1. Bestätigung der Übereinstimmung mit den Erfordernissen nach § 125 Abs. 2 BauGB für den Ausbau der geplanten Erschließungsanlage Oberdorfstraße / Stichstraße in Bonn-Geislar 2. Genehmigung der baureifen Planung zum Ausbau der Erschließungsanlage Oberdorfstraße / Stichstraße in Bonn-Geislar
Beschlussvorlage 200356 vom 28.02.2020
Stand: Am 27.05.2020 im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz ungeändert beschlossen.
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Dokumente
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Sammeldokument öffentlich
PDF 366.2 KB
Beratungsverlauf
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22.04.2020
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz
TOP 5.3, Entscheidung. Ergebnis: vertagt -
27.05.2020 zuletzt
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz
TOP 5.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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