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V/0462/2014

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, der Betriebssatzung Münster Markting und der Betriebssatzung citeq

Vorlagen 11.08.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2014, TOP 13

Anlage 1 - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Münster

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Anlage 2 - Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für "Münster Marketing"

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Anlage 3 - Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für die "citeq"

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Münster

1671 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0462/2014 
 
Satzung zur Änderung 
der Hauptsatzung der Stadt Münster 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in 
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (G V.NRW, S. 666), zuletzt ge- 
ändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV.NRW S. 878) in Verbindung mit der Ei- 
genbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfa len (EigVO) in der  Fassung 
der Bekanntmachung vom 16.11.2004 (GV. NRW S. 644),  zuletzt geändert durch 
Gesetz vom 13.08.2012 (GV. NRW S. 296) hat der Rat der Stadt Münster am ______ 
folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Münster für beschlossen: 
Artikel I 
§ 16 (Teilnahme an Sitzungen) Absatz 4 erhält folgende Fassung: 
 
(4) Zur Teilnahme an Sitzungen der Bezirksvertretungen kann der/die Oberbürgermeis- 
ter/in sich durch eine/n Beigeordnete/n , oder  eine leitende Dienstkraft (Angehörige/r 
des höheren Dienstes oder einer vergleichbaren Vergütungsgruppe ) oder die/ den 
Leiter/in einer Bezirksverwaltung  vertreten lassen. 
 
Artikel II 
Folgende Teile der Anlage 2 werden geändert: 
 
Schulen im Stadtbezirk Münster-Mitte 
… 
2. Gymnasium 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 
… 
 
Schulen im Stadtbezirk Münster-West 
… 
 
5.  Sekundarschule 
Sekundarschule Roxel 
 
Schulen im Stadtbezirk Nord 
… 
5. SonderschuleFörderschule 
 Uppenbergschule 
 
Schulen im Stadtbezirk Hiltrup 
 
1. Grundschulen 
 Grundschule Loevelingloh 
… 
5. PRIMUS-Schule 
 PRIMUS-Schule, Standort Hogenbergstraße

Artikel III 
 
Inkrafttreten 
 
Diese Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Sta dt Münster tritt am Tage nach 
der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Anlage 2 - Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für "Münster Marketing"

1858 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0462/2014 
 
Satzung zur Änderung 
der Betriebsatzung der Stadt Münster 
für „Münster Marketing“ 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in 
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (G V.NRW, S. 666), zuletzt ge- 
ändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV.NRW S. 878) in Verbindung mit der Ei- 
genbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfa len (EigVO) in der  Fassung 
der Bekanntmachung vom 16.11.2004 (GV. NRW S. 644),  zuletzt geändert durch 
Gesetz vom 13.08.2012 (GV. NRW S. 296) hat der Rat der Stadt Münster am ______ 
folgende Satzung zur Änderung der Betriebssatzung d er Stadt Münster für „Münster 
Marketing“ beschlossen: 
Artikel I 
§ 4 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: 
(2) Der Betrieb sausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die 
Gemeindeordnung und die Eigenbetriebsverordnung übe rtragen sind unter Be- 
achtung der Beschlüsse des Rates und des Haupt- und  Finanzausschusses 
(hier insbesondere deren Zielvorgaben) sowie in fin anzrelevanten Angelegen- 
heiten im Rahmen der Ansätze des Wirtschaftsplanes.  
 
Artikel II 
§ 5 erhält folgende Fassung: 
§ 5 
Rat 
 
Der Rat entscheidet in allen Angelegenheiten, die i hm durch die Gemeindeordnung 
NRW, die Eigenbetriebsverordnung oder die Hauptsatz ung vorbehalten sind, sowie in 
allen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung. § 4  Absatz 2 dieser Satzung bleibt 
unberührt. * 
* = Der Rat entscheidet über die Einrichtung eines Beirates, der den Betrieb saus- 
schuss "Münster Marketing" und die eigenbetriebsähn liche Einrichtung "Münster Mar- 
keting" in grundlegenden Fragen des Stadtmarketings berät. 
 
Artikel III 
Inkrafttreten 
 
Diese Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für „Münster 
Marketing“ tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Anlage 3 - Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für die "citeq"

2308 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0462/2014 
Satzung zur Änderung 
der Betriebsatzung der Stadt Münster 
für die „citeq“ 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen 
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994  (GV.NRW, S. 666), zuletzt 
geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV.NRW S. 878 ) in Verbindung mit der 
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-West falen (EigVO) in der  Fas- 
sung der Bekanntmachung vom 16.11.2004 (GV. NRW S. 644), zuletzt geändert 
durch Gesetz vom 13.08.2012 (GV. NRW S. 296) hat de r Rat der Stadt Münster am 
______ folgende Satzung zur Änderung der Betriebssa tzung der Stadt Münster für 
die „citeq“ beschlossen: 
 
Artikel I 
§ 15 erhält folgende Fassung: 
 
§ 15 
Jahresabschluss, Lagebericht, Erfolgsübersicht 
 
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolg sübersicht sind bis zum Ablauf 
von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustel- 
len. Der/die Kämmer/er/in oder der/die für die Finanzen Verantwortliche ist rechtzeitig 
zu beteiligen. Unmittelbar nach Aufstellung hat ein e Prüfung unter umfassender Be- 
achtung des § 106 GO NRW von einem Wirtschaftsprüfe r oder einer Wirtschaftsprü- 
fungsgesellschaft zu erfolgen. Die Beauftragung erf olgt gem. § 106 Absatz 2 GO 
NRW. Die Wahrnehmung des Vorschlagsrechts der Stadt  Münster gegenüber dem 
Gemeindeprüfungsamt der Bezirksregierung für die Au swahl des Wirtschaftsprüfers 
oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach § 106  Abs. 2 Satz 3 GO NRW erfolgt 
durch die das Amt für Finanzen und Beteiligungen im Einvernehmen mit dem Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR).  
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Erfolg sübersicht sind zusammen mit 
dem Prüfungsergebnis über den Oberbürgermeister / d ie Oberbürgermeisterin, dem 
Betriebsausschuss sowie dem Rat vorzulegen. Die Zus tändigkeiten des AWR wer- 
den darüber hinaus nicht berührt. An der Schlussbes prechung über die Prüfung des 
Wirtschaftsprüfers oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sollen das AWR und das 
Amt für Finanzen und Beteiligungen beteiligt werden. 
 
 
Artikel II 
Inkrafttreten 
 
Diese Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Münster für die „citeq“ 
tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Beschlussvorlage

3859 Zeichen

V/0462/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 
2. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung "Münster Marketing" 
3. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die "citeq" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
21.08.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
21.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
21.08.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.09.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Anlage 1) wird beschlossen. 
 
2. Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung „Münster Marketing“ (Anlage 2) wird b e-
schlossen. 
 
3. Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die „citeq“ (Anlage 3) wird beschlossen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0462/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492-33 00 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.08.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0462/2014 
Begründung: 
 
I. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 
 
zur Änderung des § 16 Absatz 4: 
 
§ 16 Abs. 4 der Hauptsatzung regelt die Vertretung des Oberbürgermeisters in den Sitzungen der 
Bezirksvertretungen. Die Verwaltung schlägt vor, über die bisherige Regelung hinaus auch die 
Vertretung durch die Leit ungen der Bezirksverwaltungen textlich vorzusehen. Dadurch ist zum e i-
nen sichergestellt, dass die Vertretung in der Regel von einer/m Mitarbeiter/in der Verwaltung mit 
ausgeprägter Ortskenntnis wahrgenommen wird und zum anderen, dass hier die Ortskenntnis über 
eine besoldungsmäßige Einordnung gesetzt wird. Bei der Neubesetzung der Stellen der Leitungen 
der Bezirksverwaltungen ist dauerhaft nicht sichergestellt, dass unmittelbar oder mittelbar eine 
Eingruppierung in den höheren Dienst erfolgen wird. Dies ist  nach Meinung der Verwaltung auch 
nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. 
 
zur Anlage 2 der Hauptsatzung: 
 
Gemäß § 21 Abs. 1 entscheiden die Bezirksvertretungen  auf der Grundlage des  § 37 Abs. 1 GO 
NRW in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wes entlich über den Stadtbe zirk hinaus-
geht. Zu diesen Angelegenheiten zählt der Ausbau, Umbau sowie die Unterhaltung und Aussta t-
tung der bezirksbezogenen öffentlichen Einrichtungen. Zu diesen Einric htungen zählen gemäß § 
21 Abs. 1 Ziffer 1 1. Spiegelstrich di e Schulen, deren Schüler/innen zu mindestens 60 % ihren 
Wohnsitz im jeweiligen Stadtbezirk haben. Dieser Anteil wird j eweils zu Beginn einer Ratsperiode 
mit Stichtag zum 15.10. des Vorjahres festgestellt. Nach Auswertung der von den Schulen zug e-
sandten Daten ergeben sich folgende Änderungen: 
 
BV-Mitte: es entfällt Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 
 
BV-West: neu  Sekundarschule Roxel 
 
BV Nord:   Änderung der Bezeichnung der Schulform 
 
BV Hiltrup: es entfällt Grundschule Loevelingloh 
  neu  Primusschule, Standort Hogenbergstraße 
 
II. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung „Münster Marketing“ 
 
Bei der Beschlussfassung im Juli 2014 ist in zwei Paragraphen die Bezeichnung Werksau sschuss 
nicht durch Betriebsausschuss ersetzt worden. Dies wird mit dieser Vorlage nachgeholt. 
 
III. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die „citeq“ 
 
Mit dieser Satzungsänderung wird ein redaktioneller Fehler korrigiert. 
 
 
in Vertretung 
 
gez. 
Alfons Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlagen 
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung „Münster Marketing“ 
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die „citeq“

Beratungsverlauf (9)

18.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.08.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.08.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2014 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hogenbergstraße
  • Loevelingloh

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Details

Aktenzeichen
V/0462/2014
Typ
Vorlagen
Datum
11.08.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37