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1434/2026

Jahresbericht "Willkommen und Ankommen in Köln" 2025

Mitteilung Ausschuss 08.06.2026

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Jahresbericht_Willkommen und Ankommen in Köln_bf

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Jahresbericht_Willkommen und Ankommen in Köln_bf

19548 Zeichen

Willkommen und 
Ankommen in Köln
Jahresbericht 2025

2
Inhalt
1  Situationsbeschreibung                                                                                      3
2  Personenkreis                                                                                                   3
3  Beratungsschwerpunkte „Willkommen und Ankommen in Köln“                                5
4  Die Maßnahme in Zahlen                                                                                     6
5 Herausforderungen                                                                                           8
6 Ausblick                                                                                                          11

3
1  Situa tionsbeschreibung
Seit 2014 gelten Freizügigkeitsrechte für Unionsbürger*innen in Deutschland auch für 
Rumänien und Bulgarien: Seitdem ist die Zuwanderung aus diesen Ländern gestiegen. 
In den ersten sechs Monaten der Arbeitsuche dürfen sich EU-Bürger*innen zwecks Arbeit-
suche frei aufhalten. Während dieses Zeitraums besteht kein Anspruch auf staatliche Trans-
ferleistungen, Integrationskurse, Krankenversicherungsschutz oder Wohnraumversorgung. 
Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (WAK) entstand aus einem Modell-
projekt, das ab 2014 vom Land mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert 
wurde. Seither hat sich die Maßnahme als einziges kostenfreies, zielgruppenspezifisches 
und arbeitsmarktorientiertes Instrument im Stadtgebiet etabliert. 
WAK bietet eine herkunftssprachliche Beratung zur sozialen Integration durch Erwerbs-
tätigkeit und richtet sich gezielt an Ratsuchende mit geringeren Arbeitsmarktperspektiven. 
Seit Wegfall der Landes- und ESF-Fördermittel Ende 2018 wird die Finanzierung aus-
schließlich durch städtische Mittel getragen.
 
In 2019 konnte die Förderung in der ursprünglichen Höhe weitergeführt werden, jeweils 
zwei Personalstellen pro Standort (eine für Beratung/Arbeitsmarkt, eine für Spracherwerb/
Grundbildung). 
 
Ab 2020 erfolgte eine deutliche Mittelreduktion. Es blieb eine Personalstelle für Beratung 
und Begleitung in den Arbeitsmarkt, während Angebote zu Spracherwerb und Grundbildung 
wegfielen (Vorlagen-Nr. 3710/2018 und 2761/2019).
2  Personenkreis
Dieser Abschnitt beschreibt die Zielgruppe der Beratungsklientel von „Willkommen und 
Ankommen in Köln“ (WAK) und verdeutlicht die damit verbundenen Anforderungen an die 
Beratungsfachkräfte. 
Zur Zielgruppe gehören zugewanderte Personen aus der Europäischen Union mit Schwer-
punkt Südosteuropa ab 18 Jahren, die keine Ansprüche im Regelsystem der Arbeits- und 
Sozialverwaltung haben. Der überwiegende Teil der Ratsuchenden stammt aus Bulgarien 
und Rumänien. Die Beratungspraxis in WAK unterscheidet zwei Gruppen innerhalb der 
Zielgruppe: Facharbeiter*innen einerseits sowie geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen 
andererseits. Diese Unterscheidung veranschaulicht die damit verbundenen heterogenen 
Bedarfe und weist auf unterschiedliche Unterstützungsprioritäten hin.

4
Facharbeiter*innen zeichnen sich durch gute Schulbildung, einen im Herkunftsland  
vorhandenen Berufsabschluss, mehrjährige Berufserfahrung im erlernten Beruf sowie durch 
das zentrale Ziel der Arbeitsaufnahme oder der Suche nach besserer Arbeit aus.  
Sie verfügen in der Regel über Deutsch- und/oder Englischkenntnisse und zeigen eine hohe 
Bereitschaft, Deutsch auch berufsbegleitend zu lernen. Ihre familiären Verhältnisse sind 
stabil, und ihr Unterstützungsbedarf konzentriert sich primär auf den Arbeitsmarkt sowie  
auf passende Deutschkurse. Die Beratung erfolgt eher punktuell und richtet sich nach  
konkret formulierten Bedarfen.
Geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen weisen dagegen einen niedrigen oder kurzen  
Schulbesuch auf, es fehlt ein Berufsabschluss, und sie arbeiten häufig in Helferberufen mit 
prekärer Beschäftigung bzw. erleben wiederkehrende Phasen der Arbeitslosigkeit. Das 
zentrale Ziel besteht oft im Überleben durch kurze, oftmals prekäre Beschäftigungen oder 
generelles Arbeitssuchen. Sie verfügen über geringe Sprachkenntnisse und sind lernunwillig 
bzw. lernungewohnt. Häufige Lebenssituationen umfassen Scheidung, Alleinerziehen-
denschaft und gesundheitliche Probleme. Der Unterstützungsbedarf ist vielschichtig und 
umfasst mehrere Problemlagen, die die Arbeitsaufnahme behindern. Die Beratung muss 
daher priorisieren, welche Probleme in welcher Reihenfolge angegangen werden. 
 
Das EhAP Plus Projekt „INKA – In Köln Ankommen“ ist hier mit seinem niederschwelligen 
sozialen Beratungsansatz ein wertvoller Kooperationspartner. So können sich die  
Beratungskräfte in WAK auf die arbeitsmarktaktivierende Beratung konzentrieren und die 
Kund*innen zur sozialen Beratung an das Projekt „INKA – In Köln Ankommen“ verweisen.
Diese Vielfältigkeit der Beratungsinhalte macht deutlich, welche besonderen Anforderun-
gen an die Beratungskräfte gestellt werden: Sie müssen flexibel, ressourcenorientiert und 
mehrdimensional vorgehen, um sowohl arbeitsmarktrelevante als auch sozial- und  
sprachenbezogene Hindernisse systematisch zu erfassen, zu priorisieren und zu bearbeiten.

5
3  Beratungsschwerpunkte 
„Willkommen und Ankommen  
in Köln“
Die zentrale Zielsetzung der Beratung im Kontext der Arbeitsmarktintegration besteht seit 
Jahren aus mehreren, eng aufeinander abgestimmten Schwerpunkten, die sich wechsel-
seitig ergänzen und aufeinander aufbauen: die arbeitsmarktaktivierende Beratung, die 
Kompetenzfeststellung, das Bewerbungstraining und die Begleitung in den Arbeitsmarkt. 
Zunächst kommt der arbeitsmarktaktivierenden Beratung eine fundamentale Rolle zu:  
Hierbei geht es um eine systematische Motivationsförderung, die Aktivierungsbereitschaft 
der Klient*innen zu erhöhen, Barrieren zu identifizieren und individuelle Handlungspläne 
zu entwickeln. In diesem Rahmen werden Potenziale, Ressourcen sowie realistische 
Ziel se tzungen erhoben, Prioritäten gesetzt und konkrete Schritte zur Arbeitsaufnahme 
formuliert. 
Des Weiteren richtet sich der Fokus auf die Kompetenzfeststellung, die in mehreren  
Ebenen erfolgt: 
Sichtung formaler Qualifikationen, Anerkennungsverfahren beruflicher Abschlüsse aus 
dem Herkunftsland, individuelle Kompetenzen im Arbeitskontext sowie transferierbare 
Fähigkeiten. 
Ziel ist es, ein Kompetenzprofil zu erstellen, das als Grundlage dient, das passende  
Arbeitsangebot zu finden und gezielte Fördermaßnahmen (zum Beispiel Weiterbildungen, 
Zertifikate, Spracherwerb) empfiehlt. 
Das Bewerbungstraining wird als praxisnahes Instrument eingesetzt:  
Hierzu zählen zum Beispiel die Erstellung von Bewerbungsunterlagen und die Simulation 
von Vorstellungsgesprächen.
Die Begleitung in den Arbeitsmarkt umfasst eine kontinuierliche Begleitung während der 
Bewerbungs- und Integrationsphase:  
Unterstützung bei der Akquise von Stellen, Begleitung zu Vorstellungsgesprächen, Beratung 
und Hilfestellungen zu Arbeitsbedingungen und Arbeitsverträge sowie die Nachbetreuung 
nach Arbeitsaufnahme, um nachhaltige Beschäftigung zu sichern. 
Insgesamt zielen diese vier miteinander verknüpften Schwerpunkte darauf ab, individuelle 
Barrieren abzubauen, konkrete Qualifikationen sichtbar zu machen, passgenaue  
Bewerbungsmaßnahmen zu ermöglichen und eine stabile Verankerung im regionalen 
Arbeitsmarktsystem zu erreichen.

6
4  Die Maßnahme in Zahlen
0
200
400
600
800
1.000
1.200
1.400
1.600
1.800
2.000
Es wurden 508 Frauen und 352 Männer beraten.  
Die Altersgruppe 25 bis 49 Jahre war am häufigsten vertreten.
0
100
200
300
400
500
600
700
Personen Beratungsgespräche
Ansprache und Beratung 2025
Aktivierung – Hinführung und Qualifizierung 2025
860
1.768
298
647
255
120
76
Kompetenzfeststellungen Arbeitsmarktaktivierende Beratung Bewerbungstraining
Begleitung in arb.marktlichem Kontext Vermittlung in Aus- und Weiterbildung

7
Insgesamt wurden 89 Personen in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt.
Dies entspricht einer Vermittlungsquote von 10,35 %. 
In Anbetracht der Kompetenzen, Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse der geringqualifi-
zierten und ungelernten Arbeitnehmer*innen zeigt diese Quote deutlich die Wirksamkeit der 
Maßnahme. 
Sonstiges
(Einzel-)Handel
Baugewerbe
Produktion
Handwerk
Gesundheits- 
und Sozialwesen 
Gastgewerbe
Reinigung
Logistik 
SV-pflichtig Vollzeit
SV-pflichtig Teilzeit
geringfügig Beschäftigt (Minijob)
Selbstständig
Bekanntgewordene Erwerbsintegration
33
35
19
2
Vollzeit Teilzeit Minijob Selbstständig
Vermittlung in Erwerbstätigkeit 2025
12 7
11
6
2
1
1
2
1
1
4
3
1
4
1
4
1
16 11
Die meisten Personen wurden in die Arbeitsbereiche Logistik und Reinigung vermittelt.

8
5 Herausforderungen
Entwicklung des Arbeitsmarktes
Der Arbeitsmarkt bleibt für Personen mit geringer beruflicher und sprachlicher Qualifikation 
schlecht zugänglich. 
 
Die Nachfrage nach ungelernten Arbeitskräften in niedrigqualifizierten Tätigkeiten bleibt 
rückläufig. Dennoch erfolgen die meisten Vermittlungen in den Niedriglohnsektor, der durch 
Instabilität und Unsicherheit gekennzeichnet ist und die Lebensqualität sowie wirtschaft-
liche Sicherheit der Beschäftigten beeinträchtigt. 
Viele Zugewanderte aus Rumänien und Bulgarien arbeiten derzeit vor allem in Niedriglohn-
bereichen wie Bau, Gastronomie und Reinigungsgewerbe. Diese Sektoren bieten oft kein 
stabiles, langfristiges Arbeits- und Entwicklungspotenzial, wodurch eine nachhaltige  
Integration in den deutschen Arbeitsmarkt erschwert wird. Zudem gehen diese Tätigkeiten 
häufig mit unsicheren Arbeitsverhältnissen, niedrigen Sozialstandards und begrenzten 
Aufstiegschancen einher. Das reduziert langfristig die Perspektiven, sich wirtschaftlich 
unabhängiger zu positionieren oder in hochwertigere Tätigkeiten zu wechseln.
Obwohl es bundesweit und regional einen Mangel an Arbeitskräften in den oben genannten 
Bereichen gibt, führt dies nicht automatisch zu besseren Integrationschancen.  
Die Belastungen, niedrige Tarifbindungen und unsichere Arbeitsverträge können eine  
verlässliche Berufslaufbahn behindern und Hemmnisse für Qualifikationsanerkennung, 
Weiterbildung und Sprachfortschritte mit sich bringen.
Trotz zahlreicher Arbeitsvermittlungen waren, wie im Vorjahr, längere Vorlaufzeiten bis zur 
Abgabe der Bewerbung und auch deutlich mehr Bewerbungen erforderlich. Daher ist es 
sehr wichtig für die Kund*innen, eine Verbesserung der Sprachkompetenz zu erlangen.
Die sprachliche Kompetenz bleibt zentral für eine effektive Arbeitsaufnahme: Gute Deutsch-
kenntnisse sind entscheidend, um Aufgabenstellungen am Arbeitsplatz sicher zu verstehen, 
Arbeitsprozesse zu koordinieren und mit Kolleg*innen sowie Vorgesetzten zuverlässig zu 
kommunizieren. Aufbau und Erhalt der Sprachkenntnisse sollten daher integraler Bestandteil 
von Integrationsprogrammen, Weiterbildungen und individuellen Förderplänen sein.
Spracherwerb sowie Grund- und Weiterbildung
Der Bedarf an Grundbildungsangeboten für nicht alphabetisierte Menschen besteht weiter. 
Viele Kund*innen haben bislang keine positiven Bildungserfahrungen gemacht. Übliche 
Alphabetisierungskurse, die nur auf funktionale Analphabet*innen abzielen, greifen zu kurz; 
das Bildungssystem bietet hier keine passenden Einstiegsmodule.

9
Personen ohne Schulbildung erhalten in der Maßnahme WAK vor allem Hilfe bei Alltags-
aufgaben (amtliche Korrespondenz, Krankenkassenprobleme etc.). So gewinnen WAK-
Berater*innen Zugang zur Lebensrealität der Klient*innen und stärken Werte wie Bildung 
und Alphabetisierung.
Die Ratsuchenden fragen häufig nach Sprachkursen. Ebenso wichtig ist eine kleinschrittige 
Begleitung beim Schreiben von Ämtern oder Arbeitgebern. Die Tragweite der in Deutsch-
land üblichen schriftlichen Kommunikation ist vielen noch nicht bewusst, was zu vermeid-
baren, gravierenden Problemen führen kann (zum Beispiel Abmahnungen, Fristen, Inkasso).
Niedrigschwellige Angebote zur Sprachbildung sind entscheidend – sowohl Alphabetisierung 
als auch Deutsch als Zweitsprache. Sprachkursformate müssen so gestaltet sein, dass sie 
auch in (Teilzeit-) Beschäftigung nutzbar sind (außerhalb der Arbeitszeiten).
Soweit möglich wurden Teilnehmende in kostenfreie Angebote der Projektpartner*innen 
und anderer Wohlfahrtsverbände vermittelt, da staatlich geförderte Integrationskurse häufig 
nicht bezahlbar sind.
Passgenaue Grundbildungs- und Sprachangebote im Maßnahmenverbund sind jedoch 
dringend erforderlich, um Ratsuchende schneller in nachhaltige Arbeitsverhältnisse zu 
vermitteln. 
Eine zentrale Herausforderung besteht im eingeschränkten Zugang zu Integrationskursen 
und berufsbezogener Sprachförderung. Im Berichtszeitraum bestand für die Zielgruppe kein 
Anspruch auf derartige Förderangebote, was den Zugang zu notwendigen Sprachlernres-
sourcen erheblich erschwerte. Zur Verbesserung der Arbeitsmarktbeteiligung ist daher eine 
intensivere, zielgruppenspezifische Sprachförderung erforderlich, die sowohl Allgemein-  
als auch berufsbezogene Sprachkompetenzen adressiert und Zugänge zu Fortbildungs- 
beziehungsweise Qualifikationsmaßnahmen erleichtert. 
Die fehlende digitale Bildung ist ein weiterer zentraler Aspekt, da der Arbeitsmarkt digitaler 
wird: Zugang zu E-Mails, Online-Bewerbungen, digital bereitgestellten Lohnabrechnungen – 
all das muss beherrscht werden.
Sprachliche Barrieren stellen nach wie vor eine zentrale Hürde der Arbeitsmarktintegration 
dar. Auch wenn einige Zugewanderte aus Rumänien und Bulgarien über rudimentäre Deutsch-
kenntnisse verfügen, genügt dieses Niveau häufig nicht, um in höherqualifizierten oder 
komplexeren Arbeitsfeldern erfolgreich zu arbeiten. Insbesondere in Branchen mit erhöhten 
sprachlichen Anforderungen, wie dem Gesundheitswesen oder der Verwaltung, sind  
ausreichende Sprachkompetenzen entscheidend für sichere und effiziente Arbeitsprozesse.

10
Anerkennung von Qualifikationen
Obwohl Rumänien und Bulgarien EU-Mitgliedstaaten sind, wird die Anerkennung von im 
Heimatland erworbenen Qualifikationen und Abschlüssen in Deutschland nicht immer  
automatisch und reibungslos gehandhabt. Viele Migrant*innen aus diesen Ländern müssen 
ihre Abschlüsse nachträglich anerkennen lassen, was zu Verzögerungen bei der beruf-
lichen Integration führen kann. In bestimmten Berufen – zum Beispiel in der Gesundheits-
versorgung oder in technischen Bereichen – ist diese Anerkennung besonders wichtig, um 
Zugang zu qualifizierten Arbeitsplätzen zu bekommen.
Der Zugang zur Anerkennung ist hochschwellig und ohne Sprachunterstützung kaum  
machbar. Es gibt großes Entwicklungspotenzial beim Zugang zum Verfahren für Menschen 
im Spracherwerb. Ein Anerkennungsverfahren zu eröffnen, ist eine Zusatz-Herausforderung, 
jedoch dringend erforderlich für schnelle Arbeitsmarktintegration.
Die WAK-Beratungsteams haben sich durch Schulungen und Infos von KoBAM (Kompetenz-
zentrum Bildung und Arbeit für Migrantinnen und Migranten) oder das Förderprogramm 
„Integration durch Qualifizierung (IQ)“ weitergebildet.
Ihre Unterstützung für Ratsuchende und Arbeitssuchende umfasst:
Information
Welche Unterlagen werden benötigt, wie gestaltet sich der Ablauf und welche Chancen 
bestehen für die Anerkennung.
Kostenminimierung
Unterstützung bei Übersetzungen, Beglaubigungen und Gebühren; Zusammenarbeit 
mit der Agentur für Arbeit, die Kosten oft übernimmt, wenn realistische Jobaussichten 
bestehen.
Antragstellung
Die Unterlagen werden gemeinsam aufbereitet und je nach Niveau an die Zentralstelle  
für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn oder Zeugnisanerkennungsstelle der 
Bezirksregierung Düsseldorf weiterleiten.
Komplexe Fälle
Weiterleitung an spezialisierte Stellen (zum Beispiel MA.i e.V. – Migration und Arbeitswelt 
e.V. oder an Expert*innen im Bereich der Anerkennung).
Anerkennung von Qualifikationen 
Für Anerkennung von Berufserfahrung und Kompetenzen, insbesondere beim Validieren 
ausländischer Abschlüsse, ist die IHK zuständig.

11
Obdachlosigkeit
Im Berichtszeitraum hat sich die Lage armutsbetroffener EU-Bürger*innen deutlich  
verschärft. Der fortschreitende Wohnraummangel in Kombination mit einem zunehmend 
knappen Arbeitsmarkt für geringqualifizierte Arbeitskräfte erschwert die soziale Integration 
spürbar. Diese Entwicklung zeigt sich auch im öffentlichen Raum: Verelendungstendenzen 
nehmen zu und prägen das Erscheinungsbild an bekannten Standorten wie dem Wiener 
Platz, Kalk sowie an weiteren Bereichen der Stadt.
Besonders herausfordernd bleibt für die Beratungsstellen die Arbeit mit Klient*innen, die von 
Drogen- und/oder Alkoholproblemen betroffen sind. Der Unterstützungsbedarf wächst hier 
deutlich, und es besteht ein zunehmender Bedarf an spezialisierteren Hilfsangeboten, lang-
fristiger Begleitung, verlässlicher Ressourcen und verknüpften Unterstützungsleistungen  
(zum Beispiel gesundheitliche Versorgung, Housing-first-Ansätze, soziale Integration durch 
Qualifikationen und Sprachförderung). Zugleich sind individuelle Hilfspläne und flexible 
Zugänge zu Unterstützungsangeboten wichtiger denn je, um die betroffenen Menschen dort 
abzuholen, wo sie stehen, und nachhaltige Schnittstellen zwischen Beratung, Gesundheits-
versorgung und Arbeitsmarktintegration zu schaffen.
6 Ausblick
Über 2025 hinaus wird die Arbeitsmarktintegration von EU-Bürger*innen an allen Stand-
orten weiterhin vor großen Herausforderungen stehen.
 
Ein zentrales Thema wird die kontinuierliche Verbesserung der Sprachkenntnisse der 
Klient*innen sein. Angesichts der steigenden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt wird es 
zunehmend notwendig sein, passgenaue Sprachförderangebote zu entwickeln, die auch mit 
den flexiblen und oft prekären Arbeitszeiten der Klient*innen vereinbar sind. 
Darüber hinaus wird eine langfristige und ganzheitliche Beratung weiterhin von entscheiden-
der Bedeutung sein. Neben der Unterstützung bei der Bewerbungs- und Qualifizierungsphase 
wird der Fokus verstärkt auf der Stabilisierung der Lebensverhältnisse liegen. Dazu gehört 
nicht nur die Verbesserung der finanziellen und wohnlichen Sicherheit, sondern auch die Unter-
stützung im Umgang mit strukturellen Benachteiligungen und Diskriminierung, die den Zugang 
zum Arbeitsmarkt erheblich erschweren können. Es wird notwendig sein, weiterhin auf diese 
komplexen Lebensrealitäten einzugehen, um nachhaltige Integration zu fördern.
Wie auch in den Vorjahren wird die verstärkte Zusammenarbeit mit externen Partner*innen 
wie Jobcenter, Sprachkursanbietenden und sozialen Beratungsstellen ein Schwerpunkt 
sein. Nur durch ein engmaschiges Netzwerk und eine noch besser abgestimmte  
Zusammenarbeit können passgenaue Lösungen entwickelt werden, die den individuellen 
Bedürfnissen der Klient*innen gerecht werden.

12
In diesem Zusammenhang wird die langfristige Finanzierung des Angebots von zunehmen-
der Bedeutung sein. Eine gesicherte finanzielle Basis wird entscheidend sein, um auch in 
den kommenden Jahren eine kontinuierliche und nachhaltige Unterstützung zu gewährleis-
ten und die Integration langfristig zu sichern.
Zusammenfassend wird die Arbeit in den kommenden Jahren darauf ausgerichtet sein,  
die Bedürfnisse der Klient*innen in einer sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt- und 
Lebenssituation zu berücksichtigen. Nur durch eine fortlaufende Anpassung der Angebote 
und eine starke Vernetzung mit relevanten Partner*innen kann die Arbeitsmarktintegration 
nachhaltig und stabil gestaltet werden.

Amt für Integration und Vielfalt
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gestaltung 
Zentrale Dienste der Stadt Köln
Bildnachweis
© Franz Pfluegl/fotolia.de
13-JH/279-26/16/05.2026

Mitteilung Ausschuss

2778 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/02 
 
Vorlagen-Nummer 08.06.2026 
 1434/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 09.06.2026 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 18.06.2026 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 
 
Jahresbericht "Willkommen und Ankommen in Köln" 2025 
Zusammenfassung in einfacher Sprache:  
 
Seit Jahren kommen viele Menschen aus Ländern der Europäischen Union, insbeson-
dere aus Bulgarien und Rumänien nach Deutschland. Sie möchten hier leben und ar-
beiten. Das ist nicht immer einfach. Die Menschen brauchen Unterstützung, um die 
deutsche Sprache zu lernen. Sie benötigen auch Hilfe bei der Suche nach einem Ar-
beitsplatz und einer Wohnung.  
 
Wenn diese Menschen keine Arbeit finden, wird es schwierig für sie in Deutschland zu 
leben. Ohne Arbeit erhalten sie nach unseren Gesetzen kein Geld für ihren Lebensun-
terhalt und können auch keine Wohnung mieten.  
 
Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (WAK) hilft diesen Menschen 
besonders dabei eine Arbeit zu finden.  
 
WAK ist eine Maßnahme der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit 
 
- Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 
- FIZ e.V. – Freunde des Interkulturellen Zentrums 
- Lernende Region – Netzwerk Köln e.V.  
 
Die Beratungen finden in Chorweiler, Meschenich, Kalk und Mülheim statt.  
Im Jahr 2025 sind 860 Menschen zu uns in die Beratung gekommen. Für 89 Men-
schen konnte eine Arbeitsstelle gefunden werden.

2 
 
Der Bericht für das Jahr 2025 ist im Anhang beigefügt. 
 
Mitteilung 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 beschlossen, die Verwaltung erneut mit 
der Fortführung der Maßnahme Willkommen und Ankommen in Köln (WAK) für Zu-
wanderinnen und Zuwanderer aus EU-Mitgliedstaaten (insbesondere Bulgarien und 
Rumänien) zu beauftragen und wie bisher jährlich zu berichten (2868/2024). 
 
WAK geht auf das erfolgreiche Modellprojekt zurück, das ab 2014 landesseitig mit 
ESF-Mitteln gefördert wurde.  
Seitdem ist es das einzige kostenfreie, zielgruppenspezifische und arbeitsmarktorien-
tierte Förderinstrument im Stadtgebiet. Es bietet gezielte herkunftssprachliche Bera-
tung im Bereich soziale Integration durch Erwerbstätigkeit und begleitet besonders 
jene Ratsuchenden, die ohne passende Unterstützung oft keine Arbeitsmarktperspek-
tive haben. 
 
Nach Wegfall der Fördermittel des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds 
(ESF) Ende 2018 wird die Maßnahme seither vollständig aus städtischen Mitteln fi-
nanziert, basierend auf diversen Ratsbeschlüssen. 
 
Der ausführliche Jahresbericht 2025 ist als Anlage beigefügt. 
 
 
Gez. Burmester

Beratungsverlauf (6)

09.06.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 5.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
11.06.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.3.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.06.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.06.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.06.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Wiener Platz

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Details

Aktenzeichen
1434/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
08.06.2026
Erstellt
12.05.2026 13:37