V/0784/2013
Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
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GBB2014(Anlage2)
1906 Zeichen
Anlage 2 PG 0210 Rettungsdienst Kalkulation der Gebühreneinnahmen für das Jahr 2014 lfd. Nr. Art der Leistung Anzahl der Transporte 2011 Anzahl der Transporte 2012 Erwartete Transporte 2014 Bisherige Gebührensätze in € Gebührenaufkommen ohne Veränderung der Gebühren in € Gebührensätze 2014 in € Gebührenaufkommen insgesamt 2014 in € Notfallrettung (ohne Notarzt) 1 Notfallrettung (RTW) ohne Fehleinsätze 19.411 20.590 21.100 253,00 5.338.300,00 292,00 6.161.200,00 2 RTW außerhalb 473 531 550 253,00 139.150,00 292,00 160.600,00 3 RTW km-Pauschale durchschn. 80 km je Einsatz 473 531 550 2,40 105.600,00 3,00 132.000,00 4 RTW Desinfektion 112 149 150 80,00 12.000,00 100,00 15.000,00 5 RTW; angefordert, aber nicht benutzt 3 2 2 60,00 120,00 60,00 120,00 Summe Notfallrettung (ohne Notarzt) 6.468.920,00 Notarzt 6 Notarzt (NEF) ohne Fehleinsätze 5.104 5.093 5.150 337, 00 1.735.550,00 309,00 1.591.350,00 7 Begleitung eines Verlegungstrans- portes (RTW) durch den Notarzt (in Std.) 1.220 1.148 1.180 67,00 79.060,00 70,00 82.600,00 8 NEF km-Pauschale, durchschn. 15 Km je Transport 23 31 25 2,40 900,00 3,00 1.125,00 Summe Notarzt 1.675.075,00 Krankentransport 9 KTW in Münster, Stadtfahrt 7.186 7.163 8.200 120,00 984 .000,00 146,00 1.197.200,00 10 KTW außerhalb 2.597 2.655 2.750 120,00 330.000,00 146,00 401.500,00 11 Krankentransporte von Fachklinik zu Fachklinik des UKM 982 1.347 in lfd. Nr. 9 enthalten 73,00 Gebührentarif entfällt ab 2014 siehe lfd. Nr. 9 in lfd. Nr. 9 enthalten 12 KTW km-Pauschale, durchschn. 90 Km je Transport 2.597 2.655 2.750 2,40 594.000,00 3,00 742.500,00 13 KTW Desinfektion 720 862 930 70,00 65.100,00 80,00 74.400,00 14 KTW; angefordert, aber nicht benutzt 7 6 8 30,00 240,0 0 30,00 240,00 Summe Krankentransport 2.415.840,00 Summe Rettungsdienst 9.337.020,00 10.559.835,00 Gebührenbedarfsberechnung GBB2014.XLS
Beschlussvorlage
7521 Zeichen
V/0784/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Feuerwehr
Betrifft
Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Beratungsfolge
19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung
11.12.2013 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der
Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
wird beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Die höheren Erträge werden über ein Verän-
derungsblatt zum Haushaltsplanentwurf 2014 eingebracht.
Begründung:
Die Stadt Münster erhebt für Einsätze des Rettungsdienstes Benutzungsgebühren auf Grundlage
der „Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster“. Mit der Neufassung der G e-
bührensatzung zum 01.01.2014 sollen die Gebührentarife an die voraussichtliche Ko sten- und
Erlösentwicklung angepasst werden.
Die letzte Änderung der Rettungsdienstgebühren erfolgte zum 01.01.2006.
Vorlagen-Nr.:
V/0784/2013
Auskunft erteilt:
Herr Drewes
Ruf:
20 25 81 10
E-Mail:
DrewesG@stadt-muenster.de
Datum:
13.11.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0784/2013
Nach nunmehr acht Jahren ist eine Änderung der Gebührentarife erforderlich, um den angestre b-
ten Kostendeckungsgrad im Rettungsdienst von 100 Prozent erreichen zu können.
Die Kalkulation 20 14 schließt bei unveränderten Gebührentarifen unter Berücksichtigung der v o-
raussichtlichen Kosten und Erlöse mit einer Unterdeckung ab (Zuschuss von -1.222.815 €, s. u.
und Anlage 2). Das entspricht einem Kostendeckungsgrad von 88,9 Prozent. Die laufenden Kosten
werden demnach nicht mehr durch laufende Erlöse, insbesondere durch Gebüh reneinnahmen,
gedeckt.
Die Unterdeckung kann auch nicht - wie in den Vorjahren - vollständig durch den positiven Bestand
(„Guthaben“) des Sonderpostens für den Gebührenau sgleich des Rettungsdienstes ausgeglichen
werden. Das noch vorhandene „Guthaben“ des Sonderpostens in Höhe von 197.520,00 € ist rec h-
nerisch der Hauptkostenstelle Notarztdienst (NEF) zuzuordnen. In die Gebührenkalkulation 2014
ist hiervon eine Zuführung in Höhe von 100.000,00 € eingeflossen; insbesondere dadurch konnte
die Gebühr im Notarztdienst gesenkt werden (s. u.).
Hierbei wurde berücksichtigt, dass sich die Kosten - und Erlössituationen der einzelnen Hauptko s-
tenstellen Notfallrettung (RTW), Notarztdienst (NEF) und Krankentransport (KTW) in den letzten
Jahren unterschiedlich entwickelt haben. Im Ergebnis führt das zu steigenden Gebührentarifen in
der Notfallrettung und im Krankentransport sowie zu einem sinkenden Gebührentarif im Notarz t-
dienst.
Der ermäßigte Tarif für Krankentransporte innerhalb des Universitätsklinikums Münster (UKM) v on
73,00 € je Transport wird künftig nicht mehr angeboten. Ein Zeitvorteil bei der Durchführung dieser
Transporte besteht im Vergleich zu anderen Krankentransporten innerhalb des Stadtgebietes
Münster nicht mehr, so dass künftig ein einheitlicher Tarif für alle Krankentransporte gilt.
Die Ausschreibungsergebnisse der kürzlich abgeschlossenen europaweiten Ausschreibung im
Krankentransport wurden bei der Kalkulation der KTW-Gebühren bereits berücksichtigt.
Übersicht der wesentlichen Gebührentarife (Auszug):
Lfd.
Nr. Gebührenart
Gebühr
neu 2014
Gebühr
alt
Veränderung
in Prozent
letzte
Änderung
1 Notfallrettung (RTW) 292,00 € 253,00 € + 15,4 % 01.01.2006
2 Notarztdienst (NEF) 309,00 € 337,00 € - 8,2 % 01.01.2006
3 Krankentransport (KTW) 146,00 € 120,00 € + 21,7 % 01.01.2006
4 km-Pauschale KTW/RTW/NEF
(außerhalb des Stadtgebietes)
3,00 € 2,40 € + 25,0 % 01.01.2006
Durchschnittliche Anpassung unter Berücksichtigung des Gesamtvolumens zum Ausgleich der
ausgewiesenen Unterdeckung (-1.222.815 €): + 13,1 %.
Getrennt nach den Hauptkostenstellen ergeben sich folgende Kostenanteile:
Betriebskostenabrechnung
2011
Betriebskosten-
abrechnung
2012
Kalkulation
2013
Kalkulation
2014
Notfallrettung
(RTW)
5.663.444 € 5.998.615 € 6.250.000 € 6.721.924 €
Notarztdienst
(NEF)
1.493.877 € 1.571.948 € 1.690.000 € 1.845.981 €
Krankentransport
(KTW)
2.139.465 € 2.247.779 € 2.189.929 € 2.429.575 €
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V/0784/2013
9.296.786 € 9.818.342 € 10.129.929
€
10.997.480
€
Gebührenbedarfsberechnung (GBB)/Kalkulation 2014:
Kosten-/Erlösübersicht 2014:
Rettungsdienst
Produktgruppe 0210
Kalkulation 2014
(in €)
Bemerkungen
Erlöse
Gebühreneinnahmen 9.337.020 Unter Berücksichtigung aktueller
Gebührentarife bis 31.12.2013
nach Anpassung zum
01.01.2014 zusätzlich:
1.222.815 Mehreinnahmen nach Gebüh-
renanpassung zum 01.01.2014
Gebühreneinnahmen
Insgesamt:
10.559.835 Gebührenaufkommen 2014 ins-
gesamt nach Anpassung der
Tarife zum 01.01.2014
Sonstige Erlöse 437.645 einschl. Verwaltungskostener-
stattung (VKE)
Summe Erlöse: 10.997.480
Kosten
Personalkosten
5.868.060 einschl. Pensionsrückstellun-
gen; ohne Versorgung u. Beihil-
fe für Pensionäre
Vergütung
Einsatzleistungen
2.140.000 Krankentransport,
Notarztdienst
Sachkosten 1.689.420
Kalk. Kosten 1.300.000 Abschreibungen, Verzinsung
Summe Kosten: 10.997.480
Ergebnis Zuschuss: 0
Übersicht der Kosten- und Erlösentwicklung des Rettungsdienstes:
Jahr Kosten (€) Erlöse (€) Über-
schuss/
Zuschuss
(€)
Kalkulierter
Kostende-
ckungsgrad
(GBB)
Kostende-
ckungsgrad
lt. Abrech-
nung (BAB)
Abweichung
BAB ./. GBB
(in %-P.)
2014 10.997.480 10.997.480 0 100,0 %
2013 10.129.929 9.299.082 - 830.847 91,8 %
2012 9.818.343 9.405.547 - 412.796 95,8 % 92,8 % 3,0
2011 9.296.787 9.061.902 - 234.885 95,0 % 97,5 % 2,5
2010 8.135.787 8.374.512 238.725 100,1 % 102,9 % 2,8
2009 8.086.654 8.811.991 725.337 102,2 % 109,0 % 6,8
2008 7.225.872 8.363.584 1.137.712 97,8 % 115,7 % 17,9
Die letzte ausgeglichene Gebührenkalkulation ohne Inanspruchnahme de s Sonderpostens zum
Gebührenausgleich des Rettungsdienstes konnte für das Wirtschaftsjahr 2010 erstellt werden.
Danach war ein rechnerischer Ausgleich der Kosten - und Erlössituation nicht mehr möglich. Die
Unterdeckung wird seitdem jedes Jahr größer (s. o., Tabelle)
- 4 -
V/0784/2013
III. Beteiligung der Krankenkassen bei der Festsetzung der Gebühren:
Nach § 14 Abs. 1 RettG NRW erfolgt die Festsetzung der Gebühren auf der Grundlage des jeweils
geltenden Bedarfsplanes. Die aktuelle Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst
wird derzeit beraten und soll durch den Rat a m 11.12.2013 beschlossen werden (Ratsvorlage
V/0659/2013).
Nach § 14 Abs. 2 RettG NRW ist der Entwurf der Gebührensatzung den Verbänden der Kranke n-
kassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften mit beurteilungsfäh i-
gen Unterlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anz u-
streben.
Die Krankenkassen haben ihr Einvernehmen am 13.11.2013 erklärt.
I. V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Neufassung der „Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster“ einschl. Gebüh-
rentarif (Anlage 1)
Kalkulation der Gebühreneinnahmen für das Jahr 2014 (Anlage 2)
Gegenüberstellung der Rettungsdienstgebühren alt/neu (Anlage 3)
Interkommunaler Gebührenvergleich der Rettungsdienstgebühren in NRW (Anlage 4)
GebührenvergleichNRW2013(Anlage4)
742 Zeichen
Anlage 4 Gebühren im Rettungsdienst 2013 Interkommunaler Vergleich Stadt Krankentransport (KTW) in € Notfallrettung (RTW) in € Notarztdienst (NEF) in € Bemerkungen Aachen 105,24 188,91 251,19 Gebühr nach Einsatzdauer, 60 Min. angesetzt Bielefeld 95,00 315,00 309,40 Bochum 85,00 280,00 288,00 Bonn 77,97 213,24 292,73 Bottrop 180,00 389,00 388,00 Dortmund 135,00 322,00 235,00 Duisburg 103,50 344,55 409,35 Köln entfällt 279,00 305,00 Mülheim 124,00 300,00 345,00 Solingen 134,00 334,00 489,00 Wuppertal 113,39 356,19 336,91 Durchschnitt der ausgewählten Städte in NRW 115,31 301,99 331,78 Münster (seit 01.01.06) 120,00 253,00 337,00 Münster (gepl. ab 01.01.14) 146,00 292,00 309,00 GebührenvergleichNRW2013.xls
GebührensatzungRettungsdienst2014(Anlage1)
4127 Zeichen
Anlage 1
Gebührensatzung für den Rettungsdienst
der Stadt Münster
vom
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. N W. S. 666 / SGV. NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 0 1.10.2013 (GV. NRW. S. 564) sowie der
§§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das L and Nordrhein-Westfalen vom 21.
Oktober 1969 (GV. NW. S. 712 / SGV.NRW.610), zuletz t geändert durch Art. 1 ÄndG v.
13.12.2011 (GV.NRW.S. 687) und der §§ 2, 6, 14, 15 des Gesetzes über den Rettungsdienst
(RettG NRW) vom 24.11.1992 (GV. NRW. S. 458 / SGV. NRW.215), zuletzt geändert durch
Art. 1 ÄndG v. 18.12.2012 (GV.NRW.S. 670)
hat der Rat der Stadt Münster am
nachstehende Satzung beschlossen:
§ 1 Rettungsdienst
Als Träger des Rettungsdienstes gemäß § 6 RettG NRW unterhält die Stadt Münster den
Rettungsdienst als öffentliche Einrichtung.
§ 2 Gebührenpflicht
Für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes werden Gebühren nach dieser Satzung und
des anliegenden Gebührentarifes, der Bestandteil dieser Satzung ist, erhoben.
§ 3 Gebührenpflichtige
Gebührenpflichtig sind die Benutzer des Krankentransportwagens bzw. die Notfallpatienten.
§ 4 Fälligkeit
Die Gebühr ist spätestens innerhalb eines Monats na ch Bekanntgabe des
Gebührenbescheides zu entrichten.
§ 5 Begleitperson
Die Mitnahme einer Begleitperson für jeden Kranken ist gebührenfrei. Ein Anspruch auf
Mitnahme bei der Rückfahrt besteht nicht.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Gebührensatzung fü r den Rettungsdienst der Stadt Münster
vom 17.12.1974 (Amtsblatt der Stadt Münster 1974 S. 177), in der Fassung der 22.
Änderungssatzung vom 08.12.2005 (Amtsblatt der Stadt Münster 2005 S. 235) außer Kraft.
Gebührentarif zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
vom
Gebühr je
Benutzer/-in
1. Inanspruchnahme von Krankentransportwagen (KTW)
1.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster von 07:00 - 22:00 Uhr 146,00 €
1.2 innerhalb des Stadtgebietes Münster von 22:00 - 07:00 Uhr (siehe 2.1
und 5)
292,00 €
1.3 über das Stadtgebiet Münster hinaus; zusätzlich zu der Gebühr unter
Ziffer 1.1 bis 1.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
3,00 €
2. Inanspruchnahme von Rettungswagen (RTW)
2.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 292,00 €
2.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter
Ziffer 2.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
3,00 €
3. Inanspruchnahme von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) und eines
Notarztes/einer Notärztin
3.1 Einsatz eines Notarztes/ einer Notärztin 150,00 €
3.2 Einsatz eines NEF 159,00 €
3.3 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter
Ziffer 3.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
3,00 €
3.4 Für eine anschließende Beförderung des Patienten/der Patientin
innerhalb des Stadtgebietes Münster werden zusätzlich zu den NEF-
und Notarztgebühren Gebühren nach Ziffer 1.1 bis 2.2 dieses Ge-
bührentarifs erhoben
4. Arztbegleitete Verlegungstransporte
4.1 Kosten des Begleitarztes/der Begleitärztin je angefangene Stunde 70,00 €
4.2 Kosten für das Verlegungsfahrzeug je Einsatz 29 2,00 €
4.3 Über das Stadtgebiet Münster hinaus: zusätzlich zu der Gebühr unter
Ziffer 4.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
3,00 €
5. In der Zeit von 22:00 bis 07:00 Uhr werden ausschließlich
Rettungswagen vorgehalten
6. Desinfektion
6.1 eines KTW 80,00 €
6.2 eines RTW 100,00 €
7. Mehrpersonentransport
7.1 Gleichzeitiger Transport mehrerer Personen
- für jede weitere Person: Zuschlag von 50 %
8. Nicht benutzte KTW / RTW / NEF
8.1 Ausfahrt eines bestellten, aber nicht benutzten Rettungsdienstfahr-
zeuges
8.1.1 KTW 30,00 €
8.1.2 RTW 60,00 €
8.1.3 NEF 100,00 €
9. Wartezeit
9.1 Von mehr als 15 Minuten für jede angefangene halbe Stunde 40,00 €
Gebührentarifalt2013neu2014(Anlage3)
2512 Zeichen
Anlage 3
Gebührentarif zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Gebührenvergleich alt (2013) / neu (2014)
Gebühr je
Benutzer/-in
alt (2013)
Gebühr je
Benutzer/-in
neu (2014)
1. Inanspruchnahme von Krankentransportwagen (KTW)
1.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster von 07:00 - 22:00 Uhr 120,00 € 146,00 €
1.2 innerhalb des Stadtgebietes Münster von 22:00 - 07:00 Uhr
(siehe 2.1 und 5)
253,00 € 292,00 €
1.3 über das Stadtgebiet Münster hinaus; zusätzlich zu der Gebühr
unter Ziffer 1.1 bis 1.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
2,40 € 3,00 €
1.4 von Fachklinik zu Fachklinik des UKM (ermäßigter Tarif) 73,00 € entfällt
2. Inanspruchnahme von Rettungswagen (RTW)
2.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 253,00 € 29 2,00 €
2.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr
unter Ziffer 2.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
2,40 € 3,00 €
3. Inanspruchnahme von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF)
und eines Notarztes/einer Notärztin
3.1 Einsatz eines Notarztes/ einer Notärztin 155,00 € 150,00 €
3.2 Einsatz eines NEF 182,00 € 159,00 €
3.3 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr
unter Ziffer 3.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
2,40 € 3,00 €
3.4 Für eine anschließende Beförderung des Patienten/der Patientin
innerhalb des Stadtgebietes Münster werden zusätzlich zu den
NEF- und Notarztgebühren Gebühren nach Ziffer 1.1 bis
2.2 dieses Gebührentarifs erhoben
4. Arztbegleitete Verlegungstransporte
4.1 Kosten des Begleitarztes/der Begleitärztin je angefangene
Stunde
67,00 € 70,00 €
4.2 Kosten für das Verlegungsfahrzeug je Einsatz 25 3,00 € 292,00 €
4.3 Über das Stadtgebiet Münster hinaus: zusätzlich zu der Gebühr
unter Ziffer 4.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
2,40 € 3,00 €
5. In der Zeit von 22:00 bis 07:00 Uhr werden ausschließlich
Rettungswagen vorgehalten
6. Desinfektion
6.1 eines KTW 70,00 € 80,00 €
6.2 eines RTW 80,00 € 100,00 €
7. Mehrpersonentransport
7.1 Gleichzeitiger Transport mehrerer Personen
- für jede weitere Person: Zuschlag von 50 %
8. Nicht benutzte KTW / RTW / NEF
8.1 Ausfahrt eines bestellten, aber nicht benutzten Rettungs-
dienstfahrzeuges
8.1.1 KTW 30,00 € 30,00 €
8.1.2 RTW 60,00 € 60,00 €
8.1.3 NEF 100,00 € 100,00 €
9. Wartezeit
9.1 Von mehr als 15 Minuten für jede angefangene halbe Stunde 40,00 € 40,00 €
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0784/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.11.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37