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V/0464/2013

Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Künftige Nutzung Dominikanerkirche

Vorlagen 18.07.2013

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Anlage 2 zur V-0464-2013

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Anlage 3 zur V-0464-2013

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 zur V-0464-2013

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Anlage 4 zur V-0464-2013

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Anlage 5 zur V-0464-2013

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Anlage 6 zur V-0464-2013

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Anlage 2 zur V-0464-2013

6291 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2013 
 
 
 
 
Ratsantrag 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de
 
     
www.spd-muenster.de
 
                                                                                                                   09.04.2013 
 
Ein saniertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürgerinnen und Bürger 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei den weiteren Planungen zur Sanierung des 
Stadthauses 1 folgende Punkte handlungsleitend zu Grunde zu legen: 
 
I. Mehr Service für die Bürgerinnen und Bürger in Münster 
 
Mit der Sanierung des Stadthauses 1 soll eine grundlegende Verbesserung des 
Serviceangebotes für Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. An zentralem 
Standort in der Innenstadt sollen zu diesem Zweck möglichst viele Dienstleistungen 
der Stadt Münster in einem Behördengang erreichbar sein. Dabei soll der Grundsatz 
gelten, dass unabhängig vom Standort der jeweiligen Ämter deren Dienstleistungen 
im Stadthaus 1 erreichbar bzw. die  Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger hier 
aufzunehmen und dann weiter zu erledigen sind. Insoweit handelt es sich um eine 
grundlegende Erweiterung der bisherigen Verwaltungskonzeption, wie sie im 
Angebot des Amtes für Bürgerangelegenheiten ihren Niederschlag findet. Im 
Einzelnen sollen dabei folgende Überlegungen berücksichtigt werden: 
 
1. Es wird angestrebt, möglichst viele - perspektivisch alle - mit direktem 
Bürgerkontakt verbundene Dienstleistungen der Stadt in einem neuen 
Servicezentrum  – „one face to the customer“ – abrufbar zu machen. Als 
möglicher Raum für das neue Servicezentrum kommt der bisherige 
Stadthaussaal in Betracht; aber auch andere Räumlichkeiten mit Zugang vom 
Erdgeschoss her sind für das neue Zentrum in Betracht zu ziehen. Die 
Ausweitung von Angeboten des eGovernments ist in diese Strategie eines 
umfassenden Servicezentrums einzubeziehen. 
 
2. Eine Integration von Leistungen städtischer Tochterunternehmen in dieses 
Bürgerservicezentrum ist ausdrücklich, auch unter dem Gesichtspunkt einer 
teilweisen Refinanzierung der Baumaßnahmen, zu prüfen (Stadtwerke-
Cityshop, Wohn- und Stadtbau, WBI). Gegebenenfalls sind hierfür weitere 
Gebäudeteile des Stadthauses 1 zu betrachten. 
 
Anlage 2 zur Vorlage V/0464/2013

3. Die städtische Dominikanerkirche übernimmt für d en Fall der Umnutzung des 
Stadthaussaales dessen bisherige Funktion. Das bish er zwar städtisch 
finanzierte, aber nicht städtisch genutzte Kircheng ebäude an der Salzstraße 
erfährt auf diese Weise eine Nutzungsänderung hin z u einem multifunktional 
ausgerichteten Angebot: Die Stadt Münster erhält eine attraktive Ausstellungs- 
und Veranstaltungsfläche, die auch als Raum für das  Wahlbüro und ähnliche 
Zwecke genutzt werden kann. Die Verwaltung wird bea uftragt, von den 
entsprechenden kirchlichen Stellen eine Profanierung vornehmen zu lassen. 
 
II. Grundsatzentscheidung: Sanierung im Bestand statt Neubau 
 
Die Sanierung des Stadthauses 1 erfolgt durch eine grundlegende Sanierung im 
Bestand, Neubauoptionen werden nicht weiterverfolgt . Die Sanierung bezieht sich 
auf den gesamten Bestand (alle Bauteile), Pläne zur  Veräußerung und zur 
Vermarktung werden nicht weiterverfolgt. Die Sanier ungsentscheidung folgt dem 
Grundsatz, dass Verwaltungsdienstleistungen möglich st umfassend an einer 
zentralen Stelle der Innenstadt konzentriert sein s ollen. Im einzelnen werden 
folgende Überlegungen dem Sanierungsplan zugrundegelegt: 
 
1. Die Sanierung des Stadthauses 1 erfolgt unter de r Maßgabe, ein modernes 
und dauerhaft nutzbares Dienstleistungszentrum im H erzen der Stadt zu 
schaffen. Dazu verbleibt das Stadthaus 1 vollständi g im Eigentum der Stadt 
und wird schrittweise saniert. Die Festlegung einze lner Sanierungsschritte soll 
auch dazu beitragen, dass Anmietungskosten für Büro flächen für die 
Umbauzeit möglichst minimiert werden. 
 
2. Die Sanierung des Stadthauses 1 wird im Hinblick  auf 
Konsolidierungserfordernisse als gleichwertig zu ei nem Neubau betrachtet; 
dementsprechend ist eine 20%ige Reduktionsvariante zu erstellen, bezogen 
auf die normale Kostenschätzung. 
 
3. Im Rahmen der mittelfristigen Büroflächenplanung  soll zudem eine Reduktion 
der bisherigen Büroflächen um 20% erreicht werden. Grundlage dafür soll ein 
verbindlicher und einheitlicher Belegungsstandard f ür Büroräume in der 
gesamten Verwaltung sein, der eine effektive Flächennutzung sicher stellt. 
 
4. Zur Gegenfinanzierung der Investitionskosten wir d das Gebäude 
Prinzipalmarkt 5 vermarktet. Die bisher dort ansäss igen Teile der Verwaltung 
werden in das dann sanierte Stadthaus 1 oder andere Standorte integriert. Die 
Verwaltung wird beauftragt, weitere Gegenfinanzieru ngsvorschläge zur 
Deckung der angenommenen Finanzierungslücke von 9 M illionen EUR zu 
erbringen. Diese Vorschläge sollen sich vor allem a uf die Aufgabe der 
Anmietung weiterer Büroflächen beziehen, die dann i m sanierten Stadthaus 1 
konzentriert werden können. 
 
5. Ein mit der Planung nicht befasstes, qualifizier tes, externes Büro wird 
beauftragt, ein Bauinvestitionskostencontrolling zu  betreiben und den 
Sanierungsprozess eng zu begleiten. Hauptaufgaben s ollen die 
Kostenkontrolle, Einhaltung der Termine und die Qua litätssicherung sein und 
bei Bedarf soll der Controller steuernd eingreifen können. Die Vergütung

dieses Büros soll ggf. erfolgsabhängig von der Höhe  der realisierten 
Einsparvorschläge gemacht werden. 
 
6.   Der Arbeitskreis Sanierung Stadthaus 1 wird die Planungs- und   
      Sanierungsphase eng begleiten. Ihm berichtet das unter Punkt 5 genannte   
      Büro direkt. 
 
Begründung:  erfolgt mündlich 
 
 
     
Holger Wigger   Anne Hakenes                       Kurt Pölling 
Dr. Michael Jung   Ralf Hubert           Friedhelm Schade 
Dr. Fritz Baur                      Mathias Kerstin g      Anne Schulze Wintzler 
Stephan Brinktrine                       Marianne K och                Petra Seyfferth 
Thomas Fastermann  Gaby Kubig-Steltig      Beate Vi lhjalmsson 
Philipp Gabriel   Doris Lammert               Maria  Winkel 
Beanka Ganser                      Robert von Olber g

Anlage 3 zur V-0464-2013

2655 Zeichen

...
Anlage 3 zur Vorlage V/0464/2013
Nähere Informationen zur 
1. aktuellen Kostensituation,
2. liegenschaftlichen / vertraglichen,
3. städtebaulichen und
4. denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen,
1. Aktuelle Kostensituation 
Abschreibung Gebäude 96.000 €
Instandhaltung (2011=0,79 %) 91.000 €
Erlös Auflösung Sonderposten 74.000 €-        
Verwaltungskosten 7.000 €
120.000 €
Betriebskosten
37.500 €
Kalkulatorische Kosten
Kalk. Zinsen Gebäude 65.000 €
kalk. Zinsen Grundstück 41.000 €
106.000 €
Summe 263.500 €
2. Liegenschaftliche / vertragliche Rahmenbedingungen
Eigentum
Gebäude der Dominikanerkirche: städtisches Eigentum
Sakristei: Eigentum des Landes NRW
In Abhängigkeit der künftigen Nutzung des Kirchengebäudes ist der BLB bereit, die Sakristei 
an die Stadt zu veräußern. Zudem besteht die Bereitschaft, ein Geh- und Leitungsrecht für 
die Außenflächen des Sozialgerichtes einzuräumen. Eine Kfz-Erschließung über das Grund-
stück des Sozialgerichtes wird allerdings ausgeschlossen. 
Sämtliche fest eingebauten Gegenstände (insbesondere Altar, Orgel) befinden sich im städ-
tischen Eigentum. Verschiedene lithurgische Gegenstände stehen im Eigentum der katho-
lisch-theologischen Fakultät.
Nutzung Dominikanerkirche
Die Dominikanerkirche wird nach wie vor durch die katholisch-theologische Fakultät und das 
musikwissenschaftliche Institut genutzt. Die Belegung erfolgt durch eine von der Fakultät 
finanzierte studentische Hilfskraft. 
Sämtliche Kosten werden von der Stadt getragen; seitens der WWU erfolgen keinerlei Zah-
lungen an die Stadt. 
Die laufende Unterhaltung und Wartung der Orgel wird durch die WWU beauftragt und be-
zahlt.
3. Städtebauliche Rahmenbedingungen
Lage:
- historischer Ort, Raum und Funktion in einem wichtigen Kristallisationspunkt der Alt-
stadt

- 2 -
- denkmalgeschützte städtische Immobilie in zentralster Lage
- Aufwertung der Julius-Voos-Gasse in 2014, gestalterisch und funktional im Wegenetz 
der Altstadt
Erschließung: 
- Kirchenraum mit 2 Zugängen:
Hauptportal von der Julius-Voos-Gasse, 
Nebeneingang von der Salzstraße (heute geschlossen)
- Chorraum von der Salzstraße
- Nebenräume im Sakristeianbau vom Hof des Sozialgerichts
4. Denkmalpflegerische Rahmenbedingungen
- frühbarocke Basilika nach italienischen und französischen Vorbildern von 
L.F.v.Corfey 1705-25
- baukünstlerisch bedeutende innenräumliche Komposition und Westfassade
- sowohl längsgerichteter als auch Zentralraum mit besonderer Bedeutung der dritten 
Dimension (Gewölbe, Kuppel, Proportionen) –architektonisches Gesamtkunstwerk
- Veränderungspotential im Chorraum (z.B. 2. Ebene) und im Sakristeianbau (z.B. Um-
bau und Aufstockung)

Beschlussvorlage

37274 Zeichen

V/0464/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Künftige Nutzung Dominikanerkirche 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.09.2013 Rat Einbringung 
12.09.2013 Kulturausschuss Vorberatung 
08.10.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
15.10.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
05.11.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
07.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
12.11.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
13.11.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
13.11.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt,  
 
 1.1 dass die Dominikanerkirche in städtischem Eigentum verbleibt und in einen der Öffen t-
lichkeit dienenden „Ort der Partizipation und des Bürgerdialogs“ umgestaltet wird. Ko nk-
ret soll die Dominikanerkirche folgendermaßen genutzt werden: 
 
  1.1.1 multifunktional für Versammlungen, Ausstellungen, Konzerte etc. zur 
   1.1.1.1 Entlastung des Rathauses und des Stadtweinhauses und 
   1.1.1.2 Fortführung der heutigen Nutzungen der Dominikanerkirche, wie A n-
dachten, City-Advent etc.  
  1.1.2 temporäre städtische Dienstleistungen (insbesondere Hauptwahlbüro) 
 1.1.3 Standort zur öffentlichkeitswirksamen Präsentation des Stadtmodells. 
 
 1.2 Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass das bestehende Nutzungsverhältnis über die 
Dominikanerkirche mit der Westfälischen -Wilhelms-Universität (WWU) zur Jahresmitte 
2014 beendet und das Kirchengebäude profaniert wird. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0464/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Tschöpe 
Ruf: 
492-2306 
E-Mail: 
Tschoepe@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.08.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0464/2013 
 
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Umnutzung der Dominikanerkirche 
mit Kosten verbunden ist in Höhe von   606.200 € 
 Davon entfallen für die unter Punkt 1.1 aufgeführten Nutzungen  
 folgende Kostenanteile: 
 
 2.1 Generelle Kosten, um die Umnutzung überhaupt zu ermöglichen  252.000 € 
 2.2 Allgemeinkosten für multifunktionale Nutzung bzw.  
  Unterbringung temporärer städtischer Dienstleistungen  191.400 € 
  2.2.1 zzgl. spezielle Kosten für multifunktionale Nutzungen 53.000 € 
  2.2.2 zzgl. spezielle Kosten für Unterbringung temporärer  
   städtischer Dienstleistungen (insbesondere Hauptwahlbüro) 80.800 € 
 2.3 Unterbringung Stadtmodell    29.000 € 
 
3.  Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass unabhängig von den Kosten für die 
Um     nutzung (siehe Beschlusspunkt 2) für das Gebäude der Dominikanerkirche aufgrund  
   bautechnischer Erfordernisse Finanzbedarfe von  302.000 € 
   entstehen. 
 
4. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass investive Mittel in Höhe  
von (606.200 € und 302.000 €, somit) 908.200 €  
 für die erforderlichen baulichen Anpassungen zur Umnutzung  
der Dominikanerkirche in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 bereitgestellt werden.  
 
5. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass der städtische Haushalt durch diese 
Maßnahme jährlich mit Folgekosten in Höhe von rund 49.000 € belastet wird. 
 
6.  Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass spätestens in 5 Jahren weitere Mittel  
in Höhe von z.Zt.    581.000 €  
zusätzlich bereitzustellen sind, für weitere Erneuerungsmaßnahmen (siehe Begründung zu 
VII). Durch die investive Veranschlagung dieser Mittel wird der städtische Haushalt jährlich mit 
zusätzlichen Folgekosten in Höhe von rund 30.000 € belastet. 
 
7. Der als Anlage 1 beigefügte Antrag an den Rat der SPD-, CDU- und FDP Fraktionen und der 
UWG/ÖDP-Gruppe im Rat der Stadt Münster A-R/0082/2011 „Das Stadtmodell braucht ein 
Zuhause – dem Münster-Modell einen Raum geben“ vom 06.12.2011 ist mit dieser Vorlage er-
ledigt. 
 
8. Der Punkt I.3 des als Anlage 2 beigefügten Antrages an den Rat der SPD-Fraktion im Rat der 
Stadt Münster A-R/0016/2013 „Ein saniertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürge-
rinnen und Bürger“ vom 09.04.2013 ist mit dieser Vorlage erledigt.

- 3 - 
V/0464/2013 
 
Begründung: 
 
Vorbemerkung: 
 
Die Grundlage für die Erstellung dieser Vorlage sowie der weiteren Vorlagen im Handlungsfeld 
„Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen“ wurde durch die Ratsbesch lüsse zu den Vorl a-
gen 
 
1. Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadtverwaltung Münster  
(siehe Vorlage V/0787/2011) 
 
und 
 
2. Sanierung Stadthaus 1 (siehe Vorlage V/0685/2011) 
 
gelegt. 
 
Dazu werden neben den  
 
 Änderungsanträgen zur Vorlage V/0685/2011 
 
auch folgende  Ratsanträge mit einbezogen und beantwortet: 
 
 A-R/0016/2013 Ein saniertes Stadthaus 1 - mehr Service für Münsters Bürgerinnen und 
Bürger 
 
 A-R/0017/2013 Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen im Stadthaus 1 – mehr 
Service auch für ausländische Einwohner und Einwohnerinnen. 
 
 A-R/0034/2013 Stadthaus 1 – die wirtschaftlichste Sanierungs-Variante wählen. 
 
Weiterhin wird in diesem Kontext der Antrag  
 
 A-R/0002/2010 Kundenfreundlich, komfortabel, kompetent- Münsters Stadtverwaltung 2011 
 
beantwortet. 
 
Zudem müssen Ratsbeschlüsse zum Thema 
  
3. Künftige Nutzung der Dominikanerkirche 
 
 A-R/0082/2011 Das Stadtmodell braucht ein Zuhause – dem Münster-Modell einen Raum 
geben 
 
getroffen werden, die vielfältige inhaltliche Schnittstellen und -mengen zu den beiden vorgenan n-
ten Schwerpunkten Mittelfristige Büroflächenplanung und Sanierung Stadthaus 1 haben. 
 
Aufgrund der engen inhaltlichen Verknüpfung der unter den Nummern 1 bis 4 benannten Themen 
ist es zwingend erforderlich, dass die hierzu erstellten Vo rlagen auch gemeinsam in die politische 
Beratung und Beschlussfassung gebracht werden.

- 4 - 
V/0464/2013 
Es handelt sich dabei um folgende Vorlagen 
 
1) Vorlage V/0462/2013 Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Mittelfristige Bürofl ä-
chenplanung der Stadt Münste r, in der Hinweise zu den Auswirkungen einer modernen Au f-
gabenwahrnehmung am Arbeitsplatz, zu der Entwicklung des städtischen Büroflächenbedarfs, 
den künftigen Bürostandorten, deren Belegung sowie der Realisierung eines barrierefreien 
Bürgerservicezentrums im Stadthaus 1 getroffen werden. 
 
2) Vorlage V/0463/2013 Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Stadthaus 1 – Sanie-
rung sowie Einrichtung eines Bürgerservicezentrums, Verbleib der Bauteile E und F sowie 
Petzholdhaus im Eigentum, in der immobilienwirtschaftliche, bauliche und eigentumsrechtliche 
Aspekte betrachtet werden. 
 
3) Vorlage V/0464/2013 Künftige Nutzung der Dominikanerkirche 
 
Nachfolgend ist die Verknüpfung der Vorlagen und Anträge grafisch dargestellt.

- 5 - 
V/0464/2013 
Ausgangslage 
Das Dominikanerkloster, zu dem die heutige Dominikanerkirche gehörte, wurde 1811 aufgeh oben 
und die Dominikanerkirche anschließend vorübergehend profaniert. Bis zum Erwerb der Domin i-
kanerkirche durch die Stadt Münster vom damaligen Reichsmilitärfiskus im Jahre 1881 wurde s ie 
als „Lan dwehr-Montierungsdepot“ genutzt. Ab 1881 wurde die Dominikanerkirche, die seit 1988 
unter Denkma lschutz steht, als Schulkirche des städtischen Realgymnasiums genutzt. Nach 
schwerer Beschädigung 1944 wurde die Dominikanerkirche provisorisch gesichert.  
Mit dem Land Nordrhein -Westfalen (Universitätsverwaltung) wurde im Jahre 1960 ein Vertrag g e-
schlossen, wonach sich das Land Nordrhein -Westfalen verpflichtete, die beschädigte Dominik a-
nerkirche mit allen Anlagen auf eigene Kosten wiederherzustellen u nd zu unterhalten. Als Gege n-
leistung wurde dem Land die mietzahlungsfreie Nutzung eingeräumt, solange die Dominikanerki r-
che als katholische Universitätskirche genutzt wird.  
 
Aufgrund des o.g. Vertrages war die Stadt Münster verpflichtet, die Gebäudeverant wortung für die 
Dominikanerkirche nach der Erklärung des Rektorates der WWU zur Beendigung der Nu tzung als 
katholische Universitätskirche mit Wirkung zum 01.04.2007 zurüc kzunehmen. Auslöser für die 
Rückgabe der Dominikanerkirche waren hohe Betriebskosten, notwendige Sanierungsarbeiten und 
die Tatsache, dass die WWU mit der Petrikirche bereits über ein katholisches Gotteshaus verfügt. 
 
De facto dauert die Nutzung durch die katholisch-theologische Fakultät nach wie vor an. Allerdings 
trägt nunmehr die Stadt sämtliche Kosten (Bauunterhaltung, Betriebs- und Verbrauchskosten etc.).  
 
Nähere Informationen zur  
 aktuellen Kostensituation, 
 liegenschaftlichen / vertraglichen, 
 städtebaulichen und 
 denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen, 
sind der Anlage 3 zu entnehmen.  
 
 
Barockaltar 
Von dieser Vorlage sollen die Fragen, die den Barockaltar betreffen, abgekoppelt werden. Der A l-
tar wurde 1903 von der Stadt Münster aus der Gaukirche in Paderborn erworben und resta uriert. 
Aktuell besteht dringend die Notwendigkeit, die Farbf assung des geschnitzten Hochaltars zu s i-
chern und die räumlichen Bedingungen für seinen dauerhaften Erhalt nachhaltig zu verbessern. 
 
Die Klärung der Anforderungen der notwendigen Restaurierung, der klimatischen und für die Nu t-
zung und Betrachtung des Alta rs sin nvollen Raumbedingungen und seines Verbleibs sowie der 
jeweiligen Kosten ist komplex und bedarf einer gesonderten Untersuchung und politischen En t-
scheidung. Der Chorraum, in dem der Barockaltar derzeit steht, wird deshalb bis auf Weit eres aus 
der Diskussion ausgeklammert.  
 
 
Bedarf nach einem „Ort der Partizipation und dialogorientierter Bürgerbeteiligung“ 
 
Im Zuge stetig zunehmender Wünsche der Bürgerschaft nach einer umfassenden Beteil igung an 
kommunalen Angelegenheiten und Planungsprozessen ist aus  Sicht der Verwaltung eine solche 
Stätte in zentraler Innenstadtlage eine entscheidende Bereicherung unserer Stadt. 
Geeignete Räumlichkeiten stehen für diese Zwecke derzeit nicht zur Verfügung.

- 6 - 
V/0464/2013 
Ferner wurde die Verwaltung mit Antrag A -R/0082/2011 SPD / CD U / FDP / UWG / ÖDP (Anl age 
1) beauftragt, einen Ort für den dauerhaften Verbleib des inzwischen stark gewachsenen Stadtmo-
dells vorzuschlagen. Da auch das Stadtmodell erfahrungsgemäß ein exzellentes Medium bürge r-
schaftlicher Beteiligung darstellt, wird vor geschlagen, das Münster -Modell in der Dominikanerki r-
che den Bürgern dauerhaft zugänglich zu machen. Somit kann mit dem vorgeschlagenen Umbau 
ein Versammlungsort der Diskussion und Partizipation entstehen, der den Ansprüchen einer bü r-
gerorientierten Verwaltung gerecht wird. 
 
 
I. Zu Beschlussvorschlag 1.1: Eigentum und künftige Nutzung 
 
1. Eigentum und Nutzung 
Um die für die Stadt Münster nicht zufriedenstellende (Nutzungs -)Situation zu beenden, sind z u-
nächst die Fragestellungen  
o künftige Eigentümerschaft (öffentlich oder privat) und 
o künftige Nutzung: öffentliche oder kommerzielle Nutzung  
untersucht worden.  
1.1 Künftige Eigentümerschaft (öffentlich oder privat) 
Um städtebaulichen und stadtstrukturellen Fehlentwicklungen vo rzubeugen, ist ein Verbleib der 
Immobilie in städtischem Eigentum dringend angezeigt. Allein die Eigentümerschaft an der Imm o-
bilie stellt sicher, dass die städtischen Intentionen für die künftige Nutzung der Dominikane rkirche 
auch umgesetzt werden können.  
 
Mit der Dominikanerkirche hat die Stadt ein bauliches Kleinod in ihrem Eigentum, das den Au s-
gangspunkt des barocken Dreiklangs mit Clemenskirche und Erbdrostenhof bildet. Mit seiner hoch-
rangigen Architektur und seiner absolut zentralen Lage in den Fußgängerbereichen - mit Sichtver-
bindung zum Prinzipalmarkt und kurzem Weg zu Rathaus und Stadtweinhaus - bietet das Gebäu-
de ein nachhaltig hohes Potential für öffentliche Zwecke der Stadtgesel lschaft und ist im Konzert 
der städtischen Liegenschaften im Umfeld des historischen Rathauses unverzichtbar.   
 
Eine intensive Prüfung der steuerrechtlichen, finanziellen, haushalterischen und bilanziellen Au s-
wirkungen einer Eigentumsübertragung innerhalb des Konzerns Stadt Münster hat erg eben, dass 
eine solche nicht vorteilhaft ist und daher ausscheidet. So llten sich allerdings die Rahmenbedi n-
gungen ändern, wäre eine erneute Prüfung jederzeit möglich. 
 
1.2 Künftige Nutzung: öffentliche oder kommerzielle Nutzung 
Die Dominikanerkirche ist ein hochrangiges Baudenkmal und eines der frühesten Barockbauwerke 
in Münster. Baukünstlerisch besonders wertvoll sind die Westfassade und die räumliche Kompos i-
tion des Innenraums - Qualitäten, mit denen der Baumeister L.F. v. Co rfey in den 1720er Jahren 
Münster architektonisch mit der Entwicklung der Baukunst des Barock in Rom und Paris zu verbin-
den verstand.  
 
Der Innenraum ist in Grund- und Aufriss besonders wohlproportioniert und als dreischiffige Basilika 
sowohl längsgerichtet als auch durch die zentrale Kuppel als Zentralraum erleb - und nutzbar. Bei 
aller Schlichtheit bedarf er als ausgesprochen hochwertiger, zugleich lebendiger wie in sich ruhe n-
der Raum einer anspruchsvollen, zurückhaltenden Nutzung.  
 
Marktübliche kommerzielle Nutzungen wären mit der besonderen Ausstrahlung des Ra umes und 
der Bedeutung der 3. Dimension s owie mit weiteren denkmalpflegerischen Belangen schwer zu 
vereinbaren. Die städtische Immobilie wäre damit unter Wert genutzt, denn das Potential des G e-
bäudes und seiner Lage wäre mit einer kommerziellen Nutzung kaum angemessen auszuschö p-
fen. Zentralität, Würde und Ausstrahlung prädestinieren das Gebäude dagegen für eine öffentliche 
Nutzung, die der Bürgerschaft dient.

- 7 - 
V/0464/2013 
1.3 Fazit 
Die Dominikanerkirche verbleibt weiterhin in städtischem Eigentum und wird einer auf die Öffen t-
lichkeit gerichteten städtischen Nutzung zugeführt.  
 
2. Konkrete öffentliche Nutzungsoptionen 
Die zentrale Lage als Kristallisationspunkt in der Altstadt und das Gebäude selbst mit seiner b e-
sonderen innenräumlichen Disposition bieten die idealen Voraussetzungen für ein öffentliches F o-
rum und einen Ort der bürgerschaftlichen Diskussion und Partizipation.  
Neben der multifunktionalen Nutzung für Versammlungen, Ausstellungen und Konzerte s owie für 
temporäre städtische Dienstleistungen (insbesondere Hauptwahlbüro) ist die dauerhafte Unte r-
bringung des Stadtmodells möglich.  
Durch einen solchen Nutzungsmix könnten die Potentiale der Dominikanerkirche optimal ausg e-
schöpft werden.   
 
2.1 Multifunktionale Nutzung: Versammlungen, Ausstellungen, Konzerte etc. zur 
 
2.1.1. Entlastung des Rathauses und des Stadtweinhauses 
Die hohe Nutzungsintensität des Rathauses mit seiner z.T. hochempfindlichen historischen Au s-
stattung sowie die zunehmende Nachfrage nach Räumlichkeiten für bürgerorientierte Versam m-
lungen, Veranstaltungen etc. als auch für Diskussionsprozesse zu Zielen der Stadtentwicklung und 
planungspolitischer Entscheidungsprozesse, bedingen einen zusätzlichen Bedarf an entspreche n-
den Räumlichkeiten im direkten Umfeld des Rathauses. Hierfür bietet die Dom inikanerkirche eine 
sehr gute Eignung. Dabei kann das S tadtmodell als Fi xpunkt und zugleich repräsentatives, für 
Münster imagewirksames Ausstattungsmerkmal dienen und ein solches „Bürgerforum“ charakter i-
sieren.  
 
Zudem könnten auch Veranstaltungen, die derzeit im Stadthaussaal durchgeführt werden, in die 
Dominikanerkirche verlagert werden. 
 
2.1.2. Fortführung der heutigen Nutzungen der Dominikanerkirche, wie Andachten,  
City-Advent etc.  
Sofern es die künftigen Nutzungen, Rahmenbedingungen, Auslastung, Belegungen etc. für städt i-
sche / öffentlichen Nutzungen zul assen, steht die Dominikanerkirche auch künftig für die bisher i-
gen, insbesondere auch liturgischen  Nutzungen zur Verfügung. So wird auch der durch das Ki r-
chenfoyer durchgeführte City -Advent 2013 in der Dominikanerkirche stattfinden können. Für die 
Durchführung der liturgischen Nutzungen der katholisch -theologischen Fakultät kann eine Koop e-
rationsvereinbarung mit der WWU abgeschlossen werden. 
 
2.2 Temporäre städtische Dienstleistungen (insbesondere Hauptwahlbüro) 
Die Vorlage V/0463/2013 „Optimierung bürgeror ientierter Dienstleistungen: Sanierung sowie Ei n-
richtung eines Bürgerservicezentrums, Verbleib Bauteile E und F sowie Petzholdhaus im Eige n-
tum“ beinhaltet verschiedene Fragestellungen, die den Stadthaussaal betreffen, in dem derzeit das 
Hauptwahlbüro untergebracht wird. Sofern der Stadthaussaal künftig nicht mehr für die bisherige 
Nutzung zur Verfügung stehen sollte (Verkauf Bauteil F des Stadthauses 1, Neustru kturierung 
Erdgeschossflächen), müssten geeignete Ersatzräumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Aus 
den im Rahmen der Sanierung der Außenfassade des Stadtha uses 1 gewonnenen Erfahrungen 
bei der Suche nach Ersatzräumlichkeiten für das Hauptwahlbüro käme als geeignete Ersatzräu m-
lichkeit ausschließlich die Dominikanerkirche in Betracht: 
 
Ausgehend von der hohen Akzeptanz des Stadthaussaales als Hauptwahlbüro für die Durchfü h-
rung der Briefwahl sollte ein Alternativstandort die gleichen Anforderungen erfüllen. Je nach Art der 
Wahl finden in den vier Wochen vor einer Wahl zwischen 22.000 und 27.000 Besu chskontakte 
statt. Qualitätsmerkmale sind aus Sicht der Wählerinnen und Wähler in sbesondere die zentrale 
Innenstadtlage und die gute Anbindung an den ÖPNV. Diese Voraussetzungen werden auch durch 
eine Nutzung der Dominikanerkirche erfüllt. Ein barrierefrei er Zugang ist natürlich zu gewährlei s-
ten.

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V/0464/2013 
Darüber hinaus bietet eine Nutzung der Dominikanerkirche die Möglichkeit, verschiedene Arbeit s-
felder der Briefwahl zu konzentrieren. Neben dem bislang im Stadthaussaal untergebrachten 
Front-Office kann auch die ansonsten in wechselnden Räumlichkeiten des Stadthauses 1 unterge-
brachte Back-Office-Sachbearbeitung für postalisch oder per Internet eingehende Briefwahlanträge 
(ca. 30.000 A nträge) in die Dominikanerkirche integriert werden. Weiterhin ist es grundsätzlich 
möglich, im Untergeschoss der heutigen Sakristei einen besonders gesicherten Raum für die Zw i-
schenlagerung von zurück gesandten Wahlbriefen, einen Lagerraum und ggf. Räumlichkeiten für 
weitere Bedarfe einzurichten. 
 
Sofern erforderlich, könnten weitere temp oräre Dienstleistungen in der Dominikanerkirche unte r-
gebracht werden, wie z.B. Öffentlichkeitsinformationen. 
 
2.3 Stadtmodell 
Nachdem im Jahr 2003 der Beschluss zum sukzessiven Aufbau des Stadtmodells getroffen wurde, 
wird unter dem Namen MünsterModell in enger Kooper ation zwischen Stadt und dem Verein 
‚Münster Modell e.V.’, unter Einbindung einer Vielzahl privater Spender und Sponsoren, das Pr o-
jekt Stadtmodell vorangetrieben. Inzwischen ist das Modell auf mehr als 60 Pla tten im Format von 
je 1x1 m angewachsen und bildet weit mehr als die gesamte Innenstadt ab. Initiiert durch den Ve r-
ein, unterstützt durch die Stadt, war das wachsende MünsterModell in den letzten Jahren an ve r-
schiedenen Orten mit begleitenden (Fach -)Veranstaltungsprogrammen je unter Einsatz erhebli-
chen Personal-, Transport- und Sachaufwandes (auch bei der Stadt) nur phasenweise sichtbar. 
 
Damit es vor bereits jetzt zu Tage tretenden Transportschäden geschützt und seiner konkr eten 
Zweckbestimmung – nämlich vor allem als Diskussionsort für Stad tentwicklung und Stadtplanung 
sowie als unbestechlicher Maßstab für das städtebauliche Einfügen von Bauprojekten in die Stad t-
struktur - dienen kann, wird dringend ein dauerhafter Aufstellungsraum benötigt und parteiübergrei-
fend seit Jahren gefordert (s. Anlage 1). 
 
Die Dominikanerkirche hat dafür alle Voraussetzungen. Inhaltlich an den dauerhaften Aufstellungs-
ort des Stadtmodells anknüpfend könnte die Dominikanerkirche für Sitzungen, beispiel sweise des 
Planungsausschusses oder des Gestaltungsbeirates, aber  auch als regelmäßiger Ort für Wettb e-
werbsaustellungen, Bürgeranhörungen zu Stadtplanungsprojekten, fachthematische Diskurse und 
Veranstaltungen und für andere Diskussions - und Partizipationsprozesse zur Stadtentwicklung 
genutzt werden. 
 
Auch vor dem Hinte rgrund des bisherigen erheblichen finanziellen privaten Engagements mün s-
terscher Institutionen, Unternehmen und der Bürgerschaft in den letzten Jahren (über Spe nden 
und Sponsoring an den Verein – bis dato ca. 180.000 €) ist es auch aus Gründen der Wertschä t-
zung geboten, das MünsterModell dauerhaft, zentral erreichbar und mit angemessener Repräse n-
tanz und Nutzungsflexibilität zu verorten. Mit einer dauerhaften Sichtbarkeit des Stadtmodells sind 
zudem nicht zu unterschätzende positive stadtwerbende Wirkungen und Effekte verbunden. 
 
2.4 Nutzung der Orgel durch das musikwissenschaftliche Institut der WWU 
Seitens des musikwissenschaftlichen Institutes der WWU besteht auch weiterhin das Int eresse an 
einer Nutzung der im städtischen Eigentum stehenden Orgel.  
Eine weitere Nutzung der für den Ort der Dominikanerkirche gebauten Orgel ist im Rahmen und 
unter Berücksichtigung der künftigen städt ischen/öffentlichen Nutzungen der Dominikanerkirche 
möglich. Eine entsprechende Nutzung svereinbarung (u.a. Kostenübernahme WWU für laufende 
Unterhaltung, Wartung und Reparaturen) könnte zwischen der WWU und der Stadt Münster abg e-
schlossen werden.  
 
2.5 Belegung und Nutzungsvergabe der Dominikanerkirche  
Aufgrund der Vielzahl und der Unterschiedlichkeit der optionalen Nutzungsmöglichkeiten als auch -
interessen, ist - nach einer Entscheidung für eine künftige öffentliche Nutzung der Dominikanerki r-
che - im weiteren Verfahren eine Abstimmung mit den Beteiligten zur Ko ordination dieser Nutzun-
gen erforderlich. Hierzu sind ggf. Prioritäten (für städtische/öffentliche Nutzungen), Nutzungsko n-
tingente etc. festzusetzen.

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V/0464/2013 
3. Machbarkeitsstudie zur Umnutzung 
Das Architekturbüro Fritzen und Müller-Giebeler hat für die oben vorgeschlagene künftige Nutzung 
der Dominikanerkirche eine Machbarkeitsstudie erstellt (siehe Anlage 4, Möblierungsbeispiele). 
Die aufgeführten Möblierungsbeispiele stellen unterschiedliche Nutzungsvarianten dar und sind z. 
Zt. unverbindlich. Obwohl das Stadtmodell grundsätzlich beweglich ist, sollte allerdings ein daue r-
hafter Standort definiert werden. 
 
Die konkreten baulichen Maßnahmen und Kosten werden im Folgenden dargestellt. 
 
II. Zu Beschlussvorschlag 1.2: Beendigung Nutzung WWU und Profanierung 
 
Beendigung und Profanierung 
Über eine Beendigung der Nutzung als auch einer Profanierung wurden bereits auf verschied enen 
Ebenen von Vertretern der WWU und der Stadt Gespräche geführt.  
Unter Berücksichtigung der Interessenslage der nutzenden kath olisch-theologischen Fakultät wird 
zur Jahresmitte 2014 das bestehende Nutzungsverhältnis beendet und die Kirche profaniert. 
Nähere Informationen zu einer Profanierung sind der Anlage 5 zu entnehmen. 
 
III. Zu Beschlussvorschlag 2: Kosten der Umnutzung   
 
Im Rahmen der oben  beschriebenen Machbarkeitsstudie des Architekturbüros Fritzen und Mü ller-
Giebeler sind auch die Kosten für die Umnutzung der Dominikanerkirche für die vorgeschl agenen 
Nutzungen ermittelt worden (siehe Anlage 6).  
 
Um die finanziellen Aufwendungen für die Realisierung der Umnutzung differenziert betrachten zu 
können, wurden die Gesamtkosten der Umnutzungsmaßnahmen in Höhe von 606. 200 € den ve r-
schiedenen Nutzungen zugeordnet: 
 
1. Generelle Kosten, um eine Umnutzung überhaupt zu ermöglichen 
2. Allgemeine Kosten für multifunktionale Nutzung bzw. Unterbringung städtischer Dienstleis-
tungen 
2.1 Spezielle Kosten für multifunktionale Nutzung 
2.2 Spezielle Kosten für Unterbringung temporärer städtischer Dienstleistungen 
3 Unterbringung Stadtmodelle 
 
Zu 1) Generelle Kosten, um eine Umnutzung überhaupt zu ermöglichen 
 Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kosten für den Abbruch des  
Mittelaltars, Herstellung WC-Anlage, allgemeine technische Installationen,  
Schaffung einer Rampenanlage vor der Haupttreppe, um den Kirchenraum  
barrierefrei zu erreichen.  
Der Kostenanteil dieser Maßnahmen beträgt  252.000 € 
 
Zu 2) Allgemeine Kosten für multifunktionale Nutzung bzw. Unterbringung  
 städtischer Dienstleistungen 
 Hierunter fallen u. a. Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik, der Einbau  
eines Lastenaufzuges, Anschluss ans städtische Telekommunikationsnetz. 
 Der Kostenanteil dieser Maßnahmen beträgt 191.400 € 
 
Zu 2.1) Spezielle Kosten für multifunktionale Nutzung 
 Hierzu gehören u. a. eine Ertüchtigung der Lüftungsanlagen, zusätzliche  
 Beleuchtungsanlagen und weitere Bestuhlung 
 Der Kostenanteil dieser Maßnahmen beträgt 53.000 €

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V/0464/2013 
Zu 2.2) Spezielle Kosten für Unterbringung temporärer städtischer Dienstleistungen 
 Hierzu gehören u.a. eine Ertüchtigung der Lüftungsanlagen,  
 zusätzliche Beleuchtungsanlagen und weitere Bestuhlung 
 Der Kostenanteil dieser Maßnahmen beträgt 80.800 € 
 
Zu 3) Unterbringung Stadtmodelle 
 Hierzu gehören u.a. zusätzliche Beleuchtungsanlagen  
 und weitere Bestuhlung/Tische 
 Der Kostenanteil dieser Maßnahmen beträgt   29.000 € 
 
IV. zu Beschlussvorschlag 3:    weitere Finanzierungsbedarfe 
 
Am 09.07.2007 hat die Stadt Münster mit der Westfälischen Wilhelms Universität eine Vereinb a-
rung zur Beendigung des Vertrages vom 28.07./05.08.1960 sowie über die Nutzung der Dominik a-
nerkirche in der Interimszeit vom 01.04. bis 31.12.2007 getroffen (siehe hierzu auch Vorlage 
V/0743/2007: Überlassung der Dominikanerkirche, Salzstraße 10, an die katholisch -theologische 
Fakultät der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster). 
 
In der Vereinbarung sind Regelungen zu den zu diesem Zeitpunkt dringend notwendigen Sanie-
rungsarbeiten und deren Kostenübernahme getroffen worden. Als dringend notwendige Sanie-
rungsmaßnahmen wurden festgelegt:  
 
1. Herrichtung der Fluchttreppe in den Keller zur Salzstraße Kostenübernahme WWU 
2. Sanierung der Kellereingangstreppe Kostenübernahme WWU 
3. Natursteinarbeiten Hauptportal  Kostenteilung Stadt/WWU  
 zu je ½  
4. Dachsanierung Kuppel und Türme Kostenteilung Stadt/WWU  
  zu je ½ 
 
Die anteiligen Kosten sind der St adt Münster nach Abzug des Erstattungsbetrages zugun sten der 
WWU für die Übernahme der Orgel erstattet worden. 
 
Grundlage für die Identifizierung und vertragliche Vereinbarung der o. g. Maßnahmen war eine 
umfassende Kostenermittlung mit einer Aufteilung in  kurz- mittel- bzw. langfristig notwendigen I n-
standhaltungsmaßnahmen, wobei nur ein Teil der kurzfristig erforderlichen Maßnahmen vertraglich 
vereinbart werden konnte. 
 
Bei der Übergabe war den Beteiligten bekannt, dass neben einigen noch kurzfristig umzus etzen-
den Maßnahmen, die zwischenzeitlich durch die Stadt durchgeführt wurden, mit der Übe rnahme 
der Kirche auch noch weitere Bauunterhaltungsmaßnahmen auf die Stadt Mün ster zu kommen 
werden.  
 
Im Zuge der Umnutzung der Dominikanerkirche und den damit verbu ndenen Arbeiten wird vorg e-
schlagen, sinnvoller weise folgende Maßnahmen parallel durchzuführen: 
 
- Dringende Erneuerung des vorhandene Putzes im Sockelbereich  
- Die Gebäudetrennfuge zwischen der Sakristei und der Kirche ausbilden sowie Risse im Be-
reich der Fensterleibungen schließen.  
- Innenanstrich des gesamten Kirchenraumes nach erfolgter Putzsanierung im Sockelbereich 
und der Risssanierung im Bereich der Fensterleibungen incl. Rollgerüst 
- Erneuerung der Grundleitungen in der Sakristei  
- Die Eingangstür zur Sakristei erneuern.  
- Bleiverglasung der Fenster zur Salzstraße, zum Sozialgericht und zu Kuhlmann überarbe i-
ten. 
- Erneuerung der Heizungs-, Lüftungs- und Regelungstechnik  
-  Erneuerung der Elektronunterverteilung  
Diese Maßnahmen haben ein Kostenvolumen von 302.000 €.

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V/0464/2013 
 
V. zu Beschlussvorschlag 4: Vorschlag zur Umsetzung der „kleinen Lösung“ für die erfo r-
derlichen baulichen Anpassungen und Bereitstellung der Finanzmittel 
 
Die vom Architekturbüro Fritzen und Müller -Giebeler erstellte Machbarkeitsstu die zur Umnu tzung 
der Dominikanerkirche beinhaltet zwei Lösungsvarianten:  
 
eine „kleine Lösung“ und eine „große Lösung“. 
 
Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltss ituation der Stadt Münster wird im Folgenden die 
„kleine Lösung“ zur Umsetzung vorgeschlagen. Die zur Umsetzung der „großen Lösung“ fehlenden 
Maßnahmen könnten auch zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden, ohne dass die Maßna h-
men „kleine Lösung“ zu verlorenen Investitionen werden.  
 
Für die geplanten Nutzungen ist eine barrier efreie Erschließung sicherzustellen, geplant ist eine 
Rampe am Haupteingang. Weiter ist der Ne ubau von WC-Anlagen erforderlich, diese sollen in der 
Sakristei untergebracht werden, als Abstellfläche und Stuhllager wird der Keller der Sakristei g e-
nutzt. 
Für die Unterbringung des Wahlamtes in der Dominikanerkirche ist eine Anbindung an das städt i-
sche EDV-Netz erforderlich. 
 
Die Maßnahmen für die Umnutzung werden in 2. Bauabschnitte unterteilt: 
 
1.  Bauabschnitt (2014), die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 473.200 €  
 - barrierefreie Erschließung 
 - Neubau der WC-Anlagen  
 - Einbau eines Lastenaufzuges 
 - Rückbau der Altarinsel 
 
2.  Bauabschnitt (2015), die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 435.000 € 
 
 - EDV-Anbindung der Kirche 
 - Innenausbau des Kirchenraumes für die geplante Nutzung 
 
Die Gesamtkosten dieser „kleinen Lösung“ belaufen sich  
auf (473.200 € zzgl. 435.000 €)        908.200 €  
und setzen sich aus den Umnutzungskosten in Höhe von 606.200 €  
und den begleitenden Erneuerungskosten von 302.000 € zusammen.  
 
Die Gesamtkosten der „großen Lösung“ belaufen sich auf ca. 1,2 Mio. €, es werden folgende 
Maßnahmen ergänzend zur kleinen Lösung aufgeführt:  
 
Beheizung der Wandflächen, Installation einer Beschallungsanlage, erweitertes Beleuchtungsko n-
zept, zusätzliche Einrichtung, Beschaffung einer flexiblen Bühne, Verbesserungsmaßna hmen an 
der Raumakustik, etc.   
 
Wie bereits oben dargestellt, können die Einzelmaßnahmen der „großen Lösung“ jeweils ergä n-
zend zu den Maßnahmen der kleinen Lösung realisiert werden. 
 
In Abhängigkeit der konkreten Ausgestaltung der Nutzungsschwerpunkte der Dominikanerki rche 
(siehe auch unter I 2.5 Belegung und Nutzungsvergabe der Dominikanerkirche) kö nnen ggf. heute 
noch nicht absehbare spezielle Ausstattungserfordernisse entstehen, die  dann weitere Ko sten 
nach sich ziehen können. 
 
Mit der Profanierung verliert die Dominikanerkirche ihre bauordnungsrechtlichen Privil egien und 
wird insofern als Sonderbau eingestuft.

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V/0464/2013 
Da sich die Nutzung der Kirche nicht maßgeblich ändert, wird eine Neuber echnung der Stellplätze 
vom Bauordnungsamt nicht gefo rdert. Die Kosten, für die eventuellen Forderungen aus einem 
Brandschutzkonzept und Anforderungen aus dem Arbeitsschutz (aufgrund Unterbringung Haup t-
wahlbüro), sind - soweit zum jetzigen Zeitpunkt erkennbar- in der Kostenschätzung erfasst worden. 
Es ist nicht auszuschließen, dass Forderungen aus dem Brandschutzkonzept und Ford erungen, 
die sich aus der Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Arbeitsschutz noch ergeben kö n-
nen, weitere Kosten nach sich ziehen. 
 
 
VI. zu Beschlussvorschlag 5: Zusätzliche Haushaltsbelastung aus Bereitstellung der F i-
nanzmittel, Betriebskosten und Aspekt Mieteinnahmen 
 
1. Haushaltsbelastung der heutigen Dominikanerkirche 
Unter Einbeziehung der kalkulatorischen Verzinsung betrag en die Kosten der Dominikanerki rche 
derzeit jährlich rund 263.500 € (ohne kalkulatorische Verzinsung rund 157.000 € p.a.). 
 
2. Zusätzliche Haushaltsbelastung  
Die für die Umnutzung der Dominikanerkirche erforderlichen Invest itionen in Höhe von rund 
908.200 € führen zu einer zusätzlichen jährlichen Haushaltsbelastung von rund 49.000 €  (Ab-
schreibung, Instandhaltung, Fremdzinsen). 
 
3. Betriebskosten 
Bei den Betriebskosten sind insbesondere die Energiekosten von Bedeutung. Die Höhe der Ene r-
giekosten ist maßgebl ich von der derzeit nicht detailliert zu bestimmenden zukünftigen Nutzung / 
Nutzungsintensität des Gebäudes abhängig. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt nur überschlägige 
Energiekostenermittlungen möglich, die nachfolgend zusammengefasst sind. 
 
Stromkosten:                3.500 –   8.500 €/a 
Heizkosten:                20.000 – 27.500 €/a 
Frischwasserkosten:       250 –   1.000 €/a 
 
Die jeweils zuerst genannten Zahlen setzen eine Nutzung voraus, die mit der aktuellen Nu tzung 
weitestgehend identisch ist. Die h öheren Abschätzungen gehen davon aus, dass sich die Nu tzer 
bzw. Besucher des Gebäudes nicht nur kurzzeitig im Gebäude aufhalten und somit deutlich höhere 
Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden. Hiermit ist dann im Regelfall auch die 
Vorhaltung sanitärer Einrichtungen verbunden, woraus die höheren Frischwasserkosten resulti e-
ren. 
 
4. Mieteinnahmen 
Die Dominikanerkirche soll Dritten ausschließlich für Veranstaltungen, die im städt i-
schen/öffentlichen Interesse stehen, zur Verfügung gestellt werden.  
Nach detaillierter Klärung der künftigen Nutzung der Dominikanerkirche ist eine Entscheidung über 
von Dritten zu zahlende Nu tzungsentgelte zu treffen. Aus diesem Grunde können zum heutigen 
Zeitpunkt keine Angaben über zu erzielende Nutzungsentgelte aus d er Vergabe der Dominikaner-
kirche an Dritte gemacht werden. Aufgrund der o. g. engen Rahmenb edingungen ist allerdings 
nicht mit nennenswerten Mieteinnahmen zu rechnen.  
 
Wie dem Antrag an den Rat Nr. A -R/0082/2011 „Das Stadtmodell braucht ein Zuhause – dem 
Münster-Modell einen Raum geben“ bereits zu entnehmen ist, besteht ein hohes öffentliches Int e-
resse an einem dauerhaft zugänglichen Stadtmodell. 
 
Dem Verein und der Stadt obliegen primär das Einwerben von Sponsorengeldern zum Vorantre i-
ben des Baues und der Vollendung des Stadtmodells als auch die Präsentation und Durchführung 
von Veranstaltungen. Vor diesem Hintergrund scheidet eine Mietzahlung des Vereins für die U n-
terbringung des Stadtmodells in der Dominikanerkirche aus.

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V/0464/2013 
VII. zu Beschlussvorschlag 6: Bereitstellung Finanzmittel für weitere Erneuerungsbedarfe  
 
Neben den oben beschriebenen Maßnahmen, die im Rahmen der Umnutzung der Dominikanerkir-
che durchgeführt werden sollten (Kostenvolumen 302.000 €), stehen in den nächsten 5 Jahren 
weitere Maßnahmen in Höhe von rund 581.000 € an. 
 
Dieses Maßnahmenpaket beinhaltet: 
 
- Dachdeckungsarbeiten an den geneigten Dachflächen des Hauptdaches und Teile der Se i-
tenschiffe incl. aufgehender Anschluss an das Mauerwerk 
- Überarbeitung der Mauerwerksfugen  
-  Erneuerung der Flachdachabklebung der Sakristei  
 
Aus immobilienwirtschaftlicher Sicht sollten diese weiteren Bedarfe im Rahmen jedweder Umnu t-
zungsmaßnahmen ebenfalls mit durchgeführt werden. Einerseits könnte dadurch erreicht werden, 
dass in den nächsten Jahren ke ine weiteren geplanten Baumaßnahmen durchg eführt werden 
müssen und daher nicht mit Beeinträchtigungen des Betriebes / der Nutzung der Dominikanerki r-
che zu rechnen ist; andererseits führt eine gebündelte Durchführung aller anstehenden Bauma ß-
nahmen zu Kostenersparnissen. 
Die Finanzmittel in Höhe von 581.000 € sind zusätzlich b ereitzustellen; hieraus ergibt sich eine 
zusätzliche jährliche Haushaltsbelastung von rund 30.000 €.  
 
 
VIII. Fazit 
 
Folgende, schlagwortartig aufgeführte Aspekte sprechen für eine sukze ssive Umnutzung der D o-
minikanerkirche für die oben beschriebenen Nu tzungen, die insgesamt einen deutlichen Mehrwert 
für die Stadtgesellschaft darstellt: 
- Beendigung der für die Stadt ungünstigen Situation „alle Kosten / kaum Nutzen,“ 
- Erhalt der stadtstrukturellen Gegebenheiten, 
- Optimale Ausschöpfung der außerordentlichen Lagegunst, architektonischen Bedeutung 
und innenräumlichen Potentiale 
- Ergänzung des Angebotes an hochwertigen Veranstaltungsflächen in der Innenstadt, 
- Entlastung Stadthaussaal und Rathaus, 
- Optimierung des städtischen Dienstleistungsangebotes in der Innenstadt, 
- Möglichkeit, den Stadthaussaal anderweitig zu nutzen, 
- Dominikanerkirche steht auch aus dem Stadthaussaal verdrängten Nutzungen zur Verf ü-
gung, 
- Beste Eignung für das Stadtmodell und den A usbau bürgerschaftlicher Partizipations- und 
Diskursprozesse als „Bürgerforum“, 
- Umsetzung mit geringen, der Räumlichkeit angemessen Ausstattungsstandards, 
- Relativ geringe Mehrbelastung des städtischen Haushaltes durch die Umnutzung. 
 
 
 
In Vertretung       In Vertretung 
 
gez.        gez. 
 
 
Alfons Reinkemeier      Hartwig Schultheiß 
Stadtkämmerer      Stadtdirektor

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V/0464/2013 
Anlagen: 
Anlage 1: Antrag an den Rat der SPD -, CDU- und FDP Fraktionen und der UWG/ÖDP -Gruppe im 
Rat der Stadt Münster A -R/0082/2011 „Das Stadtmodell braucht ein Zuhause – dem 
Münster-Modell einen Raum geben“ vom 06.12.2011 
Anlage 2: Antrag an den Rat der SPD -Fraktion im Rat der Stadt Münster A -R/0016/2013 „Ein sa-
niertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürgerinnen un d Bürger“ vom 
09.04.2013 
Anlage 3: Nähere Informationen zur aktuellen Kostensituation, liegenschaftlichen / vertragl ichen, 
städtebaulichen und denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen  
Anlage 4: Möblierungsbeispiele 
Anlage 5: Profanierung 
Anlage 6: Kostenschätzung Umnutzung, differenziert nach Nutzungsmöglichkeiten

Anlage 1 zur V-0464-2013

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0464/2013

Anlage 4 zur V-0464-2013

1236 Zeichen

Umnutzung Dominikanerkirche
Fritzen + Müller-Giebeler Architekten BDA
Nutzungsbeispiel Wahlbüro - Grundriss
Alte Straße 9,  59227 Ahlen • Fon: 02528-9308-0 • architekten-fmg@t-online.de 
Seite 1 von 6
Wahlbetreuung, Wartebereich Wahlurnen
Münstermodell
Backoffice
Anlage
Anlage 4 Blatt 1 zu V/0464/2013

Umnutzung Dominikanerkirche
Fritzen + Müller-Giebeler Architekten BDA
Nutzungsbeispiel Sitzung / Ausstellung - Grundriss
Alte Straße 9,  59227 Ahlen • Fon: 02528-9308-0 • architekten-fmg@t-online.de 
Seite 3 von 6
Ausstellung Münstermodell Sitzung, Vortrag
Anlage
Anlage 4 Blatt 2 zu V/0464/2013

Umnutzung Dominikanerkirche
Fritzen + Müller-Giebeler Architekten BDA
Nutzungsbeispiel Vortrag /Podiumsdiskussion - Grundriss
Alte Straße 9,  59227 Ahlen • Fon: 02528-9308-0 • architekten-fmg@t-online.de 
Seite 5 von 6
Catering, Ausstellung Münstermodell, Ausstellung Podiumsbereich
Anlage
Anlage 4 Blatt 3 zu V/0464/2013

Umnutzung Dominikanerkirche
Fritzen + Müller-Giebeler Architekten BDA
Nutzungsbeispiel Sonstige Veranstaltungen - Grundriss
Alte Straße 9,  59227 Ahlen • Fon: 02528-9308-0 • architekten-fmg@t-online.de 
Seite 5 von 6
Catering, Publikum Bühne, Podium, Publikum Münstermodell
Anlage
Anlage 4 Blatt 4 zu V/0464/2013

Anlage 5 zur V-0464-2013

2099 Zeichen

Anlage 5 zur Vorlage V/0464/2013 
 
Artikel aus: 
 
Kirchensite 
online mit dem Bistum Münster  
 
 
 
Die Entweihung beendet die kirchliche Nutzung eines Gebäudes 
Profanierung 
Wenn eine Kirche – oder ein anderer heiliger Ort – Weihe oder Segnung verliert, geschieht durch diese 
Profanierung das Gegenteil der (Kirch-)Weihe. Angeo rdnet wird eine solche Entwidmung durch ein 
Dekret des Diözesanbischofs, das im Allgemeinen in einem letzten Gottesdienst verlesen und damit 
wirksam wird. Damit wird dann das Gotteshaus dauerhaft profanem Gebrauch überlassen.  
Das kirchliche Gesetzbuch, der "Codex Iuris Canonic i" (CIC), beschreibt diese Verweltlichung von 
ursprünglich Heiligem: So muss im Abschiedsgottesdi enst – dem (nach Möglichkeit) der Ortsbischof 
vorstehen sollte - das Allerheiligste aus der Kirch e getragen und das Ewige Licht gelöscht werden. Die  
Reliquien sind aus dem Altar zu entnehmen und alle liturgischen Geräte und Einrichtungsgegenstände 
(von Altar über Ambo, Tabernakel, Beichtstuhl etc.)  müssen aus dem Gebäude entfernt und "an einem 
würdigen Ort aufbewahrt" werden. Sie können aber au ch an einem anderen Ort ihrer Bestimmung 
gemäß weiter verwendet werden.  
Wünschenswert ist, dass mit dem Ende der kirchliche n Gebäudenutzung die Gläubigen in einer 
Prozession zu ihrer künftigen Pfarrkirche ziehen, u m dort willkommen geheißen zu werden. Denn die 
Kirche möchte in den anerkannt traurigen Abschied v on oft langjähriger liturgischer Heimat immer 
auch den Blick in die Zukunft gelegt wissen: Am neu en Ort besteht die Gemeinschaft der Gläubigen 
weiter.  
Es gibt bestimmte Nutzungen, die sich für profanier te Kirchen anbieten etwa Begegnungsräume, 
Urnenbegräbnisstätten oder eine kulturelle Verwendu ng; andere verbieten sich nach dem Verständnis 
der katholischen Kirche – etwa der Umbau zu Diskoth eken, Moscheen oder Einkaufszentren. Sollte 
sich für ein profaniertes Gebäudes keine tragfähige  Lösung finden, gibt es die Empfehlung, sich besser  
für einen Abriss zu entscheiden 
 
 
 
http://kirchensite.de/aktuelles/kirche-von-a-bis-z/p/profanierung/

Anlage 6 zur V-0464-2013

3363 Zeichen

Fritzen + Müller-Giebeler (Architekten BDA)
Bauherr:           Stadt Münster
Bauvorhaben:   Umnutzung der Dominikanerkirche an der Salzstraße in Münster
Grundlage:       Nutzung: Multifunktional, temporäre städt. Dienstleistungen (Hauptwahlbüro, Stadtmodell)
Kostenschätzung
TAB Kostengruppe/Gewerk Anmerkung Kosten  
schätzung 
gesamt
Generelle Kosten, um 
die Umnutzung 
überhaupt zu 
ermöglichen 
Allgemeinkosten für 
multifunktionale Nutzung bzw. 
temp. städt. Dienstleistungen 
(z.B. Hauptwahlbüro)
Spezielle Kosten 
multifunktionale 
Nutzung
spezielle Kosten für 
Unterbringung temporärer 
städtischer Dienstleistungen 
(z.B. Hauptwahlbüro)
Stadtmodell
---> Beschlussvorschlag lt. V/0464/2013 2.1. 2.2 2.2.1 2.2.2 2.3
kleine Lösung kleine 
Lösung
kleine Lösung zusätzliche Kosten zusätzliche 
Kosten
zusätzliche Kosten zusätzliche 
Kosten
100 Summe Grundstück
200 Herrichten und Erschließen
Räumen des Grundstücks / Bäume fällen
Hausanschlüsse
Kanalanschluß
200 Summe Herrichten und Erschließen
300 Baukonstruktion
Abbrucharbeiten Entfernen Altarinsel, ohne Rückbau Altar 10.000 10.000
W ände und Schächte Bereich Sakristei 10.000 10.000
W C-Anlagen Fliesen, Trennwände, Maler 50.000 50.000
Einbau Treppen Treppe zum Abstellkeller 12.000 12.000
Oberböden incl. Ersatzflächen Altarinsel 10.000 10.000
Ertüchtigung Akustik Akustikverbesserung Mindestanforderungen 50.000 50.000
Sonstiges 15.000 10.000 5.000
300 Summe Baukonstruktion 157.000 80.000 72.000 0 0 5.000
400 Techn. Installation
Heizungs-/Lüftungsinstallation temporäre Heizmatten unter Arbeitsplätzen 10.000 10.000
Sanitärinstallation Sanitäranlagen Sakristei, Anschluss Catering 60.000 60.000
Beschallungsanlage  temporär, event-bezogen 0
Elektroinstallation "fliegende" Verlegung von Stromleitungen und EDV 20.000 5.000 15.000
Beleuchtung Arbeitsplätze Standleuchten im Arbeitsbereich 24.000 24.000
Beleuchtung Kirchenraum Ergänzung Bestand nach Lichtkonzept 50.000 10.000 15.000 10.000 15.000
Aufzug Lastenaufzug in Sakristei 25.000 25.000
EDV-Anschluss edv-technische Anbindung ans städtische Datennetz 30.000 30.000
Sonstiges 5.000 5.000
400 Summe Techn. Installation 224.000 60.000 75.000 15.000 59.000 15.000
500 Außenanlagen
Außenanlagen Rampenanlage vor Haupttreppe 15.000 15.000
500 Summe Außenanlagen 15.000 15.000 0 0 0
600 Ausstattung
Bestuhlung / Tische Mindestausstattung Bestuhlung, Tische 60.000 10.000 35.000 10.000 5.000
flexible Bühne temporär, event-bezogen 0 0 0 0 0
Sonstiges 5.000 5.000
600 Summe Ausstattung 65.000 0 15.000 35.000 10.000 5.000
700 Baunebenkosten
Architektenleistungen
Tragwerksplanung
Fachplanung Techn. Installation
W ärme, Schall, Akustik
Prüfungen/Genehmigungen/Abnahmen
Baunebenkosten pauschal 20% 79.200 31.000 29.400 3.000 11.800 4.000
700 Summe Baunebenkosten 79.200 31.000 29.400 3.000 11.800 4.000
Zusammenstellung
100 Grundstück 0 0 0 0 0 0
200 Herrichten und Erschließen 0 0 0 0 0 0
300 Summe Baukonstruktion 157.000 80.000 72.000 0 0 5.000
400 Summe Techn. Installation 224.000 60.000 75.000 15.000 59.000 15.000
500 Außenanlagen 15.000 15.000 0 0 0 0
600 Ausstattung 65.000 0 15.000 35.000 10.000 5.000
700 Baunebenkosten 79.200 31.000 29.400 3.000 11.800 4.000
Unvorhersehbares 66.000 66.000
Summe, brutto 606.200 252.000 191.400 53.000 80.800 29.000
Kostenschätzung Umnutzung, differenziert nach Nutzungsmöglichkeiten 
Anlage6zurV/0464/2013

Beratungsverlauf (9)

04.09.2013 Rat
TOP 11.3 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
01.10.2013 Kulturausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.10.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
28.11.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt, mit Prüfauftrag

Zur Sitzung
05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2013 Hauptausschuss
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt, mit Prüfauftrag

Zur Sitzung
11.12.2013 Rat
TOP 11.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt, mit Prüfauftrag

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bahnhofstraße 9
  • Salzstraße 10
  • Prinzipalmarkt 5

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0464/2013
Typ
Vorlagen
Datum
18.07.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37