V/0006/2021
Änderung der Straßenreinigungssatzung
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Beschlussvorlage
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V/0006/2021 V/0006/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Änderung der Straßenreinigungssatzung Beratungsfolge 11.02.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 16.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 16.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 16.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 18.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 18.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 23.02.2021 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 10.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung 17.03.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Münster (Straßenrei- nigungssatzung)“ wird beschlossen (Anlage zur Vorlage). II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Anlass für die vorgeschlagene Satzungsänderung ist die Überarbeitung des Straßenverzeichni sses, das als Anlage Bestandteil der Straßenreinigungssatzung ist. Die meisten Änderungen we rden auf- grund von Neuwidmungen von Straßen erforderlich; darübe r hinaus werden einige Stichstra- ßen/Abzweigungen neu in das Straßenverzeichnis aufgenommen. Insgesamt schlägt die Verwaltung 14 Änderungen vor (Artikel 1 der Änderungssatzung). Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 12.01.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Homann Telefon: 6052-20 HomannG@awm.stadt- muenster.de - 2 - V/0006/2021 In der ersten Spalte der Tabelle werden folgende Abkürzungen verwendet: NW Neuwidmung N Neuaufnahme Es werden nur die Punkte geändert, die mit einer Abkürzung gekennzeichnet sind. Im Straßenverzeichnis selbst bedeuten die Abkürzungen: Z Anzahl der regelmäßigen wöchentlichen Reinigungen (Die Häufigkeit „0,5“ bedeutet 14-tägliche Reinigung). V Vollreinigung. Straßen und Straßenteile, deren Fahrbahnen und Gehwege wöchen tlich regelmäßig von der Stadt gereinigt werden müssen. F Fahrbahnreinigung. Straßen und Straßenteile, deren Fahrbahnen wöchentlich r egel- mäßig von der Stadt und deren Gehwege regelmäßig von den Anliegern gereinigt wer- den müssen. A Anliegerreinigung. Straßen und Straßenteile, deren Fahrbahnen und Gehwege r egel- mäßig von den Anliegern gereinigt werden müssen. D Durchgangsstraßen. Straßen und Straßenteile, die über d en Anliegerverkehr hinaus besondere Bedeutung für den Durchgangsverkehr haben. Für die Anlieger dieser Stra- ßen gilt eine Gebührenermäßigung nach Maßgabe der Straßenreinigungsg ebühren- satzung. „( )“ Nähere Bezeichnung des regelmäßig zu reinigenden Teilstückes des Hauptstraßen- zuges. Stichstraßen: Stichstraßen sind durch Hausnummernpaare kenntlich gemacht, entweder durch ei- nen Bindestrich (von – bis) oder durch einen Schrägstrich (z.B. „2/11“). Die Haus- nummern vor und hinter dem Schrägstrich bezeichnen hierbei die Häuser links und rechts der Straßeneinmündung. I. V. gez. Peck Stadtrat Anlage: - Änderungssatzung - Anlage A
Änderungssatzung
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Anlage zur Ratsvorlage V/0006/2021 Seite 1 von 2 Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Münster (Straßenreinigungssatzung) Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 10.02.2021 aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.09.2020 (GV. NRW. S. 916), in Kraft getreten am 01.10.2020, der §§ 1, 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 18.12.1975 (GV. NRW. S. 706/SGV. NRW. 2061), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.10.2016 (GV. NRW. S. 868), in Kraft getreten am 05.11.2016, und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2019 (GV. NRW. S. 1029), in Kraft getreten am 01.01.2020, folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster wird wie folgt geändert: Straßenbezeichnung (alt) Z V F A D Straßenbezeichnung (neu) Z V F A D BV Dülmener Straße Dülmener Straße West (von Osthofstraße bis Westgrenze Hs Nr. 52) 1 x x (von Osthofstraße bis Westgrenze Hs Nr. 52) 1 x x N -Stichstr. bei Hs Nr. 27/31 1 x NW Elvenstück 1 x Ost NW Fraunhoferstraße 0,5 x West Gelmerheide Gelmerheide Ost N (von Gittruper Straße bis einschl. Hs Nr. 53) 0,5 x (von Gittruper Straße bis Zur Eckernheide) 0,5 x -Stichstr. bei Hs Nr. 18/22 0,5 x -Stichstr. bei Hs Nr. 18/22 0,5 x Anlage zur Ratsvorlage V/0006/2021 Seite 2 von 2 Straßenbezeichnung (alt) Z V F A D Straßenbezeichnung (neu) Z V F A D BV -Stichstr. bei Hs Nr. 35/53 1 x -Stichstr. bei Hs Nr. 35/53 1 x Gremmendorfer Weg Gremmendorfer Weg Südost (von Albersloher Weg bis Böddigheideweg) 1 x x (von Albersloher Weg bis Böddigheideweg) 1 x x -Stichstr. bei Hs Nr. 35-31a, 95/117 1 x -Stichstr. bei Hs Nr. 35-31a, 95/117 1 x N -Abzweigung gegnüber Hs Nr. 116/118 bis Klosterbusch 1 x NW Hermann-Josef-Neuhaus-Weg 1 x West NW Im Münsteresch 1 x Mitte Koburger Weg Koburger Weg Mitte NW (von York-Ring bis Dorpatweg) 1 x (von York-Ring bis Im Münsteresch) 1 x Loddenweg Loddenweg Hiltrup (von Osttor bis einschl. Hs Nr. 16) 0,5 x (von Osttor bis einschl. Hs Nr. 16) 0,5 x NW -Stichstr. gegenüber Hs Nr. 1 bis einschl. Hs Nr. 2a/8a 0,5 x -Stichstr. gegenüber Hs Nr. 1 bis Einfahrt Sportplatz 0,5 x Regina-Protmann-Straße 1 x Regina-Protmann-Straße 1 x Nord NW -Stichstr. bei Hs Nr. 22/30 1 x Reha-Mathel-Falk-Weg 1 x Reha-Mathel-Falk-Weg 1 x Mitte NW -Verbindungsweg zur Hammer Straße 1 x NW Schräderheide 0,5 x Ost NW Steinbrede 1 x West Tischlerweg Tischlerweg West (von Stellmacherweg bis einschl. Hs Nr. 18) 0,5 x (von Stellmacherweg bis einschl. Hs Nr. 18) 0,5 x N -Stichstr. bei Hs Nr. 15/27 0,5 x Artikel 2 Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0006/2021 Kurzüberblick Aktualisierung des Straßenverzeichnisses, das als Anlage Bestandteil der Straßenreinigungssat- zung ist. Das Straßenverzeichnis dient als die Basis für Reinigungsart und –häufigkeit auf den einzelnen Straßen, Wegen und Plätzen in Münster. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Eine aktuelle Straßenreinigungssatzung ist Grundlage für die rechtmäßige Erfüllung der Pflicht- aufgabe „Reinigung öffentlicher Straßen“ sowie für die rechtssichere Gebührenveranlagung. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtsgrundlage: Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt.
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (23)
- Dülmener Straße
- Osthofstraße
- Fraunhoferstraße 0
- Gittruper Straße
- Regina-Protmann-Straße 1x
- Hammer Straße 1x
- Gremmendorfer Weg
- Albersloher Weg
- Hermann-Josef-Neuhaus-Weg 1x
- Koburger Weg
- York-Ring
- Dorpatweg
- Loddenweg
- Tischlerweg
- Stellmacherweg
- Zur Eckernheide
- Im Münsteresch 1x
- Klosterbusch 1x
- Schräderheide 0
- Elvenstück 1x
- Gelmerheide
- Steinbrede 1x
- Osttor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0006/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.01.2021
- Erstellt
- 04.01.2021 10:02