V/0669/2019
"Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)" - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 - Teil 3: "Maßnahmenprogramm 2019 - 2022"
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Beschlussvorlage
13265 Zeichen
V/0669/2019 V/0669/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft "Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)" - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 - Teil 3: "Maßnahmenprogramm 2019 - 2022" Beratungsfolge 12.09.2019 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 17.09.2019 Kulturausschuss Vorberatung 17.09.2019 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit B e- hinderungen Vorberatung 19.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 19.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 24.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 24.09.2019 Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit Vorberatung 25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 25.09.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä- chenmanagement Vorberatung 25.09.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r- schutz und Arbeitsförderung Vorberatung 26.09.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 26.09.2019 Sportausschuss Vorberatung 26.09.2019 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 30.09.2019 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 01.10.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 01.10.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 01.10.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 01.10.2019 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 02.10.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 02.10.2019 Integrationsrat Anhörung Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 28.08.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Höper, Frau Sander, Herr Goldbeck, Herr Kentrup Telefon: 492-6712, -6761, -6762, -6859 Hoeper@stadt-muenster.de Sander@stadt-muenster.de Goldbeck@stadt- muenster.de Kentrup@stadt-muenster.de - 2 - V/0669/2019 08.10.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 08.10.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 09.10.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt das, vom Beirat Global Nachhaltige Kommune (GNK -Beirat) einstimmig empfoh- lenen Maßnahmenprogramm 2019 – 2022 in der vorliegenden modifizierten Beschlussempfe h- lung (siehe Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die anstehenden Schritte für die jeweiligen Maßnahmen - umsetzungen einzuleiten (siehe Anlage 1, Seite 2: Verfahrensempfehlung). 3. Weiterhin nimmt der Rat die vom GNK -Beirat und dem verwaltungsinternem Kernteam als Schlüsselprojekte für die jeweiligen Teilstrategien empfohlene Liste (s. Anlage 2) zur Kenntnis. 4. Der Rat beschließt, den über das GNK -Projekt initiierten Nachhaltigkeitsprozess zu verstetigen und beauftragt die Verwaltung, die nächsten Verfahrensschritte umzusetzen (s. Anlage 3). 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für das zukünftige umsetzungs - und wirkungsori- entierte Monitoringsystem zur Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1401 Übergr. Umweltschutz, Klima, Nachhaltigkeit, Immission, Boden, Abfall Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2019 ff. 50.000 Sachmittel Nachhaltigkeit Für übergreifende und koordinierende Maßnahmen des Nachhaltigkeitsprozesses sind jährliche Mittel in Höhe von 50.000 € im Teilergebnisplan 1401 eingestellt. Weitere, für die Umsetzung des Maßnahmenprogramms erforderliche Haushaltsmittel, sind in den jeweiligen Teilplänen veran- schlagt bzw. wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 ff angemeldet (siehe Anlage 1, Spalte „Finanzmittel“, Kennzeichnung „A“). Darüber hinaus sind Maßnahmen aufgenommen worden, deren Sach- und/oder Personalkosten derzeit noch nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt wurden und die für ihre Umsetzung weite- rer entsprechender politischer Beschlüsse bedürfen (siehe Anlage 1, Spalte „Finanzmittel“, Kenn- zeichnung „B“). So werden beispielsweise erste Kostenschätzungen für Maßnahmen zur Umset- zung des Handlungskonzepts Klimaanpassung in der gesonderten Vorlage V/0799/2019 im Herbst vorgelegt. - 3 - V/0669/2019 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2020 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla- nung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung Worum geht es? Allein in Deutschland und auch in Münster werden so viele Ressourcen verbraucht, dass 2,5 Erden notwendig wären, um allen Menschen der Welt einen Konsum auf diesem hohen Niveau zuzugest e- hen. Und nicht erst seit der aktuellen „Fridays -For-Future“-Bewegung wissen wir, dass es so auf Dauer nicht weitergehen kann. Unsere heutige Lebensweise ist durch ein hohes Maß an Ressou r- cennutzung, Energieverbrauch, Verkehrsaufkommen und Abfallmengen geprägt. Sie hat länderübe r- greifend weltweite Auswirkungen hinsichtlich Klimawandel, Migration, Flucht und Wirtschaftskrisen. Um „enkeltauglich“ zu werden, müssen wir im Sinne des Nachhaltigkeit sleidbildes der Weltkommissi- on für Umwelt und Entwicklung (Brundtlandkommission) eine Entwicklung anstoßen, die „den Bedür f- nissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefäh r- den, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen“. Der Rat der Stadt Münster hat dazu im März 2016 beschlossen (V/0070/2016), der Resolution des Städtetages zur „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ beizutreten und sich zu einer Verank e- rung und Umsetzung der 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele vor Ort verpflichtet. Was ist bisher erreicht worden? In Folge des Ratsbeschlusses (V/0070/2016) setzt die Stadt Münster als eine der ersten 15 „Global Nachhaltigen Kommunen NRW“ ihren Weg als Vorreiterin einer lokal und global zukunftsfähigen Kommunalentwicklung in Nordrhein-Westfalen und Deutschland fort und hat über die Teilnahme am Modellvorhaben „Global Nachhaltige Kommune NRW (GNK)“ die Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 entwickelt und vom Rat verabschiedet (V0648/2017, V0515/2018). Ziel der Nachhaltigkeitsstra- tegie ist es, ein wirkungsorientiertes Nachhaltigkeitsmanagement zur nachhaltigen Entwicklung Müns- ters aufzubauen und kontinuierlich zu verbessern. Nicht zuletzt aufgrund dieser Aktivitäten ist die Stadt Münster als „Nachhaltigste Großstadt 2019“ ausgezeichnet worden. Als weiterer Meilenstein liegt nun das erste Maßnahmenprogramm für den Zeitraum 2019 – 2022 vor. Es wurde vom GNK -Beirat einstimmig für die Umsetzung empfohlen und enthält für diesen Zeitraum priorisierte Maßnahmen, mit de nen sich die Stadt Münster kommunal und global im Sinne der zuvor vom Rat der Stadt Münster beschlossenen strategischen und operativen Nachhaltigkeitsziele ausrich- ten kann. In der folgenden Tabelle werden die bisherigen Schritte zur Erarbeitung der Nachh altigkeitsstrategie im Überblick dargestellt. Tab. 1: Aktueller Stand der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 Bausteine der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 von Beirat u. Kernteam entwickelt Ratsbeschluss Leitlinien für sieben priori- sierte Themenfelder V/0648/2017 zehn strategische Entwick- lungsziele mit 41 Unterzie- len V/0648/2017 57 operative Ziele V/0515/2018 - 4 - V/0669/2019 Anlage 1: Empfehlung des Beirats Anlage 2: Stellungnahme u. Beschlussempfehlung d. Verwaltung Aktuelle Beschlussvorlage: 137 Maßnahmen mit 29 Schlüsselprojekten V/0669/2019 Anlage 1: Beschluss- und Verfahrensempfehlung der Verwaltung zum Maßnahmenprogramm 2019 - 2022 Anlage 2: Empfehlung des GNK-Beirats und des verwaltungsinternen Kernteams zur Auswahl von Schlüsselprojekten Anlage 3: Verfahrensempfehlung der Verwaltung zur Verstetigung Zu 1 + 2: Nachhaltigkeitsstrategie – Maßnahmenprogramm 2019 - 2022 Dem Rat wird ein Katalog mit insgesamt 137 Maßnahmen vorgelegt. Ein Großteil dieser Maßnahmen ist bereits in Umsetzung oder Planung und wurde vom GNK -Beirat aufgrund seiner hohen Relevanz in die Nachhaltigkeitsstrategie übernommen. Für 46 (Teil -)Maßnahmen wird ein Prüfauftrag für eine mögliche Umsetzung empfohlen. Darüber hinaus werden auch neue Maßnahmen Dritter, zumeist von zivilgesellschaftlichen oder wissenschaftlichen Akteuren und Akteurinnen, aufgenommen und von diesen eigenständig verantwortet. Grundlage für diesen Ratsbeschluss ist die Beschlussempfehlung der Verwaltung (siehe Anlage 1). Das vorliegende Maßnahmenprogramm beinhaltet einen präventiven und vorsorgenden Ansatz. Dementsprechend wird für seine Umsetzung zunächst ein Mehreinsatz von Sach - und Personalmit- teln erforderlich sein. Dieser soll sich allerdings über die Jahre nachhaltig r entieren und auf Dauer sogar helfen Gelder einzusparen, die ansonsten für zukünftige und möglicherweise noch höhere Nachsorgeansätze insbesondere im sozialen und/oder Umweltbereich bereit zu stellen wären. Die Verwaltung wird die jeweiligen Maßnahmen in ih re integrierte Finanzplanung für Maßnahmen und Projekte aufnehmen und dem Rat entsprechende Beschlussvorschläge unterbreiten Zu 3. Der GNK-Beirat und das verwaltungsinterne Kernteam haben aus dem vorliegenden Maßnahmen- programm zu den zehn strategischen Entwicklungszielen insgesamt 29 Projekte und Handlungspro- gramme als sogenannte Schlüsselprojekte hervorgehoben (siehe Anlage 2). Ein Schlüsselprojekt ist dabei wie folgt definiert. Es hat: eine gewisse Größe, ist umfassend formuliert und besteht in der Regel aus mehreren Maßnah- men oder auch kompletten Handlungskonzepten, eine große Hebelwirkung zur Erreichung der strategischen Entwicklungsteilziele, eine Schlüsselstellung in Bezug auf die zukünftige nachhaltige Entwicklung der Stadt Münster, in der Regel Auswirkungen auf mehrere Verwaltungseinheiten oder mehrere Akteursgruppen und Potenzial sich strategisch kontinuierlich weiterentwickeln zu lassen. Zu 4.: Nachhaltigkeitsprozess verstetigen Die Erarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie und di e damit verbundene Unterstützung durch die Pr o- jektträger (Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 Nordrhein -Westfalen e. V. sowie die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt) war für die Modellkommunen kostenfrei. Das Projekt wurde gefördert vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). In diesem Jahr startete im Juni mit erneuter Förderung die Ausdehnung des Modellprojekts auf 15 weitere Komm u- nen in NRW. Nach erfolgtem Abschluss des Projektes soll der angestoßene Nachhaltigkeitsprozess fortgeführt und entsprechend der Verfahrensempfehlung der Verwaltung im Sinne eines wirkungsorientierten Nac h- haltigkeitsmanagements verstetigt werden (siehe Anlage 3). Die Nachhaltigkeitsstrategie ist der Motor, die nachhaltige Entwicklung durch Zusammenarbeit zah l- reicher Akteure voranzubringen: Projekte, die bereits laufen oder geplant sind, werden zielbezogen gebündelt und sichtbar gemacht und um neue Handlungsansätze bezüglich priorisierter Ziele ergänzt. Die formulierten Ziele stehen gle ichwertig nebeneinander und bergen Zielkonflikte, die insbesondere - 5 - V/0669/2019 auf der Ebene der Maßnahmenumsetzung sichtbar werden. Für sie sind bei der weiteren Konkretisi e- rung der Umsetzung oder aber auch in gesonderten Prozessen Lösungen zu finden, sofern keine gesetzlichen Abwägungsprozesse (z. B. Bauleitplanung) Anwendung finden (siehe Anlage 3: Infokas- ten). Fazit und Zusammenfassung Um auf kommunaler Ebene den Prozess der Nachhaltigkeit erfolgreich umzusetzen, ist ein Zusa m- menwirken von Stadtpolitik, Verwaltun g, Wirtschaft, Wissenschaft und Bürgerschaft Voraussetzung. In seiner jüngsten Sitzung am 2. Juli hat der GNK -Beirat nach eingehender Beratung das Maßna h- menprogramm 2019 – 2022 einstimmig als Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Münster we i- tergegeben. Mit der Nachhaltigkeitsstrategie und insbesondere mit diesem Maßnahmenprogramm 2019 – 2022 definiert die Stadt Münster für den ersten Zeitraum ihren Beitrag auf lokaler Ebene zur Umsetzung global gültiger Ziele einer nachhaltigen Entwicklung. Die Nachhalti gkeitsstrategie wird in den nächsten Jahren kontinuierlich fortgeschrieben und entsprechend der Notwendigkeiten zur Erre i- chung der Nachhaltigkeitsziele weiterentwickelt und in einem Vierjahresrhythmus um weitere Ma ß- nahmenprogramme angepasst bzw. ergänzt. Die aktuellen Informationen und Zwischenergebnisse des Projekts werden fortlaufend auf der Inte r- netseite des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit unter: www.stadt-muenster.de/nachhaltig veröffentlicht. In Vertretung gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: - Anlage 1: Beschluss- und Verfahrensempfehlung der Verwaltung zum Maßnahmenpro - gramm 2019 - 2022 - Anlage 2: Schlüsselprojekte des Maßnahmenprogramms 2019 - 2022 - Anlage 3: Verstetigung des Nachhaltigkeitsprozesses - Anlage A: zur Vorlage V/0669/2019
Anlage 2 Schlüsselprojekte des Maßnahmenprogramms 2019 - 2022
7167 Zeichen
V/0669/2019: Anlage 2
Anlage 2: Schlüsselprojekte des Maßnahmenprogramms 2019-2022
Der GNK-Beirat und das verwaltungsinterne Kernteam haben aus dem vorliegenden Maßnahmen-
programm zu den zehn strategischen Entwicklungszielen insgesamt 29 Projekte und Handlungs-
programme als sogenannte Schlüsselprojekte hervorgehoben.
Ein Schlüsselprojekt ist dabei wie folgt definiert. Es hat:
eine gewisse Größe, ist umfassend formuliert und b esteht in der Regel aus mehreren Maß-
nahmen oder auch kompletten Handlungskonzepten,
eine große Hebelwirkung zur Erreichung der strateg ischen Entwicklungsteilziele,
eine Schlüsselstellung in Bezug auf die zukünftige nachhaltige Entwicklung der Stadt Münster,
in der Regel Auswirkungen auf mehrere Verwaltungse inheiten oder mehrere Akteursgruppen
und
Potenzial sich strategisch kontinuierlich weiteren twickeln zu lassen.
Liste der, vom GNK-Beirat und dem verwaltungsinternen Kernteam empfohlenen Schlüs-
selprojekte
1.1 Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münst er für alle selbstverständlich.
1.1.1 Armutsprävention / Teilhabe ermöglichen:
S2 Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogene n Armutsprävention
S4 Programm zur Teilhabe im Alter / Vermeidung von Altersarmut
1.1.2 S11 Stärkung der Stadtteilkultur / Vielfalt d er freien Szene
1.1.3 S15 Umsetzung des Aktionsplans zur UN-Behinde rtenrechtskonvention mit Förderpro-
gramm „Inklusive Beteiligung“
1.1.4 S17 Umsetzung und Weiterentwicklung des Migr ationsleitbildes
1.2 Alle Menschen haben die Möglichkeit bezahlbar u mwelt- und sozialgerecht sowie
gesund in Münster zu wohnen.
1.2.1
Sozialgerechtes Wohnen:
Q1 Umsetzung des Baulandprogramms 2018-2025 und des Handlungskonzeptes „Woh-
nen“
Q2 Förderung und Stärkung des öffentlichen Wohnungs baus
Q3 Umsetzung der sozialgerechten Bodennutzung Münst ers (SoBoMue)
Q4 Stärkung der Realisierung gemeinschaftlicher und bedarfsgerechter Wohnformen
1.2.2 Q7 Masterplan altengerechte Quartiersentwickl ung
1.2.3
Schwerpunkte der energetischen Gebäudesanierung bzw. des klimaschonenden Woh-
nungsneubaus stärken:
Q11 Masterplan Klimaschutz 2050 - Schwerpunkte der energetischen Gebäudesanierung
bzw. klimaschonenden Wohnungsneubau stärken
Q12 Best practice: Nachhaltigkeitszertifizierung für die Mathilde-Anneke-Gesamtschule
2.1 In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundl agen erhalten und die biologische
Vielfalt ist verbessert.
2.1.1 U1 Maßnahmen zur flächensparenden Entwicklung
2.1.2 U3 Nachhaltige, weitergehende Abwasserbehandl ung
V/0669/2019: Anlage 2
2.1.2
2.1.4
Grün und Natur in der Stadt stärken:
U5 Pestizidfreies Münster
U10 Grün und Natur in der Stadt
U13 Stärkung der innerstädtischen Freiraumfunktion und der innerstädtischen Grünanla-
gen
U14 Verbesserung der Begrünungssituation im Stadtgebiet
2.2 Wirtschafts-, Pendler- und Freizeitverkehre erf olgen in regionaler Zusammenarbeit
überwiegend umweltverträglich und klimaneutral
(vermeiden, verlagern, emissionsfrei).
2.2.1 M1 Umsetzung des Luftreinhalteplans und Weite rentwicklung der Mindeststandards
2.2.2 M3 Erarbeitung Masterplan Mobilität 2035 (u. a. Gesamtkonzept Mobilität für Senioren)
2.2.2 M4 Umsetzung der Radverkehrskonzepts 2025 (Um setzung von Velorouten, Ausweitung
und Aufwertung von Fahrradstraßen)
2.2.2 M7 Stadt der kurzen Wege (Einzelhandels- und Zentrenkonzept)
3.1 Die Erzeugung und Verteilung von Energie ist kl imaneutral und umweltverträglich,
der Energieverbrauch ist halbiert und der Anteil k limafreundlicher Mobilität hat er-
heblich zugenommen.
3.1.2
Ausbau erneuerbarer Energien:
K3 Handlungskonzept Klimaschutzkonzept 2020 - Teilb ereich Ausbau erneuerbarer
Energien
K4 Handlungskonzept 2030 zur Umsetzung des Masterpl ans Klimaschutz 2050 - Teilbe-
reich Ausbau erneuerbarer Energien
4.1 Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entspre chend einer „Guten Arbeit“ nach.
Inklusive und faire Beschäftigungsmöglichkeiten si nd ausreichend vorhanden.
4.1.2 A6 Übergang „Schule – Beruf“ (u.a. Einrichtun g und Betrieb einer Jugendberufsagentur)
4.1.2
1.1.1
„Gute Arbeit“ bei der Stadt Münster:
A4 Personalentwicklungskonzept 2020 der Stadt Münst er (insbesondere Maßnahmen
zur Anpassung an den gesellschaftlichen Wandel)
A8 Gleichstellungsplan 2021
A10 Umsetzung der Inklusionsvereinbarung 2018
S7 Jährliches Arbeitsmarkt- und Integrationsprogram m (u.a. Einsatz von öffentlich geför-
derter Beschäftigung)
S22 Interkulturelle Öffnung der Verwaltungen, Unternehmen und weiteren Behörden und
Organisationen
4.2 Die Stadt Münster verfolgt das Ziel einer zukun ftsorientierten Wirtschaftsentwick-
lung, in der ökonomische Wettbewerbsfähigkeit im E inklang steht mit ökologischer
Tragfähigkeit und sozialer Verantwortung.
4.2.2
„Stadt der kurzen Wege“:
W4 Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
4.2.3 W6 ISEK - Leitthema „Urbane Wissensquartiere“ (Entwicklung von Eckpunkten)
4.2.4 Digitalisierung:
W7 Innovationsprozess „Digitalisierung“
W8 Weiterentwicklung des virtuellen Rathauses
W9 Breitbandausbau, kostenloses WLAN und Verbesserung der Mobilfunkversorgung
V/0669/2019: Anlage 2
4.2.5 Nachhaltigkeitsmanagement:
W10 Nachhaltigkeitsmanagement Stadt Münster
W11 Aufbau eines Monitorings zur Umsetzung der Nach haltigkeitsstrategie Münster
2030
W12 TIMM - Tiefbau Infrastruktur Management Münster
W13 Ausbau der Nachhaltigkeitskommunikation
W14 Umweltmanagement / EMAS nach dem Vorbild „Grüns tadt Schweiz“ weiterent-
wickeln
5 Die Menschen in Münster entwickeln ihr jeweilige s Bildungspotential ungehindert
ihrer Herkunft und ihres sozialen Hintergrunds im ganzheitlichen Sinne bestmöglich.
5.1.1
Lebenslanges Lernen: Integrierte Bildungsplanung für Jugendhilfe und Schule
B1 Bildung integriert
B4 Qualitätsoffensive OGS / bedarfsgerechter Ausbau der Offenen Ganztagsschulen
5.1.4
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) stärken:
B14 Verankerung von BNE in den pädagogischen Konzepten der Kitas in städtischer Trä-
gerschaft
B15 Aufbau des BNE-Regionalzentrums Münster
6 Die Themen Globale Verantwortung und Eine Welt s ind fest im Handeln von Politik,
Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft veran kert.
6.1.1 G4 Divestment und Kapitalbeschaffung nach nac hhaltigen Kriterien
6.1.1
6.1.2
Ausweitung Öko-faire Beschaffung und Maßnahmenprogramm Hauptstadt „Fairer Handel“
2021:
G1 Ausweitung der Beschaffung der Stadt Münster nac h sozial-ökologischen Kriterien
G5 Maßnahmenprogramm Hauptstadt "Fairer Handel 2021 “
6.1.4 Realisierung von Projektpartnerschaften im g lobalen Süden:
G6 Initiierung einer Projektpartnerschaft mit einer Kommune im globalen Süden
G7 Projekt Klimapartnerschaft mit Monastir
7 Münster ist Vorbild für zukunftsfähige Produktio ns- und Konsummuster (weniger,
einfach, besser).
7.1.1 L1 NEBUK (Beratung und Vernetzung für Nachhaltigkeit, Eine-Welt, Beratung, Umwelt,
Klimaschutz)
7.1.2 L10 Münster für Mehrweg
7.1.2 L13 Entwicklung eines Aktionsplans zur Ernährung und Vermarktung aus der Region, ur-
bane und ökologische Landwirtschaft
Anlage A
2745 Zeichen
Anlage A zur V/0669/2019 Kurzüberblick „Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)“ – Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 – Teil 3: Maßnahmenprogramm 2019 - 2022“ Ziele/Teilziele/Zielerreichung Bezugsrahmen sind die zehn strategischen Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030. Im Einzelnen sind dies: - Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich. - Alle Menschen haben die Möglichkeit, bezahlbar umwelt- und sozialgerecht gesund in Münster zu wohnen. - In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und die biologische Vielfalt ist verbessert. - Wirtschafts-, Pendler- und Freizeitverkehre erfolgen in regionaler Zusammenarbeit über- wiegend umweltverträglich und klimaneutral (vermeiden, verlagern, emissionsfrei). (s. auch 4.2.6) - Die Erzeugung und Verteilung von Energie ist klimaneutral und umweltverträglich, der Energieverbrauch ist halbiert und der Anteil klimafreundlicher Mobilität hat erheblich zuge- nommen. - Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer „Guten Arbeit“ nach. Inklusive und faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden. - Die Stadt Münster verfolgt das Ziel einer zukunftsorientierten Wirtschaftsentwicklung, in der ökonomische Wettbewerbsfähigkeit im Einklang steht mit ökologischer Tragfähigkeit und sozialer Verantwortung. - Die Menschen in Münster entwickeln ihr jeweiliges Bildungspotential ungehindert ihrer Herkunft und ihres sozialen Hintergrunds im ganzheitlichen Sinne bestmöglich. - Die Themen Globale Verantwortung und Eine Welt sind fest im Handeln von Politik, Ver- waltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft verankert. - Münster ist Vorbild für zukunftsfähige Produktions- und Konsummuster (weniger, einfach, besser). Mit der Vorlage wird für den Zeitraum 2019 – 2022 das Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 beschlossen. Finanzierung Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Immission, Bode, Abfall Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Grundlage: Ratsbeschluss zu V/0070/2016, Ratsbeschluss V/0648/2017, Ratsbeschluss V/0515/2018 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Nachhaltigkeitsstrategie ist eine integrierte Gesamtstrategie zur Nachhaltigkeit der Stadt Münster und hat Bezüge zu allen oben genannten Querschnittsthemen.
Anlage 1 Beschluss- und Verfahrensempfehlung zum Maßnahmenprogramm 2019 - 2022
215459 Zeichen
1
V/0669/2019 Anlage 1: Beschluss- und Verfahrensempfehlung der Verwaltung zum Maßnahmenprogramm 2019 - 2022
Auflistung der zum Beschluss empfohlenen Maßnahmen für den Zeitraum 2019 - 2022
1.1 Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich.
(Maßnahmen S1 – S24) …………………………………………………………………………………………………………………………………. …… …. 2
1.2 Alle Menschen haben die Möglichkeit, bezahlbar, umwelt- und sozialgerecht sowie gesund in Münster zu wohnen.
(Maßnahmen Q1 – Q14) ..................................................................................................................................................................................... 23
2.1 In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und die biologische Vielfalt ist verbessert.
(Maßnahmen U1 – U17) ...................................................................................................................................................................................... 32
2.2 Wirtschafts-, Pendler- und Freizeitverkehre erfolgen in regionaler Zusammenarbeit überwiegend umweltverträglich und klimaneutral
(vermeiden, verlagern, emissionsfrei), siehe auch 4.2.6
(Maßnahmen M1 – M7) ....................................................................................................................................................................................... 43
3 Die Erzeugung und Verteilung von Energie ist klimaneutral und umweltverträglich, der Energieverbrauch ist halbiert und der Anteil
klimafreundlicher Mobilität hat erheblich zugenommen.
(Maßnahmen K1 – K10) ........................................................................................................................................................................................ 50
4.1 Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer „Guten Arbeit“ nach. Inklusive und faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind
ausreichend vorhanden.
(Maßnahmen A1 – A11) ...................................................................................................................................................................................... 55
4.2 Die Stadt Münster verfolgt das Ziel einer zukunftsorientierten Wirtschaftsentwicklung, in der ökonomische Wettbewerbsfähigkeit im Einklang steht
mit ökologischer Tragfähigkeit und sozialer Verantwortung.
(Maßnahmen W1 – W17) .................................................................................................................................................................................... 63
5 Die Menschen in Münster entwickeln ihr jeweiliges Bildungspotential ungehindert ihrer Herkunft und ihres sozialen Hintergrunds im
ganzheitlichen Sinne bestmöglich.
(Maßnahmen B1 – B17) ...................................................................................................................................................................................... 74
6 Die Themen Globale Verantwortung und Eine Welt sind fest im Handeln von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft verankert.
(Maßnahmen G1 – G7) ....................................................................................................................................................................................... 86
7 Münster ist Vorbild für zukunftsfähige Produktions- und Konsummuster (weniger, einfach, besser).
(Maßnahmen L1 – L13) ....................................................................................................................................................................................... 91
2
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Verfahrensempfehlung der Verwaltung zum weiteren Vorgehen der Maßnahmenumsetzung
Entsprechend des in den Tabellen gekennzeichneten jeweiligen Projektstands (Spalte Stand) wird empfohlen, wie folgt mit der weiteren Umset-
zung der Maßnahmen zu verfahren:
a.) Die mit „in Umsetzung (U)“ oder „in Entwicklung (E)“ gekennzeichneten Maßnahmen und -programme sind Ergebnisse eigenständiger
Prozesse und / oder bereits gefasster politischer Beschlüsse. Sie werden vom GNK-Beirat als maßgeblich für die Erreichung der jeweiligen
Nachhaltigkeitsziele eingeschätzt und daher in das Maßnahmenprogramm aufgenommen. Ihre zukünftigen Weiterentwicklungen erfolgen un-
ter Berücksichtigung der verabschiedeten strategischen und operativen Nachhaltigkeitsziele.
b.) Die mit „in Prüfung (P)“ gekennzeichneten Projekte beinhalten den Prüfauftrag der Verwaltung, wie und mit welchen Mitteln diese Maßnah-
men zukünftig umgesetzt werden können. Die jeweiligen Prüfungen erfolgen innerhalb eines Jahres nach Ratsbeschluss, die Prüfungsergeb-
nisse sind den jeweils zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
c.) Die mit „Neu (N)“ gekennzeichneten Projekte werden in der Federführung Dritter aus Wissenschaft, Wirtschaft oder Zivilgesellschaft umge-
setzt. Für sie gilt, dass zunächst die jeweiligen Rahmenbedingungen für die Umsetzungen zu klären sind.
3
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
1.1 Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich.
(Maßnahmen S1 – S24)
1.1.1 Strategisches Entwicklungsteilziel
Stadt, Wirtschaft und Zivilgesellschaft leisten ihre Beiträge, um Armut, Existenznot und damit einhergehende Gesundheitsrisiken zu
minimieren.
Operatives Ziel A
Bis 2030 sind in allen Stadtteilen Quartiersstützpunkte (-zentren, -treffs) vorhanden. Unter ihrem Dach werden wohnortnah professionelle soziale
Beratungs- und Unterstützungsangebote entwickelt. Für alle Menschen im Stadtteil werden leicht zugängliche Angebote für Kommunikation, Begeg-
nung, freiwilliges/ehrenamtliches Engagement und eine solidarische Nachbarschaft vorgehalten.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
S1:
ISEK-Leitthema
„Vielfalt der Stadt-
teile“
Ein Schwerpunktthema des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) ist die
Vielfalt der Stadtteile. Unter dem Titel "Vielfalt der Stadtteile - fit für den Alltag, fit für
die Zukunft" wurde im Mai 2019 ein dialogorientiertes Stadtteilforum unter Beteili-
gung von Expertinnen und Experten, der interessierten Öffentlichkeit und der Ver-
waltung durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einer Beschlussvorlage zur Um-
setzung des ISEK von Amt 61 aufbereitet.
E 61
S2:
Maßnahmenpro-
gramm einer kind-
und jugendbezo-
genen Armutsprä-
vention
Allen Kindern und Jugendlichen soll ein gelingendes Aufwachsen von Anfang an
ermöglicht und ihre gesellschaftliche Teilhabe und Integration erreicht werden.
Übergänge und Zugänge zu Unterstützungsangeboten vor Ort sollen verbessert
werden. Ziel ist es, dauerhafte Verantwortungsgemeinschaften zu bilden, Präventi-
onsketten lebensphasenbegleitend weiterzuentwickeln und aufeinander in den fol-
genden Lebensphasen abzustimmen. (Schwangerschaft und Geburt / Kita / Grund-
schule bis weiterführende Schule / Jugendphase).
Politische Beschlüsse:
V/0190/2015, V/0638/2017, V/0888/2017, V/0902/2017, V/0279/2018, V/0279/2018,
V/0529/2019
4
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Schwerpunkte 2019 - 2022:
1. Neue Datenbank für Adressaten und Fachkräfte: „Hilfsangebote für Familien mit
kleinen Kindern“ erstellen.
U 51 A
2. Einsatz des Innovationstopfes gemäß der Förderkriterien. Umsetzung bedarfsbe-
zogener Projekte und Maßnahmen für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche im
Kontext der Sekundärprävention.
U 51 A
3. Fünfte und sechste Präventionskonferenz durchführen (2020/2022) E 51 A
4. Förderung „Gesundes Frühstück“ in ausgewählten Kitas (in benachteiligten Quar-
tieren).
U 51 in Kooperation
mit Trägern der
Kitas
A
5. Aufsuchende Hilfen durch Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern in
besonders belasteten Familien bis zum ersten Lebensjahr leisten.
U 53 A
S3:
Kinderfreundliche
Kommune
Die Stadt Münster unterstützt über niederschwellige Beratungsangebote und Betei-
ligungsverfahren Kinderfreundlichkeit.
Schwerpunkte 2019 - 2022:
- Familienbesuche für Neugeborene
Politischer Beschluss: V/0388/2008
U 51
- Spielplatzbedarfsplanung und Ideenbörsen als aktive Beteiligung von Kindern. U 51/67
- Jugendrat als institutionalisierte Form der Partizipation
Politischer Beschluss: V/0378/2006, V/0297/2019
U 51
5
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
S4:
Programm zur
Teilhabe im Alter/
Vermeidung von
Altersarmut
Kernmodul ist ein für Berechtigte der Grundsicherung im Alter (4. Kap. SGB XII)
freiwilliges Fallmanagement, in dessen Rahmen Möglichkeiten ausgelotet und reali-
siert werden, um für Berechtigte trotz Einkommensarmut mehr Teilhabe im Alltag zu
erschließen. Das Programm ist handlungsleitend auch für andere vom Sozialamt
koordinierte Programmansätze (stadtteilorientierte soziale Arbeit, Altenhilfe, alten-
gerechte Quartiersentwicklung u. a.) , die weitere, auf Dauer angelegte und tempo-
räre Maßnahmen sowie projektförmige Aktivitäten zur Verbesserung der gesell-
schaftlichen Teilhabe im Alter ermöglichen.
- Politische Beschlüsse: V/0405/2012; V/0711/2015
- Verweis auf Masterplan altengerechte Quartiere (s. 1.2.1)
U 50 in Kooperation
mit Trägern der
freien Wohl-
fahrtspflege
Schwerpunkte 2019 - 2022:
1. Module (Auswahl): Fallmanagement „Teilhabe im Alter“ für Leistungsberechtigte
gem. Kap. 4 SGB XII.; novellierte Förderung der Begegnungsstätten für Senio-
rinnen und Senioren und 60plus Abo sind eingeführt.
U 50 teilweise in
Kooperation mit
freien Trägern
und Netzwerken
A
2. Gesundheit: Die Ziele "Gesund und aktiv - älter werden in Münster" und in Ko-
operation mit dem Stadtsportbund Münster "Bewegt älter werden in Münster"
werden verfolgt.
U 53 in Kooperation
mit VHS, kommu-
naler Senioren-
vertretung,
Kontaktstelle für
Selbsthilfegrup-
pen
A
6
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
S5:
„Gesunde Stadt“
Seit 1997 ist die Stadt Münster Mitglied im Gesunde Städte Netzwerk (GSN), mit
dem Ziel, Gesundheitsförderung zu einer kommunalpolitischen Aufgabe weiterzu-
entwickeln, durch:
Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen und auch inner-
halb der Stadt durch ämterübergreifende Zusammenarbeit, die Förderung der Mit-
wirkungs- und Mitentscheidungsmöglichkeiten der Bürger/-innen sowie die Verrin-
gerung von gesundheitlicher Chancenungleichheit.
Politische Beschlüsse: V/0037/2011, V/0713/2011, V/0331/2010, V/0171/2006,
V/0404/2003, V/0913/2001, V/0740/1997
U 53
Schwerpunkte 2019 - 2022:
1. Netzwerk „Frühe Hilfen“ und Familienhebammen mit aufsuchenden Hilfen durch
Gesundheitsfachberufe zur Sicherung der Beratung und Hilfe für entwicklungs-
verzögerte Kinder und ihre Eltern ausbauen.
U 51, 53
2. Förderung gesundheitsbezogener Maßnahmen im Quartier im Rahmen des Prä-
ventionsgesetzes (quartiersbezogene Bedarfsermittlung); Beratungsangebote für
Antragsteller/innen verbessern.
U 53 in Kooperation
mit 50, 51, 59,
Selbsthilfekon-
taktstelle, Ärzte-
kammer
3. Die Projektgruppe „Sport, Bewegung und Gesundheit“ erarbeitet Handlungsemp-
fehlungen für die Gesundheitskonferenz.
U 53
4. Bürgerbeteiligung: Einrichtung einer elektronischen Plattform zur Einreichung
von Vorschlägen für die Sitzungen der Gesundheitskonferenz und der Psycho-
sozialen Arbeitsgemeinschaft.
E 53 B
7
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
5. Speziell für den Gesundheitsbereich: Bildung eines Pools für Sprach- und
Kulturmittler.
U KI in Kooperation
mit 53, Refugio
und Weiteren
A, C
6. Das Angebot von Familiensprechstunden zur Stärkung von Kindern psychisch
und suchtkranker Eltern (Soziale Stadt Kinderhaus) ausbauen.
U 53 A
S6:
KOMM-AN NRW
Ziel ist die Integration der Neuzugewanderten in die Stadtgesellschaft mit Unter-
stützung von Vereinen, Migrantenorganisationen, Ehrenamtsinitiativen, Organisati-
on und Gruppen in den Quartieren durch Vernetzung, Koordination als auch Quali-
fizierung von Ehrenamtlichen in der Migrationsarbeit in enger Kooperation mit öf-
fentlichen und freien Trägern der Migrationsarbeit.
Schwerpunkte 2019 - 2022:
Sprache und Bewegung, Ausbildung und Beruf, Kommunikation, Zusammenarbeit
Haupt- und Ehrenamt, Rassismuskritik, Gesundheit und Wohnen.
KOMM-AN Fördermittel des Landes NRW werden vom KI an Träger weitergeleitet.
Sie unterstützen Projekte von Ehrenamtlichen für Neuzugewanderte u. a. im Be-
reich Sport. Dadurch haben die Vereine bessere Möglichkeiten Neuzugewanderte
in ihre Vereinsaktivitäten einzubinden.
U
KI in Koop. mit
FreiwilligenAgen-
tur, 50, Stadt-
sportbund, Integ-
rationsagenturen
und weiteren
Akteuren
A,C
8
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Operatives Ziel B
Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, die Quote der ALG II / SGB II-Empfängerinnen und Empfänger bis 2030 kontinuierlich zu senken.
(Verweis auf 4.1.1.)
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
S7:
Jährliches
Arbeitsmarkt-
und Integrations-
programm
Münster weist eine relativ gute gesamtwirtschaftliche Situation und damit verbunden
ein Wachstum an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auf. Langzeitarbeits-
lose partizipieren jedoch nicht im gleichen Maße von dieser positiven Entwicklung.
Mit dem Programm werden die jährlichen Schwerpunkte und Strategien im Rahmen
der sozialorientierten Arbeitsmarktpolitik der Stadt Münster aufgezeigt und darge-
legt, welche arbeitsmarkpolitischen Instrumente in welchem Umfang jeweils für das
Folgejahr geplant sind.
Politische Beschlüsse: V/849/2018, V0143/2019
U
Schwerpunkte 2019 - 2022:
1. Durchführung eines Modellprojektes für psychisch beeinträchtigte Leistungsbe-
rechtigte nach dem SGB II zur Integration in den ersten bzw. zweiten Arbeits-
markt.
E 59, ggf. Beteili-
gung von 53 er-
forderlich. Werk-
statt für behinder-
te Menschen
(WfbM) aus
Münster
D
2. Maximaler Einsatz von öffentlich geförderter Beschäftigung (ögB): Mit dem Pro-
jekt wird das Ziel verfolgt, Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbezieher/-
innen im SGB II-Bezug verstärkt eine Perspektive zur Teilhabe auf dem Arbeits-
markt zu geben. Hierzu soll in Münster insgesamt eine maßgebliche Zahl von ca.
120 Stellen (40 davon in der Stadtverwaltung) bereitgestellt werden.
E/U 59 in Verbindung
mit 10
D
9
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
3. Durchführung einer „Messe“ zum Thema Berufe in der Pflege. E
S8:
angekommen in
deiner Stadt
Junge zugewanderte Menschen im Alter von 15 bis 21 Jahren sollen in Münster
eine neue Heimat finden, sich schulisch und beruflich bilden, hier leben und arbei-
ten.
Das Projekt richtet sich an neu zugewanderte Jugendliche der städtischen Berufs-
kollegs. Das Projekt wurde vom 01.02.2019 bis zum 31.01.2022 verlängert. Grund-
lage ist die Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Münster, der Walter-
Blüchert-Stiftung und dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nord-
rhein-Westfalen.
Politische Beschlüsse: V/0016/2016, V/0263/2016, V/0627/2018
U
Schwerpunkte 2019 - 2022:
1. Bewerbungsworkshops, Mentoring-Projekt, Lernförderung, Sprachkurse, rechts-
kreisübergreifende Beratung für internationale Förderklassen (IFK)-Beratung
U 40, Berufskollegs,
59, Agentur für
Arbeit
C
2. Perspektivisch wird die Einbindung von „angekommen“ in ein künftiges übergrei-
fendes Angebot im Sinne einer Jugendberufsagentur für alle Jugendliche und
jungen Menschen in Münster angestrebt.
P 40 D
10
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
1.1.2 Strategisches Entwicklungsteilziel
Die kulturelle Vielfalt, internationale Impulse und die interkulturelle Begegnung in Münster werden gefördert. Möglichst früh und unabhän-
gig vom Bildungsgrad soll eine gleichberechtigte Teilhabe aller an den kulturellen Angeboten sowie Austausch, Dialog und kritische Erin-
nerung ermöglicht werden.
Operatives Ziel
Die Stadt setzt sich aktiv mit Infrastruktur, Beratung und Fördermaßnahmen dafür ein, dass es zum Zweck der künstlerischen Eigenbetätigung, der
(auch internationalen) kulturellen Rezeption sowie des interkulturellen Austauschs konkrete sozialräumliche Angebote und (Begegnungs-) Räume für
alle Menschen bereits ab dem Kindesalter gibt.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
S9:
Haus der Kulturen/
Eine-Welt-Haus
Die Vision ist ein Haus als Ort für gesellschaftliche und interkulturelle Begegnung,
Transkultur und Teilhabe in Münster für Migrantenselbstorganisationen, für interkul-
turell ausgerichtete Vereine, NGOs, Eine-Welt-Initiativen, zivilgesellschaftliche Initia-
tiven und weitere Akteure zu etablieren.
Schwerpunkte 2019- 2022
- Abstimmung des Verfahrens mit breiter Beteiligung (1.Treffen am 04.07.2019)
- Aktivierung und Einbindung von unterschiedlichen Initiativen und Gruppen
- Herausarbeiten gemeinsamer Ziele und Ableitung von strategischen
Arbeitsgruppen
- Konzeptentwicklung, Erarbeitung eines Handlungskonzeptes, Beschlussvorlage,
- Umsetzung des Vorhaben
N
P
KI, in Kooperation
mit dem Integrati-
onsrat, dem Bei-
rat für kommunale
Entwicklungszu-
sammenarbeit
und weiteren in-
ternen und exter-
nen Akteuren
(MSO, Wohl-
fahrtsverbände,
etc.)
B
S10:
Förderung der
frühen (inter-) kul-
turellen Begeg-
nung und Bildung
Förderung einer Vielzahl von Einzelprojekten unterschiedlicher Gruppierungen und
Ethnien im Spektrum von jährlich stattfindenden Festivals. Unterstützung kontinuier-
licher Kulturangebote interkultureller Initiativen sowie die Förderung von Einzelpro-
jekten von Initiativen.
11
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Schwerpunkte 2019 - 2022:
1. Sicherung und Ausbau von Veranstaltungen / Akteuren wie z.B.:
- "Der West-Östliche Diwan" / Afrikafestival,
- Cactus Junges Theater,
- interkulturelle Ansätze im Förderprogramm "Kultur und Schule",
U 41, freie Kulturak-
teure und Integra-
tionsrat
A / B
2. Interkulturelles Fest des Integrationsrates U 33 / Integrations-
rat
A
3. Etablierung des "Theater für die Allerkleinsten in der Meerwiese“ E 41, freie Kulturak-
teure
B
S11:
Stärkung der
Stadtteilkul-
tur/Vielfalt der
freien Szene
Die aktuelle Bestandsaufnahme (V/0921/2018) zeigt auf, dass Ausprägung und Inf-
rastruktur der Stadtteilkultur in den Außenbezirken höchst unterschiedlich gestaltet
sind. Angestrebt wird, in allen Stadtteilen ein eigenes Kulturangebot aufrecht zu
erhalten bzw. es auszubauen. Dazu soll ein verlässlicher organisatorischer und fi-
nanzieller Rahmen geschaffen werden.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
1. Wiedereinrichtung der Stelle eines Stadtteilkulturkoordinators sowie Umsetzung
gezielter Fördermaßnahmen mit den Zielen
- des Aufbaus / Erhalts eines lebendigen zivilgesellschaftlichen Engagements
vor Ort (durch Information, Beratung, Qualifizierung),
- der Förderung der Eigenkräfte vor Ort,
- kulturelle Anliegen als Bestandteile der Stadt- / Quartiersentwicklungskonzepte
zu vertreten,
- den Austausch von Kulturakteuren der Innenstadt und Außenbezirke durch
Förderkonzepte sowie Vernetzung zu verbessern.
P
41 in Kooperation
mit 33, 61, MM,
weitere Ämter und
weiteren Kulturak-
teuren
B
12
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
2. Kulturelles Begegnungshaus in der York-Kaserne (ggf. zusätzlich in der Oxford-
Kaserne).
E Dez. III/1 und 61,
23, 41, 40, 51, 52
B
3. Förderkonzept „Kindertheater in den Stadtteilen“. Realisierung in Stadtteilhäu-
sern oder anderen geeigneten Räumlichkeiten durch mobile Theater, die vor Ort
für Kinder spielen.
U 41, freie Kulturak-
teure und Theater
Münster
A
4. Förderung kooperativer Projekte mit (Jugend-) Einrichtungen im Förderpro-
gramm "Kulturrucksack NRW". Spezielle Kulturangebote für Kinder und Jugend-
liche im Alter von 10-14 Jahren, die schwer erreichbar sind.
E 41, Kulturakteure B, ggfs.
D
5. Funktionierende Infrastruktur zur Realisierung qualifizierter Kulturprogramme in
den Stadtteilen durch entsprechend ausgestattete Begegnungshäuser (Technik,
Ausstattung). Vorbildliches Beispiel aus Sicht des GNK-Beirats: Kulturquartier.
P B
S12:
Internationale Im-
pulse / kulturelle
(Co-)Produktion
und Präsentation
Sicherung und (Weiter-)Entwicklung kultureller Ankerplätze und Befähigung zu in-
ternationalen Vernetzungen und Kooperationen zur Sicherung und Förderung der
Qualität der freien Szene (insbesondere der darstellenden und bildenden Kunst)
und Stärkung ihrer Sichtbarkeit.
Schwerpunkte 2019 - 2022:
1. Entwicklung des Probezentrums Hoppengarten für eine professionelle Theater-
arbeit und Stipendienprogramme für die Kunsthalle.
U Dez. V/Ref. / 61
A
2. Unterstützung des Theaters im Pumpenhaus (Ankerpunkt freies Theater und
Internationale (Co-) Produktionen und Präsentationen) durch finanzielle Förde-
rung und Kooperation.
Unterstützung der Filmwerkstatt Münster mit Filmfestivals und internationalen
U 41 (Förderung
und Kooperation)
A/C
13
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Kooperationen.
3. Kunsthalle Münster mit internationalem Programm der bildenden Kunst weiter-
entwickeln
U 41 / Kunsthalle
MS
A
4. Verstetigung und Weiterentwicklung des Festivals „Flurstücke“ U 41 / MM/freie
(„Anker“-) Kultur-
akteure
A (ggf.D)
S13:
Theaterstück: Per-
formance zum
Klimawandel
Entwicklung und Durchführung einer Theaterperformance zum Thema Klimawandel
in Zusammenarbeit mit Umweltorganisationen. Akteure sind Experten wie Wissen-
schaftler und Aktivisten, die Zuschauer werden aktiv eingebunden.
N / P moNokultur in
Koop. mit
Umweltorganisa-
tionen / 41
B
1.1.3 Strategisches Entwicklungsteilziel
Frauen und Männer haben in unterschiedlichen Lebenslagen und ohne stereotype Rollenzuweisungen gleiche Teilhabechancen insbeson-
dere im Hinblick auf Bildung, Kultur, Beruf und selbstbestimmtes Leben. Menschen mit Behinderungen profitieren in allen Lebenslagen
von inklusiven Angeboten.
Operatives Ziel A
„Der Haushaltsplan wird mit FINANZfairTEILUNG vermehrt zielgruppenorientiert aufgestellt. In jedem Dezernat wird auf mindestens ein zusätzliches
Produkt Gender Budgeting angewandt (vgl. Aktionsplan zur EU-Charta).“
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
S14:
Umsetzung des
3. Aktionsplans zur
Gleichstellung von
Frauen und Män-
ner
Die Stadt Münster ist der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen
und Männern auf lokaler und regionaler Ebene 2009 beigetreten. Bislang wurden
hierzu drei Aktionspläne für die Gleichstellung verabschiedet. Im aktuellen Aktions-
plan sind die Maßnahmen mit Haushaltsdaten verknüpft.
Politische Beschlüsse: V/1039/2006, V/0503/2018
U 17, 10, 20 und
alle Dezernate
A
14
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
FINANZfairTEI-
LUNG Schwerpunkte 2019 - 2022:
- Durchführung des 3. Aktionsplans zur Umsetzung der Genderkennzahlen und der
Genderziele im Haushaltsplan.
- Zum Haushaltsjahr 2021 werden zu den aktuellen Schwerpunktthemen der Ver-
waltung (Bauen und Wohnen, Mobilität und Infrastruktur, Integration und Bildung)
weitere Gleichstellungskennzahlen und Gleichstellungsziele eingefügt.
Operatives Ziel B
Im Sinne des städtischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird die soziale Inklusion in den jeweiligen Handlungs-
feldern konsequent berücksichtigt und umgesetzt.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
S15:
Umsetzung des
Aktionsplans zur
UN-Behinderten-
konvention
Der vom Rat am 25.09.2013 beschlossene Aktionsplan ist verbindliche Grundlage
für Politik und Verwaltung, die Gestaltung aller kommunalen Handlungsfelder syste-
matisch an den Zielen und den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention
auszurichten. Zentrale Leitorientierungen der Maßgaben und Maßnahmen des Akti-
onsplans sind Inklusion und universelles Design.
Politischer Beschluss: V/0125/2013/2
50 in Kooperation
mit anderen
Dienststellen der
Stadtverwaltung
sowie weiteren
Organisationen
und Gruppen
Schwerpunkte 2019 - 2022:
1. Jährliche Finanzmittel zur Unterstützung von Projekten im Bereich der Inklusion
im Rahmen der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit bereitstel-
len.
U 51 A
2. Barrierefreie Informationsangebote der Stadtverwaltung Münster (insbesondere
Leichte Sprache, Gebärdensprachvideos) ausbauen.
U 13, 50, weitere
Fachämter
A, bei
Auswei-
tung B
15
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
3. Weitere Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung / Öffentlichkeitsarbeit zum Thema
Inklusion umsetzen.
U 50 in Kooperation
mit der KIB, zivil-
gesellschaftlichen
Gruppen und In-
stitutionen
A
4. Zusätzliche Fortbildungen zu inklusionsrelevanten Themen für Mitarbeiter/-innen
der Stadt Münster anbieten.
U 10 in Koop. mit
den Fachämtern
A
1.1.4 Strategisches Entwicklungsteilziel
Die Teilhabe von Neuzugewanderten und Menschen mit Migrationsvorgeschichte am gesellschaftlichen Leben ist gestärkt
(gleiche Rechte und Pflichten).
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
S16:
Handlungskonzept
für geflüchtete
Menschen in
Münster
Das Handlungskonzept für geflüchtete Menschen in Münster wird kontinuierlich um-
gesetzt. Ziel des Konzeptes ist es, die wesentlichen Aufgaben der Stadtverwaltung
im Kontext der Aufnahme und Integration geflüchteter und zugewanderter Menschen
transparent zu machen, die maßgeblichen Herausforderungen in den einzelnen
kommunalen Handlungsfeldern (Aufnahme und Unterbringung / Frühkindliche Bil-
dung, Schule und Jugendhilfe / Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse / Ausbil-
dung, Arbeit und Beschäftigung / Gesundheitliche Versorgung / Bürgerschaftliches
Engagement / Soziale Teilhabe - Kultur und Sport) zu beleuchten und schließlich die
bestehenden Ziele und Strategien darzustellen.
Politischer Beschluss: V/1052/2016
Schwerpunkte 2019 - 2022:
16
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
1. Dezentrales Unterbringungskonzept: über das Stadtgebiet verteilte Unterbringung
Geflüchteter in Einrichtungen überschaubarer Größe, soziale Betreuung und so-
zialräumliche Integration unter Einbeziehung bürgerschaftlicher Initiati-
ven/Unterstützungsnetzwerke
U 50 in Koop. mit
anderen Ämtern,
freien Trägern
und Initiativen vor
Ort
A
2. Alltagsintegrierte Sprachbildung (Sprach-Kitas) U wie 1. A
3. Potenzialorientierte Beschulung
Politische Beschlüsse: V/0090/2014/1, V/0697/2014/1, V/0759/2015,
V/0803/2016/1, V/0889/2017/1, V/0627/2018, V/0340/2019
U 40, Schulaufsicht A
4. Projekt MAMBA (Münsters Aktionsprogramm für Migrantinnen und Migranten und
Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im Münsterland)
Politischer Beschluss: V/1052/2016
U 59, GGUA,
GEBA, HBZ, JAZ
in Kooperation mit
verschiedenen
strategischen
Partnern
A
5. Freizeitpädagogische Angebote in Flüchtlingseinrichtungen in Kooperation mit
Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Migrationshilfen
Politischer Beschluss: V/0886/2017
U 51 A
6. Herkunftssprachlicher Unterricht - Angebote im Schulamtsbereich Münster 40, Schulamt für
die Stadt Münster
17
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
S17:
Umsetzung und
Weiterentwicklung
des Migrationsleit-
bildes
Das Migrationsleitbild (MLB) formuliert das Selbstverständnis und die Selbstver-
pflichtung zur Förderung der Teilhabe aller Menschen in der Stadt. Der Zielkatalog
dient als Grundlage für die Migrationsarbeit und unterstützt die gezielte Steuerung
und Optimierung der Angebote und Maßnahmen in der Stadtgesellschaft. Die Über-
windung von Rassismus ist ein wesentliches, übergeordnetes Leitziel im MLB und ist
gleichzeitig auch als Schwerpunkt der KI-Arbeit mit dem Land NRW vereinbart.
Schwerpunkte 2019 - 2022:
- Zielvereinbarungsgespräche mit beteiligten Ämtern und Einrichtungen der Stadt zur
Umsetzung des MLB
- Gestaltung des Umsetzungsprozesses des MLB in Netzwerken mit internen und
erstmalig auch mit externen Akteuren.
- Fortschreibung und Weiterentwicklung des datengestützten Integrationsmonito-
rings.
- Der fünfte Bericht zum Integrationsmonitoring wird voraussichtlich 2021/2022
veröffentlicht.
Politische Beschlüsse: V/0878/2012, V/0609/2018, V/0799/2018,
V/0203/2019
U KI, alle Fachämter
der Stadtverwal-
tung, externe Ak-
teure wie Integra-
tionsagenturen,
Wohlfahrtsver-
bände, Vereine
und freie Träger
etc,.
A,C
S18:
Umsetzung des
10-Punkte-
Aktionsplans der
ECCAR zur Be-
kämpfung von
Rassismus
Die Mitgliedschaft in der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR)
verpflichtet die Stadt Münster zur Umsetzung eines verbindlichen 10-Punkte-
Aktionsplans und intensiviert den KI-Arbeitsschwerpunkt „Rassismuskritische Arbeit“
(u. a. Koordination der Wochen gegen Rassismus, Geschäftsführung des Netzwerks
Rassismuskritik).
Schwerpunkte 2019 - 2022
- Vernetzung der Akteure im Feld der Rassismuskritischen Arbeit im Netzwerk und
Umsetzung des 10 Punkte Programms der ECCAR
- Empowermentseminare für von Rassismus betroffene Menschen
U KI in Kooperation
mit dem Netzwerk
Rassismuskritik in
Münster
A
18
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
- Qualifizierungen für Fachkräfte zum Umgang und zur Beratung von Rassismus
Betroffenen
- Sensibilisierung der Stadtgesellschaft über die Karte „Verhalten bei Rassismus“
- Einrichtung einer Meldestelle zu Rassismus in Münster
- Dokumenatation zur Umsetzung der ECCAR im 2 Jahresrhythmus
Politische Beschlüsse: V/0878/2012, V/0799/2018
S19:
Tag der Migran-
tenorganisationen
(MSO) / Datenbank
über Migrantenor-
ganisationen
Diese Angebote verfolgen die Ziele:
- die Diversität der Migrantenorganisationen mit ihren jeweiligen Stärken sichtbar
zu machen,
- die aktuellen Förderstrukturen aller politischen Ebenen transparent und damit
zugänglich zu gestalten,
- die notwendige Kooperation mit der Verwaltung und anderen Akteuren der Migra-
tionsarbeit zu fokussieren und
- eine Plattform für einen kritisch-produktiven Dialog zwischen den Organisationen,
der Politik und der Verwaltung zu geben.
Schwerpunkte 2019 - 2022:
Die jährliche MSO-Tagung zu wechselnden Themenschwerpunkten bietet einen
Rahmen für den Austausch von MSO, Wohlfahrt, Vereinen, Politik und Verwaltung.
Die MSO-Tagungen liefern wertvolle Erkenntnisse und Impulse für die unterschied-
lichen Teilnehmenden.
U
KI in Kooperation
mit dem Integrati-
onsrat der Stadt
Münster
A
Jährliche Aktualisierung und Fortschreibung der Datenbank für Migrantenorganisa-
tionen (MSO) durchführen. Aktuell verzeichnet sie ca. 100 Organisationen.
U KI A
19
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Operatives Ziel A
Die alltagsintegrierte sprachliche Bildung wird fester Bestandteil in allen Kindertageseinrichtungen. Die Eltern werden in geeigneter Form einbezogen.
Dabei wird das Bundesprogramm Ausbau von „Sprach-Kitas“ in Anspruch genommen.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
S20:
Ausbau Sprach-
Kitas
Mit dem Bundesprogramm "Sprach-Kitas" fördert das Bundesfamilienministerium
die alltagsintegrierte sprachliche Bildung als festen Bestandteil in der Kindertages-
betreuung. In Münster nehmen derzeit 28 Einrichtungen an dem Programm teil.
U 51 A, D
Operatives Ziel B
Die Versorgungsquote für die Zielgruppe der über Dreijährigen geflüchteten Kinder soll bis 2020 auf 100 % gesteigert werden.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
S21:
Ausbau Betreu-
ungsquote über
dreijähriger Ge-
flüchteter in Kitas
auf 100%
Die Versorgungsquote von „ü3-Kindern“, die in Flüchtlingseinrichtungen in Münster
gemeldet sind, liegt bei 97%. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien analy-
siert die Betreuungsentwicklung fortlaufend und unterstützt die Vermittlung von
Kitaplätzen auch einzelfallbezogen in Kooperation mit dem Sozialdienst für Flücht-
linge.
U 51 A
Operatives Ziel C
Der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund soll bei der Stadtverwaltung und den kommunalen Einrichtungen/ Unter-
nehmen bis 2030 dem statistischen Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund der Bevölkerung in Münster entsprechen.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
20
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
S22:
Interkulturelle Öff-
nung der Verwal-
tungen, Unterneh-
men und weiteren
Behörden und Or-
ganisationen
Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen, zur Umsetzung des Migrationsleitbildes
(MLB), in allen Verwaltungen einen Anteil von mindestens 20% der Beschäftigten
mit Migrationsvorgeschichte zu erreichen. Dies gilt für alle Beschäftigungsebenen
bis hin zur Leitungsebene. Darüber hinaus strebt Münster in allen Bereichen und
Institutionen eine Beschäftigung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte propor-
tional zu ihrem Anteil an der Stadtgesellschaft an und entwickelt hierfür kompensato-
rische Maßnahmen.
Politischer Beschluss: V/0203/2019
Schwerpunkte 2019 - 2022:
- Für eine stetig wachsende Zahl von Menschen mit Migrationsvorgeschichte bietet
das KI neben Beratungen auch Workshops und Fachveranstaltungen zur Personal-
gewinnung und –entwicklung in Verwaltungen, Unternehmen und weiteren Behörden
und Organisationen an.
- Beratung zur interkulturellen Öffnung von Verwaltungen, Vereinen, Trägern der
Jugendhilfe, Wohlfahrtsverbänden, etc.
- Einrichtung einer vernetzten Zusammenarbeit, Entwicklung von Konzepten und
Projekten (Diagnose unternehmens- und personengebundener Bedarfe, Sensibilisie-
rung und Qualifizierung, Implementierung in das Tagesgeschäft/Hilfe zur Selbsthilfe,
Networking, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit)
U
KI, 10 in Koopera-
tion mit dem Job-
center, Einsatz-
ämter, den Kam-
mern, den Ho-
schulen, der Re-
gionalagentur
Münsterland,
Verband interna-
tionaler Unter-
nehmen
(VIU.e.V.) und
Weitere
KI in Koop. mit
Akteuren der
Wirtschaft und
Arbeitgebern
A
- Entwicklung von Maßnahmen zur Akquise von Bewerberinnen und Bewerbern mit
Migrationsvorgeschichte (Ausbildung / Praktika).
- Einstellung von geflüchteten Menschen und Einrichtung von zusätzlichen Ausbil-
dungsplätzen und entsprechenden Betreuungsangeboten bei den Abfallwirt-
schaftsbetrieben.
10 und AWM
21
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
1.1.5 Strategisches Entwicklungsteilziel
Bedarfsorientierte kulturelle und sportliche Angebote sind vorhanden und können von allen wahrgenommen werden.
Operatives Ziel A
Die Stadt Münster aktualisiert regelmäßig alle 4 - 6 Jahre die vereinsgebundene und -ungebundene Sportstättenentwicklungsplanung. Entsprechend
der jeweils aktuellen Bedarfe hält sie in Kooperation mit den Vereinen und dem Stadtsportbund Münster e.V. Sportstätten vor bzw. ergänzt und er-
richtet neue Angebote.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
S23:
Sportstättenent-
wicklungsplan
Die Pflicht der kommunalen Bereitstellung von Sportangeboten für die Bevölkerung
wird durch Überalterung und dem sich verändernden Sport eingeschränkt. Es be-
darf einer gezielten Sanierung der sportlichen Infrastruktur.
Die Sportstättenentwicklungsplanung befasst sich mit dem derzeitigen Ist-Zustand
und gibt Empfehlungen und klare Vorgaben für die zukünftige Entwicklung der
Sportstätten.
Schwerpunkte 2019 - 2022:
Neuerstellung des Sportstättenatlas zum Jahr 2021
U 52 in Koop. mit
der Bergischen
Universität Wup-
pertal
A
22
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
1.1.6 Strategisches Entwicklungsteilziel
Der Bedeutung bürgerschaftlicher Mitwirkung sind sich alle Akteure Münsters bewusst. Die Möglichkeiten der Mitwirkung von Menschen
in Münster bei Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen sind fest verankert und werden von den Verantwortlichen aktiv be-
fördert.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
S24:
Systematische
Weiterentwicklung
der Bürgerinnen-
und Bürgerbeteili-
gung
Die Frage der systematischen Weiterentwicklung der Bürger/-innenbeteiligung wird
im Rahmen der MünsterZukünfte 20|30|50 mitbearbeitet. Bis Ende 2019 soll dem
Rat ein diesbezüglicher Vorschlag vorlegt werden, in dem die inhaltlichen, organisa-
torischen und finanziellen Aspekte behandelt werden.
Grundsätze guter Bürger/-innenbeteiligung umfassen die Festlegung klarer Spielre-
geln, klarer Aussagen zum Beteiligungsgegenstand sowie Aussagen zum Umgang
mit den Beteiligungsergebnissen. Zielsetzung ist insbesondere, die lokale Demokra-
tie zu stärken.
E/P 61 B
23
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
1.2 Alle Menschen haben die Möglichkeit, bezahlbar, umwelt- und sozialgerecht sowie gesund in Münster zu wohnen.
(Maßnahmen Q1 – Q14)
1.2.1 Strategisches Entwicklungsteilziel
Bedarfsorientierte Angebote auf dem Münsteraner Wohnungsmarkt für Studierende, Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen und
Menschen mit Behinderung stehen in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Neue Wohnformen werden unterstützt.
Operatives Ziel A
Jährlich werden 2.000 (Zielwert) neue Wohnungen gebaut, davon mindestens 300 öffentlich gefördert, soweit und solange der Bedarf das rechtfer-
tigt.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
Q1:
Umsetzung des
Baulandpro-
gramms 2018 –
2025 und des
Handlungskon-
zepts Wohnen
Jährliche Fortschreibungen des Baulandprogramms mit Auflistung der Baugebiete,
die in den nächsten Jahren entwickelt werden sollen.
Schwerpunkte 2019 - 2022:
- Baureife für 1.250 WE pro Jahr in Baugebieten
- Neubau von 2.000 WE pro Jahr (Zielwert)
- Umsetzung Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030
Politischer Beschluss: V/0247/2019
U
61, 23, 66, 67,
63
A
Q2:
Förderung und
Stärkung des öf-
fentlich geförder-
ten Wohnungs-
baus
Deutliche Ausweitung des Angebots öffentlich geförderter Wohnungen
Schwerpunkte 2019 - 2022:
- Umsetzung der Zielvereinbarung mit dem Land NRW zur Wohnraumförderung
2018 – 2022
- Förderung von mindestens 300 WE pro Jahr
- Erstellung einer politischen Beschlussvorlage zur Entscheidung über die Verlän-
gerung der Wohnraumschutzsatzung (voraussichtlich in 2020)
Politische Beschlüsse: V/0692/2014/1.Erg., V/0593/2013
U
64 in Kooperation
mit 23, 61
A,D
24
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Operatives Ziel B
Um eine sozialgerechte Bodennutzung umzusetzen, gilt bei Änderung des Planungsrechts:
- im Innenbereich: Verpflichtung für Investoren 30 % öffentlich geförderter Wohnraum und 30% Wohnraum, der die baulichen Voraussetzungen für
öffentliche Förderung erfüllt (Wohnraum bezogen auf die Fläche).
- im Außenbereich: Wohnbauland wird vorrangig dort entwickelt, wo die Stadt mind. 50 % der Fläche erwerben kann.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
Q3:
Umsetzung der
Sozialgerechten
Bodennutzung
(SoBoMue)
Baulandmodell und wohnungspolitische Zielstellung zur Dämpfung der Miet- und
Bodenpreise sowie Steigerung öffentlich geförderter Wohnungen insgesamt zur
Versorgung breiter(er) Bevölkerungsschichten mit Mietwohnungen sowie
Eigenheimen.
U
23, 61 in Koope-
ration mit 64
A
Operatives Ziel C
Die Stadt Münster setzt sich aktiv dafür ein, für breite Schichten der Bevölkerung Wohnraum in bedarfsgerechten Qualitäten (insbesondere auch im
geförderten Eigentums- oder geförderten Mietwohnungsbereich und in gemeinschaftlichen Wohnformen, wie z. B. Genossenschaften) zu
angemessenen Konditionen zu sichern respektive bereitzustellen.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
Q4:
Stärkung der Rea-
lisierung gemein-
schaftlicher und
bedarfsgerechter
Wohnformen
Stärkung der Realisierung gemeinschaftlicher Wohnformen u.a. mit der gezielten
Grundstücksvergabe zugunsten von Wohninitiativen
Schwerpunkte 2019 - 2022:
- Prüfauftrag zur Weiterentwicklung der Optimierung der städtischen Leistun-
gen/Verfahren
- Unterstützung durch die Koordinierungsstelle „Bauen und Wohnen in Gemein-
schaft“
Politischer Beschluss: V/0722/2014
E/P
64, 23 / 61 B
25
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Q5:
Hilfe beim Umzug
Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen können städtische
Hilfen beim Umzug in Anspruch nehmen, damit sie in einer für sie von der Größe
passenden, barrierefreien und bezahlbaren Wohnung selbstständig leben können.
Politische Beschlüsse: V/0392/2015, V/0661/2016, V/0182/2018.
U
64, 50 A
Q6:
Schaffung von
Wohnungs-
angeboten für
Auszubildende
Die Stadt Münster setzt sich in Kooperation mit weiteren Akteuren aktiv für den Bau
von Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen ein.
Schwerpunkte 2019 - 2022:
1. Erhebung und Nutzung von Nachverdichtungspotenzialen auf Grundstücken des
Studierendenwerks.
E 64, 61 in Koope-
ration mit dem
Studierendenwerk
A, D
2. Verhandlungen mit Investoren mit dem Ziel der Errichtung eines Auszubilden-
denwohnheimes.
P 64, 61 in Koope-
ration mit dem
Kolpingwerk
B
3. Identifizierung eines geeigneten städtischen Grundstücks für die Errichtung eines
Auszubildendenwohnheimes.
P 64, 61, 23 B
26
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
1.2.2 Strategisches Entwicklungsteilziel
Stadt, Stadtteile und Quartiere werden den Lebenslagen aller Zielgruppen entsprechend sozial- und umweltgerecht, flächenschonend be-
wegungsfördernd und sozial gemischt im Dialog mit den Menschen in Münster entwickelt und gestaltet.
Operatives Ziel A
Bei Planungen für neue Wohnbaugebiete und bei der Entwicklung vorhandener Wohngebiete geht die Stadt Münster über gesetzliche Beteiligungs-
formate hinaus und nutzt im Rahmen der personellen und finanziellen Ressourcen die Chancen der Planung im Dialog.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
Q7:
Masterplan alten-
gerechte Quartier-
sentwicklung
Belange eines inklusiven und altengerechten Gemeinwesens sind in allen kommu-
nalen Politikfeldern stets einzubeziehen, um möglichst allen Menschen, die das
wünschen, ein lebenslanges und selbstbestimmtes Wohnen in ihrem gewohnten
Viertel zu ermöglichen.
Politischer Beschluss: V/0908/2016/1
U
50
Schwerpunkte 2019 - 2022:
1. Sukzessive Quartiersentwicklung in weiteren Stadtteilen realisieren.
Zwei konkrete Vorhaben: Hiltrup-Ost und Aaseestadt/Pluggendorf
U 50 oder freie
Träger, jeweils
in Kooperation
mit Institutionen
und Bürger-
schaft vor Ort
sowie unterei-
nander (fachli-
che Vernetzung)
A, ggfs.
B für
weitere
Vorha-
ben
27
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
2. Altengerechtes und inklusives Wohnen (geeignete Wohnungen und [insb. ge-
meinschaftliche] Wohnformen; Kooperationsarrangements zw. Wohnungsunter-
nehmen und sozialen Diensten) forcieren; Förderung / Sicherung einer wohnort-
nahen gesundheitlichen Versorgung sowie der Nahversorgung mit Gütern des
täglichen Bedarfs.
U 50 in Kooperation
mit 64 und weite-
ren städtischen
Ämtern
B
3. Handlungsempfehlungen "Pflege- und Versorgung im Quartier" (auch mit Blick
auf Wohnen/Wohnformen/Wohn- und Pflegearrangements im Viertel) zur Vorla-
ge an die kommunale Konferenz „Alter und Pflege“ werden gegenwärtig beraten.
E 50 in Kooperation
mit der Kommu-
nalen Konferenz
Alter und Pflege
B
Q8:
Integrierte Hand-
lungs- und Ent-
wicklungskonzep-
te für Stadtteile mit
besonderem Ent-
wicklungsbedarf
In einzelnen Wohngebieten sind die Anteile von Menschen, die auf Transferleis-
tungen zur Existenzsicherung angewiesen sind, im Verhältnis zum städtischen
Mittel besonders hoch. Auch kennzeichnen diese Stadtteile in der Regel starke
Anteile von Menschen unterschiedlicher kultureller Zugehörigkeit. Hinzukommen
mindere Qualitäten (nicht nur einzelner Wohnungen), städtebauliche Verbesse-
rungsbedarfe und Imageprobleme. Um die Lebenslagen und -perspektiven der
Menschen dort substantiell zu verbessern, sind auf das Gebiet zugeschnittene
und langfristige integrative Maßnahmenbündel erforderlich, die jenseits von Res-
sort- und Trägergrenzen konzertiert koordiniert und umgesetzt werden (z. B.
Städtebauförderprogramme wie z. B. der ‚Sozialen Stadt‘).
50, 61, 64
Schwerpunkte 2019 - 2022:
1. Laufende Umsetzung des seit 2014 nicht mehr befristeten Maßnahmenpro-
gramms Kinderhaus-Brüningheide (Verstetigungsprogramm Soziale Stadt)
Politischer Beschluss: V/0533/2013/1
U 50 in Koop. mit
weiteren Fachäm-
tern, freien Trä-
gern und Akteu-
ren vor Ort
A
28
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
2. Umsetzung des Integrierten Handlungskonzepts für den Stadtteil Kinderhaus
(gesamt mit Ausnahme Kinderhaus-Brüningheide)
Politische Beschlüsse: V/0139/2011, V/0017/2012
U 61, externes Pla-
nungsbüro, betei-
ligte Fachämter
und Akteure im
Stadtteil
A
3. Erarbeitung eines Stadtteilentwicklungskonzepts (InSEKs) für den Stadtteil
Coerde mit Durchführung von Stadtteilwerkstätten und Beantragung von För-
dermitteln nach Städtebauförderrichtlinien (Soziale Stadt), siehe auch Q9
Politischer Beschluss: V/0929/2916
E
61 mit betreffen-
den Fachämtern,
Sozialverbänden
und Arbeitskrei-
sen, Akteure im
Stadtteil
B, ggfs.
Städte-
bauför-
derricht-
linie „So-
ziale
Stadt“
4. Weitere Quartiersansätze:
Ratsbeschluss zur Erarbeitung von Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. Durch-
führung von Stadtteilentwicklungswerkstätten.
Politischer Beschluss: V/0929/2016,
Ratsbeschluss zur Erarbeitung von Stadtteilkonzepten und Durchführung von
Zukunftswerkstätten für Außenstadtteile der Stadt Münster - Erarbeitung eines
InSEKs für den Stadtteil Berg Fidel und Beantragung von Fördermitteln gemäß
Städtebauförderrichtlinien
Politischer Beschluss: V/0391/2018
E
61 mit betreffen-
den Fachämtern,
Sozialverbänden
und Arbeitskrei-
sen, Akteure im
Stadtteil
ggfs.
Städte-
bauför-
derricht-
linie „So-
ziale
Stadt“
29
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Q9:
Bildungsteilhabe
und Bildungser-
folg in Coerde
Sozialraumorientierung und Quartiersentwicklung
- Projekte und Veranstaltungen mit Einbindung der Sinti- und Roma-
Organisationen vor Ort (Blick ist explizit nicht exklusiv auf Sinti und Roma gerich-
tet) im Rahmen der Maßnahmenumsetzung des Projektes „Einwanderung gestal-
ten“ (siehe auch B3)
- Sprachmittlerinnen und –mittler-Pool für Sinti und Roma im Rahmen der Maß-
nahmenumsetzung von „Einwanderung gestalten“.
-
Durchführung eines Forschungsprojektes mit der FH Münster (Fachbe-
reich Sozialwesen) zur Situation der Einwohner/-innenin Coerde.
U KI in Kooperation
mit 50, 61, 59,
40, Amaro Cer
e.V., Christlicher
Freundeskreis für
Sinti, Roma und
Nichtsinti in
Münster e. V.,
AWO Münster -
Stadtteilkoordina-
tion Coerde, Ver-
bund sozialthe-
rapeutischer Ein-
richtungen (VSE
e.V.), FH Müns-
ter, AK Coerde
A, C
Operatives Ziel B
Die Stadt Münster fördert aktiv und unter Beachtung der rechtlichen und stadtstrukturellen Voraussetzungen die Entwicklung von „urbanen Gebieten“
(nach § 6a BauNVO), um die Funktionsmischung von Wohn- und gewerblichen Nutzungen zu stärken.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
Q10:
Urbane Wissens-
quartiere
Das Wissensquartier Steinfurter Straße wird entwickelt.
Dem Ratsantrag Modellquartier „Arbeiten + Wohnen“ (CDU / Grüne vom
28.11.2018) folgend wird ein neues urbanes Stadtquartier westlich der Steinfurter
Straße entwickelt. Wesentliche Impulse hierfür kann die Internationale Ideenwerk-
statt im Sommer 2019 im Zuge der Ausarbeitung der Urbanen Wissensquartiere mit
den Kooperationspartnern setzen.
E/P 61, MM B
30
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
1.2.3 Strategisches Entwicklungsteilziel
Der Wohnungsneubau sowie die Sanierung des Wohnungsbestands erfolgen klimaneutral und unter Berücksichtigung der Anforderungen
an die Klimaveränderungen. Bei der Auswahl von Bauarten und Baustoffen sind die Aspekte Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit, Woh-
nungsgesundheit sowie Verträglichkeit im Straßen- und Ortsbild zu berücksichtigen.
Operatives Ziel
Beim Wohnungsneubau soll die Verwendung von umweltgerechten Baustoffen und Bauarten gefördert werden.
Entsprechend des Zielszenarios Masterplan Klimaschutz 2050 sinken bis 2030 die Endenergieverbräuche je Einwohner/in im Raumwärmebedarf um
20 %, im Warmwasserbereich um 11 % und für den Strombereich um 26 %.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
Q11:
Masterplan Klima-
schutz 2050
Aktuell erarbeitet die Stadt Münster ein Maßnahmenprogramm 2030 zur Umsetzung
des Masterplans Klimaschutz 2050. Das daraus entwickelte Handlungskonzept
2030 mit konkreten Maßnahmen der verschiedenen Fachämter und städtischen
Tochtergesellschaften wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres in den Rat der
Stadt Münster eingebracht.
Es wird anschließend in Gänze in das Maßnahmenprogramm der Nachhaltigkeits-
strategie übernommen.
Schwerpunkte 2019 - 2022:
- Prüfung und Weiterentwicklung von Wärmedämmstandards für Neubauten
- Informationskampagnen für Bauherren und Architekten
- Förderprogramm und baubegleitende Qualitätssicherung im Neubau
- Klimaschutz in der Bauleitplanung weiterentwickeln
E/U 67 A
31
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Q12:
Best practice:
Nachhaltigkeits-
zertifizierung für
die Mathilde-
Anneke-
Gesamtschule
Geplant ist eine BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen)-Nachhaltigkeits-
zertifizierung in Silber für die Mathilde-Anneke-Gesamtschule.
Der Schulneubau der Mathilde-Anneke-Gesamtschule wird in Holzbauweise umge-
setzt. Eingesetzte Materialien sind eins von zahlreichen Kriterien, die innerhalb der
geplanten Nachhaltigkeitszertifizierung berücksichtigt werden. Die sechszügige Ge-
samtschule wird Platz für 1.400 Schüler/-innen bieten. Neben einem Forum, Mensa,
Fachräumen, Verwaltungstrakt, Lernhäusern, Vierfachsporthalle wird auch eine
Kindertagesstätte Platz finden.
E 23 A
Q13:
Erweiterung der
städtischen Vor-
gaben zur Ver-
wendung umwelt-
freundlicher Bau-
materialien
Prüfung und Weiterentwicklung möglicher Instrumente zur verpflichtenden Verwen-
dung nachhaltiger und umweltverträglicher Baumaterialien bei Neubau, Instandhal-
tung und Sanierung städt. genutzter Gebäude und Bauprojekten.
Schwerpunkte 2019 - 2022:
- Anpassung in Grundstückskaufverträgen und in Verträgen mit Investoren von
Bauvorhaben auf städtischem Grund (z. B. Wohn + Stadtbau)
- Erweiterung der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster 2014 (siehe bes. Punkt
2.7. Baustoffe).
- Vorgaben für die Verwendung von Materialien bei den Förderbedingungen im
Förderprogramm „Altbausanierung“ der Stadt Münster.
E/P
67 in Koop. mit 23
+ 61
-
Q14:
Schimmelnetzwerk
Münster
Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss von Beratungsstellen, Mietervereinen,
Sachverständigen, Laboratorien, Sanierungsbetrieben, Medizinern, Fachanwälten,
der Handwerkskammer Münster, Ämtern der Stadt Münster und der Verbraucher-
zentrale. Zielsetzung ist die Aufklärung und Sicherstellung eines hohen Qualitäts-
standards bei Beratung und Sanierung.
Fortlaufende Weiterentwicklung des Netzwerks und Aufgreifen neuer Themen:
Schwerpunkte 2019 - 2022:
Beratung, Information, Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit
U 67, in Kooperation
mit 64, 53 und
externen Experten
A
32
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
2.1 In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und die biologische Vielfalt ist verbessert.
(Maßnahmen U1 – Q17)
2.1.1Strategisches Entwicklungsteilziel
Die Entwicklungspotentiale im bebauten Bestand werden grundsätzlich vor der Inanspruchnahme neuer Flächen im Außenbereich ge-
nutzt. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Anpassung an den Klimawandel, der Erholungsfunktion und der Produk-
tion von Lebensmitteln.
Operatives Ziel
Die Versiegelung ist so gering wie möglich zu halten. Der vereinbarte durchschnittliche jährliche Zielwert als Höchstwert von rund 30 ha Neuinan-
spruchnahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) soll nicht überschritten werden. Dies darf aber angesichts des angespannten Wohnungs-
marktes nicht zu Lasten von Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen gehen. Die SuV/Einwohner/-in soll kontinuierlich sinken.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
U1:
Maßnahmen zur
flächensparenden
Entwicklung
Im Rahmen der erfolgreichen Zertifizierung der Stadt Münster als flächensparende
Kommune wurde auch ein Flächenbericht mit Handlungsprogramm „Flächenspa-
rende Entwicklung“ vorgelegt.
Politischer Beschluss: V/0761/2014, Anlage 3
Zukünftig ist eine Fortschreibung des Prozesses mit Prüfung und Umsetzung weite-
rer Maßnahmen zur flächensparenden Entwicklung geplant.
Schwerpunkte 2019 - 2022:
1. Rezertifizierung des Handlungsprogramms flächensparende Kommune (geplant
2019/2020)
P 61 B
2. Weiterentwicklung: Innen- vor Außenentwicklung.
Konversion York-Kaserne, Konversion Oxford-Kaserne; Wiedernutzung von Flä-
chen z.B. ehemaliger Stadthafen, Beresa, Lancier, Winkhaus.
U/E KonvOYGmbH
33
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
3. Festlegung von Mindestarbeitsplatzdichten für Gewerbeflächen P 61 / WFM
4. Thematisierung von Siedlungsdichten im ISEK Themenfeld „Münstersche Stadt-
landschaften“
E 61 in Kooperation
mit 67
2.1.2 Strategisches Entwicklungsteilziel
Das Grundwasser und alle Oberflächengewässer befinden sich in einem guten ökologischen und chemischen Zustand. Mengenmäßig wird
nicht mehr Grundwasser entnommen als sich neu bildet.
Operatives Ziel A
100 % der Fließgewässer sollen bis spätestens 2027 in einem guten Zustand (guter ökologischer und chemischer Zustand) sein.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
U2:
Fließgewässer-
und Oberflächen-
gewässerschutz
Zur Aufwertung von Oberflächen- und Fließgewässern sowie zur Stärkung ihrer
jeweiligen ökologischen Funktion ist die Durchführung einer Reihe von Maßnahmen
geplant.
Schwerpunkte 2019 - 2022:
1. Die Nutzung von Gewässerbegleitflächen wird verändert. Auen und Gewässer
(Fließgewässer und Stillgewässer) werden in ihrer Funktion gestärkt:
- Potenziale und Machbarkeit werden geprüft
- Wasserzustandsbericht wird erstmalig erstellt
E 67, 66 B
34
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
2. Weitere Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (einschließlich des Nie-
derschlagswasserbeseitigungskonzepts), 6. Fortschreibung 2015
Politischer Beschluss: V/0758/2014
sowie Umsetzung von Maßnahmen der EG – Wasserrahmenrichtlinie (WRRL):
- Bauliche hydraulische und bauliche Kanalsanierung
- Regenwasserbehandlung und -bewirtschaftung
E
E
66
70 Mio. €
10 Mio. €
U3:
Nachhaltige wei-
tergehende Ab-
wasserbehandlung
Zur nachhaltigen und weitergehenden Abwasserbehandlung sind verschiedene
biochemische und technische Maßnahmen zu weiteren Nährstoffelimentationen auf
den Kläranlagen vorgesehen.
Schwerpunkte 2019 - 2022:
1. Weitergehende Nährstoffelimination (CSB, P) und Mikroplastikelimination durch
Filtration des mechanisch-biologisch gereinigten Abwassers und Spurenstoffe-
limination durch Aktivkohleeinsatz auf der Hauptkläranlage.
Nächste Schritte: Erteilung der Baugenehmigung, Baubeginn und Inbetrieb-
nahme
E 66 B, D
2. Weitergehende Nährstoffelimination (CSB, P) und Mikroplastikelimination durch
Filtration des mechanisch-biologisch gereinigten Abwassers und Spurenstoffe-
limination durch Aktivkohleeinsatz auf der geplanten Kläranlage Süd.
Nächste Schritte: politische Beschlüsse, Abschluss des Vergabeverfahrens für
den Planungsauftrag, Erteilung der Genehmigung, Baubeginn, Inbetriebnahme.
P 66 B, D
3. Weitere zukünftig zu berücksichtigende Themen:
- Eindämmung multiresistenter Keime in die aktuellen Planungen einbeziehen
(Möglichkeiten zur Nachrüstung).
- Energetische Optimierung von Kläranlagen bei Planung und Betrieb (z. B.
Einsatz Thermodruckhydrolyse zur vermehrten Gaserzeugung, Einsatz
P
P
66 B
B
35
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
energiesparender Maschinen und Verfahren etc.).
- Betriebliche Anpassung des Kläranlagenbetriebes an den Klimawandel (z. B.
Häufigkeit und Intensität von Regenereignissen) durch intelligente Regelun-
gen (z. B. Kanalnetzsteuerung).
- Sicherstellung der Klärschlammentsorgung sowie Nutzung des Phosphates
aus dem Klärschlamm zur Ressourcenschonung
Nächste Schritte: politische Beschlüsse, Planung, Genehmigung, Bau, Inbe-
triebnahme
P
E
B
B
U4:
Umsetzung Maß-
nahmenkatalog
Aasee
Die Stadt Münster hat einen wissenschaftlichen, externen Fachgutachter mit einer
umfangreichen Ursachenanalyse für das Fischsterben 2018 im Aasee beauftragt.
Es wird ein Sanierungskonzept erstellt, mit kurzfristigen Maßnahmen zur akuten
Gefahrenabwehr und mittel- und langfristige Maßnahmen zur Verbesserung der
Wasserqualität. Letztere beinhalten über den See hinausgehende Faktoren wie z.B.
Einflüsse aus dem Siedlungsgebiet.
Die Ursachenplanung sowie die Konzeption und Einleitung der kurzfristigen Maß-
nahmen zur Gefahrenabwehr wurden bereits fertig gestellt und umgesetzt. Das Ge-
samtgutachten wird voraussichtlich im Herbst 2019 abgeschlossen sein.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
Prüfung, Beschluss und Umsetzung weiterer Maßnahmen
E
66
in Kooperation mit
67
B
U5:
Bewusstseinsbil-
dung „Pestizid-
freies Münster“
Das Aktionsbündnis „Pestizidfreies Münster“ wird über das Verteilen von Informati-
onsmaterialien und im direkten Gespräch mit Bürger/-innen Aufklärungsarbeit leis-
ten, um den Einsatz von chemische-synthetischen Insekten- und Unkrautbekämp-
fungsmitteln zu reduzieren.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Durchführung ehrenamtlich organisierter Veranstaltungen.
N Umweltforum,
BUND, Green-
peace, NABU,
ggfs. weitere Ko-
operationspartner
67
Finanzie-
rung und
ehren-
amtliche
Umset-
zung des
Projekts
36
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
- Bereitstellung von Informationsmaterialien der beteiligten Verbände.
- Ansprache von Gärtnereien und Gartencentern, auf den Einsatz / Verkauf von
glyphosathaltigen Produkten zu verzichten.
ist gesi-
chert
Operatives Ziel B
100 % des Grundwassers soll bis 2027 in einem guten Zustand (guter chemischer und mengenmäßiger Zustand) sein.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
U6:
Grundwasser-
monitoring
Über das Grundwassermonitoring werden die Auswirkungen des Klimawandels auf
den Grundwasserkörper beobachtet.
U 67 A
U7:
Grundwasser-
schutz
Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (einschließlich des Niederschlags-
wasserbeseitigungskonzepts), 6. Fortschreibung 2015
Politischer Beschluss: V/0758/2014
- Umsetzung von Maßnahmen zur Regenwasserbehandlung und Versickerung
U 66 A
Prüfauftrag zum vorsorgenden Gewässerschutz, insbesondere welche kommunalen
Möglichkeiten bestehen, um Schadstoffeinträge (z.B. Mikroplastik) und Nährstoffbe-
lastungen vorzubeugen.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Informationen und Beratungen der Umweltberatung zur Verbesserung der Be-
wusstseinsbildung in der Zivilgesellschaft.
- Einsatz von Mikroplastik auf Sportplätzen hinsichtlich möglicher Alternativen
prüfen.
P 67 in Kooperation
mit 52, 66 und
dem Stadtsport-
bund
37
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
2.1.3 Strategisches Entwicklungsteilziel
Die regionsspezifische Arten- und Sortenvielfalt (Flora und Fauna) ist erhalten oder hat zugenommen.
Operatives Ziel Die Stadt Münster setzt sich aktiv für die Wahrung und Steigerung der „Biologi-
schen Vielfalt“ ein. Der Erhalt und die Zunahme der Biodiversität werden anhand
der Erreichung nachhaltiger Populationsgrößen bzw. Siedlungsdichten ausgewähl-
ter Referenzarten überprüft.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
U8:
Wildblumen im
Stadtgebiet
Um Rückzugsräume für Tier- und Pflanzenarten und „Trittsteine“ für Insekten zu
schaffen, sollen Wildblumenwiesen an markanten Stellen im Stadtgebiet gesät wer-
den. „Trittsteine“ dienen u.a. manchen Wildbienen-Arten, die nur wenige Meter weit
fliegen können, zu überleben und sich zu verbreiten. Neben der ökologischen Be-
deutung sollen diese Flächen öffentlichkeitswirksam das Bewusstsein der Bürger/-
innen für Tiere und Pflanzen erweitern.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Einsaat von Wildblumenwiesen an markanten Stellen im Stadtgebiet
- Öffentlichkeitsarbeit
U 67 A
U9:
Reduzierung der
Lichtverschmut-
zung
Mehr als 60 Prozent aller Wirbellosen sind nachtaktiv. Die allgegenwärtige künstli-
che Beleuchtung stellt nachtaktive Insekten durch Desorientierung vor immer grö-
ßere Probleme. Daher soll auf der Basis rechtlicher Regelungsmöglichkeiten ge-
prüft werden, welche Auswirkungen unterschiedliche Lichtquellen haben.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
Prüfung, wie gerichtete Beleuchtung, weniger Leuchtreklame oder nächtliche Au-
ßenbeleuchtung reduziert und die Dunkelheit geschützt werden kann.
P 67 B
38
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
2.1.4 Strategisches Entwicklungsteilziel
Die Frei-, Grün- und Forstflächen werden umweltgerecht bewirtschaftet und besser vernetzt.
Operatives Ziel
Eingriffe in das zusammenhängende System der städtischen Grünzüge und des 1. und 2. Grünrings werden aufgrund der maßgeblichen Bedeutung
der zugrundeliegenden Grünordnung für die städtische Freiraumfunktion weiterhin vermieden.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
U10:
Grün und Natur in
der Stadt
Die Sensibilisierung und aktive Ansprache sowie Einbindung aller Menschen, Un-
ternehmen, Vereine und Verbände in Münster hinsichtlich des schonenden Um-
gangs mit der Natur und ihrer ökologischen Verbesserung sind bedeutend. Gute
Beispiele werden öffentlichkeitswirksam aufgegriffen, bestehende lokale Ansätze
weiter ausgeweitet und um neue ergänzt.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Bürgerkampagne "Münster bekennt Farbe": Projekte und Patenschaften für Grün-
flächen, Baumscheiben und Bäume.
- Pflanzung von 125 klimaangepassten (Wissens-)bäumen an Spielplätzen mit
Ausstattung von interaktiven Informationstafeln.
- Bachpatenschaften: Betreuung und fachliche Unterstützung von 29 Bachpaten-
schaften im Stadtgebiet (Auftragsvergabe an den NABU).
- Veranstaltungen: Pflanzung Baum des Jahres, Hochzeitswald, Grünflächenunter-
haltung, Familienumweltfest.
- Unterstützung von Projekten über den Fördertopf für bürgerschaftliches Engage-
ment.
- Bewusstseinsbildung für naturnahe Gärten in Schrebergartenanlagen (in Koope-
ration mit dem Stadt- und Bezirksverband der Kleingärtner).
U 67 A
U11:
Firmengelände
Planung eines naturnahen und nachhaltig gestalteten Firmengeländes (Kulturquar-
tier) an der Rudolf-Diesel-Straße in Kooperation mit zivilgesellschaftlichen / ehren-
Kulturquartier in
Kooperation mit
39
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
naturnah und
nachhaltig gestal-
ten
amtlichen Akteuren als Vorbild für andere Gewerbebetriebe in Münster.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
Dachbegrünung, Teich, Aussaat einer wilden Blühwiese, Alternativen zu Flächen-
versiegelung, Erstellung Informationsmaterial (z.B. Kurzfilms, Flyer) oder Angebot
eines Kreativitäts-Workshops für Unternehmen.
Nächste Schritte:
Projektinhalte konkretisieren, Finanzierung / Sponsoring und ggfs. auch Zusagen
angedachter Kooperationspartner verbindlich klären.
N
Münster nachhal-
tig e.V.
67
U12:
Waldbewirtschaft-
ung nach FSC-
Kriterien
Die Bewirtschaftung der Forstbetriebe der Stadt Münster, der Stadtwerke Münster
GmbH und der Stiftung Siverdes erfolgt nach FSC-Kriterien und wird kontinuierlich
auditiert.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Das nächste Hauptaudit ist für März 2020 geplant.
U 67 A
U13:
Stärkung der in-
nerstädtischen
Freiraumfunktion
und der innerstäd-
tischen Grünanla-
gen
Innerstädtische Grünflächen (s. Grünordnung) sind maßgeblich für den Erhalt der
Freiraumfunktion und vorsorgend zur Anpassung an den Klimawandel insbesonde-
re in ihrer ökologischen Funktion zu stärken.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Insbesondere sind dazu in den nächsten Jahren Neu- und Umgestaltungsmaß-
nahmen der Grünanlage Bremer Platz sowie des Südparks geplant.
- Maßnahmen zur Verbesserungen der ökologischen Situation des Aaseeparks
werden entwickelt (s. U4 und U10).
U 67 B
U14:
Verbesserung der
Begrünungs-
situation im Stadt-
Die Verwaltung prüft geeignete Instrumente, die zu einer Verbesserung der Begrü-
nungssituation im Stadtgebiet beitragen (-> auf privaten, gewerblichen und öffentli-
chen Flächen).
P 67 in Kooperation
mit WFM
B
40
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
gebiet
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Begrünung von Dächern, Fassaden, Tiefgaragen, Vorgärten, Stellplatzanlagen
und Innenhöfen ermöglichen.
- Prüfung, ob das geplante Batterieforschungszentrum als Pilotunternehmen ihr
Außengelände naturnah gestalten kann.
2.1.5 Strategisches Entwicklungsteilziel
Die ökologische und die ressourcenschonende, tiergerechte konventionelle und umweltverträgliche Landwirtschaft haben wesentlich an
Bedeutung gewonnen.
Operatives Ziel
Die Anteile der ökologischen Landwirtschaft orientieren sich an den Bundeszielen von 20 % und steigen bis 2030 auf mindestens 5 %. Die Anteile
einer nachhaltigen konventionellen Landwirtschaft werden bis 2030 erheblich gesteigert.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
U15:
Verpachtung städ-
tischer Flächen /
Ausschreibung
ökologischer
Ackerbau
Die Stadt Münster hat aktuell erstmalig 9 ha städtischer Flächen mit der Vorgabe
„ökologischer Ackerbau“ verpachtet.
Politische Beschlüsse:
V/0764/2018/2
Schwerpunkte 2019 – 2022:
U 23 in Kooperation
mit 67
-
1. Die Verwaltung wird der Politik nach dem ersten Pachtjahr über die Ergebnisse
und Erfahrungen der Verpachtung und Bewirtschaftung berichten. Ausgehend
davon kann anschließend eine Verpachtung weiterer städtischer landwirtschaftli-
cher Flächen für ökologischen Landbau im Rahmen der Verfügbarkeit von Flä-
chen und der personellen Ressourcen geprüft werden.
P 23 in Kooperation
mit 67
41
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
2. Die Verwaltung wird mit anderen Eigentümer/innen und Bewirtschafter/innen
landwirtschaftlicher Flächen - z. B. im Rahmen des runden Tisches Biodiversität -
Gespräche über eine mögliche Reduzierung von chemisch-synthetischen Pesti-
ziden führen.
P 67 -
U16:
Workshopreihe
Landwirtschaft/
Umweltschutz
Wie kann eine zukunftsfähige Landwirtschaft im Gürtel um Münster aussehen? Wer
gestaltet sie? Welche Wertschätzung bekommen die Landwirte dafür? Kann sich
die Stadt vielleicht sogar selbst versorgen? Ist es möglich die Bürger/-innen so
einzubinden, dass eine Bürgergemeinschaft entsteht, die diesen regionalen Pro-
zess unterstützt? Zum Wohle der Landwirte und der Gesellschaft?
Diese und weitere Fragestellungen werden im Rahmen der geplanten Veranstal-
tungsreihe aufgegriffen.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Prüfung und ggf. Konkretisierung einer Workshopreihe (s. auch L 14)
- Durchführung einer Workshopreihe mit Vertreterinnen und Vertretern der Land-
wirtschaft und des Umweltschutzes.
P
67 in Kooperation
mit FH Münster
und dem Kultur-
quartier
A
2.1.6 Strategisches Entwicklungsteilziel
Münster hat vorsorgend Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel weiter ausgebaut.
Operatives Ziel
Die Kriterien der Klimaanpassung fließen spätestens ab 2020 in allen zukünftigen Planungen der Stadt im Rahmen des Abwägungsprozesses ein
(siehe Klimaanpassungskonzept).
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
U17:
Handlungskonzept
Klimaanpassung
Aktuell erarbeitet die Stadt Münster ein Handlungskonzept zur Umsetzung der
Klimaanpassungsstrategie mit konkreten Umsetzungsvorschlägen in den Hand-
lungsfeldern Hitze, Trockenheit, Starkregen, Sturmschäden und übergreifende
67, 66 und weite-
re Kooperations-
42
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Maßnahmen. Das Konzept wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres dem Rat
der Stadt Münster vorgelegt und nach politischer Beschlussfassung in das Maß-
nahmenprogramm der Nachhaltigkeitsstrategie übernommen.
partner
Schwerpunkte 2019 - 2022:
- Eine Informationskampagne für die Anpassung an den Klimawandel entwickeln.
- Eine Vielzahl an technischen Maßnahmen im Bereich Tiefbau und Gewässerun-
terhaltung durchführen
E 67, 66 und weite-
re Kooperations-
partner
B
- Entwicklung einer Strategie für Dach-, Fassaden-, und Innenhofbegrünung E 67 B
- Erstellung einer Resilienzanalyse der städtischen Infrastrukturanlagen.
- Überprüfung der Auswirkungen des Klimawandels und anderen Risiken auf die
bestehenden technischen Anlagen und den Personaleinsatz des Amtes 66 (Risi-
kobetrachtung, Handlungsfelder bestimmen, Risikominimierungen benennen).
E 66
B
43
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
2.2 Wirtschafts-, Pendler- und Freizeitverkehre erfolgen in regionaler Zusammenarbeit überwiegend umweltverträglich und kli-
maneutral (vermeiden, verlagern, emissionsfrei), s. auch 4.2.6
(Maßnahmen M1 – M7)
2.2.1 Strategisches Entwicklungsteilziel
In Münster haben die von Waren- und Lieferverkehren ausgehenden Belastungen deutlich abgenommen.
Operatives Ziel A
In Münster wird bis 2030 die Einhaltung der Empfehlungen der WHO-Luftgüterichtlinie für die urbanen Leitschadstoffe Ozon, NO2 und PM10 deutlich
unterschritten.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
M1:
Umsetzung des
Luftreinhalteplans
und Weiterent-
wicklung der Min-
deststandards
Der Luftreinhalteplan wird auf gesetzlicher Grundlage von der Bezirksregierung
Münster aufgestellt (Luftreinhalteplans 2014) und wird von der Stadt Münster umge-
setzt.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Umsetzung städtischer Maßnahmen im Bereich Verkehrsplanung (wie z.B. Um-
widmung von Hauptverkehrsstraßen und technische Maßnahmen an Bussen)
U
U
67, 66 und weite-
re Kooperations-
partner
A
- Im Rahmen eines Prüfauftrages soll ein Luftqualitätsniveau definiert werden, das
über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus geht und neben dem Schutz der
menschlichen Gesundheit auch z. B. empfindliche Biotope berücksichtigt. Auf
dieser Basis soll ein Aktionsplan erarbeitet werden.
P 67
44
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Operatives Ziel B In Münster ist ab 2030 niemand durch Lärm gesundheitlich gefährdet (nachts weni-
ger als 55 dB(A)).
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
M2:
Umsetzung und
Fortschreibung
des Lärmaktions-
plans (LAP)
Der Lärmaktionsplan wird wiederkehrend im fünfjährigen Turnus überprüft und
fortgeschrieben. Er beschreibt vor allem die Lärmbelastung durch Straßen- und
Schienenverkehr, Maßnahmen zur Reduzierung werden erarbeitet und vom Rat
beschlossen.
Der aktuelle Lärmaktionsplan (2. Stufe) wurde im Dezember 2017 beschlossen.
Zurzeit wird der LAP (Runde 3) fortgeschrieben und voraussichtlich bis Ende 2019
vom Rat beschlossen.
Politischer Beschluss: V/0687/2017/1
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Tempo-30-Abschnitte auf 9 Hauptverkehrsstraßen der Innenstadt sind einge-
richtet.
- Einbau von Asphalten mit lärmreduzierter Wirkung erfolgt nach Bedarf.
- Förderprogramm passiver Lärmschutz ist für 2020 vorgesehen.
E / P 67, 66 und weite-
re Kooperations-
partner
B
45
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
2.2.2 Strategisches Entwicklungsteilziel
Die Pendlerverkehre erfolgen in regionaler Zusammenarbeit überwiegend umweltverträglich und klimaneutral (vermeiden, verlagern,
emissionsfrei).
Operatives Ziel
Bis 2030 ist im Regionalverkehr der Anteil der mit KFZ zurückgelegten Wege von z. Zt. ca. 80 % auf ca. 70 % verringert (Bezugsjahr: 2017).
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
M3:
Erarbeitung
Masterplan
Mobilität 2035
Mit dem Masterplan Mobilität 2035 sollen verkehrsträgerübergreifend erstmalig Zie-
le und grundsätzliche Strategien zum Umgang mit den verkehrlichen Herausforde-
rungen definiert sowie ein zeitlich abgestuftes Handlungskonzept mit Maßnahmen-
empfehlungen erarbeitet werden. Damit soll das Ziel eines nachhaltigen und stadt-
verträglichen Verkehrsgeschehens in Münster erreicht werden. Die Erarbeitung
umfasst einen Zeitraum von ca. drei Jahren und erfolgt in Begleitung eines kontinu-
ierlichen öffentlichen Beteiligungsprozesses.
Politischer Beschluss: V/0802/2017
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Einrichtung des prozessbegleitenden Beirats.
- EU-Vergabeverfahren; Veröffentlichung im Mai 2019 erfolgt
(Politischer Beschluss V/0447/2019).
- Auftragsvergabe voraussichtlich im vierten Quartal 2019.
- Prüfung, wie durch attraktive Anreizsysteme (z.B. Änderung des Ticketsystems)
die Nutzung des ÖPNVs gestärkt werden können.
E
P
66 mit Koopera-
tionspartnern
u.a.
Stadtwerke
Münster, ZVM,
Institutionen und
Verbände
A, B, D
(teilwei-
se in
Bezug
auf Maß-
Maß-
nahmen)
M4:
Umsetzung des
Radverkehrskon-
zepts 2025
Mit dem Radverkehrskonzept 2025 wurden erstmalig u. a. Zielstandards beschlos-
sen. Kernthemenfelder sind konkrete Ausführungen zu "Infrastruktur Fahren", "Inf-
rastruktur Parken" sowie "Kommunikation und Service". Das Radverkehrskonzept
soll kontinuierlich u.a. durch konkrete Maßnahmen in diesen Themenfeldern umge-
setzt werden.
E 66 und Initiativen
und Verbände
A: teil-
weise
B: teil-
weise
D
46
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Politischer Beschluss: V/0647/2016
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Umsetzung der Velorouten
Mit dem Bau der 13 stadtregionalen Velorouten sollen komfortable, direkte, ver-
kehrssichere und radiale Wege von den Umlandgemeinden bis hin zur Promenade
nach Münster als attraktive Angebote für den innerregionalen Alltagsradverkehr
geschaffen werden. Die Umsetzung erfolgt in folgenden Schritten:
1. Weitestgehender Ausbau der ersten Veloroute Münster-Telgte über Handorf
2. Planung und Ausbaubeginn der Veloroute Münster - Greven
3. Planung und Ausbaubeginn der Veloroute Münster - Senden über Albachten
4. Planung der weiteren zehn Velorouten
E/P
66
1. Amt 66, Stadt
Telgte
2. 66, Stadt Gre-
ven
3. 66, Gemeinde
Senden, Kreis
Coesfeld
4. 66, alle Um-
landgemein-
den und Um-
landkreise,
StraßenNRW
B
- Ausweisung von Fahrradstraßen
Vermehrte Ausweisung von Fahrradstraßen als Instrument zur Radverkehrsförde-
rung. Fahrradstraßen bündeln bei wahrnehmbarem Design und konsequenter Netz-
planung die Radverkehrsströme. Sie erhöhen die objektive sowie subjektive Sicher-
heit, stellen eine attraktive, komfortable Alternative abseits der Radverkehrsanlagen
an Hauptverkehrsstraßen dar und gelten darüber hinaus als Imagefaktor. Somit sind
qualitativ hochwertige Fahrradstraßen sehr sinnvoll, um das städtische Ziel „Rad-
verkehr zukunftsgerecht entwickeln, um mehr Radverkehr zu generieren“
1. Ausbau der Fahrradstraße Goldstraße
2. Ausbau der Fahrradstraße Bismarckallee
66 in Koop. mit
32
1. A
2. A,
47
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
3. Ausbau diverser Fahrradstraßen im Rahmen der Veloroute Münster - Telgte
(z. B. Bohlweg)
4. Überplanung und Ausbau weiterer vorhandener Fahrradstraßen
5. Planung und Ausbau weiterer neuer Fahrradstraßen
6. Erstmalige Erarbeitung von Qualitätsstandards für Fahrradstraßen
Politischer Beschluss: V/0151/2019
teilw. D
3. A,
teilw. D
4. teilw.
A, B
5. teilw.
A, B
- Fahrradtauglicher Ausbau der Betriebswege am Dortmund-Ems-Kanal
Politischer Beschluss: V/0498/2019
E 66 B
M5:
Umsetzung/ Fort-
schreibung des
3. Nahverkehrs-
plans Münster
Den 3. Nahverkehrsplan Münster hat der Rat am 17.02.2016 beschlossen.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgte zu 90 % im Herbst 2016.
Politischer Beschluss: V/0626/2015
- Mit dem "Erfahrungsbericht 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster" wurden u. a.
weitere Linienwegmaßnahmen beschlossen und zum Fahrplanwechsel am
29.04.2019 umgesetzt.
Politischer Beschluss: V/1105/2018
U 1. 66
2. Stadtwerke
Münster
3. RVM GmbH
4. ZVM
A
48
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Reaktivierung der Westfälischen Landes-Eisenbahn (WLE)
Der Rat der Stadt Münster hat den finalen Beschluss zur Reaktivierung der WLE
gefasst.
Beschluss Vorlage V/0356/2019
- Sommer 2019 (voraussichtlich): Beschluss des Verkehrsausschusses des Land-
tages zur Berücksichtigung des WLE-Projektes im ÖPNV-Bedarfsplan sowie im
Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW
- Anschließend: Beantragung der Planfeststellung durch den Vorhabenträger
WLE GmbH bei der Bezirksregierung Münster
- Voraussichtliche Inbetriebnahme im Jahr 2023 bei optimalem Verlauf
E
1. 66
2. NWL/ZVM
3. Stadtwerke
Münster
B, D:
bezogen
auf Pla-
nung
und Bau
der fünf
Müns-
teraner
Halte-
punkte
M6:
Ausbau der E-
Mobilität bei der
Stadt Münster
Die Stadtverwaltung möchte hinsichtlich der betrieblichen E-Fahrzeugflotte
Vorbild sein.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- In allen Arbeitsbereichen des städtischen Umweltamts sowie der Abfallwirt-
schaftsbetriebe wird die E-Mobilität erprobt und ausgebaut (PKW, LKW).
U
67, AWM
A
- Erprobung von Müllfahrzeugen, die sowohl elektrisch als auch mit Wasserstoff
betrieben werden.
P AWM B
49
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
2.2.3 Strategisches Entwicklungsteilziel
Siedlungsflächen werden vorrangig im Einzugsbereich leistungsfähiger Infrastrukturen, Versorgungszentren und ÖPNV-Angeboten
(„Stadt der kurzen Wege“) entwickelt.
Operatives Ziel
Siedlungsflächen werden grundsätzlich im 2.000 m Radius um Nahversorgungseinrichtungen (Fahrradentfernung) und 300 m Radius von ÖPNV-
Angeboten entwickelt.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
M7:
Stadt der kurzen
Wege
(Einzelhandels-
und Zentren-
konzept)
Zentrenorientierte Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Münster zur Siche-
rung und Entwicklung attraktiver, funktionsfähiger und lebendiger Zentren multifunk-
tionaler Ausprägung auf der Grundlage des Einzelhandels- und zentrenkonzepts
Münster (EHZK)
Schwerpunkte 2019 – 2022
- Sicherstellung eines dichten Netzes von fußläufig und mit dem Fahrrad erreich-
baren zentralen Versorgungsbereichen und Nahversorgungslagen, dadurch Re-
duzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV).
U
61
A
50
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
3 Die Erzeugung und Verteilung von Energie ist klimaneutral und umweltverträglich, der Energieverbrauch ist halbiert und der
Anteil klimafreundlicher Mobilität hat erheblich zugenommen.
(Maßnahmen K1 – K10)
(Anmerkung: Ziele für das Jahr 2050 mit Bezug auf 1990)
3.1.1 Strategisches Entwicklungsteilziel
Der Wohnungsneubau sowie die Sanierung des Wohnungsbestands erfolgen klimaneutral und unter Berücksichtigung der Anforderungen
an die Klimaveränderungen.
Operatives Ziel
Für die Sanierung des Wohnungsbestands bedeutet das, die Sanierungsrate kontinuierlich auf 2% zu erhöhen und ab 2040 eine Sanierungsrate von
3% zu erreichen. Im Wohnungsneubau werden ab 2025 nur noch Plusenergiehäuser errichtet.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
K1:
Handlungskonzept
zum Klimaschutz-
konzept 2020 –
Teilbereich Ener-
gieeffizienz in
Gebäuden
Die Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden ist ein prioritäres Ziel im Klima-
schutzkonzept 2020
Schwerpunkte 2019 – 2022
In Umsetzung sind eine Vielzahl an Maßnahmen zur Erhöhung der Sanierungsrate
wie z.B. :
- Förderprogramm Altbausanierung
- Gütesiegel Gebäudesanierung
- 100 Gebäude-Sanierungsprogramm, die vorbildlich und begleitet von Öffentlich-
keitsarbeit optimal energetisch saniert werden.
- Öffentlichkeitsarbeit und Ausbau von Netzwerken.
U 67
51
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
K2:
Handlungskonzept
2030 zur Umset-
zung des Master-
plans Klima-
schutz 2050 –
Teilbereich Ener-
gieeffizienz in Ge-
bäuden
Aktuell erarbeitet die Stadt Münster einen Maßnahmenkatalog 2030 zur Umsetzung
des Masterplans Klimaschutz 2050. Das daraus entwickelte Handlungskonzept
2030 mit konkreten Maßnahmen der verschiedenen Fachämter und städtischen
Tochtergesellschaften wird voraussichtlich im Herbst 2019 in den Rat der Stadt
Münster eingebracht. Nach Ausrufung des Klimanotstandes in Münster im Mai 2019
müssen die Maßnahmen deutlich schneller umgesetzt und politisch beschlossen
werden, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens (1,5 Grad Celsius) bis 2050 zu
erreichen.
Die Maßnahmen werden anschließend in das Maßnahmenprogramm der Nachhal-
tigkeitsstragie übernommen, einzelne Schwerpunkte für den Zeitraum 2019 - 2022
werden herausgestellt.
E 67
3.1.2 Strategisches Entwicklungsteilziel
Der Anteil der erneuerbaren Energien am Energiebedarf hat zur Erreichung des Klimaschutzziels 2050 weiter deutlich zugenommen (d. h.
der Ansatz des Klimaschutzkonzepts 2020 von 20% bis 2020 am Energiebedarf der Stadt ist weiter ausgebaut).
Operatives Ziel
Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch der Stadt bis
-> bis 2020 auf 20% (Klimaschutzkonzept 2020), -> bis 2030 auf 20 % (Masterplan Klimaschutz 2050, siehe Anmerkung) und -> bis 2050 auf 50%
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
K3:
Handlungskonzept
Klimaschutzkon-
zept 2020 –
Teilbereich Aus-
bau erneuerbarer
Energien
In Umsetzung ist eine Vielzahl an Maßnahmen zur Steigerung des Anteils erneuer-
barer Energien.
Schwerpunkte 2019 – 2022
- Förderprogramm für Fotovoltaik- (PV-) Anlagen
- Ausbau landwirtschaftlicher Biogasnutzung
- Intensive Öffentlichkeitsarbeit für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im
Stadtgebiet
U 67
52
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
- Energiepark Münster entwickeln und bewerben
- Umsetzung des „Teilkonzeptes Erneuerbare Energien“ in Münster
K4:
Handlungskonzept
2030 zur Umset-
zung des Master-
plans Klima-
schutz 2050 -
Teilbereich Aus-
bau erneuerbarer
Energien
Aktuell erarbeitet die Stadt Münster einen Maßnahmenkatalog 2030 zur Umsetzung
des Masterplans Klimaschutz 2050. Das daraus entwickelte Handlungskonzept
2030 mit konkreten Maßnahmen der verschiedenen Fachämter und städtischen
Tochtergesellschaften wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres in den Rat der
Stadt Münster eingebracht.
Es wird anschließend in Gänze in das Maßnahmenprogramm der Nachhaltigkeits-
strategie übernommen, einzelne Highlights für den Zeitraum 2019 - 2022 werden
herausgestellt.
Hier beispielhaft:
- Konzepte zum Ausbau des Einsatzes erneuerbaren Energie in Haushalten, Indust-
rie und Gewerbe weiterentwickeln (PV, Biomasse und Wind)
- Systemintegration erneuerbare Energien in die Energieversorgung mit Power to X
E 67
K5:
Ausbau der Er-
neuerbarer Ener-
gien/Biodiversität
bei den AWM
An den Standorten der Abfallwirtschaftsbetriebe werden Maßnahmen zum Ausbau
der erneuerbaren Energien und zur Energieeinsparung verwirklicht:
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Erweiterung von Photovoltaikanlagen zum Eigenverbrauch am Entsorgungs-
zentrum (Leistung, 0,5 MW) und zur Einspeisung.
- Energiesparmaßnahmen durch ein LED-Beleuchtungskonzept: Implementierung
im Innen- und Außenbereich.
- Einbindung des landschaftspflegerischen Begleitplans im Rahmen der Rekulti-
vierung der Zentraldeponien unter Berücksichtigung des Artenschutzes und der
Biodiversität.
U AWM
53
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
3.1.3 Strategisches Entwicklungsteilziel
Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung verhalten sich überwiegend klimaschonend. Der Energieverbrauch ist halbiert.
Operatives Ziel
Der Prozess zur Transformation der Stadtgesellschaft zu einer klimaneutralen Gesellschaft konnte bis 2020 angestoßen werden, so dass bis 2030
der Energieverbrauch um 25 % reduziert worden ist und 2050 eine Halbierung erreicht worden ist.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
K6:
Allianz für Klima-
schutz
Ausbau der Allianz für Klimaschutz als stadtweites Netzwerk von Unternehmen aus
Wirtschaft, Handwerk, Dienstleistung, etc. zur Entwicklung und Umsetzung von Kli-
maschutzmaßnahmen in den Betrieben (Klimaschutzkonzept 2020)
U 67
K7:
Erarbeitung eines
Straßenbeleuch-
tungskonzepts
Mit der Erarbeitung eines Straßenbeleuchtungskonzepts wird das Ziel verfolgt, die
Lichtemissionen und den Energieverbrauch in der Straßenbeleuchtung durch be-
darfsgerechte Nutzung weiter zu reduzieren. Es wurde bereits ein Pilotprojekt zum
Thema "bewegtes Licht" durchgeführt, um adaptive Straßenbeleuchtung auf ihre
Praxistauglichkeit hin zu untersuchen. Das Ziel ist, das hohe Niveau der Verkehrs-
sicherheit sowie die Meidung von Angsträumen bei gleichzeitiger Energieeinspa-
rung halten zu können
Schwerpunkte 2019 – 2022:
1. Erarbeitung eines Konzeptes zur Straßenbeleuchtung
2. Einsatzbereiche der adaptiven Straßenbeleuchtung (z.B. in Wohn- und Gewer-
begebieten) ausweiten
E 66 mit FH Münster B
K8:
Handlungskonzept
2030 zur Umset-
zung des Master-
plans Klima-
Aktuell erarbeitet die Stadt Münster einen Maßnahmenkatalog 2030 zur Umsetzung
des Masterplans Klimaschutz 2050. Das daraus entwickelte Handlungskonzept
2030 mit konkreten Maßnahmen der verschiedenen Fachämter und städtischen
Tochtergesellschaften wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres in den Rat der
Stadt Münster eingebracht.
E 67
54
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
schutz 2050 - Re-
duktion des Ener-
gieverbrauchs
Es wird anschließend in Gänze in das Maßnahmenprogramm der Nachhaltigkeits-
strategie übernommen, einzelne Highlights für den Zeitraum 2019 - 2022 werden
herausgestellt.
Hier beispielhaft:
Eine Vielzahl an Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs, wie z.B. die
fortlaufende Umsetzung und Weiterentwicklung der KlimaMischpoke als Instrument
der Öffentlichkeitsarbeit zur Schärfung des Klimaschutzbewusstseins (ist 2018 als
Weiterentwicklung „Münster packt‘s - Der Bürgerpakt für Klimaschutz“ entstanden).
- Prüfauftrag, im Masterplan Klimaschutz 2050 eine Maßnahme zu entwickeln, um
den durch Außenheizungen im Gastgewerbe verursachten Energieverbrauch zu
reduzieren.
P 67
K9:
Reallabor Klima-
schonende Ent-
scheidungen
- Im Rahmen des Masterplans Klimaschutz 2050 wird das Reallabor „klimascho-
nende Entscheidungen“ durchgeführt. Dabei erproben 12 Haushalte, wie sie ihre
klimarelevanten Konsumentscheidungen verbessern können.
U 67
K10:
Energiesparmaß-
nahme für den
Handel –
Ladentüren
schließen
Dauerhaft geöffnete Ladentüren einzelner Geschäfte führen gerade in den Winter-
monaten zu hohen Energieverlusten.
Schwerpunkte 2019 – 2022
Konkretisierung des Projektrahmens mit folgenden Inhalten:
- Sensibilisierung der Unternehmen durch Information und Beratung
- Energiespartipps und -beratung für den Einzelhandel
- Unterschriftenaktion
- Vereinbarungen in Mietverträgen
- Medienkampagne
N
Münster nachhal-
tig e. V.
67
B
55
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
4.1 Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer „Guten Arbeit“ nach. Inklusive und faire Beschäftigungsmög-
lichkeiten sind ausreichend vorhanden.
(Maßnahmen A1 – A11)
4.1.1 Strategisches Entwicklungsteilziel
Stadt und Unternehmen fördern aktiv eine „Gute Arbeit“ (sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, faire Löhne, Arbeits-
platzsicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung, familienfreundliche Arbeitsorganisation, Kindertagesbetreuung).
Operatives Ziel A
Die Tagesbetreuungsangebote für unter dreijährige Kinder sind bis zum Jahr 2023 mit einer Versorgungsquote von bis zu 50% ausgebaut. Bis 2030
ist auch unter weitest gehender Berücksichtigung ortsspezifischer Bedarfslagen ein bedarfsgerechter Ausbau erfolgt.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
A1:
Ausbau der Ta-
gesbetreuung für
u3-Kinder
Die Kindertagesbetreuungsangebote für u3 -Kinder werden kontinuierlich ausge-
baut. Hierzu liegen den politischen Gremien zahlreiche Einzelbeschlüsse vor. Jähr-
lich wird im Kindertagebetreuungsbericht zu den Ausbaustrategien und neuen Ent-
wicklungen berichtet.
Politischer Beschluss: V/225/2018
U 51
Operatives Ziel B
Die Kindertagesbetreuungsangebote der über dreijährigen werden kontinuierlich und ortspezifisch, bedarfsgerecht und flexibel mit dem Ziel einer
vollständigen Versorgung bis 2030 ausgebaut.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
A2:
Ausbau der Ta-
gesbetreuung für
ü3-Kinder
Die Kindertagesbetreuungsangebote für ü3 -Kinder werden kontinuierlich ausge-
baut. Hierzu liegen den politischen Gremien zahlreiche Einzelbeschlüsse vor. Jähr-
lich wird im Kindertagebetreuungsbericht zu den Ausbaustrategien und neuen Ent-
wicklungen berichtet.
Politischer Beschluss: V/225/2018
U 51
56
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
A3:
Ausbau der OGS-
Betreuung
Bedarfsgerechte Ausbauplanung der Offenen Ganztagsschulen
Ausbau ganztägiger Ferienbetreuungsangebote
Politischer Beschluss: V/1063/2004
U 51 sowie Träger
der Kinder- und
Jugendhilfe
und Anbieter von
Ferienbetreu-
ungsangeboten
4.1.2 Strategisches Entwicklungsteilziel
Die Fähigkeiten aller Menschen werden erkannt und individuell gefördert, um eine bestmögliche berufliche Perspektive zu erzielen. Alle
haben ein Arbeitszeitvolumen, das ihren persönlichen Bedarfen entspricht.
Operatives Ziel A
Die Stadt setzt sich dafür ein, die Quote der unbefristet sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zu erhöhen.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
A4:
Personalent-
wicklungskonzept
2020 der Stadt
Münster
Das strategische Ziel sowie die operativen Ziele A und B sind sinngemäß auch
Zielsetzungen des Personalentwicklungskonzeptes 2020.
VV-Beschluss von Dezember 2018
U 10
Schwerpunkte 2019 – 2022
1. Bei der Entfristung von befristeten Beschäftigungsverhältnissen wurden bereits
Erfolge erzielt, allerdings gibt es auch systemimmanente Grenzen (aufgrund
von Elternzeiten und dem Anspruch der Mitarbeitenden).
U 10
57
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
2. Es sollen neue Arbeitsformen mit stärkerem Mitarbeiterbezug entwickelt und
getestet werden. Stichworte sind hier:
- New Work (Digitalisierung)
- Neue Arbeitsformen und Entscheidungswege (weg vom Top-Down-Modell
hin zu mehr Teamarbeit und -entscheidungen).
U 10
A5:
Gesundheitsma-
nagement AWM
Mit „AWM-Fit“ und „AWM-Life“ bieten die Abfallwirtschaftsbetriebe ihren Mitarbei-
tenden spezielle Möglichkeiten zur Bereitstellung von geeigneten Arbeitsplätzen für
leistungseingeschränkte Mitarbeitern und generell für Mitarbeiter/-innen über 50
und 60 Jahren.
Schwerpunkte 2019 – 2022
-„AWM-Fit“ umfasst Gerätetraining unter medizinischer Begleitung, Begleitung der
Mitarbeitenden der Straßenreinigung und Abfallabfuhr im Revier, individuelle
Sprechstunden.
-„AWM-Life“ umfasst Gesundheits-und Sozialberatung inkl. Arbeitsbewältigungs-
coachings, Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, individuelle Sprech-
stunden.
U AWM
Operatives Ziel B
Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, dass sich Beschäftigungsverhältnisse stärker an biographischen Bedürfnissen orientieren und Unterbeschäfti-
gung vermieden wird sowie die Zahl der befristeten Beschäftigungsverhältnisse abnimmt.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
A6:
Übergang Schule-
Beruf
Die Stadt Münster beabsichtigt im Rahmen der schulischen Bildung jeder Schülerin
und jedem Schüler, einen Schulabschluss zu ermöglichen, der individuell zwar her-
ausfordernd aber zugleich auch erreichbar ist. Ein besonderes Augenmerk gilt den-
jenigen, die entweder einen Abschluss erreichen, der es schwierig macht einen
Ausbildungsplatz zu erhalten oder denjenigen, die die zu geringe strukturierenden
U 40
58
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Einstellungen für die Arbeitsaufnahme mitbringen.
An beide Zielgruppen wenden sich die unten aufgeführten Projekte. Sie nehmen
nachhaltigen Einfluss auf das weitere Leben.
Schwerpunkte 2019 – 2022
1. Die Landesinitiative "Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf
in NRW" ermöglicht allen Schüler/-innen eine standardisierte Berufsorientierung
ab Klasse 8. Ein datenbasiertes Übergangsmonitoring ermöglicht, Handlungs-
bedarfe zu erkennen und Handlungsstrategien zu entwickeln.
Politische Beschlüsse: V/0720/2012, V/0229/2015, V0103/2016, V/0183/2019
U 40 (Kommunale
Koordinierungs-
stelle) in Koop. mit
Schulen, LWL,
Agentur f. Arbeit,
Kammern, Ge-
werkschaften
2. Die Kommunale Projektförderung „Übergang Schule-Beruf“ ermöglicht insbe-
sondere Jugendlichen mit Unterstützungsbedarfen in der Schule und im Über-
gang in den Beruf gezielte Förderung.
Politischer Beschluss: V/0765/2016
U 40 in Kooperation
mit Amt 59, der
Agentur für Arbeit
und freien Trägern
3. Die Stadtteilwerkstatt Nord ist ein niedrigschwelliges Werkstattangebot der Ju-
gendberufshilfe. Mit dem Angebot ermöglicht das Amt für Schule und Weiterbil-
dung Jugendlichen ohne schulische oder berufliche Anschlussperspektive im
Sinne von Stabilisierung und Perspektivenentwicklung.
Politischer Beschluss: V/0765/2016
U 40 in Kooperation
mit freien Trägern
4. Konzeption und Umsetzung rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit i.S.
einer Jugendberufsagentur mit dem Ziel, allen Jugendlichen in Münster ein
Angebot der Beratung und Unterstützung im Übergang Schule-Beruf zu ma-
chen.
P 40 in Kooperation
mit 51, 59 und
Agentur für Arbeit
59
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Politische Beschlüsse: V/0765/2016; V/0183/2019
A7:
Schule als inklusi-
ver Lern- und Le-
bensort
Grundlage ist das Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen mit der Einrichtung des
Gemeinsamen Lernens und der Benennung maßgeblicher Leitplanken für die Um-
setzung.
Politische Beschlüsse: V/0743/2014, Weiterentwicklung: V/0918/2015/1
U 40 in Kooperation
mit der oberen
und unteren
Schulaufsicht,
Schulträger (LWL,
Umland, Kirchen)
Jugendhilfe,
Schulpsychologie
Schwerpunkte 2019 – 2022
Dauerhafte Einrichtung von Orten des Gemeinsamen zum Schuljahr 2017/18 an
drei weiteren städtischen Schulen (Hauptschule Hiltrup, Annette-von-Droste-
Hülshoff-Gymnasium, Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium)
Politischer Beschluss: V/0847/2016
U 40 in Kooperation
mit der oberen
und unteren
Schulaufsicht
Modellbausteine für schulische Inklusion ("Schule an der Beckstraße")
Politischer Beschluss: V/0085/2016, V/0200/2019/1
U 40, 51, Schulpsy-
chologie in Ko-
operation mit der
Schulaufsicht
Uppenbergschule - Auflösung der Förderschule und Beschreibung der weiteren
Vorgehensweise
Politischer Beschluss: V/0180/2019
U 40 in Kooperation
mit der Schulauf-
sicht
60
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Modellbaustein für schulische Inklusion - Entwicklung eines schulischen Lernortes
Politische Beschlüsse: V/0085/2016, V/0180/2019, V/0200/2019/1
40, 51, Schulpsy-
chologie, JH, in
Kooperation mit
der Schulaufsicht
A / B
4.1.3 Strategisches Entwicklungsteilziel
Frauen und Männer erhalten gleiche Vergütung bei gleicher Arbeit. Die Arbeitsbedingungen geringfügig Beschäftigter werden kontinuier-
lich verbessert.
Operatives Ziel A
Die Stadt setzt sich aktiv dafür ein, den Anteil der Frauen in Führungspositionen kontinuierlich zu erhöhen. Entsprechend der im Gleichstellungsplan
2021 genannten Zielen wird sie einschließlich kommunaler Einrichtungen und Unternehmen bis 2030 die bestehende Unterrepräsentanz abbauen.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
A8:
Gleichstellungs-
plan 2021
Kontinuierliche Umsetzung und Weiterentwicklung des Gleichstellungsplans 2021.
Schwerpunkte 2019 – 2022
- Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern
- Beseitigung der Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts
- Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, besonders die Sen-
sibilisierung der Belange von Vätern, um eine bessere Vereinbarkeit von Fami-
lie und Beruf in allen Berufsfeldern zu erreichen.
- Berücksichtigung der Genderkompetenz bei Führungskräften in der Personal-
auswahl und im Fortbildungsprogramm der Stadt Münster.
- Weiterentwicklung des Rückkehrkonzepts für Personal nach Elternzeit oder
Pflegezeit
Politischer Beschluss: V/0969/2017
U 10, 17 A
A9:
3. Aktionsplan zur
Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler und
regionaler Ebene. Die Stadt Münster ist der Charta am 24.06.2009 beigetreten.
U 17 A
61
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
europäischen
Charta zur Gleich-
stellung von Frau-
en und Männern
Schwerpunkte 2019 – 2022
- Umsetzung „Männerarbeit“ z. B. in den Bereichen Männergesundheit und Ge-
schlechterstereotypen, Väterarbeit, Jungenprojekte wie Boys´ Day, Jungentag
etc. und finanzielle Förderung von Männerprojekten.
- Erweiterung der Aufgaben um den Bereich sexuelle Identitäten und Vielfalt
(LSBTTI) durch Öffentlichkeitsarbeit, Mitwirkung in der Personal- und Organisa-
tionsentwicklung und die Zusammenarbeit mit Netzwerken wie CSD, KCM,
LIVAS und Track. Einrichtung einer Vollzeitstelle für den Bereich.
Politischer Beschluss: V/0503/2018
Operatives Ziel B
Stadtverwaltung, Unternehmen und weitere Behörden in Münster bieten für eine stetig wachsende Zahl von Menschen, die einen Anspruch auf Leis-
tungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung haben, ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tarifver-
traglichen oder ortsüblichen Entlohnung an.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
A10:
Inklusionsverein-
barung 2018
Die Inklusionsvereinbarung dient der Stärkung der Rechte schwerbehinderter
Menschen hinsichtlich ihrer Beschäftigung bei der Stadtverwaltung Münster.
Schwerpunkte 2019 – 2022
- Erhöhung der Schwerbehindertenquote auf 6% der Beschäftigten der Stadt
Münster.
- Durchführung von Jobcarving, bei dem einfache Tätigkeiten aus Bereichen her-
ausgenommen und von Menschen mit Behinderungen ausgeführt werden. Oft
sind diese Tätigkeiten innerhalb eines Teams, so dass die Menschen mit Be-
hinderung dort auch integriert und Bestandteil des Teams sind.
- Unterstützte Beschäftigung
- Integrationsprojekte
U 10 A
62
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
- Umsetzung des Förderprogramms „LWL-Budget für Arbeit“
- Zusammenarbeit mit der Fachvermittlung der Arbeitsagentur für schwerbehin-
derte Akademiker (ZAV) zur Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen für
schwerbehinderte Menschen.
- Ausbildung von Menschen mit Behinderungen: Zusammenarbeit mit Schulen
und Integrationsfachdienst aufnehmen.
Vereinbarung vom 23.10.2001, gemeinsam modifiziert in 2017, durch Oberbürger-
meister, Schwerbehindertenvertretung, Gesamtpersonalrat und Inklusionsbeauf-
tragten des Arbeitgebers.
A11:
Einrichtung von
Außenarbeits-
plätzen bei der
Stadtverwaltung
Münster
Zur Integration von Menschen mit Behinderungen sind bei der Stadtverwaltung
aktuell fünf Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen eingerichtet wor-
den.
U
10 A
63
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
4.2 Die Stadt Münster verfolgt das Ziel einer zukunftsorientierten Wirtschaftsentwicklung, in der ökonomische Wettbewerbsfä-
higkeit im Einklang steht mit ökologischer Tragfähigkeit und sozialer Verantwortung.
(Maßnahmen W1 – W17)
4.2.1 Strategisches Entwicklungsteilziel
Die Stadt Münster schafft Rahmenbedingungen zur Sicherung und Weiterentwicklung eines breiten Branchen- und Unternehmensmixes und
sorgt für ein innovationsfreundliches Klima.
Operatives Ziel
Bis 2020 haben Wissenschaft, Wirtschaft und Stadt gemeinsam dafür eine Innovationsstrategie entwickelt und setzen sie um.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
W1:
Entwicklung einer
Innovations-
strategie durch
Stadt, Wirtschaft
und Wissenschaft
Das Ziel des Facharbeitskreises Nanobioanalytik in Münsters Allianz für Wissenschaft
ist die Weiterentwicklung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Münster und
der Region in der Zukunftstechnologie Nanobioanalytik.
Schwerpunkte 2019 – 2022
- Vernetzungsaktivitäten am Standort z. B. durch "Science Breakfast"
- Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit nach Außen, z. B. NRW Nanokonfe-
renz 2020 in Münster.
Politischer Beschluss: V/0113/2017
E
MM
WFM,Technologie
förderung Münster
(TFM), Center for
Nanotechnology
(CeNTech), Nano-
Bioanalytik-
Zentrum (NBZ
GmbH), WWU,
FH MS, UKM,
IHK, Unterneh-
men
64
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
4.2.2 Strategisches Entwicklungsteilziel
Die Stadt Münster unterstützt die Standortsicherung (einschließlich der Erreichbarkeit bestehender Betriebe), stellt ein flächen- und ressour-
censparendes, differenziertes, bedarfsorientiertes Gewerbeflächenangebot zur Verfügung (siehe Punkt 2.1.1). Sie schafft die Voraussetzung
für ein qualifiziertes Fachkräfteangebot.
Operatives Ziel
Für eine nachhaltige Gewerbeflächenentwicklung sollen laut Gewerbeflächenentwicklungskonzept (V/0723/2016) ein Angebot von 50 ha permanent zur
Verfügung stehen solange ein entsprechender Bedarf besteht, davon:
1. 35 – 40 ha für gesamtstädtisches Gewerbe (inkl. GI-Ausweisungen/ emittierende Betriebe und SO/Technologiepark und M-Flächen/Büro- und
Dienstleistungsstandorte)
2. 10 – 15 ha für stadtteilorientiertes Gewerbe (kleinbetriebliches Gewerbe mit siedlungsstruktureller Anbindung)
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
W2:
Umsetzung des
Gewerbeflächen-
entwicklungs-
konzepts
Sicherung einer permanent verfügbaren Manövriermasse von 50 ha baureifen Gewer-
beflächen im Eigentum der Wirtschaftsförderung Münster (WFM) GmbH / Stadt Müns-
ter für eine bedarfsgerechte und ressourcenschonende Gewerbeflächenentwicklung.
Schwerpunkte 2019 – 2022
- Kontinuierliches Monitoring, u.a. zur Vermeidung von Leerständen bzw. Brachflä-
chen sowie Flächenüberkapazitäten, inkl. Berichterstattung an die zuständigen
Gremien.
- Gezielte Ansprache von privaten Eigentümer/-innen baureifer, bisher aber nicht
genutzter Gewerbeflächen hinsichtlich der Bereitstellung ihrer Flächen für andere
Nutzer/-innen, dadurch ggf. Reduzierung bzw. zeitliche Verzögerung der Flächen-
neuplanung.
- Vermeidung von Fehlentwicklungen durch konzeptkonforme bzw. nutzungsgerech-
te Flächenvergabe, u. a. durch den Ausschluss planerisch nicht gewollter Einzel-
handelsansiedlungen in Gewerbegebieten in Verbindung mit der Umsetzung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster.
Politischer Beschluss: V/0723/2016
U
61/WFM A
65
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
W3:
Berücksichtigung
sozialer und öko-
logischer Kriterien
bei der Gewerbe-
flächenplanung
und -vermarktung
Die Stadt Münster prüft, in wieweit sich soziale (Anzahl der Arbeitsplätze je Fläche,
integrative Arbeitsplätze ...) und ökologisch / klimarelevante Kriterien zukünftig bei
Gewerbeflächenentwicklung und -vergaben stärker berücksichtigen lassen und entw i-
ckelt entsprechende Vorschläge.
P 61/WFM -
W4:
Umsetzung des
Einzelhandels-
und Zentrenkon-
zept
Zentrenorientierte Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Münster zur Sicherung
und Entwicklung attraktiver, funktionsfähiger und lebendiger Zentren multifunktionaler
Ausprägung auf der Grundlage des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster
(EHZK).
Politische Beschlüsse: V/0089/2004/1, V/0878/2008, V/1048/2017/1
Schwerpunkte 2019 – 2022
- Kontinuierliches Monitoring im Sinne einer Umsetzungs- und Erfolgskontrolle zum
EHZK inklusive. Berichterstattung an die zuständigen Gremien.
- Konsequente bauleitplanerische Umsetzung der Ziele des EHZKs.
- Dynamische, positive Einzelhandelsentwicklung in der Innenstadt auf der Grund-
lage des EHKZs
- Dynamische und positive Einzelhandelsentwicklung von Stadtbereichs- und Stadt-
teilzentren auf der Grundlage des EHZKs (mehrere realisierte Entwicklungsmaß-
nahmen)
- Sicherstellung eines dichten Netzes von fußläufig und mit dem Fahrrad erreichba-
ren zentralen Versorgungsbereichen und Nahversorgungslagen, dadurch Reduzie-
rung des motorisierten Individualverkehrs (MIV).
U 61
66
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
4.2.3 Strategisches Entwicklungsteilziel
Der wechselseitige Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und der Stadt Münster ist fest etabliert und wird aktiv für ressourcenscho-
nendes und nachhaltiges Wirtschaften genutzt.
Operatives Ziel
Die Stadt Münster etabliert bis 2020 ein Netzwerk „Nachhaltigkeit und Innovation“ mit Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Stadtverwaltung. Ne-
ben Austausch und Vernetzung zu unterschiedlichen aktuellen Themen sollen zukunftsweisende und innovative Projekte und/oder neue Geschäftsmo-
delle initiiert werden.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
W5:
Arbeitsgruppe
Nachhaltige Stadt-
entwicklung der
Allianz für Wis-
senschaft
Mit der Einrichtung des Arbeitskreises „Nachhaltige Stadtentwicklung“ im Dezember
2018 möchte die Allianz für Wissenschaft u.a. die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstra-
tegie Münster 2030 durch eigene Impulse begleiten.
Schwerpunkte 2019 – 2022
- Durchführung eines Workshops zur Erarbeitung eines Arbeitsprogrammes mit
dem Schwerpunkt "Nachhaltige Stadtteile / Quartiere". Gute Beispiele für
nachhaltig agierende Unternehmen werden hierbei berücksichtigt und sichtbar
gemacht.
Politischer Beschluss: V/0113/2017
U
E
MM in Kooperati-
on mit 67, Fach-
hochschule Müns-
ter (Leitung) so-
wie Universität
Münster.
A
B
W6:
ISEK – Leitthema
Urbane Wissens-
quartiere
Gemäß Empfehlung des Projektbeirates Münster Zukünfte 20 I 30 I 50 sowie Be-
schluss der Lenkungsgruppe MünsterZukünfte 20 I 30 I 50 sind die "Urbanen Wis-
sensquartiere" ein Leitthema des in Erarbeitung befindlichen Integrierten Stadtent-
wicklungskonzeptes.
Schwerpunkte 2019 – 2022
- Umsetzung des unterzeichneten Letters of Intent "Wissenschaftsstadt der Zukunft"
- Durchführung des Stadtforums "Urbane Wissensquartiere" am 21.05.2019
- Durchführung einer internationalen Ideenwerkstatt im 2. Halbjahr 2019
U/E Stadt (Federfüh-
rung Dez. III/61
und MM),
WWU, FH MS,
BLB NRW, Stu-
dierendenwerk,
Universitätsklini-
kum Münster
B
67
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Politische Beschlüsse: V/0494/2016, V/1063/2016, V/0893/2017, V/1043/2018
4.2.4 Strategisches Entwicklungsteilziel
Zukunftsweisende Geschäftsmodelle, Innovationen, Produkte und Dienstleistungen werden entwickelt und realisiert. Die Möglichkeiten des
digitalen Wandels werden dabei genutzt.
Operatives Ziel
Die Stadt Münster setzt bis 2020 einen „Innovationsprozess Digitalisierung“ um. Außerdem sind in 2030 alle Unternehmensanschlüsse mit unmittelba-
rem Glasfaseranschluss (>50 Mbit) versorgt.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
W7:
Innovationspro-
zess
Digitalisierung
Die Stadt Münster baut ein Netzwerk „Stadt - Wissenschaft – Wirtschaft“ mit dem Ziel
auf, die Handhabung der Stadt durch Bürger/-innen und Besucher/-innen "smarter" zu
gestalten. Smart beschränkt sich dabei nicht nur auf technische Lösungen. Die Koor-
dinierung übernimmt die neu eingerichtete Stelle des „Chief Innovation Officer“.
Politische Beschlüsse: V/0989/2017, V/0727/2018
U
Dez. III / MM,
WWU, FH MS,
Fraunhofer Institut
A
W8:
Weiterentwicklung
des virtuellen Rat-
hauses
Die Stadt Münster baut ihre digitalen Angebote und das E-Government weiter aus. citeq
Schwerpunkte 2019 – 2022
- Interkommunaler Aufbau des Serviceportals für Anfrage- und Antragsmanagement
(Inbetriebnahme des Münsteraner Portals, Erweiterung von Funktionen).
Politischer Beschluss: V/0143/2018
U citeq
68
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
- Einführung eines flächendeckenden Dokumentenmanagementsystems (DMS) für
elektronische Akten und Workflows in der Stadtverwaltung (Rechte- und Rollen-
konzept, Allgemeine Verwaltungsakte, Digitalisierung des Aktenbestands.
Politischer Beschluss: V/0954/2018
U citeq
- Veröffentlichung sämtlicher nicht schutzwürdiger Daten in einer OpenData-
Plattform (Vernetzung mit IT-Dienstleistern, Standardisierung offener Daten).
Politischer Beschluss: V/0154/2018
U citeq
W9:
Breitbandausbau,
kostenloses
WLAN und Ver-
besserung der
Mobilfunk-
versorgung
Breitbandausbau, kostenloses WLAN und die Verbesserung der Mobilfunkversorgung
sind unabdingbare Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte Entwicklung der Stadt
Münster. Hierzu sind eine Reihe von Maßnahmen geplant:
Schwerpunkte 2019 – 2022
- Aufbau einer flächendeckenden Breitbandversorgung in der Stadt Münster
- Kostenloses WLAN in der Innenstadt und in Stadtgebieten mit Entwicklungspo-
tenzial
- Verbesserung der Mobilfunkversorgung (Ausbau "weißer Flecken", Anschluss
von Schulen, Gewerbegebieten ans Gigabit-Netz, Verbesserung der Verfüg-
barkeit WLAN, Identifikation von Funklöchern).
Politische Beschlüsse: V/0103/2019, V/0936/2018
U citeq
69
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
4.2.5 Strategisches Entwicklungsteilziel
Unternehmen sind sich ihrer globalen Verantwortung und ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl in Münster bewusst. Sie gestalten im fai-
ren Wettbewerb ihre Unternehmensführung und ihre Wertschöpfungsketten nachhaltig (siehe auch Pkt. 6.1.1)
Operatives Ziel
Bis 2030 sind Nachhaltigkeits-Managementstrukturen in der Stadt Münster eingeführt. Darüber hinaus unterstützt die Stadt in Kooperation mit örtlichen
Einrichtungen den Auf-/ Ausbau eines Nachhaltigkeits-Unternehmensnetzwerks.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
W10:
Nachhaltigkeits-
management Stadt
Münster
Aufbau eines verwaltungsinternen Nachhaltigkeitsmanagementsystems
Schwerpunkte 2019 – 2022
- Priorisierung und Festlegung von Themen entlang der Nachhaltigkeitsstrategie
Münster 2030 (z.B. klimaneutrale Verwaltung, faire und soziale Beschaffung,
nachhaltiges Immobilienmanagement, … )
- Festlegung und Einführung verwaltungsinterner und dezernatsübergreifender
Arbeitsstrukturen.
- Aufbau eines Qualitätsmanagements mit einem Monitoring und einer kontinuierli-
chen Fortschreibung.
U 67 in Kooperation
mit beteiligen Äm-
tern (10, 14, 23,
33, …)
A
Gemeinwohlökonomie bezeichnet Wirtschaftsmodelle, die sich an Gemeinwohl, Ko-
operation und Gemeinwesen orientieren.
Schwerpunkte 2019 – 2022
- Prüfauftrag für die Stadt Münster, gemeinwohlökonomische Wirtschaftsansätze zu
benennen und eine Weiterentwicklung des Öko-Audits in diesem Sinne anzustre-
ben und über die Handlungsansätze in Münster und dem Münsterland zu berich-
ten.
P 20 in Verbindung
mit 67
B
70
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
W11:
Aufbau eines
Monitorings zur
Umsetzung der
Nachhaltigkeits-
strategie Münster
2030
Gemeinsam mit dem Beirat „Global Nachhaltige Kommune (GNK)“ erarbeitet die Ver-
waltung in 2020 das Indikatoren- und Monitoringsystem für den GNK-Prozess,
Schwerpunkte 2019 – 2022
- Entwicklung von Umsetzungs- und Wirkungsindikatoren
- Vorlage des ersten GNK-Nachhaltigkeitsberichts (2021) mit Benennung der
Erfolge bzw. Herausforderungen bei den jeweiligen Projektumsetzungen.
Politische Beschlüsse: V/0648/2017, V/0748/2018
P 67 A
W12:
TIMM - Tiefbau
Infrastruktur
Management
Münster
Mit „TIMM“ soll zukünftig eine ganzheitliche Betrachtung durch Verbindung der techni-
schen, kaufmännischen sowie planerischen Sicht zu einem Infrastrukturmanagement
für alle baulichen Anlagen über den gesamten Lebenszyklus ermöglicht werden. Ziel
ist es, die finanziellen Belastungen der Stadt zu verringern und gleichzeitig eine An-
passung an die künftigen neuen und veränderten Aufgaben vorzunehmen. Weiter soll
eine Reduzierung der baustellenbedingten Beeinträchtigungen für die betroffenen
Bürger/-innen ermöglichen (Minderung von Lärm, Staub und Erschütterungen und
Schadstoffemissionen aus gestautem Verkehr).
Politischer Beschluss: Vorlage V/0613/2016.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Erhaltungsmanagement je Anlage (Erhaltungsstrategie, Bauprogramm und Fi-
nanzplanung) erarbeiten.
- Anlagenübergreifendes Erhaltungsmanagement (Erhaltungsstrategie, Baupro-
gramm und Finanzplanung) erarbeiten.
- Handlungsmöglichkeiten und Szenarien erarbeiten sowie deren Simulation über
den Lebenszyklus.
- Grafische Aufbereitung in einem Managementtool
- Controlling und Berichtswesen aufbauen
E 66 A
71
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
W13:
Ausbau Nachhal-
tigkeits-
kommunikation
Zum GNK-Prozess werden begleitend kommunikative Formate angeboten, die über
den Fortgang der Projektumsetzungen berichten, aktuelle Fragestellungen aufgreifen
sowie über gute umgesetzte Projektbeispiele in Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft
und Zivilgesellschaft berichten. (s. auch L4 – L7)
- Thematische Veranstaltungen / Workshops mit unterschiedlichen Kooperations-
partnern zu unterschiedlichen Themen
- Durchführung einer Kampagne zur Nachhaltigkeitsstrategie
- Aufbau einer Internetpräsenz
- Erstellung eines Newsletter für alle Interessierten (ca. 3-4 Ausgaben pro Jahr)
- Information über Social Media
E 67 A
W14:
Umweltmanage-
ment/EMAS nach
dem Schweizer
Vorbild "Grünstadt
Schweiz" weiter-
entwickeln
Idee des Projektes ist es, das Zertifizierungsmodell „Grünstadt Schweiz“ auf deutsche
Kommunen zu übertragen und im Rahmen einer Modellanwendung bzw. eines För-
derprojekts mit 2 – 3 interessierten deutschen Kommunen zu erproben.
Dabei sollen die bisher angewandten Managementsysteme wie z.B. Öko-Audit sowie
Arbeitssicherheit, OptiMa, Biodiversität etc. integriert und nach dem Schweizer Vorbild
neu aufgestellt werden.
Schwerpunkte 2019 - 2022:
- Suche interessierter, weiterer Städte in Deutschland
- Modellprojekt konzeptionell entwickeln und geeignete Förderprogramme nutzen
P 67 B, D
W15:
ÖKOPROFIT -
Umweltbewusstes
und nachhaltiges
Wirtschaften
ÖKOPROFIT (Ökologisches Projekt Für Integrierte Umwelt-Technik) ist ein Kooperati-
onsprojekt zwischen Kommunen und der örtlichen Wirtschaft mit dem Ziel der Be-
triebskostensenkung unter gleichzeitiger Schonung der natürlichen Ressourcen.
Zur Förderung des Umweltmanagements in Münsteraner Unternehmen wird
2019/2020 die 11. Runde Ökoprofit durchgeführt. Erstmalig findet diese Runde in Ko-
operation mit dem Kreis Warendorf statt.
Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen für Unternehmen hinsichtlich
ihrer globalen und Gemeinwohlverantwortung durchgeführt.
U
67 A
72
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
W16:
Nachhaltiger
Tourismus sowie
nachhaltige Kon-
gresse und
Tagungen
Im Tourismusmarketing und bei der Kongressinitiative Münster werden zahlreiche
Maßnahmen zur nachhaltigeren Gestaltung von Tagungen und Kongressen bzw. für
nachhaltige Tourismusangebote entwickelt und umgesetzt.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Umweltfreundliche Leistungen werden in touristische Arrangements integriert
(z. B. Willkommen!, Münster Ticket)
- Radtourismus, Werbung für E-Bike-Ladestationen im Internet
- Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur nachhaltigeren Gestaltung von
Tagungen (z. B. Kongress- und Tagungsguide: nachhaltige Partner; Willkommen!,
Ticket Münster (ÖPNV), "Grün tagen" (CO2-Kompensation).
- Spezielle Beratungsleistungen für die Veranstaltungsbranche
U MM, Kongressini-
tiative Münster
W17:
Evaluation über
die Umsetzung
von bestehenden
Ratsbeschlüssen
zur Nachhaltigkeit
Die Umsetzungen bestehender politischen Beschlüsse der Stadt Münster zur
ökofairen Beschaffung, Verboten und / oder Mindeststandards zu Umwelt- und Klima-
schutz werden hinsichtlich ihrer jeweiligen Wirksamkeit und Verbesserungsmöglichkei-
ten überprüft. Auch städtische Tochterfirmen werden in dieser Betrachtung mit einbe-
zogen.
Schwerpunkte 2019 - 2022:
- Ist-Analyse relevanter Beschlüsse
- Dezernatsübergreifende Umfrage zur Umsetzung dieser Beschlüsse unter Einbin-
dung erster Tochterfirmen und Auswertung der Umfrage.
P
67 in Kooperation
mit beteiligen Äm-
tern, Tochterfir-
men, evtl. Einbin-
dung externer
Partner
-
73
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
4.2.6 Strategisches Entwicklungsteilziel
Stadt und Unternehmen setzen sich gemeinsam dafür ein, dass Beschäftigte angemessen in Münster wohnen können. Wirtschafts- und
Pendlerverkehre erfolgen in regionaler Zusammenarbeit überwiegend umweltverträglich und klimaneutral (vermeiden, verlagern, emissions-
frei). (siehe auch Pkt. 2.2)
Operatives Ziel
Die Stadt Münster entwickelt und unterstützt Ansätze, um die von Wirtschaftsverkehren ausgehenden Gesundheits-, Umwelt- und Klimabelastungen bis
2030 zunehmend zu verringern. (Teilziel zu Pendlerverkehren, siehe Operatives Ziel 2.2.2)
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
Hinweis:
Alle Mobilitätsmaßnahmen wurden unter dem Handlungsfeld 2.2 zusammengefasst.
74
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
5 Die Menschen in Münster entwickeln ihr jeweiliges Bildungspotential ungehindert ihrer Herkunft und ihres sozialen Hinter-
grunds im ganzheitlichen Sinne bestmöglich.
(Maßnahmen B1 – B17)
5.1.1 Strategisches Entwicklungsteilziel
Die Stadt Münster schafft Rahmenbedingungen für die allgemeine kulturelle Bildung, die Kenntnis umweltbezogener und globaler Zusam-
menhänge sowie für eine chancengleiche, interkulturelle, inklusive und geschlechtersensible Bildungslandschaft.
Operatives Ziel A
Die Stadt Münster setzt sich aktiv dafür ein, Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen in die Lage zu versetzen, über die eigentlichen Aufga-
ben hinaus, Kindern orientierendes Wissen und Erlebnisse in den Bereichen Umwelt, Naturwissenschaft, Zivilisation, Musik, Sport, Kunst, Ethik, Kultur
und Globale Zusammenhänge zu vermitteln. Insbesondere geht es hierbei um die Befähigungen der Menschen, die Welt rational und emotional zu er-
leben, zu erkennen, zu gestalten und so ein zufriedenes und zugleich verantwortungsvolles Leben führen zu können.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
B1:
„Bildung
Integriert“
Dem datenbasierten kommunalen Bildungsmanagement liegt ein umfassendes Bil-
dungsverständnis zugrunde, das ausgehend vom lebenslangen Lernen alle Lebens-
phasen und Lernbereiche (formal und nonformal) umfasst. Im Fokus steht sowohl die
Verbesserung der Bildungschancen innerhalb jeder Lebensphase als auch eine Op-
timierung der Bildungsübergänge zwischen den jeweiligen Institutionen.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Durchführung von Dialogveranstaltungen / Bildungskonferenzen
- Erstellung von Bildungsberichten/-reporten
- Aufbau eines kommunalen Bildungsmonitorings
(kontinuierlicher, datengestützter Beobachtungs- und Analyseprozess)
Politische Beschlüsse: V/0734/2015, V/0907/2018
U 40/51 A
75
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
- Fortschreibung der Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf-
grund der demografischen Entwicklung bis zum Schuljahr 2025/26 mit Berück-
sichtigung des Raumbedarfs für das Ganztagsangebot im Musterraumprogramm
der Grundschulen.
Politische Beschlüsse: V/0429/2016; V/0328/2017/1
U 40 A
Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung
1. Neuausrichtung der Schulsozialarbeit mit integriertem Gesamtkonzept für das
Angebot der Schulsozialarbeit inklusive der Förderinseln
Indikatorengestützte und bedarfsorientierte Verteilung der kommunal steuerbaren
Personalressourcen und Transparenz für Schulsozialarbeiter/-innen, die nicht der
kommunalen Steuerung unterliegen.
Festlegung von Qualitätsstandards und Entwicklung eines fachlichen Control-
lings.
Politische Beschlüsse: V/0283/2015, V/0741/2016/1, V/0580/2017,
V/0204/2018/1
2. Weiterentwicklung der Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und
Grundschulen.
Dazu gibt es eine Ämter- und fachübergreifender Zusammenarbeit und es wer-
den neue Ansätze, Strukturen und Ideen zur Weiterentwicklung der Kooperation
zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule entwickelt.
Mit Blick auf die Qualifizierung der Kooperation zwischen Kindertageseinrichtung
und Grundschule wird eine Bestandsaufnahme schon vorhandener Angebote und
Strukturen in Münster sowie Konzepte anderer Kommunen vorgenommen.
51 und 40, Schul-
aufsicht
A
76
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
In Kooperation mit Bildungsexperten und -expertinnen aus dem Hochschulbe-
reich und der AG Kita-Grundschule (40/51) werden modellhafte Ansätze für sozi-
alräumliche Kooperations- und Entwicklungsansätze in projektierten Einrichtun-
gen bzw. an ausgewählten Standorten für eine Pilotierung entwickelt.
Bildungsbericht zum Stand der Indexbildung als Monitoringverfahren im Über-
gang Kindertageseinrichtung - Grundschule, Startbedingungen von Kindern zu
Beginn der Schullaufbahn
Politische Beschlüsse: V/0888/2017, V/0902/2017, V/0529/2019
B2:
Erziehungs- und
Bildungspartner-
schaften im Quar-
tier
Das Projekt „Erziehungs- und Bildungspartnerschaften - Bildung gemeinsam gestal-
ten“ unterstützt Eltern und Bildungseinrichtungen in ihrem Erziehungs- und Bildungs-
auftrag und ermöglicht die Vernetzung von Organisationen, Eltern und Akteure im
Quartier.
So werden z. B. mit den Programmen „Griffbereit“, „Rucksack Kita“ und „Rucksack
Schule“ Eltern (hinsichtlich ihrer Erziehungskompetenz) und Fachkräfte in Familien-
zentren, Migrantenselbstorganisationen (MSO), Kitas und Grundschulen unter Ein-
beziehung weiterer Akteure im Quartier unterstützt. Ziel ist die Förderung der (mehr-
sprachigen) Sprachentwicklung der Kinder und die Einbindung ihrer Eltern in die Bil-
dungsbiographie.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Durchführung von Jahresgruppen von Griffbereit (1-3 Jahre), Rucksack Kita und
Rucksack Schule in Familienbildungsstätten und anderen Einrichtungen vor Ort.
Vernetzung zwischen Kitas, Schulen und anderen Akteuren im Quartier
- Aufbau einer koordinierten Sprachbildung entlang der frühen Bildungskette unter
Einbeziehung der Mehrsprachigkeit
- Weiterentwicklung der bisherigen Angebote in den Quartieren Südviertel, Nienber-
ge-Häger, Coerde und die Implementierung neuer Gruppen in Roxel und Gieven-
U KI
in Kooperation mit
den Bildungs-
institutionen vor
Ort und in Ab-
stimmung mit der
Schulaufsicht
A, C
77
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
beck.
Politischer Beschluss: V/0878/2012
B3:
Migrations-
spezifische Bera-
tungen und Quali-
fizierungen,
Fortbildungen und
Fachtagungen
Migrationsspezifische Beratungen, Qualifizierungen/Fortbildungen sowie Mitwirkung
auf Fachtagungen und Veranstaltungen
Schwerpunkte 2019 – 2022
U KI A, C
- Beratungen zur interkulturellen Öffnung von Bildungssystemen (Interkulturelle
Schulentwicklung, Integrationsstellenberatung, etc.)
U KI A, C
- Qualifizierungsangebote für Fachkräfte des Bildungsbereiches (z. B. Anti Bias
Qualifizierungen für Erzieherinnen und Erzieher, Workshops für Netzwerke, etc.)
U KI A, C
- Workshops, Arbeitsgruppen und Vorträge auf Fachtagungen (z. B. Netzwerk Frü-
he Bildung, CEMES Fortbildung zu Deutsch-als-Zweitsprache / Deutsch-als-
Fremdsprache von der WWU, etc.)
U KI A, C
- Sprachbildungsnetzwerke für die Grundschule und dem Offenen Ganztag sowie
Schulen der Sekundarstufen I und II
U KI in Kooperation
mit dem Zentrum
für Mehrsprachig-
keit und Sprach-
erwerb der WWU
Münster und dem
Kompetenzteam,
50 für die Stadt
Münster
A, C
78
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
- Schulungen für Lehrkräfte und päd. Fachkräfte zur durchgängigen Sprachbildung
und Sensibilisierung zur migrations- und diversitätssensiblen Öffnung der Bil-
dungseinrichtungen
U KI in Kooperation
mit 40 und in Ab-
stimmung mit der
Schulaufsicht
A, C
Operatives Ziel B
Die Stadt Münster setzt sich aktiv für eine Qualitätsentwicklung im offenen Ganztag ein. In Verbindung damit strebt sie an, die Nachfrage an offenen
Ganztagsangeboten an Schulen bis 2020 zu decken und bedarfsgerecht flexibel zu gestalten.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
B4:
Qualitätsoffensive
OGS / bedarfs-
gerechter Ausbau
der Offenen Ganz-
tagsschulen (OGS)
Verschieden Instrumente der Qualitätssicherung für alle Offenen Ganztagsgrund-
schulen in Münster bieten verbindliche Strukturen in der OGS für alle Kinder und El-
tern in Münster. Auch der bedarfsgerechte Ausbau der OGS wird sichergestellt.
Schwerpunkte 2019 – 2022
- Entwicklung von Qualitätsstandards für die Offenen Ganztagsschulen in Münster
- Einführung der Bildungsberichterstattung für die Offenen Ganztagsschulen
Politische Beschlüsse: V/0366/2017, V/0766/2018
U 51 A
- Bedarfsgerechte Ausbauplanung der Offenen Ganztagsschulen
- Ausbau ganztägiger Ferienbetreuungsangebote
Politischer Beschluss: V/1063/2004
U 51, Träger der
Kinder- und Ju-
gendhilfe, Träger
der offenen Kin-
der- und Jugend-
arbeit
79
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
5.1.2 Strategisches Entwicklungsteilziel
Alle relevanten Akteure der allgemeinen kulturellen und der ausbildungsbezogenen Bildung sind gut miteinander vernetzt, berücksichtigen
vorhandene Schnittstellen und arbeiten gemeinsam an der Verbesserung von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit.
Operatives Ziel
Die Stadt setzt sich aktiv dafür ein, allgemeine kulturelle und ausbildungsbezogene Bildungs- und Fortbildungsangebote zu vernetzen, Schnittstellen
(auch zu Firmen und Kammern) zu berücksichtigen und gemeinsam Bildungswege und Chancengleichheit zu verbessern. Allen Schulabgängerinnen
und -abgängern wird ein individueller Anschluss ermöglicht. Die Angebote und Maßnahmen werden gendersensibel ausgerichtet.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
B5:
Bildungs-
koordination für
Neuzugewanderte
Das Bundesprojekt "Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzuge-
wanderte - Sport, Sprache, Integration" (befristet bis 31.03.2021) dient der Herstel-
lung von Transparenz über Angebote und Maßnahmen für Neuzugewanderte im
Stadtgebiet und der Vernetzung von Akteur/-innen in den Handlungsfeldern Sport
und Sprache.
Schwerpunkte 2019 – 2022
- Netzwerkveranstaltungen durchführen
- Transparente Darstellung relevanter Bildungsakteure anhand einer digitalen
Karte erstellen
- Beirat "Sport, Sprache, Integration" einrichten
U 40
mit internen und
externen Akteuren
A
B6:
Migrationssensible
Gestaltung des
Übergangs
Schule-Beruf
In Ergänzung der bestehenden Angebote im Rahmen des Landesvorhabens „Kein
Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ steht hier die migrationssensible Gestaltung des
Übergangs zwischen Schule und Beruf sowie der schulischen Berufsorientierung im
Mittelpunkt.
- Migrationssensible Gestaltung der schulischen Berufsorientierung und des Über-
gangs Schule-Beruf weiterentwickeln
- Unterstützungsangebote zur migrationsgesellschaftlichen Öffnung von Unter-
nehmen ausbauen
U KI, 40 A, C
80
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Politischer Beschluss: V/0588/2018
B7:
Landesinitiative
„Gemeinsam
klappt´s“
Im Mittelpunkt dieser Initiative stehen die Integrationschancen volljähriger Flüchtlinge
im Alter von 18 bis 27 Jahren unabhängig von ihrer aufenthaltsrechtlichen Stellung.
Ziel der Initiative ist es, die Potentiale dieser jungen Menschen zu entdecken und zu
fördern und sie bei der Entwicklung individueller Perspektiven zu unterstützen.
Schwerpunkte 2019 – 2022
- Verbesserung des Wissensstandes zu Chancen und Risiken des Integrationspro-
zesses
- Entwicklung und Realisierung von konkreten Perspektiven und individuelle Be-
gleitung beim Zugang zu Bildung, Ausbildung und beruflicher Qualifizierung un-
abhängig von der Bleibe-Perspektive
- Schaffung neuer Teilhabechancen durch Angebote, die der Zielgruppe Wege der
Integration durch Bildung, Ausbildung und Qualifizierung eröffnen.
U KI in Kooperation
mit internen und
externen Akteuren
A, C
B8:
Leitfaden zur
Unterstützung
neuzugewanderter
Schüler/-innen
Der Leitfaden enthält grundlegende Informationen und Adressen zur Unterstützung
neu zugewanderter Schüler/-innen
Schwerpunkte 2019 – 2022
- Aktualisierung jährlich
- Erscheinen der Druckversion jeweils zum Schuljahresbeginn
- Aktualisierung der Digitalversion laufend
- Eventuelle Verschränkung mit der Bildungslandkarte
U / P
40
A
81
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
5.1.3 Strategisches Entwicklungsteilziel
Die Wissenschaftsstadt eröffnet über die Kooperation von Schulen, Hochschulen, städtischen Einrichtungen und sonstigen Bildungseinrich-
tungen zusätzliche nachhaltige Bildungschancen.
Operatives Ziel
Sowohl in Geistes- und Sozialwissenschaften sowie in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) streben Hochschu-
len, Schulen und weitere Bildungseinrichtungen enge Kooperationen zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern an. Die Förderung
von Mädchen und junge Frauen im MINT-Bereich erhält einen besonderen Stellenwert.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
B9:
Gründung und
Aufbau des Ar-
beitskreises
Bildung der Allianz
für Wissenschaft
Der Arbeitskreis „Bildung“ hat die Aufgabe, zum einen die Wahrnehmung der Stadt
Münster als Stadt der Wissenschaft und der Bildung zu verstärken und zum anderen
die Sichtbarkeit der Wissenschaft bei der Erörterung gesellschaftlich relevanter Fra-
gestellungen und Themen im Bereich der Bildung zu erhöhen.
Schwerpunkte 2019 – 2022
- Entwicklung einer Bildungslandkarte "Wendepunkte in Bildungsbiographien" mit
Informationen zu Beratungsangeboten und Wegemöglichkeiten
E/U MM, Dez. IV, 40,
WWU, FH MS,
IHK, HWK
B10:
Förderung des
MINT-
Nachwuchses
Das Zentrum „Zukunft durch Innovation“ (ZdI) vernetzt Akteure aus regionaler Wirt-
schaft, öffentlichen Einrichtungen, lokaler Politik, Bildungseinrichtungen und Schulen
und stellt eine partnerschaftliche Plattform zur Förderung des Interesses an MINT
Berufen und Themen in Münster und im Münsterland dar (m³ MINT | Münster | Müns-
terland).
Schwerpunkte 2019 – 2022
- Der Zentrumsrat „Zukunft durch Innovation“ begleitet alle Aktivitäten des Zent-
rums, macht Vorschläge für weitere Entwicklungen und berät die Koordinierungs-
stelle bei deren Durchführung.
- Mitgliedschaft und Mitwirkung der Stadt Münster im Zentrumsrat (ZdI) mit dem
Ziel, den MINT-Nachwuchs zu fördern.
E/U MM
WWU, FH MS
82
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
B11:
Ganzheitliches
Angebot an Litera-
tur und Veranstal-
tungen sowie
Schnittstellen zu
anderen Bildungs-
partnern
Vorhalten eines ganzheitlichen Angebotes an Literatur und Veranstaltungen
- Die Stadtbücherei bietet ein umfassendes Angebot an unterschiedlichen Medien
sowie den Zugang zu digitalen Angeboten, Veranstaltungen ergänzen das Ange-
bot. Im Sinne des lebenslangen und lebensbegleitenden Lernens richten sie sich
sowohl an Kinder und Jugendliche als auch an Erwachsene.
Die Bücherei definiert die Schnittstellen zu anderen Bildungspartnern
- Die Bücherei ist neben vielen weiteren Akteuren zuverlässiger Partner der Bürge-
rinnen und Bürger u.a. im Bereich der Leseförderung, Medienbildung, Demokra-
tieförderung und kulturellen Bildung.
U
U
42 A
A
B12:
Ringvorlesung
Migration und
Bildung
Seit 2015 bestehende Kooperation mit der Westfälischen-Wilhelms-Universität, der
Fachhochschule Münster und der Katholische Hochschule Münster für 12 Vorle-
sungstermine jährlich in den Bereichen Bildung und rassismuskritische Arbeit.
Die Ringvorlesung beleuchtet verschiedenste Aspekte des Themas „Migration und
Bildung“ und lädt hochkarätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein. Sie
richtet sich nicht nur an Studierende, sondern auch an Lehrkräfte, Fachkräfte im so-
zialen Bereich, Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe und interessierte Bürgerinnen
und Bürger, die Einblicke in theoretische Fragestellungen, aktuelle Forschungspro-
jekte und innovative Praxisbeispiele im Bereich migrationsgesellschaftlicher Pädago-
gik erhalten wollen.
U KI
WWU, FH MS,
KatHO
A
B13:
Verzahnung be-
deutsamer Kultur-
veranstaltungen
Ausbau der Verzahnung von bedeutsamen Kulturveranstaltungen mit den Hochschu-
len in Münster und den Schulen in Münster und Verstetigung der Zusammenarbeit.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
83
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
- Verstetigung und Weiterentwicklung der Kooperationen zwischen Kunstaka-
demie Münster und Kunsthalle Münster
- Intensivierung der Zusammenarbeit beim Internationalen Lyrikertreffen mit In-
stituten der WWU (z.B. Workshops gemeinsam von Studierenden und Profis
an der WWU)
- Lyriker des Internationalen Lyrikertreffens gehen in Schulen
E/U 41, Kunsthalle
Münster, Hoch-
schulen, Schulen
- Verstetigung des Festivals NEUE WÄNDE E/U 41, Verein zur
Förderung der
Hochschulkultur
B/
ggfs.C
84
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
5.1.4 Strategisches Entwicklungsteilziel
Bildung für Nachhaltige Entwicklung ist fest als Bestandteil in Verwaltung, Wirtschaftsunternehmen, (Hoch-) Schulen, Kindertagesbetreuung
und sonstigen Bildungseinrichtungen etabliert.
Operatives Ziel
Die Kinder in Kitas städtischer Trägerschaft nehmen an Bildungsangeboten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) teil. Diese sind Bestandteil
der pädagogischen Konzeption.
Darüber hinaus setzt sich das „Regionalzentrum Bildung für nachhaltige Entwicklung“ der Stadt Münster im Rahmen der seiner personellen und finan-
ziellen Ressourcen aktiv dafür ein, dass weitere Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft, Schulen und Hochschulen BNE in ihren jeweiligen
pädagogischen Konzepten einbringen.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
B14:
Verankerung von
BNE in den päda-
gogischen Kon-
zepten der Kitas in
städtischer
Trägerschaft
Die Stadt Münster verankert Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in den päda-
gogischen Konzepten der Kitas in städtischer Trägerschaft.
E/U 67 in Kooperation
mit dem NABU
Münsterland
40, 51, AWM, Villa
ten Hompel, 42
B15:
Aufbau des BNE-
Regionalzentrums
Münster
Mit dem 2018 gestarteten BNE-Regionalzentrum sollen insbesondere Kinder und
Jugendliche frühzeitig für die sozialen, ökologischen, ökonomischen, kulturellen und
globalen Ziele der Nachhaltigkeit und der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030
sensibilisiert werden.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Ein Netzwerk sowohl für interessierte Schulen und Bildungseinrichtungen als
auch für BNE-Anbieter aufbauen.
- Informationsveranstaltungen, Kampagnen und Fortbildungen durchführen
- Ein Qualitätsmanagement mit angestrebter BNE-Zertifizierung der Fachstelle
E/U
67 bis März
2020: A
und C,
danach
B/D
85
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Nachhaltigkeit aufzubauen.
B16:
Out of Schools –
Münster nachhal-
tig erleben
Im Rahmen des geförderten Modellprojekts setzen sich Grundschüler/-innen der 3.
und 4. Klasse durch Besuche außerschulischer Lernorte aktiv mit den 17 globalen
Nachhaltigkeitszielen (SDG) auseinander.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Qualifizierung von Lernorten und begleitenden Pädagogen/-innen
- Durchführung an fünf Modellschulen in den Schuljahren (2019/2020 und
2020/2021)
U 67 C über
die Stif-
tung
Umwelt
und
Entwick-
lung
NRW
B17:
Abfallpädagogik
zur Abfallvermei-
dung und Depo-
nielehrpfad
Zur Förderung der Abfallvermeidung werden von Kooperationen und Netzwerken
erweitert, bürgerschaftlichen Engagements im Kontext des abfallpädagogischen De-
ponielehrpfads gefördert.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Entwicklung eines Freilandklassenzimmers sowie pädagogischer Lehrmaterialien
- Rund 60 Führungen von Kitas und Schulen auf Recyclinghöfen
- Kooperation mit Schulen um Botschafter/-innen zum Umwelt- und Ressourcen-
schutz zu gewinnen
- Abfallberatung und Einführung der Abfalltrennung in muttersprachlichen Überset-
zungen weiterentwickeln
- Aktion „Sauberes Münster“ fortsetzen
- Bürgerkampagnen zum Thema „Littering“ (Wegwerfen von Müll) fortsetzen
U AWM A
86
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
6 Die Themen Globale Verantwortung und Eine Welt sind fest im Handeln von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesell-
schaft verankert.
(Maßnahmen G1 – G7)
6.1.1 Strategisches Entwicklungsteilziel
Stadt und Wirtschaft und Zivilgesellschaft nutzen überwiegend die Möglichkeiten des fairen Handels, der fairen Beschaffung und fairer Fi-
nanzanlagen und fördern in Ländern des Globalen Südens menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen.
Operatives Ziel A
GNK-Beirat: Die Stadt Münster wird ihre Beschaffung bis 2030 nach nachhaltigen Kriterien ausrichten:
1. Produkte aus dem Globalen Süden werden – soweit verfügbar – zu 100 % als fair gehandelte, ökologisch produzierte Waren beschafft. Dies gilt
auch für kommunale Einrichtungen und Betriebe. Bis 2025 sind in mindestens drei Ämtern oder städtischen Einrichtungen/Unternehmen erste Pro-
jekte zu fairer Arbeitskleidung umgesetzt.
2. Der Lebensmittelbedarf wird (sofern diese verfügbar sind) zu 100 % aus umweltschonend saisonal produzierten Lebensmitteln der Region gedeckt.
Dies gilt auch für kommunale Einrichtungen und Betriebe (im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden Budgets).
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
G1:
Ausweitung der
Beschaffung der
Stadt Münster
nach sozial-
ökologischen
Kriterien
Ausweitung der Beschaffung bei der Stadt Münster hinsichtlich fairen, sozialen und
ökologischen Handelns
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Zusammenarbeit in einer dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe zum Einsatz
fairer Arbeitsbekleidung in Kooperation mit der Christliche Initiative Romero (CIR)
- Weitere inhaltliche Arbeitsschwerpunkte: umweltfreundliche und langlebige Bü-
romaterialien, ökofaires Catering auch bei Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit.
- Darüber hinaus werden die Möglichkeiten der dezernatsübergreifenden Zusam-
menarbeit für die Ausweitung geprüft.
P 10 / 23
33, 67, 36 und
weitere beteiligte
Ämter; in Koop.
mit der CIR
B
87
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Operatives Ziel B
Bis 2025 gibt es mindestens 50 Pilotunternehmen (z. B. Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Produktions- und Dienstleistungsbetriebe), die mit der Um-
setzung einer öko-fairen Beschaffung begonnen haben und jeweils mindestens fünf Produkte aus dem Globalen Süden Öko-fair beschaffen und min-
destens fünf Produkte regional und/oder ökologisch einkaufen.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
G2:
Modellprojekt
Pilotunternehmen
für ökofaire Be-
schaffung
Mit diesem Modellprojekt werden vorbildhafte Unternehmen gesucht, die bereit sind,
ökologische und faire Kriterien stärker bei der Beschaffung zu berücksichtigen und
damit ihren Beitrag zur Wahrnehmung globaler Verantwortung zu leisten.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Entwicklung und Festlegung des Projektrahmens und konkreter Projektbausteine
(insbesondere Abstimmung bezgl. Projektüberschneidungen und ggfs. Kooperati-
onsmöglichkeiten zu Projekt G3)
- Entwicklung eines Ansprachekonzepts für Unternehmen
- Durchführung einer Kampagne und Begleitung der beteiligten Unternehmen
N
P
33, 36, 67 in Ko-
operation Fairtra-
deSteuerungs-
gruppe mit weite-
ren Projektpart-
nern
B
G3:
Unternehmen
nehmen ihre glo-
bale Verantwor-
tung wahr
Mindestens 10 Münsteraner Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen
und mit mindestens 20 Mitarbeitenden treten dem UN Global Compact bei und ver-
pflichten sich, mit der Umsetzung der 10 UN-Prinzipien bis Ende 2022 nachweislich
zu beginnen und die Umsetzung bis 2025 zu vollenden.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Entwicklung und Festlegung des Projektrahmens (insbesondere Abstimmung be-
zgl. Projektüberschneidungen und ggfs. Kooperationsmöglichkeiten zu Projekt G2)
- Ansprache von Firmen
P/E
Eine-Welt-Forum
(EWF), in Zu-
sammenarbeit mit
weiteren Koopera-
tionspartnern
67, 33
Finan-
zierung
erfolgt
über die
instituti-
onelle
Förde-
rung des
EWF
88
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Operatives Ziel C
Neben den Kapitalanlagen orientiert sich auch die Kapitalbeschaffung der Stadt an nachhaltigen Kriterien. Dazu prüft sie bis 2020 mögliche und wirt-
schaftlich geeignete Wege der Kapitalbeschaffung an exemplarischen Beispielen unter Berücksichtigung der Kriterien.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
G4:
Divestment und
Kapitalbeschaf-
fung nach nach-
haltigen Kriterien
Städtische Finanzanlagen werden seit 2016 nicht mehr in Bereichen investiert, die
unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ethischer und / oder ökologischer Art (Kinderar-
beit, Herstellung und Vertrieb von Militärwaffen, Erzeugung von Atomenergie, „Fra-
cking“-Einsatz) problematisch sind.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Prüfung der Erweiterung der bereits bestehenden Ausschlusskriterien bei den
städtischen Fonds
- Prüfung der Möglichkeiten nachhaltiger Kapitalbeschaffung
P
P
20
89
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
6.1.2 Strategisches Entwicklungsteilziel
Die Stadt unterstützt alle Initiativen der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, die zum Ziel haben, mehr globale Gerechtigkeit zu
erreichen.
Operatives Ziel
Die Stadt Münster strebt an, den Titel „Hauptstadt des Fairen Handels“ im Jahr 2021 zu erhalten und somit die Kriterien des Wettbewerbs zu erfüllen.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
G5:
Maßnahmen-
programm
Hauptstadt
"fairer Handel"
2021
Die Stadt Münster strebt den Titel "Hauptstadt des fairen Handels 2021" an. Ideen zur
Umsetzung dieses Ziels werden gemeinsam mit der Steuerungsgruppe „Fairtrade-
Stadt Münster“ entwickelt.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Aktion "Faire Stadtteile" durchführen
- Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit
- Beteiligung an einem Netzwerk "Faires Münsterland"
- Entwicklung von weiteren fairen Kitas und Schulen in Münster sowie eine stärkere
Vernetzung untereinander mit gemeinsamen Veranstaltungen.
U 33 in Kooperation
mit der
Fairtrade Steue-
rungsgruppe
A
90
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
6.1.3 Strategisches Entwicklungsteilziel
Die Akteure für eine gerechtere Welt sind eng miteinander vernetzt und unterstützen sich gegenseitig bei ihren Projekten.
Operatives Ziel
Die Stadt Münster schafft Rahmenbedingungen zur Vernetzung von zivilgesellschaftlichen Akteuren untereinander sowie auch mit politischen Akteuren
zur Erreichung des ambitionierten Ziels größerer globaler Gerechtigkeit. Sie unterstützt die Entwicklung tragfähiger Strukturen und Prozesse für die
Vernetzung und fördert aktiv Kommunikations-/Beteiligungskanäle für den öffentlichen Diskurs.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
Hinweis:
Um die Vernetzung der Akteure der Einen-Welt zu unterstützen werden die bei-
den Projektansätze „Haus der Vielfalt“ (siehe S9) und „NEBUK“ (L1) verfolgt.
6.1.4 Strategisches Entwicklungsteilziel
Die Stadt Münster initiiert und unterstützt Stadt- und Projektpartnerschaften mit Akteuren des Globalen Südens.
Operatives Ziel
Bis 2020 initiiert die Stadt Münster (neben der bestehenden Städtepartnerschaft mit Monastir) mindestens eine weitere Städte- oder Projektpartner-
schaft mit einer Kommune und/oder Akteuren des Globalen Südens und etabliert dazu eine zivilgesellschaftliche Struktur, die die Projektpartnerschaft
langfristig begleitet und unterstützt.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
G6:
Initiierung einer
Projektpartner-
schaft mit einer
Kommune im
globalen Süden
Die Stadt Münster initiiert im Rahmen der von Engagement Global geförderten
KEPOL-Stelle bis 2020 eine Projektpartnerschaft mit einer Stadt im Globalen Süden.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Erste Kontaktaufnahme und Begegnung mit einer potentiellen Projektpart-
nerstadt.
- Abstimmung eines Themenschwerpunktes
E 33 Zu-
nächst
A, ggfs.
B für
konkrete
Maß-
nahmen
91
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
- Durchführung eines ersten Projektes
- Aufbau einer zivilgesellschaftlichen Struktur, die die Projektpartnerschaft langfri s-
tig begleitet und unterstützt.
G7:
Projekt Klimapart-
nerschaft mit
Monastir
Die Stadt Münster beteiligt sich als eine von zehn Modellkommunen an dem Projekt
Klimapartnerschaft NRW. Gemeinsam mit der Partnerkommune Monastir soll ein ge-
meinsames Handlungskonzept für Klimaschutz und Klimaanpassungsmaßnahmen
entwickelt werden.
U 33
in Kooperation mit
67 und weiteren
Projektpartnern
A,C
7 Münster ist Vorbild für zukunftsfähige Produktions- und Konsummuster (weniger, einfach, besser).
(Maßnahmen L1 – L13)
7.1.1 Strategisches Entwicklungsteilziel
Der Begriff Wohlstand hat eine neue Bedeutung bekommen. Zeitwohlstand, Eigenarbeit und Selbstversorgung sowie eine Kultur des „Tei-
lens und Tauschens“ und des Lebens in und für die Gemeinschaft sind weit verbreitet.
Operatives Ziel
Die Stadt Münster ist spätestens ab 2025 Vorreiterin für einen positiven gesellschaftlichen Veränderungsprozess von Lebensstilen im Hinblick auf suf-
fizienteres Verhalten (gute Lebensqualität bei gleichzeitig geringerem Ressourcenverbrauch) und initiiert und unterstützt aktiv zivilgesellschaftliche und
unternehmerische Handlungsansätze (z. B. Urban Gardening, Repair- und Sharingstationen, Quartiersansätze).
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
L1:
NEBUK
(Beratung und
Entwicklung einer Konzeption für den Aufbau eines Beratungs- und Vernetzungszent-
rums für Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Energie- und Umweltberatung, Beratung der
Verbraucherzentrale(VZ)-NRW und im Rahmen der Fair-trade-town, Bildung, Eine-
P
67 in Kooperation
mit der VZ-
Beratung, der
B
92
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Vernetzung für
Nachhaltigkeit,
Eine-Welt, Bera-
tung, Umwelt, Kli-
maschutz)
Welt- und Umweltgruppen (Information / Bildung / Begegnung, Veranstaltungsräume,
Ausstellungen, Büroräume).
Der GNK-Beirat schlägt auf Initiative des Umweltforums e.V. vor, diese Idee zu einem
(Um-) Welthaus zu erweitern.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Prüfung möglicher Überschneidungen oder auch Kooperationsmöglichkeiten zum
Projekt „Haus der Kulturen / Eine-Welt-Haus“ (s. 1.1.2, Maßnahme S9)
- Prüfung und Entwicklung von konzeptionellen Eckpunkten für das Projekt. Wie
lassen sich (Information / Bildung / Begegnung, Veranstaltungsräume, Ausstel-
lungen, Büroräume) unter einem Dach und unter Einbeziehung verschiedener
Beratungsstellen, zivilgesellschaftlicher Interessen realisieren?
Energie- und Um-
weltberatung, KI
L2:
Gemeinsames
Gärtnern an Schu-
len und Urban
Gardening
Der Trend zum gemeinsamen Gärtnern wird aktiv von der Stadt Münster durch die
Entwicklung und Unterstützung von Gemeinschaftsgärten unterstützt.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Schaffung von Nachbarschaftsgärten im öffentlichen Raum wie z. B. Grünschlei-
fe, Rückertstrasse sowie Unterstützung von Gemeinschaftsgartenprojekten Drit-
ter.
- Qualifizierung von Schulgärten im Quartier (Modellprojekt an drei Schulen).
- Aktionstage, Vernetzung und Austausch (z.B. Apfeltag Gievenbeck, Weidenakti-
onstag, Fortbildungen des BNE-Regionalzentrums).
- Bestandsaufnahme bestehender Projekte und partizipative Ideenschmiede zur
Entwicklung weiterer Projekte / Handlungsansätze.
U/ggfs.
E
U
P
67, Kooperations-
partner 40
A
L3:
Nachhaltigkeit
nimmt Quartier
Im Zuge von „fridays for future“, aktueller Berichten zum Artensterben, zum Klima-
schutz oder -wandel wollen immer mehr Bürger/-innen selbest aktiv werden und im
Rahmen ihrer Möglichkeiten eigenverantwortlich umweltbewusster Leben.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
N 67 A
93
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
Die Stadt Münster unterstützt und begleitet aktiv Gemeinschaftsprojekte in einzelnen
Stadtteilen/Quartieren. Die jeweilige Unterstützung erfolgt in Absprache und wird den
jeweiligen Bedarfen im Rahmen der vorhanden personellen und finanziellen Möglich-
keiten angepasst.
L4:
Bewusstseins-
bildung für nach-
haltige Lebenssti-
le, Eigenverant-
wortung und Wirt-
schaft ohne
Wachstum
Im Sinne der Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie werden in Kooperation mit wissen-
schaftlichen und zivilgesellschaftlichen Partnern Veranstaltungen durchgeführt. In
diesen soll sich möglichst konkret mit Themen, wie z.B. nachhaltigeren Lebensstilen,
Mikroplastik und Wirtschaft ohne Wachstum auseinandergesetzt werden.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Veranstaltungskonzept mit mindestens zehn Veranstaltungen zu unterschiedli-
chen Themen/Jahr
N AG Lokale Agen-
da /GNK-Beirat,
WWU, FH, 67
B, D
(evtl.
Stiftung
Umwelt
und
Entwick-
lung)
L5:
Sufficators – Krite-
rienkatalog für die
Evaluation suffi-
zienzorientierter
Projekte und
Handlungs-
ansätze in Münster
Das Zentrum für Interdisziplinäre Nachhaltigkeitsforschung (ZIN) erarbeitet einen
wissenschaftlichen Kriterienkatalog zum Thema „Suffizienz“ (Zeitwohlstand, Selbst-
versorgung, Suffizienz). Zusätzlich werden Kriterien entwickelt, anhand derer evalu-
iert werden kann, inwiefern zivilgesellschaftliche Projekte und unternehmerische
Handlungsansätze bereits zu suffizienterem Verhalten beitragen und wo sie noch
entsprechende Weiterentwicklungsbedarfe aufweisen.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Konkretisierung der Projektidee und Klärung des Projekt- und Finanzierungs-
rahmens
P
Zentrum für Inter-
disziplinäre Nach-
haltigkeitsfor-
schung, 67
B
94
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
L6:
Nachhaltigkeit
selbst entwerfen –
Inklusive Foren für
Bürgerinnen und
Bürger / Experi-
mentierlabore
Foren jeweils für 20 bis 30 Bürger/-innen zu nachhaltigkeitsrelevanten Themen (Suf-
fizienz, nachhaltigem Konsum ...) anbieten, um gemeinsam zu diskutieren und mitei-
nander Lösungen zu entwerfen.
- Konkretisierung der Projektidee und Klärung des Projekt- und Finanzierungsrah-
mens.
P Zentrum für Inter-
disziplinäre Nach-
haltigkeitsfor-
schung, 67
B
L7:
Veranstaltung zum
Thema Umwelt-
psychologie
Vermittlung eines psychologischen Modells zur Erklärung nachhaltigen Handelns, um
daran aufzuzeigen, wie bei Umweltschutzaktionen psychologische Mechanismen
zum nachhaltigen Handeln berücksichtigen können.
N Münster
nachhaltig e.V., 67
Über
Sponso-
ring
(Stadt-
spar-
kasse)
L8:
Unterstützung und
Anerkennung von
bürgerschaftli-
chem Engagement
für Umwelt und
Nachhaltigkeit
Zivilgesellschaftliches Engagement für Umweltschutz und Nachhaltigkeit braucht
Anerkennung.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Verleihung des städtischen Umweltpreises in mehreren Kategorien.
- Bereitstellung von Fördermitteln für umwelt- und nachhaltigkeitsrelevante Projekte
mit ehrenamtlichem Engagement.
U 67 A
95
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
7.1.2 Strategisches Entwicklungsteilziel
Kreislaufwirtschaft, Re- und Upcycling, Cradle-to-Cradle-Ansätze werden unterstützt und realisiert. Die Nutzungsdauer von Produkten wird
verlängert.
Operatives Ziel A
In Münster sinkt der Ressourcenverbrauch durch konsequente Abfallvermeidung vor Wiederverwendung und vor Recycling vor sonstiger Verwertung.
Bis 2020 wird das Abfallaufkommen der Haushalte auf 425 kg/EW*a gesenkt
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
L9:
Umsetzung des
nachhaltigen
Abfallwirtschafts-
konzepts
Die Abfallwirtschaftsbetriebe tragen über die Umsetzung des nachhaltigen Abfallwirt-
schaftskonzepts sowie über die Nutzung von Synergien durch Kooperation mit der
Region Twente zum Ressourcenschutz und zu einer Verringerung der CO2-
Emissionen bei.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Flächendeckende Einführung der Wertstofftonne ab 01.01.2020
- Einrichtung von Wechselstuben und Online Tausch- und Verschenkmärkten
- Aktion „Sauberes Münster“
- Bürgerkampagnen zum Thema „Littering“ (Vermüllung)
- Einsatz von Unterflurcontainern bei den AWM
- Weitere Erstellungen von Informationsmaterialien in verschiedenen Mutterspra-
chen
U AWM A
Kampagne „Lebensmittel zu gut für die Tonne“ zur Bewusstseinsbildung und Wert-
schätzung von Lebensmitteln (Öffentlichkeitsarbeit, Umweltberatung, Umwelttipps)
U AWM, 67,
FAIRteilbar
A
L10:
Münster für Mehr-
weg
Münster für Mehrweg zielt auf Bewusstseinsbildung zur Vermeidung von Einweg und
Unterstützung von Mehrweglösungen ab.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
U
P
AWM, 67, MM in
Kooperation mit
32, den Stadtwer-
ten und weiteren
A
96
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
- Nutzung von Mehrweg- und Pfandsysteme vor allem bei städtischen Veranstal-
tungen, bei Veranstaltungen auf städtischer Fläche und insgesamt bei Veranstal-
tungen im öffentlichen Raum (Einwegverbot in städtische Verträge, Satzungen
und Genehmigungen für Veranstaltungen im öffentlichen Raum aufnehmen und
Kontrollsysteme definieren).
- Markt am Dom verbannt Einwegtüten und Einweggeschirr
- Refill-Stationen für Trinkwasser bewerben und mehr öffentliche Trinkwasser-
Zapfstellen errichten.
- Pfandsysteme für Coffee-to-go vermitteln und bewerben
P
U
U
Partnern
Operatives Ziel B
Die Stadt Münster (einschließlich städtischer Einrichtungen/ Unternehmen) berücksichtigt sowohl bei der Beschaffung als auch bei Investitionen Krite-
rien wie Langlebigkeit, Reparier- und Recyclingfähigkeit.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
Hinweis:
Operatives Ziel wird bei der Maßnahme „Ausweitung der Beschaffung der Stadt
Münster nach sozial-ökologischen Kriterien“ (G1) berücksichtigt.
97
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
7.1.3 Strategisches Entwicklungsteilziel
Ver- und Entsorgung erfolgen zunehmend aus der Region, regionale Wertschöpfungsprozesse und der Markt für nachhaltige Produkte sind
systematisch ausgebaut.
Operatives Ziel
Die Stadt Münster setzt sich aktiv dafür ein, regionale Wertschöpfungsprozesse zu unterstützen und den Markt bzw. das Angebot für nachhaltige Pro-
dukte in Gastronomie und Einzelhandel zu steigern. Die Verpflegung in den städtischen Kantinen erfolgt zunehmend aus biologischem Anbau, fair,
regional und saisonal. Feste Bestandteile des Speiseplans sind vegetarische und vegane Angebote.
Maßnahmen
2019 – 2022
Kurzbeschreibung und wesentliche Bausteine Stand Federführung/
Koop-partner
Finanz-
mittel
L11:
Verpflegung in
städtischen
Kantinen
Die städtischen Kantinen beachten das saisonale und regionale Angebot an Le-
bensmitteln sowie deren umweltschonende Herstellung und ihren fairen Handel. Fes-
te Bestandteile des Speiseplans sollen vegetarische und vegane Angebote sein
.
U 10,
Kantinen-
betreiber, 53, Initi-
ative „Münster isst
veggie“
A
98
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
L12:
Verpflegung in
städtischen
Schulen und Kitas
/ Bewusstseinsbil-
dung
In den Qualitäts- und Hygieneleitfäden für die Verpflegung in städtischen Schulen
und Kitas und in den Leistungsverzeichnissen bei der Vergabe sind folgende Nach-
haltigkeitsgesichtspunkte implementiert:
- Mindestens 20% der pflanzlichen / tierischen Produkte sind aus zertifizierter öko-
logischer Erzeugung.
- Milchprodukte stammen möglichst aus gentechnikfreier Erzeugung.
- Es erfolgt verstärkter Einsatz saisonaler und regionaler Produkte.
- Auf Einweggeschirr wird verzichtet.
- Begleitend dazu findet Ernährungsbildung in KiTas und Schulen zur Wertever-
mittlung für bewussteren und nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln und Nah-
rung statt (Gemüseschule, Vegetarische Kochworkshops und "Mehr Bio im Spei-
seplan")
- Unterstützung bei der Umstellung von Warmverpflegung in Aluschalen zu Frisch-
verpflegung oder Tiefkühl-Mischküche,
- Projekt MehrWertKonsum zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen, Initiative
„Münster isst veggie“.
Politische Beschlüsse: V/0657/2012 u.a.
U 40
53
51
A
L13:
Entwicklung eines
Aktionsplans zu
Ernährung und
Vermarktung aus
der Region, urba-
ne und ökologi-
sche Landwirt-
schaft
Zu den Themen Steigerung der Wertschöpfung für nachhaltige Lebensmittel und
Konsumgüter aus der Region, ökologische bzw. nachhaltigere konventionelle Land-
wirtschaft, und Lebensmittelanbau im öffentlichen Raum soll ein kommunal, unter-
nehmerisch und zivilgesellschaftlich getragener Handlungsansatz mit einem konkre-
ten Aktionsplan erarbeitet werden. An diesem Prozess und der sich anschließenden
Umsetzung sollen insbesondere Landwirtschaft, Lebensmittel verarbeitende Akteure,
Wissenschaft, zivilgesellschaftliche Akteure und der Handel beteiligt werden.
Schwerpunkte 2019 – 2022:
- Bestandsaufnahme ggfs. unter Einbindung wissenschaftlicher Arbeiten
- Konkretisierung der zu berücksichtigenden Fragestellungen und Ziele
- Durchführung eines Beteiligungsprozess zur Erstellung eines Aktionsplans, ggfs.
P 67 B
99
Legende
Stand: Federführung/Koop-partner: Finanzmittel:
U = in Umsetzung Zahlangabe = A = Finanzmittel stehen in HH2019 bereit bzw. sind im HH-Planentwurf 2020ff. enthalten
E = in Entwicklung/Planung Kürzel der Bezeichnung des Amtes B = (zusätzliche) Finanzmittel sind noch nicht in der HH-Planung berücksichtigt
P = in Prüfung bzw. der Einrichtung C = Fördermittel/Drittmittel stehen zur Verfügung
N = Neu (Erläuterung siehe Seite 100) D = Fördermittel/Drittmittel können ggf. berücksichtigt werden
zunächst Festlegung und Fokussierung auf prioritäre Handlungsfelder
- aktive Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Aktivitäten und StartUps (z.B
FAIRteilbar, Natürlich unverpackt, Einzelhandel zum Wohlfühlen, Ernährungsrat
in Gründung)
Anmerkung: Dieses Projekt ist nur realisierbar, wenn direkt ab Beginn zusätzliche
Ressourcen u.a. für eine Personalstelle und Sachmittel zur Verfügung gestellt wer-
den.
100
Auflistung der Kürzel und der Namen der beteiligten Dezernate, Ämter, eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und GmbHs
(siehe Spalte Federführung und Koop-Partner)
10 - Personal- und Organisationsamt 59 - Jobcenter
13 - Presse- und Informationsamt 61 - Stadtplanungsamt
14 - Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 63 - Bauordnungsamt
17 - Amt für Gleichstellung 64 - Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
20 - Amt für Finanzen und Beteiligungen 66 - Amt für Mobilität und Tiefbau
23 - Amt für Immobilienmanagement 67 - Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit
32 - Ordnungsamt Dez. III - Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft
33 - Amt für Bürger- und Ratsservice Dez. III/1 - Dezernat für Planungs- und Baukoordination
36 - Rechts- und Ausländeramt Dez. IV - Dezernat für Bildung, Jugend und Familie
40 - Amt für Schule und Weiterbildung Dez. V - Dezernat für Soziales, Integration Kultur und Sport
41 - Kulturamt Dez. VI - Dezernat für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit
42 - Stadtbücherei AWM - Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
50 - Sozialamt KI - Kommunales Integrationszentrum
51 - Amt für Kinder, Jugendliche und Familien MM - Münster Marketing
52 - Sportamt VHS - Volkshochschule
53 - Gesundheits- und Veterinäramt WFM - Wirtschaftsförderung Münster
Anlage 3 Verstetigung des Nachhaltigkeitsprozesses
6752 Zeichen
1 V/0669/2019: Anlage 3 Anlage 3: Verstetigung des Nachhaltigkeitsprozesses Die Verwaltung schlägt folgende Verfahrensschritte zur Verstetigung des Nachhaltigkeitsprozesses vor: a.) Einführung eines Vierjahresturnus für den weite ren Prozessverlauf Im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsproze sses wird angestrebt, die jeweiligen Prozessschritte (Bestandsaufnahme, Maßnahmenentwick lung und -umsetzung, Monito- ring/Evaluation bis hin zur Fortschreibung der Stra tegie) mit partizipativer Beteiligung des Beirats jeweils in einem Vierjahresturnus durchzuführen. b.) Weiterentwicklung und Verstetigung der verwaltu ngsinternen Aufbauorganisation Die für das GNK-Projekt eingeführte verwaltungsint erne Aufbauorganisation (mit verwal- tungsinternem Kernteam, Workshops, Einbeziehung rel evanter Ämter und städtischer Töch- ter) wird verstetigt. Alle zwei Jahre sind Berichte zum jeweiligen Sachstand der Maßnah- menumsetzungen vorzulegen. c.) Verstetigung des Nachhaltigkeitsbeirats Der Nachhaltigkeitsbeirat wird institutionalisiert . Die Verwaltung erarbeitet auf der Grundlage der Erfahrungen des GNK-Beirats eine Geschäftsordnung für dessen Fortführung und insbe- sondere seiner zukünftigen Rolle und Aufgaben. Diese ist den politischen Gremien innerhalb eines Jahres vorzulegen. d.) Aufbau eines Monitorings Gemeinsam mit dem derzeitigen GNK-Beirat wird ein Konzept für das zukünftige umset- zungs- und wirkungsorientierte Monitoringsystem zur Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 erarbeitet. Das Monitoring ist die Grundlage für re gelmäßige Evaluationen und für eine Fort- schreibung der Nachhaltigkeitsstrategie. Das Monito ringsystem einschließlich der zugrunde- liegenden Indikatoren sind dem Rat ebenfalls innerhalb eines Jahres vorzulegen. e.) Nachhaltigkeitscheck für politische Vorlagen Die Verwaltung prüft, ob und wie auf der Grundlage der Nachhaltigkeitsstrategie ein Nach- haltigkeitscheck für politische Beschlussvorlagen a ufgebaut werden kann. Das neue Instru- ment könnte Politik aber auch kommunale Mitarbeiter innen und Mitarbeiter für das Thema Nachhaltigkeit sensibilisieren und frühzeitig Trans parenz bezüglich der Wirkung und mögli- cher Zielkonflikte eines Vorhabens schaffen (siehe Infokasten: „Integrierter Ansatz des Nachhaltigkeitschecks). Gleichzeitig muss der jeweilige Arbeitsaufwand für die Durchführung eines Nachhaltigkeitschecks vertretbar bleiben. f.) Bewusstseinsbildung und Nachhaltigkeitskommunik ation intensivieren Über die Einbeziehung der bisher Beteiligten im GN K-Beirat hinaus wird es zukünftig um eine breitere Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit zu den globalen Nachhaltigkeitszielen und deren Umsetzung vor Ort in Münster gehen. 2 V/0669/2019: Anlage 3 Infokasten: Integrierter Ansatz zur Darstellung von Zielkonflikten Beispiel: Integrierter Ansatz de s Nachhaltigkeitschecks zum Umgang mit Zielkonflikten am Beispiel des Themas „Wohnen“ Die Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 – Teil 2 ist mit Ratsbeschluss vom 12.12.2018 als Ori- entierungs- und Handlungsrahmen für die nachhaltige Entwicklung der Stadt Münster beschlos- sen worden. Mit ihren strategischen und operativen Zielen bietet sie im Sinne eines Nachhaltig- keitschecks ein neues Instrument zur Darstellung potentieller Zielkonflikte (sofern keine gesetzli- chen Abwägungsprozesse, z. B. im Rahmen der Bauleitplanung Anwendung finden). Dieses soll am Beispiel „Wohnen“ näher erläutert werden: Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrate- gie ist das übergreifende strategische Entwicklungsziel: „Alle Menschen haben die Möglichkeit bezahlbar, umwelt- und sozialgerecht sowie gesund in Münster zu wohnen“ verabschiedet wor- den. Konkretisiert wurde es mit den strategischen Teilzielen: „Bedarfsorientierte Angebote auf dem Münsteraner Wohnungsmarkt schaffen/neue Wohnformen unterstützten mit den folgenden operativen Zielen: OZ A Jährlich 2.000 neue Wohnungen, davon mindeste ns 300 öffentlich gefördert, OZ B Sozialgerechte Bodennutzung, OZ C bedarfsgerechter Wohnraum zu angemessenen Kon ditionen“. Hieraus ergeben sich Wechselwirkungen zu weiteren gleichwertig verabschiedeten strategischen Nachhaltigkeitszielen, beispielsweise: „Der Wohnungsneubau… erfolgt klimaneutral unter Ber ücksichtigung der Anforderungen an die Klimaveränderungen. Bei der Auswahl der Bauarten un d Baustoffe sind die Aspekte Nachhaltig- keit, Umweltverträglichkeit, Wohnungsgesundheit…. z u berücksichtigen mit den operativen Zielen: OZA Beim Wohnungsneubau soll die Verwendung von umw eltgerechten Baustoffen und -arten gefördert werden. OZB Bis 2030 sinken die Energieverbräuche je Einwoh ner/in im Raumwärmebedarf um 20 %, im Warmwasserbereich um 11 % und für den Str ombereich um 26 %.“ „In Münster bleiben die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und die biologische Vielfalt ist ver- bessert mit dem operativen Ziel: OZ Die Versiegelung ist so gering zu halten und sol l den vereinbarten durchschnittlichen Höchstwert von rund 30 ha Neuinanspruchnahme der S iedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) nicht überschreiten…. Die SuV je Einwohnerin und Einwohner soll kontinuierlich sinken.“ „Siedlungsflächen werden vorrangig im Einzugsbereich leistungsfähiger Infrastrukturen, Versor- gungszentren und ÖPNV-Angeboten („Stadt der kurzen Wege“) entwickelt“ mit dem operat. Ziel: OZ Alle Siedlungsflächen werden im 2.000 m Radius v on Versorgungsflächen (Fahr- radentfernung) und 300 m Radius von ÖPNV-Angeboten entwickelt.“ Alle Ziele lassen sich nicht gleichzeitig in einer Maßnahme umsetzen. Demgegenüber würde eine kontinuierliche Vernachlässigung eines der Ziele auf Dauer die nachhaltige Entwicklung der Stadt Münster gefährden. Um angesichts dieser potentiellen Zielkonflikte dennoch Entscheidungen zu treffen, ist es erforderlich, Folgen und Unsicherheiten genau abzuschätzen, Prioritäten zu setzen aber dabei die jeweiligen Kompensationsmöglichkeiten genau auszuloten. Die Einführung eines Nachhaltigkeitschecks als neues Instrument für politische Vorlagen könnte in einem ersten Schritt zumindest für Transparenz sorgen, welche konkurrierenden Ziele bei den jeweiligen Beschluss- vorlagen betroffen sind. Eine allgemein anwendbare Regel zum Umgang und zur Lösung dieser Konflikte ergibt sich daraus allerdings noch nicht. Münster steht mit diesem Problem nicht alleine, auch andere Kommunen stehen vor der Herausforderung, wie sie mit den Zielkonflikten umge- hen. In der Literatur gibt es dazu Vorschläge, beispielweise Szenarioanalysen für die jeweiligen Nachhaltigkeitsziele durchzuführen, einen allgemein erprobten Weg gibt es dafür allerdings noch nicht.
Beratungsverlauf (24)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Rudolf-Diesel-Straße
- Beckstraße
- Rückertstraße
- Bohlweg
- Steinfurter Straße
- Bismarckallee 66
- Hoppengarten
- Brüningheide
- Bremer Platz
- Goldstraße 2
- Kinderhaus
- Pluggendorf
- Promenade
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0669/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.08.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37