V/0086/2022
Sauberkeit im öffentlichen Raum
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Anlage 1: Zusammenstellung der Einzelpunkte aus den Ratsanträgen
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Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0086/2022 „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ - 1 - Gliederung: 1. Abfallbehälter 2. Kommunikation 3. Kontrolle 4. Toiletten 5. Sonstiges 1. Abfallbehälter 1.1 A-R/0036/2021 1. Münster bekommt erheblich mehr und deutlich größere Müllbehältnisse im öffentlichen Raum. 2. Bei der Aufstellung werden besonders hoch frequentierte Plätze in der Innenstadt ebenso berücksichtigt wie Grün- und Erholungsflächen in den Stadtteilen, das gesamte Kanalufer, der Bereich um Aasee und Hiltruper See, Autohöfe, Rast- und Parkplätze etc. 3. An beliebten Spazierwegen, v.a. in den Stadtteilen und im Außenbereich, wird die Zahl der Müllbehälter ebenfalls verstärkt. 5. Die Leerungsfrequenzen werden so angepasst, dass einer weiteren Zunahme von Müll im öffentlichen Raum wirksam begegnet wird. 6. Mögliche gestiegene Personalkapazitäten für die Leerung der Mülleimer werden über den sozialen Arbeitsmarkt abgedeckt (Finanzierung via Teilhabechancengesetz). 1.2 Ratsbeschluss vom 23.06.2021 (A-R/0054/2021, geänderte Fassung) 2. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit werden aufgefordert, das Kon- zept der Müllentsorgung zu überprüfen und insbesondere die Anzahl der Abfalleimer rund um den Aasee zu erhöhen. In diesem Zuge soll auch die Beschilderung überprüft und verbessert werden. 1.3 A-R/0063/2021 2. Die Aktionspartnerschaft stellt größere Müllbehälter und/oder temporäre Müllcontainer in besonders frequentierten und der Naherholung dienenden Grünflächen und anderen Orten wie Gasselstiege, Wienburgpark, Aasee, Dortmund-Ems-Kanal, Hafen auf. 3. Die Aktionspartnerschaft sucht die Kooperation mit der Wasser- und Schifffahrtsdirek- tion, um Maßnahmen und Aktionen gegen die Vermüllung am Ufer des Dortmund-Ems- Kanals zu entwickeln. 4. Die Aktionspartnerschaft prüft die Anbringung von weiteren Sammelbehältern für Hun- dekotbeutel entlang besonders frequentierter Strecken und Flächen. 7. Die Aktionsgemeinschaft prüft die Anbringung sogenannter Glasringe o.Ä. an die vor- handenen Müllbehälter, um das saubere Mitnehmen von Pfandflaschen und das Vorab- trennen anderer Glasbehälter durch die AWM zu erleichtern. Einführung Bereits in der Vergangenheit haben das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) Maßnahmen eingeleitet. So haben die AWM in den Jahren 2017 und 2018 in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Münster Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0086/2022 „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ - 2 - an den Bushaltestellen bereits 743 Papierkörbe der Größe 40 Liter durch Papierkörbe der Größe 60 Liter ersetzt. Dabei lässt sich festhalten, dass es kaum noch zu Überfül- lungen kommt. Auch die Installation der solarbetriebenen Papierkörbe wurde und wird weiter vorangetrieben. Im Bereich der Grünanlagen hat das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit damit begonnen, vorhandene Papierkörbe mit einem Volumen von 30/40 Litern ebenfalls gegen Papierkörbe mit einem Volumen von 60 Litern auszutauschen. Der Austausch erfolgt sukzessive. Bei Überarbeitungen von Grünanlagen, Wanderwegen und Spielplät- zen werden vorhandene Papierkörbe durch das neue Modell ausgetauscht. Weitere Pa- pierkörbe werden im Rahmen von Kleinprojekten ersetzt. Die Standortauswahl wird da- bei jeweils überprüft und ggf. angepasst. Im Bereich besonders beliebter Freizeitbereiche, die in der Zuständigkeit der Stadt Münster liegen (z.B. Aasee, Teilbereiche vom Kanal, Südpark, etc.), werden bei guter Witterung von den AWM bereits jetzt zusätzliche 240-l-Veranstaltungstonnen aufgestellt und mehrmals wöchentlich entleert. Die im Bereich des Kanals installierten Papierkörbe werden derzeit vom Amt für Grün- flächen, Umwelt und Nachhaltigkeit betreut und geleert. Auch hier finden sich noch viele Papierkörbe, welche über ein geringes Volumen verfügen. Neben eigenen Kräften lee- ren auch vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit beauftragte Unterneh- men diese Papierkörbe. Es ist zudem anzumerken, dass nicht alle Flächen oder Anlagen, die durch Bürger*innen zur Naherholung genutzt werden, im Eigentum oder im Zuständigkeitsbereich der Kom- mune liegen. Vielerorts handelt es sich um Privatflächen oder auch Gewerbeflächen, die in die Zuständigkeit der Eigentümer oder Investoren (Landwirte, Privatleute, Wohnungs- baugesellschaften, etc.) fallen. Eine Aufstellung von Papierkörben in diesen Bereichen seitens der Stadt Münster ist nicht möglich. Bezüglich der angesprochenen Autohöfe, Rast.- und Parkplätze ist zu bemerken, dass diese entweder nicht im Zuständigkeitsbereich der Kommune liegen oder diese bereits mit Abfallgefäßen ausgestattet sind. Hinsichtlich der Leerungsfrequenzen ist zu berichten, dass die AWM zur Verbesserung der Situation bereits in einigen Bereichen (u. a. auch prägenden Grünanlagen) die Fre- quenz der Leerungen heraufgesetzt haben. Ebenso werden gemeldete Überfüllungen an Werktagen im Regelfall innerhalb von 24 Stunden beseitigt. Ergänzend wird das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit tätig. Des Weiteren findet zwischen dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und den AWM ein reger Austausch statt, so dass auch seitens des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit bei Überfüllungen Sonderleerungen ergänzend durchgeführt werden. Durch die zusätzlichen Leerungen entstehen weitere Kosten, die aktuell nicht gedeckt sind. Bezüglich der Abdeckung der zusätzlichen Personalkapazitäten durch den sozialen Ar- beitsmarkt ist zu bemerken, dass sowohl die AWM als auch andere städtische Ämter bereits ähnliche Projekte zur Integration von Menschen des sozialen Arbeitsmarktes be- gleitet haben. Aus Sicht der AWM ist festzustellen, dass diese Projekte trotz hohem Auf- wand im operativen Bereich wenig Erfolg gebracht haben. Ebenso war festzustellen, dass die Personalfluktuation sehr hoch war, so dass keine verlässliche Planung möglich war. Erschwerend kommt derzeit dazu, dass aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktlage es nur einen sehr kleinen Bewerberkreis gibt. Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0086/2022 „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ - 3 - Aasee Im ursprünglichen Antrag der FDP-Fraktion lautete die Fragestellung wie folgt: Die Abfallwirtschaftsbetriebe werden aufgefordert, das Konzept der Müllentsorgung zu überprüfen und insbesondere die Anzahl der Abfalleimer rund um den Aasee zu erhö- hen. In diesem Zuge soll auch die Beschilderung überprüft werden. Auf diese Fragestellung haben Amt 67 und die AWM wie folgt geantwortet: Hierzu ist zu berichten, dass die Ausgestaltung der Papierkörbe am Aasee im Verant- wortungsbereich des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit liegt. Die AWM leeren die Papierkörbe im Auftrag des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltig- keit. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit tauscht kleinere Papierkörbe (30 - 40 L) gegen Papierkörbe mit einem größeren Volumen (60 L) aus. Der Austausch erfolgt sukzessive in den nächsten Jahren im gesamten Stadtgebiet wobei vorhandene Papierkörbe im Zuge von Sanierungen oder bei Überarbeitungen von Grünanlagen und Wegen ausgetauscht werden. Das Angebot an Mülleimern sowie Unterflur-Containern am Aasee ist grundsätzlich in ausreichender Form vorhanden. Bei entsprechender Witterung stellen die AWM zudem 240-l-Veranstaltungstonnen auf, um zusätzliche Abfallmengen zu erfassen. Wie die letz- ten Tage als auch die Vergangenheit gezeigt haben, ist das Hauptproblem der „Vermül- lung“ die mangelnde Bereitschaft der „feiernden“ Besucher der Aasseewiesen, das re- guläre als auch das zusätzliche Abfallvolumen zu nutzen. Ein Glas- und Grillverbot in einem Teilbereich des östlichen Aasees (Bastion bis Giant Pool Balls) soll analog des Erlasses der Allgemeinverfügung Glasverbot aus dem Jahr 2021 im Jahr 2022 von voraussichtlich Mitte April bis September per Allgemeinverfügung umgesetzt werden. Für die Zukunft wird seitens des Ordnungsamtes ein dauerhaftes Glas- und Grillverbot angestrebt, das über die Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung im Jahr 2023 abgesichert werden soll. Das Studierendenwerk Münster führt ein Mehrweg-Pfandsystem aus bruchsicherem Glas für Speisen zum Außer-Haus-Verzehr ein, die Nutzung dieser Behältnisse bleibt erlaubt. Es könnte hier nach Einschätzung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltig- keit ein Interessenkonflikt entstehen. Es wird die Gefahr gesehen, dass es zu einer Ab- wanderung Grillender in andere Bereiche wie z.B. die Westerholtsche Wiese, die Pro- menade, andere Grünflächen oder in den ökologischen Teil des Aasees geben wird. Die Stadt wird etwaige Abwanderungsbewegungen beobachten und durch entsprechende Maßnahmen darauf reagieren. Bezüglich der Beschilderung ist zu berichten, dass diese sich (da der Aasee und die angrenzenden Flächen als Erholungsgebiet ausgewiesen sind) in das Gesamtbild einfü- gen muss. Dementsprechend wurde bei der Konzeption der Beschilderung ein Ausgleich zwischen den notwendigen und den gestalterischen Aspekten geschaffen. Eine geeignete Beschilderung wird zwischen Amt 67 und Amt 32 abgestimmt. Zudem sei bemerkt, dass das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit derzeit eine Berichtsvorlage/Beschlussvorlage zu den Themen „Bänke, Abfalleimer, Hundekot“ für das Quartal 1 des Jahres 2022 vorbereitet. Diesbezüglich ist festzuhalten, dass auf- grund der Problematik des hohen Abfallaufkommens in den öffentlichen Grünflächen das Amt für Grünflächen Umwelt und Nachhaltigkeit den bisherigen Abfallbehälter gegen ein neues System auswechselt (siehe Vorlage V/0373/2019). Das neue System beinhaltet Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0086/2022 „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ - 4 - Abfallbehälter mit einem Fassungsvolumen von 60 l (bisher nur 40 l) und hat einen gro- ßen Einwurfschacht (z.B. auch für Pizzakartons oder Salatverpackungen). Die Ausbil- dung der Öffnung in Verbindung mit dem Deckel verhindert aber auch ausreichend, dass Tiere Müll und Essenreste aus dem Behälter entnehmen können. Wichtig ist eine leichte Leerung der Behälter für die Mitarbeiter unter den Aspekten Gewicht, Reinigung und Hygiene. Die Entleerung des Abfalleimers erfolgt daher über eine Bodenklappe mit Schnappschloss. Aufgrund der Entleerung durch die Bodenklappe muss der Abfallbe- hälter ca. 45 cm über dem Boden montiert werden. Hierdurch befindet sich die Einwurf- öffnung in einer Höhe von ca. 95 cm. Dies ist für Kinder noch eine akzeptabel erreichbare Höhe. Der Austausch der Abfallbehälter soll über einen längeren Zeitraum erfolgen. Bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in öffentlichen Grünflächen, Spielplätzen und städtischen Freiflächen an Gebäuden werden die Abfallbehälter standardmäßig einge- setzt. Die hier beschriebene Vorgehensweise betrifft auch die am Aasee installierten Behälter. Sollten dementsprechende Sanierungsarbeiten am Aasee oder in Teilberei- chen des Aasees anstehen, werden die bisherigen Abfallgefäße in diesem (Teil-) Bereich gegen das neue Modell getauscht. Denn das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit hält einen Austausch der bisherigen Papierkörbe gegen das neue Modell für zielführender als eine Erhöhung der derzeitigen Papierkorbinfrastruktur, da dadurch das Problem des kleinen Volumens nicht gelöst wird. Für die Übergangszeit wurden zur Minderung des Problems von den AWM bereits 240-l-Veranstaltungstonnen aufgestellt. Die Beschaffungskosten für einen Abfalleimer des neuen Modells liegen derzeit bei ca. 435 €. Für das Aufstellen der Abfallbehälter durch eine Firma sind zusätzliche Kosten in der Höhe von 150 €/Standort einzuplanen. Sollen die bisher vorhandenen ca. 90 Papierkörbe in Gänze vorzeitig, sprich nicht im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme am Aasee, getauscht werden entstehen Investiti- onskosten in Höhe von ca. 52.650,00 €. Grünanlagen/Spazierwege etc. Wie bereits erwähnt, hat das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit damit be- gonnen, vorhandene Papierkörbe mit einem Volumen von 30/40 Litern ebenfalls gegen Papierkörbe mit einem Volumen von 60 Litern auszutauschen. Ferner ist zu bemerken, dass neben dem o.g. Austausch der Papierkörbe eine ergän- zende Aufstellung von solarbetriebenen Papierkörben in größeren Grünanlagen denkbar ist. Dies ist natürlich abhängig von entsprechenden Standorten (ausreichender Lichtein- fall zum Aufladen der Batterie muss gegeben sein) sowie zwecks Leerung der Erreich- barkeit durch die Papierkorbwagen. Nach ersten überschlägigen Berechnungen ist die Installation von ca. 20 Solarpapierkörben in den größeren Grünanlagen vermutlich um- setzbar. Parallel dazu ist ggf. der Leerungsrhythmus der vorhandenen Papierkörbe an- zupassen. In der Vergangenheit gab es diverse Anfragen gerade an Spazierwegen und im Außen- bereich Papierkörbe zu installieren oder die vorhandenen Gefäße zu vergrößern. Bei der Einzelfallprüfung wurde vielerorts festgestellt, dass es sich überwiegend um Flächen handelt, die nicht im Eigentum oder im Zuständigkeitsbereich der Kommune liegen. Zu- dem haben die Erfahrungen der Vergangenheit gezeigt, dass gerade Papierkörbe in den Außenbereichen zur illegalen Müllentsorgung genutzt wurden und werden. Aus diesem Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0086/2022 „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ - 5 - Grund wurden die Papierkörbe gezielt auf unproblematische Bereiche reduziert. Vorhan- dene Behälter werden wie unter Punkt eins und zwei beschrieben sukzessive gegen Papierkörbe mit einem Volumen von 60 l ausgetauscht. Kanal Im Bereich des Kanals ist zu berichten, dass die dort installierten Papierkörbe derzeit vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit betreut und geleert werden. Auch hier finden sich noch viele Papierkörbe, welche über ein geringes Volumen verfügen. Neben eigenen Kräften leeren auch vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltig- keit beauftragte Unternehmen diese Papierkörbe. Hier wird vorgeschlagen, dass die Betreuung und Leerung dieser Papierkörbe in abseh- barer Zeit von den AWM übernommen wird. Hiermit einhergehend sollen dann die bisher installierten Papierkörbe gegen Papierkörbe mit einem größeren Volumen ausgetauscht werden. Auch an dieser Stelle ist dann ggf. situationsbezogen der Leerungsrhythmus anzupassen. Ferner ist es denkbar, an exponierten Stellen in den Sommermonaten 240-l-Gefäße zu platzieren, um Spitzen beim Anfall des Abfalls abzufangen. Voraussetzung ist hier u.a. die Erreichbarkeit mit Abfallsammelfahrzeugen. Zudem stehen sowohl das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit als auch die AWM im ständigen Dialog mit dem zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Grundsätzlich handelt es sich bei dem Kanalufer und den Wegen um Wirtschaftswege des Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine. Hierzu ist anzumerken, dass sich das Wasser- straßen- und Schifffahrtsamt auf die Position zurückzieht, es sei nur für wasserseitige Abfälle zuständig, die Gewässerrandbereiche oder Uferdämme seien im Zuständigkeits- bereich der Kommune. Gemäß Vertrag mit dem WSV Rheine ist die Stadt Münster im innerstädtischen Bereich für Teilbereiche des Kanals zur Beseitigung des Mülls sowie der Unterhaltung der We- geflächen verantwortlich, da diese Bereiche der Stadt Münster zur Freizeitnutzung über- lassen wurden. Aus diesem Grund waren und sind sowohl Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit als auch die AWM regelmäßig im Einsatz Verunreinigungen im Ge- wässerrandbereich oder Uferdamm zu beseitigen. Darüber hinaus wurde durch das Auf- stellen temporärer Abfallgefäße das in den Sommermonaten zur Verfügung gestellte Ab- fallvolumen erhöht (s.o.) und die Arbeitsgemeinschaft Betriebs- und Sozialarbeit mit zu- sätzlichen Sonderreinigungen durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltig- keit beauftragt. Zudem sind weitere Verbesserungen in der Diskussion (s.o.). In den nicht übernommenen Bereichen, außerhalb des innerstädtischen Bereichs (z.B. Schleuse Schifffahrter Damm, Amelsbüren) ist das WSV Rheine in der Pflicht, die Vermüllungen zu beseitigen. Leider führt dies dazu, dass es keinen einheitlichen Standard bei der Be- seitigung des Mülls gibt. Promenade Im Bereich der Promenade finden sich derzeit ca. 77 Papierkörbe mit einem Volumen von 40 Litern. Es ist vorgesehen, diese gegen größere Papierkörbe auszutauschen. Darüber hinaus ist es vorgesehen an den sog. Hauptkreuzungsbereichen der Prome- nade mit den Fahrbahnen solarbetriebene Papierkörbe aufzustellen, um so erweiterte Möglichkeiten der Entsorgung von Papierkorbabfällen zu schaffen. Die Standorte sind Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0086/2022 „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ - 6 - insbesondere unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes sowie der durch die vorhan- denen Bäume gegebenen Rahmenbedingungen (Wurzeln und Beschattung) auszuwäh- len. Nach derzeitigem Stand und in Abstimmung mit der Denkmalbehörde ist die Instal- lation von sechs solarbetriebenen Papierkörben geplant. Hundekotbeutelspender Bezüglich der Entsorgungsmöglichkeiten des Hundekots ist zu berichten, dass dieser aufgrund seiner Keimbelastung generell über den Restmüll / Mischmüll der Verbrennung zugeführt werden muss und darf keinesfalls über den Kompost entsorgt werden. Die Stadt Münster bietet gemäß Beschluss im Jahr 2013 zur Reduzierung der Ver- schmutzung durch Hundekot als Serviceleistung an ca. 80 Stellen im Stadtgebiet in öf- fentlichen Grünanlagen Beutel für die Entsorgung des Hundekots an. Die Spender wur- den explizit für in sich geschlossene, öffentliche Grünanlagen vorgesehen. Ausgenom- men sind davon Verkehrsgrünflächen, Ausgleichsflächen, Wanderwege, Waldflächen o- der Spielplätze. Alle Beutel sind mit Piktogrammen und Text bedruckt die die ordnungs- gemäße Entsorgung schildern. Der Erfahrung nach werden zusätzliche Hinweisschilder zu keiner Verbesserung des Entsorgungsverhaltens führen und weitere Kosten in der Anschaffung, Reinigung und Unterhaltung generieren. Da die Beutel der Verbrennung zugeführt werden müssen, können sie über das vorhan- dene Papierkorbsystem (Mischabfälle) problemlos entsorgt werden. Dies stellt zurzeit die ökologisch und ökonomisch beste Lösung dar. Zurzeit werden Beutel aus einem Mischgewebe (85 % Zuckerrohranteil, 15% diverse Rohstoffe) genutzt. Alternativ werden Beutel auf Erdöl und / oder PE Recyclingmaterial genutzt, da durch die Corona Krise manche Rohstoffe wie Zuckerrohr nicht zur Verfü- gung stehen. Da die Beutel der Verbrennung zugeführt werden müssen, können sie über das vorhandene Papierkorbsystem (Mischabfälle) problemlos entsorgt werden. Dies stellt zurzeit die ökologisch und ökonomisch beste Lösung dar. In Bezug auf die Beutel finden regelmäßig Prüfungen zu Neuerungen statt. „Bio-Beutel“ sind in Augen des Fach- amtes keine Lösung. Zum einen wird ein falscher Eindruck erweckt, so dass Beutel in der Natur entsorgt werden, zum anderen sind die Beutel problematisch in der Lagerung und Bereitstellung da die Beutel mit Luftkontakt beginnen sich zu zersetzen. Hinsichtlich der Anbringung von weiteren Sammelbehältern ist zu bemerken, dass nicht alle Flächen oder Anlagen die durch Bürger*innen zur Naherholung genutzt wer- den, im Eigentum oder im Zuständigkeitsbereich der Kommune liegen. Vielerorts handelt es sich um Privatflächen oder auch Gewerbeflächen, die in die Zuständigkeit der Eigen- tümer oder Investoren (Landwirte, Privatleute, Wohnungsbaugesellschaften, etc.) fallen. Eine Etablierung von Hundekotbeutelspendern in den Bereichen seitens der Stadt Müns- ter ist nicht möglich. Zudem ist jeder Bürger*in verpflichtet die Hinterlassenschaften des Hundes aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Bei Installation von zusätzlichen Hundekotbeutelspenden bzw. damit verbunden Papier- körben in öffentlichen Grünanlagen entstehen weitere Kosten für die Anschaffung neuer Spender oder Papierkörbe, das Aufstellen als auch letztendlich für das Bestücken und Befüllen der Spender oder leeren und unterhalten der Papierkörbe. Die Kosten sind ab- hängig von der Anzahl der zusätzlichen Spender und lassen sich erst nach Festlegung der Standorte und Stückzahlen konkret beziffern. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit verfasst zurzeit eine Vorlage die sich unter anderem damit auseinander- setzt. Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0086/2022 „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ - 7 - Pfandringe Diesbezüglich ist zu bemerken, dass eine zusätzliche Installation von Pfandringen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht nicht möglich ist. Bereits jetzt finden sich in Münster sehr viele Scherben zerbrochener Flaschen, deren Beseitigung einen immensen Aufwand erfordert. Da in den Sammelbehältern nicht nur PET-Flaschen, sondern auch Glasflaschen deponiert werden, wird der Unsitte Glasfla- schen zu zerstören aktiv Vorschub geleistet. Sowohl die personellen als auch die finan- ziellen Mittel lassen es nicht zu, das Umfeld in der Intensität zu reinigen, dass im Umfeld der Sammelbehälter eine dauerhafte Garantie der Verkehrssicherungspflicht sicherge- stellt ist. Für den Bereich der Innenstadt sind zudem massive stadtgestalterische Bedenken zu erwarten. In Abstimmung mit vielen Beteiligten ist im Gestaltungskatalog der Stadt Müns- ter das zugelassene Stadtmobiliar eindeutig definiert. Eine Installation von Pfandringen würde einem einheitlichen und abgestimmten Stadtbild zuwiderlaufen. Auswirkungen/Kosten Bedingt durch die Optimierung der Papierkorbinfrastruktur entstehen zusätzliche Auf- wendungen. Dies sind zum einen Aufwendungen für die Ersatz- und Neubeschaffung von Papierkörben bzw. solarbetriebenen Papierkörben, zum anderen Personal- und Ma- terialaufwendungen (Fahrzeug) bei einer Erhöhung der Leerungsrhythmen. Durch die Installation zusätzlicher Papierkörbe sowie der Erhöhung der Leerungsinter- valle ist die Schaffung mindestens einer zusätzlichen Fahrerstelle (EG 05/06) notwendig. Hierfür fallen jährliche Kosten in Höhe von ca. 45.000,00 € an. Zudem ist die Beschaf- fung eines zusätzlichen Papierkorbwagens unabdingbar. Die Beschaffungskosten liegen hier bei 270.000,00 € für ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug. Unter Einbeziehung möglicher Fördergelder sind hier ggf. nur 126.000,00 € aus Eigenmitteln aufzubringen. Ein Fahrzeug mit konventionellen Dieselantrieb schlägt mit ca. 110.000,00 € zu Buche. Zur Verbesserung der Situation ist zunächst ein Investitionsvolumen in Höhe von ca. 423.720,00 € (Annahme Beschaffung eines elektrisch betriebenen Papierkorbwagens) zu kalkulieren. Bei einer durchschnittlichen Abschreibungsdauer von fünf (Papierkörbe) bzw. sieben Jahren (Papierkorbwagen) ergeben sich somit für die ersten fünf Jahre jähr- liche Abschreibungskosten in Höhe von 77.544,00 €, diese betragen dann im sechsten und siebten Jahr 18.000,00 €. Hinzu kommen jährlich zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. 45.000,00 €. Hinsichtlich der Installation von zusätzlichen Papierkörben in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, etc. ist zu berichten, dass weitere Kosten für die Anschaffung neuer Papierkörbe, das Aufstellen als auch letztendlich durch das Leeren der Mülleimer ent- stehen. Die Kosten sind abhängig von der Anzahl der zusätzlichen Papierkörbe und las- sen sich erst nach Festlegung der Standorte und Stückzahlen konkret beziffern. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit verfasst zurzeit eine Vorlage, die sich unter anderem damit auseinandersetzt. Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0086/2022 „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ - 8 - 2. Kommunikation 2.1 A-R/0066/2020 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen einheitlichen Ansprechpartner zu benennen, an der sämtliche Probleme in der Grünpflege, illegalen Müllablagerungen sowie Schäden im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet gemeldet werden können. 2. Dieser Service soll als telefonische Hotline und per E-Mail erreichbar sein. Als bald soll eine Melde-App ergänzt werden. 3. Die Stadt bewirbt in Zusammenarbeit mit zuständigen Ämtern und Eigenbetrieben diesen Service. Meldungen von Bürger*innen haben vielfach einen Bezug zum Spektrum des sog. Män- gelmelders der Stadt Münster. Angesprochen werden hier nicht nur das Ordnungsamt, sondern vor allem die Ämter 66, 67 und die AWM. Der Mängelmelder ist unter dem fol- genden Link zu erreichen: https://www.stadt-muenster.de/maengelmeldung Der Mängelmelder genügt allerdings nicht mehr heutigen Nutzungsanforderungen und sollte daher modernisiert werden. Dabei sind die Smartphone-Tauglichkeit und die EDV- Schnittstellen zu den in den Ämtern bereits vorhandenen und gut funktionierenden Fach- programmen herzustellen. Die primär involvierten Ämter werden gemeinsam mit der citeq zur Modernisierung des städtischen Mängelmelders der Politik einen Vorschlag ausarbeiten, damit eine ämter- übergreifende und breitere Wirkung als bisher erzielt wird (siehe auch Stellungnahme zum Antrag vom 15.06.2021 an den APDOSO). Vergleichbare Einsatzerfahrungen mit modernen Mängelmeldern sind in einigen Städten bereits vorhanden (z.B. Soft- ware/Apps für die Mängelmelder der Stadt Essen oder Düsseldorf). 2.2 A-R/0036/2021 4. An besonders belasteten Plätzen wird mit positiven Erinnerungsanreizen (Nudgets) auf Möglichkeiten zur Müllentsorgung hingewiesen. Entsprechende Umsetzungsmöglichkeiten werden von den AWM geprüft. 7. In direkter Zusammenarbeit mit Gastronomen, die viel ToGo verkaufen, wird die Ein- führung eines Mehrwegsystems für ToGo Speisen und Getränke auf den Weg gebracht. Bezüglich der Einführung eines Mehrwegsystems für ToGo Speisen ist Folgendes zu bemerken: Dieses Ziel wird bereits verfolgt. Im Juli 2021 hat sich dazu eine Arbeitsgruppe gegrün- det, an der u.a. die AWM und die weiteren Mitglieder des Runden Tisches „Münster für Mehrweg“ (www.muenster-fuer-mehrweg.de) sowie der Deutsche Hotel- und Gaststät- tenverband NRW (DEHOGA) beteiligt sind. Die AG setzt sich aktiv dafür ein, in Münster ein möglichst einheitliches und nachhaltiges Mehrweg-System für den Außer-Haus-Verkauf von Speisen einzuführen. (Vermeidbare Einmalplastikprodukte wie Einweggeschirr und -besteck sind seit dem 3. Juli 2021 euro- paweit verboten.) Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0086/2022 „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ - 9 - Ab 2023 werden Restaurants, Caterer, Mensen, Kantinen, Einzelhandel und Liefer- dienste über das deutsche Verpackungsgesetz verpflichtet, für die Mitnahme und Liefe- rung von Speisen und Getränken Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegverpackun- gen anzubieten. In Münster soll die hinter dem geplanten System stehende Logistik und Handhabung für alle zukünftig teilnehmenden Betriebe jeder Größe und Branche un- kompliziert funktionieren und klimaneutral gestaltet werden. Der Anspruch ist, dass sich die Mehrweg-Behältnisse für den Speisentransport durch eine hohe Materialqualität, Nutzerfreundlichkeit, Langlebigkeit und Recyclingfähigkeit auszeichnen. Nur so dient ein Mehrwegsystem der konsequenten Abfallvermeidung, der Nachhaltigkeitsstrategie und trägt zum Klimaschutz in Münster bei. Einführung eines Mehrwegsystems für Getränke: Die Initiative Münster für Mehrweg un- terstützt durch die gezielte Öffentlichkeitsarbeit die weitere Ausbreitung von bereits be- stehenden und auch überregional vertretenen Mehrwegbecher-Pfandsystemen in Müns- ter (www.muenster-fuer-mehrweg.de). 9. Gegen Vermüllung rund um bestimmte Großimmobilien und an sozialen Brennpunk- ten wird plakative und international verständliche Schockwerbung nach dem Vorbild der Verkehrswerbung getestet. 11. Es werden wirksame Maßnahmen entwickelt, die eine Ablagerung von Sperrmüll außerhalb des Abfuhrkalenders verhindern. Die AWM setzen bereits ein umfassendes nachhaltigkeitspädagogisches Konzept ein, um auf die Vermüllung rund um bestimmte Großimmobilien an sozialen Brennpunkten einzuwirken. Es kommt dabei darauf an, in den direkten Kontakt zu den Bewohnern*in- nen zu treten und über gezielte Beratung aufzuklären und für die richtige Abfalltren- nung/richtige Entsorgung zu motivieren. Die AWM binden in diese Schulungen auch die Hausverwaltungen/Hausmeister ein und stehen über den „Arbeitskreis Wohnungswirtschaft“ in regelmäßigem Kontakt mit der Wohnungswirtschaft in Münster. Begleitend dazu werden an sozialen Brennpunkten bei Bedarf große Info-Tafeln an den Behälterstandplätzen angebracht, die über die richtige Trennung und Entsorgung sowie den Sperrguttermin informieren. Grundsätzlich streben die AWM an, weitere Kapazitäten im Bildungsbereich zu gewin- nen (aktuell besteht das Team aus drei Mitarbeitenden) und als „Abfall-Coaches“ direkt in den sozialen Brennpunkten ansiedeln zu können. 2.3 Ratsbeschluss vom 23.06.2021 (A-R/0054/2021, geänderte Fassung) 3. Die AWM erweitern ein Kommunikationskonzept speziell für den Aasee, um für den verantwortungsvollen Umgang mit Müll zu werben. Die AWM setzen bereits einen breit gefächerten Maßnahmenkatalog ein, um auf die Problematik des Litterings hinzuweisen und aufzuklären und entwickeln ihre Öffentlich- keitsarbeit/ ihre Kommunikationskonzepte kontinuierlich zielgruppenspezifisch zu den Themen Abfallvermeidung, Abfalltrennung und Littering weiter. Schwerpunktthemen können entsprechend neu festgelegt und angepasst werden. In der zuletzt veröffentlichten Kampagne „Ich mach’s“ steht die Thematik des Litterings am Aasee erneut im Fokus. Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0086/2022 „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ - 10 - Die AWM flankieren ihre Maßnahmen und Kampagnen z. B. durch Plakate an Litfaßsäu- len, Radiospots zum Thema, Presseartikel, Anzeigen und Begleitung über Social Media. Parallel finden immer wieder öffentlichkeitswirksame Aktionen am Aasee statt z. B. 2019 am 2. Mai, um auf die Verschmutzungen am Aasee am 1. Mai aufmerksam zu machen. Hier wurden die Abfallmengen länger liegen gelassen als gewöhnlich. Das verdreckte Bild der Grünfläche an den Aaseekugeln führte dazu, dass Bürger*innen schon einen Großteil aufgeräumt hatten, als die Mitarbeitenden der Straßenreinigung zur Arbeit er- schienen. Derartige Maßnahmen sensibilisieren zwar für die Themen Littering/Umweltschutz – al- lerdings erreichen Sie nicht die Verursacher*innen. Die Menschen, die am Folgetag die Aaseewiesen gemeinsam mit den AWM aufgeräumt haben, waren zum Großteil nicht die Personen, die am Abend zuvor die Verschmutzungen verursacht haben. Zum Groß- teil waren es Menschen, die sich ohnehin bereits regelmäßig für eine saubere Stadt en- gagieren. Dass Abfälle nicht in die am Aasee ausreichend vorhandenen Abfallbehälter geworfen, sondern einfach auf den Wiesen liegen gelassen werden, ist keine Problema- tik, die im Schwerpunkt tagsüber auftritt. Zu späterer Stunde und mit steigendem Alko- holkonsum nimmt die Bereitschaft zur richtigen Entsorgung der eigenen Abfälle offen- sichtlich ab. Um auf diese Problematik positiv einwirken zu können, bedarf es zahlreicher Bausteine/Ansätze aller beteiligten Ämter/Institutionen und den dafür entsprechend nö- tigen personellen und finanziellen Kapazitäten. Erst wenn dies geklärt ist, kann die Entwicklung eines erweiterten Kommunikationskon- zeptes zum Thema „saubere Aaseewiesen“ erfolgen. Dieses Konzept kann federführend von den AWM unter Beteiligung einer Agentur erstellt werden, muss aber zwingend ein gemeinsames Konzept von AWM, Amt 67, Amt 32 und ggf. der Polizei sein. Die AWM werden dazu Kontakt zu den genannten Ämtern/Institutionen aufnehmen. 2.4 A-R/0063/2021 1. Zur Vermeidung einer zunehmenden Vermüllung des öffentlichen Raums, der Grün- flächen und der Innenstadt adaptieren die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, das Grün- flächenamt und das Ordnungsamt Münster eine Aktionspartnerschaft, z.B. nach dem Vorbild der Stadt Essen, sowie das Projekt Mülldetektive für Münster. Bezüglich des Vorschlages zur Adaption einer Aktionspartnerschaft ist zu bemerken, dass die angesprochene Zusammenarbeit zwischen dem Ordnungsamt, dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und den AWM bereits sehr erfolgreich prakti- ziert wird. Ebenso werden die Projekte, welche in den Aktionspartnerschaften anderer Städte beschrieben werden, in Münster seither durchgeführt. Die AWM sind im Bereich der Umweltpädagogik aktiv (diese ist bereits ausgezeichnet worden), veranstalten klei- nere und größere Abfallsammelaktionen (z.B. „Sauberes Münster), initiieren Müllpaten- schaften und wirken in diversen „runden Tischen“ und Arbeitskreisen zur Erhöhung der Stadtsauberkeit mit. Außerdem kooperieren die AWM bereits gezielt mit Initiativen, die sich für die Stadtsauberkeit stark machen (u.a. mit dem Hansa-Forum). Dieses Engage- ment hinsichtlich einer noch stärkeren Vernetzung mit entsprechenden Gruppen, Verei- nen, Verbänden etc. wollen die AWM weiter ausbauen und ggf. hier auch Amt 67 und das Ordnungsamt entsprechend einbinden. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit engagiert sich darüber hinaus in Projekten wie „Münster für Mehrweg“ (Projekt zur Vermeidung von Einwegverpackungen und Etablierung von einheitlichen Pfand-Verpackungen (s.o)) und „Münster bekennt Farbe“ wo die Bürger*innen der Stadt Münster aktiv an der Gestaltung ihres Umfeldes teilnehmen und die Attraktivität und Sauberkeit der Anlagen steigern. Zudem unterstützt Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0086/2022 „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ - 11 - das Amt für Grünflächen, Umwelt und Münster die Aktion „Sauberes Münster“ durch Fachberatungen bei Anfragen von Bürger*innen. Sog. „Mängelmelder“, um z.B. Abfallablagerungen zu melden, sind ebenfalls in Münster vorhanden. Hier findet ein enger Austausch zwischen den AWM und dem Amt für Grün- flächen, Umwelt und Nachhaltigkeit statt. Ein gemeinsames Projekt ist die kostenlose Bereitstellung von Hundekotbeuteln über 80 Spender im Stadtgebiet (gemäß Beschluss aus dem Jahr 2013) als Service der Stadt Münster zur Vermeidung der Verkotung des öffentlichen Raumes und der Grünflächen. Betrachtet man das Thema „Mülldetektive“ ist zu bemerken, dass insbesondere in Fra- gen des Litterings nicht nur auf städtischen Grünflächen, in Freiräumen und in der In- nenstadt, sondern insbesondere auch im Außenbereich als Erholungsraum für die All- gemeinheit die an abfallrechtlichen Fragestellungen beteiligten Organisationseinheiten der Stadt Münster [Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) beim Ordnungsamt, Abfallwirt- schaftsbetriebe Münster (AWM) sowie Untere Abfallwirtschaftsbehörde (UAB) beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit] schon in aufeinander abgestimmter Weise agieren. Das Verfahren lässt sich auch mit dem Vorgehen von Mülldetektiven anderer Städte vergleichen: Eingehenden Hinweisen aus der Bevölkerung auf illegal abgelagerte Abfälle wird regel- mäßig nachgegangen, in aller Regel auch durch Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit (KOD, AWM, UAB). Dabei werden Art und Menge der Abfälle erfasst und in aller Regel fotografisch dokumentiert. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Abfällen, die Hinweise auf den möglichen Verursacher enthalten könnten, z. B. in Form von Adress- oder Pa- ketaufklebern. Danach steht es im vorrangigen Interesse, die Abfälle einer sachgerechten Entsorgung in einer dafür zugelassenen Anlage zuzuführen und ein sauberes Stadtbild wiederher- zustellen. Hierbei werden die AWM als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger tätig. Im Nachgang wird aber von der UAB anhand der gewonnenen Datenlage und Hinweisen aus der Bevölkerung gegen den mutmaßlichen Verursacher ein Bußgeldverfahren ein- geleitet mit dem Ziel, eine der Ordnungswidrigkeit angemessene Geldbuße zu verhän- gen. Sollte im Rahmen dieses Verfahrens ein Verursacher überführt werden, können diesem nachträglich auch die den AWM entstandenen Entsorgungskosten angelastet werden. Leider lassen sich nur in wenigen Verfahren die Verursacher ermitteln, jedoch hat sich gezeigt, dass der erzieherische Aspekt Wirkung zeigt. Keiner der Verursacher tritt als Wiederholungstäter auf. 5. Die Aktionspartnerschaft entwickelt Projekte zur Einbindung ehrenamtlicher Müll- sammlerinnen und Müllsammler und Unterstützung ihres Engagements mit dem mittel- fristigen Ziel, deren Engagement durch festangestellte und nach Tarif bezahlte Arbeits- kräfte zu ergänzen. Zu den bereits unter Punkt 1 genannten Maßnahmen ist zu erwähnen, dass die AWM bereits entsprechende Projekte zur Einbindung ehrenamtlicher Müllsammler*innen um- setzen. Für ihre Arbeit im Bereich Umweltbildung sind die AWM bereits ausgezeichnet worden, sie veranstalten kleinere und größere Abfallsammelaktionen (z.B. „Sauberes Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0086/2022 „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ - 12 - Münster), initiieren Müllpatenschaften und wirken in diversen „runden Tischen“ und Ar- beitskreisen zur Erhöhung der Stadtsauberkeit mit. Außerdem kooperieren die AWM be- reits gezielt mit Initiativen, die sich für die Stadtsauberkeit stark machen (u.a. mit dem Hansa-Forum). Dieses Engagement hinsichtlich einer noch stärkeren Vernetzung mit entsprechenden Gruppen, Vereinen, Verbänden etc. wollen die AWM weiter ausbauen. 6. Die Aktionspartnerschaft entwickelt eine erneute Informationskampagne gegen Lit- tering in Münster. Die AWM haben in der Vergangenheit bereits einen breit gefächerten Maßnahmenkata- log (Social Media-Kommunikation, Plakate an Litfaßsäulen, Radiospots zum Thema Lit- tering, Presseartikel, Anzeigen, Aktionen etc.) eingesetzt, um auf die Problematik des Litterings hinzuweisen und aufzuklären. Das Thema Littering wird weiterhin eine große Rolle spielen, zunehmend werden dabei auch bürgerschaftlich engagierte Gruppen ein- gebunden und ggf. auch das Amt 67 sowie das Ordnungsamt. 3. Kontrolle 3.1 A-R/0036/2021 8. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) geht verstärkt gegen Müllsünder vor. Die Ver- waltung prüft eine deutliche Erhöhung der Geldbußen für das Wegwerfen und Liegen- lassen von Müll und legt den zuständigen Fachausschüssen AUKB und APDOSO einen entsprechenden Vorschlag vor. Weiterhin wird die Einstellung von Müllscouts nach dem Vorbild anderer Kommunen geprüft. Verstöße gegen die Straßen-, Anlagen und Aaseeordnung stellen gemäß § 15 dieser VO eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro ge- ahndet werden. Ein spezieller Bußgeldkatalog ist nicht vorhanden, somit sind die Geld- bußen im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessen durch das Amt 32 festgelegt worden. Für den Verstoß gegen § 2 Abs. 1 (Müll etc.) Straßen-, Anlagen und Aaseeordnung sind zurzeit ein Verwarnungsgeld von 50 Euro vorgesehen. Da das Vermüllen in diesem Be- reich ständig zunimmt, ist ein Verwarnungsgeld nicht mehr zielführend und es sollte ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Laut Regelsatz für einen fahrlässig begangenen Verstoß gegen § 2 Abs. 1 der Straßen- , Anlagen und Aaseeordnung ist ein solcher Verstoß mit 200 Euro Geldbuße plus Ge- bühren und Auslagen von 28,50 Euro zu ahnden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind bei der Festsetzung einer Geldbuße grundsätzlich erst ab einer Höhe von 250 Euro zu beachten (§ 17 Abs. 3 OWiG). Bezüglich der angesprochenen Müllscouts ist zu bemerken, dass die AWM im Rahmen Ihres Konzeptes „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ aktuell den Baustein „Sauber- keitspatenschaften“ erarbeiten. Neben der jährlichen Frühjahrsputzaktion „Sauberes Münster“ mit rd. 14.000 Teilneh- menden wollen die AWM engagierte Bürger*innen auch unterjährig bei Abfallsammelak- tionen unterstützen und dazu eine entsprechende Infrastruktur aufbauen. Im Zuge der Konzepterstellung werden die AWM auch prüfen, ob und unter welchen Voraussetzun- gen Sauberkeitspatinnen und -paten auch als „Müllscouts“ eingesetzt werden können. Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0086/2022 „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ - 13 - 3.2 Ratsbeschluss vom 23.06.2021 (A-R/0054/2021, geänderte Fassung) 5. Der Kommunale Ordnungsdienst erarbeitet ggf. in Zusammenarbeit mit der Polizei Münster ein Konzept, wie der öffentliche Raum im Bereich des Aasees besser kontrolliert werden kann. Kontrolldruck soll dabei in einem ersten Schritt über die öffentliche Prä- senz der Mitarbeiterinnen sowie über aufsuchende Ansprachen erfolgen. Sofern die be- stehenden Stellen beim KOD nicht ausreichen, legt die Verwaltung dem APDOSO die dafür notwendigen Personalressourcen vor. Gleichzeitig sollen mit den Studierendenvertretungen der WWU und Fachhochschulen in Münster (und ggf. weiteren Jugendorganisationen) Gespräche aufgenommen werden, um Wege zu finden, junge Menschen bei der Bewältigung der Müll- und Lärmproblematik am Aasee einzubeziehen. Darüber hinaus sollte auch über die Studierendenvertretun- gen/Jugendorganisationen eine direkte Ansprache im Sinne einer Peer-to-Peer Anspra- che erfolgen. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) erarbeitet in Zusammenarbeit mit der Polizei Münster ein Konzept, wie der öffentliche Raum im Bereich des Aasees zukünftig kon- trolliert werden soll. Das Konzept greift auf die Erfahrungen aus den Einsätzen des Som- mers 2021 zurück. Den Rahmen hierzu stimmt das Ordnungsamt in einer Zusammenar- beitsvereinbarung mit dem Polizeipräsidium Münster ab. Festgehalten wird in der Ver- einbarung, dass die Zusammenarbeit des Polizeipräsidiums Münster und der Stadt Münster gefestigt und kontinuierlich weiterentwickelt wird. So wird behördenübergreifend schnell auf besondere Problemsituationen reagiert. Die Kontrollen am Aasee -und im Bedarfsfall des Umfeldes- werden je nach Bedarf in Umfang und Ausführung flexibel durchgeführt. Es soll weiterhin eine kontinuierliche Prä- senz an uniformierten Einsatzkräften, auch unterstützt durch den Einsatz privater Sicher- heitskräfte geben, da Appelle und Informationen allein erfahrungsgemäß nicht ausrei- chen. Der Kontrolldruck soll primär durch die gezielte Ansprache von Personen, das Hinweisen auf die Verhaltensregeln und hoheitliche Maßnahmen (z.B. Platzverweisun- gen) erfolgen. Es zeigte sich im Sommer 2021, dass die per Allgemeinverfügungen erlassenen Verhal- tensregeln/Verbote, insbesondere das Glas- und Grillverbot, sehr wirksam waren und verbunden mit einer intensiven Kontrolle die Probleme beseitigten. Im Laufe des letzten Sommers zeigte sich zudem, dass die Verbote wirkungsvoll problembelastete „Gruppen- und Gelagesituationen“ verhinderten. Gerade von diesen Situationen ging das größte Stör- und Gefahrenpotential aus. Durch die Umsetzung der beiden Verbote kann die Stadt Münster präventiv gegen das hohe Abfallaufkommen und die zum Teil extremen Verschmutzungen des Naherholungsgebietes vorgehen. Ein Alkoholverbot erscheint an- gesichts der Erfahrungen aus dem Jahr 2021 nicht erforderlich und wäre daher unver- hältnismäßig. Der Einsatz am Aasee hat den KOD des Ordnungsamtes in hohem Maße personell ge- fordert. Die aktuelle Personalstärke des KOD reicht nicht aus, um die erforderliche Kon- trolldichte, vor allem abends und nachts, über einen längeren Zeitraum aufrecht zu er- halten. Hier dürfte zukünftig im Sommer, ähnlich wie in 2021, eine Unterstützung durch private Sicherheitsdienste erforderlich werden, um Belastungsspitzen abzufangen. Diese Sicherheitsdienste hätten keine Hoheitsbefugnisse. Außerdem könnten bauliche Veränderungen der umliegenden Straßen, insbesondere an der Annette-Allee, erforderlich werden. Fahrbahnschwellen haben sich im Vorjahr als Mittel der unmittelbaren Gefahrenabwehr bewährt. Zu Beginn der dunklen Jahreszeit wurden diese wieder abgebaut. Im Frühjahr 2022 wird dann gemeinsam mit der Polizei über erforderliche Maßnahmen zu befinden sein, um die Raser- und Poser-Szene von der Annette-Allee fernzuhalten. Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0086/2022 „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ - 14 - 7. Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst sind aufgerufen, streng die so genannte Po- serszene zu kontrollieren. Die Etablierung der Szene dort, wie im gesamten Stadtgebiet, ist unerwünscht. 9. Die Polizei wird gebeten durch Schwerpunkteinsätze eine Etablierung der Drogen- szene zumindest im Bereich der Wohnbebauung zu verhindern. Kontrollen der Poser-Szene sowie der Drogenszene obliegen der Zuständigkeit der Po- lizei. Soweit die Stadt Münster unterstützen kann, erfolgen entsprechende Absprachen. 4. Toiletten 4.1 Ratsbeschluss vom 23.06.2021 (A-R/0054/2021, geänderte Fassung) 6. Durch stationäre Toiletten sollen die hygienischen Bedingungen verbessert werden. Das Angebot an öffentlichen Toiletten am Aasee ist nicht bedarfsgerecht und muss er- weitert werden. Im Jahr 2021 wurde kurzfristig durch das Ordnungsamt eine zusätzliche Toilettenanlage (WC-Container) im Bereich der Aasee-Terrassen eingesetzt. Diese wurde vom 25.06.2021 bis 30.09.2021 betrieben und hat Kosten in Höhe von ca. 20.000,00 € verursacht. Im Rahmen des Vergabeverfahrens für öffentliche Toilettenanlagen zum 01.01.2024 wird für die Toilettenproblematik im Bereich des Aasees eine Lösung im Rahmen der Neuausrichtung des Gesamtbestandes an öffentlichen Toiletten in Münster gefunden werden. Bis zur Realisierung stationärer Toilettenanlagen am Aasee wird angeregt, zusätzlich zu der temporären, bereits bestehenden Lösung am 1. Mai und an Christi-Himmelfahrt (Stellung WC-Wagen, WC-Container) ein weiteres Angebot in Form eines WC-Contai- ners im Bereich der Aaseeterrassen zu realisieren. Das Ordnungsamt schlägt die Ge- stellung eines WC-Containers von Mai bis September eines jeden Jahres vor. Die Auf- wendungen dafür belaufen sich auf ca. 60.000 € pro Jahr und müssen dementspre- chend einem noch festzulegenden Amt zur Umsetzung bereitgestellt werden. Aktuell er- folgen Vorverhandlungen, so dass eine abschließende Kostenaussage noch nicht mög- lich ist (Stand 01.03.2022). 10. Die Stadt erarbeitet für den Bereich Bastion, Himmelreichallee und Gastronomie ein eigenes Hygienekonzept, das in Anlehnung an Punkt 6 und 7 auch neue öffentliche Toi- letten miteinschließt. Im Bereich des Aasees sind aktuell zwei öffentliche bzw. öffentlich zugängliche Toilet- tenanlagen vorhanden. Die Toilette am Segelclub Hansa gehört zum Bestand öffentli- cher Toiletten der Stadt Münster und wird aktuell von der Fa. Wall GmbH aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages bewirtschaftet. Die Toilette im Erdgeschoss des A2 soll wäh- rend der Öffnungszeiten öffentlich zugänglich sein und nicht nur als Gästetoilette geführt werden. Diese Übereinkunft wurde seinerzeit im Rahmen der Entwicklung des Projektes verbindlich im Rahmen des Erbbaurechtsvertrages getroffen. Damit ist allerdings nicht der gesamte Bereich des Aasees abgedeckt. Eine Prüfung, an welchen Stellen weitere Toilettenanlagen sinnvoll wären, könnte demnach erfolgen. Die für eine Erweiterung der Toilettenstandorte entstehenden Kosten ergäben sich aus dem Preis der Anlage, der Errichtungskosten (z. B. Fundament, Erdarbeiten, Anschluss) und den Aufwendungen Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0086/2022 „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ - 15 - für die laufende Unterhaltung sowie der Beseitigung zu erwartender Schäden durch un- sachgemäße Nutzung/ Vandalismus. Zu beachten ist, dass gerade am Aasee, bedingt durch die Lage, hohe Kosten für die Heranführung von Hausanschlüssen (Wasser, Abwasser, Strom) entstehen. In der Ver- gangenheit immer wieder vorgenommene Überlegungen, weitere Toilettenstandorte am Aasee zu etablieren, scheiterten jeweils an der Höhe der Kosten (siehe z. B. Vorlage V/1031/2015). Der aktuelle Bewirtschaftungsvertrag mit der Fa. Wall GmbH endet voraussichtlich am 31.12.2023. Zum 01.01.2024 muss die Frage beantwortet werden, wie die Bewirtschaf- tung der öffentlichen Toiletten künftig organisiert wird. Die Höhe der laufenden Kosten für Bewirtschaftung sind hiervon sowie der Anzahl weiterer Toilettenstandorte abhängig. Sowohl für die Errichtung, wie auch die laufenden Kosten müssten zusätzliche Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt werden, weil aktuell aufgrund des laufenden Vertra- ges mit der Fa. Wall GmbH kein Budget für diesen Zweck vorhanden ist. Die Wall GmbH übernimmt derzeit die Bewirtschaftung als Teil der Pachtzahlung für die Nutzungsrechte öffentlicher Flächen für Werbezwecke. Insbesondere aufgrund der notwendigen laufen- den Bewirtschaftung (Reinigung, Wartung, Reparatur und Beseitigung von Vandalismus- schäden) sollte die Errichtung weiterer Toilettenstandorte am Aasee nicht isoliert, son- dern im Rahmen der Neuausrichtung des Gesamtbestandes öffentlicher Toiletten in Münster geprüft werden. 5. Sonstiges 5.1 A-R/0036/2021 10. Für Großimmobilien wird der Schlüssel von Müllbehältnissen pro Kopf überprüft und ggf. erhöht. Bei fortdauernder Ablage von Müll an Großimmobilien außerhalb der Müll- behältnisse wird der Vermieter in die Pflicht genommen. Der Schlüssel, nach dem sich das Behältervolumen für Rest- und Biomüll aus Haushal- tungen richtet, ist ein Mindestbehältervolumen, nämlich im Regelfall 15 l pro Woche und Person, § 8 Abs. 2 S. 1 der Abfallsatzung. Dementsprechend hat der Grundstückseigentümer unter Beachtung der Häufigkeit der Entleerung Abfallbehälter in solcher Anzahl und Größe anzufordern, dass sie entspre- chend ihrer Zweckbestimmung ausreichen, den auf dem Grundstück anfallenden Abfall aufzunehmen, § 8 Abs. 1 S. 1 der Abfallsatzung. Gleichzeitig besteht für jeden Eigentümer eines von privaten Haushaltungen zu Wohn- zwecken genutzten Grundstücks gem. § 5 Abs.1 der Abfallsatzung ein Anschlusszwang, d.h. die Verpflichtung, sein Grundstück an die städtische Abfallentsorgung anzuschlie- ßen, sowie gem. Abs. 3 dieser Vorschrift ein Benutzungszwang, also die Verpflichtung, die auf seinem Grundstück anfallenden Abfälle zur Beseitigung und Verwertung den AWM zu überlassen. Der Benutzungszwang obliegt auch jedem anderen Abfallbesitzer auf einem an die städtische Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück. Reichen die vorhandenen Abfallbehälter für die Aufnahme des regelmäßig anfallenden Abfalls nicht aus oder erfüllt der Grundstückseigentümer nicht seine vorgenannten Ver- pflichtungen aus den §§ 5 und 8 der Abfallsatzung und beantragt er trotz schriftlicher Aufforderung nicht die erforderlichen Abfallbehälter, so hat er deren Aufstellung durch die Stadt zu dulden. Die Anzahl und die Größe der erforderlichen Abfallbehälter auf einem Grundstück, mithin auch bei Großimmobilien, richtet sich also gemäß Abfallsatzung schon jetzt grundsätz- lich nach dem Erfordernis, den auf dem Grundstück anfallenden Abfall aufnehmen zu Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0086/2022 „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ - 16 - können. Die Behältervolumina können dabei erheblich über das Mindestbehältervolu- men hinausgehen. Einer satzungsrechtlichen Erhöhung des Schlüssels pro Kopf für die Anzahl und Größe der Abfallbehälter bedarf es daher nicht. Es kommt hinzu, dass der Grundstückseigentümer gem. § 10 Abs. 3 der Satzung dafür zu sorgen hat, dass die Abfallbehälter allen Hausbewohnern zugänglich sind und ord- nungsgemäß benutzt werden können. Alle Abfallbehälter sind zudem schonend zu behandeln und dürfen nur so weit gefüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt, § 10 Abs. 3 der Abfallsatzung. Schließlich ist gem. § 9 Abs. 2 der Satzung auch der Standplatz der Abfallbehälter auf dem Grundstück im Einvernehmen mit den AWM festzulegen. All diese Verpflichtungen des Eigentümers sind gem. § 19 Abs. 2 der Satzung von Be- diensteten und Beauftragten der Stadt Münster/AWM auf Einhaltung zu überprüfen, wo- bei ihnen der Eigentümer ungehindert Zutritt zu den Grundstücken gewähren sowie das Betreten des Grundstücks zum Zwecke des Einsammelns und zur Überwachung des Getrennthaltens und der Verwertung von Abfällen dulden muss. Für Zuwiderhandlungen, die gleichzeitig eine Ordnungswidrigkeit sind, sieht die Abfall- satzung in § 24 die Möglichkeit der Ahndung mit einer Geldbuße vor. Es bestehen damit nach der geltenden Abfallsatzung zahlreiche Möglichkeiten, die Ei- gentümer/Vermieter von Großimmobilien in die Pflicht zu nehmen. Aufklärungskampagnen der Stadt/AWM gegenüber den Eigentümern von Großwohnan- lagen bzw. Partnerschaften mit ihnen können die satzungsrechtlichen Möglichkeiten un- terstützen. Bei all diesen Maßnahmen ist das Verhältnis zwischen Eigentümer/Vermieter und Stadt Münster betroffen. Die Stadt hat allerdings keine Möglichkeit, in das Mietverhältnis zwischen Eigentü- mer/Vermieter und Mieter der Großimmobilien einzugreifen, beispielsweise vom Vermie- ter Sanktionen gegen die Mieter zu verlangen. Das Mietverhältnis ist ein rein zivilrechtli- ches Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter und als solches im Regelfall der Ein- flussnahme durch die Kommune entzogen. Allenfalls bei erheblichen Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dürften im Einzelfall weitere Eingriffsmöglichkeiten des Ordnungsamtes im Zusammenwirken mit dem Gesundheitsamt bestehen. 5.2 Ratsbeschluss vom 23.06.2021 (A-R/0054/2021, geänderte Fassung) 4. Im Bereich der ‚Pool Balls‘ wird ein Lichtkonzept erarbeitet und umgesetzt, dass den Bereich in den Nachtstunden besser ausleuchtet und so zum Beispiel das Mülleinsam- meln für die Anwesenden erleichtert. Das Lichtkonzept berücksichtigt ökologische Be- lange. Kurzfristig wird für den Bereich der ‚Pool Balls‘ ein Konzept (für die Sommermo- nate) erarbeitet und umgesetzt, mit dem der Bereich aufgewertet wird. Ziel der Aufwer- tung soll es sein, dass Probleme wie die Vermüllung präventiv verhindert werden können und durch eine Attraktivitätssteigerung für alle Münsteraner/-innen die soziale Kontrolle gestärkt wird. So können beispielsweise mit Getränkewagen auf dem Areal und einem Pfandsystem Müll und Glasbruch nachhaltig vermieden werden. Gemäß Aaseekonzept ist am Aasee nur eine indirekte Beleuchtung, bzw. eine reduzierte Beleuchtung vorgesehen um die Licht-Emissionen für die Umgebung, die Anlieger als auch für die Fauna auf ein Minimum zu begrenzen. Mit der vorhandenen Beleuchtung wird dem Rechenschaft getragen. Aufgrund der o. g. Forderung muss die Thematik in der Aaseekonferenz oder einem anderen Gremium thematisiert und eine gesamtstädti- sche Entscheidung angestrebt werden. Anlage 1 zur Ratsvorlage V/0086/2022 „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ - 17 - Im Bereich der Aaseekugeln gibt es aufgrund des derzeitigen Konzeptes keine An- schlussmöglichkeiten für Lampen, etc.. Eine Grundversorgung mit Strom oder Wasser müsste neu erschlossen werden. Die entsprechenden Herstellungskosten müssten ge- tragen werden. Hierfür stehen dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der- zeit keine Mittel zur Verfügung. Es ist zudem fraglich, ob eine entsprechende Beleuchtung das Problem der Vermüllung beseitigt. Es wird seitens des Ordnungsamtes angeregt, dort eine feste Notbeleuchtung in Form von Strahlern zu installieren, um diese im Fall einer Gemengelage oder ver- gleichbar durch Ordnungskräfte (Polizei / KOD) in Betrieb zu nehmen. Dazu muss eine Planung unter Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange erfolgen, bevor eine Umsetzung angestrebt werden kann. Sowohl für Planung als auch Umsetzung stehen im Amt für Grünflächen keine personellen oder finanziellen Mittel zur Verfügung. Kosten dafür können erst nach planerischer Betrachtung ermittelt werden. Für das Jahr 2022 wird mit mobilen Leuchtmasten geplant. Das Aaseekonzept sieht nur einen begrenzten Bereich für Gastronomie vor, die gezielt an den Aaseeterrassen etabliert wurde. Eine Erweiterung müsste ebenfalls gesamtstäd- tisch thematisiert werden, da grundsätzlich Gastronomie im öffentlich Raum nicht Über- hand nehmen soll. Auch das Pfandsystem muss grundsätzlich gesamtstädtisch thema- tisiert werden. Zum einen besteht hier die Frage, durch welches Amt das System betreut werden soll, zum anderen wer die Kosten für die Anschaffung und Unterhaltung des Systems übernimmt. Hierfür stehen dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltig- keit derzeit keine Mittel zur Verfügung. 8. Die Stadt prüft durch bauliche Veränderungen im Bereich der Himmelreichallee und dem Kreuzungsbereich Adenauerallee, um die schnelle Durchfahrt von getunten PKWs zu erschweren. Denkbar sind etwa Veränderungen des Straßenquerschnitts, Blumenkü- bel und/oder so genannte Aufpflasterungen der Straße (‚Kissen‘). Des Weiteren prüft die Verwaltung eine Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 30 im Bereich der Himmelreich- allee. Im Sommer 2021 wurden in der Annette-Allee neben anderen Maßnahmen auch Boden- schwellen aufgeschraubt, um die Raser- und Poserszene fernzuhalten. Zum Herbst 2021 wurde diese nach dem Ausbleiben der Szene vorläufig entfernt. Ob diese Maßnah- men auch im Jahr 2022 notwendig werden, wird in diesem Frühjahr zusammen mit der Polizei zu bewerten sein. Insofern wird auch auf die Antwort zu Ziffer 5. hingewiesen. In der Adenauerallee und auch im Kreuzungsbereich mit der Himmelreichallee wird bei der Prüfung baulicher Maßnahmen zu berücksichtigen sein, dass hier Bus-Begegnungsver- kehre weiterhin möglich bleiben müssen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h ist derzeit aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben der Straßenverkehrsordnung nicht umsetzbar.
Beschlussvorlage
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V/0086/2022 V/0086/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Sauberkeit im öffentlichen Raum - Antrag A-R/0066/2020 der CDU-Fraktion - Antrag A-R/0036/2021 der CDU-Fraktion - Gemeinsamer Antrag A-R/0063/2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der SPD- Fraktion, der Ratsgruppe Volt, der Ratsgruppe Die PARTEI/Ödp und von Herrn T sakalidis - Ratsbeschluss vom 23.06.2021 "Aasee als Naherholungsgebiet erhalten" zum Antrag A- R/0054/2021 der FDP-Fraktion Beratungsfolge 16.03.2022 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 22.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 29.03.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 29.03.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 29.03.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 28.04.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 03.05.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung 18.05.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die als Anlage 1 beigefügte Zusammenstellung der Einzelpunkte aus den Ratsanträgen A-R/0066/2020, A-R/0036/2021 und A-R/0063/2021 sowie zum Ratsbeschluss vom 23.06.2021 "Aasee als Naherholungsgebiet erhalten" (mit dem Antrag A-R/0054/2021) zur Kenntnis und unterstützt die bereits ergriffenen und geplanten Maßnahmen. Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 08.03.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hasenkamp, Herr Bruns, Herr Vechtel T elefon:6052-10 492-6700 492-3200 Hasenkamp@awm.stadt- muenster.de BrunsH@stadt-muenster.de Vechtel@stadt-muenster.de - 2 - V/0086/2022 2. Folgende Einzelmaßnahmen werden beschlossen: 2.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in diesem Jahr per städtischer Allgemeinverfügung ein Grill- und Glasverbot für einen T eilbereichdes östlichen Aasees (Aaseeterrassen/Bastion und Giant Pool Balls) erlassen wird. Auf das Pilotprojekt der Stadt Münster mit dem Münsterland e.V., der DEHOGA Westfalen und dem Studierendenwerk Münster zur Einführung eines Mehrwegpfandsystems, unter dem Motto „Glas? Klar!“, wird Rücksicht genommen. Anhand der Erkenntnisse aus diesem und dem letzten Jahr wird dann eine Änderung der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung erarbeitet, die dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird. 2.2 Die AWM werden ermächtigt, ein Vergabeverfahren zur Beschaffung eines zusätzlichen Papierkorbwagens mit Elektroantrieb einzuleiten sowie zusätzliche Papierkörbe zu beschaffen. 2.3 Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird eine zusätzliche Stelle für eine/-n Kraftfahrer/-in „Papierkorbentleerung“ bei den AWM überplanmäßig eingerichtet und besetzt, sofern die Finanzierung innerhalb des Wirtschaftsplanes 2022 der AWM gesichert ist. Eine Verstetigung als Planstelle erfolgt zum Wirtschaftsplan 2023 der AWM. 3. Die Ratsanträge A-R/0066/2020, A-R/0036/2021 und A-R/0063/2021 sind hiermit erledigt. Die Verwaltung wird in den zuständigen Fachgremien über die in der Anlage 1 zusammengefassten Einzelmaßnahmen weiterhin berichten. II. Finanzielle Auswirkungen: Zu Ziff. 2.1: Für die Einführung des Grill- und Glasverbots fallen Kosten für die Anbringung der Beschilderung in Höhe von ca. 4.000 Euro (20 Schilder je ca. 200 Euro) an. Hinzu kommen Kosten für die Überprüfung und Durchsetzung der Einhaltung des Verbots durch Kräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes oder eines Sicherheitsdienstes in noch nicht genau bezifferbarer Höhe. Zu Ziff. 2.2: Das gesamte Investitionsvolumen beträgt ca. 423.720,00 €. Für den Papierkorbwagen mit Elektroantrieb entstehen Kosten in Höhe von ca. 270.000 € incl. MwSt. Unter Einbeziehung möglicher Fördergelder sind hier ggf. nur 126.000,00 € aus Eigenmitteln aufzubringen. Bei einer durchschnittlichen Abschreibungsdauer von fünf (Papierkörbe) bzw. sieben Jahren (Papierkorbwagen) ergeben sich für die ersten fünf Jahre jährliche Abschreibungskosten in Höhe von 77.544,00 €, diese betragen dann im sechsten und siebten Jahr 18.000,00 €. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden über die Wirtschaftspläne 2023 ff. der AWM bereitgestellt. Zu Ziff. 2.3: Es fallen jährlich zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. 45.000,00 € an, die über die Wirtschaftspläne 2023 ff. der AWM aus Abfallgebührenmitteln bereitgestellt werden. Eine vorzeitige Besetzung ab dem zweiten Quartal 2022 erfolgt, sofern im Personalkostenetat der AWM Deckung bereitsteht. Begründung: Zum Themenbereich „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ liegen drei Ratsanträge aus den Jahren 2020 und 2021 vor. Darüber hinaus hat der Rat anlässlich des Antrags A-R/0054/2021 der FDP-Fraktion „Aasee als Naherholungsgebiet erhalten“ am 23.06.2021 einen zehn Punkte umfassenden Beschluss gefasst. - 2 - V/0086/2022 Im Einzelnen handelt es sich um folgende Anträge / Beschlüsse: Antrag Nr. Fraktion(en) Betreff Zuständiges Gremium; Federführung A-R/0066/2020 CDU Einheitlicher Service für mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum verwiesen an den Haupt- und Finanzausschuss; Dez. I / Amt 32 A-R/0036/2021 CDU Wie wird Münster wieder sauberer? Vermüllung im öffentlichen Raum verwiesen an den Betriebsausschuss der AWM; Dez. VI / AWM A-R/0054/2021 FDP Aasee als Naherholungsgebiet erhalten Vom Rat am 23.06.2021 mit Änderungen beschlossen A-R/0063/2021 Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, Volt, Die PARTEI/Ödp, Herr T sakalidis Vermüllung vermeiden - Grünflächen, Freiräume und Innenstadt vor Littering schützen verwiesen an den Hauptausschuss; Dez. VI / AWM Die Beschlüsse und Anträge überschneiden sich an vielen Stellen inhaltlich, so dass die Verwaltung eine gemeinsame Bearbeitung der einzelnen Anträge und Beschlusspunkte für zielführend hält. Dem Rat wird mit dieser Vorlage ein zwischen den verschiedenen beteiligten Ämtern und Dezernaten abgestimmter Maßnahmenkatalog und Zwischenbericht vorgelegt. An der Erstellung dieser Vorlage mitgewirkt haben neben den federführenden AWM das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit und das Ordnungsamt. Obwohl die o.g. offenen Anträge an den Hauptausschuss bzw. an den Betriebsausschuss der AWM verwiesen wurden, handelt es sich hier um eine Vorlage an den Rat, dem die Zuständigkeit für die unter Ziff. 2 des Beschlussvorschlags zusammengestellten Maßnahmen obliegt. Zu Ziff. 2.1: Im Sommer 2021 ist es im Bereich der Giant Pool Balls zu Ausschreitungen gekommen, die unter anderem durch ein umfassendes Maßnahmenpaket unter Kontrolle gebracht werden konnten. Von vielen Besucher*innen des Aasees, insbesondere im Bereich der Giant Pool Balls und der Bastion, werden regelmäßig (alkoholische) Getränke konsumiert. Diese befinden sich überwiegend in Glasflaschen und werden von den Feiernden mitgebracht. In den vergangenen Jahren wurde festgestellt, dass eine ordnungsgemäße Entsorgung der Getränkebehältnisse häufig unterbleibt. Ein sehr hoher Anteil der Flaschen wird achtlos auf den Boden geworfen oder abgestellt, wo sie durch die Feiernden – versehentlich oder absichtlich – weggetreten wurden und zersplitterten. Hierdurch entstanden teilweise große Müllberge und Gefährdungen für Menschen und Tiere. Diese sind in den Einsatzberichten des KOD und durch die AWM dokumentiert. Der Bereich um den Aasee dient als Naherholungsgebiet, sowohl als Ziel für Spaziergänger*innen, Jogger*innen und Hundehalter*innen als auch als Verweil- oder Spielfläche. Die Nutzer*innen werden durch die zersplitterten Glasbehältnisse und nicht einschätzbaren anderen Hinterlassenschaften vermeidbaren Gefahren ausgesetzt. Die genannten Bereiche sind besonders bei gutem Wetter in den Sommermonaten stark frequentiert, sodass das Grillen ohne eine Beeinträchtigung der umliegenden Besucher kaum möglich ist. Das - 2 - V/0086/2022 Grillen sorgt für weitere Gefahrenquellen in großen Menschenmassen in Form von heißer Glut, darüber hinaus entsteht eine zusätzliche massive Vermüllung mit potenziell gefährlichen Gegenständen (Metallgrills, heiße Gegenstände usw.). Das Glasverbot hat im vergangenen Jahr zu einer starken Reduzierung des gefährdenden Bruchglases geführt. Das generelle Glasverbot soll unter Berücksichtigung auf ein Glas-Mehrwegsystem für Speisen, welches spätestens mit Beginn zum Sommersemester 2022 in Münster eingeführt wird, in ein Verbot für Glasflaschen angepasst werden. Die für das Mehrwegsystem eingesetzten Gefäße sind zum einen sehr bruchsicher, und etwaige Scherben stellen durch die besondere Herstellung des Glases keine direkte Gefahr dar. Darüber hinaus fällt eine sogenannte „Klimagebühr“ bei Nicht-Rückgabe der Gefäße von 10 € pro Stück an. Die Einführung des Glas-Mehrwegsystems begründet sich zum einen in der Notwendigkeit, dass ab 2023 alle Unternehmen, die Speisen außer Haus anbieten auch Mehrwegbehältnisse als Alternative zu Einwegkunststoffverpackungen anbieten müssen. Dass dabei explizit der Werkstoff Glas eingesetzt wird, ist auf das durch die Stadt Münster und weitere Projektbeteiligte (Münsterland e.V., DEHOGA Westfalen e. V. und Studierendenwerk Münster), initiierte Projekt „Glas? Klar!“ zurückzuführen. Ziel ist es, mit einem auf Glas basierenden System die klimafreundlichste und auch abfallärmste Art von Mehrweg in Münster und im Münsterland zu etablieren. Auf Basis der Einsatzerkenntnisse diesen und des letzten Jahres soll dem Rat für das Jahr 2023 eine Änderung der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung vorgeschlagen werden. Zu Ziff. 2.2: Aufgrund der extrem langen Lieferzeiten, die aktuell für Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb bestehen, ist es aus Sicht der Verwaltung unumgänglich, das Vergabeverfahren für einen Papierkorbwagen mit Liefertermin 2023 möglichst früh im laufenden Kalenderjahr zu beginnen. Die finanziellen Auswirkungen betreffen das Jahr 2023, wobei die AWM selbstverständlich alle in Betracht kommenden Zuschussmöglichkeiten (E-Mobilität) ausschöpfen werden. Bis der neue Papierkorbwagen geliefert wird, werden die AWM ein bereits abgeschriebenes Fahrzeug weiternutzen, welches nach einer Ersatzbeschaffung (Wirtschaftsplan der AWM 2021) noch als Reserve zur Verfügung steht. Zu Ziff. 2.3: Um eine Änderung des Wirtschaftsplanes 2022 der AWM zu vermeiden, kann die vorgeschlagene Erweiterung des Personaleinsatzes um eine Vollzeitstelle (Planstelle) erst zum 01.01.2023 erfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, bereits im laufenden Jahr den Personaleinsatz zu verstärken und hierfür innerhalb der Personalkostenansätze der AWM Deckung bereitzustellen. I.V. I.V. gez. gez. Peck Heuer Stadtrat Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Zusammenstellung der Einzelpunkte aus den Ratsanträgen Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0086/2022 Kurzüberblick - Maßnahmenkatalog und (Zwischen-) Bericht zur Sauberkeit im öffentlichen Raum. - Antworten und Stellungnahmen zu mehreren Ratsanträgen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln“ weiterverfolgt. Beeinträchtigungen der Stadtsauberkeit sowie der Sicherheit und Ordnung können - die Umwelt- und Naturqualität - den Wohnwert sowie - die Familienfreundlichkeit und soziale Balance in der Stadtgesellschaft negativ beeinflussen. Neben der Reinigung öffentlicher Flächen als Pflichtaufgabe (Straßenreinigungsgesetz NRW sowie allgemeine Verkehrssicherungspflicht) hat die Verwaltung verschiedene freiwillige Maßnahmen zusammengestellt und bewertet. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Die Beschlusspunkte 2.2 und 2.3 haben ausschließlich Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan der AWM. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Straßenreinigungsgesetz NRW, Allgemeine Verkehrssicherungspflicht gemäß BGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (6)
- Annette-Allee
- Himmelreichallee
- Adenauerallee
- Schifffahrter Damm
- Gasselstiege
- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- V/0086/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.02.2022
- Erstellt
- 02.02.2022 15:08