0440/2026/1
"Masterplan Kommunale Sicherheit (MaKoS)": Umsetzungsstand des AVR-Beschlusses vom 19. Mai 2025
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Anlage 2_Schulische Kriminalprävention
16303 Zeichen
Masterplan „Kommunale Sicherheit“
Schulische Kriminalprävention
Umsetzungskonzept Maßnahmen des Masterplans Sicherheit – schulische Kriminalprävention / 2
Entwicklungen der Maßnahmen zur schulischen Kriminalprävention
– Umsetzungskonzept –
In einem Workshop unter Beteiligung des Amtes für Schulentwicklung, des Schulpsychologischen
Dienstes, des Jugendamtes, der AG § 78 SGB VIII Gewaltprävention, der Bezirksregierung Köln
(Bereich Grundschule), der Bezirksschüler*innenvertretung, des Kriminalkommissariat Kriminal-
prävention/Opferschutz der Polizei Köln sowie des Zentrums für Kriminalprävention und Sicher-
heit, wurden die Maßnahmenempfehlungen der Lokalen Agenda konkretisiert und im Folgenden
näher erläutert.
Gegenstand des Konzepts
Konkretisierung der Maßnahmenempfehlungen für schulische Kriminalprävention aus dem Mas-
terplan „Kommunale Sicherheit“.
Maßnahmen, die finanzielle Mittel benötigen
(1) Mehr Sozialarbeiter*innen
(2) Präventionstrainer*innen an jeder Schule. Etabl ierung von „sozialen Trainings“
(3) Niederschwellige beratende und therapeutische H ilfsangebote an den Schulstandorten
(4) Unterstützung der Schulen aus den Quartieren un d Sozialräumen heraus, z.B. Einbin-
dung der Fachkräfte der Sozialraumkoordination
(5) Ausweitung des Konzepts der „Familiengrundschul zentren“ auf Familienschulzentren,
die die Eltern in ihrer Rolle als Bildungsbegleiter auch in der SEK I stärken
Maßnahmen, die keine finanziellen Mittel benötigen
(6) Vernetzung der Schlüsselakteur*innen mit Schule , Polizei, Jugendamt, etc.
(7) Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe im Strafverf ahren und Rechtsanwält*innen; Be-
such von Jugendstrafverfahren
(8) Erfassung und Auswertung der räumlichen und inh altlichen Anfragen der Kölner
Schulen bei den Krisendezernent*innen der Bezirksregierung für z.B. 6 Monate zur
besseren Übersicht
(9) ZeMAG (Zentrales Melde- und Auskunftssystem bei Gefährdungen) für Lehrerschaft
(10) Netzwerkkatalog (alle Schulen mit Präventionsangeboten und externen Angeboten)
(11) Mehr Präsenz der Polizei in Schulen in Bezug auf Workshops oder Vorträgen
(12) Auf Grundlage des Schulsozialindex erhalten die Schulen mit Belastung durch sozi-
ale Probleme mehr Ressourcen, ggf. Faktor Kriminalitätsbelastung in den Index auf-
nehmen lassen
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Umsetzungskonzept Maßnahmen des Masterplans Sicherheit – schulische Kriminalprävention / 3
Maßnahmen, die finanzielle Mittel benötigen
(1) Mehr Sozialarbeiter*innen
Der Ausbau der Schulsozialarbeit wurde als zentrale und weiterhin prioritäre Maßnahme betont.
Ein entsprechender politischer Beschluss liegt vor, konnte jedoch bislang nicht vollständig umge-
setzt werden, da die Einrichtung weiterer Stellen von den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängt.
Derzeit sind Schulsozialarbeiter*innen an vielen Kölner Schulen bereits vertreten, teils in Doppel-
besetzung - neben kommunal finanzierten Stellen auch durch Landesstellen. Zusätzliche Stellen
wurden über das Startchancen-Programm geschaffen. D er Ausbau erfolgt sozialindiziert, um
Schulen mit besonderem Unterstützungsbedarf gezielt zu stärken. Der Auftrag zum Ausbau bleibt
weiterhin bestehen, ist jedoch an die Bereitstellung finanzieller Mittel gebunden.
Die Schulsozialarbeit muss als dauerhafte und unverzichtbare Struktur verstanden werden. Das
Konzept soll ihre Bedeutung sichtbar machen und den Ausbau wie auch die Verstetigung als
prioritäre Maßnahme empfehlen.
(2) Präventionstrainer*innen an jeder Schule, Etablierung von „sozialen Trainings“
Schulen setzen bereits vielfältige Ansätze des Sozialen Lernens als Präventionsmaßnahme um.
Die konkrete Ausgestaltung hängt stark vom jeweiligen Schulkonzept und den vorhandenen Res-
sourcen ab. Schulsozialarbeiter*innen bieten teilweise bereits soziale Trainings an.
Der Schulpsychologische Dienst bietet Fortbildungen über mehrere Module für Schulleitungen
und Lehrkräfte auch zu Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt und der Bildung von Schul-
teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention an. Mittlerweile sind über 70 Schu-
len durch den Schulpsychologischen Dienst zu Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt fort-
gebildet und begleitet worden.
Einzelne soziale Trainings entfalten nur begrenzt W irkung, wenn sie nicht in ein übergreifendes
schulisches Konzept eingebettet sind. Daher wurde betont, dass Prävention systematisch in der
Schule verankert und regelmäßig stattfinden sollte. Der Schulpsychologische Dienst gilt hierbei
als wichtiges Unterstützungssystem, da jede Schule in Köln eine Schulpsycholog*in als An-
sprechpartner*in hat, um eine kontinuierliche, inte nsive und vertraute Zusammenarbeit zu ge-
währleisten.
Die Einführung zusätzlicher Präventionstrainer*innen wäre aus fachlicher Sicht wünschenswert,
ist derzeit jedoch aus finanziellen Gründen nicht umsetzbar. Langfristig sollte das Soziale Lernen
stärker curricular verankert und mit festen Ansprec hpartner*innen an den Schulen verbunden
werden.
(3) Niederschwellige therapeutische Hilfsangebote an den Schulstandorten
Es besteht ein deutlicher Bedarf an niedrigschwelli gen Beratungsangeboten für Schüler*innen.
Nach der Corona-Pandemie hat der Unterstützungsbedarf spürbar zugenommen. Ziel ist es, Hilfe
möglichst direkt an den Schulen verfügbar zu machen und Hemmschwellen für die Inanspruch-
nahme zu senken.
Der Schulpsychologische Dienst bietet seit dem Schuljahr 2025/26 bereits an 52 Schulen regel-
mäßige Sprechstunden für Schüler*innen, Erziehungsb erechtigte und Lehrkräfte an. Zusätzlich
wird seit Januar 2026 eine wöchentliche telefonische Sprechstunde zum Thema Schulabsentis-
mus angeboten, um chronischen Entwicklungen frühzeitig vorzubeugen.
Neben der Schulpsychologie stehen auch Schulsozialarbeit und qualifizierte Beratungslehrkräfte
als Ansprechperson zur Verfügung.
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Umsetzungskonzept Maßnahmen des Masterplans Sicherheit – schulische Kriminalprävention / 4
Wichtig: Im schulischen Kontext sollte der Schwerpunkt auf Beratung liegen, nicht auf therapeu-
tischen Angeboten im engeren Sinne. Wichtig bleiben die flächendeckende Präsenz und Sicht-
barkeit dieser Anlaufstellen, um Schüler*innen unkompliziert Hilfe zu ermöglichen.
(4) Unterstützung der Schulen aus den Quartieren un d Sozialräumen heraus, z.B. Einbin-
dung der Fachkräfte der Sozialraumkoordination
Die Schulsozialarbeit fungiert hier bereits als zen trale Rolle. Schulsozialarbeit umfasst nicht nur
die Arbeit innerhalb der Schule, sondern auch die K ooperation mit Fachkräften der Sozialraum-
koordination sowie mit Institutionen und Einrichtungen im direkten Umfeld der Schule.
Ziel ist es, vorhandene Strukturen und Angebote besser zu vernetzen und Synergien zu nutzen.
Zugleich wurde auf die begrenzten personellen Kapaz itäten hingewiesen, die eine umfassende
Umsetzung erschweren. Dennoch wird diese Schnittste llenfunktion der Schulsozialarbeit als
zentraler Beitrag zur Prävention betrachtet. Viele Schulen verfügen bereits über Verbindungen in
Umgebung, Kooperationen mit bestimmten Einrichtungen usw.
(5) Ausweitung des Konzepts der "Familiengrundschul zentren" (FGZ) auf Familienschul-
zentren, die die Eltern in ihrer Rolle als Bildungsbegleiter auch in der SEK I stärken
Derzeit bestehen in Köln 13 FGZ, die über Landesförderungen und/oder Stiftungsmittel finanziert
werden. Diese Förderungen sind jedoch zeitlich begrenzt, sodass derzeit nach alternativen We-
gen der Finanzierung gesucht werden muss.
Ein Ausbau der FGZ wird grundsätzlich als wünschenswert bewertet, insbesondere um an Grund-
schulen frühzeitig den Kontakt zu Familien bzw. den Eltern zu stärken. Eine Ausweitung auf die
Sek I wurde diskutiert, aber als nachrangig eingeschätzt. Vorrangig sollte zunächst eine flächen-
deckendere Umsetzung an Grundschulen erfolgen.
Der Schulpsychologische Dienst kooperiert mit den aktuell 13 Familiengrundschulzentren durch
niedrigschwellige Angebote vor Ort und verweist ggfs. auch an die kommunale Familienberatung
(5110-1).
Für eine qualitative Weiterentwicklung wurde zudem betont, dass eine städtische Koordinierungs-
stelle/Ansprechperson hilfreich wäre, die die fachl iche Entwicklung begleitet, die verschiedenen
Standorte vernetzt und die landesweiten Entwicklungen im Blick behält.
Maßnahmen, die keine finanziellen Mittel benötigen
(6) Vernetzung der Schlüsselakteur*innen mit Schule Polizei, Jugendamt, etc.
Schulen werden bereits durch Bezirksdienste der Pol izei unterstützt, zudem besteht auch ein
regelmäßiger Austausch mit dem Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz der Po-
lizei Köln.
Als zentrale Plattform der Zusammenarbeit wurde das Netzwerk Erziehung in Schule (NEIS) be-
nannt. Hier besteht Optimierungsbedarf da die NEIS- Konferenzen nicht überall flächendeckend
stattfinden und häufig unvollständig besetzt sind. Besonders die Teilnahme der Schulleitung sollte
künftig wieder stärker gewährleistet werden.
Weitere Projekte wie PeRiskoP und „miteinander.stark.sicher“ wurden als gewinnbringend her-
vorgehoben. Letzteres läuft derzeit als landesweite s Modellprojekt mit vier Schulen im Regie-
rungsbezirk Köln - die anschließende Ausweitung ist abzuwarten.
Von schulischer Seite wurde der Ansatz der Vernetzu ng ausdrücklich unterstützt. Kooperation
zwischen Schule, Polizei und Jugendhilfe werden als zentraler Schlüssel gesehen, um Gewalt-
prävention nachhaltig zu stärken. Es wurde betont, dass bestehende Netzwerke und Strukturen
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Umsetzungskonzept Maßnahmen des Masterplans Sicherheit – schulische Kriminalprävention / 5
ausgebaut und konsequent genutzt werden sollten. En tscheidend ist eine regelmäßige Beteili-
gung aller relevanten Akteur*innen.
(7) Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe im Strafverf ahren und Rechtsanwälten; Besuch
von Jugendstrafverfahren
Es gibt bereits vereinzelt Schulen, die Kontakt zur Jugendhilfe im Strafverfahren aufnehmen, um
die Schüler*innen über Themen wie Strafverfahren od er Jugendstrafrecht zu informieren. Ju-
gendstrafverfahren sind nicht öffentlich. Schüler*innen können jedoch bei Verfahren gegen Her-
anwachsende teilnehmen. Das sollte gut organisiert und möglichst im Voraus mit den zuständi-
gen Richterinnen abgestimmt werden.
Gewünscht wird, diese Angebote künftig stärker zu strukturieren. So könnten Jugendrichter*innen
oder Vertreter*innen der Jugendhilfe im Strafverfah ren regelmäßig an Schulen über rechtliche
Konsequenzen und Prävention informieren. Die Kolleg*innen vom Kölner Haus des Jugendrechts
kommen gern in Schulklassen, um dort von ihrer Arbeit zu berichten. Lehrer*innen, Schulsozial-
arbeiter*innen und Schüler*innen werden bei Bedarf - auch anonymisiert - beraten, idealerweise
sobald eine mögliche Straftat bekannt wird.
(8) Erfassung und Auswertung der räumlichen und inhaltlichen Anfragen der Kölner Schu-
len bei den Krisendezernent*innen der Bezirksregier ung für z.B. 6 Monate zur besseren
Übersicht
Hervorgehoben wurde, dass bereits ein umfassendes U nterstützungs- und Fortbildungssystem
des Landes besteht, das Schulen in den Bereichen Kr isenprävention und -intervention unter-
stützt. Dieses System soll weiterhin genutzt und si chtbar gemacht werden. Schulen greifen hier
im Krisenfall auf das Notfallsystem Schule zurück, das mit Handreichungen und einem Krisen-
präventionsordner Handlungsempfehlungen bereitstellt.
Bei akuten Krisenfällen (unterteilt nach Gefährdungsgraden) können/müssen sich Schulen an die
Bezirksregierung wenden. Dort stehen vier Krisendez ernent*innen im wöchentlichen Bereit-
schaftsdienst zur Verfügung, die Schulen beraten und begleiten bei Krisen wie etwa Gewaltvor-
fällen, Bus- oder Autounfällen, Amok- oder Bombendrohungen oder Suizidankündigungen. Eine
statistische Erfassung dieser Fälle und Daten erfolgt nicht, da hierzu weder der Auftrag noch die
Ressourcen bestehen.
Der Schulpsychologische Dienst der Stadt Köln hat seit 2004 ein eigenes internes schulpsycho-
logisches Krisenteam, welches Schulen nach einem Krisenfall unterstützt und montags bis don-
nerstags von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags bi s 13:30 Uhr erreichbar ist. Jährlich werden
durchschnittlich 100 Krisenfälle begleitet. Eingehe nde Anfragen werden erfasst, unterliegen je-
doch der Schweigepflicht. Alle Schulpsycholog*innen haben eine von der Unfallkasse NRW und
der Landessstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement NRW finan-
zierte curriculare Weiterbildung im Schulpsychologischen Krisenmanagement absolviert.
Gemäß dem Notfallordner zur schulischen Gewaltpräve ntion und Krisenintervention des MSB
sind die Schulen angehalten, eigene Schulteams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenin-
tervention zu bilden. Dazu bietet der Schulpsycholo gische Dienst u. a. fachspezifische Fortbil-
dungsmodule mit Planspielen für Kölner Schulen an.
Seit 2020 wird das Team des Schulpsychologischen Dienstes durch zwei Lehrkräfte unterstützt,
die das Team um Beratungskompetenzen und -kapazitäten im Themenfeld Extremismuspräven-
tion erweitern. Themen sind unter anderem Rassismus prävention, Prävention von politischem
und religiösem Extremismus, Gewaltprävention und Demokratieförderung.
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Umsetzungskonzept Maßnahmen des Masterplans Sicherheit – schulische Kriminalprävention
(9) ZeMAG (Zentrales Melde- und Auskunftssystem bei Gefährdungen) für Lehrerschaft
Übergriffe können bei bestimmten Parametern im Syst em erfasst werden, um städtische Mitar-
beitende mit Bürger*innenkontakt besser zu schützen. Die Ausweitung von ZeMAG auf die Leh-
rerschaft wurde als wünschenswert hervorgehoben, ist derzeit jedoch nicht vorgesehen. Die Leh-
rerschaft ist nicht angebunden, da es sich hierbei um Landesbeamt*innen und somit nicht um
städtische Mitarbeitende handelt.
Es gibt eine Landesgesetzgebung, die den Datenschutz sicherstellt. Das Beschäftigtenschutzge-
setz wurde Ende 2025 verabschiedet.
Zusätzlich werden Alarmierungslösungen wie der stille und mobile Alarm sukzessive an Schulen
für städtisches Personal (bspw. Hausmeister*innen, Sekretär*innen, Schulsozialarbeiter*innen)
ausgerollt.
(10) Netzwerkkatalog (alle Schulen mit Präventionsangeboten und externen Angeboten)
Zur besseren Übersicht über bestehende Kooperatione n und Präventionsangebote besteht der
Wunsch eines Netzwerkkataloges. Ein solcher Katalog wurde bereits in anderen Kontexten ent-
wickelt und soll nun gezielt auf den schulischen Be reich zugeschnitten werden. Ziel ist, vorhan-
dene Strukturen sichtbar zu machen und die Zusammen arbeit zwischen Schulen und anderen
Akteur*innen zu stärken.
(11) Mehr Präsenz der Polizei in Schulen in Bezug auf Workshops oder Vorträgen
Der direkte Einsatz von Polizeibeamt*innen in Unter richtseinheiten, Workshops oder Vorträgen
ist nur bedingt vorgesehen, da die polizeiliche Tätigkeit nicht pädagogisch ausgerichtet ist.
Gleichwohl findet eine regelmäßige Zusammenarbeit im Bereich der Prävention zwischen Polizei,
Lehrkräften und Erziehungsberechtigten als Multiplikator*innen statt. Hierzu gehören die Gewalt-
und Drogenprävention sowie aktuell der Bereich Cybe rcrime und Umgang junger Menschen in
social Media.
Aufgrund begrenzter Personalressourcen müssen Einsätze im schulischen Kontext sorgfältig ab-
gewogen werden. Gleichzeitig wurde betont, dass die Präsenz uniformierter Polizeikräfte in be-
stimmten Situationen eine präventive Wirkung entfalten kann.
(12) Auf Grundlage des Schulsozialindex erhalten die Schulen mit Belastung durch soziale
Probleme mehr Ressourcen, ggf. Faktor Kriminalitäts belastung in den Index aufnehmen
lassen
Mit dem Schulsozialindex NRW wird die sozioökonomis che Herausforderung der Lernenden an
Schulen anhand von Indikatoren zu Armut, Migration sowie Lern- und Entwicklungsbeeinträchti-
gung beschrieben/gemessen; entwickelt wurde der Index von der Ruhr-Uni-Bochum. Grundsätz-
lich kann der Index um eine weitere Dimension „Kriminalitätsbelastung“ (mit einem oder mehreren
Indikatoren wäre zu prüfen) erweitert werden. Ob di es methodisch sinnvoll, empirisch möglich
und politisch gewünscht ist, müsste in Abstimmung mit der Ruhr-Uni-Bochum und ihrem Auftrag-
geber, dem MSB NRW, geprüft werden.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/I Vorlagen-Nummer 02.06.2026 0440/2026/1 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 02.06.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung 15.06.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 18.06.2026 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 22.06.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 "Masterplan Kommunale Sicherheit (MaKoS)": Umsetzungsstand des AVR-Beschlusses vom 19. Mai 2025 (alte Version 0440/2026) Der Abschlussbericht zum "Masterplan Kommunale Sicherheit" (MaKoS) wurde dem Ausschuss "Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales" im Jahr 2025 vorgelegt (Vorlagen Nr. 3700/2024). Zur Konzeption und den Inhalten wird auf die vorgenannte Vorlage verwiesen. Am 19.05.2025 hat der Ausschuss die Vorlage in geänderter Fassung beschlossen. Eine Mitteilung mit Umsetzungsständen wurde im Februar 2026 unter der Nummer 0440/2026 in die Gremien eingebracht. Die Vorlage musste zurückgezogen werden, da Änderungen vorgenommen werden mussten. In der Mitteilung wurde unter Punkt 5 eine Empfehlung für die Federführung zur Aus- arbeitung des Konzeptes sowie die geplante Entwicklung eines Netzwerkkataloges aufgeführt. Nach einer erneuten verwaltungsinternen Abstimmung wurde deutlich, dass die weitere Ausarbeitung eines Konzeptes zur schulischen Kriminalprävention nur unter Einbindung der schulischen Aufsichtsbehörden durch die Expertinnen für schulische Bildung und Kriminalprävention gelingen kann. Daher wird zunächst zeit- nah eine Abstimmung mit der Bezirksregierung angestrebt. Darüber hinaus wurde die Anlage 2 aktualisiert. 2 Umsetzungsstände der einzelnen Beschlusspunkte: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren des Masterplans Kommunale Si- cherheit als Frühwarnsystem weiterzuentwickeln und noch im Jahr 2025 ver- bindlich in die Sicherheitsstrukturen Kölns zu integrieren. Die Umsetzung ist vollumfänglich erfolgt. Der bereits bestehende Fachkreis „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ (FK PmbH) wurde in Fachkreis „Plätze mit beson- derem Handlungsbedarf/Masterplan Kommunale Sicherheit“ (FK PmbH/MaKoS) um- benannt. Der Fachkreis beschäftigt sich mit der Umsetzung der Lokalen Agenda für Ehrenfeld und Kalk und koordiniert die Weiterentwicklung des Masterplans Kommu- nale Sicherheit. Das Zentrum für Kriminalprävention und Sicherheit informiert den Fachkreis regelmä- ßig über die Ergebnisse und nimmt Verfahrensvorschläge entgegen. Auch zukünftig wird der FK PmbH/MaKoS in die Weiterentwicklung und Fortschreibung involviert. 2. Der MaKoS wird ab sofort im 3-Jahres-Rhythmus fortgeschrieben. Bei akuter Verschlechterung der Lage in einzelnen Quartieren werden Sofortmaßnahmen eingeleitet. Der 3-Jahres-Rhythmus ist seit nicht seit Beschlussfassung, sondern seit Erstellung relevant. Die Fortschreibung ist für das Jahr 2028 geplant. Es wurden bereits Gesprä- che mit Herrn Prof. Schubert bezüglich einer frühzeitigeren Fortschreibung geführt. Eine solche ist allerdings angesichts der aktuellen Haushaltssituation fraglich. 3. Die entwickelte „Lokale Agenda“ für die ausgewählten Quartiere in Kalk und Ehrenfeld im Rahmen des Fachkreises „Plätze mit besonderem Handlungsbe- darf“ (PmbH) des Kriminalpräventiven Rates ist umzusetzen. Dabei sind sozial- räumliche Hilfsangebote (z. B. Streetwork, Drogenhilfe, Präventionsarbeit) so- wie ordnungspolitische Maßnahmen (z. B. Ordnungsdienst, bauliche Maßnah- men) zu priorisieren. Basierend auf den Empfehlungen von Prof. Dr. Herbert Schubert im Schlussbericht „Masterplan kommunale Sicherheit Verfahren und Erprobung“ vom 02.10.2024 wurde eine Lokale Agenda mit Maßnahmenempfehlungen für die Quartiere in Kalk und Eh- renfeld erarbeitet (siehe Anlage 1). Den T eilnehmenden des Fachkreises Plätze mit besonderem Handlungsbedarf/Mas- terplan sowie weiteren Akteuren wurden Ende Juni und Anfang Juli 2025 die lokale Agenda übersandt, verbunden mit der Bitte um Rückmeldung des derzeitigen Bearbei- tungsstandes bzw. einer Einschätzung zur Umsetzbarkeit. Eine erneute Abfrage des Sachstandes erfolgte im November 2025. Größtenteils erfolgte die Bearbeitung durch die Fachämter entweder bereits im laufen- den Geschäft oder wurde ins laufende Geschäft übernommen. Zu beachten ist an die- ser Stelle, dass keine zusätzlichen finanziellen Mittel zur Umsetzung der lokalen Agenda zur Verfügung stehen und die Bewältigung aus den finanziellen Mitteln der Fachämter erfolgen muss. Aufgrund der derzeitigen Haushaltslage ist es daher nicht 3 möglich, alle Maßnahmen im gewünschten Umfang umzusetzen. Details zum aktuel- len Umsetzungsstand der lokalen Agenda sind der T abelle im Anhang zu entnehmen. Die Maßnahmenempfehlungen der Lokalen Agenda wurden an die zuständigen Fachämter übergeben und die Bearbeitung erfolgt ab hier in Eigenverantwortung der Fachämter. Die Umsetzungskontrolle erfolgte im Jahr 2025 zweimal (siehe oben) und wird weiterhin durch den Fachkreis Plätze mit besonderem Handlungsbedarf koordi- niert. 4. Weitere Quartiere mit besonderem Handlungsbedarf werden bis spätestens Ende 2025 identifiziert. Es ist dann zu überprüfen, welche Ergebnisse des Mas- terplans aus den Kalk/Ehrenfeld-Untersuchungen sich sinnvoll auf diese über- tragen lassen, und diese Erkenntnisse im Rahmen des Fachkreises „Plätze mit besonderem Handlungsbedarf“ abzuarbeiten. Die Vorlage 3700/2024 beinhaltet bereits identifizierte Quartiere mit besonderem Handlungsbedarf. Im Rahmen der durchgeführten Indikatoren-Analyse wiesen 48 Quartiere Belastungs- merkmale auf. Sie repräsentieren rund 8 Prozent aller 570 statistischen Quartiere in Köln und verteilen sich typologisch über 28 belastete Innenstadtquartiere, fünf studen- tische Quartiere, vier belastete Quartiere in Ehrenfeld, vier belastete Quartiere in Kalk und sieben belastete Quartiere in Mülheim. Die ausgewählten Quartiere wurden dem einberufenen Expert*innen-Gremium vorge- legt. Dieses wählte wiederum hieraus T eilräume für die vertiefenden Erhebungen aus. Für die zwei benannten T eilräume wurde eine Lokale Agenda (siehe Punkt 3) erstellt. Für die Umsetzung der Lokalen Agenda wurden keine finanziellen Mittel bereitgestellt. 5. Die Empfehlungen zur schulischen Kriminalprävention sind bis spätestens Q4/2025 in einem Umsetzungskonzept in Abstimmung mit Dezernat 4 (Bildung, Jugend und Schule) zu konkretisieren. Die Schulen in den priorisierten Quartie- ren (insbesondere Ehrenfeld und Kalk) werden dabei als erste berücksichtigt. Am 20. Oktober 2025 wurde ein weiterer Workshop zum Thema „Schulische Kriminal- prävention“ durchgeführt, mit dem Ziel, die bestehenden Maßnahmenempfehlungen aus den vorherigen Workshops zu präzisieren, zu integrieren und weiterzuentwickeln. An dem Workshop beteiligten sich Vertreter*innen des Amtes für Schulentwicklung, des Schulpsychologischen Dienstes, des Jugendamtes, der AG § 78 SGB VIII Gewalt- prävention, der Bezirksregierung Köln (Bereich Grundschule), der Bezirks-schüler*in- nenvertretung, des Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz der Polizei Köln sowie des Zentrums für Kriminalprävention und Sicherheit. Im Rahmen der gemeinsamen Arbeitsphase wurde ein erstes Umsetzungskonzept er- arbeitet, das die fachlichen Anmerkungen und Vorschläge aller beteiligten Akteur*in- nen integriert (vgl. Anlage 2). 6. Die Perspektive von Kindern und Jugendlichen ist in die Umsetzung des Ma- KoS einzubeziehen. Dabei sollen wissenschaftliche Erkenntnisse und fachlich bewährte Formate berücksichtigt, und entsprechende Schutzkonzepte unter 4 enger Einbeziehung der AG § 78 SGB VIII Gewaltprävention sowie der Fach- stelle für Gewaltprävention des Jugendamtes umzusetzen. Dabei werden prä- ventive pädagogische Maßnahmen ausschließlich von pädagogischen Fach- kräften umgesetzt. Im letzten Workshop zur schulischen Kriminalprävention am 20.10.2025 wurde die Perspektive von Kindern und Jugendlichen aktiv einbezogen – und zwar über die Be- zirkschüler*innenvertretung. Diese fungiert als Sprachrohr für die Kinder und Jugendli- chen in Köln und trägt entscheidend dazu bei, ihre Wünsche und Bedürfnisse in den Prozess einzubringen. Die Sicherstellung einer effektiven Kommunikation zwischen Stadtverwaltung und Kin- dern sowie Jugendlichen ist natürlich auch im Rahmen des Masterplan-Prozesses ein wesentlicher Aspekt. Auch bei zukünftigen Austauschformaten soll die Bezirkschü- ler*innenvertretung weiterhin inhaltlich eingebunden werden. Vor diesem Hintergrund ist es ebenso von zentraler Bedeutung, dass die Ergebnisse sowie künftige Beteili- gungsformate in einer für Kinder und Jugendliche angemessenen und verständlichen Weise aufbereitet werden. Die neue Vortragsreihe „Kölner Präventionsgespräche“ des Zentrums für Kriminalprä- vention und Sicherheit könnte als mögliche Plattform genutzt werden, um mit Kindern und Jugendlichen über die Themen Sicherheit und Sauberkeit des Masterplans zu dis- kutieren. Dafür sind jedoch neben personellen Ressourcen auch intensive Abstimmun- gen mit den Veranstalter*innen sowie Vertreter*innen des Jugendamtes und weiteren pädagogischen Fachkräften erforderlich. Ziel ist es, eine altersgerechte Präsentation des Masterplans zu gewährleisten und die begleitenden Gespräche oder Podiumsdis- kussionen mit Kindern und Jugendlichen professionell vorzubereiten. Um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowohl im Rahmen des Master- plans als auch bei zukünftigen Projekten sicherzustellen, ist die Bereitstellung ausrei- chender finanzieller Mittel essenziell. Gez. Blome Anlage 1: Aktueller Stand Lokale Agenda Anlage 2: Schulische Kriminalprävention
Anlage 1 Aktueller Stand Lokale Agenda
1102 Zeichen
Masterplan „Kommunale Sicherheit“
Maßnahmenempfehlungen
Maßnahmenempfehlungen
Die folgende Tabelle zeigt den aktuellen Bearbeitungssachstand der Maßnahmenemp-
fehlungen der Quartiere Kalk und Ehrenfeld aus dem Masterplan „Kommunale Sicher-
heit“ (MaKoS). Die Bearbeitung sowie Umsetzung der Maßnahmenempfehlungen er-
folgt in Eigenverantwortung der jeweiligen Fachämter.
Tabelle 1: Aktueller Bearbeitungsstand | Abfrage von November 2025.
Lokale Agenda Masterplan Kommunale Sicherheit (MaKoS)
Legende: noch keine Umsetzung | Übernahme ins laufende Geschäft/Daueraufgabe | abschließende Erledigung
Maßnahmen Kalk Ehrenfeld
(1) Beleuchtung
(2) Rückschnitt von Baumkronen
(3) Sauberkeit
(4) Toiletten
(5) Kriminalpräventive Kampagnen
(6) Verbesserung der Situation an Haltestellen
(7) städtebauliche Kriminalprävention
(8) Fahrradstellplätze und Entfernung von Schrottfahrrädern
(9) Schaffung von Ausweichorten für obdachlose und/oder ab-
hängige Personen
(10) Sicherheitsdienste/Kümmer*innen
(11) Grünflächen und Spielplätze
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0440/2026/1
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.06.2026
- Erstellt
- 20.04.2026 13:49