V/0702/2012
Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017 (Teil 2)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
V-0702-2012_Anlage1d
14877 Zeichen
Vorlage V/0702/2012: Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017 (Teil 2) Anlage 1d: Liste weiterer Maßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 1 Zusammenfassung des Stadt- museums mit dem Stadtarchiv Beschreibung: siehe Begründungstext zu Beschlussziffer 2.2 Bürgerwirkung: keine Personalwirkung: mindestens in Höhe einer A 15-Stelle ab 2019, weitere Einsparungen werden im Zuge der Umsetzung geprüft Flächenwirkung: mindestens ein Büro 2 Zusammenfassung des Veteri- när- und Lebensmittelüberwa- chungsamtes mit dem Gesund- heitsamt Beschreibung: siehe Begründungstext zu Beschlussziffer 2.2 Bürgerwirkung: keine Personalwirkung: mindestens in Höhe einer halben A 15-Stelle ab 2018, weitere Einsparungen werden im Zuge der Umsetzung geprüft Flächenwirkung: mindestens ein Büro 3 Verlagerung der Villa ten Hom- pel zum Amt für Schule und Weiterbildung Beschreibung: siehe Begründungstext zu Beschlussziffer 2.2 Bürgerwirkung: keine Personalwirkung: wird im Zuge der Umsetzung geprüft Flächenwirkung: wird im Zuge der Umsetzung geprüft Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 4 OB 00 01 03 Reduzierung der Sekretariats- kräfte durch Aufgabenreduzie- rung und -verdichtung Beschreibung: Es teilen sich zwei Beigeordnete/Dezernenten insgesamt 1, 5 Stellen Sekretariat Voraussetzung: gemeinsame räumliche Unterbringung; Beispiel: Beigeordnetenbüro/Dezernentenbüro - gemeinsames Sekretariat - Beigeordnetenbüro/Dezernentenbüro. Umsetzung daher - aus Kostengründen - erst nach Optimierung der Raumzuweisung für die Verwaltungs- führung - im Zuge der Sanierung Stadthaus I - möglich. Bürgerwirkung: Reduzierung der Erreichbarkeit der Verwaltungsführung. Personalwirkung (Stellen): bis zu 2,0 Stellen. Flächenwirkung: Bei optimaler räumlicher Organisation Wegfall von bis zu 4 Büroräumen (je 16 qm). 5 OB 00 01 03 Einsparung einer Sekretariats- kraft - KW-Vermerk (Referen- ten/in des Oberbürgermeisters) durch Aufgabenreduzierung und -verdichtung Beschreibung: Stelle wird mit KW-Vermerk versehen. Mittelfristig soll die Stelle in Abhängigkeit von den personellen Möglichkeiten und der Aufgabenentwicklung eingespart werden. Bürgerwirkung: Die Erreichbarkeit wird eingeschränkt, der Standard der Vorbereitung der OB-Termine wird ggf. reduziert, da beispielsweise weniger Zeit für Rechercheaufgaben verbleibt. Personalwirkung: (Stellen):1,0 E08 Flächenwirkung: Einsparung eines Büroraumes (16 qm). 6 I citeq 01 15 Reduzierung der Gebäudemiete Beschreibung: Die aktuelle Büromarktstudie der WFM weist für den Bereich Scheibenstraße eine durch- schnittliche Miete von 8,10 € aus. Das Amt 23 sollte eine Nachverhandlung mit dem Vermieter führen. Auf Basis des durchschnittlichen Mietpreises könnte die Einsparung in Höhe von 43.950 € erzielt werden. Bürgerwirkung: keine Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 7 II 20 01 09 Standardreduzierung bei der Kreditorenbuchhaltung Beschreibung: Es erfolgt ein reduzierter Personaleinsatz in der Kreditorenbuchhaltung; dadurch erfolgt ggf. ein späterer Ausgleich von Rechnungen, da Zeitstandards nicht mehr gehalten werden können - dies kann zu Skontoverlusten führen, sowie zu Qualitätseinbußen in der Buchhaltung (Vernachlässigung der Stammdatenpflege, redundante Daten) Bürgerwirkung: ggf. Verzögerungen beim Ausgleich externer Rechnungen Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stellenanteil mD Flächenwirkung: keine 8 III 63 10 01 Standardreduzierung bei der bauordnungsrechtlichen Bera- tung Beschreibung: In der Summe der Maßnahmen 110, 111, 112, 113 vollständiger Wegfall der 1. SB-Stelle im Sachgebiet Außenbereich Bürgerwirkung: Aufgrund des Wandels in der Landwirtschaft bestehen vielfältige Bauwünsche der Land- wirte sowie sonstiger Eigentümer, die auf eine Umnutzung bzw. einen Umbau bisher landwirtschaftlich genutzter Betriebs- und Wohngebäude gerichtet sind. Aufgrund der komplizierten Rechtsvorschriften lassen sich viele Bauherren vor Antragstellung beraten. Die Anzahl und Umfang der Beratungen wird duch den Wegfall der Stelle verringert. Personalwirkung (Stellen): 0,1 Stelle A 12 Flächenwirkung: In der Summe der Maßnahmen 110, 111, 112, 113 ggf. 0,5 Büroraum 9 III 63 10 01 Standardreduzierung bei der Bearbeitung von Bauanträgen Beschreibung: In der Summe der Maßnahmen 110, 111, 112, 113 vollständiger Wegfall der 1. SB-Stelle im Sachgebiet Außenbereich Bürgerwirkung: Vor dem Hintergrund des Wandels in der Landwirtschaft und angesichts der steigenden Antragszahlen (2006: 1.923, 2011: 2.613 Bauanträge) ist die Anzahl der Bauanträge im Außenbereich auf ca. 200 pro Jahr gestiegen. Die Bearbeitung dieser Anträge ist durch die strengen Vorgaben des Pla- nungsrechtes (Prüfen des § 35 BauGB) sowie die regelmäßig erforderliche Beteiligung anderer Dienst- stellen zeitlich aufwendiger als die Prüfung anderer Bauvorhaben. Durch den Wegfall der Stelle verlän- gern sich die Bearbeitungszeiten bei diesen Bauanträgen. Das Serviceversprechen "move" (Erteilen der Baugenehmigung innerhalb von 6 Wochen) wird regelmäßig nicht mehr eingehalten. Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle A 12 Flächenwirkung: keine Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 10 III 63 10 01 Standardreduzierung bei der Bearbeitung von Bauvoranfra- gen Beschreibung: In der Summe der Maßnahmen 110, 111, 112, 113 vollständiger Wegfall der 1. SB-Stelle im Sachgebiet Außenbereich Bürgerwirkung:Vor dem Hintergrund des Wandels in der Landwirtschaft steigt auch die Anzahl der Bau- voranfragen im Außenbereich. Die Bearbeitung dieser Anträge ist durch die strengen Vorgaben des Pla- nungsrechtes (Prüfen des § 35 BauGB) soiwie die regelmäßig erforderliche Beteiligung anderer Dienst- stellen sehr zeitaufwendig. Durch den Wegfall der Stelle verlängern sich die Bearbeitungszeiten bei die- sen Bauvoranfragen. Personalwirkung (Stellen): 0,2 Stellen A 12 Flächenwirkung: In der Summe der Maßnahmen 110, 111, 112, 113 ggf. 0,5 Büroraum 11 III 63 10 01 Standardreduzierung bei der Bearbeitung von bauordnungs- rechtlichen Verfahren Beschreibung: In der Summe der Maßnahmen 110, 111, 112, 113 vollständiger Wegfall der 1. SB-Stelle im Sachgebiet Außenbereich Bürgerwirkung: Im Sachgebiet Außenbereich werden neben Bauvoranfragen und Bauanträgen ordnungs- rechtliche Verfahren zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes (Nutzungsverbote, Abbrüche etc.) bei ungenehmigten Bauvorhaben bearbeitet. Die Bearbeitungszeit dieser Verfahren wird sich durch den Wegfall der Stelle verlängern. Personalwirkung (Stellen): 0,2 Stellen A 12 Flächenwirkung: In der Summe der Maßnahmen 110, 111, 112, 113 ggf. 0,5 Büroraum 12 IV 42 04 04 Keine Durchführung von Aus- stellungen und Veranstaltungen Dritter Beschreibung: Für die Durchführung von Ausstellungen; Informationsständen und Veranstaltungen Dritter werden ab 01.07.2014 keine Räume und Flächen mehr bereitgestellt. Die Raumvergabe und Betreuung dieser Termine durch die Stadtbücherei entfällt. Bürgerwirkung: Betroffen sind bürgerschaftliche Gruppen u. Vereine, Selbsthilfegruppen, Institutionen, freie Theater etc., die dann keinen Ort mehr haben, um sich öffentlich zu präsentieren. Hauptveranstalter ist der Literaturverein. Die Veranstaltungen Dritter wurden 2011 von ca. 3.300 Personen besucht. Die Zahl der Besucher von Informationsständen u. Ausstellungen kann nicht benannt werden. Personalwirkung (Stellen): Wegfall 0,25 x E09 sowie Abendhausmeisterdienste (Abrufkraft) Flächenwirkung: Keine Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 13 IV 42 04 04 Schließung der Zweigstelle am Hansaplatz Beschreibung: Schließung der Zweigstelle am Hansaplatz Bürgerwirkung: Von der Schließung sind 1945 Bürger betroffen, die 2011 regelmäßig die Bücherei be- sucht haben. 12,5 % davon nutzen ausschließlich die Zweigstelle, die übrigen suchen auch andere Ein- richtungen der Stadtbücherei auf. 2011 wurden in der Bücherei 45.893 Ausleihen getätigt, davon entfielen 56,2 % auf Kinderbücher u. -medien. Kontakte (Führungen, Veranstaltungsbesuche, Ausleihen von The- mentaschen u. Bilderbuchboxen) bestehen zu 5 KiTas und 3 Grundschulen. 2011 wurden 41081 Besu- che gezählt. Die Fachkraft wird von 16 Freiwilligen in ihrer Arbeit unterstützt. Es engagiert sich ein För- derverein. Personalwirkung (Stellen): Wegfall von 0,76 x E09 Flächenwirkung: 117 qm 14 IV 42 04 04 Schließung der Zweigstelle im Aaseemarkt Beschreibung: Schließung der Zweigstelle im Aaseemarkt zum 01.01.2018. Hinzuweisen ist dabei auf Folgendes: Aus Sparkassenrückflussmitteln wurden dem Förderverein für die Stadtteilbücherei im Aa- seemarkt für dieses Jahr Mittel in Höhe von 29.500 € für das Projekt "Offene Bücherei Aaseestadt" zur Verfügung gestellt. Damit sollen folgende Maßnahmen realisiert werden: 1. Erweiterte Öffnungszeiten von 15 auf 28 Stunden. Die Ausleihe soll in dieser Zeit über Selbstverbuchungsstationen abgewickelt werden. 2. Für Schulen, Kitas und andere Gruppen aus dem Stadtteil wird mit einem Zahlenschloss die Möglich- keit eröffnet auch außerhalb der Öffnungszeiten die Bücherei aufzusuchen und dann an den Selbstverbu- chungsstationen auszuleihen. Für die Beschaffung der Selbstverbuchungsstationen / Rückgabebriefkas- ten / Sicherungsgates wurden der Stadtbücherei Landesmittel in Höhe von 22.000 € bereit gestellt. Bürgerwirkung: Von der Schließung sind 1448 Bürger betroffen, die 2011 regelmäßig die Bücherei be- sucht haben. 27,6 % davon nutzen ausschließlich die Zweigstelle, die übrigen suchen auch andere Ein- richtungen der Stadtbücherei auf. 2011 wurden in der Bücherei 51.702 Ausleihen getätigt, davon entfielen 62,2 % auf Kinderbücher u. -medien. Kontakte (Führungen, Veranstaltungsbesuche, Ausleihen von The- mentaschen u. Bilderbuchboxen) bestehen zu 8 KiTas und 2 Grundschulen. 2011 wurden 31.376 Besu- che gezählt. Die Fachkraft wird von 16 Freiwilligen in ihrer Arbeit unterstützt. Es engagiert sich ein För- derverein mit regelmäßigen Veranstaltungen und Betreuung der Freiwilligen. Personalwirkung (Stellen): Wegfall von 0,76 x E09 Flächenwirkung: 172,52 qm Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 15 IV 42 04 04 Kündigung des Kooperations- vertrages mit der Bücherei St.Michael Gievenbeck Beschreibung: Beendigung der Kooperation mit der kirchlichen Bücherei St. Michael Gievenbeck durch Kündigung des bestehenden Vertrages. Bürgerwirkung: Die kirchliche Bücherei St. Michael in Gievenbeck kann auch ohne städtische Zuschüsse und Unterstützung durch städtisches Personal weiterbetrieben werden, wie dies auch in anderen kirchli- chen Büchereien der Fall ist. Es kann sein, dass die Ausleihen von 42.409 im Jahr 2011 wieder auf das Niveau von 2001 sinken. Vor Beginn der Kooperation im Jahr 2002, wurden ohne fachliche Begleitung durch Personal der Stadtbücherei 22.714 Ausleihen erzielt. Personalwirkung (Stellen): Wegfall von 0,3 x E09 Flächenwirkung: keine 16 V 53 07 01 Einsparung einer 1,0 Stelle "Arzthelferin / Assistenz" im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst Beschreibung: Einschränkung der Assistenz in der schul- und zahnärztlichen Versorgung. Bürgerwirkung: Standardsenkung, längere Warte- und Gutachtenzeiten Personalwirkung (Stellen): 1,0 Stelle x E 3 (Ist: E 5) Flächenwirkung: 1 Büroraum 17 V 53 07 01 Einsparung einer 0,5 Stelle "Arzthelferin/ Assistenz" im Me- dizinischen Dienst Beschreibung: Einschränkung der Assistenz im Medizinischen Dienst. Bürgerwirkung: Standardsenkung, längere Warte- und Gutachtenzeiten Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle x E 3 (Ist E 5) Flächenwirkung: 1 Büroraum Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 18 V 67 13 01 Aufgabe und Rückbau von We- geflächen in öffentlichen Grün- flächen Beschreibung: Das Wegenetz in Parks und Grünanlagen wird in Teilbereichen durch Aufgabe und Rück- bau von Wegabschnitten reduziert. Wege erfordern regelmäßige Pflege gleichzeitig entstehen auch An- sprüche an die Verkehrssicherheit. Rindenmulchwege müssen in kurzen Abständen nachgedeckt wer- den. Viele Wege, speziell Rindenmulchwege, sollen aufgegeben werden (z.B. Haus Kump am Aasee). In den öffentlichen Grünanlagen (wie z.B. im Waldpark Hiltrup, Wienburgpark, Duesbergbusch, Sternbusch) müssen ca. 17 Km Wege (Gesamtbestand ca. 142 Km) aufgegeben werden. Das Konzept hierzu wird im Jahr 2013 erstellt und die notwendigen Beschlüsse eingeholt. Die Einsparung an Sachmitteln sind relativ gering, im wesentlichen könnten Personalkosten gespart werden. Bürgerwirkung: Die Bewegungs- und Erlebnisräume werden eingeschränkt. Beliebte Laufstrecken (Jog- gingwege) stehen nicht mehr zur Verfügung. Die Nutzung auf den verbleibenden Wegen verdichtet sich. Personalwirkung (Stellen): 1,0 ab 2018 Flächenwirkung: - 19 V 67 13 01 Verzicht auf Zierbrunnen Beschreibung: Ca. 10 Zierbrunnen (z. B. Begegnungszentrum Berg Fidel, Neubrückenstraße, Martini- brunnen, Brunnen vor der Michaelkirche in Gievenbeck) von insgesamt 30 werden außer Betrieb ge- nommen. Der Aufwand für den Betrieb und die Pflege der Brunnen ist hoch. Sie sind regelmäßig zu reini- gen und zu warten. Durch missbräuchliche Nutzung, Vandalismus und Frost sind regelmäßig aufwändige Reparaturen erforderlich. Ein Beispiel für außer Betrieb gesetzte Brunnen ist die Anlage vor dem Stadt- haus 2. Das Konzept hierzu wird im Jahr 2013 erstellt und die notwendigen Beschlüsse eingeholt. Die Einsparung an Sachmitteln sind relativ gering, im wesentlichen könnten Personalkosten gespart werden. Bürgerwirkung: Brunnen in öffentlichen Grünanlagen erhöhen gerade in den Sommermonaten die Auf- enthaltsqualität in den Anlagen. Dieses Qualitätsmerkmal entfällt zukünftig an den noch zu benennenden Stellen. Personalwirkung (Stellen): 0,5 ab 2018 Flächenwirkung: - Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 20 V 67 13 01 Aufgabe von Rad- und Wan- derwegen in der freien Land- schaft sowie Reduzierung des Pflege- und Ausstattungsstan- dards Beschreibung: Es müssen ca. 30 Km vom Gesamtbestand von 125 Km Wegen aufgegeben werden. Die Pflege der Wegrandbereiche wird reduziert (nur noch ein Schnitt im Jahr), die Anzahl der Sitzgelegenhei- ten und Abfallkörbe an den Wegen wird erheblich reduziert. Gestattungsverträge müssen ggf. gekündigt werden. Das Konzept hierzu wird im Jahr 2013 erstellt und die notwendigen Beschlüsse eingeholt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise, wird aber wegen der Vertragslaufzeiten und anderer Bindungen voraus- sichtlich erst ab 2018 die volle Einsparwirkung erbringen können. Bürgerwirkung: Die Aufgabe von 25% der Wege führt zu Einschränkungen der Erholungsmöglichkeiten. Personalwirkung (Stellen): 1,0 ab 2018 Flächenwirkung: -
Ergänzungsvorlage V/0702/2012/1 mit Anlagen
186005 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernat I / II
Vorlagen-Nr.:
V/0702/2012/1. Erg.
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Möller / Herr Etienne
Ruf:
492 - 70 22 / - 11 14
E-Mail:
MoellerFrank@stadt-muenster.de
Etienne@stadt-muenster.de
Datum:
07.12.2012
Betrifft
Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017 (Teil 2)
Beratungsfolge
12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung
12.12.2012 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die in der Anlage 1 dieser Ergänzungsvorlage aufgeführten
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017, die im Rahmen der Etatbera-
tungen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse aufgegriffen worden sind, umzuset-
zen bzw. die Umsetzung vorzubereiten.
2.1 Der Rat nimmt die im Rahmen der letzten Haushaltskonsolidierung und des Handlungspro-
gramms verfolgten aktuellen Schwerpunkte der Organisationsentwicklung der Verwaltung und
ihren jeweiligen Bearbeitungsstand zur Kenntnis (siehe Anlage 1 b der Vorlage V/0702/2012).
2.2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verw altung im Rahmen des Handlungsprogramms wei-
tere Prüfungen durchführen wird. Die Prüfaufträge sind in der Anlage 2 dieser Ergänzungsvor-
lage dargestellt. Die Prüfergebnisse und die damit verbundenen finanziellen Konsequenzen
werden den politischen Gremien im Rahmen von Vorlagen dargestellt.
2.3 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung weitere Maßnahmen erarbeitet hat (Anlage
1 d der Vorlage V/0702/2012), die aus personellen und/oder organisatorischen Gründen erst
in späteren Jahren zu einer finanziellen Wirkung führen können. Über diese Maßnahmen sind
gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt Beschlüsse der politischen Gremien einzuholen.
3. Um insbesondere bis 2020 einen vollständigen Haushaltsausgleich erreichen und dann halten
zu können, sollten aufgabenkritische Überlegungen nunmehr regelmäßiger Bestandteil der
jährlichen Haushaltsplanberatungen werden. Zur Vorbereitung kommender Haushaltsplanbe-
ratungen wird die Verwaltung beauftragt, im Sommer 2013 einen Gesamtüberblick über die
Leistungen und Teilleistungen (unterhalb der Produktebene) in Berichtsform zu erstellen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms gemäß Anlage 1 haben eine Haushalt entlas-
tende Wirkung
- im Jahr 2013 von 11,8 Mio. Euro,
- im Jahr 2014 von 13,5 Mio. Euro,
- im Jahr 2015 von 18,4 Mio. Euro,
- im Jahr 2016 von 20,3 Mio. Euro und
- im Jahr 2017 von 20,7 Mio. Euro.
V/0702/2012/1
- 2 -
Das Ziel, die Haushaltssicherung zu vermeiden und das Ziel, das Haushaltsdefizit im Jahr 2014
auf maximal 20 Mio. Euro zu begrenzen, können damit aus heutiger Sicht erreicht werden. Für das
langfristige Ziel, bis 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen (vgl. Vorlage V/0505/2012),
werden weitere Anstrengungen zur Haushaltsentlastung erforderlich sein.
Begründung:
Zu Beschlusspunkt 1:
Mit der Vorlage V/0702/2012 ist der 2. Teil des Handlungsprogramms für eine nachhaltige kom-
munale Haushaltspolitik am 19. September 2012 in den Rat der Stadt Münster eingebracht wor-
den. Die Vorlage V/0702/2012 enthielt in ihren Anlagen zahlreiche Vorschläge der Verwaltung für
Einzelmaßnahmen, mit denen eine Haushalt entlastende Wirkung verbunden war.
Diese Einzelmaßnahmen sind in den Etatsitzungen der etatberatenden Gremien (Bezirksvertre-
tungen und Fachausschüsse) von Mitte November bis Anfang Dezember 2012 beraten worden.
Ergebnis der Beratungen und Beschlussfassungen ist, dass die in der Anlage 1 dieser Vorlage
aufgeführten Einzelmaßnahmen aufgegriffen werden.
Hinweis: Die in der Anlage 1 aufgeführten Einzelmaßnahmen sind auch Bestandteil der Vorlage
V/0925/2012 (Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2013) und in die dortigen
Veränderungsblätter eingearbeitet.
Zu Beschlusspunkt 2.1: (entspricht Beschlusspunkt 2.2 der Vorlage V/0702/2012)
Die Schwerpunkte der Organisationsentwicklung sind in der Vorlage V/0702/2012 ausführlich dar-
gestellt worden – sowohl in der Begründung der Vorlage als auch in der Anlage 1 b. Insofern wird
auf die Vorlage V/0702/2012 verwiesen.
Zu Beschlusspunkt 2.2: (entspricht Beschlusspunkt 2.3 der Vorlage V/0702/2012)
Die Prüfaufträge, die bereits in der Vorlage V/0702/2012 aufgelistet waren (vgl. dortige Anlage 1c),
werden verwaltungsseitig bearbeitet – mit einer Ausnahme: In den politischen Beratungen über die
Vorlage V/0702/2012 ist verschiedentlich der Hinweis erfolgt, auf einen Prüfauftrag zu verzichten.
Es handelt sich um den Prüfauftrag „Prüfung der Integration des Unterrichtsangebotes der Stadt-
teilmusikschulen in die Westfälische Schule für Musik“. Die Verwaltung wird diesen Prüfauftrag
deshalb zurzeit nicht weiter verfolgen. Alle weiteren Prüfaufträge sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Über die Umsetzung der Prüfaufträge wird in den entsprechenden kommunalen Gremien berichtet.
Zu Beschlusspunkt 2.3: (entspricht Beschlusspunkt 2.4 der Vorlage V/0702/2012)
Das Handlungsprogramm soll nicht nur kurzfristig wirken, sondern auch mittel- und langfristig zu
finanziellen Effekten führen. Deshalb hat die Verwaltung nicht nur Einzelmaßnahmen zusammen-
gestellt, die kurzfristig umsetzbar sind, sondern auch Maßnahmen benannt, bei denen voraussicht-
lich erst mittel- bis langfristig finanzielle Wirkungen eintreten. Eine Übersicht dieser Maßnahmen
enthält die Anlage 1 d der Vorlage V/0702/2012.
Zu Beschlusspunkt 3: (entspricht Beschlusspunkt 5 der Vorlage V/0702/2012)
Wie bereits in der Vorlage V/0702/2012 dargestellt, hat die Verwaltung die Erstellung von Einzel-
maßnahmen für das Handlungsprogramm 2012 bis 2017 dazu genutzt, einen ersten Einstieg in
eine detailliertere Darstellung von Leistungen und Teilleistungen (unterhalb der im städtischen
Haushalt dargestellten Produktebene) vorzunehmen. Da der Prozess einer ausführlichen Leis-
tungsdarstellung in dem zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht abgeschlossen werden konnte,
schlägt die Verwaltung vor, dass parallel mit der Umsetzung des Handlungsprogramms auch an
einer entsprechenden Darstellung der Verwaltung gearbeitet wird.
V/0702/2012/1
- 3 -
V/0702/2012/1
Diese Darstellung soll zukünftig zum Beispiel dazu genutzt werden, Erkenntnisse über pflichtige
und freiwillige Leistungsanteile systematisch zu analysieren und zu dokumentieren. Die Darstel-
lung soll die Vielzahl der Aufgaben und Leistungen aufzeigen und für Entscheidungszwecke zu-
nehmend nutzbar machen, in dem sie u. a. auch mit den Haushaltsplandaten verknüpft werden.
Dabei wird darauf geachtet werden, dass die Darstellung kurz und präzise seine Adressaten (Ver-
waltungsvorstand, politische Gremien, interessierte Bürgerinnen und Bürger) informiert.
Zu den finanziellen Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen stellen den Beratungsstand nach der Sitzung des Ausschusses für
Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dar.
Die mit der Vorlage V/0505/2012 nochmals bestätigten Ziele können damit aus heutiger Sicht er-
reicht werden: Erstes Ziel war die Vermeidung der Haushaltssicherung. Durch eine Rückführung
des Haushaltsdefizits im Jahr 2013 auf 27,5 Mio. Euro wird die Zielerreichung nach aktuellem Pla-
nungsstand gelingen. Denn dieses Defizit liegt unterhalb der 5 Prozent-Grenze für die Entnahme
aus der allgemeinen Rücklage.
Das zweite Ziel bestand in der Verringerung des H aushaltsdefizits im Jahr 2014 auf unter 20 Mio.
Euro. Mit einem aktuell für 2014 geplanten Defizit von 10,8 Mio. Euro wird auch dieses Ziel erfüllt.
Es sei allerdings darauf hingewiesen, dass für eine Erreichung des langfristigen Ziels, bis 2020
(und ab 2020 dauerhaft) einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, weitere Anstrengungen zur
Haushaltsentlastung erforderlich sein werden.
In Vertretung
gez. gez.
Reinkemeier Heuer
Stadtkämmerer Stadtrat
Anlagen
:
Anlage 1: Aufgegriffene Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Anlage 2: Prüfaufträge im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
A 1 Zusammenfassung des Amtes des Rates und
des Oberbürgermeisters mit dem Amt für
Bürgerangelegenheiten
Beschreibung: siehe Begründungstext zu Beschlusszif fer 2.2
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung: mindestens in Höhe einer A 15-Stel le, weitere Einsparungen werden im Zuge der
Umsetzung geprüft
Flächenwirkung: mindestens ein Büro
0 99.720 99.720 99.720 99.720 99.720
1 APRO
B 2 Zusammenfassung des Zentralen Justiziariats
mit dem Amt für Ausländerangelegenheiten
Beschreibung: siehe Begründungstext zu Beschlusszif fer 2.2
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung: mindestens in Höhe einer A 14-Stel le, weitere Einsparungen werden im Zuge der
Umsetzung geprüft
Flächenwirkung: mindestens ein Büro
0 86.510 86.510 86.510 86.510 86.510
1 APRO
C 3 Die verschiedenen Geschäftsberichte der Ämter
werden zu einem zentralen Leistungsbericht
zusammengefasst
Beschreibung: Viele Ämter der Verwaltung erstellen einen jährlichen Geschäftsbericht. Zukünftig
sollen diese Geschäftsberichte eingestellt und stat tdessen ein im Umfang begrenzter und
standardisierter zentraler Leistungsbericht herausg ebracht werden.
Bürgerwirkung: Allgemeine Informationen über die Le istungen der städtischen Ämter werden
zukünftig nur in komprimierter Form veröffentlicht.
Personalwirkung: breit gestreute Stellenanteile mit einem Umfang von rd. 25.000 €.
Flächenwirkung: vorauss. keine
0 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000
1 APRO
5 OB 00 01 03 Einsparung von Stellenanteilen im juristischen
Dienst durch Aufgabenverlagerung und -
verdichtung
Zusatz: Über die Konsolidierungssumme
hinaus sollen jährlich 20.000 € bei externen
Rechtsgutachten eingespart werden.
Beschreibung: Durch personelle Veränderungen im jur istischenDienst ergeben sich Möglichkeiten
des Neuzuschnitts der Aufgaben in diesem Arbeitsber eich. Im Ergebnis können sich bei
entsprechender Umsetzung bis zu 0,5 Stellenanteile ergeben, die eingespart werden können.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): 0,4 - 0,5 Stelle A 15
Flächenwirkung: keine
20.000 53.240 69.860 69.860 69.860 69.860
2 APRO, AFBL
6 OB 00 01 03 Kürzung der Mittel "Konzept bürgernahe
Verwaltung"
Beschreibung: Mit den Mitteln (Ansatz: 22.000 € / J ahr) werden bürgerorientierte Projekte und
Maßnahmen durchgeführt, z. B. "direkt zu…", Bürgerv eranstaltungen, kleinere Maßnahmen im
Bereich Bürgerpartizipation und e-government. Es wi rd eine Kürzung um 15.000 € / Jahr
vorgeschlagen.
Bürgerwirkung: Maßnahmen werden entsprechend einges chränkt
Personalauswirkungen: Keine
Flächenwirkung: keine
15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000
1 AFBL
7 OB 00 01 03 Reduzierung der Repräsentationsmittel um 10%
15.000 Euro
Beschreibung: Die Repräsentationsmittel des OB, der Bürgermeister/-innen und
Beigeordneten/Dezernenten betragen zusammen rund 88 .000 €. Dieser Betrag wird pauschal um
10% 15.000 Euro gekürzt.
Bürgerwirkung: Sowohl Zahl der Veranstaltungen wird reduziert, als auch das jeweilige Niveau
abgesenkt (z. B. teilweiser Verzicht Bewirtung/Umtrunk bei Empfängen/städtischen
Veranstaltungen).
Personalwirkung (Stellen): Keine
Flächenwirkung: keine
15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000
2 AFBL
Maßnahmen
1
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
8 OB 00 01 03 Reduzierung der Sachausgaben um 10 % Die Sachausgaben (Büromittel, Fachliteratur und Zei tungen, Fortbildung, Porto) werden pauschal um
ca. 10 % gekürzt.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung: keine
Flächenwirkung: keine
8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000
1 AFBL
9 OB 00 01 03 Reduzierung der Mittel "Einheitlicher
Ansprechpartner Münsterland"
Beschreibung: Die bisherigen Mittel in Höhe von 20. 000 € / Jahr werden um die 50% gekürzt.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000
1 AFBL
10 OB 01 01.02 Anzahl der freiwilligen Ausschüsse und
sonstigen Gremien reduzieren
Zusatz: Die Verwaltung soll ein
entsprechendes Konzept erarbeiten, um
konkrete Hinweise zu erhalten, wie diese
Vorschläge umgesetzt werden können und
welche Folgen dies hätte. Dazu ist eine Liste
zu erarbeiten, aus der hervorgeht, welche
Ausschüsse und Gremien pflichtig sind, wie
hoch die Mindestanzahl der Mitglieder ist und
in welchen Bereichen die Zahl der
sachkundigen Einwohnerinnen und
Einwohner reduziert werden kann. Darüber
hinaus ist zu prüfen, ob alle fakultativen
Aufsichtsräte abgeschafft werden und durch
einen zentralen Kontrollausschuss ersetzt
werden können.
Beschreibung: Grundsätzlich sollte bei der Bildung, bei der Festlegung der Größe und bei der
Besetzung der Ausschüsse an eine Entlastung der Man datsträger gedacht werden. Vorbera-tungen
von Vorlagen in vielen Gremien, die in dieser Wahlp eriode in großem Maße durchgeführt wurden,
sind zu reduzieren. Ausschüsse mit einer geringen T agungsfrequenz und mit nur einer geringen
Anzahl von Beratungspunkten sind auf ihre Notwendig keit hin zu überprüfen. Unausgelastet
Ausschüsse versuchen in der Regel ihre Beratungskom petenzen zu erweitern und mahnen die
Beteiligung im Beratungsgang von Vorlagen an, bei d enen der Rat auch ohne die Vorberatung
dieses Ausschusses entscheiden könnte.
Darüber hinaus muss in die Überlegungen einfließen, dass im Verhältnis zu der hohen Anzahl von
Doppelberatungen nur relativ wenige abweichende Bes chlussvorschläge der Ausschüsse zu
Vorlagen gefasst wurden.
Auch die bisherigen Entscheidungszuständigkeiten de r Ausschüsse sollten in die Überlegungen
einfließen. Ausschüsse, die in der Vergangenheit fa st ausschließlich nur vor beratend tätig geworden
sind und hierbei in fast allen Fällen entsprechend der Vorlagen der Verwaltung
entschieden haben, sollten entweder mit anderen Aus schüssen zusammengelegt oder
aber wesentlich verkleinert werden.
Hier muss der Grundsatz angewandt werden, dass die Ausschüsse ausschließlich für den Zweck
gebildet werden, den Rat zu entlasten. Dies zum ein en, indem Entscheidungskompetenzen des
Rates auf die Ausschüsse übertragen werden und zum anderen, indem Ausschüsse
Angelegenheiten fachlich für den Rat vor beraten, w enn besondere fachliche Aspekte zu
berücksichtigen sind. Eine klare Orientierung an di eser Grundvorgabe würde die Möglichkeit
bieten, mindestens 2 Ausschüsse einzusparen.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung: 0,25 Stelle pro Ausschuss bzw. Gre mium
Flächenwirkung: in der Regel ab der Einsparung eine r 1,0 Stelle kann Büroraumfläche eingespart
werden.
0 0 0 0 0 0
2 APRO, AFBL
2
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
11 OB 01 01.02 Größe der Gremien verringern
Zusatz: Die Verwaltung soll ein
entsprechendes Konzept erarbeiten, um
konkrete Hinweise zu erhalten, wie diese
Vorschläge umgesetzt werden können und
welche Folgen dies hätte. Dazu ist eine Liste
zu erarbeiten, aus der hervorgeht, welche
Ausschüsse und Gremien pflichtig sind, wie
hoch die Mindestanzahl der Mitglieder ist und
in welchen Bereichen die Zahl der
sachkundigen Einwohnerinnen und
Einwohner reduziert werden kann. Darüber
hinaus ist zu prüfen, ob alle fakultativen
Aufsichtsräte abgeschafft werden und durch
einen zentralen Kontrollausschuss ersetzt
werden können.
Beschreibung: Sinnvoll erscheint es für alle Aussch üsse eine Standardgröße von 9-11 bzw. 13-15
Mitgliedern festzulegen. Für die Verteilung der Aus schusssitze findet nach § 50 Abs. 3 GO NRW
das Hare-Niemeyer Verfahren Anwendung. Die Größe de r Ausschüsse danach zu bestimmen, dass
auch kleine Fraktionen des Rates einbezogen werden, ist nicht erforderlich, da Fraktionen, die kein
stimmberechtigtes Mitglied in einen Aus-schuss entsenden können, nach § 58 Abs. 1 Satz 7 GO
NRW das Recht haben, ein Mitglied mit beratender St imme zu entsenden. Darüber hinaus ist zu
berücksichtigen, dass nach § 58 Abs. 1 Satz 11 GO N RW jedes Ratsmitglied das Recht hat,
mindestens einem Ausschuss als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Entsprechend
müssen die fraktionslosen Ratsmitglieder nach der B ildung der Ausschüsse den Ausschuss
auswählen, dem sie angehören möchten.
Neben einer wesentlichen Entlastung der Ratsmitglie der sind auch Einsparungen bei der Auflage
von Vorlagen und bei der zu zahlenden Entschädigung für sachkundige Bürger/innen zu erwarten.
Darüber hinaus würde die Terminplanung der Sitzunge n wesentlich erleichtert und es
könnten möglicherweise erheblich straffere Beratung sketten für die Vorlagen vorgesehen
werden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, der zu rzeit bestehenden Ausschussgrößen mit
19 bzw. 15 stimmberechtigten Mitgliedern und unter Berücksichtigung von ca. 8 Sitzungen
eines Ausschusses jährlich ist mit Einsparungen für Sitzungsgelder und Ver-dienstausfall in
Höhe von ca. 6.000 € jährlich zu rechnen.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung: in Abhängigkeit von konkreter Ausg estaltung
Flächenwirkung: in Abhängigkeit von konkreter Ausg estaltung
0 0 0 0 0 0
2 AFBL
12 OB 01 01.02 Zahl der sachkundigen Einwohner/innen
verringern
Zusatz: Die Verwaltung soll ein
entsprechendes Konzept erarbeiten, um
konkrete Hinweise zu erhalten, wie diese
Vorschläge umgesetzt werden können und
welche Folgen dies hätte. Dazu ist eine Liste
zu erarbeiten, aus der hervorgeht, welche
Ausschüsse und Gremien pflichtig sind, wie
hoch die Mindestanzahl der Mitglieder ist und
in welchen Bereichen die Zahl der
sachkundigen Einwohnerinnen und
Einwohner reduziert werden kann. Darüber
hinaus ist zu prüfen, ob alle fakultativen
Aufsichtsräte abgeschafft werden und durch
einen zentralen Kontrollausschuss ersetzt
werden können.
Insgesamt hat der Rat ca. 35 sachkundige Einwohner /innen als ordentliche Mitglieder in die
Ausschüsse entsandt. Hierbei handelt es sich aber n icht um Einzelpersonen, sondern in der Regel
um Vertreter/innen von Fachverbänden oder Organisat ionen. Darüber hinaus wurden Vertreter/innen
auf Vorschlag der kommunalen Seniorenvertretung, de s Integrationsrates und der Kommission zur
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderun gen sachkundige Einwohner/innen durch den
Rat in die Ausschüsse entsandt.
Die Zahl der sachkundigen Einwohner/innen sollte ge nerell reduziert werden. Sollte es zum Beispiel
wieder zur Bildung eines Integrationsrates kommen, wäre dieses Gremi-um im Beratungsverfahren
direkt zu beteiligen, sodass eine Entsendung „ausländischer“ sachkundiger Einwohner/innen nicht
mehr erforderlich ist. Gleiches gilt für die kommu nale Seniorenvertretung und die Kommission zur
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderun gen. Vorlagen, die für diese Gremien relevant
sind, werden auch in den Gremien beraten. Eine Ents endung von Vertreter/innen dieser Gremien in
die übrigen Ausschüsse, die im Beratungsgang beteil igt sind,
ist daher nicht erforderlich.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass zurzeit A usschussgrößen mit 19 bzw. 15
stimmberechtigten Mitgliedern und unter Berücksichtigung von ca. 8 Sitzungen eines
Ausschusses jährlich ist mit Einsparungen für Sitzu ngsgelder und Verdienstausfall in
Höhe von ca. 5.000 € jährlich zu rechnen.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung: in Abhängigkeit von konkreter Ausg estaltung
Flächenwirkung: in Abhängigkeit von konkreter Ausg estaltung
0 0 0 0 0 0
2 AFBL
3
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
13 OB 01 01 02 Bei externen Veranstaltungen werden in jedem
Fall die Selbstkosten für die Vergabe von
Räumlichkeiten in Rechnung gestellt.
Beschreibung: Bisher werden bei externen Veranstalt ungen im Stadtweinhaus die Räumlichkeiten
entweder zu einem reduzierten Satz (in Höhe der Sel bstkosten) oder aber kostenfrei zur Verfügung
gestellt. Künftig werden Räumlichkeiten in keinem F all mehr kostenfrei an externe Veranstalter zur
Verfügung gestellt, sondern stets die Selbstkosten (Umräumkosten usw.) in Rechnung gestellt. Dies
gilt auch für den Fall, dass ein städtisches Amt od er eine städtische Einrichtung an der Veranstaltung
beteiligt ist.
Bürgerwirkung: Keine unmittelbare Auswirkung auf ei nzelne Bürger/-innen. Es entsteht jedoch eine
mittelbare Auswirkung durch nicht mehr kostenfreie Nutzung der Räumlichkeiten durch Vereine,
Firmen, öffentliche Einrichtungen oder sonstige Org anisationen.
Personalwirkung: Keine, da die die Räumlichkeiten w eiterhin vergeben und bereitgestellt werden
müssen. Ggf. ist ein erhöhter Aufwand für vermehrte s Ausstellen von Rechnungen an die Mieter
aufzufangen.
Flächenwirkung: keine
7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000
1 AFBL
14 OB 01 01 02 Reduzierung der im Bereich
Städtepartnerschaften anfallenden Aufgaben
bzw. Verpflichtungen
Zusatz: Die Stelle soll gestrichen werden, die
Sachmittel sollen erhalten werden.
Beschreibung: Es erfolgt eine Reduzierung der finan ziellen Förderung von Projekten / Begegnungen
und eine Beschränkung der Ausgaben für Delegationsr eisen des OB bzw. der Vertreter/-in sowie ggf.
mitreisender Verwaltungsmitarbeiter/-innen. Zudem erfolgt eine Reduzierung der
Öffentlichkeitsarbeit.
Bürgerwirkung: Es gibt eine mittelbare Auswirkung a uf die im Bereich Städtepartnerschaften
ehrenamtlich engagierten Bürger/-innen der Stadt. Z udem ergeben sich Folgen für die Außenwirkung
der Stadt Münster.
Personalwirkung: E11, 0,125 Stellenanteil
Flächenwirkung: Keine
0 8.532 8.532 8.532 8.532 8.532
2 APRO, AFBL
15 OB 01 01 02 Ausweitung der Tätigkeiten im europäischen
Kontext
Zusatz: Die A11-Stelle wird auf drei Jahre
befristet (2014-2016). Je nach Ausgang der
Abschlussevaluation über Aufwand und
Nutzen der Stelle (messbar an den jährlich
eingeworbenen Fördergeldern) ist eine
Verlängerung denkbar.
Beschreibung: Es gelang bereits, beispielsweise För dermittel der EU für bestimmte projektbezogene
Vorhaben der Verwaltung zu akquirieren. Nachdem im Jahr 2011 ein Betrag in Höhe von ~3.500 €
beschafft werden konnte, wurden im Jahr 2012 bereit s Mittel in Höhe von ~130.000 € für die Dauer
von 36 Monaten akquiriert. Eine intensive Ausrichtu ng des Fokus auf Fördermittel der Bundes-, der
Landes- und insbesondere auch der europäischen Eben e würde trotz des dafür -zunächst-
erforderlichen personellen Ressourceneinsatzes mitt el- bzw. langfristig Einsparungen in den
verschiedenen Bereichen der Verwaltung erreichen.
Bürgerwirkung: Bürger/-innen profitieren von den mi t Drittmitteln finanzierten Projekten, die aus
Mitteln des städtischen Haushaltes sonst nicht durc hgeführt werden könnten.
Personalwirkung (Stellen): zusätzlich 1,0 Stelle A1 1
Flächenwirkung: zusätzlich 0,5 Büroraum
-68.250 60.000 60.000 128.250
2 AFBL
4
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
19 OB 13 01 07 Keine Medienauswertung von Zeitungen,
Zeitschriften, Radio, Fernsehen und Online-
Medien; kein Medien-Newsfeed im Portal
muenster.de
Beschreibung: Folgende Dienste werden eingestellt:
1) Auswertung von Lokalzeitungs-Stadtteilausgaben, ausgewählten Regionalzeitungen und
überregionalen Printmedien, mit Info-Service für De zernate und Ämter;
2) Auswertung WDR-Lokalzeit, mit Info-Service für Ä mter und Dezernate; Mitschnitt und Auswertung
sonstiger Radio- und Fernsehsendungen;
3) Auswertung des regionalen Fernsehsenders center. tv;
4) Auswertung von tausenden Online-Publikationen (H omepages, Zeitungen, Zeitschriften etc.); auch
z.B. in Krisenfällen zur Online-Recherche geeignet, auch im Bereich Social Media. Info-Service für
Ämter und Dezernate. "Treffer"-Auswahl wird täglich als Newsfeed "Münster in anderen Medien" auf
muenster.de und auf der Homepage des Presseamtes ve röffentlicht.
Bürgerwirkung: Informationsgrundlage für bürger- un d serviceorientierte Kommunikation mit der
Bürgerschaft sowie für frühzeitiges Handeln bei sic h abzeichnenden Problemen und Defiziten wird
eingeschränkt. Stadt ist weniger über das Bild von Münster in den Medien informiert.
Medienauswertung als Informationsbasis für städtisc he Aktivitäten einschließlich
der Öffentlichkeitsarbeit - ggf. auch mit dem Ziel der Korrektur von Fehlern in der
Berichterstattung - entfällt. Das gilt auch in Kris ensituationen.
Personalwirkung (Stellen): ca. 0,50 summarischer Stellenanteil, verteilt auf rund 10 Stellen.
Flächenwirkung: keine
5.000 39.000 39.000 39.000 39.000 39.000
1 APRO, AFBL
22 I 10 01 08 Wegfall des Leistungentgeltes für Beamte/-innen Beschreibung:
Nach § 6 des LBesG NRW zahlt die Stadtverwaltung au f der Basis der Dienstvereinbarung über die
leistungsorientierte Bezahlung gemäß § 18 TVöD auf freiwilliger Grundlage Leistungsbezüge auch
für Beamtinnen und Beamte. Diese werden abgeschafft . Das betrifft 1180 Mitarbeiter/-innen. Für
Tarifbeschäftigte (ca. 4650) besteht weiterhin ein tarifrechtlicher Anspruch auf Teilnahme am
Leistungsentgelt. Insofern entstünde eine Ungleichb ehandlung bei gleichwertiger Arbeit(sleistung).
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
848.230 848.230 848.230 848.230 848.230 848.23 0
1 APRO
23 I 10 01 13 Firmenabo outsourcen
Zusatz: Die Verwaltung soll prüfen, ob dieses
Angebot von den Stadtwerken Münster
übernommen werden kann.
Beschreibung: Die Abwicklung des Firmenabos (aktuel l 820 Abos, im Winter bis zu 920 Abos), kann
durch einen externen Anbieter erfolgen.
Vorteile:
- Personalkosten bei der Stadt entfallen
Nachteile:
- Die Mitarbeiter/-innen können nicht mehr verpflichtet werden, das Firmenabo für dienstliche
Fahrten zu nutzen.
- Die Mitarbeiter/-innen müssten die Kosten für d en mit der Abwicklung des Firmenabos
beauftragten externen Anbieters zusätzlich zahlen.
- Für Mitarbeiter/-innen mit Wohnsitz in Münster, die die Preisstufe 0 nutzen, wird das Firmenabo
preislich unattraktiv. Es ist mit ca. 200 Kündigung en zu rechnen.
- Für die dienstliche Nutzung von Bussen sind stei gende Kosten zu erwarten. Sobald monatlich
mehr als 60 Busfahrten (Break-Even-Point) zusätzlic h bezahlt werden, übersteigen die Buskosten die
einsparbaren Personalaufwendungen.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): 0,05 Stelle (A9mD)
Flächenwirkung: keine
0 2.591 2.591 2.591 2.591 2.591
2 APRO
5
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
24 I 10 01 13 Einführung von Parkgebühren für die
Verwaltungsführung und Amtsleiter/-innen
Zusatz: Die WBI soll zeitnah ein Konzept
vorlegen, wie die Tiefgarage privat vermarktet
werden kann, z.B. an Dauerparker aus der
unmittelbaren Nachbarschaft. Die finanziellen
Wirkungen sind darzustellen.
Beschreibung:
Die bisher kostenfrei für den Oberbürgermeister, de n Verwaltungsvorstand, die Dezernenten sowie
die Amts- und Betriebsleitungen zur Verfügung geste llten Parkplätze werden nur noch gegen eine
Kostenpauschale überlassen.
Durchschnittskosten bei externen Parkanbietern:
Innenstadt: 150 €
Stadthaus II: 50 €
Stadthaus III: 50 €
Die Erlöse sind auf der Grundlage der oben aufgefüh rten Durchschnittskosten berechnet. Das
finanzielle Risiko, dass nicht alle Parkplätze für das gesamte Jahr vergeben werden können, ist
durch einen Abschlag in Höhe von 500 € / Monat (jew eils 2 Parkplätze pro Stadthaus) in der
Ertragsberechnung eingeflossen. Für die Bewirtschaf tung der Parkplätze sind Kosten in Höhe von
ca. 600 € / Jahr berücksichtigt.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
33.000 33.000 33.000 33.000 33.000 33.000
2 APRO
25 I citeq 01 15 Standzeitverlängerung von Hardware in Münster Beschreibung: Die Standzeit der PC wird nach Einfüh rung von Windows 7 von 4,5 auf 5,5 Jahre und
die der Monitore von 5 auf 6 Jahre verlängert. Durc h die längere Standzeit und Veränderungen in der
Organisation können die Einsparungen realisiert wer den. Wegen der verlängerten Nutzungsdauer ist
mit geringfügig steigenden Ausfallraten bei den PC und Monitoren zu rechnen. Außerdem können
neueste Anwendungsversionen nicht immer sofort umge setzt werden, da die eingesetzten PC
möglicherweise die technischen Anforderungen nicht erfüllen. Ggfls. müssen die Updates bis zur
nächsten Re-Investition zurückgestellt werden. Um dem entgegen zu wirken, werden alle PC mit
zusätzlichem Hauptspeicher ausgestattet.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 0 55.600 55.600 55.600 55.600
1 AFBL
26 I citeq 01 15 Reduzierung des Einsatzes von SAP-Beratern Beschreibung: Der Einsatz von externen Beratern zur Unterstützung des Customizings und bei der
Einführung neuer Release-Versionen im Bereich SAP-N KF wird reduziert.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000
1 AFBL
6
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
27 I 32 02 01 Reduzierung des reagierenden Kontrolldienstes Der reagierende Kontroll- und Streifendienst durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst (SOS) in
den Abend- und Nachtstunden - auch an Sonn- und Fei ertagen - aufgrund konkreter Anzeigen und
Meldungen der Besucher, Bürger, Kaufmannschaft, Pol izei etc. wird reduziert.
Bürgerwirkung: Meldungen der oben anführten Persone n, Institutionen und Behörden werden nicht
mehr angenommen. Die Beschwerdeführer erhalten kein e Hilfe in ihrer jeweiligen Situation/Lage.
Lärmpegelmessungen zur Objektivierung werden nicht mehr durchgeführt. Gleiches gilt für ein
Einschreiten bei störenden Grillvorgängen, Hundegeb ell, Störungen auf Kinderspielplätzen,
Schulhöfen, wildem Urinieren etc.. Es ist hierdurch mit Mehraufwänden für Dritte, wie z. B. Polizei,
priv. Grundstückseigentümer, priv. und öffentl. Ver waltungen und sozialen Einrichtungen zu rechnen.
Personalwirkung (Stellen): 1 Stelle
Flächenwirkung: keine
3.000 50.840 50.840 50.840 44.840 44.840
1 APRO
32 I 33 02 04 Zusammenlegung von zwei Leitungsstellen
Bezirksverwaltung
Beschreibung: Die Leitungsstellen von zwei Bezirksv erwaltungen können zusammengelegt werden.
Dadurch entfällt eine 1,0 Stelle.
Bürgerwirkung: Koordinierende Funktionen der Bezirk sverwaltungsleitung in den Stadtbezirken nur
noch eingeschränkt möglich.
Personalwirkung: 1,0 Stelle A13 hD
Flächenwirkung: ein Büroraum
0 0 102.920 102.920 102.920 102.920
1 AFBL
33 I 33 Veränderungen des Angebotes der Stadthalle
Hiltrup
Beschreibung: Das Leistungsangebot der Stadthalle H iltrup ist im Kontext der laufenden Prüfungen
so zu optimieren, dass auch eine finanzielle Entla stung für den städtischen Haushalt mindestens in
der angeführten Größenordnung erreicht wird.
Bürgerwirkung: Veränderung des Leistungsangebotes d er Stadthalle Hiltrup
Personalwirkung: voraussichtlich keine
Flächenwirkung: in Abhängigkeit vom zukünftigen Lei stungsangebot
0 0 50.000 50.000 50.000 50.000
2 APRO
34 I 34 02 05 Anhebung von Standesamtsgebühren Beschreibung:
Das Gebührengesetz GebG NRW erlaubt den Gemeinden i n § 2 Abs. 3 für dort genannte
Amtshandlungen eigene Gebührenordnungen (Satzungen) zu erlassen. Mit der Maßnahme werden
die Gebühren für die Erteilung von Personenstandsur kunden sowie für Nachbeurkundungen von
Personenstandsfällen im Ausland erhöht. Bei der Anm eldung der Eheschließung werden die
Gebühren für deutsche und ausländische Paare verein heitlicht.
Bürgerwirkung:
Finanzielle Mehrbelastung im konkreten Fall einer Amtshandlung des Standesamtes.
Personalwirkung:
Keine
Flächenauswirkung:
Keine
75.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000
1 APRO
7
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
35 I 37 02 09 Verzicht auf Teile der Sachbearbeitung zur
Kampfmittelbeseitigung. Die vorsorgliche
Auswertung von Bauanträgen mit dem Ziel,
Bauherrn anzuschreiben und auf die mögliche
Veranlassung der Antragstellung zur
Kampfmittelbeseitigung hinzuweisen, entfällt.
Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht
werden. Allerdings soll die Feuerwehr
Münster über die konkrete Umsetzung selbst
entscheiden und dies den zuständigen
Gremien zeitnah vorlegen.
Beschreibung:
Durch die Feuerwehr erfolgt eine systematische Ausw ertung aller Bauanträge sowie im Anschluss
daran in den erforderlichen Fällen ein Anschreiben an die Bauherren zur Veranlassung der
Antragstellung zur Kampfmittelbeseitigung. Die Date nbasis der eingehenden Anträge zur
Kampfmittelüberprüfung ist Grundlage für die Veranl assung weiterer Überprüfungsmaßnahmen bis
hin zur gezielten Blindgängersuche und deren Entsch ärfung.
Bürgerwirkung:
Die Anschreiben erinnern die Bauherren an deren Pfl ichten nach § 16 BauO. Ohne gezielte
Anschreiben würden zahlreiche Bauherren auf nicht k ampfmittelüberprüftem Grund potenziell
gefährliche bodeneingreifende Maßnahmen vornehmen. Lebensgefahr bei bodeneingreifenden
Maßnahmen im Bereichen mit Bombenblindgängern beste ht üblicher Weise im Mindesten in einem
Radius von 300 m.
Personalwirkung (Stellen): 0,05 Stellen x A12 für d as Anschreiben an die Bauherren. Bei Entfall der
Aufgabe ergäbe sich durch wegbrechende Fallzahlen b ei der Kampfmittelüberprüfung eine
Aufwandreduzierung i.H.v. insgesamt 0,25 Stellen A1 2.
Flächenwirkung: 0,05 bzw. 0,25 Büroarbeitsplätze.
0 19.367 19.367 19.367 19.367 19.367
2 AUB
36 I 37 02 09 Verzicht auf Brandschauen nach örtlicher
Gefahreneinschätzung
Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht
werden. Allerdings soll die Feuerwehr
Münster über die konkrete Umsetzung selbst
entscheiden und dies den zuständigen
Gremien zeitnah vorlegen.
Beschreibung:
Die Durchführung von Brandschauen nach FSHG, auch i n Objekten nach örtlicher
Gefahreneinschätzung, ist gemäß der aktuellen Erlas slage möglich. In Münster bestehen nach
Einschätzung der Feuerwehr besondere Gefahren auch in kleineren Gaststätten, die sich häufig in
Bestandsgebäuden mit mehreren anderen Nutzungen bef inden. Aufgrund der Bestandssituation
fehlen häufig wirksame brandschutztechnische Abtren nungen zu Nachbarnutzungen, insbesondere
zu Wohnungen in Obergeschossen. Ähnliches gilt für weitere Bestandsbauten in der Altstadt.
Geprüft werden soll, inwieweit die Aufgabe auch im Rahmen der sog. "wiederkehrenden Prüfungen"
der Bauaufsicht miterledigt werden kann.
Bürgerwirkung:
Die Brandschauen verbessern den Nachbarschutz in br andschutztechnischer Hinsicht erheblich. Da
häufig die Verbindung zu Nutzungseinheiten mit Wohn nutzung in Obergeschossen betroffen ist,
wirkt die Brandschau insbesondere für die dortigen Bewohner auf einen Mindestschutz entsprechend
der Bestandssituation des Gebäudes hin, die Gefahr der Verrauchung von Rettungswegen und der
Brandausbreitung auf Nachbarnutzungen wird erheblic h und zum Teil mit
einfachen (betrieblichen) Maßnahmen reduziert.
Personalwirkung (Stellen): 0,27 Stellen x A 9 mD.
Flächenwirkung: 0,27 Büroarbeitsplätze.
0 18.215 18.215 18.215 18.215 18.215
2 AUB
8
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
37 I 37 02 09 Verzicht auf die Koordinierung der
Brandschutzerziehung der Freiwilligen
Feuerwehr, das Servicetelefon des
Vorbeugenden Brandschutzes und die
Brandschutzunterweisung für städtische
Mitarbeiter
Beschreibung:
Der Bereich der Brandschutzerziehung und Brandschut zaufklärung wird in Münster im wesentlichen
durch die ehrenamtlichen Mitglieder der Löschzüge d er Freiwillige Feuerwehr durchgeführt. Nur zur
Koordinierung der Aktivitäten der 20 Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr und zur Versorgung mit
geeignetem, zentral ausgewählten Informationsmateri al erfolgt eine gewisse Wahrnehmung dieser
SOLL-Aufgabe nach FSHG durch die Berufsfeuerwehr. W eiterhin werden Bürgeranfragen, z.B. zum
Thema Rauchmelder, über das Servicetelefon der Abte ilung Vorbeugender Brandschutz bedient.
Zudem erfolgen Brandschutzunterweisungen städtische r Mitarbeiter gemäß den für die jeweiligen
Einrichtungen geltenden Anforderungen nach SBauVO o der Arbeitsschutzrecht.
Bürgerwirkung:
Die Aufgabenwahrnehmung ermöglicht innerhalb Münste rs eine einheitliche Bürgerinformation durch
definierte fachliche Aussagen und ebenso eine Verso rgung mit entsprechendem
Informationsmaterial für die Brandschutzunterweisun g und -aufklärung. Für städtische Einrichtungen
wird der Service geboten, Brandschutzunterweisungen mit der Kompetenz der
auch im Einsatzfall zuständigen Feuerwehr durchzufü hren.
Personalwirkung (Stellen): 0,1 Stellen x A 12 + 0,0 9 Stellen x A 9 mD.
Flächenwirkung: 0,19 Büroarbeitsplätze.
1.256 13.819 13.819 13.819 13.819 13.819
1 APRO, AUB
38 I 37 02 09 Standardreduzierung bei der Koordinierung und
Begleitung von Schulalarmproben
Beschreibung: Die flächendeckende und regelmäßige D urchführung von Schulalarmproben, häufig
in Verbindung mit Unterricht zur Brandschutzerziehu ng, ist eine Serviceleistung der Feuerwehr für
die Schulen. Gleiches gilt für die Koordinierung un d Vereinbarung der entsprechenden Termine.
Vorgeschlagen wird eine deutlich geringere Beteilig ung der Feuerwehr mit größeren Intervallen.
Gleichzeitig sollen die Schulen verpflichtet werden , regelmäßig Schulalarmproben ohne Beteiligung
der Berufsfeuerwehr durchzuführen.
Bürgerwirkung: Für die Schulen wächst der Koordinie rungsbedarf. Eine qualitativ hochwertige
Unterweisung ist nicht mehr durchgängig sichergeste llt.
Personalwirkung (Stellen): 0,45 Stellen x A 9 mD.
Flächenwirkung: 0,45 Büroarbeitsplätze.
0 15.180 15.180 15.180 15.180 15.180
1 APRO, AUB
39 I 37 02 09 Kostenersatz bei Fehlalarmen Beschreibung: Verschärfung der Kriterien zum Kosten ersatz bei Fehlalarmen. Die Stadt Münster
verzichtet derzeit weitgehend auf den (gesetzlich m öglichen) Kostenersatz bei Fehlalarmierungen
aus Brandmeldeanlagen. Ein Kostenersatz wird nur ge fordert bei Vorsatz oder bei einer
außerordentlichen Häufung von Fehlalarmen, welche a uf eine mangelhafte Wartung und Aufsicht
zurückgeführt werden müssen. Die diesbezüglichen An wendungskriterien werden moderat
verschärft.
Bürgerwirkung: Keine unmittelbare. Es besteht jedoc h die Gefahr einer Vermeidungsstrategie, bei
der die automatische Übertragung der Brandmeldung z ur Feuerwehr durch den jew. Betreiber zur
Vermeidung von Kosten außer Funktion gesetzt wird. Bei einem realen Brandereignis würde dieses
(strafrechtlich relevante) Verhalten zu erheblichen Folgen für die zu schützenden Personen und/oder
die Handlungspflichtigen führen. Diese Überlegung f ührte bislang dazu, den Kostenersatz nur bei
eklatantem Fehlverhalten zu fordern.
Personalwirkung: keine bezüglich der zu fertigenden Bescheide über Kostenersatz. Es ist möglich,
dass die Kostenpflichtigen vermehrt den Rechtsweg b eschreiten. Dies kann
Personalressourcen binden, die derzeit nicht kalkul iert sind.
Flächenwirkung: keine
60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000
1 AUB
9
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
41 II 20 01 09 Verzicht auf den Bürgerhaushalt in jedem 2. Jahr Beschreibung: Das Bürgerhaushaltsverfahren wurde 20 11 eingeführt. Der Bürgerhaushalt 2011
(Nachlauf) und der Bürgerhaushalt 2012 (zum Haushal tsplan 2013) befindet sich zurzeit in der
Durchführung. Ein Verzicht auf dieses Instrument in jedem 2. Jahr führt zu regelmässigen
Einsparungen.
Bürgerwirkung: Die Beteiligungsmöglichkeit über das Bürgerhaushaltsverfahren wird verringert.
Dabei ist zu bedenken, dass das Instrument BHH nur zu ca. 10 % für direkte haushaltsrelevante
Anliegen genutzt wurde.
Personalwirkung (Stellen): Zusammengefasste Wirkung der Maßn. 40, 41 und 42 in Maßnahme 40
Flächenwirkung: keine
25.000 0 25.000 0 25.000 25.000
1 APRO, AFBL
43 II 20 01 09 Verzicht auf Druck des beschlossenen
Haushaltsplans
Beschreibung: Zurzeit wird nach Beschluss des Haush altsplans durch den Rat der zweibändige Plan
nochmals gedruckt und den Ratsmitgliedern, BV´s, de r Verwaltung etc. zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich wird der Plan auf der Internetseite des Amtes 20 veröffentlicht. Der Entwurf des
Haushaltsplans wird weiterhin gedruckt, da dies zur zeit für die Beratung erforderlich ist (ggf.
Ablösung durch IT-Lösung).
Bürgerwirkung: sehr gering bis keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000
1 AFBL
44 II 20 01 09 Verzicht auf Finanzamtanfragen Beschreibung: Verzicht auf Anfragen beim Finanzamt zu ausstehenden
Gewerbesteuermessbescheiden
Bürgerwirkung: Qualitätsminderung bei der Pflege de r Steuerkonten
Personalwirkung (Stellen): 0,33 Stellenanteile mD e inschl. Maßnahme 45
Flächenwirkung keine
0 1.366 1.366 15.028 15.028 15.028
1 APRO, AFBL
45 II 20 01 09 Optimierung des Veranlagungsverfahrens (TFA-
Anwendung)
Beschreibung: Optimierung des Veranlagungsverfahren s (TFA-Anwendung) in der Fachstelle
Gewerbesteuer
Bürgerwirkung: Vermeidung von Anwendungsfehlern, kü rzere Bearbeitungsdauer
Personalwirkung (Stellen): siehe Maßnahme 44
Flächenwirkung: keine
0 0 0 0 0 0
1 APRO, AFBL
47 II 20 01 09 Minderaufwand Gesamtabschluss Beschreibung: Stellenreduzierung für den Gesamtabsc hluss nach Abschluss der
"Einführungsphase".
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stellenanteile gD
Flächenwirkung: keine
0 0 0 31.225 31.225 31.225
1 APRO, AFBL
10
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
3
4
5
a
48 II 20 15 01 Reduzierung des städtischen Zuschusses bei
der Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Zusatz: Die Verwaltung wird gebeten, bei
Umsetzung der Maßnahme die steuerlichen
Konsequenzen zu berücksichtigen. Für 2013
wird ein Sperrvermerk eingerichtet.
Beschreibung:
Es besteht ein in der Satzung festgelegtes Einlages ystem mit einem festgelegten Zuschuss.
Die Gesellschaft erhält incl. ihrer Untergesellschaften einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 2.350
T€. Für eine Anpassung des Zuschusses auf 2.100 T€ müssen das Einlagesystem (Satzung) und
der Betrauungsakt entsprechend geändert werden.
Bürgerwirkung: Mögliche Einschränkung bei den Leist ungen der Wirtschaftsförderung inkl. ihrer
Untergesellschaften.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 250.000 250.000 250.000 250.000 250.000
2 AFBL
3
4
5
b
49 II 20 15 01 Reduzierung des städtischen Zuschusses bei
der Westfälischer Zoologischer Garten Münster
GmbH
Beschreibung: Es besteht ein Managementkontrakt bis 2015. Die Gesellschaft erhält einen jährlichen
Zuschuss in Höhe von 4.136 T€. Für eine Anpassung d es Zuschusses auf 4.000 Tsd. € muss der
neue Managementkontrakt ab 2016 entsprechend geände rt werden.
Bürgerwirkung: Mögliche Einschränkung bei den Leist ungen des Zoos.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 0 0 136.000 136.000 136.000
1 AFBL
2
4
3
a
50 II 20 15.01 Steuerliche Optimierung im Bäderbereich (1.
Stufe)
Beschreibung: Aufgrund einer neuen Rechtslage (nach Betriebsprüfung in 2011) besteht die
Möglichkeit der Zusammenfassung der beiden bestehen den Betriebe gewerblicher Art (BgA Bäder
mit BHKW und BgA Bäder ohne BHKW) und damit die Mög lichkeit der Zusammenfassung der
Bäderverluste mit den Dividenden der Stadtwerke Mün ster GmbH. Hierdurch kann eine Minderung
der Kapitalertragssteuer in Höhe von ca. 554 T€ p. a. erreicht werden. Dieser Steuervorteil soll ab
sofort (und rückwirkend ab 2009) generiert werden. Die Effekte 2009 bis 2012 werden 2013
ergebniswirksam werden.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
2.216.000 554.000 554.000 554.000 554.000 554. 000
1 AFBL
3
4
5
b
1
51 II 20 15 01 Erhöhte Gewinnausschüttung der Wohn +
Stadtbau GmbH
Es besteht ein Managementkontrakt bis 2015. Die Ges ellschaft zahlt eine jährliche
Vorabgewinnausschüttung von 2,5 Mio. €. Für eine Anpassung der Gewinnausschüttung auf 3, 5 Mio.
€ muss der neue Managementkontrakt ab 2016 entsprec hend geändert werden. Die dargestellte
finanzielle Wirkung ergibt sich netto, d.h. nach St euern.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 0 0 841.750 841.750 841.750
1 AFBL
11
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
3
4
5
c
52 II 20 16 01 Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer A Beschreibung:
Der Hebesatz für die Grundsteuer A soll auf den dur chschnittlichen Satz
der kreisfreien Kommunen in NRW angehoben werden. Grundsteuer A
neu: 520 % (bisher 460 %) zum 1.1.2013 um 10 Punkte von 230 auf 240, zum 1.1.2015 erfolgt zur
Erzielung des allgemeinen Inflationsausgleiches eine weitere Erhöhung um 15 Punkte auf 255
Punkte .
Bürgerwirkung: steuerliche Mehrbelastung um 6 % 4,3 % (zum 1.1.2013) und um weitere 6,25 %
zum 1.1.2015 .
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
17.000 17.000 41.000 41.000 41.000 41.000
2 AFBL
3
4
5
d
53 II 20 16 01 Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B Beschreibung:
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll auf den dur chschnittlichen Satz
der kreisfreien Kommunen in NRW angehoben werden. Grundsteuer B
neu: 520 % (bisher 460 %) zum 1.1.2013 um 20 Punkte von 460 auf 480, zum 1.1.2015 erfolgt zur
Erzielung des allgemeinen Inflationsausgleiches eine weitere Erhöhung um 30 Punkte auf 510
Punkte . Bei der Grundsteuer B ergeben sich pro Jahr
steigende Effekte, weil von einer steigenden Bemess ungsgrundlage ausgegangen
wird (Einheitswerte).
Bürgerwirkung: steuerliche Mehrbelastung um 13 %
4,3 % (zum 1.1.2013) und um weitere 6,25 %
zum 1.1.2015 .
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
2.200.000 2.200.000 5.700.000 5.700.000 5.700.0 00 5.700.000
2 AFBL
3
4
5
e
54 II 20 16 01 Anhebung der Steuersatzes auf Spielapparate
mit Gewinnmöglichkeit bei der Vergnügungsteuer
Beschreibung: Der Steuersatz für Apparate mit Gewin nmöglichkeit bei der Vergnügungsteuer wird
von 15 v.H. auf 19 v.H erhöht.
Bürgerwirkung: Mehrbelastung der Automatenaufstelle r um 27%
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 600.00 0
1 AFBL
55 II 23 01 11 Kürzung der Umbaumaßnahmen
Zusatz: Die Einsparsumme wird auf 125.000 €
reduziert unter der Maßgabe, dass KITAs und
Schulen von den Einsparungen nicht
betroffen werden.
Beschreibung: Es wird auf Umbaumaßnahmen, die auf W ünsche der Nutzer zurückgehen, zur Hälfte
verzichtet.
Bürgerwirkung: Umbauten verzögern sich.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
125.000 125.000 125.000 125.000 125.000 125.00 0
2 AFBL
12
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
56 II 23 01 11 Optimierung des Portfolios "Allgemeines
Grundvermögen"
PRÜFAUTRAG: Die Verwaltung wird beauftragt, das all gemeine Grundvermögen im Rahmen eines
Portfolio-Managements weiter zu optimieren und dadu rch eine zusätzliche finanzielle Entlastung von
jährlich bis zu 60.000 Euro zu erzielen.
Beschreibung: Die Stadt Münster hält Gebäude im Por tfolio, deren ursprünglicher Erwerbszweck
nicht mehr angestrebt wird. Durch Optimierung des P ortfolios werden Erträge (Mieten) zurückgeführt.
Gleichzeitig werden aber Sachaufwendungen eingespar t. Zu den dargestellten Einsparungen bei
den Sachaufwendungen kann der Haushalt auch um AfA in Höhe von 44.000 € entlastet werden.
Durch die Veräußerung werden Liquiditätszuflüsse er folgen und ggf. stille Reserven aufgelöst. Die
Umsetzung ist nur möglich, wenn - nach VV-Beschluss - konkrete Verwertungsoptionen den
politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: 4.000 m²
11.000 54.000 60.000 60.000 60.000 60.000
1 AFBL
57 II 23 01 11 Erhöhung der landwirtschaftlichen Pachten Beschreibung: Die Stadt Münster verpachtet landwirt schaftliche Flächen. Durch eine Anpassung der
Pachten an die Marktgegebenheiten können zusätzlich e Erträge erzielt werden. Die Umsetzung ist
nur möglich, wenn es entsprechende politische Besch lüsse gibt, die Pachten zu erhöhen.
Bürgerwirkung: Landwirte zahlen in Zunkunft marktüb liche Pachten bei städtischen Flächen
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 35.000 45.000 45.000 45.000 45.000
1 AFBL
59 II 23 01 11 Mietanpassungen an die Entwicklung der
Marktmieten
Beschreibung: Die aktuellen Mietkonditionen für das Stadthaus 3 belaufen sich auf 15,12 €/m ². Diese
Höhe ist durch Indexanpassungen in den letzten Jahr en erreicht worden. Die Büromarktstudie der
Wirtschaftsförderung Münster weist für Mietobjekte in vergleichbaren Lagen Mietpreise zwischen
8,33 €/m² und 15,47 €/m² (inkl. Umsatzsteuer) aus. Im Mittel ergibt sich ein Mietwert von 11,90 €/m².
Bei einer Anpassung des Mietvertrages auf die durch schnittliche Größe können sich die dargestellten
Einsparungen ergeben. Dies ist im Rahmen einer Vert ragsverlängerung mit den Stadtwerken als
Eigentümerin zu verhandeln.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
650.000 650.000 650.000 650.000 650.000 650.00 0
1 AFBL
60 II AWM 11 02 Angebot verschiedener freiwilliger
Dienstleistungen
Zusatz: Die Einsparsumme wird für alle Jahre
auf 250.000 € erhöht.
Beschreibung: Überschüsse aus der Reinigung für Dri tte, Containerdienst, Sickerwasserverarbeitung
für Dritte, Fremdreparaturen von Fahrzeugen anderer Ämter etc.
Bürgerwirkung: keine Auswirkung
Personalwirkung (Stellen): keine Auswirkung
Flächenwirkung: keine Auswirkung
250.000 250.000 250.000 250.000 250.000 250.00 0
2 AFBL
13
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
62 II AWM 11 02 Einsatz von kalk. Zinsen Beschreibung: Zurverfügungstellung der kalk. Zinsen aus den Gebührenkalkulationen
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
300.000 300.000 300.000 300.000 300.000 300.00 0
1 WA AWM,
AFBL
63 III 61 02 07 Reduzierung statistischer Dienstleistungen;
Reduzierung der kartografischen
Grundlagenarbeit
Beschreibung: Die Vierteljahresstatistik wird eingestellt; weitere diverse statistische Dienstleistungen
werden im Standard reduziert (u. a. in den Themenfe ldern Erwerbstätigkeit, Wirtschaft, Tourismus,
Verkehr, Gesundheit, Soziales). Im Bereich kartografischer Dienstleistungen wird die Pflege und
Fortschreibung kartografischer Grundlagen in Zshg. mit statistischen Dienstleistungen im Aufwand
entsprechend reduziert.
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung in der Breite; mittelbare Wirkung in Bezug auf die
sachinteressierte Bürgerschaft sowie Politik und Ve rwaltung.
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle
Flächenwirkung: 0,5 Büroraum
0 0 31.225 31.225 31.225 31.225
1 ASSVW,
APRO
64 III 61 09 01 Reduzierungen des Engagements im
Städtenetzwerk MONT
Beschreibung: Die Stadt Münster reduziert ihr Engag ement im Städtenetzwerk MONT (Münster,
Osnabrück, Netwerkstad Twente).
Bürgerwirkung: Keine unmittelbare Bürgerwirkung, da Kooperation MONT bis dato ldgl.
programmatischer / konzeptioneller Art.
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle
Flächenwirkung: keine
0 0 17.063 17.063 17.063 17.063
1 ASSVW,
APRO
65 III 61 09 01 Reduzierung des Aufwands bei stadtregionaler
Zusammenarbeit in der "Stadtregion Münster"
Beschreibung: Deutliche Verringerung des koordinier enden Aufwands der Stadt Münster für die
"Stadtregion Münster" (= Stadt MS und Anrainerkommunen) durch Abgabe der Geschäftsführung an
eine andere Mitgliedskommune der "Stadtregion Münster".
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle
Flächenwirkung: keine
0 0 17.063 17.063 17.063 17.063
1 ASSVW,
APRO
66 III 61 09 01 Reduzierung der Standards bei der Prüfung von
Einzelhandelsvorhaben
Beschreibung: Eine deutliche Reduzierung des Standa rds der Erbringung von Fachleistungen und
Stellungnahmen (an Amt 63) führt zu einer Verlänger ung der Bearbeitungszeit und Reduzierung des
inhaltlichen Prüf- u. Bewertungsrahmens bei einzelh andelsstrukturellen
Verträglichkeitsuntersuchungen.
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung; ab er direkte Wirkung auf Investoren von
Einzelhandelsvorhaben im Vorfeld von und im Baugene hmigungsverfahren.
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle
Flächenwirkung: ggf. 0,25 Büroraum
0 0 17.063 17.063 17.063 17.063
1 ASSVW,
APRO
14
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
67 III 61 09 01 Aufwandsreduzierung in der Sachbearbeitung im
Aufgabenbereich "Innenentwicklungsinitiative"
Beschreibung: Straffung des Projektaufwands, Verlän gerung der Projektbearbeitungszeit.
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung, ab er zeitliche Einschränkung in der Erstellung
konkreter Umsetzungsvorschläge (für Dritte / Immobilieneigentümer) für die Quartiersentwicklung.
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle
Flächenwirkung: keine
0 0 17.063 17.063 17.063 17.063
1 ASSVW,
APRO
68 III 61 09 01 Reduzierung der Teilnahme an Bundes- /
Landesprojekten bzw. Konzentration auf
strategisch bedeutsame Entwicklungsprojekte
der Stadt Münster mit hoher direkter
Bürgerrelevanz
Beschreibung: Nach Auslaufen der ZukunftsWerkStadt (BMBF) keine weitere Mitwirkung an neuen,
extern initiierten Stadtentwicklungsprojekten bzw. Mitwirkung nur bei hoher und unmittelbarer
Bürgerrelevanz.
Bürgerwirkung: Es entsteht keine unmittelbare Bürge rwirkung; evtl. ergeben Einschränkungen bei
der allgemeinen Positionierung der Stadt Münster in innovativen Stadtentwicklungsthemen.
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle ab 2015
Flächenwirkung: keine
0 0 17.063 17.063 17.063 17.063
1 ASSVW,
APRO
69 III 61 09 01 Reduzierung des übergreifenden
"Handlungsprogramms Demografischer Wandel"
bzw. Konzentration auf die originäre
Fachzuständigkeit im Thema Demografischer
Wandel
Beschreibung: Verzicht auf die übergreifende Bearbe itung und Koordinierung allgemeiner
programmatischer Handlungsansätze. Dies ist möglich, da die in dezentraler Fachzuständigkeit
vorhandenen sektoralen Handlungs- und Aufgabenfelde r im Bereich des demografischen Wandels
verankert sind und jeweils ressortbezogen fachadäqu at bearbeitet werden. Praktische
Grundlagenunterstützung wird weiterhin geleistet du rch ein von Amt 61 zu erstellendes Demografie-
Monitoring (regelmäßiges Berichtswesen) mit für die Stadtentwicklung (im weiteren Sinne) relevanten
Indikatoren als Grundlage für sektorlae öffentliche Infrastrukturplanungen.
Bürgerwirkung: mittelbar bzw. bei entsprechenden Be darfs- / Zielgruppen.
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle
Flächenwirkung: 0,5 Büroraum
0 0 34.125 34.125 34.125 34.125
1 ASSVW,
AFBL
70 III 61 09 01 Reduzierung von bauleitplanerischer Planungs-
und Beratungsleistungen für Vorhabenträger /
Investoren
Beschreibung:
Konsequente Verpflichtung Dritter (Vorhabenträger / Investoren) auf Erbringung der vorhaben- /
projektbezogenen Planungs- und Verfahrensleistungen mit Ausnahme der hoheitlichen Aufgaben;
deutliche Einschränkung der inhaltlich-fachlichen b eratenden Verfahrensbegleitung Dritter bei
projektgebundenen bzw. vorhebanbezogenen Bebauungsp lanverfahren
Bürgerwirkung:
keine unmittelbare Bürgerwirkung; direkte Auswirkungen auf Vorhaben- und Projektträger
Personalwirkung (Stellen):
0,25 Stelle
Flächenwirkung: 0,5 Büroraum i.V.m. Maßnahme 71.
0 0 19.235 19.235 19.235 19.235
1 ASSVW,
APRO
15
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
71 III 61 09 01 Teilverzicht auf Abgabe planungsrechtlicher
Stellungnahmen bei Bauvorhaben nach § 34
BauGB an Amt 63; Verzicht auf Bürgerberatung
in diesen Fällen bei Amt 61.
Beschreibung: Im Vollzug (Bauvorhaben) des Bebauung splanes erfolgt nur noch die Prüfung des
sog. Planerfordernisses sowie die Abgabe von Stellu ngnahmen im Falle von Anträgen auf sog.
Befreiungen vom Bebauubgsplan durch Amt 61; es erfo lgt grundsätzlich keine Beteiligung mehr von
Amt 61 im Baugenehmigungsverfahren.
Bürgerwirkung: Unmittelbare Bürgerwirkung, da nur n och eingeschränkte Beratung durch Amt 61 in
dem durch diese Maßnahme eingeschränkten Umfang ang eboten werden kann; Ansprechpartner ist
maßgeblich allein Amt 63 als Baugenehmigungsbehörde .
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle
Flächenwirkung: 0,5 Raum i.V.m.Maßnahme 70
0 0 34.125 34.125 34.125 34.125
1 ASSVW,
APRO
72 III 61 10 02 Reduzierung der Standards in der
Beratungsleistung und der Öffentlichkeitsarbeit
im Bereich Denkmalpflege
Beschreibung: Erhebliche Reduzierung der Öffentlich keitsarbeit für den "Tag des offenen Denkmals"
sowie die Straffung der Beratungsleistungen im Vorf eld der formellen denkmalrechtlichen
Erlaubnisverfahren.
Bürgerwirkung: Unmittelbar - bezogen auf die fachin teressierte Öffentlichkeit und bezogen auf
Bauherrn, Investoren und Interessenten mit Blick au f denkmalwerte Immobilien.
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle
Flächenwirkung: keine
0 0 34.125 34.125 34.125 34.125
1 ASSVW,
APRO
73 III 61 12 02 Aufwandsreduzierung im Bereich ÖPNV-
Trägerschaft / Fortschreibung Nahverkehrsplan
Beschreibung: Verlängerung der Bearbeitungszeiten d er "3. Fortschreibung Nahverkehrsplan" und
von Konzessionsanträgen Bus-ÖPNV (Vollausschöpfung der Fristsetzung); Reduzierung der
Gremienteilnahme auf Ebene ZVM und RVM; Reduzierung der Abstimmung mit benachbarten
Aufgabenträgern ÖPNV auf ein Minimum
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle
Flächenwirkung: keine
0 20.925 20.925 20.925 20.925 20.925
1 ASSVW,
APRO
74 III 61 12 02 Aufwandsreduzierung / Aufgabenverzicht im
Bereich Verkehrstechnische Entwürfe
Beschreibung: Verlängerung von Bearbeitungszeiten u nd vollständige Aufgabe von nicht etatisierten
Planungen (z. B. im Rahmen von Rats- und BV-Anträge n) sowie "Vorratsplanungen" auf Grundlage
von Arbeitsprogrammen
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung, jedoch mittelbar für BV`en und Fachausschüsse.
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle
Flächenwirkung: 0,5 Büroraum in Verbindung mit Maßn ahme 71
0 34.125 34.125 34.125 34.125 34.125
1 ASSVW,
APRO
75 III 61 12 02 Aufwandsreduzierung / Teilaufgabe im Bereich
Radverkehrsplanung/-förderung
Beschreibung: Verlängerung von Bearbeitungszeiten u nd vollständige Aufgabe von nicht etatisierten
Planungen (z. B. im Rahmen von Rats- und BV-Anträge n) sowie von "Vorratsplanungen" ohne
konkrete Auftragsgrundlage (Gremienbeschlüsse) z. B . Radverkehrskonzept; Folge: ggf. Verzicht auf
Fördermittel
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle
Flächenwirkung: 0,5 Büroraum i.V.m. Maßnahme 70
0 17.063 17.063 17.063 17.063 17.063
2 ASSVW,
APRO
16
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
76 III 61 12 02 Aufwandsreduzierung / Teilaufgabe bei der
erarbeitung von Stellungnahmen im
Aufgabenbereich Verkehrsplanung
Beschreibung: Deutliche Verlängerung der Bearbeitun gszeiten für Bürgeranfragen sowie Anträge
nach § 24 GO; deutlich verlängerte Bearbeitungszeit für erbetene Stellungnahmen Dritter (z. B. in
Planfeststellungsverfahren, der Politik, von Verbän den usw.)
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle
Flächenwirkung: keine
0 17.063 17.063 17.063 17.063 17.063
1 ASSVW,
APRO
77 III 62 09 02 Reduzierung der Überwachung der Gebäudeein-
messungspflicht
Beschreibung: Reduzierung der Personalstärke bei de r Überwachung der
Gebäudeeinmessungspflicht nach Abarbeitung der Altf älle.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): 1,0
Flächenwirkung: keine
2.000 59.120 59.120 59.120 59.120 59.120
1 ASSVW,
APRO
78 III 62 09 02 Einstellung der Mikroverfilmung als
Querschnittsaufgabe für die Gesamtverwaltung
Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht
werden. Es soll geprüft werden, inwieweit das
Stadtarchiv eingebunden werden kann.
Beschreibung: Keine Schrift- und Plangutverfilmung, Scannen von Archiven und Büchern, Verfilmen
von Zeitungen und anderen Werken sowie Archivierung en für andere Ämter. Folge: Finanzielle Mittel
und Personal für die Vergabe dieser Dienstleistunge n müssen bei anderen Ämtern bereitgestellt
werden.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): 1,0
Flächenwirkung: 1 Raum
0 0 49.840 49.840 49.840 49.840
2 ASSVW,
APRO
79 III 62 09 02 Ausweitung von Fortführungsvermessungen Beschreibung: Einnahmeerhöhung für Vermessungsleist ungen durch erhöhtes Auftragsaufkommen
(Auftragsverlagerung)
Bürgerwirkung:keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
50.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000
1 ASSVW
80 III 62 09 02 Abrechnung von Vermessungsleistungen Beschreibung: Abrechnung von Vermessungsleistungen mit Amt 66 für Fördermaßnahmen im
Bereich Straßenbau. Dies führt bei Amt 66 zu höhere n Landeszuschüssen in der angegebenen
Größenordnung.
Bürgerwirkung:./.
Personalwirkung (Stellen):.keine.
Flächenwirkung:.keine.
100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.00 0
1 ASSVW
81 III 62 09 02 Reduzierung bei der Erneuerung des
Liegenschaftskatasters
Beschreibung: Durch Streckung der Neuvermessungen i m Produkt 090201 Nr. 3 (Örtl.
Neuvermessung) kann im Innendienst im Laufe des Jah res 2014 eine Stelle eingespart werden.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): 1,0
Flächenwirkung: keine
0 0 64.450 64.450 64.450 64.450
1 ASSVW,
APRO
17
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
82 III 62 09 02 Reduzierung bei der Erneuerung des
Liegenschaftskatasters
Beschreibung: Nach Abschluss der Datenmigration in das neue Programmsystem ALKIS im Laufe
des Jahres 2014 kann die Personalstärke um eine Ver messungstechnikerstelle reduziert werden.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen):1,0
Flächenwirkung: 1 Raum
0 0 59.120 59.120 59.120 59.120
1 ASSVW,
APRO
83 III 63 10 01 Standardreduzierung bei der Bearbeitung von
bauordnungsrechtlichen Bescheingungen
Zusatz: Die Verwaltung soll darstellen, welche
konkreten Nachteile den Bürgern durch die
Umsetzung entstehen (u.a.
Bearbeitungsstau).
Beschreibung: Anteilige Reduzierung einer SB-Stelle im Sachgebiet Ordnungsrechtliche
Angelegenheiten/Baukontrolle; Umfang ingesamt = 0,5 Stelle im Verbund der Maßnahmen 99, 100,
101 .
Bürgerwirkung: Im Sachgebiet Ordnungsrechtliche Ang elegenheiten/Baukontrolle werden u.a.
Bescheinigungen zur Fertigstellung des Rohbaues un d zur abschließenden Fertigstellung
ausgestellt. Diese Bescheinigungen bestätigen das E rreichen eines bestimmten Bauzustandes und
sind erforderlich um die Bauarbeiten fortsetzen zu können. Zudem müssen diese Bescheinigungen
oftmals von den Bauherren im Rahmen von Baufinanzie rungen vorgelegt werden. Die Reduzierung
der Stelle führt zu einer längeren Bearbeitungszeit für das Erteilen der v.g. Bescheinigungen.
Personalwirkung (Stellen): 0,15 Stelle A 10
Flächenwirkung:keine
0 0 0 0 0 0
2 AFBL
84 III 63 10 01 Standardreduzierung bei der Bearbeitung von
bauordnungsrechtlichen Verfahren
Zusatz: Die Verwaltung soll darstellen, welche
konkreten Nachteile den Bürgern durch die
Umsetzung entstehen (u.a.
Bearbeitungsstau).
Beschreibung: Anteilige Reduzierung einer SB-Stelle im Sachgebiet Ordnungsrechtliche
Angelegenheiten/Baukontrolle; Umfang ingesamt = 0,5 Stelle im Verbund der Maßnahmen 99, 100,
101
Bürgerwirkung: Im Sachgebiet Ordnungsrechtliche Ang elegenheiten/Baukontrolle werden
hauptsächlich ordnungsrechtliche Verfahren zur Hers tellung des rechtmäßigen Zustandes
(Stilllegung, Nutzungsverbote, Abbrüche etc.) bei B auvorhaben aller Art sowie Anträge Dritter (z.B.
Nachbarn) auf ordnungsrechtliches Einschreiten bear beitet. Die Bearbeitungszeit dieser Verfahren
wird sich durch die hälftige Reduzierung der Stelle verlängern.
Personalwirkung (Stellen): 0,3 Stelle A 10
Flächenwirkung:keine
0 0 0 0 0 0
2 AFBL
86 III 66 12 01 Reduzierung der betrieblichen Unterhaltung der
Straßenabläufe in Wohngebieten
(Reinigungsintervalle strecken)
Zusatz: Die Aufgabe soll weiterhin
gewährleistet werden, die Einsparsumme wird
durch Kürzung im gesamten Etat des
Tiefbauamtes gewährleistet.
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von 190.000 € werden pro Jahr alle
Straßenabläufe gereinigt. In den Wohngebieten wird z. B. das Reinigungsintervall von 1 auf 2 Jahre
gestreckt.
Bürgerwirkung:
• Es kann zu verzögertem Wasserablauf kommen und bei Starkregenereignissen zu massiven
Stauungen.
• Aus den Rückstauungen kann ein erhöhtes Regressrisiko entstehen.
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt
• Steigerung von Beschwerden
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und Überprüfung der Fremdleistung ist weiterhin
erforderlich; erhöhter Kommunikationsaufwand mit Bü rgern.
Flächenwirkung: keine
40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000
2 AUB
18
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
87 III 66 12 01 Reduzierung der Reinigungsarbeiten um 50%
durch Streckung der Reinigungsintervalle
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von rd. 312.000 € werden zusätzliche
Reinigungsarbeiten auf städtischen Flächen vergeben . Als Beispiel seien hier die Promenade,
Stadthafen, Plätze (Picassoplatz, Adolf-Kolping-Pla tz, Domplatz) und Parkplätze genannt. Durch die
Streckung der Reinigungsintervalle könnten die Kost en halbiert werden.
Bürgerwirkung:
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet, da der Abfall (Glasbruch und Verpackungen) länger
liegen bleibt.
• Steigerung von Beschwerden
Personalwirkung (Stellen): keine, Auswirkung auf Pe rsonalanteile bei den AWM muss geprüft
werden.
Flächenwirkung: keine
80.000 156.000 156.000 156.000 156.000 156.000
1 AUB
88 III 66 12 01 Reduzierung von Grasschnitt an Bankette und
Gräben und Gehölzpflege an untergeordneten
Wirtschaftswegen
Beschreibung: Intervallstreckung (Verdoppelung) des Räumschnittes und der Gehölzpflege an
untergeordneten Wirtschaftswegen.
Bürgerwirkung:
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet,
• Steigerung von Beschwerden
• Mögliche Entwässerungsproblematik durch zugewachsene Straßenseitengräben
Personalwirkung (Stellen): keine, Auschreibung und Überprüfung der Fremdleistung ist weiterhin
erforderlich,
Flächenwirkung: keine
18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000
1 AUB
89 III 66 12 01 Reduzierung der wegweisenden Beschilderung Beschreibung:
• Reduzierung der Ersatzbeschaffungen der Verkehrszeichen zur Wegweisung (Richtzeichen) und
der Ersatzbeschaffungen verblichener Schilder.
• Alle Gefahren- und Vorschriftszeichen haben nach der STVO einen gewissen Standard zu erfüllen.
Bürgerwirkung:
• Die Orientierung im Stadtgebiet, insbesondere von Ortsfremden, wird erschwert.
• Das Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
11.250 22.500 22.500 22.500 22.500 22.500
1 AUB
90 III 66 12 01 Reduzierung bei der Erneuerung verblasster
Markierungen
Beschreibung: Erneuerung verblasster Straßenmakieru ngen und Rotbeschichtungen wird gestreckt.
Bürgerwirkung:
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung:keine
22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000
1 AUB
19
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
91 III 66 12 01 Reduzierung bei der Beseitigung von
Unebenheiten an Pflaster- und
Asphaltkleinflächen
Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht
werden, ohne dass die genannten
Maßnahmen so umgesetzt werden.
Entsprechende Vorschläge des Tiefbauamtes
sind den zuständigen Gremien zeitnah
vorzulegen.
Beschreibung: Beseitigung von Schäden an Pflaster- und Asphaltkleinflächen wird auf die
Verkehrssicherungspflicht reduziert. Konzentration der Ausbesserung auf die Innenstadt.
Bürgerwirkung:
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt
• Steigerung von Beschwerden
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und Überwachung der Fremdleistung weiter
erforderlich; erhöhter Kommunikationsaufwand mit Bü rgern
Flächenwirkung: keine
45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000
2 AUB
92 III 66 12 01 Reduzierung der Standards bei der
Instandsetzung
Zusatz: Die Verwatung soll nach spätestens
zwei Jahren einen Bericht über die konkreten
Standardreduzierungen und deren Folgen
vorlegen.
Beschreibung: Reduzierung des Ansatzes für Instands etzung der Verkehrsflächen (i.d.R.
Asphaltmaßnahmen die zur Erhaltung der veranschlagt en Nutzungsdauer und zur gebrauchsfähigen
Nutzung erforderlich sind) um 1/3. Eine unterlassen e Instandhaltung erfordert ggf. die Bildung von
Rückstellungen.
Bürgerwirkung:
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet und das Vermögen der Stadt Münster wird verringert.
• Steigerung von Beschwerden
• Eine Reduzierung der Unterhaltungsmittel hat mittelfristig auch Auswirkungen auf erforderliche
Investitionen. Ein Verzicht hierauf würde die Straß en soweit schädigen, dass nur noch die
mindestens fünfmal teurere Grunderneuerung nach ein er wesentlich verkürzten Lebensdauer
technisch möglich ist. Dies hat einerseits eine weitere Kostenbeteiligung der Anlieger und
andererseits höhere Aufwendungen durch Sonderabschr eibungen für die Vermögensvernichtung zur
Folge.
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und Überprüfung der Fremdleistung und
Qualifizierung der Schäden ist weiter erforderlich
Flächenwirkung: keine
400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.00 0
2 AUB
93 III 66 12 01 Reduzierung bei der Reparatur von
Rinnenabläufen
Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht
werden, ohne dass die genannten
Maßnahmen so umgesetzt werden.
Entsprechende Vorschläge des Tiefbauamtes
sind den zuständigen Gremien zeitnah
vorzulegen.
Beschreibung: Die Reparatur von defekten Straßenabl äufen in Wohngebieten wird verschoben.
Ansatzreduzierung um 10 %.
Bürgerwirkung:
• Es kann zu verzögerten Wasserablauf kommen und bei Starkregenereignissen zu massiven
Stauungen.
• Aus den Rückstauungen kann ein erhöhtes Regressrisiko entstehen.
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt
• Steigerung von Beschwerden
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000
2 AUB
20
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
94 III 66 12 01 Reduzierung bei den Grabenräumarbeiten
Zusatz: Die Einsparsumme soll erreicht
werden, ohne dass die genannten
Maßnahmen so umgesetzt werden.
Entsprechende Vorschläge des Tiefbauamtes
sind den zuständigen Gremien zeitnah
vorzulegen.
Beschreibung: Intervallstreckung der Grabenräumung an Wirtschaftswegen. Ansatzreduzierung um
25 %.
Bürgerwirkung:
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet
• Steigerung von Beschwerden
• Mögliche Entwässerungsproblematik durch verschlammte Straßenseitengräben
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500
2 AUB
96 III 66 12 01 Bedarfsorientierte Streckung des barrierefreien
Ausbaus von Gehwegen durch
Bordsteinabsenkungen
Zusatz: Vor Umsetzung dieses Vorschlags
erarbeitet die Verwaltung eine Prioritätenliste
für die noch nicht umgesetzten Maßnahmen.
Nach Prüfung in den zuständigen Gremien
kann evtl. eine entsprechende Einsparung
erfolgen.
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von 65.000 € werden u. a. folgende
Leistungen für mobilitätseingeschränkte Menschen er bracht: Bordsteinabsenkungen,
Blindensignalgeber, Nachrüstungen von Auffindestrei fen an Haltestellen und an Ampeln,
Treppenmarkierungen, Handläufe, Rampen, Piktogramme an Querungsstellen, Abbau von Pfosten
und behindernden Umlaufschranken.
Bürgerwirkung:
• geringerer Abbau von Alltagsbarrieren für Menschen mit Behinderungen
• langsamerer Aufbau von Orientierungshilfen für Menschen mit Behinderungen
• Widerspricht den Anforderungen an eine immer älter werdende Gesellschaft und erschwert die
Inklusion von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Personalwirkung (Stellen): keine, jedoch entsteht e in erhöhter Kommunikations- und
Abstimmungsaufwand
Flächenwirkung: keine
35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000
2 AUB
97 III 66 12 01 Neufestsetzung der abflusswirksamen Flächen
der öffentlichen Verkehrsflächen für die
Berechnung der Niederschlagswassergebühren.
Beschreibung: Neufestsetzung der abflusswirksamen F lächen der öffentlichen Verkehrsflächen für
die Berechnung der Niederschlagswassergebühren. Dur ch genauere, geodatenbasierte
Überprüfungsmöglichkeiten kann der Anteil der Stadt Münster an den Kosten der
Niederschlagswasserbeseitigung reduziert werden.
Bürgerwirkung: Die Niederschlagswassergebühren steigen durch die Verminderung der
anrechenbaren Flächen um 0,03 € je qm.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
512.000 512.000 512.000 522.200 522.200 522.20 0
1 AUB
98 III 66 12 01 Senkung des städtischen Anteils für die
Straßenreinigung um 5%-Punkte
Beschreibung: Der Anteil der Stadt Münster an den A ufwendungen für die Straßenreinigung wird von
25 % auf 20 % gesenkt. Fachlich zuständig sind die AWM.
Bürgerwirkung: Reduzierung des Standards und Erhöhu ng der Gebühren für die Straßenreinigung.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 307.000 322.000 338.000 355.000 355.000
1 WA AWM,
AUB
21
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
99 III 66 12 01 Reduzierung der Mängel- und
Schadensbeseitigung bei Brücken,
Lärmschutzwänden und Schilderbrücken
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von 160.000 € werden die konstruktiven
Bauwerke betrieblich unterhalten sowie Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Eine
Reduzierung der Mittel um 10% schränkt die Möglichkeiten zur Mängel- und Schadensbeseitigung
ein.
Bürgerwirkung:
• Der Zustand der konstruktiven Bauwerke wird auf Dauer nicht mehr dem gewohnten Standard
entsprechen
• Verschmutzungsgrad (durch z. B. Graffitti) der Bauwerke nimmt zu
• Verstopfte Einläufe und damit verbundene Pfützenbildung nimmt zu
• Nicht beseitigte Vandalismusschäden müssen in Kauf genommen werden
• Sanierungsmaßnahmen verzögern sich und die Qualität der Sanierungen wird auf das
Notwendigste beschränkt
• Rostbeseitigung und Erhaltungsanstriche entfallen.
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und Prüfung der Fremdleistung ist weiter
erforderlich
Flächenwirkung: keine
16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000
1 AUB
100 III 66 12 01 Reduzierung der Schadensbeseitigung bei
Lichtsignalanlagen (Ampeln) sowie der
Verbesserung der Verkehrsabläufe
Zusatz: Die Einsparsumme für alle Jahre wird
auf 15.000 € reduziert.
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von 200.000 € werden 272 Lichtsignalanlagen
baulich unterhalten sowie Umschaltungen zur Verbess erung der Verkehrsabläufe vorgenommen.
Eine Reduzierung der Mittel um 7,5 % schränkt die Möglichkeiten zur Schadensbeseitigung und zur
Verbesserung der Verkehrsabläufe weiter ein.
Bürgerwirkung:
• Der Zustand der Lichtsignalanlagen wird auf Dauer nicht mehr dem gewohnten Standard
entsprechen. Schief stehende Signalmaste, abgerisse ne Kontrastblenden, fehlende Schuten an den
Signalkammern und nicht beseitigte Vandalismusschäd en müssen in Kauf genommen werden.
• Vorschläge von Bürgern, Politikern und auch Empfehlungen aus der Arbeitsgruppe für
Verkehrsfragen zur Verbesserung von Verkehrsabläufe n durch Optimierung der Schaltungen können
nur noch eingeschränkt umgesetzt werden.
Personalwirkung (Stellen): • keine, Ausschreibung und Überprüfung der Fremdleistung und
Qualifizierung der Schäden ist weiter erforderlich
Flächenwirkung: keine
15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000
2 AUB
101 III 66 12 01 Reduzierung des Standards bei der
Straßenbeleuchtung
Zusatz: Bei der Umsetzung dieses
Vorschlages muss sichergestellt werden,
dass die Einsparungen ohne einen
Qualitätsverlust für die Bürgerinnen und
Bürger umgesetzt werden kann. Der Vertrag
mit den Stadtwerken Münster soll
finanztechnisch überprüft werden und dazu
Vergleichszahlen aus anderen Kommunen
herangezogen werden.
Beschreibung: Die Stadtwerke Münster GmbH sind als Betreiber der Straßenbeleuchtung
aufgefordert einen Einsparvorschlag in Höhe von 10 % zu liefern. Intensive Gespräche mit der
Stadtwerke Münster GmbH sind erforderlich.
Bürgerwirkung: Es ist sicher unvermeidlich, dass Einsparungen in dieser Höhe auch
Komforteinbußen für die Bürger zur Folge haben (z.B . nächtliche Abschaltung der Beleuchtung in
Wohngebieten).
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 50.000 200.000 400.000 550.000 550.000
2 AUB
22
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
102 III 66 12 01 Verschiebung der Einführung Handyparken Beschreibung: Die in 2013 vorgesehene Einführung de r Bezahlmöglichkeit der Parkgebühren per
Handy wird in Abstimmung mit der WBI verschoben. Di e veranschlagten Einnahmenausfälle
entfallen.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
20.000 40.000 40.000 0 0 0
1 AUB
103 III MM 15 02 Zuschüsse Turnier der Sieger und K+K Cup Beschreibung: Reduzierung der Zuschüsse für das Tur nier der Sieger und den K+K Cup von 55.200
€ auf 30.000 €. Die Turniere im Bereich des wichtig en Imagefaktors Pferde- und Reitsport sind bei
Wegfall des Zuschusses gefährdet. Vor allem bei ein er Aufgabe des Turniers der Sieger geht
Münster eine der wenigen Veranstaltungen in Münster verloren, die überhaupt bundesweite
Beachtung insbersondere auch in der Wahrnehmung dur ch die Medien (öffentlich-rechtliches
Fernsehen) genießt.
Bürgerwirkung: Gefährdung zweier medienwirksamer un d beliebter Veranstaltungen.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
25.200 25.200 25.200 25.200 25.200 25.200
1 WA MM,
AFBL
106 IV 40 03 01 Einstellung der Förderung (einschließlich
durchlaufender Gelder) für den
Schüleraustausch an münsterschen Schulen ab
dem Schuljahr 2015/2016
Beschreibung: Die derzeitige Förderung der Organisa tionsteams für den Schüleraustausch mit
Partnerstädten, dem internationalen Schüleraustausc h münsteraner Schulen und die Weiterleitung
von Geldern Dritter für den deutsch-französischen u nd deutsch-polnischen Schüleraustausch wird ab
dem Schuljahr 2015/2016 eingestellt.
Bürgerwirkung: Die Organisation und Finanzierung vo n Schüleraustauschaktivitäten für die Schulen
wird erschwert.
Personalwirkung (Stellen): Hierdurch entfallen 0,1 Stellenanteile E 08
Flächenwirkung: keine
0 0 4.963 11.914 11.914 11.914
1 APRO, ASW
107 IV 40 03 01 Kündigung des Vertrages zur Führung der
Stadtbildstelle durch das Landesmedienzentrum
des LWL über den 31.12.2013
Beschreibung:
Das Landesmedienzentrum des LWL nimmt die Aufgaben einer Stadtbildstelle für die Stadt Münster
mit wahr. Hierfür erfolgt eine Kostenerstattung für ca. 1,5 Stellen (ca. 85.000,- €) sowie die
Bereitstellung von Sachmitteln für die Beschaffung von Medien bzw. Durchführung von Projekten
(Veranschlagt: 17.000,-
€ im Ergebnisplan und 37.000,- € im Finanzplan). Di e aus städtischen Mitteln
beschafften Medien / Lizenzen würden von der Stadt übernommen. An welcher Stelle und in
welchem Umfang die Aufgaben in städtischer Regie wa hrgenommen werden können, ist noch
konzeptionell zu entwickeln. Von der kompletten Ver tragssumme (112.210 €) werden vorbehaltlich
einer weiteren Prüfung im Ergebnisplan 30.000 € für die Fortführung in städt. Trägerschaft
vorgehalten. Nach Vertragsende am 31.12.2013 erfolg t keine Verlängerung.
Bürgerwirkung:
Grundsätzlich stehen die Medien für die berechtigte n Institutionen (insbesondere Schulen) weiterhin
zur Verfügung. Die Inanspruchnahme erfolgt ggf. -je nach "Eigentum"der Medien- bei der Stadt oder
beim LWL. In wie weit dies Auswirkungen auf den Bet rieb und die
Medienbereitstellung für Bereiche außerhalb Münster s durch den LWL
hat, kann nicht konkret eingeschätzt werden.
Personalwirkung (Stellen): 0,1 Stelle E 08
Flächenwirkung: vermutlich keine (Für die Unterbringung und Bereitstellung des
Medienbestandes wird in 2013 ein Konzept entwicklet )
0 75.870 83.864 87.084 87.084 87.084
1 APRO, ASW
23
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
108 IV 40 03 01 Aufgabe der Kreisverbandsgeschäftsführung ab
2014
Beschreibung: Im Amt für Schule und Weiterbildung w ird die Geschäftsführung für den Kreisverband
(Vorsitzender: Dez. I) und koordinierende Aufgaben zusammen mit der
Bezirksverbandsgeschäftsstelle in Münster wahrgenom men. Hierzu gehören u.a. auch die Aktivitäten
am Volkstrauertag oder im Zusammenhang mit Sammlung en. Gleichzeitig zahlt die Stadt Münster
einen Förderbeitrag in Höhe von jährlich 520,- €. D iese Aufgaben werden ab 2014 nicht mehr durch
das Amt für Schule und Weiterbildung wahrgenommen.
Bürgerwirkung: Die Außenwirkung der Nichtwahrnehmung der Geschäftsführung und der Streichung
des Verbandsbeitrages kann nicht beurteilt werden. Da die Anliegen des Volksbundes -auch mit Blick
auf den Garnisonsstandort Münster- zumindest von Te ilen der Bevölkerung als wichtig angesehen
werden, ist ein "Imageverlust" für die Stadt Münster vorstellbar. Entsprechende Gedenk- und
Sammlungsaktivitäten entfallen oder müssten von Dri tten übernommen werden.
Personalwirkung (Stellen): 0,1 Stellen E 08
Flächenwirkung: keine
0 5.394 5.394 5.394 5.394 5.394
1 APRO, ASW
110 IV 40 03 01 Overhead Amt 40 Beschreibung: Durch Reduzierung der Zahl der Abteil ungen im Amt 40 werden die Personalkosten
im Bereich des Overheads um 83.630 € reduziert.
Bürgerwirkung: mittelbar durch Verdichtung der Aufg abenwahrnehmung
Personalwirkung (Stellen): 1,0 A14 / E14
Flächenwirkung: 1 Büro rund 25 qm
0 0 0 83.630 83.630 83.630
1 APRO, ASW
24
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
111 IV 40 03 01 Kürzungen beim Medienentwicklungsplan um ca.
22%
Zusatz: Die Kürzung darf nicht bei den
Grundschulen erfolgen.
Kurzfristige Einsparungen könnten nur zu zu Lasten der Endgeräteanzahlen gehen. In der Folge
würde der MEP-Nutzen für die Schulen massiv sinken. Unterschreitet man eine bestimmte
Untermenge an Endgeräten und Software, wäre der Sin n des MEP in Frage zu stellen.
Es bietet sich daher an, den MEP neu zu konzipieren und dabei insbesondere die im Folgenden
aufgeführten Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
- reduzierter Haushaltsansatz
- die sich insbesondere im Hauptschulbereich veränd ernden Schülerzahlen
- Markt- und gesellschaftliche Entwicklungen (wachsende Zahl der Internet-Services für Schulen
sowie die Zahl internetfähiger Endgeräte in Schüler hand)
- die technischen Änderungsnotwendigkeiten (Wechsel Betriebssystem, Wechsel Server-
Betriebssystem, Umstellung der
Leitungsanbindungen von bisher 14 Schulen von ange mieteten Datenleitungen auf eigene
Lichtwellenkabel).
Der MEP wird in 2013/2014 neu formuliert. Im Ergebn is soll der MEP technisch und vor allem bzgl.
der veränderten Lehr- und Lernsituation an veränder te Rahmenbedingungen angepasst werden.
Gleichzeitig soll der Nutzen für die Schulen trotz ab dem Jahr 2017
um 538.290,00 € reduzierter Mittel möglichst weitge hend erhalten bleiben.
Folgende Maßnahmen können ab 2013 greifen:
- Verzicht auf eine Ausweitung der Hardwareausstatt ung in Grundschulen
(Einsparung 68.580,00 €)
- Anpassung der Hardwareausstattung in den Hauptsch ulen an die
zurückgehenden Schülerzahlen (Einsparung 22.000,00 €)
Bürgerwirkung:
- Keine bei den beiden v.g. Maßnahmen.
- Die Bürgerwirkung des neuen MEPKonzeptes ist aktu ell nicht bekannt,
da ergebnisoffen.
Personalwirkung: Ergeben sich erst aus dem Konzept
Flächenwirkung: Ggf. Reduzierung der Anforderungen an Serverräume
0 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000
2 ASW
112 IV 40 03 01 Reduzierung um 0,5 Personalstelle Beschreibung: Im Bereich Statistik, Prognosen, Ausw ertungen und Berichte für die
allgemeinbildenden Schulen sind 2 Mitarbeiter/-inne n tätig (1 x Vollzeit, 1 x 25 Stunden); es erfolgt
die Reduzierung der Vollzeitstelle, um weiterhin Ve rtretungsregelungen sicherzustellen.
Bürgerwirkung:
> Auswertungen, Anfragen, Berichte etc. für die Sc hulentwicklung, Vorlagen und das Berichtswesen
können nur verzögert bearbeitet werden; die zentral e Daten- und Planuungsgrundlage für die
Schulentwicklungsplanung wird so eingeschränkt.
> Aktuelle Entwicklungen (Stichwort Konversion) kö nnen nicht zeitnah aufgegriffen werden.
> Die Bearbeitung von Anfragen zum Schulwahlverhal ten, zu Auswirkungen von
Schulneugründungen, Schülerprognosen für einzelne S chulstandorte etc. verzögert sich
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle A 11
Flächenwirkung: keine
0 31.425 31.425 31.425 31.425 31.425
1 APRO, ASW
25
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
113 IV 40 03 01 Reduzierung um 0,5 Personalstelle Beschreibung: in der Fachstelle Schulbaumaßnahmen u nd Ausstattung werden über zwei 0,5 Stellen
Maßnahmen wie Offener Ganztag, Lehrmittelbeschaffun g bei Renovierung, Neubau und Erweiterung
sowie Schulhofgestaltung koordiniert und umgesetzt
Bürgerwirkung: Die o.a. Maßnahmen erfordern i.d.R. ein hohes Maß an Koordination und
Abstimmung mit vielen Beteiligten. Dabei gilt es, d ie Wünsche und Forderungen der Schulen mit den
Möglichkeiten in Einklang zu bringen, was ein hohes Maß an Kommunikation erfordert. Durch
Personalreduzierung in diesem Bereich wird der gesa mte Ablauf von Maßnahmen verzögert
umgesetzt. Folge: Maßnahmen können ggf. nicht immer fristgerecht abgeschlossen werden.
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle A10
Flächenwirkung: keine
0 27.000 27.000 27.000 27.000 27.000
1 APRO, ASW
117 IV 40 03 02 Einstellung der Beförderung mit dem Schulbus
bei weiterer Bereitstellung der pflichtigen
Schülerfahrkosten ab dem Schuljahr 2013/2014.
Beschluss: Der Einsparbetrag soll erzielt
werden, jedoch nicht durch eine Einstellung
des Schülerspezialverkehrs, sondern durch
geeignete Einbeziehung der Eltern und
Schulen. Wie schon zu den
Haushaltsberatungen 2011 per Antrag
gefordert, sollen Wege gefunden werden, die
Eltern stärker an den Beförderungskosten zu
beteiligen. Darüber hinaus müssen nun
endlich die Gespräche mit den jeweiligen
Schulen geführt werden, um z.B. durch
Betreuungsmodelle die Zahl der Fahrten
deutlich zu reduzieren.
Beschreibung:
Derzeit werden an verschiedenen Grundschulen (sowie der Uppenbergschule und den Schulen im
Schulzentrum Hiltrup) die Schüler/-innen, die in de n Randbereichen der Stadt wohnen, bei Vorliegen
der Voraussetzungen mit dem Schulbus zur Schule tra nsportiert. Verpflichet ist die Stadt Münster
nach Schulgesetz nur zur Fahrkostenübernahme (in de r Regel in Höhe der ÖPNV-Kosten / "goCard";
in Einzelfällen der Kilometerpauschale). Ab dem Sch uljahr 2014/2015 erfolgt eine Rückführung auf
den gesetzlichen Standard (Jahreskosten ca. 200.000 ,- €) durch Einstellung des Schulbusverkehrs.
Bürgerwirkung:
Die Schulkinder müssen dann mit dem ÖPNV bzw. durch die Eltern transportiert zur Schule kommen.
Dies entspricht der gesetzlichen Regelung, wird abe r für manche Familien aus unterschiedlichen
Gründen (z.B. ÖPNV steht nicht in fußläufiger Entfe rnung zur Verfügung, Kinder sind nicht in der
Lage, bedarfsweise umzusteigen oder sich sicher auf dem Schulweg zu bewegen, keine
Transportmöglichkeit durch Eltern wegen zu versorge nder Geschwisterkinder oder es steht kein
PKW steht zur Verfügung) schwierig werden. Die
Fortführung des Schulbustransportes wurde im Januar 2012 vom Ausschuss für Schule
und Weiterbildung für weiterhin sinnvoll erachtet ( siehe Vorlage V/0920/2011).
Personalwirkung (Stellen): Hierdurch entfallen ca. 0,4 Stellenanteile E 10
Flächenwirkung: keine
0 0 324.980 324.980 324.980 324.980
2 APRO, ASW,
AFBL
118 IV 40 03 02 Umwandelung des hauptamtlichen
Lotsendienstes in einen nebenamtlichen
Lotesendienst für die Richard-von-Weizsäcker-
Schule (Primarstufe) ab 2013
Beschreibung:
Aufgrund eines Unfalls wurde am Überweg auf der Mec klenburger Str. im Bereich der Bushaltestelle
„Bon-hoeffer Str“ ab Oktober 2008 ein Lotsendienst eingerichtet, um die Kinder der Richard-von-
Weizsäcker Schule bei der Überquerung der Straße zu unterstützen. Dieser Lotsendienst wird ab
1.1.2013 eingestellt mit dem Ziel ehrenamtliche Krä fte zu gewinnen.
Bürgerwirkung:
Die Kinder der Richard-von-Weizsäcker Schule (Prima rstufe) überqueren bei der Nutzung des ÖPNV
die Mecklenbecker Straße selbständig. Durch das Amt 23 sind großformatige Fahrbahnmarkierungen
vorge-nommen worden, als Reaktion auf die zum Teil eingeschränkte Wahrnehmungsfähigkeit der
Kinder. Unter-stützungskräfte für das Überqueren de r Fahrbahn werden als notwendig angesehen,
da die Konzentrations-fähigkeit der Kinder nicht im mer gewährleistet ist. Ob sich Ehrenamtliche in
ausreichender Zahl und mit der nötigen Verlässlichk eit finden lassen, bleibt zu prüfen.
Personalwirkung (Stellen):
keine
Flächenwirkung:
keine
30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000
1 ASW
26
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
119 IV 40 03 02 Streichung einer 0,5 0,25 Verwaltungsfachkraft Beschreibung:
Streichung 0,5 Verwaltungsfachkraft für allgemeine Büroangelegenheiten (Beschaffung,
Abrechnung, Vertretung des Sekretariats). Die Aufga ben müssen verlagert werden, in Folge müssen
die Schulpsycholog/-innen mehr Arbeitszeit für Verw altungsaufgaben aufwenden.
Bürgerwirkung:
Verzögerungen im Verwaltungsbereich (z. B. Bearbeit ung von Rechnungen, Benachrichtigung von
Eltern oder schulischen Fachkräften, Bearbeitung vo n Anfragen). Die Besetzung des Sekretariats
kann in Urlaubszeiten nicht gesichert werden. Die E rreichbarkeit der Beratungsstelle ist nicht
kontinuierlich gewährleistet. Dies kann Auswirkunge n auf die Erreichbarkeit und damit Reaktionszeit
der Schulpsychologie z.B. bei Krisensituationen an Schulen haben, bei denen ein sofortiges
Tätigwerden oftmals Zuspitzungen verhindert. Durch die Verlagerung von Verwaltungsaufgaben an
die Schulpsycholog/-innen können weniger Einzelfäll e schulpsychologisch betreut werden, um
negative Schulverläufe zu vermeiden und geringere B ildungschancen durch geeignete eigene oder
vermittelte Maßnahmen auszugleichen.
Personalwirkung (Stellen): 0,5
0,25 Stelle Verwaltungsfachkraft (E06)
Flächenwirkung: 0,5 Büro mit ca. 12 qm
0 11.210 11.210 11.210 11.210 11.210
2 APRO, ASW,
AFBL
121 IV 40 03 02 BAFF-Projekt keine Neubewilligung Beschreibung:
Die Maßnahme BAFF (Betriebliche Ausbildung für Frau en in Teilzeit) wird ab 2013 nicht mehr aus
kommunlaen Mitteln kofinanziert, um die sozialpädag ogische Betreuung sicherzustellen. Der Träger
kann die Maßnahme incl. der sozialpädagogischen Bet reuung zertifizieren lassen und das Jobcenter
kann die Kosten in voller Höhe erstatten.
Bürgerwirkung: keine, wenn die Maßnahme aus Bundesm itteln (Jobcenter) weiter gefördert wird
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
35.640 35.640 35.640 35.640 35.640 35.640
1 ASW
122 IV 40 03 02 Reduzierung 0,5 Stelle Beschreibung: Reduzierung um 0,5 Stelle
Bürgerwirkung: Das Land beabsichtigt, ein neues Übe rgangssystem Schule-Beruf einzuführen. In
diesem Zusammenhang fördert das Land zusätzliches P ersonal für diesen Aufgabenbereich.
Dadurch besteht die Möglichkeit, den Wegfall der St elle auszugleichen.
Personalwirkung: 0,5 Stelle E13
Flächenwirkung: 1 Büro ca. 12 qm
0 37.885 37.885 37.885 37.885 37.885
1 APRO, ASW
126 IV 40 04 02 Entgelterhöhung Beschreibung:
Erhöhung der Teilnehmerentgelte um 7 % bei gleichze itig differenzierter Berechnung nach
Adressaten und Veranstaltung. Eine Erhöhung ist ers t mit dem neuen Semester 2013/2014 (Beginn:
01.09.2013) möglich.
Bürgerwirkung: ggf. Teilnehmerrückgang
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
35.000 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000
1 ASW
27
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
130 IV 41 04 01 Streichung des Zuschusses an die
Kirchengemeinde St. Norbert
Beschreibung: Der Zuschuss an die Kirchengemeinde S t. Norbert für das Freizeitheim St. Norbert
wird ab 2014 gestrichen.
Bürgerwirkung: Das Freizeitheim St. Norbert der Zentralrendantur der kath. Kirchengemeinden im
Dekanat MS-Mauritz einen jährlichen Betriebskostenzuschuss i.H.v. 4.460 Euro. Das Programm
besteht aus wöchentlichen Treffen zur Wirbelsäuleng ymnastik, Seniorentanz etc., aus
Seniorennachmittagen, Pfarrfesten, Gemeindekarneval , Elternabenden, Sommerlager etc. und rein
kirchlichen Veranstaltungen (Gottesdienste, General versammlungen, Chorproben, Mitarbeitertreffen
etc.). Die Regelförderung einer Kirchengemeinde aus dem Kulturetat stellt bislang eine absolute
Ausnahme dar. Keine andere Kirchengemeinde erhält a us Kulturfördermitteln einen Regelzuschuss.
Der Wegfall des Zuschusse müsste aus eigenen Mittel n kompensiert werden.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 4.460 4.460 4.460 4.460 4.460
1 KA
131 IV 41 04 01 Wegfall des Einsparung beim
Veranstaltungsangebot
Beschreibung: Die Bei der Kinder- und Familientheaterreihe "Roter Hund" im Sommer (Kulturamt in
Kooperation mit dem Theater Scintilla) wird künftig nicht mehr durchgeführt ein Betrag von 2.000
Euro eingespart .
Bürgerwirkung: Die Veranstaltungsreihe wird seit 12 Jahren jährlich in den Sommerferien
durchgeführt und erfreut sich eines enormen Publiku mszuspruches bei Familien. Die Reihe ist als
eintrittsfreies Open-Air-Theaterangebot konzipiert und schafft ein einzigartiges Ambiente für erste
Theatererfahrungen für Kinder ab 4 Jahren. Dieses V eranstaltungsangebot des Kulturamtes ist
fester Bestandteil des Förderkonzeptes "Kindertheat er". Dieses müsste bezogen auf
Auftrittsmöglichkeiten und -bedingungen neu gefasst werden. Ein attraktives, gehaltvolles
Kulturangebot für die Zielgruppe "Kinder" und "Fami lien" in den Sommerferien wäre künftig nicht
mehr existent.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000
2 KA
132 IV 41 04 01 Wegfall des Einsparung beim
Veranstaltungsangebot
Beschreibung: Die Einsparung soll durch Erhöhung der Eintrittspreise bei der Die Reihe
"Kabarett im Schlossgarten" im Sommerprogramm des Kulturamtes erfolgen wird künftig nicht mehr
durchgeführt .
Bürgerwirkung: Die Veranstaltungsreihe bildet ein t raditionelles, seit 17 Jahren existierendes,
Unterhaltungsangebot in den Sommerferien im Schloss garten. Es ist das einzige
Veranstaltungsangebot dieser Art in den Sommermonat en in der Stadt. Es erreicht unterschiedliche
Publikumskreise und hat eine entsprechend hohe Zusc hauerfrequenz (ca. 400 - 800 Zuschauer pro
Veranstaltung). Die Attraktivität des Kulturangebot es im Sommer würde sich bei Wegfall erheblich
vermindern.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
15.540 15.540 15.540 15.540 15.540 15.540
2 KA
28
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
134 IV 41 04 01 Kürzung des Zuschusses an das Theater
Titanick
Beschreibung: Der Zuschuss an das Theater Titanick wird ab 2014 um 24.600 Euro auf 25.000 Euro
10 % gekürzt
Bürgerwirkung: Das Theater Titanick ist die zentrale Initiative im Bereich des Straßentheaters in
Münster mit internationaler Ausstrahlung und weltweitem Aktionsradius. Titanick hat in diesem Sinne
Alleinstellungsmerkmal. Die aufwändige Produktions- und Projektarbeit wird regelmäßig mit nicht
unerheblichen öffentlichen Förderungen (Land NRW, B undeskulturstiftung, EU etc.) unterstützt.
Basis dafür ist eine kontinuierliche kommunale Förd erung der Stadt Münster als Sitz des Theaters
Titanick. Bei einer Streichung des Zuschusses wäre diese Basis entzogen, bei einer Kürzung
empfindlich gestört. Eine Kürzung auf 25.000 Euro w ürde eine Rückführung auf das Fördervolumen
von 2009 vor Ausweitung des Zuschusses herstellen.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 4.960 4.960 4.960 4.960 4.960
2 KA
135 IV 41 04 01 Streichung des Zuschusses an das Medienforum
Beschluss des KA: Die Verwaltung erarbeitet
bis Mai 2013 ein Konzept, das die Bündelung
der vorhandenen Angebote im Bereich
Bürgerfunk (Medienforum, VHS) ermöglicht.
Auf Grundlage dieses Papiers ist eine
Einsparung möglich.
Beschreibung: Der Zuschuss an das Medienforum wird ab 2015 gestrichen. Die Verwaltung
erarbeitet bis Mai 2013 ein Konzept, das die Bündelung der vorhandenen Angebote im Bereich
Bürgerfunk (Medienforum, VHS) ermöglicht. Auf Grundlage dieses Papiers ist eine Einsparung
möglich.
Bürgerwirkung: Das Medienforum ist der Radioförderv erein für den Bürgerfunk in Münster. Er bietet
Bürgern ein Forum, selbst Rundfunk zu machen und ih re Anliegen in die Öffentlichkeit zu bringen. Es
ist Sprachrohr und wichtiger Kooperationspartner vo r allem auch für interkulturelle Bürgergruppen
durch die Bündelung der Initiativen Medienforum, Ra dio Kactus e. V., Verein Bürgernetz, GGUA,
Alevitischer Kulturverein, Deutsch-Lateinamerikanischer Verein in einem Haus. Bei Wegfall der
Förderung steht die Existenz des Medienforums in Fr age.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 0 0 0 0 0
2 KA
136 IV 41 04 01 Reduktion des Zuschusses für das Bennohaus Beschreibung: Der Personalkostenzuschuss Betriebs- und Progerammkostenzuschuss wird ab
2015 um 40.000 20.000 Euro reduziert.
Bürgerwirkung: Das Bennohaus ist eine soziokulturel le, kultur- und medienpädagogische, fach- und
generationsübergreifende, offene Begegnungsstätte u nd Stadtteilkulturhaus. Unter Trägerschaft des
Arbeitskreises Ostviertel e. V. (AKO) ist es Forum für die Aktivitäten der Menschen im Stadtteil und
dient der Vermittlung von Medienkompetenz und Quali fizierung der Bürgerinnen und Bürger. Das
Bennohaus ist als Medienkompetenzzentrum auch Ausbi ldungsstätte und akquiriert in erheblichem
Maße öffentliche Förderungen (u.a auch EU-Mittel), für die die kommunale Förderung Basis ist. Bei
einer Reduzierung des Zuschusses wird sich der AKO personell neu aufstellen müssen. Eine neue
Vertragsregelung mit dem AKO müsste verhandelt und geschlossen werden. Der gesamte
Medienförderbereich müsste ab 2015 mit neuen Standa rds neu gestaltet werden.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 0 20.000 20.000 20.000 20.000
2 KA
29
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
137 IV 41 04 01 Streichung der Projektmittel Stadtteilkultur ab
2015
Beschluss des KA: Die Verwaltung wird
gebeten, die betroffenen kulturellen Angebote
den bestehenden Initiativen im Bereich
Stadtteilmarketing zu übertragen. In
Stadtteilen ohne Stadtteilmarketing soll noch
einmal der Anstoß zur Gründung bzw.
Intensivierung entsprechender Initiativen
erfolgen.
Beschreibung: Die Projektfördermittel "Stadtteilku ltur" werden ab 2015 gestrichen. Die Verwaltung
wird gebeten, die betroffenen kulturellen Angebote den bestehenden Initiativen im Bereich
Stadtteilmarketing zu übertragen. In Stadtteilen ohne Stadtteilmarketing soll noch einmal der
Anstoß zur Gründung bzw. Intensivierung entsprechender Initiativen erfolgen.
Bürgerwirkung: Mit den Projektförderungen werden st adtteilkulturelle Projekte und Veranstaltungen
in allen 17 Stadtteilen gefördert. Gefördert werden u.a. die Reihen Kammermusik im Rüschhaus,
KinderKultur Hiltrup, Programm im Drostenhof Wolbec k, RoKuLa (Roxeler Kulturlandschaft),
Stadtteiloffensive Hiltrup, Veranstaltungen im Kult urforum Nienberge etc. Die halbe Stelle des
Stadteilkulturbeauftragten läuft in 2014 aus. Danac h werden die Projektförderungen "Stadtteilkultur"
eingestellt. Die Förderung von Stadtteilkulturproje kten müsste dann aus Mitteln der
Bezirksverwaltungen bestritten werden, denen dann e in entsprechend stärkeres Engagement für die
Kulturarbeit in ihren jeweiligen Stadtteilen zufiel e.
Personalwirkung (Stellen): 0,5
Flächenwirkung: keine
0 0 22.500 22.500 22.500 22.500
2 KA
138 IV 42 04 04 Keine Zuschussgewährung an die kirchlichen
öffentlichen Büchereien
Prüfauftrag: Der Sparbetrag soll möglichst
erreicht werden. Die betroffenen Büchereien
sollen bei der Prüfung möglicher
Alternativfinanzierungen, z.B. über die
Bürgerstiftung, unterstützt werden.
Beschreibung: Auf die Gewährung eines jährlichen Zu schusses an das Bischöfliche Generalvikariat
(zur Verteilung an die kirchlichen öffentlichen Büc hereien) wird zukünftig verzichtet. Der Zuschuss
wird für die Anschaffung von Büchern und Medien ver wendet. Die Ausgaben sind von den
kirchlichen Büchereien zukünftig anders zu decken, z. B. durch die Erhebung von Entgelten
vergleichbar zur Stadtbücherei.
Bürgerwirkung: Die Kirchengemeinden erhalten keine Zuweisungen mehr. Die Kunden der
kirchlichen Büchereien müssen Entgelte zahlen wie a uch die Kunden der Stadtbücherei.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 0 0 0 0 0
2 KA
143 IV 45 04 05 Aufgabe des eigenen Betriebes eines
Museumsshop
Prüfauftrag: Diese Maßnahme soll nur
umgesetzt werden, wenn die Erträge durch
die Vermietung des Museumsshops den
aktuellen Erträgen mindestens entsprechen
und die Mieterträge dem Stadtmuseum zugute
kommen.
Beschreibung:
Aufgabe des eigenen Betriebes eines Museumsshops un d Verpachtung an einen Betreiber, wenn
dieser Auskunftstätigkeiten für das Stadtmuseum und allgemeine touristische Aukünfte,
Kasseneinnahmen für Führungsentgelte, Verkauf der P ublikationen des Stadtmuseums übernimmt
und den Shop innerhalb der Öffnungszeiten des Stadt museums betreibt.
Bürgerwirkung: evtl. anderes Sortiment
Personalwirkung (Stellen): Wegfall 0,8 Stellen E05 (betrieben wird der Shop zurzeit mit rechnerisch
0,8 Stellen E05 - tatsächlich werden jedoch 1,47 St ellen benötigt; 0,57 Stellenanteile sind deshalb
von studentischen Kräften besetzt - diese Verträge können auslaufen).
Flächenwirkung: Der Museumsshop befindet sich im Foyer des Stadtmuseums und damit innerhalb
des Gebäudeteils, der vom Stadtmuseum Münster genut zt wird. Eine Abtrennung ist nicht möglich,
da er den einzigen Zugang zum Museum darstellt. Die Fläche kann an einen Betreiber eines
Museumsshops verpachtet werden, müsste aber für Ver anstaltungen des Stadtmuseums (z. B.
Ausstellungseröffnungen) auch während der üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung stehen.
0 0 0 0 0 0
2 KA
30
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
144 IV 47 04 06 Historische Bildungsarbeit/Archivpädagogik -
Geschichtswettbewerb um den Preis des
Bundespräsidenten: Die Ausstellung der
Wettbewerbsergebnisse der Arbeiten aus
Münster wird nicht mehr durchgeführt
reduziert .
Beschreibung: Die Wettbewerbsarbeiten der Schülerin nen und Schüler aus Münster, die gewonnen
haben, werden in einer Ausstellung präsentiert.
Bürgerwirkung: Demotivier. Schüler/innen, Imageverlust
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 0 5.000 0 5.000 5.000
2 KA, AFBL
145 IV 47 04 06 Historische Bildungsarbeit/Archivpädagogik -
Geschichtswettbewerb um den Preis des
Bundespräsidenten: Die Ausstellung der
Wettbewerbsergebnisse der Arbeiten aus
Münster (Werkverträge) wird nicht mehr
durchgeführt.
Zusatz: Die Einsparsumme wird auf 2.750 €
reduziert.
Beschreibung:
Die Wettbewerbsergebnisse müssen aufbereitet werden für eine Ausstellung. Hierzu werden
Werkverträge vergeben.
Bürgerwirkung:
Demotivierung der Schüler/innen. Imageverlust
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
2.750 0 2.750 0 2.750 2.750
2 KA
150 IV 47 04 06 Erschließung von Archivgut durch Werkverträge
wird reduziert.
Beschreibung: Vergabe von Werkverträgen an externe Personen, die noch unverziechnetes
Archivgut erschließen
Bürgerwirkung: Eine Nutzung des Archivguts ist bei Nichterschließung nicht möglich bzw. wird zeitlich
stark verzögert.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000
1 KA
152 IV 47 04 06 Archivgesetz NRW § 2 Abs. 7 - Publikationen
des Stadtarchivs werden reduziert.
Zusatz: Die Einsparsumme wird dadurch
erreicht, dass die Publikationen nur noch alle
zwei Jahre erfolgen.
Beschreibung: Quellen und Forschungen zur Geschicht e der Stadt Münster
Bürgerwirkung: Größere stadtgeschichtliche Arbeiten können nicht mehr publiziert und Interessierten
zugänglich gemacht werden. Der Imageverlust für die Stadt ist durch den Abbruch einer mehr als
100-jährigen Tradition erheblich.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
8.500 0 20.557 0 20.557 20.557
2 KA, AFBL
153 IV 47 04 06 Unterstützende Tätigkeiten durch studentische
Hilfskräfte werden reduziert.
Zusatz: Die Einsparsumme wird für alle Jahre
ab 2014 auf 3.000 € reduziert.
Beschreibung: Unterstützende Tätigkeit in den Berei chen Historische Bildungsarbeit,
wissenschaftliche Forschungs- und Publikationsproje kte, Archivleitung sowie archivischer
Erschließung.
Bürgerwirkung: Reduktion bzw. Verzögerung in den Be reichen Historische Bildungsarbeit,
wissenschaftliche Forschungs- und Publikationsproje kte, Archivleitung sowie archivischer
Erschließung.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000
2 KA, APRO
31
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
154 IV 51 06 01 Reduzierung des Ansatzes für die
Aufwendungen im Bereich der
Mittagsverpflegung aufgrund von gewonnenen
Erfahrungswerten und Fallzahlen hinsichtlich der
Gewährung von BUT-Leistungen (Bildung- und
Teilhabe)
Beschreibung: Reduzierung des Ansatzes für die Aufw endungen im Bereich der Mittagsverpflegung
aufgrund von gewonnenen Erfahrungswerten und Fallza hlen hinsichtlich der Gewährung von BuT-
Leistungen (Bildung und Teilhabe).
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.00 0
1 AKJF
155 IV 51 06 01 Steigerung der Landeszuwendungen für den u3-
Ausbau im Rahmen des Gesetzes zur Regelung
des Kostenausgleichs für Aufgaben der
öffentlichen
Jugendhilfe (Konnexität) - Konsolidierungseffekt
durch Kompensation
Beschreibung:
Steigerung der Landeszuwendungen für den u3-Ausbau im Rahmen des Gesetzes zur Regelung
des Kostenausgleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Konnexität) - Konsolidierungseffekt
durch Kompensation. VORLÄUFIGE SCHÄTZUNG! Ein Ansat z kann derzeit noch nicht verlässlich
errechnet werden, da die Ausgangsdaten (Anteil der Stadt an den u3-Plätzen NRW und Anzahl der
vom Land anerkannten U3-Plätze) unklar sind. Weder der Städtetag noch der LWL konnten hierzu
belastbare Informationen geben.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
500.000 700.000 700.000 950.000 1.200.000 1.20 0.000
1 AKJF
156 IV 51 06 01 Anpassung des Elternbeitrages für Plätze in der
Tagespflege an die Tabelle für Kitas und
Schulen durch weitere Einkommenstufen über
62.000 € bis über 150.000 € Die
Beitragstabelle für Kindertagespflege wird
der für KITAs angeglichen.
Beschreibung: Anpassung des Elternbeitrages für Plä tze in der Tagespflege an die Tabelle für Kitas
und Schulen durch weitere Einkommenstufen über 62.0 00 € bis über 150.000 € (75.000 €, 85.000 €,
95.000 €, 105.000 €, 125.000 €, 150.000 €, über 150.000 €) Die Beitragstabelle für
Kindertagespflege wird der für KITAs angeglichen. Damit werden Einkommen bis 37.000 €
beitragsfrei gestellt, was eine jährliche Minder-einnahme nach sich zieht. Durch die
gleichzeitige Erhöhung der Elternbeiträge für Familien mit Einkommen über 62.000 Euro ergibt
sich allerdings ein Konsolidierungs-betrag von 12.700,- Euro in 2013 sowie jährlichen 30.000,-
Euro ab 2014 ff.
Bürgerwirkung: höhere Elternbeiträge für Familien m it Einkommen über 62.000 Euro
. Die höheren
Beiträge kommen zweckgebunden der Kindertagespflege zugute.
Personalwirkung (Stellen): KEINE!
12.700 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000
2 AKJF
157 IV 51 06 01 Steigerung der Elternbeiträge für die Kitas durch
die Einführung vier weiterer
Einkommensgruppen ab 95.000 € (bis über
150.000 €), mit einer Steigerung um je 10%
Beschreibung: Steigerung der Elternbeiträge für die Kitas durch die Einführung vier weiterer
Einkommensgruppen ab 95.000 € (95.000 €, 105.000 € , 125.000 €, 150.000 €, über 150.000 €), mit
einer Steigerung um je 10%
Bürgerwirkung: höhere Elternbeiträge für Familien m it Einkommen ab 95.000 Euro. Die höheren
Beiträge kommen zweckgebunden den Kindertageseinric htungen zugute.
Personalwirkung (Stellen): KEINE!
Flächenwirkung: KEINE!
290.000 700.000 700.000 700.000 700.000 700.00 0
1 AKJF
32
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
158 IV 51 06 01 Prozentuale Erhöhung der Elternbeiträge in Kitas
für alle Einkommensgruppen ab 37.000 € bis
95.000 € um 5%, weitere EK-Gruppen wie
vorherige Zeile
Beschreibung: Prozentuale Erhöhung der Elternbeiträ ge in Kitas für alle Einkommensgruppen ab
37.000 € bis 95.000 € um 5%, weitere EK-Gruppen wi e vorherige Zeile
Bürgerwirkung: höhere Elternbeiträge für Familien m it Einkommen zwischen 37.000 Euro und 95.000
Euro. Die monatliche Mehrbelastung liegt bei Kinder unter 3 Jahre zwischen 7,00 € und 23,00 € und
bei Kind über 3 Jahre zwischen 3,00 € und 17,00 €. Die höheren Beiträge kommen zweckgebunden
den Kindertageseinrichtungen zugute.
Personalwirkung (Stellen): KEINE!
Flächenwirkung: KEINE!
148.000 354.000 354.000 354.000 354.000 354.00 0
1 AKJF
159 IV 51 06 01 Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse zu den
Betriebskosten für Überhangplätze in kirchlichen
Kitas von derzeit 12% auf 9% des Trägeranteils
Beschreibung: Reduzierung der freiwilligen Zuschüss e zu den Betriebskosten für zukünftige
Überhangplätze in kirchlichen Kitas von derzeit 12% auf 9% des Trägeranteils in Anlehnung an die
Regelung bei den Wohlfahrtsverbänden.
Bürgerwirkung: Erhöhung des Trägeranteils für kirch liche Kitas um 3% in Anlehnung an die Regelung
bei den Wohlfahrtsverbänden; eventuell sinkende Ber eitschaft der Träger, Überhangplätze
vorzuhalten (KG-Jahr 2010/2011: 865 Überhangplätze) .
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
63.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000
1 AKJF
160 IV 51 06 01 Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse für
Qualifizierungs- und Flexiblisierungssangebote
in Kindertagesbetreuung
Beschreibung: Reduzierung der freiwilligen Zuschüss e für Qualifizierungs- und
Flexiblisierungssangebote in Kindertagesbetreuung.
Bürgerwirkung: Reduzierung der Angebote im Bereich der Qualifizierungs- und
Flexiblisierungssangebote (Präventionsgruppen und S prachförderung für Eltern).
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000
1 AKJF
161 IV 51 06 02 Kürzung der Programmmittel in den
Einrichtungen der freien Träger um 10%
Beschreibung: Kürzung der Programmmittel in den Ein richtungen der freien Träger um 10%.
Bürgerwirkung: Angebotsreduzierung, sofern kein Fin anzausgleich durch den freien Träger erfolgen
kann.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
24.000 24.000 24.000 24.000 24.000 24.000
1 AKJF
162 IV 51 06 02 Kürzung der Programmmittel aller städtischen
Einrichtungen um 10%
Beschreibung: Kürzung der Betriebs- und Programmmit tel aller städtischen Einrichtungen um 10%.
Bürgerwirkung: Angebotsreduzierung
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung:keine
70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000
1 AKJF
33
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
163 IV 51 06 02 Betrieb und Aufsicht beim "Maxi-Sand" werden -
soweit erforderlich/möglich - durch andere
Dienststellen mit übernommen
(Organisationsoptimierung)
Beschreibung: Betrieb und Aufsicht beim "Maxi-Sand" werden - soweit erforderlich/möglich - durch
das Kinderbüro mit übernommen (Organisationsoptimie rung).
Bürgerwirkung:keine
Personalwirkung (Stellen): Reduzierung im Bereich geringfügig Beschäftiger
Flächenwirkung: keine
0 21.100 21.100 21.100 21.100 21.100
1 AKJF, APRO
166 IV 51 06 02 Reduzierung des Ansatzes OGS-
Verpflegungskostenzuschüsse
Beschreibung:
Reduzierung des Ansatzes für die Aufwendungen für V erpflegungskostenzuschüsse im Bereich der
OGS aufgrund von gewonnenen Erfahrungswerten und Fa llzahlen hinsichtlich der Gewährung von
BuT-Leistungen (Bildung und Teilhabe).
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
500.000 500.000 500.000 500.000 500.000 500.00 0
1 AKJF
167 IV 51 06 03 Einstellung der Förderung der Mototherapie Beschreibung: Einstellung der Förderung der Motothe rapie
Bürgerwirkung: Leistung soll über Selbstzahler und ggf. durch Krankenversicherung im Rahmen
freiwilliger Zusatzleistungen übernommen werden
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000
1 AKJF
168 IV 51 06 03 Reduzierung der Gewährung von Wohnhilfen Beschreibung: Reduzierung der Gewährung von Wohnhil fen: Begrenzung des berechtigten Kreises
auf Personen bis 21 Jahre sowie Begrenzung der Daue r der Hilfegewährung auf 3 Jahre mit dem
Ziel der schnelleren Verselbständigung (ggf. besond ere Einzelfallprüfung).
Bürgerwirkung: Eingrenzung des berechtigten Persone nkreises und der max. Leistungsdauer.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung:keine
20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000
1 AKJF
169 IV 51 06 03 Reduzierung des Ansatzes: Förderung der
Lernhilfen auf Antrag nach § 13 Abs. 1 SGB VIII
Beschreibung: Reduzierung des Ansatzes zur Förderun g der Lernhilfen auf Antrag nach § 13 Abs. 1
SGB VIII (Sprachförderung, Förderinseln) aufgrund v on gewonnenen Erfahrungswerten und
Fallzahlen hinsichtlich der Gewährung von BuT-Leist ungen (Bildung und Teilhabe).
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
133.000 133.000 133.000 133.000 133.000 133.00 0
1 AKJF
34
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
170 IV 51 06 03 Aufgabe der Förderinsel "Sternstraße" /
Bodelschwinghschule
Beschreibung: Aufgabe der Förderinsel "Sternstraße" / Bodelschwinghschule, Ziel: räumlich-
integratives Konzept in der Bodelschwinghschule und Prüfung der Nutzung der Räumlichkeiten an
der Sternstraße für den Kita-Bereich
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
35.590 71.180 71.180 71.180 71.180 71.180
1 AKJF
172 IV 51 06 05 Kürzung der finanziellen Förderung Beschreibung: Die Rahmenverträge I und II gemäß § 7 8 f SGB VIII für die Übernahme von
Leistungsentgelten wurden von der Arbeitsgemeinscha ft der kommunalen Spitzenverbände NRW
ordentlich zum 31.12.2012 gekündigt. Das Amt für Ki nder, Jugendliche und Familien wird
Entgelterhöhungen dann nur noch für tarifvertraglic h bedingte Personalkostensteigerungen
vornehmen.
Bürgerwirkung:keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.00 0
1 AKJF
173 IV 51 06 05 Kürzung der finanziellen Förderung Beschreibung: Die Rahmenverträge I und II gemäß § 7 8 f SGB VIII für die Übernahme von
Leistungsentgelten wurden von der Arbeitsgemeinscha ft der kommunalen Spitzenverbände NRW
ordentlich zum 31.12.2012 gekündigt. Das Amt für Ki nder, Jugendliche und Familien wird
Entgelterhöhungen im stationären Bereich (Heimerzie hung und Gemeinsame Wohnformen für
Mütter/Väter und Kinder) dann nur noch unter Anhebu ng der Auslastungsquote auf 96 % (bisher: 93
%) vornehmen. Hier liegt, vorsichtig geschätzt, ein Einsparpotential von rund 100.000 € ( 114.132
Berechnungstage x 1 €)
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.00 0
1 AKJF
174 IV 51 06 05 Kürzung der finanziellen Förderung Beschreibung: Die Rahmenverträge I und II gemäß § 7 8 f SGB VIII für die Übernahme von
Leistungsentgelten wurden von der Arbeitsgemeinscha ft der kommunalen Spitzenverbände NRW
ordentlich zum 31.12.2012 gekündigt. Das Amt für Ki nder, Jugendliche und Familien wird
Entgelterhöhungen dann nur noch unter Berücksichtig ung von tatsächlichen Aufwendungen und
Personalkostenrichtwerten vornehmen.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000
1 AKJF
175 IV 51 06 05 Integrative Lerngruppen statt intensiver
Einzelfallförderung
Zusatz: Dieser Punkt muss vor dem
Hintergrund eines umfassenden
Inklusionskonzeptes erfolgen, das von der
Verwaltung zeitnah erarbeitet und den
zuständigen Gremien vorgelegt wird.
Beschreibung: Modellhafte Einführung von integrativ en Lerngruppen für autistische Kinder an 3
Modellschulen (1 Gymnasium, 1 Realschule, 1 Grundschule) mit dem Ziel einer präventiven und
niedrigschwelligen integrativen Förderung anstatt e iner intensiven Einzelfallförderung
Bürgerwirkung:
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 0 0 0 0 0
2 AKJF
35
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
176 IV 51 06 05 Halbierung des Zuschusses für
Betreuungsvereine
Beschreibung: Halbierung des städtischen Zuschusses für Betreuungsvereine unter
Berücksichtigung der vorrangigen Finanzierung durch das Land
Bürgerwirkung: Keine
Personalwirkung (Stellen): Keine
Flächenwirkung: Keine
110.000 110.000 110.000 110.000 110.000 110.00 0
1 AKJF
177 IV 52 08 01 Kürzung des städt. Zuschusses zum "K+K-Cup"
(Hallenreitturnier) und Kürzung des
Zuschusses an den Reiterverband Münster e.
V.
Beschreibung: Kürzung des städt. Zuschusses zum "K+ K-Cup" (Hallenreitturnier) und Kürzung des
Zuschusses für die Durchführung des Jugendreitturnieres.
Bürgerwirkung: Der Zuschuss zum K+K-Cup zählt nicht zum Profi-Reitturnier (betroffen sind
unmittelbar alle Reitvereine im Münster), sondern ist der Preis der Stadt Münster (Wanderstandarte)
für die im Rahmenprogramm des K+K-Cup ausgetragenen Amateurveranstaltung der Münsterländer
Reitsportvereine. Der Zuschuss wird auf 10.000 € gekürzt. Beim Jugendreitturnier handelt sich um
eine jährliche Jugend-, Reit- und Springveranstaltung des Reiterverbandes Münster e. V. für
münsterische und in der Nähe beheimatete Reitervereine. Der Zuschuss wurde im Jahr 1974
durch eine Entscheidung des Rates der Stadt Münster gewährt.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000
2 (zusammengefasst
mit Nr. 184)
SPA
179 IV 52 08 01 Kürzung des Zuschusses an den Stadtsportbund
Münster e. V. (SSB)
Beschreibung: Kürzung der übertragenen Sportförderm ittel (Teilübertragung) an den SSB um 10 %
ab 2015 (Vertragsende).
Bürgerwirkung: Zur Stärkung der Selbstorganisation im Sport werden ab 1994 städtische
Zuschussmittel an den SSB zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung gestellt. Trotz
nachweislich kontinuierlicher Steigerung der Mitgliederzahlen im SSB wurden im Rahmen von
Konsolidierungsprogramme bereits in den Jahren 2004 und 2007 die Mittel um jeweils 5 % gekürzt.
Eine weitere Kürzung um 10% wirkt sich mittelbar auf eine Vielzahl von Sportvereinen aus.
Entsprechende Gespräche sind mit dem SSB zu führen.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 0 35.559 35.559 35.559 35.559
1 SPA
180 IV 52 08 01 Kürzung des Zuschusses an den SC Preußen 06
e. V. Münster (SCP)
Beschreibung: Kürzung des Zuschusses um 10 % aus de m Überlassungvertrag Stadt - SCP
Bürgerwirkung: Im Anschluss an die Sanierungsmaßnah me des Städtischen Preußen-Stadion im
Jahr 2001 wurde zwischen der Stadt und dem SCP ein Überlassungsvertrag geschlossen. Mit
diesem Vertrag wurde dem SCP die kostenlose Nutzung am bestehenden Stadion sowie die bislang
von der Stadt selbst erledigten Arbeiten wie Betrie b, Bauunterhaltung und zur Instandhaltung des
Stadions der Nebenflächen und der Gebäude übertrage n. Obschon der Zuschuss im Jahr 2006 um 5
% gekürzt wurde, ist im Interesse einer Gleichbehandlung eine weitere Zuschusskürzung nicht
vermeidbar. Da der Vertrag bis zum 31.12.2025 Gülti gkeit hat, sind entsprechende
Vertragsgespräche mit dem SCP zu führen. Ob der SCP den Vertrag bei einer erneuten Kürzung des
Zuschusses weiterführt, ist in den Vertragsgespräch en zu klären.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 16.719 16.719 16.719 16.719 16.719
1 SPA
36
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
181 IV 52 08 01 Wegfall des Zuschuss an den SSB für den Ball
des Sports
Beschreibung:
Die Stadt Münster beteiligt sich mit einem Betrag von 10.000 € an der Organisation für den Ball des
Sports.
Bürgerwirkung:
Es ist zu erwarten, dass der Ball des Sports künfti g mit einem reduzierten Standard stattfinden wird.
Details dazu sind mit dem SSB zu abzustimmen.
Personalwirkung (Stellen):
Keine
Flächenwirkung:
Keine
0 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000
1 SPA
182 IV 52 08 01 Abschluss weiterer Überlassungsverträge Beschreibung: Die Verwaltung wird im Zeitraum 2012 bis 2017 versuchen, weitere kommunale
Sportanlagen an Vereine per Vertrag zu überlassen. Durch dieses bewährte Verfahren sind in der
Vergangenheit bereits 24 kommunale Sportanlagen erf olgreich an Vereine überlassen worden. So
konnten stabile Einsparungen erzielt werden.
Bürgerwirkung: Die Überlassung kommunale Sportanlag en bringen eine Kosteneinsparung der Sach-
und Personalkosten für den Betrieb von ca. 30%. Dan eben ist festzustellen, dass der jeweilige
Sportverein zur ihm übertragenen kommunalen Sportan lage ein völlig neues Verhältnis (hohe
Eigenverantwortlichkeit) entwickelt. Mutwillige Beschädigungen nehmen rapide ab, das äußere
Erscheinungsbild verändert sich in der Regel einers eits durch allgemeine Sauberkeit und anderseits
durch arbeitsaufwendigere Verschönerungen positiv.
Personalwirkung (Stellen): Betroffene Stellen sind bei Amt 67 verortet. Das Amt 67 wurde von der
Sportverwaltung über das weitere Vorgehen informier t.
Flächenwirkung: keine
0 52.440 77.430 119.370 173.370 173.370
1 APRO
183 IV 52 08 01 Kürzung im 2 Mio.-Topf Beschreibung: Auch die im "2-Mio-Topf" veranschlagten Sanierungsmittel sind im Zuge einer
Gleichbehandlung mit sonst. Budgetpositionen mit bi s zu max. 10 % als Konsolidierungsbeitrag
anzusetzen. Die Auswirkungen im "2-Mio-Topf" werden noch konkret dargestellt. Sie sind realistich
umsetzbar, da ab 2014 (zumindest) im investiven Tei l noch nicht verplante Mittel vorhanden sind.
Bürgerwirkung: Die Kürzung hat zur Folge, dass Maßnahmen finanziell und zeitlich neu verortet
werden müssen.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 20.000 35.000 100.000 145.000 145.000
2 SPA
37
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
185 IV 52 08 01 Abgabe der Tätigkeiten für das Deutsche
Sportabzeichen
Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten:
- Beratungsgespräche
- Beurkundung der von Angehörigen von Schulen/Verei nen und der Bürgerschaft abgelegten
Sportabzeichen
- finanzielle Abwicklung
- Sportstätten bereitstellen
- Kontakte zu Schulen, Vereinen, Bürgerschaft, Stad tsportbund
- Saisonvorbereitung und -nachbereitung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Statistik, Auswertungen
- DV (Programmschulung,-anwendung)
- Schwerpunktaktionen
- Austausch mit anderen Städten und Gemeinden
Bürgerwirkung:
- Verlagerung von Beratung, Beurkundung, finanziell er Abwicklung vom Sportamt zum
Stadtsportbund Münster e. V.
- Weniger Kontakt zwischen Bürgerschaft und Sportam t
- Weniger Einflussmöglichkeiten des Sportamts auf d ie Sportabzeichenaktion
- ggf. Schwerpunktänderung
Personalwirkung (Stellen):
- Reduzierung anteiliger Arbeitsleistungen auf zwei Arbeitsplätzen
- bedingt stellenwirksam
Flächenwirkung:
- keine mittelbare,
- ggf. bei Schwerpunktverlagerung des SSB Belegungs änderung (+/-) auf den Sportanlagen
0 7.110 6.720 6.720 6.720 6.720
1 SPA, APRO
187 -
192
IV Theat. 04 07 Konsolidierungsbeitrag des Theaters Münster Beschreibung: Das Theater Münster leistet im Rahmen des Handlungsprogramms 2012—2017
einen Konsolidierungsbeitrag, der bis zu Spielzeit 2016/2017 eine Gesamthöhe von 700.000 €
in der Ergebnisrechnung erreicht. Dieser setzt sich zusammen aus z. Z. noch nicht finanzierten
Tarifsteigerungen der Spielzeit 2013/2014 in Höhe von 563.000 € sowie einem zusätzlichen
Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 137.000 €. Dazu sind Ertragssteigerungen sowie
Aufwandsreduzierungen bis zur geforderten Höhe stufenweise umzusetzen. Die Verwaltung
wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.
0 0 0 0 0 0
2 KA, AFBL
38
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
193 -
199
IV V.t.H. 04 08 Reduktion von Standards, Einschränkung der
Quantität Sparbeitrag für die Villa ten Hompel
Beschreibung: Der Sparbeitrag für die Villa ten Hompel wird auf eine Gesamtsumme von 15.000
€ festgelegt. Die konkrete Umsetzung soll von der Villa vorgeschlagen werden.
15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000
2 KA
200 V V/Stift. 01 14 Reduzierung der Sachaufwendungen um 10 % Beschreibung: Reduzierung der Sachaufwendungen um 1 0 %.
Bürgerwirkung: -
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
5.700 5.700 5.700 5.700 5.700 5.700
1 AFBL
210 V 50 05 03 Reduzierung der Stellen des Amtes 50 im
Infobüro Pflege (Pflege- und
Wohnraumanpassungsberatung) um 50 %
Beschreibung im Hinblick auf Pflegeberatung:
a) Öffnungszeiten auf montags und donnerstags besch ränken, Einschränkung der telefonischen
Erreichbarkeit.
b) Kapazitätenabfragen entfallen.
c) Reduzierung der Netzwerkarbeit (Teilnahme an Arbeitsgruppen etc.), von Vorträgen, der
Teilnahme an Veranstaltungen und Messen.
d) Synergieeffekt: Die MitarbeiterInnen können räum lich im Sozialamt bei der Fachstelle angesiedelt
werden - dadurch schnellere Vertretungsmöglichkeit gegeben; dadurch auch Einsparung der Miete
im Gesundheitshaus.
Bürgerwirkung:
a) Eingeschränkte Erreichbarkeit, längere Wartezeit en,
b) Pflegeberatungen weniger umfassend als bisher, keine konkreten Angaben zu den Kapazitäten;
Eigeninitiative der Angehörigen gefordert.
Personalwirkung (Stellen): Es gäbe einen Abbau ener 0,5 x S17-Stelle sowie einer 0,25 x S12-Stelle
sowie einer 0,155 x G05 Stelle, insgesamt also 0,90 5 Stellen. Die Stellenzahl wird um 0,5
reduziert.
Flächenwirkung: Es würden Mietkosten von 4.878,60 € jährlich entfallen.
0 39.390 39.390 39.390 39.390 39.390
2 ASGAf, APRO
39
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
211 V 50 05 03 Reduzierung der Stellen des Amtes 50 im
Infobüro Pflege (Pflege- und
Wohnraumanpassungsberatung) um 50 %
Beschreibung im Hinblick auf Wohnberatung:
a) Wegfall der Öffnungszeiten, ausschließlich Termi nvergabe
b) Wegfall der Beratung von Institutionen
c) Reduzierung der Netzwerkarbeit (Teilnahme an Arbeitsgruppen etc.), von Vorträgen, der
Teilnahme an Veranstaltungen und Messen,
d) Synergieeffekt:der vorhandene Mitarbeiter kann r äumlich im Sozialamt bei der Fachstelle
angesiedelt werden; dadurch auch Einsparung der Mie te im Gesundheitshaus
Bürgerwirkung:
a) Eingeschränkte Erreichbarkeit, längere Wartezeit en
b) Kontaktaufnahme zu Firmen, Absprachen mit Vermie ter etc. muss eigenständig durch Beratenden
durchgeführt werden
Personalwirkung (Stellen): Es gäbe einen Abbau von 0,5 Stellen x S 12.
Die Stellenzahl wird um
0,25 reduziert.
Flächenwirkung: Es würden Mietkosten von 1.626,20 € jährlich entfallen.
0 6.010 6.010 6.010 6.010 6.010
2 ASGAf, APRO
213 V 50 05 03 Keine weitere Teilnahme am Benchmarking
(interkommunale Vergleiche)
Beschreibung: Keine weitere Teilnahme am interkommu nalen Vergleich der mittleren Großstädte in
NRW für die Bereiche Grundsicherung im Alter und be i Erwerbsminderung sowie Hilfe zur Pflege
nach dem SGB XII.
Bürgerwirkung: -
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000
1 ASGAf
214 V 50 05 03 Wegfall des Berichts über schwerbehinderte
Menschen im Beruf
Beschreibung: Der jährliche Bericht über die Aktivitäten der Fachstelle Behinderte Menschen im
Beruf würde nicht mehr erstellt.
Bürgerwirkung: Für die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen,
den Ausschuss für Gleichstellung sowie den Ausschus s für Soziales, Gesundheit und
Arbeitsförderung würden die jährlichen Berichtsvorl agen entfallen, mit denen die Fachstelle über die
Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe, die Bes chäftigungssituation schwerbehinderter
Menschen und die Entwicklung der Arbeitslosigkeit s chwerbehinderter Menschen in Münster
informiert. Zu diesem Themenfeld würden lediglich n och grundlegende, vornehmlich statistische
Informationen im Rahmen der Geschäftsberichte des S ozialamtes zur Verfügung gestellt.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500
1 ASGAf
219 V 50 05 03 Kürzung der Zuschüsse an Chance e. V.,
Sozialbüro im cuba und GGUA
Beschreibung: Reduzierung der Zuschüsse an Chance e . V., Sozialbüro im cuba sowie GGUA um 5
% ab 2015 (die geltenden Verträge enden am 31.12.20 14).
Bürgerwirkung: Die Reduzierung kann Kapazitätseinsc hränkungen (z. B. kürzere Öffnungszeiten,
Einstellung einzelner Angebote) bewirken.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 0 18.060 18.060 18.060 18.060
1 AFBL
40
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
221 V 50 05 03 Aufgabe der Verlängerungsoption über 2013
hinaus für das Beratungsangebot der LAG
Selbsthilfe NRW
Prüfauftrag: Es soll geprüft werden, ob dieses
Angebot von Dritten, z.B. dem LWL,
übernommen bzw. geleistet werden kann.
Beschreibung: Die städtische Förderung des Beratung sangebots der LAG Selbsthilfe NRW ist bis
Ende 2013 befristet (Beschluss des ASGAf vom 09.02. 2010 zur Vorlage V/0921/2010).
Bürgerwirkung: Für Menschen mit Behinderung entfäll t ein Informations- und Beratungsangebot i. S.
"Persönliches Budget" in freier Trägerschaft. Die P flichten der öffentlichen Sozialleistungsträger gem .
§§ 13 ff. SGB I bleiben unberührt.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 0 0 0 0 0
2 ASGAf
222 V 50 05 03 Kürzung der Zuschüsse an die Cuba-
Arbeitslosenberatung, Münster-Tafel, Arbeitslose
brauchen Medien e. V.
Beschreibung: Als jährlicher Konsolidierungsbetrag ab 2013 ergibt sich 10.050,- von der MS-
Tafel sowie 22.500,- vom CUBA.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
32.550 32.550 32.550 32.550 32.550 32.550
2 AFBL
224 V 53 07 01 Beendigung der Geschäftsführung für das
Gesunde-Städte Netzwerk (GSN) zum
31.12.2015
Beschreibung: Das Gesundheitsamt führt gem. Ratsbes chluss Nr. 0037/2011 das Sekretariat für das
GSN z.Zt. bis Ende 2015. Diese Aufgabe kann ab dem 01.01.2016 von einer anderen
Mitgliedskommune des GSN wahrgenommen werden.
Bürgerwirkung: Da es sich um eine bundesweite Gesch äftsführung handelt, hat diese Maßnahme
keine unmittelbare Bürgerwirkung in Münster.
Personalwirkung (Stellen): Einsparung einer 0,5 Ste lle A 14
Flächenwirkung: keine (Umwandlung Vollzeit- in Teilzeitstelle)
0 0 0 43.255 43.255 43.255
1 ASGAf, APRO
225 V 53 07 01 Streichung des Stellenanteils und des
Sachkostenzuschusses für das Gesundheitshaus
im Etat des Gesundheitsamtes
Beschreibung:
Neben der Dauervermietung von Büroräumen finden im Gesundheitshaus zu den Themen
Gesundheit, bürgerschaftliches Engagement und Selbs thilfe auch zahlreiche Einzelvermietungen
von multifunktionalen Besprechungs- und Fachräumen an externe Nutzer/Nutzergruppen statt. Aus
heutiger Sicht sollte das Thema Gesundheitsförderun g aber nicht auf einen Standort beschränkt
werden. Das Gesundheitsamt verfolgt inzwischen deze ntrale bzw. quartiersbezogene Ansätze. Die
für den Betrieb des Gesundheitshauses im Etat des G esundheitsamtes vorgehaltenen Personal- und
Sachmittel könnten angesichts dieser Strategieänder ung eingespart werden. Da die Personalkosten
aus Stiftungsmitteln refinanziert werden, ergibt si ch im Haushalt des Gesundheitsamtes nur eine
finanzielle Einsparung in Höhe der Sachaufwendungen .
Bürgerwirkung:
Das Gesundheitshaus bleibt für Dauermieter und Selb sthilfegruppen (in Eigenorganisation) erhalten.
Die Anbieter von öffentlichen Einzelveranstaltungen (Kurse, Vorträge) müssen andere
Räumlichkeiten für ihr jeweiliges Angebot suchen.
Personalwirkung (Stellen): 0,6 Stelle x S 12 und 0 ,6 üpl. Stellenanteil x E 03
Flächenwirkung: 4 Büroräume im Gesundheitshaus könn en aufgegeben werden.
0 35.340 35.340 35.340 35.340 35.340
1 ASGAf, APRO
41
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
226 V 53 07 01 Wegfall Kürzung des Zuschusses an den Verein
für Mototherapie und psychomotorische
Entwicklungsförderung e.V. ab 2013
Beschreibung:
Seit 2006 wird in sechs Kindertageseinrichtungen, d ie einen konstant hohen Anteil von Kindern mit
besonderem Unterstützungsbedarf in Bezug auf körper liche/geistige Auffälligkeiten haben,
motopädische Förderung der Kinder sowie Elternberat ung u. Schulung der Erzieherinnen durch den
städtisch finanzierten Einsatz des Vereins durchgef ührt. Grundlage dafür war eine
Leistungsvereinbarung des Amtes für Kinder, Jugendl iche und Familien. Das Ziel dieser Maßnahme
war es u. a., den Anteil der Kinder mit schulärztli chen Einschränkungen bei der Einschulung zu
verringern und die Eigenkompetenz der Erzieherinnen zu erhöhen, diesen Kindern pädagogisch
gerecht zu werden. Die Erzieherinnen in den sechs b islang geförderten Kitas sind inzwischen so gut
geschult, dass sie in Zukunft die Kinder in ihren E inrichtungen eigenständig fördern können. Eine
Fortführung der Maßnahme ist daher aus fachlicher S icht nicht unbedingt erforderlich und die
Bezuschussung könnte ab dem Jahr 2013 eingestellt w erden.
Bürgerwirkung: Aufgrund des erreichten Maßnahmeziel es bzgl. der Kompetenz des
Erziehungspersonals wird keine größere Auswirkung e rwartet. Das Präventionsprojekt würde
damit 2012 beendet werden.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
22.500 22.500 22.500 22.500 22.500 22.500
2 AFBL
229 V 53 07 01 Wegfall Kürzung des Zuschusses an die
Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft
Ortsvereinigung für Münster und Umgebung e.V.
in drei Stufen
Beschreibung: Die DMSG leistet Beratung, Betreuung u. längerfristige Begleitung für an MS
erkrankte Menschen u. ihre Angehörigen. Die aktuell e Leistungsvereinbarung stammt aus 2010 und
läuft 2012 aus. Der städtische Zuschuss (Pauschalfi nanzierung) macht ca. 20% der Einnahmen des
Vereins aus. Das Jahresergebnis wies in den letzten Jahren regelmäßig einen Überschuss von ca.
10.000 € aus.
Bürgerwirkung: geringe Auswirkung, da zugleich allg emeine Leistung der Krankenversicherung und
der Rehaträger
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 8.785 9.815 9.815 10.000 10.000
2 ASGAf
230 V 53 07 01 Wegfall des Zuschusses an das Tumornetzwerk
im Münsterland-TiM e.V. in drei Stufen
Zusatz: Es soll geprüft werden, ob und
inwieweit dieses Angebot von den
Krankenkassen übernommen bzw. geleistet
werden kann.
Beschreibung: Das Tumornetzwerk leistet psychosozia le Beratung u. längerfristige Begleitung für an
Krebs erkrankte Menschen und stellt allgemeine Info rmation für die Bevölkerung zur Verfügung. Die
Leistungsvereinbarung ist von 2012, die Kündigungsf rist beträgt 3 Monate. Der städtische Zuschuss
(Pauschalfinanzierung) macht ca. 6% der Einnahmen d es Vereins aus. Die vom Verein in den letzten
Jahren eingereichten Jahresergebnisse wiesen regelm äßig (bis auf 2010) einen Überschuss auf, der
über dem städtischen Zuschussbetrag lag, so dass ei ne Fortführung der Tätigkeit auch ohne
finanzielle Unterstützung durch die Stadt möglich s ein müsste.
Bürgerwirkung: begrenzte Auswirkung; vermutlich tlw. Verlagerung zu den Leistungen der
Krankenversicherung.und der Rehaträger
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 14.040 15.070 15.070 30.140 30.140
2 ASGAf
42
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
231 V 53 07 01 Wegfall der Mitgliedschaft im Verein "Fachklinik
Hornheide e.V."
Zusatz: Es soll nur noch der Mindestbeitrag
gezahlt werden.
Beschreibung: Es handelt sich um einen freiwilligen Vereinsbeitrag, die Mitgliedschaft besteht seit
den 1930iger Jahren; im Jahr 2001 erfolgte die frei willige Erhöhung durch die Stadt Münster von
1.000 DM auf 10.000 DM.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
610 610 610 610 610 610
2 ASGAf
232 V 53 07 01 Wegfall der orthopädischen Sprechstunde an der
Regenbogenschule
Beschreibung: Die fachärztliche Sprechstunde einer Honorarkraft in der Förderschule entfällt.
Bürgerwirkung: keine, da allgemeine Leistung der Kr ankenversicherung
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 1.870 1.870 1.870 1.870 1.870
1 ASGAf
233 V 53 07 01 Wegfall des Zuschusses an den Förderkreis für
Sozialpsychiatrie e.V. Münster in drei Stufen
Beschreibung: Es handelt sich hierbei um einen Zusc huss für die allgemeine Vereinsarbeit und für
ein kleines Angebot. Aufgrund der engen Verknüpfung mit dem Psychosozialen Zentrum wird
vorgeschlagen, die separate Finanzierung des Förder keises einzustellen.
Bürgerwirkung: geringfügig, differenzierte Angebots struktur in Münster vorhanden
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 1.500 1.760 1.760 3.520 3.520
1 ASGAf
238 V 64 10 03 Das Förderprogramm „Altbausanierung und
Qualitätssicherung beim Neubau“ wird
eingestellt
reduziert. Die jährliche
Konsolidierungssumme soll 100.000 €
betragen.
Beschreibung: Das Förderprogramm, das eine wesentli che Maßnahme des vom Rat am 28.04.2010
beschlossenen Klimaschutzkonzeptes 2020 (Maßnahmenk atalog ‘Stadt als Motor’) darstellt, wird
eingestellt reduziert .
Bürgerwirkung: Es erfolgt insbesondere keine Förder ung mehr von besonderen energetischen
Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Diese Maßnahme ist, wie auch die Maßnahmen 253 bis
261, Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonz epts 2020. Bei Nichtumsetzung der
Maßnahmen können die beschlossenen CO² Ziele voraus sichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine
Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird n otwendig.
Personalwirkung (Stellen): 0,8 0,3
Flächenwirkung: -
100.000 116.170 116.170 116.170 116.170 116.17 0
2 AFBL
239 V 64 10 03 Personaleinsparung bei der technischen Prüfung
im Rahmen der Wohnraumförderung
Beschreibung: Aufgrund der Verringerung der Antrags zahlen bei der Eigenheimförderung wird auf
die erneute Besetzung der Stelle, die zunächst mit einer Mitarbeiterin mit befristetem
Beschäftigungsverhältnis besetzt war, verzichtet.
Bürgerwirkung: -
Personalwirkung (Stellen): 0,5
Flächenwirkung: 1 Büro
0 31.225 31.225 31.225 31.225 31.225
1 AFBL
43
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
240 V 67 13 01 Reduzierung des Pflegestandards in
ausgewählten Grünflächen
Zusatz: Die Verwaltung wird beauftragt, vor
der Beschlussfassung über den Vorschlag
dem AUB ausführliche Vorschläge über die
genauen Möglichkeiten zur Umsetzung
vorzulegen.
Beschreibung: Der Pflegestandard in ausgewählten Gr ünflächen wird auf ein Mindestmaß (z.B.
Mähfrequenz max. 1 x jährlich, Sicherstellen der Ve rkehrssicherheit) abgesenkt, die Ersparnis
beträgt 0,48 € pro m². Das bedeutet, dass Wuchshöhe n von Gras bzw. Wildkräutern auf bisherigen
Rasenflächen bis zu 50 cm betragen können. Die Fläc hen werden nach stadtstrategischen
Gesichtspunkten in Anlehnung an die stadtübergreife nden Ziele priorisiert. Es handelt sich hierbei
um ca. 34 ha umzuwandelnde Flächen (Gesamtbestand 3 55 ha). Das Konzept hierzu wird im Jahr
2013 erstellt und die notwendigen Beschlüsse eingeh olt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise ab
2014.
Bürgerwirkung: Die Anlagen verlieren an Substanz un d erhalten ein völlig anderes Bild.
Rasenflächen und Grünflächenausstattung können z.B. als Spiel- und Liegewiesen nicht mehr
benutzt werden. Das Wegenetz wird erheblich verklei nert und Einrichtungen wie Bänke und
Papierkörbe abgebaut. Flächen verbuschen und wirken teilweise verwahrlost. Die Aufenthaltsqualität
verändert sich massiv.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 20.400 40.800 61.200 81.600 81.600
2 AUB
241 V 67 13 01 Keine Ersatzpflanzungen, Rückbau von
pflegeaufwendigem Grün in öffentlichen
Grünanlagen
Zusatz: Die Personalmittel sollen gestrichen
werden. Die Aufgabe und die Sachmittel
sollen erhalten werden.
Beschreibung: Abgestorbene oder gefällte Bäume werd en in den Grünanlagen (von Maßnahmen
abgesehen) regelmäßig nicht ersetzt. Bei den wenige n noch existierenden Blumenpflanzungen wird
auf einjährige Blumen verzichtet (z.B. Servatiiplat z, Engelenschanze, Aegidiimulde). Nicht hiervon
betroffen sind Flächen, deren Unterhaltung von Amt 67 bei Sponsoren eingeworben wird (z.B.
Kreisverkehre). Weitere gehölzbestandene Flächen mi t hohem Pflegeaufwand (z.B.
Überhangschnitt) werden gerodet und in Grasflächen umgewandelt.
Bürgerwirkung: Rodungen und nicht vorgenommene Ersa tzpflanzungen werden das
Erscheinungsbild der Grünflächen verändern, negativ e Reaktionen aus der Bürgerschaft nicht zu
vermeiden sein. Damit würde der letzte öffentliche Blumenschmuck der Stadt Münster beseitigt, der
u.a im Rahmen der Teilnahme an der "Entante Florale " entstanden ist. Im Rahmen von
Bürgerumfragen wurde von den Bürger/Innen der Wunsc h nach öffentlichem Blumenschmuck
geäußert. Hier sind Eigenengagements durch Sponsori ng oder Patenschaften eine Möglichkeit, die
Folgewirkungen zumindestens zu lindern.
Personalwirkung (Stellen): 1,0
Flächenwirkung: -
0 47.780 47.780 47.780 47.780 47.780
2 APRO, AUB,
AFBL
242 V 67 13 01 Aufgabe und Rückbau weiterer Spiel- und
Bolzplätze
Zusatz: Die Personalmittel sollen gestrichen
werden. Die Liste der Spielplätze soll noch
einmal geprüft werden, wobei möglichst keine
Spielplätze aufgegeben werden. Die
Sparsumme wird ab 2015ff. auf 40.000 €
reduziert.
Beschreibung: Die bisherige Gesamtanzahl an Kinders piel- und Bolzplätzen kann nicht mehr so
unterhalten werden, dass sie einen hohen Spiel- bzw . Nutzwert aufweisen. Deshalb soll die
Gesamtanzahl an Spiel- und Bolzplätze (zurzeit 312) soweit reduziert werden, dass die restliche
Anzahl in einem ordentlichen Zustand bleibt. Im Rah men der Umsetzung des
Konsolidierungskonzepts 2010 wurden insgesamt 24 Ki nderspielplätze geschlossen. Um die neuen
Einsparziele zu erreichen, müssen weitere etwa 10 S pielplätze und 5 Bolzplätze geschlossen und
rückgebaut werden. In 2013 sollen die Vorschläge fü r die Aufgabe der weiteren Spiel- und Bolzplätze
erarbeitet werden und die notwendigen Beschlüsse ge fasst werden, 2014 soll mit der Umsetzung
begonnen werden.
Bürgerwirkung: Kinder und Eltern müssen auf gewohnt e, wohnungsnahe Spielangebote und Treffs
verzichten. Der Versorgungsgrad an Spielflächen sin kt.
Personalwirkung (Stellen): 1,0 ab 2015
Flächenwirkung: -
0 0 35.835 40.000 40.000 40.000
2 APRO, AUB,
AFBL
44
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
243 V 67 13 01 Reduzierung des Pflegestandards im
Straßenbegleitgrün
Zusatz: Die Reduzierung soll auf 4 Schnitte
pro Jahr reduziert werden.
Beschreibung: Der Hauptaufwand für die Pflege des S traßenbegleitgrün entsteht an den großen
Ausfallstraßen. Deshalb können dort die höchsten Ei nsparungen erzielt werden. Folgende
Maßnahmen sollen ergriffen werden: die Pflege der S traßenbäume wird reduziert, Rasenstreifen im
Straßenbegleitgrün werden außer in Verkehrsübersich tsbereichen nur noch in geringer Frequenz
gemulcht (Reduzierung von 12 auf 2 4 Schnitte bei Einfallstraßen wie z.B. Weseler Straß e),
Wildkraut in Pflanzungen wird nicht mehr bekämpft, nur noch in Randbereichen abgemäht, Gehölze
werden nur noch seitlich geschnitten, Wildwuchs wir d toleriert. Das Konzept hierzu wird im Jahr
2013 erstellt und die notwendigen Beschlüsse eingeh olt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise ab
2014.
Bürgerwirkung: Das Straßenbild verändert sich erheb lich.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 15.000 30.000 45.000 60.000 60.000
2 AUB
245 V 67 13 01 Pflege- und Ausstattungsstandard werden
gesenkt
Beschreibung: Der Pflegestandard an Außenanlagen de r Verwaltungs- und Betriebsgebäuden wird
erheblich reduziert. (z.B. Rasenmulchen statt mähen , in Gehölzflächen wird kein Wildkraut mehr
beseitigt). Die Anzahl der Bänke und Abfallkörbe wi rd reduziert.
Bürgerwirkung: Der äußere Eindruck von gering gepfl egten Außenanlagen an diesen Gebäuden
verändert deren Gesamteindruck.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000
1 AUB
247 V 67 13 01 Überführung des Aufwands des
Grünflächenanteils auf den Friedhöfen in die
Grabnutzungsgebühren
Zusatz: Die Einsparsumme soll zu jeweils 50
% durch Gebührenerhöhung und 50% durch
Reduzierung der Pflege erfolgen.
Beschreibung: Der Aufwand für die Unterhaltung der öffentlich genutzen Flächen auf Friedhöfen wird
zukünftig in die Friedhofgebühr eingerechnet. Bishe r wurde dieser Aufwand durch den städtischen
Haushalt getragen. Eine rechtliche Verpflichtung zu r Ausweisung eines öffentlich genutzten
Flächenanteils auf den Friedhöfen besteht nicht. Um das Vorgehen rechtssicher zu gestalten, soll im
Jahr 2013 ein entsprechendes Konzept unter Zuhilfen ahme eines Sachverständigen im
Gebührenrecht erarbeitet und dem Rat zur Beschlussf assung vorgelegt werden.
Bürgerwirkung: Die Grabnutzungsgebühren auf den stä dtischen Friedhöfen steigen in zwei Stufen
zunächst um mindestens 11% 5,5% , dann um mindestens 22% 11% .
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 126.420 126.420 252.839 252.839 252.839
2 AUB
248 V 67 13 03 Reduzierung der Projektförderung von
Naturschutzmaßnahmen
Zusatz: Die Projektförderung wird lediglich
um 10 % gesenkt.
Die Förderung von Naturschutzprojekten soll um 10.0 00 €/Jahr gekürzt werden (bisher ca. 23.000
€/Jahr). Seit 1996 fördert die Stadt Münster Projek te der Naturschutzverbände zur Entwicklung und
zum Erhalt gefährdeter Arten (Obstwiesenschutz, Lau bfroschprojekt, Sandtrockenrasen,
Ringelnatter, Eisvogel, artenreiche Feldflur). Die Entscheidung über die Projektförderung erfolgt
jährlich projektbezogen im Rahmen der Haushaltsbera tungen durch den AUB.
Einsparungsanforderungen sind auch in Teilbeträgen des HH- Ansatzes umsetzbar, da pro Jahr
mehrere Projekte gefördert wurden.
Bürgerwirkung: Mit der Projektförderung wird das eh renamtliche Engagement der
Naturschutzverbände unterstützt. Die Projekte sind z.T. öffentlichkeitsrelevant und erbringen
Grundlagen und Handlungsbedingungen zum Biotop und Artenschutz.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
2.300 2.300 2.300 2.300 2.300 2.300
2 AUB
45
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
249 V 67 13 03 Reduzierung der Förderung von
Naturschutzprojekten
Zusatz: Die Projektförderung wird lediglich
um 10 % gesenkt.
Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen soll schrittweise reduziert werden (bisher ca. 93.000
€/Jahr). Diese erfolgt bereits seit ca. 30 Jahren u nd ist ein etabliertes Instrument zur Umsetztung vo n
Arten- und Naturschutzaktivitäten, wie Kopfbaumschn itt, Wallhecken und Heckenpflege,
Amphibienschutzaktivitäten usw.. Empfänger sind Nat urschutzvereine und -verbände, Landwirte und
sonstige Personen. Insbesondere der Amphibienschutz wird regelmäßig von langjährig Aktiven
wahrgenommen. Ebenso wird die Unterstützung der Hec kenpflege bei der Landwirtschaft regelmäßig
wahrgenommen.
Bürgerwirkung:s.o Die Förderung geht sehr weit in d ie Breite und unterstützt Verbände, Vereine,
Landwirte und andere Personen bei der Durchführung von Maßnahmen.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
8.340 8.340 8.340 8.340 8.340 8.340
2 AUB
250 V 67 13 03 Aufgabe des Monitorings des Gewässerzustands
Zusatz: Die Einsparsumme soll auf 7.365 €
reduziert werden.
Das Monitoring der Wasserqualität am Aasee und am H iltruper See soll nicht mehr durchgeführt
werden. Stattdessen erfolgt nur noch Durchführung v on stichprobenartigen
Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der ordnungsbehördl ichen Tätigkeit mit Einbindung des
Grundstückseigentümers (Hiltruper See) bzw. des Unterhaltungspflichtigen (Aasee) bei Bedarf.
Bürgerwirkung: keine direkte
Personalwirkung (Stellen): keine wesentlichen, da l ediglich Verzicht auf Fremdvergaben
Flächenwirkung: keine
7.365 7.365 7.365 7.365 7.365 7.365
2 AUB
251 V 67 13 05 Reduzieren der Waldbewirtschaftung Beschreibung: Der Aufwand für Durchforstungen und W iederaufforstungen im Sinne eines
ökologischen Umbaus von Monokulturen zu naturnahen Mischwäldern wird reduziert, ebenso der
Aufwand für das Unterhalten und Instandsetzen von W aldwegen.
Bürgerwirkungen: weniger Biodiversität und nachhalt ige Bewirtschaftung der städtischen Forsten.
Die Freizeit- und Erholungsfunktionen in den Wälder n (z. B. Dyckburg, Kiesekampsbusch, Coerder
Wald und Rohrbusch) werden durch eingeschränkte Nut zbarkeit verringert.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000
1 AUB
252 V 67 14 01 Klimschutzpartnerschaften aufgeben Beschreibung: Klimaschutzpartnerschaften sollen nic ht mehr unterstützt werden (Unterstützung an
münstersche Organisationen, Vereine, etc. für Proje kte zum Einsatz Erneuerbarer Energien in
Entwicklungsländern [Namibia, Ghana, Malawi, etc.], Zuschuss an Dritte (lokale Organisationen).
Bürgerwirkung: Gering, da die Mittel in die Entwicklungsländer gehen
Personalwirkung (Stellen): nein
Flächenwirkung: keine
5.890 5.890 5.890 5.890 5.890 5.890
1 AUB
46
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
253 V 67 14 01 Unterstützung der Energieberatung der
Verbraucherzentrale auslaufen lassen
Zusatz: Die Kürzung soll auf 5.750 € für die
Jahre 2015 ff. reduziert werden.
Beschreibung: Der bis zum 31.12.2014 gültige Vertra g mit der Energieberatung der
Verbraucherzentrale NRW soll auslaufen. Diese Maßnahme ist wie auch die Maßnahme Nr. 238 und
die Maßnahmen 254 bis 261 Teil des vom Rat beschlos senen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei
Nichtumsetzung der Maßnahmen können die beschlossen en CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr
erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig.
Bürgerwirkung: ja, da weniger Beratung angeboten wü rde
Personalwirkung (Stellen): nein
Flächenwirkung: keine
0 0 5.750 5.750 5.750 5.750
2 AUB
254 V 67 14 01 Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im
Sektor GHD nicht durchführen
Zusatz: Die Einsparsumme soll um 50 % auf
25.000 € gesenkt werden.
Beschreibung: Die Entwicklung eines Förderprogramms mit kleinen finanziellen Zuschüssen für
Unternehmen wird aufgegeben. Das Programm soll dabe i als Anreizsystem funktionieren und der
Breitenförderung kleinerer Maßnahmen dienen. Diese Maßnahme ist, wie auch die Maßnahme Nr.
238 und die Maßnahmen 253 und 255 bis 261, Teil des vom Rat beschlossenen
Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Ma ßnahmen können die beschlossenen CO²
Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden
Ratsbeschlusses wird notwendig (Klimaschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom
08.12.2010 = Maßnahme G7: Förderung - Energieeffiz ienzmaßnahmen im Sektor GHD).
Bürgerwirkung: gering, da Unternehmen betroffen sin d.
Personalwirkung (Stellen): nein
Flächenwirkung: keine
25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000
2 AUB
255 V 67 14 01 Gestaltungs- und Integrationsförderung für
Solarthermie und Fotovoltaik nicht durchführen
Zusatz: Die Projektförderung wird um 10%
(3.000 € ab 2016) gesenkt.
Beschreibung: Diese Maßnahme ist Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei
Nichtumsetzung der Maßnahme können die beschlossene n CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr
erreicht werden (siehe auch weitere Maßnahmen). Eine Anpassung des entsprechenden
Ratsbeschlusses wird notwendig. Klimaschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom
08.12.2010 = Maßnahme E6 ab 2016: Gestaltungs- und Integrationsförderung für Solarthermie und
Fotovoltaik. Gute gestaltete Solaranlagen sollten ü ber ein Förderprogramm mit einem
Investitionszuschuss unterstützt werden, um technis che Lösungen für architektonisch gut integrierte
Anlagen voranzubringen - es handelt sich um einen Z uschuss an Dritte (Bürger)
Bürgerwirkung: gering, auf Grund der Höhe der verfü gbaren Fördermittel könnten voraussichtlich nur
wenige Modellprojekte gefördert werden
Personalwirkung (Stellen): nein
Flächenwirkung: keine
0 0 0 3.000 3.000 3.000
2 AUB
47
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
256 V 67 14 01 Unterstützung des Ausbaus der Fernwärme in
der Fläche nicht durchführen
Zusatz: Die Stadtwerke Münster werden
beauftragt, diese Aufgabe zu übernehmen.
Beschreibung: Diese Maßnahme ist wie auch die Maßnahme Nr. 238 und die Maßnahmen 253 bis
255 und 257 bis 261 Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei
Nichtumsetzung der Maßnahmen können die beschlossen en CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr
erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig.
Klimaschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010 = Maßnahme E6 ab 2016:
Gestaltungs- und Integrationsförderung für Solarthe rmie und Fotovoltaik. Gute gestaltete
Solaranlagen sollten über ein Förderprogramm mit ei nem Investitionszuschuss unterstützt werden,
um technische Lösungen für architektonisch gut inte grierte Anlagen voranzubringen - es handelt sich
um einen Zuschuss an Dritte (Bürger)
Bürgerwirkung: gering, auf Grund der Höhe der verfü gbaren Fördermittel könnten voraussichtlich nur
wenige Modellprojekte gefördert werden
Personalwirkung (Stellen): nein
Flächenwirkung: keine
10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000
2 AUB
257 V 67 14 01 Gebäudesanierungsprogramme nicht
durchführen
Beschreibung: Das öffentlichkeitswirksame Aufzeigen von Sanierungen sowohl in
klimaschutzrelevanter als auch in wirtschaftlicher Hinsicht könnte ein wichtiger Impuls für die
Initiierung weiterer Maßnahmen in der Stadt sein. Diese Maßnahme soll gestrichen werden. Sie ist
wie auch die Maßnahme Nr. 238 und die Maßnahmen 253 bis 256 und 258 bis 261 Teil des vom Rat
beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtum setzung der Maßnahmen können die
beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des
entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. Kli maschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 +
E1 vom 08.12.2010 = Maßnahme B3 bis 2014: Konjunkt urprogramm Klimaschutz – Gebäude-
Sanierungsprogramm
Bürgerwirkung: ja
Personalwirkung (Stellen): nein
Flächenwirkung: keine
30.000 30.000 0 0 0 0
1 AUB
258 V 67 14 01 Die Unterstützung des Veggietags einstellen
Zusatz: 2013 erfolgt keine Kürzung. Es soll im
Verlauf des Jahres 2013 ein Bericht über die
Wirkung vorgelegt werden, anschließend läuft
die weitere Finanzierung aus.
Beschreibung: Diese Maßnahme ist Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Die
Stadt unterstützt die Aktivitäten der Verbände fina nziell mit 5.000 € zur Erstellung von z.B.
Werbematerialien. Diese Unterstützung soll eingeste llt werden.
Bürgerwirkung: gering
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000
2 AUB
48
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
259 V 67 14 01 Beirat für Klimaschutz aufgeben
Zusatz: 2013 erfolgt keine Kürzung. Ab 2014
erfolgt ein Sperrvermerk. Auf Grundlage eines
Berichtes soll über eine weitere Finanzierung
entschieden werden.
Beschreibung: Der Rat der Stadt Münster hat am 28.0 4.2010 die Einrichtung eines unabhängigen
Klimabeirates beschlossen (V/0791/2009/1.Erg), der aus Persönlichkeiten des Umwelt- und
Klimaschutzes zusammengesetzt sein sollte und die Stadt ehrenamtlich bei der Umsetzung des
Klimaschutzkonzeptes beraten soll. Da der Beirat un abhängig sein soll, ist eine externe Betreuung
und Unterstützung des Beirates für Klimaschutz eing erichtet worden. Der Einsparungsvorschlag wird
letztendlich die Aufgabe des Beirats für Klimaschut z bedeuten. Diese Maßnahme ist wie auch die
Maßnahme Nr. 238 und die Maßnahmen 253 bis 258 und 260 und 261 Teil des vom Rat
beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtum setzung der Maßnahmen können die
beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des
entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. Klim aschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 +
E1 vom 08.12.2010 = Beirat für Klimaschutz (Zusatz maßnahme) sowie V/0519/2010 +V/0358/2011
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): nein
Flächenwirkung: keine
0 0 0 0 0 0
2 AUB
260 V 67 14 01 Erarbeitung eines Konzepts -
Stromverbrauchsminderung in städtischen
Gebäuden nicht durchführen
Beschreibung: Erarbeitung von Stromsparkonzepten in städtischen Gebäuden zu unterschiedlichen
Anwendungen. Diese Maßnahme ist wie auch die Maßnah me Nr. 238 und die Maßnahmen 253 bis
259 und 261 Teil des vom Rat beschlossenen Klimasch utzkonzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der
Maßnahmen können die beschlossenen CO² Ziele voraus sichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine
Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird n otwendig. Klimaschutzkonzept 2020 gemäß
V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010 = Maßnahme B13:
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000
1 AUB
261 V 67 14 01 Keine Wieder-Einführung des Energiespar-
Intractings (Kürzung in 2013 - 2015)
Beschreibung: Die Wieder-Einführung des Energiespar -Intractings (Ansatz 155.000 € in den Jahren
2013 bis 2015) wird nicht umgesetzt. Intracting ist ein Finanzierungsmodell, das es erlaubt,
Energiesparinvestitionen stadtintern durch das Ener giemanagement vorzufinanzieren und damit
flexibel agieren zu können. Diese Maßnahme ist wie auch die Maßnahme Nr. 238 und die
Maßnahmen 253 bis 261 Teil des vom Rat beschlossene n Klimaschutzkonzepts 2020. Bei
Nichtumsetzung der Maßnahmen können die beschlossen en CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr
erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig.
Klimaschutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010 = Maßnahme B11:
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
60.000 60.000 35.000 0 0 0
1 AFBL
262 V 67 14 01 Reduzierung des Betriebskostenzuschusses an
den Trägerverein Emshof
Zusatz: Der Betriebskostenzuschuss wird
lediglich um 10% (4.920 €) gesenkt.
Beschreibung: Reduzierung des Betriebskostenzuschus ses an den Trägerverein Emshof auf den
Stand 2009. Der Rat hatte nach einer Anregung gemäß § 24 GO NRW Nr. 10/2010 den Zuschuss
von 2010 bis 2013 erhöht.
Bürgerwirkung: Pädagogische Leistungsfähigkeit des Vereins wird beeinträchtigt. Ob eine
Bestandsgefährdung mittelfristig zu besorgen ist, m uss mit dem Träger abgestimmt werden.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 4.920 4.920 4.920 4.920 4.920
2 AUB
49
Anlage 1 zur Vorlage
V/0702/2012/1. Erg.
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Beschluss Gremium
a b c d e f g h i j k l m n
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 = Aufgreifen
2 = Geändert aufgreifen
Maßnahmen
263 V 67 14 01 Reduzierung der Zuschüsse für Umweltprojekte
auf den Stand 2009
Zusatz: Die Projektförderung wird lediglich
um 10 % gesenkt.
Beschreibung: Reduzierung der Zuschüsse für verschi edene Antragsteller/Innen für Umweltprojekte
auf den Stand 2009 vor dem Beschluss der Anregung g emäß § 24 GO NRW Nr. 10/2010, den
Zuschuss von 2010-2013 zu erhöhen . Es bestehen keine vertraglichen Verpflichtungen.
Bürgerwirkung: Reduzierung von Umweltaktionen durch Private, Vereine und Verbände
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 1.125 1.125 1.125 1.125 1.125
2 AUB
264 V 67 14 01 Aufgabe des Zuschusses für den
landwirtschaftlichen Verein Münster e.V.
Beschreibung: Die Zuschüsse für das Projekt "Landwi rtschaft macht Schule" des landwirtschaftlichen
Vereins Münster e.V. sollen ab 2014 aufgegeben werd en, weil die gesamtstädtische Wirkung als
relativ gering eingeschätzt wird und Teilprojekte a uch aus den Maßnahmen zum bürgerschaftlichen
Engagement auf Antrag finanziert werden können.
Bürgerwirkung: gering
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 7.250 7.250 7.250 7.250 7.250
1 AUB
265 V 67 14 01 Reduzierung des Zuschusses an das
Umweltforum Münster
Zusatz: Die Projektförderung wird lediglich
um 10 % gesenkt.
Beschreibung: Reduzierung der Zuschüsse für Betrieb s- und Personalkosten sowie Umweltaktionen
auf den Stand 2009 vor dem Beschluss der Anregung g emäß § 24 GO NRW Nr. 10/2010, den
Zuschuss von 2010-2013 zu erhöhen .
Bürgerwirkung: Das Angebot des Umweltforums für die Bürger der Stadt Münster muss
eingeschränkt werden und der Umfang der Koordinieru ngstätigkeiten für die Mitgliedsvereine im
Umweltforum muss reduziert werden.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 6.880 6.880 6.880 6.880 6.880
2 AUB
266 V 67 14 01 Abschaffung Umweltpreis
Prüfauftrag: Der Umweltpreis soll nur noch
alle 2 Jahre verliehen werden, und es soll eine
weitere Kooperation mit der Bürgerstiftung
geprüft werden.
Beschreibung: Die Verleihung des Umweltpreises wird eingestellt findet nur noch alle zwei Jahre
statt .
Bürgerwirkung: keine Honorierung von Umweltaktivitäten durch die Stadt Münster gegebenenfalls in
größeren zeitlichen Abständen , alternative Angebote sind überregional vorhanden,
Bewerbungsinteresse allerdings stark rückläufig
Personalwirkung (Stellen): keine
0 0 0 0 0 0
2 AUB
Summe in T € 11.799 13.515 18.408 20.260 20.747
50
Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012/1. Erg. Liste der Prüfaufträge
a b c d e f
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung
1 II 23 Prüfauftrag: Einführung eines Belegungsmanageme nts für
städtische Immobilien
Beschreibung: Mit Hilfe eines Belegungsmanagements soll zukünftig für sämtliche städtischen (Veranstaltungs-)Räumlichkeiten (Verwaltungsgebäude, Schulen,
Sportimmobilien etc.) eine einfache und reibungslose Raumvergabe verwaltungsintern und an Dritte möglich werden. Gleichzeitig kann die tatsächliche Belegung der Gebäude
/ Räume ausgewertet werden. Dies ist beispielsweise für kurzfristige Unterbringungsnotwendigkeiten bzw. für langfristige Planungen von neuen Gebäuden oder
Räumlichkeiten sinnvoll und erforderlich.
Bürgerwirkung: Vereine / Organisationen, die kurzfristig Veranstaltungsräume benötigen, kann mit Hilfe des Belegungsmanagements ggf. schneller geholfen werden.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: Kurzfristig keine. Gegebenenfalls kann zukünftiger Mehrbedarf in vorhandenen Räumlichkeiten gedeckt werden.
2 II 20 Prüfauftrag: Prüfung der städtischen Mitgliedsc haften
Beschreibung: Alle Mitgliedschaften, die jährlich 5.000 Euro oder mehr an Belastungen für den städtischen Haushalt verursachen, sollen intensiv auf ihre weitere Notwendigkeit
hin überprüft werden. Die Stadt Münster ist Mitglied in zahlreichen Gremien, Vereinen, Vereinigungen und Organisationen. Die Mitgliedschaften werden im jährlichen
Beteiligungsbericht vollständig aufgeführt. Zuletzt hat die Verwaltung mit der Vorlage Nr. V/0182/2011 über den Stand der Mitgliedschaften die politischen Gremien informiert.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung: (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
3 III 66 Prüfauftrag: Anpassung der Standards bei der
Straßenbeleuchtung
Beschreibung: Die Stadtverwaltung wird mit den Stadtwerken Münster GmbH als Betreiber der Straßenbeleuchtung nach Lösungen suchen, wie die bisherigen Standards bei
der Straßenbeleuchtung verändert werden können. Zielrichtung soll es sein, 10 % der bisherigen städtischen Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung einzusparen. Dabei
handelt es sich um eine finanzielle Größenordnung von rund 500.000 Euro.
Bürgerwirkung: Es ist sicher unvermeidlich, dass Einsparungen in dieser Höhe auch Komforteinbußen für die Bürger zur Folge haben (z.B. nächtliche Abschaltung der
Beleuchtung in Wohngebieten).
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
4 III 66 Prüfauftrag: Übertragung des Parkleitsystems Be schreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von 37.000 € wird das Parkleitsystem betrieblich und baulich unterhalten. Die Stadtverwaltung wird gemeinsam mit der
Westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI) prüfen, ob und unter welchen Konditionen eine Übertragung des Parkleitsystems auf die WBI möglich ist. Zielrichtung dabei ist es, zu
haushaltsentlastenden Wirkungen zu kommen.
Bürgerwirkung: keine, das Parkleitsystem soll weiter betrieben werden
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
1
Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012/1. Erg. Liste der Prüfaufträge
a b c d e f
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung
5 III MM Prüfauftrag: Möglichkeiten einer Beitragsreduz ierung des
Vereins Münsterland e.V.
Beschreibung: Die Stadt Münster ist (gemeinsam mit den Münsterlandkreisen) Mitglied im Verein Münsterland e.V. Der städtische Beitrag ist an die Einwohnerzahl gekoppelt
und beträgt jährlich über 200.000 Euro. Die Stadtverwaltung wird gemeinsam mit den Münsterlandkreisen nach Möglichkeiten einer Beitragsreduzierung suchen. Dabei sei
darauf hingewiesen, dass seitens der Münsterlandkreise kürzlich bereits eine Beitragsanhebung zur Diskussion stand.
Bürgerwirkung: Unmittelbar keine; der regionale Konsens muss hergestellt werden.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
6 IV 40 Prüfauftrag: Einstellung der Taxi-Beförderung b ei weiterer
Bereitstellung der pflichtigen Schülerfahrtkosten
Beschreibung: Derzeit werden die Förderschüler/innen in der 1. und 2. Klasse bei Vorliegen der Voraussetzungen per Taxi zur Schule transportiert. Verpflichet ist die Stadt
Münster nach dem Schulgesetz nur zur Fahrkostenübernahme (in der Regel in Höhe der ÖPNV-Kosten/"goCard"; in Einzelfällen der Kilometerpauschale). Die Verwaltung wird
eine Rückführung auf den gesetzlichen Standard prüfen.
Bürgerwirkung: Die Förderschulkinder der 1. und 2. Klasse müssen dann mit dem ÖPNV bzw. durch die Eltern transportiert zur Schule kommen. Dies entspricht der
gesetzlichen Regelung.
Personalwirkung (Stellen): Hierdurch entfallen ca. 0,3 Stellenanteile E 10.
Flächenwirkung: keine
7 IV Prüfauftrag: Privatisierung der Kantine des Theat ers
Münster
Beschreibung: Ausgliederung/Privatisierung der städtischen Kantine im Gebäude des Theaters Münster (derzeit 2 Stellen). Der finanzielle Effekt insgesamt inkl. möglicher
positiver finanzieller Auswirkungen dieser Maßnahme ist derzeit nicht kalkulierbar. Zu klärende Fragen: rechtliche Möglichkeiten einer Ausgliederung, Personal- und
Sachkosten, Unterhaltung der Kantinenräume usw.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): derzeit nicht kalkulierbar
Flächenwirkung: keine
8 IV 40 Prüfauftrag: Einführung von Parkgebühren auf st ädtischen
Stellplatzflächen
Beschreibung: Auf städtischen Stellplatzflächen, z.B. an den städtischen Schulen, stehen in unterschiedlicher Anzahl Stellplätze zur Verfügung. Teilweise können diese
städtischen Stellplätze bislang unentgeltlich genutzt werden. Die Stadt Köln führt derzeit probeweise in einem Stadtbezirk einen Modellversuch zur Parkraumbewirtschaftung an
Schulen durch. Damit soll festgestellt werden, ob und unter welchen Bedingungen und mit welchem technischen und/oder baulichen Aufwand dies (wirtschaftlich) umsetzbar
ist.
Bürgerwirkung: Abhängig vom Prüfungsergebnis könnten Stellplätze zukünftig nicht mehr unentgeltlich zur Verfügung stehen.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: Abhängig vom Prüfungsergebnis.
9 II 20 Prüfauftrag: Optimierungspotenzial im Bereich B äder,
Einlagemodell 2
Beschreibung: Das Verrechnungspotential im steuerlichen Querverbund könnte durch die Schaffung einer zusätzlichen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung zu den übrigen
Bädern - Bereich des Betriebes gewerblicher Art (BgA) Bäder ohne Blockheizkraftwerk (BHKW) - steigen. Hierzu sollen Gespräche zwischen Technikern und Steuerexperten
geführt werden. In Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Gespräche, ergeben sich weitere Untersuchungsschritte (siehe auch Ausführungen in Anlage 1b, Textziffer 3).
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
Theater
Münster
2
Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012/1. Erg. Liste der Prüfaufträge
a b c d e f
Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung
10 I 10 Prüfauftrag: Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Au slagerung
von Versorgungs-, Beihilfe- und
Familienkasseangelegenheiten
Beschreibung: Vergleich der Personal- und Sachkosten der städt. Bearbeitung von Versorgungsangelegenheiten, Beihilfeangelegenheiten und Familienkasseangelegenheiten
mit externen Angeboten - auch unter Berücksichtigung von Qualitätsaspekten. Das Ergebnis der Prüfung ist offen. Abhängig vom Prüfungsergebniss können sich finanzielle
Verbesserungen ergeben.
Bürgerwirkung: Die Kunden - aktive Beamte und Versorgungsempfänger - haben keinen Ansprechpartner mehr in der Verwaltung.
Personalwirkung (Stellen): Zzt. bestehen Personalaufwendungen für rund 6,5 Stellen.
Flächenwirkung: Zzt. 6 Büro-Arbeitsplätze.
11 I 10 Prüfauftrag: Optimierung von Schnittstellen beim
Tiefbauamt, Amt für Grünflächen und Umweltschutz und
den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster
Beschreibung: Die Schnittstellen beim Tiefbauamt, beim Amt für Grünflächen und Umweltschutz und bei den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster sollen auf
Optimierungsmöglichkeiten überprüft werden. Dabei sind die Bereiche Grünflächenunterhaltung, Pflegen und Reinigung besonders in den Blick zu nehmen.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): Abhängig vom Prüfungsergebnis.
Flächenwirkung: keine
12 IV 40 Prüfauftrag: Zusammenlegung von Schulen Beschrei bung: An mehreren Standorten liegen Grundschulen entweder direkt nebeneinander oder in unmittelbarer Nachbarschaft. Die Auslastung der einzelnen Schulen und
Räume ist aktuell hoch. Auch wenn komplette Schulgebäude durch die organisatorische Zusammenlegung von Grundschulen nicht aufgegeben werden können, wird die
Schulverwaltung prüfen, ob und welche Synergien durch die Zusammenlegung entstehen. Dabei gilt jedoch weiterhin das Prinzip "kurze Beine, kurze Wege" als Maßstab.
3
V-0702-2012_Anlage1c
11081 Zeichen
Vorlage V/0702/2012: Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017 (Teil 2) Anlage 1c: Prüfaufträge im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 1 II 23 Prüfauftrag: Einführung eines Belegungsmanagements für städ- tische Immobilien Beschreibung: Mit Hilfe eines Belegungsmanagements soll zukünftig für sämtliche städtischen (Veranstal- tungs-)Räumlichkeiten (Verwaltungsgebäude, Schulen, Sportimmobilien etc.) eine einfache und reibungs- lose Raumvergabe verwaltungsintern und an Dritte möglich werden. Gleichzeitig kann die tatsächliche Belegung der Gebäude / Räume ausgewertet werden. Dies ist beispielsweise für kurzfristige Unterbrin- gungsnotwendigkeiten bzw. für langfristige Planungen von neuen Gebäuden oder Räumlichkeiten sinnvoll und erforderlich. Bürgerwirkung: Vereine / Organisationen, die kurzfristig Veranstaltungsräume benötigen, kann mit Hilfe des Belegungsmanagements ggf. schneller geholfen werden. Personalwirkung (Stellen): - Flächenwirkung: Kurzfristig keine. Gegebenenfalls kann zukünftiger Mehrbedarf in vorhandenen Räum- lichkeiten gedeckt werden. 2 II 20 Prüfauftrag: Prüfung der städti- schen Mitgliedschaften Beschreibung: Alle Mitgliedschaften, die jährlich 5.000 Euro oder mehr an Belastungen für den städtischen Haushalt verursachen, sollen intensiv auf ihre weitere Notwendigkeit hin überprüft werden. Die Stadt Münster ist Mitglied in zahlreichen Gremien, Vereinen, Vereinigungen und Organisationen. Die Mitglied- schaften werden im jährlichen Beteiligungsbericht vollständig aufgeführt. Zuletzt hat die Verwaltung mit der Vorlage Nr. V/0182/2011 über den Stand der Mitgliedschaften die politischen Gremien informiert. Bürgerwirkung: keine Personalwirkung: (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 3 III 66 Prüfauftrag: Anpassung der Stan- dards bei der Straßenbeleuchtung Beschreibung: Die Stadtverwaltung wird mit den Stadtwerken Münster GmbH als Betreiber der Straßenbe- leuchtung nach Lösungen suchen, wie die bisherigen Standards bei der Straßenbeleuchtung verändert werden können. Zielrichtung soll es sein, 10 % der bisherigen städtischen Aufwendungen für die Straßen- beleuchtung einzusparen. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Größenordnung von rund 500.000 Euro. Bürgerwirkung: Es ist sicher unvermeidlich, dass Einsparungen in dieser Höhe auch Komforteinbußen für die Bürger zur Folge haben (z.B. nächtliche Abschaltung der Beleuchtung in Wohngebieten). Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine 4 III 66 Prüfauftrag: Übertragung des Parkleitsystems Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von 37.000 € wird das Parkleitsystem betrieblich und baulich unterhalten. Die Stadtverwaltung wird gemeinsam mit der Westfälischen Bauindustrie GmbH (WBI) prüfen, ob und unter welchen Konditionen eine Übertragung des Parkleitsystems auf die WBI mög- lich ist. Zielrichtung dabei ist es, zu haushaltsentlastenden Wirkungen zu kommen. Bürgerwirkung: keine, das Parkleitsystem soll weiter betrieben werden Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine 5 III MM Prüfauftrag: Möglichkeiten einer Beitragsreduzierung des Vereins Münsterland e.V. Beschreibung: Die Stadt Münster ist (gemeinsam mit den Münsterlandkreisen) Mitglied im Verein Münster- land e.V. Der städtische Beitrag ist an die Einwohnerzahl gekoppelt und beträgt jährlich über 200.000 Eu- ro. Die Stadtverwaltung wird gemeinsam mit den Münsterlandkreisen nach Möglichkeiten einer Beitragsre- duzierung suchen. Dabei sei darauf hingewiesen, dass seitens der Münsterlandkreise kürzlich bereits eine Beitragsanhebung zur Diskussion stand. Bürgerwirkung: Unmittelbar keine; der regionale Konsens muss hergestellt werden. Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 6 IV 40 Prüfauftrag: Einstellung der Taxi- Beförderung bei weiterer Bereit- stellung der pflichtigen Schüler- fahrtkosten Beschreibung: Derzeit werden die Förderschüler/innen in der 1. und 2. Klasse bei Vorliegen der Voraus- setzungen per Taxi zur Schule transportiert. Verpflichtet ist die Stadt Münster nach dem Schulgesetz nur zur Fahrkostenübernahme (in der Regel in Höhe der ÖPNV-Kosten/"goCard"; in Einzelfällen der Kilome- terpauschale). Die Verwaltung wird eine Rückführung auf den gesetzlichen Standard prü- fen.Bürgerwirkung: Die Förderschulkinder der 1. und 2. Klasse müssen dann mit dem ÖPNV bzw. durch die Eltern transportiert zur Schule kommen. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung.Personalwirkung (Stellen): Hierdurch entfallen ca. 0,3 Stellenanteile E 10.Flächenwirkung: keine 7 IV Theater Münster Prüfauftrag: Privatisierung der Kantine des Theaters Münster Beschreibung: Ausgliederung/Privatisierung der städtischen Kantine im Gebäude des Theaters Münster (derzeit 2 Stellen). Der finanzielle Effekt insgesamt inkl. möglicher positiver finanzieller Auswirkungen die- ser Maßnahme ist derzeit nicht kalkulierbar. Zu klärende Fragen: rechtliche Möglichkeiten einer Ausgliede- rung, Personal- und Sachkosten, Unterhaltung der Kantinenräume usw. Bürgerwirkung: keine Personalwirkung (Stellen): derzeit nicht kalkulierbar Flächenwirkung: keine 8 IV 40 Prüfauftrag: Einführung von Park- gebühren auf städtischen Stell- platzflächen Beschreibung: Auf städtischen Stellplatzflächen, z.B. an den städtischen Schulen, stehen in unterschiedli- cher Anzahl Stellplätze zur Verfügung. Teilweise können diese städtischen Stellplätze bislang unentgeltlich genutzt werden. Die Stadt Köln führt derzeit probeweise in einem Stadtbezirk einen Modellversuch zur Parkraumbewirtschaftung an Schulen durch. Damit soll festgestellt werden, ob und unter welchen Bedin- gungen und mit welchem technischen und/oder baulichen Aufwand dies (wirtschaftlich) umsetzbar ist. Bürgerwirkung: Abhängig vom Prüfungsergebnis könnten Stellplätze zukünftig nicht mehr unentgeltlich zur Verfügung stehen. Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: Abhängig vom Prüfungsergebnis. Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 9 II 20 Prüfauftrag: Optimierungspoten- zial im Bereich Bäder, Einlage- modell 2 Beschreibung: Das Verrechnungspotential im steuerlichen Querverbund könnte durch die Schaffung einer zusätzlichen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung zu den übrigen Bädern - Bereich des Betriebes ge- werblicher Art (BgA) Bäder ohne Blockheizkraftwerk (BHKW) - steigen. Hierzu sollen Gespräche zwischen Technikern und Steuerexperten geführt werden. In Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Gespräche, ergeben sich weitere Untersuchungsschritte (siehe auch Ausführungen in Anlage 1b, Textziffer 3). Bürgerwirkung: keine Personalwirkung (Stellen): keine Flächenwirkung: keine 10 I 10 Prüfauftrag: Wirtschaftlichkeits- prüfung einer Auslagerung von Versorgungs-, Beihilfe- und Fami- lienkasseangelegenheiten Beschreibung: Vergleich der Personal- und Sachkosten der städt. Bearbeitung von Versorgungsangele- genheiten, Beihilfeangelegenheiten und Familienkasseangelegenheiten mit externen Angeboten - auch unter Berücksichtigung von Qualitätsaspekten. Das Ergebnis der Prüfung ist offen. Abhängig vom Prü- fungsergebniss können sich finanzielle Verbesserungen ergeben. Bürgerwirkung: Die Kunden - aktive Beamte und Versorgungsempfänger - haben keinen Ansprechpartner mehr in der Verwaltung. Personalwirkung (Stellen): Zzt. bestehen Personalaufwendungen für rund 6,5 Stellen. Flächenwirkung: Zzt. 6 Büro-Arbeitsplätze. 11 I 10 Prüfauftrag: Optimierung von Schnittstellen beim Tiefbauamt, Amt für Grünflächen und Umwelt- schutz und den Abfallwirtschafts- betrieben Münster Beschreibung: Die Schnittstellen beim Tiefbauamt, beim Amt für Grünflächen und Umweltschutz und bei den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster sollen auf Optimierungsmöglichkeiten überprüft werden. Dabei sind die Bereiche Grünflächenunterhaltung, Pflegen und Reinigung besonders in den Blick zu neh- men.Bürgerwirkung: keinePersonalwirkung (Stellen): Abhängig vom Prüfungsergebnis.Flächenwirkung: keine 12 IV 40 Prüfauftrag: Zusammenlegung von Schulen Beschreibung: An mehreren Standorten liegen Grundschulen entweder direkt nebeneinander oder in un- mittelbarer Nachbarschaft. Die Auslastung der einzelnen Schulen und Räume ist aktuell hoch. Auch wenn komplette Schulgebäude durch die organisatorische Zusammenlegung von Grundschulen nicht aufgege- ben werden können, wird die Schulverwaltung prüfen, ob und welche Synergien durch die Zusammenle- gung entstehen. Dabei gilt jedoch weiterhin das Prinzip "kurze Beine, kurze Wege" als Maßstab. Nr. Dez. Amt PG Bezeichnung Beschreibung 13 I 10 Prüfauftrag: Integration des Unter- richtsangebotes der Stadtteilmu- sikschulen in die Westfälische Schule für Musik Beschreibung: Die Förderung der Stadtteilmusikschulen in freier Trägerschaft in Höhe von 663.730,- € wird eingestellt. Unter der Voraussetzung, dass die Vereine damit ihre Unterrichtstätigkeit beenden, übernimmt die Westfä- lische Schule für Musik das Unterrichtsangebot vollständig und garantiert damit eine langfristige dezentrale Versorgung. Ein Vergleich mit dem Angebot der WSfM in Stadtteilen wie Handorf und Kinderhaus und den im Zusammenhang mit der Finanzformel erhobenen Schülerzahlen der Stadtteilmusikschulen ergibt fol- genden Bedarf: ca. zehn Stellen für Lehrkräfte und eine Stelle Verwaltung. Da sich Lehrkräfte zu 50 % durch Einnahmen refinanzieren, beträgt der Aufwand insgesamt 330.000,- €. Das Einsparvolumen von 333.730,- € wird u.a. erreicht durch den Abbau von mehrfachen Führungs- und Verwaltungsstrukturen. Zudem wird durch den vermehrten Einsatz freier Mitarbeiter das Verhältnis von festangestellten Lehrkräf- ten zu Honorarkräften an das Niveau der WSfM angepasst. Diese Maßnahme nimmt den Organisations- vorschlag Rödl Nr. 142, den Vorschlag Nr. 340 aus der aktuellen Bestenliste des Bürgerhaushaltes und das Ergebnis der überörtlichen Prüfung 2007 - 2008 der GPA, S. Ku - 30 auf. Bürgerwirkung: Das komplette Ensembleangebot, die Bibliothek und Leihinstrumente sowie das vollständige Angebot an Unterrichtsfächern der WSfM wird allen Stadtteilen eröffnet. Geschwister- und Sozialermäßigungen greifen auch dann, wenn die Kinder in unterschiedlichen Stadtteilen unterrichtet werden. Gebühren und Leistun- gen der Musikschule werden harmonisiert und sind damit im gesamten Stadtgebiet auf gleichem Niveau. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Musikschulvereine bei Streichung ihres Zuschusses den Eindruck erwecken werden, damit sei ein Verlust an Bürgernähe und dezentraler Versorgung gegeben. Die Maß- nahme sollte daher von einem sorgfältig vorbereitetem Informations- und Kommunikationskonzept beglei- tet werden. So kann z.B. eine Fortsetzung der ehrenamtlichen Tätigkeit der e.V.s weiterhin Wertvolles zu Profilierung der Stadtteilkultur beitragen. Personalwirkung (Stellen): plus 11 Stellen Flächenwirkung: -/-
V-0702-2012_Anlage2
160233 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 Handlungsprogramm 2012 bis 2017 Haushaltsentlastend wirkende Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt 2012 inklusive Kurzeinschätzung der Verwaltung Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 2 Vorschlag Nr. 2012 – 2 Titel Weniger Kontenangaben auf städtischen Schreiben Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012 Vorschlag Nr. 2012 – 3 Titel Überflüssige Ampelanlagen im Gewerbegebiet Loddenheide Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012 Vorschlag Nr. 2012 – 4 Titel Unbebaute städtische Grundstücke verkaufen Kurzbeschreibung Durch geänderte Bebauungs pläne, überarbeitete Straßentrassen oder aufgegebene Spielplätze sind im Laufe der Jahre zahlreiche städtische Grundstücke oder Teilflächen frei geworden. Erläuterung Die unbebauten Flächen sollten – nach einer Umwidmung – an Anlieger oder an Dritte verkauft werden. So befinden sich am Gremmendorfer Weg einige stadte igene Flächen, die von den Anliegern unentgeltlich als Vorgärten genutzt werden. Die Flächen werden dauerhaft nicht mehr für einen Straßenausbau benötigt. An einer Stelle wurde die Bauflucht bereits vorver legt, so dass die ursprüngliche Planung nicht mehr reali- sierbar ist. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Das Amt für Immobilienmanagment arbeitet seit Jahrzehnten in diesem Segment, entsprechende Flächen zu identifizieren und entsprechend der Kapazitätsfragen (personelle Auslastung) in das jährlich fortzu- schreibende Arbeitsprogramm aufzunehmen. Hierzu sind vorab zum Teil umfassende planungsrechtliche Abstimmungen und Wertermittlungen erforderlich. Zudem muss das Arbeitsprogramm vom zuständigen Ratsgremium jährlich beraten und beschlossen werden. Mit dem Abverkauf von städt. Grundstücken können kaum nennenswerte dauerhaften Einsparungen son- dern nur einmalige Ertragseffekte erzielt werden (wird im HH-Plan seit Jahren berücksichtigt). Umsetzbarkeit des Vorschlags Eine systematische Abarbeitung ist sehr personalintensiv , insofern werden Abverkäufe in Abhängigkeit der Arbeitskapazitäten und des vom AFBL zu beschließenden Arbeitsprogramms erfolgen. Finanzielle Entlastung Die Erträge können nicht näher beziffert werden, da dies von verschiedenen Faktoren abhängig ist (Menge der Verkäufe, Grundstückswerte, ggf. politisch vorgegebene Rahmenbedingungen). Vorschlag Nr. 2012 – 5 Titel Kostenbeitrag für die Inanspruchnahme der Recyclinghöfe Kurzbeschreibung Angemessen wäre, wenn die Aufwendungen für den Betrieb der Recyclinghöfe der Abfallwirtschaftsbetrie- be Münster teilweise entsprechend der Inanspruchnahme umgelegt würden. Erläuterung Als angemessener Kostenbeitrag sollte pro Anliefer ung ein Entgelt von etwa 2 Euro erhoben werden. Dazu wäre lediglich ein Münzautomat zu installieren. Eine Schranke ist ohnehin (beispie lsweise am Recyclinghof Eulerstraße) vorhanden. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Derzeit werden die Kosten der elf Recyclinghöfe in M ünster von allen Bürgern getragen. Die Finanzierung erfolgt über die Restabfallbehältergebühr. Die Einf ührung eines Nutzungsentgeltes für die Recyclinghöfe würde zu einer verursachergerechteren Gebührenerhebung beitragen, aber höhere Gesamtkosten für bau- liche Einrichtungen (Schranke, Münzautomat) und zusätzlichen Personalaufwand verursachen. Durch die kostenfreie Nutzungsmöglichkeit der Recyclinghöfe wird außerdem die Gefahr von wilden Müll- ablagerungen im Stadtgebiet verringert. Umsetzbarkeit des Vorschlags Der Vorschlag ist technisch und organisatorisch umsetzbar. Finanzielle Entlastung Durch die Umsetzung des Vorschlages wird keine Einsparung erzielt. Die Umsetzung des Vorschlages ver- ursacht zusätzliche Kosten. Vorschlag Nr. 2012 – 6 Titel Einheitliche Gestaltung (Corporate Identity) des städtischen Auftritts Kurzbeschreibung In der Korrespondenz der Stadt fällt auf, dass es keinen einheitlichen CI-Auftritt (CI = Corporate Identity bzw. Organisationsidentität) gibt. Erläuterung Besonders gewöhnungsbedürftig ist der Briefaufb au des Amtes für Schule und Weiterbildung. Durch den Wegfall der Doppelpunkte im rechten Briefviertel ließen sich auch der Papierverbrauch und das Archivvo- lumen reduzieren. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Die Stadt Münster verfügt über ein Corporate Desi gn (CD), das von der Verwaltungsführung beschlossen worden ist, im Lauf der Jahre mehrmals in geringerem Umfang aktualisiert worden ist und von den Ämtern und Einrichtungen im Alltag gelebt wird. Tatsächlich besteht in der verwaltungsweiten, konsequenten An- wendung des CD Verbesserungsbedarf. Eine erneute Akt ualisierung des CD wäre aus mehreren Gründen zu begrüßen. Ein wesentlicher Grund ist das Ziel größer er Einheitlichkeit des städt ischen Auftritts. Zu die- sem Auftritt gehören Briefbogen, Broschüre, Faltbla tt, Plakat, Homepage, Anzeigenrahmen, Einladungskar- ten, Schilder, Visitenkarten, Fahrzeugbeschriftungen etc. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 3 Umsetzbarkeit des Vorschlags Der Vorschlag ist umsetzbar. Die Fortschreibung de s CD und seine Umsetzung in der Praxis kann sukzes- sive über einen längeren Zeitraum erfolgen. Finanzielle Entlastung Die Realisierung ist in einer Form mög lich, die mittel- bis längerfris tig finanzielle Entlastungen bringt. Damit diese eintreten können, sind allerd ings zunächst wesentliche finanzie lle und personelle Vorleistungen zu erbringen. Vorschlag Nr. 2012 – 9 Titel Sonderabgabe für Außenheizungen und Heizpilze einführen Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012 Vorschlag Nr. 2012 – 12 Titel Kreisverkehr an der Kreuzung Marktallee /Glasuritstraße einrichten Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012 Vorschlag Nr. 2012 – 18 Titel Beweidung öffentlicher Grünflächen Kurzbeschreibung Die öffentlichen Parkanlagen mit großen Rasenflächen (z. B. im Bereich Aasee, Wienburgpark, Westerholt- sche Wiese usw.) könnten abwechselnd durch Schäfer bewirtschaftet werden. Erläuterung Durch eine zyklische Bewe idung der größeren Flächen müssten dies e nicht länger kostenintensiv gemäht werden. Zudem könnte z. B. das Fleisch der Schafe als regionale (und ökologisch hochwertige) Delikatesse in münsterschen Gaststätten angeboten werden. Aus den Einsparungen beim Mähen und dem Erlös durch den Verkauf von Schafprodukten ließe sich mög- licherweise ein (oder mehrere) „hauptamtliche/r Schäfer“ einstellen. (Alternativ wäre es denkbar, die Flä- chen einem selbstständigen Schäfer zur Verfügung zu stel len, der diese frei als Weidefläche nutzen darf und sich im Gegenzug verpflichtet, die Rasenflächen kurzzuhalten.) Die Verwaltung möge prüfen, ob dieser Vorschlag r ealisierbar ist und auf diese Weise Einsparungen im städtischen Haushalt möglich sind. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich nicht um einen Sparvorschlag, weil eine Beweidung von öffentlichen Grünflächen nur dann wirtschaftlich ist, wenn große, zusammenhängende Grasfl ächen (z. B. Naturschutzflächen) zur Verfügung stehen. Das ist auf dem Stadtgebiet Münster nicht der Fall. Hinzu kommt, dass es mit der Beweidung allein nicht getan ist, da auch beweidete Flächen zusätzlic h gemäht oder gemulcht werden müssen und darüber hinaus Investitionen für Zäune erforderlich sind, um Gehölze vor Schäden durch Schafe zu schützen und Konflikte mit Joggern, Spaziergängern und Hunden zu vermeiden. Die Praxis der Stadt Münster, den Grasbewu chs in zusammenhängenden, extensiven Grünflächenberei- chen wie im Stadtpark Wienburg, am Aasee, im Landschaftspark Mecklenbeck und am Loddenbach von Landwirten kostengünstig mähen und für Futterzwecke verwerten zu lassen, hat sich als sehr kostengüns- tige Lösung bewährt. Die Beweidung von öffentlichen Grünanlagen führt nicht zu einer Einsparung. Nur große, zusammenhän- gende Grasflächen (z.B. Naturschutzflächen) sind für Pflege durch Beweidung geeignet. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 19 Titel Nur jede 2. Straßenlaterne nachts einschalten Kurzbeschreibung Um Strom und Kosten zu sparen, sollte nachts nur jede zweite Straßenlaterne eingeschaltet werden. Erläuterung Die Stadtverwaltung sollte prüfen, ob sich dadur ch Strom und Kosten tatsächlich einsparen lassen und ob der Vorschlag technisch möglich ist. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Vorschlag passt inhaltlich zu folgenden Vorschlägen, die Gegenstand der Bestenliste im Bürgerhaushalt 2012 sind und im Rahmen der Vorlage V/0589/2012 ausführ lich dokumentiert werden. Es handelt sich um folgende Vorschläge Nr. 29 Lichtverschmutzung durch Straßenlaternen mindern Nr. 57 Tausch der Straßenlampen durch LED-Technik Nr. 168 Straßenbeleuchtung nachts zu verkehrsarmen Zeiten reduzieren N. 204 Straßenbeleuchtung sinnvoll ein- und ausschalten Die genannte Vorlage wird in die Ratssitzung am 19. 09.2012 eingebracht und im Rahmen der Etatberatun- gen in den Fachausschüssen beraten und abschließend erfolgt im Rat am 12.12.2012 eine Beschlussfas- sung. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 4 Vorschlag Nr. 2012 – 20 Titel Keine neue Anschaffung von Fahrradfahrer-Ampeln Kurzbeschreibung Keine neue Anschaffung v on eigenen, kleinen Fahrradfahrer-Ampeln! Sie sind absolut überflüssig und teu- er. Die vorhandenen sollten bei Defekt abgeschafft werden. Erläuterung - Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich um einen Einsparvorsch lag, da Ziel dieses Vorschlags die Reduzierung von Standards im Bereich der Verkehrsplanung ist. Umsetzbarkeit des Vorschlags Auch wenn der Vorschlag umsetzbar ist, weist die Fa chverwaltung auf die Notwendigkeit der Anschaffung von Fahrradfahrer Ampeln an besonderen Standorten hin, wenn besondere Gründen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahren vorliegen. Die kl einen Radsignale sind auf die Warteposition abbiegender Radfahrer ausgerichtet, damit diese das für sie maßgebliche Signal ausreichend gut einsehen können. Die- se kleinen Signale werden in Augenhöhe der Radfahrer m ontiert. Der Verzicht auf die Wiederholung der Radsignale in „klein“ kann die Verkehrssicherheit nachteilig beeinfluss en. Daher sollten diese kleinen Rad- signale, wie bisher auch, in begründeten Fällen auch in Doppelung mit den großen Radsignalen eingesetzt werden. Finanzielle Entlastung Je Standort mit gedoppelten Radsignalen ca. 400 €. Vorschlag Nr. 2012 – 21 Titel Flughafen Münster/Osnabrück (FMO) verkaufen Kurzbeschreibung Wir können den Flughafen Münster/Osnabrück nicht länger mit unseren Gas-, Strom- und Wasserpreisen finanzieren. Erläuterung Der Flughafen Enschede Airport Twente wird von Investoren für 30 bis 40 Millionen Euro mit einer 3000- Meter-Landebahn gebaut. Wir Bürger aus Münster haben mit dem Strom-, Gas- und Wasserpreis 36 Millio- nen Euro bezahlt, Osnabrück und Steinfurt je 36 Millionen Euro. Der Flughafen Münster/Osnabrück ist zu teuer und muss verkauft werden. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Die indirekte Beteiligung am Flughafen ist als Engagement in eine attraktive Infrastruktur der Region zu sehen und in diesem Sinne aufrecht zu erhalten. Unbenommen etwaig künftig notwendiger und im Rahmen der Verlängerung der Start-Landebahn bereits geleisteter Zuführungen ist anzumerken, dass der FM O in den letzten Jahren über den städtischen Haus- halt und auch über die Stadtwerke keinen Verlustausgleich erhalten hat. Umsetzbarkeit des Vorschlags Für den Verkauf sind politische Beschlüsse sowie das Vorhandensein entsprechender Investoren notwen- dig. Es ist nicht zu erwarten, dass es Investoren gäbe, die einen adäquaten Kaufpreis zahlen würden. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 22 Titel Jugendheime mit beschränkten Öffnungszeiten anders nutzen Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012 Vorschlag Nr. 2012 – 23 Titel Schuldenstopp für Münster Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012 Vorschlag Nr. 2012 – 24 Titel Mitglieder der Bezirksvertretungen wie sachkundige Bürger bezahlen Kurzbeschreibung Künftig enthalten alle Mitglieder der Be zirksvertretungen nur noch Sitzungs geld wie sachkundige Bürger (pro Sitzung 30 Euro). Auf diese Art und Weise könnte die Stadt jährlich rund 90.000,- Euro sparen. Erläuterung Die Bezirksvertretungen (BV) tagen nicht häufiger im Jahr als die meisten Fachausschüsse. BV-Mitglieder lesen auch nicht mehr Vorlagen als sachkundige Bürger in den Ausschüssen. Insofern sind die 200 Euro, die BV-Mitglieder als monatlichen Pauschbetrag erhalten, für den identischen Zeitaufwand nicht vertretbar. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Dieser Vorschlag fällt nicht in die Zuständigkeit der Stadt Münster und stellt deshalb keinen Sparvorschlag dar. Aufwandsentschädigungen für Ratsmitgli eder und Mitglieder von Bezirksvertretungen werden nach der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse gemäß Ent- schädigungsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gezahlt. Hierbei handelt es sich um feste Sätze in Abhängigkeit von der Größe der Gemeinde. Ei ne Erhöhung, Reduzierung oder auch Änderung des Ver- fahrens ist rechtlich nicht möglich. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 5 Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 27 Titel Grundstück für Wohnmobilhafen bereitstellen Kurzbeschreibung Ich habe einen Investor, der 3 Millionen Euro in das Projekt "Wohnmobilhafen für Münster" investieren möchte. Seit 4 Jahren wartet er wegen des fehlenden Grundstücks auf die Projekt-Realisierung, ich als künftiger Betreiber auch. Kosten für die Stadt: keine! Erläuterung Warum tut sich die Stadt Münster so schwer mit der Realisierung des Projektes? Die Vorteile liegen alle auf der Hand, angefangen von Schaffung von Arbeitsplätz en, über Tourismusförderung und Bindung von Kauf- kraft. Die Stadt Münster hätte ein attraktives Aus hängeschild mehr, man könnte eng mit Münster Marketing zusammenarbeiten. Die Pläne für diesen Wohnmobilhaf en liegen fix und fertig in der Schublade und die Stadt schiebt die Entscheidung über ein Grundstück endlos zeitraubend vor sich her! Warum? Soll allen, die dieses Projekt vorantreiben wollen, die Lust vergehen? Warum wird Kreativität und Schaffenskraft nicht gefördert? Ich finde es ist eine umfassende öffentliche Diskussion wert! Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Die Stadt Münster ist nicht Eigentüme r des Grundstücks. Ein Verkauf durch die Stadt ist nicht möglich. Der Vorschlag hat somit keine haushaltsentlastende Wirkung! Ergänzender Hinweis: Ob und inwieweit das Grundstück mittelfristig verfügbar wird, hängt von dem Ergebnis der zurzeit laufenden Kaufvertragsverhandlungen zwischen dem Wasserschifffahrtsamt (WSA Rheine) und der Stadt ab. Sollten diese Verhandlungen positiv verlaufen, ist für die Nutzung des Grundstücks als Wohnmobilhafen in einem weiteren – mit Ressourcenverbrauch verbundenen - Schritt das erforderliche Planungsrecht durch Ände- rung des Flächennutzungsplans und durch die Aufstellung eines B ebauungsplans zu schaffen. Hinzu kom- men bei Realisierung des Projekts Erschließungskosten und Infrastrukturkosten, die zumindest anteilig von der Stadt zu tragen wären. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 28 Titel Für ein tolerantes Münster, gegen Homophobie! Kurzbeschreibung Keine Unterstützung durch die Stadt Münster und ihrer Gesellschaften an Mitgliedsvereine des "Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V." Erläuterung Der "Bund der Historisc hen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. " (BHDS) diskriminiert homosexuelle Mitglieder. Deutlich wird dies durch den aktuellen Fall der schwulen Schützenbrüder in der Kinderhäuser Schützenbruderschaft St. Wilhelmi. Inzwischen wurde durch die Antidiskriminierungsste lle des Bundes (ADS) ein Verstoß gegen das Allgemei- ne Gleichbehandlungsgesetz (AGG ) festgestellt. Wie auf der Internet seite des "Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V" zu lesen ist, wi rd auch weiterhin an der Diskriminierung festgehal- ten. Ich schlage daher vor, dass die Stadt Münster und ihre Gesellschaften alle Unterstützungen (finanzielle sowie ideelle) an Mitgliedsvereine des "Bund der Historischen Deutschen Sc hützenbruderschaften e.V." einstellt. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag stellt einen Einsparvorschlag dar. Umsetzbarkeit des Vorschlags Der Hauptausschuss hat im Mai 2012 beschlossen, die städtische Vereinsförderung unverändert zu lassen, dem BHDS angeschlossene Schützenbruderschaften von der Förderung daher nicht auszuschließen (Be- schluss zur Vorlage V/0303/2012 zum Ratsantrag A-R/0015/2012 https://www.stadt- muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php? __kvonr=2004034493&voselect=8302 ). Der Vorschlag ist aufgrund dieser aktuellen Beschlusslage nicht umsetzbar. Finanzielle Entlastung Das jährliche Einsparvolumen beläuft sich auf 5.000 € (Datenbasis 2012) Vorschlag Nr. 2012 – 31 Titel Kostendeckende Eintrittspreise für das Stadttheater Kurzbeschreibung Ein Theaterbesuch erzeugt in Deutschland dur chschnittliche Kosten von weit über 100 €, bei Erlösen von durchschnittlich nicht einmal 25 €. Gute Angebote sind Interessierten ihr Geld wert. Erläuterung Auch Münster muss sich der Diskussion des Su bventionswahnsinns stellen. Über 18 Millionen jährliche Aufwendungen müssen deutlich reduziert werden. Musikkonzer te von Popstars sind heute nicht mehr unter 50 € zu haben, nicht selten sind Preise bis zu 100 Euro je Ticket bei gefüllten Hallen/ Stadien. Weniger An- gebot führt zu besserer Qualität und besserer Auslast ung. Wenn sich das Theater nicht selbst trägt, muss es in letzter Konsequenz geschlossen werden. Hierdur ch steigt die Auslastung anderer Angebote in der Umgebung von Münster. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich um einen Einsparvorschlag. Umsetzbarkeit des Vorschlags Nach der Theaterstatistik 2009/10 aus September 2011 des Deutschen Bühnenvereins beträgt der Be- triebszuschuss pro Besucher der Städtischen Bühnen M ünster 106,89 €. Die Kosten der Eintrittskarten für Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 6 das Stadttheater würden sich von derzeit 4,50 € bis max. 34 € um den Betrag von rd. 106 € erhöhen. Der Vorschlag ist durch einen entsprechenden Beschluss der politischen Gremien grundsätzlich umsetzbar Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass die Zusc hussstreichung im Ergebnis zu einer Schließung des Theaters führen wird, da zumindest ein Großsteil der Theaterbesucher eine Erhöhung der Eintrittspreise um viele 100 % nicht mittragen werden und die Kosten des Theaters im Ergebnis auf dann wenige Eintritts- karten zu immensen Preisen umgelegt würden. Finanzielle Entlastung Bei Schließung des Theaters bis zu 18 Mio. € jährlich, allerdings mit nur sukzessiver Haushaltsrelevanz. Vorschlag Nr. 2012 – 33 Titel De-Mail für Münster Kurzbeschreibung Im September startet De-Mail, die Möglichkei t sichere E-Mails zu übertragen. Die Stadt Münster soll sich von Anfang an daran beteiligen. Erläuterung De-Mail ist ein Projekt der Bundesregi erung (http://www.cio.bund.de/DE/Innovative-Vorhaben/De- Mail/de_mail_node.html). Damit wird nun endlich die M öglichkeit der rechtsverbindlichen Übertragung von elektronischen Briefen ermöglicht. Ab September 2012 starten die größten deutschen E- Mail Betreiber mit dieser neuen Übertragungsmög- lichkeit. Um in der Stadtverwaltung Kosten zu sparen, soll si ch die Stadt Münster an De-Mail beteiligen. Außerdem soll geprüft werden, ob dies bei den kostenlosen privaten E-Mail Accounts von www.muenster.de auch möglich ist. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Für eine DE-Mail-Anbindung der Stadt Münster entst ehen im ersten Schritt erhebliche Kosten. Diese Kos- ten refinanzieren sich nur dann, wenn entsprechend vi ele Bürgerinnen und Bürger über DE-Mail erreichbar sind. Dieses ist derzeit noch nicht der Fall. Aufgrund der in DE-Mail liegenden Chancen beobachtet die Stadt die Entwicklung und wird die Anbindung realisieren, sobald DE-Mail ausreichend verbreitet ist. Zurzeit ist der Vorschlag jedoch nicht als Einsparvorschlag zu bewerten. Ergänzender Hinweis zu den E-Mail-Accounts von www.muenster.de : Eine Umstellung dieser derzeit kost enlosen E-Mail-Accounts ist nicht mög lich. Für ein DE-Mail-Konto müs- sen sich Bürger/innen direkt an einen DE-Mail-Provi der wenden, der auf Basis der von ihm eingeräumten Konditionen die Einrichtung des Kontos vollkommen unabhängig von sonstigen Mail-Konten vornimmt. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 34 Titel Für modernes und einfaches Parken in Münster Kurzbeschreibung In Münster stehen etliche Parkautomaten, die eine ganze Menge Personal, und somit Geld binden. Es soll auf ein kostengünstigeres Internet oder Mobilfunksystem umgestellt werden. Erläuterung In vielen europäischen Städten ist diese Idee bereits heute Wirklichkeit. So gibt es in Estland fast keine Parkautomaten mehr. Es sollte eine Arbeitsgruppe in der Stadtverwaltung gebildet werden, die unterschiedliche Lösungsansätze erarbeitet. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Eine Bezahlung an Parkautomaten ausschließlich über Internet oder Mobilfunksysteme würde zu einer Re- duzierung von Verwaltungs- und Te chnikaufwand führen. Dennoch wird dieser Vorschlag nicht als Ein- sparvorschlag bewertet, da zum einen erhebliche Um stellungskosten anfallen und zum anderen - wegen der Aufgabe der Barzahlungsmöglichkeit - ein überp roportionaler Rückgang der Parkeinnahmen prognosti- ziert wird. Umsetzbarkeit des Vorschlags Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die aktuelle Rechtslage einen Ausschluss von Barzahlungsmög- lichkeiten nicht zulässt. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 36 Titel Hundesteuer stärker kontrollieren Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 37 Titel Miete für Sozialwohnungen mindern Kurzbeschreibung In Münster liegt die Kaltmiete für sanierte Sozialwohnungen mi t 6,17 Euro pro Quadratmeter über dem Mietspiegel. Erläuterung Die Mietnebenkosten steuern auf 6.000 Euro pro J ahr zu. In Bremen zahlen Mieter von Sozialwohnungen eine Warmmiete von unter 5 Euro. Was hat die Stadt falsch gemacht? Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Eine Reduzierung der Kaltmiete für Sozialwohnungen würde den städtischen Haushalt entlasten. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 7 Verwaltung Umsetzbarkeit des Vorschlags Der Vorschlag ist nicht umsetzbar, da die Stadt Münster kei ne Regelungskompetenz hat. Die Zusammen- setzung der Mieten im sozialen Wohnungsbau werden durch den Bund bzw. die Länder geregelt. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 40 Titel Umbenennung des Hindenburgplatzes zurücknehmen Kurzbeschreibung Der Rat der Stadt Münster möge die Um benennung des Hindenburgplatzes zurücknehmen, um ein teures Bürgerbegehren und eine anschließende kostenintensive Volksabstimmung (bei de r eine Niederlage des Rates bereits absehbar ist) zu vermeiden. Erläuterung In beiden münsteraner Tageszeitungen zeigte und zeigt sich eine deutliche Mehrheit der münsteraner Bür- ger gegen eine Umbenennung des Hindenburgplatzes. Auch die von der Stadt durchgeführte (und von Be teiligten und Meinungsforschern aufgrund der suggesti- ven Fragestellung zurecht kritisierte) Stichproben-Um frage zum Thema fiel nur äußerst knapp für eine Um- benennung aus. Vor dem Hintergrund einer zu erwartenden Mehrheit für eine Rücknahme der Namensänderung und der mit einem Bürgerbegehren oder einer Volksabstimmung einhergehenden hohen Kosten sollte der Rat den Tat- sachen ins Auge blicken und den Platz freiwillig wieder in „Hindenburgplatz“ umbenennen. Insbesondere wird die Stadt aufgefordert, bis zu ei ner abschließenden Klärung alle Maßnahmen zu unter- lassen, die vorzeitig Tatsachen schaffen und zu einer weiteren Steigerung der Kosten führen könnten (zum Beispiel eine Änderung der Beschilderung). Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag ist rechtlich nicht umsetzbar und stellt deshalb keinen Einsparvorschlag dar.. Umsetzbarkeit des Vorschlags Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 27.06.2012 seinen Umbenennungsbeschluss vom 21.03.2012 mit großer Mehrheit bestätigt. Somit is t aufgrund der kommunalverfassungsrechtlichen Vor- schriften die Durchführung eines Bürgerentscheids zwingend. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 41 Titel Keine weiteren Straßenumbenennungen mehr Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012 Vorschlag Nr. 2012 – 45 Titel Geld sparende Vorschläge sollen im Bürgerhaushalt dominieren Kurzbeschreibung Vorschläge im Bürgerhaushalt, die Geld ko sten, werden nur diskutiert oder umgesetzt, wenn im Gleich- schritt Geld sparende Vorschläge aus dem Bürgerhaushal t umgesetzt werden. Der Bürgerhaushalt darf nicht zu weiteren Ausgaben der Stadt führen. Erläuterung - Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Bislang sieht der Münsteraner Bürgerhaushalt kei ne Gewichtung dahingehend vor, dass sich die Bürger- vorschläge schwerpunktmäßig auf Sparmöglichkeit en beschränken oder der Rat Ausgabe- und Sparvor- schläge nur im Gleichschritt beschließen kann. Allerdi ngs hat der Rat bereits mit der Beschlussfassung über die Vorlage V/0029/2011/1 Erg. deutlich gemacht, da ss es im Bürgerhaushal t die Möglichkeit geben soll, bei Ausgabevorschlägen auch eine Gegenfinanzierung darzustellen. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Punkt im Beirat Bürgerhaushalt bei der Vorbereitung des nächsten Bür- gerhaushaltsverfahrens anzusprechen. Das Votum des Beirats wird dem Rat dann in einer entsprechenden Vorlage vor Beginn des nächsten Bürgerhaushaltsverfahrens dargestellt. Umsetzbarkeit des Vorschlags Der Vorschlag ist grundsätzlich umsetzbar, würde aber eine Verfahrensveränderung gegenüber dem bishe- rigen Bürgerhaushaltsverfahren bedeuten. Finanzielle Entlastung Eine finanzielle Entl astung des Haushalts ist bei Umsetzung des Vorschlags grundsätzlich denkbar. Die Entlastungshöhe wäre aber abhängig von den konkre ten Vorschlägen im Rahmen der jeweiligen Bürger- haushaltsverfahren und der Beschlussfassung durch die politischen Gremien. Vorschlag Nr. 2012 – 49 Titel Keine Aktivitäten der Stadt auf Facebook Kurzbeschreibung Alle Aktivitäten der Stadt Münster auf Facebook sollen eingestellt werden. Die von den Landesbehörden geforderte Beachtung des deutschen Datenschutzrechts soll auch von Münster umgesetzt werden. Erläuterung Alle Datenschutzorganisationen der Länder fordern, das Engagement auf Facebook einzustellen: www.datenschutzzentrum.de/presse/20111209-facebook-duesseldorfer-kreis.htm Zur Lage in NRW: www.derwesten.de/region/sauer-und-siegerland/datenschuetzer-gegen-facebook-nutzung-durch- suedwestfalener-kommunen-id6497189.html Und einige Kreise ziehen auch die notwendigen Konsequenzen: www.hannover.de/de/buerger/pres_med/RH_pm-2011/RH_pm-2011-11/pm415.html Münster soll daher auch keine Fanpages auf Facebook betreiben. Damit würde endlich dem deutschem Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 8 Datenschutz Genüge getan. Zudem würden auch die teuren Weiterbildungsmaßnahmen überflüssig, die die Stadt Münster für ihre zahlreichen Mitarbeiter in den Ämtern bezüglich Facebook organisiert und be- zahlt. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Facebook-Auftritt wird im Wesentlichen mit vorhandenen personell en Ressourcen zusätzlich gepflegt. Ihn einzustellen, würde kaum nennenswerte Einsparungen ermöglichen. Umsetzbarkeit des Vorschlags Die Stadt Münster betreibt seit dem 7.10.2010 eine zentrale Fanpage auf Facebook, die als komplementäre Kommunikationsform zum Portal muenster.de genutzt wi rd. Alle Informationen, die die Stadt bei Facebook einstellt, sind frei zugänglich - ni emand muss sich einen Facebook-Account einrichten, um Nachrichten der Stadt zu lesen. Wichtige Informationen sind ohnehin immer auf www.muenster.de zu finden. Die Fanpage ist unter muenster.de verlinkt, Social Plugins, die in der Kritik der Datenschützer besonders hervorgehoben werden, finden keine Verwendung. Im zentralen Fort bildungsprogramm der Verwaltung gab es bislang kei- ne Angebote zu Facebook. Darüber hinaus ist es einz elnen Ämtern und Einricht ungen freigestellt, eine ei- gene Fanpage bei Facebook einzurichten. Einige publikumsintensive Einrichtungen nutzen dies; von ihnen haben wenige in Eigenregie in geringem Umfang für sich Fortbildungsmaßnahmen organisiert. Auch für Kommunen ist Facebook mittlerweile ein Mu ss. Das Medium ist in der öffentlichen Wahrnehmung wichtiger Bestandteil der Kommunikation (Stand 08/ 2012: 6156 Fans der zentra len städtischen Facebook- Seite). Im Sinne von Bürgerbeteiligung und Transparenz der Verwaltung nehmen auch Städterankings die Existenz einer Facebook-Fanpage inzw ischen mit in den Kriterienkatalog auf (vgl. Ranking "Nachhaltige Städte" in der Wirtschaftswoche v. 18.06.2012). Zudem gibt es aus Experten- und Nutzerkreisen zahlreiche positive Rückmeldungen zum Facebook-Auftritt der Stadt. Ihn zu streichen, wäre nicht sinnvoll und würde dem Image der Stadt schaden. Finanzielle Entlastung Vorschlag Nr. 2012 – 53 Titel Bürgermuseum für Bürgerengagement Kurzbeschreibung Stadtmuseum veröffentlicht Aufgaben, di e durch Bürgerengagement gedeckt werden können und wirbt da- für. Bürger stellen Kompetenzen und Zeit unentgeltlich. Kernkompetenzen bleiben hauptamtlich. Erläuterung Einrichtungen, die den Bürgern wichtig sind, sollen von ihnen so weit wie möglich direkt unterstützt werden. Vom Bürgerengagement getragene Einrichtungen können auc h nicht als überflüssiger Luxus gebrandmarkt werden. Das Angebot sinnstiftender Arbeit wird erweitert für Menschen, die einen Beitrag leisten können und wollen. Die Motive, sich einbringen zu wollen, sind vielfältig. Der Abbau bezahlter Arbeit in Grenzen ist hinnehm bar, denn der Schuldenabbau wird nicht möglich, wenn die Stadt mit nicht vorhandenem Geld Arbeitsmarktpolitik betreiben soll. Persönlich würde ich zu ehrenamtlichem Engagement in der Lage sein. Die Stadt sollte den Versuch unter- nehmen, Bürgerengagement einzuwerben. Um die Qualität des Angebotes zu sichern, muss Stammperso- nal mit Kernkompetenzen verbleiben und die Feder führen. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag spart kein Geld, weil eine Umsetzung des Vorschlags Doppelstrukturen schaffen würde, die kostenaufwändig und in der Sache nicht zielführend sind. Es ist Aufgabe der bestehenden FreiwilligenAgentur Müns ter, auch im Engagementfeld Kultur weitere Mög- lichkeiten für Bürgerengagement zu erschließen. Die dafür notwendige Infrastruktur ist dort vorhanden. In der Datenbank der FreiwilligenAgentur sind 500 Möglichk eiten für freiwilliges Engagement in Münster auf- gelistet, darunter auch die oben genannten Angebote, die es bereits von städtischer Seite aus gibt. Die Angebote sind über die Homepage der FreiwilligenAgentur öffentlich zugänglich. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 57 Titel Tausch der Straßenlampen durch LED-Technik Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012 Vorschlag Nr. 2012 – 59 Titel Eingeschränkte Buslinien an Sonn- und Feiertagen Kurzbeschreibung Nachtbuslinien stellen in der verkehrsarmen Zeit ein adäquates Angebot des Öffentlichen Personennahver- kehrs (ÖPNV) zur Verfügung. Dieses reduzierte Angebot ist auch an Sonn- und Feiertagen ausreichend, es sei denn, es gibt größere Veranstaltungen in der Stadt. Erläuterung Die Benutzung der Busse der Stadtwerke an Sonn- und Feiertagen ist geringer als an Wochentagen. Gleichwohl soll ein adäquates Angebot an Sonn- und Feiertagen aufrecht erhalten werden. Dieses soll über ein reduziertes Angebot an Buslinien dauerhaft ermöglicht werden. Ein Interessenausgleich muss allerdings hergestellt werden. So sollte es zum Beispiel den äl teren und behinderten Mitbürgern ermöglicht werden, zum Beispiel einen Gottesdienst zu besuchen, nachmittags wäre es zum Beispiel eher sinnvoll touristische Ziele, wie etwa den Zoo, anzusteuern. So würde ei n Plan einer "Sonn- und Feiertagslinie" von der Linien- führung der "Nachtbuslinien" möglicherweise - was Linienführung und Taktung angeht - etwas abweichen. Durch den geringeren Einsatz von Bussen und Personal würden aber Einsparungen entstehen. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 9 Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich um einen Einsparvor schlag, weil eine Reduzierung des Busverkehrs zu Einsparungen füh- ren kann. Umsetzbarkeit des Vorschlags Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrspl anes wird zurzeit das Bedienungsangebot des Stadtbus- verkehrs überprüft. In diesem Zusammenhang soll auch das Fahrtenangebot an Sonn- und Feiertagen überprüft werden. Die Umstellung auf das Bedienungs angebot im Nachtbusverkehr stellt dabei eine mögli- che Option dar. Eine eventuelle Kosteneinsparung ist in diesem Zusammenhang ebenfalls noch zu prüfen. Sollte es dazu kommen, ist eine Umsetzung frühestens mit Realisierung der Lini enkonzeption des 3. Nah- verkehrsplanes möglich. Finanzielle Entlastung Hängt von dem „Ob“ und dem „Wie“ der Reduzierung des Busverkehrs an Wochenenden ab. Vorschlag Nr. 2012 – 61 Titel Preußenstadion ausbauen und betreiben mit Investor Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012 Vorschlag Nr. 2012 – 64 Titel Schriftverkehr Bürger / Behörde und umgekehrt Kurzbeschreibung Ersatz des klassischen Po stweges durch E-Mail, E-Postbrief und so weiter. Jeder Bürger kann sich einma- lig für seinen bevorzugten Kommunikationsweg anmelden / registrieren. Erläuterung Zum Beispiel auf der Internetseite der Stadt Münste r registriert sich ein Bürger und gibt an, dass er künftig sämtliche Kommunikation per E-Postbrief führen möchte . Alle Ämter bekommen dies im Anschluss an die Registrierung automatisch mitgeteilt. Sämtliche Kommunikation zwischen Amt und Bürger kann nun ohne Papier und mit (im Fall E-Postbrief) geringerem Porto stattfinden. Dies spart im Jahr eine Menge Geld ... Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich nicht um einen Einsparvorschlag. Die aktuell zu zahlenden Portokosten sind sehr konku rrenzfähig Schon jetzt unt erscheiden sie sich nicht viel von den Kosten für die De-Mail bzw. den E-Postbrief. Die Schaffung rechtlich sicherer Kommunikationswege und entsprechender Infrastruktur, die die auf dem vorgeschlagenem Weg erhaltenen und versendeten eMail-Nachrichten verwalten kann, wäre - vor allem in der ersten Phase einer eventuellen Umstellung - deutlic h teurer als die zu erwartenden Ersparnisse und das ohne Garantie auf die breite Nutzung durch die Bürger/innen (vg. Hierzu im Einzelnen den Vorschlag Nr. 33 aus dem Bürgerhaushalt 2012. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 65 Titel Bürgerkredite - Geld von Bürger/-innen leihen Kurzbeschreibung Münster leiht sich benötigtes Geld von Bürgerinnen und Bürgern. Erläuterung Einige Kommunen haben es bereits vorgemacht: sie leihen benötigtes K apital einfach von ihren Bürgerin- nen und Bürgern. Diese bekommen für ihr Geld einen attraktiven Zinssatz erstattet – eine Win-win- Situation. Münster hätte so zur Umsetzung dringender Projekte Geld zu günstigen Konditionen zur Verfü- gung. Münster könnte investieren, den Haushalt aber trot zdem weiter entlasten. Den Bürger/-innen wieder- um steht durch den Bürgerkredit ei ne verlässliche Geldanlage zur Verfügung, durch die sie nicht nur etwas für die Stadtgesellschaft, sondern unter Umständen für ihre Nachbarschaft tun können. Video: Bürgerkredite - Wie Bürger ihrer klammen Gemeinde helfen | Politik Direkt http://www.youtube.com/watch?v=B6ezdUOhC1Y Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Die Kapitalbeschaffung auf eine breitere Investorenbasis zu stellen, ist in Zeiten der Finanzkrise eine gute Idee. Zumal Banken bereits in der Presse verk ündet haben, dass einzelne Kommunen keinen Kredit erhal- ten, wenn kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept vorliegt. Bisher haben nur wenige Kommunen sich über Anleihen/Bü rgerkredite Kapital beschafft. Hindernisse sind der hohe Aufwand und die mit Anleihen/Bürgerkreditauflegung verbundenen Kosten. Eine Finanzierung unter Kommunalkreditkonditionen konnte nicht r ealisiert werden. Mit der Begebung von Anlei- hen/Bürgerkrediten ist gem. Kreditwesengesetz immer eine Bank zu beauftragen. Zum Thema Bürgerkredite gibt es auch eine Webseite www.lei hdeinerstadtgeld.de, die eine Plattform bietet von der Anbahnung bis zu Abwicklung. Diese Möglichkeit wurde bereits in der Presse bzw. auch von dritter Seite als Anregung über den Oberbürgermeister und al s Verbesserungsvorschlag dem Amt für Finanzen und Beteiligung zugeleitet. Bei der o.g. Website geht man davon aus, dass di e Finanzierung unter Kommunalkreditzinsniveau liegt. Das setzt jedoch voraus, dass der Bürger bereit ist, auf Zinsen zu verzichten. Vorteile - Aufstellung auf eine breitere Investorenbasis - Einbindung und Identifikation durch die Bürgerschaft mit dem Investitionsobjekt Einsparungen Einsparungen können nicht beziffert werden, da Vergleichwerte fehlen. Mögliche Vorteile hängen von der Investitionssumme, den Marktzinsen, der Laufze it, der gezeichneten Finanzierungssumme und den Kosten von Dritten ab Aufgrund der zusätzlichen Kosten wurde der Vorschlag bisher nicht umgesetzt. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 10 Umsetzbarkeit des Vorschlags Der Vorschlag ist umsetzbar. Dazu ist ein Projekt zu identifizieren, welches finanziert werden soll. Da rüber hinaus ist die Beteiligung ei- ner Bank erforderlich (rechtlich Genehmigung, Pr ospektauflegung, Schuldendienstabwicklung usw.), die womöglich über ein Vergabeverfahren ermittelt werden muss. Weiterhin muss das Projekt durch Marke- tingmaßnahmen begleitet werden. Weiterer Aufwand entsteht durch erhöhten Koordinationsaufwand bei der Stadt. Der zeitliche Umfang von der Beauftragung der Bank bis zur Kreditgewährung beläuft sich nach Bankaussage auf rd. 4 Monate. Finanzielle Entlastung Entlastungen sind mangels Erfahrungen nicht zu benennen. Vorschlag Nr. 2012 – 66 Titel Arbeitsplatzbeschreibung für städtische Hausmeister erweitern Kurzbeschreibung Die Arbeitsplatzbeschre ibungen für städtische Schulhausmeister sollten erweitert werden. Durch die Abstel- lung auf die jeweilige Klassenzahl und die örtlichen Gegebenheiten ließen sich Servicekosten sparen. Erläuterung Servicekosten entstehen bisher durch Beauftragung von Dienstleister n oder der Abfallwirtschaftsbetriebe. Dabei handelt es sich um Laubentfernung, Rasenmähen, Dachrinnenreinigung (bei ein- und zweigeschos- sigen Schulen), gärtnerische Pflege der Außenanlagen einschließlich der Baumscheiben vor dem Schulge- lände, die der Verkehrsberuhigu ng dienen, und sonstige hausmeistertyp ische Arbeiten. Darüber hinaus sollten Hausmeister in dem Teil der Schulferien, di e über den Tarifurlaub hinausgehen, als Urlaubsvertre- tungen in anderen städtischen Einrichtungen eingesetzt werden. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Hausmeister eine handwerkliche Ausbildung besitzen. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Bei dem Vorschlag handelt es sich um einen Einsparvorschlag, der bereits zu einem großen Teil umge- setzt worden ist. Umsetzbarkeit des Vorschlags Das Prinzip „Eine Schule, ein Hausmeister“ wurde aufgegeben. Im Rahmen der laufenden Optimierung des Verwaltungshandelns wird zurzeit in einem Proj ekt ein neues Berechnungsmodell zur Bemessung der Ar- beitszeit für Schulhausmeister erprobt. Es besteht aus den Kernelementen der Bedarfsermittlung nach Flä- chen (Bruttogrundfläche der Schulgebäude einschl. Außenanlagen) sowie Zuschlägen / Abschlägen auf- grund örtlicher Gegebenheiten. Da Schulhausmeiste r vorrangig gebäudebezogene und in geringerem Um- fang schulbezogene Tätigkeiten wahrneh men, ist es sachgerecht, eher die Größe des Schulgebäudes als die Zahl der gebildeten Klassen zur Bemessung der Arbeitszeit zugrunde zu legen Finanzielle Entlastung Der Abschluss des Projekts bleibt abzuwarten. Vorschlag Nr. 2012 – 69 Titel Einsparung von Energiekosten auf Tiefgarage am Langebusch Kurzbeschreibung Beleuchtung auf der Tiefgarage am Langebusch verringern. Eigentümer ist die Wohn- und Stadtbau. Erläuterung Seit mehr als 15 Jahren versuchen wir in Ge sprächen mit Wohn- und Stadtbau, die sehr helle und aufwen- dige Beleuchtung auf der Tiefgarage zu reduzieren. Lei der ist es bisher an der Arroganz der Wohn- und Stadtbau gescheitert. Durch eine geringere Beleuchtung könnten Energiekosten eingespart werden. Wir hoffen auf diesem Weg, etwas zu erreichen. Es ist erforderlich, bei Einbruch der Dunkelheit einmal eine Begehung durchzuführen. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Da es sich hier um operatives Geschäft einer kommunalen Gesellschaft handelt, kann die Verwaltung hier- zu keine Einschätzung abgeben. Umsetzbarkeit des Vorschlags Erörterung dieses Vorschlages sollte im Aufsichtsrat der Wohn+Stadtbau erfolgen. Finanzielle Entlastung Es entsteht keine finanzielle Entlastung in der Verwaltung, allenfalls bei einer Umsetzungsmöglichkeit in der Gesellschaft. Vorschlag Nr. 2012 – 70 Titel Sportanlagen und Kindergarten Eichendorffstraße – Nachts Beleuchtung ausschalten Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012 Vorschlag Nr. 2012 – 71 Titel Pflastersteine nicht mehr in Mörtel verlegen Kurzbeschreibung Pflastersteine für Straßen und Wege sollten nich t länger in Mörtel, sondern (wie früher) in Sand oder Splitt verlegt werden. Erläuterung Seit einigen Jahren beobachte ich, daß die neuverlegten Pflastersteine auf Wegen, Plätzen und Straßen in der Innenstadt aufwendig in Mörtel oder Beton verlegt werden, anstatt – wie früher – in Sand oder Splitt. Dies ist zum einen viel teurer und versiegelt zum anderen die Ober flächen, so dass Niederschlag nicht mehr versickern kann; zudem ist es teurer, wenn di e Straße (bei Neuverlegung von Kabeln oder ähnliches) wieder geöffnet werden muss. Nicht zuletzt wird die natürlicherweise entstehende „Begrünung“ zwischen den Fugen auf diese Weise ver- hindert, die aber oftmals gerade den patinahaften Reiz von historischem Pflaster ausmacht. Aus diesen Gründen sollte die Stadt wieder zu der tradi tionellen Verlegeweise (in Splitt und Sand) zurück- kehren. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 11 Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Vorschlag spart kein Geld, da die Unterhaltung von in Sand oder Splitt verlegten Pflastersteinen deutlich kostenintensiver ist. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 76 Titel Linux an Schulen einführen Kurzbeschreibung Die münsterschen Schulen sollten – zumindest, wenn es um die Arbei tsplätze von Schülern geht – auf Li- nux (oder andere freie Betriebssysteme) umgestellt werden. Erläuterung Durch den Umstieg ließe sich langfristig viel Geld sparen, da das Betriebssystem (UND die darauf laufen- den Programme!) kostenfrei und ohne Lizenzpflicht erhältlich sind. Zudem böte der Einsatz von Linux für die Schüler sogar einen Mehrnutzen gegenüber Windows, da Erfah- rungen mit Linux in der Wirtschaft erfahrungsgemäß höher eingeschätzt werden als solche mit Windows. Wenn es um reine Anwendungen geht, so bietet Linux für alle Standardbereiche (E-Mail, Websurfen und Office) kostenfreie (und gleichwertige!) Äquivalent e zu den kommerziellen Programmen aus der „Windows- Welt“. Zudem läuft Linux stabiler, und man könnte komplett auf den derzeitig aufwendigen Virenschutz verzichten, da die für Windows gefährlichen Viren unter Linux nicht lauffähig und somit unschädlich sind. Es darf nicht sein, daß der Unterricht an öffentlichen Schulen allesamt auf der Software EINES Herstellers (hier: Microsoft) basiert und so künstlich falsche Standards erzeugt werden. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Bei der Überlegung, ob auf den PC der Schulen eine freie (Open-Source z.B. Linux ) oder kommerzielle (Closed-Source z.B. Windows) Software installiert wi rd, ist unter anderem zu prüfen, ob die von den Schu- len eingesetzte Lernsoftware unter dem jeweiligen Betri ebssystem lauffähig ist. Zurzeit werden etwa 300 Lernprogramme in den Schulen eingesetzt. Alle Produk te erwarten als Systemvoraussetzung Microsoft Windows. Ein Umstieg auf Linux als Betriebssystem ist daher nicht möglich. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 79 Titel Unzureichenden Heckenschnitt mit Geldbußen belegen Kurzbeschreibung Wenn Grundstückseigentümer Hecken, Sträuc her oder Bäume zu weit in Gehsteige hineinragen lassen, liegt meiner Meinung nach eine Ordnungswidrigkeit vo r, die mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet werden sollte. Erläuterung Die vorgegebene Breite von Gehsteigen und so nstigen öffentlichen Flächen sollte in der Benutzbarkeit nicht eingeengt werden. Wenige Zentimeter sind sicher lich statthaft, aber mehr auch nicht. Es muss ge- währleistet werden, dass Mütter und Väter mit Kinder wagen und Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer nicht auf Straßen ausweichen müssen. Dies gilt auch für Personen mit Gehhilfen. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Vorschlag spart kein Geld, da mögliche Bußgeldeinnahmen den zusä tzlich erforderlichen Verwaltungsauf- wand nicht decken. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 80 Titel Fördertopf für Altbausanierung streichen Kurzbeschreibung Das städtische Förderprogramm zur Energieeinsparung und Altbausanier ung über 350.000 € war bereits Anfang 2012 komplett ausgeschöpft. Da nur ein Teil der Antragsteller zum Zug ko mmt, ist diese Förderung ungerecht und sollte gestrichen werden. Erläuterung Für 2013 sind wieder 350.000 Euro im städti schen Förderprogramm zur Energieeinsparung und Altbausa- nierung vorgesehen. Auch hier werden wieder nur wenige Antragsteller zum Zug kommen. Fraglich ist, ob es sich bei diesen Antragsstellern um einkommen sschwache Bürger handelt. Das Ziel des Fördertopfs, Energie einzusparen, kann durch andere Mittel optimaler erreicht werden, von denen dann nicht nur wenige Bürger profitieren: Optimierung der alt en und neuen Bebauungspläne bezüglich Sonnenenergieausnut- zung, schnellere Einführung des Passivhausstandards usw. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Bei dem Vorschlag handelt es sich um einen Sparvorschlag (siehe auch Anlage 1 a, lfd. Nr. 258). Das Förderprogramm, das eine wesentliche Maßnahme des vom Rat am 28.04.2010 beschlossenen Kli- maschutzkonzeptes 2020 (Maßnahmenkatalog ‘Stadt als Motor’) darstellt, würde eingestellt. Es würde insbesondere keine Förderung mehr von besonderen energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden erfolgen. Diese Maßnahme ist wie auc h die Maßnahmen 330 bis 338 Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nich tumsetzung der Maßnahmen können die beschlosse- nen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 12 Umsetzbarkeit des Vorschlags Grundsätzlich ist der Vorschlag umsetzbar. Alle rdings müssten der bestehende Ratsbeschluss aufgehoben werden und die Klimaschutzziele revidiert werden, da die Altbausanierung ein wesentlicher Bestandteil der Klimaschutzstrategie ist. Finanzielle Entlastung 350.000 €/a ab 2013 bis 2020 Vorschlag Nr. 2012 – 82 Titel Straßenbaukosten reduzieren Kurzbeschreibung Der Vorschlag betrifft besonders Fuß- und Radwege. Erläuterung Beispielsweise an der Mecklenbecker Straße is t der Radwegbelag immer wieder in Abständen erneuert worden, obwohl es nicht notwendig war. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich grundsätzlich um einen Einsparvorschlag. Umsetzbarkeit des Vorschlags Die Verwaltung greift das Thema grundsätzlich auf und leitet es für eine Beratung den politischen Gremien im Zusammenhang mit der Beratung des Handlungsprogramms 2012 – 2017 zu. Finanzielle Entlastung Vorschlag Nr. 2012 – 86 Titel Gebühren für die Außengastronomie erhöhen Kurzbeschreibung Die Gebühren pro Quadratmeter Nutzungsfläc he sind im Vergleich zu Gebühren in anderen Städten zu niedrig. Erläuterung Zwar hat der Rat am 21. März eine angeme ssene Erhöhung abgelehnt. Die Gastronomie nimmt hier aber öffentlichen Raum in Anspruch, der auf der ander en Seite (Parkgebühren) nicht unerheblich mit Gebühren belastet ist. Vorschlag: In vielen anderen deutschen und europäischen Städten sind die Preise in der Au- ßengastronomie höher. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag hat haushaltsentlastende Wirkung, da höhere Erträge erzielt werden. Umsetzbarkeit des Vorschlags Der Vorschlag befindet sich bereits in der Umsetzung aufgrund des Ratsbeschlusses vom 27.06.2012 (Vor- lage 0658/2011), durch den eine Gebührenerhöhung beschlo ssen wurde. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt zum 01.01.2013. Finanzielle Entlastung Vorschlag Nr. 2012 – 87 Titel Zu viele Kinderspielplätze in Mecklenbeck Kurzbeschreibung Bitte überprüfen, ob die Anzahl reduziert werden kann. Erläuterung - Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich um einen Sparvorschlag, da mit dem Rückbau eines Kinderspielplatzes die Unterhaltungs- und Sanierungskosten entfallen. Darüber hinaus wird das Grundstück für andere Nutzungen frei. Bereits in 2011 / 2012 wurde die Zahl der in Meck lenbeck vorhandenen Spielplätze reduziert durch Rück- bau des Spielplatzes “Schwarzer Kamp 2“ (Vorlage V/0289/2011). Umsetzbarkeit des Vorschlags Ob und inwieweit eine Überversorgung in Mecklenbeck bes teht, wird die Verwaltung im Zuge der anste- henden Beschlüsse zum Handlungsprogramm 2012 - 2017 einer genauen Prüfung unterziehen und mit den stadtweiten Standards abgleichen. Finanzielle Entlastung Zum jetzigen Zeitpunkt können keine Aussagen getroffen werden. Vorschlag Nr. 2012 – 92 Titel Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit streichen! Kurzbeschreibung Den Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit streichen sowie den Nord-Süd-Preis. Erläuterung - Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Nach der letzten Kommunalwahl wurde der BKE erneut als kommunales Gremium der Stadt durch den Rat gebildet. Aufgabe des Beirates ist, die Themen im entwicklungspolitischen Kontext aus kommunaler Sicht zu beraten sind, für den Hauptausschuss vorzuberat en. Diese Themen müssten dann wieder von einem anderen kommunalen Organ beraten werden. Umsetzbarkeit des Vorschlags Die Wahlzeit der Mitglieder des Beirates ist an di e Wahlzeit des Rates gekoppel t. Es ist aber durchaus möglich, nach der nächsten Kommunalwahl auf die erneute Bildung eines Beirates zu verzichten. Finanzielle Entlastung Das Gremium wird anteilig durch eine Teilzeitkraft betreut. Hierfür entstehen anteilige Personalkosten i n Höhe von ca. 11.470 Euro. Zusätzlich steht ein fester Betrag in Höhe von 9.500 € für das Gremium zur Ver- fügung. Aus diesen Mitteln wird das jährliche Aktionspr ogramm des Beirates, das durch viele Initiativen durchgeführt wird, gefördert. Für den Nord-Süd-Prei s stehen keine Mittel zu Verfügung, da das Preisgeld durch eine Stiftung gezahlt wird. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 13 Vorschlag Nr. 2012 – 93 Titel Beirat für Klimaschutz auflösen! Kurzbeschreibung Den Beirat für Klimaschutz auflösen und die frei werdenden Mittel in die Energieeinsparung stecken! Erläuterung - Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Mit Ratsbeschluss V/0791/2009 und V/0519/2010 ist die Ei nrichtung eines Beirates für Klimaschutz be- schlossen worden und am 21.09.2011 (V/0358/2011) sind di e Mitglieder des Beirates berufen worden. Da der Beirat gerade erst seine Arbeit aufgenommen ha t, kann die Wirkung der Arbeit des Beirates zurzeit noch nicht eingeschätzt werden. Insofern wird dem Rat empfohlen, sich zunächst zur Arbeitsweise und zu den Ergebnissen berichten zu lassen, bevor über das Fortbestehen des Beirats entschieden wird. Umsetzbarkeit des Vorschlags Grundsätzlich ist der Vorschlag umsetzbar. Der Ratsbeschluss müsste revidiert werden. Finanzielle Entlastung 10.000 € ab 2013 bis 2020. Vorschlag Nr. 2012 – 94 Titel Kommunale Seniorenvertretung auflösen! Kurzbeschreibung Die kommunale Seniorenvertretung sollte auf gelöst werden, das Geld sollte besser in die Schuldentilgung gesteckt werden! Erläuterung - Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Nach der letzten Kommunalwahl wurde der Bildung einer Seniorenvertretung als kommunales Gremium des Rates zugestimmt. Die 15 Mitglieder des Gremiums werden in Form einer Drittelstelle durch die Ver- waltung unterstützt und erhalten einen Zuschuss für die anfallenden Ausgaben ihrer Tätigkeit. Die Seniorenvertretung hat sich in Münster und auc h überregional einen sehr guten Ruf erarbeitet und nimmt dezidiert die Interessen der älteren Mitbürgeri nnen und Mitbürger in Münster wahr. Da es sich um eine freiwillige Aufgabe handelt, könnte der Rat seinen Beschluss aufheben. Bei dem Vorschlag handelt es sich um einen Einsparvorschlag, der den städtischen Haushalt in Höhe von jährlich 27.500 € entlasten würde. Umsetzbarkeit des Vorschlags Der Vorschlag ist direkt umsetzbar durch einen entsprechenden Ratsbeschluss. Finanzielle Entlastung Sachmittel (5.500 Euro) und Personalkosten (ca. 21.998 Euro) ab 2013, falls Rat mit Wirkung bereits für anstehende Neuwahl in 2012 beschließt, oder ab 2016, falls Ratsbeschluss in den Jahren 2013 bis 2015 erfolgt. Vorschlag Nr. 2012 – 95 Titel Konsequenzen aus Neubau der Feuerwache 3 Kurzbeschreibung Sollte die Feuerwache 3 gebaut werden, sollte das Gebäude der freiwilligen Feuerwehr verkauft bzw. abge- rissen werden. Die Freiwilligen mit in die Wache 3 integr ieren. Der jetzige Fuhrpark wird kaum genutzt und kostet nur Geld. Erläuterung Ein Erhalt ist unter den jetzigen Umständen nicht zu rechtfertigen. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag spart Geld. Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag aus folgenden fachlichen Gründen nicht zu folgen: 1. Der Löschzug Hiltrup wird weiterhin benötigt, um die Berufsfeuerwehr bei umfangreicheren Einsatzlagen (Großbrände etc.) zu verstärken, bzw. anstelle der Berufsfeuerwehr auszurücken, wenn diese in einem anderweitigen Einsatz gebunden ist bzw. Einheiten der Berufsfeuerwehr oder anderer Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr bei längerfr istigen Einsätzen abzul ösen, bzw. bei Großschadensereignissen und Katastrophen ein ausreichendes Potenzial an Einsatzkräft en und Einsatzgerät für die Stadt Münster insge- samt verfügbar zu haben. 2. Auch bei einer Zusammenlegung der Standorte der neu zu errichtenden Feuer- und Rettungswache 3 der Berufsfeuerwehr und eines evtl. neu zu erricht enden Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Hiltrup der Freiwilligen Feuerwehr Münster, benötigt der Löschzug Hiltrup eigene Einsatzfahrzeuge und somit auch ein separates Feuerwehrgerätehaus, um die unter Ziffer 1 beschriebenen Aufgaben erfüllen zu können. Umsetzbarkeit des Vorschlags Der Vorschlag ist aus Gründen der Gewährleistung einer ausreichenden Gefahrenabwehr in Münster nicht umsetzbar. Finanzielle Entlastung Da in der aktuellen Haushaltsplanung explizit für die Unterhalt ung des Löschzuges Hiltrup keine Mittel e nt- halten sind, würde die Umsetzung des Vorschlags erst mittel- bis langfristig zu einer Entlastung führen. Vorschlag Nr. 2012 – 97 Titel Bürgerbüros in öffentlichen Räumen unterbringen Kurzbeschreibung Bürgerbüros beispielsweise in Schulen unterbringen, um Mietkosten zu reduzieren. Erläuterung - Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich dann um einen Einsparvorschlag mit haushaltsentlastender Wirk ung, wenn bisher von Bürgerbüros genutzte Flächen extern angemietet sind und künftig durch die Nutzung städtischer Flächen aufgegeben werden können. Allerdings ist dagegen zu re chnen der Aufwand, der für die Herrichtung der Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 14 künftigen Nutzung (Umbau, Infrastruktur, Änderungen Gebäudeorganisation etc.) entsteht. Die Feststel- lung, ob im Einzelfall ein Spareffekt erreicht werden kann, muss deshalb standortbezogen getroffen wer- den.. Umsetzbarkeit des Vorschlags Ergänzend sei darauf hinzuweisen, dass eine Umse tzung auch davon abhängt, dass städtische Immobilien in einer für Bürgeranliegen geeigneten Lage vorhanden sind. Finanzielle Entlastung dito Vorschlag Nr. 2012 – 99 Titel Fahrradpumpe am Stadthaus 1 nicht kaufen Kurzbeschreibung Die Fahrradpumpe soll 4.000 Euro kosten. Erläuterung In jedem der Fahrradparkhäuser wird es Fahr radpumpen geben - zum Beispiel beim Picasso-Museum, in der Stubengasse und am Bahnhof. Außerdem kann eine einfache Pumpe im Bürgerbüro ausgeliehen werden. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich um einen Sparvorschlag. Umsetzbarkeit des Vorschlags Aus Sicht der Verwaltung kommt eine Umsetzung nicht in Betracht, da Rat und Verwaltung gegenüber der Bürgerschaft im Rahmen des letztjährigen Bürgerhaus halts bereits zugesagt haben, den Vorschlag umzuset- zen (vgl. 1. Rechenschaftsbericht zu m BHH 2012 http://buergerhaushalt.stadt- muenster.de/fileadmin/user_upload/buergerhaushalt/dokumente/rechenschaftsbericht_bhh2011.pdf) Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 100 Titel Baulücke Averkampstraße 15/17 schließen Kurzbeschreibung Seit Jahren unbenutztes Bauland. Starker Verlust von Mieteinnahmen. Erläuterung Das Haus wurde jahrelang "frei gekündigt", dann abgerissen. Nun ist das Bauland ungenutzt - seit mindes- tens drei Jahren. Das bedeutet einen starken Mietausfall für das städtische Tochterunternehmen "Wohn- und Stadtbau". (Wie schnell es gehen könnte, zeigt die private Baulücke gegenüber!) Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Bei diesem Vorschlag handelt es sich nicht um einen Sparvorschlag, da das Grundstück nicht im Eigentum der Stadt Münster steht und somit Erträge dem städti schen Haushalt nicht unmitte lbar zugute kommen. Es ist darauf hinzuweisen, dass mit dem Bauvorhaben zwischenzeitlich begonnen worden ist. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 117 Titel Lohnerhöhung im öffentlichen Dienst intern auffangen Kurzbeschreibung Die kürzlich beschlossene Lohnerhöhung im ö ffentlichen Dienst inklusive der Erhöhung der Pensionsan- sprüche sollte die Stadtverwaltung intern auffangen. Erläuterung Die Bürgerinnen und Bürger werden bereits dur ch erhöhte Grundsteuern, Gewerbesteuern und Gebühren (zum Beispiel Strom, Gas, Wasser) zur Kasse gebeten. Weitere Belastung: Eine Handwerkerstunde kostet beisp ielsweise 57 Euro plus 25 Euro für den Lehrling und Fahrtkosten. Wie viele Bürger können sich das leisten? Die Menschen werden in die Schwarzarbeit getrieben, dem Staat entgehen viele Steuergelder. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag enthält einen Wunsch, aber keinen Sparvorschlag. Ein Auffangen des Mehrbedarfs würde die Einspar ung von bis zu 150 Planstellen bedeuten. Der Vor- schlag gibt keinen Hinweis, wie und wo der Personalabbau erfolgen soll. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 156 Titel Kein 5-geschossiges Hochhaus am Burloh (Zentrumserweiterung Kinderhaus) Kurzbeschreibung Das Zentrum Kinderhaus wird erweitert. Es sollen wieder Hochhäuser errichtet werden. Das ist zu viel As- phalt und Beton. Erläuterung Wir hoffen, dass mehr Grün kommt (Dachbegrünung) und die gefällten Bäume ersetzt werden, um die Luft zu verbessern. Der Investor muss bezahlen. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag zielt auf eine niedrigere Bebauung al s sie gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan zulässig und bereits genehmigt ist. Außerdem werden zusä tzliche Begrünungsmaßnahmen durch den Bauherrn angeregt. Die Anregungen stellen keine Sparvorschläge für den städti schen Haushalt dar. Eine niedrigere Bebauung würde nur die Investitionskosten des Bauherrn verringern. Vom Bauherrn weitergehende Begrü- nungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu fordern, als diej enigen, die im Bebauungsplan geregelt worden sind, ist nicht möglich. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 15 Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 158 Titel Kreisverkehr vor der Tiefgarage Idenbrockplatz/ Kristiansandstraße einrichten Kurzbeschreibung Asphaltieren Sie einen Krei s mit weißem Rand (wie in England) und stellen Sie vor dem Millionengrab die Ampeln ab, das spart Geld! Erläuterung Verringern Sie die Geschwindigkeit der Autos mit Hilfe von Drempeln (Bremsschwellen auf der Fahrbahn) und Katzenaugen! Das ist in EU-Ländern normal. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Da die vorhandene Lichtsignalanlage nicht s anierungsbedürftig ist, spart der Vorschlag kein Geld, sondern kostet Geld. Aus Kostengründen sollte daher erst dann, wenn die existierende Lichtsignalanl age grundlegend zu erneu- ern ist, ein zunächst kostenintensiverer Umbau zum Kreisverkehr nach deutschem Ausbaustandard erwo- gen werden. Die thematisierte Geschwindigkeitsreduz ierung erfolgt im Zuge des Umbaus zum Kreisver- kehr, indem die Zu- und Abfahrtsstraßen zurückgebaut werden, wie sie im Bereich der verlegten Kristian- sandstraße bereits umgesetzt wurden. Von dem Bau von Bremsschwellen sollte Abstand geno mmen werden, da diese aufgrund ihrer Lärment- wicklung durch überfahrende Fahrzeuge keine Akzeptanz bei vor Ort betroffenen Anliegern haben. Darüber hinaus sind sie äußerst kostenintensiv, da sie im Ab stand von wenigen Jahren regelmäßig instand gesetzt werden müssen. Auf existierenden Buslinien, wie im vorliegenden Fall, sind Bodenschwellen kontraproduk- tiv und erfahren ebenfalls keine Akzeptanz bei Fahrgästen und Busunternehmen. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 159 Titel Arbeitszeit der städtischen Bediensteten (ohne Lohnausgleich) kürzen Kurzbeschreibung Wenn die Arbeitszeit der städtischen Bediensteten um beispielsweise 20 Prozent (ohne Lohnausgleich) gekürzt würde, würde der städtische Haushalt um einen Millionenbetrag entlastet. Erläuterung - Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Als rechtlich unzulässiger Vorschlag handelt es sich nicht um einen Sparvorschlag. Gegen den Willen der Beamten und Beschäftigten kann ei ne Teilzeitbeschäftigung nicht verfügt werden. Arbeitszeitreduzierungen auf eigenen Wunsch bzw. im gegenseitigen Einvernehm en mit Beamten / innen und Beschäftigten sind hingegen selbstverständlich möglich und auch gängige Praxis bei der Stadt Müns- ter. Allerdings gilt auch in diesen Fällen, dass eine Arbeitszeitreduzierung nicht zwangsläufig zu einer Ein- sparung führt. Es muss in jedem Fall geprüft werden, ob und in welchem Umfang die dienstlichen Notwen- digkeiten die Wiederbesetzung des Stellenanteils durch eine Vertretungskraft erfordern. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 160 Titel Spielplatz Hohe Geest (auf Höhe "Draht Lauen") zurückbauen Kurzbeschreibung Der Spielplatz wird von Kindern kaum genutzt und sollte deshalb zurückgebaut werden. Erläuterung - Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Bei der letzten Bürgerbeteiligungsaktion im Jahr 2008 zur damaligen Sanierung des Spielplatzes wurde durch die starke Beteiligung von Eltern und Kindern deutlich, dass der Spielplatz eine wichtige Versor- gungsfunktion für die angrenzenden W ohngebiete einnimmt. Der Spielplatz sollte deshalb nach wie vor nicht aufgegeben werden. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 168 Titel Straßenbeleuchtung nachts zu verkehrsarmen Zeiten reduzieren Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 16 Vorschlag Nr. 2012 – 171 Titel Nutzung der Stadtteilautos anwenderfreundlicher machen Kurzbeschreibung Die Nutzung der Stadtteilautos sollte anwenderf reundlicher werden. Beispielswei se ist die Preisgestaltung schwer verständlich, der Internetauftritt nicht gut aufgebaut und das Reservierungssystem ist umständlich. Erläuterung Außerdem werden Stadtwerke-Mitarbeiter bei der Buchung dadurch bevorzugt, dass sie auf ein bestimmtes Kontingent zugreifen dürfen. Alternativgedanke: Man könnte eine Art generationenübergreifende "Börse" für mobilen Austausch initiieren (ähnlich dem Modell "Wohnen gegen Hilfe") oder als neue organisierte Form im Rahmen der Bürgerstif- tung. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich nicht um einen Einsparvorschlag, da die Stadt Münster auf die Konzeption und Ausgestal- tung der Vertragsverhältnisse der Stadtteilauto Cars haring Münster GmbH keinerlei Einfluss hat. Dass Kunden der Stadtteilauto GmbH, insbesondere Groß kunden, Sonderkonditionen erhalten können, ist im Rahmen des rechtlichen Rahmens nicht zu beanstanden. Umsetzbarkeit des Vorschlags Keine Umsetzung seitens der Stadt Münster. Finanzielle Entlastung Keine direkten finanziellen Entlastungen bei der Stadt Münster. Vorschlag Nr. 2012 – 176 Titel Konsequent Schulen schließen Kurzbeschreibung Schulen zu schließen, ist politisch unbequem und konfliktreich. Kleine Schul en sind allerdings mit hohem Aufwand für Betrieb und Bauunterhaltung verbunden. Ohne Zielkonzept sind Fehlinvestitionen unvermeidbar. Erläuterung Schülerzahlen sind leicht mit langem Vorlauf zu planen (Geburtenzahlen/ -raten). Nur mit einem öffentlich bekannten und la ngfristigen Konzept kann gezielt in die Schulen investiert werden, die dauerhaft erforderlich sind: In den letzten Jahren der Nutzung kann das Gebäude gez ielt "abgenutzt" werden, sofern keine Folgever- wendung möglich ist. Unnötige Sanierungen und Reparaturen kurz vor der Schließung werden vermieden. Daher sollte langfristig abgestimmt sein, wann welche Schule geschlossen wird und welche nicht. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Die Schließung von Schulen wäre eine Sparma ßnahme – wenn die Rahmenbedingungen die Aufgabe ei- nes Schulstandortes zulassen. Umsetzbarkeit des Vorschlags Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung werden r egelmäßig die Schülerz ahlen und Schülerprognosen aktualisiert. Die Schulen vor Ort sind ausgelastet. Lt. Prognose werden die Schülerzahlen in Münster (ge- gen den Landestrend) steigen. Ob einzelne Schulen im Hinblick auf das Wahlverhalten von Eltern auch zukünftig noch erforderliche Mindestschülerzahlen haben werden, lässt sich als Prognose nur bedingt ab- schätzen, würde aber bei den absehbaren Gesamtschüler zahlen einen Ausbau an anderer Stelle erfordern. Speziell im Grundschulbereich sind dezentrale Schulangebote wichtig, um das Prinzip „Kurze Beine – kurze Wege“ umzusetzen. Vor diesem Hintergrund ist der Vorschlag im Prognosezeitraum bis zum Jahr 2020 nur in sehr wenigen Einzelfällen umsetzbar. Finanzielle Entlastung Hierfür ist eine einz elfallbezogene Betrachtung erforderlich. Gr undsätzlich entfallen bei Aufgabe eines Schulstandortes alle gebäude- und grundstücksbezogene Kosten sowie ggf. anteilige Personalkosten. Vorschlag Nr. 2012 – 178 Titel Kostenangabe in Rats-/Ausschussvorlagen Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 179 Titel Stadt soll Zucht von Mikroorganismen in der Kläranlage Mariendorf ermöglichen Kurzbeschreibung Die Kläranlage Mariendorf soll nicht zurückgebaut werden. Sie eignet sich für die Zucht von Mikroorganis- men, die eingesetzt werden zur Verbesserung der Abwässer bis auf Trinkwasserqualität. Erläuterung Anfang des Jahres 2011 reicht e ich dem Amtsleiter des Tiefbauamtes ein Nutzungskonzept für die außer Betrieb gestellte Kläranlage Mariendorf ein. Darin wur de beschrieben, wie unter Einsatz von effektiven Mik- roorganismen (die ich züchte) eine weitere Verbe sserung der eingeleiteten städtischen Abwässer bis auf Trinkwasserqualität zu erreichen sei. Mit solch einer Verbesserung der Abwässer ohne Chemieeinsatz könnte die Stadt Münster dem Umweltschutz dienen und gleichzeitig die Kosten für den Rückbau der Klär- anlage Mariendorf sparen. Wie wirksam der Einsatz v on Mikroorganismen ist, wird das in der Golfanlage Brückhausen durchgeführte Pilotprojekt zeigen. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich nicht um einen Einsparvorschlag, da er weg en entgegenstehender vertraglicher und pla- nungsrechtlicher Regelungen nicht umsetzbar ist. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 17 Vorschlag Nr. 2012 – 183 Titel Städtische Leistungen durch Bürgerengagement ersetzen Kurzbeschreibung Jede einzelne städtische Bürgerdienstleistung ist darauf abzuklopfen, ob sie nicht durch Bürgerengagement ersetzt oder zumindest mit unterstützt werden kann, um so die Kosten zu senken. Erläuterung Dazu sind sicher erst Personalaufwendungen nöt ig, um einen Umdenk- und Umstrukturierungsprozess zu begleiten. Langfristig ist das aber ein Weg, um entweder die Schulden- oder die Steuerspirale anzuhalten, wenn man auf nichts verzichten will. Münster hat bereits eine engagierte Bürgerschaft, das muss verstärkt werden. Beispielhaft seien hier die Städtischen Bühnen anges prochen: Das vorhandene Personal mit anderen Kommunen - zum Beispiel Osnabrück oder Bielefeld - teilen, den eigenen Spielplan reduzieren und das Theater für Konzerte, Tanz und Schaus piel für die vielfältigen lokalen Gruppen öffnen, die Vieles gut kön- nen, ihr Publikum haben und auch diese Unterstützung verdient haben. Die Stadt trägt weiter die Kosten für das Gebäude. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Grundsätzlich ist Bürgerengagement (BE) ein Wert, der nicht zur Kompensation (ehemals) staatlicher oder städtischer Leistungen instrumentalisiert werden sollte. Nichtsdestotrotz kann BE städtische Dienstleistun- gen für die Bürgerinnen und Bürger, z. B. bei reduziertem Personalaufwand der Kommune, ergänzen, an- reichern und qualifizieren. So kann daraus ein Mehrwert für die Institutionen entstehen. Insbesondere im kulturellen Bereich gibt es zahlreiche Beispi ele andernorts zur Einbringung bürgerschaftlichen Engage- ments, die ein breiteres (Dienst-) Leistungsangebot ermöglichen: von der Beibehaltung oder Erweiterung von Öffnungszeiten, über kulturpädagogische (Vermittl ungs-) Aufgaben für bestimmte Zielgruppen bis hin zu fachlichen Tätigkeiten, z. B. im Bereich der Ka talogisierung und Archivierung. Generell gilt, ehrenamtli- ches Engagement braucht hauptamtliche Betreuung, An leitung und Wertschätzung. Es bindet also auch Ressourcen. Entscheidend für den Erfolg ist, dass die Einbindung Ehrenamtlicher in die Abläufe von Kultur- instituten von deren Spitze gewollt und unterstützt se in muss. Ehrenamt als Ersatz für Hauptamt ist eher kritisch zu sehen. Umsetzbarkeit des Vorschlags Grundsätzlich ja, auch zeitnah. Voraussetzung ist, dass parallel mit dem Auftrag von Strukturen für die Ko- ordination der Ehrenamtlichen begonnen wird. Entspr echende Fortbildungsangebote hält die Freiwilligen- Agentur Münster vor; die FreiwilligenAgentur ist auch die Einrichtung in Münster für die Gewinnung und Vermittlung von Ehrenamtlichen. Finanzielle Entlastung Möglich bei sogenannten „Freiwilligen Au fgaben“ der Kommune in Abhängigkeit vom Konzept; finanziell derzeit nicht kalkulierbar. Vorschlag Nr. 2012 – 184 Titel Reinigungsintervalle bei der Straßenreinigung verlängern Kurzbeschreibung Die Straßenreinigung erfolgt derzeit wöchentlic h. Die Intervalle sollten, zumindest in Wohngebieten, z. B. auf 14-tägige Reinigung verlängert werden. Erläuterung Teilweise werden derzeit saubere Straßen gerein igt. Die Umstellung hätte in dem meisten Gebieten wohl keine wesentlich größere Verschmutzung zur Folge. Vo rteil für die Stadt: Es können größere Kehrbezirke geschaffen werden. Personal und Kehrmaschinen könnt en eingespart werden. Vorteil für den Bürger: ge- ringere Gebühren. Win Win! Eventuell sollte eine Umstellung zunächst für ein überschaubares Gebiet ve rsuchsweise stattfinden und dann das Ergebnis ausgewertet werden. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Alle im Rahmen der Straßenreinigung zu reinigenden Straßen sind vor der Festlegung des Reinigungsklas- se und des Reinigungszyklus begutachtet worden. Aufgrund dieser Begutachtung entscheidet dann der Rat der Stadt Münster über die Reinigungsklasse und den Reinigungszyklus. Dementsprechend ist somit auch festgelegt worden, welche Straßen im Rahmen der wöchentlichen Fahrbahnreinigung zu reinigen sind. Kri- terien wie Verschmutzungsgrad, Frequentierung, Baumbes tand etc. fließen in diese detaillierte Entschei- dungsfindung ein. Somit widerspricht eine Veränderung des Reinigungszyklus den vorher als notwendig erachteten Reinigungsintervallen. Sollten die Reini gungsintervalle geändert werden, führt dies zu immen- sen Beschwerderaten, da die Bürger nicht mehr die gewünschte Qualität der Straßenreinigung erhalten. Getragen werden würde eine Umstellung von allen G ebührenzahlern, wobei bei einer eventuellen Umstel- lung des Reinigungszyklus nur ca. 20 % der Grundstückseigentümer profitieren. Umsetzbarkeit des Vorschlags Eine eventuelle Umstellung der Fahrbahnreinigung is t mit immensen Kosten verbunden. Die wöchentliche Fahrbahnreinigung ist so in die Reinigungsreviere eingebunden, dass bei der Umstellung der wöchentli- chen Fahrbahnreinigungen auf 14-tägliche Fahrbahnr einigungen eine annähernd komplette Neuplanung der Reviere der Straßenreinigung erfolgen müsste. Zuvor sind jedoch die betroffenen 300 Straßen zu be- gutachten, inwiefern eine Änderung der Reinigung sklasse von wöchentlich auf 14-täglich überhaupt ver- tretbar ist. Im Anschluss daran ist die Straßenrei nigungssatzung der Stadt Münster zu ändern, so dass dann für bis zu 12.000 (Grundstücke an den o.g. 300 Straßen) geänderte Abgabenbescheide erstellt wer- den müssen. Hinzu kommt der zu erwartende Beschwerdeaufwand, der ebenfalls entsprechend abzuarbei- ten ist. Für die o.g. Begutachtung der 300 Straßen sowi e die anschließende Umplanung der Reinigungsreviere ist ein Mitarbeiteraufwand von ca. neun Monaten erfo rderlich. Hinzu kommt die Änderung der Abgabenbe- scheide, wofür ein zusätzlicher Mitarbeiteraufwand von mindestens zwölf Monaten anzusetzen ist. Darüber hinaus ist für Abarbeitung der Beschwerden dauerhaft ei ne halbe Stelle anzusetzen. Für die Überprüfung der Straßen und die Änderung der Abgabenbescheide werden die entstehenden Kosten werden auf ca. 75.000,00 € geschätzt. Zusätzliche jährliche Kosten in Höhe von ca. 20.000,00 € für die Beschwerbearbei- tung kommen hinzu. Vorausgesetzt alle genannten 300 Straßen werden umgestellt, ist davon auszugeh en, dass ein Fahrer und eine Kehrmaschine eingespart werden kann. Hier sind Kosten in Höhe von ca. 65.000,00 € anzusetzen. Sollte nur ein Teil der Straßen umgestellt werden, bleibt der o.g. Verwaltungsaufwand annähernd gleich, die Kostenersparnis Personal und Material sinkt jedoch. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 18 Finanzielle Entlastung Bei einer konsequenten Umstellung aller 300 Straßen könnte ggf. ab dem vierten Jahr ein positives Ergeb- nis erzielt werden. Bei einer nur teilweisen Umste llung ist die Gefahr eines dauerhaften negativen Saldos gegeben. Für die Reinigung eines Frontmeters in der wöchen tlichen Fahrbahnreinigung ist derzeit ein Gebührensatz von 2,16 € zu entrichten. Beispielhaft ausgehend von ei nem 15 Meter breiten Grundstück würden sich die jährlichen Kosten bei einer Umstellung von einer wöchentlichen Fahrbahnreinigung auf eine 14-tägliche Fahrbahnreinigung von 32,40 € auf 16,20 € verringern. Monatlich spart der Gebührenzahler dann 1,35 €, erhält hierfür aber auch nur noch eine halbe Leistung. Hierfür ist dann eine zweijährige Vorbereitungszeit notwendig. Letztendlich entrichten dann aber alle Gebührenzahler die Umstellungskosten, wobei nur 20 % der Gebührenzahler eine Ersparnis hätten. Vorschlag Nr. 2012 – 194 Titel Weniger Arbeitslose, damit weniger Ausgaben planen Kurzbeschreibung Die Summe der Aufwendungen für Leistungen de r Grundsicherung für Arbeitsuchende ist in den nächsten Jahren fast stabil mit ca. 118 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt (Produktgruppe 0501 im städtischen Haushalt). Das muss doch zu senken sein. Erläuterung Durch das schon gestiegene Arbeitsangebot und die weiterhin positive Arbeitsmarktlage müßten doch die Kosten zu senken sein, auch ohne die Leistungen notwendiger weise zu kürzen, Arbeitslose leichter in Ar- beit zu bringen sein. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Bei diesem Vorschlag handelt es sich nicht um einen Sparvorschlag, weil die inhaltliche Zielrichtung des Vorschlags mit den Zielsetzungen des Jobcenters identisch ist und somi t der mittelfristigen Finanzplanung zugrunde liegt (vgl. Strategiepapier J obcenter aus 2012: https://www.stadt- muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004034672&voselect=8340) Umsetzbarkeit ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 204 Titel Straßenbeleuchtung sinnvoll ein- und ausschalten Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 206 Titel Mischwasserhähne in öffentlichen Gebäuden abschaffen Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 207 Titel Katzensteuer einführen Kurzbeschreibung Eine Katzensteuer für alle Katzenbesitzer einführen. Erläuterung Um eine Gleichstellung der Tierbesitzer von Hunden und Katzen zu gewährleisten, muss es auch eine Kat- zensteuer geben, denn auch sie ist machbar und umsetz bar. Wie Hundebesitzer ihre Tiere "freiwillig" an- melden, müssen dies auch Katzenbesitzer tun. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Durch eine Verbesserung der Einnahmesituation der St adt würde im Ergebnis der städtische Haushalt ent- lastet. Umsetzbarkeit des Vorschlags Von der Erhebung einer Katzensteuer sollte abgesehen werden, weil die Einführung einer Katzensteuer einen Verwaltungsaufwand produzieren würde, der durch die Einnahmen nicht annähernd gedeckt würde, weil nur ein Bruchteil der Katzenhalter die Tiere anmelden wird die Dunkelziffer sehr hoch sein wird, weil der Halter einer Katze nicht feststellbar ist und es zahlreiche frei lebende Katzen ohne Zuordnung eines Halters gibt Im Übrigen sind ordnungspolitische Gründe wie bei der Hundesteuer (Drosselung von allzu umfangreichen Hundehaltungen, die zunehmenden Verunreinigungen der Grünanlagen und Gehwege durch Hundekot etc.) von untergeordneter Bedeutung. Finanzielle Entlastung Vorschlag Nr. 2012 – 209 Titel Deutliche Erhöhung der Grundsteuern A und B Kurzbeschreibung Mit dem Ziel der Sc huldentilgung der Stadt werden die Grundsteuern A und B auf 600 Prozentpunkte er- höht. Die Mehreinnahmen werden ausschließlich zur Schuldentilgung eingesetzt. Erläuterung Wir Münsteraner müssen die Lasten unserer Kinder abfedern. Diese Steuer ist halbwegs sozial. Wer ein kleines Einkommen hat, lebt meist in einer kleinen Wohnung und wäre nicht so stark betroffen ... Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 19 Kurzeinschätzung der Verwaltung Durch eine mögliche Ertragssteigerung kann der städtische Haushalt entlastet werden. Umsetzbarkeit des Vorschlags Die Hebesätze für die Grundsteuern wurden zule tzt zum 01.01.2011 angehoben. Gleichwohl liegen die Hebesätze für Münster im Städtevergleich äußerst niedrig (von 23 kreisfreien Städten in NRW auf dem vor- letzten Platz). Anpassungen/ Anhebungen sind jederzeit durch Ratsbeschluss möglich. Finanzielle Entlastung Grundsteuer B: pro 10 Prozentpunkte Anhebung ca. 1,1 Million Euro Mehrertrag Grundsteuer A: pro 10 Prozentpunkte Anhebung ca. 15.000,00 Euro Mehrertrag Vorschlag Nr. 2012 – 212 Titel Feuerwache 3 auflösen / Rettungsdienst behalten Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 216 Titel Keine Planungskosten für Südbad Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 217 Titel Grundstück an der Metzerstraße verkaufen Kurzbeschreibung Das Grundstück wird immer noch für einen möglichen Schwimmbadneubau vorgehalten. Wegen des hohen Schuldenstandes müssen nicht bebaute, aber bebaubare Gr undstücke verkauft und der Erlös dem Haus- halt zugeführt werden. Erläuterung Zwar hat Oberbürgermeister Lewe der Initiative Südbad zugesagt, ein Bürgerbad wohlwollend zu prüfen. In Hinblick auf den gegenwärtigen Schuldenstand der Stadt dürfen solche kostentreibenden Wahlversprechen nicht eingehalten werden. Der Oberbürgermeister muss sehen, wie er mit diesem Problem fertig wird. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich um einen Einsparvorschlag. Umsetzbarkeit des Vorschlags Allerdings stehen einem freien Verkauf zurzeit anders lautende Ratsbeschlüsse entgegen. Finanzielle Entlastung Durch einen freien Verkauf ließen sich zusätzlich einmalig Erträge (konser vativ geschätzt ca. 1,50 Mio. €) zur Haushaltsentlastung erzielen. Vorschlag Nr. 2012 – 218 Titel Straßennamensschilder privatisieren Kurzbeschreibung Die Straßennamensschilder an einen privaten Investor verkaufen, der die Schilder aufbaut, abbaut und un- terhält. Im Gegenzug darf er in gleicher Größe wi e das Straßenschild dezente Werbung anbringen. Alterna- tiv wird nur das Werberecht verkauft. Erläuterung Über oder unter dem Straßenschild wird prak tisch ein zweites Schild angebracht, das in engen Grenzen (zum Beispiel keine Bilder, einheitliches Schriftbild) eine ganz kurze dezente Werbebotschaft trägt. Beispie- le: Firmennahmen (t-mobile, Stadtwerke Münster, Wall) oder Produkte (zum Beispiel Westfälische Nach- richten). Entweder werden alle Schilder privatis iert (analog Buswartehäuschen) oder das Werberecht sepa- rat verkauft. Gesehen im Ausland, Foto verfügbar. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag ist nicht als Sparvorschlag zu werten. Straßennamenschilder sind „Richtzeichen“ nach § 42 StVO. Sie dienen der Orientierung innerhalb ge- schlossener Ortschaften. Durch ihre leicht erkenntliche und einheitliche Gestalt ung sorgen die Richtzeichen für hohe Sicherheit im Straßenverkehr. Das Aufstell en der Straßennamenschilder geschieht durch die Ver- waltung (Tiefbauamt) und stellt einen hoheitlichen Akt dar. Eine Privatisierung dieser Aufgabe scheidet aus. Das Straßennamenschild darf nur mit einem Zusatzschil d versehen werden, das erläuternde Hinweise zum Straßenamen beinhaltet. Für Werbung oder Firmenwegwei ser dürfen diese Zusatzschilder zu den Straßen- namenschildern nicht genutzt werden. Ein Verkauf der Straßennamenschilder – analog der Buswartehallen – ist rechtlich nicht möglich. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./, Finanzielle Entlastung ./, Vorschlag Nr. 2012 – 220 Titel Preußenstadion verkaufen Kurzbeschreibung Das Preußenstadion erweist sich für Münster als finanzieller Klotz am Bein. Das Gelände soll durch einen privaten Investor oder ein Investorenkonsortium für den Sportbetrieb erhalten bleiben. Erläuterung Der so geliebten und vielfach geförderten Fuß ballszene sollte es doch gelingen, einen Investor oder ein Investorkonsortium zu finden, welche das Gelände nicht nur für Fußball, sondern auch für andere sportliche Großveranstaltungen (zum Beispiel Leichtathletik) finanziell attraktiv machen. Dazu mögen Verwaltung und Parteien Überlegungen anstellen. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 20 Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag ist nicht als Sparvorschlag zu werten, da ein Verkauf an einen „Investor“ unrealistisch ist. In den vergangenen Jahren (1993 – 2000) konnte die In vestition eines privaten Investors in ein Stadion nicht realisiert werden. Ende 1998 hat der Rat dem Verkauf einer Fläche an der Hammer Straße/Berg Fidel zur Errichtung eines Einkaufszentrums zugestimmt. Im Gegenzug sollte die Firma ECE die Sanierung und den Umbau des städtisches Preußen-Stadions zu einem bundesligatauglichen Münsterlandstadion mit 22.500 überdachten Tribünensitzplätzen sowie die erforderlichen Umbaumaßnahmen in der Hammer Stra- ße auf der Grundlage eines Erschließungsvertrages durchführen. Ende 2000 ergeht das Urteil des Ober- verwaltungsgerichts (OVG) für das Land Nordrhein-Wes tfalen, das im Normenkontrollverfahren den Be- bauungsplan Nr. 400 "Preußen-Park" der Stadt Münster für nichtig erklärt und damit das Projekt beendete. Die Realisierung eines möglichen Stadionneubaus is t keine kommunale Aufgabe. Die Projektplanung für einen möglichen Stadionneubau an der Nieberdingstraße obliegt dem Verein oder zukünftigen Investoren. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ,/, Vorschlag Nr. 2012 – 225 Titel Ehemalige Hausmeisterwohnung Nicolaischule nutzen Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 234 Titel Fachleute innerhalb der Stadtverwaltung und im Rat an die richtige Stelle setzen Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 239 Titel Beleuchtung am Technologiehof nachts verringern Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 243 Titel Regelmäßige Überprüfung der städtischen Zuschüsse Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 244 Titel Sparen im System Stadtverwaltung selbst Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 248 Titel Mehrjährige Pflanzen und / oder Lebensmittel auf öffentlichen Grünanlagen Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 254 Titel Verbesserte Kriterien für Trägerzuschüsse der Stadt Münster erarbeiten Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 255 Titel Hundekot-Entsorgungs-Prüfer einstellen Kurzbeschreibung Schaffung von „Ein-Euro- Jobs“ zur Überprüfung der Sorgfaltspflicht von Hundebesitzern beim „Gassi- Gehen“. Erläuterung Ein unappetitliches Thema, aber Hundebesitzer machen es sich vor allem in den Außenbezirken (hier Gie- venbeck) sehr leicht, mit ihrem Hund Gassi zu gehen. Aufgestellte Tütenspender werden schlicht ignoriert. Ehrlich, es ist ja auch extrem, in körperwarmen Hundekot zu fassen. Aber nun. Die öffentlichen Plätze (hier Grüner Finger) sind so voll mit Hundekot, dass ein Verpachten der Flächen Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 21 zum haushaltsgünstigen Mähen durch einen Pächter (Landwirte) nicht stattfinden kann. Die Mahd ist etwas für den Sondermüll! Bei einem Verwarnungsgeld von 35 Euro oder bei Wiederholungstätern von 150 Euro hat die Stadt inner- halb kürzester Zeit die Aufwendungen für die Ein-Euro-Jobs neutralisiert und die Kassen so voll … Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag ist nicht als Sparvorschlag zu werten, da er rechtlich nicht umsetzbar ist. Umsetzbarkeit des Vorschlags Der Vorschlag ist nicht umsetzbar, da Personen mi t einer Beschäftigung in Arbeitsgelegenheiten, soge- nannte „Ein-Euro-Kräfte“, nicht für hoheitliche Aufgaben – und dazu zählen Kontrollaufgaben – eingesetzt werden dürfen. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 258 Titel Subventionierung der Busfahrkarten reduzieren Kurzbeschreibung Die Stadt subventioni ert den öffentlichen Busverkehr (ÖPNV) mit 25 Millionen Euro innerhalb des Stadt- werke-Haushalts freiwillig! Dadurch verschuldet sich Münster wesentlich immer weiter. Das ständige unge- sunde Haushaltsdefizit beträgt 20 Millionen Euro. Erläuterung Die Reduzierung der Zuschüsse um beispiels weise 20 % oder 5 Millionen Euro könnte die Gewinne der Stadtwerke um 4 Millionen Euro (nach Steuern) steigern, diese würden dann an die Stadt abgeführt und die ständige weitere Verschuldung beträchtlich reduziert. Zu m Vergleich: Um diese 4 Millionen Euro Defizitre- duzierung durch eine Erhöhung der Grundsteuer – die jeden Münsterbürger trifft – zu erzielen, wäre diese erneut um etwa 8 % zu erhöhen. Was ist da besser? Gezahlt werden muss, alles andere ist unfair der jungen Generation gegenüber. Das Leben auf Pump darf nicht weitergehen. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Die Subventionierung der Busfahrkarten erfolgt nicht über den städtischen Haushalt, sondern über die Überschüsse, die die anderen Sparten der Stadtwerke (Gas, Strom, Wasser) erwirtschaften. Dieses Modell hat Auswirkungen auf die Höhe der jährlichen Gewinn ausschüttung, die bei Wegfall der Busfahrkarten – Subventionierung jährlich deutlich höher ausfallen würde. Insofern hat dieses Subventionsmodell mittelbar Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Umsetzbarkeit des Vorschlags Der Vorschlag ist grundsätzlich umsetzbar, hat jedoc h zur Folge, dass die Fahrpreise deutlich erhöht wer- den müssen. Diese Maßnahme widerspricht allerdi ngs den politischen Ansprüchen (Managementkontrakt, Erhöhung des Modal Splitting, Reduktion der Umweltbel astung). Die Auswirkungen einer solchen komple- xen politischen Richtungsänderung sind so vielfältig und zahlreich, dass eine genaue fachlich inhaltliche wie auch wirtschaftliche Analyse – in allen den kbaren kommunalpolitischen Handlungsfeldern – unver- zichtbar wäre. Finanzielle Entlastung Die Entlastung ist finanziell abhängig von den politischen Beschlüssen. Vorschlag Nr. 2012 – 263 Titel Beirat Bürgerhaushalt einsparen Kurzbeschreibung Für den Bürgerhaushalt ist ein Beirat eingerichtet worden, darauf kann verzichtet werden. Erläuterung Die Besetzung des Beirates ist nicht zu erkennen, insoweit ist auch ni cht zu erkennen, wodurch er legiti- miert ist. Es gibt genug Sachverstand in der Verwaltung, daher ist der Beirat überflüssig. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Beirat Bürgerhaushalt ist durch Ratsbeschluss einger ichtet worden (Vorlage V/0029/2011/ 1. Erg.). Der Beirat hat Anregungen, Hinweise und Änderungswün sche im Zuge der beiden bislang durchgeführten Bür- gerhaushalte abgegeben. Darüber hinaus hat der Beirat aktiv die vom Rat beschlossene Zielsetzung des Bürgerhaushalts 2012 unterstützt, den Bekanntheitsgrad des Bürgerhaushalts zu erhöhen. Dazu zählten beispielsweise die Teilnahme an Veranstaltungen das Ve rteilen und Aufhängen von Werbematerialen, die Besetzung von Wochenmarktständen und ähnliches. Wie im seinerzeitigen Ratsbeschluss vorgesehen, ist der Beirat aktuell zusammeng esetzt aus interessier- ten Bürger/innen, interessierten Vertreter/innen der politischen Parteien in Münster sowie der Verbände und Interessengruppen und Mitarbeiter/innen der Stadtverwa ltung. Die Beiratsmitglieder erhalten keine Auf- wandsentschädigung. Umsetzbarkeit des Vorschlags Der Vorschlag ist zwar grundsätzlich umsetzbar. Mit einer Auflösung des Beirates würde der Bürgerhaus- halt aber eine Schnittstelle zur Bürgerschaft verlieren, die das Münsteraner Bürgerhaushaltsverfahren bis- lang ausgezeichnet hat. Finanzielle Entlastung Aktuell werden etwa 6 Beiratssitzungen pro Bürgerhaushaltsverfahren durchgeführt. Würde der Beirat durch Ratsbeschluss aufgelöst, würden diese Sitzungen so wie die verwaltungsseitige Vor- und Nachberei- tung zukünftig entfallen. Vorschlag Nr. 2012 – 264 Titel Wissenschaftsbüro einsparen Kurzbeschreibung Bei Münster Marketing ist ein Wissenschaftsbüro eingerichtet, dies sollte eingespart werden. Erläuterung Da nicht zu erkennen ist, was dies Büro tut und wo der kommunale Sinn dieser Einrichtung liegt sollte diese eingespart werden. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 22 Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich um einen Einsparvor schlag, da bei Wegfall der Kosten der städtische Haushalt entlastet würde um die Personalkosten für 2 Stellen. Umsetzbarkeit des Vorschlags Mit der Einsparung des Wissenschafts büros wäre die weitere Umsetzung des Stadtprofils „Wissenschaft & Lebensart“ als Ergebnis des Stadtentwicklungs- und Stadtma rketingprozesses (ISM) nicht mehr möglich: hier erfolgt ganz wesentlich die Markenentwicklung und Markenführung der (Wissen schafts)stadt. Die wis- sensbasierte Stadtentwicklung als Zukun ftsstrategie Münsters wird hier ganz wesentlich geleistet. Grundla- ge hierfür ist die „Allianz für Wissenschaft“, eine strategische Kooperation von Universität, Fachhochschule und Stadt, welche hier gemanagt wird. Diese Kooperat ion könnte mit der Schließung des Wissenschaftsbü- ros nicht mehr weitergeführt werden. Über dieses Netzwerkmanagement hinaus werden für die Stadt Profil bildende Projekte und Maßnahmen realisiert, welche ganz wesentlich durch Drittmittel aber auch durch die Hochschulen finanziert werden: für die Projekte 2012 bis 2014 konnten bereits Drittmittel in Höhe von mehr als 200.000 € akquiriert werden. http://www.muenster.de/stadt/tourismus/wissenschaftsstadt.html http://www.muenster.de/stadt/tourismus/pdf/geschaeftsbericht_2011.pdf http://www.allianz-fuer-wissenschaft.de/allianz Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 270 Titel Kosten für Stadtbücherei schrittweise reduzieren Kurzbeschreibung Das Lesen wird nicht weniger, nur die Verf ügbarkeit von Lesestoff wird günstiger durch Internet und E- Buch, und auch die Ausleihe lässt sich dadurch günsti ger gestalten. Das fordert einen Anpassungsprozess über Zeit, der jetzt beginnen sollte. Erläuterung Unter dem Etatposten 0404 „Stadtbücherei + Förderung von Büchereien freier Träger“ fallen 6,1 Millionen € Kosten an, davon sind 57% Personalkosten (3,5 Millionen €) und nur 115.000 € gehen an Dritte (zum Bei- spiel Hiltrup-Bücherei). Es gibt inzwischen jede Menge Bücher über das Internet für kleines Geld oder el ektronisch umsonst, ein E- Buch kostet weniger als 100 €, und den Computer gibt es in fast jedem Haushalt. Darauf müssen auch die Stadtbücherei und die Stadtgesellschaft reagieren. Au sleihe auf elektronischem Weg, überregionaler Zu- sammenschluss von Büchereien mit elektronischem Angebot und so weiter. All das ist ein Prozess über Zeit, der passieren muss und mit weniger Personal und Kosten auskommt als die Struktur von heute. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag führt nicht zu Einsparungen, u.a. aus folgenden Gründen Bücher sind nach wie vor urheberrechtlich geschützt. Für die Anschaffung von e-Books muss die Stadt bücherei Lizenzen erwerben, die ähnlich hohe Kosten verursachen wie die für Printmedien. Ein Großteil der Verlage ist nicht bereit, den Bibliotheken Lizenzen für die Auslei he von e-Books einzuräu- men (bei Printmedien können die Verlage aufgrund der Vo rschrift des § 27 Abs. 2 UrhG dies nicht untersa- gen). Bei der Ausleihe von e-Books entstehen neben den Kosten für Server- und Rechnerleistungen auch Kosten für den Einkauf der notwendigen Software sowie Kosten für die laufenden Wartungskosten. Personalkosten fallen für die Auswahl der E-Medien und die Betr euung der Kunden an (insbesondere bedingt durch die Vielfalt der technischen Geräte, mit denen auf die e-Books zugegriffen werden kann. Der Zusammenschluss mehrerer Bibliotheken für die Ausleihe von e-Medien ist bereits erfolgt (vgl. www.muensterload.de). Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 271 Titel Vermarktung der Grundstücke an der Grevener Straße Kurzbeschreibung Die Grundstücke von E cke Dreizehnerstraße bis Grevener Straße 217 sollten vermarktet werden – das bringt Geld in die Stadtkasse. Erläuterung - Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag bezieht sich auf die Grundstücke Grevener Str. 207 und 217. Der Vorschlag ist – bezogen auf das Grundstück 217 – kein Einsparvorschlag, weil diese Fläche auch künf- tig für Sozialunterkünfte genutzt wird (vgl. Vorlage V/0221/2012). Bezogen auf die Liegenschaft Grevener Str. 207 handelt es sich um einen Einsparvorschlag. Umsetzbarkeit des Vorschlags Die Veräußerung der Liegenschaft Grevener Str. 207 is t von der Verwaltung anges toßen. Wenn die zurzeit laufende Entbehrlichkeitsprüfung ein positives Ergebnis bringt, wird di e Veräußerung in das Arbeitspro- gramm des Amtes für Immobilienmanagement aufgenommen. Finanzielle Entlastung Die Höhe des Verkaufserlöses ist derzeit nicht bezifferbar. Vorschlag Nr. 2012 – 272 Titel Mehr Mietergenossenschaften in Münster Kurzbeschreibung Mietergenossenschaften sind die geeignete Form, preiswerten Wohnraum zu schaffen. Erläuterung Sozialwohnungen werden mit Steuergeldern ge baut, saniert und abgerissen. Mietergenossenschaften nehmen Steuergelder für Neubau, Sanierung und Abriss nich t in Anspruch. Deshalb tragen sie zur Entlas- tung des öffentlichen Haushaltes bei. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 23 Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag ist nicht als Sparvorschlag zu werten, da auch Mietergenossenschaften nur unter Inan- spruchnahme von öffentlichen Mitteln preiswerten Wohnraum neu schaffen können. Hinzu kommt, dass Sozialwohnungen nicht mit kommunalen, sondern mit Bundes- und Landesmitteln, gefördert werden. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 279 Titel Rücknahme zusätzlicher freiwilliger Leistungen Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 280 Titel Theater: Kooperation zur Kostensenkung anstreben Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 286 Titel Stiftung gründen, die die Lohnkosten im Altenheim bezahlen Kurzbeschreibung In Holland zahlt eine Stiftung die Lohnkosten. Erläuterung Wir haben fünf Millionen Hartz IV-Empfänger, Mi ni-Jobber und Rentner, die die Altenheimkosten vom Sozi- alamt bezahlt bekommen werden. Wir müssen andere Wege gehen, um die Kosten aufzufangen. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag ist kein Sparvorschlag, weil er rechtlich nicht umsetzbar ist. Denn Stiftungen als privates bürgerschaftliches Engagement ersetzen keine sozial staatlichen Leistungen, sondern ergänzen sie allen- falls bei besonderen Härten im Einzelfall. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 287 Titel Instandhaltung der Straßen in Münster prüfen Kurzbeschreibung Prüfen, ob die Instandhalt ungspraxis bei Münsters Straßen mit te ilweise jährlichen Ausbesserungen selbst kleinster Schäden wirtschaftlich sinnvoll ist oder was uns diese Praxis zusätzlich kostet. Erläuterung Der Zustand von Münsters Straßen ist im Verg leich zu den meisten anderen Städten immer Top. Kleinste Mängel werden umgehend behoben. An vielen Kreuzungen wird der Straßenbelag sogar jährlich erneuert. In der Presse war vor einiger Zeit zu lesen, dass diese Praxis kostengünstiger se i, als kleine Schäden nur auszubessern („flicken“) und den Belag nur alle paar Jahre zu erneuern. Andere Städte – auch die in Haus- haltssicherung – verfahren aber anders; hier sind Hauptst raßen häufig Flickenteppiche. Wäre Münsters Praxis günstiger, müssten die anderen Städte doch auch so verfahren! Daher Prüfauftrag (neutral), die bei- den Verfahrensweisen ökonomisch zu vergleichen. An schließend Diskussion eröffnen, welchen Straßenzu- stand man sich in Münster leisten kann und möchte. Ausdrücklich fordere ich hier nicht, dass es einen schlechteren Zustand geben soll – aber man sollte den Preis kennen! Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich grundsätzlich um einen Einsparvorschlag. Umsetzbarkeit des Vorschlags Die Verwaltung greift das Thema auf und bereitet es für eine Beratung in den politischen Gremien im Zu- sammenhang mit der Beratung des Konsolidierungsprogramms 2012 – 2017 auf Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 292 Titel Maximal 100.000 Euro je Antrag aus Sparkassen-Fördertopf Kurzbeschreibung Bei der Ausschüttung aus dem Sparkassen-Fö rdertopf dürfen maximal 100.000 Euro pro Antragsteller be- willigt oder ausgezahlt werden, um möglichst viele Antragsteller zu berücksichtigen (statt einiger weniger). Erläuterung - Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich nicht um einen Sparvorschlag, da eine Begr enzung des Förderhöchstbetrages aus dem Sparkassen – Fördertopf nicht zu einer Entlastung des städtischen Haushalts führen würde. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 24 Vorschlag Nr. 2012 – 294 Titel Stadtverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr schließen Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 295 Titel Tempo 50 in der gesamten Stadt Kurzbeschreibung Dadurch würden die Unfallzahlen schnell und effektiv verringert. Außerdem ließen sich sage und schreibe 2 bis 3 Millionen Euro für rein bauliche Maßnahmen einsparen. Erläuterung Im letzten Jahr gab es die höchste Zahl an Verkehrstoten in der Stadt seit 2008: 5 Personen kamen ums Leben. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag spart kein Geld. Der Rat hat bereits einen entsprechenden Beschluss in 2011 gefasst (Vor- lage 0932/2011/Erg.). Danach soll die nach der StVO geltende Regelgeschwindigkeit von 50 km/h (ergänzt um Tempo-30-Zonen in schutzwürdigen Stadtbereichen) innerhalb der geschlossenen Ortschaft der Stadt Münster lückenlos eingeführt werden. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 299 Titel Senkung der Münster-Standards bei Straßenausbau Kurzbeschreibung Senkung des „Münster-Standards“ beim Ausbau von Straßen, wenn diese in reinen Wohngebieten liegen. Erläuterung Es sollte kritisch geprüft werden, ob der akt uelle „Münster-Standard“ auch für reine Wohnstraßen in den Außenbezirken notwendig ist. Die Anwohner sind im Allgemeinen wegen der hohen Kostenbeteiligung nicht begeistert. Müssen die Gehwege immer perfekt sein? Kann man nich t auch zum Beispiel Gehwegplatten bei einer Sa- nierung weiterverwenden? Muss es tatsächlich der Unterbau sei? Muss überhaupt schon saniert werden, wenn der Gehweg etwas schief ist? Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich grundsätzlich um einen Einsparvorschlag. Umsetzbarkeit des Vorschlags Die Verwaltung greift das Thema auf und bereitet es für eine Beratung in den politischen Gremien im Zu- sammenhang mit der Beratung des Konsolidierungsprogramms 2012 – 2017 auf. Finanzielle Entlastung Vorschlag Nr. 2012 – 301 Titel Keine Startbahnverlängerung am Flughafen Münster/Osnabrück Kurzbeschreibung Es wird der Rückzug der Stadt aus den Plänen zur Startbahnverlängerung am Flughafen Müns- ter/Osnabrück (FMO) gefordert. Erläuterung Wir brauchen keinen Interkontinental-Verkehr am FMO. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Auf Basis der aktuellen Fluggastzahlenentwicklung wird anhand einer Wirtschaftlichkeitsanalyse unter- sucht, welche Aussichten und Auswirkungen das Pr ojekt der Startbahnverlängerung haben wird. Danach werden Aussagen zur mittelfristigen Belastung der Gese llschafter getroffen werden. Bis zur Vorlage und Bewertung dieser Analyse werden nach Beschlusslage dur ch die Gesellschafter keine über die dritte Tran- che hinausgehenden Mittel zur Finanzierung der Startbahnverlängerung bereit gestellt werden. Umsetzbarkeit des Vorschlags Abhängig von politischen Beschlüssen auf der Basis der Wirtschaftlichkeitsanalyse. Finanzielle Entlastung Abhängig von politischen Beschlüssen. Vorschlag Nr. 2012 – 304 Titel Städtische Mehrfachförderung beenden Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 309 Titel Abschaffung der Ampel Gartenstraße / Hoher Heckenweg Kurzbeschreibung An der Ecke Gartenstraß e/Hoher Heckenweg stadtauswärts ist jetz t eine Ampel installiert worden, außer den Verkehrsfluss zu hemmen, macht sie keinen Sinn. Erläuterung Da außerdem die Fußgänger- und Radfahrerampel so angebracht sind, dass viele Autofahrer mehr Grün als Rot sehen wird sie sowieso häufig übersehen und in soweit ist es mehr Gefährdung als Sicherung. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 25 Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich nicht um eine Sparvorschlag, da die Abschaffung der Ampel Geld kostet. Im übrigen wurde die Fahrbeziehung aus Gründen der Verkehrssicherheit in die Signal regelung aufgenommen. Für Blinde und Sehbehinderte waren an der Lichtsignalanlage an allen anderen Fußgängerfurten besondere Signale vorhanden, es fehlte jedoch der gesi cherte Weg über den bisher teils mit sehr hoher Geschwindigkeit frei fließenden Rechtsabbieger Richtung Coerde. Eine Ab schaffung der Ampel kann daher nicht empfohlen werden. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 311 Titel (Projektbezogene) Spenden von Bürgern Kurzbeschreibung Die Stadtverwaltung bemüht sich intensiver darum, Bürger vom Spenden oder Vererben zu Gunsten der Stadt oder städtischer Aufgaben und Einrichtungen zu überzeugen. Erläuterung Die Münsteraner/innen beweisen bei verschiedenen Aktionen ihre Verbundenheit mit ihrer Stadt. Ich könnte mir daher vorstellen, dass es auch eine größere Bereitschaft gibt, für die Stadt oder einzelne Einrichtungen, Aufgaben und Projekte zu spenden oder Geld zu vererben. Vermutlich ist dies auch jetzt schon möglich, wird aber meines Erachtens zu wenig publik gemach t. Hier könnte die Stadt aktiver auf die Bürger/innen zugehen. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Spenden und (Zu-) Stiftungen zugunsten von Menschen und Einrichtungen in Münster haben Tradition; sie finden u. a. ihren Niederschlag in zurzeit 10 kommunal verwalteten Stiftungen. Münster hat eine engagierte und mit „ihrer“ Stadt identifizierte Bürgerschaft, die ber eits in vielfacher Weis e ihr persönliches und finan- zielles Engagement zeigt. Dennoch können in diesem Be reich durch gezielte Ansprache, Information und Beratung Potenziale gehoben werden. Finanzielles Engagement von Bürgerinnen und Bürgern gilt es durch entsprechende Maßnahmen der Werbung zu akquirieren. Geeignete fachlich fundierte Fundraising- Aktivitäten hierfür sind systematisch und kontinuierlich (weiter-) zu entwi ckeln, um diese Potenziale zu we- cken und zu kanalisieren. (Ein Beispiel: Stiftungstage) Umsetzbarkeit des Vorschlags Der Vorschlag ist umsetzbar, bindet aber finanzielle und personelle Ressourcen im Bereich Information, Spendenakquise und Werbung, um nachhaltige Wirkungen zu erzielen. Finanzielle Entlastung wahrscheinlich; sowohl durch Spenden als auch (Zu-) Stiftungen sowie persönliches Bürgerengagement könnten – nach einem aufgabenkritischen Verfahren in der Stadtverwaltung – sog. „Freiwillige Aufgaben“ mittelfristig in klar begrenzten Bereichen durch Bürger innen und Bürger in Eigenregie freiwillig aufgegriffen resp. „übernommen“ werden; nicht städtischerseits an die Bürgerschaft delegierbar. Vorschlag Nr. 2012 – 313 Titel Straßenbaustellen mehrschichtig bearbeiten Kurzbeschreibung Der Straßenbau wird in Münster im klassischen Einschichtbetrieb durchgeführt. Hierdurch verzögern sich z.B. Reparaturarbeiten unnötig und führen über längere Zeit zu Staus, erhöhter Umweltbelastung, erhöhter Belastung nicht betroffener Mitbürger. Erläuterung In den letzten Wochen wurde und wird an der Kr euzung Ring/Grevener Straße die Bushaltestelle erneuert. Allmorgendlich waren lange Rückstaus und ein Ausweic hen auf „Schleichwege“ zu beobachten. Die Bauar- beiten wurden jedoch nur einschichtig ausgeführt. Ei ne Verlängerung der täglichen Bearbeitungszeit hätte für viele Anwohner und Verkehrsteilnehmer durch eine um Tage verkürzte Bearbeitungsdauer ergeben. Es wäre wesentlich angenehmer für alle Beteiligten gewesen. Bei zukünftigen Baustellen bitte ich diese Abarbeitung im Mehrschichtbet rieb zu prüfen. Mehr-Kosten für frühere/spätere Arbeitszeiten müssten über bessere Ausnutzung der Ressourcen (Maschinenpark) kom- pensiert werden. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Im Straßenbau wird von einem mehrschichtigen Arbeiten bzw. auch Arbeiten am Wochenende bei geeigne- ten Projekten Gebrauch gemacht So werden beisp ielsweise Arbeiten in Kreuzungsbereichen am Wochen- ende oder nachts durchgeführt. Bezogen auf die mehrschichtige Durchführung von Straßenbauarbeiten hat die Verwaltung wichtige Erkenntnisse aus einem Straßenbauprojekt gewinnen können, in dem 6 Nächte hintereinander an einer sehr intensiv genutzten Straße Tag und Nacht gearbeitet wurde. Festzustellen war ein sehr hohes Beschwerdeaufkommen der Anlieger, die sich vor allem auf ihren Ruhebedarf im verdienten Feierabend beriefen. Anliegen der Verwaltung ist deshalb bei der Frage der Beauftragung von Mehrschichtbetrieb, einen gerech- ten Ausgleich zwischen den Interessen der Anlieger und den Interessen der Verkehrsteilnehmer zu errei- chen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass für einen Mehrschichtbetrieb zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in jedem Einzelfall eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde eingeholt werden muss, dem nur entsprochen wird, wenn stichhaltige Gründe in dem Einzelfall vorgetragen werden können. Die Erfahrungen zeigen auch, dass ein mehrschichtiger Baustellenbetrieb häufig teurer ist. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 26 Vorschlag Nr. 2012 – 315 Titel Entkriminalisierung von Drogenkonsumenten Kurzbeschreibung Die Kriminalisierung von Konsumenten verschlingt Unmengen an öffentlichen Geldern. Den Konsumenten wird nicht geholfen, im Gegenteil, sie werden in einen kriminellen Strudel gezogen. Erläuterung Es gibt genügend Vorschläge wie „Drogen“ legal und kontrolliert erworben und konsumiert werden können. Bei allen diesen Modellen spart die Öffentlichkeit nicht nur die Kosten, die durch Kriminalisierung und deren Folgen entstehen (Gerichtsverfahren, die meist eingestellt werden, Abrutschen in die Kriminalität), sie könn- te durch die Abgabe sogar Geld einnehmen. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Bei diesem Vorschlag handelt es sich nicht um einen Sparvorschlag mit entlastender Wirkung für den städ- tischen Haushalt, weil die legale Vergabe von Drogen keine Suchtberatung, keine Therapie und auch nicht die Wiedereingliede- rung ersetzt Substitutionsbehandlung auch das psychosoziale Hilfeangebot nicht entbehrlich macht die Behandlung mit Diacetylmorphin als Regelangebot erhebliche Mittel binden wird (ein Angebot für ca. 500 Personen bedeutet Kosten von jährlich mindestens 8 Millionen Euro) Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 317 Titel Dezentrale Energieversorgung ausbauen Kurzbeschreibung Bau von (kleineren) Bl ockheizkraftwerken in Neubaugebieten in de n Stadtteilen und bei der Sanierung von bestehenden Baugebieten, z.B. auf Konversionsflächen. Erläuterung Wo eine Versorgung mit Fernwärme wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, erspart di e kleinteiligere dezentrale Stromerzeugung gemeinsam für mehrere Bauvorhaben oder für ganze Straßenzüge bei gleichzeitiger Nut- zung der Abwärme unter anderem lange Leitungswege und Energieverluste und führt dadurch zu einer Entlastung des städtischen Haushalts und des Haushalts der Stadtwerk e und der Endkunden. Gleichzeitig werden Kosten für die Umsetzung der städtischen Klimaschutzziele gespart. Das „Klimaschutzgutachten 2020 für die Stadt Münste r“ spricht unter Ziffer 7.6.7 nur vom „Ausbau der Fernwärme in der Fläche“ Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Bau von BHKW außerhalb des Fernwärmeeinzuggebietes wird schon seit mehr als 15 Jahren intensiv in Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und St adtwerken Münster betrieben. Die Umsetzung des Vorschlages führt zu keiner Einsparung bei der Stadt Münster, da die Stadtverwaltung selbst nur bei eigen genutzten Objekten BHKW´s baut, auch bei den Stadtwerken fü hrt dieser Vorschlag zu keiner Einsparung, da die Stadtwerke immer eine mögliche Investiti on in BHKW´s über die angeschlossenen Kunden refinan- ziert. Unabhängig davon kann jeder Private oder jedes Unternehmen auch heute schon BHKW`s im Rah- men der gesetzlichen Möglichkeiten bauen und betreiben und dabei auch Dritte mit Energie versorgen. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 318 Titel Parkraumbewirtschaftung Kurzbeschreibung Eigentümer von Fahr zeugen, die keinen Stellplatz auf dem eigenen Baugrundstück nachweisen können und Pendler zahlen künftig eine Nutz ungsgebühr für das Abstellen ihres Fahrzeugs auf öffentlichen Ver- kehrsflächen. Erläuterung Auf der Straße abgestellte Fahrzeuge, nicht nur in Altbaugebieten, stellen das Ordnungsamt, die Straßen- reinigung, die Müllabfuhr und so weiter vor zahlre iche Probleme, deren Lösung nur durch entsprechenden personellen und finanziellen Aufwand möglich ist. Menschen mit Bewohnerparkausweisen und Teilnehmer am Carsharing sollten von einer zusätzlichen Nut- zungsgebühr verschont bleiben. Ich habe einen ganz ähnlichen Vorschlag schon vor einem J ahr gemacht und vermute, dass er wieder nicht mehrheitsfähig sein wird. Inzwischen habe ich erf ahren, dass die Schweizer Bundeshauptstadt Bern gene- rell eine solche nicht unerhebliche Gebühr erhebt. Näheres unter http://www.bern.ch/leben_in_bern/mobilitaet/autoundmotorrad/parkieren/parkkartenzonen Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag ist aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar und führt deshalb nicht zu Einsparungen. Die Parkraumbewirtschaftung hat sich allein an straß enverkehrsechtlichen und nicht an fiskalischen Vorgaben zu orientieren. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 27 Vorschlag Nr. 2012 – 319 Titel Keine Subventionierung von Baulandpreisen Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 320 Titel Kommunale Abgabe für Barrierefreiheit Kurzbeschreibung Einführung einer kommunalen Abgabe für alle öffentlich zugänglichen bzw. relevanten Gebäude, die nicht barrierefrei zugänglich für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Familien usw. sind. Erläuterung Derzeit ist die Situation für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Familien usw. in Bezug auf den barrierefreien Zugang zu öffentlichen Gebäuden (Restaur ants, Arztpraxen, Einkaufsläden usw.) katastro- phal. Für die Betreiber besteht derzei t kein Anreiz, an dieser Situation etwas zu ändern. Durch die Einfüh- rung einer entsprechenden Abgabe könnte ein Anreiz für entsprechende Maßnahmen geschaffen werden. Die Abgabe könnte zweckgebunden für entsprechende städt ische Maßnahmen eingesetzt werden und mit den anderen kommunalen Abgaben verwaltungsarm eingezogen werden. Sobald ein Betreiber seine Räumlichkeiten barrierefrei gestaltet, wird er von der Abgabe befreit. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich nicht um einen Einsparvorschlag, da er rechtlic h nicht umsetzbar ist. Denn das Recht auf Erschließung eigener Steuerquellen steht grundsätzlich nur dem Bund und den Ländern zu. Nur für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern obliegt den Komm unen in NRW die Steuerhoheit. Die vorgeschlagene Abgabe zählt dem Wesen nach nicht zu dieser Steuerart. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 321 Titel Längere Grünphasen anstelle teurer Radschnellwege Kurzbeschreibung Keine teuren Radschnellwege planen und bauen, sondern längere Grünphasen an Ampeln für Radfahrer, dies verkürzt die Fahrzeit zur Arbeit. Die Kosten der Ampelumstellung liegen deutlich unter den für neue Radschnellwege. Erläuterung An vielen Ampeln im Stadtgebiet gibt es eine se hr kurze Grünphase für Radfahrer, so dass bei Fahrten in die Stadt lange Wartezeiten entstehen. Als Beispiel nenne ich die Kreuzung Kanalstraße/Bröderichweg. Die Grünphase für Radfahrer beträgt ca. sechs Sekunden. Die Grünphase für Autos stadteinwärts beträgt zu- mindest 40 Sekunden, teilweise deutlich über eine Mi nute, stadtauswärts ist die Grünphase noch deutlich länger. Die Anzahl der Fahrzeuge, die in den Bröder ichweg abbiegen, ist überschaubar. Somit ergibt sich auch keine übermäßige Behinderung dieser Verkehrste ilnehmer. Mit der Umstellung würde dem Wunsch nach schnellerer Erreichbarkeit der Innenstadt entsprochen, ohne dass viel Planung oder hohe Kosten er- forderlich sind. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Dieser Vorschlag spart kein Geld. Die als Beispiel genannte Ampel hat in der Steu erung keinen hohen Differenzierungsgrad (Linksabbieger sind nicht getrennt geschaltet), so dass an dieser Ampel (und vielleicht auch ei nigen anderen) die Möglich- keit bestünde, die Grünzeit für Radfahrer zu verlä ngern, ohne damit gravierende Auswirkungen für andere Verkehrsteilnehmer zu verursachen. Anders ist die Situation an den großen innenstadtnahen Kreuzungen, an denen in der Regel die Linksab- bieger aus Gründen der Verkehrssicherheit eigenständig signalisiert sind. Je feingliedriger aber eine Steue- rung ist, umso weniger Freigabezeit kann auf die einzelnen Fahr- und Gehbeziehungen verteilt werden. Daher können an den großen Kreuzungen die Grünzeiten für die Radfahrer nicht erhöht werden, ohne gleichzeitig bei anderen Geh- und Fahrbeziehungen die Freigabezeiten zu reduzieren. Der Vorschlag kann daher die grundsätzlich wünschenswerte Planung und Einrichtung von Radschnellwegen nicht ersetzen. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 325 Titel Keine Subventionierung von Sport – Tourismus Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 326 Titel Mauritz-Tunnel nicht umbauen Kurzbeschreibung Die Unterführung an Landeshaus/Eisenbahnstraße soll für 120.000 Euro umgebaut werden, ohne dass hier zwingend Handlungsbedarf wäre. Das Geld ist an jeder enger en und gefährlicheren Stelle für Radfahrer im Stadtgebiet sinnvoller einzusetzen. Erläuterung Angesichts von se chs Millionen mehr Defizit in diesem J ahr gehören derartige Luxussanierungen ganz schnell in die Versenkung. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 28 Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich grundsätzlich um einen Vorschlag mit haushaltsentlastender Wirkung. Umsetzbarkeit des Vorschlags Wegen der gestiegenen Baukosten hat die Verwaltung bereits vorgeschlagen, den Umbau zurückzustellen. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 328 Titel Beleuchtung Aaseetreppe Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 330 Titel Freiflächen für gemeinschaftliche urbane Gärten Kurzbeschreibung Die Stadt könnte komm unale Freiflächen oder brach liegende Flächen für gemeinscha ftliches Gärtnern zur Verfügung stellen. Erläuterung Eigentlich ist Boden ein gemeinsames Gut, so wie Luft und Wasser: Der Zugang zu diesen Gütern sollte im Sinne einer gerechten Gesellschaft gewährleistet sein. Das aktuelle Streben nach gemeinschaftlicher urbaner Gärtnerei ist ein lebenswichtiger Impuls, der als „Chance“ begriffen werden sollte. Auf kommunaler Ebene kann die Stadt dieser neuen Di mension der gesellschaftlichen und umweltbewuss- ten Entwicklung Raum geben. Ein direkter, unmittelbarer Weg ist die zur Verfügung Stellung von Freiflä- chen an Bürger/Gruppen. Die Kosten wären null, der Gewinn von unschätzbarer Güte: 1. Wissen im Sinne von Umweltbewusstsein, Gemüse-/Blumenanbau 2. Impulse für verantwortungsbewusstes Verhalten 3. Interkultureller Austausch / soziale Verbindungen 4. Konkrete Erfahrungen hin zu Ernährungsbewusstsein /-souveränität Münster kann abermals zeigen, welch „lebenswerte Stadt“ mit was für einer „Farbenbekennung“ sie ist! Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich aus folgenden Gründen nicht um einen Einsparvorschlag: Gemeinsames, urbanes Gärtnern ist ein Trend, in dem interessierte Stadtbewohner gemeinschaftlich aus langweiligen, nutzlosen Flächen bunte Gärten entwickeln. D abei handelt es sich allerdings um solche Flä- chen, die im aktuellen Stadium nicht genutzt werden und auf denen deshalb kaum oder keine Kosten anfal- len Solche Flächen befinden sich nur ganz eingeschränkt im Besitz der Stadt Münster. Sollen öffentliche Freiflächen dafür in Anspruch genommen werden, so werden diese Flächen der öffentlichen Nutzung zu Gunsten einer privaten Nutzung entzogen. Die geschilder ten Ansätze sind aber identisch mit den Ansätzen im Kleingartenwesen, das aus genau diesen Gründen auch öffentlich gefördert wird. Ausreichende Klein- gartenflächen stellt die Stadt Münster aus diesem Grund zur Verfügung. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 332 Titel Externe Moderation des Bürgerhaushalts einsparen Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 333 Titel Umweltschutzabgabe am Flughafen Münster-Osnabrück (FMO) Kurzbeschreibung Erhebung einer Abgabe bei Start und Landung am FMO in Höhe von 1 bis 2 Euro pro Passagier. Bei 2 Mil- lionen Passagieren macht das 2 bis 4 Millionen Euro für Münster, Osnabrück etc., die für Umweltprojekte genutzt werden können. Erläuterung Flugreisen belasten die Umwelt erheblich. Gleichzeitig wird das Ke rosin, anders als Treibstoffe für PKW oder Bahnverkehr (auch Strom) nicht durch Umweltst euern/-abgaben belastet, es wird nur eine kleine CO2 Abgabe pro Flug erhoben. 1 oder 2 Euro mehr pro Flugreise sind für niema nden Anlass, deshalb den weiten Weg zu einem anderen Flughafen auf sich zu nehmen. Die Einnahme aus der Abgabe können zweckgebunden für Umwe ltprojekte in den Städten Münster, Osna- brück und den anderen FMO-Besitzern verwendet werden – für Münster rund 1 Millionen Euro pro Jahr! (Nicht meine Idee, aber gut; in Osnabrück gab es da schon mal einen Anlauf) Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Es wird als schwierig eingeschätzt, die recht liche Grundlage für die Erhebung einer solchen Abgabe zu schaffen (siehe Vorschlag Nr. 370 Bürgerhaushalt 2011; V/0480/2012). Zudem ist die ursprüngliche Idee der Luftverkehrssteuer eine klimapolitische Funk tion gewesen. Durch die Erhebung der Steuer und den daraus folgenden Preiserhöhungen folgten bereits Streckenstreichungen am FMO. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 29 Umsetzbarkeit des Vorschlags Politische Beschlüsse sind nötig, die sich wie oben beschrieben als schwierig erweisen. Finanzielle Entlastung Kein Spareffekt für den städtischen Haushal t, da mit dem Klimaschutzeuro Um weltprojekte finanziert wer- den sollen. Vorschlag Nr. 2012 – 334 Titel Kurtaxe oder Bettensteuer erheben Kurzbeschreibung Münster wird bei Touristen immer beliebter – Münster macht viel für Touristen. Durch eine Abgabe pro Ho- tel-Übernachtung könnte ein Teil dieser Aufwendungen finanziert werden. Erläuterung Eine Bettensteuer wurde schon mal diskutiert, al s die Mehrwertsteuer für Hotels von 19 auf 7 % gesenkt wurde. Besonders wegen der Rechtsunsicherheit wollte sich Münsters Stadtverwaltung damit nicht befas- sen. Es gibt nun einige Städte als Beispiele, wie man so etwas rechtssicher umsetzt. Klar ist, dass Touristen auch ohne eine Kurtaxe o.ä. Ge ld in der Stadt lassen. Aber mit einer solchen Abga- be lässt sich eben der Tourismusetat gegenfinanzieren oder gar Geld in weitere Aktivitäten stecken. Beispielsweise 5 Euro oder 10 % pro Übernachtung tun niemanden weh und sind auch weniger, als die Reduktion der Mehrwertsteuer ausgemacht hat. Die Tour isten werden bei der Qualität, die sie hier geboten bekommen (Stadtbild, Sauberkeit, Veranstaltungen…) sicher Verständnis zeigen. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich um einen Vorschlag, der den städtischen Haushalt entlasten würde. Bisher wurde noch keine höchstrichterliche Ent scheidung über die Zulässigkeit der Erhebung einer sog. „Bettensteuer“ getroffen. Nach Eröffnung verschiedener Musterklagen dürfte eine Vielzahl von diesbezügli- chen Steuerbescheiden noch nicht bestandskräftig se in. Angesichts der weiterhin vorhandenen Rechtsun- sicherheiten und des mit der Einführung und Erhebung verbundenen Verwaltungsaufwands empfiehlt die Verwaltung, die Erhebung einer Bettensteuer aktuell nicht weiter zu verfolgen. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 339 Titel Keine Bevorzugung Preußen Münsters Kurzbeschreibung Keine Bevorzugung von Preußen Münster durch höhere Förderungen des Vereins oder des Stadions ge- genüber anderen Sportvereinen! Erläuterung So sehr ich Preußen Münster die sportlichen Erfolge auch gönne – es ist meines Erachtens nicht vertretbar, Preußen Münster finanziell gegenüber anderen Vereinen zu bevorzugen. Jeder Verein sollte eine gewisse Grundförderung bekommen (zum Beispiel pro aktive m (!) Mitglied) und dann, wenn er „etwas teurer“ ist, die Mehrkosten auch selbst tragen. Wie in jedem Haushalt mu ss man dann für größere Anschaffungen halt ansparen und den Gürtel solange enger schnallen – oder es geht halt nicht. Für die Masse (!) der Bürger leisten die anderen Sportver eine in zum Beispiel integrativer und sozialer Hin- sicht mehr als Preußen Münster. Die immer wieder zi tierte indirekte Gegenfinanzierung durch Image und Geld, das Besucher mitbringen, ist für mich nicht realistisch. Also: Senkung der Zuschüsse an Preußen Münster auf ein Niveau, das mit dem anderer münsterschen Vereine vergleichbar ist. Wenn der Verein mit dem von ihm genutzten Stadion mehr will, muss er es auch selbst bezahlen! Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag ist nicht als Sparvorschlag zu werten, da davon auszugehen ist, dass sich die tatsächlichen Kosten für den Betrieb, Unterhaltung und Instandsetzung des städtischen Preußen-Stadions deutlich höher belaufen, als die lt. Überlassungsvertrag zu zahlenden 167.187,00 €. Im Anschluss an die Sanierungsmaßnahme des Städt ischen Preußen-Stadion im Jahr 2001 wurde zwi- schen der Stadt und dem SCP ein Überlassungsvertrag geschlossen. Mit diesem Vertrag wurde dem SCP die kostenlose Nutzung am bestehenden Stadion sowie die bislang von der Stadt selbst erledigten Arbeiten wie Bauunterhaltung, Betrieb und die Instandhalt ung des Stadions, der Nebenflächen und der Gebäude übertragen. Der Zuschuss wurde im Jahr 2006 um 5 % gekürzt und soll im Interesse einer Gleichbehand- lung einer Zuschusskürzung an andere Sportvereine im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 – 2017 erneut gekürzt werden (vgl. Anlage , lfd. Nr. ). Entgegen der bestehenden Überlassungsverträge mit anderen Sportvereinen wurde SCP per Vertrag ver- pflichtet, auch die Bauunterhaltung und Instandhaltung des Stadions zu übernehmen. Sollte der SCP den Vertrag nicht weiterführen, würden auf jeden Fall höhere Kosten auf die Stadt zukommen. Der Vertrag wurde aufgrund der Entscheidung des Rates der Stadt Münster in seiner Sitzung am 10.12.2008 bis zum 31.12.2025 verlängert. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 340 Titel Bündelung des Musikunterrichts Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 30 Vorschlag Nr. 2012 – 341 Titel Vollständige Streichung des freien Rosenmontags Kurzbeschreibung Bisher ist der Rosenmontag in der städtischen Verwaltung immer noch zur Hälfte offiziell frei – ohne An- rechnung als Urlaubstag. In der freien Wirtschaft wurde dies überwiegend schon vor Jahren gestrichen. Erläuterung Es kann gerne freigenommen werden, dann aber gegen Urlaubstag. Die öffentliche Verwaltung sollte sich hier der Privatwirtschaft angleichen. Es ist nicht zu rechtfertigen, wenn woanders schmerzhafte Einschnitte gemacht werden müssen, hier dann aber Großzügigkeit gezeigt wird. Das mögliche Gegenargument, das eh weniger Publikumsve rkehr sei, zieht nicht, da viele Verwaltungsvor- gänge ohne Publikumsverkehr erledigt werden müssen. Und die Erreichbarkeit z. B. des Stadthauses 3 ist auch am Rosenmontag gegeben. Wie gesagt, die Mitarbeiter können ja gerne mitfeiern, sollen dann aber wie in der Privatwirtschaft einen Urlaubstag nehmen. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Die Verwaltungsführung hat aufgrund von Vorschlägen aus dem Rat und der Bürgerschaft mit der Perso- nalvertretung einen Kompromiss verhandelt, nachdem in den Jahren 2011 und 2012 die Verwaltung Ro- senmontag am Vormittag geöffnet ist. Eine Schließ ung der Verwaltung an den Innenstadt-Standorten (Prin- zipalmarkt, Stadthaus I, Stadthaus II, Hafenstraße 8, Hafenstraße 30 und weitere) während des Karnevals- umzuges ist aus Sicherheitsgründen erforderlich. Umsetzbarkeit des Vorschlags Es wird vorgeschlagen, diese Anregung aus den oben genannten Gründen nicht umzusetzen. Eine Öffnung der Dienstgebäude während des Rosenmontagszuges is t aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Schäden nicht angezeigt. Bereits heute nimmt eine größere Zahl von Mitar beiterinnen und Mitarbeitern an den Karnevalstagen Ur- laub. Finanzielle Entlastung Die Umsetzung des Vorschlages würde neben geringfügigen E nergiekosteneinsparungen auch kalkulatori- sche Personalkosten einsparen. Vorschlag Nr. 2012 – 343 Titel Streichung von Zuschüssen für Turniere Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 344 Titel Kein Geld für Spiekerhof Brücke Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 346 Titel Auflösung eines Stadtbezirks Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 351 Titel Mobile Dialogdisplays im Sponsorenmodell Kurzbeschreibung Dialogdisplays haben sich bewährt. Temporäre Hinw eise für die Verkehrsteilnehmer sind effektiver als fest installierte Dialogdisplays. Erläuterung Anschaffungen von Dialogdisplays im Sponsorenmodell bieten den Vorteil, dass Sponsoren das Thema Sicherheit aufgreifen und der Haushalt geschont wird . Sponsoren könnten das Di alogdisplay auch als Wer- befläche nutzen. Mit den Dialogdisplays könnten auch ständig aktuelle Verkehrserhebungen erfolgen, die für die Verkehrs- planung und Verkehrssicherheit am effektivsten wären. Eine Organisation der ständigen Standortauswahl sollte über die Bezirksverwaltungsstellen erfolgen. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag spart kein Geld, weil die Stadt Münster bereits über 2 Geräte verfügt, die den Bedarf an Dia- logdisplays für Münster abdecken. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass hohe Kosten fü r die technische Betreuung, die Auswertung, Berichterstattung etc. anfallen. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 353 Titel Keine Unterstützung von Burschenschaften Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 31 Vorschlag Nr. 2012 – 354 Titel Erhebung der Elternbeiträge vereinfachen Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 356 Titel Tempo 30 auf der Bahnhofstraße Kurzbeschreibung Auf der Bahnhofstraße sollte Tempo 30 vorgeschrieben werden. Erläuterung Die Bahnhofstraße wird tagtäglich von unzäh ligen Fußgängern und Fahrradfahrern überquert. Trotzdem dürfen Kraftfahrzeuge auf zwei Spuren mit sage und schreibe 50 km/h durch die wartenden Menschenmas- sen brausen (und tun dies auch). Eine Temporeduzierung auf der Bahnhofstraße – und besser noch bis zum Landeshaus oder gleich ganz bis zum Niedersachsenring- würde städtische, private und Krankenkassen entlasten. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag spart kein Geld. Die Bahnhofstraße weist keine geschwindigkeits bezogenen Unfallauffälligkeiten auf, so dass die ange- nommenen finanziellen Folgen bei Geschwindigkeitsreduz ierung nicht eintreten werden. Im Übrigen liegen bei dieser Sachlage die rechtlichen Voraussetz ungen zur Geschwindigkeitsr eduzierung für die Bahnhof- straße nicht vor. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 363 Titel Mehr Mittel zur Eigenbewirtschaftung an Schulen Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 364 Titel Einführung eines Fahrrad-Verleih-Systems Kurzbeschreibung In mehreren europäischen St ädten gibt es ein günstiges Fahrrad-Verl eih-System. Dieses sollte in Münster auch eingeführt werden (Tourismus-Förderung, Vermeidung von Autoverkehr, Parkplatzprobleme von Fahr- rädern). Erläuterung http://de.wikipedia.org/wiki/Velib Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag führt aus Verwaltungssicht zu keiner Einsparung, da die Installierung eines solchen Systems mit enormen Bau- und Anschaffungskosten verbunden ist. Die Herstellungskosten pro Fahrrad betragen mind. Ca. 700 Euro ( ohne Technik der Freischaltung und Re- gistrierung). Die Verleihstationen müssten gebaut und sich im öffentlichen Raum befinden. Insgesamt wür- den sich die Kosten für Infrastruktur und Anschaffung ungefähr im sechsstelligen Bereich ansiedeln. Auf Dauer ist mit der Einführung eines Fahrradverleihsyst ems keine finanzielle Entlastung verbunden. Das hie- sige Geschäft der Fahrradhändler und Radstationen (Radstation Münster Hundt KG und ADFC-Radstation Münster Arkaden) würde stark beeinträchtigt. Zudem ist die enge Raumkapazität in der Innenstadt beim sowieso bereits extrem hohen Fahrradaufkommen für ein solches System nicht geeignet, Platz für Verleih- standorte (mind. 5 Standorte mit 10 bis 15 Fahrrädern) ist im öffentlichen Raum ohnehin kaum vorhanden. Alle bedeutenden touristischen Sehenswürdigkeiten sind fußläuf ig in kürzester Zeit erreichbar, ein weiteres Problem stellt der Vandalismus bzw. Diebstahl dar. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 365 Titel Bürgerbeteiligung bei Baumaßnahmen und Pflanzungen Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 366 Titel Kein Parallelradweg auf ehemaliger Gleistrasse Kurzbeschreibung Die alte Gleistrasse vom York-Ring bis Nevinghoff soll in einen Radweg umgebaut werden, obwohl es be- reits parallele Radwege gibt. Die Maßnahme sollte nicht durchgeführt und so Geld gespart werden. Erläuterung Das Geld für diese unnötige Umwandlungsmaßnahm e kann eingespart werden, denn es gibt hier bereits parallel verlaufende Radwege. Außerdem handelt es sich bei der ehemaligen Gleistrasse inzwischen um einen Grünstreifen mit all einen Vorteilen wie zum Beispi el Schallschutz. Die Stadt sollte, wie von Anliegern des Havixburgweges gewünscht, die ehemalige Gleistrasse an die Anlieger verkaufen. Dadurch kann sie von der Brache sogar noch finanziellen Nutzen ziehen. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 32 Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Die ehemalige Gleistrasse konnte vom Bund, vertre ten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, explizit zum Zweck der Einrichtung einer durchgehenden Radwegeverbindung zwischen Gasselstiege / Germania-Gelände und Zentrum-Nord erworben werden. In dem in Rede stehenden Abschnitt gibt es bis- her keinen Radweg, sondern lediglich umwegige Verkehrsmöglichkeiten über die parallele Straße. Eine solche Führung entspricht jedoch nicht der Zielse tzung einer durchgehenden, abseits vom KFZ-Verkehr geführten Verbindung. Ein Weiterverkauf der Fläche an Dritte scheidet aus den genannten Gründen aus. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 367 Titel Auffällige Mietnebenkosten bei Gewährung von Sozialleistungen überprüfen Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 368 Titel Kein Bedarf für Kindertagesstätte (Kita) am Merschkamp Kurzbeschreibung Mit dem Bau der Kita am Merschkamp durch den Träger Christlicher Verein Junger Menschen Münster e.V. (CVJM) verpflichtet sich die Stadt Münster über ei nen langjährigen (30 Jahre) Zeitraum zur Zahlung eines jährlichen Zuschusses von 630.000 Euro. Erläuterung In unmittelbarer Nähe wohnt schon heute keine ausreichende Anzahl an Kindern fü r eine Kita in dieser Größe. Für uns Bürger ist nicht nachv ollziehbar, wie die Stadt Münster völlig unangemessen Steuergelder ver- schwendet. Es dürfte wohl kaum möglich sein, fü r den Zeitraum der Zuschussgewährung eine belastbare Bedarfsplanung für Kita Plätze zu erstellen. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Die Kita wird aus Bedarfsgründen benötigt und ist zur Umsetzung des Rechts anspruchs auf einen Betreu- ungsplatz auch rechtlich geboten. Den Bedarf hat die Verwaltung sowohl in der Vorlage V/0815/2011 als auch in 2 Bürgerversammlungen im Einzelnen dargelegt. Danach hat die Stadt Münster – um dem Rechts- anspruch auf einen Kita Platz zu genügen – die bereits vom Rat beschlossene Kita auch zu errichten. Die aktuelle Versorgungsquote für Mauritz liegt für unter 3 jährige Kinder bei 23,8 % (stadtweit bei 34,1 %) und für über 3 jährige Kinder bei 67,8 % (stadtweit bei 100,2 %). Es handelt sich nicht um einen Einsparvorschlag, da di e Kita für die Sicherung der Rechtsansprüche zwin- gend erforderlich ist. Die mit der Errichtung und den Betrieb der Kita erforderlichen Mittel stehen als Einspa- rung nicht zur Verfügung, da die eingesetzten Haushal tsmittel den gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen entsprechen. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 370 Titel Keine Aufpflasterung Kreuzung Ewaldi/Ottostraße Kurzbeschreibung Im Hubertiviertel is t der Kraftfahrzeug-Verkehr dank der bestehenden verkehrsregulierenden Maßnahmen so gut geregelt, dass schnelles Fahren unmöglich ist. Zu sätzliche Maßnahmen, die Geld kosten, sollen nicht durchgeführt werden. Erläuterung An der Kreuzung Ewaldi/Ottostraße ist eine Aufp flasterung geplant, die mehr als 12.000 Euro kosten wird. Der Kraftfahrzeug-Verkehr ist bereits so gut reguliert, dass eine weiter e Aufpflasterung keinen zusätzlichen positiven Effekt auf den Autoverkehr erzielen wird. Durch Verzicht auf die Aufpflasterung können die ge- nannten Kosten eingespart werden. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Im Zuge der Kanalbauarbeiten ergab sich die Möglichkei t, an dieser (und einer weiteren) Stelle kosten- neutral die Maßnahme umzusetzen. Die Maßnahmen wurden von der Bezirksvertretung Mitte beschlossen und sind inzwischen umgesetzt, so dass es sich bei diesem Vorschlag nicht um einen Einsparvorschlag handelt. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 375 Titel Keine umfangreiche Mülltrennung Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 33 Vorschlag Nr. 2012 – 378 Titel Abschaffung der 2-%-Umlage auf die gesamten Mietnebenkosten der Sozialwohnungen Kurzbeschreibung Seit 1987 zahlen Miet er von Sozialwohnungen die 2-%-Umlage. Investoren und Verwalter gründeten schnell Tochtergesellschaften für den Hausmeisterj ob, Gebäudereinigung und Gartenpflege. Seitdem exp- lodierten die Mietnebenkosten. Erläuterung 2007 wurden Mietnebenkosten bis 4.699 Euro für 99 Quadratmeter bezahlt. Ei n Jugendstilhaus mit 462 Quadratmetern hatte 2007 insgesamt Betriebs- und Heizungskosten in Höhe von 8.874,88 Euro. Seitdem sind die Mietnebenkosten um über 25 % gestiegen (14,1 % Müllgebühren, Grundsteuer, Strom, Gas und Wasser). Vermieter von Sozialwohnungen erhalten mit der Kaltmiete 2 bis 5 % Mietausfallwagnis und für die Verwaltung 165 bis 255 Euro pro Wohnung. Deshalb bin ich für die Abschaffung dieser Umlage. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag ist kommunal nicht umsetzbar und deshalb nicht als Einsparvorschlag zu werten. Die Rege- lungskompetenz für die Zusammensetzung der Mieten im sozialen Wohnungsbau liegt beim Bund. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 380 Titel Auf nächtliche Beleuchtung des Amtshauses Wolbeck (Amt Steintor 50) verzichten Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012. Vorschlag Nr. 2012 – 383 Titel Waffensteuer einführen Kurzbeschreibung Die Stadt Münster sollte nach dem „Stuttgarte r Modell“ eine Waffensteuer einführen. Diese Steuer sollte auch von Jägern und eventuell auch von Sportschützen entrichtet werden. Erläuterung Münster könnte mit einer solchen Steuer die auslaufende Jagdsteuer mehr als ausgleichen. Die immer wieder erlebten schrecklichen Unfälle, Amokläufe (Winnenden und so weiter) sollten unsere Verantwortli- chen aus Stadt und Politik zum Handeln veranlassen. Ziel ist es, die Zahl der Gewehre und Pistolen in Pri- vathaushalten zu verringern. Jede Waffe weniger ist ein Zugewinn für die öffentliche Sicherheit. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Ein gleichlautender Antrag der Linkspartei fand im Rat der Stadt Iserlohn 2010 keine Mehrheit. Damit gibt es nach Kenntnis der Verwaltung bislang keine Kommune in NRW, die eine solche Steuer eingeführt hat. In der Stadt Stuttgart war die Einführung einer Waffe nsteuer geplant und konzipiert, wurde im Ergebnis aber nicht beschlossen. In NRW bedarf die Einführung einer derartigen Steuer der Genehmigung des Innen- und Finanzministeri- ums. Wegen fehlender ordnungspolitischer Gründe und der bestehenden Rechtsunsicherheit beim Genehmi- gungsverfahren einer solchen neuen Steuer empfiehlt die Verwaltung auch weiterhin von der Einführung der Waffensteuer abzusehen. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 384 Titel Einsparvorschläge des Bürgerhaushaltes 2012 gehen zu 100 % in Bestenliste Kurzbeschreibung Alle von den Bürgerinnen und Bürgern vorgeb rachten Einsparvorschläge, welche im Rahmen des Bürger- haushaltes 2012 eingebracht wurden, werden automatisch in die Bestenliste aufgenommen. Erläuterung Unterstützung der derzeitig angespannten Haushaltssituation der Stadt. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Mit diesem Vorschlag wird sichergestellt, dass alle Vorschläge im Bürgerhaushalt, die haushaltsentlastende Wirkung haben, automatisch in die Bestenliste aufgenomm en werden. Damit wird sichergestellt, dass jeder Einsparvorschlag von der Verwaltung mit einer aussagekräftigen Stellungnahme versehen und im Rahmen der Haushaltsberatung dem Rat vorgelegt wird. Ob und inwieweit dieser Vorschlag haushaltsent lastende Wirkung hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die in jedem Bürgerhaushaltsjahr unterschiedlich sein werden: Anzahl der im Bürgerhaushaltsverfahren eingegangenen Sparvorschläge Trifft die vom Bürger selbst vorgenommene Kategorisierung des Vorschlags als Einsparvorschlag zu? Greift die Politik die vom Bürger eingebrachten Vorschläge auf? Sind die Einsparungen aus den beschlossenen Sparvorschlägen größer als der Aufwand, der durch verwal- tungsseitige und politische Beratung aller Sparvorschläge entsteht? Die Verwaltung empfiehlt, diesen Vorschlag im Beir at Bürgerhaushalt zusammen mit den Überlegungen für den nächsten Bürgerhaushalt zu diskutieren. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 34 Vorschlag Nr. 2012 – 385 Titel Stadtwald für Münster Kurzbeschreibung Ausweisung von Fläc hen zur Schaffung eines Stadtwaldes. De r wachsende und nachwachsende Rohstoff kann vermarktet werden und stärkt zukünftig die Einnahmeseite der Stadt und verbessert das Klima. Erläuterung Finanzierung: Spenden der Bürgerinnen und Bürger, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 1. Durchführung: Schulprojekte, interessierte Arbeitsgruppen/Umweltgruppen Betrieb: Stadt und Forst Vermarktung: Stadt Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Der Vorschlag kann nicht als Sparvorschlag gewertet werden, da eine Haushaltsentlastende Wirkung in einem überschaubaren Zeitraum nicht eintreten wird. Die heimischen Waldgesellschaften – z.B. Stielei- chen/Hainbuchenwald haben sehr lange Entwicklungs- und Umtriebszeiten (> 180 Jahre) und erbringen erst ab einem Alter von ca. 40 Jahren erste Erträge! Problematisch ist die Bereitstellung von geeigneten Flächen, da die landwirtschaftliche Nu tzfläche dadurch verringert würde. Da Waldböden lediglich mit etwa 0,50€/qm bewertet werden, würde zunächst ein er heblicher Verlust entstehen (Ackerböden aktuell > 4,- €/qm). Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 386 Titel Ineffizienten Straßenrandstein-Reinigungsaufwand saisonal reduzieren (Bedarfskonzeption) Kurzbeschreibung Der Straßenrandstein-Reinigungsaufwand (per sonell und Fahrzeugeinsatz) muss in der Relation Kosten - Nutzen in saisonal überwiegenden Zeiten (kein Laubfall und so weiter) als verzichtbar und damit kostenmi- nimierend bewertet werden. Erläuterung Dies gilt für den Großteil der Wohnstraßengebiet e, nicht für die Hauptstraßen. Das Gemeinschaftsbekennt- nis "Jeder soll vor seiner eigenen Haustür kehren " sollte auch für die Randsteinsäuberung in den Wohn- straßengebieten gelten. Damit würden wieder etliche Mittel für andere, dringlichere Maßnahmen freiwer- den. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich nicht um einen Sparvorschlag weil der Vorschlag rechtlich nicht umsetzbar ist. Das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-We stfalen schreibt vor, dass aufgrund einer Leis- tung (Straßenreinigungsgebühr) eine Gegenleistung (Str aßenreinigung) erfolgen muss. Daher ist man ge- zwungen, die Straßenreinigung regelmäßig durchzuführen. Eine bedarfsgerechte Reinigung – wie im Vor- schlag beschrieben- ist somit nach aktueller Rechtslage nicht umsetzbar. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 387 Titel Entsiegelung von Flächen Kurzbeschreibung Derzeit versiegelte Flächen der Stadt und Bürgerinnen und Bürger entsiegeln oder entsprechende Bauwei- sen vorschreiben. Erläuterung Reduzierung der Wasserabführung in das ö ffentliche Abwassernetz und damit der zu planenden Abmes- sungen. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung Es handelt sich nicht um einen Sparvorschlag, da die Dimens ionierung – auch in Folge der zunehmenden Starkniederschläge der vergangenen Jahre – nicht reduziert werden kann. Nichts desto trotz verfolgt die Stadt das im Vo rschlag angesprochene Anliegen, di e Zahl der versiegelten Flächen zu reduzieren. Zu nennen ist hier u. a. ein H andlungsansatz, der seit Jahren praktiziert wird, durch Regelungen in der Gebührensatzung, die Niederschlags wassergebühr für Grundstückseigentümer bis auf Null reduzieren zu können. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 388 Titel Glas-Recyclingstationen als Serviceangebote und nicht als Müll- und Abfallnischen präsentieren Kurzbeschreibung Glas-Recyclingstationen werden vielfach als Dependancen (Neben stellen) der offiziellen Deponieangebote missverstanden. Je schlechter einsehbar, desto größer ist die Restmüllablagerung. Erläuterung Das Entsorgungskonzept bedarf dringend einer organisatorischen und gestalter ischen Neuorientierung! Damit würde die Vermüllung des jeweiligen Umfeldes reduziert und der Arbeitskräfteeinsatz bei der Müllbe- seitigung effizienter gestaltbar. Einschätzung des / der Vorschlagenden Vorschlag spart Geld Kurzeinschätzung der Verwaltung In Münster gibt es fast 300 Standorte für Altglascont ainer. Dieses Netz ist seit 1976 mit der städtebaulichen Entwicklung mit gewachsen und hat sich entsprec hend entwickelt. Die generelle Aussage „je schlechter Anlage 2 zur Vorlage V/0702/2012 35 einsehbar, desto größer die Restmü llablagerung“ kann von den AWM nicht bestätigt werden. Obwohl die meisten Standorte in Münster sind offen gestaltet sind, finden die AWM bei den wöchentlichen Reini- gungsarbeiten Müllablagerungen vor. In den letzten J ahren ist dennoch keine verstärkte Zunahme von Müllablagerungen an Containerstandorten zu beobachten, so dass kein unbedingter Handlungsdruck be- steht. Regelmäßige Reinigungsarbeiten werden immer zu leis ten sein, auch wegen Glasbruch, so dass keine hohen Einsparpotenziale zu erwarten sind. Umsetzbarkeit des Vorschlags ./. Finanzielle Entlastung ./. Vorschlag Nr. 2012 – 391 Titel Verbot weiterer Versiegelung von Grünflächen Verweis Hierzu finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Stadtverwaltung in der Dokumentation zu den Vor- schlägen der Bestenliste, vgl. Vorlage an den Rat V/0589/2012 zur Ratssitzung am 19.09.2012.
V-0702-2012_Anlage1b
37003 Zeichen
Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 Handlungsprogramm 2012 bis 2017 Schwerpunkte der Organisationsentwicklung Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 Schwerpunkte der Organisationsentwicklung Ergänzende Ausführungen zu Beschlussziffer 2.2 und zum entsprechenden Begründungs- text 1. Prozessoptimierung und eGovernment 1.1 Bürger-eGovernment Das eGovernment zwischen der Verwal tung und ihren Kunden ist ein wichtiger Teilaspekt für die Modernisierungsanstrengungen der Stadt Münster. Doch trotz des Siegeszugs von Online-Banking und Bankautomaten und der Erfolge des eCommerce und des Behörden-eGovernment steht der Durchbruch beim Bürger- eGovernment auch in Münster noch aus. Dieses liegt unter anderem daran, dass Bürgerinnen und Bürger im Internet erst seit der zu November 2010 begonnenen Ausgabe des neuen Personalausweises (nPA) über die auf dem Ausweis optional freischaltbare elektronische Identität (eID) sicher authentisierbar sind. Seitdem ist es möglich, „authentisierungswürdige“ Antragsverfahren im städtischen Internetauftritt anzubieten und die zugehörigen Verwaltungsprozesse schlanker und schneller zu machen. Weil ein großer Teil der kommunalen Verwaltungsleistungen mit einem Antragsformular startet, ist das Einsparpotenzial enorm. Erschließbar ist dieses Potenzial allerdings nur, wenn die Formulare intelligent gestaltet werden und ein großer Teil der Bürgerinnen und Bürger die Online-Antragsverfahren intensiv nutzt: wahlweise am heimischen PC oder über Behördenterminals. • eID-Dienste - Angebot und Nachfrage Leider konnten die aufgetretenen Sicherheitsprobleme bei Ausgabe der ersten Ausweise erst nach mehreren Monaten endgültig gelöst werden. Das führt zu einem erheblichen Akzeptanzverlust der Bürgerinnen und Bürger, erkennbar an einer verhältnismäßig geringen eID-Quote (Entscheidung für die eID bei Ausgabe des nPA) von bundesweit etwa 30 %. In Münster liegt die Quote über 40 %, in der Altergruppe von 20 bis 40 Jahre sogar bis 80 %. Dies ist durch intensive Werbung und Beratung der städtischen Ämter erreicht worden. Trotz der Anfangsprobleme ist deutschlandweit mittlerweile eine Mindestmenge erreicht: knapp 5 von 15 Millionen Inhabern eines neuen Personalausweises haben sich für die eID entschieden. Die potentiellen Anbieter von eID-Diensten reagieren bereits: Die Zahl der Institutionen, die über ein zur Bereitstellung eines eID-Dienstes zwingend erforderliches Berechtigungszertifikat verfügen liegt heute bei über 90. Bundesweit nutzbare Dienste sind beispielsweise Schufa- und Flensburger Punkteauskunft oder Rentenservices der Deutschen Rentenversicherung. eGovernmentgesetz / intelligente Formulare Der Gesetzgeber berücksichtigt mittlerweile bei neuen Gesetzesvorhaben deren elektronische Umsetzbarkeit und baut sukzessive bestehende eGovernment- Beschränkungen ab. Richtungsweisend ist das in Abstimmung befindliche E- Governmentgesetz des Bundes mit seiner konsequenten Forcierung der elektronischen Verwaltungsarbeit: Ein baldiger Durchbruch des Bürger-eGovernment ist damit in Sicht. Die weitere Entwicklung ist absehbar: Viele Verwaltungsleistungen, die heute wie selbstverständlich am Schalter (persönlich) oder postalisch beantragt werden, werden künftig überwiegend aus der Ferne erledigt: über Internet, Telefon oder über Selbstbedienungsterminals und Automaten. Unabhängig von dieser 2 Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 Entwicklung bleiben große Verwaltungsbereiche zu überwiegenden Teilen auf einen unmittelbaren persönlichen Kontakt angewiesen, z.B. im Sozial- und Jugendhilfebereich. Die Stadt Münster sieht die steigenden Zahlen der Online-Anträge und damit Bürger- eGoverment als Chance, einen wachsenden Anteil ihrer Dienstleistungen effizienter zu erbringen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die gewünschte Effizienzsteigerung nur dann zu erreichen ist, wenn der Anteil fehlerhafter Anträge gering bleibt. Die Korrektur fehlerhafter Anträge muss zumeist im Dialog mit dem Antragsteller erfolgen und ist selbst bei Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel sehr zeit- und arbeitsaufwändig. Bereits bei einer Fehlerquote von 2 – 3 % wäre es möglicherweise wirtschaftlicher für die Verwaltung, auf den Online-Weg zu verzichten und die Verwaltungsleistung ausschließlich am Schalter anzubieten. Zur Problemlösung hat die Verwaltung intelligente Formulare entwickelt, die das Ausfüllen der Formulare durch automatische Feldfüllfunktionen und Prüfroutinen unterstützen. Diese Formulare verkürzen die Antrags-Bearbeitungszeiten und sparen Aufwand für ansonsten erforderliche manuelle Prüfungen und eventuelle Fehlerbehebungen in den Fachämtern. Der größte Teil der intelligenten Formulare wird in zwei Varianten (ohne und - in einer für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung verbesserten Form - mit eID) angeboten, um alle Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Auf Basis der bisherigen Nutzungszahlen sind für 2013 insgesamt mehr als 25.000 Online-Anträge zu erwarten. Die Nutzungsverteilung ist formularspezifisch. Teilweise, wie zur Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses, ist die Nutzung der eID aus rechtlichen Gründen obligatorisch. Derzeit sind 12 intelligente Formulare im städtischen Internetauftritt hinterlegt. Weitere sind im Test oder in der fortgeschrittenen Entwicklung. 1.2 Behörden-eGovernment Die Arbeit der öffentlichen Verwaltungen findet immer vernetzter statt: Inzwischen werden jährlich mehrere Millionen Datensätze zwischen 5.400 Meldebehörden untereinander und mit staatlichen Einrichtungen ausgetauscht. Neben dem Vorteil einer erheblichen Prozessbeschleunigung und der Steigerung des Bürgerkomforts (Bürger müssen sich beispielsweise bei Umzug in eine neue Stadt nicht mehr abmelden) sind die bereits realisierten Aufwandssparungen im Vergleich zu der früheren papiergebundenen Kommunikation enorm. Diese Dienste werden auch in der Stadtverwaltung Münster kontinuierlich weiter ausgebaut. In einem nächsten Schritt werden z.B. die Standesamtsverfahren mit ihren umfangreichen Kommunikationsbeziehungen einbezogen. 1.3 Verwaltungsinterne Prozessoptimierungen Die Verwaltung hat sich auf Grundlage der Vorlage V/438/2010 mit dem Themenfeld Verwaltungsprozessoptimierung (VPO) auseinander gesetzt und sich ein Bild über eine infrage kommende VPO-Methode verschafft. Hierzu sind Schulungen durchgeführt und eine Methode in ersten Anwendungen eingesetzt worden. Ziel ist es, ineffiziente Verwaltungsprozesse zu identifizieren und zu optimieren. Hierbei werden zunächst die Prozesse betrachtet, die ein hohes Veränderungs- potenzial (Verbesserung der Bürgerorientierung oder erwartbare, signifikante Effizienzsteigerungen) aufweisen und/oder deren Verbesserungsansätze auf mehrere andere Prozesse in der Stadtverwaltung übertragbar sind. Das ist insofern von 3 Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 Bedeutung, weil Projekte zur Verbesserung der Verwaltungsprozesse arbeits- aufwendig und zu erzielende Einsparungen im Vorfeld der Maßnahmenumsetzung nur schwer quantifizierbar sind. Charakteri stische Prozesseigenschaften sind: hohe Fallzahl, hohe Komplexität, vorhandene Medienbrüche, Beteiligung mehrerer interner Organisationseinheiten oder externer Institutionen, Einrichtungen oder Personen, ein hoher Sachmitteleinsatz, ggf. vorhandene Bürgeranregungen zu Prozessabläufen. Die Verwaltung wird ausgewählte Prozesse im Hinblick auf die höchste Wahrscheinlichkeit für Verbesserungsansätze priorisieren. Auf diese konzentriert sich anschließend die Verwaltungsprozessoptimierung. Ziel ist es, die wertschöpfende Funktion der vordringlichsten Arbeitsabläufe zu erhöhen. Beispiel: Alternierende Telearbeit Telearbeit steht für betriebliche Tätigkeiten, die durch Informations- und Kommunikationssysteme unterstützt, räumlich entfernt vom Standort des Arbeitgebers in einer häuslichen Arbeitsstätte durchgeführt werden. In der Form der alternierenden Telearbeit erfolgt ein regelmäßiger, meist tageweiser Wechsel zwischen einem städtischen und einem heimischen Büroarbeitsplatz. Die Stadtverwaltung hat in 2010 mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit abgeschlossen. Mit ihrem Einsatz verfolgt die Stadt Münster zum einen die Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, z.B. durch geteilte Arbeitsplätze (desk sharing) und zum anderen die stärkere Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Derzeit existieren 50 Telearbeitsplätze in 13 Ämtern und Einrichtungen. Ungefähr die Hälfte der Arbeitsplätze ist auf Antrag städtischer Beschäftigter einzelfallbezogen geschaffen worden, unter anderem um die Akzeptanz der Telearbeit in der Stadtverwaltung zu fördern. Daneben wurde in bislang zwei städtischen Ämtern ein organisationsbezogener Ansatz verfolgt, indem die alternierende Telearbeit in einem größeren Rahmen eingeführt wurde. Neben der Beihilfestelle des Personal- und Organisationsamtes ist insbesondere die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes zu nennen. Im Rahmen eines umfangreichen Projekte s ist dort die alternierende Telearbeit eingeführt worden. Von den 24 Beschäftigten nehmen derzeit 20 an der Telearbeit teil. Sie erbringen 50 bis 80 % ihrer Arbeitsleistung zu Hause. Die für die Bußgeldstelle notwendige Anzahl an Büroräumen im Stadthaus 1 konnte daraufhin nach entsprechenden Umbauarbeiten halbiert werden. Neben den bereits eingesparten sieben Räumen, werden 2013 weitere zwei Büroräume frei und können anderweitig vergeben werden. Aufgrund des Umbaus fielen zwar einmalig 72.000 Euro Kosten an. Dem entgegen steht allerdings eine regelmäßige jährliche Ersparnis in Höhe von 91.000 Euro. Das Beispiel der Bußgeldstelle steht für die künftige Strategie der Stadt, Telearbeit nicht mehr überwiegend einzelfallbezogen, sondern für gesamte Arbeitsbereiche einzusetzen. Die Verwaltung wird alle städtischen Ämter und Einrichtungen auffordern, Einsatzmöglichkeiten zur Telearbeit zu benennen. Es muss sichergestellt sein, dass die Art und die Anzahl der einzubeziehenden Arbeitsplätze zur Telearbeit für eine auf Dauer erreichte hohe Wirtschaftlichkeit, optimale Arbeitsabläufe, nennenswerte Ersparnis und hohe Arbeitszufriedenheit stehen. Ziel ist es, mithilfe eines Maßnahmekataloges die Organisationseinhei ten zu identifizieren, die sich für die Einführung der Telearbeit am ehesten eignen. Die Zahl der Telearbeitsplätze in der Stadtverwaltung Münster soll durch Reorganisationsmaßnahmen bis zum Ende des Jahres 2014 mindestens verdoppelt werden. 4 Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 Beispiel: Dokumentenmanagementsysteme (DMS) Aufgrund sehr hoher Systemkosten und einer rechtlich, organisatorisch und technisch hohen Komplexität wurden DMS bei der Stadt Münster bisher nur in ausgewählten Aufgabenbereichen eingesetzt. Zudem wird die Wirtschaftlichkeit eines DMS bisher noch beschränkt, da wichtige Dokumente auch nach der Digitalisierung (Scannen) zwingend aufzubewahren sind. Mit Rechtswi rksamkeit der im eGovernmentgesetz des Bundes vorgesehenen Regelungen zum ersetzenden Scannen vergrößert sich aber der Nutzen eines DMS erheblich. Zudem ist die Einführung eines übergreifenden DMS eine • Antwort auf die absehbare Steigerung der Online-Beantragung städtischer Dienstleistungen, • Fortsetzung der städtischen Strategie zur Vermeidung von Medienbrüchen in der internen Verwaltungsarbeit und bei der Kommunikation mit anderen Behörden. Eine DMS-Einführung ermöglicht eine grundlegende Optimierung der Verwaltungs- prozesse: • Mitarbeiter/innen sparen sich Wege zu ihren Akten. Wegfall von Registraturtätigkeiten. • Büroarbeitsplätze sind nicht mehr zwingend an bestimmte Räume gebunden, flexible Büroraumkonzepte und Telearbeit können einfacher umgesetzt werden. • Verteiltes Arbeiten wird möglich: mehrere Personen können zeitgleich und an verschiedenen Orten mit einer elektronischen Akte arbeiten. Damit ergeben sich völlig neue Perspektiven zur Prozessgestaltung. Arbeitsschritte können optimiert (Prozessbeschleunigung) werden. • Durch entsprechende Einstellungen wandern die elektronischen Vorgänge auf fest vorgegebenen Wegen. Das vermeidet Fehlleitungen. Zudem können manuelle Arbeitsschritte eines Verwaltungsprozesses automatisiert werden. • Die Verkürzung der Transportzeiten von Tagen oder mehreren Stunden auf wenige Sekunden beschleunigt die Vorgangsbearbeitung. • Platzersparnis: Der Raum für die Aktenhaltung wird reduziert. • Daten können nicht durch Feuer oder Wasser vernichtet werden, da sie an mehreren Standorten in einem Storage-Area-Network (SAN, dt. Speichernetzwerk) abgelegt und zusätzlich auf optischen Speichermedien (UDO) gesichert sind. • Der Lebenszyklus von Dokumenten wird automatisch berücksichtigt (Stadtarchiv – Löschpflichten). Die Einführung eines übergreifenden DMS ist ein über Jahre verteiltes Gesamtprojekt, bestehend aus vielen aufgabenbezogenen Einzelprojekten. Hierzu wird derzeit ein Rahmenkonzept erarbeitet. Beispiel: Zentrale digitale Rechnungseingangsbearbeitung Die Verwaltung strebt an, die digitale Rechnungseingangsbearbeitung als erstes übergreifendes DMS-Projekt umzusetzen. Hierfür spricht, dass zwar in vielen Ämtern eine Rechnungseingangsbearbeitung erfolgt, diese aber nur von jeweils wenigen Personen wahrgenommen wird, so dass einerseits die IT-Kosten relativ überschaubar bleiben, sich aber gleichzeitig alle Ämter und Einrichtungen in eigener Anschauung von den Vorteilen eines DMS überzeugt werden. 5 Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 Die Sachbearbeitungsvorteile der digitalen Rechnungseingangsbearbeitung ergeben sich vor allem aus der Automation der Rechnungserfassung und der Rechnungsprüfung sowie dem automatischen Rechnungseingangsbuch. Die manuellen Aufwände sinken und die Rechnungsprozesse werden beschleunigt. Beispiel: Geodatenmanagement Geoinformationen sind ein wichtiges Werkzeug zur Unterstützung aller planenden und verwaltenden Vorgänge in der Stadtverwaltung. Etwa 80 % aller Vorgänge/ Entscheidungen in der Verwaltung haben einen raumbezogenen Charakter bzw. werden durch Raumbezug beeinflusst. Relevante Geoinformationen für die unterschiedlichen Zwecke werden aus den Geobasisdaten des Vermessungs- und Katasteramtes und aus weiteren Basis- und Fachdaten mit Raumbezug gewonnen, die für Planungs- und Analysezwecke von den verschiedenen Fachämtern und externen Stellen erhoben und gepflegt werden. Die Nutzung Geographischer Informationssysteme (GIS) unterstützt an vielen Arbeitsplätzen die Verwaltungsprozesse. Zur Regelung und Koordination aller Geodatenaktivitäten bedarf es einer intensiven Abstimmung innerhalb der Stadtverwaltung, um den Aufwand zur Erfassung und Pflege der Daten möglichst gering zu halten und die Qualität des Bürgers- bzw. Kundenservices zu gewährleisten und zu verbessern. Aufgrund der heutigen Organisationsstruktur werden Datenbestände zum gleichen Thema in verschiedenen Ämtern und Einrichtungen redundant vorgehalten und gepflegt. Solche Redundanzen sind ineffizient, erschweren die Kommunikation und den Datenaustausch und sollten deshalb zukünftig abgebaut bzw. ganz vermieden werden. Zielsetzungen sind: Stärkere Koordinierung der ämterübergreifenden Pflege und Nutzung von Geodaten in der technischen Verwaltung und der Gesamtverwaltung. Beratung bei der Umsetzung von Geschäftsprozessen mit Geo-Bezug aus der analogen in die digitale Welt mithilfe eines zielgerichteten nachhaltigen Einsatzes von IT-Lösungen. Beratung bei der Einführung neuer IT-Systeme im Bereich Geo(fach)daten. Einhaltung von anerkannten Standards (ISO, OKSTRA, OGC etc.) in der Datenhaltung/Datenerhebung. Die bisherige Organisationsstruktur wird im Rahmen des Projektes „Einrichtung eines zentralen amtsübergreifenden Geodatenmanagements“ angepasst werden. Damit wird zugleich ein Beitrag zur Optimierung einer Vielzahl von Prozessen innerhalb der Stadtverwaltung geleistet. 1.4 Potentiale der langfristigen Organisationsentwicklung Die laufenden Anstrengungen der Organisationsentwicklung sind eng verbunden mit den Strategien zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen von Aufgabenkritik, Straffung der Aufbauorganisation, Optimierung der Prozesse und arbeitsteilige Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Verwaltungen. Diese Handlungsstrategien werden auch in den kommenden Jahren prägend sein für die organisatorische Weiterentwicklung der Stadtverwaltung. Im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaftlichkeit des städtischen Handelns müssen allerdings auch die gesellschaftlichen Entwicklungen, die Bedarfe und Bedürfnisse der Bürger/innen und anderer Verwaltungskunden sowie der Mitarbeiter/innen der Verwaltung selbst 6 Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 (Personalentwicklung; Beteiligung des Wirtschaftsausschusses) verstärkt beachtet werden. Die Kommunikation der Stadtverwaltung mit ihren Kunden wird sich in den kommenden Jahren dramatisch verändern – sie wird zunehmend elektronisch werden. Bei der langfristigen Organisationsentwicklung in der Stadtverwaltung Münster geht es daher u.a. um eine St ärkung des eGovernments und damit den Aufbau von möglichst vielen Online-Diensten, die für Bürger/innen und Verwaltung attraktiv und wirtschaftlich sind. Die Stadtverwaltung wird zugleich für voraussichtlich sämtliche Bürgerdienste die „manuellen“ Zugangswege (persönliches Erscheinen, Briefpost und Telefon) weiterhin vorhalten müssen – selbst wenn diese aufgrund geringer werdender Nutzung immer unwirtschaftlicher werden sollten. Daraus ergeben sich Herausforderungen, die weit über die Beantwortung der Frage nach der zukünftigen Auslastung der Arbeitsplätze in publikumsintensiven Bereichen hinaus gehen. Die Entwicklung hat erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Verwaltungsabläufe, die Art der Leistungserbringung und in der Folge auch auf die Struktur der städtischen Ämter und Einrichtungen (Stichwort: Front- und Backoffice) sowie deren Standorte. Ein möglicher weit reichender Entwicklungsansatz für die Stadt Münster kann die übergreifende Steuerung und Bündelung möglichst vieler städtischer Dienstleistungen in einem zentralen Bürger-Servicezentrum sein. Hier wird in multifunktional strukturierten und flexibel nutzbaren Schalterbereichen sowie Beratungsräumen ein breites Leistungsspektrum angeboten. Denkbar wäre zudem, anderen Institutionen mit vergleichbaren Kundenprofilen, z.B. Tochterunternehmen der Stadt, eine kooperative Mitnutzung anzubieten. Ein solch ausgebauter zentraler Ansatz mit dem Ziel einer optimierten Leistungserbringung ist mit Blick auf notwendige Rahmenbedingungen und Realisierungschancen vertiefend zu prüfen. 2. Interkommunale Zusammenarbeit 2.1 Interkommunale Zusammenarbeit der NRW-Großstädte Auf Anregung der Stadt Münster haben mehrere Großstädte in Nordrhein-Westfalen Ende 2010 einen Arbeitskreis für interkommunale Zusammenarbeit gegründet. Dieser sollte prüfen, in welchen Bereichen Kooperationen und Arbeitsteilung mehr Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Qualität für die beteiligten Kommunen versprechen. Beteiligt sind die Städte Aachen, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Köln, Mülheim an der Ruhr, Wuppertal und Münster. Unterstützung erhält der Arbeitskreis vom Deutschen Städtetag. Festes Ziel der Städte ist es, die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den Städten dort auszubauen, wo sie nachhaltig zur Steigerung • der Effizienz/Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung, • der Qualität der Leistungserbringung und/oder • des Bürgernutzens in anderer Form führt. Die Städte haben vereinbart, ihre Kontakte zu verstetigen und gemeinsam zu prüfen, in welchen Aufgabenbereichen eine interkommunale Zusammenarbeit zielführend ist. Zu diesem Zweck wurde ein Netzwerk von festen Ansprechpartnern/innen gegründet und wurden bereits bestehende, als erfolgreich angesehene Zusammenarbeiten (z. B. im IT-Bereich) einheitlich zusammengestellt. 7 Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 Die grundsätzliche Vorgehensweise in dem eingerichteten Arbeitskreis gliedert sich in 8 Phasen, die die nachfolgende Grafik veranschaulicht: Abbildung 1: Vorgehensweise im Arbeitskreis für interkommunale Zusammenarbeit (OB = Oberbürgermeister/innen; AK = Arbeitskreis) Bei einem Treffen der Oberbürgermeister/innen Mitte März dieses Jahres haben die Städte nun gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag ihre Zusammenarbeit konkretisiert (IV. Arbeitsphase). Während beim ersten Treffen im November 2010 noch Absichtserklärungen und grundsätzliche Aspekte diskutiert wurden (I. Arbeitsphase), legten die Oberbürgermeister sich nun auf zehn Kooperationsfelder fest: 1. Organisationsangelegenheiten / GPO 2. Einkauf / Vergabe / Beschaffung 3. Geodatenmanagement / ALKIS / etc. 4. Personalmanagement (ohne Beihilfe) 5. Beihilfe 6. Service-Center, Call-Center, D115 7. Finanzmanagement 8. Stadtarchiv / Archivierung 9. Kfz-Zulassungswesen 10. Elektronische Antragsverfahren Bis November 2012 sollen in einem nächsten Schritt die Details der Zusammenarbeit ausgearbeitet werden. Hierzu gehört die Konkretisierung möglicher Projekte (Benennung, Beschreibung und Zielsetzung), die Prüfung deren Machbarkeit (Beschreibung der wesentlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung im rechtlichen, it-technischen, organisatorischen, personellen und finanziellem Sinne), die Prüfung der Wirtschaftlichkeit (Überschlägige Kalkulation einer wirtschaftlichen Projektumsetzung) und die Prüfung der Akzeptanz (Benennung der voraussichtlich beteiligten Städte). 8 Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 2.2 Interkommunale Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster Die Städte und Gemeinden Altenberge, Ascheberg, Drensteinfurt, Everswinkel, Greven, Havixbeck, Münster, Nottuln, Ostbevern, Senden, Sendenhorst und Telgte praktizieren bereits seit Jahren eine freiwillige Zusammenarbeit in der „Stadtregion Münster“. Die zahlreichen Verflechtungen unter diesen Städten und Gemeinden, die Notwendigkeit, Herausforderungen der Stadtentwicklung auch kommunal-nachbarlich anzugehen, die wachsende Konkurrenz unter den Stadtregionen und die sich stetig verringernden Handlungsspielräume auf kommunaler Ebene haben zu der Zusammenarbeit geführt. Die Ansprechpartner/innen aus den beteiligten Kommunen treffen sich mehrmals Mal im Jahr, Entscheidungen über das Arbeitsprogramm fallen in der jährlichen Bürgermeisterrunde. Bereits in 2010 vereinbarte die „Stadtregion Münster“ verstärkt zu prüfen, ob durch intensivere Zusammenarbeit Synergien genutzt und damit Beiträge zur Konsolidierung der jeweiligen Haushalte erzielt werden können. Mit der zwischenzeitlich erarbeiteten Liste kleinerer und mittlerer möglicher zukünftiger Kooperationen werden u. a. auch Erwartungen an die oberzentrale Funktion der Stadt Münster deutlich. Nennenswerte Beiträge für die Haushaltskonsolidierung der Stadt Münster können vor dem Hintergrund der diskutierten Leistungsumfänge nicht erwartet werden. Die Gespräche werden konstruktiv fortgesetzt. 2.3 Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik Im Rahmen der teilweise seit Jahrzehnten bestehenden erfolgreichen IT- Zusammenarbeit auf regionaler, Landes- und Bundesebene wurden und werden durch die kommunalen IT-Dienstleister (in Münster: die citeq) erhebliche Einsparpotentiale gehoben. Regional kooperieren seit mehr als 40 Jahren Münster und 19 Städte, Gemeinden und Kreisverwaltungen auf Basis einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung (ÖrV). Schwerpunkte sind große Kommunalverfahren wie Finanz-, Einwohner-, Personenstands-, Personal- oder Sozialwesen sowie Internet- und Netzwerkdienste. Kooperations-Trägereinrichtungen auf Landesebene sind KDN und d-NRW. Mitglieder des Zweckverbandes KDN sind Städte wie Bonn, Gelsenkirchen, Köln, Münster, Paderborn und viele andere. Der KDN hatte in den letzten beiden Jahren sehr starken Zulauf durch neue Mitglieder wie Bielefeld, Bochum, LVR, LWL, Mönchengladbach, regio IT Aachen und weitere Städte. Kooperationsschwerpunkte sind die gemeinsame Beschaffung und der zentrale Betrieb von Systemen und Anwendungen, z.B. Lizenzbeschaffungen, Entwicklungsaufträge und Betrieb personalwirtschaftlicher Anwendungen, Die Kooperationsfelder werden derzeit massiv erweitert. Besondere Impulse zu größeren Beschaffungsvolumina und Betriebseinheiten sind aufgrund der neuen KDN-Mitglieder zu erwarten. Gesellschafter von D-NRW sind das Land NRW, Städte wie Dortmund, Hagen, Münster und Oberhausen, der LVR, die Kreisverwaltung Mettmann und IT- Dienstleister mit eigener Rechtspersönlichkeit wie die regio iT Aachen und andere. D- NRW hat sich als Kopfstelle für landesweite Innovationsprojekte zu Prozessmodellierung, eGovernment und interkommunale Zusammenarbeit etabliert und betreibt Anwendungen, die von allen NRW-Kommunen nutzbar sind, z. B. KiTa- Finder NRW, NRW-Vergabeportal, Meldeportal Behörden, Verwaltungssuchmaschine NRW und Digitales Archiv. 9 Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 Kooperations-Trägereinrichtungen auf Bundesebene sind der Bundesverband der kommunalen IT-Dienstleister (vitako) und die zugehörige Einkaufsgesellschaft pro- vitako. Mehr als 50 kommunale IT-Dienstleister aus allen Bundesländern tauschen in den Facharbeitsgruppen der vitako ihre Erfahrungen aus und unterstützen die Kommunalen Spitzenverbände bei der Erarbeitung kommunaler Positionen zu IT- Themenstellungen. Die Zusammenarbeit mit der vitako eröffnet der Stadt Münster darüber hinaus den Zugang zu Bundesministerien und deren Einrichtungen. Die dargestellten Kooperationsebenen im Bereich der kommunalen IT-Dienstleister sollen zukünftig noch stärker als bislang unter dem Gesichtspunkt möglicher Konsolidierungspotentiale genutzt und ausgebaut werden. Dabei besteht eine enge Verflechtung zu anderen aktuellen Aktionsfeldern der interkommunalen Zusammenarbeit (siehe z.B. Arbeitskreis NRW-Großstädte). 3. Zusammenarbeit im Konzern Stadt Münster 3.1 Prüfung des vorhandenen Beteiligungsportfolios Über die Grundausrichtung des Beteiligungsmanagements im Stadtkonzern Münster wird der Rat jeweils zu Beginn einer neuen Wahlperiode unterrichtet; letztmalig zu Beginn des Jahres 2010 (vgl. Vorlage V/0053/2010). Im Jahre 2010 gehörten 17 unmittelbare und 30 mittelbare Beteiligungen zum Beteiligungsportofolio der Stadt Münster. Angesichts der hohen Zahl der direkten und indirekten Beteiligungen sowie der sehr dynamischen Entwicklung des Por tfolioumfanges gilt es festzuhalten, dass die im Zusammenhang mit der vor zehn Jahren erfolgten grundsätzlichen Neustruk- turierung des Beteiligungsmanagements (vgl. Vorlage V/1215/2000) getroffene Entscheidung, die Steuerungsschwerpunkte des Beteiligungsmanagements auf die wichtigsten Beteiligungen („steuerungsrelevante Beteiligungen“) zu konzentrieren, nach wie vor richtig ist. Die Vielzahl der Beteiligungen und ihre stetige Zunahme lässt ansonsten keine effektive und effiziente Arbeit erwarten. Die Optimierung des städtischen Beteiligungsportfolios ist eine dauerhafte Aufgabe der Verwaltung. Dabei wird auch das Ziel verfolgt, die Beteiligungsgesellschaften stärker in den städtischen Konsolidie rungsprozess einzubeziehen und letztlich weitere Beiträge zur Konsolidierung des städtischen Haushalts zu erreichen. 3.2 Organisationsentwicklung Tiefbau / Stadtwerke In der Vorlage V/0316/2011 wurde bereits über einen Zwischenstand berichtet. Die Aufgabenstellung ist in der Vergangenheit mehrfach mit gleicher Zielrichtung untersucht worden. Ergebnis war, dass die nach wie vor existierende Betriebsform als städtisches Amt beschlossen worden ist. In der Vergangenheit ist im Vorfeld der Vorlage 0464/2006 „Überführung des städtischen Tiefbauamtes in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)“ eine Optimierung geprüft und diese entsprechend vorgeschlagen worden. Politisch ist diese Umorganisation aber letztlich nicht beschlossen worden. Auch im Rahmen des Rödl-Gutachtens sind im Anhang 3 vom 24.6.2006 die rechtlichen und steuerrechtlichen Grundfragen der Übertragung der Aufgaben des Tiefbauamtes in eine Anstalt des öffentlichen Rechts gem. § 114 a GO NRW geprüft worden. Seinerzeit sind die identifizierten Organisationsvorteile/ Konsolidierungsbeiträge größtenteils realisiert worden, ohne eine Änderung der Rechtsform zu vollziehen. 10 Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 Darüber hinaus hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verwaltung und der Stadtwerke GmbH anhand von Beispielsfällen anderer Organisationsabläufe bei den Stadtwerken Osnabrück sowie den Stadtwerken Rheine die Verfahrensabläufe und deren betriebswirtschaftliche Konsequenzen untersucht. Dabei ist nicht erkennbar, dass die Nähe zu den Stadtwerken größere Vorteile bringt, als die dadurch entstehenden Nachteile durch die entstehende Ferne zur Stadtverwaltung. Sinnvolle Abstimmungen mit den übrigen Aufgabenbereichen der Stadt werden bei der Überführung des Tiefbauamtes in eine private Rechtsform erschwert (im Planungsbereich, Kanalbau und Straßenbau, Immobilienmanagement). Im Ergebnis ist insbesondere die steuerliche Belastung der 19 %igen Umsatzsteuer bei der Überführung der Dienstleistung Entwässerung in den Bereich der Stadtwerke als erheblicher Nachteil gegeben. Auch wenn der mögliche Vorsteuerabzug berücksichtigt wird, ist es fraglich, ob die dadurch bedingte Verteuerung der Leistungen durch Effizienzsteigerungen ausgeglichen werden kann. Es wären also entsprechende Gebührensteigerungen zu erwarten. Insgesamt ist mit der Übertragung des Bereiches Entwässerung kein Konsolidierungsbeitrag verbunden, da dieser Bereich gebührenfinanziert ist. Die Überführung des Tiefbaubereichs der Stadtverwaltung in die Stadtwerke GmbH in der Rechtsform der GmbH sollte daher nicht weiter verfolgt werden. 3.3 Organisationsentwicklung Bäder / Stadtwerke Mit der Vorlage V/0204/2011 „Steueroptimierung und Bilanzpolitik zur Haushalts- konsolidierung nutzen“ hat die Verwaltung dem Rat einen Sachstandsbericht zur heute existierenden Steueroptimierung bei der Stadtwerke Münster GmbH vorgelegt. Dabei wurden steuerliche Optimierungspotentiale festgestellt, für die eine weitergehende Untersuchung notwendig war. Aufgrund der Komplexität der Fragestellung wurde vorgeschlagen, ein Wirtschaftsprüfer-/Steuerberatungsbüro, zu beauftragen, das bezüglich der Besteuerung der öffentlichen Hand über adäquate Erfahrungen verfügt. Der Rat hat dem zugestimmt und hierfür Haushaltsmittel in der Größenordnung von 10.000 € bereitgestellt. Auf der Basis des Ratsbeschlusses V/0204/2011 galt es, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorangegangenen Betriebsprüfung steuerliche Optimierungspotenziale für die genannten Bereiche zu untersuchen. Folgende konkrete Optimierungswege werden für den Bereich Bäder untersucht. Optimierungspotenzial Bäder, Einlagemodell 1 Als Maßnahme 56, Anlage 1 a, werden die Effekte aus der Zusammenfassung der beiden bestehenden Betriebe gewerblicher Art (BgA Bäder mit Blockheizkraftwerk (BHKW) und BgA Bäder ohne BHKW) dargestellt. Durch die Zusammenfassung der Bäderverluste mit den Dividenden der Stadtwerke Münster GmbH kann eine Minderung der Kapitalertragsteuer in Höhe von ca. 554 T € p. a. erreicht werden. Dieser Steuervorteil soll ab sofort und rückwirkend bis 2009 generiert werden. Die gegenwärtige Situation stellt sich so dar, dass für zwei Hallenbäder (Hiltrup und Roxel) eine technisch wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht zwischen diesen Hallenbädern und dem Geschäftsbetrieb der Stadtwerke (Blockheizkraftwerke BHKW) gegeben ist. Dadurch können Verluste aus dem laufenden Bäderbetrieb mit Gewinnen der Stadtwerke verrechnet werden. Für die übrigen sechs Hallen- bzw. Freibäder besteht (gemäß Betriebsprüfung 2007-2008) keine enge wechselseitige 11 Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 wirtschaftlich-technische Verflechtung von einigem Gewicht zu dem Geschäftsbetrieb der Stadtwerke. Für die Zusammenfassung der Bäderverluste ist die technisch-wirtschaftliche Verflechtung nach mündlicher Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) inzwischen nicht mehr notwendig. Eine Zusammenfassung der Bäder-BgA im Einlagemodell ist nach Vorschlag der Gutachterin Ernst & Young mit der Finanzverwaltung inzwischen bereits abgestimmt worden und bereits für das Jahr 2010 in der Steuererklärung berücksichtigt worden. Die Veränderung der Veranlagungen 2008/ 2009 sind möglich und sollen in der Betriebsprüfung rückwirkend erfolgen. Die jährliche Steuerersparnis wird auf 554 T € geschätzt. Die Einsparung erfolgt durch die Minderung der Kapitalertragssteuer (15,83 % des Verlustes des BgA Bäder ohne Stadtwerke). Optimierungspotenzial Bäder, Einlagemodell 2 Das Verrechnungspotenzial im steuerlichen Querverbund könnte durch die Schaffung einer zusätzlichen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung zu den übrigen Bädern, Bereich des BgA Bäder ohne BHKW steigen. Hierzu sollen Gespräche zwischen Technikern und Steuerexperten geführt werden. In Abhängigkeit von den Ergebnissen dieser Gespräche, ergeben sich weitere Untersuchungsschritte. Sollte es möglich sein, diese technisch wirtschaftliche Verflechtung herzustellen und durch die Finanzbehörde anerkannt zu bekommen, wäre dies mit entsprechenden organisatorischen Änderungen verbunden (Einbringung der Bäder in die Stadtwerke, Gründung einer GmbH als Tochter der Stadtwerke). Die Einbringung der Bäder in eine Konzerntochtergesellschaft (Stadtwerke Münster GmbH) als Sparte oder als eigenständige Tochter ist aufwendig, daher nur sinnvoll als „große Lösung“, d.h. bei Einbringung aller Bäder. Dies erfordert eine komplexe Gestaltung, ist steuerlich allerdings grundsätzlich möglich. Sinnvoller weise sollte dabei die technisch-wirtschaftliche Verflechtung für alle Bäder geschaffen und von der Finanzverwaltung anerkannt werden. In diesem Zusammenhang einer „großen Lösung“ ist dann auch zu prüfen, ob durch einen weiteren Schritt eine Übertragung des Bäderbetriebs an die Stadtwerke Münster GmbH möglich ist, um ggf. Effizienzgewinne durch eine andere Form der Bewirtschaftung zu erreichen. Dabei ist allerdings sicherzustellen, dass der Zuschussbedarf für den Bäderbetrieb nicht höher wird als in der gegenwärtigen Betriebsform. 3.4 Managementkontrakte Mit dem Instrument des Managementkontraktes soll beschrieben und hinreichend fixiert werden, welche Zielerwartungen die Stadt Münster und die jeweilige (steuerungsrelevante) Beteiligung haben und wie beide Partner dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen. Ausgehend vom Unternehmensgegenstand werden Oberziele definiert, welche die Basis für die Ableitung von Teilzielen darstellen. Diese untergliedern sich unter anderem in Finanzziele, z. B. die Festlegung von Ausschüttungsbeträgen bei Gewinnunternehmen und von Zuschussbeträgen bei defizitären Unternehmen. Die aktuellen Managementkontrakte haben im Wesentlichen eine Laufzeit bis 2015. Zur Vorbereitung der danach folgenden Kontrakte sollen Gespräche mit den 12 Anlage 1 b zur Vorlage V/0702/2012 13 steuerungsrelevanten Beteiligungen in der Hinsicht geführt werden, weitere Konsolidierungspotentiale für den städtischen Kernhaushalt zu identifizieren und im danach folgenden Managementkontrakt als verbindliche Zielvereinbarungen für die Konsolidierung umzusetzen. Ansatzpunk te können z.B. (steuer)rechtliche, organisatorische und aufgabenkritische Fragen sein. 3.5 Organisation des städtischen Beteiligungsmanagements Das Beteiligungsmanagement der Stadt Münster wurde jüngst von der Unternehmensberatung Ernst & Young begutachtet. Die Ergebnisse wurden dem AFBL in der Sitzung am 21.06.2012 von Vertretern von Ernst & Young präsentiert (vgl. Vorlage V/0501/2012). Nach der Identifikation von alternativen Modellen des Beteiligungsmanagements wurden Beteiligungsmode lle im Vergleich (Potenziale und Risiken) dargestellt. Dabei zeigte sich, dass in Münster ein sog. Mischmodell besteht, bei dem sich von den ca. 50 Beteiligungen etwa die Hälfte der Gesellschaften im Teilkonzern Stadtwerke befinden und dort gesteuert werden. Die übrigen Gesellschaften werden direkt von der Stadt Münster gesteuert. Diese Organisation des Beteiligungsmanagements (Mischmodell) entspricht der Praxis vieler Kommunen. Der KGSt-Bericht 3/2012 („Steuerung kommunaler Beteiligungen“) bestätigt dieses Ergebnis ebenfalls. Fazit des Gutachtens ist, dass die Stadt Münster seit 10 Jahren über ein erfolgreiches Konzept zur Steuerung und zum Management ihrer Beteiligungen verfügt und bereits erfolgreich verschiedene Ansätze und Instrumente zur Steuerung ihrer Beteiligungen nutzt. Die Empfehlungen der Gutachter zur Neuausrichtung des Beteiligungs- managements beziehen sich ausschließlich auf die Bereiche Information, Risiko- steuerung und Wirtschaftlichkeit.
Beschlussvorlage
44579 Zeichen
V/0702/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernat I / II
Betrifft
Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017 (Teil 2)
Beratungsfolge
19.09.2012 Rat Einbringung
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung
07.11.2012 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt die mit dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2013 aktualisierte finanzielle
Ausgangslage und den in der Begründung dargestellten Bericht der Verwaltung zur bis-
herigen Umsetzung des 1. Teils des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 (Sofortma ß-
nahmen) zur Kenntnis.
2.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung mit dem 2. Teil des Handlungspr o-
gramms 2012 bis 2017 Einzelmaßnahmen in einer Größenordnung von rund 30 Mio.
Euro für das Zieljahr 2017 benannt hat (vgl. Anlage 1 a). Die Darstellung umfasst Einze l-
maßnahmen zu Aufwandssenkungen (Aufgabenwandel, Aufgabenumbruch, Aufgabenkritik
etc.) in Höhe von 18,4 Mio. Euro sowie Ertragssteigerungen in Höhe von 11,4 Mio. Euro.
2.2 Der Rat nimmt die im Rahmen der letzten Haushaltskonsolidierung und des Handlungspr o-
gramms verfolgten aktuellen Schwerpunkte der Organisationsentwicklung der Verwal-
tung und ihren jeweiligen Bearbeitungsstand zur Kenntnis (siehe Anlage 1 b).
2.3 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen des Handlungsprogramms
weitere Prüfungen durchführen wird. Die Prüfaufträge sind in der Anlage 1 c dargestellt.
Die Prüfergebnisse und die damit verbundenen finanziellen Konsequenzen werden den po-
litischen Gremien im Rahmen von Vorlagen dargestellt.
2.4 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung weitere Maßnahmen erarbeitet hat (An-
lage 1 d), die aus personellen und/oder organisatorischen Gründen erst in späteren Jahren
zu einer finanziellen Wirkung führen.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die mit dem 2. Teil des Handlungsprogramms 2012 bis
2017 von der Verwaltung vorgelegten Maßnahmen noch nicht im Haushaltsplanentwurf
2013 eingearbeitet sind. Gleiches gilt für die in der Anlage 2 enthaltenen Vorschlägen aus
dem Bürgerhaushalt 2012, die aus Bürgersicht haushaltsentlastend wirken sollen und mit
einer Kurzeinschätzungen der Verwaltung versehen worden sind.
Vorlagen-Nr.:
V/0702/2012
Auskunft erteilt:
Herr Möller / Herr Etienne
Ruf:
492 - 70 22 / - 11 14
E-Mail:
MoellerFrank@stadt-muenster.de
Etienne@stadt-muenster.de
Datum:
14.09.2012
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0702/2012
4. Der Rat verweist die in der Anlage 1 a enthaltenen Einzelmaßnahmen des Handlungs-
programms 2012 bis 2017 sowie die in der Anlage 2 enthaltenen Kurzeinschätzungen zu
den Bürgervorschlägen daher zur Beratung in die Etatsitzungen der Bezirksvertretun-
gen sowie der etatrelevanten Ausschüsse.
5. Um insbesondere bis 2020 einen vollständigen Haushaltsausgleich erreichen und dann hal-
ten zu können, sollten aufgabenkritische Überlegungen nunmehr regelmäßiger B e-
standteil der jährlichen Haushaltsplanberatungen werden. Zur Vorbereitung komme n-
der Haushaltsplanberatungen wird die Verwaltung beauftragt, im Sommer 2013 einen Ge-
samtüberblick über die Leistungen und Teilleistungen (unterhalb der Produktebene) in
Berichtsform zu erstellen.
Begründung:
Ausgangslage und Anlass für ein Handlungsprogramm 2012 bis 2017:
Seit Jahren ist der städtische Haushalt durch eine angespannte Fin anzlage geprägt. Rat und Ve r-
waltung haben deshalb in der Vergangenheit verschiedene Programme aufgelegt, um den städt i-
schen Haushalt wieder ins Lot zu bringen. Auf dem Weg zu einer nachhaltigen kommunalen
Haushaltspolitik haben sich Rat und Verwaltung seit Juni dieses Jahres mit einem Handlungspr o-
gramm für die Jahre 2012 bis 2017 beschäftigt. Leitvorstellung dabei war, dass
- es sich lohnt, dauerhaft für die finanzielle Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit der Stadt
zu kämpfen,
- das städtische Leistungsnive au in Münster in vielen Bereichen über dem Durchschnitt ve r-
gleichbarer Städte liegt, das „Leistungsentgelt“ in Form von Steuern und Gebühren aber in
der Regel im oder unter dem Durchschnitt liegt,
- nur die Gesundung der Stadtfinanzen es ermöglicht, an dem h ohen Leistungsniveau in vi e-
len städtischen Bereichen weiter zu arbeiten,
- Rat und Verwaltung bereit sind, den haushaltspolitischen Kurs unter dem Leitmotiv „Zukunft
und Zusammenhalt“ weiter zu entwickeln und im Sinne einer dauerhaft nachhaltigen Ko m-
munalpolitik die bestmöglichen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger mit den vorha n-
denen Ressourcen zu erbringen.
Festzustellen ist, dass Münster eine Stadt mit hohem Leistungsniveau ist und (auch bei vollständ i-
ger Umsetzung des Handlungsprogramms) bleibt. De r Großteil der städtischen Lei stungen wird
durch das Handlungsprogramm nicht berührt. Mit dem Handlungsprogramm möchte die Stadtve r-
waltung ganz gezielt die städtischen Aufgaben und Leistungen weiterentwickeln. Bei der Aufste l-
lung des Handlungsprogramms war sich die Verwaltung des Dilemmas zwischen finanzieller Zie l-
erreichung und dem Vorschlagen sehr weit reichender Maßnahmen bewusst. Deshalb möchte die
Verwaltung das aktuell vorliegende Handlungsprogramm nicht als endgültiges und abgeschloss e-
nes Ma ßnahmenpaket bis 2017 ansehen, sondern vielmehr in den kommenden Jahren an der
Weiterentwicklung arbeiten. Das drückt sich beispielsweise in den Beschlusspunkten 2.3, 2.4 und
5 aus. Oberste Zielsetzung ist und bleibt es, die Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten.
Mit dem Handlungsprogramm 2012 bis 2017 ist die Verwaltung einen weiteren Schritt hin zu einer
zielorientierten Steuerung des Haushaltes gegangen. Der Entwicklung der in Anlage 1 aufgefüh r-
ten Maßnahmen und Prüfaufträge war ein Verfahren vorausgegangen (Beschreibung siehe unten),
das das Bewusstsein der Ämter und Einrichtungen für strategisch bedeutsame Aufgabenteile ihrer
jeweiligen Organisationseinheiten geschärft hat.
Für die Zukunft beabsichtigt die Verwaltung, diesen Steuerungsansatz noch konsequent er umzu-
setzen.
Zukünftig soll die Konsolidierung des städtischen Haushaltes nicht nur das Ergebnis einer Deba tte
über den kommunalen Leistungsabbau sein, sondern sich vor allem an den mittel - und langfristi-
gen Zielen und damit Herausforderungen der komme nden Jahre orientieren. Damit sollen nicht
- 3 -
V/0702/2012
nachhaltig wirkende Verteilungsdiskussionen so weit es geht durch mittel - und langfristige, inhaltli-
che Entscheidungen ersetzt werden, die vor dem Hintergrund der kommunalen Selbstverwa ltung
die Zukunftsfähigkeit der Stadtgesellschaft im Blick haben.
Gestaltungsspielräume für Zielsetzungen in diesem Sinne entstehen jedoch nur, wenn bestehende
kommunale Leistungen nicht ausnahmslos mit einer „Bestandsgarantie für die Ewigkeit“ versehen
werden. Eine Anpassung des kommunalen Leistungsspektrums an aktuelle Herausforderungen ist
nur möglich, wenn einzelne Leistungen auch reduziert oder vollständig eingestellt werden dürfen.
Daher wird die zielorientierte Steuerung die bisherigen aufgabenkritischen Ansä tze nicht ersetzen,
sondern ihnen verstärkt eine einheitliche Richtung geben. Aufgabenkritik ist i ntegraler Bestandteil
der zukünftigen zielorientierten Steuerung bzw. Haushaltssteuerung.
Aus aktuellem Anlass wird bereits an dieser Stelle auf die vom Land NRW am 30. Augus t 2012
vorgelegten Eckpunkte zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2013 verwiesen. Nach den Eckpunkten
und der ersten Modellrechnung des Landes kann die Stadt Münster für das Jahr 2013 mit Schlü s-
selzuweisungen in einer Größenordnung von rund 35 Mio. Euro rechnen.
Diese Erträge sind bislang im städtischen Haushalt nicht eingeplant, sie verbessern also den
Haushalt – allerdings nicht vollständig: Die Schlüsselzuweisungen werden bei der Zahlung der
Landschaftsumlage an den Landschaftsverband Westfalen -Lippe berücksichtigt. Wenn man einen
Hebesatz von 16,1 Prozentpunkten (wie in diesem Jahr) unterstellt, muss die zu zahlende Lan d-
schaftsumlage um etwa 3,4 Mio. Euro gegenüber dem bisherigen Haushaltsansatz 2013 angeh o-
ben werden.
Hinzu kommt noch folgender Aspekt: Dass die Stadt Münster 2013 voraussichtlich wieder Schlü s-
selzuweisungen erhält, liegt unter anderem daran, dass die eigene Steuerkraft in der für die Z u-
weisungen gültigen Referenzperiode deutlich niedriger ausgefallen ist. Anders ausgedrückt: Die
Stadt erhält mit den Schlüsselzuweisungen eine anteilige „Aufstockung“ der eigenen fehlenden
Steuermittel (aus der Gewerbesteuer). Die Stadt wird in der Summe durch die Schlüsselzuweisu n-
gen also nicht „reicher“. Dies belegen auch aktuelle Zahlen zur städtischen Steuerk raft, dargestellt
am Beispiel der Gewerbesteuer. Lag das Gewerbesteuer -Istaufkommen im 1. Halbjahr 2011 noch
bei 172 Mio. Euro, betrug dieses Aufkommen im 1. Halbjahr 2012 nur noch 122 Mio. Euro.
Damit wird auch deutlich, dass die Notwendigkeit für das Ha ndlungsprogramm 2012 bis 2017 wei-
terhin gegeben ist, insbesondere deshalb, weil zurzeit noch nicht absehbar ist, ob die Stadt
Schlüsselzuweisungen nur im Jahr 2013 oder auch in den Folgejahren erhalten wird.
Zu Beschlusspunkt 1:
Mit dem parallel in die politische Beratung eingebrachten Haushaltsplanentwurf 2013 wird die f i-
nanzielle Ausgangslage verdeutlicht. Danach steht in Münster ein Haushaltssicherungskonzept
unmittelbar bevor, wenn nicht das Handlungsprogramm 2012 bis 2017 zu einer deutlichen Hau s-
haltsentlastung führt.
Mit der Vorlage V/0505/2012 hat die Verwaltung den ersten Teil dieses Handlungsprogramms vo r-
gelegt. Die Vorlage ist – ergänzt durch einen gemeinsamen Antrag der CDU -Fraktion, der SPD -
Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der FDP-Fraktion – vom Rat am 27. Juni
2012 beschlossen worden.
Der erste Teil des Handlungsprogramms umfasst im Wesentlichen verschiedene Sofortmaßna h-
men wie eine Reduktionsvariante bei Investitionen, die Absenkung von Standards und ein Invest i-
tionsmoratorium.
Der bisherige Stand der Umsetzung sei nachfolgend dargestellt.
- 4 -
V/0702/2012
- Genauere Abschätzung der finanziellen Auswirkungen in Vorlagen
Zurzeit findet die verwaltungsinterne Abstimmung zur konkreten Umsetzung des Vorschl a-
ges statt. Dabei ist der eigentl iche Mehrwert dieser Information in den Beschlussvorlagen
klar zu definieren, um Doppelangaben möglichst zu vermeiden. Darüber hinaus wird auch
geprüft, ob neben der kompakten Darstellung der finanziellen Wirkungen eventuell auch
Hinweise zur Pflichtigkeit der Maßnahme bzw. des Sachverhalts gegeben werden können.
- Reduktionsvariante bei Investitionsmaßnahmen
Bei einem durchschnittlichen jährlichen Investitionsvolumen von rund 35 Mio. Euro im B e-
reich der Baumaßnahmen (Hoch - und Tiefbau) für die Jahre 2013 - 2016 ergeben sich
überschlägig folgende Werte:
20% von 35 Mio. Euro = 7 Mio. Euro
Die durchschnittliche Kreditfinanzierung von 50 % ergibt eine Kreditersparnis von 3,5 Mio.
Euro. Die geringere Kreditaufnahme führt zu einer Reduzierung des Zinsaufwands bei
durchschnittlich gebundenem Kapital von 35 Mio. Euro um rund 70.000 Euro (Zinssatz 4 %
und bezogen auf die gesamte Kreditlaufzeit) pro Jahr. Bei durchschnittlicher Nutzungsda u-
er von 70 Jahren ergibt sich eine Reduzierung des Abschreibungsaufwandes von rund
100.000 Euro pro Jahr (7 Mio. € / 70).
Wenn unterstellt wird, dass Bauunterhaltungsaufwand / Instandhaltungsaufwand rund
1,5 % der Bausumme ausmachen, ergibt sich eine Einsparung von rund 100.000 Euro pro
Jahr.
Eventuell reduzierte Bewirtschaftungskosten (Energie, Re inigung etc,) könnten sich erg e-
ben, wenn das Bauvolumen (Flächen, umbauter Raum) auch um 20 % reduziert wird.
- Standardveränderungen bei Investitions- und Sanierungsmaßnahmen
Bereits in aktuellen Vorlagen, mit denen Errichtungs - oder Planungsbeschlüsse de r politi-
schen Gremien erfolgen sollen, versucht die Verwaltung, Standardveränderungen vorz u-
nehmen und zu dokumentieren. Um diesen Aspekt letztlich tragfähig zu gestalten, sind j e-
doch die bisherigen Verfahrensabläufe zu analysieren und in geeigneter Weise gegebenen-
falls anzupassen. Hierzu wird eine Arbeitsgruppe aus verschiedenen Ämtern Vorschläge
erarbeiten und nach verwaltungsinterner Abstimmung den politischen Gremien vorlegen.
Die Verwaltung wird in diesem Kontext auch die Möglichke iten prüfen, Investorenmodelle –
über das bisherige Maß hinaus – für Investitionsmaßnahmen, insbesondere bei Bauma ß-
nahmen im Bereich der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder, zu nutzen,
wenn sie wirtschaftlich vorteilhaft sind. Dabei sollen – im Rahmen der rechtli chen Hand-
lungsmöglichkeiten – Verfahren so angelegt werden, dass der Aufwand für alle Verfahrens-
beteiligten angemessen ist.
- Investitions-Moratorium
Das bisher in der Finanzplanung bis zum Jahr 2015 ausgewiesene Investitionsprogramm
ist bis zum Jahr 2017 zu strecken. Die Streckung des Investitionsprogramms führt gege n-
über der gleichmäßigen Fortschreibung des bisherigen Investitionsprogramms in den Ja h-
ren 2013 bis 2017 zu folgenden Reduzierungen:
2013 2014 2015 2016 2017* Summe
Mio. €
Reduzierung 8,3 10,7 15,0 12,4 14,1 60,5
* Hinweis: Das Jahr 2017 ist hier zusätzlich aufgenommen, weil das Handlungsprogramm bis zum Jahr 2017
läuft. Die aktuelle Haushaltsplanung läuft dagegen bis 2016.
- 5 -
V/0702/2012
Ähnlich wie bei der Reduktionsvariante f ührt diese Reduzierung gegenüber der bisherigen
Planung zu einer Haushaltsentlastung in den Bereichen Zinsaufwand, Abschreibungen und
Bauunterhaltung. Darunter fallen Maßnahmen wie die geplante Sanierung des Stadtha u-
ses 1 oder der geplante Neubau der Feuer wache 3. Bezogen auf die Summe der Reduzi e-
rungen von insgesamt 60,5 Mio. € beträgt die jährliche Haushaltsentlastung rd. 2,4 Mio. €.
Auch die weiteren, mit der Vorlage V/0505/2012 beschlossenen Punkte (Projektgruppe Verwa l-
tungsreform und haushaltsentlastend wirkende Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt) werden in
dieser Vorlage thematisiert.
Zu Beschlusspunkt 2.1:
Für den in der Anlage 1 dargestellten zweiten Teil des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 ist die
Verwaltung wie folgt vorgegangen: Um die vom Rat in der Juni -Sitzung nochmals bestätigten Ziel-
setzungen (Haush altssicherung vermeiden, Haushaltsdefizit 2014 bei maximal 20 Mio. Euro,
Haushaltsausgleich 2020) zu erreichen, sollte das Handlungsprogramm zur Haushaltsverbess e-
rung folgenden finanziellen Umfang haben:
2014: 15 Mio. Euro
2017: 45 Mio. Euro und
2020: 60 Mio. Euro (vgl. auch Beschlusspunkt 3 der Vorlage V/0505/2012).
Das Handlungsprogramm ist zunächst bis 2017 ausgerichtet, weil das Jahr 2017 das letzte Hau s-
haltsjahr ist, das der aktuell gewählte Rat noch im Rahmen der Haushaltsaufstellung beeinflussen
kann. (Die mittelfristige Ergebnis - und Finanzplanung des Haushalts 2014 reicht bis zum Jahr
2017.)
Wie auch in der Vorlage V/0505/2012 dargestellt, sollte der Schwerpunkt des Handlungspr o-
gramms auf den Themenfeldern Aufgabenwandel, Aufgabenumbruch und Aufgab enkritik liegen.
Ein weiteres Handlungsfeld dieses Programms sind Ertragssteigerungen.
Um zu konkreten Maßnahmen zu gelangen, ist die Verwaltung wie folgt vorgegangen:
Schritt 1: Ermittlung von Leistungen und Bildung von Prioritäten
Alle Ämter und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen haben bis Anfang Juli 2012 eine Liste mit
ihren Leistungen und Teilleistungen erstellt. Die Darstellung der Leistungen und Teilleistungen
erfolgte unterhalb der Produktebene des Haushalts. Die Ämter und eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen haben anschließend ihre Teilleistungen im Hinblick auf die anstehende Aufg a-
benkritik priorisiert.
Von den Ämtern und Einrichtungen war deutlich zu machen, welche Leistungen und Teillei s-
tungen sie innerhalb ihrer Produkte erbringen. Als Orien tierungshilfe für die Bildung von Lei s-
tungen unterhalb der Produktebene konnte der einheitliche Produktplan der ‚Kommunalen
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement’ (KGSt) herangezogen werden.
Die Priorisierung der Leistungen und Teilleistungen bezog sich auf das „Ob“ und „Wie“ (=
Ressourcen bestimmende rechtliche Vorgaben) der Leistungserfüllung.
Zur Erstellung der Prioritätenlisten lassen sich folgende Hinweise geben bzw. Schlussfolg e-
rungen ziehen:
- Mit den Prioritätenlisten liegt erstmalig nach Einf ührung des Neuen Kommunalen Finan z-
managements ein nahezu vollständiger Überblick über das städtische Leistungsspektrum
(unterhalb der Produktebene des städtischen Haushalts) vor.
- Angesichts der Kürze des Erstellungszeitraums können – trotz erfolgter Qualitätssicherung
– Unschärfen noch vorhanden sein. Außerdem haben die Listen der Ämter und Einric h-
tungen unterschiedliche Detaillierungsgrade bei der Abbildung der Leistungen / Teillei s-
tungen.
- Der finanzielle Umfang (Saldo aus Erträgen und Aufwendungen) aller Leistungen und Teil-
leistungen von 395,6 Mio. Euro entspricht in etwa dem, was auch bei Betrachtung der
- 6 -
V/0702/2012
Haushaltsdaten als Ergebnis hätte vorliegen müssen. Dass hier nicht das gesamte Hau s-
haltsvolumen abgebildet ist liegt daran, dass
- die Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Finanzwirtschaft“,
- die Abschreibungen und die korrespondierenden Erträge
- die Versorgungsaufwendungen und
- die gebührenrechnenden Einrichtungen
nicht berücksichtigt sind.
- Mit der Übersicht lassen sich noch keine abschließend belastbaren Aussa gen zur Pflic h-
tigkeit und Freiwilligkeit städtischer Leistungen treffen.
- Gleichwohl gibt es viele Leistungen, die entweder freiwillig oder nur dem Grunde nach
pflichtig sind, die aber aus stadtstrategischer Sicht wichtig sind.
Schritt 2: Festlegung des finanziellen Orientierungsrahmens
Um das Handlungsprogramm 2012 bis 2017 mit konkreten Maßnahmen füllen zu können, hat
der Verwaltungsvorstand einen finanziellen Orientierungsrahmen für jedes Dezernat festgelegt.
Schritt 3: Erarbeitung konkreter Einzelmaßnahmen
Alle Ämter und Einrichtungen haben daraufhin für die zwischen ihnen und der bzw. dem z u-
ständigen Beigeordneten abgestimmten Teilleistungen eine Liste von konkreten aufgabenkrit i-
schen Maßnahmen erstellt.
Die Erfassung der Einzelmaßnahmen erfolgte über eine standardisierte Erfassungsmaske. Dort
waren
- die Maßnahmenbezeichnung,
- die Maßnahmenbeschreibung,
- die Bürgerwirkung,
- die Personalwirkung (Stellenanteile) und
- die finanzielle Auswirkung im Zeitablauf
einzutragen.
Die Einzelmaßnahmen sind i m Verwaltungsvorstand mehrfach beraten worden, bevor sie B e-
standteil dieser Vorlage wurden.
Insgesamt umfasst die Liste (Anlage 1 a) Maßnahmen in einer Größenordnung von rund 23 Mio.
Euro für das Jahr 2014 bzw. rund 30 Mio. Euro für das Jahr 2017. Davon e ntfallen auf aufwands-
seitige Maßnahmen 18,4 Mio. Euro und auf ertragssteigernde Maßnahmen 11,4 Mio. Euro.
Die finanziellen Größenordnungen der Maßnahmenliste gemäß Anlage 1 a sind in der nachfolgen-
den Grafik nochmals dargestellt:
12,0 10,8 10,4 11,2 11,4
9,6 11,8 15,3
16,6 18,4
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
35,0
2013 2014 2015 2016 2017
in Mio. €
Aufwendungen
Erträge
- 7 -
V/0702/2012
Neben diesen Daten sei darauf hingewiesen, dass die Maßnahmenliste auch Maßnahmen mit Flä-
chenwirkungen umfassen. Die Flächenwirkung ist neben der Bürgerwirkung und der Personalwi r-
kung explizit in der Maßnahmenliste aufgeführt.
Wirft man einen Blick zurück auf die in der Juni-Sitzung diskutierten Größenordnungen, um die der
Haushalt entlastet werden sollte, stellt man fest, dass die Zielgröße für das Jahr 2014 (15 Mio.
Euro) mit der vorgelegten Maßnahmenliste erreicht bzw. überschritten wurde. Allerdings wird die
Zielgröße für das Jahr 2017 (45 Mio. Euro) zurzeit noch verfehlt.
Die hier dargestellte Maßnahmenliste kann selbstverständlich nicht allumfassend und auch nicht
abgeschlossen sein. Es wird auch zukünftig der Bedarf an regelmäßiger Prüfung des städtischen
Aufgaben- und Leistungsspektrums bestehen, insbesondere dann, wenn die finanzielle Aussta t-
tung der Stadt nicht auskömmlich ist. Deshalb soll der 2. Teil des Handlungsprogramms auch nicht
als abschließender Programmteil verstanden werden. Vielmehr muss in den nächsten Ja hren an
einer kontinuierlichen Fortsetzung von Leistungsüberprüfungen, Aufgabenveränderungen, Zwec k-
kritik und Ähnlichem gearbeitet werden, wenn die Zielsetzungen bis zum Jahr 2020 erreicht we r-
den sollen.
In diese kontinuierliche Prüfung ist sicherlich auch die Gewährung von Zuschüssen einzubeziehen.
Neben den bereits in der Maßnahmenliste aufgeführten Anpassungen in einzelnen Zuschussberei-
chen ist das Zuschusswesen in der Stadt Münster insgesamt zu würdigen und ggf. anzupassen.
Insoweit wird damit auch dem Antragsanliegen „Reform der Zuschusspolitik – Den Haushalt steu-
erbarer machen und für Zuschüsse mittelfristige Sicherheiten geben“ (Vorlage V/0455/2012, A n-
trag der Ratsgruppe UWG/ödp und von Ratsherrn Powroznik) grundsätzlich Rechnung getragen.
Für die B egleitung des Handlungsprogramms hat die Verwaltung ein Projektcontrolling eingeric h-
tet. Über das Projektcontrolling soll sichergestellt werden, dass die Umsetzung der Maßnahmen
entsprechend der politischen Beschlüsse erfolgt und über den akt uellen Stand d er Umsetzung
verwaltungsintern und gegenüber den politischen Gremien berichtet werden kann.
Zu Beschlusspunkt 2.2:
Die Verwaltung hat im Frühjahr dieses Jahres unter der Leitung des zuständigen Beigeor dneten
eine Projektgruppe „Verwaltungsreform“ eingerichtet. Die Projektgruppe hat die zuletzt eingeleit e-
ten bzw. durchgeführten Anstrengungen zur Organisationsentwicklung intensivieren und ihre Ve r-
netzung untereinander sicherstellen können.
Wie bereits in der Ratsvorlage V/0505/2012 vom 08.06.2012 (Seite 15 oben) ausgeführt zeigte
sich auch in den vergangenen Monaten, dass sich die wirtschaftlichen Effekte für den städtischen
Haushalt damit allerdings nur sehr begrenzt zeitnah realisieren lassen kö nnen. Die vielfältigen
Rahmenbedingungen der in der Regel k omplexen Vorhaben führen zu E igendynamiken, die eine
speziell aus dem Blickwinkel der Haushaltskonsolidierung vorgenommene Steuerung nur sehr ei n-
geschränkt erlauben.
Besonders deutlich wird dies in den in der Anlage 1 b dargestellten Ansätzen der Prozessoptimie-
rung bzw. des eGovernments und der interkommunalen Zusammenarbeit.
1. Neustrukturierung der Ämter und Einrichtungen
Die Aufbauorganisation der Stadtverwaltung ist laufend zu optimieren. Bereits in den letzten Ja h-
ren wurden Ämter und Einrichtungen zusammengefasst, z. B. die Stadtkämmerei, die Stad tkasse
und das Amt für kommunale Abgaben zum Amt für Finanzen und Beteiligungen sowie das Liege n-
schaftsamt und das Hochbauamt zum Amt für Immobilienmanagement.
- 8 -
V/0702/2012
Dieser Ansatz soll im Sinne einer zukunftsfä higen Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturen
und damit unter anderem auch als Beitrag zur Haushaltsentlastung konsequent weitergeführt we r-
den. Aktuell wurden unter den derzeitigen personellen und organisatorischen Rahmenbedingu n-
gen Ämterzusammenlegungen geprüft. Zielsetzungen waren dabei insbesondere
-- Zusammenfassung kleinerer Ämter und Einrichtungen zu Ämtern und Einrichtungen mittl e-
rer Größe, um deren Arbeit wirtschaftlicher zu gestalten und damit (zumindest mittelfri stig)
Konsolidierungsbeiträge zu erzielen.
-- Bezogen auf die Aufgaben bzw. die Produkte, Leistungen und Teilleistungen der Ämter und
Einrichtungen Überschneidungen möglichst gering zu halten/zu vermeiden, um eff izientere
Formen der Aufgabenwahrnehmung zu ermöglichen.
-- Leitungs- und Führungsspannen angemessener zu gestalten und interne Querschnittsfunk-
tionen (wie Haushalts - und Rechnungswesen, allgemeine Verwaltungsaufgaben) optimi e-
ren zu können.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Oberbürgermeister in Abstimmung mit den z uständigen
Beigeordneten im Rahmen des § 62 Abs. 1 der Gemeindeordnung folgende Ämter zusammenz u-
fassen. Die Fusionen sollen im Rahmen der personellen und organisatorischen Gegebenheiten so
schnell wie möglich umgesetzt werden.
1.1 Amt des Rates und des Oberbürgermeisters / Amt für Bürgerangelegenheiten
Die Aufgaben des Amtes des Rates und des Oberbürgermeisters umfassen neben intern ationalen
Beziehungen (Städtepartnerschaften, Europaangelegenheiten) im Schwerpunkt die Betreuung von
Ratsgremien (Rat, Haupta usschuss sowie Bezirksvertretung Mitte) und die Bearbeitung allgeme i-
ner Gremien- und kommunalrechtlicher Angelegenheiten.
Im Amt für Bürgerangelegenheiten werden neben den Kernaufgaben des Einwohner - und Melde-
wesens ebenfalls Aufgaben im Umfeld der Gemei ndeordnung (Wahlen/Kommunalwahlen, Bürger-
begehren und Bürgerentscheide), aber auch die Verwaltung der Stadtbezirke und die Betreuung
der Bezirksvertretungen (außer Bezirksvertretu ng Münster-Mitte, diese wird vom Amt des Rates
und des Oberbürgermeisters betreut) wahrgenommen.
Eine Zusammenfassung ist wegen dieser aufgabenbezogenen Überlappungen sinnvoll. Des We i-
teren wird damit eine relativ kleine Organisationseinheit mit einer größeren zusammengefasst, was
Effizienzsteigerungen mit sich bringt. Letztlich scheidet der Leiter des Amtes für Bürgerangelegen-
heiten im nächsten Jahr aus. Zumindest diese Stelle kann durch eine Zusammenfassung der be i-
den Organisationseinheiten eingespart werden. (siehe auch Anlage 1a, Maßnahme Nr. 1)
1.2 Amt für Ausländerangelegenheiten / Zentrales Justiziariat
Im Zuge der Konsolidierung und Organisationsentwicklung ist das frühere Rechtsamt vor einigen
Jahren aufgelöst worden. Für übergreifende Rechtsaufgaben (soweit sie nicht die beim Oberbü r-
germeister abzudeckenden Bereiche Da tenschutz, Korruptionsbekämpfung, Informationsfreiheit s-
gesetz etc.) umfassen, sind in der Organisationseinheit Zentrales Justiziar iat zusammengefasst
worden. Die Organisationseinheit ist dem Dezernat V zugeordnet. Die Aufgabengruppe Auslä n-
derangelegenheiten ist ebenfalls dem Dezernat V zugeordnet. Di eser Arbeitsbereich ist sehr stark
rechtlich geprägt. Die Ausführung der rechtlichen Vorgaben ist häufig auch (z. B. bei aufenthalt s-
beendenden Maßnahmen) mit Rechtsverfahren ve rbunden. Es bietet sich daher an, d iese beiden
Organisationseinheiten zusammenzufassen (Amt für Ausländerangelegenheiten und Zentrales
Justiziariat). Mit dieser Zusammenfa ssung werden zwei kleinere Organisationseinheiten zu einer
- 9 -
V/0702/2012
mittleren zusammengefasst. Der Leiter des Amtes für Ausländer angelegenheiten wird Ende des
nächsten Jahres aus dem aktiven städtischen Dienst ausscheiden, so dass dann auch ein fina nzi-
eller Konsolidierungsbeitrag generiert werden kann. (siehe auch Anlage 1a, Maßnahme Nr. 2)
1.3 Stadtmuseum / Stadtarchiv
Stadtmuseum und Stadtarchiv haben zum Teil aufgabenbezogene Überschneidungen. Insbeso n-
dere die Erforschung und Darstellung stadtgeschichtlicher Fragestellungen sind eine verbi ndende
Klammer. Beides sind sehr kleine Ämter. Mit einer Zusammenfassung der beiden Organi sations-
einheiten wird eine größere Einheit erreicht. Im Ra hmen der personellen und organisatorischen
Möglichkeiten wird mittelfristig auch ein, wenn auch überschaubares, Konsolidi erungspotenzial
erwartet. (siehe auch Anlage 1d, Maßnahme Nr. 1)
1.4 Gesundheitsamt / Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Die Aufgaben beider Ämter haben Gesundheitsschutz als einen Aufgabenschwerpunkt. Die Verhü-
tung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Aufgaben nach dem Bundesseuchengesetz, die
Überwachung des Trink wassers, dienen ebenso dem Gesundheitsschutz, wie die Aufgaben im
Bereich Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz im Veterinär - und Lebensmittelüberwa-
chungsamt.
Mit einer Zusammenfassung verspricht sich die Verwaltung insbesondere eine – wegen der insge-
samt auch durch die bereits vorgenommenen Konsolidierungen knappen Ressourcen – zielgerich-
tete und effektivere Aufgabenwahrnehmung. Mittelfristig werden, auch durch personelle Fluktuat i-
onen in den nächsten Jahren, weitere Potenziale gesehen (sie he auc h Anlage 1d, Maßnahme
Nr. 2).
1.5 VHS im Amt für Schule und Weiterbildung / Villa ten Hompel
Die Villa ten Hompel ist eine sehr kleine Einrichtung. Sie hat insbesondere die historische Bildung
für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Fokus. Dies ist ei n Ansatzpunkt, der für eine Zusa m-
menfassung mit dem Aufgabenbereich VHS im Amt für Schule und Weiterbi ldung spricht. Darüber
hinaus sind Organisationsvorteile bei einer Zuordnung zu einer größeren Organisationseinheit, z.B.
in Vertretungssituationen etc. z u erwarten. Dadurch kö nnen sich insbesondere für die typischen
Querschnittsfunktionen in einem Amt (allgemeine Verwaltungsaufgaben, Haushalts - und Rec h-
nungswesen etc.) Möglichkeiten der Arbeitsoptimierung ergeben Im Rahmen der organisator i-
schen Vorbereitung der Zusammenführung und des eingeleiteten Prozesses zur Neuausrichtung
der VHS ist zu prüfen, ob es weitergehende Potenziale für eine Straffung der Arbeitsorg anisation
gibt.
1.6 Weitergehende Überlegungen
Wie angemerkt, ist die Organisationsentwicklu ng im Sinne der Optimierung von Aufbau - und Ab-
lauforganisation ein dynamischer Prozess. Er hängt von verschiedenen Faktoren ab, die Anlässe
geben, um weitergehende Entscheidungen zur Zusammenfassung von Ämtern und Einrichtungen
zu treffen.
Hier sei insbesondere auf zwei laufende Prüfungen hingewiesen:
- 10 -
V/0702/2012
-- Zuordnung des Sportamtes (Sportverwaltung)
Auf Grund steuerlicher Überlegungen wird derzeit durch die Verwaltung geprüft, ob eine
Zuordnung des Bereiches der Bäder zu den Stadtwerken steuerrechtlic he und auch aufga-
benbezogene Vorteile mit sich bringt (siehe Anlage 1 b Textziffer 3.3). Die steuerrechtliche
Prüfung einer Zuordnung ist, da hier auch belastbare Aussagen der Finanzverwaltung no t-
wendig sind, noch nicht abgeschlossen. In Abhängigkeit von d ieser Entscheidung wäre
dann zu prüfen, falls eine entsprechende Zuordnung der Bäder zu den Stadtwerken vorg e-
nommen wird, ob und wie der dann verbleibende Teil der „Sportverwaltung“ org anisiert
wird.
- Schnittstellen Presse- und Informationsamt und Münster-Marketing
Mit Vorlage 0316/2011 zum geme insamen Antrag der CDU - und SPD-Fraktionen an den
Rat Nr. 0027/2011 „Weitere Anstrengungen zur Optimierung von Strukturen und Prozessen
in der Stadtverwaltung sowie im Umgang mit städtischen Immobilien“ h at die Verwaltung
berichtet, dass sie im Rahmen einer Untersuchung klärt, in wie weit die Arbeit von Presse -
und Informationsamt und Münster-Marketing in der Außen- und Innenwirkung besser aufei-
nander abgestimmt werden kann. Eine erste Aufgabenanalyse ist durchgeführt worden. Auf
dieser Grundlage wird die Verwaltung nun prüfen - und dann auch den zuständigen Gremi-
en berichten - welche Optimierungspotenziale durch die Verwaltung gesehen werden.
2. Prozessoptimierung und eGovernment
Wie bereits mit Vorla ge V/0438/2010 vom 08.06.2010 ausgeführt ist die Verwaltungspr o-
zessoptimierung (VPO) ein Kernthema bei der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung.
Die Abläufe sind heute häufig durch die Aufgabenvielfalt und komplexe innere Verflechtu n-
gen weder transparent noch amtsübergreifend optimiert. Der Ei nsatz neuer IT-Systeme im
Rahmen der Einführung des eGovernments oder verwaltungsinterner Workflow -Lösungen
bieten mittel- und langfristig neue Möglichkeiten zu effizienteren Prozessgestaltungen in der
Stadtverwaltung Münster. Auch bei organisatorischen Fragestellungen, beispielsweise bei
der Anbahnung einer interkommunalen Zusammenarbeit oder der Gründung eines zentr a-
len Servicezentrums, müssen Prozesse benannt, gestaltet und standardisiert werden.
Wenn Bürger/innen im Internet oder Mitarbeiter/innen an Ihren Arbeitsplätzen unmittelbar
mit bedienerfreundlichen Anwendungen kommunizieren, entfallen aufwendige manuelle
Bearbeitungsschritte und die Bearbeitungsgeschwindigkeit steigt. Sparbeiträge sind mittel -
bis langfristig möglich.
Die Dynamik der Entwicklung kann allerdings nur begrenzt gesteuert werden. Die Grenzen
setzenden Rahmenbedingungen sind unter anderem:
die Akzeptanz von eGovernment-Leistungen bei den Bürger/innen,
noch bestehende gesetzliche „eGovernm ent-hemmende“ Verfahrensregelungen (siehe
Anlage 1 b; Unterschriftenregelungen, papiergebundene Antragsverfahren, etc.),
die aufwändige Integration der eingesetzten Kommunal -Software in ein durchgehendes
Workflowsystem (vom Antrag bis zur Archivierung) und
die zum Teil erheblichen Anfangsinvestitionen und Betriebskosten für neue IT -Systeme
und Einführungsprojekte.
Weitere Ausführungen hierzu in der Anlage 1 b.
3. Interkommunale Zusammenarbeit
- 11 -
V/0702/2012
Wie bereits mit Vorlage V/0438/2010 vom 08.06.2010 ausgeführt , sollen auch durch ve r-
stärkte Kooperationen der Stadt Münster mit anderen Städten und Gemeinden so weit wie
möglich Beiträge zur Haushaltskonsolidierung erzielt werden.
Die Verwaltung hat hierzu im 2. Halbjahr 2010 eine Bestandsaufnahme aller bereits bei der
Stadt Münster vorhandenen Kooperationen durchgeführt. Das Ergebnis beinhaltete eine
große Vielfalt an Aktivitäten mit unterschiedlichen Zielen, Inhalten und Umfängen. Die K o-
operationen mit konkreten Leistungsaustauschen (in Abgrenzung z. B. zu fachlic hen Ge-
sprächs- und Arbeitskreisen) reichen von vereinzelt gestalteten Leistungsbeziehungen (z.B.
Kooperation der Bibliotheken im Deutschen Leihverkehr) bis hin zu gemeinsam gegründ e-
ten Institutionen (z.B. Studieninstitut Westfalen-Lippe als Zweckverband).
Um vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung auch die interkommunale Zusa m-
menarbeit zu intensivieren, führt die Stadt Münster Gespräche auf überregionaler und reg i-
onaler Ebene. Angesetzt wurde einerseits bei den im Städtetag NRW organisierten größ e-
ren Städten in NRW und andererseits bei den umliegenden Städten und Gemeinden in der
Stadtregion Münster.
Alle bisherigen Anstrengungen unterstreichen, dass eine verstärkte interkommunale Z u-
sammenarbeit perspektivisch Beiträge zur Haushaltskonsolidierun g leisten kann. Gleic h-
wohl muss aber auch festgestellt werden, dass sich kaum kurzfristig quantifizierbare Erfo l-
ge erzielen lassen. So kann eine zwangsläufig auf interkommunale Abstimmung und Ko n-
sens basierende Vorgehensweise nicht von der Stadt Münster be liebig beschleunigt we r-
den. Sofern Kooperationspartner, Leistungs - und Bearbeitungsstandards und andere Ec k-
punkte einzelner Kooperationsprojekte nicht feststehen, können wirtschaftliche Effekte auch
nicht abgeschätzt werden. Anstrengungen zur verstärkten i nterkommunalen Zusammenar-
beit haben daher in der Regel immer eine mittel- bis langfristige Perspektive.
Weitere Ausführungen zu den einzelnen Ansätzen sind in der Anlage 1 b, Textziffer 2, ent-
halten.
4. Zusammenarbeit im Konzern Stadt Münster
Das „Dienstleistungsunternehmen Stadt“ hat eine Vielzahl seiner Aufgaben in Einrichtu n-
gen und Unternehmen in öffentlich -rechtlicher und privatrechtlicher Rechtsform ausgegli e-
dert. Ein mittelfristiges Handlungsprogramm zur Haushaltskonsolidierung der Stadt Münster
ist deshalb nur gemeinsam mit den städtischen Beteiligungen möglich und sinnvoll. Auch
die städtischen Töchter müssen weiterhin erhebliche Konsolidierungsbeiträge leisten.
Dazu wird das Beteiligungsportfolio laufend auf Effizienz und Effektivität geprü ft. Dieses
„Konzerndenken“ orientiert sich an Branchen und Rechtsformen, aber auch an Fragen der
Qualitäten, Kosten, der Transparenz, der politischen und administrativen Steuerbarkeit
usw. und führt letztlich zu einer ganzheitlichen Steuerung, in der die verschiedenen Organi-
sationsformen aufeinander abgestimmt sind und gleichzeitig Synergien aus gesamtstädt i-
scher Sicht gehoben werden können.
Aktuelle Themen des Beteiligungscontrollings im Zusammenhang mit gesamtstädtischen
Konsolidierungseffekten sind in der Anlage 1 b, Textziffer 3 zusammengestellt.
Zu Beschlusspunkt 2.3:
- 12 -
V/0702/2012
Neben konkreten Einzelmaßnahmen hat die Stadtverwaltung auch eine Reihe von Prüfaufträgen
erstellt. Da verschiedene Aspekte innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht a b-
schließend bearbeitet werden konnten, soll über den Weg der Prüfaufträge das Handlungspr o-
gramm mittelfristig weitergeführt werden. Die Prüfergebnisse und die damit verbundenen finanzie l-
len Konsequenzen sollen den politischen Gremien im Rahmen von separaten Vorlagen dargestellt
werden.
Die konkreten Prüfungen, die die Verwaltung im Rahmen des Handlungsprogramms durchführt,
sind der Anlage 1 c zu entnehmen.
1) Einführung eines Belegungsmanagements für städtische Immobilien
2) Prüfung der städtischen Mitgliedschaften
3) Prüfung der Standards bei der Straßenbeleuchtung
4) Prüfung der Übertragung des Parkleitsystems
5) Prüfung der Möglichkeiten einer Beitragsreduzierung des Vereins Münsterland e.V.
6) Prüfung der Einstellung der Taxi -Beförderung bei weiterer Bereitstellung der pf lichtigen
Schülerfahrtkosten
7) Prüfung der Privatisierung der Kantine des Theater Münster
8) Prüfung der Einführung von Parkgebühren auf städtischen Stellplatzflächen
9) Prüfung des Optimierungspotenzials im Bereich Bäder, Einlagemodell 2 (siehe näher in der
Anlage 1 b, S. 12)
10) Wirtschaftlichkeitsprüfung einer Auslagerung von Versorgungs -, Beihilfe- und Familienkas-
seangelegenheiten
11) Prüfung der Optimierung von Schnittstellen beim Tiefbauamt, Amt für Grünflächen und
Umweltschutz und den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster
12) Prüfung der Zusammenlegung von Schulen
13) Prüfung der Integration des Unterrichtsangebotes der Stadtteilmusikschulen in die Westf ä-
lische Schule für Musik.
Zu Beschlusspunkt 2.4:
Wie bereits mehrfach in dieser Vorlage dargestellt, soll das Handlungsprogramm nicht nur kurzfris-
tig wirken, sondern auch mittel - und langfristig zu finanziellen Effekten führen. Deshalb hat die
Verwaltung nicht nur Einzelmaßnahmen zusammengestellt, die kurzfristig umsetzbar sind (vgl.
Beschlusspunkt 2.1), sondern auch Maßnahmen benannt, bei denen voraussichtlich erst mittel- bis
langfristig finanzielle Wirkungen eintreten.
Auch diese Maßnahmen legt die Verwaltung dem Rat zur Kenntnis vor (vgl. Anlage 1 d).
Zu Beschlusspunkt 3:
Mit dem 1. Teil des Handlungsprogramm hat der Ra t der Stadt Münster im Juni beschlossen die
Verwaltung zu beauftragen, neben den Vorschlägen aus der Bestenliste, die den politischen Gr e-
mien ohnehin vorgelegt werden, auch eine Kurzeinschätzung zu allen haushaltsentlastend wirke n-
den Bürgerhaushalts-Vorschlägen vorzunehmen und diese dem 2. Teil des Handlungsprogramm
beizufügen.
Diesem Auftrag kommt die Verwaltung mit der Anlage 2 zu dieser Vorlage nach. In diesem Z u-
sammenhang sei nochmals darauf hingewiesen, dass die haushaltsentlastende Wirkung eine Ei n-
schätzung der Vorschlagenden selbst war. Die Verwaltung hat in der Anlage 2 dargelegt, bei we l-
chen Vorschlägen auch aus Verwaltungssicht mit einer haushaltsentlastenden Wirkung zu rechnen
ist.
- 13 -
V/0702/2012
Die Anlage ist wie folgt zu lesen: Jeder Vorschlag hat eine eig ene Umrahmung, die unterteilt ist in
den eigentlichen Vorschlag und die Kurzeinschätzung der Verwaltung.
Vorschlag Nr. 2012 – XXX
Titel
Kurzbeschreibung
Erläuterung
Einschätzung des / der
Vorschlagenden
Kurzeinschätzung der
Verwaltung
Umsetzbarkeit Vorschlag
Finanzielle Entlastung
Hinzuweisen ist noch darauf, dass von den 154 Vorschlägen, die von der Vorschlagsverfasserin
bzw. dem Vorschlagsverfasser die Einschätzung „spart Geld“ erhalten haben, 51 Vorschläge im
Rahmen des Bürgerhaushaltsv erfahrens in die Bestenliste gewählt worden sind. Diese 51 Vo r-
schläge sind deshalb nicht in der Anlage 2 enthalten, sondern in der Dokumentation zum Bürge r-
haushalt 2012 aufgenommen (vgl. Vorlage Nr. V/0589/2012). In der Anlage 2 werden folglich die
restlichen 103 Vorschläge behandelt. Bei etwa 30 Vorschlägen teilt die Verwaltung die Einschä t-
zung, dass mit dem Vorschlag eine haushaltsentlastende Wirkung einher geht.
Auch der vom Rat eingerichtete Beirat Bürgerhaushalt hat sich mit dem Verfahren beschäftigt,
dass alle haushaltsentlastend wirkenden Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt soweit sie nicht in
die Bestenliste gelangt sind, im Rahmen des Handlungsprogramms von der Verwaltung mit einer
Kurzeinschätzung versehen werden. In der Beiratssitzung am 28. Juni i st hierüber ausführlich dis-
kutiert worden. Einige Beiratsmitglieder haben die Position vertreten, dass es für das eigentliche
Bürgerhaushaltsverfahren problematisch ist, wenn neben den Vorschlägen aus der Bestenliste
weitere Vorschläge mit einer Einschätzu ng der Verwaltung versehen werden und den politischen
Gremien vorlegt werden. Dies sei für das eigentliche Verfahren kontraproduktiv. Die Verwaltung
hatte in der Beiratssitzung zugesagt, diese Position im Rahmen der Vorlage zum Handlungspr o-
gramm darzustellen.
Zu Beschlusspunkt 4:
Über die in der Anlage 1 a enthaltenen Einzelmaßnahmen soll mit dieser Vorlage noch kein Votum
getroffen werden. Wie in den vergangenen Programmen zur Haushaltskonsolidierung auch sollen
die Einzelmaßnahmen – nach Produktgruppen sortiert – zur Beratung in die Etatsitzungen der Be-
zirksvertretungen sowie der etatrelevanten Ausschüsse verwiesen werden.
Auch für die Behandlung der Bürgerhaushaltsvorschläge gemäß Anlage 2 im Rahmen der Etatsi t-
zungen der etatberatenden Gremien sei dar auf hingewiesen, dass die Vorschläge (genauso wie
die Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms) von den Gremien aktiv aufgegriffen werden
müssen, wenn sie im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan 2013 beschlossen werden sollen.
Die Verwaltung wird nach Beschl ussfassung über Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms
oder über Bürgerhaushaltsvorschläge in den etatrelevanten Gremien gegebenenfalls entsprechen-
de Veränderungsblätter fertigen, die abschließend vom Rat mit der Beschlussfassung über den
Haushalt 2013 beschlossen würden.
Zu Beschlusspunkt 5:
Wie bereits unter Beschlusspunkt 2.1 ausführlich dargestellt, hat die Verwaltung die Erstellung von
Einzelmaßnahmen für das Handlungsprogramm 2012 bis 2017 dazu genutzt, einen ersten Einstieg
in die Darstellung von Leistungen und Teilleistungen (unterhalb der im städtischen Haushalt da r-
gestellten Ebenen) vorzunehmen. Da der Prozess einer ausführlichen Leistungsdarstellung in dem
Titel, Kurzbeschreibung, Erläuterung und Einschätzung zur Hau s-
haltswirkung stammen von der V erfasserin bzw. dem Verfasser
des Vorschlags selbst
Kurzeinschätzung, Umsetzbarkeit und finanzielle Entlastungs -
wirkung stammen von der Verwaltung
- 14 -
V/0702/2012
zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht abgeschlossen werden konnte, schlägt die Verwaltun g
vor, dass parallel mit der Umsetzung des Handlungsprogramms auch an einem entsprechenden
Bericht der Verwaltung gearbeitet wird.
Dieser Bericht kann zukünftig wichtige Hinweise für die politischen Gremien darüber geben, we l-
che Leistungen vollständig pflichtig und welche rein freiwillig sind. Gleichzeitig soll die Vielzahl der
Aufgaben und Leistungen dokumentiert werden, der Bericht soll für Entscheidungszwecke nutzbar
gemacht und mit dem Haushaltsplan verknüpft werden können. Dabei soll darauf geachtet werden,
dass der Bericht kurz und präzise seine Adressaten (Verwaltungsvorstand, politische Gremien,
interessierte Bürgerinnen und Bürger) informiert.
Zur Vorbereitung der diesjährigen Haushaltsplanberatungen wird die Verwaltung noch vor den
Beratungen kurze Erläuterungen der städtischen Ämter und Einrichtungen vorlegen, die die vorge-
schlagenen Maßnahmen jeweils in den Kontext ihres gesamten Leistungsspektrums stellen.
In Vertretung
gez. gez.
Reinkemeier Heuer
Stadtkämmerer Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1a: Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Anlage 1b: Schwerpunkte der Organisationsentwicklung
Anlage 1c: Prüfaufträge im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Anlage 1d: Liste weiterer Maßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Anlage 2: Haushaltsentlastend wirkende Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt 2012 inklusive
Kurzeinschätzung der Verwaltung
V-0702-2012_Anlage1a
229673 Zeichen
1
Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017
Anlage 1a zur Vorlage V/0702/2012
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
1 Zusammenfassung des
Amtes des Rates und
des Oberbürgermeisters
mit dem Amt für Bürger-
angelegenheiten
Beschreibung: siehe Begründungstext zu Beschlussziffer
2.2
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung: mindestens in Höhe einer A 15-Stelle,
weitere Einsparungen werden im Zuge der Umsetzung
geprüft
Flächenwirkung: mindestens ein Büro
0 99.720 99.720 99.720 99.720 99.720
2 Zusammenfassung des
Zentralen Justiziariats mit
dem Amt für Ausländer-
angelegenheiten
Beschreibung: siehe Begründungstext zu Beschlussziffer
2.2
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung: mindestens in Höhe einer A 14-Stelle,
weitere Einsparungen werden im Zuge der Umsetzung
geprüft
Flächenwirkung: mindestens ein Büro
0 86.510 86.510 86.510 86.510 86.510
3 Die verschiedenen Ge-
schäftsberichte der Äm-
ter werden zu einem
zentralen Leistungsbe-
richt zusammengefasst
Beschreibung: Viele Ämter der Verwaltung erstellen ei-
nen jährlichen Geschäftsbericht. Zukünftig sollen diese
Geschäftsberichte eingestellt und stattdessen ein im Um-
fang begrenzter und standardisierter zentraler Leistungs-
bericht herausgebracht werden.
Bürgerwirkung: Allgemeine Informationen über die Leis-
tungen der städtischen Ämter werden zukünftig nur in
komprimierter Form veröffentlicht.
Personalwirkung: breit gestreute Stellenanteile mit einem
Umfang von rd. 25.000 €.
Flächenwirkung: vorauss. keine
0 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000
2
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
4 OB 00 01 03 Einsparung 0,5 Referen-
tin der Bürgermeis-
ter/innen durch Aufga-
benreduzierung und -
verdichtung
Beschreibung: Wegfall eines 0,5 Stellenanteils der Refe-
rent/-in Bürgermeister/in. Schaffung eines Pools von ins-
gesamt 1,5 Stellen
Hinweis: Der Vorschlag war bereits in Vorlage
V/0438/2010 enthalten, wurde aber vom Rat nicht aufge-
griffen.
Bürgerwirkung: Einschränkung des Standards der Vorbe-
reitung von Terminen, ggf. können weniger Termine
durch die Bürgermeister/-innen wahrgenommen werden.
Personalwirkung (Stellen): Einsparung 0, 5 Stelle.
Flächenwirkung: ggf. Einsparung eines Büroraumes (16
qm).
0 0 32.425 32.425 32.425 32.425
5 OB 00 01 03 Einsparung von Stellen-
anteilen im juristischen
Dienstdurch Aufgaben-
verlagerung und -
verdichtung
Beschreibung: Durch personelle Veränderungen im juris-
tischen Dienst ergeben sich Möglichkeiten des Neuzu-
schnitts der Aufgaben in diesem Arbeitsbereich. Im Er-
gebnis können sich bei entsprechender Umsetzung bis
zu 0,5 Stellenanteile ergeben, die eingespart werden
können.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): 0,4 - 0,5 Stelle A 15
Flächenwirkung: keine
0 33.240 49.860 49.860 49.860 49.860
3
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
6 OB 00 01 03 Kürzung der Mittel "Kon-
zept bürgernahe Verwal-
tung"
Beschreibung: Mit den Mitteln (Ansatz: 22.000 € / Jahr)
werden bürgerorientierte Projekte und Maßnahmen
durchgeführt, z. B. "direkt zu…", Bürgerveranstaltungen,
kleinere Maßnahmen im Bereich Bürgerpartizipation und
E-Government. Es wird eine Kürzung um 15.000 € / Jahr
vorgeschlagen.
Bürgerwirkung: Maßnahmen werden entsprechend ein-
geschränkt
Personalauswirkungen: Keine
Flächenwirkung: keine
15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000
7 OB 00 01 03 Reduzierung der Reprä-
sentationsmittel um 10%
Beschreibung: Die Repräsentationsmittel des OB, der
Bürgermeister/-innen und Beigeordneten/Dezernenten
betragen zusammen rund 88.000 €. Dieser Betrag wird
pauschal um 10% gekürzt.
Bürgerwirkung: Sowohl Zahl der Veranstaltungen wird
reduziert, als auch das jeweilige Niveau abgesenkt (z. B.
teilweiser Verzicht Bewirtung/Umtrunk bei Empfängen
/städtischen Veranstaltungen).
Personalwirkung (Stellen): Keine
Flächenwirkung: keine
8.832 8.832 8.832 8.832 8.832 8.832
8 OB 00 01 03 Reduzierung der Sach-
ausgaben um 10 %
Die Sachausgaben (Büromittel, Fachliteratur und Zeitun-
gen, Fortbildung, Porto) werden pauschal um ca. 10 %
gekürzt.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung: keine
Flächenwirkung: keine
8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000
4
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
9 OB 00 01 03 Reduzierung der Mittel
"Einheitlicher Ansprech-
partner Münsterland"
Beschreibung: Die bisherigen Mittel in Höhe von 20.000 €
/ Jahr werden um die 50% gekürzt.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000
10 OB 01 01.02 Anzahl der freiwilligen
Ausschüsse und sonsti-
gen Gremien reduzieren
Beschreibung: Grundsätzlich sollte bei der Bildung, bei
der Festlegung der Größe und bei der Besetzung der
Ausschüsse an eine Entlastung der Mandatsträger ge-
dacht werden. Vorberatungen von Vorlagen in vielen
Gremien, die in dieser Wahlperiode in großem Maße
durchgeführt wurden, sind zu reduzieren. Ausschüsse mit
einer geringen Tagungsfrequenz und mit nur einer gerin-
gen Anzahl von Beratungspunkten sind auf ihre Notwen-
digkeit hin zu überprüfen. Unausgelastet Ausschüsse
versuchen in der Regel ihre Beratungskompetenzen zu
erweitern und mahnen die Beteiligung im Beratungsgang
von Vorlagen an, bei denen der Rat auch ohne die Vor-
beratung dieses Ausschusses entscheiden könnte.
Darüber hinaus muss in die Überlegungen einfließen,
dass im Verhältnis zu der hohen Anzahl von Doppelbera-
tungen nur relativ wenige abweichende Beschlussvor-
schläge der Ausschüsse zu Vorlagen gefasst wurden.
Auch die bisherigen Entscheidungszuständigkeiten der
Ausschüsse sollten in die Überlegungen einfließen. Aus-
schüsse, die in der Vergangenheit fast ausschließlich nur
vor beratend tätig geworden sind und hierbei in fast allen
Fällen entsprechend der Vorlagen der Verwaltung ent-
schieden haben, sollten entweder mit anderen Ausschüs-
sen zusammengelegt oder aber wesentlich verkleinert
werden. Hier muss der Grundsatz angewandt werden,
dass die Ausschüsse ausschließlich für den Zweck gebil-
det werden, den Rat zu entlasten. Dies zum einen, indem
Entscheidungskompetenzen des Rates auf die Aus-
schüsse übertragen werden und zum anderen, indem
Ausschüsse Angelegenheiten fachlich für den Rat vor
0 0 45.000 45.000 45.000 45000
5
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
beraten, wenn besondere fachliche Aspekte zu berück-
sichtigen sind. Eine klare Orientierung an dieser Grund-
vorgabe würde die Möglichkeit bieten, mindestens 2 Aus-
schüsse einzusparen.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung: 0,25 Stelle pro Ausschuss bzw. Gremi-
um
Flächenwirkung: in der Regel ab der Einsparung einer 1,0
Stelle kann Büroraumfläche eingespart werden.
11 OB 01 01.02 Größe der Gremien ver-
ringern
Beschreibung: Sinnvoll erscheint es für alle Ausschüsse
eine Standardgröße von 9-11 bzw. 13-15 Mitgliedern
festzulegen. Für die Verteilung der Ausschusssitze findet
nach § 50 Abs. 3 GO NRW das Hare-Niemeyer Verfah-
ren Anwendung. Die Größe der Ausschüsse danach zu
bestimmen, dass auch kleine Fraktionen des Rates ein-
bezogen werden, ist nicht erforderlich, da Fraktionen, die
kein stimmberechtigtes Mitglied in einen Ausschuss ent-
senden können, nach § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW das
Recht haben, ein Mitglied mit beratender Stimme zu ent-
senden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass
nach § 58 Abs. 1 Satz 11 GO NRW jedes Ratsmitglied
das Recht hat, mindestens einem Ausschuss als Mitglied
mit beratender Stimme anzugehören. Entsprechend
müssen die fraktionslosen Ratsmitglieder nach der Bil-
dung der Ausschüsse den Ausschuss auswählen, dem
sie angehören möchten.
Neben einer wesentlichen Entlastung der Ratsmitglieder
sind auch Einsparungen bei der Auflage von Vorlagen
und bei der zu zahlenden Entschädigung für sachkundige
Bürger/innen zu erwarten. Darüber hinaus würde die
Terminplanung der Sitzungen wesentlich erleichtert und
es könnten möglicherweise erheblich straffere Bera-
tungsketten für die Vorlagen vorgesehen werden. Unter
Berücksichtigung der Tatsache, der zurzeit bestehenden
Ausschussgrößen mit 19 bzw. 15 stimmberechtigten Mit-
0 0 6.000 6.000 6.000 6000
6
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
gliedern und unter Berücksichtigung von ca. 8 Sitzungen
eines Ausschusses jährlich ist mit Einsparungen für Sit-
zungsgelder und Verdienstausfall in Höhe von ca. 6.000
€ jährlich zu rechnen.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung: in Abhängigkeit von konkreter Ausges-
taltung
Flächenwirkung: in Abhängigkeit von konkreter Ausges-
taltung
7
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
12 OB 01 01.02 Zahl der sachkundigen
Einwohner/innen verrin-
gern
Insgesamt hat der Ratca. 35 sachkundige Einwoh-
ner/innen als ordentliche Mitglieder in die Ausschüsse
entsandt. Hierbei handelt es sich aber nicht um Einzel-
personen, sondern in der Regel um Vertreter/innen von
Fachverbänden oder Organisationen. Darüber hinaus
wurden Vertreter/innen auf Vorschlag der kommunalen
Seniorenvertretung, des Integrationsrates und der Kom-
mission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen sachkundige Einwohner/innen durch den
Rat in die Ausschüsse entsandt. Die Zahl der sachkundi-
gen Einwohner/innen sollte generell reduziert werden.
Sollte es zum Beispiel wieder zur Bildung eines Integrati-
onsrates kommen, wäre dieses Gremium im Beratungs-
verfahren direkt zu beteiligen, sodass eine Entsendung
„ausländischer“ sachkundiger Einwohner/innen nicht
mehr erforderlich ist. Gleiches gilt für diekommunale Se-
niorenvertretung und die Kommission zur Förderung der
Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Vorlagen,
die für diese Gremien relevant sind, werden auch in den
Gremien beraten. Eine Entsendung von Vertreter/innen
dieser Gremien in die übrigen Ausschüsse, die im Bera-
tungsgang beteiligt sind, ist daher nicht erforderlich. Unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass zurzeit Ausschuss-
größen mit 19 bzw. 15 stimmberechtigten Mitgliedern und
unter Berücksichtigung von ca. 8 Sitzungen eines
Ausschusses jährlich ist mit Einsparungen für Sitzungs-
gelder und Verdienstausfall in Höhe von ca. 5.000 € jähr-
lich zu rechnen.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung: in Abhängigkeit von konkreter Ausges-
taltung
Flächenwirkung: in Abhängigkeit von konkreter Ausges-
taltung
0 0 5.000 5.000 5.000 5000
8
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
13 OB 01 01 02 Bei externen Veranstal-
tungen werden in jedem
Fall die Selbstkosten für
die Vergabe von Räum-
lichkeiten in Rechnung
gestellt.
Beschreibung: Bisher werden bei externen Veranstaltun-
gen im Stadtweinhaus die Räumlichkeiten entweder zu
einem reduzierten Satz (in Höhe der Selbstkosten) oder
aber kostenfrei zur Verfügung gestellt. Künftig werden
Räumlichkeiten in keinem Fall mehr kostenfrei an externe
Veranstalter zur Verfügung gestellt, sondern stets die
Selbstkosten (Umräumkosten usw.) in Rechnung gestellt.
Dies gilt auch für den Fall, dass ein städtisches Amt oder
eine städtische Einrichtung an der Veranstaltung beteiligt
ist.
Bürgerwirkung: Keine unmittelbare Auswirkung auf ein-
zelne Bürger/-innen. Es entsteht jedoch eine mittelbare
Auswirkung durch nicht mehr kostenfreie Nutzung der
Räumlichkeiten durch Vereine, Firmen, öffentliche Ein-
richtungen oder sonstige Organisationen.
Personalwirkung: Keine, da die die Räumlichkeiten wei-
terhin vergeben und bereitgestellt werden müssen. Ggf.
ist ein erhöhter Aufwand für vermehrtes Ausstellen von
Rechnungen an die Mieter aufzufangen.
Flächenwirkung: keine
7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000
14 OB 01 01 02 Reduzierung der im Be-
reich Städtepartnerschaf-
ten anfallenden Aufga-
ben bzw. Verpflichtungen
Beschreibung: Es erfolgt eine Reduzierung der finanziel-
len Förderung von Projekten / Begegnungen und eine
Beschränkung der Ausgaben für Delegationsreisen des
OB bzw. der Vertreter/-in sowie ggf. mitreisender Verwal-
tungsmitarbeiter/-innen. Zudem erfolgt eine Reduzierung
der Öffentlichkeitsarbeit.Bürgerwirkung: Es gibt eine mit-
telbare Auswirkung auf die im Bereich Städtepartner-
schaften ehrenamtlich engagierten Bürger/-innen der
Stadt. Zudem ergeben sich Folgen für die Außenwirkung
der Stadt Münster.
Personalwirkung: E11, 0,125 Stellenanteil
Flächenwirkung: Keine
21.468 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000
9
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
15 OB 01 01 02 Ausweitung der Tätigkei-
ten im europäischen
Kontext
Beschreibung: Es gelang bereits, beispielsweise Förder-
mittel der EU für bestimmte projektbezogene Vorhaben
der Verwaltung zu akquirieren. Nachdem im Jahr 2011
ein Betrag in Höhe von ~3.500 € beschafft werden konn-
te, wurden im Jahr 2012 bereits Mittel in Höhe von
~130.000 € für die Dauer von 36 Monaten akquiriert. Eine
intensive Ausrichtung des Fokus auf Fördermittel der
Bundes-, der Landes- und insbesondere auch der euro-
päischen Ebene würde trotz des dafür -zunächst- erfor-
derlichen personellen Ressourceneinsatzes mittel- bzw.
langfristig Einsparungen in den verschiedenen Bereichen
der Verwaltung erreichen.
Bürgerwirkung: Bürger/-innen profitieren von den mit
Drittmitteln finanzierten Projekten, die aus Mitteln des
städtischen Haushaltes sonst nicht durchgeführt werden
könnten.
Personalwirkung (Stellen): zusätzlich 1,0 Stelle A11
Flächenwirkung: zusätzlich 0,5 Büroraum
0 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000
16 OB 01 01 02 Verringerung der Kom-
munalwahlkreise ab 2014
Beschreibung: Verringerung der zu wählenden Vertreter
nach § 3 II KWahlG mit Beginn der neuen Wahlperiode
(15 Monate vor Ablauf). Durch Reduzierung der Sitze
verringern sich Entschädigungszahlungen an Mandats-
träger sowie der Auslagenersatz für die Fraktionen. Eine
Beispielsrechnung aufgrund des Ratsantrages A-
R/0024/2011 ergab mögliche Kosteneinsparungen (Sach-
ausgaben) in Höhe von 125.000 €.
Bürgerwirkung: keine direkte Auswirkung auf die Bürger-
schaft.
Personalwirkung (Stelle): keine
Flächenwirkung: keine
0 41.667 125.000 125.000 125.000 125.000
10
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
17 OB 01 01 02 Kürzung der Fraktions-
zuwendungen um 10 %
Beschreibung: Die den Fraktionen gewährten Zuwendun-
gen werden pauschal um 10% gekürzt.
Bürgerwirkung: keine direkte Auswirkung auf die Bürger-
schaft.
Personalwirkung: keine
Flächenwirkung: keine
0 0 89.437 89.437 89.437 89.437
18 OB 01 01 02 Reduzierung der Anzahl
der Bezirksvertretungen
bzw. Verkleinerung der
vorhandenen Bezirksver-
tretungen
Beschreibung: Mit Beginn der neuen Wahlperiode wird
die Anzahl der BV reduziert (Beispiel: von 6 auf 5). Alter-
nativ kann auch eine Verkleinerung der BV in ihrer jewei-
ligen Mitgliederzahl vorgenommen werden.
Bürgerwirkung: Reduzierung der ehrenamtlichen Bezirks-
vertreter/-innen und damit Reduzierung von Ansprech-
partner/-innen aus dem politischen Raum vor Ort in den
Stadtteilen.
Personalwirkung: siehe Maßnahme 46
Flächenwirkung: keine
0 0 63.976 63.976 63.976 63.976
19 OB 13 01 07 Keine Medienauswertung
von Zeitungen, Zeitschrif-
ten, Radio, Fernsehen
und Online-Medien; kein
Medien-Newsfeed im
Portal muenster.de
Beschreibung: Folgende Dienste werden eingestellt:
1) Auswertung von Lokalzeitungs-Stadtteilausgaben,
ausgewählten Regionalzeitungen und überregionalen
Printmedien, mit Info-Service für Dezernate und Ämter;
2) Auswertung WDR-Lokalzeit, mit Info-Service für Ämter
und Dezernate; Mitschnitt und Auswertung sonstiger Ra-
dio- und Fernsehsendungen;
3) Auswertung des regionalen Fernsehsenders center.tv;
4) Auswertung von tausenden Online-Publikationen (Ho-
mepages, Zeitungen, Zeitschriften etc.); auch z.B. in Kri-
senfällen zur Online-Recherche geeignet, auch im Be-
reich Social Media. Info-Service für Ämter und Dezernate.
"Treffer"-Auswahl wird täglich als Newsfeed "Münster in
anderen Medien" auf muenster.de und auf der Homepa-
ge des Presseamtes veröffentlicht.
Bürgerwirkung: Informationsgrundlage für bürger- und
serviceorientierte Kommunikation mit der Bürgerschaft
5.000 39.000 39.000 39.000 39.000 39.000
11
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
sowie für frühzeitiges Handeln bei sich abzeichnenden
Problemen und Defiziten wird eingeschränkt. Stadt ist
weniger über das Bild von Münster in den Medien infor-
miert. Medienauswertung als Informationsbasis für städti-
sche Aktivitäten einschließlich
der Öffentlichkeitsarbeit - ggf. auch mit dem Ziel der Kor-
rektur von Fehlern in der
Berichterstattung - entfällt. Das gilt auch in Krisensituati-
onen.
Personalwirkung (Stellen): ca. 0,50 summarischer Stel-
lenanteil, verteilt auf rund 10 Stellen.
Flächenwirkung: keine
20 OB 17 01 04 Reduzierung der finan-
ziellen Förderung von
Frauenprojekten
Beschreibung: Reduzierung der finanziellen Förderung
von jährlich ca. 20 Projekten von und für Frauen, die zum
größten Teil ehrenamtlich von unterschiedlichen Gruppen
und Vereinen in den verschiedensten Bereichen erbracht
werden (politische Bildung, Hilfeangebote u.a für Allein-
erziehende, Erwerbslose, SGBII-Empfängerinnen, von
Gewalt betroffene Frauen, Kultur, Arbeitsmarkt, interkul-
turelle Arbeit etc.).
Bürgerwirkung: Die ehrenamtliche Arbeit erreicht weniger
Hilfesuchende bzw. Interessierte, die Netzwerkarbeit der
verschiedenen kooperierenden Organisationen wird er-
schwert, ein großer Teil der Angebote entfällt ganz. Ins-
besondere betroffen wären u. a. die folgenden Projekte:
Frauenjahrbuch des BündnisFrauenArbeit, Frauenfrüh-
stück des Arbeitskreis International, der Club Frauen-
Computer-Behinderung und das Spendenprojekt für allein
erziehende Studentinnen Madame Courage, Homepage
www.gewaltschutz-muenster.de
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000
12
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
21 OB 17 01 04 Begrenzung der Arbeit
des Frauenbüros auf die
pflichtigen Aufgaben
Beschreibung: Wegfall nach außen gerichteter bewusst-
seinsbildender Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
(Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Projekte etc.),
Einschränkung der Funktion als Anlaufstelle für
gleichstellungspezifische Angelegenheiten, Reduzierung
der Netzwerkarbeit. Neukonzeption der pflichtigen Aufga-
ben auf der Basis von 3,0 Stellen: Aufgaben nach dem
LGG, Wahrnehmung der Querschnittsaufgabe als Steue-
rungsunterstützung und in Zusammenarbeit mit den Fa-
chämtern (GO NW),Umsetzung der Europäischen Charta
(Ratsbeschluss), Trägerbetreuung, Bearbeitung und Um-
setzung von (Rats-)Beschlüssen, Betreuung des AGL.
Bürgerwirkung: Die Öffentlichkeits- und Informationsar-
beit wird auf ein Minimum beschränkt. Die Unterstützung
der von Ehrenamtlichen und Trägern geleisteten Netz-
werkarbeit und der damit geschaffene Mehrwert entfallen.
Die konzeptionelle, projektsteuernde und geschäftsfüh-
rende Arbeit in den Bereichen internationaler Frauentag,
Girlsday, Gewalt gegen Frauen, FrauenZeitAlter entfällt.
Netzwerkarbeit und Kooperationen mit Trägern, gleich-
stellungsrelevanten Einrichtungen und Uni, FH, HWK,
IHK, Polizei nur im Einzelfall möglich.
Personalwirkung (Stellen): ca. 1,0 Stelle - anteilig verteilt
auf 4 Stellen -nur bei personellen Veränderungen im Amt
umsetzbar
Flächenwirkung: ggf. Einsparung eines Büroarbeitsrau-
mes
0 76.940 76.940 76.940 76.940 76.940
13
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
22 I 10 01 08 Wegfall des Leistungent-
geltes für Beamte/-innen
Beschreibung:
Nach § 6 des LBesG NRW zahlt die Stadtverwaltung auf
der Basis der Dienstvereinbarung über die leistungsorien-
tierte Bezahlung gemäß § 18 TVöD auf freiwilliger Grund-
lage Leistungsbezüge auch für Beamtinnen und Beamte.
Diese werden abgeschafft. Das betrifft 1180 Mitarbeiter/-
innen.Für Tarifbeschäftigte (ca. 4650) besteht weiterhin
ein tarifrechtlicher Anspruch auf Teilnahme am Leis-
tungsentgelt. Insofern entstünde eine Ungleichbehand-
lung bei gleichwertiger Arbeit(sleistung).
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
848.230 848.230 848.230 848.230 848.230 848.230
23 I 10 01 13 Firmenabo outsourcen Beschreibung: Die Abwicklung des Firmenabos (aktuell
820 Abos, im Winter bis zu 920 Abos), kann durch einen
externen Anbieter erfolgen. Vorteile: - Personalkosten bei
der Stadt entfallenNachteile: - Die Mitarbeiter/-innen kön-
nen nicht mehr verpflichtet werden, das Firmenabo für
dienstliche Fahrten zu nutzen. - Die Mitarbeiter/-innen
müssten die Kosten für den mit der Abwicklung des Fir-
menabos beauftragten externen Anbieters zusätzlich
zahlen. - Für Mitarbeiter/-innen mit Wohnsitz in Münster,
die die Preisstufe 0 nutzen, wird das Firmenabo preislich
unattraktiv. Es ist mit ca. 200 Kündigungen zu rechnen. -
Für die dienstliche Nutzung von Bussen sind steigende
Kosten zu erwarten. Sobald monatlich mehr als 60 Bus-
fahrten (Break-Even-Point) zusätzlich bezahlt werden,
übersteigen die Buskosten die einsparbaren Personal-
aufwendungen.
Bürgerwirkung: keine Personalwirkung (Stellen): 0,05
Stelle (A9mD)
Flächenwirkung: keine
0 2.591 2.591 2.591 2.591 2.591
14
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
24 I 10 01 13 Einführung von Parkge-
bühren für die Verwal-
tungsführung und Amts-
leiter/-innen
Beschreibung:
Die bisher kostenfrei für den Oberbürgermeister, den
Verwaltungsvorstand, die Dezernenten sowie die Amts-
und Betriebsleitungen zur Verfügung gestellten Parkplät-
ze werden nur noch gegen eine Kostenpauschale über-
lassen.
Durchschnittskosten bei externen Parkanbietern:
Innenstadt: 150 €
Stadthaus II: 50 €
Stadthaus III: 50 €
Die Erlöse sind auf der Grundlage der oben aufgeführten
Durchschnittskosten berechnet. Das finanzielle Risiko,
dass nicht alle Parkplätze für das gesamte Jahr vergeben
werden können, ist durch einen Abschlag in Höhe von
500 € / Monat (jeweils 2 Parkplätze pro Stadthaus) in der
Ertragsberechnung eingeflossen. Für die Bewirtschaftung
der Parkplätze sind Kosten in Höhe von ca. 600 € / Jahr
berücksichtigt.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
33.600 33.000 33.000 33.000 33.000 33.000
15
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
25 I citeq 01 15 Standzeitverlängerung
von Hardware in Münster
Beschreibung: Die Standzeit der PC wird nach Einfüh-
rung von Windows 7 von 4,5 auf 5,5 Jahre und die der
Monitore von 5 auf 6 Jahre verlängert. Durch die längere
Standzeit und Veränderungen in der Organisation können
die Einsparungen realisiert werden. Wegen der verlän-
gerten Nutzungsdauer ist mit geringfügig steigenden Aus-
fallraten bei den PC und Monitoren zu rechnen. Außer-
dem können neueste Anwendungsversionen nicht immer
sofort umgesetzt werden, da die eingesetzten PC mögli-
cherweise die technischen Anforderungen nicht erfüllen.
Ggf. müssen die Updates bis zur nächsten Re-Investition
zurückgestellt werden. Um dem entgegen zu wirken,
werden alle PC mit zusätzlichem Hauptspeicher ausges-
tattet.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 0 55.600 55.600 55.600 55.600
26 I citeq 01 15 Reduzierung des Einsat-
zes von SAP-Beratern
Beschreibung: Der Einsatz von externen Beratern zur
Unterstützung des Customizings und bei der Einführung
neuer Release-Versionen im Bereich SAP-NKF wird re-
duziert.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000
16
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
27 I 32 02 01 Reduzierung des reagie-
renden Kontrolldienstes
Der reagierende Kontroll- und Streifendienst durch den
Sicherheits- und Ordnungsdienst (SOS) in den Abend-
und Nachtstunden - auch an Sonn- und Feiertagen - auf-
grund konkreter Anzeigen und Meldungen der Besucher,
Bürger, Kaufmannschaft, Polizei etc. wird reduziert.
Bürgerwirkung: Meldungen der oben anführten Personen,
Institutionen und Behörden werden nicht mehr ange-
nommen. Die Beschwerdeführer erhalten keine Hilfe in
ihrer jeweiligen Situation/Lage. Lärmpegelmessungen zur
Objektivierung werden nicht mehr durchgeführt. Gleiches
gilt für ein Einschreiten bei störenden Grillvorgängen,
Hundegebell, Störungen auf Kinderspielplätzen, Schulhö-
fen, wildem Urinieren etc. Es ist hierdurch mit Mehrauf-
wänden für Dritte, wie z. B. Polizei, priv. Grundstücksei-
gentümer, priv. und öffentl. Verwaltungen und sozialen
Einrichtungen zu rechnen.
Personalwirkung (Stellen): 1 Stelle
Flächenwirkung: keine
3.000 50.840 50.840 50.840 44.840 44.840
17
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
28 I 32 02 01 Reduzierung des vor-
beugenden Kontroll-
dienstes
Reduzierung des vorbeugenden Kontroll- und Streifen-
dienstes in den Abend- und Nachtstunden - auch an
Sonn- und Feiertagen - aufgrund konkreter Anzeigen und
Meldungen der Besucher, Bürger, Kaufmannschaft, Poli-
zei etc..
Bürgerwirkung: Meldungen der oben anführten Personen,
Institutionen und Behörden werden nicht mehr ange-
nommen. Die Beschwerdeführer erhalten keine Hilfe in
ihrer jeweiligen Situation/Lage. Lärmpegelmessungen zur
Objektivierung von Beschwerden werden nicht mehr
durchgeführt. Gleiches gilt für ein Einschreiten bei stö-
renden Grillvorgängen, Hundegebell, Störungen auf Kin-
derspielplätzen, Schulhöfen, wildem Urinieren etc. Zu-
sätzlich werden die innovativen Einsätze zur Deeskalati-
on und zur Zusammenarbeit mit Trägern öffentlicher Be-
lange im Rahmen, z. B. der Einsätze für das "Modell
12plus" und des "Konzeptes Kinderhaus", eingestellt.
Mehraufwände werden dann auf Dritte, z. B. Polizei, pri-
vate Grundstückseigentümer, private und öffentliche
Verwaltungen, soziale Einrichtungen usw. verlagert.
Personalwirkung (Stellen): 2 Stellen
Flächenwirkung: keine
0 0 101.680 101.680 101.680 101.680
18
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
30 I 32 02 03 Reduzierung von Ver-
warnungen und Anzeigen
Beschreibung: Reduzierung von Verwarnungen und An-
zeigen
Bürgerwirkung: Die Kontrolldichte der Parkplätze für be-
rechtigte oder schutzwürdige Personengruppen (insbes.
Inhaber/-innen von Bewohnerparkausweisen, Personen
mit außergewöhnlicher Schwerbehinderung) wird redu-
ziert. Innenstadtparkplätze, die insbesondere für die Fluk-
tuation der Einzelhandelsgeschäfte von Bedeutung sind,
werden seltener kontrolliert - dies kann so zu Umsatzein-
bußen führen. Der bislang noch angemessene Umfang
und die zeitgerechte Reaktion der Verkehrsüberwachung
zur Sicherung der Rettungs- und Feuerwehrzufahrten
sowie für die Müllabfuhr und Stadtreinigung wird redu-
ziert. Es ist darauf hinzuweisen, dass derzeit pro Stelle
ca. 75.000 Euro Einnahmen erzielt werden. Bis zum
Wegfall der Stelle in 2014 müssen kompensierende
Maßnahmen zur Ertragssteigerung entwickelt werden.
Personalwirkung (Stellen): 1,0 Stellen
Flächenwirkung: keine
0 42.110 42.110 42.110 42.110 42.110
31 I 33 02 04 Streichung der Sams-
tagsöffnung Bürgerbüro
Mitte
Beschreibung: An Samstagen zählt das Bürgerbüro Mitte
regelmäßig ca. 120 Besucher. Der Personalaufwand an
Samstagen ist augrund der zwingend zu besetzenden
Schlüsselpositionen unwirtschaftlich hoch. Eine Vertei-
lung des Besucherstroms auf die anderen Wochentage
ist aufgrund der insgesamt niedrigen Fallzahlen wirt-
schaftlich und vertretbar.
Bürgerwirkung: Die Servicezeiten an Samstagen entfallen
ersatzlos.
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stellenanteil A 8. Bei
Durchführung der Maßnahme sind Einspareffekte in wei-
teren betroffenen Verwaltungsbereichen zu prüfen.
Flächenwirkung: keine
0 22.770 22.770 22.770 22.770 22.770
19
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
32 I 33 02 04 Zusammenlegung von
zwei Leitungsstellen
Bezirksverwaltung
Beschreibung: Die Leitungsstellen von zwei Bezirksver-
waltungen können zusammengelegt werden. Dadurch
entfällt eine 1,0 Stelle.
Bürgerwirkung: Koordinierende Funktionen der Bezirks-
verwaltungsleitung in den Stadtbezirken nur noch einge-
schränkt möglich.
Personalwirkung: 1,0 Stelle A13 hD
Flächenwirkung: ein Büroraum
0 0 102.920 102.920 102.920 102.920
33 I 33 Veränderungen des An-
gebotes der Stadthalle
Hiltrup
Beschreibung: Das Leistungsangebot der Stadthalle
Hiltrup ist im Kontext der laufenden Prüfungen so zu op-
timieren, dass auch eine finanzielle Entlastung für den
städtischen Haushalt mindestens in der angeführten Grö-
ßenordnung erreicht wird.
Bürgerwirkung: Veränderung des Leistungsangebotes
der Stadthalle Hiltrup
Personalwirkung: voraussichtlich keine
Flächenwirkung: in Abhängigkeit vom zukünftigen Leis-
tungsangebot
0 0 50.000 50.000 50.000 50.000
20
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
34 I 34 02 05 Anhebung von Standes-
amtsgebühren
Beschreibung:
Das Gebührengesetz GebG NRW erlaubt den Gemein-
den in § 2 Abs. 3 für dort genannte Amtshandlungen
eigene Gebührenordnungen (Satzungen) zu erlassen. Mit
der Maßnahme werden die Gebühren für die Erteilung
von Personenstandsurkunden sowie für Nachbeurkun-
dungen von Personenstandsfällen im Ausland erhöht. Bei
der Anmeldung der Eheschließung werden die Gebühren
für deutsche und ausländische Paare vereinheitlicht.
Bürgerwirkung:
Finanzielle Mehrbelastung im konkreten Fall einer Amts-
handlung des Standesamtes.
Personalwirkung:
Keine
Flächenauswirkung: Keine
75.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000
21
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
35 I 37 02 09 Verzicht auf Teile der
Sachbearbeitung zur
Kampfmittelbeseitigung.
Die vorsorgliche Auswer-
tung von Bauanträgen
mit dem Ziel, Bauherrn
anzuschreiben und auf
die mögliche Veranlas-
sung der Antragstellung
zur Kampfmittelbeseiti-
gung hinzuweisen, ent-
fällt.
Beschreibung:
Durch die Feuerwehr erfolgt eine systematische Auswer-
tung aller Bauanträge sowie im Anschluss daran in den
erforderlichen Fällen ein Anschreiben an die Bauherren
zur Veranlassung der Antragstellung zur Kampfmittelbe-
seitigung. Die Datenbasis der eingehenden Anträge zur
Kampfmittelüberprüfung ist Grundlage für die Veranlas-
sung weiterer Überprüfungsmaßnahmen bis hin zur ge-
zielten Blindgängersuche und deren Entschärfung.
Bürgerwirkung:
Die Anschreiben erinnern die Bauherren an deren Pflich-
ten nach § 16 BauO. Ohne gezielte Anschreiben würden
zahlreiche Bauherren auf nicht kampfmittelüberprüftem
Grund potenziell gefährliche bodeneingreifende Maß-
nahmen vornehmen. Lebensgefahr bei bodeneingreifen-
den Maßnahmen im Bereichen mit Bombenblindgängern
besteht üblicher Weise im Mindesten in einem Radius
von 300 m.
Personalwirkung (Stellen): 0,05 Stellen x A12 für das
Anschreiben an die Bauherren. Bei Entfall der Aufgabe
ergäbe sich durch wegbrechende Fallzahlen bei der
Kampfmittelüberprüfung eine Aufwandreduzierung i.H.v.
insgesamt 0,25 Stellen A12.
Flächenwirkung: 0,05 bzw. 0,25 Büroarbeitsplätze.
0 19.367 19.367 19.367 19.367 19.367
22
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
36 I 37 02 09 Verzicht auf Brand-
schauen nach örtlicher
Gefahreneinschätzung
Beschreibung:
Die Durchführung von Brandschauen nach FSHG, auch
in Objekten nach örtlicher Gefahreneinschätzung, ist
gemäß der aktuellen Erlasslage möglich. In Münster be-
stehen nach Einschätzung der Feuerwehr besondere
Gefahren auch in kleineren Gaststätten, die sich häufig in
Bestandsgebäuden mit mehreren anderen Nutzungen
befinden. Aufgrund der Bestandssituation fehlen häufig
wirksame brandschutztechnische Abtrennungen zu
Nachbarnutzungen, insbesondere zu Wohnungen in
Obergeschossen. Ähnliches gilt für weitere Bestandsbau-
ten in der Altstadt. Geprüft werden soll, inwieweit die
Aufgabe auch im Rahmen der sog. "wiederkehrenden
Prüfungen" der Bauaufsicht miterledigt werden kann.
Bürgerwirkung:
Die Brandschauen verbessern den Nachbarschutz in
brandschutztechnischer Hinsicht erheblich. Da häufig die
Verbindung zu Nutzungseinheiten mit Wohnnutzung in
Obergeschossen betroffen ist, wirkt die Brandschau ins-
besondere für die dortigen Bewohner auf einen Mindest-
schutz entsprechend der Bestandssituation des Gebäu-
des hin, die Gefahr der Verrauchung von Rettungswegen
und der Brandausbreitung auf Nachbarnutzungen wird
erheblich und zum Teil mit einfachen (betrieblichen)
Maßnahmen reduziert.
Personalwirkung (Stellen): 0,27 Stellen x A 9 mD.
Flächenwirkung: 0,27 Büroarbeitsplätze.
0 18.215 18.215 18.215 18.215 18.215
23
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
37 I 37 02 09 Verzicht auf die Koordi-
nierung der Brand-
schutzerziehung der
Freiwilligen Feuerwehr,
das Servicetelefon des
Vorbeugenden Brand-
schutzes und die Brand-
schutzunterweisung für
städtische Mitarbeiter
Beschreibung:
Der Bereich der Brandschutzerziehung und Brandschutz-
aufklärung wird in Münster im wesentlichen durch die
ehrenamtlichen Mitglieder der Löschzüge der Freiwillige
Feuerwehr durchgeführt. Nur zur Koordinierung der Akti-
vitäten der 20 Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehr und
zur Versorgung mit geeignetem, zentral ausgewählten
Informationsmaterial erfolgt eine gewisse Wahrnehmung
dieser SOLL-Aufgabe nach FSHG durch die Berufsfeu-
erwehr. Weiterhin werden Bürgeranfragen, z.B. zum
Thema Rauchmelder, über das Servicetelefon der Abtei-
lung Vorbeugender Brandschutz bedient.
Zudem erfolgen Brandschutzunterweisungen städtischer
Mitarbeiter gemäß den für die jeweiligen Einrichtungen
geltenden Anforderungen nach SBauVO oder Arbeits-
schutzrecht.
Bürgerwirkung:
Die Aufgabenwahrnehmung ermöglicht innerhalb Müns-
ters eine einheitliche Bürgerinformation durch definierte
fachliche Aussagen und ebenso eine Versorgung mit
entsprechendem Informationsmaterial für die Brand-
schutzunterweisung und -aufklärung. Für städtische Ein-
richtungen wird der Service geboten, Brandschutzunter-
weisungen mit der Kompetenz der auch im Einsatzfall
zuständigen Feuerwehr durchzuführen.
Personalwirkung (Stellen): 0,1 Stellen x A 12 + 0,09 Stel-
len xA 9 mD.
Flächenwirkung: 0,19 Büroarbeitsplätze.
1.256 13.819 13.819 13.819 13.819 13.819
24
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
38 I 37 02 09 Standardreduzierung bei
der Koordinierung und
Begleitung von Schul-
alarmproben
Beschreibung: Die flächendeckende und regelmäßige
Durchführung von Schulalarmproben, häufig in Verbin-
dung mit Unterricht zur Brandschutzerziehung, ist eine
Serviceleistung der Feuerwehr für die Schulen. Gleiches
gilt für die Koordinierung und Vereinbarung der entspre-
chenden Termine. Vorgeschlagen wird eine deutlich ge-
ringere Beteiligung der Feuerwehr mit größeren Interval-
len. Gleichzeitig sollen die Schulen verpflichtet werden,
regelmäßig Schulalarmproben ohne Beteiligung der Be-
rufsfeuerwehr durchzuführen.
Bürgerwirkung: Für die Schulen wächst der Koordinie-
rungsbedarf. Eine qualitativ hochwertige Unterweisung ist
nicht mehr durchgängig sichergestellt.
Personalwirkung (Stellen): 0,45 Stellen x A 9 mD.
Flächenwirkung: 0,45 Büroarbeitsplätze.
0 15.180 15.180 15.180 15.180 15.180
39 I 37 02 09 Kostenersatz bei Fehl-
alarmen
Beschreibung: Verschärfung der Kriterien zum Kostener-
satz bei Fehlalarmen. Die Stadt Münster verzichtet der-
zeit weitgehend auf den (gesetzlich möglichen) Kostener-
satz bei Fehlalarmierungen aus Brandmeldeanlagen. Ein
Kostenersatz wird nur gefordert bei Vorsatz oder bei ei-
ner außerordentlichen Häufung von Fehlalarmen, welche
auf eine mangelhafte Wartung und Aufsicht zurückgeführt
werden müssen. Die diesbezüglichen Anwendungskrite-
rien werden moderat verschärft.
Bürgerwirkung: Keine unmittelbare. Es besteht jedoch die
Gefahr einer Vermeidungsstrategie, bei der die automati-
sche Übertragung der Brandmeldung zur Feuerwehr
durch den jew. Betreiber zur Vermeidung von Kosten
außer Funktion gesetzt wird. Bei einem realen Brander-
eignis würde dieses (strafrechtlich relevante) Verhalten
zu erheblichen Folgen für die zu schützenden Personen
und/oder die Handlungspflichtigen führen. Diese Überle-
gung führte bislang dazu, den Kostenersatz nur bei ekla-
tantem Fehlverhalten zu fordern.
60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000
25
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
Personalwirkung: keine bezüglich der zu fertigenden Be-
scheide über Kostenersatz. Es ist möglich, dass die Kos-
tenpflichtigen vermehrt den Rechtsweg beschreiten. Dies
kann Personalressourcen binden, die derzeit nicht kalku-
liert sind.
Flächenwirkung: keine
40 II 20 01 09 Verzicht der Darstellung
von Gender-
Informationen im Haus-
halt
Beschreibung:
Die Daten des Haushaltsplans sollen um zusätzliche
Gender-Informationen ergänzt werden. Hierzu ist eine AG
unter Federführung des Amtes 20 (20.10) und Beteiligung
der Ämter 17 und 10 sowie den Referenten der Dez. III,
IV und V eingerichtet worden. Zusätzlich befasst sich ein
politischer Arbeitskreis mit den Zwischenergebnissen.
Zum Haushaltplan 2013 werden erste Ergebnisse erwar-
tet. Der Aufbau und Ausbau wird sich über mehrere Jahre
hinziehen.
Bürgerwirkung: gering; Gender-Thema muss ggf. über
andere Wege, z. B. anlassbezogen in den Fachaus-
schüssen (auf Anstoß z. B. durch Amt 17) aufgearbeitet
werden.
Personalwirkung (Stellen): Zusammengefasste Wirkung
der Maßn. 40, 41 und 42 in Maßnahme 40 = 0,5 Stelle
A11
Flächenwirkung: keine
0 31.425 31.425 31.425 31.425 31.425
26
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
41 II 20 01 09 Verzicht auf den Bürger-
haushalt in jedem 2. Jahr
Beschreibung: Das Bürgerhaushaltsverfahren wurde
2011 eingeführt. Der Bürgerhaushalt 2011 (Nachlauf) und
der Bürgerhaushalt 2012 (zum Haushaltsplan 2013) be-
finden sich zurzeit in der Durchführung. Ein Verzicht auf
dieses Instrument in jedem 2. Jahr führt zu regelmäßigen
Einsparungen.
Bürgerwirkung: Die Beteiligungsmöglichkeit über das
Bürgerhaushaltsverfahren wird verringert. Dabei ist zu
bedenken, dass das Instrument BHH nur zu ca. 10 % für
direkte haushaltsrelevante Anliegen genutzt wurde.
Personalwirkung (Stellen): Zusammengefasste Wirkung
der Maßn. 40, 41 und 42
Flächenwirkung: keine
25.000 0 25.000 0 25.000 25.000
42 II 20 01 09 Verzicht auf eine verwal-
tungsweite KLR (Kosten-
und Leistungsrechnung)
Beschreibung: Eine KLR ist gem. § 18 GemHV nach den
örtlichen Bedürfnissen der Gemeinde durchzuführen.
Zurzeit findet eine zentrale Steuerung (z. B. Verrechnung
von Personalkosten) durch Amt 20 statt. Vorschlag: Ver-
zicht auf zentrale Vorgaben und entsprechende Buchun-
gen durch das Amt 20. Eine KLR wird bei Bedarf dezen-
tral durch die Fachämter (ggf. auch nur vorübergehend
bzw. anlassbezogen) wahrgenommen. Dies gilt insbe-
sondere für die Gebührenbereiche nach § 6 KAG NRW.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): Zusammengefasste Wirkung
der Maßn. 40, 41 und 42 in Maßnahme 40
Flächenwirkung: keine
000000
27
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
43 II 20 01 09 Verzicht auf Druck des
beschlossenen Haus-
haltsplans
Beschreibung: Zurzeit wird nach Beschluss des Haus-
haltsplans durch den Rat der zweibändige Plan nochmals
gedruckt und den Ratsmitgliedern, BVs, der Verwaltung
etc. zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird der Plan auf
der Internetseite des Amtes 20 veröffentlicht. Der Entwurf
des Haushaltsplans wird weiterhin gedruckt, da dies zur-
zeit für die Beratung erforderlich ist (ggf. Ablösung durch
IT-Lösung).
Bürgerwirkung: sehr gering bis keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000
44 II 20 01 09 Verzicht auf Finanzamt-
anfragen
Beschreibung: Verzicht auf Anfragen beim Finanzamt zu
ausstehenden Gewerbesteuermessbescheiden
Bürgerwirkung: Qualitätsminderung bei der Pflege der
Steuerkonten
Personalwirkung (Stellen): 0,33 Stellenanteile mD
einschl. Maßnahme 45
Flächenwirkung keine
0 1.366 1.366 15.028 15.028 15.028
45 II 20 01 09 Optimierung des Veran-
lagungsverfahrens (TFA-
Anwendung)
Beschreibung: Optimierung des Veranlagungsverfahrens
(TFA-Anwendung) in der Fachstelle Gewerbesteuer
Bürgerwirkung: Vermeidung von Anwendungsfehlern,
kürzere Bearbeitungsdauer
Personalwirkung (Stellen): siehe Maßnahme 44
Flächenwirkung: keine
000000
28
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
46 II 20 01 09 Standardreduzierung bei
der Veranlagung von
Grundbesitzabgaben
Beschreibung: Stellenreduzierung für die Aufgaben der
Veranlagung von Grundbesitzabgaben - in der Folge
verzögerte Ertragsrealisierung, steigendes Prozessrisiko
(Untätigkeitsklagen), zunehmende Bürgerbeschwerden
infolge von Verzögerungen bei der Sachbearbeitung
Bürgerwirkung: Verzögerungen bei Bearbeitung von Bür-
geranträgen.
Personalwirkung (Stellen): 0,8 Stellenanteile mD
Flächenwirkung: Wegfall eines Arbeitsplatzes
0 51.432 51.432 51.432 51.432 51.432
47 II 20 01 09 Minderaufwand Gesamt-
abschluss
Beschreibung: Stellenreduzierung für den Gesamtab-
schluss nach Abschluss der "Einführungsphase".
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stellenanteile gD
Flächenwirkung: keine
0 0 0 31.225 31.225 31.225
48 II 20 15 01 Reduzierung des städti-
schen Zuschusses bei
der Wirtschaftsförderung
Münster GmbH
Beschreibung:
Es besteht ein in der Satzung festgelegtes Einlagesystem
mit einem festgelegten Zuschuss.
Die Gesellschaft erhält incl. ihrer Untergesellschaften
einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 2.350 T€. Für
eine Anpassung des Zuschusses auf 2.100 T€ müssen
das Einlagesystem (Satzung) und der Betrauungsakt
entsprechend geändert werden.
Bürgerwirkung: Mögliche Einschränkung bei den Leistun-
gen der Wirtschaftsförderung inkl. ihrer Untergesellschaf-
ten.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
250.000 250.000 250.000 250.000 250.000 250.000
29
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
49 II 20 15 01 Reduzierung des städti-
schen Zuschusses bei
der Westfälischer Zoolo-
gischer Garten Münster
GmbH
Beschreibung: Es besteht ein Managementkontrakt bis
2015. Die Gesellschaft erhält einen jährlichen Zuschuss
in Höhe von 4.136 T€. Für eine Anpassung des Zuschus-
ses auf 4.000 Tsd. € muss der neue Managementkon-
trakt ab 2016 entsprechend geändert werden.
Bürgerwirkung: Mögliche Einschränkung bei den Leistun-
gen des Zoos.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 0 0 136.000 136.000 136.000
50 II 20 15.01 Steuerliche Optimierung
im Bäderbereich (1. Stu-
fe)
Beschreibung: Aufgrund einer neuen Rechtslage (nach
Betriebsprüfung in 2011) besteht die Möglichkeit der Zu-
sammenfassung der beiden bestehenden Betriebe ge-
werblicher Art (BgA Bäder mit BHKW und BgA Bäder
ohne BHKW) und damit die Möglichkeit der Zusammen-
fassung der Bäderverluste mit den Dividenden der Stadt-
werke Münster GmbH. Hierdurch kann eine Minderung
der Kapitalertragssteuer in Höhe von ca. 554 T€ p. a.
erreicht werden. Dieser Steuervorteil soll ab sofort (und
rückwirkend ab 2009) generiert werden. Die Effekte 2009
bis 2012 werden 2013 ergebniswirksam werden.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
2.216.000 554.000 554.000 554.000 554.000 554.000
30
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
51 II 20 15 01 Erhöhte Gewinnaus-
schüttung der Wohn +
Stadtbau GmbH
Es besteht ein Managementkontrakt bis 2015. Die Ge-
sellschaft zahlt eine jährliche Vorabgewinnausschüttung
von 2,5 Mio. €. Für eine Anpassung der Gewinnausschüt-
tung auf 3,5 Mio. € muss der neue Managementkontrakt
ab 2016 entsprechend geändert werden. Die dargestellte
finanzielle Wirkung ergibt sich netto, d.h. nach Steuern.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 0 0 841.750 841.750 841.750
52 II 20 16 01 Anhebung des Hebesat-
zes für die Grundsteuer
A
Beschreibung:
Der Hebesatz für die Grundsteuer A soll auf den durch-
schnittlichen Satz der kreisfreien Kommunen in NRW
angehoben werden. Grundsteuer A neu: 245% (bisher
230 %).
Bürgerwirkung: steuerliche Mehrbelastung um 6,5 %
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
58.000 58.000 58.000 58.000 58.000 58.000
53 II 20 16 01 Anhebung des Hebesat-
zes für die Grundsteuer
B
Beschreibung:
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll auf den durch-
schnittlichen Satz
der kreisfreien Kommunen in NRW angehoben werden.
Grundsteuer B
neu: 520 % (bisher 460 %). Bei der Grundsteuer B erge-
ben sich pro Jahr
steigende Effekte, weil von einer steigenden Bemes-
sungsgrundlage ausgegangen
wird (Einheitswerte).
Bürgerwirkung: steuerliche Mehrbelastung um 13 %
Personalwirkung (Stellen): -
6.639.000 6.639.000 6.639.000 6.639.000 6.639.000 6.639.000
31
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
Flächenwirkung: -
54 II 20 16 01 Anhebung der Steuersat-
zes auf Spielapparate mit
Gewinnmöglichkeit bei
der Vergnügungsteuer
Beschreibung: Der Steuersatz für Apparate mit Gewinn-
möglichkeit bei der Vergnügungsteuer wird von 15 v.H.
auf 19 v.H erhöht.
Bürgerwirkung: Mehrbelastung der Automatenaufsteller
um 27%
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
600.000 600.000 600.000 600.000 600.000 600.000
55 II 23 01 11 Kürzung der Umbau-
maßnahmen
Beschreibung: Es wird auf Umbaumaßnahmen, die auf
Wünsche der Nutzer zurückgehen, zur Hälfte verzichtet.
Bürgerwirkung: Umbauten verzögern sich.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
252.500 252.500 252.500 252.500 252.500 252.500
56 II 23 01 11 Optimierung des Portfoli-
os "Allgemeines Grund-
vermögen"
PRÜFAUTRAG: Die Verwaltung wird beauftragt, das
allgemeine Grundvermögen im Rahmen eines Portfolio-
Managements weiter zu optimieren und dadurch eine
zusätzliche finanzielle Entlastung von jährlich bis zu
60.000 Euro zu erzielen.
Beschreibung: Die Stadt Münster hält Gebäude im Portfo-
lio, deren ursprünglicher Erwerbszweck nicht mehr ange-
strebt wird. Durch Optimierung des Portfolios werden
Erträge (Mieten) zurückgeführt. Gleichzeitig werden aber
Sachaufwendungen eingespart. Zu den dargestellten
Einsparungen bei den Sachaufwendungen kann der
Haushalt auch um AfA in Höhe von 44.000 € entlastet
werden. Durch die Veräußerung werden Liquiditätszu-
flüsse erfolgen und ggf. stille Reserven aufgelöst. Die
Umsetzung ist nur möglich, wenn - nach VV-Beschluss -
konkrete Verwertungsoptionen den politischen Gremien
zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
11.000 54.000 60.000 60.000 60.000 60.000
32
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: 4.000 m²
57 II 23 01 11 Erhöhung der landwirt-
schaftlichen Pachten
Beschreibung: Die Stadt Münster verpachtet landwirt-
schaftliche Flächen. Durch eine Anpassung der Pachten
an die Marktgegebenheiten können zusätzliche Erträge
erzielt werden. Die Umsetzung ist nur möglich, wenn es
entsprechende politische Beschlüsse gibt, die Pachten zu
erhöhen.
Bürgerwirkung: Landwirte zahlen in Zukunft marktübliche
Pachten bei städtischen Flächen
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 35.000 45.000 45.000 45.000 45.000
58 II 23 01 11 Ertragssteigerung bei der
Vermarktung von städti-
schen Liegenschaften
Beschreibung: Aus der Vermarktung städtischer Immobi-
lien für das Jahr 2013 wird ein Mehrertrag in Höhe von
3.000.000,00 € erwartet (7.000.000,00 € anstelle der
bisher kalkulierten 4.000.000,00 €). Dabei handelt es sich
um einen Einmaleffekt. Dauerhaft ist eine Erhöhung des
Ertrages in Höhe von 500.000 € (brutto) zu erzielen, so-
fern die Wiederbesetzung einer Stelle erfolgt.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): Die Wiederbesetzung der zum
01.02.2013 einer freiwerdenden Stelle (Wert A10 / E10)
im Bereich des Immobilienverkehrs ist Voraussetzung für
die Erreichung des oben genannten Ertragsziels.
Flächenwirkung: Reduzierung des Flächenbestandes
(eine genaue Größenangabe ist derzeit nicht möglich,
abhängig von den tatsächlich vermarkteten Objekten)
2.942.750 437.550 437.550 437.550 437.550 437.550
33
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
59 II 23 01 11 Mietanpassungen an die
Entwicklung der Markt-
mieten
Beschreibung: Die aktuellen Mietkonditionen für das
Stadthaus 3 belaufen sich auf 15,12 €/m². Diese Höhe ist
durch Indexanpassungen in den letzten Jahren erreicht
worden. Die Büromarktstudie der Wirtschaftsförderung
Münster weist für Mietobjekte in vergleichbaren Lagen
Mietpreise zwischen 8,33 €/m² und 15,47 €/m² (inkl. Um-
satzsteuer) aus. Im Mittel ergibt sich ein Mietwert von
11,90 €/m². Bei einer Anpassung des Mietvertrages auf
die durchschnittliche Größe können sich die dargestellten
Einsparungen ergeben. Dies ist im Rahmen einer Ver-
tragsverlängerung mit den Stadtwerken als Eigentümerin
zu verhandeln.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
650.000 650.000 650.000 650.000 650.000 650.000
60 II AWM 11 02 Angebot verschiedener
freiwilliger Dienstleistun-
gen
Beschreibung: Überschüsse aus der Reinigung für Dritte,
Containerdienst, Sickerwasserverarbeitung für Dritte,
Fremdreparaturen von Fahrzeugen anderer Ämter etc.
Bürgerwirkung: keine Auswirkung
Personalwirkung (Stellen): keine Auswirkung
Flächenwirkung: keine Auswirkung
200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000
61 II AWM 11 02 Gewährung eines zins-
günstigen Darlehen aus
Rückstellungen
Beschreibung: Gewährung eines zinsgünstigen Darle-
hens an die Stadt aus vorhandenen liquiden Mitteln der
Rekultivierungs- oder Gebührenüberschussrückstellun-
gen. Hierbei entstehen keine zusätzlichen Einnahmen,
aber lfd. Kosten des städt. HH werden gesenkt.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000
34
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
62 II AWM 11 02 Einsatz von kalk. Zinsen Beschreibung: Zurverfügungstellung der kalk. Zinsen aus
den Gebührenkalkulationen
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
300.000 300.000 300.000 300.000 300.000 300.000
63 III 61 02 07 Reduzierung statistischer
Dienstleistungen; Redu-
zierung der kartografi-
schen Grundlagenarbeit
Beschreibung: Die Vierteljahresstatistik wird eingestellt;
weitere diverse statistische Dienstleistungen werden im
Standard reduziert (u. a. in den Themenfeldern Erwerbs-
tätigkeit, Wirtschaft, Tourismus, Verkehr, Gesundheit,
Soziales). Im Bereich kartografischer Dienstleistungen
wird die Pflege und Fortschreibung kartografischer
Grundlagen im Zusammenhang mit statistischen Dienst-
leistungen im Aufwand entsprechend reduziert.
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung in der
Breite; mittelbare Wirkung in Bezug auf die sachinteres-
sierte Bürgerschaft sowie Politik und Verwaltung.
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle
Flächenwirkung: 0,5 Büroraum
0 0 31.225 31.225 31.225 31.225
64 III 61 09 01 Reduzierungen des En-
gagements im Städte-
netzwerk MONT
Beschreibung: Die Stadt Münster reduziert ihr Engage-
ment im Städtenetzwerk MONT (Münster, Osnabrück,
Netwerkstad Twente).
Bürgerwirkung: Keine unmittelbare Bürgerwirkung, da
Kooperation MONT bis dato ldgl. programmatischer /
konzeptioneller Art.
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle
Flächenwirkung: keine
0 0 17.063 17.063 17.063 17.063
35
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
65 III 61 09 01 Reduzierung des Auf-
wands bei stadtregiona-
ler Zusammenarbeit in
der "Stadtregion Müns-
ter"
Beschreibung: Deutliche Verringerung des koordinieren-
den Aufwands der Stadt Münster für die "Stadtregion
Münster" (= Stadt MS und Anrainerkommunen) durch
Abgabe der Geschäftsführung an eine andere Mitglieds-
kommune der "Stadtregion Münster".
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle
Flächenwirkung: keine
0 0 17.063 17.063 17.063 17.063
66 III 61 09 01 Reduzierung der Stan-
dards bei der Prüfung
von Einzelhandelsvorha-
ben
Beschreibung: Eine deutliche Reduzierung des Stan-
dards der Erbringung von Fachleistungen und Stellung-
nahmen (an Amt 63) führt zu einer Verlängerung der
Bearbeitungszeit und Reduzierung des inhaltlichen Prüf-
u. Bewertungsrahmens bei einzelhandelsstrukturellen
Verträglichkeitsuntersuchungen.
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung; aber
direkte Wirkung auf Investoren von Einzelhandelsvorha-
ben im Vorfeld von und im Baugenehmigungsverfahren.
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle
Flächenwirkung: ggf. 0,25 Büroraum
0 0 17.063 17.063 17.063 17.063
67 III 61 09 01 Aufwandsreduzierung in
der Sachbearbeitung im
Aufgabenbereich "Innen-
entwicklungsinitiative"
Beschreibung: Straffung des Projektaufwands, Verlänge-
rung der Projektbearbeitungszeit.
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung, aber
zeitliche Einschränkung in der Erstellung konkreter Um-
setzungsvorschläge (für Dritte / Immobilieneigentümer)
für die Quartiersentwicklung.
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle
Flächenwirkung: keine
0 0 34.125 34.125 34.125 34.125
36
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
68 III 61 09 01 Reduzierung der Stan-
dards bei der Prüfung
von Einzelhandelsvorha-
ben
Beschreibung: Eine deutliche Reduzierung des Stan-
dards der Erbringung von Fachleistungen und Stellung-
nahmen (an Amt 63) führt zu einer Verlängerung der
Bearbeitungszeit und Reduzierung des inhaltlichen Prüf-
u. Bewertungsrahmens bei einzelhandelsstrukturellen
Verträglichkeitsuntersuchungen.
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung; aber
direkte Wirkung auf Investoren von Einzelhandelsvorha-
ben im Vorfeld von und im Baugenehmigunsverfahren.
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle
Flächenwirkung: ggf. 0,25 Büroraum
0 0 17.063 17.063 17.063 17.063
69 III 61 09 01 Aufwandsreduzierung in
der Sachbearbeitung im
Aufgabenbereich "Innen-
entwicklungsinitiative"
Beschreibung: Straffung des Projektaufwands, Verlänge-
rung der Projektbearbeitungszeit.
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung, aber
zeitliche Einschränkung in der Erstellung konkreter Um-
setzungsvorschläge (für Dritte / Immobilieneigentümer)
für die Quartiersentwicklung.
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle
Flächenwirkung: keine
0 0 17.063 17.063 17.063 17.063
37
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
70 III 61 09 01 Reduzierung von bauleit-
planerischer Planungs-
und Beratungsleistungen
für Vorhabenträger /
Investoren
Beschreibung:
Konsequente Verpflichtung Dritter (Vorhabenträger / In-
vestoren) auf Erbringung der vorhaben- / projektbezoge-
nen Planungs- und Verfahrensleistungen mit Ausnahme
der hoheitlichen Aufgaben; deutliche Einschränkung der
inhaltlich-fachlichen beratenden Verfahrensbegleitung
Dritter bei projektgebundenen bzw. vorhabenbezogenen
Bebauungsplanverfahren
Bürgerwirkung:
keine unmittelbare Bürgerwirkung; direkte Auswirkungen
auf Vorhaben- und Projektträger
Personalwirkung (Stellen):
0,25 Stelle
Flächenwirkung: 0,5 Büroraum i.V.m. Maßnahme 84.
0 0 19.235 19.235 19.235 19.235
71 III 61 09 01 Teilverzicht auf Abgabe
planungsrechtlicher Stel-
lungnahmen bei Bauvor-
haben nach § 34 BauGB
an Amt 63; Verzicht auf
Bürgerberatung in diesen
Fällen bei Amt 61.
Beschreibung: Im Vollzug (Bauvorhaben) des Bebau-
ungsplanes erfolgt nur noch die Prüfung des sog. Planer-
fordernisses sowie die Abgabe von Stellungnahmen im
Falle von Anträgen auf sog. Befreiungen vom Bebau-
ungsplan durch Amt 61; es erfolgt grundsätzlich keine
Beteiligung mehr von Amt 61 im Baugenehmigungsver-
fahren.
Bürgerwirkung: Unmittelbare Bürgerwirkung, da nur noch
eingeschränkte Beratung durch Amt 61 in dem durch
diese Maßnahme eingeschränkten Umfang angeboten
werden kann; Ansprechpartner ist maßgeblich allein Amt
63 als Baugenehmigungsbehörde.
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle
Flächenwirkung: 0,5 Raum i.V.m. Maßnahme 83
0 0 34.125 34.125 34.125 34.125
38
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
72 III 61 10 02 Reduzierung der Stan-
dards in der Beratungs-
leistung und der Öffent-
lichkeitsarbeit im Bereich
Denkmalpflege
Beschreibung: Erhebliche Reduzierung der Öffentlich-
keitsarbeit für den "Tag des offenen Denkmals" sowie die
Straffung der Beratungsleistungen im Vorfeld der formel-
len denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren.
Bürgerwirkung: Unmittelbar - bezogen auf die fachinte-
ressierte Öffentlichkeit und bezogen auf Bauherrn, Inves-
toren und Interessenten mit Blick auf denkmalwerte Im-
mobilien.
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle
Flächenwirkung: keine
0 0 34.125 34.125 34.125 34.125
73 III 61 12 02 Aufwandsreduzierung im
Bereich ÖPNV-
Trägerschaft / Fort-
schreibung Nahver-
kehrsplan
Beschreibung: Verlängerung der Bearbeitungszeiten der
"3. Fortschreibung Nahverkehrsplan" und von Konzessi-
onsanträgen Bus-ÖPNV (Vollausschöpfung der Fristset-
zung); Reduzierung der Gremienteilnahme auf Ebene
ZVM und RVM; Reduzierung der Abstimmung mit be-
nachbarten Aufgabenträgern ÖPNV auf ein Minimum
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle
Flächenwirkung: keine
0 20.925 20.925 20.925 20.925 20.925
74 III 61 12 02 Aufwandsreduzierung /
Aufgabenverzicht im
Bereich Verkehrstechni-
sche Entwürfe
Beschreibung: Verlängerung von Bearbeitungszeiten und
vollständige Aufgabe von nicht etatisierten Planungen (z.
B. im Rahmen von Rats- und BV-Anträgen) sowie "Vor-
ratsplanungen" auf Grundlage von Arbeitsprogrammen
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung, jedoch
mittelbar für BVen und Fachausschüsse.
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle
Flächenwirkung: 0,5 Büroraum in Verbindung mit Maß-
nahme 89
0 34.125 34.125 34.125 34.125 34.125
39
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
75 III 61 12 02 Aufwandsreduzierung /
Teilaufgabe im Bereich
Radverkehrsplanung/-
förderung
Beschreibung: Verlängerung von Bearbeitungszeiten und
vollständige Aufgabe von nicht etatisierten Planungen (z.
B. im Rahmen von Rats- und BV-Anträgen) sowie von
"Vorratsplanungen" ohne konkrete Auftragsgrundlage
(Gremienbeschlüsse) z. B. Radverkehrskonzept; Folge:
ggf. Verzicht auf Fördermittel
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle
Flächenwirkung: 0,5 Büroraum i.V.m. Maßnahme 88
0 34.125 34.125 34.125 34.125 34.125
76 III 61 12 02 Aufwandsreduzierung /
Teilaufgabe bei der Erar-
beitung von Stellung-
nahmen im Aufgabenbe-
reich Verkehrsplanung
Beschreibung: Deutliche Verlängerung der Bearbeitungs-
zeiten für Bürgeranfragen sowie Anträge nach § 24 GO;
deutlich verlängerte Bearbeitungszeit für erbetene Stel-
lungnahmen Dritter (z. B. in Planfeststellungsverfahren,
der Politik, von Verbänden usw.)
Bürgerwirkung: keine unmittelbare Bürgerwirkung
Personalwirkung (Stellen): 0,25 Stelle
Flächenwirkung: keine
0 17.063 17.063 17.063 17.063 17.063
77 III 62 09 02 Reduzierung der Über-
wachung der Gebäude-
einmessungspflicht
Beschreibung: Reduzierung der Personalstärke bei der
Überwachung der Gebäudeeinmessungspflicht nach
Abarbeitung der Altfälle.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): 1,0
Flächenwirkung: keine
2.000 59.120 59.120 59.120 59.120 59.120
40
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
78 III 62 09 02 Einstellung der Mikrover-
filmung als Quer-
schnittsaufgabe für die
Gesamtverwaltung
Beschreibung: Keine Schrift- und Plangutverfilmung,
Scannen von Archiven und Büchern, Verfilmen von Zei-
tungen und anderen Werken sowie Archivierungen für
andere Ämter. Folge: Finanzielle Mittel und Personal für
die Vergabe dieser Dienstleistungen müssen bei anderen
Ämtern bereitgestellt werden.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): 1,0
Flächenwirkung: 1 Raum
0 0 49.840 49.840 49.840 49.840
79 III 62 09 02 Ausweitung von Fortfüh-
rungsvermessungen
Beschreibung: Einnahmeerhöhung für Vermessungsleis-
tungen durch erhöhtes Auftragsaufkommen (Auftragsver-
lagerung)
Bürgerwirkung:keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
50.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000
80 III 62 09 02 Abrechnung von Ver-
messungsleistungen
Beschreibung: Abrechnung von Vermessungsleistungen
mit Amt 66 für Fördermaßnahmen im Bereich Straßen-
bau. Dies führt bei Amt 66 zu höheren Landeszuschüs-
sen in der angegebenen Größenordnung.
Bürgerwirkung:./.
Personalwirkung (Stellen):.keine.
Flächenwirkung: keine
100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000
41
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
81 III 62 09 02 Reduzierung bei der
Erneuerung des Liegen-
schaftskatasters
Beschreibung: Durch Streckung der Neuvermessungen
im Produkt 090201 Nr. 3 (Örtl. Neuvermessung) kann im
Innendienst im Laufe des Jahres 2014 eine Stelle einge-
spart werden.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): 1,0
Flächenwirkung: keine
0 0 64.450 64.450 64.450 64.450
82 III 62 09 02 Reduzierung bei der
Erneuerung des Liegen-
schaftskatasters
Beschreibung: Nach Abschluss der Datenmigration in das
neue Programmsystem ALKIS im Laufe des Jahres 2014
kann die Personalstärke um eine Vermessungstechniker-
stelle reduziert werden.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen):1,0
Flächenwirkung: 1 Raum
0 0 59.120 59.120 59.120 59.120
83 III 63 10 01 Standardreduzierung bei
der Bearbeitung von
bauordnungsrechtlichen
Bescheingungen
Beschreibung: Anteilige Reduzierung einer SB-Stelle im
Sachgebiet Ordnungsrechtliche Angelegenhei-
ten/Baukontrolle; Umfang insgesamt = 0,5 Stelle im Ver-
bund der Maßnahmen 99, 100, 101 .
Bürgerwirkung: Im Sachgebiet Ordnungsrechtliche Ange-
legenheiten/Baukontrolle werden u.a. Bescheinigungen
zur Fertigstellung des Rohbaues und zur abschließenden
Fertigstellung ausgestellt. Diese Bescheinigungen bestä-
tigen das Erreichen eines bestimmten Bauzustandes und
sind erforderlich um die Bauarbeiten fortsetzen zu kön-
nen. Zudem müssen diese Bescheinigungen oftmals von
den Bauherren im Rahmen von Baufinanzierungen vor-
gelegt werden. Die Reduzierung der Stelle führt zu einer
längeren Bearbeitungszeit für das Erteilen der v.g. Be-
scheinigungen.
Personalwirkung (Stellen): 0,15 Stelle A 10
0 8.102 8.102 8.102 8.102 8.102
42
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
Flächenwirkung: keine
84 III 63 10 01 Standardreduzierung bei
der Bearbeitung von
bauordnungsrechtlichen
Verfahren
Beschreibung: Anteilige Reduzierung einer SB-Stelle im
Sachgebiet Ordnungsrechtliche Angelegenhei-
ten/Baukontrolle; Umfang insgesamt = 0,5 Stelle im Ver-
bund der Maßnahmen 99, 100, 101
Bürgerwirkung: Im Sachgebiet Ordnungsrechtliche Ange-
legenheiten/Baukontrolle werden hauptsächlich ord-
nungsrechtliche Verfahren zur Herstellung des rechtmä-
ßigen Zustandes (Stilllegung, Nutzungsverbote, Abbrü-
che etc.) bei Bauvorhaben aller Art sowie Anträge Dritter
(z.B. Nachbarn) auf ordnungsrechtliches Einschreiten
bearbeitet. Die Bearbeitungszeit dieser Verfahren wird
sich durch die hälftige Reduzierung der Stelle verlängern.
Personalwirkung (Stellen): 0,3 Stelle A 10
Flächenwirkung: keine
0 16.203 16.203 16.203 16.203 16.203
85 III 63 10 01 Standardreduzierung bei
der Bearbeitung von
bauordnungsrechtlichen
Bußgeldverfahren
Beschreibung: Anteilige Reduzierung einer SB-Stelle im
Sachgebiet Ordnungsrechtliche Angelegenhei-
ten/Baukontrolle; Umfang insgesamt = 0,5 Stelle im Ver-
bund der Maßnahmen 99, 100, 101
Bürgerwirkung: Im Sachgebiet Ordnungsrechtliche Ange-
legenheiten/Baukontrolle werden Ordnungswidrigkeiten-
verfahren in Folge von Verstößen gegen baurechtliche
Vorschriften bearbeitet. Die Bearbeitungszeit dieser Buß-
geldverfahren wird sich durch die hälftige Reduzierung
der Stelle verlängern.
Personalwirkung (Stellen): 0,05 Stellen A 10
Flächenwirkung: keine
0 2.701 2.701 2.701 2.701 2.701
43
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
86 III 66 12 01 Reduzierung der betrieb-
lichen Unterhaltung der
Straßenabläufe in Wohn-
gebieten (Reinigungsin-
tervalle strecken)
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz
von 190.000 € werden pro Jahr alle Straßenabläufe ge-
reinigt. In den Wohngebieten wird z. B. das Reinigungsin-
tervall von 1 auf 2 Jahre gestreckt.
Bürgerwirkung:
• Es kann zu verzögertem Wasserablauf kommen und bei
Starkregenereignissen zu massiven Stauungen.
• Aus den Rückstauungen kann ein erhöhtes Regressrisi-
ko entstehen.
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt
• Steigerung von Beschwerden
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und
Überprüfung der Fremdleistung ist weiterhin erforderlich;
erhöhter Kommunikationsaufwand mit Bürgern.
Flächenwirkung: keine
40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000
87 III 66 12 01 Reduzierung der Reini-
gungsarbeiten um 50%
durch Streckung der
Reinigungsintervalle
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz
von rd. 312.000 € werden zusätzliche Reinigungsarbeiten
auf städtischen Flächen vergeben. Als Beispiel seien hier
die Promenade, Stadthafen, Plätze (Picassoplatz, Adolf-
Kolping-Platz, Domplatz) und Parkplätze genannt. Durch
die Streckung der Reinigungsintervalle könnten die Kos-
ten halbiert werden.
Bürgerwirkung:
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet, da der Abfall
(Glasbruch und Verpackungen) länger liegen bleibt.
• Steigerung von Beschwerden
Personalwirkung (Stellen): keine, Auswirkung auf Perso-
nalanteile bei den AWM muss geprüft werden.
Flächenwirkung: keine
80.000 156.000 156.000 156.000 156.000 156.000
44
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
88 III 66 12 01 Reduzierung von Gras-
schnitt an Bankette und
Gräben und Gehölzpfle-
ge an untergeordneten
Wirtschaftswegen
Beschreibung: Intervallstreckung (Verdoppelung) des
Räumschnittes und der Gehölzpflege an untergeordneten
Wirtschaftswegen.
Bürgerwirkung:
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet,
• Steigerung von Beschwerden
• Mögliche Entwässerungsproblematik durch zugewach-
sene Straßenseitengräben
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und
Überprüfung der Fremdleistung ist weiterhin erforderlich,
Flächenwirkung: keine
18.000 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000
89 III 66 12 01 Reduzierung der weg-
weisenden Beschilde-
rung
Beschreibung:
• Reduzierung der Ersatzbeschaffungen der Verkehrszei-
chen zur Wegweisung (Richtzeichen) und der Ersatzbe-
schaffungen verblichener Schilder.
• Alle Gefahren- und Vorschriftszeichen haben nach der
STVO einen gewissen Standard zu erfüllen.
Bürgerwirkung:
• Die Orientierung im Stadtgebiet, insbesondere von Orts-
fremden, wird erschwert.
• Das Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
11.250 22.500 22.500 22.500 22.500 22.500
45
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
90 III 66 12 01 Reduzierung bei der
Erneuerung verblasster
Markierungen
Beschreibung: Erneuerung verblasster Straßenmarkie-
rungen und Rotbeschichtungen wird gestreckt.
Bürgerwirkung:
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
22.000 22.000 22.000 22.000 22.000 22.000
91 III 66 12 01 Reduzierung bei der
Beseitigung von Un-
ebenheiten an Pflaster-
und Asphaltkleinflächen
Beschreibung: Beseitigung von Schäden an Pflaster- und
Asphaltkleinflächen wird auf die Verkehrssicherungs-
pflicht reduziert. Konzentration der Ausbesserung auf die
Innenstadt.
Bürgerwirkung:
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt
• Steigerung von Beschwerden
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und
Überwachung der Fremdleistung weiter erforderlich; er-
höhter Kommunikationsaufwand mit Bürgern
Flächenwirkung: keine
45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000
46
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
92 III 66 12 01 Reduzierung der Stan-
dards bei der Instandset-
zung
Beschreibung: Reduzierung des Ansatzes für Instandset-
zung der Verkehrsflächen (i.d.R. Asphaltmaßnahmen die
zur Erhaltung der veranschlagten Nutzungsdauer und zur
gebrauchsfähigen Nutzung erforderlich sind) um 1/3. Eine
unterlassene Instandhaltung erfordert ggf. die Bildung
von Rückstellungen.
Bürgerwirkung:
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet und das
Vermögen der Stadt Münster wird verringert.
• Steigerung von Beschwerden
• Eine Reduzierung der Unterhaltungsmittel hat mittelfris-
tig auch Auswirkungen auf erforderliche Investitionen. Ein
Verzicht hierauf würde die Straßen soweit schädigen,
dass nur noch die mindestens fünfmal teurere Grunder-
neuerung nach einer wesentlich verkürzten Lebensdauer
technisch möglich ist. Dies hat einerseits eine weitere
Kostenbeteiligung der Anlieger und andererseits höhere
Aufwendungen durch Sonderabschreibungen für die Ver-
mögensvernichtung zur Folge.
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und
Überprüfung der Fremdleistung und Qualifizierung der
Schäden ist weiter erforderlich
Flächenwirkung: keine
400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000
47
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
93 III 66 12 01 Reduzierung bei der
Reparatur von Rinnenab-
läufen
Beschreibung: Die Reparatur von defekten Straßenabläu-
fen in Wohngebieten wird verschoben. Ansatzreduzie-
rung um 10 %.
Bürgerwirkung:
• Es kann zu verzögerten Wasserablauf kommen und bei
Starkregenereignissen zu massiven Stauungen.
• Aus den Rückstauungen kann ein erhöhtes Regressrisi-
ko entstehen.
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt
• Steigerung von Beschwerden
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
8.000 8.000 8.000 8.000 8.000 8.000
94 III 66 12 01 Reduzierung bei den
Grabenräumarbeiten
Beschreibung: Intervallstreckung der Grabenräumung an
Wirtschaftswegen. Ansatzreduzierung um 25 %.
Bürgerwirkung:
• Erscheinungsbild der Stadt Münster leidet
• Steigerung von Beschwerden
• Mögliche Entwässerungsproblematik durch ver-
schlammte Straßenseitengräben
• Komfort für den Verkehrsteilnehmer sinkt
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 7.500
48
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
95 III 66 12 01 Bedarfsorientierte Stre-
ckung des barrierefreien
Ausbaus von Haltestellen
Beschreibung:
• Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz von 550.000 €
werden pro Jahr 15-20 Haltestellen barrierefrei ausge-
baut.
• Von den derzeit 1243 Haltestellen im Stadtgebiet sind
bisher 460 barrierefrei ausgebaut.
• Die Prioritätenliste umfasst derzeit noch 77 Anregungen
– jährlich kommen ca. 10 neue Anregungen hinzu.
• Für die Maßnahmen gibt es 75 - 80 % Zuwendungen,
so dass Erträge in entsprechender Höhe gekürzt werden
müssen.
Bürgerwirkung:
• Langsamere Abarbeitung der Prioritätenliste (Halbie-
rung des jährlichen Programms) der barrierefrei auszu-
bauenden Haltestellen für mobilitätseingeschränkte Men-
schen.
• Dies Widerspricht den Anforderungen an eine immer
älter werdende Gesellschaft und erschwert die Inklusion
von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
Personalwirkung (Stellen): 0,2 Stellen
Flächenwirkung: • keine
0 0 83.650 83.650 83.650 83.650
49
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
96 III 66 12 01 Bedarfsorientierte Stre-
ckung des barrierefreien
Ausbaus von Gehwegen
durch Bordsteinabsen-
kungen
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz
von 65.000 € werden u. a. folgende Leistungen für mobili-
tätseingeschränkte Menschen erbracht: Bordsteinabsen-
kungen, Blindensignalgeber, Nachrüstungen von Auffin-
destreifen an Haltestellen und an Ampeln, Treppenmar-
kierungen, Handläufe, Rampen, Piktogramme an Que-
rungsstellen, Abbau von Pfosten und behindernden Um-
laufschranken.
Bürgerwirkung:
• geringerer Abbau von Alltagsbarrieren für Menschen mit
Behinderungen
• langsamerer Aufbau von Orientierungshilfen für Men-
schen mit Behinderungen
• Widerspricht den Anforderungen an eine immer älter
werdende Gesellschaft und erschwert die Inklusion von
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Personalwirkung (Stellen): keine, jedoch entsteht ein
erhöhter Kommunikations- und Abstimmungsaufwand
Flächenwirkung: keine
35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000
97 III 66 12 01 Neufestsetzung der ab-
flusswirksamen Flächen
der öffentlichen Ver-
kehrsflächen für die Be-
rechnung der Nieder-
schlagswassergebühren.
Beschreibung: Neufestsetzung der abflusswirksamen
Flächen der öffentlichen Verkehrsflächen für die Berech-
nung der Niederschlagswassergebühren. Durch genaue-
re, geodatenbasierte Überprüfungsmöglichkeiten kann
der Anteil der Stadt Münster an den Kosten der Nieder-
schlagswasserbeseitigung reduziert werden.
Bürgerwirkung: Die Niederschlagswassergebühren stei-
gen durch die Verminderung der anrechenbaren Flächen
um 0,03 € je qm.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
512.000 512.000 512.000 522.200 522.200 522.200
50
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
98 III 66 12 01 Senkung des städtischen
Anteils für die Straßen-
reinigung um 5%-Punkte
Beschreibung: Der Anteil der Stadt Münster an den Auf-
wendungen für die Straßenreinigung wird von 25 % auf
20 % gesenkt. Fachlich zuständig sind die AWM.
Bürgerwirkung: Reduzierung des Standards und Erhö-
hung der Gebühren für die Straßenreinigung.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 307.000 322.000 338.000 355.000 355.000
99 III 66 12 01 Reduzierung der Mängel-
und Schadensbeseiti-
gung bei Brücken, Lärm-
schutzwänden und Schil-
derbrücken
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz
von 160.000 € werden die konstruktiven Bauwerke be-
trieblich unterhalten sowie Reparaturen und Sanierungs-
maßnahmen durchgeführt. Eine Reduzierung der Mittel
um 10% schränkt die Möglichkeiten zur Mängel- und
Schadensbeseitigung ein.
Bürgerwirkung:
• Der Zustand der konstruktiven Bauwerke wird auf Dauer
nicht mehr dem gewohnten Standard entsprechen
• Verschmutzungsgrad (durch z. B. Graffiti) der Bauwerke
nimmt zu
• Verstopfte Einläufe und damit verbundene Pfützenbil-
dung nimmt zu
• Nicht beseitigte Vandalismusschäden müssen in Kauf
genommen werden
• Sanierungsmaßnahmen verzögern sich und die Qualität
der Sanierungen wird auf das Notwendigste beschränkt
• Rostbeseitigung und Erhaltungsanstriche entfallen.
Personalwirkung (Stellen): keine, Ausschreibung und
Prüfung der Fremdleistung ist weiter erforderlich
Flächenwirkung: keine
16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000
51
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
100 III 66 12 01 Reduzierung der Scha-
densbeseitigung bei
Lichtsignalanlagen (Am-
peln) sowie der Verbes-
serung der Verkehrsab-
läufe
Beschreibung: Mit einem derzeitigen Haushaltsansatz
von 200.000 € werden 272 Lichtsignalanlagen baulich
unterhalten sowie Umschaltungen zur Verbesserung der
Verkehrsabläufe vorgenommen. Eine Reduzierung der
Mittel um 15 % schränkt die Möglichkeiten zur Scha-
densbeseitigung und zur Verbesserung der Verkehrsab-
läufe weiter ein.
Bürgerwirkung:
• Der Zustand der Lichtsignalanlagen wird auf Dauer
nicht mehr dem gewohnten Standard entsprechen. Schief
stehende Signalmaste, abgerissene Kontrastblenden,
fehlende Schuten an den Signalkammern und nicht be-
seitigte Vandalismusschäden müssen in Kauf genommen
werden.
• Vorschläge von Bürgern, Politikern und auch Empfeh-
lungen aus der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen zur
Verbesserung von Verkehrsabläufen durch Optimierung
der Schaltungen können nur noch eingeschränkt umge-
setzt werden.
Personalwirkung (Stellen): • keine, Ausschreibung und
Überprüfung der Fremdleistung und Qualifizierung der
Schäden ist weiter erforderlich
Flächenwirkung: keine
30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000
101 III 66 12 01 Reduzierung des Stan-
dards bei der Straßenbe-
leuchtung
Beschreibung: Die Stadtwerke Münster GmbH sind als
Betreiber der Straßenbeleuchtung aufgefordert einen
Einsparvorschlag in Höhe von 10 % zu liefern. Intensive
Gespräche mit der Stadtwerke Münster GmbH sind erfor-
derlich.
Bürgerwirkung: Es ist sicher unvermeidlich, dass Einspa-
rungen in dieser Höhe auch Komforteinbußen für die
Bürger zur Folge haben (z.B. nächtliche Abschaltung der
Beleuchtung in Wohngebieten).
Personalwirkung (Stellen): keine
0 50.000 200.000 400.000 550.000 550.000
52
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
Flächenwirkung: keine
102 III 66 12 01 Verschiebung der Einfüh-
rung Handyparken
Beschreibung: Die in 2013 vorgesehene Einführung der
Bezahlmöglichkeit der Parkgebühren per Handy wird in
Abstimmung mit der WBI verschoben. Die veranschlag-
ten Einnahmenausfälle entfallen.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
20.000 40.000 40.000 0 0 0
103 III MM 15 02 Zuschüsse Turnier der
Sieger und K+K Cup
Beschreibung: Reduzierung der Zuschüsse für das Tur-
nier der Sieger und den K+K Cup von 55.200 € auf
30.000 €. Die Turniere im Bereich des wichtigen Image-
faktors Pferde- und Reitsport sind bei Wegfall des Zu-
schusses gefährdet. Vor allem bei einer Aufgabe des
Turniers der Sieger geht Münster eine der wenigen Ver-
anstaltungen in Münster verloren, die überhaupt bundes-
weite Beachtung insbesondere auch in der Wahrneh-
mung durch die Medien (öffentlich-rechtliches Fernsehen)
genießt.
Bürgerwirkung: Gefährdung zweier medienwirksamer und
beliebter Veranstaltungen.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
25.200 25.200 25.200 25.200 25.200 25.200
53
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
104 IV 40 03 01 Kürzung des Schuletats
um 5 %
Beschreibung: Die Schuletats aller Schulen werden um 5
% reduziert.
Bürgerwirkung: Die Mittelbereitstellung für die Schulen für
den laufenden Unterricht (Schuletat) wird um insgesamt
ca. 5 % reduziert. Nach der bereits in 2006 erfolgten Re-
duzierung um über 20 % verschlechtert sich dadurch die
Ausstattungssituation mit Lehr- und Lernmitteln in den
Schulen.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
60.480 60.000 57.640 54.900 54.900 54.900
105 IV 40 03 01 Reduzierung der Ange-
bote durch Begrenzung
auf einen "Zuschussbe-
darf" von maximal
20.000,- € ab 2016
Beschreibung: Die Mittel für Schulkulturprojekte und die
Unterstützung der SV-Organe werden ab 2016 reduziert,
so dass hierfür insgesamt nur noch Zuschussmittel in
Höhe von 20.000,- € bereit gestellt werden.
Bürgerwirkung: Das Projekt "Kulturstrolche" läuft bis zum
Jahr 2015 aus und wird dann nicht mehr finanziell unter-
stützt. Die Angebote / Unterstützung für Schulen im Be-
reich der SV-Arbeit bzw. schulübergreifende Gremien
(Bezirksschülervertretung, schulformbezogene Stadtel-
ternschaften) usw. werden um ca. ein Drittel gekürzt.
Daten der Schulpflegschaftsvorsitzenden und Schüler-
sprecher/-innen stehen dann nicht mehr zentral zur Ver-
fügung.
Personalwirkung (Stellen): Hierdurch entfallen ca. 0,1
Stellenanteile E 08
Flächenwirkung: keine
0 0 0 18.094 18.094 18.094
54
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
106 IV 40 03 01 Einstellung der Förde-
rung (einschließlich
durchlaufender Gelder)
für den Schüleraustausch
an münsterschen Schu-
len ab dem Schuljahr
2015/2016
Beschreibung: Die derzeitige Förderung der Organisati-
onsteams für den Schüleraustausch mit Partnerstädten,
dem internationalen Schüleraustausch münsteraner
Schulen und die Weiterleitung von Geldern Dritter für den
deutsch-französischen und deutsch-polnischen Schüler-
austausch wird ab dem Schuljahr 2015/2016 eingestellt.
Bürgerwirkung: Die Organisation und Finanzierung von
Schüleraustauschaktivitäten für die Schulen wird er-
schwert.
Personalwirkung (Stellen): Hierdurch entfallen 0,1 Stel-
lenanteile E 08
Flächenwirkung: keine
0 0 4.963 11.914 11.914 11.914
55
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
107 IV 40 03 01 Kündigung des Vertrages
zur Führung der Stadt-
bildstelle durch das Lan-
desmedienzentrum des
LWL über den
31.12.2013
Beschreibung:
Das Landesmedienzentrum des LWL nimmt die Aufga-
ben einer Stadtbildstelle für die Stadt Münster mit wahr.
Hierfür erfolgt eine Kostenerstattung für ca. 1,5 Stellen
(ca. 85.000,- €) sowie die Bereitstellung von Sachmitteln
für die Beschaffung von Medien bzw. Durchführung von
Projekten (Veranschlagt: 17.000,- € im Ergebnisplan und
37.000,- € im Finanzplan). Die aus städtischen Mitteln
beschafften Medien / Lizenzen würden von der Stadt
übernommen. An welcher Stelle und in welchem Umfang
die Aufgaben in städtischer Regie wahrgenommen wer-
den können, ist noch konzeptionell zu entwickeln. Von
der kompletten Vertragssumme (112.210 €) werden vor-
behaltlich einer weiteren Prüfung im Ergebnisplan 30.000
€ für die Fortführung in städt. Trägerschaft vorgehalten.
Nach Vertragsende am 31.12.2013 erfolgt keine Verlän-
gerung.
Bürgerwirkung:
Grundsätzlich stehen die Medien für die berechtigten
Institutionen (insbesondere Schulen) weiterhin zur Verfü-
gung. Die Inanspruchnahme erfolgt ggf. - je nach "Eigen-
tum" der Medien - bei der Stadt oder beim LWL. In wie
weit dies Auswirkungen auf den Betrieb und die Medien-
bereitstellung für Bereiche außerhalb Münsters durch den
LWL hat, kann nicht konkret eingeschätzt werden.
Personalwirkung (Stellen): 0,1 Stelle E 08
Flächenwirkung: vermutlich keine (Für die Unterbringung
und Bereitstellung des Medienbestandes wird in 2013 ein
Konzept entwickelt)
0 75.870 83.864 87.084 87.084 87.084
56
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
108 IV 40 03 01 Aufgabe der Kreisver-
bandsgeschäftsführung
ab 2014
Beschreibung: Im Amt für Schule und Weiterbildung wird
die Geschäftsführung für den Kreisverband (Vorsitzender:
Dez. I) und koordinierende Aufgaben zusammen mit der
Bezirksverbandsgeschäftsstelle in Münster wahrgenom-
men. Hierzu gehören u.a. auch die Aktivitäten am Volks-
trauertag oder im Zusammenhang mit Sammlungen.
Gleichzeitig zahlt die Stadt Münster einen Förderbeitrag
in Höhe von jährlich 520,- €. Diese Aufgaben werden ab
2014 nicht mehr durch das Amt für Schule und Weiterbil-
dung wahrgenommen.
Bürgerwirkung: Die Außenwirkung der Nichtwahrneh-
mung der Geschäftsführung und der Streichung des Ver-
bandsbeitrages kann nicht beurteilt werden. Da die Anlie-
gen des Volksbundes -auch mit Blick auf den Garnisons-
standort Münster- zumindest von Teilen der Bevölkerung
als wichtig angesehen werden, ist ein "Imageverlust" für
die Stadt Münster vorstellbar. Entsprechende Gedenk-
und Sammlungsaktivitäten entfallen oder müssten von
Dritten übernommen werden.
Personalwirkung (Stellen): 0,1 Stellen E 08
Flächenwirkung: keine
0 5.394 5.394 5.394 5.394 5.394
110 IV 40 03 01 Overhead Amt 40 Beschreibung: Durch Reduzierung der Zahl der Abteilun-
gen im Amt 40 werden die Personalkosten im Bereich
des Overheads um 83.630 € reduziert.
Bürgerwirkung: mittelbar durch Verdichtung der Aufga-
benwahrnehmung
Personalwirkung (Stellen): 1,0 A14 / E14
Flächenwirkung: 1 Büro rund 25 qm
0 0 0 83.630 83.630 83.630
57
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
111 IV 40 03 01 Kürzungen beim Me-
dienentwicklungsplan um
ca. 22%
Kurzfristige Einsparungen könnten nur zu Lasten der
Endgeräteanzahlen gehen. In der Folge würde der MEP-
Nutzen für die Schulen massiv sinken. Unterschreitet
man eine bestimmte Untermenge an Endgeräten und
Software, wäre der Sinn des MEP in Frage zu stellen.
Es bietet sich daher an, den MEP neu zu konzipieren und
dabei insbesondere die im Folgenden aufgeführten Ge-
sichtspunkte zu berücksichtigen:
- reduzierter Haushaltsansatz
- die sich insbesondere im Hauptschulbereich verändern-
den Schülerzahlen
- Markt- und gesellschaftliche Entwicklungen (wachsende
Zahl der Internet-Services für Schulen sowie die Zahl
internetfähiger Endgeräte in Schülerhand)
- die technischen Änderungsnotwendigkeiten (Wechsel
Betriebssystem, Wechsel Server-Betriebssystem, Um-
stellung der
Leitungsanbindungen von bisher 14 Schulen von ange-
mieteten Datenleitungen auf eigene Lichtwellenkabel).
Der MEP wird in 2013/2014 neu formuliert. Im Ergebnis
soll der MEP technisch und vor allem bzgl. der veränder-
ten Lehr- und Lernsituation an veränderte Rahmenbedin-
gungen angepasst werden.
Gleichzeitig soll der Nutzen für die Schulen trotz ab dem
Jahr 2017
um 538.290,00 € reduzierter Mittel möglichst weitgehend
erhalten bleiben.
Folgende Maßnahmen können ab 2013 greifen:
- Verzicht auf eine Ausweitung der Hardwareausstattung
in Grundschulen
(Einsparung 68.580,00 €)
- Anpassung der Hardwareausstattung in den Hauptschu-
len an die
zurückgehenden Schülerzahlen (Einsparung 22.000,00 €)
Bürgerwirkung:
- Keine bei den beiden v.g. Maßnahmen.
- Die Bürgerwirkung des neuen MEP-Konzeptes ist aktu-
ell nicht bekannt,
90.580 90.580 90.580 90.580 538.290 538.290
58
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
da ergebnisoffen.
Personalwirkung: Ergeben sich erst aus dem Konzept
Flächenwirkung: Ggf. Reduzierung der Anforderungen an
Serverräume
112 IV 40 03 01 Reduzierung um 0,5
Personalstelle
Beschreibung: Im Bereich Statistik, Prognosen, Auswer-
tungen und Berichte für die allgemeinbildenden Schulen
sind 2 Mitarbeiter/-innen tätig (1 x Vollzeit, 1 x 25 Stun-
den); es erfolgt die Reduzierung der Vollzeitstelle, um
weiterhin Vertretungsregelungen sicherzustellen.
Bürgerwirkung:
- Auswertungen, Anfragen, Berichte etc. für die Schul-
entwicklung, Vorlagen und das Berichtswesen können
nur verzögert bearbeitet werden; die zentrale Daten- und
Planungsgrundlage für die Schulentwicklungsplanung
wird so eingeschränkt.
- Aktuelle Entwicklungen (Stichwort Konversion) können
nicht zeitnah aufgegriffen werden.
- Die Bearbeitung von Anfragen zum Schulwahlverhalten,
zu Auswirkungen von Schulneugründungen, Schüler-
prognosen für einzelne Schulstandorte etc. verzögert sich
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle A 11
Flächenwirkung: keine
0 31.425 31.425 31.425 31.425 31.425
59
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
113 IV 40 03 01 Reduzierung um 0,5
Personalstelle
Beschreibung: in der Fachstelle Schulbaumaßnahmen
und Ausstattung werden über zwei 0,5 Stellen Maßnah-
men wie Offener Ganztag, Lehrmittelbeschaffung bei
Renovierung, Neubau und Erweiterung sowie Schulhof-
gestaltung koordiniert und umgesetzt
Bürgerwirkung: Die o.a. Maßnahmen erfordern i.d.R. ein
hohes Maß an Koordination und Abstimmung mit vielen
Beteiligten. Dabei gilt es, die Wünsche und Forderungen
der Schulen mit den Möglichkeiten in Einklang zu brin-
gen, was ein hohes Maß an Kommunikation erfordert.
Durch Personalreduzierung in diesem Bereich wird der
gesamte Ablauf von Maßnahmen verzögert umgesetzt.
Folge: Maßnahmen können ggf. nicht immer fristgerecht
abgeschlossen werden.
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle A10
Flächenwirkung: keine
0 27.000 27.000 27.000 27.000 27.000
60
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
114 IV 40 03 01 Aufgabe des Schul-
standortes Loevelingloh
Beschreibung: Nach Wegfall der Schulbezirke ist die
Schule Loevelingloh für die überwiegende Zahl der Schü-
lerinnen und Schüler (SuS), die diese Schule besuchen
nicht mehr die nächstgelegene katholische Grundschule.
Durch die Transporte dieser SuS entstehen in erhebli-
chem Umfang Fahrkosten (rd. 150.000 € p.a.und damit
das 10-fache der durchschnittlichen Schülerfahrkosten
pro Grundschule).
Bürgerwirkung: Die Schule wird aktuell von 108 SuS be-
sucht und ist damit ein kleines System. Die Aufgabe des
Schulstandortes erfolgt auslaufend, sodass die derzeiti-
gen SuS die Grundschule am Standort abschließen kön-
nen. Auswirkungen hätte die Aufgabe ab dem nächsten
Anmeldeverfahren für Kinder, die ab dem Schuljahr
2013/14 schulpflichtig werden. Diese Kinder können dann
nicht mehr an der GS Loevelingloh angemeldet werden.
Die Schulen im Umfeld der Wohnorte der bisher die GS
Loevelingloh besuchenden SuS (u.a. Mecklenbeck,
Amelsbüren) verfügen aktuell bzw. perspektivisch (Erwei-
terung Peter-Wust-Schule) über ausreichende Kapazitä-
ten.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: Aufgabe Schulstandort; die Aufwendun-
gen für das Gebäude i.H.v. rd. 45.388 € sind in dem o.a.
Betrag enthalten.
0 0 0 172.380 172.380 172.380
61
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
115 IV 40 03 01 Aufgabe des Schul-
standortes Geistschule
Beschreibung:
Von zuletzt 8 Hauptschulen sind zwischenzeitlich zwei
auslaufend und eine aufgelöst. Von den fünf Hauptschu-
len, die noch Anmeldungen zur 5. Klasse annehmen,
konnten 4 zum Schuljahresbeginn 2012/2013 nur eine
Eingangsklasse bilden. Parallel dazu existieren mit den
neu gegründeten Schulformen Gesamtschule und Se-
kundarschule neue Angebote auch für Hauptschüler.
Angesichts der aktuellen und auch perspektivischen An-
meldesituation an Hauptschulen ist zu erwarten, dass
aufgrund weiter zurückgehender Anmeldezahlen schulor-
ganisatorische Maßnahmen erforderlich werden, um die
Kapazitäten anzupassen. Die Geistschule wird vorge-
schlagen, da die anderen Hauptschulen primär Stadtteil-
schulen sind bzw. im Verbund mit den Schulzentren zu
sehen sind. Die Anmeldungen an der Geistschule bewe-
gen sich seit Jahren an der Einzügigkeit, dort z.T. an der
unteren Grenze der Klassenbildung. Ab der 7. Klasse hat
die Schule -wie alle Hauptschulen- regelmäßig wieder
Zulauf von SuS, die aus Realschulen/Gymnasien kom-
men. Darüber hinaus sind an der Geistschule die Sprach-
förderklassen (Vorbereitungsklassen), in denen SuS oh-
ne, bzw. mit nur geringen Sprachkenntnissen
intensiv gefördert werden. Seitens der Schulaufsicht sind
dort zusätzliche Integrationsstellen eingerichtet. Der Vor-
schlag geht davon aus, dass für die SuS der 5. Klasse
Alternativen bestehen und für die Sprachförderung ohne-
hin mittelfristig ein neues Angebot zentral oder dezentral
zu entwickeln ist. Neben den Aufwendungen für das Ge-
bäude bei Aufgabe des Standortes entfallen sukzessive
Aufwendungen für Verwaltung, Schülerfahrkosten etc.
Diese wurden zunächst mit 50 % in Ansatz gebracht.
Bürgerwirkung:
Die Schule wird auslaufend aufgelöst, das Gebäude an-
schließend für schulische Zwecke nicht mehr benötigt.
Die aktuell die Geistschule besuchenden SuS werden bei
planmäßigem Auslaufen der Schule an ihrer Schule ihren
Abschluss machen können.
0000 457.710 457.710
62
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
Betroffen sind die Kinder, die ab dem Schuljahr 13/14 die
Grundschulen verlassen. Diese Kinder können sich dann
nicht mehr an der Geistschule anmelden. Zur Aufrechter-
haltung der Sprachförderangebote ist gemeinsam mit der
Schulaufsicht ein Konzept zu entwickeln. Im Falle einer
Teilnahme am Modellprojekt des Landes Schule 1-10
‚Primus’ mit dem Konzept der Grundschule Berg Fidel
unter Einschluss des Gebäudes der Geistschule kann der
Einsparvorschlag nicht realisiert werden.
Personalwirkung: keine
Flächenwirkung: Aufgabe Schulstandort; die Aufwendun-
gen für das Gebäude i.H.v. 349.066 € sind in dem Betrag
enthalten.
63
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
116 IV 40 03 01 Reduzierung Hausmeis-
ter/Sekretärinnen
Beschreibung: Durch organisatorische Veränderungen,
die auch Veränderungen der Schullandschaft zu größe-
ren System berücksichtigen, werden im Hausmeister- /
Schulsekretariatsbereich 3 Stellen EG 6 eingespart.
Bürgerwirkung: Im Hausmeisterbereich wurden bereits
erhebliche Einsparungen vorgenommen. Eine weitere
Kürzung führt zu einer weiteren Mehrbelastung der
Schulleitungen, da sie erste Ansprechpartner für gebäu-
debezogene Tätigkeiten sind. Durch eine Verringerung
der Hausmeisterpräsenz vor Ort werden gebäudebezo-
gene Tätigkeiten nur mit weiteren Zeitverzögerungen
umgesetzt werden können. Die Reduzierung im Sekreta-
riatsbereich kann nur durch eine weitere Verringerung der
Sekretariatsstunden insgesamt umgesetzt werden. Auch
dieses geht zu Lasten der Schulleitungen und wirkt sich
auch auf die Erreichbarkeit der Schulen für Eltern, Schul-
träger usw. aus. Der Sekretariatsbereich wurde ebenfalls
bereits durch organisatorische Veränderungen optimiert.
Personalwirkung (Stellen): 3,0 Stellen EG 6
Flächenwirkung: keine
0 0 130.395 130.395 130.395 130.395
64
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
117 IV 40 03 02 Einstellung der Beförde-
rung mit dem Schulbus
bei weiterer Bereitstel-
lung der pflichtigen Schü-
lerfahrkosten ab dem
Schuljahr 2013/2014.
Beschreibung:
Derzeit werden an verschiedenen Grundschulen (sowie
der Uppenbergschule und den Schulen im Schulzentrum
Hiltrup) die Schüler/-innen, die in den Randbereichen der
Stadt wohnen, bei Vorliegen der Voraussetzungen mit
dem Schulbus zur Schule transportiert. Verpflichet ist die
Stadt Münster nach Schulgesetz nur zur Fahrkosten-
übernahme (in der Regel in Höhe der ÖPNV-Kosten /
"goCard"; in Einzelfällen der Kilometerpauschale). Ab
dem Schuljahr 2014/2015 erfolgt eine Rückführung auf
den gesetzlichen Standard (Jahreskosten ca. 200.000,-
€) durch Einstellung des Schulbusverkehrs.
Bürgerwirkung:
Die Schulkinder müssen dann mit dem ÖPNV bzw. durch
die Eltern transportiert zur Schule kommen. Dies ent-
spricht der gesetzlichen Regelung, wird aber für manche
Familien aus unterschiedlichen Gründen (z.B. ÖPNV
steht nicht in fußläufiger Entfernung zur Verfügung, Kin-
der sind nicht in der Lage, bedarfsweise umzusteigen
oder sich sicher auf dem Schulweg zu bewegen, keine
Transportmöglichkeit durch Eltern wegen zu versorgen-
der Geschwisterkinder oder es steht kein PKW steht zur
Verfügung) schwierig werden. Die
Fortführung des Schulbustransportes wurde im Januar
2012 vom Ausschuss für Schule
und Weiterbildung für weiterhin sinnvoll erachtet (siehe
Vorlage V/0920/2011).
Personalwirkung (Stellen): Hierdurch entfallen ca. 0,4
Stellenanteile E 10
Flächenwirkung: keine
0 0 324.980 324.980 324.980 324.980
65
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
118 IV 40 03 02 Umwandelung des
hauptamtlichen Lotsen-
dienstes in einen neben-
amtlichen Lotsendienst
für die Richard-von-
Weizsäcker-Schule (Pri-
marstufe) ab 2013
Beschreibung:
Aufgrund eines Unfalls wurde am Überweg auf der Meck-
lenburger Str. im Bereich der Bushaltestelle „Bonhoeffer
Straße“ ab Oktober 2008 ein Lotsendienst eingerichtet,
um die Kinder der Richard-von-Weizsäcker Schule bei
der Überquerung der Straße zu unterstützen. Dieser Lot-
sendienst wird ab 1.1.2013 eingestellt mit dem Ziel eh-
renamtliche Kräfte zu gewinnen.
Bürgerwirkung:
Die Kinder der Richard-von-Weizsäcker Schule (Primar-
stufe) überqueren bei der Nutzung des ÖPNV die
Mecklenbecker Straße selbständig. Durch das Amt 23
sind großformatige Fahrbahnmarkierungen vorgenom-
men worden, als Reaktion auf die zum Teil eingeschränk-
te Wahrnehmungsfähigkeit der Kinder. Unterstützungs-
kräfte für das Überqueren der Fahrbahn werden als not-
wendig angesehen, da die Konzentrationsfähigkeit der
Kinder nicht immer gewährleistet ist. Ob sich Ehrenamtli-
che in ausreichender Zahl und mit der nötigen Verläss-
lichkeit finden lassen, bleibt zu prüfen.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000
66
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
119 IV 40 03 02 Streichung einer 0,5
Verwaltungsfachkraft
Beschreibung:
Streichung 0,5 Verwaltungsfachkraft für allgemeine Büro-
angelegenheiten (Beschaffung, Abrechnung, Vertretung
des Sekretariats). Die Aufgaben müssen verlagert wer-
den, in Folge müssen die Schulpsychologen/-innen mehr
Arbeitszeit für Verwaltungsaufgaben aufwenden.
Bürgerwirkung:
Verzögerungen im Verwaltungsbereich (z. B. Bearbeitung
von Rechnungen, Benachrichtigung von Eltern oder
schulischen Fachkräften, Bearbeitung von Anfragen). Die
Besetzung des Sekretariats kann in Urlaubszeiten nicht
gesichert werden. Die Erreichbarkeit der Beratungsstelle
ist nicht kontinuierlich gewährleistet. Dies kann Auswir-
kungen auf die Erreichbarkeit und damit Reaktionszeit
der Schulpsychologie z.B. bei Krisensituationen an Schu-
len haben, bei denen ein sofortiges Tätigwerden oftmals
Zuspitzungen verhindert. Durch die Verlagerung von
Verwaltungsaufgaben an die Schulpsychologen/-innen
können weniger Einzelfälle schulpsychologisch betreut
werden, um negative Schulverläufe zu vermeiden und
geringere Bildungschancen durch geeignete eigene oder
vermittelte Maßnahmen auszugleichen.
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle Verwaltungsfach-
kraft (E06)
Flächenwirkung: 0,5 Büro mit ca. 12 qm
1.000 23.410 23.410 23.410 23.410 23.410
67
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
120 IV 40 03 02 Streichung einer 1,0
Schulpsychologenstelle
Beschreibung:
Streichung von 1,0 Stellen Schulpsychologie, tätig u.a. in
den Bereichen: Diagnostik, Beratung, Schulversagen,
Krisenintervention (inkl. Suizidalität), Förderung von In-
klusion und Unterstützungsleistungen für schulische
Fachkräfte.
Bürgerwirkung:
Weniger schulpsychologische Unterstützung für Schüler
(z.B. bei Lernstörungen, Mobbing, Schulangst) mit der
Folge einer erhöhten Anzahl negativer oder endender
Schulkarrieren (Schulversager / Schulabbrecher). Weni-
ger Unterstützung für Schulen z.B. Klasseninterventio-
nen, Supervision schulischer Fachkräfte. Verschlechte-
rung der Bearbeitung schulischer Krisensituationen mit
der Folge erhöhter Schädigungen und Traumatisierun-
gen. Erhöhung der Wartezeit für umfassende Beratungen
auf ca. 4 Monate. Die Reduzierung hat unmittelbar Aus-
wirkungen auf die zwischen NRW und Stadt Münster
geschlossene Vereinbarung von 2007, nach der auch
landesseitig 3,0 Stellen zur Verfügung gestellt werden.
Diese Stellen aber sind gekoppelt an die Zahl der kom-
munalen Stellen, sodass auch hier eine Reduzierung zu
erwarten ist. In welchem Umfang auch das Land entspre-
chende Stellenanteile landesbediensteter
Schulpsychologen aus Münster abzieht, ist mit der Be-
zirksregierung Münster zu erörtern.
Damit wird sich die schulpsychologische Versorgung
noch einmal verschlechtern.
Personalwirkung (Stellen): 1,0 Stellen Schulpsychologie
(E13/14)
Flächenwirkung: 1 Büro mit ca. 12qm
1.000 84.690 84.690 84.690 84.690 84.690
68
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
121 IV 40 03 02 BAFF-Projekt keine Neu-
bewilligung
Beschreibung:
Die Maßnahme BAFF (Betriebliche Ausbildung für Frau-
en in Teilzeit) wird ab 2013 nicht mehr aus kommunalen
Mitteln kofinanziert, um die sozialpädagogische Betreu-
ung sicherzustellen. Der Träger kann die Maßnahme incl.
der sozialpädagogischen Betreuung zertifizieren lassen
und das Jobcenter kann die Kosten in voller Höhe erstat-
ten.
Bürgerwirkung: keine, wenn die Maßnahme aus Bun-
desmitteln (Jobcenter) weiter gefördert wird
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
35.640 35.640 35.640 35.640 35.640 35.640
122 IV 40 03 02 Reduzierung 0,5 Stelle Beschreibung: Reduzierung um 0,5 Stelle
Bürgerwirkung: Das Land beabsichtigt, ein neues Über-
gangssystem Schule-Beruf einzuführen. In diesem Zu-
sammenhang fördert das Land zusätzliches Personal für
diesen Aufgabenbereich. Dadurch besteht die Möglich-
keit, den Wegfall der Stelle auszugleichen.
Personalwirkung: 0,5 Stelle E13
Flächenwirkung: 1 Büro ca. 12 qm
0 37.885 37.885 37.885 37.885 37.885
69
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
123 IV 40 03 02 Aufgabe des Angebotes
von 1€-Jobs bei städti-
schen Ämtern.
Beschreibung:
Aufgabe des Angebotes von 1€-Jobs bei städtischen
Ämtern.
Bürgerwirkung:
Die Auswirkungen sind für die Betroffenen Hartz-IV Be-
ziehenden gravierend, weil sie dann keine Möglichkeit
mehr haben, einer sinnstiftenden Tätigkeit (viele der Auf-
gaben kann nur die Stadt anbieten) nachgehen zu kön-
nen und sich ihre (Re-) Integrationschancen in den Ar-
beitsmarkt weiter verschlechtern. Für die Stadt Münster
hat dies Auswirkungen auf zahlreiche Ämter, die dann
zusätzliche Angebote, wie den Fahrradkontrolldienst (32),
Naturschutzteam (67), Besetzung der Infobüros, Unter-
stützung in den Kitas bei gesundem Frühstück; Sprach-
förderung etc. (51), Inventarisierung und Archivierung
(45), Mithilfe bei der Sanierung von Akten etc. (47), Mithil-
fe in der Kantine (10) sowie die Unterstützung der Schu-
len durch 1€-Kräfte bei der Bewachung der Fahrradhöfe
und Unterstützung der Hausmeister nicht mehr erbringen
können. Auswirkungen hat es auch auf die Stadtwerke
Münster, die dann keine Busbegleiter mehr haben wer-
den. Für das Jobcenter bedeutet dies eine Einschrän-
kung der Angebotsvielfalt.
Personalwirkung (Stellen): 2 Stellen
Flächenwirkung: 1 Doppelbüro ca. 20 qm
25.000 133.390 133.390 133.390 133.390 133.390
70
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
124 IV 40 03 02 Einschränkung der Bil-
dungsberatung
Beschreibung:
Mit der Bildungsberatung wird Bürgern ein niedrigschwel-
liger Zugang zu einer hochwertigen Dienstleistung vor-
gehalten. Ziel der vertraulichen, gebührenfreien und trä-
gerneutralen Beratung ist die Unterstützung individueller
Bildungswege im Schul- und Bildungssystem. Das Vor-
halten aktueller, passender und qualitativ hochwertiger
Information und Beratung stellt ein zentrales Qualitätskri-
terium des Service dar und ist entscheidend für dessen
Erfolg.
Bürgerwirkung:
Die Bildungsberatung wurde 2011 von fast 2000 Ratsu-
chenden in Anspruch genommen. Die Reduzierung der
personellen Ausstattung in diesem Bereich wird zu
schwierigeren Erreichbarkeiten und auch Verfügbarkeiten
führen. Ratsuchende werden mit Wartezeiten rechnen
müssen.
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle S12
Flächenwirkung: 1 Büro 12 qm
0 25.250 25.250 25.250 25.250 25.250
71
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
125 IV 40 Auslaufende Schließung
PTA-Lehranstalt ab dem
Schule ab dem
01.09.2015 (vollständige
Schließung 31.08.2016)
Beschreibung:
Die ab dem 01.09.2013 auf Einzügigkeit (insgesamt 72
Plätze) reduzierte PTA-Lehranstalt wird auslaufend ab
dem Jahr 2015 aufgelöst. Eine endgültige Schließung
erfolgt zum 31.08.2016 nach Auslaufen des Lehrgangs
2014/2016. Aufgrund der in der Vergangenheit geführten
"Privatisierungsverhandlungen" ist nicht davon auszuge-
hen, dass eine -für die Stadt Münster zuschussfreie- Pri-
vatisierung möglich ist, so dass eine Privatisierung nicht
weiter verfolgt wird.
Bürgerwirkung: Damit stehen künftig keine Ausbildungs-
plätze für PTAs mehr in Münster zur Verfügung.
Personalwirkung (Stellen): Es entfallen ab 2016 ca. 2,5
Stellen E 13, 1,8 Stellen EG 8 und 0,5 Stellen EG 5
Flächenwirkung: Eine Fläche von ca. 930 qm im Gebäu-
de Bodelschwinghschule und ca. 360 qm im Gebäude
Overbergschule wird für die PTA-Lehranstalt nicht mehr
benötigt. Die ILV-Aufwendungen für die Gebäude in Höhe
von ca.82.000,- € sind in der Kostenübersicht enthalten.
Vermutlich fallen im Gebäude Bodelschwinghschule ein-
malige Rückbaukosten für die Laborräume an, soweit
diese einer anderen Nutzung zugeführt werden sollen.
20.130 -20.580 197.740 197.740
126 IV 40 04 02 Entgelterhöhung Beschreibung:
Erhöhung der Teilnehmerentgelte um 7 % bei gleichzeitig
differenzierter Berechnung nach Adressaten und Veran-
staltung. Eine Erhöhung ist erst mit dem neuen Semester
2013/2014 (Beginn: 01.09.2013) möglich.
Bürgerwirkung: ggf. Teilnehmerrückgang
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
35.000 105.000 105.000 105.000 105.000 105.000
72
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
127 IV 41 04 01 Streichung des Zuschus-
ses
Beschreibung: Der Regelzuschuss an die Kulturkoopera-
tive Münster wird ab 2014 gestrichen.
Bürgerwirkung: Die Kultur Kooperative Münster e.V. ist
ein Zusammenschluss freier, professioneller Künstler und
Musiker aus dem Münsterland und Münster. Der Leitge-
danke besteht in der Förderung freier Kulturschaffender
durch gegenseitige Vernetzung, kompetente Beratung
und Informationsaustausch. Die KKM nimmt die Funktion
einer Koordinierungsstelle als Mittler zwischen der freien
Kulturszene im Münsterland und kulturinteressierten Bür-
gern wahr. Sie berät bei der Durchführung von Veranstal-
tungen und informiert über die Kulturszene in Münster
und Umgebung. Die KKM versteht sich als eine Alternati-
ve zu kommerziellen Künstleragenturen. Künftig würde
ein wichtiger Vernetzungsknoten in der freien Szene feh-
len, da die KKM die Arbeit ohne städtischen Zuschuss
wohl einstellen müsste.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 5.610 5.610 5.610 5.610 5.610
128 IV 41 04 01 Reduzierung des Zu-
schusses an den Verein
"de Bockwindmuel"
Beschreibung:Der Regelzuschuss an den Verein "de
Bockwindmuel" wird ab 2014 um 4.030 Euro reduziert.
Bürgerwirkung: Der Verein ist der Träger des Freilichtmu-
seums Mühlenhof. Das Museum hat einen hohen traditi-
onellen und touristischen Stellenwert und ist eines der
besucherstärksten Museen der Volks- und Heimatkunde
der Westfälisch-Lippischen Region (ca. 100.000 Besu-
cher / Jahr). Wie weit der Betrieb des Museums beein-
trächtigt wird und ob die Reduzierung des Zuschusses
aus Eigenmitteln oder eingeworbenen Drittmitteln kom-
pensiert werden kann, ist nicht klar.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 4.030 4.030 4.030 4.030 4.030
73
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
129 IV 41 04 01 Reduzierung des Zu-
schusses an den Bürger-
verein des münsterschen
Karnevals
Beschreibung: Der Zuschuss an den Bürgerverein des
münsterschen Karnevals zur Durchführung des Rosen-
montagszuges wird ab 2014 um 12.440 Euro reduziert.
Bürgerwirkung: Der jährliche Rosenmontagszug gilt in der
Stadt als wichtige Traditionsveranstaltung und besitzt
auch einen hohen Stellenwert für die Region. Der größte
Einnahmeanteil bei den Zuwendungen im ideellen Be-
reich (Beiträge, Spenden, etc.) zur Finanzierung des Ro-
senmontagszuges besteht aus den Zuwendungen der
Stadt Münster. Weitere Einnahmebereiche sind der
Zweckbetrieb (Werberechte etc.) und der steuerpflichtige
wirtschaftliche Geschäftsbetrieb (Getränkestände).
Die Reduzierung der städtischen Beteiligung müsste
durch Erhöhung des Spenden- bzw. Sponsoringaufkom-
mens und durch höher einzukalkulierende Eigenbeiträge
bzw. Beiträge der beteiligten Karnevalsvereine kompen-
siert werden.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 12.440 12.440 12.440 12.440 12.440
74
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
130 IV 41 04 01 Streichung des Zuschus-
ses an die Kirchenge-
meinde St. Norbert
Beschreibung: Der Zuschuss an die Kirchengemeinde St.
Norbert für das Freizeitheim St. Norbert wird ab 2014
gestrichen.
Bürgerwirkung: Das Freizeitheim St. Norbert der Zentral-
rendantur der kath. Kirchengemeinden im Dekanat MS-
Mauritz einen jährlichen Betriebskostenzuschuss i.H.v.
4.460 Euro. Das Programm besteht aus wöchentlichen
Treffen zur Wirbelsäulengymnastik, Seniorentanz etc.,
aus Seniorennachmittagen, Pfarrfesten, Gemeindekarne-
val, Elternabenden, Sommerlager etc. und rein kirchli-
chen Veranstaltungen (Gottesdienste, Generalversamm-
lungen, Chorproben, Mitarbeitertreffen etc.). Die Regel-
förderung einer Kirchengemeinde aus dem Kulturetat
stellt bislang eine absolute Ausnahme dar. Keine andere
Kirchengemeinde erhält aus Kulturfördermitteln einen
Regelzuschuss. Der Wegfall des Zuschusse müsste aus
eigenen Mitteln kompensiert werden.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 4.460 4.460 4.460 4.460 4.460
131 IV 41 04 01 Wegfall des Veranstal-
tungsangebotes
Beschreibung: Die Kinder- und Familientheaterreihe "Ro-
ter Hund" im Sommer (Kulturamt in Kooperation mit dem
Theater Scintilla) wird künftig nicht mehr durchgeführt.
Bürgerwirkung: Die Veranstaltungsreihe wird seit 12 Jah-
ren jährlich in den Sommerferien durchgeführt und erfreut
sich eines enormen Publikumszuspruches bei Familien.
Die Reihe ist als eintrittsfreies Open-Air-Theaterangebot
konzipiert und schafft ein einzigartiges Ambiente für erste
Theatererfahrungen für Kinder ab 4 Jahren. Dieses Ver-
anstaltungsangebot des Kulturamtes ist fester Bestandteil
des Förderkonzeptes "Kindertheater". Dieses müsste
bezogen auf Auftrittsmöglichkeiten und -bedingungen neu
gefasst werden. Ein attraktives, gehaltvolles Kulturange-
bot für die Zielgruppe "Kinder" und "Familien" in den
Sommerferien wäre künftig nicht mehr existent.
7.000 7.000 7.000 7.000 7.000 7.000
75
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
132 IV 41 04 01 Wegfall des Veranstal-
tungsangebotes
Beschreibung: Die Reihe "Kabarett im Schlossgarten" im
Sommerprogramm des Kulturamtes wird künftig nicht
mehr durchgeführt.
Bürgerwirkung: Die Veranstaltungsreihe bildet ein traditi-
onelles, seit 17 Jahren existierendes, Unterhaltungsan-
gebot in den Sommerferien im Schlossgarten. Es ist das
einzige Veranstaltungsangebot dieser Art in den Som-
mermonaten in der Stadt. Es erreicht unterschiedliche
Publikumskreise und hat eine entsprechend hohe Zu-
schauerfrequenz (ca. 400 - 800 Zuschauer pro Veranstal-
tung). Die Attraktivität des Kulturangebotes im Sommer
würde sich bei Wegfall erheblich vermindern.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
15.540 15.540 15.540 15.540 15.540 15.540
76
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
133 IV 41 04 01 Kürzung des Zuschusses
an das Wolfgang-
Borchert-Theater
Beschreibung: Der Zuschuss an das Wolfgang-Borchert-
Theater wird ab 2014 um 10 % gekürzt.
Bürgerwirkung: Der Bereich der darstellenden Kunst ist in
Münster im Vergleich zu den anderen Kultursparten am
umfangreichsten und vielfältigsten aufgestellt. Das Wolf-
gang Borchert Theater spielt darin eine sehr wichtige
Rolle. Als derzeit aufstrebendes Theater spricht es unter-
schiedliche Zielgruppen an. Als eine der führenden Kul-
tureinrichtungen am Hafen spielt es für die weitere Ent-
wicklung dieses Stadtbereiches eine wichtige Rolle. Sei-
tens der Kulturverwaltung wird diese wichtige Einrichtung
nicht in Frage gestellt. Der Vorschlag zur Streichung der
städtischen Förderung wird nur gemacht, weil die Ein-
sparvorgabe für das Kulturamt nicht anders erreichbar ist
ohne einen Kahlschlag im von Kleinförderungen gepräg-
ten freien Kulturbereich der Stadt zu verursachen. Eine
Kürzung der Fördermittel ist für das Wolfgang Borchert
Theater existenzbedrohend.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 24.310 24.310 24.310 24.310 24.310
77
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
134 IV 41 04 01 Kürzung des Zuschusses
an das Theater Titanick
Beschreibung: Der Zuschuss an das Theater Titanick
wird ab 2014 um 24.600 Euro auf 25.000 Euro gekürzt
Bürgerwirkung: Das Theater Titanick ist die zentrale Initi-
ative im Bereich des Straßentheaters in Münster mit in-
ternationaler Ausstrahlung und weltweitem Aktionsradius.
Titanick hat in diesem Sinne Alleinstellungsmerkmal. Die
aufwändige Produktions- und Projektarbeit wird regelmä-
ßig mit nicht unerheblichen öffentlichen Förderungen
(Land NRW, Bundeskulturstiftung, EU etc.) unterstützt.
Basis dafür ist eine kontinuierliche kommunale Förderung
der Stadt Münster als Sitz des Theaters Titanick. Bei
einer Streichung des Zuschusses wäre diese Basis ent-
zogen, bei einer Kürzung empfindlich gestört. Eine Kür-
zung auf 25.000 Euro würde eine Rückführung auf das
Fördervolumen von 2009 vor Ausweitung des Zuschus-
ses herstellen.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 24.600 24.600 24.600 24.600 24.600
135 IV 41 04 01 Streichung des Zuschus-
ses an das Medienforum
Beschreibung: Der Zuschuss an das Medienforum wird
ab 2015 gestrichen.
Bürgerwirkung: Das Medienforum ist der Radioförderver-
ein für den Bürgerfunk in Münster. Er bietet Bürgern ein
Forum, selbst Rundfunk zu machen und ihre Anliegen in
die Öffentlichkeit zu bringen. Es ist Sprachrohr und wich-
tiger Kooperationspartner vor allem auch für interkulturel-
le Bürgergruppen durch die Bündelung der Initiativen
Medienforum, Radio Kactus e. V., Verein Bürgernetz,
GGUA, Alevitischer Kulturverein, Deutsch-
Lateinamerikanischer Verein in einem Haus. Bei Wegfall
der Förderung steht die Existenz des Medienforums in
Frage.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 0 35.020 35.020 35.020 35.020
78
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
136 IV 41 04 01 Reduktion des Zuschus-
ses für das Bennohaus
Beschreibung: Der Personalkostenzuschuss wird ab
2015 um 40.000 Euro reduziert.
Bürgerwirkung: Das Bennohaus ist eine soziokulturelle,
kultur- und medienpädagogische, fach- und generations-
übergreifende, offene Begegnungsstätte und Stadtteilkul-
turhaus. Unter Trägerschaft des Arbeitskreises Ostviertel
e. V. (AKO) ist es Forum für die Aktivitäten der Menschen
im Stadtteil und dient der Vermittlung von Medienkompe-
tenz und Qualifizierung der Bürgerinnen und Bürger. Das
Bennohaus ist als Medienkompetenzzentrum auch Aus-
bildungsstätte und akquiriert in erheblichem Maße öffent-
liche Förderungen (u.a auch EU-Mittel), für die die kom-
munale Förderung Basis ist. Bei einer Reduzierung des
Zuschusses wird sich der AKO personell neu aufstellen
müssen. Eine neue Vertragsregelung mit dem AKO
müsste verhandelt und geschlossen werden. Der gesam-
te Medienförderbereich müsste ab 2015 mit neuen Stan-
dards neu gestaltet werden.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 0 40.000 40.000 40.000 40.000
137 IV 41 04 01 Streichung der Projekt-
mittel ab 2015
Beschreibung: Die Projektfördermittel "Stadtteilkultur"
werden ab 2015 gestrichen.
Bürgerwirkung: Mit den Projektförderungen werden stadt-
teilkulturelle Projekte und Veranstaltungen in allen 17
Stadtteilen gefördert. Gefördert werden u.a. die Reihen
Kammermusik im Rüschhaus, KinderKultur Hiltrup, Pro-
gramm im Drostenhof Wolbeck, RoKuLa (Roxeler Kultur-
landschaft), Stadtteiloffensive Hiltrup, Veranstaltungen im
Kulturforum Nienberge etc. Die halbe Stelle des Stadteil-
kulturbeauftragten läuft in 2014 aus. Danach werden die
Projektförderungen "Stadtteilkultur" eingestellt. Die För-
derung von Stadtteilkulturprojekten müsste dann aus
Mitteln der Bezirksverwaltungen bestritten werden, denen
dann ein entsprechend stärkeres Engagement für die
Kulturarbeit in ihren jeweiligen Stadtteilen zufiele.
0 0 22.500 22.500 22.500 22.500
79
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
Personalwirkung (Stellen): 0,5
Flächenwirkung: keine
138 IV 42 04 04 Keine Zuschussgewäh-
rung an die kirchlichen
öffentlichen Büchereien
Beschreibung: Auf die Gewährung eines jährlichen Zu-
schusses an das Bischöfliche Generalvikariat (zur Vertei-
lung an die kirchlichen öffentlichen Büchereien) wird zu-
künftig verzichtet. Der Zuschuss wird für die Anschaffung
von Büchern und Medien verwendet. Die Ausgaben sind
von den kirchlichen Büchereien zukünftig anders zu de-
cken, z. B. durch die Erhebung von Entgelten vergleich-
bar zur Stadtbücherei.
Bürgerwirkung: Die Kirchengemeinden erhalten keine
Zuweisungen mehr. Die Kunden der kirchlichen Büche-
reien müssen Entgelte zahlen wie auch die Kunden der
Stadtbücherei.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
31.000 31.000 31.000 31.000 31.000 31.000
80
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
139 IV 44 04 03 Verzicht auf Verlänge-
rung des Modellprojekts
JeKi
Beschreibung:
26 ausgewählte Musikschulen außerhalb des Ruhrgebie-
tes- darunter die WSfM - erhalten vom Land für das Mo-
dellprojekt JeKi (Jedem Kind ein Instrument) eine anteili-
ge Förderung. Der Aufwand für Organisation, Sozialer-
mäßigungen und Instrumentenbeschaffungen ist von der
WSfM ganz oder teilweise (neben Eltern, Schulen, Spon-
soren) zu tragen. Die Organisationsstunden werden in
bezahlten Unterricht umgewandelt und die Kosten für die
Honorarkräfte werden eingespart.
Bürgerwirkung:
Aktuell nehmen 5 Grundschulen mit 20 Klassen (im ver-
gangenen Jahr waren es 609 Kinder) am Modellprojekt
teil. Das bezuschusste Angebot, insbesondere der voll
subventionierte Unterricht im ersten JeKi-Jahr, würde
wegfallen. Da dies Angebot nach Vorgaben des Landes
im Stundenplan zu verankern ist, wird ein Wegfall des
Modellprojektes neben Kindern und Eltern auch die inter-
ne Organisation der beteiligten Schulen betreffen.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000
140 IV 44 04 03 Halbieren der Geschwis-
terermäßigung
Beschreibung:
Besucht mehr als ein Kind einer Familie die WSfM wird
auf den Unterricht des zweiten und aller weiteren Kinder
eine Ermäßigung gewährt. Diese freiwillige Bezuschus-
sung wird halbiert.
Bürgerwirkung:
Jede Familie mit zwei und mehr Kindern an der Musik-
schule ist betroffen. Da die Ermäßigung progressiv ange-
legt ist, sind größere Familien deutlich stärker belastet.
Im vergangenen Jahr nahmen 861 Kinder (d.h. rd. 20%
aller Musikschüler/-innen) eine Geschwisterermäßigung
in Anspruch.
Personalwirkung (Stellen): keine
30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000
81
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
Flächenwirkung: keine
141 IV 44 04 03 Verzicht auf den Einsatz
FSJler - Kultur
Beschreibung:
Ab sofort wird auf den Einsatz von bis zu zwei Kräften
aus dem Programm "Freiwilliges soziales Jahr - Kultur"
verzichtet
Bürgerwirkung:
Durch den fehlenden Einsatz von FSJlern sind Zukunft
einige Sonderprojekte, wie z.B. Ensemblebetreuung,
Konzertorganisation, Dokumentationsaufgaben, etc. nicht
mehr möglich.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000
142 IV 45 04 05 Schließung des Zwinger Beschreibung:
Schließung des Zwingers für den Führungsbetrieb und
Zuführung zum geregelten Verfall.
Bürgerwirkung:
Der Zwinger und das darin befindliche Kunstwerk von
Rebekka Horn können nicht mehr besichtigt werden. Das
Kunstwerk ist eine untrennbare Einheit mit dem Gebäude
und von der international renomierten Künstlerin in dieser
Einheit gedacht und ausgeführt worden. Das Kunstwerk
wurde für die Skulpturprojekte 1987 konzipiert und auf-
grund eines Ratsbeschlusses nach den Skulpturprojekten
1997 durch die Stadt Münster angekauft. Der Zwinger
wurde vor 500 Jahren als Bollwerk zum Schutz der Stadt
Münster gebaut und erlebte zahlreiche Nutzungen. Die
Ablagestelle der Kränze zum Gedenken befindet sich an
der Außenmauer des Zwingers und ist damit nicht betrof-
fen.
Personalwirkung (Stellen): keine, die Führungen werden
von Honorarkräften durchgeführt
12.710 12.710 12.710 12.710 12.710 12.710
82
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
Flächenwirkung: keine; Einen Käufer oder anderen Nut-
zer wird man aufgrund des baulichen Zustandes des
Bauwerks(kein Dach) kaum finden.
143 IV 45 04 05 Aufgabe des eigenen
Betriebes eines Muse-
umsshop
Beschreibung:
Aufgabe des eigenen Betriebes eines Museumsshops
und Verpachtung an einen Betreiber, wenn dieser Aus-
kunftstätigkeiten für das Stadtmuseum und allgemeine
touristische Aukünfte, Kasseneinnahmen für Führungs-
entgelte, Verkauf der Publikationen des Stadtmuseums
übernimmt und den Shop innerhalb der Öffnungszeiten
des Stadtmuseums betreibt.
Bürgerwirkung: evtl. anderes Sortiment
Personalwirkung (Stellen): Wegfall 0,8 Stellen E05 (be-
trieben wird der Shop zurzeit mit rechnerisch 0,8 Stellen
E05 - tatsächlich werden jedoch 1,47 Stellen benötigt;
0,57 Stellenanteile sind deshalb von studentischen Kräf-
ten besetzt - diese Verträge können auslaufen).
Flächenwirkung: Der Museumsshop befindet sich im Fo-
yer des Stadtmuseums und damit innerhalb des Gebäu-
deteils, der vom Stadtmuseum Münster genutzt wird.
Eine Abtrennung ist nicht möglich, da er den einzigen
Zugang zum Museum darstellt. Die Fläche kann an einen
Betreiber eines Museumsshops verpachtet werden,
müsste aber für Veranstaltungen des Stadtmuseums (z.
B. Ausstellungseröffnungen) auch während der üblichen
Öffnungszeiten zur Verfügung stehen.
0 0 0 16.066 16.066 16.066
83
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
144 IV 47 04 06 Historische Bildungsar-
beit/Archivpädagogik -
Geschichtswettbewerb
um den Preis des Bun-
despräsidenten: Die
Ausstellung der Wettbe-
werbsergebnisse der
Arbeiten aus Münster
wird nicht mehr durchge-
führt.
Beschreibung: Die Wettbewerbsarbeiten der Schülerin-
nen und Schüler aus Münster, die gewonnen haben,
werden in einer Ausstellung präsentiert.
Bürgerwirkung: Demotivier. Schüler/innen, Imageverlust
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
5.000 0 21.701 0 21.701 21.701
145 IV 47 04 06 Historische Bildungsar-
beit/Archivpädagogik -
Geschichtswettbewerb
um den Preis des Bun-
despräsidenten: Die
Ausstellung der Wettbe-
werbsergebnisse der
Arbeiten aus Münster
(Werkverträge) wird nicht
mehr durchgeführt.
Beschreibung:
Die Wettbewerbsergebnisse müssen aufbereitet werden
für eine Ausstellung. Hierzu werden Werkverträge verge-
ben.
Bürgerwirkung:
Demotivierung der Schüler/innen. Imageverlust
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
5.500 0 5.500 0 5.500 5.500
146 IV 47 04 06 Historische Bildungsar-
beit - Geschichtswettbe-
werb um den Preis des
Bundespräsidenten: Die
Unterstützung bei Ausei-
nandersetzung mit Stadt-
geschichte, Workshops
für Tutor/-innen, Schü-
ler/-innen wird nicht mehr
geleistet.
Beschreibung:
Tutor/-innen und Schüler/-innen werden zu Workshops
eingeladen, in denen Informationen zur Begleitung und
Durchführung des Geschichtswettbewers gegeben wer-
den.
Bürgerwirkung: Reduktion eines Bildungs- und Informati-
onsangebotes.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 6.880 0 6.880 0 0
84
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
147 IV 47 04 06 Historische Bildungsar-
beit: Die Zusammenar-
beit mit Schulen (Kultur-
strolche, gegründet vom
Amt für Schule und Wei-
terbildung, Kooperati-
onspartner Kultureinrich-
tungen der Stadt) wird
reduziert.
Beschreibung:
Schüler/-innen der Grundschulen werden an Geschichte
herangeführt, besuchen verschiedene Kultureinrichtun-
gen der Stadt (Kooperationsprojekt mit dem Schulamt).
Bürgerwirkung: Einschränkung bei der künfitgen Archiv-
nutzung.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 0 2.540 0 0 0
148 IV 47 04 06 Historische Bildungsar-
beit - Die Zusammenar-
beit mit Schulen, die
Unterstützung und För-
derung von historischen
Schulprojekten wird re-
duziert.
Beschreibung: Archiv als Lernort
Bürgerwirkung: Einschränkung/Reduktion von Schulpro-
jekten und Bildungsangeboten
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
100 17.636 17.636 17.636 17.636 17.636
149 IV 47 04 06 Historische Bildungsar-
beit/Archivpädagogik -
die Unterstützung bei der
Auseinandersetzung mit
Stadtgeschichte wird
reduziert.
Beschreibung: Unterstützung und Beratung von Ge-
schichts- und Heimatvereinen
Bürgerwirkung: Keine Unsterstützung von Vereinen mehr
(Führungen, Infoveranstaltungen etc.)
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
100 935 935 935 935 935
85
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
150 IV 47 04 06 Erschließung von Archiv-
gut durch Werkverträge
wird reduziert.
Beschreibung: Vergabe von Werkverträgen an externe
Personen, die noch unverzeichnetes Archivgut erschlie-
ßen
Bürgerwirkung: Eine Nutzung des Archivguts ist bei
Nichterschließung nicht möglich bzw. wird zeitlich stark
verzögert.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000
151 IV 47 04 06 Die zusätzliche, über die
Landesinitiative "Sub-
stanzerhalt" hinausge-
hende Massenentsäue-
rung von Archivgut wird
reduziert.
Beschreibung: Archivgut, das von Säurefraß bedroht ist,
wird in einem besonderen Verfahren entsäuert und kann
somit dauerhaft erhalten bleiben.
Bürgerwirkung: Keine Nutzung des Archivgutes möglich.
Gefährdung von Kulturgut.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000
152 IV 47 04 06 Archivgesetz NRW § 2
Abs. 7 - Publikationen
des Stadtarchivs werden
reduziert.
Beschreibung: Quellen und Forschungen zur Geschichte
der Stadt Münster
Bürgerwirkung: Größere stadtgeschichtliche Arbeiten
können nicht mehr publiziert und Interessierten zugäng-
lich gemacht werden. Der Imageverlust für die Stadt ist
durch den Abbruch einer mehr als 100-jährigen Tradition
erheblich.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
8.500 0 20.557 0 20.557 20.557
86
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
153 IV 47 04 06 Unterstützende Tätigkei-
ten durch studentische
Hilfskräfte werden redu-
ziert.
Beschreibung: Unterstützende Tätigkeit in den Bereichen
Historische Bildungsarbeit, wissenschaftliche For-
schungs- und Publikationsprojekte, Archivleitung sowie
archivischer Erschließung.
Bürgerwirkung: Reduktion bzw. Verzögerung in den Be-
reichen Historische Bildungsarbeit, wissenschaftliche
Forschungs- und Publikationsprojekte, Archivleitung so-
wie archivischer Erschließung.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 7.800 7.800 7.800 7.800 7.800
154 IV 51 06 01 Reduzierung des Ansat-
zes für die Aufwendun-
gen im Bereich der Mit-
tagsverpflegung aufgrund
von gewonnenen Erfah-
rungswerten und Fallzah-
len hinsichtlich der Ge-
währung von BUT-
Leistungen (Bildung- und
Teilhabe)
Beschreibung: Reduzierung des Ansatzes für die Auf-
wendungen im Bereich der Mittagsverpflegung aufgrund
von gewonnenen Erfahrungswerten und Fallzahlen hin-
sichtlich der Gewährung von BuT-Leistungen (Bildung
und Teilhabe).
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000
87
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
155 IV 51 06 01 Steigerung der Landes-
zuwendungen für den u3-
Ausbau im Rahmen des
Gesetzes zur Regelung
des Kostenausgleichs für
Aufgaben der öffentli-
chen
Jugendhilfe (Konnexität)
- Konsolidierungseffekt
durch Kompensation
Beschreibung:
Steigerung der Landeszuwendungen für den u3-Ausbau
im Rahmen des Gesetzes zur Regelung des Kostenaus-
gleichs für Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe (Kon-
nexität) - Konsolidierungseffekt durch Kompensation.
VORLÄUFIGE SCHÄTZUNG! Ein Ansatz kann derzeit
noch nicht verlässlich errechnet werden, da die Aus-
gangsdaten (Anteil der Stadt an den u3-Plätzen NRW
und Anzahl der vom Land anerkannten U3-Plätze) unklar
sind. Weder der Städtetag noch der LWL konnten hierzu
belastbare Informationen geben.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
500.000 700.000 700.000 950.000 1.200.000 1.200.000
156 IV 51 06 01 Anpassung des Eltern-
beitrages für Plätze in
der Tagespflege an die
Tabelle für Kitas und
Schulen durch weitere
Einkommenstufen über
62.000 € bis über
150.000 €
Beschreibung: Anpassung des Elternbeitrages für Plätze
in der Tagespflege an die Tabelle für Kitas und Schulen
durch weitere Einkommenstufen über 62.000 € bis über
150.000 € (75.000 €, 85.000 €, 95.000 €, 105.000 €,
125.000 €, 150.000 €, über 150.000 €)
Bürgerwirkung: höhere Elternbeiträge für Familien mit
Einkommen über 62.000 Euro. Die höheren Beiträge
kommen zweckgebunden der Kindertagespflege zugute.
Personalwirkung (Stellen): KEINE!
Flächenwirkung: KEINE!
75.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000
88
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
157 IV 51 06 01 Steigerung der Elternbei-
träge für die Kitas durch
die Einführung vier weite-
rer Einkommensgruppen
ab 95.000 €(bis über
150.000 €), mit einer
Steigerung um je 10%
Beschreibung: Steigerung der Elternbeiträge für die Kitas
durch die Einführung vier weiterer Einkommensgruppen
ab 95.000 € (95.000 €, 105.000 €, 125.000 €, 150.000 €,
über 150.000 €), mit einer Steigerung um je 10%
Bürgerwirkung: höhere Elternbeiträge für Familien mit
Einkommen ab 95.000 Euro. Die höheren Beiträge kom-
men zweckgebunden den Kindertageseinrichtungen zu-
gute.
Personalwirkung (Stellen): KEINE!
Flächenwirkung: KEINE!
290.000 700.000 700.000 700.000 700.000 700.000
158 IV 51 06 01 Prozentuale Erhöhung
der Elternbeiträge in
Kitas für alle Einkom-
mensgruppen ab 37.000
€ bis 95.000 € um 5%,
weitere EK-Gruppen wie
vorherige Zeile
Beschreibung: Prozentuale Erhöhung der Elternbeiträge
in Kitas für alle Einkommensgruppen ab 37.000 € bis
95.000 € um 5%, weitere EK-Gruppen wie vorherige Zeile
Bürgerwirkung: höhere Elternbeiträge für Familien mit
Einkommen zwischen 37.000 Euro und 95.000 Euro. Die
monatliche Mehrbelastung liegt bei Kinder unter 3 Jahre
zwischen 7,00 € und 23,00 € und bei Kind über 3 Jahre
zwischen 3,00 € und 17,00 €. Die höheren Beiträge
kommen zweckgebunden den Kindertageseinrichtungen
zugute.
Personalwirkung (Stellen): KEINE!
Flächenwirkung: KEINE!
148.000 354.000 354.000 354.000 354.000 354.000
89
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
159 IV 51 06 01 Reduzierung der freiwilli-
gen Zuschüsse zu den
Betriebskosten für Über-
hangplätze in kirchlichen
Kitas von derzeit 12% auf
9% des Trägeranteils
Beschreibung: Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse zu
den Betriebskosten für zukünftige Überhangplätze in
kirchlichen Kitas von derzeit 12% auf 9% des Trägeran-
teils in Anlehnung an die Regelung bei den Wohlfahrts-
verbänden.
Bürgerwirkung: Erhöhung des Trägeranteils für kirchliche
Kitas um 3% in Anlehnung an die Regelung bei den
Wohlfahrtsverbänden; eventuell sinkende Bereitschaft
der Träger, Überhangplätze vorzuhalten (KG-Jahr
2010/2011: 865 Überhangplätze).
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
63.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000
160 IV 51 06 01 Reduzierung der freiwilli-
gen Zuschüsse für Quali-
fizierungs- und Flexibli-
sierungsangebote in
Kindertagesbetreuung
Beschreibung: Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse für
Qualifizierungs- und Flexiblisierungsangebote in Kinder-
tagesbetreuung.
Bürgerwirkung: Reduzierung der Angebote im Bereich
der Qualifizierungs- und Flexiblisierungsangebote (Prä-
ventionsgruppen und Sprachförderung für Eltern).
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000
161 IV 51 06 02 Kürzung der Programm-
mittel in den Einrichtun-
gen der freien Träger um
10%
Beschreibung: Kürzung der Programmmittel in den Ein-
richtungen der freien Träger um 10%.
Bürgerwirkung: Angebotsreduzierung, sofern kein Fi-
nanzausgleich durch den freien Träger erfolgen kann.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
24.000 24.000 24.000 24.000 24.000 24.000
90
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
162 IV 51 06 02 Kürzung der Programm-
mittel aller städtischen
Einrichtungen um 10%
Beschreibung: Kürzung der Betriebs- und Programmmit-
tel aller städtischen Einrichtungen um 10%.
Bürgerwirkung: Angebotsreduzierung
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000
163 IV 51 06 02 Betrieb und Aufsicht
beim "Maxi-Sand" wer-
den - soweit erforder-
lich/möglich - durch an-
dere Dienststellen mit
übernommen (Organisa-
tionsoptimierung)
Beschreibung: Betrieb und Aufsicht beim "Maxi-Sand"
werden - soweit erforderlich/möglich - durch das Kinder-
büro mit übernommen (Organisationsoptimierung).
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): Reduzierung im Bereich ge-
ringfügig Beschäftiger
Flächenwirkung: keine
0 21.100 21.100 21.100 21.100 21.100
164 IV 51 06 02 Veränderung der Vorga-
be für das Förder- und
Richtlinienbudget
Beschreibung: Reduzierung des Förder- und Richtlinien-
budgets um 50 %. Änderung der Vorgaben für das För-
der- und Richtlinienbudget dahingehend, dass bestimmte
Angebote nicht mehr gefördert werden.
Bürgerwirkung: Reduzierung der Förderung von Angebo-
ten über das Förder- und Richtlinienbudget.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
217.475 217.475 217.475 217.475 217.475 217.475
91
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
165 IV 51 06 02 Verzicht auf die Einrich-
tung weiterer Gruppen im
Offenen Ganztag
Beschreibung:
Der im Haushaltsplanentwurf 2013 (ab Schuljahr
2013/14) in die Aufwendungen / Erträgen einkalkulierte
Anstieg der Teilnehmerzahlen in der OGS von 5% p.a.
wird zurückgenommen. Der Ausbau im OGS-Bereich wird
auf den Stand des Schuljahres 2012/2013 eingefroren.
Eine bedarfsgerechte Verschiebung von Gruppen bleibt
möglich. Zum Schuljahr 2011/2012 betrug die Ausbau-
quote 33 %. Nach aktuellem Stand wird die Platzzahl
zum Schuljahr 2012/2013 von 3.159 auf 3.509 steigen.
Eine Aussage zur Ausbauquote ist jedoch erst im Okto-
ber bei Vorliegen der Schulstatistik möglich.
Bürgerwirkung: Deckelung des Angebots, kein weiterer
Ausbau des Angebots.
Personalwirkung (Stellen): Verzicht auf die zum Stellen-
plan 2013 angemeldeten 8,0 Erzieherstellen. Berücksich-
tigt wurde darüber hinaus, dass in den Jahren 2014ff. auf
die weitere Anmeldung von jährlich 4,0 Erzieherstellen
verzichtet werden kann (konservative Prognose).
Flächenwirkung: keine
69.610 488.200 546.670 609.140 609.140 609.140
166 IV 51 06 02 Reduzierung des Ansat-
zes OGS-
Verpflegungskostenzu-
schüsse
Beschreibung:
Reduzierung des Ansatzes für die Aufwendungen für
Verpflegungskostenzuschüsse im Bereich der OGS auf-
grund von gewonnenen Erfahrungswerten und Fallzahlen
hinsichtlich der Gewährung von BuT-Leistungen (Bildung
und Teilhabe).
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
500.000 500.000 500.000 500.000 500.000 500.000
92
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
167 IV 51 06 03 Einstellung der Förde-
rung der Mototherapie
Beschreibung: Einstellung der Förderung der Motothera-
pie
Bürgerwirkung: Leistung soll über Selbstzahler und ggf.
durch Krankenversicherung im Rahmen freiwilliger Zu-
satzleistungen übernommen werden
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000
168 IV 51 06 03 Reduzierung der Gewäh-
rung von Wohnhilfen
Beschreibung: Reduzierung der Gewährung von Wohn-
hilfen: Begrenzung des berechtigten Kreises auf Perso-
nen bis 21 Jahre sowie Begrenzung der Dauer der Hilfe-
gewährung auf 3 Jahre mit dem Ziel der schnelleren Ver-
selbständigung (ggf. besondere Einzelfallprüfung).
Bürgerwirkung: Eingrenzung des berechtigten Personen-
kreises und der max. Leistungsdauer.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000
169 IV 51 06 03 Reduzierung des Ansat-
zes: Förderung der Lern-
hilfen auf Antrag nach §
13 Abs. 1 SGB VIII
Beschreibung: Reduzierung des Ansatzes zur Förderung
der Lernhilfen auf Antrag nach § 13 Abs. 1 SGB VIII
(Sprachförderung, Förderinseln) aufgrund von gewonne-
nen Erfahrungswerten und Fallzahlen hinsichtlich der
Gewährung von BuT-Leistungen (Bildung und Teilhabe).
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
133.000 133.000 133.000 133.000 133.000 133.000
93
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
170 IV 51 06 03 Aufgabe der Förderinsel
"Sternstraße" / Bo-
delschwinghschule
Beschreibung: Aufgabe der Förderinsel "Sternstraße"/
Bodelschwinghschule, Ziel: räumlich-integratives Konzept
in der Bodelschwinghschule und Prüfung der Nutzung der
Räumlichkeiten an der Sternstraße für den Kita-Bereich
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
35.590 71.180 71.180 71.180 71.180 71.180
171 IV 51 06 04 Einstellung der Familien-
gutscheine
Beschreibung: Einstellung der Familiengutscheine, aus-
gegebene Gutscheine können bis Ende 2013 noch einge-
löst werden.
Bürgerwirkung: Höhere Kursgebühr (um 20 €)
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
47.160 47.160 47.160 47.160 47.160 47.160
172 IV 51 06 05 Kürzung der finanziellen
Förderung
Beschreibung: Die Rahmenverträge I und II gemäß § 78 f
SGB VIII für die Übernahme von Leistungsentgelten wur-
den von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spit-
zenverbände NRW ordentlich zum 31.12.2012 gekündigt.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird Ent-
gelterhöhungen dann nur noch für tarifvertraglich beding-
te Personalkostensteigerungen vornehmen.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000
94
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
173 IV 51 06 05 Kürzung der finanziellen
Förderung
Beschreibung: Die Rahmenverträge I und II gemäß § 78 f
SGB VIII für die Übernahme von Leistungsentgelten wur-
den von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spit-
zenverbände NRW ordentlich zum 31.12.2012 gekündigt.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird Ent-
gelterhöhungen im stationären Bereich (Heimerziehung
und Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kin-
der) dann nur noch unter Anhebung der Auslastungsquo-
te auf 96 % (bisher: 93 %) vornehmen. Hier liegt, vorsich-
tig geschätzt, ein Einsparpotential von rund 100.000 € (
114.132 Berechnungstage x 1 €)
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000
174 IV 51 06 05 Kürzung der finanziellen
Förderung
Beschreibung: Die Rahmenverträge I und II gemäß § 78 f
SGB VIII für die Übernahme von Leistungsentgelten wur-
den von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spit-
zenverbände NRW ordentlich zum 31.12.2012 gekündigt.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird Ent-
gelterhöhungen dann nur noch unter Berücksichtigung
von tatsächlichen Aufwendungen und Personalkosten-
richtwerten vornehmen.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000
95
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
175 IV 51 06 05 Integrative Lerngruppen
statt intensiver Einzelfall-
förderung
Beschreibung: Modellhafte Einführung von integrativen
Lerngruppen für autistische Kinder an 3 Modellschulen (1
Gymnasium, 1 Realschule, 1 Grundschule) mit dem Ziel
einer präventiven und niedrigschwelligen integrativen
Förderung anstatt einer intensiven Einzelfallförderung
Bürgerwirkung:
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
37.000 37.000 37.000 37.000 37.000 37.000
176 IV 51 06 05 Halbierung des Zuschus-
ses für Betreuungsverei-
ne
Beschreibung: Halbierung des städtischen Zuschusses
für Betreuungsvereine unter Berücksichtigung der vor-
rangigen Finanzierung durch das Land
Bürgerwirkung: Keine
Personalwirkung (Stellen): Keine
Flächenwirkung: Keine
110.000 110.000 110.000 110.000 110.000 110.000
177 IV 52 08 01 Kürzung des städt. Zu-
schusses zum "K+K-
Cup" (Hallenreitturnier)
Beschreibung: Kürzung des städt. Zuschusses zum
"K+K-Cup" (Hallenreitturnier)
Bürgerwirkung: Der Zuschuss zählt nicht zum Profi-
Reitturnier (betroffen sind unmittelbar alle Reitvereine im
Münster), sondern ist der Preis der Stadt Münster (Wan-
derstandarte) für die im Rahmenprogramm des K+K-Cup
ausgetragenen Amateurveranstaltung der Münsterländer
Reitsportvereine. Der Zuschuss wird auf 10.000 € ge-
kürzt.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 2.780 2.780 2.780 2.780 2.780
96
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
178 IV 52 08 01 Kürzung der städt. Zu-
schüsse bei vereinseige-
nen Sportstätten um 10
% bei den Betriebs- und
Mietkosten
Beschreibung: Kürzung der städt. Zuschüsse bei ver-
einseigenen Sportstätten um 10 % bei den Betriebs- und
Mietkosten
Bürgerwirkung: Sportvereine entlasten durch die Schaf-
fung, Betrieb und Unterhaltung von vereinseigenen
Sportstätten die Stadt Münster, die solche Sportstätten
vorhalten müsste. Das System vereinseigene Anlagen
darf nicht gefährdet werden. Die Stadt will durch die diese
öffentliche Sportförderung helfen, wichtige Aufgaben im
Sport nach Art, Umfang und Qualität durch partnerschaft-
liches Zusammenwirken zwischen der Selbstverwaltung
des Sports (SSB/Sportvereine) und der öffentlichen
Sportverwaltung (Verwaltung/Sportausschuss/Rat) zu
erfüllen. Durch die Kürzung der Zuschüsse wird diese
Förderung künftig eingeschränkt. Es sind mit dem AK
"Vereinseigene Anlagen im SSB" entsprechende Ge-
spräche zu führen.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
70.006 70.006 70.006 70.006 70.006 70.006
179 IV 52 08 01 Kürzung des Zuschusses
an den Stadtsportbund
Münster e. V. (SSB)
Beschreibung: Kürzung der übertragenen Sportfördermit-
tel (Teilübertragung) an den SSBum 10 % ab 2015 (Ver-
tragsende).
Bürgerwirkung: Zur Stärkung der Selbstorganisation im
Sport werden ab 1994 städtische Zuschussmittel an den
SSB zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfü-
gung gestellt. Trotz nachweislich kontinuierlicher Steige-
rung der Mitgliederzahlen im SSB wurden im Rahmen
von Konsolidierungsprogramme bereits in den Jahren
2004 und 2007 die Mittel um jeweils 5 % gekürzt. Eine
weitere Kürzung um 10% wirkt sich mittelbar auf eine
Vielzahl von Sportvereinen aus. Entsprechende Gesprä-
che sind mit dem SSB zu führen.
Personalwirkung (Stellen): keine
0 0 35.559 35.559 35.559 35.559
97
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
Flächenwirkung: keine
180 IV 52 08 01 Kürzung des Zuschusses
an den SC Preußen 06 e.
V. Münster (SCP)
Beschreibung: Kürzung des Zuschusses um 10 % aus
dem Überlassungvertrag Stadt - SCP
Bürgerwirkung: Im Anschluss an die Sanierungsmaß-
nahme des Städtischen Preußen-Stadion im Jahr 2001
wurde zwischen der Stadt und dem SCP ein Überlas-
sungsvertrag geschlossen. Mit diesem Vertrag wurde
dem SCP die kostenlose Nutzung am bestehenden Sta-
dion sowie die bislang von der Stadt selbst erledigten
Arbeiten wie Betrieb, Bauunterhaltung und zur Instand-
haltung des Stadions der Nebenflächen und der Gebäude
übertragen. Obschon der Zuschuss im Jahr 2006 um 5 %
gekürzt wurde, ist im Interesse einer Gleichbehandlung
eine weitereZuschusskürzung nicht vermeidbar. Da der
Vertrag bis zum 31.12.2025 Gültigkeit hat, sind entspre-
chende Vertragsgespräche mit dem SCP zu führen. Ob
der SCP den Vertrag bei einer erneuten Kürzung des
Zuschusses weiterführt, ist in den Vertragsgesprächen zu
klären.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 16.719 16.719 16.719 16.719 16.719
98
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
181 IV 52 08 01 Wegfall des Zuschuss an
den SSB für den Ball des
Sports
Beschreibung:
Die Stadt Münster beteiligt sich mit einem Betrag von
10.000 € an der Organisation für den Ball des Sports.
Bürgerwirkung:
Es ist zu erwarten, dass der Ball des Sports künftig mit
einem reduzierten Standard stattfinden wird. Details dazu
sind mit dem SSB zu abzustimmen.
Personalwirkung (Stellen):
Keine
Flächenwirkung:
Keine
0 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000
182 IV 52 08 01 Abschluss weiterer Über-
lassungsverträge
Beschreibung: Die Verwaltung wird im Zeitraum 2012 bis
2017 versuchen, weitere kommunale Sportanlagen an
Vereine per Vertrag zu überlassen. Durch dieses bewähr-
te Verfahren sind in der Vergangenheit bereits 24 kom-
munale Sportanlagen erfolgreich an Vereine überlassen
worden. So konnten stabile Einsparungen erzielt werden.
Bürgerwirkung: Die Überlassung kommunale Sportanla-
gen bringen eine Kosteneinsparung der Sach- und Per-
sonalkosten für den Betrieb von ca. 30%. Daneben ist
festzustellen, dass der jeweilige Sportverein zur ihm
übertragenen kommunalen Sportanlage ein völlig neues
Verhältnis (hohe Eigenverantwortlichkeit) entwickelt.
Mutwillige Beschädigungen nehmen rapide ab, das äuße-
re Erscheinungsbild verändert sich in der Regel einerseits
durch allgemeine Sauberkeit und anderseits durch ar-
beitsaufwendigere Verschönerungen positiv.
Personalwirkung (Stellen): Betroffene Stellen sind bei
Amt 67 verortet. Das Amt 67 wurde von der Sportverwal-
tung über das weitere Vorgehen informiert.
Flächenwirkung: keine
0 52.440 77.430 119.370 173.370 173.370
99
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
183 IV 52 08 01 Kürzung im 2 Mio.-Topf Beschreibung: Auch die im "2-Mio-Topf" veranschlagten
Sanierungsmittel sind im Zuge einer Gleichbehandlung
mit sonst. Budgetpositionen mit bis zu max. 10 % als
Konsolidierungsbeitrag anzusetzen. Die Auswirkungen im
"2-Mio-Topf" werden noch konkret dargestellt. Sie sind
realistich umsetzbar, da ab 2014 (zumindest) im investi-
ven Teil noch nicht verplante Mittel vorhanden sind.
Bürgerwirkung: Die Kürzung hat zur Folge, dass Maß-
nahmen finanziell und zeitlich neu verortet werden müs-
sen.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
20.000 20.000 35.000 100.000 145.000 145.000
184 IV 52 08 01 Streichung des Zuschus-
ses an den Reiterver-
band Münster e. V.
Beschreibung: Zuschuss für die Durchführung des Ju-
gendreitturnieres in Höhe von 5.110 €.
Bürgerwirkung: Es handelt sich um eine jährliche Jugend-
, Reit- und Springveranstaltung des Reiterverbandes
Münster e. V. für münsterische und in der Nähe beheima-
tete Reitervereine. Der Zuschuss wurde im Jahr 1974
durch eine Entscheidung des Rates der Stadt Münster
gewährt. Der Wegfall des Zuschusses würde bedeuten,
dass das Turnier gegebenenfalls nur noch im reduzierten
Standard durchgeführt werden kann. Inwieweit eine Ge-
fährdung des Turniers durch den Wegfall des Zuschus-
ses entsteht, muss mit dem Reiterverein geklärt werden.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 5.110 5.110 5.110 5.110 5.110
100
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
185 IV 52 08 01 Abgabe der Tätigkeiten
für das Deutsche Sport-
abzeichen
Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten:
- Beratungsgespräche
- Beurkundung der von Angehörigen von Schu-
len/Vereinen und der Bürgerschaft abgelegten Sportab-
zeichen
- finanzielle Abwicklung
- Sportstätten bereitstellen
- Kontakte zu Schulen, Vereinen, Bürgerschaft, Stadt-
sportbund
- Saisonvorbereitung und -nachbereitung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Statistik, Auswertungen
- DV (Programmschulung,-anwendung)
- Schwerpunktaktionen
- Austausch mit anderen Städten und Gemeinden
Bürgerwirkung:
- Verlagerung von Beratung, Beurkundung, finanzieller
Abwicklung vom Sportamt zum Stadtsportbund Münster
e. V.
- Weniger Kontakt zwischen Bürgerschaft und Sportamt
- Weniger Einflussmöglichkeiten des Sportamts auf die
Sportabzeichenaktion
- ggf. Schwerpunktänderung
Personalwirkung (Stellen):
- Reduzierung anteiliger Arbeitsleistungen auf zwei Ar-
beitsplätzen
- bedingt stellenwirksam
Flächenwirkung:
- keine mittelbare,
- ggf. bei Schwerpunktverlagerung des SSB Belegungs-
änderung (+/-) auf den Sportanlagen
0 7.110 6.720 6.720 6.720 6.720
101
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
186 IV 52 08 02 Zuschusskürzung Bür-
gerbad
Beschreibung: Streichung des auf das Schul- und Ver-
einsschwimmen entfallenden Anteils des Aufwendungs-
ersatzes für das Bürgerbad.
Bürgerwirkung: Wegfall des pflichtigen Schul- und des
Vereinsschwimmens im Bürgerbad; Verlegung in andere
städt. Hallenbäder (oder ggfls. neues Hallenbad an Stelle
des alten Südbades)
Personalwirkung (Stellen):keine. Das Bürgerbad wird
durch einen Verein betrieben.
Flächenwirkung: Bei Schließung des Bürgerbades: An-
schlussnutzung des Grundstückes und des Gebäudes
sind zu prüfen.
0 0 132.000 132.000 132.000 132.000
187 IV Theat. 04 07 Erhöhung der Eintritts-
preise
Beschreibung: Die Eintrittspreise für Veranstaltungen der
Städtischen Bühnen werden ab der Spielzeit 2013/2014
differenziert erhöht. Wegen der bereits abgeschlossenen
Vorbereitung der Spielzeit 2012/2013 ist eine frühere
Umsetzung der Maßnahme nicht möglich. Die Preiserhö-
hungen sollen im Parkett Großes Haus 20 % betragen;
die Eintrittspreise in den Rängen (1.- 3. Rang) im Großen
Haus und auf allen Plätzen im Kleinen sollen um 10 %
erhöht werden. Ggf. ist noch eine Differenzierung der
Preiserhöhungen nach Musiktheater und Schauspiel an-
gebracht. In der derzeitigen Preisstruktur liegen die Städ-
tischen Bühnen Münster mit 30 Euro im Schauspiel als
höchstem Eintrittspreis und 34 Euro im Musiktheater im
NRW-Vergleich im Schauspiel im oberen Drittel, beim
Musiktheater im unteren Drittel. Alternativ wäre auch an
eine pauschale Erhöhung über alle Platzkategorien im
Großen und im Kleinen Haus von 10 % zu denken; hier-
bei sind maximal pro Spielzeit Mehreinnahmen in Höhe
von 166.000 Euro zu erzielen.
Bürgerwirkung: Aufgrund von Preiserhöhungen ist erfah-
rungsgemäß immer mit einem veränderten Kunden-
/Bürgerverhalten zu rechnen. Es ist sowohl von geringe-
ren Besucherzahlen,
0 270.000 270.000 270.000 270.000 270.000
102
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
als auch von Wechseln der Besucher in günstigerer
Preisgruppen auszugehen.
Beide Effekte ziehen geringere Mehreinnahmen nach
sich.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
188 IV Theat. 04 07 Senkung der Abonne-
mentrabatte
Beschreibung: Die Abo-Rabatte für Veranstaltungen der
Städtischen Bühnen werden ab der Spielzeit 2013/2014
um 10 % gekürzt. Wegen der bereits abgeschlossenen
Vorbereitung der Spielzeit 2012/2013 ist eine frühere
Umsetzung der Maßnahme nicht möglich. Der derzeitige
Abo-Rabatt beträgt 35 % auf den Normalpreis. Im Ver-
gleich zu anderen Bühnen ähnlicher Größe ist die Ra-
batthöhe relativ hoch. Durchschnittswerte anderer Häuser
liegen zwischen 25 und 30 %.
Trotzdem wäre ein Rabatt von 25 % für Abonnenten auf
den Normalpreis nach wie vor als Anreiz zu sehen. Die
Marketingempfehlung geht allerdings dahin, eine Preiser-
höhung und eine Reduzierung des Aborabatts nicht zum
selben Zeitpunkt derselben Spielzeit umzusetzen. Die
Empfehlung lautet, zunächst mit der Reduzierung des
Aborabatts zu beginnen und im Folgejahr die Preiserhö-
hung umzusetzen.
Bürgerwirkung: Veränderung bzw. eine Reduzierung des
Aborabatts könnte auf jeden Fall eine Veränderung der
Abonnentenstruktur mit Kündigungen oder Wechsel in
kleinere Abos bewirken. Ein verringertes Abo-
Besucheraufkommen kann daher nicht ausgeschlossen
werden, so dass
der Effekt der Mehreinnahmen wahrscheinlich geringer
als angegeben ausfällt.
Personalwirkung (Stellen): keine
0 44.000 44.000 44.000 44.000 44.000
103
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
Flächenwirkung: keine
189 IV Theat. 04 07 Pauschale Kürzung der
Gäste- und Sachetats -
ohne Energiekosten
Ab der Spielzeit 2013/14 werden die Gäste- und Sach-
etats - außer Energiekosten - pauschal um 5 % gekürzt.
Wegen der bereits abgeschlossenen Vorbereitung der
Spielzeit 2012/13 ist eine frühere Umsetzung nicht mög-
lich. Diese pauschale Kürzung hätte sowohl eine qualita-
tive als auch eine quantitative Reduzierung u.a. bei der
Gastverpflichtung im Musiktheater und Konzert zur Folge,
aber auch bei den Bühnenbildern und der weiteren Au-
ßendarstellung.
Bürgerwirkung: -
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 108.000 108.000 108.000 108.000 108.000
190 IV Theat. 04 07 Erhöhung des Entgelts
für Gebührenkarten der
Mitarbeiter
Beschreibung: Ab der Spielzeit 2013/14 erfolgt eine Er-
höhung des Entgelts für Gebührenkarten der Mitarbeiter/-
innen der Städtische Bühnen von 3,00 € auf 6,00 € pro
Eintrittskarte. Hinweis: Alle MitarbeiterInnen der Städti-
schen Bühnen erhalten nach der gültigen Dienst- und
Freikartenordnung pro Spielzeit ein Gebührenheft. Pro
MitarbeiterIn können max 40 sogenannte Gebührenkar-
ten pro Spielzeit erworben werden. Durchschnittlich wer-
den pro Spielzeit rd. 6.000 Gebührenkarten gegen die
o.g. Gebühr an Mitarbeiter abgegeben.
Bürgerwirkung: -
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 18.000 18.000 18.000 18.000 18.000
104
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
191 IV Theat. 04 07 Teilweise Ausgliederung
/ Privatisierung der Kar-
tenkontrolle
Beschreibung: Teilweise Ausgliederung / Privatisierung
der Kartenkontrolle (Schließdienst) der Städtischen Büh-
nen. Ab der Spielzeit 2014/15 könnten rd. 35 % des Ge-
samtstundenvolumens von 4,78 Stellen (derzeit aufgeteilt
auf 22 MitarbeiterInnen mit geringen Stundenkontingen-
ten) an einen externen Dienstleister vergeben werden.
Evtl. bietet sich eine Kombination mit der Pausengastro-
nomie an.
Bürgerwirkung: -
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 0 5.000 5.000 5.000 5.000
192 IV Theat. 04 07 Strukturelle Einsparung
im Theater Münster
Beschreibung: Mit finanzieller Wirkung ab dem Jahr 2015
spart das Theater Münster durch strukturelle Maßnahmen
577.000 € ein. Sollte sich keine andere strukturelle Ein-
sparmöglichkeit ergeben, wird das Tanztheater ab der
Spielzeit 2014/15 geschlossen. Ohne Overheadkosten
lässt sich so pro Spielzeit ein Betrag von 0,577 MIO €
einsparen. (Unter Einbeziehung von damit verbundenen
Reduzierungen von Landesmitteln)
Bürgerwirkung: Sollte das Tanztheater einzusparen sein,
würden sich Angebot und Ausstrahlung des Stadttheaters
Münster negativ verändern mit entsprechenden Auswir-
kungen auf die Wahrnehmung der Stadt Münster und der
Re-gion. Das gilt in gewissem Umfang für jede strukturel-
le Einsparung, die mit einer erheblichen Redukltion des
Angebots und der Qualität verbunden ist.
Personalwirkung (Stellen): offen
Flächenwirkung: offen
0 0 577.000 577.000 577.000 577.000
105
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
193 IV V.t.H. 04 08 Reduktion von Stan-
dards, Einschränkung
der Quantität
Beschreibung: Reduktion von Schulprojekten in Münster,
im Bereich der Konzeption "Lernen im Demokratie-
dschungel", bei Fahrten zu KZ-Gedenkstätten sowie zu
Orten des SED-Unrechts sowie Ausstieg aus dem Ange-
bot der "Kulturstrolche" für Primarstufe.
Bürgerwirkung: Es entstehen Einschnitte im Bereich be-
nachteiligter Schulen und Sozialmileus, etwa der auslau-
fenden oder sich wandelnden Schulformen in Sek I. Zu-
dem tritt ein Qualitätsverlust der pädagogischen Arbeit
ein; einer Versorgungslücke im Bereich der Aufklärung
über den NS-Staat, über Verfolgung sowie heutige Frem-
den- und Menschenfeindlichkeit in Grundschulen ent-
steht. Es erfolgt ein Aussparen der neuen Projekt- und
Profilkurse im G8-Gymnasialzweig mit Langzeitbetreuung
(etwa zu einem historischen Lokalthema). Die Senkung
der Honorarkosten ist mit Kompetenzverlust im Team der
Honorarkräfte und freien Mitarbeiter verbunden.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
13.000 13.000 13.000 13.000 13.000 13.000
194 IV V.t.H. 04 08 Reduktion von Wissen-
schaftskontakten
Beschreibung: Reduktion der Mittwochsgespräche u.a.
akademischer Vorträge bzw. Abendveranstaltungen um
50%.
Bürgerwirkung: Reputations- und Informationsverlust im
Bereich der Abendangebote, Aussparen von Diskussi-
ons- und Gedenkanlässen zur Lokalgeschichte.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000
106
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
195 IV V.t.H. 04 08 Reduktion von Recher-
chemöglichkeiten
Beschreibung: Rückbau des Rechercheraums.
Bürgerwirkung: schlechterer Zugriff auf digitale Ausstel-
lungsinhalte für Einzelinteressenten, Fach- und Qualifizie-
rungsarbeiten.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: s. o.
4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000
196 IV V.t.H. 04 08 Aufgabe der wissen-
schaftlichen Schriftenrei-
he
Beschreibung: Aufgabe der wissenschaftlichen Schriften-
reihe im Klartextverlag, Bisher wurden 10 grundlegende
Forschungsarbeiten in der Schriftenreihe zum Themen-
feld der Villa publiziert.
Bürgerwirkung: Verlust des Ergebnistransfers der For-
schung in die Wissenschaft, Wertigkeitsabstufung der
Forschungstätigkeit nachdem in den Jahren zuvor bereits
die Kosten für einen Geschäftsbericht eingespart wurden.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000
197 IV V.t.H. 04 08 Allgemeine Materialein-
sparungen
Beschreibung: Materialeinsparung (Seminarmedien,
Hand-Outs in Fremdsprachen, Papier und Bewirtung)
sowie Einschränkung bei dienstlichen Auswärts- und
Tagungsterminen.
Bürgerwirkung: Einschnitte bei der Anschaulichkeit und
inhaltlichen Vertiefung von Seminaren, Abbau von Netz-
werkstrukturen zu Wissenschaft, Hochschulen und For-
schung Aussparen bedeutender KZ-Gedenk- und Doku-
mentationsorte wie Auschwitz oder Westerbork Zurück-
fahren der Mehrsprachigkeit in Austausch- und Begeg-
nungsprojekten (z.B. Städtepartnerschaftsebene) oder
speziellen Holocaust-Erziehungsangeboten für Jugendli-
che mit Migrationsvorgeschichte.
Personalwirkung (Stellen): keine
4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000
107
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
Flächenwirkung: keine
198 IV V.t.H. 04 08 Betreuung des Arbeits-
kreises der NRW Ge-
denkstätten
Beschreibung: Aufgabe der Betreuung des Arbeitskreises
der NRW Gedenkstätten mit Mitteln der Stadt Münster
Bürgerwirkung: Rücktritt des Vorsitzenden mit Bedeu-
tungsverlust des Geschichtsortes sowie Verlust der Kon-
takte in die Gedenkstättenlandschaft NRW; Kooperati-
onsverluste bei gemeinsamen Projekten.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
6.000 6.000 6.000 6.000 6.000 6.000
199 IV V.t.H. 04 08 Einnahmeerhöhung Beschreibung: Erhöhung der Kostenbeteiligung in Halb-
tagesprojekten pro Schüler/-in und im Seminarkonzept
"Demokratiedschungel" für jüngere Gäste des Geschicht-
sorts.
Bürgerwirkung: Es entsteht das Problem der sozialen
Verträglichkeit und der Benachteiligung von Förderschul-
formen (Menschen mit Behinderungen sowie Lese- und
Rechtschreibschwächen) durch eine (fast) Verdopplung
des bisherigen Kostenbeitrags, Verlust von Ausstrah-
lungswirkung in Schulen in den Außenstadtteilen Müns-
ters wie Handorf, Hiltrup, Gievenbeck oder Roxel, die
zumeist hohe Anreisehürden per ÖPNV in Kauf nehmen,
um das historisch-politische Bildungsangebot zu nutzen.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000
108
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
200 V V/Stift. 01 14 Reduzierung der Sach-
aufwendungen um 10 %
Beschreibung: Reduzierung der Sachaufwendungen um
10 %.
Bürgerwirkung: -
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
5.700 5.700 5.700 5.700 5.700 5.700
201 V 50 05 03 Schließung des Sozial-
amtes an den Nachmit-
tagen (Nach 13.00 Uhr)
Beschreibung: Da die Besucherzahlen im Kundenzent-
rum Soziales nach 13.00 Uhr deutlich niedriger als vor
13.00 Uhr sind, könnte das Kundenzentrum nachmittags
geschlossen werden. Da ohne das Kundenzentrum eine
Steuerung des Besucheraufkommens sowie die Einhal-
tung von Terminsprechstunden nicht möglich ist, bedingt
eine Schließung des Kundenzentrums die Schließung
des gesamten Hauses.
Bürgerwirkung: Eine Schließung des Sozialamtes nach
13.00 Uhr bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger, die
Unterstützung in unterschiedlichen Lebenssituationen
benötigen, eine deutliche Reduzierung der Erreichbarkeit
um 15 Stunden/Woche, eine Einschränkung ihrer Flexibi-
lität bei der Erledigung ihrer Anliegen und damit eine
erhebliche Qualitätsverschlechterung.
Personalwirkung (Stellen): 15 Stunden, d. h. 0,37 Stelle A
10 im Kundenzentrum
Flächenwirkung: -
0 19.984 19.984 19.984 19.984 19.984
109
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
202 V 50 05 02 Modifizierung der Stan-
dards bei einigen Leis-
tungen für die Unterkunft
nach dem SGB XII
Beschreibung: Der Maßnahmevorschlag erfolgt vor dem
Hintergrund des teilweise identischen Regelungsinhalts
mit dem SGB II. Die finanzielle Wirkung in Höhe von jähr-
lich 15.000 € ist die Summe der Maßnahmen 202 - 208.
Bürgerwirkung: s. Folgemaßnahmen 203 -208
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000
203 V 50 05 02 Streichung des 10%-igen
Zuschlags bei Energieef-
fizienz
Beschreibung: Der Maßnahmevorschlag erfolgt vor dem
Hintergrund des teilweise identischen Regelungsinhalts
mit dem SGB II - siehe auch Maßnahme 202.
Bürgerwirkung: Verzicht auf klimapolitische Maßnahmen
im Sozialbereich
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
000000
204 V 50 05 02 Notwendigkeit der An-
mietung einer eigenen
Wohnung bei unter 25-
Jährigen verstärkt über-
prüfen
Beschreibung: Für den Rechtskreis des SGB XII nicht
einschlägig; vgl. aber Parallelmaßnahme des Amtes 59 -
siehe auch Maßnahme 202.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
000000
205 V 50 05 02 Überprüfung der Höhe
der Beihilfen für die Erst-
ausstattung der Woh-
nung
Beschreibung: Der Maßnahmevorschlag erfolgt vor dem
Hintergrund des teilweise identischen Regelungsinhalts
mit dem SGB II - siehe auch Maßnahme 202.
Bürgerwirkung: Leistungseinschränkung im Bereich
Wohnen
Personalwirkung (Stellen): -
000000
110
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
Flächenwirkung: -
206 V 50 05 02 Kein Umzug bei Woh-
nungsmängeln, sondern
vorrangig Verweis auf
Selbsthil-
fe/Mieterberatung. Bei
größerem Wohnraumbe-
darf strengere Maßstäbe
an Umzugsnotwendigkeit
Beschreibung: Der Maßnahmevorschlag erfolgt vor dem
Hintergrund des teilweise identischen Regelungsinhalts
mit dem SGB II- siehe auch Maßnahme 202.
Bürgerwirkung: Stärkere Einforderung von Selbsthilfe-
maßnahmen
Personalwirkung (Stellen):
Flächenwirkung:
000000
207 V 50 05 02 Erstausstattung Schwan-
gerschaft und Geburt:
Gewährung der Leistung
bei konkretem Bedarf
(Höhe der Beträge über-
prüfen)
Beschreibung: Der Maßnahmevorschlag erfolgt vor dem
Hintergrund des teilweise identischen Regelungsinhalts
mit dem SGB II- siehe auch Maßnahme 202.
Bürgerwirkung: Stärkere Einforderung von Selbsthilfe-
maßnahmen
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
000000
111
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
208 V 50 05 02 Renovierungskosten:
intensive Bedarfsüber-
prüfung (Höhe der Beträ-
ge überprüfen)
Beschreibung: Der Maßnahmevorschlag erfolgt vor dem
Hintergrund des teilweise identischen Regelungsinhalts
mit dem SGB II- siehe auch Maßnahme 202.
Bürgerwirkung: Stärkere Einforderung von Selbsthilfe-
maßnahmen
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
000000
209 V 50 05 02 Verzicht auf zielgruppen-
orientierte Angebote
(Ergänzungsangebote)
des Sozialdienstes für
Flüchtlinge
Beschreibung: Die Betreuungsarbeit des Sozialdienstes
für Flüchtlinge wird auf die Basisangebote reduziert, die
den Menschen neben der Unterbringung in den Über-
gangseinrichtungen erste Orientierungshilfen sowie
grundlegende Beratungen zu Aufenthalts- und Verfah-
rensfragen sowie zur materiellen und medizinischen Ver-
sorgung bieten.
Bürgerwirkung: Der Sozialdienst betreut in Übergangs-
heimen wohnende Menschen, zu deren Aufnahme und
Unterbringung die Stadt Münster verpflichtet ist. Durch
seine Hilfe sorgt er dafür, dass eine erste Integration in
die Gesellschaft ermöglicht wird. Das skizzierte Basisan-
gebot entspricht mit Blick auf die Personenzahl dem ab-
soluten Minimum der erforderlichen Aufgaben, um die
o.g. Aufgabenziele zu erreichen.
Personalwirkung (Stellen): Reduzierung der Gesamtper-
sonalkosten dieser Leistung um ein Viertel (entspricht
einer Stelle).
Flächenwirkung: -
0 46.740 46.740 46.740 46.740 46.740
112
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
210 V 50 05 03 Reduzierung der Stellen
des Amtes 50 im Infobü-
ro Pflege (Pflege- und
Wohnraumanpassungs-
beratung) um 50 %
Beschreibung im Hinblick auf Pflegeberatung:
a) Öffnungszeiten auf montags und donnerstags be-
schränken, Einschränkung der telefonischen Erreichbar-
keit.
b) Kapazitätenabfragen entfallen.
c) Reduzierung der Netzwerkarbeit (Teilnahme an Ar-
beitsgruppen etc.), von Vorträgen, der Teilnahme an Ver-
anstaltungen und Messen.
d) Synergieeffekt: Die MitarbeiterInnen können räumlich
im Sozialamt bei der Fachstelle angesiedelt werden -
dadurch schnellere Vertretungsmöglichkeit gegeben;
dadurch auch Einsparung der Miete im Gesundheitshaus.
Bürgerwirkung:
a) Eingeschränkte Erreichbarkeit, längere Wartezeiten,
b) Pflegeberatungen weniger umfassend als bisher, kei-
ne konkreten Angaben zu den Kapazitäten; Eigeninitiati-
ve der Angehörigen gefordert.
Personalwirkung (Stellen): Es gäbe einen Abbau einer
0,5 x S17-Stelle sowie einer 0,25 x S12-Stelle sowie ei-
ner 0,155 x G05 Stelle, insgesamt also 0,905 Stellen.
Flächenwirkung: Es würden Mietkosten von 4.878,60 €
jährlich entfallen.
4.879 59.436 59.436 59.436 59.436 59.436
113
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
211 V 50 05 03 Reduzierung der Stellen
des Amtes 50 im Infobü-
ro Pflege (Pflege- und
Wohnraumanpassungs-
beratung) um 50 %
Beschreibung im Hinblick auf Wohnberatung:
a) Wegfall der Öffnungszeiten, ausschließlich Terminver-
gabe
b) Wegfall der Beratung von Institutionen
c) Reduzierung der Netzwerkarbeit (Teilnahme an Ar-
beitsgruppen etc.), von Vorträgen, der Teilnahme an Ver-
anstaltungen und Messen,
d) Synergieeffekt: der vorhandene Mitarbeiter kann räum-
lich im Sozialamt bei der Fachstelle angesiedelt werden;
dadurch auch Einsparung der Miete im Gesundheitshaus
Bürgerwirkung:
a) Eingeschränkte Erreichbarkeit, längere Wartezeiten
b) Kontaktaufnahme zu Firmen, Absprachen mit Vermie-
ter etc. muss eigenständig durch Beratenden durchge-
führt werden
Personalwirkung (Stellen): Es gäbe einen Abbau von 0,5
Stellen x S 12.
Flächenwirkung: Es würden Mietkosten von 1.626,20 €
jährlich entfallen.
0 10.326 10.326 10.326 10.326 10.326
114
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
212 V 50 05 03 Kürzung der Zuschüsse
an die lokalen Verbände
der freien Wohlfahrts-
pflege ab 2015
Beschreibung: Die Zuschüsse an die lokalen Verbände
der freien Wohlfahrtspflege für die stadtteilorientierte
Arbeit (AWO, CV, DRK, DW jeweils inkl. Grundförde-
rung), für die zielgruppenorientierte Arbeit (Paritätischer
inkl. Grundförderung und Selbsthilfekontaktstelle) sowie
für die soziale Arbeit der Jüdischen Gemeinde werden ab
2015 um 5 % gegenüber dem Ansatz 2012 gekürzt. Mit
AWO, CV, DRK, DW und Parität bestehen Verträge über
Förderung der Leistungen von 2012 bis 2016; die Kündi-
gung der vereinbarten Vergütung ist mit Wirkung ab
01.01.2015 formal möglich, analoges Vorgehen i. Z. m. d.
Zuschuss an die Jüdische Gemeinde. Im Rahmen der
geförderten Tätigkeiten nehmen die Träger Pflichtaufga-
ben der Sozialhilfe wahr, die anderenfalls die Stadt Müns-
ter selbst wahrnehmen müsste.
Bürgerwirkung: Die Erreichbarkeit der Fachkräfte vor Ort
(auch bestehende Sprechzeiten) sowie andere Gesichts-
punkte der Angebotsquantität (aufsuchende Arbeit, Or-
ganisation von/Teilnahme an stadtteilbezogenen Aktivitä-
ten) werden möglicherweise eingeschränkt.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 0 29.310 29.310 29.310 29.310
213 V 50 05 03 Keine weitere Teilnahme
am Benchmarking (inter-
kommunale Vergleiche)
Beschreibung: Keine weitere Teilnahme am interkommu-
nalen Vergleich der mittleren Großstädte in NRW für die
Bereiche Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-
rung sowie Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII.
Bürgerwirkung: -
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
3.000 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000
115
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
214 V 50 05 03 Wegfall des Berichts
über schwerbehinderte
Menschen im Beruf
Beschreibung: Der jährliche Bericht über die Aktivitäten
der Fachstelle Behinderte Menschen im Beruf würde
nicht mehr erstellt.
Bürgerwirkung: Für die Kommission zur Förderung der
Inklusion von Menschen mit Behinderungen, den Aus-
schuss für Gleichstellung sowie den Ausschuss für Sozia-
les, Gesundheit und Arbeitsförderung würden die jährli-
chen Berichtsvorlagen entfallen, mit denen die Fachstelle
über die Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe,
die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen
und die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinder-
ter Menschen in Münster informiert. Zu diesem Themen-
feld würden lediglich noch grundlegende, vornehmlich
statistische Informationen im Rahmen der Geschäftsbe-
richte des Sozialamtes zur Verfügung gestellt.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500
116
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
215 V 50 05 03 Kürzung des Zuschusses
für die soziale Schuld-
nerberatung
Beschreibung: Änderung des Ratsbeschlusses Nr. 85/90
Soz. vom 28.03.1990 zur Förderung der sozialen Schuld-
nerberatung, Reduzierung der Pauschalzuschüsse um
30.000 €, vorrangige Beratung von Personen mit Leis-
tungsberechtigung nach dem SGB II und SGB XII.
Bürgerwirkung: Die Reduzierung führt zu einer Verringe-
rung des Schuldnerberatungsangebots im rechnerischen
Umfang etwa einer halben Beratungsstelle. Daraus fol-
gen insgesamt längere Wartezeiten ratsuchender Bür-
ger/-innen, die derzeit durchschnittlich 1 ½ Monate be-
trägt; möglich ist auch, dass einzelne Ratsuchende eine
längerfristige Betreuung nicht in Anspruch nehmen kön-
nen. In Münster leben ca. 20.300 überschuldete Perso-
nen. Die geförderten Beratungsstellen haben in der Regel
mindestens 100 langfristige Betreuungsfälle und darüber
hinaus ein Vielfaches an Kurzberatungskontakten. Die
Angebotsreduktion könnte insbesondere auch die Kapa-
zitäten für Kriseninterventionen einschränken. Um Ange-
botseinschränkungen jedenfalls für Leistungsberechtigte
nach dem SGB II, insbesondere im Rahmen zwischen
Berechtigten und Jobcenter vereinbarter Schuldnerbera-
tung als kommunaler
Eingliederungsmaßnahme gem. § 16a SGB II, desglei-
chen für andere Personen mit Anspruch
auf Leistungen zur grundständigen Existenzsicherung zu
vermeiden, muss das verbleibende
Schuldnerberatungsangebot daher, angesichts des
kommunalen Aufgabenzu-sammenhangs,
diesen Personengruppen bevorzugt zur Verfügung ste-
hen.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000
117
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
216 V 50 05 03 Kürzung des Personal-
kostenzuschusses der
Frauenhäuser
Beschreibung: Änderung des Ratsbeschlusses Nr.
1044/2003 vom 31.03.2004 zum Spar- und Konsolidie-
rungsprogramm 2004 - 2006 im freien Budget des Sozi-
alamtes zur Personalkostenförderung der Frauenhäuser.
Jedes der drei Frauenhäuser hat 16 Plätze. Die durch-
schnittliche Auslastung der drei Häuser betrug im Jahr
2011 rund 90 %. Der Einsparung beim Personalkosten-
zuschuss steht eine Reduzierung der Kostenerstattung
anderer kommunaler Kostenträger gem. § 36a SGB II
gegenüber.
Bürgerwirkung: Die Kürzung des Personalkostenzu-
schusses kann zu einer Platzzahlreduzierung und unter
Umständen auch zur Schließung eines Frauenhauses
führen. In münsteraner Frauenhäusern suchen ca. 2/3
der Frauen aus anderen Kommunen Zuflucht.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
106.014 106.014 106.014 106.014 106.014 106.014
217 V 50 05 03 Programmeinstellung
Münster-Pass
Beschreibung: Ratsbeschluss zur Einstellung des Pro-
gramms ab 01.03.2013 mit Übergangszeit bis
31.08.2013. Ab 01.03.2013 werden keine Münster-Pässe
mehr ausgestellt, Gültigkeit der letzten Fahrkartenabon-
nements bis 31.08.2013.
Bürgerwirkung: Der Münster-Pass verschafft Personen,
die Leistungen zur grundständigen Existenzsicherung
erhalten, mehr Teilhabemöglichkeiten mittels vergünstig-
ter Zugangskonditionen zu Angeboten in den Bereichen
ÖPNV, Kultur, Bildung, Sport und Freizeit. Im Monatsmit-
tel verfügen zurzeit ca. 4.500 Personen (entspricht 20 %
der Berechtigten) über ein vergünstigtes Fahrkarten-
abonnent; neben dem Fortfall dieser Vergünstigung, die
aus dem Programmansatz finanziert wird, entfallen mit
der Programmeinstellung weitere Vergünstigungen ins-
besondere nichtstädtischer Anbieter.
Personalwirkung (Stellen): 0,5 Stelle Programmadminist-
384.300 795.545 795.545 795.545 795.545 795.545
118
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
ration
Flächenwirkung: -
218 V 50 05 03 Kürzung der Zuschüsse
an die Telefonseelsorge
und für die Bahnhofsmis-
sion
Beschreibung: Kürzung der Zuschüsse an die Telefon-
seelsorge und für die Bahnhofsmission um jeweils 5 % ab
2013.
Bürgerwirkung: Die Reduzierung kann zu Kapazitätsre-
duktion (Telefonseelsorge) bzw. einer weiteren Ein-
schränkung der Öffnungszeiten (Bahnhofsmission) füh-
ren.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
4.300 4.300 4.300 4.300 4.300 4.300
219 V 50 05 03 Kürzung der Zuschüsse
an Chance e.
V.,Sozialbüro im cuba
und GGUA
Beschreibung: Reduzierung der Zuschüsse an Chance e.
V., Sozialbüro im cuba sowie GGUA um 5 % ab 2015 (die
geltenden Verträge enden am 31.12.2014).
Bürgerwirkung: Die Reduzierung kann Kapazitätsein-
schränkungen (z. B. kürzere Öffnungszeiten, Einstellung
einzelner Angebote) bewirken.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 0 18.060 18.060 18.060 18.060
119
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
220 V 50 05 03 Kürzung der Zuschüsse
an die Wohlfahrtsver-
bände für die (vier) Bera-
tungsdienste für arbeit-
suchende Menschen mit
Migrationsvorgeschichte
Beschreibung: Die Zuschüsse an die Wohlfahrtsverbände
für die (vier) Beratungsdienste für arbeitsuchende Men-
schen mit Migrationsvorgeschichte werden um 25 % ge-
kürzt. Die Beratungskapazitäten (60 Betreuungen pro
Jahr und Beratungsstelle) kann das Jobcenter im Rah-
men der Leistungen nach § 16a Nr. 3 SGB II in vollem
Umfang nutzen; der Kapazitätenumfang entspricht
zugleich den Zielvorgaben, die im Zeitraum Januar bis
Juni 2012 teilweise deutlich unterschritten wurden. Au-
ßerhalb von, mittels Eingliederungsvereinbarungen mit
dem Jobcenter, gesteuerter Inanspruchnahme werden
die Dienste von Ratsuchenden auch direkt aufgesucht
(vertragliche Bindung bis Ende 2014).
Bürgerwirkung: Der Kürzungsumfang wird eine Ein-
schränkung des Angebots bzw. zur Einstellung einer
Beratungsstellen führen.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 0 24.000 24.000 24.000 24.000
221 V 50 05 03 Aufgabe der Verlänge-
rungsoption über 2013
hinaus für das Bera-
tungsangebot der LAG
Selbsthilfe NRW
Beschreibung: Die städtische Förderung des Beratungs-
angebots der LAG Selbsthilfe NRW ist bis Ende 2013
befristet (Beschluss des ASGAf vom 09.02.2010 zur Vor-
lage V/0921/2010).
Bürgerwirkung: Für Menschen mit Behinderung entfällt
ein Informations- und Beratungsangebot i. S. "Persönli-
ches Budget" in freier Trägerschaft. Die Pflichten der
öffentlichen Sozialleistungsträger gem. §§ 13 ff. SGB I
bleiben unberührt.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 29.650 29.650 29.650 29.650 29.650
222 V 50 05 03 Kürzung der Zuschüsse
an die Cuba-
Arbeitslosenberatung,
Beschreibung: Streichen der Zuschüsse an die Cuba-
Arbeitslosenberatung (= 37.040 € ab 2013 [Die Laufzeit
des geltenden Vertrages endet am 31.12.2012]), Müns-
58.880 58.880 58.880 58.880 58.880 58.880
120
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
Münster-Tafel, Arbeitslo-
se brauchen Medien e.
V.
ter-Tafel (= 10.050 € ab 2013; der Zuschussbedarf be-
steht zurzeit nicht), Arbeitslose brauchen Medien e. V. (=
11.790 € ab 2013).
Bürgerwirkung:
a) Fortfall zweier Angebote für Arbeitslose, für deren Be-
reitstellung eine gesetzliche Verpflichtung nicht besteht.
Die, mit dem Sozialbüro im cuba (Erhaltungspriorität 2,
Produktgruppe 0503, Leistung Nr. 4) kooperierende Cu-
ba-Arbeitslosenberatung, ist die einzige Arbeitslosenbet-
ratungsstelle in Münster; die Einstellung der Zuschuss-
gewährung wird, trotz überwiegender Förderung aus
Mitteln des Landes NRW, die Einstellung der Beratungs-
stelle zur Folge haben, insofern der Träger den erforderli-
chen Eigenanteil von 14.490 € nicht mehr aufbringen
kann. Der gem. Haushaltsplan 2012 in den Jahren 2013
ff. vorgetragene (Teil-)Ansatz (37.040 €) entspricht dem
städtischen Zuschussumfang vor Wiederauflage der Lan-
desförderung. Falls die Beratungsstelle ihre Tätigkeit
beenden muss, ist eine Verlagerung der Fördermittel in
andere Gebiete der Region nicht ausgeschlossen.
b) Der 'Arbeitslose brauchen Medien e.V.' ist Träger des
Arbeitslosenzentrums MALTA sowie der Arbeitslosenzei-
tung SPERRE; die Einstellung der Zuschussgewährung
kann die Finanzierung der Arbeitslosenzeitung SPERRE
sowie weitere Einzelaktivitäten beeinträchtigen resp. die
breite Angebotsstruktur insgesamt (stark) einschränken,
die Arbeit des Arbeitslosenzentrums und die betreffende
Landesförderung sind nicht zwangsläufig betroffen.
c) Eine Gefährdung der Aktivitäten der Münster-Tafel ist
im Fall der Einstellung der Zuschussgewährung nicht in
Sicht (Der Träger hat den in 2011 und 2012 vorgesehe-
nen Zuschuss nicht abgerufen).
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
121
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
223 V 50 05 03 Kürzung der Zuschüsse
an Initiativen und Vereine
im Feld Migrati-
on/Integration
Beschreibung: Reduzierung der Fördermittel an Initiativen
und Vereine im Feld Migration / Integration um 5.000 € ab
2013
Bürgerwirkung: Bei unverändertem Umfang der Antrags-
summen und der Mittelabflüsse wie in den Vorjahren
bewirkt die Kürzung keine Beeinträchtigungen.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000
224 V 53 07 01 Beendigung der Ge-
schäftsführung für das
Gesunde-Städte Netz-
werk (GSN) zum
31.12.2015
Beschreibung: Das Gesundheitsamt führt gem. Ratsbe-
schluss Nr. 0037/2011 das Sekretariat für das GSN z.Zt.
bis Ende 2015. Diese Aufgabe kann ab dem 01.01.2016
von einer anderen Mitgliedskommune des GSN wahrge-
nommen werden.
Bürgerwirkung: Da es sich um eine bundesweite Ge-
schäftsführung handelt, hat diese Maßnahme keine un-
mittelbare Bürgerwirkung in Münster.
Personalwirkung (Stellen): Einsparung einer 0,5 Stelle A
14
Flächenwirkung: keine (Umwandlung Vollzeit- in Teilzeit-
stelle)
0 0 0 43.255 43.255 43.255
122
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
225 V 53 07 01 Streichung des Stellen-
anteils und des Sachkos-
tenzuschusses für das
Gesundheitshaus im Etat
des Gesundheitsamtes
Beschreibung:
Neben der Dauervermietung von Büroräumen finden im
Gesundheitshaus zu den Themen Gesundheit, bürger-
schaftliches Engagement und Selbsthilfe auch zahlreiche
Einzelvermietungen von multifunktionalen Besprechungs-
und Fachräumen an externe Nutzer/Nutzergruppen statt.
Aus heutiger Sicht sollte das Thema Gesundheitsförde-
rung aber nicht auf einen Standort beschränkt werden.
Das Gesundheitsamt verfolgt inzwischen dezentrale bzw.
quartiersbezogene Ansätze. Die für den Betrieb des Ge-
sundheitshauses im Etat des Gesundheitsamtes vorge-
haltenen Personal- und Sachmittel könnten angesichts
dieser Strategieänderung eingespart werden. Da die Per-
sonalkosten aus Stiftungsmitteln refinanziert werden,
ergibt sich im Haushalt des Gesundheitsamtes nur eine
finanzielle Einsparung in Höhe der Sachaufwendungen.
Bürgerwirkung:
Das Gesundheitshaus bleibt für Dauermieter und Selbst-
hilfegruppen (in Eigenorganisation) erhalten. Die Anbieter
von öffentlichen Einzelveranstaltungen (Kurse, Vorträge)
müssen andere Räumlichkeiten für ihr jeweiliges Angebot
suchen.
Personalwirkung (Stellen): 0,6 Stelle x S 12 und 0,6 üpl.
Stellenanteil x E 03
Flächenwirkung: 4 Büroräume im Gesundheitshaus kön-
nen aufgegeben werden.
0 24.176 23.206 22.226 22.226 22.226
123
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
226 V 53 07 01 Wegfall des Zuschusses
an den Verein für Mo-
totherapie und psycho-
motorische Entwicklungs-
förderung e.V. ab 2013
Beschreibung:
Seit 2006 wird in sechs Kindertageseinrichtungen, die
einen konstant hohen Anteil von Kindern mit besonderem
Unterstützungsbedarf in Bezug auf körperliche/geistige
Auffälligkeiten haben, motopädische Förderung der Kin-
der sowie Elternberatung u. Schulung der Erzieherinnen
durch den städtisch finanzierten Einsatz des Vereins
durchgeführt. Grundlage dafür war eine Leistungsverein-
barung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien.
Das Ziel dieser Maßnahme war es u. a., den Anteil der
Kinder mit schulärztlichen Einschränkungen bei der Ein-
schulung zu verringern und die Eigenkompetenz der Er-
zieherinnen zu erhöhen, diesen Kindern pädagogisch
gerecht zu werden. Die Erzieherinnen in den sechs bis-
lang geförderten Kitas sind inzwischen so gut geschult,
dass sie in Zukunft die Kinder in ihren Einrichtungen ei-
genständig fördern können. Eine Fortführung der Maß-
nahme ist daher aus fachlicher Sicht nicht unbedingt er-
forderlich und die Bezuschussung könnte ab dem Jahr
2013 eingestellt werden.
Bürgerwirkung: Aufgrund des erreichten Maßnahmezieles
bzgl. der Kompetenz des Erziehungspersonals wird keine
größere Auswirkung erwartet. Das Präventionsprojekt
würde
damit 2012 beendet werden.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
45.210 45.210 45.210 45.210 45.210 45.210
124
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
227 V 53 07 01 Kürzung des Zuschusses
an die Aids-Hilfe Münster
e.V. ab 2014
Beschreibung:
Die Mittel an die Aids-Hilfe Münster e.V. für psychosozia-
le Betreuung für Betroffene u. deren Angehörige sowie
Aids-Prävention, -Aufklärung u. -Beratung wurden zum
Haushalt 2012 auf Antrag des Vereins um 25.000 € (ggü.
dem zuvor um 1,75% pauschal gekürzten Ansatz im
Haushaltsentwurf) trotz negativer Stellungnahme des
Gesundheitsamtes aufgestockt. Die Begründung dafür
waren ein Aufbrauch der eigenen Rücklagen, Tarifsteige-
rungen, Renovierungsarbeiten und evtl. Mietausfälle auf-
grund eines in 2012 ggf. anstehenden Gebäudewechsels
verbunden mit steigenden Aufgaben. Mit dieser Zu-
schusssteigerung wurde die Aids-Hilfe Münster e.V. von
der vom Rat zum Haushalt 2012 beschlossenen pau-
schalen Zuschusskürzung der Freien 'Träger um 1,75%
ausgenommen. Die Rücknahme der Erhöhung um
25.000 € zum Haushalt 2014 entspräche der nachträgli-
chen Realisierung der pauschalen Kürzung um 1,75%
und damit der zeitversetzten Umsetzung des entspre-
chenden Ratsbeschlusses.
Bürgerwirkung: Die Leistungen der Aids-Hilfe Münster
e.V. müssen entsprechend der Zuschusskürzung ange-
passt werden. Sie hat dafür zwei Jahre mehr Zeit und
vorübergehend insgesamt 50.000 € mehr zur Verfügung
als dies bei sofortiger Umsetzung des
Kürzungsbeschlusses um 1,75% zum Haushalt 2012 der
Fall gewesen wäre.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000
125
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
228 V 53 07 01 Wegfall des Zuschusses
an die HFR-gGmbH
Rümpelfix in drei Stufen
Beschreibung:
Die Bezuschussung der Integration für psychisch Kranke
durch beruflichen Einsatz in versch. Betriebszweigen der
Rümpelfix gGmbH (u. a. Holz- u. Fahrradwerkstatt,
Transport / Entrümpelung) wird aufgrund einer erstmali-
gen Ratsentscheidung zum Haushalt 1992 durchgeführt.
Aufgrund der von der Gesellschaft in den letzten 5 Jahren
jeweils vorgelegten Bilanzgewinnen, die in der Höhe je-
weils über dem städtischen Zuschussbetrag lagen, lässt
sich ableiten, dass eine Fortführung dieser Aufgabe auch
ohne finanzielle Unterstützung durch die Stadt möglich
ist.
Bürgerwirkung: Aufgrund der Finanzierungslage der Ge-
sellschaft wird es voraussichtlich keine gravierende Aus-
wirkung auf die Fortführung der Maßnahme geben.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 23.570 28.520 28.520 57.040 57.040
229 V 53 07 01 Wegfall des Zuschusses
an die Deutsche Multiple
Sklerose Gesellschaft
Ortsvereinigung für
Münster und Umgebung
e.V. in drei Stufen
Beschreibung: Die DMSG leistet Beratung, Betreuung u.
längerfristige Begleitung für an MS erkrankte Menschen
u. ihre Angehörigen. Die aktuelle Leistungsvereinbarung
stammt aus 2010 und läuft 2012 aus. Der städtische Zu-
schuss (Pauschalfinanzierung) macht ca. 20% der Ein-
nahmen des Vereins aus. Das Jahresergebnis wies in
den letzten Jahren regelmäßig einen Überschuss von ca.
10.000 € aus.
Bürgerwirkung: geringe Auswirkung, da zugleich allge-
meine Leistung der Krankenversicherung und der Reha-
Träger
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 8.785 9.815 9.815 19.630 19.630
126
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
230 V 53 07 01 Wegfall des Zuschusses
an das Tumornetzwerk
im Münsterland-TiM e.V.
in drei Stufen
Beschreibung: Das Tumornetzwerk leistet psychosoziale
Beratung u. längerfristige Begleitung für an Krebs er-
krankte Menschen und stellt allgemeine Information für
die Bevölkerung zur Verfügung. Die Leistungsvereinba-
rung ist von 2012, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Der städtische Zuschuss (Pauschalfinanzierung) macht
ca. 6% der Einnahmen des Vereins aus. Die vom Verein
in den letzten Jahren eingereichten Jahresergebnisse
wiesen regelmäßig (bis auf 2010) einen Überschuss auf,
der über dem städtischen Zuschussbetrag lag, so dass
eine Fortführung der Tätigkeit auch ohne finanzielle Un-
terstützung durch die Stadt möglich sein müsste.
Bürgerwirkung: begrenzte Auswirkung; vermutlich tlw.
Verlagerung zu den Leistungen der Krankenversicherung
und der Rehaträger
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 14.040 15.070 15.070 30.140 30.140
231 V 53 07 01 Wegfall der Mitglied-
schaft im Verein "Fach-
klinik Hornheide e.V."
Beschreibung: Es handelt sich um einen freiwilligen Ver-
einsbeitrag, die Mitgliedschaft besteht seit den 1930er
Jahren; im Jahr 2001 erfolgte die freiwillige Erhöhung
durch die Stadt Münster von 1.000 DM auf 10.000 DM.
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 5.110 5.110 5.110 5.110 5.110
127
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
232 V 53 07 01 Wegfall der orthopädi-
schen Sprechstunde an
der Regenbogenschule
Beschreibung: Die fachärztliche Sprechstunde einer Ho-
norarkraft in der Förderschule entfällt.
Bürgerwirkung: keine, da allgemeine Leistung der Kran-
kenversicherung
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 1.870 1.870 1.870 1.870 1.870
233 V 53 07 01 Wegfall des Zuschusses
an den Förderkreis für
Sozialpsychiatrie e.V.
Münster in drei Stufen
Beschreibung: Es handelt sich hierbei um einen Zu-
schuss für die allgemeine Vereinsarbeit und für ein klei-
nes Angebot. Aufgrund der engen Verknüpfung mit dem
Psychosozialen Zentrum wird vorgeschlagen, die separa-
te Finanzierung des Förderkeises einzustellen.
Bürgerwirkung: geringfügig, differenzierte Angebotsstruk-
tur in Münster vorhanden
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 1.500 1.760 1.760 3.520 3.520
128
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
234 V 53 07 01 Wegfall des Zuschusses
an die Krisenhilfe Müns-
ter e.V. in drei Stufen
Beschreibung: Die Krisenhilfe Münster bietet ein schnel-
les und unbürokratisches Beratungs- und Kriseninterven-
tionsangebot für Menschen in Krisen und Suizidgefahr.
2011 wurden 565 Personen durch die Mitarbeiter der
Krisenhilfe ein- oder mehrfach beraten. Neben einer tele-
fonischen Beratung garantiert die Krisenhilfe Münster
dem Betroffen innerhalb von 24 Stunden nach Meldung
ein persönliches Beratungsgespräch. Weitere Arbeitsfel-
der: Primärprävention, Sekundärprävention, Tertiärprä-
vention, Vermittlung an psychosoziale und psychiatrische
Facheinrichtungen. Zudem bietet die Krisenhilfe Angehö-
rigen von Suizidopfern Einzelberatung und Trauergrup-
pen an über einen längeren Zeitraum an
Bürgerwirkung: Wegfall des Angebots; vermutlich tlw.
Verlagerung zur Telefonseelsorge, Kliniken, niedergelas-
senen Ärzten und Sozialpsychiatrischem Dienst. Hierzu
gibt es ein ausdifferenziertes Leistungsangebot in Müns-
ter.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 0 39.995 47.665 95.330 95.330
235 V 53 07 01 Wegfall des Krisennot-
dienstes am Wochenen-
de
Beschreibung: Der Krisennotdienst bietet die psychiatri-
sche u. psychosoziale Betreuung in Münster an Wochen-
enden u. Feiertagen bei akuten Krisensituationen von
Menschen in schweren seelischen Notlagen,
Bürgerwirkung: Das Angebot entfällt, vermutlich Verlage-
rung zu psychiatrischen Ambulanzen und zum ärztlichen
Notdienst.
Personalwirkung (Stellen): 0,1 Stelle x A 11
Flächenwirkung: -
0 48.285 48.285 48.285 48.285 48.285
129
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
236 V 59 05 01 Modifizierung der Stan-
dards bei einigen Leis-
tungen für die Unterkunft
nach dem SGB II
Beschreibung: Noch verbliebene Spielräume bei der An-
wendung des geltenden Rechts werden ausgenutzt, z.B.
-Streichung des 10 %igen Zuschlags bei Energieeffizienz;
-Anmietung eigenen Wohnraums bei unter 25-Jährigen
verstärkt prüfen.
Bürgerwirkung:
-Verzicht auf klimapolitische Maßnahmen im Sozialbe-
reich;
-Standardabsenkung im Bereich Wohnen für unter 25-
jährige
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000
237 V 59 05 01 Modifizierung der Stan-
dards bei einigen Rege-
lungen im Bereich der
einmaligen Leistungen
Beschreibung:
-Senkung der Höhe für die Erstausstattung der Wohnung;
-bei Wohnungsmängeln: Verweis auf Selbsthil-
fe/Mieterberatung (kein Umzug);
-bei größerem Wohnraumbedarf: strengere Maßstäbe an
Umsetzungsnotwendigkeit werden angesetzt;
-Erstausstattung Schwangerschaft und Geburt: Gewäh-
rung der Leistung erst bei konkretem Bedarf sowie Redu-
zierung der Betragshöhe;
-Renovierungskosten: intensive Bedarfsprüfung sowie
Reduzierung der Betragshöhe.
Bürgerwirkung:
-Leistungseinschränkung im Bereich Wohnen
-Stärkere Einforderung von Selbsthilfemaßnahmen
-Reduzierung von präventiven Maßnahmen zur Woh-
nungserhaltung
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000
130
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
238 V 64 10 03 Das Förderprogramm
„Altbausanierung und
Qualitätssicherung beim
Neubau“ wird eingestellt
Beschreibung: Das Förderprogramm, das eine wesentli-
che Maßnahme des vom Rat am 28.04.2010 beschlos-
senen Klimaschutzkonzeptes 2020 (Maßnahmenkatalog
‘Stadt als Motor’) darstellt, wird eingestellt.
Bürgerwirkung: Es erfolgt insbesondere keine Förderung
mehr von besonderen energetischen Sanierungsmaß-
nahmen an Wohngebäuden. Diese Maßnahme ist, wie
auch die Maßnahmen 253 und 254 sowie die Maßnah-
men 256 bis 261, Teil des vom Rat beschlossenen Kli-
maschutzkonzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maß-
nahmen können die beschlossenen CO² Ziele voraus-
sichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des
entsprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig.
Personalwirkung (Stellen): 0,8
Flächenwirkung: -
350.409 393.922 393.922 393.922 393.922 393.922
239 V 64 10 03 Personaleinsparung bei
der technischen Prüfung
im Rahmen der Wohn-
raumförderung
Beschreibung: Aufgrund der Verringerung der Antrags-
zahlen bei der Eigenheimförderung wird auf die erneute
Besetzung der Stelle, die zunächst mit einer Mitarbeiterin
mit befristetem Beschäftigungsverhältnis besetzt war,
verzichtet.
Bürgerwirkung: -
Personalwirkung (Stellen): 0,5
Flächenwirkung: 1 Büro
0 31.225 31.225 31.225 31.225 31.225
131
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
240 V 67 13 01 Reduzierung des Pflege-
standards in ausgewähl-
ten Grünflächen
Beschreibung: Der Pflegestandard in ausgewählten
Grünflächen wird auf ein Mindestmaß (z.B. Mähfrequenz
max. 1 x jährlich, Sicherstellen der Verkehrssicherheit)
abgesenkt, die Ersparnis beträgt 0,48 € pro m². Das be-
deutet, dass Wuchshöhen von Gras bzw. Wildkräutern
auf bisherigen Rasenflächen bis zu 50 cm betragen kön-
nen. Die Flächen werden nach stadtstrategischen Ge-
sichtspunkten in Anlehnung an die stadtübergreifenden
Ziele priorisiert. Es handelt sich hierbei um ca. 34 ha
umzuwandelnde Flächen (Gesamtbestand 355 ha). Das
Konzept hierzu wird im Jahr 2013 erstellt und die not-
wendigen Beschlüsse eingeholt. Die Umsetzung erfolgt
schrittweise ab 2014.
Bürgerwirkung: Die Anlagen verlieren an Substanz und
erhalten ein völlig anderes Bild. Rasenflächen und Grün-
flächenausstattung können z.B. als Spiel- und Liegewie-
sen nicht mehr benutzt werden. Das Wegenetz wird er-
heblich verkleinert und Einrichtungen wie Bänke und
Papierkörbe abgebaut. Flächen verbuschen und wirken
teilweise verwahrlost. Die Aufenthaltsqualität verändert
sich massiv.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 20.400 40.800 61.200 81.600 81.600
132
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
241 V 67 13 01 Keine Ersatzpflanzun-
gen, Rückbau von pfle-
geaufwendigem Grün in
öffentlichen Grünanlagen
Beschreibung: Abgestorbene oder gefällte Bäume wer-
den in den Grünanlagen (von Maßnahmen abgesehen)
regelmäßig nicht ersetzt. Bei den wenigen noch existie-
renden Blumenpflanzungen wird auf einjährige Blumen
verzichtet (z.B. Servatiiplatz, Engelenschanze, Aegidii-
mulde). Nicht hiervon betroffen sind Flächen, deren Un-
terhaltung von Amt 67 bei Sponsoren eingeworben wird
(z.B. Kreisverkehre). Weitere gehölzbestandene Flächen
mit hohem Pflegeaufwand (z.B. Überhangschnitt) werden
gerodet und in Grasflächen umgewandelt.
Bürgerwirkung: Rodungen und nicht vorgenommene Er-
satzpflanzungen werden das Erscheinungsbild der Grün-
flächen verändern, negative Reaktionen aus der Bürger-
schaft nicht zu vermeiden sein. Damit würde der letzte
öffentliche Blumenschmuck der Stadt Münster beseitigt,
der u.a im Rahmen der Teilnahme an der "Entente Flora-
le" entstanden ist. Im Rahmen von Bürgerumfragen wur-
de von den Bürger/Innen der Wunsch nach öffentlichem
Blumenschmuck geäußert. Hier sind Eigenengagements
durch Sponsoring oder Patenschaften eine Möglichkeit,
die Folgewirkungen zumindest zu lindern.
Personalwirkung (Stellen): 1,0
Flächenwirkung: -
30.000 77.780 77.780 77.780 77.780 77.780
133
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
242 V 67 13 01 Aufgabe und Rückbau
weiterer Spiel- und Bolz-
plätze
Beschreibung: Die bisherige Gesamtanzahl an Kinder-
spiel- und Bolzplätzen kann nicht mehr so unterhalten
werden, dass sie einen hohen Spiel- bzw. Nutzwert auf-
weisen. Deshalb soll die Gesamtanzahl an Spiel- und
Bolzplätze (zurzeit 312) soweit reduziert werden, dass die
restliche Anzahl in einem ordentlichen Zustand bleibt. Im
Rahmen der Umsetzung des Konsolidierungskonzepts
2010 wurden insgesamt 24 Kinderspielplätze geschlos-
sen. Um die neuen Einsparziele zu erreichen, müssen
weitere etwa 10 Spielplätze und 5 Bolzplätze geschlos-
sen und rückgebaut werden. In 2013 sollen die Vorschlä-
ge für die Aufgabe der weiteren Spiel- und Bolzplätze
erarbeitet werden und die notwendigen Beschlüsse ge-
fasst werden, 2014 soll mit der Umsetzung begonnen
werden.
Bürgerwirkung: Kinder und Eltern müssen auf gewohnte,
wohnungsnahe Spielangebote und Treffs verzichten. Der
Versorgungsgrad an Spielflächen sinkt.
Personalwirkung (Stellen): 1,0 ab 2015
Flächenwirkung: -
0 0 55.835 77.780 87.780 87.780
243 V 67 13 01 Reduzierung des Pflege-
standards im Straßenbe-
gleitgrün
Beschreibung: Der Hauptaufwand für die Pflege des
Straßenbegleitgrün entsteht an den großen Ausfallstra-
ßen. Deshalb können dort die höchsten Einsparungen
erzielt werden. Folgende Maßnahmen sollen ergriffen
werden: die Pflege der Straßenbäume wird reduziert,
Rasenstreifen im Straßenbegleitgrün werden außer in
Verkehrsübersichtsbereichen nur noch in geringer Fre-
quenz gemulcht (Reduzierung von 12 auf 2 Schnitte bei
Einfallstraßen wie z.B. Weseler Straße), Wildkraut in
Pflanzungen wird nicht mehr bekämpft, nur noch in
Randbereichen abgemäht, Gehölze werden nur noch
seitlich geschnitten, Wildwuchs wird toleriert. Das Kon-
zept hierzu wird im Jahr 2013 erstellt und die notwendi-
gen Beschlüsse eingeholt. Die Umsetzung erfolgt schritt-
weise ab 2014.
0 30.000 60.000 90.000 120.000 120.000
134
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
Bürgerwirkung: Das Straßenbild verändert sich erheblich.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
244 V 67 13 01 Reduzierung des Pflege-
und Ausstattungsstan-
dards der Außenanlagen
an den Schulen.
Beschreibung: Die Pflege der Außenanlagen an den
Schulen wird eingeschränkt (z.B. Rasenmulchen statt
mähen, in Gehölzflächen wird kein Wildkraut mehr besei-
tigt). Durch Verkrautung und Wildwuchs entsteht ein er-
heblich verändetes Bild. Die Anzahl der Spielangebote
auf den Schulhöfen wird von 59 auf ca. 45 abgesenkt und
die Ausstattung der Spielangebote auf Schulhöfen muss
reduziert werden. Das Konzept hierzu wird im Jahr 2013
erstellt und die notwendigen Beschlüsse eingeholt. Die
Umsetzung erfolgt schrittweise ab 2014.
Bürgerwirkung: Der äußere Eindruck von geringer ge-
pflegten Schulgrundstücken verändert den Gesamtein-
druck der Schulen. Rasenflächen können von den Schü-
ler/Innen nur eingeschränkt genutzt werden. Auch das
Spielangebot für die öffentliche Nutzung wird deutlich
reduziert.
Personalwirkung (Stellen): sukzessive bis zu 2,0 ab 2017
Flächenwirkung:
0 28.890 57.780 86.670 115.560 115.560
245 V 67 13 01 Pflege- und Ausstat-
tungsstandard werden
gesenkt
Beschreibung: Der Pflegestandard an Außenanlagen der
Verwaltungs- und Betriebsgebäuden wird erheblich redu-
ziert. (z.B. Rasenmulchen statt mähen, in Gehölzflächen
wird kein Wildkraut mehr beseitigt). Die Anzahl der Bänke
und Abfallkörbe wird reduziert.
Bürgerwirkung: Der äußere Eindruck von gering gepfleg-
ten Außenanlagen an diesen Gebäuden verändert deren
Gesamteindruck.
Personalwirkung (Stellen): keine
0 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000
135
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
Flächenwirkung: keine
246 V 67 13 01 Die Kostenerstattung für
die Kleingärten wird re-
duziert
Beschreibung: Die Kostenerstattung an den Stadtverband
der Kleingärtner wird von 61.970 € auf 57.970 € reduziert.
Der Stadtverband übernimmt Aufgaben im Bereich der
Pflege von Öffentlichen Grünanlagen. Wird der Pflege-
standard der Anlagen insgesamt reduziert, so muss sich
dies auch auf die vom Stadtverband übernommenen
Aufgaben auswirken.
Bürgerwirkung: gering
Flächenwirkung: keine
4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000
136
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
247 V 67 13 01 Überführung des Auf-
wands des Grünflächen-
anteils auf den Friedhö-
fen in die Grabnutzungs-
gebühren
Beschreibung: Der Aufwand für die Unterhaltung der
öffentlich genutzen Flächen auf Friedhöfen wird zukünftig
in die Friedhofgebühr eingerechnet. Bisher wurde dieser
Aufwand durch den städtischen Haushalt getragen. Eine
rechtliche Verpflichtung zur Ausweisung eines öffentlich
genutzten Flächenanteils auf den Friedhöfen besteht
nicht. Um das Vorgehen rechtssicher zu gestalten, soll im
Jahr 2013 ein entsprechendes Konzept unter Zuhilfe-
nahme eines Sachverständigen im Gebührenrecht erar-
beitet und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wer-
den.
Bürgerwirkung: Die Grabnutzungsgebühren auf den städ-
tischen Friedhöfen steigen in zwei Stufen zunächst um
mindestens 11%, dann um mindestens 22%.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
0 126.420 126.420 252.839 252.839 252.839
248 V 67 13 03 Reduzierung der Projekt-
förderung von Natur-
schutzmaßnahmen
Die Förderung von Naturschutzprojekten soll um 10.000
€/Jahr gekürzt werden (bisher ca. 23.000 €/Jahr). Seit
1996 fördert die Stadt Münster Projekte der Naturschutz-
verbände zur Entwicklung und zum Erhalt gefährdeter
Arten (Obstwiesenschutz, Laubfroschprojekt, Sandtro-
ckenrasen, Ringelnatter, Eisvogel, artenreiche Feldflur).
Die Entscheidung über die Projektförderung erfolgt jähr-
lich projektbezogen im Rahmen der Haushaltsberatungen
durch den AUB.
Einsparungsanforderungen sind auch in Teilbeträgen des
HH- Ansatzes umsetzbar, da pro Jahr mehrere Projekte
gefördert wurden.
Bürgerwirkung: Mit der Projektförderung wird das ehren-
amtliche Engagement der Naturschutzverbände unter-
stützt. Die Projekte sind z.T. öffentlichkeitsrelevant und
erbringen Grundlagen und Handlungsbedingungen zum
Biotop und Artenschutz.
Personalwirkung (Stellen): -
10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000
137
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
Flächenwirkung: -
249 V 67 13 03 Reduzierung der Förde-
rung von Naturschutzpro-
jekten
Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen soll schritt-
weise reduziert werden (bisher ca. 93.000 €/Jahr). Diese
erfolgt bereits seit ca. 30 Jahren und ist ein etabliertes
Instrument zur Umsetzung von Arten- und Naturschutzak-
tivitäten, wie Kopfbaumschnitt, Wallhecken und Hecken-
pflege, Amphibienschutzaktivitäten usw.. Empfänger sind
Naturschutzvereine und -verbände, Landwirte und sons-
tige Personen. Insbesondere der Amphibienschutz wird
regelmäßig von langjährig Aktiven wahrgenommen.
Ebenso wird die Unterstützung der Heckenpflege bei der
Landwirtschaft regelmäßig wahrgenommen.
Bürgerwirkung: s.o Die Förderung geht sehr weit in die
Breite und unterstützt Verbände, Vereine, Landwirte und
andere Personen bei der Durchführung von Maßnahmen.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 50.000
250 V 67 13 03 Aufgabe des Monitorings
des Gewässerzustands
Das Monitoring der Wasserqualität am Aasee und am
Hiltruper See soll nicht mehr durchgeführt werden. Statt-
dessen erfolgt nur noch Durchführung von stichprobenar-
tigen Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der ord-
nungsbehördlichen Tätigkeit mit Einbindung des Grund-
stückseigentümers (Hiltruper See) bzw. des Unterhal-
tungspflichtigen (Aasee) bei Bedarf.
Bürgerwirkung: keine direkte
Personalwirkung (Stellen): keine wesentlichen, da ledig-
lich Verzicht auf Fremdvergaben
Flächenwirkung: keine
14.710 14.710 14.710 14.710 14.710 14.710
138
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
251 V 67 13 05 Reduzieren der Waldbe-
wirtschaftung
Beschreibung: Der Aufwand für Durchforstungen und
Wiederaufforstungen im Sinne eines ökologischen Um-
baus von Monokulturen zu naturnahen Mischwäldern wird
reduziert, ebenso der Aufwand für das Unterhalten und
Instandsetzen von Waldwegen.
Bürgerwirkungen: weniger Biodiversität und nachhaltige
Bewirtschaftung der städtischen Forsten. Die Freizeit-
und Erholungsfunktionen in den Wäldern (z. B. Dyckburg,
Kiesekampsbusch, Coerder Wald und Rohrbusch) wer-
den durch eingeschränkte Nutzbarkeit verringert.
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
17.000 17.000 17.000 17.000 17.000 17.000
252 V 67 14 01 Klimaschutzpartnerschaf-
ten aufgeben
Beschreibung: Klimaschutzpartnerschaften sollen nicht
mehr unterstützt werden (Unterstützung an münstersche
Organisationen, Vereine, etc. für Projekte zum Einsatz
Erneuerbarer Energien in Entwicklungsländern [Namibia,
Ghana, Malawi, etc.], Zuschuss an Dritte (lokale Organi-
sationen).
Bürgerwirkung: Gering, da die Mittel in die Entwicklungs-
länder gehen
Personalwirkung (Stellen): nein
Flächenwirkung: keine
5.890 5.890 5.890 5.890 5.890 5.890
139
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
253 V 67 14 01 Unterstützung der Ener-
gieberatung der Verbrau-
cherzentrale auslaufen
lassen
Beschreibung: Der bis zum 31.12.2014 gültige Vertrag
mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW
soll auslaufen. Diese Maßnahme ist wie auch die Maß-
nahme Nr. 238 und 254 sowie die Maßnahmen 256 bis
261 Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkon-
zepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnahmen können
die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr
erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden
Ratsbeschlusses wird notwendig.
Bürgerwirkung: ja, da weniger Beratung angeboten würde
Personalwirkung (Stellen): nein
Flächenwirkung: keine
0 0 57.500 57.500 57.500 57.500
254 V 67 14 01 Förderung von Energie-
effizienzmaßnahmen im
Sektor GHD nicht durch-
führen
Beschreibung: Die Entwicklung eines Förderprogramms
mit kleinen finanziellen Zuschüssen für Unternehmen
wird aufgegeben. Das Programm soll dabei als Anreiz-
system funktionieren und der Breitenförderung kleinerer
Maßnahmen dienen. Diese Maßnahme ist, wie auch die
Maßnahme Nr. 238 und 253 sowie die Maßnahmen 256
bis 261, Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutz-
konzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnahmen
können die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich
nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des ent-
sprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig (Klima-
schutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom
08.12.2010= Maßnahme G7: Förderung - Energieeffi-
zienzmaßnahmen im Sektor GHD).
Bürgerwirkung: gering, da Unternehmen betroffen sind.
Personalwirkung (Stellen): nein
Flächenwirkung: keine
50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000
140
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
255 V 67 14 01 Gestaltungs- und Integra-
tionsförderung für So-
larthermie und Fotovol-
taik nicht durchführen
Beschreibung: Diese Maßnahme ist Teil des vom Rat
beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtum-
setzung der Maßnahme können die beschlossenen CO²
Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden (siehe
auch weitere Maßnahmen). Eine Anpassung des ent-
sprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. Klima-
schutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom
08.12.2010= Maßnahme E6 ab 2016: Gestaltungs- und
Integrationsförderung für Solarthermie und Fotovoltaik.
Gute gestaltete Solaranlagen sollten über ein Förderpro-
gramm mit einem Investitionszuschuss unterstützt wer-
den, um technische Lösungen für architektonisch gut
integrierte Anlagen voranzubringen - es handelt sich um
einen Zuschuss an Dritte (Bürger)
Bürgerwirkung: gering, auf Grund der Höhe der verfügba-
ren Fördermittel könnten voraussichtlich nur wenige Mo-
dellprojekte gefördert werden
Personalwirkung (Stellen): nein
Flächenwirkung: keine
0 0 0 30.000 30.000 30.000
256 V 67 14 01 Unterstützung des Aus-
baus der Fernwärme in
der Fläche nicht durch-
führen
Beschreibung: Diese Maßnahme ist wie auch die Maß-
nahmen Nr. 238, 253 und 254 und die Maßnahmen 257
bis 261 Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutz-
konzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnahmen
können die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich
nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des ent-
sprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. Klima-
schutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom
08.12.2010= Maßnahme E6 ab 2016: Gestaltungs- und
Integrationsförderung für Solarthermie und Fotovoltaik.
Gute gestaltete Solaranlagen sollten über ein Förderpro-
gramm mit einem Investitionszuschuss unterstützt wer-
den, um technische Lösungen für architektonisch gut
integrierte Anlagen voranzubringen - es handelt sich um
einen Zuschuss an Dritte (Bürger)
Bürgerwirkung: gering, auf Grund der Höhe der verfügba-
10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000
141
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
ren Fördermittel könnten voraussichtlich nur wenige Mo-
dellprojekte gefördert werden
Personalwirkung (Stellen): nein
Flächenwirkung: keine
257 V 67 14 01 Gebäudesanierungspro-
gramme nicht durchfüh-
ren
Beschreibung: Das öffentlichkeitswirksame Aufzeigen
von Sanierungen sowohl in klimaschutzrelevanter als
auch in wirtschaftlicher Hinsicht könnte ein wichtiger Im-
puls für die Initiierung weiterer Maßnahmen in der Stadt
sein. Diese Maßnahme soll gestrichen werden. Sie ist wie
auch die Maßnahmen Nr. 238, 253 und 254 und die
Maßnahmen 256 und 258 bis 261 Teil des vom Rat be-
schlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtumset-
zung der Maßnahmen können die beschlossenen CO²
Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine
Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird
notwendig. Klimaschutzkonzept 2020 gemäß
V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010= Maßnahme B3 bis
2014: Konjunkturprogramm Klimaschutz – Gebäude-
Sanierungsprogramm
Bürgerwirkung: ja
Personalwirkung (Stellen): nein
Flächenwirkung: keine
3 0. 0 0 . 0 0 000000 3 0
142
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
258 V 67 14 01 Die Unterstützung des
Veggietags einstellen
Beschreibung: Diese Maßnahme ist Teil des vom Rat
beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Die Stadt
unterstützt die Aktivitäten der Verbände finanziell mit
5.000 € zur Erstellung von z.B. Werbematerialien. Diese
Unterstützung soll eingestellt werden.
Bürgerwirkung: gering
Personalwirkung (Stellen): -
Flächenwirkung: -
5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000
259 V 67 14 01 Beirat für Klimaschutz
aufgeben
Beschreibung: Der Rat der Stadt Münster hat am
28.04.2010 die Einrichtung eines unabhängigen Klima-
beirates beschlossen (V/0791/2009/1.Erg), der aus Per-
sönlichkeiten des Umwelt- und Klimaschutzes zusam-
mengesetzt sein sollte und die Stadt ehrenamtlich bei der
Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes beraten soll. Da
der Beirat unabhängig sein soll, ist eine externe Betreu-
ung und Unterstützung des Beirates für Klimaschutz ein-
gerichtet worden. Der Einsparungsvorschlag wird letzt-
endlich die Aufgabe des Beirats für Klimaschutz bedeu-
ten. Diese Maßnahme ist wie auch die Maßnahmen Nr.
238, 253 und 254 und die Maßnahmen 256 bis 258 und
260 und 261 Teil des vom Rat beschlossenen Klima-
schutzkonzepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnah-
men können die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich
nicht mehr erreicht werden. Eine Anpassung des ent-
sprechenden Ratsbeschlusses wird notwendig. Klima-
schutzkonzept 2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom
08.12.2010= Beirat für Klimaschutz (Zusatzmaßnahme)
sowie V/0519/2010 +V/0358/2011
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): nein
Flächenwirkung: keine
10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000
143
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
260 V 67 14 01 Erarbeitung eines Kon-
zepts -
Stromverbrauchsminde-
rung in städtischen Ge-
bäuden nicht durchführen
Beschreibung: Erarbeitung von Stromsparkonzepten in
städtischen Gebäuden zu unterschiedlichen Anwendun-
gen. Diese Maßnahme ist wie auch die Maßnahmen Nr.
238, 253 und 254 und die Maßnahmen 256 bis 259 und
261 Teil des vom Rat beschlossenen Klimaschutzkon-
zepts 2020. Bei Nichtumsetzung der Maßnahmen können
die beschlossenen CO² Ziele voraussichtlich nicht mehr
erreicht werden. Eine Anpassung des entsprechenden
Ratsbeschlusses wird notwendig. Klimaschutzkonzept
2020 gemäß V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010= Maß-
nahme B13:
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000
261 V 67 14 01 keine Wieder-Einführung
des Energiespar-
Intractings (Kürzung in
2013 - 2015)
Beschreibung: Die Wieder-Einführung des Energiespar-
Intractings (Ansatz 155.000 € in den Jahren 2013 bis
2015) wird nicht umgesetzt. Intracting ist ein Finanzie-
rungsmodell, das es erlaubt, Energiesparinvestitionen
stadtintern durch das Energiemanagement vorzufinanzie-
ren und damit flexibel agieren zu können. Diese Maß-
nahme ist wie auch die Maßnahmen Nr. 238, 253 und
254 und die Maßnahmen 256 bis 260 Teil des vom Rat
beschlossenen Klimaschutzkonzepts 2020. Bei Nichtum-
setzung der Maßnahmen können die beschlossenen CO²
Ziele voraussichtlich nicht mehr erreicht werden. Eine
Anpassung des entsprechenden Ratsbeschlusses wird
notwendig. Klimaschutzkonzept 2020 gemäß
V/0592/2010 + E1 vom 08.12.2010= Maßnahme B11:
Bürgerwirkung: keine
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
60.000 60.000 35.000 0 0 0
144
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
262 V 67 14 01 Reduzierung des Be-
triebskostenzuschusses
an den Trägerverein
Emshof
Beschreibung: Reduzierung des Betriebskostenzuschus-
ses an den Trägerverein Emshof auf den Stand 2009.
Der Rat hatte nach einer Anregung gemäß § 24 GO
NRW Nr. 10/2010 den Zuschuss von 2010 bis 2013 er-
höht.
Bürgerwirkung: Pädagogische Leistungsfähigkeit des
Vereins wird beeinträchtigt. Ob eine Bestandsgefährdung
mittelfristig zu besorgen ist, muss mit dem Träger abge-
stimmt werden.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 25.800 25.800 25.800 25.800 25.800
263 V 67 14 01 Reduzierung der Zu-
schüsse für Umweltpro-
jekte auf den Stand 2009
Beschreibung: Reduzierung der Zuschüsse für verschie-
dene Antragsteller/Innen für Umweltprojekte auf den
Stand 2009 vor dem Beschluss der Anregung gemäß §
24 GO NRW Nr. 10/2010, den Zuschuss von 2010-2013
zu erhöhen. Es bestehen keine vertraglichen Verpflich-
tungen.
Bürgerwirkung: Reduzierung von Umweltaktionen durch
Private, Vereine und Verbände
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 11.250 11.250 11.250 11.250 11.250
264 V 67 14 01 Aufgabe des Zuschusses
für den landwirtschaftli-
chen Verein Münster e.V.
Beschreibung: Die Zuschüsse für das Projekt "Landwirt-
schaft macht Schule" des landwirtschaftlichen Vereins
Münster e.V. sollen ab 2014 aufgegeben werden, weil die
gesamtstädtische Wirkung als relativ gering eingeschätzt
wird und Teilprojekte auch aus den Maßnahmen zum
bürgerschaftlichen Engagement auf Antrag finanziert
werden können.
Bürgerwirkung: gering
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 7.250 7.250 7.250 7.250 7.250
145
Maßnahmen Finanzielle Wirkung
Nr. Dez Amt PG Bezeichnung Beschreibung 2013
in €
2014
in €
2015
in €
2016
in €
2017
in €
ab 2018
in €
265 V 67 14 01 Reduzierung des Zu-
schusses an das Um-
weltforum Münster
Beschreibung: Reduzierung der Zuschüsse für Betriebs-
und Personalkosten sowie Umweltaktionen auf den Stand
2009 vor dem Beschluss der Anregung gemäß § 24 GO
NRW Nr. 10/2010, den Zuschuss von 2010-2013 zu er-
höhen.
Bürgerwirkung: Das Angebot des Umweltforums für die
Bürger der Stadt Münster muss eingeschränkt werden
und der Umfang der Koordinierungstätigkeiten für die
Mitgliedsvereine im Umweltforum muss reduziert werden.
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
0 10.270 10.270 10.270 10.270 10.270
266 V 67 14 01 Abschaffung Umweltpreis Beschreibung: Die Verleihung des Umweltpreises wird
eingestellt.
Bürgerwirkung: keine Honorierung von Umweltaktivitäten
durch die Stadt Münster, alternative Angebote sind über-
regional vorhanden, Bewerbungsinteresse allerdings
stark rückläufig
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
8.400 8.400 8.400 8.400 8.400 8.400
267 V 67 14 01 Aufgabe des Kinderum-
weltfestes
Beschreibung: Als Ersatz für den Wegfall des Umwelt-
markts wird das Kinderumweltfest durchgeführt. Dieses
soll nicht mehr durchgeführt werden.
Bürgerwirkung: gering
Personalwirkung (Stellen): keine
Flächenwirkung: keine
6.700 6.700 6.700 6.700 6.700 6.700
Summe in T € 21.608 22.685 25.778 27.878 29.779
davon Erträge in T € 11.975 10.837 10.437 11.243 11.417 38%
davon Personalaufwendungen in T € 849 2.893 3.916 4.352 4.549 15%
davon Sachaufwendungen in T € 8.784 8.956 11.426 12.282 13.813 46%
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (49)
- Neubrückenstraße
- Mecklenbecker Straße
- Sternstraße
- Eulerstraße
- Stubengasse
- Kristiansandstraße
- Hammer Straße
- Nieberdingstraße
- Grevener Straße 217
- Dreizehnerstraße
- Hafenstraße 8
- Bahnhofstraße
- Weseler Straße
- Hansaplatz
- Picassoplatz
- Gremmendorfer Weg
- Schwarzer Kamp 2
- Hoher Heckenweg
- Heckenweg
- Niedersachsenring
- York-Ring
- Merschkamp
- Servatiiplatz
- Eichendorffstraße
- Eisenbahnstraße
- Scheibenstraße
- Schlossgarten
- Engelenschanze
- Glasuritstraße
- Preußenstadion
- Averkampstraße 15
- Idenbrockplatz
- Gartenstraße
- Loddenheide
- Kanalstraße
- Bröderichweg
- Gasselstiege
- Ottostraße
- Loevelingloh
- Sternbusch
- Kinderhaus
- Promenade
- Marktallee
- Langebusch
- In der Au
- Am Burloh
- Hohe Geest
- Spiekerhof
- Nevinghoff
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0702/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.09.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37