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230055-08 ST

Spielplatzbedarfsplanung 2022: Maßgabe der BV Beuel

Stellungnahme der Verwaltung 16.04.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.08.2023, TOP 5.23.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

3028 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
230055-08 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
——
 
Federführung: 
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Dezernat: 
Dez. V 
 
 
 
 
 
Spielplatzbedarfsplanung 2022: Maßgabe der BV 
Beuel 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Kenntnisnahme 
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Kenntnisnahme 
Rat 27.04.2023 Kenntnisnahme 
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale 
Agenda 
17.05.2023 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Stellungnahme: 
  
Die Verwaltung nimmt zu den drei Maßgaben aus der Sitzung der BV Beuel 
vom 15.03.2023 wie folgt Stellung: 
  
zu 1.  
  
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die Spielplätze mit 
kleinkindgerechtem Spielgerät ausgestattet sind.  
  
Je nach Größe und Funktion eines Spielplatzes sind Spielplätze für Kinder 
unterschiedlichen Alters ausgestattet. Auf größeren Flächen sind die 
Spielbereiche oft zoniert und auch mit Spielgeräten für Kleinkinder ausgestattet. 
Spielplätze für die Nahbereichsversorgung richten sich überwiegend an die 
Bedürfnisse kleinerer Kinder. Demensprechend orientiert sich die 
Spielgeräteausstattung auf diesen meist kleineren Flächen vor allem an den 
Bedürfnisse von Kindern im Vorschulalter und Kleinkindern. 
  
  
zu 2.  
  
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob bei großer Hitze am Spielplatz 
südlich des Blauen Affen wegen der Metall-Rutschröhre eine 
Gesundheitsgefährdung besteht.  
  
Gesundheitsgefährdungen sind bei allen Spielgeräten auf öffentlichen 
Spielplätzen auszuschließen. Um Erwärmung von Metall aufgrund starker 
Sonneneinstrahlung zu minimieren, werden Rutschen so aufgestellt, dass die 
Flächen nach Norden ausgerichtet sind.  
  
zu 3. 
  
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Spielplatz auf dem 
Seite 1 von 2

Seite 2  
 
 
——
Gelände des Ennertbades ganzjährig geöffnet werden kann.  
  
Die Verwaltung verweist auf die Stellungnahme zu DS-Nr.: 202031  
Öffnung des Kinderspielplatzes am Ennertbad nach Saisonende:  
  
“…Der Spielplatz im Ennertbad ist mit einer Netzschaukel, Matschanlage und 
Wippe ausgestattet. Die Wasserversorgung der Matschanlage muss außerhalb 
der Freibadsaison abgeschaltet werden und die Sitzgelegenheiten werden 
außerhalb der Saison eingelagert. Der Spielplatz ist somit bei geschlossenem 
Freibad wenig attraktiv für Kinder und Eltern. 
  
Für die Gewährleistung der Verkehrssicherung und Pflege des Spielplatzes 
während der Schließung des Freibades würden Personalkapazitäten benötigt. 
Bei einem Betrieb außerhalb der Freibadsaison würde außerdem eine 
Einzäunung des Kinderspielbereiches erforderlich werden. Die zusätzlichen 
Sach- und Personalkosten sind im Budget des Bäderbetriebs derzeit nicht 
vorhanden.  
  
In Zusammenhang mit den Überlegungen, am Standort des Ennertbades ein 
Hallenbad zu errichten (siehe Drucksache 200671), wird die Verwaltung den 
Vorschlag noch einmal aufgreifen und eine ganzjährige Öffnung des 
Spielplatzes prüfen.” 
  
  
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
Seite 2 von 2

Beratungsverlauf (8)

25.04.2023 Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen
TOP 6.9.1 Kenntnisnahme

Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

Zur Sitzung
26.04.2023 Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
TOP 6.2.3 Kenntnisnahme

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
17.05.2023 Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.05.2023 Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen
TOP 6.4.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.06.2023 Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
TOP 6.2.7 Kenntnisnahme

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
13.06.2023 Rat
TOP 5.14.1 Kenntnisnahme

Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt

Zur Sitzung
16.08.2023 Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
TOP 6.2.7 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.08.2023 Rat
TOP 5.23.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Am Spielplatz
  • Am Ennertbad

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Details

Vorlagen-Nr.
230055-08 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
16.04.2023
Erstellt
18.01.2026 04:40