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V/0784/2013

Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster

Vorlagen 14.11.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2013, TOP 45.1

GBB2014(Anlage2)

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

GebührenvergleichNRW2013(Anlage4)

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Ansehen

GebührensatzungRettungsdienst2014(Anlage1)

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Ansehen

Gebührentarifalt2013neu2014(Anlage3)

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Ansehen

GBB2014(Anlage2)

1906 Zeichen

Anlage 2 
PG 0210 Rettungsdienst 
Kalkulation der Gebühreneinnahmen für das Jahr 2014
lfd. 
Nr. Art der Leistung 
Anzahl der 
Transporte 
2011 
Anzahl der 
Transporte 
2012 
Erwartete 
Transporte 
2014 
Bisherige 
Gebührensätze 
in €
Gebührenaufkommen 
ohne Veränderung der 
Gebühren 
in €
Gebührensätze 
2014 
in €
Gebührenaufkommen 
insgesamt 2014 
in €
Notfallrettung (ohne Notarzt) 
1 Notfallrettung (RTW) ohne Fehleinsätze 19.411 20.590 21.100 253,00 5.338.300,00 292,00 6.161.200,00 
2 RTW außerhalb 473 531 550 253,00 139.150,00 292,00 160.600,00 
3
RTW km-Pauschale 
durchschn. 80 km je Einsatz 473 531 550 2,40 105.600,00 3,00 132.000,00 
4 RTW Desinfektion 112 149 150 80,00 12.000,00 100,00 15.000,00 
5 RTW; angefordert, aber nicht benutzt 3 2 2 60,00 120,00 60,00 120,00 
Summe Notfallrettung (ohne 
Notarzt) 6.468.920,00 
Notarzt 
6 Notarzt (NEF) ohne Fehleinsätze 5.104 5.093 5.150 337, 00 1.735.550,00 309,00 1.591.350,00 
7
Begleitung eines Verlegungstrans- 
portes (RTW) durch den Notarzt (in Std.) 1.220 1.148 1.180 67,00 79.060,00 70,00 82.600,00 
8
NEF km-Pauschale, 
durchschn. 15 Km je Transport 23 31 25 2,40 900,00 
3,00 1.125,00 
Summe Notarzt 1.675.075,00 
Krankentransport 
9 KTW in Münster, Stadtfahrt 7.186 7.163 8.200 120,00 984 .000,00 146,00 1.197.200,00 
10 KTW außerhalb 2.597 2.655 2.750 120,00 330.000,00 146,00 401.500,00 
11 
Krankentransporte von Fachklinik zu 
Fachklinik des UKM 982 1.347 
in lfd. Nr. 9 
enthalten 73,00 
Gebührentarif entfällt 
ab 2014 siehe lfd. Nr. 9 in lfd. Nr. 9 enthalten 
12 
KTW km-Pauschale, 
durchschn. 90 Km je Transport 2.597 2.655 2.750 2,40 594.000,00 
3,00 742.500,00 
13 KTW Desinfektion 720 862 930 70,00 65.100,00 80,00 74.400,00 
14 KTW; angefordert, aber nicht benutzt 7 6 8 30,00 240,0 0 30,00 240,00 
Summe Krankentransport 2.415.840,00 
Summe Rettungsdienst 9.337.020,00 10.559.835,00 
Gebührenbedarfsberechnung 
GBB2014.XLS

Beschlussvorlage

7521 Zeichen

V/0784/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Feuerwehr 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
11.12.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der  
 
Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster 
 
wird beschlossen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Die höheren Erträge werden über ein Verän-
derungsblatt zum Haushaltsplanentwurf 2014 eingebracht. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster erhebt für Einsätze des Rettungsdienstes Benutzungsgebühren auf Grundlage 
der „Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster“. Mit der Neufassung der G e-
bührensatzung zum 01.01.2014 sollen die Gebührentarife an die voraussichtliche Ko sten- und 
Erlösentwicklung angepasst werden. 
 
Die letzte Änderung der Rettungsdienstgebühren erfolgte zum 01.01.2006. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0784/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Drewes 
Ruf: 
20 25 81 10 
E-Mail: 
DrewesG@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.11.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0784/2013 
 
Nach nunmehr acht Jahren ist eine Änderung der Gebührentarife erforderlich, um den angestre b-
ten Kostendeckungsgrad im Rettungsdienst von 100 Prozent erreichen zu können. 
 
Die Kalkulation 20 14 schließt bei unveränderten Gebührentarifen unter Berücksichtigung der v o-
raussichtlichen Kosten und Erlöse mit einer Unterdeckung ab (Zuschuss von -1.222.815 €, s. u. 
und Anlage 2). Das entspricht einem Kostendeckungsgrad von 88,9 Prozent. Die laufenden Kosten 
werden demnach nicht mehr durch laufende Erlöse, insbesondere durch Gebüh reneinnahmen, 
gedeckt.  
 
Die Unterdeckung kann auch nicht - wie in den Vorjahren - vollständig durch den positiven Bestand 
(„Guthaben“) des Sonderpostens für den Gebührenau sgleich des Rettungsdienstes ausgeglichen 
werden. Das noch vorhandene „Guthaben“ des Sonderpostens in Höhe von 197.520,00 € ist rec h-
nerisch der Hauptkostenstelle Notarztdienst (NEF) zuzuordnen. In die Gebührenkalkulation 2014 
ist hiervon eine Zuführung in Höhe von 100.000,00 € eingeflossen; insbesondere dadurch konnte 
die Gebühr im Notarztdienst gesenkt werden (s. u.). 
 
Hierbei wurde berücksichtigt, dass sich die Kosten - und Erlössituationen der einzelnen Hauptko s-
tenstellen Notfallrettung (RTW), Notarztdienst (NEF) und Krankentransport (KTW) in den letzten 
Jahren unterschiedlich entwickelt haben. Im Ergebnis führt das zu steigenden Gebührentarifen in 
der Notfallrettung und im Krankentransport sowie zu einem sinkenden Gebührentarif im Notarz t-
dienst. 
Der ermäßigte Tarif für Krankentransporte innerhalb des Universitätsklinikums Münster (UKM) v on 
73,00 € je Transport wird künftig nicht mehr angeboten. Ein Zeitvorteil bei der Durchführung dieser 
Transporte besteht im Vergleich zu anderen Krankentransporten innerhalb des Stadtgebietes 
Münster nicht mehr, so dass künftig ein einheitlicher Tarif für alle Krankentransporte gilt. 
 
Die Ausschreibungsergebnisse der kürzlich abgeschlossenen europaweiten Ausschreibung im 
Krankentransport wurden bei der Kalkulation der KTW-Gebühren bereits berücksichtigt. 
 
 Übersicht der wesentlichen Gebührentarife (Auszug): 
Lfd. 
Nr. Gebührenart 
Gebühr 
neu 2014 
Gebühr 
alt 
Veränderung 
in Prozent 
letzte  
Änderung 
1  Notfallrettung (RTW) 292,00 € 253,00 € + 15,4 % 01.01.2006 
2 Notarztdienst (NEF) 309,00 € 337,00 € -    8,2 % 01.01.2006 
3 Krankentransport (KTW) 146,00 € 120,00 € +  21,7 % 01.01.2006 
4 km-Pauschale KTW/RTW/NEF 
(außerhalb des Stadtgebietes) 
3,00 € 2,40 € +  25,0 % 01.01.2006 
 
Durchschnittliche Anpassung unter Berücksichtigung des Gesamtvolumens zum Ausgleich der  
ausgewiesenen Unterdeckung (-1.222.815 €):  + 13,1 %. 
 
 
Getrennt nach den Hauptkostenstellen ergeben sich folgende Kostenanteile: 
 Betriebskostenabrechnung 
2011 
Betriebskosten- 
abrechnung 
2012 
Kalkulation 
2013 
Kalkulation 
2014 
Notfallrettung 
(RTW) 
5.663.444 € 5.998.615 € 6.250.000 € 6.721.924 € 
Notarztdienst 
(NEF) 
1.493.877 € 1.571.948 € 1.690.000 € 1.845.981 € 
Krankentransport 
(KTW) 
2.139.465 € 2.247.779 € 2.189.929 € 2.429.575 €

- 3 - 
V/0784/2013 
 9.296.786 € 9.818.342 € 10.129.929 
€ 
10.997.480 
€ 
 
 
 
Gebührenbedarfsberechnung (GBB)/Kalkulation 2014: 
 
Kosten-/Erlösübersicht 2014: 
 
 
Rettungsdienst 
 
Produktgruppe 0210 
Kalkulation 2014 
 (in €) 
 
Bemerkungen 
Erlöse 
Gebühreneinnahmen   9.337.020 Unter Berücksichtigung aktueller 
Gebührentarife bis 31.12.2013 
 nach Anpassung zum 
01.01.2014 zusätzlich: 
  1.222.815 Mehreinnahmen nach Gebüh-
renanpassung zum 01.01.2014 
 Gebühreneinnahmen 
Insgesamt: 
10.559.835 Gebührenaufkommen 2014 ins-
gesamt nach Anpassung der 
Tarife zum 01.01.2014 
 Sonstige Erlöse    437.645 einschl. Verwaltungskostener-
stattung (VKE) 
 Summe Erlöse: 10.997.480  
    
Kosten 
Personalkosten 
 
5.868.060 einschl. Pensionsrückstellun-
gen; ohne Versorgung u. Beihil-
fe für Pensionäre 
 Vergütung  
Einsatzleistungen  
2.140.000 Krankentransport,  
Notarztdienst 
 Sachkosten 1.689.420  
 Kalk. Kosten 1.300.000 Abschreibungen, Verzinsung 
 Summe Kosten: 10.997.480  
    
Ergebnis Zuschuss: 0  
 
 
Übersicht der Kosten- und Erlösentwicklung des Rettungsdienstes: 
 
 
Jahr Kosten (€) Erlöse (€) Über-
schuss/  
Zuschuss 
(€) 
Kalkulierter 
Kostende-
ckungsgrad 
(GBB) 
Kostende-
ckungsgrad 
lt. Abrech-
nung (BAB) 
Abweichung  
BAB ./. GBB 
(in %-P.) 
2014 10.997.480 10.997.480 0 100,0 %   
2013 10.129.929 9.299.082 - 830.847 91,8 %   
2012 9.818.343 9.405.547 - 412.796 95,8 % 92,8 %   3,0 
2011 9.296.787 9.061.902 - 234.885 95,0 % 97,5 %   2,5 
2010 8.135.787 8.374.512    238.725 100,1 % 102,9 %   2,8 
2009 8.086.654 8.811.991   725.337 102,2 % 109,0 %   6,8 
2008 7.225.872 8.363.584 1.137.712   97,8 % 115,7 % 17,9 
 
 
Die letzte ausgeglichene Gebührenkalkulation ohne Inanspruchnahme de s Sonderpostens zum 
Gebührenausgleich des Rettungsdienstes  konnte für das Wirtschaftsjahr 2010 erstellt werden. 
Danach war ein rechnerischer Ausgleich der Kosten - und Erlössituation nicht mehr möglich. Die 
Unterdeckung wird seitdem jedes Jahr größer (s. o., Tabelle)

- 4 - 
V/0784/2013 
 
 
 
III. Beteiligung der Krankenkassen bei der Festsetzung der Gebühren: 
Nach § 14 Abs. 1 RettG NRW erfolgt die Festsetzung der Gebühren auf der Grundlage des jeweils 
geltenden Bedarfsplanes. Die aktuelle Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst 
wird derzeit beraten und soll durch den Rat a m 11.12.2013 beschlossen werden (Ratsvorlage 
V/0659/2013). 
 
Nach § 14 Abs. 2 RettG NRW ist der Entwurf der Gebührensatzung den Verbänden der Kranke n-
kassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften mit beurteilungsfäh i-
gen Unterlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anz u-
streben.  
 
Die Krankenkassen haben ihr Einvernehmen am 13.11.2013 erklärt. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat  
 
Anlagen: 
 
Neufassung der „Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster“ einschl. Gebüh-
rentarif (Anlage 1) 
Kalkulation der Gebühreneinnahmen für das Jahr 2014 (Anlage 2) 
Gegenüberstellung der Rettungsdienstgebühren alt/neu (Anlage 3) 
Interkommunaler Gebührenvergleich der Rettungsdienstgebühren in NRW (Anlage 4)

GebührenvergleichNRW2013(Anlage4)

742 Zeichen

Anlage 4 
Gebühren im Rettungsdienst 2013 
Interkommunaler Vergleich 
Stadt 
Krankentransport 
(KTW) in €
Notfallrettung 
(RTW) in €
Notarztdienst 
(NEF) in € Bemerkungen 
Aachen 105,24 188,91 251,19 
Gebühr nach Einsatzdauer, 
60 Min. angesetzt 
Bielefeld 95,00 315,00 309,40 
Bochum 85,00 280,00 288,00 
Bonn 77,97 213,24 292,73 
Bottrop 180,00 389,00 388,00 
Dortmund 135,00 322,00 235,00 
Duisburg 103,50 344,55 409,35 
Köln entfällt 279,00 305,00 
Mülheim 124,00 300,00 345,00 
Solingen 134,00 334,00 489,00 
Wuppertal 113,39 356,19 336,91 
Durchschnitt der 
ausgewählten 
Städte in NRW 115,31 301,99 331,78 
Münster 
(seit 01.01.06)  120,00 253,00 337,00 
Münster 
(gepl. ab 01.01.14)  146,00 292,00 309,00 
GebührenvergleichNRW2013.xls

GebührensatzungRettungsdienst2014(Anlage1)

4127 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Gebührensatzung für den Rettungsdienst 
der Stadt Münster 
vom  
 
 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. N W. S. 666 / SGV. NRW. 2023), 
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 0 1.10.2013 (GV. NRW. S. 564) sowie der 
§§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das L and Nordrhein-Westfalen vom 21. 
Oktober 1969 (GV. NW. S. 712 / SGV.NRW.610), zuletz t geändert durch Art. 1 ÄndG v. 
13.12.2011 (GV.NRW.S. 687) und der §§ 2, 6, 14, 15 des Gesetzes über den Rettungsdienst 
(RettG NRW) vom 24.11.1992 (GV. NRW. S. 458 / SGV. NRW.215), zuletzt geändert durch 
Art. 1 ÄndG v. 18.12.2012 (GV.NRW.S. 670) 
 hat der Rat der Stadt Münster am                          
nachstehende Satzung beschlossen: 
 
 
 
 
§ 1 Rettungsdienst 
 
 
Als Träger des Rettungsdienstes gemäß § 6 RettG NRW  unterhält die Stadt Münster den 
Rettungsdienst als öffentliche Einrichtung. 
 
 
 
 
§ 2 Gebührenpflicht 
 
 
Für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes werden  Gebühren nach dieser Satzung und 
des anliegenden Gebührentarifes, der Bestandteil dieser Satzung ist, erhoben. 
 
 
 
 
§ 3 Gebührenpflichtige 
 
 
Gebührenpflichtig sind die Benutzer des Krankentransportwagens bzw. die Notfallpatienten.  
 
 
 
 
§ 4 Fälligkeit 
 
 
Die Gebühr ist spätestens innerhalb eines Monats na ch Bekanntgabe des 
Gebührenbescheides zu entrichten.

§ 5 Begleitperson 
 
 
Die Mitnahme einer Begleitperson für jeden Kranken ist gebührenfrei. Ein Anspruch auf 
Mitnahme bei der Rückfahrt besteht nicht. 
 
 
 
 
§ 6 Inkrafttreten 
 
 
Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.  
 
Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Gebührensatzung fü r den Rettungsdienst der Stadt Münster 
vom 17.12.1974 (Amtsblatt der Stadt Münster 1974 S.  177), in der Fassung der 22. 
Änderungssatzung vom 08.12.2005 (Amtsblatt der Stadt Münster 2005 S. 235) außer Kraft.

Gebührentarif zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster  
 
vom 
 
 
 
 
 Gebühr je 
Benutzer/-in 
 
1. Inanspruchnahme von Krankentransportwagen (KTW)  
1.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster von 07:00 - 22:00 Uhr 146,00 € 
1.2 innerhalb des Stadtgebietes Münster von 22:00 - 07:00 Uhr (siehe 2.1 
      und 5) 
292,00 € 
1.3 über das Stadtgebiet Münster hinaus; zusätzlich zu der Gebühr unter 
      Ziffer 1.1 bis 1.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,00 € 
 
2. Inanspruchnahme von Rettungswagen (RTW) 
 
2.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 292,00 € 
2.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter 
      Ziffer 2.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,00 € 
 
3. Inanspruchnahme von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) und eines  
    Notarztes/einer Notärztin  
 
3.1 Einsatz eines Notarztes/ einer Notärztin 150,00  € 
3.2 Einsatz eines NEF 159,00 € 
3.3 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter 
      Ziffer 3.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,00 € 
3.4 Für eine anschließende Beförderung des Patienten/der Patientin 
      innerhalb des Stadtgebietes Münster werden zusätzlich zu den NEF- 
      und Notarztgebühren Gebühren nach Ziffer 1.1 bis 2.2 dieses Ge- 
      bührentarifs erhoben 
 
 
4. Arztbegleitete Verlegungstransporte 
 
4.1 Kosten des Begleitarztes/der Begleitärztin je angefangene Stunde 70,00 € 
4.2 Kosten für das Verlegungsfahrzeug je Einsatz 29 2,00 € 
4.3 Über das Stadtgebiet Münster hinaus: zusätzlich zu der Gebühr unter 
      Ziffer 4.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,00 € 
 
5. In der Zeit von 22:00 bis 07:00 Uhr werden ausschließlich 
    Rettungswagen vorgehalten

6. Desinfektion 
6.1 eines KTW 80,00 € 
6.2 eines RTW 100,00 € 
7. Mehrpersonentransport  
7.1 Gleichzeitiger Transport mehrerer Personen  
      - für jede weitere Person: Zuschlag von 50 % 
 
 
8. Nicht benutzte KTW / RTW / NEF 
 
8.1 Ausfahrt eines bestellten, aber nicht benutzten Rettungsdienstfahr- 
      zeuges 
 
8.1.1 KTW 30,00 € 
8.1.2 RTW 60,00 € 
8.1.3 NEF 100,00 € 
 
9. Wartezeit 
 
9.1 Von mehr als 15 Minuten für jede angefangene halbe Stunde  40,00 €

Gebührentarifalt2013neu2014(Anlage3)

2512 Zeichen

Anlage 3 
 
 
 
Gebührentarif zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster  
 
Gebührenvergleich alt (2013) / neu (2014) 
 
 Gebühr je 
Benutzer/-in 
alt (2013)  
Gebühr je 
Benutzer/-in 
neu (2014)  
1. Inanspruchnahme von Krankentransportwagen (KTW)   
1.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster von 07:00 - 22:00 Uhr 120,00 € 146,00 € 
1.2 innerhalb des Stadtgebietes Münster von 22:00 - 07:00 Uhr 
     (siehe 2.1 und 5) 
253,00 € 292,00 € 
1.3 über das Stadtgebiet Münster hinaus; zusätzlich zu der Gebühr 
     unter Ziffer 1.1 bis 1.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
2,40 € 3,00 € 
1.4 von Fachklinik zu Fachklinik des UKM (ermäßigter Tarif) 73,00 € entfällt 
 
2. Inanspruchnahme von Rettungswagen (RTW) 
  
2.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 253,00 € 29 2,00 € 
2.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr 
     unter Ziffer 2.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
2,40 € 3,00 € 
 
3. Inanspruchnahme von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) 
    und eines Notarztes/einer Notärztin  
  
3.1 Einsatz eines Notarztes/ einer Notärztin 155,00  € 150,00 € 
3.2 Einsatz eines NEF 182,00 € 159,00 € 
3.3 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr  
      unter Ziffer 3.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
2,40 € 3,00 € 
3.4 Für eine anschließende Beförderung des Patienten/der Patientin 
      innerhalb des Stadtgebietes Münster werden zusätzlich zu den 
      NEF- und Notarztgebühren Gebühren nach Ziffer 1.1 bis 
     2.2 dieses Gebührentarifs erhoben 
  
 
4. Arztbegleitete Verlegungstransporte 
  
4.1 Kosten des Begleitarztes/der Begleitärztin je angefangene 
     Stunde 
67,00 € 70,00 € 
4.2 Kosten für das Verlegungsfahrzeug je Einsatz 25 3,00 € 292,00 € 
4.3 Über das Stadtgebiet Münster hinaus: zusätzlich zu der Gebühr 
      unter Ziffer 4.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
2,40 € 3,00 € 
 
5. In der Zeit von 22:00 bis 07:00 Uhr werden ausschließlich 
    Rettungswagen vorgehalten

6. Desinfektion 
6.1 eines KTW 70,00 € 80,00 € 
6.2 eines RTW 80,00 € 100,00 € 
7. Mehrpersonentransport   
7.1 Gleichzeitiger Transport mehrerer Personen  
      - für jede weitere Person: Zuschlag von 50 % 
  
 
8. Nicht benutzte KTW / RTW / NEF 
  
8.1    Ausfahrt eines bestellten, aber nicht benutzten Rettungs- 
         dienstfahrzeuges 
  
8.1.1 KTW 30,00 € 30,00 € 
8.1.2 RTW 60,00 € 60,00 € 
8.1.3 NEF 100,00 € 100,00 € 
 
9. Wartezeit 
  
9.1 Von mehr als 15 Minuten für jede angefangene halbe Stunde  40,00 € 40,00 €

Beratungsverlauf (4)

19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2013 Hauptausschuss
TOP 38.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2013 Rat
TOP 45.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0784/2013
Typ
Vorlagen
Datum
14.11.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37