1434/2026
Jahresbericht "Willkommen und Ankommen in Köln" 2025
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Willkommen und Ankommen in Köln Jahresbericht 2025 2 Inhalt 1 Situationsbeschreibung 3 2 Personenkreis 3 3 Beratungsschwerpunkte „Willkommen und Ankommen in Köln“ 5 4 Die Maßnahme in Zahlen 6 5 Herausforderungen 8 6 Ausblick 11 3 1 Situa tionsbeschreibung Seit 2014 gelten Freizügigkeitsrechte für Unionsbürger*innen in Deutschland auch für Rumänien und Bulgarien: Seitdem ist die Zuwanderung aus diesen Ländern gestiegen. In den ersten sechs Monaten der Arbeitsuche dürfen sich EU-Bürger*innen zwecks Arbeit- suche frei aufhalten. Während dieses Zeitraums besteht kein Anspruch auf staatliche Trans- ferleistungen, Integrationskurse, Krankenversicherungsschutz oder Wohnraumversorgung. Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (WAK) entstand aus einem Modell- projekt, das ab 2014 vom Land mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wurde. Seither hat sich die Maßnahme als einziges kostenfreies, zielgruppenspezifisches und arbeitsmarktorientiertes Instrument im Stadtgebiet etabliert. WAK bietet eine herkunftssprachliche Beratung zur sozialen Integration durch Erwerbs- tätigkeit und richtet sich gezielt an Ratsuchende mit geringeren Arbeitsmarktperspektiven. Seit Wegfall der Landes- und ESF-Fördermittel Ende 2018 wird die Finanzierung aus- schließlich durch städtische Mittel getragen. In 2019 konnte die Förderung in der ursprünglichen Höhe weitergeführt werden, jeweils zwei Personalstellen pro Standort (eine für Beratung/Arbeitsmarkt, eine für Spracherwerb/ Grundbildung). Ab 2020 erfolgte eine deutliche Mittelreduktion. Es blieb eine Personalstelle für Beratung und Begleitung in den Arbeitsmarkt, während Angebote zu Spracherwerb und Grundbildung wegfielen (Vorlagen-Nr. 3710/2018 und 2761/2019). 2 Personenkreis Dieser Abschnitt beschreibt die Zielgruppe der Beratungsklientel von „Willkommen und Ankommen in Köln“ (WAK) und verdeutlicht die damit verbundenen Anforderungen an die Beratungsfachkräfte. Zur Zielgruppe gehören zugewanderte Personen aus der Europäischen Union mit Schwer- punkt Südosteuropa ab 18 Jahren, die keine Ansprüche im Regelsystem der Arbeits- und Sozialverwaltung haben. Der überwiegende Teil der Ratsuchenden stammt aus Bulgarien und Rumänien. Die Beratungspraxis in WAK unterscheidet zwei Gruppen innerhalb der Zielgruppe: Facharbeiter*innen einerseits sowie geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen andererseits. Diese Unterscheidung veranschaulicht die damit verbundenen heterogenen Bedarfe und weist auf unterschiedliche Unterstützungsprioritäten hin. 4 Facharbeiter*innen zeichnen sich durch gute Schulbildung, einen im Herkunftsland vorhandenen Berufsabschluss, mehrjährige Berufserfahrung im erlernten Beruf sowie durch das zentrale Ziel der Arbeitsaufnahme oder der Suche nach besserer Arbeit aus. Sie verfügen in der Regel über Deutsch- und/oder Englischkenntnisse und zeigen eine hohe Bereitschaft, Deutsch auch berufsbegleitend zu lernen. Ihre familiären Verhältnisse sind stabil, und ihr Unterstützungsbedarf konzentriert sich primär auf den Arbeitsmarkt sowie auf passende Deutschkurse. Die Beratung erfolgt eher punktuell und richtet sich nach konkret formulierten Bedarfen. Geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen weisen dagegen einen niedrigen oder kurzen Schulbesuch auf, es fehlt ein Berufsabschluss, und sie arbeiten häufig in Helferberufen mit prekärer Beschäftigung bzw. erleben wiederkehrende Phasen der Arbeitslosigkeit. Das zentrale Ziel besteht oft im Überleben durch kurze, oftmals prekäre Beschäftigungen oder generelles Arbeitssuchen. Sie verfügen über geringe Sprachkenntnisse und sind lernunwillig bzw. lernungewohnt. Häufige Lebenssituationen umfassen Scheidung, Alleinerziehen- denschaft und gesundheitliche Probleme. Der Unterstützungsbedarf ist vielschichtig und umfasst mehrere Problemlagen, die die Arbeitsaufnahme behindern. Die Beratung muss daher priorisieren, welche Probleme in welcher Reihenfolge angegangen werden. Das EhAP Plus Projekt „INKA – In Köln Ankommen“ ist hier mit seinem niederschwelligen sozialen Beratungsansatz ein wertvoller Kooperationspartner. So können sich die Beratungskräfte in WAK auf die arbeitsmarktaktivierende Beratung konzentrieren und die Kund*innen zur sozialen Beratung an das Projekt „INKA – In Köln Ankommen“ verweisen. Diese Vielfältigkeit der Beratungsinhalte macht deutlich, welche besonderen Anforderun- gen an die Beratungskräfte gestellt werden: Sie müssen flexibel, ressourcenorientiert und mehrdimensional vorgehen, um sowohl arbeitsmarktrelevante als auch sozial- und sprachenbezogene Hindernisse systematisch zu erfassen, zu priorisieren und zu bearbeiten. 5 3 Beratungsschwerpunkte „Willkommen und Ankommen in Köln“ Die zentrale Zielsetzung der Beratung im Kontext der Arbeitsmarktintegration besteht seit Jahren aus mehreren, eng aufeinander abgestimmten Schwerpunkten, die sich wechsel- seitig ergänzen und aufeinander aufbauen: die arbeitsmarktaktivierende Beratung, die Kompetenzfeststellung, das Bewerbungstraining und die Begleitung in den Arbeitsmarkt. Zunächst kommt der arbeitsmarktaktivierenden Beratung eine fundamentale Rolle zu: Hierbei geht es um eine systematische Motivationsförderung, die Aktivierungsbereitschaft der Klient*innen zu erhöhen, Barrieren zu identifizieren und individuelle Handlungspläne zu entwickeln. In diesem Rahmen werden Potenziale, Ressourcen sowie realistische Ziel se tzungen erhoben, Prioritäten gesetzt und konkrete Schritte zur Arbeitsaufnahme formuliert. Des Weiteren richtet sich der Fokus auf die Kompetenzfeststellung, die in mehreren Ebenen erfolgt: Sichtung formaler Qualifikationen, Anerkennungsverfahren beruflicher Abschlüsse aus dem Herkunftsland, individuelle Kompetenzen im Arbeitskontext sowie transferierbare Fähigkeiten. Ziel ist es, ein Kompetenzprofil zu erstellen, das als Grundlage dient, das passende Arbeitsangebot zu finden und gezielte Fördermaßnahmen (zum Beispiel Weiterbildungen, Zertifikate, Spracherwerb) empfiehlt. Das Bewerbungstraining wird als praxisnahes Instrument eingesetzt: Hierzu zählen zum Beispiel die Erstellung von Bewerbungsunterlagen und die Simulation von Vorstellungsgesprächen. Die Begleitung in den Arbeitsmarkt umfasst eine kontinuierliche Begleitung während der Bewerbungs- und Integrationsphase: Unterstützung bei der Akquise von Stellen, Begleitung zu Vorstellungsgesprächen, Beratung und Hilfestellungen zu Arbeitsbedingungen und Arbeitsverträge sowie die Nachbetreuung nach Arbeitsaufnahme, um nachhaltige Beschäftigung zu sichern. Insgesamt zielen diese vier miteinander verknüpften Schwerpunkte darauf ab, individuelle Barrieren abzubauen, konkrete Qualifikationen sichtbar zu machen, passgenaue Bewerbungsmaßnahmen zu ermöglichen und eine stabile Verankerung im regionalen Arbeitsmarktsystem zu erreichen. 6 4 Die Maßnahme in Zahlen 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 1.600 1.800 2.000 Es wurden 508 Frauen und 352 Männer beraten. Die Altersgruppe 25 bis 49 Jahre war am häufigsten vertreten. 0 100 200 300 400 500 600 700 Personen Beratungsgespräche Ansprache und Beratung 2025 Aktivierung – Hinführung und Qualifizierung 2025 860 1.768 298 647 255 120 76 Kompetenzfeststellungen Arbeitsmarktaktivierende Beratung Bewerbungstraining Begleitung in arb.marktlichem Kontext Vermittlung in Aus- und Weiterbildung 7 Insgesamt wurden 89 Personen in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt. Dies entspricht einer Vermittlungsquote von 10,35 %. In Anbetracht der Kompetenzen, Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse der geringqualifi- zierten und ungelernten Arbeitnehmer*innen zeigt diese Quote deutlich die Wirksamkeit der Maßnahme. Sonstiges (Einzel-)Handel Baugewerbe Produktion Handwerk Gesundheits- und Sozialwesen Gastgewerbe Reinigung Logistik SV-pflichtig Vollzeit SV-pflichtig Teilzeit geringfügig Beschäftigt (Minijob) Selbstständig Bekanntgewordene Erwerbsintegration 33 35 19 2 Vollzeit Teilzeit Minijob Selbstständig Vermittlung in Erwerbstätigkeit 2025 12 7 11 6 2 1 1 2 1 1 4 3 1 4 1 4 1 16 11 Die meisten Personen wurden in die Arbeitsbereiche Logistik und Reinigung vermittelt. 8 5 Herausforderungen Entwicklung des Arbeitsmarktes Der Arbeitsmarkt bleibt für Personen mit geringer beruflicher und sprachlicher Qualifikation schlecht zugänglich. Die Nachfrage nach ungelernten Arbeitskräften in niedrigqualifizierten Tätigkeiten bleibt rückläufig. Dennoch erfolgen die meisten Vermittlungen in den Niedriglohnsektor, der durch Instabilität und Unsicherheit gekennzeichnet ist und die Lebensqualität sowie wirtschaft- liche Sicherheit der Beschäftigten beeinträchtigt. Viele Zugewanderte aus Rumänien und Bulgarien arbeiten derzeit vor allem in Niedriglohn- bereichen wie Bau, Gastronomie und Reinigungsgewerbe. Diese Sektoren bieten oft kein stabiles, langfristiges Arbeits- und Entwicklungspotenzial, wodurch eine nachhaltige Integration in den deutschen Arbeitsmarkt erschwert wird. Zudem gehen diese Tätigkeiten häufig mit unsicheren Arbeitsverhältnissen, niedrigen Sozialstandards und begrenzten Aufstiegschancen einher. Das reduziert langfristig die Perspektiven, sich wirtschaftlich unabhängiger zu positionieren oder in hochwertigere Tätigkeiten zu wechseln. Obwohl es bundesweit und regional einen Mangel an Arbeitskräften in den oben genannten Bereichen gibt, führt dies nicht automatisch zu besseren Integrationschancen. Die Belastungen, niedrige Tarifbindungen und unsichere Arbeitsverträge können eine verlässliche Berufslaufbahn behindern und Hemmnisse für Qualifikationsanerkennung, Weiterbildung und Sprachfortschritte mit sich bringen. Trotz zahlreicher Arbeitsvermittlungen waren, wie im Vorjahr, längere Vorlaufzeiten bis zur Abgabe der Bewerbung und auch deutlich mehr Bewerbungen erforderlich. Daher ist es sehr wichtig für die Kund*innen, eine Verbesserung der Sprachkompetenz zu erlangen. Die sprachliche Kompetenz bleibt zentral für eine effektive Arbeitsaufnahme: Gute Deutsch- kenntnisse sind entscheidend, um Aufgabenstellungen am Arbeitsplatz sicher zu verstehen, Arbeitsprozesse zu koordinieren und mit Kolleg*innen sowie Vorgesetzten zuverlässig zu kommunizieren. Aufbau und Erhalt der Sprachkenntnisse sollten daher integraler Bestandteil von Integrationsprogrammen, Weiterbildungen und individuellen Förderplänen sein. Spracherwerb sowie Grund- und Weiterbildung Der Bedarf an Grundbildungsangeboten für nicht alphabetisierte Menschen besteht weiter. Viele Kund*innen haben bislang keine positiven Bildungserfahrungen gemacht. Übliche Alphabetisierungskurse, die nur auf funktionale Analphabet*innen abzielen, greifen zu kurz; das Bildungssystem bietet hier keine passenden Einstiegsmodule. 9 Personen ohne Schulbildung erhalten in der Maßnahme WAK vor allem Hilfe bei Alltags- aufgaben (amtliche Korrespondenz, Krankenkassenprobleme etc.). So gewinnen WAK- Berater*innen Zugang zur Lebensrealität der Klient*innen und stärken Werte wie Bildung und Alphabetisierung. Die Ratsuchenden fragen häufig nach Sprachkursen. Ebenso wichtig ist eine kleinschrittige Begleitung beim Schreiben von Ämtern oder Arbeitgebern. Die Tragweite der in Deutsch- land üblichen schriftlichen Kommunikation ist vielen noch nicht bewusst, was zu vermeid- baren, gravierenden Problemen führen kann (zum Beispiel Abmahnungen, Fristen, Inkasso). Niedrigschwellige Angebote zur Sprachbildung sind entscheidend – sowohl Alphabetisierung als auch Deutsch als Zweitsprache. Sprachkursformate müssen so gestaltet sein, dass sie auch in (Teilzeit-) Beschäftigung nutzbar sind (außerhalb der Arbeitszeiten). Soweit möglich wurden Teilnehmende in kostenfreie Angebote der Projektpartner*innen und anderer Wohlfahrtsverbände vermittelt, da staatlich geförderte Integrationskurse häufig nicht bezahlbar sind. Passgenaue Grundbildungs- und Sprachangebote im Maßnahmenverbund sind jedoch dringend erforderlich, um Ratsuchende schneller in nachhaltige Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Eine zentrale Herausforderung besteht im eingeschränkten Zugang zu Integrationskursen und berufsbezogener Sprachförderung. Im Berichtszeitraum bestand für die Zielgruppe kein Anspruch auf derartige Förderangebote, was den Zugang zu notwendigen Sprachlernres- sourcen erheblich erschwerte. Zur Verbesserung der Arbeitsmarktbeteiligung ist daher eine intensivere, zielgruppenspezifische Sprachförderung erforderlich, die sowohl Allgemein- als auch berufsbezogene Sprachkompetenzen adressiert und Zugänge zu Fortbildungs- beziehungsweise Qualifikationsmaßnahmen erleichtert. Die fehlende digitale Bildung ist ein weiterer zentraler Aspekt, da der Arbeitsmarkt digitaler wird: Zugang zu E-Mails, Online-Bewerbungen, digital bereitgestellten Lohnabrechnungen – all das muss beherrscht werden. Sprachliche Barrieren stellen nach wie vor eine zentrale Hürde der Arbeitsmarktintegration dar. Auch wenn einige Zugewanderte aus Rumänien und Bulgarien über rudimentäre Deutsch- kenntnisse verfügen, genügt dieses Niveau häufig nicht, um in höherqualifizierten oder komplexeren Arbeitsfeldern erfolgreich zu arbeiten. Insbesondere in Branchen mit erhöhten sprachlichen Anforderungen, wie dem Gesundheitswesen oder der Verwaltung, sind ausreichende Sprachkompetenzen entscheidend für sichere und effiziente Arbeitsprozesse. 10 Anerkennung von Qualifikationen Obwohl Rumänien und Bulgarien EU-Mitgliedstaaten sind, wird die Anerkennung von im Heimatland erworbenen Qualifikationen und Abschlüssen in Deutschland nicht immer automatisch und reibungslos gehandhabt. Viele Migrant*innen aus diesen Ländern müssen ihre Abschlüsse nachträglich anerkennen lassen, was zu Verzögerungen bei der beruf- lichen Integration führen kann. In bestimmten Berufen – zum Beispiel in der Gesundheits- versorgung oder in technischen Bereichen – ist diese Anerkennung besonders wichtig, um Zugang zu qualifizierten Arbeitsplätzen zu bekommen. Der Zugang zur Anerkennung ist hochschwellig und ohne Sprachunterstützung kaum machbar. Es gibt großes Entwicklungspotenzial beim Zugang zum Verfahren für Menschen im Spracherwerb. Ein Anerkennungsverfahren zu eröffnen, ist eine Zusatz-Herausforderung, jedoch dringend erforderlich für schnelle Arbeitsmarktintegration. Die WAK-Beratungsteams haben sich durch Schulungen und Infos von KoBAM (Kompetenz- zentrum Bildung und Arbeit für Migrantinnen und Migranten) oder das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ weitergebildet. Ihre Unterstützung für Ratsuchende und Arbeitssuchende umfasst: Information Welche Unterlagen werden benötigt, wie gestaltet sich der Ablauf und welche Chancen bestehen für die Anerkennung. Kostenminimierung Unterstützung bei Übersetzungen, Beglaubigungen und Gebühren; Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, die Kosten oft übernimmt, wenn realistische Jobaussichten bestehen. Antragstellung Die Unterlagen werden gemeinsam aufbereitet und je nach Niveau an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn oder Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf weiterleiten. Komplexe Fälle Weiterleitung an spezialisierte Stellen (zum Beispiel MA.i e.V. – Migration und Arbeitswelt e.V. oder an Expert*innen im Bereich der Anerkennung). Anerkennung von Qualifikationen Für Anerkennung von Berufserfahrung und Kompetenzen, insbesondere beim Validieren ausländischer Abschlüsse, ist die IHK zuständig. 11 Obdachlosigkeit Im Berichtszeitraum hat sich die Lage armutsbetroffener EU-Bürger*innen deutlich verschärft. Der fortschreitende Wohnraummangel in Kombination mit einem zunehmend knappen Arbeitsmarkt für geringqualifizierte Arbeitskräfte erschwert die soziale Integration spürbar. Diese Entwicklung zeigt sich auch im öffentlichen Raum: Verelendungstendenzen nehmen zu und prägen das Erscheinungsbild an bekannten Standorten wie dem Wiener Platz, Kalk sowie an weiteren Bereichen der Stadt. Besonders herausfordernd bleibt für die Beratungsstellen die Arbeit mit Klient*innen, die von Drogen- und/oder Alkoholproblemen betroffen sind. Der Unterstützungsbedarf wächst hier deutlich, und es besteht ein zunehmender Bedarf an spezialisierteren Hilfsangeboten, lang- fristiger Begleitung, verlässlicher Ressourcen und verknüpften Unterstützungsleistungen (zum Beispiel gesundheitliche Versorgung, Housing-first-Ansätze, soziale Integration durch Qualifikationen und Sprachförderung). Zugleich sind individuelle Hilfspläne und flexible Zugänge zu Unterstützungsangeboten wichtiger denn je, um die betroffenen Menschen dort abzuholen, wo sie stehen, und nachhaltige Schnittstellen zwischen Beratung, Gesundheits- versorgung und Arbeitsmarktintegration zu schaffen. 6 Ausblick Über 2025 hinaus wird die Arbeitsmarktintegration von EU-Bürger*innen an allen Stand- orten weiterhin vor großen Herausforderungen stehen. Ein zentrales Thema wird die kontinuierliche Verbesserung der Sprachkenntnisse der Klient*innen sein. Angesichts der steigenden Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt wird es zunehmend notwendig sein, passgenaue Sprachförderangebote zu entwickeln, die auch mit den flexiblen und oft prekären Arbeitszeiten der Klient*innen vereinbar sind. Darüber hinaus wird eine langfristige und ganzheitliche Beratung weiterhin von entscheiden- der Bedeutung sein. Neben der Unterstützung bei der Bewerbungs- und Qualifizierungsphase wird der Fokus verstärkt auf der Stabilisierung der Lebensverhältnisse liegen. Dazu gehört nicht nur die Verbesserung der finanziellen und wohnlichen Sicherheit, sondern auch die Unter- stützung im Umgang mit strukturellen Benachteiligungen und Diskriminierung, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erheblich erschweren können. Es wird notwendig sein, weiterhin auf diese komplexen Lebensrealitäten einzugehen, um nachhaltige Integration zu fördern. Wie auch in den Vorjahren wird die verstärkte Zusammenarbeit mit externen Partner*innen wie Jobcenter, Sprachkursanbietenden und sozialen Beratungsstellen ein Schwerpunkt sein. Nur durch ein engmaschiges Netzwerk und eine noch besser abgestimmte Zusammenarbeit können passgenaue Lösungen entwickelt werden, die den individuellen Bedürfnissen der Klient*innen gerecht werden. 12 In diesem Zusammenhang wird die langfristige Finanzierung des Angebots von zunehmen- der Bedeutung sein. Eine gesicherte finanzielle Basis wird entscheidend sein, um auch in den kommenden Jahren eine kontinuierliche und nachhaltige Unterstützung zu gewährleis- ten und die Integration langfristig zu sichern. Zusammenfassend wird die Arbeit in den kommenden Jahren darauf ausgerichtet sein, die Bedürfnisse der Klient*innen in einer sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt- und Lebenssituation zu berücksichtigen. Nur durch eine fortlaufende Anpassung der Angebote und eine starke Vernetzung mit relevanten Partner*innen kann die Arbeitsmarktintegration nachhaltig und stabil gestaltet werden. Amt für Integration und Vielfalt Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung Zentrale Dienste der Stadt Köln Bildnachweis © Franz Pfluegl/fotolia.de 13-JH/279-26/16/05.2026
Mitteilung Ausschuss
2778 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/16/02 Vorlagen-Nummer 08.06.2026 1434/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 09.06.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 18.06.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 Jahresbericht "Willkommen und Ankommen in Köln" 2025 Zusammenfassung in einfacher Sprache: Seit Jahren kommen viele Menschen aus Ländern der Europäischen Union, insbeson- dere aus Bulgarien und Rumänien nach Deutschland. Sie möchten hier leben und ar- beiten. Das ist nicht immer einfach. Die Menschen brauchen Unterstützung, um die deutsche Sprache zu lernen. Sie benötigen auch Hilfe bei der Suche nach einem Ar- beitsplatz und einer Wohnung. Wenn diese Menschen keine Arbeit finden, wird es schwierig für sie in Deutschland zu leben. Ohne Arbeit erhalten sie nach unseren Gesetzen kein Geld für ihren Lebensun- terhalt und können auch keine Wohnung mieten. Die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (WAK) hilft diesen Menschen besonders dabei eine Arbeit zu finden. WAK ist eine Maßnahme der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit - Caritasverband für die Stadt Köln e.V. - FIZ e.V. – Freunde des Interkulturellen Zentrums - Lernende Region – Netzwerk Köln e.V. Die Beratungen finden in Chorweiler, Meschenich, Kalk und Mülheim statt. Im Jahr 2025 sind 860 Menschen zu uns in die Beratung gekommen. Für 89 Men- schen konnte eine Arbeitsstelle gefunden werden. 2 Der Bericht für das Jahr 2025 ist im Anhang beigefügt. Mitteilung Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 beschlossen, die Verwaltung erneut mit der Fortführung der Maßnahme Willkommen und Ankommen in Köln (WAK) für Zu- wanderinnen und Zuwanderer aus EU-Mitgliedstaaten (insbesondere Bulgarien und Rumänien) zu beauftragen und wie bisher jährlich zu berichten (2868/2024). WAK geht auf das erfolgreiche Modellprojekt zurück, das ab 2014 landesseitig mit ESF-Mitteln gefördert wurde. Seitdem ist es das einzige kostenfreie, zielgruppenspezifische und arbeitsmarktorien- tierte Förderinstrument im Stadtgebiet. Es bietet gezielte herkunftssprachliche Bera- tung im Bereich soziale Integration durch Erwerbstätigkeit und begleitet besonders jene Ratsuchenden, die ohne passende Unterstützung oft keine Arbeitsmarktperspek- tive haben. Nach Wegfall der Fördermittel des Landes NRW und des Europäischen Sozialfonds (ESF) Ende 2018 wird die Maßnahme seither vollständig aus städtischen Mitteln fi- nanziert, basierend auf diversen Ratsbeschlüssen. Der ausführliche Jahresbericht 2025 ist als Anlage beigefügt. Gez. Burmester
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Wiener Platz
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- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 08.06.2026
- Erstellt
- 12.05.2026 13:37