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V/0702/2012

Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017 (Teil 2)

Vorlagen 06.09.2012

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V-0702-2012_Anlage1d

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Ergänzungsvorlage V/0702/2012/1 mit Anlagen

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V-0702-2012_Anlage1c

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V-0702-2012_Anlage1b

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Beschlussvorlage

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V-0702-2012_Anlage1a

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V-0702-2012_Anlage1d

14877 Zeichen

Vorlage V/0702/2012: Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017 (Teil 2) 
Anlage 1d: Liste weiterer Maßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 
1       Zusammenfassung des Stadt-
museums mit dem Stadtarchiv   
Beschreibung: siehe Begründungstext zu Beschlussziffer 2.2 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung: mindestens in Höhe einer A 15-Stelle ab 2019, weitere Einsparungen werden im Zuge 
der Umsetzung geprüft 
 
Flächenwirkung: mindestens ein Büro 
2       Zusammenfassung des Veteri-
när- und Lebensmittelüberwa-
chungsamtes mit dem Gesund-
heitsamt    
Beschreibung: siehe Begründungstext zu Beschlussziffer 2.2 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung: mindestens in Höhe einer halben A 15-Stelle ab 2018, weitere Einsparungen werden im 
Zuge der Umsetzung geprüft 
 
Flächenwirkung: mindestens ein Büro 
3       Verlagerung der Villa ten Hom-
pel zum Amt für Schule und 
Weiterbildung 
Beschreibung: siehe Begründungstext zu Beschlussziffer 2.2 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung: wird im Zuge der Umsetzung geprüft 
 
Flächenwirkung: wird im Zuge der Umsetzung geprüft

Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 
4 OB 00 01 03 Reduzierung der Sekretariats-
kräfte durch Aufgabenreduzie-
rung und -verdichtung 
Beschreibung: Es teilen sich zwei Beigeordnete/Dezernenten insgesamt 1, 5 Stellen Sekretariat 
 
Voraussetzung: gemeinsame räumliche Unterbringung; Beispiel: Beigeordnetenbüro/Dezernentenbüro - 
gemeinsames Sekretariat - Beigeordnetenbüro/Dezernentenbüro. 
Umsetzung daher - aus Kostengründen - erst nach Optimierung der Raumzuweisung für die Verwaltungs-
führung - im Zuge der Sanierung Stadthaus I  - möglich. 
Bürgerwirkung: Reduzierung der Erreichbarkeit der Verwaltungsführung. 
 
Personalwirkung (Stellen): bis zu 2,0 Stellen.  
 
Flächenwirkung: Bei optimaler räumlicher Organisation Wegfall von bis zu 4 Büroräumen (je 16 qm). 
5 OB 00 01 03 Einsparung einer Sekretariats-
kraft - KW-Vermerk (Referen-
ten/in des Oberbürgermeisters) 
durch Aufgabenreduzierung und 
-verdichtung 
Beschreibung: Stelle wird mit KW-Vermerk versehen. Mittelfristig soll die Stelle in Abhängigkeit von den 
personellen Möglichkeiten und der Aufgabenentwicklung eingespart werden. 
 
Bürgerwirkung: Die Erreichbarkeit wird eingeschränkt, der Standard der Vorbereitung der OB-Termine 
wird ggf. reduziert, da beispielsweise weniger Zeit für Rechercheaufgaben verbleibt. 
 
Personalwirkung: (Stellen):1,0 E08 
 
Flächenwirkung: Einsparung eines Büroraumes (16 qm). 
6 I citeq 01 15 Reduzierung der Gebäudemiete Beschreibung: Die aktuelle Büromarktstudie der WFM weist für den Bereich Scheibenstraße eine durch-
schnittliche Miete von 8,10 € aus. Das Amt 23 sollte eine Nachverhandlung mit dem Vermieter führen. Auf 
Basis des durchschnittlichen Mietpreises könnte die Einsparung in Höhe von 43.950 € erzielt werden.   
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine

Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 
7 II 20 01 09 Standardreduzierung bei der 
Kreditorenbuchhaltung 
Beschreibung: Es erfolgt ein reduzierter Personaleinsatz in der Kreditorenbuchhaltung; dadurch erfolgt 
ggf. ein späterer Ausgleich von Rechnungen, da Zeitstandards nicht mehr gehalten werden können - dies 
kann zu Skontoverlusten führen,
 sowie zu Qualitätseinbußen in der Buchhaltung (Vernachlässigung der 
Stammdatenpflege, redundante Daten) 
 
Bürgerwirkung: ggf. Verzögerungen beim Ausgleich externer Rechnungen 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stellenanteil mD 
 
Flächenwirkung: keine 
8 III 63 10 01 Standardreduzierung bei der 
bauordnungsrechtlichen Bera-
tung 
Beschreibung: In der Summe der Maßnahmen 110, 111, 112, 113 vollständiger Wegfall der 1. SB-Stelle 
im Sachgebiet Außenbereich 
 
Bürgerwirkung: Aufgrund des Wandels in der Landwirtschaft bestehen vielfältige Bauwünsche der Land-
wirte sowie sonstiger Eigentümer, die auf eine Umnutzung bzw. einen Umbau bisher landwirtschaftlich 
genutzter Betriebs- und Wohngebäude gerichtet sind. Aufgrund der komplizierten Rechtsvorschriften 
lassen sich viele Bauherren vor Antragstellung beraten. Die Anzahl und Umfang der Beratungen wird 
duch den Wegfall der Stelle verringert.  
 
Personalwirkung (Stellen): 0,1 Stelle A 12 
 
Flächenwirkung:  In der Summe der Maßnahmen 110, 111, 112, 113 ggf. 0,5 Büroraum 
9 III 63 10 01 Standardreduzierung bei der 
Bearbeitung von Bauanträgen 
Beschreibung: In der Summe der Maßnahmen 110, 111, 112, 113 vollständiger  Wegfall der 1. SB-Stelle 
im Sachgebiet Außenbereich 
 
Bürgerwirkung: Vor dem Hintergrund des Wandels in der Landwirtschaft und angesichts der steigenden 
Antragszahlen (2006: 1.923, 2011: 2.613 Bauanträge) ist die Anzahl der Bauanträge im Außenbereich auf 
ca. 200 pro Jahr gestiegen. Die Bearbeitung dieser Anträge ist durch die strengen Vorgaben des Pla-
nungsrechtes (Prüfen des § 35 BauGB) sowie die regelmäßig erforderliche Beteiligung anderer Dienst-
stellen zeitlich aufwendiger als die Prüfung anderer Bauvorhaben. Durch den Wegfall der Stelle verlän-
gern sich die Bearbeitungszeiten bei diesen Bauanträgen. Das Serviceversprechen "move" (Erteilen der 
Baugenehmigung innerhalb von 6 Wochen) wird regelmäßig nicht mehr eingehalten. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle A 12 
 
Flächenwirkung: keine

Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 
10 III 63 10 01 Standardreduzierung bei der 
Bearbeitung von Bauvoranfra-
gen 
Beschreibung: In der Summe der Maßnahmen 110, 111, 112, 113 vollständiger Wegfall der 1. SB-Stelle 
im Sachgebiet Außenbereich 
 
Bürgerwirkung:Vor dem Hintergrund des Wandels in der Landwirtschaft steigt auch die Anzahl der Bau-
voranfragen im Außenbereich. Die Bearbeitung dieser Anträge ist durch die strengen Vorgaben des Pla-
nungsrechtes (Prüfen des § 35 BauGB) soiwie die regelmäßig erforderliche Beteiligung anderer Dienst-
stellen sehr zeitaufwendig. Durch den Wegfall der Stelle verlängern sich die Bearbeitungszeiten bei die-
sen Bauvoranfragen.  
 
Personalwirkung (Stellen): 0,2 Stellen A 12 
 
Flächenwirkung: In der Summe der Maßnahmen 110, 111, 112, 113 ggf. 0,5 Büroraum 
11 III 63 10 01 Standardreduzierung bei der 
Bearbeitung von bauordnungs-
rechtlichen Verfahren 
Beschreibung: In der Summe der Maßnahmen 110, 111, 112, 113 vollständiger Wegfall der 1. SB-Stelle 
im Sachgebiet Außenbereich 
 
Bürgerwirkung: Im Sachgebiet Außenbereich werden neben Bauvoranfragen und Bauanträgen ordnungs-
rechtliche Verfahren zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes (Nutzungsverbote, Abbrüche etc.) bei 
ungenehmigten Bauvorhaben bearbeitet. Die Bearbeitungszeit dieser Verfahren wird sich durch den 
Wegfall der Stelle verlängern. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,2 Stellen A 12 
 
Flächenwirkung: In der Summe der Maßnahmen 110, 111, 112, 113 ggf. 0,5 Büroraum 
12 IV 42 04 04 Keine Durchführung von Aus-
stellungen und Veranstaltungen 
Dritter 
Beschreibung: Für die Durchführung von Ausstellungen; Informationsständen und Veranstaltungen Dritter 
werden ab 01.07.2014 keine Räume und Flächen mehr bereitgestellt. Die Raumvergabe und Betreuung 
dieser Termine durch die Stadtbücherei entfällt. 
 
Bürgerwirkung: Betroffen sind bürgerschaftliche Gruppen u. Vereine, Selbsthilfegruppen, Institutionen, 
freie Theater etc., die dann keinen Ort mehr haben, um sich öffentlich zu präsentieren. Hauptveranstalter 
ist der Literaturverein. Die Veranstaltungen Dritter wurden 2011 von ca. 3.300 Personen besucht. Die 
Zahl der Besucher von Informationsständen u. Ausstellungen kann nicht benannt werden. 
 
Personalwirkung (Stellen): Wegfall 0,25 x E09 sowie Abendhausmeisterdienste (Abrufkraft) 
 
Flächenwirkung: Keine

Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 
13 IV 42 04 04 Schließung der Zweigstelle am 
Hansaplatz 
Beschreibung: Schließung der Zweigstelle am Hansaplatz  
 
Bürgerwirkung: Von der Schließung sind 1945 Bürger betroffen, die 2011 regelmäßig die Bücherei be-
sucht haben. 12,5 % davon nutzen ausschließlich die Zweigstelle, die übrigen suchen auch andere Ein-
richtungen der Stadtbücherei auf. 2011 wurden in der Bücherei 45.893 Ausleihen getätigt, davon entfielen 
56,2 % auf Kinderbücher u. -medien. Kontakte (Führungen, Veranstaltungsbesuche, Ausleihen von The-
mentaschen u. Bilderbuchboxen) bestehen zu 5 KiTas und 3 Grundschulen. 2011 wurden 41081 Besu-
che gezählt. Die Fachkraft wird von 16 Freiwilligen in ihrer Arbeit unterstützt. Es engagiert sich ein För-
derverein. 
 
Personalwirkung (Stellen): Wegfall von 0,76 x E09 
 
Flächenwirkung:  117 qm  
14 IV 42 04 04 Schließung der Zweigstelle im 
Aaseemarkt 
Beschreibung: Schließung der Zweigstelle im Aaseemarkt zum 01.01.2018. Hinzuweisen ist dabei auf 
Folgendes: Aus Sparkassenrückflussmitteln wurden dem Förderverein für die Stadtteilbücherei im Aa-
seemarkt für dieses Jahr Mittel in Höhe von 29.500 € für das Projekt "Offene Bücherei Aaseestadt" zur 
Verfügung gestellt. Damit sollen folgende Maßnahmen realisiert werden: 1. Erweiterte Öffnungszeiten von 
15 auf 28 Stunden. Die Ausleihe soll in dieser Zeit über Selbstverbuchungsstationen abgewickelt werden. 
2. Für Schulen, Kitas und andere Gruppen aus dem Stadtteil wird mit einem Zahlenschloss die Möglich-
keit eröffnet auch außerhalb der Öffnungszeiten die Bücherei aufzusuchen und dann an den Selbstverbu-
chungsstationen auszuleihen. Für die Beschaffung der Selbstverbuchungsstationen / Rückgabebriefkas-
ten / Sicherungsgates wurden der Stadtbücherei Landesmittel in Höhe von 22.000 € bereit gestellt. 
 
Bürgerwirkung: Von der Schließung sind 1448 Bürger betroffen, die 2011 regelmäßig die Bücherei be-
sucht haben. 27,6 % davon nutzen ausschließlich die Zweigstelle, die übrigen suchen auch andere Ein-
richtungen der Stadtbücherei auf. 2011 wurden in der Bücherei 51.702 Ausleihen getätigt, davon entfielen 
62,2 % auf Kinderbücher u. -medien. Kontakte (Führungen, Veranstaltungsbesuche, Ausleihen von The-
mentaschen u. Bilderbuchboxen) bestehen zu 8 KiTas und 2 Grundschulen. 2011 wurden 31.376 Besu-
che gezählt. Die Fachkraft wird von 16 Freiwilligen in ihrer Arbeit unterstützt. Es engagiert sich ein För-
derverein mit regelmäßigen Veranstaltungen und Betreuung der Freiwilligen.  
 
Personalwirkung (Stellen): Wegfall von 0,76 x E09 
 
Flächenwirkung: 172,52 qm

Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 
15 IV 42 04 04 Kündigung des Kooperations-
vertrages mit der Bücherei 
St.Michael Gievenbeck 
Beschreibung: Beendigung der Kooperation mit der kirchlichen Bücherei St. Michael Gievenbeck durch 
Kündigung des bestehenden Vertrages. 
 
Bürgerwirkung: Die kirchliche Bücherei St. Michael in Gievenbeck kann auch ohne städtische Zuschüsse 
und Unterstützung durch städtisches Personal weiterbetrieben werden, wie dies auch in anderen kirchli-
chen Büchereien der Fall ist. Es kann sein, dass die Ausleihen von 42.409 im Jahr 2011 wieder auf das 
Niveau von 2001 sinken. Vor Beginn der Kooperation im Jahr 2002, wurden ohne fachliche Begleitung 
durch Personal der Stadtbücherei 22.714 Ausleihen erzielt. 
 
Personalwirkung (Stellen): Wegfall von 0,3 x E09 
 
Flächenwirkung: keine 
16 V 53 07 01 Einsparung einer 1,0 Stelle 
"Arzthelferin / Assistenz" im 
Kinder- und Jugendärztlichen 
Dienst 
Beschreibung: Einschränkung der Assistenz in der schul- und zahnärztlichen Versorgung. 
 
Bürgerwirkung: Standardsenkung, längere Warte- und Gutachtenzeiten 
 
Personalwirkung (Stellen): 1,0 Stelle x E 3 (Ist: E 5) 
 
Flächenwirkung: 1 Büroraum 
17 V 53 07 01 Einsparung einer 0,5 Stelle 
"Arzthelferin/ Assistenz" im Me-
dizinischen Dienst 
Beschreibung: Einschränkung der Assistenz im Medizinischen Dienst. 
 
Bürgerwirkung: Standardsenkung, längere Warte- und Gutachtenzeiten 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle x E 3 (Ist E 5) 
 
Flächenwirkung: 1 Büroraum

Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 
18 V 67 13 01 Aufgabe und Rückbau von We-
geflächen in öffentlichen Grün-
flächen 
Beschreibung: Das Wegenetz in Parks und Grünanlagen wird in Teilbereichen durch Aufgabe und Rück-
bau von Wegabschnitten reduziert. Wege erfordern regelmäßige Pflege gleichzeitig entstehen auch An-
sprüche  an die Verkehrssicherheit. Rindenmulchwege müssen in kurzen Abständen nachgedeckt wer-
den. Viele Wege, speziell Rindenmulchwege, sollen aufgegeben werden (z.B. Haus Kump am Aasee). In 
den öffentlichen Grünanlagen (wie z.B. im Waldpark Hiltrup, Wienburgpark, Duesbergbusch, Sternbusch) 
müssen ca. 17 Km Wege (Gesamtbestand ca. 142 Km) aufgegeben werden. Das Konzept hierzu wird im 
Jahr 2013 erstellt und die notwendigen Beschlüsse eingeholt. Die Einsparung an Sachmitteln sind relativ 
gering, im wesentlichen könnten Personalkosten gespart werden.  
 
Bürgerwirkung: Die Bewegungs- und Erlebnisräume werden eingeschränkt. Beliebte Laufstrecken (Jog-
gingwege) stehen nicht mehr zur Verfügung. Die Nutzung auf den verbleibenden Wegen verdichtet sich. 
 
Personalwirkung (Stellen): 1,0 ab 2018 
 
Flächenwirkung: - 
19 V 67 13 01 Verzicht auf Zierbrunnen Beschreibung: Ca. 10 Zierbrunnen (z. B. Begegnungszentrum Berg Fidel, Neubrückenstraße, Martini-
brunnen, Brunnen vor der Michaelkirche in Gievenbeck) von insgesamt 30 werden außer Betrieb ge-
nommen. Der Aufwand für den Betrieb und die Pflege der Brunnen ist hoch. Sie sind regelmäßig zu reini-
gen und zu warten. Durch missbräuchliche Nutzung, Vandalismus und Frost sind regelmäßig aufwändige 
Reparaturen erforderlich. Ein Beispiel für außer Betrieb gesetzte Brunnen ist die Anlage vor dem Stadt-
haus 2. Das Konzept hierzu wird im Jahr 2013 erstellt und die notwendigen Beschlüsse eingeholt.  Die 
Einsparung an Sachmitteln sind relativ gering, im wesentlichen könnten Personalkosten gespart werden.  
 
Bürgerwirkung: Brunnen in öffentlichen Grünanlagen erhöhen gerade in den Sommermonaten die Auf-
enthaltsqualität in den Anlagen. Dieses Qualitätsmerkmal entfällt zukünftig an den noch zu benennenden 
Stellen. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 ab 2018 
 
Flächenwirkung: -

Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 
20 V 67 13 01 Aufgabe von Rad- und Wan-
derwegen in der freien Land-
schaft sowie Reduzierung des 
Pflege- und Ausstattungsstan-
dards  
Beschreibung: Es müssen ca. 30 Km vom Gesamtbestand von 125 Km Wegen aufgegeben werden. Die 
Pflege der Wegrandbereiche wird reduziert (nur noch ein Schnitt im Jahr), die Anzahl der Sitzgelegenhei-
ten und Abfallkörbe an den Wegen wird erheblich reduziert. Gestattungsverträge müssen ggf. gekündigt 
werden.  Das Konzept hierzu wird im Jahr 2013 erstellt und die notwendigen Beschlüsse eingeholt. Die 
Umsetzung erfolgt schrittweise, wird aber wegen der Vertragslaufzeiten und anderer Bindungen voraus-
sichtlich erst ab 2018 die volle Einsparwirkung erbringen können. 
 
Bürgerwirkung: Die Aufgabe von 25% der Wege führt zu  Einschränkungen der Erholungsmöglichkeiten.  
 
Personalwirkung (Stellen): 1,0 ab 2018 
 
Flächenwirkung: -

Ergänzungsvorlage V/0702/2012/1 mit Anlagen

186005 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat I / II 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0702/2012/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Möller / Herr Etienne 
Ruf: 
492 - 70 22 / - 11 14 
E-Mail: 
 
 
 
 MoellerFrank@stadt-muenster.de  
Etienne@stadt-muenster.de  
Datum:  
 07.12.2012 
Betrifft 
 
Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017 (Teil 2) 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2012 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in der Anlage 1 dieser Ergänzungsvorlage aufgeführten 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017, die im Rahmen der Etatbera-
tungen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse aufgegriffen worden sind, umzuset-
zen bzw. die Umsetzung vorzubereiten. 
2.1 Der Rat nimmt die im Rahmen der letzten Haushaltskonsolidierung und des Handlungspro-
gramms verfolgten aktuellen Schwerpunkte der Organisationsentwicklung der Verwaltung und 
ihren jeweiligen Bearbeitungsstand zur Kenntnis (siehe Anlage 1 b der Vorlage V/0702/2012). 
2.2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verw altung im Rahmen des Handlungsprogramms wei-
tere Prüfungen durchführen wird. Die Prüfaufträge sind in der Anlage 2 dieser Ergänzungsvor-
lage dargestellt. Die Prüfergebnisse und die damit verbundenen finanziellen Konsequenzen 
werden den politischen Gremien im Rahmen von Vorlagen dargestellt. 
2.3 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung weitere Maßnahmen erarbeitet hat (Anlage 
1 d der Vorlage V/0702/2012), die aus personellen und/oder organisatorischen Gründen erst 
in späteren Jahren zu einer finanziellen Wirkung führen können. Über diese Maßnahmen sind 
gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt Beschlüsse der politischen Gremien einzuholen. 
3. Um insbesondere bis 2020 einen vollständigen Haushaltsausgleich erreichen und dann halten 
zu können, sollten aufgabenkritische Überlegungen nunmehr regelmäßiger Bestandteil der 
jährlichen Haushaltsplanberatungen werden. Zur Vorbereitung kommender Haushaltsplanbe-
ratungen wird die Verwaltung beauftragt, im Sommer 2013 einen Gesamtüberblick über die 
Leistungen und Teilleistungen (unterhalb der Produktebene) in Berichtsform zu erstellen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Die Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms gemäß Anlage 1 haben eine Haushalt entlas-
tende Wirkung 
- im Jahr 2013 von 11,8 Mio. Euro, 
- im Jahr 2014 von 13,5 Mio. Euro, 
- im Jahr 2015 von 18,4 Mio. Euro, 
- im Jahr 2016 von 20,3 Mio. Euro und 
- im Jahr 2017 von 20,7 Mio. Euro. 
V/0702/2012/1

- 2 - 
Das Ziel, die Haushaltssicherung zu vermeiden und das Ziel, das Haushaltsdefizit im Jahr 2014 
auf maximal 20 Mio. Euro zu begrenzen, können damit aus heutiger Sicht erreicht werden. Für das 
langfristige Ziel, bis 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen (vgl. Vorlage V/0505/2012), 
werden weitere Anstrengungen zur Haushaltsentlastung erforderlich sein. 
 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlusspunkt 1: 
 
Mit der Vorlage V/0702/2012 ist der 2. Teil des Handlungsprogramms für eine nachhaltige kom-
munale Haushaltspolitik am 19. September 2012 in den Rat der Stadt Münster eingebracht wor-
den. Die Vorlage V/0702/2012 enthielt in ihren Anlagen zahlreiche Vorschläge der Verwaltung für 
Einzelmaßnahmen, mit denen eine Haushalt entlastende Wirkung verbunden war. 
 
Diese Einzelmaßnahmen sind in den Etatsitzungen der etatberatenden Gremien (Bezirksvertre-
tungen und Fachausschüsse) von Mitte November bis Anfang Dezember 2012 beraten worden. 
Ergebnis der Beratungen und Beschlussfassungen ist, dass die in der Anlage 1 dieser Vorlage 
aufgeführten Einzelmaßnahmen aufgegriffen werden. 
 
Hinweis: Die in der Anlage 1 aufgeführten Einzelmaßnahmen sind auch Bestandteil der Vorlage 
V/0925/2012 (Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2013) und in die dortigen 
Veränderungsblätter eingearbeitet. 
 
Zu Beschlusspunkt 2.1: (entspricht Beschlusspunkt 2.2 der Vorlage V/0702/2012) 
 
Die Schwerpunkte der Organisationsentwicklung sind in der Vorlage V/0702/2012 ausführlich dar-
gestellt worden – sowohl in der Begründung der Vorlage als auch in der Anlage 1 b. Insofern wird 
auf die Vorlage V/0702/2012 verwiesen. 
 
Zu Beschlusspunkt 2.2: (entspricht Beschlusspunkt 2.3 der Vorlage V/0702/2012) 
 
Die Prüfaufträge, die bereits in der Vorlage V/0702/2012 aufgelistet waren (vgl. dortige Anlage 1c), 
werden verwaltungsseitig bearbeitet – mit einer Ausnahme: In den politischen Beratungen über die 
Vorlage V/0702/2012 ist verschiedentlich der Hinweis erfolgt, auf einen Prüfauftrag zu verzichten. 
Es handelt sich um den Prüfauftrag „Prüfung der Integration des Unterrichtsangebotes der Stadt-
teilmusikschulen in die Westfälische Schule für Musik“. Die Verwaltung wird diesen Prüfauftrag 
deshalb zurzeit nicht weiter verfolgen. Alle weiteren Prüfaufträge sind der Anlage 2 zu entnehmen. 
Über die Umsetzung der Prüfaufträge wird in den entsprechenden kommunalen Gremien berichtet. 
 
Zu Beschlusspunkt 2.3: (entspricht Beschlusspunkt 2.4 der Vorlage V/0702/2012) 
 
Das Handlungsprogramm soll nicht nur kurzfristig wirken, sondern auch mittel- und langfristig zu 
finanziellen Effekten führen. Deshalb hat die Verwaltung nicht nur Einzelmaßnahmen zusammen-
gestellt, die kurzfristig umsetzbar sind, sondern auch Maßnahmen benannt, bei denen voraussicht-
lich erst mittel- bis langfristig finanzielle Wirkungen eintreten. Eine Übersicht dieser Maßnahmen 
enthält die Anlage 1 d der Vorlage V/0702/2012. 
 
Zu Beschlusspunkt 3: (entspricht Beschlusspunkt 5 der Vorlage V/0702/2012) 
 
Wie bereits in der Vorlage V/0702/2012 dargestellt, hat die Verwaltung die Erstellung von Einzel-
maßnahmen für das Handlungsprogramm 2012 bis 2017 dazu genutzt, einen ersten Einstieg in 
eine detailliertere Darstellung von Leistungen und Teilleistungen (unterhalb der im städtischen 
Haushalt dargestellten Produktebene) vorzunehmen. Da der Prozess einer ausführlichen Leis-
tungsdarstellung in dem zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht abgeschlossen werden konnte, 
schlägt die Verwaltung vor, dass parallel mit der Umsetzung des Handlungsprogramms auch an 
einer entsprechenden Darstellung der Verwaltung gearbeitet wird. 
V/0702/2012/1

- 3 - 
V/0702/2012/1 
 
Diese Darstellung soll zukünftig zum Beispiel dazu genutzt werden, Erkenntnisse über pflichtige 
und freiwillige Leistungsanteile systematisch zu analysieren und zu dokumentieren. Die Darstel-
lung soll die Vielzahl der Aufgaben und Leistungen aufzeigen und für Entscheidungszwecke zu-
nehmend nutzbar machen, in dem sie u. a. auch mit den Haushaltsplandaten verknüpft werden. 
Dabei wird darauf geachtet werden, dass die Darstellung kurz und präzise seine Adressaten (Ver-
waltungsvorstand, politische Gremien, interessierte Bürgerinnen und Bürger) informiert. 
 
Zu den finanziellen Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Auswirkungen stellen den Beratungsstand nach der Sitzung des Ausschusses für 
Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dar. 
Die mit der Vorlage V/0505/2012 nochmals bestätigten Ziele können damit aus heutiger Sicht er-
reicht werden: Erstes Ziel war die Vermeidung der Haushaltssicherung. Durch eine Rückführung 
des Haushaltsdefizits im Jahr 2013 auf 27,5 Mio. Euro wird die Zielerreichung nach aktuellem Pla-
nungsstand gelingen. Denn dieses Defizit liegt unterhalb der 5 Prozent-Grenze für die Entnahme 
aus der allgemeinen Rücklage. 
Das zweite Ziel bestand in der Verringerung des H aushaltsdefizits im Jahr 2014 auf unter 20 Mio. 
Euro. Mit einem aktuell für 2014 geplanten Defizit von 10,8 Mio. Euro wird auch dieses Ziel erfüllt. 
Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass für eine Erreichung des langfristigen Ziels, bis 2020 
(und ab 2020 dauerhaft) einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, weitere Anstrengungen zur 
Haushaltsentlastung erforderlich sein werden. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. gez. 
Reinkemeier Heuer 
Stadtkämmerer Stadtrat 
 
 
Anlagen
: 
 
Anlage 1: Aufgegriffene Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Anlage 2: Prüfaufträge im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
A 1 Zusammenfassung des Amtes des Rates und 
des Oberbürgermeisters mit dem Amt für 
Bürgerangelegenheiten  
Beschreibung: siehe Begründungstext zu Beschlusszif fer 2.2 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung: mindestens in Höhe einer A 15-Stel le, weitere Einsparungen werden im Zuge der 
Umsetzung geprüft 
Flächenwirkung: mindestens ein Büro 
0  99.720  99.720  99.720  99.720  99.720  
1  APRO 
B 2 Zusammenfassung des Zentralen Justiziariats 
mit dem Amt für Ausländerangelegenheiten   
Beschreibung: siehe Begründungstext zu Beschlusszif fer 2.2 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung: mindestens in Höhe einer A 14-Stel le, weitere Einsparungen werden im Zuge der 
Umsetzung geprüft 
Flächenwirkung: mindestens ein Büro 
0  86.510  86.510  86.510  86.510  86.510  
1  APRO 
C 3 Die verschiedenen Geschäftsberichte der Ämter 
werden zu einem zentralen Leistungsbericht 
zusammengefasst 
Beschreibung: Viele Ämter der Verwaltung erstellen einen jährlichen Geschäftsbericht. Zukünftig 
sollen diese Geschäftsberichte eingestellt und stat tdessen ein im Umfang begrenzter und 
standardisierter zentraler Leistungsbericht herausg ebracht werden.  
Bürgerwirkung: Allgemeine Informationen über die Le istungen der städtischen Ämter werden 
zukünftig nur in komprimierter Form veröffentlicht.  
Personalwirkung: breit gestreute Stellenanteile mit  einem Umfang von rd. 25.000 €. 
Flächenwirkung: vorauss. keine 
0  25.000  25.000  25.000  25.000  25.000  
1  APRO 
5 OB 00 01 03 Einsparung von Stellenanteilen im juristischen 
Dienst  durch Aufgabenverlagerung und - 
verdichtung 
Zusatz: Über die Konsolidierungssumme 
hinaus sollen jährlich 20.000 € bei externen 
Rechtsgutachten eingespart werden. 
Beschreibung: Durch personelle Veränderungen im jur istischenDienst ergeben sich Möglichkeiten 
des Neuzuschnitts der Aufgaben in diesem Arbeitsber eich. Im Ergebnis können sich bei 
entsprechender Umsetzung bis zu 0,5 Stellenanteile ergeben, die eingespart werden können. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): 0,4 - 0,5 Stelle A 15 
Flächenwirkung: keine 
20.000  53.240  69.860  69.860  69.860  69.860  
2  APRO, AFBL 
6 OB 00 01 03 Kürzung der Mittel "Konzept bürgernahe 
Verwaltung" 
Beschreibung: Mit den Mitteln (Ansatz: 22.000 € / J ahr) werden bürgerorientierte Projekte und 
Maßnahmen durchgeführt, z. B. "direkt zu…", Bürgerv eranstaltungen, kleinere Maßnahmen im 
Bereich Bürgerpartizipation und e-government. Es wi rd eine Kürzung um 15.000 € / Jahr 
vorgeschlagen. 
Bürgerwirkung: Maßnahmen werden entsprechend einges chränkt 
Personalauswirkungen: Keine 
Flächenwirkung: keine                                                       
15.000  15.000  15.000  15.000  15.000  15.000  
1  AFBL 
7 OB 00 01 03 Reduzierung der Repräsentationsmittel um 10% 
15.000 Euro 
Beschreibung: Die Repräsentationsmittel des OB, der  Bürgermeister/-innen und 
Beigeordneten/Dezernenten betragen zusammen rund 88 .000 €. Dieser Betrag wird pauschal um 
10%  15.000 Euro  gekürzt. 
Bürgerwirkung: Sowohl Zahl der Veranstaltungen wird  reduziert, als auch das jeweilige Niveau 
abgesenkt (z. B. teilweiser Verzicht Bewirtung/Umtrunk  bei Empfängen/städtischen 
Veranstaltungen). 
Personalwirkung (Stellen): Keine 
Flächenwirkung: keine 
15.000  15.000  15.000  15.000  15.000  15.000  
2  AFBL 
Maßnahmen 
1

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
8 OB 00 01 03 Reduzierung der Sachausgaben um 10 % Die Sachausgaben (Büromittel, Fachliteratur und Zei tungen, Fortbildung, Porto) werden pauschal um 
ca. 10 % gekürzt. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung: keine 
Flächenwirkung: keine 
8.000  8.000  8.000  8.000  8.000  8.000  
1  AFBL 
9 OB 00 01 03 Reduzierung der Mittel "Einheitlicher 
Ansprechpartner Münsterland" 
Beschreibung: Die bisherigen Mittel in Höhe von 20. 000 € / Jahr werden um die 50% gekürzt. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
10.000  10.000  10.000  10.000  10.000  10.000  
1  AFBL 
10 OB 01 01.02 Anzahl der freiwilligen Ausschüsse und 
sonstigen Gremien reduzieren 
Zusatz: Die Verwaltung soll ein 
entsprechendes Konzept erarbeiten, um 
konkrete Hinweise zu erhalten, wie diese 
Vorschläge umgesetzt werden können und 
welche Folgen dies hätte. Dazu ist eine Liste 
zu erarbeiten, aus der hervorgeht, welche 
Ausschüsse und Gremien pflichtig sind, wie 
hoch die Mindestanzahl der Mitglieder ist und 
in welchen Bereichen die Zahl der 
sachkundigen Einwohnerinnen und 
Einwohner reduziert werden kann. Darüber 
hinaus ist zu prüfen, ob alle fakultativen 
Aufsichtsräte abgeschafft werden und durch 
einen zentralen Kontrollausschuss ersetzt 
werden können. 
Beschreibung: Grundsätzlich sollte bei der Bildung,  bei der Festlegung der Größe und bei der 
Besetzung der Ausschüsse an eine Entlastung der Man datsträger gedacht werden. Vorbera-tungen 
von Vorlagen in vielen Gremien, die in dieser Wahlp eriode in großem Maße durchgeführt wurden, 
sind zu reduzieren. Ausschüsse mit einer geringen T agungsfrequenz und mit nur einer geringen 
Anzahl von Beratungspunkten sind auf ihre Notwendig keit hin zu überprüfen. Unausgelastet 
Ausschüsse versuchen in der Regel ihre Beratungskom petenzen zu erweitern und mahnen die 
Beteiligung im Beratungsgang von Vorlagen an, bei d enen der Rat auch ohne die Vorberatung 
dieses Ausschusses entscheiden könnte. 
Darüber hinaus muss in die Überlegungen einfließen,  dass im Verhältnis zu der hohen Anzahl von 
Doppelberatungen nur relativ wenige abweichende Bes chlussvorschläge der Ausschüsse zu 
Vorlagen gefasst wurden. 
Auch die bisherigen Entscheidungszuständigkeiten de r Ausschüsse sollten in die Überlegungen 
einfließen. Ausschüsse, die in der Vergangenheit fa st ausschließlich nur vor beratend tätig geworden 
sind und hierbei in fast allen Fällen entsprechend der Vorlagen der Verwaltung 
entschieden haben, sollten entweder mit anderen Aus schüssen zusammengelegt oder 
aber wesentlich verkleinert werden. 
Hier muss der Grundsatz angewandt werden, dass die Ausschüsse ausschließlich für den Zweck 
gebildet werden, den Rat zu entlasten. Dies zum ein en, indem Entscheidungskompetenzen des 
Rates auf die Ausschüsse übertragen werden und zum anderen, indem Ausschüsse 
Angelegenheiten fachlich für den Rat vor beraten, w enn besondere fachliche Aspekte zu 
berücksichtigen sind. Eine klare Orientierung an di eser Grundvorgabe würde die Möglichkeit 
bieten, mindestens 2 Ausschüsse einzusparen. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung: 0,25 Stelle pro Ausschuss bzw. Gre mium 
Flächenwirkung: in der Regel ab der Einsparung eine r 1,0 Stelle kann Büroraumfläche eingespart 
werden.  
0  0  0  0  0  0
2 APRO, AFBL 
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V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
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2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
11 OB 01 01.02 Größe der Gremien verringern 
Zusatz: Die Verwaltung soll ein 
entsprechendes Konzept erarbeiten, um 
konkrete Hinweise zu erhalten, wie diese 
Vorschläge umgesetzt werden können und 
welche Folgen dies hätte. Dazu ist eine Liste 
zu erarbeiten, aus der hervorgeht, welche 
Ausschüsse und Gremien pflichtig sind, wie 
hoch die Mindestanzahl der Mitglieder ist und 
in welchen Bereichen die Zahl der 
sachkundigen Einwohnerinnen und 
Einwohner reduziert werden kann. Darüber 
hinaus ist zu prüfen, ob alle fakultativen 
Aufsichtsräte abgeschafft werden und durch 
einen zentralen Kontrollausschuss ersetzt 
werden können. 
Beschreibung: Sinnvoll erscheint es für alle Aussch üsse eine Standardgröße von 9-11 bzw. 13-15 
Mitgliedern festzulegen. Für die Verteilung der Aus schusssitze findet nach § 50 Abs. 3 GO NRW  
das Hare-Niemeyer Verfahren Anwendung. Die Größe de r Ausschüsse danach zu bestimmen, dass 
auch kleine Fraktionen des Rates einbezogen werden,  ist nicht erforderlich, da Fraktionen, die kein 
stimmberechtigtes Mitglied in einen Aus-schuss entsenden können, nach § 58 Abs. 1 Satz 7 GO 
NRW das Recht haben, ein Mitglied mit beratender St imme zu entsenden.  Darüber hinaus ist zu 
berücksichtigen, dass nach § 58 Abs. 1 Satz 11 GO N RW jedes Ratsmitglied das Recht hat, 
mindestens einem Ausschuss als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Entsprechend 
müssen die fraktionslosen Ratsmitglieder nach der B ildung der Ausschüsse den Ausschuss 
auswählen, dem sie angehören möchten. 
Neben einer wesentlichen Entlastung der Ratsmitglie der sind auch Einsparungen bei der Auflage 
von Vorlagen und bei der zu zahlenden Entschädigung  für sachkundige Bürger/innen zu erwarten. 
Darüber hinaus würde die Terminplanung der Sitzunge n wesentlich erleichtert und es 
könnten möglicherweise erheblich straffere Beratung sketten für die Vorlagen vorgesehen 
werden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, der zu rzeit bestehenden Ausschussgrößen mit 
19 bzw. 15 stimmberechtigten Mitgliedern und unter Berücksichtigung von ca. 8 Sitzungen 
eines Ausschusses jährlich ist mit Einsparungen für  Sitzungsgelder und Ver-dienstausfall in 
Höhe von ca. 6.000 € jährlich zu rechnen. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung: in Abhängigkeit von konkreter Ausg estaltung 
Flächenwirkung:  in Abhängigkeit von konkreter Ausg estaltung 
0  0  0  0  0  0
2 AFBL 
12 OB 01 01.02 Zahl der sachkundigen Einwohner/innen 
verringern 
Zusatz: Die Verwaltung soll ein 
entsprechendes Konzept erarbeiten, um 
konkrete Hinweise zu erhalten, wie diese 
Vorschläge umgesetzt werden können und 
welche Folgen dies hätte. Dazu ist eine Liste 
zu erarbeiten, aus der hervorgeht, welche 
Ausschüsse und Gremien pflichtig sind, wie 
hoch die Mindestanzahl der Mitglieder ist und 
in welchen Bereichen die Zahl der 
sachkundigen Einwohnerinnen und 
Einwohner reduziert werden kann. Darüber 
hinaus ist zu prüfen, ob alle fakultativen 
Aufsichtsräte abgeschafft werden und durch 
einen zentralen Kontrollausschuss ersetzt 
werden können. 
Insgesamt hat der Rat  ca. 35 sachkundige Einwohner /innen als ordentliche Mitglieder in die 
Ausschüsse entsandt. Hierbei handelt es sich aber n icht um Einzelpersonen, sondern in der Regel 
um Vertreter/innen von Fachverbänden oder Organisat ionen. Darüber hinaus wurden Vertreter/innen 
auf Vorschlag der kommunalen Seniorenvertretung, de s Integrationsrates und der Kommission zur 
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderun gen sachkundige Einwohner/innen durch den 
Rat in die Ausschüsse entsandt. 
Die Zahl der sachkundigen Einwohner/innen sollte ge nerell reduziert werden. Sollte es zum Beispiel 
wieder zur Bildung eines Integrationsrates kommen, wäre dieses Gremi-um im Beratungsverfahren 
direkt zu beteiligen, sodass eine Entsendung „ausländischer“ sachkundiger Einwohner/innen nicht 
mehr erforderlich ist. Gleiches gilt für die  kommu nale Seniorenvertretung und die Kommission zur 
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderun gen. Vorlagen, die für diese Gremien relevant 
sind, werden auch in den Gremien beraten. Eine Ents endung von Vertreter/innen dieser Gremien in 
die übrigen Ausschüsse, die im Beratungsgang beteil igt sind, 
ist daher nicht erforderlich. 
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass zurzeit A usschussgrößen mit 19 bzw. 15 
stimmberechtigten Mitgliedern und unter Berücksichtigung von ca. 8 Sitzungen eines 
Ausschusses jährlich ist mit Einsparungen für Sitzu ngsgelder und Verdienstausfall in 
Höhe von ca. 5.000 € jährlich zu rechnen. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung: in Abhängigkeit von konkreter Ausg estaltung 
Flächenwirkung:  in Abhängigkeit von konkreter Ausg estaltung 
0  0  0  0  0  0
2 AFBL 
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Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
13 OB 01 01 02 Bei externen Veranstaltungen werden in jedem 
Fall die Selbstkosten für die Vergabe von 
Räumlichkeiten in Rechnung gestellt. 
Beschreibung: Bisher werden bei externen Veranstalt ungen im Stadtweinhaus die Räumlichkeiten 
entweder zu einem reduzierten Satz (in Höhe der Sel bstkosten) oder aber kostenfrei zur Verfügung 
gestellt. Künftig werden Räumlichkeiten in keinem F all mehr kostenfrei an externe Veranstalter zur 
Verfügung gestellt, sondern stets die Selbstkosten (Umräumkosten usw.) in Rechnung gestellt. Dies 
gilt auch für den Fall, dass ein städtisches Amt od er eine städtische Einrichtung an der Veranstaltung  
beteiligt ist. 
Bürgerwirkung: Keine unmittelbare Auswirkung auf ei nzelne Bürger/-innen. Es entsteht jedoch eine 
mittelbare Auswirkung durch nicht mehr kostenfreie Nutzung der Räumlichkeiten durch Vereine, 
Firmen, öffentliche Einrichtungen oder sonstige Org anisationen. 
Personalwirkung: Keine, da die die Räumlichkeiten w eiterhin vergeben und bereitgestellt werden 
müssen. Ggf. ist ein erhöhter Aufwand für vermehrte s Ausstellen von Rechnungen an die Mieter 
aufzufangen. 
Flächenwirkung: keine 
7.000  7.000  7.000  7.000  7.000  7.000  
1  AFBL 
14 OB 01 01 02 Reduzierung der im Bereich 
Städtepartnerschaften anfallenden Aufgaben 
bzw. Verpflichtungen 
Zusatz: Die Stelle soll gestrichen werden, die 
Sachmittel sollen erhalten werden. 
Beschreibung: Es erfolgt eine Reduzierung der finan ziellen Förderung von Projekten / Begegnungen 
und eine Beschränkung der Ausgaben für Delegationsr eisen des OB bzw. der Vertreter/-in sowie ggf. 
mitreisender Verwaltungsmitarbeiter/-innen. Zudem erfolgt eine Reduzierung der 
Öffentlichkeitsarbeit. 
Bürgerwirkung: Es gibt eine mittelbare Auswirkung a uf die im Bereich Städtepartnerschaften 
ehrenamtlich engagierten Bürger/-innen der Stadt. Z udem ergeben sich Folgen für die Außenwirkung 
der Stadt Münster. 
Personalwirkung: E11, 0,125 Stellenanteil 
Flächenwirkung: Keine 
0  8.532  8.532  8.532  8.532  8.532  
2  APRO, AFBL 
15 OB 01 01 02 Ausweitung der Tätigkeiten im europäischen 
Kontext 
Zusatz: Die A11-Stelle wird auf drei Jahre 
befristet (2014-2016). Je nach Ausgang der 
Abschlussevaluation über Aufwand und 
Nutzen der Stelle (messbar an den jährlich 
eingeworbenen Fördergeldern) ist eine 
Verlängerung denkbar. 
Beschreibung: Es gelang bereits, beispielsweise För dermittel der EU für bestimmte projektbezogene 
Vorhaben der Verwaltung zu akquirieren. Nachdem im Jahr 2011 ein Betrag in Höhe von ~3.500 € 
beschafft werden konnte, wurden im Jahr 2012 bereit s Mittel in Höhe von ~130.000 € für die Dauer 
von 36 Monaten akquiriert. Eine intensive Ausrichtu ng des Fokus auf Fördermittel der Bundes-, der 
Landes- und insbesondere auch der europäischen Eben e würde trotz des dafür -zunächst- 
erforderlichen personellen Ressourceneinsatzes mitt el- bzw. langfristig Einsparungen in den 
verschiedenen Bereichen der Verwaltung erreichen. 
Bürgerwirkung: Bürger/-innen profitieren von den mi t Drittmitteln finanzierten Projekten, die aus 
Mitteln des städtischen Haushaltes sonst nicht durc hgeführt werden könnten.  
Personalwirkung (Stellen): zusätzlich 1,0 Stelle A1 1 
Flächenwirkung: zusätzlich 0,5 Büroraum 
-68.250  60.000  60.000  128.250  
2  AFBL 
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V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
19 OB 13 01 07 Keine Medienauswertung von Zeitungen, 
Zeitschriften, Radio, Fernsehen und Online- 
Medien; kein Medien-Newsfeed im Portal 
muenster.de 
Beschreibung: Folgende Dienste werden eingestellt: 
1) Auswertung von Lokalzeitungs-Stadtteilausgaben, ausgewählten Regionalzeitungen und 
überregionalen Printmedien, mit Info-Service für De zernate und Ämter; 
2) Auswertung WDR-Lokalzeit, mit Info-Service für Ä mter und Dezernate; Mitschnitt und Auswertung 
sonstiger Radio- und Fernsehsendungen; 
3) Auswertung des regionalen Fernsehsenders center. tv; 
4) Auswertung von tausenden Online-Publikationen (H omepages, Zeitungen, Zeitschriften etc.); auch 
z.B. in Krisenfällen zur Online-Recherche geeignet,  auch im Bereich Social Media. Info-Service für 
Ämter und Dezernate. "Treffer"-Auswahl wird täglich  als Newsfeed "Münster in anderen Medien" auf 
muenster.de und auf der Homepage des Presseamtes ve röffentlicht. 
Bürgerwirkung: Informationsgrundlage für bürger- un d serviceorientierte Kommunikation mit der 
Bürgerschaft sowie für frühzeitiges Handeln bei sic h abzeichnenden Problemen und Defiziten wird 
eingeschränkt. Stadt ist weniger über das Bild von Münster in den Medien informiert. 
Medienauswertung als Informationsbasis für städtisc he Aktivitäten einschließlich 
der Öffentlichkeitsarbeit - ggf. auch mit dem Ziel der Korrektur von Fehlern in der 
Berichterstattung - entfällt. Das gilt auch in Kris ensituationen. 
Personalwirkung (Stellen): ca. 0,50 summarischer Stellenanteil, verteilt auf rund 10  Stellen. 
Flächenwirkung: keine 
5.000  39.000  39.000  39.000  39.000  39.000  
1  APRO, AFBL 
22 I 10 01 08 Wegfall des Leistungentgeltes für Beamte/-innen Beschreibung: 
Nach § 6 des LBesG NRW zahlt die Stadtverwaltung au f der Basis der Dienstvereinbarung über die 
leistungsorientierte Bezahlung gemäß § 18 TVöD auf freiwilliger Grundlage Leistungsbezüge auch 
für Beamtinnen und Beamte. Diese werden abgeschafft . Das betrifft 1180 Mitarbeiter/-innen.  Für 
Tarifbeschäftigte (ca. 4650) besteht weiterhin ein tarifrechtlicher Anspruch auf Teilnahme am 
Leistungsentgelt. Insofern entstünde eine Ungleichb ehandlung bei gleichwertiger Arbeit(sleistung). 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
848.230  848.230  848.230  848.230  848.230  848.23 0  
1  APRO 
23 I 10 01 13 Firmenabo outsourcen 
Zusatz: Die Verwaltung soll prüfen, ob dieses 
Angebot von den Stadtwerken Münster 
übernommen werden kann. 
Beschreibung: Die Abwicklung des Firmenabos (aktuel l 820 Abos, im Winter bis zu 920 Abos), kann 
durch einen externen Anbieter erfolgen. 
Vorteile: 
 - Personalkosten bei der Stadt entfallen 
Nachteile: 
 - Die Mitarbeiter/-innen können nicht mehr verpflichtet werden, das Firmenabo für dienstliche 
Fahrten zu nutzen. 
 - Die Mitarbeiter/-innen müssten die  Kosten für d en  mit der Abwicklung des Firmenabos 
beauftragten externen Anbieters zusätzlich zahlen. 
 - Für Mitarbeiter/-innen mit Wohnsitz in Münster, die die Preisstufe 0 nutzen, wird das Firmenabo 
preislich unattraktiv. Es ist mit ca. 200 Kündigung en zu rechnen. 
 - Für die dienstliche Nutzung von Bussen sind stei gende Kosten zu erwarten. Sobald monatlich 
mehr als 60 Busfahrten (Break-Even-Point) zusätzlic h bezahlt werden, übersteigen die Buskosten die 
einsparbaren Personalaufwendungen. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): 0,05 Stelle (A9mD) 
Flächenwirkung: keine 
0  2.591  2.591  2.591  2.591  2.591  
2  APRO 
5

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V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
24 I 10 01 13 Einführung von Parkgebühren für die 
Verwaltungsführung und Amtsleiter/-innen 
Zusatz: Die WBI soll zeitnah ein Konzept 
vorlegen, wie die Tiefgarage privat vermarktet 
werden kann, z.B. an Dauerparker aus der 
unmittelbaren Nachbarschaft. Die finanziellen 
Wirkungen sind darzustellen. 
Beschreibung: 
Die bisher kostenfrei für den Oberbürgermeister, de n Verwaltungsvorstand, die Dezernenten sowie 
die Amts- und Betriebsleitungen zur Verfügung geste llten Parkplätze werden nur noch gegen eine 
Kostenpauschale überlassen. 
Durchschnittskosten bei externen Parkanbietern: 
Innenstadt: 150 €
Stadthaus II: 50 €
Stadthaus III: 50 €  
Die Erlöse sind auf der Grundlage der oben aufgefüh rten Durchschnittskosten berechnet. Das 
finanzielle Risiko, dass nicht alle Parkplätze für das gesamte Jahr vergeben werden können, ist 
durch einen Abschlag in Höhe von 500 € / Monat (jew eils 2 Parkplätze pro Stadthaus) in der 
Ertragsberechnung eingeflossen. Für die Bewirtschaf tung der Parkplätze sind Kosten in Höhe von 
ca. 600 € / Jahr berücksichtigt. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
33.000  33.000  33.000  33.000  33.000  33.000  
2  APRO 
25 I citeq 01 15 Standzeitverlängerung von Hardware in Münster Beschreibung: Die Standzeit der PC wird nach Einfüh rung von Windows 7 von 4,5 auf 5,5 Jahre und 
die der Monitore von 5 auf 6 Jahre verlängert. Durc h die längere Standzeit und Veränderungen in der 
Organisation können die Einsparungen realisiert wer den. Wegen der verlängerten Nutzungsdauer ist 
mit geringfügig steigenden Ausfallraten bei den PC und Monitoren zu rechnen. Außerdem können 
neueste Anwendungsversionen nicht immer sofort umge setzt werden, da die eingesetzten PC 
möglicherweise die technischen Anforderungen nicht erfüllen. Ggfls. müssen die Updates bis zur 
nächsten Re-Investition zurückgestellt werden. Um dem entgegen zu wirken, werden alle PC mit 
zusätzlichem Hauptspeicher ausgestattet. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  0  55.600  55.600  55.600  55.600  
1  AFBL 
26 I citeq 01 15 Reduzierung des Einsatzes von SAP-Beratern Beschreibung: Der Einsatz von externen Beratern zur  Unterstützung des Customizings und bei der 
Einführung neuer Release-Versionen im Bereich SAP-N KF wird reduziert. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
10.000  10.000  10.000  10.000  10.000  10.000  
1  AFBL 
6

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
27 I 32 02 01 Reduzierung des reagierenden Kontrolldienstes                                       Der reagierende Kontroll- und Streifendienst durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst (SOS) in 
den Abend- und Nachtstunden - auch an Sonn- und Fei ertagen - aufgrund konkreter Anzeigen und 
Meldungen der Besucher, Bürger, Kaufmannschaft, Pol izei etc. wird reduziert. 
Bürgerwirkung: Meldungen der oben anführten Persone n, Institutionen und Behörden werden nicht 
mehr angenommen. Die Beschwerdeführer erhalten kein e Hilfe in ihrer jeweiligen Situation/Lage. 
Lärmpegelmessungen zur Objektivierung werden nicht mehr durchgeführt. Gleiches gilt für ein 
Einschreiten bei störenden Grillvorgängen, Hundegeb ell, Störungen auf Kinderspielplätzen, 
Schulhöfen, wildem Urinieren etc.. Es ist hierdurch  mit Mehraufwänden für Dritte, wie z. B. Polizei, 
priv. Grundstückseigentümer, priv. und öffentl. Ver waltungen und sozialen Einrichtungen zu rechnen. 
Personalwirkung (Stellen): 1 Stelle 
Flächenwirkung: keine                                                                                                                                                                                                                   
3.000  50.840  50.840  50.840  44.840  44.840  
1  APRO 
32 I 33 02 04 Zusammenlegung von zwei Leitungsstellen 
Bezirksverwaltung 
Beschreibung: Die Leitungsstellen von zwei Bezirksv erwaltungen können zusammengelegt werden. 
Dadurch entfällt eine 1,0 Stelle. 
Bürgerwirkung: Koordinierende Funktionen der Bezirk sverwaltungsleitung in den Stadtbezirken nur 
noch eingeschränkt möglich. 
Personalwirkung: 1,0 Stelle A13 hD  
Flächenwirkung: ein Büroraum 
0  0  102.920  102.920  102.920  102.920  
1  AFBL 
33 I 33 Veränderungen des Angebotes der Stadthalle 
Hiltrup 
Beschreibung: Das Leistungsangebot der Stadthalle H iltrup ist im Kontext der laufenden Prüfungen 
so  zu optimieren, dass auch eine finanzielle Entla stung für den städtischen Haushalt mindestens in 
der angeführten Größenordnung erreicht wird.   
Bürgerwirkung: Veränderung des Leistungsangebotes d er Stadthalle Hiltrup 
Personalwirkung: voraussichtlich keine 
Flächenwirkung: in Abhängigkeit vom zukünftigen Lei stungsangebot 
0  0  50.000  50.000  50.000  50.000  
2  APRO 
34 I 34 02 05 Anhebung von Standesamtsgebühren Beschreibung: 
Das Gebührengesetz GebG NRW erlaubt den Gemeinden i n § 2 Abs. 3 für dort genannte 
Amtshandlungen eigene Gebührenordnungen (Satzungen)  zu erlassen. Mit der Maßnahme werden 
die Gebühren für die Erteilung von Personenstandsur kunden sowie für  Nachbeurkundungen von 
Personenstandsfällen im Ausland erhöht. Bei der Anm eldung der Eheschließung werden die 
Gebühren für deutsche und ausländische Paare verein heitlicht. 
Bürgerwirkung: 
Finanzielle Mehrbelastung im konkreten Fall einer Amtshandlung des Standesamtes. 
 
Personalwirkung: 
Keine 
Flächenauswirkung: 
Keine 
75.000  100.000  100.000  100.000  100.000  100.000   
1  APRO 
7

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
35 I 37 02 09 Verzicht auf Teile der Sachbearbeitung zur 
Kampfmittelbeseitigung. Die vorsorgliche 
Auswertung von Bauanträgen mit dem Ziel, 
Bauherrn anzuschreiben und auf die mögliche 
Veranlassung der Antragstellung zur 
Kampfmittelbeseitigung hinzuweisen, entfällt.  
Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht 
werden. Allerdings soll die Feuerwehr 
Münster über die konkrete Umsetzung selbst 
entscheiden und dies den zuständigen 
Gremien zeitnah vorlegen. 
Beschreibung: 
Durch die Feuerwehr erfolgt eine systematische Ausw ertung aller Bauanträge sowie im Anschluss 
daran in den erforderlichen Fällen ein Anschreiben an die Bauherren zur Veranlassung der 
Antragstellung zur Kampfmittelbeseitigung. Die Date nbasis der eingehenden Anträge zur 
Kampfmittelüberprüfung ist Grundlage für die Veranl assung weiterer Überprüfungsmaßnahmen bis 
hin zur gezielten Blindgängersuche und deren Entsch ärfung. 
Bürgerwirkung: 
Die Anschreiben erinnern die Bauherren an deren Pfl ichten nach § 16 BauO. Ohne gezielte 
Anschreiben würden zahlreiche Bauherren auf nicht k ampfmittelüberprüftem Grund potenziell 
gefährliche bodeneingreifende Maßnahmen vornehmen. Lebensgefahr bei bodeneingreifenden 
Maßnahmen im Bereichen mit Bombenblindgängern beste ht üblicher Weise im Mindesten in einem 
Radius von 300 m. 
Personalwirkung (Stellen): 0,05 Stellen x A12 für d as Anschreiben an die Bauherren. Bei Entfall der 
Aufgabe ergäbe sich durch wegbrechende Fallzahlen b ei der Kampfmittelüberprüfung eine 
Aufwandreduzierung i.H.v. insgesamt 0,25 Stellen A1 2. 
Flächenwirkung: 0,05 bzw. 0,25 Büroarbeitsplätze. 
0  19.367  19.367  19.367  19.367  19.367  
2  AUB 
36 I 37 02 09 Verzicht auf Brandschauen nach örtlicher 
Gefahreneinschätzung 
Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht 
werden. Allerdings soll die Feuerwehr 
Münster über die konkrete Umsetzung selbst 
entscheiden und dies den zuständigen 
Gremien zeitnah vorlegen. 
Beschreibung: 
Die Durchführung von Brandschauen nach FSHG, auch i n Objekten nach örtlicher 
Gefahreneinschätzung, ist gemäß der aktuellen Erlas slage möglich. In Münster bestehen nach 
Einschätzung der Feuerwehr besondere Gefahren auch in kleineren Gaststätten, die sich häufig in 
Bestandsgebäuden mit mehreren anderen Nutzungen bef inden. Aufgrund der Bestandssituation 
fehlen häufig wirksame brandschutztechnische Abtren nungen zu Nachbarnutzungen, insbesondere 
zu Wohnungen in Obergeschossen. Ähnliches gilt für weitere Bestandsbauten in der Altstadt. 
Geprüft werden soll, inwieweit die Aufgabe auch im Rahmen der sog. "wiederkehrenden Prüfungen" 
der Bauaufsicht miterledigt werden kann. 
Bürgerwirkung: 
Die Brandschauen verbessern den Nachbarschutz in br andschutztechnischer Hinsicht erheblich. Da 
häufig die Verbindung zu Nutzungseinheiten mit Wohn nutzung in Obergeschossen betroffen ist, 
wirkt die Brandschau insbesondere für die dortigen Bewohner auf einen Mindestschutz entsprechend 
der Bestandssituation des Gebäudes hin, die Gefahr der Verrauchung von Rettungswegen und der 
Brandausbreitung auf Nachbarnutzungen wird erheblic h und zum Teil mit 
einfachen (betrieblichen) Maßnahmen reduziert. 
Personalwirkung (Stellen): 0,27 Stellen x A 9 mD. 
Flächenwirkung: 0,27 Büroarbeitsplätze. 
0  18.215  18.215  18.215  18.215  18.215  
2  AUB 
8

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
37 I 37 02 09 Verzicht auf die Koordinierung der 
Brandschutzerziehung der Freiwilligen 
Feuerwehr, das Servicetelefon des 
Vorbeugenden Brandschutzes und die 
Brandschutzunterweisung für städtische 
Mitarbeiter 
Beschreibung: 
Der Bereich der Brandschutzerziehung und Brandschut zaufklärung wird in Münster im wesentlichen 
durch die ehrenamtlichen Mitglieder der Löschzüge d er Freiwillige Feuerwehr durchgeführt. Nur zur 
Koordinierung der Aktivitäten der 20 Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr und zur Versorgung mit 
geeignetem, zentral ausgewählten Informationsmateri al erfolgt eine gewisse Wahrnehmung dieser 
SOLL-Aufgabe nach FSHG durch die Berufsfeuerwehr. W eiterhin werden Bürgeranfragen, z.B. zum 
Thema Rauchmelder, über das Servicetelefon der Abte ilung Vorbeugender Brandschutz bedient. 
Zudem erfolgen Brandschutzunterweisungen städtische r Mitarbeiter gemäß den für die jeweiligen 
Einrichtungen geltenden Anforderungen nach SBauVO o der Arbeitsschutzrecht. 
Bürgerwirkung: 
Die Aufgabenwahrnehmung ermöglicht innerhalb Münste rs eine einheitliche Bürgerinformation durch 
definierte fachliche Aussagen und ebenso eine Verso rgung mit entsprechendem 
Informationsmaterial für die Brandschutzunterweisun g und -aufklärung. Für städtische Einrichtungen 
wird der Service geboten, Brandschutzunterweisungen  mit der Kompetenz der 
auch im Einsatzfall zuständigen Feuerwehr durchzufü hren. 
Personalwirkung (Stellen): 0,1 Stellen x A 12 + 0,0 9 Stellen x  A 9 mD. 
Flächenwirkung: 0,19 Büroarbeitsplätze. 
1.256  13.819  13.819  13.819  13.819  13.819  
1  APRO, AUB 
38 I 37 02 09 Standardreduzierung bei der Koordinierung und 
Begleitung von Schulalarmproben 
Beschreibung: Die flächendeckende und regelmäßige D urchführung von Schulalarmproben, häufig 
in Verbindung mit Unterricht zur Brandschutzerziehu ng, ist eine Serviceleistung der Feuerwehr für 
die Schulen. Gleiches gilt für die Koordinierung un d Vereinbarung der entsprechenden Termine. 
Vorgeschlagen wird eine deutlich geringere Beteilig ung der Feuerwehr mit größeren Intervallen. 
Gleichzeitig sollen die Schulen verpflichtet werden , regelmäßig Schulalarmproben ohne Beteiligung 
der Berufsfeuerwehr durchzuführen. 
 
Bürgerwirkung: Für die Schulen wächst der Koordinie rungsbedarf. Eine qualitativ hochwertige 
Unterweisung ist nicht mehr durchgängig sichergeste llt. 
Personalwirkung (Stellen): 0,45 Stellen x A 9 mD. 
Flächenwirkung: 0,45 Büroarbeitsplätze. 
0  15.180  15.180  15.180  15.180  15.180  
1  APRO, AUB 
39 I 37 02 09 Kostenersatz bei Fehlalarmen Beschreibung: Verschärfung der Kriterien zum Kosten ersatz bei Fehlalarmen. Die Stadt Münster 
verzichtet derzeit weitgehend auf den (gesetzlich m öglichen) Kostenersatz bei Fehlalarmierungen 
aus Brandmeldeanlagen. Ein Kostenersatz wird nur ge fordert bei Vorsatz oder bei einer 
außerordentlichen Häufung von Fehlalarmen, welche a uf eine mangelhafte Wartung und Aufsicht 
zurückgeführt werden müssen. Die diesbezüglichen An wendungskriterien werden moderat 
verschärft. 
Bürgerwirkung: Keine unmittelbare. Es besteht jedoc h die Gefahr einer Vermeidungsstrategie, bei 
der die automatische Übertragung der Brandmeldung z ur Feuerwehr durch den jew. Betreiber zur 
Vermeidung von Kosten außer Funktion gesetzt wird. Bei einem realen Brandereignis würde dieses 
(strafrechtlich relevante) Verhalten zu erheblichen  Folgen für die zu schützenden Personen und/oder 
die Handlungspflichtigen führen. Diese Überlegung f ührte bislang dazu, den Kostenersatz nur bei 
eklatantem Fehlverhalten zu fordern. 
Personalwirkung: keine bezüglich der zu fertigenden  Bescheide über Kostenersatz. Es ist möglich, 
dass die Kostenpflichtigen vermehrt den Rechtsweg b eschreiten. Dies kann 
Personalressourcen binden, die derzeit nicht kalkul iert sind. 
Flächenwirkung: keine 
60.000  60.000  60.000  60.000  60.000  60.000  
1  AUB 
9

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
41 II 20 01 09 Verzicht auf den Bürgerhaushalt in jedem 2. Jahr Beschreibung: Das Bürgerhaushaltsverfahren wurde 20 11 eingeführt. Der Bürgerhaushalt 2011 
(Nachlauf) und der Bürgerhaushalt 2012 (zum Haushal tsplan 2013) befindet sich zurzeit in der 
Durchführung. Ein Verzicht auf dieses Instrument in  jedem 2. Jahr führt zu regelmässigen 
Einsparungen. 
Bürgerwirkung: Die Beteiligungsmöglichkeit über das  Bürgerhaushaltsverfahren wird verringert. 
Dabei ist zu bedenken, dass das Instrument BHH nur zu ca. 10 % für direkte haushaltsrelevante 
Anliegen genutzt wurde. 
Personalwirkung (Stellen): Zusammengefasste Wirkung  der Maßn. 40, 41 und 42 in Maßnahme 40 
Flächenwirkung: keine 
25.000  0  25.000  0  25.000  25.000  
1  APRO, AFBL 
43 II 20 01 09 Verzicht auf Druck des beschlossenen 
Haushaltsplans 
Beschreibung: Zurzeit wird nach Beschluss des Haush altsplans durch den Rat der zweibändige Plan 
nochmals gedruckt und den Ratsmitgliedern, BV´s, de r Verwaltung etc. zur Verfügung gestellt. 
Zusätzlich wird der Plan auf der Internetseite des Amtes 20 veröffentlicht. Der Entwurf des 
Haushaltsplans wird weiterhin gedruckt, da dies zur zeit für die Beratung erforderlich ist (ggf. 
Ablösung durch IT-Lösung). 
Bürgerwirkung: sehr gering bis keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
8.000  8.000  8.000  8.000  8.000  8.000  
1  AFBL 
44 II 20 01 09 Verzicht auf Finanzamtanfragen Beschreibung: Verzicht auf Anfragen beim Finanzamt zu ausstehenden 
Gewerbesteuermessbescheiden 
Bürgerwirkung: Qualitätsminderung bei der Pflege de r Steuerkonten 
Personalwirkung (Stellen): 0,33 Stellenanteile mD e inschl. Maßnahme 45 
Flächenwirkung keine 
0  1.366  1.366  15.028  15.028  15.028  
1  APRO, AFBL 
45 II 20 01 09 Optimierung des Veranlagungsverfahrens (TFA- 
Anwendung) 
Beschreibung: Optimierung des Veranlagungsverfahren s (TFA-Anwendung) in der Fachstelle 
Gewerbesteuer 
Bürgerwirkung: Vermeidung von Anwendungsfehlern, kü rzere Bearbeitungsdauer 
Personalwirkung (Stellen): siehe Maßnahme 44 
Flächenwirkung: keine 
0  0  0  0  0  0  
1  APRO, AFBL 
47 II 20 01 09 Minderaufwand Gesamtabschluss Beschreibung: Stellenreduzierung für den Gesamtabsc hluss nach Abschluss der 
"Einführungsphase". 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stellenanteile gD 
Flächenwirkung: keine 
0  0  0  31.225  31.225  31.225  
1  APRO, AFBL 
10

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
3
4
5
a
48 II 20 15 01 Reduzierung des städtischen Zuschusses bei 
der Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
Zusatz: Die Verwaltung wird gebeten, bei 
Umsetzung der Maßnahme die steuerlichen 
Konsequenzen zu berücksichtigen. Für 2013 
wird ein Sperrvermerk eingerichtet. 
Beschreibung: 
Es besteht ein in der Satzung festgelegtes Einlages ystem mit einem festgelegten Zuschuss. 
Die Gesellschaft erhält incl. ihrer Untergesellschaften einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 2.350 
T€. Für eine Anpassung des Zuschusses auf 2.100 T€ müssen das Einlagesystem (Satzung) und 
der Betrauungsakt entsprechend geändert werden. 
Bürgerwirkung: Mögliche Einschränkung bei den Leist ungen der Wirtschaftsförderung inkl. ihrer 
Untergesellschaften. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  250.000  250.000  250.000  250.000  250.000  
2  AFBL 
3
4
5
b
49 II 20 15 01 Reduzierung des städtischen Zuschusses bei 
der Westfälischer Zoologischer Garten Münster 
GmbH 
Beschreibung: Es besteht ein Managementkontrakt bis  2015. Die Gesellschaft erhält einen jährlichen 
Zuschuss in Höhe von 4.136 T€. Für eine Anpassung d es Zuschusses auf 4.000 Tsd. € muss der 
neue Managementkontrakt ab 2016 entsprechend geände rt werden. 
Bürgerwirkung: Mögliche Einschränkung bei den Leist ungen des Zoos. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  0  0  136.000  136.000  136.000  
1  AFBL 
2
4
3
a
50 II 20 15.01 Steuerliche Optimierung im Bäderbereich (1. 
Stufe) 
Beschreibung: Aufgrund einer neuen Rechtslage (nach  Betriebsprüfung in 2011) besteht die 
Möglichkeit der Zusammenfassung der beiden bestehen den Betriebe gewerblicher Art (BgA Bäder 
mit BHKW und BgA Bäder ohne BHKW) und damit die Mög lichkeit der Zusammenfassung der 
Bäderverluste mit den Dividenden der Stadtwerke Mün ster GmbH. Hierdurch kann eine Minderung 
der Kapitalertragssteuer in Höhe von ca. 554 T€ p. a. erreicht werden. Dieser Steuervorteil soll ab 
sofort (und rückwirkend ab 2009) generiert werden. Die Effekte 2009 bis 2012 werden 2013 
ergebniswirksam werden. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
2.216.000  554.000  554.000  554.000  554.000  554. 000  
1  AFBL 
3
4
5
b
1
51 II 20 15 01 Erhöhte Gewinnausschüttung der Wohn + 
Stadtbau GmbH 
Es besteht ein Managementkontrakt bis 2015. Die Ges ellschaft zahlt eine jährliche 
Vorabgewinnausschüttung von 2,5 Mio. €. Für eine Anpassung der Gewinnausschüttung auf 3, 5 Mio. 
€ muss der neue Managementkontrakt ab 2016 entsprec hend geändert werden. Die dargestellte 
finanzielle Wirkung ergibt sich netto, d.h. nach St euern. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  0  0  841.750  841.750  841.750  
1  AFBL 
11

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
3
4
5
c
52 II 20 16 01 Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer A Beschreibung: 
Der Hebesatz für die Grundsteuer A soll auf den dur chschnittlichen Satz 
der kreisfreien Kommunen in NRW  angehoben werden. Grundsteuer A 
neu: 520 % (bisher 460 %)  zum 1.1.2013 um 10 Punkte von 230 auf 240, zum 1.1.2015 erfolgt zur 
Erzielung des allgemeinen Inflationsausgleiches eine weitere Erhöhung um 15 Punkte auf 255 
Punkte .
Bürgerwirkung: steuerliche Mehrbelastung um 6 %  4,3 % (zum 1.1.2013) und um weitere 6,25 % 
zum 1.1.2015 .
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
17.000  17.000  41.000  41.000  41.000  41.000  
2  AFBL 
3
4
5
d
53 II 20 16 01 Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B Beschreibung: 
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll auf den dur chschnittlichen Satz 
der kreisfreien Kommunen in NRW  angehoben werden. Grundsteuer B 
neu: 520 % (bisher 460 %)  zum 1.1.2013 um 20 Punkte von 460 auf 480, zum 1.1.2015 erfolgt zur 
Erzielung des allgemeinen Inflationsausgleiches eine weitere Erhöhung um 30 Punkte auf 510 
Punkte . Bei der Grundsteuer B ergeben sich pro Jahr 
steigende Effekte, weil von einer steigenden Bemess ungsgrundlage ausgegangen 
wird (Einheitswerte). 
Bürgerwirkung: steuerliche Mehrbelastung um 13 % 
 4,3 % (zum 1.1.2013) und um weitere 6,25 % 
zum 1.1.2015 .
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
2.200.000  2.200.000  5.700.000  5.700.000  5.700.0 00  5.700.000  
2  AFBL 
3
4
5
e
54 II 20 16 01 Anhebung der Steuersatzes auf Spielapparate 
mit Gewinnmöglichkeit bei der Vergnügungsteuer 
Beschreibung: Der Steuersatz für Apparate mit Gewin nmöglichkeit bei der Vergnügungsteuer wird 
von 15 v.H. auf 19 v.H erhöht. 
Bürgerwirkung: Mehrbelastung der Automatenaufstelle r um 27% 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
600.000  600.000  600.000  600.000  600.000  600.00 0  
1  AFBL 
55 II 23 01 11 Kürzung der Umbaumaßnahmen 
Zusatz: Die Einsparsumme wird auf 125.000 € 
reduziert unter der Maßgabe, dass KITAs und 
Schulen von den Einsparungen nicht 
betroffen werden. 
Beschreibung: Es wird auf Umbaumaßnahmen, die auf W ünsche der Nutzer zurückgehen, zur Hälfte 
verzichtet. 
Bürgerwirkung: Umbauten verzögern sich. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
125.000  125.000  125.000  125.000  125.000  125.00 0  
2  AFBL 
12

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
56 II 23 01 11 Optimierung des Portfolios "Allgemeines 
Grundvermögen" 
PRÜFAUTRAG: Die Verwaltung wird beauftragt, das all gemeine Grundvermögen im Rahmen eines 
Portfolio-Managements weiter zu optimieren und dadu rch eine zusätzliche finanzielle Entlastung von 
jährlich bis zu 60.000 Euro zu erzielen. 
Beschreibung: Die Stadt Münster hält Gebäude im Por tfolio, deren ursprünglicher Erwerbszweck 
nicht mehr angestrebt wird. Durch Optimierung des P ortfolios werden Erträge (Mieten) zurückgeführt. 
Gleichzeitig werden aber Sachaufwendungen eingespar t. Zu den dargestellten Einsparungen bei 
den Sachaufwendungen kann der Haushalt auch um AfA in Höhe von 44.000 € entlastet werden. 
Durch die Veräußerung werden Liquiditätszuflüsse er folgen und ggf. stille Reserven aufgelöst. Die 
Umsetzung ist nur möglich, wenn - nach VV-Beschluss  - konkrete Verwertungsoptionen den 
politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: 4.000 m² 
11.000  54.000  60.000  60.000  60.000  60.000  
1  AFBL 
57 II 23 01 11 Erhöhung der landwirtschaftlichen Pachten Beschreibung: Die Stadt Münster verpachtet landwirt schaftliche Flächen. Durch eine Anpassung der 
Pachten an die Marktgegebenheiten können zusätzlich e Erträge erzielt werden. Die Umsetzung ist 
nur möglich, wenn es entsprechende politische Besch lüsse gibt, die Pachten zu erhöhen. 
Bürgerwirkung: Landwirte zahlen in Zunkunft marktüb liche Pachten bei städtischen Flächen 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  35.000  45.000  45.000  45.000  45.000  
1  AFBL 
59 II 23 01 11 Mietanpassungen an die Entwicklung der 
Marktmieten 
Beschreibung: Die aktuellen Mietkonditionen für das  Stadthaus 3 belaufen sich auf 15,12 €/m ². Diese 
Höhe ist durch Indexanpassungen in den letzten Jahr en erreicht worden. Die Büromarktstudie der 
Wirtschaftsförderung Münster weist für Mietobjekte in vergleichbaren Lagen Mietpreise zwischen 
8,33 €/m² und 15,47 €/m² (inkl. Umsatzsteuer) aus. Im Mittel ergibt sich ein Mietwert von 11,90 €/m². 
Bei einer Anpassung des Mietvertrages auf die durch schnittliche Größe können sich die dargestellten 
Einsparungen ergeben. Dies ist im Rahmen einer Vert ragsverlängerung mit den Stadtwerken als 
Eigentümerin zu verhandeln. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
650.000  650.000  650.000  650.000  650.000  650.00 0  
1  AFBL 
60 II AWM 11 02 Angebot verschiedener freiwilliger 
Dienstleistungen 
Zusatz: Die Einsparsumme wird für alle Jahre 
auf 250.000 € erhöht. 
Beschreibung: Überschüsse aus der Reinigung für Dri tte, Containerdienst, Sickerwasserverarbeitung 
für Dritte, Fremdreparaturen von Fahrzeugen anderer  Ämter etc. 
Bürgerwirkung: keine Auswirkung 
Personalwirkung (Stellen): keine Auswirkung 
Flächenwirkung: keine Auswirkung 
250.000  250.000  250.000  250.000  250.000  250.00 0  
2  AFBL 
13

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
62 II AWM 11 02 Einsatz von kalk. Zinsen Beschreibung: Zurverfügungstellung der kalk. Zinsen  aus den Gebührenkalkulationen 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
300.000  300.000  300.000  300.000  300.000  300.00 0  
1  WA AWM, 
AFBL 
63 III 61 02 07 Reduzierung statistischer Dienstleistungen; 
Reduzierung der kartografischen 
Grundlagenarbeit 
Beschreibung: Die Vierteljahresstatistik wird eingestellt;  weitere diverse statistische Dienstleistungen 
werden im Standard reduziert (u. a. in den Themenfe ldern Erwerbstätigkeit, Wirtschaft, Tourismus, 
Verkehr, Gesundheit, Soziales). Im Bereich kartografischer Dienstleistungen wird die Pflege und 
Fortschreibung kartografischer Grundlagen in Zshg. mit statistischen Dienstleistungen im Aufwand 
entsprechend reduziert. 
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung in der Breite; mittelbare Wirkung in Bezug auf die 
sachinteressierte Bürgerschaft sowie Politik und Ve rwaltung. 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle 
Flächenwirkung: 0,5 Büroraum 
0  0  31.225  31.225  31.225  31.225  
1  ASSVW, 
APRO 
64 III 61 09 01 Reduzierungen des Engagements im 
Städtenetzwerk MONT 
Beschreibung: Die Stadt Münster reduziert ihr Engag ement im Städtenetzwerk MONT (Münster, 
Osnabrück, Netwerkstad Twente). 
Bürgerwirkung: Keine unmittelbare Bürgerwirkung, da  Kooperation MONT bis dato ldgl. 
programmatischer / konzeptioneller Art. 
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle 
Flächenwirkung: keine 
0  0  17.063  17.063  17.063  17.063  
1  ASSVW, 
APRO 
65 III 61 09 01 Reduzierung des Aufwands bei stadtregionaler 
Zusammenarbeit in der "Stadtregion Münster" 
Beschreibung: Deutliche Verringerung des koordinier enden Aufwands der Stadt Münster für die 
"Stadtregion Münster" (= Stadt MS und Anrainerkommunen) durch Abgabe der Geschäftsführung an 
eine andere Mitgliedskommune der "Stadtregion Münster". 
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung 
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle 
Flächenwirkung: keine 
0  0  17.063  17.063  17.063  17.063  
1  ASSVW, 
APRO 
66 III 61 09 01 Reduzierung der Standards bei der Prüfung von 
Einzelhandelsvorhaben 
Beschreibung: Eine deutliche Reduzierung des Standa rds der Erbringung von Fachleistungen und 
Stellungnahmen (an Amt 63) führt zu einer Verlänger ung der Bearbeitungszeit und Reduzierung des 
inhaltlichen Prüf- u. Bewertungsrahmens bei einzelh andelsstrukturellen 
Verträglichkeitsuntersuchungen. 
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung; ab er direkte Wirkung auf Investoren von 
Einzelhandelsvorhaben im Vorfeld von und im Baugene hmigungsverfahren. 
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle 
Flächenwirkung: ggf. 0,25 Büroraum 
0  0  17.063  17.063  17.063  17.063  
1  ASSVW, 
APRO 
14

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
67 III 61 09 01 Aufwandsreduzierung in der Sachbearbeitung im 
Aufgabenbereich "Innenentwicklungsinitiative" 
Beschreibung: Straffung des Projektaufwands, Verlän gerung der Projektbearbeitungszeit. 
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung, ab er zeitliche Einschränkung in der Erstellung 
konkreter Umsetzungsvorschläge (für Dritte / Immobilieneigentümer) für die Quartiersentwicklung. 
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle 
Flächenwirkung: keine 
0  0  17.063  17.063  17.063  17.063  
1  ASSVW, 
APRO 
68 III 61 09 01 Reduzierung der Teilnahme an Bundes- / 
Landesprojekten bzw. Konzentration auf 
strategisch bedeutsame Entwicklungsprojekte 
der Stadt Münster mit hoher direkter 
Bürgerrelevanz 
Beschreibung: Nach Auslaufen der ZukunftsWerkStadt (BMBF) keine weitere Mitwirkung an neuen, 
extern initiierten Stadtentwicklungsprojekten bzw. Mitwirkung nur bei hoher und unmittelbarer 
Bürgerrelevanz. 
Bürgerwirkung: Es entsteht keine unmittelbare Bürge rwirkung; evtl. ergeben Einschränkungen bei 
der allgemeinen Positionierung der Stadt Münster in  innovativen Stadtentwicklungsthemen. 
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle ab 2015 
Flächenwirkung: keine 
0  0  17.063  17.063  17.063  17.063  
1  ASSVW, 
APRO 
69 III 61 09 01 Reduzierung des übergreifenden 
"Handlungsprogramms Demografischer Wandel" 
bzw. Konzentration auf die originäre 
Fachzuständigkeit im Thema Demografischer 
Wandel 
Beschreibung: Verzicht auf die übergreifende Bearbe itung und Koordinierung allgemeiner 
programmatischer Handlungsansätze. Dies ist möglich, da die in dezentraler Fachzuständigkeit 
vorhandenen sektoralen Handlungs- und Aufgabenfelde r im Bereich des demografischen Wandels 
verankert sind und jeweils ressortbezogen fachadäqu at bearbeitet werden. Praktische 
Grundlagenunterstützung wird weiterhin geleistet du rch ein von Amt 61 zu erstellendes Demografie- 
Monitoring (regelmäßiges Berichtswesen) mit für die Stadtentwicklung (im weiteren Sinne) relevanten 
Indikatoren als Grundlage für sektorlae öffentliche  Infrastrukturplanungen. 
Bürgerwirkung: mittelbar bzw. bei entsprechenden Be darfs- / Zielgruppen.                                                                                                                                                                                        
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle 
Flächenwirkung: 0,5 Büroraum 
0  0  34.125  34.125  34.125  34.125  
1  ASSVW, 
AFBL 
70 III 61 09 01 Reduzierung von bauleitplanerischer Planungs- 
und Beratungsleistungen für Vorhabenträger / 
Investoren 
Beschreibung: 
Konsequente Verpflichtung Dritter (Vorhabenträger /  Investoren) auf Erbringung der vorhaben- / 
projektbezogenen Planungs- und Verfahrensleistungen  mit Ausnahme der hoheitlichen Aufgaben; 
deutliche Einschränkung der inhaltlich-fachlichen b eratenden Verfahrensbegleitung Dritter bei 
projektgebundenen bzw. vorhebanbezogenen Bebauungsp lanverfahren 
Bürgerwirkung: 
keine unmittelbare Bürgerwirkung; direkte Auswirkungen auf Vorhaben- und Projektträger 
Personalwirkung (Stellen):  
0,25 Stelle 
Flächenwirkung: 0,5 Büroraum i.V.m. Maßnahme 71. 
0  0  19.235  19.235  19.235  19.235  
1  ASSVW, 
APRO 
15

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
71 III 61 09 01 Teilverzicht auf Abgabe planungsrechtlicher 
Stellungnahmen bei Bauvorhaben nach § 34 
BauGB an Amt 63; Verzicht auf Bürgerberatung 
in diesen Fällen bei Amt 61. 
Beschreibung: Im Vollzug (Bauvorhaben) des Bebauung splanes erfolgt nur noch die Prüfung des 
sog. Planerfordernisses sowie die Abgabe von Stellu ngnahmen im Falle von Anträgen auf sog. 
Befreiungen vom Bebauubgsplan durch Amt 61; es erfo lgt grundsätzlich keine Beteiligung mehr von 
Amt 61 im Baugenehmigungsverfahren. 
Bürgerwirkung: Unmittelbare Bürgerwirkung, da nur n och eingeschränkte Beratung durch Amt 61 in 
dem durch diese Maßnahme eingeschränkten Umfang ang eboten werden kann; Ansprechpartner ist 
maßgeblich allein Amt 63 als Baugenehmigungsbehörde . 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle 
Flächenwirkung: 0,5 Raum i.V.m.Maßnahme 70 
0  0  34.125  34.125  34.125  34.125  
1  ASSVW, 
APRO 
72 III 61 10 02 Reduzierung der Standards in der 
Beratungsleistung und der Öffentlichkeitsarbeit 
im Bereich Denkmalpflege 
Beschreibung: Erhebliche Reduzierung der Öffentlich keitsarbeit für den "Tag des offenen Denkmals" 
sowie die Straffung der Beratungsleistungen im Vorf eld der formellen denkmalrechtlichen  
Erlaubnisverfahren. 
Bürgerwirkung: Unmittelbar - bezogen auf die fachin teressierte Öffentlichkeit und bezogen auf 
Bauherrn, Investoren und Interessenten mit Blick au f denkmalwerte Immobilien. 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle 
Flächenwirkung: keine 
0  0  34.125  34.125  34.125  34.125  
1  ASSVW, 
APRO 
73 III 61 12 02 Aufwandsreduzierung im Bereich ÖPNV- 
Trägerschaft / Fortschreibung Nahverkehrsplan 
Beschreibung: Verlängerung der Bearbeitungszeiten d er "3. Fortschreibung Nahverkehrsplan" und 
von Konzessionsanträgen Bus-ÖPNV (Vollausschöpfung der Fristsetzung); Reduzierung der 
Gremienteilnahme auf Ebene ZVM und RVM; Reduzierung  der Abstimmung mit benachbarten 
Aufgabenträgern ÖPNV auf ein Minimum 
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung 
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle 
Flächenwirkung: keine 
0  20.925  20.925  20.925  20.925  20.925  
1  ASSVW, 
APRO 
74 III 61 12 02 Aufwandsreduzierung / Aufgabenverzicht im 
Bereich Verkehrstechnische Entwürfe 
Beschreibung: Verlängerung von Bearbeitungszeiten u nd vollständige Aufgabe von nicht etatisierten 
Planungen (z. B. im Rahmen von Rats- und BV-Anträge n) sowie "Vorratsplanungen" auf Grundlage 
von Arbeitsprogrammen 
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung, jedoch mittelbar für BV`en und Fachausschüsse. 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle 
Flächenwirkung: 0,5 Büroraum in Verbindung mit Maßn ahme 71 
0  34.125  34.125  34.125  34.125  34.125  
1  ASSVW, 
APRO 
75 III 61 12 02 Aufwandsreduzierung / Teilaufgabe im Bereich 
Radverkehrsplanung/-förderung 
Beschreibung: Verlängerung von Bearbeitungszeiten u nd vollständige Aufgabe von nicht etatisierten 
Planungen (z. B. im Rahmen von Rats- und BV-Anträge n) sowie von "Vorratsplanungen" ohne 
konkrete Auftragsgrundlage (Gremienbeschlüsse) z. B . Radverkehrskonzept; Folge: ggf. Verzicht auf 
Fördermittel 
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung 
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle 
Flächenwirkung: 0,5 Büroraum i.V.m. Maßnahme 70 
0  17.063  17.063  17.063  17.063  17.063  
2  ASSVW, 
APRO 
16

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
76 III 61 12 02 Aufwandsreduzierung / Teilaufgabe bei der 
erarbeitung von Stellungnahmen im 
Aufgabenbereich Verkehrsplanung 
Beschreibung: Deutliche Verlängerung der Bearbeitun gszeiten für Bürgeranfragen sowie Anträge 
nach § 24 GO; deutlich verlängerte Bearbeitungszeit  für erbetene Stellungnahmen Dritter (z. B. in 
Planfeststellungsverfahren, der Politik, von Verbän den usw.) 
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung 
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle 
Flächenwirkung: keine 
0  17.063  17.063  17.063  17.063  17.063  
1  ASSVW, 
APRO 
77 III 62 09 02 Reduzierung der Überwachung der Gebäudeein- 
messungspflicht 
Beschreibung: Reduzierung der Personalstärke bei de r Überwachung der 
Gebäudeeinmessungspflicht nach Abarbeitung der Altf älle. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): 1,0 
Flächenwirkung: keine 
2.000  59.120  59.120  59.120  59.120  59.120  
1  ASSVW, 
APRO 
78 III 62 09 02 Einstellung der Mikroverfilmung als 
Querschnittsaufgabe für die Gesamtverwaltung 
Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht 
werden. Es soll geprüft werden, inwieweit das 
Stadtarchiv eingebunden werden kann. 
Beschreibung: Keine Schrift- und Plangutverfilmung,  Scannen von Archiven und Büchern, Verfilmen 
von Zeitungen und anderen Werken sowie Archivierung en für andere Ämter. Folge: Finanzielle Mittel 
und Personal für die Vergabe dieser Dienstleistunge n müssen bei anderen Ämtern bereitgestellt 
werden. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): 1,0 
Flächenwirkung: 1 Raum 
0  0  49.840  49.840  49.840  49.840  
2  ASSVW, 
APRO 
79 III 62 09 02 Ausweitung von Fortführungsvermessungen Beschreibung: Einnahmeerhöhung für Vermessungsleist ungen durch erhöhtes Auftragsaufkommen 
(Auftragsverlagerung) 
Bürgerwirkung:keine 
                                                                                                                                                                                                                                                                
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
50.000  100.000  100.000  100.000  100.000  100.000   
1  ASSVW 
80 III 62 09 02 Abrechnung von Vermessungsleistungen Beschreibung: Abrechnung von Vermessungsleistungen mit Amt 66 für Fördermaßnahmen im 
Bereich Straßenbau. Dies führt bei Amt 66 zu höhere n Landeszuschüssen  in der angegebenen 
Größenordnung.  
Bürgerwirkung:./. 
Personalwirkung (Stellen):.keine. 
Flächenwirkung:.keine. 
100.000  100.000  100.000  100.000  100.000  100.00 0  
1  ASSVW 
81 III 62 09 02 Reduzierung bei der Erneuerung des 
Liegenschaftskatasters 
Beschreibung: Durch Streckung der Neuvermessungen i m Produkt 090201 Nr. 3 (Örtl. 
Neuvermessung) kann im Innendienst im Laufe des Jah res 2014 eine Stelle eingespart werden.  
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): 1,0 
Flächenwirkung: keine 
0  0  64.450  64.450  64.450  64.450  
1  ASSVW, 
APRO 
17

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
82 III 62 09 02 Reduzierung bei der Erneuerung des 
Liegenschaftskatasters 
Beschreibung: Nach Abschluss der Datenmigration in das neue Programmsystem ALKIS im Laufe 
des Jahres 2014 kann die Personalstärke um eine Ver messungstechnikerstelle reduziert werden. 
                                                                                          
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen):1,0 
Flächenwirkung: 1 Raum 
0  0  59.120  59.120  59.120  59.120  
1  ASSVW, 
APRO 
83 III 63 10 01 Standardreduzierung bei der Bearbeitung von 
bauordnungsrechtlichen Bescheingungen 
Zusatz: Die Verwaltung soll darstellen, welche 
konkreten Nachteile den Bürgern durch die 
Umsetzung entstehen (u.a. 
Bearbeitungsstau). 
Beschreibung: Anteilige Reduzierung einer SB-Stelle  im Sachgebiet Ordnungsrechtliche 
Angelegenheiten/Baukontrolle; Umfang ingesamt = 0,5  Stelle im Verbund der Maßnahmen 99, 100, 
101 . 
Bürgerwirkung: Im Sachgebiet Ordnungsrechtliche Ang elegenheiten/Baukontrolle werden u.a. 
Bescheinigungen zur Fertigstellung  des Rohbaues un d zur abschließenden Fertigstellung 
ausgestellt. Diese Bescheinigungen bestätigen das E rreichen eines bestimmten Bauzustandes und 
sind erforderlich um die Bauarbeiten fortsetzen zu können. Zudem müssen diese Bescheinigungen 
oftmals von den Bauherren im Rahmen von Baufinanzie rungen vorgelegt werden. Die Reduzierung 
der Stelle führt zu einer längeren Bearbeitungszeit  für das Erteilen der v.g. Bescheinigungen. 
Personalwirkung (Stellen): 0,15 Stelle A 10 
Flächenwirkung:keine 
0  0  0  0  0  0  
2  AFBL 
84 III 63 10 01 Standardreduzierung bei der Bearbeitung von 
bauordnungsrechtlichen Verfahren 
Zusatz: Die Verwaltung soll darstellen, welche 
konkreten Nachteile den Bürgern durch die 
Umsetzung entstehen (u.a. 
Bearbeitungsstau). 
Beschreibung: Anteilige Reduzierung einer SB-Stelle  im Sachgebiet Ordnungsrechtliche 
Angelegenheiten/Baukontrolle; Umfang ingesamt = 0,5  Stelle im Verbund der Maßnahmen  99, 100, 
101 
Bürgerwirkung: Im Sachgebiet Ordnungsrechtliche Ang elegenheiten/Baukontrolle werden 
hauptsächlich ordnungsrechtliche Verfahren zur Hers tellung des rechtmäßigen Zustandes 
(Stilllegung, Nutzungsverbote, Abbrüche etc.) bei B auvorhaben aller Art sowie Anträge Dritter (z.B. 
Nachbarn) auf ordnungsrechtliches Einschreiten bear beitet. Die Bearbeitungszeit dieser Verfahren 
wird sich durch die hälftige Reduzierung der Stelle  verlängern. 
Personalwirkung (Stellen): 0,3 Stelle A 10 
Flächenwirkung:keine 
0  0  0  0  0  0  
2  AFBL 
86 III 66 12 01 Reduzierung der betrieblichen Unterhaltung der 
Straßenabläufe in Wohngebieten 
(Reinigungsintervalle strecken) 
Zusatz: Die Aufgabe soll weiterhin 
gewährleistet werden, die Einsparsumme wird 
durch Kürzung im gesamten Etat des 
Tiefbauamtes gewährleistet. 
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz  von 190.000 € werden pro Jahr alle 
Straßenabläufe gereinigt. In den Wohngebieten wird z. B. das Reinigungsintervall von 1 auf 2 Jahre 
gestreckt. 
Bürgerwirkung: 
• Es kann zu verzögertem Wasserablauf kommen und bei Starkregenereignissen zu massiven 
Stauungen. 
• Aus den Rückstauungen kann ein erhöhtes Regressrisiko entstehen. 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet 
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt 
• Steigerung von Beschwerden 
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und  Überprüfung der Fremdleistung ist weiterhin 
erforderlich; erhöhter Kommunikationsaufwand mit Bü rgern. 
Flächenwirkung: keine 
40.000  40.000  40.000  40.000  40.000  40.000  
2  AUB 
18

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
87 III 66 12 01 Reduzierung der Reinigungsarbeiten um 50% 
durch Streckung der Reinigungsintervalle 
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz  von rd. 312.000 € werden zusätzliche 
Reinigungsarbeiten auf städtischen Flächen vergeben . Als Beispiel seien hier die Promenade, 
Stadthafen, Plätze (Picassoplatz, Adolf-Kolping-Pla tz, Domplatz) und Parkplätze genannt. Durch die 
Streckung der Reinigungsintervalle könnten die Kost en halbiert werden. 
Bürgerwirkung: 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet, da der Abfall (Glasbruch und Verpackungen) länger 
liegen bleibt. 
• Steigerung von Beschwerden 
Personalwirkung (Stellen): keine, Auswirkung auf Pe rsonalanteile bei den AWM muss geprüft 
werden. 
Flächenwirkung: keine 
80.000  156.000  156.000  156.000  156.000  156.000   
1  AUB 
88 III 66 12 01 Reduzierung von Grasschnitt an Bankette und 
Gräben und Gehölzpflege an untergeordneten 
Wirtschaftswegen 
Beschreibung: Intervallstreckung (Verdoppelung) des  Räumschnittes und der Gehölzpflege an 
untergeordneten Wirtschaftswegen. 
Bürgerwirkung: 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet, 
• Steigerung von Beschwerden 
• Mögliche Entwässerungsproblematik durch zugewachsene Straßenseitengräben 
Personalwirkung (Stellen): keine, Auschreibung und Überprüfung der Fremdleistung ist weiterhin 
erforderlich, 
Flächenwirkung: keine 
18.000  18.000  18.000  18.000  18.000  18.000  
1  AUB 
89 III 66 12 01 Reduzierung der wegweisenden Beschilderung Beschreibung: 
• Reduzierung der Ersatzbeschaffungen der Verkehrszeichen zur Wegweisung (Richtzeichen) und 
der Ersatzbeschaffungen verblichener Schilder. 
• Alle Gefahren- und Vorschriftszeichen haben nach der STVO einen gewissen Standard zu erfüllen. 
Bürgerwirkung: 
• Die Orientierung im Stadtgebiet, insbesondere von Ortsfremden, wird erschwert. 
• Das Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
11.250  22.500  22.500  22.500  22.500  22.500  
1  AUB 
90 III 66 12 01 Reduzierung bei der Erneuerung verblasster 
Markierungen 
Beschreibung: Erneuerung verblasster Straßenmakieru ngen und Rotbeschichtungen wird gestreckt. 
Bürgerwirkung: 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet 
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung:keine 
22.000  22.000  22.000  22.000  22.000  22.000  
1  AUB 
19

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
91 III 66 12 01 Reduzierung bei der Beseitigung von 
Unebenheiten an Pflaster- und 
Asphaltkleinflächen 
Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht 
werden, ohne dass die genannten 
Maßnahmen so umgesetzt werden. 
Entsprechende Vorschläge des Tiefbauamtes 
sind den zuständigen Gremien zeitnah 
vorzulegen. 
Beschreibung: Beseitigung von Schäden an Pflaster- und Asphaltkleinflächen wird auf die 
Verkehrssicherungspflicht reduziert. Konzentration der Ausbesserung auf die Innenstadt. 
Bürgerwirkung: 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet 
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt 
• Steigerung von Beschwerden 
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und  Überwachung der Fremdleistung weiter 
erforderlich; erhöhter Kommunikationsaufwand mit Bü rgern 
Flächenwirkung: keine 
45.000  45.000  45.000  45.000  45.000  45.000  
2  AUB 
92 III 66 12 01 Reduzierung der Standards bei der 
Instandsetzung 
Zusatz: Die Verwatung soll nach spätestens 
zwei Jahren einen Bericht über die konkreten 
Standardreduzierungen und deren Folgen 
vorlegen. 
Beschreibung: Reduzierung des Ansatzes für Instands etzung der Verkehrsflächen (i.d.R. 
Asphaltmaßnahmen die zur Erhaltung der veranschlagt en Nutzungsdauer und zur gebrauchsfähigen 
Nutzung erforderlich sind) um 1/3. Eine unterlassen e Instandhaltung erfordert ggf. die Bildung von 
Rückstellungen. 
Bürgerwirkung: 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet und das Vermögen der Stadt Münster wird verringert. 
• Steigerung von Beschwerden 
• Eine Reduzierung der Unterhaltungsmittel hat mittelfristig auch Auswirkungen auf erforderliche 
Investitionen. Ein Verzicht hierauf würde die Straß en soweit schädigen, dass nur noch die 
mindestens fünfmal teurere Grunderneuerung nach ein er wesentlich verkürzten Lebensdauer 
technisch möglich ist. Dies hat einerseits eine weitere Kostenbeteiligung der Anlieger und 
andererseits höhere Aufwendungen durch Sonderabschr eibungen für die Vermögensvernichtung zur 
Folge. 
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und  Überprüfung der Fremdleistung und 
Qualifizierung der Schäden ist weiter erforderlich 
Flächenwirkung: keine 
400.000  400.000  400.000  400.000  400.000  400.00 0  
2  AUB 
93 III 66 12 01 Reduzierung bei der Reparatur von 
Rinnenabläufen 
Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht 
werden, ohne dass die genannten 
Maßnahmen so umgesetzt werden. 
Entsprechende Vorschläge des Tiefbauamtes 
sind den zuständigen Gremien zeitnah 
vorzulegen. 
Beschreibung: Die Reparatur von defekten Straßenabl äufen in Wohngebieten wird verschoben. 
Ansatzreduzierung um 10 %. 
Bürgerwirkung: 
• Es kann zu verzögerten Wasserablauf kommen und bei Starkregenereignissen zu massiven 
Stauungen. 
• Aus den Rückstauungen kann ein erhöhtes Regressrisiko entstehen. 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet 
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt 
• Steigerung von Beschwerden 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
8.000  8.000  8.000  8.000  8.000  8.000  
2  AUB 
20

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
94 III 66 12 01 Reduzierung bei den Grabenräumarbeiten 
Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht 
werden, ohne dass die genannten 
Maßnahmen so umgesetzt werden. 
Entsprechende Vorschläge des Tiefbauamtes 
sind den zuständigen Gremien zeitnah 
vorzulegen. 
Beschreibung: Intervallstreckung der Grabenräumung an Wirtschaftswegen. Ansatzreduzierung um 
25 %. 
Bürgerwirkung: 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet 
• Steigerung von Beschwerden 
• Mögliche Entwässerungsproblematik durch verschlammte Straßenseitengräben 
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
7.500  7.500  7.500  7.500  7.500  7.500  
2  AUB 
96 III 66 12 01 Bedarfsorientierte Streckung des barrierefreien 
Ausbaus von Gehwegen durch 
Bordsteinabsenkungen 
Zusatz: Vor Umsetzung dieses Vorschlags 
erarbeitet die Verwaltung eine Prioritätenliste 
für die noch nicht umgesetzten Maßnahmen. 
Nach Prüfung in den zuständigen Gremien 
kann evtl. eine entsprechende Einsparung 
erfolgen. 
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz  von 65.000 € werden u. a. folgende 
Leistungen für mobilitätseingeschränkte Menschen er bracht: Bordsteinabsenkungen, 
Blindensignalgeber, Nachrüstungen von Auffindestrei fen an Haltestellen und an Ampeln, 
Treppenmarkierungen, Handläufe, Rampen, Piktogramme  an Querungsstellen, Abbau von Pfosten 
und behindernden Umlaufschranken. 
Bürgerwirkung: 
• geringerer Abbau von Alltagsbarrieren für Menschen mit Behinderungen 
• langsamerer Aufbau von Orientierungshilfen für Menschen mit Behinderungen 
• Widerspricht den Anforderungen an eine immer älter werdende Gesellschaft und erschwert die 
Inklusion von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen 
Personalwirkung (Stellen): keine, jedoch entsteht e in erhöhter Kommunikations- und 
Abstimmungsaufwand 
Flächenwirkung: keine 
35.000  35.000  35.000  35.000  35.000  35.000  
2  AUB 
97 III 66 12 01 Neufestsetzung der abflusswirksamen Flächen 
der öffentlichen Verkehrsflächen für die 
Berechnung der Niederschlagswassergebühren. 
Beschreibung: Neufestsetzung der abflusswirksamen F lächen der öffentlichen Verkehrsflächen für 
die Berechnung der Niederschlagswassergebühren. Dur ch genauere, geodatenbasierte 
Überprüfungsmöglichkeiten kann der Anteil der Stadt  Münster an den Kosten der 
Niederschlagswasserbeseitigung reduziert werden. 
Bürgerwirkung: Die Niederschlagswassergebühren steigen durch die Verminderung der 
anrechenbaren Flächen um 0,03 € je qm. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
512.000  512.000  512.000  522.200  522.200  522.20 0  
1  AUB 
98 III 66 12 01 Senkung des städtischen Anteils für die 
Straßenreinigung um 5%-Punkte 
Beschreibung: Der Anteil der Stadt Münster an den A ufwendungen für die Straßenreinigung wird von 
25 % auf 20 % gesenkt. Fachlich zuständig sind die AWM. 
Bürgerwirkung: Reduzierung des Standards und Erhöhu ng der Gebühren für die Straßenreinigung. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  307.000  322.000  338.000  355.000  355.000  
1  WA AWM, 
AUB 
21

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V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
99 III 66 12 01 Reduzierung der Mängel- und 
Schadensbeseitigung bei Brücken, 
Lärmschutzwänden und Schilderbrücken 
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz  von 160.000 € werden die konstruktiven 
Bauwerke betrieblich unterhalten sowie Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Eine 
Reduzierung der Mittel um 10% schränkt die Möglichkeiten zur Mängel- und Schadensbeseitigung 
ein. 
Bürgerwirkung: 
• Der Zustand der konstruktiven Bauwerke wird auf Dauer nicht mehr dem gewohnten Standard 
entsprechen 
• Verschmutzungsgrad (durch z. B. Graffitti) der Bauwerke nimmt zu 
• Verstopfte Einläufe und damit verbundene Pfützenbildung nimmt zu 
• Nicht beseitigte Vandalismusschäden müssen in Kauf genommen werden 
• Sanierungsmaßnahmen verzögern sich und die Qualität der Sanierungen wird auf das 
Notwendigste beschränkt 
• Rostbeseitigung und Erhaltungsanstriche entfallen. 
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und  Prüfung der Fremdleistung ist weiter 
erforderlich 
Flächenwirkung: keine 
16.000  16.000  16.000  16.000  16.000  16.000  
1  AUB 
100 III 66 12 01 Reduzierung der Schadensbeseitigung bei 
Lichtsignalanlagen (Ampeln) sowie der 
Verbesserung der Verkehrsabläufe 
Zusatz: Die Einsparsumme für alle Jahre wird 
auf 15.000 € reduziert. 
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz  von 200.000 € werden 272 Lichtsignalanlagen 
baulich unterhalten sowie Umschaltungen zur Verbess erung der Verkehrsabläufe vorgenommen. 
Eine Reduzierung der Mittel um 7,5 %  schränkt die Möglichkeiten zur Schadensbeseitigung  und zur 
Verbesserung der Verkehrsabläufe weiter ein. 
Bürgerwirkung: 
• Der Zustand der Lichtsignalanlagen wird auf Dauer nicht mehr dem gewohnten Standard 
entsprechen. Schief stehende Signalmaste, abgerisse ne Kontrastblenden, fehlende Schuten an den 
Signalkammern und nicht beseitigte Vandalismusschäd en müssen in Kauf genommen werden. 
• Vorschläge von Bürgern, Politikern und auch Empfehlungen aus der Arbeitsgruppe für 
Verkehrsfragen zur Verbesserung von Verkehrsabläufe n durch Optimierung der Schaltungen können 
nur noch eingeschränkt umgesetzt werden. 
Personalwirkung (Stellen): • keine, Ausschreibung und Überprüfung der Fremdleistung und 
Qualifizierung der Schäden ist weiter erforderlich 
Flächenwirkung: keine 
15.000  15.000  15.000  15.000  15.000  15.000  
2  AUB 
101 III 66 12 01 Reduzierung des Standards bei der 
Straßenbeleuchtung 
Zusatz: Bei der Umsetzung dieses 
Vorschlages muss sichergestellt werden, 
dass die Einsparungen ohne einen 
Qualitätsverlust für die Bürgerinnen und 
Bürger umgesetzt werden kann. Der Vertrag 
mit den Stadtwerken Münster soll 
finanztechnisch überprüft werden und dazu 
Vergleichszahlen aus anderen Kommunen 
herangezogen werden. 
Beschreibung: Die Stadtwerke Münster GmbH sind als Betreiber der Straßenbeleuchtung 
aufgefordert einen Einsparvorschlag in Höhe von 10 % zu liefern. Intensive Gespräche mit der 
Stadtwerke Münster GmbH sind erforderlich. 
Bürgerwirkung: Es ist sicher unvermeidlich, dass Einsparungen in dieser Höhe auch 
Komforteinbußen für die Bürger zur Folge haben (z.B . nächtliche Abschaltung der Beleuchtung in 
Wohngebieten). 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  50.000  200.000  400.000  550.000  550.000  
2  AUB 
22

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V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
102 III 66 12 01 Verschiebung der Einführung  Handyparken Beschreibung: Die in 2013 vorgesehene Einführung de r Bezahlmöglichkeit der Parkgebühren per 
Handy wird in Abstimmung mit der WBI verschoben. Di e veranschlagten Einnahmenausfälle 
entfallen. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
20.000  40.000  40.000  0  0  0  
1  AUB 
103 III MM 15 02 Zuschüsse Turnier der Sieger und K+K Cup Beschreibung: Reduzierung der Zuschüsse für das Tur nier der Sieger und den K+K Cup von 55.200 
€ auf 30.000 €. Die Turniere im Bereich des wichtig en Imagefaktors Pferde- und Reitsport sind bei 
Wegfall des Zuschusses gefährdet. Vor allem bei ein er Aufgabe des Turniers der Sieger geht 
Münster eine der wenigen Veranstaltungen in Münster  verloren, die überhaupt bundesweite 
Beachtung insbersondere auch in der Wahrnehmung dur ch die Medien (öffentlich-rechtliches 
Fernsehen) genießt. 
Bürgerwirkung: Gefährdung zweier medienwirksamer un d beliebter Veranstaltungen. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
25.200  25.200  25.200  25.200  25.200  25.200  
1  WA MM, 
AFBL 
106 IV 40 03 01 Einstellung der Förderung (einschließlich 
durchlaufender Gelder) für den 
Schüleraustausch an münsterschen Schulen ab 
dem Schuljahr 2015/2016 
Beschreibung: Die derzeitige Förderung der Organisa tionsteams für den Schüleraustausch mit 
Partnerstädten, dem internationalen Schüleraustausc h münsteraner Schulen und die Weiterleitung 
von Geldern Dritter für den deutsch-französischen u nd deutsch-polnischen Schüleraustausch wird ab 
dem Schuljahr 2015/2016 eingestellt. 
Bürgerwirkung: Die Organisation und Finanzierung vo n Schüleraustauschaktivitäten für die Schulen 
wird erschwert. 
Personalwirkung (Stellen): Hierdurch entfallen 0,1 Stellenanteile E 08 
Flächenwirkung: keine 
0  0  4.963  11.914  11.914  11.914  
1  APRO, ASW 
107 IV 40 03 01 Kündigung des Vertrages zur Führung der 
Stadtbildstelle durch das Landesmedienzentrum 
des LWL über den 31.12.2013 
Beschreibung: 
Das Landesmedienzentrum des LWL nimmt die Aufgaben einer Stadtbildstelle für die Stadt Münster 
mit wahr. Hierfür erfolgt eine Kostenerstattung für  ca. 1,5 Stellen (ca. 85.000,- €) sowie die 
Bereitstellung von Sachmitteln für die Beschaffung von Medien bzw. Durchführung von Projekten 
(Veranschlagt: 17.000,- 
€ im Ergebnisplan und 37.000,- € im Finanzplan). Di e aus städtischen Mitteln 
beschafften Medien / Lizenzen würden von der Stadt übernommen. An welcher Stelle und in 
welchem Umfang die Aufgaben in städtischer Regie wa hrgenommen werden können, ist noch 
konzeptionell zu entwickeln. Von der kompletten Ver tragssumme (112.210 €) werden vorbehaltlich 
einer weiteren Prüfung im Ergebnisplan 30.000 € für  die Fortführung in städt. Trägerschaft 
vorgehalten. Nach Vertragsende am 31.12.2013 erfolg t keine Verlängerung. 
Bürgerwirkung: 
Grundsätzlich stehen die Medien für die berechtigte n Institutionen (insbesondere Schulen) weiterhin 
zur Verfügung. Die Inanspruchnahme erfolgt ggf. -je  nach "Eigentum"der Medien- bei der Stadt oder 
beim LWL. In wie weit dies Auswirkungen auf den Bet rieb und die 
Medienbereitstellung für Bereiche außerhalb Münster s durch den LWL 
hat, kann nicht konkret eingeschätzt werden. 
Personalwirkung (Stellen): 0,1 Stelle E 08 
Flächenwirkung: vermutlich keine (Für die Unterbringung und Bereitstellung des 
Medienbestandes wird in 2013 ein Konzept entwicklet ) 
0  75.870  83.864  87.084  87.084  87.084  
1  APRO, ASW 
23

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V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
108 IV 40 03 01 Aufgabe der Kreisverbandsgeschäftsführung ab 
2014 
Beschreibung: Im Amt für Schule und Weiterbildung w ird die Geschäftsführung für den Kreisverband 
(Vorsitzender: Dez. I) und koordinierende Aufgaben zusammen mit der 
Bezirksverbandsgeschäftsstelle in Münster wahrgenom men. Hierzu gehören u.a. auch die Aktivitäten 
am Volkstrauertag oder im Zusammenhang mit Sammlung en. Gleichzeitig zahlt die Stadt Münster 
einen Förderbeitrag in Höhe von jährlich 520,- €. D iese Aufgaben werden ab 2014 nicht mehr durch 
das Amt für Schule und Weiterbildung wahrgenommen. 
Bürgerwirkung: Die Außenwirkung der Nichtwahrnehmung der Geschäftsführung und der Streichung 
des Verbandsbeitrages kann nicht beurteilt werden. Da die Anliegen des Volksbundes -auch mit Blick 
auf den Garnisonsstandort Münster- zumindest von Te ilen der Bevölkerung als wichtig angesehen 
werden, ist ein "Imageverlust" für die Stadt Münster vorstellbar. Entsprechende Gedenk- und 
Sammlungsaktivitäten entfallen oder müssten von Dri tten übernommen werden. 
Personalwirkung (Stellen): 0,1 Stellen E 08 
Flächenwirkung: keine 
0  5.394  5.394  5.394  5.394  5.394  
1  APRO, ASW 
110 IV 40 03 01 Overhead Amt 40 Beschreibung: Durch Reduzierung der Zahl der Abteil ungen im Amt 40  werden die Personalkosten 
im Bereich des Overheads um 83.630 € reduziert. 
Bürgerwirkung: mittelbar durch Verdichtung der Aufg abenwahrnehmung 
Personalwirkung (Stellen): 1,0 A14 / E14 
Flächenwirkung: 1 Büro rund 25 qm 
0  0  0  83.630  83.630  83.630  
1  APRO, ASW 
24

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V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
111 IV 40 03 01 Kürzungen beim Medienentwicklungsplan um ca. 
22% 
Zusatz: Die Kürzung darf nicht bei den 
Grundschulen erfolgen. 
Kurzfristige Einsparungen könnten nur zu zu Lasten der Endgeräteanzahlen gehen. In der Folge 
würde der MEP-Nutzen für die Schulen massiv sinken.  Unterschreitet man eine bestimmte 
Untermenge an Endgeräten und Software, wäre der Sin n des MEP in Frage zu stellen. 
Es bietet sich daher an, den MEP neu zu konzipieren  und dabei insbesondere die im Folgenden 
aufgeführten Gesichtspunkte zu berücksichtigen: 
- reduzierter Haushaltsansatz 
- die sich insbesondere im Hauptschulbereich veränd ernden Schülerzahlen 
- Markt- und gesellschaftliche Entwicklungen (wachsende Zahl der Internet-Services für Schulen 
sowie die Zahl internetfähiger Endgeräte in Schüler hand) 
- die technischen Änderungsnotwendigkeiten (Wechsel  Betriebssystem, Wechsel Server- 
Betriebssystem, Umstellung der 
 Leitungsanbindungen von bisher 14 Schulen von ange mieteten Datenleitungen auf eigene 
Lichtwellenkabel). 
Der MEP wird in 2013/2014 neu formuliert. Im Ergebn is soll der MEP technisch und vor allem bzgl. 
der veränderten Lehr- und Lernsituation an veränder te Rahmenbedingungen angepasst werden. 
Gleichzeitig soll der Nutzen für die Schulen trotz ab dem Jahr 2017 
um 538.290,00 € reduzierter Mittel möglichst weitge hend erhalten bleiben. 
Folgende Maßnahmen können ab 2013 greifen: 
- Verzicht auf eine Ausweitung der Hardwareausstatt ung in Grundschulen 
(Einsparung 68.580,00 €) 
- Anpassung der Hardwareausstattung in den Hauptsch ulen an die 
zurückgehenden Schülerzahlen (Einsparung 22.000,00 €) 
Bürgerwirkung: 
- Keine bei den beiden v.g. Maßnahmen. 
- Die Bürgerwirkung des neuen MEPKonzeptes ist aktu ell nicht bekannt, 
da ergebnisoffen. 
Personalwirkung: Ergeben sich erst aus dem Konzept 
Flächenwirkung: Ggf. Reduzierung der Anforderungen an Serverräume 
0  100.000  100.000  100.000  100.000  100.000  
2  ASW 
112 IV 40 03 01 Reduzierung um 0,5 Personalstelle Beschreibung: Im Bereich Statistik, Prognosen, Ausw ertungen und Berichte für die 
allgemeinbildenden Schulen sind 2 Mitarbeiter/-inne n tätig (1 x Vollzeit, 1 x 25 Stunden); es erfolgt 
die Reduzierung der Vollzeitstelle, um weiterhin Ve rtretungsregelungen sicherzustellen. 
Bürgerwirkung: 
>  Auswertungen, Anfragen, Berichte etc. für die Sc hulentwicklung, Vorlagen und das Berichtswesen 
können nur verzögert bearbeitet werden; die zentral e Daten- und Planuungsgrundlage für die 
Schulentwicklungsplanung wird so eingeschränkt. 
>  Aktuelle Entwicklungen (Stichwort Konversion) kö nnen nicht zeitnah aufgegriffen werden. 
>  Die Bearbeitung von Anfragen zum Schulwahlverhal ten, zu Auswirkungen von 
Schulneugründungen, Schülerprognosen für einzelne S chulstandorte etc. verzögert sich 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle A 11 
 
Flächenwirkung: keine 
0  31.425  31.425  31.425  31.425  31.425  
1  APRO, ASW 
25

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
113 IV 40 03 01 Reduzierung um 0,5 Personalstelle Beschreibung: in der Fachstelle Schulbaumaßnahmen u nd Ausstattung werden über zwei 0,5 Stellen 
Maßnahmen wie Offener Ganztag, Lehrmittelbeschaffun g bei Renovierung, Neubau und Erweiterung 
sowie Schulhofgestaltung koordiniert und umgesetzt 
Bürgerwirkung: Die o.a. Maßnahmen erfordern i.d.R. ein hohes Maß an Koordination und 
Abstimmung mit vielen Beteiligten. Dabei gilt es, d ie Wünsche und Forderungen der Schulen mit den 
Möglichkeiten in Einklang zu bringen, was ein hohes  Maß an Kommunikation erfordert. Durch 
Personalreduzierung in diesem Bereich wird der gesa mte Ablauf von Maßnahmen verzögert 
umgesetzt. Folge: Maßnahmen können ggf. nicht immer  fristgerecht abgeschlossen werden. 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle A10 
Flächenwirkung: keine 
0  27.000  27.000  27.000  27.000  27.000  
1  APRO, ASW 
117 IV 40 03 02 Einstellung der Beförderung mit dem Schulbus 
bei weiterer Bereitstellung der pflichtigen 
Schülerfahrkosten ab dem Schuljahr 2013/2014. 
Beschluss: Der Einsparbetrag soll erzielt 
werden, jedoch nicht durch eine Einstellung 
des Schülerspezialverkehrs, sondern durch 
geeignete Einbeziehung der Eltern und 
Schulen. Wie schon zu den 
Haushaltsberatungen 2011 per Antrag 
gefordert, sollen Wege gefunden werden, die 
Eltern stärker an den Beförderungskosten zu 
beteiligen. Darüber hinaus müssen nun 
endlich die Gespräche mit den jeweiligen 
Schulen geführt werden, um z.B. durch 
Betreuungsmodelle die Zahl der Fahrten 
deutlich zu reduzieren. 
Beschreibung: 
Derzeit werden an verschiedenen Grundschulen (sowie  der Uppenbergschule und den Schulen im 
Schulzentrum Hiltrup) die Schüler/-innen, die in de n Randbereichen der Stadt wohnen, bei Vorliegen 
der Voraussetzungen mit dem Schulbus zur Schule tra nsportiert. Verpflichet ist die Stadt Münster 
nach Schulgesetz nur zur Fahrkostenübernahme (in de r Regel in Höhe der ÖPNV-Kosten / "goCard"; 
in Einzelfällen der Kilometerpauschale). Ab dem Sch uljahr 2014/2015 erfolgt eine Rückführung auf 
den gesetzlichen Standard (Jahreskosten ca. 200.000 ,- €) durch Einstellung des Schulbusverkehrs. 
Bürgerwirkung: 
Die Schulkinder müssen dann mit dem ÖPNV bzw. durch  die Eltern transportiert zur Schule kommen. 
Dies entspricht der gesetzlichen Regelung, wird abe r für manche Familien aus unterschiedlichen 
Gründen (z.B. ÖPNV steht nicht in fußläufiger Entfe rnung zur Verfügung, Kinder sind nicht in der 
Lage, bedarfsweise umzusteigen oder sich sicher auf  dem Schulweg zu bewegen, keine 
Transportmöglichkeit durch Eltern wegen zu versorge nder Geschwisterkinder oder es steht kein 
PKW steht zur Verfügung) schwierig werden.  Die 
Fortführung des Schulbustransportes wurde im Januar  2012 vom Ausschuss für Schule 
und Weiterbildung für weiterhin sinnvoll erachtet ( siehe Vorlage V/0920/2011). 
Personalwirkung (Stellen): Hierdurch entfallen ca. 0,4 Stellenanteile E 10 
Flächenwirkung: keine 
0  0  324.980  324.980  324.980  324.980  
2  APRO, ASW, 
AFBL 
118 IV 40 03 02 Umwandelung des hauptamtlichen 
Lotsendienstes in einen nebenamtlichen 
Lotesendienst für die Richard-von-Weizsäcker- 
Schule (Primarstufe) ab 2013 
Beschreibung: 
Aufgrund eines Unfalls wurde am Überweg auf der Mec klenburger Str. im Bereich der Bushaltestelle 
„Bon-hoeffer Str“ ab Oktober 2008 ein Lotsendienst eingerichtet, um die Kinder der Richard-von- 
Weizsäcker Schule bei der Überquerung der Straße zu  unterstützen. Dieser Lotsendienst wird ab 
1.1.2013 eingestellt mit dem Ziel ehrenamtliche Krä fte zu gewinnen. 
Bürgerwirkung: 
Die Kinder der Richard-von-Weizsäcker Schule (Prima rstufe) überqueren bei der Nutzung des ÖPNV 
die Mecklenbecker Straße selbständig. Durch das Amt 23 sind großformatige Fahrbahnmarkierungen 
vorge-nommen worden, als Reaktion auf die zum Teil eingeschränkte Wahrnehmungsfähigkeit der 
Kinder. Unter-stützungskräfte für das Überqueren de r Fahrbahn werden als notwendig angesehen, 
da die Konzentrations-fähigkeit der Kinder nicht im mer gewährleistet ist. Ob sich Ehrenamtliche in 
ausreichender Zahl und mit der nötigen Verlässlichk eit finden lassen, bleibt zu prüfen. 
Personalwirkung (Stellen): 
keine 
Flächenwirkung: 
keine 
30.000  30.000  30.000  30.000  30.000  30.000  
1  ASW 
26

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
119 IV 40 03 02 Streichung einer 0,5  0,25  Verwaltungsfachkraft Beschreibung: 
Streichung 0,5 Verwaltungsfachkraft für allgemeine Büroangelegenheiten (Beschaffung, 
Abrechnung, Vertretung des Sekretariats). Die Aufga ben müssen verlagert werden, in Folge müssen 
die Schulpsycholog/-innen mehr Arbeitszeit für Verw altungsaufgaben aufwenden. 
Bürgerwirkung: 
Verzögerungen im Verwaltungsbereich (z. B. Bearbeit ung von Rechnungen, Benachrichtigung von 
Eltern oder schulischen Fachkräften, Bearbeitung vo n Anfragen). Die Besetzung des Sekretariats 
kann in Urlaubszeiten nicht gesichert werden. Die E rreichbarkeit der Beratungsstelle ist nicht 
kontinuierlich gewährleistet. Dies kann Auswirkunge n auf die Erreichbarkeit und damit Reaktionszeit 
der Schulpsychologie z.B. bei Krisensituationen an Schulen haben, bei denen ein sofortiges 
Tätigwerden oftmals Zuspitzungen verhindert. Durch die Verlagerung von Verwaltungsaufgaben an 
die Schulpsycholog/-innen können weniger Einzelfäll e schulpsychologisch betreut werden, um 
negative Schulverläufe zu vermeiden und geringere B ildungschancen durch geeignete eigene oder 
vermittelte Maßnahmen auszugleichen. 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 
 0,25  Stelle Verwaltungsfachkraft (E06) 
Flächenwirkung: 0,5 Büro mit ca. 12 qm 
0  11.210  11.210  11.210  11.210  11.210  
2  APRO, ASW, 
AFBL 
121 IV 40 03 02 BAFF-Projekt keine Neubewilligung Beschreibung: 
Die Maßnahme BAFF (Betriebliche Ausbildung für Frau en in Teilzeit) wird ab 2013 nicht mehr aus 
kommunlaen Mitteln kofinanziert, um die sozialpädag ogische Betreuung sicherzustellen. Der Träger 
kann die Maßnahme incl. der sozialpädagogischen Bet reuung zertifizieren lassen und das Jobcenter 
kann die Kosten in voller Höhe erstatten. 
Bürgerwirkung: keine, wenn die Maßnahme aus Bundesm itteln (Jobcenter) weiter gefördert wird 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
35.640  35.640  35.640  35.640  35.640  35.640  
1  ASW 
122 IV 40 03 02 Reduzierung 0,5 Stelle Beschreibung: Reduzierung um 0,5 Stelle 
Bürgerwirkung: Das Land beabsichtigt, ein neues Übe rgangssystem Schule-Beruf einzuführen. In 
diesem Zusammenhang fördert das Land zusätzliches P ersonal für diesen Aufgabenbereich. 
Dadurch besteht die Möglichkeit, den Wegfall der St elle auszugleichen. 
Personalwirkung: 0,5 Stelle E13 
Flächenwirkung: 1 Büro ca. 12 qm 
0  37.885  37.885  37.885  37.885  37.885  
1  APRO, ASW 
126 IV 40 04 02 Entgelterhöhung Beschreibung: 
Erhöhung der Teilnehmerentgelte um 7 % bei gleichze itig differenzierter Berechnung nach 
Adressaten und Veranstaltung. Eine Erhöhung ist ers t mit dem neuen Semester 2013/2014 (Beginn: 
01.09.2013) möglich. 
Bürgerwirkung: ggf. Teilnehmerrückgang 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
35.000  105.000  105.000  105.000  105.000  105.000   
1  ASW 
27

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
130 IV 41 04 01 Streichung des Zuschusses an die 
Kirchengemeinde St. Norbert 
Beschreibung: Der Zuschuss an die Kirchengemeinde S t. Norbert für das Freizeitheim St. Norbert 
wird ab 2014 gestrichen. 
Bürgerwirkung: Das Freizeitheim St. Norbert der Zentralrendantur der kath. Kirchengemeinden im 
Dekanat MS-Mauritz einen jährlichen Betriebskostenzuschuss i.H.v. 4.460 Euro. Das Programm 
besteht aus wöchentlichen Treffen zur Wirbelsäuleng ymnastik, Seniorentanz etc., aus 
Seniorennachmittagen, Pfarrfesten, Gemeindekarneval , Elternabenden, Sommerlager etc. und rein 
kirchlichen Veranstaltungen (Gottesdienste, General versammlungen, Chorproben, Mitarbeitertreffen 
etc.). Die Regelförderung einer Kirchengemeinde aus  dem Kulturetat stellt bislang eine absolute 
Ausnahme dar. Keine andere Kirchengemeinde erhält a us Kulturfördermitteln einen Regelzuschuss. 
Der Wegfall des Zuschusse müsste aus eigenen Mittel n kompensiert werden. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  4.460  4.460  4.460  4.460  4.460  
1  KA 
131 IV 41 04 01 Wegfall des  Einsparung beim 
Veranstaltungsangebot 
Beschreibung: Die  Bei der  Kinder- und Familientheaterreihe "Roter Hund" im Sommer (Kulturamt in 
Kooperation mit dem Theater Scintilla) wird künftig  nicht mehr durchgeführt  ein Betrag von 2.000 
Euro eingespart .
Bürgerwirkung: Die Veranstaltungsreihe wird seit 12  Jahren jährlich in den Sommerferien 
durchgeführt und erfreut sich eines enormen Publiku mszuspruches bei Familien. Die Reihe ist als 
eintrittsfreies Open-Air-Theaterangebot konzipiert und schafft ein einzigartiges Ambiente für erste 
Theatererfahrungen für Kinder ab 4 Jahren. Dieses V eranstaltungsangebot des Kulturamtes ist 
fester Bestandteil des Förderkonzeptes "Kindertheat er". Dieses müsste bezogen auf 
Auftrittsmöglichkeiten und -bedingungen neu gefasst  werden. Ein attraktives, gehaltvolles 
Kulturangebot für die Zielgruppe "Kinder" und "Fami lien" in den Sommerferien wäre künftig nicht 
mehr existent. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
2.000  2.000  2.000  2.000  2.000  2.000  
2  KA 
132 IV 41 04 01 Wegfall des  Einsparung beim 
Veranstaltungsangebot 
Beschreibung: Die Einsparung soll durch Erhöhung der Eintrittspreise bei der  Die  Reihe 
"Kabarett im Schlossgarten" im Sommerprogramm des Kulturamtes erfolgen  wird künftig nicht mehr 
durchgeführt .
Bürgerwirkung: Die Veranstaltungsreihe bildet ein t raditionelles, seit 17 Jahren existierendes, 
Unterhaltungsangebot in den Sommerferien im Schloss garten. Es ist das einzige 
Veranstaltungsangebot dieser Art in den Sommermonat en in der Stadt. Es erreicht unterschiedliche 
Publikumskreise und hat eine entsprechend hohe Zusc hauerfrequenz (ca. 400 - 800 Zuschauer pro 
Veranstaltung). Die Attraktivität des Kulturangebot es im Sommer würde sich bei Wegfall erheblich 
vermindern. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
15.540  15.540  15.540  15.540  15.540  15.540  
2  KA 
28

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
134 IV 41 04 01 Kürzung des Zuschusses an das Theater 
Titanick 
Beschreibung: Der Zuschuss an das Theater Titanick wird ab 2014 um 24.600 Euro auf 25.000 Euro 
10 %  gekürzt 
Bürgerwirkung: Das Theater Titanick ist die zentrale Initiative im Bereich des Straßentheaters in 
Münster mit internationaler Ausstrahlung und weltweitem Aktionsradius. Titanick hat in diesem Sinne 
Alleinstellungsmerkmal. Die aufwändige Produktions-  und Projektarbeit wird regelmäßig mit nicht 
unerheblichen öffentlichen Förderungen (Land NRW, B undeskulturstiftung, EU etc.) unterstützt. 
Basis dafür ist eine kontinuierliche kommunale Förd erung der Stadt Münster als Sitz des Theaters 
Titanick. Bei einer Streichung des Zuschusses wäre diese Basis entzogen, bei einer Kürzung 
empfindlich gestört. Eine Kürzung auf 25.000 Euro w ürde eine Rückführung auf das Fördervolumen 
von 2009 vor Ausweitung des Zuschusses herstellen. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  4.960  4.960  4.960  4.960  4.960  
2  KA 
135 IV 41 04 01 Streichung des Zuschusses an das  Medienforum 
Beschluss des KA: Die Verwaltung erarbeitet 
bis Mai 2013 ein Konzept, das die Bündelung 
der vorhandenen Angebote im Bereich 
Bürgerfunk (Medienforum, VHS) ermöglicht. 
Auf Grundlage dieses Papiers ist eine 
Einsparung möglich. 
Beschreibung: Der Zuschuss an das Medienforum wird ab 2015 gestrichen.  Die Verwaltung 
erarbeitet bis Mai 2013 ein Konzept, das die Bündelung der vorhandenen Angebote im Bereich 
Bürgerfunk (Medienforum, VHS) ermöglicht. Auf Grundlage dieses Papiers ist eine Einsparung 
möglich. 
Bürgerwirkung: Das Medienforum ist der Radioförderv erein für den Bürgerfunk in Münster. Er bietet 
Bürgern ein Forum, selbst Rundfunk zu machen und ih re Anliegen in die Öffentlichkeit zu bringen. Es 
ist Sprachrohr und wichtiger Kooperationspartner vo r allem auch für interkulturelle Bürgergruppen 
durch die Bündelung der Initiativen Medienforum, Ra dio Kactus e. V., Verein Bürgernetz, GGUA, 
Alevitischer Kulturverein, Deutsch-Lateinamerikanischer Verein in einem Haus. Bei Wegfall der 
Förderung steht die Existenz des Medienforums in Fr age. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  0  0  0  0  0  
2  KA 
136 IV 41 04 01 Reduktion des Zuschusses für das Bennohaus Beschreibung: Der Personalkostenzuschuss  Betriebs- und Progerammkostenzuschuss  wird ab 
2015 um 40.000  20.000  Euro reduziert. 
Bürgerwirkung: Das Bennohaus ist eine soziokulturel le, kultur- und medienpädagogische, fach- und 
generationsübergreifende, offene Begegnungsstätte u nd Stadtteilkulturhaus. Unter Trägerschaft des 
Arbeitskreises Ostviertel e. V. (AKO) ist es Forum für die Aktivitäten der Menschen im Stadtteil und 
dient der Vermittlung von Medienkompetenz und Quali fizierung der Bürgerinnen und Bürger. Das 
Bennohaus ist als Medienkompetenzzentrum auch Ausbi ldungsstätte und akquiriert in erheblichem 
Maße öffentliche Förderungen (u.a auch EU-Mittel), für die die kommunale Förderung Basis ist. Bei 
einer Reduzierung des Zuschusses wird sich der AKO personell  neu aufstellen müssen. Eine neue 
Vertragsregelung mit dem AKO müsste verhandelt und geschlossen werden. Der gesamte 
Medienförderbereich müsste ab 2015 mit neuen Standa rds neu gestaltet werden. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  0  20.000  20.000  20.000  20.000  
2  KA 
29

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
137 IV 41 04 01 Streichung der  Projektmittel Stadtteilkultur  ab 
2015 
Beschluss des KA: Die Verwaltung wird 
gebeten, die betroffenen kulturellen Angebote 
den bestehenden Initiativen im Bereich 
Stadtteilmarketing zu übertragen. In 
Stadtteilen ohne Stadtteilmarketing soll noch 
einmal der Anstoß zur Gründung bzw. 
Intensivierung entsprechender Initiativen 
erfolgen. 
Beschreibung:  Die Projektfördermittel "Stadtteilku ltur" werden ab 2015 gestrichen.  Die Verwaltung 
wird gebeten, die betroffenen kulturellen Angebote den bestehenden Initiativen im Bereich 
Stadtteilmarketing zu übertragen. In Stadtteilen ohne Stadtteilmarketing soll noch einmal der 
Anstoß zur Gründung bzw. Intensivierung entsprechender Initiativen erfolgen. 
Bürgerwirkung: Mit den Projektförderungen werden st adtteilkulturelle Projekte und Veranstaltungen 
in allen 17 Stadtteilen gefördert. Gefördert werden  u.a. die Reihen Kammermusik im Rüschhaus, 
KinderKultur Hiltrup, Programm im Drostenhof Wolbec k, RoKuLa (Roxeler Kulturlandschaft), 
Stadtteiloffensive Hiltrup, Veranstaltungen im Kult urforum Nienberge etc. Die halbe Stelle des 
Stadteilkulturbeauftragten läuft in 2014 aus. Danac h werden die Projektförderungen "Stadtteilkultur" 
eingestellt. Die Förderung von Stadtteilkulturproje kten müsste dann aus Mitteln der 
Bezirksverwaltungen bestritten werden, denen dann e in entsprechend stärkeres Engagement für die 
Kulturarbeit in ihren jeweiligen Stadtteilen zufiel e. 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 
Flächenwirkung: keine 
0  0  22.500  22.500  22.500  22.500  
2  KA 
138 IV 42 04 04 Keine Zuschussgewährung an die kirchlichen 
öffentlichen Büchereien 
Prüfauftrag: Der Sparbetrag soll möglichst 
erreicht werden. Die betroffenen Büchereien 
sollen bei der Prüfung möglicher 
Alternativfinanzierungen, z.B. über die 
Bürgerstiftung, unterstützt werden. 
Beschreibung: Auf die Gewährung eines jährlichen Zu schusses an das Bischöfliche Generalvikariat 
(zur Verteilung an die kirchlichen öffentlichen Büc hereien) wird zukünftig verzichtet. Der Zuschuss 
wird für die Anschaffung von Büchern und Medien ver wendet. Die Ausgaben sind von den 
kirchlichen Büchereien zukünftig anders zu decken, z. B. durch die Erhebung von Entgelten 
vergleichbar zur Stadtbücherei. 
Bürgerwirkung: Die Kirchengemeinden erhalten keine Zuweisungen mehr. Die Kunden der 
kirchlichen Büchereien müssen Entgelte zahlen wie a uch die Kunden der Stadtbücherei. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  0  0  0  0  0  
2  KA 
143 IV 45 04 05 Aufgabe des eigenen Betriebes eines 
Museumsshop 
Prüfauftrag: Diese Maßnahme soll nur 
umgesetzt werden, wenn die Erträge durch 
die Vermietung des Museumsshops den 
aktuellen Erträgen mindestens entsprechen 
und die Mieterträge dem Stadtmuseum zugute 
kommen. 
Beschreibung: 
Aufgabe des eigenen Betriebes eines Museumsshops un d Verpachtung an einen Betreiber, wenn 
dieser Auskunftstätigkeiten für das Stadtmuseum und  allgemeine touristische Aukünfte, 
Kasseneinnahmen für Führungsentgelte, Verkauf der P ublikationen des Stadtmuseums übernimmt 
und den Shop innerhalb der Öffnungszeiten des Stadt museums betreibt. 
Bürgerwirkung: evtl. anderes Sortiment 
Personalwirkung (Stellen): Wegfall 0,8 Stellen E05 (betrieben wird der Shop zurzeit mit rechnerisch 
0,8 Stellen E05 - tatsächlich werden jedoch 1,47 St ellen benötigt; 0,57 Stellenanteile sind deshalb 
von studentischen Kräften besetzt - diese Verträge können auslaufen). 
Flächenwirkung: Der Museumsshop befindet sich im Foyer des Stadtmuseums und damit innerhalb 
des Gebäudeteils, der vom Stadtmuseum Münster genut zt wird. Eine Abtrennung ist nicht möglich, 
da er den einzigen Zugang zum Museum darstellt. Die  Fläche kann an einen Betreiber eines 
Museumsshops verpachtet werden, müsste aber für Ver anstaltungen des Stadtmuseums (z. B. 
Ausstellungseröffnungen) auch während der üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung stehen. 
0  0  0  0  0  0  
2  KA 
30

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
144 IV 47 04 06 Historische Bildungsarbeit/Archivpädagogik - 
Geschichtswettbewerb um den Preis des 
Bundespräsidenten: Die Ausstellung der 
Wettbewerbsergebnisse der Arbeiten aus 
Münster wird nicht mehr durchgeführt 
 reduziert .
Beschreibung: Die Wettbewerbsarbeiten der Schülerin nen und Schüler aus Münster, die gewonnen 
haben, werden in einer Ausstellung präsentiert. 
Bürgerwirkung: Demotivier. Schüler/innen, Imageverlust 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
0  0  5.000  0  5.000  5.000  
2  KA, AFBL 
145 IV 47 04 06 Historische Bildungsarbeit/Archivpädagogik - 
Geschichtswettbewerb um den Preis des 
Bundespräsidenten: Die Ausstellung der 
Wettbewerbsergebnisse der Arbeiten aus 
Münster (Werkverträge) wird nicht mehr 
durchgeführt. 
Zusatz: Die Einsparsumme wird auf 2.750 € 
reduziert. 
Beschreibung: 
Die Wettbewerbsergebnisse müssen aufbereitet werden  für eine Ausstellung. Hierzu werden 
Werkverträge vergeben. 
Bürgerwirkung: 
Demotivierung der Schüler/innen. Imageverlust 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
2.750  0  2.750  0  2.750  2.750  
2  KA 
150 IV 47 04 06 Erschließung von Archivgut durch Werkverträge 
wird reduziert. 
Beschreibung: Vergabe von Werkverträgen an externe Personen, die noch unverziechnetes 
Archivgut erschließen 
Bürgerwirkung: Eine Nutzung des Archivguts ist bei Nichterschließung nicht möglich bzw. wird zeitlich 
stark verzögert. 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
5.000  5.000  5.000  5.000  5.000  5.000  
1  KA 
152 IV 47 04 06 Archivgesetz NRW § 2 Abs. 7 - Publikationen 
des Stadtarchivs werden reduziert. 
Zusatz: Die Einsparsumme wird dadurch 
erreicht, dass die Publikationen nur noch alle 
zwei Jahre erfolgen. 
Beschreibung: Quellen und Forschungen zur Geschicht e der Stadt Münster 
Bürgerwirkung: Größere stadtgeschichtliche Arbeiten  können nicht mehr publiziert und Interessierten 
zugänglich gemacht werden. Der Imageverlust für die  Stadt ist durch den Abbruch einer mehr als 
100-jährigen Tradition erheblich. 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
8.500  0  20.557  0  20.557  20.557  
2  KA, AFBL 
153 IV 47 04 06 Unterstützende Tätigkeiten durch studentische 
Hilfskräfte werden reduziert. 
Zusatz: Die Einsparsumme wird für alle Jahre 
ab 2014 auf 3.000 € reduziert. 
Beschreibung: Unterstützende Tätigkeit in den Berei chen Historische Bildungsarbeit, 
wissenschaftliche Forschungs- und Publikationsproje kte, Archivleitung sowie archivischer 
Erschließung. 
Bürgerwirkung: Reduktion bzw. Verzögerung in den Be reichen Historische Bildungsarbeit, 
wissenschaftliche Forschungs- und Publikationsproje kte, Archivleitung sowie archivischer 
Erschließung. 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
0  3.000  3.000  3.000  3.000  3.000  
2  KA, APRO 
31

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
154 IV 51 06 01 Reduzierung des Ansatzes für die 
Aufwendungen im Bereich der 
Mittagsverpflegung aufgrund von gewonnenen 
Erfahrungswerten und Fallzahlen hinsichtlich der 
Gewährung von BUT-Leistungen (Bildung- und 
Teilhabe) 
Beschreibung: Reduzierung des Ansatzes für die Aufw endungen im Bereich der Mittagsverpflegung 
aufgrund von gewonnenen Erfahrungswerten und Fallza hlen hinsichtlich der Gewährung von BuT- 
Leistungen (Bildung und Teilhabe). 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
200.000  200.000  200.000  200.000  200.000  200.00 0  
1  AKJF 
155 IV 51 06 01 Steigerung der Landeszuwendungen für den u3- 
Ausbau im Rahmen des Gesetzes zur Regelung 
des Kostenausgleichs für Aufgaben der 
öffentlichen 
Jugendhilfe (Konnexität) - Konsolidierungseffekt 
durch Kompensation 
Beschreibung: 
Steigerung der Landeszuwendungen für den u3-Ausbau im Rahmen des Gesetzes zur Regelung 
des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Konnexität) - Konsolidierungseffekt 
durch Kompensation. VORLÄUFIGE SCHÄTZUNG! Ein Ansat z kann derzeit noch nicht verlässlich 
errechnet werden, da die Ausgangsdaten (Anteil der Stadt an den u3-Plätzen NRW und Anzahl der 
vom Land anerkannten U3-Plätze) unklar sind. Weder der Städtetag noch der LWL konnten hierzu 
belastbare Informationen geben. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
500.000  700.000  700.000  950.000  1.200.000  1.20 0.000  
1  AKJF 
156 IV 51 06 01 Anpassung des Elternbeitrages für Plätze in der 
Tagespflege an die Tabelle für Kitas und 
Schulen durch weitere Einkommenstufen über 
62.000 €  bis über 150.000 €  Die 
Beitragstabelle für Kindertagespflege wird 
der für KITAs angeglichen. 
Beschreibung: Anpassung des Elternbeitrages für Plä tze in der Tagespflege an die Tabelle für Kitas 
und Schulen durch weitere Einkommenstufen über 62.0 00 €  bis über 150.000 € (75.000 €, 85.000 €, 
95.000 €, 105.000 €, 125.000 €, 150.000 €, über 150.000 €)  Die Beitragstabelle für 
Kindertagespflege wird der für KITAs angeglichen. Damit werden Einkommen bis 37.000 € 
beitragsfrei gestellt, was eine jährliche Minder-einnahme nach sich zieht. Durch die 
gleichzeitige Erhöhung der Elternbeiträge für Familien mit Einkommen über 62.000 Euro ergibt 
sich allerdings ein Konsolidierungs-betrag von 12.700,- Euro in 2013 sowie jährlichen 30.000,- 
Euro ab 2014 ff. 
Bürgerwirkung: höhere Elternbeiträge für Familien m it Einkommen über 62.000 Euro 
. Die höheren 
Beiträge kommen zweckgebunden der Kindertagespflege  zugute. 
Personalwirkung (Stellen): KEINE! 
12.700  30.000  30.000  30.000  30.000  30.000  
2  AKJF 
157 IV 51 06 01 Steigerung der Elternbeiträge für die Kitas durch 
die Einführung vier weiterer 
Einkommensgruppen ab 95.000 €  (bis über 
150.000 €), mit einer Steigerung um je 10% 
Beschreibung: Steigerung der Elternbeiträge für die  Kitas durch die Einführung vier weiterer 
Einkommensgruppen ab 95.000 €  (95.000 €, 105.000 € , 125.000 €, 150.000 €, über 150.000 €), mit 
einer Steigerung um je 10% 
Bürgerwirkung: höhere Elternbeiträge für Familien m it Einkommen ab 95.000 Euro. Die höheren 
Beiträge kommen zweckgebunden den Kindertageseinric htungen zugute. 
Personalwirkung (Stellen): KEINE! 
Flächenwirkung: KEINE! 
290.000  700.000  700.000  700.000  700.000  700.00 0  
1  AKJF 
32

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
158 IV 51 06 01 Prozentuale Erhöhung der Elternbeiträge in Kitas 
für alle Einkommensgruppen ab 37.000 €  bis 
95.000 € um 5%, weitere EK-Gruppen wie 
vorherige Zeile 
Beschreibung: Prozentuale Erhöhung der Elternbeiträ ge in Kitas für alle Einkommensgruppen ab 
37.000 €  bis 95.000 € um 5%, weitere EK-Gruppen wi e vorherige Zeile 
Bürgerwirkung: höhere Elternbeiträge für Familien m it Einkommen zwischen 37.000 Euro und 95.000 
Euro. Die monatliche Mehrbelastung liegt bei Kinder  unter 3 Jahre zwischen 7,00 € und 23,00 € und 
bei Kind über 3 Jahre zwischen 3,00 € und 17,00 €. Die höheren Beiträge kommen zweckgebunden 
den Kindertageseinrichtungen zugute. 
Personalwirkung (Stellen): KEINE! 
Flächenwirkung: KEINE! 
148.000  354.000  354.000  354.000  354.000  354.00 0  
1  AKJF 
159 IV 51 06 01 Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse zu den 
Betriebskosten für Überhangplätze in kirchlichen 
Kitas von derzeit 12% auf  9% des Trägeranteils 
Beschreibung: Reduzierung der freiwilligen Zuschüss e zu den Betriebskosten für zukünftige 
Überhangplätze in kirchlichen Kitas von derzeit 12%  auf 9% des Trägeranteils in Anlehnung an die 
Regelung bei den Wohlfahrtsverbänden. 
Bürgerwirkung: Erhöhung des Trägeranteils für kirch liche Kitas um 3% in Anlehnung an die Regelung 
bei den Wohlfahrtsverbänden; eventuell sinkende Ber eitschaft der Träger, Überhangplätze 
vorzuhalten (KG-Jahr 2010/2011: 865 Überhangplätze) . 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
63.000  150.000  150.000  150.000  150.000  150.000   
1  AKJF 
160 IV 51 06 01 Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse für 
Qualifizierungs- und Flexiblisierungssangebote 
in Kindertagesbetreuung 
Beschreibung: Reduzierung der freiwilligen Zuschüss e für Qualifizierungs- und 
Flexiblisierungssangebote in Kindertagesbetreuung. 
Bürgerwirkung: Reduzierung der Angebote im Bereich der Qualifizierungs- und 
Flexiblisierungssangebote (Präventionsgruppen und S prachförderung für Eltern). 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
50.000  50.000  50.000  50.000  50.000  50.000  
1  AKJF 
161 IV 51 06 02 Kürzung der Programmmittel in den 
Einrichtungen der freien Träger um 10% 
Beschreibung: Kürzung der Programmmittel in den Ein richtungen der freien Träger um 10%. 
Bürgerwirkung: Angebotsreduzierung, sofern kein Fin anzausgleich durch den freien Träger erfolgen 
kann. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
24.000  24.000  24.000  24.000  24.000  24.000  
1  AKJF 
162 IV 51 06 02 Kürzung der Programmmittel aller städtischen 
Einrichtungen um 10% 
Beschreibung: Kürzung der Betriebs- und Programmmit tel aller städtischen Einrichtungen um 10%. 
Bürgerwirkung: Angebotsreduzierung 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung:keine 
70.000  70.000  70.000  70.000  70.000  70.000  
1  AKJF 
33

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
163 IV 51 06 02 Betrieb und Aufsicht beim "Maxi-Sand" werden - 
soweit erforderlich/möglich - durch andere 
Dienststellen mit übernommen 
(Organisationsoptimierung) 
Beschreibung: Betrieb und Aufsicht beim "Maxi-Sand"  werden - soweit erforderlich/möglich - durch 
das Kinderbüro mit übernommen (Organisationsoptimie rung). 
Bürgerwirkung:keine 
Personalwirkung (Stellen): Reduzierung im Bereich geringfügig Beschäftiger 
Flächenwirkung: keine 
0  21.100  21.100  21.100  21.100  21.100  
1  AKJF, APRO 
166 IV 51 06 02 Reduzierung des Ansatzes OGS- 
Verpflegungskostenzuschüsse 
Beschreibung: 
Reduzierung des Ansatzes für die Aufwendungen für V erpflegungskostenzuschüsse im Bereich der 
OGS aufgrund von gewonnenen Erfahrungswerten und Fa llzahlen hinsichtlich der Gewährung von 
BuT-Leistungen (Bildung und Teilhabe). 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
500.000  500.000  500.000  500.000  500.000  500.00 0  
1  AKJF 
167 IV 51 06 03 Einstellung der Förderung der Mototherapie Beschreibung: Einstellung der Förderung der Motothe rapie 
Bürgerwirkung: Leistung soll über Selbstzahler und ggf. durch Krankenversicherung im Rahmen 
freiwilliger Zusatzleistungen übernommen werden 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
45.000  45.000  45.000  45.000  45.000  45.000  
1  AKJF 
168 IV 51 06 03 Reduzierung der Gewährung von Wohnhilfen Beschreibung: Reduzierung der Gewährung von Wohnhil fen: Begrenzung des berechtigten Kreises 
auf Personen bis 21 Jahre sowie Begrenzung der Daue r der Hilfegewährung auf 3 Jahre mit dem 
Ziel der schnelleren Verselbständigung (ggf. besond ere Einzelfallprüfung). 
Bürgerwirkung: Eingrenzung des berechtigten Persone nkreises und der max. Leistungsdauer. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung:keine 
20.000  20.000  20.000  20.000  20.000  20.000  
1  AKJF 
169 IV 51 06 03 Reduzierung des Ansatzes: Förderung der 
Lernhilfen auf Antrag nach § 13 Abs. 1 SGB VIII 
Beschreibung: Reduzierung des Ansatzes zur Förderun g der Lernhilfen auf Antrag nach § 13 Abs. 1 
SGB VIII (Sprachförderung, Förderinseln) aufgrund v on gewonnenen Erfahrungswerten und 
Fallzahlen hinsichtlich der Gewährung von BuT-Leist ungen (Bildung und Teilhabe).            
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
133.000  133.000  133.000  133.000  133.000  133.00 0  
1  AKJF 
34

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
170 IV 51 06 03 Aufgabe der Förderinsel "Sternstraße" / 
Bodelschwinghschule 
Beschreibung: Aufgabe der Förderinsel "Sternstraße" / Bodelschwinghschule, Ziel: räumlich- 
integratives Konzept in der Bodelschwinghschule und  Prüfung der Nutzung der Räumlichkeiten an 
der Sternstraße für den Kita-Bereich 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
35.590  71.180  71.180  71.180  71.180  71.180  
1  AKJF 
172 IV 51 06 05 Kürzung der finanziellen Förderung Beschreibung: Die Rahmenverträge I und II gemäß § 7 8 f SGB VIII für die Übernahme von 
Leistungsentgelten wurden von der Arbeitsgemeinscha ft der kommunalen Spitzenverbände NRW 
ordentlich zum 31.12.2012 gekündigt. Das Amt für Ki nder, Jugendliche und Familien wird 
Entgelterhöhungen dann nur noch für tarifvertraglic h bedingte Personalkostensteigerungen 
vornehmen. 
Bürgerwirkung:keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
100.000  100.000  100.000  100.000  100.000  100.00 0  
1  AKJF 
173 IV 51 06 05 Kürzung der finanziellen Förderung Beschreibung: Die Rahmenverträge I und II gemäß § 7 8 f SGB VIII für die Übernahme von 
Leistungsentgelten wurden von der Arbeitsgemeinscha ft der kommunalen Spitzenverbände NRW 
ordentlich zum 31.12.2012 gekündigt. Das Amt für Ki nder, Jugendliche und Familien wird 
Entgelterhöhungen im stationären Bereich (Heimerzie hung und Gemeinsame Wohnformen für 
Mütter/Väter und Kinder) dann nur noch unter Anhebu ng der Auslastungsquote auf 96 % (bisher: 93 
%) vornehmen. Hier liegt, vorsichtig geschätzt, ein Einsparpotential von rund 100.000 € ( 114.132 
Berechnungstage x 1 €) 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
100.000  100.000  100.000  100.000  100.000  100.00 0  
1  AKJF 
174 IV 51 06 05 Kürzung der finanziellen Förderung Beschreibung: Die Rahmenverträge I und II gemäß § 7 8 f SGB VIII für die Übernahme von 
Leistungsentgelten wurden von der Arbeitsgemeinscha ft der kommunalen Spitzenverbände NRW 
ordentlich zum 31.12.2012 gekündigt. Das Amt für Ki nder, Jugendliche und Familien wird 
Entgelterhöhungen dann nur noch unter Berücksichtig ung von tatsächlichen Aufwendungen und 
Personalkostenrichtwerten vornehmen. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
50.000  50.000  50.000  50.000  50.000  50.000  
1  AKJF 
175 IV 51 06 05 Integrative Lerngruppen statt intensiver 
Einzelfallförderung 
Zusatz: Dieser Punkt muss vor dem 
Hintergrund eines umfassenden 
Inklusionskonzeptes erfolgen, das von der 
Verwaltung zeitnah erarbeitet und den 
zuständigen Gremien vorgelegt wird. 
Beschreibung: Modellhafte Einführung von integrativ en Lerngruppen für autistische Kinder an 3 
Modellschulen (1 Gymnasium, 1 Realschule, 1 Grundschule) mit dem Ziel einer präventiven und 
niedrigschwelligen integrativen Förderung anstatt e iner intensiven Einzelfallförderung 
Bürgerwirkung: 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  0  0  0  0  0  
2  AKJF 
35

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
176 IV 51 06 05 Halbierung des Zuschusses für 
Betreuungsvereine 
Beschreibung: Halbierung des städtischen Zuschusses  für Betreuungsvereine unter 
Berücksichtigung der vorrangigen Finanzierung durch  das Land 
Bürgerwirkung: Keine 
Personalwirkung (Stellen): Keine 
Flächenwirkung: Keine 
110.000  110.000  110.000  110.000  110.000  110.00 0  
1  AKJF 
177 IV 52 08 01 Kürzung des städt. Zuschusses zum "K+K-Cup" 
(Hallenreitturnier) und Kürzung des 
Zuschusses an den Reiterverband Münster e. 
V. 
Beschreibung: Kürzung des städt. Zuschusses zum "K+ K-Cup" (Hallenreitturnier) und Kürzung des 
Zuschusses für die Durchführung des Jugendreitturnieres. 
Bürgerwirkung: Der Zuschuss zum K+K-Cup zählt nicht zum Profi-Reitturnier (betroffen sind 
unmittelbar alle Reitvereine im Münster), sondern ist der Preis der Stadt Münster (Wanderstandarte) 
für die im Rahmenprogramm des K+K-Cup ausgetragenen  Amateurveranstaltung der Münsterländer 
Reitsportvereine. Der Zuschuss wird auf 10.000 € gekürzt.  Beim Jugendreitturnier handelt sich um 
eine jährliche Jugend-, Reit- und Springveranstaltung des Reiterverbandes Münster e. V. für 
münsterische und in der Nähe beheimatete Reitervereine. Der Zuschuss wurde im Jahr 1974 
durch eine Entscheidung des Rates der Stadt Münster gewährt. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  5.000  5.000  5.000  5.000  5.000  
2 (zusammengefasst 
mit Nr. 184) 
SPA 
179 IV 52 08 01 Kürzung des Zuschusses an den Stadtsportbund 
Münster e. V. (SSB) 
Beschreibung: Kürzung der übertragenen Sportförderm ittel (Teilübertragung) an den SSB  um 10 % 
ab 2015 (Vertragsende). 
Bürgerwirkung: Zur Stärkung der Selbstorganisation im Sport werden ab 1994 städtische 
Zuschussmittel an den SSB zur eigenverantwortlichen  Verwendung zur Verfügung gestellt. Trotz 
nachweislich kontinuierlicher Steigerung der Mitgliederzahlen im SSB wurden im Rahmen von 
Konsolidierungsprogramme bereits in den Jahren 2004  und 2007 die Mittel um jeweils 5 % gekürzt. 
Eine weitere Kürzung um 10% wirkt sich mittelbar auf eine Vielzahl von Sportvereinen aus. 
Entsprechende Gespräche sind mit dem SSB zu führen.
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  0  35.559  35.559  35.559  35.559  
1  SPA 
180 IV 52 08 01 Kürzung des Zuschusses an den SC Preußen 06 
e. V. Münster (SCP) 
Beschreibung: Kürzung des Zuschusses um 10 % aus de m Überlassungvertrag Stadt - SCP  
Bürgerwirkung: Im Anschluss an die Sanierungsmaßnah me des Städtischen Preußen-Stadion im 
Jahr 2001 wurde zwischen der Stadt und dem SCP ein Überlassungsvertrag geschlossen. Mit 
diesem Vertrag wurde dem SCP die kostenlose Nutzung  am bestehenden Stadion sowie die bislang 
von der Stadt selbst erledigten Arbeiten wie Betrie b, Bauunterhaltung und zur Instandhaltung des 
Stadions der Nebenflächen und der Gebäude übertrage n. Obschon der Zuschuss im Jahr 2006 um 5 
% gekürzt wurde, ist im Interesse einer Gleichbehandlung eine weitere  Zuschusskürzung nicht 
vermeidbar. Da der Vertrag bis zum 31.12.2025 Gülti gkeit hat, sind entsprechende 
Vertragsgespräche mit dem SCP zu führen. Ob der SCP  den Vertrag bei einer erneuten Kürzung des 
Zuschusses weiterführt, ist in den Vertragsgespräch en zu klären.  
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  16.719  16.719  16.719  16.719  16.719  
1  SPA 
36

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
181 IV 52 08 01 Wegfall des Zuschuss an den SSB für den Ball 
des Sports 
Beschreibung: 
Die Stadt Münster beteiligt sich mit einem Betrag von 10.000 € an der Organisation für den Ball des 
Sports. 
Bürgerwirkung: 
Es ist zu erwarten, dass der Ball des Sports künfti g mit einem reduzierten Standard stattfinden wird. 
Details dazu sind mit dem SSB zu abzustimmen.       
Personalwirkung (Stellen): 
Keine 
Flächenwirkung: 
Keine 
0  10.000  10.000  10.000  10.000  10.000  
1  SPA 
182 IV 52 08 01 Abschluss weiterer Überlassungsverträge Beschreibung: Die Verwaltung wird im Zeitraum 2012 bis 2017 versuchen, weitere kommunale 
Sportanlagen an Vereine per Vertrag zu überlassen. Durch dieses bewährte Verfahren sind in der 
Vergangenheit bereits 24 kommunale Sportanlagen erf olgreich an Vereine überlassen worden. So 
konnten stabile Einsparungen erzielt werden. 
                                                                                    
Bürgerwirkung: Die Überlassung kommunale Sportanlag en bringen eine Kosteneinsparung der Sach- 
und Personalkosten für den Betrieb von ca. 30%. Dan eben ist festzustellen, dass der jeweilige 
Sportverein zur ihm übertragenen kommunalen Sportan lage ein völlig neues Verhältnis (hohe 
Eigenverantwortlichkeit) entwickelt. Mutwillige Beschädigungen nehmen rapide ab, das äußere 
Erscheinungsbild verändert sich in der Regel einers eits durch allgemeine Sauberkeit und anderseits 
durch arbeitsaufwendigere Verschönerungen positiv.                                                                                    
Personalwirkung (Stellen): Betroffene Stellen sind bei Amt 67 verortet. Das Amt 67 wurde von der 
Sportverwaltung über das weitere Vorgehen informier t. 
Flächenwirkung: keine 
0  52.440  77.430  119.370  173.370  173.370  
1  APRO 
183 IV 52 08 01 Kürzung im 2 Mio.-Topf Beschreibung: Auch die im "2-Mio-Topf" veranschlagten Sanierungsmittel sind im Zuge einer 
Gleichbehandlung mit sonst. Budgetpositionen mit bi s zu max. 10 % als Konsolidierungsbeitrag 
anzusetzen. Die Auswirkungen im "2-Mio-Topf" werden noch konkret dargestellt. Sie sind realistich 
umsetzbar, da ab 2014 (zumindest) im investiven Tei l noch nicht verplante Mittel vorhanden sind. 
 
Bürgerwirkung: Die Kürzung hat zur Folge, dass Maßnahmen finanziell und zeitlich neu verortet 
werden müssen. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  20.000  35.000  100.000  145.000  145.000  
2  SPA 
37

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
185 IV 52 08 01 Abgabe der Tätigkeiten für das Deutsche 
Sportabzeichen 
Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten: 
- Beratungsgespräche 
- Beurkundung der von Angehörigen von Schulen/Verei nen und der Bürgerschaft abgelegten 
Sportabzeichen 
- finanzielle Abwicklung 
- Sportstätten bereitstellen 
- Kontakte zu Schulen, Vereinen, Bürgerschaft, Stad tsportbund 
- Saisonvorbereitung und -nachbereitung 
- Öffentlichkeitsarbeit 
- Statistik, Auswertungen 
- DV (Programmschulung,-anwendung) 
- Schwerpunktaktionen 
- Austausch mit anderen Städten und Gemeinden 
Bürgerwirkung: 
- Verlagerung von Beratung, Beurkundung, finanziell er Abwicklung vom Sportamt zum 
Stadtsportbund Münster e. V. 
- Weniger Kontakt zwischen Bürgerschaft und Sportam t 
- Weniger Einflussmöglichkeiten des Sportamts auf d ie Sportabzeichenaktion 
- ggf. Schwerpunktänderung 
Personalwirkung (Stellen): 
- Reduzierung anteiliger Arbeitsleistungen auf zwei  Arbeitsplätzen 
- bedingt stellenwirksam 
Flächenwirkung: 
- keine mittelbare, 
- ggf. bei Schwerpunktverlagerung des SSB Belegungs änderung (+/-) auf den Sportanlagen 
0  7.110  6.720  6.720  6.720  6.720  
1  SPA, APRO 
187 - 
192 
IV Theat. 04 07 Konsolidierungsbeitrag des Theaters Münster Beschreibung: Das Theater Münster leistet im Rahmen des Handlungsprogramms 2012—2017 
einen Konsolidierungsbeitrag, der bis zu Spielzeit 2016/2017 eine Gesamthöhe von 700.000 € 
in der Ergebnisrechnung erreicht. Dieser setzt sich zusammen aus z. Z. noch nicht finanzierten 
Tarifsteigerungen der Spielzeit 2013/2014 in Höhe von 563.000 € sowie einem zusätzlichen 
Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 137.000 €. Dazu sind Ertragssteigerungen sowie 
Aufwandsreduzierungen bis zur geforderten Höhe stufenweise umzusetzen. Die Verwaltung 
wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. 
0  0  0  0  0  0  
2  KA, AFBL 
38

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
193 - 
199 
IV V.t.H. 04 08 Reduktion von Standards, Einschränkung der 
Quantität  Sparbeitrag für die Villa ten Hompel 
Beschreibung: Der Sparbeitrag für die Villa ten Hompel wird auf eine Gesamtsumme von 15.000 
€ festgelegt. Die konkrete Umsetzung soll von der Villa vorgeschlagen werden. 
15.000  15.000  15.000  15.000  15.000  15.000  
2  KA 
200 V V/Stift. 01 14 Reduzierung der Sachaufwendungen um 10 % Beschreibung: Reduzierung der Sachaufwendungen um 1 0 %. 
Bürgerwirkung: - 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
5.700  5.700  5.700  5.700  5.700  5.700  
1  AFBL 
210 V 50 05 03 Reduzierung der Stellen des Amtes 50 im 
Infobüro Pflege (Pflege- und 
Wohnraumanpassungsberatung) um 50 % 
Beschreibung im Hinblick auf Pflegeberatung: 
a) Öffnungszeiten auf montags und donnerstags besch ränken, Einschränkung der telefonischen 
Erreichbarkeit. 
b) Kapazitätenabfragen entfallen. 
c) Reduzierung der Netzwerkarbeit (Teilnahme an Arbeitsgruppen etc.), von Vorträgen, der 
Teilnahme an Veranstaltungen und Messen. 
d) Synergieeffekt: Die MitarbeiterInnen können räum lich im Sozialamt bei der Fachstelle angesiedelt 
werden - dadurch schnellere Vertretungsmöglichkeit gegeben; dadurch auch Einsparung der Miete 
im Gesundheitshaus. 
Bürgerwirkung: 
a) Eingeschränkte Erreichbarkeit, längere Wartezeit en, 
 b) Pflegeberatungen weniger umfassend als bisher, keine konkreten Angaben zu den Kapazitäten; 
Eigeninitiative der Angehörigen gefordert. 
Personalwirkung (Stellen): Es gäbe einen Abbau ener  0,5 x S17-Stelle sowie einer 0,25 x S12-Stelle 
sowie einer 0,155 x G05 Stelle, insgesamt also 0,90 5 Stellen.  Die Stellenzahl wird um 0,5 
reduziert. 
Flächenwirkung: Es würden Mietkosten von 4.878,60 €  jährlich entfallen. 
0  39.390  39.390  39.390  39.390  39.390  
2  ASGAf, APRO 
39

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
211 V 50 05 03 Reduzierung der Stellen des Amtes 50 im 
Infobüro Pflege (Pflege- und 
Wohnraumanpassungsberatung) um 50 % 
Beschreibung im Hinblick auf Wohnberatung: 
a) Wegfall der Öffnungszeiten, ausschließlich Termi nvergabe 
b) Wegfall der Beratung von Institutionen 
c) Reduzierung der Netzwerkarbeit (Teilnahme an Arbeitsgruppen etc.), von Vorträgen, der 
Teilnahme an Veranstaltungen und Messen, 
d) Synergieeffekt:der vorhandene Mitarbeiter kann r äumlich im Sozialamt bei der Fachstelle 
angesiedelt werden; dadurch auch Einsparung der Mie te im Gesundheitshaus 
Bürgerwirkung: 
a) Eingeschränkte Erreichbarkeit, längere Wartezeit en 
b) Kontaktaufnahme zu Firmen, Absprachen mit Vermie ter etc. muss eigenständig durch Beratenden 
durchgeführt werden 
Personalwirkung (Stellen): Es gäbe einen Abbau von 0,5 Stellen x S 12. 
  Die Stellenzahl wird um 
0,25 reduziert. 
Flächenwirkung: Es würden Mietkosten von 1.626,20 €  jährlich entfallen. 
0  6.010  6.010  6.010  6.010  6.010  
2  ASGAf, APRO 
213 V 50 05 03 Keine weitere Teilnahme am Benchmarking 
(interkommunale Vergleiche) 
Beschreibung: Keine weitere Teilnahme am interkommu nalen Vergleich der mittleren Großstädte in 
NRW für die Bereiche Grundsicherung im Alter und be i Erwerbsminderung sowie Hilfe zur Pflege 
nach dem SGB XII. 
Bürgerwirkung: - 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
3.000  3.000  3.000  3.000  3.000  3.000  
1  ASGAf 
214 V 50 05 03 Wegfall des Berichts über schwerbehinderte 
Menschen im Beruf 
Beschreibung: Der jährliche Bericht über die Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im 
Beruf würde nicht mehr erstellt. 
Bürgerwirkung: Für die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, 
den Ausschuss für Gleichstellung sowie den Ausschus s für Soziales, Gesundheit und 
Arbeitsförderung würden die jährlichen Berichtsvorl agen entfallen, mit denen die Fachstelle über die 
Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe, die Bes chäftigungssituation schwerbehinderter 
Menschen und die Entwicklung der Arbeitslosigkeit s chwerbehinderter Menschen in Münster 
informiert. Zu diesem Themenfeld würden lediglich n och grundlegende, vornehmlich statistische 
Informationen im Rahmen der Geschäftsberichte des S ozialamtes zur Verfügung gestellt. 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
1.500  1.500  1.500  1.500  1.500  1.500  
1  ASGAf 
219 V 50 05 03 Kürzung der Zuschüsse an Chance e. V.,  
Sozialbüro im cuba und GGUA 
Beschreibung: Reduzierung der Zuschüsse an Chance e . V.,  Sozialbüro im cuba sowie GGUA um 5 
% ab 2015 (die geltenden Verträge enden am 31.12.20 14). 
Bürgerwirkung: Die Reduzierung kann Kapazitätseinsc hränkungen (z. B. kürzere Öffnungszeiten, 
Einstellung einzelner Angebote) bewirken. 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
0  0  18.060  18.060  18.060  18.060  
1  AFBL 
40

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
221 V 50 05 03 Aufgabe der Verlängerungsoption über 2013 
hinaus für das Beratungsangebot der LAG 
Selbsthilfe NRW 
Prüfauftrag: Es soll geprüft werden, ob dieses 
Angebot von Dritten, z.B. dem LWL, 
übernommen bzw. geleistet werden kann. 
Beschreibung: Die städtische Förderung des Beratung sangebots der LAG Selbsthilfe NRW ist bis 
Ende 2013 befristet (Beschluss des ASGAf vom 09.02. 2010 zur Vorlage V/0921/2010). 
Bürgerwirkung: Für Menschen mit Behinderung entfäll t ein Informations- und Beratungsangebot i. S. 
"Persönliches Budget" in freier Trägerschaft. Die P flichten der öffentlichen Sozialleistungsträger gem . 
§§ 13 ff. SGB I bleiben unberührt. 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
0  0  0  0  0  0  
2  ASGAf 
222 V 50 05 03 Kürzung der Zuschüsse an die Cuba- 
Arbeitslosenberatung, Münster-Tafel, Arbeitslose 
brauchen Medien e. V. 
Beschreibung: Als jährlicher Konsolidierungsbetrag ab 2013 ergibt sich 10.050,- von der MS- 
Tafel sowie 22.500,- vom CUBA. 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
32.550  32.550  32.550  32.550  32.550  32.550  
2  AFBL 
224 V 53 07 01 Beendigung der Geschäftsführung für das 
Gesunde-Städte Netzwerk (GSN) zum 
31.12.2015 
Beschreibung: Das Gesundheitsamt führt gem. Ratsbes chluss Nr. 0037/2011 das Sekretariat für das 
GSN z.Zt. bis Ende 2015. Diese Aufgabe kann ab dem 01.01.2016 von einer anderen 
Mitgliedskommune des GSN wahrgenommen werden. 
Bürgerwirkung: Da es sich um eine bundesweite Gesch äftsführung handelt, hat diese Maßnahme 
keine unmittelbare Bürgerwirkung in Münster. 
Personalwirkung (Stellen): Einsparung einer 0,5 Ste lle A 14 
Flächenwirkung: keine (Umwandlung Vollzeit- in Teilzeitstelle) 
0  0  0  43.255  43.255  43.255  
1  ASGAf, APRO 
225 V 53 07 01 Streichung des Stellenanteils und des 
Sachkostenzuschusses für das Gesundheitshaus 
im Etat des Gesundheitsamtes 
Beschreibung: 
Neben der Dauervermietung von Büroräumen finden im Gesundheitshaus zu den Themen 
Gesundheit, bürgerschaftliches Engagement und Selbs thilfe auch zahlreiche Einzelvermietungen 
von multifunktionalen Besprechungs- und Fachräumen an externe Nutzer/Nutzergruppen statt. Aus 
heutiger Sicht sollte das Thema Gesundheitsförderun g aber nicht auf einen Standort beschränkt 
werden. Das Gesundheitsamt verfolgt inzwischen deze ntrale bzw. quartiersbezogene Ansätze. Die 
für den Betrieb des Gesundheitshauses im Etat des G esundheitsamtes vorgehaltenen Personal- und 
Sachmittel könnten angesichts dieser Strategieänder ung eingespart werden. Da die Personalkosten 
aus Stiftungsmitteln refinanziert werden, ergibt si ch im Haushalt des Gesundheitsamtes nur eine 
finanzielle Einsparung in Höhe der Sachaufwendungen . 
Bürgerwirkung: 
Das Gesundheitshaus bleibt für Dauermieter und Selb sthilfegruppen (in Eigenorganisation) erhalten. 
Die Anbieter von öffentlichen Einzelveranstaltungen  (Kurse, Vorträge) müssen andere 
Räumlichkeiten für ihr jeweiliges Angebot suchen. 
Personalwirkung (Stellen): 0,6 Stelle x S 12  und 0 ,6 üpl. Stellenanteil x E 03 
Flächenwirkung: 4 Büroräume im Gesundheitshaus könn en aufgegeben werden. 
0  35.340  35.340  35.340  35.340  35.340  
1  ASGAf, APRO 
41

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
226 V 53 07 01 Wegfall  Kürzung  des Zuschusses an den Verein 
für Mototherapie und psychomotorische 
Entwicklungsförderung e.V. ab 2013 
Beschreibung: 
Seit 2006 wird in sechs Kindertageseinrichtungen, d ie einen konstant hohen Anteil von Kindern mit 
besonderem Unterstützungsbedarf in Bezug auf körper liche/geistige Auffälligkeiten haben, 
motopädische Förderung der Kinder sowie Elternberat ung u. Schulung der Erzieherinnen durch den 
städtisch finanzierten Einsatz des Vereins durchgef ührt. Grundlage dafür war eine 
Leistungsvereinbarung des Amtes für Kinder, Jugendl iche und Familien. Das Ziel dieser Maßnahme 
war es u. a., den Anteil der Kinder mit schulärztli chen Einschränkungen bei der Einschulung zu 
verringern und die Eigenkompetenz der Erzieherinnen  zu erhöhen, diesen Kindern pädagogisch 
gerecht zu werden. Die Erzieherinnen in den sechs b islang geförderten Kitas sind inzwischen so gut 
geschult, dass sie in Zukunft die Kinder in ihren E inrichtungen eigenständig  fördern können. Eine 
Fortführung der Maßnahme ist daher aus fachlicher S icht nicht unbedingt erforderlich und die 
Bezuschussung könnte ab dem Jahr 2013 eingestellt w erden. 
Bürgerwirkung: Aufgrund des erreichten Maßnahmeziel es bzgl. der Kompetenz des 
Erziehungspersonals wird keine größere Auswirkung e rwartet. Das Präventionsprojekt würde 
damit 2012 beendet werden. 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
22.500  22.500  22.500  22.500  22.500  22.500  
2  AFBL 
229 V 53 07 01 Wegfall  Kürzung  des Zuschusses an die 
Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft 
Ortsvereinigung für Münster und Umgebung e.V. 
in drei Stufen 
Beschreibung: Die DMSG leistet Beratung, Betreuung u. längerfristige Begleitung für an MS 
erkrankte Menschen u. ihre Angehörigen. Die aktuell e Leistungsvereinbarung stammt aus 2010 und 
läuft 2012 aus. Der städtische Zuschuss (Pauschalfi nanzierung) macht ca. 20% der Einnahmen des 
Vereins aus. Das Jahresergebnis wies in den letzten  Jahren regelmäßig einen Überschuss von ca. 
10.000 € aus. 
Bürgerwirkung: geringe Auswirkung, da zugleich allg emeine Leistung der Krankenversicherung und 
der Rehaträger 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
0  8.785  9.815  9.815  10.000  10.000  
2  ASGAf 
230 V 53 07 01 Wegfall des Zuschusses an das Tumornetzwerk 
im Münsterland-TiM e.V. in drei Stufen 
Zusatz: Es soll geprüft werden, ob und 
inwieweit dieses Angebot von den 
Krankenkassen übernommen bzw. geleistet 
werden kann. 
Beschreibung: Das Tumornetzwerk leistet psychosozia le Beratung u. längerfristige Begleitung für an 
Krebs erkrankte Menschen und stellt allgemeine Info rmation für die Bevölkerung zur Verfügung. Die 
Leistungsvereinbarung ist von 2012, die Kündigungsf rist beträgt 3 Monate. Der städtische Zuschuss 
(Pauschalfinanzierung) macht ca. 6% der Einnahmen d es Vereins aus. Die vom Verein in den letzten 
Jahren eingereichten Jahresergebnisse wiesen regelm äßig (bis auf 2010) einen Überschuss auf, der 
über dem städtischen Zuschussbetrag lag, so dass ei ne Fortführung der Tätigkeit auch ohne 
finanzielle Unterstützung durch die Stadt möglich s ein müsste. 
Bürgerwirkung: begrenzte Auswirkung; vermutlich tlw. Verlagerung zu den Leistungen der 
Krankenversicherung.und der Rehaträger 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
0  14.040  15.070  15.070  30.140  30.140  
2  ASGAf 
42

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
231 V 53 07 01 Wegfall der Mitgliedschaft im  Verein "Fachklinik 
Hornheide e.V." 
Zusatz: Es soll nur noch der Mindestbeitrag 
gezahlt werden. 
Beschreibung: Es handelt sich um einen freiwilligen  Vereinsbeitrag, die Mitgliedschaft besteht seit 
den 1930iger Jahren; im Jahr 2001 erfolgte die frei willige Erhöhung durch die Stadt Münster von 
1.000 DM auf 10.000 DM. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
610  610  610  610  610  610  
2  ASGAf 
232 V 53 07 01 Wegfall der orthopädischen Sprechstunde an der 
Regenbogenschule 
Beschreibung: Die fachärztliche Sprechstunde einer Honorarkraft in der Förderschule entfällt. 
Bürgerwirkung: keine, da allgemeine Leistung der Kr ankenversicherung 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
0  1.870  1.870  1.870  1.870  1.870  
1  ASGAf 
233 V 53 07 01 Wegfall des Zuschusses an den Förderkreis für 
Sozialpsychiatrie e.V. Münster in drei Stufen 
Beschreibung: Es handelt sich hierbei um einen Zusc huss für die allgemeine Vereinsarbeit und für 
ein kleines Angebot. Aufgrund der engen Verknüpfung  mit dem Psychosozialen Zentrum wird 
vorgeschlagen, die separate Finanzierung des Förder keises einzustellen. 
Bürgerwirkung: geringfügig, differenzierte Angebots struktur in Münster vorhanden 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
0  1.500  1.760  1.760  3.520  3.520  
1  ASGAf 
238 V 64 10 03 Das Förderprogramm „Altbausanierung und 
Qualitätssicherung beim Neubau“ wird 
eingestellt 
reduziert. Die jährliche 
Konsolidierungssumme soll 100.000 € 
betragen. 
Beschreibung: Das Förderprogramm, das eine wesentli che Maßnahme des vom Rat am 28.04.2010 
beschlossenen Klimaschutzkonzeptes 2020 (Maßnahmenk atalog ‘Stadt als Motor’) darstellt, wird 
eingestellt  reduziert .
Bürgerwirkung: Es erfolgt insbesondere keine Förder ung mehr von besonderen energetischen 
Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Diese Maßnahme  ist, wie auch die Maßnahmen 253 bis 
261, Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonz epts 2020. Bei Nichtumsetzung der 
Maßnahmen können die beschlossenen CO² Ziele voraus sichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine 
Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird n otwendig. 
Personalwirkung (Stellen): 0,8  0,3 
Flächenwirkung: - 
100.000  116.170  116.170  116.170  116.170  116.17 0  
2  AFBL 
239 V 64 10 03 Personaleinsparung bei der technischen Prüfung 
im Rahmen der Wohnraumförderung 
Beschreibung: Aufgrund der Verringerung der Antrags zahlen bei der Eigenheimförderung wird auf 
die erneute Besetzung der Stelle, die zunächst mit einer Mitarbeiterin mit befristetem 
Beschäftigungsverhältnis besetzt war, verzichtet. 
Bürgerwirkung: - 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 
Flächenwirkung: 1 Büro 
0  31.225  31.225  31.225  31.225  31.225  
1  AFBL 
43

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
240 V 67 13 01 Reduzierung des Pflegestandards in 
ausgewählten Grünflächen 
Zusatz: Die Verwaltung wird beauftragt, vor 
der Beschlussfassung über den Vorschlag 
dem AUB ausführliche Vorschläge über die 
genauen Möglichkeiten zur Umsetzung 
vorzulegen. 
Beschreibung: Der Pflegestandard in ausgewählten Gr ünflächen wird auf ein Mindestmaß (z.B. 
Mähfrequenz max. 1 x jährlich, Sicherstellen der Ve rkehrssicherheit) abgesenkt, die Ersparnis 
beträgt 0,48 € pro m². Das bedeutet, dass Wuchshöhe n von Gras bzw. Wildkräutern auf bisherigen 
Rasenflächen bis zu 50 cm betragen können. Die Fläc hen werden nach stadtstrategischen 
Gesichtspunkten in Anlehnung an die stadtübergreife nden Ziele priorisiert. Es handelt sich hierbei 
um ca. 34 ha umzuwandelnde Flächen (Gesamtbestand 3 55 ha). Das Konzept hierzu wird im Jahr 
2013 erstellt und die notwendigen Beschlüsse eingeh olt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise ab 
2014. 
Bürgerwirkung: Die Anlagen verlieren an Substanz un d erhalten ein völlig anderes Bild. 
Rasenflächen und Grünflächenausstattung können z.B.  als Spiel- und Liegewiesen nicht mehr 
benutzt werden. Das Wegenetz wird erheblich verklei nert und Einrichtungen wie Bänke und 
Papierkörbe abgebaut. Flächen verbuschen und wirken  teilweise verwahrlost. Die Aufenthaltsqualität 
verändert sich massiv. 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
0  20.400  40.800  61.200  81.600  81.600  
2  AUB 
241 V 67 13 01 Keine Ersatzpflanzungen, Rückbau von 
pflegeaufwendigem Grün in öffentlichen 
Grünanlagen 
Zusatz: Die Personalmittel sollen gestrichen 
werden. Die Aufgabe und die Sachmittel 
sollen erhalten werden. 
Beschreibung: Abgestorbene oder gefällte Bäume werd en in den Grünanlagen (von Maßnahmen 
abgesehen) regelmäßig nicht ersetzt. Bei den wenige n noch existierenden Blumenpflanzungen wird 
auf einjährige Blumen verzichtet (z.B. Servatiiplat z, Engelenschanze, Aegidiimulde). Nicht hiervon 
betroffen sind Flächen, deren Unterhaltung von Amt 67 bei Sponsoren eingeworben wird (z.B. 
Kreisverkehre). Weitere gehölzbestandene Flächen mi t hohem Pflegeaufwand (z.B. 
Überhangschnitt) werden gerodet und in Grasflächen umgewandelt. 
Bürgerwirkung: Rodungen und nicht vorgenommene Ersa tzpflanzungen werden das 
Erscheinungsbild der Grünflächen verändern, negativ e Reaktionen aus der Bürgerschaft nicht zu 
vermeiden sein. Damit würde der letzte öffentliche Blumenschmuck der Stadt Münster beseitigt, der 
u.a im Rahmen der Teilnahme an der "Entante Florale " entstanden ist. Im Rahmen von 
Bürgerumfragen wurde von den Bürger/Innen der Wunsc h nach öffentlichem Blumenschmuck 
geäußert. Hier sind Eigenengagements durch Sponsori ng oder Patenschaften eine Möglichkeit, die 
Folgewirkungen zumindestens zu lindern. 
Personalwirkung (Stellen): 1,0 
Flächenwirkung: - 
0  47.780  47.780  47.780  47.780  47.780  
2  APRO, AUB, 
AFBL 
242 V 67 13 01 Aufgabe und Rückbau weiterer Spiel- und 
Bolzplätze 
Zusatz: Die Personalmittel sollen gestrichen 
werden. Die Liste der Spielplätze soll noch 
einmal geprüft werden, wobei möglichst keine 
Spielplätze aufgegeben werden. Die 
Sparsumme wird ab 2015ff. auf 40.000 € 
reduziert. 
Beschreibung: Die bisherige Gesamtanzahl an Kinders piel- und Bolzplätzen kann nicht mehr so 
unterhalten werden, dass sie einen hohen Spiel- bzw . Nutzwert aufweisen. Deshalb soll die 
Gesamtanzahl an Spiel- und Bolzplätze (zurzeit 312)  soweit reduziert werden, dass die restliche 
Anzahl in einem ordentlichen Zustand bleibt. Im Rah men der Umsetzung des 
Konsolidierungskonzepts 2010 wurden insgesamt 24 Ki nderspielplätze geschlossen. Um die neuen 
Einsparziele zu erreichen, müssen weitere etwa 10 S pielplätze und 5 Bolzplätze  geschlossen und 
rückgebaut werden. In 2013 sollen die Vorschläge fü r die Aufgabe der weiteren Spiel- und Bolzplätze 
erarbeitet werden und die notwendigen Beschlüsse ge fasst werden, 2014 soll mit der Umsetzung 
begonnen werden. 
Bürgerwirkung: Kinder und Eltern müssen auf gewohnt e, wohnungsnahe Spielangebote und Treffs 
verzichten. Der Versorgungsgrad an Spielflächen sin kt. 
Personalwirkung (Stellen): 1,0 ab 2015 
Flächenwirkung: - 
0  0  35.835  40.000  40.000  40.000  
2  APRO, AUB, 
AFBL 
44

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
243 V 67 13 01 Reduzierung des Pflegestandards im 
Straßenbegleitgrün 
Zusatz: Die Reduzierung soll auf 4 Schnitte 
pro Jahr reduziert werden. 
Beschreibung: Der Hauptaufwand für die Pflege des S traßenbegleitgrün entsteht an den großen 
Ausfallstraßen. Deshalb können dort die höchsten Ei nsparungen erzielt werden. Folgende 
Maßnahmen sollen ergriffen werden: die Pflege der S traßenbäume wird reduziert, Rasenstreifen im 
Straßenbegleitgrün werden außer in Verkehrsübersich tsbereichen nur noch in geringer Frequenz 
gemulcht (Reduzierung von 12 auf 2  4 Schnitte bei Einfallstraßen wie z.B. Weseler Straß e), 
Wildkraut in Pflanzungen wird nicht mehr bekämpft, nur noch in Randbereichen abgemäht, Gehölze 
werden nur noch seitlich geschnitten, Wildwuchs wir d toleriert.  Das Konzept hierzu wird im Jahr 
2013 erstellt und die notwendigen Beschlüsse eingeh olt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise ab 
2014. 
Bürgerwirkung: Das Straßenbild verändert sich erheb lich. 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
0  15.000  30.000  45.000  60.000  60.000  
2  AUB 
245 V 67 13 01 Pflege- und Ausstattungsstandard werden 
gesenkt 
Beschreibung: Der Pflegestandard an Außenanlagen de r Verwaltungs- und Betriebsgebäuden wird 
erheblich reduziert. (z.B. Rasenmulchen statt mähen , in Gehölzflächen wird kein Wildkraut mehr 
beseitigt). Die Anzahl der Bänke und Abfallkörbe wi rd reduziert. 
Bürgerwirkung: Der äußere Eindruck von gering gepfl egten Außenanlagen an diesen Gebäuden 
verändert deren Gesamteindruck. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  20.000  20.000  20.000  20.000  20.000  
1  AUB 
247 V 67 13 01 Überführung des Aufwands des 
Grünflächenanteils auf den Friedhöfen in die 
Grabnutzungsgebühren 
Zusatz: Die Einsparsumme soll zu jeweils 50 
% durch Gebührenerhöhung und 50% durch 
Reduzierung der Pflege erfolgen. 
Beschreibung: Der Aufwand für die Unterhaltung der öffentlich genutzen Flächen auf Friedhöfen wird 
zukünftig in die Friedhofgebühr eingerechnet. Bishe r wurde dieser Aufwand durch den städtischen 
Haushalt getragen. Eine rechtliche Verpflichtung zu r Ausweisung eines öffentlich genutzten 
Flächenanteils auf den Friedhöfen besteht nicht. Um  das Vorgehen rechtssicher zu gestalten, soll im 
Jahr 2013 ein entsprechendes Konzept unter Zuhilfen ahme eines Sachverständigen im 
Gebührenrecht erarbeitet und dem Rat zur Beschlussf assung vorgelegt werden. 
Bürgerwirkung: Die Grabnutzungsgebühren auf den stä dtischen Friedhöfen steigen in zwei Stufen 
zunächst um mindestens 11%  5,5% , dann um mindestens 22%  11% .
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
0  126.420  126.420  252.839  252.839  252.839  
2  AUB 
248 V 67 13 03 Reduzierung der Projektförderung von 
Naturschutzmaßnahmen 
Zusatz: Die Projektförderung wird lediglich 
um 10 % gesenkt. 
Die Förderung von Naturschutzprojekten soll um 10.0 00 €/Jahr gekürzt werden (bisher ca. 23.000 
€/Jahr). Seit 1996 fördert die Stadt Münster Projek te der Naturschutzverbände zur Entwicklung und 
zum Erhalt gefährdeter Arten (Obstwiesenschutz, Lau bfroschprojekt, Sandtrockenrasen, 
Ringelnatter, Eisvogel, artenreiche Feldflur). Die Entscheidung über die Projektförderung erfolgt 
jährlich projektbezogen im Rahmen der Haushaltsbera tungen durch den AUB. 
Einsparungsanforderungen sind auch in Teilbeträgen des HH- Ansatzes umsetzbar, da pro Jahr 
mehrere Projekte gefördert wurden. 
Bürgerwirkung: Mit der Projektförderung wird das eh renamtliche Engagement der 
Naturschutzverbände unterstützt. Die Projekte sind z.T. öffentlichkeitsrelevant und erbringen 
Grundlagen und Handlungsbedingungen zum Biotop und Artenschutz. 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
2.300  2.300  2.300  2.300  2.300  2.300  
2  AUB 
45

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
249 V 67 13 03 Reduzierung der Förderung von 
Naturschutzprojekten 
Zusatz: Die Projektförderung wird lediglich 
um 10 % gesenkt. 
Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen soll schrittweise reduziert werden (bisher ca. 93.000 
€/Jahr). Diese erfolgt bereits seit ca. 30 Jahren u nd ist ein etabliertes Instrument zur Umsetztung vo n 
Arten- und Naturschutzaktivitäten, wie Kopfbaumschn itt, Wallhecken und Heckenpflege, 
Amphibienschutzaktivitäten usw.. Empfänger sind Nat urschutzvereine und  -verbände, Landwirte und 
sonstige Personen. Insbesondere der Amphibienschutz  wird regelmäßig von langjährig Aktiven 
wahrgenommen. Ebenso wird die Unterstützung der Hec kenpflege bei der Landwirtschaft regelmäßig 
wahrgenommen. 
Bürgerwirkung:s.o Die Förderung geht sehr weit in d ie Breite und unterstützt Verbände, Vereine, 
Landwirte und andere Personen bei der Durchführung von Maßnahmen. 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
8.340  8.340  8.340  8.340  8.340  8.340  
2  AUB 
250 V 67 13 03 Aufgabe des Monitorings des Gewässerzustands 
Zusatz: Die Einsparsumme soll auf 7.365 € 
reduziert werden. 
Das Monitoring der Wasserqualität am Aasee und am H iltruper See soll nicht mehr durchgeführt 
werden. Stattdessen erfolgt nur noch Durchführung v on stichprobenartigen 
Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der ordnungsbehördl ichen Tätigkeit mit Einbindung des 
Grundstückseigentümers (Hiltruper See) bzw. des Unterhaltungspflichtigen (Aasee) bei Bedarf. 
Bürgerwirkung: keine direkte 
Personalwirkung (Stellen): keine wesentlichen, da l ediglich Verzicht auf Fremdvergaben 
Flächenwirkung: keine 
7.365  7.365  7.365  7.365  7.365  7.365  
2  AUB 
251 V 67 13 05 Reduzieren der Waldbewirtschaftung Beschreibung: Der Aufwand für Durchforstungen und W iederaufforstungen im Sinne eines 
ökologischen Umbaus von Monokulturen zu naturnahen Mischwäldern wird reduziert, ebenso der 
Aufwand für das Unterhalten und Instandsetzen von W aldwegen. 
Bürgerwirkungen: weniger Biodiversität und nachhalt ige Bewirtschaftung der städtischen Forsten. 
Die Freizeit- und Erholungsfunktionen in den Wälder n (z. B. Dyckburg, Kiesekampsbusch, Coerder 
Wald und Rohrbusch) werden durch eingeschränkte Nut zbarkeit verringert. 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
17.000  17.000  17.000  17.000  17.000  17.000  
1  AUB 
252 V 67 14 01 Klimschutzpartnerschaften aufgeben Beschreibung: Klimaschutzpartnerschaften sollen nic ht mehr unterstützt werden (Unterstützung an 
münstersche Organisationen, Vereine, etc. für Proje kte zum Einsatz Erneuerbarer Energien in 
Entwicklungsländern [Namibia, Ghana, Malawi, etc.], Zuschuss an Dritte (lokale Organisationen). 
Bürgerwirkung: Gering, da die Mittel in die Entwicklungsländer gehen 
Personalwirkung (Stellen): nein 
Flächenwirkung: keine 
5.890  5.890  5.890  5.890  5.890  5.890  
1  AUB 
46

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
253 V 67 14 01 Unterstützung der Energieberatung der 
Verbraucherzentrale auslaufen lassen 
Zusatz: Die Kürzung soll auf 5.750 € für die 
Jahre 2015 ff. reduziert werden. 
Beschreibung: Der bis zum 31.12.2014 gültige Vertra g mit der Energieberatung der 
Verbraucherzentrale NRW soll auslaufen.  Diese Maßnahme ist wie auch die Maßnahme Nr. 238 und 
die Maßnahmen 254 bis 261 Teil des vom Rat beschlos senen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei 
Nichtumsetzung der Maßnahmen können die beschlossen en CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr 
erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. 
Bürgerwirkung: ja, da weniger Beratung angeboten wü rde 
Personalwirkung (Stellen): nein 
Flächenwirkung: keine 
0  0  5.750  5.750  5.750  5.750  
2  AUB 
254 V 67 14 01 Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im 
Sektor GHD nicht durchführen 
Zusatz: Die Einsparsumme soll um 50 % auf 
25.000 € gesenkt werden. 
Beschreibung: Die Entwicklung eines Förderprogramms mit kleinen finanziellen Zuschüssen für 
Unternehmen wird aufgegeben. Das Programm soll dabe i als Anreizsystem funktionieren und der 
Breitenförderung kleinerer Maßnahmen dienen. Diese Maßnahme ist, wie auch die Maßnahme Nr. 
238 und die Maßnahmen 253 und 255 bis 261, Teil des  vom Rat beschlossenen 
Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Ma ßnahmen können die beschlossenen CO² 
Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden 
Ratsbeschlusses wird notwendig (Klimaschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 
08.12.2010  = Maßnahme G7: Förderung - Energieeffiz ienzmaßnahmen im Sektor GHD). 
Bürgerwirkung: gering, da Unternehmen betroffen sin d. 
Personalwirkung (Stellen): nein 
Flächenwirkung: keine 
25.000  25.000  25.000  25.000  25.000  25.000  
2  AUB 
255 V 67 14 01 Gestaltungs- und Integrationsförderung für 
Solarthermie und Fotovoltaik nicht durchführen 
Zusatz: Die Projektförderung wird um 10% 
(3.000 € ab 2016) gesenkt. 
Beschreibung: Diese Maßnahme ist Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei 
Nichtumsetzung der Maßnahme können die beschlossene n CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr 
erreicht werden (siehe auch weitere Maßnahmen). Eine Anpassung des entsprechenden 
Ratsbeschlusses wird notwendig. Klimaschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 
08.12.2010  = Maßnahme E6 ab 2016: Gestaltungs- und  Integrationsförderung für Solarthermie und 
Fotovoltaik. Gute gestaltete Solaranlagen sollten ü ber ein Förderprogramm mit einem 
Investitionszuschuss unterstützt werden, um technis che Lösungen für architektonisch gut integrierte 
Anlagen voranzubringen - es handelt sich um einen Z uschuss an Dritte (Bürger) 
Bürgerwirkung: gering, auf Grund der Höhe der verfü gbaren Fördermittel könnten voraussichtlich nur 
wenige Modellprojekte gefördert werden 
Personalwirkung (Stellen): nein 
Flächenwirkung: keine 
0  0  0  3.000  3.000  3.000  
2  AUB 
47

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
256 V 67 14 01 Unterstützung des Ausbaus der Fernwärme in 
der Fläche nicht durchführen 
Zusatz: Die Stadtwerke Münster werden 
beauftragt, diese Aufgabe zu übernehmen. 
Beschreibung: Diese Maßnahme ist wie auch die Maßnahme Nr. 238 und die Maßnahmen 253 bis 
255 und 257 bis 261 Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei 
Nichtumsetzung der Maßnahmen können die beschlossen en CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr 
erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. 
Klimaschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010  = Maßnahme E6 ab 2016: 
Gestaltungs- und Integrationsförderung für Solarthe rmie und Fotovoltaik. Gute gestaltete 
Solaranlagen sollten über ein Förderprogramm mit ei nem Investitionszuschuss unterstützt werden, 
um technische Lösungen für architektonisch gut inte grierte Anlagen voranzubringen - es handelt sich 
um einen Zuschuss an Dritte (Bürger) 
Bürgerwirkung: gering, auf Grund der Höhe der verfü gbaren Fördermittel könnten voraussichtlich nur 
wenige Modellprojekte gefördert werden 
Personalwirkung (Stellen): nein 
Flächenwirkung: keine 
10.000  10.000  10.000  10.000  10.000  10.000  
2  AUB 
257 V 67 14 01 Gebäudesanierungsprogramme nicht 
durchführen 
Beschreibung: Das öffentlichkeitswirksame Aufzeigen  von Sanierungen sowohl in 
klimaschutzrelevanter als auch in wirtschaftlicher Hinsicht könnte ein wichtiger Impuls für die 
Initiierung weiterer Maßnahmen in der Stadt sein. Diese Maßnahme soll gestrichen werden. Sie ist 
wie auch die Maßnahme Nr. 238 und die Maßnahmen 253  bis 256 und 258 bis 261 Teil des vom Rat 
beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtum setzung der Maßnahmen können die 
beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des 
entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig.  Kli maschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + 
E1 vom 08.12.2010  = Maßnahme B3 bis 2014: Konjunkt urprogramm Klimaschutz – Gebäude- 
Sanierungsprogramm  
Bürgerwirkung: ja 
Personalwirkung (Stellen): nein 
Flächenwirkung: keine 
30.000  30.000  0  0  0  0  
1  AUB 
258 V 67 14 01 Die Unterstützung des Veggietags einstellen 
Zusatz: 2013 erfolgt keine Kürzung. Es soll im 
Verlauf des Jahres 2013 ein Bericht über die 
Wirkung vorgelegt werden, anschließend läuft 
die weitere Finanzierung aus. 
Beschreibung: Diese Maßnahme ist Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Die 
Stadt unterstützt die Aktivitäten der Verbände fina nziell mit 5.000 € zur Erstellung von z.B. 
Werbematerialien. Diese Unterstützung soll eingeste llt werden. 
Bürgerwirkung: gering 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: - 
0  5.000  5.000  5.000  5.000  5.000  
2  AUB 
48

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
259 V 67 14 01 Beirat für Klimaschutz aufgeben 
Zusatz: 2013 erfolgt keine Kürzung. Ab 2014 
erfolgt ein Sperrvermerk. Auf Grundlage eines 
Berichtes soll über eine weitere Finanzierung 
entschieden werden. 
Beschreibung: Der Rat der Stadt Münster hat am 28.0 4.2010 die Einrichtung eines unabhängigen 
Klimabeirates beschlossen (V/0791/2009/1.Erg), der aus Persönlichkeiten des Umwelt- und 
Klimaschutzes zusammengesetzt sein sollte  und die Stadt ehrenamtlich bei der Umsetzung des 
Klimaschutzkonzeptes beraten soll. Da der Beirat un abhängig sein soll, ist eine externe Betreuung 
und Unterstützung des Beirates für Klimaschutz eing erichtet worden. Der Einsparungsvorschlag wird 
letztendlich die Aufgabe des Beirats für Klimaschut z bedeuten. Diese Maßnahme ist wie auch die 
Maßnahme Nr. 238 und die Maßnahmen 253 bis 258 und 260 und 261 Teil des vom Rat 
beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtum setzung der Maßnahmen können die 
beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des 
entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. Klim aschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + 
E1 vom 08.12.2010  = Beirat für Klimaschutz (Zusatz maßnahme) sowie V/0519/2010 +V/0358/2011 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): nein 
Flächenwirkung: keine 
0  0  0  0  0  0  
2  AUB 
260 V 67 14 01 Erarbeitung eines Konzepts - 
Stromverbrauchsminderung in städtischen 
Gebäuden nicht durchführen 
Beschreibung: Erarbeitung von Stromsparkonzepten in  städtischen Gebäuden zu unterschiedlichen 
Anwendungen. Diese Maßnahme ist wie auch die Maßnah me Nr. 238 und die Maßnahmen 253 bis 
259 und 261 Teil des vom Rat beschlossenen Klimasch utzkonzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der 
Maßnahmen können die beschlossenen CO² Ziele voraus sichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine 
Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird n otwendig. Klimaschutzkonzept 2020 gemäß 
V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010  = Maßnahme B13: 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
15.000  15.000  15.000  15.000  15.000  15.000  
1  AUB 
261 V 67 14 01 Keine Wieder-Einführung des Energiespar- 
Intractings (Kürzung in 2013 - 2015) 
Beschreibung: Die Wieder-Einführung des Energiespar -Intractings (Ansatz 155.000 € in den Jahren 
2013 bis 2015) wird nicht umgesetzt. Intracting ist  ein Finanzierungsmodell, das es erlaubt, 
Energiesparinvestitionen stadtintern durch das Ener giemanagement vorzufinanzieren und damit 
flexibel agieren zu können. Diese Maßnahme ist wie auch die Maßnahme Nr. 238 und die 
Maßnahmen 253 bis 261 Teil des vom Rat beschlossene n Klimaschutzkonzepts 2020. Bei 
Nichtumsetzung der Maßnahmen können die beschlossen en CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr 
erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. 
Klimaschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010  = Maßnahme B11: 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
60.000  60.000  35.000  0  0  0  
1  AFBL 
262 V 67 14 01 Reduzierung des Betriebskostenzuschusses an 
den Trägerverein Emshof 
Zusatz: Der Betriebskostenzuschuss wird 
lediglich um 10% (4.920 €) gesenkt. 
Beschreibung: Reduzierung des Betriebskostenzuschus ses an den Trägerverein Emshof auf den 
Stand 2009. Der Rat hatte nach einer Anregung gemäß  § 24 GO NRW Nr. 10/2010 den Zuschuss 
von 2010 bis 2013 erhöht. 
Bürgerwirkung: Pädagogische Leistungsfähigkeit des Vereins wird beeinträchtigt. Ob eine 
Bestandsgefährdung mittelfristig zu besorgen ist, m uss mit dem Träger abgestimmt werden. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  4.920  4.920  4.920  4.920  4.920  
2  AUB 
49

Anlage 1 zur Vorlage 
V/0702/2012/1. Erg. 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Beschluss Gremium 
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 2013 
in €
2014 
in €
2015 
in €
2016 
in €
2017 
in €
ab 2018 
in €
1 = Aufgreifen                             
2 = Geändert aufgreifen 
Maßnahmen 
263 V 67 14 01 Reduzierung der Zuschüsse für Umweltprojekte 
auf den Stand 2009 
Zusatz: Die Projektförderung wird lediglich 
um 10 % gesenkt. 
Beschreibung: Reduzierung der Zuschüsse für verschi edene Antragsteller/Innen für Umweltprojekte 
auf den Stand 2009 vor dem Beschluss der Anregung g emäß § 24 GO NRW Nr. 10/2010, den 
Zuschuss von 2010-2013 zu erhöhen . Es bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen. 
Bürgerwirkung: Reduzierung von Umweltaktionen durch  Private, Vereine und Verbände 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  1.125  1.125  1.125  1.125  1.125  
2  AUB 
264 V 67 14 01 Aufgabe des Zuschusses für den 
landwirtschaftlichen Verein Münster e.V. 
Beschreibung: Die Zuschüsse für das Projekt "Landwi rtschaft macht Schule" des landwirtschaftlichen 
Vereins Münster e.V. sollen ab 2014 aufgegeben werd en, weil die gesamtstädtische Wirkung als 
relativ gering eingeschätzt wird und Teilprojekte a uch aus den Maßnahmen zum bürgerschaftlichen 
Engagement auf Antrag finanziert werden können. 
Bürgerwirkung: gering 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  7.250  7.250  7.250  7.250  7.250  
1  AUB 
265 V 67 14 01 Reduzierung des Zuschusses an das 
Umweltforum Münster 
Zusatz: Die Projektförderung wird lediglich 
um 10 % gesenkt. 
Beschreibung: Reduzierung der Zuschüsse für Betrieb s- und Personalkosten sowie Umweltaktionen 
auf den Stand 2009 vor dem Beschluss der Anregung g emäß § 24 GO NRW Nr. 10/2010, den 
Zuschuss von 2010-2013 zu erhöhen .
Bürgerwirkung: Das Angebot des Umweltforums für die  Bürger der Stadt Münster muss 
eingeschränkt werden und der Umfang der Koordinieru ngstätigkeiten für die Mitgliedsvereine im 
Umweltforum muss reduziert werden. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0  6.880  6.880  6.880  6.880  6.880  
2  AUB 
266 V 67 14 01 Abschaffung Umweltpreis 
Prüfauftrag: Der Umweltpreis soll nur noch 
alle 2 Jahre verliehen werden, und es soll eine 
weitere Kooperation mit der Bürgerstiftung 
geprüft werden. 
Beschreibung: Die Verleihung des Umweltpreises wird eingestellt  findet nur noch alle zwei Jahre 
statt .
Bürgerwirkung: keine  Honorierung von Umweltaktivitäten durch die Stadt Münster gegebenenfalls in 
größeren zeitlichen Abständen , alternative Angebote sind überregional vorhanden,  
Bewerbungsinteresse allerdings stark rückläufig 
Personalwirkung (Stellen): keine 
0  0  0  0  0  0  
2  AUB 
Summe in T € 11.799  13.515  18.408  20.260  20.747  
50

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012/1. Erg. Liste der Prüfaufträge 
           
a b c d e f
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 
1 II 23 Prüfauftrag: Einführung eines Belegungsmanageme nts für 
städtische Immobilien 
Beschreibung: Mit Hilfe eines Belegungsmanagements soll zukünftig für sämtliche städtischen (Veranstaltungs-)Räumlichkeiten (Verwaltungsgebäude, Schulen, 
Sportimmobilien etc.) eine einfache und reibungslose Raumvergabe verwaltungsintern und an Dritte möglich werden. Gleichzeitig kann die tatsächliche Belegung der Gebäude 
/ Räume ausgewertet werden. Dies ist beispielsweise für kurzfristige Unterbringungsnotwendigkeiten bzw. für langfristige Planungen von neuen Gebäuden oder 
Räumlichkeiten sinnvoll und erforderlich. 
Bürgerwirkung: Vereine / Organisationen, die kurzfristig Veranstaltungsräume benötigen, kann mit Hilfe des Belegungsmanagements ggf. schneller geholfen werden. 
Personalwirkung (Stellen): - 
Flächenwirkung: Kurzfristig keine. Gegebenenfalls kann zukünftiger Mehrbedarf in vorhandenen Räumlichkeiten gedeckt werden. 
2 II 20 Prüfauftrag: Prüfung der städtischen Mitgliedsc haften 
Beschreibung: Alle Mitgliedschaften, die jährlich 5.000 Euro oder mehr an Belastungen für den städtischen Haushalt verursachen, sollen intensiv auf ihre weitere Notwendigkeit 
hin überprüft werden. Die Stadt Münster ist Mitglied in zahlreichen Gremien, Vereinen, Vereinigungen und Organisationen. Die Mitgliedschaften werden im jährlichen 
Beteiligungsbericht vollständig aufgeführt. Zuletzt hat die Verwaltung mit der Vorlage Nr. V/0182/2011 über den Stand der Mitgliedschaften die politischen Gremien informiert. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung: (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
3 III 66 Prüfauftrag: Anpassung der Standards bei der 
Straßenbeleuchtung 
Beschreibung: Die Stadtverwaltung wird mit den Stadtwerken Münster GmbH als Betreiber der Straßenbeleuchtung nach Lösungen suchen, wie die bisherigen Standards bei 
der Straßenbeleuchtung verändert werden können. Zielrichtung soll es sein, 10 % der bisherigen städtischen Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung einzusparen. Dabei 
handelt es sich um eine finanzielle Größenordnung von rund 500.000 Euro. 
Bürgerwirkung: Es ist sicher unvermeidlich, dass Einsparungen in dieser Höhe auch Komforteinbußen für die Bürger zur Folge haben (z.B. nächtliche Abschaltung der 
Beleuchtung in Wohngebieten). 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
4 III 66 Prüfauftrag: Übertragung des Parkleitsystems Be schreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von 37.000 € wird das Parkleitsystem betrieblich und baulich unterhalten. Die Stadtverwaltung wird gemeinsam mit der 
Westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI) prüfen, ob und unter welchen Konditionen eine Übertragung des Parkleitsystems auf die WBI möglich ist. Zielrichtung dabei ist es, zu 
haushaltsentlastenden Wirkungen zu kommen. 
Bürgerwirkung: keine, das Parkleitsystem soll weiter betrieben werden 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
1

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012/1. Erg. Liste der Prüfaufträge 
a b c d e f
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 
5 III MM Prüfauftrag: Möglichkeiten einer Beitragsreduz ierung des 
Vereins Münsterland e.V. 
Beschreibung: Die Stadt Münster ist (gemeinsam mit den Münsterlandkreisen) Mitglied im Verein Münsterland e.V. Der städtische Beitrag ist an die Einwohnerzahl gekoppelt 
und beträgt jährlich über 200.000 Euro. Die Stadtverwaltung wird gemeinsam mit den Münsterlandkreisen nach Möglichkeiten einer Beitragsreduzierung suchen. Dabei sei 
darauf hingewiesen, dass seitens der Münsterlandkreise kürzlich bereits eine Beitragsanhebung zur Diskussion stand. 
Bürgerwirkung: Unmittelbar keine; der regionale Konsens muss hergestellt werden. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung:  keine 
6 IV 40 Prüfauftrag: Einstellung der Taxi-Beförderung b ei weiterer 
Bereitstellung der pflichtigen Schülerfahrtkosten 
Beschreibung: Derzeit werden die Förderschüler/innen in der 1. und 2. Klasse bei Vorliegen der Voraussetzungen per Taxi zur Schule transportiert. Verpflichet ist die Stadt 
Münster nach dem Schulgesetz nur zur Fahrkostenübernahme (in der Regel in Höhe der ÖPNV-Kosten/"goCard"; in Einzelfällen der Kilometerpauschale). Die Verwaltung wird 
eine Rückführung auf den gesetzlichen Standard prüfen. 
Bürgerwirkung: Die Förderschulkinder der 1. und 2. Klasse müssen dann mit dem ÖPNV bzw. durch die Eltern transportiert zur Schule kommen. Dies entspricht der 
gesetzlichen Regelung. 
Personalwirkung (Stellen): Hierdurch entfallen ca. 0,3 Stellenanteile E 10. 
Flächenwirkung: keine 
7 IV Prüfauftrag: Privatisierung der Kantine des Theat ers 
Münster 
Beschreibung: Ausgliederung/Privatisierung der städtischen Kantine im Gebäude des Theaters Münster (derzeit 2 Stellen). Der finanzielle Effekt insgesamt inkl. möglicher 
positiver finanzieller Auswirkungen dieser Maßnahme ist derzeit nicht kalkulierbar. Zu klärende Fragen: rechtliche Möglichkeiten einer Ausgliederung, Personal- und 
Sachkosten, Unterhaltung der Kantinenräume usw. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): derzeit nicht kalkulierbar 
Flächenwirkung: keine 
8 IV 40 Prüfauftrag: Einführung von Parkgebühren auf st ädtischen 
Stellplatzflächen 
Beschreibung: Auf städtischen Stellplatzflächen, z.B. an den städtischen Schulen, stehen in unterschiedlicher Anzahl Stellplätze zur Verfügung. Teilweise können diese 
städtischen Stellplätze bislang unentgeltlich genutzt werden. Die Stadt Köln führt derzeit probeweise in einem Stadtbezirk einen Modellversuch zur Parkraumbewirtschaftung an 
Schulen durch. Damit soll festgestellt werden, ob und unter welchen Bedingungen und mit welchem technischen und/oder baulichen Aufwand dies (wirtschaftlich) umsetzbar 
ist. 
Bürgerwirkung: Abhängig vom Prüfungsergebnis könnten Stellplätze zukünftig nicht mehr unentgeltlich zur Verfügung stehen. 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: Abhängig vom Prüfungsergebnis. 
9 II 20 Prüfauftrag: Optimierungspotenzial im Bereich B äder, 
Einlagemodell 2 
Beschreibung: Das Verrechnungspotential im steuerlichen Querverbund könnte durch die Schaffung einer zusätzlichen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung zu den übrigen 
Bädern - Bereich des Betriebes gewerblicher Art (BgA) Bäder ohne Blockheizkraftwerk (BHKW) - steigen. Hierzu sollen Gespräche zwischen Technikern und Steuerexperten 
geführt werden. In Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Gespräche, ergeben sich weitere Untersuchungsschritte (siehe auch Ausführungen in Anlage 1b, Textziffer 3). 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
Theater 
Münster 
2

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012/1. Erg. Liste der Prüfaufträge 
a b c d e f
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 
10 I 10 Prüfauftrag: Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Au slagerung 
von Versorgungs-, Beihilfe- und 
Familienkasseangelegenheiten 
Beschreibung: Vergleich der Personal- und Sachkosten der städt. Bearbeitung von Versorgungsangelegenheiten, Beihilfeangelegenheiten und Familienkasseangelegenheiten 
mit externen Angeboten - auch unter Berücksichtigung von Qualitätsaspekten. Das Ergebnis der Prüfung ist offen. Abhängig vom Prüfungsergebniss können sich finanzielle 
Verbesserungen ergeben. 
Bürgerwirkung: Die Kunden - aktive Beamte und Versorgungsempfänger - haben keinen Ansprechpartner mehr in der Verwaltung. 
Personalwirkung (Stellen): Zzt. bestehen Personalaufwendungen für rund 6,5 Stellen. 
Flächenwirkung: Zzt. 6 Büro-Arbeitsplätze. 
11 I 10 Prüfauftrag: Optimierung von Schnittstellen beim  
Tiefbauamt, Amt für Grünflächen und Umweltschutz und 
den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster 
Beschreibung: Die Schnittstellen beim Tiefbauamt, beim Amt für Grünflächen und Umweltschutz und bei den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster sollen auf 
Optimierungsmöglichkeiten überprüft werden. Dabei sind die Bereiche Grünflächenunterhaltung, Pflegen und Reinigung besonders in den Blick zu nehmen. 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): Abhängig vom Prüfungsergebnis. 
Flächenwirkung: keine 
12 IV 40 Prüfauftrag: Zusammenlegung von Schulen Beschrei bung: An mehreren Standorten liegen Grundschulen entweder direkt nebeneinander oder in unmittelbarer Nachbarschaft. Die Auslastung der einzelnen Schulen und 
Räume ist aktuell hoch. Auch wenn komplette Schulgebäude durch die organisatorische Zusammenlegung von Grundschulen nicht aufgegeben werden können, wird die 
Schulverwaltung prüfen, ob und welche Synergien durch die Zusammenlegung entstehen. Dabei gilt jedoch weiterhin das Prinzip "kurze Beine, kurze Wege" als Maßstab. 
3

V-0702-2012_Anlage1c

11081 Zeichen

Vorlage V/0702/2012: Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017 (Teil 2)  
Anlage 1c: Prüfaufträge im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 
1 II 23   Prüfauftrag: Einführung eines 
Belegungsmanagements für städ-
tische Immobilien 
Beschreibung: Mit Hilfe eines Belegungsmanagements soll zukünftig für sämtliche städtischen (Veranstal-
tungs-)Räumlichkeiten (Verwaltungsgebäude, Schulen, Sportimmobilien etc.) eine einfache und reibungs-
lose Raumvergabe verwaltungsintern und an Dritte möglich werden. Gleichzeitig kann die tatsächliche 
Belegung der Gebäude / Räume ausgewertet werden. Dies ist beispielsweise für kurzfristige Unterbrin-
gungsnotwendigkeiten bzw. für langfristige Planungen von neuen Gebäuden oder Räumlichkeiten sinnvoll 
und erforderlich. 
 
Bürgerwirkung: Vereine / Organisationen, die kurzfristig Veranstaltungsräume benötigen, kann mit Hilfe 
des Belegungsmanagements ggf. schneller geholfen werden.  
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: Kurzfristig keine. Gegebenenfalls kann zukünftiger Mehrbedarf in vorhandenen Räum-
lichkeiten gedeckt werden. 
2 II 20   Prüfauftrag: Prüfung der städti-
schen Mitgliedschaften 
Beschreibung: Alle Mitgliedschaften, die jährlich 5.000 Euro oder mehr an Belastungen für den städtischen 
Haushalt verursachen, sollen intensiv auf ihre weitere Notwendigkeit hin überprüft werden. Die Stadt 
Münster ist Mitglied in zahlreichen Gremien, Vereinen, Vereinigungen und Organisationen. Die Mitglied-
schaften werden im jährlichen Beteiligungsbericht vollständig aufgeführt. Zuletzt hat die Verwaltung mit der 
Vorlage Nr. V/0182/2011 über den Stand der Mitgliedschaften die politischen Gremien informiert. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung: (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine

Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 
3 III 66   Prüfauftrag: Anpassung der Stan-
dards bei der Straßenbeleuchtung
Beschreibung: Die Stadtverwaltung wird mit den Stadtwerken Münster GmbH als Betreiber der Straßenbe-
leuchtung nach Lösungen suchen, wie die bisherigen Standards bei der Straßenbeleuchtung verändert 
werden können. Zielrichtung soll es sein, 10 % der bisherigen städtischen Aufwendungen für die Straßen-
beleuchtung einzusparen. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Größenordnung von rund 500.000 
Euro. 
 
Bürgerwirkung: Es ist sicher unvermeidlich, dass Einsparungen in dieser Höhe auch Komforteinbußen für 
die Bürger zur Folge haben (z.B. nächtliche Abschaltung der Beleuchtung in Wohngebieten). 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
4 III 66   Prüfauftrag: Übertragung des 
Parkleitsystems 
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von 37.000 € wird das Parkleitsystem betrieblich 
und baulich unterhalten. Die Stadtverwaltung wird gemeinsam mit der Westfälischen Bauindustrie GmbH 
(WBI) prüfen, ob und unter welchen Konditionen eine Übertragung des Parkleitsystems auf die WBI mög-
lich ist. Zielrichtung dabei ist es, zu haushaltsentlastenden Wirkungen zu kommen. 
 
Bürgerwirkung: keine, das Parkleitsystem soll weiter betrieben werden 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
5 III MM   Prüfauftrag: Möglichkeiten einer 
Beitragsreduzierung des Vereins 
Münsterland e.V. 
Beschreibung: Die Stadt Münster ist (gemeinsam mit den Münsterlandkreisen) Mitglied im Verein Münster-
land e.V. Der städtische Beitrag ist an die Einwohnerzahl gekoppelt und beträgt jährlich über 200.000 Eu-
ro. Die Stadtverwaltung wird gemeinsam mit den Münsterlandkreisen nach Möglichkeiten einer Beitragsre-
duzierung suchen. Dabei sei darauf hingewiesen, dass seitens der Münsterlandkreise kürzlich bereits eine 
Beitragsanhebung zur Diskussion stand. 
 
Bürgerwirkung: Unmittelbar keine; der regionale Konsens muss hergestellt werden. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine

Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 
6 IV 40   Prüfauftrag: Einstellung der Taxi-
Beförderung bei weiterer Bereit-
stellung der pflichtigen Schüler-
fahrtkosten 
Beschreibung: Derzeit werden die Förderschüler/innen in der 1. und 2. Klasse bei Vorliegen der Voraus-
setzungen per Taxi zur Schule transportiert. Verpflichtet ist die Stadt Münster nach dem Schulgesetz nur 
zur Fahrkostenübernahme (in der Regel in Höhe der ÖPNV-Kosten/"goCard"; in Einzelfällen der Kilome-
terpauschale). Die Verwaltung wird eine Rückführung auf den gesetzlichen Standard prü-
fen.Bürgerwirkung: Die Förderschulkinder der 1. und 2. Klasse müssen dann mit dem ÖPNV bzw. durch 
die Eltern transportiert zur Schule kommen. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung.Personalwirkung 
(Stellen): Hierdurch entfallen ca. 0,3 Stellenanteile E 10.Flächenwirkung: keine 
7 IV Theater 
Münster 
Prüfauftrag: Privatisierung der 
Kantine des Theaters Münster 
Beschreibung: Ausgliederung/Privatisierung der städtischen Kantine im Gebäude des Theaters Münster 
(derzeit 2 Stellen). Der finanzielle Effekt insgesamt inkl. möglicher positiver finanzieller Auswirkungen die-
ser Maßnahme ist derzeit nicht kalkulierbar. Zu klärende Fragen: rechtliche Möglichkeiten einer Ausgliede-
rung, Personal- und Sachkosten, Unterhaltung der Kantinenräume usw. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): derzeit nicht kalkulierbar 
 
Flächenwirkung: keine 
8 IV 40   Prüfauftrag: Einführung von Park-
gebühren auf städtischen Stell-
platzflächen 
Beschreibung: Auf städtischen Stellplatzflächen, z.B. an den städtischen Schulen, stehen in unterschiedli-
cher Anzahl Stellplätze zur Verfügung. Teilweise können diese städtischen Stellplätze bislang unentgeltlich 
genutzt werden. Die Stadt Köln führt derzeit probeweise in einem Stadtbezirk einen Modellversuch zur 
Parkraumbewirtschaftung an Schulen durch. Damit soll festgestellt werden, ob und unter welchen Bedin-
gungen und mit welchem technischen und/oder baulichen Aufwand dies (wirtschaftlich) umsetzbar ist.  
 
Bürgerwirkung: Abhängig vom Prüfungsergebnis könnten Stellplätze zukünftig nicht mehr unentgeltlich zur 
Verfügung stehen. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: Abhängig vom Prüfungsergebnis.

Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 
9 II 20   Prüfauftrag: Optimierungspoten-
zial im Bereich Bäder, Einlage-
modell 2 
Beschreibung: Das Verrechnungspotential im steuerlichen Querverbund könnte durch die Schaffung einer 
zusätzlichen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung zu den übrigen Bädern - Bereich des Betriebes ge-
werblicher Art (BgA) Bäder ohne Blockheizkraftwerk (BHKW) - steigen. Hierzu sollen Gespräche zwischen 
Technikern und Steuerexperten geführt werden. In Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Gespräche, 
ergeben sich weitere Untersuchungsschritte (siehe auch Ausführungen in Anlage 1b, Textziffer 3). 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
10 I 10   Prüfauftrag: Wirtschaftlichkeits-
prüfung einer Auslagerung von 
Versorgungs-, Beihilfe- und Fami-
lienkasseangelegenheiten 
Beschreibung: Vergleich der Personal- und Sachkosten der städt. Bearbeitung von Versorgungsangele-
genheiten, Beihilfeangelegenheiten und Familienkasseangelegenheiten mit externen Angeboten - auch 
unter Berücksichtigung von Qualitätsaspekten. Das Ergebnis der Prüfung ist offen. Abhängig vom Prü-
fungsergebniss können sich finanzielle Verbesserungen ergeben. 
 
Bürgerwirkung: Die Kunden - aktive Beamte und Versorgungsempfänger - haben keinen Ansprechpartner 
mehr in der Verwaltung. 
 
Personalwirkung (Stellen): Zzt. bestehen Personalaufwendungen für rund 6,5 Stellen. 
 
Flächenwirkung: Zzt. 6 Büro-Arbeitsplätze. 
11 I 10   Prüfauftrag: Optimierung von 
Schnittstellen beim Tiefbauamt, 
Amt für Grünflächen und Umwelt-
schutz und den Abfallwirtschafts-
betrieben Münster 
Beschreibung: Die Schnittstellen beim Tiefbauamt, beim Amt für Grünflächen und Umweltschutz und bei 
den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster sollen auf Optimierungsmöglichkeiten überprüft werden. Dabei sind 
die Bereiche Grünflächenunterhaltung, Pflegen und Reinigung besonders in den Blick zu neh-
men.Bürgerwirkung: keinePersonalwirkung (Stellen): Abhängig vom Prüfungsergebnis.Flächenwirkung: 
keine 
12 IV 40   Prüfauftrag: Zusammenlegung 
von Schulen 
Beschreibung: An mehreren Standorten liegen Grundschulen entweder direkt nebeneinander oder in un-
mittelbarer Nachbarschaft. Die Auslastung der einzelnen Schulen und Räume ist aktuell hoch. Auch wenn 
komplette Schulgebäude durch die organisatorische Zusammenlegung von Grundschulen nicht aufgege-
ben werden können, wird die Schulverwaltung prüfen, ob und welche Synergien durch die Zusammenle-
gung entstehen. Dabei gilt jedoch weiterhin das Prinzip "kurze Beine, kurze Wege" als Maßstab.

Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung  Beschreibung 
13 I 10   Prüfauftrag: Integration des Unter-
richtsangebotes der Stadtteilmu-
sikschulen in die Westfälische 
Schule für Musik 
Beschreibung: 
Die Förderung der Stadtteilmusikschulen in freier Trägerschaft in Höhe von 663.730,- € wird eingestellt. 
Unter der Voraussetzung, dass die Vereine damit ihre Unterrichtstätigkeit beenden, übernimmt die Westfä-
lische Schule für Musik das Unterrichtsangebot vollständig und garantiert damit eine langfristige dezentrale 
Versorgung. Ein Vergleich mit dem Angebot der WSfM in Stadtteilen wie Handorf und Kinderhaus und den 
im Zusammenhang mit der Finanzformel erhobenen Schülerzahlen der Stadtteilmusikschulen ergibt fol-
genden Bedarf: ca. zehn Stellen für Lehrkräfte und eine Stelle Verwaltung. Da sich Lehrkräfte zu 50 % 
durch Einnahmen refinanzieren, beträgt der Aufwand insgesamt 330.000,- €. Das Einsparvolumen von 
333.730,- € wird u.a. erreicht durch den Abbau von mehrfachen Führungs- und Verwaltungsstrukturen. 
Zudem wird durch den vermehrten Einsatz freier Mitarbeiter das Verhältnis von festangestellten Lehrkräf-
ten zu Honorarkräften an das Niveau der WSfM angepasst. Diese Maßnahme nimmt den Organisations-
vorschlag  Rödl Nr. 142, den Vorschlag Nr. 340 aus der aktuellen Bestenliste des Bürgerhaushaltes und  
das Ergebnis der überörtlichen Prüfung 2007 - 2008 der GPA, S. Ku - 30 auf.  
 
Bürgerwirkung: 
Das komplette Ensembleangebot, die Bibliothek und Leihinstrumente sowie das vollständige Angebot an 
Unterrichtsfächern der WSfM wird allen Stadtteilen eröffnet. Geschwister- und Sozialermäßigungen greifen 
auch dann, wenn die Kinder in unterschiedlichen Stadtteilen unterrichtet werden. Gebühren und Leistun-
gen der Musikschule werden harmonisiert und sind damit im gesamten Stadtgebiet auf gleichem Niveau. 
Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Musikschulvereine bei Streichung ihres Zuschusses den Eindruck 
erwecken werden, damit sei ein Verlust an Bürgernähe und dezentraler Versorgung gegeben. Die Maß-
nahme sollte daher von einem sorgfältig vorbereitetem Informations- und Kommunikationskonzept beglei-
tet werden. So kann z.B. eine Fortsetzung der ehrenamtlichen Tätigkeit der e.V.s weiterhin Wertvolles zu 
Profilierung der Stadtteilkultur beitragen. 
 
Personalwirkung (Stellen): plus 11 Stellen 
 
Flächenwirkung: -/-

V-0702-2012_Anlage2

160233 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
Handlungsprogramm 2012 bis 2017 
Haushaltsentlastend wirkende Vorschläge  
aus dem Bürgerhaushalt 2012  
inklusive Kurzeinschätzung der Verwaltung

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 2
 
Vorschlag Nr. 2012 – 2 
Titel Weniger Kontenangaben auf städtischen Schreiben 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  3 
Titel Überflüssige Ampelanlagen im Gewerbegebiet Loddenheide  
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 4 
Titel Unbebaute städtische Grundstücke verkaufen 
Kurzbeschreibung Durch geänderte Bebauungs pläne, überarbeitete Straßentrassen oder aufgegebene Spielplätze sind im 
Laufe der Jahre zahlreiche städtische Grundstücke oder Teilflächen frei geworden. 
Erläuterung Die unbebauten Flächen sollten – nach einer Umwidmung – an Anlieger oder an Dritte verkauft werden. So 
befinden sich am Gremmendorfer Weg einige stadte igene Flächen, die von den Anliegern unentgeltlich als 
Vorgärten genutzt werden. Die Flächen werden dauerhaft nicht mehr für einen Straßenausbau benötigt. 
An einer Stelle wurde die Bauflucht bereits vorver legt, so dass die ursprüngliche Planung nicht mehr reali-
sierbar ist. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Das Amt für Immobilienmanagment arbeitet seit Jahrzehnten in diesem Segment, entsprechende Flächen 
zu identifizieren und entsprechend der Kapazitätsfragen (personelle Auslastung) in das jährlich fortzu-
schreibende Arbeitsprogramm aufzunehmen. Hierzu sind vorab zum Teil umfassende planungsrechtliche 
Abstimmungen und Wertermittlungen erforderlich. Zudem muss das Arbeitsprogramm vom zuständigen 
Ratsgremium jährlich beraten und beschlossen werden. 
Mit dem Abverkauf von städt. Grundstücken können kaum nennenswerte dauerhaften Einsparungen son-
dern nur einmalige Ertragseffekte erzielt werden (wird im HH-Plan seit Jahren berücksichtigt).  
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Eine systematische Abarbeitung ist sehr personalintensiv , insofern werden Abverkäufe in Abhängigkeit der 
Arbeitskapazitäten und des vom AFBL zu beschließenden Arbeitsprogramms erfolgen. 
Finanzielle Entlastung Die Erträge können nicht näher beziffert werden, da dies von verschiedenen Faktoren abhängig ist (Menge 
der Verkäufe, Grundstückswerte, ggf. politisch vorgegebene Rahmenbedingungen). 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 5 
Titel Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme der Recyclinghöfe 
Kurzbeschreibung Angemessen wäre, wenn die Aufwendungen für den Betrieb der Recyclinghöfe der Abfallwirtschaftsbetrie-
be Münster teilweise entsprechend der Inanspruchnahme umgelegt würden. 
Erläuterung Als angemessener Kostenbeitrag sollte pro Anliefer ung ein Entgelt von etwa 2 Euro erhoben werden. Dazu 
wäre lediglich ein Münzautomat zu installieren. Eine Schranke ist ohnehin (beispie lsweise am Recyclinghof 
Eulerstraße) vorhanden. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Derzeit werden die Kosten der elf Recyclinghöfe in M ünster von allen Bürgern getragen. Die Finanzierung 
erfolgt über die Restabfallbehältergebühr. Die Einf ührung eines Nutzungsentgeltes für die Recyclinghöfe 
würde zu einer verursachergerechteren Gebührenerhebung beitragen, aber höhere Gesamtkosten für bau-
liche Einrichtungen (Schranke, Münzautomat) und zusätzlichen Personalaufwand verursachen.  
Durch die kostenfreie Nutzungsmöglichkeit der Recyclinghöfe wird außerdem die Gefahr von wilden Müll-
ablagerungen im Stadtgebiet verringert. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Der Vorschlag ist technisch und organisatorisch umsetzbar. 
Finanzielle Entlastung Durch die Umsetzung des Vorschlages wird keine Einsparung erzielt. Die Umsetzung des Vorschlages ver-
ursacht zusätzliche Kosten. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 6 
Titel Einheitliche Gestaltung (Corporate Identity) des städtischen Auftritts 
Kurzbeschreibung In der Korrespondenz der Stadt fällt auf, dass es keinen einheitlichen CI-Auftritt (CI = Corporate Identity 
bzw. Organisationsidentität) gibt. 
Erläuterung Besonders gewöhnungsbedürftig ist der Briefaufb au des Amtes für Schule und Weiterbildung. Durch den 
Wegfall der Doppelpunkte im rechten Briefviertel ließen sich auch der Papierverbrauch und das Archivvo-
lumen reduzieren. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Die Stadt Münster verfügt über ein Corporate Desi gn (CD), das von der Verwaltungsführung beschlossen 
worden ist, im Lauf der Jahre mehrmals in geringerem Umfang aktualisiert worden ist und von den Ämtern 
und Einrichtungen im Alltag gelebt wird. Tatsächlich besteht in der verwaltungsweiten, konsequenten An-
wendung des CD Verbesserungsbedarf. Eine erneute Akt ualisierung des CD wäre aus mehreren Gründen 
zu begrüßen. Ein wesentlicher Grund ist das Ziel größer er Einheitlichkeit des städt ischen Auftritts. Zu die-
sem Auftritt gehören Briefbogen, Broschüre, Faltbla tt, Plakat, Homepage, Anzeigenrahmen, Einladungskar-
ten, Schilder, Visitenkarten, Fahrzeugbeschriftungen etc.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 3
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Der Vorschlag ist umsetzbar. Die Fortschreibung de s CD und seine Umsetzung in der Praxis kann sukzes-
sive über einen längeren Zeitraum erfolgen. 
Finanzielle Entlastung Die Realisierung ist in einer Form mög lich, die mittel- bis längerfris tig finanzielle Entlastungen bringt. Damit 
diese eintreten können, sind allerd ings zunächst wesentliche finanzie lle und personelle Vorleistungen zu 
erbringen. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 9 
Titel Sonderabgabe für Außenheizungen und Heizpilze einführen 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  12 
Titel Kreisverkehr an der Kreuzung Marktallee /Glasuritstraße einrichten 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 18  
Titel Beweidung öffentlicher Grünflächen 
Kurzbeschreibung Die öffentlichen Parkanlagen mit großen Rasenflächen (z. B. im Bereich Aasee, Wienburgpark, Westerholt-
sche Wiese usw.) könnten abwechselnd durch Schäfer bewirtschaftet werden. 
Erläuterung Durch eine zyklische Bewe idung der größeren Flächen müssten dies e nicht länger kostenintensiv gemäht 
werden. Zudem könnte z. B. das Fleisch der Schafe als regionale (und ökologisch hochwertige) Delikatesse 
in münsterschen Gaststätten angeboten werden. 
Aus den Einsparungen beim Mähen und dem Erlös durch den Verkauf von Schafprodukten ließe sich mög-
licherweise ein (oder mehrere) „hauptamtliche/r Schäfer“ einstellen. (Alternativ wäre es denkbar, die Flä-
chen einem selbstständigen Schäfer zur Verfügung zu stel len, der diese frei als Weidefläche nutzen darf 
und sich im Gegenzug verpflichtet, die Rasenflächen kurzzuhalten.) 
Die Verwaltung möge prüfen, ob dieser Vorschlag r ealisierbar ist und auf diese Weise Einsparungen im 
städtischen Haushalt möglich sind. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich nicht
 um einen Sparvorschlag, weil eine Beweidung von öffentlichen Grünflächen nur dann 
wirtschaftlich ist, wenn große, zusammenhängende Grasfl ächen (z. B. Naturschutzflächen) zur Verfügung 
stehen. Das ist auf dem Stadtgebiet Münster nicht der Fall. Hinzu kommt, dass es mit der Beweidung allein 
nicht getan ist, da auch beweidete Flächen zusätzlic h gemäht oder gemulcht werden müssen und darüber 
hinaus Investitionen für Zäune erforderlich sind, um  Gehölze vor Schäden durch Schafe zu schützen und 
Konflikte mit Joggern, Spaziergängern und Hunden zu vermeiden. 
Die Praxis der Stadt Münster, den Grasbewu chs in zusammenhängenden, extensiven Grünflächenberei-
chen wie im Stadtpark Wienburg, am Aasee, im Landschaftspark Mecklenbeck und am Loddenbach von 
Landwirten kostengünstig  mähen und  für Futterzwecke verwerten zu lassen, hat sich als sehr kostengüns-
tige Lösung bewährt. 
Die Beweidung von öffentlichen Grünanlagen führt nicht zu einer Einsparung. Nur große, zusammenhän-
gende Grasflächen (z.B. Naturschutzflächen) sind für Pflege durch Beweidung geeignet. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 19 
Titel Nur jede 2. Straßenlaterne nachts einschalten 
Kurzbeschreibung Um Strom und Kosten zu sparen, sollte nachts nur jede zweite Straßenlaterne eingeschaltet werden. 
Erläuterung Die Stadtverwaltung sollte prüfen, ob sich dadur ch Strom und Kosten tatsächlich einsparen lassen und ob 
der Vorschlag technisch möglich ist. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Vorschlag passt inhaltlich zu folgenden Vorschlägen, die  Gegenstand der Bestenliste im Bürgerhaushalt 
2012 sind und im Rahmen der Vorlage V/0589/2012  ausführ lich dokumentiert werden. Es handelt sich um 
folgende Vorschläge 
Nr. 29    Lichtverschmutzung durch Straßenlaternen mindern 
Nr. 57   Tausch der Straßenlampen durch LED-Technik 
Nr. 168 Straßenbeleuchtung nachts zu verkehrsarmen Zeiten reduzieren 
N. 204 Straßenbeleuchtung sinnvoll ein- und ausschalten 
Die genannte Vorlage wird in die Ratssitzung am 19. 09.2012 eingebracht und im Rahmen der Etatberatun-
gen in den Fachausschüssen beraten und abschließend erfolgt im Rat am 12.12.2012 eine Beschlussfas-
sung. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 4
Vorschlag Nr. 2012 – 20 
Titel Keine neue Anschaffung von Fahrradfahrer-Ampeln 
Kurzbeschreibung Keine neue Anschaffung v on eigenen, kleinen Fahrradfahrer-Ampeln!  Sie sind absolut überflüssig und teu-
er. Die vorhandenen sollten bei Defekt abgeschafft werden. 
Erläuterung - 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich um einen Einsparvorsch lag, da Ziel dieses Vorschlags  die Reduzierung von Standards im 
Bereich der Verkehrsplanung ist.  
 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Auch wenn der Vorschlag umsetzbar ist, weist die Fa chverwaltung auf die Notwendigkeit der Anschaffung 
von Fahrradfahrer Ampeln an besonderen Standorten hin, wenn besondere Gründen zur Verbesserung der 
Verkehrssicherheit für Radfahren vorliegen. Die kl einen Radsignale sind auf die Warteposition abbiegender 
Radfahrer ausgerichtet, damit diese das für sie maßgebliche Signal ausreichend gut einsehen können. Die-
se kleinen Signale werden in Augenhöhe der Radfahrer m ontiert. Der Verzicht auf die Wiederholung der 
Radsignale in „klein“ kann die Verkehrssicherheit nachteilig beeinfluss en. Daher sollten diese kleinen Rad-
signale, wie bisher auch, in begründeten Fällen auch in Doppelung mit den großen Radsignalen eingesetzt 
werden. 
Finanzielle Entlastung Je Standort mit gedoppelten Radsignalen ca. 400 €. 
 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 21 
Titel Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) verkaufen 
Kurzbeschreibung Wir können den Flughafen Münster/Osnabrück nicht länger mit unseren Gas-, Strom- und Wasserpreisen 
finanzieren. 
Erläuterung Der Flughafen Enschede Airport Twente wird von Investoren für 30 bis 40 Millionen Euro mit einer 3000-
Meter-Landebahn gebaut. Wir Bürger aus Münster haben mit dem Strom-, Gas- und Wasserpreis 36 Millio-
nen Euro bezahlt, Osnabrück und Steinfurt je 36 Millionen Euro. Der Flughafen Münster/Osnabrück ist zu 
teuer und muss verkauft werden. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Die indirekte Beteiligung am Flughafen ist als Engagement in eine attraktive Infrastruktur der Region zu 
sehen und in diesem Sinne aufrecht zu erhalten.   
Unbenommen etwaig künftig notwendiger und im Rahmen der Verlängerung der Start-Landebahn bereits 
geleisteter Zuführungen ist anzumerken, dass der FM O in den letzten Jahren über den städtischen Haus-
halt und auch über die Stadtwerke keinen Verlustausgleich erhalten hat.   
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Für den Verkauf sind politische Beschlüsse sowie das Vorhandensein entsprechender Investoren notwen-
dig. Es ist nicht zu erwarten, dass es Investoren gäbe, die einen adäquaten Kaufpreis zahlen würden.  
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  22 
Titel Jugendheime mit beschränkten Öffnungszeiten anders nutzen 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  23 
Titel Schuldenstopp für Münster 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 24 
Titel Mitglieder der Bezirksvertretungen wie sachkundige Bürger bezahlen 
Kurzbeschreibung Künftig enthalten alle Mitglieder der Be zirksvertretungen nur noch Sitzungs geld wie sachkundige Bürger 
(pro Sitzung 30 Euro). Auf diese Art und Weise könnte die Stadt jährlich rund 90.000,- Euro sparen. 
Erläuterung Die Bezirksvertretungen (BV) tagen nicht häufiger im Jahr als die meisten Fachausschüsse. BV-Mitglieder 
lesen auch nicht mehr Vorlagen als sachkundige Bürger in den Ausschüssen. 
Insofern sind die 200 Euro, die BV-Mitglieder als monatlichen Pauschbetrag erhalten, für den identischen 
Zeitaufwand nicht vertretbar. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Dieser Vorschlag fällt nicht in die Zuständigkeit der Stadt Münster und stellt deshalb keinen
 Sparvorschlag 
dar. 
Aufwandsentschädigungen für Ratsmitgli eder und Mitglieder von Bezirksvertretungen werden nach der 
Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse gemäß Ent-
schädigungsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gezahlt. Hierbei handelt es sich um feste Sätze 
in Abhängigkeit von der Größe der Gemeinde. Ei ne Erhöhung, Reduzierung oder auch Änderung des Ver-
fahrens ist rechtlich nicht möglich.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 5
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 27 
Titel Grundstück für Wohnmobilhafen bereitstellen 
Kurzbeschreibung Ich habe einen Investor, der 3 Millionen Euro in  das Projekt "Wohnmobilhafen für Münster" investieren 
möchte. Seit 4 Jahren wartet er wegen des fehlenden Grundstücks auf die Projekt-Realisierung, ich als 
künftiger Betreiber auch. Kosten für die Stadt: keine! 
Erläuterung Warum tut sich die Stadt Münster so schwer mit der Realisierung des Projektes? Die Vorteile liegen alle auf 
der Hand, angefangen von Schaffung von Arbeitsplätz en, über Tourismusförderung und Bindung von Kauf-
kraft. Die Stadt Münster hätte ein attraktives Aus hängeschild mehr, man könnte eng mit Münster Marketing 
zusammenarbeiten. Die Pläne für diesen Wohnmobilhaf en liegen fix und fertig in der Schublade und die 
Stadt schiebt die Entscheidung über ein Grundstück endlos zeitraubend vor sich her! Warum? Soll allen, 
die dieses Projekt vorantreiben wollen, die Lust vergehen? Warum wird Kreativität und Schaffenskraft nicht 
gefördert? Ich finde es ist eine umfassende öffentliche Diskussion wert! 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Die Stadt Münster ist nicht Eigentüme r des Grundstücks. Ein Verkauf durch die Stadt ist nicht möglich. Der  
Vorschlag hat somit keine
 haushaltsentlastende Wirkung! 
Ergänzender Hinweis: 
Ob und inwieweit das Grundstück mittelfristig verfügbar wird, hängt von dem Ergebnis der zurzeit laufenden 
Kaufvertragsverhandlungen zwischen dem Wasserschifffahrtsamt (WSA Rheine) und der Stadt ab. Sollten 
diese Verhandlungen positiv verlaufen, ist für die Nutzung des Grundstücks als Wohnmobilhafen in einem 
weiteren – mit Ressourcenverbrauch verbundenen - Schritt  das erforderliche Planungsrecht durch Ände-
rung des Flächennutzungsplans und durch die Aufstellung eines B ebauungsplans zu schaffen. Hinzu kom-
men bei Realisierung des Projekts Erschließungskosten und Infrastrukturkosten, die zumindest anteilig von 
der Stadt zu tragen wären. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 28 
Titel Für ein tolerantes Münster, gegen Homophobie! 
Kurzbeschreibung Keine Unterstützung durch die Stadt Münster und ihrer Gesellschaften an Mitgliedsvereine des "Bund der 
Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V." 
Erläuterung Der "Bund der Historisc hen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. " (BHDS) diskriminiert homosexuelle 
Mitglieder. Deutlich wird dies durch den aktuellen Fall der schwulen Schützenbrüder in der Kinderhäuser 
Schützenbruderschaft St. Wilhelmi. 
Inzwischen wurde durch die Antidiskriminierungsste lle des Bundes (ADS) ein Verstoß gegen das Allgemei-
ne Gleichbehandlungsgesetz (AGG ) festgestellt. Wie auf der Internet seite des "Bund der Historischen 
Deutschen Schützenbruderschaften e.V" zu lesen ist, wi rd auch weiterhin an der Diskriminierung festgehal-
ten. Ich schlage daher vor, dass die Stadt Münster und ihre Gesellschaften alle Unterstützungen (finanzielle 
sowie ideelle) an Mitgliedsvereine des "Bund der Historischen Deutschen Sc hützenbruderschaften e.V." 
einstellt. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag stellt einen Einsparvorschlag dar.   
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Der Hauptausschuss hat im Mai 2012 beschlossen, die städtische Vereinsförderung unverändert zu lassen, 
dem BHDS angeschlossene Schützenbruderschaften von der Förderung daher nicht auszuschließen (Be-
schluss zur Vorlage V/0303/2012 zum Ratsantrag A-R/0015/2012  https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php? __kvonr=2004034493&voselect=8302 ). Der Vorschlag 
ist aufgrund dieser aktuellen Beschlusslage nicht umsetzbar. 
Finanzielle Entlastung Das jährliche Einsparvolumen beläuft sich auf 5.000 € (Datenbasis 2012) 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 31 
Titel Kostendeckende Eintrittspreise für das Stadttheater 
Kurzbeschreibung Ein Theaterbesuch erzeugt in Deutschland dur chschnittliche Kosten von weit über 100 €, bei Erlösen von 
durchschnittlich nicht einmal 25 €. Gute Angebote sind Interessierten ihr Geld wert. 
Erläuterung Auch Münster muss sich der Diskussion des Su bventionswahnsinns stellen. Über 18 Millionen jährliche 
Aufwendungen müssen deutlich reduziert werden. Musikkonzer te von Popstars sind heute nicht mehr unter 
50 € zu haben, nicht selten sind Preise bis zu 100 Euro je Ticket bei gefüllten Hallen/ Stadien. Weniger An-
gebot führt zu besserer Qualität und besserer Auslast ung. Wenn sich das Theater nicht selbst trägt, muss 
es in letzter Konsequenz geschlossen werden. Hierdur ch steigt die Auslastung anderer Angebote in der 
Umgebung von Münster. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich um einen Einsparvorschlag. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Nach der Theaterstatistik 2009/10 aus September 2011 des Deutschen Bühnenvereins beträgt der Be-
triebszuschuss pro Besucher der Städtischen Bühnen M ünster 106,89 €. Die Kosten der Eintrittskarten für

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 6
das Stadttheater würden sich von derzeit 4,50 € bis max. 34 €  um den Betrag von rd. 106 € erhöhen.  
Der Vorschlag ist durch einen entsprechenden Beschluss  der politischen Gremien grundsätzlich umsetzbar 
Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass die Zusc hussstreichung im Ergebnis zu einer Schließung des 
Theaters führen wird, da zumindest ein Großsteil der Theaterbesucher eine Erhöhung der Eintrittspreise 
um viele 100 % nicht mittragen werden und die Kosten des Theaters im Ergebnis auf dann wenige Eintritts-
karten zu immensen Preisen umgelegt würden. 
Finanzielle Entlastung Bei Schließung des Theaters bis zu 18 Mio. € jährlich, allerdings mit nur sukzessiver Haushaltsrelevanz. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 33 
Titel De-Mail für Münster 
Kurzbeschreibung Im September startet De-Mail, die Möglichkei t sichere E-Mails zu übertragen.  Die Stadt Münster soll sich 
von Anfang an daran beteiligen. 
Erläuterung De-Mail ist ein Projekt der Bundesregi erung (http://www.cio.bund.de/DE/Innovative-Vorhaben/De-
Mail/de_mail_node.html). Damit wird nun endlich die M öglichkeit der rechtsverbindlichen Übertragung von 
elektronischen Briefen ermöglicht. 
Ab September 2012 starten die größten deutschen E- Mail Betreiber mit dieser neuen Übertragungsmög-
lichkeit. 
Um in der Stadtverwaltung Kosten zu sparen, soll si ch die Stadt Münster an De-Mail beteiligen. Außerdem 
soll geprüft werden, ob dies bei den kostenlosen privaten E-Mail Accounts von www.muenster.de auch 
möglich ist. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Für eine DE-Mail-Anbindung der Stadt Münster entst ehen im ersten Schritt erhebliche Kosten. Diese Kos-
ten refinanzieren sich nur dann, wenn entsprechend vi ele Bürgerinnen und Bürger über DE-Mail erreichbar 
sind. Dieses ist derzeit noch nicht der Fall. Aufgrund der in DE-Mail liegenden Chancen beobachtet die 
Stadt die Entwicklung und wird die Anbindung realisieren, sobald DE-Mail ausreichend verbreitet ist. Zurzeit 
ist der Vorschlag jedoch nicht 
als Einsparvorschlag zu bewerten. 
Ergänzender Hinweis zu den E-Mail-Accounts von www.muenster.de : 
Eine Umstellung dieser derzeit kost enlosen E-Mail-Accounts ist nicht mög lich. Für ein DE-Mail-Konto müs-
sen sich Bürger/innen direkt an einen DE-Mail-Provi der wenden, der auf Basis der von ihm eingeräumten 
Konditionen die Einrichtung des Kontos vollkommen unabhängig von sonstigen Mail-Konten vornimmt.       
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags ./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 34 
Titel Für modernes und einfaches Parken in Münster 
Kurzbeschreibung In Münster stehen etliche Parkautomaten, die eine ganze Menge Personal, und somit Geld binden. Es soll 
auf ein kostengünstigeres Internet oder Mobilfunksystem umgestellt werden. 
Erläuterung In vielen europäischen Städten ist diese Idee bereits heute Wirklichkeit. So gibt es in Estland fast keine 
Parkautomaten mehr. 
Es sollte eine Arbeitsgruppe in der Stadtverwaltung gebildet werden, die unterschiedliche Lösungsansätze 
erarbeitet. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Eine Bezahlung an Parkautomaten ausschließlich über Internet oder Mobilfunksysteme würde zu einer Re-
duzierung von Verwaltungs- und Te chnikaufwand führen. Dennoch  wird dieser Vorschlag nicht
 als Ein-
sparvorschlag bewertet, da zum einen erhebliche Um stellungskosten anfallen und zum anderen - wegen 
der Aufgabe der Barzahlungsmöglichkeit - ein überp roportionaler Rückgang der Parkeinnahmen prognosti-
ziert wird. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die aktuelle Rechtslage einen Ausschluss von Barzahlungsmög-
lichkeiten nicht zulässt. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 36 
Titel Hundesteuer stärker kontrollieren 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 37 
Titel Miete für Sozialwohnungen mindern 
Kurzbeschreibung In Münster liegt die Kaltmiete für sanierte Sozialwohnungen mi t 6,17 Euro pro Quadratmeter über dem 
Mietspiegel. 
Erläuterung Die Mietnebenkosten steuern auf 6.000 Euro pro J ahr zu. In Bremen zahlen Mieter von Sozialwohnungen 
eine Warmmiete von unter 5 Euro. Was hat die Stadt falsch gemacht? 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der Eine Reduzierung der Kaltmiete für Sozialwohnungen würde den städtischen Haushalt entlasten.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 7
Verwaltung 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Der Vorschlag ist nicht umsetzbar, da die Stadt Münster kei ne Regelungskompetenz hat. Die Zusammen-
setzung der Mieten im sozialen Wohnungsbau werden durch den Bund bzw. die Länder geregelt. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 40 
Titel Umbenennung des Hindenburgplatzes zurücknehmen 
Kurzbeschreibung Der Rat der Stadt Münster möge die Um benennung des Hindenburgplatzes zurücknehmen, um ein teures 
Bürgerbegehren und eine anschließende kostenintensive Volksabstimmung (bei de r eine Niederlage des 
Rates bereits absehbar ist) zu vermeiden. 
Erläuterung In beiden münsteraner Tageszeitungen zeigte und zeigt sich eine deutliche Mehrheit der münsteraner Bür-
ger gegen eine Umbenennung des Hindenburgplatzes. 
Auch die von der Stadt durchgeführte (und von Be teiligten und Meinungsforschern aufgrund der suggesti-
ven Fragestellung zurecht kritisierte) Stichproben-Um frage zum Thema fiel nur äußerst knapp für eine Um-
benennung aus. 
Vor dem Hintergrund einer zu erwartenden Mehrheit für eine Rücknahme der Namensänderung und der mit 
einem Bürgerbegehren oder einer Volksabstimmung einhergehenden hohen Kosten sollte der Rat den Tat-
sachen ins Auge blicken und den Platz freiwillig wieder in „Hindenburgplatz“ umbenennen. 
Insbesondere wird die Stadt aufgefordert, bis zu ei ner abschließenden Klärung alle Maßnahmen zu unter-
lassen, die vorzeitig Tatsachen schaffen und zu einer weiteren Steigerung der Kosten führen könnten (zum 
Beispiel eine Änderung der Beschilderung). 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag ist rechtlich nicht
 umsetzbar und stellt deshalb keinen Einsparvorschlag dar.. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 27.06.2012 seinen Umbenennungsbeschluss vom 
21.03.2012 mit großer Mehrheit bestätigt. Somit is t aufgrund der kommunalverfassungsrechtlichen Vor-
schriften die Durchführung eines Bürgerentscheids zwingend. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  41 
Titel Keine weiteren Straßenumbenennungen mehr 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 45 
Titel Geld sparende Vorschläge sollen im Bürgerhaushalt dominieren 
Kurzbeschreibung Vorschläge im Bürgerhaushalt, die Geld ko sten, werden nur diskutiert oder umgesetzt, wenn im Gleich-
schritt Geld sparende Vorschläge aus dem Bürgerhaushal t umgesetzt werden. Der Bürgerhaushalt darf 
nicht zu weiteren Ausgaben der Stadt führen. 
Erläuterung - 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Bislang sieht der Münsteraner Bürgerhaushalt kei ne Gewichtung dahingehend vor, dass sich die Bürger-
vorschläge schwerpunktmäßig auf Sparmöglichkeit en beschränken oder der Rat Ausgabe- und Sparvor-
schläge nur im Gleichschritt beschließen kann. Allerdi ngs hat der Rat bereits mit der Beschlussfassung 
über die Vorlage V/0029/2011/1 Erg. deutlich gemacht, da ss es im Bürgerhaushal t die Möglichkeit geben 
soll, bei Ausgabevorschlägen auch eine Gegenfinanzierung darzustellen. 
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Punkt im Beirat Bürgerhaushalt bei der Vorbereitung des nächsten Bür-
gerhaushaltsverfahrens anzusprechen. Das Votum des Beirats wird dem Rat dann in einer entsprechenden 
Vorlage vor Beginn des nächsten Bürgerhaushaltsverfahrens dargestellt. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Der Vorschlag ist grundsätzlich umsetzbar, würde aber eine Verfahrensveränderung gegenüber dem bishe-
rigen Bürgerhaushaltsverfahren bedeuten.  
Finanzielle Entlastung Eine finanzielle Entl astung des Haushalts ist bei Umsetzung des Vorschlags grundsätzlich denkbar. Die 
Entlastungshöhe wäre aber abhängig von den konkre ten Vorschlägen im Rahmen der jeweiligen Bürger-
haushaltsverfahren und der Beschlussfassung durch die politischen Gremien. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 49 
Titel Keine Aktivitäten der Stadt auf Facebook 
Kurzbeschreibung Alle Aktivitäten der Stadt Münster auf  Facebook sollen eingestellt werden. Die von den Landesbehörden 
geforderte Beachtung des deutschen Datenschutzrechts soll auch von Münster umgesetzt werden. 
Erläuterung Alle Datenschutzorganisationen der Länder fordern, das Engagement auf Facebook einzustellen: 
www.datenschutzzentrum.de/presse/20111209-facebook-duesseldorfer-kreis.htm 
Zur Lage in NRW: 
www.derwesten.de/region/sauer-und-siegerland/datenschuetzer-gegen-facebook-nutzung-durch-
suedwestfalener-kommunen-id6497189.html 
Und einige Kreise ziehen auch die notwendigen Konsequenzen: 
www.hannover.de/de/buerger/pres_med/RH_pm-2011/RH_pm-2011-11/pm415.html 
Münster soll daher auch keine Fanpages auf Facebook betreiben. Damit würde endlich dem deutschem

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 8
Datenschutz Genüge getan. Zudem würden auch die teuren Weiterbildungsmaßnahmen überflüssig, die 
die Stadt Münster für ihre zahlreichen Mitarbeiter in den Ämtern bezüglich Facebook organisiert und be-
zahlt. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Facebook-Auftritt wird im Wesentlichen mit vorhandenen personell en Ressourcen zusätzlich gepflegt. 
Ihn einzustellen, würde kaum nennenswerte Einsparungen ermöglichen. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Die Stadt Münster betreibt seit dem 7.10.2010 eine zentrale Fanpage auf Facebook, die als komplementäre 
Kommunikationsform zum Portal muenster.de genutzt wi rd. Alle Informationen, die die Stadt bei Facebook 
einstellt, sind frei zugänglich - ni emand muss sich einen Facebook-Account einrichten, um Nachrichten der 
Stadt zu lesen. Wichtige Informationen sind ohnehin immer auf www.muenster.de zu finden. Die Fanpage 
ist unter muenster.de verlinkt, Social Plugins, die in der Kritik der  Datenschützer besonders hervorgehoben 
werden, finden keine Verwendung. Im zentralen Fort bildungsprogramm der Verwaltung gab es bislang kei-
ne Angebote zu Facebook. Darüber hinaus ist es einz elnen Ämtern und Einricht ungen freigestellt, eine ei-
gene Fanpage bei Facebook einzurichten. Einige publikumsintensive Einrichtungen nutzen dies; von ihnen 
haben wenige in Eigenregie in geringem Umfang für sich Fortbildungsmaßnahmen organisiert. 
Auch für Kommunen ist Facebook mittlerweile ein Mu ss. Das Medium ist in der öffentlichen Wahrnehmung 
wichtiger Bestandteil der Kommunikation (Stand 08/ 2012: 6156 Fans der zentra len städtischen Facebook-
Seite). Im Sinne von Bürgerbeteiligung und Transparenz  der Verwaltung nehmen auch Städterankings die 
Existenz einer Facebook-Fanpage inzw ischen mit in den Kriterienkatalog auf (vgl. Ranking "Nachhaltige 
Städte" in der Wirtschaftswoche v. 18.06.2012). Zudem gibt es aus Experten- und Nutzerkreisen zahlreiche 
positive Rückmeldungen zum Facebook-Auftritt der Stadt. Ihn zu streichen, wäre nicht sinnvoll und würde 
dem Image der Stadt schaden.  
Finanzielle Entlastung  
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 53 
Titel Bürgermuseum für Bürgerengagement 
Kurzbeschreibung Stadtmuseum veröffentlicht Aufgaben, di e durch Bürgerengagement gedeckt werden können und wirbt da-
für. Bürger stellen Kompetenzen und Zeit unentgeltlich. Kernkompetenzen bleiben hauptamtlich. 
Erläuterung Einrichtungen, die den Bürgern wichtig sind, sollen von ihnen so weit wie möglich direkt unterstützt werden. 
Vom Bürgerengagement getragene Einrichtungen können auc h nicht als überflüssiger Luxus gebrandmarkt 
werden. 
Das Angebot sinnstiftender Arbeit wird erweitert für Menschen, die einen Beitrag leisten können und wollen. 
Die Motive, sich einbringen zu wollen, sind vielfältig. 
Der Abbau bezahlter Arbeit in Grenzen ist hinnehm bar, denn der Schuldenabbau wird nicht möglich, wenn 
die Stadt mit nicht vorhandenem Geld Arbeitsmarktpolitik betreiben soll. 
Persönlich würde ich zu ehrenamtlichem Engagement in der Lage sein. Die Stadt sollte den Versuch unter-
nehmen, Bürgerengagement einzuwerben. Um die Qualität des Angebotes zu sichern, muss Stammperso-
nal mit Kernkompetenzen verbleiben und die Feder führen. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag spart kein
 Geld, weil eine Umsetzung des Vorschlags  Doppelstrukturen schaffen würde, die 
kostenaufwändig und in der Sache nicht zielführend sind. 
Es ist Aufgabe der bestehenden FreiwilligenAgentur Müns ter, auch im Engagementfeld Kultur weitere Mög-
lichkeiten für Bürgerengagement zu erschließen. Die dafür notwendige Infrastruktur ist dort vorhanden. In 
der Datenbank der FreiwilligenAgentur sind 500 Möglichk eiten für freiwilliges Engagement in Münster auf-
gelistet, darunter auch die oben genannten Angebote, die es bereits von städtischer Seite aus gibt. Die 
Angebote sind über die Homepage der FreiwilligenAgentur öffentlich zugänglich.
 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags ./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  57 
Titel Tausch der Straßenlampen durch LED-Technik 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 59 
Titel Eingeschränkte Buslinien an Sonn- und Feiertagen 
Kurzbeschreibung Nachtbuslinien stellen in der verkehrsarmen Zeit ein adäquates Angebot des Öffentlichen Personennahver-
kehrs (ÖPNV) zur Verfügung. Dieses reduzierte Angebot ist auch an Sonn- und Feiertagen ausreichend, es 
sei denn, es gibt größere Veranstaltungen in der Stadt. 
Erläuterung Die Benutzung der Busse der Stadtwerke an  Sonn- und Feiertagen ist geringer als an Wochentagen. 
Gleichwohl soll ein adäquates Angebot an Sonn- und Feiertagen aufrecht erhalten werden. Dieses soll über 
ein reduziertes Angebot an Buslinien dauerhaft ermöglicht werden. Ein Interessenausgleich muss allerdings 
hergestellt werden. So sollte es zum Beispiel den äl teren und behinderten Mitbürgern ermöglicht werden, 
zum Beispiel einen Gottesdienst zu besuchen, nachmittags wäre es zum Beispiel eher sinnvoll touristische 
Ziele, wie etwa den Zoo, anzusteuern. So würde ei n Plan einer "Sonn- und Feiertagslinie" von der Linien-
führung der "Nachtbuslinien" möglicherweise - was Linienführung und Taktung angeht - etwas abweichen. 
Durch den geringeren Einsatz von Bussen und Personal würden aber Einsparungen entstehen. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 9
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich um einen Einsparvor schlag, weil eine Reduzierung des Busverkehrs zu Einsparungen füh-
ren kann.  
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrspl anes wird zurzeit das Bedienungsangebot des Stadtbus-
verkehrs überprüft. In diesem Zusammenhang soll auch das Fahrtenangebot an Sonn- und Feiertagen 
überprüft werden. Die Umstellung auf das Bedienungs angebot im Nachtbusverkehr stellt dabei eine mögli-
che Option dar. Eine eventuelle Kosteneinsparung ist in diesem Zusammenhang ebenfalls noch zu prüfen. 
Sollte es dazu kommen, ist eine Umsetzung frühestens mit Realisierung der Lini enkonzeption des 3. Nah-
verkehrsplanes möglich. 
Finanzielle Entlastung Hängt von dem „Ob“ und dem „Wie“  der Reduzierung des Busverkehrs an Wochenenden ab. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  61 
Titel Preußenstadion ausbauen und betreiben mit Investor 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 64 
Titel Schriftverkehr Bürger / Behörde und umgekehrt 
Kurzbeschreibung Ersatz des klassischen Po stweges durch E-Mail, E-Postbrief und so weiter. Jeder Bürger kann sich einma-
lig für seinen bevorzugten Kommunikationsweg anmelden / registrieren. 
Erläuterung Zum Beispiel auf der Internetseite der Stadt Münste r registriert sich ein Bürger und gibt an, dass er künftig 
sämtliche Kommunikation per E-Postbrief führen möchte . Alle Ämter bekommen dies im Anschluss an die 
Registrierung automatisch mitgeteilt. Sämtliche Kommunikation zwischen Amt und Bürger kann nun ohne 
Papier und mit (im Fall E-Postbrief) geringerem Porto stattfinden. Dies spart im Jahr eine Menge Geld ... 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich nicht
 um einen Einsparvorschlag.  
Die aktuell zu zahlenden Portokosten sind sehr konku rrenzfähig  Schon jetzt  unt erscheiden sie sich nicht 
viel von den Kosten für die De-Mail bzw. den E-Postbrief.   
Die Schaffung rechtlich sicherer Kommunikationswege und entsprechender Infrastruktur, die die auf dem 
vorgeschlagenem Weg erhaltenen und versendeten eMail-Nachrichten verwalten kann, wäre - vor allem in 
der ersten Phase einer eventuellen Umstellung - deutlic h teurer als die zu erwartenden Ersparnisse und 
das ohne Garantie auf die breite Nutzung durch die Bürger/innen (vg. Hierzu im Einzelnen den Vorschlag 
Nr. 33 aus dem Bürgerhaushalt 2012. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 65 
Titel Bürgerkredite - Geld von Bürger/-innen leihen 
Kurzbeschreibung Münster leiht sich benötigtes Geld von Bürgerinnen und Bürgern. 
Erläuterung Einige Kommunen haben es bereits  vorgemacht: sie leihen benötigtes K apital einfach von ihren Bürgerin-
nen und Bürgern. Diese bekommen für ihr Geld einen attraktiven Zinssatz erstattet – eine Win-win-
Situation. Münster hätte so zur Umsetzung dringender  Projekte Geld zu günstigen Konditionen zur Verfü-
gung. Münster könnte investieren, den Haushalt aber trot zdem weiter entlasten. Den Bürger/-innen wieder-
um steht durch den Bürgerkredit ei ne verlässliche Geldanlage zur Verfügung, durch die sie nicht nur etwas 
für die Stadtgesellschaft, sondern unter Umständen für ihre Nachbarschaft tun können. 
Video: Bürgerkredite - Wie Bürger ihrer klammen Gemeinde helfen | Politik Direkt 
http://www.youtube.com/watch?v=B6ezdUOhC1Y 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Die Kapitalbeschaffung auf eine breitere Investorenbasis  zu stellen, ist in Zeiten der Finanzkrise eine gute 
Idee. Zumal Banken bereits in der Presse verk ündet haben, dass einzelne Kommunen keinen Kredit erhal-
ten, wenn kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept vorliegt.  
Bisher haben nur wenige Kommunen sich über Anleihen/Bü rgerkredite  Kapital beschafft. Hindernisse sind 
der hohe Aufwand und die mit Anleihen/Bürgerkreditauflegung verbundenen Kosten. Eine Finanzierung 
unter Kommunalkreditkonditionen konnte nicht r ealisiert werden. Mit der Begebung von Anlei-
hen/Bürgerkrediten  ist gem. Kreditwesengesetz immer eine Bank zu beauftragen. 
Zum Thema Bürgerkredite gibt es auch eine Webseite www.lei hdeinerstadtgeld.de, die eine Plattform bietet 
von der Anbahnung bis zu Abwicklung. Diese Möglichkeit wurde bereits in der Presse bzw. auch von dritter 
Seite als Anregung über den Oberbürgermeister und al s Verbesserungsvorschlag dem Amt für Finanzen 
und Beteiligung zugeleitet.  
 
Bei der o.g. Website  geht man davon aus, dass di e Finanzierung unter Kommunalkreditzinsniveau liegt. 
Das setzt jedoch voraus, dass der Bürger bereit ist, auf Zinsen zu verzichten.  
 
Vorteile 
- Aufstellung auf eine breitere Investorenbasis 
- Einbindung und Identifikation durch die Bürgerschaft mit dem Investitionsobjekt 
 
Einsparungen  
Einsparungen können nicht beziffert werden, da Vergleichwerte fehlen. Mögliche Vorteile hängen von der 
Investitionssumme, den Marktzinsen, der Laufze it, der gezeichneten Finanzierungssumme und den Kosten 
von Dritten ab 
Aufgrund der zusätzlichen Kosten wurde der Vorschlag bisher nicht umgesetzt.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 10
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Der Vorschlag ist umsetzbar. 
Dazu ist ein Projekt zu identifizieren, welches finanziert werden soll. Da rüber hinaus  ist die Beteiligung ei-
ner Bank erforderlich (rechtlich Genehmigung, Pr ospektauflegung, Schuldendienstabwicklung usw.), die 
womöglich über ein Vergabeverfahren ermittelt werden muss.  Weiterhin muss  das Projekt durch Marke-
tingmaßnahmen  begleitet werden. Weiterer Aufwand entsteht durch erhöhten Koordinationsaufwand bei 
der Stadt. Der zeitliche Umfang von der Beauftragung der Bank bis zur Kreditgewährung beläuft sich nach 
Bankaussage auf rd. 4 Monate. 
Finanzielle Entlastung Entlastungen sind mangels Erfahrungen nicht zu benennen. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 66 
Titel Arbeitsplatzbeschreibung für städtische Hausmeister erweitern 
Kurzbeschreibung Die Arbeitsplatzbeschre ibungen für städtische Schulhausmeister sollten erweitert werden. Durch die Abstel-
lung auf die jeweilige Klassenzahl und die örtlichen Gegebenheiten ließen sich Servicekosten sparen. 
Erläuterung Servicekosten entstehen bisher durch Beauftragung von Dienstleister n oder der Abfallwirtschaftsbetriebe. 
Dabei handelt es sich um Laubentfernung, Rasenmähen, Dachrinnenreinigung (bei ein- und zweigeschos-
sigen Schulen), gärtnerische Pflege der Außenanlagen einschließlich der Baumscheiben vor dem Schulge-
lände, die der Verkehrsberuhigu ng dienen, und sonstige hausmeistertyp ische Arbeiten. Darüber hinaus 
sollten Hausmeister in dem Teil der Schulferien, di e über den Tarifurlaub hinausgehen, als Urlaubsvertre-
tungen in anderen städtischen Einrichtungen eingesetzt werden. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass 
Hausmeister eine handwerkliche Ausbildung besitzen. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Bei dem Vorschlag handelt es sich um einen Einsparvorschlag, der bereits zu einem großen Teil  umge-
setzt worden ist. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Das Prinzip „Eine Schule, ein Hausmeister“ wurde aufgegeben. Im Rahmen der laufenden Optimierung des 
Verwaltungshandelns wird zurzeit in einem Proj ekt ein neues Berechnungsmodell zur Bemessung der Ar-
beitszeit für Schulhausmeister erprobt. Es besteht aus den Kernelementen der Bedarfsermittlung nach Flä-
chen (Bruttogrundfläche der Schulgebäude einschl. Außenanlagen) sowie Zuschlägen / Abschlägen auf-
grund örtlicher Gegebenheiten. Da Schulhausmeiste r vorrangig gebäudebezogene und in geringerem Um-
fang schulbezogene Tätigkeiten wahrneh men, ist es sachgerecht, eher  die Größe des Schulgebäudes als 
die Zahl der gebildeten Klassen zur Bemessung der Arbeitszeit zugrunde zu legen 
Finanzielle Entlastung Der Abschluss des Projekts bleibt abzuwarten. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 69 
Titel Einsparung von Energiekosten auf Tiefgarage am Langebusch 
Kurzbeschreibung Beleuchtung auf der Tiefgarage am Langebusch verringern. Eigentümer ist die Wohn- und Stadtbau. 
Erläuterung Seit mehr als 15 Jahren versuchen wir in Ge sprächen mit Wohn- und Stadtbau, die sehr helle und aufwen-
dige Beleuchtung auf der Tiefgarage zu reduzieren. Lei der ist es bisher an der Arroganz der Wohn- und 
Stadtbau gescheitert. Durch eine geringere Beleuchtung könnten Energiekosten eingespart werden. 
Wir hoffen auf diesem Weg, etwas zu erreichen. Es ist erforderlich, bei Einbruch der Dunkelheit einmal eine 
Begehung durchzuführen. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Da es sich hier um operatives Geschäft einer kommunalen Gesellschaft handelt, kann die Verwaltung hier-
zu keine Einschätzung abgeben. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Erörterung dieses Vorschlages sollte im Aufsichtsrat der Wohn+Stadtbau erfolgen. 
Finanzielle Entlastung Es entsteht keine finanzielle Entlastung in der Verwaltung, allenfalls bei einer Umsetzungsmöglichkeit in der 
Gesellschaft. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  70 
Titel Sportanlagen und Kindergarten Eichendorffstraße – Nachts Beleuchtung ausschalten 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 71 
Titel Pflastersteine nicht mehr in Mörtel verlegen 
Kurzbeschreibung Pflastersteine für Straßen und Wege sollten nich t länger in Mörtel, sondern (wie früher) in Sand oder Splitt 
verlegt werden. 
Erläuterung Seit einigen Jahren beobachte ich, daß die neuverlegten Pflastersteine auf Wegen, Plätzen und Straßen in 
der Innenstadt aufwendig in Mörtel oder Beton verlegt werden, anstatt – wie früher – in Sand oder Splitt. 
Dies ist zum einen viel teurer  und versiegelt zum anderen die Ober flächen, so dass Niederschlag nicht 
mehr versickern kann; zudem ist es teurer, wenn di e Straße (bei Neuverlegung von Kabeln oder ähnliches) 
wieder geöffnet werden muss. 
Nicht zuletzt wird die natürlicherweise entstehende „Begrünung“ zwischen den Fugen auf diese Weise ver-
hindert, die aber oftmals gerade den patinahaften Reiz von historischem Pflaster ausmacht. 
Aus diesen Gründen sollte die Stadt wieder zu der tradi tionellen Verlegeweise (in Splitt und Sand) zurück-
kehren.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 11
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Vorschlag spart kein
 Geld, da die Unterhaltung von in Sand oder Splitt verlegten Pflastersteinen deutlich 
kostenintensiver ist. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 76 
Titel Linux an Schulen einführen 
Kurzbeschreibung Die münsterschen Schulen sollten – zumindest, wenn es um die Arbei tsplätze von Schülern geht – auf Li-
nux (oder andere freie Betriebssysteme) umgestellt werden. 
Erläuterung Durch den Umstieg ließe sich langfristig viel Geld sparen, da das Betriebssystem (UND die darauf laufen-
den Programme!) kostenfrei und ohne Lizenzpflicht erhältlich sind. 
Zudem böte der Einsatz von Linux für die Schüler  sogar einen Mehrnutzen gegenüber Windows, da Erfah-
rungen mit Linux in der Wirtschaft erfahrungsgemäß höher eingeschätzt werden als solche mit Windows. 
Wenn es um reine Anwendungen geht, so bietet Linux  für alle Standardbereiche (E-Mail, Websurfen und 
Office) kostenfreie (und gleichwertige!) Äquivalent e zu den kommerziellen Programmen aus der „Windows-
Welt“. 
Zudem läuft Linux stabiler, und man könnte komplett auf  den derzeitig aufwendigen Virenschutz verzichten, 
da die für Windows gefährlichen Viren unter Linux nicht lauffähig und somit unschädlich sind. 
Es darf nicht sein, daß der Unterricht an öffentlichen Schulen allesamt auf der Software EINES Herstellers 
(hier: Microsoft) basiert und so künstlich falsche Standards erzeugt werden. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Bei der Überlegung, ob auf den PC der Schulen eine freie (Open-Source z.B. Linux ) oder kommerzielle 
(Closed-Source z.B. Windows) Software installiert wi rd, ist unter anderem zu prüfen, ob die von den Schu-
len eingesetzte Lernsoftware unter dem jeweiligen Betri ebssystem lauffähig ist. Zurzeit werden etwa 300 
Lernprogramme in den Schulen eingesetzt. Alle Produk te erwarten als Systemvoraussetzung Microsoft 
Windows. Ein Umstieg auf Linux als Betriebssystem ist daher nicht möglich. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags ./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 79 
Titel Unzureichenden Heckenschnitt mit Geldbußen belegen 
Kurzbeschreibung Wenn Grundstückseigentümer Hecken, Sträuc her oder Bäume zu weit in Gehsteige hineinragen lassen, 
liegt meiner Meinung nach eine Ordnungswidrigkeit vo r, die mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet 
werden sollte. 
Erläuterung Die vorgegebene Breite von Gehsteigen und so nstigen öffentlichen Flächen sollte in der Benutzbarkeit 
nicht eingeengt werden. Wenige Zentimeter sind sicher lich statthaft, aber mehr auch nicht. Es muss ge-
währleistet werden, dass Mütter und Väter mit Kinder wagen und Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer nicht auf 
Straßen ausweichen müssen. Dies gilt auch für Personen mit Gehhilfen. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Vorschlag spart kein
 Geld, da mögliche Bußgeldeinnahmen den zusä tzlich erforderlichen Verwaltungsauf-
wand nicht decken. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 80 
Titel Fördertopf für Altbausanierung streichen 
Kurzbeschreibung Das städtische Förderprogramm zur Energieeinsparung und Altbausanier ung über 350.000 € war bereits 
Anfang 2012 komplett ausgeschöpft. Da nur ein Teil der  Antragsteller zum Zug ko mmt, ist diese Förderung 
ungerecht und sollte gestrichen werden. 
Erläuterung Für 2013 sind wieder 350.000 Euro im städti schen Förderprogramm zur Energieeinsparung und Altbausa-
nierung vorgesehen. Auch hier werden wieder nur wenige Antragsteller zum Zug kommen. Fraglich ist, ob 
es sich bei diesen Antragsstellern um einkommen sschwache Bürger handelt. Das Ziel des Fördertopfs, 
Energie einzusparen, kann durch andere Mittel optimaler erreicht werden, von denen dann nicht nur wenige 
Bürger profitieren: Optimierung der alt en und neuen Bebauungspläne bezüglich Sonnenenergieausnut-
zung, schnellere Einführung des Passivhausstandards usw. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Bei dem Vorschlag handelt es sich um einen Sparvorschlag (siehe auch Anlage 1 a, lfd. Nr. 258). 
Das Förderprogramm, das eine wesentliche Maßnahme des vom Rat am 28.04.2010 beschlossenen Kli-
maschutzkonzeptes 2020 (Maßnahmenkatalog ‘Stadt als Motor’) darstellt, würde eingestellt. 
Es würde insbesondere keine Förderung mehr von besonderen energetischen Sanierungsmaßnahmen an 
Wohngebäuden erfolgen. Diese Maßnahme ist wie auc h die Maßnahmen 330 bis 338 Teil des vom Rat 
beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nich tumsetzung der Maßnahmen können die beschlosse-
nen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 12
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Grundsätzlich ist der Vorschlag umsetzbar. Alle rdings müssten der bestehende Ratsbeschluss aufgehoben 
werden und die Klimaschutzziele revidiert werden, da die Altbausanierung ein wesentlicher Bestandteil der 
Klimaschutzstrategie ist.  
Finanzielle Entlastung 350.000 €/a ab 2013 bis 2020 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 82 
Titel Straßenbaukosten reduzieren 
Kurzbeschreibung Der Vorschlag betrifft besonders Fuß- und Radwege. 
Erläuterung Beispielsweise an der Mecklenbecker Straße is t der Radwegbelag immer wieder in Abständen erneuert 
worden, obwohl es nicht notwendig war. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich grundsätzlich um einen Einsparvorschlag.  
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Die Verwaltung greift das Thema grundsätzlich  auf und leitet es für eine Beratung den politischen Gremien 
im Zusammenhang mit der Beratung  des Handlungsprogramms 2012 – 2017 zu.  
Finanzielle Entlastung  
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 86 
Titel Gebühren für die Außengastronomie erhöhen 
Kurzbeschreibung Die Gebühren pro Quadratmeter Nutzungsfläc he sind im Vergleich zu Gebühren in anderen Städten zu 
niedrig. 
Erläuterung Zwar hat der Rat am 21. März eine angeme ssene Erhöhung abgelehnt. Die Gastronomie nimmt hier aber 
öffentlichen Raum in Anspruch, der auf der ander en Seite (Parkgebühren) nicht unerheblich mit Gebühren 
belastet ist. Vorschlag: In vielen anderen deutschen und europäischen Städten sind die Preise in der Au-
ßengastronomie höher. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag hat haushaltsentlastende Wirkung, da höhere Erträge erzielt werden. 
 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Der Vorschlag befindet sich bereits in der Umsetzung aufgrund des Ratsbeschlusses vom 27.06.2012 (Vor-
lage 0658/2011), durch den eine Gebührenerhöhung beschlo ssen wurde. Die Umsetzung des Beschlusses 
erfolgt zum 01.01.2013. 
Finanzielle Entlastung  
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 87  
Titel Zu viele Kinderspielplätze in Mecklenbeck 
Kurzbeschreibung Bitte überprüfen, ob die Anzahl reduziert werden kann. 
Erläuterung - 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich um einen Sparvorschlag, da mit dem Rückbau eines Kinderspielplatzes die Unterhaltungs- 
und Sanierungskosten entfallen. Darüber hinaus wird das Grundstück für andere Nutzungen frei.  
Bereits in 2011 / 2012 wurde die Zahl der in Meck lenbeck vorhandenen Spielplätze reduziert durch Rück-
bau des Spielplatzes “Schwarzer Kamp 2“ (Vorlage V/0289/2011).  
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Ob und inwieweit eine Überversorgung in Mecklenbeck bes teht, wird die Verwaltung im Zuge der anste-
henden Beschlüsse zum Handlungsprogramm 2012 - 2017 einer genauen Prüfung unterziehen und mit den 
stadtweiten Standards abgleichen. 
Finanzielle Entlastung Zum jetzigen Zeitpunkt können keine Aussagen getroffen werden. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 92 
Titel Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit streichen! 
Kurzbeschreibung Den Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit streichen sowie den Nord-Süd-Preis. 
Erläuterung - 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Nach der letzten Kommunalwahl wurde der BKE erneut als kommunales Gremium der Stadt durch den Rat 
gebildet. Aufgabe des Beirates ist, die Themen im entwicklungspolitischen Kontext aus kommunaler Sicht 
zu beraten sind, für den Hauptausschuss vorzuberat en. Diese Themen müssten dann wieder von einem 
anderen kommunalen Organ beraten werden.  
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Die Wahlzeit der Mitglieder des Beirates ist an di e Wahlzeit des Rates gekoppel t. Es ist aber durchaus 
möglich, nach der nächsten Kommunalwahl auf die erneute Bildung eines Beirates zu verzichten.  
Finanzielle Entlastung Das Gremium wird anteilig durch eine Teilzeitkraft betreut. Hierfür entstehen anteilige Personalkosten i n 
Höhe von ca. 11.470 Euro. Zusätzlich steht ein fester Betrag in Höhe von 9.500 € für das Gremium zur Ver-
fügung. Aus diesen Mitteln wird das jährliche Aktionspr ogramm des Beirates, das durch viele Initiativen 
durchgeführt wird, gefördert. Für den Nord-Süd-Prei s stehen keine Mittel zu Verfügung, da das Preisgeld 
durch eine Stiftung gezahlt wird.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 13
 
Vorschlag Nr. 2012 – 93  
Titel Beirat für Klimaschutz auflösen! 
Kurzbeschreibung Den Beirat für Klimaschutz auflösen und die frei werdenden Mittel in die Energieeinsparung stecken! 
Erläuterung - 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Mit Ratsbeschluss V/0791/2009 und V/0519/2010 ist die Ei nrichtung eines Beirates für Klimaschutz be-
schlossen worden und am 21.09.2011 (V/0358/2011) sind di e Mitglieder des Beirates berufen worden. Da 
der Beirat gerade erst seine Arbeit aufgenommen ha t, kann die Wirkung der Arbeit  des Beirates zurzeit 
noch nicht eingeschätzt werden. Insofern wird dem Rat empfohlen, sich zunächst zur Arbeitsweise und zu 
den Ergebnissen berichten zu lassen, bevor über das Fortbestehen des Beirats entschieden wird. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Grundsätzlich ist der Vorschlag umsetzbar. Der Ratsbeschluss müsste revidiert werden. 
Finanzielle Entlastung 10.000 € ab 2013 bis 2020. 
 
 
Vorschlag Nr. 
2012 – 94 
Titel Kommunale Seniorenvertretung auflösen! 
Kurzbeschreibung Die kommunale Seniorenvertretung sollte auf gelöst werden, das Geld sollte besser in die Schuldentilgung 
gesteckt werden! 
Erläuterung - 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Nach der letzten Kommunalwahl wurde der Bildung einer Seniorenvertretung als kommunales Gremium 
des Rates zugestimmt. Die 15 Mitglieder  des Gremiums werden in Form einer Drittelstelle durch die Ver-
waltung unterstützt und erhalten einen Zuschuss für die anfallenden Ausgaben ihrer Tätigkeit. 
Die Seniorenvertretung hat sich in Münster und auc h überregional einen sehr guten Ruf erarbeitet und 
nimmt dezidiert die Interessen der älteren Mitbürgeri nnen und Mitbürger in Münster wahr. Da es sich um 
eine freiwillige Aufgabe handelt, könnte der Rat seinen Beschluss aufheben. 
Bei dem Vorschlag handelt es sich um einen Einsparvorschlag, der den städtischen Haushalt in Höhe von 
jährlich 27.500 € entlasten würde. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Der Vorschlag ist direkt umsetzbar durch einen entsprechenden Ratsbeschluss.   
Finanzielle Entlastung Sachmittel (5.500 Euro) und Personalkosten (ca. 21.998 Euro) ab 2013, falls Rat mit Wirkung bereits für 
anstehende Neuwahl in 2012 beschließt, oder ab 2016, falls Ratsbeschluss in den Jahren 2013 bis 2015 
erfolgt. 
 
 
Vorschlag Nr. 
2012 – 95 
Titel Konsequenzen aus Neubau der Feuerwache 3 
Kurzbeschreibung Sollte die Feuerwache 3 gebaut werden, sollte das Gebäude der freiwilligen Feuerwehr verkauft bzw. abge-
rissen werden. Die Freiwilligen mit in die Wache 3 integr ieren. Der jetzige Fuhrpark wird kaum genutzt und 
kostet nur Geld. 
Erläuterung Ein Erhalt ist unter den jetzigen Umständen nicht zu rechtfertigen. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag spart Geld. 
Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag aus folgenden fachlichen Gründen nicht zu folgen: 
1. Der Löschzug Hiltrup wird weiterhin benötigt, um die Berufsfeuerwehr bei umfangreicheren Einsatzlagen 
(Großbrände etc.) zu verstärken, bzw. anstelle der Berufsfeuerwehr auszurücken, wenn diese in einem 
anderweitigen Einsatz gebunden ist  bzw. Einheiten der  Berufsfeuerwehr oder anderer Löschzüge der 
Freiwilligen Feuerwehr bei längerfr istigen Einsätzen abzul ösen, bzw. bei Großschadensereignissen und 
Katastrophen ein ausreichendes Potenzial an Einsatzkräft en und Einsatzgerät für die Stadt Münster insge-
samt verfügbar zu haben. 
2. Auch bei einer Zusammenlegung der Standorte der neu zu errichtenden Feuer- und Rettungswache 3 
der Berufsfeuerwehr und eines evtl. neu zu erricht enden Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Hiltrup 
der Freiwilligen Feuerwehr Münster, benötigt der Löschzug Hiltrup eigene Einsatzfahrzeuge und somit auch 
ein separates Feuerwehrgerätehaus, um die unter Ziffer 1 beschriebenen Aufgaben erfüllen zu können.  
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Der Vorschlag ist aus Gründen der Gewährleistung einer ausreichenden Gefahrenabwehr in Münster nicht 
umsetzbar. 
Finanzielle Entlastung Da in der aktuellen Haushaltsplanung explizit für die Unterhalt ung des Löschzuges Hiltrup keine Mittel e nt-
halten sind, würde die Umsetzung des Vorschlags erst mittel- bis langfristig zu einer Entlastung führen.  
 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 97 
Titel Bürgerbüros in öffentlichen Räumen unterbringen 
Kurzbeschreibung Bürgerbüros beispielsweise in Schulen unterbringen, um Mietkosten zu reduzieren. 
Erläuterung - 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich dann um einen Einsparvorschlag mit haushaltsentlastender Wirk ung, wenn  bisher von 
Bürgerbüros genutzte Flächen extern angemietet sind und künftig durch die Nutzung städtischer Flächen 
aufgegeben werden können. Allerdings ist dagegen zu re chnen der Aufwand, der für die Herrichtung der

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 14
künftigen Nutzung (Umbau, Infrastruktur, Änderungen Gebäudeorganisation etc.) entsteht. Die Feststel-
lung, ob im Einzelfall ein Spareffekt erreicht  werden kann, muss deshalb standortbezogen getroffen wer-
den.. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Ergänzend sei darauf hinzuweisen, dass eine Umse tzung auch davon abhängt, dass städtische Immobilien 
in einer für Bürgeranliegen geeigneten Lage vorhanden sind.  
Finanzielle Entlastung dito 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 99 
Titel Fahrradpumpe am Stadthaus 1 nicht kaufen 
Kurzbeschreibung Die Fahrradpumpe soll 4.000 Euro kosten. 
Erläuterung In jedem der Fahrradparkhäuser wird es Fahr radpumpen geben - zum Beispiel beim Picasso-Museum, in der 
Stubengasse und am Bahnhof. Außerdem kann eine einfache Pumpe im Bürgerbüro ausgeliehen werden. 
Einschätzung des / 
der Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich um einen Sparvorschlag. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Aus Sicht der Verwaltung kommt eine Umsetzung nicht
 in Betracht, da Rat und Verwaltung gegenüber der 
Bürgerschaft im Rahmen des letztjährigen Bürgerhaus halts bereits zugesagt haben, den Vorschlag umzuset-
zen (vgl. 1. Rechenschaftsbericht zu m BHH 2012 http://buergerhaushalt.stadt-
muenster.de/fileadmin/user_upload/buergerhaushalt/dokumente/rechenschaftsbericht_bhh2011.pdf) 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 100 
Titel Baulücke Averkampstraße 15/17 schließen 
Kurzbeschreibung Seit Jahren unbenutztes Bauland. Starker Verlust von Mieteinnahmen. 
Erläuterung Das Haus wurde jahrelang "frei gekündigt", dann abgerissen. Nun ist das Bauland ungenutzt - seit mindes-
tens drei Jahren. Das bedeutet einen starken Mietausfall für das städtische Tochterunternehmen "Wohn- 
und Stadtbau". (Wie schnell es gehen könnte, zeigt die private Baulücke gegenüber!) 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Bei diesem Vorschlag handelt es sich nicht um einen Sparvorschlag, da das Grundstück nicht im Eigentum 
der Stadt Münster steht und somit Erträge dem städti schen Haushalt nicht unmitte lbar zugute kommen. Es 
ist darauf hinzuweisen, dass mit dem Bauvorhaben zwischenzeitlich begonnen worden ist. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 117 
Titel Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst intern auffangen 
Kurzbeschreibung Die kürzlich beschlossene Lohnerhöhung im ö ffentlichen Dienst inklusive der Erhöhung der Pensionsan-
sprüche sollte die Stadtverwaltung intern auffangen. 
Erläuterung Die Bürgerinnen und Bürger werden bereits dur ch erhöhte Grundsteuern, Gewerbesteuern und Gebühren 
(zum Beispiel Strom, Gas, Wasser) zur Kasse gebeten. 
Weitere Belastung: Eine Handwerkerstunde kostet beisp ielsweise 57 Euro plus 25 Euro für den Lehrling 
und Fahrtkosten. Wie viele Bürger können sich das leisten? Die Menschen werden in die Schwarzarbeit 
getrieben, dem Staat entgehen viele Steuergelder. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag enthält einen Wunsch, aber keinen
 Sparvorschlag. 
Ein Auffangen des Mehrbedarfs würde die Einspar ung von bis zu 150 Planstellen bedeuten. Der Vor-
schlag gibt keinen Hinweis, wie und wo der Personalabbau erfolgen soll. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 156 
Titel Kein 5-geschossiges Hochhaus am Burloh (Zentrumserweiterung Kinderhaus) 
Kurzbeschreibung Das Zentrum Kinderhaus wird erweitert. Es sollen wieder Hochhäuser errichtet werden. Das ist zu viel As-
phalt und Beton. 
Erläuterung Wir hoffen, dass mehr Grün kommt (Dachbegrünung)  und die gefällten Bäume ersetzt werden, um die Luft 
zu verbessern. Der Investor muss bezahlen. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag zielt auf eine niedrigere Bebauung al s sie gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan zulässig 
und bereits genehmigt ist. Außerdem werden zusä tzliche Begrünungsmaßnahmen durch den Bauherrn 
angeregt. Die Anregungen stellen keine
 Sparvorschläge für den städti schen Haushalt dar. Eine niedrigere 
Bebauung würde nur die Investitionskosten des Bauherrn verringern. Vom Bauherrn weitergehende Begrü-
nungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu fordern, als diej enigen, die im Bebauungsplan geregelt worden sind, 
ist nicht möglich.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 15
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags ./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 158 
Titel Kreisverkehr vor der Tiefgarage Idenbrockplatz/ Kristiansandstraße einrichten 
Kurzbeschreibung Asphaltieren Sie einen Krei s mit weißem Rand (wie in England) und stellen Sie vor dem Millionengrab die 
Ampeln ab, das spart Geld! 
Erläuterung Verringern Sie die Geschwindigkeit der Autos mit Hilfe von Drempeln (Bremsschwellen auf der Fahrbahn) 
und Katzenaugen! Das ist in EU-Ländern normal. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Da die vorhandene Lichtsignalanlage nicht s anierungsbedürftig ist, spart der Vorschlag kein 
Geld, sondern 
kostet Geld. 
Aus Kostengründen sollte daher erst dann, wenn die existierende Lichtsignalanl age grundlegend zu erneu-
ern ist, ein zunächst kostenintensiverer Umbau zum Kreisverkehr nach deutschem Ausbaustandard erwo-
gen werden. Die thematisierte Geschwindigkeitsreduz ierung erfolgt im Zuge des Umbaus zum Kreisver-
kehr, indem die Zu- und Abfahrtsstraßen zurückgebaut werden, wie sie im Bereich der verlegten Kristian-
sandstraße bereits umgesetzt wurden.  
Von dem Bau von Bremsschwellen sollte Abstand geno mmen werden, da diese aufgrund ihrer Lärment-
wicklung durch überfahrende Fahrzeuge keine Akzeptanz bei vor Ort betroffenen Anliegern haben. Darüber 
hinaus sind sie äußerst kostenintensiv, da sie im Ab stand von wenigen Jahren regelmäßig instand gesetzt 
werden müssen. Auf existierenden Buslinien, wie im vorliegenden Fall, sind Bodenschwellen kontraproduk-
tiv und erfahren ebenfalls keine Akzeptanz bei Fahrgästen und Busunternehmen. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 159 
   Titel Arbeitszeit der städtischen Bediensteten (ohne Lohnausgleich) kürzen 
   Kurzbeschreibung Wenn die Arbeitszeit der städtischen Bediensteten um  beispielsweise 20 Prozent (ohne Lohnausgleich) 
gekürzt würde, würde der städtische Haushalt um einen Millionenbetrag entlastet. 
   Erläuterung - 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Als rechtlich unzulässiger Vorschlag handelt es sich nicht um einen Sparvorschlag. 
Gegen den Willen der Beamten und Beschäftigten kann ei ne Teilzeitbeschäftigung nicht verfügt werden. 
Arbeitszeitreduzierungen auf eigenen Wunsch bzw. im gegenseitigen Einvernehm en mit Beamten / innen 
und Beschäftigten sind hingegen selbstverständlich möglich und auch gängige Praxis bei der Stadt Müns-
ter. Allerdings gilt auch in diesen Fällen, dass eine Arbeitszeitreduzierung nicht zwangsläufig zu einer Ein-
sparung führt. Es muss in jedem Fall geprüft werden,  ob und in welchem Umfang die dienstlichen Notwen-
digkeiten die Wiederbesetzung des Stellenanteils durch eine Vertretungskraft erfordern. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 160  
Titel Spielplatz Hohe Geest (auf Höhe "Draht Lauen") zurückbauen 
Kurzbeschreibung Der Spielplatz wird von Kindern kaum genutzt und sollte deshalb zurückgebaut werden. 
Erläuterung - 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Bei der letzten Bürgerbeteiligungsaktion im Jahr 2008 zur damaligen Sanierung des Spielplatzes wurde 
durch die starke Beteiligung von Eltern und Kindern deutlich, dass der Spielplatz eine wichtige Versor-
gungsfunktion für die angrenzenden W ohngebiete einnimmt. Der Spielplatz sollte deshalb nach wie vor 
nicht aufgegeben werden. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  168 
Titel Straßenbeleuchtung nachts zu verkehrsarmen Zeiten reduzieren 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 16
 
Vorschlag Nr. 2012 – 171 
Titel Nutzung der Stadtteilautos anwenderfreundlicher machen 
Kurzbeschreibung Die Nutzung der Stadtteilautos sollte anwenderf reundlicher werden. Beispielswei se ist die Preisgestaltung 
schwer verständlich, der Internetauftritt nicht gut aufgebaut und das Reservierungssystem ist umständlich. 
Erläuterung Außerdem werden Stadtwerke-Mitarbeiter bei der Buchung dadurch bevorzugt, dass sie auf ein bestimmtes 
Kontingent zugreifen dürfen. 
Alternativgedanke: Man könnte eine Art generationenübergreifende "Börse" für mobilen Austausch initiieren 
(ähnlich dem Modell "Wohnen gegen Hilfe") oder als neue organisierte Form im Rahmen der Bürgerstif-
tung. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es  handelt sich nicht
 um einen Einsparvorschlag, da die Stadt Münster auf die Konzeption und Ausgestal-
tung der Vertragsverhältnisse der Stadtteilauto Cars haring Münster GmbH keinerlei Einfluss hat. Dass 
Kunden der Stadtteilauto GmbH, insbesondere Groß kunden, Sonderkonditionen erhalten können, ist im 
Rahmen des rechtlichen Rahmens nicht zu beanstanden.  
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Keine Umsetzung seitens der Stadt Münster. 
Finanzielle Entlastung Keine direkten finanziellen Entlastungen bei der Stadt Münster. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 176 
Titel Konsequent Schulen schließen 
Kurzbeschreibung Schulen zu schließen, ist politisch unbequem und konfliktreich. Kleine Schul en sind allerdings mit hohem 
Aufwand für Betrieb und Bauunterhaltung verbunden. 
Ohne Zielkonzept sind Fehlinvestitionen unvermeidbar. 
Erläuterung Schülerzahlen sind leicht mit langem Vorlauf zu planen (Geburtenzahlen/ -raten). 
Nur mit einem öffentlich bekannten und la ngfristigen Konzept kann gezielt in  die Schulen investiert werden, 
die dauerhaft erforderlich sind: 
In den letzten Jahren der Nutzung kann das Gebäude gez ielt "abgenutzt" werden, sofern keine Folgever-
wendung möglich ist. Unnötige Sanierungen und Reparaturen kurz vor der Schließung werden vermieden. 
Daher sollte langfristig abgestimmt sein, wann welche Schule geschlossen wird und welche nicht. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Die Schließung von Schulen wäre eine Sparma ßnahme – wenn die Rahmenbedingungen die Aufgabe ei-
nes Schulstandortes zulassen. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung werden r egelmäßig die Schülerz ahlen und Schülerprognosen 
aktualisiert. Die Schulen vor Ort sind ausgelastet. Lt. Prognose werden die Schülerzahlen in Münster (ge-
gen den Landestrend) steigen. Ob einzelne Schulen im Hinblick auf das Wahlverhalten von Eltern auch 
zukünftig noch erforderliche Mindestschülerzahlen haben werden, lässt sich als Prognose nur bedingt ab-
schätzen, würde aber bei den absehbaren Gesamtschüler zahlen einen Ausbau an anderer Stelle erfordern. 
Speziell im Grundschulbereich sind dezentrale Schulangebote wichtig, um das Prinzip „Kurze Beine – kurze 
Wege“ umzusetzen. Vor diesem Hintergrund ist der Vorschlag im Prognosezeitraum bis zum Jahr 2020 nur 
in sehr wenigen Einzelfällen umsetzbar. 
Finanzielle Entlastung Hierfür ist eine einz elfallbezogene Betrachtung erforderlich. Gr undsätzlich entfallen bei Aufgabe eines 
Schulstandortes alle gebäude- und grundstücksbezogene Kosten sowie ggf. anteilige Personalkosten. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  178 
Titel Kostenangabe in Rats-/Ausschussvorlagen 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 179 
Titel Stadt soll Zucht von Mikroorganismen in der Kläranlage Mariendorf ermöglichen 
Kurzbeschreibung Die Kläranlage Mariendorf soll nicht zurückgebaut werden. Sie eignet  sich für die Zucht von Mikroorganis-
men, die eingesetzt werden zur Verbesserung der Abwässer bis auf Trinkwasserqualität. 
Erläuterung Anfang des Jahres 2011 reicht e ich dem Amtsleiter des Tiefbauamtes  ein Nutzungskonzept für die außer 
Betrieb gestellte Kläranlage Mariendorf ein. Darin wur de beschrieben, wie unter Einsatz von effektiven Mik-
roorganismen (die ich züchte) eine weitere Verbe sserung der eingeleiteten städtischen Abwässer bis auf 
Trinkwasserqualität zu erreichen sei. Mit solch einer Verbesserung der Abwässer ohne Chemieeinsatz 
könnte die Stadt Münster dem Umweltschutz dienen und gleichzeitig die Kosten für den Rückbau der Klär-
anlage Mariendorf sparen. Wie wirksam der Einsatz v on Mikroorganismen ist, wird das in der Golfanlage 
Brückhausen durchgeführte Pilotprojekt zeigen. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich nicht
 um einen Einsparvorschlag, da er weg en entgegenstehender vertraglicher und pla-
nungsrechtlicher Regelungen nicht umsetzbar ist. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 17
Vorschlag Nr. 2012 – 183 
Titel Städtische Leistungen durch Bürgerengagement ersetzen 
Kurzbeschreibung Jede einzelne städtische Bürgerdienstleistung ist darauf abzuklopfen, ob sie nicht durch Bürgerengagement 
ersetzt oder zumindest mit unterstützt werden kann, um so die Kosten zu senken. 
Erläuterung Dazu sind sicher erst Personalaufwendungen nöt ig, um einen Umdenk- und Umstrukturierungsprozess zu 
begleiten. Langfristig ist das aber ein Weg, um entweder die Schulden- oder die Steuerspirale anzuhalten, 
wenn man auf nichts verzichten will. 
Münster hat bereits eine engagierte Bürgerschaft, das muss verstärkt werden. 
Beispielhaft seien hier die Städtischen Bühnen anges prochen: Das vorhandene Personal mit anderen 
Kommunen - zum Beispiel Osnabrück oder Bielefeld - teilen, den eigenen Spielplan reduzieren und das 
Theater für Konzerte, Tanz und Schaus piel für die vielfältigen lokalen Gruppen öffnen, die Vieles gut kön-
nen, ihr Publikum haben und auch diese Unterstützung verdient haben. 
Die Stadt trägt weiter die Kosten für das Gebäude. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Grundsätzlich ist Bürgerengagement (BE) ein Wert, der  nicht zur Kompensation (ehemals) staatlicher oder 
städtischer Leistungen instrumentalisiert werden sollte. Nichtsdestotrotz kann BE städtische Dienstleistun-
gen für die Bürgerinnen und Bürger, z. B. bei reduziertem Personalaufwand der Kommune, ergänzen, an-
reichern und qualifizieren. So kann daraus ein Mehrwert für die Institutionen entstehen. Insbesondere im 
kulturellen Bereich gibt es zahlreiche Beispi ele andernorts zur Einbringung bürgerschaftlichen Engage-
ments, die ein breiteres (Dienst-) Leistungsangebot ermöglichen: von der Beibehaltung oder Erweiterung 
von Öffnungszeiten, über kulturpädagogische (Vermittl ungs-) Aufgaben für bestimmte  Zielgruppen bis hin 
zu fachlichen Tätigkeiten, z. B. im Bereich der Ka talogisierung und Archivierung. Generell gilt, ehrenamtli-
ches Engagement braucht hauptamtliche Betreuung, An leitung und Wertschätzung. Es bindet also auch 
Ressourcen. Entscheidend für den Erfolg ist, dass die Einbindung Ehrenamtlicher in die Abläufe von Kultur-
instituten von deren Spitze gewollt und unterstützt se in muss. Ehrenamt als Ersatz für Hauptamt ist eher 
kritisch zu sehen. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Grundsätzlich ja, auch zeitnah. Voraussetzung ist, dass parallel mit dem Auftrag von Strukturen für die Ko-
ordination der Ehrenamtlichen begonnen wird. Entspr echende Fortbildungsangebote hält die Freiwilligen-
Agentur Münster vor; die FreiwilligenAgentur ist auch  die Einrichtung in Münster für die Gewinnung und 
Vermittlung von Ehrenamtlichen. 
Finanzielle Entlastung Möglich bei sogenannten „Freiwilligen Au fgaben“ der Kommune in Abhängigkeit vom Konzept; finanziell 
derzeit nicht kalkulierbar. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 184 
Titel Reinigungsintervalle bei der Straßenreinigung verlängern 
Kurzbeschreibung Die Straßenreinigung erfolgt derzeit wöchentlic h. Die Intervalle sollten, zumindest in Wohngebieten, z. B. 
auf 14-tägige Reinigung verlängert werden. 
Erläuterung Teilweise werden derzeit saubere Straßen gerein igt. Die Umstellung hätte in dem meisten Gebieten wohl 
keine wesentlich größere Verschmutzung zur Folge. Vo rteil für die Stadt: Es können größere Kehrbezirke 
geschaffen werden. Personal und Kehrmaschinen könnt en eingespart werden. Vorteil für den Bürger: ge-
ringere Gebühren. Win Win! 
Eventuell sollte eine Umstellung zunächst für ein überschaubares Gebiet ve rsuchsweise stattfinden und 
dann das Ergebnis ausgewertet werden. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Alle im Rahmen der Straßenreinigung zu reinigenden Straßen sind vor der Festlegung des Reinigungsklas-
se und des Reinigungszyklus begutachtet worden. Aufgrund dieser Begutachtung entscheidet dann der Rat 
der Stadt Münster über die Reinigungsklasse und den Reinigungszyklus. Dementsprechend ist somit auch 
festgelegt worden, welche Straßen im Rahmen der wöchentlichen Fahrbahnreinigung zu reinigen sind. Kri-
terien wie Verschmutzungsgrad, Frequentierung, Baumbes tand etc. fließen in diese detaillierte Entschei-
dungsfindung ein. Somit widerspricht eine Veränderung des Reinigungszyklus den vorher als notwendig 
erachteten Reinigungsintervallen. Sollten die Reini gungsintervalle geändert werden, führt dies zu immen-
sen Beschwerderaten, da die Bürger nicht mehr die gewünschte Qualität der Straßenreinigung erhalten. 
Getragen werden würde eine Umstellung von allen G ebührenzahlern, wobei bei einer eventuellen Umstel-
lung des Reinigungszyklus nur ca. 20 % der Grundstückseigentümer profitieren. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Eine eventuelle Umstellung der Fahrbahnreinigung is t mit immensen Kosten verbunden. Die wöchentliche 
Fahrbahnreinigung ist so in die Reinigungsreviere eingebunden, dass bei der Umstellung der wöchentli-
chen Fahrbahnreinigungen auf 14-tägliche Fahrbahnr einigungen eine annähernd komplette Neuplanung 
der Reviere der Straßenreinigung erfolgen müsste. Zuvor sind jedoch die betroffenen 300 Straßen zu be-
gutachten, inwiefern eine Änderung der Reinigung sklasse von wöchentlich auf 14-täglich überhaupt ver-
tretbar ist. Im Anschluss daran ist die Straßenrei nigungssatzung der Stadt Münster zu ändern, so dass 
dann für bis zu 12.000 (Grundstücke an den o.g. 300 Straßen) geänderte Abgabenbescheide erstellt wer-
den müssen. Hinzu kommt der zu erwartende Beschwerdeaufwand, der ebenfalls entsprechend abzuarbei-
ten ist. 
Für die o.g. Begutachtung der 300 Straßen sowi e die anschließende Umplanung der Reinigungsreviere ist 
ein Mitarbeiteraufwand von ca. neun Monaten erfo rderlich. Hinzu kommt die Änderung der Abgabenbe-
scheide, wofür ein zusätzlicher Mitarbeiteraufwand  von mindestens zwölf Monaten anzusetzen ist. Darüber 
hinaus ist für Abarbeitung der Beschwerden dauerhaft ei ne halbe Stelle anzusetzen. Für die Überprüfung 
der Straßen und die Änderung der Abgabenbescheide werden die entstehenden Kosten werden auf ca. 
75.000,00 € geschätzt. Zusätzliche jährliche Kosten in  Höhe von ca. 20.000,00 € für die Beschwerbearbei-
tung kommen hinzu. 
Vorausgesetzt alle genannten 300 Straßen werden umgestellt, ist davon auszugeh en, dass ein Fahrer und 
eine Kehrmaschine eingespart werden kann. Hier sind Kosten in Höhe von ca. 65.000,00 € anzusetzen. 
Sollte nur ein Teil der Straßen umgestellt werden, bleibt der o.g. Verwaltungsaufwand annähernd gleich, 
die Kostenersparnis Personal und Material sinkt jedoch.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 18
Finanzielle Entlastung Bei einer konsequenten Umstellung aller 300 Straßen könnte ggf. ab dem vierten Jahr ein positives Ergeb-
nis erzielt werden. Bei einer nur teilweisen Umste llung ist die Gefahr eines dauerhaften negativen Saldos 
gegeben. 
Für die Reinigung eines Frontmeters in der wöchen tlichen Fahrbahnreinigung ist derzeit ein Gebührensatz 
von 2,16 € zu entrichten. Beispielhaft ausgehend von ei nem 15 Meter breiten Grundstück würden sich die 
jährlichen Kosten bei einer Umstellung von einer wöchentlichen Fahrbahnreinigung auf eine 14-tägliche 
Fahrbahnreinigung von 32,40 € auf 16,20 € verringern. Monatlich spart der Gebührenzahler dann 1,35 €, 
erhält hierfür aber auch nur noch eine halbe Leistung. Hierfür ist dann eine zweijährige Vorbereitungszeit 
notwendig. Letztendlich entrichten dann aber alle Gebührenzahler die Umstellungskosten, wobei nur 20 % 
der Gebührenzahler eine Ersparnis hätten. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 194 
Titel Weniger Arbeitslose, damit weniger Ausgaben planen 
Kurzbeschreibung Die Summe der Aufwendungen für Leistungen de r Grundsicherung für Arbeitsuchende ist in den nächsten 
Jahren fast stabil mit ca. 118 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt (Produktgruppe 0501 im städtischen 
Haushalt). Das muss doch zu senken sein. 
Erläuterung Durch das schon gestiegene Arbeitsangebot und die weiterhin positive Arbeitsmarktlage müßten doch die 
Kosten zu senken sein, auch ohne die Leistungen notwendiger weise zu kürzen, Arbeitslose leichter in Ar-
beit zu bringen sein. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Bei diesem Vorschlag handelt es sich nicht
 um einen Sparvorschlag, weil die inhaltliche Zielrichtung des 
Vorschlags mit den Zielsetzungen des  Jobcenters identisch ist und somi t der mittelfristigen Finanzplanung 
zugrunde liegt (vgl. Strategiepapier J obcenter aus 2012: https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004034672&voselect=8340) 
Umsetzbarkeit ./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  204 
Titel Straßenbeleuchtung sinnvoll ein- und ausschalten 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  206 
Titel Mischwasserhähne in öffentlichen Gebäuden abschaffen 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 207 
Titel Katzensteuer einführen 
Kurzbeschreibung Eine Katzensteuer für alle Katzenbesitzer einführen. 
Erläuterung Um eine Gleichstellung der Tierbesitzer von Hunden und Katzen zu gewährleisten, muss es auch eine Kat-
zensteuer geben, denn auch sie ist machbar und umsetz bar. Wie Hundebesitzer ihre Tiere "freiwillig" an-
melden, müssen dies auch Katzenbesitzer tun. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Durch eine Verbesserung der Einnahmesituation der St adt würde im Ergebnis der städtische Haushalt ent-
lastet. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Von der Erhebung einer Katzensteuer sollte abgesehen werden, weil die Einführung einer Katzensteuer 
einen Verwaltungsaufwand produzieren würde, der durch die Einnahmen nicht annähernd gedeckt würde, 
weil  
nur ein Bruchteil der Katzenhalter die Tiere anmelden wird 
die Dunkelziffer sehr hoch sein wird, weil der  Halter einer Katze nicht feststellbar ist und  
es zahlreiche frei lebende Katzen ohne Zuordnung eines Halters gibt 
Im Übrigen sind ordnungspolitische Gründe wie bei der  Hundesteuer (Drosselung von allzu umfangreichen 
Hundehaltungen, die zunehmenden Verunreinigungen der  Grünanlagen und Gehwege durch Hundekot 
etc.) von untergeordneter Bedeutung. 
Finanzielle Entlastung  
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 209 
Titel Deutliche Erhöhung der Grundsteuern A und B 
Kurzbeschreibung Mit dem Ziel der Sc huldentilgung der Stadt werden die Grundsteuern A und B auf 600 Prozentpunkte er-
höht. Die Mehreinnahmen werden ausschließlich zur Schuldentilgung eingesetzt. 
Erläuterung Wir Münsteraner müssen die Lasten unserer Kinder abfedern. Diese Steuer ist halbwegs sozial. Wer ein 
kleines Einkommen hat, lebt meist in einer kleinen Wohnung und wäre nicht so stark betroffen ... 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 19
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Durch eine mögliche Ertragssteigerung kann der städtische Haushalt entlastet werden. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Die Hebesätze für die Grundsteuern wurden zule tzt zum 01.01.2011 angehoben. Gleichwohl liegen die 
Hebesätze für Münster im Städtevergleich äußerst niedrig (von 23 kreisfreien Städten in NRW auf dem vor-
letzten Platz). Anpassungen/ Anhebungen sind jederzeit durch Ratsbeschluss möglich. 
Finanzielle Entlastung Grundsteuer B: pro 10 Prozentpunkte Anhebung ca. 1,1 Million Euro Mehrertrag 
Grundsteuer A: pro 10 Prozentpunkte Anhebung ca. 15.000,00 Euro Mehrertrag 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  212 
Titel Feuerwache 3 auflösen / Rettungsdienst behalten 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  216 
Titel Keine Planungskosten für Südbad 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 217 
Titel Grundstück an der Metzerstraße verkaufen 
Kurzbeschreibung Das Grundstück wird immer noch für einen möglichen Schwimmbadneubau vorgehalten. Wegen des hohen 
Schuldenstandes müssen nicht bebaute, aber bebaubare Gr undstücke verkauft und der Erlös dem Haus-
halt zugeführt werden. 
Erläuterung Zwar hat Oberbürgermeister Lewe der Initiative Südbad zugesagt, ein Bürgerbad wohlwollend zu prüfen. In 
Hinblick auf den gegenwärtigen Schuldenstand der Stadt  dürfen solche kostentreibenden Wahlversprechen 
nicht eingehalten werden. Der Oberbürgermeister muss sehen, wie er mit diesem Problem fertig wird. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich um einen Einsparvorschlag.  
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Allerdings stehen einem freien Verkauf zurzeit anders lautende Ratsbeschlüsse entgegen. 
Finanzielle Entlastung Durch einen freien Verkauf ließen sich zusätzlich einmalig Erträge (konser vativ geschätzt ca. 1,50 Mio. €) 
zur Haushaltsentlastung erzielen. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 218 
Titel Straßennamensschilder privatisieren 
Kurzbeschreibung Die Straßennamensschilder an einen privaten Investor verkaufen, der die Schilder aufbaut, abbaut und un-
terhält. Im Gegenzug darf er in gleicher Größe wi e das Straßenschild dezente Werbung anbringen. Alterna-
tiv wird nur das Werberecht verkauft. 
Erläuterung Über oder unter dem Straßenschild wird prak tisch ein zweites Schild angebracht, das in engen Grenzen 
(zum Beispiel keine Bilder, einheitliches Schriftbild) eine ganz kurze dezente Werbebotschaft trägt. Beispie-
le: Firmennahmen (t-mobile, Stadtwerke Münster, Wall)  oder Produkte (zum Beispiel Westfälische Nach-
richten). Entweder werden alle Schilder privatis iert (analog Buswartehäuschen) oder das Werberecht sepa-
rat verkauft. Gesehen im Ausland, Foto verfügbar. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag ist nicht
 als Sparvorschlag zu werten. 
Straßennamenschilder sind „Richtzeichen“ nach § 42 StVO. Sie dienen der Orientierung innerhalb ge-
schlossener Ortschaften. Durch ihre leicht erkenntliche und einheitliche Gestalt ung sorgen die Richtzeichen 
für hohe Sicherheit im Straßenverkehr. Das Aufstell en der Straßennamenschilder geschieht durch die Ver-
waltung (Tiefbauamt) und stellt einen hoheitlichen Akt dar. Eine Privatisierung dieser Aufgabe scheidet aus. 
Das Straßennamenschild darf nur mit einem Zusatzschil d versehen werden, das erläuternde Hinweise zum 
Straßenamen beinhaltet. Für Werbung oder Firmenwegwei ser dürfen diese Zusatzschilder zu den Straßen-
namenschildern nicht genutzt werden. 
Ein Verkauf der Straßennamenschilder – analog der Buswartehallen – ist rechtlich nicht möglich. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./, 
Finanzielle Entlastung ./, 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 220 
Titel Preußenstadion verkaufen 
Kurzbeschreibung Das Preußenstadion erweist sich für Münster als finanzieller Klotz am Bein. Das Gelände soll durch einen 
privaten Investor oder ein Investorenkonsortium für den Sportbetrieb erhalten bleiben. 
Erläuterung Der so geliebten und vielfach geförderten Fuß ballszene sollte es doch gelingen, einen Investor oder ein 
Investorkonsortium zu finden, welche das Gelände nicht nur für Fußball, sondern auch für andere sportliche 
Großveranstaltungen (zum Beispiel Leichtathletik) finanziell attraktiv machen. Dazu mögen Verwaltung und 
Parteien Überlegungen anstellen.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 20
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag ist nicht
 als Sparvorschlag zu werten, da ein Verkauf an einen „Investor“ unrealistisch ist. 
In den vergangenen Jahren (1993 – 2000) konnte die In vestition eines privaten Investors in ein Stadion 
nicht realisiert werden. Ende 1998 hat der Rat dem Verkauf einer Fläche an der Hammer Straße/Berg Fidel 
zur Errichtung eines Einkaufszentrums zugestimmt. Im Gegenzug sollte die Firma ECE die Sanierung und 
den Umbau des städtisches Preußen-Stadions zu  einem bundesligatauglichen Münsterlandstadion mit 
22.500 überdachten Tribünensitzplätzen sowie die erforderlichen Umbaumaßnahmen in der Hammer Stra-
ße auf der Grundlage eines Erschließungsvertrages durchführen. Ende 2000 ergeht das Urteil des Ober-
verwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Wes tfalen, das im Normenkontrollverfahren den Be-
bauungsplan Nr. 400 "Preußen-Park" der Stadt Münster für nichtig erklärt und damit das Projekt beendete.  
Die Realisierung eines möglichen Stadionneubaus is t keine kommunale Aufgabe. Die Projektplanung für 
einen möglichen Stadionneubau an der Nieberdingstraße obliegt dem Verein oder zukünftigen Investoren. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags ./. 
Finanzielle Entlastung ,/, 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  225 
Titel Ehemalige Hausmeisterwohnung Nicolaischule nutzen 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  234 
Titel Fachleute innerhalb der Stadtverwaltung und im Rat an die richtige Stelle setzen 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  239 
Titel Beleuchtung am Technologiehof nachts verringern 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 243 
Titel Regelmäßige Überprüfung der städtischen Zuschüsse 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 244 
Titel Sparen im System Stadtverwaltung selbst 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  248 
Titel Mehrjährige Pflanzen und / oder Lebensmittel auf öffentlichen Grünanlagen 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 254 
Titel Verbesserte Kriterien für Trägerzuschüsse der Stadt Münster erarbeiten 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 255 
Titel Hundekot-Entsorgungs-Prüfer einstellen 
Kurzbeschreibung Schaffung von „Ein-Euro- Jobs“ zur Überprüfung der Sorgfaltspflicht von Hundebesitzern beim „Gassi-
Gehen“. 
Erläuterung Ein unappetitliches Thema, aber Hundebesitzer machen es sich vor allem in den Außenbezirken (hier Gie-
venbeck) sehr leicht, mit ihrem Hund Gassi zu gehen. Aufgestellte Tütenspender werden schlicht ignoriert. 
Ehrlich, es ist ja auch extrem, in körperwarmen Hundekot zu fassen. Aber nun. 
Die öffentlichen Plätze (hier Grüner Finger) sind so voll mit Hundekot, dass ein Verpachten der Flächen

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 21
zum haushaltsgünstigen Mähen durch einen Pächter (Landwirte) nicht stattfinden kann. Die Mahd ist etwas 
für den Sondermüll! 
Bei einem Verwarnungsgeld von 35 Euro oder bei Wiederholungstätern von 150 Euro hat die Stadt inner-
halb kürzester Zeit die Aufwendungen für die Ein-Euro-Jobs neutralisiert und die Kassen so voll … 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag ist nicht
 als Sparvorschlag zu werten, da er rechtlich nicht umsetzbar ist. 
 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Der Vorschlag ist nicht umsetzbar, da Personen mi t einer Beschäftigung in Arbeitsgelegenheiten, soge-
nannte „Ein-Euro-Kräfte“, nicht für hoheitliche Aufgaben – und dazu zählen Kontrollaufgaben – eingesetzt 
werden dürfen. 
 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 258 
Titel Subventionierung der Busfahrkarten reduzieren 
Kurzbeschreibung Die Stadt subventioni ert den öffentlichen Busverkehr (ÖPNV) mit 25 Millionen Euro innerhalb des Stadt-
werke-Haushalts freiwillig! Dadurch verschuldet sich Münster wesentlich immer weiter. Das ständige unge-
sunde Haushaltsdefizit beträgt 20 Millionen Euro. 
Erläuterung Die Reduzierung der Zuschüsse um beispiels weise 20 % oder 5 Millionen Euro könnte die Gewinne der 
Stadtwerke um 4 Millionen Euro (nach Steuern) steigern, diese würden dann an die Stadt abgeführt und die 
ständige weitere Verschuldung beträchtlich reduziert. Zu m Vergleich: Um diese 4 Millionen Euro Defizitre-
duzierung durch eine Erhöhung der Grundsteuer – die jeden Münsterbürger trifft – zu erzielen, wäre diese 
erneut um etwa 8 % zu erhöhen. 
Was ist da besser? Gezahlt werden muss, alles andere ist unfair der jungen Generation gegenüber. Das 
Leben auf Pump darf nicht weitergehen. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Die Subventionierung der Busfahrkarten erfolgt nicht über den städtischen Haushalt, sondern über die 
Überschüsse, die die anderen Sparten der Stadtwerke (Gas, Strom, Wasser) erwirtschaften.  Dieses Modell 
hat Auswirkungen auf die Höhe der jährlichen Gewinn ausschüttung, die bei Wegfall der Busfahrkarten – 
Subventionierung jährlich deutlich höher ausfallen würde. Insofern hat dieses Subventionsmodell mittelbar 
Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Der Vorschlag ist grundsätzlich umsetzbar,  hat jedoc h zur Folge, dass die Fahrpreise deutlich erhöht wer-
den müssen. Diese Maßnahme widerspricht allerdi ngs den politischen Ansprüchen (Managementkontrakt, 
Erhöhung des Modal Splitting, Reduktion der Umweltbel astung). Die Auswirkungen einer solchen komple-
xen politischen Richtungsänderung sind so vielfältig  und zahlreich, dass eine genaue fachlich inhaltliche 
wie auch wirtschaftliche  Analyse – in allen den kbaren kommunalpolitischen Handlungsfeldern – unver-
zichtbar wäre. 
Finanzielle Entlastung Die Entlastung ist finanziell abhängig von den politischen Beschlüssen.  
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 263 
Titel Beirat Bürgerhaushalt einsparen 
Kurzbeschreibung Für den Bürgerhaushalt ist ein Beirat eingerichtet worden, darauf kann verzichtet werden. 
Erläuterung Die Besetzung des Beirates ist nicht zu erkennen, insoweit ist auch ni cht zu erkennen, wodurch er legiti-
miert ist. Es gibt genug Sachverstand in der Verwaltung, daher ist der Beirat überflüssig. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Beirat Bürgerhaushalt ist durch Ratsbeschluss einger ichtet worden (Vorlage V/0029/2011/ 1. Erg.). Der 
Beirat hat Anregungen, Hinweise und Änderungswün sche im Zuge der beiden bislang durchgeführten Bür-
gerhaushalte abgegeben. Darüber hinaus hat der Beirat aktiv die vom Rat beschlossene Zielsetzung des 
Bürgerhaushalts 2012 unterstützt, den Bekanntheitsgrad des Bürgerhaushalts zu erhöhen. Dazu zählten 
beispielsweise die Teilnahme an Veranstaltungen das Ve rteilen und Aufhängen von Werbematerialen, die 
Besetzung von Wochenmarktständen und ähnliches. 
Wie im seinerzeitigen Ratsbeschluss vorgesehen, ist der  Beirat aktuell zusammeng esetzt aus interessier-
ten Bürger/innen, interessierten Vertreter/innen der politischen Parteien in Münster sowie der Verbände und 
Interessengruppen und Mitarbeiter/innen der Stadtverwa ltung. Die Beiratsmitglieder erhalten keine Auf-
wandsentschädigung. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Der Vorschlag ist zwar grundsätzlich umsetzbar. Mit einer Auflösung des Beirates würde der Bürgerhaus-
halt aber eine Schnittstelle zur Bürgerschaft verlieren,  die das Münsteraner Bürgerhaushaltsverfahren bis-
lang ausgezeichnet hat. 
Finanzielle Entlastung Aktuell werden etwa 6 Beiratssitzungen pro Bürgerhaushaltsverfahren durchgeführt. Würde der Beirat 
durch Ratsbeschluss aufgelöst, würden diese Sitzungen so wie die verwaltungsseitige Vor- und Nachberei-
tung zukünftig entfallen. 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 264 
Titel Wissenschaftsbüro einsparen 
Kurzbeschreibung Bei Münster Marketing ist ein Wissenschaftsbüro eingerichtet, dies sollte eingespart werden. 
Erläuterung Da nicht zu erkennen ist, was dies Büro tut und wo der kommunale Sinn dieser Einrichtung liegt sollte diese 
eingespart werden. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 22
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich um einen Einsparvor schlag, da bei Wegfall der Kosten der städtische Haushalt entlastet 
würde um die Personalkosten für 2 Stellen. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Mit der Einsparung des Wissenschafts büros wäre die weitere Umsetzung des Stadtprofils „Wissenschaft & 
Lebensart“ als Ergebnis des Stadtentwicklungs- und Stadtma rketingprozesses (ISM) nicht mehr möglich: 
hier erfolgt ganz wesentlich die Markenentwicklung und Markenführung der (Wissen schafts)stadt. Die wis-
sensbasierte Stadtentwicklung als Zukun ftsstrategie Münsters wird hier ganz wesentlich geleistet. Grundla-
ge hierfür ist die „Allianz für Wissenschaft“, eine strategische Kooperation von Universität, Fachhochschule 
und Stadt, welche hier gemanagt wird. Diese Kooperat ion könnte mit der Schließung des Wissenschaftsbü-
ros nicht mehr weitergeführt werden. Über dieses Netzwerkmanagement hinaus werden für die Stadt Profil 
bildende Projekte und Maßnahmen realisiert, welche ganz wesentlich durch Drittmittel aber auch durch die 
Hochschulen finanziert werden: für die Projekte 2012 bis 2014 konnten bereits Drittmittel in Höhe von mehr 
als 200.000 € akquiriert werden. 
http://www.muenster.de/stadt/tourismus/wissenschaftsstadt.html 
http://www.muenster.de/stadt/tourismus/pdf/geschaeftsbericht_2011.pdf 
http://www.allianz-fuer-wissenschaft.de/allianz
 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 270 
Titel Kosten für Stadtbücherei schrittweise reduzieren 
Kurzbeschreibung Das Lesen wird nicht weniger, nur die Verf ügbarkeit von Lesestoff wird günstiger durch Internet und E-
Buch, und auch die Ausleihe lässt sich dadurch günsti ger gestalten. Das fordert einen Anpassungsprozess 
über Zeit, der jetzt beginnen sollte. 
Erläuterung Unter dem Etatposten 0404 „Stadtbücherei + Förderung von Büchereien freier Träger“ fallen 6,1 Millionen € 
Kosten an, davon sind 57% Personalkosten (3,5 Millionen €) und nur 115.000 € gehen an Dritte (zum Bei-
spiel Hiltrup-Bücherei). 
Es gibt inzwischen jede Menge Bücher über das Internet für kleines Geld oder el ektronisch umsonst, ein E-
Buch kostet weniger als 100 €, und den Computer gibt  es in fast jedem Haushalt. Darauf müssen auch die 
Stadtbücherei und die Stadtgesellschaft reagieren. Au sleihe auf elektronischem Weg, überregionaler Zu-
sammenschluss von Büchereien mit elektronischem Angebot  und so weiter. All das ist ein Prozess über 
Zeit, der passieren muss und mit weniger Personal und Kosten auskommt als die Struktur von heute. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag führt nicht
 zu Einsparungen, u.a. aus folgenden Gründen 
Bücher sind nach wie vor urheberrechtlich geschützt. 
Für die Anschaffung von e-Books muss die Stadt bücherei Lizenzen erwerben, die ähnlich hohe Kosten 
verursachen wie die für Printmedien. 
Ein Großteil der Verlage ist nicht bereit, den Bibliotheken Lizenzen für die Auslei he von e-Books einzuräu-
men (bei Printmedien können die Verlage aufgrund der Vo rschrift des § 27 Abs. 2 UrhG dies nicht untersa-
gen). 
Bei der Ausleihe von e-Books entstehen neben den Kosten für Server- und Rechnerleistungen auch Kosten 
für den Einkauf der notwendigen Software sowie Kosten für die laufenden Wartungskosten. Personalkosten 
fallen für die Auswahl der E-Medien und die Betr euung der Kunden an (insbesondere bedingt durch die 
Vielfalt der technischen Geräte, mit denen auf die e-Books zugegriffen werden kann. 
Der Zusammenschluss mehrerer Bibliotheken für die Ausleihe von e-Medien ist bereits erfolgt (vgl. 
www.muensterload.de).  
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags ./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 271 
Titel Vermarktung der Grundstücke an der Grevener Straße 
Kurzbeschreibung Die Grundstücke von E cke Dreizehnerstraße bis Grevener Straße 217 sollten vermarktet werden – das 
bringt Geld in die Stadtkasse. 
Erläuterung - 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag bezieht sich auf die Grundstücke  Grevener Str. 207 und 217. 
Der Vorschlag ist – bezogen auf das Grundstück 217 – kein Einsparvorschlag, weil diese Fläche auch künf-
tig für Sozialunterkünfte genutzt wird  (vgl. Vorlage V/0221/2012).  
Bezogen auf die Liegenschaft Grevener Str. 207 handelt es sich um einen Einsparvorschlag.  
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Die Veräußerung der Liegenschaft Grevener Str. 207 is t von der Verwaltung anges toßen. Wenn die zurzeit 
laufende Entbehrlichkeitsprüfung ein positives Ergebnis bringt, wird di e Veräußerung in das Arbeitspro-
gramm des Amtes für Immobilienmanagement aufgenommen.   
Finanzielle Entlastung Die Höhe des Verkaufserlöses ist derzeit nicht bezifferbar.  
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 272 
Titel Mehr Mietergenossenschaften in Münster 
Kurzbeschreibung Mietergenossenschaften sind die geeignete Form, preiswerten Wohnraum zu schaffen. 
Erläuterung Sozialwohnungen werden mit Steuergeldern ge baut, saniert und abgerissen. Mietergenossenschaften 
nehmen Steuergelder für Neubau, Sanierung und Abriss nich t in Anspruch. Deshalb tragen sie zur Entlas-
tung des öffentlichen Haushaltes bei.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 23
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag ist nicht
 als Sparvorschlag zu werten, da auch Mietergenossenschaften nur unter Inan-
spruchnahme von öffentlichen Mitteln preiswerten Wohnraum neu schaffen können.  Hinzu kommt, dass 
Sozialwohnungen nicht mit  kommunalen, sondern mit Bundes- und Landesmitteln, gefördert werden. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags ./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  279 
Titel Rücknahme zusätzlicher freiwilliger Leistungen 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 280 
Titel Theater: Kooperation zur Kostensenkung anstreben 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 286 
Titel Stiftung gründen, die die Lohnkosten im Altenheim bezahlen 
Kurzbeschreibung In Holland zahlt eine Stiftung die Lohnkosten. 
Erläuterung Wir haben fünf Millionen Hartz IV-Empfänger, Mi ni-Jobber und Rentner, die die Altenheimkosten vom Sozi-
alamt bezahlt bekommen werden. Wir müssen andere Wege gehen, um die Kosten aufzufangen. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag ist kein
 Sparvorschlag, weil er rechtlich nicht umsetzbar ist. Denn Stiftungen als privates 
bürgerschaftliches Engagement ersetzen keine sozial staatlichen Leistungen, sondern ergänzen sie allen-
falls bei besonderen Härten im Einzelfall.  
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 287 
Titel Instandhaltung der Straßen in Münster prüfen 
Kurzbeschreibung Prüfen, ob die Instandhalt ungspraxis bei Münsters Straßen mit te ilweise jährlichen Ausbesserungen selbst 
kleinster Schäden wirtschaftlich sinnvoll ist oder was uns diese Praxis zusätzlich kostet. 
Erläuterung Der Zustand von Münsters Straßen ist im Verg leich zu den meisten anderen Städten immer Top. Kleinste 
Mängel werden umgehend behoben. An vielen Kreuzungen wird der Straßenbelag sogar jährlich erneuert. 
In der Presse war vor einiger Zeit zu lesen, dass diese Praxis kostengünstiger se i, als kleine Schäden nur 
auszubessern („flicken“) und den Belag nur alle paar Jahre zu erneuern. Andere Städte – auch die in Haus-
haltssicherung – verfahren aber anders; hier sind Hauptst raßen häufig Flickenteppiche. Wäre Münsters 
Praxis günstiger, müssten die anderen Städte doch auch so  verfahren! Daher Prüfauftrag (neutral), die bei-
den Verfahrensweisen ökonomisch zu vergleichen. An schließend Diskussion eröffnen, welchen Straßenzu-
stand man sich in Münster leisten kann und möchte. Ausdrücklich fordere ich hier nicht, dass es einen 
schlechteren Zustand geben soll – aber man sollte den Preis kennen! 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich grundsätzlich um einen Einsparvorschlag.  
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Die Verwaltung greift das Thema auf und bereitet es für eine Beratung in den politischen Gremien im Zu-
sammenhang mit der Beratung  des Konsolidierungsprogramms 2012 – 2017 auf 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 292 
Titel Maximal 100.000 Euro je Antrag aus Sparkassen-Fördertopf 
Kurzbeschreibung Bei der Ausschüttung aus dem Sparkassen-Fö rdertopf dürfen maximal 100.000 Euro pro Antragsteller be-
willigt oder ausgezahlt werden, um möglichst viele Antragsteller zu berücksichtigen (statt einiger weniger). 
Erläuterung - 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich nicht
 um einen Sparvorschlag, da eine Begr enzung des Förderhöchstbetrages aus dem 
Sparkassen – Fördertopf nicht zu einer Entlastung des städtischen Haushalts führen würde.  
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 24
 
Vorschlag Nr. 2012 –  294 
Titel Stadtverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr schließen 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 295 
Titel Tempo 50 in der gesamten Stadt 
Kurzbeschreibung Dadurch würden die Unfallzahlen schnell und effektiv verringert. Außerdem ließen sich sage und schreibe 2 
bis 3 Millionen Euro für rein bauliche Maßnahmen einsparen. 
Erläuterung Im letzten Jahr gab es die höchste Zahl an Verkehrstoten in der Stadt seit 2008: 5 Personen kamen ums 
Leben. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag spart kein
 Geld. Der  Rat hat bereits einen entsprechenden Beschluss in 2011  gefasst (Vor-
lage 0932/2011/Erg.). Danach soll die nach der StVO geltende Regelgeschwindigkeit von 50 km/h (ergänzt 
um Tempo-30-Zonen in schutzwürdigen Stadtbereichen)  innerhalb der geschlossenen Ortschaft der Stadt 
Münster lückenlos eingeführt werden. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 299 
Titel Senkung der Münster-Standards bei Straßenausbau 
Kurzbeschreibung Senkung des „Münster-Standards“ beim Ausbau von Straßen, wenn diese in reinen Wohngebieten liegen. 
Erläuterung Es sollte kritisch geprüft werden, ob der akt uelle „Münster-Standard“ auch für reine Wohnstraßen in den 
Außenbezirken notwendig ist. Die Anwohner sind im Allgemeinen wegen der hohen Kostenbeteiligung nicht 
begeistert. 
Müssen die Gehwege immer perfekt sein? Kann man nich t auch zum Beispiel Gehwegplatten bei einer Sa-
nierung weiterverwenden? Muss es tatsächlich der Unterbau sei? Muss überhaupt schon saniert werden, 
wenn der Gehweg etwas schief ist? 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich grundsätzlich um einen Einsparvorschlag. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Die Verwaltung greift das Thema auf und bereitet es für eine Beratung in den politischen Gremien im Zu-
sammenhang mit der Beratung  des Konsolidierungsprogramms 2012 – 2017 auf. 
Finanzielle Entlastung  
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 301 
Titel Keine Startbahnverlängerung am Flughafen Münster/Osnabrück 
Kurzbeschreibung Es wird der Rückzug der Stadt aus  den Plänen zur Startbahnverlängerung am Flughafen Müns-
ter/Osnabrück (FMO) gefordert. 
Erläuterung Wir brauchen keinen Interkontinental-Verkehr am FMO. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Auf Basis der aktuellen Fluggastzahlenentwicklung wird anhand einer Wirtschaftlichkeitsanalyse unter-
sucht, welche Aussichten und Auswirkungen das Pr ojekt der Startbahnverlängerung haben wird. Danach 
werden Aussagen zur mittelfristigen Belastung der Gese llschafter getroffen werden. Bis zur Vorlage und 
Bewertung dieser Analyse werden nach Beschlusslage dur ch die Gesellschafter keine über die dritte Tran-
che hinausgehenden Mittel zur Finanzierung der Startbahnverlängerung bereit gestellt werden. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Abhängig von politischen Beschlüssen auf der Basis der Wirtschaftlichkeitsanalyse. 
Finanzielle Entlastung Abhängig von politischen Beschlüssen. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  304 
Titel Städtische Mehrfachförderung beenden 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
Vorschlag Nr. 2012 – 309 
Titel Abschaffung der Ampel Gartenstraße / Hoher Heckenweg 
Kurzbeschreibung An der Ecke Gartenstraß e/Hoher Heckenweg stadtauswärts ist jetz t eine Ampel installiert worden, außer 
den Verkehrsfluss zu hemmen, macht sie keinen Sinn. 
Erläuterung Da außerdem die Fußgänger- und Radfahrerampel so angebracht sind, dass viele Autofahrer mehr Grün 
als Rot sehen wird sie sowieso häufig übersehen und in soweit ist es mehr Gefährdung als Sicherung. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 25
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich nicht um eine Sparvorschlag, da die Abschaffung der Ampel Geld kostet. Im übrigen wurde 
die Fahrbeziehung aus Gründen der  Verkehrssicherheit in die Signal regelung aufgenommen. Für Blinde 
und Sehbehinderte waren an der Lichtsignalanlage an allen anderen Fußgängerfurten besondere Signale 
vorhanden, es fehlte jedoch der gesi cherte Weg über den bisher teils mit sehr hoher Geschwindigkeit frei 
fließenden Rechtsabbieger Richtung Coerde. Eine Ab schaffung der Ampel kann daher nicht empfohlen 
werden.  
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 311 
Titel (Projektbezogene) Spenden von Bürgern 
Kurzbeschreibung Die Stadtverwaltung bemüht sich intensiver  darum, Bürger vom Spenden oder Vererben zu Gunsten der 
Stadt oder städtischer Aufgaben und Einrichtungen zu überzeugen. 
Erläuterung Die Münsteraner/innen beweisen bei verschiedenen Aktionen ihre Verbundenheit mit ihrer Stadt. Ich könnte 
mir daher vorstellen, dass es auch eine größere Bereitschaft gibt, für die Stadt oder einzelne Einrichtungen, 
Aufgaben und Projekte zu spenden oder Geld zu vererben.  Vermutlich ist dies auch jetzt schon möglich, 
wird aber meines Erachtens zu wenig publik gemach t. Hier könnte die Stadt aktiver auf die Bürger/innen 
zugehen. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Spenden und (Zu-) Stiftungen zugunsten von Menschen und Einrichtungen in Münster haben Tradition; sie 
finden u. a. ihren Niederschlag in zurzeit 10 kommunal verwalteten Stiftungen. Münster hat eine engagierte 
und mit „ihrer“ Stadt identifizierte Bürgerschaft, die ber eits in vielfacher Weis e ihr persönliches und finan-
zielles Engagement zeigt. Dennoch können in diesem Be reich durch gezielte Ansprache, Information und 
Beratung Potenziale gehoben werden. Finanzielles Engagement von Bürgerinnen und Bürgern gilt es durch 
entsprechende Maßnahmen der Werbung zu akquirieren.  Geeignete fachlich fundierte Fundraising-
Aktivitäten hierfür sind systematisch  und kontinuierlich (weiter-) zu entwi ckeln, um diese Potenziale zu we-
cken und zu kanalisieren. (Ein Beispiel: Stiftungstage) 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Der Vorschlag ist umsetzbar, bindet aber finanzielle  und personelle Ressourcen im Bereich Information, 
Spendenakquise und Werbung, um nachhaltige Wirkungen zu erzielen. 
Finanzielle Entlastung wahrscheinlich;  sowohl durch Spenden als auch (Zu-) Stiftungen sowie persönliches Bürgerengagement 
könnten – nach einem aufgabenkritischen Verfahren in der Stadtverwaltung – sog. „Freiwillige Aufgaben“ 
mittelfristig in klar begrenzten Bereichen durch Bürger innen und Bürger in Eigenregie freiwillig aufgegriffen 
resp. „übernommen“ werden; nicht städtischerseits an die Bürgerschaft delegierbar. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 313 
Titel Straßenbaustellen mehrschichtig bearbeiten 
Kurzbeschreibung Der Straßenbau wird in Münster im klassischen Einschichtbetrieb durchgeführt. Hierdurch verzögern sich 
z.B. Reparaturarbeiten unnötig und führen über längere Zeit zu Staus, erhöhter Umweltbelastung, erhöhter 
Belastung nicht betroffener Mitbürger. 
Erläuterung In den letzten Wochen wurde und wird an der Kr euzung Ring/Grevener Straße die Bushaltestelle erneuert. 
Allmorgendlich waren lange Rückstaus und ein Ausweic hen auf „Schleichwege“ zu beobachten. Die Bauar-
beiten wurden jedoch nur einschichtig ausgeführt. Ei ne Verlängerung der täglichen Bearbeitungszeit hätte 
für viele Anwohner und Verkehrsteilnehmer durch eine um Tage verkürzte Bearbeitungsdauer ergeben. Es 
wäre wesentlich angenehmer für alle Beteiligten gewesen. 
Bei zukünftigen Baustellen bitte ich diese Abarbeitung im Mehrschichtbet rieb zu prüfen. Mehr-Kosten für 
frühere/spätere Arbeitszeiten müssten über bessere Ausnutzung der Ressourcen (Maschinenpark) kom-
pensiert werden. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Im Straßenbau wird von einem mehrschichtigen Arbeiten bzw. auch Arbeiten am Wochenende bei geeigne-
ten Projekten Gebrauch gemacht So werden beisp ielsweise Arbeiten in Kreuzungsbereichen am Wochen-
ende oder nachts durchgeführt. Bezogen auf die mehrschichtige Durchführung von Straßenbauarbeiten hat 
die Verwaltung wichtige Erkenntnisse aus einem Straßenbauprojekt gewinnen können, in dem 6 Nächte 
hintereinander an  einer sehr intensiv genutzten Straße  Tag und Nacht gearbeitet wurde. Festzustellen war 
ein sehr hohes Beschwerdeaufkommen der Anlieger, die sich vor allem auf ihren Ruhebedarf im verdienten 
Feierabend beriefen.  
Anliegen der Verwaltung ist deshalb bei der Frage der Beauftragung von Mehrschichtbetrieb, einen gerech-
ten Ausgleich zwischen den Interessen der Anlieger und den Interessen der Verkehrsteilnehmer zu errei-
chen. 
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass für einen Mehrschichtbetrieb zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in jedem 
Einzelfall eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde eingeholt werden muss,  dem nur entsprochen wird, 
wenn stichhaltige Gründe in dem Einzelfall vorgetragen werden können. 
Die Erfahrungen zeigen auch, dass ein mehrschichtiger Baustellenbetrieb häufig teurer ist.  
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 26
Vorschlag Nr. 2012 – 315 
Titel Entkriminalisierung von Drogenkonsumenten 
Kurzbeschreibung Die Kriminalisierung von Konsumenten verschlingt Unmengen an öffentlichen Geldern. Den Konsumenten 
wird nicht geholfen, im Gegenteil, sie werden in einen kriminellen Strudel gezogen. 
Erläuterung Es gibt genügend Vorschläge wie „Drogen“ legal und kontrolliert erworben und konsumiert werden können. 
Bei allen diesen Modellen spart die Öffentlichkeit nicht nur die Kosten, die durch Kriminalisierung und deren 
Folgen entstehen (Gerichtsverfahren, die meist eingestellt werden, Abrutschen in die Kriminalität), sie könn-
te durch die Abgabe sogar Geld einnehmen. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Bei diesem Vorschlag handelt es sich nicht
 um einen Sparvorschlag mit entlastender Wirkung für den städ-
tischen Haushalt, weil 
die legale Vergabe von Drogen keine Suchtberatung,  keine Therapie und auch nicht die Wiedereingliede-
rung ersetzt 
Substitutionsbehandlung auch das psychosoziale Hilfeangebot nicht entbehrlich macht 
die Behandlung mit Diacetylmorphin als Regelangebot erhebliche Mittel binden wird (ein Angebot für ca. 
500 Personen bedeutet Kosten von jährlich  mindestens 8 Millionen Euro) 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 317 
Titel Dezentrale Energieversorgung ausbauen 
Kurzbeschreibung Bau von (kleineren) Bl ockheizkraftwerken in Neubaugebieten in de n Stadtteilen und bei der Sanierung von 
bestehenden Baugebieten, z.B. auf Konversionsflächen. 
Erläuterung Wo eine Versorgung mit Fernwärme wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, erspart di e kleinteiligere dezentrale 
Stromerzeugung gemeinsam für mehrere Bauvorhaben oder  für ganze Straßenzüge bei gleichzeitiger Nut-
zung der Abwärme unter anderem lange Leitungswege und Energieverluste und führt dadurch zu einer 
Entlastung des städtischen Haushalts  und des Haushalts der Stadtwerk e und der Endkunden. Gleichzeitig 
werden Kosten für die Umsetzung der städtischen Klimaschutzziele gespart. 
Das „Klimaschutzgutachten 2020 für die Stadt Münste r“ spricht unter Ziffer 7.6.7 nur vom „Ausbau der 
Fernwärme in der Fläche“ 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Bau von BHKW außerhalb des Fernwärmeeinzuggebietes  wird schon seit mehr als 15 Jahren intensiv 
in Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und St adtwerken Münster betrieben. Die Umsetzung des 
Vorschlages führt zu keiner Einsparung
 bei der Stadt Münster, da die Stadtverwaltung selbst nur bei eigen 
genutzten Objekten BHKW´s baut, auch bei den Stadtwerken fü hrt dieser Vorschlag zu keiner Einsparung, 
da die Stadtwerke immer eine mögliche Investiti on in BHKW´s über die angeschlossenen Kunden refinan-
ziert. Unabhängig davon kann jeder Private oder jedes  Unternehmen auch heute schon BHKW`s im Rah-
men der gesetzlichen Möglichkeiten bauen und betreiben und dabei auch Dritte mit Energie versorgen. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 318 
Titel Parkraumbewirtschaftung 
Kurzbeschreibung Eigentümer von Fahr zeugen, die keinen Stellplatz auf dem eigenen Baugrundstück nachweisen können 
und Pendler zahlen künftig eine Nutz ungsgebühr für das Abstellen ihres Fahrzeugs auf öffentlichen Ver-
kehrsflächen. 
Erläuterung Auf der Straße abgestellte Fahrzeuge, nicht nur in Altbaugebieten, stellen das Ordnungsamt, die Straßen-
reinigung, die Müllabfuhr und so weiter vor zahlre iche Probleme, deren Lösung nur durch entsprechenden 
personellen und finanziellen Aufwand möglich ist. 
Menschen mit Bewohnerparkausweisen und Teilnehmer am  Carsharing sollten von einer zusätzlichen Nut-
zungsgebühr verschont bleiben. 
Ich habe einen ganz ähnlichen Vorschlag schon vor einem J ahr gemacht und vermute, dass er wieder nicht 
mehrheitsfähig sein wird. Inzwischen habe ich erf ahren, dass die Schweizer Bundeshauptstadt Bern gene-
rell eine solche nicht unerhebliche Gebühr erhebt. Näheres unter 
http://www.bern.ch/leben_in_bern/mobilitaet/autoundmotorrad/parkieren/parkkartenzonen
  
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag ist aus rechtlichen Gründen nicht
 umsetzbar und führt deshalb nicht zu Einsparungen. Die 
Parkraumbewirtschaftung hat sich allein an straß enverkehrsechtlichen und nicht an fiskalischen Vorgaben 
zu orientieren. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags ./. 
Finanzielle Entlastung ./.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 27
Vorschlag Nr. 2012 – 319 
Titel Keine Subventionierung von Baulandpreisen 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 320 
Titel Kommunale Abgabe für Barrierefreiheit 
Kurzbeschreibung Einführung einer kommunalen Abgabe für alle öffentlich zugänglichen bzw. relevanten Gebäude, die nicht 
barrierefrei zugänglich für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Familien usw. sind. 
Erläuterung Derzeit ist die Situation für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Familien usw. in Bezug auf den 
barrierefreien Zugang zu öffentlichen Gebäuden (Restaur ants, Arztpraxen, Einkaufsläden usw.) katastro-
phal. Für die Betreiber besteht derzei t kein Anreiz, an dieser Situation etwas zu ändern. Durch die Einfüh-
rung einer entsprechenden Abgabe könnte ein Anreiz  für entsprechende Maßnahmen geschaffen werden. 
Die Abgabe könnte zweckgebunden für entsprechende städt ische Maßnahmen eingesetzt werden und mit 
den anderen kommunalen Abgaben verwaltungsarm eingezogen werden. Sobald ein Betreiber seine 
Räumlichkeiten barrierefrei gestaltet, wird er von der Abgabe befreit. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich nicht
 um einen Einsparvorschlag, da er rechtlic h nicht umsetzbar ist. Denn das Recht auf 
Erschließung eigener Steuerquellen steht grundsätzlich nur dem Bund und den Ländern zu. Nur für örtliche 
Verbrauch- und Aufwandsteuern obliegt den Komm unen in NRW die Steuerhoheit. Die vorgeschlagene 
Abgabe zählt dem Wesen nach nicht zu dieser Steuerart. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 321 
Titel Längere Grünphasen anstelle teurer Radschnellwege 
Kurzbeschreibung Keine teuren Radschnellwege planen und bauen, sondern längere Grünphasen an Ampeln für Radfahrer, 
dies verkürzt die Fahrzeit zur Arbeit. 
Die Kosten der Ampelumstellung liegen deutlich unter den für neue Radschnellwege. 
Erläuterung An vielen Ampeln im Stadtgebiet gibt es eine se hr kurze Grünphase für Radfahrer, so dass bei Fahrten in 
die Stadt lange Wartezeiten entstehen. Als Beispiel nenne ich die Kreuzung Kanalstraße/Bröderichweg. Die 
Grünphase für Radfahrer beträgt ca. sechs Sekunden. Die Grünphase für Autos stadteinwärts beträgt zu-
mindest 40 Sekunden, teilweise deutlich über eine Mi nute, stadtauswärts ist die Grünphase noch deutlich 
länger. Die Anzahl der Fahrzeuge, die in den Bröder ichweg abbiegen, ist überschaubar. Somit ergibt sich 
auch keine übermäßige Behinderung dieser Verkehrste ilnehmer. Mit der Umstellung würde dem Wunsch 
nach schnellerer Erreichbarkeit der Innenstadt entsprochen, ohne dass viel Planung oder hohe Kosten er-
forderlich sind. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Dieser Vorschlag spart kein
 Geld. 
Die als Beispiel genannte Ampel hat in der Steu erung keinen hohen Differenzierungsgrad (Linksabbieger 
sind nicht getrennt geschaltet), so dass an dieser Ampel (und vielleicht auch ei nigen anderen) die Möglich-
keit bestünde, die Grünzeit für Radfahrer zu verlä ngern, ohne damit gravierende Auswirkungen für andere 
Verkehrsteilnehmer zu verursachen.  
Anders ist die Situation an den großen innenstadtnahen Kreuzungen, an denen in der Regel die Linksab-
bieger aus Gründen der Verkehrssicherheit eigenständig signalisiert sind. Je feingliedriger aber eine Steue-
rung ist, umso weniger Freigabezeit kann auf die einzelnen Fahr- und Gehbeziehungen verteilt werden. 
Daher können an den großen Kreuzungen die Grünzeiten für die Radfahrer nicht erhöht werden,  ohne 
gleichzeitig bei anderen Geh- und Fahrbeziehungen die Freigabezeiten zu reduzieren. Der Vorschlag kann 
daher die grundsätzlich wünschenswerte Planung und Einrichtung von Radschnellwegen nicht ersetzen. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  325 
Titel Keine Subventionierung von Sport – Tourismus 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 326 
Titel Mauritz-Tunnel nicht umbauen 
Kurzbeschreibung Die Unterführung an Landeshaus/Eisenbahnstraße soll für 120.000 Euro umgebaut werden, ohne dass hier 
zwingend Handlungsbedarf wäre. Das Geld ist an jeder enger en und gefährlicheren Stelle für Radfahrer im 
Stadtgebiet sinnvoller einzusetzen. 
Erläuterung Angesichts von se chs Millionen mehr Defizit in diesem J ahr gehören derartige Luxussanierungen ganz 
schnell in die Versenkung.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 28
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich grundsätzlich um einen Vorschlag mit haushaltsentlastender Wirkung.  
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Wegen der gestiegenen Baukosten hat die Verwaltung bereits vorgeschlagen, den Umbau zurückzustellen. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  328 
Titel Beleuchtung Aaseetreppe 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 330  
Titel Freiflächen für gemeinschaftliche urbane Gärten 
Kurzbeschreibung Die Stadt könnte komm unale Freiflächen oder brach liegende Flächen für gemeinscha ftliches Gärtnern zur 
Verfügung stellen. 
Erläuterung Eigentlich ist Boden ein gemeinsames Gut, so wie Luft und Wasser: Der Zugang zu diesen Gütern sollte im 
Sinne einer gerechten Gesellschaft gewährleistet sein. 
Das aktuelle Streben nach gemeinschaftlicher urbaner Gärtnerei ist ein lebenswichtiger Impuls, der als 
„Chance“ begriffen werden sollte. 
Auf kommunaler Ebene kann die Stadt dieser neuen Di mension der gesellschaftlichen und umweltbewuss-
ten Entwicklung Raum geben. Ein direkter, unmittelbarer Weg ist die zur Verfügung Stellung von Freiflä-
chen an Bürger/Gruppen. Die Kosten wären null, der Gewinn von unschätzbarer Güte: 
1. Wissen im Sinne von Umweltbewusstsein, Gemüse-/Blumenanbau 
2. Impulse für verantwortungsbewusstes Verhalten 
3. Interkultureller Austausch / soziale Verbindungen 
4. Konkrete Erfahrungen hin zu Ernährungsbewusstsein /-souveränität 
Münster kann abermals zeigen, welch „lebenswerte Stadt“ mit was für einer „Farbenbekennung“ sie ist! 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich aus folgenden Gründen nicht
 um einen Einsparvorschlag: 
Gemeinsames, urbanes Gärtnern ist ein Trend, in dem  interessierte Stadtbewohner gemeinschaftlich aus 
langweiligen, nutzlosen Flächen bunte Gärten entwickeln. D abei handelt es sich allerdings um solche Flä-
chen, die im aktuellen Stadium nicht genutzt werden  und auf denen deshalb kaum oder keine Kosten anfal-
len Solche Flächen befinden sich nur ganz eingeschränkt im Besitz der Stadt Münster. Sollen öffentliche 
Freiflächen dafür in Anspruch genommen werden, so  werden diese Flächen der öffentlichen Nutzung zu 
Gunsten einer privaten Nutzung entzogen. Die geschilder ten Ansätze sind aber identisch mit den Ansätzen 
im Kleingartenwesen, das aus genau diesen Gründen auch öffentlich gefördert wird. Ausreichende Klein-
gartenflächen stellt die Stadt Münster aus diesem Grund zur Verfügung. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  332 
Titel Externe Moderation des Bürgerhaushalts einsparen 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 333 
Titel Umweltschutzabgabe am Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) 
Kurzbeschreibung Erhebung einer Abgabe bei Start und Landung am FMO in Höhe von 1 bis 2 Euro pro Passagier. Bei 2 Mil-
lionen Passagieren macht das 2 bis 4 Millionen Euro für Münster, Osnabrück etc., die für Umweltprojekte 
genutzt werden können. 
Erläuterung Flugreisen belasten die Umwelt  erheblich. Gleichzeitig wird das Ke rosin, anders als Treibstoffe für PKW 
oder Bahnverkehr (auch Strom) nicht durch Umweltst euern/-abgaben belastet, es wird nur eine kleine CO2 
Abgabe pro Flug erhoben. 
1 oder 2 Euro mehr pro Flugreise sind für niema nden Anlass, deshalb den weiten Weg zu einem anderen 
Flughafen auf sich zu nehmen. 
Die Einnahme aus der Abgabe können zweckgebunden für Umwe ltprojekte in den Städten Münster, Osna-
brück und den anderen FMO-Besitzern verwendet werden – für Münster rund 1 Millionen Euro pro Jahr! 
(Nicht meine Idee, aber gut; in Osnabrück gab es da schon mal einen Anlauf) 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es wird als schwierig eingeschätzt, die recht liche Grundlage für die Erhebung einer solchen Abgabe zu 
schaffen (siehe Vorschlag Nr. 370 Bürgerhaushalt 2011; V/0480/2012). Zudem ist die ursprüngliche Idee 
der Luftverkehrssteuer eine klimapolitische Funk tion gewesen. Durch die Erhebung der Steuer und den 
daraus folgenden Preiserhöhungen folgten bereits Streckenstreichungen am FMO.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 29
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Politische Beschlüsse sind nötig, die sich wie oben beschrieben als schwierig erweisen. 
Finanzielle Entlastung Kein Spareffekt für den städtischen Haushal t, da mit dem Klimaschutzeuro Um weltprojekte finanziert wer-
den sollen. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 334 
Titel Kurtaxe oder Bettensteuer erheben 
Kurzbeschreibung Münster wird bei Touristen immer beliebter – Münster macht viel für Touristen. Durch eine Abgabe pro Ho-
tel-Übernachtung könnte ein Teil dieser Aufwendungen finanziert werden. 
Erläuterung Eine Bettensteuer wurde schon mal diskutiert, al s die Mehrwertsteuer für Hotels von 19 auf 7 % gesenkt 
wurde. Besonders wegen der Rechtsunsicherheit wollte sich Münsters Stadtverwaltung damit nicht befas-
sen. 
Es gibt nun einige Städte als Beispiele, wie man so etwas rechtssicher umsetzt. 
Klar ist, dass Touristen auch ohne eine Kurtaxe o.ä. Ge ld in der Stadt lassen. Aber mit einer solchen Abga-
be lässt sich eben der Tourismusetat gegenfinanzieren oder gar Geld in weitere Aktivitäten stecken. 
Beispielsweise 5 Euro oder 10 % pro Übernachtung tun niemanden weh und sind auch weniger, als die 
Reduktion der Mehrwertsteuer ausgemacht hat. Die Tour isten werden bei der Qualität, die sie hier geboten 
bekommen (Stadtbild, Sauberkeit, Veranstaltungen…) sicher Verständnis zeigen. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich um einen Vorschlag, der den städtischen Haushalt entlasten würde. 
Bisher wurde noch keine höchstrichterliche Ent scheidung über die Zulässigkeit der Erhebung einer sog. 
„Bettensteuer“ getroffen. Nach Eröffnung verschiedener Musterklagen dürfte eine Vielzahl von diesbezügli-
chen Steuerbescheiden noch nicht bestandskräftig se in. Angesichts der weiterhin vorhandenen Rechtsun-
sicherheiten und des mit der Einführung und Erhebung verbundenen Verwaltungsaufwands empfiehlt die 
Verwaltung, die Erhebung einer Bettensteuer aktuell nicht weiter zu verfolgen. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 339 
Titel Keine Bevorzugung Preußen Münsters 
Kurzbeschreibung Keine Bevorzugung von Preußen Münster durch höhere Förderungen des Vereins oder des Stadions ge-
genüber anderen Sportvereinen! 
Erläuterung So sehr ich Preußen Münster die sportlichen Erfolge auch gönne – es ist meines Erachtens nicht vertretbar, 
Preußen Münster finanziell gegenüber anderen Vereinen zu  bevorzugen. Jeder Verein sollte eine gewisse 
Grundförderung 
bekommen (zum Beispiel pro aktive m (!) Mitglied) und dann, wenn er „etwas teurer“ ist, die Mehrkosten 
auch selbst tragen. Wie in jedem Haushalt mu ss man dann für größere Anschaffungen halt ansparen und 
den Gürtel solange enger schnallen – oder es geht halt nicht. 
Für die Masse (!) der Bürger leisten die anderen Sportver eine in zum Beispiel integrativer und sozialer Hin-
sicht mehr als Preußen Münster. Die immer wieder zi tierte indirekte Gegenfinanzierung durch Image und 
Geld, das Besucher mitbringen, ist für mich nicht realistisch. 
Also: Senkung der Zuschüsse an Preußen Münster auf  ein Niveau, das mit dem anderer münsterschen 
Vereine vergleichbar ist. Wenn der Verein mit dem von ihm genutzten Stadion mehr will, muss er es auch 
selbst bezahlen! 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag ist nicht  als Sparvorschlag zu werten, da davon  auszugehen ist, dass sich die tatsächlichen 
Kosten für den Betrieb, Unterhaltung und Instandsetzung des städtischen Preußen-Stadions  deutlich höher 
belaufen, als die lt. Überlassungsvertrag zu zahlenden 167.187,00 €.  
Im Anschluss an die Sanierungsmaßnahme des Städt ischen Preußen-Stadion im Jahr 2001 wurde zwi-
schen der Stadt und dem SCP ein Überlassungsvertrag geschlossen. Mit diesem Vertrag wurde dem SCP 
die kostenlose Nutzung am bestehenden Stadion sowie die bislang von der Stadt selbst erledigten Arbeiten 
wie Bauunterhaltung, Betrieb und die Instandhalt ung des Stadions, der Nebenflächen und der Gebäude 
übertragen. Der Zuschuss wurde im Jahr 2006 um 5 % gekürzt und soll im Interesse einer Gleichbehand-
lung einer Zuschusskürzung an andere Sportvereine im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 – 2017 
erneut gekürzt werden (vgl. Anlage     , lfd. Nr.    ).  
Entgegen der bestehenden Überlassungsverträge mit anderen Sportvereinen wurde SCP per Vertrag ver-
pflichtet, auch die Bauunterhaltung und Instandhaltung des Stadions zu übernehmen. Sollte der SCP den 
Vertrag nicht weiterführen, würden auf jeden Fall höhere Kosten auf die Stadt zukommen. 
Der Vertrag wurde aufgrund der Entscheidung des Rates der Stadt Münster in seiner Sitzung am 
10.12.2008 bis zum 31.12.2025 verlängert.    
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  340 
Titel Bündelung des Musikunterrichts 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 30
Vorschlag Nr. 2012 – 341 
Titel Vollständige Streichung des freien Rosenmontags 
Kurzbeschreibung Bisher ist der Rosenmontag in der städtischen Verwaltung immer noch zur Hälfte offiziell frei – ohne An-
rechnung als Urlaubstag. In der freien Wirtschaft wurde dies überwiegend schon vor Jahren gestrichen. 
Erläuterung Es kann gerne freigenommen werden, dann aber gegen Urlaubstag. Die öffentliche Verwaltung sollte sich 
hier der Privatwirtschaft angleichen. Es ist nicht zu  rechtfertigen, wenn woanders schmerzhafte Einschnitte 
gemacht werden müssen, hier dann aber Großzügigkeit gezeigt wird. 
Das mögliche Gegenargument, das eh weniger Publikumsve rkehr sei, zieht nicht, da viele Verwaltungsvor-
gänge ohne Publikumsverkehr erledigt werden müssen. Und die Erreichbarkeit z. B. des Stadthauses 3 ist 
auch am Rosenmontag gegeben. 
Wie gesagt, die Mitarbeiter können ja  gerne mitfeiern, sollen dann aber wie in der Privatwirtschaft einen 
Urlaubstag nehmen. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Die Verwaltungsführung hat aufgrund von Vorschlägen aus dem Rat und der Bürgerschaft mit der Perso-
nalvertretung einen Kompromiss verhandelt, nachdem  in den Jahren 2011 und 2012 die Verwaltung Ro-
senmontag am Vormittag geöffnet ist. Eine Schließ ung der Verwaltung an den Innenstadt-Standorten (Prin-
zipalmarkt, Stadthaus I, Stadthaus II, Hafenstraße 8, Hafenstraße 30 und weitere) während des Karnevals-
umzuges ist aus Sicherheitsgründen erforderlich. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
Es wird vorgeschlagen, diese Anregung aus den oben genannten Gründen nicht umzusetzen. Eine Öffnung 
der Dienstgebäude während des Rosenmontagszuges is t aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von 
Schäden nicht angezeigt.   
Bereits heute nimmt eine größere Zahl von Mitar beiterinnen und Mitarbeitern an den Karnevalstagen Ur-
laub.  
Finanzielle Entlastung Die Umsetzung des Vorschlages würde neben geringfügigen E nergiekosteneinsparungen auch kalkulatori-
sche Personalkosten einsparen. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  343 
Titel Streichung von Zuschüssen für Turniere 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  344 
Titel Kein Geld für Spiekerhof Brücke 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  346 
Titel Auflösung eines Stadtbezirks 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 351 
Titel Mobile Dialogdisplays im Sponsorenmodell 
Kurzbeschreibung Dialogdisplays haben sich bewährt. Temporäre Hinw eise für die Verkehrsteilnehmer  sind effektiver als fest 
installierte Dialogdisplays. 
Erläuterung Anschaffungen von Dialogdisplays im Sponsorenmodell bieten den Vorteil, dass Sponsoren das Thema 
Sicherheit aufgreifen und der Haushalt geschont wird . Sponsoren könnten das Di alogdisplay auch als Wer-
befläche nutzen. 
Mit den Dialogdisplays könnten auch ständig aktuelle  Verkehrserhebungen erfolgen, die für die Verkehrs-
planung und Verkehrssicherheit am effektivsten wären. 
Eine Organisation der ständigen Standortauswahl sollte über die Bezirksverwaltungsstellen erfolgen. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag spart kein
 Geld, weil die Stadt Münster bereits über 2 Geräte verfügt, die den Bedarf an Dia-
logdisplays für Münster abdecken. 
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass hohe Kosten fü r die  technische Betreuung, die Auswertung, 
Berichterstattung etc. anfallen. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  353 
Titel Keine Unterstützung von Burschenschaften 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 31
Vorschlag Nr. 2012 –  354 
Titel Erhebung der Elternbeiträge vereinfachen 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 356 
Titel Tempo 30 auf der Bahnhofstraße 
Kurzbeschreibung Auf der Bahnhofstraße sollte Tempo 30 vorgeschrieben werden. 
Erläuterung Die Bahnhofstraße wird tagtäglich von unzäh ligen Fußgängern und Fahrradfahrern überquert. Trotzdem 
dürfen Kraftfahrzeuge auf zwei Spuren mit sage und schreibe 50 km/h durch die wartenden Menschenmas-
sen brausen (und tun dies auch). 
Eine Temporeduzierung auf der Bahnhofstraße – und besser noch bis zum Landeshaus oder gleich ganz 
bis zum Niedersachsenring- würde städtische, private und Krankenkassen entlasten. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag spart kein
 Geld. 
Die Bahnhofstraße weist keine geschwindigkeits bezogenen Unfallauffälligkeiten auf, so dass die ange-
nommenen finanziellen Folgen bei Geschwindigkeitsreduz ierung nicht eintreten werden. Im Übrigen liegen 
bei dieser Sachlage die rechtlichen Voraussetz ungen zur Geschwindigkeitsr eduzierung für die Bahnhof-
straße nicht vor. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  363 
Titel Mehr Mittel zur Eigenbewirtschaftung an Schulen 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 364 
Titel Einführung eines Fahrrad-Verleih-Systems 
Kurzbeschreibung In mehreren europäischen St ädten gibt es ein günstiges Fahrrad-Verl eih-System. Dieses sollte in Münster 
auch eingeführt werden (Tourismus-Förderung, Vermeidung von Autoverkehr, Parkplatzprobleme von Fahr-
rädern). 
Erläuterung http://de.wikipedia.org/wiki/Velib  
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag führt aus Verwaltungssicht zu keiner
 Einsparung, da die Installierung eines solchen Systems 
mit enormen Bau- und Anschaffungskosten verbunden ist.    
Die Herstellungskosten pro Fahrrad betragen mind. Ca. 700 Euro ( ohne
 Technik der Freischaltung und Re-
gistrierung). Die Verleihstationen müssten gebaut und sich im öffentlichen Raum befinden. Insgesamt wür-
den sich die Kosten für Infrastruktur und Anschaffung ungefähr im sechsstelligen Bereich ansiedeln. Auf 
Dauer ist mit der Einführung eines Fahrradverleihsyst ems keine finanzielle Entlastung verbunden. Das hie-
sige Geschäft der Fahrradhändler und Radstationen (Radstation Münster Hundt KG und ADFC-Radstation 
Münster Arkaden) würde stark beeinträchtigt. Zudem  ist die enge Raumkapazität in der Innenstadt beim 
sowieso bereits extrem hohen Fahrradaufkommen für ein solches System nicht geeignet, Platz für Verleih-
standorte (mind. 5 Standorte mit 10 bis 15 Fahrrädern)  ist im öffentlichen Raum ohnehin kaum vorhanden. 
Alle bedeutenden touristischen Sehenswürdigkeiten sind fußläuf ig in kürzester Zeit erreichbar, ein weiteres 
Problem stellt der Vandalismus bzw. Diebstahl dar.  
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  365 
Titel Bürgerbeteiligung bei Baumaßnahmen und Pflanzungen 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 366 
Titel Kein Parallelradweg auf ehemaliger Gleistrasse 
Kurzbeschreibung Die alte Gleistrasse vom York-Ring bis Nevinghoff soll in einen Radweg umgebaut werden, obwohl es be-
reits parallele Radwege gibt. Die Maßnahme sollte nicht durchgeführt und so Geld gespart werden. 
Erläuterung Das Geld für diese unnötige Umwandlungsmaßnahm e kann eingespart werden, denn es gibt hier bereits 
parallel verlaufende Radwege. Außerdem handelt es sich bei der ehemaligen Gleistrasse inzwischen um 
einen Grünstreifen mit all einen Vorteilen wie zum Beispi el Schallschutz. Die Stadt sollte, wie von Anliegern 
des Havixburgweges gewünscht, die ehemalige Gleistrasse an die Anlieger verkaufen. Dadurch kann sie 
von der Brache sogar noch finanziellen Nutzen ziehen.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 32
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Die ehemalige Gleistrasse konnte vom Bund, vertre ten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, 
explizit zum Zweck der Einrichtung einer durchgehenden Radwegeverbindung zwischen Gasselstiege / 
Germania-Gelände und Zentrum-Nord erworben werden.  In dem in Rede stehenden Abschnitt gibt es bis-
her keinen Radweg, sondern lediglich umwegige Verkehrsmöglichkeiten über die parallele Straße. Eine 
solche Führung entspricht jedoch nicht der Zielse tzung einer durchgehenden, abseits vom KFZ-Verkehr 
geführten Verbindung.  
Ein Weiterverkauf der Fläche an Dritte scheidet aus den genannten Gründen aus. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
  
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  367 
Titel Auffällige Mietnebenkosten bei Gewährung von Sozialleistungen überprüfen 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 368 
Titel Kein Bedarf für Kindertagesstätte (Kita) am Merschkamp 
Kurzbeschreibung Mit dem Bau der Kita am Merschkamp durch den Träger Christlicher Verein Junger Menschen Münster e.V. 
(CVJM) verpflichtet sich die Stadt Münster über ei nen langjährigen (30 Jahre) Zeitraum zur Zahlung eines 
jährlichen Zuschusses von 630.000 Euro. 
Erläuterung In unmittelbarer Nähe wohnt schon heute keine ausreichende Anzahl an Kindern fü r eine Kita in dieser 
Größe. 
Für uns Bürger ist nicht nachv ollziehbar, wie die Stadt Münster völlig unangemessen Steuergelder ver-
schwendet. Es dürfte wohl kaum möglich sein, fü r den Zeitraum der Zuschussgewährung eine belastbare 
Bedarfsplanung für Kita Plätze zu erstellen. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Die Kita wird aus Bedarfsgründen benötigt und ist zur Umsetzung des Rechts anspruchs auf einen Betreu-
ungsplatz auch rechtlich geboten. Den Bedarf hat die Verwaltung sowohl in der Vorlage V/0815/2011 als 
auch in 2 Bürgerversammlungen im Einzelnen dargelegt.  Danach hat die Stadt Münster – um dem Rechts-
anspruch auf einen Kita Platz zu genügen – die bereits vom Rat beschlossene Kita auch zu errichten. Die  
aktuelle Versorgungsquote für Mauritz liegt für unter 3 jährige Kinder bei 23,8 % (stadtweit bei 34,1 %) und 
für über 3 jährige Kinder bei 67,8 % (stadtweit bei 100,2 %). 
Es handelt sich nicht um einen Einsparvorschlag, da di e Kita für die Sicherung der Rechtsansprüche zwin-
gend erforderlich ist. Die mit der Errichtung und den Betrieb der Kita erforderlichen Mittel stehen als Einspa-
rung nicht zur Verfügung, da die eingesetzten Haushal tsmittel den gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb 
von Kindertageseinrichtungen entsprechen. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 370 
Titel Keine Aufpflasterung Kreuzung Ewaldi/Ottostraße 
Kurzbeschreibung Im Hubertiviertel is t der Kraftfahrzeug-Verkehr dank der bestehenden verkehrsregulierenden Maßnahmen 
so gut geregelt, dass schnelles Fahren unmöglich ist. Zu sätzliche Maßnahmen, die Geld kosten, sollen 
nicht durchgeführt werden. 
Erläuterung An der Kreuzung Ewaldi/Ottostraße ist eine Aufp flasterung geplant, die mehr als 12.000 Euro kosten wird. 
Der Kraftfahrzeug-Verkehr ist bereits so gut reguliert, dass eine weiter e Aufpflasterung keinen zusätzlichen 
positiven Effekt auf den Autoverkehr erzielen wird. Durch Verzicht auf die Aufpflasterung können die ge-
nannten Kosten eingespart werden. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Im Zuge der Kanalbauarbeiten ergab sich die Möglichkei t, an dieser (und einer weiteren) Stelle  kosten-
neutral die Maßnahme umzusetzen. Die Maßnahmen wurden von der Bezirksvertretung Mitte beschlossen 
und sind inzwischen umgesetzt, so dass es sich bei diesem Vorschlag nicht
 um einen Einsparvorschlag 
handelt. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  375 
Titel Keine umfangreiche Mülltrennung 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 33
Vorschlag Nr. 2012 – 378 
Titel Abschaffung der 2-%-Umlage auf die gesamten Mietnebenkosten der Sozialwohnungen 
Kurzbeschreibung Seit 1987 zahlen Miet er von Sozialwohnungen die 2-%-Umlage. Investoren und Verwalter gründeten 
schnell Tochtergesellschaften für den Hausmeisterj ob, Gebäudereinigung und Gartenpflege. Seitdem exp-
lodierten die Mietnebenkosten. 
Erläuterung 2007 wurden Mietnebenkosten bis 4.699 Euro für 99 Quadratmeter bezahlt. Ei n Jugendstilhaus mit 462 
Quadratmetern hatte 2007 insgesamt Betriebs- und Heizungskosten in Höhe von 8.874,88 Euro. Seitdem 
sind die Mietnebenkosten um über  25 % gestiegen (14,1 % Müllgebühren, Grundsteuer, Strom, Gas und 
Wasser). Vermieter von Sozialwohnungen erhalten mit der Kaltmiete 2 bis 5 % Mietausfallwagnis und für 
die Verwaltung 165 bis 255 Euro pro Wohnung. Deshalb bin ich für die Abschaffung dieser Umlage. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag ist kommunal nicht umsetzbar  und deshalb nicht 
als Einsparvorschlag zu werten. Die Rege-
lungskompetenz für die Zusammensetzung der  Mieten im sozialen Wohnungsbau liegt beim Bund. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags ./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  380 
Titel Auf nächtliche Beleuchtung des Amtshauses Wolbeck (Amt Steintor 50) verzichten 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 383 
Titel Waffensteuer einführen 
Kurzbeschreibung Die Stadt Münster sollte nach dem „Stuttgarte r Modell“ eine Waffensteuer einführen. Diese Steuer sollte 
auch von Jägern und eventuell auch von Sportschützen entrichtet werden. 
Erläuterung Münster könnte mit einer solchen Steuer die auslaufende Jagdsteuer  mehr als ausgleichen. Die immer 
wieder erlebten schrecklichen Unfälle, Amokläufe (Winnenden und so weiter) sollten unsere Verantwortli-
chen aus Stadt und Politik zum Handeln veranlassen. Ziel  ist es, die Zahl der Gewehre und Pistolen in Pri-
vathaushalten zu verringern. Jede Waffe weniger ist ein Zugewinn für die öffentliche Sicherheit. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Ein gleichlautender Antrag der Linkspartei fand im Rat der Stadt Iserlohn 2010 keine Mehrheit. Damit gibt 
es nach Kenntnis der Verwaltung bislang keine Kommune in NRW, die eine solche Steuer eingeführt hat. In 
der Stadt Stuttgart war die Einführung einer Waffe nsteuer geplant und konzipiert, wurde im Ergebnis aber 
nicht beschlossen. 
In NRW bedarf die Einführung einer derartigen Steuer  der Genehmigung des Innen- und Finanzministeri-
ums. 
Wegen fehlender ordnungspolitischer Gründe und der bestehenden Rechtsunsicherheit beim Genehmi-
gungsverfahren einer solchen neuen Steuer empfiehlt die Verwaltung auch weiterhin von der Einführung 
der Waffensteuer abzusehen. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 384 
Titel Einsparvorschläge des Bürgerhaushaltes 2012 gehen zu 100 % in Bestenliste 
Kurzbeschreibung Alle von den Bürgerinnen und Bürgern vorgeb rachten Einsparvorschläge, welche im Rahmen des Bürger-
haushaltes 2012 eingebracht wurden, werden automatisch in die Bestenliste aufgenommen. 
Erläuterung Unterstützung der derzeitig angespannten Haushaltssituation der Stadt. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Mit diesem Vorschlag wird sichergestellt, dass alle Vorschläge im Bürgerhaushalt, die haushaltsentlastende 
Wirkung haben, automatisch in die Bestenliste aufgenomm en werden. Damit wird sichergestellt, dass jeder 
Einsparvorschlag von der Verwaltung mit einer  aussagekräftigen Stellungnahme versehen und im Rahmen 
der Haushaltsberatung dem Rat vorgelegt wird. 
Ob und inwieweit dieser Vorschlag haushaltsent lastende Wirkung hat, hängt von verschiedenen Faktoren 
ab, die in jedem Bürgerhaushaltsjahr unterschiedlich sein werden: 
Anzahl der im Bürgerhaushaltsverfahren eingegangenen Sparvorschläge 
Trifft die vom Bürger selbst vorgenommene Kategorisierung des Vorschlags als Einsparvorschlag zu? 
Greift die Politik die vom Bürger eingebrachten Vorschläge auf? 
Sind die Einsparungen aus den beschlossenen Sparvorschlägen größer als der Aufwand, der durch verwal-
tungsseitige und politische Beratung aller Sparvorschläge entsteht? 
Die Verwaltung empfiehlt, diesen Vorschlag im Beir at Bürgerhaushalt zusammen mit den Überlegungen für 
den nächsten Bürgerhaushalt zu diskutieren. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./.

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 34
Vorschlag Nr. 2012 – 385 
Titel Stadtwald für Münster 
Kurzbeschreibung Ausweisung von Fläc hen zur Schaffung eines Stadtwaldes. De r wachsende und nachwachsende Rohstoff 
kann vermarktet werden und stärkt zukünftig die Einnahmeseite der Stadt und verbessert das Klima. 
Erläuterung Finanzierung: Spenden der Bürgerinnen und Bürger, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
1. Durchführung: Schulprojekte, interessierte Arbeitsgruppen/Umweltgruppen 
Betrieb: Stadt und Forst 
Vermarktung: Stadt 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Der Vorschlag kann nicht
 als Sparvorschlag gewertet werden, da eine Haushaltsentlastende Wirkung in 
einem überschaubaren Zeitraum nicht eintreten wird. Die heimischen Waldgesellschaften – z.B. Stielei-
chen/Hainbuchenwald haben sehr lange Entwicklungs- und Umtriebszeiten (> 180 Jahre) und erbringen 
erst ab einem Alter von ca. 40 Jahren erste Erträge! Problematisch ist die Bereitstellung von geeigneten 
Flächen, da die landwirtschaftliche Nu tzfläche dadurch verringert würde. Da Waldböden lediglich mit etwa 
0,50€/qm bewertet werden, würde zunächst ein er heblicher Verlust entstehen (Ackerböden aktuell > 4,- 
€/qm). 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 386 
Titel Ineffizienten Straßenrandstein-Reinigungsaufwand saisonal reduzieren (Bedarfskonzeption) 
Kurzbeschreibung Der Straßenrandstein-Reinigungsaufwand (per sonell und Fahrzeugeinsatz) muss in der Relation Kosten - 
Nutzen in saisonal überwiegenden Zeiten (kein Laubfall und so weiter) als verzichtbar und damit kostenmi-
nimierend bewertet werden. 
Erläuterung Dies gilt für den Großteil der Wohnstraßengebiet e, nicht für die Hauptstraßen. Das Gemeinschaftsbekennt-
nis "Jeder soll vor seiner eigenen Haustür kehren " sollte auch für die Randsteinsäuberung in den Wohn-
straßengebieten gelten. Damit würden wieder etliche Mittel für andere, dringlichere Maßnahmen freiwer-
den. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich nicht
 um einen Sparvorschlag weil der Vorschlag rechtlich nicht umsetzbar  ist.  
Das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-We stfalen schreibt vor, dass aufgrund einer Leis-
tung (Straßenreinigungsgebühr) eine Gegenleistung (Str aßenreinigung) erfolgen muss. Daher ist man ge-
zwungen, die Straßenreinigung regelmäßig durchzuführen. Eine bedarfsgerechte Reinigung – wie im Vor-
schlag beschrieben- ist somit nach aktueller Rechtslage nicht umsetzbar.  
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 387 
Titel Entsiegelung von Flächen 
Kurzbeschreibung Derzeit versiegelte Flächen der Stadt und Bürgerinnen und Bürger entsiegeln oder entsprechende Bauwei-
sen vorschreiben. 
Erläuterung Reduzierung der Wasserabführung in das ö ffentliche Abwassernetz und damit der zu planenden Abmes-
sungen. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
Es handelt sich nicht
 um einen Sparvorschlag, da die Dimens ionierung – auch in Folge der zunehmenden 
Starkniederschläge der vergangenen Jahre – nicht reduziert werden kann. 
Nichts desto trotz verfolgt die Stadt das im Vo rschlag angesprochene Anliegen, di e Zahl der versiegelten 
Flächen zu reduzieren. Zu nennen ist hier u. a. ein H andlungsansatz, der seit Jahren praktiziert wird,  durch 
Regelungen in der Gebührensatzung, die Niederschlags wassergebühr für Grundstückseigentümer bis auf 
Null reduzieren zu können. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 – 388 
Titel Glas-Recyclingstationen als Serviceangebote und nicht als Müll- und Abfallnischen präsentieren 
Kurzbeschreibung Glas-Recyclingstationen werden vielfach als Dependancen (Neben stellen) der offiziellen Deponieangebote 
missverstanden. Je schlechter einsehbar, desto größer ist die Restmüllablagerung. 
Erläuterung Das Entsorgungskonzept bedarf dringend einer organisatorischen und gestalter ischen Neuorientierung! 
Damit würde die Vermüllung des jeweiligen Umfeldes reduziert und der Arbeitskräfteeinsatz bei der Müllbe-
seitigung effizienter gestaltbar. 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Vorschlag spart Geld 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
In Münster gibt es fast 300 Standorte für Altglascont ainer. Dieses Netz ist seit 1976 mit der städtebaulichen 
Entwicklung mit gewachsen und hat sich entsprec hend entwickelt. Die generelle Aussage „je schlechter

Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 
 35
einsehbar, desto größer die Restmü llablagerung“ kann von den AWM nicht bestätigt werden. Obwohl die 
meisten Standorte in Münster sind offen gestaltet sind,  finden die AWM bei den wöchentlichen Reini-
gungsarbeiten Müllablagerungen vor. In den letzten J ahren ist dennoch keine verstärkte Zunahme von 
Müllablagerungen an Containerstandorten zu beobachten, so dass kein unbedingter Handlungsdruck be-
steht.  
Regelmäßige Reinigungsarbeiten werden immer zu leis ten sein, auch wegen Glasbruch, so dass keine 
hohen Einsparpotenziale zu erwarten sind. 
Umsetzbarkeit des 
Vorschlags 
./. 
Finanzielle Entlastung ./. 
 
 
Vorschlag Nr. 2012 –  391 
Titel Verbot weiterer Versiegelung von Grünflächen 
Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der  Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor-
schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012  zur Ratssitzung am 19.09.2012.

V-0702-2012_Anlage1b

37003 Zeichen

Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 
Handlungsprogramm 2012 bis 2017 
Schwerpunkte  
der  
Organisationsentwicklung

Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 
Schwerpunkte der Organisationsentwicklung 
Ergänzende Ausführungen zu Beschlussziffer 2.2 und zum entsprechenden Begründungs-
text  
1. Prozessoptimierung und eGovernment  
1.1 Bürger-eGovernment  
Das eGovernment zwischen der Verwal tung und ihren Kunden ist ein wichtiger 
Teilaspekt für die Modernisierungsanstrengungen der Stadt Münster. Doch trotz des 
Siegeszugs von Online-Banking und Bankautomaten und der Erfolge des 
eCommerce und des Behörden-eGovernment steht der Durchbruch beim Bürger-
eGovernment auch in Münster noch aus. Dieses liegt unter anderem daran, dass 
Bürgerinnen und Bürger im Internet erst seit der zu November 2010 begonnenen 
Ausgabe des neuen Personalausweises (nPA) über die auf dem Ausweis optional 
freischaltbare elektronische Identität (eID) sicher authentisierbar sind. 
Seitdem ist es möglich, „authentisierungswürdige“ Antragsverfahren im städtischen 
Internetauftritt anzubieten und die zugehörigen Verwaltungsprozesse schlanker und 
schneller zu machen. Weil ein großer Teil der kommunalen Verwaltungsleistungen 
mit einem Antragsformular startet, ist das Einsparpotenzial enorm. Erschließbar ist 
dieses Potenzial allerdings nur, wenn die Formulare intelligent gestaltet werden und 
ein großer Teil der Bürgerinnen und Bürger die Online-Antragsverfahren intensiv 
nutzt: wahlweise am heimischen PC oder über Behördenterminals. 
• eID-Dienste - Angebot und Nachfrage
 
Leider konnten die aufgetretenen Sicherheitsprobleme bei Ausgabe der ersten 
Ausweise erst nach mehreren Monaten endgültig gelöst werden. Das führt zu einem 
erheblichen Akzeptanzverlust der Bürgerinnen und Bürger, erkennbar an einer 
verhältnismäßig geringen eID-Quote (Entscheidung für die eID bei Ausgabe des nPA) 
von bundesweit etwa 30 %. In Münster liegt die Quote über 40 %, in der Altergruppe 
von 20 bis 40 Jahre sogar bis 80 %. Dies ist durch intensive Werbung und Beratung 
der städtischen Ämter erreicht worden.  
Trotz der Anfangsprobleme ist deutschlandweit mittlerweile eine Mindestmenge 
erreicht: knapp 5 von 15 Millionen Inhabern eines neuen Personalausweises haben 
sich für die eID entschieden. Die potentiellen Anbieter von eID-Diensten reagieren 
bereits: Die Zahl der Institutionen, die über ein zur Bereitstellung eines eID-Dienstes 
zwingend erforderliches Berechtigungszertifikat verfügen liegt heute bei über 90. 
Bundesweit nutzbare Dienste sind beispielsweise Schufa- und Flensburger 
Punkteauskunft oder Rentenservices der Deutschen Rentenversicherung.  
eGovernmentgesetz / intelligente Formulare
 
Der Gesetzgeber berücksichtigt mittlerweile bei neuen Gesetzesvorhaben deren 
elektronische Umsetzbarkeit und baut sukzessive bestehende eGovernment-
Beschränkungen ab. Richtungsweisend ist das in Abstimmung befindliche E-
Governmentgesetz des Bundes mit seiner konsequenten Forcierung der 
elektronischen Verwaltungsarbeit: Ein baldiger Durchbruch des Bürger-eGovernment 
ist damit in Sicht. Die weitere Entwicklung ist absehbar: Viele Verwaltungsleistungen, 
die heute wie selbstverständlich am Schalter (persönlich) oder postalisch beantragt 
werden, werden künftig überwiegend aus der Ferne erledigt: über Internet, Telefon 
oder über Selbstbedienungsterminals und Automaten. Unabhängig von dieser 
 2

Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 
Entwicklung bleiben große Verwaltungsbereiche zu überwiegenden Teilen auf einen 
unmittelbaren persönlichen Kontakt angewiesen, z.B. im Sozial- und 
Jugendhilfebereich. 
Die Stadt Münster sieht die steigenden Zahlen der Online-Anträge und damit Bürger-
eGoverment als Chance, einen wachsenden Anteil ihrer Dienstleistungen effizienter 
zu erbringen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die gewünschte Effizienzsteigerung 
nur dann zu erreichen ist, wenn der Anteil fehlerhafter Anträge gering bleibt. Die 
Korrektur fehlerhafter Anträge muss zumeist im Dialog mit dem Antragsteller erfolgen 
und ist selbst bei Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel sehr zeit- und 
arbeitsaufwändig. Bereits bei einer Fehlerquote von 2 – 3 % wäre es möglicherweise 
wirtschaftlicher für die Verwaltung, auf den Online-Weg zu verzichten und die 
Verwaltungsleistung ausschließlich am Schalter anzubieten. Zur Problemlösung hat 
die Verwaltung intelligente Formulare entwickelt, die das Ausfüllen der Formulare 
durch automatische Feldfüllfunktionen und Prüfroutinen unterstützen.  
Diese Formulare verkürzen die Antrags-Bearbeitungszeiten und sparen Aufwand für 
ansonsten erforderliche manuelle Prüfungen und eventuelle Fehlerbehebungen in 
den Fachämtern. Der größte Teil der intelligenten Formulare wird in zwei Varianten 
(ohne und - in einer für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung verbesserten Form - 
mit eID) angeboten, um alle Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Auf Basis der 
bisherigen Nutzungszahlen sind für 2013 insgesamt mehr als 25.000 Online-Anträge 
zu erwarten. Die Nutzungsverteilung ist formularspezifisch. Teilweise, wie zur 
Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses, ist die Nutzung der eID aus 
rechtlichen Gründen obligatorisch. Derzeit sind 12 intelligente Formulare im 
städtischen Internetauftritt hinterlegt. Weitere sind im Test oder in der 
fortgeschrittenen Entwicklung.  
1.2 Behörden-eGovernment  
Die Arbeit der öffentlichen Verwaltungen findet immer vernetzter statt: Inzwischen 
werden jährlich mehrere Millionen Datensätze zwischen 5.400 Meldebehörden 
untereinander und mit staatlichen Einrichtungen ausgetauscht. Neben dem Vorteil 
einer erheblichen Prozessbeschleunigung und der Steigerung des Bürgerkomforts 
(Bürger müssen sich beispielsweise bei Umzug in eine neue Stadt nicht mehr 
abmelden) sind die bereits realisierten Aufwandssparungen im Vergleich zu der 
früheren papiergebundenen Kommunikation enorm. Diese Dienste werden auch in 
der Stadtverwaltung Münster kontinuierlich weiter ausgebaut. In einem nächsten 
Schritt werden z.B. die Standesamtsverfahren mit ihren umfangreichen 
Kommunikationsbeziehungen einbezogen. 
1.3 Verwaltungsinterne Prozessoptimierungen  
Die Verwaltung hat sich auf Grundlage der Vorlage V/438/2010 mit dem Themenfeld 
Verwaltungsprozessoptimierung (VPO) auseinander gesetzt und sich ein Bild über 
eine infrage kommende VPO-Methode verschafft. Hierzu sind Schulungen 
durchgeführt und eine Methode in ersten Anwendungen eingesetzt worden. 
Ziel ist es, ineffiziente Verwaltungsprozesse zu identifizieren und zu optimieren. 
Hierbei werden zunächst die Prozesse betrachtet, die ein hohes Veränderungs-
potenzial (Verbesserung der Bürgerorientierung oder erwartbare, signifikante 
Effizienzsteigerungen) aufweisen und/oder deren Verbesserungsansätze auf mehrere 
andere Prozesse in der Stadtverwaltung übertragbar sind. Das ist insofern von 
 3

Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 
Bedeutung, weil Projekte zur Verbesserung der Verwaltungsprozesse arbeits-
aufwendig und zu erzielende Einsparungen im Vorfeld der Maßnahmenumsetzung 
nur schwer quantifizierbar sind. Charakteri stische Prozesseigenschaften sind: hohe 
Fallzahl, hohe Komplexität, vorhandene Medienbrüche, Beteiligung mehrerer interner 
Organisationseinheiten oder externer Institutionen, Einrichtungen oder Personen, ein 
hoher Sachmitteleinsatz, ggf. vorhandene Bürgeranregungen zu Prozessabläufen. 
Die Verwaltung wird ausgewählte Prozesse im Hinblick auf die höchste 
Wahrscheinlichkeit für Verbesserungsansätze priorisieren. Auf diese konzentriert sich 
anschließend die Verwaltungsprozessoptimierung. Ziel ist es, die wertschöpfende 
Funktion der vordringlichsten Arbeitsabläufe zu erhöhen. 
 Beispiel: Alternierende Telearbeit  
 
Telearbeit steht für betriebliche Tätigkeiten, die durch Informations- und 
Kommunikationssysteme unterstützt, räumlich entfernt vom Standort des 
Arbeitgebers in einer häuslichen Arbeitsstätte durchgeführt werden. In der Form der 
alternierenden Telearbeit erfolgt ein regelmäßiger, meist tageweiser Wechsel 
zwischen einem städtischen und einem heimischen Büroarbeitsplatz. Die 
Stadtverwaltung hat in 2010 mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung zur 
alternierenden Telearbeit abgeschlossen. Mit ihrem Einsatz verfolgt die Stadt Münster 
zum einen die Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, z.B. durch geteilte 
Arbeitsplätze (desk sharing) und zum anderen die stärkere Förderung der 
Vereinbarkeit von Familie und Beruf.  
Derzeit existieren 50 Telearbeitsplätze in 13 Ämtern und Einrichtungen. Ungefähr die 
Hälfte der Arbeitsplätze ist auf Antrag städtischer Beschäftigter einzelfallbezogen 
geschaffen worden, unter anderem um die Akzeptanz der Telearbeit in der 
Stadtverwaltung zu fördern. Daneben wurde in bislang zwei städtischen Ämtern ein 
organisationsbezogener Ansatz verfolgt, indem die alternierende Telearbeit in einem 
größeren Rahmen eingeführt wurde. Neben der Beihilfestelle des Personal- und 
Organisationsamtes ist insbesondere die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes zu 
nennen.  
Im Rahmen eines umfangreichen Projekte s ist dort die alternierende Telearbeit 
eingeführt worden. Von den 24 Beschäftigten nehmen derzeit 20 an der Telearbeit 
teil. Sie erbringen 50 bis 80 % ihrer Arbeitsleistung zu Hause. Die für die 
Bußgeldstelle notwendige Anzahl an Büroräumen im Stadthaus 1 konnte daraufhin 
nach entsprechenden Umbauarbeiten halbiert werden. Neben den bereits 
eingesparten sieben Räumen, werden 2013 weitere zwei Büroräume frei und können 
anderweitig vergeben werden. Aufgrund des Umbaus fielen zwar einmalig 72.000 
Euro Kosten an. Dem entgegen steht allerdings eine regelmäßige jährliche Ersparnis 
in Höhe von 91.000 Euro. 
Das Beispiel der Bußgeldstelle steht für die künftige Strategie der Stadt, Telearbeit 
nicht mehr überwiegend einzelfallbezogen, sondern für gesamte Arbeitsbereiche 
einzusetzen. Die Verwaltung wird alle städtischen Ämter und Einrichtungen 
auffordern, Einsatzmöglichkeiten zur Telearbeit zu benennen. Es muss sichergestellt 
sein, dass die Art und die Anzahl der einzubeziehenden Arbeitsplätze zur Telearbeit 
für eine auf Dauer erreichte hohe Wirtschaftlichkeit, optimale Arbeitsabläufe, 
nennenswerte Ersparnis und hohe Arbeitszufriedenheit stehen. Ziel ist es, mithilfe 
eines Maßnahmekataloges die Organisationseinhei ten zu identifizieren, die sich für 
die Einführung der Telearbeit am ehesten eignen. Die Zahl der Telearbeitsplätze in 
der Stadtverwaltung Münster soll durch Reorganisationsmaßnahmen bis zum Ende 
des Jahres 2014 mindestens verdoppelt werden.  
 4

Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 
Beispiel: Dokumentenmanagementsysteme (DMS)  
Aufgrund sehr hoher Systemkosten und einer rechtlich, organisatorisch und technisch 
hohen Komplexität wurden DMS bei der Stadt Münster bisher nur in ausgewählten 
Aufgabenbereichen eingesetzt. Zudem wird die Wirtschaftlichkeit eines DMS bisher 
noch beschränkt, da wichtige Dokumente auch nach der Digitalisierung (Scannen) 
zwingend aufzubewahren sind. Mit Rechtswi rksamkeit der im eGovernmentgesetz 
des Bundes vorgesehenen Regelungen zum ersetzenden Scannen vergrößert sich 
aber der Nutzen eines DMS erheblich. Zudem ist die Einführung eines 
übergreifenden DMS eine 
• Antwort auf die absehbare Steigerung der Online-Beantragung städtischer 
Dienstleistungen,  
• Fortsetzung der städtischen Strategie zur Vermeidung von Medienbrüchen in 
der internen Verwaltungsarbeit und bei der Kommunikation mit anderen 
Behörden. 
Eine DMS-Einführung ermöglicht eine grundlegende Optimierung der Verwaltungs-
prozesse:  
• Mitarbeiter/innen sparen sich Wege zu ihren Akten. Wegfall von 
Registraturtätigkeiten. 
• Büroarbeitsplätze sind nicht mehr zwingend an bestimmte Räume gebunden, 
flexible Büroraumkonzepte und Telearbeit können einfacher umgesetzt 
werden. 
• Verteiltes Arbeiten wird möglich: mehrere Personen können zeitgleich und an 
verschiedenen Orten mit einer elektronischen Akte arbeiten. Damit ergeben 
sich völlig neue Perspektiven zur Prozessgestaltung. Arbeitsschritte können 
optimiert (Prozessbeschleunigung) werden.  
• Durch entsprechende Einstellungen wandern die elektronischen Vorgänge auf 
fest vorgegebenen Wegen. Das vermeidet Fehlleitungen. Zudem können 
manuelle Arbeitsschritte eines Verwaltungsprozesses automatisiert werden. 
• Die Verkürzung der Transportzeiten von Tagen oder mehreren Stunden auf 
wenige Sekunden beschleunigt die Vorgangsbearbeitung.  
• Platzersparnis: Der Raum für die Aktenhaltung wird reduziert. 
• Daten können nicht durch Feuer oder Wasser vernichtet werden, da sie an 
mehreren Standorten in einem Storage-Area-Network (SAN, dt. 
Speichernetzwerk) abgelegt und zusätzlich auf optischen Speichermedien 
(UDO) gesichert sind. 
• Der Lebenszyklus von Dokumenten wird automatisch berücksichtigt 
(Stadtarchiv – Löschpflichten).  
Die Einführung eines übergreifenden DMS ist ein über Jahre verteiltes 
Gesamtprojekt, bestehend aus vielen aufgabenbezogenen Einzelprojekten. Hierzu 
wird derzeit ein Rahmenkonzept erarbeitet. 
 Beispiel: Zentrale digitale Rechnungseingangsbearbeitung  
 
Die Verwaltung strebt an, die digitale Rechnungseingangsbearbeitung als erstes 
übergreifendes DMS-Projekt umzusetzen. Hierfür spricht, dass zwar in vielen Ämtern 
eine Rechnungseingangsbearbeitung erfolgt, diese aber nur von jeweils wenigen 
Personen wahrgenommen wird, so dass einerseits die IT-Kosten relativ überschaubar 
bleiben, sich aber gleichzeitig alle Ämter und Einrichtungen in eigener Anschauung 
von den Vorteilen eines DMS überzeugt werden. 
 5

Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 
Die Sachbearbeitungsvorteile der digitalen Rechnungseingangsbearbeitung ergeben 
sich vor allem aus der Automation der Rechnungserfassung und der 
Rechnungsprüfung sowie dem automatischen Rechnungseingangsbuch. Die 
manuellen Aufwände sinken und die Rechnungsprozesse werden beschleunigt. 
 Beispiel: Geodatenmanagement 
 
Geoinformationen sind ein wichtiges Werkzeug zur Unterstützung aller planenden 
und verwaltenden Vorgänge in der Stadtverwaltung. Etwa 80 % aller Vorgänge/ 
Entscheidungen in der Verwaltung haben einen raumbezogenen Charakter bzw. 
werden durch Raumbezug beeinflusst. Relevante Geoinformationen für die 
unterschiedlichen Zwecke werden aus den Geobasisdaten des Vermessungs- und 
Katasteramtes und aus weiteren Basis- und Fachdaten mit Raumbezug gewonnen, 
die für Planungs- und Analysezwecke von den verschiedenen Fachämtern und 
externen Stellen erhoben und gepflegt werden. 
Die Nutzung Geographischer Informationssysteme (GIS) unterstützt an vielen 
Arbeitsplätzen die Verwaltungsprozesse. Zur Regelung und Koordination aller 
Geodatenaktivitäten bedarf es einer intensiven Abstimmung innerhalb der 
Stadtverwaltung, um den Aufwand zur Erfassung und Pflege der Daten möglichst 
gering zu halten und die Qualität des Bürgers- bzw. Kundenservices zu gewährleisten 
und zu verbessern. Aufgrund der heutigen Organisationsstruktur werden 
Datenbestände zum gleichen Thema in verschiedenen Ämtern und Einrichtungen 
redundant vorgehalten und gepflegt. Solche Redundanzen sind ineffizient, 
erschweren die Kommunikation und den Datenaustausch und sollten deshalb 
zukünftig abgebaut bzw. ganz vermieden werden. 
Zielsetzungen sind: 
ƒ Stärkere Koordinierung der ämterübergreifenden Pflege und Nutzung von 
Geodaten in der technischen Verwaltung und der Gesamtverwaltung. 
ƒ Beratung bei der Umsetzung von Geschäftsprozessen mit Geo-Bezug aus der 
analogen in die digitale Welt mithilfe eines zielgerichteten nachhaltigen 
Einsatzes von IT-Lösungen. 
ƒ Beratung bei der Einführung neuer IT-Systeme im Bereich Geo(fach)daten. 
ƒ Einhaltung von anerkannten Standards (ISO, OKSTRA, OGC etc.) in der 
Datenhaltung/Datenerhebung. 
Die bisherige Organisationsstruktur wird im Rahmen des Projektes „Einrichtung eines 
zentralen amtsübergreifenden Geodatenmanagements“ angepasst werden. Damit 
wird zugleich ein Beitrag zur Optimierung einer Vielzahl von Prozessen innerhalb der 
Stadtverwaltung geleistet. 
1.4 Potentiale der langfristigen Organisationsentwicklung  
Die laufenden Anstrengungen der Organisationsentwicklung sind eng verbunden mit 
den Strategien zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen von Aufgabenkritik, Straffung 
der Aufbauorganisation, Optimierung der Prozesse und arbeitsteilige 
Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Verwaltungen. Diese Handlungsstrategien 
werden auch in den kommenden Jahren prägend sein für die organisatorische 
Weiterentwicklung der Stadtverwaltung. Im Sinne einer nachhaltigen 
Wirtschaftlichkeit des städtischen Handelns müssen allerdings auch die 
gesellschaftlichen Entwicklungen, die Bedarfe und Bedürfnisse der Bürger/innen und 
anderer Verwaltungskunden sowie der Mitarbeiter/innen der Verwaltung selbst 
 6

Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 
(Personalentwicklung; Beteiligung des Wirtschaftsausschusses) verstärkt beachtet 
werden.    
Die Kommunikation der Stadtverwaltung mit ihren Kunden wird sich in den 
kommenden Jahren dramatisch verändern – sie wird zunehmend elektronisch 
werden. Bei der langfristigen Organisationsentwicklung in der Stadtverwaltung 
Münster geht es daher u.a. um eine St ärkung des eGovernments und damit den 
Aufbau von möglichst vielen Online-Diensten, die für Bürger/innen und Verwaltung 
attraktiv und wirtschaftlich sind. Die Stadtverwaltung wird zugleich für voraussichtlich 
sämtliche Bürgerdienste die „manuellen“ Zugangswege (persönliches Erscheinen, 
Briefpost und Telefon) weiterhin vorhalten müssen – selbst wenn diese aufgrund 
geringer werdender Nutzung immer unwirtschaftlicher werden sollten.  
Daraus ergeben sich Herausforderungen, die weit über die Beantwortung der Frage 
nach der zukünftigen Auslastung der Arbeitsplätze in publikumsintensiven Bereichen 
hinaus gehen. Die Entwicklung hat erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der 
Verwaltungsabläufe, die Art der Leistungserbringung und in der Folge auch auf die 
Struktur der städtischen Ämter und Einrichtungen (Stichwort: Front- und Backoffice) 
sowie deren Standorte.   
Ein möglicher weit reichender Entwicklungsansatz für die Stadt Münster kann die 
übergreifende Steuerung und Bündelung möglichst vieler städtischer 
Dienstleistungen in einem zentralen Bürger-Servicezentrum sein. Hier wird in 
multifunktional strukturierten und flexibel nutzbaren Schalterbereichen sowie 
Beratungsräumen ein breites Leistungsspektrum angeboten. Denkbar wäre zudem, 
anderen Institutionen mit vergleichbaren Kundenprofilen, z.B. Tochterunternehmen 
der Stadt, eine kooperative Mitnutzung anzubieten. Ein solch ausgebauter zentraler 
Ansatz mit dem Ziel einer optimierten Leistungserbringung ist mit Blick auf 
notwendige Rahmenbedingungen und Realisierungschancen vertiefend zu prüfen.      
2. Interkommunale Zusammenarbeit 
2.1 Interkommunale Zusammenarbeit der NRW-Großstädte  
Auf Anregung der Stadt Münster haben mehrere Großstädte in Nordrhein-Westfalen 
Ende 2010 einen Arbeitskreis für interkommunale Zusammenarbeit gegründet. Dieser 
sollte prüfen, in welchen Bereichen Kooperationen und Arbeitsteilung mehr Effizienz, 
Wirtschaftlichkeit und Qualität für die beteiligten Kommunen versprechen. Beteiligt 
sind die Städte Aachen, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, 
Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Köln, Mülheim an der Ruhr, Wuppertal und Münster. 
Unterstützung erhält der Arbeitskreis vom Deutschen Städtetag.  
 Festes Ziel der Städte ist es, die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den 
Städten dort auszubauen, wo sie nachhaltig zur Steigerung   
• der Effizienz/Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung, 
• der Qualität der Leistungserbringung und/oder 
• des Bürgernutzens in anderer Form   
führt. Die Städte haben vereinbart, ihre Kontakte zu verstetigen und gemeinsam 
zu 
prüfen, in welchen Aufgabenbereichen eine interkommunale Zusammenarbeit 
zielführend ist. Zu diesem Zweck wurde ein Netzwerk von festen 
Ansprechpartnern/innen gegründet und wurden bereits bestehende, als erfolgreich 
angesehene Zusammenarbeiten (z. B. im IT-Bereich) einheitlich zusammengestellt.  
 7

Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 
Die grundsätzliche Vorgehensweise in dem eingerichteten Arbeitskreis gliedert sich in 
8 Phasen, die die nachfolgende Grafik veranschaulicht: 
 
Abbildung 1: Vorgehensweise im Arbeitskreis für interkommunale Zusammenarbeit  
 (OB = Oberbürgermeister/innen; AK = Arbeitskreis) 
Bei einem Treffen der Oberbürgermeister/innen Mitte März dieses Jahres haben die 
Städte nun gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag ihre Zusammenarbeit 
konkretisiert (IV. Arbeitsphase). Während beim ersten Treffen im November 2010 
noch Absichtserklärungen und grundsätzliche Aspekte diskutiert wurden (I. 
Arbeitsphase), legten die Oberbürgermeister sich nun auf zehn Kooperationsfelder 
fest: 
1. Organisationsangelegenheiten / GPO   
2. Einkauf / Vergabe / Beschaffung    
3. Geodatenmanagement / ALKIS / etc.  
4. Personalmanagement (ohne Beihilfe)  
5. Beihilfe      
6. Service-Center, Call-Center, D115   
7. Finanzmanagement     
8. Stadtarchiv / Archivierung 
9. Kfz-Zulassungswesen 
10. Elektronische Antragsverfahren  
Bis November 2012 sollen in einem nächsten Schritt die Details der Zusammenarbeit 
ausgearbeitet werden. Hierzu gehört die Konkretisierung möglicher Projekte 
(Benennung, Beschreibung und Zielsetzung), die Prüfung deren Machbarkeit 
(Beschreibung der wesentlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung im rechtlichen, 
it-technischen, organisatorischen, personellen und finanziellem Sinne), die Prüfung 
der Wirtschaftlichkeit (Überschlägige Kalkulation einer wirtschaftlichen 
Projektumsetzung) und die Prüfung der Akzeptanz (Benennung der voraussichtlich 
beteiligten Städte).  
 8

Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 
2.2 Interkommunale Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster 
Die Städte und Gemeinden Altenberge, Ascheberg, Drensteinfurt, Everswinkel, 
Greven, Havixbeck, Münster, Nottuln, Ostbevern, Senden, Sendenhorst und Telgte 
praktizieren bereits seit Jahren eine freiwillige Zusammenarbeit in der „Stadtregion 
Münster“. Die zahlreichen Verflechtungen unter diesen Städten und Gemeinden, die 
Notwendigkeit, Herausforderungen der Stadtentwicklung auch kommunal-nachbarlich 
anzugehen, die wachsende Konkurrenz unter den Stadtregionen und die sich stetig 
verringernden Handlungsspielräume auf kommunaler Ebene haben zu der 
Zusammenarbeit geführt. Die Ansprechpartner/innen aus den beteiligten Kommunen 
treffen sich mehrmals Mal im Jahr, Entscheidungen über das Arbeitsprogramm fallen 
in der jährlichen Bürgermeisterrunde. 
Bereits in 2010 vereinbarte die „Stadtregion Münster“ verstärkt zu prüfen, ob durch 
intensivere Zusammenarbeit Synergien genutzt und damit Beiträge zur 
Konsolidierung der jeweiligen Haushalte erzielt werden können. Mit der 
zwischenzeitlich erarbeiteten Liste kleinerer und mittlerer möglicher zukünftiger 
Kooperationen werden u. a. auch Erwartungen an die oberzentrale Funktion der Stadt 
Münster deutlich. Nennenswerte Beiträge für die Haushaltskonsolidierung der Stadt 
Münster können vor dem Hintergrund der diskutierten Leistungsumfänge nicht 
erwartet werden. Die Gespräche werden konstruktiv fortgesetzt.    
2.3 Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik 
Im Rahmen der teilweise seit Jahrzehnten bestehenden erfolgreichen IT-
Zusammenarbeit auf regionaler, Landes- und Bundesebene wurden und werden 
durch die kommunalen IT-Dienstleister (in Münster: die citeq) erhebliche 
Einsparpotentiale gehoben.  
Regional kooperieren seit mehr als 40 Jahren Münster und 19 Städte, Gemeinden 
und Kreisverwaltungen auf Basis einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung (ÖrV). 
Schwerpunkte sind große Kommunalverfahren wie Finanz-, Einwohner-, 
Personenstands-, Personal- oder Sozialwesen sowie Internet- und Netzwerkdienste. 
Kooperations-Trägereinrichtungen auf Landesebene sind KDN und d-NRW. 
Mitglieder des Zweckverbandes KDN sind Städte wie Bonn, Gelsenkirchen, Köln, 
Münster, Paderborn und viele andere. Der KDN hatte in den letzten beiden Jahren 
sehr starken Zulauf durch neue Mitglieder wie Bielefeld, Bochum, LVR, LWL, 
Mönchengladbach, regio IT Aachen und weitere Städte. Kooperationsschwerpunkte 
sind die gemeinsame Beschaffung und der zentrale Betrieb von Systemen und 
Anwendungen, z.B. Lizenzbeschaffungen, Entwicklungsaufträge und Betrieb 
personalwirtschaftlicher Anwendungen, Die Kooperationsfelder werden derzeit 
massiv erweitert. Besondere Impulse zu größeren Beschaffungsvolumina und 
Betriebseinheiten sind aufgrund der neuen KDN-Mitglieder zu erwarten. 
Gesellschafter von D-NRW sind das Land NRW, Städte wie Dortmund, Hagen, 
Münster und Oberhausen, der LVR, die Kreisverwaltung Mettmann und IT-
Dienstleister mit eigener Rechtspersönlichkeit wie die regio iT Aachen und andere. D-
NRW hat sich als Kopfstelle für landesweite Innovationsprojekte zu 
Prozessmodellierung, eGovernment und interkommunale Zusammenarbeit etabliert 
und betreibt Anwendungen, die von allen NRW-Kommunen nutzbar sind, z. B. KiTa-
Finder NRW, NRW-Vergabeportal, Meldeportal Behörden, Verwaltungssuchmaschine 
NRW und Digitales Archiv. 
 9

Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 
Kooperations-Trägereinrichtungen auf Bundesebene sind der Bundesverband der 
kommunalen IT-Dienstleister (vitako) und die zugehörige Einkaufsgesellschaft pro-
vitako. Mehr als 50 kommunale IT-Dienstleister aus allen Bundesländern tauschen in 
den Facharbeitsgruppen der vitako ihre Erfahrungen aus und unterstützen die 
Kommunalen Spitzenverbände bei der Erarbeitung kommunaler Positionen zu IT-
Themenstellungen. Die Zusammenarbeit mit der vitako eröffnet der Stadt Münster 
darüber hinaus den Zugang zu Bundesministerien und deren Einrichtungen. 
Die dargestellten Kooperationsebenen im Bereich der kommunalen IT-Dienstleister 
sollen zukünftig noch stärker als bislang unter dem Gesichtspunkt möglicher 
Konsolidierungspotentiale genutzt und ausgebaut werden. Dabei besteht eine enge 
Verflechtung zu anderen aktuellen Aktionsfeldern der interkommunalen 
Zusammenarbeit (siehe z.B. Arbeitskreis NRW-Großstädte). 
3. Zusammenarbeit im Konzern Stadt Münster 
3.1 Prüfung des vorhandenen Beteiligungsportfolios 
Über die Grundausrichtung des Beteiligungsmanagements im Stadtkonzern Münster 
wird der Rat jeweils zu Beginn einer neuen Wahlperiode unterrichtet; letztmalig zu 
Beginn des Jahres 2010 (vgl. Vorlage V/0053/2010). Im Jahre 2010 gehörten 17 
unmittelbare und 30 mittelbare Beteiligungen zum Beteiligungsportofolio der Stadt 
Münster. Angesichts der hohen Zahl der direkten und indirekten Beteiligungen sowie 
der sehr dynamischen Entwicklung des Por tfolioumfanges gilt es festzuhalten, dass 
die im Zusammenhang mit der vor zehn Jahren erfolgten grundsätzlichen Neustruk-
turierung des Beteiligungsmanagements (vgl. Vorlage V/1215/2000) getroffene 
Entscheidung, die Steuerungsschwerpunkte des Beteiligungsmanagements auf die 
wichtigsten Beteiligungen („steuerungsrelevante Beteiligungen“) zu konzentrieren, 
nach wie vor richtig ist. Die Vielzahl der Beteiligungen und ihre stetige Zunahme lässt 
ansonsten keine effektive und effiziente Arbeit erwarten. 
Die Optimierung des städtischen Beteiligungsportfolios ist eine dauerhafte Aufgabe 
der Verwaltung. Dabei wird auch das Ziel verfolgt, die Beteiligungsgesellschaften 
stärker in den städtischen Konsolidie rungsprozess einzubeziehen und letztlich 
weitere Beiträge zur Konsolidierung des städtischen Haushalts zu erreichen. 
3.2 Organisationsentwicklung Tiefbau / Stadtwerke 
In der Vorlage V/0316/2011 wurde bereits über einen Zwischenstand berichtet. 
Die Aufgabenstellung ist in der Vergangenheit mehrfach mit gleicher Zielrichtung 
untersucht worden. Ergebnis war, dass die nach wie vor existierende Betriebsform als 
städtisches Amt beschlossen worden ist. In der Vergangenheit ist im Vorfeld der 
Vorlage 0464/2006 „Überführung des städtischen Tiefbauamtes in eine Anstalt des 
öffentlichen Rechts (AöR)“ eine Optimierung geprüft und diese entsprechend 
vorgeschlagen worden. Politisch ist diese Umorganisation aber letztlich nicht 
beschlossen worden. Auch im Rahmen des  Rödl-Gutachtens sind im Anhang 3 vom 
24.6.2006 die rechtlichen und steuerrechtlichen Grundfragen der Übertragung der 
Aufgaben des Tiefbauamtes in eine Anstalt des öffentlichen Rechts gem. § 114 a GO 
NRW geprüft worden. Seinerzeit sind die identifizierten Organisationsvorteile/ 
Konsolidierungsbeiträge größtenteils realisiert worden, ohne eine Änderung der 
Rechtsform zu vollziehen.  
 10

Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 
Darüber hinaus hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verwaltung und der 
Stadtwerke GmbH anhand von Beispielsfällen anderer Organisationsabläufe bei den 
Stadtwerken Osnabrück sowie den Stadtwerken Rheine die Verfahrensabläufe und 
deren betriebswirtschaftliche Konsequenzen untersucht. Dabei ist nicht erkennbar, 
dass die Nähe zu den Stadtwerken größere Vorteile bringt, als die dadurch 
entstehenden Nachteile durch die entstehende Ferne zur Stadtverwaltung. Sinnvolle 
Abstimmungen mit den übrigen Aufgabenbereichen der Stadt werden bei der 
Überführung des Tiefbauamtes in eine private Rechtsform erschwert (im 
Planungsbereich, Kanalbau und Straßenbau, Immobilienmanagement).   
Im Ergebnis ist insbesondere die steuerliche Belastung der 19 %igen Umsatzsteuer 
bei der Überführung der Dienstleistung Entwässerung in den Bereich der Stadtwerke 
als erheblicher Nachteil gegeben. Auch wenn der mögliche Vorsteuerabzug 
berücksichtigt wird, ist es fraglich, ob die dadurch bedingte Verteuerung der 
Leistungen durch Effizienzsteigerungen ausgeglichen werden kann. Es wären also 
entsprechende Gebührensteigerungen zu erwarten. Insgesamt ist mit der 
Übertragung des Bereiches Entwässerung kein Konsolidierungsbeitrag verbunden, 
da dieser Bereich gebührenfinanziert ist. 
Die Überführung des Tiefbaubereichs der Stadtverwaltung in die Stadtwerke GmbH in 
der Rechtsform der GmbH sollte daher nicht weiter verfolgt werden. 
3.3 Organisationsentwicklung Bäder / Stadtwerke 
Mit der Vorlage V/0204/2011 „Steueroptimierung und Bilanzpolitik zur Haushalts-
konsolidierung nutzen“ hat die Verwaltung dem Rat einen Sachstandsbericht zur 
heute existierenden Steueroptimierung bei der Stadtwerke Münster GmbH vorgelegt. 
Dabei wurden steuerliche Optimierungspotentiale festgestellt, für die eine 
weitergehende Untersuchung notwendig war. Aufgrund der Komplexität der 
Fragestellung wurde vorgeschlagen, ein Wirtschaftsprüfer-/Steuerberatungsbüro, zu 
beauftragen, das bezüglich der Besteuerung der öffentlichen Hand über adäquate 
Erfahrungen verfügt. Der Rat hat dem zugestimmt und hierfür Haushaltsmittel in der 
Größenordnung von 10.000 € bereitgestellt. Auf der Basis des Ratsbeschlusses 
V/0204/2011 galt es, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorangegangenen 
Betriebsprüfung steuerliche Optimierungspotenziale für die genannten Bereiche zu 
untersuchen. Folgende konkrete Optimierungswege werden für den Bereich Bäder 
untersucht. 
 Optimierungspotenzial Bäder, Einlagemodell 1
 
Als Maßnahme 56, Anlage 1 a, werden die Effekte aus der Zusammenfassung der 
beiden bestehenden Betriebe gewerblicher Art (BgA Bäder mit Blockheizkraftwerk 
(BHKW) und BgA Bäder ohne BHKW) dargestellt. Durch die Zusammenfassung der 
Bäderverluste mit den Dividenden der Stadtwerke Münster GmbH kann eine 
Minderung der Kapitalertragsteuer in Höhe von ca. 554 T € p. a. erreicht werden. 
Dieser Steuervorteil soll ab sofort und rückwirkend bis 2009 generiert werden. 
Die gegenwärtige Situation stellt sich so dar, dass für zwei Hallenbäder (Hiltrup und 
Roxel) eine technisch wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht zwischen 
diesen Hallenbädern und dem Geschäftsbetrieb der Stadtwerke (Blockheizkraftwerke 
BHKW) gegeben ist. Dadurch können Verluste aus dem laufenden Bäderbetrieb mit 
Gewinnen der Stadtwerke verrechnet werden. Für die übrigen sechs Hallen- bzw. 
Freibäder besteht (gemäß Betriebsprüfung 2007-2008) keine enge wechselseitige 
 11

Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 
wirtschaftlich-technische Verflechtung von einigem Gewicht zu dem Geschäftsbetrieb 
der Stadtwerke.  
Für die Zusammenfassung der Bäderverluste ist die technisch-wirtschaftliche 
Verflechtung nach mündlicher Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) 
inzwischen nicht mehr notwendig. Eine Zusammenfassung der Bäder-BgA im 
Einlagemodell ist nach Vorschlag der Gutachterin Ernst & Young mit der 
Finanzverwaltung inzwischen bereits abgestimmt worden und bereits für das Jahr 
2010 in der Steuererklärung berücksichtigt worden. Die Veränderung der 
Veranlagungen 2008/ 2009 sind möglich und sollen in der Betriebsprüfung 
rückwirkend erfolgen. Die jährliche Steuerersparnis wird auf 554 T € geschätzt. Die 
Einsparung erfolgt durch die Minderung der Kapitalertragssteuer (15,83 % des 
Verlustes des BgA Bäder ohne Stadtwerke).  
 Optimierungspotenzial Bäder, Einlagemodell 2 
 
Das Verrechnungspotenzial im steuerlichen Querverbund könnte durch die Schaffung 
einer zusätzlichen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung zu den übrigen Bädern, 
Bereich des BgA Bäder ohne BHKW steigen. Hierzu sollen Gespräche zwischen 
Technikern und Steuerexperten geführt werden. In Abhängigkeit von den 
Ergebnissen dieser Gespräche, ergeben sich weitere Untersuchungsschritte. 
Sollte es möglich sein, diese technisch wirtschaftliche Verflechtung herzustellen und 
durch die Finanzbehörde anerkannt zu bekommen, wäre dies mit entsprechenden 
organisatorischen Änderungen verbunden (Einbringung der Bäder in die Stadtwerke, 
Gründung einer GmbH als Tochter der Stadtwerke).  Die Einbringung der Bäder in 
eine Konzerntochtergesellschaft (Stadtwerke Münster GmbH) als Sparte oder als 
eigenständige Tochter ist aufwendig, daher nur sinnvoll als „große Lösung“, d.h. bei 
Einbringung aller Bäder. Dies erfordert eine komplexe Gestaltung, ist steuerlich 
allerdings grundsätzlich möglich.  
Sinnvoller weise sollte dabei die technisch-wirtschaftliche Verflechtung für alle Bäder 
geschaffen und von der Finanzverwaltung anerkannt werden.  
In diesem Zusammenhang einer „großen Lösung“ ist dann auch zu prüfen, ob durch 
einen weiteren Schritt eine Übertragung des Bäderbetriebs an die Stadtwerke 
Münster GmbH möglich ist, um ggf. Effizienzgewinne durch eine andere Form der 
Bewirtschaftung zu erreichen. Dabei ist allerdings sicherzustellen, dass der 
Zuschussbedarf für den Bäderbetrieb nicht höher wird als in der gegenwärtigen 
Betriebsform.  
3.4 Managementkontrakte 
Mit dem Instrument des Managementkontraktes soll beschrieben und hinreichend 
fixiert werden, welche Zielerwartungen die Stadt Münster und die jeweilige 
(steuerungsrelevante) Beteiligung haben und wie beide Partner dazu beitragen 
können, diese Ziele zu erreichen. Ausgehend vom Unternehmensgegenstand werden 
Oberziele definiert, welche die Basis für die Ableitung von Teilzielen darstellen. Diese 
untergliedern sich unter anderem in Finanzziele, z. B. die Festlegung von 
Ausschüttungsbeträgen bei Gewinnunternehmen und von Zuschussbeträgen bei 
defizitären Unternehmen. 
Die aktuellen Managementkontrakte haben im Wesentlichen eine Laufzeit bis 2015. 
Zur Vorbereitung der danach folgenden Kontrakte sollen Gespräche mit den 
 12

Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 
 13
steuerungsrelevanten Beteiligungen in der Hinsicht geführt werden, weitere 
Konsolidierungspotentiale für den städtischen Kernhaushalt zu identifizieren und im 
danach folgenden Managementkontrakt als verbindliche Zielvereinbarungen für die 
Konsolidierung umzusetzen. Ansatzpunk te können z.B. (steuer)rechtliche, 
organisatorische und aufgabenkritische Fragen sein. 
3.5 Organisation des städtischen Beteiligungsmanagements 
Das Beteiligungsmanagement der Stadt  Münster wurde jüngst von der 
Unternehmensberatung Ernst & Young begutachtet. Die Ergebnisse wurden dem 
AFBL in der Sitzung am 21.06.2012 von Vertretern von Ernst & Young präsentiert 
(vgl. Vorlage V/0501/2012). Nach der Identifikation von alternativen Modellen des 
Beteiligungsmanagements wurden Beteiligungsmode lle im Vergleich (Potenziale und 
Risiken) dargestellt. Dabei zeigte sich, dass in Münster ein sog. Mischmodell besteht, 
bei dem sich von den ca. 50 Beteiligungen etwa die Hälfte der Gesellschaften im 
Teilkonzern Stadtwerke befinden und dort gesteuert werden. Die übrigen 
Gesellschaften werden direkt von der Stadt Münster gesteuert. Diese Organisation 
des Beteiligungsmanagements (Mischmodell) entspricht der Praxis vieler Kommunen. 
Der KGSt-Bericht 3/2012 („Steuerung kommunaler Beteiligungen“) bestätigt dieses 
Ergebnis ebenfalls. 
Fazit des Gutachtens ist, dass die Stadt Münster seit 10 Jahren über ein erfolgreiches 
Konzept zur Steuerung und zum Management ihrer Beteiligungen verfügt und bereits 
erfolgreich verschiedene Ansätze und Instrumente zur Steuerung ihrer Beteiligungen 
nutzt. Die Empfehlungen der Gutachter zur Neuausrichtung des Beteiligungs-
managements beziehen sich ausschließlich auf die Bereiche Information, Risiko-
steuerung und Wirtschaftlichkeit.

Beschlussvorlage

44579 Zeichen

V/0702/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat I / II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017 (Teil 2) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.09.2012 Rat Einbringung 
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
07.11.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat nimmt die mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2013 aktualisierte finanzielle 
Ausgangslage und den in der Begründung dargestellten Bericht der Verwaltung zur bis-
herigen Umsetzung des 1. Teils des Handlungsprogramms  2012 bis 2017 (Sofortma ß-
nahmen) zur Kenntnis.  
2.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung mit dem 2. Teil des Handlungspr o-
gramms 2012 bis 2017 Einzelmaßnahmen in einer Größenordnung von rund 30 Mio. 
Euro für das Zieljahr 2017 benannt hat (vgl. Anlage 1  a). Die Darstellung umfasst Einze l-
maßnahmen zu Aufwandssenkungen (Aufgabenwandel, Aufgabenumbruch, Aufgabenkritik 
etc.) in Höhe von 18,4 Mio. Euro sowie Ertragssteigerungen in Höhe von 11,4 Mio. Euro. 
2.2 Der Rat nimmt die im Rahmen der letzten Haushaltskonsolidierung und des Handlungspr o-
gramms verfolgten aktuellen Schwerpunkte der Organisationsentwicklung  der Verwal-
tung und ihren jeweiligen Bearbeitungsstand zur Kenntnis (siehe Anlage 1 b). 
2.3 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen des Handlungsprogramms 
weitere Prüfungen durchführen wird. Die Prüfaufträge sind in der Anlage 1  c dargestellt. 
Die Prüfergebnisse und die damit verbundenen finanziellen Konsequenzen werden den po-
litischen Gremien im Rahmen von Vorlagen dargestellt. 
2.4 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung weitere Maßnahmen erarbeitet hat (An-
lage 1 d), die aus personellen und/oder organisatorischen Gründen erst in späteren Jahren 
zu einer finanziellen Wirkung führen. 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die mit dem 2. Teil des Handlungsprogramms 2012 bis 
2017 von der Verwaltung vorgelegten Maßnahmen noch nicht im Haushaltsplanentwurf 
2013 eingearbeitet sind. Gleiches gilt für die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschlägen aus  
dem Bürgerhaushalt 2012, die aus Bürgersicht haushaltsentlastend wirken sollen und mit 
einer Kurzeinschätzungen der Verwaltung versehen worden sind.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0702/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Möller / Herr Etienne 
Ruf: 
492 - 70 22 / - 11 14 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de 
Etienne@stadt-muenster.de 
Datum: 
14.09.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0702/2012 
4. Der Rat verweist die in der Anlage 1  a enthaltenen Einzelmaßnahmen des Handlungs-
programms 2012 bis 2017 sowie die in der Anlage 2 enthaltenen Kurzeinschätzungen zu 
den Bürgervorschlägen daher zur Beratung in die Etatsitzungen  der Bezirksvertretun-
gen sowie der etatrelevanten Ausschüsse. 
5. Um insbesondere bis 2020 einen vollständigen Haushaltsausgleich erreichen und dann hal-
ten zu können, sollten aufgabenkritische Überlegungen nunmehr regelmäßiger B e-
standteil der jährlichen Haushaltsplanberatungen  werden. Zur Vorbereitung komme n-
der Haushaltsplanberatungen wird die Verwaltung beauftragt, im Sommer 2013 einen Ge-
samtüberblick über die Leistungen und Teilleistungen  (unterhalb der Produktebene) in 
Berichtsform zu erstellen.  
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage und Anlass für ein Handlungsprogramm 2012 bis 2017: 
 
Seit Jahren ist der städtische Haushalt durch eine angespannte Fin anzlage geprägt. Rat und Ve r-
waltung haben deshalb in der Vergangenheit verschiedene Programme aufgelegt, um den städt i-
schen Haushalt wieder ins Lot zu bringen. Auf dem Weg zu einer nachhaltigen kommunalen 
Haushaltspolitik haben sich Rat und Verwaltung seit  Juni dieses Jahres mit einem Handlungspr o-
gramm für die Jahre 2012 bis 2017 beschäftigt. Leitvorstellung dabei war, dass 
- es sich lohnt, dauerhaft für die finanzielle Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit der Stadt 
zu kämpfen, 
- das städtische Leistungsnive au in Münster in vielen Bereichen über dem Durchschnitt ve r-
gleichbarer Städte liegt, das „Leistungsentgelt“ in Form von Steuern und Gebühren aber in 
der Regel im oder unter dem Durchschnitt liegt, 
- nur die Gesundung der Stadtfinanzen es ermöglicht, an dem h ohen Leistungsniveau in vi e-
len städtischen Bereichen weiter zu arbeiten, 
- Rat und Verwaltung bereit sind, den haushaltspolitischen Kurs unter dem Leitmotiv „Zukunft 
und Zusammenhalt“ weiter zu entwickeln und im Sinne einer dauerhaft nachhaltigen Ko m-
munalpolitik die bestmöglichen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger mit den vorha n-
denen Ressourcen zu erbringen. 
 
Festzustellen ist, dass Münster eine Stadt mit hohem Leistungsniveau ist und (auch bei vollständ i-
ger Umsetzung des Handlungsprogramms) bleibt. De r Großteil der städtischen Lei stungen wird 
durch das Handlungsprogramm nicht berührt. Mit dem Handlungsprogramm möchte die Stadtve r-
waltung ganz gezielt die städtischen Aufgaben und Leistungen weiterentwickeln. Bei der Aufste l-
lung des Handlungsprogramms war  sich die Verwaltung des Dilemmas zwischen finanzieller Zie l-
erreichung und dem Vorschlagen sehr weit reichender Maßnahmen bewusst. Deshalb möchte die 
Verwaltung das aktuell vorliegende Handlungsprogramm nicht als endgültiges und abgeschloss e-
nes Ma ßnahmenpaket bis 2017 ansehen, sondern vielmehr in den kommenden Jahren an der 
Weiterentwicklung arbeiten. Das drückt sich beispielsweise in den Beschlusspunkten 2.3, 2.4 und 
5 aus. Oberste Zielsetzung ist und bleibt es, die Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten. 
 
Mit dem Handlungsprogramm 2012 bis 2017 ist die Verwaltung einen weiteren Schritt hin zu einer 
zielorientierten Steuerung des Haushaltes gegangen. Der Entwicklung der in Anlage 1 aufgefüh r-
ten Maßnahmen und Prüfaufträge war ein Verfahren vorausgegangen (Beschreibung siehe unten), 
das das Bewusstsein der Ämter und Einrichtungen für strategisch bedeutsame Aufgabenteile ihrer 
jeweiligen Organisationseinheiten geschärft hat. 
 
Für die Zukunft beabsichtigt die Verwaltung, diesen Steuerungsansatz noch konsequent er umzu-
setzen.  
 
Zukünftig soll die Konsolidierung des städtischen Haushaltes nicht nur das Ergebnis einer Deba tte 
über den kommunalen Leistungsabbau sein, sondern sich vor allem an den mittel - und langfristi-
gen Zielen und damit Herausforderungen der komme nden Jahre orientieren. Damit sollen nicht

- 3 - 
V/0702/2012 
nachhaltig wirkende Verteilungsdiskussionen so weit es geht durch mittel - und langfristige, inhaltli-
che Entscheidungen ersetzt werden, die vor dem Hintergrund der kommunalen Selbstverwa ltung 
die Zukunftsfähigkeit der Stadtgesellschaft im Blick haben. 
 
Gestaltungsspielräume für Zielsetzungen in diesem Sinne entstehen jedoch nur, wenn bestehende 
kommunale Leistungen nicht ausnahmslos mit einer „Bestandsgarantie für die Ewigkeit“ versehen 
werden. Eine Anpassung des kommunalen Leistungsspektrums an aktuelle Herausforderungen ist 
nur möglich, wenn einzelne Leistungen auch reduziert oder vollständig eingestellt werden dürfen. 
Daher wird die zielorientierte Steuerung die bisherigen aufgabenkritischen Ansä tze nicht ersetzen, 
sondern ihnen verstärkt eine einheitliche Richtung geben. Aufgabenkritik ist i ntegraler Bestandteil 
der zukünftigen zielorientierten Steuerung bzw. Haushaltssteuerung.  
 
Aus aktuellem Anlass wird bereits an dieser Stelle auf die vom Land NRW am 30. Augus t 2012 
vorgelegten Eckpunkte zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2013 verwiesen. Nach den Eckpunkten 
und der ersten Modellrechnung des Landes kann die Stadt Münster für das Jahr 2013 mit Schlü s-
selzuweisungen in einer Größenordnung von rund 35 Mio. Euro rechnen. 
 
Diese Erträge sind bislang im städtischen Haushalt nicht eingeplant, sie verbessern also den 
Haushalt – allerdings nicht vollständig: Die Schlüsselzuweisungen werden bei der Zahlung der 
Landschaftsumlage an den Landschaftsverband Westfalen -Lippe berücksichtigt. Wenn man einen 
Hebesatz von 16,1 Prozentpunkten (wie in diesem Jahr) unterstellt, muss die zu zahlende Lan d-
schaftsumlage um etwa 3,4 Mio. Euro gegenüber dem bisherigen Haushaltsansatz 2013 angeh o-
ben werden. 
 
Hinzu kommt noch folgender Aspekt: Dass  die Stadt Münster 2013 voraussichtlich wieder Schlü s-
selzuweisungen erhält, liegt unter anderem daran, dass die eigene Steuerkraft in der für die Z u-
weisungen gültigen Referenzperiode deutlich niedriger ausgefallen ist. Anders ausgedrückt: Die 
Stadt erhält mit den Schlüsselzuweisungen eine anteilige „Aufstockung“ der eigenen fehlenden 
Steuermittel (aus der Gewerbesteuer). Die Stadt wird in der Summe durch die Schlüsselzuweisu n-
gen also nicht „reicher“. Dies belegen auch aktuelle Zahlen zur städtischen Steuerk raft, dargestellt 
am Beispiel der Gewerbesteuer. Lag das Gewerbesteuer -Istaufkommen im 1. Halbjahr 2011 noch 
bei 172 Mio. Euro, betrug dieses Aufkommen im 1. Halbjahr 2012 nur noch 122 Mio. Euro. 
 
Damit wird auch deutlich, dass die Notwendigkeit für das Ha ndlungsprogramm 2012 bis 2017 wei-
terhin gegeben ist, insbesondere deshalb, weil zurzeit noch nicht absehbar ist, ob die Stadt 
Schlüsselzuweisungen nur im Jahr 2013 oder auch in den Folgejahren erhalten wird. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 1: 
 
Mit dem parallel in die politische Beratung eingebrachten Haushaltsplanentwurf 2013 wird die f i-
nanzielle Ausgangslage verdeutlicht. Danach steht in Münster ein Haushaltssicherungskonzept 
unmittelbar bevor, wenn nicht das Handlungsprogramm 2012 bis 2017 zu einer deutlichen Hau s-
haltsentlastung führt.  
Mit der Vorlage V/0505/2012 hat die Verwaltung den ersten Teil dieses Handlungsprogramms vo r-
gelegt. Die Vorlage ist – ergänzt durch einen gemeinsamen Antrag der CDU -Fraktion, der SPD -
Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und  der FDP-Fraktion – vom Rat am 27. Juni 
2012 beschlossen worden.  
Der erste Teil des Handlungsprogramms umfasst im Wesentlichen verschiedene Sofortmaßna h-
men wie eine Reduktionsvariante bei Investitionen, die Absenkung von Standards und ein Invest i-
tionsmoratorium. 
 
Der bisherige Stand der Umsetzung sei nachfolgend dargestellt.

- 4 - 
V/0702/2012 
- Genauere Abschätzung der finanziellen Auswirkungen in Vorlagen 
 
Zurzeit findet die verwaltungsinterne Abstimmung zur konkreten Umsetzung des Vorschl a-
ges statt. Dabei ist der eigentl iche Mehrwert dieser Information in den Beschlussvorlagen 
klar zu definieren, um Doppelangaben möglichst zu vermeiden. Darüber hinaus wird auch 
geprüft, ob neben der kompakten Darstellung der finanziellen Wirkungen eventuell auch 
Hinweise zur Pflichtigkeit der Maßnahme bzw. des Sachverhalts gegeben werden können. 
 
- Reduktionsvariante bei Investitionsmaßnahmen 
 
Bei einem durchschnittlichen jährlichen Investitionsvolumen von rund 35 Mio. Euro im B e-
reich der Baumaßnahmen (Hoch - und Tiefbau) für die Jahre 2013 - 2016 ergeben sich 
überschlägig folgende Werte: 
 
20% von 35 Mio. Euro =  7 Mio. Euro 
 
Die durchschnittliche Kreditfinanzierung von 50 % ergibt eine Kreditersparnis von 3,5 Mio. 
Euro. Die geringere Kreditaufnahme führt zu einer Reduzierung des Zinsaufwands bei 
durchschnittlich gebundenem Kapital von 35 Mio. Euro um rund 70.000 Euro (Zinssatz 4 % 
und bezogen auf die gesamte Kreditlaufzeit) pro Jahr. Bei durchschnittlicher Nutzungsda u-
er von 70 Jahren ergibt sich eine Reduzierung des Abschreibungsaufwandes von rund 
100.000 Euro pro Jahr (7 Mio. € / 70). 
Wenn unterstellt wird, dass Bauunterhaltungsaufwand / Instandhaltungsaufwand rund 
1,5 % der Bausumme ausmachen, ergibt sich eine Einsparung von rund 100.000 Euro pro 
Jahr. 
Eventuell reduzierte Bewirtschaftungskosten (Energie, Re inigung etc,) könnten sich erg e-
ben, wenn das Bauvolumen (Flächen, umbauter Raum) auch um 20 % reduziert wird. 
 
- Standardveränderungen bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen 
 
Bereits in aktuellen Vorlagen, mit denen Errichtungs - oder Planungsbeschlüsse de r politi-
schen Gremien erfolgen sollen, versucht die Verwaltung, Standardveränderungen vorz u-
nehmen und zu dokumentieren. Um diesen Aspekt letztlich tragfähig zu gestalten, sind j e-
doch die bisherigen Verfahrensabläufe zu analysieren und in geeigneter Weise gegebenen-
falls anzupassen. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe aus verschiedenen Ämtern Vorschläge 
erarbeiten und nach verwaltungsinterner Abstimmung den politischen Gremien vorlegen. 
Die Verwaltung wird in diesem Kontext auch die Möglichke iten prüfen, Investorenmodelle – 
über das bisherige Maß hinaus – für Investitionsmaßnahmen, insbesondere bei Bauma ß-
nahmen im Bereich der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder, zu nutzen, 
wenn sie wirtschaftlich vorteilhaft sind. Dabei sollen – im Rahmen der rechtli chen Hand-
lungsmöglichkeiten – Verfahren so angelegt werden, dass der Aufwand für alle Verfahrens-
beteiligten angemessen ist. 
 
- Investitions-Moratorium 
 
Das bisher in der Finanzplanung bis zum Jahr 2015 ausgewiesene Investitionsprogramm 
ist bis zum Jahr 2017 zu strecken. Die Streckung des Investitionsprogramms führt gege n-
über der gleichmäßigen Fortschreibung des bisherigen Investitionsprogramms in den Ja h-
ren 2013 bis 2017 zu folgenden Reduzierungen: 
 
 2013 2014 2015 2016 2017* Summe 
Mio. € 
Reduzierung 8,3 10,7 15,0 12,4 14,1 60,5 
 
* Hinweis: Das Jahr 2017 ist hier zusätzlich aufgenommen, weil das Handlungsprogramm bis zum Jahr 2017 
läuft. Die aktuelle Haushaltsplanung läuft dagegen bis 2016.

- 5 - 
V/0702/2012 
Ähnlich wie bei der Reduktionsvariante f ührt diese Reduzierung gegenüber der bisherigen 
Planung zu einer Haushaltsentlastung in den Bereichen Zinsaufwand, Abschreibungen und 
Bauunterhaltung. Darunter fallen Maßnahmen wie die geplante Sanierung des Stadtha u-
ses 1 oder der geplante Neubau der Feuer wache 3. Bezogen auf die Summe der Reduzi e-
rungen von insgesamt 60,5 Mio. € beträgt die jährliche Haushaltsentlastung rd. 2,4 Mio. €. 
 
Auch die weiteren, mit der Vorlage V/0505/2012 beschlossenen Punkte (Projektgruppe Verwa l-
tungsreform und haushaltsentlastend wirkende Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt) werden in 
dieser Vorlage thematisiert. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 2.1: 
 
Für den in der Anlage 1 dargestellten zweiten Teil des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 ist die 
Verwaltung wie folgt vorgegangen: Um die vom Rat in der Juni -Sitzung nochmals bestätigten Ziel-
setzungen (Haush altssicherung vermeiden, Haushaltsdefizit 2014 bei maximal 20 Mio. Euro, 
Haushaltsausgleich 2020) zu erreichen, sollte das Handlungsprogramm zur Haushaltsverbess e-
rung folgenden finanziellen Umfang haben: 
2014: 15 Mio. Euro 
2017: 45 Mio. Euro und 
2020: 60 Mio. Euro (vgl. auch Beschlusspunkt 3 der Vorlage V/0505/2012). 
Das Handlungsprogramm ist zunächst bis 2017 ausgerichtet, weil das Jahr 2017 das letzte Hau s-
haltsjahr ist, das der aktuell gewählte Rat noch im Rahmen der Haushaltsaufstellung beeinflussen 
kann. (Die mittelfristige Ergebnis - und Finanzplanung des Haushalts 2014 reicht bis zum Jahr 
2017.)  
Wie auch in der Vorlage V/0505/2012 dargestellt, sollte der Schwerpunkt des Handlungspr o-
gramms auf den Themenfeldern Aufgabenwandel, Aufgabenumbruch und Aufgab enkritik liegen. 
Ein weiteres Handlungsfeld dieses Programms sind Ertragssteigerungen. 
 
Um zu konkreten Maßnahmen zu gelangen, ist die Verwaltung wie folgt vorgegangen: 
 
Schritt 1: Ermittlung von Leistungen und Bildung von Prioritäten 
 
Alle Ämter und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen haben bis Anfang Juli 2012 eine Liste mit 
ihren Leistungen und Teilleistungen erstellt. Die Darstellung der Leistungen und Teilleistungen 
erfolgte unterhalb der Produktebene des Haushalts. Die Ämter und eigenbetriebsähnlichen  
Einrichtungen haben anschließend ihre Teilleistungen im Hinblick auf die anstehende Aufg a-
benkritik priorisiert. 
Von den Ämtern und Einrichtungen war deutlich zu machen, welche Leistungen und Teillei s-
tungen sie innerhalb ihrer Produkte erbringen. Als Orien tierungshilfe für die Bildung von Lei s-
tungen unterhalb der Produktebene konnte der einheitliche Produktplan der ‚Kommunalen 
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement’ (KGSt) herangezogen werden. 
Die Priorisierung der Leistungen und Teilleistungen bezog  sich auf das „Ob“ und „Wie“ (= 
Ressourcen bestimmende rechtliche Vorgaben) der Leistungserfüllung. 
Zur Erstellung der Prioritätenlisten lassen sich folgende Hinweise geben bzw. Schlussfolg e-
rungen ziehen: 
- Mit den Prioritätenlisten liegt erstmalig nach Einf ührung des Neuen Kommunalen Finan z-
managements ein nahezu vollständiger Überblick über das städtische Leistungsspektrum 
(unterhalb der Produktebene des städtischen Haushalts) vor. 
- Angesichts der Kürze des Erstellungszeitraums können – trotz erfolgter Qualitätssicherung 
– Unschärfen noch vorhanden sein. Außerdem haben die Listen der Ämter und Einric h-
tungen unterschiedliche Detaillierungsgrade bei der Abbildung der Leistungen / Teillei s-
tungen. 
- Der finanzielle Umfang (Saldo aus Erträgen und Aufwendungen) aller Leistungen und Teil-
leistungen von 395,6 Mio. Euro entspricht in etwa dem, was auch bei Betrachtung der

- 6 - 
V/0702/2012 
Haushaltsdaten als Ergebnis hätte vorliegen müssen. Dass hier nicht das gesamte Hau s-
haltsvolumen abgebildet ist liegt daran, dass  
- die Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“,  
- die Abschreibungen und die korrespondierenden Erträge 
- die Versorgungsaufwendungen und  
- die gebührenrechnenden Einrichtungen 
nicht berücksichtigt sind. 
- Mit der Übersicht lassen sich noch keine abschließend belastbaren Aussa gen zur Pflic h-
tigkeit und Freiwilligkeit städtischer Leistungen treffen.  
- Gleichwohl gibt es viele Leistungen, die entweder freiwillig oder nur dem Grunde nach 
pflichtig sind, die aber aus stadtstrategischer Sicht wichtig sind. 
 
Schritt 2: Festlegung des finanziellen Orientierungsrahmens 
 
Um das Handlungsprogramm 2012 bis 2017 mit konkreten Maßnahmen füllen zu können, hat 
der Verwaltungsvorstand einen finanziellen Orientierungsrahmen für jedes Dezernat festgelegt.  
 
Schritt 3: Erarbeitung konkreter Einzelmaßnahmen 
 
Alle Ämter und Einrichtungen haben daraufhin für die zwischen ihnen und der bzw. dem z u-
ständigen Beigeordneten abgestimmten Teilleistungen eine Liste von konkreten aufgabenkrit i-
schen Maßnahmen erstellt. 
Die Erfassung der Einzelmaßnahmen erfolgte über eine standardisierte Erfassungsmaske. Dort 
waren 
- die Maßnahmenbezeichnung, 
- die Maßnahmenbeschreibung, 
- die Bürgerwirkung, 
- die Personalwirkung (Stellenanteile) und 
- die finanzielle Auswirkung im Zeitablauf 
einzutragen. 
Die Einzelmaßnahmen sind i m Verwaltungsvorstand mehrfach beraten worden, bevor sie B e-
standteil dieser Vorlage wurden. 
 
Insgesamt umfasst die Liste (Anlage 1  a) Maßnahmen in einer Größenordnung von rund 23 Mio. 
Euro für das Jahr 2014 bzw. rund 30 Mio. Euro für das Jahr 2017. Davon e ntfallen auf aufwands-
seitige Maßnahmen 18,4 Mio. Euro und auf ertragssteigernde Maßnahmen 11,4 Mio. Euro. 
 
Die finanziellen Größenordnungen der Maßnahmenliste gemäß Anlage 1 a sind in der nachfolgen-
den Grafik nochmals dargestellt: 
 
12,0 10,8 10,4 11,2 11,4
9,6 11,8 15,3
16,6 18,4
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
35,0
2013 2014 2015 2016 2017
in Mio. €
Aufwendungen
Erträge

- 7 - 
V/0702/2012 
 
Neben diesen Daten sei darauf hingewiesen, dass die Maßnahmenliste auch Maßnahmen mit Flä-
chenwirkungen umfassen. Die Flächenwirkung ist neben der Bürgerwirkung und der Personalwi r-
kung explizit in der Maßnahmenliste aufgeführt. 
 
Wirft man einen Blick zurück auf die in der Juni-Sitzung diskutierten Größenordnungen, um die der 
Haushalt entlastet werden sollte, stellt man fest, dass die Zielgröße für das Jahr 2014 (15 Mio. 
Euro) mit der vorgelegten Maßnahmenliste erreicht bzw. überschritten wurde. Allerdings wird die 
Zielgröße für das Jahr 2017 (45 Mio. Euro) zurzeit noch verfehlt. 
 
Die hier dargestellte Maßnahmenliste kann selbstverständlich nicht allumfassend und auch nicht 
abgeschlossen sein. Es wird auch zukünftig der Bedarf an regelmäßiger Prüfung des städtischen 
Aufgaben- und Leistungsspektrums bestehen, insbesondere dann, wenn die finanzielle Aussta t-
tung der Stadt nicht auskömmlich ist. Deshalb soll der 2. Teil des Handlungsprogramms auch nicht 
als abschließender Programmteil verstanden werden. Vielmehr muss in den nächsten Ja hren an 
einer kontinuierlichen Fortsetzung von Leistungsüberprüfungen, Aufgabenveränderungen, Zwec k-
kritik und Ähnlichem gearbeitet werden, wenn die Zielsetzungen bis zum Jahr 2020 erreicht we r-
den sollen. 
 
In diese kontinuierliche Prüfung ist sicherlich auch die Gewährung von Zuschüssen einzubeziehen. 
Neben den bereits in der Maßnahmenliste aufgeführten Anpassungen in einzelnen Zuschussberei-
chen ist das Zuschusswesen in der Stadt Münster insgesamt zu würdigen und ggf. anzupassen. 
Insoweit wird damit auch dem  Antragsanliegen „Reform der Zuschusspolitik – Den Haushalt steu-
erbarer machen und für Zuschüsse mittelfristige Sicherheiten geben“ (Vorlage V/0455/2012, A n-
trag der Ratsgruppe UWG/ödp und von Ratsherrn Powroznik) grundsätzlich Rechnung getragen. 
 
Für die B egleitung des Handlungsprogramms hat die Verwaltung ein Projektcontrolling eingeric h-
tet. Über das Projektcontrolling soll sichergestellt werden, dass die Umsetzung der Maßnahmen 
entsprechend der politischen Beschlüsse erfolgt und über den akt uellen Stand d er Umsetzung 
verwaltungsintern und gegenüber den politischen Gremien berichtet werden kann. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 2.2: 
 
Die Verwaltung hat im Frühjahr dieses Jahres unter der Leitung des zuständigen Beigeor dneten 
eine Projektgruppe „Verwaltungsreform“ eingerichtet. Die Projektgruppe hat die zuletzt eingeleit e-
ten bzw. durchgeführten Anstrengungen zur Organisationsentwicklung intensivieren und ihre Ve r-
netzung untereinander sicherstellen können.  
 
Wie bereits in der Ratsvorlage V/0505/2012 vom 08.06.2012 (Seite 15 oben) ausgeführt zeigte 
sich auch in den vergangenen Monaten, dass sich die wirtschaftlichen Effekte für den städtischen 
Haushalt damit allerdings nur sehr begrenzt zeitnah realisieren lassen kö nnen. Die vielfältigen 
Rahmenbedingungen der in der Regel k omplexen Vorhaben führen zu E igendynamiken, die eine 
speziell aus dem Blickwinkel der Haushaltskonsolidierung vorgenommene Steuerung nur sehr ei n-
geschränkt erlauben.  
 
Besonders deutlich wird dies in den in der Anlage 1  b dargestellten Ansätzen der Prozessoptimie-
rung bzw. des eGovernments und der interkommunalen Zusammenarbeit. 
 
1. Neustrukturierung der Ämter und Einrichtungen 
 
Die Aufbauorganisation der Stadtverwaltung ist laufend zu optimieren. Bereits in den letzten Ja h-
ren wurden Ämter und Einrichtungen zusammengefasst, z. B. die Stadtkämmerei, die Stad tkasse 
und das Amt für kommunale Abgaben zum Amt für Finanzen und Beteiligungen sowie das Liege n-
schaftsamt und das Hochbauamt zum Amt für Immobilienmanagement.

- 8 - 
V/0702/2012 
Dieser Ansatz soll im Sinne einer zukunftsfä higen Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturen 
und damit unter anderem auch als Beitrag zur Haushaltsentlastung konsequent weitergeführt we r-
den. Aktuell wurden unter den derzeitigen personellen und organisatorischen Rahmenbedingu n-
gen Ämterzusammenlegungen geprüft. Zielsetzungen waren dabei insbesondere  
 
-- Zusammenfassung kleinerer Ämter und Einrichtungen zu Ämtern und Einrichtungen mittl e-
rer Größe, um deren Arbeit wirtschaftlicher zu gestalten und damit (zumindest mittelfri stig) 
Konsolidierungsbeiträge zu erzielen. 
 
-- Bezogen auf die Aufgaben bzw. die Produkte, Leistungen und Teilleistungen der Ämter und 
Einrichtungen Überschneidungen möglichst gering zu halten/zu vermeiden, um eff izientere 
Formen der Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen. 
 
-- Leitungs- und Führungsspannen angemessener zu gestalten und interne Querschnittsfunk-
tionen (wie Haushalts - und Rechnungswesen, allgemeine Verwaltungsaufgaben) optimi e-
ren zu können.  
 
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Oberbürgermeister in Abstimmung mit den z uständigen 
Beigeordneten im Rahmen des § 62 Abs. 1 der Gemeindeordnung folgende Ämter zusammenz u-
fassen. Die Fusionen sollen im Rahmen der personellen und organisatorischen Gegebenheiten so 
schnell wie möglich umgesetzt werden.  
 
 
1.1 Amt des Rates und des Oberbürgermeisters / Amt für Bürgerangelegenheiten 
 
Die Aufgaben des Amtes des Rates und des Oberbürgermeisters umfassen neben intern ationalen 
Beziehungen (Städtepartnerschaften, Europaangelegenheiten) im Schwerpunkt die Betreuung von 
Ratsgremien (Rat, Haupta usschuss sowie Bezirksvertretung Mitte) und die Bearbeitung allgeme i-
ner Gremien- und kommunalrechtlicher Angelegenheiten.  
 
Im Amt für Bürgerangelegenheiten werden neben den Kernaufgaben des Einwohner - und Melde-
wesens ebenfalls Aufgaben im Umfeld der Gemei ndeordnung (Wahlen/Kommunalwahlen, Bürger-
begehren und Bürgerentscheide), aber auch die Verwaltung der Stadtbezirke und die Betreuung 
der Bezirksvertretungen (außer Bezirksvertretu ng Münster-Mitte, diese wird vom  Amt des Rates 
und des Oberbürgermeisters betreut) wahrgenommen.  
 
Eine Zusammenfassung ist wegen dieser aufgabenbezogenen Überlappungen sinnvoll. Des We i-
teren wird damit eine relativ kleine Organisationseinheit mit einer größeren zusammengefasst, was 
Effizienzsteigerungen mit sich bringt. Letztlich scheidet der Leiter des Amtes für Bürgerangelegen-
heiten im nächsten Jahr aus. Zumindest diese Stelle kann durch eine Zusammenfassung der be i-
den Organisationseinheiten eingespart werden. (siehe auch Anlage 1a, Maßnahme Nr. 1) 
 
 
1.2 Amt für Ausländerangelegenheiten / Zentrales Justiziariat 
 
Im Zuge der Konsolidierung und Organisationsentwicklung ist das frühere Rechtsamt vor einigen 
Jahren aufgelöst worden. Für übergreifende Rechtsaufgaben (soweit sie nicht die beim Oberbü r-
germeister abzudeckenden Bereiche Da tenschutz, Korruptionsbekämpfung, Informationsfreiheit s-
gesetz etc.) umfassen, sind in der Organisationseinheit Zentrales Justiziar iat zusammengefasst 
worden. Die Organisationseinheit ist dem Dezernat V zugeordnet. Die Aufgabengruppe Auslä n-
derangelegenheiten ist ebenfalls dem Dezernat V zugeordnet. Di eser Arbeitsbereich ist sehr stark 
rechtlich geprägt. Die Ausführung der rechtlichen Vorgaben ist häufig auch (z. B. bei aufenthalt s-
beendenden Maßnahmen) mit Rechtsverfahren ve rbunden. Es bietet sich daher an, d iese beiden 
Organisationseinheiten zusammenzufassen (Amt für Ausländerangelegenheiten und Zentrales 
Justiziariat). Mit dieser Zusammenfa ssung werden zwei kleinere Organisationseinheiten zu einer

- 9 - 
V/0702/2012 
mittleren zusammengefasst. Der Leiter des Amtes für Ausländer angelegenheiten wird Ende des 
nächsten Jahres aus dem aktiven städtischen Dienst ausscheiden, so dass dann auch ein fina nzi-
eller Konsolidierungsbeitrag generiert werden kann. (siehe auch Anlage 1a, Maßnahme Nr. 2) 
 
 
1.3 Stadtmuseum / Stadtarchiv 
 
Stadtmuseum und Stadtarchiv haben zum Teil aufgabenbezogene Überschneidungen. Insbeso n-
dere die Erforschung und Darstellung stadtgeschichtlicher Fragestellungen sind eine verbi ndende 
Klammer. Beides sind sehr kleine Ämter. Mit einer Zusammenfassung der beiden Organi sations-
einheiten wird eine größere Einheit erreicht. Im Ra hmen der personellen und organisatorischen 
Möglichkeiten wird mittelfristig auch ein, wenn auch überschaubares, Konsolidi erungspotenzial 
erwartet. (siehe auch Anlage 1d, Maßnahme Nr. 1) 
 
 
1.4 Gesundheitsamt / Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt 
 
Die Aufgaben beider Ämter haben Gesundheitsschutz als einen Aufgabenschwerpunkt. Die Verhü-
tung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Aufgaben nach dem Bundesseuchengesetz, die 
Überwachung des Trink wassers, dienen ebenso dem Gesundheitsschutz, wie die Aufgaben im 
Bereich Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz im Veterinär - und Lebensmittelüberwa-
chungsamt.  
 
Mit einer Zusammenfassung verspricht sich die Verwaltung insbesondere eine – wegen der insge-
samt auch durch die bereits vorgenommenen Konsolidierungen knappen Ressourcen  – zielgerich-
tete und effektivere Aufgabenwahrnehmung. Mittelfristig werden, auch durch personelle Fluktuat i-
onen in den nächsten Jahren, weitere Potenziale gesehen (sie he auc h Anlage 1d, Maßnahme 
Nr. 2). 
 
 
1.5 VHS im Amt für Schule und Weiterbildung / Villa ten Hompel 
 
Die Villa ten Hompel ist eine sehr kleine Einrichtung. Sie hat insbesondere die historische Bildung 
für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Fokus. Dies ist ei n Ansatzpunkt, der für eine Zusa m-
menfassung mit dem Aufgabenbereich VHS im Amt für Schule und Weiterbi ldung spricht. Darüber 
hinaus sind Organisationsvorteile bei einer Zuordnung zu einer größeren Organisationseinheit, z.B. 
in Vertretungssituationen etc. z u erwarten. Dadurch kö nnen sich insbesondere für die typischen 
Querschnittsfunktionen in einem Amt (allgemeine Verwaltungsaufgaben, Haushalts - und Rec h-
nungswesen etc.) Möglichkeiten der Arbeitsoptimierung ergeben Im Rahmen der organisator i-
schen Vorbereitung der Zusammenführung und des eingeleiteten Prozesses zur Neuausrichtung 
der VHS ist zu prüfen, ob es weitergehende Potenziale für eine Straffung der Arbeitsorg anisation 
gibt.  
 
 
1.6 Weitergehende Überlegungen 
 
Wie angemerkt, ist die Organisationsentwicklu ng im Sinne der Optimierung von Aufbau - und Ab-
lauforganisation ein dynamischer Prozess. Er hängt von verschiedenen Faktoren ab, die Anlässe 
geben, um weitergehende Entscheidungen zur Zusammenfassung von Ämtern und Einrichtungen 
zu treffen. 
 
Hier sei insbesondere auf zwei laufende Prüfungen hingewiesen:

- 10 - 
V/0702/2012 
 -- Zuordnung des Sportamtes (Sportverwaltung)  
 
 Auf Grund steuerlicher Überlegungen wird derzeit durch die Verwaltung geprüft, ob eine 
Zuordnung des Bereiches der Bäder zu den Stadtwerken steuerrechtlic he und auch aufga-
benbezogene Vorteile mit sich bringt (siehe Anlage 1  b Textziffer 3.3). Die steuerrechtliche 
Prüfung einer Zuordnung ist, da hier auch belastbare Aussagen der Finanzverwaltung no t-
wendig sind, noch nicht abgeschlossen. In Abhängigkeit von d ieser Entscheidung wäre 
dann zu prüfen, falls eine entsprechende Zuordnung der Bäder zu den Stadtwerken vorg e-
nommen wird, ob und wie der dann verbleibende Teil der „Sportverwaltung“ org anisiert 
wird.  
 
 - Schnittstellen Presse- und Informationsamt und Münster-Marketing 
 
       Mit Vorlage 0316/2011 zum geme insamen Antrag der CDU - und SPD-Fraktionen an den 
Rat Nr. 0027/2011 „Weitere Anstrengungen zur Optimierung von Strukturen und Prozessen 
in der Stadtverwaltung sowie im Umgang mit städtischen Immobilien“ h at die Verwaltung 
berichtet, dass sie im Rahmen einer Untersuchung klärt, in wie weit die Arbeit von Presse - 
und Informationsamt und Münster-Marketing in der Außen- und Innenwirkung besser aufei-
nander abgestimmt werden kann. Eine erste Aufgabenanalyse ist durchgeführt worden. Auf 
dieser Grundlage wird die Verwaltung nun prüfen - und dann auch den zuständigen Gremi-
en berichten - welche Optimierungspotenziale durch die Verwaltung gesehen werden.  
 
 
2. Prozessoptimierung und eGovernment  
 
Wie bereits mit Vorla ge V/0438/2010 vom 08.06.2010 ausgeführt ist die Verwaltungspr o-
zessoptimierung (VPO) ein Kernthema bei der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. 
Die Abläufe sind heute häufig durch die Aufgabenvielfalt und komplexe innere Verflechtu n-
gen weder transparent noch amtsübergreifend optimiert. Der Ei nsatz neuer IT-Systeme im 
Rahmen der Einführung des eGovernments oder verwaltungsinterner Workflow -Lösungen 
bieten mittel- und langfristig neue Möglichkeiten zu effizienteren Prozessgestaltungen in der 
Stadtverwaltung Münster. Auch bei organisatorischen Fragestellungen, beispielsweise bei 
der Anbahnung einer interkommunalen Zusammenarbeit oder der Gründung eines zentr a-
len Servicezentrums, müssen Prozesse benannt, gestaltet und standardisiert werden.  
 
Wenn Bürger/innen im Internet oder Mitarbeiter/innen an Ihren Arbeitsplätzen unmittelbar 
mit bedienerfreundlichen Anwendungen kommunizieren, entfallen aufwendige manuelle 
Bearbeitungsschritte und die Bearbeitungsgeschwindigkeit steigt. Sparbeiträge sind mittel - 
bis langfristig möglich. 
 
Die Dynamik der Entwicklung kann allerdings nur begrenzt gesteuert werden. Die Grenzen 
setzenden Rahmenbedingungen sind unter anderem: 
 
 die Akzeptanz von eGovernment-Leistungen bei den Bürger/innen, 
 noch bestehende gesetzliche „eGovernm ent-hemmende“ Verfahrensregelungen (siehe 
Anlage 1 b; Unterschriftenregelungen, papiergebundene Antragsverfahren, etc.), 
 die aufwändige Integration der eingesetzten Kommunal -Software in ein durchgehendes 
Workflowsystem (vom Antrag bis zur Archivierung) und 
 die zum Teil erheblichen Anfangsinvestitionen und Betriebskosten für neue IT -Systeme 
und Einführungsprojekte. 
 
Weitere Ausführungen hierzu in der Anlage 1 b. 
 
 
3. Interkommunale Zusammenarbeit

- 11 - 
V/0702/2012 
 
Wie bereits mit Vorlage V/0438/2010 vom 08.06.2010 ausgeführt , sollen auch durch ve r-
stärkte Kooperationen der Stadt Münster mit anderen Städten und Gemeinden so weit wie 
möglich Beiträge zur Haushaltskonsolidierung erzielt werden. 
 
Die Verwaltung hat hierzu im 2. Halbjahr 2010 eine Bestandsaufnahme aller bereits bei  der 
Stadt Münster vorhandenen Kooperationen durchgeführt. Das Ergebnis beinhaltete eine 
große Vielfalt an Aktivitäten mit unterschiedlichen Zielen, Inhalten und Umfängen. Die K o-
operationen mit konkreten Leistungsaustauschen (in Abgrenzung z. B. zu fachlic hen Ge-
sprächs- und Arbeitskreisen) reichen von vereinzelt gestalteten Leistungsbeziehungen (z.B. 
Kooperation der Bibliotheken im Deutschen Leihverkehr) bis hin zu gemeinsam gegründ e-
ten Institutionen (z.B. Studieninstitut Westfalen-Lippe als Zweckverband). 
 
Um vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung auch die interkommunale Zusa m-
menarbeit zu intensivieren, führt die Stadt Münster Gespräche auf überregionaler und reg i-
onaler Ebene. Angesetzt wurde einerseits bei den im Städtetag NRW organisierten größ e-
ren Städten in NRW und andererseits bei den umliegenden Städten und Gemeinden in der 
Stadtregion Münster.    
 
Alle bisherigen Anstrengungen unterstreichen, dass eine verstärkte interkommunale Z u-
sammenarbeit perspektivisch Beiträge zur Haushaltskonsolidierun g leisten kann. Gleic h-
wohl muss aber auch festgestellt werden, dass sich kaum kurzfristig quantifizierbare Erfo l-
ge erzielen lassen. So kann eine zwangsläufig auf interkommunale Abstimmung und Ko n-
sens basierende Vorgehensweise nicht von der Stadt Münster be liebig beschleunigt we r-
den. Sofern Kooperationspartner, Leistungs - und Bearbeitungsstandards und andere Ec k-
punkte einzelner Kooperationsprojekte nicht feststehen, können wirtschaftliche Effekte auch 
nicht abgeschätzt werden. Anstrengungen zur verstärkten i nterkommunalen Zusammenar-
beit haben daher in der Regel immer eine mittel- bis langfristige Perspektive.  
 
Weitere Ausführungen zu den einzelnen Ansätzen sind in der Anlage 1  b, Textziffer 2, ent-
halten.   
 
 
4. Zusammenarbeit im Konzern Stadt Münster 
 
Das „Dienstleistungsunternehmen Stadt“ hat eine Vielzahl seiner Aufgaben in Einrichtu n-
gen und Unternehmen in öffentlich -rechtlicher und privatrechtlicher Rechtsform ausgegli e-
dert. Ein mittelfristiges Handlungsprogramm zur Haushaltskonsolidierung der Stadt Münster 
ist deshalb nur gemeinsam mit den städtischen Beteiligungen möglich und sinnvoll. Auch 
die städtischen Töchter müssen weiterhin erhebliche Konsolidierungsbeiträge leisten.  
 
Dazu wird das Beteiligungsportfolio laufend auf Effizienz und Effektivität geprü ft. Dieses 
„Konzerndenken“ orientiert sich an Branchen und Rechtsformen, aber auch an Fragen der 
Qualitäten, Kosten, der Transparenz, der politischen und administrativen Steuerbarkeit 
usw. und führt letztlich zu einer ganzheitlichen Steuerung, in der die verschiedenen Organi-
sationsformen aufeinander abgestimmt sind und gleichzeitig Synergien aus gesamtstädt i-
scher Sicht gehoben werden können. 
 
Aktuelle Themen des Beteiligungscontrollings im Zusammenhang mit gesamtstädtischen 
Konsolidierungseffekten sind in der Anlage 1 b, Textziffer 3 zusammengestellt. 
 
 
 
 
 
Zu Beschlusspunkt 2.3:

- 12 - 
V/0702/2012 
 
Neben konkreten Einzelmaßnahmen hat die Stadtverwaltung auch eine Reihe von Prüfaufträgen 
erstellt. Da verschiedene Aspekte innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht a b-
schließend bearbeitet werden konnten, soll über den Weg der Prüfaufträge das Handlungspr o-
gramm mittelfristig weitergeführt werden. Die Prüfergebnisse und die damit verbundenen finanzie l-
len Konsequenzen sollen den politischen Gremien im Rahmen von separaten Vorlagen dargestellt 
werden. 
 
Die konkreten Prüfungen, die die Verwaltung im Rahmen des Handlungsprogramms durchführt, 
sind der Anlage 1 c zu entnehmen. 
 
1) Einführung eines Belegungsmanagements für städtische Immobilien 
2) Prüfung der städtischen Mitgliedschaften 
3) Prüfung der Standards bei der Straßenbeleuchtung 
4) Prüfung der Übertragung des Parkleitsystems 
5) Prüfung der Möglichkeiten einer Beitragsreduzierung des Vereins Münsterland e.V. 
6) Prüfung der Einstellung der Taxi -Beförderung bei weiterer Bereitstellung der pf lichtigen 
Schülerfahrtkosten 
7) Prüfung der Privatisierung der Kantine des Theater Münster 
8) Prüfung der Einführung von Parkgebühren auf städtischen Stellplatzflächen 
9) Prüfung des Optimierungspotenzials im Bereich Bäder, Einlagemodell 2 (siehe näher in der 
Anlage 1 b, S. 12) 
10) Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Auslagerung von Versorgungs -, Beihilfe- und Familienkas-
seangelegenheiten 
11) Prüfung der Optimierung von Schnittstellen beim Tiefbauamt, Amt für Grünflächen und 
Umweltschutz und den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster 
12) Prüfung der Zusammenlegung von Schulen 
13) Prüfung der Integration des Unterrichtsangebotes der Stadtteilmusikschulen in die Westf ä-
lische Schule für Musik. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 2.4: 
 
Wie bereits mehrfach in dieser Vorlage dargestellt, soll das Handlungsprogramm nicht nur kurzfris-
tig wirken, sondern auch mittel - und langfristig zu finanziellen Effekten führen. Deshalb hat die 
Verwaltung nicht nur Einzelmaßnahmen zusammengestellt, die kurzfristig umsetzbar sind (vgl. 
Beschlusspunkt 2.1), sondern auch Maßnahmen benannt, bei denen voraussichtlich erst mittel- bis 
langfristig finanzielle Wirkungen eintreten. 
 
Auch diese Maßnahmen legt die Verwaltung dem Rat zur Kenntnis vor (vgl. Anlage 1 d). 
 
 
Zu Beschlusspunkt 3: 
 
Mit dem 1. Teil des Handlungsprogramm hat der Ra t der Stadt Münster im Juni beschlossen die 
Verwaltung zu beauftragen, neben den Vorschlägen aus der Bestenliste, die den politischen Gr e-
mien ohnehin vorgelegt werden, auch eine Kurzeinschätzung zu allen haushaltsentlastend wirke n-
den Bürgerhaushalts-Vorschlägen vorzunehmen und diese dem 2. Teil des Handlungsprogramm 
beizufügen.  
 
Diesem Auftrag kommt die Verwaltung mit der Anlage 2 zu dieser Vorlage nach. In diesem Z u-
sammenhang sei nochmals darauf hingewiesen, dass die haushaltsentlastende Wirkung eine Ei n-
schätzung der Vorschlagenden selbst war. Die Verwaltung hat in der Anlage 2 dargelegt, bei we l-
chen Vorschlägen auch aus Verwaltungssicht mit einer haushaltsentlastenden Wirkung zu rechnen 
ist.

- 13 - 
V/0702/2012 
Die Anlage ist wie folgt zu lesen: Jeder Vorschlag hat eine eig ene Umrahmung, die unterteilt ist in 
den eigentlichen Vorschlag und die Kurzeinschätzung der Verwaltung. 
 
Vorschlag Nr. 2012 – XXX 
Titel 
 Kurzbeschreibung 
Erläuterung 
Einschätzung des / der 
Vorschlagenden 
Kurzeinschätzung der 
Verwaltung 
 
Umsetzbarkeit Vorschlag 
Finanzielle Entlastung 
 
Hinzuweisen ist noch darauf, dass von den 154 Vorschlägen, die von der Vorschlagsverfasserin 
bzw. dem Vorschlagsverfasser die Einschätzung „spart Geld“ erhalten haben, 51 Vorschläge im 
Rahmen des Bürgerhaushaltsv erfahrens in die Bestenliste gewählt worden sind. Diese 51 Vo r-
schläge sind deshalb nicht in der Anlage 2 enthalten, sondern in der Dokumentation zum Bürge r-
haushalt 2012 aufgenommen (vgl. Vorlage Nr. V/0589/2012). In der Anlage 2 werden folglich die 
restlichen 103 Vorschläge behandelt. Bei etwa 30 Vorschlägen teilt die Verwaltung die Einschä t-
zung, dass mit dem Vorschlag eine haushaltsentlastende Wirkung einher geht. 
 
Auch der vom Rat eingerichtete Beirat Bürgerhaushalt hat sich mit dem Verfahren beschäftigt,  
dass alle haushaltsentlastend wirkenden Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt soweit sie nicht in 
die Bestenliste gelangt sind, im Rahmen des Handlungsprogramms von der Verwaltung mit einer 
Kurzeinschätzung versehen werden. In der Beiratssitzung am 28. Juni i st hierüber ausführlich dis-
kutiert worden. Einige Beiratsmitglieder haben die Position vertreten, dass es für das eigentliche 
Bürgerhaushaltsverfahren problematisch ist, wenn neben den Vorschlägen aus der Bestenliste 
weitere Vorschläge mit einer Einschätzu ng der Verwaltung versehen werden und den politischen 
Gremien vorlegt werden. Dies sei für das eigentliche Verfahren kontraproduktiv. Die Verwaltung 
hatte in der Beiratssitzung zugesagt, diese Position im Rahmen der Vorlage zum Handlungspr o-
gramm darzustellen. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 4: 
 
Über die in der Anlage 1 a enthaltenen Einzelmaßnahmen soll mit dieser Vorlage noch kein Votum 
getroffen werden. Wie in den vergangenen Programmen zur Haushaltskonsolidierung auch sollen 
die Einzelmaßnahmen – nach Produktgruppen sortiert – zur Beratung in die Etatsitzungen der Be-
zirksvertretungen sowie der etatrelevanten Ausschüsse verwiesen werden. 
 
Auch für die Behandlung der Bürgerhaushaltsvorschläge gemäß Anlage 2 im Rahmen der Etatsi t-
zungen der etatberatenden Gremien sei dar auf hingewiesen, dass die Vorschläge (genauso wie 
die Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms) von den Gremien aktiv aufgegriffen werden 
müssen, wenn sie im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan 2013 beschlossen werden sollen.  
 
Die Verwaltung wird nach Beschl ussfassung über Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 
oder über Bürgerhaushaltsvorschläge in den etatrelevanten Gremien gegebenenfalls entsprechen-
de Veränderungsblätter fertigen, die abschließend vom Rat mit der Beschlussfassung über den 
Haushalt 2013 beschlossen würden. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 5: 
 
Wie bereits unter Beschlusspunkt 2.1 ausführlich dargestellt, hat die Verwaltung die Erstellung von 
Einzelmaßnahmen für das Handlungsprogramm 2012 bis 2017 dazu genutzt, einen ersten Einstieg 
in die Darstellung von Leistungen und Teilleistungen (unterhalb der im städtischen Haushalt da r-
gestellten Ebenen) vorzunehmen. Da der Prozess einer ausführlichen Leistungsdarstellung in dem 
Titel, Kurzbeschreibung, Erläuterung und Einschätzung zur Hau s-
haltswirkung stammen von der V erfasserin bzw. dem Verfasser 
des Vorschlags selbst  
Kurzeinschätzung, Umsetzbarkeit und finanzielle Entlastungs -
wirkung stammen von der Verwaltung

- 14 - 
V/0702/2012 
zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht abgeschlossen werden konnte, schlägt die Verwaltun g 
vor, dass parallel mit der Umsetzung des Handlungsprogramms auch an einem entsprechenden 
Bericht der Verwaltung gearbeitet wird. 
 
Dieser Bericht kann zukünftig wichtige Hinweise für die politischen Gremien darüber geben, we l-
che Leistungen vollständig pflichtig und welche rein freiwillig sind. Gleichzeitig soll die Vielzahl der 
Aufgaben und Leistungen dokumentiert werden, der Bericht soll für Entscheidungszwecke nutzbar 
gemacht und mit dem Haushaltsplan verknüpft werden können. Dabei soll darauf geachtet werden, 
dass der Bericht kurz und präzise seine Adressaten (Verwaltungsvorstand, politische Gremien, 
interessierte Bürgerinnen und Bürger) informiert. 
 
Zur Vorbereitung der diesjährigen Haushaltsplanberatungen wird die Verwaltung noch vor den 
Beratungen kurze Erläuterungen der städtischen Ämter und Einrichtungen vorlegen, die die vorge-
schlagenen Maßnahmen jeweils in den Kontext ihres gesamten Leistungsspektrums stellen. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. gez. 
Reinkemeier Heuer 
Stadtkämmerer Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1a: Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Anlage 1b: Schwerpunkte der Organisationsentwicklung 
Anlage 1c: Prüfaufträge im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
Anlage 1d: Liste weiterer Maßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 
 
Anlage 2: Haushaltsentlastend wirkende Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt 2012 inklusive 
Kurzeinschätzung der Verwaltung

V-0702-2012_Anlage1a

229673 Zeichen

1 
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017  
Anlage 1a zur Vorlage V/0702/2012 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
1       Zusammenfassung des 
Amtes des Rates und 
des Oberbürgermeisters 
mit dem Amt für Bürger-
angelegenheiten 
Beschreibung: siehe Begründungstext zu Beschlussziffer 
2.2 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung: mindestens in Höhe einer A 15-Stelle, 
weitere Einsparungen werden im Zuge der Umsetzung 
geprüft 
 
Flächenwirkung: mindestens ein Büro 
0 99.720 99.720 99.720 99.720 99.720 
2       Zusammenfassung des 
Zentralen Justiziariats mit 
dem Amt für Ausländer-
angelegenheiten  
Beschreibung: siehe Begründungstext zu Beschlussziffer 
2.2 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung: mindestens in Höhe einer A 14-Stelle, 
weitere Einsparungen werden im Zuge der Umsetzung 
geprüft 
 
Flächenwirkung: mindestens ein Büro 
0 86.510 86.510 86.510 86.510 86.510 
3       Die verschiedenen Ge-
schäftsberichte der Äm-
ter werden zu einem 
zentralen Leistungsbe-
richt zusammengefasst 
Beschreibung: Viele Ämter der Verwaltung erstellen ei-
nen jährlichen Geschäftsbericht. Zukünftig sollen diese 
Geschäftsberichte eingestellt und stattdessen ein im Um-
fang begrenzter und standardisierter zentraler Leistungs-
bericht herausgebracht werden. 
 
Bürgerwirkung: Allgemeine Informationen über die Leis-
tungen der städtischen Ämter werden zukünftig nur in 
komprimierter Form veröffentlicht.  
 
Personalwirkung: breit gestreute Stellenanteile mit einem 
Umfang von rd. 25.000 €.  
 
Flächenwirkung: vorauss. keine 
0 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000

2 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
4 OB 00 01 03 Einsparung 0,5 Referen-
tin der Bürgermeis-
ter/innen durch Aufga-
benreduzierung und -
verdichtung  
Beschreibung: Wegfall eines 0,5 Stellenanteils der Refe-
rent/-in Bürgermeister/in. Schaffung eines Pools von ins-
gesamt 1,5 Stellen 
 
Hinweis: Der Vorschlag war bereits in Vorlage 
V/0438/2010 enthalten, wurde aber vom Rat nicht aufge-
griffen. 
 
Bürgerwirkung: Einschränkung des Standards der Vorbe-
reitung von Terminen, ggf. können weniger Termine 
durch die Bürgermeister/-innen wahrgenommen werden.
 
Personalwirkung (Stellen): Einsparung 0, 5 Stelle. 
 
Flächenwirkung: ggf. Einsparung eines Büroraumes (16 
qm). 
0 0 32.425 32.425 32.425 32.425 
5 OB 00 01 03 Einsparung von Stellen-
anteilen im juristischen 
Dienstdurch Aufgaben-
verlagerung und -
verdichtung 
Beschreibung: Durch personelle Veränderungen im juris-
tischen Dienst ergeben sich Möglichkeiten des Neuzu-
schnitts der Aufgaben in diesem Arbeitsbereich. Im Er-
gebnis können sich bei entsprechender Umsetzung bis 
zu 0,5 Stellenanteile ergeben, die eingespart werden 
können. 
 
Bürgerwirkung: keine  
 
Personalwirkung (Stellen): 0,4 - 0,5 Stelle A 15 
 
Flächenwirkung: keine 
0 33.240 49.860 49.860 49.860 49.860

3 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
6 OB 00 01 03 Kürzung der Mittel "Kon-
zept bürgernahe Verwal-
tung" 
Beschreibung: Mit den Mitteln (Ansatz: 22.000 € / Jahr) 
werden bürgerorientierte Projekte und Maßnahmen 
durchgeführt, z. B. "direkt zu…", Bürgerveranstaltungen, 
kleinere Maßnahmen im Bereich Bürgerpartizipation und 
E-Government. Es wird eine Kürzung um 15.000 € / Jahr 
vorgeschlagen. 
 
Bürgerwirkung: Maßnahmen werden entsprechend ein-
geschränkt 
 
Personalauswirkungen: Keine 
 
Flächenwirkung: keine 
15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 
7 OB 00 01 03 Reduzierung der Reprä-
sentationsmittel um 10% 
Beschreibung: Die Repräsentationsmittel des OB, der 
Bürgermeister/-innen und Beigeordneten/Dezernenten 
betragen zusammen rund 88.000 €. Dieser Betrag wird 
pauschal um 10% gekürzt. 
 
Bürgerwirkung: Sowohl Zahl der Veranstaltungen wird 
reduziert, als auch das jeweilige Niveau abgesenkt (z. B. 
teilweiser Verzicht Bewirtung/Umtrunk bei Empfängen 
/städtischen Veranstaltungen).  
Personalwirkung (Stellen): Keine 
 
Flächenwirkung: keine 
8.832 8.832 8.832 8.832 8.832 8.832 
8 OB 00 01 03 Reduzierung der Sach-
ausgaben um 10 % 
Die Sachausgaben (Büromittel, Fachliteratur und Zeitun-
gen, Fortbildung, Porto) werden pauschal um ca. 10 % 
gekürzt. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung: keine 
 
Flächenwirkung: keine 
8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000

4 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
9 OB 00 01 03 Reduzierung der Mittel 
"Einheitlicher Ansprech-
partner Münsterland" 
Beschreibung: Die bisherigen Mittel in Höhe von 20.000 € 
/ Jahr werden um die 50% gekürzt. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 
10 OB 01 01.02 Anzahl der freiwilligen 
Ausschüsse und sonsti-
gen Gremien reduzieren 
Beschreibung: Grundsätzlich sollte bei der Bildung, bei 
der Festlegung der Größe und bei der Besetzung der 
Ausschüsse an eine Entlastung der Mandatsträger ge-
dacht werden. Vorberatungen von Vorlagen in vielen 
Gremien, die in dieser Wahlperiode in großem Maße 
durchgeführt wurden, sind zu reduzieren. Ausschüsse mit 
einer geringen Tagungsfrequenz und mit nur einer gerin-
gen Anzahl von Beratungspunkten sind auf ihre Notwen-
digkeit hin zu überprüfen. Unausgelastet Ausschüsse 
versuchen in der Regel ihre Beratungskompetenzen zu 
erweitern und mahnen die Beteiligung im Beratungsgang 
von Vorlagen an, bei denen der Rat auch ohne die Vor-
beratung dieses Ausschusses entscheiden könnte. 
Darüber hinaus muss in die Überlegungen einfließen, 
dass im Verhältnis zu der hohen Anzahl von Doppelbera-
tungen nur relativ wenige abweichende Beschlussvor-
schläge der Ausschüsse zu Vorlagen gefasst wurden. 
Auch die bisherigen Entscheidungszuständigkeiten der 
Ausschüsse sollten in die Überlegungen einfließen. Aus-
schüsse, die in der Vergangenheit fast ausschließlich nur 
vor beratend tätig geworden sind und hierbei in fast allen 
Fällen entsprechend der Vorlagen der Verwaltung ent-
schieden haben, sollten entweder mit anderen Ausschüs-
sen zusammengelegt oder aber wesentlich verkleinert 
werden. Hier muss der Grundsatz angewandt werden, 
dass die Ausschüsse ausschließlich für den Zweck gebil-
det werden, den Rat zu entlasten. Dies zum einen, indem 
Entscheidungskompetenzen des Rates auf die Aus-
schüsse übertragen werden und zum anderen, indem 
Ausschüsse Angelegenheiten fachlich für den Rat vor 
0 0 45.000 45.000 45.000 45000

5 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
beraten, wenn besondere fachliche Aspekte zu berück-
sichtigen sind. Eine klare Orientierung an dieser Grund-
vorgabe würde die Möglichkeit bieten, mindestens 2 Aus-
schüsse einzusparen. 
 
Bürgerwirkung: keine  
 
Personalwirkung: 0,25 Stelle pro Ausschuss bzw. Gremi-
um  
 
Flächenwirkung: in der Regel ab der Einsparung einer 1,0 
Stelle kann Büroraumfläche eingespart werden. 
11 OB 01 01.02 Größe der Gremien ver-
ringern 
Beschreibung: Sinnvoll erscheint es für alle Ausschüsse 
eine Standardgröße von 9-11 bzw. 13-15 Mitgliedern 
festzulegen. Für die Verteilung der Ausschusssitze findet 
nach § 50 Abs. 3 GO NRW das Hare-Niemeyer Verfah-
ren Anwendung. Die Größe der Ausschüsse danach zu 
bestimmen, dass auch kleine Fraktionen des Rates ein-
bezogen werden, ist nicht erforderlich, da Fraktionen, die 
kein stimmberechtigtes Mitglied in einen Ausschuss ent-
senden können, nach § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW das 
Recht haben, ein Mitglied mit beratender Stimme zu ent-
senden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass 
nach § 58 Abs. 1 Satz 11 GO NRW jedes Ratsmitglied 
das Recht hat, mindestens einem Ausschuss als Mitglied 
mit beratender Stimme anzugehören. Entsprechend 
müssen die fraktionslosen Ratsmitglieder nach der Bil-
dung der Ausschüsse den Ausschuss auswählen, dem 
sie angehören möchten.  
Neben einer wesentlichen Entlastung der Ratsmitglieder 
sind auch Einsparungen bei der Auflage von Vorlagen 
und bei der zu zahlenden Entschädigung für sachkundige 
Bürger/innen zu erwarten. Darüber hinaus würde die 
Terminplanung der Sitzungen wesentlich erleichtert und 
es könnten möglicherweise erheblich straffere Bera-
tungsketten für die Vorlagen vorgesehen werden. Unter 
Berücksichtigung der Tatsache, der zurzeit bestehenden 
Ausschussgrößen mit 19 bzw. 15 stimmberechtigten Mit-
0 0 6.000 6.000 6.000 6000

6 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
gliedern und unter Berücksichtigung von ca. 8 Sitzungen 
eines Ausschusses jährlich ist mit Einsparungen für Sit-
zungsgelder und Verdienstausfall in Höhe von ca. 6.000 
€ jährlich zu rechnen. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung: in Abhängigkeit von konkreter Ausges-
taltung 
 
Flächenwirkung: in Abhängigkeit von konkreter Ausges-
taltung

7 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
12 OB 01 01.02 Zahl der sachkundigen 
Einwohner/innen verrin-
gern 
Insgesamt hat der Ratca. 35 sachkundige Einwoh-
ner/innen als ordentliche Mitglieder in die Ausschüsse 
entsandt. Hierbei handelt es sich aber nicht um Einzel-
personen, sondern in der Regel um Vertreter/innen von 
Fachverbänden oder Organisationen. Darüber hinaus 
wurden Vertreter/innen auf Vorschlag der kommunalen 
Seniorenvertretung, des Integrationsrates und der Kom-
mission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen sachkundige Einwohner/innen durch den 
Rat in die Ausschüsse entsandt. Die Zahl der sachkundi-
gen Einwohner/innen sollte generell reduziert werden. 
Sollte es zum Beispiel wieder zur Bildung eines Integrati-
onsrates kommen, wäre dieses Gremium im Beratungs-
verfahren direkt zu beteiligen, sodass eine Entsendung 
„ausländischer“ sachkundiger Einwohner/innen nicht 
mehr erforderlich ist. Gleiches gilt für diekommunale Se-
niorenvertretung und die Kommission zur Förderung der 
Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Vorlagen, 
die für diese Gremien relevant sind, werden auch in den 
Gremien beraten. Eine Entsendung von Vertreter/innen 
dieser Gremien in die übrigen Ausschüsse, die im Bera-
tungsgang beteiligt sind, ist daher nicht erforderlich. Unter 
Berücksichtigung der Tatsache, dass zurzeit Ausschuss-
größen mit 19 bzw. 15 stimmberechtigten Mitgliedern und 
unter Berücksichtigung von ca. 8 Sitzungen eines 
Ausschusses jährlich ist mit Einsparungen für Sitzungs-
gelder und Verdienstausfall in Höhe von ca. 5.000 € jähr-
lich zu rechnen.  
 
Bürgerwirkung: keine  
 
Personalwirkung: in Abhängigkeit von konkreter Ausges-
taltung 
 
Flächenwirkung: in Abhängigkeit von konkreter Ausges-
taltung 
0 0 5.000 5.000 5.000 5000

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Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
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2015 
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2016 
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2017 
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ab 2018 
in € 
13 OB 01 01 02 Bei externen Veranstal-
tungen werden in jedem 
Fall die Selbstkosten für 
die Vergabe von Räum-
lichkeiten in Rechnung 
gestellt. 
Beschreibung: Bisher werden bei externen Veranstaltun-
gen im Stadtweinhaus die Räumlichkeiten entweder zu 
einem reduzierten Satz (in Höhe der Selbstkosten) oder 
aber kostenfrei zur Verfügung gestellt. Künftig werden 
Räumlichkeiten in keinem Fall mehr kostenfrei an externe 
Veranstalter zur Verfügung gestellt, sondern stets die 
Selbstkosten (Umräumkosten usw.) in Rechnung gestellt. 
Dies gilt auch für den Fall, dass ein städtisches Amt oder 
eine städtische Einrichtung an der Veranstaltung beteiligt 
ist.  
 
Bürgerwirkung: Keine unmittelbare Auswirkung auf ein-
zelne Bürger/-innen. Es entsteht jedoch eine mittelbare 
Auswirkung durch nicht mehr kostenfreie Nutzung der 
Räumlichkeiten durch Vereine, Firmen, öffentliche Ein-
richtungen oder sonstige Organisationen.  
 
Personalwirkung: Keine, da die die Räumlichkeiten wei-
terhin vergeben und bereitgestellt werden müssen. Ggf. 
ist ein erhöhter Aufwand für vermehrtes Ausstellen von 
Rechnungen an die Mieter aufzufangen. 
 
Flächenwirkung: keine 
7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 
14 OB 01 01 02 Reduzierung der im Be-
reich Städtepartnerschaf-
ten anfallenden Aufga-
ben bzw. Verpflichtungen
Beschreibung: Es erfolgt eine Reduzierung der finanziel-
len Förderung von Projekten / Begegnungen und eine 
Beschränkung der Ausgaben für Delegationsreisen des 
OB bzw. der Vertreter/-in sowie ggf. mitreisender Verwal-
tungsmitarbeiter/-innen. Zudem erfolgt eine Reduzierung 
der Öffentlichkeitsarbeit.Bürgerwirkung: Es gibt eine mit-
telbare Auswirkung auf die im Bereich Städtepartner-
schaften ehrenamtlich engagierten Bürger/-innen der 
Stadt. Zudem ergeben sich Folgen für die Außenwirkung 
der Stadt Münster.  
 
Personalwirkung: E11, 0,125 Stellenanteil 
 
Flächenwirkung: Keine 
21.468 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000

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Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
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2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
15 OB 01 01 02 Ausweitung der Tätigkei-
ten im europäischen 
Kontext 
Beschreibung: Es gelang bereits, beispielsweise Förder-
mittel der EU für bestimmte projektbezogene Vorhaben 
der Verwaltung zu akquirieren. Nachdem im Jahr 2011 
ein Betrag in Höhe von ~3.500 € beschafft werden konn-
te, wurden im Jahr 2012 bereits Mittel in Höhe von 
~130.000 € für die Dauer von 36 Monaten akquiriert. Eine 
intensive Ausrichtung des Fokus auf Fördermittel der 
Bundes-, der Landes- und insbesondere auch der euro-
päischen Ebene würde trotz des dafür -zunächst- erfor-
derlichen personellen Ressourceneinsatzes mittel- bzw. 
langfristig Einsparungen in den verschiedenen Bereichen 
der Verwaltung erreichen.  
 
Bürgerwirkung: Bürger/-innen profitieren von den mit 
Drittmitteln finanzierten Projekten, die aus Mitteln des 
städtischen Haushaltes sonst nicht durchgeführt werden 
könnten. 
 
Personalwirkung (Stellen): zusätzlich 1,0 Stelle A11 
 
Flächenwirkung: zusätzlich 0,5 Büroraum 
0 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 
16 OB 01 01 02 Verringerung der Kom-
munalwahlkreise ab 2014
Beschreibung: Verringerung der zu wählenden Vertreter 
nach § 3 II KWahlG mit Beginn der neuen Wahlperiode 
(15 Monate vor Ablauf). Durch Reduzierung der Sitze 
verringern sich Entschädigungszahlungen an Mandats-
träger sowie der Auslagenersatz für die Fraktionen. Eine 
Beispielsrechnung aufgrund des Ratsantrages A-
R/0024/2011 ergab mögliche Kosteneinsparungen (Sach-
ausgaben) in Höhe von 125.000 €. 
 
Bürgerwirkung: keine direkte Auswirkung auf die Bürger-
schaft. 
 
Personalwirkung (Stelle): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 41.667 125.000 125.000 125.000 125.000

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Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
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2014 
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2015 
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2016 
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2017 
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ab 2018 
in € 
17 OB 01 01 02 Kürzung der Fraktions-
zuwendungen um 10 % 
Beschreibung: Die den Fraktionen gewährten Zuwendun-
gen werden pauschal um 10% gekürzt. 
 
Bürgerwirkung: keine direkte Auswirkung auf die Bürger-
schaft. 
 
Personalwirkung: keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 89.437 89.437 89.437 89.437 
18 OB 01 01 02 Reduzierung der Anzahl 
der Bezirksvertretungen 
bzw. Verkleinerung der 
vorhandenen Bezirksver-
tretungen 
Beschreibung: Mit Beginn der neuen Wahlperiode wird 
die Anzahl der BV reduziert (Beispiel: von 6 auf 5). Alter-
nativ kann auch eine Verkleinerung der BV in ihrer jewei-
ligen Mitgliederzahl vorgenommen werden. 
Bürgerwirkung: Reduzierung der ehrenamtlichen Bezirks-
vertreter/-innen und damit Reduzierung von Ansprech-
partner/-innen aus dem politischen Raum vor Ort in den 
Stadtteilen. 
Personalwirkung: siehe Maßnahme 46 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 63.976 63.976 63.976 63.976 
19 OB 13 01 07 Keine Medienauswertung 
von Zeitungen, Zeitschrif-
ten, Radio, Fernsehen 
und Online-Medien; kein 
Medien-Newsfeed im 
Portal muenster.de 
Beschreibung: Folgende Dienste werden eingestellt:  
1) Auswertung von Lokalzeitungs-Stadtteilausgaben, 
ausgewählten Regionalzeitungen und überregionalen 
Printmedien, mit Info-Service für Dezernate und Ämter; 
2) Auswertung WDR-Lokalzeit, mit Info-Service für Ämter 
und Dezernate; Mitschnitt und Auswertung sonstiger Ra-
dio- und Fernsehsendungen; 
3) Auswertung des regionalen Fernsehsenders center.tv;
4) Auswertung von tausenden Online-Publikationen (Ho-
mepages, Zeitungen, Zeitschriften etc.); auch z.B. in Kri-
senfällen zur Online-Recherche geeignet, auch im Be-
reich Social Media. Info-Service für Ämter und Dezernate. 
"Treffer"-Auswahl wird täglich als Newsfeed "Münster in 
anderen Medien" auf muenster.de und auf der Homepa-
ge des Presseamtes veröffentlicht.  
 
Bürgerwirkung: Informationsgrundlage für bürger- und 
serviceorientierte Kommunikation mit der Bürgerschaft 
5.000 39.000 39.000 39.000 39.000 39.000

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Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
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2014 
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2016 
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2017 
in € 
ab 2018 
in € 
sowie für frühzeitiges Handeln bei sich abzeichnenden 
Problemen und Defiziten wird eingeschränkt. Stadt ist 
weniger über das Bild von Münster in den Medien infor-
miert. Medienauswertung als Informationsbasis für städti-
sche Aktivitäten einschließlich  
der Öffentlichkeitsarbeit - ggf. auch mit dem Ziel der Kor-
rektur von Fehlern in der  
Berichterstattung - entfällt. Das gilt auch in Krisensituati-
onen. 
 
Personalwirkung (Stellen): ca. 0,50 summarischer Stel-
lenanteil, verteilt auf rund 10 Stellen.  
 
Flächenwirkung: keine 
20 OB 17 01 04 Reduzierung der finan-
ziellen Förderung von 
Frauenprojekten 
Beschreibung: Reduzierung der finanziellen Förderung 
von jährlich ca. 20 Projekten von und für Frauen, die zum 
größten Teil ehrenamtlich von unterschiedlichen Gruppen 
und Vereinen in den verschiedensten Bereichen erbracht 
werden (politische Bildung, Hilfeangebote u.a für Allein-
erziehende, Erwerbslose, SGBII-Empfängerinnen, von 
Gewalt betroffene Frauen, Kultur, Arbeitsmarkt, interkul-
turelle Arbeit etc.). 
 
Bürgerwirkung: Die ehrenamtliche Arbeit erreicht weniger 
Hilfesuchende bzw. Interessierte, die Netzwerkarbeit der 
verschiedenen kooperierenden Organisationen wird er-
schwert, ein großer Teil der Angebote entfällt ganz. Ins-
besondere betroffen wären u. a. die folgenden Projekte: 
Frauenjahrbuch des BündnisFrauenArbeit, Frauenfrüh-
stück des Arbeitskreis International, der Club Frauen-
Computer-Behinderung und das Spendenprojekt für allein 
erziehende Studentinnen Madame Courage, Homepage 
www.gewaltschutz-muenster.de 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000

12 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
21 OB 17 01 04 Begrenzung der Arbeit 
des Frauenbüros auf die 
pflichtigen Aufgaben 
Beschreibung: Wegfall nach außen gerichteter bewusst-
seinsbildender Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 
(Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Projekte etc.), 
Einschränkung der Funktion als Anlaufstelle für 
gleichstellungspezifische Angelegenheiten, Reduzierung 
der Netzwerkarbeit. Neukonzeption der pflichtigen Aufga-
ben auf der Basis von 3,0 Stellen: Aufgaben nach dem 
LGG, Wahrnehmung der Querschnittsaufgabe als Steue-
rungsunterstützung und in Zusammenarbeit mit den Fa-
chämtern (GO NW),Umsetzung der Europäischen Charta 
(Ratsbeschluss), Trägerbetreuung, Bearbeitung und Um-
setzung von (Rats-)Beschlüssen, Betreuung des AGL. 
Bürgerwirkung: Die Öffentlichkeits- und Informationsar-
beit wird auf ein Minimum beschränkt. Die Unterstützung 
der von Ehrenamtlichen und Trägern geleisteten Netz-
werkarbeit und der damit geschaffene Mehrwert entfallen. 
Die konzeptionelle, projektsteuernde und geschäftsfüh-
rende Arbeit in den Bereichen internationaler Frauentag, 
Girlsday, Gewalt gegen Frauen, FrauenZeitAlter entfällt. 
Netzwerkarbeit und Kooperationen mit Trägern, gleich-
stellungsrelevanten Einrichtungen und Uni, FH, HWK, 
IHK, Polizei nur im Einzelfall möglich. 
 
Personalwirkung (Stellen): ca. 1,0 Stelle - anteilig verteilt 
auf 4 Stellen -nur bei personellen Veränderungen im Amt 
umsetzbar  
 
Flächenwirkung: ggf. Einsparung eines Büroarbeitsrau-
mes 
0 76.940 76.940 76.940 76.940 76.940

13 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
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2015 
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2016 
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2017 
in € 
ab 2018 
in € 
22 I 10 01 08 Wegfall des Leistungent-
geltes für Beamte/-innen 
Beschreibung: 
Nach § 6 des LBesG NRW zahlt die Stadtverwaltung auf 
der Basis der Dienstvereinbarung über die leistungsorien-
tierte Bezahlung gemäß § 18 TVöD auf freiwilliger Grund-
lage Leistungsbezüge auch für Beamtinnen und Beamte. 
Diese werden abgeschafft. Das betrifft 1180 Mitarbeiter/-
innen.Für Tarifbeschäftigte (ca. 4650) besteht weiterhin 
ein tarifrechtlicher Anspruch auf Teilnahme am Leis-
tungsentgelt. Insofern entstünde eine Ungleichbehand-
lung bei gleichwertiger Arbeit(sleistung). 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine  
Flächenwirkung: keine 
848.230 848.230 848.230 848.230 848.230 848.230 
23 I 10 01 13 Firmenabo outsourcen Beschreibung: Die Abwicklung des Firmenabos (aktuell 
820 Abos, im Winter bis zu 920 Abos), kann durch einen 
externen Anbieter erfolgen. Vorteile: - Personalkosten bei 
der Stadt entfallenNachteile: - Die Mitarbeiter/-innen kön-
nen nicht mehr verpflichtet werden, das Firmenabo für 
dienstliche Fahrten zu nutzen. - Die Mitarbeiter/-innen 
müssten die Kosten für den mit der Abwicklung des Fir-
menabos beauftragten externen Anbieters zusätzlich 
zahlen. - Für Mitarbeiter/-innen mit Wohnsitz in Münster, 
die die Preisstufe 0 nutzen, wird das Firmenabo preislich 
unattraktiv. Es ist mit ca. 200 Kündigungen zu rechnen. - 
Für die dienstliche Nutzung von Bussen sind steigende 
Kosten zu erwarten. Sobald monatlich mehr als 60 Bus-
fahrten (Break-Even-Point) zusätzlich bezahlt werden, 
übersteigen die Buskosten die einsparbaren Personal-
aufwendungen. 
 
Bürgerwirkung: keine Personalwirkung (Stellen): 0,05 
Stelle (A9mD)  
 
Flächenwirkung: keine 
0 2.591 2.591 2.591 2.591 2.591

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Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
24 I 10 01 13 Einführung von Parkge-
bühren für die Verwal-
tungsführung und Amts-
leiter/-innen 
Beschreibung:  
Die bisher kostenfrei für den Oberbürgermeister, den 
Verwaltungsvorstand, die Dezernenten sowie die Amts- 
und Betriebsleitungen zur Verfügung gestellten Parkplät-
ze werden nur noch gegen eine Kostenpauschale über-
lassen.  
 
Durchschnittskosten bei externen Parkanbietern: 
Innenstadt: 150 € 
Stadthaus II: 50 € 
Stadthaus III: 50 € 
 
Die Erlöse sind auf der Grundlage der oben aufgeführten 
Durchschnittskosten berechnet. Das finanzielle Risiko, 
dass nicht alle Parkplätze für das gesamte Jahr vergeben 
werden können, ist durch einen Abschlag in Höhe von 
500 € / Monat (jeweils 2 Parkplätze pro Stadthaus) in der 
Ertragsberechnung eingeflossen. Für die Bewirtschaftung 
der Parkplätze sind Kosten in Höhe von ca. 600 € / Jahr 
berücksichtigt. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
33.600 33.000 33.000 33.000 33.000 33.000

15 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
25 I citeq 01 15 Standzeitverlängerung 
von Hardware in Münster
Beschreibung: Die Standzeit der PC wird nach Einfüh-
rung von Windows 7 von 4,5 auf 5,5 Jahre und die der 
Monitore von 5 auf 6 Jahre verlängert. Durch die längere 
Standzeit und Veränderungen in der Organisation können 
die Einsparungen realisiert werden. Wegen der verlän-
gerten Nutzungsdauer ist mit geringfügig steigenden Aus-
fallraten bei den PC und Monitoren zu rechnen. Außer-
dem können neueste Anwendungsversionen nicht immer 
sofort umgesetzt werden, da die eingesetzten PC mögli-
cherweise die technischen Anforderungen nicht erfüllen. 
Ggf. müssen die Updates bis zur nächsten Re-Investition 
zurückgestellt werden. Um dem entgegen zu wirken, 
werden alle PC mit zusätzlichem Hauptspeicher ausges-
tattet. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 55.600 55.600 55.600 55.600 
26 I citeq 01 15 Reduzierung des Einsat-
zes von SAP-Beratern 
Beschreibung: Der Einsatz von externen Beratern zur 
Unterstützung des Customizings und bei der Einführung 
neuer Release-Versionen im Bereich SAP-NKF wird re-
duziert. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000

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Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
27 I 32 02 01 Reduzierung des reagie-
renden Kontrolldienstes 
Der reagierende Kontroll- und Streifendienst durch den 
Sicherheits- und Ordnungsdienst (SOS) in den Abend- 
und Nachtstunden - auch an Sonn- und Feiertagen - auf-
grund konkreter Anzeigen und Meldungen der Besucher, 
Bürger, Kaufmannschaft, Polizei etc. wird reduziert.  
 
Bürgerwirkung: Meldungen der oben anführten Personen, 
Institutionen und Behörden werden nicht mehr ange-
nommen. Die Beschwerdeführer erhalten keine Hilfe in 
ihrer jeweiligen Situation/Lage. Lärmpegelmessungen zur 
Objektivierung werden nicht mehr durchgeführt. Gleiches 
gilt für ein Einschreiten bei störenden Grillvorgängen, 
Hundegebell, Störungen auf Kinderspielplätzen, Schulhö-
fen, wildem Urinieren etc. Es ist hierdurch mit Mehrauf-
wänden für Dritte, wie z. B. Polizei, priv. Grundstücksei-
gentümer, priv. und öffentl. Verwaltungen und sozialen 
Einrichtungen zu rechnen. 
 
Personalwirkung (Stellen): 1 Stelle 
 
Flächenwirkung: keine 
3.000 50.840 50.840 50.840 44.840 44.840

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Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
28 I 32 02 01 Reduzierung des vor-
beugenden Kontroll-
dienstes 
Reduzierung des vorbeugenden Kontroll- und Streifen-
dienstes in den Abend- und Nachtstunden - auch an 
Sonn- und Feiertagen - aufgrund konkreter Anzeigen und 
Meldungen der Besucher, Bürger, Kaufmannschaft, Poli-
zei etc.. 
 
Bürgerwirkung: Meldungen der oben anführten Personen, 
Institutionen und Behörden werden nicht mehr ange-
nommen. Die Beschwerdeführer erhalten keine Hilfe in 
ihrer jeweiligen Situation/Lage. Lärmpegelmessungen zur 
Objektivierung von Beschwerden werden nicht mehr 
durchgeführt. Gleiches gilt für ein Einschreiten bei stö-
renden Grillvorgängen, Hundegebell, Störungen auf Kin-
derspielplätzen, Schulhöfen, wildem Urinieren etc. Zu-
sätzlich werden die innovativen Einsätze zur Deeskalati-
on und zur Zusammenarbeit mit Trägern öffentlicher Be-
lange im Rahmen, z. B. der Einsätze für das "Modell 
12plus" und des "Konzeptes Kinderhaus", eingestellt. 
Mehraufwände werden dann auf Dritte, z. B. Polizei, pri-
vate Grundstückseigentümer, private und öffentliche 
Verwaltungen, soziale Einrichtungen usw. verlagert. 
 
Personalwirkung (Stellen): 2 Stellen 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 101.680 101.680 101.680 101.680

18 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
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2016 
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2017 
in € 
ab 2018 
in € 
30 I 32 02 03 Reduzierung von Ver-
warnungen und Anzeigen
Beschreibung: Reduzierung von Verwarnungen und An-
zeigen 
 
Bürgerwirkung: Die Kontrolldichte der Parkplätze für be-
rechtigte oder schutzwürdige Personengruppen (insbes. 
Inhaber/-innen von Bewohnerparkausweisen, Personen 
mit außergewöhnlicher Schwerbehinderung) wird redu-
ziert. Innenstadtparkplätze, die insbesondere für die Fluk-
tuation der Einzelhandelsgeschäfte von Bedeutung sind, 
werden seltener kontrolliert - dies kann so zu Umsatzein-
bußen führen. Der bislang noch angemessene Umfang 
und die zeitgerechte Reaktion der Verkehrsüberwachung 
zur Sicherung der Rettungs- und Feuerwehrzufahrten 
sowie für die Müllabfuhr und Stadtreinigung wird redu-
ziert. Es ist darauf hinzuweisen, dass derzeit pro Stelle 
ca. 75.000 Euro Einnahmen erzielt werden. Bis zum 
Wegfall der Stelle in 2014 müssen kompensierende 
Maßnahmen zur Ertragssteigerung entwickelt werden. 
 
Personalwirkung (Stellen): 1,0 Stellen 
 
Flächenwirkung: keine 
0 42.110 42.110 42.110 42.110 42.110 
31 I 33 02 04 Streichung der Sams-
tagsöffnung Bürgerbüro 
Mitte 
Beschreibung: An Samstagen zählt das Bürgerbüro Mitte 
regelmäßig ca. 120 Besucher. Der Personalaufwand an 
Samstagen ist augrund der zwingend zu besetzenden 
Schlüsselpositionen unwirtschaftlich hoch. Eine Vertei-
lung des Besucherstroms auf die anderen Wochentage 
ist aufgrund der insgesamt niedrigen Fallzahlen wirt-
schaftlich und vertretbar.  
 
Bürgerwirkung: Die Servicezeiten an Samstagen entfallen 
ersatzlos. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stellenanteil A 8. Bei 
Durchführung der Maßnahme sind Einspareffekte in wei-
teren betroffenen Verwaltungsbereichen zu prüfen. 
 
Flächenwirkung: keine 
0 22.770 22.770 22.770 22.770 22.770

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Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
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2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
32 I 33 02 04 Zusammenlegung von 
zwei Leitungsstellen 
Bezirksverwaltung 
Beschreibung: Die Leitungsstellen von zwei Bezirksver-
waltungen können zusammengelegt werden. Dadurch 
entfällt eine 1,0 Stelle. 
 
Bürgerwirkung: Koordinierende Funktionen der Bezirks-
verwaltungsleitung in den Stadtbezirken nur noch einge-
schränkt möglich. 
 
Personalwirkung: 1,0 Stelle A13 hD 
 
Flächenwirkung: ein Büroraum  
0 0 102.920 102.920 102.920 102.920 
33 I 33   Veränderungen des An-
gebotes der Stadthalle 
Hiltrup  
Beschreibung: Das Leistungsangebot der Stadthalle 
Hiltrup ist im Kontext der laufenden Prüfungen so zu op-
timieren, dass auch eine finanzielle Entlastung für den 
städtischen Haushalt mindestens in der angeführten Grö-
ßenordnung erreicht wird.  
 
Bürgerwirkung: Veränderung des Leistungsangebotes 
der Stadthalle Hiltrup 
 
Personalwirkung: voraussichtlich keine 
 
Flächenwirkung: in Abhängigkeit vom zukünftigen Leis-
tungsangebot 
0 0 50.000 50.000 50.000 50.000

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Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
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2015 
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2016 
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2017 
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ab 2018 
in € 
34 I 34 02 05 Anhebung von Standes-
amtsgebühren 
Beschreibung: 
Das Gebührengesetz GebG NRW erlaubt den Gemein-
den in § 2 Abs. 3 für dort genannte Amtshandlungen 
eigene Gebührenordnungen (Satzungen) zu erlassen. Mit 
der Maßnahme werden die Gebühren für die Erteilung 
von Personenstandsurkunden sowie für Nachbeurkun-
dungen von Personenstandsfällen im Ausland erhöht. Bei 
der Anmeldung der Eheschließung werden die Gebühren 
für deutsche und ausländische Paare vereinheitlicht.  
 
Bürgerwirkung: 
Finanzielle Mehrbelastung im konkreten Fall einer Amts-
handlung des Standesamtes.  
  
Personalwirkung: 
Keine 
 
Flächenauswirkung: Keine 
75.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000

21 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
35 I 37 02 09 Verzicht auf Teile der 
Sachbearbeitung zur 
Kampfmittelbeseitigung. 
Die vorsorgliche Auswer-
tung von Bauanträgen 
mit dem Ziel, Bauherrn 
anzuschreiben und auf 
die mögliche Veranlas-
sung der Antragstellung 
zur Kampfmittelbeseiti-
gung hinzuweisen, ent-
fällt.  
Beschreibung: 
Durch die Feuerwehr erfolgt eine systematische Auswer-
tung aller Bauanträge sowie im Anschluss daran in den 
erforderlichen Fällen ein Anschreiben an die Bauherren 
zur Veranlassung der Antragstellung zur Kampfmittelbe-
seitigung. Die Datenbasis der eingehenden Anträge zur 
Kampfmittelüberprüfung ist Grundlage für die Veranlas-
sung weiterer Überprüfungsmaßnahmen bis hin zur ge-
zielten Blindgängersuche und deren Entschärfung.  
 
Bürgerwirkung: 
Die Anschreiben erinnern die Bauherren an deren Pflich-
ten nach § 16 BauO. Ohne gezielte Anschreiben würden 
zahlreiche Bauherren auf nicht kampfmittelüberprüftem 
Grund potenziell gefährliche bodeneingreifende Maß-
nahmen vornehmen. Lebensgefahr bei bodeneingreifen-
den Maßnahmen im Bereichen mit Bombenblindgängern 
besteht üblicher Weise im Mindesten in einem Radius 
von 300 m. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,05 Stellen x A12 für das 
Anschreiben an die Bauherren. Bei Entfall der Aufgabe 
ergäbe sich durch wegbrechende Fallzahlen bei der 
Kampfmittelüberprüfung eine Aufwandreduzierung i.H.v. 
insgesamt 0,25 Stellen A12. 
 
Flächenwirkung: 0,05 bzw. 0,25 Büroarbeitsplätze. 
0 19.367 19.367 19.367 19.367 19.367

22 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
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2015 
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2016 
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2017 
in € 
ab 2018 
in € 
36 I 37 02 09 Verzicht auf Brand-
schauen nach örtlicher 
Gefahreneinschätzung 
Beschreibung: 
Die Durchführung von Brandschauen nach FSHG, auch 
in Objekten nach örtlicher Gefahreneinschätzung, ist 
gemäß der aktuellen Erlasslage möglich. In Münster be-
stehen nach Einschätzung der Feuerwehr besondere 
Gefahren auch in kleineren Gaststätten, die sich häufig in 
Bestandsgebäuden mit mehreren anderen Nutzungen 
befinden. Aufgrund der Bestandssituation fehlen häufig 
wirksame brandschutztechnische Abtrennungen zu 
Nachbarnutzungen, insbesondere zu Wohnungen in 
Obergeschossen. Ähnliches gilt für weitere Bestandsbau-
ten in der Altstadt. Geprüft werden soll, inwieweit die 
Aufgabe auch im Rahmen der sog. "wiederkehrenden 
Prüfungen" der Bauaufsicht miterledigt werden kann. 
 
Bürgerwirkung: 
Die Brandschauen verbessern den Nachbarschutz in 
brandschutztechnischer Hinsicht erheblich. Da häufig die 
Verbindung zu Nutzungseinheiten mit Wohnnutzung in 
Obergeschossen betroffen ist, wirkt die Brandschau ins-
besondere für die dortigen Bewohner auf einen Mindest-
schutz entsprechend der Bestandssituation des Gebäu-
des hin, die Gefahr der Verrauchung von Rettungswegen 
und der Brandausbreitung auf Nachbarnutzungen wird 
erheblich und zum Teil mit einfachen (betrieblichen) 
Maßnahmen reduziert. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,27 Stellen x A 9 mD. 
 
Flächenwirkung: 0,27 Büroarbeitsplätze. 
0 18.215 18.215 18.215 18.215 18.215

23 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
37 I 37 02 09 Verzicht auf die Koordi-
nierung der Brand-
schutzerziehung der 
Freiwilligen Feuerwehr, 
das Servicetelefon des 
Vorbeugenden Brand-
schutzes und die Brand-
schutzunterweisung für 
städtische Mitarbeiter 
Beschreibung:  
Der Bereich der Brandschutzerziehung und Brandschutz-
aufklärung wird in Münster im wesentlichen durch die 
ehrenamtlichen Mitglieder der Löschzüge der Freiwillige 
Feuerwehr durchgeführt. Nur zur Koordinierung der Akti-
vitäten der 20 Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr und 
zur Versorgung mit geeignetem, zentral ausgewählten 
Informationsmaterial erfolgt eine gewisse Wahrnehmung 
dieser SOLL-Aufgabe nach FSHG durch die Berufsfeu-
erwehr. Weiterhin werden Bürgeranfragen, z.B. zum 
Thema Rauchmelder, über das Servicetelefon der Abtei-
lung Vorbeugender Brandschutz bedient.  
Zudem erfolgen Brandschutzunterweisungen städtischer 
Mitarbeiter gemäß den für die jeweiligen Einrichtungen 
geltenden Anforderungen nach SBauVO oder Arbeits-
schutzrecht.  
 
Bürgerwirkung:  
Die Aufgabenwahrnehmung ermöglicht innerhalb Müns-
ters eine einheitliche Bürgerinformation durch definierte 
fachliche Aussagen und ebenso eine Versorgung mit 
entsprechendem Informationsmaterial für die Brand-
schutzunterweisung und -aufklärung. Für städtische Ein-
richtungen wird der Service geboten, Brandschutzunter-
weisungen mit der Kompetenz der auch im Einsatzfall 
zuständigen Feuerwehr durchzuführen. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,1 Stellen x A 12 + 0,09 Stel-
len xA 9 mD. 
 
Flächenwirkung: 0,19 Büroarbeitsplätze. 
1.256 13.819 13.819 13.819 13.819 13.819

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Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
38 I 37 02 09 Standardreduzierung bei 
der Koordinierung und 
Begleitung von Schul-
alarmproben 
Beschreibung: Die flächendeckende und regelmäßige 
Durchführung von Schulalarmproben, häufig in Verbin-
dung mit Unterricht zur Brandschutzerziehung, ist eine 
Serviceleistung der Feuerwehr für die Schulen. Gleiches 
gilt für die Koordinierung und Vereinbarung der entspre-
chenden Termine. Vorgeschlagen wird eine deutlich ge-
ringere Beteiligung der Feuerwehr mit größeren Interval-
len. Gleichzeitig sollen die Schulen verpflichtet werden, 
regelmäßig Schulalarmproben ohne Beteiligung der Be-
rufsfeuerwehr durchzuführen.  
  
Bürgerwirkung: Für die Schulen wächst der Koordinie-
rungsbedarf. Eine qualitativ hochwertige Unterweisung ist 
nicht mehr durchgängig sichergestellt.  
 
Personalwirkung (Stellen): 0,45 Stellen x A 9 mD. 
 
Flächenwirkung: 0,45 Büroarbeitsplätze. 
0 15.180 15.180 15.180 15.180 15.180 
39 I 37 02 09 Kostenersatz bei Fehl-
alarmen 
Beschreibung: Verschärfung der Kriterien zum Kostener-
satz bei Fehlalarmen. Die Stadt Münster verzichtet der-
zeit weitgehend auf den (gesetzlich möglichen) Kostener-
satz bei Fehlalarmierungen aus Brandmeldeanlagen. Ein 
Kostenersatz wird nur gefordert bei Vorsatz oder bei ei-
ner außerordentlichen Häufung von Fehlalarmen, welche 
auf eine mangelhafte Wartung und Aufsicht zurückgeführt 
werden müssen. Die diesbezüglichen Anwendungskrite-
rien werden moderat verschärft. 
 
Bürgerwirkung: Keine unmittelbare. Es besteht jedoch die 
Gefahr einer Vermeidungsstrategie, bei der die automati-
sche Übertragung der Brandmeldung zur Feuerwehr 
durch den jew. Betreiber zur Vermeidung von Kosten 
außer Funktion gesetzt wird. Bei einem realen Brander-
eignis würde dieses (strafrechtlich relevante) Verhalten 
zu erheblichen Folgen für die zu schützenden Personen 
und/oder die Handlungspflichtigen führen. Diese Überle-
gung führte bislang dazu, den Kostenersatz nur bei ekla-
tantem Fehlverhalten zu fordern.  
 
60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000

25 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
Personalwirkung: keine bezüglich der zu fertigenden Be-
scheide über Kostenersatz. Es ist möglich, dass die Kos-
tenpflichtigen vermehrt den Rechtsweg beschreiten. Dies 
kann Personalressourcen binden, die derzeit nicht kalku-
liert sind.  
 
Flächenwirkung: keine 
40 II 20 01 09 Verzicht der Darstellung 
von Gender-
Informationen im Haus-
halt 
Beschreibung: 
Die Daten des Haushaltsplans sollen um zusätzliche 
Gender-Informationen ergänzt werden. Hierzu ist eine AG 
unter Federführung des Amtes 20 (20.10) und Beteiligung 
der Ämter 17 und 10 sowie den Referenten der Dez. III, 
IV und V eingerichtet worden. Zusätzlich befasst sich ein 
politischer Arbeitskreis mit den Zwischenergebnissen. 
Zum Haushaltplan 2013 werden erste Ergebnisse erwar-
tet. Der Aufbau und Ausbau wird sich über mehrere Jahre 
hinziehen. 
 
Bürgerwirkung: gering; Gender-Thema muss ggf. über 
andere Wege, z. B. anlassbezogen in den Fachaus-
schüssen (auf Anstoß z. B. durch Amt 17) aufgearbeitet 
werden.  
 
Personalwirkung (Stellen): Zusammengefasste Wirkung 
der Maßn. 40, 41 und 42 in Maßnahme 40 = 0,5 Stelle 
A11 
 
Flächenwirkung: keine 
0 31.425 31.425 31.425 31.425 31.425

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Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
41 II 20 01 09 Verzicht auf den Bürger-
haushalt in jedem 2. Jahr
Beschreibung: Das Bürgerhaushaltsverfahren wurde 
2011 eingeführt. Der Bürgerhaushalt 2011 (Nachlauf) und 
der Bürgerhaushalt 2012 (zum Haushaltsplan 2013) be-
finden sich zurzeit in der Durchführung. Ein Verzicht auf 
dieses Instrument in jedem 2. Jahr führt zu regelmäßigen 
Einsparungen. 
 
Bürgerwirkung: Die Beteiligungsmöglichkeit über das 
Bürgerhaushaltsverfahren wird verringert. Dabei ist zu 
bedenken, dass das Instrument BHH nur zu ca. 10 % für 
direkte haushaltsrelevante Anliegen genutzt wurde.  
 
Personalwirkung (Stellen): Zusammengefasste Wirkung 
der Maßn. 40, 41 und 42 
 
Flächenwirkung: keine 
25.000 0 25.000 0 25.000 25.000 
42 II 20 01 09 Verzicht auf eine verwal-
tungsweite KLR (Kosten- 
und Leistungsrechnung) 
Beschreibung: Eine KLR ist gem. § 18 GemHV nach den 
örtlichen Bedürfnissen der Gemeinde durchzuführen. 
Zurzeit findet eine zentrale Steuerung (z. B. Verrechnung 
von Personalkosten) durch Amt 20 statt. Vorschlag: Ver-
zicht auf zentrale Vorgaben und entsprechende Buchun-
gen durch das Amt 20. Eine KLR wird bei Bedarf dezen-
tral durch die Fachämter (ggf. auch nur vorübergehend 
bzw. anlassbezogen) wahrgenommen. Dies gilt insbe-
sondere für die Gebührenbereiche nach § 6 KAG NRW. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): Zusammengefasste Wirkung 
der Maßn. 40, 41 und 42 in Maßnahme 40  
 
Flächenwirkung: keine 
000000

27 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
43 II 20 01 09 Verzicht auf Druck des 
beschlossenen Haus-
haltsplans 
Beschreibung: Zurzeit wird nach Beschluss des Haus-
haltsplans durch den Rat der zweibändige Plan nochmals 
gedruckt und den Ratsmitgliedern, BVs, der Verwaltung 
etc. zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird der Plan auf 
der Internetseite des Amtes 20 veröffentlicht. Der Entwurf 
des Haushaltsplans wird weiterhin gedruckt, da dies zur-
zeit für die Beratung erforderlich ist (ggf. Ablösung durch 
IT-Lösung). 
 
Bürgerwirkung: sehr gering bis keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 
44 II 20 01 09 Verzicht auf Finanzamt-
anfragen  
Beschreibung: Verzicht auf Anfragen beim Finanzamt zu 
ausstehenden Gewerbesteuermessbescheiden 
 
Bürgerwirkung: Qualitätsminderung bei der Pflege der 
Steuerkonten 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,33 Stellenanteile mD 
einschl. Maßnahme 45 
 
Flächenwirkung keine 
0 1.366 1.366 15.028 15.028 15.028 
45 II 20 01 09 Optimierung des Veran-
lagungsverfahrens (TFA-
Anwendung) 
Beschreibung: Optimierung des Veranlagungsverfahrens 
(TFA-Anwendung) in der Fachstelle Gewerbesteuer 
 
Bürgerwirkung: Vermeidung von Anwendungsfehlern, 
kürzere Bearbeitungsdauer 
 
Personalwirkung (Stellen): siehe Maßnahme 44 
 
Flächenwirkung: keine 
000000

28 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
46 II 20 01 09 Standardreduzierung bei 
der Veranlagung von 
Grundbesitzabgaben 
Beschreibung: Stellenreduzierung für die Aufgaben der 
Veranlagung von Grundbesitzabgaben - in der Folge 
verzögerte Ertragsrealisierung, steigendes Prozessrisiko 
(Untätigkeitsklagen), zunehmende Bürgerbeschwerden 
infolge von Verzögerungen bei der Sachbearbeitung 
 
Bürgerwirkung: Verzögerungen bei Bearbeitung von Bür-
geranträgen. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,8 Stellenanteile mD 
 
Flächenwirkung: Wegfall eines Arbeitsplatzes 
0 51.432 51.432 51.432 51.432 51.432 
47 II 20 01 09 Minderaufwand Gesamt-
abschluss 
Beschreibung: Stellenreduzierung für den Gesamtab-
schluss nach Abschluss der "Einführungsphase". 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stellenanteile gD 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 0 31.225 31.225 31.225 
48 II 20 15 01 Reduzierung des städti-
schen Zuschusses bei 
der Wirtschaftsförderung 
Münster GmbH 
Beschreibung: 
Es besteht ein in der Satzung festgelegtes Einlagesystem 
mit einem festgelegten Zuschuss. 
Die Gesellschaft erhält incl. ihrer Untergesellschaften 
einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 2.350 T€. Für 
eine Anpassung des Zuschusses auf 2.100 T€ müssen 
das Einlagesystem (Satzung) und der Betrauungsakt 
entsprechend geändert werden. 
 
Bürgerwirkung: Mögliche Einschränkung bei den Leistun-
gen der Wirtschaftsförderung inkl. ihrer Untergesellschaf-
ten. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
250.000 250.000 250.000 250.000 250.000 250.000

29 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
49 II 20 15 01 Reduzierung des städti-
schen Zuschusses bei 
der Westfälischer Zoolo-
gischer Garten Münster 
GmbH 
Beschreibung: Es besteht ein Managementkontrakt bis 
2015. Die Gesellschaft erhält einen jährlichen Zuschuss 
in Höhe von 4.136 T€. Für eine Anpassung des Zuschus-
ses auf 4.000 Tsd. € muss der neue Managementkon-
trakt ab 2016 entsprechend geändert werden. 
 
Bürgerwirkung: Mögliche Einschränkung bei den Leistun-
gen des Zoos.  
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 0 136.000 136.000 136.000 
50 II 20 15.01 Steuerliche Optimierung 
im Bäderbereich (1. Stu-
fe) 
Beschreibung: Aufgrund einer neuen Rechtslage (nach 
Betriebsprüfung in 2011) besteht die Möglichkeit der Zu-
sammenfassung der beiden bestehenden Betriebe ge-
werblicher Art (BgA Bäder mit BHKW und BgA Bäder 
ohne BHKW) und damit die Möglichkeit der Zusammen-
fassung der Bäderverluste mit den Dividenden der Stadt-
werke Münster GmbH. Hierdurch kann eine Minderung 
der Kapitalertragssteuer in Höhe von ca. 554 T€ p. a. 
erreicht werden. Dieser Steuervorteil soll ab sofort (und 
rückwirkend ab 2009) generiert werden. Die Effekte 2009 
bis 2012 werden 2013 ergebniswirksam werden. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine  
 
Flächenwirkung: keine 
2.216.000 554.000 554.000 554.000 554.000 554.000

30 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
51 II 20 15 01 Erhöhte Gewinnaus-
schüttung der Wohn + 
Stadtbau GmbH 
Es besteht ein Managementkontrakt bis 2015. Die Ge-
sellschaft zahlt eine jährliche Vorabgewinnausschüttung 
von 2,5 Mio. €. Für eine Anpassung der Gewinnausschüt-
tung auf 3,5 Mio. € muss der neue Managementkontrakt 
ab 2016 entsprechend geändert werden. Die dargestellte 
finanzielle Wirkung ergibt sich netto, d.h. nach Steuern.  
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 0 841.750 841.750 841.750 
52 II 20 16 01 Anhebung des Hebesat-
zes für die Grundsteuer 
A 
Beschreibung: 
Der Hebesatz für die Grundsteuer A soll auf den durch-
schnittlichen Satz der kreisfreien Kommunen in NRW 
angehoben werden. Grundsteuer A neu: 245% (bisher 
230 %). 
 
Bürgerwirkung: steuerliche Mehrbelastung um 6,5 % 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
58.000 58.000 58.000 58.000 58.000 58.000 
53 II 20 16 01 Anhebung des Hebesat-
zes für die Grundsteuer 
B 
Beschreibung: 
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll auf den durch-
schnittlichen Satz  
der kreisfreien Kommunen in NRW angehoben werden. 
Grundsteuer B  
neu: 520 % (bisher 460 %). Bei der Grundsteuer B erge-
ben sich pro Jahr  
steigende Effekte, weil von einer steigenden Bemes-
sungsgrundlage ausgegangen  
wird (Einheitswerte). 
 
Bürgerwirkung: steuerliche Mehrbelastung um 13 % 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
6.639.000 6.639.000 6.639.000 6.639.000 6.639.000 6.639.000

31 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
Flächenwirkung: - 
54 II 20 16 01 Anhebung der Steuersat-
zes auf Spielapparate mit 
Gewinnmöglichkeit bei 
der Vergnügungsteuer 
Beschreibung: Der Steuersatz für Apparate mit Gewinn-
möglichkeit bei der Vergnügungsteuer wird von 15 v.H. 
auf 19 v.H erhöht. 
 
Bürgerwirkung: Mehrbelastung der Automatenaufsteller 
um 27%  
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 
55 II 23 01 11 Kürzung der Umbau-
maßnahmen 
Beschreibung: Es wird auf Umbaumaßnahmen, die auf 
Wünsche der Nutzer zurückgehen, zur Hälfte verzichtet. 
 
Bürgerwirkung: Umbauten verzögern sich. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
252.500 252.500 252.500 252.500 252.500 252.500 
56 II 23 01 11 Optimierung des Portfoli-
os "Allgemeines Grund-
vermögen" 
PRÜFAUTRAG: Die Verwaltung wird beauftragt, das 
allgemeine Grundvermögen im Rahmen eines Portfolio-
Managements weiter zu optimieren und dadurch eine 
zusätzliche finanzielle Entlastung von jährlich bis zu 
60.000 Euro zu erzielen. 
 
Beschreibung: Die Stadt Münster hält Gebäude im Portfo-
lio, deren ursprünglicher Erwerbszweck nicht mehr ange-
strebt wird. Durch Optimierung des Portfolios werden 
Erträge (Mieten) zurückgeführt. Gleichzeitig werden aber 
Sachaufwendungen eingespart. Zu den dargestellten 
Einsparungen bei den Sachaufwendungen kann der 
Haushalt auch um AfA in Höhe von 44.000 € entlastet 
werden. Durch die Veräußerung werden Liquiditätszu-
flüsse erfolgen und ggf. stille Reserven aufgelöst. Die 
Umsetzung ist nur möglich, wenn - nach VV-Beschluss - 
konkrete Verwertungsoptionen den politischen Gremien 
zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 
 
11.000 54.000 60.000 60.000 60.000 60.000

32 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: 4.000 m² 
57 II 23 01 11 Erhöhung der landwirt-
schaftlichen Pachten 
Beschreibung: Die Stadt Münster verpachtet landwirt-
schaftliche Flächen. Durch eine Anpassung der Pachten 
an die Marktgegebenheiten können zusätzliche Erträge 
erzielt werden. Die Umsetzung ist nur möglich, wenn es 
entsprechende politische Beschlüsse gibt, die Pachten zu 
erhöhen. 
 
Bürgerwirkung: Landwirte zahlen in Zukunft marktübliche 
Pachten bei städtischen Flächen 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 35.000 45.000 45.000 45.000 45.000 
58 II 23 01 11 Ertragssteigerung bei der 
Vermarktung von städti-
schen Liegenschaften 
Beschreibung: Aus der Vermarktung städtischer Immobi-
lien für das Jahr 2013 wird ein Mehrertrag in Höhe von 
3.000.000,00 € erwartet (7.000.000,00 € anstelle der 
bisher kalkulierten 4.000.000,00 €). Dabei handelt es sich 
um einen Einmaleffekt. Dauerhaft ist eine Erhöhung des 
Ertrages in Höhe von 500.000 € (brutto) zu erzielen, so-
fern die Wiederbesetzung einer Stelle erfolgt. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): Die Wiederbesetzung der zum 
01.02.2013 einer freiwerdenden Stelle (Wert A10 / E10) 
im Bereich des Immobilienverkehrs ist Voraussetzung für 
die Erreichung des oben genannten Ertragsziels. 
 
Flächenwirkung: Reduzierung des Flächenbestandes 
(eine genaue Größenangabe ist derzeit nicht möglich, 
abhängig von den tatsächlich vermarkteten Objekten) 
2.942.750 437.550 437.550 437.550 437.550 437.550

33 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
59 II 23 01 11 Mietanpassungen an die 
Entwicklung der Markt-
mieten 
Beschreibung: Die aktuellen Mietkonditionen für das 
Stadthaus 3 belaufen sich auf 15,12 €/m². Diese Höhe ist 
durch Indexanpassungen in den letzten Jahren erreicht 
worden. Die Büromarktstudie der Wirtschaftsförderung 
Münster weist für Mietobjekte in vergleichbaren Lagen 
Mietpreise zwischen 8,33 €/m² und 15,47 €/m² (inkl. Um-
satzsteuer) aus. Im Mittel ergibt sich ein Mietwert von 
11,90 €/m². Bei einer Anpassung des Mietvertrages auf 
die durchschnittliche Größe können sich die dargestellten 
Einsparungen ergeben. Dies ist im Rahmen einer Ver-
tragsverlängerung mit den Stadtwerken als Eigentümerin 
zu verhandeln. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
650.000 650.000 650.000 650.000 650.000 650.000 
60 II AWM 11 02 Angebot verschiedener 
freiwilliger Dienstleistun-
gen 
Beschreibung: Überschüsse aus der Reinigung für Dritte, 
Containerdienst, Sickerwasserverarbeitung für Dritte, 
Fremdreparaturen von Fahrzeugen anderer Ämter etc. 
 
Bürgerwirkung: keine Auswirkung 
 
Personalwirkung (Stellen): keine Auswirkung 
 
Flächenwirkung: keine Auswirkung 
200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 
61 II AWM 11 02 Gewährung eines zins-
günstigen Darlehen aus 
Rückstellungen 
Beschreibung: Gewährung eines zinsgünstigen Darle-
hens an die Stadt aus vorhandenen liquiden Mitteln der 
Rekultivierungs- oder Gebührenüberschussrückstellun-
gen. Hierbei entstehen keine zusätzlichen Einnahmen, 
aber lfd. Kosten des städt. HH werden gesenkt. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine  
 
Flächenwirkung: keine 
30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000

34 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
62 II AWM 11 02 Einsatz von kalk. Zinsen Beschreibung: Zurverfügungstellung der kalk. Zinsen aus 
den Gebührenkalkulationen 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
300.000 300.000 300.000 300.000 300.000 300.000 
63 III 61 02 07 Reduzierung statistischer 
Dienstleistungen; Redu-
zierung der kartografi-
schen Grundlagenarbeit 
Beschreibung: Die Vierteljahresstatistik wird eingestellt; 
weitere diverse statistische Dienstleistungen werden im 
Standard reduziert (u. a. in den Themenfeldern Erwerbs-
tätigkeit, Wirtschaft, Tourismus, Verkehr, Gesundheit, 
Soziales). Im Bereich kartografischer Dienstleistungen 
wird die Pflege und Fortschreibung kartografischer 
Grundlagen im Zusammenhang mit statistischen Dienst-
leistungen im Aufwand entsprechend reduziert. 
 
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung in der 
Breite; mittelbare Wirkung in Bezug auf die sachinteres-
sierte Bürgerschaft sowie Politik und Verwaltung. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle 
 
Flächenwirkung: 0,5 Büroraum 
0 0 31.225 31.225 31.225 31.225 
64 III 61 09 01 Reduzierungen des En-
gagements im Städte-
netzwerk MONT 
Beschreibung: Die Stadt Münster reduziert ihr Engage-
ment im Städtenetzwerk MONT (Münster, Osnabrück, 
Netwerkstad Twente).  
 
Bürgerwirkung: Keine unmittelbare Bürgerwirkung, da 
Kooperation MONT bis dato ldgl. programmatischer / 
konzeptioneller Art. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 17.063 17.063 17.063 17.063

35 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
65 III 61 09 01 Reduzierung des Auf-
wands bei stadtregiona-
ler Zusammenarbeit in 
der "Stadtregion Müns-
ter" 
Beschreibung: Deutliche Verringerung des koordinieren-
den Aufwands der Stadt Münster für die "Stadtregion 
Münster" (= Stadt MS und Anrainerkommunen) durch 
Abgabe der Geschäftsführung an eine andere Mitglieds-
kommune der "Stadtregion Münster". 
 
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 17.063 17.063 17.063 17.063 
66 III 61 09 01 Reduzierung der Stan-
dards bei der Prüfung 
von Einzelhandelsvorha-
ben 
Beschreibung: Eine deutliche Reduzierung des Stan-
dards der Erbringung von Fachleistungen und Stellung-
nahmen (an Amt 63) führt zu einer Verlängerung der 
Bearbeitungszeit und Reduzierung des inhaltlichen Prüf- 
u. Bewertungsrahmens bei einzelhandelsstrukturellen 
Verträglichkeitsuntersuchungen. 
 
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung; aber 
direkte Wirkung auf Investoren von Einzelhandelsvorha-
ben im Vorfeld von und im Baugenehmigungsverfahren. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle 
 
Flächenwirkung: ggf. 0,25 Büroraum 
0 0 17.063 17.063 17.063 17.063 
67 III 61 09 01 Aufwandsreduzierung in 
der Sachbearbeitung im 
Aufgabenbereich "Innen-
entwicklungsinitiative" 
Beschreibung: Straffung des Projektaufwands, Verlänge-
rung der Projektbearbeitungszeit. 
 
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung, aber 
zeitliche Einschränkung in der Erstellung konkreter Um-
setzungsvorschläge (für Dritte / Immobilieneigentümer) 
für die Quartiersentwicklung.  
 
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 34.125 34.125 34.125 34.125

36 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
68 III 61 09 01 Reduzierung der Stan-
dards bei der Prüfung 
von Einzelhandelsvorha-
ben 
Beschreibung: Eine deutliche Reduzierung des Stan-
dards der Erbringung von Fachleistungen und Stellung-
nahmen (an Amt 63) führt zu einer Verlängerung der 
Bearbeitungszeit und Reduzierung des inhaltlichen Prüf- 
u. Bewertungsrahmens bei einzelhandelsstrukturellen 
Verträglichkeitsuntersuchungen. 
 
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung; aber 
direkte Wirkung auf Investoren von Einzelhandelsvorha-
ben im Vorfeld von und im Baugenehmigunsverfahren. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle 
 
Flächenwirkung: ggf. 0,25 Büroraum 
0 0 17.063 17.063 17.063 17.063 
69 III 61 09 01 Aufwandsreduzierung in 
der Sachbearbeitung im 
Aufgabenbereich "Innen-
entwicklungsinitiative" 
Beschreibung: Straffung des Projektaufwands, Verlänge-
rung der Projektbearbeitungszeit. 
 
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung, aber 
zeitliche Einschränkung in der Erstellung konkreter Um-
setzungsvorschläge (für Dritte / Immobilieneigentümer) 
für die Quartiersentwicklung.  
 
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 17.063 17.063 17.063 17.063

37 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
70 III 61 09 01 Reduzierung von bauleit-
planerischer Planungs- 
und Beratungsleistungen 
für Vorhabenträger / 
Investoren 
Beschreibung:  
Konsequente Verpflichtung Dritter (Vorhabenträger / In-
vestoren) auf Erbringung der vorhaben- / projektbezoge-
nen Planungs- und Verfahrensleistungen mit Ausnahme 
der hoheitlichen Aufgaben; deutliche Einschränkung der 
inhaltlich-fachlichen beratenden Verfahrensbegleitung 
Dritter bei projektgebundenen bzw. vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanverfahren 
 
Bürgerwirkung:  
keine unmittelbare Bürgerwirkung; direkte Auswirkungen 
auf Vorhaben- und Projektträger  
 
Personalwirkung (Stellen): 
0,25 Stelle 
 
Flächenwirkung: 0,5 Büroraum i.V.m. Maßnahme 84. 
0 0 19.235 19.235 19.235 19.235 
71 III 61 09 01 Teilverzicht auf Abgabe 
planungsrechtlicher Stel-
lungnahmen bei Bauvor-
haben nach § 34 BauGB 
an Amt 63; Verzicht auf 
Bürgerberatung in diesen 
Fällen bei Amt 61. 
Beschreibung: Im Vollzug (Bauvorhaben) des Bebau-
ungsplanes erfolgt nur noch die Prüfung des sog. Planer-
fordernisses sowie die Abgabe von Stellungnahmen im 
Falle von Anträgen auf sog. Befreiungen vom Bebau-
ungsplan durch Amt 61; es erfolgt grundsätzlich keine 
Beteiligung mehr von Amt 61 im Baugenehmigungsver-
fahren. 
 
Bürgerwirkung: Unmittelbare Bürgerwirkung, da nur noch 
eingeschränkte Beratung durch Amt 61 in dem durch 
diese Maßnahme eingeschränkten Umfang angeboten 
werden kann; Ansprechpartner ist maßgeblich allein Amt 
63 als Baugenehmigungsbehörde. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle 
 
Flächenwirkung: 0,5 Raum i.V.m. Maßnahme 83 
0 0 34.125 34.125 34.125 34.125

38 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
72 III 61 10 02 Reduzierung der Stan-
dards in der Beratungs-
leistung und der Öffent-
lichkeitsarbeit im Bereich 
Denkmalpflege 
Beschreibung: Erhebliche Reduzierung der Öffentlich-
keitsarbeit für den "Tag des offenen Denkmals" sowie die 
Straffung der Beratungsleistungen im Vorfeld der formel-
len denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren. 
 
Bürgerwirkung: Unmittelbar - bezogen auf die fachinte-
ressierte Öffentlichkeit und bezogen auf Bauherrn, Inves-
toren und Interessenten mit Blick auf denkmalwerte Im-
mobilien. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 34.125 34.125 34.125 34.125 
73 III 61 12 02 Aufwandsreduzierung im 
Bereich ÖPNV-
Trägerschaft / Fort-
schreibung Nahver-
kehrsplan 
Beschreibung: Verlängerung der Bearbeitungszeiten der 
"3. Fortschreibung Nahverkehrsplan" und von Konzessi-
onsanträgen Bus-ÖPNV (Vollausschöpfung der Fristset-
zung); Reduzierung der Gremienteilnahme auf Ebene 
ZVM und RVM; Reduzierung der Abstimmung mit be-
nachbarten Aufgabenträgern ÖPNV auf ein Minimum  
 
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle 
 
Flächenwirkung: keine 
0 20.925 20.925 20.925 20.925 20.925 
74 III 61 12 02 Aufwandsreduzierung / 
Aufgabenverzicht im 
Bereich Verkehrstechni-
sche Entwürfe 
Beschreibung: Verlängerung von Bearbeitungszeiten und 
vollständige Aufgabe von nicht etatisierten Planungen (z. 
B. im Rahmen von Rats- und BV-Anträgen) sowie "Vor-
ratsplanungen" auf Grundlage von Arbeitsprogrammen  
 
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung, jedoch 
mittelbar für BVen und Fachausschüsse. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle 
 
Flächenwirkung: 0,5 Büroraum in Verbindung mit Maß-
nahme 89 
0 34.125 34.125 34.125 34.125 34.125

39 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
75 III 61 12 02 Aufwandsreduzierung / 
Teilaufgabe im Bereich 
Radverkehrsplanung/-
förderung 
Beschreibung: Verlängerung von Bearbeitungszeiten und 
vollständige Aufgabe von nicht etatisierten Planungen (z. 
B. im Rahmen von Rats- und BV-Anträgen) sowie von 
"Vorratsplanungen" ohne konkrete Auftragsgrundlage 
(Gremienbeschlüsse) z. B. Radverkehrskonzept; Folge: 
ggf. Verzicht auf Fördermittel 
 
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle 
 
Flächenwirkung: 0,5 Büroraum i.V.m. Maßnahme 88 
0 34.125 34.125 34.125 34.125 34.125 
76 III 61 12 02 Aufwandsreduzierung / 
Teilaufgabe bei der Erar-
beitung von Stellung-
nahmen im Aufgabenbe-
reich Verkehrsplanung 
Beschreibung: Deutliche Verlängerung der Bearbeitungs-
zeiten für Bürgeranfragen sowie Anträge nach § 24 GO; 
deutlich verlängerte Bearbeitungszeit für erbetene Stel-
lungnahmen Dritter (z. B. in Planfeststellungsverfahren, 
der Politik, von Verbänden usw.) 
 
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle 
 
Flächenwirkung: keine 
0 17.063 17.063 17.063 17.063 17.063 
77 III 62 09 02 Reduzierung der Über-
wachung der Gebäude-
einmessungspflicht 
Beschreibung: Reduzierung der Personalstärke bei der 
Überwachung der Gebäudeeinmessungspflicht nach 
Abarbeitung der Altfälle. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): 1,0 
 
Flächenwirkung: keine 
2.000 59.120 59.120 59.120 59.120 59.120

40 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
78 III 62 09 02 Einstellung der Mikrover-
filmung als Quer-
schnittsaufgabe für die 
Gesamtverwaltung 
Beschreibung: Keine Schrift- und Plangutverfilmung, 
Scannen von Archiven und Büchern, Verfilmen von Zei-
tungen und anderen Werken sowie Archivierungen für 
andere Ämter. Folge: Finanzielle Mittel und Personal für 
die Vergabe dieser Dienstleistungen müssen bei anderen 
Ämtern bereitgestellt werden.  
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): 1,0  
 
Flächenwirkung: 1 Raum 
0 0 49.840 49.840 49.840 49.840 
79 III 62 09 02 Ausweitung von Fortfüh-
rungsvermessungen 
Beschreibung: Einnahmeerhöhung für Vermessungsleis-
tungen durch erhöhtes Auftragsaufkommen (Auftragsver-
lagerung)  
 
Bürgerwirkung:keine 
  
Personalwirkung (Stellen): keine  
 
Flächenwirkung: keine 
50.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 
80 III 62 09 02 Abrechnung von Ver-
messungsleistungen 
Beschreibung: Abrechnung von Vermessungsleistungen 
mit Amt 66 für Fördermaßnahmen im Bereich Straßen-
bau. Dies führt bei Amt 66 zu höheren Landeszuschüs-
sen in der angegebenen Größenordnung. 
 
Bürgerwirkung:./.  
 
Personalwirkung (Stellen):.keine. 
 
Flächenwirkung: keine 
100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000

41 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
81 III 62 09 02 Reduzierung bei der 
Erneuerung des Liegen-
schaftskatasters 
Beschreibung: Durch Streckung der Neuvermessungen 
im Produkt 090201 Nr. 3 (Örtl. Neuvermessung) kann im 
Innendienst im Laufe des Jahres 2014 eine Stelle einge-
spart werden. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): 1,0 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 64.450 64.450 64.450 64.450 
82 III 62 09 02 Reduzierung bei der 
Erneuerung des Liegen-
schaftskatasters 
Beschreibung: Nach Abschluss der Datenmigration in das 
neue Programmsystem ALKIS im Laufe des Jahres 2014 
kann die Personalstärke um eine Vermessungstechniker-
stelle reduziert werden. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen):1,0  
 
Flächenwirkung: 1 Raum 
0 0 59.120 59.120 59.120 59.120 
83 III 63 10 01 Standardreduzierung bei 
der Bearbeitung von 
bauordnungsrechtlichen 
Bescheingungen 
Beschreibung: Anteilige Reduzierung einer SB-Stelle im 
Sachgebiet Ordnungsrechtliche Angelegenhei-
ten/Baukontrolle; Umfang insgesamt = 0,5 Stelle im Ver-
bund der Maßnahmen 99, 100, 101 . 
 
Bürgerwirkung: Im Sachgebiet Ordnungsrechtliche Ange-
legenheiten/Baukontrolle werden u.a. Bescheinigungen 
zur Fertigstellung des Rohbaues und zur abschließenden 
Fertigstellung ausgestellt. Diese Bescheinigungen bestä-
tigen das Erreichen eines bestimmten Bauzustandes und 
sind erforderlich um die Bauarbeiten fortsetzen zu kön-
nen. Zudem müssen diese Bescheinigungen oftmals von 
den Bauherren im Rahmen von Baufinanzierungen vor-
gelegt werden. Die Reduzierung der Stelle führt zu einer 
längeren Bearbeitungszeit für das Erteilen der v.g. Be-
scheinigungen. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,15 Stelle A 10 
0 8.102 8.102 8.102 8.102 8.102

42 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
 
Flächenwirkung: keine 
84 III 63 10 01 Standardreduzierung bei 
der Bearbeitung von 
bauordnungsrechtlichen 
Verfahren  
Beschreibung: Anteilige Reduzierung einer SB-Stelle im 
Sachgebiet Ordnungsrechtliche Angelegenhei-
ten/Baukontrolle; Umfang insgesamt = 0,5 Stelle im Ver-
bund der Maßnahmen 99, 100, 101 
 
Bürgerwirkung: Im Sachgebiet Ordnungsrechtliche Ange-
legenheiten/Baukontrolle werden hauptsächlich ord-
nungsrechtliche Verfahren zur Herstellung des rechtmä-
ßigen Zustandes (Stilllegung, Nutzungsverbote, Abbrü-
che etc.) bei Bauvorhaben aller Art sowie Anträge Dritter 
(z.B. Nachbarn) auf ordnungsrechtliches Einschreiten 
bearbeitet. Die Bearbeitungszeit dieser Verfahren wird 
sich durch die hälftige Reduzierung der Stelle verlängern.
 
Personalwirkung (Stellen): 0,3 Stelle A 10 
 
Flächenwirkung: keine 
0 16.203 16.203 16.203 16.203 16.203 
85 III 63 10 01 Standardreduzierung bei 
der Bearbeitung von 
bauordnungsrechtlichen 
Bußgeldverfahren  
Beschreibung: Anteilige Reduzierung einer SB-Stelle im 
Sachgebiet Ordnungsrechtliche Angelegenhei-
ten/Baukontrolle; Umfang insgesamt = 0,5 Stelle im Ver-
bund der Maßnahmen 99, 100, 101 
 
Bürgerwirkung: Im Sachgebiet Ordnungsrechtliche Ange-
legenheiten/Baukontrolle werden Ordnungswidrigkeiten-
verfahren in Folge von Verstößen gegen baurechtliche 
Vorschriften bearbeitet. Die Bearbeitungszeit dieser Buß-
geldverfahren wird sich durch die hälftige Reduzierung 
der Stelle verlängern. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,05 Stellen A 10 
 
Flächenwirkung: keine 
0 2.701 2.701 2.701 2.701 2.701

43 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
86 III 66 12 01 Reduzierung der betrieb-
lichen Unterhaltung der 
Straßenabläufe in Wohn-
gebieten (Reinigungsin-
tervalle strecken) 
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz 
von 190.000 € werden pro Jahr alle Straßenabläufe ge-
reinigt. In den Wohngebieten wird z. B. das Reinigungsin-
tervall von 1 auf 2 Jahre gestreckt.  
 
Bürgerwirkung: 
• Es kann zu verzögertem Wasserablauf kommen und bei 
Starkregenereignissen zu massiven Stauungen. 
• Aus den Rückstauungen kann ein erhöhtes Regressrisi-
ko entstehen. 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet 
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt 
• Steigerung von Beschwerden 
 
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und 
Überprüfung der Fremdleistung ist weiterhin erforderlich; 
erhöhter Kommunikationsaufwand mit Bürgern. 
 
Flächenwirkung: keine 
40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 
87 III 66 12 01 Reduzierung der Reini-
gungsarbeiten um 50% 
durch Streckung der 
Reinigungsintervalle 
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz 
von rd. 312.000 € werden zusätzliche Reinigungsarbeiten 
auf städtischen Flächen vergeben. Als Beispiel seien hier 
die Promenade, Stadthafen, Plätze (Picassoplatz, Adolf-
Kolping-Platz, Domplatz) und Parkplätze genannt. Durch 
die Streckung der Reinigungsintervalle könnten die Kos-
ten halbiert werden. 
 
Bürgerwirkung: 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet, da der Abfall 
(Glasbruch und Verpackungen) länger liegen bleibt. 
• Steigerung von Beschwerden 
 
Personalwirkung (Stellen): keine, Auswirkung auf Perso-
nalanteile bei den AWM muss geprüft werden. 
 
Flächenwirkung: keine 
80.000 156.000 156.000 156.000 156.000 156.000

44 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
88 III 66 12 01 Reduzierung von Gras-
schnitt an Bankette und 
Gräben und Gehölzpfle-
ge an untergeordneten 
Wirtschaftswegen 
Beschreibung: Intervallstreckung (Verdoppelung) des 
Räumschnittes und der Gehölzpflege an untergeordneten 
Wirtschaftswegen. 
 
Bürgerwirkung: 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet,  
• Steigerung von Beschwerden 
• Mögliche Entwässerungsproblematik durch zugewach-
sene Straßenseitengräben 
 
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und 
Überprüfung der Fremdleistung ist weiterhin erforderlich, 
 
Flächenwirkung: keine 
18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 
89 III 66 12 01 Reduzierung der weg-
weisenden Beschilde-
rung 
Beschreibung:  
• Reduzierung der Ersatzbeschaffungen der Verkehrszei-
chen zur Wegweisung (Richtzeichen) und der Ersatzbe-
schaffungen verblichener Schilder. 
• Alle Gefahren- und Vorschriftszeichen haben nach der 
STVO einen gewissen Standard zu erfüllen. 
 
Bürgerwirkung: 
• Die Orientierung im Stadtgebiet, insbesondere von Orts-
fremden, wird erschwert. 
• Das Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
11.250 22.500 22.500 22.500 22.500 22.500

45 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
90 III 66 12 01 Reduzierung bei der 
Erneuerung verblasster 
Markierungen  
Beschreibung: Erneuerung verblasster Straßenmarkie-
rungen und Rotbeschichtungen wird gestreckt.  
 
Bürgerwirkung: 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet 
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 
91 III 66 12 01 Reduzierung bei der 
Beseitigung von Un-
ebenheiten an Pflaster- 
und Asphaltkleinflächen 
Beschreibung: Beseitigung von Schäden an Pflaster- und 
Asphaltkleinflächen wird auf die Verkehrssicherungs-
pflicht reduziert. Konzentration der Ausbesserung auf die 
Innenstadt. 
 
Bürgerwirkung: 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet 
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt 
• Steigerung von Beschwerden 
 
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und 
Überwachung der Fremdleistung weiter erforderlich; er-
höhter Kommunikationsaufwand mit Bürgern 
 
Flächenwirkung: keine 
45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000

46 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
92 III 66 12 01 Reduzierung der Stan-
dards bei der Instandset-
zung 
Beschreibung: Reduzierung des Ansatzes für Instandset-
zung der Verkehrsflächen (i.d.R. Asphaltmaßnahmen die 
zur Erhaltung der veranschlagten Nutzungsdauer und zur 
gebrauchsfähigen Nutzung erforderlich sind) um 1/3. Eine 
unterlassene Instandhaltung erfordert ggf. die Bildung 
von Rückstellungen.  
 
Bürgerwirkung: 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet und das 
Vermögen der Stadt Münster wird verringert.  
• Steigerung von Beschwerden 
• Eine Reduzierung der Unterhaltungsmittel hat mittelfris-
tig auch Auswirkungen auf erforderliche Investitionen. Ein 
Verzicht hierauf würde die Straßen soweit schädigen, 
dass nur noch die mindestens fünfmal teurere Grunder-
neuerung nach einer wesentlich verkürzten Lebensdauer 
technisch möglich ist. Dies hat einerseits eine weitere 
Kostenbeteiligung der Anlieger und andererseits höhere 
Aufwendungen durch Sonderabschreibungen für die Ver-
mögensvernichtung zur Folge. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und 
Überprüfung der Fremdleistung und Qualifizierung der 
Schäden ist weiter erforderlich 
 
Flächenwirkung: keine 
400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000

47 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
93 III 66 12 01 Reduzierung bei der 
Reparatur von Rinnenab-
läufen 
Beschreibung: Die Reparatur von defekten Straßenabläu-
fen in Wohngebieten wird verschoben. Ansatzreduzie-
rung um 10 %. 
 
Bürgerwirkung: 
• Es kann zu verzögerten Wasserablauf kommen und bei 
Starkregenereignissen zu massiven Stauungen. 
• Aus den Rückstauungen kann ein erhöhtes Regressrisi-
ko entstehen. 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet 
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt 
• Steigerung von Beschwerden 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 
94 III 66 12 01 Reduzierung bei den 
Grabenräumarbeiten 
Beschreibung: Intervallstreckung der Grabenräumung an 
Wirtschaftswegen. Ansatzreduzierung um 25 %. 
 
Bürgerwirkung: 
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet 
• Steigerung von Beschwerden 
• Mögliche Entwässerungsproblematik durch ver-
schlammte Straßenseitengräben 
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500

48 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
95 III 66 12 01 Bedarfsorientierte Stre-
ckung des barrierefreien 
Ausbaus von Haltestellen
Beschreibung:  
• Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von 550.000 € 
werden pro Jahr 15-20 Haltestellen barrierefrei ausge-
baut. 
• Von den derzeit 1243 Haltestellen im Stadtgebiet sind 
bisher 460 barrierefrei ausgebaut. 
• Die Prioritätenliste umfasst derzeit noch 77 Anregungen 
– jährlich kommen ca. 10 neue Anregungen hinzu. 
• Für die Maßnahmen gibt es 75 - 80 % Zuwendungen, 
so dass Erträge in entsprechender Höhe gekürzt werden 
müssen. 
 
Bürgerwirkung: 
• Langsamere Abarbeitung der Prioritätenliste (Halbie-
rung des jährlichen Programms) der barrierefrei auszu-
bauenden Haltestellen für mobilitätseingeschränkte Men-
schen. 
• Dies Widerspricht den Anforderungen an eine immer 
älter werdende Gesellschaft und erschwert die Inklusion 
von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,2 Stellen 
 
Flächenwirkung: • keine 
0 0 83.650 83.650 83.650 83.650

49 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
96 III 66 12 01 Bedarfsorientierte Stre-
ckung des barrierefreien 
Ausbaus von Gehwegen 
durch Bordsteinabsen-
kungen 
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz 
von 65.000 € werden u. a. folgende Leistungen für mobili-
tätseingeschränkte Menschen erbracht: Bordsteinabsen-
kungen, Blindensignalgeber, Nachrüstungen von Auffin-
destreifen an Haltestellen und an Ampeln, Treppenmar-
kierungen, Handläufe, Rampen, Piktogramme an Que-
rungsstellen, Abbau von Pfosten und behindernden Um-
laufschranken. 
 
Bürgerwirkung: 
• geringerer Abbau von Alltagsbarrieren für Menschen mit 
Behinderungen 
• langsamerer Aufbau von Orientierungshilfen für Men-
schen mit Behinderungen 
• Widerspricht den Anforderungen an eine immer älter 
werdende Gesellschaft und erschwert die Inklusion von 
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen 
 
Personalwirkung (Stellen): keine, jedoch entsteht ein 
erhöhter Kommunikations- und Abstimmungsaufwand 
 
Flächenwirkung: keine 
35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 
97 III 66 12 01 Neufestsetzung der ab-
flusswirksamen Flächen 
der öffentlichen Ver-
kehrsflächen für die Be-
rechnung der Nieder-
schlagswassergebühren. 
Beschreibung: Neufestsetzung der abflusswirksamen 
Flächen der öffentlichen Verkehrsflächen für die Berech-
nung der Niederschlagswassergebühren. Durch genaue-
re, geodatenbasierte Überprüfungsmöglichkeiten kann 
der Anteil der Stadt Münster an den Kosten der Nieder-
schlagswasserbeseitigung reduziert werden. 
 
Bürgerwirkung: Die Niederschlagswassergebühren stei-
gen durch die Verminderung der anrechenbaren Flächen 
um 0,03 € je qm. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
512.000 512.000 512.000 522.200 522.200 522.200

50 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
98 III 66 12 01 Senkung des städtischen 
Anteils für die Straßen-
reinigung um 5%-Punkte 
Beschreibung: Der Anteil der Stadt Münster an den Auf-
wendungen für die Straßenreinigung wird von 25 % auf 
20 % gesenkt. Fachlich zuständig sind die AWM. 
 
Bürgerwirkung: Reduzierung des Standards und Erhö-
hung der Gebühren für die Straßenreinigung. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 307.000 322.000 338.000 355.000 355.000 
99 III 66 12 01 Reduzierung der Mängel- 
und Schadensbeseiti-
gung bei Brücken, Lärm-
schutzwänden und Schil-
derbrücken 
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz 
von 160.000 € werden die konstruktiven Bauwerke be-
trieblich unterhalten sowie Reparaturen und Sanierungs-
maßnahmen durchgeführt. Eine Reduzierung der Mittel 
um 10% schränkt die Möglichkeiten zur Mängel- und 
Schadensbeseitigung ein. 
 
Bürgerwirkung: 
• Der Zustand der konstruktiven Bauwerke wird auf Dauer 
nicht mehr dem gewohnten Standard entsprechen 
• Verschmutzungsgrad (durch z. B. Graffiti) der Bauwerke 
nimmt zu 
• Verstopfte Einläufe und damit verbundene Pfützenbil-
dung nimmt zu 
• Nicht beseitigte Vandalismusschäden müssen in Kauf 
genommen werden 
• Sanierungsmaßnahmen verzögern sich und die Qualität 
der Sanierungen wird auf das Notwendigste beschränkt 
• Rostbeseitigung und Erhaltungsanstriche entfallen. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und 
Prüfung der Fremdleistung ist weiter erforderlich 
 
Flächenwirkung: keine 
16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000

51 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
100 III 66 12 01 Reduzierung der Scha-
densbeseitigung bei 
Lichtsignalanlagen (Am-
peln) sowie der Verbes-
serung der Verkehrsab-
läufe 
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz 
von 200.000 € werden 272 Lichtsignalanlagen baulich 
unterhalten sowie Umschaltungen zur Verbesserung der 
Verkehrsabläufe vorgenommen. Eine Reduzierung der 
Mittel um 15 % schränkt die Möglichkeiten zur Scha-
densbeseitigung und zur Verbesserung der Verkehrsab-
läufe weiter ein. 
 
Bürgerwirkung: 
• Der Zustand der Lichtsignalanlagen wird auf Dauer 
nicht mehr dem gewohnten Standard entsprechen. Schief 
stehende Signalmaste, abgerissene Kontrastblenden, 
fehlende Schuten an den Signalkammern und nicht be-
seitigte Vandalismusschäden müssen in Kauf genommen 
werden. 
• Vorschläge von Bürgern, Politikern und auch Empfeh-
lungen aus der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen zur 
Verbesserung von Verkehrsabläufen durch Optimierung 
der Schaltungen können nur noch eingeschränkt umge-
setzt werden. 
 
Personalwirkung (Stellen): • keine, Ausschreibung und 
Überprüfung der Fremdleistung und Qualifizierung der 
Schäden ist weiter erforderlich 
 
Flächenwirkung: keine 
30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 
101 III 66 12 01 Reduzierung des Stan-
dards bei der Straßenbe-
leuchtung 
Beschreibung: Die Stadtwerke Münster GmbH sind als 
Betreiber der Straßenbeleuchtung aufgefordert einen 
Einsparvorschlag in Höhe von 10 % zu liefern. Intensive 
Gespräche mit der Stadtwerke Münster GmbH sind erfor-
derlich. 
 
Bürgerwirkung: Es ist sicher unvermeidlich, dass Einspa-
rungen in dieser Höhe auch Komforteinbußen für die 
Bürger zur Folge haben (z.B. nächtliche Abschaltung der 
Beleuchtung in Wohngebieten). 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
0 50.000 200.000 400.000 550.000 550.000

52 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
Flächenwirkung: keine 
102 III 66 12 01 Verschiebung der Einfüh-
rung Handyparken 
Beschreibung: Die in 2013 vorgesehene Einführung der 
Bezahlmöglichkeit der Parkgebühren per Handy wird in 
Abstimmung mit der WBI verschoben. Die veranschlag-
ten Einnahmenausfälle entfallen. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
20.000 40.000 40.000 0 0 0 
103 III MM 15 02 Zuschüsse Turnier der 
Sieger und K+K Cup 
Beschreibung: Reduzierung der Zuschüsse für das Tur-
nier der Sieger und den K+K Cup von 55.200 € auf 
30.000 €. Die Turniere im Bereich des wichtigen Image-
faktors Pferde- und Reitsport sind bei Wegfall des Zu-
schusses gefährdet. Vor allem bei einer Aufgabe des 
Turniers der Sieger geht Münster eine der wenigen Ver-
anstaltungen in Münster verloren, die überhaupt bundes-
weite Beachtung insbesondere auch in der Wahrneh-
mung durch die Medien (öffentlich-rechtliches Fernsehen) 
genießt. 
 
Bürgerwirkung: Gefährdung zweier medienwirksamer und 
beliebter Veranstaltungen. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
25.200 25.200 25.200 25.200 25.200 25.200

53 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
104 IV 40 03 01 Kürzung des Schuletats 
um 5 %  
Beschreibung: Die Schuletats aller Schulen werden um 5 
% reduziert. 
 
Bürgerwirkung: Die Mittelbereitstellung für die Schulen für 
den laufenden Unterricht (Schuletat) wird um insgesamt 
ca. 5 % reduziert. Nach der bereits in 2006 erfolgten Re-
duzierung um über 20 % verschlechtert sich dadurch die 
Ausstattungssituation mit Lehr- und Lernmitteln in den 
Schulen. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
60.480 60.000 57.640 54.900 54.900 54.900 
105 IV 40 03 01 Reduzierung der Ange-
bote durch Begrenzung 
auf einen "Zuschussbe-
darf" von maximal 
20.000,- € ab 2016 
Beschreibung: Die Mittel für Schulkulturprojekte und die 
Unterstützung der SV-Organe werden ab 2016 reduziert, 
so dass hierfür insgesamt nur noch Zuschussmittel in 
Höhe von 20.000,- € bereit gestellt werden. 
 
Bürgerwirkung: Das Projekt "Kulturstrolche" läuft bis zum 
Jahr 2015 aus und wird dann nicht mehr finanziell unter-
stützt. Die Angebote / Unterstützung für Schulen im Be-
reich der SV-Arbeit bzw. schulübergreifende Gremien 
(Bezirksschülervertretung, schulformbezogene Stadtel-
ternschaften) usw. werden um ca. ein Drittel gekürzt. 
Daten der Schulpflegschaftsvorsitzenden und Schüler-
sprecher/-innen stehen dann nicht mehr zentral zur Ver-
fügung. 
 
Personalwirkung (Stellen): Hierdurch entfallen ca. 0,1 
Stellenanteile E 08 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 0 18.094 18.094 18.094

54 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
106 IV 40 03 01 Einstellung der Förde-
rung (einschließlich 
durchlaufender Gelder) 
für den Schüleraustausch 
an münsterschen Schu-
len ab dem Schuljahr 
2015/2016 
Beschreibung: Die derzeitige Förderung der Organisati-
onsteams für den Schüleraustausch mit Partnerstädten, 
dem internationalen Schüleraustausch münsteraner 
Schulen und die Weiterleitung von Geldern Dritter für den 
deutsch-französischen und deutsch-polnischen Schüler-
austausch wird ab dem Schuljahr 2015/2016 eingestellt. 
 
Bürgerwirkung: Die Organisation und Finanzierung von 
Schüleraustauschaktivitäten für die Schulen wird er-
schwert.  
 
Personalwirkung (Stellen): Hierdurch entfallen 0,1 Stel-
lenanteile E 08 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 4.963 11.914 11.914 11.914

55 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
107 IV 40 03 01 Kündigung des Vertrages 
zur Führung der Stadt-
bildstelle durch das Lan-
desmedienzentrum des 
LWL über den 
31.12.2013  
Beschreibung: 
Das Landesmedienzentrum des LWL nimmt die Aufga-
ben einer Stadtbildstelle für die Stadt Münster mit wahr. 
Hierfür erfolgt eine Kostenerstattung für ca. 1,5 Stellen 
(ca. 85.000,- €) sowie die Bereitstellung von Sachmitteln 
für die Beschaffung von Medien bzw. Durchführung von 
Projekten (Veranschlagt: 17.000,- € im Ergebnisplan und 
37.000,- € im Finanzplan). Die aus städtischen Mitteln 
beschafften Medien / Lizenzen würden von der Stadt 
übernommen. An welcher Stelle und in welchem Umfang 
die Aufgaben in städtischer Regie wahrgenommen wer-
den können, ist noch konzeptionell zu entwickeln. Von 
der kompletten Vertragssumme (112.210 €) werden vor-
behaltlich einer weiteren Prüfung im Ergebnisplan 30.000 
€ für die Fortführung in städt. Trägerschaft vorgehalten. 
Nach Vertragsende am 31.12.2013 erfolgt keine Verlän-
gerung.  
 
Bürgerwirkung: 
Grundsätzlich stehen die Medien für die berechtigten 
Institutionen (insbesondere Schulen) weiterhin zur Verfü-
gung. Die Inanspruchnahme erfolgt ggf. - je nach "Eigen-
tum" der Medien - bei der Stadt oder beim LWL. In wie 
weit dies Auswirkungen auf den Betrieb und die Medien-
bereitstellung für Bereiche außerhalb Münsters durch den 
LWL hat, kann nicht konkret eingeschätzt werden. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,1 Stelle E 08 
 
Flächenwirkung: vermutlich keine (Für die Unterbringung 
und Bereitstellung des Medienbestandes wird in 2013 ein 
Konzept entwickelt) 
0 75.870 83.864 87.084 87.084 87.084

56 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
108 IV 40 03 01 Aufgabe der Kreisver-
bandsgeschäftsführung 
ab 2014 
Beschreibung: Im Amt für Schule und Weiterbildung wird 
die Geschäftsführung für den Kreisverband (Vorsitzender: 
Dez. I) und koordinierende Aufgaben zusammen mit der 
Bezirksverbandsgeschäftsstelle in Münster wahrgenom-
men. Hierzu gehören u.a. auch die Aktivitäten am Volks-
trauertag oder im Zusammenhang mit Sammlungen. 
Gleichzeitig zahlt die Stadt Münster einen Förderbeitrag 
in Höhe von jährlich 520,- €. Diese Aufgaben werden ab 
2014 nicht mehr durch das Amt für Schule und Weiterbil-
dung wahrgenommen. 
 
Bürgerwirkung: Die Außenwirkung der Nichtwahrneh-
mung der Geschäftsführung und der Streichung des Ver-
bandsbeitrages kann nicht beurteilt werden. Da die Anlie-
gen des Volksbundes -auch mit Blick auf den Garnisons-
standort Münster- zumindest von Teilen der Bevölkerung 
als wichtig angesehen werden, ist ein "Imageverlust" für 
die Stadt Münster vorstellbar. Entsprechende Gedenk- 
und Sammlungsaktivitäten entfallen oder müssten von 
Dritten übernommen werden. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,1 Stellen E 08 
 
Flächenwirkung: keine 
0 5.394 5.394 5.394 5.394 5.394 
110 IV 40 03 01 Overhead Amt 40 Beschreibung: Durch Reduzierung der Zahl der Abteilun-
gen im Amt 40 werden die Personalkosten im Bereich 
des Overheads um 83.630 € reduziert.  
 
Bürgerwirkung: mittelbar durch Verdichtung der Aufga-
benwahrnehmung 
 
Personalwirkung (Stellen): 1,0 A14 / E14 
 
Flächenwirkung: 1 Büro rund 25 qm 
0 0 0 83.630 83.630 83.630

57 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
111 IV 40 03 01 Kürzungen beim Me-
dienentwicklungsplan um 
ca. 22% 
Kurzfristige Einsparungen könnten nur zu Lasten der 
Endgeräteanzahlen gehen. In der Folge würde der MEP-
Nutzen für die Schulen massiv sinken. Unterschreitet 
man eine bestimmte Untermenge an Endgeräten und 
Software, wäre der Sinn des MEP in Frage zu stellen. 
Es bietet sich daher an, den MEP neu zu konzipieren und 
dabei insbesondere die im Folgenden aufgeführten Ge-
sichtspunkte zu berücksichtigen: 
- reduzierter Haushaltsansatz 
- die sich insbesondere im Hauptschulbereich verändern-
den Schülerzahlen 
- Markt- und gesellschaftliche Entwicklungen (wachsende 
Zahl der Internet-Services für Schulen sowie die Zahl 
internetfähiger Endgeräte in Schülerhand) 
- die technischen Änderungsnotwendigkeiten (Wechsel 
Betriebssystem, Wechsel Server-Betriebssystem, Um-
stellung der 
 Leitungsanbindungen von bisher 14 Schulen von ange-
mieteten Datenleitungen auf eigene Lichtwellenkabel). 
Der MEP wird in 2013/2014 neu formuliert. Im Ergebnis 
soll der MEP technisch und vor allem bzgl. der veränder-
ten Lehr- und Lernsituation an veränderte Rahmenbedin-
gungen angepasst werden.  
Gleichzeitig soll der Nutzen für die Schulen trotz ab dem 
Jahr 2017  
um 538.290,00 € reduzierter Mittel möglichst weitgehend 
erhalten bleiben. 
Folgende Maßnahmen können ab 2013 greifen: 
- Verzicht auf eine Ausweitung der Hardwareausstattung 
in Grundschulen  
(Einsparung 68.580,00 €) 
- Anpassung der Hardwareausstattung in den Hauptschu-
len an die  
zurückgehenden Schülerzahlen (Einsparung 22.000,00 €)
 
Bürgerwirkung: 
- Keine bei den beiden v.g. Maßnahmen.  
- Die Bürgerwirkung des neuen MEP-Konzeptes ist aktu-
ell nicht bekannt,  
90.580 90.580 90.580 90.580 538.290 538.290

58 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
da ergebnisoffen. 
 
Personalwirkung: Ergeben sich erst aus dem Konzept 
 
Flächenwirkung: Ggf. Reduzierung der Anforderungen an 
Serverräume 
112 IV 40 03 01 Reduzierung um 0,5 
Personalstelle 
Beschreibung: Im Bereich Statistik, Prognosen, Auswer-
tungen und Berichte für die allgemeinbildenden Schulen 
sind 2 Mitarbeiter/-innen tätig (1 x Vollzeit, 1 x 25 Stun-
den); es erfolgt die Reduzierung der Vollzeitstelle, um 
weiterhin Vertretungsregelungen sicherzustellen. 
 
Bürgerwirkung:  
- Auswertungen, Anfragen, Berichte etc. für die Schul-
entwicklung, Vorlagen und das Berichtswesen können 
nur verzögert bearbeitet werden; die zentrale Daten- und 
Planungsgrundlage für die Schulentwicklungsplanung 
wird so eingeschränkt. 
- Aktuelle Entwicklungen (Stichwort Konversion) können 
nicht zeitnah aufgegriffen werden. 
- Die Bearbeitung von Anfragen zum Schulwahlverhalten, 
zu Auswirkungen von Schulneugründungen, Schüler-
prognosen für einzelne Schulstandorte etc. verzögert sich
 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle A 11 
  
Flächenwirkung: keine 
0 31.425 31.425 31.425 31.425 31.425

59 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
113 IV 40 03 01 Reduzierung um 0,5 
Personalstelle 
Beschreibung: in der Fachstelle Schulbaumaßnahmen 
und Ausstattung werden über zwei 0,5 Stellen Maßnah-
men wie Offener Ganztag, Lehrmittelbeschaffung bei 
Renovierung, Neubau und Erweiterung sowie Schulhof-
gestaltung koordiniert und umgesetzt 
 
Bürgerwirkung: Die o.a. Maßnahmen erfordern i.d.R. ein 
hohes Maß an Koordination und Abstimmung mit vielen 
Beteiligten. Dabei gilt es, die Wünsche und Forderungen 
der Schulen mit den Möglichkeiten in Einklang zu brin-
gen, was ein hohes Maß an Kommunikation erfordert. 
Durch Personalreduzierung in diesem Bereich wird der 
gesamte Ablauf von Maßnahmen verzögert umgesetzt. 
Folge: Maßnahmen können ggf. nicht immer fristgerecht 
abgeschlossen werden. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle A10 
 
Flächenwirkung: keine 
0 27.000 27.000 27.000 27.000 27.000

60 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
114 IV 40 03 01 Aufgabe des Schul-
standortes Loevelingloh 
Beschreibung: Nach Wegfall der Schulbezirke ist die 
Schule Loevelingloh für die überwiegende Zahl der Schü-
lerinnen und Schüler (SuS), die diese Schule besuchen 
nicht mehr die nächstgelegene katholische Grundschule. 
Durch die Transporte dieser SuS entstehen in erhebli-
chem Umfang Fahrkosten (rd. 150.000 € p.a.und damit 
das 10-fache der durchschnittlichen Schülerfahrkosten 
pro Grundschule). 
 
Bürgerwirkung: Die Schule wird aktuell von 108 SuS be-
sucht und ist damit ein kleines System. Die Aufgabe des 
Schulstandortes erfolgt auslaufend, sodass die derzeiti-
gen SuS die Grundschule am Standort abschließen kön-
nen. Auswirkungen hätte die Aufgabe ab dem nächsten 
Anmeldeverfahren für Kinder, die ab dem Schuljahr 
2013/14 schulpflichtig werden. Diese Kinder können dann 
nicht mehr an der GS Loevelingloh angemeldet werden. 
Die Schulen im Umfeld der Wohnorte der bisher die GS 
Loevelingloh besuchenden SuS (u.a. Mecklenbeck, 
Amelsbüren) verfügen aktuell bzw. perspektivisch (Erwei-
terung Peter-Wust-Schule) über ausreichende Kapazitä-
ten. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: Aufgabe Schulstandort; die Aufwendun-
gen für das Gebäude i.H.v. rd. 45.388 € sind in dem o.a. 
Betrag enthalten. 
0 0 0 172.380 172.380 172.380

61 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
115 IV 40 03 01 Aufgabe des Schul-
standortes Geistschule 
Beschreibung:  
Von zuletzt 8 Hauptschulen sind zwischenzeitlich zwei 
auslaufend und eine aufgelöst. Von den fünf Hauptschu-
len, die noch Anmeldungen zur 5. Klasse annehmen, 
konnten 4 zum Schuljahresbeginn 2012/2013 nur eine 
Eingangsklasse bilden. Parallel dazu existieren mit den 
neu gegründeten Schulformen Gesamtschule und Se-
kundarschule neue Angebote auch für Hauptschüler. 
Angesichts der aktuellen und auch perspektivischen An-
meldesituation an Hauptschulen ist zu erwarten, dass 
aufgrund weiter zurückgehender Anmeldezahlen schulor-
ganisatorische Maßnahmen erforderlich werden, um die 
Kapazitäten anzupassen. Die Geistschule wird vorge-
schlagen, da die anderen Hauptschulen primär Stadtteil-
schulen sind bzw. im Verbund mit den Schulzentren zu 
sehen sind. Die Anmeldungen an der Geistschule bewe-
gen sich seit Jahren an der Einzügigkeit, dort z.T. an der 
unteren Grenze der Klassenbildung. Ab der 7. Klasse hat 
die Schule -wie alle Hauptschulen- regelmäßig wieder 
Zulauf von SuS, die aus Realschulen/Gymnasien kom-
men. Darüber hinaus sind an der Geistschule die Sprach-
förderklassen (Vorbereitungsklassen), in denen SuS oh-
ne, bzw. mit nur geringen Sprachkenntnissen  
intensiv gefördert werden. Seitens der Schulaufsicht sind 
dort zusätzliche Integrationsstellen eingerichtet. Der Vor-
schlag geht davon aus, dass für die SuS der 5. Klasse 
Alternativen bestehen und für die Sprachförderung ohne-
hin mittelfristig ein neues Angebot zentral oder dezentral 
zu entwickeln ist. Neben den Aufwendungen für das Ge-
bäude bei Aufgabe des Standortes entfallen sukzessive 
Aufwendungen für Verwaltung, Schülerfahrkosten etc.  
Diese wurden zunächst mit 50 % in Ansatz gebracht. 
 
Bürgerwirkung: 
Die Schule wird auslaufend aufgelöst, das Gebäude an-
schließend für schulische Zwecke nicht mehr benötigt. 
Die aktuell die Geistschule besuchenden SuS werden bei 
planmäßigem Auslaufen der Schule an ihrer Schule ihren 
Abschluss machen können.  
0000 457.710 457.710

62 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
Betroffen sind die Kinder, die ab dem Schuljahr 13/14 die 
Grundschulen verlassen. Diese Kinder können sich dann 
nicht mehr an der Geistschule anmelden. Zur Aufrechter-
haltung der Sprachförderangebote ist gemeinsam mit der 
Schulaufsicht ein Konzept zu entwickeln. Im Falle einer 
Teilnahme am Modellprojekt des Landes Schule 1-10 
‚Primus’ mit dem Konzept der Grundschule Berg Fidel 
unter Einschluss des Gebäudes der Geistschule kann der 
Einsparvorschlag nicht realisiert werden. 
 
Personalwirkung: keine  
 
Flächenwirkung: Aufgabe Schulstandort; die Aufwendun-
gen für das Gebäude i.H.v. 349.066 € sind in dem Betrag 
enthalten.

63 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
116 IV 40 03 01 Reduzierung Hausmeis-
ter/Sekretärinnen 
Beschreibung: Durch organisatorische Veränderungen, 
die auch Veränderungen der Schullandschaft zu größe-
ren System berücksichtigen, werden im Hausmeister- / 
Schulsekretariatsbereich 3 Stellen EG 6 eingespart. 
 
Bürgerwirkung: Im Hausmeisterbereich wurden bereits 
erhebliche Einsparungen vorgenommen. Eine weitere 
Kürzung führt zu einer weiteren Mehrbelastung der 
Schulleitungen, da sie erste Ansprechpartner für gebäu-
debezogene Tätigkeiten sind. Durch eine Verringerung 
der Hausmeisterpräsenz vor Ort werden gebäudebezo-
gene Tätigkeiten nur mit weiteren Zeitverzögerungen 
umgesetzt werden können. Die Reduzierung im Sekreta-
riatsbereich kann nur durch eine weitere Verringerung der 
Sekretariatsstunden insgesamt umgesetzt werden. Auch 
dieses geht zu Lasten der Schulleitungen und wirkt sich 
auch auf die Erreichbarkeit der Schulen für Eltern, Schul-
träger usw. aus. Der Sekretariatsbereich wurde ebenfalls 
bereits durch organisatorische Veränderungen optimiert. 
 
Personalwirkung (Stellen): 3,0 Stellen EG 6 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 130.395 130.395 130.395 130.395

64 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
117 IV 40 03 02 Einstellung der Beförde-
rung mit dem Schulbus 
bei weiterer Bereitstel-
lung der pflichtigen Schü-
lerfahrkosten ab dem 
Schuljahr 2013/2014. 
Beschreibung: 
Derzeit werden an verschiedenen Grundschulen (sowie 
der Uppenbergschule und den Schulen im Schulzentrum 
Hiltrup) die Schüler/-innen, die in den Randbereichen der 
Stadt wohnen, bei Vorliegen der Voraussetzungen mit 
dem Schulbus zur Schule transportiert. Verpflichet ist die 
Stadt Münster nach Schulgesetz nur zur Fahrkosten-
übernahme (in der Regel in Höhe der ÖPNV-Kosten / 
"goCard"; in Einzelfällen der Kilometerpauschale). Ab 
dem Schuljahr 2014/2015 erfolgt eine Rückführung auf 
den gesetzlichen Standard (Jahreskosten ca. 200.000,- 
€) durch Einstellung des Schulbusverkehrs. 
 
Bürgerwirkung: 
Die Schulkinder müssen dann mit dem ÖPNV bzw. durch 
die Eltern transportiert zur Schule kommen. Dies ent-
spricht der gesetzlichen Regelung, wird aber für manche 
Familien aus unterschiedlichen Gründen (z.B. ÖPNV 
steht nicht in fußläufiger Entfernung zur Verfügung, Kin-
der sind nicht in der Lage, bedarfsweise umzusteigen 
oder sich sicher auf dem Schulweg zu bewegen, keine 
Transportmöglichkeit durch Eltern wegen zu versorgen-
der Geschwisterkinder oder es steht kein PKW steht zur 
Verfügung) schwierig werden. Die  
Fortführung des Schulbustransportes wurde im Januar 
2012 vom Ausschuss für Schule  
und Weiterbildung für weiterhin sinnvoll erachtet (siehe 
Vorlage V/0920/2011). 
 
Personalwirkung (Stellen): Hierdurch entfallen ca. 0,4 
Stellenanteile E 10 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 324.980 324.980 324.980 324.980

65 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
118 IV 40 03 02 Umwandelung des 
hauptamtlichen Lotsen-
dienstes in einen neben-
amtlichen Lotsendienst 
für die Richard-von-
Weizsäcker-Schule (Pri-
marstufe) ab 2013 
Beschreibung: 
Aufgrund eines Unfalls wurde am Überweg auf der Meck-
lenburger Str. im Bereich der Bushaltestelle „Bonhoeffer 
Straße“ ab Oktober 2008 ein Lotsendienst eingerichtet, 
um die Kinder der Richard-von-Weizsäcker Schule bei 
der Überquerung der Straße zu unterstützen. Dieser Lot-
sendienst wird ab 1.1.2013 eingestellt mit dem Ziel eh-
renamtliche Kräfte zu gewinnen. 
 
Bürgerwirkung: 
Die Kinder der Richard-von-Weizsäcker Schule (Primar-
stufe) überqueren bei der Nutzung des ÖPNV die 
Mecklenbecker Straße selbständig. Durch das Amt 23 
sind großformatige Fahrbahnmarkierungen vorgenom-
men worden, als Reaktion auf die zum Teil eingeschränk-
te Wahrnehmungsfähigkeit der Kinder. Unterstützungs-
kräfte für das Überqueren der Fahrbahn werden als not-
wendig angesehen, da die Konzentrationsfähigkeit der 
Kinder nicht immer gewährleistet ist. Ob sich Ehrenamtli-
che in ausreichender Zahl und mit der nötigen Verläss-
lichkeit finden lassen, bleibt zu prüfen. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000

66 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
119 IV 40 03 02 Streichung einer 0,5 
Verwaltungsfachkraft 
Beschreibung: 
Streichung 0,5 Verwaltungsfachkraft für allgemeine Büro-
angelegenheiten (Beschaffung, Abrechnung, Vertretung 
des Sekretariats). Die Aufgaben müssen verlagert wer-
den, in Folge müssen die Schulpsychologen/-innen mehr 
Arbeitszeit für Verwaltungsaufgaben aufwenden. 
 
Bürgerwirkung: 
Verzögerungen im Verwaltungsbereich (z. B. Bearbeitung 
von Rechnungen, Benachrichtigung von Eltern oder 
schulischen Fachkräften, Bearbeitung von Anfragen). Die 
Besetzung des Sekretariats kann in Urlaubszeiten nicht 
gesichert werden. Die Erreichbarkeit der Beratungsstelle 
ist nicht kontinuierlich gewährleistet. Dies kann Auswir-
kungen auf die Erreichbarkeit und damit Reaktionszeit 
der Schulpsychologie z.B. bei Krisensituationen an Schu-
len haben, bei denen ein sofortiges Tätigwerden oftmals 
Zuspitzungen verhindert. Durch die Verlagerung von 
Verwaltungsaufgaben an die Schulpsychologen/-innen 
können weniger Einzelfälle schulpsychologisch betreut 
werden, um negative Schulverläufe zu vermeiden und 
geringere Bildungschancen durch geeignete eigene oder 
vermittelte Maßnahmen auszugleichen. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle Verwaltungsfach-
kraft (E06) 
 
Flächenwirkung: 0,5 Büro mit ca. 12 qm 
1.000 23.410 23.410 23.410 23.410 23.410

67 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
120 IV 40 03 02 Streichung einer 1,0 
Schulpsychologenstelle 
Beschreibung: 
Streichung von 1,0 Stellen Schulpsychologie, tätig u.a. in 
den Bereichen: Diagnostik, Beratung, Schulversagen, 
Krisenintervention (inkl. Suizidalität), Förderung von In-
klusion und Unterstützungsleistungen für schulische 
Fachkräfte. 
 
Bürgerwirkung: 
Weniger schulpsychologische Unterstützung für Schüler 
(z.B. bei Lernstörungen, Mobbing, Schulangst) mit der 
Folge einer erhöhten Anzahl negativer oder endender 
Schulkarrieren (Schulversager / Schulabbrecher). Weni-
ger Unterstützung für Schulen z.B. Klasseninterventio-
nen, Supervision schulischer Fachkräfte. Verschlechte-
rung der Bearbeitung schulischer Krisensituationen mit 
der Folge erhöhter Schädigungen und Traumatisierun-
gen. Erhöhung der Wartezeit für umfassende Beratungen 
auf ca. 4 Monate. Die Reduzierung hat unmittelbar Aus-
wirkungen auf die zwischen NRW und Stadt Münster 
geschlossene Vereinbarung von 2007, nach der auch 
landesseitig 3,0 Stellen zur Verfügung gestellt werden. 
Diese Stellen aber sind gekoppelt an die Zahl der kom-
munalen Stellen, sodass auch hier eine Reduzierung zu 
erwarten ist. In welchem Umfang auch das Land entspre-
chende Stellenanteile landesbediensteter 
Schulpsychologen aus Münster abzieht, ist mit der Be-
zirksregierung Münster zu erörtern. 
Damit wird sich die schulpsychologische Versorgung 
noch einmal verschlechtern.  
 
Personalwirkung (Stellen): 1,0 Stellen Schulpsychologie 
(E13/14) 
 
Flächenwirkung: 1 Büro mit ca. 12qm 
1.000 84.690 84.690 84.690 84.690 84.690

68 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
121 IV 40 03 02 BAFF-Projekt keine Neu-
bewilligung 
Beschreibung: 
Die Maßnahme BAFF (Betriebliche Ausbildung für Frau-
en in Teilzeit) wird ab 2013 nicht mehr aus kommunalen 
Mitteln kofinanziert, um die sozialpädagogische Betreu-
ung sicherzustellen. Der Träger kann die Maßnahme incl. 
der sozialpädagogischen Betreuung zertifizieren lassen 
und das Jobcenter kann die Kosten in voller Höhe erstat-
ten. 
 
Bürgerwirkung: keine, wenn die Maßnahme aus Bun-
desmitteln (Jobcenter) weiter gefördert wird 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
35.640 35.640 35.640 35.640 35.640 35.640 
122 IV 40 03 02 Reduzierung 0,5 Stelle Beschreibung: Reduzierung um 0,5 Stelle 
 
Bürgerwirkung: Das Land beabsichtigt, ein neues Über-
gangssystem Schule-Beruf einzuführen. In diesem Zu-
sammenhang fördert das Land zusätzliches Personal für 
diesen Aufgabenbereich. Dadurch besteht die Möglich-
keit, den Wegfall der Stelle auszugleichen. 
 
Personalwirkung: 0,5 Stelle E13 
 
Flächenwirkung: 1 Büro ca. 12 qm 
0 37.885 37.885 37.885 37.885 37.885

69 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
123 IV 40 03 02 Aufgabe des Angebotes 
von 1€-Jobs bei städti-
schen Ämtern. 
Beschreibung: 
Aufgabe des Angebotes von 1€-Jobs bei städtischen 
Ämtern. 
 
Bürgerwirkung: 
Die Auswirkungen sind für die Betroffenen Hartz-IV Be-
ziehenden gravierend, weil sie dann keine Möglichkeit 
mehr haben, einer sinnstiftenden Tätigkeit (viele der Auf-
gaben kann nur die Stadt anbieten) nachgehen zu kön-
nen und sich ihre (Re-) Integrationschancen in den Ar-
beitsmarkt weiter verschlechtern. Für die Stadt Münster 
hat dies Auswirkungen auf zahlreiche Ämter, die dann 
zusätzliche Angebote, wie den Fahrradkontrolldienst (32), 
Naturschutzteam (67), Besetzung der Infobüros, Unter-
stützung in den Kitas bei gesundem Frühstück; Sprach-
förderung etc. (51), Inventarisierung und Archivierung 
(45), Mithilfe bei der Sanierung von Akten etc. (47), Mithil-
fe in der Kantine (10) sowie die Unterstützung der Schu-
len durch 1€-Kräfte bei der Bewachung der Fahrradhöfe 
und Unterstützung der Hausmeister nicht mehr erbringen 
können. Auswirkungen hat es auch auf die Stadtwerke 
Münster, die dann keine Busbegleiter mehr haben wer-
den. Für das Jobcenter bedeutet dies eine Einschrän-
kung der Angebotsvielfalt. 
 
Personalwirkung (Stellen): 2 Stellen 
 
Flächenwirkung: 1 Doppelbüro ca. 20 qm  
25.000 133.390 133.390 133.390 133.390 133.390

70 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
124 IV 40 03 02 Einschränkung der Bil-
dungsberatung 
Beschreibung: 
Mit der Bildungsberatung wird Bürgern ein niedrigschwel-
liger Zugang zu einer hochwertigen Dienstleistung vor-
gehalten. Ziel der vertraulichen, gebührenfreien und trä-
gerneutralen Beratung ist die Unterstützung individueller 
Bildungswege im Schul- und Bildungssystem. Das Vor-
halten aktueller, passender und qualitativ hochwertiger 
Information und Beratung stellt ein zentrales Qualitätskri-
terium des Service dar und ist entscheidend für dessen 
Erfolg.  
 
Bürgerwirkung: 
Die Bildungsberatung wurde 2011 von fast 2000 Ratsu-
chenden in Anspruch genommen. Die Reduzierung der 
personellen Ausstattung in diesem Bereich wird zu 
schwierigeren Erreichbarkeiten und auch Verfügbarkeiten 
führen. Ratsuchende werden mit Wartezeiten rechnen 
müssen. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle S12 
 
Flächenwirkung: 1 Büro 12 qm 
0 25.250 25.250 25.250 25.250 25.250

71 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
125 IV 40   Auslaufende Schließung 
PTA-Lehranstalt ab dem 
Schule ab dem 
01.09.2015 (vollständige 
Schließung 31.08.2016) 
Beschreibung: 
Die ab dem 01.09.2013 auf Einzügigkeit (insgesamt 72 
Plätze) reduzierte PTA-Lehranstalt wird auslaufend ab 
dem Jahr 2015 aufgelöst. Eine endgültige Schließung 
erfolgt zum 31.08.2016 nach Auslaufen des Lehrgangs 
2014/2016. Aufgrund der in der Vergangenheit geführten 
"Privatisierungsverhandlungen" ist nicht davon auszuge-
hen, dass eine -für die Stadt Münster zuschussfreie- Pri-
vatisierung möglich ist, so dass eine Privatisierung nicht 
weiter verfolgt wird. 
 
Bürgerwirkung: Damit stehen künftig keine Ausbildungs-
plätze für PTAs mehr in Münster zur Verfügung.  
 
Personalwirkung (Stellen): Es entfallen ab 2016 ca. 2,5 
Stellen E 13, 1,8 Stellen EG 8 und 0,5 Stellen EG 5  
 
Flächenwirkung: Eine Fläche von ca. 930 qm im Gebäu-
de Bodelschwinghschule und ca. 360 qm im Gebäude 
Overbergschule wird für die PTA-Lehranstalt nicht mehr 
benötigt. Die ILV-Aufwendungen für die Gebäude in Höhe 
von ca.82.000,- € sind in der Kostenübersicht enthalten. 
Vermutlich fallen im Gebäude Bodelschwinghschule ein-
malige Rückbaukosten für die Laborräume an, soweit 
diese einer anderen Nutzung zugeführt werden sollen. 
  20.130 -20.580 197.740 197.740 
126 IV 40 04 02 Entgelterhöhung Beschreibung: 
Erhöhung der Teilnehmerentgelte um 7 % bei gleichzeitig 
differenzierter Berechnung nach Adressaten und Veran-
staltung. Eine Erhöhung ist erst mit dem neuen Semester 
2013/2014 (Beginn: 01.09.2013) möglich. 
 
Bürgerwirkung: ggf. Teilnehmerrückgang  
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
35.000 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000

72 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
127 IV 41 04 01 Streichung des Zuschus-
ses 
Beschreibung: Der Regelzuschuss an die Kulturkoopera-
tive Münster wird ab 2014 gestrichen. 
 
Bürgerwirkung: Die Kultur Kooperative Münster e.V. ist 
ein Zusammenschluss freier, professioneller Künstler und 
Musiker aus dem Münsterland und Münster. Der Leitge-
danke besteht in der Förderung freier Kulturschaffender 
durch gegenseitige Vernetzung, kompetente Beratung 
und Informationsaustausch. Die KKM nimmt die Funktion 
einer Koordinierungsstelle als Mittler zwischen der freien 
Kulturszene im Münsterland und kulturinteressierten Bür-
gern wahr. Sie berät bei der Durchführung von Veranstal-
tungen und informiert über die Kulturszene in Münster 
und Umgebung. Die KKM versteht sich als eine Alternati-
ve zu kommerziellen Künstleragenturen. Künftig würde 
ein wichtiger Vernetzungsknoten in der freien Szene feh-
len, da die KKM die Arbeit ohne städtischen Zuschuss 
wohl einstellen müsste. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 5.610 5.610 5.610 5.610 5.610 
128 IV 41 04 01 Reduzierung des Zu-
schusses an den Verein 
"de Bockwindmuel" 
Beschreibung:Der Regelzuschuss an den Verein "de 
Bockwindmuel" wird ab 2014 um 4.030 Euro reduziert. 
 
Bürgerwirkung: Der Verein ist der Träger des Freilichtmu-
seums Mühlenhof. Das Museum hat einen hohen traditi-
onellen und touristischen Stellenwert und ist eines der 
besucherstärksten Museen der Volks- und Heimatkunde 
der Westfälisch-Lippischen Region (ca. 100.000 Besu-
cher / Jahr). Wie weit der Betrieb des Museums beein-
trächtigt wird und ob die Reduzierung des Zuschusses 
aus Eigenmitteln oder eingeworbenen Drittmitteln kom-
pensiert werden kann, ist nicht klar. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 4.030 4.030 4.030 4.030 4.030

73 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
129 IV 41 04 01 Reduzierung des Zu-
schusses an den Bürger-
verein des münsterschen 
Karnevals  
Beschreibung: Der Zuschuss an den Bürgerverein des 
münsterschen Karnevals zur Durchführung des Rosen-
montagszuges wird ab 2014 um 12.440 Euro reduziert. 
 
Bürgerwirkung: Der jährliche Rosenmontagszug gilt in der 
Stadt als wichtige Traditionsveranstaltung und besitzt 
auch einen hohen Stellenwert für die Region. Der größte 
Einnahmeanteil bei den Zuwendungen im ideellen Be-
reich (Beiträge, Spenden, etc.) zur Finanzierung des Ro-
senmontagszuges besteht aus den Zuwendungen der 
Stadt Münster. Weitere Einnahmebereiche sind der 
Zweckbetrieb (Werberechte etc.) und der steuerpflichtige 
wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (Getränkestände). 
Die Reduzierung der städtischen Beteiligung müsste 
durch Erhöhung des Spenden- bzw. Sponsoringaufkom-
mens und durch höher einzukalkulierende Eigenbeiträge 
bzw. Beiträge der beteiligten Karnevalsvereine kompen-
siert werden.  
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 12.440 12.440 12.440 12.440 12.440

74 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
130 IV 41 04 01 Streichung des Zuschus-
ses an die Kirchenge-
meinde St. Norbert 
Beschreibung: Der Zuschuss an die Kirchengemeinde St. 
Norbert für das Freizeitheim St. Norbert wird ab 2014 
gestrichen. 
 
Bürgerwirkung: Das Freizeitheim St. Norbert der Zentral-
rendantur der kath. Kirchengemeinden im Dekanat MS-
Mauritz einen jährlichen Betriebskostenzuschuss i.H.v. 
4.460 Euro. Das Programm besteht aus wöchentlichen 
Treffen zur Wirbelsäulengymnastik, Seniorentanz etc., 
aus Seniorennachmittagen, Pfarrfesten, Gemeindekarne-
val, Elternabenden, Sommerlager etc. und rein kirchli-
chen Veranstaltungen (Gottesdienste, Generalversamm-
lungen, Chorproben, Mitarbeitertreffen etc.). Die Regel-
förderung einer Kirchengemeinde aus dem Kulturetat 
stellt bislang eine absolute Ausnahme dar. Keine andere 
Kirchengemeinde erhält aus Kulturfördermitteln einen 
Regelzuschuss. Der Wegfall des Zuschusse müsste aus 
eigenen Mitteln kompensiert werden. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 4.460 4.460 4.460 4.460 4.460 
131 IV 41 04 01 Wegfall des Veranstal-
tungsangebotes 
Beschreibung: Die Kinder- und Familientheaterreihe "Ro-
ter Hund" im Sommer (Kulturamt in Kooperation mit dem 
Theater Scintilla) wird künftig nicht mehr durchgeführt. 
 
Bürgerwirkung: Die Veranstaltungsreihe wird seit 12 Jah-
ren jährlich in den Sommerferien durchgeführt und erfreut 
sich eines enormen Publikumszuspruches bei Familien. 
Die Reihe ist als eintrittsfreies Open-Air-Theaterangebot 
konzipiert und schafft ein einzigartiges Ambiente für erste 
Theatererfahrungen für Kinder ab 4 Jahren. Dieses Ver-
anstaltungsangebot des Kulturamtes ist fester Bestandteil 
des Förderkonzeptes "Kindertheater". Dieses müsste 
bezogen auf Auftrittsmöglichkeiten und -bedingungen neu 
gefasst werden. Ein attraktives, gehaltvolles Kulturange-
bot für die Zielgruppe "Kinder" und "Familien" in den 
Sommerferien wäre künftig nicht mehr existent. 
 
7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000

75 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
132 IV 41 04 01 Wegfall des Veranstal-
tungsangebotes 
Beschreibung: Die Reihe "Kabarett im Schlossgarten" im 
Sommerprogramm des Kulturamtes wird künftig nicht 
mehr durchgeführt. 
 
Bürgerwirkung: Die Veranstaltungsreihe bildet ein traditi-
onelles, seit 17 Jahren existierendes, Unterhaltungsan-
gebot in den Sommerferien im Schlossgarten. Es ist das 
einzige Veranstaltungsangebot dieser Art in den Som-
mermonaten in der Stadt. Es erreicht unterschiedliche 
Publikumskreise und hat eine entsprechend hohe Zu-
schauerfrequenz (ca. 400 - 800 Zuschauer pro Veranstal-
tung). Die Attraktivität des Kulturangebotes im Sommer 
würde sich bei Wegfall erheblich vermindern. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
15.540 15.540 15.540 15.540 15.540 15.540

76 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
133 IV 41 04 01 Kürzung des Zuschusses 
an das Wolfgang-
Borchert-Theater 
Beschreibung: Der Zuschuss an das Wolfgang-Borchert-
Theater wird ab 2014 um 10 % gekürzt. 
 
Bürgerwirkung: Der Bereich der darstellenden Kunst ist in 
Münster im Vergleich zu den anderen Kultursparten am 
umfangreichsten und vielfältigsten aufgestellt. Das Wolf-
gang Borchert Theater spielt darin eine sehr wichtige 
Rolle. Als derzeit aufstrebendes Theater spricht es unter-
schiedliche Zielgruppen an. Als eine der führenden Kul-
tureinrichtungen am Hafen spielt es für die weitere Ent-
wicklung dieses Stadtbereiches eine wichtige Rolle. Sei-
tens der Kulturverwaltung wird diese wichtige Einrichtung 
nicht in Frage gestellt. Der Vorschlag zur Streichung der 
städtischen Förderung wird nur gemacht, weil die Ein-
sparvorgabe für das Kulturamt nicht anders erreichbar ist 
ohne einen Kahlschlag im von Kleinförderungen gepräg-
ten freien Kulturbereich der Stadt zu verursachen. Eine 
Kürzung der Fördermittel ist für das Wolfgang Borchert 
Theater existenzbedrohend.  
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 24.310 24.310 24.310 24.310 24.310

77 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
134 IV 41 04 01 Kürzung des Zuschusses 
an das Theater Titanick 
Beschreibung: Der Zuschuss an das Theater Titanick 
wird ab 2014 um 24.600 Euro auf 25.000 Euro gekürzt 
 
Bürgerwirkung: Das Theater Titanick ist die zentrale Initi-
ative im Bereich des Straßentheaters in Münster mit in-
ternationaler Ausstrahlung und weltweitem Aktionsradius. 
Titanick hat in diesem Sinne Alleinstellungsmerkmal. Die 
aufwändige Produktions- und Projektarbeit wird regelmä-
ßig mit nicht unerheblichen öffentlichen Förderungen 
(Land NRW, Bundeskulturstiftung, EU etc.) unterstützt. 
Basis dafür ist eine kontinuierliche kommunale Förderung 
der Stadt Münster als Sitz des Theaters Titanick. Bei 
einer Streichung des Zuschusses wäre diese Basis ent-
zogen, bei einer Kürzung empfindlich gestört. Eine Kür-
zung auf 25.000 Euro würde eine Rückführung auf das 
Fördervolumen von 2009 vor Ausweitung des Zuschus-
ses herstellen.  
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 24.600 24.600 24.600 24.600 24.600 
135 IV 41 04 01 Streichung des Zuschus-
ses an das Medienforum 
Beschreibung: Der Zuschuss an das Medienforum wird 
ab 2015 gestrichen. 
 
Bürgerwirkung: Das Medienforum ist der Radioförderver-
ein für den Bürgerfunk in Münster. Er bietet Bürgern ein 
Forum, selbst Rundfunk zu machen und ihre Anliegen in 
die Öffentlichkeit zu bringen. Es ist Sprachrohr und wich-
tiger Kooperationspartner vor allem auch für interkulturel-
le Bürgergruppen durch die Bündelung der Initiativen 
Medienforum, Radio Kactus e. V., Verein Bürgernetz, 
GGUA, Alevitischer Kulturverein, Deutsch-
Lateinamerikanischer Verein in einem Haus. Bei Wegfall 
der Förderung steht die Existenz des Medienforums in 
Frage.  
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 35.020 35.020 35.020 35.020

78 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
136 IV 41 04 01 Reduktion des Zuschus-
ses für das Bennohaus 
Beschreibung: Der Personalkostenzuschuss wird ab 
2015 um 40.000 Euro reduziert. 
 
Bürgerwirkung: Das Bennohaus ist eine soziokulturelle, 
kultur- und medienpädagogische, fach- und generations-
übergreifende, offene Begegnungsstätte und Stadtteilkul-
turhaus. Unter Trägerschaft des Arbeitskreises Ostviertel 
e. V. (AKO) ist es Forum für die Aktivitäten der Menschen 
im Stadtteil und dient der Vermittlung von Medienkompe-
tenz und Qualifizierung der Bürgerinnen und Bürger. Das 
Bennohaus ist als Medienkompetenzzentrum auch Aus-
bildungsstätte und akquiriert in erheblichem Maße öffent-
liche Förderungen (u.a auch EU-Mittel), für die die kom-
munale Förderung Basis ist. Bei einer Reduzierung des 
Zuschusses wird sich der AKO personell neu aufstellen 
müssen. Eine neue Vertragsregelung mit dem AKO 
müsste verhandelt und geschlossen werden. Der gesam-
te Medienförderbereich müsste ab 2015 mit neuen Stan-
dards neu gestaltet werden. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 40.000 40.000 40.000 40.000 
137 IV 41 04 01 Streichung der Projekt-
mittel ab 2015 
Beschreibung: Die Projektfördermittel "Stadtteilkultur" 
werden ab 2015 gestrichen. 
 
Bürgerwirkung: Mit den Projektförderungen werden stadt-
teilkulturelle Projekte und Veranstaltungen in allen 17 
Stadtteilen gefördert. Gefördert werden u.a. die Reihen 
Kammermusik im Rüschhaus, KinderKultur Hiltrup, Pro-
gramm im Drostenhof Wolbeck, RoKuLa (Roxeler Kultur-
landschaft), Stadtteiloffensive Hiltrup, Veranstaltungen im 
Kulturforum Nienberge etc. Die halbe Stelle des Stadteil-
kulturbeauftragten läuft in 2014 aus. Danach werden die 
Projektförderungen "Stadtteilkultur" eingestellt. Die För-
derung von Stadtteilkulturprojekten müsste dann aus 
Mitteln der Bezirksverwaltungen bestritten werden, denen 
dann ein entsprechend stärkeres Engagement für die 
Kulturarbeit in ihren jeweiligen Stadtteilen zufiele. 
0 0 22.500 22.500 22.500 22.500

79 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 
 
Flächenwirkung: keine 
138 IV 42 04 04 Keine Zuschussgewäh-
rung an die kirchlichen 
öffentlichen Büchereien 
Beschreibung: Auf die Gewährung eines jährlichen Zu-
schusses an das Bischöfliche Generalvikariat (zur Vertei-
lung an die kirchlichen öffentlichen Büchereien) wird zu-
künftig verzichtet. Der Zuschuss wird für die Anschaffung 
von Büchern und Medien verwendet. Die Ausgaben sind 
von den kirchlichen Büchereien zukünftig anders zu de-
cken, z. B. durch die Erhebung von Entgelten vergleich-
bar zur Stadtbücherei. 
 
Bürgerwirkung: Die Kirchengemeinden erhalten keine 
Zuweisungen mehr. Die Kunden der kirchlichen Büche-
reien müssen Entgelte zahlen wie auch die Kunden der 
Stadtbücherei. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
31.000 31.000 31.000 31.000 31.000 31.000

80 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
139 IV 44 04 03 Verzicht auf Verlänge-
rung des Modellprojekts 
JeKi 
Beschreibung: 
26 ausgewählte Musikschulen außerhalb des Ruhrgebie-
tes- darunter die WSfM - erhalten vom Land für das Mo-
dellprojekt JeKi (Jedem Kind ein Instrument) eine anteili-
ge Förderung. Der Aufwand für Organisation, Sozialer-
mäßigungen und Instrumentenbeschaffungen ist von der 
WSfM ganz oder teilweise (neben Eltern, Schulen, Spon-
soren) zu tragen. Die Organisationsstunden werden in 
bezahlten Unterricht umgewandelt und die Kosten für die 
Honorarkräfte werden eingespart. 
 
Bürgerwirkung: 
Aktuell nehmen 5 Grundschulen mit 20 Klassen (im ver-
gangenen Jahr waren es 609 Kinder) am Modellprojekt 
teil. Das bezuschusste Angebot, insbesondere der voll 
subventionierte Unterricht im ersten JeKi-Jahr, würde 
wegfallen. Da dies Angebot nach Vorgaben des Landes 
im Stundenplan zu verankern ist, wird ein Wegfall des 
Modellprojektes neben Kindern und Eltern auch die inter-
ne Organisation der beteiligten Schulen betreffen. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 
140 IV 44 04 03 Halbieren der Geschwis-
terermäßigung 
Beschreibung: 
Besucht mehr als ein Kind einer Familie die WSfM wird 
auf den Unterricht des zweiten und aller weiteren Kinder 
eine Ermäßigung gewährt. Diese freiwillige Bezuschus-
sung wird halbiert. 
 
Bürgerwirkung: 
Jede Familie mit zwei und mehr Kindern an der Musik-
schule ist betroffen. Da die Ermäßigung progressiv ange-
legt ist, sind größere Familien deutlich stärker belastet. 
Im vergangenen Jahr nahmen 861 Kinder (d.h. rd. 20% 
aller Musikschüler/-innen) eine Geschwisterermäßigung 
in Anspruch. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000

81 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
 
Flächenwirkung: keine 
141 IV 44 04 03 Verzicht auf den Einsatz 
FSJler - Kultur 
Beschreibung: 
Ab sofort wird auf den Einsatz von bis zu zwei Kräften 
aus dem Programm "Freiwilliges soziales Jahr - Kultur" 
verzichtet 
 
Bürgerwirkung: 
Durch den fehlenden Einsatz von FSJlern sind Zukunft 
einige Sonderprojekte, wie z.B. Ensemblebetreuung, 
Konzertorganisation, Dokumentationsaufgaben, etc. nicht 
mehr möglich. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 
142 IV 45 04 05 Schließung des Zwinger Beschreibung: 
Schließung des Zwingers für den Führungsbetrieb und 
Zuführung zum geregelten Verfall.  
 
Bürgerwirkung: 
Der Zwinger und das darin befindliche Kunstwerk von 
Rebekka Horn können nicht mehr besichtigt werden. Das 
Kunstwerk ist eine untrennbare Einheit mit dem Gebäude 
und von der international renomierten Künstlerin in dieser 
Einheit gedacht und ausgeführt worden. Das Kunstwerk 
wurde für die Skulpturprojekte 1987 konzipiert und auf-
grund eines Ratsbeschlusses nach den Skulpturprojekten 
1997 durch die Stadt Münster angekauft. Der Zwinger 
wurde vor 500 Jahren als Bollwerk zum Schutz der Stadt 
Münster gebaut und erlebte zahlreiche Nutzungen. Die 
Ablagestelle der Kränze zum Gedenken befindet sich an 
der Außenmauer des Zwingers und ist damit nicht betrof-
fen.  
 
Personalwirkung (Stellen): keine, die Führungen werden 
von Honorarkräften durchgeführt 
12.710 12.710 12.710 12.710 12.710 12.710

82 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
 
Flächenwirkung: keine; Einen Käufer oder anderen Nut-
zer wird man aufgrund des baulichen Zustandes des 
Bauwerks(kein Dach) kaum finden. 
143 IV 45 04 05 Aufgabe des eigenen 
Betriebes eines Muse-
umsshop 
Beschreibung: 
Aufgabe des eigenen Betriebes eines Museumsshops 
und Verpachtung an einen Betreiber, wenn dieser Aus-
kunftstätigkeiten für das Stadtmuseum und allgemeine 
touristische Aukünfte, Kasseneinnahmen für Führungs-
entgelte, Verkauf der Publikationen des Stadtmuseums 
übernimmt und den Shop innerhalb der Öffnungszeiten 
des Stadtmuseums betreibt. 
 
Bürgerwirkung: evtl. anderes Sortiment 
 
Personalwirkung (Stellen): Wegfall 0,8 Stellen E05 (be-
trieben wird der Shop zurzeit mit rechnerisch 0,8 Stellen 
E05 - tatsächlich werden jedoch 1,47 Stellen benötigt; 
0,57 Stellenanteile sind deshalb von studentischen Kräf-
ten besetzt - diese Verträge können auslaufen). 
 
Flächenwirkung: Der Museumsshop befindet sich im Fo-
yer des Stadtmuseums und damit innerhalb des Gebäu-
deteils, der vom Stadtmuseum Münster genutzt wird. 
Eine Abtrennung ist nicht möglich, da er den einzigen 
Zugang zum Museum darstellt. Die Fläche kann an einen 
Betreiber eines Museumsshops verpachtet werden, 
müsste aber für Veranstaltungen des Stadtmuseums (z. 
B. Ausstellungseröffnungen) auch während der üblichen 
Öffnungszeiten zur Verfügung stehen.  
0 0 0 16.066 16.066 16.066

83 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
144 IV 47 04 06 Historische Bildungsar-
beit/Archivpädagogik - 
Geschichtswettbewerb 
um den Preis des Bun-
despräsidenten: Die 
Ausstellung der Wettbe-
werbsergebnisse der 
Arbeiten aus Münster 
wird nicht mehr durchge-
führt. 
Beschreibung: Die Wettbewerbsarbeiten der Schülerin-
nen und Schüler aus Münster, die gewonnen haben, 
werden in einer Ausstellung präsentiert. 
 
Bürgerwirkung: Demotivier. Schüler/innen, Imageverlust 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
5.000 0 21.701 0 21.701 21.701 
145 IV 47 04 06 Historische Bildungsar-
beit/Archivpädagogik - 
Geschichtswettbewerb 
um den Preis des Bun-
despräsidenten: Die 
Ausstellung der Wettbe-
werbsergebnisse der 
Arbeiten aus Münster 
(Werkverträge) wird nicht 
mehr durchgeführt. 
Beschreibung: 
Die Wettbewerbsergebnisse müssen aufbereitet werden 
für eine Ausstellung. Hierzu werden Werkverträge verge-
ben. 
 
Bürgerwirkung: 
Demotivierung der Schüler/innen. Imageverlust 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
5.500 0 5.500 0 5.500 5.500 
146 IV 47 04 06 Historische Bildungsar-
beit - Geschichtswettbe-
werb um den Preis des 
Bundespräsidenten: Die 
Unterstützung bei Ausei-
nandersetzung mit Stadt-
geschichte, Workshops 
für Tutor/-innen, Schü-
ler/-innen wird nicht mehr 
geleistet. 
Beschreibung: 
Tutor/-innen und Schüler/-innen werden zu Workshops 
eingeladen, in denen Informationen zur Begleitung und 
Durchführung des Geschichtswettbewers gegeben wer-
den. 
 
Bürgerwirkung: Reduktion eines Bildungs- und Informati-
onsangebotes. 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
0 6.880 0 6.880 0 0

84 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
147 IV 47 04 06 Historische Bildungsar-
beit: Die Zusammenar-
beit mit Schulen (Kultur-
strolche, gegründet vom 
Amt für Schule und Wei-
terbildung, Kooperati-
onspartner Kultureinrich-
tungen der Stadt) wird 
reduziert. 
Beschreibung: 
Schüler/-innen der Grundschulen werden an Geschichte 
herangeführt, besuchen verschiedene Kultureinrichtun-
gen der Stadt (Kooperationsprojekt mit dem Schulamt). 
 
Bürgerwirkung: Einschränkung bei der künfitgen Archiv-
nutzung. 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
0 0 2.540 0 0 0 
148 IV 47 04 06 Historische Bildungsar-
beit - Die Zusammenar-
beit mit Schulen, die 
Unterstützung und För-
derung von historischen 
Schulprojekten wird re-
duziert. 
Beschreibung: Archiv als Lernort 
 
Bürgerwirkung: Einschränkung/Reduktion von Schulpro-
jekten und Bildungsangeboten 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
100 17.636 17.636 17.636 17.636 17.636 
149 IV 47 04 06 Historische Bildungsar-
beit/Archivpädagogik - 
die Unterstützung bei der 
Auseinandersetzung mit 
Stadtgeschichte wird 
reduziert. 
Beschreibung: Unterstützung und Beratung von Ge-
schichts- und Heimatvereinen 
 
Bürgerwirkung: Keine Unsterstützung von Vereinen mehr 
(Führungen, Infoveranstaltungen etc.) 
 
Personalwirkung (Stellen): -  
 
Flächenwirkung: -  
100 935 935 935 935 935

85 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
150 IV 47 04 06 Erschließung von Archiv-
gut durch Werkverträge 
wird reduziert. 
Beschreibung: Vergabe von Werkverträgen an externe 
Personen, die noch unverzeichnetes Archivgut erschlie-
ßen 
 
Bürgerwirkung: Eine Nutzung des Archivguts ist bei 
Nichterschließung nicht möglich bzw. wird zeitlich stark 
verzögert. 
 
Personalwirkung (Stellen): -  
 
Flächenwirkung: -  
5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 
151 IV 47 04 06 Die zusätzliche, über die 
Landesinitiative "Sub-
stanzerhalt" hinausge-
hende Massenentsäue-
rung von Archivgut wird 
reduziert. 
Beschreibung: Archivgut, das von Säurefraß bedroht ist, 
wird in einem besonderen Verfahren entsäuert und kann 
somit dauerhaft erhalten bleiben. 
 
Bürgerwirkung: Keine Nutzung des Archivgutes möglich. 
Gefährdung von Kulturgut. 
 
Personalwirkung (Stellen): -  
 
Flächenwirkung: -  
5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 
152 IV 47 04 06 Archivgesetz NRW § 2 
Abs. 7 - Publikationen 
des Stadtarchivs werden 
reduziert. 
Beschreibung: Quellen und Forschungen zur Geschichte 
der Stadt Münster 
 
Bürgerwirkung: Größere stadtgeschichtliche Arbeiten 
können nicht mehr publiziert und Interessierten zugäng-
lich gemacht werden. Der Imageverlust für die Stadt ist 
durch den Abbruch einer mehr als 100-jährigen Tradition 
erheblich. 
 
Personalwirkung (Stellen): -  
 
Flächenwirkung: -  
8.500 0 20.557 0 20.557 20.557

86 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
153 IV 47 04 06 Unterstützende Tätigkei-
ten durch studentische 
Hilfskräfte werden redu-
ziert. 
Beschreibung: Unterstützende Tätigkeit in den Bereichen 
Historische Bildungsarbeit, wissenschaftliche For-
schungs- und Publikationsprojekte, Archivleitung sowie 
archivischer Erschließung. 
 
Bürgerwirkung: Reduktion bzw. Verzögerung in den Be-
reichen Historische Bildungsarbeit, wissenschaftliche 
Forschungs- und Publikationsprojekte, Archivleitung so-
wie archivischer Erschließung. 
 
Personalwirkung (Stellen): -  
 
Flächenwirkung: -  
0 7.800 7.800 7.800 7.800 7.800 
154 IV 51 06 01 Reduzierung des Ansat-
zes für die Aufwendun-
gen im Bereich der Mit-
tagsverpflegung aufgrund 
von gewonnenen Erfah-
rungswerten und Fallzah-
len hinsichtlich der Ge-
währung von BUT-
Leistungen (Bildung- und 
Teilhabe) 
Beschreibung: Reduzierung des Ansatzes für die Auf-
wendungen im Bereich der Mittagsverpflegung aufgrund 
von gewonnenen Erfahrungswerten und Fallzahlen hin-
sichtlich der Gewährung von BuT-Leistungen (Bildung 
und Teilhabe). 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000

87 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
155 IV 51 06 01 Steigerung der Landes-
zuwendungen für den u3-
Ausbau im Rahmen des 
Gesetzes zur Regelung 
des Kostenausgleichs für 
Aufgaben der öffentli-
chen 
Jugendhilfe (Konnexität) 
- Konsolidierungseffekt 
durch Kompensation 
Beschreibung: 
Steigerung der Landeszuwendungen für den u3-Ausbau 
im Rahmen des Gesetzes zur Regelung des Kostenaus-
gleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Kon-
nexität) - Konsolidierungseffekt durch Kompensation. 
VORLÄUFIGE SCHÄTZUNG! Ein Ansatz kann derzeit 
noch nicht verlässlich errechnet werden, da die Aus-
gangsdaten (Anteil der Stadt an den u3-Plätzen NRW 
und Anzahl der vom Land anerkannten U3-Plätze) unklar 
sind. Weder der Städtetag noch der LWL konnten hierzu 
belastbare Informationen geben. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
500.000 700.000 700.000 950.000 1.200.000 1.200.000 
156 IV 51 06 01 Anpassung des Eltern-
beitrages für Plätze in 
der Tagespflege an die 
Tabelle für Kitas und 
Schulen durch weitere 
Einkommenstufen über 
62.000 € bis über 
150.000 € 
Beschreibung: Anpassung des Elternbeitrages für Plätze 
in der Tagespflege an die Tabelle für Kitas und Schulen 
durch weitere Einkommenstufen über 62.000 € bis über 
150.000 € (75.000 €, 85.000 €, 95.000 €, 105.000 €, 
125.000 €, 150.000 €, über 150.000 €) 
 
Bürgerwirkung: höhere Elternbeiträge für Familien mit 
Einkommen über 62.000 Euro. Die höheren Beiträge 
kommen zweckgebunden der Kindertagespflege zugute. 
 
Personalwirkung (Stellen): KEINE! 
 
Flächenwirkung: KEINE! 
75.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000

88 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
157 IV 51 06 01 Steigerung der Elternbei-
träge für die Kitas durch 
die Einführung vier weite-
rer Einkommensgruppen 
ab 95.000 €(bis über 
150.000 €), mit einer 
Steigerung um je 10%  
Beschreibung: Steigerung der Elternbeiträge für die Kitas 
durch die Einführung vier weiterer Einkommensgruppen 
ab 95.000 € (95.000 €, 105.000 €, 125.000 €, 150.000 €, 
über 150.000 €), mit einer Steigerung um je 10% 
 
Bürgerwirkung: höhere Elternbeiträge für Familien mit 
Einkommen ab 95.000 Euro. Die höheren Beiträge kom-
men zweckgebunden den Kindertageseinrichtungen zu-
gute.  
 
Personalwirkung (Stellen): KEINE! 
 
Flächenwirkung: KEINE! 
290.000 700.000 700.000 700.000 700.000 700.000 
158 IV 51 06 01 Prozentuale Erhöhung 
der Elternbeiträge in 
Kitas für alle Einkom-
mensgruppen ab 37.000 
€ bis 95.000 € um 5%, 
weitere EK-Gruppen wie 
vorherige Zeile  
Beschreibung: Prozentuale Erhöhung der Elternbeiträge 
in Kitas für alle Einkommensgruppen ab 37.000 € bis 
95.000 € um 5%, weitere EK-Gruppen wie vorherige Zeile 
 
Bürgerwirkung: höhere Elternbeiträge für Familien mit 
Einkommen zwischen 37.000 Euro und 95.000 Euro. Die 
monatliche Mehrbelastung liegt bei Kinder unter 3 Jahre 
zwischen 7,00 € und 23,00 € und bei Kind über 3 Jahre 
zwischen 3,00 € und 17,00 €. Die höheren Beiträge 
kommen zweckgebunden den Kindertageseinrichtungen 
zugute.  
 
Personalwirkung (Stellen): KEINE! 
 
Flächenwirkung: KEINE! 
148.000 354.000 354.000 354.000 354.000 354.000

89 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
159 IV 51 06 01 Reduzierung der freiwilli-
gen Zuschüsse zu den 
Betriebskosten für Über-
hangplätze in kirchlichen 
Kitas von derzeit 12% auf 
9% des Trägeranteils 
Beschreibung: Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse zu 
den Betriebskosten für zukünftige Überhangplätze in 
kirchlichen Kitas von derzeit 12% auf 9% des Trägeran-
teils in Anlehnung an die Regelung bei den Wohlfahrts-
verbänden. 
 
Bürgerwirkung: Erhöhung des Trägeranteils für kirchliche 
Kitas um 3% in Anlehnung an die Regelung bei den 
Wohlfahrtsverbänden; eventuell sinkende Bereitschaft 
der Träger, Überhangplätze vorzuhalten (KG-Jahr 
2010/2011: 865 Überhangplätze). 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
63.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 
160 IV 51 06 01 Reduzierung der freiwilli-
gen Zuschüsse für Quali-
fizierungs- und Flexibli-
sierungsangebote in 
Kindertagesbetreuung  
Beschreibung: Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse für 
Qualifizierungs- und Flexiblisierungsangebote in Kinder-
tagesbetreuung. 
 
Bürgerwirkung: Reduzierung der Angebote im Bereich 
der Qualifizierungs- und Flexiblisierungsangebote (Prä-
ventionsgruppen und Sprachförderung für Eltern). 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 
161 IV 51 06 02 Kürzung der Programm-
mittel in den Einrichtun-
gen der freien Träger um 
10% 
Beschreibung: Kürzung der Programmmittel in den Ein-
richtungen der freien Träger um 10%. 
 
Bürgerwirkung: Angebotsreduzierung, sofern kein Fi-
nanzausgleich durch den freien Träger erfolgen kann. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
24.000 24.000 24.000 24.000 24.000 24.000

90 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
162 IV 51 06 02 Kürzung der Programm-
mittel aller städtischen 
Einrichtungen um 10% 
Beschreibung: Kürzung der Betriebs- und Programmmit-
tel aller städtischen Einrichtungen um 10%. 
 
Bürgerwirkung: Angebotsreduzierung 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 
163 IV 51 06 02 Betrieb und Aufsicht 
beim "Maxi-Sand" wer-
den - soweit erforder-
lich/möglich - durch an-
dere Dienststellen mit 
übernommen (Organisa-
tionsoptimierung) 
Beschreibung: Betrieb und Aufsicht beim "Maxi-Sand" 
werden - soweit erforderlich/möglich - durch das Kinder-
büro mit übernommen (Organisationsoptimierung). 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): Reduzierung im Bereich ge-
ringfügig Beschäftiger 
 
Flächenwirkung: keine 
0 21.100 21.100 21.100 21.100 21.100 
164 IV 51 06 02 Veränderung der Vorga-
be für das Förder- und 
Richtlinienbudget 
Beschreibung: Reduzierung des Förder- und Richtlinien-
budgets um 50 %. Änderung der Vorgaben für das För-
der- und Richtlinienbudget dahingehend, dass bestimmte 
Angebote nicht mehr gefördert werden. 
 
Bürgerwirkung: Reduzierung der Förderung von Angebo-
ten über das Förder- und Richtlinienbudget. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
217.475 217.475 217.475 217.475 217.475 217.475

91 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
165 IV 51 06 02 Verzicht auf die Einrich-
tung weiterer Gruppen im 
Offenen Ganztag 
Beschreibung: 
Der im Haushaltsplanentwurf 2013 (ab Schuljahr 
2013/14) in die Aufwendungen / Erträgen einkalkulierte 
Anstieg der Teilnehmerzahlen in der OGS von 5% p.a. 
wird zurückgenommen. Der Ausbau im OGS-Bereich wird 
auf den Stand des Schuljahres 2012/2013 eingefroren. 
Eine bedarfsgerechte Verschiebung von Gruppen bleibt 
möglich. Zum Schuljahr 2011/2012 betrug die Ausbau-
quote 33 %. Nach aktuellem Stand wird die Platzzahl 
zum Schuljahr 2012/2013 von 3.159 auf 3.509 steigen. 
Eine Aussage zur Ausbauquote ist jedoch erst im Okto-
ber bei Vorliegen der Schulstatistik möglich. 
 
Bürgerwirkung: Deckelung des Angebots, kein weiterer 
Ausbau des Angebots. 
 
Personalwirkung (Stellen): Verzicht auf die zum Stellen-
plan 2013 angemeldeten 8,0 Erzieherstellen. Berücksich-
tigt wurde darüber hinaus, dass in den Jahren 2014ff. auf 
die weitere Anmeldung von jährlich 4,0 Erzieherstellen 
verzichtet werden kann (konservative Prognose). 
 
Flächenwirkung: keine 
69.610 488.200 546.670 609.140 609.140 609.140 
166 IV 51 06 02 Reduzierung des Ansat-
zes OGS-
Verpflegungskostenzu-
schüsse 
Beschreibung: 
Reduzierung des Ansatzes für die Aufwendungen für 
Verpflegungskostenzuschüsse im Bereich der OGS auf-
grund von gewonnenen Erfahrungswerten und Fallzahlen 
hinsichtlich der Gewährung von BuT-Leistungen (Bildung 
und Teilhabe). 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
500.000 500.000 500.000 500.000 500.000 500.000

92 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
167 IV 51 06 03 Einstellung der Förde-
rung der Mototherapie 
Beschreibung: Einstellung der Förderung der Motothera-
pie 
 
Bürgerwirkung: Leistung soll über Selbstzahler und ggf. 
durch Krankenversicherung im Rahmen freiwilliger Zu-
satzleistungen übernommen werden 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 
168 IV 51 06 03 Reduzierung der Gewäh-
rung von Wohnhilfen 
Beschreibung: Reduzierung der Gewährung von Wohn-
hilfen: Begrenzung des berechtigten Kreises auf Perso-
nen bis 21 Jahre sowie Begrenzung der Dauer der Hilfe-
gewährung auf 3 Jahre mit dem Ziel der schnelleren Ver-
selbständigung (ggf. besondere Einzelfallprüfung). 
 
Bürgerwirkung: Eingrenzung des berechtigten Personen-
kreises und der max. Leistungsdauer. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 
169 IV 51 06 03 Reduzierung des Ansat-
zes: Förderung der Lern-
hilfen auf Antrag nach § 
13 Abs. 1 SGB VIII 
Beschreibung: Reduzierung des Ansatzes zur Förderung 
der Lernhilfen auf Antrag nach § 13 Abs. 1 SGB VIII 
(Sprachförderung, Förderinseln) aufgrund von gewonne-
nen Erfahrungswerten und Fallzahlen hinsichtlich der 
Gewährung von BuT-Leistungen (Bildung und Teilhabe).
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
133.000 133.000 133.000 133.000 133.000 133.000

93 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
170 IV 51 06 03 Aufgabe der Förderinsel 
"Sternstraße" / Bo-
delschwinghschule 
Beschreibung: Aufgabe der Förderinsel "Sternstraße"/ 
Bodelschwinghschule, Ziel: räumlich-integratives Konzept 
in der Bodelschwinghschule und Prüfung der Nutzung der 
Räumlichkeiten an der Sternstraße für den Kita-Bereich 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
35.590 71.180 71.180 71.180 71.180 71.180 
171 IV 51 06 04 Einstellung der Familien-
gutscheine 
Beschreibung: Einstellung der Familiengutscheine, aus-
gegebene Gutscheine können bis Ende 2013 noch einge-
löst werden. 
 
Bürgerwirkung: Höhere Kursgebühr (um 20 €) 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
47.160 47.160 47.160 47.160 47.160 47.160 
172 IV 51 06 05 Kürzung der finanziellen 
Förderung 
Beschreibung: Die Rahmenverträge I und II gemäß § 78 f 
SGB VIII für die Übernahme von Leistungsentgelten wur-
den von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spit-
zenverbände NRW ordentlich zum 31.12.2012 gekündigt. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird Ent-
gelterhöhungen dann nur noch für tarifvertraglich beding-
te Personalkostensteigerungen vornehmen. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000

94 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
173 IV 51 06 05 Kürzung der finanziellen 
Förderung 
Beschreibung: Die Rahmenverträge I und II gemäß § 78 f 
SGB VIII für die Übernahme von Leistungsentgelten wur-
den von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spit-
zenverbände NRW ordentlich zum 31.12.2012 gekündigt. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird Ent-
gelterhöhungen im stationären Bereich (Heimerziehung 
und Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kin-
der) dann nur noch unter Anhebung der Auslastungsquo-
te auf 96 % (bisher: 93 %) vornehmen. Hier liegt, vorsich-
tig geschätzt, ein Einsparpotential von rund 100.000 € ( 
114.132 Berechnungstage x 1 €) 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 
174 IV 51 06 05 Kürzung der finanziellen 
Förderung 
Beschreibung: Die Rahmenverträge I und II gemäß § 78 f 
SGB VIII für die Übernahme von Leistungsentgelten wur-
den von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spit-
zenverbände NRW ordentlich zum 31.12.2012 gekündigt. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird Ent-
gelterhöhungen dann nur noch unter Berücksichtigung 
von tatsächlichen Aufwendungen und Personalkosten-
richtwerten vornehmen. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000

95 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
175 IV 51 06 05 Integrative Lerngruppen 
statt intensiver Einzelfall-
förderung 
Beschreibung: Modellhafte Einführung von integrativen 
Lerngruppen für autistische Kinder an 3 Modellschulen (1 
Gymnasium, 1 Realschule, 1 Grundschule) mit dem Ziel 
einer präventiven und niedrigschwelligen integrativen 
Förderung anstatt einer intensiven Einzelfallförderung 
 
Bürgerwirkung: 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
37.000 37.000 37.000 37.000 37.000 37.000 
176 IV 51 06 05 Halbierung des Zuschus-
ses für Betreuungsverei-
ne 
Beschreibung: Halbierung des städtischen Zuschusses 
für Betreuungsvereine unter Berücksichtigung der vor-
rangigen Finanzierung durch das Land 
 
Bürgerwirkung: Keine 
 
Personalwirkung (Stellen): Keine 
 
Flächenwirkung: Keine  
110.000 110.000 110.000 110.000 110.000 110.000 
177 IV 52 08 01 Kürzung des städt. Zu-
schusses zum "K+K-
Cup" (Hallenreitturnier) 
Beschreibung: Kürzung des städt. Zuschusses zum 
"K+K-Cup" (Hallenreitturnier) 
 
Bürgerwirkung: Der Zuschuss zählt nicht zum Profi-
Reitturnier (betroffen sind unmittelbar alle Reitvereine im 
Münster), sondern ist der Preis der Stadt Münster (Wan-
derstandarte) für die im Rahmenprogramm des K+K-Cup 
ausgetragenen Amateurveranstaltung der Münsterländer 
Reitsportvereine. Der Zuschuss wird auf 10.000 € ge-
kürzt.  
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 2.780 2.780 2.780 2.780 2.780

96 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
178 IV 52 08 01 Kürzung der städt. Zu-
schüsse bei vereinseige-
nen Sportstätten um 10 
% bei den Betriebs- und 
Mietkosten 
Beschreibung: Kürzung der städt. Zuschüsse bei ver-
einseigenen Sportstätten um 10 % bei den Betriebs- und 
Mietkosten 
 
Bürgerwirkung: Sportvereine entlasten durch die Schaf-
fung, Betrieb und Unterhaltung von vereinseigenen 
Sportstätten die Stadt Münster, die solche Sportstätten 
vorhalten müsste. Das System vereinseigene Anlagen 
darf nicht gefährdet werden. Die Stadt will durch die diese 
öffentliche Sportförderung helfen, wichtige Aufgaben im 
Sport nach Art, Umfang und Qualität durch partnerschaft-
liches Zusammenwirken zwischen der Selbstverwaltung 
des Sports (SSB/Sportvereine) und der öffentlichen 
Sportverwaltung (Verwaltung/Sportausschuss/Rat) zu 
erfüllen. Durch die Kürzung der Zuschüsse wird diese 
Förderung künftig eingeschränkt. Es sind mit dem AK 
"Vereinseigene Anlagen im SSB" entsprechende Ge-
spräche zu führen. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
70.006 70.006 70.006 70.006 70.006 70.006 
179 IV 52 08 01 Kürzung des Zuschusses 
an den Stadtsportbund 
Münster e. V. (SSB) 
Beschreibung: Kürzung der übertragenen Sportfördermit-
tel (Teilübertragung) an den SSBum 10 % ab 2015 (Ver-
tragsende). 
 
Bürgerwirkung: Zur Stärkung der Selbstorganisation im 
Sport werden ab 1994 städtische Zuschussmittel an den 
SSB zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfü-
gung gestellt. Trotz nachweislich kontinuierlicher Steige-
rung der Mitgliederzahlen im SSB wurden im Rahmen 
von Konsolidierungsprogramme bereits in den Jahren 
2004 und 2007 die Mittel um jeweils 5 % gekürzt. Eine 
weitere Kürzung um 10% wirkt sich mittelbar auf eine 
Vielzahl von Sportvereinen aus. Entsprechende Gesprä-
che sind mit dem SSB zu führen. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
0 0 35.559 35.559 35.559 35.559

97 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
Flächenwirkung: keine 
180 IV 52 08 01 Kürzung des Zuschusses 
an den SC Preußen 06 e. 
V. Münster (SCP) 
Beschreibung: Kürzung des Zuschusses um 10 % aus 
dem Überlassungvertrag Stadt - SCP 
 
Bürgerwirkung: Im Anschluss an die Sanierungsmaß-
nahme des Städtischen Preußen-Stadion im Jahr 2001 
wurde zwischen der Stadt und dem SCP ein Überlas-
sungsvertrag geschlossen. Mit diesem Vertrag wurde 
dem SCP die kostenlose Nutzung am bestehenden Sta-
dion sowie die bislang von der Stadt selbst erledigten 
Arbeiten wie Betrieb, Bauunterhaltung und zur Instand-
haltung des Stadions der Nebenflächen und der Gebäude 
übertragen. Obschon der Zuschuss im Jahr 2006 um 5 % 
gekürzt wurde, ist im Interesse einer Gleichbehandlung 
eine weitereZuschusskürzung nicht vermeidbar. Da der 
Vertrag bis zum 31.12.2025 Gültigkeit hat, sind entspre-
chende Vertragsgespräche mit dem SCP zu führen. Ob 
der SCP den Vertrag bei einer erneuten Kürzung des 
Zuschusses weiterführt, ist in den Vertragsgesprächen zu 
klären. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 16.719 16.719 16.719 16.719 16.719

98 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
181 IV 52 08 01 Wegfall des Zuschuss an 
den SSB für den Ball des 
Sports 
Beschreibung: 
Die Stadt Münster beteiligt sich mit einem Betrag von 
10.000 € an der Organisation für den Ball des Sports.  
 
Bürgerwirkung: 
Es ist zu erwarten, dass der Ball des Sports künftig mit 
einem reduzierten Standard stattfinden wird. Details dazu 
sind mit dem SSB zu abzustimmen.  
 
Personalwirkung (Stellen): 
Keine 
 
Flächenwirkung: 
Keine 
0 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 
182 IV 52 08 01 Abschluss weiterer Über-
lassungsverträge 
Beschreibung: Die Verwaltung wird im Zeitraum 2012 bis 
2017 versuchen, weitere kommunale Sportanlagen an 
Vereine per Vertrag zu überlassen. Durch dieses bewähr-
te Verfahren sind in der Vergangenheit bereits 24 kom-
munale Sportanlagen erfolgreich an Vereine überlassen 
worden. So konnten stabile Einsparungen erzielt werden.
 
Bürgerwirkung: Die Überlassung kommunale Sportanla-
gen bringen eine Kosteneinsparung der Sach- und Per-
sonalkosten für den Betrieb von ca. 30%. Daneben ist 
festzustellen, dass der jeweilige Sportverein zur ihm 
übertragenen kommunalen Sportanlage ein völlig neues 
Verhältnis (hohe Eigenverantwortlichkeit) entwickelt. 
Mutwillige Beschädigungen nehmen rapide ab, das äuße-
re Erscheinungsbild verändert sich in der Regel einerseits 
durch allgemeine Sauberkeit und anderseits durch ar-
beitsaufwendigere Verschönerungen positiv. 
 
Personalwirkung (Stellen): Betroffene Stellen sind bei 
Amt 67 verortet. Das Amt 67 wurde von der Sportverwal-
tung über das weitere Vorgehen informiert. 
 
Flächenwirkung: keine 
0 52.440 77.430 119.370 173.370 173.370

99 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
183 IV 52 08 01 Kürzung im 2 Mio.-Topf Beschreibung: Auch die im "2-Mio-Topf" veranschlagten 
Sanierungsmittel sind im Zuge einer Gleichbehandlung 
mit sonst. Budgetpositionen mit bis zu max. 10 % als 
Konsolidierungsbeitrag anzusetzen. Die Auswirkungen im 
"2-Mio-Topf" werden noch konkret dargestellt. Sie sind 
realistich umsetzbar, da ab 2014 (zumindest) im investi-
ven Teil noch nicht verplante Mittel vorhanden sind. 
  
Bürgerwirkung: Die Kürzung hat zur Folge, dass Maß-
nahmen finanziell und zeitlich neu verortet werden müs-
sen. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
20.000 20.000 35.000 100.000 145.000 145.000 
184 IV 52 08 01 Streichung des Zuschus-
ses an den Reiterver-
band Münster e. V. 
Beschreibung: Zuschuss für die Durchführung des Ju-
gendreitturnieres in Höhe von 5.110 €. 
 
Bürgerwirkung: Es handelt sich um eine jährliche Jugend-
, Reit- und Springveranstaltung des Reiterverbandes 
Münster e. V. für münsterische und in der Nähe beheima-
tete Reitervereine. Der Zuschuss wurde im Jahr 1974 
durch eine Entscheidung des Rates der Stadt Münster 
gewährt. Der Wegfall des Zuschusses würde bedeuten, 
dass das Turnier gegebenenfalls nur noch im reduzierten 
Standard durchgeführt werden kann. Inwieweit eine Ge-
fährdung des Turniers durch den Wegfall des Zuschus-
ses entsteht, muss mit dem Reiterverein geklärt werden. 
  
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 5.110 5.110 5.110 5.110 5.110

100 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
185 IV 52 08 01 Abgabe der Tätigkeiten 
für das Deutsche Sport-
abzeichen 
Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten: 
- Beratungsgespräche 
- Beurkundung der von Angehörigen von Schu-
len/Vereinen und der Bürgerschaft abgelegten Sportab-
zeichen 
- finanzielle Abwicklung 
- Sportstätten bereitstellen 
- Kontakte zu Schulen, Vereinen, Bürgerschaft, Stadt-
sportbund 
- Saisonvorbereitung und -nachbereitung 
- Öffentlichkeitsarbeit 
- Statistik, Auswertungen 
- DV (Programmschulung,-anwendung) 
- Schwerpunktaktionen 
- Austausch mit anderen Städten und Gemeinden 
 
Bürgerwirkung:  
- Verlagerung von Beratung, Beurkundung, finanzieller 
Abwicklung vom Sportamt zum Stadtsportbund Münster 
e. V. 
- Weniger Kontakt zwischen Bürgerschaft und Sportamt 
- Weniger Einflussmöglichkeiten des Sportamts auf die 
Sportabzeichenaktion 
- ggf. Schwerpunktänderung  
 
Personalwirkung (Stellen): 
- Reduzierung anteiliger Arbeitsleistungen auf zwei Ar-
beitsplätzen 
- bedingt stellenwirksam 
 
Flächenwirkung: 
- keine mittelbare,  
- ggf. bei Schwerpunktverlagerung des SSB Belegungs-
änderung (+/-) auf den Sportanlagen 
0 7.110 6.720 6.720 6.720 6.720

101 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
186 IV 52 08 02 Zuschusskürzung Bür-
gerbad 
Beschreibung: Streichung des auf das Schul- und Ver-
einsschwimmen entfallenden Anteils des Aufwendungs-
ersatzes für das Bürgerbad. 
 
Bürgerwirkung: Wegfall des pflichtigen Schul- und des 
Vereinsschwimmens im Bürgerbad; Verlegung in andere 
städt. Hallenbäder (oder ggfls. neues Hallenbad an Stelle 
des alten Südbades) 
 
Personalwirkung (Stellen):keine. Das Bürgerbad wird 
durch einen Verein betrieben. 
 
Flächenwirkung: Bei Schließung des Bürgerbades: An-
schlussnutzung des Grundstückes und des Gebäudes 
sind zu prüfen. 
0 0 132.000 132.000 132.000 132.000 
187 IV Theat. 04 07 Erhöhung der Eintritts-
preise 
Beschreibung: Die Eintrittspreise für Veranstaltungen der 
Städtischen Bühnen werden ab der Spielzeit 2013/2014 
differenziert erhöht. Wegen der bereits abgeschlossenen 
Vorbereitung der Spielzeit 2012/2013 ist eine frühere 
Umsetzung der Maßnahme nicht möglich. Die Preiserhö-
hungen sollen im Parkett Großes Haus 20 % betragen; 
die Eintrittspreise in den Rängen (1.- 3. Rang) im Großen 
Haus und auf allen Plätzen im Kleinen sollen um 10 % 
erhöht werden. Ggf. ist noch eine Differenzierung der 
Preiserhöhungen nach Musiktheater und Schauspiel an-
gebracht. In der derzeitigen Preisstruktur liegen die Städ-
tischen Bühnen Münster mit 30 Euro im Schauspiel als 
höchstem Eintrittspreis und 34 Euro im Musiktheater im 
NRW-Vergleich im Schauspiel im oberen Drittel, beim 
Musiktheater im unteren Drittel. Alternativ wäre auch an 
eine pauschale Erhöhung über alle Platzkategorien im 
Großen und im Kleinen Haus von 10 % zu denken; hier-
bei sind maximal pro Spielzeit Mehreinnahmen in Höhe 
von 166.000 Euro zu erzielen. 
 
Bürgerwirkung: Aufgrund von Preiserhöhungen ist erfah-
rungsgemäß immer mit einem veränderten Kunden-
/Bürgerverhalten zu rechnen. Es ist sowohl von geringe-
ren Besucherzahlen, 
0 270.000 270.000 270.000 270.000 270.000

102 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
als auch von Wechseln der Besucher in günstigerer 
Preisgruppen auszugehen. 
Beide Effekte ziehen geringere Mehreinnahmen nach 
sich. 
 
Personalwirkung (Stellen): -  
 
Flächenwirkung: - 
188 IV Theat. 04 07 Senkung der Abonne-
mentrabatte  
Beschreibung: Die Abo-Rabatte für Veranstaltungen der 
Städtischen Bühnen werden ab der Spielzeit 2013/2014 
um 10 % gekürzt. Wegen der bereits abgeschlossenen 
Vorbereitung der Spielzeit 2012/2013 ist eine frühere 
Umsetzung der Maßnahme nicht möglich. Der derzeitige 
Abo-Rabatt beträgt 35 % auf den Normalpreis. Im Ver-
gleich zu anderen Bühnen ähnlicher Größe ist die Ra-
batthöhe relativ hoch. Durchschnittswerte anderer Häuser 
liegen zwischen 25 und 30 %. 
Trotzdem wäre ein Rabatt von 25 % für Abonnenten auf 
den Normalpreis nach wie vor als Anreiz zu sehen. Die 
Marketingempfehlung geht allerdings dahin, eine Preiser-
höhung und eine Reduzierung des Aborabatts nicht zum 
selben Zeitpunkt derselben Spielzeit umzusetzen. Die 
Empfehlung lautet, zunächst mit der Reduzierung des 
Aborabatts zu beginnen und im Folgejahr die Preiserhö-
hung umzusetzen. 
 
Bürgerwirkung: Veränderung bzw. eine Reduzierung des 
Aborabatts könnte auf jeden Fall eine Veränderung der 
Abonnentenstruktur mit Kündigungen oder Wechsel in 
kleinere Abos bewirken. Ein verringertes Abo-
Besucheraufkommen kann daher nicht ausgeschlossen 
werden, so dass  
der Effekt der Mehreinnahmen wahrscheinlich geringer 
als angegeben ausfällt. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
0 44.000 44.000 44.000 44.000 44.000

103 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
Flächenwirkung: keine 
189 IV Theat. 04 07 Pauschale Kürzung der 
Gäste- und Sachetats - 
ohne Energiekosten 
Ab der Spielzeit 2013/14 werden die Gäste- und Sach-
etats - außer Energiekosten - pauschal um 5 % gekürzt. 
Wegen der bereits abgeschlossenen Vorbereitung der 
Spielzeit 2012/13 ist eine frühere Umsetzung nicht mög-
lich. Diese pauschale Kürzung hätte sowohl eine qualita-
tive als auch eine quantitative Reduzierung u.a. bei der 
Gastverpflichtung im Musiktheater und Konzert zur Folge, 
aber auch bei den Bühnenbildern und der weiteren Au-
ßendarstellung. 
 
Bürgerwirkung: -  
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 108.000 108.000 108.000 108.000 108.000 
190 IV Theat. 04 07 Erhöhung des Entgelts 
für Gebührenkarten der 
Mitarbeiter 
Beschreibung: Ab der Spielzeit 2013/14 erfolgt eine Er-
höhung des Entgelts für Gebührenkarten der Mitarbeiter/-
innen der Städtische Bühnen von 3,00 € auf 6,00 € pro 
Eintrittskarte. Hinweis: Alle MitarbeiterInnen der Städti-
schen Bühnen erhalten nach der gültigen Dienst- und 
Freikartenordnung pro Spielzeit ein Gebührenheft. Pro 
MitarbeiterIn können max 40 sogenannte Gebührenkar-
ten pro Spielzeit erworben werden. Durchschnittlich wer-
den pro Spielzeit rd. 6.000 Gebührenkarten gegen die 
o.g. Gebühr an Mitarbeiter abgegeben. 
 
Bürgerwirkung: -  
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000

104 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
191 IV Theat. 04 07 Teilweise Ausgliederung 
/ Privatisierung der Kar-
tenkontrolle 
Beschreibung: Teilweise Ausgliederung / Privatisierung 
der Kartenkontrolle (Schließdienst) der Städtischen Büh-
nen. Ab der Spielzeit 2014/15 könnten rd. 35 % des Ge-
samtstundenvolumens von 4,78 Stellen (derzeit aufgeteilt 
auf 22 MitarbeiterInnen mit geringen Stundenkontingen-
ten) an einen externen Dienstleister vergeben werden. 
Evtl. bietet sich eine Kombination mit der Pausengastro-
nomie an.  
 
Bürgerwirkung: -  
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 5.000 5.000 5.000 5.000 
192 IV Theat. 04 07 Strukturelle Einsparung 
im Theater Münster 
Beschreibung: Mit finanzieller Wirkung ab dem Jahr 2015 
spart das Theater Münster durch strukturelle Maßnahmen 
577.000 € ein. Sollte sich keine andere strukturelle Ein-
sparmöglichkeit ergeben, wird das Tanztheater ab der 
Spielzeit 2014/15 geschlossen. Ohne Overheadkosten 
lässt sich so pro Spielzeit ein Betrag von 0,577 MIO € 
einsparen. (Unter Einbeziehung von damit verbundenen 
Reduzierungen von Landesmitteln) 
 
Bürgerwirkung: Sollte das Tanztheater einzusparen sein, 
würden sich Angebot und Ausstrahlung des Stadttheaters 
Münster negativ verändern mit entsprechenden Auswir-
kungen auf die Wahrnehmung der Stadt Münster und der 
Re-gion. Das gilt in gewissem Umfang für jede strukturel-
le Einsparung, die mit einer erheblichen Redukltion des 
Angebots und der Qualität verbunden ist. 
 
Personalwirkung (Stellen): offen 
 
Flächenwirkung: offen 
0 0 577.000 577.000 577.000 577.000

105 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
193 IV V.t.H. 04 08 Reduktion von Stan-
dards, Einschränkung 
der Quantität 
Beschreibung: Reduktion von Schulprojekten in Münster, 
im Bereich der Konzeption "Lernen im Demokratie-
dschungel", bei Fahrten zu KZ-Gedenkstätten sowie zu 
Orten des SED-Unrechts sowie Ausstieg aus dem Ange-
bot der "Kulturstrolche" für Primarstufe. 
 
Bürgerwirkung: Es entstehen Einschnitte im Bereich be-
nachteiligter Schulen und Sozialmileus, etwa der auslau-
fenden oder sich wandelnden Schulformen in Sek I. Zu-
dem tritt ein Qualitätsverlust der pädagogischen Arbeit 
ein; einer Versorgungslücke im Bereich der Aufklärung 
über den NS-Staat, über Verfolgung sowie heutige Frem-
den- und Menschenfeindlichkeit in Grundschulen ent-
steht. Es erfolgt ein Aussparen der neuen Projekt- und 
Profilkurse im G8-Gymnasialzweig mit Langzeitbetreuung 
(etwa zu einem historischen Lokalthema). Die Senkung 
der Honorarkosten ist mit Kompetenzverlust im Team der 
Honorarkräfte und freien Mitarbeiter verbunden. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
13.000 13.000 13.000 13.000 13.000 13.000 
194 IV V.t.H. 04 08 Reduktion von Wissen-
schaftskontakten 
Beschreibung: Reduktion der Mittwochsgespräche u.a. 
akademischer Vorträge bzw. Abendveranstaltungen um 
50%. 
 
Bürgerwirkung: Reputations- und Informationsverlust im 
Bereich der Abendangebote, Aussparen von Diskussi-
ons- und Gedenkanlässen zur Lokalgeschichte. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000

106 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
195 IV V.t.H. 04 08 Reduktion von Recher-
chemöglichkeiten 
Beschreibung: Rückbau des Rechercheraums. 
 
Bürgerwirkung: schlechterer Zugriff auf digitale Ausstel-
lungsinhalte für Einzelinteressenten, Fach- und Qualifizie-
rungsarbeiten. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: s. o. 
4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 
196 IV V.t.H. 04 08 Aufgabe der wissen-
schaftlichen Schriftenrei-
he 
Beschreibung: Aufgabe der wissenschaftlichen Schriften-
reihe im Klartextverlag, Bisher wurden 10 grundlegende 
Forschungsarbeiten in der Schriftenreihe zum Themen-
feld der Villa publiziert.  
 
Bürgerwirkung: Verlust des Ergebnistransfers der For-
schung in die Wissenschaft, Wertigkeitsabstufung der 
Forschungstätigkeit nachdem in den Jahren zuvor bereits 
die Kosten für einen Geschäftsbericht eingespart wurden.
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 
197 IV V.t.H. 04 08 Allgemeine Materialein-
sparungen 
Beschreibung: Materialeinsparung (Seminarmedien, 
Hand-Outs in Fremdsprachen, Papier und Bewirtung) 
sowie Einschränkung bei dienstlichen Auswärts- und 
Tagungsterminen. 
 
Bürgerwirkung: Einschnitte bei der Anschaulichkeit und 
inhaltlichen Vertiefung von Seminaren, Abbau von Netz-
werkstrukturen zu Wissenschaft, Hochschulen und For-
schung Aussparen bedeutender KZ-Gedenk- und Doku-
mentationsorte wie Auschwitz oder Westerbork Zurück-
fahren der Mehrsprachigkeit in Austausch- und Begeg-
nungsprojekten (z.B. Städtepartnerschaftsebene) oder 
speziellen Holocaust-Erziehungsangeboten für Jugendli-
che mit Migrationsvorgeschichte. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000

107 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
 
Flächenwirkung: keine 
198 IV V.t.H. 04 08 Betreuung des Arbeits-
kreises der NRW Ge-
denkstätten  
Beschreibung: Aufgabe der Betreuung des Arbeitskreises 
der NRW Gedenkstätten mit Mitteln der Stadt Münster 
 
Bürgerwirkung: Rücktritt des Vorsitzenden mit Bedeu-
tungsverlust des Geschichtsortes sowie Verlust der Kon-
takte in die Gedenkstättenlandschaft NRW; Kooperati-
onsverluste bei gemeinsamen Projekten. 
 
Personalwirkung (Stellen): -  
 
Flächenwirkung: -  
6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 
199 IV V.t.H. 04 08 Einnahmeerhöhung Beschreibung: Erhöhung der Kostenbeteiligung in Halb-
tagesprojekten pro Schüler/-in und im Seminarkonzept 
"Demokratiedschungel" für jüngere Gäste des Geschicht-
sorts. 
 
Bürgerwirkung: Es entsteht das Problem der sozialen 
Verträglichkeit und der Benachteiligung von Förderschul-
formen (Menschen mit Behinderungen sowie Lese- und 
Rechtschreibschwächen) durch eine (fast) Verdopplung 
des bisherigen Kostenbeitrags, Verlust von Ausstrah-
lungswirkung in Schulen in den Außenstadtteilen Müns-
ters wie Handorf, Hiltrup, Gievenbeck oder Roxel, die 
zumeist hohe Anreisehürden per ÖPNV in Kauf nehmen, 
um das historisch-politische Bildungsangebot zu nutzen. 
 
Personalwirkung (Stellen): -  
 
Flächenwirkung: -  
4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000

108 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
200 V V/Stift. 01 14 Reduzierung der Sach-
aufwendungen um 10 % 
Beschreibung: Reduzierung der Sachaufwendungen um 
10 %.  
 
Bürgerwirkung: - 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
5.700 5.700 5.700 5.700 5.700 5.700 
201 V 50 05 03 Schließung des Sozial-
amtes an den Nachmit-
tagen (Nach 13.00 Uhr) 
Beschreibung: Da die Besucherzahlen im Kundenzent-
rum Soziales nach 13.00 Uhr deutlich niedriger als vor 
13.00 Uhr sind, könnte das Kundenzentrum nachmittags 
geschlossen werden. Da ohne das Kundenzentrum eine 
Steuerung des Besucheraufkommens sowie die Einhal-
tung von Terminsprechstunden nicht möglich ist, bedingt 
eine Schließung des Kundenzentrums die Schließung 
des gesamten Hauses. 
 
Bürgerwirkung: Eine Schließung des Sozialamtes nach 
13.00 Uhr bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger, die 
Unterstützung in unterschiedlichen Lebenssituationen 
benötigen, eine deutliche Reduzierung der Erreichbarkeit 
um 15 Stunden/Woche, eine Einschränkung ihrer Flexibi-
lität bei der Erledigung ihrer Anliegen und damit eine 
erhebliche Qualitätsverschlechterung. 
 
Personalwirkung (Stellen): 15 Stunden, d. h. 0,37 Stelle A 
10 im Kundenzentrum 
 
Flächenwirkung: -  
0 19.984 19.984 19.984 19.984 19.984

109 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
202 V 50 05 02 Modifizierung der Stan-
dards bei einigen Leis-
tungen für die Unterkunft 
nach dem SGB XII 
Beschreibung: Der Maßnahmevorschlag erfolgt vor dem 
Hintergrund des teilweise identischen Regelungsinhalts 
mit dem SGB II. Die finanzielle Wirkung in Höhe von jähr-
lich 15.000 € ist die Summe der Maßnahmen 202 - 208. 
 
Bürgerwirkung: s. Folgemaßnahmen 203 -208 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 
203 V 50 05 02 Streichung des 10%-igen 
Zuschlags bei Energieef-
fizienz 
Beschreibung: Der Maßnahmevorschlag erfolgt vor dem 
Hintergrund des teilweise identischen Regelungsinhalts 
mit dem SGB II - siehe auch Maßnahme 202. 
 
Bürgerwirkung: Verzicht auf klimapolitische Maßnahmen 
im Sozialbereich 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
000000   
204 V 50 05 02 Notwendigkeit der An-
mietung einer eigenen 
Wohnung bei unter 25-
Jährigen verstärkt über-
prüfen 
Beschreibung: Für den Rechtskreis des SGB XII nicht 
einschlägig; vgl. aber Parallelmaßnahme des Amtes 59 - 
siehe auch Maßnahme 202. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: -  
000000   
205 V 50 05 02 Überprüfung der Höhe 
der Beihilfen für die Erst-
ausstattung der Woh-
nung 
Beschreibung: Der Maßnahmevorschlag erfolgt vor dem 
Hintergrund des teilweise identischen Regelungsinhalts 
mit dem SGB II - siehe auch Maßnahme 202. 
 
Bürgerwirkung: Leistungseinschränkung im Bereich 
Wohnen 
 
Personalwirkung (Stellen): -  
000000

110 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
 
Flächenwirkung: -  
206 V 50 05 02 Kein Umzug bei Woh-
nungsmängeln, sondern 
vorrangig Verweis auf 
Selbsthil-
fe/Mieterberatung. Bei 
größerem Wohnraumbe-
darf strengere Maßstäbe 
an Umzugsnotwendigkeit
Beschreibung: Der Maßnahmevorschlag erfolgt vor dem 
Hintergrund des teilweise identischen Regelungsinhalts 
mit dem SGB II- siehe auch Maßnahme 202. 
 
Bürgerwirkung: Stärkere Einforderung von Selbsthilfe-
maßnahmen 
 
Personalwirkung (Stellen): 
 
Flächenwirkung: 
000000   
207 V 50 05 02 Erstausstattung Schwan-
gerschaft und Geburt: 
Gewährung der Leistung 
bei konkretem Bedarf 
(Höhe der Beträge über-
prüfen) 
Beschreibung: Der Maßnahmevorschlag erfolgt vor dem 
Hintergrund des teilweise identischen Regelungsinhalts 
mit dem SGB II- siehe auch Maßnahme 202. 
 
Bürgerwirkung: Stärkere Einforderung von Selbsthilfe-
maßnahmen 
 
Personalwirkung (Stellen): -  
 
Flächenwirkung: - 
000000

111 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
208 V 50 05 02 Renovierungskosten: 
intensive Bedarfsüber-
prüfung (Höhe der Beträ-
ge überprüfen) 
Beschreibung: Der Maßnahmevorschlag erfolgt vor dem 
Hintergrund des teilweise identischen Regelungsinhalts 
mit dem SGB II- siehe auch Maßnahme 202. 
 
Bürgerwirkung: Stärkere Einforderung von Selbsthilfe-
maßnahmen 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
000000   
209 V 50 05 02 Verzicht auf zielgruppen-
orientierte Angebote 
(Ergänzungsangebote) 
des Sozialdienstes für 
Flüchtlinge 
Beschreibung: Die Betreuungsarbeit des Sozialdienstes 
für Flüchtlinge wird auf die Basisangebote reduziert, die 
den Menschen neben der Unterbringung in den Über-
gangseinrichtungen erste Orientierungshilfen sowie 
grundlegende Beratungen zu Aufenthalts- und Verfah-
rensfragen sowie zur materiellen und medizinischen Ver-
sorgung bieten.  
 
Bürgerwirkung: Der Sozialdienst betreut in Übergangs-
heimen wohnende Menschen, zu deren Aufnahme und 
Unterbringung die Stadt Münster verpflichtet ist. Durch 
seine Hilfe sorgt er dafür, dass eine erste Integration in 
die Gesellschaft ermöglicht wird. Das skizzierte Basisan-
gebot entspricht mit Blick auf die Personenzahl dem ab-
soluten Minimum der erforderlichen Aufgaben, um die 
o.g. Aufgabenziele zu erreichen. 
 
Personalwirkung (Stellen): Reduzierung der Gesamtper-
sonalkosten dieser Leistung um ein Viertel (entspricht 
einer Stelle). 
 
Flächenwirkung: - 
0 46.740 46.740 46.740 46.740 46.740

112 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
210 V 50 05 03 Reduzierung der Stellen 
des Amtes 50 im Infobü-
ro Pflege (Pflege- und 
Wohnraumanpassungs-
beratung) um 50 % 
Beschreibung im Hinblick auf Pflegeberatung: 
a) Öffnungszeiten auf montags und donnerstags be-
schränken, Einschränkung der telefonischen Erreichbar-
keit. 
b) Kapazitätenabfragen entfallen. 
c) Reduzierung der Netzwerkarbeit (Teilnahme an Ar-
beitsgruppen etc.), von Vorträgen, der Teilnahme an Ver-
anstaltungen und Messen. 
d) Synergieeffekt: Die MitarbeiterInnen können räumlich 
im Sozialamt bei der Fachstelle angesiedelt werden - 
dadurch schnellere Vertretungsmöglichkeit gegeben; 
dadurch auch Einsparung der Miete im Gesundheitshaus.
 
Bürgerwirkung: 
a) Eingeschränkte Erreichbarkeit, längere Wartezeiten, 
 b) Pflegeberatungen weniger umfassend als bisher, kei-
ne konkreten Angaben zu den Kapazitäten; Eigeninitiati-
ve der Angehörigen gefordert. 
 
Personalwirkung (Stellen): Es gäbe einen Abbau einer 
0,5 x S17-Stelle sowie einer 0,25 x S12-Stelle sowie ei-
ner 0,155 x G05 Stelle, insgesamt also 0,905 Stellen. 
 
Flächenwirkung: Es würden Mietkosten von 4.878,60 € 
jährlich entfallen. 
4.879 59.436 59.436 59.436 59.436 59.436

113 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
211 V 50 05 03 Reduzierung der Stellen 
des Amtes 50 im Infobü-
ro Pflege (Pflege- und 
Wohnraumanpassungs-
beratung) um 50 % 
Beschreibung im Hinblick auf Wohnberatung: 
a) Wegfall der Öffnungszeiten, ausschließlich Terminver-
gabe 
b) Wegfall der Beratung von Institutionen 
c) Reduzierung der Netzwerkarbeit (Teilnahme an Ar-
beitsgruppen etc.), von Vorträgen, der Teilnahme an Ver-
anstaltungen und Messen, 
d) Synergieeffekt: der vorhandene Mitarbeiter kann räum-
lich im Sozialamt bei der Fachstelle angesiedelt werden; 
dadurch auch Einsparung der Miete im Gesundheitshaus
 
Bürgerwirkung: 
a) Eingeschränkte Erreichbarkeit, längere Wartezeiten 
b) Kontaktaufnahme zu Firmen, Absprachen mit Vermie-
ter etc. muss eigenständig durch Beratenden durchge-
führt werden  
 
Personalwirkung (Stellen): Es gäbe einen Abbau von 0,5 
Stellen x S 12.  
 
Flächenwirkung: Es würden Mietkosten von 1.626,20 € 
jährlich entfallen. 
0 10.326 10.326 10.326 10.326 10.326

114 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
212 V 50 05 03 Kürzung der Zuschüsse 
an die lokalen Verbände 
der freien Wohlfahrts-
pflege ab 2015 
Beschreibung: Die Zuschüsse an die lokalen Verbände 
der freien Wohlfahrtspflege für die stadtteilorientierte 
Arbeit (AWO, CV, DRK, DW jeweils inkl. Grundförde-
rung), für die zielgruppenorientierte Arbeit (Paritätischer 
inkl. Grundförderung und Selbsthilfekontaktstelle) sowie 
für die soziale Arbeit der Jüdischen Gemeinde werden ab 
2015 um 5 % gegenüber dem Ansatz 2012 gekürzt. Mit 
AWO, CV, DRK, DW und Parität bestehen Verträge über 
Förderung der Leistungen von 2012 bis 2016; die Kündi-
gung der vereinbarten Vergütung ist mit Wirkung ab 
01.01.2015 formal möglich, analoges Vorgehen i. Z. m. d. 
Zuschuss an die Jüdische Gemeinde. Im Rahmen der 
geförderten Tätigkeiten nehmen die Träger Pflichtaufga-
ben der Sozialhilfe wahr, die anderenfalls die Stadt Müns-
ter selbst wahrnehmen müsste. 
 
Bürgerwirkung: Die Erreichbarkeit der Fachkräfte vor Ort 
(auch bestehende Sprechzeiten) sowie andere Gesichts-
punkte der Angebotsquantität (aufsuchende Arbeit, Or-
ganisation von/Teilnahme an stadtteilbezogenen Aktivitä-
ten) werden möglicherweise eingeschränkt. 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
0 0 29.310 29.310 29.310 29.310 
213 V 50 05 03 Keine weitere Teilnahme 
am Benchmarking (inter-
kommunale Vergleiche) 
Beschreibung: Keine weitere Teilnahme am interkommu-
nalen Vergleich der mittleren Großstädte in NRW für die 
Bereiche Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-
rung sowie Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. 
 
Bürgerwirkung: - 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000

115 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
214 V 50 05 03 Wegfall des Berichts 
über schwerbehinderte 
Menschen im Beruf 
Beschreibung: Der jährliche Bericht über die Aktivitäten 
der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf würde 
nicht mehr erstellt. 
 
Bürgerwirkung: Für die Kommission zur Förderung der 
Inklusion von Menschen mit Behinderungen, den Aus-
schuss für Gleichstellung sowie den Ausschuss für Sozia-
les, Gesundheit und Arbeitsförderung würden die jährli-
chen Berichtsvorlagen entfallen, mit denen die Fachstelle 
über die Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe, 
die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen 
und die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinder-
ter Menschen in Münster informiert. Zu diesem Themen-
feld würden lediglich noch grundlegende, vornehmlich 
statistische Informationen im Rahmen der Geschäftsbe-
richte des Sozialamtes zur Verfügung gestellt. 
 
Personalwirkung (Stellen): -  
 
Flächenwirkung: -  
1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500

116 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
215 V 50 05 03 Kürzung des Zuschusses 
für die soziale Schuld-
nerberatung 
Beschreibung: Änderung des Ratsbeschlusses Nr. 85/90 
Soz. vom 28.03.1990 zur Förderung der sozialen Schuld-
nerberatung, Reduzierung der Pauschalzuschüsse um 
30.000 €, vorrangige Beratung von Personen mit Leis-
tungsberechtigung nach dem SGB II und SGB XII. 
 
Bürgerwirkung: Die Reduzierung führt zu einer Verringe-
rung des Schuldnerberatungsangebots im rechnerischen 
Umfang etwa einer halben Beratungsstelle. Daraus fol-
gen insgesamt längere Wartezeiten ratsuchender Bür-
ger/-innen, die derzeit durchschnittlich 1 ½ Monate be-
trägt; möglich ist auch, dass einzelne Ratsuchende eine 
längerfristige Betreuung nicht in Anspruch nehmen kön-
nen. In Münster leben ca. 20.300 überschuldete Perso-
nen. Die geförderten Beratungsstellen haben in der Regel 
mindestens 100 langfristige Betreuungsfälle und darüber 
hinaus ein Vielfaches an Kurzberatungskontakten. Die 
Angebotsreduktion könnte insbesondere auch die Kapa-
zitäten für Kriseninterventionen einschränken. Um Ange-
botseinschränkungen jedenfalls für Leistungsberechtigte 
nach dem SGB II, insbesondere im Rahmen zwischen 
Berechtigten und Jobcenter vereinbarter Schuldnerbera-
tung als kommunaler  
Eingliederungsmaßnahme gem. § 16a SGB II, desglei-
chen für andere Personen mit Anspruch  
auf Leistungen zur grundständigen Existenzsicherung zu 
vermeiden, muss das verbleibende  
Schuldnerberatungsangebot daher, angesichts des 
kommunalen Aufgabenzu-sammenhangs,  
diesen Personengruppen bevorzugt zur Verfügung ste-
hen.  
 
Personalwirkung (Stellen): -  
 
Flächenwirkung: - 
30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000

117 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
216 V 50 05 03 Kürzung des Personal-
kostenzuschusses der 
Frauenhäuser 
Beschreibung: Änderung des Ratsbeschlusses Nr. 
1044/2003 vom 31.03.2004 zum Spar- und Konsolidie-
rungsprogramm 2004 - 2006 im freien Budget des Sozi-
alamtes zur Personalkostenförderung der Frauenhäuser. 
Jedes der drei Frauenhäuser hat 16 Plätze. Die durch-
schnittliche Auslastung der drei Häuser betrug im Jahr 
2011 rund 90 %. Der Einsparung beim Personalkosten-
zuschuss steht eine Reduzierung der Kostenerstattung 
anderer kommunaler Kostenträger gem. § 36a SGB II 
gegenüber. 
 
Bürgerwirkung: Die Kürzung des Personalkostenzu-
schusses kann zu einer Platzzahlreduzierung und unter 
Umständen auch zur Schließung eines Frauenhauses 
führen. In münsteraner Frauenhäusern suchen ca. 2/3 
der Frauen aus anderen Kommunen Zuflucht. 
 
Personalwirkung (Stellen): -  
 
Flächenwirkung: -  
106.014 106.014 106.014 106.014 106.014 106.014 
217 V 50 05 03 Programmeinstellung 
Münster-Pass 
Beschreibung: Ratsbeschluss zur Einstellung des Pro-
gramms ab 01.03.2013 mit Übergangszeit bis 
31.08.2013. Ab 01.03.2013 werden keine Münster-Pässe 
mehr ausgestellt, Gültigkeit der letzten Fahrkartenabon-
nements bis 31.08.2013. 
 
Bürgerwirkung: Der Münster-Pass verschafft Personen, 
die Leistungen zur grundständigen Existenzsicherung 
erhalten, mehr Teilhabemöglichkeiten mittels vergünstig-
ter Zugangskonditionen zu Angeboten in den Bereichen 
ÖPNV, Kultur, Bildung, Sport und Freizeit. Im Monatsmit-
tel verfügen zurzeit ca. 4.500 Personen (entspricht 20 % 
der Berechtigten) über ein vergünstigtes Fahrkarten-
abonnent; neben dem Fortfall dieser Vergünstigung, die 
aus dem Programmansatz finanziert wird, entfallen mit 
der Programmeinstellung weitere Vergünstigungen ins-
besondere nichtstädtischer Anbieter. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle Programmadminist-
384.300 795.545 795.545 795.545 795.545 795.545

118 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
ration 
 
Flächenwirkung: - 
218 V 50 05 03 Kürzung der Zuschüsse 
an die Telefonseelsorge 
und für die Bahnhofsmis-
sion 
Beschreibung: Kürzung der Zuschüsse an die Telefon-
seelsorge und für die Bahnhofsmission um jeweils 5 % ab 
2013. 
 
Bürgerwirkung: Die Reduzierung kann zu Kapazitätsre-
duktion (Telefonseelsorge) bzw. einer weiteren Ein-
schränkung der Öffnungszeiten (Bahnhofsmission) füh-
ren. 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
4.300 4.300 4.300 4.300 4.300 4.300 
219 V 50 05 03 Kürzung der Zuschüsse 
an Chance e. 
V.,Sozialbüro im cuba 
und GGUA 
Beschreibung: Reduzierung der Zuschüsse an Chance e. 
V., Sozialbüro im cuba sowie GGUA um 5 % ab 2015 (die 
geltenden Verträge enden am 31.12.2014). 
 
Bürgerwirkung: Die Reduzierung kann Kapazitätsein-
schränkungen (z. B. kürzere Öffnungszeiten, Einstellung 
einzelner Angebote) bewirken. 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
0 0 18.060 18.060 18.060 18.060

119 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
220 V 50 05 03 Kürzung der Zuschüsse 
an die Wohlfahrtsver-
bände für die (vier) Bera-
tungsdienste für arbeit-
suchende Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte 
Beschreibung: Die Zuschüsse an die Wohlfahrtsverbände 
für die (vier) Beratungsdienste für arbeitsuchende Men-
schen mit Migrationsvorgeschichte werden um 25 % ge-
kürzt. Die Beratungskapazitäten (60 Betreuungen pro 
Jahr und Beratungsstelle) kann das Jobcenter im Rah-
men der Leistungen nach § 16a Nr. 3 SGB II in vollem 
Umfang nutzen; der Kapazitätenumfang entspricht 
zugleich den Zielvorgaben, die im Zeitraum Januar bis 
Juni 2012 teilweise deutlich unterschritten wurden. Au-
ßerhalb von, mittels Eingliederungsvereinbarungen mit 
dem Jobcenter, gesteuerter Inanspruchnahme werden 
die Dienste von Ratsuchenden auch direkt aufgesucht 
(vertragliche Bindung bis Ende 2014). 
 
Bürgerwirkung: Der Kürzungsumfang wird eine Ein-
schränkung des Angebots bzw. zur Einstellung einer 
Beratungsstellen führen.  
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
0 0 24.000 24.000 24.000 24.000 
221 V 50 05 03 Aufgabe der Verlänge-
rungsoption über 2013 
hinaus für das Bera-
tungsangebot der LAG 
Selbsthilfe NRW 
Beschreibung: Die städtische Förderung des Beratungs-
angebots der LAG Selbsthilfe NRW ist bis Ende 2013 
befristet (Beschluss des ASGAf vom 09.02.2010 zur Vor-
lage V/0921/2010). 
 
Bürgerwirkung: Für Menschen mit Behinderung entfällt 
ein Informations- und Beratungsangebot i. S. "Persönli-
ches Budget" in freier Trägerschaft. Die Pflichten der 
öffentlichen Sozialleistungsträger gem. §§ 13 ff. SGB I 
bleiben unberührt. 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
0 29.650 29.650 29.650 29.650 29.650 
222 V 50 05 03 Kürzung der Zuschüsse 
an die Cuba-
Arbeitslosenberatung, 
Beschreibung: Streichen der Zuschüsse an die Cuba-
Arbeitslosenberatung (= 37.040 € ab 2013 [Die Laufzeit 
des geltenden Vertrages endet am 31.12.2012]), Müns-
58.880 58.880 58.880 58.880 58.880 58.880

120 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
Münster-Tafel, Arbeitslo-
se brauchen Medien e. 
V. 
ter-Tafel (= 10.050 € ab 2013; der Zuschussbedarf be-
steht zurzeit nicht), Arbeitslose brauchen Medien e. V. (= 
11.790 € ab 2013). 
 
Bürgerwirkung: 
a) Fortfall zweier Angebote für Arbeitslose, für deren Be-
reitstellung eine gesetzliche Verpflichtung nicht besteht. 
Die, mit dem Sozialbüro im cuba (Erhaltungspriorität 2, 
Produktgruppe 0503, Leistung Nr. 4) kooperierende Cu-
ba-Arbeitslosenberatung, ist die einzige Arbeitslosenbet-
ratungsstelle in Münster; die Einstellung der Zuschuss-
gewährung wird, trotz überwiegender Förderung aus 
Mitteln des Landes NRW, die Einstellung der Beratungs-
stelle zur Folge haben, insofern der Träger den erforderli-
chen Eigenanteil von 14.490 € nicht mehr aufbringen 
kann. Der gem. Haushaltsplan 2012 in den Jahren 2013 
ff. vorgetragene (Teil-)Ansatz (37.040 €) entspricht dem 
städtischen Zuschussumfang vor Wiederauflage der Lan-
desförderung. Falls die Beratungsstelle ihre Tätigkeit 
beenden muss, ist eine Verlagerung der Fördermittel in 
andere Gebiete der Region nicht ausgeschlossen. 
b) Der 'Arbeitslose brauchen Medien e.V.' ist Träger des 
Arbeitslosenzentrums MALTA sowie der Arbeitslosenzei-
tung SPERRE; die Einstellung der Zuschussgewährung 
kann die Finanzierung der Arbeitslosenzeitung SPERRE 
sowie weitere Einzelaktivitäten beeinträchtigen resp. die 
breite Angebotsstruktur insgesamt (stark) einschränken, 
die Arbeit des Arbeitslosenzentrums und die betreffende 
Landesförderung sind nicht zwangsläufig betroffen. 
c) Eine Gefährdung der Aktivitäten der Münster-Tafel ist 
im Fall der Einstellung der Zuschussgewährung nicht in 
Sicht (Der Träger hat den in 2011 und 2012 vorgesehe-
nen Zuschuss nicht abgerufen).  
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: -

121 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
223 V 50 05 03 Kürzung der Zuschüsse 
an Initiativen und Vereine 
im Feld Migrati-
on/Integration 
Beschreibung: Reduzierung der Fördermittel an Initiativen 
und Vereine im Feld Migration / Integration um 5.000 € ab 
2013 
 
Bürgerwirkung: Bei unverändertem Umfang der Antrags-
summen und der Mittelabflüsse wie in den Vorjahren 
bewirkt die Kürzung keine Beeinträchtigungen.  
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 
224 V 53 07 01 Beendigung der Ge-
schäftsführung für das 
Gesunde-Städte Netz-
werk (GSN) zum 
31.12.2015 
Beschreibung: Das Gesundheitsamt führt gem. Ratsbe-
schluss Nr. 0037/2011 das Sekretariat für das GSN z.Zt. 
bis Ende 2015. Diese Aufgabe kann ab dem 01.01.2016 
von einer anderen Mitgliedskommune des GSN wahrge-
nommen werden. 
 
Bürgerwirkung: Da es sich um eine bundesweite Ge-
schäftsführung handelt, hat diese Maßnahme keine un-
mittelbare Bürgerwirkung in Münster. 
 
Personalwirkung (Stellen): Einsparung einer 0,5 Stelle A 
14 
 
Flächenwirkung: keine (Umwandlung Vollzeit- in Teilzeit-
stelle)  
0 0 0 43.255 43.255 43.255

122 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
225 V 53 07 01 Streichung des Stellen-
anteils und des Sachkos-
tenzuschusses für das 
Gesundheitshaus im Etat 
des Gesundheitsamtes 
Beschreibung: 
Neben der Dauervermietung von Büroräumen finden im 
Gesundheitshaus zu den Themen Gesundheit, bürger-
schaftliches Engagement und Selbsthilfe auch zahlreiche 
Einzelvermietungen von multifunktionalen Besprechungs- 
und Fachräumen an externe Nutzer/Nutzergruppen statt. 
Aus heutiger Sicht sollte das Thema Gesundheitsförde-
rung aber nicht auf einen Standort beschränkt werden. 
Das Gesundheitsamt verfolgt inzwischen dezentrale bzw. 
quartiersbezogene Ansätze. Die für den Betrieb des Ge-
sundheitshauses im Etat des Gesundheitsamtes vorge-
haltenen Personal- und Sachmittel könnten angesichts 
dieser Strategieänderung eingespart werden. Da die Per-
sonalkosten aus Stiftungsmitteln refinanziert werden, 
ergibt sich im Haushalt des Gesundheitsamtes nur eine 
finanzielle Einsparung in Höhe der Sachaufwendungen. 
 
Bürgerwirkung: 
Das Gesundheitshaus bleibt für Dauermieter und Selbst-
hilfegruppen (in Eigenorganisation) erhalten. Die Anbieter 
von öffentlichen Einzelveranstaltungen (Kurse, Vorträge) 
müssen andere Räumlichkeiten für ihr jeweiliges Angebot 
suchen.  
 
Personalwirkung (Stellen): 0,6 Stelle x S 12 und 0,6 üpl. 
Stellenanteil x E 03 
 
Flächenwirkung: 4 Büroräume im Gesundheitshaus kön-
nen aufgegeben werden. 
0 24.176 23.206 22.226 22.226 22.226

123 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
226 V 53 07 01 Wegfall des Zuschusses 
an den Verein für Mo-
totherapie und psycho-
motorische Entwicklungs-
förderung e.V. ab 2013 
Beschreibung: 
Seit 2006 wird in sechs Kindertageseinrichtungen, die 
einen konstant hohen Anteil von Kindern mit besonderem 
Unterstützungsbedarf in Bezug auf körperliche/geistige 
Auffälligkeiten haben, motopädische Förderung der Kin-
der sowie Elternberatung u. Schulung der Erzieherinnen 
durch den städtisch finanzierten Einsatz des Vereins 
durchgeführt. Grundlage dafür war eine Leistungsverein-
barung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien. 
Das Ziel dieser Maßnahme war es u. a., den Anteil der 
Kinder mit schulärztlichen Einschränkungen bei der Ein-
schulung zu verringern und die Eigenkompetenz der Er-
zieherinnen zu erhöhen, diesen Kindern pädagogisch 
gerecht zu werden. Die Erzieherinnen in den sechs bis-
lang geförderten Kitas sind inzwischen so gut geschult, 
dass sie in Zukunft die Kinder in ihren Einrichtungen ei-
genständig fördern können. Eine Fortführung der Maß-
nahme ist daher aus fachlicher Sicht nicht unbedingt er-
forderlich und die Bezuschussung könnte ab dem Jahr 
2013 eingestellt werden.  
 
Bürgerwirkung: Aufgrund des erreichten Maßnahmezieles 
bzgl. der Kompetenz des Erziehungspersonals wird keine 
größere Auswirkung erwartet. Das Präventionsprojekt 
würde  
damit 2012 beendet werden. 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
45.210 45.210 45.210 45.210 45.210 45.210

124 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
227 V 53 07 01 Kürzung des Zuschusses 
an die Aids-Hilfe Münster 
e.V. ab 2014  
Beschreibung: 
Die Mittel an die Aids-Hilfe Münster e.V. für psychosozia-
le Betreuung für Betroffene u. deren Angehörige sowie 
Aids-Prävention, -Aufklärung u. -Beratung wurden zum 
Haushalt 2012 auf Antrag des Vereins um 25.000 € (ggü. 
dem zuvor um 1,75% pauschal gekürzten Ansatz im 
Haushaltsentwurf) trotz negativer Stellungnahme des 
Gesundheitsamtes aufgestockt. Die Begründung dafür 
waren ein Aufbrauch der eigenen Rücklagen, Tarifsteige-
rungen, Renovierungsarbeiten und evtl. Mietausfälle auf-
grund eines in 2012 ggf. anstehenden Gebäudewechsels 
verbunden mit steigenden Aufgaben. Mit dieser Zu-
schusssteigerung wurde die Aids-Hilfe Münster e.V. von 
der vom Rat zum Haushalt 2012 beschlossenen pau-
schalen Zuschusskürzung der Freien 'Träger um 1,75% 
ausgenommen. Die Rücknahme der Erhöhung um 
25.000 € zum Haushalt 2014 entspräche der nachträgli-
chen Realisierung der pauschalen Kürzung um 1,75% 
und damit der zeitversetzten Umsetzung des entspre-
chenden Ratsbeschlusses.  
 
Bürgerwirkung: Die Leistungen der Aids-Hilfe Münster 
e.V. müssen entsprechend der Zuschusskürzung ange-
passt werden. Sie hat dafür zwei Jahre mehr Zeit und 
vorübergehend insgesamt 50.000 € mehr zur Verfügung 
als dies bei sofortiger Umsetzung des  
Kürzungsbeschlusses um 1,75% zum Haushalt 2012 der 
Fall gewesen wäre. 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
0 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000

125 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
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2015 
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2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
228 V 53 07 01 Wegfall des Zuschusses 
an die HFR-gGmbH 
Rümpelfix in drei Stufen 
Beschreibung: 
Die Bezuschussung der Integration für psychisch Kranke 
durch beruflichen Einsatz in versch. Betriebszweigen der 
Rümpelfix gGmbH (u. a. Holz- u. Fahrradwerkstatt, 
Transport / Entrümpelung) wird aufgrund einer erstmali-
gen Ratsentscheidung zum Haushalt 1992 durchgeführt. 
Aufgrund der von der Gesellschaft in den letzten 5 Jahren 
jeweils vorgelegten Bilanzgewinnen, die in der Höhe je-
weils über dem städtischen Zuschussbetrag lagen, lässt 
sich ableiten, dass eine Fortführung dieser Aufgabe auch 
ohne finanzielle Unterstützung durch die Stadt möglich 
ist. 
 
Bürgerwirkung: Aufgrund der Finanzierungslage der Ge-
sellschaft wird es voraussichtlich keine gravierende Aus-
wirkung auf die Fortführung der Maßnahme geben.  
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
0 23.570 28.520 28.520 57.040 57.040 
229 V 53 07 01 Wegfall des Zuschusses 
an die Deutsche Multiple 
Sklerose Gesellschaft 
Ortsvereinigung für 
Münster und Umgebung 
e.V. in drei Stufen 
Beschreibung: Die DMSG leistet Beratung, Betreuung u. 
längerfristige Begleitung für an MS erkrankte Menschen 
u. ihre Angehörigen. Die aktuelle Leistungsvereinbarung 
stammt aus 2010 und läuft 2012 aus. Der städtische Zu-
schuss (Pauschalfinanzierung) macht ca. 20% der Ein-
nahmen des Vereins aus. Das Jahresergebnis wies in 
den letzten Jahren regelmäßig einen Überschuss von ca. 
10.000 € aus.  
 
Bürgerwirkung: geringe Auswirkung, da zugleich allge-
meine Leistung der Krankenversicherung und der Reha-
Träger 
 
Personalwirkung (Stellen): -  
 
Flächenwirkung: -  
0 8.785 9.815 9.815 19.630 19.630

126 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
230 V 53 07 01 Wegfall des Zuschusses 
an das Tumornetzwerk 
im Münsterland-TiM e.V. 
in drei Stufen 
Beschreibung: Das Tumornetzwerk leistet psychosoziale 
Beratung u. längerfristige Begleitung für an Krebs er-
krankte Menschen und stellt allgemeine Information für 
die Bevölkerung zur Verfügung. Die Leistungsvereinba-
rung ist von 2012, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. 
Der städtische Zuschuss (Pauschalfinanzierung) macht 
ca. 6% der Einnahmen des Vereins aus. Die vom Verein 
in den letzten Jahren eingereichten Jahresergebnisse 
wiesen regelmäßig (bis auf 2010) einen Überschuss auf, 
der über dem städtischen Zuschussbetrag lag, so dass 
eine Fortführung der Tätigkeit auch ohne finanzielle Un-
terstützung durch die Stadt möglich sein müsste.  
 
Bürgerwirkung: begrenzte Auswirkung; vermutlich tlw. 
Verlagerung zu den Leistungen der Krankenversicherung 
und der Rehaträger 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
0 14.040 15.070 15.070 30.140 30.140 
231 V 53 07 01 Wegfall der Mitglied-
schaft im Verein "Fach-
klinik Hornheide e.V." 
Beschreibung: Es handelt sich um einen freiwilligen Ver-
einsbeitrag, die Mitgliedschaft besteht seit den 1930er 
Jahren; im Jahr 2001 erfolgte die freiwillige Erhöhung 
durch die Stadt Münster von 1.000 DM auf 10.000 DM. 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
0 5.110 5.110 5.110 5.110 5.110

127 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
232 V 53 07 01 Wegfall der orthopädi-
schen Sprechstunde an 
der Regenbogenschule 
Beschreibung: Die fachärztliche Sprechstunde einer Ho-
norarkraft in der Förderschule entfällt. 
 
Bürgerwirkung: keine, da allgemeine Leistung der Kran-
kenversicherung 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
0 1.870 1.870 1.870 1.870 1.870 
233 V 53 07 01 Wegfall des Zuschusses 
an den Förderkreis für 
Sozialpsychiatrie e.V. 
Münster in drei Stufen 
Beschreibung: Es handelt sich hierbei um einen Zu-
schuss für die allgemeine Vereinsarbeit und für ein klei-
nes Angebot. Aufgrund der engen Verknüpfung mit dem 
Psychosozialen Zentrum wird vorgeschlagen, die separa-
te Finanzierung des Förderkeises einzustellen. 
 
Bürgerwirkung: geringfügig, differenzierte Angebotsstruk-
tur in Münster vorhanden 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
0 1.500 1.760 1.760 3.520 3.520

128 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
234 V 53 07 01 Wegfall des Zuschusses 
an die Krisenhilfe Müns-
ter e.V. in drei Stufen 
Beschreibung: Die Krisenhilfe Münster bietet ein schnel-
les und unbürokratisches Beratungs- und Kriseninterven-
tionsangebot für Menschen in Krisen und Suizidgefahr. 
2011 wurden 565 Personen durch die Mitarbeiter der 
Krisenhilfe ein- oder mehrfach beraten. Neben einer tele-
fonischen Beratung garantiert die Krisenhilfe Münster 
dem Betroffen innerhalb von 24 Stunden nach Meldung 
ein persönliches Beratungsgespräch. Weitere Arbeitsfel-
der: Primärprävention, Sekundärprävention, Tertiärprä-
vention, Vermittlung an psychosoziale und psychiatrische 
Facheinrichtungen. Zudem bietet die Krisenhilfe Angehö-
rigen von Suizidopfern Einzelberatung und Trauergrup-
pen an über einen längeren Zeitraum an 
 
Bürgerwirkung: Wegfall des Angebots; vermutlich tlw. 
Verlagerung zur Telefonseelsorge, Kliniken, niedergelas-
senen Ärzten und Sozialpsychiatrischem Dienst. Hierzu 
gibt es ein ausdifferenziertes Leistungsangebot in Müns-
ter. 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
0 0 39.995 47.665 95.330 95.330 
235 V 53 07 01 Wegfall des Krisennot-
dienstes am Wochenen-
de 
Beschreibung: Der Krisennotdienst bietet die psychiatri-
sche u. psychosoziale Betreuung in Münster an Wochen-
enden u. Feiertagen bei akuten Krisensituationen von 
Menschen in schweren seelischen Notlagen, 
 
Bürgerwirkung: Das Angebot entfällt, vermutlich Verlage-
rung zu psychiatrischen Ambulanzen und zum ärztlichen 
Notdienst. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,1 Stelle x A 11 
 
Flächenwirkung: - 
0 48.285 48.285 48.285 48.285 48.285

129 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
236 V 59 05 01 Modifizierung der Stan-
dards bei einigen Leis-
tungen für die Unterkunft 
nach dem SGB II 
Beschreibung: Noch verbliebene Spielräume bei der An-
wendung des geltenden Rechts werden ausgenutzt, z.B. 
-Streichung des 10 %igen Zuschlags bei Energieeffizienz;
-Anmietung eigenen Wohnraums bei unter 25-Jährigen 
verstärkt prüfen. 
 
Bürgerwirkung: 
-Verzicht auf klimapolitische Maßnahmen im Sozialbe-
reich;  
-Standardabsenkung im Bereich Wohnen für unter 25-
jährige 
 
Personalwirkung (Stellen): -  
 
Flächenwirkung: -  
120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 
237 V 59 05 01 Modifizierung der Stan-
dards bei einigen Rege-
lungen im Bereich der 
einmaligen Leistungen 
Beschreibung: 
-Senkung der Höhe für die Erstausstattung der Wohnung;
-bei Wohnungsmängeln: Verweis auf Selbsthil-
fe/Mieterberatung (kein Umzug); 
-bei größerem Wohnraumbedarf: strengere Maßstäbe an 
Umsetzungsnotwendigkeit werden angesetzt; 
-Erstausstattung Schwangerschaft und Geburt: Gewäh-
rung der Leistung erst bei konkretem Bedarf sowie Redu-
zierung der Betragshöhe; 
-Renovierungskosten: intensive Bedarfsprüfung sowie 
Reduzierung der Betragshöhe. 
 
Bürgerwirkung: 
-Leistungseinschränkung im Bereich Wohnen 
-Stärkere Einforderung von Selbsthilfemaßnahmen 
-Reduzierung von präventiven Maßnahmen zur Woh-
nungserhaltung 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000

130 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
238 V 64 10 03 Das Förderprogramm 
„Altbausanierung und 
Qualitätssicherung beim 
Neubau“ wird eingestellt 
Beschreibung: Das Förderprogramm, das eine wesentli-
che Maßnahme des vom Rat am 28.04.2010 beschlos-
senen Klimaschutzkonzeptes 2020 (Maßnahmenkatalog 
‘Stadt als Motor’) darstellt, wird eingestellt. 
 
Bürgerwirkung: Es erfolgt insbesondere keine Förderung 
mehr von besonderen energetischen Sanierungsmaß-
nahmen an Wohngebäuden. Diese Maßnahme ist, wie 
auch die Maßnahmen 253 und 254 sowie die Maßnah-
men 256 bis 261, Teil des vom Rat beschlossenen Kli-
maschutzkonzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maß-
nahmen können die beschlossenen CO² Ziele voraus-
sichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des 
entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,8 
 
Flächenwirkung: - 
350.409 393.922 393.922 393.922 393.922 393.922 
239 V 64 10 03 Personaleinsparung bei 
der technischen Prüfung 
im Rahmen der Wohn-
raumförderung 
Beschreibung: Aufgrund der Verringerung der Antrags-
zahlen bei der Eigenheimförderung wird auf die erneute 
Besetzung der Stelle, die zunächst mit einer Mitarbeiterin 
mit befristetem Beschäftigungsverhältnis besetzt war, 
verzichtet. 
 
Bürgerwirkung: - 
 
Personalwirkung (Stellen): 0,5 
 
Flächenwirkung: 1 Büro 
0 31.225 31.225 31.225 31.225 31.225

131 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
240 V 67 13 01 Reduzierung des Pflege-
standards in ausgewähl-
ten Grünflächen 
Beschreibung: Der Pflegestandard in ausgewählten 
Grünflächen wird auf ein Mindestmaß (z.B. Mähfrequenz 
max. 1 x jährlich, Sicherstellen der Verkehrssicherheit) 
abgesenkt, die Ersparnis beträgt 0,48 € pro m². Das be-
deutet, dass Wuchshöhen von Gras bzw. Wildkräutern 
auf bisherigen Rasenflächen bis zu 50 cm betragen kön-
nen. Die Flächen werden nach stadtstrategischen Ge-
sichtspunkten in Anlehnung an die stadtübergreifenden 
Ziele priorisiert. Es handelt sich hierbei um ca. 34 ha 
umzuwandelnde Flächen (Gesamtbestand 355 ha). Das 
Konzept hierzu wird im Jahr 2013 erstellt und die not-
wendigen Beschlüsse eingeholt. Die Umsetzung erfolgt 
schrittweise ab 2014. 
 
Bürgerwirkung: Die Anlagen verlieren an Substanz und 
erhalten ein völlig anderes Bild. Rasenflächen und Grün-
flächenausstattung können z.B. als Spiel- und Liegewie-
sen nicht mehr benutzt werden. Das Wegenetz wird er-
heblich verkleinert und Einrichtungen wie Bänke und 
Papierkörbe abgebaut. Flächen verbuschen und wirken 
teilweise verwahrlost. Die Aufenthaltsqualität verändert 
sich massiv. 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
0 20.400 40.800 61.200 81.600 81.600

132 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
241 V 67 13 01 Keine Ersatzpflanzun-
gen, Rückbau von pfle-
geaufwendigem Grün in 
öffentlichen Grünanlagen
Beschreibung: Abgestorbene oder gefällte Bäume wer-
den in den Grünanlagen (von Maßnahmen abgesehen) 
regelmäßig nicht ersetzt. Bei den wenigen noch existie-
renden Blumenpflanzungen wird auf einjährige Blumen 
verzichtet (z.B. Servatiiplatz, Engelenschanze, Aegidii-
mulde). Nicht hiervon betroffen sind Flächen, deren Un-
terhaltung von Amt 67 bei Sponsoren eingeworben wird 
(z.B. Kreisverkehre). Weitere gehölzbestandene Flächen 
mit hohem Pflegeaufwand (z.B. Überhangschnitt) werden 
gerodet und in Grasflächen umgewandelt.  
 
Bürgerwirkung: Rodungen und nicht vorgenommene Er-
satzpflanzungen werden das Erscheinungsbild der Grün-
flächen verändern, negative Reaktionen aus der Bürger-
schaft nicht zu vermeiden sein. Damit würde der letzte 
öffentliche Blumenschmuck der Stadt Münster beseitigt, 
der u.a im Rahmen der Teilnahme an der "Entente Flora-
le" entstanden ist. Im Rahmen von Bürgerumfragen wur-
de von den Bürger/Innen der Wunsch nach öffentlichem 
Blumenschmuck geäußert. Hier sind Eigenengagements 
durch Sponsoring oder Patenschaften eine Möglichkeit, 
die Folgewirkungen zumindest zu lindern.  
 
Personalwirkung (Stellen): 1,0 
 
Flächenwirkung: - 
30.000 77.780 77.780 77.780 77.780 77.780

133 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
242 V 67 13 01 Aufgabe und Rückbau 
weiterer Spiel- und Bolz-
plätze 
Beschreibung: Die bisherige Gesamtanzahl an Kinder-
spiel- und Bolzplätzen kann nicht mehr so unterhalten 
werden, dass sie einen hohen Spiel- bzw. Nutzwert auf-
weisen. Deshalb soll die Gesamtanzahl an Spiel- und 
Bolzplätze (zurzeit 312) soweit reduziert werden, dass die 
restliche Anzahl in einem ordentlichen Zustand bleibt. Im 
Rahmen der Umsetzung des Konsolidierungskonzepts 
2010 wurden insgesamt 24 Kinderspielplätze geschlos-
sen. Um die neuen Einsparziele zu erreichen, müssen 
weitere etwa 10 Spielplätze und 5 Bolzplätze geschlos-
sen und rückgebaut werden. In 2013 sollen die Vorschlä-
ge für die Aufgabe der weiteren Spiel- und Bolzplätze 
erarbeitet werden und die notwendigen Beschlüsse ge-
fasst werden, 2014 soll mit der Umsetzung begonnen 
werden. 
 
Bürgerwirkung: Kinder und Eltern müssen auf gewohnte, 
wohnungsnahe Spielangebote und Treffs verzichten. Der 
Versorgungsgrad an Spielflächen sinkt. 
 
Personalwirkung (Stellen): 1,0 ab 2015 
 
Flächenwirkung: - 
0 0 55.835 77.780 87.780 87.780 
243 V 67 13 01 Reduzierung des Pflege-
standards im Straßenbe-
gleitgrün 
Beschreibung: Der Hauptaufwand für die Pflege des 
Straßenbegleitgrün entsteht an den großen Ausfallstra-
ßen. Deshalb können dort die höchsten Einsparungen 
erzielt werden. Folgende Maßnahmen sollen ergriffen 
werden: die Pflege der Straßenbäume wird reduziert, 
Rasenstreifen im Straßenbegleitgrün werden außer in 
Verkehrsübersichtsbereichen nur noch in geringer Fre-
quenz gemulcht (Reduzierung von 12 auf 2 Schnitte bei 
Einfallstraßen wie z.B. Weseler Straße), Wildkraut in 
Pflanzungen wird nicht mehr bekämpft, nur noch in 
Randbereichen abgemäht, Gehölze werden nur noch 
seitlich geschnitten, Wildwuchs wird toleriert. Das Kon-
zept hierzu wird im Jahr 2013 erstellt und die notwendi-
gen Beschlüsse eingeholt. Die Umsetzung erfolgt schritt-
weise ab 2014.  
 
0 30.000 60.000 90.000 120.000 120.000

134 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
Bürgerwirkung: Das Straßenbild verändert sich erheblich.
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
244 V 67 13 01 Reduzierung des Pflege- 
und Ausstattungsstan-
dards der Außenanlagen 
an den Schulen. 
Beschreibung: Die Pflege der Außenanlagen an den 
Schulen wird eingeschränkt (z.B. Rasenmulchen statt 
mähen, in Gehölzflächen wird kein Wildkraut mehr besei-
tigt). Durch Verkrautung und Wildwuchs entsteht ein er-
heblich verändetes Bild. Die Anzahl der Spielangebote 
auf den Schulhöfen wird von 59 auf ca. 45 abgesenkt und 
die Ausstattung der Spielangebote auf Schulhöfen muss 
reduziert werden. Das Konzept hierzu wird im Jahr 2013 
erstellt und die notwendigen Beschlüsse eingeholt. Die 
Umsetzung erfolgt schrittweise ab 2014. 
 
Bürgerwirkung: Der äußere Eindruck von geringer ge-
pflegten Schulgrundstücken verändert den Gesamtein-
druck der Schulen. Rasenflächen können von den Schü-
ler/Innen nur eingeschränkt genutzt werden. Auch das 
Spielangebot für die öffentliche Nutzung wird deutlich 
reduziert. 
 
Personalwirkung (Stellen): sukzessive bis zu 2,0 ab 2017
 
Flächenwirkung: 
0 28.890 57.780 86.670 115.560 115.560 
245 V 67 13 01 Pflege- und Ausstat-
tungsstandard werden 
gesenkt 
Beschreibung: Der Pflegestandard an Außenanlagen der 
Verwaltungs- und Betriebsgebäuden wird erheblich redu-
ziert. (z.B. Rasenmulchen statt mähen, in Gehölzflächen 
wird kein Wildkraut mehr beseitigt). Die Anzahl der Bänke 
und Abfallkörbe wird reduziert. 
 
Bürgerwirkung: Der äußere Eindruck von gering gepfleg-
ten Außenanlagen an diesen Gebäuden verändert deren 
Gesamteindruck.  
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
0 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000

135 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
Flächenwirkung: keine 
246 V 67 13 01 Die Kostenerstattung für 
die Kleingärten wird re-
duziert 
Beschreibung: Die Kostenerstattung an den Stadtverband 
der Kleingärtner wird von 61.970 € auf 57.970 € reduziert. 
Der Stadtverband übernimmt Aufgaben im Bereich der 
Pflege von Öffentlichen Grünanlagen. Wird der Pflege-
standard der Anlagen insgesamt reduziert, so muss sich 
dies auch auf die vom Stadtverband übernommenen 
Aufgaben auswirken.  
 
Bürgerwirkung: gering 
 
Flächenwirkung: keine 
4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000

136 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
247 V 67 13 01 Überführung des Auf-
wands des Grünflächen-
anteils auf den Friedhö-
fen in die Grabnutzungs-
gebühren 
Beschreibung: Der Aufwand für die Unterhaltung der 
öffentlich genutzen Flächen auf Friedhöfen wird zukünftig 
in die Friedhofgebühr eingerechnet. Bisher wurde dieser 
Aufwand durch den städtischen Haushalt getragen. Eine 
rechtliche Verpflichtung zur Ausweisung eines öffentlich 
genutzten Flächenanteils auf den Friedhöfen besteht 
nicht. Um das Vorgehen rechtssicher zu gestalten, soll im 
Jahr 2013 ein entsprechendes Konzept unter Zuhilfe-
nahme eines Sachverständigen im Gebührenrecht erar-
beitet und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wer-
den. 
 
Bürgerwirkung: Die Grabnutzungsgebühren auf den städ-
tischen Friedhöfen steigen in zwei Stufen zunächst um 
mindestens 11%, dann um mindestens 22%. 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
0 126.420 126.420 252.839 252.839 252.839 
248 V 67 13 03 Reduzierung der Projekt-
förderung von Natur-
schutzmaßnahmen 
Die Förderung von Naturschutzprojekten soll um 10.000 
€/Jahr gekürzt werden (bisher ca. 23.000 €/Jahr). Seit 
1996 fördert die Stadt Münster Projekte der Naturschutz-
verbände zur Entwicklung und zum Erhalt gefährdeter 
Arten (Obstwiesenschutz, Laubfroschprojekt, Sandtro-
ckenrasen, Ringelnatter, Eisvogel, artenreiche Feldflur). 
Die Entscheidung über die Projektförderung erfolgt jähr-
lich projektbezogen im Rahmen der Haushaltsberatungen 
durch den AUB. 
Einsparungsanforderungen sind auch in Teilbeträgen des 
HH- Ansatzes umsetzbar, da pro Jahr mehrere Projekte 
gefördert wurden. 
 
Bürgerwirkung: Mit der Projektförderung wird das ehren-
amtliche Engagement der Naturschutzverbände unter-
stützt. Die Projekte sind z.T. öffentlichkeitsrelevant und 
erbringen Grundlagen und Handlungsbedingungen zum 
Biotop und Artenschutz. 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000

137 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
 
Flächenwirkung: - 
249 V 67 13 03 Reduzierung der Förde-
rung von Naturschutzpro-
jekten 
Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen soll schritt-
weise reduziert werden (bisher ca. 93.000 €/Jahr). Diese 
erfolgt bereits seit ca. 30 Jahren und ist ein etabliertes 
Instrument zur Umsetzung von Arten- und Naturschutzak-
tivitäten, wie Kopfbaumschnitt, Wallhecken und Hecken-
pflege, Amphibienschutzaktivitäten usw.. Empfänger sind 
Naturschutzvereine und -verbände, Landwirte und sons-
tige Personen. Insbesondere der Amphibienschutz wird 
regelmäßig von langjährig Aktiven wahrgenommen. 
Ebenso wird die Unterstützung der Heckenpflege bei der 
Landwirtschaft regelmäßig wahrgenommen.  
 
Bürgerwirkung: s.o Die Förderung geht sehr weit in die 
Breite und unterstützt Verbände, Vereine, Landwirte und 
andere Personen bei der Durchführung von Maßnahmen. 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 50.000 
250 V 67 13 03 Aufgabe des Monitorings 
des Gewässerzustands 
Das Monitoring der Wasserqualität am Aasee und am 
Hiltruper See soll nicht mehr durchgeführt werden. Statt-
dessen erfolgt nur noch Durchführung von stichprobenar-
tigen Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der ord-
nungsbehördlichen Tätigkeit mit Einbindung des Grund-
stückseigentümers (Hiltruper See) bzw. des Unterhal-
tungspflichtigen (Aasee) bei Bedarf. 
 
Bürgerwirkung: keine direkte 
 
Personalwirkung (Stellen): keine wesentlichen, da ledig-
lich Verzicht auf Fremdvergaben 
 
Flächenwirkung: keine 
14.710 14.710 14.710 14.710 14.710 14.710

138 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
251 V 67 13 05 Reduzieren der Waldbe-
wirtschaftung 
Beschreibung: Der Aufwand für Durchforstungen und 
Wiederaufforstungen im Sinne eines ökologischen Um-
baus von Monokulturen zu naturnahen Mischwäldern wird 
reduziert, ebenso der Aufwand für das Unterhalten und 
Instandsetzen von Waldwegen. 
 
Bürgerwirkungen: weniger Biodiversität und nachhaltige 
Bewirtschaftung der städtischen Forsten. Die Freizeit- 
und Erholungsfunktionen in den Wäldern (z. B. Dyckburg, 
Kiesekampsbusch, Coerder Wald und Rohrbusch) wer-
den durch eingeschränkte Nutzbarkeit verringert.  
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 
252 V 67 14 01 Klimaschutzpartnerschaf-
ten aufgeben 
Beschreibung: Klimaschutzpartnerschaften sollen nicht 
mehr unterstützt werden (Unterstützung an münstersche 
Organisationen, Vereine, etc. für Projekte zum Einsatz 
Erneuerbarer Energien in Entwicklungsländern [Namibia, 
Ghana, Malawi, etc.], Zuschuss an Dritte (lokale Organi-
sationen). 
 
Bürgerwirkung: Gering, da die Mittel in die Entwicklungs-
länder gehen 
 
Personalwirkung (Stellen): nein 
 
Flächenwirkung: keine 
5.890 5.890 5.890 5.890 5.890 5.890

139 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
253 V 67 14 01 Unterstützung der Ener-
gieberatung der Verbrau-
cherzentrale auslaufen 
lassen 
Beschreibung: Der bis zum 31.12.2014 gültige Vertrag 
mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW 
soll auslaufen. Diese Maßnahme ist wie auch die Maß-
nahme Nr. 238 und 254 sowie die Maßnahmen 256 bis 
261 Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkon-
zepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnahmen können 
die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr 
erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden 
Ratsbeschlusses wird notwendig. 
 
Bürgerwirkung: ja, da weniger Beratung angeboten würde
 
Personalwirkung (Stellen): nein 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 57.500 57.500 57.500 57.500 
254 V 67 14 01 Förderung von Energie-
effizienzmaßnahmen im 
Sektor GHD nicht durch-
führen 
Beschreibung: Die Entwicklung eines Förderprogramms 
mit kleinen finanziellen Zuschüssen für Unternehmen 
wird aufgegeben. Das Programm soll dabei als Anreiz-
system funktionieren und der Breitenförderung kleinerer 
Maßnahmen dienen. Diese Maßnahme ist, wie auch die 
Maßnahme Nr. 238 und 253 sowie die Maßnahmen 256 
bis 261, Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutz-
konzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnahmen 
können die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich 
nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des ent-
sprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig (Klima-
schutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 
08.12.2010= Maßnahme G7: Förderung - Energieeffi-
zienzmaßnahmen im Sektor GHD). 
 
Bürgerwirkung: gering, da Unternehmen betroffen sind. 
 
Personalwirkung (Stellen): nein 
 
Flächenwirkung: keine 
50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000

140 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
255 V 67 14 01 Gestaltungs- und Integra-
tionsförderung für So-
larthermie und Fotovol-
taik nicht durchführen 
Beschreibung: Diese Maßnahme ist Teil des vom Rat 
beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtum-
setzung der Maßnahme können die beschlossenen CO² 
Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden (siehe 
auch weitere Maßnahmen). Eine Anpassung des ent-
sprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. Klima-
schutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 
08.12.2010= Maßnahme E6 ab 2016: Gestaltungs- und 
Integrationsförderung für Solarthermie und Fotovoltaik. 
Gute gestaltete Solaranlagen sollten über ein Förderpro-
gramm mit einem Investitionszuschuss unterstützt wer-
den, um technische Lösungen für architektonisch gut 
integrierte Anlagen voranzubringen - es handelt sich um 
einen Zuschuss an Dritte (Bürger) 
 
Bürgerwirkung: gering, auf Grund der Höhe der verfügba-
ren Fördermittel könnten voraussichtlich nur wenige Mo-
dellprojekte gefördert werden 
 
Personalwirkung (Stellen): nein 
 
Flächenwirkung: keine 
0 0 0 30.000 30.000 30.000 
256 V 67 14 01 Unterstützung des Aus-
baus der Fernwärme in 
der Fläche nicht durch-
führen 
Beschreibung: Diese Maßnahme ist wie auch die Maß-
nahmen Nr. 238, 253 und 254 und die Maßnahmen 257 
bis 261 Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutz-
konzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnahmen 
können die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich 
nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des ent-
sprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. Klima-
schutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 
08.12.2010= Maßnahme E6 ab 2016: Gestaltungs- und 
Integrationsförderung für Solarthermie und Fotovoltaik. 
Gute gestaltete Solaranlagen sollten über ein Förderpro-
gramm mit einem Investitionszuschuss unterstützt wer-
den, um technische Lösungen für architektonisch gut 
integrierte Anlagen voranzubringen - es handelt sich um 
einen Zuschuss an Dritte (Bürger) 
 
Bürgerwirkung: gering, auf Grund der Höhe der verfügba-
10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000

141 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
ren Fördermittel könnten voraussichtlich nur wenige Mo-
dellprojekte gefördert werden 
 
Personalwirkung (Stellen): nein 
 
Flächenwirkung: keine 
257 V 67 14 01 Gebäudesanierungspro-
gramme nicht durchfüh-
ren 
Beschreibung: Das öffentlichkeitswirksame Aufzeigen 
von Sanierungen sowohl in klimaschutzrelevanter als 
auch in wirtschaftlicher Hinsicht könnte ein wichtiger Im-
puls für die Initiierung weiterer Maßnahmen in der Stadt 
sein. Diese Maßnahme soll gestrichen werden. Sie ist wie 
auch die Maßnahmen Nr. 238, 253 und 254 und die 
Maßnahmen 256 und 258 bis 261 Teil des vom Rat be-
schlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtumset-
zung der Maßnahmen können die beschlossenen CO² 
Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine 
Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird 
notwendig. Klimaschutzkonzept 2020 gemäß 
V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010= Maßnahme B3 bis 
2014: Konjunkturprogramm Klimaschutz – Gebäude-
Sanierungsprogramm 
 
Bürgerwirkung: ja 
 
Personalwirkung (Stellen): nein 
 
Flächenwirkung: keine 
3 0. 0 0 . 0 0 000000 3 0

142 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
258 V 67 14 01 Die Unterstützung des 
Veggietags einstellen 
Beschreibung: Diese Maßnahme ist Teil des vom Rat 
beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Die Stadt 
unterstützt die Aktivitäten der Verbände finanziell mit 
5.000 € zur Erstellung von z.B. Werbematerialien. Diese 
Unterstützung soll eingestellt werden. 
 
Bürgerwirkung: gering 
 
Personalwirkung (Stellen): - 
 
Flächenwirkung: - 
5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 
259 V 67 14 01 Beirat für Klimaschutz 
aufgeben 
Beschreibung: Der Rat der Stadt Münster hat am 
28.04.2010 die Einrichtung eines unabhängigen Klima-
beirates beschlossen (V/0791/2009/1.Erg), der aus Per-
sönlichkeiten des Umwelt- und Klimaschutzes zusam-
mengesetzt sein sollte und die Stadt ehrenamtlich bei der 
Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes beraten soll. Da 
der Beirat unabhängig sein soll, ist eine externe Betreu-
ung und Unterstützung des Beirates für Klimaschutz ein-
gerichtet worden. Der Einsparungsvorschlag wird letzt-
endlich die Aufgabe des Beirats für Klimaschutz bedeu-
ten. Diese Maßnahme ist wie auch die Maßnahmen Nr. 
238, 253 und 254 und die Maßnahmen 256 bis 258 und 
260 und 261 Teil des vom Rat beschlossenen Klima-
schutzkonzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnah-
men können die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich 
nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des ent-
sprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. Klima-
schutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 
08.12.2010= Beirat für Klimaschutz (Zusatzmaßnahme) 
sowie V/0519/2010 +V/0358/2011 
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): nein 
 
Flächenwirkung: keine 
10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000

143 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
260 V 67 14 01 Erarbeitung eines Kon-
zepts -
Stromverbrauchsminde-
rung in städtischen Ge-
bäuden nicht durchführen
Beschreibung: Erarbeitung von Stromsparkonzepten in 
städtischen Gebäuden zu unterschiedlichen Anwendun-
gen. Diese Maßnahme ist wie auch die Maßnahmen Nr. 
238, 253 und 254 und die Maßnahmen 256 bis 259 und 
261 Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkon-
zepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnahmen können 
die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr 
erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden 
Ratsbeschlusses wird notwendig. Klimaschutzkonzept 
2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010= Maß-
nahme B13:  
 
Bürgerwirkung: keine 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 
261 V 67 14 01 keine Wieder-Einführung 
des Energiespar-
Intractings (Kürzung in 
2013 - 2015) 
Beschreibung: Die Wieder-Einführung des Energiespar-
Intractings (Ansatz 155.000 € in den Jahren 2013 bis 
2015) wird nicht umgesetzt. Intracting ist ein Finanzie-
rungsmodell, das es erlaubt, Energiesparinvestitionen 
stadtintern durch das Energiemanagement vorzufinanzie-
ren und damit flexibel agieren zu können. Diese Maß-
nahme ist wie auch die Maßnahmen Nr. 238, 253 und 
254 und die Maßnahmen 256 bis 260 Teil des vom Rat 
beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtum-
setzung der Maßnahmen können die beschlossenen CO² 
Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine 
Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird 
notwendig. Klimaschutzkonzept 2020 gemäß 
V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010= Maßnahme B11:  
 
Bürgerwirkung: keine 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
60.000 60.000 35.000 0 0 0

144 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
262 V 67 14 01 Reduzierung des Be-
triebskostenzuschusses 
an den Trägerverein 
Emshof 
Beschreibung: Reduzierung des Betriebskostenzuschus-
ses an den Trägerverein Emshof auf den Stand 2009. 
Der Rat hatte nach einer Anregung gemäß § 24 GO 
NRW Nr. 10/2010 den Zuschuss von 2010 bis 2013 er-
höht. 
 
Bürgerwirkung: Pädagogische Leistungsfähigkeit des 
Vereins wird beeinträchtigt. Ob eine Bestandsgefährdung 
mittelfristig zu besorgen ist, muss mit dem Träger abge-
stimmt werden. 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 25.800 25.800 25.800 25.800 25.800 
263 V 67 14 01 Reduzierung der Zu-
schüsse für Umweltpro-
jekte auf den Stand 2009
Beschreibung: Reduzierung der Zuschüsse für verschie-
dene Antragsteller/Innen für Umweltprojekte auf den 
Stand 2009 vor dem Beschluss der Anregung gemäß § 
24 GO NRW Nr. 10/2010, den Zuschuss von 2010-2013 
zu erhöhen. Es bestehen keine vertraglichen Verpflich-
tungen. 
 
Bürgerwirkung: Reduzierung von Umweltaktionen durch 
Private, Vereine und Verbände 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 11.250 11.250 11.250 11.250 11.250 
264 V 67 14 01 Aufgabe des Zuschusses 
für den landwirtschaftli-
chen Verein Münster e.V.
Beschreibung: Die Zuschüsse für das Projekt "Landwirt-
schaft macht Schule" des landwirtschaftlichen Vereins 
Münster e.V. sollen ab 2014 aufgegeben werden, weil die 
gesamtstädtische Wirkung als relativ gering eingeschätzt 
wird und Teilprojekte auch aus den Maßnahmen zum 
bürgerschaftlichen Engagement auf Antrag finanziert 
werden können. 
 
Bürgerwirkung: gering 
Personalwirkung (Stellen): keine 
Flächenwirkung: keine 
0 7.250 7.250 7.250 7.250 7.250

145 
Maßnahmen Finanzielle Wirkung 
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013 
in € 
2014 
in € 
2015 
in € 
2016 
in € 
2017 
in € 
ab 2018 
in € 
265 V 67 14 01 Reduzierung des Zu-
schusses an das Um-
weltforum Münster 
Beschreibung: Reduzierung der Zuschüsse für Betriebs- 
und Personalkosten sowie Umweltaktionen auf den Stand 
2009 vor dem Beschluss der Anregung gemäß § 24 GO 
NRW Nr. 10/2010, den Zuschuss von 2010-2013 zu er-
höhen. 
 
Bürgerwirkung: Das Angebot des Umweltforums für die 
Bürger der Stadt Münster muss eingeschränkt werden 
und der Umfang der Koordinierungstätigkeiten für die 
Mitgliedsvereine im Umweltforum muss reduziert werden.
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
0 10.270 10.270 10.270 10.270 10.270 
266 V 67 14 01 Abschaffung Umweltpreis Beschreibung: Die Verleihung des Umweltpreises wird 
eingestellt. 
 
Bürgerwirkung: keine Honorierung von Umweltaktivitäten 
durch die Stadt Münster, alternative Angebote sind über-
regional vorhanden, Bewerbungsinteresse allerdings 
stark rückläufig 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
8.400 8.400 8.400 8.400 8.400 8.400 
267 V 67 14 01 Aufgabe des Kinderum-
weltfestes 
Beschreibung: Als Ersatz für den Wegfall des Umwelt-
markts wird das Kinderumweltfest durchgeführt. Dieses 
soll nicht mehr durchgeführt werden. 
 
Bürgerwirkung: gering 
 
Personalwirkung (Stellen): keine 
 
Flächenwirkung: keine 
6.700 6.700 6.700 6.700 6.700 6.700 
         Summe in T € 21.608 22.685 25.778 27.878 29.779   
         davon Erträge in T € 11.975 10.837 10.437 11.243 11.417 38% 
         davon Personalaufwendungen in T € 849 2.893 3.916 4.352 4.549 15% 
         davon Sachaufwendungen in T € 8.784 8.956 11.426 12.282 13.813 46%

Beratungsverlauf (4)

19.09.2012 Rat
TOP 10.3 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.12.2012 Hauptausschuss
TOP 9.1 Vorberatung
Zur Sitzung
12.12.2012 Rat
TOP 10.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (49)

  • Neubrückenstraße
  • Mecklenbecker Straße
  • Sternstraße
  • Eulerstraße
  • Stubengasse
  • Kristiansandstraße
  • Hammer Straße
  • Nieberdingstraße
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  • Dreizehnerstraße
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  • Picassoplatz
  • Gremmendorfer Weg
  • Schwarzer Kamp 2
  • Hoher Heckenweg
  • Heckenweg
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  • York-Ring
  • Merschkamp
  • Servatiiplatz
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Details

Vorlagen-Nr.
V/0702/2012
Typ
Vorlagen
Datum
06.09.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37