V/0609/2022
Ziele zur kommunalen Steuerung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0609/2022 Kurzüberblick Rat und Verwaltung verfolgen den gemeinsamen Ansatz einer zukünftig verstärkt an Zielen orien- tierten kommunalen Steuerung. Der Rat stimmt in einem ersten Schritt der Benennung der fol- genden Handlungsfelder Klimaneutralität, leistbares, nachhaltiges Wohnen, stadtverträgliche, nachhaltige Mobilität und Vielfalt und Zusammenhalt zu. Das weitere Vorgehen wird vereinbart. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Beschluss fördert die Erreichung aller unten genannten Ziele, da ein Managementsystem integriert werden soll, dass genau diese Aufgabe hat. Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein- Westfalen Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah- lung entwickeln Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln Finanzierung Produktgruppe: Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig
Beschlussvorlage
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V/0609/2022 V/0609/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Ziele zur kommunalen Steuerung Beratungsfolge 26.10.2022 Rat Einbringung 01.12.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Rat und Verwaltung verfolgen den gemeinsamen Ansatz einer zukünftig verstärkt an Zielen orientierten kommunalen Steuerung. 2. Der Rat benennt folgende Handlungsfelder: Klimaneutralität Leistbares, nachhaltiges Wohnen Stadtverträgliche, nachhaltige Mobilität Vielfalt und Zusammenhalt Die Handlungsfelder sind als dezernats - und ämterübergreifende Arbeitsprioritäten in einem mittelfristigen Zeitraum für die Verwaltung z u verstehen, die auch ihre B erücksichtigung im städtischen Haushalt finden müssen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen, was sie bereits in den jeweiligen Handlungsfeldern leistet und welche Organisationseinheiten zu diesem Zweck mit wie viel Res sourcen ausge- stattet sind. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Mitte 2023 ein Verfahren zu entwickeln, das eine zielorien- tierte Steuerung mit der jährlichen Erstellung des Haushaltsplanes eng verzahnt. Soweit mög- Personal- und Organisationsamt 12.10.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Etienne Telefon: 492-1114 Etienne@stadt-muenster.de - 2 - V/0609/2022 lich sollen bereits zum Haushalt 2024 erste Elemente dieses neuen Verfahrens umgesetzt werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch diese Vorlage entstehen keine unmittelbaren zusätzlichen finanziellen Auswirkungen. Gleich- wohl kann es zu veränderten Schwerpunktsetzungen und damit V eränderungen innerhalb des Fi- nanzrahmens kommen. Begründung: I. Bedeutung von Zielen Die Arbeit in deutschen Kommunen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten rasant verändert. So- wohl Politik als auch Verwaltung sehen sich immer neuen Herausforderungen gegenübergestellt, die sich zudem immer schneller verändern und komplexer werden. Stichworte wie Klimawandel, Pande- mie, Ukraine-Krieg, Digitalisierung, demografische Entwicklung, Urbanisierung, Globalisierung und nicht zuletzt der gesellschaftliche Wertewandel stehen für die aktuellen Treiber, die Handlungsdruck in vielfachen Formen auslösen und eine zielgerichtete Steuerung zunehmend erschweren. In Anbetracht dieser Entwicklung erscheint es angebracht, die Art und Weise der heutigen kommuna- len Steuerung selbst zu hinterfragen. Wie kann kommunales Handeln noch besser auf die großen Herausforderungen der Stadt fokussiert werden? Wie kann die Zusammenarbeit von Politik und Ver- waltung so gestaltet werden, dass Reibungsverluste minimiert und Energien gebündelt werden? Wie kann ein Konsens über Prioritäten und Posterioritäten des kommunalen Handelns erzielt werden? Wie kann Kommunalverwaltung noch besser in die Lage versetzt werden, entsprechend fokussiert zu agieren, ohne sich insgesamt und ihre einzelnen Beschäftigten zu überfordern? Theoretische Antworten auf die oben genannten Fragen finden sich seit Jahren in Publikationen unter den Stichworten new public management, Neues Steuerungsmodell und Kommunales Steuerungs- modell. Bestandteil aller Modelle ist die Einführung einer Steuerung anhand von Zielen und Kennzah- len. Sie stehen im Zentrum einer neuen Art der Steuerung, die insgesamt einen tiefgreifenden und weitgehenden Modernisierungsprozess erfordert. Dabei lehrt die Vergangenheit, dass es nicht auf die Vielzahl von Zielen z. B. im städtischen Haushalt ankommt, sondern dass die Ziele auch tatsächlich eine Wirkung entfalten und sie zur Steuerung genutzt werden. Dazu sind einmal gesetzte Ziele (wie strategische Ziele) in Planungen zu konkretisieren (wie Arbeits- pläne, Haushaltsplan, Stellenplan), die entsprechend zielgerichtet zu realisieren sind und deren Rea- lisation und Wirkung zu evaluieren ist, um Informationen zu wiederum neu zu fassenden Ziele n zu erhalten. Damit sind in aller Kürze der Steuerungskreislauf und die Funktion von Zielen beschrieben. - 3 - V/0609/2022 Abb. 1 - 4 - V/0609/2022 II. Entwicklung in Münster Die Stadt Münster hat sich bereits vor Jahren auf den Weg gemacht, die eigene kommunale Steue- rung zu modernisieren und dabei auf die Einführung von Zielen und Kennzahlen zu setzen (siehe u. a. Vorlage V/0161/2010 vom 12.04.20 10). Zwischenzeitlich ist es gelungen, einzelne Bausteine der Überlegungen umzusetzen (wie die Einführung eines produktorientierten Haushaltes), die vollständi- ge Realisierung und damit Modernisierung der kommunalen Steuerung steht aber noch - wie in vielen anderen Kommunen auch - aus. Ein wesentlicher Grund für den in der kommunalen Welt (und auch in Münster) weitgehend ins Sto- cken geratenen Modernisierungsprozess wird darin gesehen, dass der Prozess selbst in der „Tiefe und Intensität des kulturellen Wandels unterschätzt“ wurde (Reichwein, Alfred; Erfahrungen mit dem Modernisierungsprozess …; 1997). Den bisherigen Einführungsbestrebungen lag die Vorstellung inne, es handele sich um die Einführung einer Toolbox, aus der man sich beliebig bedienen könne. Es ist aber vielmehr ein in sich geschlos- senes System anzustreben aus Akteuren, Prozessen und Instrumenten, bei dem das Funktionieren vom Zusammenspiel aller Teile abhängt. Mehr einem Organismus vergleichbar als einem Baukasten (siehe KGSt-Bericht 5/2013, Das Kommunale Steuerungsmodell). Anlässlich des Inkrafttretens der Kommunalhaushaltsverordnung, der deutlich formulierten Erwartung der Bezirksregierung, künftige Haushaltsaufstellungen verstärkt an modernen Steuerungsmechanis- men zu orientieren sowie des Ratsantrags A -R/0093/2021 – „Mit Fokus in die Zukunft: städtischen Haushalt priorisieren“ hat die Verwaltung den internen Prozess zur Festlegung von Handlungsfeldern erneut aufgegriffen und die Politik über eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zum Thema „Kommunale Steuerung“ involviert. Angesichts der Erfahrungen der vergangenen Jahre bestand zwischen den beteiligten Akteuren Ei- nigkeit darüber, dass der Prozess nunmehr aus einzelnen, in sich abgegrenzten Schritten bestehen soll, die jeweils für sich gesehen bereits einen praktischen Mehrwert liefern. Jeder Schritt soll im en- gen Dialog zwischen Rat und Verwaltung gestaltet werden. In vollem Bewusstsein dessen, dass ein umfassender Modernisierungsprozess eine ganze Reihe weiterer Entwicklungsschritte erfordert, soll der Fokus mit dieser Vorlage zunächst auf die Benennung von Handlungsfeldern, mittelfristig auf die Entwicklung von strategischen Zielen gelegt werden. Weite- re Entwicklungsschritte stellen sich dann nicht als theoretische Übungen dar, sondern entfalten – weil auf echten Prioritätenentscheidungen fußend - unmittelbar einen praktischen Nutzen. Die Verwaltung schlägt vor, den Modernisierungsprozess in diesem Sinne fortzusetzen. III. Handlungsfelder Im Zentrum einer zielorientierten Steuerung der Verwaltung durch den Rat stehen letztlich die strate- gischen Ziele, über die ausschließlich der Rat entscheiden kann (§ 41 Abs. 1 Satz 2 GO NRW). Um die Einführung einer zielorientierten Steuerung nicht in einem ersten Schritt mit „Zielformulierungsde- batten“ zu überfrachten, hat sich die Verwaltung sowohl intern als auch im Austausch mit der Politik zunächst auf die Benennung von Handlungsfeldern fokussiert. Die Handlungsfelder dienen dem Zweck, auf dem Weg zu dem im Leitbild (langfristig) beschriebenen „Münster der Zukunft“ voran zu kommen. Hierbei stehen die H andlungsschwerpunkte für zeitlich be- fristete Handlungsprioritäten ganz im Sinne eines mittelfristigen Arbeitsprogramms. Es geht also um die Frage: Was ist mittelfristig vor allem wichtig zu tun, um möglichst schnell auf dem Weg zu dem langfristigen Wunsch-Münster (Leitbild) voran zu kommen. - 5 - V/0609/2022 Abb. 2 Der Vorschlag der Verwaltung für anfängliche Handlungsschwerpunkte ist das Ergebnis von systema- tischen Überlegungen. Hierbei wurden die Ergebnisse der Prozesse „Münster Zukünfte“ (1) und „Glo- bale Nachhaltige Kommune“(2) gemeinsam als ein Leitbild für Münster gewertet. Die 10 Leitthemen des Prozesses „Münster Zukünfte“ und die 10 strategischen Entwicklungsziele des Prozesses „Globale Nachhaltige Kommune“ wurden jeweils mit Hilfe von nachfolgenden Fragen be- wertet: • Wie groß ist der Nutzen für Münster, wenn mittelfristig nennenswerte Ergebnisse erzielt wer- den (Wirkung)? • Wie groß ist der Schaden/das Risiko für Münster, wenn mittelfristig keine nennenswerten Ergebnisse erreicht werden (Wirkung)? • Wie wahrscheinlich ist es, mittelfristig überhaupt zu nennenswerten Ergebnissen kommen zu können (Umsetzbarkeit)? • Wie aufwändig (Finanzen, Stellen) ist es, mittelfr istig zu nennenswerten Ergebnissen zu kommen (Umsetzbarkeit)? Alle Themen wurden im Ergebnis in nachfolgender Methodik einsortiert: Abb. 3 ------------------------------ Zu 1) siehe Vorlage V/0487/2021 „MünsterZukünfte 20|30|50: Zentrale Ergebnisse und w eiteres Vorgehen“ Zu 2) siehe Vorlage V/0648/2017 „Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)" - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 – Teil 1: "Thematische Leitlinien und strategische Entw icklungsziele" - 6 - V/0609/2022 Themen, die in dem Feld rechts oben einsortiert wurden versprechen eine mittelfristig (hier bis 2025) hohe Umsetzbarkeit und vor allem Wirksamkeit. Sie stehen daher im Fokus. Es werden die Hand- lungsschwerpunkte Klimaneutralität Leistbares, nachhaltiges Wohnen Stadtverträgliche, nachhaltige Mobilität Vielfalt und Zusammenhalt vorgeschlagen. Die Handlungsfelder sind als dezernats- und ämterübergreifende Arbeitsprioritäten für die Verwaltung zu verstehen, die auch ihre Berücksichtigung im städtischen Haushalt finden müssen. Weitere dar- über hinaus gehende freiwillige Aufgaben (und damit Aufwendungen) bleiben möglich, wenn diese sich in einem dann „verdichteten Ressourcenwettbewerb“ um Personal und Finanzen durchsetzen. Hiervon unabhängig bleiben die gesetzlichen Pflichtaufgaben, denen die Verwaltung im vorgegebe- nen Umfang nachkommen muss. V. Weitere Vorgehensweise Ist über Handlungsschwerpunkte entschieden, ist es im nächsten Schritt Aufgabe der Verwaltung, transparent darzulegen, welches Engagement die Verwaltung bereits heute in den benannten prioritä- ren Handlungsfeldern leistet. Es geht um die Fragen: Wer leistet heute bereits was mit welchen Res- sourcen? Welche Ämter und Einrichtungen sind beteiligt? Welche Vorhaben, Projekte, Maßnahmen, etc. werden verfolgt? Welches Budget und wie viele Stellen stehen hierfür zur Verfügung? Die Antworten zu diesen Fragen werden dem Rat zur Verfügung gestellt. Damit wird eine wesentliche Informationsgrundlage dafür geschaffen, in nachfolgenden Schritten über konkretere Ziels etzungen, Möglichkeiten zur Zielerreichung und die dafür erforderlichen Ressourcen zu verhandeln. Darauf aufbauend wird aus den prioritären Handlungsfeldern eine Strategie für die städtische Steue- rung einschließlich der Haushalte der kommenden Jahre abge leitet werden. Es werden aus Hand- lungsfeldern strategische Ziele formulier t sowie verwaltungsseitige Beiträge zur Zielerreichung, die Verantwortlichkeiten und den Ressourcenbedarf transparent , einheitlich und zielgerichtet dar gelegt und damit die Entscheidungsfindung von Verwaltung und Politik unterstützt. Die im Haushaltplan enthaltenen Beschreibungen der Produktgruppen mit ihren Zielen, Kennzahlen und Leistungsdaten sind mit einer solchen Strategie zu verbinden. Die Beschreibungen müssen zu- künftig Auskunft darüber geben, auf welche Art und mit welcher Intensität ein Beitrag zur Zielerrei- chung geleistet wird. Es wird vorgeschlagen, dass die bislang eingesetzte interfraktionelle Arbeitsgruppe auch die weiteren Modernisierungsschritte fortgesetzt begleitet. In Vertretung In Vertretung gez. gez. Wolfgang Heuer Christine Zeller Stadtrat Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0609/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.09.2022
- Erstellt
- 28.09.2022 12:49