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V/0696/2022

Aufstockung der vorhandenen Fertigbauklassen am Standort 2 der Idaschule zum Schuljahr 2024/2025, Errichtungsbeschluss

Vorlagen 31.10.2022

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V_0696_2022_Anlage_2_Bauzeichnungen_Anton_Knubel_Weg_10_

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Ansehen

V_0696_Anlage 3_2022-11-08_Kosten_ ErrB_Aufst_Container_Pestalozzi

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

V_0696_2022_Anlage_1_Lageplan_Anton_Knubel_Weg_10_

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V_0696_2022_Anlage_2_Bauzeichnungen_Anton_Knubel_Weg_10_

321 Zeichen

/0 /1 /2 /3 /4 /5 /6 /7 /6 /8 /9 /10 /6 /11 /12 /10 /2 /3 /4 /5 /6 /11 /13 /14 /15 /16 /15 /13 /7 /14 /7 /7/0 /1 /2 /3 /4 /5 /6 /7 /6 /8 /9 /10 /6 /11 /12 /10 /2 /3 /4 /5 /6 /11 /13 /14 /15 /16 /15 /13 /7 /14 /7 /7/0 /1 /2 /3 /4 /5 /6 /7 /6 /8 /9 /10 /6 /11 /12 /10 /2 /3 /4 /5 /6 /11 /13 /14 /15 /16 /15 /13 /7 /14 /7 /7

V_0696_Anlage 3_2022-11-08_Kosten_ ErrB_Aufst_Container_Pestalozzi

970 Zeichen

Michael de Grancy Datum: 08.11.2022
23.43.0003
Kostenstand:
Anlage 3 zur Vorlage 
Aufstockung der vorh. Fertigbauklassen an der ehem. Pestalozzischule 
Kostenschätzung zum ErrichtungsBeschluss erstellt: 20.01.2022
geplante Fertigstellung gem. ErrichtungsBeschluss: 06/2024
Brutto-Grundfläche (BGF) gem. ErrichtungsBeschluss: 316 m²
Kostenschätzung 2022
zum Errichtungsbeschluss
brutto Erläuterung
KG 100 0,00 €
KG 200 1.000,00 €
KG 300
KG 400
KG 500
9.000,00 €
KG 600 50.000,00 €
KG 700 110.000,00 €
Summe KG 100-700 765.000,00 €
Risikozuschlag 10,0% 76.500,00 €
Zwischensumme 1 841.500,00 €
Unvorhersehbares 10,0% 84.150,00 €
Zwischensumme 2 925.650,00 €
Baupreisindex 2023 bis 2024
925.650,00 € 8,0% 74.052,00 € 2022
999.702,00 €
Gesamtkosten brutto* 1.000.000,00 € zum ErrB.
* gerundet auf volle 1.000 €
20.01.2022
V/0696/2022
Kostenzusammenstellung zum Errichtungsbeschluss
Errichtungsbeschluss
595.000,00 €
Lt. Kostenprognose 
der Dt. Industriebau
8% p.a  x 1 Jahre

Anlage A

2662 Zeichen

Anlage A zur V/0696/2022 
Kurzüberblick 
Aufstockung der vorhandenen Fertigbauklassen auf dem Grundstück der Idaschule, Anton-
Knubel-Weg 10 (ehemalige Pestalozzischule), zur Ermöglichung einer temporären 5-Zügigkeit 
der Idaschule 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Temporäre Erweiterung der Idaschule“. 
 
In der Beschreibung des Produktbereichs 03 - Schulträgeraufgaben - im Haushaltsplan 2022 
der Stadt Münster wird dazu ausgeführt: 
„ ... Ziel hierbei ist es, orientiert an den gesetzlichen Rahmenbedingungen und einer strategi-
schen 
Bildungsplanung die schulischen Angebote bedarfsgerecht, zielgenau, verlässlich, angemessen 
und ausgewogen und an der demografischen Entwicklung orientiert zu erbringen und 
weiter zu entwickeln. ...“ 
 
Die Beschreibung der Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen – konkretisiert dies: 
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt mit dieser Produktgruppe für die städtischen 
Schulen den erforderlichen Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das er-
gänzende kommunale Personal zur Verfügung.  
Darüber hinaus gestaltet es die schulische Bildung durch Steuerung, Koordination und Impuls-
gebung. 
 
Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, 
- einen den Lehrplänen entsprechenden 
- qualitativ guten 
- die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden 
Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen…“ 
 
Zielerreichung:  
Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung zum Schul-
jahr 2024/2025 vorgesehen. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von 45 Mio. Euro zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gemäß § 79 Schulgesetz NRW sind die Schulträger verpflichtet, u.a. die für einen ordnungs- 
gemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen und Schulgebäude zur Verfügung zu stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine unmittelbare Relevanz für Querschnittsthemen für diese zeitlich befristete Maßnahme.

V_0696_2022_Anlage_1_Lageplan_Anton_Knubel_Weg_10_

330 Zeichen

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Beschlussvorlage

11005 Zeichen

V/0696/2022 
V/0696/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Aufstockung Fertigbauklassen am Standort 2 der Idaschule zum Schuljahr 2024/2025, 
Errichtungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   22.11.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   29.11.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.12.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Verzögerung der Erschließungsmaßnahmen 
auf der Konversionsfläche York und nachfolgend auch der Inbetriebnahme der neuen, 4 -
zügigen Grundschule auf der Konversionsfläche York um ein Schuljahr unverändert eine In-
terimslösung für das Schuljahr 2024/2025 notwendig ist (s. Baubeschluss vom 07.09.2022, 
V/0147/2022). 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen pädagogischen Flächen für eine 5. Ein-
gangsklasse der Idaschule, katholische Grundschule, Vörnste Esc h 19, am Standort der 
ehem. Pestalozzischule, Anton -Knubel-Weg 10, durch Aufstockung der vorhandenen Con-
taineranlage ab dem Schuljahr 2024/2025 zu schaffen. Dies umfasst drei Raumeinheiten mit 
insgesamt ca. 181,5 qm für Unterricht und Offenen Ganztag sowie Nebenräume, Technikflä-
chen, WC-Anlagen und Flur; insgesamt knapp 280,36 qm Nettogrundrissfläche.  
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass diese Interimslösung ausschließlich für die Schulanfän-
ger*innen im Schuljahr 2024/2025 geschaffen wird. Für die hinzuziehenden Schüler*innen in 
den aufsteigenden Jahrgängen liegen keine belastbaren Prognosezahlen für eine jeweilige 
Klassenbildung vor, so dass eine Aufnahme in die bestehenden Klassen – ggf. auch an an-
deren Grundschulen - stattfinden wird. 
 
 
 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
09.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Watermann 
Telefon: 492-4010 
Watermann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0696/2022 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Ansätze 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Investitionsmaßnah-
me 
4730 “Fertigbauklassen“    
Auszahlungen  Auszahlungen für 
Baumaßnahmen 
 
 
2023 
VE 
2024 
1.500.000 
1.500.000 
1.500.000  
davon anteilig  
1 Mio. € für die 
Containeranla-
ge Idaschule 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2023 bei der o. 
g. Investitionsmaßnahme veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussaus-
führung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 bzw. der 
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1: 
 
Im Rahmen der Beschlussvorlage V/0147/2022 an den Rat vom 08.08.2022 „Städtische Grundschule 
York, Neubau einer 4-zügigen Grundschule und einer Zweifachsporthalle – Baubeschluss“ ist in der 
Begründung dargestellt, dass sich die urspr ünglich für das Schuljahr 2024/2025 geplante Inbetrieb-
nahme um 1 Jahr auf das Schuljahr 2025/2026 verschieben wird, somit Übergangslösungen erforder-
lich sind und die Verwaltung hierzu zeitnah Konzepte vorlegt. 
 
Die Konversionsfläche York gehört zum Stadtteil Gremmendorf-West. Nächstgelegene Grundschule 
ist die im Stadtteil Gremmendorf-Ost gelegene, 4-zügige katholische Idaschule mit ihrem Standort am 
Anton-Knubel-Weg 10 (ehemalige Pestalozzischule). Auch die 2 -zügige katholische Annette-von-
Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde liegt in einer Entfernung, die zu Fuß zurückgelegt werden kann. 
Der Unterricht an der Annette -von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde wird in der Schuleingangs-
phase jahrgangsübergreifend erteilt. Die Entfernung zur 3 -zügigen Eichendorffschule Angelmodde, 
die als Gemeinschaftsgrundschule geführt wird, beträgt mehr als 2 km. Weil eine steigende Schüler-
zahl an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde mittelbar Auswirkungen auf die Eichen-
dorffschule Angelmodde hat, wird diese mit in den Blick genommen. Im Rahmen der Schü-
ler*innenprognose für die drei genannten Grundschulen sind die Stadtteile Gremmendorf-Ost, Grem-
mendorf-West und Angelmodde zu betrachten. 
 
Insgesamt können in Gremmendorf und A ngelmodde aktuell 9 Eingangsklassen gebildet werden. 
Ausgehend von einem Klassenfrequenzwert von 25 Schüler*innen je Klasse stehen ohne Berücksich-
tigung der Kinder, die ein drittes Jahr in der Schuleingangsphase verbleiben, 225 Plätze im 1. Jahr-
gang zur Ve rfügung. Am 31.12.2021 betrug die Anzahl der wohnberechtigten Bevölkerung im Alter 
von 6 Jahren in den drei Stadtteilen 251. Nicht alle Schulanfänger*innen, die in Gremmendorf und 
Angelmodde wohnen, gehen dort auch zur Grundschule. Im Schuljahr 2022/23 bes uchen beispiels-
weise 206 Kinder den 1. Jahrgang einer Grundschule in Gremmendorf und Angelmodde.

- 3 - 
V/0696/2022 
Aufgrund der unterschiedlichen Geburtsmonate kann die Schulpflicht der am 31.12.2021 6 -jährigen 
Kinder in unterschiedlichen Schuljahren beginnen. Geht man mo dellhaft davon aus, dass von den 
251 Kindern 206 in Gremmendorf und Angelmodde eingeschult wurden, entspricht dies einer Quote 
von rund 80 %. Knapp 15 % besuchen im gewichteten Durchschnitt eine Grundschule in Wolbeck. 
Der Anteil der Kinder, die in Gremmen dorf und Angelmodde den 1. Jahrgang einer Grundschule be-
suchen und dort wohnen, beträgt an den drei Grundschulen zwischen 95 % und 98 %.  
 
Die Anzahl der Schulanfänger*innen wird in Wolbeck ebenfalls steigen, so dass die Kapazitäten für 
Kinder aus Gremmend orf und Angelmodde dort in den kommenden Schuljahren geringer ausfallen 
werden. Allerdings wird die Grundschule Wolbeck-Nord zur 3-Zügigkeit ausgebaut, so dass ab dem 
Schuljahr 2024/25 in Wolbeck eine weitere Eingangsklasse gebildet werden kann, wenn die N ikolai-
schule Wolbeck weiterhin 4 Eingangsklassen bildet. Angenommen, im Schuljahr 2024/25 sind 85 % 
der 6-jährigen, die in Gremmendorf und Angelmodde wohnen, dort schulisch zu versorgen, würden 
bei einem Klassenfrequenzwert von 25 im Schuljahr 2024/25 10 Eingangsklassen benötigt (85 % von 
292 = 248 : 25 = 9,9). Bei der aktuellen Kapazität von 9 Eingangsklassen würde ein Defizit von einer 
Klasse bestehen. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen, die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde zur 
3-Zügigkeit auszubauen. Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich im Dezember 2024 abge-
schlossen sein, so dass ab dem Schuljahr 2025/26 drei Eingangsklassen gebildet werden können. 
Eine vorgezogene Erhöhung der Klassenzahl ist hier aufgrund der Bautätigkeit und de r baulichen 
Gegebenheiten nicht realisierbar. 
 
Die Eichendorffschule Angelmodde verfügt über keine Fläche für eine bauliche Interimslösung. 
   
Somit verbleibt als einzige Schule, die mit einer temporären Erweiterung eine Mehrklasse bilden 
kann, die Idaschule an dem Standort Anton-Knubel-Weg 10. Bei Realisierung dieser Maßnahme wür-
den in Gremmendorf und Angelmodde insgesamt 10 Eingangsklassen zur Verfügung stehen und die 
Grundschulversorgung wäre aus heutiger Sicht für das Schuljahr 2024/2025 gesichert.  
 
Ab dem Schuljahr 2025/2026 wird dann die 4-zügige Grundschule York den Schulbetrieb aufnehmen. 
 
Zu 2:  
 
Die Verwaltung hat von der Firma „Deutsche Industriebau“ die Möglichkeit einer Aufstockung der Fer-
tigbauklassen an der ehem. Pestalozzischule fachtechnisc h prüfen lassen. Die Deutsche Industrie-
bau, als damals ausführendes Unternehmen, ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorhandene 
Containeranlage (Bj. 2002) in einem guten Zustand ist und eine Aufstockung prinzipiell möglich wäre, 
unter der Voraussetzung,  dass die Fundamente für eine entsprechende Mehrbelastung ausgelegt 
sind. 
Vor einer Aufstockung muss eine Statik und ein Bodengutachten beauftragt werden, um die vorhan-
dene Gründung zu untersuchen und deren Tragfähigkeit nachträglich zu berechnen. 
 
Innerhalb der Verwaltung sind vorab Gespräche mit den Fachämtern geführt worden, die im Rahmen 
eines Bauantrages zu beteiligen sind. Alle Ämter haben eine prinzipielle Genehmigungsfähigkeit des 
Bauvorhabens signalisiert. 
 
Die Aufstellung einer Container-Anlage als Aufstockung mit gleicher Raumaufteilung wie die beste-
hende Anlage wird ca. 1.000.000 € brutto (Anlage 3) kosten, inkl. Fracht, Kran und Sekundärdach. 
In diesen Kosten sind Rückbau/Entsorgung des vorhandenen Sekundärdachs und die 2 Treppenauf-
gänge (Haupttreppe und 2. baulicher Rettungsweg) sowie Planungskosten enthalten. 
Gegebenenfalls nicht vollständig enthalten sind die Kosten der KG 700 (Architekt, TGA-Planung, Bo-
dengutachten, Statik, Prüfstatik, Brandschutzkonzept, sonstige Fach-Ing. …).  
Diese sind abhängig vom Umfang der Eigenplanungsleistungen der Stadt Münster.

- 4 - 
V/0696/2022 
In einem gemeinsamen Termin mit der Schulleitung der Idaschule und der unteren Schulaufsicht der 
Bezirksregierung Münster ist diese Interimslösung vorab intensiv besprochen worden. Dies auch vor 
dem Hintergrund, dass dieser 1. Jahrgang bis zum Abschluss der Grundschulzeit in diesen Räumen 
unterrichtet und betreut wird. Ein Wechsel zum Hauptstandort der Idaschule ist aus Platzgründen dort 
im Gebäudebestand nicht möglich. Die Grundstücksfläche dort lässt ebenfalls keine Containerlösung 
zu. 
Die genaue Raumnutzung wird im Rahmen der weiteren Umsetzungsschritte mit der Idaschule im 
Detail besprochen. Dies beinhaltet auch Fragen zu Verpflegung und Betreuung dieser zusätzlichen 
Klasse in den neu zu schaffenden Flächen. 
 
Zu 3: 
 
Die Anzahl der Kinder in den für die aufsteigenden Jahrgänge relevanten Altersgruppen wird sich in 
Gremmendorf und Angelmodd e insgesamt ebenfalls deutlich  erhöhen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist 
nicht absehbar, ob die neu hinzuz iehenden Kinder unmittelbar vor dem Umzug eine Grundschule in 
Münster oder außerhalb von Münster besucht haben. Eine Einschätzung, ob diese Kinder ihre 
Grundschulzeit an der zuvor besuchten Grundschule abschließen werden, ist daher ebenfalls schwie-
rig. Die gebündelte Schaffung von weiteren Kapazitäten für die Schüler*innen in den aufsteigenden 
Jahrgängen an einem einzigen Standort ist baulich schwer umsetzbar und birgt das wirtschaftliche 
Risiko, Flächen mit hohem finanziellen Aufwand zu schaffen, die ggf. nicht benötigt werden. Aus die-
sem Grunde sollen diese Kinder zunächst in die bestehenden Klassen der Grundschulen in Grem-
mendorf und Angelmodde aufgenommen werden. Soweit darüber hinaus Kapazitäten in größerem 
Umfang benötigt werden, muss ggf. eine Lösung unter Einbeziehung eines Schülerspezialverkehrs 
beispielsweise nach Hiltrup-Mitte geprüft werden. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen 
Anlage A zur Vorlage V/0696/2022 
Anlage 1 Lageplan Anton-Knubel-Weg 10 
Anlage 2 Bauzeichnungen Anton-Knubel-Weg 10 
Anlage 3 Kostenschätzung

Beratungsverlauf (6)

15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Anton-Knubel-Weg 10

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Details

Aktenzeichen
V/0696/2022
Typ
Vorlagen
Datum
31.10.2022
Erstellt
27.10.2022 17:37