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V/0797/2018

Satzungen zur Änderung der Landschaftspläne "Werse" (LP1), "Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel" (LP2) sowie "Roxeler Riedel" (LP3)

Vorlagen 10.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 54

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1 zur Vorlage V0792018

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Beschlussvorlage

2677 Zeichen

V/0797/2018 
V/0797/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Satzungen zur Änderung der Landschaftspläne "Werse" (LP1), "Nördliches Aatal und Vorbergs 
Hügel" (LP2) sowie "Roxeler Riedel" (LP3) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   15.11.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Die Satzung zur Änderung des Landschaftsplans Werse (LP1) vom 27.03.1987, zuletzt geän-
dert am 09.02.2018, wird beschlossen (Anlage 1). 
 
2. Die Satzung zur Änderung des Landschaftsplans Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel (LP2)  
vom 20.02.1998, zuletzt geändert am 21.07.2017, wird beschlossen (Anlage 1). 
 
3. Die Satzung zur Änderung des Landschaftsplans Roxeler Riedel (LP3)  vom 19.09.2014, zu-
letzt geändert am 29.09.2017, wird beschlossen (Anlage 1). 
 
 
II.  Finanzielle Auswirkungen: 
 Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
 
 
Begründung: 
In den textlichen Erläuterungen zu den besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft (N a-
turschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, Geschützte Landschaftsbestandteile) 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
14.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Peifer 
Telefon: 492-6705 
PeiferM@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0797/2018 
enthalten alle Landschaftspläne der Stadt Münster einen Hinweis, wonach Verstöße gegen die Ge - 
und Verbote der Regelungskataloge eine Ordnungswidrigkeit darstellen. E s wird darauf verwiesen, 
dass gemäß § 70 und 71 Landschaftsgesetz Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet 
werden können.  
 
Das Landschaftsgesetz wurde im November 2016 durch das Landesnaturschutzgesetz NRW abg e-
löst. Aufbau und Systematik wurden ge genüber dem Landschaftsgesetz verändert. Das Thema Or d-
nungswidrigkeiten ist nun in einem eigenständigen Kapitel (Nr. 9) in den §§ 77 + 78 abgehandelt. 
 
Daraus resultiert die Notwendigkeit, die aktuellen Rechtsbezüge in die Landschaftspläne einzustellen, 
da ansonsten ein Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 Grundgesetz vorliegt (B e-
schluss des Oberlandesgericht Koblenz  vom 22.03.1999) und von der unteren Naturschutzbehörde 
durchzuführende Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht rechtssicher wären.  
 
In Vertretung 
 
Gez. 
 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlage

Anlage A

1318 Zeichen

Anlage A zur V/0797/2018 
Kurzüberblick 
Die Rechtsbezüge zum Thema Ordnungswidrigkeiten sind in den Landschaftsplänen „Werse“ 
(LP1),“Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel“ (LP 2) sowie „Roxeler Riedel“ (LP3) zu aktualisie-
ren.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Herstellung von Rechtssicherheit bei der Durchführung von Ordnungswidrigkeitsver-
fahren nach den Landschaftsplänen LP 1, 2 und 3 zur Erhaltung der Vielfalt der natürlicherweise 
vorkommenden Pflanzen und Tiere und ihrer Lebensräume, Vernetzung von Biotopen, Schutz 
der natürlichen Ressourcen sowie Erholung der Menschen in der Landschaft.  
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1303 Natur, Landschaft, Erholung, Wasserschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Anlage 1 zur Vorlage V0792018

2816 Zeichen

1 
 
Anlage 1 zur Vorlage V/0797/2018 
 
 
Zu Beschlusspunkt 1. 
 
Satzung zur Änderung des Landschaftsplans Werse  (LP 1) der Stadt Münster 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen (GO 
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli  1994 (GV. NW. S. 666/SGV NW 
2023) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90) hat 
der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 10.10.2018 folgende Satzung beschlossen: 
 
Artikel 1: 
Die textlichen Darstellungen und Festsetzungen Ziffer 1-2.0, vorletzter und letzter Absatz  
erhalten folgende Fassung: 
„Verstöße gegen die Ge- und Verbote der nachfolgend en Schutzausweisungen stellen eine 
Ordnungswidrigkeit gemäß § 77 Landesnaturschutzgesetz dar. 
Ordnungswidrigkeiten können nach § 78 Landesnatursc hutzgesetz mit einer Geldbuße bis 
zu 50.000 € geahndet werden.“ 
 
Artikel 2: 
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
 
 
 
 
 
Zu Beschlusspunkt 2. 
 
Satzung zur Änderung des Landschaftsplans Nördliches Aatal und Vorbergs Hügel  
(LP 2) der Stadt Münster 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen (GO 
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli  1994 (GV. NW. S. 666/SGV NW 
2023) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90) hat 
der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 10.10.2018 folgende Satzung beschlossen: 
 
Artikel 1: 
Die textlichen Erläuterungen Ziffer 2-2.0, vorletzter und letzter Absatz erhalten folgende 
Fassung: 
„Verstöße gegen die Ge- und Verbote der nachfolgenden Schutzausweisungen stellen eine 
Ordnungswidrigkeit gemäß § 77 Landesnaturschutzgesetz dar. 
Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 78 Landesnaturschutzgesetz mit einer Geldbuße bis 
50.000 € geahndet werden.“ 
 
Artikel 2: 
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

2 
 
Zu Beschlusspunkt 3. 
 
Satzung zur Änderung des Landschaftsplans Roxeler Riedel  (LP3) der Stadt Münster 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen (GO 
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli  1994 (GV. NW. S. 666/SGV NW 
2023) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV. NRW. S. 90) hat 
der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 10.10.2018 folgende Satzung beschlossen: 
 
Artikel 1: 
Die textlichen Erläuterungen Ziffer 3-2.0, vorletzter Absatz erhalten folgende Fassung: 
 
„Verstöße gegen die Ge- und Verbote der nachfolgenden Schutzausweisungen stellen eine 
Ordnungswidrigkeit gemäß § 69 BNatSchG bzw. § 77 Landesnaturschutzgesetz dar. 
Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 78 Landesnaturs chutzgesetz mit einer Geldbuße 
geahndet werden.“ 
 
 
Artikel 2: 
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beratungsverlauf (8)

04.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.11.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.11.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 47 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 54 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Vorbergs Hügel
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0797/2018
Typ
Vorlagen
Datum
10.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37