V/0977/2019/1
Planungs- und Baubeschluss: Einrichtung der Schillerstraße/des Lütkenbecker Weges zwischen Hansaring und Theodor-Scheiwe-Straße als Fahrradstraße
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Anlage 4
3808 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. : A-R/0035/2018
Münster, den 08.05.2018
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten ÖDP
„Lückenschluss an der Schillerstraße – Veloroute Südost realisieren“
Der Rat der Stadt Münster erkennt die dringliche Notwendigkeit an, den knappen
Verkehrsraum in der wachsenden Stadt einer nachhaltigen, den Umweltverbund
priorisierenden Entwicklung zuzuführen und beschließt daher als wichtige Bausteine:
1. Im Sinne des – auch im Planungsausschuss vom 8 . März 2018 explizit
formulierten Ziels – der Entwicklung eines zusammenhängenden Fahrradstraßennetzes,
wird die „äußere“ Schillerstraße in eine Fahrradstraße umgewidmet. Gemeint ist der
Abschnitt zwischen Hansaring und Lütkenbecker Weg/ Theodor-Schweie-Straße, bislang
eine ca. 700 m lange Netzlücke zwischen Heumannsweg und Hauptbahnhof.
2. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die als Z ubringer-, Tangential- bzw.
Bypass-Verbindung eingestufte Veloroutenstrecke zwischen Münster Hauptbahnhof und
Albersloher Weg (via Schillerstr., Lütkenbecker Weg, Lindberghweg, Heumannsweg)
gemäß der Vorlage V/0650/2016 als kommunales Entwicklungsziel im Gemeindegebiet in
die Gemeindeentwicklung zu integrieren, mit hoher Priorität zu behandeln und zeitnah
umzusetzen.
3. Bei zukünftigen Planungen entlang des unter Pun kt 2 genannten
Streckenabschnitts sind die Belange des Entwicklungsziels der Stärkung einer
nachhaltigen Mobilität unter Berücksichtigung einer auf Vermeidung und Verringerung von
Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen.
Begründung zu 1 und 2:
Im Radverkehrskonzept 2025 für Münster wird mit der übergeordneten Zielsetzung
„Radverkehr zukunftsgerecht entwickeln, um mehr Radverkehr zu generieren“ mittelfristig
ein Radverkehrsanteil von 50 % am Modal Split in Münster angestrebt. Durch die
Ausweisung als Fahrradstraße wird ein wichtiger Netzschluss im Verlauf einer
stadtregionalen Veloroute geschaffen, so wie es im Radverkehrskonzept (S. 11)
vorgesehen ist. Das sichere, komfortable und zügige Fahren mit dem Rad ist nur auf einer
lückenfrei geführten Fahrradstraße möglich. Diesen Ansprüchen wird mit dem
Lückenschluss und der zusätzlichen Ausweisung als Veloroute Rechnung getragen. Auch
die Forderung der CDU zur Vorlage V/1068/2017, „eine mögliche, zukünftige Einrichtung
als Fahrradstraße […] perspektivisch zu berücksicht igen“ unterstützt diesen Gedanken
und stellt den konkreten Anwendungsfall für den genannten Streckenabschnitt klar
(ASSVW, 25.01.2018).
Begründung zu 3:
Münsters Innenstadt als im Typus kompakte, nutzungsgemischte und sozial integrierende
Europäische Stadt kann in ihrer Funktion als Kommunikations-, Arbeits- und Lebensort für
alle Mitglieder der Gesellschaft nur erhalten werden, wenn ein entsprechend gesundes
und umweltfreundliches Umfeld geboten wird. Hierzu zählt im Wesentlichen ein Verkehr,
der sich dem Umweltverbund auch in seiner Infrastruktur öffnet und auf emissionsarme
Verkehrsmittel setzt. Auch der „Masterplan 100% Klimaschutz Förderung von Klimaschutz
in Masterplan-Kommunen“ wie der Stadt Münster stellt fest: „Im Bereich Verkehr lassen
sich die Ziele nur dann erreichen, wenn der Umweltverbund gestärkt und dem Fahrrad,
öffentlichen Verkehrsmitteln und alternativen klimaneutralen Sharing-Konzepten
schrittweise mehr Fläche eingeräumt werden. Strategisches Ziel sind autofreie Quartiere
insbesondere im Innenstadtring. Es ist zur Zielerreichung notwendig, die
Fahrradinfrastruktur […] zu verbessern.“ Dies soll auch im Sinne des Gesetzgebers eine
menschenwürdige Umwelt sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen schützen und
entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der
Stadtentwicklung, fördern.
Gez.
Johannes Schmanck
Franz Pohlmann
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0977/2019/1 V/0977/2019/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Planungs- und Baubeschluss: Einrichtung der Schillerstraße/des Lütkenbecker Weges zwischen Hansaring und Theodor-Scheiwe-Straße als Fahrradstraße Beratungsfolge 05.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 12.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Schillerstraße/den Lütkenbecker Weg zwischen Hansaring und Theodor-Scheiwe-Straße als Fahrradstraße einzurichten, um den Lückenschluss zwischen den bestehenden Fahrradstraßen Schillerstraße (westlich des Rings) und Lütkenbecker Weg herzustel- len. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Schillerstraße/der Lütkenbecker Weg zwischen Hansa- ring und Theodor-Scheiwe-Straße entsprechend der beschlossenen Qualitätsstandards für Fahr- radstraßen (vgl. Beschlussvorlage V/0151/2019) umgestaltet wird. 3. Damit sind die Anregung ABV/0002/2018 vom 24.01.2018 der Bezirksvertretung Münster- Südost an den Rat und der Antrag A-R/0035/2018 vom 08.05.2018 der Ratsgruppe Piraten ÖDP „Lückenschluss an der Schillerstraße – Veloroute Südost realisieren“ erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 380.000 € ent- stehen. Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Unterhaltungskosten von rd. 2.000 € an. Amt für Mobilität und Tiefbau 04.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492 66 00 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0977/2019/1 Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und E r- neuerung Auszahlungen 2020 380.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2020 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2020 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Die unter Beschlusspunkt 3 genannte politische Anregung (ABV/0002/2018, Anlage 3) als auch der politische Antrag (A-R/0035/2018, Anlage 4) wurden in der Beschlussvorlage V/0977/2019 nicht erwähnt, jedoch im Zuge der Planung berücksichtigt und erledigt. Die vorliegende Er- gänzungsvorlage dient somit der Vervollständigung der Beschlusspunkte. I. V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 3: Anregung ABV/0002/2018 der Bezirksvertretung Münster-Südost an den Rat Anlage 4: Antrag A-R/0035/2018 der Ratsgruppe Piraten ÖDP „Lückenschluss an der Schillerstraße – Veloroute Südost realisieren“
Anlage 3
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Amt für Bürger- und Ratsservice ABV/0002/2018 Anregung der Bezirksvertretung Münster-Südost an den Rat Die Bezirksvertretung Münster-Südost beschloss am 23.01.2018 folgende Anregung an den Rat: „Im Zuge der städtebaulichen Entwicklung am Stadthafen Nord (Vorlage V/1068/2017 Bebauungsplan Nr. 541 Teilabschnitt I: Stadthafen I/ Lütkenbecker Weg/ Bundesstraße B 51/ Albersloher Weg - Kenntnisnahme des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung) regt die Bezirksvertretung Münster-Südost an, für den Bereich Schillerstraße zwischen der Einmündung der Theodor-Scheiwe-Straße und dem Hansaring eine wesentliche Optimierung der Wegeführung für Fahrradfahrer bei der Weiterentwicklung der Planung vorzusehen. Der erwartete Standard an die Zukunftsfähigkeit des Projekts soll dabei so sein, dass hier zukünftig auch stadtregionale Velorouten innerstädtisch fortgeführt werden können.“
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Schillerstraße
- Theodor-Scheiwe-Straße
- Hansaring
- Lütkenbecker Weg
- Albersloher Weg
- Heumannsweg
- Lindberghweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0977/2019/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37