0603/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 03.03.2026 (AN/0311/2026) betreffend "Sicherheit im Straßenverkehr durch Geschwindigkeitsanzeigetafeln"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage Auszug Mobilitätsausschuss 28.04.2026
746 Zeichen
Geschäftsführung Mobilitätsausschuss Angela Krause Telefon: (0221) 221-25909 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 30.04.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 28.04.2026 öffentlich 5.1.5 Sicherheit im Straßenverkehr durch Geschwindigkeitsanzeigetafeln AN/0311/2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion SPD aus der Sit- zung vom 03.03.2026 (AN/0311/2026) betreffend "Sicherheit im Straßen- verkehr durch Geschwindigkeitsanzeigetafeln" 0603/2026 RM Dieterich bedankt sich bei der Verwaltung für diese bürgernahe Beantwortung und bittet, diese auch allen Bezirksvertretungen zur Kenntnis zu geben. Der Ausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3973 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 0603/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 28.04.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.05.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 18.06.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 03.03.2026 (AN/0311/2026) betreffend "Sicherheit im Straßenverkehr durch Geschwindigkeitsanzeigetafeln" Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist das konkrete Verfahren im Rahmen der Kooperation mit der Verkehrswacht Köln ausgestaltet und kann man das Verfahren vereinfachen? 2. Wie viele Standortvorschläge sind seit Beginn der Kooperation bei der Verkehrswacht Köln bzw. bei der Stadt eingegangen, wie viele davon wurden bislang umgesetzt und wie viele wurden abgelehnt? 3. Wie wird die stadtweite Verteilung der aktuell zehn Tafeln der Verkehrswacht organi- siert? 4. Können Messtafeln vor Kitas und Grundschulen im Kölner Stadtgebiet grundsätzlich geduldet werden, um den Koordinations-/ und Arbeitsaufwand in der Straßenverkehrs- behörde zu verringern? (Wenn nein, bitte begründen) 5. Welche weiteren Möglichkeiten bestehen, um den Aufwand in der Straßenverkehrsbe- hörde zu verringern und weitere Standorte für private Messtafeln zu ermöglichen? Antwort der Verwaltung: 2 1. Um das Verfahren bereits im Vorfeld zu vereinfachen, wurden durch die Verwaltung Informationen bereitgestellt, die der Verkehrswacht Köln eine grobe Vorprüfung der Standorte (zulässige Höchstgeschwindigkeit, Standorte von schützenswerten Einrich- tungen, bestehende Duldungen durch Bürgervereine o. Ä.) ermöglicht. Ebenfalls wird die Vollständigkeit erforderlicher Angaben (Adresse, Lichtmastnummer, Fahrtrichtung etc.) vorgeprüft. Die Standortwünsche werden der Verwaltung elektronisch zur Einzel- fallprüfung übersandt. Soweit möglich, werden digitale Angebote wie Panoramabilder, Straßenkarten etc. zur Unterstützung eingesetzt. Es ist jedoch jeweils die Besonder- heit der Örtlichkeit zu berücksichtigen, beispielsweise Sichtverhältnisse, mögliche Ab- lenkungen, Verkehrsstärke. 2. Bislang wurden ca. 50 Standortwünsche übermittelt, die weitestgehend erfüllt wurden. 3. Die Verteilung erfolgt in eigener Verantwortung der ehrenamtlichen Mitarbeite*innen der Verkehrswacht Köln, mit dem Fokus auf einen Einsatz im Bereich schützenswerter Einrichtungen oder Schwerpunktaktionen z.B. zum Schulstart. 4. Die Straßenverkehrsbehörden sind bundesweit durch den Gesetzgeber angehalten, so viele Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen einzusetzen wie nötig, aber so we- nige wie möglich. Dieser Grundsatz ist auch auf die Geschwindigkeitsmesstafeln anzu- wenden. Es ist zudem zu beachten, dass die Anlagen unter Umständen einem Gewöh- nungseffekt unterliegen können und hierdurch ihre Wirksamkeit einbüßen können. Um einen effizienten Einsatz der bestehenden Ressourcen gewährleisten zu können, wer- den die Standorte nach 4 Wochen gewechselt. Ein dauerhafter Einsatz vor den etwa 600 Kindertagesstätten und 150 Grundschulen im Kölner Stadtgebiet ist aus oben ge- nannten Gründen aktuell nicht vorgesehen. 5. Um den personellen Ressourcen bestmöglich gerecht zu werden, wurde das Verfah- ren im Vorfeld bereits weitgehend vereinfacht. Die Verwaltung wird zukünftig Bürger- vereinen und Ähnlichen die Möglichkeit geben, weitere Standorte für private Messta- feln aufzustellen, in Form einer Duldung. Selbstverständlich nach erfolgter Verkehrs- rechtlicher Prüfung. Dabei steht insbesondere die Würdigung des ehrenamtlichen En- gagements vieler Bürgervereine im Fokus.
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0603/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 04.05.2026
- Erstellt
- 02.03.2026 06:41