V/0825/2014
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen, hier: Übergangslösungen in Roxel, Pienersallee, und Anpassung der Personalsituation in verschiedenen Aufgabenbereichen
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Beschlussvorlage
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V/0825/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen; hier: ‒ Übergangslösung in Pavillonbauweise in Roxel, Pienersallee, und ‒ Anpassung der Personalsituation in verschiedenen Aufgabenbereichen Beratungsfolge 13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 25.11.2014 Integrationsrat Vorberatung 25.11.2014 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.12.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Am Standort Roxel, Pienersallee 58 (Anlage), wird vorübergehend eine Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise mit 50 Plätzen errichtet und betrieben. 2. Das Pavillongebäude wird durch die Wohn + Stadtbau GmbH bzw. durch einen von ihr beauf- tragten Investor schlüsselfertig zur Verfügung gestellt. Es wird durch die Stadt Münster ange- mietet und mit dem notwendigen Mobiliar sowie den erforderlichen beweglichen Einrichtungs- gegenständen ausgestattet. Wenn sich die Möglichkeit hierfür ergibt und ein Investor entspre- chende Kapazitäten vorhält, wird für dieses Projekt die Ermächtigung erteilt, im rechtlich zuläs- sigen Rahmen die Leistungen auf der Basis der vorliegenden Angebote zu beauftragen, die den Aufträgen für die zuletzt gebauten Pavillongebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen zugrunde liegen. 3. Durch den weiter ansteigenden Zuzug von Flüchtlingen nach Münster entstehen für die Unter- bringung, Betreuung und Versorgung der Menschen in den städtischen Flüchtlingseinrichtun- gen zusätzliche Personalbedarfe. Dazu wird beschlossen: Vorlagen-Nr.: V/0825/2014 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-5040 E-Mail: Lembeck@stadt-muenster.de Datum: 10.11.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0825/2014 Für die persönliche Betreuung der unter Beschlusspunkt 1 aufgeführten vorläufigen Unter- bringungslösung werden mit Betriebsbeginn zusätzliche Mitarbeiter/-innen im Umfang von 0,50 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) EGr. S 12 für Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/- innen und 0,50 VZÄ EGr. 4 für Hauswarte befristet für 3 Jahre ab Inbetriebnahme einge- setzt. Orientiert an den vom Rat am 17.04.2013 sowie am 12.02.2014 beschlossenen Personal- standards mit einem Betreuungsschlüssel von jeweils 0,50 VZÄ für Sozialarbeit und Haus- warte je 50 Plätze und um ausreichende Kapazitäten für die wirtschaftliche Betreuung der Unterbringungen zu schaffen, werden darüber hinaus folgende Stellenanteile im Sozialamt zur Verfügung gestellt: o 2,20 VZÄ EGr. S 12 für Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen, o 2,20 VZÄ EGr. 4 für Hauswarte und o 0,50 VZÄ EGr. 8 für die Sachbearbeitung zur Betreuung der Unterbringungen. Der Personalstandard für die zu betreuenden Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsbe- reich - ob dauerhafte oder temporäre Lösungen - wird nunmehr mit einem Betreuungs- schlüssel von jeweils 0,50 VZÄ für Sozialarbeit und Hauswarte je 50 Plätze festgelegt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung nach der bislang üblichen Fallrelati- on die erforderlichen Personalanpassungen im Bereich der wirtschaftlichen Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz jeweils zeitnah und zunächst überplanmäßig vornimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die für den Prozess im Amt für Immobilienmanagement er- forderlichen Stellenanteile für Standortuntersuchungen, die Beschaffung/Anmietung bzw. den Bau, die Instandhaltung und den Betrieb der Einrichtungen separat zu ermitteln und darzustellen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Mietkonditionen für das durch einen Investor zu errichtende Pavillongebäude sind im weiteren Verfahren zu ermitteln. Sie werden den zuständigen Gremien im üblichen Verfahren in einer ge- sonderten Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt. Im Übrigen sind die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel ab 2015 jährlich wie folgt zu veranschlagen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 252.880 2016 ff. 271.920 Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 19.070 Integrations- hilfen 2016 ff. 20.800 Insgesamt: 2016 ff. 292.720 2015: 271.950 € - 3 - V/0825/2014 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Investitionsmaßnahme Ausstattung von Flüchtlingseinrichtungen Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2015 39.150 Summe aller Auszahlungen/Saldo 39.150 Da die hierfür erforderlichen Aufwands- bzw. Auszahlungsermächtigungen bislang nicht eingeplant sind, werden entsprechende Veränderungsblätter zum Haushaltsplanentwurf 2015 durch die Ver- waltung gefertigt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Anmietung der Pavillons weitere Aufwendungen für Mie- te entstehen. Für die Herrichtung des Grundstücks werden ebenso investive Mittel benötigt. Die Höhe der Mietaufwendungen und Investitionen sind derzeit noch nicht bekannt und werden im Rahmen der Vorlage zur Anmietung zu einem späteren Zeitpunkt zum Beschluss vorgelegt. Begründung: 1. Ausgangslage Mit der Vorlage V/0270/2014 „Aktuelle Unterbringungssituation und Perspektiven für die Wohn- raumversorgung von Flüchtlingen …“ wurde zuletzt der Bau von Gebäuden in Pavillonbauweise für Flüchtlinge auf den Weg gebracht. Die Maßnahmen waren dringend erforderlich, denn - so die damalige Vorlage - in den ersten zwei Monaten des Jahres 2014 mussten bereits 125 Menschen in Münster aufgenommen wurden. Die Stadt hatte ihre Aufnahmeverpflichtung für die Zuweisungen des Landes seinerzeit zu weniger als 90 % erfüllt. Daraus ergab sich eine Quote von ca. 70 Men- schen, die zeitnah aufzunehmen waren. Aktuell steigen die Zuzugszahlen sogar noch einmal deutlich an. Während noch zur Mitte des Jah- res 2014 ca. 50 bis 60 Flüchtlinge pro Monat neu nach Münster kamen, waren es im Oktober über 100 Menschen. Die Aufnahmeverpflichtung für die Zuweisungen des Landes ist zum Monatsende nur noch zu gut 83 % erfüllt, woraus sich eine Quote von ca. 151 Menschen ergibt, die zeitnah aufzunehmen sind. Es zeichnet sich ab, dass sich diese Entwicklung zum Winter hin noch fortset- zen wird. Die Zahl der Menschen, die in den Flüchtlingseinrichtungen und sonstigen Unterbringungskapazi- täten der Stadt Münster leben, ist inzwischen weiter angestiegen, auf heute knapp 1.350. Zum Jahresende 2013 waren es noch weniger als 1.000. Die Kapazitäten konnten und mussten also in 10 Monaten um fast 400 Plätze erhöht werden. Zur Erinnerung: Derzeit stehen insgesamt lediglich ca. 400 Plätze in dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen zur Verfügung. Über 900 Menschen leben in zeitlich befristeten Unterbringungslösungen. Auch die Zahl der Menschen, für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden müssen, steigt weiter an. Seit dem Jah- reswechsel um über 40 % von etwa 1.200 auf über 1.700. Mit den bislang durch den Rat beschlossenen Maßnahmen konnten bzw. können erhebliche Fort- schritte bei der Wohnraumversorgung der Flüchtlinge erzielt werden. Die neue dauerhafte Flücht- lingseinrichtung an der Heidestraße wird seit Oktober belegt. Das Pavillongebäude an der Nieber- - 4 - V/0825/2014 dingstraße ist seit etwa einem Monat bezogen, in Kürze folgt die vergleichbare Lösung in Sprakel. In Handorf kann das dritte geplante Pavillongebäude noch in diesem Jahr in Betrieb gehen. Zum neuen Jahr 2015 kommen dann die Kapazitäten der neuen Einrichtungen in Roxel und Nien- berge hinzu. In der ersten Jahreshälfte werden nach und nach die Projekte Warendorfer Straße 263, Erstaufnahmeeinrichtung Oxford-Kaserne und Schaumburgstraße 13 fertig gestellt. In der zweiten Jahreshälfte 2015 folgen dann die neue Einrichtung in Wolbeck, Tönskamp, und zum En- de des Jahres die dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Gelmer und Sprakel. Fest geplant ist damit im neuen Jahr die Fertigstellung von Räumen für die Unterbringung weiterer 450 Flüchtlinge. Daneben werden auch weiterhin ergänzende und zeitbefristete Lösungen zur Unterbringung von Flüchtlingen gesucht und aktiviert, wie z. B. weitere Häuser der Bundesanstalt für Immobilienauf- gaben, die durch den Abzug der britischen Streitkräfte frei wurden. Im Jahr 2015 wird die Nutzung einiger zeitlich befristeter Übergangsquartiere enden. Gleichzeitig gilt es, einzelne derzeit sehr stark belegte Standorte nach Möglichkeit wieder zu entlasten. Berücksichtigt man allein den Zu- wachs der Kapazitäten der letzten Monate und hält der Flüchtlingszustrom in der jetzigen Form weiter an, werden die bisherigen Planungen nicht ausreichen, um alle zuziehenden Menschen angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Die Prüfung von Standorten hat ergeben, dass die Fläche an der Pienersallee für den Bau einer Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise geeignet ist. Daher schlägt die Verwaltung vor, dort weitere Unterbringungskapazitäten zeitlich befristet zu realisieren. Diese Maßnahme ist unabhän- gig von der Planung neuer dauerhafter Flüchtlingseinrichtungen als Ergebnis des Mediationspro- zesses 2014 zu sehen (vgl. Vorlage V/0705/2014). Es werden absehbar weitere Übergangslösun- gen erforderlich sein, um die Zeit bis zum Bau neuer dauerhafter Einrichtungen zu überbrücken. 2. Vorgeschlagene Maßnahme - Bau einer Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise am Standort Roxel, Pienersallee 58 (Anlage) Auf dem städtischen Grundstück soll eine Einrichtung in Pavillonbauweise mit bis zu 50 Plätzen für Familien entstehen. Es sind bereits einige Gebäude auf dem Grundstück vorhanden, die verblei- bende Fläche reicht aber aus, um die angegebene Platzzahl in zweigeschossiger Bauweise zu erreichen. Vorrangig soll die Einrichtung für Flüchtlingsfamilien genutzt werden. Der Standort liegt etwas außerhalb des Ortskerns von Roxel, ist in dieser Hinsicht also weniger integrativ. Mit dem unmittelbar angrenzenden neuen Bahnhaltepunkt bietet er aber gute Voraussetzungen für die Mo- bilität der Menschen. Zudem besteht in der Nähe am Nottulner Landweg eine gute Nahversorgung. Die sozialarbeiterische und hausmeisterische Betreuung der Einrichtung soll den Standards der zuletzt eingerichteten Maßnahmen entsprechend mit jeweils 0,5 Vollzeitäquivalenten organisiert werden. Die Verwaltung schlägt vor, für diese Betreuung die erforderlichen Mittel für Personalauf- wendungen zu veranschlagen. In Roxel wird Anfang 2015 eine neue Flüchtlingseinrichtung an der Straße Zum Schultenhof in Betrieb gehen, die durch das Deutsches Rotes Kreuz Betreuungsdienste Westfalen-Lippe GmbH betreut wird. Mit dem Träger werden aktuell die Gespräche zur Aufnahme des Betriebs geführt. In dem Zusammenhang soll geklärt werden, ob der Träger bereit ist, auch die zeitlich befristete Be- treuung einer Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise an der Pienersallee zu übernehmen. Die Verwaltung sieht hierin Vorteile im Sinne einer vernetzten Arbeit für die Flüchtlinge im gesamten Stadtteil aber auch für den Träger selbst, dem insbesondere im personellen Bereich mehr Flexibili- tät und Synergien ermöglicht würden. Sollten diese Gespräche positiv verlaufen, würden die sich daraus ergebenden Mittelumschichtungen innerhalb des Budgets vorgenommen. Eine Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise auf dem Grundstück Pienersallee 58 soll nur vo- rübergehend betrieben werden. Derzeit ist aber nicht abschätzbar, wie sich der Zustrom von Flüchtlingen weiter entwickeln wird. Daher schlägt die Verwaltung vor, diese Entwicklungen zu- - 5 - V/0825/2014 nächst zu beobachten und die Fertigstellung der im Mediationsprozesses Mitte September 2014 (vgl. Vorlage V/0705/2014) im Stadtteil Roxel vorgesehenen dauerhaften Flüchtlingseinrichtung „Tilbecker Straße“ als Zeitpunkt für den Abbau des Pavillongebäudes an der Pienersallee anzu- streben. Die aktuelle Bedarfssituation für zusätzliche Plätze zur Versorgung von Flüchtlingen mit Wohn- raum ist dringend. Daher ist es wichtig nach Wegen zu suchen, um die notwendigen Verwaltungs-, Genehmigungs- und Planungsverfahren so kurz wie möglich zu gestalten. Dementsprechend sol- len auch die Spielräume des Vergaberechts ausgenutzt werden, um die vorgeschlagene Lösung in Pavillonbauweise so schnell wie möglich zu realisieren. Dazu soll auf Angebote zurückgegriffen werden, die durch die jüngsten Projekte vorliegen. Wenn die betreffenden Investoren entspre- chende Kapazitäten haben und diese zu den bisherigen Konditionen anbieten, soll im gegebenen rechtlichen Rahmen versucht werden, das nun vorgeschlagene Projekt durch die Wohn + Stadtbau GmbH auf diesem Weg zu beauftragen. 3. Personalsituation / Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen Der durch die vorgeschlagene Maßnahme an der Pienersallee in Roxel entstehende Personalbe- darf ist dargestellt und die Einrichtung der notwendigen Stellen wird entsprechend den zuletzt zu- grunde gelegten personellen Standards für Sozialarbeit sowie Hausmeisterdienst vorgeschlagen. Unabhängig davon sind zusätzliche Personalbedarfe schon vorher in erheblichem Umfang durch die zahlreichen Flüchtlinge entstanden, die in den letzten Monaten nach Münster zugezogen sind. Zuletzt am 12.02.2014 hat der Rat zur Kenntnis genommen, dass zur Bewältigung der gestiegenen Flüchtlingszahlen im Jahr 2014 unter Zugrundelegung der damaligen Flüchtlingszahlen zusätzli- ches Personal benötigt und eingesetzt wurde (vgl. Vorlage V/0956/2013). Seinerzeit lag der Vorla- ge eine Zahl von insgesamt 956, also ca. 1.000 in Einrichtungen zu betreuenden Flüchtlingen (Stand 23.12.2013) zugrunde. Die Zahl der Menschen, die in den Unterbringungseinrichtungen der Stadt Münster leben, ist nun- mehr auf ca. 1.350 gewachsen. Zum Jahresende werden voraussichtlich Kapazitäten im Umfang von ca. 1.520 Plätzen - die hier vorgeschlagenen neuen Maßnahmen in Pavillonbauweise noch nicht mitgerechnet - sozialarbeiterisch und hausmeisterisch zu betreuen sein. Auch die wirtschaftli- che und organisatorische Betreuung der ständig steigenden Zahl der Einrichtungsplätze und Über- gangsquartiere muss innerhalb der Verwaltung bewältigt werden. Für die alten Flüchtlingseinrichtungen (400 Plätze) galt ein Betreuungsstandard von 0,3 Vollzeit- äquivalenten (VZÄ) Sozialarbeit sowie 0,3 VZÄ Hauswart je Einrichtung (50 Plätze). Am 17.04.2013 hat der Rat den Standard für neue Flüchtlingseinrichtungen im Zusammenhang mit zeitlich befristeten Übergangslösungen zur Unterbringung von Flüchtlingen in Pavillonbauweise an den Standorten Brandhoveweg, Hoppengarten und Nordkirchenweg auf 0,5 VZÄ Sozialarbeit und Hauswart je Einrichtung erhöht. Mit dem Standard der sozialen Betreuung der seit Jahren bestehenden dauerhaften Flüchtlingsein- richtungen hat die Stadt Münster im Rahmen ihres Konzepts zur Integration und Unterbringung von Flüchtlingen Maßstäbe gesetzt, die in ihrer Qualität auch überregional Beachtung und Aner- kennung gefunden haben. Die Situation der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flücht- linge hat aber gerade in letzter Zeit nicht nur quantitativ eine dynamische Entwicklung genommen. Die persönliche Situation sehr vieler Flüchtlinge ist inzwischen durch komplexe Problemlagen ge- kennzeichnet, denen mit geeigneten und angemessenen Handlungsweisen begegnet werden muss. Gleichzeitig sind die Anforderungen und Ansprüche deutlich gestiegen, die heute durch die Bewohner der Flüchtlingseinrichtungen, vor allem aber auch durch Anwohner, Ehrenamtliche so- wie durch verschiedenen Institutionen, wie Kindertageseinrichtungen, Schulen, Beratungsstellen usw. an die städtischen Betreuungsteams gestellt werden. - 6 - V/0825/2014 Die Verwaltung hält es daher für erforderlich, in dieser Situation eine Entscheidung darüber her- beizuführen, wie die personellen Standards zur Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen in Münster und der dort lebenden Menschen in Zukunft aussehen sollen. Um den erheblich gestiegenen An- forderungen angemessen Rechnung tragen und eine qualitativ ausreichende Betreuung sicherstel- len zu können, schlägt die Verwaltung vor, den Personalstandard für die zu betreuenden Unter- bringungskapazitäten im Flüchtlingsbereich auf einen Betreuungsschlüssel von jeweils 0,50 VZÄ für Sozialarbeit und Hauswarte je 50 Plätze festzulegen. Dies soll ausdrücklich unabhängig davon gelten, ob es sich bei den Quartieren um dauerhafte oder temporäre Lösungen handelt, da es letztlich in jedem Fall darum geht, den Menschen eine angemessene Unterkunft, Betreuung und Unterstützung zu geben. Zu den konkreten Stellenbedarfen: Zum Ende des Jahres 2013 ergab sich ein Stellenbedarf von je 8,40 VZÄ Sozialarbeit und Haus- wart. Mit der Vorlage V/0270/2014 wurden weitere je 3,00 VZÄ Sozialarbeit und Hauswart im Zu- sammenhang mit den neuen Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise an der Nieberdingstra- ße, in Sprakel und in Handorf sowie für die geplante Erstaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen Oxford-Kaserne eingerichtet. Diese insgesamt jeweils 11,40 VZÄ sind inzwischen besetzt. Bei insgesamt 1.520 in Einrichtungen zu betreuenden Flüchtlingen (voraussichtlicher Stand am 31.12.2014) ergibt sich der Personalbedarf wie folgt: 400 / 50 x 0,3 = 2,4 VZÄ Sozialarbeit/Hauswarte für die alten Einrichtungen und 1.120 / 50 x 0,5 = 11,2 VZÄ Sozialarbeit/Hauswarte für neue Einrichtungen, zusammen 13,6 VZÄ bei vorhandenen 11,4 VZÄ besteht also zum 31.12.2014 ein zusätzlicher Personalbedarf von jeweils 2,2 VZÄ Sozialarbeit/Hauswarte. Im Sozialamt ergeben sich aus der inzwischen stark veränderten Situation zudem personelle Mehrbedarfe in der wirtschaftlichen und organisatorischen Betreuung der Einrichtungen. Ein- und Umzüge sind zu organisieren, Beschaffungen zu regeln und Benutzungsgebühren sowie Mieten abzurechnen. Für die regelmäßigen Verwaltungstätigkeiten werden weitere 0,5 VZÄ des mittleren Dienstes benötigt. Mit dem Zuzug der Flüchtlinge steigt die Zahl der Menschen erheblich, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Diese rechtliche Pflichtleistung wird in einem eigenen Sachgebiet innerhalb der Verwaltung bearbeitet und gewährt. In Abstimmung mit der Personalver- waltung wurde für eine sachgerechte Bearbeitung der wirtschaftlichen Hilfen eine Fallrelation er- mittelt, die Grundlage für die erforderlichen Personalanpassungen ist. Sie werden jeweils zeitnah und zunächst überplanmäßig vorgenommen und in den Stellenplänen berücksichtigt. Neben den Kernaufgaben der Versorgung mit Wohnraum sollen die sozialarbeiterischen Maßnah- men zur Begleitung und Integration der zuziehenden Flüchtlinge vor allem durch soziale Bezie- hungen in den Quartieren, Zugänge zu Bildung und Arbeit sowie die Einbindung von ehrenamtli- chen Kräften befördert werden. In Ergänzung zu den vorgeschlagenen Personalressourcen wer- den dazu die Mittel aufgestockt, um im Umfeld der Flüchtlingseinrichtungen in Zusammenarbeit mit freien Trägern oder Ehrenamtlichen organisierte Integrationshilfen anbieten und entwickeln zu können sowie ergänzende Betreuungen einzusetzen. Das Amt für Immobilienmanagement hat in den letzten Jahren insgesamt 30 zusätzliche Mietver- träge für die Unterbringung von Flüchtlingen abgeschlossen und dabei auch Umbau- und Instand- haltungsverpflichtungen übernommen. Die Realisierung weiterer Containerstandorte und die An- mietung zusätzlicher Wohnungen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist angesichts des anhaltenden Zustroms sehr wahrscheinlich. Es ist davon auszugehen, dass im Schnitt in je- dem Monat ein bis zwei neue Standorte in Betrieb genommen werden müssen. - 7 - V/0825/2014 Zur Sicherstellung dieser Anforderungen tritt zusätzlicher Personalbedarf auf, weil bereits frühzeitig im Rahmen der Standortklärungen, der Projektorganisation sowie der Abstimmung der Rahmen- bedingungen sowie nachfolgend im Zuge der Umsetzung der konkreten Maßnahmen eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen ist. Nach in der Regel erfolgter Veräußerung und anschließender Anmietung sind die Mieteraufgaben und die zum Teil hierbei mit übernommenen Bau-, Instandhal- tungs- und Betriebsverpflichtungen nicht übertragbar und durch das Amt für Immobilienmanage- ment wahrzunehmen. Insbesondere gibt es derzeit Defizite in der Bestandsverwaltung der Flücht- lingsunterkünfte (Mängelbehebung, Beseitigung von Schäden durch Mieter, Abrechnung etc.). Für die zusätzlichen Stellen geht die Verwaltung davon aus, dass sie zunächst über den Zeitraum von drei Jahren befristet werden, um die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich beobachten zu können. 4. Ausblick / Weiteres Verfahren Nach einem Beschluss über diese Vorlage wird die Verwaltung die notwendigen Verhandlungen mit der Wohn + Stadtbau GmbH aufnehmen, um den Bau der des Pavillongebäudes so schnell wie möglich zu organisieren. Durch die Maßnahmen können 50 zusätzliche Plätze für die Unterbrin- gung von Flüchtlingsfamilien geschaffen werden. Die aktuell sehr dynamische Entwicklung der Zuzugszahlen von Flüchtlingen lässt allerdings er- warten, dass die neuen Kapazitäten nicht dauerhaft ausreichen werden, um alle zuziehenden Menschen in Münster angemessen mit Wohnraum versorgen zu können. Daher wird die Verwal- tung neben der Planung neuer dauerhafter Flüchtlingseinrichtungen alle sich bietende Alternativen z. B. durch Anmietungen prüfen und ggf. zur Entscheidung vorlegen. Weiterhin werden auch Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise als gut geeignete Maßnah- men angestrebt, um auf die weiteren Entwicklungen vorbereitet zu sein. Die Verwaltung wird die Suche nach geeigneten Standorten fortsetzen und je nach Ergebnis und Stand der Unterbrin- gungssituation weitere Maßnahmen zur Realisierung vorschlagen. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Vorlage_2014_0825_Anlage_Pienersallee
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Druckansicht Maßstab 1 : 7500 Datum: 06.11.2014 Notizen: © Stadt Münster H 5757 244 R 3398 473 R 3399 650 H 5758 895 0 50 100 Meter Roxel Pienersallee 58 Anlage
Beratungsverlauf (8)
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- Nottulner Landweg
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- Warendorfer Straße 263
- Schaumburgstraße 13
- Nordkirchenweg
- Brandhoveweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0825/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.11.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37