mandari

Gebührenanteil der Gemeinde gem. § 48 Schiedsamtsgesetz (SchAG NRW)Stärkung des Schiedsamtes

Beschlussvorlage nach dem VV-Beschluss 31663-23

Stand: Am 21.09.2023 im Rat der Stadt einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 07.09.2023

    Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

    TOP 3.13. Ergebnis: einstimmig empfohlen
  2. 12.09.2023

    Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

    TOP 5.5.3. Ergebnis: einstimmig empfohlen
  3. 21.09.2023

    Hauptausschuss und Ältestenrat

    TOP 10.3.
  4. 21.09.2023 zuletzt

    Rat der Stadt

    TOP 10.3. Ergebnis: einstimmig beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz