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V/0825/2014

Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen, hier: Übergangslösungen in Roxel, Pienersallee, und Anpassung der Personalsituation in verschiedenen Aufgabenbereichen

Vorlagen 06.11.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 46

Beschlussvorlage

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Ansehen

Vorlage_2014_0825_Anlage_Pienersallee

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Ansehen

Beschlussvorlage

22347 Zeichen

V/0825/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen; hier: 
‒ Übergangslösung in Pavillonbauweise in Roxel, Pienersallee, und 
‒ Anpassung der Personalsituation in verschiedenen Aufgabenbereichen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
 Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 
25.11.2014 Integrationsrat Vorberatung 
25.11.2014 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
 Flächenmanagement Vorberatung 
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
 und E-Government Vorberatung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Am Standort Roxel, Pienersallee 58 (Anlage), wird vorübergehend eine Flüchtlingseinrichtung 
in Pavillonbauweise mit 50 Plätzen errichtet und betrieben. 
 
2. Das Pavillongebäude wird durch die Wohn + Stadtbau GmbH bzw. durch einen von ihr beauf-
tragten Investor schlüsselfertig zur Verfügung gestellt. Es wird durch die Stadt Münster ange-
mietet und mit dem notwendigen Mobiliar sowie den erforderlichen beweglichen Einrichtungs-
gegenständen ausgestattet. Wenn sich die Möglichkeit hierfür ergibt und ein Investor entspre-
chende Kapazitäten vorhält, wird für dieses Projekt die Ermächtigung erteilt, im rechtlich zuläs-
sigen Rahmen die Leistungen auf der Basis der vorliegenden Angebote zu beauftragen, die 
den Aufträgen für die zuletzt gebauten Pavillongebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen 
zugrunde liegen. 
 
3. Durch den weiter ansteigenden Zuzug von Flüchtlingen nach Münster entstehen für die Unter-
bringung, Betreuung und Versorgung der Menschen in den städtischen Flüchtlingseinrichtun-
gen zusätzliche Personalbedarfe. Dazu wird beschlossen: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0825/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5040 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.11.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0825/2014 
 
 
 Für die persönliche Betreuung der unter Beschlusspunkt 1 aufgeführten vorläufigen Unter-
bringungslösung werden mit Betriebsbeginn zusätzliche Mitarbeiter/-innen im Umfang von 
0,50 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) EGr. S 12 für Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-
innen und 0,50 VZÄ EGr. 4 für Hauswarte befristet für 3 Jahre ab Inbetriebnahme einge-
setzt. 
 Orientiert an den vom Rat am 17.04.2013 sowie am 12.02.2014 beschlossenen Personal-
standards mit einem Betreuungsschlüssel von jeweils 0,50 VZÄ für Sozialarbeit und Haus-
warte je 50 Plätze und um ausreichende Kapazitäten für die wirtschaftliche Betreuung der 
Unterbringungen zu schaffen, werden darüber hinaus folgende Stellenanteile im Sozialamt 
zur Verfügung gestellt: 
o 2,20 VZÄ EGr. S 12 für Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen, 
o 2,20 VZÄ EGr. 4 für Hauswarte und 
o 0,50 VZÄ EGr. 8 für die Sachbearbeitung zur Betreuung der Unterbringungen. 
 Der Personalstandard für die zu betreuenden Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsbe-
reich - ob dauerhafte oder temporäre Lösungen - wird nunmehr mit einem Betreuungs-
schlüssel von jeweils 0,50 VZÄ für Sozialarbeit und Hauswarte je 50 Plätze festgelegt. 
 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung nach der bislang üblichen Fallrelati-
on die erforderlichen Personalanpassungen im Bereich der wirtschaftlichen Hilfen nach 
dem Asylbewerberleistungsgesetz jeweils zeitnah und zunächst überplanmäßig vornimmt. 
 Die Verwaltung wird beauftragt, die für den Prozess im Amt für Immobilienmanagement er-
forderlichen Stellenanteile für Standortuntersuchungen, die Beschaffung/Anmietung bzw. 
den Bau, die Instandhaltung und den Betrieb der Einrichtungen separat zu ermitteln und 
darzustellen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Mietkonditionen für das durch einen Investor zu errichtende Pavillongebäude sind im weiteren 
Verfahren zu ermitteln. Sie werden den zuständigen Gremien im üblichen Verfahren in einer ge-
sonderten Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt. Im Übrigen sind die zur Umsetzung der 
Maßnahme erforderlichen Mittel ab 2015 jährlich wie folgt zu veranschlagen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 252.880  
   2016 ff. 271.920  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 19.070 Integrations-
hilfen 
   2016 ff. 20.800 
Insgesamt:   2016 ff. 292.720 2015: 
271.950 €

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V/0825/2014 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Investitionsmaßnahme  Ausstattung von  
Flüchtlingseinrichtungen 
   
Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den  
Erwerb von beweglichem  
Anlagevermögen 
2015 39.150  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  39.150  
 
Da die hierfür erforderlichen Aufwands- bzw. Auszahlungsermächtigungen bislang nicht eingeplant 
sind, werden entsprechende Veränderungsblätter zum Haushaltsplanentwurf 2015 durch die Ver-
waltung gefertigt. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Anmietung der Pavillons weitere Aufwendungen für Mie-
te entstehen. Für die Herrichtung des Grundstücks werden ebenso investive Mittel benötigt. Die 
Höhe der Mietaufwendungen und Investitionen sind derzeit noch nicht bekannt und werden im 
Rahmen der Vorlage zur Anmietung zu einem späteren Zeitpunkt zum Beschluss vorgelegt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Mit der Vorlage V/0270/2014 „Aktuelle Unterbringungssituation und Perspektiven für die Wohn-
raumversorgung von Flüchtlingen …“ wurde zuletzt der Bau von Gebäuden in Pavillonbauweise für 
Flüchtlinge auf den Weg gebracht. Die Maßnahmen waren dringend erforderlich, denn - so die 
damalige Vorlage - in den ersten zwei Monaten des Jahres 2014 mussten bereits 125 Menschen in 
Münster aufgenommen wurden. Die Stadt hatte ihre Aufnahmeverpflichtung für die Zuweisungen 
des Landes seinerzeit zu weniger als 90 % erfüllt. Daraus ergab sich eine Quote von ca. 70 Men-
schen, die zeitnah aufzunehmen waren. 
 
Aktuell steigen die Zuzugszahlen sogar noch einmal deutlich an. Während noch zur Mitte des Jah-
res 2014 ca. 50 bis 60 Flüchtlinge pro Monat neu nach Münster kamen, waren es im Oktober über 
100 Menschen. Die Aufnahmeverpflichtung für die Zuweisungen des Landes ist zum Monatsende 
nur noch zu gut 83 % erfüllt, woraus sich eine Quote von ca. 151 Menschen ergibt, die zeitnah 
aufzunehmen sind. Es zeichnet sich ab, dass sich diese Entwicklung zum Winter hin noch fortset-
zen wird. 
 
Die Zahl der Menschen, die in den Flüchtlingseinrichtungen und sonstigen Unterbringungskapazi-
täten der Stadt Münster leben, ist inzwischen weiter angestiegen, auf heute knapp 1.350. Zum 
Jahresende 2013 waren es noch weniger als 1.000. Die Kapazitäten konnten und mussten also in 
10 Monaten um fast 400 Plätze erhöht werden. Zur Erinnerung: Derzeit stehen insgesamt lediglich 
ca. 400 Plätze in dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen zur Verfügung. Über 900 Menschen leben 
in zeitlich befristeten Unterbringungslösungen. Auch die Zahl der Menschen, für die Leistungen 
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden müssen, steigt weiter an. Seit dem Jah-
reswechsel um über 40 % von etwa 1.200 auf über 1.700. 
 
Mit den bislang durch den Rat beschlossenen Maßnahmen konnten bzw. können erhebliche Fort-
schritte bei der Wohnraumversorgung der Flüchtlinge erzielt werden. Die neue dauerhafte Flücht-
lingseinrichtung an der Heidestraße wird seit Oktober belegt. Das Pavillongebäude an der Nieber-

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dingstraße ist seit etwa einem Monat bezogen, in Kürze folgt die vergleichbare Lösung in Sprakel. 
In Handorf kann das dritte geplante Pavillongebäude noch in diesem Jahr in Betrieb gehen. 
 
Zum neuen Jahr 2015 kommen dann die Kapazitäten der neuen Einrichtungen in Roxel und Nien-
berge hinzu. In der ersten Jahreshälfte werden nach und nach die Projekte Warendorfer Straße 
263, Erstaufnahmeeinrichtung Oxford-Kaserne und Schaumburgstraße 13 fertig gestellt. In der 
zweiten Jahreshälfte 2015 folgen dann die neue Einrichtung in Wolbeck, Tönskamp, und zum En-
de des Jahres die dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Gelmer und Sprakel. Fest geplant ist 
damit im neuen Jahr die Fertigstellung von Räumen für die Unterbringung weiterer 450 Flüchtlinge. 
 
Daneben werden auch weiterhin ergänzende und zeitbefristete Lösungen zur Unterbringung von 
Flüchtlingen gesucht und aktiviert, wie z. B. weitere Häuser der Bundesanstalt für Immobilienauf-
gaben, die durch den Abzug der britischen Streitkräfte frei wurden. Im Jahr 2015 wird die Nutzung 
einiger zeitlich befristeter Übergangsquartiere enden. Gleichzeitig gilt es, einzelne derzeit sehr 
stark belegte Standorte nach Möglichkeit wieder zu entlasten. Berücksichtigt man allein den Zu-
wachs der Kapazitäten der letzten Monate und hält der Flüchtlingszustrom in der jetzigen Form 
weiter an, werden die bisherigen Planungen nicht ausreichen, um alle zuziehenden Menschen 
angemessen mit Wohnraum zu versorgen.  
 
Die Prüfung von Standorten hat ergeben, dass die Fläche an der Pienersallee für den Bau einer 
Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise geeignet ist. Daher schlägt die Verwaltung vor, dort 
weitere Unterbringungskapazitäten zeitlich befristet zu realisieren. Diese Maßnahme ist unabhän-
gig von der Planung neuer dauerhafter Flüchtlingseinrichtungen als Ergebnis des Mediationspro-
zesses 2014 zu sehen (vgl. Vorlage V/0705/2014). Es werden absehbar weitere Übergangslösun-
gen erforderlich sein, um die Zeit bis zum Bau neuer dauerhafter Einrichtungen zu überbrücken.  
 
 
2. Vorgeschlagene Maßnahme - Bau einer Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise am 
Standort Roxel, Pienersallee 58 (Anlage) 
 
Auf dem städtischen Grundstück soll eine Einrichtung in Pavillonbauweise mit bis zu 50 Plätzen für 
Familien entstehen. Es sind bereits einige Gebäude auf dem Grundstück vorhanden, die verblei-
bende Fläche reicht aber aus, um die angegebene Platzzahl in zweigeschossiger Bauweise zu 
erreichen. Vorrangig soll die Einrichtung für Flüchtlingsfamilien genutzt werden. Der Standort liegt 
etwas außerhalb des Ortskerns von Roxel, ist in dieser Hinsicht also weniger integrativ. Mit dem 
unmittelbar angrenzenden neuen Bahnhaltepunkt bietet er aber gute Voraussetzungen für die Mo-
bilität der Menschen. Zudem besteht in der Nähe am Nottulner Landweg eine gute Nahversorgung. 
 
Die sozialarbeiterische und hausmeisterische Betreuung der Einrichtung soll den Standards der 
zuletzt eingerichteten Maßnahmen entsprechend mit jeweils 0,5 Vollzeitäquivalenten organisiert 
werden. Die Verwaltung schlägt vor, für diese Betreuung die erforderlichen Mittel für Personalauf-
wendungen zu veranschlagen. 
 
In Roxel wird Anfang 2015 eine neue Flüchtlingseinrichtung an der Straße Zum Schultenhof in 
Betrieb gehen, die durch das Deutsches Rotes Kreuz Betreuungsdienste Westfalen-Lippe GmbH 
betreut wird. Mit dem Träger werden aktuell die Gespräche zur Aufnahme des Betriebs geführt. In 
dem Zusammenhang soll geklärt werden, ob der Träger bereit ist, auch die zeitlich befristete Be-
treuung einer Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise an der Pienersallee zu übernehmen. Die 
Verwaltung sieht hierin Vorteile im Sinne einer vernetzten Arbeit für die Flüchtlinge im gesamten 
Stadtteil aber auch für den Träger selbst, dem insbesondere im personellen Bereich mehr Flexibili-
tät und Synergien ermöglicht würden. Sollten diese Gespräche positiv verlaufen, würden die sich 
daraus ergebenden Mittelumschichtungen innerhalb des Budgets vorgenommen. 
 
Eine Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise auf dem Grundstück Pienersallee 58 soll nur vo-
rübergehend betrieben werden. Derzeit ist aber nicht abschätzbar, wie sich der Zustrom von 
Flüchtlingen weiter entwickeln wird. Daher schlägt die Verwaltung vor, diese Entwicklungen zu-

- 5 - 
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nächst zu beobachten und die Fertigstellung der im Mediationsprozesses Mitte September 2014 
(vgl. Vorlage V/0705/2014) im Stadtteil Roxel vorgesehenen dauerhaften Flüchtlingseinrichtung 
„Tilbecker Straße“ als Zeitpunkt für den Abbau des Pavillongebäudes an der Pienersallee anzu-
streben. 
 
Die aktuelle Bedarfssituation für zusätzliche Plätze zur Versorgung von Flüchtlingen mit Wohn-
raum ist dringend. Daher ist es wichtig nach Wegen zu suchen, um die notwendigen Verwaltungs-, 
Genehmigungs- und Planungsverfahren so kurz wie möglich zu gestalten. Dementsprechend sol-
len auch die Spielräume des Vergaberechts ausgenutzt werden, um die vorgeschlagene Lösung in 
Pavillonbauweise so schnell wie möglich zu realisieren. Dazu soll auf Angebote zurückgegriffen 
werden, die durch die jüngsten Projekte vorliegen. Wenn die betreffenden Investoren entspre-
chende Kapazitäten haben und diese zu den bisherigen Konditionen anbieten, soll im gegebenen 
rechtlichen Rahmen versucht werden, das nun vorgeschlagene Projekt durch die Wohn + Stadtbau 
GmbH auf diesem Weg zu beauftragen. 
 
 
3. Personalsituation / Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen 
 
Der durch die vorgeschlagene Maßnahme an der Pienersallee in Roxel entstehende Personalbe-
darf ist dargestellt und die Einrichtung der notwendigen Stellen wird entsprechend den zuletzt zu-
grunde gelegten personellen Standards für Sozialarbeit sowie Hausmeisterdienst vorgeschlagen. 
 
Unabhängig davon sind zusätzliche Personalbedarfe schon vorher in erheblichem Umfang durch 
die zahlreichen Flüchtlinge entstanden, die in den letzten Monaten nach Münster zugezogen sind. 
Zuletzt am 12.02.2014 hat der Rat zur Kenntnis genommen, dass zur Bewältigung der gestiegenen 
Flüchtlingszahlen im Jahr 2014 unter Zugrundelegung der damaligen Flüchtlingszahlen zusätzli-
ches Personal benötigt und eingesetzt wurde (vgl. Vorlage V/0956/2013). Seinerzeit lag der Vorla-
ge eine Zahl von insgesamt 956, also ca. 1.000 in Einrichtungen zu betreuenden Flüchtlingen 
(Stand 23.12.2013) zugrunde. 
 
Die Zahl der Menschen, die in den Unterbringungseinrichtungen der Stadt Münster leben, ist nun-
mehr  auf ca. 1.350 gewachsen. Zum Jahresende werden voraussichtlich Kapazitäten im Umfang 
von ca. 1.520 Plätzen - die hier vorgeschlagenen neuen Maßnahmen in Pavillonbauweise noch 
nicht mitgerechnet - sozialarbeiterisch und hausmeisterisch zu betreuen sein. Auch die wirtschaftli-
che und organisatorische Betreuung der ständig steigenden Zahl der Einrichtungsplätze und Über-
gangsquartiere muss innerhalb der Verwaltung bewältigt werden. 
 
Für die alten Flüchtlingseinrichtungen (400 Plätze) galt ein Betreuungsstandard von 0,3 Vollzeit-
äquivalenten (VZÄ) Sozialarbeit sowie 0,3 VZÄ Hauswart je Einrichtung (50 Plätze). Am 
17.04.2013 hat der Rat den Standard für neue Flüchtlingseinrichtungen im Zusammenhang mit 
zeitlich befristeten Übergangslösungen zur Unterbringung von Flüchtlingen in Pavillonbauweise an 
den Standorten Brandhoveweg, Hoppengarten und Nordkirchenweg auf 0,5 VZÄ Sozialarbeit und 
Hauswart je Einrichtung erhöht. 
 
Mit dem Standard der sozialen Betreuung der seit Jahren bestehenden dauerhaften Flüchtlingsein-
richtungen hat die Stadt Münster im Rahmen ihres Konzepts zur Integration und Unterbringung 
von Flüchtlingen Maßstäbe gesetzt, die in ihrer Qualität auch überregional Beachtung und Aner-
kennung gefunden haben. Die Situation der Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flücht-
linge hat aber gerade in letzter Zeit nicht nur quantitativ eine dynamische Entwicklung genommen. 
 
Die persönliche Situation sehr vieler Flüchtlinge ist inzwischen durch komplexe Problemlagen ge-
kennzeichnet, denen mit geeigneten und angemessenen Handlungsweisen begegnet werden 
muss. Gleichzeitig sind die Anforderungen und Ansprüche deutlich gestiegen, die heute durch die 
Bewohner der Flüchtlingseinrichtungen, vor allem aber auch durch Anwohner, Ehrenamtliche so-
wie durch verschiedenen Institutionen, wie Kindertageseinrichtungen, Schulen, Beratungsstellen 
usw. an die städtischen Betreuungsteams gestellt werden.

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Die Verwaltung hält es daher für erforderlich, in dieser Situation eine Entscheidung darüber her-
beizuführen, wie die personellen Standards zur Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen in Münster 
und der dort lebenden Menschen in Zukunft aussehen sollen. Um den erheblich gestiegenen An-
forderungen angemessen Rechnung tragen und eine qualitativ ausreichende Betreuung sicherstel-
len zu können, schlägt die Verwaltung vor, den Personalstandard für die zu betreuenden Unter-
bringungskapazitäten im Flüchtlingsbereich auf einen Betreuungsschlüssel von jeweils 0,50 VZÄ 
für Sozialarbeit und Hauswarte je 50 Plätze festzulegen. Dies soll ausdrücklich unabhängig davon 
gelten, ob es sich bei den Quartieren um dauerhafte oder temporäre Lösungen handelt, da es 
letztlich in jedem Fall darum geht, den Menschen eine angemessene Unterkunft, Betreuung und 
Unterstützung zu geben. 
 
Zu den konkreten Stellenbedarfen: 
 
Zum Ende des Jahres 2013 ergab sich ein Stellenbedarf von je 8,40 VZÄ Sozialarbeit und Haus-
wart. Mit der Vorlage V/0270/2014 wurden weitere je 3,00 VZÄ Sozialarbeit und Hauswart im Zu-
sammenhang mit den neuen Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise an der Nieberdingstra-
ße, in Sprakel und in Handorf sowie für die geplante Erstaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen 
Oxford-Kaserne eingerichtet. Diese insgesamt jeweils 11,40 VZÄ sind inzwischen besetzt. 
 
Bei insgesamt 1.520 in Einrichtungen zu betreuenden Flüchtlingen (voraussichtlicher Stand am 
31.12.2014) ergibt sich der Personalbedarf wie folgt: 
 
400 / 50 x 0,3 = 2,4 VZÄ Sozialarbeit/Hauswarte für die alten Einrichtungen und 
1.120 / 50 x 0,5 = 11,2 VZÄ Sozialarbeit/Hauswarte für neue Einrichtungen,  
zusammen   13,6 VZÄ  
bei vorhandenen  11,4 VZÄ besteht also zum 31.12.2014 ein zusätzlicher Personalbedarf 
von jeweils  2,2 VZÄ Sozialarbeit/Hauswarte. 
 
Im Sozialamt ergeben sich aus der inzwischen stark veränderten Situation zudem personelle 
Mehrbedarfe in der wirtschaftlichen und organisatorischen Betreuung der Einrichtungen. Ein- und 
Umzüge sind zu organisieren, Beschaffungen zu regeln und Benutzungsgebühren sowie Mieten 
abzurechnen. Für die regelmäßigen Verwaltungstätigkeiten werden weitere 0,5 VZÄ des mittleren 
Dienstes benötigt.  
 
Mit dem Zuzug der Flüchtlinge steigt die Zahl der Menschen erheblich, die Leistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Diese rechtliche Pflichtleistung wird in einem eigenen 
Sachgebiet innerhalb der Verwaltung bearbeitet und gewährt. In Abstimmung mit der Personalver-
waltung wurde für eine sachgerechte Bearbeitung der wirtschaftlichen Hilfen eine Fallrelation er-
mittelt, die Grundlage für die erforderlichen Personalanpassungen ist. Sie werden jeweils zeitnah 
und zunächst überplanmäßig vorgenommen und in den Stellenplänen berücksichtigt. 
 
Neben den Kernaufgaben der Versorgung mit Wohnraum sollen die sozialarbeiterischen Maßnah-
men zur Begleitung und Integration der zuziehenden Flüchtlinge vor allem durch soziale Bezie-
hungen in den Quartieren, Zugänge zu Bildung und Arbeit sowie die Einbindung von ehrenamtli-
chen Kräften befördert werden. In Ergänzung zu den vorgeschlagenen Personalressourcen wer-
den dazu die Mittel aufgestockt, um im Umfeld der Flüchtlingseinrichtungen in Zusammenarbeit mit 
freien Trägern oder Ehrenamtlichen organisierte Integrationshilfen anbieten und entwickeln zu 
können sowie ergänzende Betreuungen einzusetzen. 
 
Das Amt für Immobilienmanagement hat in den letzten Jahren insgesamt 30 zusätzliche Mietver-
träge für die Unterbringung von Flüchtlingen abgeschlossen und dabei auch Umbau- und Instand-
haltungsverpflichtungen übernommen. Die Realisierung weiterer Containerstandorte und die An-
mietung zusätzlicher Wohnungen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist angesichts 
des anhaltenden Zustroms sehr wahrscheinlich. Es ist davon auszugehen, dass im Schnitt in je-
dem Monat ein bis zwei neue Standorte in Betrieb genommen werden müssen.

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V/0825/2014 
Zur Sicherstellung dieser Anforderungen tritt zusätzlicher Personalbedarf auf, weil bereits frühzeitig 
im Rahmen der Standortklärungen, der Projektorganisation sowie der Abstimmung der Rahmen-
bedingungen sowie nachfolgend im Zuge der Umsetzung der konkreten Maßnahmen eine Vielzahl 
von Aufgaben zu bewältigen ist. Nach in der Regel erfolgter Veräußerung und anschließender 
Anmietung sind die Mieteraufgaben und die zum Teil hierbei mit übernommenen Bau-,  Instandhal-
tungs- und Betriebsverpflichtungen nicht übertragbar und durch das Amt für Immobilienmanage-
ment wahrzunehmen. Insbesondere gibt es derzeit Defizite in der Bestandsverwaltung der Flücht-
lingsunterkünfte (Mängelbehebung, Beseitigung von Schäden durch Mieter, Abrechnung etc.). 
 
Für die zusätzlichen Stellen geht die Verwaltung davon aus, dass sie zunächst über den Zeitraum 
von drei Jahren befristet werden, um die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich beobachten zu 
können. 
 
 
4. Ausblick / Weiteres Verfahren 
 
Nach einem Beschluss über diese Vorlage wird die Verwaltung die notwendigen Verhandlungen 
mit der Wohn + Stadtbau GmbH aufnehmen, um den Bau der des Pavillongebäudes so schnell wie 
möglich zu organisieren. Durch die Maßnahmen können 50 zusätzliche Plätze für die Unterbrin-
gung von Flüchtlingsfamilien geschaffen werden. 
 
Die aktuell sehr dynamische Entwicklung der Zuzugszahlen von Flüchtlingen lässt allerdings er-
warten, dass die neuen Kapazitäten nicht dauerhaft ausreichen werden, um alle zuziehenden 
Menschen in Münster angemessen mit Wohnraum versorgen zu können. Daher wird die Verwal-
tung neben der Planung neuer dauerhafter Flüchtlingseinrichtungen alle sich bietende Alternativen 
z. B. durch Anmietungen prüfen und ggf. zur Entscheidung vorlegen. 
 
Weiterhin werden auch Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise als gut geeignete Maßnah-
men angestrebt, um auf die weiteren Entwicklungen vorbereitet zu sein. Die Verwaltung wird die 
Suche nach geeigneten Standorten fortsetzen und je nach Ergebnis und Stand der Unterbrin-
gungssituation weitere Maßnahmen zur Realisierung vorschlagen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Vorlage_2014_0825_Anlage_Pienersallee

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Maßstab 1 : 7500
Datum: 06.11.2014
Notizen:
© Stadt Münster
H 5757 244
R 3398 473
R 3399 650
H 5758 895
0 50 100
Meter
Roxel
Pienersallee 58
Anlage

Beratungsverlauf (8)

13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.31 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.11.2014 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.11.2014 Integrationsrat
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 39 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2014 Rat
TOP 46 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Pienersallee 58
  • Heidestraße
  • Tilbecker Straße
  • Tönskamp
  • Nottulner Landweg
  • Zum Schultenhof
  • Warendorfer Straße 263
  • Schaumburgstraße 13
  • Nordkirchenweg
  • Brandhoveweg
  • Hoppengarten

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Details

Aktenzeichen
V/0825/2014
Typ
Vorlagen
Datum
06.11.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37