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2947/2025

Berufung der kunstsachverständigen Vertreter*innen der Bezirksvertretungen für den Kunstbeirat, Ratsperiode 2025 - 2030

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.05.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 29.06.2026, TOP 9.2.1

Anlage 2 Geschäftsordnung des Kunstbeirates der Stadt Köln für die Wahlperiode 2025-2030

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Geschäftsordnung des Kunstbeirates der Stadt Köln für die Wahlperiode 2025-2030

8976 Zeichen

Geschäftsordnung des Kunstbeirates der Stadt Köln für die Wahlperiode 2025 - 
2030 in der Fassung vom … (Datum des Ratsbeschlusses) 
 
 
1. Aufgaben des Kunstbeirates 
 
1.1 Der Kunstbeirat berät als ständiges Gutachter*innen-Gremium den Rat und seine 
Ausschüsse sowie die Bezirksvertretungen in allen Fragen von Kunst im öffentlichen 
Raum. Er soll die Verwendung öffentlicher Mittel nach künstlerischen Gesichtspunk-
ten ermöglichen, indem er über die in vielen Fällen bestehenden konkurrierenden äs-
thetischen Wertungen einzelner Kunstwerke und über das Spannungsverhältnis zwi-
schen einem Kunstwerk und seinem öffentlichen Umfeld informiert. 
 
1.2 Der Kunstbeirat berät in einem möglichst frühen Planungsstadium über jegliche 
Aufstellung - zeitweilig oder dauerhaft - von Kunstwerken im öffentlichen Raum. 
Seine Empfehlungen richten sich an den Rat und seine Ausschüsse sowie die Be-
zirksvertretungen insbesondere in folgenden Fällen: 
 
1.2.1 bezüglich der Frage, an welchen Orten der Stadt Kunst im öffentlichen Raum 
vorzusehen ist. Zum öffentlichen Raum im Sinne dieser Richtlinie gehören auch die 
öffentlich zugänglichen Teile der städtischen Bauwerke, soweit den Bezirksvertretun-
gen oder dem Rat Entscheidungsbefugnisse zustehen. Der Kunstbeirat soll möglichst 
ein Konzept zunächst für die Innenstadt, später auch für die einzelnen Stadtbezirke 
entwickeln und fortschreiben, ob und an welchen Orten Kunst im öffentlichen Raum 
verträglich und wirkungsvoll aufgestellt werden kann. Dies soll private Initiativen in 
den einzelnen Stadtquartieren fördern, ihr näheres Umfeld aktiv mitzugestalten. 
 
1.2.2 bei konkreten einzelnen Maßnahmen insbesondere bezüglich 
- der Art und dem Zeitpunkt der Beteiligung der Künstler*innen 
- des Verfahrens, nach dem die*der zu beauftragende Künstler*in ermittelt wird (z. B. 
offener Wettbewerb, freihändige Vergabe) 
- bei Wettbewerben der Auswahl des auszuführenden Projektes 
- der Auswahl der Künstler*innen bei freihändiger Vergabe 
- der Auswahl des Objektes bei Ankäufen von Kunstwerken 
- der Positionierung im öffentlichen Raum zur Optimierung der Wirkung. 
 
1.2.3 Auch Projekte des Tiefbaus (insbesondere U-Bahn-Haltestellen) sollen im 
Kunstbeirat in einem möglichst frühen Planungsstadium (Vorentwurf) unabhängig 
von der Zuschussfähigkeit vorgestellt werden. Im Hinblick auf die technischen Beson-
derheiten (frühe Antragsverfahren, Betriebsabhängigkeit) wird dafür ein konkretes 
Verfahren in Abstimmung mit dem Kunstbeirat entwickelt. Außerdem wird die Verwal-
tung in Fällen der Renovierung oder Neugestaltung von U-Bahnhöfen des bereits be-
stehenden Netzes prüfen, ob eine zumindest teilweise künstlerische Gestaltung der 
erforderlichen Arbeiten möglich ist. 
 
1.3 Der Kunstbeirat ist bemüht, ebenfalls bei allen Maßnahmen der städtischen (Ei-
gen-)Gesellschaften beteiligt zu werden, die eine Aufstellung von Kunstwerken im öf-
fentlichen Raum oder auf eigenen Grundstücken vorsehen. Zu diesem Zweck sollen 
diese gebeten werden, dem Dezernat für Kunst und Kultur als geschäftsführender 
Dienststelle für den Kunstbeirat solche Vorhaben bereits in einem möglichst frühen

Planungsstadium anzuzeigen, damit eine qualitätsvolle Beratung sinnvoll ermöglicht 
wird. 
 
1.4 Privaten Bauherr*innen wird eine fachliche Beratung auf freiwilliger Basis kosten-
frei angeboten. 
 
1.5 Bei Angeboten zur Schenkung von Kunst im öffentlichen Raum berät der 
Kunstbeirat den Rat zur Annahme der Schenkung. Bei Schenkungen kann er auf 
Wunsch der Schenker*innen diese beraten. 
 
 
2. Abgrenzung zur Arbeit des Gestaltungsbeirates 
 
Aufgabe des Gestaltungsbeirates ist es, die stadtplanerische Gestaltung städtebauli-
cher und baukünstlerischer Projekte in ihrer Gesamtheit und die Gestaltungsauswir-
kungen dieser Projekte wiederum auf das Kölner Stadtbild insgesamt zu beurteilen 
und Empfehlungen auszusprechen. 
 
Der Kunstbeirat befasst sich mit der Aufstellung von Kunstwerken im öffentlichen 
Raum in konkreten objektbezogenen Maßnahmen, mit denen der Kunst jeweils eine 
optimale Wirkung verschafft werden soll. 
 
Sollte es im Einzelfall zu einer Überschneidung beider Aufgaben kommen, können 
beide Gremien in einer gemeinsamen Sitzung darüber beraten und einvernehmlich 
eine Empfehlung beschließen. 
 
 
3. Zusammensetzung 
 
3.1 Die Zusammensetzung des Kunstbeirates soll eine ständige Kooperation von 
sachverständigen Vertreter*innen der politischen Parteien, der betroffenen Dienst-
stellen der Stadt Köln sowie der Künstler*innen und Institutionen des Kunstbetriebs 
in der Stadt herstellen. 
 
Der Kunstbeirat ist kein Ausschuss im Sinne des § 57 der Gemeindeordnung des 
Landes Nordrhein-Westfalen. 
 
3.2 Ständige Mitglieder des Kunstbeirates sind 
mit Stimmrecht: 
acht sachkundige Bürger*innen 
mit beratender Stimme: 
jeweils ein*e politische*r Vertreter*in der im Ausschuss Kunst und Kultur stimmbe-
rechtigt vertretenen Fraktionen 
die*der Beigeordnete für Kunst und Kultur 
die*der Beigeordnete für Planen und Bauen. 
 
Die stimmberechtigten Mitglieder des Kunstbeirats werden vom Rat auf Vorschlag 
der Verwaltung für die Wahlperiode des Rates berufen, die Vertreter*innen der Frak-
tionen von diesen entsandt.

3.3 Die Mitgliedschaft der sachkundigen Bürger*innen ist auf zwei Ratsperioden be-
grenzt. Die Vorschläge der Verwaltung für die Benennung dieser Fachleute für Kunst 
im öffentlichen Raum sollen unter Beteiligung von Kölner Institutionen erfolgen, wie 
dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler, dem Kölnischen Kunst-
verein, dem Bund Deutscher Architektinnen und Architekten und dem Museum Lud-
wig. 
 
3.4 Bei den Beratungen rein bezirksbezogener Projekte wird die*der von der jeweili-
gen Bezirksvertretung berufene kunstsachverständige Vertreter*in eingeladen und 
mit beratender Stimme an der Sitzung beteiligt. 
 
Der Kunstbeirat kann zu seinen Beratungen weitere Personen z. B. als Gutachter*in-
nen oder Sachverständige beratend hinzuziehen. Auf Wunsch wird das jeweilige 
Bauherrendezernat zu den Sitzungen des Kunstbeirats eingeladen. 
 
 
4. Geschäftsführung 
 
4.1 Die Geschäftsführung, die Aufstellung der Tagesordnung und die Vorbereitung 
der Sitzungen des Kunstbeirates obliegen der*dem Beigeordneten für Kunst und Kul-
tur. 
 
4.2 Verwaltung, Ratsgremien und die Mitglieder des Kunstbeirates können zur Ta-
gesordnung anmelden. Die Anmeldungen müssen zwei Wochen vor dem Sitzungs-
termin der Geschäftsführung vorliegen. 
 
4.3 Der Kunstbeirat tagt bei Bedarf. Er ist auf Antrag von wenigstens dreien seiner 
stimmberechtigten Mitglieder einzuberufen. 
 
4.4 Die Einladung mit Tagesordnung wird allen Mitgliedern des Beirates spätestens 
eine Woche vor der Sitzung zugestellt. 
 
4.5 Die*Der geschäftsführende Beigeordnete oder von ihr*ihm bestimmte Vertre-
ter*innen tragen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vor. 
 
4.6 Die Geschäftsführung gibt die Empfehlungen des Kunstbeirates den betroffenen 
Fachausschüssen mit der Beschlussvorlage zum jeweiligen Projekt bekannt. Die Nie-
derschrift der Sitzung erhalten der Ausschuss Kunst und Kultur und der Gestaltungs-
beirat zur Kenntnis. 
 
 
5. Vorsitz und Vertretung 
 
Die*Der Vorsitzende und ihr*e/sein*e Vertreter*in werden in der ersten Sitzung der 
neuen Ratsperiode mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder aus deren 
Mitte gewählt.

6. Öffentlichkeitsarbeit 
 
6.1 Die Sitzungen des Kunstbeirates sind nicht öffentlich. Seine Mitglieder sind zur 
Verschwiegenheit verpflichtet. 
 
6.2 Die Empfehlungen des Kunstbeirates werden der Presse durch die*den Vorsit-
zende*n mitgeteilt, soweit sie nicht vertraulich zu behandeln sind. 
 
 
7. Anhörung 
 
Bei den Beratungen hat in der Regel die*der Vorsitzende der*dem Entwurfsverfas-
ser*in des zu beurteilenden Projektes oder der*dem Bauherrn*in Gelegenheit zur Äu-
ßerung zu geben. 
 
 
8. Beschlussfassung 
 
8.1 Die Empfehlungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberech-
tigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die*der Vorsitzende. 
 
8.2 Im Fall großer Dringlichkeit - in der Regel bei temporären Projekten von Kunst im 
öffentlichen Raum - geben die*der Vorsitzende und ein weiteres stimmberechtigtes 
Mitglied eine Dringlichkeitsempfehlung ab. Diese Empfehlung wird dem Kunstbeirat 
in seiner nächstfolgenden Sitzung zur Kenntnis gegeben. Hält die*der Vorsitzende 
eine Beratung durch den gesamten Kunstbeirat für erforderlich, so beruft sie*er den 
Kunstbeirat zu einer außerordentlichen Sitzung ein. 
 
 
9. Budget 
 
Die Mitglieder des Kunstbeirats arbeiten ehrenamtlich. Für die Vernetzung mit ver-
gleichbaren nationalen und internationalen Gremien, für die Hinzuziehung externer 
Gutachter*innen und für die Begutachtung herausragender und beispielhafter Pro-
jekte usw. wird ein jährliches Budget in Höhe von 6.712,45 Euro zur Verfügung ge-
stellt. 
 
 
10. Inkrafttreten 
 
Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch den Rat der 
Stadt Köln in Kraft.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3119 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII 
 
Vorlagen-Nummer 
 2947/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Berufung der kunstsachverständigen Vertreter*innen der Bezirksvertretungen für den 
Kunstbeirat, Ratsperiode 2025 - 2030  
Beschlussorgan 
 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Für die Beratung rein bezirksbezogener Projekte beruft die Bezirksvertretung (BV) in den 
Kunstbeirat der Stadt Köln für die Ratsperiode 2025 – 2030 als kunstsachverständige*n Ver-
treter*in mit beratender Stimme: 
 
BV1: 
Frau*Herrn _______________ 
 
in Vertretung: 
 
Frau*Herrn _______________ 
 
 
BV2: 
Frau*Herrn _______________ 
 
in Vertretung: 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.05.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2026 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2026 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2026 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 18.06.2026 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.06.2026 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.06.2026

2 
Frau*Herrn _______________ 
 
 
BV3: 
Frau*Herrn _______________ 
 
in Vertretung: 
 
Frau*Herrn _______________ 
 
 
BV4: 
Frau*Herrn _______________ 
 
in Vertretung: 
 
Frau*Herrn _______________ 
 
BV5: 
Frau*Herrn _______________ 
 
in Vertretung: 
 
Frau*Herrn _______________ 
 
BV6: 
Frau*Herrn _______________ 
 
in Vertretung: 
 
Frau*Herrn _______________ 
 
 
BV7: 
Frau*Herrn _______________ 
 
in Vertretung: 
 
Frau*Herrn _______________ 
 
BV8: 
Frau*Herrn _______________ 
 
in Vertretung: 
 
Frau*Herrn _______________ 
 
BV9: 
Frau*Herrn _______________ 
 
in Vertretung: 
 
Frau*Herrn _______________

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Sofern der Rat der Stadt Köln für die Ratsperiode 2025 – 2030 die Einrichtung eines Kunstbei-
rates als beratendes Gutachter*innen-Gremium des Rates, seiner Ausschüsse und der Be-
zirksvertretungen in Fragen von Kunst im öffentlichen Raum beschließt (2944/2025), ist ge-
mäß Geschäftsordnung des Kunstbeirates der Stadt Köln (Anlage 2) für die Beratung rein be-
zirksbezogener Projekte ein*e von der jeweiligen Bezirksvertretung berufene*r kunstsachver-
ständige*r Vertreter*in in die Sitzung des Kunstbeirates einzuladen und mit beratender 
Stimme zu beteiligen. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
In der Ratsperiode 2025 – 2030 ist der Kunstbeirat neu zu konstituieren. Eine entsprechende 
Beschlussvorlage bringt die Verwaltung in die Sitzung des Rates am 12.05.2026 ein 
(2944/2025). Vor dem Hintergrund des Rücktritts der stimmberechtigten Mitglieder des vorma-
ligen Kunstbeirates in 2024 war für die Verwaltung die Ansprache potenzieller Kandidat*innen 
als Mitglieder des Kunstbeirates mit Stimmrecht für die laufende Ratsperiode mit zeitintensi-
ven Abstimmungsgesprächen verbunden. 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geschäftsordnung des Kunstbeirates der Stadt Köln für die Wahlperiode 2025-2030

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

329 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende  
Angaben dazu.

Beratungsverlauf (9)

07.05.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.05.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.28 Anhörung (BV)

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2947/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.05.2026
Erstellt
09.10.2025 13:25