Seilbahn, hier: Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Antrag 200452 vom 22.04.2020
Stand: Am 18.06.2020 im Rat beraten. Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung.
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Dokumente
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Sammeldokument öffentlich
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Antrag öffentlich 200452 —— Antragsteller/in: Gabi Mayer Dr. Helmut Redeker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Seilbahn, hier: Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) Beratungsfolge Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Empfehlung Rat 07.05.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für die Planung und den Bau der Seilbahn vom Venusberg über den Rhein nach Oberkassel einschließlich der Haltestellen und Umsteigeanlagen zu beantragen. Sollte dies zum derzeitigen Stand der Planungen (noch) nicht möglich sein, berichtet die Verwaltung, welche Maßnahmen vor einer Fördermittelbeantragung noch notwendig sind. Begründung Die Seilbahn ist ein wesentlicher Baustein für die Verkehrswende in Bonn. Daher muss sie schnellstmöglich umgesetzt werden. Aufgrund der Bonner Haushaltslage ist es dabei notwendig alle Fördermittelmöglichkeiten von Bund und Land auszuschöpfen. Mit der Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) stellt die Bundesregierung nicht nur wesentlich mehr Geld zur Verfügung und erhöht den förderfähigen Anteil des Bundes auf bis zu 90 Prozent. Um möglichst zeitnah mit den Maßnahmen beginnen zu können, wurde das GVFG auch entfristet. Das heißt das Geld steht bereits in diesem Jahr 2020 zur Verfügung. Diese Chance muss in den Augen der Antragstellenden unbedingt genutzt werden. Anlage/n Keine Seite 1 von 1
Beratungsverlauf
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22.04.2020
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz
TOP 6.9, Empfehlung. Ergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt -
27.05.2020
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz
TOP 6.15, Empfehlung. Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung -
18.06.2020 zuletzt
TOP 6.17, Entscheidung. Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung
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