit gehören zwingend gemeinsam betrachtet. 05.04.2016 2 Schon nach Ablauf eines Jahres mit allen Witterungsbedingungen und Jahreszeiten las- sen sich verlässliche Daten gewinnen und Erkenntnisse generieren. Diese sind zeitnah in entsprechende Planungen und Entscheidungen umzusetzen. Entsprechend der positiven Erfahrungen z.B. in Frankfurt und Freiburg ist eine nächtliche Tempo-30-Reduzierung in den Aktionsplan aufzunehmen. Für die optimale und repräsentative Ausgestaltung der Lärmminderungsaktionen sind die Ampelschaltungen kurzfristig auf die Tempolimitierung anzupassen. Mit einer umfassenden Betrachtung und einer verlässlichen wie objektiven Datengrund- lage können für die Stadt Münster die Entscheidungen getroffen werden, die zur Ab- wehr schädlicher Einflüsse des Verkehrs auf Mensch und Umwelt nötig sind. gez. Ludger Steinmann Hedwig Liekefedt Thomas Fastermann Sabine Metzler Manfred Rösmann
Anlage 4 Karte-22-Ruhige-Gebiete des Lärmaktionsplan der 2. Stufe, Februar 2016
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Südpark Hasenbusch Stühmerweg Coerdeplatz Haus Wolbeck Schlossgarten Sandfortsbusch Friedrichsburg Hörsterfriedhof Kleikuhle/Roxel Linnebrinks Garten Drostenhof/Wolbeck Gievenbach/Laustiege Martin-Niemöller-Park Kinderbachtal/Pastorat Kreuzschanze Werse - Ems Aasee Loddenheide Sentrup Wolbeker Tiergarten Rieselfelder Gasselstiege Mecklenbeck Gievenbeck Gremmendorf Angelmodde Waldpark Coerheide Stadtpark Wienburg Mauritzheide Lärmaktionplan der 2. Stufe für die Stadt Münster STADT MÜNSTER Ruhige Gebiete auf ausgewählten Flächen des Zielkonzeptes Freizeit und Erholung Stand Februar 2016 Erholungsflächen (Bestand und Planung) in überwiegend ruhigen Bereichen (mind. 75% der Fläche L ≤ 55 dB(A)) mit Wasserflächen Straßennetz der Lärmkartierung Schienenstrecken IVU-Anlagen Berücksichtigte Emittenten Datengrundlage Lärmkontor Hamburg, Lärmkartierung 2012 Stadt Münster, FNP 2011, Baulandprogramm 2014-2020, Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025, 65. Änderung des fortgeschriebenen FNP zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen, Stand: Zur öffentlichen Auslegung Februar 2016, Grünordnung 2012, Schallimmissionsplan Schiene 2000 Ergänzte Straßenführung Ludwig-Erhard-Straße 8 • D-34131 Kassel Tel. 0561.31 09 72 80 • Fax 0561.31 09 72 89 kassel@LK-argus.de • www.LK-argus.de 012345 km LK Argus Berlin • Hamburg • Kassel Siedlungsflächen (Bestand und Planung) N Karte 22 Konzentrationszonen Windenergie Stadtteilparks in ruhiger Umgebung (L ≤ 55 dB(A))Day Day Grün- und Freiflächen
Anlage 2 Lärmaktionsplan der 2, Stufe für die Stadt Münster, Kap. 6.2 Kurzfristmaßnahmen, August 2017
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128 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe 6.2 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans Die Kurzfristmaßnahmen umfassen • Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung • Maßnahmen der Fahrbahnsanierung mit Einsatz von Fahrbahnbelägen mit lärmmindernder Wirkung und • Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung 6.2.1 Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist eine wirksame und kostengünstige Maßnahme zur Lärmminderung. Im Zuge der Einführung der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h gemäß Ratsbeschluss vom Juni 2012 wurden bereits Reduzierungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Straßen mit zuvor 70 / 60 km/h umgesetzt. Im Ortszentrum von Wolbeck wird im Rahmen der verkehrlichen und funktiona- len Umgestaltung der Ortsdurchfahrt die Ausweisung als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo 20) angestrebt. Im Kurzfristprogramm des Lärmaktionsplans erfolgt darüber hinaus die Umset- zung des Geschwindigkeitskonzeptes im Innenstadtbereich mit Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus Lärmschutzgründen für folgende Streckenabschnitte: Innenstadtbereich • Aegidiistraße, Am Stadtgraben bis Aegidiikirchplatz Erster Tangentenring • Münzstraße / Bergstraße / An der Apostelkirche / Voßgasse / Bült / Mauritz- straße, Schloßplatz bis Eisenbahnstraße • Moltkestraße, Weseler Straße bis Ludgeriplatz Bahnhofsbereich • Von-Steuben-Straße / Bahnhofstraße, Hafenstraße bis Wolbecker Straße Lärmaktionsplan Münster der 2. Stufe Auszug aus dem Abschlussbericht (Kapitel 6.2), September 2017 Anlage 2 zur Vorlage V/0687/2017 129 • Schorlemer Straße / Herwarthstraße, Engelenschanze bis Von-Steuben- Straße • Engelstraße, Hafenstraße bis Engelenschanze Angrenzende Radialen • Hammer Straße, Geiststraße bis Ludgeriplatz, im Nachtzeitraum • Wolbecker Straße, Hohenzollernring bis Bremer Straße • Nordstraße / Am Kreuztor, Wichernstraße bis Bergstraße Die Umsetzung des Geschwindigkeitskonzeptes wird evaluiert. Wichtige Fragen der Evaluation sind Auswirkungen auf Hilfsfristen, Auswirkungen auf Reisezeit und ÖPNV-Fahrplanzeiten, die Wirksamkeit von Tempo 30 hinsichtlich der angestrebten Lärmminderung, Auswirkungen auf die Luftschadstoffbelastung sowie mögliche Auswirkungen auf die Radwegebenutzungspflicht. 6.2.2 Maßnahmen der Fahrbahnsanierung / Fahrbahnbeläge mit lärmmindernder Wirkung Die Stadt Münster hat gute Erfahrungen mit herkömmlichen Fahrbahnbelägen mit lärmmindernden Wirkungen, wie z.B. mit SMA 5 S, SMA 8 S oder AC 8 DS gemacht. Mit diesen können vergleichbare Lärmminderungswirkungen wie mit speziellen lärmoptimierten Asphalten (z.B. LOA 5D) erreicht werden. Hinsicht- lich weiterer Rahmenbedingungen (Kosten, Bauverfahren, Haltbarkeit) sind sie dem lärmoptimierten Asphalt überlegen. Nach den bisher erfolgten Abstimmungen 120 sind für folgende Straßenabschnit- te mit hohen Lärmbelastungen und -betroffenheiten bis etwa 2020 Fahrbahn- sanierungen geplant, bei denen der Einsatz von Asphalt mit lärmmindernder Wirkung aus Lärmschutzgründen empfohlen bzw. unterstützt wird: • Weseler Straße, Sentmaringer Weg bis Inselbogen • Weseler Straße, Kolde-Ring bis Sperlichstraße • Grevener Straße, Meßkamp bis York-Ring 121 • Grevener Straße, York-Ring bis Steinfurter Straße (Umbau) • Grevener Straße, Fresnostraße bis Meßkamp Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe 120 Stand März 2016 121 zwischenzeitlich umgesetzt (Stand August 2017) 130 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe • Grevener Straße, Höhe Nubbenberg bis Westhoffstraße121 • Kanalstraße, Ferdinandstraße bis nördlich Coerdeplatz • Hörsterstraße, Stiftsherrengasse bis Sonnenstraße 121 • Friesenring, Jahnstraße bis Ferdinand-Freiligrath-Straße 121 • Cheruskerring / Lublinring, Langemarckstraße bis Gartenstraße • Gartenstraße, Kolpingstraße bis Zeppelinstraße • Hansaring, Albersloher Weg bis Soester Straße Für Straßenabschnitte mit geplanter Fahrbahnsanierung bis 2020, in denen Tempo 30 empfohlen wird, sowie bei sehr kurzen Sanierungsabschnitten wird keine Empfehlung für den Einsatz von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung ausgesprochen. 6.2.3 Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung Maßnahmen des Straßenumbaus erfolgen überwiegend nicht mit dem Haupt- ziel der Lärmminderung. Häufig bestehen aber Synergieeffekte. In verschiedenen Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung sind voraus- sichtlich in den nächsten Jahren Umbaumaßnahmen im Straßenraum vorgese- hen: • Grevener Straße zwischen York-Ring und Steinfurter Straße: gestalterische und funktionale Umgestaltung der Verkehrsflächen auf Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 379 • Münsterstraße / Am Steintor: Neugestaltung des öffentlichen Raums u.a. mit Fahrbahnverengungen und Verbreiterung der Seitenbereiche • Hüfferstraße: Umbau der Verkehrsflächen zur Verbesserung der Radverkehrssituation / Aufwertung der Randbereiche Aus Lärmschutzgründen wird darüber hinaus eine kurzfristige Prüfung und Umsetzung der folgenden straßenräumlichen Maßnahme vorgeschlagen: • Steinfurter Straße zwischen Grevener Straße und Wilhelmstraße: zwischen Wilhelmstraße und Grevener Straße ist die Steinfurter Straße stadtauswärts 3-streifig, der rechte Fahrstreifen ist ab Bushaltestelle als Rechtsabbieger markiert. 131 Empfohlen wird die Rücknahme des 3. Fahrstreifens und dessen Nutzung als Busspur mit Ausbildung einer Kaphaltestelle statt der heutigen Bus- bucht; die Maßnahme kann ggf. im Zuge des Umbaus der Grevener Straße erfol- gen, da in diesem Zusammenhang bereits Änderungen am Rechtsabbieger vorgesehen sind; die erforderliche Länge des Rechtsabbiegestreifens in die Grevener Straße muss im Detail geprüft werden. 6.2.4 Zusammenfassende Empfehlungen für Kurzfristmaß- nahmen und Förderung passiver Schallschutz In der nachfolgenden Tabelle sind für die Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung zusammenfassend die Kurzfristmaßnahmen dargestellt. Diese beinhalten die bereits geplanten Maßnahmen mit einem Umsetzungsho- rizont bis ca. 2020 122 sowie die Maßnahmenempfehlungen des Lärmaktions- plans mit einem kurzfristigen Umsetzungshorizont von 5 Jahren. In der Tabelle nicht enthalten sind bereits umgeset zte Maßnahmen sowie geplante Maßnahmen zur Optimierung der LSA-Steuerung, soweit sie die einzige Maßnahme im Abschnitt darstellen. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Die Kurzfristmaßnahmen sind zusammenfassend ebenfalls in Karte 18 (siehe Kartenanhang) dargestellt. • Karte 18: Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans - siehe Kartenanhang 122 Stand 2016, z.T. bereits umgesetzt 132 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe • Tabelle 26: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung nach Prioritäten Abschnitt / Bereich Straße von - bis Maßnahmenbereich Nr. Priorität Länge (in m) Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Tempo 30) Verkehrsverstetigung durch Optimierung LSA-Steuerung Straßenräumliche Maßnahmen Instandsetzung der Fahrbahn Einsatz Asphalte mit lärmmin- dernder Wirkung Steinfurter Wilhelmstraße - Straße Grevener Straße 2 1 273 E Wolbecker Bremer Straße - Straße Hohenzollernring 3 1 616 E P Hammer Straße Ludgeriplatz - Geiststraße 4 1 1.160 E(N) P P Berliner Platz Hamburger Straße - Von-Steuben-Str. 5 1 73 E Aegidiistraße Aegidiikirchplatz - Promenade 6 1 327 E Weseler Straße Sentmaringer Weg - Inselbogen 10 1 398 P E Hansaring Hafenstraße - Dortmunder Str. 11 1 358 P E Moltkestraße Weseler Straße - Ludgeriplatz 12 1 428 E Grevener Straße Meßkamp - York-Ring 13 1 576 P P E Steinfurter Austermannstr. - Straße York-Ring 15 1 537 P Grevener Straße York -Ring - Steinfurter Straße 18 1 567 P E Voßgasse / Bült / Neubrückenstraße Mauritzstr. - Sonnenstraße 20 1 478 E P Von-Steuben- Herwarthstraße - Straße Hafenstraße 21 1 215 E Münsterstr. / Am Herrenstr. - Steintor nördl. Hiltruper Str. 22 1 239 P Münzstraße Schlossplatz - Buddenstraße 23 1 403 E P P Bergstraße Schlaunstraße - Bergstraße 24 1 191 E P Nordstraße Coerdestraße - Am Kreuztor 26 2 371 E Grevener Straße Fresnostraße - Meßkamp 27 2 629 P P E Herwarthstraße Schorlemer Straße - Von-Steuben-Str. 28 2 116 E P Hohenzollernring V. d. Tinnen-Str. - Wolbecker Str. 30 2 262 P P Kanalstraße Ferdinandstr. - Coerdeplatz 31 2 268 P E Weseler Straße Kolde-Ring - nördl. Sperlichstr. 33 2 214 P E Hörster Straße Voßgasse - Sonnenstraße 42 3 248 P P E 133 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe P: bereits geplant bis 2020 (Stand 2016, z.T. bereits umgesetzt) E: Empfehlung des Lärmaktionsplans mit Umsetzungshorizont innerhalb von 5 Jahren (kurzfristiges Maßnahmenprogramm) (N): Tempo 30 nur im Nachtzeitraum CD: die geplante / empfohlene Maßnahme betrifft Teilbereiche des Maßnahmenbereichs zur Lärmaktionsplanung : Straßenräumliche Maßnahme und Geschwindigkeitsreduzierung Straße Abschnitt / Bereich von - bis Maßnahmenbereich Nr. Priorität Länge (in m) Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Tempo 30) Verkehrsverstetigung durch Optimierung LSA-Steuerung Straßenräumliche Maßnahmen Instandsetzung der Fahrbahn Einsatz Asphalte mit lärmmin- dernder Wirkung Friesenring Jahnstraße - Wienburgstraße 51 3 331 P E Gartenstraße Kolpingstraße - Zeppelinstraße 53 3 299 P E Hüfferstraße Hüfferstr. - Himmelreichallee 54 3 77 P Engelstraße Brockhoffstraße - Hafenstraße 56 3 100 E P Cherusker- / Lublinring Langemarckstr. - Gartenstraße 62 3 530 P E Bahnhofstraße Wolbecker Straße - Urbanstraße 63 3 163 E P P Grevener Straße Höhe Nubbenberg - Westhoffstraße 68 3 192 P P E 134 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Mit den empfohlenen Kurzfristmaßnahmen können bereits in vielen Maßnah- menbereichen und z.T. auch für angrenzende Bereiche Lärmminderungseffekte erreicht werden. Darüber hinaus wurden seit 2012 bereits Maßnahmen mit Lärmminderungswirkungen realisiert, mit einem Umsetzungshorizont bis 2020 sind weitere bereits in Planung. Die Maßnahmenbereiche der 1. Priorität, für die innerhalb der nächsten 5 Jahre keine konkreten aktiven Maßnahmen der Lärmminderung umgesetzt wurden, geplant sind oder entwickelt werden konnten 123 , sollen in eine 1. Stufe eines Programms zum passiven Schallschutz aufgenommen werden. Dies sind beim aktuellen Maßnahmenplan • Weseler Straße zwischen Bismarckallee und Goebenstraße (Maßnahmen- bereich 1 und Maßnahmenbereich 8 z.T.) • Hammer Straße zwischen B 51 und Düesbergweg (Maßnahmenbereich 7 z.T.) • Geiststraße zwischen Weseler Straße und 70 m nördlich der Goebenstraße (Maßnahmenbereich 9) • Steinfurter Straße zwischen Eispalast südöstlich Austermannstraße und ca. 130m nordwestlich York-Ring in Teilbereichen ohne umgesetzte bzw. ge- plante Fahrbahnsanierung (Maßnahmenbereich 15 z.T.) • Schlossplatz zwischen Münzstraße und Überwasserstraße (Maßnahmenbe- reich 17 z.T.). In der Bremer Straße Straße zwischen Hamburger Straße und Hafenstraße (Maßnahmenbereich 16) sieht der Lärmaktionsplan keine aktive Maßnahme vor. Gegenüber der Analyse 2012 wurde aber aufgrund der bestehenden Baustellenregelung für den Bahnhofsumbau [ … ] die zulässige Höchstge- schwindigkeit für die Bauphase (ca. bis 2018) bereits auf Tempo 30 herabge- setzt. Im Anschluss an den Bahnhofsumbau folgen im Umfeld des Bahnhofs weitere Baumaßnahmen. Daher ist zu erwarten, dass die Tempo-30-Regelung noch für ca. 3-5 Jahre bestehen bleibt. Eine Prüfung der Förderfähigkeit passiver Schallschutzmaßnahmen sollte für die Bremer Straße nach Abschluss der Bauarbeiten unter Normalverkehr erfolgen. Daher ist sie in der 1. Stufe eines Programms zum passiven Schallschutz nicht enthalten. 123 eingeschlossen sind auch Straßen, für die ausschließlich in Teilbereichen Fahr- bahnerneuerungsmaßnahmen ohne den Einsatz von Asphalten mit lärmmindernden Wirkungen vorgesehen sind sowie Straßen, in denen ausschließlich eine LSA- Koordinierung vorgesehen ist 135 Seit 1997 fördert die Stadt Münster bereits im Rahmen des Altbausanierungs- programmes die energetische Optimierung von Wohngebäuden. Die Förderung erfolgt pauschal, z.B. pro m² Fenster, und im Rahmen der verfügbaren Mittel. Eine Einbindung der Förderung des passiven Schallschutzes in das Altbausa- nierungsprogramm wäre für die Nutzung von Synergien zu prüfen. Erforderlich wären hierzu eine entsprechende Information und Beratung in den genannten Bereichen und eine entsprechende Aufstockung der Haushaltsmittel. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe
Anlage 5 Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die Stadt Münster, Zusammenfassung August 2017
39829 Zeichen
www.LK-argus.de
Lärmaktionsplan der 2. Stufe für
die Stadt Münster
Zusammenfassung August 2017
Bearbeitungsstand März 2016;
2017: Ergänzung Öffentlichkeitsbeteiligung und Aktualisierung des Geschwindigkeitskonzeptes
LK Argus Kassel GmbH
in Zusammenarbeit mit
Lärmkontor GmbH / konsalt GmbH
Stadt Münster
Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die
Stadt Münster
Zusammenfassung August 2017
Bearbeitungsstand März 2016;
2017: Ergänzung Öffentlichkeitsbeteiligung und Aktualisierung des Geschwindigkeitskonzeptes
Auftraggeber
Stadt Münster
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Auftragnehmer
LK Argus Kassel GmbH
Ludwig-Erhard-Straße 8
D-34131 Kassel
Tel. 0561.31 09 72 80
Fax 0561.31 09 72 89
kassel@LK-argus.de
www.LK-argus.de
Bearbeitung
Dipl.-Ing. Antje Janßen
Dipl.-Ing. Dirk Bänfer
Dipl.-Geogr. Holger Heering
mit
Lärmkontor GmbH
Altonaer Poststraße 13b
D-22767 Hamburg
Tel. 040.38 99 94 0
Fax 040.38 99 94 44
hamburg@laermkontor.de
www.laermkontor.de
Bearbeitung
Dipl.-Ing. Marion Krüger
und
konsalt GmbH
Altonaer Poststraße 13
D-22767 Hamburg
Tel. 040.35 75 27 0
Fax 040.37 75 27 13
info@konsalt.de
www.konsalt.de
Bearbeitung
Dipl.-Soz. Margit Bonacker
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
der 2. Stufe
Inhalt
Zusammenfassung 1 0
0.1 Einleitung 1
0.2 Analyse der Lärmsituation 2
0.3 Strategien und vorhandene Planungen zur Lärmminderung
im Straßenverkehr 3
0.4 Rahmenkonzepte zur Lärmminderung 6
0.5 Integriertes Maßnahmenprogramm Lärmaktionsplan
Münster 12
0.5.1 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans 12
0.5.2 Wirkungen und Kosten der Kurzfristmaßnahmen 16
0.6 Ruhige Gebiete 18
0.7 Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan 19
Tabellenverzeichnis 20
Abbildungsverzeichnis 20
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
der 2. Stufe
1
Zusammenfassung 0
0.1 Einleitung
Die Stadt Münster ist als Ballungsraum der 2. Stufe nach EG-Umgebungs-
lärmrichtlinie verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung mit Information und Beteili-
gung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Die Stadt Münster hat die Lärmkartierung im Jahr 2012 abgeschlossen. . Die
Ergebnisse der Lärmkartierung, das weitere Vorgehen sowie Ergebnisse der
Bearbeitung sind auf der Internetseite der Stadt Münster abrufbar.
1 Mit den
Ergebnissen der Lärmkartierung wird deutlich, dass die vom Straßenverkehrs-
lärm ausgehenden Lärmbelastungen ein erhebliches Problem darstellen,
während der Lärm der kartierten Gewerbebetriebe nur sehr geringe Lärmbetrof-
fenheiten erzeugt.
Auf den Kartierungsergebnissen aufbauend erfolgt die Erarbeitung des Lärmak-
tionsplans. Dieser befasst sich aufgrund der ermittelten Lärmbetroffenheiten
schwerpunktmäßig mit dem Straßenverkehr und den von diesem ausgehenden
Lärmemissionen. Unter Einbindung der bereits bestehenden Planungen werden
Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung im Straßenverkehr entwickelt. Die
Maßnahmenkonzepte münden in ein Maßnahmenprogramm, in dem das
Vorgehen und die Aktivitäten der Stadt Münster für ca. 5 Jahre konkretisiert
werden. Für dieses Maßnahmenprogramm werden überschlägig die Kosten
ermittelt sowie Wirkungen dargestellt.
Der Lärmaktionsplan enthält darüber hinaus Aussagen zu Ruhigen Gebieten in
der Stadt Münster.
Für den Lärmaktionsplan Schiene ist seit dem 01.01.2015 das Eisenbahnbun-
desamt zuständig, das auch die Lärmkartierungen erstellt. Daher erfolgt von
Seiten der Stadt Münster aufgrund fehlender Zuständigkeit keine Maßnahmen-
entwicklung zum Schienenverkehrslärm. Die seit Januar 2015 verfügbaren
Daten zur Schienenlärmkartierung sind in diesem Lärmaktionsplan dokumen-
tiert.
Der vorliegende Lärmaktionsplan wurde in Abstimmung mit den beteiligten
Ämtern der Stadt Münster erstellt. Im nachfolgenden ist der redaktionelle
Bearbeitungsstand aus März 2016 dargestellt, der Grundlage zur Öffentlich-
keitsbeteiligung war. Die Ergebnisse der Beteiligung sind in den Lärmaktions-
plan eingeflossen, darüber hinaus erfolgte eine Überarbeitung des Geschwin-
digkeitskonzeptes.
1 http://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissionsschutz/laerm.html
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
der 2. Stufe
2
0.2 Analyse der Lärmsituation
Verbindliche Grenz- oder Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung sind in
Deutschland nicht vorgegeben. Für die Lärmaktionsplanung der 2.Stufe der
Stadt Münster sind folgende Werte relevant:
● Auslösewerte zur Lärmaktionsplanung: LDEN = 70 dB(A) und
LNight = 60 dB(A) entsprechend Runderlass des Ministeriums für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV)2
● Gesundheitliche Schwellenwerte: LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A).
Diese Werte entsprechen der Empfehlung des Umweltbundesamtes für
Auslösekriterien der Lärmaktionsplanung in einer 1. Phase.
3 Gemäß Er-
kenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist statistisch nachweisbar,
dass bei einer Dauerbelastung mit Mittelungspegeln ≥ 65 dB(A) tags und
≥ 55 dB(A) nachts das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zu-
nimmt
4.
Von Lärmbelastungen durch den Straßenverkehrslärm oberhalb der gesund-
heitlichen Schwellenwerte sind in Münster 13.900 Menschen (LDEN) betroffen.
Zur Bewertung der Lärmbelastungssituation erfolgt die Herausarbeitung von
Lärmschwerpunkten. In diesen sind die gesundheitlichen Schwellenwerte durch
den Straßenverkehrslärm überschritten und die Betroffenheit durch die Lärmbe-
lastungen ist hoch. Zur Ermittlung der Betroffenheit werden Wohngebäude mit
ihren Einwohnern sowie weitere lärmsensible Einrichtungen wie Krankenhäuser
und Schulen betrachtet. In die Bewertung geht darüber hinaus ein, ob Zusatz-
belastungen durch den Schienenverkehrslärm vorliegen.
Aus den herausgearbeiteten Lärmschwerpunkten werden Maßnahmenbereiche
der Lärmaktionsplanung entwickelt, für die eine zusammenhängende Betrach-
tung erfolgen soll.
In der nachfolgenden Abbildung sind die Maßnahmenbereiche dargestellt.
Diese sind nach der Höhe der Belastung und der Betroffenheit in 3 Prioritätsstu-
fen unterteilt. Für die Maßnahmenbereiche der Priorität 1 sollen vorrangig
Maßnahmen entwickelt werden.
2 RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz - V-5 - 8820.4.1 v. 7.2.2008, S. 1
3 Umweltbundesamt Fachgebiet I 3.4 „Lärmminderung bei Produkten, Lärmwirkun-
gen“, Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Auslö-
sekriterien für die Lärmaktionsplanung, März 2006
4 Vgl. Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen, Drucksa-
che 14/2300, 14. Wahlperiode vom 15.12.99
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
der 2. Stufe
3
● Abbildung 1: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung und Prioritäten
0.3 Strategien und vorhande ne Planungen zur Lärmminde-
rung im Straßenverkehr
Grundsätzliche Strategien für eine nachhaltige und wahrnehmbare Lärmminde-
rung hoch belasteter bewohnter Gebiete sowie zum Schutz ruhiger Gebiete
sind
● die Vermeidung von Lärmemissionen
● die Verlagerung von Lärmemissionen
● die Verminderung von Lärmemissionen oder
● die Verminderung von Lärmimmissionen
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
der 2. Stufe
4
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die grundsätzlichen Strate-
gien und zugeordneten Maßnahmenarten zur Lärmminderung auf kommunaler
Ebene.
● Tabelle 1: Strategien und Maßnahmen der Lärmaktionsplanung
Strategie Maßnahmen
Vermeidung von
Lärmemissionen
Stadtentwicklung:
- verkehrssparsame Nutzungsdichte
und -mischung
- Lärmvermeidung bei Nutzungsansiedlungen
Verkehrsentwicklung:
- Förderung des Umweltverbundes (ÖV, Rad, Fuß)
- Integriertes Parkraummanagement
(P&R, Parkraumbewirtschaftung)
- (Betriebliches) Mobilitätsmanagement,
Nutzungsmodelle
(Carsharing, öffentl. Fahrräder)
- Fahrzeugmanagement (E-Mobilität, leiser Fuhrpark)
Verlagerung von
Lärmemissionen
- räumliche Verlagerung auf neue Netzteile
- räumliche Verlagerung / Bündelung im Bestandsnetz
- Lkw-Routenkonzept
Verminderung
von Lärm-
emissionen
- Fahrbahnsanierung /
Fahrbahnbeläge mit lärmmindernder Wirkung
- Verstetigung des Verkehrsflusses
- Geschwindigkeitskonzept
- Straßenraumgestaltung
(zur Unterstützung Verkehrsverstetigung und
Geschwindigkeitskonzept)
Verminderung
von Immissionen
- Straßenraumgestaltung
(Erhöhung Abstand Gebäude - Emissionsquelle)
- Bauleitplanung
(Festsetzung von Nutzungszuordnungen,
Bebauungsflächen, Gebäudestellungen ...)
- Schallschutzwände, -wälle
- Schallschutzfenster
Grundsätzliche Ansätze zur Vermeidung von Lärmemissionen im Straßenver-
kehr sind die Förderung von verkehrssparsamen Siedlungsstrukturen, Strate-
gien und Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und
Fußverkehr), Mobilitätsmanagement und zielverkehrsdämpfende Maßnahmen
wie Parkraummanagement.
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
der 2. Stufe
5
Die Verlagerung von Lärmemissionen steht im Zusammenhang mit der Entwick-
lung und Modifizierung des Straßennetzes und Maßnahmen zur Verkehrslen-
kung. Dies kann für den Gesamtverkehr oder auch für besonders störende
Verkehrssegmente wie z.B. den Lkw-Verkehr erfolgen.
Die Verminderung von Lärmemissionen setzt in konkreten Straßenräumen an.
Es geht hierbei um eine leise und verträgliche Abwicklung bestehender oder
zukünftiger Verkehrsmengen.
Mit der Verminderung von Immissionen sind Strategien verbunden, auf vorhan-
dene Lärmbelastungen durch Abstands-, Abschirm- oder (städte)bauliche Maß-
nahmen zu reagieren. Die Maßnahmen zielen auf eine Reduzierung der
Lärmbelastungen am Immissionsort oder innerhalb der Gebäude.
Die strategischen Ansätze zur Lärmminderung stehen in engem Zusammen-
hang mit der Stadt- und Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt Münster:
● Stadtentwicklung und Stadtplanung in Münster nehmen nicht nur Einfluss
auf Verkehrsentwicklung und Verkehrsströme, sondern reagieren auch mit
städtebaulichen Strukturen auf vorhandene Lärmprobleme. So soll z.B. die
weitere Siedlungsentwicklung in Münster am Leitbild einer „nachhaltigen
räumlichen Entwicklung” ausgerichtet werden. Eine „nachhaltige räumliche
Entwicklung” in Münster soll sich künftig noch stärker an den städtebauli-
chen Ordnungsprinzipien „verträgliche Dichte”, „verstärkte Nutzungsmi-
schung” und „dezentrale Konzentration” ausrichten. Viele Bebauungspläne
enthalten Regelungen zum Lärmschutz mit dem Ziel, neue Wohnbebauung
auch in lärmbelasteten Strukturen zu ermöglichen. Hierbei werden städte-
bauliche und bauleitplanerische Lösungsansätze zur Reduzierung der
Lärmkonflikte verfolgt.
● Das Verkehrsgeschehen in Münster zeichnet sich bereits heute durch einen
sehr hohen Anteil der Umweltverbundverkehrsmittel, insbesondere des
Radverkehrs aus. Mit der Verkehrsentwicklungsplanung wird die Nutzung
des Fahrrads für die Bewältigung der täglichen Wege weiter gefördert. Dies
und auch weitere Maßnahmen, z.B. Angebote zur verstärkten Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), tragen zu einem umweltfreund-
licheren und leiseren Verkehr bei.
● Auch die Verbesserung der Verkehrssicherheit hat positive Synergien zur
Lärmminderung. Im Zuge des Verkehrssicherheitskonzeptes für die Stadt
Münster wurden Leitlinien zur Neufestlegung der zulässigen Geschwindig-
keiten im Hauptverkehrsstraßennetz empfohlen. Darauf aufbauend erfolg-
ten Änderungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Straßen, die 60 -
70 km/h aufwiesen, auf 50 km/h.
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
der 2. Stufe
6
● Darüber hinaus gibt es im Verkehrsbereich viele Einzelmaßnahmen und
kleinräumige Konzepte, die Auswirkungen auf die Lärmbelastungssituation
haben. Maßnahmen zur unmittelbaren Lärmentlastung sind zum Beispiel
die Errichtung von Lärmschutzwänden und -wällen, der Einbau von Asphal-
ten mit lärmmindernder Wirkung bei Fahrbahnerneuerungen und Stra-
ßenumgestaltungen zugunsten des Umweltverbundes. Insbesondere mit
dem Einbau von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung hat die Stadt
Münster in den letzten Jahren umfangreiche Erfahrungen gemacht.
● Weitere umweltbezogene Planungen sind neben dem Lärmaktionsplan der
Luftqualitätsplan und das Klimaschutzkonzept. Auch in diesen werden Kon-
zepte und Maßnahmen entwickelt, die sich positiv auf die Lärmbelastungs-
situation auswirken können.
0.4 Rahmenkonzepte zur Lärmminderung
Aufbauend auf den grundsätzlichen Strategien zur Lärmminderung und den
bereits vorhandenen Ansätzen in Münster enthält der Lärmaktionsplan Rah-
menkonzepte zur Lärmminderung, in denen die geeigneten Maßnahmen für die
Maßnahmenbereiche herausgearbeitet werden.
Geschwindigkeitskonzept
Mit dem Geschwindigkeitskonzept erfolgt auf den bestehenden Rechtsgrundla-
gen (§ 45 StVO
5 und Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum
Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)6) die Prüfung
geschwindigkeitsreduzierender Maßnahmen im Innenstadtbereich. Hierfür wird
ein zusammenhängendes Untersuchungsnetz unter Berücksichtigung
● der Maßnahmenempfehlungen des Entwurfs zum Integrierten Maßnahmen-
konzept des Lärmaktionsplans (April 2013)
● weiterer Maßnahmenbereiche des Lärmaktionsplans mit erhöhtem Hand-
lungsbedarf zur Reduzierung der Lärmbelastungen
● an die Maßnahmenbereiche angrenzender Straßenabschnitte, an denen
ebenfalls lärmbelastete Gebäude zu verorten sind sowie
5 Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), Neufassung gem. V
v. 6.3.2013 I 367, in Kraft getreten am 1.4. 2013, § 45 Verkehrszeichen und Ver-
kehrseinrichtungen, Absatz 1
6 Richtlinien für straßenverkehrsrecht liche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung
vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV), S 32/7332,9/1/781915, Bonn, November
2007
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
der 2. Stufe
7
● bestehender Tempo 30 - Regelungen
entwickelt. Innerhalb dieses zusammenhängenden Netzes werden die straßen-
verkehrsrechtlichen Voraussetzungen, die verkehrliche Bedeutung und die
verkehrlichen Wirkungen einer Geschwindigkeitssenkung sowie alternative
Maßnahmen geprüft.
Im Gesamtergebnis wird die Einführung einer reduzierten zulässigen Höchstge-
schwindigkeit von 30 km/h ganztags auf Streckenabschnitten des Untersu-
chungsnetzes auf Basis folgender zusammenfassender Bewertung empfohlen:
● An den Streckenabschnitten des Untersuchungsnetzes sind Anwohner von
Lärmbelastungen oberhalb von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts betrof-
fen. Gemäß Erkenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung ist statistisch
nachweisbar, dass bei einer Dauerbelastung mit Pegeln in dieser Höhe das
Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zunimmt. Belastungen über
diesen Werten sind für Bereiche mit dichter Wohnnutzung vor dem Ziel ge-
sunder Wohnverhältnisse als ortsunübliche Belastungen einzustufen.
Hier ist von besonderen örtlichen Verhältnissen entsprechend § 45 Abs. 9
S. 2 StVO auszugehen.
● An den Streckenabschnitten sind darüber hinaus die nutzungsspezifischen
Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV entweder ganztags oder nachts
nicht nur an einzelnen Gebäuden überschritten.
● Für alle lärmbetroffenen Bereiche entlang des Untersuchungsnetzes wird
die erforderliche Lärmminderung um mindestens 3 dB(A) (>2,1 dB(A)) er-
reicht.
● Für viele Streckenabschnitte werden keine oder nur geringe Beeinträchti-
gungen für den fließenden Kfz-Verkehr erwartet. Auch eine Änderung der
Verkehrsfunktion der klassifizierten Straßen im Untersuchungsnetz ist mit
der Anordnung von Tempo 30 nicht verbunden.
Zur Minimierung der Beeinträchtigungen ist die LSA-Koordinierung in hierfür
relevanten Bereichen an die reduzierte zulässige Höchstgeschwindigkeit
anzupassen.
● An Streckenabschnitten mit hoher Bedeutung für den ÖPNV sind die
Auswirkungen auf diesen zu berücksichtigen. Voraussichtlich sind die Aus-
wirkungen aber - bei Sicherstellung eines guten Verkehrsflusses auf niedri-
gem Geschwindigkeitsniveau und einer Bevorrechtigung des ÖPNV an
Lichtsignalanlagen - gering.
● An Streckenabschnitten mit hoher Bedeutung für die Feuerwehr und das
Rettungswesen sind auch die Auswirkungen auf die Einhaltung der Hilfsfris-
ten zu berücksichtigen. Erhebliche Beeinträchtigungen von Feuerwehr und
Rettungsdiensten werden insbesondere für verschiedene Straßen des Feu-
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Lärmaktionsplan
der 2. Stufe
8
erwehrvorbehaltsstraßennetzes befürchtet. Allerdings liegen keine konkre-
ten Erfahrungen zur Beeinflussung der Rettungsfahrten durch Geschwin-
digkeitsbegrenzungen vor.
● Die Bedeutung der Streckenabschnitte für den Fuß- und Radverkehr und
die Qualität deren Anlagen sind unterschiedlich. Bei Radverkehr auf der
Fahrbahn und / oder schmalen Nebenanlagen ist Tempo 30 auch aus Ver-
kehrssicherheitsgründen relevant. Bei Führung des Radverkehrs auf benut-
zungspflichtigen Anlagen können durch die Anordnung von Tempo 30 Än-
derungen der Radwegebenutzungspflicht erforderlich werden.
● Verkehrsverlagerungen in andere sensible Bereiche werden nicht in einem
unverträglichen Maße erwartet. Aufgrund der flächenhaften Tempo 30 -
Zonen-Regelung sind kleinräumige Ausweichverkehre nicht wahrscheinlich.
Eine Verkehrsverlagerung auf den 2. Tangentenring ist für großräumige
Verkehre z.T. denkbar. Dies wird aufgrund der dort überwiegenden großzü-
gigen straßenräumlichen Situation sowie lärmmindernder Maßnahmen, wie
der Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge, als unproblematisch bewertet.
Folgende Bewertungen führen im Ergebnis dazu, dass für den entsprechenden
Streckenabschnitt keine Tempo 30-Anordnung als Maßnahme in den Lärmakti-
onsplan aufgenommen wird:
● an ergänzend betrachteten Untersuchungsstrecken außerhalb der Maß-
nahmenbereiche ist die Anzahl der Belasteten z.T. deutlich geringer als in
den Maßnahmenbereichen
● an ergänzend betrachteten Untersuchungsstrecken außerhalb der Maß-
nahmenbereiche liegen keine Richtwert-Überschreitungen vor
● an Maßnahmenbereichen treten nur punktuell oder an kurzen Streckenab-
schnitten Richtwertüberschreitungen auf
● die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird aus Lärm-
schutzgründen und auch aus Verkehrssicherheitsgründen nicht als zwin-
gend erforderlich bewertet
● für Feuerwehr und Rettungsdiensten werden erhebliche Beeinträchtigungen
erwartet
In der nachfolgenden Abbildung ist das Geschwindigkeitskonzept im Innen-
stadtbereich dargestellt.
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
der 2. Stufe
9
● Abbildung 2: Geschwindigkeitskonzept im Innenstadtbereich
Nicht alle verkehrlichen Wirkungen einer Geschwindigkeitsreduzierung auf
30 km/h im Untersuchungsnetz sind detailliert bekannt und können im Rahmen
des Lärmaktionsplans benannt werden. Vor diesem Hintergrund wird eine
Evaluierung der Wirkungen einer auf 30 km/h reduzierten Höchstgeschwindig-
keit auf den hierfür vorgesehenen Strecken des Lärmaktionsplans empfohlen.
Straßenräumliches Konzept
Zur Ableitung von Maßnahmenmöglichkeiten im Straßenraum zur Lärmminde-
rung werden auf der Grundlage der vorhandenen Eingangsdaten aus der
Lärmkartierung Abschnitte herausgearbeitet, in denen die Straßenraumauftei-
lung bzw. die Verkehrsorganisation grundsätzlich geändert werden könnte ohne
die Qualität des Kfz-Verkehrsflusses zu beeinträchtigen.
Die Prüfung zur Umgestaltung wird für die 4- und mehrstreifig ausgebaute
Steinfurter Straße empfohlen: stadtauswärts ist die Steinfurter Straße ab der
Kreuzung Wilhelmstraße 3-streifig, der rechte Fahrstreifen ist ab der Bushalte-
stelle als Rechtsabbieger markiert. Geprüft werden soll die Rücknahme des 3.
Fahrstreifens und dessen Nutzung als Busspur mit Ausbildung einer Kaphalte-
stelle statt der heutigen Busbucht; die erforderliche Länge des Rechtsabbiege-
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Lärmaktionsplan
der 2. Stufe
10
streifens in die Grevener Straße muss im Detail geprüft werden. Nordwestlich
der Grevener Straße kann der Kfz-Verkehr auf einem Fahrstreifen je Richtung
abgewickelt werden; die Nutzung des 2. Fahrstreifens als Busspur und / oder
für den Radverkehr soll geprüft werden.
● Abbildung 3: Steinfurter Straße zwischen Wilhelmstraße und Grevener Straße
stadtauswärts (links) und nordwestlich Grevener Straße (rechts)
Darüber hinaus soll für verschiedene zweistreifig ausgebaute Straßen die
Reduzierung der Fahrbahnbreiten zugunsten verbesserter Nebenanlagen
geprüft werden.
Fahrbahnsanierungskonzept
Im Zuge des Fahrbahnsanierungskonzeptes erfolgt ein Abgleich der Maßnah-
menbereiche zur Lärmaktionsplanung mit bereits durchgeführten sowie bereits
geplanten Maßnahmen zur Fahrbahnsanierung.
Kurzfristig geht die Empfehlung aus Sicht der Lärmaktionsplanung dahin, im
Zuge geplanter Fahrbahnsanierungen an Maßnahmenbereichen der Lärmakti-
onsplanung möglichst zusammenhängende Straßenabschnitte zu sanieren und
für diese den Einsatz eines Asphaltes mit lärmmindernder Wirkung zu prüfen.
Nach den bisher erfolgten Abstimmungen sind für 17 Straßenabschnitte mit
hohen Lärmbelastungen und -betroffenheiten bis etwa 2020 Fahrbahnsanierun-
gen geplant. Für diese wird der Einsatz von Asphalt mit lärmmindernder Wir-
kung aus Lärmschutzgründen empfohlen bzw. unterstützt, wenn dies vor dem
Hintergrund verkehrlicher und baulicher Rahmenbedingungen zielführend
erscheint.
Darüber hinaus werden für weitere Straßen ergänzende Empfehlungen zur
Fahrbahnsanierung mit Fahrbahnbelägen mit lärmmindernder Wirkung gege-
ben, für die auch mittel- bis langfristig keine anderen wirksamen Maßnahmen
zur Lärmminderung zu erwarten sind.
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Lärmaktionsplan
der 2. Stufe
11
Aktiver Schallschutz
Der Einsatz von Schallschutzwänden oder -wällen soll für Maßnahmenbereiche
der Lärmaktionsplanung, die nicht direkt angebaut sind oder aufgrund der
städtebaulichen Situation geeignet erscheinen, geprüft werden.
Akustisch besonders ungünstige Baustrukturen sind Zeilenbauten senkrecht zur
Straße, da bei diesen alle Gebäudeseiten verlärmt werden. Zu prüfen ist in
diesem Fall die Schließung der Lärmlücken entweder durch eine ergänzende
Bebauung, durch schallabschirmende Nebengebäude oder eine Lärmschutz-
wand. Bei Ausrichtung der Freiflächen einer Wohnbebauung zur Straße hin
können bereits Lärmschutzelemente mit relativ geringer Höhe einen Schutz der
wohnungsbezogenen Freiflächen ermöglichen.
Konzept passiver Schallschutz
Passive Schallschutzmaßnahmen sollten nachrangig zu den Bemühungen
eines aktiven Lärmschutzes an der Quelle behandelt werden und insbesondere
dort zum Einsatz kommen, wo keine Möglichkeiten einer Reduzierung der
Lärmemissionen gesehen werden.
Ein Programm „Passiver Schallschutz“ sollte in Anlehnung an die in den Richt-
linien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des
Bundes (VLärmSchR) genannten Fördervoraussetzungen aufgestellt werden.
Es wird empfohlen, eine bereichsweise Förderung vorzunehmen, die sich an
folgenden Kriterien orientiert:
● hoch belastete Straßenabschnitte, für die keine sinnvollen aktiven Lärm-
minderungsmaßnahmen anwendbar sind oder
● in denen auch nach Umsetzung aktiver Maßnahmen hohe Belastungen
verbleiben werden, weil die erzielbaren Pegelminderungen nicht ausreichen
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Lärmaktionsplan
der 2. Stufe
12
0.5 Integriertes Maßnahmenprogramm Lärmaktionsplan
Münster
Das integrierte Maßnahmenprogramm Lärmaktionsplan Münster enthält auf der
Grundlage der Maßnahmenkonzepte Empfehlungen zur Umsetzung bzw.
Weiterverfolgung der entwickelten Lärmminderungsmaßnahmen in den Maß-
nahmenbereichen.
Kernstück des Maßnahmenprogramms ist ein Katalog von Kurzfristmaßnah-
men, für die eine konkrete Prüfung und Umsetzung innerhalb von 5 Jahren
angestrebt wird. Für diese Maßnahmen erfolgen Aussagen zu deren Wirkungen
und den Kosten der Maßnahmen.
Für einige Kurzfristmaßnahmen sind bereits Haushaltsmittel vorgesehen.
Darüber hinaus werden insbesondere Maßnahmen vorgeschlagen, die Entlas-
tungen für Bereiche mit hohem Handlungsbedarf zur Lärmminderung ermögli-
chen und ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Mit den Kurzfrist-
maßnahmen sollen innerhalb von 5 Jahren erste Lärmminderungsmaßnahmen
in die Umsetzung gebracht werden.
Die weiteren im Lärmaktionsplan empfohlenen Maßnahmen (mittel- bis langfris-
tige Maßnahmen) sollen ebenfalls in den kommenden Jahren in den entspre-
chenden Fachplanungen vertieft werden, um konkrete Umsetzungsmöglichkei-
ten der vorgeschlagenen lärmmindernden Maßnahmen einschließlich der
Finanzierung zu prüfen.
0.5.1 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplans
Die Kurzfristmaßnahmen umfassen
● Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung
● Maßnahmen der Fahrbahnsanierung mit Einsatz von Fahrbahnbelägen mit
lärmmindernder Wirkung und
● Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung
Im Zuge der Einführung der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h gemäß Ratsbe-
schluss vom Juni 2012 wurden bereits Reduzierungen der zulässigen Höchst-
geschwindigkeit auf Straßen mit zuvor 70 / 60 km/h umgesetzt.
Im Ortszentrum von Wolbeck wird im Rahmen der verkehrlichen und funktiona-
len Umgestaltung der Ortsdurchfahrt die Ausweisung als verkehrsberuhigter
Geschäftsbereich (Tempo 20) angestrebt.
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Lärmaktionsplan
der 2. Stufe
13
Das Kurzfristprogramm des Lärmaktionsplans enthält darüber hinaus die
Umsetzung des Geschwindigkeitskonzeptes im Innenstadtbereich.
Maßnahmen der Fahrbahnsanierung / Fahrbahnbeläge mit lärm-
mindernder Wirkung
Die Stadt Münster hat gute Erfahrungen mit herkömmlichen Fahrbahnbelägen
mit lärmmindernden Wirkungen, wie z.B. mit SMA 5S, SMA 8S oder AC 8 DS.
Mit diesen können vergleichbare Lärmminderungswirkungen wie mit speziellen
lärmoptimierten Asphalten (z.B. LOA 5D) erreicht werden. Hinsichtlich weiterer
Rahmenbedingungen (Kosten, Bauverfahren, Haltbarkeit) sind sie dem lärmop-
timierten Asphalt überlegen.
Nach den bisher erfolgten Abstimmungen sind für 12 Straßenabschnitte mit
hohen Lärmbelastungen und -betroffenheiten bis etwa 2020 Fahrbahnsanierun-
gen geplant, bei denen der Einsatz von Asphalt mit lärmmindernder Wirkung
aus Lärmschutzgründen empfohlen bzw. unterstützt wird. Für Straßen, in denen
Tempo 30 empfohlen wird, sowie bei sehr kurzen Sanierungsabschnitten wird
keine Empfehlung für den Einsatz von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung
ausgesprochen.
Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung
In 3 Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung sind voraussichtlich für die
nächsten 5 Jahre Umbaumaßnahmen im Straßenraum vorgesehen.
Aus Lärmschutzgründen wird darüber hinaus die kurzfristige Prüfung und
Umsetzung einer straßenräumlichen Maßnahme in der Steinfurter Straße
zwischen Grevener Straße und Wilhelmstraße vorgeschlagen. Empfohlen wird
die Rücknahme des 3. Fahrstreifens stadtauswärts und dessen Nutzung als
Busspur mit Ausbildung einer Kaphaltestelle statt der heutigen Busbucht.
Zusammenfassende Empfehlungen für Kurzfristmaßnahmen und
Förderung passiver Schallschutz
In der nachfolgenden Tabelle sind für die Maßnahmenbereiche der Lärmakti-
onsplanung zusammenfassend die Kurzfristmaßnahmen dargestellt.
In der Tabelle nicht enthalten sind geplante Maßnahmen zur Optimierung der
LSA-Steuerung, soweit sie die einzige Maßnahme im Abschnitt darstellen.
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der 2. Stufe
14
● Tabelle 2: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der
Lärmaktionsplanung nach Prioritäten
Straße
Abschnitt / Bereich
von - bis
Maßnahmenbereich Nr.
Priorität
Länge (in m)
Geschwindigkeitskonzept
Innenstadt (Tempo 30)
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung LSA-Steuerung
Straßenräumliche Maßnahmen
Instandsetzung der Fahrbahn
Einsatz Asphalte mit lärmmin-
dernder Wirkung
Steinfurter
Straße
Wilhelmstraße -
Grevener Straße 2 1 273 E
Wolbecker
Straße
Bremer Straße -
Hohenzollernring 3 1 616 E P
Hammer Straße Ludgeriplatz -
Geiststraße 4 1 1.160 E(N) P P①
Berliner Platz Hamburger Straße
- Von-Steuben-Str. 5 1 73 E
Aegidiistraße Aegidiikirchplatz -
Promenade 6 1 327 E
Weseler Straße Sentmaringer Weg
- Inselbogen 10 1 398 P ① E
Hansaring Hafenstraße -
Dortmunder Str. 11 1 358 P ① E
Moltkestraße Weseler Straße -
Ludgeriplatz 12 1 428 E
Grevener Straße Meßkamp -
York-Ring 13 1 576 P P① E
Steinfurter
Straße
Austermannstr. -
York-Ring 15 1 537 P①
Grevener Straße York-Ring -
Steinfurter Straße 18 1 567 P E
Voßgasse / Bült /
Mauritzstr.
Neubrückenstraße
- Sonnenstraße 20 1 478 E P
Von-Steuben-
Straße
Herwarthstraße -
Hafenstraße 21 1 215 E
Münsterstr. / Am
Steintor
Herrenstr. -
nördl. Hiltruper Str. 22 1 239 P
Münzstraße Schlossplatz -
Buddenstraße 23 1 403 E P P ①
Bergstraße Schlaunstraße -
Bergstraße 24 1 191 E P
Nordstraße Coerdestraße -
Am Kreuztor 26 2 371 E
Grevener Straße Fresnostraße -
Meßkamp 27 2 629 P P① E
Herwarthstraße Schorlemer Straße
- Von-Steuben-Str. 28 2 116 E P
Hohenzollernring V. d. Tinnen-Str. -
Wolbecker Str. 30 2 262 P P ①
Kanalstraße Ferdinandstr. -
Coerdeplatz 31 2 268 P ① E
Weseler Straße Kolde-Ring - nördl.
Sperlichstr. 33 2 214 P① E
Hörster Straße Voßgasse -
Sonnenstraße 42 3 248 P P E
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Lärmaktionsplan
der 2. Stufe
15
Straße
Abschnitt / Bereich
von - bis
Maßnahmenbereich Nr.
Priorität
Länge (in m)
Geschwindigkeitskonzept
Innenstadt (Tempo 30)
Verkehrsverstetigung durch
Optimierung LSA-Steuerung
Straßenräumliche Maßnahmen
Instandsetzung der Fahrbahn
Einsatz Asphalte mit lärmmin-
dernder Wirkung
Friesenring Jahnstraße -
Wienburgstraße 51 3 331 P ① E
Gartenstraße Kolpingstraße -
Zeppelinstraße 53 3 299 P ① E
Hüfferstraße Hüfferstr. -
Himmelreichallee 54 3 77 P
Engelstraße Brockhoffstraße -
Hafenstraße 56 3 100 E P
Cherusker- /
Lublinring
Langemarckstr. -
Gartenstraße 62 3 530 P ① E
Bahnhofstraße Wolbecker Straße
- Urbanstraße 63 3 163 E P P ①
Grevener Straße Höhe Nubbenberg
- Westhoffstraße 68 3 192 P P ① E
P: bereits geplant bis 2020 (Stand 2016, z.T. bereits umgesetzt)
E: Empfehlung des Lärmaktionsplans mit Umsetzungshorizont innerhalb von 5
Jahren (kurzfristiges Maßnahmenprogramm)
(N): Tempo 30 nur im Nachtzeitraum
: die geplante / empfohlene Maßnahme betrifft Teilbereiche des Maßnahmenbereichs
zur Lärmaktionsplanung
: Straßenräumliche Maßnahme und Geschwindigkeitsreduzierung
Die Maßnahmenbereiche der 1. Priorität, für die innerhalb von 5 Jahren keine
konkreten aktiven Maßnahmen der Lärmminderung umgesetzt wurden, geplant
sind oder entwickelt werden konnten
7, sollen in eine 1. Stufe eines Programms
zum passiven Schallschutz aufgenommen werden.
Dies sind beim aktuellen Maßnahmenplan
● Weseler Straße zwischen Bismarckallee und Goebenstraße (Maßnahmen-
bereich 1 und Maßnahmenbereich 8 z.T.)
● Hammer Straße zwischen B 51 und Düesbergweg (Maßnahmenbereich 7
z.T.)
7 eingeschlossen sind auch Straßen, fü r die ausschließlich in Teilbereichen Fahr-
bahnerneuerungsmaßnahmen ohne den Einsatz von Asphalten mit lärmmindernden
Wirkungen vorgesehen sind sowie Straßen, in denen ausschließlich eine LSA-
Koordinierung vorgesehen ist
Stadt Münster
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der 2. Stufe
16
● Geiststraße zwischen Weseler Straße und 70 m nördlich der Goebenstraße
(Maßnahmenbereich 9)
● Steinfurter Straße zwischen Eispalast südöstlich Austermannstraße und ca.
130m nordwestlich York-Ring in Teilbereichen ohne umgesetzte bzw. ge-
plante Fahrbahnsanierung (Maßnahmenbereich 15 z.T.)
● Schlossplatz zwischen Münzstraße und Überwasserstraße (Maßnahmenbe-
reich 17 z.T.).
0.5.2 Wirkungen und Kosten der Kurzfristmaßnahmen
Maßnahmenwirkungen
Mit der Umsetzung des Geschwindigkeitskonzeptes für die Innenstadt können
in den eingebundenen Maßnahmenbereichen der Lärmaktionsplanung etwa
4.500 Einwohner um bis zu 2,7 dB(A) entlastet werden. Weitere etwa 300
Einwohner werden in den für die Tempo 30 - Konzeption erfolgten Erweiterun-
gen der Maßnahmenbereiche entlastet.
Mit der empfohlenen Umbaumaßnahme in der Steinfurter Straße können etwa
370 Einwohner zwischen 1 und 2 dB(A) entlastet werden.
Weitere Entlastungen können mit bereits geplanten Maßnahmen realisiert
werden. Allein die vorgesehenen Fahrbahnsanierungen entlasten ca. 3.090
Einwohner, bei Einsatz von Asphalten mit lärmmindernder Wirkung um etwa
2 dB(A).
In der Summe werden 7.835 Einwohner
8 in lärmbelasteten Gebäuden
(> 65 dB(A) ganztags bzw. 55 dB(A) nachts) durch die Kurzfristmaßnahmen
entlastet. Insgesamt wohnen in den Maßnahmenbereichen, in denen Kurzfrist-
maßnahmen vorgesehen sind, 10.140 Einwohner in lärmbelasteten Gebäuden.
Kosten der Maßnahmen
Die empfohlenen kurzfristigen Maßnahmen der Lärmaktionsplanung bestehen
zu einem großen Teil aus bestehenden Planungen / Maßnahmen anderer
Maßnahmenträger, die bereits in die Investitionsplanung eingestellt sind oder
aus anderen Programmen finanziert werden. Durch die hohen Synergiewirkun-
gen der Lärmminderung mit anderen Planungen können bei Nutzung dieser
Synergien die Kosten der Lärmminderung vergleichsweise gering gehalten
8 Da an einigen Maßnahmenbereichen mehr ere Empfehlungen bestehen, entspricht
die Summe der entlasteten Einwohner nicht der Summe der zuvor oben genannten
Zahlen; bei Instandsetzungsmaßnahmen muss darüber hinaus berücksichtigt wer-
den, dass diese häufig nicht den gesamten Maßnahmenbereich umfassen.
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
der 2. Stufe
17
werden.
Die Kosten der kurzfristigen aktiven Lärmminderungsmaßnahmen liegen bei
210.500,- €. Diese beinhalten vor allem die Beschilderung des Geschwindig-
keitskonzeptes Innenstadt und die Anpassung der Lichtsignalanlagen in diesem
Bereich (ca. 120 Schilder und 20 Lichtsignalanlagen). Hinzu kommen Kosten
für die Förderung passiver Maßnahmen in Höhe von etwa 337.500 €.
Kosten-Nutzen-Analyse
Setzt man die Kosten der aktiven Maßnahmen in Bezug zu den erreichbaren
Entlastungswirkungen, so liegen die durchschnittlichen Kosten zur Entlastung
eines Einwohners um 1 dB(A) bei 16,60 €.
Stellt man den Kosten der Lärmaktionsplanung den möglichen monetären
Nutzen bei Umsetzung der Maßnahmen gegenüber, so steht den einmaligen
Investitionen von ca. 210.500 € für die Umsetzung von kurzfristigen Maßnah-
men zur Reduzierung des Lärms ein volkswirtschaftlicher Nutzwert
9 von
157.000 € jährlich gegenüber. Dieser Nutzwert stellt die Zahlungsbereitschaft
zur Verringerung von Lärmbelästigung dar. Der Zahlungsbereitschaftsansatz ist
eine von mehreren möglichen monetären Bewertungsmethoden. Als subjektiver
Ansatz orientiert er sich an den individuellen Präferenzen der Menschen und
stellt dar, welchen Preis die Bevölkerung bereit wäre zu zahlen, um einen
bestimmten Zustand zu gewährleisten (z.B. nächtliche Ruhe).
10
9 Valuation of noise, Position Paper of the working group on health and socio-
economic aspects, 4. Dezember 2003;
Unter Berücksichtigung bestehender Unsicherheiten wird in dem vorliegenden Pa-
pier ein Nutzwert von 25 € pro dB (LDEN) pro Haushalt und Jahr für die Bewertung
der Minderung von Straßenlärm empfohlen.
10 vgl. auch Schmedding / Schaffer, in Zeitschrift für Lärmbekämpfung: Monetäre
Bewertung von Lärmminderungsszenarien, Nr. 5, 2005, S. 142 - 147
Stadt Münster
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der 2. Stufe
18
0.6 Ruhige Gebiete
Ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung ist die Ausweisung ruhiger
Gebiete. Wesentliche Grundlage zur Definition von ruhigen Gebieten ist die
ermittelte Lärmbelastung. Hier fließt eine Gesamtbetrachtung aller Lärmquellen
ein. Darüber hinaus werden weitere Kriterien wie eine Mindestgröße und die
Erholungsfunktion der Flächen berücksichtigt. Für eine weitere Spezifizierung
der ruhigen Gebiete in Münster erfolgt eine Verschneidung mit dem Zielkonzept
Freizeit und Erholung der Grünordnung Münster.
Im Ergebnis werden 13 Erholungsflächen in überwiegend ruhigen Bereichen
und 16 Stadtteilparks in ruhiger Umgebung ausgewiesen.
● Abbildung 4: Ruhige Gebiete auf ausgewählten Flächen des Zielkonzeptes Freizeit
und Erholung
Durch die Festlegung von ruhigen Gebieten im Lärmaktionsplan sind diese von
den jeweils zuständigen Behörden in allen relevanten Planungen als ein aus
dem Lärmaktionsplan resultierender Belang zu beachten. Dabei steht beim
Schutz ruhiger Gebiete vor einer Zunahme des Lärms der Vorsorgegedanke im
Fokus der Bemühungen.
Stadt Münster
Lärmaktionsplan
der 2. Stufe
19
0.7 Öffentlichkeitsbeteil igung zum Lärmaktionsplan
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie fordert hinsichtlich der Information der Öffent-
lichkeit, dass sowohl strategische Lärmkarten als auch Aktionspläne der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Die Information muss
„deutlich, verständlich und zugänglich“ sein. Die Öffentlichkeit soll jedoch nicht
nur informiert werden, sondern auch die Möglichkeit zur Mitwirkung erhalten.
Die Ergebnisse der Mitwirkung sollen berücksichtigt werden und die Öffentlich-
keit über die getroffenen Entscheidungen informiert werden.
Eine frühzeitige Beteiligung zum Lärmaktionsplan für die Stadt Münster erfolgte
mit einem Lärmforum im November 2012. Inhalte waren akustische Grundla-
gen, die Ergebnisse der Lärmkartierung in Münster und Stellschrauben der
Lärmminderung sowie Grundlagen und Maßnahmen der Lärmaktionsplanung.
Zum Entwurf des Lärmaktionsplans erfolgte eine Beteiligung der Öffentlichkeit
einschließlich der Träger öffentlicher Belange im Mai und Juni 2016 mit ver-
schiedenen Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten:
● Informationsgespräch Verbände am 18. Mai 2016 und öffentliches Lärmfo-
rum am 23. Mai 2016
● Auslegung des Entwurfs und zeitgleiche Internetbefragung vom
18. Mai bis 27. Juni 2016
● 2 Lärmspaziergänge und 2 Expertensprechstunden sowie ein Infostand
Im Rahmen des Informationsgesprächs Verbände sowie des öffentlichen
Lärmforums wurden der Entwurf des Lärmaktionsplans vorgestellt sowie
vertiefende Informationen zu Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen gegeben.
Im Zeitraum der Auslegung des Entwurfs gingen 24 Stellungnahmen aus der
allgemeinen Öffentlichkeit inklusive Zusammenschlüssen von Bürgerinnen und
Bürgern in Bürgerinitiativen ein. An der Internetbefragung haben sich insgesamt
113 Bürgerinnen und Bürger beteiligt.
Alle Diskussionsbeiträge wurden zusammen mit den schriftlichen Eingaben und
Anregungen sowie den Ergebnissen der Internetbeteiligung bewertet und sind
in der abschließenden Fassung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.
Stadt Münster
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der 2. Stufe
20
Tabellenverzeichnis
● Tabelle 1: Strategien und Maßnahmen der Lärmaktionsplanung 4
● Tabelle 2: Kurzfristmaßnahmen in den Maßnahmenbereichen der
Lärmaktionsplanung nach Prioritäten 14
Abbildungsverzeichnis
● Abbildung 1: Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung und
Prioritäten 3
● Abbildung 2: Geschwindigkeitskonzept im Innenstadtbereich 9
● Abbildung 3: Steinfurter Straße zwischen Wilhelmstraße und Grevener
Straße stadtauswärts (links) und nordwestlich Grevener Straße (rechts) 10
● Abbildung 4: Ruhige Gebiete auf ausgewählten Flächen des
Zielkonzeptes Freizeit und Erholung 18
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Anlage 1 Materialien zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Oktober 2016, Anlage 5 des Lärmaktionsplan der 2. Stufe
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www.LK-argus.de Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die Stadt Münster Anlage 5: Materialien zur Öffentlichkeitsbeteiligung Oktober 2016 LK Argus Kassel GmbH in Zusammenarbeit mit konsalt GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die Stadt Münster Anlage 5: Materialien zur Öffentlichkeitsbeteiligung Auftraggeber Stadt Münster Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Albersloher Weg 33 48155 Münster Auftragnehmer LK Argus Kassel GmbH Ludwig-Erhard-Straße 8 D-34131 Kassel Tel. 0561.31 09 72 80 Fax 0561.31 09 72 89 kassel@LK-argus.de www.LK-argus.de Bearbeitung Dipl.-Ing. Antje Janßen Dipl.-Ing. Dirk Bänfer Dipl.-Ing. Christine Krauskopf Dipl.-Geogr. Holger Heering und konsalt GmbH Altonaer Poststraße 13 D-22767 Hamburg Tel. 040.35 75 27 0 Fax 040.37 75 27 13 info@konsalt.de www.konsalt.de Bearbeitung Dipl.-Soz. Margit Bonacker Kassel, Oktober 2016 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Materialien zur Öffentlichkeits- beteiligung Oktober 2016 Inhalt Materialien zur Öffentlichkeitsbeteiligung 1 1 1.1 Ergebnisse der Internetbefragung 1 1.1.1 Inhalte der Befragung und Befragungsteilnahme 1 1.1.2 Ergebnisse der Maßnahmenbewertung 2 1.1.3 Auswertung ruhige Gebiete 24 1.2 Protokolle der Lärmforen und der Lärmspaziergänge 27 1.3 Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans 57 Tabellenverzeichnis 95 Abbildungsverzeichnis 95 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Materialien zur Öffentlichkeits- beteiligung Oktober 2016 1 Materialien zur Öffe ntlichkeitsbeteiligung 1 1.1 Ergebnisse der Internetbefragung 1.1.1 Inhalte der Befragung und Befragungsteilnahme Die Befragung umfasst eine Bewertung der Vorschläge für lärmmindernde Maßnahmen sowie der Vorschläge für ruhige Gebiete. Die Bewertung der Vorschläge für lärmmindernde Maßnahmen ist dabei in drei Ebenen gegliedert: ● eine grundsätzliche Bewertung der Maßnahmenvorschläge des Lärmakti- onsplans ● eine differenzierte Bewertung des Geschwindigkeitskonzeptes Innenstadt nach Lage der empfohlenen Abschnitte im Straßennetz und ● eine Bewertung der Maßnahmenvorschläge für 41 Maßnahmenbereiche des Lärmaktionsplans Die Bewertung der Vorschläge zu ruhigen Gebieten gliedert sich in die vorge- schlagenen ● Erholungsflächen in überwiegend ruhigen Bereichen und ● Stadtteilparks in ruhiger Umgebung Die Bewertung erfolgt in den Kategorien sehr wichtig / wichtig / weniger wichtig / unwichtig. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Maßnahmen bzw. die ruhigen Gebiete zu kommentieren sowie eigene Vorschläge zu Maßnahmen und ruhigen Gebieten zu unterbreiten. Insgesamt haben sich 113 Bürgerinnen und Bürger an der Internetbefragung beteiligt. 107 haben eine grundsätzliche Bewertung der Maßnahmenvorschläge vorgenommen. 38 Bürgerinnen und Bürger haben das Geschwindigkeitskon- zept Innenstadt differenziert bewertet, 81 Bürgerinnen und Bürger haben sich zu Maßnahmen in Maßnahmenbereichen geäußert und 66 zu ruhigen Gebie- ten. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Oktober 2016 2 1.1.2 Ergebnisse der Maßnahmenbewertung Grundsätzliche Bewertung der Maßnahmenvorschläge Bei der grundsätzlichen Bewertung der Maßnahmenvorschläge überwiegt die Zustimmung zu den Maßnahmen. Die positiven Bewertungen (sehr wichtig / wichtig) liegen bei allen Maßnahmenvorschlägen zwischen 65% und 84%. Als sehr wichtig eingestuft werden mit jeweils 59 Nennungen am häufigsten Geschwindigkeitsreduzierungen und Verkehrsverstetigung, gefolgt von straßen- räumlichen Maßnahmen mit 58 Nennungen. Das Thema Geschwindigkeitsreduzierung wird mit 16 Nennungen aber auch am häufigsten als unwichtig bewertet. Dies weist auf eine kontroverse Diskussi- on dieses Themas hin. Die positiven Bewertungen (sehr wichtig / wichtig) zusammengenommen erreichen die Maßnahmen Verkehrsverstetigung, straßenräumliche Maßnah- men und lärmmindernder Asphalt die meisten Nennungen. Die Maßnahme passiver Schallschutz wird von den wenigsten Teilnehmern als sehr wichtig oder wichtig bewertet. ● Abbildung 1: grundsätzliche Bewertung der Maßnahmenvorschläge des Entwurfs zum Lärmaktionsplan der 2. Stufe Münster (absolute und anteilige Bewertung) Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Materialien zur Öffentlichkeits- beteiligung Oktober 2016 3 Bewertung des Geschwindigkeitskonzeptes Innenstadt Das Geschwindigkeitskonzept Innenstadt umfasst die Bereiche ● innerhalb des „1. Tangentenringes" ● auf dem „1. Tangentenring Nord“ ● auf dem „1. Tangentenring Süd“ ● auf den Straßen im Bahnhofsbereich und ● auf angrenzenden Radialen. Diese werden unterschiedlich bewertet. Am häufigsten als sehr wichtig bzw. wichtig bewertet werden Geschwindigkeits- reduzierungen auf den angrenzenden Radialen Hammer Straße im Abschnitt Geiststraße bis Ludgeriplatz (71%) und Wolbecker Straße zwischen Hohenzol- lernring und Bahnhofstraße (68%) sowie innerhalb des „1. Tangentenringes“ (68%) bewertet. 65% der Antwortenden halten eine Geschwindigkeitsreduzierung auf dem „1. Tangentenring Nord“ für sehr wichtig oder wichtig. Auf der Radiale Wienburgstraße / Nordstraße / Am Kreuztor zwischen Friesen- ring und Bergstraße liegt die Zustimmung (sehr wichtig oder wichtig) bei 63%. Der „1. Tangentenring Süd“ sowie die Straßen des Bahnhofsbereichs werden mit 51% bzw. 50% Zustimmung (sehr wichtig oder wichtig) weniger deutlich befürwortet. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Oktober 2016 4 ● Abbildung 2: Bewertung der Maßnahmenvorschläge des Lärmaktionsplanentwurfs zu Tempo 30 nach Lage im Straßennetz Bewertung der Maßnahmenvorschläge für einzelne Maßnahmenbe- reiche Zu insgesamt 41 Maßnahmenbereichen konnte eine Bewertung der im Lärmak- tionsplan konkret vorgeschlagenen Maßnahmen abgegeben werden. Auf den folgenden Seiten erfolgt die Darstellung der Bewertungsergebnisse zu den einzelnen Maßnahmenempfehlungen nach den Maßnahmenbereichen. Aus den in Grafiken aufbereiteten Ergebnissen wird deutlich, für welche Maßnah- menbereiche die Maßnahme wie intensiv diskutiert wird und wo sie als beson- ders wichtig bewertet wird. Darauf folgend werden für Maßnahmenbereiche, für die mehr als eine Maß- nahme im Lärmaktionsplan empfohlen wird, die Bewertungen dieser Maßnah- men jeweils im Vergleich je Maßnahmenbereich dargestellt. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Materialien zur Öffentlichkeits- beteiligung Oktober 2016 5 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Tempo 30) Für 19 Maßnahmenbereiche wurde eine Einbindung in das Geschwindigkeits- konzept empfohlen. Dieser Maßnahmenvorschlag wird mit bis zu 14 Bewertun- gen häufig kommentiert. Die Bewertung der Wichtigkeit für die einzelnen Maßnahmenbereiche ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. ● Abbildung 3: Bewertung der Maßnahme Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Tempo 30) in den Maßnahmenbereichen 2 2 1 2 2 2 3 2 2 2 3 4 3 4 4 5 7 7 8 2 1 1 2 2 2 1 1 1 1 2 1 2 1 2 1 1 1 2 2 2 1 3 1 1 1 1 1 1 1 4 0 2 4 6 8 1 01 21 41 61 8 Bergstraße Engelstraße Herwarthstraße Bahnhofstraße Berliner Platz Bremer Straße Münzstraße Schorlemerstraße Von-Vincke-Straße Hafenstraße Windhorststraße Moltkestraße Nordstraße Universitätsstraße Voßgasse/ Bült/ Mauritzstr. Wolbecker Straße, Schaumburgstraße -… Aegidiistraße Wolbecker Straße, Bremer Straße -… Hammer Straße, Geiststraße - Ludgeriplatz Anzahl der Bewertungen Maßnahmenbereiche mit Bewertungen sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Wolbecker Straße, Bremer Straße - Hohenzollernring Wolbecker Straße, Schaum- burgstr. - Sauerländer Weg Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Oktober 2016 6 Verkehrsverstetigung durch Optimierung der Lichtsignalanlagen Für 16 Maßnahmenbereiche wurde eine Verkehrsverstetigung durch Optimie- rung der Lichtsignalanlagen empfohlen. Dieser Maßnahmenvorschlag wird mit bis zu 16 Bewertungen am häufigsten kommentiert. Die Bewertung der Wichtigkeit für die einzelnen Maßnahmenbereiche ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. ● Abbildung 4: Bewertung der Maßnahme zur Verkehrsverstetigung in den Maßnahmenbereichen 1 1 1 1 1 1 2 2 2 1 1 3 5 6 2 1 1 1 2 3 2 2 1 2 2 3 3 4 5 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 4 1 1 1 1 1 0 2 4 6 8 1 01 21 41 61 8 Grevener Straße, Höhe Nubbenberg -… Bergstraße Engelstraße Hörster Straße Grevener Straße, Fresnostraße - Meßkamp Grevener Straße, Meßkamp - York-Ring Von-Vincke-Straße Hohenzollernring Bahnhofstraße Herwarthstraße Münzstraße Hafenstraße Wolbecker Straße, Schaumburgstraße -… Voßgasse/ Bült/ Mauritzstr. Wolbecker Straße, Bremer Straße -… Hammer Straße, Geiststraße - Ludgeriplatz Anzahl der Bewertungen Maßnahmenbereiche mit Bewertungen sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Materialien zur Öffentlichkeits- beteiligung Oktober 2016 7 Straßenräumliche Maßnahmen Für 4 Maßnahmenbereiche enthält der Lärmaktionsplan eine Empfehlung für straßenräumliche Maßnahmen. Dieser Maßnahmenvorschlag wird mit bis zu 6 Bewertungen kommentiert. Die Bewertung der Wichtigkeit dieser Maßnahme für die einzelnen Maßnah- menbereiche ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. ● Abbildung 5: Bewertung straßenräumlicher Maßnahmen in den Maßnahmenbereichen 1 1 2 3 1 1 2 1 3 2 1 012345678 Münsterstr./ Am Steintor Steinfurter Straße, Wilhelmstraße - Grevener Straße Hüfferstraße Grevener Straße, York-Ring - Steinfurter Straße Anzahl der Bewertungen Maßnahmenbereiche mit Bewertungen sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Oktober 2016 8 Instandsetzung der Fahrbahn Für 13 Maßnahmenbereiche enthält der Lärmaktionsplan eine Empfehlung für Fahrbahnsanierungen. Dieser Maßnahmenvorschlag wird mit bis zu 5 Bewer- tungen kommentiert. Die Bewertung der Wichtigkeit dieser Maßnahme für die einzelnen Maßnah- menbereiche ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. ● Abbildung 6: Bewertung der Maßnahme Fahrbahninstandsetzung in den Maßnahmenbereichen 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 1 1 2 1 1 1 3 3 1 1 1 2 2 1 2 2 1 1 1 012345678 Kanalstraße Steinfurter Straße, Austermannstr. - York-Ring Grevener Straße, Höhe Nubbenberg - Westhoffstraße Gartenstraße Grevener Straße, Fresnostraße - Meßkamp Hörster Straße Bahnhofstraße Cherusker-/ Lublinring Friesenring Hohenzollernring Weseler Straße, Kolde-Ring - nördlich Sperlichstr. Hansaring Weseler Straße, Sentmaringer Weg - Inselbogen Anzahl der Bewertungen Maßnahmenbereiche mit Bewertungen sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Materialien zur Öffentlichkeits- beteiligung Oktober 2016 9 Lärmmindernder Asphalt Ergänzend zur Fahrbahnsanierung enthält der Lärmaktionsplan Empfehlungen zum Einsatz von Fahrbahnbelägen mit lärmmindernden Eigenschaften in 11 Maßnahmenbereichen. Diese Empfehlungen werden mit bis zu 7 Bewertungen kommentiert. Die Bewertung der Wichtigkeit dieser Maßnahme für die einzelnen Maßnah- menbereiche ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. ● Abbildung 7: Bewertung der Maßnahme Einsatz lärmmindernder Asphalt in den Maßnahmenbereichen 1 1 1 1 1 2 1 3 4 1 1 1 1 1 2 1 2 2 1 2 2 1 1 1 1 1 1 1 2 1 012345678 Kanalstraße Grevener Straße, Höhe Nubbenberg - Westhoffstraße Gartenstraße Grevener Straße, Fresnostraße - Meßkamp Hörster Straße Cherusker-/ Lublinring Weseler Straße, Kolde-Ring - nördlich Sperlichstr. Friesenring Hansaring Weseler Straße, Sentmaringer Weg - Inselbogen Grevener Straße, York-Ring - Steinfurter Straße Anzahl der Bewertungen Maßnahmenbereiche mit Bewertungen sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Oktober 2016 10 Passiver Schallschutz Für 5 Maßnahmenbereiche der 1. Priorität, für die keine aktiven Maßnahmen zur Lärmminderung möglich sind, enthält der Lärmaktionsplan eine Empfehlung zur Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen. Dieser Maßnahmenvorschlag wird mit bis zu 8 Bewertungen kommentiert. Die Bewertung der Wichtigkeit dieser Maßnahme für die einzelnen Maßnah- menbereiche ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. ● Abbildung 8: Bewertung der Maßnahme passiver Schallschutz in den Maßnahmenbereichen 2 2 3 2 2 1 1 2 1 2 4 1 2 2 012345678 Steinfurter Straße, Austermannstr. - York-Ring Hammer Straße, B51 - ca. 20m nördl. Goebenstr. Weseler Straße, Bismarckallee - Geiststraße Weseler Straße, Geiststraße - Kolde-Ring Schloßplatz Geiststraße Anzahl der Bewertungen Maßnahmenbereiche mit Bewertung sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Materialien zur Öffentlichkeits- beteiligung Oktober 2016 11 Bewertung der Maßnahmenvorschläge nach Maßnahmenbereichen In 24 Maßnahmenbereichen liegt mehr als ein Maßnahmenvorschlag vor. In den nachfolgenden Grafiken in Abbildung 9 sind für diese Maßnahmenbereiche die Bewertungen der einzelnen Maßnahmenvorschläge vergleichend gegen- übergestellt. Der Maßnahmenbereich mit den meisten Bewertungen ist dabei die Hammer Straße zwischen Ludgeriplatz und Geiststraße (32 Nennungen), gefolgt von der Wolbecker Straße zwischen Bremer Straße und Hohenzollernring (22 Nennun- gen). ● Abbildung 9: Bewertung der Maßnahmenvorschläge für die einzelnen Maßnahmenbereiche 1 2 2 1 1 2 2 1 012345 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Tempo 30) Verkehrsverstetigung durch Optimierung Lichtsignalanlagen Instandsetzung der Fahrbahn Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Bahnhofstraße sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen 2 1 11 1 012345 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Tempo 30) Verkehrsverstetigung durch Optimierung Lichtsignalanlagen Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Bergstraße sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Oktober 2016 12 2 11 1 1 012345 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Tempo 30) Verkehrsverstetigung durch Optimierung Lichtsignalanlagen Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Engelstraße sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen 1 2 1 2 11 1 012345 Instandsetzung der Fahrbahn Einsatz Asphalte mit lärmmindernder Wirkung Bewertung der Maßnahmenvorschläge am Friesenring sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen 1 1 2 1 1 1 012345 Instandsetzung der Fahrbahn Einsatz Asphalte mit lärmmindernder Wirkung Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Gartenstraße sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Materialien zur Öffentlichkeits- beteiligung Oktober 2016 13 3 4 2 2 1 1 012345678 Straßenmaßnahmen Einsatz Asphalte mit lärmmindernder Wirkung Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Grevener Straße (York- Ring - Steinfurter Straße) sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen 1 1 2 2 1 1 1 01234 Verkehrsverstetigung durch Optimierung Lichtsignalanlagen Instandsetzung der Fahrbahn Einsatz Asphalte mit lärmmindernder Wirkung Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Grevener Straße (Fresnostraße - Meßkamp) sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen 2 2 11 0123 Verkehrsverstetigung durch Optimierung Lichtsignalanlagen Instandsetzung der Fahrbahn Einsatz Asphalte mit lärmmindernder Wirkung Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Grevener Straße (Höhe Nubbenberg - Westhoffstraße) sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Oktober 2016 14 2 1 1 2 2 11 0123456 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Tempo 30) Verkehrsverstetigung durch Optimierung Lichtsignalanlagen Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Hafenstraße sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen 8 6 1 5 3 4 4 1 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Tempo 30) Verkehrsverstetigung durch Optimierung Lichtsignalanlagen Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Hammer Straße sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen 1 1 3 2 1 1 0123456 Instandsetzung der Fahrbahn Einsatz Asphalte mit lärmmindernder Wirkung Bewertung der Maßnahmenvorschläge im Hansaring sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Materialien zur Öffentlichkeits- beteiligung Oktober 2016 15 1 22 11 012345 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Tempo 30) Verkehrsverstetigung durch Optimierung Lichtsignalanlagen Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Herwarthstraße sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen 1 1 2 12 1 012345 Verkehrsverstetigung durch Optimierung Lichtsignalanlagen Instandsetzung der Fahrbahn Bewertung der Maßnahmenvorschläge im Hohenzollernring sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen 1 1 1 1 1 1 1 1 1 01234 Verkehrsverstetigung durch Optimierung Lichtsignalanlagen Instandsetzung der Fahrbahn Einsatz Asphalte mit lärmmindernder Wirkung Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Hörster Straße sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Oktober 2016 16 1 1 012 Instandsetzung der Fahrbahn Einsatz Asphalte mit lärmmindernder Wirkung Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Kanalstraße sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen 3 2 1 2 012345 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Tempo 30) Verkehrsverstetigung durch Optimierung Lichtsignalanlagen Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Münzstraße sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen 1 1 012 Instandsetzung der Fahrbahn Passiver Schallschutz Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Steinfurter Straße sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen 2 12 1 1 1 012345 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Tempo 30) Verkehrsverstetigung durch Optimierung Lichtsignalanlagen Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Von-Vincke-Straße sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Materialien zur Öffentlichkeits- beteiligung Oktober 2016 17 4 33 2 1 012345678 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Tempo 30) Verkehrsverstetigung durch Optimierung Lichtsignalanlagen Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Voßgasse/Bült/Mauritzstr. sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen 1 3 3 1 1 1 0123456 Instandsetzung der Fahrbahn Einsatz Asphalte mit lärmmindernder Wirkung Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Weseler Straße (Sentmaringer Weg - Inselbogen) sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen 1 1 1 1 2 2 012345 Instandsetzung der Fahrbahn Einsatz Asphalte mit lärmmindernder Wirkung Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Weseler Straße (Kolde- Ring-nördl. Sperlichstr.) sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Oktober 2016 18 7 5 2 4 1 1 1 1 0123456789 1 0 1 1 1 2 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Tempo 30) Verkehrsverstetigung durch Optimierung Lichtsignalanlagen Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Wolbecker Straße (Bremer Straße - Hohenzollernring) sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen 5 1 3 2 11 012345678 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Tempo 30) Verkehrsverstetigung durch Optimierung Lichtsignalanlagen Bewertung der Maßnahmenvorschläge in der Wolbecker Straße (Schaumburgerstraße - Sauerländer Weg ) sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Anzahl der Bewertungen Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Materialien zur Öffentlichkeits- beteiligung Oktober 2016 19 Ergänzende Vorschläge aus der Bevölkerung Nach Abgabe der Bewertungen zu den Maßnahmenvorschlägen des Entwurfs des Lärmaktionsplans der 2. Stufe der Stadt Münster konnten weitere Lärmorte und Vorschläge durch die Teilnehmer benannt werden. Es wurden 47 ergänzende Beiträge verfasst. Die Beiträge enthielten nicht in jedem Fall einen Lärmort oder eine Maßnahme. Durch die Möglichkeit zu einem Lärmort mehrere Maßnahmen vorzuschlagen, ist die Gesamtzahl der Maßnah- menvorschläge jedoch höher als die Anzahl der Beiträge. Ergänzend genannte Lärmorte Die genannten Orte wurden, soweit möglich, zusammengefasst und sind in Tabelle 1 nach Anzahl ihrer Nennungen sortiert dargestellt. Insgesamt wurden 35 Lärmorte benannt. ● Tabelle 1: ergänzend genannte Lärmorte im Rahmen der Online-Beteiligung Genannte Lärmorte Anzahl Nennungen Stadt Münster allgemein 6 Geiststraße 3 Roxeler Straße (Gievenbeck) 3 Schlossplatz 2 A 1 Mecklenbeck 2 A 1 Sprakel, Am Max-Klemens-Kanal 2 A 1 Stadtgebiet Münster 2 Alle Ringstraßen 2 B 51 Mecklenbeck 1 Sentmaringer Weg 1 B 51 Umgehungsstraße 1 Davertstraße-Emmerweg 1 Geiststraße/Hammer Straße 1 Havixbecker Straße (Roxel) 1 Kappenberger Damm(Duesbergweg-stadtauswärts) 1 Warendorfer Straße 1 Wolbecker Straße 1 A 1 Albachten 1 A 1 Nienberge 1 Aegidiistraße 1 Bereich St-Franziskus-Hospital, Berufskolleg 1 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Oktober 2016 20 Genannte Lärmorte Anzahl Nennungen Coesfelder Kreuz/Orleans-Ring/Rishon-Le-Zion-Ring 1 Düesbergweg 1 Gremmendorfer Weg 1 Hafenstraße 1 Hammer Straße, Ludgerikreisel bis Schützenhof 1 Handorferstraße 1 Hansaring 1 Hülsebrockstraße 1 Marktallee 1 Nordstraße 1 Roxel 1 Roxeler Straße (Roxel) 1 Grevener Straße 1 Weseler Straße 1 Ergänzende Maßnahmenvorschläge Die geäußerten Maßnahmenvorschläge wurden in Maßnahmenkategorien übertragen, um auch hier gleiche Maßnahmenvorschläge zusammenzufassen und die häufigsten Vorschläge zu ermitteln. Die durch die Teilnehmer der Online-Bewertung vorgeschlagenen Maßnahmen sind in Tabelle 2 nach der Anzahl ihrer Nennungen sortiert dargestellt. Insgesamt wurden 71 Maßnah- menvorschläge gemacht, die in 20 Maßnahmenarten zusammengefasst wurden. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Materialien zur Öffentlichkeits- beteiligung Oktober 2016 21 ● Tabelle 2: ergänzende Maßnahmenvorschläge aus der Online-Beteiligung Maßnahmenart Anzahl Nennungen Geschwindigkeitsreduzierung < 50 km/h 20 baulicher Lärmschutz (Schallschutzwand) 8 Maßnahme Fahrbahn (lärmmindernder Asphalt) 7 Anpassung LSA-Schaltung 5 Geschwindigkeitsreduzierung allg. 3 E-Mobilität OPNV, Lieferverkehr 3 Anpassung Knotenpunkt (z.B. Anzahl der Spuren) 3 Verkehrsbeschränkungen (z.B. Lkw- Fahrverbot) 3 straßenräumliche Maßnahmen (z.B. Parktaschen, Radfahrstreifen) 3 Verkehrsorganisation (P&R-System) 2 Maßnahme Straßenbau (z.B. Dehnungsfugen an Brücken) 2 Netzergänzung 2 Geschwindigkeitsreduzierung < 100 km/h 2 Geschwindigkeitskontrollen 2 Lärmaktionsplanung (berücksichtigen der A 1 im LAP) 1 Geschwindigkeitsreduzierung auf 120 km/h 1 Einrichtung Kreisverkehr 1 Bepflanzung 1 Einhaltung gesetzlicher Regelungen 1 Geschwindigkeitsreduzierung < 30 km/h 1 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Oktober 2016 22 Unter den Maßnahmenvorschlägen wird eine Geschwindigkeitsreduzierung auf unter 50 km/h mit Abstand am häufigsten genannt. Die Nennungen beziehen sich im Allgemeinen auf Stadtstraßen, ohne das eine konkrete Straße vermehrt genannt wird. Die 8 Maßnahmenvorschläge zum baulichen Lärmschutz beziehen sich auf verschiedene Abschnitte der Autobahn A 1 und der B 51 sowie auf Schienen- strecken. 7 Vorschläge gehen zu lärmminderndem Asphalt (Maßnahme Fahrbahn) ein. Den räumlichen Bezug bilden die Autobahn A 1 in verschiedenen Abschnitten, die B 51, alle Ringstraßen (als ein Lärmort) und der Schlossplatz. Die Vorschläge zur Anpassung der LSA-Schaltung beziehen sich in erster Linie auf die Veränderung der Freigabezeiten zur Erhöhung des Verkehrs-(ab)- flusses. Ein Vorschlag sieht den Ersatz einer Ampelanlage gegen eine Bedarfs- ampel vor. Generell kann festgestellt werden, dass die Maßnahmenvorschläge sich nicht auf einzelne Straßen konzentrieren, sondern unterschiedliche Straßen des Netzes ansprechen. In Tabelle 3 werden die Lärmorte mit mehr als 2 Maßnahmenvorschlägen dargestellt. Jeweils 4 Vorschläge werden zu den konkreten Lärmorten Roxeler Straße in Gievenbeck, dem Schlossplatz und der Geiststraße abgegeben. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Materialien zur Öffentlichkeits- beteiligung Oktober 2016 23 ● Tabelle 3: ergänzende Lärmorte und Maßnahmen Lärmort Maßnahmenart (systematisch) Anzahl Nen- nungen Maß- nahmenart (>2) Stadt Münster allgemein E-Mobilität ÖPNV, Lieferverkehr 3 Geschwindigkeitsreduzierung < 50 km/h 1 straßenräumliche Maßnahmen 1 Verkehrsbeschränkungen 1 Verkehrsorganisation 1 Einhaltung gesetzlicher Regelungen 1 Roxeler Straße (Gievenbeck) Geschwindigkeitsreduzierung < 50 km/h 2 Maßnahme Straßenbau 1 Einrichtung Kreisverkehr (A.-Schweitzer-Str.) 1 Schlossplatz Geschwindigkeitsreduzierung < 50 km/h 2 Maßnahme Fahrbahn 2 Geiststraße Geschwindigkeitsreduzierung < 50 km/h 2 Straßenräumliche Maßnahme 1 Anpassung LSA-Schaltung 1 Sentmaringer Weg Verkehrsbeschränkung 2 Geschwindigkeitsreduzierung < 50 km/h 1 A 1 Mecklenbeck baulicher Lärmschutz 1 Geschwindigkeitsreduzierung < 100 km/h 1 Maßnahme Fahrbahn 1 A 1 Sprakel baulicher Lärmschutz 1 Geschwindigkeitsreduzierung auf 120 km/h 1 Maßnahme Fahrbahn 1 A 1 Stadtgebiet Münster Geschwindigkeitsreduzierung allgemein 1 Maßnahme Fahrbahn 1 Lärmaktionsplanung (berücksichtigen der A 1 im LAP) 1 Alle Ringstraßen (als 1 Lärmort) Maßnahme Fahrbahn 1 Geschwindigkeitskontrollen 1 Anpassung LSA-Schaltung 1 B 51 Mecklenbeck baulicher Lärmschutz 1 Geschwindigkeitsreduzierung <100 km/h 1 Maßnahme Fahrbahn 1 Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Oktober 2016 24 1.1.3 Auswertung ruhige Gebiete Erholungsflächen in überwiegend ruhigen Bereichen 66 Personen nehmen Eintragungen zu ruhigen Gebieten vor, 3 davon nutzen lediglich die Kommentarfunktion zu ergänzenden Vorschlägen. ● Abbildung 10: Bewertung der Erholungsflächen in überwiegend ruhigen Bereichen, sortiert nach Anzahl der Bewertungen Die 4 Gebiete Aasee, Rieselfelder, Stadtpark Wienburg und Werse - Ems nehmen mit je mehr als 50 positiven Bewertungen (sehr wichtig und wichtig) und mindestens 40 Bewertungen „sehr wichtig“ den höchsten Stellenwert bei den Befragungsteilnehmern ein. 12 14 11 17 15 12 18 18 22 24 40 41 48 44 21 24 18 16 24 23 23 20 18 19 14 12 7 16 13 10 15 15 10 13 8 12 8 10 2 3 3 1 2 1 5 2 1 2 2 1 3 1 1 0 1 02 03 04 05 06 07 0 Angelmodde Sentrup Loddenheide Mecklenbeck Mauritzheide Gremmendorf Waldpark Coerheide Gievenbeck Gasselstiege Wolbecker Tiergarten Werse - Ems Stadtpark Wienburg Rieselfelder Aasee Bewertungen sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Materialien zur Öffentlichkeits- beteiligung Oktober 2016 25 Stadtteilparks in ruhiger Umgebung ● Abbildung 11: Bewertung der Stadtteilparks in ruhiger Umgebung, sortiert nach Anzahl der Bewertungen Unter den Stadtteilparks wird der Schlossgarten insgesamt am häufigsten (55 Nennungen) und am positivsten bewertet (54 Nennungen sehr wichtig und wichtig). 11 17 12 11 13 11 13 16 18 12 22 17 20 25 35 40 20 13 19 18 21 20 22 18 16 21 17 20 20 15 13 14 10 9 10 12 7 10 7 9 9 10 4 7 7 7 3 2 4 2 3 3 3 2 1 1 2 3 3 2 3 2 1 0 1 02 03 04 05 06 0 Sandfortsbusch Linnebrinks Garten Hasenbusch Stühmerweg Martin-Niemöller-Park Kleikuhle / Roxel Kinderbachtal / Pastorat Haus Wolbeck Drostenhof / Wolbeck Friedrichsburg Gievenbach / Laustiege Coerdeplatz Hörsterfriedhof Kreuzschanze Südpark Schlossgarten Bewertungen Bewertung der Stadtteilparks in ruhiger Umgebung sehr wichtig wichtig weniger wichtig unwichtig Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Oktober 2016 26 Vorschläge und Kommentare Die Teilnehmer der Online-Bewertung gaben zusätzlich zu ihren Bewertungen der vorgeschlagenen ruhigen Gebiete und Stadtteilparks weitere Vorschläge ab. Weiterhin wurden die Kommentare genutzt, um zu vorgeschlagenen ruhigen Gebieten Hinweise und Anregungen zu geben. Folgende Gebiete wurden ergänzend angeregt: ● Tabelle 4: ergänzende Vorschläge zu ruhigen Gebieten (je eine Nennung) Name / Bezeichnung des Gebietes Gebiet um Haus Lütkenbeck (Honebach, östlich Lindenberghweg) Waldgebiet in Roxel, Am Rohrbusch Naherholungsgebiet Maikottenweg Düesbergpark WLE-Bahnstrecke zwischen alter Lock und Gaswerk Grün- und Freiflächen An der alten Kirche (Hiltrup) Vorbergs Hügel Freiwiesen rund um den Stadtsportplatz, sowie am Kanal Vögedingplatz - Nienberge Wiesen unterhalb Schmeddingstraße bis Sentruper Straße (entlang Gievenbach) Haskenau mit anschließendem Truppenübungsplatz Hohe Ward, Hiltrup Hafenviertel (Bebauung stoppen, Fläche zur Erholung und Entspannung schaffen) Grünfläche Metzer Str. vor der Geistkirche (Parkgestaltung der Grünfläche) Nordplatz, an der Nordstraße (bietet gestalterisch viel Potenzial) Grünfläche Hammer Straße / ehemals Sebastian Kirche (Gestaltung einer Parkland- schaft auf übrigen Flächen) Zum ruhigen Gebiet Aasee wird der Hinweis gegeben, die Grillfreigabe auf die 3 Bereiche zu begrenzen, in denen Aschesammler installiert wurden, weiter entfernt von der Bebauung. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Materialien zur Öffentlichkeits- beteiligung Oktober 2016 27 1.2 Protokolle der Lärmforen und der Lärmspaziergänge ● Lärmforum am 21.11.2012 ● Lärmspaziergang am 27.04.2016 ● Lärmspaziergang am 31.05.2016 ● Informationsgespräch Verbände am 18.05.2016 ● Lärmforum am 23.05.2016 Lärmaktionsplan Münster | Lärmforum am 21.11.2012 1 Protokoll Lärmforum Münster am 21.11.2012 Tagesordnung 17.30 Uhr Einlass & Info-Forum 18.00 Uhr Begrüßung Heinrich Bruns, Amt für Grünflächen und Umweltschutz, Stadt Münster Vorstellung des Ablaufs und Zielsetzung der heutigen Veranstaltung Margit Bonacker, konsalt GmbH Akustische Grundlagen Ergebnisse der Lärmkartierung in Münster und Stellschrauben der Lärmminderung Christian Popp, LÄRMKONTOR GmbH Grundlagen und Maßnahmen der Lärmaktionsplanung Antje Janßen, LK Argus Kassel GmbH 19.30 Uhr Diskussion in Themengruppen 1. Themengruppe Straßenlärm 2. Themengruppe Gewerbelärm und weitere Lärmquellen sowie Ruhige Gebiete (Anmerkung: nicht erfolgt, da die Diskussion auf Wunsch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Plenum stattgefunden hat) 20.30 Uhr Vorstellung der Ergebnisse aus den Themengruppen Margit Bonacker und Bettina Bachmeier, konsalt GmbH Zusammenfassung und Ausblick Heinrich Bruns, Amt für Grünflächen und Umweltschutz, Stadt Münster ca. 20.45 Uhr Ende der Veranstaltung Moderation: Margit Bonacker, Bettina Bachmeier / konsalt GmbH Lärmaktionsplan Münster | Lärmforum am 21.11.2012 2 1 Info-Forum Bereits eine halbe Stunde vor dem offiziellen Veranstaltungsbeginn konnten interessierte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Info-Forums auf einem Stadtplan besonders laute Stadtbereiche und Lärmprobleme aufzeigen. Auch Hinweise auf sogenannte Ruhige Gebiete, die vor Lärm geschützt werden sollen, konnten gegeben werden. Des Weiteren wurden die aktuellen Lärmkarten Münsters präsentiert. >>Anlage 1: Bepunktung Lärmkonfliktkarten 2 Begrüßung und Vorstellung des Ablaufs Herr Bruns, Stadt Münster begrüßt die ca. 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lärmforums Münster. Herr Bruns weist auf die Bedeutung und Schwierigkeit des Themas hin. Jeder kennt Lärm, jeder fühlt sich unterschiedlich durch ihn belästigt und viele sind zugleich selbst Verursacher von Lärm. Die EG-Umgebungslärmrichtlinie gibt einen Rahmen vor, wie mit dem Thema Lärm umgegangen werden soll. Dabei ist auch die Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Das Lärmforum Münster soll heute über den Stand der Lärmaktionsplanung informieren und eine Möglichkeit des Austausches und der Diskussion bieten. Unterstützung erhält die Stadt von den Gutachterbüros LÄRMKONTOR GmbH (Lärmkartierung) und LK Argus Kassel GmbH (Lärmaktionsplanung) sowie für die Konzeption und Moderation des Lärmforums durch die konsalt GmbH. Frau Bonacker, konsalt GmbH, stellt den Ablauf der Veranstaltung vor. Wesentlich sind bei der Lärmaktionsplanung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie die rechtzeitige Information, eine öffentliche Zugänglichkeit der Ergebnisse der Lärmkartierung sowie eine mögliche Mitwirkung bei der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne. In Münster werden zwei öffentliche Lärmforen stattfinden, das zweite Forum ist für März 2013 vorgesehen. >>Anlage 2: Präsentation Margit Bonacker 3 Akustische Grundlagen, Ergebnisse der Lärmkartierung in Münster und Stellschrauben der Lärmminderung Christian Popp, LÄRMKONTOR GmbH, erklärt Grundlagen der Akustik, die für die Erstellung und Interpretation der Lärmkarten von Bedeutung sind. Zwei ähnliche Geräusche können bei gleichem Schallpegel sehr unterschiedlich empfunden werden. Empfindet der Mensch Schalleindrücke als störend oder belästigend, spricht man von „Lärm“. Das Dezibel zur Angabe der Lärmintensität ist eine logarithmische Größe, daher lassen sich Dezibel nicht einfach addieren. So führt z.B. die Halbierung der Anzahl der Fahrzeuge auf einer Straße zu einer Reduzierung um ca. 3 dB(A). Eine Halbierung der Lautstärke entspricht 10 dB(A). Lärm hat erheblichen Einfluss auf unser Wohlbefinden. Lärm stört den Schlaf, die Kommunikation und die Konzentration. Zwar habe die Lautstärke z.B. eines einzelnen Flugzeuges in den vergangenen Jahren aufgrund technischer Entwicklungen abgenommen, gleichzeitig habe sich die Zahl der Flüge deutlich erhöht. Auch die Menge vieler unterschiedlicher Lärmquellen nehme generell zu, so dass sich die Menschen heute deutlich stärker von Lärm belästigt fühlten als noch vor einigen Jahren. Anschließend stellt Herr Popp die Ergebnisse der Lärmkartierung in Münster vor. Lärm von Industrie und Gewerbe bereite in Münster kaum Probleme. Hauptlärmquelle ist der Straßenverkehr. Rund 5 Prozent der Bevölkerung sind tags und nachts durch das Lärmaktionsplan Münster | Lärmforum am 21.11.2012 3 Gesamtstraßennetz einer Geräuschbelastung ausgesetzt, bei der eine Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen ist. Das sei im Vergleich zu anderen Städten allerdings relativ wenig. >>Anlage 3: Präsentation Christian Popp 4 Grundlagen und Maßnahmen der Lärmaktionsplanung Frau Janßen, LK Argus Kassel GmbH, gibt einen Überblick über den gesetzlichen Hintergrund der EG-Umgebungslärmrichtlinie und erläutert deren Grundlagen. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wird zunächst geprüft, wo die Belastungsschwerpunkte liegen und wo Maßnahmen am dringlichsten sind. Darauf aufbauend werden Vorschläge und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Lärm erarbeitet. Grundsätzlich ist eine Vermeidung des Lärms, vor Verlagerung und vor Verminderung bestehender Lärmbelastungen, anzustreben. Dabei ist es wichtig, dass Maßnahmen zur Lärmvermeidung in allen relevanten städtischen Planungen berücksichtigt werden. Frau Janßen stellt beispielhaft einige Maßnahmen zur Lärmreduzierung vor. Ein weiterer wichtiger Punkt der Lärmaktionsplanung ist der Schutz Ruhiger Gebiete. Das können nicht nur leise Orte in den Randbereichen der Stadt sein, sondern z.B. auch innerstädtische Orte wie Grünanlagen und Parks, die der Erholung dienen. >>Anlage 4: Präsentation Antje Janßen 5 Nachfragen / Diskussion In der Diskussion werden folgende Sachverhalte angesprochen: Die Haltbarkeit von offenporigem Asphalt ist mit ca. acht Jahren angegeben. Normaler Asphalt hält ca. 12 Jahre. Herr Popp erwidert, dass innerorts kein offenporiger Asphalt zur Lärmminderung genutzt wird. Die hier verwendeten Asphalte halten genauso lange wie normaler Asphalt. Allerdings sind sie schwieriger einzubauen. Der Auslösewert von 65 dB(A) tagsüber wird vom UBA empfohlen. Ab diesem Wert ist ein signifikanter Anstieg der Gesundheitsgefährdung erkennbar. Bei der A1, Höhe Roxel, wurden Lärmschutzwände errichtet. Jetzt ist es dort aber lauter als vorher. Teilweise sind auch Löcher in der Lärmschutzwand, zum Beispiel in Höhe der Autobahnraststätte. Das wirke wie ein Trichter. Herr Popp erläutert, dass sich möglicherweise die Geräuschstruktur verändert hat. Während man vorher ein Dauerrauschen gehört hat, höre man jetzt eher die Lärmspitzen. Lkw mit Aufbauten sind sehr laut. Herr Popp erklärt, dass die Lkw in den letzten Jahren deutlich leiser geworden sind. Zugenommen hat jedoch die Menge der Lkw und die Straßen sind teilweise in einem sehr schlechten Zustand. Herr Popp erläutert, warum Lärm berechnet und nicht gemessen wird: Für die Berechnung des Lärms gibt es einheitlich vorgegebene Methoden. Im Gegensatz zu Messungen unterliegen Berechnungen keinen Witterungseinflüssen und Schwankungen der Verkehrsbelastung. Die Berechnungsverfahren sind so konzipiert, dass in nahezu allen Fällen die Ergebnisse von Messungen unter denen von Berechnungen liegen. Es wird also grundsätzlich zu Gunsten der Lärmbetroffenen gerechnet. Es ist schwierig, Münster ohne Halt zu durchfahren. Die „Grüne Welle“ solle verbessert werden. Frau Janßen erläutert, dass „Grüne Wellen“ nur funktionieren, solange keine Lärmaktionsplan Münster | Lärmforum am 21.11.2012 4 gleichrangigen konkurrierenden Verkehrsströme bestehen. Hier müssen immer im Detail die verschiedenen Ansprüche abgewogen werden. Es wird angemerkt, dass Einkaufswege in Münster häufig lang sind; man bekommt nicht mehr alles vor Ort. Kleinere Lebensmittelläden in den Wohnquartieren sollten zur Vermeidung von Kfz-Verkehren gefördert werden („Stadt der kurzen Wege“). Es wird befürchtet, dass sich Straßen bzw. gebiete, in denen ausschließlich passiver Lärmschutz eingesetzt wird, zu „Ghettos“ entwickeln. Aktiver Lärmschutz zur Verbesserung der Lebensbedingungen sollte immer Vorrang haben! „Grüne Wellen“ sind in der Regel immer auf Autofahrer angelegt. Es wird vorgeschlagen, bei Grünen Wellen auch an Radfahrerinnen und Radfahrer zu denken. In den Außenstadtteilen kann man aufgrund der Entfernungen nicht immer mit dem Rad unterwegs sein, auch wenn man das gerne möchte. Es wird vorgeschlagen, die Einrichtung von Ringbussen zu prüfen, damit man nicht immer zuerst ins Zentrum fahren muss. Stadtteil Nienberge: Die Planfeststellung zum Ausbau der A 1 ist aus dem Jahr 1990, der Bau erfolgt erst jetzt. Die Planung sei völlig veraltet! Herr Popp erläutert, dass anders die Durchführung großer (und langfristiger) Verkehrsprojekte nicht möglich sei. Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn nach der Herstellung des dem Planfeststellungsverfahren entsprechenden Zustandes 30 Jahre vergangen sind. Bei einer fehlgeschlagenen Prognose müsse aber nachgebessert werden. Bei der Lärmkartierung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie sind Windkraftanlagen nicht berücksichtigt. Diese werden nach TA Lärm beurteilt. Es wird die Befürchtung ausgesprochen, dass durch die Windkraftstandorte eine neue Lärmquelle entsteht, die zusätzlich die bereits stark durch die Autobahn belasteten Stadtteile verlärmt, so dass es keine ruhigen Orte mehr gibt. Bei der Prioritätensetzung für die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung werden Mehrfachbelastungen berücksichtigt, für die Kartierungen vorliegen (Bahn z.T. und Gewerbe). Der besondere Lärm von Autobahnen wird hervorgehoben. Auf diesen sind auch nachts hohe Lkw-Mengen unterwegs. Dies bedeutet eine deutliche Belastung über 24 Stunden. Im Stadtteil Roxel ist die Belastung durch Lkw-Verkehr sehr hoch. Hier wird das Fehlen eine Nordumgehung kritisiert. Es wird seitens der Teilnehmenden der Wunsch geäußert, sich auch über das Internet über beteiligen zu können. Herr Bruns begrüßt diese Anregung und wird diesbezügliche Möglichkeiten seitens der Stadt Münster prüfen lassen. Lärmaktionsplan Münster | Lärmforum am 21.11.2012 5 6 Ergebnisse des Info-Forums Die Nummerierung in der Tabelle entspricht den nummerierten Punkten auf den jeweiligen „Lärmkonfliktkarten“. Diese markierten Karten sind als Anlage beigefügt. Nicht nummerierte Lärmkonflikte und/oder Lösungsvorschläge beziehen sich auf allgemeine Wortmeldungen/Notizen. 6.1 Straßenlärm Tabelle 1: Straßenlärm Nr. Straßenname / Ortsangabe Problemdarstellung Lösungsvorschlag 1 Nienberge Fehlender aktiver Lärmschutz A1 Geschwindigkeitsbegrenzung 2 Übergang B54, Autobahnkreuz (Nienberge) Aktiver Lärmschutz 3 B51 km/h Reduzierung von 70 auf 50 km/h, abgedeckte Tieflage 4 Kreuzung Steinfurter Straße und A1 Lärmschutz=0, an den Brücken fehlt aktiver Lärmschutz, nachts problematisch Von 70 auf 50 km/h 5 Altenroxel Fehlen der Lärmschutz BAB Seite West (Roxel) Lärmschutzwand bauen (Roxel) 6 Weselerstraße Verkehrslärm 7 A1 / Gievenbeck Tempo 100kmh vom Rat mehrheitlich vorgeschlagen, von der Bezirksregierung abgeschmettert 8 Am Rohrbusch westlich der A1 Fehlender Lärmschutz. Lkw- Parkplätze zusätzlicher Lärm 9 Am Rohrbusch westlich der A1 Autobahnlärm trotz Wall und Mauer (besonders nachts) 10 Hammer - Ecke Geiststraße Über 50 km/h Raserei und Hupen 11 Stellmacherweg An schönen Sommerabenden stört beim Grillabend der Lärm der sechsspurigen A1 Rastplatz Roxel nicht ausbauen, ZWOPA nicht noch zusätzlich WEA am Stadtbrockweg (Potenzierung des Lärms) 12 Hansaring, Albersloher Weg, Wolbecker Straße Zunehmender Verkehr durch geplantes Einkaufscenter Maut- Flüchtlinge 13 Westfalenstraße südlich Meesenstiege Zunahme Verkehr durch künftigen BAB-Anschluss in Amelsbüren 14 Kreuzung Meesenstiege und Amelsbürener Straße Zunahme Verkehr durch künftigen BAB-Anschluss in Amelsbüren 15 Osttor westlich vom Dortmund-Ems-Kanal Zunahme Verkehr durch künftigen BAB-Anschluss in Amelsbüren 16 Am Rohrbusch westlich der A1 Unberechtigte Zufahrt zur A1 in Roxel legalisiert durch den Stadtpiloten 17 Am Rohrbusch westlich der A1 Aufwertung der Straßen, Am Rohrbusch und Nottulner Landweg als angeblich ‘‘unverzichtbare‘‘ Lärmaktionsplan Münster | Lärmforum am 21.11.2012 6 Verbindungsstraße 18 Havixbecker Straße Verzögerung des Baus Nordumgehung 19 Kreuzung Mecklenbecker Straße und Meckmannweg Dreifachbelastung von Mecklenbeck durch Schiene, Autobahn und Flugverkehr (Greven) 6.2 Gewerbelärm Tabelle 2: Gewerbelärm Nr. Straßenname / Ortsangabe Problemdarstellung Lösungsvorschlag 1 Hiltruper See Steinbrech- und Klassieranlage auf Gewerbegebiet an der Nobelstraße (90 m vom Wohngebiet entfernt) - Anordnung Lärmschutzwall als Sofortmaßnahme - Umsiedlung in Hansa- Business-Park (Vorschlag der Bezirksvertretung Hiltrup) 2 Kreuzung Sentmaringer Weg und Hammer Straße In Siedlungs- und Wohngebieten regelmäßig Laubsauger, Müllabfuhr- Fahrzeuge usw. 6.3 Schienenlärm Tabelle 3: Ergebnisse Schienenlärm Nr. Straßenname / Ortsangabe Problemdarstellung Lösungsvorschlag 1 Pleistermühlenweg östlich von Bahnschiene Lärmschutzmaßnahme auf der Westseite 106- 108 Rund um Berg Fidel Ohne Erläuterung 6.4 Ruhige Gebiete Tabelle 4: Ruhige Gebiete Nr. Straßenname / Ortsangabe 1 Sentruper Höhe als ruhiges Gebiet zu schützen Fluglärm im Sommer von sog. Sportfliegern und Hubschrauber zu den Uni-Kliniken 2 In der Umgebung der Kliniken ist es teilweise ruhig, aber die Noteinsatzwagen von Arzt, Feuerwehr und Martinshorn sind zeitweise sehr (unnötig) laut Lärmaktionsplan Münster | Lärmforum am 21.11.2012 7 7 Weiteres Vorgehen Herr Bruns bedankt sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Engagement. Die Diskussion hat gezeigt, dass das Thema Lärm eine schwierige und langwierige Aufgabe ist. Die genannten Vorschläge werden mit den geplanten Maßnahmen der Stadt zusammengelegt, systematisiert und hinsichtlich ihres Nutzen und Umsetzbarkeit überprüft. Dabei handelt es sich zunächst um eine fachliche, keine politische Bewertung. Die bewerteten Ideen gehen in den Entwurf des Lärmaktionsplans ein. Der Rat der Stadt Münster entscheidet unter Abwägung aller Aspekte, was letztendlich umgesetzt wird. Frau Bonacker schließt die Veranstaltung um 20.30 Uhr. 8 Anlagen Anlage 1: Bepunktung Lärmkonfliktkarten Anlage 2: Präsentation Margit Bonacker Anlage 3: Präsentation Christian Popp Anlage 4: Präsentation Antje Janßen Lärmaktionsplanung Münster | 1. Lärmspaziergang 27.04.2016 Protokoll Lärmaktionsplanung Stadt Münster 1. Lärmspaziergang Mittwoch, 27.04.2016 Buddenturm, Münzstraße Lärmaktionsplanung Münster | 1. Lärmspaziergang 29.04.2016 ----_______- 1. Begrüßung Heiner Bruns, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt Münster, begrüßt die Anwesenden. Heute ist der Internationale Tag gegen Lärm, an dem werden seit 1998 international Aktio- nen rund um das Thema Lärm durchgeführt. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Stadt Münster bildet der heutige 1. Lärmspaziergang 2015 die Fortführung der Öffentlichkeitsbetei- ligung. Der Entwurf des Lärmaktionsplans ist nun fertig gestellt und soll in den kommenden Wochen der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr diskutiert werden. Der Lärmspaziergang als informelle Form der Bürgerbeteiligung bietet die Möglichkeit, sich Lärmbrennpunkte und mögliche Maßnahmen aus Sicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der Gutachter anzusehen und anzuhören. Herr Bruns stellt die anwesenden Vertreter/innen der Verwaltung vor. Frau Sander ist für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Herr Besler ist Immissionsschutzbeauftragter beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit. Frau Bachmeier vom Büro konsalt mode- riert den heutigen Spaziergang und die folgenden öffentlichen Veranstaltungen zum Lärmak- tionsplan. 2. Ablauf und Ziele Lärmspaziergang Frau Bachmeier, konsalt GmbH informiert über den heutigen Ablauf. Inhaltlich konzentriert sich der 1. Lärmspaziergang auf den Straßenlärm. Des Weiteren wird ein sogenanntes ruhi- ges Gebiet besucht. Frau Bachmeier stellt jeweils bei den einzelnen Stationen zunächst die bisher bekannten Problemlage anhand der Lärmkartierung, bereits durchgeführte Maßnahmen und weitere Lösungsvorschläge seitens der Fachgutachter vor. Diese Erläuterungen werden durch Herrn Besler ergänzt. Herr Besler wird an den Orten jeweils beispielhafte Schallpegelmessungen durchführen. Lärmaktionsplanung Münster | 1. Lärmspaziergang 27.04.2016 3. Lärmspaziergang Standort 1: Münzstraße Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 65,5 dB (A) Abschnitt Empfehlung Lärmaktionsplan Vorschläge Lärmspaziergang Sonstiges / Anmerkungen ca. 30 m öst- lich Schloss- platz bis Bud- denstraße Tempo 30 (Geschwindigkeitskon- zept Innenstadt) Fahrbahnverengung Stellplätze entfernen Einbahnsystem einführen Standort 2: Steinfurther Straße Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 75 dB (A) Abschnitt Empfehlung Lärmaktionsplan Vorschläge Lärmspaziergang Sonstiges / Anmerkungen Grevener Straße bis Wilhelmstraße Straßenraumähnliche Maßnahme: Busspur auf Rechtsabbiegespur Überwachen des Einhaltens der Ge- schwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h Im fließenden Verkehr wird Tempo 50 tags- über meistens eingehalten. Problematisch sind die Nachtstunden und Lärmspitzen wie z.B. Motorräder Einführen von Tempo 30 in der Nacht Die Reglementierung der Nachtgeschwin- digkeit auf Tempo 30 gestaltet sich oft schwierig, da es oft verschiedenste Vorbe- halte seitens der Verkehrsbehörden gibt. Hat das Einführen einer Busspur auf dem Rechtsabbiegespur nicht eher Einzelne Maßnahmen können Auswirkungen auf andere Straßenzüge und -kreuzungen Lärmaktionsplanung Münster | 1. Lärmspaziergang 29.04.2016 ----_______- nachteilige Wirkungen? Kommt es dadurch nicht zum Rückstau? haben. Um negative Folgen für andere Be- reiche auszuschließen, müssen im Rahmen der Lärmaktionsplanung alle Maßnahmen akustisch und verkehrlich geprüft werden Standort 3: Grevener Straße Abschnitt Empfehlung Lärmaktionsplan Vorschläge Lärmspaziergang Sonstiges / Anmerkungen York-Ring bis Steinfurter Straße Einsatz lärmmindernder Asphalt bei Umbau Lärmbeschwerde aufgrund von Busvor- beifahrten (wegen unzureichende Fahr- bahnbeschaffenheit) Hörbare Verbesserung durch Fahrbah- nerneuerung möglich Ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ist kurzfristig geplant. Langfristig soll ein Rad- fahrweg gebaut werden. Standort 3a: Altumstraße Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 55 dB (A) Die Altumstraße ist ein gutes Beispiel, dass auch innerstädtische Quartiere relativ ruhig sein können. Sobald die Hauptverkehrsstraßen ver- lassen werden, schirmen die Wohngebäude den Lärm ab. Standort 3b: Studtplatz Versenkbare Glascontainer, die gerade gefüllt wurden: Die Schallpegelmessung ergab 85 dB (A). Der relativ hohe Wert ergab sich wahrscheinlich daher, dass der Container gerade sehr leer war. Lärmaktionsplanung Münster | 1. Lärmspaziergang 29.04.2016 ----_______- Standort 4: Nordstraße Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 63 dB (A) Abschnitt Empfehlung Lärmaktionsplan Vorschläge Lärmspaziergang Sonstiges / Anmerkungen Coerdestraße bis Am Kreuztor Tempo 30 (Geschwindigkeits- konzept Innenstadt) Prüfung Abmarkierung von Schutzstraßen Es sollte überall lärmmindernder Asphalt aufgetragen werden. Die Kosten- Nutzen-Abwägung überwiegt in jedem Fall. Innerstädtisch wird viel getan, um den Lärm zu mindern. Das Umland darf nicht vergessen werden! Viele Familien zie- hen dorthin, weil es in der Innenstadt zu teuer ist. Im Umland ist der Lärm durch die Autobahn immens. Außenbezirke sollten attraktiver beplant werden, damit nicht alle in die Innen- stadt fahren müssen („Stadt der kurzen Wege“). Die Autobahnen sind für die Stadt problema- tisch, da für diese der Bund zuständig ist und die Stadt kaum Handlungsmöglichkeiten hat. Lärmaktionsplanung Münster | 1. Lärmspaziergang 29.04.2016 ----_______- Standort 5: Park Kreuzschanze Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 48 dB Der Kreuzpark ist ein eher ruhiger Bereich. Die Umgebungslärmrichtlinie weist den Schutz "ruhiger Gebiete" als Aufgabe der Lärmaktions- planung aus. Ziel soll es sein, solche Flächen vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Konkret bedeutet dies, dass eine Erhöhung der Lärmbelastung innerhalb ruhiger Gebiete in Zukunft vermieden werden muss. Die Stadt Münster hat sich hier als Grenze einen Wert von 55 dB (A) gesetzt und betrachtet dabei große, öffentliche Grünflächen. Bei Grünflächen und deren Gestaltung ist zu beachten, dass das Lärmempfinden auch immer subjektiv ist. Wenn die Lärmquelle z.B. durch Büsche und Bäume nicht zu sehen ist, wird der Lärm i.d.R. als geringer eingestuft. Gerade bei öffentlichen Grünflächen ist hier die Abwä- gung zwischen Sichtschutz zur Lärmquelle und der sozialen Kontrolle durch Sichtbeziehungen zu treffen. Per se sollten nur bereits bebaute Flächen beplant und überbaut werden und alles Grün erhalten bleiben. Lärmaktionsplanung Münster | 1. Lärmspaziergang 27.04.2016 4. Abschluss Frau Bachmeier bedankt sich bei allen Anwesenden für die Teilnahme am Lärmspaziergang. Teilweise waren bekannte Sachlagen dabei, aber es wurden auch neue Anregungen gege- ben. Auch Herr Bruns bedankt sich ebenfalls für die Teilnahme und verweist auf den zweiten Spaziergang am 31.05.2016, Treffpunkt St. Josefs-Kirche. Der Lärmspaziergang endet um 19.00 Uhr. Protokoll: Bettina Bachmeier, konsalt GmbH Lärmaktionsplanung Münster | 2. Lärmspaziergang 31.05.2016 Protokoll Lärmaktionsplanung Stadt Münster 2. Lärmspaziergang Dienstag, 31.05.2016 St. Josefs-Kirche Lärmaktionsplanung Münster | 2. Lärmspaziergang 31.05.2016 2 1. Begrüßung Veit Muddemann, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt Münster, begrüßt die Anwesenden. Der Lärmspaziergang als informelle Form der Bürgerbeteiligung bietet die Möglichkeit, sich Lärmbrennpunkte und mögliche Maßnahmen aus Sicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der Gutachter anzusehen und anzuhören. Neben Herrn Muddemann ist als weiterer Vertreter Herr Besler anwesend, der als Immissi- onsschutzbeauftragter beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit tätig ist. Frau Bachmeier vom Büro konsalt moderiert den heutigen Spaziergang. 2. Ablauf und Ziele Lärmspaziergang Frau Bachmeier, konsalt GmbH informiert über den heutigen Ablauf. Inhaltlich konzentriert sich der 2. Lärmspaziergang auf den Straßenlärm. Des Weiteren wird ein sogenanntes ruhi- ges Gebiet besucht. Frau Bachmeier stellt jeweils bei den einzelnen Stationen zunächst die bisher bekannten Problemlage anhand der Lärmkartierung, bereits durchgeführte Maßnahmen und weitere Lösungsvorschläge seitens der Fachgutachter vor. Diese Erläuterungen werden durch Herrn Besler und Herrn Muddemann ergänzt. Herr Besler wird an den Orten jeweils beispielhafte Schallpegelmessungen durchführen. 3. Lärmspaziergang Allgemeine Hinweise: Der Schallpegel im Rahmen der LAP wird berechnet und nicht gemessen: Für die Be- rechnung des Lärms gibt es einheitlich vorgegebene Methoden. Im Gegensatz zu Mes- sungen unterliegen Berechnungen keinen Witterungseinflüssen und Schwankungen der Verkehrsbelastung. Einzelne Geräuschspitzen werden vom Mittelungspegel in besonde- rem Maße berücksichtigt und gehen durch das Mittelungsverfahren nicht unter. In Steinfurter Straße wird eine Busspur als „Abstandshalter“ zur bestehenden Bebauung genutzt. Ist das nicht ein Trugschluss, da Busse lauter als Pkw sind? Herr Muddemann erläutert, dass das abhängig von der Frequentierung der Busspur ist. Eine große Anzahl von Bussen ist in der Bewertung ungünstiger, als eine geringere. Die Stadt kann von Bürgerinnen und Bürgern nicht auf die Durchführung bestimmter Maßnahmen verklagt werden. Aber wenn der Lärmaktionsplan durch die Politik be- schlossen ist, muss dieser auch von der Verwaltung berücksichtigt und umgesetzt wer- den. Es tritt die Frage auf, ob die Busse der Stadtwerke mit leiseren Reifen fahren können. Herr Muddemann wird sich erkundigen, inwieweit die Möglichkeiten dort ausgeschöpft sind. Die Belastungen der Anwohner an den Autobahnen werden angesprochen. Hier sind es nicht unbedingt die Lärmspitzen das Problem, sondern das der Lärm permanent von al- len Seiten auftritt. Lärmaktionsplanung Münster | 2. Lärmspaziergang 31.05.2016 3 Standort 1: Treffpunkt keine weiteren Anmerkungen / Messungen Standort 2: Hammerstraße Hier ca. 10.000 Fahrzeuge pro Tag, davon 3 % Lkw. „Lkw“ bedeuten in der Hammer Straße in der Regel Busse. Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 68 dB (A) Abschnitt von-bis Empfehlung Lärmakti- onsplan Vorschläge Lärmspaziergang Ludgeriplatz - Geiststraße Tempo 30 (Geschwindig- keitskonzept Innenstadt) Tagsüber ist durch Liefer- /Halteverkehre hier die durchschnittliche Geschwindigkeit eh relativ niedrig. Tempo 30 nachts ist eine gute Idee! Standort 3: Moltkestraße 17.000 Kfz/Tag, 5 % Lkw Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 71 dB (A) Abschnitt Empfehlung Lärmakti- onsplan Vorschläge Lärmspaziergang Weseler Straße- Lud- geriplatz Tempo 30 (Geschwindig- keitskonzept Innenstadt) Zügige Durchfahrt auf Kreisverkehr Ludgeriplatz ermöglichen Den Verkehrsfluss über den Ludgerieplatz durch Trennung der Autos von Radfahrern und Fuß- gängern verbessern. Beispiel Rad und Fußver- kehr auf eine eigene Ebene bringen, wie in den Niederlanden schon praktiziert. Standort 4: Weseler Straße 33.000 Kfz/Tag Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 72,5 dB (A) Abschnitt Empfehlung Lärmak- tionsplan Vorschläge Lärmspaziergang Sonstiges / Anmerkungen Bismarckallee- Geiststraße Förderung passi- ver Schallschutz Prüfung Lärmmin- derungspotenziale durch Städtebauli- che Integration, - Hier hohe Fluktuation im Mieterbestand: niedrige Mie- ten, viele Studenten Wohnungen zur Straße sehr stark belastet, nach hinten raus relativ ruhig Lärmaktionsplanung Münster | 2. Lärmspaziergang 31.05.2016 4 lärmmindernder Asphalt Einbau Lärmschutzfenster: Vermieter können sich an Stadt wenden Standort 5: Geiststraße 12.000 Kfz/Tag Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 65 dB (A) Abschnitt Empfehlung Lärmak- tionsplan Vorschläge Lärmspaziergang Sonstiges / Anmerkungen Weseler Stra- ße ca. 70 m nördlich Goe- benstraße Förderung passi- ver Schallschutz - Auf Anregung von der Feu- erwehr soll diese Straße aus dem Tempo 30-Konzept herausgenommen werden. Die Feuerwehr hat Beden- ken, dass ein Durchkommen zur Rush-Hour sonst be- denklich ist. Standort 5a: Geistraße / Hornstraße Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 52 dB (A) Keine weiteren Anmerkungen Standort 6: Südpark Beispielhafte Schallpegelmessung (30 Sekunden): 54 dB Die Umgebungslärmrichtlinie weist den Schutz "ruhiger Gebiete" als Aufgabe der Lärm- aktionsplanung aus. Ziel soll es sein, solche Flächen vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Konkret bedeutet dies, dass eine Erhöhung der Lärmbelastung innerhalb ruhi- ger Gebiete in Zukunft vermieden werden muss. Die Stadt Münster hat sich hier als Grenze einen Wert von 55 dB (A) gesetzt und be- trachtet dabei große, öffentliche Grünflächen. Subjektives Empfinden spielt hier eine große Rolle. Im Sommer ist am Wochenende der Schallpegel wahrscheinlich durch die Gäste des Südparks deutlich höher als 55 dB(A), trotzdem wird es als Ort der Erholung aufgesucht. 3. Fazit und Dank Herr Muddemann bedankt sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und verweist auf weitere Informationsmöglichkeiten im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Der Lärmspaziergang endet um 19.00 Uhr. Protokoll: Bettina Bachmeier, konsalt GmbH Lärmaktionsplanung Münster | Informationsgespräch Verbände 18.05.2016 konsalt 1 PROTOKOLL Informationsgespräch Verbände Tagesordnung Moderation: Margit Bonacker, konsalt GmbH 17.15 Uhr Einlass 17.30 Uhr Begrüßung Matthias Peck, Beigeordneter für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit, Stadt Münster 17.45 Uhr Der Entwurf des Lärmaktionsplans Münster Antje Janßen, LK Argus Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen Dr. Eckhart Heinrichs, LK Argus 18.45 Uhr Diskussionsforum 19.40 Uhr Zusammenfassung und Ausblick Matthias Peck, Beigeordneter für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit, Stadt Münster 19.45 Uhr Ende der Veranstaltung Lärmaktionsplanung Münster | Informationsgespräch Verbände 18.05.2016 konsalt 2 1 Begrüßung und Vorstellung des Ablaufs Herr Peck, Stadt Münster begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Er weist auf die Bedeutung und die Relevanz des Themas Lärmschutz für die Stadtgesellschaft in Münster hin. Die EG-Umgebungslärmrichtlinie gibt einen Rahmen vor, wie mit dem Thema Lärm umgegangen werden soll. Dabei ist auch die Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die heutige Veranstaltung für Institutionen und Verbände soll über den Stand der Lärmaktionsplanung informieren und die Möglichkeit eröffnen, über die vorgeschlagenen Maßnahmen zu diskutieren und Stellung zu beziehen. Das Bürgerforum wird am 23.05.2016 stattfinden. 2 Der Entwurf des Lärmaktionsplans Münster Frau Janßen, LK Argus Kassel GmbH, gibt einen Überblick über die Grundlagen der Lärmaktionsplanung und die Inhalte des vorliegenden Entwurfs. Im Rahmen der Analysen zum Lärmaktionsplan wird zunächst geprüft, wo die Belastungsschwerpunkte liegen und wo Maßnahmen am dringlichsten sind. Darauf aufbauend werden Vorschläge und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Lärm erarbeitet. Die Lärmbelastung stellt vor allem dort ein Problem dar, wo viele Menschen in ihrer Wohnumgebung betroffen sind. Nach Höhe der Lärmbelastung und Anzahl der Lärmbetroffenen werden in Münster drei Prioritäten von Maßnahmenbereichen unterschieden. Insgesamt sind 73 Bereiche in diesen drei Prioritäten enthalten. Maßnahmenbereiche der 1. Priorität umfassen 24 Bereiche mit einer Gesamtlänge von 10 km, überwiegend in der Innenstadt und an den radialen Ausfallstraßen. Grundsätzlich ist eine Vermeidung des Lärms, vor Verlagerung und vor Verminderung bestehender Lärmbelastungen, anzustreben. Dabei ist es wichtig, dass Maßnahmen zur Lärmvermeidung in allen relevanten städtischen Planungen berücksichtigt werden. Für die Maßnahmenbereiche werden in Konzepten zur Geschwindigkeit, zur Fahrbahnsanierung und zur Straßenraumgestaltung die geeigneten Lärmminderungsmaßnahmen geprüft. Im Ergebnis wird ein integriertes Maßnahmenprogramm mit den Kurzfristmaßnahmen Tempo 30, Fahrbahnsanierung mit Einsatz von lärmmindernden Asphalten und einer Straßenraummaßnahme empfohlen. Für höchstbelastete Bereiche ohne mögliche aktive Maßnahmen wird ein Schallschutzfensterprogramm vorgeschlagen. Ein weiterer wichtiger Punkt der Lärmaktionsplanung ist der Schutz Ruhiger Gebiete. Geeignete Nutzungen für Ruhige Gebiete sind in der Praxis vorwiegend unbebaute Bereiche, z.B. Grünanlagen und Parks, die der Erholung dienen. >>Anlage 1: Präsentation Antje Janßen 3 Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen Im Maßnahmenkonzept für Münster wird eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für ausgewählte Straßenabschnitte im Innenstadtbereich zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm empfohlen. Dr. Heinrichs, LK Argus GmbH, beschreibt in seinem Vortrag verschiedene Untersuchungen und Erfahrungen zu Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen und zeigt Beispiele aus unterschiedlichen Städten auf. Er hebt hervor, dass die bislang gemessenen Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen unterschiedlich sind. In der Lärmaktionsplanung Münster | Informationsgespräch Verbände 18.05.2016 konsalt 3 überwiegenden Mehrheit der untersuchten Straßen treten signifikante - also statistisch nicht zufällige - Rückgänge der Geschwindigkeiten auf. Bei einigen Straßen ist der Effekt aber auch gering oder gar nicht feststellbar. Die Gründe dafür sind aufgrund der wenigen Untersuchungsfälle noch nicht eindeutig zu ermitteln. Des Weiteren stellt er fest, dass bei Einführung von Tempo 30 die Leistungsfähigkeit des Straßenzuges nicht beeinträchtigt wird. Es gibt zwar für den Einzelnen geringe Reisezeitverluste, die Kapazität der Straße (Kfz/Stunde) ist aber bei Tempo 50 und Tempo 30 weitgehend identisch. >>Anlage 2: Präsentation Dr. Eckhart Heinrichs 4 Nachfragen / Diskussion Eine Nachfrage zum Lärmaktionsplan bezieht sich auf die unterschiedlichen Angaben zu den Betroffenenzahlen im Informationsflyer und Vortrag. Die Unterschiede resultieren aus unterschiedlichen betrachteten Lärmklassen: im Flyer sind die Betroffenen ab einem LDEN über 55 dB(A) dargestellt, im Lärmaktionsplan werden die Bereiche mit Lärmbelastungen im gesundheitsschädlichen Bereich ab einem LDEN von 65 dB(A) vertieft betrachtet. Eine zweite Nachfrage bezieht sich auf die Zielrichtung bei der Festlegung ruhiger Gebiete. Erläutert wird, dass es dabei um den Schutz heute bereits ruhiger Gebiete geht, nämlich um vorhandene oder von der Stadt Münster geplante Freizeit- und Erholungsgebiete, die entsprechende akustische Kriterien erfüllen. In der Diskussion werden folgende Sachverhalte zu den vorgeschlagenen Strategien und Maßnahmen angesprochen: Allgemeines / Strategien Die Verkehrsvermeidung sollte an erster Stelle stehen. Viele Pendler kommen mit dem Pkw in die Stadt. Der Pendlerverkehr macht ca. die Hälfte der Kfz-Fahrten in der Stadt Münster aus. Für eine nachhaltige Lärmminderung wäre es wichtig, den Stadt-Umland- Verkehr zu reduzieren. Der Verkehr in der Stadt muss im einheitlichen, gesamtstädtischen Blick betrachtet werden. Ändert man an einer Stelle etwas, hat es Auswirkungen auf andere Bereiche. Maßnahmenvorschläge zur Geschwindigkeitsreduzierung Auf Nachfrage zu Betroffenheiten an bestimmten Streckenabschnitten mit Tempo 30 - Vorschlägen verweist Frau Janßen auf die Anlage 3 des Lärmaktionsplans. Eingewendet wird, dass viele Kfz-Typen bei Tempo 30 mehr Schadstoffe ausstoßen würden als bei Tempo 50. Dr. Heinrichs erwidert, dass diese Sorge so pauschal nicht gerechtfertigt sei. Messungen des NO2-Mittelwertes an Berliner Tempo-30-Straßen zeigen deutlich positive Wirkungen. Im Hinblick auf die Luftschadstoffe sei immer auch die Qualität des Verkehrsflusses zu beachten. Von der Unteren Straßenverkehrsbehörde werden die vorgeschlagenen Tempo 30 - Abschnitte auch hinsichtlich der Verstetigung bewertet. Bei einer auftretenden „Flickenteppichlösung“ besteht noch Optimierungsbedarf. Angemerkt wird weiterhin, dass die Koordinierung der Lichtsignalanlagen bei Tempo 30 zu prüfen und anzupassen ist. Diese Maßnahme ist im Lärmaktionsplan benannt und bereits mit zu erwartenden (pauschalen) Kosten hinterlegt. Lärmaktionsplanung Münster | Informationsgespräch Verbände 18.05.2016 konsalt 4 Vereinbarkeit von Tempo 30 und ÖPNV Grundsätzlich unterstützt der ÖPNV Tempo 30 aus Nachhaltigkeitsgründen, die vermutlich geringen Zeitverluste sind dann hinzunehmen. Für einen besseren Verkehrsfluss im ÖPNV hilfreich wäre eine grundsätzliche Verkehrsreduzierung. Die Verstetigung des individuellen Kfz-Verkehrs durch „grüne Welle“ kann dazu führen, dass Busse ausgebremst werden. Busse sollten priorisiert werden. Hier herrscht ein Interessenskonflikt, ob der Pkw oder der Bus vorrangig behandelt wird. Es ist auch immer eine Einzelfallprüfung, ob eine „grüne Welle“ funktioniert. Busse können hinsichtlich ihres Getriebes auf Tempo 30 optimiert werden. Vereinbarkeit von Tempo 30 mit Rettungseinsätzen Empirische Studien zur Auswirkung von Tempo 30 auf Rettungseinsätze sind nicht bekannt. Die Feuerwehr erwartet negative Effekte für das Durchkommen der Rettungsfahrzeuge bei Tempo 30, empirische Untersuchungen hierzu liegen allerdings auch für Münster nicht vor. Von den geplanten Tempo 30-Regelungen sind viele Feuerwehr- Vorbehaltsstraßen betroffen. Bei einigen dieser Straßen kann die Feuerwehr Tempo 30 nicht befürworten. Des Weiteren besteht ein Haftungsproblem bei einem Unfall im Rettungseinsatz, wenn die Fahrer die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten überschreiten. Die juristische Bewertung ist dann vermutlich kritischer, wenn man bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h statt 50 km/h mit Tempo 60 unterwegs ist. Die Lautstärke des Martinshorns wird häufig kritisiert. Hierzu ist festzuhalten, dass das Signal für das Wegerecht des Einsatzfahrzeuges erforderlich ist. Trotz des lauten Horns wird es oft von Pkw-Fahrern nicht gehört. Die Feuerwehrfahrer hingegen beklagen die Auswirkungen auf ihr Gehör. Für die Polizei stellt Tempo 30 kein Problem bei Einsatzfahrten dar. Aus Sicht der Verkehrssicherheit wird Tempo 30 von Seiten der Polizei begrüßt. Es passieren deutlich weniger und weniger schwere Unfälle. Positive Erfahrungen liegen aus den bereits erfolgten Geschwindigkeitsreduzierungen von 70/ 60 km/h auf 50 km/h auf einigen Straßen in Münster vor. Maßnahmenvorschläge zur Straßenraumgestaltung Von Seiten des Tiefbauamtes wird darauf hingewiesen, dass bei straßenräumlichen Veränderungen die Umsetzung im Vorfeld genau untersucht werden sollte. Bei Verkleinerung von Oberflächen und –breiten würde die Belastung durch Pkw/Lkw auf einer kleineren Fläche verteilt, was möglicherweise schneller Schäden verursacht. 5 Weiteres Vorgehen Herr Peck bedankt sich bei Frau Janßen und Dr. Heinrichs sowie den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Engagement. Es wurden neue Erkenntnisse und Themen in die Diskussion gebracht. Es wurde deutlich, dass zwar ein Denken in längeren Zeiträumen nötig ist, die Stadt Münster aber nicht am Anfang steht und schon eine Menge geschafft hat. Es gibt keine Patentlösung für eine ruhige Stadt, aber man kann von guten Beispielen aus anderen Städten lernen. Der Lärmaktionsplan soll im 4. Quartal abschließend politisch beraten und beschlossen werden. Frau Bonacker schließt die Veranstaltung gegen 19.30 Uhr. Lärmaktionsplanung Münster | Informationsgespräch Verbände 18.05.2016 konsalt 5 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Bachmeier Bettina konsalt GmbH Besler Herr Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Bonacker Margit konsalt GmbH Bruns Heiner Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Fritzen Herr Feuerwehr Heinrichs Dr. Eckhart LK Argus Janning Herr Industrie- und Handelskammer Münster Janßen Antje LK Argus König Herr Amt für Stadtentwicklung, Stadt- und Verkehrsplanung Korluß Herr Stadt Münster, Tiefbauamt Muddemann Herr Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Oestreich Thomas Handwerkskammer Münster Peck Matthias Beigeordneter für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit Schläfke Herr Stadtwerke Münster – Verkehr Sander Uschi Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Schmalz Herr BUND Kreisgruppe Münster Vechtel Herr Ordnungsamt Untere Straßenverkehrsbehörde Weiß Andre Polizei Münster 7 Anlagen Anlage 1: Präsentation Antje Janßen Anlage 2: Präsentation Dr. Eckhart Heinrichs Lärmaktionsplanung Münster | Lärmforum 23.05.2016 konsalt 1 PROTOKOLL Lärmforum am 23.05.2016 Tagesordnung 17.15 Uhr Einlass 17.30 Uhr Begrüßung Heiner Bruns, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt Münster Vorstellung des Ablaufs und Zielsetzung der heutigen Veranstaltung Margit Bonacker, konsalt GmbH 17.45 Uhr Der Entwurf des Lärmaktionsplans Münster Antje Janßen, LK Argus Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen Dr. Eckhart Heinrichs, LK Argus 18.45 Uhr Diskussionsforum 19.40 Uhr Zusammenfassung und Ausblick Heiner Bruns, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt Münster 19.45 Uhr Ende der Veranstaltung Lärmaktionsplanung Münster | Lärmforum 23.05.2016 konsalt 2 1 Begrüßung und Vorstellung des Ablaufs Herr Bruns, Stadt Münster begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lärmforums Münster. Herr Bruns weist auf die Bedeutung und Schwierigkeit des Themas hin. Jeder kennt Lärm, jeder fühlt sich unterschiedlich durch ihn belästigt und viele sind zugleich selbst Verursacher von Lärm. Die EG-Umgebungslärmrichtlinie gibt einen Rahmen vor, wie mit dem Thema Lärm umgegangen werden soll. Dabei ist auch die Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Das Lärmforum Münster soll heute über den Stand der Lärmaktionsplanung informieren. Es ist die Fortführung der Öffentlichkeitsbeteiligung aus dem Jahr 2012, als mit den Arbeiten zum Lärmaktionsplan begonnen wurde. Der Entwurf des Lärmaktionsplans ist nun fertig gestellt und soll in den kommenden Wochen der Öffentlichkeit vorgestellt und mit ihr diskutiert werden. Frau Bonacker, konsalt GmbH, stellt den Ablauf der Veranstaltung vor. Wesentlich sind bei der Lärmaktionsplanung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie die rechtzeitige Information, eine öffentliche Zugänglichkeit der Ergebnisse der Lärmkartierung sowie eine mögliche Mitwirkung bei der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne. In Münster sind verschiedenen Beteiligungsmodule vorgesehen, u.a. zwei Lärmspaziergänge und eine Online-Befragung unter www.stadt-muenster.de/umwelt. >>Anlage 1: Präsentation Margit Bonacker 2 Der Entwurf des Lärmaktionsplans Münster Frau Janßen, LK Argus Kassel GmbH, gibt einen Überblick über die Grundlagen der Lärmaktionsplanung und die Inhalte des vorliegenden Entwurfs. Im Rahmen der Analysen zum Lärmaktionsplan wird zunächst geprüft, wo die Belastungsschwerpunkte liegen und wo Maßnahmen am dringlichsten sind. Darauf aufbauend werden Vorschläge und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Lärm erarbeitet. Die Lärmbelastung stellt vor allem dort ein Problem dar, wo viele Menschen in ihrer Wohnumgebung betroffen sind. Nach Höhe der Lärmbelastung und Anzahl der Lärmbetroffenen werden in Münster drei Prioritäten von Maßnahmenbereichen unterschieden. Insgesamt sind 73 Bereiche in diesen drei Prioritäten enthalten. Maßnahmenbereiche der 1. Priorität umfassen 24 Bereiche mit einer Gesamtlänge von 10 km, überwiegend in der Innenstadt und an den radialen Ausfallstraßen. Grundsätzlich ist eine Vermeidung des Lärms, vor Verlagerung und vor Verminderung bestehender Lärmbelastungen, anzustreben. Dabei ist es wichtig, dass Maßnahmen zur Lärmvermeidung in allen relevanten städtischen Planungen berücksichtigt werden. Für die Maßnahmenbereiche werden in Konzepten zur Geschwindigkeit, zur Fahrbahnsanierung und zur Straßenraumgestaltung die geeigneten Lärmminderungsmaßnahmen geprüft. Im Ergebnis wird ein integriertes Maßnahmenprogramm mit den Kurzfristmaßnahmen Tempo 30, Fahrbahnsanierung mit Einsatz von lärmmindernden Asphalten und einer Straßenraummaßnahme empfohlen. Für höchstbelastete Bereiche ohne mögliche aktive Maßnahmen wird ein Schallschutzfensterprogramm vorgeschlagen. Lärmaktionsplanung Münster | Lärmforum 23.05.2016 konsalt 3 Ein weiterer wichtiger Punkt der Lärmaktionsplanung ist der Schutz Ruhiger Gebiete. Geeignete Nutzungen für Ruhige Gebiete sind in der Praxis vorwiegend unbebaute Bereiche, z.B. Grünanlagen und Parks, die der Erholung dienen. >>Anlage 2: Präsentation Antje Janßen 3 Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen Im Maßnahmenkonzept für Münster wird eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h für ausgewählte Straßenabschnitte im Innenstadtbereich zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm empfohlen. Dr. Heinrichs, LK Argus GmbH, beschreibt in seinem Vortrag verschiedene Untersuchungen und Erfahrungen zu Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen und zeigt Beispiele aus unterschiedlichen Städten auf. Er hebt hervor, dass die bislang gemessenen Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen unterschiedlich sind. In der überwiegenden Mehrheit der untersuchten Straßen treten signifikante - also statistisch nicht zufällige - Rückgänge der Geschwindigkeiten auf. Bei einigen Straßen ist der Effekt aber auch gering oder gar nicht feststellbar. Die Gründe dafür sind aufgrund der wenigen Untersuchungsfälle noch nicht eindeutig zu ermitteln. Des Weiteren stellt er fest, dass bei Einführung von Tempo 30 die Leistungsfähigkeit des Straßenzuges nicht beeinträchtigt wird. Es gibt zwar für den Einzelnen geringe Reisezeitverluste, die Kapazität der Straße (Kfz/Stunde) ist aber bei Tempo 50 und Tempo 30 weitgehend identisch. >>Anlage 3: Präsentation Dr. Eckhart Heinrichs 4 Nachfragen / Diskussion In der Diskussion werden folgende Sachverhalte angesprochen: Die Lärmkarten von 2012 und die jetzt gezeigte Lärmkarte auf dem Informationsflyer sehen unterschiedlich aus. Frau Janßen erläutert, dass es sich dabei um zwei verschiedene Darstellungen handelt. Die Lärmkarten stellen die Lärmbelastungen flächenhaft dar, auf dem Titelblatt des Flyers sind die lärmbelasteten Gebäude nach den Schwellen der Lärmaktionsplanung dargestellt. Die Datengrundlage ist diesselbe. Der besondere Lärm von Autobahnen wird hervorgehoben. Die Zuständigkeiten für die Autobahn liegen allerdings beim Bund und nicht bei der Stadt. Ähnliche Sachlagen finden sich beim Schienenlärm (Zuständigkeit Deutsche Bahn). Die Stadt Münster sollte sich dem Bund bzw. Bahn gegenüber stark machen und für ihre Bürger eintreten. Wasserstraßen sind im Lärmaktionsplan aufgrund der geringen Verkehrszahlen nicht berücksichtigt. Vom Dortmund-Ems-Kanal gehen sehr starke Belastungen aus und der Schiffsverkehr soll sich noch weiter erhöhen. Die Relevanz wird im nächsten Lärmaktionsplan überprüft. Im Lärmaktionsplan wird in der Wolbecker Straße aus der Innenstadt kommend Tempo 30 bis zum Hansaring empfohlen, anschließend nicht mehr. Die Bebauung in der Wolbecker Straße ist ähnlich dicht wie im Hansaring, hier könnte auch Tempo 30 eingeführt werden? Der beschriebene Abschnitt wird durch den Maßnahmenbereich 41 mit einer geringeren Priorität im Lärmaktionsplan bewertet. Im aktuellen Lärmaktionsplan werden zunächst die Maßnahmenbereiche der ersten Priorität behandelt. Kleinere Grünbereiche/Mittelstreifenbepflanzungen haben keine Auswirkungen auf den Schallpegel. Allerdings tragen sie subjektiv zu einer geringeren Lärmbelästigung bei. Wenn es sich anbietet, sollte man Bepflanzungen gezielt einsetzen, um die Lärmquelle optisch abzuschirmen. Lärmaktionsplanung Münster | Lärmforum 23.05.2016 konsalt 4 Die Anregungen, die im Rahmen der Lärmaktionsplanung an die Stadt herangetragen werden, werden wie im Bebauungsplanverfahren üblich, geprüft und beantwortet. Gievenbeck ist als ruhiges Gebiet bezeichnet. Dem kann so nicht zugestimmt werden. Auf dem Horstmarer Landweg sei es ab 5 Uhr morgens sehr laut. Frau Janßen und Herr Muddemann erläutern, dass eine Festlegung von ruhigen Gebieten auf ausgewählten Flächen des Zielkonzeptes Freizeit und Erholung der Grünordnung der Stadt Münster erfolgt, die entsprechende akustische Qualitäten aufweisen. 5 Ergebnisse des Diskussionsforums Nach der Diskussion im Plenum haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, weitere Vorschläge auf vorbereiteten Moderationswänden zu hinterlassen und in Einzelgesprächen mit den Gutachtern und Mitarbeitern der Stadt ihre Frage zu besprechen. Vorschläge Maßnahmen Displays in allen Tempo 30km/h Straßen Straßen so bauen, dass nicht schneller als 30 km/h gefahren werden kann Parkhäuser am 2. Tangentenring mit Radstation und Bus im 10 min Takt in die Stadt Wolbecker Str. zwischen IDF und Kanal: Böschung bepflanzen Tempo 30 km/h nachts Wolbecker Str. B51 „Umgehungsstraße“ Temporeduzierung von 70 km/h runter auf 50 km/h = 1 bis 3 dB(A) bzw. 50% weniger Ringbus Stadtteilauto / Car-Sharing für Nienberge Radwegebenutzungspflicht bei Tempo 30 km/h aufheben = Tempobremse für den Kfz- Verkehr Gelder für Schallschutzmaßnahmen Wolbecker Str. bis Verfürthweg Tempo 30 km/h Horstmarer Landweg Tempo 30 km/h Ausfallstr. nachts im Stadtgebiet Außenbezirke besser mit Läden bestücken (Stadt der kurzen Wege) / Verknüpfung mit Einzelhandelskonzept? Lärmschutz/Feste: SEND, Hafenfest, Oktoberfest Umgehungsbahn (DB) Lärmschutzmaßnahmen in Richtung Westen Ruhige Gebiete Ruhige Gebiete nicht mit Erschließung/Ausfallstraßen beschneiden (Horstmarer Landweg) Sonstige Hinweise Stadt: Straßenverkehr bringt nicht nur Lärm, sondern auch CO2 - Feinstaub – Feinstaubprobleme! Warum wird nur ein Thema bearbeitet? Weiterleitung von Lärm über das Wasser des Dortmund-Ems-Kanal über die ganze Stadt hörbar Flugzeuge Münster – Ost Lichtverschmutzung durch Verkehr Die Taktung der Busse ist nachts z.B. für Jugendliche ungünstig 80% der Einpendler nach Münster fahren Auto Lärmaktionsplanung Münster | Lärmforum 23.05.2016 konsalt 5 Die Stadt muss auch gegen den Lärm der Bundes- und Autobahnen etwas tun. Wer soll es denn sonst? Maßnahmen gesamt beachten, nicht Zuständigkeiten hin- und herschieben 6 Weiteres Vorgehen Herr Bruns bedankt sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Engagement. Die Diskussion hat gezeigt, dass das Thema Lärm eine schwierige Aufgabe ist und nicht immer alle gleicher Meinung sind. Die heute genannten Vorschläge werden nach Bewertung ggf. noch in den Entwurf des Lärmaktionsplans aufgenommen. Der Rat der Stadt Münster entscheidet unter Abwägung aller Aspekte, was letztendlich umgesetzt wird. Frau Bonacker schließt die Veranstaltung gegen 19.45 Uhr. 7 Anlagen Anlage 1: Präsentation Margit Bonacker Anlage 2: Präsentation Antje Janßen Anlage 3: Präsentation Dr. Eckhart Heinrichs Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Materialien zur Öffentlichkeits- beteiligung Oktober 2016 57 1.3 Stellungnahmen zum Entw urf des Lärmaktionsplans ● Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit ● Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - Träger öffentlicher Belange Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 1 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 1 04.05.16 Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal für den sehr informati- ven „Lärmspaziergang" am vergangenen Mittwoch bedanken. Nur leider werden „unsere Belange" im Lärmplan der Stadt nur mit ge- ringer Priorität berücksichtigt. Wir, mein Mann und ich, wohnen am Beginn der Kapuzinerstraße im 3. und 4. Stock, also in Sicht- und Hörweite der Steinfurter Straße. Es ist an dieser Stelle nicht leiser als an der Grevener- oder Münz- straße. Die Steinfurter Straße ist als faktischer Autobahnzubringer garantiert verkehrsbelasteter als die beiden genannten Straßen. Auch der Verkehr in der Nacht macht uns zu schaffen: an- und ab- fahrende städtische Nachtbusse, Fernbusse, Schwerlaster, rasende PKW (besonders Taxen) und Motorräder. Wie viele LKW und PKW befahren pro Tag die Steinfurter Straße zwischen Ring und Neutor? Straßenverkehr Steinfurter Straße Uns ist daran gelegen, dass die Einhaltung der Geschwindigkeitsbe- grenzung regelmäßig, noch besser durch einen stationären „Staren- kasten" kontrolliert wird. Das würde auch nachts helfen. Stationäre Radar- kontrolle Zur Unterstützung bestehender und im Lärmaktionsplan vorgesehener Geschwin- digkeitsbeschränkungen kann die Maßnah- me vermehrter Geschwindigkeitsüberwa- chungen in den Lärmaktionsplan aufge- nommen werden. Die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen wird mit der Polizei abgestimmt. Dann sollte bei der nächsten Fahrbahnerneuerung unbedingt ein schallschluckender Straßenbelag verwendet werden. lärmmindernder Asphalt Für die Steinfurter Straße in Höhe Kapuzi- nerstraße enthält der Lärmaktionsplan die Empfehlung zur Fahrbahnsanierung mit Belägen mit lärmmindernder Wirkung. Wir hoffen sehr, dass die Stadtwerke von der Politik in die Lage versetzt werden, schnell und in größerem Umfang E-Busse einzu- setzen, vor allen Dingen in der Nacht. Verwendung von E- Bussen Der 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster führt hierzu aus: Vor dem Hintergrund der aktuell gültigen Immissionsgrenzwerte der EU kommt den Emissionen der im Stadt- bussystem und im Stadt-/Umlandverkehr eingesetzten Fahrzeuge eine besondere Bedeutung zu. Als umweltverträgliches Verkehrsmittel sollen daher vorzugweise Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 2 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster Fahrzeuge eingesetzt werden, die mit weit- reichenden Abgasbehandlungstechniken und lärmreduzierten Motoren ausgerüstet sind. Darüber hinaus ist der Einsatz von Fahrzeugen mit besonders umwelt-und ressourcenschonenden Antriebtechniken, wie z.B. Busse mit elektrischem Antrieb, wünschenswert. Außerdem wüssten wir gerne, wie hoch die Feinstaubbelastung an der Steinfurter Straße ist und warum die Umweltzone erst am Neutor beginnt? Es wäre doch sinnvoll, den gesamten Stadtbereich inner- halb des 2. Tangentenringes zur Umweltzone zu erklären. Ausweitung der Umweltzone auf den 2. Tangenten- ring Seit 2009 werden keine Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub mehr im Stra- ßenraum ermittelt. Aktuell wird die Feinstaubbelastung im Straßenraum nur an dem besonders hoch belasteten Straßenab- schnitt in der Weseler Straße (Nähe Antoni- uskirche) gemessen. Die Grenzwerte wer- den dort aktuell deutlich unterschritten. Für die Steinfurter Straße liegen Messwerte für Stickstoffdioxid vor. Aus Sicht der Luftquali- tät handelt es sich derzeit um den kritische- ren Luftschadstoff. Seit 2012 werden bei diesem Schadstoff keine Grenzwertüber- schreitungen an der Steinfurter Straße ge- messen. Die Dimensionierung der Umwelt- zone erfolgte im Luftreinhalteplan 2009 unter Berücksichtigung der verkehrlichen und immissionsschutzrechtlichen Belange, eine Ausdehnung der Umweltzone wurde durch die Bezirksregierung Münster auch in der Novellierung des Planes 2014 nicht für erforderlich gehalten. In Hinblick auf die positive Entwicklung bei der Schadstoffbe- lastung bestand auch nicht die Erfordernis. 2 Sehr geehrter Herr , wie soeben besprochen geht es mir als Anwohner um den Teil des Straßenverkehr Friesenring Kurzfristige Fahr- bahnsanierung Im Zuge der Erneuerungsplanung ist die Sanierung der Fahrbahn auf dem Friesen- Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 3 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 18.05.2016 Friesenrings zwischen Freiligrathstr. und Kreuzung Wienburgstraße. Hier ist bedingt durch verschiedene Bauarbeiten im Umfeld noch keine Lärmschutzdecke aufgebracht worden. Im Lärmschutz Akti- onsplan scheint dieser Bereich vorgesehen zu sein, aber bis 2020. Da der Lärm erheblich ist und die Fahrbahndecke entsprechend veraltet und marode (abgesenkte Kanaldeckel), meine Frage: wann kann kurzfristig hier eine Verbesserung durchgeführt werden? ring zwischen Jahnstraße und Ferdinand- Freiligrath-Straße ab 2016 vorgesehen. Die Fahrbahn des daran angrenzenden Berei- ches bis zur Wienburgstraße wird ab 2017 erneuert. Bei allen zukünftigen Fahrbahner- neuerungen wird Asphalt mit lärmmindern- der Wirkung eingesetzt. 3 24.05.2016 Hoher Lärm an der Ampel Petersheide/Hiltruper Straße durch Moto- räder und Autos. Sind dort Reduktionsmaßnahmen geplant? Vor- schlag: Geschwindigkeitsüberwachung Straßenverkehr Hiltruper Straße Geschwindigkeits- überwachung Zur Unterstützung bestehender und im Lärmaktionsplan vorgesehener Geschwin- digkeitsbeschränkungen kann die Maßnah- me vermehrter Geschwindigkeitsüberwa- chungen in den Lärmaktionsplan aufge- nommen werden. Die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen wird mit der Polizei abgestimmt. Eine konkrete Maßnahme für die Hiltruper Straße ist nicht vorgesehen, da diese kein Maßnahmenbereich ist. 4 24.06.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, aufmerksam habe ich die Diskussion um den Lärmaktionsplan in Münster in den letzten Wochen verfolgt. Für den besonders stark mit Lärm, Feinstaub und mit weiteren Autoabgasen belasteten Hansa- ring fordere ich hiermit ein Tempolimit auf diesem Teilabschnitt des Ringes auf maximal 30 km/h. Nur so können weitere Gesundheits- schäden reduziert werden. Straßenverkehr Hansaring Geschwindigkeits- reduzierung auf 30 km/h Das aktuell vorgesehene Geschwindigkeits- konzept beschränkt sich bewusst auf Stra- ßen innerhalb des 2. Tangentenringes, an denen gehäuft sehr hohe Lärmbelastungen auftreten. Der Hansaring ist als Bestandteil des 2. Tangentenringes nicht in diese Über- legungen einbezogen. Mit der nächsten Stufe der Lärmaktionspla- nung strebt die Stadt Münster an, auch Bereiche, die aktuell nicht prioritär behan- delt werden, in die Lärmaktionsplanung einzubeziehen und für diese Maßnahmen zu entwickeln. 5 Sehr geehrte Damen und Herren, da Motorräder in der Regel einen größeren Lärm produzieren als Straßenverkehr Berücksichtigung von Motorrädern in Einzelne Motorräder sind lauter als Pkw, ihr Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen ist Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 4 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 26.06.2016 PKWs, rege ich an, dass Sie diese Tatsache bei Ihrer Planung be- rücksichtigen. der Lärmaktions- planung aber gering. In der subjektiven Wahrneh- mung von Verkehrslärm haben Motorräder einen höheren Beitrag als es ihrer tatsächli- chen Fahrleistung und Verkehrsstärke ent- spricht. Für die Berücksichtigung von Motorrädern in der Lärmaktionsplanung für die Stadt Müns- ter fehlen im Lärmaktionsplan der 2. Stufe entsprechende Grundlagen, da diese nicht getrennt berechnet werden. Gegebenenfalls müssen die Straßen, in denen Sie die 30km/h‐ Regelung wegen der Lärmemission anwenden, konsequenterweise für Motorräder gesperrt werden. Ggf. Sperrungen für Motorräder in Tempo 30-Straßen 6 27.06.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, Wir stellen hiermit folgenden Antrag: Aufnahme der Straße Hoher Heckenweg in den Maßnahmenbereich der 1. Stufe Begründung: Die aktuelle Grundlage für Ihre Lärmaktionsplanung sind die Daten von 2012.Damals befand sich die Lärmbelastung schon im Bereich der Gesundheitsgefährdung, aber die Stadtverwal- tung ist der Ansicht, dass die Zahl der belasteten Anwohner nicht hoch genug sei, um Maßnahmen zu ergreifen. Inzwischen sind 4 Jahre vergangen und sowohl das Verkehrsaufkommen als auch die Zahl der belasteten Anwohner sind gestiegen. Zudem befindet sich die Norbert-Grundschule nebst Kindergarten an dieser Straße, der Schulweg zur Thomas-Morus-Grundschule quert den Hohen He- ckenweg, Flüchtlingsfamilien mit zahlreichen kleinen Kindern woh- nen inzwischen an dieser Straße. Es sei noch angemerkt, dass die geplante Baumaßnahme Markweg die Verkehrssituation auf dem Hohen Heckenweg noch verschärfen wird, und zwar sowohl in der Bauphase (z.B. durch erhöhten Schwerlastverkehr, etwa zum Ab- transport des Erdaushubs Ri. Coerde und auch nach Fertigstellung des neuen Wohngebietes durch vermehrten Autoverkehr. Straßenverkehr Hoher Hecken- weg Aufnahme des Hoher Heckenweg in die 1. Priorität der Maßnahmenbe- reiche Grundsätzlich strebt die Stadt Münster mit dem Lärmaktionsplan an, in allen Bereichen mit Lärmbelastungen über 65 dB(A) ganz- tags bzw. 55 dB(A) nachts Reduzierungen der Lärmbelastungen herbeizuführen. Dies kann aber kurzfristig nicht in allen Bereichen erfolgen. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Priorisierung der Maßnahmenbereiche nach Höhe der Lärmbelastung und Anzahl der betroffenen Einwohner. Der Hohe He- ckenweg ist nach dieser Priorisierung kein Bereich, in dem kurzfristig Maßnahmen vorgesehen werden können. Mit der nächsten Stufe der Lärmaktionspla- nung strebt die Stadt Münster an, auch Bereiche, die aktuell nicht prioritär behan- delt werden, in die Lärmaktionsplanung einzubeziehen und für diese Maßnahmen zu entwickeln. Wir gehen mit Ihnen einig, dass schon 2012 allein die Lärmbelas- tung für die Anwohner des Hohen Heckenwegs gesundheitsgefähr- dend war. Hinzu kommen jedoch noch die durch den Kfz-Verkehr verursachten Schadstoffemissionen. Wir entnehmen einer Arbeit der Berücksichtigung von Schadstoffwer- ten bei der Maß- nahmenpriorität Der Luftreinhalteplan Münster 2009 und 2014 wurde zur Reduzierung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung im Straßen- raum erlassen. Die Untersuchung zur Belas- Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 5 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster Fa. Urbanista, Hamburg (www.urbanista.de) mit dem Titel „Im Kern gesund“), in der 10 Maßnahmen für eine gesündere Mobilität in Deutschlands Stadtzentren vorgestellt werden, dass jährlich über 47.000 Menschen infolge hoher Schadstoffkonzentrationen in Deutschland sterben, davon gehen 40 % auf das Konto des Stra- ßenverkehrs. Diese Sachlage erzwingt u.E. ein sofortiges Tätigwerden der Stra- ßenverkehrsbehörde für sämtliche von Ihnen als gesundheitsgefähr- dend eingestufte Straßenabschnitte. Einen Ermessensspielraum sehen wir unter den gegebenen gesundheitsschädlichen Umständen nicht. Für die Anwohner zahlreicher Straßenabschnitte, die von Ihnen allein wegen der Lärmbelastung als gesundheitsgefährdend und unter Berücksichtigung der Schadstoffbelastungen durch den Kfz- Verkehr nach unserer Überzeugung als gesundheitsschädlich einzu- stufen sind, kann es in dieser Gesundheits- und sogar lebenswichti- gen Frage nicht maßgebend sein, ob z.B. 500 oder 1000 Personen betroffen sind. Wir bitten Sie deshalb, unserem Antrag stattzugeben und sehen Ihrer Antwort mit Interesse entgegen. Mit freundlichen Grüßen tungssituation im Straßenraum weist insbe- sondere für innerstädtische Straßenab- schnitte mit beidseitig durchgehender Stra- ßenrandbebauung und hoher Kfz- Frequentierung, wie dem Bült, Weseler Straße oder Steinfurter Straße Schadstoff- belastungen im Bereich der Immissions- grenzwerte auf. Gesamtstädtisch führt die Modernisierung der Kfz-Flotte durch den EURO-5- und EURO-6-Abgasstandard zu einer Verbesserung der Luftbelastung im gesamten Hauptverkehrssstraßennetz. Diese Belastungen sind erfreulicherweise seit Jahren rückläufig. 7 27.06.2016 Die Bürgerinitiative begleitet seit 1984 konstruktiv-kritisch die Pla- nungen und den Ausbau der B51 „Umgehungsstraße" im Osten von Münster. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf dem 3. BA durch ein Naherholungsgebiet. Wir selber wohnen in unmittelbarer Nähe zur Bahnlinie Warendorfer Str. und zur Umgehungsstraße. Der Lärm der B51 hat in den letzten Jahren so massiv zugenommen, dass es kaum mehr möglich ist, den Garten und die Terrasse zu nutzen. Das Fenster bleibt ge- schlossen, um eine einigermaßen ruhige Nacht zu verbringen. Wir liegen in dem Naherholungsgebiet der Stadt Münster, umgeben von Wald, Feld und Wiesen. Bei uns halten sich (noch) etliche Singvögel auf, es gibt seltene Gänse an den unter Bodendenkmal stehenden Gewässern (Gräften). Rehe stehen in unmittelbarer Nähe, die schon jetzt kaum noch Chancen haben, die Flächen jenseits der Umge- hungsstraße zu erreichen. Hasen, Kaninchen, Grünspechte, Füchse Straßenverkehr B 51 Umge- hungsstraße Zum Ausbau der B 51 liegt ein Planfeststel- lungsbeschluss vom 30.9.2011 vor. Baulastträger ist der Landesbetrieb Stra- ßenbau Nordrhein-Westfalen. Nach Beschlussfassung wurden der Plan- feststellungsbeschluss und die festgestell- ten Planunterlagen im Dezember 2011 öffentlich ausgelegt. Anfang 2012 wurden Klagen gegen den Planfeststellungsbe- schluss eingereicht. Der Lärmaktionsplan berücksichtigt die vorhandenen Planungen in der Stadt Müns- Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 6 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster etc. halten sich hier auf und viele erholungssuchende Münsteraner und Auswärtige spazieren am Maikottenweg entlang. Durch den Waldanteil und alten Baumbestand nisten hier Stein- und Waldkauz! Ebenso konnte man bis vor einigen Jahren Waldschnepfen be- obachten und fliegen sehen. Auch Amphibien, wie z.B. der Kam- molch oder auch die Hohltauben finden hier ihren Lebensraum. Teilweise stehen diese Tiere sogar auf der „Roten Liste"!! Was aber ist ein Naherholungsgebiet durch das eine 4-spurige auto- bahnähnliche Straße führen soll? Was ist ein Erholungsgebiet, wenn es durch massiven Lärm, Feinstaub und Stickoxydbelastungen ge- stört wird, wo man keinen Vogel mehr singen hört, wo Wald gerodet, Land der Natur genommen wird und wo die letzten Rehe, Hasen etc. durch den Straßenverkehr ums Leben kommen? ... und wir, Anlieger und Bewohner an einer „Umgehungsstraße" mit einer enormen Geräuschkulisse, mit Abgasen und Feinstaub, - was ist mit unserer Gesundheit und Lebensqualität?! Einer Lebensqualität, die unter Einhaltung europ. Umweltnormen für Lärmschutz sowie Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Feinstaub- und Stickoxydbelas- tungen geschützt werden sollte. ter - dies bezieht auch den Planfeststel- lungsbeschluss zur B 51 ein. Die Planungen beinhalten aktive Schallschutzmaßnahmen, die gegenüber der Bestandssituation eine Verbesserung der Lärmbelastungssituation herbeiführen sowie passive Maßnahmen und Entschädigungen für Bereiche, in de- nen der aktive Lärmschutz nicht ausreicht. Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen wurden im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der B51 thematisiert und durch Straßen NRW festgelegt. Die Diskussion zu der Ausgestaltung der Schallschutzmaßnahmen wurde im Rahmen des Verfahrens geführt. Viele Städte, und noch nicht einmal wie Münster „Klimastädte", ver- treten Ihre Bürger vorrausschauend und haben „Deckelungen" vor- gesehen. Das ist teurer-ohne Frage- aber vorrausschauender für uns und nachfolgende Generationen, für Mensch, Tier und Natur. Die „Deckelung" würde auch einer sogenannten Zersiedelung ent- gegen wirken, Stadtteile würden nicht mehr auseinandergerissen. Eine Tieferlegung und Deckelung, wie es heutzutage dem Stand der Technik entspricht wird ja bereits an vielen anderen Stellen in der Republik ähnlich umgesetzt. Mit den Forderungen der BI zu einer bereits im Jahre 1993 vom Verkehrsministerium in Auftrag gegebene Umweltverträglichkeits- studie (UVS) spricht am Schluss die Empfehlung aus, die Straße in eine bis zu 6 Metern Tiefe „Troglage" abzusenken um sie dann mit einer „Abdeckelung" zu versehen bzw. zu begrünen Tieferlegung und Überdachung (be- grünt) der B 51 Umgehungsstraße (BA. 3) Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 7 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster Im Stadtkern Münster gibt es die Diskussion der 30 km/h, auf der Umgehungsstraße darf 70 km/h gefahren werden. Die Geschwindig- keit (Warendorfer Str. bis Wolbecker Str.) auf 50 km/h zu begrenzen wäre ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung.. Geschwindigkeits- reduzierung auf 50 km/h Diese Anregung wurde bereits überprüft und auch der BI St. Mauritz beantwortet. Im Ergebnis gab es kein Erfordernis, die bereits auf 70 km/h reduzierte zulässige Höchstge- schwindigkeit noch weiter herab zu setzen. 8 27.06.2016 In ihrem Bemühen, die Umgebungslärm-Richtlinie der EU umzuset- zen, bemüht sich die Verwaltung der Stadt Münster seit Jahren mit bislang zweifelhaftem Erfolg um eine adäquate Reduktion der Ver- kehrslärm- Belastung auf dem Gebiet der Stadt Münster. Anhand von sog. Lärmkarten wird dem Bürger gezeigt, wo nach Auffassung der Verwaltung die Lärmbelastung besonders hoch ist. So gibt es Schwerpunkte der Lärmbelastung unstrittig im Kernbereich der Stadt, aber auch in durch die Autobahnen BAB 1 und BAB 43 her- vorgerufenen Problemzonen von Albachten, Mecklenbeck, Nienber- ge und insbesondere Roxel. Letztere finden in den Vorschlägen der Stadtverwaltung zur Verrin- gerung der Lärmbelastung auf dem Gebiet der Stadt Münster leider keinerlei Berücksichtigung - so als würden in diesen Gebieten keine Bürger der Stadt Münster leben. Mit diesem Brief möchte ich Ihnen in Erinnerung bringen, dass Sie vor und nach Ihrer Wahl zum Ober- bürgermeister angekündigt haben, den Interessen aller Bürger von Münster Rechnung tragen zu wollen. Als Anwohner des, Nottulner Landwegs habe ich in diesem Kontext eine Bitte an Sie - und ich spreche nicht für mich allein: Setzen Sie sich in Ihrer Eigenschaft als Chef der Verwaltung und zugleich als Bürgermeister aller Bürger (d.h .als Oberbürgermeister der Stadt Münster) dafür ein, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Nottulner Landweg östlich der Welsingheide sowie auf der Straße Am Rohrbusch auf 30 km gesenkt wird und zugleich ein Zebrastreifen an der Einengung des Nottulner Landwegs als Querungshilfe eingerichtet wird. Mit beiden Maßnahmen zusammen würde zugleich ein wirksamer und kosten- günstiger Schritt zur Lärmreduktion und zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr in Münster realisiert. Straßenverkehr Nottulner Landweg (Roxel) Geschwindigkeits- reduzierung auf 30 km/h im Nottul- ner Landweg östl. der Welsingheide und auf der Straße Am Rohrbusch Zebrastreifen an den Einengungen der Nottulner Landwegs Grundsätzlich strebt die Stadt Münster mit dem Lärmaktionsplan an, in allen Bereichen mit Lärmbelastungen über 65 dB(A) ganz- tags bzw. 55 dB(A) nachts Reduzierungen der Lärmbelastungen herbeizuführen. Dies kann aber kurzfristig nicht in allen Bereichen erfolgen. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Priorisierung der Maßnahmenbereiche nach Höhe der Lärmbelastung und Anzahl der betroffenen Einwohner. Der Nottulner Landweg ist nach dieser Priorisierung kein Bereich, in dem kurzfristig Maßnahmen vorgesehen werden können. Diese Anregungen liegen der Straßenver- kehrsbehörde bereits als Einzelanträge vor und sind derzeit in Bearbeitung. Dabei sind insbesondere Aspekte der objektiven Ver- kehrssicherheit zu berücksichtigen. Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 8 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 9 30.06.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, an vielen Stellen wird in Münster über weiteren Lärmschutz nachge- dacht. Warum nutzt man nicht die Umweltplakette und macht sie auch zur Lärmschutzplakette?? Wir wohnen in der Innenstadt von Münster (innerhalb des Ringes) und können speziell Nachts aber auch tagsüber die lauten Motorräder und diverse Autos (Jaguar F type, etc.) bei denen bewusst auf ein lautes Fahrgeräusch wert gelegt wird, 3 Straßen weit entfernt hören. Warum kann Münster nicht hier ein Zeichen setzen und bewusst die Umweltplakette nicht nur auf Abgase sondern auch auf Lärm - Belästigung ausweiten?? Einige Kollegen und Nachbarn legen sogar bewusst Wert darauf, möglichst laute Fahrzeuge zu fahren (Harley, etc.), aber gleichzeitig möchten sie es selbst schön leise haben... Straßenverkehr Innenstadt und Innenstadtring Umweltplakette als Lärmschutzplakette nutzen Die Einführung von Umweltplaketten und die entsprechende Einordnung der Schad- stoffgruppen ist Bundessache. Die Stadt Münster hat nicht die Möglichkeit, die auf den Schadstoffgruppen aufbauen- den Umweltplaketten auch auf die Ge- räuschgrenzwerte der Kraftfahrzeuge aus- zudehnen. Zudem scheint es so, dass die Ampelphasen (bewusst??) verändert oder zumindest nicht angepasst wurden, so dass auf dem Ring, wie aber auch auf den großen Einfahrtsstraßen (Grevener, Albersloher Weg, Bahnhofsstraße, Steinfurter) man immer wieder vor roten Ampeln steht und anfahren muss anstatt bei einer gleichmäßiger leiser Geschwindigkeit von 50 durchfahren (und dadurch leiser sein) zu können. Anpassung der Ampelschaltungen auf dem Ring Die Stadt Münster strebt mit der Erneuerung der Verkehrsrechner eine stadt- und um- weltverträgliche Verkehrsbewältigung an. Die Verkehrsverstetigung des Kfz-Verkehrs soll ausgewogen und nicht zu Lasten der leisen Umweltverbundverkehrsmittel umge- setzt werden. Aufgrund der Komplexität der heutigen Anforderungen an Lichtsignalsteu- erungen wird in jedem Einzelfall ein abge- wogener Kompromiss unter Berücksichti- gung der verkehrsfunktionalen und umwelt- bedingten Anforderungen gesucht. 10 30.06.2016 Zum in der Öffentlichkeit so sehr gepriesenen Lärmaktionsplan möchte ich als Betroffener folgende Anmerkungen machen: 1. Ich möchte daran erinnern, dass das Gutachten von Dr. Popp aus 2012 erst veröffentlicht wurde, nachdem die BI Münster-Mauritz u.a. das OB-Büro besetzt hatten. Seit der Erstellung sind demnach wie- der 3 1/2 Jahre vergangen, was die Aktualität vermindert. 2. Enttäuschend war beim dürftig besetzten Forum der Stadtwerke am 23. Mai 2016, dass bei der Vorstellung die A1 und die B51 Straßenverkehr B 51 und A 1 Umsetzung weite- rer Lärmschutz- maßnahmen beim Ausbau der B 51 als der bisher ge- planten Die 2012 erstellten Analysen zur Lärmbelas- tungssituation sind seitdem unverändert. Die B 51 ist mit den Maßnahmenbereichen 52 und 73 (siehe Karte 5) enthalten. Die grünen Signaturen in den Karten 1 und 2 an der B 51 sowie der A 1 kennzeichnen be- stehende Schallschutzanlagen. Zum Ausbau der B 51 liegt ein Planfeststel- Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 9 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster („Umgehungsstraße") aus dem Lärmplan herausfielen (grün ge- zeichnet waren) mit der Begründung: da wohnen wenige Menschen direkt an den Straßen und außerdem ist die Stadt nicht zuständig. 3. Die B51 aus dem Plan herauszunehmen, ist schon ein Schildbür- gerstreich, denn gerade dort wohnen in Abständen von zum Teil weniger als 50m sehr viele Einwohner Münsters, deren Lebenssitua- tion durch den vierspurigen Ausbau der B51 Iärmtechnisch extrem verschlechtert wird. Im oben genannten Gutachten des Dr. Popp ist diese Straße noch rot eingezeichnet. 4. Zudem kommen die gesundheitlichen Risiken (Herzkreis- lauferkankungen wie Herzinfarkt etc.), die u.a. bei den ca. 14.000 Bewohnern an der B51 in den nächsten Jahren extrem zunehmen werden. Hier entstehen Belastungen durch ständigen Lärm und durch Autoabgase über täglich 24 Stunden. 5. Es ist enttäuschend, dass sich die Stadt Münster dieser verhee- renden Situation nicht adäquat annimmt. Über die B51 fahren heute täglich gut 15.000 Autos. Die Prognose für 2020 beläuft sich auf 47.000 Autos jeden Tag. Mit dem Ausbau des Hafencenters und der dann bestehenden Autobahn-Umleitungsmöglichkeit zwischen Münster-Süd und Greven wird die Zahl der LKWs und Autos wahr- scheinlich noch stärker zunehmen. In der Wissenschaft beginnt man erst seit einigen Jahren, die Gefährlichkeit des Lärms und die ge- sundheitsschädigenden Auswirkungen der Abgase, insbesondere der Dieselabgase, zu erkennen und zu quantifizieren. Ich füge zwei Arbeiten aus dem letzten Ärzteblatt zur Info bei. Es gibt mittlerweile dutzende internationaler guter Arbeiten zu diesem Thema. Es ist nach meiner Meinung unverantwortlich, den geplanten Ausbau der B 51 in der vorgesehenen Art und Weise durchzuführen und die Bevölkerung (mehr als 14.000 Anwohner!) nicht durch heute schon mögliche Maßnahmen zu schützen. Mit der vorgesehenen Lärm- schutzplanung der Stadt Münster wird die Gesundheit der Menschen an der A1 und der B51 („Umgehungsstraße") fahrlässig gefährdet und eine insuffiziente Zukunftsplanung durchgeführt. Offensichtlich ist das von maßgeblicher politischer Seite so gewollt. lungsbeschluss vom 30.9.2011 vor. Baulastträger ist der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen. Nach Beschlussfassung wurden der Plan- feststellungsbeschluss und die festgestell- ten Planunterlagen im Dezember 2011 öffentlich ausgelegt. Anfang 2012 wurden Klagen gegen den Planfeststellungsbe- schluss eingereicht. Der Lärmaktionsplan berücksichtigt die vorhandenen Planungen in der Stadt Müns- ter - dies bezieht auch den Planfeststel- lungsbeschluss zur B 51 ein. Die Planungen beinhalten aktive Schallschutzmaßnahmen, die gegenüber der Bestandssituation eine Verbesserung der Lärmbelastungssituation herbeiführen sowie passive Maßnahmen und Entschädigungen für Bereiche, in de- nen der aktive Lärmschutz nicht ausreicht. Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen wurden im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der B51 thematisiert und durch Straßen NRW festgelegt. Die Diskussion zu der Ausgestaltung der Schallschutzmaßnahmen wurde im Rahmen des Verfahrens geführt. Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 10 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 11 27.06.2016 Ende Mai gab es diverse Möglichkeiten den Lärmaktionsplan zu betrachten und zu verstehen. Dabei ist uns aufgefallen, dass sich die Überlegungen und entwickelten Maßnahmen in Ihrem Plan pri- mär an Zuständigkeiten Ihres Amtes orientieren und nicht an den Bedürfnissen aller Bürger dieser Stadt. Die Bürgerinnen und Bürger der Waldwegsiedlung in Mecklenbeck sind von mehreren Lärmquellen gleichzeitig belastet. Von den Auto- bahnen A43 und A1 und der Deutschen Bahn. Je nach Windrichtung ist der Lärm im Wohngebiet dröhnend, rauschend und tosend. Ins- besondere ist die durchgängige Belastung durch die A 43 für die Gesundheit der Anwohner mehr als schädlich. Der bescheidende Lärmschutzwall, der nicht einmal in Richtung Stadt zu Ende geführt wurde, fängt den täglichen Lärm nicht mehr auf und schützt die Menschen im Wohngebiet nicht mehr vor den vielfältigen nachteili- gen Auswirkungen dieser unerträglichen Lärmquelle. Von daher regen wir an und fordern zugleich: Straßen- und Schienenver- kehr A 43 und DB- Strecke 2200 Mecklenbeck Waldweg- siedlung Grundsätzlich strebt die Stadt Münster mit dem Lärmaktionsplan an, in allen Bereichen mit Lärmbelastungen über 65 dB(A) ganz- tags bzw. 55 dB(A) nachts Reduzierungen der Lärmbelastungen herbeizuführen. Dies kann aber kurzfristig nicht in allen Bereichen erfolgen. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Priorisierung der Maßnahmenbereiche nach Höhe der Lärmbelastung und Anzahl der betroffenen Einwohner. Die Waldweg- siedlung in Mecklenbeck ist nach dieser Priorisierung kein Bereich, in dem kurzfristig Maßnahmen vorgesehen werden können. Mit der nächsten Stufe der Lärmaktionspla- nung strebt die Stadt Münster an, auch Bereiche, die aktuell nicht prioritär behan- delt werden, in die Lärmaktionsplanung einzubeziehen und für diese Maßnahmen zu entwickeln. Dieser Streckenabschnitt liegt in der Zu- ständigkeit der Bezirksregierung Münster. Die Anregung wird an diese zur Beantwor- tung weitergeleitet. Die Anregungen 3. und 4. werden an den zuständigen Straßenbaulastträger zur Be- antwortung weitergeleitet. 1. Übernahme des Wohngebietes in den Lärmaktionsplan der Stadt Münster Aufnahme Meck- lenbeck in LAP als Maßnahmenort 2. Tempolimit von 100 km/h zwischen Autobahnkreuz Münster-Süd und Weseler-Straße. Dies ist kostenneutral. Tempo 100 zwi- schen AK MS-Süd und Weseler Stra- ße 3. Verbesserung der Straßendecke der A43 mit „Flüsterbelag" bis zum Autobahnkreuz Münster-Süd. Lärmmindernder Asphalt A 43 bis AK MS-Süd 4. Erweiterung des Lärmschutzwalls in Richtung Stadt und ebenfalls in Richtung Überführung Heroldstraße -A43, da auch bei Ostwind die Lärmbelastung für die Anwohner krankmachend ist. Erweiterung Schallschutzwand A 43 in Richtung Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 11 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster Stadt und Unterfüh- rung Heroldstraße Die bestehende Lärmschutzwand ist im Rahmen des freiwilligen Lärmschutzpro- gramms im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Sanie- rung an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ errichtet worden. Die Länge und Höhe der Lärmschutzwand ist u.a. nach Wirkungs- und Wirtschafttichkeitskriterien bestimmt worden. Eine freiwillige Weiterfüh- rung / Ergänzung von Lärmschutzwänden /- wällen mit städtischen Mitteln hat der zu- ständige Fachausschuss grundsätzlich ausgeschlossen. 5. Verlängerung der Lärmschutzwand der Deutschen Bahn in Rich- tung Stadt. Verlängerung der Lärmschutzwand der Deutschen Bahn in Richtung Stadt. Wir hoffen, dass Sie unsere Besorgnisse in Ihre Überlegungen und Planungen aufnehmen. Zudem werden wir dieses Schreiben dem Oberbürgermeister unserer Stadt, den Vorsitzenden der Ratsfraktio- nen im Stadtrat Münster und unseren Bundestagsabgeordneten/ Landtagsabgeordneten zusenden. Anmerkung: Dem Schreiben angehängt war eine Unterschriftenliste mit 16 Unterschriften. 12 28.06.2016 Sehr geehrte Herren, seit Jahren gibt es Aktionen, Leserbriefe und bekannte Klagen ge- gen die Form und die Art des Ausbaus der B51. Unbestritten braucht Münster diese Verkehrsachse zur Entlastung der Stadtstraßen. Die Umgangsweise mit Zahlenmaterial ( Umweltverträglichkeitsstudie ) und die Vorgehensweise beim Oberverwaltungsgericht mit den Kla- gen ist schon sehr fragwürdig. Nun wird gebaut, der erste Teil offen, ebenerdig ohne Lärmschutz, dann wird tiefer gelegt mit Lärmschutz. Straßen- und Schienenver- kehr B 51, St. Mau- ritz Ost Die 2012 erstellten Analysen zur Lärmbelas- tungssituation sind seitdem unverändert. Die B 51 ist mit den Maßnahmenbereichen 52 und 73 (siehe Karte 5) enthalten. Die grünen Signaturen in den Karten 1 und 2 an der B 51 sowie der A 1 kennzeichnen be- stehende Schallschutzanlagen. Zum Ausbau der B 51 liegt ein Planfeststel- lungsbeschluss vom 30.9.2011 vor. Baulastträger ist der Landesbetrieb Stra- ßenbau Nordrhein-Westfalen. Nach Beschlussfassung wurden der Plan- feststellungsbeschluss und die festgestell- ten Planunterlagen im Dezember 2011 öffentlich ausgelegt. Anfang 2012 wurden Klagen gegen den Planfeststellungsbe- schluss eingereicht. Warum während der gesamten Zeit unter der Situation, dass das heutige Verkehrsaufkommen die Planungen bei weitem übertrifft 24h lang der Verkehr weiter mit 70 km/h (gefahren wird häufig auch noch schneller und geblitzt so gut wie nie auch nicht beim Blitzmarathon!) wird, wie in allen anderen Fragen mit der fehlenden Zuständigkeit begründet. Die Straße führt durch ein sehr dicht bewohntes Wohn- quartier, die LKW-Zahl ist immens und dennoch gibt es weder nachts noch aktuell im Lärmaktionsplan eine Tempoabsenkung obwohl bekannt ist, dass 50 km/h schon fast zu einer Halbierung der Dezibel-Werte führen würde. Geschwindigkeits- reduzierung auf 50 km/h Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 12 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster Es kann nicht sein, dass sich keiner der seit Jahren in MS führenden Politiker hier positioniert, - nicht zuständig - ! Selbst neu ausgewie- sene Baugebiete (Maikottenweg mit demnächst Ersatzbushaltestelle für den Kanalausbau) werden ohne Lärmschutz geplant anstatt zukunftsfähig direkt die Tieferlegung und den Lärmschutz zu verlän- gern, das wird nachher auf die Häuslebauer umgelegt! Die verschie- denen Zuständigkeiten (Wasser und Schifffahrtsamt, Straßen NRW , und die Stadt - Münster) scheinen hier nicht überwindbar. Wir als Anwohner fordern eine realistische, ehrliche Offenlegung! Der Flyer der Stadt Münster nimmt die Umgehungsstraße (dunkelrot !) raus. So kann die EU - Umgebungslärmrichtlinie 47 a erfüllt werden. Das ist Augenwischerei und die 30-er Zonen in der Stadt lachhafter Akti- onismus. Nachhaltige Verkehrswegeplanung sieht anders aus. Offenlegung der Zuständigkeiten Der Lärmaktionsplan berücksichtigt die vorhandenen Planungen in der Stadt Müns- ter - dies bezieht auch den Planfeststel- lungsbeschluss zur B 51 ein. Die Planungen beinhalten aktive Schallschutzmaßnahmen, die gegenüber der Bestandssituation eine Verbesserung der Lärmbelastungssituation herbeiführen sowie passive Maßnahmen und Entschädigungen für Bereiche, in de- nen der aktive Lärmschutz nicht ausreicht. Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen wurden im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der B51 thematisiert und durch Straßen NRW festgelegt. Die Diskussion zu der Ausgestaltung der Schallschutzmaßnahmen wurde im Rahmen des Verfahrens geführt. Unser Traum vom Tunnel mit begrünter begehbarer Decke- lung…war einmal. P.S. ca. 500 m weiter östlich quert bzw. beendet die Güterver- kehrstrasse der Bahn die Wohnbebauung. Die Züge beschallen je nach Windrichtung- besonders nachts - das gesamte Viertel. Ich bin der Meinung, dass da noch Nacharbeitungspotential ist und gebe die Hoffnung nicht auf. 13 16.06.2016 Zum Lärmaktionsplan der Stadt Münster möchte ich folgende Hin- weise geben, die über Ihre Online-Umfrage nicht abgebildet werden können. Grundsätzlich gehört zu einer Stadt, die wächst und wirtschaftlich aktiv ist, auch Verkehr hinzu. Das müssen die Einwohner akzeptie- ren. Leider wächst die Infrastruktur nicht in dem Maße mit, wie sich die Bevölkerungszahlen und Arbeitsplätze positiv! entwickeln. Das gilt insbesondere für die Straßenverkehrsinfrastruktur. Straßen und Schienenver- kehr Die Stadt Münster strebt mit der Erneuerung der Verkehrsrechner eine stadt- und um- weltverträglichen Verkehrsbewältigung an. Die Verkehrsverstetigung des Kfz-Verkehrs soll ausgewogen und nicht zu Lasten der leisen Umweltverbundverkehrsmittel umge- setzt werden. Aufgrund der Komplexität der heutigen Anforderungen an Lichtsignalsteu- erungen wird in jedem Einzelfall ein abge- wogener Kompromiss unter Berücksichti- gung der verkehrsfunktionalen und umwelt- bedingten Anforderungen gesucht. Statt einer Verkehrsverhinderungstaktik (Tempo 30 etc.) wären Maßnahmen wünschenswert, die versuchen, den verschiedenen Verkehrsbedürfnissen Rechnung zu tragen. Insbesondere ein ver- besserter Verkehrsfluss kann m.E. dazu beitragen, Lärmwerte zu Verbesserung des Verkehrsflusses Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 13 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster verringern. Den Ausbau von Straßen (Umgehungsstraße) bewerte ich positiv. Im Rahmen des freiwilligen Lärmschutzpro- gramm im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Sanie- rung an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ wird derzeit die schalltechni- sche Untersuchung der Umgehungsbahn inklusive der genannten Eisenbahnbrücke Lechtenbergweg (Kanalüberführung) durch die DB Netz AG vorbereitet. Auf der Basis der schalltechnischen Untersuchung werden im zweiten Schritt mögliche Lärmschutz- maßnahmen geplant und umgesetzt. Außerdem vermisse ich in dem Lärmaktionsplan den Bezug zum Schienenverkehr. Hier entsteht partiell noch größerer Lärm. Selbst betroffen bin ich als Anlieger an einer alten Eisenbahnbrücke (Ka- nalüberführung im Bereich An den Loddenbüschen/ Trauttmans- dorffstraße). Hier hat es die Stadt versäumt, durch Lärmschutzmaß- nahmen die Anlieger zu schützen. Ich bin überzeugt, dass hier höhe- re Lärmwerte als in weiten Teilen der aufgeführten Straßenbereiche festgestellt werden können. Eisenbahn- brücke Lech- tenbergweg (Kanalüberfüh- rung) Lärmschutzmaß- nahmen an der Kanalüberführung im Bereich Lech- tenbergweg 14 18.06.2016 Folgende Dinge gehören ebenfalls in den Lärmaktionsplan: Seit Jahren nimmt der Lärm auf der B51 stetig zu. Bei Ostwind müs- sen, obwohl ich mindestens 200 Meter von der B 51 entfernt wohne, nachts die Fenster geschlossen bleiben, sonst wäre an Schlaf häufig nicht zu denken. In Zukunft wird der Lärm sicherlich weiter zu neh- men. Straßen- und Schienenver- kehr B 51, St. Mau- ritz Ost Der Lärmaktionsplan berücksichtigt die vorhandenen Planungen in der Stadt Müns- ter - dies bezieht auch den Planfeststel- lungsbeschluss zur B 51 ein. Die Planungen beinhalten aktive Schallschutzmaßnahmen, die gegenüber der Bestandssituation eine Verbesserung der Lärmbelastungssituation herbeiführen sowie passive Maßnahmen und Entschädigungen für Bereiche, in de- nen der aktive Lärmschutz nicht ausreicht. Die sogenannte Umgehungsbahn der DB im Osten liegt etwa 6 m über dem Niveau der Häuser und beschallt ebenfalls besonders nachts extrem störend das ganze Mauritzviertel. Mehr Engagement von der Stadt Münster zu Belan- gen außerhalb ihrer Zuständigkeit Im Rahmen des freiwilligen Lärmschutzpro- gramm im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Sanie- rung an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ wird derzeit die schalltechni- sche Untersuchung der Umgehungsbahn durch die DB Netz AG vorbereitet. Auf der Basis der schalltechnischen Untersuchung werden im zweiten Schritt mögliche Lärm- schutzmaßnahmen geplant und umgesetzt. Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 14 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster Die Bahnstrecke MS- WAF stört ab 5 Uhr morgens mit schrillem Signal, alle halbe Stunde das ganze Mauritzviertel. Das Argument, dafür ist die Stadt nicht zuständig ist falsch. Es gibt sicherlich eine Fürsorgepflicht der Stadt für ihre Bürger. Andere Städte beweisen, dass man sich auch als Stadt einmischen kann. Die Lärmschutzmaßnahmen werden im Rahmen einer Bürgerinformation und im zuständigen Fachausschuss der Stadt Münster vorgestellt und diskutiert. Die Stadt Münster plant mit der DB AG die Aufhebung der technisch nicht gesicherten Bahnübergänge auf der Strecke Münster – Warendorf (Wegfall des Pfeifsignals). 15 24.06.2016 In dem Lärmaktionsplan vermisse ich, um nur einige Stadtteile zu nennen, die Lärmprobleme in den Stadtteilen Amelsbü- ren/Mecklenbeck, Nienberge und Roxel. Der Stadtteil Mecklenbeck z.B. und hier insbesondere Mecklenbeck- Süd, ist durch den Verkehrslärm von 2 Autobahnen (A1, A 43), der Hauptschienenverbindung ins nördliche Ruhrgebiet, einer Bundes- straße, mehreren Kreisstraßen und der Anflugschneise zum Flugha- fen Münster - Osnabrück, sowie der Rettungshubschrauberverbin- dung zur Uni-Klinik Münster besonderer Lärmbelastung ausgesetzt. Große Straßen wie die A1, die durch die Stadt in den Stadtteilen Amelsbüren/Mecklenbeck, Nienberge und Roxel führen, kommen in dem Plan nicht vor. Die B 51 (Umgehungsstraße) findet keine Er- wähnung. Der Mecklenbecker Teil der Weseler Straße kommt in dem Lärmaktionsplan auch nicht vor. Straßen- und Schienenver- kehr Mecklenbeck, Amelsbüren, Nienberge, Roxel, A 1 und A 43 In die Analysen der Lärmbelastungssituation sind alle Straßen ab einer bestimmten Ver- kehrsbelastung, auch die Autobahnen und Bundesstraßen einbezogen (siehe auch die Abbildungen 1 und 2 auf den Seiten 8 und 9 des Lärmaktionsplans). Nach den Europäischen Lärmschutzrichtlinien des§ 47a müssen auch andere belastende Lärmquellen in die Berechnungen der Stra- ßenplaner mit einfließen. Für die Stadt Münster müssen also alle stark befahrenen Straßen herangezogen werden, um die Richtlinien des§ 47a zu erfüllen. Der Flyer der Stadt nimmt die wirklich lauten Straßen aber nicht mit. Ein abgespeckter Aktionsplan, der den Lärm großer Straßen und belastende Lärmquellen anderer Verkehrsträger ausklammert und die Lärmproblematik auf wenige Straßen der In- nenstadt begrenzt, reicht nicht aus, die Richtlinien des § 47a zu erfüllen. Berücksichtigen weiterer Lärmquel- len (alle stark be- fahrenen Straßen) in der Lärmberech- nung Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 15 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster Der von der Bahn ausgehende Lärm (Abstand der Bahnlinie zur Bebauung ca. 35 m) beträgt 75 dB(A) und mehr. Insbesondere der nächtliche Güterzugverkehr bringt Lärmwerte, die die Schwelle überschreiten, die zum Aufwachen der Anwohner führt. Schlafen bei offenem Fenster oder auf Kipp gestellten Fenster ist nicht möglich. Die Schienenstrecke 2200 Essen - Ham- burg ist im Rahmen des freiwilligen Lärm- schutzprogramm im Auftrag des Bundesmi- nisteriums für Verkehr und digitale Infra- struktur „Sanierung an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ untersucht wor- den. Als Maßnahme wurde die Lärm- schutzwand errichtet. Die Länge und Höhe der Lärmschutzwand ist u.a. nach Wir- kungs- und Wirtschaftlichkeitskriterien be- stimmt worden. Ergänzend wurde in den Sanierungsbereichen der Einbau von Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter angeboten. 16 27.06.2016 Haben Sie herzlichen Dank für das freundliche Gespräch am 14.06.2016 in Ihrem Hause, als ich Ihnen zwei Lärmquellen in Meck- lenbeck und Albachten benennen durfte, die alle Anwohner in die- sem Bereich als äußerst störend empfinden. Der guten Ordnung halber hier noch einmal in aller Kürze fürs Protokoll die beiden Lärmquellen: 1. Bahntrasse Essen – HH (Strecke 2200) im Bereich von A1 bis Zubringer B51 2. die Autobahnen A1/A43 (Lärmquelle Bereich AK MS-Süd), hier insb. die A43 bzw. deren Zubringer B51 (Abschnitt MS – AK MS- Süd) Zu 1.: der Schall rollt an der Wand entlang und verstärkt sich. Vor allem der Güterzugverkehr verursacht in diesem Bereich erheblichen kurzzeitigen Lärm. Hier ist folgendes Phänomen zu beobachten: Jedes Mal, wenn ein Güterzug den Abschnitt vor bzw. hinter der Autobahnunterführung passiert, rollt der vom Zug produzierte Lärm quasi an der Schallschutzwand der Autobahn entlang – der Schall wird durch diesen Effekt hörbar verstärkt und ist – vor allem und fast ausschließlich bei Güterzügen - noch bis zum Waldweg zu hören, wie Nachbarn auf der anderen Seite der Heroldstrasse berichten. Es Straßen- und Schienenver- kehr DB Strecke 2200 von A 1 bis B 51 (Zu- bringer) Die Lärmkartierung für den Schienenverkehr erfolgt durch das Eisenbahnbundesamt, Effekte an Schallschutzanlagen der Straßen werden dabei nicht berücksichtigt. Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 16 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster scheint offenbar doch sehr viele Bewohner bis ins Waldviertel hinein zu betreffen – neben den Anwohnern direkt an der Trasse in Meck- lenbeck-Süd (Getterbach, Heroldstrasse) und Albachten–Ost. Zu 2.:Zur Lärmquelle Bereich AK MS-Süd möchten wir gerne zwei Punkte vorbringen: a. Lärmschutzwand Das zugrunde liegende Kartenmaterial rund um das AK MS-Süd entspricht nicht der Realität. Konkret ist hier eine Lärmschutzwand (entlang der Tangentialzufahrt von der A43 aus MS kommend auf die A1 RI Bremen) eingezeichnet, die in Wirklichkeit in dieser Länge gar nicht existiert. Diese Lärmschutzwand war zwar ursprünglich einmal so (wie auf dem Papier ersichtlich) in dieser Länge bis zur A43 geplant worden, ist aber damals von Straßen NRW im Zuge der Straßenbauarbeiten zum „Überflieger“ nur bis zur Hälfte gebaut worden. Insofern fußen die vorliegenden Lärmkarten rund um das AK MS-Süd auf einer falschen Grundlage. Hier scheint uns eine dringende Überprüfung und Korrektur Ihrer Lärmkarten geboten. AK MS-Süd, A 1, A 43, B 51 Mecklenbeck und Albachten Überprüfung der Eingangsdaten der Lärmkartierung (LSW in der Reali- tät kürzer) Die Eingangsdaten werden mit der 2017 erneut durchzuführenden Lärmkartierung überprüft. Darüber hinaus wäre es geboten, einmal bei Straßen NRW nachzu- fragen, warum die ursprüngliche Planung nicht realisiert worden ist. Hier besteht unserer Meinung dringender Handlungsbedarf. Die ursprüngliche Planung der Schallschutzwand sollte umgehend offen gelegt, überprüft, aufgegriffen und realisiert werden. Umsetzung der ursprünglichen Planung zur Lärm- schutzwand (bis zur A 43) Der Umsetzungsstand wird bei Straßen.NRW nachgefragt. b. zusätzliche Lärmquelle Im Zuge einer Änderung der Fahrspuren und damit neuer Fahrbahn- Markierungen vor vier Jahren ist eine zusätzliche Lärmquelle am AK-MS Süd entstanden. Anstatt wie ursprünglich vorhanden wieder eine ‚normale’ Fahrbahnmarkierung aufzutragen, wurden so genann- te ‚stochastische’ Fahrbahnmarkierungen (singende Markierungen) realisiert. Jetzt singt es hinter der o.g. Lärmschutzwand, die ja ei- gentlich vor Lärm schützen soll, und übertönt so manchen singen- den Vogel auf der anderen Seite der Wand… Diesen „Schildbürger- streich“ – so wie Sie es benannt haben - übermittele ich Ihnen wie angekündigt in einer zweiten Email. Auch hier mit der freundlichen Bitte, diesen Vorgang zu prüfen und eine Korrektur zum Wohle der Änderung der Fahrbahnmarkie- rung Straßen.NRW hat dazu folgendes mitgeteilt: 1. Die bei der Ummarkierung der Tangente aufgebrachte Randmarkierung ist eine auf Autobahnen übliche Typ II-Markierung für verbesserte Sichtbarkeit bei Nacht und bei Nässe. Um diesen Effekt zu erzielen muss sie mit ihren groben Perlen mindestens 2 mm dick sein. Erreicht wird dies durch über die Strichbreite verteilte Agglomerate („Mar- kierungskleckse“). Die geringste Lärmbelas- tung ergibt sich bei stochastisch (unregel- mäßig) verteilten Agglomeraten. Von einer Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 17 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster Anwohner erwirken zu können. „profilierten Markierung mit zusätzlicher akustischer Warnwirkung“ kann überhaupt keine Rede sein. Zum einen besteht eine profilierte Markierung aus regelmäßigen Querrippen (Dicke bis 7mm), zum anderen besteht keine Notwendigkeit für eine akusti- sche Warnwirkung auf der rechte Seite der Tangente, da durch die leichte Rechts- kurve Fahrzeuge eher nach links abdriften. 2. Die weggefrästen Markierungsstriche (Leitmarkierung) wurden so weit entfernt, dass einerseits möglichst wenige Rückstän- de des bisherigen Markierungsverlaufs verbleiben, andererseits keine Gefahr durch Vertiefungen für Zweiradfahrer entsteht. Fazit: Entsprechend den Vorgaben für die Markierung auf Autobahnen ist eine zuge- lassene Agglomeratmarkierung aufgebracht worden. Die höheren Anforderungen an die Sichtbarkeit vor allem bei Nacht und bei Nässe bedingen eine Geräuschabweichung beim Überfahren. Ebenso ergeben sich beim Überfahren von Frässtellen Ge- räuschabweichungen. Alle Anwohner rund um das AK-MS-Süd sind sich einig: Grundsätz- lich sollte für die Autobahnen um das Stadtgebiet von Münster gel- ten: Tempolimit 100. Das wäre wünschenswert. Darüber hinaus wäre unser Vorschlag, in unmittelbarer Nähe von größeren Wohn- gebieten noch einmal zusätzlich Schilder aufzustellen für die Nacht, und zwar: Tempolimit 80 – Lärmschutz zw. 22.00 - 6:00 Uhr. Was im Ruhrgebiet geht, kann auch in Münster umgesetzt werden. Geschwindigkeits- begrenzung auf 100 km/h auf allen BAB um das Stadt- gebiet Dieser Streckenabschnitt liegt in der Zu- ständigkeit der Bezirksregierung Münster. Die Notwendigkeit eines Tempolimits von 100 km/h wurde bereits mehrfach geprüft und für nicht notwendig / unzulässig erach- tet. Die Anlieger und Anwohner am Rande der Autobahnen A1/A43 und der Bahntrasse in Mecklenbeck und Albachten würden es begrüßen, wenn sich die Stadt Münster auch und gerade gegenüber den Lan- Mehr Engagement von der Stadt Münster zu Belan- Eine Unterstützung bei dem Bürgeranliegen kann zugesagt werden. Die Einflussnah- memöglichkeit der Kommune auf die Bun- Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 18 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster des- und Bundesbehörden für einen verbesserten Lärmschutz ein- setzt. gen außerhalb ihrer Zuständigkeit (bei Bund und Land) desbehörden ist beschränkt. Bezogen auf die oben genannten beiden Lärmquellen „AK MS-Süd und Bahntrasse“ möchten wir nunmehr gerne folgendes anregen: Lärmmessung bei einem Vor-Ort-Termin, Ursachenforschung, Lärm- reduktion durch geeignete Maßnahmen von Land und Bund. Wir hoffen, unsere Vorschläge und Anregungen finden Ihr Gehör und bitten um eine kurze Eingangsbestätigung unserer Emails. Un- sere Anregungen und dieses Schreiben werden mit einer entspre- chenden Unterschriftenliste noch komplettiert, diese reichen wir Ihnen gerne im weiteren Verlauf des Verfahrens nach. Im Namen der Initiative Lärmschutz Mecklenbeck & Albachten Lärmmessungen vor Ort mit an- schließender Ursa- chenforschung und Maßnahmenent- wicklung Eine orientierende Messung kann zugesi- chert werden, sie steht noch in Hinblick auf Lärmmessungen an der BAB 1 aus. Eine rechtliche Verbindlichkeit erwächst aller- dings nicht aus den Lärmmessungen. 17 18.05.2016 Hoffe sehr, dass die Eisenbahnbrücke am Lechtenbergweg (Kanal- überquerung) mit berücksichtigt wurde. Es ist eine der lautesten (wenn nicht die lauteste Lärmquelle) Münsters. Als unmittelbarer Anwohner sind wir von der Geräuschquelle genervt, da durch das zunehmende Alter der Brücke es immer lauter wird. Die Güterzüge fahren besonders häufig an Dienstag und Donnerstag Abenden. Sie können gerne mal zum“ Probehören“ vorbeikommen. Auch unver- ständlich, dass es kein Sonntag und Feiertagfahrverbot für Güterzü- ge gibt. Überquerende Personenzüge sind fast flüsterleise. Meiner Meinung nach, besteht hier dringender und zeitnaher Handlungsbe- darf. !!!!!!!! Diese Aktion der Stadt Münster finde ich „Superklasse“ !!!!!!!!! Schienenver- kehr Eisenbahnbrü- cke Lechten- bergweg (Ka- nalüberführung) Im Rahmen des freiwilligen Lärmschutzpro- gramm im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Sanie- rung an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ wird derzeit die schalltechni- sche Untersuchung der Umgehungsbahn inklusive der genannten Eisenbahnbrücke Lechtenbergweg (Kanalüberführung) durch die DB Netz AG vorbereitet. Auf der Basis der schalltechnischen Untersuchung werden im zweiten Schritt mögliche Lärmschutz- maßnahmen geplant und umgesetzt. Die Lärmschutzmaßnahmen werden im Rahmen einer Bürgerinformation und im zuständigen Fachausschuss der Stadt Münster vorgestellt und diskutiert. 18 27.05.2016 Ich habe von der Erstellung eines Lärmaktionsplanes gelesen. Hiermit möchte ich Sie auf die Lärmbelästigung von Anwohnern der Bahngleise im Rumphorstviertel aufmerksam machen. In Höhe 1. Brücke Mecklenburgerstraße und 2. Brücke quer über die Kärtner Schienenver- kehr Rumphorst- Lärmschutzwand an der Bahnstrecke entlang Schleswi- Im Rahmen des freiwilligen Lärmschutzpro- gramm im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Sanie- rung an Schienenwegen der Eisenbahnen Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 19 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster Straße fährt die Bahn praktisch durch die Gärten direkt an den Häu- sern entlang. Die Anwohner Schleswiger Straße/ Niedersachsenring sind doppelt betroffen: von der Bahn und dem Autolärm. Mit dem Fahrlärm der Lokomotiven bzw. Wagons kann man als direkter An- wohner noch leben, aber die Bremsgeräusche, die in Höhe Brücke Mecklenburgerstraße einsetzen, sind so schrill, dass man fast im Garten vom Stuhl fällt. Wir fragen uns schon lange, warum die Bahn bis heute keine Lärmschutzwand aufbaut, während auf der zweiten Bahnstrecke Höhe Hoppengarten entlang an einem freien Feld Lärmschutzwände stehen. viertel ger Straße des Bundes“ wird derzeit die schalltechni- sche Untersuchung der Umgehungsbahn durch die DB Netz AG vorbereitet. Auf der Basis der schalltechnischen Untersuchung werden im zweiten Schritt mögliche Lärm- schutzmaßnahmen geplant und umgesetzt. Die Lärmschutzmaßnahmen werden im Rahmen einer Bürgerinformation und im zuständigen Fachausschuss der Stadt Münster vorgestellt und diskutiert. 19 01.06.2016 Nach dem Spaziergang durch das Südviertel gestern habe ich mich einmal auf der Online-Plattform versucht: ich finde, dass die unter- schiedlichen Ebenen in der Hierarchie nicht wirklich übersichtlich gegliedert sind (gelungenes Gegenbeispiel: die Plattform des Bür- gerhaushaltes). So wollte ich etwa zu den ruhigen Gebieten nicht nur einen Eintrag machen, sondern wenigstens zwei. Nach Abschi- cken des ersten Eintrages wurde meine Teilnahme an der Online- Befragung aber komplett beendet. Auch bin ich mir nicht sicher, ob meine Kreuzchen bei der ersten Ebene der Lärmschutzmaßnahmen (-> wie steht man grundsätzlich zu Schallschutz, Tempo 30, Busspu- ren etc.) gespeichert wurden: als ich danach zu einzelnen Straßen meine Bewertung abgeben habe, kam ich ja zwangsläufig immer wieder über diese Seite, die aber leer war: wurde mein Ersteintrag nun gespeichert oder gelöscht ? Da es außerdem keine Option für "Sonstiges" gibt, möchte ich auf diesem Weg noch eine Meta- Anregung geben: Ich deute die Seiten der ruhigen Gebiete auch so, dass bei diesen Beispielen auch indirekt abgefragt wird, welche Grünflächen zur Not verzichtbar wären. Stattdessen möchte ich anregen, dass wegen Boden- und Artenschutz, als Versickerungs- flächen bei Starkregen und zur Regulierung des Mikroklimas natür- lich keine einzige entbehrlich ist. Auch müsste die unmittelbaren AnwohnerInnen im Viertel zunächst informiert und dann befragt werden, ob sie die Grünfläche verzichtbar finden: ansonsten ent- scheiden nicht betroffene TeilnehmerInnen der Online-Befragung wie ich, wie es an anderer Stelle im Stadtgebiet künftig um die Le- bensqualität bestellt sein soll. Könnte Sie dies nicht Herrn Dr. Hauff Ruhige Gebiete und sonstiges Nicht aufgeführte Frei- und Grünflä- chen sollen auch erhalten bleiben (nicht nur ruhige Gebiete) Schaffung oder mindestens Erhalt (neuer) Grünflä- chen in der Innen- stadt Die gutachterliche Auswahl der ruhigen Gebiete erfolgte unter Berücksichtigung von akustischen Kriterien und dem Zielkonzept Freizeit und Erholung des Grünordnungs- systems Münster. Es geht an keiner Stelle darum, ob Grünflä- chen verzichtbar sind. Entsprechende Aus- sagen wären auch nicht Bestandteil eines Lärmaktionsplans. Die Definition der ruhigen Gebiete im Lärm- aktionsplan soll dazu beitragen, dass auf heute ruhigen Erholungsflächen auch zu- künftig keine Lärmzunahmen erfolgen sol- len. Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 20 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster und Herrn Schemmick für die nächste Bürgerumfrage mit in Auftrag geben? Ich fände es bedenklich, wenn die aufgeführten ruhigen Grünflächen noch die einzigen zu erhaltenden (Lärm-Senken) wären und die Flächen, die hier nicht mehr auftauchen, schon jetzt ohne jegliche Bürgerbeteiligung anderen Nutzungen zugeführt werden sollen (aktuelles Bsp. Vögedingplatz in Nienberge?). In den Außen- bezirken, wo die Bebauung lockerer ist und auch die Privatgärten größer dimensioniert sind, sind öffentliche Grünflächen sicher ent- behrlicher als in der hochverdichteten Innenstadt. Gerade in der Innenstadt fehlen aber für Kinder Spielwiesen (das ist nicht nur si- cherer, sondern macht auch weniger Lärm, als wenn die Kinder auf Asphalt Fußball spielen), so dass hier eher noch neue entstehen müssten. Außerdem bieten Grünflächen Verweilmöglichkeiten im öffentlichen Raum ohne jeden Konsumzwang. Was natürlich noch gar nicht zur Sprache kam, da es ja nur um verkehrsinduzierten Lärm ging: die Selbstverpflichtung des Grünflä- chenamtes, Laubbläser aufgrund des Lärms (78 dezibel) "so selten wie möglich" einzusetzen, funktioniert eher überhaupt nicht, weil die beauftragten Fremd- Firmen offenbar nicht darüber informiert wer- den und die Laubbläser manchmal sogar vor 8 Uhr oder zwischen 13 und 15 Uhr eingesetzt werden (das habe ich bei mir auf dem Dahlweg und in der Vergangenheit auch auf dem Sebastian- Kirchweg beobachtet). Sonstiges Minimierung des Einsatzes von Laubbläsern und - saugern im Stadt- gebiet Der Einsatz von Laubbläsern und -saugern ist in der Geräte- und Maschinenschutzver- ordnung - 32. BImSchV geregelt. Nach dieser dürfen entsprechende Geräte nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrie- ben werden . Im Vergleich zu den alternativen Arbeitsge- räten sind Laubbläser deutlich effizienter. Daher setzt die Stadt bei der professionellen Grünpflege ebenfalls diese Geräte ein. Schon allein in Hinblick auf die Gesundheit der Mitarbeiter wird überprüft, wie der Ein- satz reduziert werden kann. Beauftragte Fremdfirmen werden in Hinblick auf die gesetzlichen Regelungen belehrt. Ausnahmegenehmigungen sind nach § 7 Abs. 2 der 32. BImschV möglich, z. B. um mit den zur Verfügung stehenden Kräften der der Stadt Münster obliegenden Ver- kehrssicherungspflicht nachzukommen (z.B. hoher Anfall von Herbstlaub). Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 21 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster 20 20.05.2016 Es wird angeregt im Rahmen der Lärmaktionsplanung auch alle Laubbläser und Laubsauger im Stadtgebiet zu verbieten Sonstige Verbot von Laub- bläsern und - saugern im Stadt- gebiet Der Einsatz von Laubbläsern und -saugern ist in der Geräte- und Maschinenschutzver- ordnung - 32. BImSchV geregelt. Nach dieser dürfen entsprechende Geräte nur von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr betrie- ben werden. Im Vergleich zu den alternativen Arbeitsge- räten sind Laubbläser deutlich effizienter. Daher setzt die Stadt bei der professionellen Grünpflege ebenfalls diese Geräte ein. Schon allein in Hinblick auf die Gesundheit der Mitarbeiter wird überprüft, wie der Ein- satz reduziert werden kann. Beauftragte Fremdfirmen werden in Hinblick auf die gesetzlichen Regelungen belehrt. Ausnahmegenehmigungen sind nach § 7 Abs. 2 der 32. BImschV möglich, z. B. um mit den zur Verfügung stehenden Kräften der der Stadt Münster obliegenden Ver- kehrssicherungspflicht nachzukommen (z. B. hoher Anfall von Herbstlaub). Ein generelles Verbot von Laubbläsern und Laubsaugern würde sowohl bei öffentlichen Stellen als auch bei privaten Akteuren die Herstellung der Verkehrssicherheit von Flächen deutlich erschweren oder aber bei erhöhtem Arbeitsanfall (z. B. durch Herbst- laub) sogar unmöglich machen. 21 16.06.2016 Mit Interesse verfolge ich in der örtlichen Presse die Diskussionen über den Lärmaktionsplan der Stadt Münster. Der Lärmaktionsplan greift meiner Ansicht zu kurz, wenn er nur dazu dient, den Lärm von motorisiertem Verkehr und Industriebetrieben zu vermindern. Im Bereich des Hafenviertels verursachen nachts oftmals betrunke- ne Fußgänger oder Radfahrer unerträglichen Lärm, der die Nachtru- Sonstige Hafenviertel Maßnahmen gegen betrunkene Fuß- gänger und Rad- fahrer Rechtsgrundlage der Lärmaktionsplanung ist die Umgebungslärmrichtlinie bzw. der § 47 a-f BImSchG. Diese gilt weder für Lärm, der von der davon betroffenen Person selbst verursacht wird, noch für Lärm durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen, Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 22 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster he in einem Maße stört, dass an Schlaf nicht zu denken ist. Dies gilt insbesondere für die Wochenenden bei wärmerem Wetter und dau- ert oft bis ca. 6 oder 7 Uhr morgens. In meinem Haus am Hansaring 12 sind alle Mieter, die zur Straße hin schlafen, über diese Situation unzufrieden. Dieser Lärm ist weitaus störender als der Verkehrslärm von LKWs. Deshalb sollten auch geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um diese Art von Lärmbelästigung zu beseitigen Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf militä- rische Tätigkeiten in militärischen Gebieten zurückzuführen ist. Der Lärm, der von betrunkenen Fußgängern und Radfahrern ausgeht, kann nicht mit der Lärmaktionsplanung reduziert werden. Der Service- und Ordnungsdienstes greift anlassbezogen und im Einzelfall ein. Prä- senzdienst kann nur im Rahmen der perso- nellen Möglichkeiten geleistet werden. Ein Lärmaktionsplan kann in diesem Fall nicht zu einer Reduzierung der Lärmbelas- tung beitragen, da im Rahmen der personel- len Kapazitäten eine Ausweitung des Streif- und Präsenzdienstes auf den Bereich Ha- fenviertel nicht möglich ist. 22 23.06.2016 Die Bürgerinitiative Landschaftsschutz Roxel e.V. (BI) hat sich mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Münster vom 16.März ausführlich befasst. Die BI nimmt im Folgenden zu diesem Entwurf Stellung. In einem ersten Schritt sollen jedoch zum Vorgehen der Stadt in Hinsicht einer aktiven Mitwirkung der betroffenen Bürger und Bürge- rinnen aus der Sicht der BI einige Aspekte vorgetragen werden. Teil 1: Erstens: Die an sich sinnvolle Überlegung die Lärmaktionsplanung der Stadt Münster gemäß Vorlage V/0555/2013 vom 14.09.2012, Seite 4 mit einem „Lärmforum" zu beginnen, begriff allerdings von Anfang an die Bürger und Bürgerinnen in einschränkender Weise nur als Beteiligte aber nicht als „Mitwirkende" , entgegen der Vorga- be der „Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umge- bungslärm", (Richtlinie 2003/49EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002, (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 18,7.2002, Artikel 8, Absatz 7). Insofern ist bereits Sonstiges adäquate Mitwir- kung der Bevölke- rung und transpa- rentere Verarbei- tung der Vorschlä- ge Auf der Grundlage der europäischen Umge- bungslärmrichtlinie wurden für verschiedene Lärmarten wie Straßenverkehr und Gewer- be sogenannte „strategische Lärmkarten“ erarbeitet. Die Karten zeigen auf, wo im Stadtgebiet Schwerpunkte der Lärmbelas- tung für die Bürgerinnen und Bürger beste- hen. Diese Aufgabe hat die Verwaltung bereits im Jahr 2008 umgesetzt und 2012 aktualisierte Karten ins Internet gestellt. Die Auswertung zur Lärmbelastungssituation und zu den Belastungsschwerpunkten in der Stadt wurde im Rahmen eines Forums den Bürgern und Bürgerinnen vorgestellt, disku- tiert und ebenfalls veröffentlicht. Das mit der Politik abgestimmte Vorgehen zur Findung und Priorisierung der Maßnahmenbereiche Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 23 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster die Überschrift des Abschnittes 5 der Vorlage falsch: Nicht „Beteili- gung" sondern „Mitwirkung" hätte die Formulierung lauten müssen. Zweitens: Schon der Ablauf des Lärmforums am 21.11.2012 bewies, dass die keinesfalls zahlreich erschienenen, anwesenden Bürger und Bürgerinnen nicht ernst genommen wurden„ Nach einer Präsen- tation durch drei Fachbüros, konnten die Bürger und Bürgerinnen im Rahmen von Nachfragen auch Vorschläge äußern. Diese wurden am Ende der Veranstaltung bereits unter „Weiteres Vorgehen" wie folgt kanalisiert: „Die genannten Vorschläge werden mit den geplan- ten Maßnahmen der Stadt zusammengelegt, systematisiert und hinsichtlich ihres Nutzen und Umsetzbarkeit überprüft." Im Novem- ber 2012 war keineswegs deutlich, welche Maßnahmen die Stadt planen wollte, Außerdem: Wer legt wie Maßnahmen und Vorschläge zusammen, wer systematisiert nach welchen Kriterien. Schließlich: Was sind die Parameter der Überprüfung? Selbst eine ungefähre zeitliche Terminierung wurde nicht angeben. wurde in diesem Zusammenhang dargelegt. Die Maßnahmenbereiche mit der höchsten Priorität befinden sich innerhalb des zweiten Tangentenrings. Identifizierte Maßnahmen- bereiche an übergeordneten Straßen wie beispielsweise den Autobahnen oder der Umgehungsstraße sind erst in der dritten Priorität beschrieben. Insbesondere die niedrigeren Betroffenheiten gegenüber zahlreichen innerstädtischen Situationen haben zu dieser Einschätzung geführt. In einem zweiten Schritt Ende 2012 wurde unter Beteiligung einer Gruppe von Exper- ten der Stadtverwaltung die Bearbeitung des Lärmaktionsplans begonnen. Die ver- waltungsinterne Arbeitsgruppe hat in Zu- sammenarbeit mit einem Gutachterbüro im April 2013 einen ersten Entwurf erarbeitet. Für die Maßnahmenbereiche der ersten Priorität wurden Maßnahmen entwickelt. Die Inhalte des Lärmaktionsplans waren verwaltungsintern insgesamt Konsens, mit der Ausnahme des Themas Temporeduzie- rung auf Hauptverkehrsstraßen. Dazu emp- fahl der Verwaltungsvorstand im Juni 2013 die Entwicklung eines ganzheitlichen Kon- zeptes für den Innenstadtbereich, das ne- ben den lärmtechnischen Themen insbe- sondere verkehrliche wie städtebauliche Aspekte integriert. Im September 2013 wurde die Politik über den Sachstand des ersten Entwurfes im Rahmen einer Informa- tionsveranstaltung in Kenntnis gesetzt. In der Zwischenzeit ist im Juni 2015 auf der Basis der bisherigen Ergebnisse ein zweiter Entwurf, der das ganzheitliche Konzept Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 24 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster umsetzt, erarbeitet worden. Im Rahmen der verwaltungsinternen Abstimmung wurde das Konzept bzw. wurden die Vorschläge zur Umsetzung besonders intensiv diskutiert und hinsichtlich ihrer verkehrlichen, städte- baulichen sowie rechtlichen Aspekte beur- teilt. Die politische und öffentliche Beteili- gung wurde im April und Mai 2016 durchge- führt. Teil 2 Erstens: Bei der Durchsicht des Entwurfes des Lärmaktionsplans (LAP) fällt auf, dass die westlich gelegenen, äußeren Stadtbezirke, was die Lärmbelastungen anbelangt, völlig unberücksichtigt bleiben. Dies ist vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil in der Vergan- genheit die starken Lärmbelastungen mehrmals in der Bezirksvertre- tung MS-West auf Initiative betroffener Bürger und Bürgerinnen thematisiert wurde; der Stadt MS eigentlich bekannt ist, dass die Grenzwerte gemäß BImSchG für allgemeine Wohngebiete in Roxel nachts trotz Wall und um 22 Prozent geringerer DTV im Vergleich mit der vor dem Ausbau der A1 vorgelegten Prognose nicht einge- halten werden; Entsprechende Messungen, die die Überschreitung des Grenzwertes belegen, liegen der Stadt vor. Der zulässige Grenzwert von 49 dB(A) wurde mit 51,2 dB(A) nachts erheblich überschritten. Diese Lärmbelastung wurde im Juni 2012 an einem Infostand in der Mitte Roxels seitens der BI Landschaftsschutz Roxel dargestellt und in Anwesenheit von Mandatsträgern von Bund, Land und Stadt erläutert. Die politischen Mandatsträger sprachen sich für eine Verbesserung der Situation aus und sagten ihre Unterstützung für entsprechende Maßnahmen zu. Nicht eine Lärm mindernde Maßnahme wurde in den vergangenen fünf Jahren angestoßen oder gar umgesetzt! Bekanntlich sind mehrere Bürgerinitiativen im Stadt- bezirk West seit Jahren aktiv, um eine Verbesserung der die Ge- sundheit belastenden Lärmsituation zu erreichen. Roxel, Nien- berge, Meck- lenbeck Im Kapitel 2 des Lärmaktionsplans wird die Lärmbelastungssituation im gesamten Stadtgebiet analysiert. Zur Bewertung der Lärm- und Konfliktsituationen werden die Lärmbelastungen an Gebäuden (Karten 1 und 2) mit den betroffenen Einwohnern in den Gebäuden in Relation gesetzt. Die daraus resultierende Lärmbetroffenheit, die mittels der LärmKennZiffer LKZ dargestellt ist (Karten 3 und 4) ist Grundlage für die Herausarbeitung von prioritären Maßnah- menbereichen (Karte 5). Bewertungsmaßstab ist hierbei der gesund- heitliche Schwellenwert L DEN = 65 dB(A) / LNight = 55 dB(A). Bei der Beantwortung des Fragenkatalogs der BI Landschaftsschutz Roxel e. V. vom 07.03.12 durch die Verwaltung wurden u. a. die Ergebnisse der Messungen interpretiert. Eine abweichende rechtliche Beurteilung der Lärmsituation ergibt sich daraus nicht. Zweitens: Entgegen der Aussage Vorlage V /0156/2016 Seite 1ff. ist im Entwurf des LAP nicht erkennbar, welche Anregungen und Hin- Protokoll des Lärm- forums 2012 als Das Protokoll zum ersten Lärmforum 2012 ist vereinbarungsgemäß seit 2013 auf der Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 25 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster weise des Lärmforums im November 2012 konkret im LAP ihren Niederschlag fanden. In diesem Zusammenhang wäre es hilfreich gewesen, das Protokoll des Lärmforums als Anhang des LAP zu veröffentlichen. Anhang im LAP veröffentlichen Homepage des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit veröffentlicht worden. Die Veröffentlichung des Protokolls zum zweiten Lärmforum wird zur Zeit vorbe- reitet. Welche Anregungen und Hinweise im LAP berücksichtigt wurden, geht aus dem Kapitel Öffentlichkeitsbeteiligung im Lärm- aktionsplan hervor. Drittens: Einerseits führt der Entwurf im Abschnitt 2.1.1 Strategische Lärmkarten aus: (Die) „maßgeblichen Isophonenbänder verdeutli- chen die erhebliche Lärmbelastung im Nahbereich übergeordneter Straßen." (LAP, Seite 7) Die Karten Lärmimmissionsplan Tag (LDEN) und Nacht (LNight) zeigen überzeugend auf, wie weit die Lärmbelas- tung in Richtung Roxel von der A1 reicht: Tagsüber fast bis zur Dorf- feldstraße, nachts weit über die Schelmenstiege hinaus. Dazu kom- men im Westen der BAB A1 noch die Roxelerstraße, die Pienersal- lee und der Straßenzug Nottulner Landweg/Am Rohrbusch, Im Os- ten wird die Lärmbelastung im Viereck BAB A1, Am Rohrbusch, Dingbänger Weg und Roxeler Straße klar deutlich. Tausende von Menschen - eine genaue Anzahl wird an keiner Stelle des LAP ge- nannt - sind dieser Lärmbelastung Tag und Nacht ausgesetzt. Des- halb ist es völlig unverständlich, dass die für Roxel ausgewiesenen beiden Maßnahmen Nr, 59 (Roxel Mitte) und Nr. 70 (A1 Bereich) nur die Prioritätsstufe 3 zugeordnet wurde. Insbesondere für Nr. 70 spielt der nächtliche Schwerverkehr eine wesentliche Rolle, weil die Richtgeschwindigkeit von 80 km/h ständig überschritten wird, da Geschwindigkeiten von 89/90 km/h von den Behörden offensichtlich toleriert werden. siehe hierzu auch die Ausführungen zu Teil 2, erstens - ergänzend sei darauf hingewie- sen, dass die in den strategischen Lärmkar- ten dargestellten Lärmbelastungen in Iso- phonenbändern die Schallausbreitung in der Fläche darstellen - diese ist in wenig bzw. unbebauten Bereichen größer, da der Schall nicht durch Bebauung abgeschirmt wird; die Anzahl der Betroffenen im ganzen Stadtgebiet ist in Tabelle 4 dargestellt; die Betroffenheiten (LKZ) in den Maßnah- menbereichen ist in der Anlage 1 darge- stellt, diese kann durch die Betroffenenzah- len (Einwohner) ergänzt werden. Viertens: Unberücksichtigt im LAP bleibt auch der Umleitungsver- kehr zu den Autobahnen durch Roxel. Dieser Umleitungsverkehr bedingt zugleich ein zahlenmäßig erhebliches Ausweichen über andere Straßenzüge in Roxel: Beispiele Am Rohrbusch/Nottulner Landweg, Roxeler Straße/Pienersallee .. (Dieser Verkehr hat mit dem Ziel- und Quellverkehr der beiden Gewerbegebiete in Roxel kaum etwas zu tun.) Dazu kommt, dass in stark ansteigendem Maße Eine Unfallhäufungsstelle besteht im ange- sprochenen Bereich nicht. Die Zufahrtsmög- lichkeit zur BAB A1 ist für die Allgemeinheit nicht zugelassen. Lediglich der Betriebs- und Versorgungsdienst der Autobahn ist freigeben. Bei der letzten Auswertung der Verkehrsunfalllage (September 2014) wurde Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 26 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster die nur für Polizei, Rettungsfahrzeuge und Zulieferer zur A1 im Be- reich der TR-Anlage Münsterland-West zugelassene Zufahrt als „heimliche" Auf- und Abfahrt genutzt wird In Folge dessen kommt es täglich und regelmäßig zu gefährlichen Situationen im Bereich des Knicks der Straße Am Rohrbusch bzw. an der Kreuzung Am Rohr- busch/Nottulner Landweg, die beide Bereiche oftmals für lange Zeit blockieren. Insbesondere, wenn es sich um LKW handelt, die in beiden Bereichen oftmals minutenlang hin und her manövrieren müssen bzw. dann im Straßengraben landen. Es sei wiederholend an dieser Stelle angemerkt, dass die Zufahrt für einen Begegnungs- verkehr nicht geeignet ist. festgestellt, dass sich von 2011 -2013 kein Verkehrsunfall und im Jahr 2014 ein leichter Verkehrsunfall im Bereich der Einfahrt zur Raststätte ereignet hat. Auch Verkehrszäh- lungen haben ergeben, dass selbst im Ver- gleich zu Wohnstraßen die Verkehrsmenge im Bereich der Zufahrt sehr gering ist. Eine Veränderung der Verkehrsregelung ist des- halb nicht notwendig. Fünftens: Wenn im LAP auf Seite 5 auf „die Ausübung des pflicht- gemäßen Ermessens über Reihenfolge, Ausmaß und zeitlichem Ablauf von Sanierungsmaßnahmen" gesprochen wird, ist in diesem Zusammenhang festzustellen, dass ein pflichtgemäßes Ermessen in Hinblick auf die äußeren Vororte, hier im Westen der Stadt, nicht erkennbar wird. Auch deshalb nicht, weil auch die so genannte Prio- ritätensetzung nur eine mögliche Empfehlung darstellt: „In der Re- gel" bedeutet nicht, sich nur auf Maßnahmen innerhalb des zweiten Tangentialringes zu beschränken und stark belastete äußere Stadt- bezirke damit auszuschließen. Sollen die westlichen Stadtteile weite- re fünf Jahre auf die Ausübung des „pflichtgemäßen Ermessens" warten? In einem dritten Teil stellt die BI folgende Forderungen an eine Überarbeitung des LAP einschließlich der Umsetzung einer Liste vorgeschlagener Maßnahmen. Damit würde zumindest teilweise die in der Umgebungslärmrichtlinie der EU vorgesehene aktive Mitwir- kung in effektiver Weise umgesetzt. 160 Zeichen, die den teilneh- menden Bürgern und Bürgerinnen, wie in der Online Befragung der Stadt vorgesehen, für eigene Vorschläge zugestanden werden, konterkarieren die EU Richtlinie in unerträglicher Weise: 160 Zei- chen entsprechen in etwa zwei Zeilen dieses Textes! Ein solcher Vorschlag zeigt, dass eine Mitwirkung der betroffenen Öffentlichkeit nicht ernst genommen wird. Teil 3: Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens über Reihenfolge, Aus- maß und zeitlichen Ablauf von Sanie- rungsmaßnahmen auch in den ge- nannten Stadtteilen Die Ausübung des pflichtgemäßen Ermes- sens über Reihenfolge, Ausmaß und zeitli- chen Ablauf von Sanierungsmaßnahmen ist oben dargestellt. Ergebnis sind die definier- ten Maßnahmenbereiche in 3 Prioritätsstu- fen. Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 27 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster Vorschläge und Forderungen: a) Bewertung der Maßnahmen Nr. 59 und Nr. 70 als Bereich mit höherem Maßnahmenbedarf, also Eingruppierung in die Priorität 1 Heraufstufen der MB 59 und 70 in die 1. Priorität Die Priorisierung der Maßnahmenbereiche erfolgt nach dem in Kapitel 2.2 dargestellten Verfahren, dessen Basis die Lärmberech- nungen sowie die Einwohnerdichte in den betroffenen Straßenzügen ist. Eine Heraufstufung einzelner Maßnahmen- bereiche würde das Verfahren insgesamt in Frage stellen. b) Umgehender Bau der Umgehungsstraße Roxel Nord Umgehender Bau der Umgehungs- straße Roxel Nord Die Stadt hat durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 485 das Planungs- recht für eine Ortsumgehung Roxel geschaf- fen. Seitens der Stadt war eine Aufnahme der Maßnahme in den Landestraßenbe- darfsplan angestrebt, was allerdings wegen mehrfacher Überzeichnung des Planes gescheitert ist. Eine Entscheidung darüber, welchen Verfahrensweg die Stadt Münster zur Realisierung dieses bedeutsamen Stra- ßenbauprojektes einschlägt, ist noch offen. c) Tempolimit für Roxel im gesamten Bereich des Vierecks Piener- sallee (W) und Dingbänger Weg (O), Roxeler Straße (N) und Nottul- ner Landweg/Am Rohrbusch (S) Tempolimit für Roxel im gesamten Bereich des Vier- ecks Pienersallee (W) und Ding- bänger Weg (O), Roxeler Straße (N) und Nottulner Landweg/Am Rohrbusch (S) Flächendeckende Tempolimits sind nach den aktuellen Vorschriften der Straßenver- kehrsordnung nur in den Wohngebieten außerhalb der Vorfahrtstraßen zulässig. d) Erneuter Antrag an die Straßenverkehrsbehörden für ein Tempo- limit auf der Autobahn BAB 1 im gesamten Stadtgebiet von 100 km/h Tempolimit BAB A1 im Stadtgebiet von Dieser Streckenabschnitt liegt in der Zu- ständigkeit der Bezirksregierung Münster. Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 28 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster für Pkw und 70 km/h für LKW e) hilfsweise für die Nachtzeiten 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Durch eine entsprechende Beschilderung sollte auf die Lärmminderung - wie an anderen Autobahnen auch - hingewiesen werden. 100 km/h für Pkw und 70 km/h für Lkw; ggf. für die Nacht und Hin- weisschilder Lärm- schutz Die Notwendigkeit eines Tempolimits von 100 km/h wurde bereits mehrfach geprüft und für nicht notwendig / unzulässig erach- tet. f) Versetzung des Verkehrszeichens 230 Durchfahrt verboten (StVO) von der Rampe zur TR Anlage Münsterland-West an die Kurve im Rohrbusch anstelle des jetzt vorhandenen Richtzeichens 357 „Sackgasse" Versetzen des Zeichens 230 an die TR-Anlage Münsterland West (Kurve im Rohr- busch) Diese Anregung wurde bereits mehrfach zusammen mit der Bezirksregierung Müns- ter geprüft. Ein straßenverkehrsrechtliches Erfordernis wurde nicht gesehen. Auch müssen die Anlieger/anliegenden Grundstü- cke erreichbar bleiben. g) Ausweisung von ruhigen Gebieten auch in den Stadtteilen Meck- lenbeck, Nienberge und Roxel, zum Beispiel der gesamte südliche Teil Roxels zwischen Greiwenkampsbusch und Schoppenbergs- busch bis hin zum Meckelbach. Es fällt in diesem Zusammenhang auf, dass auch hier der äußere Bereich des Stadtbezirks West bei den Planungen der Stadt ausgespart bleibt. Aus einer anderen Per- spektive betrachtet kann das doch im Vergleich zu anderen Stadttei- len nur bedeuten, dass es in Roxel und Nienberge im Sinne des LAP „zu laut" für eine Ausweisung von „ruhigen Gebieten" ist. Ausweisung ruhiger Gebiete auch in Roxel, Mecklen- beck, Nienberge Die Ausweisung ruhiger Gebiete erfolgt nach den in Kapitel 7 des Lärmaktionsplans dargestellten Kriterien. Die Planung spart dabei keine Stadtteile aus. Durch die Auto- bahn und Konzentrationszonen für Wind- energie werden aber die im Zielkonzept Freizeit und Erholung des Grünordnungs- systems Münster, Fortschreibung 2012, dargestellten Erholungslandschaften im Westen Münsters so durchschnitten, dass diese nicht das Prädikat „ruhige Erholungs- flächen“ erhalten können Schließlich: h) Die Ermöglichung einer sofortigen Mitwirkung der Bürger und Bürgerinnen, insbesondere auch der anerkannten Umweltvereini- gungen, bei der weiteren Entwicklung des LAP und seiner Überprü- fung gemäß der Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie der EU. Eine solche Mitwirkung muss weit über das Kleben von Punkten auf eine Stadtkarte, Lärmspaziergänge und 160 Zeichen Beiträge hin- ausgehen. Die BI bittet Sie hiermit, dieses Schreiben weiter zu leiten an die mit Ermöglichung der Mitwirkung der Bürger und Um- weltvereinigungen bei der weiteren Entwicklung des LAP Im Vorfeld und während der Offenlegung des LAP sind die verschiedenen Möglichkei- ten zur Beteiligung / Mitwirkung am Lärmak- tionsplan öffentlich gemacht worden. Die Umweltverbände haben sich bereits 2012 intensiv informieren lassen, 2016 an der Informationsveranstaltung für Institutionen teilgenommen sowie im Rahmen der Ausle- gung des Entwurfs des Lärmaktionsplan Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 29 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster der Lärmaktionsplanung befassten Ämter der Stadt; an alle Frakti- onsvorsitzenden der im Rat der Stadt vertretenen Parteien; an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster West. Wir bitten höflich um zeitnahe Stellungnahme zu diesem Schreiben Anregungen und Hinweise gegeben. Für die nächste Stufe der Lärmaktionspla- nung in 2018 wird die Beteiligung / Mitwir- kung der Öffentlichkeit wieder mit den politi- schen Gremien abgestimmt. Nr. 23 07.09.2016 Wir fordern die folgenden Lärmquellen in die Lärmaktionsplanung aufzunehmen und die Inhalte zügig umzusetzen: (24.06. 2016) 1: Hier in Mauritz befindet sich auf einer hochliegenden Trasse die sogen. Umgehungsbahn der Deutschen Bundesbahn, die überwie- gend in der Nacht mit langen und sehr geräuschvollen Güterzügen befahren wird und bei dieser Gelegenheit das gesamte Viertel derar- tig beschallt, dass die Leute in der Nacht aus dem Schlaf gerissen werden. Schallmessungen ergaben häufig Werte von 75 dBa und mehr. Schienenver- kehr Mauritz Berücksichtigung der Umgehungs- bahn im Lärmakti- onsplan Im Rahmen des freiwilligen Lärmschutzpro- gramm im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Sanie- rung an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ wird derzeit die schalltechni- sche Untersuchung der Umgehungsbahn durch die DB Netz AG vorbereitet. Auf der Basis der schalltechnischen Untersuchung werden im zweiten Schritt mögliche Lärm- schutzmaßnahmen geplant und umgesetzt. Die Lärmschutzmaßnahmen werden im Rahmen einer Bürgerinformation und im zuständigen Fachausschuss der Stadt Münster vorgestellt und diskutiert. 2: Regionalbahn Münster – Warendorf macht sich alle 20 – 30 Minu- ten bemerkbar mit schrillen Warnsignalen, was im Zusammenhang mit der sowieso schon stark autobefahrenen Warendorfer Strasse zu einer 2. Lärmquelle führt, d.h. also zwei Lärmquellen aus der glei- chen Richtung. Bahnlinie paral- lel zur Waren- dorfer Straße Berücksichtigung der zweiten Lärm- quelle Die Stadt Münster plant mit der DB AG die Aufhebung der technisch nicht gesicherten Bahnübergänge auf der Strecke Münster – Warendorf (Wegfall des Pfeifsignals). 3: Die B 51 in ihrem jetzigen Zustand muss sofort auf 50 kmh Ge- schwindigkeit reduziert werden, da hiermit eine Halbierung der Laut- stärke erreicht werden kann. Da hilft auch kein Verweis auf später möglicherweise in Teilabschnitten zu errichtende Lärmschutzwände, B 51 Temporeduzierung auf 50 km/h Diese Anregung wurde bereits überprüft und auch der BI St. Mauritz beantwortet. Im Ergebnis gab es kein Erfordernis, die bereits auf 70 km/h reduzierte zulässige Höchstge- Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - allgemeine Öffentlichkeit aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 30 von 30 Nr./ Datum Inhalt der Stellungnahme Lärmquelle/ Lärmort Anregungen Stellungnahme Stadt Münster die eben nicht überall stehen werden. Es wird für die Zukunft zum wiederholten Male auf die UVP verwiesen, die schon vor über 20 Jahrne, die zur Abhilfe der Lärmquellen eine abgedeckte Tieflage beim Neubau empfiehlt. schwindigkeit noch weiter herab zu setzen. 4: Die Mondstraße ist die viel befahrene „Umgehungsstrasse“ zur „Umgehungsstrasse/B51“ – auch dort muss es zu Geschwindigkeits- reduzierungen kommen. In fast allen o.g. aufgezählten Fällen bringen Geschwindigkeitsredu- zierungen beim Feinstaub und sonstigen Abgasen, was in diesen reinen Wohn- und Erholungsgebieten hohe Priorität haben muss. Die Stadt Münster hat all diese Lärmquellen für den Umgebungslärm mit in ihre Planungen aufzunehmen gem. der entsprechenden Ihnen bekannten EU-Umgebungslärmrichtlinie. Ein Zurückziehen auf die Postion „nicht zuständig“ lassen wir im Interesse der hier lebenden Münsteraner Bürger nicht gelten. Mauritz befindet sich schon heute in einer besonders prekären Lage. Nach dem Grundgesetz haben Staat und Kommunen für alle Bürger nach dem Gleichheitsgrundsatz für gleiche Lebensbedingeungen Sorge zu tragen. Es gibt nach dem Grundgesetz auch Recht auf körperliche Unversehrheit. Das ist bei den hier aufgeführten Prob- lemfällen bisher nicht der Fall. Mondstrasse Geschwindigkeits- reduzierung Grundsätzlich strebt die Stadt Münster mit dem Lärmaktionsplan an, in allen Bereichen mit Lärmbelastungen über 65 dB(A) ganz- tags bzw. 55 dB(A) nachts Reduzierungen der Lärmbelastungen herbeizuführen. Dies kann aber kurzfristig nicht in allen Bereichen erfolgen. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Priorisierung der Maßnahmenbereiche nach Höhe der Lärmbelastung und Anzahl der betroffenen Einwohner. Die Mondstraße ist nach dieser Priorisierung kein Bereich, in dem kurzfristig Maßnahmen vorgesehen werden können. Mit der nächsten Stufe der Lärmaktionspla- nung strebt die Stadt Münster an, auch Bereiche, die aktuell nicht prioritär behan- delt werden, in die Lärmaktionsplanung einzubeziehen und für diese Maßnahmen zu entwickeln. Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 1 von 6 TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahme Stadt Münster VCD Münsterland 27.06.16 Der VCD begrüßt die Bemühungen der Stadt Münster zur Entlastung der Bevölkerung von den gesundheitsschädlichen Folgen des Lärms, der in Münster insbesondere vom Auto- verkehr ausgeht. Er betont, dass das Lärmproblem nicht nur gesondert betrachtet werden darf, sondern im Zusammenhang mit den Zielen der Unfallvermeidung, der Reduzierung von Luftschadstof- fen und der Reduzierung der CO2-Emissionen (Klimaschutz). Nur aus dieser ganzheitli- chen Sicht kann eine menschen- und umweltverträgliche Urbanität entstehen und nachhal- tig gesichert werden. Der Lärmaktionsplan verfolgt einen integrierten Ansatz. Planungen aus den genannten Bereichen sind in die Maß- nahmenentwicklung einbezogen worden. Zum Geschwindigkeitskonzept: Der VCD begrüßt ausdrücklich die geplante Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 auf wichtigen Innenstadtstraßen. Sie dient gleichzeitig der Verkehrssicherheit, insbesonde- re von Radfahrern in der Fahrradstadt Münster. Sie dient auch, bei angepasster Fahrweise (die kann man inzwischen in vielen Wohngebieten mit T30-Zonen beobachten) der Schad- stoff- und CO2-Reduzierung. Zeitverluste im Innenstadtbereich sind, wenn überhaupt nachweisbar (bei Fahrten innerhalb des 2. Tangentenringes wenige Sekunden bei stö- rungsfreier Durchfahrt, wie Fahrversuche des VCD in den vergangenen Wochen erwiesen haben), minimal und gegenüber der gewonnenen Lebens- und Umweltqualität zu vernach- lässigen. Zeitverluste für Rettungsfahrten dürften kaum auftreten, zumal diese bei freier Strecke nicht an Begrenzungen gebunden sind. Aus all diesen Gründen fordert der VCD seit Längerem eine Regelgeschwindigkeit von 30kmh im bebauten städtischen Bereich. Wir fordern die Stadt auf, über ihre Mitgliedschaften in übergeordneten Städteverbänden (Deutscher Städtetag, ICLEI) sich für mehr Regelungskompetenz für die Kommunen durch z.B. eine solche niedrigere Regelgeschwindigkeit einzusetzen. Vergleichbares gilt für eine verbesserte Möglichkeit von Kommunen, ihre Bürger vor den Lärmbelastungen durch Bundesfernstraßen und Bahnen durch angemessene Geschwin- digkeitsbegrenzungen zu schützen. Die Forderungen der Betroffenen an Autobahn, Zu- bringer, Umgehungsstraße und Bahnstrecken und ihre wiederholte Zurückweisung durch die übergeordneten Behörden unterstreichen die Notwendigkeit, dass die Kommunen sich gemeinsam für Gesetzesänderungen einsetzen. Im Deutschen Städtetag ist die Stadt Münster u.a. im Um- weltausschuss tätig. Auch die Lärmaktionsplanung wird in diesem Gremium intensiv diskutiert und die verschiedenen möglichen Maßnahmen, insbesondere die Geschwindig- keitsreduzierung auf Hauptverkehrsstraßen in innerstädti- schen Bereichen sowie an überregionalen Verkehrsachsen sind Gegenstand der Beratungen. Das Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Abb.1 grün) wird von uns als Schritt in die richti- ge Richtung begrüßt. Es ist aber nicht einzusehen, dass andere Straßen innerhalb des 2. Das aktuell vorgesehene Geschwindigkeitskonzept be- schränkt sich im Rahmen dieses ersten Lärmaktionsplans Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 2 von 6 TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahme Stadt Münster Tangentenringes mit dichter Wohnbebauung (z.B. Kanalstraße, Bohlweg, Gartenstraße, Warendorfer Str.), der gesamte Hansaring und auch die ursprünglich eingeplante Geist- straße ausgelassen werden. bewusst auf Straßen innerhalb des 2. Tangentenringes, an denen gehäuft sehr hohe Lärmbelastungen auftreten. Der Hansaring ist als Bestandteil des 2. Tangentenringes nicht in diese ersten Überlegungen einbezogen. Auf den weite- ren genannten Straßen besteht z.T. bereits Tempo 30, z.T. sind sie aufgrund der im Vergleich geringeren Lärmbelas- tungssituation kein Maßnahmenbereich der Lärmaktions- planung. Ein besonderer Fall ist die Grevener Str. zwischen Steinfurter Str. und Ring. Hier ist auf Grund der ohnehin geplanten baulichen Erneuerung die einmalige Chance gegeben, durch ein fortschrittliches straßenräumliches Konzept (vgl. Anlage 1 S.4 u.6) Lärm nachhaltig zu reduzieren und in Verbindung mit Begrünung einen für die Anwohner lebenswerten Stadt- raum zu gewinnen. Die bisherige Planung trägt dem in keiner Weise Rechnung: Die Straße ist mit mehreren Fahr- und Abbiegespuren überdimensioniert und verführt zu schnellem Fahren, das dann durch zwei Ampelanlagen auf 500 m abrupt ausgebremst wird (zum Vergleich: die doppelt so lange Hammer Str. im Innenbereich mit etwa gleicher Verkehrs- belastung hat durchgängig 2 Fahrspuren, keine Abbiegespuren und lediglich 3 Fußgänger- ampeln.) Wenn für die Steinfurter Str. 2 Fahrspuren ausreichen (S.6), muss dies für die nur wenig mehr belastete Grevener auch gelten. Die im Planungsausschuss beschlossene Sparvariante hat zudem die geplante Baumreihe auf der Ostseite ersatzlos gestrichen und damit den Bewohnern dieser Seite jeden möglichen Immissionsschutz genommen: Sparen am falschen Ende, ein veritabler Schildbürgerstreich. Der VCD fordert daher für die Grevener Str. zwischen Steinfurter Str. und Ring kurzfristig einen Wettbewerb und/oder eine Planungswerkstatt unter Beteiligung der betroffenen Bür- gerInnen. Dem beschlossenen Vorentwurf (Ausschuss für Stadtpla- nung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 11.06.2015) liegt der B-Plan 379 zugrunde. Für den hoch belasteten Schlossplatz schlägt der VCD vor, die Fahrspuren im Zuge einer möglichen Umgestaltung des Platzes nach Westen zu verschieben und die Bebauung der Ostseite durch eine Baumallee zu schützen. Mittel- und langfristig ist die Strategie einer Vermeidung und Verminderung von Lärmemis- sionen durch Stadtentwicklung/Bauleitplanung notwendig (Anlage 1 S.4). Dazu muss bei allen Planungen neben angemessener Dichte die Anlage autofreier bzw. autoarmer Gebie- te vorgesehen werden. Als Anreiz müssen Bauherren und Mieter von den Einsparungen durch weniger Flächenverbrauch auch monetäre Vorteile haben. Leider sind bei bisherigen In den strategischen Ansätzen zur Lärmminderung wird das Thema Vermeidung von Lärmemissionen durch Stadt- entwicklungs- und Regionalplanung angesprochen. Die Umsetzung der dort formulierten „Anforderungen aus Sicht der Lärmaktionsplanung“ muss im Zuge der laufenden Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 3 von 6 TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahme Stadt Münster Planungen solche Gebiete von BürgerInnen zwar angeregt, aber bislang nicht berücksich- tigt worden. Auch umweltfreundliche Mobilitätskonzepte für größere Verkehrserzeuger sind zwar immer wieder gefordert worden, werden aber in Münster kaum realisiert z.B. wegen des umfangreichen Angebots kostenfreier Parkmöglichkeiten in außenliegenden Gewerbe- gebieten. Einzige Ausnahme: Das Semesterticket für alle Studierenden. Entwicklungsplanungen und städtebaulichen Planungen erfolgen. Nicht nur aus Lärmschutzgründen (s.o.) hält der VCD eine erhebliche Verminderung des MIV, insbesondere im Pendlerverkehr, für unverzichtbar. Dazu sind neben sog. Pull- Maßnahmen (entschiedene Förderung des ÖPNV und des Radverkehrs) auch restriktive Push-Maßnahmen notwendig (vgl. dazu schon Beirat für Klima und Energie der Stadt Münster, Handlungsempfehlungen 1995, Empfehlung V2 S. 53 ff.). Dazu könnte z.B. auch eine City-Maut gehören. Auch die Vermeidung von Lärmemissionen durch Ver- kehrsentwicklungsplanung ist ein wichtiger strategischer Ansatzpunkt des Lärmaktionsplans. Die Anforderungen aus Sicht der Lärmaktionsplanung hierzu enthalten als ersten Punkt eine Gesamtkonzeption für das Münsterland zur Reduzierung des Stadt-Umland-Verkehrs. Eine Verminderung der Lärm- und Schadstoffemissionen durch Elektromobilität ist vorerst vor allem möglich und sinnvoll bei Fahrzeugflotten, die vorwiegend im dicht bebauten In- nenbereich unterwegs sind. Dies gilt zuerst für die Busse des Linienverkehrs, der aus all- gemeinen Umweltgesichtspunkten ausgeweitet werden muss. Die Umstellung der Fahr- zeugflotte der Stadtwerke hat begonnen und sollte konsequent fortgesetzt werden. Für andere städtische Fahrzeuge sollte dies ebenfalls geprüft werden, andere Unternehmen sollten über IHK und Handwerkskammer gewonnen werden. Der VCD geht davon aus, dass Lärmschutz eine permanente Aufgabe der Kommune zum Schutz ihrer BürgerInnen bleibt. Er wird sich auch weiterhin konstruktiv und kritisch an diesem Prozess beteiligen Das Thema Elektromobilität ist im Lärmaktionsplan ange- sprochen. Der 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster führt dazu aus: Vor dem Hintergrund der aktuell gültigen Immis- sionsgrenzwerte der EU kommt den Emissionen der im Stadtbussystem und im Stadt-/Umlandverkehr eingesetz- ten Fahrzeuge eine besondere Bedeutung zu. Als umwelt- verträgliches Verkehrsmittel sollen daher vorzugweise Fahrzeuge eingesetzt werden, die mit weit-reichenden Abgasbehandlungstechniken und lärmreduzierten Motoren ausgerüstet sind. Darüber hinaus ist der Einsatz von Fahr- zeugen mit besonders umwelt-und ressourcenschonenden Antriebtechniken, wie z.B. Busse mit elektrischem Antrieb, wünschenswert. Die Lärmaktionsplanung ist eine fortlaufende Aufgabe, deren Fortschritte alle 5 Jahre mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans dokumentiert werden. IHK Nord West- falen 29.06.2016 Sehr geehrter Herr Bruns, die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen dankt für die Möglichkeit der Stel- lungnahme zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Münster. Die IHK ist als Trägerin öffentlicher Belange aufgerufen, die Inhalte des Planentwurfs mit Blick auf zu erwartende Auswirkungen auf die ihr angeschlossenen Mitgliedsunternehmen kritisch zu würdigen. Aspekte der Gesundheitsvorsorge und des Gesundheitsschutzes für Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 4 von 6 TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahme Stadt Münster die Bürgerinnen und Bürger liegen grundsätzlich auch im Interesse der Unternehmen. Daher unterstützt die IHK grundsätzlich die Ziele des Lärmaktionsplans zur Lärmminde- rung. Andererseits sind eine gute Erreichbarkeit und kurze Reisezeiten wettbewerbsrele- vante Standortfaktoren. Dies gilt sowohl für die Ver- und Entsorgungsverkehre (Wirt- schaftsverkehr) als auch für die Erreichbarkeit der Innenstadt für Kunden und Besucher. Ausdrücklich begrüßt die IHK daher die Maßnahmen der Lärmaktionsplanung, die zu einer Verkehrslärmminderung bei Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes führen, wie die Optimierung oder Erneuerung vorhandener Lichtsignalanlagen- Steuerungen oder den Einbau von Asphalt mit lärmmindernder Wirkung bei anstehenden Fahrbahnsanierungen. Gegen einzelne Bestandteile der aktuellen Entwurfsfassung des Lärmaktionsplans, die sich unmittelbar negativ auf die Erreichbarkeit und die Kosten und somit auf die Wettbewerbs- fähigkeit der Unternehmen auswirken, erhebt die IHK jedoch Bedenken. Insbesondere die Verhältnismäßigkeit und die Rechtmäßigkeit/Zulässigkeit einer flächenhaften Tempo 30 Zone in der Innenstadt ist aus Sicht der IHK fraglich. Zu Kapitel 5.1 Geschwindigkeitskonzept Die Anordnung einer nahezu flächendeckenden Tempo 30-Zone in der Innenstadt (gemäß zeichnerischer Darstellung) sieht die IHK kritisch. So ist im Entwurf des Lärmaktionsplans nicht hinreichend nachgewiesen, dass vor allem im Bahnhofsbereich (zwischen Hafenstra- ße, Bremer Straße, Wolbecker Straße und 1. Tangentenring oder Von-Vincke-Straße/ Schorlemerstraße) die Anzahl der zu schützenden Personen/Wohngebäude so groß ist, dass dies eine Anordnung von Tempo 30 rechtfertigen würde. Das Geschwindigkeitskonzept des LAP sieht die strecken- bezogene Anordnung von Tempo 30 an lärmbelasteten Straßen im Innenstadt- und Bahnhofsbereich vor. Es han- delt sich nicht um eine flächenhafte Tempo 30 - Zone. Im Bahnhofsbereich liegen Maßnahmenbereiche der Lärmaktionsplanung 1. - 3. Ordnung (siehe Karte 5 des Lärmaktionsplans). Diese Maßnahmenbereiche sind auf- grund hoher Lärmbelastungen und -Betroffenheiten aus- gewählt. An den auf S. 100 des Lärmaktionsplanentwurfs genannten Straßen des Bahnhofsbereichs sind knapp 1.400 Einwohner von gesundheitsgefährdenden Lärmbe- lastungen betroffen. Zudem dürfte es auch aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen problematisch sein, die Geschwindigkeitsreduzierung durchzusetzen. Geschwindigkeitsreduzierungen dürfen nur strecken- und anlassbezogen - z. B. aufgrund akuter Unfallgefährdung oder aber akuter Gesundheitsgefährdung durch Luftschadstoffe oder Lärm - angeordnet werden. Auch die kürzlich vom Bundeskabinett beschlossene Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die auch an mehrspurigen Straßen eine erleichterte streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten oder Altenheimen vorsieht, reicht u. E. als Rechts- grundlage für die im Entwurf des Lärmaktionsplans ausgewiesenen Tempo 30-Zonen nicht aus. Beiden Aspekten, Rechtmäßigkeit/Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnah- men, wird aus unserer Sicht im vorliegenden Entwurf nicht ausreichend Rechnung getra- In Kapitel 5.3.1 des Lärmaktionsplans erfolgte die Prüfung der straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen entspre- chend § 45 StVO. Für die auf S. 100 dargestellten Straßen kamen die Prüfungen und Abwägungen zum Ergebnis, dass Tempo 30 zur Reduzierung der Lärmbelastungssitua- tion erforderlich, geeignet und angemessen ist. Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 5 von 6 TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahme Stadt Münster gen. Das Argument, dass nur ein zusammenhängendes und nachvollziehbares Netz von Stre- ckenabschnitten mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zur Reduzierung der Lärmbelastungen und zu einer Transparenz für den Verkehrsteilnehmer führe, ist aus Sicht der IHK nicht nachvollziehbar. Das städtische Verkehrsnetz ist klassifiziert in Hauptver- kehrsstraßen, Erschließungsstraßen und Nebenstraßen. Neben der Nord-Süd-Achse im Westen der Altstadt (Weseler Straße und Am Stadtgraben) verläuft östlich der Altstadt - im Bahnhofsbereich - die zweite Nord-Süd-Hauptverkehrsachse über die Friedrich-Ebert- Straße / Von- Steuben- Straße/ Bahnhofstraße/ Eisenbahnstraße/ Fürstenbergstraße/ Gartenstraße in Richtung Münster Zentrum Nord. Der Lärmaktionsplan befasst sich im Wesentlichen mit Hauptverkehrsstraßen. Die unterschiedlichen Netzbestand- teile, für die aufgrund der hohen Lärmbelastungen Ge- schwindigkeitsreduzierungen geprüft wurden, sind diffe- renziert benannt. Innerhalb dieser (z.B. 1. Tangentenring) sollen für eine transparente Verkehrsregelung und einen gleichmäßigen Verkehrsfluss abschnittsweise unterschied- lichen Geschwindigkeitsregelungen vermieden werden. Die Leistungsfähigkeit dieser Achse sollte daher wenn irgend möglich erhalten bleiben. Die mit einer Tempo 30-Ausweisung zwischen der Von-Steuben- und der Eisenbahnstraße einhergehende Reduzierung des Verkehrsdurchsatzes in diesem Bereich könnte in den nördlich und südlich angrenzenden Abschnitten zu vermehrter Staubildung - und damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Verkehrsflusses - nicht nur für die Wirtschaft - führen. Vermehrter Kraftstoffverbrauch, erhöhte Stickoxyd- und C02-Emissionen, unnötige Lärmemissionen durch wiederholtes Anfahren und Bremsen, Zeitverluste und hieraus re- sultierende erhöhte Kosten für die Wirtschaft wären die Folge. Die Leistungsfähigkeit von Verkehrsnetzen wird im We- sentlichen durch die Knotenpunkte und nicht durch die Streckengeschwindigkeit zwischen den Knotenpunkten bestimmt. Die Leistungsfähigkeit des betroffenen Ver- kehrsnetzes wird durch Tempo 30 nicht beeinträchtigt. Kritisch hinterfragen möchten wir zudem die Grundlage der Auslösewerte, die für die Lärm- aktionsplanung der Stadt Münster verwendet wurden. Im Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) NRW liegt ein konkreter Handlungsbedarf vor, wenn „an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Münster sieht hiervon abweichende Schwellenwerte - 65 dB(A) tagsüber und 55 dB(A) nachts - vor, die auf Erkenntnissen aus der Lärmwirkungsforschung basieren und einer Empfehlung des Umweltbundesamtes entsprechen. Ab dauerhaften Lärmbelastungen von 65 dB(A) tagsüber und 55 dB(A) nachts sind gesundheitsschädliche Wirkun- gen nachgewiesen. Der Lärmaktionsplan geht zum Ge- sundheitsschutz der Bevölkerung ab diesen Werten von einer Maßnahmenerfordernis aus. Nach derzeitiger Rechtsauffassung gewährt die Regelung des § 45 Abs. 1 StVO zudem nicht erst bei Überschreiten eines bestimmten Schallpegels Schutz vor Lärm, sondern dann, wenn „der Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits des- sen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen und damit zugemutet werden muss.“ Grundsätzlich kann dies nach verschiedenen Gerichtsurteilen bereits ab den Werten der 16. BImSchV angenommen werden. Anlage: Stellungnahmen zum Entwurf Lärmaktionsplan Münster - Träger öffentlicher Belange (TÖB) aufbereitet durch LK Argus Kassel GmbH Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Seite 6 von 6 TÖB Anregung/ Bedenken Stellungnahme Stadt Münster Eine repräsentative Umfrage des IFAK Instituts für Markt- und Sozialforschung mit dem Titel „Lebensqualität in deutschen Städten" aus 2015 bei den Bürgern der Stadt zeigt, dass die Zufriedenheit mit dem Lärmpegel unter den 21 untersuchten Städten in Münster am größten ist! 81 % der Befragten (1.002 Personen) waren mit dem Lärmpegel in der Stadt eher bzw. sehr zufrieden (siehe Anlage). Zumindest der subjektiv empfundene Problem- druck ist offenkundig in weiten Teilen der Münsteraner Bevölkerung eher gering und auch im deutschlandweiten Städtevergleich spielt das Thema „Lärm" bei der Münsteraner Bevöl- kerung eine nur untergeordnete Rolle. Entsprechend Lärmkartierung sind knapp 14.000 Einwoh- ner in Münster von Lärmpegeln betroffenen, bei denen von gesundheitsschädlichen Wirkungen auszugehen ist. Dies sind knapp 5% der Münsteraner Einwohner. Der Lärmakti- onsplan sieht Maßnahmen in prioritären Maßnahmenberei- chen vor, in denen die Lärmbetroffenheit hoch ist, d.h. besonders viel Menschen von diesen Belastungen betrof- fen sind. Die genannte Studie des IFAK Instituts für Markt- und Sozialforschung macht deutlich, dass auch Lärmpegel unterhalb der Schwellenwerte bereits als störend empfun- den werden, da 19% der Münsteraner Bevölkerung eher bzw. gar nicht mit den Lärmpegeln in der Stadt Münster zufrieden sind. Die IHK spricht sich nicht generell gegen eine Ausweitung von Tempo 30-Abschnitten aus. Dort, wo erhöhte Unfallgefahren bestehen, wo auch heute verantwortungsbewusst kaum schneller als Tempo 30 gefahren werden kann, vor besonders schutzbedürftigen Einrich- tungen oder zur Lärmreduzierung an dicht besiedelten Straßenzügen kann die Einrichtung von Tempo 30 durchaus zielführend sein. Gleichwohl sollte auch in diesen Fällen mit Au- genmaß vorgegangen werden und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Zuge der Abwägung der verschiedenen Belange und Anforderungen beachtet werden. § 45 StVO sieht straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen ausdrücklich zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen vor. Dies ist die Rechtsgrundlage für die Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion im Lärmakti- onsplan. Die Abwägung der verschiedenen Belange und die Prü- fung der Verhältnismäßigkeit ist im Lärmaktionsplan er- folgt. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass der Verkehrsfluss für alle Verkehrsträger grundsätz- lich sichergestellt ist und insbesondere die Hauptverkehrsachsen soweit irgend möglich in ihrer Leistungsfähigkeit erhalten bleiben. Letztendlich dient dies auch dazu, Schleichver- kehre durch städtebaulich sensible Wohngebiete unattraktiv zu machen und somit auch hier den Zielsetzungen des Lärmaktionsplanes Rechnung zu tragen. Zur Gewährleistung eines stetigen Verkehrsflusses bei Tempo 30 ist die Anpassung der LSA-Schaltungen im Lärmaktionsplan vorgesehen und auch mit den hierfür erforderlichen Kosten hinterlegt. Stadt Münster Lärmaktionsplan der 2. Stufe Materialien zur Öffentlichkeits- beteiligung Oktober 2016 95 Tabellenverzeichnis ● Tabelle 1: ergänzend genannte Lärmorte im Rahmen der Online- Beteiligung 19 ● Tabelle 2: ergänzende Maßnahmenvorschläge aus der Online- Beteiligung 21 ● Tabelle 3: ergänzende Lärmorte und Maßnahmen 23 ● Tabelle 4: ergänzende Vorschläge zu ruhigen Gebieten (je eine Nennung) 26 Abbildungsverzeichnis ● Abbildung 1: grundsätzliche Bewertung der Maßnahmenvorschläge des Entwurfs zum Lärmaktionsplan der 2. Stufe Münster (absolute und anteilige Bewertung) 2 ● Abbildung 2: Bewertung der Maßnahmenvorschläge des Lärmaktionsplanentwurfs zu Tempo 30 nach Lage im Straßennetz 4 ● Abbildung 3: Bewertung der Maßnahme Geschwindigkeitskonzept Innenstadt (Tempo 30) in den Maßnahmenbereichen 5 ● Abbildung 4: Bewertung der Maßnahme zur Verkehrsverstetigung in den Maßnahmenbereichen 6 ● Abbildung 5: Bewertung straßenräumlicher Maßnahmen in den Maßnahmenbereichen 7 ● Abbildung 6: Bewertung der Maßnahme Fahrbahninstandsetzung in den Maßnahmenbereichen 8 ● Abbildung 7: Bewertung der Maßnahme Einsatz lärmmindernder Asphalt in den Maßnahmenbereichen 9 ● Abbildung 8: Bewertung der Maßnahme passiver Schallschutz in den Maßnahmenbereichen 10 ● Abbildung 9: Bewertung der Maßnahmenvorschläge für die einzelnen Maßnahmenbereiche 11 ● Abbildung 10: Bewertung der Erholungsflächen in überwiegend ruhigen Bereichen, sortiert nach Anzahl der Bewertungen 24 ● Abbildung 11: Bewertung der Stadtteilparks in ruhiger Umgebung, sortiert nach Anzahl der Bewertungen 25 www.LK-argus.de Kassel Ludwig-Erhard-Straße 8 D-34131 Kassel Tel. 0561.31 09 72 80 Fax 0561.31 09 72 89 kassel@LK-argus.de Berlin Schicklerstraße 5-7 D-10179 Berlin Tel. 030.322 95 25 30 Fax 030.322 95 25 55 berlin@LK-argus.de Hamburg Altonaer Poststraße 13b D-22767 Hamburg-Altona Tel. 040.38 99 94 50 Fax 040.38 99 94 55 hamburg@LK-argus.de
Anlage 3 Evaluierung des Geschwindigkeitskonzepts aus dem Lärmaktionsplan, September 2017
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EVALUIERUNG DES GESCHWINDIGKEITS- KONZEPTS AUS DEM LÄRMAKTIONSPLAN DER STADT MÜNSTER Evaluierung des Geschwindigkeits- konzepts aus dem Lärmaktionsplan der Stadt Münster Auftraggeber: Stadt Münster Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 06.09.2017 Spiekermann GmbH Consulting Engineers Fritz-Vomfelde-Str. 12, 40547 Düsseldorf www.spiekermann.de Bearbeitung: Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. Anke Berndgen A ERLÄUTERUNGSTEXT INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1 EINLEITUNG 1 1.1 Aufgabenstellung 1 1.2 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt 2 2 EVALUIERUNGSKONZEPT 5 2.1 Allgemeines 5 2.2 Wirkung auf Reisezeiten 5 2.3 Wirksamkeit Geschwindigkeitsreduzierung 9 2.4 Verlagerungseffekte 9 2.5 Auswirkung Hilfsfristen 13 2.6 Ergänzende Themen 15 2.6.1 Auswertung Unfallkarten 15 2.6.2 Radwegebenutzungspflicht 15 2.6.3 Lärm- und Schadstoffmessungen 15 2.6.4 Beteiligung der Bürger 18 2.7 Zusammenfassung Erhebungskonzept 18 2.8 Ergänzende Maßnahmen 20 3 KOSTEN DER ERHEBUNGEN 22 4 ZEITLICHE ABFOLGE 25 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Maßnahmen Geschwindigkeitsreduzierung Innenstadt (Grundlage: OpenStreetMap) 3 Abbildung 2: Baustellenübersicht der Stadt Münster, Stand 02. Februar 2017 6 Abbildung 3: Vorschlag einer Route für Messfahrten MIV-Reisezeiten 7 Abbildung 4: Beispiel Geschwindigkeitsprofile im ÖPNV im Stadtzentrum Münster (Grundlage: OpenStreetMap) 8 Abbildung 5: Mittlere Geschwindigkeiten nach Messstellen 9 Abbildung 6: Übersicht an den Verkehrsrechner angeschlossener LSA (Grundlage: OpenStreetMap) 11 Abbildung 7: Vorschlag Erhebungsstellen für ergänzende manueller Erhebungen (Grundlage: OpenStreetMap) 12 Abbildung 8: Auswertung der Hilfsfristen 2013 – 2016 (Auswertungen Feuerwehr Münster) 13 Abbildung 9: Mögliche Zoneneinteilung von Hilfsfristen (Grundlage: OpenStreetMap) 14 Abbildung 10: Beispiele für Passivsammler 16 Abbildung 11: Vorgeschlagene Messstellen zum Evaluierungskonzept 20 Abbildung 12: Übersicht der zeitlichen Abfolge 26 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Anzahl der roten/ kritischen Hilfsfristen im Areal 14 Tabelle 2: Kosten für die Erfassung, Messung und Auswertung der Daten 23 Tabelle 3: Externe Kosten für die Messung und Auswertung der Daten 23 B ANLAGEN ANLAGENVERZEICHNIS 1 Vorgeschlagenes Geschwindigkeitskonzept LAP Münster 2 Standorte Messungen Evaluierungskonzept 3 Zeitplan Evaluierungskonzept C ANHANG VERZEICHNIS ANHANG 1 Grobkonzept Evaluierung 2 Übersicht Erhebungsmethoden 1 1 EINLEITUNG 1.1 Aufgabenstellung Im Entwurf des Lärmaktionsplans (LAP) der Stadt Münster wird als eine Maßnahme die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen im Innenstadtbereich vorgeschlagen. Die Umsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung soll durch eine Vorher- und Nachher-Untersuchung begleitet und bewertet werden. Ziel ist es, die Auswirkungen des Geschwindigkeitskonzepts zu evaluieren. Bedenken aus verschiedenen Fachbereichen und aus der Politik wurden benannt und sollen hierbei aufgegriffen und geprüft werden. Mit der Einführung von Tempo 30 wird befürchtet, dass eine Reduzierung der Leistungs- fähigkeit des Straßennetzes, negative Folgen für den ÖPNV und das Rettungswesen so- wie eine grundsätzliche Nichterreichung der angestrebten Ziele, insbesondere der Redu- zierung der Lärmemission auftreten. Verlagerungseffekte in andere Straßenabschnitte o- der höhere Schadstoffbelastungen durch vermehrte Stauerscheinungen sind weitere Ef- fekte, die es im Zuge der Evaluierung zu prüfen gilt. Folgende Themen und Fragen sind im Zuge der Evaluierung zu prüfen, zu beantworten und zu bewerten: Auswirkungen der Tempo 30-Einführung auf die Reisezeiten im Verkehr Führt die Ausweisung von Tempo 30 zu einer Reduzierung der durchschnittlichen Geschwindigkeiten im Straßenverkehr? Kommt es vermehrt zu Beeinträchti gungen an den Lichtsignalanlagen? Wirkungen von Tempo 30 auf das Verkehrsgeschehen, insbesondere hinsichtlich Verlagerungseffekten Verlangsamung des Verkehrsflusses und Störungen im Streckenabschnitt können zu Verlagerungseffekten auf andere Streckenabsch nitte führen. Unter diesem Aspekt soll untersucht werden, ob es zu solchen Verlagerungseffekten kommt und wohin sich der Verkehr verlagert. Prüfung der Reisezeitverluste im ÖPNV Insbesondere auf den von der Einführung von Tempo 30 betroffenen Hauptverkehrs- strecken des ÖPNV in der Münsteraner Innenstadt, wie Wolbecker Straße und Nord- straße soll geprüft werden, ob die Einführung von Tempo 30 die Durchschnittsge- schwindigkeit des ÖPNV reduziert und damit negative Folgen für den Betrieb des ÖPNV hat. Wirksamkeit der Tempo 30-Anordnung durch Messungen hinsichtlich der angestreb- ten Geschwindigkeitsreduzierung Lärmreduzierung Auswirkungen auf die Schadstoffbelastung 2 Auswirkungen auf die Hilfsfristen Durch Rückstauungen an LSA und Kapazitätsverluste in den Streckenabschnitten mit Tempo 30-Anordnung wird eine Beeinträchtigung für die Hilfsfristen für Feuerwehr und Rettungswesen befürchtet. Beobachtung der Unfalllage in den betroffenen Straßenabschnitten Beobachtungen zur Prüfung der Erforderlichkeit der Radwegebenutzungspflicht An vielen der Straßenabschnitte, an denen künftig Tempo 30 angeordnet werden soll, sind heute Radwege angelegt, für die eine Benutzungspflicht besteht. Mit der Aus- weisung von Tempo 30 kann diese Benutzungspflicht entfallen. Ob dies zuträglich ist, soll durch Beobachtungen beurteilt werden. Im Zuge des ersten Teilschrittes sind für die vorgenannten Aspekte die Evaluierungsme- thoden und der zugehörige Umfang für die jeweilige Evaluierung festzulegen. Neben der Sinnfälligkeit der Methode und der Bewertbarkeit der Ergebnisse ist hierbei auch die Wirt- schaftlichkeit der Methoden zu beachten. Insbesondere doppelte Erfassungen sind zu vermeiden. Die Aufgabe der Evaluierung des Geschwindigkeitskonzepts ist in drei Teilschritten vor- gesehen: 1. Detaillierung der Konzeption hinsichtlich des inhaltlichen und zeitlichen Vorgehens 2. Durchführung der Datenerhebung 3. Aus- und Bewertung der Untersuchungsergebnisse In einem ersten Schritt steht die Konkretisierung der Konzeption für die Evaluierung an, mit dem Ziel die Beratungen in den politischen Gremien inhaltlich vorzubereiten. Hierzu ist das im Angebot dargestellte Grob-Konzept (s. Anhang 1) zu detaillieren, um nach po- litischem Beschluss des Lärmaktionsplans mit der Durchführung der Teilschritte 2 und 3 die Evaluierung des Geschwindigkeitskonzeptes zu beginnen. Für die Teilschritte 2 und 3 werden die voraussichtlichen Kosten für die Durchführung und die Auswertung der Evaluierungen abgeschätzt und dargestellt. 1.2 Geschwindigkeitskonzept Innenstadt Im Lärmaktionsplan der Stadt Münster wird zur Einhaltung der Lärmrichtwerte die Einfüh- rung einer reduzierten Geschwindigkeit von 30 km/h auch auf Hauptverkehrsstraßen vor- geschlagen. Damit würde in der Innenstadt auf verschiedenen Straßenabschnitten Tempo 30 ganztägig als Höchstgeschwindigkeit gelten. Auf der Hammerstraße wird Tempo 30 nur in den Nachtstunden eingeführt werden. Die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ist nach der stadtinternen Ab- stimmung in den Fachämtern auf nachfolgenden Maßnahmenstraßenabschnitte vorgese- hen (s. Abbildung 1; vgl. LAP Stadt Münster). 3 Abbildung 1: Maßnahmen Geschwindigkeitsreduzierung Innenstadt (Grundlage: OpenStreetMap) 4 Die Einführung von Tempo 30 auf diesen Straßenabschnitten in der Innenstadt soll mit einer Vorher-Nachher-Untersuchung hinsichtlich der Wirksamkeit und der Auswirkungen auf das Umfeld verifiziert werden. 5 2 EVALUIERUNGSKONZEPT 2.1 Allgemeines Das Evaluierungskonzept soll die Wirkungen einer Geschwindigkeitsreduzierung erfassen bzw. Antworten für die verschiedenen Befürchtungen der Wirkungen der Geschwindig- keitsreduzierung in der Innenstadt von Münster finden. Der Themenliste in der Aufgaben- stellung folgend wird nachfolgend da s vorgeschlagene Evaluierungskonzept dargestellt. Basis sind die im Anhang dokumentierten Erhebungs- sowie Auswertungsmöglichkeiten. Das im Lärmaktionsplan der Stadt Münster empfohlene Geschwindigkeitskonzept sieht nur auf ausgewählten Str aßenabschnitten in der Innenstadt eine Reduzierung auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vor. Damit wird die Geschwindigkeitsredu- zierung nur abschnittsbezogen vorgeschlagen. Hierdurch werden die ehemals befürchte- ten negativen Auswirkungen kaum oder sehr stark gedämpft eintreten. Großräumige und grundlegende Veränderungen werden daher kaum auftreten. Beispielsweise sei hier auf die Verlagerungseffekte von Verkehr auf andere Straßen hingewiesen. Im Nachfolgenden werden die Erhebungen detailliert beschrieben. Die Festlegung des Umfangs erfolgt unter Abwägung des zeitlichen und finanziellen Aufwandes sowie der zu erwartenden Ergebnissen. Der Umfang richtet sich an dem im LAP enthaltenen Geschwin- digkeitskonzept. Soweit Möglichkeiten bestehen durch ergänzende Erhebungen zusätzli- che Informationen zu gewinnen, wird hierauf hingewiesen. 2.2 Wirkung auf Reisezeiten Ziel ist es hierbei, die Auswirkungen der Einführung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf die Reisezeiten des Verkehrs zu erfassen. Wirkungen der Reisezeit werden kritisch, wenn • MIV-Verkehre in andere Bereiche verlagert werden und die Erreichbarkeit der Innen- stadt beeinträchtigt wird • beim ÖPNV Geschwindigkeitsreduzierungen zu Anpassungen beim Fahrp lan führen und dadurch Sprungkosten (Personal und Fahrzeuge) entstehen • die Hilfsfristen des Rettungswesens verlängert werden. Zudem hängen die Wirkungen auch von anderen Einflussgrößen im Umfeld ab, wie bspw. Baustellen, Straßensperrungen, Veranstaltungen etc. Diese können zu kurzfristigen oder auch zu langfristigen Auswirkungen führen. Große und zeitlich längere Baustellen bedin- gen entweder eine Entlastung oder auch eine Mehrbelastung auf einzelnen Straßen. Sie beeinflussen die Geschwindigkeit der Fahrzeuge und damit auch u.a. den Schadstoffaus- stoß und die Lärmbelastung. Die Fahrzeugzusammensetzung bzgl. Fahrzeugtyp und -klassen des Verkehrsstroms be- einflusst zudem die Reisezeitauswirkungen und insbesondere deren Ausprägungen. Eine weitere Einflussgröße ist auch das Fahrerverhalten. Einzelne Fahrer halten sich an die Verkehrsregeln und andere nicht. Bei allen Messungen und Auswertungen gilt je größer die Datenmenge desto geringerer der Einfluss einzelner Extremwerte (Mittelwertbildung). 6 Bei der Durchführung der Erhebungen ist die Baustellensituation im Untersuchungsraum und im Umfeld zu beachten. Die Stadt Münster veröffentlicht auf ihrer Homepage eine aktuelle Baustellenübersicht. Bei der genauen zeitlichen Planung der Erhebung sind mög- liche Baustellen zu berücksichtigen, da Erhebungen möglichst ohne Beeinträchtigungen von Baustellen durchzuführen sind. Bei der Auswertung und Bewertung sind mögliche Einflüsse von Baustellen zu beachten und einzubeziehen. Abbildung 2: Baustellenübersicht der Stadt Münster, Stand 02. Februar 2017 Straßenverkehr Es wird eine Erfassung und Auswertung über Datenpools (wie bsp w. TomTom Traffic Stats) sowie enviroCar empfohlen. Hierbei können die Daten entweder für das gesamte Innenstadtstreckennetz, gezielt nur für die Streckenabschnitte mit neuer Geschwindig- keitsreduzierung oder zu ausgewählten Routen ausgewertet werden. (s. Abbildung 3). EnviroCar bietet zudem die Möglichkeit, die Münsteraner Bürger aktiv in die Evaluierung einzubinden. Über TomTom Traffic Stats kann auf einen größeren Datenpool zurückge- griffen werden. Voraussetzungen, Auswertemöglichkeiten und Beispiele für Ergebnisdar- stellungen sind im Anhang 2 dargestellt. Die Abfragen sind so auszugestalten, dass möglichst Daten zu Viertelstundenwerten über den Tag verteilt ausgewertet werden. Feiertage, Ferienzeiten und Wochenenden sind hierbei auszuschließen. Bei Auswertung von ausgewählten Fahrtrouten sind richtungsbe- zogene Abfragen zu starten, da durch Verkehrsregelungen unterschiedliche Fahrzeiten erzielt werden. 7 Abbildung 3: Vorschlag einer Route für Messfahrten MIV-Reisezeiten 8 Prüfung negativer Folgen für den ÖPNV Neben dem Kfz-Verkehr kann auch der öffentliche Personennahverkehr von einer Redu- zierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beeinträchtigt werden. Für eine Prüfung kann auf die Daten aus dem RBL-System in den Fahrzeugen zurückgegriffen werden. Das Rechnergestützte Betriebsleitsystem (RBL) sammelt Daten zum Fahrtverlauf in den jewei- ligen Bussen. Die Fahrtpunkte können über GIS -Programme ausgewertet werden. Infor- mationen zur Geschwindigkeit, zur Fahrzeit und zu Haltepositionen werden hierbei u.a. gesammelt. Um die Veränderungen durch die Geschwindigkeitsreduzierung zu erfassen, sind die RBL-Daten zu den Buslinien 5, 9, 10, 11 und 16 heranzuziehen und auszuwerten. Ursa- chen von zusätzlichen Halten, auftretenden Unterschieden etc. können nur über separate Erhebungen mittels Erhebungsfahrten mit GPS-Erfassungsgeräten ergründet werden. Die Auswertung der durchschnittlichen Geschwindigkeitsprofile auf den betroffenen Straßen- abschnitten können grafisch aufbereitet werden (vgl. Abbildung 4). Abbildung 4: Beispiel Geschwindigkeitsprofile im ÖPNV im Stadtzentrum Münster (Grundlage: OpenStreetMap) Für die Auswertung sollte auf Daten über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen im jeweiligen Zählzeitraum zurückgegriffen werden, um Mittelwerte bilden zu können. Zufäl- ligkeiten werden dadurch egalisiert. Die Bewertung möglicher Unterschiede zwischen zwei Erhebungsperioden ist problema- tisch, da die ÖPNV -Geschwindigkeit durch Halte, LSA und den übrigen Verkehr beein- flusst wird. Nur unter Berücksichtigung der Erkenntnisse zu den anderen und ebenfalls evaluierten Themen, wie bspw. Verlagerungseffekte (Verkehrsbelastungen sowie deren Entwicklung und Zusammensetzung) und Geschwindigkeitsmessungen kann die Wirkung 9 bzw. Ursächlichkeit der Geschwindigkeitsreduzierung im ÖPNV für die ggf. feststellbaren Unterschiede interpretiert werden. 2.3 Wirksamkeit Geschwindigkeitsreduzierung Neben der Auswertung der gefahrenen Geschwindigkeiten über Datenpools sollen auch Messungen durchgeführt werden. Hierzu können über punktuelle Messungen kombiniert mit Verkehrszählungen und insbesondere dort, wo Lärm- und Schadstoffmessungen statt- finden, zusätzliche Daten gesammelt und bewertet werden. Bei Lärm- und Schadstoffmessungen sollten auf jeden Fall parallel Verkehrszählungen möglichst mit den vorhandenen Zählplatten durchgeführt werden, um die Ergebnisse der Messungen bewerten zu können. Die Zählplatten sind nur an zweistreifigen Querschnitten sinnvoll einsetzbar, da für jede Fahrspur eine Zählplatte aufgebaut werden muss. Auf- grund der begrenzt vorliegenden Anzahl sind zusätzliche Geschwindigkeitsmessungen sehr eingeschränkt möglich. Zudem erfordert dies auch eine Abstimmung mit dem ohne- hin bei der Stadt eingeplanten Verkehrszählungen und insbesondere der Erhebung mit Zählplatten. Aufgrund des notwendigen Aufbaus werden die Messungen über einen längeren Zeitraum von mehreren Tagen erfolgen. Die Messdaten sind als Durchschnittswerte auszuwerten und können zur Interpretation nach Messstellen und Zeiträumen gegenübergestellt werden (s. Abbildung 5). Abbildung 5: Mittlere Geschwindigkeiten nach Messstellen 2.4 Verlagerungseffekte Ziel dieser Untersuchung ist es, zu prüfen, ob es durch die Geschwindigkeitsreduzierung zu Verlagerungseffekten in andere S traßenabschnitte kommt und insbesondere wohin sich die Verlagerungseffekte ergeben. Hierzu sind die Verkehrsbelastungen im umgeben- den Straßennetz zwischen vor und nach der Einführung der Geschwindigkeitsreduzierung zu vergleichen und Unterschiede sowie der en Ausprägung abzuleiten. Die Verkehrsbe- 0 10 20 30 40 50 60 1 2 3 4 5 km/h Messstelle Mittlere Geschwindigkeit 2017 2018 2019 10 lastungen können zeitlich und saisonal sehr unterschiedlich sein. Zudem können Baustel- len, Unfälle, etc. Auswirkungen haben, die bei einer Interpretation zu berücksichtigen sind. Über mehrere Jahre können sich ebenfalls strukturelle Veränderungen ergeben, die Aus- wirkungen auf die Verkehrsbelastung im Allgemeinen haben. In der Stadt Münster werden über einen Verkehrsrechner, an den eine Vielzahl der im Stadtgebiet vorhandenen Lichtsignalanlagen angeschlossen sind, Date n zum Verkehrs- aufkommen gesammelt. Im Stadtzentrum sind viele Anlagen bereits an den Verkehrsrech- ner angeschlossen (s. Abbildung 6). Bei Umstellungen oder Erneuerungen der Anlagen erfolgt in der Regel eine Einbindung in den Verkehrsrechner. Da dies aktiv erfolgen muss, kann zwischen Neubau und Rechnereinbindung eine zeitliche Differenz liegen. 11 Abbildung 6: Übersicht an den Verkehrsrechner angeschlossener LSA (Grundlage: OpenStreetMap) Über den Verkehrsrechner kann die Anzahl der Kfz pro Zeiteinheit in den jeweiligen Kno- tenzufahrten erfasst werden. Hierdurch ist eine zeitliche Verteilung der Kfz ableitbar. Aus- sagen zur Verkehrszusammensetzung können nicht abgeleitet werden. Aufgrund der stre- ckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung reicht die Verwendung der Daten aus dem Verkehrsrechner für die Beurteilung der möglichen Verlagerungseffekte aus. Die für die Geschwindigkeits- und Schadstoffmessungen vorgesehenen Querschnittserhebungen geben ergänzende Auskünfte zur Zusammensetzung des Verkehrsaufkommens, sodass 12 auf separate manuelle oder automatisierte Verkehrszählungen im Prinzip verzichtet wer- den kann. Für die Auswertung von spezifischen Verlagerungen je Fahrzeugklasse (Lkw bzw. Pkw) sind ergänzende manuelle oder auch automatisierte Querschnittszählungen denkbar. Hierzu kann sich auf die Erhebung der morgendlichen und nachmittäglichen Hauptver- kehrszeit beschränkt werden. Automatisierte Zählungen bieten sich bei längeren Erhe- bungszeiträumen an, wobei sich für eine differenzierte Erfassung je Fahrzeugklasse nur Seitenradargeräte (nach Pkw und Lkw differenzierbar) oder videobasierte Zählgeräte (Dif- ferenzierung nach einzelnen Fahrzeuggruppen möglich) empfehlen. Die Erfassung der Verkehrszusammensetzung sollte insbesondere auch an den Stellen durchgeführt werden, an denen Lärm- und Schadstoffmessungen durchgeführt werden. Ein hoher Anteil an Schwerlastverkehr führt zu höheren Lärm- und Schadstoffwerten. Für eine ggf. gewünschte ergänzende Erfassung der fahrzeugspezifischen Verkehrsbe- lastungen sind neben der Auswertung der Verkehrsdaten aus dem Verkehrsrechner für ausgewählte Knotenpunkte entlang des 1. Und 2. Tangentenrings sowie entlang der an- grenzenden Strecken in der Innenstadt auch an weiteren Querschnitten manuelle Erhe- bungen zu empfehlen (s. Abbildung 7). Als Zeiträume sollten 6 bis 9 Uhr und 15 bis 19 Uhr gewählt werden. Die Fahrzeuge sind richtungsbezogen und nach Fahrzeugklassen differenziert zu erfassen. Abbildung 7: Vorschlag Erhebungsstellen für ergänzende manueller Erhebungen (Grundlage: OpenStreet- Map) 13 2.5 Auswirkung Hilfsfristen Für die Prüfung der Auswirkungen der Geschwindigkeitsreduzierung auf die Hilfsfristen des Rettungswesens kann auf die Erfassung im Einsatzrechner zurückgegriffen werden. Im Einsatzrechner wird heute die Zeit zwischen Erhalt der Einsatzinformation und Ausrü- cken durch Drücken einer Taste im Einsatzfahrzeug bis zum Eintreffen am Einsatzort er- fasst. Diese als Hilfsfrist bezeichnete Zeit soll möglichst einen Grenzwert nicht überschrei- ten. Bei sehr häufigen Überschreitungen sind Gegenmaßnahmen notwendig. Die Hilfsfristen werden heute schon grafisch jahresweise ausgewertet (s. Abbildung 8). Hilfsfristen 2013 Hilfsfristen 2014 Hilfsfristen 2015 Hilfsfristen 2016 Abbildung 8: Auswertung der Hilfsfristen 2013 – 2016 (Auswertungen Feuerwehr Münster) Die Auswertung der jährlichen Einsätze in den Jahren 2013 bis 2016 zeigt einen Anstieg der kritischen Hilfsfristen. Allerdings kann die bisherige Auswertung nur nach ja oder nein 14 differenzieren. Einsätze zu den gleichen Einsatzorten werden überdeckt, womit eine Aus- wertung zur genauen Anzahl der Einsätze schwer ablesbar ist. Zudem liegen bisher keine statistischen Auswertungen zu den einzelnen Fahrtdauern vor. Jahr Bis innerer Ring Bis äußerer Ring 2013 4 14 2014 2 10 2015 9 27 2016 15 34 Tabelle 1: Anzahl der roten/ kritischen Hilfsfristen im Areal Zu den heutigen Möglichkeiten e rgänzende Auswertungen hierzu sind wünschenswert. Die Bildung von Mittelwerten, Media nberechnungen, Ermittlung der Streuung der Werte und zu absoluten Abweichungen etc. wären hierzu als Stichworte zu benennen. Auch die Auswertung nach Zeitklassen und zu verschiedenen Zeiträumen würden ergänzende In- formationen ergeben. Durch eine Ergänzung des Auswerteprogramms können die Werte der Hilfsfristen nach Bereichen differenziert und Anzahl der kritischen Hilfsfristen tabellarisch ausgewertet wer- den. Die mögliche Zoneneinteilung kann der nachfolgenden Abbildung entnommen wer- den. Abbildung 9: Mögliche Zoneneinteilung von Hilfsfristen (Grundlage: OpenStreetMap) 15 Im Zuge der Vorher-Nachher-Untersuchung sind die genauen Auswertemöglichkeiten und der ggf. hierfür notwendige Programmieraufwand zu konkretisieren. 2.6 Ergänzende Themen 2.6.1 Auswertung Unfallkarten Die Meldungen von Unfällen werden heute vielfach durch Unfallkarten dokumentiert. Hier- bei werden in der Regel die Art des Unfalls, die Unfallzahl, die Unfallschwere/ -folge, die Unfallorte sowie die Unfallhäufigkeiten erfasst und in Karten dargestellt. Durc h Auswer- tung der Entwicklung en im Vergleich der verschiedene n Erhebungsperioden Vorher / Nachher kann die Entwicklung der Unfälle erfasst werden. Auch hier wird die Ableitung eines kausalen Zusammenhangs zwischen Veränderungen der Unfälle und der Einfüh- rung der Geschwindigkeitsreduzierungen schwer herstellbar sein. 2.6.2 Radwegebenutzungspflicht An vielen der Straßenabschnitte, an denen künftig Tempo 30 angeordnet werden soll, sind heute Radwege angelegt, für die eine Benutzungspflicht besteht. Mit der Ausweisung von Tempo 30 kann diese Benutzungspflicht ggf. entfallen. Hierzu ist die Anwendung eines eigenständigen, komplexen, straßenverkehrsrechtlichen Prüfverfahrens notwendig. Auf eine solche Prüfung der Radwegebenutzungspflicht wird vorerst verzichtet. Durch Beobachtungen vor Ort und durch Auswertungen von Videoaufnahmen kann die Verträglichkeit der Mitnutzung der Straße durch Radfahrer eingeschätzt werden. Die Auf- nahmen werden durchgesehen und die Situationen beschrieben, bewertet und ein Vor- schlag zum Umgang mit der Radwegebenutzungspflicht abgeleitet. Diese Hinweise kön- nen jedoch nicht das straßenverkehrsrechtliche Prüfverfahren ersetzen. Ob die Radwe- gebenutzungspflicht aufgehoben werden kann , ergibt sich aus de n Festsetzungen der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und § 2 Straßenverkehrsordnung. 2.6.3 Lärm- und Schadstoffmessungen Allgemeines Neben der Geschwindigkeit sind die tatsä chliche Lärmbelastung oder auch die Schad- stoffbelastung wünschenswerte Daten zur Abrundung der Wirkungen einer Geschwindig- keitsreduzierung. Die Lärmbelastung und die Schadstoffbelastung sind beides Werte, die sich aus einer Vielzahl von Faktoren ergeben Verkehr Umgebung Wetterlage und Windströmung 16 Beide sind zwar messbar, aber nur mittelbar unter Einbeziehung weiterer Werte ggf. hin- sichtlich ihrer Beeinflussung aus der Geschwindigkeitsreduzierung bewertbar. Schadstoff- messungen bedingen wegen starker Wettereinflüsse die Messung und Auswertung über einen längeren Zeitraum. Beide Messungen sollten m öglichst mit parallelen (an gleicher Stelle) durchgeführten Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen durchge- führt werden, um Indizien für Bewertung zu erhalten. Schadstoffmessungen (Stickoxid NO2) Schadstoffmessungen werden heute über Dauermessstationen kontinuierlich oder punk- tuell über Sammler durchgeführt. In der Münsteraner Innenstadt erfolgen heute an zwei Stellen über Passivsammler punktuelle sowie über eine kontinuierliche Messstelle dauer- haft Schadstoffmessungen durch das LANUV. Für die Auswertung kann auf diese Werte zurückgegriffen werden (vgl. Ausführungen im Anhang). Zudem können über sogenannte Passivs ammler auch mobile Messung en durchgeführt werden. Hiermit werden Kennwerte zu Stickoxiden (NO2) gesammelt. Abbildung 10: Beispiele für Passivsammler Für das Evaluierungskonzept wird ergänzend zu den Messstellen des LANUV die Aufstel- lung von einem Passivsammler im Bereich der Straße An der Apostelkirche im Bereich des künftig auf Tempo 30 reduzierten Straßenabschnittes vorgeschlagen. Die Messungen sollten über die Laufzeit der Evaluierung fortlaufend durchgeführt werden. Die Messmittel werden dabei regelmäßig monatlich ausgetauscht und ausgewertet. So werden monatli- che Werte gesammelt. Mit der Dauererhebung können punktuelle und jahreszeitlichen Schwankungen ausgeglichen werden. Parallel werden innerh alb der Erhebungszeit räume an dieser Stelle Geschwindigkeits - und Querschnittsmessungen durchgeführt, um so korrespondierende Werte für die Inter- pretation der Ergebnisse der Schadstoffmessung zu erhalten. Hierzu wird empfohlen, mit- tels der bei der Stadt vorhandenen Zählplatten über eine Woche Verkehrsbelastungs-da- ten und Geschwindigkeitsdaten zu erfassen und auszuwerten. Die Messungen spiegeln nicht direkt die Auswirkungen der Geschwindigkeitsreduzierung wider. Die Verkehrszusammensetzung und das Umfeld sowie die Wetterlage beeinflussen 17 die Messergebnisse, so dass eine Bewertung der Messwerte und Rückschlüsse bezüglich der Auswirkung der Geschwindigkeitsreduzierung nur über Interpretationen einer Vielzahl von korrespondierenden Daten sowie über Mittelwerte der Schadstoffmessungen erfolgen kann. Mittelwerte gleichen Sondereffekte wie bspw. aus der Wetterlage und damit saiso- nale Schwankungen aus. Neben der Auswertung der einzelnen Messwerte sind die Ergebnisse aus den verschie- denen Messperioden der Vorher- und Nachher-Untersuchungen gegenüberzustellen und zu vergleichen. Mobile Messungen kosten durch regelmäßigen Austausch der Messröhrchen und ablesen der Werte sowie die Sammlung und Interpretation der Messwerte rund 10.000 € pro Jahr und Station. • Lärmmessungen Auf politischem Wunsch soll mit Messungen die erreichte Lärmreduzierung durch die Ge- schwindigkeitsreduzierung verifiziert werden. Prinzipiell können Lärmmessungen mobil durchgeführt werden. Allerdings werden Lärmmessungen von vielen Faktoren beeinflusst. Die Verkehrszusammensetzung, das Fahrverhalten, allgemeine Umgebungsgeräusche, die Wetterlage allgemein usw. können zu unterschiedlichen Messwerten führen. Bei Mes- sungen über einen längeren Zeitraum können Mittelwerte gebildet werden, um so Spit- zenwerte zu egalisieren. Saisonale oder andere Besonderheiten können sich weiterhin in den Messwerten widerspiegeln. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Messergebnis und der Geschwindigkeitsreduzierung ist daher schwer ableitbar. Ein solcher Zusammen- hang kann nur indirekt unter Würdigung aller anderen Ergebnisse argumentativ erfolgen. Aufgrund der vielen Einflussgrößen sind Fehlinterpretationen nicht auszuschließen. Wenn die Lärmmessungen durchgeführt werden sollen und damit dem bisherigen Wunsch der Politik gefolgt werden soll, sind die Lä rmmessungen möglichst über eine längere Dauer durchzuführen, um die Berechnung von Mittelwerten zu ermöglichen. Zudem sind möglichst parallele Erhebungen zum Verkehr und Ortsbesichtigungen durchzuführen, um Besonderheiten während der Erhebung zu erfassen. Für die Messung sollte ein Messgerät zum Einsatz kommen, dass die Messwerte konti- nuierlich aufzeichnet und somit eine Vielzahl an Daten erfasst. Es können zwar zeitlich eingeschränkte Erhebungen durchgeführt werden, allerdings bietet eine kontinuierliche über die Evaluierung dauernde Erhebung die Möglichkeit, Mittelwerte zu bilden und so einzelne zufällige Ereignisse zu egalisieren. Die Messwerte können je nach Gerät vor Ort oder auch über Netzwerke ausgelesen werden. Unter der Voraussetzung, dass eine Lärmmessung durchgeführt werden soll, wird für die Evaluierung eine Messung entweder im Bereich der Schadstoffmessstelle An der Apos- telkirche und / oder in der Nordstraße vorgeschlagen. Die Evaluierung sollte wie die Schadstoffmessungen über die Dauer der Ev aluierung (Vorher - bis Nachher -Untersu- chung) durchgeführt werden, umso durch Mittelwertbildung einzelne Spitzenwerte zu ega- lisieren. Aufgrund der damit verbundenen Auswertungen vieler Werte ergeben sich Kos- ten pro Jahr in Höhe von 25.000 € je Station. Für die Evaluierung wird nur eine zusätzliche Messstelle vorgeschlagen. 18 Hier sei nochmals darauf hingewiesen werden, dass ein kausaler Zusammenhang zwi- schen Messergebnis und Geschwindigkeitsreduzierung nur indirekt und argumentativ her- stellbar, da andere Rahme nbedingungen, wie Wetterlage allgemein, Verkehrs mengen und -zusammensetzung und Umgebungsgeräusche die Messwerte beeinflussen. Auf- grund der unsicheren Ergebnisinterpretation und der relativ hohen Kosten ist die Sinnhaf- tigkeit einer Lärmmessung zu hinterfragen. 2.6.4 Beteiligung der Bürger Die Einbeziehung der Bürger bei der Evaluierung des Geschwindigkeitskonzeptes trägt zur Akzeptanz bei. Mit der Datenerfassungs - und Auswerteplattform envi roCar können Bürger bei der Sammlung von Daten und damit bei der Evaluierung eingebunden werden. Über OBD-II-Adapter, die in die Pkw nach einer einfachen Anleitung eingebaut werden, und einem Android-Smartphone werden Fahrzeugdaten zur gefahrenen Geschwindigkeit und zum Verbrauch erfasst und ausgewertet. Der Einzelne erhält über die zugehörige App Informationen zu seinem eigenen Verbrauch und Fahrweise. Mit einer Übergabe der Da- ten an die Plattform erfolgen dann anonymisierte Auswertungen zur gefahrenen Ge- schwindigkeit auf konkreten Straßenabschnitten sowie zum CO2-Ausstoß. Mit einer Bereitstellung von OBD -II-Adaptern durch die Stadt Münster erfolgt die Einbin- dung der Bürger. Hierzu wird der Erwerb und Bereitstellung von 200 Adaptern vorgese- hen. 2.7 Zusammenfassung Erhebungskonzept Mit den Auswertungen über die Datenpools TomTom Traffic Stats und enviroCar können preisgünstig Hauptauswirkungen über die durchschnittliche Geschwindigkeit auf einzel- nen Routen, einzelnen Strecken und im Straßennetz in der Innenstadt geprüft werden. Zudem werden Daten zum Schadstoffausstoß (CO2) der Fahrzeuge von beteiligten Bür- gern gesammelt und geben indirekt auch Auskunft über die Wirkungen der Geschwindig- keitsreduzierung wieder. Zudem können über enviroCar die Bürger bei der Evaluierung eingebunden werden. Die Auswirkungen auf die Hilfsfristen des Rettungswesens und auf die Unfallsituation kön- nen aus ohnehin erfassten Daten ausgewertet werden. Gleiches gilt für die Reisege- schwindigkeit im ÖPNV. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund von Haltestellen und anderen Behinderungen die durchs chnittliche Geschwindigkeit nur sehr selten die zulässige Geschwindigkeit erreicht. Um Verlagerungseffekte ableiten zu können, kann auf die Daten aus dem Verkehrsrech- ner zurückgegriffen werden. Hierbei können zwar keine Aussagen zur Zusammensetzung des Ver kehrs und dessen Veränderungen getroffen werden, aber der Mehrwert durch diese Information ist bei den streckenbezogenen Maßnahmen relativ gering. Auf 19 zusätzliche manuelle Zählungen kann Großteils oder auch komplett verzichtet w erden. Durch den Einsatz der vorhandenen Zählplatten kann an ausgewählten Querschnitten ne- ben der gefahrenen Geschwindigkeit auch die Zusammensetzung bzgl. Pkw - und Lkw- Anteil erfasst werden. Separate Erhebungen durch Zählpersonale können daher entfallen. • Erfassung von Reisezeiten und Geschwindigkeiten über enviroCar und TomTom-Da- ten o Auswertung zu einzelnen Routen o Auswertung von Netzen • Auswertungen von Geschwindigkeiten und Reisezeiten können für eine größere Da- tenmenge über ein oder zwei Monate ausgewertet werden. • Gleiches gilt für die Auswertung der Daten aus dem Verkehrsrechner • Auswertung der Verkehrsrechnerdaten an ausgewählten Knotenpunkten • Separate Geschwindigkeitsmessungen parallel zu Lärm- und Schadstoffmessungen • Mobile Schadstoffmessung An der Apostelkirche • Lärmmessung entweder an der Nordstraße oder parallel zur Schadstoffmessung An der Apostelkirche • 24-Stunden-Querschnittserhebungen (auch über eine Woche) innerhalb der Auswer- temonate über Zählplatten an Messstellen zum Lärm und zur Geschwindigkeit • Parallel hierzu Lärm- und ggf. Geschwindigkeitsmessungen sowie Vor-Ort-Beobach- tungen • Lärm- und Schadstoffmessungen sollten über ein Jahr bzw. die Dauer der Vorher - Nachher-Untersuchung durchgeführt werden, um Mittelwerte bilden zu können • Auswertungen der Messungen nach den Zeit räumen der Vorher -Nachher-Untersu- chung • Hilfsfristen und Unfallkarten können sinnvoll nur über ein Jahr oder Halbjahr ausge- wertet werden, um Zufälligkeiten über Mittelwertbildung auszuschließen. In der nachfolgenden Abbildung sind die zusätzlichen Erhebungen für das Evaluierungs- konzept dargestellt. Hierbei sind auch Messstellen für die Lärm- und Schadstoffmessun- gen enthalten, deren Durchführung insbesondere der direkten Lärmmessungen aufgrund der typischen Messzufälligkeiten und potenziellen Fehli nterpretation gegen analytische Verfahren der Evaluation abzuwägen ist. 20 Abbildung 11: Vorgeschlagene Messstellen zum Evaluierungskonzept 2.8 Ergänzende Maßnahmen Für die Umsetz ung der Maßnahmen des Geschwindigkeitskonzeptes des LAP Stadt Münster sind die Lichtsignalanlagen (LSA) entlang der betroffenen Strecken, insbeson- dere bei vorhandenen Grünen Wellen anzupassen, damit der Verkehrsfluss nicht unnötig behindert wird. Störungen im Verkehrsfluss haben auch negative Folgen durch einen er- höhten Schadstoffausstoß. Bei Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h müssen die Signal- programme der LSA angepasst werden (vgl. Lärmaktionsplan der Stadt Münster). Hierzu legt die Richtlinie für die Lichtsignalanlagen (RiLSA 2015) im Abschnitt 2.5.2 Fall 1 fest, dass für geradeaus fahrende Kraftfahrzeuge mit einer durchschnittlichen Räumgeschwin- digkeit von vr = 10 m/s (dies entspricht 36 km/h) zu rechnen ist. Bei Engstellenregelungen (RiLSA 2015, Abschnitt 5.2) werden mittlere Räumgeschwindigkeiten kleiner der zulässi- gen Geschwindigkeit empfohlen. Die Grundlinie ist also, dass die Räumgeschwindigkeit immer kleiner als die zulässige Geschwindigkeit sein muss. Daraus ergibt sich zwingend, dass an den betroffenen Knotenpunkten die Zwischenzeiten neu berechnet, wobei u.U. Radfahrer auf der Fahrbahn die maßgeblichen Räumer werden, und die Steuerungen an- gepasst werden müssen. In koordinierten Streckenzügen (übliche Progressionsgeschwin- digkeit vp= 45 km/h) müssen auch die Grünen Wellen an die reduzierte Geschwindigkeit angepasst werden, um hier keine unnötigen Störungen oder gar ein zu schnelles Fahren zu provozieren. 21 Hierdurch entstehen zum einen Kosten für die Neuberechnung und Anpassung der Sig- nalprogramme und zum anderen ein Zeitaufwand, der Einfluss auf die Nachher-Untersu- chung hat. Erst wenn die Anpassungen der LSA erfolgt sind, ist die Durchführung der Nachher-Untersuchung sinnvoll, um Verfälschungen durch o.g. Folge zu verhindern. Für die Durchsetzung der Geschwindigkeitsreduzierung auf den einzelnen Strecken sind Geschwindigkeitsmessungen durch die Polizei zwingend erforderlich, damit die Maßnah- men seitens der Verkehrsteilnehmer akzeptiert werden. Eine solche Kontrolle sollte nach einer Eingewöhnungszeit von 3 bis 6 Monaten durchgeführt werden. 22 3 KOSTEN DER ERHEBUNGEN Die Kosten für die Erhebungen können aus heutiger Sicht anhand von Aufwandskalkula- tionen nur geschätzt werden. Die Lärm - und Schadstoffmessung sind mit 25.000 € und 10.000 € pro Zählstelle und Jahr zuzüglich Umsatzsteuer die kostenaufwändigsten Erhe- bungen. Bei einer zweijährigen Projektlaufzeit mit einer Vorher- und zwei Nachher-Unter- suchungen ergeben sich hierfür Kosten in Höhe von 70.000 €. Sollte an zwei Messstellen die Lärmmessung durch geführt werden, so erhöhen sich die Kosten um 50.000 €. Bei Verzicht auf die Lärmmessung fallen entsprechend 50.000 € bei zwei Nachher -Untersu- chungen oder 25.000 € bei einer Nachher-Untersuchung weg. Ergänzend zur Schadstoffmessung ist auch eine Berechnung der Wirkungen möglich. Aufbauend auf GPS-Daten mit Informationen zur gefahrenen Geschwindigkeit sowie zum Beschleunigungs- und Bremsverhalten können über eine Simulation mit dem Kfz-Emissi- onsmodell PHEM der TU Graz oder eine Bewertung über das Ersteinschätzungsschema aus dem Bericht „Ersteinschätzung der Wirkung von Tempo 30“, LUBW 2012 Schadstoff- berechnungen durchgeführt werden. Für die beiden Möglichkeiten liegen der Stadt Müns- ter Angebote vor. Hierzu sind je Erhebungsperiode rund 15.000 € anzusetzen. Auf die direkte aufwändige Lärmmessung kann aufgrund der geringen Ergebnisvalidität auch verzichtet werden. Für die Bewertung der durchschnittlichen Geschwindigkeiten im fließenden Kfz -Verkehr fällt bei Nutzung der TomTom-Daten eine jährliche Gebühr an. Hierin sind einige Auswer- tungen inbegriffen. Nach einer groben Abschätzung sollte eine Auswertung je Erhebungs- periode mit Kosten von rund 4.000 € auskommen. Bei einer Einbindung der Bürger in die Evaluation entstehen weitere Kosten, die einmalig anfallen. Für eine Bürgerbeteiligung könnte die Stadt Münster die notwendigen O BDII- Adapter zur Verfügung stellen. Bei einem Ansatz von 200 Adaptern entsteht ein Kosten- block von 7.000 € (durchschnittlich angesetzter Preis je Gerät 35 €). Für die manuellen und zusätzlichen Zählungen ohne die Lärm- und Schadstoffmessungen ergeben sich Gesamtkosten für alle vorgeschlagenen Erhebungen in Höhe von 5.450 € (netto) je Zählperiode an. Hierbei ist berücksichtigt, dass einige Erhebungen und Auswer- tungen von Seiten der Stadt und anderer Beteiligten als Datensatz für die weitere Aus- wertung zur Verfügung gestellt werden. 23 Tabelle 2: Kosten für die Erfassung, Messung und Auswertung der Daten Für die Auswertung und Bewertung der Erhebungen fallen weitere Kosten an. Nach einer Aufwandsschätzung für alle vorgeschlagenen Erhebungen ergibt sich für die erste Periode ein voraussichtliches Kostenvolumen in Höhe von rd. 11.000 € (netto). Hierbei ist die Ent- wicklung der Auswertungen und Aufbereitungen enthalten, die in nachfolgenden Perioden entfallen können. In den nachfolgenden Perioden fallen nach einer Aufwandskalkulation Kosten in Höhe von 8.500 € an. Messung/Auswertung Anzahl 1 Vorher -/2 Nachher- Untersuchungen 1 Vorher -/1 Nachher - Untersuchungen Schadstoffberechnungen 1 30.000 € 30.000 € Schadstoffmessung 1 20.000 € 10.000 €* Geschwindigkeitsmessung 4 0 € 0 € Datenpool TomTom 12.000 € 8.000 € Datenpool enviroCar 7.000 € 7.000 € ÖPNV-Reisezeiten 0 € 0 € Hilfsfristen 0 € 0 € Verkehrsrechner 0 € 0 € Auswertung und Bewertung 28.000 € 19.500 € Gesamtkosten 97.000 € 74.500 € * Zeitraum auf genau ein Jahr für Vorher- und Nachher-Untersuchung eingeschränkt Tabelle 3: Externe Kosten für die Messung und Auswertung der Daten Zusätzlich fallen Kosten für die Auswertung der Erfassung der Geschwindigkeiten und der Verkehrszusammensetzungen, die Auswertungen über Datenpools, die Beteiligung der Bürger über enviroCar durch Bereitstellung von Adaptern, die Interpretation der Daten aus dem Verkehrsrechner, zu den Hilfsfristen, den Unfallkarten usw. an. In der Summe sind 24 hierfür rund 4 7.000 € anzusetzen. Einschließlich der Schadstoffmessungen und einer Schadstoffberechnung ergibt sich ein Aufwand in Höhe von 97.000 € (netto). Die Kosten entstehen für die Laufzeit von zwei Jahren bei einer Vorher - und zwei Nachher-Untersu- chungen. Wird auf eine zweite Nachher-Untersuchung verzichtet, so können die Kosten auf 74.500 € reduziert werden. Die Schadstoffmessungen können hierbei so terminiert werden, dass eine Messung über genau ein Jahr ausreichend ist. Die Kosten sind Nettopreise und sind mit Umsatzsteuer zu beaufschlagen. Zusätzlich entstehen Kosten für die Anpassung der Lichtsignalanlagen entlang der be- troffenen Strecken, durch Aufstellung der notwendigen Tempo 30 -Beschilderung sowie für eine ggf. zusätzliche Programmierung für die Auswertung d er Hilfsfristen (vgl. LAP Stadt Münster). 25 4 ZEITLICHE ABFOLGE Die Evaluierung der Wirkungen der Geschwindigkeitsreduzierung soll in einer Vorher -/ Nachher-Untersuchung durchgeführt werden. Nach dem Beschluss zur Geschwindig- keitsreduzierung sollte unmittelbar danach mit der Vorbereitung der ersten Erhebungspe- riode begonnen werden. Zur genauen Terminierung sind ggf. Zeiten für die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen zu berücksichtigen. Bei notwendiger Ausschreibung sind 6- 8 Wochen zusätzlich einzukalkulieren. Zudem sind Zeiten für die Vorbereitung der einzel- nen Erhebungen zu beachten. Verkehrszählungen und Erhebungen sind möglichst außerhalb von Ferien und unbeein- flusst von Feiertagen durchzuführen. Zudem sind Erhebungen nicht in den Wintermonaten wegen d er Witterungseinflüsse und saisonalen Einflüsse (Weihnachten, Adventszeit) durchzuführen. Ergänzende manuelle Verkehrszählungen sind punktuelle Zählereignisse, die entweder an einem festgelegten Erhebungstag oder in einer festgelegten Zeitspanne durchgeführt werden. In der Regel bestimmt die Anzahl der Zählstellen und die Anzahl der verfügbaren Zählpersonale die Möglichkeit und die Anzahl der Erhebungstage. Bau- stellen sind bei der genauen Terminierung der Erhebungstage zu beachten. Bei langfris- tigen Baustellen ist die Durchführung von Erhebungen an einzelnen Punkten zu überden- ken. Lärm- und Schadstoffmessungen sollten über längere Zeiträume ausgewertet werden, um andere Einflüsse insbesondere kurzzeitige oder saisonale durch Mittelwertbildung auszu- gleichen. Im nachfolgenden Zeitplan ist ein möglicher Ablauf der Vorher - und Nachher-Untersu- chung gemäß dem vorgeschlagenen Evaluierungskonzept dargestellt. Hierbei wird be- rücksichtigt, dass eine Vorher- und zwei Nachher-Untersuchungen durchgeführt werden. Ebenso ist eine Ausschreibung der Erhebungsleistung berücksichtigt. Wirkungen bei den Verkehrsbelastungen sollten relativ schnell sichtbar werden. Die Wir- kungen bei den Reisezeiten hängen auch von den Anpassungen der Signalprogramme der LSA an die neue zulässige Höchstgeschwindigkeit ab. Bei Koordinierung von Anlagen in einem Straßenverlauf ist die neue Höchstgeschwindigkeit zu berücksichtigen. Die Um- stellung bedarf einer Änderung der Signalprogramme und kann daher einige Zeit benöti- gen. Die Umstellung und Anpassung der Signalprogramme sollte die geplante Evaluie- rung berücksichtigen, sodass die Anpassung möglichst vor dem ersten Evaluierungszeit- punkt der Nachher-Untersuchung beendet ist. Für diesen Prozess ist im Zeitplan eine Zeitspanne von zwölf Monaten zwischen de r Vorher- und der ersten Nachher -Untersu- chung eingetragen. Bei längerem Zeitbedarf verschieben sich die nachfolgenden Arbeits- schritte entsprechend. Die Auswertung zu den Wirkungen auf Geschwindigkeiten berücksichtigt eine Auswertung sowohl über enviroCar als auch von TomTom-Daten (bzw. externe Datenpools). Über en- viroCar werden die Bürger Münsters an der Evaluierung beteiligt. Hierzu ist das Beteili- gungskonzept über Medien oder Bürgerveranstaltungen zu kommunizieren. Zu dem sind hierzu die OBD-II-Adapter seitens der Stadt anzuschaffen. Hierfür ist im Zeitplan ein Zeit- raum zur Vorbereitung eingeplant. 26 Die Evaluierung kann im Frühjahr 2018 starten, wenn in der zweiten Jahreshälfte eine Entscheidung zu den Maßnahmen des Lärmaktionsplanes sowie zum Evaluierungsk on- zept positiv getroffen wird. Eine erste Nachher-Untersuchung kann erst ein Jahr nach der Vorher-Untersuchung folgen, da zwischenzeitlich die geänderte Geschwindigkeit durch Beschilderung ausgewiesen werden muss und zudem die Lichtsignalanlagen entlang der betroffenen Straßenabschnitte angepasst werden müssen. Bei der Durchführung von zwei Nachher-Untersuchungen ist die Evaluierung innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen. Abbildung 12: Übersicht der zeitlichen Abfolge Bei ergänzenden manuellen Erhebungen, soweit gewünscht, sind weitere Zeiten zu be- rücksichtigen und in die im Zeitplan vorgesehenen Erhebungsperioden ein zubeziehen. Falls Zählungen durch die Stadt Münster selbst durchgeführt werden sollen, so müssen die notwendigen/ gewünschten Erhebungen in die Planungen in den Ämtern eingeplant werden. Insbesondere die Nutzung der Zählplatten und auch der Einsatz von Zählperso- nal aus dem Zählerpool bedarf der frühzeitigen Einbeziehung der Fachämter. Zählperso- nal kann aber auch separat angeworben und von einem externen Dienstleister eingewie- sen, betreut und bezahlt werden. Zur reinen Vorbereitung der Erhebungen ist ein Monat, mit zusätzlicher Zähleranwerbung zwei Monate, einzuplanen. Die Evaluierung kann auch auf eine Vorher- und Nachher-Untersuchung reduziert werden. Die Evaluierung dauert dann rund anderthalb Jahre, wobei die Erhebungszeiten auf ein Jahr verkürzt werden. 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Entscheidung Geschwindigkeitsreduzierung politische Entscheidung Ausschreibung Evaluierung Ergänzende Maßnahmen Anpassung LSA Anpassung Beschilderung Auswertungen Geschwindigkeiten Start enviroCar-Erfassung Erfassung Auswertung Dokumentation Auswertung Verkehrsrechnerdaten Dokumentation Auswertung TomTom Dokumentation Zählungen 24-Stunden-Querschnittserhebung Auswertung Dokumentation Hilfsfristen Auswertung Ergänzende Themen Unfallkarten ÖPNV-Reisezeiten Lärmmessungen Durchführung Auswertung Schadstoffmessungen Durchführung Auswertung Ferien in NRW Untersuchung 2017 2018 Vorher Nachher Nachher 2019 Anlage 1 Evaluierungskonzept Vorgeschlagenes Geschwindigkeitskonzept LAP Münster Anlage 2 Evaluierungskonzept Standorte Messungen Evaluierungskonzept Anlage 3 Evaluierungskonzept Zeitplan 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Entscheidung Geschwindigkeitsreduzierung politische Entscheidung Ausschreibung Evaluierung Ergänzende Maßnahmen Anpassung LSA Anpassung Beschilderung Auswertungen Geschwindigkeiten Start enviroCar-Erfassung Erfassung Auswertung Dokumentation Auswertung Verkehrsrechnerdaten Dokumentation Auswertung TomTom Dokumentation Zählungen 24-Stunden-Querschnittserhebung Auswertung Dokumentation Hilfsfristen Auswertung Ergänzende Themen Unfallkarten ÖPNV-Reisezeiten Lärmmessungen Durchführung Auswertung Schadstoffmessungen Durchführung Auswertung Ferien in NRW Untersuchung 2017 2018 Vorher Nachher Nachher 2019
Beschlussvorlage
27872 Zeichen
V/0687/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
Betrifft
Lärmaktionsplan der Stadt Münster
Beratungsfolge
10.10.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
Vorberatung
12.10.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
17.10.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
18.10.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beschließt den Lärmaktionsplan zur strategischen Ausrichtung, Ausgestaltung und
Weiterentwicklung des Lärmschutzes in Münster in der Fassung vom August 2017.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die von den Bürgerinnen und Bürgern und den Trägern öf-
fentlicher Belange eingebrachten Anregungen und Bedenken zum Lärmaktionsplan geprüft
wurden. Die Verwaltung hat im Einzelnen dazu Stellung bezogen (Anlage 1). Die Anregun-
gen und Bedenken sind somit erledigt.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der Kurzfristmaßnahmen gemäß Anlage
2 vorzubereiten.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Umsetzung der Maßnahmen zur Anordnung einer zu-
lässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf den im Kurzfristmaßnahmenprogramm be-
nannten Straßenabschnitten erst zum 01.02.2019 erfolgen kann, weil zunächst die erforder-
liche Anpassung der relevanten Lichtsignalanlagen sowie die Aufstellung der Tempo-30 Be-
schilderung vorbereitet werden muss.
5. Der Rat beschließt die Umsetzung des Evaluierungskonzeptes zur Begleitung der Einfüh-
rung von Tempo 30 auf den im Kurzfristmaßnahmenprogramm dargestellten Straßenab-
schnitten (Anlage 3).
Vorlagen-Nr.:
V/0687/2017
Auskunft erteilt:
Herr Muddemann
Ruf:
492 67 79
E-Mail:
Muddemann@stadt-muenster.de
Datum:
25.09.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0687/2017
6. Der Rat beschließt die Ausweisung der in Anlage 4 hervorgehobenen Flächen und Parkan-
lagen als „Ruhige Gebiete“.
7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, weiterhin auf Bund und Land ein zuwirken, damit Maßnah-
men zur Lärmminderung an den übergeordneten Straßen (BAB und B51) ergriffen werden.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 352.500 € entst e-
hen. Einnahmen werden nicht erwartet.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
[€] Bemerkungen
Produktgruppe 1401 Übergreifender U m-
weltschutz, Klima, I m-
mission, Boden, Abfall
Evaluation des Geschwi n-
digkeitskonzepts - Untersu-
chung vor der Ein führung
Tempo 30
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2018 33.000 Übertrag aus HH-Plan 2017
33.000 Bereits veranschlagt im HH -
Plan 2018
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2019 Untersuchung nach der Ei n-
führung Tempo 30
33.000 Bereits veranschlagt für den
HH-Plan 2019
17.000 Veränderung erforderlich für
den HH-Plan 2019
Produktgruppe 1202 Verkehrsplanung
Zeile 13 Aufwendungen für
Sach- und Dienstleis-
tungen
2018 70.000 Planungsleistung: geänderte
Signalprogramme und Gr ü-
ne Wellen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und
-anlagen
Zeile 13 Aufwendungen für
Sach- und Dienstleis-
tungen
2018 110.000
30.500
Änderung LSA
Beschilderung und Markierun-
gen
Ergebnis 352.500
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind in o. g. Höhe bereits im Haushaltsplan -
Entwurf 2018 bei der Produktgruppe 1401 veranschlagt. Die weiteren Ermächtigungen sind über Ve r-
änderungsblätter zusätzlich zu veranschlagen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfü hrung unter dem Vorbehalt steht, dass der
Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung die
Ermächtigungen bereitstellt. Für die Aufstellung eines Förderprogramms für passive Schallschut z-
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V/0687/2017
maßnahmen werden weite re haushaltswirksame Mittel benötigt (s.u.). Das Förderpr ogramm soll in
das Altbausanierungsprogramm der Stadt Münster integriert werden. Hierzu wird durch die Verwa l-
tung im Rahmen der Aktualisierung des Altbausanierungsprogramms eine gesonderte Beschlussv or-
lage erarbeitet.
Begründung:
Rechtlicher Rahmen
Mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde e u-
ropaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um das Thema Lärm stärker in die kommunalen Pla-
nungen einzubinden. Die Umgebungslärmrichtlinie wurde durch die §§ 47 a – 47 f Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in nationales Recht umgesetzt.
Die Umgebungslärmrichtlinie will mit Blick auf die Lärmprobleme eine Bestandserfassung, planer i-
sche Bewertung und politische Festlegung von Zielen organisieren, um einen Prozess zur Lärmmin-
derung anzustoßen. Innerhalb eines bestimmten Zeitraumes soll der Prozess zum Erfolg geführt wer-
den. In der Richtlinie werden keine verbindlich einzuhaltenden Grenzwerte für Lärm festgelegt, s on-
dern die Verfahrensschritte festgelegt. Zentrale Verfahrensschritte sind die Erstellung von Lärmkarten
(§ 47 c Abs. 1 BImSchG) und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen unter Mitwirkung der Öffentlich-
keit (§ 47 d Abs. 1 u. 3 BImSchG).
Die Stadt Münster ist keiner der Ballungsräume für die bereits im Juni 2007 verbindlich eine Lärmka r-
tierung durchgeführt werden musste. Sie gehört zu den Ballungsräumen der 2. Stufe. In Münster wur-
de die Lärmkartierung im Jahr 2012 durchgeführt. Auf die Kartierung erfolgt die Erstellung eines
Lärmaktionsplanes, der nach einem Jahr vorzulegen ist. Beim aktuellen Lärmaktionsplan für Münster
ist die Frist zur Vorlage überschritten . Im Bundesgebiet sind noch weitere Kommunen im Verzug,
deshalb prüft die EU zur Zeit, ob gegen Deu tschland ein Vertragsverletzungsverfahren eing eleitet
wird.
Die Lärmaktionspläne sind nach fünf Jahren zu überprüfen und erforderliche nfalls zu überarbeiten .
Der erste 5 -Jahreszeitraum ist beendet, das Verfahren für die erste Aktualisierung des Lärmaktion s-
planes ist angelaufen. Die Lärmkartierung 2017 ist bereits beauftragt.
Lärmkartierung
Die Stadt Münster hat sogenannte „strategische Lärmkarten“ erarbeitet. Die Karten zeigen wo im
Stadtgebiet Schwerpunkte der Lärmbelastung für die Bürgerinnen und Bürg er bestehen. Das Verfah-
ren zur Ermittlung der Lärmschwerpunkte ist vorgegeben. Maßgeblich für die Gewichtung der
Schwerpunkte ist wieviel Betroffene in einem bestimmten Lärmniveau wohnen. Die Lärmkarten wu r-
den 2012 veröffentlicht ( http://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissions-schutz/laerm.html). In der
Vorlage V/0555/2012 – „Lärmkartierung 2012 und Lärmaktionsplanung in Münster “ wurden die E r-
gebnisse der Lärmkartierung und di e Vorgehensweise zur Lärmaktionsplanung detailliert beschri e-
ben. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass insbesondere die vom Straßenverkehrslärm in Münster aus-
gehenden Lärmbelastungen ein erhebliches gesundheitliches Problem darstellen. Der Lärm durch die
kartierten Gewerbebetriebe führt nur zu einer geringen Lärmbetroffenheit. Die Analyse ergab 73
Maßnahmenbereiche, innerhalb derer eine Priorisierung nach Höhe der Belastung und dem Grad der
Betroffenheit in drei Stufen erfolgte. Die Maßnahmenbereiche mit der höchsten Priorität befinden sich
innerhalb des zweiten Tangentenrings.
Lärmaktionsplan 2. Stufe
Ende 2012 wurde unter Beteiligung einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe mit der Bearbeitung des
Lärmaktionsplans begonnen. Im April 2013 hat die Arbeitsgrup pe in Zusammenarbeit mit einem Gu t-
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V/0687/2017
achterbüro einen ersten Entwurf vorgelegt. Im September 2013 wurde die Politik über den Sachstand
des ersten Entwurfes im Rahmen einer Informationsveranstaltung in Kenntnis gesetzt. Auf der Basis
von Abstimmungsgesprächen wurde Anfang 2016 ein zweiter überarbeiteter Entwurf fertiggestellt und
den politischen Gremien vorgestellt. Nach der Zustimmung zum Entwurf konnte die vorgesehene B e-
teiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. In diesem Zuge wurden neben einem zweiten Forum
auch Lärmspaziergänge sowie eine internetbasierte Befragung zu den vorgeschlagenen Maßnahmen
des Lärmaktionsplans durchgeführt. Nach Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbe-
teiligung ist der Entwurf angepasst worden. Insbesondere war das vorgestellte Geschwindigkeitskon-
zept auf Grundlage der Stellungnahmen der Bezirksregierung Münster und der Unteren Straßenver-
kehrsbehörde auf eine rechtssichere Basis zu stellen. Die Feuerwehr hat die ablehnende Stellun g-
nahme wiederholt. Darauf wurde in der Vorlage V/0156/2016 „Lärmaktionsplan für die Stadt Münster
– Öffentliche Auslegung des Entwurfes“ ausführlich eingegangen.
Der Lärmaktionsplan berücksichtigt umgesetzte oder geplante Maßnahmen und Konzepte (s.a. LAP
Kapitel 3 und 4) bis März 2016. Der 3. Nahverkehrsplan, das Radverkehrskonzept sowie die aktuellen
politischen Anträge zum Thema Verkehr werden in der zukünftigen Aktualisierung des Lärmaktion s-
plänes berücksichtigt.
Die Zusammenfassung des Lärmaktionsplanes der Stadt Münster ist als Anlage 5 dieser Vorlage bei-
gefügt. Der Lärmaktionsplan inklusive sämtlicher Karten und Anhänge steht aufgrund seines Umfangs
unter dem folgenden Link zum Download bereit (http://www.stadt-muenster.de/umwelt/immissions-
schutz/laerm.html). Den Fraktionen wird in Papierform jeweils ein Lärmaktionsplan mit den Anlagen
zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus kann der Lärmaktionsplan, nach Absprache, im Amt für Grü n-
flächen, Umwelt und Nachhaltigkeit eingesehen werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden danach
über die Ergebnisse der Lärmaktionsplanung informiert.
Im Lärmaktionsplan wurden vorrangig für die Maßnahmenbereiche der ersten Priorität Maßna hmen
entwickelt. Durch die Umsetzung können kurzfristig 7.835 Menschen (s. u.) besser vor Lärm g e-
schützt werden.
Die Umsetzung des Lärmaktionsplanes ist somit ein bedeutsamer Schritt zur Verbesserung der
Lärmsituation in Münster.
Zu 2. und zu 7. Beteiligung der Öffentlichkeit
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie fordert hinsichtlich der Information der Öffentlichkeit, dass sowohl
strategische Lärmkarten als auch Aktionspläne der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden mü s-
sen. Die Information muss „deutlich, verständlich und zugänglich“ sein. Die Öffentlichkeit soll jedoch
nicht nur informiert werden, sondern auch die Möglichkeit zur Mitwirkung erhalten. Die Ergebnisse der
Mitwirkung sollen berücksichtigt werden und die Öffentlichkeit über die g etroffenen Entscheidungen
informiert werden. In de r Tabelle 1 sind die Aktivitäten der Verwaltung zur Beteiligung der Öffentlic h-
keit wiedergegeben. Die ausführliche Dokumentation über die einzelnen Beteiligungsformate, ist als
Anlage 1 beigefügt.
Beteiligung der Öffentlichkeit
1. Öffentliches Lärmforum im November 2012
2. Öffentliches Lärmforum am 23. Mai 2016 und Informationsgespräch Ve r-
bände am 18. Mai 2016
Auslegung des Entwurfs (im Internet sowie im Stadthaus 3) vom 18. Mai bis
27. Juni 2016 mit der Möglichkeit, Eingaben und Anregungen zu diesem a bzu-
geben (schriftlich/postalisch, per email, mündlich)
Internetbefragung vom 18. Mai bis 27. Juni 2016 mit Bewertungs- und
Kommentierungsmöglichkeiten zum Entwurf des Lärmaktionsplanes
Lärmspaziergänge am 27. April 2016 und 31. Mai 2016
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Expertensprechstunden am 6. sowie 20. Juni 2016 und Infostand am
15. Juni 2016
Tabelle 1 Beteiligungsformate der Öffentlichkeit im Lärmaktionsplan Münster 2012 - 2016
Eine frühzeitige Beteiligung zum Lärmaktionsplan erfolgte mit einem Lärmforum im November 2012.
Inhalte waren akustische Grundlagen, die Ergebnisse der Lärmkartierung in Münster und Stellschrau-
ben der Lärmminderung sowie Grundlagen und Maßnahmen der Lärmaktionsplanung. In einem vo r-
gelagerten Info -Forum konnten die Bürgerinnen und Bürger auf einem Stadtplan besonders laute
Stadtbereiche und Lärmprobleme aufzeigen sowie Hinweise auf sogenannte „Ruhige Gebiete “, die
vor Lärm g eschützt werden sollen, geben. Die Ergebnisse wurden in die weitere Bearbeitung des
Lärmaktionsplans eingebunden.
Zum Entwurf des Lärmaktionsplans erfolgte, wie in der Vorlage V/0156/2016 beschrieben, eine Betei-
ligung der Öffentlichkeit einschließlich der Träger öffentlicher Belange mit den in der Tabelle 1 darg e-
stellten Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten.
Im Rahmen eines Informationsgesprächs mit den Verbänden sowie des öffentlichen Lärmforums
wurden der Entwurf des Lärmaktionsplans vorgestellt sowie vertiefende Informationen zu Tempo 30
an Hauptverkehrsstraßen gegeben. Die hierauf folgenden Diskussionsbeiträge sind in den Protok ol-
len dokumentiert. Im Zeitraum der Auslegung des Entwurfs gingen 24 Stellungnahmen aus der allg e-
meinen Öffentlichkeit inklusive Zusammenschlüssen von Bürgerinnen und Bürgern in Bürgerinitiativen
ein. Darüber hinaus wurden von zwei Verbänden schriftliche S tellungnahmen abgegeben. Die Ste l-
lungnahmen und die Antworten der Stadt Münster sind als Anlage 4 beigefügt . Zirka 40 Bürgerinnen
und Bürger haben sich mit Vorschlägen, Nachfragen und in Diskussionen an den zwei angebotenen
Lärmspaziergängen beteiligt. An der Internetbefragung haben insgesamt 113 Bürgerinnen und Bürger
teilgenommen. Alle Diskussionsbeiträge wurden zusammen mit den schriftlichen Eingaben und Anr e-
gungen sowie den Ergebnissen der Internetbeteiligung bewertet und sind in die vorliegende Fassung
des Lärmaktionsplans eingegangen.
Die Auswertung aller Rückmeldungen lässt zusammenfassend folgende Schlussfolgerungen zu:
Die Lärmbelastungen entlang der die Stadt Münster tangierenden Bundesautobahnen werden
von vielen davon Betroffenen als gravierend empfunden. Deutlich wird mit der Öffentlichkeit s-
beteiligung zum Lärmaktionsplan, dass weitere Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbela s-
tungen (aktiver Schallschutz, Geschwindigkeitsreduzierungen) an den Autobahnen nicht nur
von Einzelnen gewünscht werden. Auch die Lärmbelastungssituation an der B 51 sowie die
Lärmschutzmaßnahmen im Zuge des Ausbaus der B 51 sind Thema verschiedener Stellun g-
nahmen, die einen verbesserten Lärmschutz wünschen. Da die Zuständigkeit für diese Stra-
ßen nicht bei der Stadt Münster liegt, können keine konkreten Maßnahmen, die über das B e-
stehende oder Geplante hinaus gehen, in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden. Una b-
hängig davon strebt die Stadt Münster mit dem Beschluss des Lärmaktionsplans an, weiterhin
auf Bund und Land einzuwi rken, weitergehende Maßnahmen zur Lärmminderung an den
übergeordneten Straßen zu ergreifen.
Ein anderer Schwerpunkt der Beiträge aus der Bürgerbeteiligung sind weitergehende Forde-
rungen zur Geschwindigkeitsreduzierung, insbesondere zu weiteren Anordnungen von Tempo
30. Neben Verkehrsverstetigungen werden Geschwindigkeitsreduzierungen auf Tempo 30 in
der Innenstadt im Rahmen der Internetbeteiligung am häufigsten als sehr wichtig bewertet.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche ergänzende Vorschläge für Tempo 30 - Anordnungen. Dies
unterstützt die Bedeutung von Tempo 30 als effektive Maßnahme zur Lärmminderung auch
aus Sicht der Betroffenen.
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Zu 3. und zu 6. Kurzfristmaßnahmen und Ruhige Gebiete
Kurzfristmaßnahmen
Das Maßnahmenprogramm des Lärmaktionsplan de r 2. Stufe enthält auf der Grundlage der Maß-
nahmenkonzepte Empfehlungen zur Umsetzung bzw. Weiterverfolgung der entwickelten Lärmmind e-
rungsmaßnahmen sowie bereits vorhandener oder geplanter Maßnahmen zur Lärmmind erung in den
Maßnahmenbereichen.
Das Kernstück des Maßnahmenprogramms ist ein Katalog von Kurzfristmaßnahmen, für die eine
konkrete Prüfung und Umsetzung innerhalb von 5 Jahren angestrebt wird. Für diese Maßna hmen
erfolgen Aussagen zu deren Wirkung und den Kosten der Maßnahmen. Für einige Kurzfris tmaßnah-
men sind bereits Haushaltsmittel vorgesehen. Darüber hinaus werden insbesondere Maßna hmen
vorgeschlagen, die Entlastungen für Bereiche mit hohem Handlungsbedarf zur Lärmminderung e r-
möglichen und ein günstiges Kosten -Nutzen-Verhältnis aufweisen. Mit den Kurzfristmaßnahmen sol-
len innerhalb von 5 Jahren erste Lärmminderungsmaßnahmen in die Umsetzung g ebracht werden.
Weitere Maßnahmen mit mittel- bis langfristiger Umsetzung sind im Lärmaktion splan (siehe Kapitel 6
im LAP) beschrieben.
Das Kurzfristprogramm für die nächsten 5 Jahre (siehe Anlage 2) beinhaltet
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Verkehrsverstetigung,
Maßnahmen zur Fahrbahnsanierung (Einsatz von Fahrbahnbelägen mit lärmminder n-
der Wirkung) und
Straßenräumliche Maßnahmen zur Lärmminderung sowie die
Förderung von passivem Lärmschutz in Maßnahmenbereichen, in denen sonst keine
anderen Maßnahmen umgesetzt werden können.
In der Karte der Maßnahmenempfehlungen ( siehe Abb. 1 und Karte 18 des LAP) sind alle Kurzfrist-
maßnahmen aufgeführt, die in den nächsten Jahre zur Umsetzung im Stadtgebiet vorgesehen sind,
z.T. sind Maßnahmen schon begonnen oder auch bereits umgesetzt worden beispielsweise die Fahr-
bahnsanierung Grevener Straße.
In der Summe werden durch die aufgeführten aktiven Maßnahmen 7.8351 Einwohner in lärmbelaste-
ten Gebäuden durch die Kurzfristmaßnahmen entlastet. Weitere 1.200 Einwohner können durch pas-
sive Schallschutzmaßnahmen innerhalb der Gebäude besser geschützt werden.
Insgesamt wohnen in den Maßnahmenbereichen, in dene n Kurzfristmaßnahmen vorges ehen sind,
ca. 10.140 Einwohner in lärmbelasteten Gebäuden.
Im Gegensatz zum Entwurf des Lärmaktionsplans (siehe Vorlage 0156/2016) sind in der abschli e-
ßenden Fassung weniger Straßenabschnitte für die Reduzierung der Geschwindi gkeit auf 30 km/h
vorgesehen. In Abstimmung mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde sind die für eine Reduzi erung
vorgesehenen Abschnitte festgelegt worden und das Einvernehmen konnte hergestellt we rden. Eine
rechtssichere Anordnung von Tempo 30 -Abschnitten ist damit möglich. Zur Einführung der G e-
schwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 auf de n in der Abbildung 1 (s.o.) dargestellten Straßenab-
schnitten der Innenstadt kann die Temporeduzierung erst zum 01.02.2019 dauerhaft angeordnet wer-
den. Zunächst sind die relevanten Lichtsignalanlagen auf die geänderte Geschwindigkeit anzupassen
und die Tempo 30 Beschilderung aufzustellen. Der hierfür entstehende finanzielle Aufwand beträgt für
20 Lichtsignalanlagen ca. 180.000 € und für die Beschilderung 24.000 € (für ca. 120 Schilder).
1 Da an einigen Maßnahmenbereichen mehrere Empfehlungen bestehen, entspricht die Summe der entla steten
Einwohner nicht der Summe der weiter unten genannten Zahlen.
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Abb. 1 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplan der 2. Stufe
Durch die Maßnahme Geschwindigkeitsreduzierung können ca. 4.800 Einwohner um bis zu 2,7 dB(A)
entlastet werden:
ca. 4.500 Einwohner in den Maßnahmenbereichen der Innenstadt und
ca. 300 weitere Einwohner in den für die Tempo 30 -Konzeption erfolgten Erweiteru n-
gen der Maßnahmenbereiche.
Zirka 7.000 Einwohner könnten durch Verkehrsverstetigung bis zu 1 dB(A) entlastet werden.
Durch die Maßnahmen der Fahrb ahnsanierung mit Fahrbahnbelägen mit lärmmindernder Wi rkung
können ca. 3.090 Einwohner um etwa 2 dB(A) entlastet werden. Durch Straßenräumliche Maßnah-
men können etwa 370 Einwohner zwischen 1 – 2 dB(A) mit der ergänzend empfohlenen Maßnahme
in der Steinfurter Straße (im Abschnitt zwischen der Einmündung Grevener Straße und Wilhelmstr a-
ße) entlastet werden. Es wird nur eine Maßnahme zur kurzfristigen Prüfung und Umsetzung empfo h-
len, da ausschließlich die Markierungen (Organisation) der Straße in diesem Abschnitt verändert wer-
den müssen und keine aufwendige Umgestaltung vorzunehmen ist.
Bei Maßnahmenbereichen der ersten Priorität, für die keine aktiven Maßnahmen zur Lärmmind erung
ergriffen werden können, soll der Einbau von Schallschutzfenstern und Schalldämmlüftern gefördert
werden (siehe Anlage 5, S. 15). Dadurch können bis zu 1.200 Einwohner innerhalb der Gebäude
besser geschützt werden. Die Gesamtkosten unter der Annahme, dass 25% der Berec htigten das
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Förderprogramm in Anspruch nehmen betragen 337.500 Euro. Pro Jahr sind das rund 68.000 Euro
für die nächsten fünf Jahren. Aus der Sicht der Verwaltung bietet es sich an, das Pr ogramm an das
bestehende Altbauförderprogramm anzugliedern, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Allerdings
muss in diesem Fall das Altbauf örderprogramm um entsprechende Mittel aufgestockt werden. Hie rzu
wird die Verwaltung eine gesonderte Beschlussvorlage erstellen.
Ruhige Gebiete
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Maßnahmenprogramms ist die Ausweisung „Ruhiger Gebi ete“.
Auf Grundlage der ermittelten Lärmbelastungen und Schallpegelgrenzen für ruh ige Gebiete sowie
Kriterien wie Mindestgröße und weiterer Störfaktoren (z.B. Windenergieanlagen) we rden potentiell
ruhige Gebiete bestimmt. Anhand des Zielkonzepts Freizeit und Erholung der Grü nordnung Münster
wurden letztlich 13 Erholungsflächen in überwiegend ruhigen Bereichen und 16 Stadtteilparks in ruh i-
ger Umgebung ausgewiesen (siehe Anlage 4).
Durch die Festlegung von ruhigen Gebieten im Lärmaktionsplan sind diese von den jeweils zuständ i-
gen Behörden in allen relevanten Planungen als ein aus dem Lärmaktion splan resultierender Belang
zu beachten. Dabei steht beim Schutz ruhiger Gebiete vor einer Zunahme des Lärms der Vorsorg e-
gedanke im Fokus.
Zu 5. Evaluierung der Einführung von Tempo 30
Das Konzept für die Evaluierung wurde vom Büro Spiekermann GmbH Consulting Engineers in Z u-
sammenarbeit mit einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe erarbeitet. Das Konzept ist als Anl age 3
beigefügt.
Die Verwaltung schlägt vor, dass die Einführung von Tempo 30 auf Streckenabschnitten im Inne n-
stadtbereich auf der Basis des Konzeptes evaluiert und in ihren Wirkungen bewertet wird, so da ss
eine weitgehende Einschätzung der unmittelbaren Wirkungen möglich wird. Das ist notwendig, da
entsprechende, auf Münster übertragbare, Untersuchungen nicht vorliegen.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Bauwesen am 4. April 2016 hat die SPD Frak-
tion einen als Prüfauftrag an die Verwaltung gerichteten Antrag zur Vorlage V/0156/2016 (siehe Anl a-
ge 6) eingebr acht. Mit diesem wurde die Verwaltung aufgefordert, zur Einführung der Geschwindi g-
keitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h auf Hauptverkehrsstraßen der Innenstadt „Vorher und
Nachher-Untersuchungen“ zur Wirkung der Geschwindigkeitsänderung durchzuführen.
Die Verwaltung hat die bereits in der Konzeption befindliche Evaluation des Geschwindigkeitsko n-
zepts daraufhin überprüft und insbesondere zusätzlich Messungen des Luftschadstoffes NO 2 vorge-
sehen. Eine Vergleichbarkeit von Lärmmessungen hält die Verwaltung hingegen für kaum möglich, da
bei Vorher -Nachher-Messungen der Lärmbelastung eine Vielzahl von Rahmenbedingungen zu b e-
achten wären, um eine Vergleichbarkeit auch nur annähernd zu ermöglichen (z.B. Witterung, Ve r-
kehrsmengen und -zusammensetzung, Fahrbahn eigenschaften, Umgebungsgeräusche etc.). Aus
diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, eine Lärmmessung nicht weiter zu verfolgen. Im Rahmen
der Evaluation sollen stattdessen bereits veröffentlichte Messuntersuchungen zu den lärmtechn i-
schen Auswirkungen von Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h ausgewertet werden.
Entsprechend des Prüfauftrags sind im Rahmen der Evaluation Messungen des Luftschadstoffs NO 2
vorgesehen. An einem Standort sollen Messungen über längere Zeiträume durchgeführt we rden, um
andere Einflüsse, insbesondere kurzzeitige oder saisonale , durch Mittelwertbildung au szugleichen.
Vorgesehen ist die Messung und Auswertung mit Passivsammlern, vergleichbar den Messungen am
Bült, die das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW durchführt.
Eine detaillierte Beschreibung der vorgeschlagenen Messungen, Erhebungsm ethoden und Orte ist in
dem in der Anlage 3 befindlichen Evaluationskonzept dokumentiert. Die Evaluierung kann im Frühjahr
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2018 mit der Vorher-Untersuchung starten, da ein Start im Winter zu verfälschten Ergebnissen führen
würde. Es sind zwei Nachher -Untersuchungen vorgesehen, weil die Einführung von Tempo 30 einer
Eingewöhnungszeit bedarf und die Befolgung der Geschwindigkeit sreduzierung, in vielen Fällen, mit
längerer Anordnungsdauer steigt. Die erste Nachher-Untersuchung kann naturgemäß erst nach der
Einführung der Tempo 30 Regelungen durchgeführt werden, also erst nach dem 01.02.2019 , da zwi-
schenzeitlich die geänderte Geschwindigkeit durch Beschilderung ausg ewiesen werden muss und
insbesondere die Lichtsignalanlagen entlang der betroffenen Straßena bschnitte angepasst werden
müssen. Die zweite Nachher -Untersuchung soll fünf bis sechs Monate nach der ersten Nachher -
Untersuchung durchgeführt werden. Die Evaluierung ist so innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen.
Sofern sich zwischenzeitlich Erkenntnisse z. B. hinsichtlich der Rettungsfristen ergeben wird die Ve r-
waltung entsprechend kurzfristig reagieren.
Zur Reduzierung des zeitlichen und finanziellen Aufwandes der verkehrlic hen Erhebungen soll we i-
testgehend auf automatische Datenerfassungen zurückgegriffen werden. Zudem können über env i-
roCar die Bürger und Bürgerinnen bei der Evaluierung eingebunden werden. Als Voraussetzung ist
geplant, interessierten Bürgern und Bürgerinnen sogenannte OBD2-Adapter für ihren PKW bereitzu-
stellen. Über das eigene Smartphone können bei der jeweiligen Fahrt die Daten (G eschwindigkeit,
Verbrauch, etc.) erfasst und auf eine Plattform im Internet ( https://envirocar.org/about.php) eingestellt
werden.
Die Kosten für die Luftschadstoffuntersuchungen hat der Gutachter auf ca. 50.000 Euro netto ge-
schätzt. Die ausschließlich verkehrsbezogenen Untersuchungen sowie deren Aus- und Bewertungen
schätzt der Gutachter auf ca. 47.000 Euro netto. Das führt zu voraussichtlichen Gesamtkosten über
zwei Jahre von ca. 116.000 Euro inkl. MwSt. Es ist vorgesehen, die Leistungen für die Durchführung
der Evaluierung durch einen Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Fazit:
Der L ärmaktionsplan sieht konkrete Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms in Münster vor. Das
wird zur Verbesserung der Situation insbesondere in der Innenstadt führen und dazu beitragen, dass
Münster dauerhaft eine „nachhaltig lebenswerte Stadt“ bleibt.
Aber auch nach der Umsetzung des jetzt vorlieg enden Plans werden die Herausforderung nicht g e-
ringer. Die Bearbeitung des nächsten Lärmaktionsplans wird unmittelbar beginnen. Die zahlre ichen
politischen Initiativen zum Thema Verkehr machen deutlich, welchen großen Stellenwert der Verkehr
in positiven wie im negativen Sinn hat. Den Verkehr stadt - , umweltverträglich und nachhaltig zu g e-
stalten wird eine der großen Herausforderungen der Zukunft bleiben.
i.V.
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1 Materialien zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Oktober 2016, Anlage 5 des Lärmaktions-
plan der 2. Stufe
Anlage 2 Kurzfristmaßnahmen des Lärmaktionsplan, Auszug aus dem Lärmaktionsplan der
2. Stufe, S.128 - 135, August 2017
Anlage 3 Evaluierung des Geschwindigkeitskonzepts des Lärmaktionplan der Stadt Münster,
September 2017
Anlage 4 Karte 22 Ruhige Gebiete des Lärmaktionsplan der 2. Stufe, Februar 2016
Anlage 5 Lärmaktionsplan der 2. Stufe für die Stadt Münster, Zusammenfassung, August 2017
Anlage 6 Prüfauftrag zum Initiativ-Antrag der SPD-Fraktion zur Vorlage V/0156/2016 vom
05.04.2017V/0687/2017
Vorblatt zur Vorlage V/0687/2017
2479 Zeichen
... Mein Zeichen (bitte angeben) Münster, 27.10.2017 67.30.0041 Lärmaktionsplan der Stadt Münster, Vorlage V/0687/2017 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr gerne komme ich Ihrem Wunsch nach, den Lärmakt ionsplan in der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Mitte s owie des Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Ver braucherschutz und Arbeitsförderung vorzustellen. Lärm kann den Schlaf, die Erholung und das Wohlbefi nden, die Kommunikation, das Arbeitsvermögen stören und psych ische Beeinträchtigungen auslösen. Das Risiko für Krankhe iten beispielsweise des Herz-Kreislaufsystems nimmt mit der Dauerbelastung durch Lärm zu. Dies betrifft besonde rs Menschen, die an lauten Straßen wohnen. Lärm ist auch in Müns ter ein ernsthaftes Gesundheitsproblem und Maßnahmen zum Lä rmschutz sind aktiver Gesundheitsschutz. Kernstück des Maßnahmenprogramms im Lärmaktionsplan ist ein Katalog von Kurzfristmaßnahmen, für die eine konkre te Prüfung und Umsetzung innerhalb von 5 Jahren angestrebt wird. F ür einige Kurzfristmaßnahmen sind bereits Haushaltsmittel (z. B. Sanierung von Straßen) vorgesehen. Darüber hinaus werden insb esondere Maßnahmen im Kurzfristprogramm vorgeschlagen, die E ntlastungen für Bereiche mit hohem Handlungsbedarf zur Lärmmind erung ermöglichen und ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhält nis (z.B. Geschwindigkeitsreduzierung) aufweisen. Mit den Kurzfristmaßnahmen sollen innerhalb von 5 J ahren erste Lärmminderungsmaßnahmen in die Umsetzung gebracht w erden. Die weiteren im Lärmaktionsplan empfohlenen Maßnahm en (mittel- bis langfristige Maßnahmen) sollen ebenfalls in den kommenden Albersloher Weg 33 Ihr/e Ansprechpartner/-in: Herr Muddemann Zimmer: E 604 Telefon: 67 79 Fax: 77 37 Muddemann@stadt-muenster.de An die Mitglieder der Bezirksvertretung Münster-Mitte und des Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Stadt Münster · 48127 Münster Stadt Münster Telefon: 02 51 / 4 92-0 Fax: 02 51 / 4 92-77 00 stadtverwaltung@ stadt-muenster.de www.stadt -muenster.de Service für Menschen mit Behinderung: www.stadt -muenster.de/ barrierefrei 2 Jahren in den entsprechenden Fachplanungen vertieft werden, um konkrete Umsetzungsmöglichkeiten der vorgeschlagene n lärmmindernden Maßnahmen einschließlich der Finanzi erung zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen i.V. gez. Matthias Peck Stadtrat
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (151)
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Details
- Aktenzeichen
- V/0687/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.09.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37