V/0464/2013
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Künftige Nutzung Dominikanerkirche
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Anlage 2 zur V-0464-2013
6291 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2013
Ratsantrag
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de
09.04.2013
Ein saniertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürgerinnen und Bürger
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei den weiteren Planungen zur Sanierung des
Stadthauses 1 folgende Punkte handlungsleitend zu Grunde zu legen:
I. Mehr Service für die Bürgerinnen und Bürger in Münster
Mit der Sanierung des Stadthauses 1 soll eine grundlegende Verbesserung des
Serviceangebotes für Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. An zentralem
Standort in der Innenstadt sollen zu diesem Zweck möglichst viele Dienstleistungen
der Stadt Münster in einem Behördengang erreichbar sein. Dabei soll der Grundsatz
gelten, dass unabhängig vom Standort der jeweiligen Ämter deren Dienstleistungen
im Stadthaus 1 erreichbar bzw. die Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger hier
aufzunehmen und dann weiter zu erledigen sind. Insoweit handelt es sich um eine
grundlegende Erweiterung der bisherigen Verwaltungskonzeption, wie sie im
Angebot des Amtes für Bürgerangelegenheiten ihren Niederschlag findet. Im
Einzelnen sollen dabei folgende Überlegungen berücksichtigt werden:
1. Es wird angestrebt, möglichst viele - perspektivisch alle - mit direktem
Bürgerkontakt verbundene Dienstleistungen der Stadt in einem neuen
Servicezentrum – „one face to the customer“ – abrufbar zu machen. Als
möglicher Raum für das neue Servicezentrum kommt der bisherige
Stadthaussaal in Betracht; aber auch andere Räumlichkeiten mit Zugang vom
Erdgeschoss her sind für das neue Zentrum in Betracht zu ziehen. Die
Ausweitung von Angeboten des eGovernments ist in diese Strategie eines
umfassenden Servicezentrums einzubeziehen.
2. Eine Integration von Leistungen städtischer Tochterunternehmen in dieses
Bürgerservicezentrum ist ausdrücklich, auch unter dem Gesichtspunkt einer
teilweisen Refinanzierung der Baumaßnahmen, zu prüfen (Stadtwerke-
Cityshop, Wohn- und Stadtbau, WBI). Gegebenenfalls sind hierfür weitere
Gebäudeteile des Stadthauses 1 zu betrachten.
Anlage 2 zur Vorlage V/0464/2013
3. Die städtische Dominikanerkirche übernimmt für d en Fall der Umnutzung des
Stadthaussaales dessen bisherige Funktion. Das bish er zwar städtisch
finanzierte, aber nicht städtisch genutzte Kircheng ebäude an der Salzstraße
erfährt auf diese Weise eine Nutzungsänderung hin z u einem multifunktional
ausgerichteten Angebot: Die Stadt Münster erhält eine attraktive Ausstellungs-
und Veranstaltungsfläche, die auch als Raum für das Wahlbüro und ähnliche
Zwecke genutzt werden kann. Die Verwaltung wird bea uftragt, von den
entsprechenden kirchlichen Stellen eine Profanierung vornehmen zu lassen.
II. Grundsatzentscheidung: Sanierung im Bestand statt Neubau
Die Sanierung des Stadthauses 1 erfolgt durch eine grundlegende Sanierung im
Bestand, Neubauoptionen werden nicht weiterverfolgt . Die Sanierung bezieht sich
auf den gesamten Bestand (alle Bauteile), Pläne zur Veräußerung und zur
Vermarktung werden nicht weiterverfolgt. Die Sanier ungsentscheidung folgt dem
Grundsatz, dass Verwaltungsdienstleistungen möglich st umfassend an einer
zentralen Stelle der Innenstadt konzentriert sein s ollen. Im einzelnen werden
folgende Überlegungen dem Sanierungsplan zugrundegelegt:
1. Die Sanierung des Stadthauses 1 erfolgt unter de r Maßgabe, ein modernes
und dauerhaft nutzbares Dienstleistungszentrum im H erzen der Stadt zu
schaffen. Dazu verbleibt das Stadthaus 1 vollständi g im Eigentum der Stadt
und wird schrittweise saniert. Die Festlegung einze lner Sanierungsschritte soll
auch dazu beitragen, dass Anmietungskosten für Büro flächen für die
Umbauzeit möglichst minimiert werden.
2. Die Sanierung des Stadthauses 1 wird im Hinblick auf
Konsolidierungserfordernisse als gleichwertig zu ei nem Neubau betrachtet;
dementsprechend ist eine 20%ige Reduktionsvariante zu erstellen, bezogen
auf die normale Kostenschätzung.
3. Im Rahmen der mittelfristigen Büroflächenplanung soll zudem eine Reduktion
der bisherigen Büroflächen um 20% erreicht werden. Grundlage dafür soll ein
verbindlicher und einheitlicher Belegungsstandard f ür Büroräume in der
gesamten Verwaltung sein, der eine effektive Flächennutzung sicher stellt.
4. Zur Gegenfinanzierung der Investitionskosten wir d das Gebäude
Prinzipalmarkt 5 vermarktet. Die bisher dort ansäss igen Teile der Verwaltung
werden in das dann sanierte Stadthaus 1 oder andere Standorte integriert. Die
Verwaltung wird beauftragt, weitere Gegenfinanzieru ngsvorschläge zur
Deckung der angenommenen Finanzierungslücke von 9 M illionen EUR zu
erbringen. Diese Vorschläge sollen sich vor allem a uf die Aufgabe der
Anmietung weiterer Büroflächen beziehen, die dann i m sanierten Stadthaus 1
konzentriert werden können.
5. Ein mit der Planung nicht befasstes, qualifizier tes, externes Büro wird
beauftragt, ein Bauinvestitionskostencontrolling zu betreiben und den
Sanierungsprozess eng zu begleiten. Hauptaufgaben s ollen die
Kostenkontrolle, Einhaltung der Termine und die Qua litätssicherung sein und
bei Bedarf soll der Controller steuernd eingreifen können. Die Vergütung
dieses Büros soll ggf. erfolgsabhängig von der Höhe der realisierten
Einsparvorschläge gemacht werden.
6. Der Arbeitskreis Sanierung Stadthaus 1 wird die Planungs- und
Sanierungsphase eng begleiten. Ihm berichtet das unter Punkt 5 genannte
Büro direkt.
Begründung: erfolgt mündlich
Holger Wigger Anne Hakenes Kurt Pölling
Dr. Michael Jung Ralf Hubert Friedhelm Schade
Dr. Fritz Baur Mathias Kerstin g Anne Schulze Wintzler
Stephan Brinktrine Marianne K och Petra Seyfferth
Thomas Fastermann Gaby Kubig-Steltig Beate Vi lhjalmsson
Philipp Gabriel Doris Lammert Maria Winkel
Beanka Ganser Robert von Olber g
Anlage 3 zur V-0464-2013
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... Anlage 3 zur Vorlage V/0464/2013 Nähere Informationen zur 1. aktuellen Kostensituation, 2. liegenschaftlichen / vertraglichen, 3. städtebaulichen und 4. denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen, 1. Aktuelle Kostensituation Abschreibung Gebäude 96.000 € Instandhaltung (2011=0,79 %) 91.000 € Erlös Auflösung Sonderposten 74.000 €- Verwaltungskosten 7.000 € 120.000 € Betriebskosten 37.500 € Kalkulatorische Kosten Kalk. Zinsen Gebäude 65.000 € kalk. Zinsen Grundstück 41.000 € 106.000 € Summe 263.500 € 2. Liegenschaftliche / vertragliche Rahmenbedingungen Eigentum Gebäude der Dominikanerkirche: städtisches Eigentum Sakristei: Eigentum des Landes NRW In Abhängigkeit der künftigen Nutzung des Kirchengebäudes ist der BLB bereit, die Sakristei an die Stadt zu veräußern. Zudem besteht die Bereitschaft, ein Geh- und Leitungsrecht für die Außenflächen des Sozialgerichtes einzuräumen. Eine Kfz-Erschließung über das Grund- stück des Sozialgerichtes wird allerdings ausgeschlossen. Sämtliche fest eingebauten Gegenstände (insbesondere Altar, Orgel) befinden sich im städ- tischen Eigentum. Verschiedene lithurgische Gegenstände stehen im Eigentum der katho- lisch-theologischen Fakultät. Nutzung Dominikanerkirche Die Dominikanerkirche wird nach wie vor durch die katholisch-theologische Fakultät und das musikwissenschaftliche Institut genutzt. Die Belegung erfolgt durch eine von der Fakultät finanzierte studentische Hilfskraft. Sämtliche Kosten werden von der Stadt getragen; seitens der WWU erfolgen keinerlei Zah- lungen an die Stadt. Die laufende Unterhaltung und Wartung der Orgel wird durch die WWU beauftragt und be- zahlt. 3. Städtebauliche Rahmenbedingungen Lage: - historischer Ort, Raum und Funktion in einem wichtigen Kristallisationspunkt der Alt- stadt - 2 - - denkmalgeschützte städtische Immobilie in zentralster Lage - Aufwertung der Julius-Voos-Gasse in 2014, gestalterisch und funktional im Wegenetz der Altstadt Erschließung: - Kirchenraum mit 2 Zugängen: Hauptportal von der Julius-Voos-Gasse, Nebeneingang von der Salzstraße (heute geschlossen) - Chorraum von der Salzstraße - Nebenräume im Sakristeianbau vom Hof des Sozialgerichts 4. Denkmalpflegerische Rahmenbedingungen - frühbarocke Basilika nach italienischen und französischen Vorbildern von L.F.v.Corfey 1705-25 - baukünstlerisch bedeutende innenräumliche Komposition und Westfassade - sowohl längsgerichteter als auch Zentralraum mit besonderer Bedeutung der dritten Dimension (Gewölbe, Kuppel, Proportionen) –architektonisches Gesamtkunstwerk - Veränderungspotential im Chorraum (z.B. 2. Ebene) und im Sakristeianbau (z.B. Um- bau und Aufstockung)
Beschlussvorlage
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V/0464/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Künftige Nutzung Dominikanerkirche Beratungsfolge 04.09.2013 Rat Einbringung 12.09.2013 Kulturausschuss Vorberatung 08.10.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 15.10.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 05.11.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 07.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 12.11.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 13.11.2013 Hauptausschuss Vorberatung 13.11.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster beschließt, 1.1 dass die Dominikanerkirche in städtischem Eigentum verbleibt und in einen der Öffen t- lichkeit dienenden „Ort der Partizipation und des Bürgerdialogs“ umgestaltet wird. Ko nk- ret soll die Dominikanerkirche folgendermaßen genutzt werden: 1.1.1 multifunktional für Versammlungen, Ausstellungen, Konzerte etc. zur 1.1.1.1 Entlastung des Rathauses und des Stadtweinhauses und 1.1.1.2 Fortführung der heutigen Nutzungen der Dominikanerkirche, wie A n- dachten, City-Advent etc. 1.1.2 temporäre städtische Dienstleistungen (insbesondere Hauptwahlbüro) 1.1.3 Standort zur öffentlichkeitswirksamen Präsentation des Stadtmodells. 1.2 Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass das bestehende Nutzungsverhältnis über die Dominikanerkirche mit der Westfälischen -Wilhelms-Universität (WWU) zur Jahresmitte 2014 beendet und das Kirchengebäude profaniert wird. Vorlagen-Nr.: V/0464/2013 Auskunft erteilt: Herr Tschöpe Ruf: 492-2306 E-Mail: Tschoepe@stadt-muenster.de Datum: 28.08.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0464/2013 2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Umnutzung der Dominikanerkirche mit Kosten verbunden ist in Höhe von 606.200 € Davon entfallen für die unter Punkt 1.1 aufgeführten Nutzungen folgende Kostenanteile: 2.1 Generelle Kosten, um die Umnutzung überhaupt zu ermöglichen 252.000 € 2.2 Allgemeinkosten für multifunktionale Nutzung bzw. Unterbringung temporärer städtischer Dienstleistungen 191.400 € 2.2.1 zzgl. spezielle Kosten für multifunktionale Nutzungen 53.000 € 2.2.2 zzgl. spezielle Kosten für Unterbringung temporärer städtischer Dienstleistungen (insbesondere Hauptwahlbüro) 80.800 € 2.3 Unterbringung Stadtmodell 29.000 € 3. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass unabhängig von den Kosten für die Um nutzung (siehe Beschlusspunkt 2) für das Gebäude der Dominikanerkirche aufgrund bautechnischer Erfordernisse Finanzbedarfe von 302.000 € entstehen. 4. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass investive Mittel in Höhe von (606.200 € und 302.000 €, somit) 908.200 € für die erforderlichen baulichen Anpassungen zur Umnutzung der Dominikanerkirche in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 bereitgestellt werden. 5. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass der städtische Haushalt durch diese Maßnahme jährlich mit Folgekosten in Höhe von rund 49.000 € belastet wird. 6. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass spätestens in 5 Jahren weitere Mittel in Höhe von z.Zt. 581.000 € zusätzlich bereitzustellen sind, für weitere Erneuerungsmaßnahmen (siehe Begründung zu VII). Durch die investive Veranschlagung dieser Mittel wird der städtische Haushalt jährlich mit zusätzlichen Folgekosten in Höhe von rund 30.000 € belastet. 7. Der als Anlage 1 beigefügte Antrag an den Rat der SPD-, CDU- und FDP Fraktionen und der UWG/ÖDP-Gruppe im Rat der Stadt Münster A-R/0082/2011 „Das Stadtmodell braucht ein Zuhause – dem Münster-Modell einen Raum geben“ vom 06.12.2011 ist mit dieser Vorlage er- ledigt. 8. Der Punkt I.3 des als Anlage 2 beigefügten Antrages an den Rat der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster A-R/0016/2013 „Ein saniertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürge- rinnen und Bürger“ vom 09.04.2013 ist mit dieser Vorlage erledigt. - 3 - V/0464/2013 Begründung: Vorbemerkung: Die Grundlage für die Erstellung dieser Vorlage sowie der weiteren Vorlagen im Handlungsfeld „Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen“ wurde durch die Ratsbesch lüsse zu den Vorl a- gen 1. Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadtverwaltung Münster (siehe Vorlage V/0787/2011) und 2. Sanierung Stadthaus 1 (siehe Vorlage V/0685/2011) gelegt. Dazu werden neben den Änderungsanträgen zur Vorlage V/0685/2011 auch folgende Ratsanträge mit einbezogen und beantwortet: A-R/0016/2013 Ein saniertes Stadthaus 1 - mehr Service für Münsters Bürgerinnen und Bürger A-R/0017/2013 Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen im Stadthaus 1 – mehr Service auch für ausländische Einwohner und Einwohnerinnen. A-R/0034/2013 Stadthaus 1 – die wirtschaftlichste Sanierungs-Variante wählen. Weiterhin wird in diesem Kontext der Antrag A-R/0002/2010 Kundenfreundlich, komfortabel, kompetent- Münsters Stadtverwaltung 2011 beantwortet. Zudem müssen Ratsbeschlüsse zum Thema 3. Künftige Nutzung der Dominikanerkirche A-R/0082/2011 Das Stadtmodell braucht ein Zuhause – dem Münster-Modell einen Raum geben getroffen werden, die vielfältige inhaltliche Schnittstellen und -mengen zu den beiden vorgenan n- ten Schwerpunkten Mittelfristige Büroflächenplanung und Sanierung Stadthaus 1 haben. Aufgrund der engen inhaltlichen Verknüpfung der unter den Nummern 1 bis 4 benannten Themen ist es zwingend erforderlich, dass die hierzu erstellten Vo rlagen auch gemeinsam in die politische Beratung und Beschlussfassung gebracht werden. - 4 - V/0464/2013 Es handelt sich dabei um folgende Vorlagen 1) Vorlage V/0462/2013 Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Mittelfristige Bürofl ä- chenplanung der Stadt Münste r, in der Hinweise zu den Auswirkungen einer modernen Au f- gabenwahrnehmung am Arbeitsplatz, zu der Entwicklung des städtischen Büroflächenbedarfs, den künftigen Bürostandorten, deren Belegung sowie der Realisierung eines barrierefreien Bürgerservicezentrums im Stadthaus 1 getroffen werden. 2) Vorlage V/0463/2013 Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Stadthaus 1 – Sanie- rung sowie Einrichtung eines Bürgerservicezentrums, Verbleib der Bauteile E und F sowie Petzholdhaus im Eigentum, in der immobilienwirtschaftliche, bauliche und eigentumsrechtliche Aspekte betrachtet werden. 3) Vorlage V/0464/2013 Künftige Nutzung der Dominikanerkirche Nachfolgend ist die Verknüpfung der Vorlagen und Anträge grafisch dargestellt. - 5 - V/0464/2013 Ausgangslage Das Dominikanerkloster, zu dem die heutige Dominikanerkirche gehörte, wurde 1811 aufgeh oben und die Dominikanerkirche anschließend vorübergehend profaniert. Bis zum Erwerb der Domin i- kanerkirche durch die Stadt Münster vom damaligen Reichsmilitärfiskus im Jahre 1881 wurde s ie als „Lan dwehr-Montierungsdepot“ genutzt. Ab 1881 wurde die Dominikanerkirche, die seit 1988 unter Denkma lschutz steht, als Schulkirche des städtischen Realgymnasiums genutzt. Nach schwerer Beschädigung 1944 wurde die Dominikanerkirche provisorisch gesichert. Mit dem Land Nordrhein -Westfalen (Universitätsverwaltung) wurde im Jahre 1960 ein Vertrag g e- schlossen, wonach sich das Land Nordrhein -Westfalen verpflichtete, die beschädigte Dominik a- nerkirche mit allen Anlagen auf eigene Kosten wiederherzustellen u nd zu unterhalten. Als Gege n- leistung wurde dem Land die mietzahlungsfreie Nutzung eingeräumt, solange die Dominikanerki r- che als katholische Universitätskirche genutzt wird. Aufgrund des o.g. Vertrages war die Stadt Münster verpflichtet, die Gebäudeverant wortung für die Dominikanerkirche nach der Erklärung des Rektorates der WWU zur Beendigung der Nu tzung als katholische Universitätskirche mit Wirkung zum 01.04.2007 zurüc kzunehmen. Auslöser für die Rückgabe der Dominikanerkirche waren hohe Betriebskosten, notwendige Sanierungsarbeiten und die Tatsache, dass die WWU mit der Petrikirche bereits über ein katholisches Gotteshaus verfügt. De facto dauert die Nutzung durch die katholisch-theologische Fakultät nach wie vor an. Allerdings trägt nunmehr die Stadt sämtliche Kosten (Bauunterhaltung, Betriebs- und Verbrauchskosten etc.). Nähere Informationen zur aktuellen Kostensituation, liegenschaftlichen / vertraglichen, städtebaulichen und denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen, sind der Anlage 3 zu entnehmen. Barockaltar Von dieser Vorlage sollen die Fragen, die den Barockaltar betreffen, abgekoppelt werden. Der A l- tar wurde 1903 von der Stadt Münster aus der Gaukirche in Paderborn erworben und resta uriert. Aktuell besteht dringend die Notwendigkeit, die Farbf assung des geschnitzten Hochaltars zu s i- chern und die räumlichen Bedingungen für seinen dauerhaften Erhalt nachhaltig zu verbessern. Die Klärung der Anforderungen der notwendigen Restaurierung, der klimatischen und für die Nu t- zung und Betrachtung des Alta rs sin nvollen Raumbedingungen und seines Verbleibs sowie der jeweiligen Kosten ist komplex und bedarf einer gesonderten Untersuchung und politischen En t- scheidung. Der Chorraum, in dem der Barockaltar derzeit steht, wird deshalb bis auf Weit eres aus der Diskussion ausgeklammert. Bedarf nach einem „Ort der Partizipation und dialogorientierter Bürgerbeteiligung“ Im Zuge stetig zunehmender Wünsche der Bürgerschaft nach einer umfassenden Beteil igung an kommunalen Angelegenheiten und Planungsprozessen ist aus Sicht der Verwaltung eine solche Stätte in zentraler Innenstadtlage eine entscheidende Bereicherung unserer Stadt. Geeignete Räumlichkeiten stehen für diese Zwecke derzeit nicht zur Verfügung. - 6 - V/0464/2013 Ferner wurde die Verwaltung mit Antrag A -R/0082/2011 SPD / CD U / FDP / UWG / ÖDP (Anl age 1) beauftragt, einen Ort für den dauerhaften Verbleib des inzwischen stark gewachsenen Stadtmo- dells vorzuschlagen. Da auch das Stadtmodell erfahrungsgemäß ein exzellentes Medium bürge r- schaftlicher Beteiligung darstellt, wird vor geschlagen, das Münster -Modell in der Dominikanerki r- che den Bürgern dauerhaft zugänglich zu machen. Somit kann mit dem vorgeschlagenen Umbau ein Versammlungsort der Diskussion und Partizipation entstehen, der den Ansprüchen einer bü r- gerorientierten Verwaltung gerecht wird. I. Zu Beschlussvorschlag 1.1: Eigentum und künftige Nutzung 1. Eigentum und Nutzung Um die für die Stadt Münster nicht zufriedenstellende (Nutzungs -)Situation zu beenden, sind z u- nächst die Fragestellungen o künftige Eigentümerschaft (öffentlich oder privat) und o künftige Nutzung: öffentliche oder kommerzielle Nutzung untersucht worden. 1.1 Künftige Eigentümerschaft (öffentlich oder privat) Um städtebaulichen und stadtstrukturellen Fehlentwicklungen vo rzubeugen, ist ein Verbleib der Immobilie in städtischem Eigentum dringend angezeigt. Allein die Eigentümerschaft an der Imm o- bilie stellt sicher, dass die städtischen Intentionen für die künftige Nutzung der Dominikane rkirche auch umgesetzt werden können. Mit der Dominikanerkirche hat die Stadt ein bauliches Kleinod in ihrem Eigentum, das den Au s- gangspunkt des barocken Dreiklangs mit Clemenskirche und Erbdrostenhof bildet. Mit seiner hoch- rangigen Architektur und seiner absolut zentralen Lage in den Fußgängerbereichen - mit Sichtver- bindung zum Prinzipalmarkt und kurzem Weg zu Rathaus und Stadtweinhaus - bietet das Gebäu- de ein nachhaltig hohes Potential für öffentliche Zwecke der Stadtgesel lschaft und ist im Konzert der städtischen Liegenschaften im Umfeld des historischen Rathauses unverzichtbar. Eine intensive Prüfung der steuerrechtlichen, finanziellen, haushalterischen und bilanziellen Au s- wirkungen einer Eigentumsübertragung innerhalb des Konzerns Stadt Münster hat erg eben, dass eine solche nicht vorteilhaft ist und daher ausscheidet. So llten sich allerdings die Rahmenbedi n- gungen ändern, wäre eine erneute Prüfung jederzeit möglich. 1.2 Künftige Nutzung: öffentliche oder kommerzielle Nutzung Die Dominikanerkirche ist ein hochrangiges Baudenkmal und eines der frühesten Barockbauwerke in Münster. Baukünstlerisch besonders wertvoll sind die Westfassade und die räumliche Kompos i- tion des Innenraums - Qualitäten, mit denen der Baumeister L.F. v. Co rfey in den 1720er Jahren Münster architektonisch mit der Entwicklung der Baukunst des Barock in Rom und Paris zu verbin- den verstand. Der Innenraum ist in Grund- und Aufriss besonders wohlproportioniert und als dreischiffige Basilika sowohl längsgerichtet als auch durch die zentrale Kuppel als Zentralraum erleb - und nutzbar. Bei aller Schlichtheit bedarf er als ausgesprochen hochwertiger, zugleich lebendiger wie in sich ruhe n- der Raum einer anspruchsvollen, zurückhaltenden Nutzung. Marktübliche kommerzielle Nutzungen wären mit der besonderen Ausstrahlung des Ra umes und der Bedeutung der 3. Dimension s owie mit weiteren denkmalpflegerischen Belangen schwer zu vereinbaren. Die städtische Immobilie wäre damit unter Wert genutzt, denn das Potential des G e- bäudes und seiner Lage wäre mit einer kommerziellen Nutzung kaum angemessen auszuschö p- fen. Zentralität, Würde und Ausstrahlung prädestinieren das Gebäude dagegen für eine öffentliche Nutzung, die der Bürgerschaft dient. - 7 - V/0464/2013 1.3 Fazit Die Dominikanerkirche verbleibt weiterhin in städtischem Eigentum und wird einer auf die Öffen t- lichkeit gerichteten städtischen Nutzung zugeführt. 2. Konkrete öffentliche Nutzungsoptionen Die zentrale Lage als Kristallisationspunkt in der Altstadt und das Gebäude selbst mit seiner b e- sonderen innenräumlichen Disposition bieten die idealen Voraussetzungen für ein öffentliches F o- rum und einen Ort der bürgerschaftlichen Diskussion und Partizipation. Neben der multifunktionalen Nutzung für Versammlungen, Ausstellungen und Konzerte s owie für temporäre städtische Dienstleistungen (insbesondere Hauptwahlbüro) ist die dauerhafte Unte r- bringung des Stadtmodells möglich. Durch einen solchen Nutzungsmix könnten die Potentiale der Dominikanerkirche optimal ausg e- schöpft werden. 2.1 Multifunktionale Nutzung: Versammlungen, Ausstellungen, Konzerte etc. zur 2.1.1. Entlastung des Rathauses und des Stadtweinhauses Die hohe Nutzungsintensität des Rathauses mit seiner z.T. hochempfindlichen historischen Au s- stattung sowie die zunehmende Nachfrage nach Räumlichkeiten für bürgerorientierte Versam m- lungen, Veranstaltungen etc. als auch für Diskussionsprozesse zu Zielen der Stadtentwicklung und planungspolitischer Entscheidungsprozesse, bedingen einen zusätzlichen Bedarf an entspreche n- den Räumlichkeiten im direkten Umfeld des Rathauses. Hierfür bietet die Dom inikanerkirche eine sehr gute Eignung. Dabei kann das S tadtmodell als Fi xpunkt und zugleich repräsentatives, für Münster imagewirksames Ausstattungsmerkmal dienen und ein solches „Bürgerforum“ charakter i- sieren. Zudem könnten auch Veranstaltungen, die derzeit im Stadthaussaal durchgeführt werden, in die Dominikanerkirche verlagert werden. 2.1.2. Fortführung der heutigen Nutzungen der Dominikanerkirche, wie Andachten, City-Advent etc. Sofern es die künftigen Nutzungen, Rahmenbedingungen, Auslastung, Belegungen etc. für städt i- sche / öffentlichen Nutzungen zul assen, steht die Dominikanerkirche auch künftig für die bisher i- gen, insbesondere auch liturgischen Nutzungen zur Verfügung. So wird auch der durch das Ki r- chenfoyer durchgeführte City -Advent 2013 in der Dominikanerkirche stattfinden können. Für die Durchführung der liturgischen Nutzungen der katholisch -theologischen Fakultät kann eine Koop e- rationsvereinbarung mit der WWU abgeschlossen werden. 2.2 Temporäre städtische Dienstleistungen (insbesondere Hauptwahlbüro) Die Vorlage V/0463/2013 „Optimierung bürgeror ientierter Dienstleistungen: Sanierung sowie Ei n- richtung eines Bürgerservicezentrums, Verbleib Bauteile E und F sowie Petzholdhaus im Eige n- tum“ beinhaltet verschiedene Fragestellungen, die den Stadthaussaal betreffen, in dem derzeit das Hauptwahlbüro untergebracht wird. Sofern der Stadthaussaal künftig nicht mehr für die bisherige Nutzung zur Verfügung stehen sollte (Verkauf Bauteil F des Stadthauses 1, Neustru kturierung Erdgeschossflächen), müssten geeignete Ersatzräumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Aus den im Rahmen der Sanierung der Außenfassade des Stadtha uses 1 gewonnenen Erfahrungen bei der Suche nach Ersatzräumlichkeiten für das Hauptwahlbüro käme als geeignete Ersatzräu m- lichkeit ausschließlich die Dominikanerkirche in Betracht: Ausgehend von der hohen Akzeptanz des Stadthaussaales als Hauptwahlbüro für die Durchfü h- rung der Briefwahl sollte ein Alternativstandort die gleichen Anforderungen erfüllen. Je nach Art der Wahl finden in den vier Wochen vor einer Wahl zwischen 22.000 und 27.000 Besu chskontakte statt. Qualitätsmerkmale sind aus Sicht der Wählerinnen und Wähler in sbesondere die zentrale Innenstadtlage und die gute Anbindung an den ÖPNV. Diese Voraussetzungen werden auch durch eine Nutzung der Dominikanerkirche erfüllt. Ein barrierefrei er Zugang ist natürlich zu gewährlei s- ten. - 8 - V/0464/2013 Darüber hinaus bietet eine Nutzung der Dominikanerkirche die Möglichkeit, verschiedene Arbeit s- felder der Briefwahl zu konzentrieren. Neben dem bislang im Stadthaussaal untergebrachten Front-Office kann auch die ansonsten in wechselnden Räumlichkeiten des Stadthauses 1 unterge- brachte Back-Office-Sachbearbeitung für postalisch oder per Internet eingehende Briefwahlanträge (ca. 30.000 A nträge) in die Dominikanerkirche integriert werden. Weiterhin ist es grundsätzlich möglich, im Untergeschoss der heutigen Sakristei einen besonders gesicherten Raum für die Zw i- schenlagerung von zurück gesandten Wahlbriefen, einen Lagerraum und ggf. Räumlichkeiten für weitere Bedarfe einzurichten. Sofern erforderlich, könnten weitere temp oräre Dienstleistungen in der Dominikanerkirche unte r- gebracht werden, wie z.B. Öffentlichkeitsinformationen. 2.3 Stadtmodell Nachdem im Jahr 2003 der Beschluss zum sukzessiven Aufbau des Stadtmodells getroffen wurde, wird unter dem Namen MünsterModell in enger Kooper ation zwischen Stadt und dem Verein ‚Münster Modell e.V.’, unter Einbindung einer Vielzahl privater Spender und Sponsoren, das Pr o- jekt Stadtmodell vorangetrieben. Inzwischen ist das Modell auf mehr als 60 Pla tten im Format von je 1x1 m angewachsen und bildet weit mehr als die gesamte Innenstadt ab. Initiiert durch den Ve r- ein, unterstützt durch die Stadt, war das wachsende MünsterModell in den letzten Jahren an ve r- schiedenen Orten mit begleitenden (Fach -)Veranstaltungsprogrammen je unter Einsatz erhebli- chen Personal-, Transport- und Sachaufwandes (auch bei der Stadt) nur phasenweise sichtbar. Damit es vor bereits jetzt zu Tage tretenden Transportschäden geschützt und seiner konkr eten Zweckbestimmung – nämlich vor allem als Diskussionsort für Stad tentwicklung und Stadtplanung sowie als unbestechlicher Maßstab für das städtebauliche Einfügen von Bauprojekten in die Stad t- struktur - dienen kann, wird dringend ein dauerhafter Aufstellungsraum benötigt und parteiübergrei- fend seit Jahren gefordert (s. Anlage 1). Die Dominikanerkirche hat dafür alle Voraussetzungen. Inhaltlich an den dauerhaften Aufstellungs- ort des Stadtmodells anknüpfend könnte die Dominikanerkirche für Sitzungen, beispiel sweise des Planungsausschusses oder des Gestaltungsbeirates, aber auch als regelmäßiger Ort für Wettb e- werbsaustellungen, Bürgeranhörungen zu Stadtplanungsprojekten, fachthematische Diskurse und Veranstaltungen und für andere Diskussions - und Partizipationsprozesse zur Stadtentwicklung genutzt werden. Auch vor dem Hinte rgrund des bisherigen erheblichen finanziellen privaten Engagements mün s- terscher Institutionen, Unternehmen und der Bürgerschaft in den letzten Jahren (über Spe nden und Sponsoring an den Verein – bis dato ca. 180.000 €) ist es auch aus Gründen der Wertschä t- zung geboten, das MünsterModell dauerhaft, zentral erreichbar und mit angemessener Repräse n- tanz und Nutzungsflexibilität zu verorten. Mit einer dauerhaften Sichtbarkeit des Stadtmodells sind zudem nicht zu unterschätzende positive stadtwerbende Wirkungen und Effekte verbunden. 2.4 Nutzung der Orgel durch das musikwissenschaftliche Institut der WWU Seitens des musikwissenschaftlichen Institutes der WWU besteht auch weiterhin das Int eresse an einer Nutzung der im städtischen Eigentum stehenden Orgel. Eine weitere Nutzung der für den Ort der Dominikanerkirche gebauten Orgel ist im Rahmen und unter Berücksichtigung der künftigen städt ischen/öffentlichen Nutzungen der Dominikanerkirche möglich. Eine entsprechende Nutzung svereinbarung (u.a. Kostenübernahme WWU für laufende Unterhaltung, Wartung und Reparaturen) könnte zwischen der WWU und der Stadt Münster abg e- schlossen werden. 2.5 Belegung und Nutzungsvergabe der Dominikanerkirche Aufgrund der Vielzahl und der Unterschiedlichkeit der optionalen Nutzungsmöglichkeiten als auch - interessen, ist - nach einer Entscheidung für eine künftige öffentliche Nutzung der Dominikanerki r- che - im weiteren Verfahren eine Abstimmung mit den Beteiligten zur Ko ordination dieser Nutzun- gen erforderlich. Hierzu sind ggf. Prioritäten (für städtische/öffentliche Nutzungen), Nutzungsko n- tingente etc. festzusetzen. - 9 - V/0464/2013 3. Machbarkeitsstudie zur Umnutzung Das Architekturbüro Fritzen und Müller-Giebeler hat für die oben vorgeschlagene künftige Nutzung der Dominikanerkirche eine Machbarkeitsstudie erstellt (siehe Anlage 4, Möblierungsbeispiele). Die aufgeführten Möblierungsbeispiele stellen unterschiedliche Nutzungsvarianten dar und sind z. Zt. unverbindlich. Obwohl das Stadtmodell grundsätzlich beweglich ist, sollte allerdings ein daue r- hafter Standort definiert werden. Die konkreten baulichen Maßnahmen und Kosten werden im Folgenden dargestellt. II. Zu Beschlussvorschlag 1.2: Beendigung Nutzung WWU und Profanierung Beendigung und Profanierung Über eine Beendigung der Nutzung als auch einer Profanierung wurden bereits auf verschied enen Ebenen von Vertretern der WWU und der Stadt Gespräche geführt. Unter Berücksichtigung der Interessenslage der nutzenden kath olisch-theologischen Fakultät wird zur Jahresmitte 2014 das bestehende Nutzungsverhältnis beendet und die Kirche profaniert. Nähere Informationen zu einer Profanierung sind der Anlage 5 zu entnehmen. III. Zu Beschlussvorschlag 2: Kosten der Umnutzung Im Rahmen der oben beschriebenen Machbarkeitsstudie des Architekturbüros Fritzen und Mü ller- Giebeler sind auch die Kosten für die Umnutzung der Dominikanerkirche für die vorgeschl agenen Nutzungen ermittelt worden (siehe Anlage 6). Um die finanziellen Aufwendungen für die Realisierung der Umnutzung differenziert betrachten zu können, wurden die Gesamtkosten der Umnutzungsmaßnahmen in Höhe von 606. 200 € den ve r- schiedenen Nutzungen zugeordnet: 1. Generelle Kosten, um eine Umnutzung überhaupt zu ermöglichen 2. Allgemeine Kosten für multifunktionale Nutzung bzw. Unterbringung städtischer Dienstleis- tungen 2.1 Spezielle Kosten für multifunktionale Nutzung 2.2 Spezielle Kosten für Unterbringung temporärer städtischer Dienstleistungen 3 Unterbringung Stadtmodelle Zu 1) Generelle Kosten, um eine Umnutzung überhaupt zu ermöglichen Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kosten für den Abbruch des Mittelaltars, Herstellung WC-Anlage, allgemeine technische Installationen, Schaffung einer Rampenanlage vor der Haupttreppe, um den Kirchenraum barrierefrei zu erreichen. Der Kostenanteil dieser Maßnahmen beträgt 252.000 € Zu 2) Allgemeine Kosten für multifunktionale Nutzung bzw. Unterbringung städtischer Dienstleistungen Hierunter fallen u. a. Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik, der Einbau eines Lastenaufzuges, Anschluss ans städtische Telekommunikationsnetz. Der Kostenanteil dieser Maßnahmen beträgt 191.400 € Zu 2.1) Spezielle Kosten für multifunktionale Nutzung Hierzu gehören u. a. eine Ertüchtigung der Lüftungsanlagen, zusätzliche Beleuchtungsanlagen und weitere Bestuhlung Der Kostenanteil dieser Maßnahmen beträgt 53.000 € - 10 - V/0464/2013 Zu 2.2) Spezielle Kosten für Unterbringung temporärer städtischer Dienstleistungen Hierzu gehören u.a. eine Ertüchtigung der Lüftungsanlagen, zusätzliche Beleuchtungsanlagen und weitere Bestuhlung Der Kostenanteil dieser Maßnahmen beträgt 80.800 € Zu 3) Unterbringung Stadtmodelle Hierzu gehören u.a. zusätzliche Beleuchtungsanlagen und weitere Bestuhlung/Tische Der Kostenanteil dieser Maßnahmen beträgt 29.000 € IV. zu Beschlussvorschlag 3: weitere Finanzierungsbedarfe Am 09.07.2007 hat die Stadt Münster mit der Westfälischen Wilhelms Universität eine Vereinb a- rung zur Beendigung des Vertrages vom 28.07./05.08.1960 sowie über die Nutzung der Dominik a- nerkirche in der Interimszeit vom 01.04. bis 31.12.2007 getroffen (siehe hierzu auch Vorlage V/0743/2007: Überlassung der Dominikanerkirche, Salzstraße 10, an die katholisch -theologische Fakultät der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster). In der Vereinbarung sind Regelungen zu den zu diesem Zeitpunkt dringend notwendigen Sanie- rungsarbeiten und deren Kostenübernahme getroffen worden. Als dringend notwendige Sanie- rungsmaßnahmen wurden festgelegt: 1. Herrichtung der Fluchttreppe in den Keller zur Salzstraße Kostenübernahme WWU 2. Sanierung der Kellereingangstreppe Kostenübernahme WWU 3. Natursteinarbeiten Hauptportal Kostenteilung Stadt/WWU zu je ½ 4. Dachsanierung Kuppel und Türme Kostenteilung Stadt/WWU zu je ½ Die anteiligen Kosten sind der St adt Münster nach Abzug des Erstattungsbetrages zugun sten der WWU für die Übernahme der Orgel erstattet worden. Grundlage für die Identifizierung und vertragliche Vereinbarung der o. g. Maßnahmen war eine umfassende Kostenermittlung mit einer Aufteilung in kurz- mittel- bzw. langfristig notwendigen I n- standhaltungsmaßnahmen, wobei nur ein Teil der kurzfristig erforderlichen Maßnahmen vertraglich vereinbart werden konnte. Bei der Übergabe war den Beteiligten bekannt, dass neben einigen noch kurzfristig umzus etzen- den Maßnahmen, die zwischenzeitlich durch die Stadt durchgeführt wurden, mit der Übe rnahme der Kirche auch noch weitere Bauunterhaltungsmaßnahmen auf die Stadt Mün ster zu kommen werden. Im Zuge der Umnutzung der Dominikanerkirche und den damit verbu ndenen Arbeiten wird vorg e- schlagen, sinnvoller weise folgende Maßnahmen parallel durchzuführen: - Dringende Erneuerung des vorhandene Putzes im Sockelbereich - Die Gebäudetrennfuge zwischen der Sakristei und der Kirche ausbilden sowie Risse im Be- reich der Fensterleibungen schließen. - Innenanstrich des gesamten Kirchenraumes nach erfolgter Putzsanierung im Sockelbereich und der Risssanierung im Bereich der Fensterleibungen incl. Rollgerüst - Erneuerung der Grundleitungen in der Sakristei - Die Eingangstür zur Sakristei erneuern. - Bleiverglasung der Fenster zur Salzstraße, zum Sozialgericht und zu Kuhlmann überarbe i- ten. - Erneuerung der Heizungs-, Lüftungs- und Regelungstechnik - Erneuerung der Elektronunterverteilung Diese Maßnahmen haben ein Kostenvolumen von 302.000 €. - 11 - V/0464/2013 V. zu Beschlussvorschlag 4: Vorschlag zur Umsetzung der „kleinen Lösung“ für die erfo r- derlichen baulichen Anpassungen und Bereitstellung der Finanzmittel Die vom Architekturbüro Fritzen und Müller -Giebeler erstellte Machbarkeitsstu die zur Umnu tzung der Dominikanerkirche beinhaltet zwei Lösungsvarianten: eine „kleine Lösung“ und eine „große Lösung“. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltss ituation der Stadt Münster wird im Folgenden die „kleine Lösung“ zur Umsetzung vorgeschlagen. Die zur Umsetzung der „großen Lösung“ fehlenden Maßnahmen könnten auch zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden, ohne dass die Maßna h- men „kleine Lösung“ zu verlorenen Investitionen werden. Für die geplanten Nutzungen ist eine barrier efreie Erschließung sicherzustellen, geplant ist eine Rampe am Haupteingang. Weiter ist der Ne ubau von WC-Anlagen erforderlich, diese sollen in der Sakristei untergebracht werden, als Abstellfläche und Stuhllager wird der Keller der Sakristei g e- nutzt. Für die Unterbringung des Wahlamtes in der Dominikanerkirche ist eine Anbindung an das städt i- sche EDV-Netz erforderlich. Die Maßnahmen für die Umnutzung werden in 2. Bauabschnitte unterteilt: 1. Bauabschnitt (2014), die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 473.200 € - barrierefreie Erschließung - Neubau der WC-Anlagen - Einbau eines Lastenaufzuges - Rückbau der Altarinsel 2. Bauabschnitt (2015), die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 435.000 € - EDV-Anbindung der Kirche - Innenausbau des Kirchenraumes für die geplante Nutzung Die Gesamtkosten dieser „kleinen Lösung“ belaufen sich auf (473.200 € zzgl. 435.000 €) 908.200 € und setzen sich aus den Umnutzungskosten in Höhe von 606.200 € und den begleitenden Erneuerungskosten von 302.000 € zusammen. Die Gesamtkosten der „großen Lösung“ belaufen sich auf ca. 1,2 Mio. €, es werden folgende Maßnahmen ergänzend zur kleinen Lösung aufgeführt: Beheizung der Wandflächen, Installation einer Beschallungsanlage, erweitertes Beleuchtungsko n- zept, zusätzliche Einrichtung, Beschaffung einer flexiblen Bühne, Verbesserungsmaßna hmen an der Raumakustik, etc. Wie bereits oben dargestellt, können die Einzelmaßnahmen der „großen Lösung“ jeweils ergä n- zend zu den Maßnahmen der kleinen Lösung realisiert werden. In Abhängigkeit der konkreten Ausgestaltung der Nutzungsschwerpunkte der Dominikanerki rche (siehe auch unter I 2.5 Belegung und Nutzungsvergabe der Dominikanerkirche) kö nnen ggf. heute noch nicht absehbare spezielle Ausstattungserfordernisse entstehen, die dann weitere Ko sten nach sich ziehen können. Mit der Profanierung verliert die Dominikanerkirche ihre bauordnungsrechtlichen Privil egien und wird insofern als Sonderbau eingestuft. - 12 - V/0464/2013 Da sich die Nutzung der Kirche nicht maßgeblich ändert, wird eine Neuber echnung der Stellplätze vom Bauordnungsamt nicht gefo rdert. Die Kosten, für die eventuellen Forderungen aus einem Brandschutzkonzept und Anforderungen aus dem Arbeitsschutz (aufgrund Unterbringung Haup t- wahlbüro), sind - soweit zum jetzigen Zeitpunkt erkennbar- in der Kostenschätzung erfasst worden. Es ist nicht auszuschließen, dass Forderungen aus dem Brandschutzkonzept und Ford erungen, die sich aus der Berücksichtigung der Anforderungen aus dem Arbeitsschutz noch ergeben kö n- nen, weitere Kosten nach sich ziehen. VI. zu Beschlussvorschlag 5: Zusätzliche Haushaltsbelastung aus Bereitstellung der F i- nanzmittel, Betriebskosten und Aspekt Mieteinnahmen 1. Haushaltsbelastung der heutigen Dominikanerkirche Unter Einbeziehung der kalkulatorischen Verzinsung betrag en die Kosten der Dominikanerki rche derzeit jährlich rund 263.500 € (ohne kalkulatorische Verzinsung rund 157.000 € p.a.). 2. Zusätzliche Haushaltsbelastung Die für die Umnutzung der Dominikanerkirche erforderlichen Invest itionen in Höhe von rund 908.200 € führen zu einer zusätzlichen jährlichen Haushaltsbelastung von rund 49.000 € (Ab- schreibung, Instandhaltung, Fremdzinsen). 3. Betriebskosten Bei den Betriebskosten sind insbesondere die Energiekosten von Bedeutung. Die Höhe der Ene r- giekosten ist maßgebl ich von der derzeit nicht detailliert zu bestimmenden zukünftigen Nutzung / Nutzungsintensität des Gebäudes abhängig. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt nur überschlägige Energiekostenermittlungen möglich, die nachfolgend zusammengefasst sind. Stromkosten: 3.500 – 8.500 €/a Heizkosten: 20.000 – 27.500 €/a Frischwasserkosten: 250 – 1.000 €/a Die jeweils zuerst genannten Zahlen setzen eine Nutzung voraus, die mit der aktuellen Nu tzung weitestgehend identisch ist. Die h öheren Abschätzungen gehen davon aus, dass sich die Nu tzer bzw. Besucher des Gebäudes nicht nur kurzzeitig im Gebäude aufhalten und somit deutlich höhere Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden. Hiermit ist dann im Regelfall auch die Vorhaltung sanitärer Einrichtungen verbunden, woraus die höheren Frischwasserkosten resulti e- ren. 4. Mieteinnahmen Die Dominikanerkirche soll Dritten ausschließlich für Veranstaltungen, die im städt i- schen/öffentlichen Interesse stehen, zur Verfügung gestellt werden. Nach detaillierter Klärung der künftigen Nutzung der Dominikanerkirche ist eine Entscheidung über von Dritten zu zahlende Nu tzungsentgelte zu treffen. Aus diesem Grunde können zum heutigen Zeitpunkt keine Angaben über zu erzielende Nutzungsentgelte aus d er Vergabe der Dominikaner- kirche an Dritte gemacht werden. Aufgrund der o. g. engen Rahmenb edingungen ist allerdings nicht mit nennenswerten Mieteinnahmen zu rechnen. Wie dem Antrag an den Rat Nr. A -R/0082/2011 „Das Stadtmodell braucht ein Zuhause – dem Münster-Modell einen Raum geben“ bereits zu entnehmen ist, besteht ein hohes öffentliches Int e- resse an einem dauerhaft zugänglichen Stadtmodell. Dem Verein und der Stadt obliegen primär das Einwerben von Sponsorengeldern zum Vorantre i- ben des Baues und der Vollendung des Stadtmodells als auch die Präsentation und Durchführung von Veranstaltungen. Vor diesem Hintergrund scheidet eine Mietzahlung des Vereins für die U n- terbringung des Stadtmodells in der Dominikanerkirche aus. - 13 - V/0464/2013 VII. zu Beschlussvorschlag 6: Bereitstellung Finanzmittel für weitere Erneuerungsbedarfe Neben den oben beschriebenen Maßnahmen, die im Rahmen der Umnutzung der Dominikanerkir- che durchgeführt werden sollten (Kostenvolumen 302.000 €), stehen in den nächsten 5 Jahren weitere Maßnahmen in Höhe von rund 581.000 € an. Dieses Maßnahmenpaket beinhaltet: - Dachdeckungsarbeiten an den geneigten Dachflächen des Hauptdaches und Teile der Se i- tenschiffe incl. aufgehender Anschluss an das Mauerwerk - Überarbeitung der Mauerwerksfugen - Erneuerung der Flachdachabklebung der Sakristei Aus immobilienwirtschaftlicher Sicht sollten diese weiteren Bedarfe im Rahmen jedweder Umnu t- zungsmaßnahmen ebenfalls mit durchgeführt werden. Einerseits könnte dadurch erreicht werden, dass in den nächsten Jahren ke ine weiteren geplanten Baumaßnahmen durchg eführt werden müssen und daher nicht mit Beeinträchtigungen des Betriebes / der Nutzung der Dominikanerki r- che zu rechnen ist; andererseits führt eine gebündelte Durchführung aller anstehenden Bauma ß- nahmen zu Kostenersparnissen. Die Finanzmittel in Höhe von 581.000 € sind zusätzlich b ereitzustellen; hieraus ergibt sich eine zusätzliche jährliche Haushaltsbelastung von rund 30.000 €. VIII. Fazit Folgende, schlagwortartig aufgeführte Aspekte sprechen für eine sukze ssive Umnutzung der D o- minikanerkirche für die oben beschriebenen Nu tzungen, die insgesamt einen deutlichen Mehrwert für die Stadtgesellschaft darstellt: - Beendigung der für die Stadt ungünstigen Situation „alle Kosten / kaum Nutzen,“ - Erhalt der stadtstrukturellen Gegebenheiten, - Optimale Ausschöpfung der außerordentlichen Lagegunst, architektonischen Bedeutung und innenräumlichen Potentiale - Ergänzung des Angebotes an hochwertigen Veranstaltungsflächen in der Innenstadt, - Entlastung Stadthaussaal und Rathaus, - Optimierung des städtischen Dienstleistungsangebotes in der Innenstadt, - Möglichkeit, den Stadthaussaal anderweitig zu nutzen, - Dominikanerkirche steht auch aus dem Stadthaussaal verdrängten Nutzungen zur Verf ü- gung, - Beste Eignung für das Stadtmodell und den A usbau bürgerschaftlicher Partizipations- und Diskursprozesse als „Bürgerforum“, - Umsetzung mit geringen, der Räumlichkeit angemessen Ausstattungsstandards, - Relativ geringe Mehrbelastung des städtischen Haushaltes durch die Umnutzung. In Vertretung In Vertretung gez. gez. Alfons Reinkemeier Hartwig Schultheiß Stadtkämmerer Stadtdirektor - 14 - V/0464/2013 Anlagen: Anlage 1: Antrag an den Rat der SPD -, CDU- und FDP Fraktionen und der UWG/ÖDP -Gruppe im Rat der Stadt Münster A -R/0082/2011 „Das Stadtmodell braucht ein Zuhause – dem Münster-Modell einen Raum geben“ vom 06.12.2011 Anlage 2: Antrag an den Rat der SPD -Fraktion im Rat der Stadt Münster A -R/0016/2013 „Ein sa- niertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürgerinnen un d Bürger“ vom 09.04.2013 Anlage 3: Nähere Informationen zur aktuellen Kostensituation, liegenschaftlichen / vertragl ichen, städtebaulichen und denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen Anlage 4: Möblierungsbeispiele Anlage 5: Profanierung Anlage 6: Kostenschätzung Umnutzung, differenziert nach Nutzungsmöglichkeiten
Anlage 1 zur V-0464-2013
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Anlage 1 zur Vorlage V/0464/2013
Anlage 4 zur V-0464-2013
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Umnutzung Dominikanerkirche Fritzen + Müller-Giebeler Architekten BDA Nutzungsbeispiel Wahlbüro - Grundriss Alte Straße 9, 59227 Ahlen • Fon: 02528-9308-0 • architekten-fmg@t-online.de Seite 1 von 6 Wahlbetreuung, Wartebereich Wahlurnen Münstermodell Backoffice Anlage Anlage 4 Blatt 1 zu V/0464/2013 Umnutzung Dominikanerkirche Fritzen + Müller-Giebeler Architekten BDA Nutzungsbeispiel Sitzung / Ausstellung - Grundriss Alte Straße 9, 59227 Ahlen • Fon: 02528-9308-0 • architekten-fmg@t-online.de Seite 3 von 6 Ausstellung Münstermodell Sitzung, Vortrag Anlage Anlage 4 Blatt 2 zu V/0464/2013 Umnutzung Dominikanerkirche Fritzen + Müller-Giebeler Architekten BDA Nutzungsbeispiel Vortrag /Podiumsdiskussion - Grundriss Alte Straße 9, 59227 Ahlen • Fon: 02528-9308-0 • architekten-fmg@t-online.de Seite 5 von 6 Catering, Ausstellung Münstermodell, Ausstellung Podiumsbereich Anlage Anlage 4 Blatt 3 zu V/0464/2013 Umnutzung Dominikanerkirche Fritzen + Müller-Giebeler Architekten BDA Nutzungsbeispiel Sonstige Veranstaltungen - Grundriss Alte Straße 9, 59227 Ahlen • Fon: 02528-9308-0 • architekten-fmg@t-online.de Seite 5 von 6 Catering, Publikum Bühne, Podium, Publikum Münstermodell Anlage Anlage 4 Blatt 4 zu V/0464/2013
Anlage 5 zur V-0464-2013
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Anlage 5 zur Vorlage V/0464/2013 Artikel aus: Kirchensite online mit dem Bistum Münster Die Entweihung beendet die kirchliche Nutzung eines Gebäudes Profanierung Wenn eine Kirche – oder ein anderer heiliger Ort – Weihe oder Segnung verliert, geschieht durch diese Profanierung das Gegenteil der (Kirch-)Weihe. Angeo rdnet wird eine solche Entwidmung durch ein Dekret des Diözesanbischofs, das im Allgemeinen in einem letzten Gottesdienst verlesen und damit wirksam wird. Damit wird dann das Gotteshaus dauerhaft profanem Gebrauch überlassen. Das kirchliche Gesetzbuch, der "Codex Iuris Canonic i" (CIC), beschreibt diese Verweltlichung von ursprünglich Heiligem: So muss im Abschiedsgottesdi enst – dem (nach Möglichkeit) der Ortsbischof vorstehen sollte - das Allerheiligste aus der Kirch e getragen und das Ewige Licht gelöscht werden. Die Reliquien sind aus dem Altar zu entnehmen und alle liturgischen Geräte und Einrichtungsgegenstände (von Altar über Ambo, Tabernakel, Beichtstuhl etc.) müssen aus dem Gebäude entfernt und "an einem würdigen Ort aufbewahrt" werden. Sie können aber au ch an einem anderen Ort ihrer Bestimmung gemäß weiter verwendet werden. Wünschenswert ist, dass mit dem Ende der kirchliche n Gebäudenutzung die Gläubigen in einer Prozession zu ihrer künftigen Pfarrkirche ziehen, u m dort willkommen geheißen zu werden. Denn die Kirche möchte in den anerkannt traurigen Abschied v on oft langjähriger liturgischer Heimat immer auch den Blick in die Zukunft gelegt wissen: Am neu en Ort besteht die Gemeinschaft der Gläubigen weiter. Es gibt bestimmte Nutzungen, die sich für profanier te Kirchen anbieten etwa Begegnungsräume, Urnenbegräbnisstätten oder eine kulturelle Verwendu ng; andere verbieten sich nach dem Verständnis der katholischen Kirche – etwa der Umbau zu Diskoth eken, Moscheen oder Einkaufszentren. Sollte sich für ein profaniertes Gebäudes keine tragfähige Lösung finden, gibt es die Empfehlung, sich besser für einen Abriss zu entscheiden http://kirchensite.de/aktuelles/kirche-von-a-bis-z/p/profanierung/
Anlage 6 zur V-0464-2013
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Fritzen + Müller-Giebeler (Architekten BDA) Bauherr: Stadt Münster Bauvorhaben: Umnutzung der Dominikanerkirche an der Salzstraße in Münster Grundlage: Nutzung: Multifunktional, temporäre städt. Dienstleistungen (Hauptwahlbüro, Stadtmodell) Kostenschätzung TAB Kostengruppe/Gewerk Anmerkung Kosten schätzung gesamt Generelle Kosten, um die Umnutzung überhaupt zu ermöglichen Allgemeinkosten für multifunktionale Nutzung bzw. temp. städt. Dienstleistungen (z.B. Hauptwahlbüro) Spezielle Kosten multifunktionale Nutzung spezielle Kosten für Unterbringung temporärer städtischer Dienstleistungen (z.B. Hauptwahlbüro) Stadtmodell ---> Beschlussvorschlag lt. V/0464/2013 2.1. 2.2 2.2.1 2.2.2 2.3 kleine Lösung kleine Lösung kleine Lösung zusätzliche Kosten zusätzliche Kosten zusätzliche Kosten zusätzliche Kosten 100 Summe Grundstück 200 Herrichten und Erschließen Räumen des Grundstücks / Bäume fällen Hausanschlüsse Kanalanschluß 200 Summe Herrichten und Erschließen 300 Baukonstruktion Abbrucharbeiten Entfernen Altarinsel, ohne Rückbau Altar 10.000 10.000 W ände und Schächte Bereich Sakristei 10.000 10.000 W C-Anlagen Fliesen, Trennwände, Maler 50.000 50.000 Einbau Treppen Treppe zum Abstellkeller 12.000 12.000 Oberböden incl. Ersatzflächen Altarinsel 10.000 10.000 Ertüchtigung Akustik Akustikverbesserung Mindestanforderungen 50.000 50.000 Sonstiges 15.000 10.000 5.000 300 Summe Baukonstruktion 157.000 80.000 72.000 0 0 5.000 400 Techn. Installation Heizungs-/Lüftungsinstallation temporäre Heizmatten unter Arbeitsplätzen 10.000 10.000 Sanitärinstallation Sanitäranlagen Sakristei, Anschluss Catering 60.000 60.000 Beschallungsanlage temporär, event-bezogen 0 Elektroinstallation "fliegende" Verlegung von Stromleitungen und EDV 20.000 5.000 15.000 Beleuchtung Arbeitsplätze Standleuchten im Arbeitsbereich 24.000 24.000 Beleuchtung Kirchenraum Ergänzung Bestand nach Lichtkonzept 50.000 10.000 15.000 10.000 15.000 Aufzug Lastenaufzug in Sakristei 25.000 25.000 EDV-Anschluss edv-technische Anbindung ans städtische Datennetz 30.000 30.000 Sonstiges 5.000 5.000 400 Summe Techn. Installation 224.000 60.000 75.000 15.000 59.000 15.000 500 Außenanlagen Außenanlagen Rampenanlage vor Haupttreppe 15.000 15.000 500 Summe Außenanlagen 15.000 15.000 0 0 0 600 Ausstattung Bestuhlung / Tische Mindestausstattung Bestuhlung, Tische 60.000 10.000 35.000 10.000 5.000 flexible Bühne temporär, event-bezogen 0 0 0 0 0 Sonstiges 5.000 5.000 600 Summe Ausstattung 65.000 0 15.000 35.000 10.000 5.000 700 Baunebenkosten Architektenleistungen Tragwerksplanung Fachplanung Techn. Installation W ärme, Schall, Akustik Prüfungen/Genehmigungen/Abnahmen Baunebenkosten pauschal 20% 79.200 31.000 29.400 3.000 11.800 4.000 700 Summe Baunebenkosten 79.200 31.000 29.400 3.000 11.800 4.000 Zusammenstellung 100 Grundstück 0 0 0 0 0 0 200 Herrichten und Erschließen 0 0 0 0 0 0 300 Summe Baukonstruktion 157.000 80.000 72.000 0 0 5.000 400 Summe Techn. Installation 224.000 60.000 75.000 15.000 59.000 15.000 500 Außenanlagen 15.000 15.000 0 0 0 0 600 Ausstattung 65.000 0 15.000 35.000 10.000 5.000 700 Baunebenkosten 79.200 31.000 29.400 3.000 11.800 4.000 Unvorhersehbares 66.000 66.000 Summe, brutto 606.200 252.000 191.400 53.000 80.800 29.000 Kostenschätzung Umnutzung, differenziert nach Nutzungsmöglichkeiten Anlage6zurV/0464/2013
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: vertagt, mit Prüfauftrag
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt, mit Prüfauftrag
Zur SitzungOrte (3)
- Bahnhofstraße 9
- Salzstraße 10
- Prinzipalmarkt 5
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0464/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.07.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37